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LSV kompakt 1/2013 - Sozialversicherung für Landwirtschaft ...

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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Aktuell<br />

Zusatzversicherung der Berufsgenossenschaft<br />

Einkommensverluste<br />

nach Unfall ausgleichen<br />

Mit der Errichtung der <strong>Sozialversicherung</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />

Forsten und Gartenbau<br />

wurde die Zusatzversicherung<br />

in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />

vereinheitlicht<br />

– ein interessante Ergänzung<br />

der gesetzlichen Leistungen.<br />

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />

besteht ein umfangreicher<br />

gesetzlicher Versicherungsschutz<br />

in der landwirtschaftlichen<br />

Unfallversicherung. Im Rahmen<br />

der Heilbehandlung und Rehabilitation<br />

werden alle geeigneten Maßnahmen<br />

ergriffen, um Gesundheit und<br />

Leistungsfähigkeit des Versicherten<br />

wieder herzustellen. Die vom Gesetzgeber<br />

vorgesehenen Geldleistungen<br />

wie Verletztengeld oder Renten stellen<br />

jedoch nur eine Grundsicherung dar.<br />

Der Entschädigung <strong>für</strong> Unternehmer,<br />

deren Ehegatten sowie mitarbeitende<br />

Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag<br />

werden pauschalierte Jahresarbeitsverdienste<br />

(JAV) zugrunde gelegt.<br />

Für Unternehmer und Ehegatten<br />

beträgt dieser zurzeit 11.446,01 Euro.<br />

Eine auf diesem JAV basierende Vollrente<br />

beläuft sich <strong>2013</strong> auf monatlich<br />

635,89 Euro. Diese Leistungen decken<br />

den tatsächlichen Einkommensverlust<br />

oft nicht ab. Die Lücke kann durch<br />

den Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung<br />

verringert oder<br />

ganz geschlossen werden. Durch eine<br />

Zusatzversicherung werden der gesetzliche<br />

JAV und damit die auf ihm<br />

beruhenden Geldleistungen erhöht.<br />

Zusätzliches Verletztengeld<br />

Das Verletztengeld gleicht den unfallbedingten<br />

Einkommensverlust aus. Es<br />

wird ab Beginn der dritten Woche nach<br />

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gezahlt<br />

und beträgt <strong>2013</strong> kalendertäglich<br />

16,41 Euro (25,44 Euro <strong>für</strong> Unternehmen<br />

ohne Bodenbewirtschaftung).<br />

Dieser gesetzliche Anspruch wird bei<br />

schwereren Unfällen das nachlassende<br />

Einkommen nicht ausgleichen, auch<br />

wenn betriebliche Einnahmen zumeist<br />

zunächst weiter fließen. Durch Abschluss<br />

einer Zusatzversicherung kann<br />

der Verletztengeldanspruch um maximal<br />

121,78 Euro erhöht und damit dem<br />

tatsächlichen Einkommensverlust angepasst<br />

werden. Bei einem zusätzlich<br />

versicherten Jahresarbeitsverdienst von<br />

z. B. 30.000 Euro erhöht sich das gesetzliche<br />

Verletztengeld von kalendertäglich<br />

16,41 Euro um 66,67 Euro.<br />

Zusätzliche Rentenleistungen<br />

Gerade in Fällen, in denen die Gesundheit<br />

und Leistungsfähigkeit nicht<br />

vollständig wiederhergestellt werden<br />

kann und eine Verletzten- oder sogar<br />

Hinterbliebenenrente gewährt wird,<br />

kann eine zusätzliche finanzielle Absicherung<br />

notwendig sein. Durch die<br />

Zusatzversicherung kann der monatliche<br />

Rentenbetrag auf maximal<br />

3.680,33 Euro <strong>für</strong> Verletztenrente<br />

oder 2.208,20 Euro <strong>für</strong> eine Hinterbliebenenrente<br />

erhöht werden.<br />

Bei dem schon beispielhaft genannten<br />

zusätzlich versicherten Jahresarbeitsverdienst<br />

von 30.000 Euro wäre eine<br />

monatliche Verletztenrente in Höhe<br />

von 2.302,56 Euro zu zahlen.<br />

Sinnvolle Ergänzung<br />

Für die Zusatzversicherung gilt bei<br />

Verletztengeld und Renten die gleiche<br />

Wartezeit wie <strong>für</strong> die gesetzlichen Leistungen.<br />

Sie ist daher gerade bei schweren<br />

Unfällen mit längerer oder dauerhafter<br />

Arbeitsunfähigkeit eine sinnvolle<br />

Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz,<br />

da Geldleistungen<br />

höher ausfallen und nachlassende betriebliche<br />

Einnahmen ausgleichen. Für<br />

Ansprüche aus der Zusatzversicherung<br />

gelten die gleichen Voraussetzungen<br />

wie <strong>für</strong> die gesetzlichen Leistungen.<br />

Sie werden auch <strong>für</strong> die gleiche Zeitdauer<br />

– bei Renten gegebenenfalls lebenslang<br />

– gewährt und unbürokratisch<br />

mit den gesetzlichen Leistungen<br />

ausgezahlt. Ein zusätzlicher Antrag<br />

auf Auszahlung ist nicht notwendig.<br />

Beiträge<br />

Beiträge und Leistungen der Zusatzversicherung<br />

stehen – trotz der Änderungen<br />

zu Jahresbeginn – in einem<br />

günstigen Verhältnis. Der Beitrag im<br />

Jahr <strong>2013</strong> beträgt 1,79 Euro je 100 Euro<br />

zusätzlichen Jahresarbeitsverdienstes.<br />

Für die beispielhaft aufgeführte zusätzliche<br />

Versicherungssumme von<br />

30.000 Euro wären <strong>2013</strong> als Jahresbeitrag<br />

537 Euro zu zahlen. Und schließlich:<br />

Die Beiträge zur Zusatzversicherung<br />

können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen<br />

steuerlich geltend gemacht<br />

werden.<br />

Interesse? Weitere Informationen und<br />

Berechnungsbeispiele sind unter www.<br />

svlfg.de > Versicherung/Beitrag > Versicherung<br />

Berufsgenossenschaft > Zusatzversicherung<br />

zu finden. Fragen beantworten<br />

gern auch die Mitarbeiter<br />

der SVLFG.<br />

n<br />

Roland Spittler<br />

6 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 01 I 13

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