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Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand

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§1 Dachform und Dachneigung<br />

2. Bei untergeordneten Gebäudeteilen (z.B. Wintergärten) sowie bei<br />

Nebengebäuden sind Flachdächer zulässig.<br />

3. Bei Hauptgebäuden können Flachdächer ausnahmeweise zugelassen<br />

werden, wenn das oberste Geschoss als Staffelgeschoss ausgeführt wird,<br />

dessen Außenwände allseitig um jeweils mindestens 1,5 m hinter die<br />

Außenwandflächen des darunter liegenden Vollgeschosses zurücktreten.<br />

Nebengebäude mit Flachdach<br />

Vorgelagerter Wintergarten mit Flachdach<br />

Staffelgeschoss mit Flachdach<br />

<strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> – B-Plan Nr. 19<br />

petersen pörksen partner

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