Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand
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§1 Dachform und Dachneigung<br />
2. Bei untergeordneten Gebäudeteilen (z.B. Wintergärten) sowie bei<br />
Nebengebäuden sind Flachdächer zulässig.<br />
3. Bei Hauptgebäuden können Flachdächer ausnahmeweise zugelassen<br />
werden, wenn das oberste Geschoss als Staffelgeschoss ausgeführt wird,<br />
dessen Außenwände allseitig um jeweils mindestens 1,5 m hinter die<br />
Außenwandflächen des darunter liegenden Vollgeschosses zurücktreten.<br />
Nebengebäude mit Flachdach<br />
Vorgelagerter Wintergarten mit Flachdach<br />
Staffelgeschoss mit Flachdach<br />
<strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> – B-Plan Nr. 19<br />
petersen pörksen partner