02.11.2013 Aufrufe

Drogennachweis im Rahmen des § 24a StVG

Drogennachweis im Rahmen des § 24a StVG

Drogennachweis im Rahmen des § 24a StVG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

• Berauschende Mittel<br />

• Cannabis<br />

• Heroin *)<br />

• Morphin<br />

• Cocain +)<br />

• Amphetamin<br />

• Designer-Amphetamine<br />

Substanzen, die <strong>im</strong> Blut nicht<br />

(nachzuweisen) sein dürfen<br />

‣ Tetrahydrocannabinol (THC)<br />

‣ Morphin<br />

‣ Morphin<br />

‣ Benzoylecgonin<br />

‣ Amphetamin<br />

‣ Methylendioxyethylamphetamin (MDEA)<br />

‣ Methylendioxymethamphetamin (MDMA)<br />

*) +) werden <strong>im</strong> Blut ohne Hemmstoffzusätze abgebaut

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!