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Lfd. Nr. 2 Jahr 2010<br />
Verhandlungsschrift<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> am<br />
30. Juni 2010. Tagungsort: Raiffeisensaal der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong>.<br />
Anwesende:<br />
1. Bgm. Andreas Stockinger, als Vorsitzender<br />
2. Vizebgm. Ing. Klaus Mitterhauser<br />
3. Vizebgm in . Elke Berner<br />
4. GVM Karoline Auböck<br />
5. GVM Erich Hörtenhuemer<br />
6. GVM Dr. Norbert Mayer<br />
7. GVM Johann Entenfellner<br />
8. GR Martin Josef Sagmeister<br />
9. GR in Gabriele Bergmair<br />
10. GR Ing. Klaus Strassmair<br />
11. GR Georg Steinwendner<br />
12. GR Josef Ratzenböck<br />
13. GR Christian Gumpoltsberger<br />
14. GR in Friederike Steinwendner<br />
15. GR in Renate Pöstinger<br />
16. GR Ing. Florian Schmied<br />
17. GR in Sandra Pointner<br />
18. GR DI Harald Holzner (ab 19.15 Uhr)<br />
19. GR Walter Diesenberger<br />
20. GR in Antonia Schiffer<br />
21. GR Florian Neissl<br />
22. GR Hubert Althuber<br />
23. GR Hubert Diplinger (ab 19.10 Uhr)<br />
24. GR DI Alois Brinek<br />
25. GR in Mag a . Claudia Weitzenböck<br />
26. GR Erwin Atzlinger<br />
27. GR Mag. Kurt Pichler<br />
Ersatzmitglieder:<br />
GRE Mag. Markus Niemetz<br />
GRE Stefan Schuster<br />
GRE Marianne Holzinger<br />
GRE Dr. Peter Koller<br />
für GR MAS Christoph Opitz<br />
für GR Andreas Gatterbauer<br />
für GR in Gabriele Filzmoser<br />
für GR DI Walter Hausleitner<br />
Seite 1
Die Leiter des Gemeindeamtes: AL-Stv. WAR Thomas Griesbaum ...........................................................<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2O.Ö. GemO.1990):<br />
............................................................................................................................................<br />
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4O.Ö. GemO.1990)<br />
............................................................................................................................................<br />
Es fehlen:<br />
entschuldigt:<br />
GR MAS Christoph Opitz<br />
GR Andreas Gatterbauer<br />
GR in Gabriele Filzmoser<br />
GR DI Walter Hausleitner<br />
unentschuldigt:<br />
………………………………………………………..<br />
………………………………………………………..<br />
………………………………………………………..<br />
………………………………………………………..<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs.2 O.ö. GemO.1990): VB Claudia Kerbl<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw.<br />
Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 23.06.2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt<br />
ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht<br />
wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 25.03.2010 bis zur heutigen Sitzung während<br />
der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch<br />
aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss der nächsten Gemeinderatssitzung<br />
Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
Bgm. Stockinger bringt die Rechtsauskunft des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres<br />
und Kommunales, vom 29. Juni 2010 zur Kenntnis. Aufgrund dieser Auskunft setzt er den<br />
Tagesordnungspunkt 12.) Sitzungen des Gemeindevorstandes – Beiziehung der Fraktionsobleute;<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 26.05.2010 – von<br />
der Tagesordnung ab.<br />
GR DI Brinek ist der Meinung, dass aufgrund seiner Rechtsberatung diese Vorgangsweise<br />
rechtlich nicht gedeckt ist. Seitens der Grünen-Fraktion wird diese Angelegenheit weiter verfolgt.<br />
Seite 2
1.) Mitteilungen des Bürgermeisters:<br />
a) Zur Unterfertigung des Protokolls der heutigen Sitzung werden von den Fraktionen folgende<br />
Personen namhaft gemacht:<br />
ÖVP GR Martin Josef Sagmeister<br />
SPÖ GR Sandra Pointner<br />
FPÖ GR Hubert Diplinger<br />
GRÜNE GR DI Alois Brinek<br />
BZÖ GR Mag. Kurt Pichler<br />
b) Am Freitag, 1. Juli 2010, findet das Openair-Konzert in der Landesmusikschule in<br />
Zusammenar<strong>bei</strong>t mit dem Kulturausschuss der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> statt. Er ersucht um<br />
zahlreichen Besuch dieser Veranstaltung.<br />
GR Diplinger nimmt ab 19.10 Uhr an der Sitzung teil.<br />
Seite 3
2.) <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH; Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines<br />
Darlehens für die Errichtung des Feuerwehrzeughauses für die FF „Am Thalbach“ bzw. über<br />
den Abschluss eines Bürgschaftsvertrages durch die Gemeinde:<br />
Bgm. Stockinger berichtet:<br />
„Die <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH. benötigt für die Finanzierung der Errichtung des<br />
Feuerwehrzeughauses für die FF „Am Thalbach“ ein Darlehen in Höhe von € 1.000.000,--.<br />
Die Zuzählung des Darlehens für die Errichtung des Feuerwehrzeughauses erfolgt nach<br />
Maßgabe des Baufortschrittes bis Mai 2011. Aufgrund der gewährten BZ-Mittel laut<br />
Finanzierungsplan werden entsprechende Sondertilgungen vorgenommen.<br />
Die Gemeinde hat für dieses Darlehen der <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH. die Haftung in Form<br />
eines Bürgschaftsvertrages zu übernehmen.<br />
Zur Anbotlegung wurden aufgrund der Entscheidung des Gemeindevorstandes die drei<br />
ortsansässigen Bankinstitute (Raika, Oberbank, Sparkasse), sowie die <strong>Wels</strong>er Volksbank e.Gen.<br />
eingeladen.<br />
Die Ausschreibungsunterlagen wurden vom Amt im Einvernehmen mit GVM Dr. Mayer erstellt.<br />
Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, wurde die Ausschreibung auf die<br />
Verzinsungsart „6-Monats-Euribor“ beschränkt.<br />
Die Angebotseröffnung fand am 21.06.2010, um 10.15 Uhr statt und brachte folgendes<br />
Ergebnis:<br />
Anbotsteller 6-Monats-Euribor +<br />
Aufschlag<br />
Raiffeisenbank <strong>Wels</strong>-Süd,<br />
regGenmbH.<br />
Angebot v. 18.6.2010<br />
P.B.Rodlberger Str. 31<br />
+ 0,44 % Aufschlag<br />
4600 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong><br />
Oberbank AG<br />
Bankstelle <strong>Thalheim</strong><br />
Traunufer Arkade 1<br />
4600 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong><br />
Allgem. Sparkasse OÖ<br />
Bankstelle <strong>Thalheim</strong><br />
Ägydiplatz 3<br />
4600 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong><br />
Angebot v. 7.6.2010<br />
+0,90 % Aufschlag<br />
Angebot v. 16.6.2010<br />
+ 0,59 % Aufschlag<br />
Anmerkung<br />
Reihung<br />
1.<br />
3.<br />
2.<br />
Volksbank <strong>Wels</strong> e. Gen.<br />
Pfarrgasse 5<br />
4600 <strong>Wels</strong><br />
Kein Angebot !<br />
Begründung:<br />
siehe<br />
Schreiben v.<br />
8.6.2010<br />
--<br />
Seite 4
Aus vorgenannter Aufstellung ist ersichtlich, dass die Raiffeisenbank <strong>Wels</strong>-Süd Bestbieter ist.<br />
Die <strong>Wels</strong>er Volksbank hat im Schreiben v. 8.6.2010 mitgeteilt, dass aufgrund der gegenwärtigen<br />
Marktzinssituation von einem Angebot Abstand genommen wird.<br />
Sodann bringt er den Schuldschein und den Bürgschaftsvertrag (Anlage 1 und 2) vollinhaltlich<br />
zur Verlesung.<br />
Zusammenfassend stellt Bgm. Stockinger folgenden<br />
Beschlussantrag:<br />
Der Gemeinderat möge die Aufnahme des Darlehens für die <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH.<br />
für die Errichtung des Feuerwehrzeughauses „Am Thalbach“ an den Billigstbieter Raika <strong>Wels</strong>-<br />
Süd lt. vorliegendem Schuldschein wie folgt beschließen:<br />
Anbotsteller<br />
Raiffeisenbank <strong>Wels</strong>-Süd,<br />
regGenmbH.<br />
P.B.Rodlberger Str. 31<br />
4600 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong><br />
6-Monats-Euribor<br />
+ Aufschlag<br />
Angebot v.<br />
18.6.2010<br />
+ 0,44 %<br />
Aufschlag<br />
Reihung<br />
1.<br />
Gleichzeitig wird für das Darlehen der <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH. die Haftung gemäß des<br />
vorliegenden Bürgschaftsvertrages übernommen.“<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
GR DI Holzner nimmt ab 19.15 Uhr an der Sitzung teil.<br />
Seite 5
3.) Projekt „Schule, Hort, Turnsaal, Energiesparmaßnahmen“; Beratung und Beschlussfassung über<br />
die Umsetzung bzw. Finanzierung von Mehrleistungen im Zuge der Schulsanierung:<br />
Bgm. Stockinger berichtet:<br />
„Die GWB als Bauabwickler hat mit Datum vom 12.05.2010 eine neue Kostenhochrechnung<br />
für die Generalsanierung der Volksschule inkl. Turnsaal erstellt. Wie aus der <strong>bei</strong>liegenden<br />
Kostenaufstellung ersichtlich ist, ist gegenüber den Kosten <strong>bei</strong> der Einreichplanung<br />
(€ 3,229.345,96) zu den voraussichtlichen Kosten <strong>bei</strong> Inbetriebnahme (€ 3,760.764,88) mit<br />
Mehrkosten in Höhe von € 531.418,92 zu rechnen. Die Mehrkosten ergeben sich einerseits<br />
aufgrund der Steigerung des Baukostenindex seit dem Jahr 2006 bzw. aufgrund von<br />
Zusatzwünschen der Nutzer (zB. Vorhänge, Vordach etc.) bzw. der Marktgemeinde (zB.<br />
Photovoltaikanlage und Bühnentechnik).<br />
Die gegenständliche Kostenhochrechnung wurde dem Amt der Oö. Landesregierung, Direktion<br />
Bildung und Gesellschaft, zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt. Eine Stellungnahme<br />
liegt bis dato noch nicht vor.<br />
Die oa. Mehrkosten in Höhe von rund € 531.000,00 setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Indexsteigerung: (wird vom Land anerkannt) € 282.000,00<br />
Honorare f. Sonderfachleute u. Bauleitung € 30.000,00<br />
Zusatzleistungen: (noch nicht ausgeführt)<br />
Photovoltaik € 46.000,00<br />
Verkleidung für Heizkörperverrohrung € 15.000,00<br />
Bühnentechnik Turnhalle € 35.000,00<br />
Vordach Schulhof € 38.000,00<br />
Geländer (innen) € 20.000,00<br />
Vorhänge € 20.000,00<br />
Außenanlagen: Humusierung (Grünflächen) € 20.000,00<br />
Zaun € 10.000,00<br />
Spielgeräte € 15.000,00<br />
€ 219.000,00<br />
Gesamtsumme € 531.000,00<br />
Die Finanzierung dieser Mehrkosten erfolgt wie nachstehend angeführt:<br />
Für die vom Land Oberösterreich anerkannte Indexerhöhung sowie für die Honorarkosten wird<br />
ein entsprechender Landes<strong>bei</strong>trag im Ausmaß von rund 65 % gewährt. Der Restbetrag ist durch<br />
Eigenmittel aufzubringen.<br />
Für die Zusatzleistungen liegt bis dato noch keine Genehmigung vor. Der Gemeindevorstand<br />
hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 diese Angelegenheit beraten und empfohlen, für diese<br />
Zusatzleistungen eine Prioritätenreihung vorzunehmen. Als Kostenrahmen aus Eigenmitteln der<br />
Gemeinde ist ein Betrag von rund € 100.000,-- denkbar. Sollten vom Land Oberösterreich<br />
weitere Förderungsmittel gewährt werden, könnten weitere Leistungen aufgrund der<br />
Prioritätenreihung umgesetzt werden.<br />
Die Prioritätenreihung und die endgültige Festsetzung des Gemeinde<strong>bei</strong>trages wird in den<br />
Fraktionen beraten und in der Gemeinderatssitzung festgelegt.<br />
Seite 6
Darüber hinaus wurde in der Gemeindevorstandssitzung am 22.06.2010 über die ev.<br />
Errichtung einer vierten Hortgruppe diskutiert. Eine endgültige Entscheidung darüber kann<br />
derzeit noch nicht getroffen werden, da noch nicht feststeht, wie viele Klassen aufgrund der<br />
Teilungszahl im kommenden Schuljahr geführt werden bzw. da sich laufend Änderungen <strong>bei</strong><br />
den Hortvormerkungen ergeben. Der Gemeindevorstand hat daher empfohlen, dass im Falle<br />
der Notwendigkeit einer vierten Hortgruppe die Adaptierungsmaßnahmen (ev. frei werdender<br />
Klassen- oder Bewegungsraum) in den Sommerferien entsprechend durchgeführt werden. Die<br />
da<strong>bei</strong> anfallenden Kosten werden im Rahmen des Schulsanierungsprojektes abgewickelt.<br />
Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen:<br />
Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
a) Die Prioritätenreihung der Zusatzleistungen wird wie folgt festgelegt:<br />
Photovoltaikanlage<br />
Außenanlage (Humusierung, Zaun, Spielgeräte)<br />
Geländer (als Sicherheitsmaßnahme)<br />
b) Die Höhe der Eigenmittel für die Zusatzleistungen wird mit € 100.000,-- festgesetzt.<br />
c) Die Kosten für eine ev. Einrichtung einer vierten Hortgruppe werden im Rahmen des<br />
Schulsanierungskonzeptes abgerechnet.“<br />
GR Dr. Mayer erkundigt sich wie die Zusatzleistungen abgerechnet werden.<br />
Dazu erläutert AR Griesbaum, dass diese über die <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH. im Zuge des<br />
Schulbauvorhabens verrechnet werden. Die Mittel<strong>bei</strong>stellung erfolgt wie auch die restliche<br />
Finanzierung der Eigenmittel über die Miete, welche die Gemeinde an die Kommunal<br />
GesmbH. zu entrichten hat.<br />
GR DI Brinek stellt fest, dass seiner Ansicht nach ein lockerer Umgang mit den<br />
Gemeindefinanzen herrscht. Dass es durch den Baukostenindex zu einer Kostenerhöhung<br />
kommen wird, ist klar. Er stellt sich die Frage, warum nicht gleich <strong>bei</strong> der Beschlussfassung des<br />
Finanzierungsplanes entsprechende Mehrkosten budgetiert werden.<br />
Bgm. Stockinger erklärt, dass der Finanzierungsplan auf Basis der Kostenschätzung von Arch.<br />
DI Harmach aus dem Jahr 2006 durch das Land Oberösterreich erstellt wurde. Da die<br />
Erhöhung durch den Baukostenindex im vorhinein nicht bekannt ist, erfolgt die Berechnung im<br />
Zuge der Endabrechnung des jeweiligen Vorhabens. Die Mehrkosten werden vom Land<br />
anteilsmäßig gefördert. Im gegenständlichen Fall ist der Mehraufwand relativ hoch, da<br />
zwischen dem Zeitpunkt der Kostenschätzung im Jahr 2006 und dem Zeitpunkt der Bauphase<br />
2010 bereits 4 Jahre liegen.<br />
GR DI Brinek erkundigt sich, ob auch <strong>bei</strong>m künftigen Bauvorhaben Feuerwehrzeughaus für die<br />
FF Am Thalbach mit ähnlichen Erhöhungen zu rechnen ist.<br />
GRE Schuster erwidert, dass aufgrund der Tatsache, dass <strong>bei</strong> diesem Vorhaben aufgrund des<br />
kurzen Umsetzungszeitraumes (Baubeginn Herbst 2010 und Fertigstellung Frühjahr/Sommer<br />
2011) nicht mit Mehrkosten zu rechnen sein wird.<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
Seite 7
4.) Österreichische Post AG; Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer<br />
Postpartnerschaft:<br />
Bgm. Stockinger berichtet:<br />
„Die Österreichische Post AG hat mit Ergebnisprotokoll vom 04.03.2010 angekündigt, die<br />
Postgeschäftsstelle 4609 <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> mit Wirkung vom 27.04.2010 zu schließen und<br />
mit der Postgeschäftsstelle 4601 <strong>Wels</strong> zusammen zu legen.<br />
Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 17.03.2010 mit diesem Thema<br />
beschäftigt und einstimmig befürwortet, mit der Post AG Verhandlungen betreffend dem<br />
Abschluss einer Postpartnerschaft aufzunehmen. Aufgrund dieser Verhandlungen wurde die<br />
Schließung des Postamtes <strong>Thalheim</strong> vorerst ausgesetzt.<br />
Aufgrund der zwischenzeitlich geführten Gespräche bieten sich mehrere Varianten für die<br />
Abwicklung der Postgeschäfte durch die Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> an:<br />
Typ 3: Leistungen lt. <strong>bei</strong>liegender Geschäftsübersicht.<br />
Typ 2: Zu den o.a. Leistungen des Typs 3 kommt hier eine geänderte Ausstattung<br />
(Möblierung und Technik, sowie zusätzliche Dienste (EMS, Annahme von Postwurfsendungen<br />
und div. Bankprodukte zum Tragen) – siehe <strong>bei</strong>liegendes email vom 24.06.2010.<br />
Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 22.06.2010 in Anwesenheit der<br />
Fraktionsobleute nochmals mit diesem Thema beschäftigt. Einvernehmlich wurde die<br />
Auffassung vertreten, dass im Hinblick auf die Erhaltung der Infrastruktur für die <strong>Thalheim</strong>er<br />
Bürger der Abschluss einer Postpartnerschaft durch die Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> lt. Typ 3 am<br />
zweckmäßigsten erscheint. Für diese Leistung erhält die Marktgemeinde eine jährliche<br />
Qualitätsabgeltung von € 1.200,-- zuzüglich der jeweiligen Provisionssätze für die einzelnen<br />
Postgeschäfte (siehe Beilage). Die Abwicklung der Postgeschäfte soll in der Bürgerservicestelle<br />
des Marktgemeindeamtes <strong>Thalheim</strong>, vorerst mit dem vorhandenen Personal, eventuell in<br />
weiterer Folge mit einem Lehrling, erfolgen.<br />
Für diese Postpartnerschaft ist der Abschluss der <strong>bei</strong>liegenden Vereinbarung erforderlich. Da<br />
hier jedoch noch einige Details (z.B. Beginn 1.10.2010 oder 01.01.2011) zu klären sind, soll<br />
diese Vereinbarung erst in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Vorerst hat der<br />
Gemeinderat durch Beschluss eine Absichtserklärung zur Errichtung einer Postpartnerschaft<br />
abzugeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Detailverhandlungen zum Abschluss der<br />
endgültigen Vereinbarungen in der Gemeinderatssitzung im September 2010 zu führen.<br />
Zusammenfassend stellt Bgm. Stockinger folgenden<br />
Beschlussantrag:<br />
Der Gemeinderat möge den Abschluss einer Postpartnerschaft mit der Österreichischen Post<br />
AG beschließen. Der Beschlussfassung der entsprechenden Vereinbarung wird in der nächsten<br />
Sitzung des Gemeinderates nach Klärung verschiedener Details erfolgen.“<br />
GVM Dr. Mayer ist der Auffassung, dass diese Angelegenheit noch nicht entscheidungsreif ist.<br />
Es soll heute eine Postpartnerschaft beschlossen werden, jedoch sind Details noch nicht<br />
bekannt bzw. genau definiert, wie zB. Kostenaufwand, Personalaufwand, Ausbildungskosten,<br />
Seite 8
Vertragsdauer, Postprovisionsvergütung etc. Zuerst müssen diese Einzelheiten geklärt werden<br />
und erst dann kann eine Beschlussfassung erfolgen.<br />
Bgm. Stockinger stellt fest, dass die durchschnittlichen Bewegungen im Postamt <strong>Thalheim</strong><br />
angeführt sind. Er bringt den genauen Geschäftsumfang des Typs 3 zur Kenntnis. Die<br />
Öffnungszeiten werden ident mit den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes sein. Bei einem<br />
Erlös von ca. € 1.800,-- ist auch die Abgeltung von ev. Überstunden möglich. Tatsache ist,<br />
wenn die Gemeinde diese Aufgabe nicht übernimmt, das Postamt zugesperrt wird. Nunmehr ist<br />
ein entsprechender Beschluss notwendig, um die Partnerschaft deutlich zu signalisieren. In der<br />
Sitzung des Gemeinderates im September können dann die detaillierten Verträge behandelt<br />
werden.<br />
Vizebgm. Ing. Mitterhauser kann sich vorstellen, dass die Formulierung im Beschlussantrag<br />
etwas entschärft wird, indem dieser von …… möge den Abschluss einer Postpartnerschaft mit<br />
der Österreichischen Post AG beschließen auf …… möge die Verhandlungen zum Abschluss<br />
einer Postpartnerschaft führen.<br />
GVM Dr. Mayer stellt den Antrag, den Beschlussantrag wie folgt zu ändern:<br />
„Der Gemeinderat beabsichtigt den Abschluss einer Postpartnerschaft mit der Österreichischen<br />
Post AG. Die Beschlussfassung der entsprechenden Vereinbarung soll in der nächsten Sitzung<br />
des Gemeinderates nach Klärung verschiedener Details erfolgen.“<br />
GR Mag. Pichler erkundigt sich, ob andere Partner gesucht wurden.<br />
Dazu informiert Bgm. Stockinger, dass dies durch die Post erfolgt ist, jedoch im letzten halben<br />
Jahr kein entsprechender Partner, aufgrund verschiedener Voraussetzungen, gefunden wurde.<br />
GR Sagmeister berichtet, dass in der Gemeinde Eberstalzell seit ca. 2001 eine<br />
Postpartnerschaft besteht und sich diese auch rechnet. Dieses Grundservice im Ort ist für die<br />
Bürger sehr wichtig.<br />
GR DI Holzner stellt in Frage, ob die Öffnungszeiten des Marktgemeindeamtes ausreichen.<br />
Bgm. Stockinger führt aus, dass die Öffnungszeiten des Gemeindeamtes auch Vorteile<br />
gegenüber den bisherigen Öffnungszeiten der Poststelle <strong>Thalheim</strong> haben. Wie bereits<br />
ausgeführt sind diese Details jedoch vor der endgültigen Beschlussfassung der Vereinbarung<br />
noch zu verhandeln.<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand über den geänderten Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat beabsichtigt den Abschluss einer Postpartnerschaft mit der Österreichischen<br />
Post AG. Die Beschlussfassung der entsprechenden Vereinbarung soll in der nächsten Sitzung<br />
des Gemeinderates nach Klärung verschiedener Details erfolgen.“<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
Seite 9
5.) Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss der Verfahren:<br />
a) Bebauungsplan Nr. 18 „Neue Welt und Betriebsbaugebiet“<br />
b) inklusive Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 4.24:<br />
GR Sagmeister berichtet:<br />
„Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> hat in seiner Sitzung am 25.06.2009<br />
die Einleitung der Verfahren für die Überar<strong>bei</strong>tung des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Neue Welt<br />
und Betriebsbaugebiet“ samt der dazu notwendigen Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.<br />
4, Änderung Nr. 24, beschlossen. Der neue Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 18<br />
„Neue Welt und Betriebsbaugebiet“. Der Ortsplaner hat mit Schreiben vom 12.06.2009 die<br />
erforderliche Stellungnahme abgegeben.<br />
Mit Schreiben vom 06.07.2009 wurden die Behörden gemäß § 36 Abs. 4 OÖ ROG 1994<br />
verständigt. Die notwendigen Änderungen / Ergänzungen aus dem Vorverfahren wurden in den<br />
Bebauungsplan eingetragen (siehe Stellungnahme des Ortsplaners vom 12.10.2009).<br />
Sämtliche Liegenschaftseigentümer wurden mit Schreiben vom 05.02.2010 gemäß § 36 Abs. 4<br />
Oö. ROG 1994 verständigt. Die vierwöchige Kundmachung erfolgte ebenfalls ab<br />
05.02.2010.<br />
Von den Liegenschaftseigentümern ist eine einzige Einwendung eingegangen. Seitens des<br />
Ortsplaners wurde dazu am 16.04.2010 eine Stellungnahme abgegeben. Der Ausschuss für<br />
Örtliche Raumplanung und Ortsentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 26.04.2010 mit<br />
dieser Angelegenheit beschäftigt und sich der Ansicht des Ortsplaners angeschlossen. Dem<br />
Gemeinderat wurde einstimmig den Abschluss des Verfahrens empfohlen. Der Einwendung wird<br />
nicht stattgegeben.<br />
Zusammenfassend stellt GR Sagmeister folgenden<br />
Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat möge den Abschluss des Verfahrens<br />
- Bebauungsplan Nr. 18 „Neue Welt und Betriebsbaugebiet“<br />
- inklusive Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 24<br />
beschließen. “<br />
GR DI Brinek vertritt die Auffassung, dass durch diesen Bebauungsplan eine Abtretung eines<br />
Teiles der Gewerbestraße ermöglicht wird. Der Weg sollte jedoch befahr- und passierbar<br />
bleiben.<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Mit 27 : 4 Stimmen (Gegenstimmen: gesamte Grünen-Fraktion) zum Beschluss erhoben.<br />
Seite 10
6.) Beratung und Beschlussfassung über die Förderung des Systems „Immergrün“ und von<br />
Streuobstwiesen:<br />
GR DI Brinek berichtet:<br />
a) System „Immergrün“<br />
Als Maßnahme zum Erosions- und Trinkwasserschutz wurde im Jahre 1998 erstmals die<br />
Förderung des Systems „Immergrün“ beschlossen. Im Jahre 2009 haben 34 Landwirte mit<br />
einer Fläche von insgesamt 269,22 ha an der Aktion teilgenommen.<br />
b) Streuobstwiesen<br />
Großkronige Obstbäume, Obstwiesen und Alleen prägen unser Landschaftsbild.<br />
Streuobstwiesen bieten darüber hinaus natürliche Lebensräume für viele vom Aussterben<br />
bedrohte Vogel-, Käfer- und Schmetterlingsarten. Die Bewirtschaftung solcher Flächen ist mit<br />
hohem Ar<strong>bei</strong>tsaufwand und Kosten verbunden. Im Jahre 2009 nahmen 20 Landwirte mit einer<br />
Gesamtfläche von 16,51 ha diese Förderung in Anspruch.<br />
Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 darüber beraten<br />
und die Fortführung dieser Förderungen nach den bisherigen Gepflogenheiten und Richtlinien<br />
festgelegt.<br />
Zusammenfassend stellt GR DI Brinek nachstehenden<br />
„Der Gemeinderat möge beschließen, dass<br />
Beschlussantrag:<br />
a) die Förderung des Systems „Immergrün“ anhand der Richtlinien gewährt wird. Im Budget<br />
2011 sind hiefür entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe wird im Rahmen der<br />
Budgetbesprechungen festgelegt. Im Jahr 2010 waren dafür Euro 7.000,-- veranschlagt.<br />
Das Ausmaß der Förderung beträgt max. Euro 36,50 pro Hektar für gut entwickelte<br />
Winterzwischenfrüchte. Sollte die Fördersumme die im Budget veranschlagte Summe<br />
übersteigen, wird der Hektarsatz aliquot gekürzt.<br />
b) die Förderung von Streuobstwiesen anhand der Richtlinien gewährt wird. Im Budget 2011<br />
sind hiefür entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe wird im Rahmen der<br />
Budgetbesprechungen festgelegt. Im Jahr 2010 waren dafür Euro 1000,-- veranschlagt.<br />
Das Ausmaß der Förderung beträgt max. Euro 50,-- pro Hektar. Sollte die Fördersumme<br />
die im Budget veranschlagte Summe übersteigen, wird der Hektarsatz aliquot gekürzt.“<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
Seite 11
7.) Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution an die österreichische<br />
Bundesregierung betreffend „100% eigene Energie für Österreich“:<br />
GR DI Brinek berichtet:<br />
„Der Ausschuss für Umweltschutz und Mobilität hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2010 die<br />
Unterstützung der Resolution betreffend „100% erneuerbare Energie für Österreich“ dem<br />
Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Aufgrund dessen wurde ein<br />
Gemeinschaftsantrag formuliert.<br />
Der Beschluss des Gemeinderates wird als Beitrag der Marktgemeinde als<br />
Klimabündnisgemeinde und E-Gem (Energiespar-Gemeinden-Programm) gesehen und soll<br />
an den Landeshauptmann von OÖ, an den Umweltlandesrat Rudi Anschober und an das<br />
Bundeskanzleramt übermittelt werden.<br />
Zusammenfassend stellt GR DI Brinek folgenden<br />
Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat möge <strong>bei</strong>liegenden Gemeinschaftsantrag vollinhaltlich beschließen<br />
(Anlage 3).“<br />
GVM Dr. Mayer stimmt inhaltlich dieser Resolution zu. Er wird dieser Resolution jedoch nicht<br />
unterstützen, da er grundsätzlich diese Resolutionsflut ablehnt.<br />
Vizebgm. Ing. Mitterhauser pflichtet GVM Dr. Mayer <strong>bei</strong>, dass sich der Gemeinderat nicht<br />
ständig mit Aufgaben beschäftigen soll, die nicht in seine Zuständigkeit fallen. Da jedoch<br />
der Ausschuss eine einstimmige Empfehlung abgegeben hat, wird er dieser Resolution<br />
zustimmen.<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Mit 28 : 3 Stimmen (Gegenstimmen: GVM Dr. Mayer, GR Diplinger und GR Neissl) zum<br />
Beschluss erhoben.<br />
Seite 12
8.) Beratung und Beschlussfassung über straßenpolizeiliche Maßnahmen im Gemeindegebiet:<br />
a) Erweiterung der 30 km/h-Zone in der Neuen Welt.<br />
b) Verordnung einer 30 km/h-Zone im Bereich der Traunufer Arkade.<br />
c) Verlängerung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ottstorfer Straße.<br />
d) Verordnung einer 70 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bruckhofstraße.<br />
e) Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im Kohlbachweg:<br />
GR DI Brinek berichtet:<br />
„Der Ausschuss für Umweltschutz und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 15.06.2010<br />
mit den gegenständlichen Angelegenheiten befasst und einstimmig die Auffassung<br />
vertreten, für die oa. Punkte a) bis e) laut <strong>bei</strong>liegenden Lageplänen die einzelnen<br />
Verkehrsmaßnahmen zu verordnen.<br />
Am 15.04.2010 fand hiezu mit dem verkehrstechnischen Amtssachverständigen vom Land<br />
OÖ, Herrn Ing. Hubert Laus, und Vertretern der Bezirkshauptmannschaft <strong>Wels</strong>-Land, Herrn<br />
OAR Manfred Berndorfer und Herrn HR Dr. Hochreiner ein Lokalaugenschein statt. Siehe<br />
dazu <strong>bei</strong>liegende Aktenvermerke vom 19.04. und 11.05.2010.<br />
Die Ersichtlichmachung der einzelnen Verkehrsmaßnahmen wird durch die Anbringung der<br />
entsprechenden Verkehrszeichen erfolgen.<br />
Zusammenfassend stellt GR DI Brinek folgenden<br />
Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat möge <strong>bei</strong>liegende Verordnungen vollinhaltlich zum Beschluss erheben.“<br />
a) Erweiterung der 30 km/h-Zone in der Neuen Welt: (Anlage 4)<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
b) Verordnung einer 30 km/h-Zone im Bereich der Traunufer Arkade: (Anlage 5)<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
c) Verlängerung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ottstorfer Straße:<br />
(Anlage 6)<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
Seite 13
d) Verordnung einer 70 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bruckhofstraße.<br />
GRE Schuster erachtet die Verordnung einer 70 km/h-Beschränkung als sinnlos. Für ihn wäre<br />
eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km vertretbar.<br />
GR Straßmair stellt fest, dass es sich in diesem Bereich um eine unübersichtliche Strecke<br />
handelt und daher lt. StVO auf Sicht bzw. sogar auf halbe Sicht gefahren werden muss. Es gibt<br />
somit eine eindeutige gesetzliche Regelung. Die Verordnung einer 70 km/h-Beschränkung ist<br />
daher nicht notwendig.<br />
In einer allgemeinen Diskussion wird nochmals die rechtliche Situation erörtert.<br />
Anschließend stellt GRE Schuster den Gegenantrag, die Verordnung einer 70-km/h-<br />
Beschränkung in der Bruckhofstraße nochmals an den Ausschuss zurückzuverweisen.<br />
Abstimmung über den Antrag von GRE Schuster:<br />
Mit 30 : 1 Stimmen (Gegenstimme: GRE Mag. Niemetz) zum Beschluss erhoben.<br />
e) Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im Kohlbachweg:<br />
GVM Dr. Mayer teilt mit, dass die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im Kohlbachweg<br />
formalrechtlich nicht möglich ist, da lt. StVO zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei<br />
bleiben müssen. Da dies im gegenständlichen Fall nicht möglich ist, darf man lt. StVO auch<br />
nicht parken. Ein zusätzliches Halte- und Parkverbot ist daher nicht notwendig. Es ist auch jetzt<br />
möglich, etwaige Falschparker durch die Polizei strafen zu lassen.<br />
GR Diplinger weist auf die Folgewirkung einer derartigen Verordnung hin.<br />
Bgm. Stockinger stellt den Gegenantrag, die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im<br />
Kohlbachweg ebenfalls zur neuerlichen Beratung an den Ausschuss zurückzuverweisen.<br />
Vizebgm. Ing. Mitterhauser befürwortet diese Vorgangsweise.<br />
Abstimmung über den Gegenantrag von Bgm. Stockinger durch Erheben der Hand:<br />
Mit 26 : 5 Stimmen (Gegenstimmen: GVM Hörtenhuemer, GRE Niemetz, GR Ratzenböck, GR<br />
DI Brinek, GR Mag. Weitzenböck) zum Beschluss erhoben.<br />
Seite 14
9.) Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung der Verordnung für die Gewährung<br />
von Gewerbeförderungen:<br />
GVM Hörtenhuemer berichtet:<br />
„Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> hat in seiner Sitzung am 13.12.2001<br />
Richtlinien für die Gewährung von Gewerbeförderungen beschlossen. Nachdem schon längere<br />
Zeit über diese Richtlinien diskutiert wird, hat sich der Ausschuss für Bau-, Straßenbau-,<br />
Energie- und Wirtschaftsangelegenheiten in seiner Sitzung am 27.05.2010 mit der<br />
Abänderung der Verordnung für die Gewährung von Gewerbeförderungen befasst und einen<br />
Vorschlagsentwurf , in Anlehnung an die Bestimmungen des Landes OÖ, ausgear<strong>bei</strong>tet.<br />
Diesem Entwurf wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 22.06.2010 die<br />
Zustimmung erteilt.<br />
Entgegen der bisher gültigen Verordnung wird auch der § 4 („Die Übertragung des<br />
Beschlussrechtes gilt nur so weit, als finanzielle Mittel dafür im Voranschlag des laufenden<br />
Haushaltsjahres vorgesehen sind“) ersatzlos gestrichen, da anlässlich der letzten<br />
Verordnungsprüfung mit Erlass vom 01.12.2009, IKD(Gem)-55044/6-2009-Gb/Wö,<br />
folgendes festgestellt wurde: „Außerdem ist § 4, wenn schon nicht gesetzwidrig, so jedenfalls<br />
rechtlich unerheblich, da die Übertragung der Zuständigkeit nicht vom Vorliegen allfälliger<br />
finanzieller Mittel abh ängig gemacht werden kann. Dies sollte <strong>bei</strong> einer zukünftigen<br />
Normierung entsprechend beachtet werden.“<br />
Kreditüberschreitungen bedürfen gem. § 79, Abs. 2, OÖ. GemO der vorherigen<br />
Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Sollte daher hinkünftig durch die Gewährung einer<br />
Gewerbeförderung der im jeweiligen Finanzjahr veranschlagte Budgetansatz überschritten<br />
werden, wird der Beschluss solange nicht vollzogen, bis der Gemeinderat diese<br />
Kreditüberschreitung genehmigt hat.“<br />
Er bringt sodann die Verordnung zur Verlesung.<br />
Zusammenfassend stellt GVM Hörtenhuemer folgenden<br />
Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat möge <strong>bei</strong>liegende Verordnung (Anlage 7) beschließen.“<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
Seite 15
10.) Prüfung des Voranschlages 2010 durch die Bezirkshauptmannschaft <strong>Wels</strong>-Land; Beratung und<br />
Beschlussfassung über den Prüfungsbericht vom 12.04.2010:<br />
GR Althuber bringt den Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft <strong>Wels</strong>-Land vom<br />
12.04.2010, Geschäftszeichen: Gem40-020/23-2010, über den Voranschlag 2010 der<br />
Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wels</strong> (Anlage 8) vollinhaltlich zur Verlesung und ersucht um<br />
Kenntnisnahme dieses Prüfungsberichtes.<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
Seite 16
11.) Prüfung der Gemeindegebarung durch den Prüfungsausschuss gemäß § 91 Oö. GemO 1990;<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Prüfungsbericht vom 11.05.2010:<br />
GR Althuber bringt den Prüfungsbericht vom 11.05.2010 vollinhaltlich zur Verlesung und stellt<br />
folgenden Antrag:<br />
„Der Gemeinderat möge den Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 11.05.2010 in<br />
der vorliegenden Form zur Kenntnis nehmen.“<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
Seite 17
12.) Sitzungen des Gemeindevorstandes – Beiziehung der Fraktionsobleute; Beratung und<br />
Beschlussfassung über den Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 26.05.2010:<br />
A B G E S E T Z T!<br />
Seite 18
13.) Allfälliges:<br />
GR Ratzenböck ladet alle herzlich zum Pfarrfest am Sonntag, 5. Juli 2010, ein.<br />
GR Sagmeister informiert, dass am 12.07.2010 noch eine Sitzung des<br />
Raumplanungsausschusses stattfindet. Die Einladung wird zeitgerecht ergehen.<br />
Vizebgm. Ing. Mitterhauser teilt mit, dass am 14.07.2010, 17.00 Uhr, die Besichtigung einer<br />
Kletterwand geplant ist.<br />
Seite 19
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom<br />
25.03.2010 wurden keine / folgende Einwendungen erhoben:<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />
schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.35 Uhr.<br />
................................................................................................................................<br />
(Vorsitzender)<br />
(Gemeinderat)<br />
................................................................................................................................<br />
(Schriftführer)<br />
(Gemeinderat)<br />
................................................................................................................................<br />
(Gemeinderat) (Gemeinderat) (Gemeinderat)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />
.................... keine Einwendungen erhoben wurden*, über die erhobenen Einwendungen der<br />
<strong>bei</strong>geheftete Beschluss gefasst wurde*.<br />
<strong>Thalheim</strong>, am<br />
Der Vorsitzende<br />
*Nichtzutreffendes streichen<br />
....................................................................<br />
Seite 20