Programm - BWV Hannover
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Thema<br />
Produkt- und Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung<br />
Bei der betrieblichen Altersversorgung, der neben gesetzlicher Rentenversicherung<br />
und privater Vorsorge bekanntlich eine zentrale Funktion der privaten<br />
Altersvorsorge zukommt, handelt es sich nicht nur um ein Rechtsgebiet von<br />
hoher praktischer Bedeutung, sondern auch um eines von kaum zu unterschät -<br />
zender Komplexität. Letzteres wird insbesondere durch die unterschiedli chen<br />
Regelungsebenen deutlich (u. a. Versicherungs- und Arbeitsrecht, Steuer-,<br />
Sozialversicherungs-, Insolvenz- und Familienrecht), die im Rahmen von Produkt-<br />
und Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung virulent werden<br />
können. Diese Komplexität wird durch die hohe Dichte gesetzlicher Änderungen<br />
noch verstärkt. Der Fokus der Veranstaltung liegt daher auch in diesem<br />
Jahr wieder auf den aktuell bedeutsamen und praxisrelevanten Rechtsfragen.<br />
Zunächst wird sich Volker Ars mit der Frage beschäftigen, ob und inwiefern<br />
das Pflegerisiko als Leistung in der betrieblichen Altersversorgung abgesichert<br />
werden kann. Zunehmend platzieren sich Altersvorsorgeprodukte<br />
am Markt, die zusätzliche Versorgungsleistungen bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit<br />
vorsehen. Volker Ars wird dazu Stellung nehmen, inwieweit dies<br />
mit den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung<br />
vereinbar ist. Des Weiteren wird er über die Beitrags zusage mit<br />
Mindestleistung und deren betriebsrentenrechtliche Einordnung referieren so -<br />
wie aktuelle Rechtsprechung aus dem arbeitsrechtlichen Bereich vorstellen.<br />
Prof. Dr. Christian Rolfs stellt darauffolgend die neuen Entwicklungen in<br />
der Insolvenzsicherung dar, die auch die aktuellen rechtspolitischen Initiativen<br />
aufgreift. Danach wird er die aktuellen sozialversicherungsrechtlichen<br />
Bezüge der betrieblichen Alters versorgung einer näheren Betrachtung unterziehen.<br />
Abschließend wird er sich dem Thema der rückgedeckten Unterstützungskasse<br />
widmen, da diese Versorgungseinrichtungen in den letzten<br />
zehn Jahren einen beachtlichen Marktanteil in der betrieblichen Altersversorgung<br />
erobern konnten und dementsprechend zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen<br />
bestehen.<br />
Im dritten Vortrag wird Herr Dr. Mathias Ulbrich anknüpfend einen besonderen<br />
steuerrechtlichen Aspekt der rückgedeckten Unterstützungskasse beleuchten,<br />
nämlich die mögliche Gefährdung der Köperschaftsteuerfreiheit bei<br />
Zahlungen vor Eintritt des Versorgungsfalls. Weiter wird er sich mit dem BAG-<br />
Urteil vom 19.06.2012 (3 AZR 408/11) zur Einstandspflicht des Arbeit -<br />
gebers beschäftigen. Dort hat das BAG die Auffassung vertreten, dass eine<br />
in der Versorgungszusage enthaltene (dynamische) Verweisung auf die Satzung<br />
der Pensionskasse kein akzessorisches Recht des Arbeitgebers zur Kürzung<br />
laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beinhaltet, wenn die<br />
Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen Recht Gebrauch macht, Fehlbeträge<br />
durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen. Zu der Frage, ob<br />
dieser Entscheidung Bedeutung bei der Tarifgestaltung über den Einzelfall hinaus<br />
zukommt, wird Dr. Ulbrich ebenfalls Stellung beziehen und seinen Vortrag<br />
durch eine Erläuterung weiterer aktueller bAV-rechtlicher Entscheidungen<br />
und Entwicklungen abrunden.<br />
Abschließend widmet sich Alexander Schrehardt der Absicherung von Invaliditätsleistungen<br />
in der betrieblichen Altersversorgung und wird neben<br />
einer Erläuterung des Begriffs der Invalidität im BetrAVG insbesondere dazu<br />
referieren, ob es sich bei der betrieblichen Altersversorgung um ein geeignetes<br />
Vorsorgeinstrument für die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos von<br />
Arbeitnehmern handelt. Selbstverständlich wird auch hierbei das Thema<br />
Vorerkrankungen nicht ausgeklammert und zum Leistungsfall, einschließlich<br />
möglicher Störfälle, Stellung bezogen.<br />
Nach allen Vorträgen besteht ausreichend Zeit zur Diskussion.<br />
Referenten/Moderation<br />
Volker Ars<br />
Volker Ars ist in der Rechtsabteilung der Talanx Pensionsmanagement AG als<br />
Syndikusanwalt tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Arbeits- und<br />
Steuer recht der betrieblichen Altersversorgung. Daneben befasst er sich mit<br />
arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von<br />
Zeitwertkonten.<br />
Prof. Dr. Christian Rolfs<br />
Professor Dr. Christian Rolfs ist seit 2009 Direktor des Instituts für Versicherungsrecht<br />
an der Universität zu Köln. Er war zuvor von 2001 bis 2009<br />
Professor an der Universität Bielefeld mit Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,<br />
Arbeits- und Sozialrecht sowie Versicherungsrecht.<br />
Alexander Schrehardt<br />
Alexander Schrehardt ist Geschäftsführer der Consilium Beratungsgesellschaft<br />
für betriebliche Altersversorgung mbH. Nach Abschluss seines Studiums an<br />
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg war Herr Schrehardt<br />
seit 1984 bei namhaften Versicherungsmaklerunternehmen in den Unter -<br />
nehmensbereichen Personenversicherung und Pensionsmanagement tätig. Die<br />
regelmäßige und kontinuierliche Teilnahme an Vorträgen und Seminaren zur<br />
eigenen Weiterbildung waren dabei für Herrn Schrehardt ebenso verpflichtend<br />
wie ein Aufbaustudium zum Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung<br />
(FH) an der Fachhochschule Koblenz<br />
Dr. Mathias Ulbrich LL.M.<br />
Rechtsanwalt Dr. Mathias Ulbrich, LL.M. (Hull) berät seit 2001 in den Bereichen<br />
bAV und Zeitwertkonten. Er leitet die Abteilung bAV-Recht der AXA-Konzern<br />
AG und ist Lehrbeauftragter an der FH Kaiserslautern. Zuvor war er in<br />
der Rechtsabteilung des bAV-Beratungshauses Towers Watson (vormals Heissmann)<br />
tätig. Außerdem hatte er Lehraufträge u. a. an der Dresden International<br />
University und der Robert Gordon University Aberdeen inne.<br />
Moderation:<br />
Dr. Tobias Britz<br />
Dr. Tobias Britz ist seit 2009 als Rechtsanwalt bei BLD ausschließlich im<br />
Bereich des privaten Personenversicherungsrechts tätig. Im Jahr 2011 promo -<br />
vierte er am Institut für Versicherungsrecht der Universität zu Köln, Prof. Dr.<br />
Rolfs, mit einer Arbeit zur Gesundheitsdatenerhebung durch Versicherungsunternehmen<br />
bei Dritten. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit<br />
liegen – forensisch wie beratend – in den Bereichen der Lebens- und Unfallversicherung.