Download - Ipsen, Professor Dr. Jörn
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<strong>Professor</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Jörn</strong> <strong>Ipsen</strong><br />
§ 6<br />
Der Schutz der Privatsphäre<br />
1. Welche Grundrechte dienen dem Schutz der Privatsphäre?<br />
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), die Unverletztlichkeit des<br />
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG), das allgemeine Persönlichkeitsrecht<br />
und das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 283, 302, 304, 306 f., 315 f.)<br />
2. Welches ist das Schutzgut des Art. 13 GG?<br />
Die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 283)<br />
3. Welcher Kategorie läßt sich das Grundrecht aus Art. 13 GG zurechnen?<br />
Art. 13 GG gehört zu den „Unverletzlichkeitsrechten“, schützt also ein Rechtsgut, in das nur<br />
ausnahmsweise und nur unter notstandsähnlichen Voraussetzungen eingegriffen werden darf.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 285)<br />
4. Welches ist die Schutzrichtung dieses Grundrechts?<br />
Art. 13 Abs. 1 GG ist ein Abwehrrecht, schützt also vor Eingriffen in die Privatsphäre. Art. 13<br />
Abs. 1 GG enthält demgegenüber keine Ansprüche auf staatliche Gewährungen, insbesondere<br />
kein „Recht auf Wohnung“.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 287)<br />
5. Welches ist die Rechtsnatur des Art. 13 Abs. 2 GG?<br />
Art. 13 Abs. 2 GG ist kein selbständiges Grundrecht, sondern nennt einen besonders häufigen<br />
Fall des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung und enthält hierfür<br />
Verfahrensgarantien.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 290)<br />
6. Welches ist der Unterschied zwischen dem Briefgeheimnis und dem Postgeheimnis?
2<br />
Das „Postgeheimnis“ ist zugleich weiter und enger als das Briefgeheimnis. Dem<br />
Postgeheimnis unterfallen alle von der Post übermittelten Sendungen, also nicht nur<br />
schriftliche Mitteilungen, jedoch nur vom Zeitpunkt ihrer Aufgabe bei der Post bis zur<br />
Auslieferung an den Empfänger.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 304)<br />
7. Was versteht man unter „strategischer Überwachung“?<br />
Die Überwachung der nicht leitungsgebundenen internationalen Telekommunikation, zu der §<br />
3 Abs. 1 G 10 ermächtigt. Sie ist verfassungsrechtlich äußerst umstritten.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 313)<br />
8. Was ist unter dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu verstehen?<br />
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich um ein<br />
eigenständiges Grundrecht, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet worden<br />
ist. Es schützt vor allem vor der Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener<br />
Daten.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 316 ff.)<br />
9. Schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch vor sogenannten "Online-<br />
Durchsuchungen"?<br />
Das Bundesverfassungsgericht sieht auch das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit<br />
und Integrität informationstechnischer Systeme" als Bestandteil des allgemeinen<br />
Persönlichkeitsrechts an.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 325 a)