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<strong>Professor</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Jörn</strong> <strong>Ipsen</strong><br />

§ 6<br />

Der Schutz der Privatsphäre<br />

1. Welche Grundrechte dienen dem Schutz der Privatsphäre?<br />

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), die Unverletztlichkeit des<br />

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG), das allgemeine Persönlichkeitsrecht<br />

und das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 283, 302, 304, 306 f., 315 f.)<br />

2. Welches ist das Schutzgut des Art. 13 GG?<br />

Die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 283)<br />

3. Welcher Kategorie läßt sich das Grundrecht aus Art. 13 GG zurechnen?<br />

Art. 13 GG gehört zu den „Unverletzlichkeitsrechten“, schützt also ein Rechtsgut, in das nur<br />

ausnahmsweise und nur unter notstandsähnlichen Voraussetzungen eingegriffen werden darf.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 285)<br />

4. Welches ist die Schutzrichtung dieses Grundrechts?<br />

Art. 13 Abs. 1 GG ist ein Abwehrrecht, schützt also vor Eingriffen in die Privatsphäre. Art. 13<br />

Abs. 1 GG enthält demgegenüber keine Ansprüche auf staatliche Gewährungen, insbesondere<br />

kein „Recht auf Wohnung“.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 287)<br />

5. Welches ist die Rechtsnatur des Art. 13 Abs. 2 GG?<br />

Art. 13 Abs. 2 GG ist kein selbständiges Grundrecht, sondern nennt einen besonders häufigen<br />

Fall des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung und enthält hierfür<br />

Verfahrensgarantien.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 290)<br />

6. Welches ist der Unterschied zwischen dem Briefgeheimnis und dem Postgeheimnis?


2<br />

Das „Postgeheimnis“ ist zugleich weiter und enger als das Briefgeheimnis. Dem<br />

Postgeheimnis unterfallen alle von der Post übermittelten Sendungen, also nicht nur<br />

schriftliche Mitteilungen, jedoch nur vom Zeitpunkt ihrer Aufgabe bei der Post bis zur<br />

Auslieferung an den Empfänger.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 304)<br />

7. Was versteht man unter „strategischer Überwachung“?<br />

Die Überwachung der nicht leitungsgebundenen internationalen Telekommunikation, zu der §<br />

3 Abs. 1 G 10 ermächtigt. Sie ist verfassungsrechtlich äußerst umstritten.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 313)<br />

8. Was ist unter dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu verstehen?<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich um ein<br />

eigenständiges Grundrecht, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet worden<br />

ist. Es schützt vor allem vor der Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener<br />

Daten.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 316 ff.)<br />

9. Schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch vor sogenannten "Online-<br />

Durchsuchungen"?<br />

Das Bundesverfassungsgericht sieht auch das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit<br />

und Integrität informationstechnischer Systeme" als Bestandteil des allgemeinen<br />

Persönlichkeitsrechts an.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 325 a)

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