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Ausgabe 2002.4 [PDF, 486.8 KB] - Institut für Interne Revision ...

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AUDIT<br />

V vJOURNAL<br />

richterstattung über Effizienz und Realisierung von <strong>Interne</strong>r Kontrolle in der gesamten Organisation<br />

einen wesentlichen Beitrag <strong>für</strong> die Beurteilung der Risikolage des Unternehmens.<br />

Risikomanagement bedeutet aber auch Übernahme und Verantwortung <strong>für</strong> das bewusste Eingehen<br />

von Risiken im Rahmen der unternehmerischen Betätigung. Die <strong>Interne</strong> <strong>Revision</strong> kann allerdings 12 in<br />

diesen Teil nicht als Entscheidungsträger mit eingebunden werden – sie würde sonst zu einem Teil<br />

des zu kontrollierenden Systems werden. Allenfalls wäre eine temporäre Abstellung eines (erfahrenen)<br />

Revisors an das Linienmanagement zur Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt denkbar.<br />

5. Das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“,<br />

Ausblick auf und Weiterentwicklung von Kontrolle als Führungsfunktion.<br />

Risiken einzugehen und Chancen zu nutzen sind der Kern unternehmerischen Handelns. Spektakuläre<br />

Firmenkrisen in Deutschland wie Metallgesellschaft, Schneider und der Fall Holzmann 13 haben schon<br />

vor den Vereinigten Staaten in der zweiten Hälfte der 90-er Jahre zu massiver Kritik am Management<br />

deutscher Firmen geführt und damit unternehmerische Risiken wieder stark in den Vordergrund gerückt.<br />

Vor diesem Hintergrund wurde im Mai 1998 in Deutschland das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz<br />

im Unternehmensbereich" ( KonTraG ) verabschiedet. Das Gesetz bezieht sich primär auf Aktiengesellschaften<br />

und soll Schwächen im Unternehmenskontrollsystem 14 korrigieren: Die Geschäftsleitung<br />

wird verpflichtet, <strong>für</strong> ein angemessenes Risikomanagement zu sorgen. Aber auch bei anderen<br />

Rechtsformen werden anerkannte Mindeststandards erwartet, mit nachhaltigen Konsequenzen <strong>für</strong> die<br />

mittelständische Wirtschaft – und da wieder u. a. als Argumentationshilfe bei der Kreditbeschaffung. 15<br />

Dem „Risikofaktor Kunde" muss durch das Risikomanagement besondere Beachtung geschenkt werden.<br />

Und obwohl dies schon länger bekannt sein dürfte, gehen nach wie vor fast ein Drittel aller Unternehmenspleiten<br />

auf Forderungsausfälle zurück, wobei die mittelständische Wirtschaft besonders<br />

betroffen ist.<br />

Deswegen sollten die eigene Außenstandspolitik und Verwaltung periodisch immer wieder auf Verbesserungen<br />

untersucht werden. Borghöhenbegrenzungen und definierte Zahlungsfristen sollten sich<br />

primär an betriebswirtschaftlichen Kriterien 16 und nicht (nur) an allgemeinen Einschätzungen der Kreditwürdigkeit<br />

orientieren. Hie<strong>für</strong> können Informationen von jenen Stellen verfügbar gemacht werden,<br />

die sich professionell mit Kundenbonität befassen, also z. B. renommierte Kreditauskunfteien, die,<br />

vielfach mit Unternehmensberatung verbunden, weiterführendes Risikomanagement offerieren. 17<br />

Sind nun generell Reorganisationsmaßnahmen erforderlich, um die Managementfunktion Kontrolle<br />

und <strong>Revision</strong> generell auf die (neuen) Erfordernisse von Risiko Management auszurichten, und ein<br />

geeignetes, <strong>für</strong> das Unternehmen maßgeschneidertes, kosten-effizientes „Risiko-Management-<br />

System“ zu implementieren?<br />

13 Darunter fällt auch der der Bank Burgenland aus der Geschäftsbeziehung mit dem deutschen Wirtschaftskriminellen<br />

Homrusch entstandene Schaden aus Kreditbetrug<br />

14 Diese grausliche Wortschöpfung zeigt zum wiederholten Mal deutlich, wie wichtig ein einheitlicher Sprachgebrauch<br />

<strong>für</strong> die Festlegung umsetzbarer und in der Praxis akzeptierter Mindestanforderungen ist.<br />

15 Klaus Oesterle, Leiter Controlling Informationsmanagement der InFoScore-Gruppe in Baden-Baden (<strong>Interne</strong>t)<br />

16 Also z. B. an jener Zeitspanne, die <strong>für</strong> den Weiterverkauf erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Finanzierung<br />

ist nur <strong>für</strong> begründete Sonderfälle – unter Beachtung des zusätzlichen Risikos – angebracht.<br />

17 Das <strong>Interne</strong>t bietet mittels Abfrage über verschiedene Suchmaschinen eine Reihe von „Selbstdarstellungen“<br />

einschlägiger Unternehmensberater an.<br />

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