31.10.2013 Aufrufe

Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

16<br />

Im Einzelnen:<br />

Eine Verantwortlichkeit, die sich <strong>für</strong> die Datenschutzvorschriften <strong>des</strong> TMG nach § 3<br />

Abs. 7 BDSG richtet, kommt <strong>für</strong> Webseitenbetreiber/Fanpage-Betreiber in Betracht,<br />

wenn<br />

• sie selbst personenbezogene Daten erheben, verarbeiten o<strong>der</strong> nutzen,<br />

• Facebook durch den Like-Button bzw. mit <strong>der</strong> Fanpage im Auftrag <strong>der</strong> Webseitenbetreiber/Betreiber<br />

von Fanpages personenbezogene Daten erhebt o<strong>der</strong><br />

• Facebook und die Webseitenbetreiber/Betreiber von Fanpages eine gemeins<strong>am</strong>e<br />

Verantwortung tragen.<br />

ErhebungNerarbeitung durch Webseitenbetreiber/Fanpage-Betreiber:<br />

Die Datenflüsse erfolgen unmittelbar an Facebook. Eine Verarbeitung in Form einer<br />

Datenübermittlung durch den Webseitenbetreiber/Fanpage - Betreiber findet wie oben<br />

dargelegt nicht statt.<br />

Auftragsdatenverarbeitung durch Facebook:<br />

Beim Like-Button könnte dies <strong>des</strong>halb in Betracht kommen, weil Facebook den Webseitenbetreibern<br />

den Dienst „Facebook Insights" zur Verfügung stellt, mit dem diese<br />

Informationen zur Reichweite <strong>der</strong> Nutzung ihrer Webseite erlangen können. Allerdings<br />

ist die Bereitstellung von „Facebook Insights" im Hinblick auf die sonstigen<br />

Funktionen <strong>des</strong> Like-Buttons nicht Hauptzweck <strong>der</strong> Vertragsbeziehung. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

steht <strong>für</strong> Facebook beim Like-Button im Vor<strong>der</strong>grund, seinen Mitglie<strong>der</strong>n Zusatzfunktionen<br />

im Sinne einer erleichterten Kommunikation mit Facebook-Freunden und einer<br />

Personalisierung von Webseiteninhalten anzubieten, und durch die zunehmende<br />

Präsenz <strong>des</strong> Like-Buttons verstärkt neue Mitglie<strong>der</strong> zu werben. Die Tätigkeit von Facebook<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Like-Button wird d<strong>am</strong>it nicht nur durch die <strong>für</strong> die<br />

Auftragsdatenverarbeitung kennzeichnenden Merkmale eines Über-/Unterordnungsverhältnisses<br />

o<strong>der</strong> bloßer Hilfsfunktionen <strong>für</strong> einen Webseitenbetreiber geprägt.<br />

Bei den Fangages spricht <strong>für</strong> eine Auftragsdatenverarbeitung, dass ein eigener Internetauftritt<br />

<strong>des</strong> Betreibers unter <strong>der</strong> Oberfläche von Facebook vorliegt und dass Facebook<br />

die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellt, d<strong>am</strong>it z.B. Kommentare auf<br />

<strong>der</strong> Pinnwand gepostet werden können. Gegen eine Auftragsdatenverarbeitung<br />

spricht, dass <strong>der</strong> Betreiber nur sehr geringe Einflussmöglichkeiten auf die optische<br />

Gestaltung einer Fanpage und v.a. die ihm zur Verfügung stehenden Funktionen hat.<br />

Zudem ist die Fanpage eine Facebook-Domain, <strong>der</strong> Dienst ,,Facebook Insights" wird

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!