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Genussscheine - Raiffeisenbank Elsavatal eG

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<strong>Genussscheine</strong> –<br />

die renditestarken Wertpapiere<br />

zwischen Aktien und Anleihen<br />

Basiswissen für Privatanleger


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort<br />

Ausstattung und Typologie<br />

Chancen und Risiken<br />

Steuerliche Aspekte<br />

2<br />

3<br />

5<br />

9


Vorwort<br />

Sie sind ein kleines, aber feines Marktsegment.<br />

Sie nehmen auf den Kursseiten der Wirtschaftsblätter nur ein bescheidenes<br />

Plätzchen ein: <strong>Genussscheine</strong> gehören zu den eher unspektakulären Werten,<br />

die an der Börse gehandelt werden. Doch es lohnt sich, diese Wertpapiere<br />

etwas näher zu betrachten, denn sie bieten lukrative Ertragschancen.<br />

<strong>Genussscheine</strong> nehmen eine Zwischenstellung zwischen<br />

Anleihen und Aktien ein. Sie machen weder<br />

durch spektakuläre Kursgewinne noch durch dramatische<br />

Verluste von sich reden. Doch wer mit ihnen<br />

umzugehen weiß, kann Renditen erwirtschaften, die<br />

bis zu zwei Prozent über denen von Bundeswertpapieren<br />

liegen. Und alles ohne die übliche Börsenhektik,<br />

ohne die nervenaufreibende Beobachtung<br />

der Kursbewegungen.<br />

Eine der ersten Regeln, die man als Anleger lernt,<br />

lautet, dass man bei höheren Renditechancen höhere<br />

Risiken in Kauf nehmen muss. Das ist bei <strong>Genussscheine</strong>n<br />

nicht anders. Auf der einen Seite bieten<br />

sie – ähnlich wie die Anleihen – regelmäßige Ausschüttungen,<br />

auf der anderen Seite muss der Anleger<br />

aber auch ein gewisses Kursrisiko tragen.<br />

Dafür gibt es eben jenen Risikozuschlag, der die Papiere<br />

wesentlich rentabler als klassische Anleihen macht.<br />

Sicher wird man sein Wertpapierportfolio nicht ausschließlich<br />

auf <strong>Genussscheine</strong>n aufbauen. Doch<br />

als Beimischung sind diese Zwitter mit dem Renditebonus<br />

durchaus interessant – für den sicherheitsorientierten<br />

Anleger, der einen höheren Ertrag erwirtschaften<br />

will, ebenso wie für den chancenorientierten<br />

Anleger, der renditestarke Anlagemöglichkeiten<br />

abseits der turbulenten Aktienmärkte sucht.<br />

Gute Gründe, diese Papiere, die in Deutschland eher<br />

ein Schattendasein führen, einmal von allen Seiten<br />

zu beleuchten. Auf den nächsten Seiten erfahren Sie,<br />

was Sie als Anleger über die <strong>Genussscheine</strong> alles<br />

wissen sollten.<br />

2


Ausstattung und Typologie<br />

Ein Wertpapier mit vielen Gesichtern<br />

Ähnlichkeiten und Unterschiede<br />

<strong>Genussscheine</strong> nehmen eine Zwischenstellung zwischen Aktien und<br />

festverzinslichen Wertpapieren ein. Da dieses Anlageinstrument kaum<br />

durch gesetzliche Vorschriften eingeengt wird, können sich die Papiere<br />

stark voneinander unterscheiden. Umso wichtiger ist es für den<br />

Anleger, genau auf die Bedingungen zu achten.<br />

Der Gesetzgeber lässt den emittierenden Unternehmen<br />

bei der Festlegung der Bedingungen für die<br />

<strong>Genussscheine</strong> weitgehend freie Hand. Deshalb gibt<br />

es eine große Bandbreite an Ausstattungsmerkmalen.<br />

Die Folge: Manche <strong>Genussscheine</strong> ähneln stärker<br />

der Aktie, andere dagegen der Anleihe.<br />

Als Erwerber eines Genussscheins kaufen Sie keine<br />

Unternehmensanteile, sondern stellen dem emittierenden<br />

Unternehmen Kapital zur Verfügung – wie bei<br />

Anleihen. Als Gegenleistung erhalten Sie dafür bestimmte<br />

Genussrechte: in der Regel eine festgelegte<br />

jährliche Ausschüttung. Bei den <strong>Genussscheine</strong>n han-<br />

delt es sich also um Gläubigerpapiere. Sie haben im<br />

Gegensatz zu einem Aktienbesitzer weder Stimmrecht<br />

noch die Berechtigung, an den Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen.<br />

Als Besitzer eines Genussscheins sind Sie nicht nur<br />

am Gewinn des Unternehmens beteiligt, sondern je<br />

nach Ausstattung auch am Verlust. Gerät das Unternehmen<br />

in die roten Zahlen, das heißt, entsteht ein<br />

Bilanzverlust, kann die Ausschüttung ausgesetzt werden.<br />

Bei einem Konkurs droht im schlimmsten Fall<br />

sogar der Verlust des eingesetzten Kapitals, denn als<br />

Genussscheininhaber werden Sie als Gläubiger nach-<br />

3


angig zu Anleihen, aber vorrangig vor den Aktionären<br />

behandelt. Dieses Risiko lässt sich jedoch weitgehend<br />

eingrenzen, wenn man bei der Investition<br />

in <strong>Genussscheine</strong> auf die Bonität des emittierenden<br />

Unternehmens achtet.<br />

Die wichtigsten Varianten<br />

Die Genossenschaftsbanken des FinanzVerbundes<br />

haben fast alle Genussscheintypen im Angebot. Ihr<br />

Vermögensberater informiert Sie gerne ausführlich<br />

über die unterschiedliche Ausstattung der einzelnen<br />

Genussscheintypen und berät Sie fachkundig bei der<br />

Auswahl der Titel, die zur Erreichung Ihrer Anlageziele<br />

am geeignetsten sind.<br />

Dem interessierten Anleger bietet sich eine große<br />

Auswahl. Von den rund 600 ausstehenden Emissionen,<br />

die überwiegend an einer deutschen Börse<br />

gehandelt werden, verfügen allerdings nur etwa ein<br />

Drittel über ausreichende Marktliquidität. Im Wesentlichen<br />

kann man zwischen drei Typen unterscheiden:<br />

<strong>Genussscheine</strong> mit fester Ausschüttung, mit variabler<br />

Ausschüttung sowie mit Wandel- oder Optionsrecht.<br />

Der weitaus größte Teil der <strong>Genussscheine</strong> auf dem<br />

Markt ähnelt den Anleihen: Rund 90 Prozent aller<br />

Papiere bieten eine festgelegte jährliche Verzinsung<br />

auf den Nominalwert. Zu den variablen <strong>Genussscheine</strong>n<br />

zählen die Papiere, deren Ausschüttung an den<br />

Erfolg des Unternehmens gekoppelt ist, etwa an die<br />

Dividendenhöhe oder Kapitalrendite.<br />

Manche Emissionen verbriefen dem Anleger auch<br />

eine Kombination aus diesen beiden Möglichkeiten:<br />

eine feste Mindestausschüttung und eine zusätzliche<br />

Ausschüttung, deren Höhe vom wirtschaftlichen<br />

Erfolg des Unternehmens abhängt.<br />

Eigenkapital für Unternehmen<br />

<strong>Genussscheine</strong> werden von Unternehmen zur Beschaffung<br />

von anrechenbarem Eigenkapital ausgegeben.<br />

Dabei ist es unwichtig, welche Rechtsform dem<br />

Unternehmen zugrunde liegt. <strong>Genussscheine</strong> können<br />

von Aktiengesellschaften ebenso wie von GmbHs,<br />

KGs, Körperschaften oder Genossenschaften emittiert<br />

werden. In der Bilanz des Unternehmens wird das<br />

Genussscheinkapital als Eigenkapital gewertet.<br />

Dieses Finanzierungsinstrument wird vor allem von<br />

Banken genutzt: Mit einem Anteil von rund 95Prozent<br />

am Emissionsvolumen gehören sie zu den<br />

bedeutendsten Emittenten am deutschen Genussscheinmarkt.<br />

Nur wenige der Emissionen stammen<br />

aus Industrieunternehmen oder aus dem Dienstleistungsbereich.<br />

<strong>Genussscheine</strong> mit Wandel- oder Optionsrecht gewähren<br />

das Recht zum Umtausch in Aktien oder in<br />

andere Finanzinstrumente oder sind zusätzlich mit<br />

Optionsscheinen ausgestattet.<br />

4


Chancen und Risiken<br />

Kaufen, genießen, verkaufen<br />

Gezielt zum Renditeplus<br />

<strong>Genussscheine</strong> werden überwiegend an der Börse gehandelt.<br />

Ihre Kursentwicklung und teilweise auch die Ausschüttung sind abhängig<br />

von Marktfaktoren wie Wirtschaftslage, Aktienkursen, Branchenaussichten<br />

und Zinsniveau. Für Sie als Anleger sind vor allem zwei<br />

Fragen interessant: Passen <strong>Genussscheine</strong> in Ihre Anlagestrategie<br />

und wann lohnt sich ein Einstieg?<br />

Die Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen<br />

sowie die unterschiedliche Ausstattung der <strong>Genussscheine</strong><br />

lassen keine generelle Empfehlung für bestimmte<br />

Anlagestrategien zu. Doch die starke Unterschiedlichkeit<br />

zwischen den einzelnen Papieren hat<br />

auch ihre Vorteile: Der Anleger kann sich genau den<br />

Genussschein aussuchen, der für seine Anlageziele<br />

und seine steuerliche Situation besonders gut geeignet<br />

ist.<br />

Am besten mit Hilfe des Vermögensberaters Ihrer<br />

Genossenschaftsbank.<br />

Für den sicherheitsorientierten Anleger sind vor allem<br />

<strong>Genussscheine</strong> mit fester Ausschüttung interessant.<br />

Gegen Inkaufnahme eines überschaubaren Risikos<br />

kann er damit aktuell bis zu zwei Prozentpunkte mehr<br />

Rendite erzielen als zum Beispiel mit festverzinslichen<br />

Bundesanleihen oder mit Bankschuldverschreibungen.<br />

<strong>Genussscheine</strong> eignen sich vor allem für längerfristige<br />

Investments. Empfehlenswert ist in den meisten<br />

Fällen der Kauf von Titeln mit kurzen bis mittleren<br />

Laufzeiten und eine Buy-and-hold-Strategie, also das<br />

Halten des gekauften Papiers bis zur Endfälligkeit.<br />

Renditeverlauf in Prozent<br />

8,0<br />

<strong>Genussscheine</strong> 10 Jahre<br />

Bundesanleihe 10 Jahre<br />

7,0<br />

6,0<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

5


Mehr oder weniger Risiko<br />

Als Anleger sollten Sie immer im Hinterkopf behalten,<br />

dass Sie mit Ihren erworbenen <strong>Genussscheine</strong>n<br />

in der Regel nicht nur an den Erträgen teilhaben,<br />

sondern auch eventuell entstehende Verluste mittragen<br />

müssen. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Kauf<br />

von <strong>Genussscheine</strong>n die Bonität des emittierenden<br />

Unternehmens ebenso wie die Ausstattungsmerkmale<br />

genauestens unter die Lupe zu nehmen.<br />

Wie viel Ausschüttung ein Genussschein bietet, ist<br />

meistens als fester Prozentsatz vom Nominalbetrag<br />

angegeben. Wird ein Verlust erwirtschaftet, erhalten<br />

Sie als Genussscheininhaber keine Ausschüttung.<br />

Achten Sie beim Kauf des Titels darauf, dass ein Nachzahlungsanspruch<br />

verbrieft ist. Erreicht das Unternehmen<br />

in den Folgejahren wieder die Gewinnzone, werden<br />

dem Anleger dann die ausgefallenen Ausschüttungen<br />

komplett oder in reduzierter Form nachgezahlt.<br />

6


Wenn Sie die Papiere nicht bis zur Endfälligkeit halten<br />

möchten, sondern bei günstiger Marktlage verkaufen<br />

wollen, sind die Einflussfaktoren auf die Kursentwicklung<br />

zu beachten. Dies sind beispielsweise<br />

veränderte Marktzinsen (Zinsniveau) oder eine veränderte<br />

Bonitätseinschätzung des Unternehmens.<br />

Ein zum Glück eher seltener Sonderfall tritt ein, wenn<br />

das emittierende Unternehmen in Konkurs geht oder<br />

liquidiert wird. Besitzen Sie Aktien dieses Unternehmens,<br />

dann gehen Sie leer aus. Besitzen Sie Anleihen,<br />

bekommen Sie Ihr eingesetztes Kapital vorrangig<br />

zurück. Als Genussscheinbesitzer stehen Sie hinter<br />

den Gläubigern und vor den Aktionären. Das heißt,<br />

Sie erhalten Ihren Kapitaleinsatz nur dann zurück,<br />

wenn alle anderen vorrangigen Gläubigeransprüche<br />

befriedigt wurden.<br />

Ein wichtiges Kriterium für Anleger ist, nur in Titel<br />

mit einem Emissionsvolumen von mehr als 25 Millionen<br />

Euro zu investieren. Denn bei kleineren Emissionen<br />

findet oft kein ausreichender Handel statt, so<br />

dass die Papiere kaum zu verkaufen sind. Insbesondere<br />

bei größeren Anlagebeträgen oder marktengen<br />

Titeln ist es ratsam, den Auftrag zu limitieren beziehungsweise<br />

den Auftrag über mehrere Tage zu verteilen,<br />

da viele <strong>Genussscheine</strong> nur geringe Umsätze<br />

aufweisen und teilweise nur Geld- bzw. Taxkurse<br />

gestellt werden.<br />

Der Handel und seine Modalitäten<br />

<strong>Genussscheine</strong> werden wie Aktien und Anleihen in<br />

der Regel an den Börsen gehandelt und können von<br />

Ihnen über Ihre Genossenschaftsbank als Neuemission<br />

oder zum Tageskurs gegen die üblichen Transaktionsgebühren<br />

geordert werden.<br />

Über die Kurse der <strong>Genussscheine</strong> können Sie sich in<br />

den Kursteilen der Wirtschaftspresse oder über unser<br />

Online-Börsentool unter www.dzbank.de informieren.<br />

Bei <strong>Genussscheine</strong>n gibt es keine Stückzinsen. Die<br />

Ausschüttungen, die zwischen zwei Ausschüttungsterminen<br />

anfallen, werden nicht separat ausgewiesen,<br />

sondern laufen zeitanteilig im Kurs mit auf.<br />

„Flat-Notierung“ nennt man das in der Börsianersprache.<br />

Je näher der Ausschüttungstermin rückt,<br />

desto höher notiert idealerweise also auch der Kurs.<br />

Am Tag der Ausschüttung wird dem Genussscheinbesitzer<br />

die Ausschüttung gutgeschrieben und der<br />

Kurs reduziert sich rein rechnerisch gleichzeitig um<br />

den entsprechenden Betrag.<br />

7


Ausgezahlt wird die Ausschüttung nicht nach dem<br />

Ablauf des Geschäftsjahrs, sondern nach der Hauptversammlung<br />

des Unternehmens oder zu einem fixen<br />

Termin danach, denn erst dann werden die Unternehmenskennzahlen<br />

und damit die Gewinn-Verlust-<br />

Situation sowie die Gewinnverwendung veröffentlicht.<br />

Ähnlich wie bei Anleihen gibt es auch bei den <strong>Genussscheine</strong>n<br />

üblicherweise eine festgelegte Laufzeit.<br />

Sie liegt bei Neuemissionen in der Regel zwischen<br />

fünf und zehn Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit sind<br />

<strong>Genussscheine</strong> meist unkündbar. Einige Emittenten<br />

lassen sich aber ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />

verbriefen – etwa aus steuerlichen Gründen.<br />

Eine Klausel, die vor allem bei Werten mit längerer<br />

oder mit unbegrenzter Laufzeit zu finden ist.<br />

Nach Laufzeitende erhält der Genussscheininhaber<br />

das eingesetzte Kapital vom Emittenten zum Nennwert<br />

zurück – allerdings nicht sofort, sondern erst<br />

im Anschluss an die nächste ordentliche Hauptversammlung<br />

bzw. Verwaltungsratssitzung. Da sich die<br />

Rückzahlung dadurch oft bis zu sechs Monate verzögert,<br />

wird das Kapital zeitanteilig weiterverzinst –<br />

etwa mit dem Interbanken-Geldmarktsatz oder<br />

zum überwiegenden Teil mit dem zuletzt gültigen<br />

Ausschüttungssatz.<br />

So lesen Sie den Genussscheinteil<br />

Emittent<br />

(kleinster Nennwert<br />

der <strong>Genussscheine</strong>)<br />

Umsatzindex<br />

Emmissionsvolumen<br />

in<br />

Mio Euro<br />

Reuters-<br />

Kürzel<br />

WKN<br />

Kurs am<br />

28.04.04<br />

Kurs am<br />

05.05.04<br />

Rendite<br />

Ausschüttung<br />

Bereinigter<br />

Kurs<br />

Restlaufzeit<br />

Fälligkeit<br />

Kündigung<br />

Bertelsmann (10 Euro)<br />

1<br />

455<br />

BTGGg.D<br />

522994<br />

209,60<br />

208,00<br />

15,000%<br />

7,560%<br />

193,58<br />

unbefristet<br />

2017**<br />

Commerzbank (1000 Euro)<br />

2<br />

320<br />

CBKGgl.F<br />

803205<br />

110,85<br />

111,80<br />

6,375%<br />

5,640%<br />

106,03<br />

7,16<br />

31.12.10<br />

**<br />

Dresdner Bank (1 Cent)<br />

2<br />

767<br />

DRSDgd.F<br />

809690<br />

116,25<br />

116,50<br />

7,000%<br />

4,910%<br />

110,33<br />

4,15<br />

31.12.07<br />

**<br />

DZ BANK (100 Euro)<br />

2<br />

150<br />

DGBGgi.F<br />

804962<br />

106,50<br />

108,00<br />

5,500%<br />

5,230%<br />

102,24<br />

5,16<br />

31.12.08<br />

**<br />

Umsatzindex<br />

Rendite<br />

Rückzahlungskurs<br />

Kündigung<br />

Der Umsatzindex bewertet die Marktliquidität. Dabei steht der Wert 1 für hohe, der Wert 6 für niedrige Liquidität.<br />

Effektivverzinsung eines Genussscheins mit überwiegend rentenähnlichem Charakter. Besteht Ausschüttungskontinuität,<br />

wird für die Berechnung der Rendite die Formel zur Berechnung einer Anleiherendite herangezogen. Dabei muss berücksichtigt<br />

werden, dass die zeitanteilige Ausschüttung im Kurs enthalten ist. Der Kurs wird daher um die aufgelaufenen<br />

Stückzinsen bereinigt. Zudem werden die meisten <strong>Genussscheine</strong> vom Ende der Laufzeit bis zur Rückzahlung<br />

mitverzinst. Der Rückzahlungskurs erhöht sich dann um den entsprechenden Wert.<br />

Wenn Ausschüttung für die Zeit zwischen Laufzeitende und Rückzahlungstermin erfolgt.<br />

Früheste Kündigungsmöglichkeit des Emittenten (Gläubigers): Die mit ** markierten <strong>Genussscheine</strong> sind aus steuerlichen<br />

Gründen mit einer Frist von zwei Jahren kündbar. Die Rückzahlung bei Kündigung kann sich vom Rückzahlungskurs<br />

unterscheiden.<br />

8


Steuerliche Aspekte<br />

Optimal anlegen<br />

Die Anlage mit Steuerspareffekt<br />

Eine entscheidende Frage für Anleger:<br />

Was bleibt nach Steuern von der Rendite übrig? Hier zeigt sich,<br />

dass viele Anleger mit dem Genussschein deutlich besser<br />

fahren als zum Beispiel mit Anleihen.<br />

<strong>Genussscheine</strong> bieten bereits vor Steuern einen<br />

augenfälligen Renditevorsprung gegenüber festverzinslichen<br />

Wertpapieren. Abhängig von der Vermögens-<br />

und Einkommenssituation können viele Anleger<br />

außerdem steuerliche Vorteile nutzen, die für<br />

ein zusätzliches Renditeplus sorgen. Deshalb sollte<br />

man die wichtigsten steuerlichen Voraussetzungen<br />

kennen und bei Bedarf auch seinen Vermögensberater<br />

sowie Steuerberater ansprechen.<br />

Rentenähnliche inländische <strong>Genussscheine</strong> werden<br />

prinzipiell wie herkömmliche Anleihen besteuert.<br />

Ausschüttungen auf solche <strong>Genussscheine</strong> unterliegen<br />

in voller Höhe der individuellen Einkommensteuer<br />

zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent<br />

sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer. Der Kapitalertragsteuerabzug<br />

beträgt aber im Gegensatz zu<br />

Zinsen aus Anleihen nicht 30 Prozent (Zinsabschlagsteuer),<br />

sondern lediglich 25 Prozent zuzüglich des<br />

Solidaritätszuschlags. Einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag kann der<br />

Anleger auf seine eigene Steuerschuld anrechnen.<br />

Die wenigen aktienähnlich ausgestatteten inländische<br />

<strong>Genussscheine</strong>, mit denen das Recht am Gewinn<br />

und am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft<br />

verbunden ist, werden wie inländische Aktien versteuert.<br />

Diese unterliegen nur zur Hälfte der individuellen<br />

Einkommensteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags<br />

von 5,5 Prozent sowie gegebenenfalls der<br />

Kirchensteuer. Die auf den Bruttobetrag einbehaltene<br />

Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 Prozent sowie<br />

den einbehaltenen Solidaritätszuschlag kann der Anleger<br />

in voller Höhe auf seine eigene Steuerschuld<br />

anrechnen.<br />

Werden aktienähnliche inländische <strong>Genussscheine</strong>,<br />

mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös<br />

einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, innerhalb<br />

von 12 Monaten nach ihrem Kauf mit Gewinn<br />

veräußert, dann unterliegt ein solcher Gewinn grundsätzlich<br />

nur zur Hälfte der individuellen Einkommensteuer<br />

und dem Solidaritätszuschlag. Die Veräußerung<br />

rentenähnlicher inländischer <strong>Genussscheine</strong><br />

innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf ist dagegen<br />

grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig.<br />

9


Durch die Notierung inklusive der Stückzinsen können<br />

sich steuerliche Vorteile gegenüber einer herkömmlichen<br />

Anleihe ergeben. Die Stückzinsen fallen bis zur<br />

Ausschüttung als Kursgewinne an und bleiben bei<br />

einer Veräußerung des Genussscheins außerhalb der<br />

12-monatigen Spekulationsfrist steuerfrei.<br />

Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, den Genussschein<br />

kurz nach einer Ausschüttung zu erwerben,<br />

ihn dann über die nächste Ausschüttung zu halten,<br />

da diese in der Regel noch innerhalb der steuerschädlichen<br />

Jahresfrist liegen dürfte, und ihn dann<br />

rechtzeitig vor der nächsten Ausschüttung zu verkaufen.<br />

So können die seit der letzten Ausschüttung<br />

angesammelten Stückzinsen steuerfrei vereinnahmt<br />

werden.<br />

Setzen viele andere Anleger ebenfalls auf diesen<br />

Effekt, kann es allerdings durch das erhöhte Angebot<br />

vor und die erhöhte Nachfrage nach dem Ausschüttungstermin<br />

zu nachteiligen Kursausschlägen kommen,<br />

die den Kursgewinn schmälern. Auch veränderte<br />

Kapitalmarktzinsen können das Ergebnis positiv<br />

oder negativ beeinflussen.<br />

10


Disclaimer<br />

Diese Broschüre ist durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ BANK) erstellt und zur Verteilung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland bestimmt. Dieses Dokument richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im<br />

Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Sie darf im Ausland nur im Einklang mit den<br />

dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich<br />

über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Die Broschüre stellt kein öffentliches Angebot zum Erwerb von<br />

Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar und ist eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch die<br />

DZ BANK. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind die des Verfassers des Dokuments und stimmen nicht<br />

notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein.<br />

Die DZ BANK hat die Informationen, auf die sich die Broschüre stützt, aus zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese<br />

Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit<br />

oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für Verluste, die durch<br />

die Verteilung und/oder Verwendung diese Broschüre verursacht und/oder mit der Verteilung/Verwendung im Zusammenhang stehen. Eine<br />

Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgespräches<br />

sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Informationsbroschüre.<br />

Unsere Empfehlungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne<br />

Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Da Trading-Empfehlungen stark auf kurzfristigen technischen Aspekten basieren, können sie auch<br />

im Widerspruch zu anderen Aussagen mit Empfehlungscharakter der DZ BANK stehen. Die Empfehlungen und Meinungen entsprechen dem<br />

Stand zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments. Sie können auf Grund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Broschüre<br />

geändert wurde.<br />

Für eine individuelle Anlageberatung, die Ihren Anlagezielen und Rahmenbedingungen gerecht wird, ist ein persönliches Beratungsgespräch<br />

unerlässlich. Ihr Anlageberater der Volksbank oder <strong>Raiffeisenbank</strong> vor Ort steht Ihnen hierfür jederzeit zu Verfügung.<br />

11


Wir sind Ihr Ansprechpartner:<br />

DZ BANK AG<br />

Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,<br />

Frankfurt am Main<br />

Platz der Republik<br />

60265 Frankfurt am Main<br />

www.dzbank.de<br />

Sales & Brokerage<br />

Siegfried Drescher<br />

E-Mail: siegfried.drescher@dzbank.de<br />

Telefon: 069/7447-6820<br />

Vorstand:<br />

Dr. Ulrich Brixner (Vorsitzender),<br />

Dr. Thomas Duhnkrack, Heinz Hilgert,<br />

Wolfgang Kirsch, Albrecht Merz,<br />

Dietrich Voigtländer<br />

12


BGR DRUCK-SERVICE GMBH, Frankfurt am Main<br />

721 033 - 05/04<br />

Partner der Volksbanken <strong>Raiffeisenbank</strong>en

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