Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Resolutionen der Generalversammlung der<br />
Ver<strong>ein</strong>ten Nationen ─ Die Erklärung von 1967<br />
über territoriales Asyl<br />
1967 verabschiedete die Generalversammlung der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen<br />
<strong>ein</strong>e an die Staaten gerichtete Erklärung über territoriales Asyl. Darin<br />
wird wiederholt, dass die Gewährung von Asyl <strong>ein</strong> friedlicher und<br />
humanitärer Akt ist, der von k<strong>ein</strong>em anderen Staat als unfreundlich<br />
angesehen werden kann, und festgestellt, dass die Verantwortung für<br />
die Beurteilung des Asylantrags <strong>ein</strong>er Person beim Asylland liegt.<br />
„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor<br />
Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.”<br />
Allgem<strong>ein</strong>e Erklärung der Menschenrechte, Art. 14 (1)<br />
Asyl<br />
Wie in der OAU-Konvention, in der Erklärung von Cartagena und in der<br />
Erklärung der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen von 1967 über territoriales Asyl<br />
festgestellt, ist die Gewährung von Asyl <strong>ein</strong> humanitärer und unpolitischer<br />
Akt. Der Begriff „Asyl“ ist völkerrechtlich nicht definiert, doch wurde er<br />
im Laufe der Zeit <strong>zum</strong> Überbegriff für alle Formen von Schutz, die <strong>ein</strong><br />
Staat Flüchtlingen auf s<strong>ein</strong>em Hoheitsgebiet gewährt. Asyl bedeutet<br />
<strong>zum</strong>indest grundlegenden Schutz – d. h. k<strong>ein</strong>e zwangsweise Rückstellung<br />
(refoulement) an die Grenzen von Gebieten, in denen das Leben oder die<br />
Freiheit des Flüchtlings bedroht wäre – für <strong>ein</strong>e vorübergehende<br />
Zeitspanne, mit der Möglichkeit des Weiterverbleibs im Aufnahmeland,<br />
bis <strong>ein</strong>e Lösung außerhalb dieses Landes gefunden werden kann. In vielen<br />
Ländern bedeutet Asyl jedoch erheblich mehr: die in der Genfer<br />
Flüchtlingskonvention aufgeführten Rechte und oft weit darüber<br />
hinausgehende Leistungen. !<br />
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