Das gläserne Rathaus. - Amt Mönchgut-Granitz
Das gläserne Rathaus. - Amt Mönchgut-Granitz
Das gläserne Rathaus. - Amt Mönchgut-Granitz
Verwandeln Sie Ihre PDFs in ePaper und steigern Sie Ihre Umsätze!
Nutzen Sie SEO-optimierte ePaper, starke Backlinks und multimediale Inhalte, um Ihre Produkte professionell zu präsentieren und Ihre Reichweite signifikant zu maximieren.
BEKANNTMACHUNG<br />
der Gemeinde Middelhagen<br />
Betr.: Bekanntmachung über den Aufstell- und Auslegungsbeschluss und über die öffentliche<br />
Auslegung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.I/1998 „Ökologisches<br />
Gesundheits- und Wellnesszentrum Middelhagen“ nach § 3 Abs.2 BauGB der<br />
Gemeinde Middelhagen<br />
– Anwendung des Verfahrens nach § 13/13a BauGB ohne Umweltprüfung/Umweltbericht<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Middelhagen fasste am 08.12.2011 den Beschluss zur<br />
Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr.I/1998 „Ökologisches Gesundheits- und Wellnesszentrum Middelhagen“.<br />
Umfang der Änderung:<br />
a) Änderungen in der Planzeichnung:<br />
- <strong>Das</strong> bisherige WA-Gebiet wird als SO2 Feriengebiet neu gefasst.<br />
- Die Baufenster für die geplanten Appartementhäuser sowie das Zentralgebäude werden gemäß der<br />
aktuellen Planung neu ausgerichtet, es findet dabei jedoch keine Vergrößerung der überbaubaren<br />
Grundstücksfläche statt. Für die fünf im Bereich der verschobenen Baufenster wegfallenden mit<br />
Erhaltungsgebot belegten Bäume werden zusätzliche Ersatzpflanzungen vorgesehen.<br />
- Die Bereiche für Stellplätze sowie die inneren Wege (Gehrecht für Fußweg zum Strand) werden<br />
gemäß aktueller Erschließungsplanung überarbeitet.<br />
- Der Teich wird als geschütztes Biotop in seiner derzeitigen Lage eingetragen (mit Schutzstreifen<br />
von 5m); das Baufenster auf Flst. 100/21 sowie die von baulichen Anlagen freizuhaltende Fläche<br />
wird aus Gründen des Biotopschutzes angepasst, um auf die ursprünglich geplante Verkleinerung<br />
des Teiches verzichten zu können.<br />
- Die Verkehrsflächen im Bereich der drei südwestlichen Grundstücke werden an die innere Erschließungsschleife<br />
angebunden, die Baugebietsflächen werden an die neue Geometrie der Verkehrsflächen<br />
angepasst.<br />
- Die maximal zulässige Geschossfläche im WR-Gebiet wird geringfügig auf 190qm angehoben, die<br />
geringe GRZ von 0,1 jedoch beibehalten.<br />
- <strong>Das</strong> geplante Sanitärgebäude wird auf einen Standort südlich des Weges verschoben, dabei wird<br />
der Baukörper auf maximal 30qm verkleinert.<br />
- Der Waldabstand (25m gemäß Ausnahmegenehmigung des Forstamts im Zuge der ursprünglichen<br />
Planung) wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.<br />
b) Änderungen der textlichen Festsetzungen (Ergänzungen):<br />
- Für das neue SO2 Feriengebiet werden Zweck und Nutzung bestimmt; die bisherigen Festsetzun<br />
gen für das WA entfallen.<br />
- Für den Bereich des WR-Gebiets wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von kleinen Betrieben des<br />
Beherbergungsgewerbes ergänzt.<br />
- Die zulässige Firsthöhe für die Appartementhäuser im bisherigen WA-Gebiet wird geringfügig um<br />
0,5m erhöht. (Ergänzung TF 1.3).<br />
- Im WR-Gebiet werden ergänzend Doppelhäuser mit jeweils maximal 1 Wohneinheit zugelassen.<br />
Für Doppelhäuser im WR-Gebiet werden die Mindestgrundstücksgrößen entsprechend halbiert.<br />
Wahl des Planverfahrens:<br />
<strong>Das</strong> erforderliche Rechtsetzungsverfahren bis zum abschließenden Satzungsbeschluss soll aus<br />
folgenden Gründen nach der Regelung des Baugesetzbuches zur Verfahrensbeschleunigung gem. §<br />
13 a, Bebauungspläne zur Innenentwicklung, durchgeführt werden:<br />
Es werden weniger als 20.000 m² Grundfläche neu beansprucht.
Die überplante Fläche ist dem Siedlungsbereich zuzurechnen.<br />
Der Standort ist integriertes Potential zur Siedlungsnutzung von Flächen, Nachverdichtung und<br />
Maßnahmen der Innenentwicklung.<br />
Die äußeren Erschließungsvoraussetzungen und Infrastruktureinrichtungen sind vorhanden.<br />
Für das Plangebiet besteht ein wirksamer Flächennutzungsplan.<br />
Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht begründet.<br />
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b BauGB (Europäischer<br />
Vogelschutz) genannten Schutzgüter bestehen nicht.<br />
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.<br />
4 BauGB aufgestellt werden.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der gleichen<br />
Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.12.2011 in Form der Darlegung des Planungsinhaltes.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in der Flur 2 der Gemarkung Lobbe und<br />
umfasst die Flurstücke 100/1 bis 100/31 (gelegen östlich am Göhrener Weg in der Ortslage Lobbe in<br />
Richtung Göhren).<br />
Der Lageplan befindet sich auf Blatt 3 dieser Bekanntmachung.<br />
Hinweis: Der Lageplan ist im Bauamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Mönchgut</strong>-<strong>Granitz</strong> (Zimmer 37) einsehbar.<br />
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Middelhagen in der Sitzung am 08.12.2011<br />
gebilligte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes der Nr.I/1998 „Ökologisches Gesundheitsund<br />
Wellnesszentrum Middelhagen“ mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung mit Begründung<br />
liegt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom<br />
23.01.2012 bis zum 29.02.2012<br />
im <strong>Amt</strong> „<strong>Mönchgut</strong>-<strong>Granitz</strong>“ in 18586 Baabe, Göhrener Weg 1<br />
montags, mittwochs und donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr,<br />
dienstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und<br />
freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
sowie in der Kurverwaltung Middelhagen, Dorfstraße 4 in 18586 Middelhagen<br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
montags bis donnerstags von 09.00 bis 14.00 Uhr<br />
(dienstags bis 18.00 Uhr) und<br />
freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
Es wird Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Während o.g. Zeit können von jedermann<br />
Anregungen und Bedenken zum Entwurf schriftlich oder während der Sprechzeiten im <strong>Amt</strong><br />
„<strong>Mönchgut</strong>-<strong>Granitz</strong>“ und der Kurverwaltung zur Niederschrift gebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (Fristende 29.02.2012) werden im weiteren<br />
Verfahren nicht berücksichtigt (Präklusion verspäteter Stellungnahmen).<br />
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.
Middelhagen, 03.01.2012<br />
gez. Kliesow<br />
Bürgermeister<br />
Schubert<br />
Leiter Bauamt<br />
Ort der Veröffentlichung:<br />
lt. Hauptsatzung<br />
Die Bekanntmachungstafeln der Gemeinde befinden sich:<br />
- am Vorplatz des Schulmuseums an der L 292 Middelhagen<br />
- an der Bushaltestelle am Wendeplatz in Alt Reddevitz<br />
- an der Bushaltestelle in Richtung Bergen an der L 292 in der Ortsmitte Lobbe.<br />
Aushangfrist: 05.01.2012 - 20.01.2012<br />
abgenommen am:<br />
erlassene Behörde:<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Mönchgut</strong>-<strong>Granitz</strong>, Göhrener Weg 01, 18586 Ostseebad Baabe