Arbeitnehmer - ravenspat.de
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IHK Bo<strong>de</strong>nsee Oberschwaben<br />
Gewerbliche Schutzrechte<br />
Am 1.10. 1957, also vor über 50 Jahren, ist das Gesetz über<br />
<strong>Arbeitnehmer</strong>erfindungen in Kraft getreten.<br />
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§ 1 – Anwendungsbereich<br />
Diesem Gesetz unterliegen die Erfindungen und technischen<br />
Verbesserungsvorschläge ge von <strong>Arbeitnehmer</strong>n im privaten und im<br />
öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten.<br />
§ 2 – Erfindungen<br />
Erfindungen im Sinne dieses Gesetzes sind nur Erfindungen, die<br />
patent- o<strong>de</strong>r gebrauchsmusterfähig hig sind.<br />
§ 3 - Technische Verbesserungsvorschläge<br />
ge<br />
Technische Verbesserungsvorschläge ge im Sinne dieses Gesetzes sind<br />
Vorschläge für f r sonstige technische Neuerungen, die nicht patent-<br />
o<strong>de</strong>r gebrauchsmusterfähig hig sind.<br />
9. Oktober 2008<br />
Patentanwälte<br />
Eisele, Otten, Roth und Dobler<br />
contact@<strong>ravenspat</strong>.<strong>de</strong>