Umschau - Europäische Sicherheit & Technik
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ÄuSSere & zivile <strong>Sicherheit</strong><br />
(Foto: Bundesregierung)<br />
(Grafik: Mawibo)<br />
Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“<br />
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass<br />
mit dem nationalen Ausstiegsbeschluss<br />
keineswegs – auch vermutlich langfristig<br />
– die Gefahren einer radiologischen<br />
Großschadenslage gebannt sind, ist Notfallschutz<br />
notwendig. Er bedarf weiterhin<br />
der Anpassung an neue Erkenntnisse und<br />
Rahmenbedingungen, da über die unfallbedingte<br />
Freisetzung von radioaktiven<br />
Stoffen aus Kernanlagen noch weitere radiologische<br />
und nukleare Gefahren in einem<br />
modernen Schutzsystem berücksichtigt<br />
werden müssen. Neben möglichen<br />
Anschlägen auf kerntechnische Anlagen<br />
sind auch die folgenden Szenarien denkbar<br />
und damit Grundlage für Maßnahmen<br />
des Notfallschutzes im Rahmen der nichtpolizeilichen<br />
Gefahrenabwehr, aber auch<br />
der sogenannten nuklearspezifischen<br />
Gefahrenabwehr im Rahmen polizeilicher<br />
Maßnahmen:<br />
• Ausbringung radiologischer Quellen<br />
(Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive<br />
Stoffe [N/R]),<br />
• unfallbedingte Freisetzung oder vorsätzliche<br />
Freisetzung von N/R-Stoffen<br />
(Transport radioaktiver Stoffe, „Schmutzige<br />
Bombe“ (Radiological dispersal device)<br />
und<br />
• nicht zuletzt auch der Anschlag mit einer<br />
improvisierten oder entwendeten<br />
Kernwaffe.<br />
Bevor die grundlegenden Vorkehrungen<br />
staatlicher Stellen, insbesondere im Lichte<br />
der Erfahrungen von Fukushima, bewertet<br />
werden, gilt es zunächst das bestehende<br />
Schutzsystem in seinen Grundzügen zu erläutern,<br />
um auf dieser Grundlage Ansatzpunkte<br />
für eine notwendige Anpassung<br />
bzw. Weiterentwicklung darzulegen.<br />
Das deutsche System des<br />
nuklearen Notfallschutzes<br />
Kernkraftwerke in Deutschland und in Europa<br />
rufen und damit in den Anlagen, in den<br />
Verwaltungen und in den staatlichen und<br />
privatwirtschaftlichen Organisationen, die<br />
sowohl im Katastrophenschutz als auch im<br />
Strahlenschutz tätig sind.<br />
Radiologische (R) und nukleare<br />
(N) Gefahren<br />
Man ist sich in der Politik, in den Fachgremien<br />
und in der Öffentlichkeit zweifellos<br />
klar darüber, dass der nationale Ausstiegsbeschluss,<br />
der erst im Jahre 2022<br />
zum Abschalten aller Kernkraftwerke<br />
führt und darüber hinaus das Problem<br />
der Endlagerung keineswegs löst, nicht<br />
das Ende radiologischer und nuklearer<br />
Risiken in unserem Land darstellt. Zumal<br />
der gesicherte Rückbau solcher Anlagen<br />
durchaus noch Gefahren birgt und neben<br />
großen finanziellen Anstrengungen erhebliche<br />
Zeit in Anspruch nehmen wird.<br />
Ganz wesentlich für die Verpflichtung<br />
zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung<br />
von Maßnahmen des Katastrophenschutzes<br />
und der Strahlenschutzvorsorge<br />
ist natürlich auch die Tatsache,<br />
dass in Europa in unserer unmittelbaren<br />
Nähe auf unabsehbare Zeit Energie über<br />
die Atomkraft bereitgestellt werden wird<br />
und von daher, insbesondere die grenznahen<br />
Atomkraftwerke, Notfallschutzmaßnahmen<br />
auch weiterhin begründen,<br />
einschließlich einer grenzüberschreitenden<br />
Kooperation mit unseren Nachbarstaaten.<br />
Der Notfallschutz in Deutschland bei kerntechnischen<br />
Ereignissen oder anderen nuklearen<br />
oder radiologischen Gefahren- und<br />
Schadenslagen unterliegt – wie bereits angedeutet<br />
– einem komplexen gesetzlichen<br />
und untergesetzlichen Regelwerk.<br />
Unter dem Begriff „Nuklearer Notfallschutz“<br />
kann man in Deutschland den gesamten<br />
Bereich des Schutzes der Bevölkerung<br />
vor den Auswirkungen von nuklearen<br />
und radiologischen Ereignissen verstehen.<br />
Speziell im Zusammenhang mit kerntechnischen<br />
Anlagen unterscheidet man in den<br />
„anlageninternen“ Notfallschutz (Betreiber/<br />
Aufsichtsbehörde) und den „anlagenexternen“<br />
Notfallschutz (Katastrophenschutz/<br />
Strahlenschutzvorsorge). Die anlageninterne<br />
Notfallschutzplanung der Betreiber von<br />
Kernkraftwerken in Deutschland ist darauf<br />
ausgerichtet, bei auslegungsüberschreiten-<br />
118 <strong>Europäische</strong> <strong>Sicherheit</strong> & <strong>Technik</strong> · Dezember 2012