Genussscheine - Raiffeisenbank Elsavatal eG
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<strong>Genussscheine</strong> –<br />
die renditestarken Wertpapiere<br />
zwischen Aktien und Anleihen<br />
Basiswissen für Privatanleger
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort<br />
Ausstattung und Typologie<br />
Chancen und Risiken<br />
Steuerliche Aspekte<br />
2<br />
3<br />
5<br />
9
Vorwort<br />
Sie sind ein kleines, aber feines Marktsegment.<br />
Sie nehmen auf den Kursseiten der Wirtschaftsblätter nur ein bescheidenes<br />
Plätzchen ein: <strong>Genussscheine</strong> gehören zu den eher unspektakulären Werten,<br />
die an der Börse gehandelt werden. Doch es lohnt sich, diese Wertpapiere<br />
etwas näher zu betrachten, denn sie bieten lukrative Ertragschancen.<br />
<strong>Genussscheine</strong> nehmen eine Zwischenstellung zwischen<br />
Anleihen und Aktien ein. Sie machen weder<br />
durch spektakuläre Kursgewinne noch durch dramatische<br />
Verluste von sich reden. Doch wer mit ihnen<br />
umzugehen weiß, kann Renditen erwirtschaften, die<br />
bis zu zwei Prozent über denen von Bundeswertpapieren<br />
liegen. Und alles ohne die übliche Börsenhektik,<br />
ohne die nervenaufreibende Beobachtung<br />
der Kursbewegungen.<br />
Eine der ersten Regeln, die man als Anleger lernt,<br />
lautet, dass man bei höheren Renditechancen höhere<br />
Risiken in Kauf nehmen muss. Das ist bei <strong>Genussscheine</strong>n<br />
nicht anders. Auf der einen Seite bieten<br />
sie – ähnlich wie die Anleihen – regelmäßige Ausschüttungen,<br />
auf der anderen Seite muss der Anleger<br />
aber auch ein gewisses Kursrisiko tragen.<br />
Dafür gibt es eben jenen Risikozuschlag, der die Papiere<br />
wesentlich rentabler als klassische Anleihen macht.<br />
Sicher wird man sein Wertpapierportfolio nicht ausschließlich<br />
auf <strong>Genussscheine</strong>n aufbauen. Doch<br />
als Beimischung sind diese Zwitter mit dem Renditebonus<br />
durchaus interessant – für den sicherheitsorientierten<br />
Anleger, der einen höheren Ertrag erwirtschaften<br />
will, ebenso wie für den chancenorientierten<br />
Anleger, der renditestarke Anlagemöglichkeiten<br />
abseits der turbulenten Aktienmärkte sucht.<br />
Gute Gründe, diese Papiere, die in Deutschland eher<br />
ein Schattendasein führen, einmal von allen Seiten<br />
zu beleuchten. Auf den nächsten Seiten erfahren Sie,<br />
was Sie als Anleger über die <strong>Genussscheine</strong> alles<br />
wissen sollten.<br />
2
Ausstattung und Typologie<br />
Ein Wertpapier mit vielen Gesichtern<br />
Ähnlichkeiten und Unterschiede<br />
<strong>Genussscheine</strong> nehmen eine Zwischenstellung zwischen Aktien und<br />
festverzinslichen Wertpapieren ein. Da dieses Anlageinstrument kaum<br />
durch gesetzliche Vorschriften eingeengt wird, können sich die Papiere<br />
stark voneinander unterscheiden. Umso wichtiger ist es für den<br />
Anleger, genau auf die Bedingungen zu achten.<br />
Der Gesetzgeber lässt den emittierenden Unternehmen<br />
bei der Festlegung der Bedingungen für die<br />
<strong>Genussscheine</strong> weitgehend freie Hand. Deshalb gibt<br />
es eine große Bandbreite an Ausstattungsmerkmalen.<br />
Die Folge: Manche <strong>Genussscheine</strong> ähneln stärker<br />
der Aktie, andere dagegen der Anleihe.<br />
Als Erwerber eines Genussscheins kaufen Sie keine<br />
Unternehmensanteile, sondern stellen dem emittierenden<br />
Unternehmen Kapital zur Verfügung – wie bei<br />
Anleihen. Als Gegenleistung erhalten Sie dafür bestimmte<br />
Genussrechte: in der Regel eine festgelegte<br />
jährliche Ausschüttung. Bei den <strong>Genussscheine</strong>n han-<br />
delt es sich also um Gläubigerpapiere. Sie haben im<br />
Gegensatz zu einem Aktienbesitzer weder Stimmrecht<br />
noch die Berechtigung, an den Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen<br />
teilzunehmen.<br />
Als Besitzer eines Genussscheins sind Sie nicht nur<br />
am Gewinn des Unternehmens beteiligt, sondern je<br />
nach Ausstattung auch am Verlust. Gerät das Unternehmen<br />
in die roten Zahlen, das heißt, entsteht ein<br />
Bilanzverlust, kann die Ausschüttung ausgesetzt werden.<br />
Bei einem Konkurs droht im schlimmsten Fall<br />
sogar der Verlust des eingesetzten Kapitals, denn als<br />
Genussscheininhaber werden Sie als Gläubiger nach-<br />
3
angig zu Anleihen, aber vorrangig vor den Aktionären<br />
behandelt. Dieses Risiko lässt sich jedoch weitgehend<br />
eingrenzen, wenn man bei der Investition<br />
in <strong>Genussscheine</strong> auf die Bonität des emittierenden<br />
Unternehmens achtet.<br />
Die wichtigsten Varianten<br />
Die Genossenschaftsbanken des FinanzVerbundes<br />
haben fast alle Genussscheintypen im Angebot. Ihr<br />
Vermögensberater informiert Sie gerne ausführlich<br />
über die unterschiedliche Ausstattung der einzelnen<br />
Genussscheintypen und berät Sie fachkundig bei der<br />
Auswahl der Titel, die zur Erreichung Ihrer Anlageziele<br />
am geeignetsten sind.<br />
Dem interessierten Anleger bietet sich eine große<br />
Auswahl. Von den rund 600 ausstehenden Emissionen,<br />
die überwiegend an einer deutschen Börse<br />
gehandelt werden, verfügen allerdings nur etwa ein<br />
Drittel über ausreichende Marktliquidität. Im Wesentlichen<br />
kann man zwischen drei Typen unterscheiden:<br />
<strong>Genussscheine</strong> mit fester Ausschüttung, mit variabler<br />
Ausschüttung sowie mit Wandel- oder Optionsrecht.<br />
Der weitaus größte Teil der <strong>Genussscheine</strong> auf dem<br />
Markt ähnelt den Anleihen: Rund 90 Prozent aller<br />
Papiere bieten eine festgelegte jährliche Verzinsung<br />
auf den Nominalwert. Zu den variablen <strong>Genussscheine</strong>n<br />
zählen die Papiere, deren Ausschüttung an den<br />
Erfolg des Unternehmens gekoppelt ist, etwa an die<br />
Dividendenhöhe oder Kapitalrendite.<br />
Manche Emissionen verbriefen dem Anleger auch<br />
eine Kombination aus diesen beiden Möglichkeiten:<br />
eine feste Mindestausschüttung und eine zusätzliche<br />
Ausschüttung, deren Höhe vom wirtschaftlichen<br />
Erfolg des Unternehmens abhängt.<br />
Eigenkapital für Unternehmen<br />
<strong>Genussscheine</strong> werden von Unternehmen zur Beschaffung<br />
von anrechenbarem Eigenkapital ausgegeben.<br />
Dabei ist es unwichtig, welche Rechtsform dem<br />
Unternehmen zugrunde liegt. <strong>Genussscheine</strong> können<br />
von Aktiengesellschaften ebenso wie von GmbHs,<br />
KGs, Körperschaften oder Genossenschaften emittiert<br />
werden. In der Bilanz des Unternehmens wird das<br />
Genussscheinkapital als Eigenkapital gewertet.<br />
Dieses Finanzierungsinstrument wird vor allem von<br />
Banken genutzt: Mit einem Anteil von rund 95Prozent<br />
am Emissionsvolumen gehören sie zu den<br />
bedeutendsten Emittenten am deutschen Genussscheinmarkt.<br />
Nur wenige der Emissionen stammen<br />
aus Industrieunternehmen oder aus dem Dienstleistungsbereich.<br />
<strong>Genussscheine</strong> mit Wandel- oder Optionsrecht gewähren<br />
das Recht zum Umtausch in Aktien oder in<br />
andere Finanzinstrumente oder sind zusätzlich mit<br />
Optionsscheinen ausgestattet.<br />
4
Chancen und Risiken<br />
Kaufen, genießen, verkaufen<br />
Gezielt zum Renditeplus<br />
<strong>Genussscheine</strong> werden überwiegend an der Börse gehandelt.<br />
Ihre Kursentwicklung und teilweise auch die Ausschüttung sind abhängig<br />
von Marktfaktoren wie Wirtschaftslage, Aktienkursen, Branchenaussichten<br />
und Zinsniveau. Für Sie als Anleger sind vor allem zwei<br />
Fragen interessant: Passen <strong>Genussscheine</strong> in Ihre Anlagestrategie<br />
und wann lohnt sich ein Einstieg?<br />
Die Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen<br />
sowie die unterschiedliche Ausstattung der <strong>Genussscheine</strong><br />
lassen keine generelle Empfehlung für bestimmte<br />
Anlagestrategien zu. Doch die starke Unterschiedlichkeit<br />
zwischen den einzelnen Papieren hat<br />
auch ihre Vorteile: Der Anleger kann sich genau den<br />
Genussschein aussuchen, der für seine Anlageziele<br />
und seine steuerliche Situation besonders gut geeignet<br />
ist.<br />
Am besten mit Hilfe des Vermögensberaters Ihrer<br />
Genossenschaftsbank.<br />
Für den sicherheitsorientierten Anleger sind vor allem<br />
<strong>Genussscheine</strong> mit fester Ausschüttung interessant.<br />
Gegen Inkaufnahme eines überschaubaren Risikos<br />
kann er damit aktuell bis zu zwei Prozentpunkte mehr<br />
Rendite erzielen als zum Beispiel mit festverzinslichen<br />
Bundesanleihen oder mit Bankschuldverschreibungen.<br />
<strong>Genussscheine</strong> eignen sich vor allem für längerfristige<br />
Investments. Empfehlenswert ist in den meisten<br />
Fällen der Kauf von Titeln mit kurzen bis mittleren<br />
Laufzeiten und eine Buy-and-hold-Strategie, also das<br />
Halten des gekauften Papiers bis zur Endfälligkeit.<br />
Renditeverlauf in Prozent<br />
8,0<br />
<strong>Genussscheine</strong> 10 Jahre<br />
Bundesanleihe 10 Jahre<br />
7,0<br />
6,0<br />
5,0<br />
4,0<br />
3,0<br />
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
5
Mehr oder weniger Risiko<br />
Als Anleger sollten Sie immer im Hinterkopf behalten,<br />
dass Sie mit Ihren erworbenen <strong>Genussscheine</strong>n<br />
in der Regel nicht nur an den Erträgen teilhaben,<br />
sondern auch eventuell entstehende Verluste mittragen<br />
müssen. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Kauf<br />
von <strong>Genussscheine</strong>n die Bonität des emittierenden<br />
Unternehmens ebenso wie die Ausstattungsmerkmale<br />
genauestens unter die Lupe zu nehmen.<br />
Wie viel Ausschüttung ein Genussschein bietet, ist<br />
meistens als fester Prozentsatz vom Nominalbetrag<br />
angegeben. Wird ein Verlust erwirtschaftet, erhalten<br />
Sie als Genussscheininhaber keine Ausschüttung.<br />
Achten Sie beim Kauf des Titels darauf, dass ein Nachzahlungsanspruch<br />
verbrieft ist. Erreicht das Unternehmen<br />
in den Folgejahren wieder die Gewinnzone, werden<br />
dem Anleger dann die ausgefallenen Ausschüttungen<br />
komplett oder in reduzierter Form nachgezahlt.<br />
6
Wenn Sie die Papiere nicht bis zur Endfälligkeit halten<br />
möchten, sondern bei günstiger Marktlage verkaufen<br />
wollen, sind die Einflussfaktoren auf die Kursentwicklung<br />
zu beachten. Dies sind beispielsweise<br />
veränderte Marktzinsen (Zinsniveau) oder eine veränderte<br />
Bonitätseinschätzung des Unternehmens.<br />
Ein zum Glück eher seltener Sonderfall tritt ein, wenn<br />
das emittierende Unternehmen in Konkurs geht oder<br />
liquidiert wird. Besitzen Sie Aktien dieses Unternehmens,<br />
dann gehen Sie leer aus. Besitzen Sie Anleihen,<br />
bekommen Sie Ihr eingesetztes Kapital vorrangig<br />
zurück. Als Genussscheinbesitzer stehen Sie hinter<br />
den Gläubigern und vor den Aktionären. Das heißt,<br />
Sie erhalten Ihren Kapitaleinsatz nur dann zurück,<br />
wenn alle anderen vorrangigen Gläubigeransprüche<br />
befriedigt wurden.<br />
Ein wichtiges Kriterium für Anleger ist, nur in Titel<br />
mit einem Emissionsvolumen von mehr als 25 Millionen<br />
Euro zu investieren. Denn bei kleineren Emissionen<br />
findet oft kein ausreichender Handel statt, so<br />
dass die Papiere kaum zu verkaufen sind. Insbesondere<br />
bei größeren Anlagebeträgen oder marktengen<br />
Titeln ist es ratsam, den Auftrag zu limitieren beziehungsweise<br />
den Auftrag über mehrere Tage zu verteilen,<br />
da viele <strong>Genussscheine</strong> nur geringe Umsätze<br />
aufweisen und teilweise nur Geld- bzw. Taxkurse<br />
gestellt werden.<br />
Der Handel und seine Modalitäten<br />
<strong>Genussscheine</strong> werden wie Aktien und Anleihen in<br />
der Regel an den Börsen gehandelt und können von<br />
Ihnen über Ihre Genossenschaftsbank als Neuemission<br />
oder zum Tageskurs gegen die üblichen Transaktionsgebühren<br />
geordert werden.<br />
Über die Kurse der <strong>Genussscheine</strong> können Sie sich in<br />
den Kursteilen der Wirtschaftspresse oder über unser<br />
Online-Börsentool unter www.dzbank.de informieren.<br />
Bei <strong>Genussscheine</strong>n gibt es keine Stückzinsen. Die<br />
Ausschüttungen, die zwischen zwei Ausschüttungsterminen<br />
anfallen, werden nicht separat ausgewiesen,<br />
sondern laufen zeitanteilig im Kurs mit auf.<br />
„Flat-Notierung“ nennt man das in der Börsianersprache.<br />
Je näher der Ausschüttungstermin rückt,<br />
desto höher notiert idealerweise also auch der Kurs.<br />
Am Tag der Ausschüttung wird dem Genussscheinbesitzer<br />
die Ausschüttung gutgeschrieben und der<br />
Kurs reduziert sich rein rechnerisch gleichzeitig um<br />
den entsprechenden Betrag.<br />
7
Ausgezahlt wird die Ausschüttung nicht nach dem<br />
Ablauf des Geschäftsjahrs, sondern nach der Hauptversammlung<br />
des Unternehmens oder zu einem fixen<br />
Termin danach, denn erst dann werden die Unternehmenskennzahlen<br />
und damit die Gewinn-Verlust-<br />
Situation sowie die Gewinnverwendung veröffentlicht.<br />
Ähnlich wie bei Anleihen gibt es auch bei den <strong>Genussscheine</strong>n<br />
üblicherweise eine festgelegte Laufzeit.<br />
Sie liegt bei Neuemissionen in der Regel zwischen<br />
fünf und zehn Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit sind<br />
<strong>Genussscheine</strong> meist unkündbar. Einige Emittenten<br />
lassen sich aber ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />
verbriefen – etwa aus steuerlichen Gründen.<br />
Eine Klausel, die vor allem bei Werten mit längerer<br />
oder mit unbegrenzter Laufzeit zu finden ist.<br />
Nach Laufzeitende erhält der Genussscheininhaber<br />
das eingesetzte Kapital vom Emittenten zum Nennwert<br />
zurück – allerdings nicht sofort, sondern erst<br />
im Anschluss an die nächste ordentliche Hauptversammlung<br />
bzw. Verwaltungsratssitzung. Da sich die<br />
Rückzahlung dadurch oft bis zu sechs Monate verzögert,<br />
wird das Kapital zeitanteilig weiterverzinst –<br />
etwa mit dem Interbanken-Geldmarktsatz oder<br />
zum überwiegenden Teil mit dem zuletzt gültigen<br />
Ausschüttungssatz.<br />
So lesen Sie den Genussscheinteil<br />
Emittent<br />
(kleinster Nennwert<br />
der <strong>Genussscheine</strong>)<br />
Umsatzindex<br />
Emmissionsvolumen<br />
in<br />
Mio Euro<br />
Reuters-<br />
Kürzel<br />
WKN<br />
Kurs am<br />
28.04.04<br />
Kurs am<br />
05.05.04<br />
Rendite<br />
Ausschüttung<br />
Bereinigter<br />
Kurs<br />
Restlaufzeit<br />
Fälligkeit<br />
Kündigung<br />
Bertelsmann (10 Euro)<br />
1<br />
455<br />
BTGGg.D<br />
522994<br />
209,60<br />
208,00<br />
15,000%<br />
7,560%<br />
193,58<br />
unbefristet<br />
2017**<br />
Commerzbank (1000 Euro)<br />
2<br />
320<br />
CBKGgl.F<br />
803205<br />
110,85<br />
111,80<br />
6,375%<br />
5,640%<br />
106,03<br />
7,16<br />
31.12.10<br />
**<br />
Dresdner Bank (1 Cent)<br />
2<br />
767<br />
DRSDgd.F<br />
809690<br />
116,25<br />
116,50<br />
7,000%<br />
4,910%<br />
110,33<br />
4,15<br />
31.12.07<br />
**<br />
DZ BANK (100 Euro)<br />
2<br />
150<br />
DGBGgi.F<br />
804962<br />
106,50<br />
108,00<br />
5,500%<br />
5,230%<br />
102,24<br />
5,16<br />
31.12.08<br />
**<br />
Umsatzindex<br />
Rendite<br />
Rückzahlungskurs<br />
Kündigung<br />
Der Umsatzindex bewertet die Marktliquidität. Dabei steht der Wert 1 für hohe, der Wert 6 für niedrige Liquidität.<br />
Effektivverzinsung eines Genussscheins mit überwiegend rentenähnlichem Charakter. Besteht Ausschüttungskontinuität,<br />
wird für die Berechnung der Rendite die Formel zur Berechnung einer Anleiherendite herangezogen. Dabei muss berücksichtigt<br />
werden, dass die zeitanteilige Ausschüttung im Kurs enthalten ist. Der Kurs wird daher um die aufgelaufenen<br />
Stückzinsen bereinigt. Zudem werden die meisten <strong>Genussscheine</strong> vom Ende der Laufzeit bis zur Rückzahlung<br />
mitverzinst. Der Rückzahlungskurs erhöht sich dann um den entsprechenden Wert.<br />
Wenn Ausschüttung für die Zeit zwischen Laufzeitende und Rückzahlungstermin erfolgt.<br />
Früheste Kündigungsmöglichkeit des Emittenten (Gläubigers): Die mit ** markierten <strong>Genussscheine</strong> sind aus steuerlichen<br />
Gründen mit einer Frist von zwei Jahren kündbar. Die Rückzahlung bei Kündigung kann sich vom Rückzahlungskurs<br />
unterscheiden.<br />
8
Steuerliche Aspekte<br />
Optimal anlegen<br />
Die Anlage mit Steuerspareffekt<br />
Eine entscheidende Frage für Anleger:<br />
Was bleibt nach Steuern von der Rendite übrig? Hier zeigt sich,<br />
dass viele Anleger mit dem Genussschein deutlich besser<br />
fahren als zum Beispiel mit Anleihen.<br />
<strong>Genussscheine</strong> bieten bereits vor Steuern einen<br />
augenfälligen Renditevorsprung gegenüber festverzinslichen<br />
Wertpapieren. Abhängig von der Vermögens-<br />
und Einkommenssituation können viele Anleger<br />
außerdem steuerliche Vorteile nutzen, die für<br />
ein zusätzliches Renditeplus sorgen. Deshalb sollte<br />
man die wichtigsten steuerlichen Voraussetzungen<br />
kennen und bei Bedarf auch seinen Vermögensberater<br />
sowie Steuerberater ansprechen.<br />
Rentenähnliche inländische <strong>Genussscheine</strong> werden<br />
prinzipiell wie herkömmliche Anleihen besteuert.<br />
Ausschüttungen auf solche <strong>Genussscheine</strong> unterliegen<br />
in voller Höhe der individuellen Einkommensteuer<br />
zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent<br />
sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer. Der Kapitalertragsteuerabzug<br />
beträgt aber im Gegensatz zu<br />
Zinsen aus Anleihen nicht 30 Prozent (Zinsabschlagsteuer),<br />
sondern lediglich 25 Prozent zuzüglich des<br />
Solidaritätszuschlags. Einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag kann der<br />
Anleger auf seine eigene Steuerschuld anrechnen.<br />
Die wenigen aktienähnlich ausgestatteten inländische<br />
<strong>Genussscheine</strong>, mit denen das Recht am Gewinn<br />
und am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft<br />
verbunden ist, werden wie inländische Aktien versteuert.<br />
Diese unterliegen nur zur Hälfte der individuellen<br />
Einkommensteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags<br />
von 5,5 Prozent sowie gegebenenfalls der<br />
Kirchensteuer. Die auf den Bruttobetrag einbehaltene<br />
Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 Prozent sowie<br />
den einbehaltenen Solidaritätszuschlag kann der Anleger<br />
in voller Höhe auf seine eigene Steuerschuld<br />
anrechnen.<br />
Werden aktienähnliche inländische <strong>Genussscheine</strong>,<br />
mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös<br />
einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, innerhalb<br />
von 12 Monaten nach ihrem Kauf mit Gewinn<br />
veräußert, dann unterliegt ein solcher Gewinn grundsätzlich<br />
nur zur Hälfte der individuellen Einkommensteuer<br />
und dem Solidaritätszuschlag. Die Veräußerung<br />
rentenähnlicher inländischer <strong>Genussscheine</strong><br />
innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf ist dagegen<br />
grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig.<br />
9
Durch die Notierung inklusive der Stückzinsen können<br />
sich steuerliche Vorteile gegenüber einer herkömmlichen<br />
Anleihe ergeben. Die Stückzinsen fallen bis zur<br />
Ausschüttung als Kursgewinne an und bleiben bei<br />
einer Veräußerung des Genussscheins außerhalb der<br />
12-monatigen Spekulationsfrist steuerfrei.<br />
Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, den Genussschein<br />
kurz nach einer Ausschüttung zu erwerben,<br />
ihn dann über die nächste Ausschüttung zu halten,<br />
da diese in der Regel noch innerhalb der steuerschädlichen<br />
Jahresfrist liegen dürfte, und ihn dann<br />
rechtzeitig vor der nächsten Ausschüttung zu verkaufen.<br />
So können die seit der letzten Ausschüttung<br />
angesammelten Stückzinsen steuerfrei vereinnahmt<br />
werden.<br />
Setzen viele andere Anleger ebenfalls auf diesen<br />
Effekt, kann es allerdings durch das erhöhte Angebot<br />
vor und die erhöhte Nachfrage nach dem Ausschüttungstermin<br />
zu nachteiligen Kursausschlägen kommen,<br />
die den Kursgewinn schmälern. Auch veränderte<br />
Kapitalmarktzinsen können das Ergebnis positiv<br />
oder negativ beeinflussen.<br />
10
Disclaimer<br />
Diese Broschüre ist durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ BANK) erstellt und zur Verteilung in der Bundesrepublik<br />
Deutschland bestimmt. Dieses Dokument richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im<br />
Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Sie darf im Ausland nur im Einklang mit den<br />
dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich<br />
über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Die Broschüre stellt kein öffentliches Angebot zum Erwerb von<br />
Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar und ist eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch die<br />
DZ BANK. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind die des Verfassers des Dokuments und stimmen nicht<br />
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Die DZ BANK hat die Informationen, auf die sich die Broschüre stützt, aus zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese<br />
Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit<br />
oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für Verluste, die durch<br />
die Verteilung und/oder Verwendung diese Broschüre verursacht und/oder mit der Verteilung/Verwendung im Zusammenhang stehen. Eine<br />
Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgespräches<br />
sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Informationsbroschüre.<br />
Unsere Empfehlungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne<br />
Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Da Trading-Empfehlungen stark auf kurzfristigen technischen Aspekten basieren, können sie auch<br />
im Widerspruch zu anderen Aussagen mit Empfehlungscharakter der DZ BANK stehen. Die Empfehlungen und Meinungen entsprechen dem<br />
Stand zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments. Sie können auf Grund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Broschüre<br />
geändert wurde.<br />
Für eine individuelle Anlageberatung, die Ihren Anlagezielen und Rahmenbedingungen gerecht wird, ist ein persönliches Beratungsgespräch<br />
unerlässlich. Ihr Anlageberater der Volksbank oder <strong>Raiffeisenbank</strong> vor Ort steht Ihnen hierfür jederzeit zu Verfügung.<br />
11
Wir sind Ihr Ansprechpartner:<br />
DZ BANK AG<br />
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,<br />
Frankfurt am Main<br />
Platz der Republik<br />
60265 Frankfurt am Main<br />
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Dr. Thomas Duhnkrack, Heinz Hilgert,<br />
Wolfgang Kirsch, Albrecht Merz,<br />
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12
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721 033 - 05/04<br />
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