LSV kompakt 1/2013 - Sozialversicherung für Landwirtschaft ...
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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Aktuell<br />
Zusatzversicherung der Berufsgenossenschaft<br />
Einkommensverluste<br />
nach Unfall ausgleichen<br />
Mit der Errichtung der <strong>Sozialversicherung</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
Forsten und Gartenbau<br />
wurde die Zusatzversicherung<br />
in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />
vereinheitlicht<br />
– ein interessante Ergänzung<br />
der gesetzlichen Leistungen.<br />
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />
besteht ein umfangreicher<br />
gesetzlicher Versicherungsschutz<br />
in der landwirtschaftlichen<br />
Unfallversicherung. Im Rahmen<br />
der Heilbehandlung und Rehabilitation<br />
werden alle geeigneten Maßnahmen<br />
ergriffen, um Gesundheit und<br />
Leistungsfähigkeit des Versicherten<br />
wieder herzustellen. Die vom Gesetzgeber<br />
vorgesehenen Geldleistungen<br />
wie Verletztengeld oder Renten stellen<br />
jedoch nur eine Grundsicherung dar.<br />
Der Entschädigung <strong>für</strong> Unternehmer,<br />
deren Ehegatten sowie mitarbeitende<br />
Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag<br />
werden pauschalierte Jahresarbeitsverdienste<br />
(JAV) zugrunde gelegt.<br />
Für Unternehmer und Ehegatten<br />
beträgt dieser zurzeit 11.446,01 Euro.<br />
Eine auf diesem JAV basierende Vollrente<br />
beläuft sich <strong>2013</strong> auf monatlich<br />
635,89 Euro. Diese Leistungen decken<br />
den tatsächlichen Einkommensverlust<br />
oft nicht ab. Die Lücke kann durch<br />
den Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung<br />
verringert oder<br />
ganz geschlossen werden. Durch eine<br />
Zusatzversicherung werden der gesetzliche<br />
JAV und damit die auf ihm<br />
beruhenden Geldleistungen erhöht.<br />
Zusätzliches Verletztengeld<br />
Das Verletztengeld gleicht den unfallbedingten<br />
Einkommensverlust aus. Es<br />
wird ab Beginn der dritten Woche nach<br />
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gezahlt<br />
und beträgt <strong>2013</strong> kalendertäglich<br />
16,41 Euro (25,44 Euro <strong>für</strong> Unternehmen<br />
ohne Bodenbewirtschaftung).<br />
Dieser gesetzliche Anspruch wird bei<br />
schwereren Unfällen das nachlassende<br />
Einkommen nicht ausgleichen, auch<br />
wenn betriebliche Einnahmen zumeist<br />
zunächst weiter fließen. Durch Abschluss<br />
einer Zusatzversicherung kann<br />
der Verletztengeldanspruch um maximal<br />
121,78 Euro erhöht und damit dem<br />
tatsächlichen Einkommensverlust angepasst<br />
werden. Bei einem zusätzlich<br />
versicherten Jahresarbeitsverdienst von<br />
z. B. 30.000 Euro erhöht sich das gesetzliche<br />
Verletztengeld von kalendertäglich<br />
16,41 Euro um 66,67 Euro.<br />
Zusätzliche Rentenleistungen<br />
Gerade in Fällen, in denen die Gesundheit<br />
und Leistungsfähigkeit nicht<br />
vollständig wiederhergestellt werden<br />
kann und eine Verletzten- oder sogar<br />
Hinterbliebenenrente gewährt wird,<br />
kann eine zusätzliche finanzielle Absicherung<br />
notwendig sein. Durch die<br />
Zusatzversicherung kann der monatliche<br />
Rentenbetrag auf maximal<br />
3.680,33 Euro <strong>für</strong> Verletztenrente<br />
oder 2.208,20 Euro <strong>für</strong> eine Hinterbliebenenrente<br />
erhöht werden.<br />
Bei dem schon beispielhaft genannten<br />
zusätzlich versicherten Jahresarbeitsverdienst<br />
von 30.000 Euro wäre eine<br />
monatliche Verletztenrente in Höhe<br />
von 2.302,56 Euro zu zahlen.<br />
Sinnvolle Ergänzung<br />
Für die Zusatzversicherung gilt bei<br />
Verletztengeld und Renten die gleiche<br />
Wartezeit wie <strong>für</strong> die gesetzlichen Leistungen.<br />
Sie ist daher gerade bei schweren<br />
Unfällen mit längerer oder dauerhafter<br />
Arbeitsunfähigkeit eine sinnvolle<br />
Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz,<br />
da Geldleistungen<br />
höher ausfallen und nachlassende betriebliche<br />
Einnahmen ausgleichen. Für<br />
Ansprüche aus der Zusatzversicherung<br />
gelten die gleichen Voraussetzungen<br />
wie <strong>für</strong> die gesetzlichen Leistungen.<br />
Sie werden auch <strong>für</strong> die gleiche Zeitdauer<br />
– bei Renten gegebenenfalls lebenslang<br />
– gewährt und unbürokratisch<br />
mit den gesetzlichen Leistungen<br />
ausgezahlt. Ein zusätzlicher Antrag<br />
auf Auszahlung ist nicht notwendig.<br />
Beiträge<br />
Beiträge und Leistungen der Zusatzversicherung<br />
stehen – trotz der Änderungen<br />
zu Jahresbeginn – in einem<br />
günstigen Verhältnis. Der Beitrag im<br />
Jahr <strong>2013</strong> beträgt 1,79 Euro je 100 Euro<br />
zusätzlichen Jahresarbeitsverdienstes.<br />
Für die beispielhaft aufgeführte zusätzliche<br />
Versicherungssumme von<br />
30.000 Euro wären <strong>2013</strong> als Jahresbeitrag<br />
537 Euro zu zahlen. Und schließlich:<br />
Die Beiträge zur Zusatzversicherung<br />
können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen<br />
steuerlich geltend gemacht<br />
werden.<br />
Interesse? Weitere Informationen und<br />
Berechnungsbeispiele sind unter www.<br />
svlfg.de > Versicherung/Beitrag > Versicherung<br />
Berufsgenossenschaft > Zusatzversicherung<br />
zu finden. Fragen beantworten<br />
gern auch die Mitarbeiter<br />
der SVLFG.<br />
n<br />
Roland Spittler<br />
6 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 01 I 13