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Aide Mémoire 071212 "Überwachung ... - ZLG

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<strong>Aide</strong>-mémoire<br />

<strong>071212</strong>02<br />

<strong>Überwachung</strong> computergestützter Systeme Seite 40 von 56<br />

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz<br />

bei Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />

<strong>ZLG</strong><br />

2.4.11 Chargenfreigabe<br />

Nr. Fragen und Bezug Kommentierung<br />

2.4.11.4 Bestehen automatisierte<br />

Schnittstellen zu anderen<br />

Systemen? Werden die Informationen<br />

zur Chargenfreigabe<br />

manuell weiter verarbeitet?<br />

2.4.11.5 Werden automatisierte Datenzusammenfassungen<br />

im<br />

Rahmen des Freigabeverfahrens<br />

verwendet?<br />

2.4.11.6 Sind Änderungen an freigaberelevanten<br />

Daten für die sachkundige<br />

Person erkennbar?<br />

2.4.11.7 Hat die sachkundige Person<br />

vor der Freigabeentscheidung<br />

Zugriff auf alle relevanten<br />

Daten?<br />

Nach der elektronischen Zertifizierung der<br />

Chargenfreigabe ist zunächst der Eintrag ins<br />

Chargenregister erforderlich, danach kann die<br />

Umsetzung der Freigabeentscheidung z. B.<br />

durch Statusänderung der Arzneimittel erfolgen.<br />

Je nachdem, ob dies manuell oder mittels<br />

automatisierter Systeme über Schnittstellen<br />

erfolgt, sind die Anforderungen unter 3.4.1<br />

bzw. 3.4.2 (Ziffern 5 und 6 Anhang 11) zu beachten.<br />

Sofern individuelle Datenzusammenfassungen<br />

erzeugt werden, sind derartige Systeme vollständig<br />

zu validieren.<br />

Datenzusammenfassungen, die von Produktionsausrüstung<br />

(z.B. Tablettenpressen, Sterilisationstunnel)<br />

geliefert werden können, werden<br />

in der Regel bei der Qualifizierung der Anlage<br />

berücksichtigt. Individuelle Parametrierungen<br />

(Rezepte) sind jedoch gesondert zu betrachten.<br />

Es ist darauf zu achten, dass geänderte Daten<br />

(z. B. im Rahmen von OOS oder Abweichungsfällen)<br />

für die sachkundige Person erkennbar<br />

sein müssen. Die sachkundige Person muss in<br />

die Lage versetzt werden, hiervon auch aussagekräftige<br />

Ausdrucke zu erhalten.<br />

Die Anforderungen des Kapitels 4 des EU<br />

GMP-Leitfadens an die Freigabe sind auch im<br />

Falle elektronischer Systeme zu erfüllen.<br />

öffentlich

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