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Lfd. Nr. 2 Jahr 2010<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> am<br />

30. Juni 2010. Tagungsort: Raiffeisensaal der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong>.<br />

Anwesende:<br />

1. Bgm. Andreas Stockinger, als Vorsitzender<br />

2. Vizebgm. Ing. Klaus Mitterhauser<br />

3. Vizebgm in . Elke Berner<br />

4. GVM Karoline Auböck<br />

5. GVM Erich Hörtenhuemer<br />

6. GVM Dr. Norbert Mayer<br />

7. GVM Johann Entenfellner<br />

8. GR Martin Josef Sagmeister<br />

9. GR in Gabriele Bergmair<br />

10. GR Ing. Klaus Strassmair<br />

11. GR Georg Steinwendner<br />

12. GR Josef Ratzenböck<br />

13. GR Christian Gumpoltsberger<br />

14. GR in Friederike Steinwendner<br />

15. GR in Renate Pöstinger<br />

16. GR Ing. Florian Schmied<br />

17. GR in Sandra Pointner<br />

18. GR DI Harald Holzner (ab 19.15 Uhr)<br />

19. GR Walter Diesenberger<br />

20. GR in Antonia Schiffer<br />

21. GR Florian Neissl<br />

22. GR Hubert Althuber<br />

23. GR Hubert Diplinger (ab 19.10 Uhr)<br />

24. GR DI Alois Brinek<br />

25. GR in Mag a . Claudia Weitzenböck<br />

26. GR Erwin Atzlinger<br />

27. GR Mag. Kurt Pichler<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GRE Mag. Markus Niemetz<br />

GRE Stefan Schuster<br />

GRE Marianne Holzinger<br />

GRE Dr. Peter Koller<br />

für GR MAS Christoph Opitz<br />

für GR Andreas Gatterbauer<br />

für GR in Gabriele Filzmoser<br />

für GR DI Walter Hausleitner<br />

Seite 1


Die Leiter des Gemeindeamtes: AL-Stv. WAR Thomas Griesbaum ...........................................................<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2O.Ö. GemO.1990):<br />

............................................................................................................................................<br />

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4O.Ö. GemO.1990)<br />

............................................................................................................................................<br />

Es fehlen:<br />

entschuldigt:<br />

GR MAS Christoph Opitz<br />

GR Andreas Gatterbauer<br />

GR in Gabriele Filzmoser<br />

GR DI Walter Hausleitner<br />

unentschuldigt:<br />

………………………………………………………..<br />

………………………………………………………..<br />

………………………………………………………..<br />

………………………………………………………..<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs.2 O.ö. GemO.1990): VB Claudia Kerbl<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw.<br />

Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 23.06.2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt<br />

ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht<br />

wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 25.03.2010 bis zur heutigen Sitzung während<br />

der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch<br />

aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss der nächsten Gemeinderatssitzung<br />

Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />

Bgm. Stockinger bringt die Rechtsauskunft des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres<br />

und Kommunales, vom 29. Juni 2010 zur Kenntnis. Aufgrund dieser Auskunft setzt er den<br />

Tagesordnungspunkt 12.) Sitzungen des Gemeindevorstandes – Beiziehung der Fraktionsobleute;<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 26.05.2010 – von<br />

der Tagesordnung ab.<br />

GR DI Brinek ist der Meinung, dass aufgrund seiner Rechtsberatung diese Vorgangsweise<br />

rechtlich nicht gedeckt ist. Seitens der Grünen-Fraktion wird diese Angelegenheit weiter verfolgt.<br />

Seite 2


1.) Mitteilungen des Bürgermeisters:<br />

a) Zur Unterfertigung des Protokolls der heutigen Sitzung werden von den Fraktionen folgende<br />

Personen namhaft gemacht:<br />

ÖVP GR Martin Josef Sagmeister<br />

SPÖ GR Sandra Pointner<br />

FPÖ GR Hubert Diplinger<br />

GRÜNE GR DI Alois Brinek<br />

BZÖ GR Mag. Kurt Pichler<br />

b) Am Freitag, 1. Juli 2010, findet das Openair-Konzert in der Landesmusikschule in<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t mit dem Kulturausschuss der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> statt. Er ersucht um<br />

zahlreichen Besuch dieser Veranstaltung.<br />

GR Diplinger nimmt ab 19.10 Uhr an der Sitzung teil.<br />

Seite 3


2.) <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH; Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines<br />

Darlehens für die Errichtung des Feuerwehrzeughauses für die FF „Am Thalbach“ bzw. über<br />

den Abschluss eines Bürgschaftsvertrages durch die Gemeinde:<br />

Bgm. Stockinger berichtet:<br />

„Die <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH. benötigt für die Finanzierung der Errichtung des<br />

Feuerwehrzeughauses für die FF „Am Thalbach“ ein Darlehen in Höhe von € 1.000.000,--.<br />

Die Zuzählung des Darlehens für die Errichtung des Feuerwehrzeughauses erfolgt nach<br />

Maßgabe des Baufortschrittes bis Mai 2011. Aufgrund der gewährten BZ-Mittel laut<br />

Finanzierungsplan werden entsprechende Sondertilgungen vorgenommen.<br />

Die Gemeinde hat für dieses Darlehen der <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH. die Haftung in Form<br />

eines Bürgschaftsvertrages zu übernehmen.<br />

Zur Anbotlegung wurden aufgrund der Entscheidung des Gemeindevorstandes die drei<br />

ortsansässigen Bankinstitute (Raika, Oberbank, Sparkasse), sowie die <strong>Wels</strong>er Volksbank e.Gen.<br />

eingeladen.<br />

Die Ausschreibungsunterlagen wurden vom Amt im Einvernehmen mit GVM Dr. Mayer erstellt.<br />

Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, wurde die Ausschreibung auf die<br />

Verzinsungsart „6-Monats-Euribor“ beschränkt.<br />

Die Angebotseröffnung fand am 21.06.2010, um 10.15 Uhr statt und brachte folgendes<br />

Ergebnis:<br />

Anbotsteller 6-Monats-Euribor +<br />

Aufschlag<br />

Raiffeisenbank <strong>Wels</strong>-Süd,<br />

regGenmbH.<br />

Angebot v. 18.6.2010<br />

P.B.Rodlberger Str. 31<br />

+ 0,44 % Aufschlag<br />

4600 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong><br />

Oberbank AG<br />

Bankstelle <strong>Thalheim</strong><br />

Traunufer Arkade 1<br />

4600 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong><br />

Allgem. Sparkasse OÖ<br />

Bankstelle <strong>Thalheim</strong><br />

Ägydiplatz 3<br />

4600 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong><br />

Angebot v. 7.6.2010<br />

+0,90 % Aufschlag<br />

Angebot v. 16.6.2010<br />

+ 0,59 % Aufschlag<br />

Anmerkung<br />

Reihung<br />

1.<br />

3.<br />

2.<br />

Volksbank <strong>Wels</strong> e. Gen.<br />

Pfarrgasse 5<br />

4600 <strong>Wels</strong><br />

Kein Angebot !<br />

Begründung:<br />

siehe<br />

Schreiben v.<br />

8.6.2010<br />

--<br />

Seite 4


Aus vorgenannter Aufstellung ist ersichtlich, dass die Raiffeisenbank <strong>Wels</strong>-Süd Bestbieter ist.<br />

Die <strong>Wels</strong>er Volksbank hat im Schreiben v. 8.6.2010 mitgeteilt, dass aufgrund der gegenwärtigen<br />

Marktzinssituation von einem Angebot Abstand genommen wird.<br />

Sodann bringt er den Schuldschein und den Bürgschaftsvertrag (Anlage 1 und 2) vollinhaltlich<br />

zur Verlesung.<br />

Zusammenfassend stellt Bgm. Stockinger folgenden<br />

Beschlussantrag:<br />

Der Gemeinderat möge die Aufnahme des Darlehens für die <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH.<br />

für die Errichtung des Feuerwehrzeughauses „Am Thalbach“ an den Billigstbieter Raika <strong>Wels</strong>-<br />

Süd lt. vorliegendem Schuldschein wie folgt beschließen:<br />

Anbotsteller<br />

Raiffeisenbank <strong>Wels</strong>-Süd,<br />

regGenmbH.<br />

P.B.Rodlberger Str. 31<br />

4600 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong><br />

6-Monats-Euribor<br />

+ Aufschlag<br />

Angebot v.<br />

18.6.2010<br />

+ 0,44 %<br />

Aufschlag<br />

Reihung<br />

1.<br />

Gleichzeitig wird für das Darlehen der <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH. die Haftung gemäß des<br />

vorliegenden Bürgschaftsvertrages übernommen.“<br />

Keine Wortmeldung!<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

GR DI Holzner nimmt ab 19.15 Uhr an der Sitzung teil.<br />

Seite 5


3.) Projekt „Schule, Hort, Turnsaal, Energiesparmaßnahmen“; Beratung und Beschlussfassung über<br />

die Umsetzung bzw. Finanzierung von Mehrleistungen im Zuge der Schulsanierung:<br />

Bgm. Stockinger berichtet:<br />

„Die GWB als Bauabwickler hat mit Datum vom 12.05.2010 eine neue Kostenhochrechnung<br />

für die Generalsanierung der Volksschule inkl. Turnsaal erstellt. Wie aus der <strong>bei</strong>liegenden<br />

Kostenaufstellung ersichtlich ist, ist gegenüber den Kosten <strong>bei</strong> der Einreichplanung<br />

(€ 3,229.345,96) zu den voraussichtlichen Kosten <strong>bei</strong> Inbetriebnahme (€ 3,760.764,88) mit<br />

Mehrkosten in Höhe von € 531.418,92 zu rechnen. Die Mehrkosten ergeben sich einerseits<br />

aufgrund der Steigerung des Baukostenindex seit dem Jahr 2006 bzw. aufgrund von<br />

Zusatzwünschen der Nutzer (zB. Vorhänge, Vordach etc.) bzw. der Marktgemeinde (zB.<br />

Photovoltaikanlage und Bühnentechnik).<br />

Die gegenständliche Kostenhochrechnung wurde dem Amt der Oö. Landesregierung, Direktion<br />

Bildung und Gesellschaft, zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt. Eine Stellungnahme<br />

liegt bis dato noch nicht vor.<br />

Die oa. Mehrkosten in Höhe von rund € 531.000,00 setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Indexsteigerung: (wird vom Land anerkannt) € 282.000,00<br />

Honorare f. Sonderfachleute u. Bauleitung € 30.000,00<br />

Zusatzleistungen: (noch nicht ausgeführt)<br />

Photovoltaik € 46.000,00<br />

Verkleidung für Heizkörperverrohrung € 15.000,00<br />

Bühnentechnik Turnhalle € 35.000,00<br />

Vordach Schulhof € 38.000,00<br />

Geländer (innen) € 20.000,00<br />

Vorhänge € 20.000,00<br />

Außenanlagen: Humusierung (Grünflächen) € 20.000,00<br />

Zaun € 10.000,00<br />

Spielgeräte € 15.000,00<br />

€ 219.000,00<br />

Gesamtsumme € 531.000,00<br />

Die Finanzierung dieser Mehrkosten erfolgt wie nachstehend angeführt:<br />

Für die vom Land Oberösterreich anerkannte Indexerhöhung sowie für die Honorarkosten wird<br />

ein entsprechender Landes<strong>bei</strong>trag im Ausmaß von rund 65 % gewährt. Der Restbetrag ist durch<br />

Eigenmittel aufzubringen.<br />

Für die Zusatzleistungen liegt bis dato noch keine Genehmigung vor. Der Gemeindevorstand<br />

hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 diese Angelegenheit beraten und empfohlen, für diese<br />

Zusatzleistungen eine Prioritätenreihung vorzunehmen. Als Kostenrahmen aus Eigenmitteln der<br />

Gemeinde ist ein Betrag von rund € 100.000,-- denkbar. Sollten vom Land Oberösterreich<br />

weitere Förderungsmittel gewährt werden, könnten weitere Leistungen aufgrund der<br />

Prioritätenreihung umgesetzt werden.<br />

Die Prioritätenreihung und die endgültige Festsetzung des Gemeinde<strong>bei</strong>trages wird in den<br />

Fraktionen beraten und in der Gemeinderatssitzung festgelegt.<br />

Seite 6


Darüber hinaus wurde in der Gemeindevorstandssitzung am 22.06.2010 über die ev.<br />

Errichtung einer vierten Hortgruppe diskutiert. Eine endgültige Entscheidung darüber kann<br />

derzeit noch nicht getroffen werden, da noch nicht feststeht, wie viele Klassen aufgrund der<br />

Teilungszahl im kommenden Schuljahr geführt werden bzw. da sich laufend Änderungen <strong>bei</strong><br />

den Hortvormerkungen ergeben. Der Gemeindevorstand hat daher empfohlen, dass im Falle<br />

der Notwendigkeit einer vierten Hortgruppe die Adaptierungsmaßnahmen (ev. frei werdender<br />

Klassen- oder Bewegungsraum) in den Sommerferien entsprechend durchgeführt werden. Die<br />

da<strong>bei</strong> anfallenden Kosten werden im Rahmen des Schulsanierungsprojektes abgewickelt.<br />

Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen:<br />

Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

a) Die Prioritätenreihung der Zusatzleistungen wird wie folgt festgelegt:<br />

Photovoltaikanlage<br />

Außenanlage (Humusierung, Zaun, Spielgeräte)<br />

Geländer (als Sicherheitsmaßnahme)<br />

b) Die Höhe der Eigenmittel für die Zusatzleistungen wird mit € 100.000,-- festgesetzt.<br />

c) Die Kosten für eine ev. Einrichtung einer vierten Hortgruppe werden im Rahmen des<br />

Schulsanierungskonzeptes abgerechnet.“<br />

GR Dr. Mayer erkundigt sich wie die Zusatzleistungen abgerechnet werden.<br />

Dazu erläutert AR Griesbaum, dass diese über die <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH. im Zuge des<br />

Schulbauvorhabens verrechnet werden. Die Mittel<strong>bei</strong>stellung erfolgt wie auch die restliche<br />

Finanzierung der Eigenmittel über die Miete, welche die Gemeinde an die Kommunal<br />

GesmbH. zu entrichten hat.<br />

GR DI Brinek stellt fest, dass seiner Ansicht nach ein lockerer Umgang mit den<br />

Gemeindefinanzen herrscht. Dass es durch den Baukostenindex zu einer Kostenerhöhung<br />

kommen wird, ist klar. Er stellt sich die Frage, warum nicht gleich <strong>bei</strong> der Beschlussfassung des<br />

Finanzierungsplanes entsprechende Mehrkosten budgetiert werden.<br />

Bgm. Stockinger erklärt, dass der Finanzierungsplan auf Basis der Kostenschätzung von Arch.<br />

DI Harmach aus dem Jahr 2006 durch das Land Oberösterreich erstellt wurde. Da die<br />

Erhöhung durch den Baukostenindex im vorhinein nicht bekannt ist, erfolgt die Berechnung im<br />

Zuge der Endabrechnung des jeweiligen Vorhabens. Die Mehrkosten werden vom Land<br />

anteilsmäßig gefördert. Im gegenständlichen Fall ist der Mehraufwand relativ hoch, da<br />

zwischen dem Zeitpunkt der Kostenschätzung im Jahr 2006 und dem Zeitpunkt der Bauphase<br />

2010 bereits 4 Jahre liegen.<br />

GR DI Brinek erkundigt sich, ob auch <strong>bei</strong>m künftigen Bauvorhaben Feuerwehrzeughaus für die<br />

FF Am Thalbach mit ähnlichen Erhöhungen zu rechnen ist.<br />

GRE Schuster erwidert, dass aufgrund der Tatsache, dass <strong>bei</strong> diesem Vorhaben aufgrund des<br />

kurzen Umsetzungszeitraumes (Baubeginn Herbst 2010 und Fertigstellung Frühjahr/Sommer<br />

2011) nicht mit Mehrkosten zu rechnen sein wird.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Seite 7


4.) Österreichische Post AG; Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer<br />

Postpartnerschaft:<br />

Bgm. Stockinger berichtet:<br />

„Die Österreichische Post AG hat mit Ergebnisprotokoll vom 04.03.2010 angekündigt, die<br />

Postgeschäftsstelle 4609 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> mit Wirkung vom 27.04.2010 zu schließen und<br />

mit der Postgeschäftsstelle 4601 <strong>Wels</strong> zusammen zu legen.<br />

Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 17.03.2010 mit diesem Thema<br />

beschäftigt und einstimmig befürwortet, mit der Post AG Verhandlungen betreffend dem<br />

Abschluss einer Postpartnerschaft aufzunehmen. Aufgrund dieser Verhandlungen wurde die<br />

Schließung des Postamtes <strong>Thalheim</strong> vorerst ausgesetzt.<br />

Aufgrund der zwischenzeitlich geführten Gespräche bieten sich mehrere Varianten für die<br />

Abwicklung der Postgeschäfte durch die Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> an:<br />

Typ 3: Leistungen lt. <strong>bei</strong>liegender Geschäftsübersicht.<br />

Typ 2: Zu den o.a. Leistungen des Typs 3 kommt hier eine geänderte Ausstattung<br />

(Möblierung und Technik, sowie zusätzliche Dienste (EMS, Annahme von Postwurfsendungen<br />

und div. Bankprodukte zum Tragen) – siehe <strong>bei</strong>liegendes email vom 24.06.2010.<br />

Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 22.06.2010 in Anwesenheit der<br />

Fraktionsobleute nochmals mit diesem Thema beschäftigt. Einvernehmlich wurde die<br />

Auffassung vertreten, dass im Hinblick auf die Erhaltung der Infrastruktur für die <strong>Thalheim</strong>er<br />

Bürger der Abschluss einer Postpartnerschaft durch die Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> lt. Typ 3 am<br />

zweckmäßigsten erscheint. Für diese Leistung erhält die Marktgemeinde eine jährliche<br />

Qualitätsabgeltung von € 1.200,-- zuzüglich der jeweiligen Provisionssätze für die einzelnen<br />

Postgeschäfte (siehe Beilage). Die Abwicklung der Postgeschäfte soll in der Bürgerservicestelle<br />

des Marktgemeindeamtes <strong>Thalheim</strong>, vorerst mit dem vorhandenen Personal, eventuell in<br />

weiterer Folge mit einem Lehrling, erfolgen.<br />

Für diese Postpartnerschaft ist der Abschluss der <strong>bei</strong>liegenden Vereinbarung erforderlich. Da<br />

hier jedoch noch einige Details (z.B. Beginn 1.10.2010 oder 01.01.2011) zu klären sind, soll<br />

diese Vereinbarung erst in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Vorerst hat der<br />

Gemeinderat durch Beschluss eine Absichtserklärung zur Errichtung einer Postpartnerschaft<br />

abzugeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Detailverhandlungen zum Abschluss der<br />

endgültigen Vereinbarungen in der Gemeinderatssitzung im September 2010 zu führen.<br />

Zusammenfassend stellt Bgm. Stockinger folgenden<br />

Beschlussantrag:<br />

Der Gemeinderat möge den Abschluss einer Postpartnerschaft mit der Österreichischen Post<br />

AG beschließen. Der Beschlussfassung der entsprechenden Vereinbarung wird in der nächsten<br />

Sitzung des Gemeinderates nach Klärung verschiedener Details erfolgen.“<br />

GVM Dr. Mayer ist der Auffassung, dass diese Angelegenheit noch nicht entscheidungsreif ist.<br />

Es soll heute eine Postpartnerschaft beschlossen werden, jedoch sind Details noch nicht<br />

bekannt bzw. genau definiert, wie zB. Kostenaufwand, Personalaufwand, Ausbildungskosten,<br />

Seite 8


Vertragsdauer, Postprovisionsvergütung etc. Zuerst müssen diese Einzelheiten geklärt werden<br />

und erst dann kann eine Beschlussfassung erfolgen.<br />

Bgm. Stockinger stellt fest, dass die durchschnittlichen Bewegungen im Postamt <strong>Thalheim</strong><br />

angeführt sind. Er bringt den genauen Geschäftsumfang des Typs 3 zur Kenntnis. Die<br />

Öffnungszeiten werden ident mit den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes sein. Bei einem<br />

Erlös von ca. € 1.800,-- ist auch die Abgeltung von ev. Überstunden möglich. Tatsache ist,<br />

wenn die Gemeinde diese Aufgabe nicht übernimmt, das Postamt zugesperrt wird. Nunmehr ist<br />

ein entsprechender Beschluss notwendig, um die Partnerschaft deutlich zu signalisieren. In der<br />

Sitzung des Gemeinderates im September können dann die detaillierten Verträge behandelt<br />

werden.<br />

Vizebgm. Ing. Mitterhauser kann sich vorstellen, dass die Formulierung im Beschlussantrag<br />

etwas entschärft wird, indem dieser von …… möge den Abschluss einer Postpartnerschaft mit<br />

der Österreichischen Post AG beschließen auf …… möge die Verhandlungen zum Abschluss<br />

einer Postpartnerschaft führen.<br />

GVM Dr. Mayer stellt den Antrag, den Beschlussantrag wie folgt zu ändern:<br />

„Der Gemeinderat beabsichtigt den Abschluss einer Postpartnerschaft mit der Österreichischen<br />

Post AG. Die Beschlussfassung der entsprechenden Vereinbarung soll in der nächsten Sitzung<br />

des Gemeinderates nach Klärung verschiedener Details erfolgen.“<br />

GR Mag. Pichler erkundigt sich, ob andere Partner gesucht wurden.<br />

Dazu informiert Bgm. Stockinger, dass dies durch die Post erfolgt ist, jedoch im letzten halben<br />

Jahr kein entsprechender Partner, aufgrund verschiedener Voraussetzungen, gefunden wurde.<br />

GR Sagmeister berichtet, dass in der Gemeinde Eberstalzell seit ca. 2001 eine<br />

Postpartnerschaft besteht und sich diese auch rechnet. Dieses Grundservice im Ort ist für die<br />

Bürger sehr wichtig.<br />

GR DI Holzner stellt in Frage, ob die Öffnungszeiten des Marktgemeindeamtes ausreichen.<br />

Bgm. Stockinger führt aus, dass die Öffnungszeiten des Gemeindeamtes auch Vorteile<br />

gegenüber den bisherigen Öffnungszeiten der Poststelle <strong>Thalheim</strong> haben. Wie bereits<br />

ausgeführt sind diese Details jedoch vor der endgültigen Beschlussfassung der Vereinbarung<br />

noch zu verhandeln.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den geänderten Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat beabsichtigt den Abschluss einer Postpartnerschaft mit der Österreichischen<br />

Post AG. Die Beschlussfassung der entsprechenden Vereinbarung soll in der nächsten Sitzung<br />

des Gemeinderates nach Klärung verschiedener Details erfolgen.“<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Seite 9


5.) Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss der Verfahren:<br />

a) Bebauungsplan Nr. 18 „Neue Welt und Betriebsbaugebiet“<br />

b) inklusive Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 4.24:<br />

GR Sagmeister berichtet:<br />

„Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> hat in seiner Sitzung am 25.06.2009<br />

die Einleitung der Verfahren für die Überar<strong>bei</strong>tung des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Neue Welt<br />

und Betriebsbaugebiet“ samt der dazu notwendigen Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.<br />

4, Änderung Nr. 24, beschlossen. Der neue Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 18<br />

„Neue Welt und Betriebsbaugebiet“. Der Ortsplaner hat mit Schreiben vom 12.06.2009 die<br />

erforderliche Stellungnahme abgegeben.<br />

Mit Schreiben vom 06.07.2009 wurden die Behörden gemäß § 36 Abs. 4 OÖ ROG 1994<br />

verständigt. Die notwendigen Änderungen / Ergänzungen aus dem Vorverfahren wurden in den<br />

Bebauungsplan eingetragen (siehe Stellungnahme des Ortsplaners vom 12.10.2009).<br />

Sämtliche Liegenschaftseigentümer wurden mit Schreiben vom 05.02.2010 gemäß § 36 Abs. 4<br />

Oö. ROG 1994 verständigt. Die vierwöchige Kundmachung erfolgte ebenfalls ab<br />

05.02.2010.<br />

Von den Liegenschaftseigentümern ist eine einzige Einwendung eingegangen. Seitens des<br />

Ortsplaners wurde dazu am 16.04.2010 eine Stellungnahme abgegeben. Der Ausschuss für<br />

Örtliche Raumplanung und Ortsentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 26.04.2010 mit<br />

dieser Angelegenheit beschäftigt und sich der Ansicht des Ortsplaners angeschlossen. Dem<br />

Gemeinderat wurde einstimmig den Abschluss des Verfahrens empfohlen. Der Einwendung wird<br />

nicht stattgegeben.<br />

Zusammenfassend stellt GR Sagmeister folgenden<br />

Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat möge den Abschluss des Verfahrens<br />

- Bebauungsplan Nr. 18 „Neue Welt und Betriebsbaugebiet“<br />

- inklusive Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 24<br />

beschließen. “<br />

GR DI Brinek vertritt die Auffassung, dass durch diesen Bebauungsplan eine Abtretung eines<br />

Teiles der Gewerbestraße ermöglicht wird. Der Weg sollte jedoch befahr- und passierbar<br />

bleiben.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Mit 27 : 4 Stimmen (Gegenstimmen: gesamte Grünen-Fraktion) zum Beschluss erhoben.<br />

Seite 10


6.) Beratung und Beschlussfassung über die Förderung des Systems „Immergrün“ und von<br />

Streuobstwiesen:<br />

GR DI Brinek berichtet:<br />

a) System „Immergrün“<br />

Als Maßnahme zum Erosions- und Trinkwasserschutz wurde im Jahre 1998 erstmals die<br />

Förderung des Systems „Immergrün“ beschlossen. Im Jahre 2009 haben 34 Landwirte mit<br />

einer Fläche von insgesamt 269,22 ha an der Aktion teilgenommen.<br />

b) Streuobstwiesen<br />

Großkronige Obstbäume, Obstwiesen und Alleen prägen unser Landschaftsbild.<br />

Streuobstwiesen bieten darüber hinaus natürliche Lebensräume für viele vom Aussterben<br />

bedrohte Vogel-, Käfer- und Schmetterlingsarten. Die Bewirtschaftung solcher Flächen ist mit<br />

hohem Ar<strong>bei</strong>tsaufwand und Kosten verbunden. Im Jahre 2009 nahmen 20 Landwirte mit einer<br />

Gesamtfläche von 16,51 ha diese Förderung in Anspruch.<br />

Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 darüber beraten<br />

und die Fortführung dieser Förderungen nach den bisherigen Gepflogenheiten und Richtlinien<br />

festgelegt.<br />

Zusammenfassend stellt GR DI Brinek nachstehenden<br />

„Der Gemeinderat möge beschließen, dass<br />

Beschlussantrag:<br />

a) die Förderung des Systems „Immergrün“ anhand der Richtlinien gewährt wird. Im Budget<br />

2011 sind hiefür entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe wird im Rahmen der<br />

Budgetbesprechungen festgelegt. Im Jahr 2010 waren dafür Euro 7.000,-- veranschlagt.<br />

Das Ausmaß der Förderung beträgt max. Euro 36,50 pro Hektar für gut entwickelte<br />

Winterzwischenfrüchte. Sollte die Fördersumme die im Budget veranschlagte Summe<br />

übersteigen, wird der Hektarsatz aliquot gekürzt.<br />

b) die Förderung von Streuobstwiesen anhand der Richtlinien gewährt wird. Im Budget 2011<br />

sind hiefür entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe wird im Rahmen der<br />

Budgetbesprechungen festgelegt. Im Jahr 2010 waren dafür Euro 1000,-- veranschlagt.<br />

Das Ausmaß der Förderung beträgt max. Euro 50,-- pro Hektar. Sollte die Fördersumme<br />

die im Budget veranschlagte Summe übersteigen, wird der Hektarsatz aliquot gekürzt.“<br />

Keine Wortmeldung!<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Seite 11


7.) Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution an die österreichische<br />

Bundesregierung betreffend „100% eigene Energie für Österreich“:<br />

GR DI Brinek berichtet:<br />

„Der Ausschuss für Umweltschutz und Mobilität hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2010 die<br />

Unterstützung der Resolution betreffend „100% erneuerbare Energie für Österreich“ dem<br />

Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Aufgrund dessen wurde ein<br />

Gemeinschaftsantrag formuliert.<br />

Der Beschluss des Gemeinderates wird als Beitrag der Marktgemeinde als<br />

Klimabündnisgemeinde und E-Gem (Energiespar-Gemeinden-Programm) gesehen und soll<br />

an den Landeshauptmann von OÖ, an den Umweltlandesrat Rudi Anschober und an das<br />

Bundeskanzleramt übermittelt werden.<br />

Zusammenfassend stellt GR DI Brinek folgenden<br />

Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat möge <strong>bei</strong>liegenden Gemeinschaftsantrag vollinhaltlich beschließen<br />

(Anlage 3).“<br />

GVM Dr. Mayer stimmt inhaltlich dieser Resolution zu. Er wird dieser Resolution jedoch nicht<br />

unterstützen, da er grundsätzlich diese Resolutionsflut ablehnt.<br />

Vizebgm. Ing. Mitterhauser pflichtet GVM Dr. Mayer <strong>bei</strong>, dass sich der Gemeinderat nicht<br />

ständig mit Aufgaben beschäftigen soll, die nicht in seine Zuständigkeit fallen. Da jedoch<br />

der Ausschuss eine einstimmige Empfehlung abgegeben hat, wird er dieser Resolution<br />

zustimmen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Mit 28 : 3 Stimmen (Gegenstimmen: GVM Dr. Mayer, GR Diplinger und GR Neissl) zum<br />

Beschluss erhoben.<br />

Seite 12


8.) Beratung und Beschlussfassung über straßenpolizeiliche Maßnahmen im Gemeindegebiet:<br />

a) Erweiterung der 30 km/h-Zone in der Neuen Welt.<br />

b) Verordnung einer 30 km/h-Zone im Bereich der Traunufer Arkade.<br />

c) Verlängerung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ottstorfer Straße.<br />

d) Verordnung einer 70 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bruckhofstraße.<br />

e) Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im Kohlbachweg:<br />

GR DI Brinek berichtet:<br />

„Der Ausschuss für Umweltschutz und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 15.06.2010<br />

mit den gegenständlichen Angelegenheiten befasst und einstimmig die Auffassung<br />

vertreten, für die oa. Punkte a) bis e) laut <strong>bei</strong>liegenden Lageplänen die einzelnen<br />

Verkehrsmaßnahmen zu verordnen.<br />

Am 15.04.2010 fand hiezu mit dem verkehrstechnischen Amtssachverständigen vom Land<br />

OÖ, Herrn Ing. Hubert Laus, und Vertretern der Bezirkshauptmannschaft <strong>Wels</strong>-Land, Herrn<br />

OAR Manfred Berndorfer und Herrn HR Dr. Hochreiner ein Lokalaugenschein statt. Siehe<br />

dazu <strong>bei</strong>liegende Aktenvermerke vom 19.04. und 11.05.2010.<br />

Die Ersichtlichmachung der einzelnen Verkehrsmaßnahmen wird durch die Anbringung der<br />

entsprechenden Verkehrszeichen erfolgen.<br />

Zusammenfassend stellt GR DI Brinek folgenden<br />

Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat möge <strong>bei</strong>liegende Verordnungen vollinhaltlich zum Beschluss erheben.“<br />

a) Erweiterung der 30 km/h-Zone in der Neuen Welt: (Anlage 4)<br />

Keine Wortmeldung!<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

b) Verordnung einer 30 km/h-Zone im Bereich der Traunufer Arkade: (Anlage 5)<br />

Keine Wortmeldung!<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

c) Verlängerung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ottstorfer Straße:<br />

(Anlage 6)<br />

Keine Wortmeldung!<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Seite 13


d) Verordnung einer 70 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bruckhofstraße.<br />

GRE Schuster erachtet die Verordnung einer 70 km/h-Beschränkung als sinnlos. Für ihn wäre<br />

eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km vertretbar.<br />

GR Straßmair stellt fest, dass es sich in diesem Bereich um eine unübersichtliche Strecke<br />

handelt und daher lt. StVO auf Sicht bzw. sogar auf halbe Sicht gefahren werden muss. Es gibt<br />

somit eine eindeutige gesetzliche Regelung. Die Verordnung einer 70 km/h-Beschränkung ist<br />

daher nicht notwendig.<br />

In einer allgemeinen Diskussion wird nochmals die rechtliche Situation erörtert.<br />

Anschließend stellt GRE Schuster den Gegenantrag, die Verordnung einer 70-km/h-<br />

Beschränkung in der Bruckhofstraße nochmals an den Ausschuss zurückzuverweisen.<br />

Abstimmung über den Antrag von GRE Schuster:<br />

Mit 30 : 1 Stimmen (Gegenstimme: GRE Mag. Niemetz) zum Beschluss erhoben.<br />

e) Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im Kohlbachweg:<br />

GVM Dr. Mayer teilt mit, dass die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im Kohlbachweg<br />

formalrechtlich nicht möglich ist, da lt. StVO zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei<br />

bleiben müssen. Da dies im gegenständlichen Fall nicht möglich ist, darf man lt. StVO auch<br />

nicht parken. Ein zusätzliches Halte- und Parkverbot ist daher nicht notwendig. Es ist auch jetzt<br />

möglich, etwaige Falschparker durch die Polizei strafen zu lassen.<br />

GR Diplinger weist auf die Folgewirkung einer derartigen Verordnung hin.<br />

Bgm. Stockinger stellt den Gegenantrag, die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im<br />

Kohlbachweg ebenfalls zur neuerlichen Beratung an den Ausschuss zurückzuverweisen.<br />

Vizebgm. Ing. Mitterhauser befürwortet diese Vorgangsweise.<br />

Abstimmung über den Gegenantrag von Bgm. Stockinger durch Erheben der Hand:<br />

Mit 26 : 5 Stimmen (Gegenstimmen: GVM Hörtenhuemer, GRE Niemetz, GR Ratzenböck, GR<br />

DI Brinek, GR Mag. Weitzenböck) zum Beschluss erhoben.<br />

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9.) Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung der Verordnung für die Gewährung<br />

von Gewerbeförderungen:<br />

GVM Hörtenhuemer berichtet:<br />

„Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> hat in seiner Sitzung am 13.12.2001<br />

Richtlinien für die Gewährung von Gewerbeförderungen beschlossen. Nachdem schon längere<br />

Zeit über diese Richtlinien diskutiert wird, hat sich der Ausschuss für Bau-, Straßenbau-,<br />

Energie- und Wirtschaftsangelegenheiten in seiner Sitzung am 27.05.2010 mit der<br />

Abänderung der Verordnung für die Gewährung von Gewerbeförderungen befasst und einen<br />

Vorschlagsentwurf , in Anlehnung an die Bestimmungen des Landes OÖ, ausgear<strong>bei</strong>tet.<br />

Diesem Entwurf wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 22.06.2010 die<br />

Zustimmung erteilt.<br />

Entgegen der bisher gültigen Verordnung wird auch der § 4 („Die Übertragung des<br />

Beschlussrechtes gilt nur so weit, als finanzielle Mittel dafür im Voranschlag des laufenden<br />

Haushaltsjahres vorgesehen sind“) ersatzlos gestrichen, da anlässlich der letzten<br />

Verordnungsprüfung mit Erlass vom 01.12.2009, IKD(Gem)-55044/6-2009-Gb/Wö,<br />

folgendes festgestellt wurde: „Außerdem ist § 4, wenn schon nicht gesetzwidrig, so jedenfalls<br />

rechtlich unerheblich, da die Übertragung der Zuständigkeit nicht vom Vorliegen allfälliger<br />

finanzieller Mittel abh ängig gemacht werden kann. Dies sollte <strong>bei</strong> einer zukünftigen<br />

Normierung entsprechend beachtet werden.“<br />

Kreditüberschreitungen bedürfen gem. § 79, Abs. 2, OÖ. GemO der vorherigen<br />

Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Sollte daher hinkünftig durch die Gewährung einer<br />

Gewerbeförderung der im jeweiligen Finanzjahr veranschlagte Budgetansatz überschritten<br />

werden, wird der Beschluss solange nicht vollzogen, bis der Gemeinderat diese<br />

Kreditüberschreitung genehmigt hat.“<br />

Er bringt sodann die Verordnung zur Verlesung.<br />

Zusammenfassend stellt GVM Hörtenhuemer folgenden<br />

Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat möge <strong>bei</strong>liegende Verordnung (Anlage 7) beschließen.“<br />

Keine Wortmeldung!<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Seite 15


10.) Prüfung des Voranschlages 2010 durch die Bezirkshauptmannschaft <strong>Wels</strong>-Land; Beratung und<br />

Beschlussfassung über den Prüfungsbericht vom 12.04.2010:<br />

GR Althuber bringt den Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft <strong>Wels</strong>-Land vom<br />

12.04.2010, Geschäftszeichen: Gem40-020/23-2010, über den Voranschlag 2010 der<br />

Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> (Anlage 8) vollinhaltlich zur Verlesung und ersucht um<br />

Kenntnisnahme dieses Prüfungsberichtes.<br />

Keine Wortmeldung!<br />

Einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Seite 16


11.) Prüfung der Gemeindegebarung durch den Prüfungsausschuss gemäß § 91 Oö. GemO 1990;<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Prüfungsbericht vom 11.05.2010:<br />

GR Althuber bringt den Prüfungsbericht vom 11.05.2010 vollinhaltlich zur Verlesung und stellt<br />

folgenden Antrag:<br />

„Der Gemeinderat möge den Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 11.05.2010 in<br />

der vorliegenden Form zur Kenntnis nehmen.“<br />

Keine Wortmeldung!<br />

Einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Seite 17


12.) Sitzungen des Gemeindevorstandes – Beiziehung der Fraktionsobleute; Beratung und<br />

Beschlussfassung über den Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 26.05.2010:<br />

A B G E S E T Z T!<br />

Seite 18


13.) Allfälliges:<br />

GR Ratzenböck ladet alle herzlich zum Pfarrfest am Sonntag, 5. Juli 2010, ein.<br />

GR Sagmeister informiert, dass am 12.07.2010 noch eine Sitzung des<br />

Raumplanungsausschusses stattfindet. Die Einladung wird zeitgerecht ergehen.<br />

Vizebgm. Ing. Mitterhauser teilt mit, dass am 14.07.2010, 17.00 Uhr, die Besichtigung einer<br />

Kletterwand geplant ist.<br />

Seite 19


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom<br />

25.03.2010 wurden keine / folgende Einwendungen erhoben:<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />

schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.35 Uhr.<br />

................................................................................................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

(Gemeinderat)<br />

................................................................................................................................<br />

(Schriftführer)<br />

(Gemeinderat)<br />

................................................................................................................................<br />

(Gemeinderat) (Gemeinderat) (Gemeinderat)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />

.................... keine Einwendungen erhoben wurden*, über die erhobenen Einwendungen der<br />

<strong>bei</strong>geheftete Beschluss gefasst wurde*.<br />

<strong>Thalheim</strong>, am<br />

Der Vorsitzende<br />

*Nichtzutreffendes streichen<br />

....................................................................<br />

Seite 20

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