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Internationale Arbeitsstan- - The Walt Disney Company

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<strong>Internationale</strong><br />

<strong>Arbeitsstan</strong>dards<br />

Programmhandbuch<br />

Revised April 2013<br />

© <strong>Disney</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

I EINLEITUNG................................................................................................................................. 1<br />

II ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN.................................................................................................. 2<br />

III VERHALTENSKODEX FÜR HERSTELLER UND MINDESTSTANDARD.................................................. 4<br />

IV HERKUNFTSBESCHRÄNKUNGEN................................................................................................... 6<br />

V MELDUNG UND GENEHMIGUNG DES BETRIEBS............................................................................ 8<br />

VI<br />

VII<br />

VIII<br />

IX<br />

X<br />

ILS- AUDITS.................................................................................................................................11<br />

BEHEBUNG VON VERSTÖSSEN.....................................................................................................15<br />

ENTZUG DER PRODUKTIONSGENEHMIGUNG EINES BETRIEBS.....................................................16<br />

OFFENLEGUNG DER ILS-AUDITS UND BETRIEBE...........................................................................17<br />

DISNEYS ETHIKRICHTLINIE UND ILS-PROGRAMM........................................................................18<br />

ANHANG...............................................................................................................................................19


I Einleitung<br />

Die <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> hat ein Programm zur Umsetzung der <strong>Internationale</strong>n <strong>Arbeitsstan</strong>dards (International Labor<br />

Standards Program, kurz ILS-Programm) erarbeitet, um auf diese Weise zur Förderung eines sicheren, integrativen<br />

und respektvollen Arbeitsumfelds an allen Orten, an denen Produkte der Marke <strong>Disney</strong> gefertigt werden, beizutragen.<br />

Das ILS-Programm ist ein wichtiger Bestandteil des gesamtgesellschaftlichen Engagements der <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong>.<br />

Weitere Informationen zur Corporate Citizenship finden Sie unter http://corporate.disney.go.com/citizenship.<br />

Das ILS-Programm findet Anwendung auf die Fertigung aller Produkte, Produktkomponenten und<br />

Materialien, die geistiges Eigentum, das im Besitz oder unter Kontrolle der <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong><br />

und ihrer verbundenen Unternehmen („<strong>Disney</strong>“) steht, enthalten, einbeziehen oder anwenden und<br />

für einen beliebigen Zweck an einem beliebigen Ort in der Welt produziert werden („Produkte der<br />

Marke <strong>Disney</strong>“). Dazu zählen lizenzierte Produkte, Werbeartikel, Publikationen, Druckmaterialien<br />

und Werbegeschenke. Das geistige Eigentum von <strong>Disney</strong> umfasst alle Namen, Marken, Logos, Zeichen<br />

und andere geschützte Bezeichnungen und Eigenschaften, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle<br />

von <strong>Disney</strong> befinden (einschließlich ABC, ESPN, Marvel, Pixar, Lucasfilm usw.).<br />

Als Lizenznehmer oder Lieferant von <strong>Disney</strong> sind Sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Produkte der Marke<br />

<strong>Disney</strong> in Übereinstimmung mit diesem ILS-Programm gefertigt werden. Dieses ILS‐Programmhandbuch liefert<br />

Informationen zu den allgemeinen Anforderungen für Lizenznehmer und Lieferanten und enthält Referenzmaterialien,<br />

die Ihnen bei der Erfüllung der vertraglichen Anforderungen helfen sollen. Wir empfehlen Ihnen, dieses<br />

ILS‐Programmhandbuch sorgfältig zu studieren und sicherzustellen, dass Sie über ausreichend Wissen, Erfahrung<br />

und Leistungsvermögen verfügen, um die Erwartungen des ILS-Programms zu erfüllen.<br />

<strong>Disney</strong> arbeitet derzeit daran, das ILS-Programm in ein einheitliches Regelwerk von Anforderungen, die für alle<br />

Lizenznehmer und Lieferanten gelten, zu überführen. Eine wichtige Änderung im überarbeiteten ILS-Programm von<br />

<strong>Disney</strong> besteht darin, dass alle Lizenznehmer und Lieferanten verpflichtet sein werden, Monitoringberichte vor Beginn<br />

der Produktion und regelmäßige Folgeberichte vorzulegen, wie in diesem ILS- Programmhandbuch beschrieben. Dies<br />

soll <strong>Disney</strong> und seinen Lizenznehmern und Lieferanten einen besseren Blick auf die Arbeitsbedingungen an den Orten,<br />

an denen Produkte der Marke <strong>Disney</strong> hergestellt werden, verschaffen. Lizenznehmer und Lieferanten erhalten eine<br />

Benachrichtigung, sobald sie dieser Pflicht unterstellt werden, und müssen - sofern in diesem ILS‐Programmhandbuch<br />

nicht anders bestimmt - so lange keine regelmäßigen Monitoringberichte vorlegen, bis sie dazu aufgefordert werden.<br />

Dieses ILS‐Programmhandbuch dient als Ergänzung zu Ihrem Vertrag mit <strong>Disney</strong>. Bei Unstimmigkeiten zwischen einem Teil<br />

dieses ILS‐Programmhandbuchs und den Bestimmungen in Ihrem Vertrag mit <strong>Disney</strong> geht der Vertrag mit <strong>Disney</strong> vor. Dieses<br />

ILS‐Programmhandbuch ersetzt alle früheren Handbücher, Leitfäden und ähnliche Materialien zum gleichen <strong>The</strong>ma. Dieses<br />

ILS‐Programmhandbuch kann von Zeit zu Zeit überarbeitet werden.<br />

1


II Allgemeine Anforderungen<br />

Lizenznehmer und Lieferanten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht sicherzustellen, dass Produkte<br />

der Marke <strong>Disney</strong> in einem sicheren, integrativen und respektvollen Arbeitsumfeld hergestellt werden. Von<br />

Lizenznehmern und Lieferanten wird verlangt, dass sie die folgenden Anforderungen des ILS-Programms erfüllen:<br />

• Beziehen Sie Produkte stets nur aus erlaubten Beschaffungsländern und erfüllen Sie die anwendbaren<br />

Bedingungen: Stellen Sie Produkte der Marke <strong>Disney</strong> nicht in Ländern her, die sich nicht auf der Liste der<br />

erlaubten Beschaffungsländer befinden oder die Beschränkungen durch die US-Regierung oder andere<br />

anwendbare Gesetze unterliegen und Bedingungen für die Produktion in dem erlaubten Beschaffungsland<br />

erfüllen, in dem der Betrieb sich befindet. (Für Details siehe Abschnitt Herkunftsbeschränkungen).<br />

• Wählen Sie Betriebe aus, welche die Anforderungen erfüllen: <strong>Disney</strong> hat einen Verhaltenskodex für<br />

Hersteller („<strong>Disney</strong>-Kodex“) erarbeitet und verlangt, dass alle in die Herstellung von Produkten der Marke<br />

<strong>Disney</strong> einbezogenen Betriebe zumindest einen vorgeschriebenen Grad der Einhaltung des <strong>Disney</strong>-Kodex oder<br />

eines anderen von <strong>Disney</strong> vorab genehmigten Kodex von <strong>Arbeitsstan</strong>dards erreichen und aufrechterhalten<br />

(der <strong>Disney</strong>-Kodex und jeder alternative, von <strong>Disney</strong> genehmigte Kodex kann nachstehend insgesamt als der<br />

„Kodex“ bezeichnet werden). Dieser vorgeschriebene Grad der Einhaltung wird als Mindeststandard (Minimum<br />

Compliance Standard, MCS) bezeichnet. Sie sind dafür verantwortlich, nur Betriebe auszuwählen und zu<br />

verwenden, die wenigstens den Mindeststandard einhalten. (Für Details siehe Abschnitt Verhaltenskodex für<br />

Hersteller und Mindeststandard).<br />

• Erläutern Sie den Betrieben die Erwartungen, die <strong>Disney</strong> an sie stellt: Unterrichten Sie potenzielle und aktuelle<br />

Betriebe über den Kodex, den Mindeststandard und die Anforderungen des ILS-Programms. Lizenznehmer<br />

und Lieferanten müssen den Kodex an jeden ihrer Betriebe verteilen und sicherstellen, dass diese die<br />

Erwartungen und Anforderungen von <strong>Disney</strong> in vollem Umfang verstehen. Lizenznehmer und Lieferanten<br />

sind dafür verantwortlich, dass ihre Betriebe wenigstens den Mindeststandard und eventuelle zusätzliche<br />

anwendbare Bedingungen („besondere Bedingungen“) einhalten und den Kodex, soweit dies wirtschaftlich<br />

angemessen ist, in vollem Umfang erfüllen. (Für Details siehe Abschnitt Verhaltenskodex für Hersteller und<br />

Mindeststandard).<br />

• Melden Sie die Betriebe und legen Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor: Melden Sie alle<br />

Betriebe, wo immer sich diese befinden, und legen Sie <strong>Disney</strong> die folgenden Dokumente vor, bevor Sie mit<br />

der Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> beginnen:<br />

o Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise Authorization,<br />

FAMA)<br />

o Qualifizierter Auditbericht zur Prüfung der sozialen Standards („ILS-Audit“), der den Mindeststandard<br />

erfüllt, falls und sobald dies erforderlich ist<br />

(Für Details siehe die Abschnitte Herkunftsbeschränkungen, Meldung und Genehmigung des Betriebs und<br />

ILS‐Audits).<br />

• Holen Sie vorab von <strong>Disney</strong> die Genehmigung für die Nutzung des vorgesehenen Betriebs ein: Holen Sie<br />

die entsprechende Genehmigung von <strong>Disney</strong> ein, bevor Sie in einem von Ihnen vorgeschlagenen Betrieb mit<br />

der Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> beginnen; als Nachweis gilt der Erhalt einer von <strong>Disney</strong><br />

unterzeichneten Ausfertigung des FAMA-Antrags. (Für Details siehe Abschnitt Meldung und Genehmigung<br />

des Betriebs).<br />

• Ergreifen Sie Abhilfemaßnahmen: Arbeiten Sie mit dem Betrieb und anderen Lizenznehmern und Lieferanten,<br />

die diesen Betrieb ebenfalls nutzen, zusammen, um Verstöße gegen den Mindeststandard innerhalb der im<br />

ILS-Programm genannten Zeiträume zu beheben. Dies ist Voraussetzung für die weitere Nutzung des Betriebs.<br />

Setzen Sie sich ein für bessere Arbeitsbedingungen und die umfassende Einhaltung des Kodex. Legen Sie<br />

<strong>Disney</strong> ILS-Folgeaudits vor, wie im ILS-Programm verlangt, damit der Betrieb weiterhin die Genehmigung zur<br />

Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> behält. (Für Details siehe Abschnitt Behebung von Verstößen).<br />

2


• Gewähren Sie Zugang zu den Betrieben: Gewähren Sie <strong>Disney</strong> und den von <strong>Disney</strong> autorisierten Monitoring-<br />

Organisationen für die Prüfung der Sozialstandards („Monitoring-Organisationen“) Zugang zu allen Betrieben,<br />

ob mit ohne ohne vorherige Ankündigung, um die Einhaltung des ILS-Programms zu überprüfen, selbst wenn<br />

dort zum Zeitpunkt der Monitoring-Tätigkeit keine Produkte der Marke <strong>Disney</strong> gefertigt werden. (Für Details<br />

siehe Abschnitt ILS-Audits).<br />

• Entfernen Sie Produkte der Marke <strong>Disney</strong>, falls verlangt: Falls von <strong>Disney</strong> verlangt, müssen alle Lizenznehmer<br />

und Lieferanten, die einen bestimmten Betrieb nutzen, die dortige Fertigung der Produkte der Marke <strong>Disney</strong><br />

beenden und alle Produkte der Marke <strong>Disney</strong>, ob fertiggestellt oder in Bearbeitung, (einschließlich Formen<br />

und Material) sofort - spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlicher<br />

Mitteilung von <strong>Disney</strong> - oder wie anderweitig im Gesetz vorgeschrieben entfernen. (Für Details siehe die<br />

Abschnitte Meldung und Genehmigung des Betriebs und Entzug der Produktionsgenehmigung eines<br />

Betriebs).<br />

• Informieren Sie <strong>Disney</strong> umgehend über Betriebsänderungen: Die Bereithaltung stets zutreffender<br />

Betriebsinformationen ist wesentlich für das ILS-Programm und für alle Lizenznehmer und Lieferanten<br />

verpflichtend. Lizenznehmer und Lieferanten müssen <strong>Disney</strong> umgehend (spätestens jedoch innerhalb von<br />

dreißig (30) Tagen) informieren, wenn sie (a) aus irgendeinem Grund einen Betrieb nicht länger beauftragen<br />

und aller Erwartung nach auch im Lauf der nächsten zwölf (12) Monate nicht beauftragen werden, oder (b)<br />

einen Betrieb zwölf (12) Monate lang nicht beauftragt und diesem auch keinen Auftrag erteilt haben, der<br />

in den kommenden zwölf (12) Monaten bearbeitet werden muss. Auf Anforderung durch <strong>Disney</strong> müssen<br />

Lizenznehmer und Lieferanten <strong>Disney</strong> eine aktuelle Betriebsliste oder Nachweise über die genutzten Betriebe<br />

vorlegen.<br />

Zusammenfassung der allgemeinen Anforderungen<br />

Wählen Sie Betriebe in erlaubten Beschaffungsländern, welche<br />

die Anforderungen erfüllen<br />

Melden Sie die Betriebe, legen Sie die verlangten Unterlagen vor und achten Sie auf die<br />

Einhaltung der „besonderen Bedingungen“<br />

Holen Sie von <strong>Disney</strong> die Erstgenehmigung vor Produktionsbeginn ein<br />

Organisieren Sie einen fortlaufenden Überwachungsprozess und legen Sie<br />

regelmäßige ILS-Audits vor, falls verlangt<br />

Ergreifen Sie Abhilfemaßnahmen bei Verstößen und beenden Sie die Produktion,<br />

falls verlangt<br />

Informieren Sie <strong>Disney</strong> über nicht mehr genutzte Betriebe<br />

3


III Verhaltenskodex für Hersteller und Mindeststandard<br />

Verhaltenskodex für Hersteller<br />

Der erstmals 1996 von <strong>Disney</strong> herausgegebene Verhaltenskodex für Hersteller („<strong>Disney</strong>-Kodex“) fasst die Erwartungen<br />

an die Hersteller von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> zusammen. <strong>Disney</strong> erwartet von allen Betrieben, die in die<br />

Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> einbezogen sind (dazu zählen unter anderem Design, Druck, Produktion,<br />

Endverarbeitung oder Verpackung), die Einhaltung des <strong>Disney</strong>-Kodex oder eines anderen Kodex von <strong>Arbeitsstan</strong>dards,<br />

der vorab von <strong>Disney</strong> genehmigt wurde, wie im ILS‐Programmhandbuch beschrieben (der <strong>Disney</strong>-Kodex und jeder<br />

genehmigte alternative Kodex können nachstehend gemeinsam als der „Kodex“ bezeichnet sein). (Für Details siehe<br />

Abschnitt ILS-Audits).<br />

Die in den <strong>Disney</strong>-Kodex eingeflossenen Grundsätze decken sich mit den Kernübereinkommen der <strong>Internationale</strong>n<br />

Arbeitsorganisation sowie verschiedenen Initiativen Dritter und den Verhaltenskodizes anderer Unternehmen<br />

zu <strong>Arbeitsstan</strong>dards in der Beschaffungskette. Der <strong>Disney</strong>-Kodex ist in mehr als 50 Sprachen verfügbar unter<br />

www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com. (Siehe Anhang Verhaltenskodex für Hersteller).<br />

MINDESTSTANDARD<br />

<strong>Disney</strong> verlangt, dass alle in die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> einbezogenen Betriebe zumindest einen<br />

vorgeschriebenen Grad der Einhaltung des Kodex erreichen und aufrechterhalten, der als Mindeststandard bezeichnet<br />

wird (Minimum Compliance Standard, „MCS“). Um den Mindeststandard zu erfüllen, muss ein Betrieb nachweisen,<br />

dass keine Verstöße in einer der folgenden Kategorien vorliegen:<br />

• Kinderarbeit<br />

• Unfreiwillige Arbeit<br />

• Zwang und/oder Belästigung<br />

• Diskriminierung<br />

• Gravierende Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen<br />

• Vereinigungsfreiheit<br />

• Untervergabe von Aufträgen und Heimarbeiter<br />

Denken Sie daran:<br />

Alle Betriebe müssen<br />

zumindest den<br />

Mindeststandard erfüllen<br />

und aufrechterhalten.<br />

Darüber hinaus verlangt der Mindeststandard, dass die Betriebe Zugang zu vollständigen und genauen Informationen<br />

gewähren, einschließlich aller Räumlichkeiten innerhalb des Betriebs, der relevanten Unterlagen und der Beschäftigten<br />

für private Gespräche.<br />

Verstöße gegen den Mindeststandard, die vor der Erstgenehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong><br />

festgestellt werden, müssen als Vorbedingung vor Erteilung der Erstgenehmigung durch <strong>Disney</strong> behoben werden.<br />

Verstöße gegen den Mindeststandard, die im Lauf der Produktion festgestellt werden, müssen innerhalb der Zeiträume<br />

und in der Weise korrigiert oder behoben werden, die im ILS-Programm als Bedingung für die Weiternutzung des<br />

Betriebs genannt sind.<br />

(Siehe Anhang für Beispiele von Verstößen gegen den Mindeststandard).<br />

4


Einem Betrieb droht der sofortige Entzug der Genehmigung zur Fertigung<br />

von Produkten der Marke <strong>Disney</strong>, falls:<br />

• Verstöße gegen den Mindeststandard, die im Lauf der Produktion<br />

festgestellt wurden, nicht innerhalb der vorgegebenen Zeiträume<br />

behoben wurden, wie aus einem ILS-Folgebericht zur Überprüfung<br />

der Einhaltung des Mindeststandards gemäß ILS‐Programm<br />

hervorgeht.<br />

• Ein ILS-Audit (unabhängig von dessen Quelle) Betrug, Bestechung<br />

oder andere unzulässige Einflussnahme offenlegt.<br />

(Für Details siehe Abschnitt Entzug der Produktionsgenehmigung eines<br />

Betriebs).<br />

Denken Sie daran:<br />

Einem Betrieb droht bei<br />

Bestechung oder anderer<br />

unzulässiger Einflussnahme<br />

der sofortige Entzug der<br />

Produktionsgenehmigung.<br />

Darüber hinaus kann jedem einzelnen Lizenznehmer oder Lieferanten<br />

die Nutzung eines Betriebs untersagt werden, wenn kein qualifiziertes<br />

ILS-Erstaudit, wie im ILS-Programm vorgeschrieben, vorgelegt wird, das<br />

die Erfüllung des Mindeststandards belegt. (Für Details siehe Abschnitt<br />

Meldung und Genehmigung des Betriebs).<br />

Die Entscheidung darüber, ob ein ILS-Audit den Vorgaben des ILS-Programms entspricht und die Einhaltung des<br />

Mindeststandards, des Kodex und der anwendbaren Gesetze nachweist, liegt im Ermessen von <strong>Disney</strong>. <strong>Disney</strong> kann<br />

ein ILS-Audit ablehnen, wenn <strong>Disney</strong> begründeterweise glaubt, dass (i) es direkt oder indirekt durch Bestechung oder<br />

durch unzulässige Einflussnahme entstanden ist, oder (ii) der Betrieb keinen uneingeschränkten Zugang und nicht die<br />

für ein ILS-Audit notwendige Transparenz gewährt hat.<br />

FORTLAUFENDE VERBESSERUNG<br />

Angesichts des dynamischen Charakters von betrieblichen Umgebungen stellt der Mindeststandard den Mindestgrad<br />

der Einhaltung dar, den ein Betrieb für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> erfüllen und aufrechterhalten<br />

muss. <strong>Disney</strong> ist sich der Möglichkeit bewusst, dass die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb nicht vollständig dem<br />

Kodex genügen können, auch wenn dieser Betrieb des Mindeststandard erfüllt. Lizenznehmer und Lieferanten<br />

sind daher dafür verantwortlich, in gemeinsamer Arbeit mit den Betrieben die kontinuierliche Verbesserung aller<br />

Arbeitsbedingungen in einem Betrieb, der Produkte der Marke <strong>Disney</strong> fertigt, voranzubringen. Berater und Monitoring-<br />

Organisationen für Sozialstandards können Ihnen helfen, Programme zur Behebung von individuellen Defiziten des<br />

Betriebs zu entwickeln. (Für <strong>Disney</strong> akzeptable Monitoring-Organisationen für Sozialstandards und eine Referenzliste<br />

der Berater für Sozialstandards finden Sie im Anhang).<br />

EINKAUFSPRAKTIKEN<br />

Entscheidungen bei Produktentwicklung, Vertragsabschlüssen und Produktionsverwaltung können manchmal zu<br />

Problemen bei der Erfüllung der Ziele und Anforderungen des ILS-Programms führen. Lizenznehmer und Lieferanten<br />

sollten mit den Betrieben zusammenarbeiten, um unter anderem die folgenden Punkte sicherzustellen:<br />

• Die Preisgestaltung des Auftrags ist ausreichend, um die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Mindestlohns und die Aufrechterhaltung von Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, die alle lokalen<br />

Arbeitsgesetze einhalten sowie die Anforderungen des Kodex erfüllen.<br />

• Liefertermine sind so gesetzt, dass die Betriebe Beschränkungen der Arbeitszeit einhalten können.<br />

• Auftragsänderungen führen nicht zu Verletzungen der Lohn- oder Arbeitszeitbestimmungen oder nicht<br />

genehmigter Untervergabe von Aufträgen.<br />

• Eine reibungslose Kommunikation mit der Betriebsleitung ermöglicht die Identifizierung von Problemen<br />

und ihre proaktive und partnerschaftliche Lösung.<br />

5


IV Herkunftsbeschränkungen<br />

Lizenznehmer und Lieferanten dürfen nur Aufträge an Betriebe in erlaubten Beschaffungsländern vergeben oder<br />

dort Produkte beziehen. Die Nutzung von Betrieben in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern ist zusätzlichen<br />

Bedingungen unterworfen.<br />

ERLAUBTE BESCHAFFUNGSLÄNDER<br />

Lizenznehmer und Lieferanten dürfen nur Betriebe mit Standort in<br />

erlaubten Beschaffungsländern nutzen.<br />

<strong>Disney</strong> verwendet als wichtigstes Instrument zur Bewertung des<br />

Länderrisikos im Rahmen des ILS-Programms und zur Festlegung<br />

seiner Richtlinien für ILS-Auditanforderungen sowie der zusätzlichen<br />

Bedingungen für bestimmte Länder die Governance-Indikatoren der<br />

Weltbank (World Bank Governance Indicators, WGI). Diese Indikatoren<br />

bewerten den Grad der guten Regierungsführung anhand von sechs<br />

Elementen:<br />

• Mitspracherecht und Rechenschaftspflicht<br />

• Politische Stabilität und Abwesenheit von Gewalt<br />

• Leistungsfähigkeit der Regierung<br />

• Staatliche Ordnungspolitik<br />

• Rechtsstaatlichkeit<br />

• Korruptionskontrolle<br />

Denken Sie daran:<br />

Nur Produkte, die in erlaubten<br />

Beschaffungsländern<br />

hergestellt oder von dort<br />

bezogen werden, erfüllen die<br />

geltenden Anforderungen.<br />

Eine vollständige Liste der<br />

erlaubten Beschaffungsländer<br />

finden Sie im Anhang.<br />

Für Betriebe in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern verlangt <strong>Disney</strong> von bestimmten Lizenznehmern und<br />

Lieferanten, dass sie qualifizierte ILS-Audits als Nachweis für die Erfüllung des Mindeststandards vorlegen. ILS-Audits<br />

können vor Beginn der Produktion und als Bedingung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> verlangt<br />

werden. <strong>Disney</strong> stellt diese Anforderung aktuell an bestimmte Lizenznehmer und Lieferanten, die Betriebe in einem<br />

erlaubten Beschaffungsland beauftragen, dessen WGI-Durchschnittsprozentsatz unter 65 % und über 25 % liegt, oder<br />

die Betriebe in anderen erlaubten Beschaffungsländern beauftragen, für die ein Better Work-Programm angeboten<br />

wird. (Siehe Appendix für Details zur Teilnahme am Better Work-Programm).<br />

Zusammenfassung der Herkunftsbeschränkungen:<br />

ERLAUBTE<br />

BESCHAFFUNGSLÄNDER<br />

Kein ILS-Audit<br />

erforderlich<br />

ILS-Audits des<br />

Lizenznehmers oder<br />

Lieferanten erforderlich<br />

nach entsprechender<br />

Benachrichtigung<br />

6


Lizenznehmern und Lieferanten ist es nicht gestattet, Betriebe in einem verbotenen Beschaffungsland zu beauftragen<br />

oder Artikel, die in einem solchen Land hergestellt oder von dort bezogen wurden, mit geistigem Eigentum der<br />

Marke <strong>Disney</strong> versehen zu lassen. Dies bedeutet beispielsweise, dass das <strong>Disney</strong>-Logo nicht auf einen einfachen<br />

Rucksack gedruckt werden darf, der in einem Land hergestellt wurde, das kein erlaubtes Beschaffungsland ist. Falls<br />

Produkte oder Produktkomponenten insgesamt oder teilweise in einem Land hergestellt werden, das kein erlaubtes<br />

Beschaffungsland ist, trägt der Lizenznehmer oder Lieferant hierfür die Verantwortung. Zusätzlich zu allen Rechten<br />

und Rechtsbehelfen, die <strong>Disney</strong> zur Verfügung stehen, kann vom Lizenznehmer oder Lieferant verlangt werden, auf<br />

eigene Kosten auf den Verkauf oder Vertrieb des betreffenden Produkts zu verzichten und/oder es nach Anweisung<br />

von <strong>Disney</strong> zu vernichten oder zu verschenken.<br />

Von Zeit zu Zeit kann <strong>Disney</strong> besondere Bedingungen aufstellen (für alle oder nur für bestimmte<br />

Lizenznehmer und Lieferanten, für alle oder nur bestimmte Betriebe und als dauerhafte oder<br />

vorübergehende Maßnahme), die die Beauftragung von Betrieben in bestimmten erlaubten<br />

Beschaffungsländern betreffen.<br />

VON DER US-REGIERUNG UND VON DISNEY AUFERLEGTE BESCHRÄNKUNGEN<br />

Lizenznehmer und Lieferanten dürfen Produkte nicht aus Ländern beziehen, die Handelsbeschränkungen aufgrund<br />

Beschluss der US-Regierung oder kraft anderer anwendbarer Gesetze unterliegen, oder von Personen, gegen<br />

die von der US-Regierung oder kraft anderer anwendbarer Gesetze ein Handelsverbot ausgesprochen wurde.<br />

Zudem kann <strong>Disney</strong> die Produktion in und die Beschaffung aus zusätzlichen Ländern zeitweilig aussetzen. Die<br />

Handelsbeschränkungen gelten für alle Lizenznehmer und Lieferanten von <strong>Disney</strong>, unabhängig davon, ob die Produkte<br />

für den US-Markt bestimmt sind oder nicht, und für alle Produkte und Produktkomponenten, unabhängig davon,<br />

ob sie geistiges Eigentum von <strong>Disney</strong> beinhalten oder nicht. Es liegt in der Verantwortung aller Lizenznehmer und<br />

Lieferanten, alle Programme, die Handelsbeschränkungen auferlegen, einzuhalten, unabhängig vom Ort, an dem<br />

sich der Lizenznehmer oder Lieferant befindet oder seinen Sitz hat. Handelsbeschränkungen können sich auf Länder,<br />

Produkte, Branchen oder Personen beziehen.<br />

Die Listen können jederzeit geändert werden. Wenn ein erlaubtes Beschaffungsland durch von der US-Regierung<br />

festgesetzte Handelsbeschränkungen oder andere Gesetze seinen Zulassungsstatus verliert, gilt das betreffende<br />

Land als automatisch von der Liste der erlaubten Beschaffungsländer entfernt, und zwar zum Inkrafttretungsdatum<br />

der Beschränkung oder des Gesetzes und ohne dass eine Mitteilung durch <strong>Disney</strong> erforderlich wäre. Es liegt<br />

in der Verantwortung des Lizenznehmers oder Lieferanten, sich über solche Änderungen auf dem Laufenden<br />

zu halten. Falls ein erlaubtes Beschaffungsland auf Entscheidung von <strong>Disney</strong> aus der Liste der erlaubten<br />

Beschaffungsländer gestrichen wird, verpflichtet sich <strong>Disney</strong>, Lizenznehmern und Lieferanten eine angemessene Frist<br />

zu nennen. Diese Mitteilung kann über www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com oder andere relevante Websites erfolgen.<br />

Weitere Informationen zu Ländern, die Handelsbeschränkungen der US-Regierung unterliegen, finden Sie auf den<br />

folgenden Webseiten:<br />

http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/programs/index.shtml<br />

http://www.access.gpo.gov/bis/ear/ear_data.html<br />

http://www.bis.doc.gov/complianceandenforcement/indext.htm<br />

Weitere Informationen zu bestimmten Personen oder Unternehmen, die Handelsverboten der US-Regierung<br />

unterliegen, finden Sie auf den folgenden Webseiten:<br />

http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/sdn/<br />

http://www.bis.doc.gov/ComplianceAndEnforcement/ListsToCheck.htm<br />

7


V Meldung und Genehmigung des Betriebs<br />

Vor Beginn der Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> müssen Lizenznehmer und Lieferanten jeden Betrieb,<br />

den sie zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> nutzen wollen, melden und von <strong>Disney</strong> die entsprechende<br />

schriftliche Genehmigung einholen, indem sie einen Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware<br />

(Facility and Merchandise Authorization, kurz „FAMA“) an <strong>Disney</strong> senden. Falls von <strong>Disney</strong> verlangt, müssen<br />

Lizenznehmer und Lieferanten vor Beginn der Produktion außerdem ein qualifiziertes ILS-Audit vorlegen, das die<br />

Erfüllung des Mindeststandards vor Aufnahme der Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> in einem Betrieb<br />

nachweist. Lizenznehmer und Lieferanten werden benachrichtigt, falls für bestimmte erlaubte Beschaffungsländer<br />

ein ILS-Audit erforderlich ist. (Für Details siehe Abschnitt ILS-Audits).<br />

RICHTLINIEN FÜR DIE MELDUNG EINES BETRIEBS<br />

Die Betriebe, die <strong>Disney</strong> gemeldet werden müssen, umfassen die<br />

Örtlichkeiten, in denen:<br />

• Komponenten, Unterkomponenten und Endprodukte der Marke<br />

<strong>Disney</strong> hergestellt, gefertigt, montiert, bedruckt, bestickt, graviert,<br />

geätzt oder untervergeben werden.<br />

• Landwirtschaftliche Produkte der Marke <strong>Disney</strong> verarbeitet,<br />

etikettiert oder verpackt werden, einschließlich landwirtschaftlicher<br />

Betriebe und Obstanlagen.<br />

• Papierprodukte der Marke <strong>Disney</strong> wie z. B. Werbematerial, Prospekte,<br />

Gebrauchsanweisungen und Verpackungsmaterial hergestellt,<br />

verarbeitet, bedruckt oder zusammengestellt werden.<br />

Denken Sie daran:<br />

FAMA-Anträge müssen<br />

von allen Lizenznehmern<br />

und Lieferanten<br />

für alle Betriebe<br />

in allen erlaubten<br />

Beschaffungsländern<br />

vorgelegt werden.<br />

(Beispiele für die Meldung von Betrieben finden Sie im Anhang).<br />

Zu den Örtlichkeiten, die gegenwärtig nicht an <strong>Disney</strong> gemeldet werden müssen, gehören:<br />

• Örtlichkeiten, an denen Blankoprodukte ohne Bilder der Marke <strong>Disney</strong> hergestellt werden. (Blankoprodukte<br />

dürfen jedoch nur in erlaubten Beschaffungsländern hergestellt werden und dürfen nicht von verbotenen<br />

Vertragspartnern bezogen werden. <strong>Disney</strong> ermuntert Lizenznehmer und Lieferanten ausdrücklich,<br />

Blankoprodukte nur aus Beschaffungsquellen, deren Standards mit denen des Kodex vergleichbar sind, zu<br />

beziehen).<br />

• Örtlichkeiten, die sich auf Rohstoffe, Stofffabriken oder Verarbeiter von allgemeinen Gebrauchswaren wie<br />

Baumwolle, Metalle und Papier beschränken. (Rohstoffe sollten jedoch nur in erlaubten Beschaffungsländern<br />

gewonnen werden und dürfen nicht von verbotenen Vertragspartnern bezogen werden. <strong>Disney</strong> empfiehlt<br />

seinen Lizenznehmer und Lieferanten den Kauf von Rohstoffen, die unter Bedingungen produziert und<br />

geliefert werden, die mit denen des Kodex vergleichbar sind und die Anforderungen anderer anwendbarer<br />

<strong>Disney</strong>-Richtlinien erfüllen). (Siehe Anhang zu anwendbaren <strong>Disney</strong>-Richtlinien).<br />

• Werbeagenturen und ähnliche Dienstleister, sofern sie ihren Sitz nicht an einem Ort haben, der wie oben<br />

beschrieben gemeldet werden muss.<br />

• Örtlichkeiten, die nur eine unerhebliche Zahl an Produktmustern herstellen, die zu Testzwecken oder zur<br />

Beantragung der Produktfreigabe in der Vorproduktionsphase verwendet werden.<br />

8


GENEHMIGUNGSUNTERLAGEN FÜR DEN BETRIEB<br />

Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise Authorization, FAMA)<br />

Für jeden Betrieb, der gemeldet werden muss, verlangt <strong>Disney</strong> die Vorlage eines FAMA-Antrags. Der FAMA-Antrag<br />

nennt den Namen und den Ort des Betriebs, in dem Sie Produkte der Marke <strong>Disney</strong> fertigen lassen wollen. Sie<br />

müssen <strong>Disney</strong> für jeden Betrieb, den Sie für die Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> nutzen wollen, einen<br />

FAMA-Antrag vorlegen. (Im Anhang finden Sie Anweisungen für den Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der<br />

Handelsware).<br />

Kontaktieren Sie Ihren <strong>Disney</strong>-Vertreter und fordern Sie die aktuellste Version des FAMA-Antrags an.<br />

Zusätzliche Unterlagen<br />

Falls verlangt, müssen Lizenznehmer und Lieferanten außerdem zusammen mit dem FAMA-Antrag ein qualifiziertes<br />

ILS-Audit vorlegen, das die Einhaltung des Mindeststandards belegt.<br />

Unterzeichnete FAMA-Ausfertigung<br />

<strong>Disney</strong> wird jeden FAMA-Antrag anhand der Informationen, die vom<br />

Lizenznehmer oder Lieferanten bereitgestellt werden (oder anderweitig<br />

<strong>Disney</strong> zur Verfügung stehen), auswerten. Wenn der Lizenznehmer oder<br />

Lieferant berechtigt ist, einem Betrieb Produktionsaufträge zu erteilen,<br />

stellt <strong>Disney</strong> dem Lizenznehmer oder Lieferanten eine unterzeichnete<br />

FAMA-Ausfertigung zur Verfügung. Beginnen Sie mit der Herstellung von<br />

Produkten der Marke <strong>Disney</strong> nicht, bevor Sie von <strong>Disney</strong> die unterzeichnete<br />

Ausfertigung des FAMA-Antrags erhalten haben. Wird ein Produkt der<br />

Marke <strong>Disney</strong> unter Verletzung dieser oder einer anderen Anforderung<br />

produziert, kann der Lizenznehmer oder Lieferant auf Entscheidung von<br />

<strong>Disney</strong> verpflichtet werden, dieses Produkt auf eigene Kosten nicht zu<br />

verkaufen oder zu vertreiben und/oder dieses Produkt zu zerstören oder<br />

zu spenden. Der von <strong>Disney</strong> unterzeichnete FAMA-Antrag dient auch als<br />

Dokument für die Zollanmeldung. (Der Anhang enthält ein Beispiel für<br />

einen unterzeichneten FAMA-Antrag zur Genehmigung des Betriebs und der<br />

Handelsware).<br />

Denken Sie daran:<br />

Beginnen Sie mit<br />

der Herstellung von<br />

Produkten der Marke<br />

<strong>Disney</strong> erst, wenn Sie eine<br />

unterzeichnete FAMA-<br />

Ausfertigung für den<br />

Betrieb erhalten haben.<br />

Prüfen Sie den Genehmigungsstatus eines Betriebs immer direkt mit <strong>Disney</strong>. Bestimmte Betriebe (dazu<br />

zählen Betriebe, die einem Korrekturmaßnahmenplan unterliegen oder denen die Genehmigung<br />

entzogen wurde) können die Berechtigung zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> verlieren.<br />

9


ÄNDERUNGEN DES BETRIEBS<br />

Ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Durchführung des ILS-Programms,<br />

der seine maximale Effektivität sicherstellt und den Lizenznehmern und<br />

Lieferanten optimale Vorteile gewährleistet, ist die Pflege jeweils aktueller<br />

Betriebsinformationen. Lizenznehmer und Lieferanten dürfen weder zu<br />

wenige noch zu viele Betriebe anmelden. Zudem müssen die Lizenznehmer<br />

und Lieferanten <strong>Disney</strong> über Änderungen am Status von Betrieben, die<br />

bereits angemeldet und zur Beauftragung genehmigt wurden, in Kenntnis<br />

setzen. Lizenznehmer und Lieferanten müssen <strong>Disney</strong> umgehend (spätestens<br />

jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen) schriftlich informieren, wenn<br />

sie (a) aus irgendeinem Grund einen Betrieb nicht länger beauftragen<br />

und aller Erwartung nach auch im Lauf der nächsten zwölf (12) Monate<br />

nicht beauftragen werden, oder (b) einen Betrieb zwölf (12) Monate lang<br />

nicht beauftragt und diesem auch keinen Auftrag erteilt haben, der in den<br />

kommenden zwölf (12) Monaten bearbeitet werden muss. Bei Eingang einer<br />

solchen Mitteilung kann <strong>Disney</strong> eine unterzeichnete FAMA-Ausfertigung für<br />

die Produktion in diesem Betrieb widerrufen. Lizenznehmer und Lieferanten<br />

müssen <strong>Disney</strong> zudem jederzeit auf Anforderung eine aktuelle eine aktuelle<br />

Betriebsliste oder Nachweise über die genutzten Betriebe vorlegen.<br />

Denken Sie daran:<br />

Informieren Sie <strong>Disney</strong><br />

unverzüglich über alle<br />

Änderungen in Ihrem<br />

Betrieb, auch über neu<br />

hinzukommende oder von<br />

Ihnen nicht mehr länger<br />

genutzte Betriebe.<br />

ENTZUG DER FAMA<br />

Eine unterzeichnete FAMA ermächtigt Lizenznehmer und Lieferanten, einen bestimmten Betrieb in Übereinstimmung<br />

mit dem anwendbaren Vertrag und den Anforderungen des ILS-Programms zur Fertigung von Produkten der Marke<br />

<strong>Disney</strong> zu nutzen. <strong>Disney</strong> kann eine bereits ausgegebene unterzeichnete FAMA (und damit die Ermächtigung von<br />

Lizenznehmern oder Lieferanten zur Beauftragung dieses Betriebs mit der Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong>)<br />

widerrufen, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:<br />

• Der Lizenznehmer oder Lieferant hat ein qualifiziertes ILS-Audit nicht vorgelegt, das im Rahmen des<br />

ILS‐Programms erforderlich ist.<br />

• Der Lizenznehmer oder Lieferant beauftragt einen Betrieb aus einem beliebigen Grund nicht mehr und wird<br />

den Betrieb aller Erwartung nach in den kommenden zwölf (12) Monaten nicht beauftragen.<br />

• Der Lizenznehmer oder Lieferant hat einen Betrieb zwölf (12) Monate lang nicht beauftragt und diesem auch<br />

keinen Auftrag erteilt, der in den kommenden zwölf (12) Monaten bearbeitet werden muss.<br />

• <strong>Disney</strong> kann ein geplantes ILS-Audit nicht durchführen, weil der Lizenznehmer oder Lieferant den aktuellen<br />

Status des Betriebs nicht rechtzeitig bestätigt und/oder keine genauen Betriebsinformationen bereitstellt,<br />

wie sie in der COCAN-Mitteilung angefordert wurden. (Für Details siehe Abschnitt ILS-Audits).<br />

Bei Widerruf einer bereits unterzeichneten FAMA ist einem bestimmten Lizenznehmer oder Lieferanten nicht<br />

mehr gestattet, den Betrieb mit der Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> zu beauftragen, bis eine gemäß<br />

ILS‐Programm zulässige neue, ordnungsgemäß ausgestellte FAMA erteilt wird.<br />

Aktualisieren Sie Ihre Betriebsliste stets umgehend und beantworten Sie Informationsanforderungen<br />

rasch, um einen Entzug der FAMA zu vermeiden.<br />

10


VI ILS-Audits<br />

ILS-Audits dienen als Instrument, um Probleme in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen in Betrieben, die<br />

Produkte der Marke <strong>Disney</strong> herstellen, zu erkennen und anzugehen. <strong>Disney</strong> fordert von Lizenznehmern und Lieferanten,<br />

für Betriebe in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern qualifizierte ILS-Audits vorzulegen. Lizenznehmer und<br />

Lieferanten werden von <strong>Disney</strong> benachrichtigt, wenn sie dieser Pflicht unterstellt werden, und müssen - sofern<br />

in diesem ILS‐Programmhandbuch nicht anders angegeben - keine regelmäßigen ILS-Audits vorlegen, solange sie<br />

nicht dazu aufgefordert werden. In der Regel können Lizenznehmer und Lieferanten entweder direkt vom Betrieb<br />

ein bestehendes qualifiziertes ILS-Audit erhalten oder eine Monitoring-Organisation für Sozialstandards mit der<br />

Durchführung eines ILS-Audits beauftragen. <strong>Disney</strong> kann auch entscheiden, eigene ILS-Audits für einen beliebigen<br />

Betrieb an einem beliebigen Standort durchzuführen.<br />

Alle Betriebe müssen einem Audit unterzogen werden, wie im ILS‐Programmhandbuch<br />

beschrieben.<br />

VON DISNEY DURCHGEFÜHRTE ILS-AUDITS<br />

<strong>Disney</strong> kann entscheiden, in einem Betrieb, der Produkte der Marke <strong>Disney</strong> herstellt, in einem beliebigen erlaubten<br />

Beschaffungsland eigene ILS-Audits durchzuführen. Diese ILS-Audits können von Personal von <strong>Disney</strong> oder<br />

einem Vertreter von <strong>Disney</strong> (einschließlich externer Monitoren) im Auftrag von <strong>Disney</strong> durchgeführt werden. Vor<br />

Durchführung eines ILS-Audits wird den Lizenznehmern und Lieferanten in der Regel eine Benachrichtigung über die<br />

vorgesehene Beurteilung des Verhaltenskodex (Code of Conduct Assessment Notification, COCAN) zugestellt, wobei<br />

folgende Regeln gelten:<br />

• Angekündigte ILS-Audits: Die COCAN-Mitteilung wird an den Lizenznehmer oder Lieferant geschickt und der<br />

Prüfer legt vor dem ILS-Audit mit dem Betrieb ein spezifisches Datum fest.<br />

• Unangekündigte ILS-Audits: Die COCAN-Mitteilung wird an den Lizenznehmer oder Lieferant geschickt und der<br />

Prüfer legt vor dem ILS-Audit KEIN spezifisches Datum mit dem Betrieb oder dem Lizenznehmer/Lieferant fest.<br />

(Siehe Anhang zur Benachrichtigung über die vorgesehene Beurteilung des Verhaltenskodex).<br />

Sollte <strong>Disney</strong> nicht in der Lage sein, ein geplantes ILS-Audit durchzuführen, weil der Lizenznehmer oder Lieferant den<br />

aktuellen Status des Betriebs nicht rechtzeitig bestätigt und/oder keine genauen Betriebsinformationen bereitstellt,<br />

wie sie in der COCAN-Mitteilung angefordert wurden, kann <strong>Disney</strong> das festgesetzte ILS-Audit stornieren und dem<br />

Lizenznehmer oder Lieferanten die FAMA für diesen Betrieb entziehen.<br />

VON LIZENZNEHMERN UND LIEFERANTEN ERSTELLTE ILS-AUDITS<br />

Anforderungen an ein ILS-Audit<br />

Von Lizenznehmern und Lieferanten kann verlangt werden, für jeden Betrieb in bestimmten erlaubten<br />

Beschaffungsländern, der an der Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> beteiligt ist, als Nachweis für die<br />

Einhaltung des Mindeststandards ein qualifiziertes ILS-Audit vorzulegen. (Für Details siehe Abschnitt Verhaltenskodex<br />

für Hersteller und Mindeststandard).<br />

Lizenznehmer und Lieferanten sind für die Kosten der ILS-Audits, die von <strong>Disney</strong> verlangt<br />

werden, verantwortlich und müssen sicherstellen, dass ILS-Audits entsprechend den<br />

Anforderungen des ILS-Programms durchgeführt und vorgelegt werden.<br />

11


Nach entsprechender Benachrichtigung durch <strong>Disney</strong> wird<br />

von Lizenznehmern und Lieferanten generell verlangt, in<br />

bestimmten erlaubten Beschaffungsländern ILS-Audits<br />

vorzulegen, wobei folgende Regelung gilt:<br />

• Neue Betriebe – ILS-Audits vor Beginn der Produktion,<br />

welche die Einhaltung des Mindeststandards<br />

belegen, müssen vor Erstgenehmigung durch <strong>Disney</strong><br />

und vor Aufnahme der Produktion vorgelegt werden.<br />

• Bestehende Betriebe – Nach der Erstgenehmigung<br />

durch <strong>Disney</strong> müssen regelmäßige ILS-Audits,<br />

welche die Einhaltung des Mindeststandards<br />

belegen, in Abständen von höchstens 12 Monaten<br />

als Bedingung für die weitere Nutzung des Betriebs<br />

vorgelegt werden.<br />

Im Folgenden werden einige Schritte genannt, deren<br />

Durchführung empfohlen wird, wenn Sie von <strong>Disney</strong><br />

aufgefordert werden, ein ILS-Audit vorzulegen. Wenn Sie nach diesen<br />

Empfehlungen vorgehen, wird es einfacher für Sie sein, die Anforderungen<br />

des ILS‐Audits effizient zu erfüllen:<br />

• Überprüfen Sie mit dem für Sie zuständigen ILS-Vertreter<br />

von <strong>Disney</strong>, ob in den Akten von <strong>Disney</strong> für den von Ihnen<br />

vorgeschlagenen Betrieb ein qualifiziertes ILS-Audit, das die<br />

Einhaltung des Mindeststandards belegt, vorhanden ist.<br />

• Fragen Sie den Betrieb, ob er in jüngster Zeit ein qualifiziertes<br />

ILS‐Audit durchlaufen hat und dieses ILS-Audit <strong>Disney</strong> zur<br />

Verfügung stellen kann.<br />

• Planen Sie ein neues ILS-Audit mit einer akzeptablen Monitoring-<br />

Organisation für Sozialstandards oder einer anderen zugelassenen<br />

Stelle. Ganz allgemein muss das ILS-Audit die Anforderungen<br />

von <strong>Disney</strong> erfüllen. (Siehe Anhang für eine Liste akzeptabler<br />

Monitoring-Organisationen für Sozialstandards).<br />

KORREKTURMASSNAHMENPLÄNE<br />

Denken Sie daran:<br />

Nach entsprechender Benachrichtigung<br />

müssen in bestimmten erlaubten<br />

Beschaffungsländern für alle neuen<br />

Betriebe ILS-Audits vor Beginn der<br />

Produktion und für alle bestehenden<br />

Betriebe jährliche ILS-Audits vorgelegt<br />

werden.<br />

Denken Sie daran:<br />

Es wird empfohlen, dass<br />

Sie sich vor Planung Ihres<br />

eigenen ILS-Audits mit dem<br />

für Sie zuständigen ILS-<br />

Vertreter von <strong>Disney</strong> oder<br />

dem Betrieb beraten.<br />

Nach einem von <strong>Disney</strong> durchgeführten oder vom Lizenznehmer oder Lieferanten vorgelegten ILS-Audit kann <strong>Disney</strong><br />

einen Korrekturmaßnahmenplan (Corrective Action Plan, kurz „CAP“) erstellen. Von Lizenznehmern und Lieferanten<br />

wird erwartet, dass sie den Korrekturmaßnahmenplan mit dem Betrieb überprüfen, einen entsprechenden<br />

Handlungsplan umsetzen und Verletzungen des Mindeststandards, die im ILS-Audit festgestellt wurden, vor dem<br />

vorgeschriebenen Termin des nächsten ILS-Folgeaudits beheben. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für einen<br />

Korrekturmaßnahmenplan; für Details vgl. Abschnitt Behebung von Verstößen). Lizenznehmer und Lieferanten<br />

sollten entweder den CAP oder das ILS-Audit dazu nutzen, alle beanstandeten Verletzungen des Kodex zu beheben<br />

und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.<br />

Der Zyklus der fortlaufenden Verbesserung<br />

Wiederholungsaudit<br />

Audit<br />

Behebung von<br />

Verstößen<br />

12


Definition eines qualifizierten ILS-Audits<br />

Ein „qualifiziertes ILS-Audit“, das von einem Lizenznehmer oder Lieferanten vorgelegt wird, muss alle im Folgenden<br />

genannten Bedingungen erfüllen:<br />

• Es darf längstens sechs (6) Monate gerechnet ab dem Datum der Einreichung bei <strong>Disney</strong> und nach dem Datum<br />

eines ILS-Erstaudits, das Verstöße gegen den Mindeststandard festgestellt hat, zurückliegen.<br />

• Es muss spätestens am verlangten Datum der Einreichung vorgelegt werden.<br />

• Es muss durchgeführt werden:<br />

o Von einer im Anhang aufgelisteten akzeptablen Monitoring-Organisationen für Sozialstandards, die<br />

ILS‐Audittools von <strong>Disney</strong> verwendet (Siehe Anhang für eine Liste akzeptabler Monitoring-Organisationen<br />

für Sozialstandards, die zur Durchführung von ILS-Audits im Namen von <strong>Disney</strong> autorisiert sind); oder<br />

o Von einer im Anhang aufgelisteten akzeptablen Monitoring-Organisationen für Sozialstandards oder<br />

einer anderen qualifizierten Monitoring-Organisation für Sozialstandards, deren Auditprogramm oder<br />

Auditmethode von <strong>Disney</strong> anerkannt wird; oder<br />

o Unter Leitung einer von mehreren Akteuren oder einer Branche getragenen Initiative, die von <strong>Disney</strong><br />

anerkannt wird; oder<br />

o Von dem internen oder speziellen Auditmechanismus einer Marke, eines Vertriebshändlers, eines<br />

Lizenznehmers oder Lieferanten, der von <strong>Disney</strong> anerkannt wird.<br />

• Dokumentieren Sie die Arbeitsbedingungen des Betriebs und greifen Sie alle Elemente des <strong>Disney</strong>-Kodex auf<br />

(d. h. Kinderarbeit, unfreiwillige Arbeit, Zwang und Belästigung, keine Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit,<br />

Gesundheit und Sicherheit, Entlohnung, Umweltschutz, Einhaltung anderer Gesetze, Untervergabe,<br />

Überwachung und Einhaltung und Bekanntgabe).<br />

• Nennen Sie die vollständige Adresse und Telefonnummer des Betriebs, einschließlich Stockwerks- und<br />

Gebäudebezeichnungen, Straße, Bezirk, Stadt und Land.<br />

• Die Dokumente sind in englischer Sprache und auf elektronischem Weg einzureichen.<br />

Auch wenn <strong>Disney</strong> einem ILS-Audit, das auf der Grundlage des <strong>Disney</strong>-Kodex durchgeführt<br />

wird, den Vorzug gibt, werden auch ILS-Audits, die auf anderen Verhaltenskodizes und<br />

Monitoring-Programmen basieren, berücksichtigt, sofern sie für <strong>Disney</strong> akzeptabel sind.<br />

Diese ILS-Audits müssen jedoch in jedem Fall die oben genannten Anforderungen erfüllen<br />

und die Einhaltung des Mindeststandards belegen. <strong>Disney</strong> akzeptiert keine Zertifizierungen<br />

oder Gütesiegel anstelle eines vollständigen ILS-Audits des Betriebs.<br />

Im Folgenden sind als repräsentatives Beispiel andere Verhaltenskodizes und Monitoring-Programme aufgelistet, die<br />

aktuell von <strong>Disney</strong> anerkannt werden: Ihr ILS-Vertreter bei <strong>Disney</strong> erteilt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft über<br />

andere Kodizes und Programme, die von <strong>Disney</strong> aktuell anerkannt werden.<br />

• Better Work-Programm<br />

• Business Social Compliance Initiative (BSCI)<br />

• Electronic Industry Citizenship Coalition (EICC)<br />

• Ethical Trading Initiative (ETI)<br />

• Fair Labor Association (FLA)<br />

• International Council of Toy Industries (ICTI) CARE Program<br />

(Siehe Anhang für Spielzeugfabriken und ICTI Care)<br />

• SEDEX Members Ethical Trade Audit (SMETA)<br />

• Social Accountability 8000 (SA8000)<br />

• Worldwide Responsible Accredited Production (WRAP)<br />

Die Listen können jederzeit geändert werden. <strong>Disney</strong> erteilt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft über andere, von<br />

<strong>Disney</strong> akzeptierte Kodizes und Programme.<br />

13


MIT DEN MONITORING-ORGANISATIONEN UND BERATERN FÜR SOZIALSTANDARDS ZUSAMMENARBEITEN<br />

Monitoring-Organisationen für Sozialstandards können ILS-Audits auf Basis des <strong>Disney</strong>-Kodex durchführen sowie<br />

auch bei Korrekturmaßnahmen unterstützend tätig werden. Berater für Sozialstandards bieten in der Regel nur<br />

Unterstützung bei Korrekturmaßnahmen. Von Monitoring-Organisationen oder Beratern für Sozialstandards<br />

geäußerte Auslegungen von <strong>Disney</strong>-Richtlinien, Meinungen betreffend die Erfüllung der <strong>Disney</strong>-Standards durch<br />

einen Betrieb oder Empfehlungen für Folgemaßnahmen, sind für <strong>Disney</strong> nicht verbindlich.<br />

Keine Monitoring-Organisation und kein Berater für Sozialstandards kann ihnen Garantieren,<br />

dass ein Betrieb die Genehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> erhält.<br />

Stellen Sie sicher, dass die Betriebsleitung den Kodex versteht und Ihre Vertreter uneingeschränkten Zugang zu den<br />

Betriebsräumen, Beschäftigten und entsprechenden Dokumenten erhalten, bevor Sie eine Monitoring-Organisation<br />

oder einen Berater für Sozialstandards beauftragen. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für eine ILS-Auditagenda und<br />

eine ILS-Auditcheckliste).<br />

Für die Zusammenarbeit mit einer Monitoring-Organisation wird folgende Vorgehensweise empfohlen:<br />

• Fragen Sie bei der Betriebsleitung nach, ob in jüngster Zeit ein qualifiziertes ILS-Audit (durchgeführt innerhalb<br />

der letzten sechs (6) Monate) stattgefunden hat und dieses <strong>Disney</strong> vorgelegt werden kann.<br />

• Wenden Sie sich an eine der für <strong>Disney</strong> akzeptablen Monitoring-Organisationen für Sozialstandards, um ein<br />

qualifiziertes ILS-Audit unter Verwendung der ILS‐Audittools von <strong>Disney</strong> durchführen zu lassen.<br />

• Wenden Sie sich an einen anerkannten Monitor eines anderen Verhaltenskodex oder Monitoring-Programms,<br />

das von <strong>Disney</strong> akzeptiert wird.<br />

• Stellen Sie sicher, dass die Organisation, die Sie mit dem ILS-Audit beauftragen wollen, den Auftrag<br />

entsprechend Ihrem Zeitplan durchführen kann, da Audits je nach Standort des Betriebs und der Kapazität<br />

des beauftragten Monitors viel Zeit in Anspruch nehmen können.<br />

• Überprüfen Sie zusammen mit der Monitoring-Organisation die Ergebnisse des ILS-Audits und besprechen Sie<br />

mit dem Betrieb den Korrekturmaßnahmenplan.<br />

• Senden Sie eine Kopie des ILS-Audits an <strong>Disney</strong>. Die eingeschaltete Monitoring-Organisation für Sozialstandards<br />

wird das ILS-Audit NICHT ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenznehmers oder Lieferanten an <strong>Disney</strong><br />

weiterleiten.<br />

<strong>Disney</strong> kann regelmäßig eigene angekündigte oder unangekündigte ILS-Audits der Betriebe<br />

durchführen, unabhängig davon, ob ILS-Audits des Lizenzgebers oder Lieferanten oder<br />

seitens eines Industrieverbands oder Multi-Stakeholder-Programms vorliegen.<br />

14


VII Behebung von Verstößen<br />

<strong>Disney</strong> verlangt, dass die Betriebe, die in die Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> einbezogen sind, den<br />

Mindeststandard erfüllen und aufrechterhalten. <strong>Disney</strong> informiert Lizenznehmer und Lieferanten, wenn von <strong>Disney</strong><br />

durchgeführte oder <strong>Disney</strong> von Lizenznehmern und Lieferanten vorgelegte ILS-Audits darauf hinweisen, dass ein<br />

Betrieb den Mindeststandard nicht erfüllt. Als Bedingung für die weitere Nutzung eines Betriebs sind Lizenznehmer<br />

und Lieferanten dafür verantwortlich, in Zusammenarbeit mit dem Betrieb (und ggf. anderen Lizenznehmern und<br />

Lieferanten, die diesen Betrieb nutzen), Verstöße gegen den Mindeststandard, die während eines ILS-Audits festgestellt<br />

wurden, innerhalb der unten genannten Fristen zu beheben und zu korrigieren. <strong>Disney</strong> ermuntert Lizenznehmer und<br />

Lieferanten ausdrücklich, sich gemeinsam mit den Betrieben für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzusetzen.<br />

PFLICHT ZUR EINHALTUNG DES MINDESTSTANDARDS<br />

Falls ein von <strong>Disney</strong> oder im Auftrag von <strong>Disney</strong> durchgeführtes oder <strong>Disney</strong> vom Lizenznehmer oder Lieferanten<br />

vorgelegtes ILS-Audit zeigt, dass ein Betrieb den Mindeststandard nicht erfüllt, werden Lizenznehmer und Lieferant:<br />

• Erhalten ein Schreiben mit einem Korrekturmaßnahmenplan<br />

(„CAP“), in dem alle während des ILS-Audits festgestellten Verstöße<br />

aufgelistet sind. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel für einen<br />

Korrekturmaßnahmenplan)<br />

• Erhalten in der Regel ungefähr 90 Tage Zeit, um zusammen mit<br />

dem Betrieb und anderen daran zu arbeiten, die Verstöße gegen<br />

den Mindeststandard zu beheben (<strong>Disney</strong> steht es jedoch frei, in<br />

manchen Fällen einen kürzeren Zeitraum anzugeben).<br />

• Sind verantwortlich dafür, in Zusammenarbeit mit dem Betrieb,<br />

Monitoring-Organizationen und Beratern für Sozialstandards und/<br />

oder anderen Lizenznehmern und Lieferanten, die ebenfalls diesen<br />

Betrieb einsetzen, die Verstöße gegen den Mindeststandard zu<br />

korrigieren und die Arbeitsbedingungen des Betriebs zu verbessern.<br />

• Müssen sicherstellen, dass der Betrieb den Mindeststandard vor dem<br />

Termin des nächsten ILS-Audits erfüllt, um nicht die Genehmigung<br />

für die Fertigung der Produkte der Marke <strong>Disney</strong> zu verlieren.<br />

Denken Sie daran:<br />

Lizenznehmer und<br />

Lieferanten werden über<br />

alle Verstöße informiert<br />

und haben in der Regel 90<br />

Tage Zeit, um Verletzungen<br />

des Mindeststandards zu<br />

korrigieren.<br />

<strong>Disney</strong> führt in der Regel 90 Tage nach dem Datum des Erstaudits ILS-Folgeaudits durch, je nach Art und Schweregrad<br />

der im ILS-Erstbericht aufgelisteten Verstöße. Werden Verstöße gegen den Mindeststandard nicht behoben, kann<br />

dies zum sofortigen Entzug der Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> für diesen Betrieb<br />

führen. <strong>Disney</strong> erwartet von den Lizenznehmern und Lieferanten, dass sie im Rahmen ihrer Anstrengungen zur<br />

kontinuierliche Verbesserung auch gegen sonstige Verstöße vorgehen, die nicht als Verletzung des Mindeststandards<br />

zu qualifizieren sind.<br />

STREBEN NACH KONTINUIERLICHER VERBESSERUNG<br />

Der Mindeststandard stellt die Mindestanforderung dar, die ein Betrieb erfüllen und aufrechterhalten muss, um ein<br />

Produkt der Marke <strong>Disney</strong> produzieren zu dürfen. Sobald ein Betrieb den Mindeststandard erfüllt, sind Lizenznehmer<br />

und Lieferanten dafür verantwortlich, in Zusammenarbeit mit dem Betrieb alle anderen Verstöße gegen den Kodex,<br />

die während eines ILS-Audits festgestellt wurden, in Angriff zu nehmen und die Arbeitsbedingungen im Betrieb<br />

kontinuierlich zu verbessern, wann immer dies wirtschaftlich angemessen ist. <strong>Disney</strong> steht es frei, bei seiner<br />

Entscheidung über die Verlängerung der Genehmigung für einen Betrieb oder bei der Erteilung der Genehmigung<br />

an andere Lizenznehmer und Lieferanten, die den gleichen Betrieb nutzen wollen, das Tempo der fortlaufenden<br />

Verbesserung einzubeziehen.<br />

Lizenznehmer und Lieferanten können entscheiden, Monitoring-Organisationen und/oder Berater für Sozialstandards<br />

hinzuziehen, um die Betriebe bei der Stärkung der Arbeitspraktiken und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

zu unterstützen.<br />

15


VIII Entzug der produktionsgenehmigung eines betriebs<br />

<strong>Disney</strong> bekennt sich zur kooperativen Zusammenarbeit mit Lizenznehmern, Lieferanten und Betrieben, um die<br />

Arbeitspraktiken und Arbeitsbedingungen zu stärken und zu verbessern. In manchen Fällen kann es jedoch notwendig<br />

sein, die Genehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> für bestimmte Betriebe zu entziehen.<br />

Wenn ein Lizenznehmer oder Lieferant nicht sicherstellt, dass ein Betrieb die Anforderungen des ILS-Programms<br />

einhält, kann dies den Entzug der Produktionsgenehmigung nach sich ziehen.<br />

Der Entzug der Produktionsgenehmigung für einen Betrieb kann in folgenden Fällen ausgesprochen werden:<br />

• Feststellung von Verstößen gegen den Mindeststandard, die nicht innerhalb der eingeräumten Frist behoben<br />

wurden.<br />

• Bei zwei ILS-Auditversuchen durch <strong>Disney</strong> wurde dem Prüfer der uneingeschränkte oder teilweise Zugang zum<br />

Betrieb, zu dessen Beschäftigten für persönliche Gespräche und/oder zu den Aufzeichnungen verweigert.<br />

• <strong>Disney</strong> glaubt begründeterweise, dass ein ILS-Audit direkt oder indirekt durch Betrug, Bestechung oder durch<br />

andere unzulässige Einflussnahme zustande kam.<br />

• Das Land, in dem der Betrieb ansässig ist, ist nicht länger ein erlaubtes Beschaffungsland.<br />

• Der Betrieb eine verbotene Person darstellt oder mit einer solchen in Verbindung steht.<br />

• Der Betrieb erfüllt nicht oder nicht mehr die Bedingungen, die für das erlaubte Beschaffungsland, in dem der<br />

Betrieb ansässig ist, gelten.<br />

• Der Betrieb nutzt geistiges Eigentum, das ganz oder teilweise im Besitz von <strong>Disney</strong>, seiner verbundenen<br />

Unternehmen und/oder deren Lizenzgebern ist oder von diesen lizensiert wird, für unautorisierte Zwecke<br />

und stellt diese unautorisierten Aktivitäten nicht innerhalb der von <strong>Disney</strong> gesetzten Frist ein.<br />

EINSTELLUNG DER PRODUKTION DER MARKE DISNEY<br />

Wenn <strong>Disney</strong> die Produktionsgenehmigung für einen Betrieb entzieht:<br />

• Erhalten alle Lizenznehmer und Lieferanten, die diesen Betrieb nutzen (oder zuvor genutzt haben) ein Schreiben<br />

über den Entzug der betrieblichen Produktionsgenehmigung. (Im Anhang finden Sie ein Beispielschreiben<br />

über den Entzug der betrieblichen Produktionsgenehmigung)<br />

• Alle Lizenznehmer und Lieferanten, die diesen Betrieb nutzen, müssen die dortige Fertigung der Produkte der<br />

Marke <strong>Disney</strong> beenden und alle Produkte der Marke <strong>Disney</strong>, ob fertiggestellt oder in Bearbeitung, (einschließlich<br />

Formen und Material) sofort - spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender<br />

schriftlicher Mitteilung von <strong>Disney</strong> - oder wie anderweitig im Gesetz vorgeschrieben entfernen.<br />

RÜCKERLANGUNG DER GENEHMIGUNG<br />

Falls einem Betrieb die Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> entzogen wurde, kann der<br />

Betrieb nach 12 Monaten erneut eine Genehmigung beantragen. Bitte wenden Sie sich an Ihren <strong>Disney</strong> Vertreter,<br />

um festzustellen, ob ein Betrieb die Genehmigung zurückerlangen kann. Ihr <strong>Disney</strong>-Vertreter wird Sie darüber<br />

informieren, ob ein Antrag auf Rückerlangung der Genehmigung erforderlich ist. (Im Anhang finden Sie ein Beispiel<br />

für einen Antrag auf Rückerlangung der Genehmigung)<br />

Wenn einem Betrieb die Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong><br />

entzogen wird, ist es Lizenznehmern und Lieferanten untersagt, diesen Betrieb zu beauftragen.<br />

16


IX Offenlegung der ILS-audits und Betriebe<br />

<strong>Disney</strong> kann die von <strong>Disney</strong> durchgeführten oder von Lizenznehmern und Lieferanten vorgelegten ILS-Audits gegenüber<br />

Dritten offenlegen (dazu zählen auch andere Lizenznehmer und Lieferanten von <strong>Disney</strong>, die denselben Betrieb nutzen,<br />

und Nichtregierungsorganisationen) (insgesamt als „Dritte“ bezeichnet), ohne jedoch die Identität des Lizenznehmers<br />

oder Lieferanten preiszugeben, sofern nicht der Lizenznehmer oder Lieferant dem zuvor schriftlich zugestimmt hat.<br />

Lizenznehmer und Lieferanten können ILS-Audits, die durch oder im Auftrag des Lizenznehmers oder Lieferanten<br />

durchgeführt wurden, gegenüber Dritten offenlegen, ohne jedoch <strong>Disney</strong> oder geistiges Eigentum oder Produkte von<br />

<strong>Disney</strong> zu nennen, sofern nicht <strong>Disney</strong> dem zuvor schriftlich zugestimmt hat.<br />

<strong>Disney</strong> kann in Zusammenhang mit dem ILS-Programm öffentlich oder gegenüber Dritten die Namen und Adressen<br />

aller Betriebe ohne die Zustimmung der Lizenznehmer und Lieferanten offenlegen.<br />

Im Rahmen seiner Anstrengungen zur Bekämpfung der Produktpiraterie und/oder zur Erleichterung des Transports<br />

kann <strong>Disney</strong> weltweit mit Zoll- und Polizeibeamten und/oder Dritten, die <strong>Disney</strong> in diesem Bemühen unterstützen, in<br />

Kontakt treten und diesen Informationen liefern, um berechtigte Nutzer von geistigem Eigentum, das im Besitz oder<br />

unter Kontrolle von <strong>Disney</strong> steht, zu identifizieren; dazu zählen auch Lizenznehmer und Lieferanten, die Betriebe,<br />

autorisierte Transportunternehmer und andere Informationen, die im FAMA-Antrag enthalten sind.<br />

<strong>Disney</strong> steht es frei, alle ILS-Audits, FAMA-Anträge und sonstigen Informationen offenzulegen, soweit <strong>Disney</strong> dies zur<br />

Durchsetzung seiner vertraglichen Rechte und/oder zum Schutz seiner Rechte des geistigen Eigentums für notwendig<br />

erachtet.<br />

17


X <strong>Disney</strong>s ethikrichtlinie und ils-Programm<br />

Von allen Beschäftigten von <strong>Disney</strong> wird verlangt, dass sie bestimmte ethische und rechtliche Grundsätze, die in den<br />

„Standards für das Geschäftsgebaren“ („Standards for Business Conduct“) zusammengefasst sind, einhalten. Die von<br />

<strong>Disney</strong> eingerichtete ILS-Gruppe verfolgt diese Standards in ihren täglichen Aktivitäten weltweit.<br />

Zusätzlich verlangt die ISL-Gruppe, dass sich die Monitoring-Organisationen für Sozialstandards und die anderen<br />

Vertreter, die im Auftrag von <strong>Disney</strong> handeln (insgesamt „<strong>Disney</strong>-Vertreter“), denselben Standards verpflichten. Unter<br />

anderem verbieten diese Standards, von einer Person oder einem Unternehmen Dinge, die einen Wert darstellen,<br />

zu fordern, anzubieten oder anzunehmen, wenn dadurch die Fähigkeit eines <strong>Disney</strong>-Vertreters zur unabhängigen<br />

Urteilsbildung und objektiven Bewertung beeinträchtigt werden oder der Eindruck einer Beeinträchtigung entstehen<br />

könnte.<br />

Darüber hinaus darf keine Person und kein Unternehmen etwas von Wert anbieten, wie z. B. Bargeld, Zuwendungen,<br />

Leistungen, Rabatte, besondere Privilegien, Darlehen, Unterkunft oder sonstige Vergünstigungen oder Bewirtungen<br />

und Reisen, soweit nicht angemessen und notwendig und in direktem Zusammenhang mit der vom <strong>Disney</strong>-Vertreter<br />

zu erledigenden Arbeit stehend, wenn damit die Absicht verbunden ist, auf einen <strong>Disney</strong>-Vertreter Einfluss zu<br />

nehmen, oder der Eindruck einer Einflussnahme entstehen könnte. Unternimmt eine Person oder ein Unternehmen<br />

einen solchen Versuch, hat dies die sofortige Kündigung des Vertrages über die Fertigung von Produkten der Marke<br />

<strong>Disney</strong> zur Folge.<br />

Falls Sie Bedenken oder Fragen zum Verhalten eines <strong>Disney</strong>-Vertreters haben oder einen Verstoß gegen die<br />

Ethikrichtlinie von <strong>Disney</strong> melden wollen, wenden Sie sich bitte sofort an die <strong>Disney</strong>-Hotline in Ihrer Region unter der<br />

unten angegebenen Nummer:<br />

Argentinien 0800-666-1676 Italien 800-78-7634<br />

Australien A2 1-800-20-8921<br />

Japan 00531-11-5136<br />

AU 1-800-14-0796<br />

Brasilien 0800-891-4137 Kanada 1-800-699-4870<br />

Chile 1230-020-2093 Korea 00798-1-1-005-8393<br />

00308-11-0492 (DACOM)<br />

00368-11-0099 (ONSE)<br />

China<br />

10-800-711-0583 (Unicom) Mexiko 001-800-620-1428<br />

10-800-110-0561 (Telecom)<br />

Frankreich 0800-90-6152 Russland Wählen Sie von einer<br />

Festnetznummer 363-2400 (AT&T-<br />

Zugangsnummer); Nach dem Ton<br />

wählen Sie 888-475-43-56<br />

Großbritannien 0808-234-6062 Spanien 900-97-1014<br />

Indien<br />

R-Gespräch über<br />

704‐973‐0301<br />

Vereinigte<br />

Staaten<br />

1-800-699-4870<br />

Die Hotline kann zu jeder Zeit Tag und Nacht angerufen werden, da sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besetzt<br />

ist. <strong>Disney</strong> untersagt strengstens jede Art von Repressalien gegen Personen, die mutmaßliches Fehlverhalten an <strong>Disney</strong><br />

melden. Es werden auch anonyme Meldungen angenommen. <strong>Disney</strong> unternimmt angemessene Anstrengungen, um<br />

die Vertraulichkeit jeder Meldung zu wahren, muss sich aber das Recht auf eventuelle Offenlegung vorbehalten, falls<br />

dies vom Gesetz verlangt wird oder anderweitig zum Schutz des ILS-Programms oder anderer Rechte und Ansprüche<br />

von <strong>Disney</strong> notwendig ist.<br />

18


Anhang<br />

Anhang 1:<br />

Anhang 2:<br />

Anhang 3:<br />

Anhang 4:<br />

Anhang 5:<br />

Anhang 6:<br />

Anhang 7:<br />

Anhang 8:<br />

Anhang 9:<br />

Anhang 10:<br />

Anhang 11:<br />

Anhang 12:<br />

Anhang 13:<br />

Anhang 14:<br />

Anhang 15:<br />

Anhang 16:<br />

Anhang 17:<br />

Anhang 18:<br />

Anhang 19:<br />

Anhang 20:<br />

Anhang 21:<br />

Begriffsglossar<br />

Häufig gestellte Fragen<br />

Verhaltenskodex für Hersteller<br />

Beispiele für Verstöße gegen den Mindeststandard<br />

Akzeptable Monitoring-Organisationen für Sozialstandards<br />

Referenzliste der Berater für Sozialstandards<br />

Teilnahme am Better Work-Programm<br />

Erlaubte Beschaffungsländer<br />

Beispiele für die Meldung von Betrieben<br />

Anwendbare <strong>Disney</strong>-Richtlinien<br />

Anweisungen für den Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and<br />

Merchandise Authorization, FAMA)<br />

Unterzeichnete Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (FAMA)<br />

Benachrichtigung über die vorgesehene Beurteilung des Verhaltenskodex (COCAN-Mitteilung)<br />

Spielzeugfabriken und ICTI Care<br />

ICTI Care Genehmigungsformular<br />

Beispiel für eine ILS-Auditagenda<br />

Beispiel für eine ILS-Auditcheckliste<br />

Beispiel für ein Schreiben mit Korrekturmaßnahmenplan für von <strong>Disney</strong> durchgeführte ILS-Audits<br />

Beispiel für ein Schreiben mit Korrekturmaßnahmenplan für von Lizenznehmern/Lieferanten<br />

durchgeführte ILS-Audits<br />

Beispielschreiben über den Entzug der betrieblichen Produktionsgenehmigung<br />

Beispiel für einen Antrag auf Rückerlangung der Genehmigung<br />

19


Anhang 1:<br />

Begriffsglossar<br />

„Betrieb“ bezeichnet die eigenen oder externen Hersteller, Lieferanten, Fabriken, landwirtschaftlichen Betriebe,<br />

Zulieferer und sonstigen Betriebe des Lizenznehmers oder Lieferanten (sowie deren Unterauftragnehmer,<br />

Lieferanten, Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe, Zulieferer und sonstige Betriebe), die Produkte, Komponenten<br />

oder Materialien oder einen anderen Bestandteil mit Bezug auf Produkte, Komponenten oder Materialien entwerfen,<br />

fertigen, verarbeiten, veredeln, montieren oder verpacken, die geistiges Eigentum von <strong>Disney</strong> enthalten, umfassen<br />

oder einbeziehen (d.h. Namen, Marken, Logos, Figuren, Illustrationen oder anderes geschütztes Material im Besitz<br />

oder unter Kontrolle von <strong>The</strong> <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> oder ihren verbundenen Unternehmen), die im Folgenden als<br />

„Produkte der Marke <strong>Disney</strong>“ bezeichnet werden.<br />

„Entzug der betrieblichen Produktionsgenehmigung“ bedeutet, dass ein Betrieb die Genehmigung zur Fertigung<br />

von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> aufgrund von spezifizierten Bedingungen, die den Betriebsstatus im Rahmen des<br />

ILS‐Programms beeinträchtigen, verliert. Bei einem Entzug der Produktionsgenehmigung müssen alle Lizenznehmer<br />

und Lieferanten, die den Betrieb nutzen, die dortige Fertigung der Produkte der Marke <strong>Disney</strong> sofort - spätestens jedoch<br />

innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlicher Mitteilung von <strong>Disney</strong> - oder wie anderweitig im<br />

Gesetz vorgeschrieben beenden; dies gilt für fertiggestellte wie für Produkte in Bearbeitung (einschließlich Formen<br />

und Material). Wenn einem Betrieb die Genehmigung zur Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> entzogen<br />

wurde, kann dieser Betrieb nach 12 Monaten für eine Neuaufnahme in Übereinstimmung mit dem ILS-Programm in<br />

Betracht gezogen werden.<br />

„Erlaubte Beschaffungsländer“ bezeichnet diejenigen von <strong>Disney</strong> angegebenen Länder, in denen oder aus<br />

denen der Lizenznehmer oder Lieferant Produkte der Marke <strong>Disney</strong> und deren Komponenten (einschließlich<br />

Blankoartikel) herstellen oder beziehen kann. <strong>Disney</strong> kann außerdem zusätzliche Anforderungen festlegen, deren<br />

Erfüllung Voraussetzung ist, um die vorgenannten Aktivitäten in bestimmten erlaubten Beschaffungsländern<br />

durchzuführen. Dem Lizenznehmer oder Lieferanten ist es nicht gestattet, Produkte der Marke <strong>Disney</strong> und deren<br />

Komponenten (einschließlich Blankoartikel) in einem Land herzustellen oder daraus zu beziehen, das kein erlaubtes<br />

Beschaffungsland ist. Die Liste der erlaubten Beschaffungsländer kann von <strong>Disney</strong> von Zeit zu Zeit aktualisiert<br />

werden und wird auf www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com online gestellt.Daneben ist sie auch auf anderen relevanten<br />

Websites und in diesem ILS‐Programmhandbuch verfügbar. <strong>Disney</strong> kann von Zeit zu Zeit Änderungen an der Liste<br />

der erlaubten Beschaffungsländer vornehmen; dies kann (i) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen und/oder (ii)<br />

aufgrund des Wunsches von <strong>Disney</strong> geschehen, die Beschaffung oder Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> und<br />

deren Komponenten (einschließlich Blankoartikel) zum Beispiel aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigentums,<br />

Bedenken in Bezug auf Bürger- oder Menschenrechte oder Umweltschutzgründen) zu verbieten. Falls ein erlaubtes<br />

Beschaffungsland mit einem gesetzlichen Verbot belegt wird, gilt dieses Land automatisch mit Wirkungsdatum<br />

des Gesetzes als von der Liste der erlaubten Beschaffungsländer entfernt, ohne dass eine Mitteilung durch <strong>Disney</strong><br />

erforderlich wäre. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers oder Lieferanten, sich über solche Änderungen<br />

auf dem Laufenden zu halten. Falls ein erlaubtes Beschaffungsland auf Entscheidung von <strong>Disney</strong> aus der Liste der<br />

erlaubten Beschaffungsländer gestrichen wird, verpflichtet sich <strong>Disney</strong>, Lizenznehmern eine angemessene Frist für<br />

diese Änderung zu nennen. Diese Mitteilung kann über www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com oder andere relevante<br />

Websites übermittelt werden.<br />

„FAMA-Antrag“ bezeichnet den von <strong>Disney</strong> bereitgestellten Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der<br />

Handelsware (Facility and Merchandise Authorization Application), den der Lizenznehmer oder Lieferant für jeden<br />

Betrieb ausfüllen und <strong>Disney</strong> vorlegen muss.<br />

„FAMA-Widerruf“ bezeichnet die Rücknahme einer bereits erteilten, unterzeichneten FAMA aufgrund der<br />

Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen des ILS-Programms durch den Lizenznehmer oder Lieferanten. Bei<br />

Widerruf einer bereits unterzeichneten FAMA ist einem bestimmten Lizenznehmer oder Lieferanten nicht mehr<br />

gestattet, den Betrieb mit der Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> zu beauftragen, bis eine gemäß ILS‐Programm<br />

zulässige neue, ordnungsgemäß ausgestellte FAMA erteilt wird.<br />

A1


„Gesetze“ bezeichnet anwendbare Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften einschließlich aber nicht beschränkt auf<br />

kommunale und nationale Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften, Verträge, freiwillige Industriestandards (falls<br />

vorhanden) und sonstige gesetzliche Verpflichtungen mit Bezug auf die Vereinbarung mit dem Lizenznehmer oder<br />

Lieferanten und/oder relevante Aktivitäten des Lizenznehmers oder Lieferanten einschließlich aber nicht beschränkt<br />

auf Verpflichtungen mit Anwendung auf Steuern sowie Konsumenten- und/oder Produktsicherheit, Datenschutz und<br />

den Schutz persönlich identifizierbarer Informationen, den Schutz von Minderjährigen, Angestellten und der Umwelt,<br />

das US-Gesetz gegen Korruption im Ausland (Foreign Corrupt Practices Act, FCPA) von 1977 mit sämtlichen Änderungen<br />

(und alle entsprechenden Gesetze anderer Staaten), durch die US-Regierung verhängte Handelsbeschränkungen<br />

sowie Fertigung, Preisgebung, Verkauf oder Vertrieb von Produkten der Marke <strong>Disney</strong>.<br />

„ILS-Audit“ bezeichnet eine Prüfung der <strong>Arbeitsstan</strong>dards und/oder eine Prüfung eines Betriebs, um zu bewerten, ob<br />

der Betrieb den ILS-Mindeststandard, den Kodex und alle anwendbaren Gesetze erfüllt.<br />

„ILS-Mindeststandard“ bezeichnet das annehmbare Mindestmaß der Einhaltung des Kodex, das erfüllt ist bei (a)<br />

Nichtvorliegen von (i) Kinderarbeit, (ii) unfreiwilliger Arbeit, (iii) Zwang und/oder Belästigung, (iv) Diskriminierung,<br />

(v) ernsthaften Verstößen gegen die Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, (vi) Behinderung<br />

der Koalitionsfreiheit und (vii) unzulässiger Unterauftragsvergabe an Heimarbeiter und (b) Bereitstellung<br />

aller erforderlichen Informationen zur Bewertung der Einhaltung des Kodex und der anwendbaren Gesetze<br />

(z. B. vollständige und genaue Aufzeichnungen und Zugang zu Personal und Räumen des Betriebs).<br />

„ILS-Programm“ bezeichnet die Richtlinien, Verfahren und Anforderungen der <strong>The</strong> <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> in Bezug<br />

auf die internationalen <strong>Arbeitsstan</strong>dards (International Labor Standards, „ILS“). <strong>Disney</strong> behält sich das Recht vor, das<br />

ILS-Programm von Zeit zu Zeit zu ändern und wird den Lizenznehmer oder Lieferanten mit angemessener Frist über<br />

wesentliche Änderungen in Kenntnis setzen. Die Mitteilung kann über www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com erfolgen.<br />

„ILS‐Programmhandbuch“ bezeichnet dieses Dokument mit der ausführlichen Beschreibung des ILS-Programms.<br />

<strong>Disney</strong> behält sich das Recht vor, das ILS‐Programmhandbuch von Zeit zu Zeit zu ändern und wird den Lizenznehmer<br />

oder Lieferanten mit angemessener Frist über wesentliche Änderungen in Kenntnis setzen. Die Mitteilung kann über<br />

www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com erfolgen.<br />

„Kodex“ bezeichnet (i) den Verhaltenskodex der <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> und ihrer verbundenen Unternehmen<br />

(„<strong>Disney</strong>‐Kodex“), online gestellt unter www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com,(ii) die eigenen <strong>Arbeitsstan</strong>dards des<br />

Lizenznehmers oder Lieferanten, falls diese im Wesentlichen dem <strong>Disney</strong>-Kodex entsprechen und die Verwendung<br />

dieser Standards von <strong>Disney</strong> genehmigt wurde, oder (iii) ein anderes Regelwerk von <strong>Arbeitsstan</strong>dards, auf das sich<br />

<strong>Disney</strong> und der Lizenznehmer oder Lieferant einvernehmlich geeinigt haben.<br />

„Person“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person.<br />

„Verbotene Personen“ bezeichnet (i) diejenigen Personen, mit denen der Lizenznehmer oder Lieferant keine<br />

Geschäfte tätigen darf, und (ii) diejenigen weiteren Personen, für die <strong>Disney</strong> dem Lizenznehmer oder Lieferant<br />

Verbote oder Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme von Vertragsbeziehungen auferlegt hat (zum Beispiel<br />

aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigentums, Bedenken in Bezug auf Bürger- oder Menschenrechte oder<br />

Umweltschutzgründen). Die Liste der verbotenen Personen kann von <strong>Disney</strong> von Zeit zu Zeit geändert werden und<br />

wird auf www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com online gestellt. Wenn eine Person mit einem gesetzlichen Verbot belegt<br />

wird, tritt dieses Verbot automatisch mit Wirkungsdatum der Handelsbeschränkung oder eines anderen Gesetzes in<br />

Kraft, ohne dass eine Mitteilung durch <strong>Disney</strong> erforderlich wäre. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers oder<br />

Lieferanten, sich über solche Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Falls gegen eine Person auf Entscheidung von<br />

<strong>Disney</strong> ein Verbot ausgesprochen wird, wird <strong>Disney</strong> den Lizenznehmer oder Lieferanten mit angemessener Frist von<br />

diesem Verbot in Kenntnis setzen. Die Mitteilung kann über www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com erfolgen.<br />

Hinweis für Lizenznehmer von DCP: Verweise auf „www.<strong>Disney</strong>LaborStandards.com“ beziehen sich auf die<br />

„DCP‐Website“.<br />

A2


Anhang 2<br />

Häufig gestellte Fragen<br />

1. Wer erhält ggf. die Mitteilung, dass ein Betrieb nicht mehr berechtigt ist, Produkte der Marke <strong>Disney</strong> herzustellen?<br />

• Wenn ein Betrieb die Berechtigung zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> verliert, so erhält jeder aktive<br />

Lizenznehmer oder Lieferant, der zuvor diesen Betrieb zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> eingesetzt hat<br />

(unabhängig davon, ob der Betrieb gegenwärtig Produkte der Marke <strong>Disney</strong> herstellt) eine Mitteilung über den Entzug<br />

der Herstellungsgenehmigung.<br />

2. Kann ein Betrieb die Genehmigung zurückerlangen?<br />

• Ja, ein Betrieb kann frühestens nach 12 Monaten wieder eine Herstellungsberechtigung erlangen.<br />

• In diesem Fall muss der Lizenznehmer oder Lieferant seinen <strong>Disney</strong>-Vertreter kontaktieren. Wird für den Betrieb eine<br />

Wiedererlangung der Genehmigung beantragt, muss der Lizenznehmer oder Lieferant das entsprechende Formular<br />

(Facility Reinstatement Form) sowie ein ILS-Audit, das den Mindeststandard erfüllt, einreichen. Der Antrag auf<br />

Wiedererlangung der Genehmigung (Facility Reinstatement Form) muss vor Weitergabe an Ihren <strong>Disney</strong>-Vertreter vom<br />

Leiter des zuständigen Geschäftsbereichs von <strong>Disney</strong> unterzeichnet werden.<br />

3. Wird mich mein <strong>Disney</strong>-Vertreter regelmäßig über den aktuellen Status des Betriebs unterrichten?<br />

• Die Lizenznehmer und Lieferanten erhalten monatlich einen Statusbericht, der den Stand der Einhaltung für jeden<br />

Betrieb, der vom Lizenznehmer oder Lieferanten zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> eingesetzt wird,<br />

darlegt.<br />

4. Welche Konsequenzen hat es für einen Betrieb, wenn er die ILS-Anforderungen nicht erfüllt?<br />

• Wenn ein neuer Betrieb den Mindeststandard nicht erfüllt, erhält er keine Genehmigung für die Aufnahme der<br />

Herstellung der Produkte der Marke <strong>Disney</strong>.<br />

• Wenn ein bestehender Betrieb den Mindeststandard nicht erfüllt, kann er die Herstellungsgenehmigung oder die<br />

Berechtigung für eine eventuelle zukünftige Beauftragung verlieren.<br />

5. Falls ich aufgefordert werde, qualifizierte ILS-Auditberichte vorzulegen, muss ich dann für jeden Betrieb ein ILS-Audit vorliegen?<br />

• Ein ILS-Audit ist für Betriebe erforderlich, die in Ländern ansässig sind, die im Abschnitt „Erlaubt mit ILS-Audits“ der Liste<br />

der erlaubten Beschaffungsländer aufgeführt sind.<br />

• Falls Sie einen Betrieb in einem Land einsetzen, das im Abschnitt „Erlaubt ohne ILS-Audits“ der Liste der erlaubten<br />

Beschaffungsländer aufgeführt ist, müssen Sie nur den Betrieb melden, indem Sie Ihrem <strong>Disney</strong>-Vertreter den FAMA-<br />

Antrag übergeben und den Eingang einer unterzeichneten FAMA-Ausfertigung abwarten, bevor Sie mit der Produktion<br />

beginnen.<br />

6. Wird von mir auch für kleine Betriebe oder Betriebe mit geringem Produktionsvolumen ein Audit verlangt?<br />

• Ja, wenn der Betrieb (unabhängig von seiner Größe oder dem Produktionsvolumen) in einem Land ansässig ist, das auf<br />

der Liste der erlaubten Beschaffungsländer als Land, in dem ein ILS-Audit erforderlich ist, aufgeführt ist.<br />

7. Was tue ich, nachdem ich die Genehmigung für die Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> erhalten habe?<br />

• Treffen Sie Vorkehrungen für ILS-Folgeaudits, wie im ILS-Programm vorgesehen, und arbeiten Sie gemeinsam mit<br />

dem Betrieb daran, eventuelle Mängel zu beheben. Melden Sie <strong>Disney</strong> jegliche Änderung an der Liste der von Ihnen<br />

beauftragten Betriebe.<br />

8. Was muss ich tun, wenn der Betrieb den Mindeststandard erfüllt?<br />

• Arbeiten Sie gemeinsam mit dem Betrieb daran sicherzustellen, dass dieser den Mindeststandard aufrechterhält und<br />

auch eventuelle andere Verstöße, die während des ILS-Audits festgestellt wurden, behebt.<br />

• Legen Sie entsprechend den Anforderungen von <strong>Disney</strong> innerhalb der im ILS-Programm genannten Frist ein ILS-Audit<br />

vor, das belegt, dass der Betrieb auch weiterhin den Mindeststandard erfüllt.<br />

A3


Anhang 3<br />

Verhaltenskodex für Hersteller<br />

©<br />

Verhaltenskodex für Hersteller<br />

Die <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> verpflichtet sich zu Folgendem:<br />

• Einem hohen Leistungsniveau in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit und an allen Standorten der Welt,<br />

• Ethischem und verantwortungsvollem Verhalten in allen Geschäftsaktivitäten,<br />

• Respekt für die Rechte jedes einzelnenund<br />

• Respekt für die Umwelt.<br />

Wir erwarten das gleiche Engagement von allen Herstellern von <strong>Disney</strong>-Handelswaren. Alle Hersteller von <strong>Disney</strong>-<br />

Handelswaren haben die folgenden Mindeststandards zu erfüllen:<br />

Kinderarbeit<br />

Der Hersteller verpflichtet sich, keine Kinder zu beschäftigen.<br />

Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf Personen unter 15 Jahren (bzw. 14 Jahren, falls gesetzlich zulässig)<br />

oder bei Jugendlichen über 15 Jahren auf das jeweils vorgeschriebene Mindestbeschäftigungsalter<br />

oder das Alter zum Abschluss der Schulpflicht.<br />

Unfreiwillige Arbeit<br />

Zwang und Belästigung<br />

Nichtdiskriminierung<br />

Vereinigungsrecht<br />

Gesundheit und Sicherheit<br />

Hersteller, die Jugendliche beschäftigen, auf die die Definition „Kind“ nicht zutrifft, verpflichten sich,<br />

die für diese Personen geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.<br />

Der Hersteller verpflichtet sich, keine Personen zu beschäftigen, die unfreiwillige oder Zwangsarbeit<br />

leisten. Hierzu zählen unter anderem Häftlinge oder durch Kaution oder Vertrag zwangsverpflichtete<br />

Personen.<br />

Der Hersteller verpflichtet sich, alle Beschäftigte mit Würde und Respekt zu behandeln und weder<br />

Körperstrafe, Gewaltandrohung noch andere Formen von körperlicher, sexueller, psychischer oder<br />

verbaler Belästigung oder Missbrauch dieser Art anzuwenden.<br />

Der Hersteller verpflichtet sich, bei Einstellungs- und Beschäftigungsvorgängen(einschließlich Lohn,<br />

Sozialleistungen, Beförderung, Disziplinarverfahren, Kündigung oder Pensionierung) nicht aufgrund<br />

von Rasse, Religion, Alter, Nationalität, sozialer oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung,<br />

Geschlecht, politischer Auffassung oder Behinderung zu diskriminieren.<br />

Der Hersteller respektiert das Recht seiner Beschäftigten, sich auf rechtmäßige und friedliche Weise<br />

zusammenzuschließen, zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, ohne solche Aktivitäten zu<br />

bestrafen oder zu behindern.<br />

Der Hersteller verpflichtet sich, seinen Beschäftigten in Übereinstimmung mit allen zutreffenden<br />

Gesetzen und Vorschriften eine sichere und gesundheitsfreundliche Arbeitsumgebung zu bieten, die<br />

folgende Mindestanforderungen erfüllt: angemessener Zugang zu Trinkwasser und Sanitäreinrichtun<br />

gen,Brandschutzsowie ausreichende Beleuchtung und Belüftung. Der Hersteller gewährleistet ferner,<br />

dass die gleichen Gesundheits- und Sicherheitsstandards in allen Unterkünften eingehalten werden,<br />

die den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.<br />

A4


Entlohnung<br />

Wir erwarten vom Hersteller, dass er anerkennt, dass Löhne für die Sicherung der Existenz seiner<br />

Beschäftigen essentiell sind. Der Hersteller verpflichtet sich, wenigstens alle anwendbaren Lohnund<br />

Arbeitszeitgesetze und -vorschriften einzuhalten, einschließlich Gesetze und Vorschriften, die<br />

sich auf Mindestlohn, Überstunden, maximale Arbeitszeit, Akkordlohnsätze und andere Elemente<br />

der Entlohnung beziehen, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen zu bieten. Sofern<br />

keine außerordentlichen geschäftlichen Umstände vorliegen, fordert der Hersteller von seinen<br />

Beschäftigten nicht, mehr als (a) 48 Stunden pro Woche und 12 Überstunden oder (b) die gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Arbeits- und Überstunden oder, falls in den örtlich geltenden Gesetzen die<br />

Arbeitszeit nicht begrenzt ist, die für das jeweilige Land normalen wöchentlichen Arbeitsstunden plus<br />

12 Überstunden zu arbeiten. Darüber hinaus haben alle Beschäftigten alle sieben Tage mindestens<br />

einen Tag frei, es sei denn, es liegen außerordentliche geschäftliche Umstände vor.<br />

Der Hersteller vergütet von Mitarbeitern abgeleistete Überstunden zu den gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Tarifsätzen bzw., wenn es keine gesetzlich vorgeschriebenen Tarifsätze gibt, zu einem Satz, der<br />

mindestens dem normalen Stundenlohn entspricht.<br />

Umweltschutz<br />

Andere Gesetze<br />

Untervergabe<br />

Überwachung und Einhaltung<br />

Bekanntgabe<br />

Sollten die örtlichen Industriestandards die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen überschreiten,<br />

erwarten wir, dass der Hersteller die höheren Standards erfüllt.<br />

Der Hersteller verpflichtet sich, alle anwendbaren Umweltschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten.<br />

Der Hersteller hält alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften ein. Dazu zählen auch Gesetze und<br />

Vorschriften, die sich auf Herstellung, Preisfestsetzung, Verkauf und Vertrieb von Handelswaren<br />

beziehen. Alle Bezüge auf „anwendbare Gesetze und Vorschriften“ in diesem Verhaltenskodex<br />

beinhalten kommunale und nationale Regelungen, Bestimmungen und Vorschriften sowie geltende<br />

Verträge und freiwillige Industriestandards.<br />

Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von <strong>Disney</strong> setzt der Hersteller bei der Fertigung von<br />

<strong>Disney</strong>-Handelswaren oder -Bestandteilen keine Subunternehmer ein. Eine Untervergabe ist ferner<br />

nur dann zulässig, wenn sich der Subunternehmer <strong>Disney</strong> gegenüber in schriftlicher Form verpflichtet,<br />

den vorliegenden Verhaltenskodex einzuhalten.<br />

Der Hersteller erteilt <strong>Disney</strong> und von <strong>Disney</strong> Beauftragten (einschließlich Dritten) die Befugnis,<br />

geeignete Überwachungstätigkeiten durchzuführen, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex<br />

zu verifizieren. Dazu zählen unangekündigte Vorort-Inspektionen der Fertigungsstätten und vom<br />

Arbeitgeber bereitgestellten Unterkünfte,Überprüfung der Bücher und Personalaktensowie<br />

persönliche Gespräche mit Beschäftigten.<br />

Der Hersteller hält alle Dokumente, die ggf. zum Nachweis der Erfüllung dieses Verhaltenskodex<br />

erforderlich sind, vor Ort bereit.<br />

Der Hersteller hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten<br />

über die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex informiert werden. Hierzu ist eine Kopie dieses<br />

Verhaltenskodex in der jeweiligen Landessprache gut sichtbar an einem Ort auszuhängen, an dem sie<br />

von den Beschäftigten jederzeit eingesehen werden kann.<br />

A5


Anhang 4<br />

Beispiele für Verstöße gegen den Mindeststandard<br />

Beispiele für Verstöße gegen den Mindeststandard sind unter anderem:<br />

• Kinderarbeit: Bestätigte aktuelle Beschäftigung von Arbeitskräften unterhalb des Mindestalters; unzulängliche<br />

Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen anwendbare Kinderschutzgesetze.<br />

• Unfreiwillige Arbeit: Bestätigte aktuelle Beschäftigung von Zwangsarbeitern, durch Kaution oder Vertrag<br />

zwangsverpflichtete Personen oder Häftlingen; zwingend angeordnete oder unfreiwillige Überstunden<br />

oder Verhängung von Sanktionen oder Geldstrafen bei Verweigerung von Überstunden; Zurückhaltung<br />

von persönlichem Eigentum (z. B. Pass, Ausweispapiere) oder Löhnen; unangemessene Einschränkung der<br />

Bewegungsfreiheit während und/oder nach der Arbeitszeit.<br />

• Zwang und Belästigung: Betriebspolitik, nach der Folgendes erlaubt ist: Einsatz von körperlichen Strafen,die<br />

Androhung der Entlassung,die Verhängung von Sanktionen oder Repressalien als Disziplinarmaßnahme,zudr<br />

ingliche oder einschüchternde Sicherheitspraktiken.<br />

• Diskriminierung: Diskriminierende Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken(z. B. Lohn, Sozialleistungen,<br />

Beförderung, Disziplinarverfahren, Kündigung oder Pensionierung) aufgrund von Rasse, Religion, Alter,<br />

Nationalität, sozialer oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, politischer Auffassung,<br />

Behinderung, Schwangerschaft oder Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft.<br />

• Vereinigungsrecht: Richtlinien oder Praktiken, die verhindern, dass Beschäftigte ihr gesetzliches Recht, sich<br />

auf rechtmäßige und friedliche Weise in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen des Landes oder<br />

der Region zusammenzuschließen, zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, wahrnehmen.<br />

• Gesundheit und Sicherheit: Bedingungen im Betrieb (einschließlich Unterkünften), die für die Beschäftigten<br />

oder die Öffentlichkeit unmittelbar zu schweren Verletzungen führen oder lebensgefährlich sein könnten.<br />

• Untervergabe: Praxis der Untervergabe an illegale Heimarbeiter.<br />

• Überwachung und Einhaltung: Anleitung der Beschäftigten, den Prüfern unwahre Antworten zu geben;<br />

Entlassung oder Verbergung von Beschäftigten vor den Prüfern, um das Auditverfahren zu umgehen;<br />

Nichtvorlage korrekter und vollständiger Aufzeichnungen zur Prüfung; Verweigerung des Zugangs für den<br />

Prüfer zu den erforderlichen Dokumenten, persönlichen Mitarbeitergesprächen oder Gesundheits- und<br />

Sicherheitskontrollen im gesamten Betrieb.<br />

A6


Anhang 5<br />

Für <strong>Disney</strong> akzeptable Monitoring-Organisationen für Sozialstandards<br />

Die folgenden Organisationen sind für <strong>Disney</strong> zur Durchführung von ILS-Audits unter Verwendung der von <strong>Disney</strong> erarbeiteten<br />

Instrumente für ILS-Audits akzeptabel. Lizenznehmer und Lieferanten können diese Organisationen mit der Durchführung von<br />

ILS-Audits beauftragen, um <strong>Disney</strong> den im ILS-Programm vorgeschriebenen Bericht vorlegen zu können.<br />

Die Liste der akzeptablen Monitoring-Organisationen für Sozialstandards kann jederzeit ohne Vorankündigung<br />

geändert werden.<br />

KEINE MONITORING-ORGANISATION FÜR SOZIALSTANDARDS KANN IHNEN GARANTIEREN,<br />

DASS EIN BETRIEB DIE GENEHMIGUNG ZUR FERTIGUNG VON PRODUKTEN DER MARKE<br />

DISNEY ERHÄLT<br />

1. BUREAU VERITAS CONSUMER PRODUCTS SERVICES (BVCPS)<br />

NORDAMERIKA UND EUROPA<br />

Kontaktperson: Jason Hill Maria Basilio<br />

Telefon: 503 764 9190 oder 909 628 4368<br />

E-Mail: jason.hill-cps@us.bureauveritas.com maria.basilio@us.bureauveritas.com<br />

Web:<br />

www.bureauveritas.com/cps<br />

ASIEN<br />

Kontaktperson: Zoye Chen<br />

Telefon: 8621 2416 6957<br />

Fax: 8621 6489 3423<br />

E-Mail:<br />

zoye.chen@cn.bureauveritas.com<br />

2. ELEVATE (früher Level Works Ltd.)<br />

GLOBALE KONTAKTSTELLE & LATEINAMERIKA<br />

Kontaktperson: Jose Corado und Rachel Brinkenhoff (USA)<br />

Telefon: 1.415.440.4141<br />

Fax: 1.415.440.4777<br />

E-Mail:<br />

jcorado@level-works.com<br />

rbrinkenhoff@level-works.com<br />

Web:<br />

www.level-works.com<br />

INDIEN & SRI LANKA<br />

Kontaktperson: B. Ganesh und Padmini (India)<br />

Telefon: 91 44 32027945<br />

Fax: 91 44 23728383<br />

E-Mail:<br />

ganeshb@level-works.com<br />

india@level-works.com<br />

CHINA, HONG KONG, MACAU<br />

Kontaktperson: Raymond Huang (China) Rain Tong (China)<br />

Telefon: 86 755 8214 4529 oder 86 571 8770 8671<br />

Fax: 86 755 8214 4530 86 571 8770 8672<br />

E-Mail: rhuang@level-works.com rtong@level-works.com<br />

A7


SÜDOSTASIEN<br />

Kontaktperson: Cuong Vo und An Tran (Vietnam)<br />

Telefon: 84 08 2220 2075<br />

Fax: 84 08 2220 2076<br />

E-Mail:<br />

cuong@level-works.com<br />

atran@level-works.com<br />

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA<br />

Kontaktperson: Justin Bettey (UK) Guillaume Petit (UK)<br />

Telefon: 90 532 445 8298 oder 44 207 993 5277<br />

Fax: 90 212 341 1111 N/A<br />

E-Mail: jbettey@level-works.com gpetit@level-works.com<br />

3. INSITE COMPLIANCE SERVICES<br />

USA / INTERNATIONAL<br />

Kontaktperson: Tanvi Patel<br />

Telefon: 415 226 1772<br />

Fax: 270 518 1898<br />

E-Mail:<br />

tanvi.patel@mts-insite.com<br />

4. INTERTEK TESTING SERVICES<br />

NORDAMERIKA<br />

ASIEN<br />

Kontaktperson: Toni Bellacosa (US) Esther Duan (China)<br />

Telefon: 212 803 5315 86 755 2602 0884<br />

Fax: 212 453 5010 86 755 2602 0899<br />

E-Mail: toni.bellacosa@intertek.com esther.duan@intertek.com<br />

EUROPA<br />

LATEINAMERIKA<br />

Kontaktperson: Karima Ejaz (UK) Viviana Rodriguez (Kolumbien)<br />

Telefon: 44(0) 116 263 0330 (DW 907) 57 1 610 8458 DW 104<br />

Fax: 44(0) 116 263 0311 57 1 610 8458 DW 114<br />

E-Mail: karima.ejaz@intertek.com viviana.rodriguez@intertek.com<br />

5. SOCIAL COMPLIANCE SERVICES ASIA<br />

(Audits nur in China, Taiwan, Hong Kong und Macau)<br />

ASIEN/ INTERNATIONAL<br />

Kontaktperson:<br />

Samuel Wong und Wendy Wu<br />

Telefon: 852 2376 0818<br />

Fax: 852 2376 2263<br />

E-Mail:<br />

samuel.wong@scsagroup.com<br />

wendy.wu@scsagroup.com<br />

6. SOCIÉTÉ GÉNERALÉ DE SURVEILLANCE (SGS)<br />

ALLE REGIONEN<br />

Kontaktperson:<br />

Joe Romeo<br />

Telefon: 973 575 5252<br />

Fax: 775 787 7962<br />

Mobil: 775 276 1205<br />

E-Mail:<br />

Joseph.Romeo@sgs.com<br />

A8


7. UL RESPONSIBLE SOURCING<br />

USA / INTERNATIONAL<br />

Kontaktperson:<br />

Oren Jaffe<br />

Telefon: 310 259 4511<br />

Fax: 310 417 8031<br />

E-Mail:<br />

Oren.Jaffe@UL.com<br />

8. VERITE<br />

USA / INTERNATIONAL<br />

Kontaktperson:<br />

Robin Jaffin und Laurie Schimmelfing<br />

Telefon: 413 253 9227<br />

Fax: 413 256 8960<br />

E-Mail:<br />

rjaffin@verite.org<br />

lschimmelfing@verite.org<br />

A9


Anhang 6<br />

Referenzliste der Berater für Sozialstandards<br />

Um die Managementsysteme zu stärken, die Arbeitspraktiken zu verändern und die Arbeitsbedingungen zu<br />

verbessern, können Lizenznehmer, Lieferanten und Betriebe die Dienste von Beratungsfirmen und anderen Stellen<br />

in Anspruch nehmen, um die Ursachen für Probleme in der Einhaltung des Kodex zu ermitteln, nachhaltige Lösungen<br />

vorzuschlagen und/oder bei der Umsetzung von Änderungsmaßnahmen zu helfen. Die Dienstleistungen, die solche<br />

Organisationen anbieten, können unterschiedlichste Form haben. Hierzu zählen z. B.:<br />

• Ursachenanalyse<br />

• Vertiefende Systemanalyse<br />

• Schulungsprogramme<br />

Die folgende Liste nennt Berater für Sozialstandards, die ggf. solche Dienste erbringen. Die Liste ist weder als<br />

vollständig noch als ausschließlich zu verstehen. Die von diesen Organisationen angebotenen Dienstleistungen<br />

werden von <strong>Disney</strong> nicht validiert und die Beauftragung einer dieser Organisationen oder eines anderen Beraters für<br />

Sozialstandards kann Ihnen nicht garantieren, dass ein Betrieb die Genehmigung für die Fertigung von Produkten der<br />

Marke <strong>Disney</strong> erhält oder behält. Lizenznehmer, Lieferanten und Betriebe sind nicht verpflichtet, einen Berater für<br />

Sozialstandards zu beauftragen. Falls sich ein Lizenznehmer oder Lieferant hierzu entscheidet, kann er den Berater aus<br />

der folgenden Liste oder jede andere Organisation nach eigenem Ermessen auswählen. Es liegt in der Verantwortung<br />

des Lizenznehmers, Lieferanten oder Betriebs, einen geeigneten Arbeitsplan zu erstellen, die Bedingungen mit dem<br />

Berater auszuhandeln und die Kosten für die Beauftragung des Beraters zu übernehmen.<br />

Für Lizenznehmer, Lieferanten und Betriebe kann es von Vorteil sein, den Praxisleitfaden für Lizenznehmer zur<br />

Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards der Lizenzgeber (Good Practices Guide for Complying with Licensors'<br />

Social and Environmental Compliance Programs) einzusehen, der von der Beratungsfirma Business for Social<br />

Responsibility (BSR) und der Licensing Industry Merchandisers' Association (LIMA) veröffentlicht und teilweise<br />

von <strong>Disney</strong> unterstützt wird. In diesem sind die grundlegenden Anforderungen an Lizenznehmer und Lieferanten<br />

hinsichtlich der Erfüllung der Erwartungen des Lizenzgebers beschrieben. Den Praxisleitfaden finden Sie unter<br />

www.bsr.org/reports/BSR_Licensee_Guide_Final.pdf.<br />

1. <strong>The</strong> Cahn Group<br />

Kontaktperson: Doug Cahn, Principal (info@thecahngroup.com)<br />

Website: www.thecahngroup.com<br />

Hauptsitz in Nordamerika mit Partnern weltweit<br />

2. China Training Institute (CTI)<br />

Kontaktperson: Jason Ho/ Manager, Advisory Services & CTI/Guangzhou (connect@bsr.org) oder Anfrage einreichen<br />

unter www.bsr.org/en/about/inquiry-form<br />

Website: www.ctichina.org<br />

Hauptsitz in der chinesischen Niederlassung des Business for Social Responsibility (BSR) in Guangzhou, China;<br />

Leistungen im Rahmen des CTI-Programms konzentrieren sich auf Lieferanten in China.<br />

3. ELEVATE (früher INFACT Global Partners and Level Works Ltd.)<br />

Kontaktperson: Mark Jones (mjones@elevatelimited.com)<br />

Kontaktperson für China: John Yeh (jyeh@elevatelimited.com)<br />

Website: www.elevatelimited.com<br />

Hauptsitz in Hong Kong mit Niederlassungen in Guangzhou, Shenzhen und Shanghai (alle China),Vietnam, Sri Lanka,<br />

Philippinen, Europa, Afrika, Türkei und Naher Osten, Mittelamerika, Mexico und USA<br />

A10


4. Impactt Limited<br />

Kontaktperson: Rosey Hurst, Gründer und Direktor (info@impacttlimited.com)<br />

Website: www.impacttlimited.com<br />

Hauptsitz in London (UK) mit Niederlassungen in Hong Kong,Guangzhou (China)und Dubai, VAE<br />

5. Social Accountability International<br />

Kontaktperson: Jane Hwang, Director of Corporate Programs and Training (jhwang@sa-intl.org)<br />

Website: www.sa-intl.org<br />

Hauptsitz in New York (NY, USA) mit regionaler Vertretung in Amsterdam (Niederlande), Bangalore (Indien), Boston<br />

(MA, USA), Dubai (VAE),Genf (Schweiz), Istanbul (Türkei), Quezon City (Philippinen), San Jose (Costa Rica), Sao<br />

Paulo (Brasilien) und Shenzhen (China).<br />

6. Verité<br />

Kontaktperson: Robin Jaffin, Director of Suppliers Program (verite@verite.org)<br />

Website: www.verite.org<br />

Hauptsitz in Amherst (MA, USA) mit regionalen Kontakten in Shenzhen (China),Manila (Philippinen),und Neu-Delhi<br />

(Indien).<br />

A11


Anhang 7<br />

Teilnahme am Better Work-Programm<br />

Die <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> unterstützt das Better Work-Programm (BW). Das Better Work-Programm ist eine<br />

gemeinsame Initiative der <strong>Internationale</strong>n Arbeitsorganisation (International Labor Organization, ILO) und der<br />

<strong>Internationale</strong>n Finanz-Corporation (International Finance Corporation, IFC), die Regierungen, Arbeitgeber,<br />

Beschäftigte und internationale Einkäufer hinter dem Ziel vereint, die Einhaltung von <strong>Arbeitsstan</strong>dards zu verbessern<br />

und die Wettbewerbsfähigkeit in weltweiten Lieferketten zu fördern. Das Better Work-Programm ist aktuell in<br />

Kambodscha, Haiti, Indonesien, Jordanien, Lesotho, Nicaragua und Vietnam präsent.<br />

<strong>Disney</strong> kann für bestimmte erlaubte Beschaffungsländer Betriebe zur Teilnahme am Better Work-Programm<br />

verpflichten und dies zur Bedingung für die Beauftragung eines Betriebs mit der Fertigung von Produkten der<br />

Marke <strong>Disney</strong> machen. Diese Anforderung gilt derzeit für Kambodscha und Haiti. <strong>Disney</strong> akzeptiert nur Better Work-<br />

Gutachten von teilnehmenden Betrieben, die in Kambodscha oder auf Haiti ansässig sind. Eine Anleitung für die<br />

Teilnahme finden Sie nachfolgend.<br />

Im Falle anderer erlaubter Beschaffungsländer, in denen das Better Work-Programm verfügbar ist, empfiehlt <strong>Disney</strong><br />

nachdrücklich die Teilnahme. Eine Teilnahme am Better Work-Programm kann Monitoringaktivitäten verringern,<br />

da die Better Work-Gutachten von Marken und Vertriebshändlern breit anerkannt werden und die Schulungs- und<br />

Korrekturprogramme von Better Work eine nachhaltigere Einhaltung von <strong>Arbeitsstan</strong>dards ermöglichen. Unter<br />

www.BetterWork.org erhalten Sie Informationen zu Teilnahmemöglichkeiten in Ländern außer Kambodscha und Haiti.<br />

So nehmen Sie am Better Work-Programm teil und stellen Better Work-Gutachten für <strong>Disney</strong> bereit:<br />

1. Informationen zu den Programmen Better Factories Cambodia (BFC) oder Better Work Haiti (BWH) finden Sie<br />

unter www.BetterWork.org (auf Englisch und Französisch).<br />

2. Bestätigen Sie die Teilnahme Ihres Betriebs an einem der Programme. Falls Ihr Betrieb noch nicht teilnimmt,<br />

wenden Sie sich an Better Work und schließen Sie das Registrierungsverfahren ab:<br />

a. Für Kambodscha kontaktieren Sie BFC unter betterfactories@ilo.org oder BFCSUBSCRIPTION@ilo.org<br />

b. Für Haiti kontaktieren Sie BWH unter Haiti@betterwork.org oder lavallee@betterwork.org<br />

3. Nach seiner Registrierung bei Better Work sollte Ihr Betrieb <strong>Disney</strong> den Zugriff auf seine BFC-/BWH-Prüfberichte<br />

gestatten. Reichen Sie hierzu einen BFC-/BWH-Freigabeantrag (Third Party Access Form) ein. Kontaktieren Sie<br />

BFC oder BWH unter der obigen E-Mail-Adresse und fordern Sie das aktuelle Formular mit Anweisungen an.<br />

4. Reichen Sie den ausgefüllten Freigabeantrag direkt bei den Kontaktpersonen für BFC/BWH ein und setzen Sie<br />

Ihre Kontaktperson bei <strong>Disney</strong> nach Bedarf auf CC.<br />

5. Sobald der Zugriff auf die BFC-/BWH-Datenbank möglich ist, ruft ILS den Prüfbericht des Betriebes ab und<br />

wertet aus, ob er dem Mindeststandard von <strong>Disney</strong> genügt.<br />

A12


Anhang 8<br />

Erlaubte Beschaffungsländer<br />

ERLAUBT OHNE ILS-AUDITS<br />

AMERIKANISCH-SAMOA FINNLAND LIECHTENSTEIN SCHWEDEN<br />

ANDORRA FRANKREICH LITAUEN SCHWEIZ<br />

ANGUILLA FRANZÖSISCH-GUAYANA LUXEMBURG SINGAPUR<br />

ANTIGUA UND BARBUDA GRÖNLAND MACAO SLOWAKEI<br />

ARUBA GROSSBRITANNIEN MALTA SLOWENIEN<br />

AUSTRALIEN GUAM MARTINIQUE SPANIEN<br />

BAHAMAS HONGKONG MAURITIUS ST. KITTS UND NEVIS<br />

BARBADOS IRLAND MONACO ST. LUCIA<br />

BELGIEN ISLAND NEUSEELAND ST. VINCENT UND DIE<br />

GRENADINEN<br />

BERMUDA ISRAEL NIEDERLANDE SÜDKOREA<br />

BOTSWANA ITALIEN NIEDERLÄNDISCHE TAIWAN<br />

ANTILLEN<br />

BRUNEI JAPAN NORWEGEN TSCHECHISCHE REPUBLIK<br />

CHILE JERSEY, KANALINSELN ÖSTERREICH UNGARN<br />

COSTA RICA KAIMAN-INSELN POLEN URUGUAY<br />

DÄNEMARK KANADA PORTUGAL VEREINIGTE STAATEN<br />

DEUTSCHLAND KAPVERDEN PUERTO RICO VIRGIN ISLANDS (U.S)<br />

DOMINICA KATAR REUNION ZYPERN<br />

ESTLAND LETTLAND SAN MARINO<br />

A13


ERLAUBT MIT ILS-AUDITS<br />

ÄGYPTEN, ARABISCHE GUATEMALA MARSHALLINSELN SAMBIA<br />

REPUBLIK<br />

ALBANIEN GUYANA MAZEDONIEN SAMOA<br />

ARGENTINIEN HAITI* MEXIKO SÃO TOMÉ UND PRINCIPE<br />

ARMENIEN HONDURAS MIKRONESIEN SAUDI-ARABIEN<br />

BAHRAIN INDIEN MOLDAWIEN SENEGAL<br />

BELIZE INDONESIEN MONGOLEI SERBIEN<br />

BENIN JAMAICA MONTENEGRO SEYCHELLEN<br />

BHUTAN JORDANIEN MOSAMBIK SIERRA LEONE<br />

BOLIVIEN KAMBODSCHA* NAMIBIA SRI LANKA<br />

BOSNIEN-HERZEGOWINA KASACHSTAN NAURU SÜDAFRIKA<br />

BRASILIEN KENIA NEUKALEDONIEN SURINAM<br />

BULGARIEN KIRIBATI NICARAGUA SWASILAND<br />

BURKINA FASO KOLUMBIEN NIGER TANSANIA<br />

CHINA KOSOVO NIUE THAILAND<br />

COOKINSELN KROATIEN OMAN TONGA<br />

DOMINIKANISCHE KUWAIT PALAU TRINIDAD UND TOBAGO<br />

REPUBLIK<br />

DSCHIBUTI LESOTHO PANAMA TUNESIEN<br />

EL SALVADOR LIBANON PAPUA-NEUGUINEA TÜRKEI<br />

FIDSCHI LIBERIA PARAGUAY TUVALU<br />

GABUN MADAGASKAR PERU UGANDA<br />

GAMBIA MALAWI PHILIPPINEN UKRAINE<br />

GEORGIEN MALAYSIA RUANDA VANUATU<br />

GHANA MALEDIVEN RUMÄNIEN VEREINIGTE ARABISCHE<br />

EMIRATE<br />

GRENADA MALI RUSSISCHE FÖDERATION VIETNAM<br />

GRIECHENLAND MAROKKO SALOMONEN WESTBANK UND GAZA<br />

*Betriebe müssen an den Programmen Better Work Haiti bzw. Better Factories Cambodia teilnehmen.<br />

März 2013<br />

A14


Anhang 9<br />

Beispiele für Betriebsmeldungen<br />

Beispiel 1: Jeans-Hemd mit Mickey-Stickaufnäher und Mickey-Knöpfen<br />

• Ein FAMA-Antrag muss vorgelegt werden für die Betriebe, die den Stickaufnäher und die Mickey-Knöpfe<br />

herstellen, sowie für die Betriebe, die den Stickaufnäher und die Knöpfe auf das Hemd aufnähen. Außerdem<br />

müssen Sie einen FAMA-Antrag einreichen für Betriebe, die urheberrechtlich geschütztes Material von <strong>Disney</strong><br />

fertigen, montieren, etikettieren und/oder verpacken.<br />

• Ein FAMA-Antrag muss nicht vorgelegt werden für den Betrieb, bei dem die „Blanko-Hemden“ eingekauft<br />

werden. Die Blanko-Jeanshemden müssen jedoch in einem erlaubten Beschaffungsland gefertigt werden.<br />

Beispiel 2: <strong>Disney</strong>-Buch<br />

• Ein FAMA-Antrag muss vorgelegt werden für den Betrieb, der das Buch druckt, sowie für die Betriebe, die mit<br />

der Verpackung des Buchs beauftragt sind.<br />

• Ein FAMA-Antrag muss nicht vorgelegt werden für das Design-Studio, das die Grafik oder den Produktionsfilm<br />

produziert, und auch nicht für den Betrieb, in dem das „Blankopapier“ hergestellt wird. Grafik oder<br />

Produktionsfilm müssen jedoch in einem erlaubten Beschaffungsland produziert werden.<br />

A15


Anhang 10<br />

Anwendbare <strong>Disney</strong>-Richtlinien<br />

<strong>Disney</strong> unterhält zahlreiche Richtlinien und Konzepte, die sein gesamtgesellschaftliches Engagement im Rahmen<br />

der Corporate Citizenship betreffen. Eine vollständige Liste unserer Richtlinien und Konzepte finden Sie unter<br />

http://thewaltdisneycompany.com/citizenship/policies. Als Lizenznehmer oder Lieferant sind Sie dafür verantwortlich,<br />

bei der Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> die Übereinstimmung mit dem ILS-Programm und mit anderen<br />

Richtlinien und Konzepten, die auf die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> anwendbar sein können,<br />

sicherzustellen. Dazu gehört unter anderem:<br />

Einschränkung der Verwendung von Baumwolle aus Usbekistan<br />

Die <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> hat Kenntnis von Berichten, die den weit verbreiteten und systematischen Einsatz<br />

von Kinderzwangsarbeit bei der Baumwollernte in Usbekistan betreffen. Usbekistan ist der weltweit drittgrößte<br />

Baumwollexporteur und zeichnet für etwa 10 % des weltweiten Baumwollhandels verantwortlich. In enger Kooperation<br />

mit anderen führenden Marken und Vertriebshändlern, Fachverbänden, sozial verantwortungsbewussten Investoren,<br />

Nicht-Regierungsorganisationen, staatlichen Behörden und multilateralen Institutionen sind wir darum bemüht,<br />

Bewusstsein für dieses sehr schwerwiegende Problem zu wecken und gemeinsame Anstrengungen für ein Ende dieser<br />

Praxis zu fördern. Trotz des bislang erheblichen privaten und öffentlichen Engagements scheint Kinderzwangsarbeit<br />

jedoch dauerhaft ein Problem bei der Baumwollernte in Usbekistan zu bleiben. Aus diesem Grund haben wir unsere<br />

Lizenznehmer, Lieferanten und Zulieferer gebeten, die Verwendung usbekischer Baumwolle in Produkten der Marke<br />

<strong>Disney</strong> zu beschränken, bis dieses Problem behoben ist.<br />

Wir sind uns bewusst, dass die Lieferkette von Baumwolle komplex ist, dass Baumwolle eine Handelsware ist, die<br />

häufig vermischt wird, und dass die Rückverfolgung des Ursprungs von Baumwolle in Fertigprodukten sehr schwierig<br />

ist. Wir fordern unsere Lizenznehmer und Lieferanten auf, zu Beginn ihr Möglichstes zu tun, um die Quellen<br />

ihrer Baumwolllieferungen zurückzuverfolgen. Angesichts unserer Tausenden von Lizenznehmern, Lieferanten<br />

und Zulieferern, die Bekleidung und Textilprodukte der Marke <strong>Disney</strong> herstellen, schreiben wir nicht eine einzige<br />

Vorgehensweise oder einen Zeitplan vor. Wir sehen unsere Bemühungen als dauerhaftes Engagement, das die<br />

Beteiligung, Unterstützung und Aktivität einer breiten Palette von Akteuren erfordert, um gemeinsam unsere<br />

Möglichkeiten zur Rückverfolgung des Ursprungs von Baumwolle zu verbessern und im Endergebnis sicherzustellen,<br />

dass die in den Textilprodukten der Marke <strong>Disney</strong> verwendete Baumwolle nicht mit Kinderzwangsarbeit hergestellt<br />

wurde.<br />

Derzeit liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass usbekische Baumwolle in den Produkten der Marke <strong>Disney</strong> verarbeitet<br />

wird. In Anbetracht des Anteils usbekischer Baumwolle am Welthandel halten wir es jedoch für sinnvoll, erste Schritte<br />

zur Beschränkung ihrer Verwendung zu setzen. Sollten unabhängige Prüfberichte das Ende von Kinderzwangsarbeit<br />

bei der Baumwollernte in Usbekistan belegen, werden wir die Anweisungen an unsere Lizenznehmer, Lieferanten und<br />

Zulieferer neu bewerten.<br />

A16


Anhang 11<br />

Antrag auf Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (Facility and Merchandise Authorization,<br />

FAMA) und entsprechende Anweisungen<br />

BEISPIEL<br />

A17


BEISPIEL<br />

A18


Anhang 12<br />

Unterzeichnetes Exemplar des Formulars Genehmigung des Betriebs und der Handelsware (FAMA)<br />

A19


Anhang 13<br />

Benachrichtigung über die vorgesehene Beurteilung des Verhaltenskodex<br />

International Labor Standards Group<br />

Code of Conduct Assessment Notification<br />

500 South Buena Vista Street<br />

Burbank, California 91521-8400 USA<br />

From:<br />

Email:<br />

International Labor Standards<br />

CORPILS-FANReply@disney.com<br />

To:<br />

Licensee/Vendor:<br />

Licensee/Vendor ILS #:<br />

Fax Number:<br />

XXXXX<br />

XXXXX.<br />

XXXXXX<br />

XXX-XXXX-XXXX<br />

Country: China<br />

Notice of assessment of manufacturing facility producing <strong>Disney</strong> articles<br />

<strong>Disney</strong> Worldwide Services, Inc. has selected the following facility for a Code of Conduct compliance assessment by our<br />

authorized monitoring organization, in approximately 90 days.<br />

Facility to be assessed:<br />

ILS Number:<br />

Location:<br />

XXXXXXXX<br />

X000-0000-0<br />

XXX XXXXXXX<br />

XXXXXX, XXXXX, XXXXX<br />

Our records indicate that this is a facility currently engaged in the manufacture of <strong>Disney</strong>-branded products pursuant to your<br />

license agreement with <strong>Disney</strong>.<br />

As you are aware, your license agreement with <strong>Disney</strong> requires that our auditors be provided entrance into the facility at the<br />

time of assessment. A denial of access to the facility would result in a breach of your license agreement and could result in the<br />

termination of the facilityʼs authorization to manufacture <strong>Disney</strong>-branded products.<br />

Please notify your facility immediately of this pending assessment<br />

Please contact us promptly, and in any event within 15 days, at CORPILS-FANReply@disney.com and reference the ILS<br />

number X000-0000-0<br />

if:<br />

_1. <strong>The</strong> manufacturing facility information is incorrect. If this is the case, please provide the correct facility information.<br />

_2. <strong>The</strong> manufacturing facility has relocated. If this is the case, please provide the new address and contact details.<br />

_3. You are no longer using the manufacturing facility. In this case, please provide the name, address, phone, contact<br />

of the manufacturing facility you are using.<br />

Thank you.<br />

<strong>Disney</strong> Worldwide Services, Inc., an indirect subsidiary of <strong>The</strong> <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong>, provides services in support of the International Labor Standards program<br />

of <strong>The</strong> <strong>Walt</strong> <strong>Disney</strong> <strong>Company</strong> family of companies<br />

A20


Anhang 14<br />

Spielzeugfabriken in China und ICTI Care<br />

<strong>Disney</strong> hat ein Memorandum of Understanding (MOU) mit der International Council of Toy Industries (ICTI)<br />

CARE Foundation geschlossen, das sich die Umsetzung ethischer Herstellungsprozesse in der internationalen<br />

Spielzeugindustrie zum Ziel setzt, um ein sicheres und menschenwürdiges Arbeitsumfeld für Beschäftigte in<br />

Spielzeugfabriken weltweit sicherzustellen. Dieses MOU:<br />

• Erkennt an, dass der ICTI CARE Prozess ein Programm darstellt, das es den teilnehmenden Betrieben ermöglicht,<br />

die Anforderungen von <strong>Disney</strong> in Bezug auf <strong>Arbeitsstan</strong>dards und Arbeitnehmerrechte zu erfüllen.<br />

• Stellt <strong>Disney</strong> die Audit-Datenbank des ICTI CARE Prozesses zur Verfügung, speziell für diejenigen Betriebe, die<br />

<strong>Disney</strong> Zugang gewährt haben.<br />

Falls Ihre Spielzeugfabrik mit Standort in China am ICTI CARE Prozess teilnimmt, bitten wir zu veranlassen, dass der<br />

Betrieb <strong>Disney</strong> Zugang zu den ILS-Auditberichten gewährt. Dadurch kann das Verfahren für die Genehmigung Ihres<br />

Betriebs durch <strong>Disney</strong> beschleunigt und die Zeit oder Kosten, die der Lizenznehmer oder Lieferant für die Auditierung<br />

des Betriebs aufwenden muss, reduziert werden. Nehmen Sie mit ICTI CARE Kontakt auf, um sich registrieren zu<br />

lassen und die entsprechenden Genehmigungsformulare zu erhalten; ein Beispiel für ein ICTI CARE<br />

Foundation Genehmigungsformular finden Sie in diesem Abschnitt.<br />

Falls Ihre chinesische Spielzeugfabrik derzeit nicht am ICTI CARE Prozess teilnimmt, möchten wir dieser ausdrücklich<br />

nahelegen, sich zu bewerben und teilzunehmen. Der ICTI CARE Prozess legt einen einheitlichen Standard für die<br />

Überwachung der Sozialstandards in Spielzeugbetrieben fest, der von <strong>Disney</strong> sowie vielen anderen Spielzeugmarken<br />

und Einzelhändlern anerkannt wird. Die Teilnahme am ICTI CARE Prozess kann überflüssige Mehrfach-Monitorings<br />

reduzieren, Kosten sparen und das Verfahren für die Genehmigung des Betriebs durch <strong>Disney</strong> beschleunigen. Das<br />

Antragspaket finden Sie unter http://www.icti-care.org/applicationpackage.html.<br />

Betrieben, die aus dem Programm des ICTI CARE Prozesses (ICP) wegen kritischer Verstöße ausgeschlossen wurden,<br />

kann die Genehmigung für die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> entzogen werden<br />

Für weitere Informationen zu ICTI CARE siehe http://www.icti-care.org/.<br />

<strong>Disney</strong> kann zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen entscheiden, die Übereinkunft mit ICTI Care abzuändern oder<br />

zu beenden.<br />

A21


Anhang 15<br />

Genehmigungsformular der ICTI CARE Foundation<br />

ICTI CARE Foundation Asia Limited<br />

WWW.ICTI-CARE.ORG<br />

Please send the completed form to us 請 填 妥 此 授 權 書 並 把 之 交 回 。Fax 傳 真 : 852-21112126 / Email 電 郵 : asia@icti-care.org<br />

This is to certify that the following ICTI Seal Applicant or Holder<br />

茲 證 明 以 下 ICTI 證 書 申 請 者 或 持 有 者<br />

Factory Information Access Authorization Form<br />

取 閱 工 廠 資 料 授 權 書<br />

English name 英 文 名 稱<br />

________________________________<br />

Chinese Name 中 文 名 稱<br />

______________________________<br />

ICTI Seal no. 證 書 號 碼<br />

__________________<br />

hereby confirms their consent to authorize their customers listed as follows: __________________<br />

___________________________________________________________________________ to have access to their audit reports and other relevant<br />

information at the ICTI CARE Process.<br />

同 意 授 權 其 下 列 客 戶 —______________________________________________________ 取 閱 其 在 ICTI CARE Process 的 審 核 報 告 及 相 關<br />

資 料 。<br />

<strong>The</strong> ICTI Seal Applicant or Holder fully understands that they have to inform ICTI CARE Process in written form in the event of any changes in the<br />

granting their of customers’ access to information related to them in the ICTI CARE Process.<br />

此 ICTI 證 書 申 請 者 或 持 有 者 亦 完 全 明 白 , 如 在 授 權 客 戶 取 閱 其 資 料 之 事 宜 上 有 任 何 變 動 , 必 須 以 書 面 通 知 ICTI CARE Process。<br />

<strong>The</strong> ICTI Seal Applicant or Holder confirms their full understanding of and agreement to the above by signing below.<br />

以 下 由 ICTI 證 書 申 請 者 或 持 有 者 簽 署 確 認 完 全 明 白 及 同 意 以 上 陳 述 。<br />

Name of Legal Representative 法 人 代 表 姓 名 :<br />

Signature of Legal Representative 法 人 代 表 簽 名 :<br />

Factory Chop 工 廠 蓋 章 :<br />

Date 日 期 :<br />

Note: the English text shall always be referred to in the event that any dispute about interpretation exists between the English and<br />

Chinese texts. 如 以 上 文 本 之 中 文 及 英 文 有 不 相 符 處 , 均 以 英 文 作 準 。<br />

A22


Anhang 16<br />

Beispiel für eine ILS-Auditagenda<br />

Die untenstehende Agenda soll Lizenznehmer, Lieferanten und die Betriebsleitung bei der Vorbereitung von ILS‐Audits<br />

im Rahmen des ILS-Programms unterstützen. Das ILS-Audit kann bis zu einem vollen Arbeitstag in Anspruch nehmen<br />

oder je nach Größe des Betriebs auch länger dauern. Es wird erwartet, dass das in das Audit einbezogene Personal<br />

während dieser Zeit verfügbar ist. Die angegebenen Zeiten sind Schätzwerte und können variieren.<br />

I.<br />

Einführende Besprechung (20 Minuten) - Besprechung des ILS-Auditprozesses mit den zur Durchführung<br />

des ILS-Audits notwendigen Schlüsselpersonen der Betriebsleitung<br />

II.<br />

III.<br />

IV.<br />

V.<br />

Betriebsbegehung zur Kontrolle der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen (1-2 Stunden je nach<br />

Größe des Betriebs) - Begleiteter Rundgang durch die gesamte Produktionsstätte, Lager, Chemikalienlager,<br />

Kantine und Unterkünfte (sofern vorhanden)<br />

Gespräche mit Beschäftigten (10-20 Minuten pro Gespräch) - Es werden während des Rundgangs durch<br />

den Betrieb und der Prüfung der Unterlagen Beschäftigte aus verschiedenen Arbeitsplätzen ausgewählt.<br />

Die Gespräche werden nichtöffentlich durchgeführt<br />

Prüfung der Unterlagen (2-3 Stunden) - Für die Liste der zu prüfenden Dokumente siehe Anhang Beispiel<br />

für ILS-Audit-Checkliste<br />

Abschlussbesprechung (20 Minuten) - Die Prüfer werden der Betriebsleitung die Ergebnisse des ILS-Audits<br />

vorstellen und den Korrekturmaßnahmenplan erörtern. Die Betriebsleitung wird aufgefordert, Fragen zu<br />

stellen und Feedback zu geben<br />

BEISPIEL<br />

A23


Anhang 17<br />

Beispiel für eine ILS-Auditcheckliste<br />

Zur Vorbereitung einer Betriebsbegehung müssen Lizenznehmer, Lieferant und die Betriebsleitung für die Prüfer die<br />

folgenden Dokumente zusammenstellen und zugänglich machen (falls zutreffend je nach Land):<br />

• Betriebs- oder Gewerbelizenz, -registrierung, -genehmigung und/oder -zertifikat<br />

• Belege für die Zahlung von Sozialleistungen für die Beschäftigten, bereitgestellt durch eine staatliche Stelle<br />

oder Bank<br />

o Entwertete Schecks oder anderer Zahlungsbeleg<br />

o Kontoauszüge<br />

• Dokumentation von Brandschutzübungen, Notfallevakuierungsplänen und Brandschutzprüfungen sowie<br />

Bescheinigungen über die Feuerbeständigkeit<br />

• Dokumente aus dem Bereich Gesundheit und Sicherheit sowie Schulungsunterlagen<br />

• Zertifikat, Lizenz und Genehmigung zum Betrieb von Ausrüstung und Maschinen<br />

• Dokumentation der Maschinenwartung<br />

• Umweltbezogene Dokumentation und Liste aller im Betrieb verwendeten (organischen und anorganischen)<br />

Chemikalien<br />

• Ergebnisse der medizinischen Jahresuntersuchung der Beschäftigten<br />

• Gesetzlich erforderliche Aushänge<br />

• Vorschriften und Statuten mit Bezug auf den Arbeitsplatz<br />

• Verhaltenskodex von <strong>Disney</strong><br />

• Liste aller Beschäftigten mit vollständigem Namen, Einstellungsdatum, Geburtsdatum und Position im Betrieb<br />

• Personalakten<br />

• Lohnabrechnungen der vergangenen 12 Monate:<br />

o Detailliertes Lohnregister<br />

o Dokumente zu Akkordlohn und Produktion<br />

o Entwertete Schecks / monatliche Kontoauszüge und Belege für Barzahlungen<br />

o Belege über elektronischen Zahlungsverkehr<br />

• Zeiterfassungsdokumente der vergangenen 12 Monate:<br />

o Zeitkarten oder Stundennachweise<br />

o Urlaubssätze<br />

BEISPIEL<br />

BEISPIELFRAGEN:<br />

1. Wie alt ist der jüngste Beschäftigte in diesem Betrieb?<br />

2. Gibt es Praktikaprogramme für Jugendliche im Schulalter?<br />

3. Gibt es Beschränkungen für Beschäftigte unter 18?<br />

4. Welche Verfahren hat der Betrieb eingerichtet, um das Alter der Beschäftigten zu überprüfen?<br />

5. Arbeiten alle Beschäftigten in diesem Betrieb auf freiwilliger Basis?<br />

6. Welche Verfahren hat der Betrieb eingerichtet, um sicherzustellen/zu überwachen, dass alle Beschäftigte auf<br />

freiwilliger Basis arbeiten?<br />

7. Werden vom Arbeitgeber Gegenstände aus dem Eigentum des Beschäftigten während der Zeit der<br />

Beschäftigung zurückgehalten?<br />

8. Gibt es unter den Beschäftigten dieses Betriebs Häftlinge oder Personen, die vom Militär oder von einer<br />

anderen staatlichen Behörde zugewiesen wurden?<br />

9. Können die Beschäftigten den Betrieb frei verlassen, wenn ihre Arbeitsschicht endet?<br />

10. Sind die Wachleute nur aus normalen Gründen der Sicherheit postiert? Falls ja, welches sind ihre wichtigsten<br />

Aufgaben?<br />

11. Wie werden Beschäftigte angeworben (z. B. Anzeige in der Zeitung, Agentur, Untervergabe)?<br />

12. Welche Disziplinarmaßnahmen werden bei Fehlverhalten der Beschäftigten oder schwacher Leistung<br />

ergriffen?<br />

A24


13. Gibt es in diesem Betrieb Einschränkungen in Bezug auf die Beschäftigung aufgrund von Alter, Rasse,<br />

ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, politischer Auffassung und/oder<br />

nationaler Herkunft?<br />

14. Wie hoch ist der niedrigste Lohn, der von diesem Auftragnehmer für geschulte Beschäftige (z. B. Mitarbeiter<br />

in der Produktion) bezahlt wird? Und für ungeschulte Mitarbeiter?<br />

15. Wie werden die Beschäftigten bezahlt? (Bar/Scheck/automatisches Zahlungsverfahren/sonstiges)<br />

16. Wie wird der Lohn berechnet? (pro Stunde/Akkordlohn/pro Tag/sonstiges)<br />

17. Wird die Anwesenheit durchweg dokumentiert?<br />

18. Wie oft werden die Beschäftigten bezahlt? (wöchentlich/monatlich/sonstiges)<br />

19. Gibt es Abzüge vom Lohn der Beschäftigten?<br />

20. Welche Lasten werden vom Lohn Ihrer Beschäftigten abgezogen?<br />

21. Wie wird dies dokumentiert?<br />

22. Gibt es Beschäftigte, die der Firma Geld schulden?<br />

23. Welche Zulagen und Sozialleistungen erhalten die Beschäftigten in diesem Betrieb? (Wohnungs-, Essens-,<br />

Fahrtkostenzuschüsse und andere Zulagen; Gesundheitsvorsorge; Kinderbetreuung; Krankentage;<br />

Sonderurlaub bei Todesfällen; Sonderurlaub in Notfällen; Schwangerschafts- und Menstruationsurlaub;<br />

Jahresurlaub; religiöse und gesetzliche Feiertage; Beiträge zur Sozialversicherung, zur Lebens-, Kranken-,<br />

Arbeitslosenversicherung und andere Versicherungsdeckungen.)<br />

24. Werden Sozialleistungen und/oder Zulagen in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen?<br />

25. Werden Prämienprogramme angeboten (z. B. Bonus)?<br />

26. Werden die Beschäftigten für Schulungen bezahlt (falls anwendbar)?<br />

27. Werden die Beschäftigten für Überstunden bezahlt?<br />

28. Wie viele aufeinanderfolgende Tage wird maximal gearbeitet?<br />

29. Wie sind die Arbeitszeiten dieses Betriebs?<br />

30. Wie viele Schichten gibt es in diesem Betrieb?<br />

31. Wie viele Stunden hat eine Arbeitsschicht?<br />

32. Wie wird die Bezahlung für Überstunden berechnet (z. B. an Wochentagen 1,5 x; an Feiertagen 2 x usw.)?<br />

33. Wie hoch ist die Zahl der Überstunden durchschnittlich pro Beschäftigtem pro Woche?<br />

34. Wie hoch ist die maximale Zahl der täglichen Arbeitsstunden bei regulärer Bezahlung?<br />

35. Wie hoch ist die maximale Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden, die von den Beschäftigten verlangt<br />

werden?<br />

36. Haben die Beschäftigten jeden Tag Zeit für eine Mahlzeit?<br />

37. Haben die Beschäftigten jeden Tag Zeit für Pausen? Falls ja, wie viele Pausen gibt es und wie lang ist jede<br />

Pause?<br />

38. Nehmen Beschäftigte Arbeit mit nach Hause?<br />

39. Wie wird der Lohn für solche Arbeiten bestimmt?<br />

40. Sind Erste-Hilfe-Mittel in diesem Betrieb vorhanden?<br />

41. Ist medizinisch geschultes Personal vor Ort?<br />

42. Werden Sicherheitsschulungen angeboten (z. B. Erste-Hilfe usw.)?<br />

43. Gibt es Feuerlöscher und/oder Sprinklersysteme in diesem Betrieb?<br />

44. Sind Fluchttreppen vorhanden bei Gebäuden, die mehr als ein Stockwerk hoch sind?<br />

45. Ist für den Beschäftigten kostenlos persönliche Schutzausrüstung verfügbar?<br />

46. Haben Mitarbeiter uneingeschränkt Zugang zu Trinkwasser?<br />

47. Wie viele funktionierende Toiletten gibt es in diesem Betrieb? (für Männer/Frauen)<br />

48. Hat der Betrieb ein Belüftungs- und Beleuchtungssystem?<br />

49. Gibt es einen Aufseher in der Werkshalle für jede Schicht?<br />

50. Wie viele Aufseher sind es pro Arbeitsschicht?<br />

51. Erlaubt dieser Betrieb seinen Beschäftigten, sich zu organisieren?<br />

52. Stellt dieser Betrieb den Beschäftigten Wohneinrichtungen zur Verfügung? Falls ja: Vom Lieferant/Lizenzgeber<br />

kontrollierte Einrichtungen/Mietwohnungen/sonstiges<br />

BEISPIEL<br />

A25


53. Welche Anstrengungen unternimmt dieser Betrieb auf dem Gebiet des Umweltschutzes<br />

(z. B. Abfallmanagement, Luftreinigung und Entsorgung von Gefahrstoffen)?<br />

54. Hat dieser Betrieb einen Teil seiner Produktion ausgesourct?<br />

55. Erteilt dieser Betrieb Aufträge an Einzelpersonen, Familien oder Kollektive?<br />

56. Welche Artikel/Komponenten werden von diesen Arbeitern hergestellt?<br />

57. Wie werden diese Arbeiter bezahlt?<br />

Die folgenden Fragen beziehen sich auf Unterkünfte:<br />

58. Zahl der Gebäude? Zahl der Beschäftigten, die in dieser Unterkunft wohnen?<br />

59. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten in einem Schlafraum?<br />

60. Ungefähre Fläche (in Quadratmetern) pro Beschäftigtem im Schlafraum?<br />

61. Sind die Schlafquartiere in Männer und Frauen getrennt?<br />

62. Erhalten die Beschäftigten eigene private Matratzen oder Schlafplätze?<br />

63. Sind die Zimmertüren in den Unterkünften von innen oder außen verschlossen?<br />

64. Sind Hinweise zur Evakuierung im Fall eines Brands oder bei anderen Notfällen in allen Schlafquartieren in der<br />

Landessprache ausgehängt?<br />

65. Verfügt der Betrieb über Feuerlöscher in allen Schlafquartieren?<br />

66. Werden Feueralarmübungen durchgeführt?<br />

67. Sind Fluchttreppen vorhanden bei Gebäuden, die mehr als ein Stockwerk hoch sind?<br />

68. Werden brennbare Materialien in den Unterkünften oder den angrenzenden Gebäuden gelagert?<br />

69. Anzahl der Toiletten und Duschen für Beschäftigte (für Männer/Frauen)<br />

70. Ist Heißwasser in den Duschen verfügbar?<br />

71. Sind Küche oder Wäscherei vorhanden?<br />

72. Werden den Beschäftigten Kosten belastet für Folgendes? (Schlafquartiere/ Mahlzeiten/Fahrt/ sonstiges)<br />

Wie viel?<br />

73. Wird der Zugang zur Unterkunft kontrolliert?<br />

74. Gibt es Ausgangssperren für Beschäftigte?<br />

75. Können die Beschäftigten frei kommen und gehen, wie sie wollen?<br />

BEISPIEL<br />

A26


Anhang 18<br />

Beispiel für Schreiben mit Korrekturmaßnahmenplan (Corrective Action Plan, CAP)<br />

* Für ILS-Audits, die von <strong>Disney</strong> durchgeführt wurden<br />

In Übereinstimmung mit dem Lizenzvertrag und/oder Memorandum of Understanding wurde [Name des Betriebs<br />

und ILS-Nr.], in [Stadt], [Land], am [Tag, an dem das Audit durchgeführt wurde] geprüft.<br />

Die Ergebnisse dieses Audits weisen darauf hin, dass dieser Betrieb <strong>Disney</strong>s Mindeststandard (Minimum<br />

Compliance Standard, MCS) gemäß dem Verhaltenskodex für Hersteller nicht erfüllt.<br />

VERSTÖSSE GEGEN DEN MINDESTSTANDARD – Müssen sofort behoben werden<br />

Die im Folgenden genannten Verstöße gegen den Mindeststandard müssen sofort behoben werden. Die<br />

Nichtdurchführung der notwendigen Korrekturmaßnahmen führt zum Entzug der Genehmigung dieses Betriebs für<br />

die Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong>.<br />

1. Mindestalter<br />

a. Mindestens ein Beschäftigter ist jünger als 16 Jahre.<br />

b. Die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestalter konnte nicht verifiziert werden, da für manche<br />

Beschäftigte keine Altersnachweise (wie etwa Ausweiskopien) unterhalten werden.<br />

NICHT MCS-BEZOGENE VERSTÖSSE – SOLLTEN UMGEHEND BEHOBEN WERDEN<br />

Die folgende Liste führt alle nicht auf den Mindeststandard bezogenen Verstöße gegen den <strong>Disney</strong>-Verhaltenskodex.<br />

Alle Verstöße gegen den Kodex, die nicht als Verletzung des Mindeststandards zu werten sind, müssen im Rahmen<br />

unserer fortwährenden Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen umgehend in Angriff genommen<br />

werden.<br />

BEISPIEL<br />

1. Überstunden<br />

a. Beschäftigte haben bis zu 102 Überstunden pro Monat geleistet.<br />

b. Beschäftigte haben an bis zu 13 aufeinander folgenden Tagen gearbeitet.<br />

Als Lizenznehmer/Lieferant liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Verstöße gegen den Mindeststandard<br />

als Bedingung für die weitere Nutzung dieses Betriebes unverzüglich behoben werden. Alle anderen Verstöße<br />

müssen umgehend in Angriff genommen werden.<br />

Die Nichtbehebung von Verstößen gegen den Mindeststandard in Übereinstimmung mit diesem Schreiben führt<br />

zum Entzug der Herstellungsgenehmigung für Produkte der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Betrieb durch <strong>Disney</strong>.<br />

<strong>Disney</strong> wird etwa 90 Tage ab Datum dieses Schreibens ein Folgeaudit durchführen. Falls während des Folgeaudits<br />

Verstöße gegen den Mindeststandard festgestellt werden, müssen ALLE Lizenznehmer und Lieferanten umgehend<br />

die Fertigung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Betrieb einstellen und alle Lagerbestände aus diesem<br />

Betrieb entfernen (spätestens 30 Tage nach Mitteilung durch <strong>Disney</strong> oder wie vom Gesetz anders verlangt). Danach<br />

kann der Betrieb für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Entzug der Genehmigung durch <strong>Disney</strong> keine Berechtigung<br />

mehr für die Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong> erhalten.<br />

Sollten Sie weitere Erläuterungen benötigen oder diesen Betrieb nicht mehr länger einsetzen, nehmen Sie bitte<br />

Kontakt auf mit [Name der Kontaktperson].<br />

Wir danken Ihnen für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

A27


Anhang 19<br />

Beispiel für Schreiben mit Korrekturmaßnahmenplan (Corrective Action Plan, CAP)<br />

* Für von Lizenznehmern und Lieferanten vorgelegte ILS-Audits<br />

Am [Eingangsdatum des Audits] hat <strong>Disney</strong> ein Audit von [Name des Betriebs und ILS-Nr.], ansässig in [Stadt], [Land]<br />

erhalten.<br />

Die Ergebnisse dieses Audits weisen darauf hin, dass dieser Betrieb <strong>Disney</strong>s Mindeststandard (Minimum<br />

Compliance Standard, MCS) gemäß dem Verhaltenskodex für Hersteller nicht erfüllt.<br />

VERSTÖSSE GEGEN DEN MINDESTSTANDARD – Müssen sofort behoben werden<br />

Die im Folgenden genannten Verstöße gegen den Mindeststandard müssen sofort behoben werden. Die<br />

Nichtdurchführung der notwendigen Korrekturmaßnahmen führt zum Entzug der Genehmigung dieses Betriebs für<br />

die Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong>.<br />

1. Zutritt teilweise verweigert<br />

a. Prüfer haben versucht, eine Inspektion durchzuführen, umd wurden am Zugang zu erforderlichen<br />

Dokumenten gehindert.<br />

NICHT MCS-BEZOGENE VERSTÖSSE – SOLLTEN UMGEHEND BEHOBEN WERDEN<br />

Die folgende Liste führt alle nicht auf den Mindeststandard bezogenen Verstöße gegen den <strong>Disney</strong>-Verhaltenskodex.<br />

Alle Verstöße gegen den Kodex, die nicht als Verletzung des Mindeststandards zu werten sind, müssen im Rahmen<br />

unserer fortwährenden Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen umgehend in Angriff genommen<br />

werden.<br />

1. Sozialleistungen<br />

a. Nicht alle Beschäftigten erhalten alle erforderlichen Sozialversicherungsleistungen.<br />

BEISPIEL<br />

Als Lizenznehmer/Lieferant liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Verstöße gegen den<br />

Mindeststandard als Bedingung für die weitere Nutzung dieses Betriebes unverzüglich behoben werden. Alle<br />

anderen Verstöße müssen umgehend in Angriff genommen werden.<br />

Die Nichtbehebung von Verstößen gegen den Mindeststandard in Übereinstimmung mit diesem Schreiben<br />

führt zum Entzug der Herstellungsgenehmigung für Produkte der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Betrieb durch <strong>Disney</strong>.<br />

In diesem Fall müssen ALLE Lizenznehmern und Lieferanten umgehend die Fertigung von Produkten der Marke<br />

<strong>Disney</strong> in diesem Betrieb einstellen und alle Lagerbestände aus diesem Betrieb entfernen (spätestens 30 Tage nach<br />

Mitteilung durch <strong>Disney</strong> oder wie vom Gesetz anders verlangt).<br />

Ein nach dem [Durchführungsdatum des Audits] datiertes Audit, das die Einhaltung des Mindeststandards belegt,<br />

muss <strong>Disney</strong> innerhalb von 90 Tagen ab Datum dieses Schreibens vorgelegt werden.<br />

• Falls die Vorlage des erforderlichen Audits unterbleibt, erhält der Betrieb bis zur Einreichung eines Audits, das<br />

die Einhaltung des Mindeststandards nachweist, keine Genehmigung für eine Produktion der Marke <strong>Disney</strong>.<br />

• Falls das eingereichte Folgeaudit keinen Nachweis über die Einhaltung des Mindeststandards erbringt, kann<br />

der Betrieb für mindestens 12 Monate ab dem Entzug der Genehmigung durch <strong>Disney</strong> keine Berechtigung<br />

mehr für die Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong> erhalten.<br />

Dieses Schreiben geht an alle Lizenznehmer und Lieferanten, die derzeit Produkte der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Betrieb<br />

fertigen lassen. Sie sind aufgefordert, notwendige Prüfungsaktivitäten zusammen mit dem Betrieb zu koordinieren.<br />

Sollten Sie weitere Erläuterungen benötigen oder diesen Betrieb nicht mehr länger einsetzen, nehmen Sie bitte<br />

Kontakt auf mit [Name der Kontaktperson].<br />

Wir danken Ihnen für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

A28


Anhang 20<br />

Beispiel für ein Schreiben über den Entzug der betrieblichen Produktionsgenehmigung<br />

Datum<br />

XYZ Lizenznehmer/Lieferant<br />

[Adresse]<br />

Sehr geehrter Lizenznehmer/Lieferant,<br />

In Übereinstimmung mit dem Lizenzvertrag und/oder Memorandum of Understanding wurde [Name des Betriebs und<br />

ILS-Nr.], in [Stadt], [Land], am [Tag, an dem das Audit durchgeführt wurde] geprüft. Die Ergebnisse dieses Folgeaudits<br />

weisen darauf hin, dass dieser Betrieb noch immer den Mindeststandard (Minimum Compliance Standard, MCS)<br />

gemäß dem Verhaltenskodex für Hersteller nicht erfüllt.<br />

Entsprechend unserer Ankündigung und dem ILS-Programm von <strong>Disney</strong> wird die Produktionsgenehmigung für diesen<br />

Betrieb entzogen. Sie sind verpflichtet, die Herstellung von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong> in diesem Betrieb sofort<br />

einzustellen (innerhalb von höchstens 30 Tagen nach dem Datum dieser Mitteilung oder wie vom Gesetz anders<br />

verlangt). Der Betrieb kann für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Entzug der Genehmigung durch <strong>Disney</strong> keine<br />

Berechtigung mehr für die Produktion von Handelsware der Marke <strong>Disney</strong> erhalten.<br />

Falls Sie uns bereits mitgeteilt haben, dass Sie diesen Betrieb nicht mehr einsetzen, dient dieses Schreiben als<br />

Benachrichtigung, dass der Betrieb nicht mehr länger zur Herstellung von Produkten der Marke <strong>Disney</strong> eingesetzt<br />

werden kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

BEISPIEL<br />

A29


Anhang 21<br />

Beispiel für einen Antrag auf Wiedererlangung der Genehmigung für den Betrieb<br />

A30

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