01.11.2013 Aufrufe

Arbeitnehmer - ravenspat.de

Arbeitnehmer - ravenspat.de

Arbeitnehmer - ravenspat.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

IHK Bo<strong>de</strong>nsee Oberschwaben<br />

Gewerbliche Schutzrechte<br />

Am 1.10. 1957, also vor über 50 Jahren, ist das Gesetz über<br />

<strong>Arbeitnehmer</strong>erfindungen in Kraft getreten.<br />

<br />

<br />

<br />

§ 1 – Anwendungsbereich<br />

Diesem Gesetz unterliegen die Erfindungen und technischen<br />

Verbesserungsvorschläge ge von <strong>Arbeitnehmer</strong>n im privaten und im<br />

öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten.<br />

§ 2 – Erfindungen<br />

Erfindungen im Sinne dieses Gesetzes sind nur Erfindungen, die<br />

patent- o<strong>de</strong>r gebrauchsmusterfähig hig sind.<br />

§ 3 - Technische Verbesserungsvorschläge<br />

ge<br />

Technische Verbesserungsvorschläge ge im Sinne dieses Gesetzes sind<br />

Vorschläge für f r sonstige technische Neuerungen, die nicht patent-<br />

o<strong>de</strong>r gebrauchsmusterfähig hig sind.<br />

9. Oktober 2008<br />

Patentanwälte<br />

Eisele, Otten, Roth und Dobler<br />

contact@<strong>ravenspat</strong>.<strong>de</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!