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Das gläserne Rathaus. - Amt Mönchgut-Granitz

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BEKANNTMACHUNG<br />

der Gemeinde Middelhagen<br />

Betr.: Bekanntmachung über den Aufstell- und Auslegungsbeschluss und über die öffentliche<br />

Auslegung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.I/1998 „Ökologisches<br />

Gesundheits- und Wellnesszentrum Middelhagen“ nach § 3 Abs.2 BauGB der<br />

Gemeinde Middelhagen<br />

– Anwendung des Verfahrens nach § 13/13a BauGB ohne Umweltprüfung/Umweltbericht<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Middelhagen fasste am 08.12.2011 den Beschluss zur<br />

Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr.I/1998 „Ökologisches Gesundheits- und Wellnesszentrum Middelhagen“.<br />

Umfang der Änderung:<br />

a) Änderungen in der Planzeichnung:<br />

- <strong>Das</strong> bisherige WA-Gebiet wird als SO2 Feriengebiet neu gefasst.<br />

- Die Baufenster für die geplanten Appartementhäuser sowie das Zentralgebäude werden gemäß der<br />

aktuellen Planung neu ausgerichtet, es findet dabei jedoch keine Vergrößerung der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche statt. Für die fünf im Bereich der verschobenen Baufenster wegfallenden mit<br />

Erhaltungsgebot belegten Bäume werden zusätzliche Ersatzpflanzungen vorgesehen.<br />

- Die Bereiche für Stellplätze sowie die inneren Wege (Gehrecht für Fußweg zum Strand) werden<br />

gemäß aktueller Erschließungsplanung überarbeitet.<br />

- Der Teich wird als geschütztes Biotop in seiner derzeitigen Lage eingetragen (mit Schutzstreifen<br />

von 5m); das Baufenster auf Flst. 100/21 sowie die von baulichen Anlagen freizuhaltende Fläche<br />

wird aus Gründen des Biotopschutzes angepasst, um auf die ursprünglich geplante Verkleinerung<br />

des Teiches verzichten zu können.<br />

- Die Verkehrsflächen im Bereich der drei südwestlichen Grundstücke werden an die innere Erschließungsschleife<br />

angebunden, die Baugebietsflächen werden an die neue Geometrie der Verkehrsflächen<br />

angepasst.<br />

- Die maximal zulässige Geschossfläche im WR-Gebiet wird geringfügig auf 190qm angehoben, die<br />

geringe GRZ von 0,1 jedoch beibehalten.<br />

- <strong>Das</strong> geplante Sanitärgebäude wird auf einen Standort südlich des Weges verschoben, dabei wird<br />

der Baukörper auf maximal 30qm verkleinert.<br />

- Der Waldabstand (25m gemäß Ausnahmegenehmigung des Forstamts im Zuge der ursprünglichen<br />

Planung) wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />

b) Änderungen der textlichen Festsetzungen (Ergänzungen):<br />

- Für das neue SO2 Feriengebiet werden Zweck und Nutzung bestimmt; die bisherigen Festsetzun<br />

gen für das WA entfallen.<br />

- Für den Bereich des WR-Gebiets wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von kleinen Betrieben des<br />

Beherbergungsgewerbes ergänzt.<br />

- Die zulässige Firsthöhe für die Appartementhäuser im bisherigen WA-Gebiet wird geringfügig um<br />

0,5m erhöht. (Ergänzung TF 1.3).<br />

- Im WR-Gebiet werden ergänzend Doppelhäuser mit jeweils maximal 1 Wohneinheit zugelassen.<br />

Für Doppelhäuser im WR-Gebiet werden die Mindestgrundstücksgrößen entsprechend halbiert.<br />

Wahl des Planverfahrens:<br />

<strong>Das</strong> erforderliche Rechtsetzungsverfahren bis zum abschließenden Satzungsbeschluss soll aus<br />

folgenden Gründen nach der Regelung des Baugesetzbuches zur Verfahrensbeschleunigung gem. §<br />

13 a, Bebauungspläne zur Innenentwicklung, durchgeführt werden:<br />

Es werden weniger als 20.000 m² Grundfläche neu beansprucht.


Die überplante Fläche ist dem Siedlungsbereich zuzurechnen.<br />

Der Standort ist integriertes Potential zur Siedlungsnutzung von Flächen, Nachverdichtung und<br />

Maßnahmen der Innenentwicklung.<br />

Die äußeren Erschließungsvoraussetzungen und Infrastruktureinrichtungen sind vorhanden.<br />

Für das Plangebiet besteht ein wirksamer Flächennutzungsplan.<br />

Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht begründet.<br />

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b BauGB (Europäischer<br />

Vogelschutz) genannten Schutzgüter bestehen nicht.<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.<br />

4 BauGB aufgestellt werden.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der gleichen<br />

Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.12.2011 in Form der Darlegung des Planungsinhaltes.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in der Flur 2 der Gemarkung Lobbe und<br />

umfasst die Flurstücke 100/1 bis 100/31 (gelegen östlich am Göhrener Weg in der Ortslage Lobbe in<br />

Richtung Göhren).<br />

Der Lageplan befindet sich auf Blatt 3 dieser Bekanntmachung.<br />

Hinweis: Der Lageplan ist im Bauamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Mönchgut</strong>-<strong>Granitz</strong> (Zimmer 37) einsehbar.<br />

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Middelhagen in der Sitzung am 08.12.2011<br />

gebilligte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes der Nr.I/1998 „Ökologisches Gesundheitsund<br />

Wellnesszentrum Middelhagen“ mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung mit Begründung<br />

liegt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom<br />

23.01.2012 bis zum 29.02.2012<br />

im <strong>Amt</strong> „<strong>Mönchgut</strong>-<strong>Granitz</strong>“ in 18586 Baabe, Göhrener Weg 1<br />

montags, mittwochs und donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr,<br />

dienstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und<br />

freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

sowie in der Kurverwaltung Middelhagen, Dorfstraße 4 in 18586 Middelhagen<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

montags bis donnerstags von 09.00 bis 14.00 Uhr<br />

(dienstags bis 18.00 Uhr) und<br />

freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

Es wird Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Während o.g. Zeit können von jedermann<br />

Anregungen und Bedenken zum Entwurf schriftlich oder während der Sprechzeiten im <strong>Amt</strong><br />

„<strong>Mönchgut</strong>-<strong>Granitz</strong>“ und der Kurverwaltung zur Niederschrift gebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (Fristende 29.02.2012) werden im weiteren<br />

Verfahren nicht berücksichtigt (Präklusion verspäteter Stellungnahmen).<br />

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.


Middelhagen, 03.01.2012<br />

gez. Kliesow<br />

Bürgermeister<br />

Schubert<br />

Leiter Bauamt<br />

Ort der Veröffentlichung:<br />

lt. Hauptsatzung<br />

Die Bekanntmachungstafeln der Gemeinde befinden sich:<br />

- am Vorplatz des Schulmuseums an der L 292 Middelhagen<br />

- an der Bushaltestelle am Wendeplatz in Alt Reddevitz<br />

- an der Bushaltestelle in Richtung Bergen an der L 292 in der Ortsmitte Lobbe.<br />

Aushangfrist: 05.01.2012 - 20.01.2012<br />

abgenommen am:<br />

erlassene Behörde:<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Mönchgut</strong>-<strong>Granitz</strong>, Göhrener Weg 01, 18586 Ostseebad Baabe

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