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shopping edition 2 - Thier2011.de

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Emissionsprospekt<br />

<strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2<br />

hamburgtrust


Inhalt<br />

Verantwortung für den Prospektinhalt 3<br />

Editorial 4<br />

Angebot im Überblick 6<br />

Risiken 14<br />

Anbieterin und Partner 24<br />

Chancen 30<br />

Zweitmarkt 34<br />

Investitionsstandort 38<br />

Immobilienstandort 44<br />

Objektbeschreibung 50<br />

Wirtschaftliche Grundlagen 58<br />

Investitionsplan 61<br />

Prognoserechnung 64<br />

Liquidationsrechnung 71<br />

Sensitivitätsanalyse – Abweichung von der Prognose 71<br />

Steuerliche Grundlagen 74<br />

A. Vorbemerkungen 74<br />

B. Besteuerung in der Erwerbsphase 74<br />

C. Besteuerung in der Nutzungsphase 75<br />

D. Besteuerung bei Beendigung durch Veräußerung 80<br />

E. Erbschaft- und Schenkungsteuer 81<br />

F. Sonstige Angaben 82<br />

Rechtliche Grundlagen 84<br />

I. Vorbemerkungen 84<br />

II. Gesellschaftsrechtliche Struktur 84<br />

III. Investorenvereinbarung 85<br />

IV. Fonds KG 86<br />

V. Treuhandvertrag 100<br />

VI. Verträge zwischen Projektbeteiligten/Lieferungen und Leistungen 102<br />

VII. Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen 106<br />

VIII. Objekt KG 107<br />

IX. Immobilie 112<br />

X. Generalübernehmervertrag 114<br />

XI. Vermietung 117<br />

XII. Finanzierung 124<br />

XIII. Weitere objektbezogene Verträge 126<br />

Vertragsgesellschaften 128<br />

Zeichnungshinweise 132<br />

Gesellschaftsvertrag 133<br />

Treuhandvertrag 148<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 154<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 158<br />

Dieser Prospekt unterliegt nach dem Verkaufsprospektgesetz der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die BaFin.


Verantwortung für den Prospektinhalt<br />

Verantwortung für den Prospektinhalt<br />

Vollständigkeitserklärung<br />

Die Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH („Hamburg Trust“) mit Sitz in Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Pohl<br />

und den Prokuristen Dr. Bernd Walter, übernimmt als Anbieterin die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts und erklärt, dass<br />

ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben, Prognosen und Berechnungen wurden nach gewissenhafter Prüfung von der Hamburg Trust im Auftrag der Hamburg Trust HTG<br />

Deutschland 4 GmbH & Co. KG („Fonds KG“) zusammengestellt.<br />

Die dem Verkaufsprospekt zugrunde liegenden Angaben beruhen auf dem derzeitigen Stand der Planung und auf der Grundlage der erwähnten<br />

Verträge sowie den auf den Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Abweichungen vom<br />

Prospekt durch künftige Entwicklungen bzw. Änderungen der Rechtsgrundlagen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsrichtlinien etc.) ist<br />

ausgeschlossen. Die den Prospektaussagen zugrunde liegenden Annahmen wurden durch die Prospektverantwortliche getroffen. Eine Haftung<br />

für den Eintritt der auf diesen Annahmen beruhenden im Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen wird nicht übernommen.<br />

Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur verbindlich, wenn sie von der Fonds KG schriftlich bestätigt werden. Kein Vermittler oder<br />

sonstiger Dritter ist berechtigt, hiervon abweichende Angaben zu machen.<br />

Prospektaufstellungsdatum: 2. September 2009<br />

Harald Pohl<br />

Geschäftsführer der<br />

Hamburg Trust Grundvermögen<br />

und Anlage GmbH<br />

Dr. Bernd Walter<br />

Prokurist der<br />

Hamburg Trust Grundvermögen<br />

und Anlage GmbH<br />

Geschäftssitz: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

3


Editorial<br />

Hattrick für Ihr Vermögen<br />

Finanzkrise, Inflation, Deflation. Die Turbulenzen bei Banken und Börsen haben das Vertrauen der Anleger in risiko -<br />

reichere Geldanlagen schwinden lassen. Angesichts von zweistelligen Kursverlusten wie zum Beispiel beim<br />

Deutschen Aktienindex DAX von –22,3 % in den letzten zwölf Monaten rücken konservative Werte wie Sicherheit<br />

und Kapitalerhalt stark in den Fokus.<br />

Erstklassige Einzelhandelsimmobilien kommen dabei dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Anleger besonders<br />

entgegen. Denn kaum eine andere Immobilienkategorie weist eine ähnlich hohe Wertbeständigkeit auf, vorausgesetzt,<br />

die Rahmendaten wie Lage, bonitätsstarke Mieter und indexierte Mietverträge stimmen. Gerade mittelbis<br />

langfristig orientierte Anleger mit hohem Sicherheitsbedürfnis setzen daher jetzt verstärkt auf dieses<br />

Segment.<br />

Mit dem aktuellen Fonds <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 von Hamburg Trust bieten wir Ihnen jetzt eine besonders attraktive<br />

Einzelhandelsimmobilie zur Beteiligung an. Unter Leitung unseres Partners ECE, Europas führendem Entwickler<br />

und Betreiber von innovativen Shopping-Centern, entsteht in bester Lage im Herzen der Dortmunder City unter<br />

dem Namen Neues Thier-Areal eine moderne Stadtgalerie, die auf rund 33.000 m 2 rund 150 Geschäften, Gastro -<br />

nomie und kulturellen Events Raum bieten wird.<br />

Die A-Lage direkt an der Haupteinkaufsstraße Dortmunds, dem auch „Goldmeile“ genannten Westenhellweg, die<br />

hohe Nachfrage nach Mietflächen, die stabile Entwicklung der Einzelhandelsumsätze und die guten Perspektiven,<br />

mit der innovativen Mall zusätzliche Einkäufer in die City zu locken, versprechen sowohl stabile laufende Erträge<br />

wie auch Wertstabilität des Objektes selbst. Zusätzliche Verlässlichkeit bietet bei dieser Beteiligung die nachgewiesene<br />

Managementkompetenz des Betreibers ECE, dessen Einkaufscenter in der geplanten Größenordnung im<br />

Schnitt rund 30 % mehr Besucher anziehen als im Bundesschnitt. Und über alle Größenordnungen hinweg erreichen<br />

ECE-Center eine durchschnittlich um 2,7 % bessere Umsatzentwicklung als der deutsche Einzelhandel insgesamt.<br />

Auch die wirtschaftliche Ausgestaltung des Fonds <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 unterstreicht noch einmal den Sicherheits -<br />

aspekt für Investoren. Eine reine Euro-Finanzierung, der anlegerfreundlich kalkulierte Kaufpreis auf der Basis der<br />

realen Mieterträge und ein langfristig festgeschriebener Zinssatz erlauben eine präzise Kalkulation von Kosten<br />

und Erträgen.<br />

Ausführliche Informationen zum Fonds finden Sie auf den folgenden Seiten. Machen Sie das Beste aus Ihrem<br />

Vermögen: mit einer erstklassigen Immobilie in erstklassiger Lage mit erstklassigem Management.<br />

5


Angebot im Überblick<br />

Attraktive Aussichten<br />

Zur Prüfung und Beurteilung: die wichtigsten Fakten zu <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2.<br />

6


Angebot im Überblick<br />

Der Fonds: <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2<br />

Mit dem Fonds <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 können Sie in eines der letzten verfügbaren<br />

großflächigen Shopping-Center-Areale der zehn frequentiertesten<br />

deutschen Fußgängerzonen investieren. Das Angebot richtet<br />

sich an Anleger, die sich mit einer unternehmerischen Beteiligung<br />

lang fristig an diesem Markt engagieren wollen.<br />

Dieses Kapitel verschafft Ihnen einen ersten Überblick über unseren<br />

Fonds. Selbstverständlich informieren wir Sie auch ganz detailliert<br />

und versorgen Sie mit allen wesentlichen Daten und Hintergrund -<br />

informationen, die Sie zur Prüfung und Beurteilung unseres Angebots<br />

benötigen: Wo Sie welche Informationen finden, sagt Ihnen unser<br />

Inhaltsverzeichnis auf Seite 2.<br />

Immobilie<br />

• Modernes Neubau-Shopping-Center mit ca. 50.000 m 2 Mietfläche<br />

und 730 Dachstellplätzen auf einer Grundstücksgröße von<br />

rund 22.000 m 2<br />

• Entwicklung der ECE-Gruppe; europäischer Marktführer für<br />

innerstädtische Shopping-Center<br />

• Breite Streuung durch 150 Shops<br />

• Gehobene Ausstattung entspricht modernen Ansprüchen<br />

• Energieeffiziente Bauweise<br />

• Baubeginn Juli 2009<br />

• Fertigstellung voraussichtlich November 2011<br />

Standort<br />

• Dortmund, zweitgrößte Stadt des Ballungsraumes Ruhrgebiet<br />

• Bedeutendster Verkehrsknotenpunkt Westfalens<br />

• Wirtschafts- und Handelszentrum mit hoher Bevölkerungsdichte<br />

• Großes Einzugsgebiet mit ca. 2,4 Mio. Einwohnern<br />

• Einer der stärksten Einzelhandelsstandorte in der Rhein-Ruhr-<br />

Region<br />

• Innenstadtlage an der Dortmunder Fußgängerzone (unter den zehn<br />

frequenzstärksten Einkaufsstraßen Deutschlands)<br />

Vermietung<br />

• Standardmietvertrag mit überwiegend zehn Jahren Laufzeit und<br />

Inflationsschutz durch 100 %ige Anpassung an den deutschen<br />

Verbraucherpreisindex sowie Umlage sämtlicher Nebenkosten<br />

mit Ausnahme von Instandhaltungen für Dach und Fach und Teile<br />

der Verwaltungskosten<br />

• Sicherheit bei der Erstvermietung, Investitionsvolumen beträgt<br />

das 15,08-Fache der erzielten Miete<br />

Mindestbeteiligung<br />

• EUR 10.000 zzgl. 5 % Agio<br />

• Höhere Beteiligungen in EUR-1.000-Schritten<br />

• Einzahlungstermin: Zehn Bankarbeitstage nach Annahme der<br />

Beitrittserklärung<br />

8


Investitionsplan konsolidiert Fonds KG & Objekt KG (Prognose)<br />

gerundete Werte<br />

in TEUR in % in % pro m 2<br />

Mittelverwendung der Summe des EK BGF*<br />

1. Anschaffungskosten für den Erwerb und die Herstellung der Immobilie<br />

inkl. Nebenkosten und EUR 5,0 Mio. Investitionsreserve 111.372 80,0 163,2 2.565<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen 12.384 8,9 18,1 285<br />

2.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 600 0,4 0,9 14<br />

3. Finanzierungskosten<br />

3.1. Disagio 3.552 2,6 5,2 82<br />

3.2. Bauzeitzinsen und Kreditkosten 5.545 4,0 8,1 128<br />

3.3. Eigenkapital-Zwischenfinanzierung und -Verzinsung 4.753 3,4 7,0 109<br />

4. Liquiditätsreserve 1.089 0,8 1,6 25<br />

Summe 139.296 100,0<br />

Mittelherkunft<br />

in TEUR in %<br />

der Summe<br />

1. Eigenkapital<br />

1.1. Gründungsgesellschafter 5 0,004<br />

1.2. einzuwerbendes Eigenkapital 64.995 46,7<br />

1.3. Kapitalrücklage (Agio) 3.250 2,3<br />

2. Fremdkapital 71.046 51,0<br />

Summe 139.296 100,0<br />

* Anteil von Bruttogeschossfläche (BGF) 110.000 m 2<br />

9


Angebot im Überblick<br />

Auszahlungen<br />

• 6,0 % pro rata temporis vor Steuern für das Jahr der Fertig -<br />

stellung, steigend auf 8,0 % (Auszahlung jeweils bis März des<br />

Folgejahres)<br />

• Auszahlungen bis 2017 steuerfrei<br />

• Während der Bauphase 3,5 % nach Steuern<br />

Handelsrechtliche und steuerrechtliche Ergebnisverteilung<br />

Die Ergebnisverteilung erfolgt im Verhältnis der tatsächlichen geleis -<br />

teten Pflichteinlagen, es sei denn, die Umsetzung der Gleichvertei -<br />

lungsabrede des Gesellschaftsvertrages erfordert eine Vorab zu -<br />

weisung von Gewinnen oder Verlusten an einzelne Gesellschafter.<br />

Während der Platzierungsphase wird das handelsrechtliche Ergebnis<br />

auf die Anleger – unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt ihres Bei -<br />

tritts – so verteilt, dass die Kapitalkonten II der Anleger im selben<br />

Verhältnis zueinander stehen wie die übernommenen Pflichteinlagen.<br />

Das nach Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende Ergebnis<br />

wird nach dem allgemeinen Ergebnisverteilungsmodus auf alle<br />

Anleger im Verhältnis ihrer eingezahlten Pflichteinlage verteilt.<br />

Treten Anleger der Fonds KG unterjährig bei oder erhöhen sie unterjährig<br />

ihre Einlage, nehmen sie insoweit an dem steuerlichen<br />

Ergebnis erst ab dem letzten Tag des Monats der Einzahlung von<br />

Pflichteinlagen (zzgl. Agio/ihres Erhöhungsbetrages) teil.<br />

Gesellschafterrechte<br />

Die mit der Beteiligung an der Fonds KG verbundenen Rechte und<br />

Pflichten der Anleger sind im Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ ausführlich<br />

dargestellt (siehe Seite 84 ff.). Zu den Kontroll-, Entnahmeund<br />

Gewinnverteilungsrechten der Gesellschafter gilt der Gesell -<br />

schaftsvertrag (siehe Seite 133 ff.).<br />

Laufzeit<br />

Eine Kündigung ist erstmals zum 31. Dezember 2026 möglich.<br />

Investitionsvolumen und Haftung<br />

• Das anteilige Investitionsvolumen der Fonds KG beträgt rund<br />

EUR 139,3 Mio. inkl. Agio.<br />

• Das Eigenkapital der Fonds KG beträgt rund EUR 68,25 Mio. inkl.<br />

Agio.<br />

• Geringe Fremdkapitalquote von 51 %, als reine Euro-Finan zie -<br />

rung mit zehn Jahren Zinssicherheit<br />

• Hohe Reserve, mit rund EUR 6 Mio. (über 9 % des nom. Eigen -<br />

kapitals)<br />

• Haftung beschränkt:<br />

Der Anleger haftet den Gläubigern der Fonds KG gegenüber als<br />

Kommanditist der Höhe nach beschränkt auf seine im Handels -<br />

register eingetragene Haftsumme (im Verhältnis EUR 1 : EUR 10<br />

seiner Pflichteinlage). Die Haftung ist grundsätzlich ausgeschlos<br />

sen, soweit die Einlage geleistet ist (vgl. Seite 94).<br />

Gesellschaftsstruktur<br />

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine<br />

Beteili gung an einer deutschem Recht unterliegenden Personen -<br />

gesell schaft in Form einer GmbH & Co. KG. Die Anleger treten der<br />

Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz<br />

„Fonds KG“) direkt als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber<br />

über die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH bei. Der direkte Beitritt<br />

erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung ins<br />

Handelsregister.<br />

Die Fonds KG ist Inhaberin eines Anteils von 39,47 % an der Objekt -<br />

gesellschaft Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste<br />

Grund stücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG, später voraussichtlich<br />

fir mierend unter Neues Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG<br />

(Objekt KG). Den verblei benden Anteil von 60,53 % hält die GB<br />

Immobilien G.m.b.H., die Teile ihrer Beteiligung an andere Investoren<br />

überträgt.<br />

10


Fondsstruktur<br />

Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />

Fondsanbieterin<br />

Hamburg Trust HTG GmbH<br />

Platzierungsgarantin<br />

Anleger<br />

Treugeber und<br />

Direktkommanditist<br />

Hamburg Trust Asset<br />

Management HTAM GmbH<br />

Asset Managerin<br />

HTD4 Verwaltungs GmbH<br />

Komplementärin der Fonds KG<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />

HTB GmbH<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Fonds KG und der Objekt KG<br />

Hamburg Trust Treuhand<br />

HTT GmbH<br />

Treuhandkommanditistin<br />

GB Immobilien G.m.b.H.<br />

Coinvestor<br />

60,53 % Kommanditeinlage Objekt KG<br />

Geschäftsführende Kommanditistin der Objekt KG<br />

Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

Fonds KG<br />

39,47 % Kommanditeinlage Objekt KG<br />

PANTA Vierundsechzigste<br />

Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />

Komplementärin der Objekt KG<br />

ECE Development G.m.b.H. & Co. KG<br />

Projektentwicklung<br />

ECE Projektmanagement<br />

G.m.b.H. & Co. KG<br />

Objektverwaltung und Vermietung<br />

Standortsicherung<br />

Patronatsgeberin<br />

Kommanditgesellschaft PANTA<br />

Vierundsechzigste<br />

Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG<br />

(spätere voraussichtliche Firmierung:<br />

Neues Thier-Areal Dortmund<br />

G.m.b.H. & Co. KG)<br />

Objekt KG<br />

Eigentümerin der Immobilie<br />

ECE Achte Generalübernehmer<br />

G.m.b.H. & Co. KG<br />

Generalübernehmerin<br />

Hamburger Sparkasse AG<br />

Zwischenfinanzierungsgeberin<br />

Deutsche Genossenschafts-<br />

Hypothekenbank AG<br />

Dortmunder Volksbank eG still unterbeteiligt<br />

Sparkasse Dortmund<br />

Sparkasse Bochum<br />

Darlehensgeberin<br />

Dienstleistung<br />

Beteiligung<br />

11


Angebot im Überblick<br />

Die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH ist mit<br />

EUR 5.000 Pflichteinlage Geschäftsführende Kommanditistin der<br />

Fonds KG als auch mit EUR 100 Hafteinlage bei der Objekt KG.<br />

Gutachten<br />

Feri EuroRating Services AG, Bad Homburg („Feri“), eine der führenden<br />

Ratingagenturen Europas, wurde von der Fonds KG mit einem Immo -<br />

bi lienrating (zum Bewertungsstichtag 1. November 2011) be auf tragt.<br />

Der ermittelte Wert liegt über den Anschaffungs-/Herstel lungs kos ten.<br />

• Feri-Rating der Immobilie und Wirtschaftlichkeit mit „A“<br />

Weitere Bewertungsgutachten liegen nach Kenntnis der Anbieterin<br />

nicht vor.<br />

Eine Mittelverwendungskontrolle wurde nicht beauftragt.<br />

GfK GeoMarketing GmbH, Hamburg (GfK), wurde von der Fonds KG<br />

mit einem Standortgutachten beauftragt.<br />

• Das Fazit von GfK belegt: „Insgesamt gesehen stellt das geplante<br />

Shopping-Center auf dem Thier-Areal eine der wenigen noch er -<br />

hält lichen innerstädtisch integrierten Standortlagen in deutschen<br />

Großstädten dar. Zudem gibt es in Deutschland eine nur<br />

überschaubare Zahl an Objekten, die eine ähnliche Standort -<br />

qualität, Dimensionierung und Nachfrageplattform mitbringen.“<br />

Partner ECE<br />

Die ECE verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung im Bereich<br />

Shopping-Center und ist heute mit 112 innerstädtischen Shopping-<br />

Centern Marktführer in Europa. Mit der ECE-Gruppe besteht ein<br />

Vertragsverhältnis für die Objektbetreuung und Geschäftsbesorgung<br />

über mindestens 15 Jahre. Damit sind die professionelle Betreuung<br />

des Objektes sowie die Standortetablierung und -sicherung über die<br />

geplante Fondslaufzeit gewährleistet. Die erstklassige Arbeit der ECE-<br />

Gruppe lässt sich an den Centerumsätzen ablesen. Trotz schwacher<br />

deutscher Einzelhandelskonjunktur konnten die durch die ECE ge -<br />

managten Einkaufscenter überdurchschnittliche Umsätze erreichen.<br />

Besteuerung<br />

Eine Beteiligung an der Fonds KG führt im Wesentlichen zu Ein -<br />

künften aus Vermietung und Verpachtung sowie zu einem kleinen<br />

Anteil zu Kapitalerträgen. In den ersten acht Jahren bis 2017 fällt<br />

voraussichtlich keine Ertragsteuer aus dem Beteiligungsangebot an.<br />

Der Veräußerungs gewinn ist nach zehn Jahren steuerfrei.<br />

Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag auf die<br />

Zinserträge ist in der Kalkulation berücksichtigt.<br />

Zielgruppe<br />

Das Angebot richtet sich an Privatpersonen mit langfristigem Anlage -<br />

horizont, deren Wohnsitz in Deutschland liegt und die dort unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind. Teilplatzierungen können auch in der<br />

Schweiz erfolgen; die Höhe dieser Teilbeträge steht zum Zeit punkt<br />

der Prospektaufstellung noch nicht fest.<br />

12


Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 – Abweichung von der Prognose<br />

in EUR<br />

Verkaufsfaktor 14,00-fach 15,08-fach 16,00-fach<br />

Investitions-/Bauphase (2009 bis 2011)<br />

Nominalbeteiligung 10.000 10.000 10.000<br />

Agio 5 % bezogen auf die Nominalbeteiligung 500 500 500<br />

Effektiv gebundenes Eigenkapital 10.500 10.500 10.500<br />

geplante Barauszahlungen nach Steuern in der prognostizierten Bauphase* 656 656 656<br />

in % der Nominalbeteiligung 6,6 % 6,6 % 6,6 %<br />

Betriebsphase (2011 bis 2026)<br />

geplante Barauszahlungen vor Steuern in der prognostizierten Betriebsphase 9.675 9.675 9.675<br />

Steuern während der Betriebsphase** –1.810 –1.810 –1.810<br />

Ergebnis nach Steuern während der Betriebsphase 7.865 7.865 7.865<br />

in % der Nominalbeteiligung 78,6 % 78,6 % 78,6 %<br />

Liquidationsphase 2027<br />

Geschätzter Anteil am Liquidationserlös 13.635 15.226 16.582<br />

Steuern aus Veräußerung 0 0 0<br />

Geschätzter Anteil am Liquidationserlös 13.635 15.226 16.582<br />

in % der Nominalbeteiligung 136,3 % 152,3 % 165,8 %<br />

Gesamtergebnis nach Steuern<br />

Mittelrückfluss inkl. Eigenkapital nach Steuern 22.156 23.747 25.103<br />

in % der Nominalbeteiligung 222 % 237 % 251 %<br />

* Einzahlung der Nominalbeteiligung zzgl. 5 % Agio zum 31. Dezember 2009<br />

** Einkommensteuer und Abgeltungsteuer: kalkulierter Einkommensteuersatz 45 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer; kalkulierter Abgeltungsteuersatz 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

ohne Kirchensteuer<br />

Alle Angaben sind aus EDV-technischen Gründen gerundet.<br />

13


Risiken<br />

Auf dem Prüfstand<br />

!<br />

Stellen Sie <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 auf die Probe.<br />

14


Risiken<br />

Risiken<br />

Hinweise<br />

Mit einer Beteiligung an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4<br />

GmbH & Co. KG (nachfolgend die „Fonds KG“) geht der Anleger ein<br />

langfristiges unternehmerisches Engagement ein. Dabei darf nicht übersehen<br />

werden, dass auch Risiken im Hinblick auf eine Änderung der<br />

diesem Prospekt zugrunde gelegten Rahmenbedingungen bestehen.<br />

Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesentlichen tatsäch -<br />

lichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken im Zusammenhang mit<br />

der Vermögensanlage einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung<br />

einhergehenden Risiken. Insbesondere bestehen wirtschaftliche,<br />

steuerliche und personenbezogene Risiken sowie Risiken im<br />

Zusammenhang mit den sozioökonomischen Rahmenbedingungen.<br />

Bei gleichzeitiger negativer Entwicklung mehrerer Einflussgrößen<br />

kann dies zur Insolvenz der Fonds KG oder der Objekt KG und damit<br />

auch der Fonds KG führen. Folge einer solchen Insolvenz kann der<br />

Totalverlust des eingesetzten Kapitals sein. Zu den im Folgenden dargestellten<br />

Risiken kommen noch individuelle Risiken auf Ebene des<br />

einzelnen Anlegers. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur für<br />

Investoren geeignet, die bei negativer Entwicklung einen entstehenden<br />

Verlust hinnehmen können.<br />

Das steuerliche Konzept basiert auf dem zum Prospekt auf stel lungs -<br />

datum geltenden Recht, der Rechtsprechung sowie der veröffentlichten<br />

Verwaltungsauffassung. Eine Änderung der Steuergesetze,<br />

Rechtsprechung oder Verwaltungsauffassung kann Auswirkungen<br />

auf die prognostizierten Rückflüsse haben und zu einer steuerlichen<br />

Mehrbelastung der Anleger führen.<br />

Jedem Anleger wird ausdrücklich angeraten, vor Eingehen<br />

einer Beteiligung an der Fonds KG alle Risiken eingehend<br />

selbst zu prüfen und sich, soweit erforderlich, dazu eigener,<br />

fachkundiger Berater zu bedienen.<br />

Risikoklassen<br />

Die nachfolgend dargelegten Risiken lassen sich vorab in folgende<br />

drei Risikoklassen einordnen:<br />

• Prognosegefährdende Risiken sind solche Risiken, die zu einem<br />

schwächeren als dem prognostizierten Ergebnis der Beteiligung<br />

führen können.<br />

• Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, deren Eintritt sich direkt<br />

auf das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage auswirken<br />

und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals führen kann.<br />

• Anlegergefährdende Risiken gehen über die vorgenannten<br />

Risiko gruppen noch hinaus, da sie zu einem Verlust nicht nur<br />

des gesamten eingesetzten Kapitals führen, sondern auch das<br />

weitere Vermögen des Anlegers gefährden können.<br />

Wesentliche Risiken<br />

Die folgenden Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten.<br />

Treten Risiken kumuliert auf, kann das Gesamtrisiko in eine<br />

höhere Kategorie fallen als jedes Einzelrisiko. So können sich realisierende<br />

Risiken auch zu einem Totalverlust der Einlagen der Anleger<br />

führen, insbesondere wenn die Beteiligung der Fonds KG an der<br />

Objekt KG oder die Immobilie wertlos werden sollte. Zudem kann ein<br />

Einzelrisiko bei einem äußerst ungünstigen Verlauf in eine höhere<br />

Kategorie fallen als nachfolgend angegeben. Hinzu können indivi -<br />

duelle Risiken auf Ebene des einzelnen Anlegers kommen.<br />

16


Das maximale Risiko der Anleger umfasst die Summe der nachfolgend<br />

im Einzelnen beschriebenen Risiken, zusammengefasst somit:<br />

• Den Verlust der Einlage, des Agios sowie der geleisteten bzw.<br />

noch zu leistenden Steuern, denen keine Steuererstattung<br />

gegen übersteht. Sofern der Anleger seine Beteiligung fremd -<br />

finanziert hat, umfasst das maximale Risiko weiter die hierfür<br />

entstandenen Zinsen und Kosten sowie, wenn die Fonds KG das<br />

eingezahlte Kapital nicht zurückzahlen kann, der Anleger aber<br />

dennoch verpflichtet bleibt, das entsprechende Darlehen sowie<br />

die aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen, zusätzlich die aus seinem<br />

übrigen Vermögen zurückzuzahlende Darlehensvaluta.<br />

• Eine Schadensersatzleistung durch den Anleger, welche dieser<br />

im Fall einer Pflichtverletzung nach den Bestimmungen des Ge sellschaftsvertrages<br />

zu leisten verpflichtet ist.<br />

• Eine Rückzahlung von Auszahlungen der Fonds KG, sofern das<br />

Kapital konto des Anlegers durch die Auszahlung unter den Be -<br />

trag seiner Haftungseinlage abgesunken ist oder weiter absinkt.<br />

• Steuerzahlungen ohne entsprechende Auszahlungen aus der<br />

Fonds KG.<br />

• Steuerzahlungen bezüglich sonstiger Grundstücke des Anlegers<br />

aufgrund der Begründung eines gewerblichen Grundstücks -<br />

handels.<br />

Die Risiken im Einzelnen<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

Folgende Risiken sind als prognosegefährdende Risiken im oben<br />

genannten Sinne zu qualifizieren. Das bedeutet, dass ihr Eintritt ein<br />

schwächeres als das prognostizierte Ergebnis der Beteiligung<br />

bewirkt.<br />

1. Erhöhung der Investitionskosten<br />

Die im Investitionsplan der Fonds KG bzw. auf Ebene der Objekt KG<br />

angesetzten Kosten und Vergütungen für Dienst- und sonstige<br />

Leis tungen sowie Garantien beruhen überwiegend auf bereits<br />

abgeschlossenen Verträgen. Es besteht dennoch ein Risiko von<br />

Kosten erhöhungen, da nicht in jedem Fall ein Festpreis vereinbart<br />

werden konnte. Sich daraus ergebende zusätzliche Kosten können<br />

ein schwächeres als das prognostizierte Ergebnis der Beteiligung<br />

bewirken.<br />

2. Zusätzliche Instandhaltungs- und Modernisierungskosten<br />

sowie nicht umlagefähige Betriebskosten und Reparaturen;<br />

Investitionen zur Werterhaltung<br />

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Objekt KG und damit mittelbar<br />

der Fonds KG beinhaltet kalkulierte Kosten für die Instandhaltung und<br />

Modernisierung der Immobilie sowie Betriebskosten, die nicht auf<br />

die Mieter umgelegt werden können. Es besteht das Risiko, dass die<br />

kalkulierten Ansätze überschritten werden und dadurch Ertrags -<br />

einbußen entstehen. Ebenso können heute noch nicht vorhersehbare<br />

Investitionen zur Werterhaltung erforderlich werden, insbesondere<br />

nach Mieterwechseln. Sofern Mietern eine Verpflichtung zur<br />

Instandhaltung obliegt, droht ein Nachteil, wenn diese ihre Pflichten<br />

nicht einhalten oder erfüllen können, z. B. wegen mangelnder Boni -<br />

tät. Diese Umstände sind in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der<br />

Objekt KG pauschal durch entsprechende Abschläge berücksichtigt.<br />

Diese Ab schläge können zu niedrig angesetzt sein. Ein etwa über<br />

die kalkulierten Beträge hinausgehender Investitionsbedarf müsste<br />

aus einer bestehenden Rücklage oder Liquiditätsreserve, aus einer<br />

Kreditaufnahme, aus Einnahme überschüssen zulasten der Aus -<br />

zahlungen oder durch eine Kombi nation dieser Finanzierungsquellen<br />

bestritten werden. Daraus ergibt sich das Risiko, dass die<br />

Auszahlungen an die Anleger reduziert werden müssten.<br />

3. Kapitaldienstrisiken aus einer Änderung der Zinssätze,<br />

einer Erhöhung des Darlehensbetrags und der Tilgung<br />

Im Rahmen der langfristigen Finanzierung auf Ebene der Objekt KG<br />

besteht das Risiko von Zinssteigerungen nach Ablauf der Zins -<br />

bindungsfrist, d. h. nach dem 30. Juni 2019. Nach Ablauf der<br />

Zinsbindungsfrist kann der dann zu vereinbarende Zinssatz für die<br />

Anschlussfinanzierung über dem in der Prognoserechnung angenommenen<br />

Anschlusszinssatz liegen. Negative Veränderungen des Zins -<br />

niveaus können hier Auswirkungen auf die prognostizierte Auszah -<br />

lung oder auf die Höhe der Liquiditätsreserve haben.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der für die Anschluss finan -<br />

zierung mit anfänglich 1,0 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen kalkulierte<br />

Tilgungssatz tatsächlich höher ausfällt als kalkuliert. Dies hätte negative<br />

Auswirkungen auf den Liquiditätsabfluss und die prognostizierte<br />

Auszahlung.<br />

Im Rahmen der Zwischenfinanzierung auf Ebene der Fonds KG für den<br />

Erwerb der Kommanditanteile an der Objekt KG durch die Fonds KG<br />

sowie der damit verbundenen Kosten besteht das Risiko einer realen<br />

Erhöhung des kalkulatorisch angenommenen Nominalzinssatzes<br />

(EURIBOR als Referenzzinssatz zzgl. Aufschlag der Marge). Ebenso<br />

kann die Bauzeitfinanzierung höher ausfallen als kalkuliert. Eine<br />

Zinssatzerhöhung kann die Investitionskosten erhöhen und die<br />

Liquidität sowie prognostizierte Auszahlung der Fonds KG negativ<br />

beeinflussen.<br />

4. Zinseinnahmen-Risiko<br />

Es kann sein, dass die Zinseinnahmen geringer ausfallen als kal -<br />

kuliert. Dies kann zu geringeren Ergebnissen bei der Objekt KG<br />

und/oder der Fonds KG führen, was wiederum zu einem schwächeren<br />

als dem prognostizierten Ergebnis der Beteiligung der Anleger führen<br />

würde.<br />

17


Risiken<br />

5. Gewährleistungsverpflichtungen in den Grundstücks -<br />

kaufverträgen<br />

Die von den jeweiligen Verkäufern der Grundstücke in den<br />

Grundstückskaufverträgen gegenüber der Objekt KG abgegebenen<br />

Gewährleistungsverpflichtungen sind nicht in voller Höhe abgesichert.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass solche Ansprüche gerichtlich<br />

geltend gemacht werden müssen und diese auch beim Obsiegen in<br />

einem gerichtlichen Verfahren mangels Bonität des Anspruchs -<br />

gegners nicht durchsetzbar sind. In den vorbezeichneten Fällen wäre<br />

die Ertragssituation der Objekt KG und als Folge der Fonds KG beeinträchtigt,<br />

was negative Ertragsfolgen für die Anleger nach sich<br />

ziehen kann.<br />

6. Änderungen der steuerrechtlichen Rechtslage<br />

Die steuerlichen Darstellungen und Erläuterungen in diesem Prospekt<br />

basieren auf den derzeit geltenden Steuergesetzen, der veröffentlichten<br />

Rechtsprechung und den Verwaltungsanweisungen. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass Änderungen in der Gesetzgebung, Recht spre -<br />

chung bzw. den Verwaltungsanweisungen negative Auswir kun gen<br />

auf die steuerliche Beurteilung der Objekt KG, der Fonds KG bzw. der<br />

beteiligten Anleger haben werden.<br />

7. Aberkennung der Einkunftserzielungsabsicht<br />

Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH („Hamburg Trust“)<br />

geht davon aus, dass die Fonds KG insgesamt einen Überschuss der<br />

Einnahmen über die Werbungskosten erzielen wird. Allerdings kann<br />

die Fremdfinanzierung der von den Anlegern zu leistenden Komman -<br />

diteinlagen dazu führen, dass ein steuerlicher Überschuss auf Ebene<br />

der Anleger nicht erreicht wird. Für die betroffenen Anleger besteht<br />

dabei das Risiko, dass die Einkunftserzie lungs absicht des Anlegers<br />

hinsichtlich der Beteiligung an der Fonds KG seitens der Finanz -<br />

verwaltung nicht anerkannt wird, was zu höheren Steuerbelastungen<br />

der Anleger führen kann.<br />

8. Aufteilung der Anschaffungskosten<br />

Die in der Kalkulation berücksichtigten Abschreibungen für Abnut -<br />

zung des Gebäudes wurden nach dem Verhältnis der Anschaffungs -<br />

kosten nebst Anschaffungsnebenkosten des Grundstückes zum<br />

Pauschalpreis gemäß Generalübernehmervertrag nebst Anschaf -<br />

fungs nebenkosten vorgenommen. Weichen die tatsächlichen Ver -<br />

hält nisse hiervon ab oder nimmt die Finanzverwaltung für steuerliche<br />

Zwecke eine abweichende Aufteilung der Anschaffungskosten auf<br />

das Gebäude und den Grund und Boden vor und ergibt sich hierbei<br />

eine abweichende Verteilung der Anschaffungskosten zulasten des<br />

Gebäudeanteils, verringern sich die abschreibbaren Anschaffungs -<br />

kosten des Gebäudes. Als Folge fällt das zu versteuernde Ergebnis<br />

der Objekt KG bzw. der Fonds KG höher aus und die prognostizierte<br />

Rendite der Anleger entsprechend geringer.<br />

9. Steuerliche Ergebnisverteilung<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG wird in den Jahren<br />

2009 bis 2011 das steuerliche Ergebnis – vorbehaltlich bestimmter<br />

Vorabvergütungen – gleichmäßig über alle Anleger verteilt, die ihre<br />

Pflichteinlage bis zum jeweiligen Jahresende eingezahlt haben. Bis<br />

zum Erreichen einer Gleichverteilung soll auch in Folgejahren eine<br />

Vorabzuweisung von steuerlichen Ergebnisanteilen erfolgen. Sollte<br />

diese besondere Ergebnisverteilung von der Finanz verwaltung nicht<br />

anerkannt werden, könnte es bei einzelnen Anle gern zu steuerlichen<br />

Mehrbelastungen kommen.<br />

10. Umsatzsteuer<br />

Da die Fonds KG nicht und die Objekt KG nicht in vollem Umfang zum<br />

Vorsteuerabzug berechtigt sind, können höhere Kosten entstehen,<br />

sofern die Finanzverwaltung als umsatzsteuerbefreit behandelte<br />

Leis tungen umsatzsteuerpflichtig behandelt. Weiterhin kann im Falle<br />

einer Erhöhung des (regulären) Umsatzsteuersatzes von derzeit<br />

19,0 % ein höherer Aufwand auf Ebene der Fonds KG bzw. der<br />

Objekt KG entstehen. Dies kann zu verminderten Mittelrückflüssen<br />

an die Anleger führen.<br />

11. Abweichende steuerrechtliche Beurteilung<br />

Die Ermittlung der in der Prognoserechnung ausgewiesenen steuer -<br />

lichen Ergebnisse wurde auf der Grundlage einer steuerrechtlichen<br />

Beurteilung des Investitionsvorhabens unter Berücksichtigung der<br />

geltenden Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Verwaltungs anwei -<br />

sungen vorgenommen. Die steuerlichen Auswirkungen einer Beteili -<br />

gung an der Fonds KG sind jedoch nicht durch verbindliche Auskünfte<br />

abgesichert, sie geben vielmehr die Einschätzung der beauftragten<br />

Steuer-, Rechts- und sonstigen Berater wieder. Auch Erfahrungs -<br />

werte aus vergleichbaren, in der Vergangenheit bereits initiierten<br />

Beteiligungsmodellen liegen der Anbieterin noch nicht vor. Es kann<br />

daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung im<br />

Rahmen des Veranlagungsverfahrens oder einer steuerlichen Außen -<br />

prüfung bei der Fonds KG bzw. Objekt KG eine andere als die hier vertretene<br />

Rechtsauffassung vertritt, die sich nachteilig auf die Steuer -<br />

belastung der beteiligten Anleger auswirken kann. In diesem Zusam -<br />

menhang ist zu beachten, dass steuerliche Ergebnisse, die bei einem<br />

Anleger zu Steuernachzahlungen führen, ab dem 16. Monat nach<br />

Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, zu verzinsen sind. Für<br />

jeden vollen Monat sind Zinsen in Höhe von 0,5 % auf den noch<br />

ausstehenden Betrag an die Finanzverwaltung zu zahlen. Die hier<br />

dargestellten Hinweise beziehen sich auf steuerliche Risiken in<br />

Deutschland. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich für<br />

Anleger, die in Deutschland nicht ansässig sind (beschränkt<br />

Steuerpflichtige), zusätzliche Steuerrisiken, z. B. aufgrund einer<br />

abweichenden steuerlichen Behandlung oder durch Änderungen von<br />

zwischenstaatlichen oder verfahrensrechtlichen Besteuerungs be -<br />

stim mungen, ergeben können.<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Folgende Risiken sind als anlagegefährdende Risiken qualifiziert,<br />

d. h. als solche, die entweder die Anlageobjekte oder die gesamte<br />

Vermögensanlage gefährden und damit auch zu einem Totalverlust<br />

des eingesetzten Kapitals des Anlegers führen können.<br />

12. Fertigstellung des Objekts<br />

Es besteht das Risiko, dass die Bauleistungen durch die ECE General -<br />

übernehmer nicht termingerecht durchgeführt werden können, z. B.<br />

bei Verzögerungen im Bau, weiteren Altlasten auf klä rungs maß -<br />

nahmen, Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen, Kampf mittel b esei ti -<br />

18


gung, auf dem Gelände des Thier-Areal-Grundstücks statt findenden<br />

archäologischen Grabungen oder behördlichen Anord nungen und<br />

Abänderungen der Baugenehmigung, und damit die plangemäße<br />

Fertigstellung des Objekts gefährdet wird. Dies würde ggf. zu einem<br />

späteren Mietbeginn und späterer Mietzahlungen sowie höh eren<br />

Baukosten wie Bauzeitzinsen führen. Hier besteht das Risiko, dass<br />

Schäden nicht vollständig durch die im General über nehmervertrag<br />

vereinbarten Vertragsstrafen abgedeckt sind.<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass für das Bauvorhaben notwendige<br />

Grundstücke wegfallen, sofern gesetzliche Vorkaufsrechte ausgeübt<br />

werden oder die Objekt KG ihr zustehende Rücktrittsrechte aus<br />

den Grundstückskaufverträgen wahrnimmt und damit die Reali sie -<br />

rung des Bauvorhabens gefährdet wird. Auch die Nichtausführung<br />

oder die abweichende Ausführung von Bauleistungen kann zu<br />

Mehrkosten oder zur Gefährdung des Bauvorhabens insgesamt führen.<br />

Dadurch kann das prognostizierte Ergebnis verfehlt und die<br />

Vermögensanlage gefährdet werden.<br />

13. Risiko der Wertentwicklung<br />

Die Kalkulationen und Planungen der Objekt KG und der Fonds KG<br />

basieren jeweils auf der Annahme einer Wertsteigerung der<br />

Immobilie. Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös der Immo -<br />

bilie hängt unter anderem wesentlich von der Entwicklung des deutschen<br />

Immobilienmarktes sowie des regionalen Immobilienmarktes<br />

für Gewerbeimmobilien (insbesondere einer eventuellen Erhöhung<br />

des Flächenangebotes), der Standortentwicklung und der Entwick -<br />

lung des Zustandes der Immobilie ab. Sofern sich die Märkte,<br />

Standorte oder Immobilie negativ entwickeln, bzw. die Märkte rückläufig<br />

sind, stagnieren oder schwächer wachsen als erwartet, können<br />

die geplanten Ergebnisse nicht erreicht werden, sodass zum einen<br />

die vorgesehenen Erträge nicht erzielt werden können und zum anderen,<br />

dass die Fonds KG das in die Objekt KG bzw. die Immobilie inves -<br />

tierte Kapital ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Dies gilt insbesondere,<br />

wenn im Zusammenhang mit einer eventuellen Veräuße -<br />

rung der Immobilie erhebliche Umgestaltungen erforderlich werden<br />

(sog. Revitalisierungskosten). Dadurch kann die Vermögensanlage<br />

gefährdet werden. Sofern die Beteiligung innerhalb der 10-Jahresfrist<br />

gemäß § 23 EStG verkauft wird, ist der Verkauf steuerpflichtig.<br />

14. Mieteinnahmen-/Mietausfallrisiko<br />

Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg dieses Beteiligungsangebots<br />

ist die Erzielung der prognostizierten Mieteinnahmen aus der<br />

Immobilie. Es besteht das Risiko, dass die prognostizierten Miet -<br />

einnahmen nicht erreicht werden, dass Mieter ausfallen und im Falle<br />

von Kündigungen oder nach vertragsgemäßem Ablauf der<br />

Mietverträge die Flächen nicht oder nur zu einer niedrigeren Miete<br />

als der jeweils kalkulierten weitervermietet werden können. Die<br />

zugrunde gelegten Planungen und Berechnungen unterstellen, dass<br />

die Mieter der Immobilie ihren vertraglichen Pflichten nachkommen<br />

und keine Mietausfälle von mehr als 1 % in den ersten fünf Jahren<br />

und fortan 2 % der Gesamtmiete auftreten. Es besteht das Risiko,<br />

dass Mieter z. B. aufgrund der nachhaltigen Verschlechterung<br />

ihrer wirtschaftlichen Situation ausfallen (Bonitätsrisiko) und die<br />

betroffenen Flächen nicht oder nur zu einer niedrigeren Miete oder<br />

nur unter Inkaufnahme mietzahlungsfreier Zeiträume oder Gewäh -<br />

rung von Zuschüssen zu Mieterausbauten vermietet werden können.<br />

Mietmindereinnahmen bzw. Mietausfälle über die Annahmen im<br />

Verkaufsprospekt hinaus können zur Folge haben, dass die tatsäch -<br />

liche Ertragsentwicklung hinter den in der Prognoseberechnung kalkulierten<br />

Ergebnissen zurückbleibt und damit zu einer Reduzierung<br />

oder einem Ausfall der prospektierten Auszahlungen führt. Eine<br />

Insolvenz der Objekt KG könnte zu einer Dar lehenskündigung führen<br />

und damit zu einer Gefährdung der Vermögensanlage.<br />

15. Risiken unvollständiger Versicherungen und höherer<br />

Versicherungskosten<br />

Es ist unsicher, ob die noch abzuschließenden Versicherungen<br />

die Immobilie gegen sämtliche sie betreffenden Risiken absichern<br />

können. Dies kann zum Beispiel für bestimmte Arten von Natur -<br />

katastrophen gelten. Sollte ein Schaden durch ein nicht versichertes<br />

Schadens ereignis entstehen oder sollten Versicherungsleistungen in<br />

einem Schadens fall nicht in ausreichender Höhe erfolgen, hätte die<br />

Objekt KG die Differenz zu tragen, wodurch sich das prognostizierte<br />

Ergebnis der an der Objekt KG beteiligten Fonds KG verschlechtern<br />

oder auch eine Gefährdung der gesamten Vermögensanlage eintreten<br />

kann. Hinsichtlich der noch abzuschließenden Versicherungen<br />

besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Versicherungsbeiträge die<br />

prognostizierten Versicherungsbeiträge übersteigen könnten. Des<br />

Weiteren besteht das Risiko bei einem Neuabschluss der<br />

Versicherungs ver träge, dass eine höhere Selbstbeteiligung übernommen<br />

werden muss. Dadurch kann das prognostizierte Ergebnis verfehlt<br />

und die Vermögensanlage gefährdet werden.<br />

16. Risiko fehlender Mittelverwendungskontrolle<br />

Es ist keine Mittelverwendungskontrolle vorgesehen. Es wird demnach<br />

nicht von einem speziell hierfür zuständigen Dritten geprüft, ob<br />

Mittel durch die Fonds KG anders als in diesem Prospekt dargestellt<br />

verwendet werden. Sollte eine abweichende Mittelverwendung er -<br />

fol gen, kann dies das Anlageobjekt oder die Vermögensanlage<br />

gefährden.<br />

17. Risiko aus der Bestellung von Sicherheiten<br />

Die Ansprüche der Darlehensgeber des langfristigen Darlehens auf<br />

Ebene der Objekt KG sind durch Grundschulden auf der Immobilie und<br />

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem General über -<br />

nehmer vertrag einschließlich der Ansprüche aus der Patronats erklä -<br />

rung der ECE Projektmanagement besichert. Sollte es nach einem Ver -<br />

tragsverstoß (insbesondere einem Verstoß gegen die Zahlungs ver -<br />

pflichtungen) unter dem Darlehensvertrag zu einer Vollstreckung der<br />

Darlehensgeber in die Sicherheiten kommen, ist es möglich, dass der<br />

Erlös aus einer Zwangsvollstreckung nicht ausreicht, um nach Rück -<br />

zahlung des Darlehens Auszahlungen an die Anleger vorzunehmen.<br />

Die Ansprüche des Darlehensgebers des Zwischenfinanzierungs dar -<br />

lehens auf Ebene der Fonds KG sind durch Verpfändung der Gesell -<br />

schaftsanteile an der Objekt KG, Abtretung des in der Investoren -<br />

vereinbarung vorgesehenen Entnahmeanspruches auf die geleistete<br />

Kommanditeinlage, Verpfändung des Zeichnerkontos bei der<br />

Hamburger Sparkasse AG und Verpfändung der Platzierungsgarantie<br />

besichert. Sollte es nach einem Vertragsverstoß unter dem Dar -<br />

lehens vertrag zu einer Vollstreckung des Darlehensgebers in die<br />

19


Risiken<br />

Sicherheiten kommen, kann es aufgrund der vorstehenden Abtre -<br />

tungen und Verpfändungen dazu kommen, dass der Erlös aus einer<br />

Zwangsvollstreckung nicht ausreicht, um nach Rückzahlung des<br />

Darlehens Auszahlungen an die Anleger vorzunehmen. Außerdem<br />

besteht die Gefahr des Ausfalls sämtlicher als Sicherheiten gestellten<br />

Zahlungsansprüche. Zu einem Ausfall kann es kommen, wenn<br />

Zahlungsansprüche entweder vollständig für den Kapitaldienst des<br />

Darlehens verwendet werden oder wenn ein Vertragsverstoß unter<br />

den Darlehen vorliegt und der Darlehensgeber daraufhin sein Zurück -<br />

behaltungsrecht hinsichtlich der Zahlungsansprüche geltend macht<br />

und diese zur Befriedigung seiner Forderungen aus den Darlehens -<br />

verträgen verwendet. Dies kann die Vermögensanlage des Anlegers<br />

gefährden.<br />

18. Risiko bei einer Verlängerung und aus der Kündigung<br />

der Fremdfinanzierung sowie bei Abschluss zusätzlicher<br />

Finanzierungen<br />

Die Kreditverträge über die Fremdfinanzierung räumen – ebenso wie<br />

einzelne gesetzliche Bestimmungen – dem Kreditgeber außerordentliche<br />

Kündigungsrechte ein. Im Falle einer außerordentlichen Kün -<br />

digung der vorgenannten Verträge besteht das Risiko, dass diese<br />

nicht neu abgeschlossen werden können und so die Vermögens -<br />

anlage gefährdet wird. Außerdem besteht im vorstehenden Fall<br />

das Risiko, dass diese Verträge nur zu für die Objekt KG oder die<br />

Fonds KG wirtschaftlich schlechteren Bedingungen neu abgeschlossen<br />

werden können und somit das prognostizierte Ergebnis verfehlt<br />

wird. Das Darlehen der Objekt KG ist bis zum 31. Dezember 2021<br />

befristet. Für eine weitere Finanzierung ist nicht sichergestellt, dass<br />

diese zu den kalkulierten Bedingungen abgeschlossen werden kann.<br />

Höhere Zinsen oder Tilgungsbeträge können zu einer Ertrags ver -<br />

schlechterung führen. Falls nach einer außerordentlichen Kündigung<br />

oder dem Auslaufen der Fremdfinanzierungsverträge diese nicht neu<br />

abgeschlossen werden können, ist die Vermögensanlage des Anle -<br />

gers gefährdet. Gleiches gilt, wenn zusätzliche Finanzierungen, z. B.<br />

für einen erhöhten Investitionsbedarf, der nicht durch die bestehende<br />

Finanzierung und Liquiditätsreserve gedeckt ist, nicht abgeschlossen<br />

werden können.<br />

19. Risiken aus der Bindungswirkung von Gesellschafter -<br />

beschlüssen der Fonds KG<br />

Gesellschafterrechte innerhalb der Fonds KG werden in einzu -<br />

berufenden Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren wahrgenommen. Für den Fall, dass an den<br />

Gesellschafterversammlungen oder Abstimmungen nur eine Minder -<br />

heit der Gesellschafter teilnimmt, kann dies zu Beschlussfassungen<br />

führen, welche die Mehrheit der Gesellschafter, die nicht anwesend<br />

oder vertreten waren bzw. – im schriftlichen Verfahren – nicht an der<br />

Beschlussfassung teilgenommen haben, gegen sich gelten lassen<br />

müssen. Ferner besteht das Risiko, auch bei Teilnahme an der<br />

Beschlussfassung durch eine beschlussfähige Mehrheit überstimmt<br />

zu werden und die Folgen dieser Entscheidung gegen sich gelten lassen<br />

zu müssen.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass der Fonds KG Großanleger, bei<br />

denen es sich auch um Hamburg Trust oder mit dieser verbundene<br />

Unternehmen handeln kann, als Kommanditisten beitreten. Es be -<br />

steht dann die Möglichkeit, dass die Fonds KG von einem oder wenigen<br />

Anlegern beherrscht werden kann. Durch die Stimmenmehrheit<br />

dieses oder dieser Großanleger können Gesellschafterbeschlüsse<br />

gegen den Willen der weiteren Anleger gefasst werden. Diese weiteren<br />

Anleger müssen die so gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />

gegen sich gelten lassen. Dieses Risiko besteht speziell hinsichtlich<br />

eines Beitritts des Platzierungsgaranten. Derzeit ist noch nicht abzusehen,<br />

ob und in welcher Höhe eine solche Beteiligung erfolgt. Dies<br />

richtet sich nach dem Finanzierungsbedarf, d. h. des Betrags des von<br />

Anlegern nicht gezeichneten Kapitals. Eine solche Beteiligung kann<br />

wirtschaftliche Nachteile für die Beteiligung der Anleger bis zum<br />

Verlust der Einlage nach sich ziehen.<br />

20. Risiken aus der Bindungswirkung von Gesellschafter -<br />

beschlüssen der Objekt KG<br />

Die Fonds KG hält lediglich eine Minderheitsbeteiligung an der<br />

Objekt KG. Die Mehrheit der Kommanditanteile wird von der<br />

Immobilien G.m.b.H. (GB) gehalten. Die Stimmrechte bemessen sich<br />

nach der Höhe der jeweiligen Beteiligung. Der Gesellschaftsvertrag<br />

der Objekt KG sieht vor, dass ein Teil der Beschlüsse der Gesellschaft<br />

lediglich der einfachen Stimmenmehrheit bedürfen. Es besteht das<br />

Risiko, dass die Objekt KG von der GB oder Investoren, auf die die<br />

GB Teile ihres Kommandit anteils übertragen hat, beherrscht werden<br />

kann. Durch die Stimmen mehrheit der GB oder anderer Investoren<br />

können Gesellschafter beschlüsse auch gegen den Willen der<br />

Fonds KG gefasst werden. Die Fonds KG muss die so gefassten<br />

Gesellschafterbeschlüsse gegen sich gelten lassen. Daraus können<br />

wirtschaftliche Nachteile für die Beteiligung der Anleger bis zum<br />

Verlust der Einlage entstehen.<br />

21. Möglichkeit des Ausschlusses aus der Fonds KG<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG kann ein Anleger in<br />

bestimmten Fällen aus von ihm zu vertretenden Gründen aus der<br />

Fonds KG ausgeschlossen werden. In diesem Fall erhält er ein Abfin -<br />

dungsguthaben, welches nicht notwendigerweise dem wirklichen<br />

Wert der Beteiligung entspricht. Insoweit kann es zu Verlusten des<br />

Anlegers bei seiner Beteiligung kommen.<br />

22. Risiko der fehlenden freien Handelbarkeit der Anteile und<br />

des fehlenden geregelten Zweitmarktes sowie der lang -<br />

fristigen Bindung des Anlegers<br />

Die vom Anleger erworbenen Anteile an der Fonds KG sind zwar<br />

während der Laufzeit der Fonds KG auf andere Personen übertragbar.<br />

Die Übertragung setzt aber die Zustimmung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin der Fonds KG voraus. Insoweit ist die freie<br />

Handelbarkeit der Anteile eingeschränkt. Für die Anteile besteht kein<br />

einer Wertpapierbörse vergleichbarer Zweit markt, sodass es für<br />

einen Anleger schwierig sein kann, einen Interessenten für den zu<br />

veräußernden Anteil zu finden. Bei Veräuße rungs wünschen wird<br />

Hamburg Trust nach Möglichkeit vermittelnd tätig werden. Dabei ist<br />

eine längere Zeitspanne einzuplanen. Kurzfristige Veräußerungs -<br />

20


wünsche beinhalten generell ein erhöhtes Risiko von Preis ab -<br />

schlägen; der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Es<br />

besteht die Möglichkeit, dass sich kein Käufer für den Anteil findet.<br />

In diesem Fall kann der Anleger nicht vor dem 31. Dezember 2026 aus<br />

der Fonds KG ausscheiden, da bis zu diesem Datum keine ordentliche<br />

Kündigung durch den Anleger möglich ist.<br />

23. Risiko aus der Geschäftsführung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin der Fonds KG und der Hamburg Trust Asset<br />

Management HTAM GmbH sowie der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistinnen der Objekt KG und der ECE Projekt -<br />

management<br />

Der wirtschaftliche Erfolg des Beteiligungsangebots ist von der<br />

Erfah rung und Kompetenz der mit dem Asset Management beauftragten<br />

Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH, dem<br />

Fondsmanagement der Geschäftsführenden Komman ditistin der<br />

Fonds KG und der Immobilienverwaltung durch die ECE Projekt -<br />

management sowie der gemeinsamen Geschäftsführung durch die<br />

Geschäftsführenden Kommanditistinnen der Objekt KG abhängig. Die<br />

Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH, die Geschäfts -<br />

führende Kommanditistin der Fonds KG und die ECE Projekt -<br />

management sowie die Geschäftsführenden Komman ditistinnen der<br />

Objekt KG können wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen treffen.<br />

Solche Entschei dungen können das Vermögen der Objekt KG und<br />

damit auch die Fonds KG und die Beteiligung der Anleger an der<br />

Fonds KG ge fährden.<br />

24. Risiko der fehlenden Bonität, Insolvenz oder der Säumigkeit<br />

wesentlicher Vertragspartner, Kündigung von Verträgen<br />

durch wesentliche Vertragspartner<br />

Es besteht stets das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner der<br />

Fonds KG oder der Objekt KG, insbesondere die GB, die Platzie rungs -<br />

garantin, die ECE Generalübernehmer oder die durch die Objekt KG<br />

mit der Objektverwaltung und Objektentwicklung beauftragten<br />

Gesellschaften, insbesondere die ECE Projektmanagement, insolvent<br />

werden und deshalb oder aus sonstigen Gründen ihren vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen.<br />

Außerdem können wesentliche Vertragspartner Verträge aus wichtigem<br />

Grund vorzeitig kündigen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass<br />

die Objekt KG und die Fonds KG (auf die auch das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Objekt KG durchschlägt) ihrerseits Verpflichtungen<br />

nicht erfüllen und insolvent werden könnten. Im Falle der ECE<br />

Generalübernehmer besteht insbesondere das Risiko, dass im<br />

Generalübernehmervertrag übernommene Kosten übernahme ver -<br />

pflichtungen, Freistellungsverpflichtungen und/oder sonstige<br />

Leistungsverpflichtungen nicht eingehalten werden und daher eine<br />

primäre Haftung der Objekt KG gegenüber Dritten z. B. zur Altlasten -<br />

beseitigung auflebt. Durch die vorstehend beschriebenen Risiken<br />

kann eine Gefährdung der Beteiligung der Anleger eintreten. Es<br />

besteht zudem das Risiko, dass Schadensersatzansprüche aus<br />

Bonitäts- oder sonstigen Gründen gegen die Anspruchsgegner nicht<br />

durchsetzbar sind. Dies kann das Anlageobjekt und die Vermögens -<br />

anlage des Anlegers gefährden.<br />

25. Liquidationsrisiko<br />

Für den Fall, dass der Fonds KG bis zur Fertigstellung nicht genügend<br />

Anleger beigetreten sein sollten, um die beabsichtigte Investition zu<br />

finanzieren, und fehlende Eigenmittel für die Finanzierung der Beteili -<br />

gung an der Objekt KG und damit indirekt auch an der Immo bilie auch<br />

nicht durch eine Fremdfinanzierung oder aus der Platzierungsgarantie<br />

(durch Beteiligung der Platzierungsgarantin an der Fonds KG) realisiert<br />

werden können, besteht das Risiko, dass die Fonds KG rück -<br />

abgewickelt werden muss. Gleiches gilt für die Objekt KG. Dieses<br />

Risiko besteht, weil es möglich ist, dass die Platzierungsgarantin im<br />

Garantie fall ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.<br />

Eine Rückabwicklung ist nach dem Gesellschaftsvertrag nur in Form<br />

einer Liquidation der Fonds KG möglich. In diesem Fall hat der An -<br />

leger keinen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm eingesetzten<br />

Kapitals.<br />

Bei einer Liquidation sind zunächst die Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Dritten und andere Ansprüche zu bedienen. Erst danach wird ein verbleibender<br />

Erlös an die Anleger entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Pflichteinlagen ausgekehrt. Es können Notargebühren, Gerichts -<br />

kosten, Vorfälligkeitsentschädigungen für eine vom Anleger ggf. aufgenommene<br />

Anteilsfinanzierung und Kosten für Makler anfallen, die<br />

zu einem geringeren Liquidationserlös führen würden. Daher ist es<br />

möglich, dass der Anleger in diesem Fall seine geleisteten<br />

Einzahlungen ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Dieses Risiko<br />

vergrößert sich, falls etwaige Rückforderungs an sprü che gegen die<br />

jeweiligen Vergütungsempfänger, z. B. wegen deren Insolvenz, nicht<br />

durchgesetzt werden können. Entsprechendes gilt für die<br />

Rückabwicklung oder Liquidation der Objekt KG.<br />

26. Risiko von Interessenkonflikten<br />

Die Komplementärinnen und die Geschäftsführenden Kommanditis -<br />

tinnen der Objekt und Fonds KG, die Treuhandkommanditistin sowie<br />

die Objekt KG unterliegen gegenüber der Fonds KG keinem Wett -<br />

bewerbsverbot. Die Komplementärinnen und die Geschäftsführenden<br />

Kommanditistinnen der Objekt und Fonds KG, die Treuhandkom man -<br />

ditistin sowie deren Organe und Gesellschafter sowie die mit diesen<br />

Gesellschaften verbundenen Unternehmen können nicht ausschließen,<br />

neben den mittelbar von der Fonds KG gehaltenen Objekten<br />

zukünftig allein oder gemeinsam mit anderen Partnern Kapital -<br />

anlagen anderer Beteiligungsprojekte mit ähnlichen Investitions -<br />

kriterien oder Immobilienobjekten zu verwalten. In diesen Fällen<br />

können Interessenkonflikte entstehen.<br />

So bestehen zum Beispiel zugunsten der Fonds KG keine besonderen<br />

Absprachen über die Zuteilung von Verwertungsmöglichkeiten für die<br />

Objekte. Deshalb ist es insbesondere in der Deinvestitionsphase<br />

denkbar, dass Geschäftsführende Kommanditistinnen der Fonds oder<br />

Objekt KG in Interessenkonflikte geraten, wenn die Nachfrage nach<br />

Immobilien geringer ist als das Angebot an zu verkaufenden Immo -<br />

bilien ihrer Beteiligungsprojekte. Hamburg Trust ist alleinige Gesell -<br />

schafterin sowohl der Komplementärin als auch der Geschäfts führen -<br />

21


Risiken<br />

den Kommanditistin der Fonds KG und einer Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin der Objekt KG sowie der Treuhandkommanditistin<br />

und zugleich Anbieterin der Vermögensanlage.<br />

Die Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH, die das Asset<br />

Management übernommen hat, ist ebenfalls Tochtergesellschaft von<br />

Hamburg Trust. Auch personell sind die vorstehenden Unternehmen<br />

untereinander verflochten. Es ist möglich, dass es aufgrund dieser<br />

gesellschaftsrechtlichen Struktur sowie der personellen und<br />

wirtschaftlichen Verflechtungen zu Interessen kon flikten kommen<br />

kann. Sollte eine der genannten Gesellschaften im Fall eines<br />

Interessenkonflikts eine der Fonds KG oder der Objekt KG wirtschaftlich<br />

nachteilige Maßnahme vornehmen, kann dies zu wirtschaftlichen<br />

Nachteilen für das Anlageobjekt führen und die Vermögensanlage<br />

gefährden.<br />

27. Altlasten und Schadstoffbelastungen<br />

Nach dem Erwerb einer Immobilie kann sich herausstellen, dass sich<br />

auf dem betroffenen Grundstück oder innerhalb der erworbenen<br />

Immobilie (weitere) Altlasten, Baumängel oder Schadstoffe befinden.<br />

In diesem Fall kann die Objekt KG aufgrund gesetzlicher Bestim -<br />

mungen, behördlicher Verfügungen oder aufgrund vertraglicher<br />

Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten oder Schadstoffen herangezogen<br />

werden. Die ECE Generalübernehmer haftet gegenüber der<br />

Objekt KG nur für durch Altlasten und Schadstoffe entstehende<br />

Kosten bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Sonstige durch die<br />

Objekt KG zu tragende Kosten der Beseitigung oder die bis zur erfolgreichen<br />

Beseitigung entgangenen Mieteinnahmen vermindern in diesem<br />

Fall das Ergebnis der betroffenen Immobilie oder deren Wert,<br />

was die Vermögensanlage gefährden kann.<br />

28. Risiko des Erwerbs der Anteile an der Objektgesellschaft<br />

Der Anleger beteiligt sich an der Fonds KG, die durch einen Kauf -<br />

vertrag eine Minderheitsbeteiligung an der Objekt KG erworben hat.<br />

Es besteht das Risiko, dass Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />

durch die Verkäuferin verletzt werden und daher Schadens ersatzund/oder<br />

Freistellungsansprüche gerichtlich geltend gemacht werden<br />

müssen.<br />

In diesem Zusammenhang besteht das Risiko des Obsiegens der<br />

Verkäuferin sowie dass aus Bonitätsgründen Ansprüche im Falle des<br />

eigenen Obsiegens gegen die Anspruchsgegner nicht durchsetzbar<br />

sind.<br />

In den vorgenannten Fällen wäre die Ertragssituation der Fonds KG<br />

beeinträchtigt und prognostizierte Erträge könnten nicht erreicht<br />

werden.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Nachfolgende Risiken werden als anlegergefährdende Risiken eingestuft,<br />

d. h., ihr Eintritt kann bei dem Anleger Vermögensverluste entstehen<br />

lassen, die auch über sein eingesetztes Kapital hinausgehen<br />

und demnach auch das übrige Vermögen des Anlegers gefährden<br />

können.<br />

29. Haftungsrisiko, Nachschüsse, Verwässerung<br />

Die Haftung der Anleger als Kommanditisten gegenüber den<br />

Gläubigern der Fonds KG ist auf den Betrag ihrer jeweils in das<br />

Handels register eingetragenen Haftsumme (EUR 1 pro EUR 10 an<br />

Pflichteinlage) begrenzt. Werden die Einlagen durch Rückzahlungen<br />

(insbesondere Auszahlungen) unter die Haftsumme von 10 % der<br />

Pflichteinlage gemindert oder werden Entnahmen getätigt, während<br />

die Einlage durch Verluste unter den Betrag der Haftsumme gemindert<br />

ist, so lebt die Haftung bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf.<br />

Auch nach dem Ausscheiden haften Kommanditisten bis zu fünf<br />

Jahre in Höhe der Haftsumme für die bis zum Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten gegenüber der Fonds<br />

KG. Darüber hinaus kann auch eine Haftung gemäß §§ 30 f. GmbHG<br />

bis zur Höhe aller erhal tenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die<br />

Haftsumme entstehen, wenn durch die Auszahlung der Fonds KG –<br />

und unter Berück sichtigung der Komplementärhaftung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin – das Vermögen der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder<br />

eine bei dieser schon bestehende Unterbilanz verstärkt. Die<br />

Gesellschafter können per Mehrheitsbeschluss festlegen, dass der<br />

Fonds KG aufgrund eines Investitionsbedarfs durch die Anleger weiteres<br />

Eigenkapital zur Verfügung zu stellen ist; dies bedeutet für die<br />

Anleger das Risiko, dass sich ihre Beteiligung im Rahmen einer<br />

Kapitalerhöhung vermindert (Verwässerung). Die für die direkt beigetretenen<br />

Kommanditis ten geltenden Regelungen gelten mittelbar<br />

auch für die Treugeber, denn sie haben die Treuhandkommanditistin<br />

gem. § 6 des Treuhand vertrages von ihrer Leistungspflicht freigestellt.<br />

Außerdem trifft den Anleger im Falle einer Verletzung von<br />

Pflichten aus dem Gesell schafts vertrag, insbesondere bei nicht rechtzeitiger<br />

Einzahlung seiner Einlagen, eine persönliche Haftung. Dies<br />

kann nicht nur die Vermögensanlage, sondern auch das sonstige<br />

Vermögen des Anlegers gefährden.<br />

30. Risiken einer Anteilsfremdfinanzierung<br />

Bei der hier angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine langfristige<br />

Beteiligung mit Risiken. Aus diesem Grund ist eine Fremd -<br />

finanzierung der Beteiligung durch Anleger nicht zu empfehlen, da<br />

die genaue Höhe und der zeitliche Verlauf der Mittelrückflüsse, die<br />

dem Anleger für Zins- und Tilgungsleistungen zur Verfügung stünden,<br />

ungewiss sind. Eine Fremdfinanzierung ist auch insbesondere dann<br />

nicht zu empfehlen, wenn ein Anleger die Zins- und Tilgungs leis -<br />

tungen für das Darlehen zur Finanzierung des Anteils bei einer<br />

Reduzierung oder einem Ausbleiben von Auszahlungen finanziell<br />

nicht tragen kann. Auch bei einem Totalverlust der Einlage bleibt der<br />

Anleger verpflichtet, das zur Anteilsfinanzierung genutzte Darlehen<br />

22


zurückzuzahlen. Im Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage wird<br />

vom Anbieter keine Fremdfinanzierung angeboten. Eine Anteils -<br />

fremd finanzierung kann zum Verlust der Beteiligung und darüber<br />

hinaus zu einer Gefährdung des übrigen Vermögens des Anlegers<br />

führen.<br />

31. Steuerpflichtiger Zufluss<br />

Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Objekt KG sowie der<br />

Fonds KG können dem Anleger bereits steuerpflichtige Einkünfte<br />

zugerechnet werden, ohne dass Auszahlungen der Fonds KG in gleicher<br />

Höhe erfolgt sind. Steuerzahlungen muss der Anleger dann<br />

unter Umständen aus seinem sonstigen Vermögen leisten. Gleiches<br />

gilt, wenn sich ein anlagegefährdendes Risiko realisiert. Auch in<br />

diesem Fall können den Anleger Steuerzahlungen aus der Fonds KG<br />

treffen, obwohl sein angelegtes Kapital nicht mehr an ihn zurück -<br />

gezahlt werden kann. Dies kann über die Vermögensanlage hinaus<br />

eine Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bewirken.<br />

32. Risiko eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

Im vorliegenden Beteiligungsangebot ist nicht vorgesehen, dass die<br />

Objekt KG das Objekt innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren<br />

nach Anschaffung bzw. Fertigstellung veräußert. Für den Fall, dass<br />

ein Anleger seine Beteiligung an der Fonds KG innerhalb einer Frist<br />

von zehn Jahren veräußert oder ein Anleger im Zeitpunkt der Objekt -<br />

veräußerung durch die Objekt KG weniger als zehn Jahre an der<br />

Fonds KG beteiligt gewesen ist, kann dies zu einem steuerpflichtigen<br />

gewerblichen Grundstückshandel auf Ebene dieses Anlegers führen.<br />

Die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels kann insbesondere<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Besteuerung von Ein künf -<br />

ten aus anderen Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilienfonds<br />

des Anlegers haben, die bisher im Privatvermögen gehalten werden.<br />

Dies kann das Vermögen des Anlegers gefährden.<br />

Weitergehende wesentliche Risiken tatsächlicher, steuerlicher oder<br />

rechtlicher Art sind nach Kenntnis der Anbieterin nicht vorhanden.<br />

23


Anbieterin und Partner<br />

Experte mit Erfahrung<br />

Unser Partner ECE entwickelt und managt seit mehr als 40 Jahren erfolgreich Shopping-Center.<br />

24


Anbieterin und Partner<br />

Hamburg Trust:<br />

Immobilienkompetenz aus einer Hand<br />

Leistungskern: geschlossene Immobilienfonds für private und<br />

institutionelle Anleger<br />

Die Anbieterin Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />

(Hamburg Trust) ist Spezialistin für Immobilieninvestments und bietet<br />

Immobilienkompetenz „aus einer Hand“: Neben der Konzeption und<br />

dem Vertrieb geschlossener Immobilienfonds für private und institutionelle<br />

Investoren umfasst das Leistungsangebot der im Dezember<br />

2006 gegründeten Hamburg Trust die Bereiche Fondsmanagement,<br />

Investorenbetreuung sowie Asset Management.<br />

Investitionskriterien: Umfeldstabilität und Wachstums -<br />

perspektiven<br />

Die gegenwärtige Situation auf den Immobilienmärkten zeigt, wie<br />

wichtig eine sorgfältige Auswahl und Bewertung der Märkte bzw.<br />

Immo bilien ist. Grundsätzliche Investitionskriterien von Hamburg<br />

Trust sind:<br />

Politisch-rechtliche Stabilität: Die jeweilige Investitionsregion ist<br />

dauerhaft von politisch und rechtlich stabilen Rahmenbedingungen<br />

geprägt. Dies gilt beispielsweise für Europa und die USA.<br />

Makroökonomische Wachstumskomponenten: Die Standorte,<br />

an denen investiert wird, weisen eindeutige demografische und wirtschaftliche<br />

Wachstumsperspektiven auf.<br />

Hohe Markteintrittsbarrieren für Dritte: Idealerweise sind die<br />

Rahmenbedingungen für einen Markteintritt Dritter schwierig bzw.<br />

nicht sinnvoll.<br />

In der Strategie fokussiert<br />

In einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld bietet Hamburg<br />

Trust Anlegern zwei Arten von Beteiligungen an:<br />

• Geschlossene Immobilienfonds, die einfach, verständlich und<br />

übersichtlich konstruiert sind, Produkte zum „Anfassen“. Bei spiel:<br />

26


Wohnimmobilien in den wirtschaftsstarken und demografisch<br />

wachsenden westdeutschen Metropolen wie beispiels weise<br />

Hamburg und München. Oder Shopping-Center in den wenigen<br />

noch verfügbaren innerstädtisch integrierten Standort lagen der<br />

deutschen Großstädte wie z. B. Dortmund.<br />

• Geschlossene Immobilienfonds für Anleger, die antizyklisch investieren<br />

und von günstigen Einstiegsmöglichkeiten profitieren<br />

möchten, die beispielsweise durch sogenannte Notverkäufe,<br />

hervorgerufen durch u. a. einen Mangel an (Anschluss-)Finanzie -<br />

rungen, entstehen. Beispiel: gewerbliche Immobilien in den<br />

US-amerikanischen 24-Stunden-Städten New York, Washington<br />

und San Francisco.<br />

Neubau-Wohnanlage mit 155 Wohneinheiten, verteilt auf fünf ein -<br />

zelne Gebäude, und 138 Tiefgaragenstellplätzen.<br />

Die Finest Selection-Reihe<br />

Die Fonds Finest Selection sowie Finest Selection 2 bieten Anlegern<br />

die Gelegenheit, an attraktiven Investitionsmöglichkeiten am US-<br />

Immobilienmarkt gemeinsam mit anderen internationalen Investoren<br />

zu partizipieren. Finest Selection unterscheidet sich von Finest Selec -<br />

tion 2 insbesondere durch ein etwas höheres Rendite/Risiko profil:<br />

Rendite/Risikoprofil<br />

Entsprechend dieser Strategie bietet Hamburg Trust neben dem aktuellen<br />

Beteiligungsangebot <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 noch die Fonds Finest<br />

Selection und Finest Selection 2 zur Zeichnung an. Darüber hinaus<br />

soll noch im dritten Quartal der Fonds domicilium 5, der in eine Neu -<br />

bauwohnanlage in Hamburg-Winterhude investiert, in die Platzierung<br />

gehen.<br />

hoch<br />

Value-added<br />

opportunistisch<br />

Die domicilium-Reihe<br />

Der im Jahr 2007 aufgelegte Fonds domicilium, der in zwei Neubau-<br />

Wohnanlagen mit insgesamt 385 Wohnungen in München-Riem<br />

investiert, ist vollvermietet. Domicilium ist in 2007 platziert worden<br />

und verläuft prognosegemäß (Stand: 31. Dezember 2008).<br />

Rendite<br />

Core plus =<br />

Finest Selection<br />

Core =<br />

Finest Selection 2<br />

Aufgrund der hohen Nachfrage war das Eigenkapital des Fonds domicilium<br />

3 bereits kurz nach Auflegung im April 2009 voll platziert.<br />

Domicilium 3 setzt auf die zunehmende Verknappung des Wohnungs -<br />

angebots und damit steigende Mieten in Hamburg. Mit nur 1 % verfügt<br />

Hamburg über die niedrigste Leerstandsquote aller Bundes länder.<br />

Anleger, die sich an domicilium 3 beteiligt haben, investieren in eine<br />

niedrig Risiko hoch<br />

27


Anbieterin und Partner<br />

Partner des Fonds ist die US-Gesellschaft Paramount Group Inc., New<br />

York, die seit 1968 die Immobilieninvestments der Familie Otto (u. a.<br />

Otto Versand) in den USA betreut.<br />

Der Fonds Finest Selection befindet sich noch in der Platzie rungs -<br />

phase und hat anteilig im Juli 2008 das Bürogebäude 1301<br />

6 th Avenue, New York, erworben. Das 45-stöckige Bürogebäude liegt<br />

direkt an der Corporate Row genannten 6 th Avenue zwischen 52 nd und<br />

53 rd Street. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine attraktive<br />

Einstiegschance aus der Liquidation eines sieben Immobilien um -<br />

fassenden Pakets aus dem sogenannten Macklow Portefeuille. Die<br />

Paramount Group erwarb das Objekt direkt von der Deutschen Bank<br />

für rund USD 1,48 Mrd. Weitere Investitionen des Fonds sind geplant.<br />

Sonstige Fonds<br />

Ebenfalls entsprechend der o.g. Strategie ist der Vertrieb des Fonds<br />

<strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> im Dezember 2008 zurückgestellt worden. Grund<br />

hierfür ist die starke Nachfragezurückhaltung infolge der Finanz -<br />

markt krise. Die Immobilie des Fonds, ein Shopping-Center in<br />

Melbourne, ist mit 99,5 % 3,5 Prozentpunkte höher als prospektiert<br />

vermietet. Eine Wiederauflage des Fonds ist zurzeit nicht geplant.<br />

Anleger, die zum Zeitpunkt der Zurückstellung bereits ihre Einlage<br />

inklusive Agio eingezahlt hatten, haben diese Einzahlung inklusive<br />

einer marktüblichen Verzinsung zurückerhalten.<br />

Im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld sind die Immobilienwerte<br />

des Fonds domicilium 2 stärkeren Schwankungen ausgesetzt. Eine<br />

Prognose hinsichtlich der weiteren Marktentwicklung war nur<br />

schwer möglich. Deshalb hat Hamburg Trust den Vertrieb im<br />

Dezember 2008 nicht mehr fortgeführt und den Anlegern des Fonds<br />

noch im selben Monat ein Rückkaufangebot unterbreitet. Auf diese<br />

Weise sollten die vorhandenen Werte gesichert und den Anlegern<br />

eine kurzfristige Rendite ermöglicht werden. Das Angebot sah eine<br />

Rückzahlung der vollständigen Einlage, des Agios in Höhe von 5 %<br />

sowie eine anteilige Verzinsung von 7 % vor. Es wurde von den Anle -<br />

gern einstimmig angenommen.<br />

Im Januar 2009 wurde die Rückzahlung der Einlage zuzüglich des<br />

Agios sowie der anteiligen Verzinsung an die Anleger abgeschlossen.<br />

Je nach Einzahlungszeitpunkt erzielten die Anleger aufgrund der<br />

Entwicklung des US-Dollarkurses über die prospektierte Auszahlung<br />

hinaus Währungsgewinne.<br />

Weitere Informationen zu den Fonds können Sie der jeweils aktuellen,<br />

geprüften Leistungsbilanz (zum Zeitpunkt der Prospekt auf -<br />

stellung Leistungsbilanz 2007; die Leistungsbilanz 2008 wird ab<br />

30. September 2009 verfügbar sein) entnehmen, die Sie unter<br />

www.hamburgtrust.de finden. Gern senden wir Ihnen auch ein<br />

Exemplar zu.<br />

In der Aufstellung auf festem und bewährtem Fundament<br />

Das Team von Hamburg Trust – hierzu gehören auch Tochter unter -<br />

nehmen für die Bereiche Fonds- und Asset Management – hat seit<br />

vielen Jahren im institutionellen Sektor geschlossene Fonds mit<br />

Immobilien im In- und Ausland konzipiert und gemanagt.<br />

Die drei Geschäftsführer von Hamburg Trust, Dr. Joachim Seeler,<br />

Michael Arndt und Harald Pohl, sind jeweils seit mehr als zehn<br />

Jahren in verschiedenen Führungspositionen bei Emissionshäusern<br />

sowie Immobilien finanzierenden Banken tätig. Gemeinsam verfügen<br />

sie über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Entwicklung,<br />

Konzeption, Finanzierung und Vertrieb von geschlossenen Immo -<br />

bilien fonds sowie komplexer Immobilienfinanzierungen.<br />

Dr. Joachim Seeler hat in leitender Position sowohl die internatio nale<br />

Projektentwicklung eines Baukonzerns, die internationale Immo -<br />

bilien finanzierung einer Bank als auch das Geschäft für geschlossene<br />

Immobilienfonds eines Emissionshauses aufgebaut. Seit mehr als<br />

13 Jahren hat Michael Arndt bei verschiedenen Emissionshäusern<br />

den Vertrieb geschlossener Beteiligungsprodukte als Vertriebsleiter<br />

oder Geschäftsführer Vertrieb verantwortet und ein Eigenkapital -<br />

volumen von mehr als EUR 1 Mrd. platziert. Harald Pohl hat insgesamt<br />

14 Jahre bei verschiedenen Hypothekenbanken großvolumige,<br />

komplexe Immobilienfinanzierungen verantwortet, sowohl im nationalen<br />

als auch internationalen Geschäft.<br />

Die Anlegerbetreuung und das Management der geschlossenen<br />

Immo bilienfonds für private Anleger übernimmt die Hamburg Trust<br />

Beteiligungs management HTB GmbH (Hamburg Trust Beteiligungs -<br />

management). Das Asset Management für die Fondsimmobilien leis -<br />

tet die Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH (Hamburg<br />

Trust Asset Management), die ihr Leistungsspektrum ebenfalls Dritt -<br />

kunden anbietet.<br />

Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />

hamburgtrust<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />

Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH<br />

28


ECE – ein starker Partner<br />

Die Hamburger ECE entwickelt, plant, realisiert, vermietet und<br />

managt seit 1965 große Gewerbeimmobilien in den Sparten<br />

Shopping, Office, Traffic und Industries. Mit 112 Einkaufszentren im<br />

Management und Aktivitäten in 15 Ländern ist das Unternehmen<br />

europäische Marktführerin im Shopping-Center-Bereich. In allen ECE-<br />

Centern zusammen erwirtschaften rund 11.700 Einzelhandelsmieter<br />

auf einer Verkaufsfläche von insgesamt über 3,4 Mio. m 2 einen<br />

Jahresumsatz von EUR 13,1 Mrd. Zu den von der ECE betriebenen<br />

Einkaufsgalerien zählen u. a. die Potsdamer Platz Arkaden in Berlin,<br />

die Promenaden im Hauptbahnhof Leipzig, der Limbecker Platz in<br />

Essen, das Alstertal-Einkaufszentrum in Hamburg, die Schloss-<br />

Arkaden in Braunschweig, die Galeria Baltycka in Danzig und die<br />

Arkády Pankrác in Prag. 22 weitere Einkaufscenter sind europaweit in<br />

Bau oder Planung, darunter u. a. das Neue Thier-Areal in Dortmund,<br />

die Rathaus-Galerie in Leverkusen, die Rhein-Galerie in<br />

Ludwigshafen, die Schlosshöfe in Oldenburg, die OZAS Gallery in<br />

Vilnius, das Stücki-Einkaufszentrum in Basel und das Serdika Center<br />

in Sofia.<br />

Quartier in Essen sowie die BahnhofCity Wien West und die Bahn -<br />

hofCity Wien Hauptbahnhof.<br />

In allen Sparten zusammen hat die ECE seit ihrer Gründung ein<br />

Projektvolumen von über EUR 12 Mrd. bewegt. Das aktuelle Bau- und<br />

Projektvolumen beläuft sich auf ca. EUR 5 Mrd.<br />

Außer Einkaufszentren realisiert die ECE in ihren Sparten Office,<br />

Traffic und Industries Konzernzentralen, Bürohochhäuser, Verkehrs -<br />

immobilien, Logistikzentren und andere hochspezielle Gebäudetypen.<br />

Aktuelle Großprojekte sind beispielsweise das neue ThyssenKrupp<br />

29


Chancen<br />

Beste Ausgangslage<br />

1<br />

Einmalig starke Partner an einmaligem Standort bieten die einmalige Chance für Ihre Investition.<br />

30


Chancen<br />

Ihre Chancen auf einen Blick<br />

Attraktives Objekt<br />

Hohe Mieterdiversifikation<br />

Der Fonds investiert mittelbar in das rund 50.000 m 2 große Shopping-<br />

Center Thier-Areal direkt an der Dortmunder Fußgängerzone. Die<br />

Viel falt von insgesamt rund 150 Mietern und deren breit gefächerte<br />

Waren- und Dienstleistungsangebote sprechen dafür, dass das<br />

Center zu einem wichtigen Anziehungspunkt in der Region wird. Die<br />

Vielzahl von Mietern sorgt für eine höhere Vermietungssicherheit.<br />

Als Mieter für das künftige Shopping-Center konnten bereits über<br />

zwei Jahre vor Fertigstellung mehrere renommierte Filialisten<br />

gewonnen werden.<br />

Der Branchenmix, eine ausgewogene Mischung aus unterschied -<br />

lichen Einzelhändlern und Dienstleistern, ergänzt um Unterhaltungs -<br />

angebote sowie zahlreiche Restaurants und Cafés, ist an den Stand -<br />

ort, das Konzept und die Konkurrenzsituation angepasst. Der Schwer -<br />

punkt liegt auf modischen Textilsortimenten.<br />

Langfristige Mietverträge mit Inflationsschutz und<br />

Mietwachstumspotenzial<br />

Der Mustermietvertrag, der überwiegend zur Anwendung kommt,<br />

sieht eine Laufzeit von zehn Jahren vor und beinhaltet alle zwei<br />

Jahre eine 100 %ige Anpassung an den deutschen Verbraucher -<br />

preisindex. Die Umlage sämtlicher Nebenkosten mit Ausnahme von<br />

Instandhaltungen für Dach und Fach und Teile der Verwaltungskosten<br />

ist ebenfalls elementarer Bestandteil des Mustermietvertrages.<br />

Sämtliche Bestimmungen zur optimalen Verwaltung des Shopping-<br />

Centers sind in den Verträgen enthalten.<br />

Sicherheit durch erfahrenen Generalübernehmer<br />

Das Objekt wird vom Shopping-Center-Spezialisten ECE von der<br />

Entwicklungs- und Bauphase an betreut und dann betrieben. Die Bauund<br />

Planungskosten werden durch einen Generalübernehmervertrag<br />

mit der ECE Achte Generalübernehmer G.m.b.H. & Co. KG mit<br />

Patronats erklärung der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG<br />

abgesichert. Bei einem realisierten Projektvolumen von EUR 12 Mrd.<br />

konnte die ECE bisher perfekte Budget- und Termintreue beweisen.<br />

Dies zeigt sich in der Unternehmensbilanz der ECE, in der bezüglich<br />

der Budget- und Termineinhaltung bis zum heutigen Tag insbesondere<br />

in Deutschland ausschließlich erfolg reiche Projekte zu Buche stehen.<br />

Professionelles Centermanagement durch europäischen<br />

Marktführer<br />

Die ECE verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung im Einkaufscenter-<br />

Bereich und ist heute mit 112 innerstädtischen Shopping-Centern<br />

Markt führer in Europa. Mit der ECE-Gruppe besteht ein Vertrags -<br />

32


verhält nis für die Objektbetreuung und Geschäftsbesorgung über<br />

mindestens 15 Jahre. Insbesondere bei allen bisher in Deutschland<br />

entwickelten Shopping-Centern der ECE sind die Einzel handels -<br />

flächen zum Zeitpunkt der Eröff nung zu rund 100 % vermietet<br />

gewesen. Damit sind die professionelle Betreuung des Objektes<br />

sowie die Standortetablierung und -sicherung über die geplante<br />

Fondslaufzeit gewährleistet. Die erstklassige Arbeit der ECE-Gruppe<br />

lässt sich an den Centerumsätzen ablesen. Trotz schwacher<br />

deutscher Einzel handels konjunktur konnten die durch die ECE<br />

gemanagten Einkaufs center überdurchschnittliche Umsätze er -<br />

reichen. So verzeichneten die Einzelhändler in den ECE-Centern bundesweit<br />

beispielsweise von 2000 bis 2006 ein Umsatzwachstum von<br />

durchschnittlich rund 1,9 % pro Jahr. Zum Vergleich: Der gesamte<br />

deutsche Einzelhandel verzeichnete im gleichen Zeitraum einen<br />

Umsatzrückgang von durchschnittlich 0,8 % pro Jahr. In Branchen -<br />

kreisen spricht man daher seit Langem bereits von einer „ECE-<br />

Sonderkonjunktur“. Und die konti nuierliche Verbesserung und<br />

Steigerung der Umsätze ist auch weiterhin ein erklärtes Ziel der ECE.<br />

Energieeffiziente Bauweise<br />

Die Shopping-Center der ECE stehen technisch in puncto Energie -<br />

effizienz laufend auf dem Prüfstand und werden dem innovativen<br />

Fortschritt angepasst. Im Fokus stehen Photovoltaikanlagen, die Nut -<br />

zung von Geothermie, moderne Wärmerück gewin nungs verfahren,<br />

energieeffiziente tageslichtabhängige Steuerung der Center beleuch -<br />

tung, frequenzabhängige Steuerung der Rolltreppen sowie intelli -<br />

gente Steuerungssysteme für eine natürliche Be- und Entlüftung.<br />

Hervorragender Investitionsstandort<br />

Großes Einzugsgebiet<br />

Das effektive Einzugsgebiet des Shopping-Centers Neues Thier-Areal<br />

umfasst etwa 2,4 Millionen Einwohner. Es reicht westlich bis zur<br />

Stadtgrenze von Bochum und nördlich bis an die Grenze des Münster -<br />

landes. Aufgrund des ländlich geprägten Gebietes im Osten und Süd -<br />

osten von Dortmund strahlt das Einkaufscenter als Anziehungs punkt<br />

in dieser Richtung bis ins Sauerland aus.<br />

Attraktiver Standort<br />

Dortmund ist die zweitgrößte Stadt des Ballungsraumes Ruhrgebiet<br />

sowie das Wirtschafts- und Handelszentrum Westfalens mit einer<br />

hohen Bevölkerungsdichte von rund 2.084 Einwohnern/km 2 . Sie ist<br />

der bedeutendste Verkehrsknotenpunkt Westfalens, welcher mit<br />

sechs Autobahnen und fünf Bundesstraßen an das deutsche<br />

Fernstraßennetz angebunden ist. Die Stadt Dortmund ist einer der<br />

stärksten Einzelhandelsstandorte in der Rhein-Ruhr-Region. Ihrer<br />

Funktion als landesplanerisch eingestuftes Oberzentrum wird die<br />

Stadt insbesondere aufgrund der Stärke der City gerecht.<br />

Innenstadtlage<br />

Der Projektstandort befindet sich in der westlichen Dortmunder<br />

Innenstadt mit direkter Anbindung an die Hauptfußgängerzone<br />

Westenhellweg. Der Westenhellweg zählt zu den Top Ten der frequenz<br />

stärksten Fußgängerzonen Deutschlands. Der direkte An -<br />

schluss an die Fußgängerzone und die hervorragenden Annon -<br />

cierungs möglichkeiten bis hin zur hoch frequentierten Ringstraße<br />

Hoher Wall bieten sehr gute Entwicklungsvoraussetzungen. Das<br />

Standortgutachten von GfK belegt: „Insgesamt gesehen stellt das<br />

geplante Shopping-Center auf dem Thier-Areal eine der wenigen<br />

noch erhältlichen innerstädtisch integrierten Standortlagen in deutschen<br />

Großstädten dar. Zudem gibt es in Deutschland eine nur überschaubare<br />

Zahl an Objekten, die eine ähnliche Standortqualität,<br />

Dimen sionierung und Nachfrageplattform mitbringen.“<br />

Konservative Kalkulation<br />

Ergebnissteigerung durch Umsatzmieten<br />

In den Shopmietverträgen wird neben der Mindestmiete eine Um -<br />

satz miete vereinbart, sodass sich für die Anleger die Chance er gibt,<br />

von einer positiven Umsatzentwicklung der Mieter zu profitieren.<br />

Umfassende Rücklagen<br />

Als zusätzliches Sicherheitsmerkmal wird für den Fonds von Anfang<br />

an neben der Liquiditätsreserve von EUR 1,1 Mio. eine weitere hohe<br />

Investitionsreserve von EUR 5 Mio. eingeplant.<br />

Hohe Ertragssicherheit und angemessener Anschaffungspreis<br />

Das endgültige Investitionsvolumen wird auf der Grundlage eines<br />

vereinbarten Multiplikators von 15,08 bezogen auf die tatsächlich er -<br />

zielte Jahresnettomiete des ersten vollen Betriebsjahres berechnet.<br />

Bei geringeren Mieten reduziert sich somit der Anschaf fungs preis.<br />

Geringe Steuerbelastung<br />

Für den Gesamterfolg einer Beteiligung an einem geschlossenen<br />

Immobilienfonds sind nicht nur die erwirtschafteten Ergebnisse maßgeblich,<br />

sondern auch der verbleibende Ertrag, den der Anleger nach<br />

Steuern erzielt. Bei einer Beteiligung am <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2-Fonds<br />

werden u. a. durch den Vortrag von Finanzierungsaufwendungen aus<br />

der Bauphase voraussichtlich bis ins Jahr 2017 einkommensteuerfreie<br />

Ergebnisse erzielt. Dadurch kann die steuerliche Belastung des<br />

Anlegers hinsichtlich der erzielten Ergebnisse aus dieser Investition<br />

spürbar gesenkt werden. Zudem ist der <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 als<br />

geschlos sener Immobilienfonds mit den Einnahmen aus Vermietung<br />

und Verpachtung nicht von der Abgeltungsteuer betroffen.<br />

Zinssicherheit für zehn Jahre<br />

Das gegenwärtige Zinsniveau in Europa ist im historischen Vergleich<br />

sehr niedrig. Für den <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2-Fonds konnte bei der<br />

Finanzierung eine Festschreibung der derzeitigen günstigen Zinsen<br />

für eine Dauer von zehn Jahren vereinbart werden. Die Zeichner des<br />

Fonds profitieren daher innerhalb dieses gesamten Zeitraumes vom<br />

aktuellen, niedrigen Zinsniveau, selbst dann, wenn die Zinsen zwischenzeitlich<br />

wieder steigen sollten.<br />

Reine Euro-Finanzierung<br />

Die Immobilie wird zu 100 % in Euro finanziert. Durch den Verzicht<br />

auf Fremdwährungsdarlehen entfallen Wechselkursverluste für den<br />

Anleger.<br />

Hohe Eigenkapitalquote<br />

Die Sicherheit eines Investments steigt unter sonst gleichen<br />

Bedingungen mit Höhe der Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote<br />

bei diesem Fonds beträgt konsolidiert rund 49 %.<br />

33


Zweitmarkt<br />

Alternative Zweitmarkt<br />

+<br />

Pluspunkt: Es ist geplant, alle Fonds von Hamburg Trust an der Fondsbörse Deutschland listen zu lassen.<br />

34


Zweitmarkt<br />

Fondsbörse – neue Möglichkeiten<br />

für Ihr Investment<br />

Früher konnte, wer den Zeichnungsschein unterschrieben hatte, sein<br />

Engagement in der Regel nicht vor Ablauf der Fonds laufzeit und<br />

Auflösung der Fondsgesellschaft wieder beenden – und war oftmals<br />

20 Jahre oder länger an die Investition gebunden. Das ist mittlerweile<br />

ganz anders: Mit der Etablierung und dem fort schreitenden<br />

Wachstum des Zweitmarktes haben Anleger es heute deutlich leichter,<br />

sich vorzeitig von ihrer Beteiligung zu trennen.<br />

Längst spielen bei einem Verkauf nicht mehr ausschließlich Not -<br />

situationen eine Rolle, in denen der Anleger dringend Liquidität<br />

braucht, zum Beispiel bei einer Scheidung oder Arbeitslosigkeit. Den<br />

vergleichsweise unkomplizierten Verkauf über eine unabhängige<br />

Börse wie die Fondsbörse Deutschland können sich auch Anleger<br />

zunutze machen, die nur ihr Depot umstrukturieren wollen oder mit<br />

der Performance ihres Fonds so zufrieden sind, dass sie verkaufen,<br />

um bereits nach einigen Jahren eine überzeugende Gewinnmitnahme<br />

zu erzielen. Es ist geplant, alle Fonds von Hamburg Trust an der<br />

Fondsbörse Deutschland listen zu lassen. Des Weiteren können verkaufswillige<br />

Anleger Anteile auch an Zweitmarktfonds verkaufen<br />

(siehe „Risiken“, Seite 20 f., Ziff. 22).<br />

36


Investitionsstandort<br />

Standortvorteil<br />

Die Zahl der Erwerbstätigen steigt in Dortmund deutlich schneller als im Rest der Republik: +9,1 %<br />

zwischen 1999 und 2007 im Vergleich zu +3,5 % bundesweit.<br />

38


Investitionsstandort<br />

Investitionsstandort<br />

Dortmund: Ruhr-Metropole…<br />

Dortmund ist mit rund 584.400 Einwohnern auf einer Fläche von<br />

280,4 km² die zweitgrößte Stadt in Nordrhein-Westfalen und eine der<br />

zehn größten Städte Deutschlands. Die Ruhr-Metropole am nordöstlichen<br />

Rand des Ruhrgebietes ist zudem einer der großen Verkehrs -<br />

knotenpunkte der Bundesrepublik: Mit sechs Autobahnen, einem<br />

weit reichend ausgebauten Bundesstraßennetz und dem ICE-Fern -<br />

bahnhof mit rund 45,6 Millionen Fahrgästen jährlich ist die Stadt<br />

infrastrukturell hervorragend an das angrenzende Umland und den<br />

gesamten Ballungsraum Rhein-Ruhr angebunden. Die Visitenkarte<br />

Dortmunds ist die Innenstadt – über 600 Geschäfte, Restaurants und<br />

Cafés finden sich innerhalb des mittelalterlichen Stadtwalls.<br />

…auf dem Weg in die Zukunft<br />

In den 50er-Jahren galt Dortmund als deutsche Hauptstadt für<br />

Stahl, und auch Kohle gehörte zu den tragenden Säulen der<br />

Wirtschaft. Und bis 1960 galt die Stadt sogar als Europas Bierstadt<br />

Nr. 1. Rund 127.000 Menschen waren in Dortmund 1960 in der In -<br />

dustrie beschäftigt. Der in den 1960er-Jahren einsetzende Struktur -<br />

wandel traf die Stadt entsprechend besonders hart: Durch den zunehmenden<br />

Wettbewerb der billigeren Importkohle, die Umstellung auf<br />

Mineralöl als Energie lieferant und durch Fusionen und Absatzein -<br />

brüche auf dem Brauerei markt ging die Zahl der Industrie beschäf -<br />

tigten bis 1994 auf nur noch 37.000 zurück. Die letzte Zeche, Minister<br />

Stein, wurde schon 1987 geschlossen.<br />

Dortmund hat sich dem notwendigen Strukturwandel von der<br />

Industrie- zur Dienstleistungsmetropole jedoch konsequent gestellt.<br />

In den 1990ern wurde mit Unterstützung der ThyssenKrupp AG und<br />

der Unternehmensberatung McKinsey ein strategisches Stadtent -<br />

wick lungs konzept beschlossen, um neue Industrien anzusiedeln und<br />

neue, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen.<br />

Mit Erfolg: Heute gehört Dortmund zu den dynamischsten Metro -<br />

polen der Neuen Wirtschaft in Deutschland, ist ein wachsender<br />

Informations- und Hochtechnologiestandort und hat sich national<br />

und international als Wissenschaftszentrum einen Namen gemacht.<br />

Allein aus diesen Zukunftsbranchen haben sich hier bereits rund 720<br />

nationale und internationale Unternehmen mit fast 12.000<br />

Beschäftigten angesiedelt. Ebenfalls sehr erfolgreich ist die Stadt<br />

40


dank ihrer guten infrastrukturellen Anbin dung in den Bereichen<br />

Logistik mit über 20.000 Mitarbeitern und Hightech mit über 220 Unternehmen.<br />

Dortmund unterstützt dieses Wachstum mit der Bereit -<br />

stellung attraktiver Standorte wie dem Technologie Park Dortmund<br />

oder neu geschaffenen Büroflächen wie zum Beispiel dem revitalisierten<br />

ehemaligen Hochofengelände PHOENIX. Insgesamt sind<br />

heute über 84 % der Beschäftigten im Dienst leistungssektor tätig,<br />

das traditionelle produzierende Gewerbe beschäftigt heute nur noch<br />

rund 15,5 % der Bevölkerung.<br />

Den Schwerpunkt Informationstechnologie (IT) unterstützt die Stadt<br />

auch im Bereich Bildung: eine Universität, eine Fachhochschule, ein<br />

Center für IT-Fachkräfte, eine private Hochschule für internationales<br />

Management und eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung<br />

bilden insgesamt rund 30.900 Studierende aus. Die engen Koopera -<br />

tionen zwischen den Hochschulen, modernen Forschungs ein -<br />

richtungen und technologieorientierten Unternehmen sorgen darüber<br />

hinaus für einen schnellen Wissenstransfer, von dem Unternehmen<br />

wie Studierende profitieren.<br />

Auch in eher weiche Standortfaktoren wie die Verbesserung der<br />

Lebensqualität für die Einwohner wird investiert, zum Beispiel durch<br />

Begrünung und einen neuen See. Schon jetzt gilt Dortmund als eine<br />

der grünsten Großstädte Europas, fast die Hälfte des Stadtgebietes<br />

besteht aus Gärten und Parks, Wiesen, Feldern und Wäldern. Das<br />

sehen auch die Bewohner selbst so: 81 % finden, ihre Stadt biete<br />

ihnen viele Grünflächen, 69 % loben das kulturelle Angebot und 63 %<br />

der Dortmunder halten ihre Stadt für familienfreundlich – damit liegt<br />

Dortmund bei der Familienfreundlichkeit hinter Stuttgart mit 65 %<br />

auf Platz 2 einer Umfrage der BAT Stiftung für Zukunftsfragen 2008.<br />

Positive Beschäftigungsentwicklung…<br />

Durch den Ausbau der neuen Wirtschaftszweige ist die Anzahl der<br />

Erwerbstätigen zwischen 1999 und 2007 um 9,1 % auf insgesamt<br />

293.000 gestiegen. Damit liegt Dortmund im Vergleich deutlich über<br />

den Steigerungsraten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen mit<br />

+4,1 % und Deutschlands insgesamt mit +3,5 % im gleichen Zeitraum.<br />

Parallel mit der positiven Entwicklung der Beschäftigung wuchs auch<br />

die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt. Das Dortmunder<br />

Bruttoinlandsprodukt ist zwischen 2000 und 2007 von 14,7 auf<br />

EUR 17,8 Mrd. gewachsen, ein Plus von rund 21%.<br />

…sorgt für hohe Nachfrage im Einzelhandel<br />

Der positive wirtschaftliche Trend spiegelt sich auch in der Bilanz der<br />

Dortmunder Bürger. Die Produktivität, also das Bruttoinlandsprodukt<br />

je Erwerbstätigem, stieg in Dortmund während der Jahre 2000 bis<br />

2007 um knapp 15%. Die für den Einzelhandel relevante Kaufkraft in<br />

Dortmund lag 2008 bei einem Indexwert von 100,2 und liegt damit<br />

leicht über dem deutschen Durchschnitt von 100. Kaufkräftiger als<br />

die Stadt selbst ist zudem das Dortmunder Umland, denn traditionell<br />

ziehen einkommensstarke Schichten eher in die Vororte und pendeln<br />

dann zum Einkaufen in die Stadt.<br />

Aufgrund seines ausgesprochen guten Einzelhandelsangebots und<br />

der sehr guten Verkehrsanbindung verfügt Dortmund schon jetzt über<br />

eine herausragende Stellung als beliebtes Einkaufsziel für Käufer aus<br />

41


Investitionsstandort<br />

GfK-Indikator Konsumklima<br />

7/2009; Indikatorpunkte<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

–5<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />

Quelle: „GfK-Indikator Konsumklima“ aus Pressemitteilung „Konsumklima – Aufwärtstrend setzt sich fort“ vom 27. Juli 2009<br />

*Werte bis einschließlich Juli, keine Prognosewerte<br />

43<br />

235<br />

Castrop-<br />

Rauxel<br />

42<br />

40<br />

45<br />

44<br />

Witten<br />

54<br />

Lünen<br />

Bergkamen<br />

2<br />

Dortmund<br />

Das Neue Thier-Areal<br />

Unna<br />

1<br />

54<br />

1<br />

236<br />

Schwerte<br />

45<br />

Hagen<br />

46<br />

Iserlohn<br />

44<br />

dem nördlichen, östlichen und südlichen Umland. Die Strahlkraft der<br />

City als attraktive Einkaufsmeile spricht innerhalb eines Einzugs -<br />

gebietes von maximal 45 Minuten Fahrzeit ein stattliches Potenzial<br />

von insgesamt etwa 2,4 Millionen Einwohnern mit einem einzelhandelsrelevanten<br />

Nachfragevolumen von EUR 12,3 Mrd. an. Ent spre -<br />

chend lockt die Citylage schon jetzt immer mehr nationale und internationale<br />

Einzelhändler, ihre Flächen in Dortmund zu vergrößern oder<br />

sich mit neuen Konzepten anzusiedeln, zuletzt unter anderem Tom<br />

Tailor mit einem 1.300 m 2 großen Megastore, Basler Fashion und die<br />

Parfümerie Douglas.<br />

Gute Perspektiven für stabilen Einzelhandelsumsatz<br />

Der Einzelhandel in der Region Westfalen ist optimistisch gestimmt.<br />

Die Wirtschaftskrise hat sich bisher kaum auf das Geschäft aus -<br />

gewirkt. Die Händler selbst bewerten ihre Umsatzentwicklung im<br />

1. Quartal 2009 zu 52 % als gut, immerhin 79 % erwarten für das<br />

restliche Jahr 2009 gleichbleibende oder sogar steigende Umsätze.<br />

Lage und Einzugsgebiet des Neuen Thier-Areals<br />

Kerneinzugsgebiet (bis zu 5 Min. Anfahrtsweg), rd. 587.000 Einwohner<br />

Naheinzugsgebiet (5 bis 15 Min. Anfahrtsweg), rd. 369.000 Einwohner<br />

Ferneinzugsgebiet (15 bis 30 Min. Anfahrtsweg), rd. 1.412.000 Einwohner<br />

Der Anstieg mehrerer bundesweiter wirtschaftlicher Stimmungs -<br />

indikatoren in den Monaten April bis Juli 2009 lässt erwarten, dass<br />

die Konjunktur tatsächlich die Schwächephase überwunden hat. So<br />

stieg der viel beachtete ifo-Geschäftsklimaindex im Juli 2009 überraschend<br />

deutlich von 85,9 auf 87,3 Zähler, damit bewerten die befragten<br />

7.000 Unternehmen bereits im vierten Monat in Folge sowohl die<br />

gegenwärtige Situation als auch die Geschäftsaussichten für das<br />

nächste halbe Jahr positiver als noch im Vormonat.<br />

Auch das GfK-Barometer für das Konsumklima stieg im Juli bereits<br />

zum vierten Mal in Folge und erreichte 3,0 Punkte – der höchste<br />

Stand seit Juni 2008. Die separat gemessene Anschaffungsneigung<br />

stieg sogar zweistellig um 10,6 Punkte auf 25,1 und liegt damit<br />

51 Punkte über dem Vorjahresniveau. Dies zeigt sich auch in realen<br />

Umsatz zu wächsen: so wuchs der Absatz von Informations- und<br />

42


Unterhaltungselektronik zwischen Januar und Mai 2009 um 5,5 %<br />

und 3,3 %. Zwar schließen Experten nicht aus, dass die positive<br />

Stimmung zum Jahresende 2009 durch einen Anstieg der Arbeits -<br />

losigkeit wieder nachlässt, dennoch erwarten Analysten, dass die<br />

Wirtschaft im Sommer 2009 erstmals seit Anfang 2008 wieder<br />

wächst, wenn auch nur um 0,4 %. Zu beachten ist hierbei, dass selbst<br />

eine kurzfristige, zweite Delle in der konjunkturellen Entwicklung im<br />

Jahr 2010 die Ertragssituation des geplanten Objektes Neues Thier-<br />

Areal kaum treffen kann, da das Objekt erst zum Herbst 2011 die<br />

Pforten öffnen wird.<br />

Nachfrage des Einzelhandels verstärkt nach A-Lagen<br />

Entsprechend entwickelt sich auch die Nachfrage des Einzelhandels<br />

nach neuen Ladenflächen trotz der eingetrübten Wirtschaftslage<br />

weiter überaus dynamisch. Allein im ersten Halbjahr 2009 stiegen die<br />

Vermietungsaktivitäten von Einzelhandelsflächen im Vergleich zum<br />

Vorjahreszeitraum um ganze 71 % auf 784 Transaktionen. Hauptziel<br />

der nationalen und internationalen Einzelhändler waren dabei<br />

Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnern. Bei der Lage dominierte<br />

die Nachfrage nach A-Flächen mit 33 % der Vermietungen, gefolgt<br />

von 1-B-Lagen mit 7 %. Zählt man die vermieteten Flächen in der<br />

Kategorie Shopping-Center und weitere innenstädtische Lagen<br />

zusammen, machen diese Umsätze zusammen bereits 77 % aller<br />

Vermietungen aus.<br />

Investieren in Immobilien: Einzelhandel besonders gesucht<br />

Getragen von der robusten Nachfrage hat sich kaum eine Immo bilien -<br />

kategorie im Verlauf der Finanzkrise als ähnlich wertstabil gezeigt<br />

wie Einzelhandelsimmobilien. Besonders gut geführte innerstädtische<br />

Einkaufszentren stehen in der Investorengunst weit oben. Mit<br />

einem Anteil von 36 % führten Einzelhandelsimmobilien im ersten<br />

Halbjahr 2009 den Immobilienumsatz an.<br />

Besonders gute Perspektiven für mittelgroße Städte<br />

Als besonders aussichtsreich bewertet der Immobilienexperte<br />

BulwienGesa aktuell den regionalen Immobilienmarkt der Region<br />

Rhein-Ruhr. Zum einen liegen gerade mittelgroße Städte wie Dort -<br />

mund und Essen bei den Renditen erkennbar über dem Niveau der<br />

großen Metropolen wie beispielsweise München oder Hamburg. Zum<br />

anderen unterliegt diese Region geringeren Wertschwankungen, was<br />

sie zu einem stabilisierenden Faktor und wichtigen Baustein in einem<br />

gut strukturierten Anlegerportfolio macht.<br />

Shopping-Center in der City: Einkauf und Erlebnis<br />

Als besonders erfolgreich haben sich in den vergangenen Jahren<br />

Shopping-Center erwiesen. Gerade moderne Kon zepte mit einer<br />

guten Mischung aus Einkauf, Gastronomie und Erleb nis sprechen die<br />

modernen Konsumenten besser an, die Shopping immer weniger als<br />

reine funktionale Bedürfnisbefriedigung begreifen, sondern mehr als<br />

Freizeit verstehen und eine emotionalere, serviceorientierte An spra che<br />

suchen. Und die Nachfrage ist noch lange nicht gestillt: Mit durchschnittlich<br />

150 m 2 Verkaufsfläche in Malls je 1.000 Ein wohner liegt<br />

Deutschland derzeit noch um rund 50 m 2 unter dem europäischen<br />

Mittel.<br />

Bei den favorisierten Standorten für moderne Shopping-Center<br />

dominiert klar die City. Lagen in der Zeit von 1964 bis 1990 lediglich<br />

45,7 % aller Shopping-Center in Innenstadtlagen, so hat sich dieser<br />

Anteil bis heute auf rund 65 % erhöht. Entwickler und Investoren setzen<br />

also auf die erfolgreichen, wenn auch seltenen Top-Lagen in den<br />

Innenstädten und den Stadtteilen. Und laut dem German Council of<br />

Shopping Center wird auch kein einziges der bis Ende 2012 geplanten<br />

und im Bau befindlichen Center mehr auf der sogenannten grünen<br />

Wiese entstehen.<br />

43


Immobilienstandort<br />

Begehrter Standort<br />

8<br />

Die Dortmunder Shoppingmeile Westenhellweg gehört mit Spitzenmieten von 210 Euro/m² zu den acht<br />

teuersten Einkaufsstraßen der Republik.<br />

44


Immobilienstandort<br />

Immobilienstandort<br />

Westenhellweg: Zweitausend Jahre Handelstradition<br />

Der als „Goldmeile“ bekannte Westenhellweg ist zusammen mit<br />

seiner Verlängerung, dem Ostenhellweg, das Herz der Dortmunder<br />

Innenstadt. Schon in spätrömischer Zeit eine wichtige Verkehrsachse<br />

für Siedler und Händler, schlendern heute zu Stoßzeiten rund 9.000<br />

Passanten pro Stunde entlang der 1,1 km langen, als Fußgängerzone<br />

ausgebauten Shoppingmeile quer durch die City – Tendenz steigend.<br />

Insgesamt stehen in der Dortmunder City derzeit rund 186.100 m 2<br />

Verkaufsfläche zur Verfügung, das entspricht rund 21,9 % der gesamten<br />

Verkaufsfläche der Stadt. Der Umsatz in der Innenstadt liegt<br />

dagegen höher als der reine Anteil an Verkaufsfläche, mit rund<br />

EUR 827,2 Mio. wurden 2007 etwa 26,5 % des Gesamtumsatzes im<br />

Dortmunder Einzelhandel hier erzielt.<br />

Das direkte Umfeld des Westenhellwegs ist durch Mischnutzung<br />

geprägt. Neben Einzelhandelsgeschäften finden sich auch öffentliche<br />

Einrichtungen wie zum Beispiel das Dortmunder Gesundheitsamt und<br />

das Schauspielhaus sowie Wohnungen in unmittelbarer Nachbar -<br />

schaft zum geplanten Einkaufszentrum Neues Thier-Areal.<br />

46


Unter den Top Ten der Shoppingmeilen Deutschlands<br />

Die A-Lage entlang des Westenhellwegs ist bei Einzelhändlern stark<br />

gefragt: So kletterten die Spitzenmieten für Dortmunder Innen stadt -<br />

lagen allein in den letzten acht Jahren um rund 20 %. Damit liegen<br />

die Mieten beispielsweise für Läden mit 80 bis 120 m² Fläche am<br />

Westenhellweg doppelt so hoch wie in den vergleichbaren Lagen der<br />

Nachbarstadt Essen. Mit einer aktuellen Miete von EUR 210/m 2<br />

gehört die Einkaufsmeile zudem zu den zehn teuersten Standorten<br />

Deutschlands (siehe Grafik).<br />

Neue Flächen machen City noch attraktiver<br />

Dortmund hat als einzige Großstadt der Region bisher noch kein<br />

Einkaufszentrum, im Gegensatz zu Düsseldorf mit drei Shopping-<br />

Centern, Köln mit zwei und Essen mit ebenfalls zwei (einem bestehenden<br />

Center sowie der ECE-Ansiedlung am Limbecker Platz, deren<br />

Gesamteröffnung für Oktober 2009 geplant ist). Zudem liegt Dort -<br />

mund mit einem innerstädtischen Verkaufsflächenanteil von nur 22 %<br />

deutlich hinter Düsseldorf (34 %), Köln (28 %) und Essen (24,9 %).<br />

Mit dem Neubau des Thier-Areals wird die Einzelhandels-Angebots -<br />

fläche in der City um 16,7 % wachsen und nach Einschät zung von<br />

Experten die Attraktivität des innerstädtischen Einkaufens in<br />

Dortmund weiter steigern.<br />

Einen negativen Wettbewerb mit den bereits bestehenden Geschäf -<br />

ten der Dortmunder Innenstadt sehen Experten durch den Bau des<br />

Neuen Thier-Areals nicht. Im Gegenteil. Es wird erwartet, dass das<br />

Neue Thier-Areal eine Steigerung der täglichen Passantenfrequenz in<br />

Spitzenmieten in 1a-Citylagen bei Neuvermietung<br />

in EUR/m 2 im Jahr 2008<br />

München, Kaufingerstraße 300<br />

Frankfurt/Main, Zeil 260<br />

Stuttgart, Königstraße 230<br />

Düsseldorf, Königsallee 225<br />

Berlin, Tauentzienstraße 220<br />

Hamburg, Spitalerstraße 215<br />

Köln, Schildergasse 215<br />

Dortmund, Westenhellweg 210<br />

Hannover, Georgstraße 180<br />

Münster, Ludgeristraße 150<br />

Quelle: Kemper’s<br />

Zuflüsse aus dem Umland mit Ausbaupotenzial<br />

Umsatzkennziffer: gibt den Einzelhandelsumsatz je Einwohner an<br />

Münster 146,7<br />

Düsseldorf 146,4<br />

Essen 120,1<br />

Dortmund 107,8<br />

Quelle: Dr. Hesse & Partner<br />

47


Immobilienstandort<br />

die Dortmunder City bewirken, dadurch die Besucherzahl in der<br />

Innenstadt um 8 % steigern und so die Attraktivität der gesamten<br />

Dortmunder Innenstadt verbessern kann.<br />

Im Vergleich zu anderen großen Städten der Region hat Dortmund auf<br />

jeden Fall noch erhebliches Aufholpotenzial, wie die Umsatz kenn -<br />

ziffer zeigt, die den Einzelhandelsumsatz je Einwohner angibt.<br />

Dortmund zieht mit einer Kennziffer von 107,8 zwar schon jetzt Kauf -<br />

kraft aus der Umgebung ab, liegt jedoch noch deutlich hinter der<br />

Attraktivität von Essen mit 120,1 oder Münster mit 146,7.<br />

Klares Bekenntnis der Stadt zum Neuen Thier-Areal<br />

Überlegungen der Stadt, den Dortmunder Hauptbahnhof zu einer größeren<br />

Stadtgalerie mit Einkaufscenter-typischem Sortiment auszubauen,<br />

wurden aufgegeben. Anschließend begannen die Planungen<br />

für ein innerstädtisches Shopping-Center, das Neue Thier-Areal. Ziel<br />

der Stadt ist es, durch die Schaffung zweier Pole – Bahnhof und<br />

Neues Thier-Areal – eine neue attraktive Verbindungsachse in der<br />

Dortmunder City zu schaffen. Daher soll der Dortmunder Haupt -<br />

bahnhof als „Tor zur Stadt“ umgebaut und nach einem neuen<br />

Nutzungskonzept auf der bestehenden Fläche von rund 10.000 m 2<br />

attraktiver gestaltet werden. Das Angebotssortiment soll dabei aber<br />

eher dem typischen Reisebedarf entsprechen, wobei Gutachter einen<br />

klaren Schwerpunkt auf die Angebotselemente Nahrung, Genuss -<br />

mittel, Gesundheits- und Körperpflege sowie Bücher und Schreib -<br />

waren empfehlen.<br />

Mit allen Sinnen: Stadtentwicklung plant weitere Aufwertung<br />

der City<br />

Schon in den letzten Jahren hat die Dortmunder City deutlich an<br />

Attraktivität gewonnen. Die Stadt plant zudem noch weitere Verbes -<br />

serungen durch die Ausweitung von Fußgängerzonen und die<br />

Schaffung von städtischen Freiräumen für Events und Erholung. Dazu<br />

werden zum Beispiel Teile der parallel zum Westenhellweg ver -<br />

laufenden Kampstraße bis 2010 ebenfalls zur Promenade und<br />

Fußgängerzone mit Sitzmöglichkeiten, zweireihig gepflanzten Allee -<br />

bäumen, Bodenstrahlern und Spielmöglichkeiten für Kinder sowie<br />

einem Lichtdach für Open-Air-Veranstaltungen ausgebaut. Hierfür<br />

wird bereits seit Sommer 2008 die Straßen bahn zur Unter grundbahn<br />

umgebaut.<br />

48


Hbf.<br />

54<br />

Burgwall<br />

Bahnhofstr.<br />

Königswall<br />

Ludwigstr.<br />

Brückstr.<br />

Brinkhoffstr.<br />

S<br />

Schmiedingstr.<br />

ZOB<br />

S U<br />

Westenhellweg<br />

Potgasse<br />

Katharinenstr.<br />

Kampstr.<br />

Kolpingstr.<br />

Freistuhl<br />

Hansastr.<br />

P<br />

Kampstr.<br />

Ostenhellweg<br />

Schwarze-Bruder-Str. Marktplatz<br />

S U<br />

Grafenhof<br />

Martinstr.<br />

Silberstr.<br />

Propsteihof<br />

Hansaplatz<br />

Brauhausstr.<br />

Josephstr.<br />

Hoher Wall<br />

Hövelstr.<br />

Eisenmarkt<br />

Kleppingstr.<br />

Kuhstr.<br />

Hansastr.<br />

Humboldtstr.<br />

Amalienstr.<br />

Hiltropwall<br />

U<br />

Johannesstr.<br />

Poststr.<br />

U<br />

Hohestr.<br />

54<br />

Stadtgarten<br />

Südwall<br />

Ruhrallee<br />

Fußgängerzone<br />

Standort Neues Thier-Areal Dortmund<br />

49


Objektbeschreibung<br />

Auf die Mischung kommt es an<br />

150<br />

Mieter<br />

Bunt gemischt: Vielfalt sorgt für Qualität – beim Einkaufen wie beim Mietermix.<br />

50


Objektbeschreibung<br />

Objektbeschreibung<br />

Grundstück<br />

Das rund 22.000 m 2 große Grundstück, auf dem das Shopping-Center<br />

entstehen wird, befindet sich in der westlichen Dortmunder<br />

Innenstadt mit direkter Anbindung an die Hauptfußgängerzone<br />

Westenhellweg – eine der zehn Einkaufsstraßen mit der deutschlandweit<br />

höchsten Passantenfrequenz.<br />

Das Projektareal, bei dem es sich im Wesentlichen um den ehemaligen<br />

Produktionsstandort der Dortmunder Thier-Brauerei handelt, wird<br />

südlich begrenzt durch die sechsspurige Ringstraße Hoher Wall,<br />

westlich durch die Martinstraße, östlich durch die Hövel -<br />

straße/Silber straße und nördlich durch den Westenhellweg.<br />

Die Mikrolage des Standorts, mit seiner Begrenzung durch den viel<br />

befahrenen Erschließungsring Hoher Wall und seiner exponierten<br />

Lage am Westenhellweg, sichert dem „Neuen Thier-Areal“ zusammen<br />

mit einer erstklassigen Verkehrsanbindung die Aufmerksamkeit<br />

von Passanten und Pkw-Fahrern und bietet hervorragende Flächen für<br />

die Außenwerbung. Darüber hinaus ist der Standort in der Region<br />

durch die ehemalige Thier-Brauerei bestens bekannt. Durch die markante<br />

Fassade des sogenannten Berlet-Hauses am Westenhellweg<br />

ist das Areal bestmöglich in die innerstädtische Einzel handels -<br />

situation integriert. Die Ladenstraße des Shopping-Centers ist über<br />

mehrere Eingänge erreichbar:<br />

• Der Haupteingang befindet sich am Westenhellweg hinter der<br />

historischen Fassade des Berlet-Hauses. Hier wird das<br />

Erdgeschoss betreten.<br />

• In der Silberstraße kann beidseitig sowohl das Erdgeschoss als<br />

auch das erste Obergeschoss über Treppen und Aufzüge betreten<br />

werden.<br />

• Der Eingang in der Verlängerung der Potgasse erschließt über<br />

Treppen sowohl das Erdgeschoss als auch das erste Ober -<br />

geschoss.<br />

• Über die Eingangshalle des ehemaligen Verwaltungsgebäudes<br />

der Thier-Brauerei am Hohen Wall kann das erste Obergeschoss<br />

betreten werden.<br />

• Weitere Zugänge befinden sich in der Hövel straße/Silber straße.<br />

Die Parkebenen für Pkw-Fahrer sind über zwei unabhängige Ein- und<br />

Ausfahrten zu erreichen. Im Osten ist eine Anbindung an die<br />

52


Lageplan des Neuen Thier-Areals<br />

1. Untergeschoss<br />

Erdgeschoss<br />

1. Obergeschoss<br />

2. Obergeschoss<br />

Textil<br />

Schuhe/Lederwaren<br />

Lebensmittel<br />

Gesundheit<br />

Hartwaren<br />

Dienstleistung<br />

Gastronomie<br />

Büro/Praxen<br />

Lager<br />

53


Objektbeschreibung<br />

Hövelstraße vorgesehen, im Westen wird der Verkehr über eine<br />

Anbindung in die Martinstraße geführt. Somit ist der laufende<br />

Verkehr auch direkt an die Einfallstraße Hoher Wall angebunden.<br />

Der Mikrostandort verfügt zusätzlich über eine exzellente Anbindung<br />

an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). So ist zum einen<br />

die S-Bahn- und U-Bahn-Haltestelle Kampstraße mit den Linien U41,<br />

U45, U47, U49, S403 und S404 nur wenige Schritte vom Haupt -<br />

eingang des Neuen Thier-Areals entfernt. Zum anderen sind in direkter<br />

Nachbarschaft des Projektgeländes zahlreiche Taxistände, welche<br />

eine bequeme Erreichbarkeit sicherstellen.<br />

Das direkte Umfeld ist durch eine sehr abwechslungsreiche<br />

Bebauung gekennzeichnet. Am Westenhellweg befinden sich in<br />

direkter Nachbarschaft hauptsächlich Büro- sowie Wohn- und<br />

Geschäfts häuser aus den 50er- und 60er-Jahren mit Einzelhandels -<br />

nutzung im Erdgeschoss.<br />

Gebäude<br />

Nach dem Abbruch der sich zurzeit auf dem Projektgrundstück befindlichen<br />

Gebäude ist der Hochbaubeginn für den Herbst 2009 vorgesehen.<br />

Die Fertigstellung und Eröffnung des Centers ist für Herbst 2011<br />

geplant. Das Shopping-Center verfügt über ein Untergeschoss und<br />

sechs oberirdische Etagen. Die Bruttogeschossfläche des Gesamt -<br />

bauwerks beläuft sich nach dem aktuellen Stand der Planung auf<br />

etwa 111.000 m 2 . Der darin enthaltene Einzelhandel verteilt sich auf<br />

3 1 /2 Ebenen und wird voraussichtlich eine Fläche von rund 45.000 m 2<br />

aufweisen. Auf dieser Gesamtfläche werden etwa 150 Shops unterschiedlicher<br />

Größe für Gastronomie, Dienstleistungsunternehmen<br />

und Einzelhandel entstehen. Der inhaltliche und flächenbezogene<br />

Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Einzelhandel.<br />

Die Ebenen des Shopping-Centers verteilen sich auf das Basement,<br />

das Erdgeschoss, das 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss, welches<br />

partiell für Einzelhandel, Büro/Praxen und Gastronomie genutzt wird,<br />

sowie drei Parkebenen im 3., 4. und 5. Obergeschoss.<br />

Ausgehend vom Haupteingang im Berlet-Haus (Westenhellweg) entwickelt<br />

sich eine dreigeschossige Ladenstraße, die sich nach circa<br />

100 m in einen dreieckigen und überdachten Innenhof erweitert, der<br />

eine Kantenlänge von rund 80 m aufweist. In diesem Innenraum steht<br />

ein weiterer Baukörper (Haus-im-Haus-Prinzip), der auf ebenfalls drei<br />

Ebenen Handelsnutzung aufweist. Die vierte Ebene, eine offene<br />

Fläche unter dem Zentraldach, wird für Kulturnutzung und Gastro -<br />

nomie verwendet werden.<br />

Im Basement, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss werden sich Groß -<br />

mietbereiche für Ankermieter, Shop- und Lagerflächen befinden. Das<br />

2. Obergeschoss wird hauptsächlich durch Großmietbereiche gebildet,<br />

sogenannte Durchstecker, darüber hinaus ist ein größerer Be -<br />

reich für Büro und Praxen sowie Lagerflächen vorgesehen. Ebenfalls<br />

im 2. Obergeschoss wird ein Foodcourt entstehen.<br />

Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Thier-Brauerei an der<br />

Straße Hoher Wall wird erhalten und integriert. Im Erdgeschoss des<br />

ehemaligen Verwaltungsbaus, welches dem 1. Obergeschoss des<br />

Shopping-Centers entspricht, soll die Halle des Gebäudes als Ein -<br />

gang zur Ladenstraße genutzt werden. Neben dem Erhalt des bereits<br />

bestehenden Gastronomiebetriebes ist die Ansiedlung weiterer<br />

Unternehmen dieser Art vorgesehen, die den Grünstreifen vor dem<br />

Gebäude mittels Außenbestuhlung mitnutzen können. Die Büros in<br />

den weiteren vier Obergeschossen des Verwaltungsbaus werden neu<br />

zugeschnitten und die im Bestand vorhandenen zwei Wohnungen im<br />

5. Obergeschoss werden erhalten.<br />

Aufgrund des Grundstückzuschnittes verfügt das Neue Thier-Areal<br />

über drei Anlieferungszonen, die alle innerhalb des Gebäudes liegen.<br />

Darüber hinaus befinden sich die Anlieferungszonen aufgrund der<br />

Topografie der Umgebung auf unterschiedlichen Ebenen. Im Erd -<br />

geschoss kann die Anlieferung in der Potgasse angefahren werden.<br />

Im 1. Obergeschoss befindet sich eine weitere Anlieferungs mög -<br />

lichkeit an der Martinstraße. Die Hauptanlieferung des Centers be -<br />

findet sich ebenfalls im 1. Obergeschoss mit Zufahrt an der Hövel -<br />

straße.<br />

Im Zeitraum von April bis Juni 2008 fand ein Fassadenwettbewerb<br />

statt, der in enger Abstimmung mit der Stadt Dortmund durch die ECE<br />

nach RAW 2004 (Regeln für die Auslobung von Wettbewerben) ausgelobt<br />

wurde. Am 26. Juli 2008 bedachte das hochkarätig besetzte<br />

Preisgericht den Entwurf des Kölner Büros Kaspar Kraemer<br />

Architekten BDA mit dem 1. Preis. Die vorgeschlagene Fassade soll<br />

mit dem Neubau des Einkaufszentrums den städtebaulichen Kontext<br />

neu ordnen und beruhigen. Hierzu wird die hohe architektonische<br />

Qualität der vorhandenen Gebäude (Berlet-Haus, Verwaltungsbau)<br />

aufgenommen.<br />

Technische Details<br />

Gründung<br />

Tragende Stahlbetonbodenplatte mit angevouteten Einzel- und<br />

Streifenfundamenten<br />

Tragende Konstruktion<br />

Stahlbetonkerne, Stahlbetonwandscheiben und Stahlbeton decken -<br />

scheiben<br />

Außenwände/Fassade<br />

Der Geländegeometrie folgende Natursteinsockel und Fassaden, teilweise<br />

Architektur-Sichtbetonfertigteile. Parkgeschosse werden mit<br />

Streckmetallkonstruktion verkleidet.<br />

Dächer<br />

Aluminium-Dachkonstruktion auf unterspannter Primärkonstruktion<br />

aus Stahl, teilweise Glasdach auf Stahlkonstruktion<br />

54


Innenwände<br />

Stahlbeton-, Mauerwerks-, Porenbeton- und Gipskartonwände<br />

Decken<br />

Stahlbetondeckenscheiben und Gipskartondecke in Teilbereichen mit<br />

flächigen Folienleuchten<br />

Türen<br />

Fluchtwegtüren aus Metall bzw. aus Metall/Glas als Brand schutz -<br />

türen gemäß Brandschutzkonzept<br />

Wände/Stützen<br />

Im Sockelbereich Naturstein- oder Betonwerkstein- oder Edel -<br />

stahlbelag, im Übrigen Putz mit Anstrich oder Spachteltechnik<br />

Fenster/Schaufenster<br />

Pfosten-Riegel-Fassade mit Glaselementen<br />

Bodenbeläge<br />

Natursteinbelag, Estrich mit Beschichtung oder monolithischer Stahl -<br />

betonboden mit Verschleißschicht<br />

Heizung/Lüftung<br />

Fernwärme betriebene Heizungsanlage, kombinierte Kühlungs- und<br />

Lüftungsanlage<br />

Sprinkler<br />

Sprinkleranlage gemäß den neuesten Richtlinien für Sprinkler -<br />

anlagen (VdS CEA 4001:2008-11). Das gesamte Gebäude inklusive<br />

der Fluchtwege wird gesprinklert.<br />

Elektroinstallation<br />

Die Direkteinspeisung und allgemeine Stromzufuhr erfolgt über den<br />

örtlichen Energieversorger. Unterverteilung über zentrale Zähler -<br />

plätze mit Übergabekästen für die einzelnen Einheiten<br />

Brandmeldeanlage<br />

Die Brandmeldeanlage wird entsprechend der behördlichen Forde -<br />

rung installiert, Meldung über Druckknopf und automatische Rauch -<br />

melder<br />

Vermietung<br />

Es ist ein vielfältig strukturierter Geschäftsbesatz mit vertrauten<br />

Namen und Geschäften vorgesehen. Neben drei Großtextilern<br />

werden ein Sportfachmarkt, ein Elektronikfachmarkt, nationale und<br />

internatio nale Bekleidungsfachgeschäfte und Schuhgeschäfte sowie<br />

ein Lebensmittelsupermarkt und arrondierende Lebensmittelfach ge -<br />

schäfte vertreten sein. Nationale und internationale Spezialitäten<br />

bietet ein Foodcourt mit über 500 Sitzplätzen und einer großzügigen<br />

Außenterrasse. Im Shopping-Center sollen lokale Händler zu rund<br />

8 %, regionale Händler zu rund 16 %, nationale Filialisten zu rund<br />

44 % und internationale Filialisten zu rund 32 % vertreten sein.<br />

Durch die Größe des Objekts, mit einer Einzelhandels- und Dienst -<br />

leistungsmietfläche von circa 45.000 m 2 (inklusive rund 5.500 m 2<br />

Bürofläche), kann ein leistungsfähiges und qualifiziertes Einzel han -<br />

dels spektrum geboten werden. Hinzu kommen etwa 5.000 m 2 Nebenflächen<br />

(u. a. Lagerflächen). Das Shopping-Center verfügt somit über<br />

eine Größe, die weitreichende Aufmerksamkeit und Anziehungskraft<br />

55


Objektbeschreibung<br />

erzielen wird. Dies bestätigt insbesondere das durch die GfK<br />

GeoMarketing GmbH für den Center-Standort ermittelte Einzugs ge -<br />

biet mit 2,4 Millionen Einwohnern und einem umfangreichen laden -<br />

einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumen von rund EUR 12,3 Mrd.<br />

Für die Besucher verbindet das Center das Nützliche mit dem<br />

Angenehmen. Durch den gelungenen Branchenmix wird all das angeboten,<br />

was man zum Leben und Genießen benötigt. Gleichzeitig wird<br />

das Einkaufen zum Ereignis, denn ein ECE-Shopping-Center ist auch<br />

ein Freizeiterlebnis. Ungewöhnliche Wareninszenierungen, Aus stel -<br />

lungen und ausgefallene Aktionen werden die Besucher faszinieren.<br />

Originelle Marketingkonzepte werden regelmäßig durch die ECE<br />

geplant und umgesetzt. Im Center als kleiner „Stadt in der Stadt“<br />

wird stets Neues und Spektakuläres geboten. Das Objekt profitiert<br />

dabei von Synergieeffekten sowohl hinsichtlich der Vermietung als<br />

auch des Managements, die sich aus dem Betrieb von insgesamt<br />

112 Shopping-Centern innerhalb der ECE-Gruppe ergeben.<br />

Neben den rund 730 Parkplätzen in den Obergeschossen des<br />

Shopping-Centers können die Besucher weitere rund 5.000 Stell -<br />

plätze in Parkhäusern und circa 5.500 Stellplätze in der Innenstadt<br />

nutzen. Für eine bedarfsgerechte Zahl an Parkmöglichkeiten ist somit<br />

gesorgt.<br />

tungsvertrag mit der ECE sieht vor, dass bei einer Abweichung der<br />

tatsächlich erreichten Miete von der Planmiete die ECE bei Minder -<br />

miete einen Ausgleich an die Objekt KG zahlt beziehungsweise bei<br />

höherer Miete eine Zahlung als Vermietungsprämie erhält. Diese<br />

Ausgleichszahlung ist festgelegt mit dem 15,08-Fachen der Mietab -<br />

weichung. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass das Gesamt -<br />

investitionsvolumen immer dem 15,08-Fachen der realisierten Miete<br />

entspricht. Die Vermietungsprämie ist jedoch nach oben auf 10 %<br />

begrenzt. Somit ist das Investitionsvolumen nach oben begrenzt und<br />

die Erstvermietung weitestgehend abgesichert.<br />

Bereits zwei Jahre vor Fertigstellung des Centers konnte eine Vor ver -<br />

mie tungs quote von 20 % bezogen auf die prognostizierten Gesamt -<br />

mieteinnahmen erreicht werden. Zahlreiche weitere Verträge mit<br />

namhaften Filialisten und Großmietern sind endverhandelt oder liegen<br />

bereits zur Unterschrift beim Mieter. Hinzu kommen Mietein -<br />

nahmen aus der Vermietung der Stellplätze des Parkhauses an die<br />

Firma POLLUX Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Verwaltungs-KG<br />

(POLLUX), sonstige Mieteinnahmen aus Werbeflächen, die an die GB<br />

Immobilien G.m.b.H. vermietet sind, sowie Nutzungsentgelt für Ein -<br />

richtungen des Foodcourts von der ECE Projektmanagement G.m.b.H.<br />

& Co. KG.<br />

Prognostiziert wurden Netto-Gesamtmieteinnahmen in Höhe von<br />

rund EUR 19,5 Mio. zuzüglich Betriebskosten und gesetzlicher Mehr -<br />

wert steuer (siehe hierzu Prognoserechnung, Seite 64). Der Ver mie -<br />

56


Merkmale der Standardmietverträge*<br />

1. Klare Definition des Mietzwecks<br />

2. Laufzeit mindestens zehn Jahre<br />

3. Keine Option des Mieters auf Verlängerung des Mietvertrages;<br />

keine Sonderkündigungsrechte des Mieters<br />

4. Kein Konkurrenzschutz<br />

5. Umsatzmietvereinbarung und Absicherung durch eine Mindest -<br />

miete (ausgenommen sind Banken, Post, Büros und Praxen)<br />

6. Indexregelung mit Anpassungsautomatik, alle zwei Jahre entspr<br />

echend der prozentualen Veränderung des deutschen Ver -<br />

braucher preisindex (Basis 2005 = 100 %)<br />

7. Mietsicherheit von mindestens vier Monatsmieten<br />

8. Betreibungsverpflichtung des Mieters<br />

9. Keine generelle Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung<br />

10. Umlage der Nebenkosten mit Ausnahme der Instandhaltungen<br />

über EUR 18/m 2 p. a. sowie von Dach und Fach (tragende Teile)<br />

und 50 % der Objektverwaltungskosten<br />

*Änderungen gegenüber dem Standardmietvertrag bei der Vermietung durch die ECE bedürfen der Zustimmung der Objektgesellschaft, soweit sie folgenden Rahmen überschreiten:<br />

– für 10 % der Einzelhandelsfläche sind mindestens fünf Jahre und für weitere 10 % unter fünf Jahre Laufzeit ohne Zustimmung möglich<br />

– für 20 % der Einzelhandelsmietverträge mindestens zwei Monatsmieten Kaution ohne Zustimmung möglich<br />

– bei 20 % der Einzelhandelsfläche kann von der oben genannten Nebenkostenumlage ohne Zustimmung abgewichen werden<br />

Darüber hinaus sind dennoch Abweichungen möglich, sollten sie aufgrund von Marktgegebenheiten erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll sein.<br />

57


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Solide Basis mit Chance auf mehr<br />

≥<br />

Für den Anleger ergibt sich die Möglichkeit, – neben den Basismieten – von einer positiven Umsatz -<br />

entwicklung der Mieten zu profitieren.<br />

58


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Investition<br />

Der Anleger beteiligt sich direkt als Kommanditist oder mittelbar<br />

über die Treuhandkommanditistin, die Hamburg Trust Treuhand HTT<br />

GmbH, als Treugeber an einem geschlossenen Immobilienfonds in<br />

der Rechtsform einer deutschen Kommanditgesellschaft als GmbH &<br />

Co. KG („Fonds KG“). Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds<br />

KG ist die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH und<br />

Komplementärin ohne Einlage die HTD4 Verwaltungs GmbH.<br />

Bisherige Geschäftsentwicklung und<br />

Aussichten 2009 der Fonds KG<br />

Die Zeit vom 30. Januar 2009 bis zum Prospektaufstellungsdatum<br />

war geprägt durch die Suche geeigneter Objekte bzw. Beteiligungen,<br />

die Verhandlungen mit Immobiliengesellschaften insbesondere der<br />

ECE, die Due Diligence und Strukturierung des Fonds sowie die<br />

Abschlüsse der in diesem Prospekt dargelegten Verträge, jeweils mit<br />

Unterstützung der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH.<br />

Das Anlage objekt der Fonds KG gem. § 9 Abs. 2 VermVerkProspV sind<br />

39,47 % der Anteile an der Objekt KG (siehe Seite 107 ff.). Die Objekt<br />

KG wiederum ist Bauherrin des Shopping-Centers in Dortmund.<br />

Insbesondere am 24. Juni 2009 hat die Fonds KG die Inves toren -<br />

vereinbarung zum Erwerb des Shopping-Centers geschlossen und<br />

den Beitritt zur Objekt KG am 5. August 2009 voll zogen. Am<br />

5. August 2009 wurde der Kaufpreis für die Anteile an der Objekt KG<br />

und der erste Teil der Pflichteinlage i. H. v. rund EUR 33,9 Mio. geleistet.<br />

Darüber hinaus gab es keine weiteren wesent lichen Änderungen<br />

zur Zwischenbilanz zum 30. Juni 2009 (§ 13 HS 1 und § 10<br />

Abs. 3 VermVerkProspV). Das fortlaufende Jahr 2009 wird geprägt<br />

durch die Platzierung des Kommanditkapitals. Es wurde keine weitere<br />

Zwischenübersicht veröffentlicht.<br />

Die Fertigstellung des Shopping-Centers ist für November 2011<br />

geplant. Das Gesamtinvestitionsvolumen bemisst sich an der realisierten<br />

Miete.<br />

Da die Vermietung durch die Objektgesellschaft größtenteils umsatzsteuerpflichtig<br />

ist und die Aufwendungen der Objektgesellschaft zum<br />

Abzug der Vorsteuer berechtigen, handelt es sich bei den Auf -<br />

wendungen der Objektgesellschaft jeweils um Nettobeträge zzgl.<br />

eines geringfügigen Anteils nicht abzugsfähiger Vorsteuer. Umsatz -<br />

60


steuerbeträge, soweit sie in der Fonds KG anfallen, können nicht als<br />

Vorsteuer geltend gemacht werden.<br />

Erläuterungen Investitionsplan Fonds KG<br />

(Prognose)<br />

Mittelverwendung<br />

Anschaffungskosten<br />

1) Beteiligung an der Objekt KG<br />

Die Fonds KG hält einen Kommanditanteil an der Objekt KG von<br />

39,47 % des Kommanditkapitals.<br />

2) Investitionsreserve<br />

Es ist eine Investitionsreserve von EUR 5,0 Mio. vorgesehen.<br />

Der Vermietungsvertrag mit der ECE sieht vor, dass bei einer Ab wei -<br />

chung der tatsächlich erreichten Miete von der Plan-Miete die ECE<br />

bei Mindermiete einen Ausgleich an die Objekt KG zahlt bzw. bei<br />

höherer Miete eine Zahlung als Vermietungsprämie erhält. Diese<br />

Ausgleichszahlung ist festgelegt mit dem 15,08-Fachen der Miet ab -<br />

weichung. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass das Gesamt -<br />

investitionsvolumen immer dem 15,08-Fachen der realisierten Miete<br />

entspricht. Sollte die Erstvermietung zu einer ca. 5 % höheren Miete<br />

führen, verbessert sich das Prognose-Ergebnis (siehe Sensitivitäts -<br />

analyse, Seite 72/73) und die Vermietungsprämie ist über die kalku -<br />

lierte Reserve abgedeckt. Bei Realisierung der Plan-Miete steht die<br />

Investitionsreserve für Sonderausschüttungen oder als Liquiditäts -<br />

reserve zur Verfügung.<br />

Die Erstvermietung ist somit weitestgehend abgesichert.<br />

Gebühren und Vergütungen<br />

3) Platzierungsgarantie<br />

Für die Übernahme der Platzierungsgarantie in Höhe von<br />

EUR 64,995 Mio. erhält Hamburg Trust HTG GmbH eine vereinbarte<br />

Vergütung in Höhe von rund EUR 1,3 Mio. Die Vergütung ist umsatz -<br />

steuerfrei.<br />

4) Beteiligungsvermittlung<br />

Das vereinbarte Honorar an Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH (nachfolgend kurz „Hamburg Trust“) im Zusammen -<br />

hang mit der Akquisition geeigneter Fondsobjekte samt Wirtschaft -<br />

lich keits rechnung und Vermittlung der Beteiligung an der Objekt KG<br />

beträgt rund EUR 3,4 Mio. Die Vergütung ist umsatzsteuerfrei.<br />

5) Eigenkapitalvermittlung<br />

Für die Beschaffung des erforderlichen Eigenkapitals erhält Hamburg<br />

Trust gemäß Eigenkapitalvermittlungsvertrag eine Vergütung in Höhe<br />

von insgesamt 9 % des vermittelten nominellen Eigenkapitals. Die<br />

Ver gütung ist umsatzsteuerfrei.<br />

6) Darlehensvermittlung<br />

Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH erhält für die<br />

Beschaffung der Zwischenfinanzierung eine vertragliche Darlehens -<br />

vermittlungsgebühr von TEUR 900. Diese Vermittlungsgebühr ist<br />

umsatzsteuerfrei.<br />

7) Fondskonzeption<br />

Für die Koordination der Due Diligence, Erstellung der Fonds -<br />

konzeption in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht<br />

sowie die Koordination der Erstellung des erforderlichen Vertrags -<br />

werkes inkl. Steuergutachten und Prospekt sowie die Koordination<br />

der spezialisierten Berater erhält Hamburg Trust eine einmalige vertragliche<br />

Vergütung in Höhe von TEUR 500 einschließlich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

8) Fonds- und Asset Management<br />

Die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH erhält für<br />

das Fondsmanagement, insbesondere für den Aufbau der Verwaltung<br />

während der Investitionsphase, eine vereinbarte Vergütung in Höhe<br />

von TEUR 195 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH erhält eine vertragliche<br />

Treuhandgebühr in Höhe von TEUR 25 inkl. einer ggf. anfallenden<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Komplementärin der Fonds KG erhält eine Gebühr von TEUR 20<br />

inkl. einer ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Für die Leistungen der Hamburg Trust Asset Management HTAM<br />

GmbH in der Investitionsphase, insbesondere im Zusammenhang mit<br />

dem Erwerb der Immobilie, ist eine Vergütung von TEUR 195 inkl.<br />

gesetz licher Umsatzsteuer vereinbart.<br />

9) Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

Für Beratungskosten, insbesondere steuerliche und rechtliche, die<br />

Prospekterstellung und sonstige Kosten sind TEUR 600 inkl. gesetz -<br />

licher Umsatzsteuer kalkuliert.<br />

10) Zwischenfinanzierung<br />

Die Fonds KG hat bei der Hamburger Sparkasse AG ein Eigenkapital -<br />

zwischenfinanzierungsdarlehen über EUR 45,7 Mio. mit variabler<br />

Verzinsung auf EURIBOR-Basis zzgl. einer Marge von 1,50 Prozent -<br />

punkten aufgenommen. Das Darlehen ist bis zum 31.12.2010 zurückzuzahlen.<br />

Die Fonds KG erhält von der Objekt KG für eingezahlte Einlagen eine<br />

Verzinsung von 4 % p. a. Sollten diese Mittel für die Eigenkapital -<br />

zwischen finanzierungszinsen nicht ausreichen, besteht ein<br />

Zwischen finanzierungsbudget finanziert aus dem Kommanditkapital<br />

der Fonds KG von rund TEUR 220. TEUR 380 Bearbeitungsgebühren<br />

sind gemäß Darlehensvertrag zu zahlen.<br />

11) Liquiditätsreserve<br />

Vorsorglich wurde eine Liquiditätsreserve für Unvorhergesehenes<br />

und zur Glättung des Ausschüttungsverlaufes in Höhe von rund<br />

EUR 1,1 Mio. gebildet.<br />

61


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Investitionsplan Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG (Fonds KG) Prognose<br />

Mittelverwendung in EUR in % der Summe<br />

Anschaffungskosten<br />

(1) Beteiligung an Objekt KG 48.575.856 71,2<br />

(2) Investitionsreserve 5.000.000 7,3<br />

Gebühren und Vergütungen<br />

(3) Platzierungsgarantie 1.299.900 1,9<br />

(4) Beteiligungsvermittlung 3.400.000 5,0<br />

(5) Eigenkapitalvermittlung 5.849.550 8,6<br />

(6) Darlehensvermittlung 900.000 1,3<br />

(7) Fondskonzeption 500.000 0,7<br />

(8) Fonds- und Asset Management 435.000 0,6<br />

(9) Nebenkosten der Vermögensanlage 600.000 0,9<br />

(10) Zwischenfinanzierung 600.000 0,9<br />

(11) Liquiditätsreserve 1.089.444 1,6<br />

Investition gesamt 68.249.750 100,0<br />

Mittelherkunft in EUR in % der Summe<br />

Eigenkapital<br />

Gründungsgesellschafter 5.000 0,01<br />

einzuwerbendes Eigenkapital 64.995.000 95,2<br />

Agio 3.249.750 4,8<br />

Finanzierung gesamt 68.249.750 100,0<br />

Investitionsplan Objekt KG (Prognose)<br />

Mittelverwendung in EUR in EUR in % der Summe<br />

(1) Anschaffungs-/Herstellungskosten und Entwicklung 267.740.596 88,3<br />

Grundstückskosten 67.123.000<br />

Baukosten 182.662.000<br />

Projektentwicklungskosten 9.150.000<br />

Vermietungskosten 8.805.596<br />

(2) Geschäftsbesorgung und Beratungskosten 1.760.000 0,58<br />

(3) Finanzierungskosten 33.570.000 11,08<br />

Disagio 9.000.000<br />

Bauzeitzinsen und Kreditkosten 14.048.000<br />

Eigenkapitalverzinsung in der Bauphase 10.522.000<br />

Investition gesamt 303.070.596 100,0<br />

Mittelherkunft in EUR in EUR in % der Summe<br />

Eigenkapital 123.070.596 40,6<br />

Fonds KG 48.575.856<br />

Coinvestor 74.494.740<br />

Fremdkapital 180.000.000 59,4<br />

Finanzierung gesamt 303.070.596 100,0<br />

62


Mittelherkunft<br />

Das Eigenkapital der Fonds KG setzt sich zusammen aus der Kom -<br />

manditeinlage der Geschäftsführenden Kommanditistin in Höhe von<br />

TEUR 5 und dem einzuwerbenden Kapital in Höhe von TEUR 64.995<br />

zuzüglich der Kapitalrücklage in Höhe des Agios von rund<br />

EUR 3,25 Mio. (5 % des einzuwerbenden Kapitals). Die Fonds KG hat<br />

keine Fremdkapital-Endfinanzierung vereinbart.<br />

Erläuterungen Investitionsplan Objekt KG<br />

(Prognose)<br />

Mittelverwendung<br />

1) Anschaffungs-/Herstellungskosten und Entwicklung<br />

Die Grundstückskosten in Höhe von rund EUR 67,12 Mio. teilen<br />

sich auf in grundstücksbezogene Zahlungen für den Erwerb der<br />

Grund stücke (rund EUR 40,9 Mio.) und Bestandsgebäude (rund<br />

EUR 26,22 Mio.). Darin enthalten sind Grunderwerbsnebenkosten<br />

(wie Grunderwerb steuer, Notar- und Gerichtskosten), die die ECE<br />

Development G.m.b.H. & Co. KG vertraglich zusichert.<br />

Mit dem Generalübernehmerpreis in Höhe von EUR 183,57 Mio. sind<br />

Baukostenzuschüsse an die Mieter, die bauliche Mieterbetreuung<br />

und sonstige zur Herstellung des Shopping-Centers notwendige<br />

Kosten (siehe Generalübernehmervertrag, Seite 114 ff.) abgegolten.<br />

Darüber hinaus gibt es Verrechnungsposten, die die ECE Develop -<br />

ment G.m.b.H. & Co. KG vertraglich zusichert. Zu den Verrech -<br />

nungsposten zählen Rückerstattungen der Mieter an die Objekt KG<br />

für Ausbauten der Mietflächen von rund EUR 4,1 Mio., nicht abzugsfähige<br />

Vorsteuer von rund EUR 3,0 Mio., Grundsteuer in der Bauzeit<br />

von TEUR 250 sowie Mieteinnahmen vor Eröffnung von ca. TEUR 500,<br />

da der Mietzahlungsbeginn gemäß Standard mietvertrag 2 Wochen vor<br />

Eröffnung ist. Die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG erhält<br />

für die Leistungen im Zusammenhang mit der Eröffnung TEUR 344.<br />

Die Baukosten umfassen somit insgesamt rund EUR 182,66 Mio.<br />

Für die Projektentwicklung erhält die ECE Development G.m.b.H. &<br />

Co. KG ein vertragliches Honorar von EUR 8,3 Mio. zzgl. TEUR 850 für<br />

Projektentwicklungskosten, wie Gutachten, Vermessungen und<br />

Fremdleistungen.<br />

Mit der Vermietung des Shopping-Centers wurde die ECE Projekt -<br />

management G.m.b.H. & Co. KG beauftragt. Für die Vermietung erhält<br />

die ECE zunächst eine pauschale Vergütung von EUR 7,8 Mio. zzgl.<br />

eines Honorars von TEUR 980 für Vermietungskosten.<br />

Bei einer Abweichung der tatsächlich erreichten Miete von der Plan-<br />

Miete hat die ECE bei Mindermiete einen Ausgleich an die Objekt KG<br />

zu zahlen bzw. bei höherer Miete erhält sie eine Zahlung als<br />

Vermietungsprämie. Diese Ausgleichszahlung ist festgelegt mit dem<br />

15,08-Fachen der Mietabweichung. Durch diese Regelung ist sichergestellt,<br />

dass das Gesamtinvestitionsvolumen dem 15,08-Fachen der<br />

realisierten Miete entspricht. Nach oben ist diese Vermietungs prä mie<br />

jedoch auf 10 % begrenzt. Somit ist das Investitionsvolumen nach<br />

oben begrenzt und die Erstvermietung weitestgehend abgesichert.<br />

2) Geschäftsbesorgungs- und Beratungskosten<br />

Für die Geschäftsbesorgung der ECE Projektmanagement G.m.b.H. &<br />

Co. KG vor Eröffnung, für Gründungskosten, Rechtsberatung sowie<br />

sonstige Gesellschaftskosten sind EUR 1,76 Mio. kalkuliert, die die<br />

ECE Development G.m.b.H. & Co. KG vertraglich zusichert.<br />

3) Finanzierungskosten<br />

Die Finanzierungskosten in Höhe von rund EUR 33,57 Mio. setzen sich<br />

zusammen aus den kalkulierten Bauzeitfinanzierungskosten, den<br />

Kapital auszahlungen an die Gesellschafter und dem vereinbarten<br />

Disagio.<br />

Disagio<br />

Mit den finanzierenden Banken ist ein Disagio in Höhe von 5 % der<br />

Darlehenssumme vereinbart. Es wird voraussichtlich im Februar 2010,<br />

spätestens am 30. Juni 2010 bezahlt und führt zu einer Reduzierung<br />

der Zinsbelastung von 0,74 Prozentpunkten p. a.<br />

Bauzeitzinsen und Kreditkosten<br />

Die Kalkulation berücksichtigt Bauzeitzinsen, Bereitstellungszinsen<br />

sowie sonstige vertragliche Kreditkosten für die Bauzeit in voraussichtlicher<br />

Höhe von rund EUR 14,05 Mio. Zu den sonstigen<br />

Kreditkosten für die Bauzeit gehören insbesondere Grundschuld -<br />

bestellung sowie die Bearbeitungsgebühr der Darlehensgeber (rund<br />

EUR 1,06 Mio.).<br />

Insgesamt beläuft sich das Darlehen der Objektgesellschaft auf<br />

EUR 180,0 Mio. Es wird mit Baufortschritt abgerufen und mit nominal<br />

5,772 % p. a. (inkl. Disagio-Abschlag 5,03 % p. a.) verzinst. Die<br />

Bereitstellungszinsen ergeben sich aus der Differenz der<br />

Wiederanlage der refinanzierten und noch nicht ausgezahlten Mittel<br />

zum EURIBOR-Satz für den vom Darlehensnehmer vorzugebenden<br />

Wiederanlagezeitraum (1–12 Monate) und dem Einstandszinssatz<br />

von 2,93 % p. a. (inkl. Disagio-Abschlag).<br />

Eigenkapitalverzinsung in der Bauphase<br />

Für das eingezahlte Kommanditkapital während der Bauphase in die<br />

Objekt KG erhalten die Gesellschafter am Ende eines jeden<br />

Kalendervierteljahres 4 % auf die jeweils geleisteten Einlagen bis zur<br />

Fertigstellung des Objektes bzw. bis zum 15. November 2009 aus -<br />

gezahlt.<br />

Mittelherkunft<br />

Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital der Objekt KG besteht aus der Kommanditeinlage<br />

der Fonds KG in Höhe von 39,47 %, einer Einlage von EUR 100 der<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH und der Kom -<br />

man diteinlage des Coinvestors in Höhe von 60,53 %.<br />

Fremdkapital<br />

Das Fremdkapital beträgt EUR 180,0 Mio. und läuft bis spätestens<br />

31. Dezember 2021.<br />

63


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Liquiditätsrechnung Prognose<br />

in TEUR<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

Objekt KG<br />

Mieteinnahmen (1) 2.437 19.496 19.496 20.207 20.439 21.186<br />

Zinseinnahmen (2)* 0 723 51 54 48 49<br />

Einnahmen gesamt 2.437 20.218 19.546 20.260 20.487 21.235<br />

Bewirtschaftungskosten (3) 33 173 179 184 190 196<br />

Mietausfallwagnis (4) 24 195 195 202 204 212<br />

Standortsicherung/Marketing (5) 34 150 150 157 157 163<br />

Gesellschaftskosten (6) 50 50 51 53 54 55<br />

Objektverwaltungskosten (7) 121 965 965 1.000 1.012 1.049<br />

Zinsen (8) 1.450 8.698 8.698 8.698 8.657 8.566<br />

Tilgung (9) 0 0 0 0 1.840 1.931<br />

Ausgaben gesamt 1.711 10.231 10.237 10.293 12.114 12.173<br />

Cash Flow 726 9.988 9.309 9.967 8.373 9.062<br />

Steuerpflichtiges Ergebnis p. a. (2011 inkl. Verlustvortrag) –22.026 4.208 4.212 4.870 5.116 5.896<br />

Fonds KG<br />

Cash Flow aus Beteiligung (1) 286 3.942 3.674 3.934 3.305 3.577<br />

Zinseinnahmen (2) 39 189 204 202 199 188<br />

Einnahmen gesamt 326 4.131 3.879 4.136 3.503 3.764<br />

Fondsmanagement (3) 21 94 88 94 81 87<br />

Asset Management (4) 0 30 30 30 30 30<br />

Gesellschaftskosten und Komplementärvergütung (5) 40 40 40 40 40 40<br />

Ausgaben gesamt 61 164 158 164 151 157<br />

Cash Flow 265 3.967 3.720 3.973 3.352 3.608<br />

in % v. nom. EK 0,4 % 6,1 % 5,7 % 6,1 % 5,2 % 5,6 %<br />

Auszahlung vor Steuern (6) 488 3.900 3.900 3.900 3.900 3.900<br />

in % v. nom. EK 0,75 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 %<br />

Steuern 40 % zzgl. Soli 0 0 0 0 0 0<br />

Auszahlung nach Steuern 488 3.900 3.900 3.900 3.900 3.900<br />

in % v. nom. EK 0,8 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 %<br />

Steuern 30 % 0 0 0 0 0 0<br />

Auszahlung nach Steuern 488 3.900 3.900 3.900 3.900 3.900<br />

in % v. nom. EK 0,8 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 %<br />

Steuerpflichtiges Ergebnis p. a. (2011 inkl. Verlustvortrag) –9.738 1.284 1.291 1.546 1.655 1.958<br />

Verlustvortrag 9.738 8.454 7.163 5.617 3.962<br />

Steuerpflichtiges Ergebnis inkl. Verlustvortrag –9.738 –8.454 –7.163 –5.617 –3.962 –2.004<br />

Liquidität per 31.12. (7) 5.867 5.934 5.754 5.827 5.279 4.987<br />

Ø Liquidität im Geschäftsjahr (monatlich) 6.166 7.575 7.922 7.859 7.665 7.252<br />

*2012 Ausschüttung ersparter Bauzeitzinsen<br />

64


2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

21.186 22.216 22.216 23.040 23.301 25.003 25.003 26.226 26.226 27.221<br />

48 52 50 49 50 57 59 65 68 73<br />

21.234 22.268 22.266 23.089 23.351 25.060 25.062 26.291 26.295 27.293<br />

288 296 299 306 311 322 326 335 339 347<br />

424 444 444 461 466 500 500 525 525 544<br />

163 170 170 178 178 186 186 194 194 203<br />

57 58 59 61 62 64 66 67 69 71<br />

1.038 1.089 1.089 1.129 1.142 1.225 1.225 1.285 1.285 1.334<br />

8.471 8.371 9.265 10.157 10.045 9.927 9.801 9.672 9.567 9.461<br />

2.027 2.127 1.968 1.811 1.923 2.041 2.167 1.948 1.706 1.811<br />

12.467 12.555 13.295 14.103 14.127 14.266 14.271 14.027 13.684 13.771<br />

8.767 9.713 8.972 8.986 9.224 10.794 10.791 12.265 12.611 13.522<br />

5.697 6.743 5.843 5.700 6.131 8.388 8.511 9.766 9.870 10.886<br />

3.460 3.834 3.541 3.547 3.641 4.260 4.259 4.841 4.978 5.337<br />

179 171 167 158 150 148 149 154 157 162<br />

3.639 4.005 3.708 3.705 3.790 4.408 4.409 4.995 5.135 5.499<br />

84 92 86 86 88 100 100 112 115 122<br />

30 30 30 30 30 30 30 30 30 30<br />

40 40 40 40 40 40 40 40 40 40<br />

154 162 156 156 158 170 170 182 185 192<br />

3.485 3.843 3.552 3.549 3.632 4.238 4.238 4.814 4.950 5.308<br />

5,4 % 5,9 % 5,5 % 5,5 % 5,6 % 6,5 % 6,5 % 7,4 % 7,6 % 8,2 %<br />

3.900 3.900 3.900 3.900 3.900 4.225 4.225 4.875 4.875 5.200<br />

6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,50 % 6,50 % 7,50 % 7,50 % 8,00 %<br />

0 866 775 752 820 1.171 1.191 1.384 1.399 1.557<br />

3.900 3.034 3.125 3.148 3.080 3.054 3.034 3.491 3.476 3.643<br />

6,0 % 4,7 % 4,8 % 4,8 % 4,7 % 4,7 % 4,7 % 5,4 % 5,3 % 5,6 %<br />

0 649 581 564 615 878 893 1.038 1.050 1.168<br />

3.900 3.251 3.319 3.336 3.285 3.347 3.332 3.837 3.825 4.032<br />

6,0 % 5,0 % 5,1 % 5,1 % 5,1 % 5,1 % 5,1 % 5,9 % 5,9 % 6,2 %<br />

1.881 2.287 1.937 1.881 2.049 2.928 2.977 3.461 3.499 3.893<br />

2.004 123 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

–123 2.164 1.937 1.881 2.049 2.928 2.977 3.461 3.499 3.893<br />

4.571 4.515 4.166 3.815 3.547 3.560 3.574 3.512 3.588 3.695<br />

6.894 6.630 6.435 6.099 5.780 5.754 5.791 6.040 6.115 5.941<br />

65


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Erläuterungen Liquiditätsrechnung<br />

Prognoserechnung der Objekt KG<br />

Mieteinnahmen (1)<br />

Die Prognoserechnung geht von jährlichen Nettomieteinnahmen im<br />

ersten vollen Mietjahr 2012 von rund EUR 19,5 Mio. aus. Darin enthalten<br />

ist ein jährlicher Mietansatz für Shopflächen (ca. 24.000 m 2 )<br />

von rund EUR 12,27 Mio., Ankermietflächen (ca. 15.700 m 2 ) von rund<br />

EUR 3,87 Mio., Nebenflächen (ca. 5.200 m 2 ) von rund EUR 1,05 Mio.,<br />

Stellplatzmieten (730 Stellplätze) von rund EUR 1,1 Mio., Einnahmen<br />

aus der Vermietung von Büroflächen (ca. 5.500 m 2 ) von rund TEUR 640<br />

und sonstige Mieteinnahmen wie Werbeflächeneinnahmen von rund<br />

TEUR 570.<br />

Die Mieten werden an den deutschen Verbraucherpreisindex angepasst.<br />

Die Shop-, Büro- und Nebenflächen sowie rund 50 % der sons -<br />

tigen Mieteinnahmen werden erstmals im Jahr 2014 und jedes<br />

folgende zweite Jahr mit 5 % kalkulatorisch angepasst. Die<br />

Ankermietflächen werden erstmalig 2015 und fortlaufend jedes<br />

folgende dritte Jahr mit 6 % erhöht. Bei den Stellplätzen wird ein -<br />

malig 2022 die Miete um 5 % erhöht. Ab dem Jahr 2022 wird davon<br />

ausgegangen, dass 50 % der Shop-Mieteinnahmen, ohne Anker mie -<br />

ter, durch Anschlussvermietungen um 10,0 % erhöht werden können.<br />

Von 2012 bis 2027 liegt die durchschnittliche Mietsteigerung bei ca.<br />

2,2 % p. a.<br />

Zu möglichen Auswirkungen niedrigerer Mieteinnahmen und damit<br />

geringerer Nettoergebnisse vgl. Sensitivitätsanalyse, Seite 72/73.<br />

Zinseinnahmen (2)<br />

90 % der anteiligen jährlichen Barüberschüsse werden quartalsweise<br />

nachschüssig an die Fonds KG abgeführt. Die verbleibenden anteiligen<br />

10 % der jeweiligen jährlichen Barüberschüsse werden als<br />

Sockelreserve gehalten und jeweils im folgenden Jahr an die<br />

Fonds KG ausgeschüttet. Die daraus resultierenden laufenden<br />

Zinseinnahmen aus der Anlage der Einnahmenüberschüsse basieren<br />

auf einem kalkulatorischen Zinssatz von durchschnittlich 2,6 % p. a.<br />

inkl. Abgeltungssteuer.<br />

Bewirtschaftungskosten (3)<br />

Der Standardmietvertrag sieht die Umlage aller Nebenkosten mit<br />

Ausnahme der Instandhaltungen über EUR 18/m 2 p. a. sowie von<br />

Dach und Fach (tragende Teile) und 50 % der Objekt ver waltungs -<br />

kosten vor.<br />

Für Nebenkosten, die gegebenenfalls nicht auf die Mieter umgelegt<br />

werden können, wurden anfänglich rund TEUR 168 p. a. kalkuliert. In<br />

der Prognose sind kumuliert bis 2026 rund EUR 1,3 Mio. für Instand -<br />

haltungen von Dach und Fach vorgesehen.<br />

Mietausfallwagnis (4)<br />

Mietausfälle sind für die ersten fünf Jahre mit 1 % der Gesamtmiete<br />

kalkuliert und fortan 2 %.<br />

Standortsicherung/Marketing (5)<br />

Die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG ist mit der wirt -<br />

schaftlichen Sicherung des Objektstandortes zu einem Entgelt von<br />

TEUR 130 p. a. angepasst an den deutschen Verbraucherpreisindex,<br />

kalkuliert entsprechend der Mietsteigerung der Shopflächen, beauftragt.<br />

Darüber hinaus werden TEUR 20 p. a. für Marketing maß -<br />

nahmen kalkuliert.<br />

Gesellschaftskosten (6)<br />

In den anfänglich jährlichen TEUR 50 Gesellschaftskosten sind u. a.<br />

Steuer- und Rechtsberatungskosten, Kosten des Jahresabschlusses<br />

und sonstige Kosten enthalten, die sich kalkulatorisch um 2,5 % p. a.<br />

erhöhen.<br />

Objektverwaltungskosten (7)<br />

Die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG betreibt durch örtlich<br />

anwesende Spezialisten ein professionelles ganzheitliches Manage -<br />

ment der Immobilie.<br />

Hierzu zählt insbesondere:<br />

• Vermietung und Nachvermietung auf der Grundlage des fort -<br />

entwickelten Vermietungskonzeptes<br />

• Optimierung der Ertragskraft<br />

• Management und Optimierung der Instandhaltungen und<br />

Betriebskosten<br />

• Umfassende Bearbeitung des Rechnungswesens einschließlich<br />

des Controllings<br />

• Ganzheitliches Objektmanagement einschließlich Abwicklung und<br />

Fortentwicklung der objektbezogenen Vertragsangelegen heiten<br />

• Technische und bautechnische Objektbetreuung<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die ECE hat ihre Kompetenz auf diesen Gebieten bereits bei 112<br />

Einkaufscentern erfolgreich bestätigt. Für diese Leistungen erhält die<br />

ECE ein Honorar von 8 % der jährlichen Nettomieteinnahmen, mindestens<br />

jedoch EUR 1,2 Mio. p. a.<br />

Der Standardmietvertrag sieht eine Umlage von 50 % der Objekt -<br />

verwaltungskosten auf die Mieter vor. Kalkulatorisch wird davon ausgegangen,<br />

dass 5,0 % der jährlichen Nettomieteinnahmen als nicht<br />

umlegbare Verwaltungskosten von der Objektgesellschaft zu tragen<br />

sind, also lediglich 37,5 % der Objektverwaltungskosten vom Mieter<br />

getragen werden.<br />

Fremdkapitalzinsen (8)<br />

Die Objektgesellschaft hat Darlehensverträge mit einem Finan -<br />

zierungs konsortium bestehend aus der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank<br />

AG (EUR 105 Mio. – Dortmunder Volksbank<br />

eG still unterbeteiligt), Sparkasse Dortmund (EUR 45 Mio.) und<br />

Sparkasse Bochum (EUR 30 Mio.) über insgesamt EUR 180,0 Mio.<br />

abgeschlossen. Diese Darlehenssumme wird während der Bauphase<br />

in Raten ausgezahlt. Die kalkulierten Bauzeit zinsen sind in den<br />

Investitionskosten enthalten.<br />

Der Zinssatz beträgt während der Betriebsphase nominal 5,572 %<br />

p. a. (inkl. Disagio-Abschlag 4,83 % p. a.). Die Zinsbindungsdauer<br />

läuft bis zum 30. Juni 2019. Nach Auslauf der Zinsbindungsfrist wird<br />

mit einem nominalen Zinssatz von 6,0 % p. a. der Restschuld bei<br />

100 % Auszahlung kalkuliert. Die Zinsleistung ist jeweils viertel -<br />

jährlich nachschüssig vereinbart.<br />

66


Fremdkapitaltilgung (9)<br />

Die Tilgung des Fremdkapitals erfolgt annuitätisch ab dem vierten<br />

vol len Betriebsjahr nach Fertigstellung, spätestens ab dem 1. Januar<br />

2016. Kalkuliert wird mit einer Tilgung ab dem 1. Januar 2015.<br />

Die Tilgung beträgt anfänglich 1,0 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen. Nach<br />

Auslauf der Zinsbindungsfrist wird davon ausgegangen, dass eine<br />

Tilgung von anfänglich 1,0 % p. a. der Restschuld zzgl. ersparter<br />

Zinsen zu zahlen ist.<br />

Die Tilgungsleistung ist jeweils vierteljährlich nachschüssig vereinbart.<br />

Prognoserechnung der Fonds KG<br />

Cash Flow aus Beteiligung (1)<br />

Bei den Beteiligungseinnahmen handelt es sich um die kalkulierten<br />

ausgezahlten jährlichen Barüberschüsse der Objekt KG. 90 % der<br />

anteiligen jährlichen Barüberschüsse werden quartalsweise nachschüssig<br />

an die Fonds KG abgeführt. Die verbleibenden anteiligen<br />

10 % der jeweiligen jährlichen Barüberschüsse werden als Sockel -<br />

reserve gehalten und jeweils im folgenden Jahr an die Fonds KG ausgeschüttet.<br />

Dies ist bei den laufenden Zinseinnahmen berücksichtigt.<br />

Die Prognoserechnung stellt vereinfachend eine jeweilige 100 %ige<br />

Auszahlung der Barüberschüsse der Objekt KG dar.<br />

Die Fonds KG erhält in der Investitions- und Bauphase von der Objekt<br />

KG eine Auszahlung von jeweils 4,0 % p. a. auf geleistete Eigen -<br />

kapitalraten bis zur Fertigstellung des Objektes bzw. bis spätestens<br />

15. November 2011.<br />

Da der Zinssatz für die Bauzwischenfinanzierung der Objekt KG<br />

bereits gesichert wurde, ergibt sich eine Reserve aus den o.g. kalkulierten<br />

Bauzeitzinsen von anteilig rund TEUR 270, die im Jahr 2012<br />

von der Objekt KG ausgezahlt wird.<br />

Laufendes Zinsergebnis (2)<br />

Die laufenden Zinseinnahmen resultieren aus der unterjährigen<br />

Anlage der Einnahmeüberschüsse. Berechnungsgrundlage ist der<br />

voraussichtliche monatliche Liquiditätsstatus der Fonds KG. Sie werden<br />

vom Fondsmanagement nach ertragsorientierten Gesichts punk -<br />

ten angelegt. Der Anlagezinssatz wird über die Laufzeit als Durch -<br />

schnitt mit 2,6 % p. a. nach Abzug von Abgeltungssteuer kalkuliert.<br />

Fondsmanagement (3)<br />

Für das Fondsmanagement der Hamburg Trust Beteiligungsmanage -<br />

ment HTB GmbH sind ab der Fertigstellung TEUR 15 zzgl. 2 % der<br />

Einnahmen aus der Objekt KG inkl. gesetzlicher Umsatz steuer p. a.<br />

mit der Fonds KG vereinbart.<br />

Asset Management (4)<br />

Ab dem Jahr 2012 (Folgejahr der voraussichtlichen Fertigstellung)<br />

erhält die Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH von der<br />

Objekt KG eine vereinbarte jährliche Asset Management-Gebühr von<br />

TEUR 30 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Gesellschaftskosten und Komplementärvergütung (5)<br />

Für laufende Gesellschaftskosten der Fonds KG sind insgesamt<br />

TEUR 40 p. a. kalkuliert, darin enthalten ist die jährliche vertragliche<br />

Kom plemen tärgebühr von TEUR 10 p. a., jeweils inkl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

67


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Anleger-Ergebnisrechnung bei nom. Beteiligung von EUR 10.000 Prognose (unterstellter Steuersatz von 45 %<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag) in EUR<br />

Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

Auszahlung vor Steuern 75 600 600 600 600 600<br />

Steuerlast** 0 0 0 0 0 0<br />

Auszahlung nach Steuern 75 600 600 600 600 600<br />

in % v. nom. EK 0,8 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 %<br />

Haftungsvolumen bei EUR 10.000 nom. Beteiligung<br />

gebundenes Kapital per 1.1. 10.425 9.825 9.225 8.625 8.025<br />

Eigenkapitaleinzahlung (inkl. Agio) 10.500 0 0 0 0 0<br />

Auszahlung vor Steuern* 75 600 600 600 600 600<br />

Anteilige Steuerlast** 0 0 0 0 0 0<br />

Auszahlungen nach Steuern 75 600 600 600 600 600<br />

Eigenkapitalrückzahlung an Anleger 75 600 600 600 600 600<br />

Gewinnauszahlung an Anleger 0 0 0 0 0 0<br />

Summe des Rückflusses 75 600 600 600 600 600<br />

gebundenes Kapital per 31.12. 10.425 9.825 9.225 8.625 8.025 7.425<br />

Haftsumme 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />

Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />

*Die Auszahlungen an den Anleger erfolgen jährlich nachschüssig voraussichtlich bis März des Folgejahres. Auszahlungen während der Bauphase sind hier nicht berücksichtigt.<br />

**inkl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt<br />

Zinserträge sind nicht im steuerlichen Ergebnis enthalten, da Abgeltungssteuer bereits direkt vom Zinsertrag abgeführt wurde.<br />

Auszahlung (6)<br />

Aus den kalkulatorischen Werten der Prognoserechnung in der<br />

Investitions- und Bauphase resultiert eine anteilige Vorabauszahlung<br />

von 3,5 % p. a. auf die jeweils eingezahlte Nominaleinlage bis zur<br />

Fertigstellung des Objektes bzw. bis spätestens 15. November 2011.<br />

Die Vorabauszahlung wird jeweils bis zum März des Folgejahres,<br />

erstmalig im Dezember 2010, an die Kommanditisten anteilig ab der<br />

jeweiligen Einzahlung ausgezahlt. Die Vorabauszahlung ist in der<br />

Prognoserechnung nicht dargestellt, da die Prognoserechnung mit<br />

15. November 2011 beginnt.<br />

Aus den kalkulatorischen Werten der Prognoserechnung in der<br />

Bewirtschaftungsphase resultiert eine Auszahlung von 6,0 % pro rata<br />

temporis für das Jahr 2011 steigend auf 8,0 % im Jahr 2026.<br />

Die Auszahlungen sollen voraussichtlich jeweils bis zum März des<br />

auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres ausgezahlt werden.<br />

Liquidität (7)<br />

Die Liquiditätsreserve wird für unvorhersehbare Ereignisse bzw. zur<br />

Glättung des Ausschüttungsverlaufs verwendet.<br />

Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose)<br />

Auf Ebene der Fonds KG und Objekt KG werden Einkünfte aus Ver -<br />

mietung und Verpachtung sowie hinsichtlich der Zinserträge<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, soweit diese nicht den<br />

Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse auf Ebene der Objekt KG resultieren aus<br />

den Einnahmeüberschüssen der Immobilie abzüglich Abschreibungen<br />

in Höhe von 2 % p. a. der Anschaffungs-/Herstellungskosten für das<br />

Gebäude einschließlich der hierauf anteilig entfallenden Projekt -<br />

entwicklungskosten, Vermietungskosten und Geschäfts besorgungssowie<br />

Beratungskosten der Investitionsphase. Rund EUR 26,2 Mio.<br />

der Grundstückskosten entfallen auf die alte Gebäudesubstanz,<br />

die ebenfalls mit 2 % p. a. abgeschrieben wird. Voraussichtlich<br />

EUR 6,5 Mio. der Baukosten entfallen auf Herstellungsgegenstände,<br />

die mit 10 % p. a. abgeschrieben werden können. Darüber hinaus<br />

sind die Einnahmen gemindert um die Verlustvorträge der Bauphase,<br />

die sich aus Finanzierungskosten wie Bauzeitzinsen und Kreditkosten<br />

sowie dem Disagio ergeben.<br />

Hinsichtlich der Vermietungseinkünfte der Fonds KG resultiert das<br />

anteilige steuerliche Ergebnis aus der Beteiligungsquote an der<br />

Objekt KG (39,47 %), abzüglich Abschreibungen von 2 % der Fonds -<br />

68


2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

600 600 600 600 600 650 650 750 750 800<br />

0 158 142 137 150 214 217 253 256 284<br />

600 442 458 463 450 436 433 497 494 516<br />

6,0 % 4,4 % 4,6 % 4,6 % 4,5 % 4,4 % 4,3 % 5,0 % 4,9 % 5,2 %<br />

7.425 6.825 6.383 5.925 5.462 5.012 4.575 4.143 3.646 3.151<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

600 600 600 600 600 650 650 750 750 800<br />

0 -158 -142 -137 -150 -214 -217 -253 -256 -284<br />

600 442 458 463 450 436 433 497 494 516<br />

600 442 458 463 450 436 433 497 350 257<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 144 258<br />

600 442 458 463 450 436 433 497 494 516<br />

6.825 6.383 5.925 5.462 5.012 4.575 4.143 3.646 3.151 2.635<br />

1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

gebühren anteilig auf den Gebäudewert. Weiterhin sind die laufenden<br />

Gesellschaftskosten und Managementgebühren als Werbungs -<br />

kosten berücksichtigt, wobei ein angenommener Anteil von 2 % der<br />

Werbungskosten als nicht abzugsfähig berücksichtigt wurde<br />

(Werbungskostenanteil auf Kapitaleinkünfte). Während der Bauzeit<br />

fallen Zinsen und Kosten der Zwischenfinanzierung der Fonds KG an,<br />

die zu Verlustvorträgen gemäß § 15b EStG führen. Die anfänglichen<br />

negativen steuerlichen Ergebnisse werden gemäß § 15b EStG auf die<br />

Folgejahre vorgetragen und mit den Gewinnen so lange verrechnet,<br />

bis sie aufgebraucht sind. Gemäß der steuerlichen Prognoserechnung<br />

werden inklusive der Berücksichtigung der entstehenden Verlust -<br />

vorträge erst im Jahr 2018 steuerliche Gewinne erzielt.<br />

Kalkuliert ist ein Steuersatz von 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag von<br />

5,5 % sowie alternativ mit 40 % und 30 % Steuersatz inkl.<br />

Solidaritätszuschlag.<br />

Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag für<br />

Zinserträge der Fonds KG und Objekt KG werden bereits direkt von<br />

der Bank einbehalten und von den Zinserträgen abgezogen, dies ist in<br />

der Liquiditätsprognose bereits berücksichtigt.<br />

Um das steuerliche Ergebnis aus dem Verkauf der Immobilie zu<br />

ermitteln, wird zunächst der Liquidationserlös festgestellt. Dieser<br />

ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich Verkaufskosten sowie<br />

Verkaufsgebühren. Nach Abzug des anfänglichen Kauf-/Her stel -<br />

lungspreises sowie zuzüglich vorgenommener Abschreibungen ergibt<br />

sich das steuerliche Ergebnis aus dem Verkauf. Nach heutiger<br />

Rechtslage ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, da die Immobilie<br />

erst nach Ablauf von mehr als zehn Jahren voraussichtlich im Jahr<br />

2026 verkauft werden soll.<br />

Erläuterung Haftungsvolumen bei EUR 10.000<br />

nom. Beteiligung (Prognose)<br />

Die Haftung des Kommanditisten kann bei einem bestimmten wirtschaftlichen<br />

Verlauf der Investition wieder aufleben (Seite 94). Das<br />

Eigenkapitalkonto inklusive Agio wird jährlich um den handelsbilanziellen<br />

Verlust bzw. Gewinn reduziert bzw. erhöht. Entspricht der<br />

Stand des Eigenkapitalkontos nach Auszahlungen an den Anleger<br />

mindestens noch der Haftsumme, bleibt die Haftung des Anlegers auf<br />

die Haftsumme beschränkt. Andernfalls lebt die Haftung bis zur Höhe<br />

der Haftsumme wieder auf. Für die abgebildete Laufzeit kommt es in<br />

der Prognose mit Berücksichtigung des Veräußerungserlöses in 2026<br />

zu keinem Wiederaufleben der Haftung.<br />

69


70<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


Liquidationsrechnung – Abweichung von der Prognose<br />

in TEUR gerundet<br />

Verkaufsfaktor 14,00 15,08 16,00<br />

Miete im Jahr 2027 27.514 27.514 27.514<br />

Verkaufspreis 385.195 414.910 440.223<br />

./. Revitalisierung –2 % –7.704 –8.298 –8.804<br />

./. Fremdkapital –156.700 –156.700 –156.700<br />

Liquidationserlös Objekt KG 220.791 249.912 274.718<br />

Liquidationsanteil Fonds KG 87.146 98.640 108.431<br />

./. Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH Verkaufsgebühr –10,0 % –2.215 –3.364 –4.343<br />

+ Liquiditätsreserve Fonds KG 3.695 3.695 3.695<br />

Liquidationserlös vor Steuern 88.627 98.971 107.783<br />

./. Ertragsteuern 0 0 0<br />

Liquidationserlös nach Steuern 88.627 98.971 107.783<br />

./. nom. Eigenkapital –65.000 –65.000 –65.000<br />

Liquidationsgewinn 23.627 33.971 42.783<br />

in % des nom. Eigenkapitals 36,3 % 52,3 % 65,8 %<br />

Liquidationsrechnung<br />

Über den Verkauf und den Zeitpunkt des Verkaufs entscheidet die<br />

Gesellschafterversammlung. Der Verkaufserlös ist im Wesentlichen<br />

abhängig von der jeweiligen Marktsituation, der Entwicklung des<br />

Standortes und dem Zustand des Objektes. Bei der Ermittlung des<br />

Kaufpreises wird häufig ein Verkaufsfaktor (Multiplikator der<br />

Jahresnettomiete des Folgejahres) zugrunde gelegt. Bei den Ver -<br />

kaufskalkulationen sind jeweils Revitalisierungskosten von 2 % des<br />

Verkaufspreises berücksichtigt.<br />

Der Liquidationserlös auf Fondsebene ergibt sich nach Abzug von<br />

Revitalisierungskosten, Verkaufskosten sowie des Fremdkapitals unter<br />

Hinzurechnung vorhandener Liquidität bzw. des Um lauf ver mö gens.<br />

Von der Fonds KG ist bei einem realisierten Verkaufsgewinn eine<br />

Verkaufsgebühr in Höhe von 10 % des Liquidationserfolgswertes<br />

(Liquidationserlös abzüglich des anfänglichen nominellen Eigen -<br />

kapitals) an Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH zu<br />

zahlen. In der vorstehenden Tabelle sind beispielhaft die Liquida -<br />

tionserlöse bei unterschiedlichen Verkaufsfaktoren dargestellt. Der<br />

Verkaufsfaktor entspricht mit 15,08-fach dem Ankaufsfaktor.<br />

Diese Szenarien stellen keine „worst-case – best-case“-Gegen über -<br />

stellungen dar; es sind lediglich Prognosen, die bei seriöser Ein -<br />

schätzung im Bereich des Möglichen liegen. Dem ent sprechend kann<br />

auch für das Eintreten auch nur einer dieser beispielhaften Ergeb nis se<br />

keine Garantie übernommen werden.<br />

Sensitivitätsrechnung –<br />

Abweichung von der Prognose<br />

Die Erstvermietung hat nur einen geringen Einfluss auf die Rendite,<br />

da sich das Investitionsvolumen nach der realisierten Miete richtet.<br />

Bei einer Abweichung der tatsächlich erreichten Miete von der Plan-<br />

Miete hat die ECE bei Mindermiete einen Ausgleich an die Objekt KG<br />

zu zahlen bzw. bei höherer Miete erhält sie eine Zahlung als Ver -<br />

mietungsprämie. Sollte die Erstvermietung zu einer ca. 5 % höheren<br />

Miete führen, verbessert sich das Prognose-Ergebnis und die<br />

Vermietungsprämie ist über die kalkulierte Reserve abgedeckt. Über<br />

5 % Mehrmiete wird die Vermietungsprämie aus den Mehrerlösen<br />

beglichen, nach oben ist diese Vermietungsprämie jedoch auf 10 %<br />

begrenzt.<br />

Daher wird nachfolgend die Entwicklung der Miete (Mietausfall und<br />

Mietsteigerung) und deren Auswirkung auf Auszahlungen sowie<br />

Rendite analysiert. Aussagen zum Umfang möglicher Miet -<br />

erhöhungen und Mietausfälle können jedoch nicht gemacht werden.<br />

Die Sensitivitätsanalyse soll den Einfluss von veränderten Miet ein nahmen<br />

und Mietausfällen auf Auszahlungen sowie Rendite dar stellen.<br />

71


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />

gerundete Werte<br />

Kapitalrückfluss Liquiditäts- IRR IRR Auszahlung vor Steuern in %<br />

Szenario nach Steuern in % reserve 2026 in EUR vor Steuern in % nach Steuern in % 2012 2013 2014<br />

Mietausfall 10 % p. a. ab 2014 219 836 6,4 6,0 5,50 5,50 5,50<br />

Mietausfall 5 % p. a. ab 2014 223 809 6,7 6,2 6,00 6,00 6,00<br />

Prognose* 226 3.695 6,9 6,3 6,00 6,00 6,00<br />

+5 % Mehrmiete 232 491 7,2 6,5 6,15 6,15 6,15<br />

Mietausfall 0 % p. a. 227 840 7,1 6,4 6,50 6,50 6,50<br />

*Mietausfall 2 % p. a., die ersten fünf Jahre 1 % p. a.<br />

In der oben stehenden Übersicht „Sensitivitätsanalyse“ sind die<br />

Auswirkungen verschiedener Szenarien bei einem Verkaufsfaktor von<br />

15,08-fach dargestellt. Bei der jeweiligen Szenariorechnung wurde<br />

unterstellt, dass sich die jeweils anderen Prognoseparameter nicht<br />

ändern.<br />

Rendite<br />

In der Sensitivitätsrechnung wird der Renditebegriff IRR = Internal<br />

Rate of Return (interner Zinsfuß) verwendet. Die Rendite berech -<br />

nungs methode des IRR (IRR-Methode) ist ein anerkanntes finanzmathematisches<br />

Verfahren, welches beispielsweise bei der Ermittlung<br />

des Effektivzinses nach der Preisangabeverordnung anzuwenden ist.<br />

Weiterhin wird der IRR bei geschlossenen Fonds und ähnlichen<br />

Vermögensanlageformen verwendet. Nachfolgend finden sich ergänzende<br />

Erläuterungen zu dieser Methode der Renditeberechnung:<br />

Ein Vergleich ist nur unter Einbezug des jeweilig durchschnittlich<br />

gebundenen Kapitals, des Gesamtertrages und der Anlagedauer der<br />

jeweiligen Investition möglich. Die Ergebnisse, die auf der Grundlage<br />

der IRR-Methode ermittelt werden, können nur mit Ergebnissen verglichen<br />

werden, die nach der gleichen Methode und mit gleicher<br />

Laufzeit ermittelt worden sind. Die rechnerische Basis der Verzinsung<br />

nach der IRR-Methode ist nur das nach Abzug der Rückflüsse<br />

(Auszahlungen) noch gebundene Eigenkapital des Investors und nicht<br />

die nominale Beteiligungssumme. Der zeitliche Verlauf des gebundenen<br />

Eigenkapitals unterscheidet sich bei verschiedenen Inves ti -<br />

tionen. Daher sollte die IRR-Rendite nicht das alleinige Vergleichs -<br />

kriterium für eine Investitionsentscheidung sein.<br />

Anlageinteressenten, die mit der vorstehend beschriebenen<br />

finanzmathematischen Verfahrensweise (IRR) nicht vertraut<br />

sind, sollten deshalb ihre Investitionsentscheidung auf der<br />

Grundlage der im Verkaufsprospekt veröffentlichten voraussichtlichen<br />

Zahlungsströme (siehe Seite 64 ff. des Pros pektes)<br />

treffen.<br />

Rendite nach IRR<br />

Der interne Zinsfuß drückt die Verzinsung des rechnerisch gebun -<br />

denen Kapitals aus. Berücksichtigt wird neben der Höhe der Zu- und<br />

Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug.<br />

Diese Rendite ist mit den Renditen anderer Vermögens -<br />

anlagen, z. B. festverzinsliche Wertpapiere, nicht unmittelbar<br />

vergleichbar.<br />

72


Auszahlung vor Steuern in %<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 6,00 6,50 7,00<br />

6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,50 7,00 7,00 7,50<br />

6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,50 6,50 7,50 7,50 8,00<br />

6,15 6,15 6,15 6,15 6,15 6,15 6,15 6,50 7,00 7,75 8,00 8,25<br />

6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 7,00 7,00 7,50 7,75 8,50<br />

9,0<br />

8,5<br />

8,0<br />

7,5<br />

7,0<br />

6,5<br />

6,0<br />

5,5<br />

Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von der Prognose)<br />

Auszahlung vor Steuern in %<br />

5,0<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

Mietausfall 10 % p. a. ab 2014<br />

Mietausfall 5 % p. a. ab 2014 Prognose* +5 % Mehrmiete Mietausfall 0 % p. a.<br />

* Mietausfall 2 % p. a., die ersten fünf Jahre 1 % p. a.<br />

73


Steuerliche Grundlagen<br />

A. Vorbemerkungen<br />

Die nachfolgenden Ausführungen enthalten eine Darstellung der<br />

wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der hier angebotenen<br />

Vermögensanlage und die steuerrechtliche Behand lung der<br />

Einkünfte aus diesem Beteiligungsangebot nach deutschem<br />

Steuerrecht.<br />

Die Darstellung beruht auf dem Stand der Steuergesetzgebung, veröffentlichten<br />

Rechtsprechung und schriftlich ergangenen Finanz -<br />

verwaltungs anweisungen zum Prospektaufstellungsdatum. Geplante<br />

Gesetzesänderungen bzw. nicht veröffentlichte Verwaltungsauf -<br />

fassungen wurden hingegen nicht berücksichtigt. Für eine abweichende<br />

Beurteilung durch die Finanzbehörden und/oder Finanz -<br />

gerichte, insbesondere im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung,<br />

sowie für Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. der<br />

Verwaltungsanweisungen kann keine Gewähr übernommen werden.<br />

Für die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption wird davon ausgegangen, dass sich nur in<br />

Deutschland ansässige unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />

Personen an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

(„Fonds KG“) beteiligen und diese Beteiligung im Privatvermögen<br />

gehalten wird („Anleger“). Nicht dargestellt werden die Rechtsfolgen<br />

für Anleger, die ihre Beteiligung im steuerlichen Betriebsvermögen<br />

oder über eine Kapitalgesellschaft halten. Anlegern, die dies beabsichtigen,<br />

wird dringend die Hinzuziehung ihres persönlichen steuerlichen<br />

Beraters empfohlen.<br />

Auswirkungen auf die individuelle Steuersituation des Anle -<br />

gers sind nicht Gegenstand der nachfolgenden Dar stel lung<br />

über die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzep -<br />

tion des vorliegenden Beteiligungsangebots, sodass interessierte<br />

Anleger ggf. einen auf diesem Gebiet erfahrenen steuerlichen<br />

Berater hinzuziehen sollten.<br />

B. Besteuerung in der Erwerbsphase<br />

I. Grunderwerbsteuer<br />

Die Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste Grundstücks -<br />

gesell schaft m.b.H. & Co. KG, künftig voraussichtlich firmierend<br />

unter Neues Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG („Objekt KG“),<br />

wird Eigentümerin von insgesamt elf in Dortmund belegenen<br />

Grundstücken. Die Über tragung von im Inland belegenen<br />

Grundstücken oder grundstücks gleichen Rechten unterliegt der<br />

Grunderwerbsteuer, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1<br />

Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Die Grunderwerbsteuer beträgt<br />

in Dortmund derzeit 3,5 % der Bemes sungs grundlage. Die aufgrund<br />

des Kaufs der Grundstücke anfallende Grunderwerbsteuer trägt die<br />

Objekt KG.<br />

Die Fonds KG hat eine Kommanditbeteiligung von ca. 39,47 % an der<br />

Objekt KG von der bisherigen Kommanditistin GB Immobilien<br />

G.m.b.H. („GB“) erworben. Die GB wird weitere Teile ihrer<br />

Kommanditbeteiligung bis auf einen von ihr zu haltenden Restanteil<br />

von 5,1 % auf weitere Investoren übertragen. Der Grunderwerbsteuer<br />

unterliegt auch die unmittelbare oder mittelbare Übertragung von<br />

Anteilen an grundbesitzenden Personengesellschaften auf neue<br />

Gesell schafter, sofern dabei innerhalb von fünf Jahren mindestens<br />

95 % der Gesellschaftsanteile übertragen werden (vgl. § 1 Abs. 2a<br />

GrEStG). In diesen Fällen ist die grundbesitzende Personen gesell -<br />

schaft Schuldner der Grunderwerbsteuer (vgl. § 13 Nr. 6 GrEStG).<br />

Die ECE Development sichert der Objekt KG aufgrund des<br />

Projektentwicklungsvertrages (siehe Seite 126 f.) zu, dass neben<br />

anderen Kostenpositionen auch die Grunderwerbsteuer in der Wirt -<br />

schaftlichkeitsrechnung insgesamt mit einer Gesamtsumme in Höhe<br />

von pauschal EUR 3,4 Mio. ausreichend in Ansatz gebracht worden<br />

ist.<br />

Hinsichtlich der steuerlichen Risiken aus diesem Beteili gungs -<br />

angebot wird auf die Risiken (siehe Seite 16 ff.) verwiesen.<br />

74


II. Umsatzsteuer<br />

Die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften ist eine umsatzsteuerbare<br />

Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 9<br />

Umsatzsteuergesetz (UStG). Als Anteile an Gesellschaften gelten<br />

auch Anteile an Personengesellschaften, vgl. Abschnitt 25 Abs. 7<br />

Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) 2008. Die Veräußerung ist jedoch<br />

gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe f) UStG von der Umsatzsteuer befreit, vgl.<br />

Abschnitt 66 Abs. 1 UStR.<br />

C. Besteuerung in der Nutzungsphase<br />

In der Nutzungsphase werden die auf Ebene der Objekt KG erzielten<br />

Einkünfte über die Fonds KG deren Gesellschaftern zugerechnet. Den<br />

Anlegern werden über ihre Beteiligung an der Fonds KG mittelbar die<br />

von der Objekt KG erzielten Einkünfte zur Besteuerung zugewiesen.<br />

I. Einkünftezurechnung und Einkunftsart<br />

Da es sich sowohl bei der Objekt KG als auch bei der Fonds KG um<br />

Personengesellschaften handelt, werden diese in ertragsteuerlicher<br />

Hinsicht als transparent qualifiziert. Dies bedeutet, dass die erzielten<br />

Einkünfte den jeweils beteiligten Gesellschaftern anteilig zugerechnet<br />

werden, vgl. § 180 Abs. 1 Nr. 2a Abgabenordnung (AO). Die An -<br />

leger nehmen grundsätzlich nur in dem Umfang an den Ergebnissen<br />

der Fonds KG teil, als sie zum Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses als<br />

Gesellschafter anzusehen sind, vgl. Bundesministerium der Finanzen<br />

(BMF), Schreiben vom 20. Oktober 2003, BStBl I 2003, Seite 546,<br />

Rz. 49; zur vorliegenden disquotalen Gewinnverteilung siehe unsere<br />

Ausführungen unter C.III.1. Im Ergebnis werden die Einkünfte bei der<br />

vorliegenden doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur den<br />

Anlegern anteilig zugewiesen und unterliegen bei diesen – unter<br />

Berücksichtigung deren persönlicher Verhältnisse – der Besteuerung.<br />

Hinsichtlich der verwirklichten Einkunftsart, der Einkunfts erzie -<br />

lungsabsicht und der Höhe der Einkünfte sind allerdings auf Ebene<br />

der Fonds KG bzw. Objekt KG die wesentlichen Feststellungen vom<br />

zuständigen Finanzamt zu treffen.<br />

Aus der langfristigen Vermietung von Gewerbeflächen und des<br />

Parkhauses erzielt die Objekt KG Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 21 Einkom -<br />

mensteuergesetz (EStG). Soweit die Objekt KG bzw. die Fonds KG<br />

Zinseinnahmen aus der Anlage liquider Mittel erzielen, die nicht nach<br />

§ 20 Abs. 8 EStG vorrangig den Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung zuzurechnen sind, werden diese als Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG<br />

erfasst. Zinseinnahmen der Objekt KG sowie der Fonds KG unter -<br />

liegen der Kapitalertragsteuer nach §§ 43 ff. EStG, wenn sie von<br />

inländischen Kreditinstituten geschuldet werden, vgl. unsere Aus -<br />

führungen unter C.V.<br />

Soweit die Objekt KG als Grundstücksgesellschaft Zinseinnahmen<br />

aus der Anlage liquider Mittel erzielt, die zur Anschaffung bzw.<br />

Herstellung sowie Verwaltung und Erhaltung der Immobilie eingesetzt<br />

werden, gehören diese nach § 20 Abs. 8 EStG grundsätzlich zu<br />

den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. OFD Berlin vom<br />

9. Dezember 1996, St 442 – S 2253 a – 1/95).<br />

Da sich die Tätigkeiten der Fonds KG bzw. Objekt KG auf die Errich -<br />

tung, das Halten und das Verwalten von Immobilien bzw. Immo -<br />

bilienbeteiligungen beschränken, sind sie ausschließlich vermögensverwaltend<br />

tätig.<br />

Eine gewerbliche Prägung der Fonds KG bzw. Objekt KG im Sinne des<br />

§ 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG aufgrund der Stellung einer Kapital -<br />

gesellschaft als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin liegt<br />

auf Basis der Verwaltungsauffassung (Richtlinie 15.8 Abs. 6<br />

Einkommensteuerrichtlinien 2008) nicht vor, da nach den Verein -<br />

barungen in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen bei der Fonds KG<br />

ausschließlich die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB<br />

GmbH („HTB GmbH“) (Geschäftsführende Kommanditistin) und bei<br />

der Objekt KG neben der PANTA Vierundsechzigste Grundstücks -<br />

gesellschaft m.b.H. als Komplementärin die Kommanditisten GB<br />

sowie die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />

gemeinsam zur Geschäftsführung befugt sind.<br />

II. Einkunftserzielungsabsicht<br />

Voraussetzung zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte aus einer<br />

Beteiligung an der Fonds KG ist, dass sowohl auf Ebene der Fonds KG<br />

bzw. Objekt KG als auch auf Ebene des Anlegers eine Einkunfts -<br />

erzielungsabsicht für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

und gegebenenfalls die Einkünfte aus Kapitalvermögen gegeben ist.<br />

Unter Einkunftserzielungsabsicht ist die Intention eines Steuer -<br />

pflichtigen zu verstehen, auf Dauer nachhaltig steuerpflichtige Überschüsse<br />

zu erzielen. Bei der Beurteilung, ob eine solche Absicht des<br />

Steuerpflichtigen vorliegt, ist auf die Dauer der voraussichtlichen<br />

Vermögensnutzung durch den Steuerpflichtigen selbst oder durch<br />

seine Gesamtrechtsnachfolger abzustellen. Eine im engen zeitlichen<br />

Zusammenhang mit dem Beitritt zur Fonds KG stehende Veräußerung<br />

oder Übertragung der Immobilie oder der Beteiligung an der Fonds KG<br />

bzw. Objekt KG kann ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechendes<br />

Beweisanzeichen sein. Nach Auffassung der Finanz ver -<br />

waltung kann dies für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach<br />

Anschaffung bzw. Beitritt angenommen werden (vgl. BMF, Schreiben<br />

vom 8. Oktober 2004, BStBl I 2004, Seite 933, Tz. 7).<br />

Eine vorzeitige Veräußerung der Immobilie oder eine vorzeitige<br />

Beendigung der Beteiligung an der Objekt KG sind nicht geplant. Eine<br />

vorzeitige Kündigung der Kommanditistenstellung der Fonds KG in<br />

der Objekt KG ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Objekt KG bis<br />

zum 31. Dezember 2026 ausgeschlossen.<br />

75


Steuerliche Grundlagen<br />

Wird die Vermögensnutzung nicht dauerhaft beabsichtigt, ist auf das<br />

Erreichen eines sogenannten „Totalüberschusses“ (positives Ge -<br />

samt ergebnis aus allen steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich steuerlich<br />

berücksichtigungsfähiger Werbungskosten) in der Phase der<br />

voraussichtlichen Vermögensnutzung für die jeweilige Einkunftsart<br />

abzustellen. Auf Ebene der Personengesellschaft muss danach innerhalb<br />

ihrer voraussichtlichen Existenz („Totalperiode“) ein Überschuss<br />

bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.<br />

Auf Ebene der Fonds KG und der Objekt KG muss die Einkünfte -<br />

erzielungsabsicht jeweils aufgrund einer Prognose für die voraussichtliche<br />

Fondslaufzeit (ca. 15 Jahre) überprüft werden, vgl.<br />

Beschluss des BFH vom 2. Juli 2008, BStBl II 2008, Seite 815. Steuer -<br />

freie Veräußerungsgewinne sind ebenso wie steuerpflichtige<br />

Veräußerungsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach<br />

§ 23 EStG in diese Betrachtung nicht einzubeziehen (vgl. u. a. BMF,<br />

Schreiben vom 8. Oktober 2004, BStBl I 2004, Seite 933, Tz. 34).<br />

Nach den Prognosen dieses Prospektes ist die Einkünfte erzie -<br />

lungsabsicht auf Ebene der Fonds KG bzw. Objekt KG gegeben.<br />

Auch auf Ebene des Anlegers ist die Absicht einer dauerhaften<br />

Vermögensnutzung für die Beurteilung der Einkunftserzielungs -<br />

absicht auf seiner Ebene maßgeblich. Ein vorzeitiges Verkaufen oder<br />

Übertragen des Anteils an der Fonds KG kann auf Ebene des Anlegers<br />

ein Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunfts erzielungs -<br />

absicht sein.<br />

Da auch für jeden Anleger die Einkunftserzielungsabsicht auf seiner<br />

persönlichen Ebene vorliegen muss, sind Werbungskosten, die auf<br />

privater Ebene (z. B. aus einer Fremdfinanzierung der Beteiligung an<br />

der Fonds KG oder Beratungs- und Reisekosten) verursacht werden,<br />

in die Ermittlung eines Totalüberschusses auf dessen Ebene einzubeziehen.<br />

Persönliche Werbungskosten können eine Verlängerung der<br />

Periode bis zum Erreichen eines Totalüberschusses für den einzelnen<br />

Anleger bewirken. Hinsichtlich der Risiken bezüglich der Aber ken -<br />

nung der Einkunftserzielungsabsicht beim Anleger siehe Seite 18,<br />

Ziff. 7. Die sich aus solchen persönlichen Werbungskosten ergebenden<br />

Konsequenzen im Hinblick auf die Anerkennung einer Ein kunfts -<br />

erzielungsabsicht sollten betroffene Anleger unbedingt mit ihrem<br />

persönlichen steuerlichen Berater vorab klären.<br />

III. Einkunftsermittlung<br />

1. Zurechnung der Einkünfte<br />

Die Vermietungseinkünfte der an der Fonds KG beteiligten Anleger<br />

werden nach dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungs -<br />

kosten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 EStG (sogenannte<br />

„Überschusseinkunftsart“) ermittelt, sodass die dem Steuer -<br />

pflichtigen innerhalb eines Kalenderjahres zugeflossenen Einnahmen<br />

und geleisteten Werbungskosten der Besteuerung unterliegen (vgl.<br />

§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 EStG). Etwaige aus diesem<br />

Beteiligungsangebot vermittelten Kapitaleinkünfte, die nicht nach<br />

§ 20 Abs. 8 EStG vorrangig den Vermietungseinkünften zuzurechnen<br />

sind, unterliegen grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer<br />

gemäß § 32d EStG, sodass damit im Zusammenhang stehende<br />

Werbungskosten vom Abzug ausgeschlossen sind (siehe Ausfüh -<br />

rungen C.V.).<br />

Maßgeblich für die Besteuerung beim Anleger sind nicht die jähr -<br />

lichen Ausschüttungen der Fonds KG. Diese sind als Entnahme irrelevant<br />

für die Besteuerung. Vielmehr wird mit Ablauf eines Kalender -<br />

jahres jedem Anleger das anteilig auf ihn entfallende steuerliche<br />

Ergebnis der Fonds KG zugewiesen. Diese Ergebniszuweisung gilt<br />

unabhängig davon, ob die Beteiligung an der Fonds KG direkt oder<br />

über die Treuhandkommanditistin gehalten wird.<br />

Für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 sieht der Gesellschaftsvertrag<br />

in § 13 Abs. 3 eine besondere steuerliche Ergebnisverteilung vor,<br />

nach der den Anlegern im Wege der Vorabzuweisung steuerliche<br />

Ergebnisanteile so zugewiesen werden, wie es erforderlich ist, um<br />

eine Gleichverteilung im Verhältnis der von ihnen eingezahlten<br />

Pflichteinlagen zueinander zu erreichen. Bis zum Erreichen einer<br />

Gleich verteilung soll auch in Folgejahren eine Vorabzuweisung von<br />

Ergebnisanteilen erfolgen.<br />

Verfahrenstechnisch erfolgt die Ergebniszuweisung bei der vorliegenden<br />

doppelstöckigen Struktur in zwei Schritten. Zunächst stellt das<br />

für die Objekt KG zuständige Finanzamt im Rahmen einer gesonderten<br />

und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach<br />

§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO die steuerrelevanten Einkünfte auf Ebene der<br />

Objekt KG fest. Diese Einkünfte werden den an der Objekt KG beteiligten<br />

Gesellschaftern zugewiesen. Aufgrund der ca. 39,47 %igen<br />

Beteiligungsquote werden grundsätzlich 39,47 % dieser Einkünfte<br />

der Fonds KG zugewiesen. Darüber hinaus sind im Rahmen der<br />

gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungs -<br />

grundlagen bei der Objekt KG Effekte einer etwaigen steuerlichen<br />

„Ergänzungsrechnung“ der Fonds KG zu berücksichtigen (vgl.<br />

Ausführungen unter C.III.2. sowie C.III.4.).<br />

Auf Ebene der Fonds KG nimmt das für diese Gesellschaft zuständige<br />

Finanzamt eine weitere gesonderte und einheitliche Feststellung<br />

von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO vor, um die<br />

steuerrelevanten Einkünfte der Fonds KG zu ermitteln. Die Einkünfte<br />

der Fonds KG ergeben sich dabei im Wesentlichen aus dem zugewiesenen<br />

Ergebnisanteil der Beteiligung an der Objekt KG sowie aus den<br />

„eigenen“ Erträgen (z. B. Zinsen aus kurzfristiger Anlage freier Liqui -<br />

dität) abzüglich etwaiger Aufwendungen (z. B. aus Geschäfts -<br />

führungs- und Verwaltungsleistungen), soweit nicht der Ausschluss<br />

des Werbungskostenabzugs für Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 9<br />

EStG Anwendung findet (siehe Ausführungen C.V.). Das für die<br />

Besteuerung der Fonds KG zuständige Finanzamt teilt anschließend<br />

den für die Anleger zuständigen Wohnsitzfinanzämtern von Amts<br />

wegen mit, welche anteiligen Einkünfte auf den jeweiligen Anleger<br />

76


entfallen. Eine zusätzliche Steuererklärung oder Mitteilung des<br />

Anlegers ist nicht erforderlich.<br />

Werbungskosten des Anlegers, die im Zusammenhang mit der<br />

Beteiligung an der Fonds KG auf seiner persönlichen Ebene entstanden<br />

sind (z. B. Fremdkapitalzinsen, Reisekosten etc.), müssen der<br />

Fonds KG rechtzeitig bis zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden,<br />

damit diese gegebenenfalls – soweit gesetzlich zulässig – in die<br />

gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteue rungs grund -<br />

lagen bei der Fonds KG bzw. Objekt KG aufgenommen werden können.<br />

Für später eingehende Anmeldungen kann eine Berück sich -<br />

tigung in der gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht zugesagt<br />

werden. Eine Geltendmachung in der persönlichen Einkommen -<br />

steuer erklärung des Anlegers ist ausgeschlossen.<br />

2. Werbungskosten und Anschaffungsnebenkosten<br />

Hinsichtlich der Frage, ob die auf Ebene der Fonds KG bzw. Objekt KG<br />

entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Investitionsphase<br />

als sofort abzugsfähige Werbungskosten oder zu aktivierende<br />

Anschaf fungsnebenkosten zu qualifizieren sind, hat die Finanz -<br />

verwaltung auf Basis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes<br />

(BFH) mit Datum vom 20. Oktober 2003 (BStBl I 2003, Seite 546) die<br />

fünfte Version des sogenannten „Bauherrenerlasses“ veröffentlicht<br />

(„Fondserlass“).<br />

Die Bestimmungen dieses Erlasses finden dabei insbesondere bei der<br />

Beteiligung an geschlossenen Schiffs-, Medien- oder Immobilien -<br />

fonds Anwendung, sofern dem interessierten Anleger ein bereits vorformuliertes<br />

Vertragswerk angeboten wird. Bezogen auf Immo -<br />

bilienfonds wird der Anleger dabei grundsätzlich nicht als Bauherr,<br />

sondern als Erwerber eines zu errichtenden bzw. zu sanierenden<br />

Gebäudes angesehen (sogenannter „Erwerberfonds“ gemäß Fonds -<br />

erlass, Tz. 33). Die im Zusammenhang mit dem Beitritt des Anlegers<br />

entstehenden Kosten sind daher grundsätzlich als Anschaffungs -<br />

nebenkosten zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteil vom 8. Mai 2001, BStBl<br />

II 2001, Seite 720). Dennoch gewährt die Finanzverwaltung dem<br />

Anleger – wenn auch in begrenztem Umfang – den Abzug von<br />

Werbungskosten aus der Investitionsphase, soweit diese den<br />

Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind.<br />

Die auf Ebene der Fonds KG und Objekt KG entstehenden laufenden<br />

Aufwendungen nach Beendigung der Investitionsphase (z. B. Abset -<br />

zungen für Abnutzungen, Instandhaltungs- und Verwaltungs auf -<br />

wendungen, Kosten der Standortsicherung sowie laufende Rechtsund<br />

Steuerberatung) sind grundsätzlich als Werbungskosten zu<br />

berücksichtigen. Die von der Objekt KG an bestimmte Mieter zu<br />

gewährenden Zuschüsse sind nach Auffassung von Hamburg Trust<br />

über die (Mindest-)Laufzeit der jeweiligen Mietverträge als<br />

Werbungskosten zu verteilen. Zu den Werbungskosten gehören<br />

zudem Schuldzinsen, soweit sie mit der Einkunftsart Vermietung und<br />

Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (§ 9 Abs. 1<br />

Satz 3 Nr. 1 EStG). Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Ebene der<br />

jeweiligen Gesellschaft als auch für die Ebene der Gesellschafter<br />

(z. B. Fremdfinanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />

der Beteiligung). Für die im Zusammenhang mit dem Erwerb der<br />

Beteiligung durch die Anleger voraussichtlich entstehenden Fremd -<br />

finanzierungsaufwendungen sind auch die Ausführungen zur<br />

Einkunfts erzielungsabsicht zu beachten.<br />

Hingegen sind die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der<br />

Umsetzung des Projektes in der Investitionsphase anfallen, als An -<br />

schaffungsnebenkosten zu erfassen, vgl. Tz. 38 des Fondserlasses. In<br />

dem Fondserlass ist der Begriff der „Investitionsphase“ nicht weiter<br />

definiert. Es ist nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die<br />

Investitionsphase auf den Zeitraum beziehen wird, in dem das eingeworbene<br />

Kapital der Anleger abschließend in das zu errichtende<br />

Objekt investiert wird. Für die Prognoserechnung wurden daher sämtliche<br />

während der Investitionsphase bis zur Fertigstellung der<br />

Immobilie auf Ebene der Objekt KG anfallenden Kosten (z. B. Kosten<br />

der Projektentwicklung, Kosten des Vermietungskonzeptes etc.) als<br />

Anschaffungsnebenkosten der Immobilie aktiviert. Darüber hinaus<br />

hat Hamburg Trust sämtliche während der Investitionsphase bis zur<br />

Fertigstellung der Immobilie auf Ebene der Fonds KG anfallenden<br />

Kosten (z. B. Kosten der Eigenkapitalvermittlung, Platzie rungs -<br />

garantie, Konzeption etc.) ebenfalls als Anschaffungsnebenkosten<br />

der zu errichtenden Immobilie der Objekt KG (siehe Ausführungen<br />

unter C.III.4. hinsichtlich anteiliger Abschreibungen) in einer steuer -<br />

lichen „Ergänzungsrechnung“ aktiviert.<br />

Darüber hinaus sind Aufwendungen, die rechtlich vor Beitritt des<br />

Anlegers zur Fonds KG entstanden und gezahlt sind, generell als<br />

Anschaffungskosten des Anlegers zu behandeln (vgl. Tz. 49 des<br />

Fonds erlasses). Rechtlich vor dem Beitritt entstandene und nach dem<br />

Beitritt gezahlte Werbungskosten können abzugsfähig sein, sofern<br />

der Anleger mit ihnen wirtschaftlich belastet wird (vgl. Tz. 49 des<br />

Fondserlasses).<br />

Soweit Werbungskosten etwaigen Kapitaleinkünften zuzuordnen<br />

sind, ist deren Abzugsfähigkeit von den besonderen Bestimmungen<br />

für Kapitaleinkünfte abhängig (siehe Ausführungen unter C.V.).<br />

3. Finanzierungsaufwendungen<br />

Die Zinsaufwendungen der Objekt KG aus der Finanzierung des<br />

Erwerbs der Grundstücke und der Errichtung der Immobilie sind als<br />

Werbungs kosten bei den Einkünften aus Vermietung und Ver pach -<br />

tung mindernd anzusetzen, vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2<br />

Nr. 2 EStG. Der Erwerb der Grundstücke bzw. die Errichtung der Im mobilie<br />

wird teilweise fremdfinanziert. Daraus resultierende Schuld -<br />

zinsen, Bearbeitungsgebühren etc. sind vorbehaltlich eines Ab flusses<br />

vor Beitritt einzelner Anleger als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig,<br />

soweit sie auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen und<br />

mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung in wirt schaftlichem<br />

Zusammenhang stehen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG). Dies gilt<br />

nach Ansicht des BFH (vgl. u. a. Urteil vom 4. Juni 1991, BStBl II<br />

77


Steuerliche Grundlagen<br />

1991, Seite 761) auch dann, wenn in diesem Zeitpunkt noch keine<br />

steuerpflichtigen Einnahmen geflossen sind („vorweggenommene<br />

Werbungskosten“). Nach den Regelungen im Fondserlass sind Zinsen<br />

und Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts – wenn sie aufgrund<br />

eigener Verpflichtung des Steuerpflichtigen gezahlt werden – den<br />

sofort abziehbaren Werbungskosten zuzurechnen (vgl. Fondserlass,<br />

Tz. 12). Dies gilt grundsätzlich auch für Zinsen, die den Zeitraum bis<br />

zur Fertigstellung der Immobilie und damit die Investitionsphase<br />

betreffen.<br />

Ebenso sind die Kosten der Zwischenfinanzierung auf Ebene der<br />

Fonds KG vorbehaltlich eines Abflusses vor Beitritt einzelner Anleger<br />

grundsätzlich abzugsfähige Werbungskosten, da die Anleger mit<br />

ihnen belastet werden.<br />

Die Objekt KG hat darüber hinaus das Recht, unter Einsatz zusätz -<br />

lichen Eigenkapitals ein Disagio in Höhe von 5 % (EUR 9 Mio.) der<br />

Darlehenssumme von EUR 180 Mio. mit der kreditgebenden Bank zu<br />

vereinbaren und dadurch künftige Zinsbelastungen zu verringern.<br />

Vermutlich wird die Objekt KG von diesem Recht Gebrauch machen<br />

und ein Disagio in Höhe von voraussichtlich EUR 9 Mio. für einen<br />

Zinsfestschreibungszeitraum bis 30. Juni 2019 leisten. Das Dis agio<br />

ist vorbehaltlich eines Abflusses vor Beitritt einzelner Anleger im<br />

Zeitpunkt der Leistung den sofort abziehbaren Werbungskosten zuzurechnen<br />

(vgl. § 11 Abs. 2 Sätze 3 und 4 EStG, Fondserlass, Tz. 12).<br />

Die Bestimmungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremd finan -<br />

zierungsaufwendungen gemäß § 4h EStG (sogenannte „Zins -<br />

schranke“) sind nicht auf vermögensverwaltende Personen gesell -<br />

schaften anwendbar (vgl. BMF, Schreiben vom 4. Juli 2008, Tz. 5,<br />

BStBl I 2008, Seite 718). Insbesondere für die Objekt KG ergeben<br />

sich hieraus keine Beschränkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit<br />

von Fremdfinanzierungsaufwendungen.<br />

4. Absetzung für Abnutzung<br />

Für Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einkünften verwendet<br />

werden und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung<br />

unterliegen, sind Absetzungen für Abnutzungen („AfA“) von den<br />

Anschaffungskosten vorzunehmen. Die Anschaffungskosten des<br />

Grund und Bodens können nicht mittels planmäßiger AfA geltend<br />

gemacht werden.<br />

Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung kann AfA beim<br />

Gebäude nach § 7 Abs. 4 Nr. 2a i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG<br />

berücksichtigt werden. Die AfA ist in Höhe von jährlich 2 % zeitanteilig<br />

ab der Fertigstellung der Immobilie bzw. für die erworbenen<br />

Bestandsgebäude ab dem Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und<br />

Lasten vorzunehmen. Bemessungsgrundlage für die vorzunehmende<br />

AfA sind sämtliche im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der<br />

Errichtung der Immobilie auf Ebene der Objekt KG angefallenen<br />

Aufwendungen, insbesondere der gemäß Generalübernehmervertrag<br />

zu leistende Pauschalpreis sowie etwaige Anschaffungsnebenkosten<br />

(vgl. hierzu Ausführungen unter C.III.2.). Darüber hinaus sind die auf<br />

Ebene der Fonds KG zu leistenden Fondskosten, die der Beteiligung<br />

an der Objekt KG zuzuordnen sind, als Anschaffungsnebenkosten auf<br />

die Immobilie der Objekt KG (vgl. Ausführungen unter C.III.2.) in einer<br />

steuerlichen „Ergänzungsrechnung“ zu verteilen. Diese werden auf<br />

das Grundstück und das Gebäude der Objekt KG im Verhältnis der<br />

Anschaffungskosten zueinander verteilt, erhöhen damit über das<br />

Gebäude die Bemessungsgrundlage der steuerlichen AfA und werden<br />

entsprechend abgeschrieben. Zu dem Risiko einer abweichenden<br />

Aufteilung der Anschaffungskosten vergleiche die Ausführungen im<br />

Teil „Risiken“ (siehe Seite 18).<br />

IV. Verlustausgleichsbeschränkungen<br />

1. Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />

gemäß § 15b EStG<br />

Insbesondere bei geschlossenen Fonds sind die Bestimmungen des<br />

§ 15b EStG zu beachten. § 15b EStG regelt die Vermeidung von<br />

Verlustzuweisungen aus sogenannten „Steuerstundungsmodellen“.<br />

Dem Grunde nach liegt ein Steuerstundungsmodell nach Ansicht des<br />

Gesetzgebers vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung<br />

steuerliche Vorteile in Form von negativen Einkünften erzielt werden<br />

sollen (vgl. § 15b Abs. 2 Satz 1 EStG). Dies ist der Fall, wenn dem<br />

Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die<br />

Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der<br />

Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen (§ 15b Abs.<br />

2 Satz 2 EStG). Neben gewerblichen Fondsmodellen findet § 15b<br />

EStG insbesondere auch auf vermögensverwaltende Fondsgesell -<br />

schaften Anwendung, deren Gegenstand die Vermietung und<br />

Verpach tung ist (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Regelungen des<br />

§ 15b EStG finden grundsätzlich auch auf doppelstöckige Personen -<br />

gesellschaften Anwendung, vgl. Tz. 21 des BMF-Schreibens vom<br />

17. Juli 2007, BStBl I 2007, Seite 542.<br />

Als Rechtsfolge bestimmt § 15b Abs. 1 Satz 1 EStG, dass derartige<br />

Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen.<br />

Auch ein Verlustabzug gemäß § 10d EStG ist insoweit ausgeschlossen.<br />

Zulässig ist lediglich eine Verrechnung dieser Verluste mit künftigen<br />

positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle (vgl. § 15b<br />

Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Rechtsfolgen des § 15b EStG greifen jedoch<br />

nur dann ein, wenn die insgesamt in der Anfangsphase der<br />

Investition prognostizierten Verluste mehr als 10 % des nach dem<br />

Fondskonzept aufzubringenden Kommanditkapitals betragen (vgl.<br />

§ 15b Abs. 3 EStG).<br />

Basierend auf der von Hamburg Trust erstellten Prognoserechnung<br />

werden auf Ebene der Objekt KG in der Anfangsphase der Investition<br />

steuerlich zuzurechnende Verluste erwartet, die mehr als 10 % des<br />

beabsichtigten Kommanditkapitals von EUR 123 Mio. betragen, so -<br />

dass die Regelungen des § 15b EStG bereits auf Ebene der Objekt KG<br />

anzuwenden sind. Die anfänglichen Verluste der Objekt KG, die<br />

78


gemäß § 15b Abs. 1 EStG nicht ausgleichsfähig sind, werden durch<br />

das für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteue -<br />

rungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO zuständige Finanzamt<br />

gesondert festgestellt und dürfen nur mit positiven Einkünften aus<br />

der Objekt KG in späteren Jahren verrechnet werden.<br />

Die Regelungen des § 15b EStG kommen darüber hinaus auf Ebene<br />

der Fonds KG zur Anwendung, da auch hier in der Anfangsphase der In -<br />

vestition steuerlich zuzurechnende Verluste erwartet werden, die<br />

mehr als 10 % des beabsichtigten Kommanditkapitals von EUR 65 Mio.<br />

betragen. Die anfänglichen (nicht ausgleichsfähigen) Verluste der<br />

Fonds KG sind entsprechend dem auf Ebene der Objekt KG stattfindenden<br />

Verfahren gesondert festzustellen und in späteren Jahren mit<br />

positiven Einkünften aus der Fonds KG zu verrechnen.<br />

2. Verluste mit beschränkter Haftung gemäß § 15a EStG<br />

Soweit § 15b EStG nicht zur Anwendung gelangt, können die einem<br />

Kommanditisten zuzuweisenden Verlustanteile zum Ausgleich mit<br />

an deren positiven Einkünften verwendet werden, soweit diese Ver -<br />

lustzuweisung nicht zu einem negativen Kapitalkonto des jeweiligen<br />

Kommanditisten führt oder sich dadurch ein bereits bestehendes<br />

negatives Kapitalkonto erhöhen würde (vgl. § 15a Abs. 1 i.V.m. § 21<br />

Abs. 1 Satz 2 EStG). Insoweit wäre lediglich eine Verrechnung mit<br />

künftigen positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle möglich.<br />

Auf doppelstöckige Personengesellschaften findet § 15a EStG<br />

eben falls Anwendung, vgl. Beschluss des BFH vom 18. Dezember 2003,<br />

BStBl II 2004, Seite 424. Ausschüttungen, die zu einem negativen<br />

Kapitalkonto führen oder dies erhöhen, sind nach § 15a Abs. 3 EStG<br />

als fiktiver Gewinn den Kommanditisten zuzurechnen, soweit nicht<br />

aufgrund der Ausschüttung eine Haftung des Kommanditisten nach §<br />

171 Abs. 1 Handelsgesetzbuch entsteht (sogenannte „Außen -<br />

haftung“) bzw. die Verlustanteile aus der Kommanditgesellschaft im<br />

Entstehungsjahr des negativen Kapitalkontos und in den zehn vorangegangenen<br />

Wirtschaftsjahren ausgleichs- oder abzugsfähig waren.<br />

Basierend auf der von Hamburg Trust erstellten Rechnung entstehen<br />

planmäßig keine negativen Kapitalkonten der Anleger bei der Fonds KG.<br />

Des Weiteren entsteht danach planmäßig weder ein negatives Ka -<br />

pital konto der Fonds KG bei der Objekt KG aufgrund von steuer lichen<br />

Verlusten noch aufgrund von Ausschüttungen gemäß § 15a Abs. 3<br />

EStG. Daher sind die Bestimmungen des § 15a EStG auf das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot aller Voraussicht nach nicht anzuwenden.<br />

3. Allgemeiner Verlustabzug gemäß § 10d EStG<br />

Gemäß § 10d Abs. 1 EStG sind im Veranlagungsjahr nicht ausgleichsfähige<br />

Verluste auf den vorangehenden Veranlagungszeitraum nur<br />

bis zu EUR 511.500 (zusammenveranlagte Ehegatten EUR 1.023.000)<br />

rücktragbar. Vorgetragene Verluste können gemäß § 10d Abs. 2 EStG<br />

bis zu EUR 1 Mio. (zusammenveranlagte Ehegatten EUR 2 Mio.) unbeschränkt<br />

und darüber hinaus nur zu 60 % des übersteigenden<br />

Gesamt betrages der Einkünfte abgezogen werden.<br />

4. Verlustverrechnungsbeschränkung für Kapitaleinkünfte<br />

gemäß § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG<br />

Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 dürfen Verluste aus Kapital -<br />

vermögen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG nicht mehr mit anderen<br />

Einkünften verrechnet oder nach § 10d EStG abgezogen, sondern nur<br />

noch mit künftigen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet<br />

werden.<br />

V. Steuersätze<br />

Als in Deutschland ansässige natürliche Personen sind die Anleger<br />

unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) und unterliegen<br />

mit ihren weltweit erzielten Einkünften im Inland der Besteuerung<br />

(sogenanntes „Welteinkommensprinzip“). Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten<br />

Einkommensbesteuerung. Der Spitzensteuersatz der Einkommen -<br />

steuer beträgt derzeit 45 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer).<br />

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007<br />

(BGBl. I 2007, Seite 1912) wurde die sogenannte „Abgeltungsteuer“<br />

(vgl. § 32d EStG) neu in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Die<br />

Abgeltungsteuer ersetzt die tarifliche Einkommensteuer auf<br />

bestimmte Kapitaleinkünfte durch eine pauschale Besteuerung. Der<br />

Steuersatz beträgt dabei 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer. Die Neuregelung ist erstmals ab dem Veran lagungs -<br />

zeitraum 2009 anzuwenden und betrifft insbesondere die Zins -<br />

einkünfte der Fonds KG, sofern diese nicht den Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung zugeordnet werden (vgl. § 32d Abs. 1<br />

Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 8 EStG). Mit einem etwaigen Kapitalertrag -<br />

steuerabzug ist die Einkommensbesteuerung des Privatanlegers auf<br />

diese Einkünfte grundsätzlich abgegolten. Mit den der Abgeltung -<br />

steuer unterworfenen Einkünften im Zusammenhang stehende<br />

Werbungskosten sind vom Abzug ausgeschlossen, vgl. § 20 Abs. 9<br />

EStG. Lediglich ein Sparer-Pauschbetrag von insgesamt EUR 801 (für<br />

zusammenveranlagte Ehegatten EUR 1.602) kann pro Veranlagungs -<br />

zeitraum von den gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen des<br />

Anlegers abgezogen werden. Hamburg Trust geht davon aus, dass<br />

die in der Prognoserechnung ausgewiesenen Zinseinnahmen der<br />

Objekt KG sowie der Fonds KG vollständig der Abgeltungsteuer<br />

unterliegen.<br />

Anleger können auf Antrag eine Besteuerung der der Abgeltung -<br />

steuer unterworfenen Einkünfte bei ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen,<br />

wenn die Versteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer<br />

günstiger ist (sogenannte „Günstigerprüfung“). Ein Werbungskosten -<br />

abzug ist allerdings auch in diesem Fall neben dem Pauschbetrag<br />

nicht zulässig.<br />

79


Steuerliche Grundlagen<br />

VI. Sonstige Steuern<br />

1. Solidaritätszuschlag<br />

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird derzeit ein Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer jedes Gesell -<br />

schafters/Treugebers erhoben. Dies wirkt sich bei den Anlegern als<br />

zusätzliche Belastung aus. Hamburg Trust geht davon aus, dass während<br />

der gesamten Dauer der Beteiligung ein Solidaritätszuschlag in<br />

Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer erhoben wird.<br />

2. Kirchensteuer<br />

Bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern wird eine Kirchensteuer erhoben,<br />

deren Höhe sich nach den Landeskirchensteuergesetzen richtet<br />

und – je nach Bundesland – 8 % oder 9 % der Einkommensteuer be -<br />

trägt. Bei der Ermittlung der steuerlichen Belastung im Rahmen der<br />

Prognoserechnung für den Anleger wurde eine etwaige Kirchen -<br />

steuer eines Anlegers nicht berücksichtigt.<br />

3. Gewerbesteuer<br />

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb,<br />

soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz).<br />

Als vermögensverwaltende Personengesellschaft betreibt weder die<br />

Fonds KG noch die Objekt KG einen Gewerbebetrieb. Die erzielten<br />

Einkünfte unterliegen somit nicht der Gewerbesteuer.<br />

4. Umsatzsteuer<br />

Für Zwecke der Umsatzsteuer sind die Fonds KG und die Objekt KG<br />

als eigenständige Gesellschaften separat zu behandeln.<br />

Die langfristige Vermietung der Immobilie durch die Objekt KG<br />

stellt eine umsatzsteuerbare, aber umsatzsteuerfreie Leistung der<br />

Objekt KG dar, vgl. § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG. Auf die Umsatz -<br />

steuer befreiung kann jedoch verzichtet werden, soweit die<br />

Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen<br />

erfolgt und der Mieter die gemieteten Flächen für vorsteuerabzugsberechtigte<br />

Umsätze verwendet, vgl. § 9 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 UStG.<br />

Die Objekt KG kann daher hinsichtlich der Vermietung von Flächen,<br />

die nicht an einen vorsteuerabzugsberechtigten Mieter vermietet werden<br />

(z. B. Arztpraxen), nicht auf die Steuerbefreiung verzichten und<br />

umsatzsteuerpflichtig vermieten. Soweit die Vermietung an Mieter<br />

erfolgt, die vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze erzielen, wird die<br />

Objekt KG zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG optieren. Soweit<br />

die ihr in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge auf die umsatzsteuerpflichtig<br />

vermieteten Flächen entfallen, ist die Objekt KG<br />

berechtigt, diese als sogenannte „Vorsteuer“ beim Finanzamt geltend<br />

zu machen.<br />

Die Fonds KG ist als Gesellschaft, deren Tätigkeit sich auf das Halten<br />

und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, nicht als umsatzsteuerliche<br />

Unternehmerin im Sinne des § 2 UStG anzusehen. Damit ist die<br />

Fonds KG nicht berechtigt, die ihr in Rechnung gestellten Umsatz -<br />

steuerbeträge als Vorsteuer geltend zu machen.<br />

Soweit die Objekt KG bzw. Fonds KG nicht berechtigt sind, die ihnen<br />

in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer geltend<br />

zu machen, stellen diese Steuerbeträge Werbungskosten bzw. ins -<br />

besondere in der Investitionsphase Anschaffungsnebenkosten dar.<br />

5. Vermögensteuer<br />

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom<br />

22. Juni 1995 (BStBl II 1995, Seite 655) zur Verfassungswidrigkeit der<br />

Vermögensteuer wird diese derzeit nicht erhoben.<br />

6. Grundsteuer<br />

Der Grundsteuer unterliegt der in einer Gemeinde – somit im Inland<br />

– belegene Grundbesitz, vgl. § 2 Grundsteuergesetz (GrStG) i.V.m.<br />

§ 19 BewG. Die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer ergibt sich<br />

aus dem Einheitswert des betreffenden Grundstücks, der Steuer -<br />

mess zahl sowie einem von der zuständigen Gemeinde zu bestimmenden<br />

Hebesatz. Zur Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter<br />

wird auf den Teil „Rechtliche Grundlagen“ verwiesen (siehe<br />

Seite 118).<br />

D. Besteuerung bei Beendigung durch<br />

Veräußerung<br />

I. Veräußerung von Kommanditanteilen oder der<br />

Immobilie<br />

Die Beteiligung an der Fonds KG führt dazu, dass dem Anleger für<br />

steuerliche Zwecke sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden<br />

dieser Gesellschaft anteilig zugerechnet werden (vgl. § 39 Abs. 2<br />

Nr. 2 AO). Soweit sich darunter Anteile an Personengesellschaften<br />

befinden, gilt diese Zurechnung entsprechend für sämtliche von dieser<br />

Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände und Schulden.<br />

Im Ergebnis sind die Anleger daher für Zwecke der steuerlichen<br />

Beurteilung mittelbar an der von der Objekt KG gehaltenen Immobilie<br />

beteiligt (sogenannte „Bruchteilsbetrachtung“).<br />

In Bezug auf die von der Objekt KG gehaltene Immobilie führt die<br />

Veräußerung eines Kommanditanteils an der Fonds KG durch einen<br />

Anleger, die Veräußerung des Kommanditanteils an der Objekt KG<br />

durch die Fonds KG bzw. der von der Objekt KG gehaltenen Immobilie<br />

innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach Anschaffung der<br />

Grundstücke durch die Objekt KG oder der späteren Anschaffung des<br />

Kommanditanteils an der Objekt KG durch die Fonds KG bzw. der<br />

späteren Anschaffung der jeweiligen Kommanditbeteiligung durch<br />

den betroffenen Anleger zu einem steuerpflichtigen Veräußerungs -<br />

geschäft im Sinne des § 23 EStG. Erfolgt die Veräußerung der<br />

Immobilie oder des betreffenden Kommanditanteils nach Ablauf der<br />

Zehn-Jahresfrist, unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungs -<br />

gewinn – nach derzeitiger gesetzlicher Regelung – keiner Be -<br />

steuerung.<br />

80


Die Prognoserechnung unterstellt hinsichtlich der Immobilie<br />

steuerfreie Veräußerungsgewinne nach Ablauf der vorgenannten<br />

Zehn-Jahresfrist. Sollten die Gesellschafter dagegen eine vorzeitige<br />

Veräußerung der Immobilie oder der Anteile an der Objekt KG<br />

beschließen, wäre eine Steuerpflicht der Anleger für den daraus entstehenden<br />

Veräußerungsgewinn gegeben. Auch eine vorzeitige<br />

unentgeltliche Übertragung des Anteils an der Fonds KG durch einen<br />

Anleger kann aufgrund der Rechtsprechung zur „gemischten<br />

Schenkung“ ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft<br />

i.S.d. § 23 EStG beim übertragenden Anleger bewirken (siehe Risiken<br />

Seite 19 Ziff. 13).<br />

II. Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Ungeachtet der Ausführungen zur Steuerpflicht einer Veräußerung<br />

von Kommanditanteilen oder der Immobilie innerhalb der maßgeb -<br />

lichen Zehn-Jahresfrist kann die Veräußerung der Immobilie, eines<br />

Anteils an der Objekt KG oder eines Anteils an der Fonds KG einen<br />

gewerblichen Grundstückshandel auf Ebene der Objekt KG, der<br />

Fonds KG und des Anlegers begründen.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll im Regelfall ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel nicht angenommen werden, wenn innerhalb<br />

eines Zeitraums von fünf Jahren nicht mehr als drei Objekte<br />

durch einen Steuerpflichtigen im engen zeitlichen Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb veräußert werden (vgl. BMF, Schreiben vom<br />

26. März 2004, BStBl I 2004, Seite 434, Tz. 5 – sogenannte „Drei-<br />

Objekt-Grenze“). Der enge zeitliche Zusammenhang wird bei einer<br />

Zeitspanne von bis zu fünf Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung<br />

angenommen, für „Branchenkundige“ kann die Fünf-Jahresfrist nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung auf bis zu zehn Jahre verlängert werden<br />

(vgl. BMF, Schreiben vom 26. März 2004, BStBl I 2004, Seite 434,<br />

Tz. 6). Bei einer Haltedauer von mindestens zehn Jahren geht die<br />

Finanzverwaltung regelmäßig davon aus, dass kein gewerblicher<br />

Grundstückshandel mit der Veräußerung begründet wird (vgl. BMF,<br />

Schreiben vom 26. März 2004, BStBl I 2004, Seite 434, Tz. 6). Als<br />

„Objekt“ sind Grundstücke jeder Art anzusehen. Auf die Größe, den<br />

Wert oder die Nutzungsart kommt es dabei nicht an. Ebenso ist unerheblich,<br />

ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt<br />

(vgl. BMF, Schreiben vom 26. März 2004, BStBl I 2004, Seite 434,<br />

Tz. 8). In dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom<br />

10. Dezember 2001 (BStBl II 2002, Seite 291) wird zudem klargestellt,<br />

dass die „Drei-Objekt-Grenze“ kein Tatbestandsmerkmal ist,<br />

sondern lediglich Indizwirkung hat. Im Einzelfall kann daher ein<br />

gewerblicher Grundstückshandel auch bei Veräußerung von weniger<br />

als drei Objekten vorliegen.<br />

Seitens der Objekt KG ist nicht beabsichtigt, die erworbene Immo -<br />

bilie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zu veräußern. Somit<br />

ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für einen gewerb -<br />

lichen Grundstückshandel auf Ebene der Objekt KG planmäßig nicht<br />

erfüllt werden. Gleiches gilt für die Beteiligung der Fonds KG an der<br />

Objekt KG, sodass auch auf Ebene der Fonds KG planmäßig kein<br />

gewerblicher Grundstückshandel begründet wird.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann jedoch auch die mittelbare<br />

Veräußerung von Grundstücken sowie von Immobilien durch<br />

Anteilsveräußerungen an vermögensverwaltenden Personen gesell -<br />

schaften auf Ebene des veräußernden Gesellschafters zur Annahme<br />

eines gewerblichen Grundstückshandels führen. Allerdings soll dies<br />

nach dem Schreiben des BMF vom 26. März 2004 (BStBl I 2004,<br />

Seite 434, Tz. 18) grundsätzlich nur dann gelten, wenn der jeweilige<br />

Gesellschafter zu mindestens 10 % an der grundbesitzenden<br />

Gesellschaft beteiligt ist oder der Verkehrswert seiner Beteiligung<br />

bzw. der anteilige Verkehrswert des Grundbesitzes den Betrag von<br />

EUR 250.000 („Nichtaufgriffsgrenze“) übersteigt. Die von der<br />

Finanzverwaltung festgesetzte Nichtaufgriffsgrenze ist nicht durch<br />

höchstrichterliche Rechtsprechung gedeckt und daher für den<br />

Steuerpflichtigen als begünstigend einzustufen.<br />

Im Fall der Veräußerung oder Übertragung der Beteiligung an der<br />

Fonds KG vor Ablauf der Zehn-Jahresfrist sollte daher zuvor der steuerliche<br />

Berater des Anlegers hinzugezogen werden (siehe hierzu<br />

Risiken Seite 23, Ziff. 32).<br />

III. Grunderwerbsteuer<br />

Die Übertragung im Inland belegener Grundstücke und grundstücksgleicher<br />

Rechte unterliegt der Grunderwerbsteuer. Gemäß § 13<br />

GrEStG sind die an der Übertragung beteiligten Personen gemeinschaftlich<br />

Steuerschuldner, sodass im Fall der Veräußerung der<br />

Immobilie durch die Objekt KG diese auch Steuerschuldnerin würde.<br />

Es ist im Rahmen der Veräußerung der Immobilie jedoch beabsichtigt,<br />

eine Grunderwerbsteuerbelastung durch vertragliche Regelung ausschließlich<br />

durch den Erwerber übernehmen zu lassen.<br />

E. Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung der Beteiligung an der Fonds KG im<br />

Wege der Erbfolge bzw. Schenkung unterliegt der deutschen<br />

Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, sofern mindestens eine der beteiligten<br />

Personen im Inland ansässig ist, vgl. § 2 Abs. 1 Erb schaft -<br />

steuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Auch für Zwecke der<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer wird eine vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft als „transparent“ qualifiziert, d. h., den an der<br />

Personengesellschaft beteiligten Gesellschaftern werden daher<br />

grundsätzlich alle von der Personengesellschaft gehaltenen<br />

Wirtschaftsgüter anteilig zugerechnet (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).<br />

81


Steuerliche Grundlagen<br />

Die unentgeltliche Übertragung der von einem Anleger gezeichneten<br />

Beteiligung an der Fonds KG im Wege der Schenkung bzw. im Erbfall<br />

wird somit grundsätzlich wie die entsprechende Übertragung von<br />

inländischen bebauten Grundstücken behandelt. Besonderheiten<br />

können sich in den Fällen ergeben, in denen der Anleger seine<br />

Beteiligung an der Fonds KG mittelbar über die Treuhand kom -<br />

manditistin hält.<br />

I. Unmittelbare Beteiligung an der Fonds KG<br />

Die Bewertung von Geschäftsgrundstücken, für die sich auf dem örtlichen<br />

Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, erfolgt<br />

für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem gemeinen<br />

Wert nach dem sogenannten Ertragswertverfahren, vgl. § 12 Abs. 3<br />

ErbStG i.V.m. §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157, 176, 177, 181 Abs. 1 Nr. 4 und<br />

Abs. 6, 182 Abs. 3, 184 ff. Bewertungsgesetz (BewG). Für Zwecke des<br />

Ertragswertverfahrens werden der Bodenwert und der Gebäude -<br />

ertragswert getrennt ermittelt, wobei mindestens der Bodenwert<br />

anzusetzen ist. Dabei orientiert sich der Bodenwert an den – ungekürzten<br />

– Bodenrichtwerten. Der Gebäudeertragswert, abgeleitet aus<br />

dem um die Bewirtschaftungskosten geminderten Rohertrag, gekürzt<br />

um die sogenannte Bodenwertverzinsung gemäß § 185 Abs. 2 BewG,<br />

kapitalisiert mit einem von der Restnutzungsdauer des Gebäudes und<br />

dem Liegenschaftszinssatz abhängigen Vervielfältiger, wird dabei<br />

nach den §§ 185 ff. BewG ermittelt.<br />

Im Erbfall können nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung<br />

vom anteiligen Grundbesitzwert die anteiligen Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden (vgl.<br />

Richtlinie 26 Abs. 2 ErbStR). Im Fall der schenkweisen Übertragung<br />

eines Anteils an der Fonds KG ist die Ermittlung der Bereicherung<br />

gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG nach dem Prinzip der gemischten<br />

Schenkung zu ermitteln, sodass insoweit nur eine eingeschränkte<br />

Berücksichtigung von Schuldposten in Betracht kommt. Dies entspricht<br />

der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung gemäß<br />

Richt linie 17 Abs. 2 ErbStR, vgl. Gebel in: Troll/Gebel/Jülicher,<br />

Kommentar zum ErbStG, § 10 Rz. 58 ff.<br />

II. Mittelbare Beteiligung über die Treuhand -<br />

kommanditistin<br />

Nach Ansicht der Finanzverwaltung wird im Rahmen einer mittel -<br />

baren Beteiligung grundsätzlich nicht der anteilige Grundbesitz,<br />

sondern lediglich der Herausgabeanspruch des Treugebers gegen<br />

den Treuhänder auf Rückübereignung des Treugutes nach § 667<br />

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) übertragen. Dieser Heraus gabe -<br />

anspruch wird als Sachleistung aus einem gegenseitigen Vertrag mit<br />

dem gemeinen Wert – der insbesondere hinsichtlich des anteiligen<br />

Grundbesitzes unter Umständen über dem gemeinen Wert im so -<br />

genannten Ertragswertverfahren liegen kann – bewertet (vgl.<br />

Koordinierter Ländererlass vom 14. Juni 2005, DStR 2005,<br />

Seite 1231).<br />

Deshalb kann es ratsam sein, vor einer unentgeltlichen Übertragung<br />

seinen persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren und sich<br />

ggf. als Kommanditist unmittelbar in dem Handelsregister eintragen<br />

zu lassen.<br />

III. Steuersätze und Freibeträge<br />

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird unter Berücksichtigung von<br />

persönlichen Freibeträgen sowie Vorschenkungen innerhalb einer<br />

Zehn-Jahresfrist durch einen progressiven Steuerstaffeltarif ermittelt.<br />

Die Steuersätze sind darüber hinaus nach Verwandtschaftsgrad in<br />

drei Klassen gegliedert.<br />

Gemäß der Neufassung des § 16 ErbStG betragen beispielsweise die<br />

persönlichen Freibeträge für Ehegatten nunmehr EUR 500.000, für<br />

Kinder EUR 400.000 und Enkel EUR 200.000.<br />

Folgende Steuersätze sind nach § 19 ErbStG vorgesehen:<br />

Wert des steuer- Steuersatz in Steuersatz in Steuersatz in<br />

pflichtigen Erwerbs Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III<br />

in EUR bis einschließlich<br />

75.000 7 % 30 % 30 %<br />

300.000 11 % 30 % 30 %<br />

600.000 15 % 30 % 30 %<br />

6.000.000 19 % 30 % 30 %<br />

13.000.000 23 % 50 % 50 %<br />

26.000.000 27 % 50 % 50 %<br />

> 26.000.000 30 % 50 % 50 %<br />

Die Ermittlung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowie die<br />

Inanspruchnahme von steuerlichen Freibeträgen ist wesentlich von<br />

den persönlichen Verhältnissen der betroffenen Anleger abhängig<br />

und sollte daher zusammen mit dem persönlichen steuerlichen<br />

Berater erfolgen, sodass der Privatanleger vor einer Anteils -<br />

übertragung in jedem Fall seinen persönlichen steuerlichen Berater<br />

konsultieren sollte.<br />

F. Sonstige Angaben<br />

I. Anwendbarkeit des Investmentsteuergesetzes<br />

Die Bestimmungen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) finden<br />

insbesondere auf in- bzw. ausländische Investmentvermögen<br />

Anwendung (§ 1 Abs. 1 InvStG). Ob ein derartiges Vermögen vorliegt,<br />

bestimmt sich dabei grundsätzlich nach dem Investmentgesetz (InvG),<br />

vgl. § 1 Abs. 2 InvStG.<br />

82


Die Qualifikation als inländisches Investmentvermögen hängt dabei<br />

entscheidend von formalen Voraussetzungen ab. Inländische Invest -<br />

mentvermögen sind demnach nur Investmentfonds im Sinne des § 2<br />

Abs. 1 InvG (d. h. richtlinienkonforme Publikums-Sonder vermögen,<br />

sonstige Publikums-Sondervermögen und Spezial-Sonder vermögen)<br />

sowie Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 5 InvG<br />

(§ 1 Satz 1 Nr. 1 InvG), nicht jedoch Personen gesell schaften.<br />

Die Bestimmungen des InvG sowie des InvStG sind somit auf die<br />

Fonds KG bzw. die Objekt KG nicht anwendbar.<br />

II. Sonstiges<br />

Erfahrungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen zur Anerkennung<br />

des steuerlichen Konzeptes einer doppelstöckigen Struktur aus Fonds<br />

KG und Objekt KG von bereits zuvor realisierten Projekten von<br />

Hamburg Trust liegen noch nicht vor. Zu dem Risiko einer abweichenden<br />

steuerrechtlichen Beurteilung vergleiche die Ausführungen im<br />

Teil „Risiken“ (siehe Seite 18).<br />

Hamburg Trust übernimmt nicht die Zahlung von Steuern.<br />

83


Rechtliche Grundlagen<br />

I. Vorbemerkungen<br />

In dem nachfolgenden Abschnitt sind die mit der Vermögensanlage<br />

verbundenen Rechte für Anleger (im Einzelnen: Beteiligung an und<br />

Entnahme vom Gewinn (Seite 96 f.), Stimmrechte (Seite 95 f.), Infor -<br />

mations- und Kontrollrechte (Seite 94), Kündigungsrecht (Seite 97 f.),<br />

Recht zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen (Seite 98 f.)) dar -<br />

gestellt, die sich an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH &<br />

Co. KG (nachfolgend auch als „Fonds KG“ bezeichnet) direkt als<br />

Kommanditist oder mittelbar als Treugeber beteiligen. In der Dar -<br />

stellung sind solche Aspekte nicht behandelt, die sich aus persön -<br />

lichen Umständen eines einzelnen Anlegers ergeben können.<br />

Jedem Anleger wird daher dringend angeraten, die Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fonds KG sowie des Treuhand -<br />

vertrags vollständig zu prüfen und ggf. mit seinem persönlichen<br />

Berater zu erörtern.<br />

Die nachfolgende Darstellung begründet keinen konkreten Rechtsrat,<br />

sondern gibt die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte und<br />

Pflichten wieder. Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag<br />

sind mit ihrem jeweiligen vollständigen Wortlaut in diesem<br />

Verkaufsprospekt abgedruckt (siehe Seite 133 ff. und Seite 148 ff.).<br />

Bei Abweichungen zwischen dem Gesellschafts- bzw. Treuhand -<br />

vertrag und dieser Darstellung sind allein der Gesellschaftsvertrag<br />

und der Treuhandvertrag maßgeblich.<br />

Zukünftige Änderungen des Gesellschaftsvertrages können zu<br />

Abweichungen zwischen der nachfolgenden Darstellung und dem<br />

Gesellschaftsvertrag führen. Änderungen der Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages bedürfen eines Beschlusses mit einer<br />

Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden bzw. vertretenen bzw. –<br />

im schriftlichen Verfahren – teilnehmenden Stimmen der Komman -<br />

ditisten und der Zustimmung der Komplementärin.<br />

II. Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

Die Anleger beteiligen sich mit ihrer in der Beitrittserklärung ge -<br />

nannten Zeichnungssumme an der Fonds KG, der Hamburg Trust HTG<br />

Deutschland 4 GmbH & Co. KG. Die Fonds KG wird eine Minder -<br />

heitsbeteiligung an der Kommanditgesellschaft PANTA Vierund -<br />

sechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG („Objekt KG“)<br />

erwerben, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter<br />

HRA 104516 eingetragenen Kommanditgesellschaft deutschen<br />

Rechts. Die Objekt KG firmiert im Zuge dieses Erwerbs in Neues<br />

Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG um. Die Objekt KG wird<br />

Eigen tümerin von insgesamt elf in Dortmund belegenen Grund -<br />

stücken:<br />

Flurstück Grundbuch, Blatt und Flur Größe<br />

Flurstück 359 Grundbuch von Dortmund, Blatt 46244, Flur 6 13.162 m 2<br />

Flurstück 154 Grundbuch von Dortmund B, Blatt 33331, Flur 6 1.018 m 2<br />

Flurstück 235 Grundbuch von Dortmund, Blatt 54117, Flur 6 1.102 m 2<br />

Flurstück 320 Grundbuch von Dortmund, Blatt 31623, Flur 6 56 m 2<br />

Flurstück 358 Grundbuch von Dortmund, Blatt 31623, Flur 6 3.252 m 2<br />

Flurstück 234 Grundbuch von Dortmund, Blatt 9798, Flur 6 157 m 2<br />

Flurstück 128 Grundbuch von Dortmund, Blatt 9798, Flur 6 591 m 2<br />

Flurstück 92 Grundbuch von Dortmund, Blatt 9798, Flur 6 1.325 m 2<br />

Flurstück 102 Grundbuch von Dortmund B, Blatt 66058, Flur 6 230 m 2<br />

Flurstück 370 Grundbuch von Dortmund, Blatt 56416, Flur 6 5.943 m 2<br />

Flurstück 372 Grundbuch von Dortmund, Blatt 56416, Flur 6 1.237 m 2<br />

Die vorstehend dargestellten Grundstücke werden nachfolgend<br />

zusam men als „Grundstück“ bezeichnet.<br />

Auf dem Grundstück wird die Objekt KG nach teilweisem Abriss und<br />

Rückbau der bestehenden Bebauung ein Dienstleistungs- und Ge -<br />

schäfts zentrum einschließlich Stellplätzen errichten lassen (nachfolgend<br />

als „Bauvorhaben“ bezeichnet). Das Grundstück und das zu<br />

errichtende Dienstleistungs- und Geschäftszentrum werden nachfolgend<br />

auch als „Immobilie“ bezeichnet. Durch den Erwerb der Minder -<br />

heitsbeteiligung an der Objekt KG wird die Fonds KG mittelbar auch<br />

eine Minderheitsbeteiligung an der Immobilie erwerben.<br />

Der Erwerb der Minderheitsbeteiligung an der Objekt KG ist auf<br />

folgende Weise erfolgt: Die Fonds KG hat an der Objekt KG aufgrund<br />

einer Investorenvereinbarung vom 24. Juni 2009 (nachfolgend als<br />

„Investorenvereinbarung“ bezeichnet) eine Kommanditbeteiligung von<br />

39,47 %, die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />

(nachfolgend als „HTB“ bezeichnet) darüber hinaus eine Hafteinlage<br />

84


von EUR 100,00 erworben. Die verbleibenden 60,53 % des Komman -<br />

ditkapitals verbleiben zunächst bei der bisherigen Kommanditistin<br />

GB Immobilien G.m.b.H., eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70386 (nachfolgend als „GB“<br />

bezeichnet), die Teile ihrer Kommanditbeteiligung bis auf einen von<br />

ihr zu haltenden Restanteil von 5,1 % noch auf weitere Investoren<br />

übertragen wird. Nähere Einzelheiten zu der Investorenvereinbarung<br />

sind dargestellt im Abschnitt „Investorenvereinbarung“ (siehe hierzu<br />

Seiten 85 bis 86). Die Investorenvereinbarung wurde seitens der<br />

Fonds KG zur Anschaffung des Anlageobjekts geschlossen. Die<br />

Beteiligung an der Objekt KG ist das Anlageobjekt der Fonds KG. Sie<br />

ist die einzige wichtige laufende Investition der Fonds KG (§ 8 Abs. 1<br />

Nr. 4 VermVerkProspV). Weitere laufende Investitionen bestehen zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.<br />

Anleger können sich an der Fonds KG entweder unmittelbar als<br />

Direkt kommanditisten oder mittelbar als Treugeber durch den Ab -<br />

schluss eines Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin<br />

beteiligen (siehe hierzu näher unten im Abschnitt „Treugeber und<br />

Direktkommanditisten“, Seite 90 f.). Aus Vereinfachungsgründen<br />

werden nachfolgend die Direktkommanditisten und die Treugeber<br />

einheitlich als „Anleger“ oder „Kommanditisten“ bezeichnet, sofern<br />

beide Gruppen von Anlegern gleich behandelt werden. Beide<br />

Beteiligungsformen werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen<br />

als „Beitritt“ bezeichnet, sofern eine Unterscheidung beider Formen<br />

nicht erforderlich ist.<br />

III. Investorenvereinbarung<br />

Die Fonds KG, die HTB, die GB, die Objekt KG sowie die ECE Projekt -<br />

management haben mit Datum vom 24. Juni 2009 eine Investoren -<br />

vereinbarung im Zusammenhang mit der Errichtung des Dienst -<br />

leistungs- und Geschäftszentrums Thier-Areal Dortmund in Dortmund<br />

geschlossen.<br />

Kraft der Investorenvereinbarung haben die Fonds KG einen Teil-<br />

Kommanditanteil mit einer Hafteinlage in Höhe von EUR 9.767,50<br />

und die HTB einen Teil-Kommanditanteil mit einer Hafteinlage von<br />

EUR 100,00 jeweils von der GB an der Objekt KG erworben, sodass<br />

bei der GB zunächst ein Kommanditanteil in Höhe von EUR 15.132,50<br />

verblieben ist. Der Erwerb war gemäß der Investorenvereinbarung<br />

aufschiebend bedingt durch den Eintritt bestimmter Bei trittsvoraus -<br />

setzungen sowie die Eintragung der Übertragung der Kom man -<br />

ditanteile im Handelsregister. Mit Schreiben vom 22. Juli 2009 hat<br />

die GB/ECE Projektmanagement den Eintritt sämtlicher Beitritts -<br />

voraus setzungen bestätigt. Die Übertragung der Kommanditanteile<br />

wurde dem Handelsregister angezeigt. Der Kaufpreis betrug EUR<br />

9.767,50 für die Fonds KG und EUR 100 für die HTB und wurde fristgemäß<br />

geleistet.<br />

Wirtschaftlich ist der Beitritt der Fonds KG und der HTB bereits vor<br />

der Eintragung im Handelsregister nach der Erfüllung sämtlicher Bei -<br />

tritts voraussetzungen zum 1. August 2009 erfolgt. Die Gesell schafter<br />

sind verpflichtet, sich so zu stellen, wie sie stünden, wenn bereits zu<br />

diesem Zeitpunkt die Kommanditanteile übertragen worden wären.<br />

Gemäß der Investorenvereinbarung ist GB verpflichtet, einen<br />

Stichtagsabschluss auf den Tag vor dem wirtschaftlichen Beitritt zu<br />

erstellen und etwaige bis zu diesem Zeitpunkt entstan dene Verluste<br />

der Objekt KG in der Weise auszugleichen, dass der Saldo der Konten<br />

der GB ihrer Hafteinlage in Höhe von EUR 25.000,00 entspricht.<br />

Die Investorenvereinbarung sieht zudem vor, dass die Fonds KG<br />

sowie die GB jeweils ihre Hafteinlagen erhöhen sowie zusätzliche<br />

Pflichteinlagen übernehmen werden, sodass am endgültigen Haft -<br />

kapital der Objekt KG in Höhe von EUR 100.000,00 die Fonds KG<br />

mit EUR 39.370,00, die HTB mit EUR 100,00 sowie die GB mit<br />

EUR 60.530,00 sowie an dem zusätzlichen Pflichtkapital der Objekt KG<br />

die Fonds KG mit EUR 44.956.330,00 und die GB mit<br />

EUR 68.943.670,00 beteiligt sein werden. Sollten sich die Gesamt -<br />

investitionskosten des Thier-Areals Dortmund dadurch erhöhen oder<br />

vermindern, dass sich die im Vermietungsvertrag festgelegte<br />

Vergütung ändert (siehe hierzu näher unten im Abschnitt „Vermie -<br />

tungsvertrag“, Seite 117 f.) oder von den von der Objekt KG aufzunehmenden<br />

Bankdarlehen ein Disagio einbehalten wird, sind die zusätzlichen<br />

Pflichteinlagen entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen.<br />

Alle Gesellschafter sind in diesem Fall verpflichtet, der erforderlichen<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Es ist geplant,<br />

dass ein solches Disagio bei dem von der Objekt KG aufzunehmenden<br />

Bankdarlehen einbehalten werden wird. Nach den Planungs rech -<br />

nungen von Hamburg Trust erhöhten sich die zusätzlichen Pflicht -<br />

einlagen in diesem Fall in der Weise, dass die Fonds KG sodann mit<br />

EUR 48.508.630,00 und die GB mit EUR 74.391.370,00 beteiligt sein<br />

werden.<br />

Die GB beabsichtigt, weitere Teile ihres Kommanditanteils auf einen<br />

oder mehrere weitere Investoren zu übertragen, wobei die GB jedoch<br />

mit mindestens 5,1 % des Haftkapitals und des zusätzlichen<br />

Pflichtkapitals an der Objekt KG beteiligt bleiben wird. Gegenüber<br />

der Fonds KG hat sich GB in der Investorenvereinbarung verpflichtet,<br />

bis zum 30. Juni 2014 weitere Teile ihres Kommanditanteils bis auf<br />

einen restlichen Kommanditanteil von 5,1 % des Gesellschafts -<br />

kapitals der Objekt KG auf einen oder mehrere weitere Erwerber zu<br />

übertragen.<br />

Ihre Einlagen werden die Gesellschafter gemäß dem der Investoren -<br />

vereinbarung beigefügten Zahlungsplan leisten.<br />

Nach der Investorenvereinbarung ist jede Kommanditistin der<br />

Objekt KG berechtigt, bis zum Tag der Eröffnung des Thier-Areals<br />

Dortmund, längstens jedoch bis zum 15. November 2011, am Ende<br />

eines jeden Quartals, zusätzlich bis zu 4,0 % p. a. der von ihr bis<br />

dahin geleisteten Kommanditeinlagen (Haft- und zusätzliche Pflicht -<br />

einlagen) zu entnehmen. Bei der Berechnung des Betrages sind die<br />

Einzahlungsdaten zugrunde zu legen; Kapitalminderungen durch<br />

Verluste oder Entnahmen werden nicht berücksichtigt.<br />

Da die Fonds KG eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung durchführt,<br />

wurden die Beteiligung der Fonds KG sowie der vorgenannte Ent nah -<br />

me anspruch in Höhe von 4 % p. a. an die Hamburger Sparkasse AG<br />

verpfändet (siehe näher im Abschnitt „Finanzierung“, Seite 124).<br />

85


Rechtliche Grundlagen<br />

Gemäß der Investorenvereinbarung sind mit der ECE Projekt -<br />

management bzw. mit dieser verbundenen Unternehmen folgende<br />

Verträge abgeschlossen worden: Vereinbarung über die Erbringung<br />

von Projektentwicklungsleistungen, Vermietungsvertrag, General -<br />

übernehmervertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Standort siche -<br />

rungsvertrag, Parkhausmietvertrag, Mietvertrag Mallflächen,<br />

Gestattungsvereinbarung Markthalle und Vergütungsvereinbarung<br />

Markthalle. Die Fonds KG, die HTB, die GB und die PANTA Vier und -<br />

sechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG (nachfolgend als<br />

„Objekt KG-Komplementärin“ bezeichnet) stimmen dem Abschluss<br />

der vorgenannten Verträge zu und verpflichten sich, dafür zu sorgen,<br />

dass die Objekt KG eine Änderung oder Beendigung dieser Verträge<br />

nicht ohne Zustimmung der GB und der Fonds KG herbeiführt.<br />

Die GB sichert der Fonds KG in der Investorenvereinbarung insbesondere<br />

zu, dass<br />

• die Objekt KG weder an anderen Gesellschaften beteiligt noch<br />

verpflichtet ist, solche Beteiligungen zu erwerben, der Jahres -<br />

abschluss der Objekt KG zum 31. Dezember 2008 und der<br />

Zwischenabschluss zum 30. April 2009 nach den allgemein anerkannten<br />

Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilan -<br />

zierung, insbesondere unter Wahrung der Bilanz- und Bewer -<br />

tungs kontinuität, aufgestellt sind und die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage der Objekt KG zutreffend wiedergeben sowie<br />

dass keine bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten oder<br />

Eventualverbindlichkeiten, die nicht in der Bilanz oder der Wirt -<br />

schaftlichkeitsrechnung ausgewiesen sind, bestehen,<br />

• die Objekt KG ausschließlich im Rahmen ihres gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebes und nicht gewerblich tätig gewesen ist,<br />

• die Objekt KG sämtliche von ihr abzugebenden Steuererklärungen<br />

und sonstige Erklärungen in Bezug auf öffentliche Abgaben und<br />

Lasten ordnungsgemäß und rechtzeitig abgegeben hat,<br />

• die Objekt KG keine Arbeitnehmer hat und<br />

• die Objekt KG andere als die der Fonds KG im Rahmen der Due<br />

Diligence zur Verfügung gestellten Verträge nicht abgeschlossen<br />

hat.<br />

Sollte eine dieser Zusicherungen nicht den Tatsachen entsprechen,<br />

sind die Fonds KG oder die Objekt KG berechtigt zu verlangen, dass<br />

innerhalb einer angemessenen Frist der zugesicherte Zustand hergestellt<br />

wird. Soweit dies nicht fristgemäß geschieht oder die<br />

Herstellung des zugesicherten Zustands nicht möglich ist, können die<br />

Fonds KG oder die Objekt KG verlangen, dass sie von allen<br />

Ansprüchen freigestellt werden und ihnen etwaiger darüber hinausgehender<br />

Schaden ersetzt wird. Andere Rechte, insbesondere ein<br />

Rücktrittsrecht, sind ausgeschlossen. Die GB ist verpflichtet, die<br />

Objekt KG freizustellen von Belastungen aus Steuern und steuer -<br />

lichen Nebenleistungen im Sinne von § 3 AO, die aus Geschäfts -<br />

vorfällen aus der Zeit vor dem wirtschaftlichen Beitritt resultieren,<br />

soweit diese nicht in der Wirtschaftlichkeitsrechnung enthalten sind<br />

(siehe hierzu näher unten im Abschnitt „Projektentwicklungsvertrag“,<br />

Seite 126 f.). Die vorgenannten Ansprüche der Fonds KG und der<br />

Objekt KG verjähren ein Jahr, nachdem der Eintritt der Fonds KG in<br />

die Objekt KG in das Handelsregister eingetragen worden ist mit<br />

Ausnahme der Steuerfreistellungsansprüche, die in sechs Monaten<br />

ab dem Zeitpunkt verjähren, zu dem die jeweiligen Steuerbescheide<br />

der Objekt KG bestandskräftig geworden sind.<br />

IV. Fonds KG<br />

1. Gründung, Sitz<br />

Die Fonds KG – die Emittentin – hat ihren Sitz in Hamburg, mit<br />

Geschäfts anschrift Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg. Die Firma<br />

der Emittentin lautet Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co.<br />

KG. Die Emittentin wurde am 23. Januar 2009 mündlich errichtet<br />

und am 30. Januar 2009 durch Eintragung in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Hamburg (HR A 109632) gegründet (§ 5 Nr. 2<br />

VermVerkProspV). Die Emittentin ist für unbestimmte Zeit errichtet<br />

und unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das<br />

Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

Die Fonds KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG) in Form einer<br />

GmbH & Co. KG und keine Aktiengesellschaft oder Kommandit gesell -<br />

schaft auf Aktien (§ 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV). Ein Aufsichts -<br />

gremium oder einen Beirat hat die Fonds KG nicht (§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />

und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV). Persönlich haftende Gesell -<br />

schafterin und Gründungsgesellschafterin war zunächst die Hamburg<br />

Trust Verwaltung HTV Europa GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 100733.<br />

Mit Vertrag vom 10. Juli 2009, eingetragen im Handelsregister am<br />

27. Juli 2009, ist die Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH<br />

als Komplementärin der Fonds KG ausgeschieden und die HTD4<br />

Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handels -<br />

register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110135, (nachfolgend<br />

„Komplementärin“ genannt) als neue Komplementärin der Fonds KG<br />

beigetreten. Die Komplementärin erbringt keine Einlage und ist am<br />

Kapital der Fonds KG nicht beteiligt. Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin und Gründungsgesellschafterin der Fonds KG ist die Hamburg<br />

Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B<br />

101107 (nachfolgend „Geschäftsführende Kommanditistin“ genannt).<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin hat ein Kommanditkapital<br />

(Pflichteinlage) von EUR 5.000 bei einer in das Handelsregister einzutragenden<br />

Haftsumme von EUR 500 erbracht. Weitere Gründungs -<br />

gesellschafterin ist die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH mit Sitz<br />

in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Hamburg unter HR B 100573 (nachfolgend „Treuhandkommanditistin“<br />

genannt). Die Treuhand kom manditistin hat eine Einlage von derzeit<br />

EUR 500 bei einer eingetragenen Haftsumme von EUR 50 erbracht.<br />

Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt<br />

gezeichneten und eingezahlten Einlagen beläuft sich somit auf<br />

EUR 5.500. Dabei handelt es sich um Kommanditanteile.<br />

Ausstehende Einlagen auf das Kapital sind nicht vorhanden. Die<br />

Pflichteinlage der Treuhand kom manditistin wird im Laufe des<br />

Kapitaleinwerbungsprozesses auf Treugeber übertragen und sodann<br />

lediglich treuhänderisch gehalten. Hierzu haben die übrigen<br />

86


Gesellschafter bereits ihre Zustimmung erklärt. Die Gründungs -<br />

gesellschafter und die Komplementärin sind jeweils Tochter -<br />

unternehmen der Anbieterin Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage, der<br />

Konzeption, Darlehensvermittlung, Beteili gungs vermittlung und der<br />

Vermittlung von Eigenkapital beauftragt ist (siehe Seite 102 ff.). Die<br />

Gründungsgesellschafter und die Komple mentärin der Fonds KG<br />

halten weder unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen an<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt sind, die der Fonds KG Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />

oder die im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. Anschaffung<br />

des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen<br />

erbringen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />

Wie näher im Abschnitt „Eigenkapital der Fonds KG“ (Seite 89 f.)<br />

beschrieben, ist die Aufnahme weiterer Kommanditisten in die<br />

Fonds KG vorgesehen. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter<br />

richten sich nach den Bestimmungen des zwischen den Gesell -<br />

schaftern abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages der Fonds KG in<br />

der Fassung vom 6. August 2009, der auch für weitere neu aufgenommene<br />

Kommanditisten verbindlich gilt bzw. gelten wird.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fonds KG weicht in seinen folgenden<br />

Bestimmungen von den gesetzlichen Regelungen über eine<br />

Kommanditgesellschaft ab: § 4 („Gesellschafter und Gesell schafts -<br />

kapital“), § 5 („Treuhandkommanditistin, Treugeber und Kom man -<br />

ditisten“), § 6 („Gesellschafterkonten“), § 7 („Erbringung der<br />

Einlagen“), § 8 („Geschäftsführung und Vertretung“), § 9 („Infor -<br />

mations- und Kontrollrechte“), § 10 („Ausschluss der Nach schuss -<br />

pflicht und Wettbewerbsbeschränkung“), § 11 („Gesellschafter -<br />

versammlung und Beschlussfassung“), § 12 („Jahresabschluss“),<br />

§ 13 („Ergebnisverteilung, Entnahme von Liquiditätsüberschüssen“),<br />

§ 14 („Vergütung der Komplementärin“), § 15 („Vergütung der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin“), § 16 („Vergütung der<br />

Treuhandkommanditistin“), § 17 („Verfügungen über Kommandit -<br />

anteile“), § 18 („Kündigung“), § 19 („Ausscheiden und Ausschluss<br />

von Gesellschaftern“), § 20 („Tod eines Gesellschafters“), § 21<br />

(„Auseinandersetzungsguthaben, Abfindung“), § 22 („Liquidation“),<br />

§ 23 („Haftung der Gesellschafter untereinander“), § 24 („Schlich -<br />

tungsvereinbarung/Ombudsverfahren“), § 25 („Salvatorische Klausel,<br />

Zugang, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Kosten“). Insbesondere handelt<br />

es sich bei der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht um eine<br />

natürliche Person, sondern um eine Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung. Weiter hat die persönlich haftende Gesellschafterin kein<br />

Stimmrecht; sie muss jedoch (außer im Fall ihrer eigenen<br />

Abberufung) solchen Maßnahmen zustimmen, die nach den Regeln<br />

des Gesellschaftsvertrags einen Gesellschafterbeschluss mit einer<br />

Mehrheit von drei Vierteln der teilnehmenden Stimmen erfordern.<br />

Die Fonds KG ist zunächst ein Konzernunternehmen i.S.d. § 5 Nr. 6<br />

VermVerkProspV. Sowohl die Komplementärin als auch die<br />

Geschäfts führende Kommanditistin der Fonds KG sind 100 %ige<br />

Tochter gesellschaften des Anbieters, der Hamburg Trust Grundver -<br />

mögen und Anlage GmbH (nachfolgend „Hamburg Trust“ genannt),<br />

mit der Folge, dass diese mittelbar einen beherrschenden Einfluss<br />

auf den Emittenten, die Fonds KG, nehmen kann. Mit ihrem Beitritt<br />

übernehmen die Anleger die Mehrheit an der Fonds KG mit der Folge,<br />

dass eine beherrschende Einflussmöglichkeit nicht mehr gegeben ist<br />

und die Fonds KG dann kein Konzernunternehmen mehr ist. Die Fonds<br />

KG ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />

Der Hamburg Trust-Konzern ist auf Seite 128 beschrieben. Weitere<br />

konzernrechtliche Verflechtungen sind in den Abschnitten „Kapital -<br />

mäßige und personelle Verflechtungen“ und „Vertragsgesell -<br />

schaften“ (Seiten 106 f. und 129 ff.) dargestellt. Einzelheiten zu den<br />

Verträgen zwischen der Fonds KG und Gesellschaften, die mit<br />

Hamburg Trust verbunden sind, finden sich außerdem unten im Ab -<br />

schnitt „Verträge zwischen Projektbeteiligten/Lieferungen und Leis -<br />

tungen“ (Seite 102 ff.).<br />

2. Gesellschafter, Vertretung der Fonds KG,<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die HTD4 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg ist die einzige<br />

Komplementärin der Fonds KG. Das Stammkapital der Komple -<br />

mentärin beträgt EUR 25.000,00 und ist voll eingezahlt. Gegenstand<br />

des Unternehmens der Komplementärin ist die Verwaltung eigenen<br />

Vermögens und Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbeson -<br />

dere als Komplementärin.<br />

Grundsätzlich ist die Haftung der Komplementärin bzw. des Komple -<br />

mentärs einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist<br />

die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft, und diese haftet daher<br />

nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Die Vertretung der Fonds KG im Außenverhältnis obliegt den<br />

Geschäftsführern der Komplementärin (Michael Arndt und Harald<br />

Pohl). Die Komplemen tärin sowie deren jeweilige Geschäftsführer<br />

(Michael Arndt und Harald Pohl) sind von den Beschränkungen des §<br />

181 BGB befreit. Im Innenverhältnis obliegt – abweichend vom<br />

gesetzlichen Grundtypus einer Kommanditgesellschaft – die<br />

Geschäftsführung der Fonds KG den Geschäftsführern (Dr. Bernd<br />

Walter und Oliver Brinks) der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

die Komplementärin ist von der Geschäfts führung ausgeschlossen.<br />

Die Komplementärin als gesetzliche Vertreterin der Gesellschaft<br />

erteilt der Geschäftsführenden Kommanditistin mit Abschluss dieses<br />

Gesellschaftsvertrages Voll macht, die Gesellschaft in allen<br />

Geschäften zu vertreten. Die Ge schäfts führende Kommanditistin ist<br />

für Geschäfte mit der Fonds KG von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit.<br />

Die anderen Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Weiter ist das Widerspruchsrecht der Kommanditisten<br />

gemäß § 164 HGB ausgeschlossen. Die Kommanditisten nehmen<br />

jedoch über die Gesellschafterversammlung Einfluss auf wichtige<br />

Entscheidungen der Fonds KG (siehe unten im Abschnitt „Befugnisse<br />

der Gesellschafterversammlung“, Seite 94 f.).<br />

87


Rechtliche Grundlagen<br />

Die Komplementärin haftet im Außenverhältnis persönlich und un -<br />

beschränkt für die Verbindlichkeiten der Fonds KG. Im Innenverhältnis<br />

beschränkt sich – abweichend vom gesetzlichen Grundtypus einer<br />

Kommanditgesellschaft – ihre persönliche Haftung auf Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit (siehe im Abschnitt „Haftung der Gesell -<br />

schafter“, Seite 94 f.).<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weicht bei den folgenden<br />

Bestimmungen von den gesetzlichen Regelungen über eine<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab: § 2 („Gegenstand des<br />

Unternehmens“): Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung<br />

eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere<br />

als Komplementärin. § 4 („Geschäftsführung, Vertre -<br />

tung“): Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle<br />

Geschäftsführer von dem Verbot befreit werden, die Gesellschaft<br />

auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich<br />

selbst oder mit einem von ihnen vertretenen Dritten abschließen<br />

(Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). Für die<br />

Vertretungsbefugnisse der Liquidatoren gelten die Regelungen über<br />

die Geschäftsführer entsprechend. § 5 („Wettbewerbsverbot“): Die<br />

Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot gegenüber<br />

der Gesellschaft. Ein Entgelt ist hierfür nicht zu zahlen.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin hat ebenfalls ein Stamm -<br />

kapital von EUR 25.000, das auch voll eingezahlt ist. Gegenstand des<br />

Unternehmens sind (i) die Übernahme von Managementtätigkeiten<br />

für andere Gesellschaften, insbesondere die gesamte kaufmännische<br />

Verwaltung, (ii) die Betreuung und Information von Investoren und<br />

Anlegern sowie (iii) die Übernahme der Funktion als Kommanditistin<br />

in von der Hamburg Trust initiierten Fonds. Sie hat zwei Geschäfts -<br />

führer (Dr. Bernd Walter und Oliver Brinks), die gemeinschaftlich zur<br />

Vertretung der Komplementärin berechtigt sind und die Befugnis<br />

haben, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder<br />

als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (Befreiung<br />

von der Beschränkung des § 181 BGB). Neben ihrer Tätigkeit als<br />

Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds KG ist die Hamburg<br />

Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH zuständig für die<br />

Verwaltung der Fonds KG (vgl. Abschnitt „Gesellschafts ver -<br />

waltungsvertrag“, Seite 103 f.) und übernimmt zusammen mit der GB<br />

Immobilien G.m.b.H. die Geschäftsführung der Objekt KG.<br />

Bei der Fonds KG findet keine Mittelverwendungskontrolle durch<br />

einen externen Dritten statt.<br />

Es hat keine juristische Person oder Gesellschaft für das Angebot der<br />

Vermögensanlagen, für deren Verzinsung oder Rückzahlung die<br />

Gewährleistung übernommen. Eine Herbeiführung der Beendigung<br />

der Vermögensanlage von dritter Seite gegen den Willen des<br />

Anlegers ist nicht vorgesehen. Hinsichtlich einer möglichen Rück -<br />

abwicklung siehe Seite 21, Ziff. 25 („Liquidationsrisiko“).<br />

3. Gesellschaftszweck und Tätigkeitsbereich<br />

der Fonds KG<br />

Der Gegenstand des Unternehmens der Fonds KG ist im Gesell -<br />

schaftsvertrag vom 6. August 2009 wie folgt bestimmt:<br />

„Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung als Kommanditistin an<br />

der Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste Grundstücks -<br />

gesellschaft m.b.H. & Co. KG (nachfolgend „Objekt KG“) mit einer<br />

voraussichtlichen Pflichteinlage in Höhe von EUR 48.508.630 und<br />

einer Hafteinlage in Höhe von EUR 39.370 (entspricht 39,47 % des<br />

Gesellschaftskapitals der Objekt KG).<br />

Komplementärin der Objekt KG ohne Beteiligung am Kapital ist die<br />

PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. Weitere<br />

Kommanditisten der Objekt KG sind die Hamburg Trust Beteiligungs -<br />

management HTB GmbH ohne Pflichteinlage und mit einer Haft ein -<br />

lage von EUR 100 und die GB Immobilien G.m.b.H. mit einer voraus -<br />

sichtlichen Pflichteinlage in Höhe von EUR 74.391.370 und einer<br />

Hafteinlage in Höhe von EUR 60.530.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen und Rechts -<br />

geschäfte vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschafts -<br />

zweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, bzw. die zur Erreichung<br />

des Gesellschaftszweckes erforderlich oder dienlich sind. Die<br />

Gesellschaft kann diese Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen<br />

oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />

Zweck der Objekt KG sind die Errichtung eines Einzelhandels- und<br />

Dienstleistungszentrums in Dortmund und dessen Vermietung und<br />

Verpachtung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die<br />

Tätig keit der Objekt KG ist beschränkt auf die Verwaltung und<br />

Nutzung eigenen Grundbesitzes und Kapitalvermögens.“<br />

Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Fonds KG ist die Beteiligung an<br />

der Objekt KG (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Die Investorenvereinbarung (Seite 85 f.), die Gesellschaftsverträge<br />

der Fonds KG (Seite 133 ff.) und der Objekt KG (Seite 107 ff.), der<br />

Generalübernahmevertrag (Seite 114 ff.), der Vermietungsvertrag<br />

(Seite 117 f.), der Parkhausmietvertrag (S. 119 f.), der Standortsiche -<br />

rungsvertrag (S. 123), der Gestattungs- und Vergütungsvertrag<br />

(S. 123 f.), der Projektentwicklungsvertrag (S. 126 f.), der Geschäfts besorgungs<br />

vertrag (S. 121 f.), Mietvertrag Mall, Werbe- und sonstige<br />

Flächen (S. 120 f.), Darlehensvertrag der Objekt KG (S. 125 f.),<br />

Beteiligungsvermittlungs vertrag (S. 102), Konzeptionsvertrag (S. 102 f.),<br />

Eigenkapitalbeschaffungs vertrag (S. 103), Platzierungs garantie -<br />

vereinbarung (S. 103), Gesel lschafts ver waltungsvertrag (S. 103 f.),<br />

Darlehensbeschaffungsvertrag (S. 104 f.), Assetmanagementvertrag<br />

(S. 105) und der Darlehensvertrag mit der Hamburger Sparkasse AG<br />

(Seite 124 f.) sind Verträge, die von wesentlicher Bedeutung für die<br />

Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Fonds KG sind und ohne die<br />

die Anlagepolitik nicht umgesetzt werden kann. Abgesehen von diesen<br />

Verträgen ist die Fonds KG weder von Patenten und Lizenzen<br />

noch von weiteren Verträgen sowie von neuen Herstellungs verfahren<br />

abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für die Ge schäftstätigkeit<br />

oder Ertragslage der Fonds KG sind (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf<br />

die wirtschaftliche Lage der Fonds KG haben können, sind nicht<br />

anhängig (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV). Die Tätigkeit der<br />

Fonds KG ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />

worden (§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV).<br />

88


4. Eigenkapital der Fonds KG, Beitritt weiterer<br />

Gesellschafter und Einzahlung der Einlagen<br />

Die Fonds KG beabsichtigt, ihr gezeichnetes Gesellschaftskapital<br />

(Pflichteinlagen) von EUR 5.500 auf insgesamt EUR 65 Mio. (zahlbar<br />

plus 5 % Agio, sofern die Kommanditeinlagen nicht von der<br />

Geschäfts führenden Kommanditistin oder von der Treuhand kom -<br />

manditistin (von Letzterer auf eigene Rechnung) gehalten werden) zu<br />

erhöhen. Im Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht das gezeichnete<br />

Kapital der Fonds KG aus einem Kommanditanteil der<br />

Geschäfts führenden Kommanditistin in Höhe von EUR 5.000 (bei<br />

einer in das Handelsregister einzutragenden Haftsumme von<br />

EUR 500) sowie einem Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin<br />

von EUR 500 (bei einer in das Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme von EUR 50). Ausstehende Einlagen auf das Kapital sind<br />

nicht vorhanden. Die Einlage der Treuhandkommanditistin wird im<br />

Laufe der Einwerbungsphase auf Treugeber übertragen und sodann<br />

lediglich treuhänderisch gehalten. Die Treuhandkommanditistin ist<br />

ermächtigt und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB bevollmächtigt, ihre derzeitige Pflichteinlage von EUR 500 aus<br />

von Treugebern aufzubringenden Mitteln auf bis zu EUR 64,995 Mio.<br />

(zahlbar zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen bzw. alternativ Kommanditisten<br />

direkt mit Pflichteinlagen bis zur Höhe des vorgenannten Erhöhungs -<br />

betrages in die Fonds KG aufzunehmen, mit der Maßgabe, dass deren<br />

Pflichteinlagen und einzutragende Haftsummen stets im Verhältnis<br />

EUR 10 : EUR 1 zueinander stehen. Somit beträgt die Summe der<br />

Haftsummen nach der Kapitalerhöhung maximal EUR 6,5 Mio., die<br />

Summe der Pflichteinlagen maximal EUR 65 Mio. (zzgl. 5 % Agio auf<br />

den Kapitalerhöhungsbetrag).<br />

Die Beteiligung der Fonds KG als Kommanditistin der Objekt KG<br />

erfolgte mit Wirkung zum 1. August 2009.<br />

Das Anlageziel der Vermögensanlage besteht darin, über die<br />

Minderheitsbeteiligung der Fonds KG an der Objekt KG mittelbar eine<br />

Minderheitsbeteiligung an dem Grundstück bzw. an der Immobilie zu<br />

erwerben. Aus dieser Beteiligung an der Objekt KG sollen Einnah -<br />

men überschüsse generiert werden. Dabei ist die Anlagepolitik darauf<br />

aus gerichtet, dass die Fonds KG über ihre Beteiligung an der<br />

Objekt KG an deren Einnahmen aus Gewerbe- und Einzelhandels -<br />

mietverträgen sowie an dem aus einer späteren Veräußerung der<br />

Immobilie erzielten Veräußerungserlös mittelbar partizipiert. Mit<br />

dem wirksamen Beitritt der Fonds KG als Kommanditistin in die<br />

Objekt KG ist das Anlageziel der Vermögensanlage erreicht (§ 9<br />

Abs. 1 VermVerkProspV).<br />

Die Nettoeinnahmen aus der Vermögensanlage sind alleine nicht<br />

aus reichend, um das Anlageziel zu realisieren (§ 9 Abs. 1<br />

VermVerkProspV). Vielmehr ist zur Realisierung des Anlageziels<br />

zusätzlich die Aufnahme von Fremdkapital in Form von Bankdarlehen<br />

erforderlich (siehe hierzu Seite 124 f.). Nettoeinnahmen im Sinne der<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung sind die Einnahmen<br />

abzüglich der sog. „Weichkosten“ (Fondsnebenkosten, Fonds -<br />

vergütungen, Gebühren etc., die aus den Anlegergeldern gezahlt<br />

werden). Die Nettoeinnahmen aus der Vermögensanlage werden<br />

neben der Investition in die Objekt KG für die Bildung einer nach<br />

Einschätzung der Geschäftsführenden Kommanditistin aus reichend<br />

be messenen Liquiditätsreserve (§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV) sowie für<br />

die Investitionsreserve verwendet. Außer zu diesen Zwecken werden<br />

die Netto einnahmen zu keinen sonstigen Zwecken verwendet.<br />

Für Zwecke der Erhöhung des Eigenkapitals der Fonds KG werden bis<br />

zum Ende der Einwerbungsphase weitere Anleger in die Fonds KG<br />

aufgenommen, bis das Gesellschaftskapital auf maximal EUR 65 Mio.<br />

erhöht ist. Das öffentliche Angebot für die Zeichnung einer Beteili -<br />

gung an der Fonds KG gemäß diesem Verkaufsprospekt beginnt nach<br />

§ 9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Tag nach Veröffentlichung<br />

dieses Verkaufsprospekts (vgl. Seite 132). Wenn nicht zuvor eine Voll -<br />

platzierung erfolgt ist, endet die Einwerbungsphase am 31. De zember<br />

2010. Die Vollplatzierung wird durch die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin erklärt. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit<br />

die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Treuhandkommanditistin ist<br />

berechtigt, Beteiligungsangebote von Anlegern in freiem Ermessen<br />

ganz oder teilweise zurückzuweisen. Darüber hinaus besteht keine<br />

Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen (§ 4<br />

Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV). Die Einwerbungsphase kann durch entsprechende<br />

Erklärung der Geschäftsführenden Kommanditistin um<br />

einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten verlängert werden. Die<br />

Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Beteiligungsangebote von<br />

Anlegern in freiem Ermessen ganz oder teilweise zurückzuweisen.<br />

Soweit das Kommanditkapital bis zum Ende der Einwerbungsphase<br />

nicht den Betrag von EUR 65 Mio. erreicht hat, greift die Platzierungs -<br />

garantie der Hamburg Trust HTG GmbH (siehe Abschnitt „Platzie -<br />

rungs garantie“, Seite 103), sodass die Fonds KG bei Erfüllung der<br />

Platzie rungsgarantie nicht rückabgewickelt werden soll. Eine Schlie -<br />

ßung mit einem niedrigeren Gesellschaftskapital ist nicht geplant.<br />

Es kann ein gleichzeitiges Angebot dieser Vermögensanlage in<br />

Deutschland und in der Schweiz erfolgen (§ 4 Satz 1 Nr. 8<br />

VermVerkProspV). Die Höhe der Teilbeträge dieses Angebots steht<br />

noch nicht fest. Die Fonds KG hat bisher weder Wertpapiere noch<br />

Vermögensanlagen ausgegeben (§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Die den Kommanditisten durch die Beteiligung an der Fonds KG verliehenen<br />

Rechte differenzieren zum Teil zwischen den derzeitigen<br />

Gesellschaftern und den beitretenden Kommanditisten. So sind die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhandkommanditistin<br />

(soweit Letztere noch auf eigene Rechnung an der Fonds KG beteiligt<br />

ist) von der Verpflichtung zur Zahlung eines Agios befreit, und die von<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin übernommene Pflicht -<br />

einlage muss nicht die auf dieser Seite beschriebene Mindestgröße<br />

von EUR 10.000 haben. Gleiches gilt für die zunächst von der Treu -<br />

hand kommanditistin übernommene Pflichteinlage. Die Vergütungsund<br />

Auslagenersatzansprüche der Komplementärin, der Treuhand -<br />

kom manditistin und der Geschäftsführenden Kommanditistin aus<br />

dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG und dem Gesellschafts -<br />

verwaltungsvertrag sind unabhängig vom Vorliegen eines positiven<br />

Jahresergebnisses vorab zu begleichen und werden im Verhältnis der<br />

Kommanditisten zueinander als Kosten der Fonds KG behandelt. Der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin steht auch allein das Recht zur<br />

Führung der Geschäfte der Fonds KG zu (vgl. Seite 87), die bei -<br />

tretenden Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin hat unabhängig<br />

von der Höhe ihrer Kommanditeinlage in der Gesellschafter -<br />

89


Rechtliche Grundlagen<br />

versammlung ein Stimmrecht von 100 Stimmen. Die Komplementärin<br />

ist nicht am Kapital und Gewinn der Fonds KG beteiligt und hat unbeschadet<br />

bestimmter auf Seite 95 f. beschriebener Zustimmungs -<br />

erfordernisse kein Stimmrecht. Die beitretenden Kommanditisten<br />

haben je EUR 1.000 Pflichteinlage ein Stimmrecht von einer Stimme<br />

(siehe Seite 95). Im Liquidationsfall sind nach den Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Dritten zunächst die der Komplementärin, der Treuhand -<br />

kommanditistin und der Geschäftsführenden Kommanditistin zu zahlenden<br />

Vergütungen und Auslagenerstattungen auszuzahlen. Sodann<br />

erhalten die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhand -<br />

kommanditistin, soweit sie noch auf eigene Rechnung an der<br />

Fonds KG beteiligt ist, ihren Anteil am Liquidationserlös, bevor nach<br />

Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve ein verbleibender<br />

Erlös an alle Kommanditisten auszuzahlen ist (vgl. Seite 97). Im<br />

Übrigen stimmen die mit einem Anteil an der Vermögensanlage verbundenen<br />

Hauptmerkmale für die Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin, die Treuhandkommanditistin und die Komplementärin als<br />

derzeitige Gesellschafter und die beitretenden Kommanditisten überein<br />

(§ 6 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

4.1 Beitritt von Kommanditisten und Pflichteinlagen<br />

Die Anleger bieten der Treuhandkommanditistin ihren Beitritt anhand<br />

der Beitrittserklärung an. Die Anleger senden die vollständig aus -<br />

gefüllte und unterzeichnete Beitrittserklärung an ihren Berater oder<br />

direkt an:<br />

Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Tel.: 0 40/28 09 52-167, Fax: 0 40/28 09 52-499<br />

Die Treuhandkommanditistin nimmt die Beitrittserklärungen der An -<br />

leger entgegen (§ 4 Satz 1 Nr. 6 VermVerkProspV). Die vollständig<br />

ausgefüllten und unterzeichneten Beitrittserklärungen werden in der<br />

Reihenfolge des Posteingangs registriert. Die Annahme der Beitritts -<br />

erklärung wird schriftlich bestätigt, verbunden mit der Auf forderung,<br />

die Einzahlung vorzunehmen. Einzelheiten zur Einzahlung sind auf<br />

Seite 132 beschrieben.<br />

Pflichteinlagen von Anlegern – ausgenommen die der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin bis zur<br />

Aufnahme von Treugebern – müssen jeweils mindestens EUR 10.000<br />

(Erwerbspreis) betragen, soweit die Treuhandkommanditistin nicht<br />

eine geringere Pflichteinlage von mindestens EUR 5.000 bei einer<br />

einzutragenden Hafteinlage von EUR 500 zugelassen hat; höhere<br />

Pflichteinlagen müssen ein ganzzahliges Vielfaches von EUR 1.000<br />

ausmachen. In § 4 Abs. 6 des Gesell schaftsvertrags ist insbesondere<br />

vorgesehen, dass die Treuhand kommanditistin Beteiligungen mit<br />

geringerer Pflichteinlage zulassen kann, wobei in diesem Fall eine<br />

Pflichteinlage mindestens EUR 5.000 zu betragen hat. Der<br />

Gesamtbetrag der insgesamt angebotenen Vermögensanlage beträgt<br />

EUR 64,995 Mio. zuzüglich 5 % Agio. Die Treuhandkommanditistin ist<br />

berechtigt, Beteiligungs angebote von beitrittswilligen Anlegern in<br />

freiem Ermessen ganz oder teilweise zurückzuweisen (§ 4 Satz 1 Nr. 7<br />

VermVerkProspV). Die Geschäfts führende Kommanditistin hat ihre<br />

Pflichteinlage bereits erbracht. Die Anleger haben auf ihre<br />

Pflichteinlagen ein Agio in Höhe von 5 % der Pflichteinlage an die<br />

Fonds KG zu zahlen. Die Einlage verpflichtung (Pflichteinlagen zzgl.<br />

Agio) ist in EUR zu erbringen.<br />

Die Anleger haben die gesamten 100 % ihrer Pflichteinlage (zzgl. 5 %<br />

Agio berechnet auf die gesamte Pflichteinlage) zehn Bankarbeitstage<br />

(als „Bankarbeitstage“ gelten Tage, an denen Geschäftsbanken in<br />

Hamburg für den Geschäftsverkehr geöffnet sind) nach Erhalt der<br />

Annahmeerklärung ihres Beitritts einzuzahlen.<br />

Die Anleger haben ihre Pflichteinlage zzgl. des Agios auf das Konto<br />

der Fonds KG zu überweisen bei der:<br />

Hamburger Sparkasse AG<br />

Konto-Nr.: 128 032 980 4<br />

BLZ: 200 505 50<br />

SWIFT: HASPDEHHXXX<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin, die Hamburg Trust Beteili -<br />

gungs management HTB GmbH, Beim Strohhause 27, 20097 Ham -<br />

burg, fungiert als Zahlstelle und führt die Zahlungen an die Anleger<br />

aus (§ 4 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV). Die Hamburg Trust Grund -<br />

vermögen und Anlage GmbH, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg,<br />

hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

Die genaue Anzahl der einzelnen Kommanditanteile steht zum<br />

Zeit punkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Bei Zu -<br />

grunde legung eines einzuwerbenden Eigenkapitals von nominal<br />

EUR 64,995 Mio. (Mindestbetrag, d. h. der Betrag, der erforderlich<br />

ist, um das Projekt in Bezug auf das Anlageobjekt<br />

durchzuführen) und eines grundsätzlichen Mindest be teili -<br />

gungsbetrags von EUR 10.000 je Anleger ergibt sich eine<br />

Mindestanzahl von einem Anteil und eine Höchstzahl von 6.500<br />

Anteilen. Macht die Treuhandkommanditistin von ihrer Möglichkeit<br />

Gebrauch, den grundsätzlichen Mindest beteili gungs betrag zu unterschreiten<br />

und Beteiligungen von mindestens EUR 5.000 zuzulassen,<br />

so ergibt sich eine Höchstzahl von bis zu 13.000 Anteilen. Je nach<br />

Höhe der von den einzelnen Anlegern gezeichneten Einlagen kann die<br />

Anzahl der Anteile hiervon auch abweichen.<br />

4.2 Treugeber und Direktkommanditisten<br />

Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet die Einlage<br />

treuhänderisch anteilig für die Treugeber, mit denen sie einheitliche<br />

Treuhandverträge („Treuhandvertrag“, abgedruckt auf Seite 148 ff.)<br />

abschließen wird. Die Treugeber werden im Innenverhältnis zur<br />

Fonds KG wie Kommanditisten behandelt. Der Gesellschaftsvertrag<br />

der Fonds KG gilt für sie entsprechend, soweit nicht im Treuhand -<br />

vertrag ausdrücklich abweichende Regelungen bestehen. Die<br />

Treugeber sind insbesondere wie ein unmittelbar beteiligter Kom -<br />

man ditist wirtschaftlich am Gewinn und Verlust, Auseinan der -<br />

setzungsguthaben und Liquidationserlös beteiligt. Jeder Treugeber<br />

kann der Treuhandkommanditistin Weisungen zur Wahr nehmung<br />

seines Stimmrechts geben und auch selbst in den Gesellschafter -<br />

versammlungen abstimmen. Werden Weisungen nicht erteilt, wird<br />

die Treuhandkommanditistin das Stimmrecht des betreffenden<br />

Treugebers nicht ausüben.<br />

90


Anleger, die unmittelbar als Kommanditisten beitreten, sowie Treu -<br />

geber, die in die Stellung als Kommanditist wechseln, sind jeweils<br />

verpflichtet, der Geschäftsführenden Kommanditistin auf eigene<br />

Kosten formgerechte Handelsregistervollmachten gemäß einem von<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin zur Verfügung zu stellenden<br />

Mustertext zu erteilen, die über den Tod hinaus für Handels register -<br />

anmeldungen und -abmeldungen jeglicher Art im Zusammenhang mit<br />

der Fonds KG gelten. Die Kommanditisten tragen die mit der Erteilung<br />

der Handelsregistervollmacht und der Handelsregisteranmeldung<br />

einschließlich der Handelsregister eintragung verbundenen Kosten.<br />

4.3 Haftsumme, Wirksamwerden des Beitritts, Nachschüsse<br />

Die Pflichteinlagen und einzutragenden Haftsummen müssen<br />

stets im Verhältnis von EUR 10 : EUR 1 zueinander stehen, d. h., pro<br />

EUR 1.000 jeder Pflichteinlage ist eine Haftsumme von EUR 100 im<br />

Handelsregister einzutragen, sodass die eingetragene Haftsumme<br />

nach vollständiger Kapitalerhöhung insgesamt EUR 6,5 Mio. be -<br />

tragen wird.<br />

Der Beitritt der Kommanditisten im Außenverhältnis erfolgt unter der<br />

aufschiebenden Bedingung der Eintragung ihrer Haftsummen in das<br />

Handelsregister. Sie sind jedoch in der Zeit zwischen Annahme der<br />

Beitrittserklärung bis zu ihrer Eintragung im Handelsregister als<br />

atypisch stille Gesellschafter an der Fonds KG beteiligt. Die Haftung<br />

ist während dieses Zeitraums auf die übernommene Komman dit -<br />

einlage begrenzt. Danach wandelt sich die atypisch stille Beteiligung<br />

in eine Kommanditbeteiligung um.<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht keine Nachschussverpflichtungen<br />

oder sonstige Zahlungsverpflichtungen vor, die über die Verpflichtung<br />

zur Leistung der übernommenen Pflichteinlage hinausgehen (vgl. § 10<br />

Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags). In Betracht kommt jedoch eine<br />

Haftung nach gesetzlichen Vorschriften bzw. – für Anleger, die sich<br />

über die Treuhandkommanditistin beteiligen – nach den Regelungen<br />

des Treuhandvertrags, vgl. im Abschnitt „Haftung der Gesell -<br />

schafter“, unten Seite 94.<br />

4.4 Verzug mit Leistung der Pflichteinlage<br />

Leistet ein beitretender Kommanditist seine Pflichteinlage (zzgl.<br />

Agio) nicht oder nicht in voller Höhe zu dem jeweiligen Fällig -<br />

keitstermin, so ist die Fonds KG nach erfolgloser Mahnung berechtigt,<br />

dem Kommanditisten pro Jahr Verzugszinsen in Höhe von<br />

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) zu<br />

berechnen. Außerdem kann die Geschäftsführende Kommanditistin<br />

nach ihrer Wahl bei Nichtzahlung nach Mahnung und Nach frist -<br />

setzung diesen Kommanditisten aus der Fonds KG ausschließen.<br />

Entsprechend ist die Treuhandkommanditistin gemäß den Bestim -<br />

mungen des Treuhandvertrags berechtigt, das Treuhandverhältnis mit<br />

dem Treugeber für den Fall der Nicht- oder Teilerfüllung der Ein -<br />

zahlungsverpflichtung nach Mahnung und Fristsetzung zu kündigen.<br />

Die Fonds KG kann in diesem Fall verlangen, dass der ausgeschlossene<br />

Anleger der Fonds KG den durch die Nichterfüllung entstan -<br />

denen Schaden ersetzt. Dieser wird vorbehaltlich eines nachgewiesenen<br />

höheren Schadens pauschal mit 10 % der nicht erfüllten<br />

Pflichteinlage berechnet. Dem Kommanditisten bleibt der Nachweis<br />

eines geringeren Schadens vorbehalten. Bereits geleistete Einlagen<br />

können mit dem vorbezeichneten Schadensersatzanspruch verrechnet<br />

werden. Ein eventuell verbleibendes Restguthaben wird an den<br />

betreffenden Kommanditisten erst dann ausgezahlt, wenn neue<br />

Kommanditisten oder Treugeber mit mindestens gleich hoher<br />

Zeichnungssumme in die Fonds KG eingetreten sind und diese<br />

Verpflichtung erfüllt, d. h. deren Pflichteinlage (zzgl. Agio) geleistet<br />

haben.<br />

5. Leistungspflichten des Anlegers, Kosten im<br />

Zusammen hang mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

5.1 Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />

• der Betrag der Pflichteinlage<br />

• 5 % Agio auf den Erwerbspreis der Pflichteinlage<br />

• ggf. anfallende Verzugskosten gem. § 7 Abs. 3 und 5 des Gesell -<br />

schaftsvertrages (Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über<br />

dem Basiszinssatz sowie Ersatz weiterer Schäden in Höhe von<br />

pauschal 10 % der Pflichteinlage, sofern die Fonds KG nicht<br />

höhere Schäden nachweist)<br />

• Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregister -<br />

vollmacht und die Veröffentlichung im Handelsregister (die Höhe<br />

ist einzelfallabhängig)<br />

• ggf. eigene Makler- und Beratungskosten, soweit der Anleger<br />

sich im eigenen Ermessen und ohne Mitwirkung der Fonds KG<br />

zur Einschaltung solcher Personen entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

• ggf. Kosten einer Fremdfinanzierung des Beteiligungserwerbs<br />

(ein schließlich Zinsen), soweit der Anleger sich im eigenen<br />

Ermessen ohne Mitwirkung der Fonds KG zur Aufnahme einer<br />

Fremdfinanzierung entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

5.2 Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />

• dem Anleger individuell entstehende Reise-, Kommunikationsund<br />

Portokosten (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

• dem Anleger individuell entstehende Bevollmächtigungskosten,<br />

z. B. zur Stimmrechtsausübung (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

• ggf. Kosten die der Fonds KG durch eine Kündigung des Treu -<br />

handverhältnisses durch den Treugeber entstehen und Kosten<br />

einer dafür notwendigen notariell beglaubigten Handelsregister -<br />

vollmacht (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

5.3 Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung<br />

• Kosten für die Veräußerung eines Kommanditanteils gem. § 17<br />

des Gesellschaftsvertrages<br />

• Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister (die Höhe ist<br />

einzelfallabhängig)<br />

• Verwaltungsgebühr der Geschäftsführenden Kommanditistin in<br />

Höhe von 3 ‰ des Beteiligungsbetrags, mindestens jedoch<br />

EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang inklusive ggf.<br />

anfallender Umsatzsteuer<br />

• ggf. eigene Makler- und Beratungskosten, soweit der Anleger<br />

sich im eigenen Ermessen und ohne Mitwirkung der Fonds KG<br />

zur Einschaltung solcher Personen entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

• ggf., soweit der Anleger sich hierfür im eigenen Ermessen, ohne<br />

Mitwirkung der Fonds KG, entscheidet, Kosten der Ablösung<br />

einer Fremdfinanzierung (insbesondere ggf. anfallende Vorfällig -<br />

keitsentschädigung)<br />

91


Rechtliche Grundlagen<br />

5.4 Weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb,<br />

der Verwaltung und der Veräußerung<br />

• Gegebenenfalls Kosten einer Gesellschafterversammlung, die<br />

auf Antrag eines Kommanditisten einberufen wurde, jedoch<br />

nicht das erforderliche Quorum von 20 % der Stimmen erreichte<br />

(§ 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages)<br />

• Gegebenenfalls entstehende Kosten der Auseinandersetzung,<br />

insbesondere der Ermittlung des Auseinandersetzungs gut -<br />

habens zu einem anderen Datum als dem 31. Dezember 2027,<br />

trägt der ausscheidende Anleger (§ 21 Abs. 3 lit. f) des Gesell -<br />

schaftsvertrages)<br />

• Gegebenenfalls Abzinsung des vorzeitig ausgezahlten Abfin -<br />

dungs guthabens mit 1 Prozentpunkt p. a.<br />

• Gegebenenfalls Kosten der Ausübung der Kontrollrechte (§ 9 des<br />

Gesellschaftsvertrages)<br />

• Gegebenenfalls im Rahmen des Kommanditistenwechsels:<br />

Ausgleich von gewerbesteuerlichen Nachteilen für die Fonds KG<br />

• der Gesellschaft durch die Veräußerung entstehende Kosten,<br />

einschließlich einer evtl. anfallenden Umsatzsteuer<br />

Eine Quantifizierung der vorstehend beschriebenen Kosten ist nicht<br />

möglich, weil diese von mehreren, noch nicht feststehenden Faktoren<br />

abhängen.<br />

Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit dem Erwerb, der<br />

Verwaltung und der Veräußerung der Vermögens anlage verbundene<br />

Kosten (§ 4 Satz 1 Nr. 10 VermVerkProspV).<br />

Den Anleger treffen die in diesem Abschnitt und in den Abschnitten<br />

„4.3 Haftsumme, Wirksamwerden des Beitritts, Nachschüsse“<br />

(Seite 91 dieses Prospekts), „4.4 Verzug mit Leistung der Pflicht -<br />

einlage“ (Seite 91 dieses Prospekts) und „9. Haftung der Gesell -<br />

schafter“ (Seite 94 dieses Prospekts) dargestellten Zahlungs pflich -<br />

ten, weiter hat er die für die erzielten Einkünfte zu leistenden Steuern<br />

zu zahlen (siehe hierzu die Abschnitte „Besteuerung in der<br />

Nutzungsphase“, Seite 75 ff.) und „Besteuerung durch Veräußerung“<br />

(Seite 80 f.). Darüber hinaus ist der Anleger nicht verpflichtet,<br />

weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu<br />

leisten (§ 4 Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV). Insbesondere besteht<br />

keine Nachschuss pflicht.<br />

Die Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern für Anleger<br />

(§ 4 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 VermVerkProspV).<br />

Eine vollständige oder teilweise Finanzierung der Beteiligung<br />

(Anteils finanzierung) für den Anleger durch Gründungsgesellschafter<br />

der Fonds KG oder die Anbieterin ist nicht Bestandteil dieses Beteili -<br />

gungsangebotes.<br />

6. Vergütungen während der Gesamtlaufzeit<br />

6.1 Übersicht über die von der Fonds KG an Gesellschafter<br />

oder verbundene Unternehmen während der gesamten<br />

Laufzeit gezahlten Vergütungen<br />

(1) Vergütung für die Komplementärin (HTD4 Verwaltungs GmbH)<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

a) Einmalige Gebühr von EUR 20.000 für die Jahre 2009 und 2010<br />

inkl. ggf. anfallender Umsatzsteuer zum 31. Dezember 2009;<br />

b) Jährliche Vergütung ab 2011 von EUR 10.000, inkl. ggf. anfallender<br />

Umsatzsteuer, fällig jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres,<br />

erstmals zum 30. Juni 2011.<br />

(2) Vergütung für die Geschäftsführende Kommanditistin (Ham -<br />

burg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH) aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag und dem Gesellschaftsverwaltungs -<br />

vertrag<br />

a) Einmalgebühr von EUR 195.000 für die Vorleistungen zur Vor -<br />

berei tung der laufenden Tätigkeiten, inkl. gesetzlicher Umsatz -<br />

steuer, fällig mit Abschluss des Gesellschafts verwaltungs -<br />

vertrages;<br />

b) Ab dem Jahr der Fertigstellung der Immobilie eine laufende<br />

Vergütung von jährlich EUR 15.000 zzgl. 2 % bezogen auf die<br />

Zahlungszuflüsse, welche die Fonds KG von der Objekt KG erhält<br />

(wobei bei Bestimmung der Zahlungszuflüsse solche Erträge<br />

nicht zu berücksichtigen sind, welche aus der Veräußerung der<br />

Beteiligung an der Objekt KG oder einem wirtschaftlich vergleichbaren<br />

Vorgang herrühren), inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

fällig am 30. Juni des laufenden Jahres, erstmals zum 30. Juni<br />

des laufenden Jahres der Fertigstellung der Immobilie;<br />

c) Sondervergütung von 10 % des Nettoergebnisses der Ver -<br />

äußerung (der Fonds KG zugeflossener Veräußerungserlös<br />

abzüglich des Fremdkapitals (ohne Berücksichtigung von<br />

Gesellschafterdarlehen) und abzüglich des nominellen Eigen -<br />

kapitals der Fonds KG) nach Veräußerung der Beteiligung an der<br />

Objekt KG durch die Fonds KG oder Veräußerung der Immobilie<br />

durch die Objekt KG oder nachdem entweder die Objekt KG oder<br />

die Fonds KG ein wirtschaftlich vergleichbares Ergebnis erzielt<br />

haben und der Erlös der Fonds KG zugeflossen ist, inklusive<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer;<br />

d) Vergütung für die Erledigung der im Zusammenhang mit einem<br />

Kommanditistenwechsel anfallenden Verwaltungsarbeiten in<br />

Höhe von 3 ‰ des Beteiligungsbetrages, mindestens jedoch<br />

EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang, inklusive ggf.<br />

anfallender Umsatzsteuer.<br />

(3) Vergütung der Treuhandkommanditistin (Hamburg Trust<br />

Treuhand HTT GmbH) aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

Einmalige Vergütung von EUR 25.000, inkl. gesetzlicher Umsatz -<br />

steuer; fällig spätestens am 31. Dezember 2009.<br />

(4) Vergütung für Hamburg Trust aus dem Konzeptionsvertrag<br />

Einmalvergütung von EUR 500.000, inkl. gesetzlicher Umsatz -<br />

steuer; fällig mit Vorlage des druckfertigen Prospekts, zahlbar<br />

auf Anforderung, spätestens mit der vollständigen Einwerbung<br />

und Einzahlung des einzuwerbenden Kapitals.<br />

(5) Vergütung für die Hamburg Trust aus dem Eigenkapital -<br />

beschaffungsvertrag<br />

Pauschalvergütung in Höhe von 9 % des tatsächlich eingewor be -<br />

nen Eigenkapitals, d. h. (auf Basis eines einzuwerbenden Kom -<br />

manditkapitals von EUR 64,995 Mio.) bis zu EUR 5.849.550 Mio.,<br />

umsatzsteuerfrei; anteilig in Höhe des platzierten eingewor -<br />

benen Kommanditkapitals fällig.<br />

92


(6) Vergütung für Hamburg Trust aus dem Darlehensbeschaf -<br />

fungsvertrag betreffend die Vermittlung eines Zwischen -<br />

finanzierungsdarlehens<br />

Pauschalvergütung in Höhe von 2 % des Darlehensbetrages,<br />

maximal EUR 900.000, umsatzsteuerfrei; fällig mit Abschluss<br />

des Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrages, zahlbar auf<br />

Anforderung spätestens aber mit der vollständigen Einwerbung<br />

und Einzahlung des einzuwerbenden Eigenkapitals.<br />

(7) Vergütung für die Hamburg Trust HTG GmbH aus der Platzie -<br />

rungsgarantie<br />

Einmalvergütung von EUR 1.299.900, umsatzsteuerfrei, fällig<br />

nach vollständiger Platzierung der Beteiligungssumme bzw. mit<br />

Erbringung der Garantieeinlagen 1 und/oder 2 durch den Garan -<br />

tie geber oder einen von diesen benannten Dritten, bei vorhan -<br />

dener Liquidität der Fonds KG auch früher.<br />

(8) Vergütung für die Hamburg Trust aus dem Beteiligungs -<br />

vermittlungsvertrag<br />

Einmalvergütung von 3,5 % des anteiligen Investitionsvolumens<br />

der Objekt KG (anteiliges geplantes Gesamtkapital einschließlich<br />

Fremdkapital der Objekt KG nach Fertigstellung), bis zu max.<br />

EUR 3.400.000; die Parteien gehen von einer umsatzsteuerfreien<br />

Leistung aus. Sollten die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sein,<br />

verstehen sich die Vergütungen jeweils inkl. anfallender Umsatz -<br />

steuer. Fällig auf Anforderung, spätestens mit der vollständigen<br />

Einwerbung und Einzahlung des einzuwerbenden Eigenkapitals.<br />

(9) Vergütung für Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH<br />

aus dem Asset Management-Vertrag<br />

a) Einmalvergütung von EUR 195.000 fällig mit Abschluss des<br />

Asset Management-Vertrages, zahlbar auf Anforderung, spätes -<br />

tens aber mit der vollständigen Einwerbung und Einzahlung des<br />

einzuwerbenden Eigenkapitals;<br />

b) Ab dem Jahr der Fertigstellung der Immobilie eine laufende<br />

Vergütung von jährlich EUR 30.000, fällig zum 30. Juni des<br />

jeweils laufenden Jahres, erstmals zum 30. Juni des Folgejahres<br />

der Fertigstellung.<br />

6.2 Übersicht über die auf Ebene der Objekt KG während<br />

der Gesamtlaufzeit gezahlten Vergütungen<br />

Vergütung für die Geschäftsführende Kommanditistin<br />

(Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH) aus<br />

dem Gesellschaftsvertrag der Objekt KG<br />

Jährliche Tätigkeitsvergütung ab dem Jahr des Baubeginns in<br />

Höhe von EUR 2.050, und ab dem Jahr der Eröffnung der Immo -<br />

bilie in Höhe von EUR 4.100 jährlich zzgl. Umsatzsteuer, zahlbar<br />

jeweils im Dezember für das laufende Jahr.<br />

Über die in diesem Abschnitt II Ziff. 6.1 (2), 6.1 (3) und 6.2 genannten<br />

hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine weiteren<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und der Jahresbetrag der<br />

sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinn beteili -<br />

gungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Pro vi -<br />

sio nen und Nebenleistungen jeder Art innerhalb und außerhalb des<br />

Gesellschaftsvertrages zu (§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

6.3 Weitere Aufwendungen<br />

a) Externe Kosten, insbesondere der Rechts- und Steuerberatung<br />

im Zusammenhang mit der Konzipierung der Fonds KG, Kosten<br />

der laufenden Verwaltung der Fonds KG;<br />

b) Kosten der laufenden Verwaltung, die im Rahmen der Beteili -<br />

gung an der Objekt KG entstanden sind (insbesondere Kosten für<br />

Rechts- und Steuerberatung und sonstige Beratungsgebühren);<br />

c) Übliche Drittkosten der laufenden Verwaltung (insbesondere für<br />

die Erstellung der Jahresabschlüsse, der Wirtschafts prüfungs -<br />

berichte und der Steuererklärungen);<br />

d) Übliche laufende Kosten für die Durchführung der Gesell schaf -<br />

ter versammlungen, schriftliche Abstimmungsverfahren etc.;<br />

e) Notar- und Gerichtskosten, Makler, Baucontrolling und sonstige<br />

Gesellschaftskosten.<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungs -<br />

provisionen, oder vergleichbarer Vergütungen (inkl. Agio) beträgt<br />

EUR 12.384.450 (§ 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV). Weitere<br />

Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen, oder vergleich -<br />

bare Vergütungen i.S.d. § 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV werden<br />

nicht geleistet.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr sind den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung der Fonds KG bzw. der Objekt KG keine<br />

Gesamt bezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Auf -<br />

wandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art, gewährt worden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

7. Gesellschafterregister<br />

Die Treuhandkommanditistin führt über alle Anleger ein Register mit<br />

deren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Die Treu -<br />

handkommanditistin ist lediglich gegenüber den in § 5 Abs. 7 des<br />

Gesellschaftsvertrags aufgeführten Personen oder Stellen zur Offen -<br />

legung dieser Daten berechtigt. Die Anleger haben keinen Anspruch<br />

darauf, dass die Treuhandkommanditistin ihnen Angaben über die<br />

übrigen Anleger macht. Personenbezogene Daten der Anleger werden<br />

auf EDV-Anlagen der Fonds KG, der Treuhand kommanditistin<br />

bzw. einer anderen mit der Gesellschaftsverwaltung beauftragten<br />

Person gespeichert. Näheres ist in § 5 Abs. 7 des Gesellschafts -<br />

vertrags geregelt.<br />

8. Geschäftsführung und Verwaltung der Fonds KG<br />

Die Komplementärin vertritt die Fonds KG wie oben dargestellt im<br />

Außenverhältnis, hat der Geschäftsführenden Kommanditistin jedoch<br />

Vollmacht erteilt, die Gesellschaft in allen Geschäften zu vertreten.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist für Geschäfte mit der<br />

Gesell schaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im<br />

Innen verhältnis obliegt die Geschäftsführung der Fonds KG allein der<br />

Geschäfts führenden Kommanditistin. Die Komplementärin und die<br />

anderen Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlos -<br />

sen. Letztere nehmen jedoch über die Gesellschafter versammlung<br />

Ein fluss auf wichtige Entscheidungen der Fonds KG (siehe unten Ab -<br />

schnitt „Befugnisse der Gesellschafterversammlung“, Seite 94 f.).<br />

93


Rechtliche Grundlagen<br />

Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

sind im Einzelnen im Gesellschaftsvertrag, dort insbesondere in §§ 7,<br />

8, 11, 12, 15, 22, sowie im Gesellschaftsverwaltungsvertrag geregelt,<br />

dessen Inhalt nachstehend auf Seite 103 f. zusammengefasst dargestellt<br />

wird. Sie umfassen unter anderem die Aufstellung des<br />

Jahresabschlusses der Fonds KG (gemeinsam mit der Komple -<br />

mentärin), die Einberufung und Durchführung von Gesellschafter -<br />

versammlungen sowie die Liquidation der Fonds KG. Für einzelne, in<br />

§ 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags aufgeführte Maßnahmen bedarf<br />

die Geschäftsführende Kommanditistin der Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung, vgl. näher im Abschnitt „Befugnisse der<br />

Gesellschafterversammlung“, unten Seite 94 f. Das Widerspruchs -<br />

recht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

Die Fonds KG hat die Geschäftsführende Kommanditistin mit dem im<br />

Abschnitt „Gesellschaftsverwaltungsvertrag“, vgl. Seite 103 f., näher<br />

beschriebenen Gesellschaftsverwaltungsvertrag vom 24. Juni 2009<br />

mit der Übernahme der allgemeinen Verwaltungsaufgaben der<br />

Fonds KG beauftragt.<br />

Die Anleger haben über die Kontrollrechte nach § 166 HGB hinaus<br />

das Recht, jederzeit nach Vorankündigung die Handelsbücher und<br />

Papiere der Fonds KG selbst einzusehen oder durch einen berufsmäßig<br />

zur Verschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten einsehen<br />

zu lassen sowie von der Geschäftsführenden Kommanditistin alle<br />

erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Dabei entstehende Kosten<br />

sind von dem Anleger zu tragen. Die Ausübung der Informations -<br />

rechte darf nur nach Vorankündigung mit angemessener Frist er -<br />

folgen.<br />

9. Haftung der Gesellschafter<br />

Die Komplementärin haftet im Außenverhältnis persönlich und unbeschränkt<br />

für die Verbindlichkeiten der Fonds KG. Im Innenverhältnis<br />

beschränkt sich ihre persönliche Haftung auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung im Innenverhältnis gilt<br />

für sämtliche Gesellschafter (vgl. § 23 des auf Seite 133 bis 147<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrags).<br />

Durch Eintragung der Fonds KG als Kommanditgesellschaft sowie der<br />

jeweiligen Kommanditisten in das Handelsregister wird die Haftung<br />

dieser Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Fonds KG auf<br />

ihre jeweilige in das Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

(EUR 100 pro EUR 1.000 an Pflichteinlage) begrenzt. Die Haftung ist<br />

ausgeschlossen, sobald die Haftsumme in die Fonds KG eingelegt<br />

wird (vgl. §§ 171 ff. HGB). Werden die Einlagen durch Entnahmen<br />

(insbesondere Barauszahlungen) jedoch unter die Haftsumme gemindert,<br />

so lebt die Haftung bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf. Das<br />

gilt auch, soweit Entnahmen getätigt werden, während der Kapital -<br />

anteil des Kommanditisten durch Verluste unter den Betrag der<br />

Haftsumme herabgemindert wird (vgl. § 172 Abs. 4 i.V.m. § 171<br />

Abs. 1 HGB). Bei Konkretisierung der Haftung (z. B. Illiquidität der<br />

Fonds KG) wären insofern erhaltene Entnahmen (Barauszahlungen)<br />

von den Kommanditisten ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Im<br />

Innenverhältnis beschränkt sich die persönliche Haftung der<br />

Kommanditisten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gleiches gilt<br />

für die Haftung der Geschäftsführenden Kommanditistin, die jedoch<br />

verpflichtet ist, die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns zu führen. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter<br />

untereinander verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der<br />

Entstehung des Anspruchs, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer<br />

kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Sie sind innerhalb einer Aus -<br />

schlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung von dem<br />

Schaden gegenüber dem Verpflichteten schriftlich geltend zu<br />

machen. Die Gesellschafter unterliegen keiner Wettbewerbs be -<br />

schränkung.<br />

10. Befugnisse der Gesellschafterversammlung<br />

Eine Vielzahl von Handlungen und Rechtsgeschäften der Fonds KG<br />

bedürfen im Innenverhältnis der Zustimmung durch eine ordentliche<br />

oder außerordentliche Gesellschafterversammlung, wobei Zustim -<br />

mungen auch im schriftlichen Verfahren eingeholt werden können<br />

(siehe hierzu im Abschnitt „Beschlussfassung im schriftlichen<br />

Verfahren“, Seite 96). Die zustimmungspflichtigen Geschäfte sind im<br />

Einzelnen aufgeführt in § 8 Abs. 2 lit. a) bis h) des Gesell schafts -<br />

vertrages der Fonds KG (siehe hierzu Seite 137 f. des Prospekts).<br />

Weiter muss die Geschäftsführende Kommanditistin die Zustimmung<br />

für bestimmte auf Ebene der Objekt KG zu fassende Gesellschafter -<br />

beschlüsse einholen (§ 8 Abs. 2 lit. i) des Gesellschaftsvertrages).<br />

Dies gilt nicht, wenn ein Notfall vorliegt. Die Zustimmung ist ein -<br />

zuholen für:<br />

• Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und<br />

grund stücksgleichen Rechten mit Ausnahme von Geschäften<br />

sowie Grunddienstbarkeiten, Baulasten, Arrondierungen etc.,<br />

die zum Betrieb des Grundstücks erforderlich sind;<br />

• Herstellung, Anschaffung und Veräußerung von sonstigen<br />

Gegen ständen des Anlagevermögens;<br />

• Aufnahme und außerplanmäßige Rückführung von Darlehen;<br />

• Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen Ver -<br />

pflich tungen zur Sicherung von Verbindlichkeiten Dritter;<br />

• Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen;<br />

• Übertragung der Verwaltung des Objekts auf andere Gesell -<br />

schaften als die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG oder<br />

einer ihrer Tochtergesellschaften;<br />

• Aufhebung und/oder Änderung der Dienstleistungsverträge bzw.<br />

Mietverträge (Vereinbarung über die Erbringung von Projekt -<br />

entwicklungsleistungen, Vermietungsvertrag, Generalüberneh -<br />

mer vertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Standortsicherungs -<br />

verein barung, Parkhaus-Mietvertrag, Mietvertrag Mallflächen,<br />

Gestattungsvereinbarung Markthalle und Vergütungs verein -<br />

barung Markthalle). Soweit sich der Auftragnehmer bzw. Mieter<br />

dieser Verträge im Rahmen seiner zustimmungsfreien Ge -<br />

schäfts- und Rechtshandlungsbefugnisse bewegt, bedarf dieser<br />

Rahmen auch nicht der Zustimmung der Gesellschaft;<br />

94


• Vergleichs-, Verzichts-, Anerkenntnis- oder Stundungs erklä run -<br />

gen im Zusammenhang mit Ansprüchen und sonstigen Rechten<br />

der Objekt KG gegenüber dem Generalübernehmer sowie vergleichbare<br />

Erklärungen im Zusammenhang mit dem General -<br />

übernehmervertrag, die dazu führen können, dass Ansprüche<br />

oder sonstige Rechte der Objekt KG gegen den General -<br />

übernehmer nicht mehr oder nur erschwert geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Bei den vorstehend aufgeführten zustimmungspflichtigen Geschäften<br />

ist die Zustimmung nur erforderlich, soweit diese Geschäfte jeweils<br />

insgesamt den Betrag von EUR 2.500.000 überschreiten.<br />

Die Gesellschafter stimmen den unten im Abschnitt „Verträge mit<br />

Pro jektbeteiligten“ erläuterten sowie dem Abschluss der in § 8<br />

Abs. 4 und Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages aufgeführten Verträgen zu.<br />

Gegenstand der ordentlichen (ggf. auch einer außerordentlichen)<br />

Gesellschafterversammlung der Fonds KG ist neben den bereits<br />

genannten Zustimmungsrechten insbesondere die Beschlussfassung<br />

über die in § 11 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags aufgeführten<br />

Punkte. Zu nennen sind hier:<br />

• die Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

• die Entlastung der Komplementärin, der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin;<br />

• die Verwendung des Jahresergebnisses;<br />

• die Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr,<br />

ausgenommen für die Geschäftsjahre bis 2011;<br />

• die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Fonds KG;<br />

• die Abwahl der Komplementärin und Bestellung einer neuen<br />

juris tischen Person als Komplementärin;<br />

• die in § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Fonds KG auf -<br />

geführten Beschlussgegenstände;<br />

• die Auflösung, Umwandlung bzw. Liquidation der Fonds KG bzw.<br />

entsprechende Beschlussfassung bezüglich der Objekt KG.<br />

11. Einberufung und Beschlussfassung der<br />

Gesellschafter versammlung<br />

Jedes Jahr wird – soweit Beschlussfassungen nicht im schriftlichen<br />

Verfahren erfolgen (siehe unten Seite 96) – eine ordentliche<br />

Gesellschafterversammlung für das jeweils abgelaufene Geschäfts -<br />

jahr abgehalten, die spätestens zum 30. November des Folgejahres<br />

am Sitz der Fonds KG stattfindet. Außerordentliche Gesellschafter -<br />

versammlungen werden auf Antrag der Komplementärin oder der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin einberufen, können aber auch<br />

aus wichtigem Grund auf Antrag eines Kommanditisten einberufen<br />

werden. Der Antrag eines Kommanditisten ist schriftlich an die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin zu richten, die den Antrag sämtlichen<br />

Gesellschaftern bekannt geben muss. Dabei ist darauf hinzuweisen,<br />

dass die beantragte Gesellschafterversammlung einberufen<br />

werden muss, wenn sich innerhalb einer Frist von vier Wochen seit<br />

Bekanntgabe des Antrags Kommanditisten, die gemeinsam mit<br />

dem/den Antragsteller(n) mindestens 20 % der Gesamtsumme der<br />

eingezahlten Pflichteinlagen repräsentieren, durch schriftliche Mit -<br />

teilung an die Geschäftsführende Kommanditistin diesem Antrag<br />

anschließen. Anderenfalls hat der antragstellende Kommanditist die<br />

Kosten des beschriebenen Verfahrens zu tragen, wofür die<br />

Geschäfts führende Kommanditistin jederzeit Sicherheitsleistung verlangen<br />

kann.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin beruft die Gesell schafter -<br />

versammlungen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und<br />

Wahrung einer Frist von drei Wochen ein, wobei die Frist mit der<br />

Absendung der Einladung zu laufen beginnt und am Tag der<br />

Versammlung endet. Bei außerordentlichen Gesellschafter versamm -<br />

lungen beträgt die Einberufungsfrist 14 Tage einschließlich der beiden<br />

vorgenannten Tage. Die Gesellschafterversammlung wird von<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin geleitet, die auch einen<br />

Vertreter mit der Leitung beauftragen kann.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Kommanditisten ordnungsgemäß eingeladen wurden und mehr als<br />

20 % aller Stimmen der Kommanditisten anwesend oder vertreten<br />

sind. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, weil die vorge -<br />

nannte Quote nicht erreicht ist, so hat die Geschäftsführende Kom -<br />

manditistin mit gleicher Form und Frist eine neue Gesell schafter -<br />

versammlung einzuberufen, die unabhängig von der Anzahl der<br />

anwesenden/vertretenen Stimmen beschlussfähig ist; auf letzteren<br />

Punkt ist in der neuen Einladung besonders hinzuweisen.<br />

Die Gesellschafter erhalten eine Stimme pro EUR 1.000 ihrer eingezahlten<br />

Pflichteinlage. Die Geschäftsführende Kommanditistin hat<br />

100 Stimmen. Die Komplementärin hat kein Stimmrecht, sondern<br />

lediglich einen Zustimmungsvorbehalt für die jeweiligen im nachfolgenden<br />

Abschnitt genannten Maßnahmen. Im Geschäftsjahr 2011<br />

sind jeweils nur die Kommanditisten stimmberechtigt, die der Gesell -<br />

schaft bis zum Beginn des jeweiligen schriftlichen Abstimmungs -<br />

verfahrens bzw. Einberufungsverfahrens zur Gesellschafter versamm -<br />

lung rechtswirksam beigetreten waren.<br />

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden grundsätzlich<br />

mit einfacher Mehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Stimmen<br />

gefasst. Bei folgenden Beschlussgegenständen ist eine Mehrheit von<br />

drei Vierteln der anwesenden bzw. vertretenen Stimmen und (außer<br />

bei der Entscheidung über deren Abberufung) die Zustimmung der<br />

Komplementärin erforderlich, wobei die Komplementärin ihre<br />

Zustim mung nur aus wichtigem Grund versagen darf:<br />

• die Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />

• die Abwahl der Komplementärin und Bestellung einer neuen<br />

juris tischen Person als Komplementärin,<br />

• die Auflösung, Umwandlung bzw. Liquidation der Fonds KG bzw.<br />

eine entsprechende Beschlussfassung bezüglich der Objekt KG<br />

und<br />

• bestimmte in § 11 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrags aufgelistete<br />

Beschlussgegenstände aus der Liste des § 8 Abs. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrags, nämlich: Geschäfte aller Art der Fonds KG<br />

95


Rechtliche Grundlagen<br />

mit sich selbst oder ihren Mitgesellschaftern, soweit diese<br />

Geschäfte nicht an anderer Stelle in dem Gesellschaftsvertrag<br />

gestattet sind; der Verkauf oder die Übertragung des gesamten<br />

Gesellschaftsvermögens oder eines wesentlichen Teils oder<br />

die Einräumung eines Rechtes daran; Rechtsgeschäfte und<br />

Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der<br />

Fonds KG hinausgehen und für die Fonds KG von besonderer<br />

Bedeutung sind, wobei der Abschluss von Verträgen mit einem<br />

Volumen von insgesamt nicht mehr als EUR 2,5 Mio. zustimmungsfrei<br />

möglich ist; einzelne auf der Ebene der Objekt KG zu<br />

fassende Beschlüsse.<br />

Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist ein vom<br />

Leiter der Gesellschafterversammlung und dem Protokollführer unterzeichnetes<br />

Protokoll anzufertigen, das den Gesellschaftern innerhalb<br />

von vier Wochen in Kopie zu übersenden ist. Die Unwirksamkeit<br />

eines Beschlusses kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von vier<br />

Wochen nach Zugang des Versammlungsprotokolls oder des schriftlichen<br />

Abstimmungsergebnisses (siehe unten Seite 96 f.) durch Klage<br />

geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Ausschlussfrist gilt ein<br />

etwaiger Mangel als geheilt.<br />

Anleger können sich in Gesellschafterversammlungen bzw. dem<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahren (siehe hierzu unten Seite 96 f.)<br />

vertreten lassen, allerdings nur durch einen mit einer schriftlichen<br />

Vollmacht ausgestatteten anderen Anleger, einen zur Berufs -<br />

verschwiegenheit verpflichteten Dritten der rechts- oder steuer -<br />

beratenden Berufe, ein volljähriges Familienmitglied oder ihren<br />

persönlichen Finanzberater. Die Erteilung von Untervollmachten ist<br />

nicht zulässig. Volljährige Familienmitglieder müssen zudem eine<br />

schrift liche Verschwiegenheitserklärung bzgl. der Inhalte der<br />

Gesell schafterversammlung abgeben. Die schriftliche Vollmacht<br />

sowie ggf. die Verschwiegenheitserklärung sind dem Versamm -<br />

lungsleiter spätes tens bei Feststellung der Anwesenheit vorzulegen.<br />

Werden mehrere Kommanditisten von einem gemeinsamen Vertreter<br />

ver treten, so kann dieser auch voneinander abweichende Stimm -<br />

abgaben vornehmen. Die Geschäftsführende Kommanditistin kann<br />

außerdem Personen zur Teilnahme an einer Gesellschaf ter -<br />

versammlung zulassen, deren Anwesenheit sie für zweckmäßig<br />

hält.<br />

12. Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />

Die Beschlüsse der Gesellschafter können nicht nur im Rahmen der<br />

Gesellschafterversammlung gefasst werden, sondern können auf<br />

Veranlassung der Geschäftsführenden Kommanditistin auch im<br />

schriftlichen Verfahren erfolgen. Die Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin muss die Gesellschafter dann schriftlich dazu auffordern,<br />

innerhalb von drei Wochen über den im Aufforderungsschreiben<br />

genau zu beschreibenden Abstimmungsgegenstand abzustimmen.<br />

Diese Frist beginnt mit der Absendung des Aufforderungsschreibens<br />

an die letzte von dem Kommanditisten/Treugeber gegenüber der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin bekannt gegebene Anschrift.<br />

Das Ergebnis der Abstimmung ist den Gesellschaftern innerhalb von<br />

vier Wochen nach Ablauf der Abstimmungsfrist mitzuteilen. Das<br />

schriftliche Abstimmungsergebnis gilt als zugegangen, wenn es an<br />

die letzte von dem Kommanditisten/Treugeber gegenüber der<br />

Geschäfts führenden Kommanditistin bekannt gegebene Anschrift<br />

gerichtet wurde.<br />

Wird eine ordentliche Gesellschafterversammlung durch ein schriftliches<br />

Abstimmungsverfahren ersetzt, so muss die Abstimmungsfrist<br />

spätestens am 15. Dezember des auf das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

folgenden Jahres enden.<br />

Hinsichtlich der Mehrheitserfordernisse bei Beschlussfassungen im<br />

schriftlichen Verfahren gelten die Ausführungen auf Seite 95 f. entsprechend.<br />

Die Beschlussfähigkeit im schriftlichen Verfahren liegt<br />

vor, wenn die Gesellschafter ordnungsgemäß zur Abstimmung aufgefordert<br />

worden sind und mehr als 20 % aller Stimmen der<br />

Kommanditisten teilnehmen. Ist Beschlussfähigkeit hiernach nicht<br />

gegeben, gelten die diesbezüglichen Regelungen zur Beschluss -<br />

fassung im Rahmen von Gesellschafterversammlungen entsprechend.<br />

13. Gewinn- und Verlustzuweisung, Entnahmen und<br />

Verteilung der Liquidationserlöse<br />

Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung bzw. die<br />

Verteilung des Ergebnisses der handelsrechtlichen Gewinn- und<br />

Verlustrechnung ist der von der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

aufgestellte und von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirt -<br />

schaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und von der Gesell schafter -<br />

versammlung festgestellte Jahresabschluss der Fonds KG einschließlich<br />

der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Die<br />

Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche der Komplementärin, der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhand kom man -<br />

ditistin aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesellschafts -<br />

verwaltungsvertrag sind vorab zu begleichen und werden im<br />

Verhältnis der Kommanditisten zueinander als Kosten der Fonds KG<br />

behandelt. Ihre Zahlung setzt kein positives Jahresergebnis voraus.<br />

Die verbleibenden handelsrechtlichen Gewinne und Verluste sowie<br />

die steuerlichen Ergebnisse der Geschäftsjahre werden wie folgt<br />

verteilt:<br />

13.1 Handelsrechtliche Ergebnisverteilung<br />

Für das Geschäftsjahr 2009 wird das handelsrechtliche Ergebnis auf<br />

die Kommanditisten – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur<br />

Gesellschaft – im Verhältnis ihrer am 31. Dezember 2009 eingezahlten<br />

Pflichteinlage verteilt. Ab dem Geschäftsjahr 2010 wird das handelsrechtliche<br />

Ergebnis auf die Kommanditisten – unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass die<br />

Kapitalkonten II am 31. Dezember des jeweiligen Jahres im selben<br />

Verhältnis zueinander stehen wie die eingezahlten Pflichteinlagen<br />

(sogenannte Gleichverteilungsabrede). Dabei werden Gewinne und<br />

Verluste als Vorab den Gesellschaftern jeweils so zugewiesen, wie<br />

es erforderlich ist, um die Gleichverteilung zu erreichen. Das nach<br />

Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende handelsrechtliche<br />

96


Ergebnis wird für alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer Pflicht -<br />

einlage verteilt (siehe hierzu § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

13.2 Steuerliche Ergebnisverteilung<br />

Das steuerliche Ergebnis wird in den Geschäftsjahren 2009 und 2011<br />

auf die Kommanditisten so verteilt, dass die zuzuweisenden steuerlichen<br />

Ergebnisse am 31. Dezember des jeweiligen Jahres im selben<br />

Verhältnis zueinander stehen wie die am 31. Dezember des jeweiligen<br />

Jahres eingezahlten Pflichteinlagen (sogenannte Gleich -<br />

verteilungsabrede). Dabei werden neu beitretenden Gesellschaftern<br />

die bis zu ihrem Beitritt entstandenen Gewinne und Verluste nicht<br />

zugewiesen. Die Kommanditisten nehmen jeweils ab dem letzten Tag<br />

des Monats der Einzahlungen von Pflichteinlagen (zuzüglich Agio)<br />

gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages an dem Ergebnis teil.<br />

Die jeweils ab dem letzten Tag des Monats der Einzahlungen der<br />

Pflichteinlage (zuzüglich Agio) gemäß § 7 Abs. 2 des Gesell schafts -<br />

vertrages entstandenen Gewinne und Verluste werden als Vorab den<br />

Gesellschaftern jeweils entsprechend ihren eingezahlten Pflicht -<br />

einlagen so zugewiesen, wie es erforderlich ist, um die Gleich ver -<br />

teilung zu erreichen. Sollte die Gleichverteilung steuerlicher<br />

Ergebnisse nicht bis zum Ablauf der Platzierungsphase erreicht werden<br />

können, werden auch in folgenden Geschäftsjahren Gewinne<br />

oder Verluste als Vorab zugewiesen, bis die Gleichverteilung erfolgt<br />

ist. Das nach Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende steuerliche<br />

Ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer eingezahlten<br />

Pflichteinlagen verteilt. Ab dem Geschäftsjahr 2012 sind alle Gesell -<br />

schafter im Verhältnis ihrer tatsächlich geleisteten Pflicht einlagen<br />

zeitanteilig an den steuerlichen Ergebnissen beteiligt, vorbehaltlich<br />

des Erfordernisses einer Vorabzuweisung zur Erreichung der Gleich -<br />

verteilung.<br />

13.3 Erhöhungen<br />

Erhöhungen der Kommanditeinlage werden sowohl für handelsrechtliche<br />

als auch für steuerliche Zwecke jeweils wie Beitritte behandelt.<br />

13.4 Auszahlung (Gewinne und Liquiditätsüberschüsse)<br />

Die Anleger entscheiden in der Gesellschafterversammlung darüber,<br />

wie die Gewinne und Liquiditätsüberschüsse der Fonds KG verwendet<br />

werden sollen (§ 13 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages). Die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin ist aber berechtigt, Auszah -<br />

lungen an die Anleger – in Abstimmung mit der Komplementärin –<br />

auch bereits vor einem Gesellschafterbeschluss vorzunehmen.<br />

Auszahlungen dürfen nur erfolgen, soweit die Liquidität weder zur<br />

Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen<br />

noch zur Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve, zwecks<br />

Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, benötigt<br />

wird, vgl. § 13 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Kommanditisten, die 100 % ihrer Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio bis<br />

spätestens 30. Oktober 2011 auf das Konto der Gesellschaft leisten,<br />

erhalten eine Vorabauszahlung für den Zeitraum ab dem Eingang der<br />

Zahlung bis zum 15. November 2011 in Höhe von 3,5 % p. a. bezogen<br />

auf die vorzeitig eingezahlte Pflichteinlage ohne Berücksichtigung<br />

des Agios. Die Vorabauszahlung erfolgt jeweils bis Ende März des<br />

Folgejahres, erstmalig im Dezember 2010. Die Vorabaus zahlungen<br />

werden bei der Verteilung des steuerlichen Ergebnisses so behandelt,<br />

als seien sie nicht erfolgt.<br />

Soweit Auszahlungen an die Anleger vorgenommen werden (z. B.<br />

Gewinnauszahlungen oder Auszahlungen freier Liquidität), erfolgen<br />

sie jährlich, und zwar auch dann, wenn die Pflichteinlagen durch aufgelaufene<br />

oder übernommene Verluste gemindert sind, vgl. § 13 Abs.<br />

5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages. Auszahlungen erfolgen jeweils<br />

nachschüssig, voraussichtlich bis Ende März des Folgejahres. Hieran<br />

sind die Kommanditisten zeitanteilig im Verhältnis ihrer tatsächlich<br />

geleisteten Einlagen beteiligt. Vorzunehmende Auszahlungen sind<br />

zunächst mit etwaigen Forderungen der Fonds KG gegen die betreffenden<br />

Kommanditisten zu verrechnen.<br />

Nach einem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter erfolgt die<br />

Liquidation der Fonds KG durch die Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin als Liquidator. Der Liquidationserlös wird wie folgt verteilt:<br />

(i) Zunächst werden die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, z. B. im<br />

Zusammenhang mit Beteiligungs- und Zwischenfinanzierungen, reguliert;<br />

(ii) danach erhalten die Geschäftsführende Kommanditistin und<br />

die Treuhandkommanditistin ihren Anteil am Liquidationserlös (die<br />

Treuhandkommanditistin allerdings nur, soweit sie noch auf eigene<br />

Rechnung an der Fonds KG beteiligt ist) und ihre jeweilige Vergütung<br />

und bekommen ihre Auslagen erstattet, und die Komplementärin<br />

erhält ihre Vergütung und bekommt ihre Auslagen erstattet; (iii) ggf.<br />

wird dann eine angemessene Liquiditätsreserve zur Befriedigung von<br />

Kosten und Ansprüchen bis zur Vollbeendigung der Fonds KG gebildet;<br />

und schließlich wird (iv) ein danach verbleibender Erlös an die<br />

Kommanditisten entsprechend dem Verhältnis ihrer Pflichteinlagen<br />

ausgekehrt.<br />

14. Laufzeit der Fonds KG, Ausscheiden und Ausschluss<br />

von Gesellschaftern<br />

Die Fonds KG ist auf unbestimmte Zeit gegründet worden; eine<br />

Gesamt dauer kann deshalb nicht angegeben werden (§ 5 Nr. 2<br />

VermVerkProspV). Die Fonds KG kann jederzeit durch Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung aufgelöst werden, wofür allerdings mindestens<br />

eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden oder vertretenen<br />

bzw. – im schriftlichen Verfahren – teilnehmenden Gesell schafter -<br />

stimmen sowie die Zustimmung der Komplementärin erforderlich<br />

sind. Die Komplementärin kann ihre Zustimmung nur aus wichtigem<br />

Grund verweigern.<br />

Ein Kommanditist scheidet unter Fortsetzung der Fonds KG zwischen<br />

den übrigen Gesellschaftern aus der Fonds KG aus, wenn<br />

• er die Fonds KG schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Jahres ende kündigt, wobei dies erstmals zum 31. Dezember 2026<br />

möglich ist; eine Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die<br />

Gesellschaft in dem Jahr aufgelöst bzw. deren Auflösung<br />

beschlossen wird, zu dessen Ende die Kündigung erfolgen soll;<br />

97


Rechtliche Grundlagen<br />

• sein Anteil infolge Pfändung von einem Dritten gekündigt wird,<br />

und zwar mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die<br />

Kündigung erfolgt;<br />

• er aus der Fonds KG ausgeschlossen wird, und zwar mit dem<br />

Ablauf des Tages, an dem der Ausschluss beschlossen wird. Ein<br />

Gesellschafter kann aus der Fonds KG ausgeschlossen werden,<br />

wenn über sein Vermögen rechtskräftig das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wurde oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über<br />

sein Vermögen mangels Masse rechtskräftig abgelehnt wird<br />

oder wenn seine Beteiligung an der Fonds KG gepfändet und die<br />

Pfändung nicht innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden der<br />

Pfändung wieder aufgehoben wird. Darüber hinaus kann ein<br />

Gesellschafter aus der Fonds KG ausgeschlossen werden, wenn<br />

er seine Pflichten zur Zahlung seiner Einlage zzgl. Agio oder<br />

seine geldwäscherechtlichen Pflichten trotz Mahnung und<br />

Nachfristsetzung nicht erfüllt.<br />

Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter, wobei der<br />

betroffene Gesellschafter nicht stimmberechtigt ist. Der Ausschluss<br />

ist auch dann wirksam, wenn eine etwa zu zahlende Abfindung noch<br />

nicht gezahlt und/oder über sie noch keine Einigung erzielt wurde.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin kann einen Kommanditisten<br />

außerdem im eigenen Ermessen aus der Fonds KG ausschließen,<br />

wenn dieser seine Einzahlungsverpflichtung nicht oder nicht in voller<br />

Höhe erfüllt hat (vgl. oben Seite 91).<br />

Der ausgeschiedene Gesellschafter hat einen Anspruch auf Zahlung<br />

einer Abfindung, die sich in der Regel nach dem Teil des Verkehrs -<br />

werts der Gesellschaft richtet, der auf den ausscheidenden<br />

Gesellschafter nach dem Verhältnis seiner eingezahlten Pflicht -<br />

einlage zu der Summe der eingezahlten Pflichteinlagen entfällt. In<br />

den Fällen der Kündigung der Beteiligung durch einen pfändenden<br />

Dritten und des Ausschlusses aus der Gesellschaft kann die<br />

Abfindung unter dem Verkehrswert der Beteiligung liegen oder vollständig<br />

entfallen, vgl. hierzu § 21 Abs. 3 und § 7 Abs. 5 des Gesell -<br />

schaftsvertrags.<br />

Die Kosten der Auseinandersetzung, insbesondere der Ermittlung des<br />

Abfindungsanspruches, trägt der ausscheidende Kommanditist. Die<br />

Höhe des Abfindungsanspruches wird von dem für das betreffende<br />

Geschäftsjahr ordentlich bestellten Abschlussprüfer der Fonds KG als<br />

Schiedsgutachter verbindlich festgestellt.<br />

Das Abfindungsguthaben wird in drei gleichen Jahresraten jeweils<br />

zum 31. Dezember eines Jahres fällig, erstmals in dem auf das Jahr<br />

des Ausscheidens folgenden Kalenderjahr; es ist zu zahlen, soweit<br />

die Liquiditätslage der Fonds KG dies unter Berücksichtigung der<br />

Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung<br />

einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung erlaubt. Die Fonds KG ist<br />

berechtigt, das Abfindungsguthaben vorzeitig auszuzahlen. Ein fälliger<br />

Anspruch ist mit 1 Prozentpunkt p. a. über dem jeweiligen Basis -<br />

zinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) zu verzinsen; vorzeitig ausgezahlte<br />

Beträge sind mit diesem Zinssatz abzuzinsen. Der ausscheidende<br />

Kommanditist kann von der Fonds KG keine Sicherheit für seinen<br />

Abfindungsanspruch verlangen.<br />

Für die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhand kom -<br />

manditistin gelten die oben dargestellten Kündigungsfristen. Die<br />

Komplementärin kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum<br />

31. Dezember eines jeden Jahres kündigen, wobei die Komple -<br />

mentärin bei einer Kündigung vor dem 31. Dezember 2026 verpflichtet<br />

ist, eine in die Gesellschaft eintrittsbereite juristische Person als<br />

ihre Nachfolgerin („Benannte Nachfolgerin“) zu benennen. Scheidet<br />

die Geschäftsführende Kommanditistin aus der Fonds KG aus, erhält<br />

sie die auf Seite 92 genannten Vergütungen zeitanteilig. Außerdem<br />

hat sie als Kommanditistin Anspruch auf ein Abfindungsguthaben.<br />

Scheidet die Komplementärin aus der Fonds KG aus, so hat sie<br />

keinen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben, ist aber bei ihrem<br />

Ausscheiden von ihrer Haftung gemäß §§ 128, 160, 161 HGB frei -<br />

zustellen. Sie hat diesbezüglich jedoch keinen Anspruch auf<br />

Sicherheitsleistung. Scheidet die Komplementärin aus der Fonds KG<br />

aus, erhält sie die oben auf Seite 92 genannten Vergütungen zeit -<br />

anteilig. Für alle Fälle ihres Ausscheidens aus der Fonds KG hat die<br />

Komplementärin bereits ihre Einwilligung zur Fortführung der Firma<br />

gegeben. Scheidet die Komplementärin unter Benennung einer<br />

Benannten Nachfolgerin aus der Fonds KG aus, so beschließen die<br />

Gesellschafter unverzüglich die Aufnahme der Benannten Nach -<br />

folgerin als neue Komplementärin, mit der die Gesellschaft fortgesetzt<br />

wird. Lehnen die Gesellschafter die Aufnahme der Benannten<br />

Nachfolgerin als Komplementärin der Gesellschaft ab oder ist keine<br />

Benannte Nachfolgerin benannt, so bestellen sie unverzüglich eine<br />

andere juristische Person als neue Komplementärin. Tritt nicht innerhalb<br />

von sechs Monaten nach dem Ausscheiden der Komplementärin<br />

eine andere juristische Person an deren Stelle in die Gesellschaft ein,<br />

wird die Gesellschaft aufgelöst. Sowohl die Entscheidung über die<br />

Aufnahme der Benannten Nachfolgerin als auch – für den Fall der<br />

Ablehnung ihrer Aufnahme – die Bestellung einer anderen juristischen<br />

Person als Komplementärin erfolgen durch Gesellschafter -<br />

beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden/vertretenen<br />

bzw. – im schriftlichen Verfahren – teilnehmenden<br />

Stimmen der Kommanditisten.<br />

Im Falle des Ausscheidens der Treuhandkommanditistin kann durch<br />

die Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrags eine neue<br />

Treuhandkommanditistin gewählt werden, mit der die Gesellschaft<br />

fortgesetzt wird und auf die sämtliche Rechte und Pflichten der<br />

ursprünglichen Treuhandkommanditistin übergehen. Wird keine neue<br />

Treuhandkommanditistin gewählt, werden die Treugeber direkt als<br />

Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen. In diesem Fall<br />

gilt § 5 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags entsprechend. Einzelheiten<br />

sind in § 19 Abs. 4 und Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags geregelt.<br />

15. Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

Beteiligungen von Anlegern an der Fonds KG können durch Abtretung<br />

übertragen werden. Jede Verfügung über einen Kommanditanteil<br />

oder einen Teil davon bedarf der Schriftform und ist nur mit<br />

Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin wirksam. Die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin darf ihre Zustimmung nur aus<br />

wichtigem Grund versagen, etwa wenn der Erwerber sich weigert, ihr<br />

98


auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht auszustellen, die<br />

über den Tod hinaus für Handelsregisteranmeldungen jeglicher Art im<br />

Zusammenhang mit der Fonds KG gilt und den von der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin zur Verfügung gestellten Mustertext enthält.<br />

Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Übertragung zu<br />

einer Änderung der Bewertung der Fonds KG nach anwendbarem<br />

Steuerrecht führte.<br />

Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteils tritt der Erwer -<br />

ber/Rechts nachfolger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des<br />

Veräußerers aus dem Gesellschaftsvertrag ein. Kosten, die der Fonds<br />

KG durch die Veräußerung entstehen, sind einschließlich einer eventuell<br />

anfallenden Umsatzsteuer vom Veräußerer und Erwerber als<br />

Gesamtschuldner zu ersetzen.<br />

Wird ein Kommanditanteil geteilt, so darf die Teilung – außer in Erb -<br />

fällen – nur zu Pflichteinlagen von mindestens EUR 10.000 mit einer<br />

Haft einlage von mindestens EUR 1.000 führen oder zu höheren Pflicht -<br />

einlagen, die sich auf ein ganzzahliges Vielfaches von EUR 1.000<br />

belaufen. Ausgenommen hiervon sind die Kommanditanteile der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin sowie der Treuhandkomman -<br />

ditistin bis zur Aufnahme von Treugebern. Ebenfalls ausgenommen<br />

sind Fälle, in denen die Treuhandkommanditistin gemäß § 4 Abs. 6<br />

Satz 2 des Gesellschaftsvertrags eine geringere Pflichteinlage zugelassen<br />

hat; in diesen Fällen sollte eine Teilung von Kommandit -<br />

anteilen – außer in Erbfällen – nur zu Pflichteinlagen von mindestens<br />

EUR 5.000 mit Hafteinlagen von mindestens EUR 500 führen oder zu<br />

höheren Pflichteinlagen, die sich auf ein ganzzahliges Vielfaches von<br />

EUR 1.000 belaufen.<br />

Die freie Handelbarkeit der Anteile an der Fonds KG ist eingeschränkt,<br />

da für die Kommanditanteile kein geregelter Zweitmarkt<br />

besteht und die Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds KG der<br />

Übertragung zustimmen muss, vgl. hierzu den Abschnitt „Risiken“,<br />

Seite 20 f., Ziff. 22. Bei Veräußerungswünschen wird die Hamburg<br />

Trust nach Möglichkeit vermittelnd tätig werden und versuchen, den<br />

Verkauf zu ermöglichen. Dafür ist eine längere Zeitspanne einzuplanen.<br />

Verstirbt ein Kommanditist, so geht der Kommanditanteil auf dessen<br />

Erben über, und die Fonds KG wird mit den Erben des Kommanditisten<br />

fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Erbschein oder einen anderen<br />

von der Fonds KG akzeptierten Nachweis legitimieren. Mehrere<br />

Erben dürfen ihre gesellschafterlichen Rechte nur durch einen ge -<br />

meinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter ausüben. Solange<br />

ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist oder die Legitimation des<br />

oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus der Gesell -<br />

schafterstellung, mit Ausnahme des Rechts auf Anteil am Ergebnis.<br />

Für die Erledigung der im Zusammenhang mit einem Kommanditis -<br />

tenwechsel (Verfügungen und/oder Erbfälle) anfallenden Verwal -<br />

tungsarbeiten erhält die Geschäftsführende Kommanditistin ein<br />

Entgelt, siehe dazu sogleich im Abschnitt „Vergütung der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin“.<br />

16. Vergütung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

Für ihre Tätigkeit als Geschäftsführende Kommanditistin erhält diese<br />

von der Fonds KG die im Gesellschaftsverwaltungsvertrag vorgese -<br />

hene Vergütung (siehe die Darstellung des Gesellschafts ver -<br />

waltungs vertrags auf Seite 103 f. dieses Prospekts).<br />

Für die Erledigung der im Zusammenhang mit einem Komman -<br />

ditistenwechsel (Verfügungen und/oder Erbfälle) anfallenden Ver -<br />

waltungsarbeiten erhält die Geschäftsführende Kommanditistin ein<br />

Entgelt in Höhe von 3 ‰ des Beteiligungsbetrags, mindestens jedoch<br />

EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang, inklusive ggf. anfallender<br />

Umsatzsteuer. Bezüglich der Einzelheiten wird auf § 15 Abs. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrags verwiesen.<br />

17. Vergütung der Komplementärin<br />

Die Komplementärin erhält von der Fonds KG für die Jahre 2009 und<br />

2010 eine einmalige Vergütung i.H.v. EUR 20.000 bis spätestens zum<br />

31. Dezember 2009. Weiter erhält sie für ihre Übernahme der Haf -<br />

tung als persönlich haftende Gesellschafterin der Fonds KG eine jährliche<br />

Vergütung von EUR 10.000, inkl. ggf. anfallender Umsatz steuer,<br />

welche jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres zu zahlen ist, erstmalig<br />

zum 30. Juni 2011.<br />

18. Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält von der Fonds KG für ihre Tätig -<br />

keit des treuhänderischen Erwerbs, Haltens und Verwaltens der<br />

Einlagen sowie die Entgegennahme der Beitrittserklärungen und das<br />

Führen des Anlegerregisters (gemäß § 5 Abs. 1, 6 und 7 des Gesell -<br />

schaftsvertrags) eine Vergütung von EUR 25.000, welche spätestens<br />

am 31. Dezember 2009 zu zahlen ist. Der vorgenannte Betrag versteht<br />

sich inkl. einer etwa anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

19. Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

Hamburg Trust, die Fonds KG und die Treuhandkommanditistin haben<br />

sich dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e. V. angeschlossen und unterwerfen sich der gültigen Ver -<br />

fahrens ordnung sowie den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson,<br />

die im Rahmen dieser Verfahrensordnung ergehen. Anleger der<br />

Fonds KG haben die Möglichkeit, im Fall von Streitigkeiten ihre<br />

Beschwerden schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

e. V. zu richten und damit ein außergerichtliches Schlichtungs ver -<br />

fahren einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit<br />

sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als<br />

Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />

Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

ist die Beschwerdegegnerin an einen Schlichtungsspruch der Om -<br />

buds person gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand EUR 5.000<br />

nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe des Beschwerde gegen -<br />

99


Rechtliche Grundlagen<br />

stands richtet sich nach der von dem beschwerdeführenden Anleger<br />

geltend gemachten Forderung. Das bedeutet, dass die Beschwerde -<br />

gegnerin in einem solchen Fall einer Entscheidung der Ombuds -<br />

person, die die Beschwerdegegnerin verpflichtet, nachkommen muss<br />

und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg nicht<br />

beschreiten kann. Bei Beschwerde mit einem höheren Streitwert gibt<br />

die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer<br />

frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Für nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungs -<br />

verfahren kontaktieren Sie bitte<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel.: 0 30/25 76 16 90; Fax: 0 30/25 76 16 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und weitergehende Informationen finden Sie<br />

zudem im Internet unter www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />

20. Identifizierung nach Geldwäschegesetz<br />

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straf -<br />

taten („Geldwäschegesetz“) vom 25. Oktober 1993, das Maßnahmen<br />

und Pflichten zur Geldwäscheprävention enthält, wurde durch das<br />

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz vom 13. August 2008<br />

geändert. Das neue Gesetz („GwG“) trat am 21. August 2008 ohne<br />

Übergangsfrist in Kraft. Ziel des GwG ist es, den Kreis der dem<br />

Geldwäschegesetz verpflichteten Personen deutlich auszuweiten und<br />

die zur Geldwäschebekämpfung bereits entwickelten Instrumente<br />

nun auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung anzuwenden.<br />

Es soll ein einheitlicher EU-Mindeststandard zur Bekämpfung<br />

der Geldwäsche geschaffen werden, wovon nunmehr auch der Ver -<br />

trieb geschlossener Fonds betroffen ist.<br />

Vor diesem Hintergrund unterliegen bzw. unterwerfen sich die Kom -<br />

plementärin, die Geschäftsführende Kommanditistin und die<br />

Treuhandkommanditistin der Fonds KG vollumfänglich den Pflichten<br />

des GwG. Die Komplementärin, die Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin und die Treuhandkommanditistin der Fonds KG haben die<br />

Durchführung der zur Erfüllung dieser Pflichten resultierenden<br />

Maßnahmen vertraglich gemäß § 7 Abs. 2 GwG auf die für den<br />

Vertrieb zuständige Hamburg Trust übertragen. Hierzu hat die Treu -<br />

handkommanditistin mit Hamburg Trust am 24. Juni 2009 eine Überleitungsvereinbarung<br />

geschlossen und die Durchführung der für die<br />

Erfüllung ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten erforderlichen<br />

Maßnahmen auf die Hamburg Trust übertragen. Hamburg Trust ihrerseits<br />

hat diese Pflichten – insbesondere die Durchführung der<br />

Identifizierungspflichten – ebenfalls vertraglich gemäß § 7 Abs. 2<br />

GwG auf vertraglich gebundene Vermittler geschlossener Fonds, die<br />

Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO sind, übertragen. Zu den<br />

wesentl ichen hier übertragenen Pflichten gemäß § 3 Abs. 1 bis 3<br />

GwG gehören die Identifizierung der Vertragspartner (Anleger) durch<br />

eine hierzu berechtigte Person, d. h. die Feststellung und Prüfung<br />

deren Identität. Einzelheiten dazu sind in den Zeichnungshinweisen<br />

(siehe Seite 132), im Gesellschaftsvertrag der Fonds KG, im Treu hand -<br />

vertrag, im Eigenkapitalbeschaffungsvertrag und im Gesel l schafts -<br />

verwaltungsvertrag (siehe Seiten 133 ff., 148 ff., 103 und 103 f.) ausgeführt.<br />

V. Treuhandvertrag<br />

Sofern ein Anleger nicht selbst Kommanditist der Fonds KG wird,<br />

erwirbt, hält und verwaltet die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />

mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift Beim Strohhause 27,<br />

20097 Hamburg, („Treuhandkommanditistin“) die Pflichteinlage bzw.<br />

Beteiligung an der Fonds KG (Pflichteinlage und Beteiligung im<br />

Folgenden einheitlich auch „Einlage“ genannt) im eigenen Namen,<br />

aber im Rahmen des Beitritts des Treugebers für dessen Rechnung.<br />

Dabei gelten für das Verhältnis zwischen Treugeber und der Treu -<br />

handkommanditistin die Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

ergänzend und sinngemäß (vgl. § 1 des Treuhandvertrags, abgedruckt<br />

auf Seite 149). Hierfür schließt die Treuhandkommanditistin mit allen<br />

Treugebern gleichlautende Treuhandverträge ab.<br />

1. Ergebnisverteilung, Stimmrecht<br />

Die Stellung des Anlegers als Treugeber entspricht wirtschaftlich der<br />

eines Kommanditisten der Fonds KG. Die rechtlichen und steuer -<br />

lichen Folgen der Beteiligung treten in der Person des Treugebers ein.<br />

Die Treugeber sind wie Kommanditisten gemäß § 13 des Gesell -<br />

schaftsvertrags am Ergebnis der Fonds KG beteiligt (vgl. § 9 des<br />

Treuhandvertrags).<br />

Grundsätzlich werden die Rechte des Treugebers in der Gesell -<br />

schafter versammlung der Fonds KG von der Treuhandkommanditistin<br />

wahrgenommen, und zwar anteilig entsprechend der Höhe der<br />

Beteiligung der jeweiligen Treugeber nach deren Weisungen. Sofern<br />

ein Treugeber keine Weisung erteilt, wird sich die Treuhand -<br />

kommanditistin bezüglich des auf den treuhänderisch gehaltenen<br />

Anteils des Treugebers an der Einlage entfallenden Stimmrechts der<br />

Stimme enthalten. Eine gespaltene Stimmabgabe der Treuhänderin<br />

ist zulässig.<br />

Der Treugeber ist aber berechtigt, selbst an den Gesellschafter -<br />

versammlungen teilzunehmen und das auf den treuhänderisch gehaltenen<br />

Anteil an der Einlage entfallende Stimmrecht selbst auszuüben<br />

oder sich entsprechend der Regelung des Gesellschaftsvertrags vertreten<br />

zu lassen. Bei Abstimmungen im schriftlichen Verfahren werden<br />

die Treugeber wie die übrigen Gesellschafter zur Stimmabgabe<br />

aufgefordert (vgl. § 2 des Treuhandvertrages).<br />

100


2. Aufgaben der Treuhandkommanditistin<br />

Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin ist es, die Einlage der Treu -<br />

geber treuhänderisch nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu verwalten<br />

und das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen<br />

Vermögen zu halten und zu verwalten.<br />

7. Verfügung über die Beteiligung, Tod eines Treugebers<br />

Treugeber können über ihre Beteiligung unter den gleichen Bedin -<br />

gungen verfügen wie Kommanditisten (vgl. § 12 des Treuhand -<br />

vertrags). Die Folgen des Todes eines Treugebers entsprechen denen<br />

beim Tod eines Kommanditisten (vgl. § 13 des Treuhandvertrags).<br />

3. Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />

Neben der Vertretung der Treugeber in den Gesellschafter versamm -<br />

lungen übernimmt die Treuhandkommanditistin folgende Pflichten:<br />

Annahme der Beitrittserklärung und Aufnahme der Treugeber, Überwachung<br />

der Einzahlung der Beteiligungsbeträge der Treugeber,<br />

Führung des Treugeberregisters und Veranlassung der Handels -<br />

register anmeldungen. Die Treuhandkommanditistin ist zur Entgegen -<br />

nahme von Beitrittserklärungen berechtigt.<br />

4. Zahlung der Einlage<br />

Der Treugeber hat die in der Beitrittserklärung bezeichnete Pflicht -<br />

einlage zzgl. 5 % Agio fristgerecht auf das Konto der Fonds KG einzuzahlen;<br />

bezüglich der Einzelheiten und Einzahlungstermine wird auf<br />

§ 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags und die Darstellung im<br />

Abschnitt „Beitritt von Kommanditisten und Pflichteinlagen“ ver -<br />

wiesen. Im Verzugsfall gelten die Regelungen des Gesell schafts -<br />

vertrags (§ 7 Abs. 3 bis 5 des Gesellschaftsvertrags) entsprechend<br />

(vgl. § 3 des Treuhandvertrags).<br />

5. Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />

Die Treugeber stellen die Treuhandkommanditistin von sämtlichen<br />

Verbindlichkeiten, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen Einlage an der Fonds KG<br />

entstehen, anteilig frei. Haftungsmäßig ist der Treugeber dem<br />

Direktkommanditisten gleichgestellt. Im Falle der Inanspruchnahme<br />

der Treuhandkommanditistin durch Gläubiger der Fonds KG kann die<br />

Treuhandkommanditistin zusammen mit der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin die Weiterleitung von Auszahlungen an den<br />

Treugeber davon abhängig machen, dass dieser bis zur Höhe der<br />

Freistellungsverpflichtung Sicherheit leistet (vgl. § 6 des Treuhand -<br />

vertrags).<br />

6. Treugeberregister, Datenschutz<br />

Die Treuhandkommanditistin führt ein Register über persönliche und<br />

beteiligungsbezogene Daten aller Treugeber. Diese sind mit der<br />

Speicherung der Daten auf EDV-Anlagen einverstanden (vgl. § 8 des<br />

Treuhandvertrags).<br />

8. Dauer, Kündigung<br />

Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und<br />

endet mit dem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin aus der<br />

Fonds KG, soweit nicht die Treugeber eine neue Treuhand -<br />

kommanditistin bestellen (vgl. hierzu im folgenden Abschnitt), oder<br />

mit Abschluss der Liquidation der Fonds KG.<br />

Die Treuhandkommanditistin kann das Treuhandverhältnis mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen, frühestens jedoch<br />

zum 31. Dezember 2026. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist<br />

jederzeit möglich. Die Kündigung des Treuhandvertrags durch den<br />

Treugeber ist jederzeit möglich, jedoch nur mit der Maßgabe, eine<br />

unmittelbare Kommanditbeteiligung zu begründen. Der Treugeber hat<br />

in diesem Fall auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht beizubringen. Die der Fonds KG durch eine<br />

Kündigung eines Treugebers entstehenden Kosten trägt der jeweilige<br />

Treugeber (vgl. § 14 des Treuhandvertrags).<br />

9. Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

aus der Fonds KG<br />

Scheidet die Treuhandkommanditistin aus der Fonds KG aus, kann<br />

von den Treugebern – mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen – eine neue Treuhandkommanditistin gewählt werden. Das<br />

Treuhandverhältnis wird sodann von allen Treugebern mit der neu<br />

gewählten Treuhandkommanditistin fortgesetzt. Treugebern, die<br />

nicht mitgestimmt oder dagegen gestimmt haben, verbleibt das<br />

Recht zur Kündigung des Treuhandvertrags, allerdings mit der Folge<br />

der Begründung einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung. Wird<br />

keine neue Treuhandkommanditistin bestellt, werden die Treugeber<br />

in Höhe der von ihnen übernommenen Beteiligungsbeträge direkt als<br />

Kommanditisten ins Handelsregister eingetragen (vgl. § 15 des Treu -<br />

handvertrages).<br />

10. Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben verein -<br />

barten Vergütung der Treuhandkommanditistin beträgt EUR 25.000<br />

inkl. Umsatzsteuer (vgl. Seite 92, Ziffer 6.1 (3)).<br />

101


Rechtliche Grundlagen<br />

11. Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem damit begründeten<br />

Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

anzurufen und gegen die Treuhandkommanditistin ein Schlichtungs -<br />

verfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach<br />

den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e.V., siehe Seite 99 f. Geht eine treugeberische<br />

Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

auf einen neuen Treugeber über, so besteht diese Möglichkeit auch<br />

für den neuen Treugeber.<br />

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der<br />

Fonds KG, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Der<br />

Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

VI. Verträge zwischen Projektbeteiligten/<br />

Lieferungen und Leistungen<br />

1. Beteiligungsvermittlungsvertrag<br />

Die Fonds KG hat mit Hamburg Trust am 2. Februar 2009 einen<br />

Beteiligungsvermittlungsvertrag geschlossen. Nach diesem Vertrag<br />

hat Hamburg Trust die Vermittlung der Gelegenheit zur Beteiligung an<br />

einer oder mehrerer Objektgesellschaften in einem Gesamtvolumen<br />

von mindestens EUR 45 Mio. Eigenkapital übernommen. Die Leistung<br />

umfasst unter anderem die Suche, Auswahl und Vorprüfung von<br />

geeigneten Beteiligungsobjekten sowie die Erstellung von Inves -<br />

titions- und Prognoserechnungen für das jeweilige potenzielle<br />

Beteiligungsobjekt. Hamburg Trust ist berechtigt, im eigenen Namen<br />

und auf eigene Rechnung leistungsfähige Dritte mit der Erbringung<br />

der Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Für die vorgenannten<br />

Leistungen erhält Hamburg Trust eine Vergütung in Höhe von<br />

3,5 % des anteiligen Investitionsvolumens der Objekt KG (anteiliges<br />

geplantes Gesamtkapital einschließlich Fremdkapital der Objekt KG<br />

nach Fertigstellung), bis zu maximal EUR 3,4 Mio. Die Fonds KG und<br />

Hamburg Trust gehen davon aus, dass Leistungen der Hamburg Trust<br />

umsatzsteuerfrei sind. Sollten die Leistungen umsatzsteuerpflichtig<br />

sein, versteht sich die vorgenannte Vergütung inklusive Umsatz -<br />

steuer. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss und<br />

Wirksam werden des Vertrages über den Erwerb einer Minderheits -<br />

beteiligung an einer oder mehreren Objektgesellschaften; er ist zahlbar<br />

auf Anforderung, spätestens mit der vollständigen Einwerbung<br />

und Einzahlung des einzuwerbenden Eigenkapitals. Der Vertrag kann<br />

von beiden Seiten fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

Ansonsten ist eine Kündigung nicht möglich, es sei denn, es liegen<br />

gesetzliche Gründe vor. Im Fall der Kündigung hat Hamburg Trust<br />

Anspruch auf Auslagenersatz.<br />

Hamburg Trust hat sich verpflichtet, die von ihr zu erbringenden<br />

Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch -<br />

zuführen. Schadensersatzansprüche der Vertragsparteien gegeneinander<br />

verjähren innerhalb von drei Jahren, nachdem der Anspruchs -<br />

berechtigte von den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis<br />

erlangt hat, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Ver -<br />

jährungs frist unterliegen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht,<br />

Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

2. Konzeptionsvertrag<br />

Die Fonds KG hat mit Hamburg Trust am 30. März 2009 einen Vertrag<br />

über die Entwicklung eines Investitionskonzeptes für ein doppel -<br />

stöckiges Beteiligungsmodell, das die Minderheitsbeteiligung der<br />

Fonds KG an der Objekt KG sowie die Beteiligung von privaten<br />

Anlegern an der Fonds KG und damit indirekt an der Immobilie vorsieht.<br />

Die Leistungen von Hamburg Trust umfassen dabei insbesondere<br />

die Koordination einer Prüfung des Erwerbs einer Beteiligung an<br />

der Objekt KG sowie der indirekten Beteiligung an der Immobilie im<br />

Rahmen einer Due Diligence (soweit praktikabel) sowie die<br />

Ermittlung und Festlegung der erforderlichen wirtschaftlichen, steuerlichen<br />

und rechtlichen Eckdaten des Investitionskonzepts sowie die<br />

Koordination der Überarbeitung bzw. Neuerstellung der notwendigen<br />

Vertragswerke für die Fonds KG, die Koordination und Erstellung von<br />

mit dem Investitionskonzept kompatiblen Gesellschafts- und<br />

Treuhandverträgen der Fonds KG, die Koordination und Erstellung<br />

erforderlicher Dienstleistungsverträge auf Ebene der Fonds KG oder<br />

– soweit erforderlich und mit dem Investitionskonzept vereinbar –<br />

der Objekt KG sowie die Koordination und Mitwirkung bei der<br />

Erstellung des steuerlichen Gutachtens und Unterstützung der<br />

Fonds KG in den Vertragsverhandlungen und bei dem Entwurf des<br />

Beteiligungsvertrages. Außerdem hat Hamburg Trust die Gesamt -<br />

koordination und Steuerung des Projekts, insbesondere die<br />

Koordinierung der Erstellung des für die Beteiligung von Anlegern an<br />

der Fonds KG erforderlichen Prospekts, übernommen.<br />

Für die vorgenannten Leistungen erhält Hamburg Trust eine Ver -<br />

gütung in Höhe von EUR 500.000, einschließlich Umsatzsteuer. Der<br />

Anspruch auf die Vergütung entsteht mit Vorlage des druckfertigen<br />

Prospekts. Die Vergütung ist zahlbar auf Anforderung, spätestens<br />

aber mit der vollständigen Einwerbung und Einzahlung des einzuwerbenden<br />

Eigenkapitals.<br />

Hamburg Trust ist berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene<br />

Rechnung leistungsfähige Dritte mit der Erbringung der vorgenannten<br />

Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Der Konzeptions -<br />

vertrag kann von beiden Parteien fristlos aus wichtigem Grund<br />

gekündigt werden. Ansonsten ist eine Kündigung nicht möglich, es<br />

sei denn, es liegen gesetzliche, unabdingbare Kündigungsgründe vor.<br />

Im Fall der Kündigung hat Hamburg Trust Anspruch auf eine anteilige<br />

Vergütung, deren Höhe den bis zum vorzeitigen Vertragsende von ihr<br />

erbrachten Leistungen zu entsprechen hat.<br />

Hamburg Trust hat sich verpflichtet, die von ihr zu erbringenden<br />

Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.<br />

Hinsichtlich der von Hamburg Trust übernommenen Gesamt -<br />

koordination der Prospekterstellung ist vereinbart, dass Hamburg<br />

Trust die Fonds KG – und hier insbesondere deren Komplementärin<br />

102


sowie deren jeweilige Geschäftsführer – unwiderruflich von jeg -<br />

lichen Ansprüchen, die Kapitalanleger aufgrund Prospekthaftung<br />

gegenüber der Fonds KG sowie der Komplementärin bzw. deren<br />

Geschäftsführern geltend machen, auf erstes Anfordern freistellt. Die<br />

Freistellungsverpflichtung gilt nicht für Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Handeln der Geschäftsführer der<br />

Komplementärin beruhen. Die Freistellung gilt auch nicht für<br />

Prospekthaftungsansprüche, die die Fonds KG bzw. deren Komple -<br />

mentärin ohne Zustimmung von Hamburg Trust anerkennt, über die<br />

sie Vergleiche schließt und/oder in einem gerichtlichen Verfahren<br />

Versäumnisurteile gegen sich ergehen lässt. Hamburg Trust sowie<br />

ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber der Fonds KG nur bei grober<br />

Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit es sich nicht um die Verletzung<br />

wesentlicher Vertragspflichten handelt. Schadensersatzansprüche<br />

der Vertragspartner gegeneinander verjähren innerhalb von drei<br />

Jahren, nachdem der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden<br />

Tatsachen Kenntnis erlangt hat, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Der Konzep -<br />

tions vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

3. Eigenkapitalbeschaffungsvertrag<br />

Die Fonds KG hat mit Hamburg Trust am 24. Juni 2009 einen Vertrag<br />

über die Beschaffung von Eigenkapital geschlossen. Hamburg Trust<br />

wurde beauftragt, durch geeignete Maßnahmen Anleger zu ge -<br />

winnen, die sich an der Fonds KG beteiligen, wahlweise direkt als<br />

Kommanditisten oder als Treugeber über die Treuhand kom man -<br />

ditistin. Hamburg Trust hat es übernommen, Vertriebsmaßnahmen zur<br />

Platzierung von Kommanditanteilen an der Fonds KG in Höhe des<br />

gesamten noch einzuwerbenden Kommanditkapitals in Höhe von<br />

EUR 64,995 Mio. (zzgl. 5 % Agio) durchzuführen, entsprechende<br />

Werbemaßnahmen vorzunehmen und die für die Erfüllung der<br />

Sorgfaltspflichten nach § 3 Abs. 1 bis 3 GwG erforderlichen<br />

Maßnahmen durchzuführen. Hierfür erhält Hamburg Trust eine<br />

Vermittlungsprovision in Höhe von 9 % des tatsächlich eingewor -<br />

benen Eigenkapitals (ohne Agio). Die vorgenannte Vergütung ist<br />

umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 8 f UStG. Wenn die Fonds KG oder die<br />

Treuhandkommanditistin ohne Tätigkeit von Hamburg Trust Anleger<br />

gewinnen, erhält Hamburg Trust ebenfalls die vereinbarte Vergütung.<br />

Das gilt auch, wenn ein Garant aufgrund einer Platzierungsgarantie<br />

oder aufgrund einer sonstigen Finanzierungszusage selbst eine<br />

Einlage übernimmt oder durch Dritte erbringen lässt.<br />

Die vorstehende Vergütung ist jeweils anteilig in Höhe des platzierten<br />

eingeworbenen Eigenkapitals verdient und zur Zahlung fällig.<br />

Die auf die jeweilige Zeichnungssumme entfallende Vergütung ist<br />

von Hamburg Trust an die Fonds KG zurückzuzahlen, wenn ein Anle -<br />

ger seinen Beitritt durch Anfechtung oder auf andere Weise rück -<br />

gängig macht, es sei denn, der betreffende Anteil wird unter Ver -<br />

mittlung der Hamburg Trust anderweitig platziert.<br />

Der Vertrag kann von beiden Seiten fristlos aus wichtigem Grund<br />

gekündigt werden. Ansonsten ist eine Kündigung nicht möglich, es<br />

sei denn, es liegen gesetzliche, unabdingbare Kündigungsgründe vor.<br />

Im Falle einer Kündigung hat Hamburg Trust Anspruch auf Auslagen -<br />

ersatz.<br />

Hamburg Trust hat sich verpflichtet, die von ihr zu erbringenden<br />

Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch -<br />

zuführen.<br />

Schadensersatzansprüche der Vertragsparteien gegeneinander verjähren<br />

innerhalb von drei Jahren, nachdem der Anspruchsberechtigte<br />

von den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, so -<br />

weit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unter -<br />

liegen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist<br />

Hamburg.<br />

4. Platzierungsgarantie<br />

Die Fonds KG und Hamburg Trust HTG GmbH haben am<br />

27. August 2009 eine Platzierungsgarantievereinbarung geschlossen.<br />

Darin hat sich Hamburg Trust HTG GmbH verpflichtet, Zahlungen auf<br />

die zum Zeichnungsschluss nicht gezeichneten Teile bzw. nach<br />

Zeichnungsschluss widerrufenen Zeichnungen des Kapital -<br />

erhöhungs betrages (nachfolgend als „Fehlender Betrag“ bezeichnet)<br />

zu leisten. Darüber hinaus hat sich Hamburg Trust HTG GmbH verpflichtet,<br />

für den Fall, dass Anleger ihren Zahlungspflichten zum<br />

Einzahlungstermin nicht nachkommen (nachfolgend als „Nicht<br />

Eingezahlter Betrag“ bezeichnet), Zahlungen zu leisten. Hamburg<br />

Trust HTG GmbH wird aufgrund der Platzierungsgarantievereinbarung<br />

auf erstes schriftliches Anfordern der Fonds KG den Fehlenden<br />

Betrag zuzüglich Agio („Garantieeinlage 1“) sowie die „Garantie -<br />

einlage 2“ an die Fonds KG binnen fünf Bankarbeitstagen zahlen. Die<br />

„Garantieeinlage 2“ setzt sich zusammen aus dem Nicht Ein -<br />

gezahlten Betrag, zzgl. der Abfindung, welche den betreffenden<br />

Kommanditisten im Falle ihres Ausschlusses aus der Fonds KG<br />

gesellschaftsvertraglich zusteht.<br />

Hamburg Trust HTG GmbH erhält für die Übernahme der Platzie -<br />

rungsgarantie eine Vergütung in Höhe von EUR 1.299.900. Die<br />

Vergütung ist nach vollständiger Platzierung und Einzahlung der<br />

Beteiligungssumme bzw. Erbringung der vorstehenden Garantie -<br />

beträge zur Zahlung fällig, bei vorhandener Liquidität der Fonds KG<br />

auch früher. Die vorstehende Vergütung ist nach § 4 Ziff. 8 lit. g) UStG<br />

steuerfrei. Die Fonds KG ist berechtigt, die Rechte und Ansprüche aus<br />

der Platzierungsgarantie an ein die Fonds KG finanzierendes Kredit -<br />

institut abzutreten. Die Platzierungs garantie vereinbarung unterliegt<br />

deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem<br />

Vertrag ist Hamburg.<br />

5. Gesellschaftsverwaltungsvertrag<br />

Die Fonds KG hat mit der Geschäftsführenden Kommanditistin am<br />

24. Juni 2009 einen Vertrag über die Übernahme der allgemeinen<br />

Verwaltungsaufgaben der Fonds KG geschlossen. Nach dieser Ver -<br />

einbarung ist die Geschäftsführende Kommanditistin unter anderem<br />

für folgende Aufgaben verantwortlich: Unterstützung der Buch -<br />

103


Rechtliche Grundlagen<br />

führung und des Controllings der Fonds KG, Vorbereitung des<br />

Jahresabschlusses, die Vorbereitung und Unterstützung bei der<br />

Abgabe von Steuererklärungen der Fonds KG einschließlich der<br />

Aufteilung der steuerlichen Jahresergebnisse, die Aufteilung der<br />

Ausschüttungen und Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />

und aller sonstigen Ergebnisse, die Erstellung eines schriftlichen<br />

Berichts nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses der<br />

Fonds KG, die Unterrichtung der Kommanditisten und Treugeber in<br />

besonderen Fällen, die Vorbereitung und gegebenenfalls Durch -<br />

führung von Verhandlungen und Korrespondenz mit Behörden und<br />

Gerichten, die Vorbereitung des Abschlusses von sonstigen Ver -<br />

trägen und Überwachung der Vertragsdurchführung, die Vorbereitung<br />

und Einberufung von Gesellschafterversammlungen sowie die<br />

Protokollführung, die Durchführung von Abstimmungen im schrift -<br />

lichen Verfahren, die Übersendung von Beschlussvorlagen, die<br />

Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Fonds KG, die Einforderung der<br />

weiteren Einzahlungen auf die Pflichteinlagen durch die Anleger, das<br />

Erbringen von Verwaltungsdienstleistungen im Zusammenhang mit<br />

Verfügungen über Anteile an der Fonds KG sowie im Zusammenhang<br />

mit Kommanditisten-/Treugeberwechsel in Erbfällen sowie die Erle -<br />

digung aller weiteren anfallenden allgemeinen Verwaltungs -<br />

aufgaben, soweit diese nicht ausdrücklich der Fonds KG oder Dritten<br />

vorbehalten oder übertragen sind. Die Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin hat bereits vor Abschluss des Gesellschafts verwaltungs -<br />

vertrages umfangreiche Leistungen erbracht, insbesondere die<br />

Implementierung einer Buchführung sowie des Controlling systems<br />

bei der Fonds KG und die Implementierung eines Systems zur<br />

Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Die Fonds KG erteilt der<br />

Geschäfts führenden Kommanditistin eine Vollmacht zur Erfüllung der<br />

vorstehend bezeichneten Aufgaben.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin erhält für Vorleistungen zur<br />

Vorbereitung der von ihr zu erbringenden laufenden Tätigkeiten (vor<br />

oder nach Abschluss dieses Vertrages in 2009) eine einmalige<br />

Gebühr von EUR 195.000 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Weiter<br />

erhält sie für die von ihr laufend zu erbringenden Leistungen ab dem<br />

Jahr der Fertigstellung der Immobilie eine jährliche Vergütung von<br />

EUR 15.000 zzgl. 2 % bezogen auf die jeweiligen Zahlungszuflüsse,<br />

welche die Fonds KG von der Objekt KG erhält. Bei der Bestimmung<br />

dieser Zahlungszuflüsse werden solche Erträge nicht berücksichtigt,<br />

die aus der Veräußerung der Beteiligung an der Objekt KG oder<br />

Beteiligungs GmbH oder der Immobilie oder einem wirtschaftlich vergleichbaren<br />

Vorgang herrühren. Die vorgenannte laufende Vergütung<br />

versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Der Anspruch auf die Einmalvergütung von EUR 195.000 entstand<br />

mit Abschluss des Gesellschaftsverwaltungsvertrages. Die Einmal-<br />

Vergütung ist zahlbar auf Anforderung, spätestens aber mit der<br />

Vollplatzierung und vollständigen Einzahlung des einzuwerbenden<br />

Eigenkapitals. Die laufende Vergütung ist jeweils am 30. Juni des<br />

Jahres zur Zahlung fällig, erstmals am 30. Juni des Jahres der<br />

Fertigstellung. Bei einer Fertigstellung der Immobilie nach dem<br />

30. Juni ist die erste jährliche Vergütung zum 31. Dezember des<br />

laufenden Jahres fällig. Sofern die fortlaufend zu erbringenden<br />

Leistungen in einem Kalenderjahr nur anteilig erbracht werden, reduziert<br />

sich die Vergütung anteilig. Außerdem erhält die Geschäfts -<br />

führende Kommanditistin eine Sondervergütung, wenn und sobald<br />

entweder (i) die Objekt KG die Immobilie oder (ii) die Fonds KG ihre<br />

Beteiligungen an der Objekt KG veräußert hat oder (iii) entweder die<br />

Objekt KG oder die Fonds KG auf andere Weise ein wirtschaftlich vergleichbares<br />

Ergebnis erzielt haben und die daraus herrührenden<br />

Erlöse der Fonds KG zugeflossen sind. Diese Sondervergütung<br />

beträgt 10 % des Nettoergebnisses der Veräußerung, inklusive<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Nettoergebnis entspricht dem<br />

Veräußerungserlös, abzüglich des Fremdkapitals (ohne Berück -<br />

sichtigung von Gesellschafterdarlehen) und abzüglich des nominellen<br />

Eigenkapitals der Fonds KG (Kommanditkapital ohne Agio).<br />

Der Gesellschaftsverwaltungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen. Eine Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit fristlos<br />

zulässig, im Übrigen nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter<br />

Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist, wobei die Fonds KG<br />

erstmals zum 31. Dezember 2026 zur Kündigung berechtigt ist. Sofern<br />

zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits ein Ver -<br />

kaufs prozess im Sinne von § 3 Abs. 4 dieses Vertrages eingeleitet worden<br />

ist, behält die Geschäftsführende Kommanditistin ihren Sonder vergü<br />

tungs anspruch unbeschadet der Kündigung und des Aus scheidens.<br />

Der Vertrag endet außerdem mit der Beendigung (Abschluss der<br />

Liquidation) der Fonds KG, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, die von ihr zu<br />

erbringenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf -<br />

manns durchzuführen. Die Geschäftsführende Kommanditistin sowie<br />

ihre Erfüllungsgehilfen haften der Fonds KG gegenüber nur bei grober<br />

Fahrlässigkeit und Vorsatz; diese Haftungseinschränkung gilt nicht<br />

bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadensersatz -<br />

ansprüche der Vertragspartner gegeneinander verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren, nachdem der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden<br />

Tatsachen Kenntnis erlangt hat, soweit sie nicht<br />

kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Der<br />

Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

6. Darlehensbeschaffungsvertrag<br />

Die Fonds KG hat mit Hamburg Trust am 15. April 2009 einen Dar -<br />

lehens beschaffungsvertrag abgeschlossen, wonach Hamburg Trust<br />

die Fonds KG bei der Suche nach einem Darlehensgeber für ein<br />

Zwischen finanzierungsdarlehen sowie bei den Verhandlungen des<br />

entsprechenden Darlehensvertrages unterstützt.<br />

Hamburg Trust erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von 2 % des<br />

Darlehenshöchstbetrages, maximal EUR 900.000. Die vorgenannte<br />

Vergütung ist nach § 4 Nr. 8 a UStG steuerfrei. Der Anspruch auf die<br />

Vergütung entsteht mit Abschluss des Zwischen finanzierungs dar -<br />

lehensvertrages. Sie ist zahlbar auf Anforderung, spätestens aber mit<br />

der vollständigen Einwerbung und Einzahlung des einzuwerbenden<br />

Eigenkapitals. Hamburg Trust ist berechtigt, im eigenen Namen und<br />

auf eigene Rechnung Dritte mit Vermittlungsleistungen zu beauf -<br />

tragen und hierfür entsprechende Verträge abzuschließen. Hamburg<br />

Trust verpflichtet sich, die von ihr übernommene Leistung mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.<br />

104


Der Vertrag kann von beiden Seiten nur fristlos aus wichtigem Grund<br />

gekündigt werden. Ansonsten ist eine Kündigung nicht möglich, es<br />

sei denn, es liegen gesetzliche, unabdingbare Kündigungsgründe vor.<br />

Im Fall der Kündigung hat Hamburg Trust Anspruch auf Auslagen -<br />

ersatz. Der Darlehensbeschaffungsvertrag unterliegt deutschem<br />

Recht, Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

7. Asset Management-Vertrag<br />

Die Fonds KG hat mit der Hamburg Trust Asset Management HTAM<br />

GmbH am 24. Juni 2009 einen Asset Management-Vertrag abgeschlossen,<br />

wonach die Hamburg Trust Asset Management HTAM<br />

GmbH (nachfolgend „Asset Managerin“ genannt) folgende Leistun -<br />

gen des Asset Managements für die Fonds KG erbringt: Beratung der<br />

Fonds KG in allen Bereichen, welche die immobilienwirtschaftlichen<br />

Aspekte der Investitionen beeinflussen, wertorientierte Steuerung<br />

des Objekts, insbesondere laufendes Controlling der Entwicklung und<br />

Koordination sämtlicher Maßnahmen zur Optimierung der Per -<br />

formance und Wahrnehmung der Eigentümervertreterfunktion, laufende<br />

Markt beobachtung/Research und Konkurrenzanalysen sowie<br />

Beaufsich tigung der Tätigkeit der ECE Projektmanagement aus dem<br />

Generalübernehmervertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Ver mie -<br />

tungs vertrag und dem Standortsicherungsvertrag; schließlich turnusmäßiges<br />

strukturiertes Reporting an die Fonds KG. Die Asset<br />

Managerin ist berechtigt, im Namen der Fonds KG alle Erklärungen<br />

gegenüber Dritten abzugeben und entgegenzunehmen sowie die<br />

Fonds KG bei allen die Immobilie betreffenden Rechtsgeschäften und<br />

Handlungen gegenüber Dritten außergerichtlich zu vertreten, soweit<br />

dies zur Erfüllung der von ihr übernommenen Aufgaben erforderlich<br />

ist. Zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Asset Management-Vertrag<br />

wird die Fonds KG der Asset Managerin eine entsprechende<br />

Vollmachtsurkunde aushändigen. Die Asset Managerin ist berechtigt,<br />

einzelne oder sämtliche Aufgaben aus dem Asset Management-<br />

Vertrag auf Dritte zu übertragen.<br />

Die Asset Managerin hat im Vorfeld des Abschlusses des Asset<br />

Management-Vertrages und zur Vorbereitung auf ihre Ausgaben<br />

daraus bereits umfangreiche Leistungen erbracht und wird im Laufe<br />

des Jahres 2009 noch weitere Leistungen erbringen. Dabei handelt<br />

es sich insbesondere um die Entwicklung von EDV-Programmen für<br />

das Controlling und die Erstellung von Berichten, das Vorhalten von<br />

ausreichenden Personalkapazitäten sowie die Teilnahme an Bespre -<br />

chungen und intensive Beratungsleistungen bezüglich des Asset<br />

Managements.<br />

Für ihre Leistungen erhält die Asset Managerin nachfolgende<br />

Vergütungen: Für umfangreiche Vorleistungen zur Vorbereitung der<br />

von ihr zu erbringenden laufenden Tätigkeiten (vor und nach<br />

Abschluss des Asset Management-Vertrages) erhält die Asset<br />

Managerin eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 195.000 inklu sive<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Weiter erhält sie für die von ihr laufend<br />

zu erbringenden Tätigkeiten eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

EUR 30.000 ab dem Folgejahr der Fertigstellung, ebenfalls inklusive<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Der Anspruch auf die Einmalvergütung von EUR 195.000 entstand mit<br />

Abschluss des Asset Management-Vertrages. Die Einmalvergütung<br />

ist zahlbar auf Anforderung, spätestens mit der vollständigen<br />

Einwerbung und Einzahlung des einzuwerbenden Eigenkapitals. Die<br />

laufende Vergütung ist jeweils am 30. Juni eines Jahres zur Zahlung<br />

fällig, erstmals am 30. Juni des Folgejahres der Fertigstellung.<br />

Der Asset Management-Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer<br />

einjährigen Kündigungsfrist kündbar, seitens der Fonds KG erstmals<br />

zum 31. Dezember 2026. Der Vertrag endet, ohne dass es einer<br />

Kündigung bedarf, mit Beendigung der Fonds KG (Abschluss der<br />

Liquidation).<br />

Die Asset Managerin hat sich verpflichtet, die von ihr zu erbringenden<br />

Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu<br />

erbringen. Sie sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften der Fonds KG<br />

gegenüber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; dies gilt nicht<br />

bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadensersatz -<br />

ansprüche der Parteien des Asset Management-Vertrages gegen -<br />

einander verjähren innerhalb von drei Jahren, nachdem der<br />

Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Tatsachen<br />

Kenntnis erlangt hat, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährungsfrist unterliegen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht,<br />

Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

8. Lieferungen und Leistungen<br />

Die Prospektverantwortliche Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH, die Gründungsgesellschafter der Fonds KG (Hamburg<br />

Trust Verwaltung HTV Europa GmbH, Hamburg Trust Beteiligungs -<br />

management HTB GmbH und Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH),<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der Fonds KG (d. h. die Geschäftsführer<br />

Dr. Bernd Walter und Oliver Brinks der bereits genannten<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH als<br />

Geschäftsführende Kommanditistin und die Geschäftsführer<br />

Michael Arndt und Harald Pohl der HTD4 Verwaltungs GmbH als<br />

Komplementärin) und die Treuhandkommanditistin (die Hamburg<br />

Trust Treuhand HTT GmbH) erbringen bis auf die in den „Rechtlichen<br />

Grundlagen“ des Verkaufsprospekts unter Abschnitt „Verträge<br />

zwischen Projektbeteiligten/Lieferungen und Leistungen“ (Seiten 102<br />

bis 105) genannten keine weiteren nicht nur geringfügigen<br />

Leistungen und Lieferungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV).<br />

Die Herren Michael Arndt und Harald Pohl (Geschäftsführer der<br />

Komplementärin der Fonds KG) und Dr. Bernd Walter (Geschäfts -<br />

führer der Geschäftsführenden Kommanditistin der Fonds KG) sind<br />

als Mitglieder der Geschäftsführung der Fonds KG für die Hamburg<br />

Trust Grundvermögen und Anlage GmbH tätig (die Herren Arndt<br />

und Pohl als Geschäftsführer und Dr. Walter als Prokurist), die mit<br />

dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist (§ 12<br />

Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV). Darüber hinaus sind Mitglieder der<br />

Geschäfts führung der Fonds KG nicht für Unternehmen tätig, die mit<br />

dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind.<br />

105


Rechtliche Grundlagen<br />

VII. Kapitalmäßige und personelle<br />

Verflechtungen<br />

Sowohl die Komplementärin der Fonds KG (die HTD4 Verwaltungs<br />

GmbH) als auch die Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds KG<br />

und der Objekt KG (die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB<br />

GmbH), die mit der Geschäftsführung der Fonds KG und der Objekt KG<br />

beauftragt ist, sind 100 %ige Tochtergesellschaften der Hamburg<br />

Trust Grundvermögen und Anlage GmbH. Gleiches gilt für die Treu -<br />

hand kommanditistin, die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH. Die<br />

Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH, die das Asset<br />

Management übernommen hat, ist ebenfalls 100 %ige Tochter -<br />

gesellschaft der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH,<br />

ebenso wie die Platzierungsgarantin Hamburg Trust HTG GmbH.<br />

Die Herren Dr. Joachim Seeler, Harald Pohl, Michael Arndt, Dr. Bernd<br />

Walter und Lutz Wiemer sind unmittelbar bzw. mittelbar an der<br />

Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH beteiligt.<br />

Herr Dr. Joachim Seeler ist Geschäftsführer der Hamburg Trust<br />

Grundvermögen und Anlage GmbH, die mit dem Vertrieb der Ver -<br />

mögens anlage beauftragt ist, die Konzeption und die Beteiligungs -<br />

vermittlung übernommen hat und darüber hinaus mit der<br />

Darlehensbeschaffung für die Fonds KG beauftragt ist. Darüber<br />

hinaus ist Herr Dr. Joachim Seeler gemeinsam mit Herrn Lutz Wiemer<br />

Geschäftsführer der Hamburg Trust Asset Management HTAM<br />

GmbH, die mit dem Asset Management der Fonds KG beauftragt<br />

wird. Außerdem ist Herr Dr. Joachim Seeler Prokurist der<br />

Platzierungs garantin, der Hamburg Trust HTG GmbH.<br />

Die Herren Michael Arndt und Harald Pohl sind Geschäftsführer der<br />

Komplementärin der Fonds KG (der HTD4 Verwaltungs GmbH) sowie<br />

der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH, die neben<br />

dem Vertrieb der Vermögensanlage (siehe hierzu Seite 105, Ziff. VI.<br />

8.) die Konzeption und die Beteiligungsvermittlung übernommen hat<br />

und darüber hinaus mit der Darlehensbeschaffung für die Fonds KG<br />

beauftragt ist. Die Herren Michael Arndt und Harald Pohl sind weiter<br />

Prokuristen der Hamburg Trust HTG GmbH, welche die Platzierungs -<br />

garantie stellt, sowie der Geschäftsführenden Kommanditistin der<br />

Fonds KG (der Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH),<br />

die mit der Gesell schaftsverwaltung der Fonds KG und der Geschäfts -<br />

führung der Objekt KG beauftragt ist, sowie der Treuhand kommandi -<br />

tistin (der Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH).<br />

Die Herren Oliver Brinks und Dr. Bernd Walter sind Geschäftsführer<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin der Fonds KG (der Hamburg<br />

Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH), die mit der Gesell -<br />

schafts verwaltung der Fonds KG und der Geschäftsführung der<br />

Objekt KG beauftragt ist, sowie der Treuhandkommanditistin (der<br />

Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH). Herr Dr. Bernd Walter ist darüber<br />

hinaus Geschäftsführer der Hamburg Trust HTG GmbH, welche<br />

die Platzierungsgarantie stellt, sowie Prokurist der Hamburg Trust<br />

Grundvermögen und Anlage GmbH, die mit dem Vertrieb der<br />

Vermögens anlage beauftragt ist, die Konzeption und die Beteili -<br />

gungs vermittlung übernommen hat und darüber hinaus mit der<br />

Darlehensbeschaffung für die Fonds KG beauftragt ist. Herr Dr. Bernd<br />

Walter ist außerdem Prokurist der Komplementärin der Fonds KG (der<br />

HTD4 Verwaltungs GmbH). Frau Dr. Katharina Leue ist ebenfalls<br />

Geschäftsführerin der Hamburg Trust HTG GmbH, welche die<br />

Platzierungsgarantie stellt, sowie Prokuristin der Hamburg Trust<br />

Grundvermögen und Anlage GmbH, die neben dem Vertrieb der<br />

Vermögensanlage die Konzeption und die Beteiligungs vermittlung<br />

übernommen hat und darüber hinaus mit der Darlehensbeschaffung<br />

für die Fonds KG beauftragt ist. Herr Dr. Bernd Walter ist außerdem<br />

Prokurist der Komplementärin der Fonds KG (der HTD4 Verwaltungs<br />

GmbH).<br />

Die in Abschnitt VII. beschriebenen personellen Verflechtungen der<br />

Treuhandkommanditistin (der Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH)<br />

sowie die Tatsache, dass diese eine 100 %ige Tochtergesellschaft<br />

der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH ist, die<br />

wiederum, wie in diesem Abschnitt „Kapitalmäßige und personelle<br />

Verflech tungen“ dargestellt, mit weiteren Projektbeteiligten verbunden<br />

ist, können Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />

begründen (siehe hierzu „Risiken“, Seite 21 f., Ziff. 26).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fonds KG sind nicht für<br />

Unternehmen tätig, die der Fonds KG Fremdkapital geben (§ 12<br />

Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fonds KG sind außer ihrer<br />

Tätigkeit für die Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen (§ 12 Abs. 2<br />

Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Einen Vorstand, Aufsichtsgremien oder einen Beirat hat die Fonds KG<br />

nicht.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr sind den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung der Fonds KG keine Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art,<br />

gewährt worden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen Personen fallen, die<br />

Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den<br />

Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />

haben, existieren nicht (§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV i. V. m. §<br />

12 Abs. 1 und 2 VermVerkProspV).<br />

Über die in diesem Abschnitt „Kapitalmäßige und personelle<br />

Verflechtungen“ genannten Darlegungen hinaus gibt es keine weiteren<br />

Verflechtungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder persönlicher Art<br />

zwischen der Fonds KG einerseits und den Vertragsgesellschaften<br />

bzw. deren Organen andererseits.<br />

Neben den in diesem Prospekt dargestellten Verflechtungen be -<br />

stehen keine weiteren kapitalmäßigen und/oder personellen<br />

106


Verflechtungen zwischen der Anbieterin und/oder den wesentlichen<br />

Vertragspartnern, Sachverständigen und Gutachtern sowie keine<br />

Abhängigkeiten von mit Kontrollfunktionen beauftragten Personen.<br />

Eine Gewährleistung für die Verzinsung oder Rückzahlung der an -<br />

gebotenen Vermögensanlagen hat keine juristische Person oder<br />

Gesellschaft übernommen (§ 14 VermVerkProspV).<br />

Über die in diesem Verkaufsprospekt aufgeführten hinaus bestehen<br />

keine sonstigen das Anlageobjekt selbst, seine Herstellung, Finan -<br />

zierung, Nutzung oder Verwertung betreffenden Vereinbarungen<br />

zwischen wesentlichen Vertragspartnern, insbesondere keine<br />

Vereinbarungen über Provisionen, Kommissionen, Rabatte oder sons -<br />

tige Rückgewähr, die nicht dem Anlageobjekt oder der Ver -<br />

mögensanlage zugutekommen, Kompensationsgeschäfte oder<br />

Ergebnisbeteiligungen.<br />

VIII. Objekt KG<br />

Unternehmensgegenstand<br />

Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung eines Einzel -<br />

handels- und Dienstleistungszentrums in Dortmund und dessen<br />

Vermietung und Verpachtung sowie alle damit zusammenhängenden<br />

Geschäfte. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist beschränkt auf die Ver -<br />

waltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und Kapital vermögens.<br />

Gesellschafter, Kapital und Geschäftsführung<br />

Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die<br />

Objekt KG-Komplementärin. Kommanditistinnen sind die Fonds KG,<br />

die HTB und die GB.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist am Kapital und<br />

Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Die Hafteinlage der<br />

Fonds KG beträgt EUR 39.370,00, die nicht in das Handelsregister<br />

einzutragende zusätzliche Pflichteinlage beträgt EUR 44.956.330,00.<br />

Die HTB ist mit einer Hafteinlage in Höhe von EUR 100,00 beteiligt.<br />

Die Hafteinlage der GB beträgt EUR 60.530,00, die nicht in<br />

das Handelsregister einzutragende zusätzliche Pflichteinlage<br />

EUR 68.943.670,00. Das gesamte Gesellschaftskapital (Hafteinlagen<br />

und zusätzliche Pflichteinlagen) beträgt somit EUR 114 Mio. Sollten<br />

sich die Gesamtinvestitionskosten des Thier-Areals Dortmund dadurch<br />

erhöhen oder vermindern, dass sich die in dem Vermietungsvertrag<br />

festgelegte Vergütung ändert (siehe hierzu näher unten im Abschnitt<br />

„Vermietungsvertrag“, Seite 117 ff.), sind die zusätzlichen Pflicht ein -<br />

lagen entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen. Alle Gesell -<br />

schafter sind in diesem Fall verpflichtet, der erforderlichen Änderung<br />

des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Es ist geplant, das bei dem<br />

von der Objekt KG aufzunehmenden Bankdarlehen vereinbarte<br />

Disagio in Höhe von EUR 9,0 Mio. auszuschöpfen. Für den Fall, dass<br />

dies tatsächlich erfolgte, erhöhten sich gemäß den Planungs -<br />

rechnungen von Hamburg Trust die zusätzlichen Pflichteinlagen der<br />

Fonds KG auf rund EUR 48,5 Mio. und der GB auf rund EUR 74,4 Mio.,<br />

sodass sich der Gesamtbetrag der Pflichteinlagen in diesem Fall auf<br />

rund EUR 123 Mio. erhöht. Die Einlagen sind auf Anforderung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß dem jeweils aktuellen,<br />

zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Zahlungsplan – in bar –<br />

zu leisten. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren die Einlagen<br />

teilweise geleistet. Zur Leistung von Nachschüssen sind die<br />

Komman ditistinnen nicht verpflichtet. Die Rechte und Pflichten der<br />

Gesellschafter bestimmen sich nach den Beträgen der übernom -<br />

menen Pflichteinlagen (Hafteinlagen und zusätzliche Pflichteinlagen)<br />

und sind von dem Stand der Kapitalkonten unabhängig.<br />

Geschäftsführung<br />

Zur Geschäftsführung sind allein die persönlich haftende Gesell -<br />

schafterin und die Geschäftsführenden Kommanditistinnen, HTB<br />

und GB, gemeinsam berechtigt und verpflichtet. Sie können ihre<br />

Geschäfts führungsaufgaben auch durch Dritte erfüllen lassen. Die<br />

Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

vertreten.<br />

Alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden<br />

Geschäfte der Gesellschaft bedürfen der vorherigen Zustimmung der<br />

Gesellschafter, die durch Beschluss erteilt wird. Das gilt insbeson -<br />

dere für folgende Rechtsgeschäfte und Handlungen:<br />

a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und<br />

grundstücksgleichen Rechten;<br />

b) Herstellung, Anschaffung und Veräußerung von sonstigen<br />

Gegenständen des Anlagevermögens;<br />

c) Aufnahme und außerplanmäßige Rückführung von Darlehen;<br />

d) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen Ver -<br />

pflich tungen zur Sicherung von Verbindlichkeiten Dritter;<br />

e) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen;<br />

f) Übertragung der Verwaltung des Thier-Areals Dortmund auf an -<br />

dere Gesellschaften als die ECE Projektmanagement oder eine<br />

ihrer Tochtergesellschaften;<br />

g) Aufhebung und/oder Änderung der Dienstleistungsverträge<br />

(Vereinbarung über die Erbringung von Projektentwicklungs -<br />

leistungen, Vermietungsvertrag, Generalübernehmervertrag,<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag, Standortsicherungsvereinbarung,<br />

Parkhausmietvertrag, Mietvertrag Mallflächen, Gestattungs ver -<br />

einbarung Markthalle und Vergütungsvereinbarung Markthalle);<br />

h) Vergleichs-, Verzichts-, Anerkenntnis- oder Stundungs erklä run -<br />

gen im Zusammenhang mit Ansprüchen und sonstigen Rechten<br />

der Gesellschaft gegenüber dem Generalübernehmer sowie vergleichbare<br />

Erklärungen im Zusammenhang mit dem General -<br />

übernehmervertrag, die dazu führen können, dass Ansprüche<br />

oder sonstige Rechte der Gesellschaft gegen den General -<br />

übernehmer nicht mehr oder nur erschwert geltend gemacht<br />

werden können, sofern die Summe solcher Ansprüche und sons -<br />

tigen Rechte einen Betrag von insgesamt EUR 200.000,00 überschreitet<br />

oder voraussichtlich überschreiten wird.<br />

107


Rechtliche Grundlagen<br />

Bei den ersten drei der oben aufgeführten Geschäften ist die Zustim -<br />

mung der Gesellschafter nur erforderlich, soweit diese Geschäfte<br />

jeweils insgesamt den Betrag von EUR 100.000,00 jährlich über -<br />

steigen. Die Zustimmung zu sämtlichen vorgenannten Geschäften<br />

sowie die Anpassung der Wertgrenze an veränderte Verhältnisse<br />

bedarf einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen Stimmen. Es<br />

besteht Einigkeit darüber, dass das Stimmrecht der Kommanditistin<br />

GB bei Beschlussfassungen bezüglich der drei oben zuletzt aufge -<br />

führten Maßnahmen nicht eingeschränkt ist.<br />

Kontrollrecht und Widerspruchsrechte<br />

Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

Gesellschafter, die über mindestens 5 % aller Stimmen<br />

verfügen, haben das Recht, Bücher und Geschäftsunterlagen der<br />

Gesellschaft einzusehen. Das Recht zur Einsichtnahme kann auch<br />

durch Wirtschaftsprüfer ausgeübt werden.<br />

Haftung und Nachschusspflicht<br />

Durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Haftung der<br />

Kommanditistinnen gegenüber den Gläubigern der Objekt KG auf ihre<br />

jeweilige, in das Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt.<br />

Die Haftung ist ausgeschlossen, sobald und soweit die Haftsumme<br />

voll geleistet ist (vgl. §§ 171 ff. HGB). Eine Nachschusspflicht besteht<br />

nicht. Werden die Einlagen durch Entnahmen (insbesondere<br />

Barausschüttungen) unter die Haftsumme gemindert, lebt die<br />

Haftung bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf. Das Gleiche gilt,<br />

soweit Entnahmen getätigt werden, während der Kapitalanteil der<br />

Kommanditistinnen durch Verluste unter den Betrag der Haftsumme<br />

herabgemindert ist (vgl. § 172 Abs. 4 i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB). Bei<br />

Konkretisierung der Haftung (z. B. wegen fehlender Liquidität der<br />

Objekt KG) wären insbesondere erhaltene Entnahmen von den<br />

Kommanditistinnen ganz oder teilweise wieder zurückzuzahlen. Die<br />

Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist unbeschränkt<br />

(§ 161 Abs. 1 HGB).<br />

Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung<br />

Die Gesellschafterversammlung beschließt neben Angelegenheiten,<br />

über die nach den gesetzlichen Bestimmungen die Gesellschafter ver -<br />

sammlung zu beschließen hat, insbesondere über folgende Maß nah -<br />

men: die Zustimmung zur Jahresplanung, die Zustimmung zu außer -<br />

gewöhnlichen Geschäften (siehe hierzu oben unter „Geschäfts -<br />

führung“, Seite 107 f.), die Feststellung des Jahresab schlusses und<br />

des erwirtschafteten Barüberschusses, eine etwaige Beschränkung<br />

der Entnahmen, die Entlastung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin und der Geschäftsführenden Kommanditis tin nen, eine<br />

etwaige Neufestsetzung der Vergütung der persönlich haf ten den<br />

Gesellschafterin und der Geschäftsführenden Komman di ti s tinnen,<br />

die Wahl des Abschlussprüfers, Kapitalerhöhungen und -herab -<br />

setzungen, Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder die Auf -<br />

lösung der Gesellschaft und Veräußerung des Thier-Areals Dortmund.<br />

Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen<br />

gefasst. Eine Versammlung ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich<br />

die Gesellschafter mit der erforderlichen Stimmenmehrheit schriftlich<br />

mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der schriftlichen<br />

Abgabe der Stimmen einverstanden erklären. Eine telekommunika -<br />

tive Übermittlung (§ 127 BGB) der Erklärungen reicht aus.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn min -<br />

des tens 75 % der Stimmen aller Gesellschafter vertreten sind. Ist<br />

diese Voraussetzung nicht erfüllt, so ist innerhalb von zwei Wochen<br />

eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die<br />

ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig<br />

ist.<br />

Alle Beschlüsse der Gesellschafter werden grundsätzlich mit der einfachen<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Davon abweichend<br />

bedürfen jedoch Beschlüsse über die Zustimmung zur Jahres -<br />

planung, die Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäften (siehe<br />

hierzu oben unter „Geschäftsführung“, Seite 107 f.), die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses und des erwirtschafteten Barüberschusses,<br />

eine etwaige Beschränkung der Entnahmen sowie eine etwaige<br />

Neufestsetzung der Vergütung der persönlich haftenden Gesell schaf -<br />

terin und der Geschäftsführenden Komman di tis tinnen einer Mehrheit<br />

von 75 % aller abgegebenen Stimmen, die Beschlüsse über Kapital -<br />

erhöhungen und -herabsetzungen sowie über Änderungen des<br />

Gesell schaftsvertrages einer Mehrheit von 75 % der Stimmen der<br />

Gesellschafter.<br />

Jede Kommanditistin hat je EUR 1,00 der von ihr übernommenen<br />

Pflichteinlage eine Stimme. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

hat kein Stimmrecht.<br />

Die Gesellschafterversammlung wird durch eine der geschäftsführenden<br />

Gesellschafterinnen einberufen. Die Einladung hat schriftlich<br />

an jeden einzelnen Gesellschafter mit einer Frist von mindestens<br />

zwei Wochen unter Mitteilung der einzelnen Punkte der Tages -<br />

ordnung zu erfolgen. Die Frist beginnt mit der Absendung des Briefes.<br />

Der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung werden nicht<br />

mitgerechnet. Eine Minderheit von 5 % der Stimmen aller Gesell -<br />

schafter kann von jedem der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

unter Mitteilung des Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangen.<br />

Wird dem Verlangen nicht innerhalb eines Monats – in Eilfällen<br />

innerhalb einer angemessenen Frist – entsprochen, kann die<br />

Minderheit die Gesellschafterversammlung selbst einberufen. Eine<br />

nicht ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung kann<br />

Beschlüsse nur fassen, wenn sämtliche Gesellschafter vertreten sind<br />

und kein Widerspruch gegen die Beschlussfassung erhoben wird.<br />

Die Gesellschafterversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder<br />

– soweit kein Gesellschafter widerspricht – einem anderen von<br />

einem der geschäftsführenden Gesellschafter bestimmten Ort statt.<br />

108


Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur durch<br />

Klage gegen die Gesellschaft und nur innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von zwei Monaten nach Empfang des anzufertigenden Protokolls geltend<br />

gemacht werden.<br />

Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ab dem Jahr des<br />

Bau beginns eine Tätigkeits- und Haftungsvergütung in Höhe von<br />

EUR 1.750,00 jährlich. Beginnend mit dem Jahr der Eröffnung des<br />

Thier-Areals Dortmund beträgt die Tätigkeits- und Haftungsvergütung<br />

EUR 3.500,00 jährlich. Jede Geschäftsführende Kommanditistin<br />

erhält ab dem Jahr des Baubeginns eine Tätigkeitsvergütung in Höhe<br />

von EUR 2.050,00 und ab dem Jahr der Eröffnung in Höhe von<br />

EUR 4.100,00 jährlich. Die Vergütung ist jeweils im Dezember für das<br />

laufende Jahr zu zahlen.<br />

Ergebnisverteilung, Entnahmen, Liquidationsüberschuss<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen haben den testierten<br />

Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung) und die<br />

Einnahmeüberschussrechnung innerhalb von sechs Monaten nach<br />

Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschafterversammlung zur<br />

Feststellung vorzulegen. Die Gesellschafterversammlung hat sodann<br />

den Jahresabschluss bis zum 31. Oktober festzustellen.<br />

In dem Jahresabschluss sind als Aufwand der Gesellschaft folgende<br />

Positionen zu behandeln:<br />

a) die von der persönlich haftenden Gesellschafterin und den<br />

Geschäftsführenden Kommanditistinnen im Interesse der Gesell -<br />

schaft gemachten und ihnen zu erstattenden Aufwendungen,<br />

einschließlich der Kosten der Geschäftsführung, ausgenommen<br />

Gehälter von Geschäftsführern und Mitarbeitern;<br />

b) die Tätigkeits- und Haftungsvergütung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin und die Tätigkeitsvergütung der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistinnen.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen haben zusammen mit<br />

dem Jahresabschluss den Gesellschaftern eine testierte Errechnung<br />

des Barüberschusses (Handelsbilanzergebnis zuzüglich Abschrei -<br />

bungen auf Anlagevermögen und Disagio abzüglich planmäßiger<br />

Darlehenstilgungen und endgültig selbstfinanzierter Investitionen) zur<br />

Beschlussfassung vorzulegen, erstmals für das Geschäftsjahr, in dem<br />

das Objekt eröffnet worden ist. Der Barüberschuss ist ab Eröffnung<br />

des Thier-Areals Dortmund gemäß den folgenden Bestimmungen nach<br />

dem Verhältnis der übernommenen Pflichteinlagen an die Komman -<br />

ditistinnen auszuzahlen, soweit nicht dadurch nach der Entscheidung<br />

der Gesellschafterversammlung die ordnungsgemäße Fortführung<br />

der Gesellschaft gefährdet würde. Insgesamt 90 % des Barüber -<br />

schusses, der nach der von der Gesellschafterversammlung genehmigten<br />

Jahresplanung jeweils für das Geschäftsjahr zu erwarten ist,<br />

werden im Laufe dieses Geschäftsjahres in gleichen, am Ende eines<br />

jeden Kalendervierteljahres fälligen Raten ausgezahlt. Sollten sich<br />

im Laufe eines Geschäftsjahres Anhaltspunkte dafür ergeben, dass<br />

der Barüberschuss den in der Jahresplanung angenommenen Betrag<br />

nicht erreicht, sind die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

berechtigt, die Auszahlungen entsprechend herabzusetzen. Die<br />

Auszahlung des verbleibenden Barüberschusses oder eine etwaige<br />

Erstattung von Überzahlungen erfolgt nach der Feststellung des<br />

Barüberschusses durch die Gesellschafterversammlung im folgenden<br />

Geschäftsjahr. Die Entnahmebeschränkungen des § 169 Abs. 1 Satz 2<br />

HGB gelten nicht. Die Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB bleibt un -<br />

berührt.<br />

Weitergehende als die vorstehenden sowie die in der Investoren -<br />

vereinbarung (siehe hierzu oben unter Abschnitt „Investoren ver -<br />

einbarung“, Seite 85 f.) festgelegten Entnahmerechte bestehen nicht.<br />

Veräußerung des Thier-Areals Dortmund<br />

Eine Veräußerung des Thier-Areals Dortmund ist erst nach Ablauf von<br />

15 Jahren nach Eröffnung des Thier-Areals Dortmund zulässig.<br />

Stimmen die Kommanditistinnen einem Antrag, das Thier-Areal<br />

Dortmund an einen Dritten zu veräußern, nicht mit einer Mehrheit<br />

von mindestens 75 % aller ihrer Stimmen zu, gilt Folgendes:<br />

Haben Kommanditistinnen, die zusammen über mindestens 50 % der<br />

Stimmen aller Gesellschafter verfügen, nach dem 31. Dezember 2026<br />

in einem zeitlichen Abstand von mindestens sechs Monaten zweimal<br />

erfolglos den Antrag gestellt, das Thier-Areal Dortmund zu ver -<br />

äußern, so sind sie gemeinsam berechtigt, durch schriftliche<br />

Erklärung, die den geschäftsführenden Gesellschafterinnen innerhalb<br />

von einem Monat nach der Abstimmung über den letzten Antrag<br />

zugehen muss, die Gesellschaft mit der Maßgabe zu kündigen, dass<br />

sie mit Ablauf des ersten vollen Kalendervierteljahres nach Zugang<br />

der Kündigung aufgelöst wird. Wird die Gesellschaft dementsprechend<br />

aufgelöst, ist das Thier-Areal Dortmund gemäß dem gestellten<br />

Antrag zu veräußern. Diejenigen Kommanditistinnen, die dem letzten<br />

Veräußerungsantrag ihre Zustimmung verweigert haben, sind so zu<br />

stellen, wie sie stünden, wenn der Kaufpreis für das Thier-Areal<br />

Dortmund dem Verkehrswert entspräche. Stimmen Kaufpreis und<br />

Verkehrswert nicht überein, so erhöhen bzw. ermäßigen sich die<br />

diesen Kommanditistinnen zustehenden Anteile am Liquiditäts -<br />

überschuss entsprechend zulasten bzw. zugunsten der Antrag stellenden<br />

Kommanditistin. Für die Ermittlung des Verkehrswertes gelten<br />

die Regelungen über die Ermittlung des Auseinander setzungs -<br />

guthabens entsprechend.<br />

Verfügungen über Kommanditanteile<br />

Die Kommanditanteile sind übertragbar. Teile von Kommandit -<br />

anteilen können nur übertragen werden, wenn bei jedem der durch<br />

die Teilung entstehenden Kommanditanteile die Hafteinlage mindes -<br />

109


Rechtliche Grundlagen<br />

tens EUR 5.000,00 beträgt sowie Hafteinlage und zusätzliche<br />

Pflichteinlage zueinander im gleichen Verhältnis stehen wie beim<br />

ursprünglichen ungeteilten Kommanditanteil. Eine beteiligte<br />

Gesellschaft kann ihren Kommanditanteil unter diesen Voraus -<br />

setzungen, jedoch ohne sonstige Beschränkungen übertragen auf<br />

a) Personen (natürliche und juristische Personen sowie Personen -<br />

gesellschaften), die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligt<br />

sind,<br />

b) an Ehegatten oder Eltern der unter a) genannten Personen,<br />

c) an Abkömmlinge der unter a) und b) genannten Personen.<br />

Im Übrigen können Kommanditanteile ohne sonstige Beschränk ungen<br />

übertragen werden auf<br />

d) Abkömmlinge des Veräußerers sowie Eltern und Ehegatten des<br />

Veräußerers und deren Abkömmlinge,<br />

e) Gesellschaften, an denen der Veräußerer und/oder Angehörige<br />

der unter a) bis d) genannten Personenkreise mit mehr als 50 %<br />

(Stimmrecht und Kapital) unmittelbar oder mittelbar beteiligt<br />

sind, sowie Unternehmen, die auf sonstige Weise von dem<br />

Veräußerer und/oder von Angehörigen der unter a) bis e) ge -<br />

nannten Personenkreise abhängig (§ 17 Aktiengesetz) sind,<br />

f) andere Kommanditisten.<br />

Für Übertragungen gemäß e) gilt die Übertragung ohne Beschrän -<br />

kungen nur, wenn sich Veräußerer und Erwerber für den Fall, dass die<br />

unter e) für die Übertragung genannten Voraussetzungen nachträglich<br />

wegfallen, der Gesellschaft gegenüber zur Rücknahme bzw.<br />

Rückübertragung verpflichten und wenn sie für diesen Fall die<br />

Rückübertragung aufschiebend bedingt mit dinglicher Wirkung vorgenommen<br />

haben.<br />

Die Kommanditistin GB kann Teile ihres Kommanditanteils bis auf<br />

einen restlichen Kommanditanteil von 5,1 % auch übertragen auf<br />

Erwerber, die nicht zu den unter a) bis f) bezeichneten Personen,<br />

Gesellschaften oder Unternehmen gehören. Im Übrigen können entgeltliche<br />

Übertragungen auf Erwerber, die nicht zu den unter a) bis f)<br />

bezeichneten Personen, Gesellschaften oder Unternehmen gehören,<br />

wirksam nur unter den nachstehenden Voraussetzungen vorgenommen<br />

werden:<br />

Die Veräußerungsabsicht ist zunächst unter Benennung des vorge -<br />

sehenen Erwerbers, Angabe des geforderten Preises und Mitteilung<br />

aller sonstigen Konditionen den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />

schriftlich anzuzeigen. Diese haben unverzüglich alle Mitgesell -<br />

schafter schriftlich zu informieren. Jede Kommanditistin mit Aus -<br />

nahme der Kommanditistin HTB kann sodann ein Kaufangebot für<br />

den zur Veräußerung stehenden Kommanditanteil insgesamt oder für<br />

einen Bruchteil dieses Kommanditanteils zu den mitgeteilten<br />

Konditionen abgeben. Das Kaufangebot muss den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern in schriftlicher Form innerhalb von 30 Tagen<br />

zugehen. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem ein geschäfts -<br />

führender Gesellschafter das Informationsschreiben an den jeweiligen<br />

Mitgesellschafter zur Post aufgegeben hat. Gehen innerhalb der<br />

Frist Kaufangebote ein, die einzeln oder zusammengenommen den<br />

gesamten zur Veräußerung stehenden Kommanditanteil erfassen, ist<br />

dieser Anteil auf den bzw. die anbietenden Mitgesellschafter zu<br />

übertragen. Die Übertragung auf andere Personen ist unzulässig.<br />

Haben mehrere Kommanditistinnen ein Kaufangebot rechtzeitig<br />

abgegeben, so erhält jede von ihnen denjenigen Bruchteil des zur<br />

Veräußerung stehenden Kommanditanteils, der dem Verhältnis der<br />

von ihr übernommenen Pflichteinlage zu der Summe der von allen<br />

anbietenden Kommanditistinnen übernommenen Pflichteinlagen entspricht.<br />

Hat eine Kommanditistin lediglich den Kauf eines geringeren<br />

Teil-Anteils angeboten, so erhält er diesen; der verbleibende Teil-<br />

Anteil ist auf die übrigen anbietenden Kommanditistinnen unter entsprechender<br />

Anwendung der vorstehenden Regelung aufzuteilen.<br />

Gehen innerhalb der bezeichneten Frist Kaufangebote nicht für den<br />

gesamten zur Veräußerung stehenden Kommanditanteil ein, so kann<br />

dieser innerhalb von sechs Monaten auf den bezeichneten Erwerber<br />

übertragen werden. Die Übertragung ist nur wirksam, wenn die mit<br />

dem Erwerber vereinbarten Konditionen (Gegenleistung und sonstige<br />

Konditionen) für den Erwerber nicht günstiger sind als die den<br />

geschäftsführenden Gesellschaftern mitgeteilten. Veräußerer und<br />

Erwerber haben das Vorliegen dieser Voraussetzung nachzuweisen.<br />

Bis zum Nachweis kann der Erwerber seine Rechte als Kommanditist<br />

nicht ausüben.<br />

Unentgeltliche Übertragungen auf Erwerber, die nicht zu den unter a)<br />

bis f) bezeichneten Personen, Gesellschaften oder Unternehmen<br />

gehören, können nur mit Zustimmung aller anderen Kommanditisten<br />

vorgenommen werden.<br />

Die Kommanditanteile können belastet werden.<br />

Von allen mit der Verfügung über den Kommanditanteil verbundenen<br />

Kosten und Steuern, einschließlich Grunderwerbsteuer, halten die<br />

verfügende Kommanditistin und der Erwerber als Gesamtschuldner<br />

die Gesellschaft und die Mitgesellschafter frei. Die Kommanditistin<br />

GB verpflichtet sich auch für den Fall einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Änderung ihres Gesellschafterbestands, die Gesellschaft von<br />

einer wegen eines solchen Gesellschafterwechsels anfallenden<br />

Grunderwerbsteuer freizuhalten.<br />

Kündigung, Ausscheiden<br />

Jede Kommanditistin kann die Gesellschaft mit einer Frist von einem<br />

Jahr zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen, die Komman -<br />

ditistin GB jedoch erstmals zum 31. Dezember 2015, die übrigen<br />

Kommanditistinnen erstmals zum 31. Dezember 2026. Einer entsprechenden<br />

Kündigung zum 31. Dezember 2026 kann sich bis zum Ablauf<br />

des dritten vollen Kalendermonats nach deren Eingang jede andere<br />

Kommanditistin anschließen, wobei die Anschlusskündigung ohne<br />

Rücksicht auf die Kündigungsfrist erfolgen darf, jedoch nur mit<br />

Wirkung zum gleichen Zeitpunkt wie die vorangegangene Kündigung.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin kann mit einer Frist von drei<br />

Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres kündigen.<br />

110


Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung einer<br />

Kommanditistin ist an die persönlich haftende Gesellschafterin zu<br />

richten, die die Mitgesellschafter unverzüglich zu informieren hat.<br />

Die Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist an eine<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistinnen zu richten, die ebenfalls<br />

die Mitgesellschafter unverzüglich zu unterrichten hat. Dies gilt auch<br />

für die außerordentliche Kündigung und die Anschlusskündigung.<br />

Ein Gesellschafter scheidet in den gesetzlich bestimmten Fällen und<br />

ferner dann aus der Gesellschaft aus, wenn in Bezug auf sein<br />

Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse<br />

abgelehnt wird oder sein Privatgläubiger sein Auseinander setzungs -<br />

guthaben pfändet und diese Pfändung nicht innerhalb von vier<br />

Monaten aufgehoben wird. Scheidet die Fonds KG aus der Gesell -<br />

schaft aus, so scheidet automatisch auch der Kommanditist HTB aus<br />

der Gesellschaft aus.<br />

Ist nach den gesetzlichen Vorschriften die Ausschließung eines<br />

Gesellschafters aus wichtigem Grund zulässig, kann sie durch<br />

Gesellschafterbeschluss erfolgen. Für die Ausschließung einer Kom -<br />

manditistin ist eine Mehrheit von 75 % der Stimmen aller übrigen<br />

Gesellschafter erforderlich.<br />

Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der<br />

Gesellschaft aus, so ist die Kommanditistin GB berechtigt und verpflichtet,<br />

ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter einen neuen<br />

persönlich haftenden Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

Die Aufnahme des neuen persönlich haftenden Gesellschafters<br />

hat, soweit möglich, mindestens gleichzeitig mit dem Ausscheiden<br />

der bisherigen persönlich haftenden Gesellschafterin, andernfalls<br />

unverzüglich, zu erfolgen. Die für die persönlich haftende Gesell -<br />

schafterin geltenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für<br />

den neuen persönlich haftenden Gesellschafter.<br />

Nach dem Tode einer Kommanditistin können deren Rechte aus der<br />

Be teil igung von einem Testamentsvollstrecker wahrgenommen<br />

werden.<br />

Scheidet eine Kommanditistin zum Ende des Jahres 2015 oder<br />

danach aus der Gesellschaft aus, so steht ihr ein Abfindungs -<br />

anspruch gegen die Gesellschaft in Höhe des Verkehrswertes ihrer<br />

Kommanditbeteiligung zu. Scheidet eine Kommanditistin vor diesem<br />

Zeitpunkt aus, beträgt der Abfindungsanspruch 80 % des Verkehrs -<br />

wertes ihrer Kommanditbeteiligung. Die der ausscheidenden<br />

Kommanditistin zustehende Abfindung entspricht dem Anteil der<br />

ausscheidenden Kommanditistin an dem wie nachfolgend ermittelten<br />

Gesellschaftsvermögen und bemisst sich nach dem Verhältnis der<br />

von ihr übernommenen Pflichteinlage zur Summe der von allen<br />

Gesellschaftern übernommenen Pflichteinlagen. Die Abfindung ist im<br />

Falle der ordentlichen Kündigung in Höhe des vorab durch Schätzung<br />

zu ermittelnden Betrages an dem Jahresende fällig, zu dem gekündigt<br />

worden ist. Eine sich nach Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

etwa ergebende Differenz ist innerhalb von zwei Wochen nachzuzahlen<br />

bzw. zurückzuzahlen. In allen anderen Fällen des Ausscheidens ist<br />

die Abfindung drei Monate nach dem Ausscheiden fällig. Soweit<br />

durch diese Zahlungen die ordnungsgemäße Fortführung der<br />

Gesellschaft gefährdet würde, können sie ganz oder teilweise später<br />

geleistet werden, nicht jedoch später als zwei Jahre nach dem<br />

Ausscheiden des Gesellschafters. Abfindungsbeträge, die nicht<br />

innerhalb von sieben Monaten nach dem Ausscheiden des<br />

Gesellschafters gezahlt werden, sind in Höhe des Basiszinssatzes<br />

(§ 247 BGB) zu verzinsen.<br />

Ein Gesellschafter, der ordentlich gekündigt hat, scheidet an dem<br />

Jahresende aus der Gesellschaft aus, zu dem die Kündigung erfolgt<br />

ist, frühestens jedoch, wenn die zu schätzende Abfindung bei ihm<br />

eingegangen ist. Geht dieser Betrag nicht rechtzeitig ein, kann er<br />

jedoch mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />

Die der ausscheidenden Kommanditistin zustehende Abfindung ist<br />

durch eine auf den Tag ihres Ausscheidens aufzustellende Auseinan -<br />

dersetzungsbilanz festzustellen, in welche das Grundvermögen und<br />

die anderen Aktiven und Passiven mit ihren Verkehrswerten unter<br />

Berücksichtigung des Ertragswertes der Aktiven einzustellen sind.<br />

Eine Bewertung der Firma oder ihres Ertragswertes in der<br />

Auseinandersetzungsbilanz erfolgt nicht. Wenn über die Bewertung<br />

der Aktiven und Passiven in der Auseinandersetzungsbilanz auf der<br />

Basis von Verkehrswerten ein Einvernehmen innerhalb von drei<br />

Monaten seit Ausscheiden des Gesellschafters nicht erzielt wird,<br />

entscheidet das einzuholende Gutachten des Abschlussprüfers der<br />

Gesellschaft in einer für alle Beteiligten verbindlichen Weise. Aus -<br />

genommen hiervon ist die Verkehrswertermittlung des Grund ver -<br />

mögens, für die die nachfolgenden Bestimmungen maß gebend sind.<br />

a) Für das Grundvermögen, bestehend aus den Grundstücken bzw.<br />

grundstücksgleichen Rechten, der wesentlichen Bestandteile,<br />

namentlich der aufstehenden Gebäude, und des Zubehörs,<br />

soweit Letzteres nicht gesondert bewertet wird, ist der<br />

Verkehrswert maßgeblich.<br />

b) Können sich die stimmberechtigten Kommanditistinnen nicht<br />

innerhalb der zuvor erwähnten Drei-Monats-Frist auf den maßgeblichen<br />

Verkehrswert verständigen, so haben innerhalb einer<br />

Frist von weiteren vier Wochen die ausscheidende Komman -<br />

ditistin einerseits und – aufgrund eines Beschlusses mit einfacher<br />

Mehrheit der von ihnen abgegebenen Stimmen – die übrigen<br />

stimmberechtigten Kommanditistinnen andererseits jeweils<br />

einen Sachverständigen zu benennen, der als Sachverständiger<br />

für die Bewertung von bebauten Grundstücken und zusätzlich<br />

über Erfahrungen hinsichtlich der Bewertung von Einkaufs -<br />

zentren verfügen soll. Die beiden Sachverständigen haben<br />

sodann innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu versuchen,<br />

einen einvernehmlichen Verkehrswert festzulegen. Gelingt ihnen<br />

dies nicht, so hat jeder Sachverständige ein eigenes separates<br />

Verkehrswertgutachten zu erstellen und allen Gesellschaftern<br />

zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall soll von der ausscheidenden<br />

Kommanditistin und den übrigen stimmberechtigten<br />

Gesellschaftern gemeinsam ein Obergutachter benannt werden,<br />

an dessen fachliche Voraussetzungen die gleichen Anfor de run -<br />

gen gestellt werden, die auch für die zuvor erwähnten Sach -<br />

verständigen gelten. Gelingt es nicht innerhalb eines Monats,<br />

111


Rechtliche Grundlagen<br />

nachdem die Sachverständigen erklärt haben, dass sie nicht zu<br />

einem einvernehmlichen Verkehrswert gekommen sind, sich auf<br />

die Person eines geeigneten Obergutachters zu verständigen, so<br />

ist der Obergutachter durch den Präses der Handelskammer<br />

Ham burg auf Antrag auch nur eines Gesellschafters zu benennen.<br />

Der Mittelwert aus dem Verkehrswert des Obergutachters und des<br />

diesem am nächsten kommenden Wertes der Sachverständigen stellt<br />

den maßgeblichen Verkehrswert des Objektes dar. Liegt der Ver -<br />

kehrs wert des Obergutachters über oder unter den Verkehrs werten<br />

beider Sachverständiger der Parteien, so ist der Verkehrswert des<br />

Partei-Sachverständigen maßgeblich, der dem Verkehrswert des<br />

Obergutachters am nächsten kommt.<br />

Die Kosten der zuerst erwähnten Sachverständigen tragen jeweils<br />

diejenigen Gesellschafter, die ihn benannt haben. Die Kosten des<br />

Obergutachters tragen der ausscheidende Gesellschafter und die<br />

Gesellschaft im Verhältnis der Differenzbeträge, die jeweils zwischen<br />

den Verkehrswertschätzungen des von ihnen benannten Sachver -<br />

ständigen und des Obergutachters liegen.<br />

Eine etwa wegen des Ausscheidens anfallende Grunderwerbsteuer<br />

ist von der Abfindung abzusetzen. Dies gilt nicht, wenn die Kom man -<br />

ditistin aus wichtigem Grund wirksam gekündigt hat.<br />

Weitergehende Ansprüche aus der Auseinandersetzung bestehen<br />

ge ge n über der Gesellschaft und den verbleibenden Gesellschaftern<br />

nicht.<br />

Eine Befreiung von den Gesellschaftsverbindlichkeiten, die Stellung<br />

von Sicherheiten für den Fall einer etwaigen Inanspruchnahme durch<br />

Gesellschaftsgläubiger oder eine Sicherstellung des Auseinander -<br />

setzungs guthabens kann nicht verlangt werden.<br />

Die Beteiligung einer ausscheidenden Kommanditistin wächst den<br />

übrigen Kommanditistinnen mit Ausnahme der Kommanditistin HTB<br />

nach dem Verhältnis ihrer Pflichteinlagen an.<br />

IX. Immobilie<br />

Das Thier-Areal Dortmund soll auf dem nachstehenden im Einzelnen<br />

beschriebenen Grundbesitz errichtet werden. Ein Teil des in der<br />

Innen stadt von Dortmund in einem Sanierungsgebiet belegenen<br />

Geländes des Thier-Areals Dortmund wird umgrenzt durch die Straßen<br />

Martinstraße, Hoher Wall/Hiltropwall, Hövelstraße und Silber straße.<br />

Weiter gehört zum Gelände ein nördlich der Silberstraße gelegener<br />

Bereich, welcher umgrenzt wird durch die Straßen Silberstraße,<br />

Martinstraße, Westenhellweg und Potgasse. Damit die beiden Teile<br />

des Geländes zu einem Gesamtareal verbunden werden können,<br />

wurde die Silberstraße in einem Teilstück gemäß Straßen- und<br />

Wege gesetz eingezogen und soll überbaut werden.<br />

Die Gesamtfläche des vorgenannten Grundbesitzes beträgt ca.<br />

22.000 m 2 und ist in Teilbereichen bebaut. Der für das Thier-Areal<br />

Dortmund erforderliche Grundbesitz (Flurstücke 359, 235, 154, 320,<br />

358, 234, 128, 92, 102, 370 und 372 (nur Teilflächen)) besteht im<br />

Wesentlichen aus der bisherigen Thier-Brauerei mit Betriebs gelän -<br />

den und dem Berlet-Haus am Westenhellweg mit angrenzenden<br />

Garagen sowie umliegenden Grundstücken. Der Gesamtkaufpreis für<br />

die vorgenannten Grundstücke beträgt insgesamt rund EUR 63,4 Mio.<br />

Eine Eigentumsüberschreibung ist bisher noch bei keinem der vor -<br />

stehenden Grundstücke erfolgt. Die Übertragungsansprüche sind<br />

jeweils durch im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkungen<br />

zugunsten der Objekt KG gesichert. Kaufpreiszahlung und Besitz -<br />

übergang ist bisher lediglich hinsichtlich der Flurstücke 359, 235,<br />

154, 320, 358, 234, 128 und 92 erfolgt.<br />

Die Grundstückskaufverträge sehen jeweils ein Rücktrittsrecht der<br />

Objekt KG und des jeweiligen Verkäufers für den Fall vor, dass ein<br />

Vorkaufsrecht an dem jeweiligen Grundstück ausgeübt wird.<br />

Vertragliche Vorkaufsrechte liegen nach Kenntnis der Fonds KG nicht<br />

vor. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass gesetzliche<br />

Vorkaufsrechte, insbesondere gemäß Baugesetzbuch, bestehen. Vor<br />

dem Hintergrund, dass das Bauvorhaben Thier-Areal Dortmund insbesondere<br />

im städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Dortmund abgestimmt<br />

ist, ist aus der Sicht der Fonds KG die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass ein etwaiges Vorkaufsrecht durch die Stadt Dortmund ausgeübt<br />

wird, als gering einzuschätzen. Es bestehen keine Erbbaurechte.<br />

Flurstücke 359, 235 und 154<br />

Der Grunderwerb bezüglich der Grundstücke eingetragen im<br />

Grundbuch, Gemarkung Dortmund, Blatt B 33331, Flur 6, Flurstück -<br />

nummer 154 und Blatt 54117, Flur 6, Flurstücknummer 235 von der<br />

Cremer-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. und bezüglich<br />

des Grundstücks eingetragen im Grundbuch von Dortmund,<br />

Gemarkung Dortmund, Blatt 46244, Flur 6, Flurstücknummer 359 von<br />

der Grundstücksgesellschaft Peter & Paul Cremer GmbH & Co. KG<br />

erfolgte mit notariellem Kaufvertrag vom 19. Januar 2007, UR-Nr.<br />

69/2007 nebst Nachtrag vom 4. September 2007, UR-Nr. 807/2007,<br />

zweitem Nachtrag vom 31. März 2009, UR-Nr. 238/2009 und drittem<br />

Nachtrag vom 29. April 2009, UR-Nr. 320/2009.<br />

Die Objekt KG hat auf dem Flurstück 154 zugunsten des jeweiligen<br />

Eigentümers eines benachbarten Grundstücks ein Wegerecht und<br />

eine Grunddienstbarkeit derart übernommen, dass das Erdgeschoss<br />

in der Breite bis zu 6 m, gemessen von seiner nördlichen Kataster -<br />

gren ze aus, und in einer Tiefe bis zu 12,50 m/100 m, gemessen von<br />

seiner westlichen Katastergrenze aus, bis zu einer lichten Höhe von<br />

6 m unbebaut zu belassen ist. Weiterhin hat die Objekt KG gegenüber<br />

der Grundstücksgesellschaft Peter & Paul Cremer GmbH & Co. KG die<br />

Verpflichtung übernommen, 100 Pkw-Stellplätze zur dauernden, un ent -<br />

geltlichen Nutzung in der zu errichtenden Bebauung unentgeltlich<br />

herzustellen. Die Herstellungskosten, spätere Betriebskosten sowie<br />

die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Stellplätze<br />

112


trägt die Objekt KG. Diese Verpflichtung soll durch die Eintragung<br />

einer Grunddienstbarkeit abgesichert werden.<br />

Flurstücke 358 und 320<br />

Mit notariellem Kaufvertragsangebot vom 4. September 2007, UR-Nr.<br />

806/2007 nebst Nachtrag vom 31. März 2009, UR-Nr. 239/2009 und<br />

Änderungs- und Annahmeerklärung vom 29. April 2009, UR-Nr.<br />

321/2009 hat die Objekt KG die Grundstücke, eingetragen im Grund -<br />

buch des Amtsgerichts Dortmund, Grundbuch von Dortmund, Gemar kung<br />

Dortmund, Blatt 31623, Flur 6, Flurstücknummer 358 und Flur stück -<br />

nummer 320 von der Peter & Paul Cremer GmbH & Co. KG erworben.<br />

Die Grundstücke sind zurzeit noch mit Grundschulden belastet, der<br />

Grundstückskaufvertrag sieht allerdings die lastenfreie Übergabe der<br />

Grundstücke an die Objekt KG vor.<br />

Flurstücke 92, 234 und 128<br />

Mit notariellem Kaufvertragsangebot vom 10. Mai 2007, UR-Nr.<br />

119/2007 nebst Änderungs- und Annahmeerklärung vom 4. Novem -<br />

ber 2008, UR-Nr. 211/2008 hat die Objekt KG die Grundstücke, eingetragen<br />

im Grundbuch des Amtsgerichts Dortmund, Grundbuch von<br />

Dortmund, Gemarkung Dortmund, Blatt 9798, Flurstücknummer 234,<br />

Flurstücknummer 128 und Flurstücknummer 92 von der Grund-Wert-<br />

Entwicklung-Gesellschaft mbH erworben.<br />

Die Grundstücke sind zurzeit noch mit Grundschulden belastet, der<br />

Grundstückskaufvertrag sieht allerdings die lastenfreie Übergabe der<br />

Grundstücke an die Objekt KG vor.<br />

Flurstück 102<br />

Mit Grundstückskaufvertrag vom 12. September 2008, UR-Nr.<br />

1610/2008 hat die Objekt KG von der Dortmunder Energie- und<br />

Wasserversorgung GmbH das Grundstück, eingetragen im Grundbuch<br />

des Amtsgerichts Dortmund, Grundbuch von Dortmund, Gemarkung<br />

Dortmund, Blatt 66058, Flur 6, Flurstücknummer 102 erworben.<br />

Für die Realisierung des vom Käufer geplanten Bauvorhabens ist die<br />

Durchführung umfangreicher Um- und Neuverlegungsarbeiten von<br />

Anlagentechnik und Leitungen auf dem Gelände des Thier-Areals<br />

Dortmund und dem unmittelbaren Umfeld der ehemaligen Bier -<br />

brauerei, der Silberstraße, sowie im Umfeld der Silberstraße liegenden<br />

Grundstücke notwendig.<br />

So befinden sich auf dem Gelände des Fondsobjekts eine Strom -<br />

station, in deren Gebäude eine Hauptverteilerstation, ein Infoknoten -<br />

punkt und eine Ortsnetzstation eingebaut sind, sowie Leitungen der<br />

Medien Wasser, Strom, Gas und Fernwärme.<br />

Stromstation und Leitungen auf dem Gelände des Thier-Areals<br />

Dortmund müssen – nach einer provisorischen Auslagerung auf ein<br />

von der Objekt KG zur Verfügung gestelltes Grundstück – verlegt bzw.<br />

im Thier-Areal Dortmund neu eingerichtet werden. Rings um das<br />

Baufeld befindliche Leitungen im öffentlichen Straßenraum müssen<br />

entfernt oder angepasst werden. Die Dortmunder Energie- und<br />

Wasserversorgung GmbH hat sich verpflichtet, sämtliche Um- und<br />

Neuverlegungsleistungen, außer der Beseitigung der Leitungen auf<br />

dem Gelände des Fondsobjekts, zu erbringen. An den Kosten für<br />

Umbau- und Verlagerungsmaßnahmen hat sich die Objekt KG mit<br />

maximal EUR 4,2 Mio. zu beteiligen. Die entstehenden Kosten trägt<br />

die ECE Generalübernehmer. Die Objekt KG hat der Dortmunder<br />

Energie- und Wasserversorgung GmbH das Recht eingeräumt, eine<br />

Stromstation mit den dazugehörigen Leitungen und Leitungstrassen<br />

und die zur Versorgung des Thier-Areals Dortmund notwendigen<br />

Anlagen unentgeltlich in dem späteren EKZ zu unterhalten und zu<br />

nutzen. Eine diese Verpflichtung sichernde beschränkt persönliche<br />

Dienstbarkeit soll entschädigungslos im Grundbuch eingetragen<br />

werden. Der Grundstückskaufvertrag erlaubt der Objekt KG u. a. für<br />

den Fall, dass ihr das Bauvorhaben Thier-Areal Dortmund wirtschaftlich<br />

nicht realisierbar erscheint, von dem Grundstückskaufvertrag bis<br />

zum 31. Dezember 2009 zurückzutreten.<br />

Flurstücke 370 und 372<br />

Mit notariellem Kaufvertrag vom 19. Februar 2009, UR-Nr. 102/2009<br />

hat die Objekt KG von der Stadt Dortmund, Öffentliche Wege und<br />

Gewässer, Umlegungsfonds, jeweils eine Teilfläche der Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Dortmund, Grundbuch<br />

von Dortmund, Gemarkung Dortmund, Blatt 56416, Flur 6,<br />

Flurstücknummer 370 und 372 von 712 m 2 bzw. 120 m 2 erworben. Die<br />

Objekt KG hat ein Recht auf Haltung von Stadtbahnanlagen, verbunden<br />

mit einem beschränkten Bau- und Benutzungsverbot für die<br />

Dortmunder Stadtwerke AG, Dortmund, mit dem Grundstück übernommen.<br />

Weiterhin hat sie sich verpflichtet, der Eintragung eines<br />

Geh-Rechts hinsichtlich der Nutzung für den öffentlichen Fußgänger -<br />

verkehr auf dem zum Thier-Areal Dortmund gehörenden Teil der<br />

Silberstraße zuzustimmen. Der Grundstückskaufvertrag gewährt<br />

der Objekt KG das Recht, ohne Angaben von Gründen bis zum<br />

31. Dezember 2010 zurückzutreten.<br />

Bauvorhaben<br />

Nach teilweisem Abriss und teilweisem Umbau der derzeit auf dem<br />

Grundstück befindlichen Gebäude soll auf dem Grundstück ein<br />

Einkaufszentrum unter Einbeziehung von Bestandsgebäuden mit einer<br />

Haupt nutzfläche (ohne separate oder auf der Hauptnutzungsfläche<br />

liegende Nebenflächen) von ca. 42.000 m 2 und drei Stellplatzebenen<br />

mit ca. 730 Stellplätzen entstehen. Vorgesehen sind drei Verkaufs -<br />

ebenen (Basement, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss), ein 2. Ober -<br />

geschoss als Teileinzelhandelsfläche sowie Büros, Praxen, Gastro -<br />

nomie und Lager. Die Verkaufsebenen werden ca. 150 Mietbereiche<br />

für Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistung und Gastronomie aufnehmen.<br />

Die Gesamtverkaufsfläche ohne Lager beträgt ca. 33.000 m 2<br />

113


Rechtliche Grundlagen<br />

(hiervon 27.500 m 2 neu und 5.500 m 2 wiedergenutzt). Die Mieter im<br />

Ein kaufszentrum müssen einem bestimmten Branchenmix entsprechen.<br />

In der Anfangszeit von zwei Jahren darf es sich bei einem Drittel der<br />

Mieter nicht um Geschäfte handeln, die bereits im definierten „Innenstadtbereich“<br />

von Dortmund eröffnet waren. Einzel hei ten zur geplanten<br />

Bebauung sind im Abschnitt „Objektbeschreibung“ (siehe Seite 54 f.)<br />

beschrieben. Eine Baugenehmigung für das Thier-Areal Dortmund ist<br />

auf Grundlage eines Bebauungsplans im Aufstellungsverfahren<br />

bereits ergangen. Die Baugenehmigung ist vollziehbar.<br />

Weiterhin existiert ein städtebaulicher Vertrag mit der Stadt Dort -<br />

mund, an dem die Objekt KG beteiligt ist. Der städtebauliche Vertrag<br />

trifft u. a. Regelungen zu Infrastruktur-, Umbau-, Erschließungs- und<br />

Lärmschutzmaßnahmen, die zur Umsetzung des Vorhabens Thier-<br />

Areal Dortmund erforderlich sind. Sämtliche Kosten, die sich aus diesem<br />

städtebaulichen Vertrag ergeben, trägt die ECE Achte General -<br />

übernehmer G.m.b.H. & Co. KG, Oststeinbek, (nachfolgend „ECE<br />

Generalübernehmer“) bis zur Fertigstellung des Thier-Areals Dort -<br />

mund. Einzelheiten zu den von der ECE Generalübernehmer übernommenen<br />

Zahlungsverpflichtungen sind im Abschnitt „Generalüber -<br />

nahmevertrag“ (siehe Seite 114 f.) beschrieben.<br />

Mit den bauvorbereitenden Maßnahmen wurde im Juli 2009 be -<br />

gonnen. Das Thier-Areal Dortmund soll bis zum 15. November 2011<br />

fertig gestellt und eröffnet werden.<br />

Die Genehmigungen zum Baubeginn liegen vor. Die weiteren, ins -<br />

besondere die zur Nutzung des Thier-Areals Dortmund notwendigen<br />

Genehmigungen werden mit Baufortschritt beantragt. Es sprechen<br />

aus Sicht der Fonds KG keine Umstände gegen die Erteilung sämt -<br />

licher erforderlicher Genehmigungen.<br />

Auf dem Gelände des Thier-Areals Dortmund finden sich teilweise<br />

Bodenverunreinigungen, Kampfmittelbelastungen und Schadstoff -<br />

belas tungen in der Bestandsbebauung. Die Belastungen machen teilweise<br />

Sanierungs-, Entsorgungs-, Rückbau und ggf. weitere Aufklä -<br />

rungsmaßnahmen notwendig. Der Generalübernehmervertrag sieht<br />

vor, dass die ECE Generalübernehmer etwaige bis zur Fertigstellung<br />

des Thier-Areals Dortmund aus diesen Belastungen entstehende<br />

Kosten trägt.<br />

X. Generalübernehmervertrag<br />

Zwischen der Objekt KG und der ECE Generalübernehmer ist am<br />

23./24. Juni 2006 ein Generalübernehmervertrag über die Planung<br />

und die bauliche Erstellung des Dienstleistungs- und Geschäfts -<br />

zentrums Thier-Areal Dortmund zu einem Pauschalpreis i.H.v.<br />

EUR 183,57 Mio. zzgl. der zum Zeitpunkt des Entstehens der<br />

Steuerschuld geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer geschlossen<br />

worden.<br />

Der Pauschalpreis wird in Abschlagszahlungen nach vereinbartem<br />

Zahlungsplan geleistet, sofern die im Zahlungsplan jeweils genannten<br />

Leistungsfortschritte erreicht sind.<br />

Leistungsumfang der ECE Generalübernehmer<br />

Mit diesem Pauschalpreis sind sämtliche erforderlichen Architektenund<br />

Ingenieurleistungen abgegolten, die für die schlüsselfertige<br />

Errichtung des Thier-Areals Dortmund auf Grundlage der Bau geneh -<br />

migung vom 28. Mai 2009 nebst ggf. erforderlichen und nach<br />

Kenntnis der Fonds KG bisher noch nicht beantragten Nachtrags -<br />

genehmigungen, der Baubeschreibung Dienstleistungs- und<br />

Geschäfts zentrum sowie der Standardmieterbaubeschreibungen notwendig<br />

sind. Zum Leistungsumfang der ECE Generalübernehmer im<br />

Rahmen des Pauschalpreises gehören auch die Einholung sämtlicher<br />

Genehmigungen und Erlaubnisse sowie alle bis zur Inbetriebnahme<br />

des Gebäudes erforderlichen Gebühren wie zum Beispiel Bau -<br />

genehmigungsgebühren und Prüfstatikgebühren. Darüber hinaus<br />

stellt die ECE Generalübernehmer auch die innere und äußere<br />

Erschließung des Gebäudes sicher, d. h., sie sorgt für die erforder -<br />

lichen Anschlüsse und übernimmt die entsprechenden Anschluss -<br />

kosten und -gebühren. Über die Anschlusskosten und -gebühren<br />

hinaus übernimmt die ECE Generalübernehmer auch die Kosten der<br />

Ausbaubeiträge, sofern diese vonseiten der Stadt Dortmund gegenüber<br />

der Objekt KG als Grundstückseigentümerin geltend gemacht<br />

werden können und die Objekt KG nicht aufgrund abgeschlossener<br />

Vereinbarungen die Übernahme von Ausbaubeiträgen durch Dritte<br />

verlangen kann.<br />

Die ECE Generalübernehmer schuldet zudem die Mieterbetreuung,<br />

d. h. das Anfordern der Ausbauplanung der Mieter für den Miet be -<br />

reich, die Fassade, Werbeanlagen etc., die Durchführung von Mieter -<br />

gesprächen, das Prüfen der eingereichten Unterlagen im Hinblick auf<br />

Übereinstimmung mit dem Planungswillen der Objekt KG, die<br />

Einhaltung der mietvertraglichen Regelungen, die technische<br />

Integrationsfähigkeit, das Erteilen der Zustimmung zu baulichen<br />

Veränderungen, zum Ladenausbau und zu den Werbeanlagen, die<br />

Kontrolle, ob die Mieter für die von ihnen durchzuführenden Bau -<br />

maßnahmen die notwendigen Genehmigungen eingeholt haben, das<br />

Einholen und Verteilen von Informationen, die für die termingerechte<br />

Einbindung der Mieterwünsche in den Bauablauf erforderlich sind,<br />

und die Überprüfung dieser Bautermine auf Übereinstimmung mit<br />

Terminvorgaben der ECE Projektmanagement.<br />

Vereinbart die Objekt KG mit Zustimmung der ECE General über -<br />

nehmer in den Mietverträgen mit den Mietern Veränderungen des<br />

von der Objekt KG als Vermieterin geschuldeten Ausbauzustandes<br />

der Mietflächen, schuldet die ECE Generalübernehmer ohne<br />

Auswirkung auf die vereinbarte Bauzeit und die vereinbarte Vergü -<br />

tung den sich aus dem jeweiligen Mietvertrag ergebenden<br />

Ausbauzustand, gleichgültig, ob es sich um Mehr- oder Minder -<br />

leistung handelt. Die Zustimmung der ECE Generalübernehmer zur<br />

Vereinbarung eines von den Standardmieterbaubeschreibungen<br />

abweichenden, vom Auftraggeber als Vermieter geschuldeten<br />

Ausbauzustandes der Mietfläche gilt als erteilt, wenn die ECE<br />

Projektmanagement dieser Abweichung von den Standardmieter -<br />

baubeschreibungen zugestimmt hat. Die Zustimmung liegt vor, wenn<br />

die ECE Projektmanagement diese Abweichung mit dem Mieter entweder<br />

namens der Objekt KG vereinbart oder die ECE Projekt -<br />

management das Mietvertragsangebot mit dieser Abweichung der<br />

114


Objekt KG zur Annahme vorgelegt hat und die Objekt KG das Miet -<br />

vertragsangebot angenommen hat.<br />

Soweit wie nachfolgend beschrieben die ECE Generalübernehmer<br />

Zahlungsabwicklungen von Verbindlichkeiten der Objekt KG in deren<br />

Namen und für deren Rechnung übernimmt, sind die entsprechenden<br />

Kosten im Pauschalpreis der ECE Generalübernehmer enthalten.<br />

Die ECE Generalübernehmer übernimmt die Zahlungsabwicklung der<br />

von der Objekt KG nach der Vergütungsvereinbarung für die Markt -<br />

halle an die ECE Projektmanagement zu zahlenden Vergütung i.H.v.<br />

EUR 2,2 Mio. im Namen und für Rechnung der Objekt KG (siehe näher<br />

zur Vergütungsvereinbarung für die Markthalle Abschnitt „Gestat -<br />

tungs vertrag und Vergütungsvertrag“, Seite 123 f.).<br />

Die ECE Generalübernehmer übernimmt darüber hinaus die Zahlungs -<br />

abwicklung der mit ihrer Zustimmung in den Mietverträgen der<br />

Objekt KG mit den Mietern zugunsten der Mieter vereinbarten<br />

Baukosten- und anderen Zuschüsse im Namen und für Rechnung der<br />

Objekt KG. Die Zustimmung der ECE Generalübernehmer gilt als<br />

erteilt, wenn die ECE Projektmanagement ihre Baukostenzuschüsse<br />

mit den Mietern namens der Objekt KG vereinbart hat.<br />

Die ECE Generalübernehmer übernimmt die Zahlungsabwicklung aus<br />

mit Grundstücksnachbarn zum Zeitpunkt des Abschlusses des<br />

General übernehmervertrages bereits abgeschlossenen Nachbarver -<br />

ein barungen im Namen und für Rechnung der Objekt KG. Die ECE<br />

Generalübernehmer übernimmt ferner sonstige Pflichten und die<br />

damit verbundenen Kosten aus Vereinbarungen mit Grund stücks -<br />

nachbarn, die sich auf die Bauzeit bis zur Fertigstellung des<br />

Bauvorhabens beziehen. Dazu gehören auch die Zahlungs -<br />

abwicklungen von Kosten im Zusammenhang mit vereinbarten<br />

Beweissicherungsverfahren und die Freihaltung der Objekt KG von<br />

Ansprüchen der Vertragspartner der Nachbarvereinbarungen resultierend<br />

aus Schäden aufgrund der Durchführung des Bauvorhabens.<br />

Alle bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens auf den Nachbar grund -<br />

stücken durchzuführenden Maßnahmen übernimmt die ECE General -<br />

übernehmer auf eigenes Risiko, eigene Kosten und eigene Gefahr.<br />

Die ECE Generalübernehmer übernimmt ferner die Abwicklung sämtlicher<br />

Zahlungsverpflichtungen der Objekt KG aus dem mit der Stadt<br />

Dortmund geschlossenen städtebaulichen Vertrag vom 2. April 2009<br />

bezogen auf die Bauzeit bis zur Fertigstellung des Dienstleistungsund<br />

Geschäftszentrums und stellt die Objekt KG hinsichtlich dieser<br />

Zahlungsansprüche der Stadt Dortmund frei. Sollten im Zusam men -<br />

hang mit den in dem städtebaulichen Vertrag angesprochenen passiven<br />

Schallschutzmaßnahmen gegenüber der Objekt KG Ansprüche<br />

von Dritten – namentlich den nach § 42 BImSchG anspruchsberechtigten<br />

Bewohnern – geltend gemacht werden, übernimmt die ECE<br />

Generalübernehmer auch die Abwicklung dieser Zahlungs ver -<br />

pflichtung und stellt die Objekt KG frei.<br />

Die ECE Generalübernehmer übernimmt ferner die Abwicklung sämtlicher<br />

Zahlungsverpflichtungen der Objekt KG aus der mit der<br />

Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH geschlossenen<br />

Kostentragungsvereinbarung über die Umverlegung von Anlagen,<br />

Technik und Leitung vom 12. September 2008 sowie aus etwaigen<br />

zukünftigen Nachträgen zu dieser Vereinbarung im Namen und für<br />

Rechnung der Objekt KG.<br />

Ebenfalls vom Pauschalpreis umfasst sind sämtliche Kosten für<br />

Entmietungen auf dem Projektareal.<br />

Die ECE Generalübernehmer übernimmt den Abbruch bzw. den<br />

Rückbau der auf dem Baugrundstück befindlichen Baulichkeiten auf<br />

dem ehemaligen Brauereigelände bis zum Westenhellweg und die<br />

Erstellung einer offenen Baugrube sowie sämtliche bis zur<br />

Fertigstellung des Dienstleistungs- und Geschäftszentrums entstehende<br />

Kosten, die sich aus Altlasten, schädlichen Boden ver -<br />

änderungen, Kontamination oder Kampfmittelbelastung ergeben,<br />

sowie sämtliche Kosten im Zusammenhang mit archäologischen<br />

Grabungen.<br />

Nicht von dem Pauschalpreis erfasst sind Aufwendungen für von der<br />

Objekt KG mit den Mietern ohne Zustimmung der ECE General -<br />

übernehmer oder ohne Mitwirkung der ECE Projektmanagement vereinbarte<br />

Abweichungen von den Standardmieterbaubeschreibungen.<br />

Nicht im Pauschalpreis enthalten sind ferner Aufwendungen für von<br />

der Objekt KG verlangte zusätzliche, im Generalübernehmervertrag<br />

nicht beschriebene Leistungen, die zur Errichtung des beschriebenen<br />

Bauvorhabens nicht erforderlich sind, sowie Aufwendungen für von<br />

der Objekt KG verlangte Änderungen des vereinbarten Leistungs -<br />

umfangs, soweit die ECE Generalübernehmer diese Änderungen<br />

nicht zu vertreten hat. Verzögerungen und Erschwerungen der<br />

Ausführung der geschuldeten Leistungen der ECE General -<br />

übernehmer führen dann zu einer Erhöhung der Vergütung der ECE<br />

Generalübernehmer, wenn die Objekt KG Um- und Mehrfach -<br />

planungen veranlasst und die ECE Generalübernehmer diese nicht zu<br />

vertreten hat oder die Verzögerungen oder Erschwerungen von der<br />

Objekt KG veranlasst werden.<br />

Nicht in den Leistungsumfang der ECE Generalübernehmer gehören<br />

Erschließungsleistungen außerhalb des Grundstücks der Objekt KG,<br />

insbesondere Medienumverlegungs- und Anbindungsarbeiten und<br />

das Anpassen der Profile des öffentlichen Straßenraums. Die ECE<br />

General übernehmer stellt jedoch sicher, dass die Objekt KG mit<br />

keinen Kosten für diese Erschließungsleistungen belastet wird.<br />

Die ECE Generalübernehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ECE<br />

Projektmanagement für die Objekt KG, die ECE Generalübernehmer<br />

und die an dem Bauvorhaben beteiligten Architekten, Ingenieure und<br />

Unternehmer eine Bauleistungs-, Feuer-, Rohbau-, Mietverlust- und<br />

Haftpflichtversicherung (Planungshaftpflicht-, Bauherrenhaftpflicht-,<br />

Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung) unter Einbeziehung ihres<br />

eigenen Interesses mit einer Versicherungssumme im Rahmen der<br />

Bauleistungs- und Feuer-/Rohbauversicherung in Höhe der gesamten<br />

Auftragssumme einschließlich etwaiger Nachaufträge unter<br />

Einschluss insbesondere des Architekten- und Ingenieursrisikos,<br />

einer Versicherungssumme in der Mietverlustversicherung in Höhe<br />

des Mietwertes für 24 Monate und einer Deckungssumme der<br />

Bauherrenhaftpflicht-, Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und<br />

Planungshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 30 Mio. je Ver si -<br />

115


Rechtliche Grundlagen<br />

che rungsfall abschließt, wobei die Deckungssumme insgesamt zweifach<br />

für dieses Bauvorhaben zur Verfügung steht.<br />

Der ECE Generalübernehmer steht es frei, für die Erfüllung aller<br />

von ihr übernommenen Leistungen von ihr beauftragte Dritte nach<br />

eigener Wahl einzusetzen.<br />

Die Objekt KG wird der ECE Generalübernehmer über den 15. No -<br />

vember 2011 hinaus für einen Zeitraum von drei Monaten ein<br />

Projektbüro im Verwaltungsgebäude mit einer Fläche von ca. 600 m 2<br />

zur Verfügung zustellen. Der monatliche Mietzins inkl. Nebenkosten<br />

beträgt EUR 9,30 pro m 2 zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Mängelrechte der Objekt KG und Haftung der<br />

ECE Generalübernehmer<br />

Die vertraglichen und gesetzlichen Schadensersatzansprüche der<br />

Objekt KG gegenüber der ECE Generalübernehmer werden nach Art<br />

und Umfang zunächst auf den Inhalt der vorgenannten Versiche -<br />

rungen beschränkt. Für nicht vom Versicherungsschutz umfasste<br />

Schäden haftet die ECE Generalübernehmer für die Laufzeit des<br />

Vertrages insgesamt bis zu einem Betrag i.H.v. EUR 10 Mio. Die vorstehenden<br />

Haftungsbegrenzungen gelten nur im Falle der einfachen<br />

und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und Schäden an Leben, Körper<br />

und Gesundheit haftet die ECE Generalübernehmer unbeschränkt.<br />

Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt grundsätzlich<br />

fünf Jahre, für Dacheindeckungen einschließlich der Klempner arbei -<br />

ten, sämtliche Fugenausbildungen, Durchführungen usw., für<br />

Abdichtungen gegen drückendes und nicht drückendes Wasser einschließlich<br />

sämtlicher Fugenausbildungen, Durchführungen usw., für<br />

die Parkdecks, die Abdichtung und Fahrbahngelände einschließlich<br />

Fugenausbildungen sowie Wandanschlüsse sowie für die Dichtigkeit<br />

der Fassade jedoch zehn Jahre, für sich drehende und bewegende<br />

Teile, sofern diese motor- und hydraulikkraftbetätigt sind, wie z. B.<br />

Motoren, Pumpen und Verschleißteile in maschinellen Anlagen (einschließlich<br />

Keilriemen), für elektronische Bauteile sowie elektrische<br />

Schaltgeräte sowie für Förderanlagen zwei Jahre, und für Leucht -<br />

mittel sechs Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme<br />

des Gesamtbauwerkes. Soweit Teil- oder Zwischenabnahmen stattgefunden<br />

haben, beginnt für die abgenommenen Teilleistungen die<br />

Gewährleistungsfrist mit diesen Teil- oder Zwischenabnahmen. Zur<br />

Absicherung dieser Gewährleistungsansprüche übergibt der General -<br />

übernehmer eine selbstschuldnerische Gewährleistungs bürg schaft in<br />

Höhe von 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme, befristet auf fünf<br />

Jahre nach Abnahme. Nach Ablauf dieser Frist ist die selbstschuldnerische<br />

Höchstbetragsbürgschaft für das sechste bis zehnte Jahr<br />

nach Abnahme in Höhe von 1 % der Netto-Schlussrech nungs summe<br />

zu stellen.<br />

Die Objekt KG ist verpflichtet, für alle insoweit in Betracht kommenden<br />

Bauteile und technischen Anlagen Wartungsverträge für die<br />

Dauer der jeweiligen Gewährleistungsfristen abzuschließen.<br />

Nach Beginn der Arbeiten der ECE Generalübernehmer ist der<br />

Rücktritt vom Vertrag wegen einer Vertragsverletzung der ECE<br />

General übernehmer ausgeschlossen. Eine Kündigung des Vertrages<br />

ist für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund zulässig.<br />

Wird aus einem Grund gekündigt, den die ECE Generalübernehmer zu<br />

vertreten hat, so steht der ECE Generalübernehmer nur eine Ver -<br />

gütung für bis zur Kündigung erbrachte Leistungen zu. Etwaige<br />

Schadens ersatzansprüche der Objekt KG bleiben unberührt. Wird aus<br />

einem Grund gekündigt, den die ECE Generalübernehmer nicht zu vertreten<br />

hat, gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

Mit bauvorbereitenden Maßnahmen wurde im Juli begonnen. Als<br />

verbindlicher Fertigstellungstermin ist der 15. November 2011 vereinbart.<br />

Dieser Termin gilt auch für die Außenanlagen, soweit nicht die<br />

Bepflanzung aus Witterungsgründen zu diesem Zeitpunkt noch nicht<br />

vollständig hergestellt werden konnte. Wird der als Fertig stellungs -<br />

termin vorgesehene Termin überschritten und hat dies die ECE<br />

Generalübernehmer zu vertreten, erhält die Objekt KG einen pauschalen<br />

Schadensersatz in Höhe einer Verzinsung von 4 % p. a. auf das<br />

zum Zeitpunkt des Eintritts der Verzögerung bereits von der Objekt KG<br />

investierte Eigenkapital sowie im Falle einer Fremdfinanzierung in<br />

Höhe des von der Objekt KG im Rahmen der abgeschlossenen<br />

Fremdfinanzierung während der Bauzeit zu zahlenden Nominal zins -<br />

satzes auf des eingesetzte Fremdkapital bis zum Ende des jeweiligen<br />

Verzögerungsereignisses (z. B. Eintritt eines Baustopps bis Ende<br />

eines Baustopps). Als investiert gilt das Kapital (Eigenkapital und<br />

Fremdkapital), das von der Objekt KG zum Zeitpunkt der Verzögerung<br />

zur Realisierung des Thier-Areals Dortmund bereits ausgezahlt wurde.<br />

Die Schadenspauschale ist begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe<br />

von insgesamt EUR 6 Mio. Die Schadenspauschale ist unabhängig<br />

davon zu zahlen, ob und in welcher Höhe der Objekt KG ein Schaden<br />

entstanden ist; mit der Schadenspauschale sind unabhängig von ihrer<br />

rechtlichen Grundlage bis auf die vorbezeichneten Finanzierungs -<br />

kosten sämtliche Ansprüche der Objekt KG, die auf Überschreitung<br />

des Fertigstellungstermins beruhen, abgegolten.<br />

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, die auf einer<br />

Über schreitung des Fertigstellungstermins beruhen, sind ausgeschlossen.<br />

Die Objekt KG erhält keinen Ersatz von Verzögerungsschäden, soweit<br />

die Überschreitung nicht von der ECE Generalübernehmer zu ver -<br />

treten ist oder soweit der Schaden EUR 6 Mio. netto übersteigt.<br />

Gelingt es der ECE Generalübernehmer, vor dem vereinbarten<br />

Fertigstellungstermin das Bauvorhaben fertig zu stellen, erhält diese<br />

für jede Woche, die die Fertigstellung frühzeitig erfolgte, einen<br />

Betrag in Höhe von EUR 150.000,00 zzgl. Umsatzsteuer zzgl. zu der<br />

vereinbarten Vergütung.<br />

Patronatserklärung der ECE Projektmanagement<br />

Zur weiteren Absicherung der Objekt KG hat die ECE Projekt manage -<br />

ment eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sie sich unwiderruflich<br />

verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der General über nehmer in<br />

116


der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass er stets in<br />

der Lage ist, alle seine Verpflichtungen aus dem Generalübernehmer -<br />

vertrag einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge vollständig<br />

und fristgerecht zu erfüllen. Die Verpflichtung aus der Patronats -<br />

erklärung erlischt mit der Schlussabnahme oder unberechtigten<br />

Verweigerung der Schlussabnahme und Aushändigung einer dem<br />

Generalübernehmervertrag entsprechenden selbstschuldnerischen<br />

Gewährleistungsbürgschaft der ECE Projektmanagement.<br />

XI. Vermietung<br />

Vermietungsvertrag<br />

Mit der ECE Projektmanagement ist durch die Objekt KG am<br />

23. Juni 2009 ein Vermietungsvertrag abgeschlossen worden. Der<br />

Vertrag beginnt am 1. Juli 2009. Der Vertrag endet, wenn alle vermietbaren<br />

Flächen im Thier-Areal Dortmund vermietet worden sind,<br />

spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das dem<br />

Tag der Eröffnung des Thier-Areals Dortmund folgt. Die Objekt KG<br />

kann diesen Vertrag nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt,<br />

den entweder die ECE Projektmanagement oder keine der Vertrags -<br />

parteien zu vertreten hat. Unter entsprechenden Voraus setzungen ist<br />

die ECE Projektmanagement zur Kündigung berechtigt. In jedem Falle<br />

einer Kündigung hat die ECE Projektmanagement zumindest<br />

Anspruch auf Vergütung für ihre bis dahin erbrachten Leistungen.<br />

Zum Leistungsumfang der ECE Projektmanagement gehören u. a.<br />

folgende Maßnahmen:<br />

Die Erstellung eines Vermietungskonzepts mit dem anzustrebenden<br />

Branchen- und Mietermix sowie dessen Optimierung während der<br />

Vermietungsphase, die Erstellung einer Mieterbaubeschreibung und<br />

Anpassung an einzelne Vertragsverhältnisse, die Entwicklung eines<br />

objektbezogenen Standardmietvertrages, sämtliche Vermarktungs -<br />

aktivitäten, die Anbahnung von Vertragsabschlüssen und das Führen<br />

von Verhandlungen, die Einholung von Informationen über Mieter bei<br />

Kreditinstituten und Auskunfteien, die Einholung unterschriftsreifer<br />

Vertragsangebote, die Koordinierung von möglichen Änderungswünschen<br />

der Mieter, das Unterstützen der Mieter bei Genehmigungs -<br />

verfahren und die Überwachung des Mietflächenerstbezugs.<br />

Dem Vermietungsvertrag ist ein Standardmietvertrag, der Bestandteil<br />

des Vermietungsvertrages ist, beigefügt. Die ECE Projekt manage -<br />

ment ist berechtigt, von diesem Vertrag abzuweichen. Zur Auftrags -<br />

erfüllung ist die ECE Projektmanagement bevollmächtigt, Miet -<br />

verträge namens der Objekt KG abzuschließen, soweit bestimmte<br />

Mindestanforderungen (siehe hierzu den nachfolgenden Abschnitt<br />

„Vermietungsrichtlinien“, Seite 118) eingehalten werden. Soweit in<br />

dem ausverhandelten Vertrag von diesen Anforderungen abgewichen<br />

werden soll, ist die vorherige Zustimmung der Objekt KG einzuholen.<br />

Die grundsätzlich zu vereinbarende feste Laufzeit der Einzelhandels -<br />

mietverträge beträgt mindestens zehn Jahre. Bezogen auf die Gesamt -<br />

einzelhandelsflächen des Thier-Areals Dortmund ist die ECE Projekt -<br />

management berechtigt, für 10 % der Einzelhandelsflächen Miet -<br />

verträge mit einer Laufzeit von unter zehn Jahren, mindestens aber<br />

fünf Jahren abzuschließen, ohne dass sie hierfür die Zustimmung der<br />

Objekt KG benötigt. Ferner ist die ECE Projektmanagement berechtigt,<br />

für weitere 10 % der Einzelhandelsflächen Mietverträge mit<br />

einer Laufzeit von unter fünf Jahren abzuschließen, ohne dass sie<br />

hierfür die Zustimmung der Objekt KG benötigt. Bezogen auf die<br />

Gesamtanzahl der Einzelhandelsflächen des Thier-Areals Dortmund ist<br />

die ECE Projekt management berechtigt, für 20 % der Einzelhandels -<br />

miet verträge abweichend vom Standardmietvertrag Kautionsverein -<br />

barungen über weniger als vier, mindestens aber zwei Monatsmieten<br />

zu treffen, ohne dass sie hierfür die Zustimmung der Objekt KG<br />

benötigt. Das Gleiche gilt für bestimmte Nebenkostenpositionen. Die<br />

ECE Projektmanagement wird den ausgehandelten Mietvertrag der<br />

Objekt KG zur Unterzeichnung vorlegen, wenn in dem Mietvertrag<br />

ein anfänglicher monatlicher Mindestmietzins von mehr als<br />

EUR 30.000,00 festgelegt ist.<br />

In diesem Zusammenhang hat die Objekt KG die ECE Projekt manage -<br />

ment nach Kräften zu unterstützen, insbesondere durch Zurver fü -<br />

gung stellen von Informationen und Unterlagen. Das beinhaltet auch<br />

die Überlassung geeigneter Büroräume, soweit möglich im Thier-<br />

Areal Dortmund. Die ECE Projektmanagement beschafft für die Büro -<br />

räume eine angemessene Ausstattung in eigenem Namen und für<br />

eigene Rechnung.<br />

Die ECE Projektmanagement ist berechtigt, im Rahmen der Auftrags -<br />

erfüllung für einzelne Aufgaben Dritte zu beauftragen. Für anfallende<br />

Maklergebühren, anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Kosten für<br />

Akquisitionshilfen), Kosten für die Ausstattung des Vermietungs -<br />

büros und Nebenkosten für das Vermietungsbüro (wie Strom,<br />

Wasser, Heizung) sowie die sonstigen Büroerhaltungskosten (wie z.<br />

B. Telefon und EDV-Anlage) sowie die Personal- und Personal neben -<br />

kosten der in diesen Büroräumen im Zusammenhang mit den durch<br />

die ECE Projektmanagement aufgrund des Vermietungsvertrages zu<br />

erbringenden Leistungen tätigen Sekretärin erhält die ECE Projekt -<br />

management eine pauschale Vergütung von EUR 980.000,00. Die<br />

Vergütung ist verdient und fällig 14 Tage nach wirtschaftlichem Bei -<br />

tritt des Investors gemäß Investorenvereinbarung (siehe hierzu den<br />

Abschnitt „Investorenvereinbarung“, Seite 85 f.).<br />

Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der Objekt KG<br />

gegenüber der ECE Projektmanagement sind auf den Inhalt abzuschließender<br />

Haftpflichtversicherungsverträge mit Deckungssummen<br />

je Versicherungsfall in Höhe von EUR 3 Mio. für Sachschäden und<br />

EUR 3,5 Mio. für Vermögensschäden beschränkt. Die Deckungs -<br />

summen stehen zweifach für alle Versicherungsfälle während der<br />

Dauer des Versicherungsschutzes des Fondsobjekts zur Verfügung.<br />

Für vom Versicherungsschutz nicht umfasste Schäden haftet die ECE<br />

Projektmanagement bis zur Höhe von EUR 5 Mio. insgesamt für die<br />

Laufzeit des Vertrages. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nur im<br />

Falle der einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und<br />

Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die ECE Projekt -<br />

management unbeschränkt. Darüber hinaus wird die ECE Projekt -<br />

manage ment an die Objekt KG diejenigen Schadensersatzleistungen<br />

auskehren, die sie von einem ihr schadensersatzpflichtigen Sub -<br />

unternehmer bei einem die vorgenannten Haftungshöchstbeträge<br />

117


Rechtliche Grundlagen<br />

übersteigenden Schaden der Objekt KG erhalten sollte. Dies jedoch<br />

nur, soweit die Schadensersatzleistung des Subunternehmers über<br />

den Ersatz des Schadens der ECE Projektmanagement hinausgeht.<br />

Die Verjährungsfrist für vertragliche und gesetzliche Schadens -<br />

ersatzansprüche der Objekt KG gegen die ECE Projektmanagement<br />

beginnt zum Zeitpunkt der den Schaden verursachenden Pflicht -<br />

verletzung. Im Falle des Vorsatzes der ECE Projektmanagement sowie<br />

bei Schadensersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit basieren, gelten die gesetzlichen<br />

Regelungen.<br />

Die Vergütung für die von der ECE Projektmanagement zu erbringenden<br />

Leistungen beträgt pauschal EUR 7,8 Mio. Diese Vergütung ist in<br />

fünf Raten abhängig vom voraussichtlichen Leistungsfortschritt auszuzahlen.<br />

Die Vergütung ist unabhängig vom Vermietungsstand bei<br />

Vertragsende zu zahlen.<br />

Sollte die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Objektes tatsächlich<br />

erreichte Jahresmiete EUR 19,194 Mio. (EUR 19,494 Mio. abzüglich<br />

TEUR 300 Umsatzmiete) übersteigen, hat die Objekt KG an die ECE<br />

Projektmanagement eine Vermietungsprämie zu zahlen. Die Ver mie -<br />

tungsprämie errechnet sich aus der Differenz zwischen Planmiete<br />

und tatsächlich erreichter Jahresmiete (ohne Berücksichtigung von<br />

Umsatzmieten) multipliziert mit dem Faktor 15,08. Sollte die tatsächliche<br />

Jahresmiete unter der Planmiete liegen, erhält die Objekt KG<br />

von der ECE Projektmanagement eine Ausgleichszahlung der<br />

Mietdifferenz multipliziert mit dem Faktor 15,08.<br />

Bis zu einer Miete von EUR 20.153.700 ist die Vermietungsprämie mit<br />

Realisierung der Miete zeitnah zur Eröffnung zu zahlen. Bis zu einer<br />

Miete von EUR 21.113.400 wird die Vermietungsprämie gestundet<br />

und mit überplanmäßigen Barüberschüssen beglichen. Darüber<br />

hinausgehend erzielte Mieten führen zu keinem weiteren Anspruch<br />

auf Vermietungsprämien.<br />

Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.<br />

Vermietungsrichtlinien<br />

Grundlage des im Geschäftsbesorgungs- (siehe hierzu den Abschnitt<br />

„Geschäftsbesorgungsvertrag“, Seite 121 f.) und im Vermietungs -<br />

vertrag erteilten Vermietungsauftrages sind die Vermietungs -<br />

richtlinien, anhand derer die Vermietung des Fondsobjekts vorzunehmen<br />

ist. Sie haben folgenden Inhalt:<br />

• Klare Definition des Mietzwecks<br />

• Zehn Jahre Mindestlaufzeit<br />

• Keine Option des Mieters auf Verlängerung des Mietvertrages<br />

• Keine Sonderkündigungsrechte des Mieters<br />

• Kein Konkurrenzschutz<br />

• Umsatzmietvereinbarung und Absicherung durch eine Mindest -<br />

miete (ausgenommen sind Banken, Post, Büros, Praxen)<br />

• Indexregelung mit Anpassungsautomatik, alle zwei Jahre entsprechend<br />

der prozentualen Veränderung des deutschen Ver brau -<br />

cher preisindex (Basis 2005 = 100 %)<br />

• Mietsicherheit von mindestens vier Monatsmieten<br />

• Betreibungsverpflichtung des Mieters<br />

• Keine generelle Zustimmung des Vermieters zur Unter ver -<br />

mietung<br />

• Umlage der Nebenkosten mit Ausnahme der Instandhaltungen<br />

über EUR 18/m 2 p. a. sowie von Dach und Fach (tragende Teile)<br />

und 50 % der Objektverwaltungskosten<br />

Abweichungen von diesen Vermietungsrichtlinien bei der Vermietung<br />

durch die ECE Projektmanagement bedürfen der Zustimmung der<br />

Objekt KG, soweit sie folgenden Rahmen überschreiten:<br />

• Für 10 % der Einzelhandelsfläche sind mindestens fünf Jahre<br />

und für weitere 10 % unter fünf Jahre Laufzeit ohne Zustimmung<br />

möglich;<br />

• für 20 % der Einzelhandelsmietverträge mindestens zwei<br />

Monats mieten Kaution ohne Zustimmung möglich;<br />

• bei 20 % der Einzelhandelsfläche kann von der oben genannten<br />

Nebenkostenumlage ohne Zustimmung abgewichen werden.<br />

Mustermietvertrag<br />

Zwischen der Objekt KG und den Mietern des Thier-Areals Dortmund<br />

soll jeweils ein Mietvertrag abgeschlossen werden, der auf einem<br />

standardisierten Mietvertrag beruht. Die wesentlichen Regelungen<br />

dieses Standardmietvertrages lauten:<br />

Betriebskosten<br />

Die Mieter tragen entsprechend den mietvertraglichen Regelungen<br />

anteilig im Verhältnis ihrer Mietfläche zur Gesamtfläche die<br />

Betriebskosten, wie z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Kosten der<br />

Hausverwaltung, Bewachung, Verbrauchskosten des Thier-Areals<br />

Dortmund, Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, sowie die Kosten der<br />

Kfz-Stellplatzanlage usw. Alle Kosten, die aufgrund vertraglicher<br />

Regelungen nicht auf den Mieter umlegbar sind, gehen zulasten der<br />

Objekt KG.<br />

Untervermietung<br />

Die Mieter sind nur mit Zustimmung des Vermieters berechtigt, die<br />

Mietflächen insgesamt oder in Teilen an Dritte unterzuvermieten.<br />

Schönheitsreparaturen/Instandhaltung und Instandsetzung<br />

Die Mieter sind verpflichtet, auf eigene Kosten Schönheits repa ra -<br />

turen durchzuführen. Die laufende Instandsetzung und Instand -<br />

haltung des Thier-Areals Dortmund wird gemäß den mietvertrag -<br />

lichen Regelungen von den Mietern getragen.<br />

Der Objekt KG obliegt auf eigene Kosten die Instandhaltung und<br />

Instandsetzung an „Dach und Fach“.<br />

118


Mietereinbauten<br />

Bauliche Veränderungen an der Mietsache dürfen nur mit Zustim -<br />

mung des Vermieters vorgenommen werden und müssen bei Been di -<br />

gung des Mietvertrages beseitigt werden.<br />

Sonderkündigungsrechte<br />

Sonderkündigungsrechte sind grundsätzlich nicht vereinbart.<br />

Betriebspflichten<br />

Die Mieter des Fondsobjekts sind verpflichtet, den Mietgegenstand<br />

während der gesamten Mietzeit seiner Zweckbestimmung entsprechend<br />

ununterbrochen zu nutzen. Es ist nicht gestattet, den Miet -<br />

gegen stand ganz oder teilweise ungenutzt zu lassen.<br />

Umsatzmieten<br />

Neben einer Mindestmiete zahlen die Mieter des Thier-Areals<br />

Dortmund eine sogenannte Umsatzmiete. Sofern die jeweilige, für<br />

das Erreichen der Umsatzmiete vereinbarte Umsatzschwelle erreicht<br />

bzw. überschritten wird, steht die Umsatzmiete als zusätzlicher<br />

Mehr betrag der Objekt KG zu.<br />

Kein Konkurrenzschutz<br />

Der Mieter hat für die Dauer des Mietverhältnisses keinen Kon kur -<br />

renz- oder Sortimentsschutz irgendeiner Art.<br />

Kautionen<br />

Der Mieter zahlt eine mietvertraglich festgelegte Mietkaution.<br />

Wertsicherungen<br />

Der Mietvertrag sieht eine Wertsicherungsklausel zur regelmäßigen<br />

Anpassung des Mindestmietzinses an die Veränderung des Ver -<br />

braucherpreisindexes vor.<br />

Parkhausmietvertrag<br />

Zwischen der Objekt KG und der POLLUX Grundstücksgesellschaft<br />

m.b.H. & Co. Verwaltungs-KG (nachfolgend als „POLLUX KG“<br />

bezeichnet) ist am 23. Juni 2009 ein Vertrag über die Vermietung des<br />

zum Thier-Areal Dortmund gehörenden Parkhauses vereinbart worden.<br />

Das Mietverhältnis beginnt am Ersten des Monats der Eröffnung<br />

des Thier-Areals Dortmund und kann erstmals zum Ablauf des zehnten<br />

vollen Kalenderjahres nach Eröffnung des Thier-Areals Dortmund<br />

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von elf Monaten gekündigt<br />

werden. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um fünf Jahre,<br />

wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung der<br />

vorerwähnten Kündigungsfrist gekündigt wird. Ferner steht der<br />

POLLUX KG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu, falls der zwischen der<br />

Objekt KG und der ECE Projektmanagement geschlossene Geschäfts -<br />

besorgungsvertrag enden sollte. Ferner kann die POLLUX KG den<br />

Mietvertrag um jeweils weitere fünf Jahre verlängern mit einer<br />

Optionsausübungsfrist von zwölf Monaten zum Festmietzeitende.<br />

Der jährliche Mietzins beträgt EUR 1,1 Mio. und ist in zwölf gleichen<br />

monatlichen Teilbeträgen fällig. Mit der Miete sind zur Verfügung zu<br />

stellende Büroräume abgegolten. Zum Zeitpunkt einer von der<br />

POLLUX KG durchgeführten Erhöhung der Parkgebühren ist die Miete<br />

unter Zugrundelegung der Entwicklung des vom Statistischen<br />

Bundes amts für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten monat -<br />

lichen Verbraucherpreisindexes für Deutschland anzupassen. Die<br />

Erhöhung erfolgt gegenüber dem Indexstand für Oktober 2011 bzw.<br />

gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt einer vorangegangenen<br />

Mietänderung, und zwar jeweils in Höhe von 50 % der Veränderung<br />

des Lebenshaltungskostenindexes. Bei der Erhöhung von Park ge -<br />

bühren, die in den ersten zwei Betriebsjahren des Thier-Areals<br />

Dortmund durchgeführt werden, erfolgt keine Anpassung.<br />

Die POLLUX KG ist verpflichtet, das Mietobjekt ordnungsgemäß zu<br />

bewirtschaften. Ihr stehen sämtliche Einnahmen zu, die durch den<br />

Betrieb des Mietobjekts erzielt werden.<br />

Alle von der POLLUX KG gewünschten und die für die von ihr beabsichtigte<br />

Nutzung erforderlichen Parkhauseinrichtungen beschafft die<br />

POLLUX KG im eigenen Namen, für eigene Rechnung und auf eigenes<br />

Risiko.<br />

Die POLLUX KG trägt die unmittelbar mit dem Betrieb des Miet -<br />

objekts verbundenen Nebenkosten des Mietobjekts, insbesondere<br />

für Personal, Reinigung, Bewachung, Versicherung sowie Energie. Im<br />

Übrigen trägt die Objekt KG die mit dem Eigentum am Mietobjekt verbundenen<br />

Kosten. Die Objekt KG hat auch die Kosten für Schön -<br />

heitsreparaturen am Mietobjekt zu tragen. Soweit von der POLLUX<br />

KG zu tragende Kosten der Objekt KG in Rechnung gestellt<br />

werden, hat die POLLUX KG einen von der Objekt KG festzusetzenden<br />

angemessenen Vorschuss zu leisten.<br />

Die POLLUX KG hat eine Betreiberhaftpflichtversicherung in ausreichender<br />

Höhe abzuschließen. Die Objekt KG ist verpflichtet, die hinsichtlich<br />

des Mietobjektes notwendigen Sach- bzw. technischen<br />

Versicherungen sowie Grundeigentümerhaftpflichtversicherungen<br />

auf ihre Kosten abzuschließen.<br />

Die POLLUX KG ist zur Überlassung des Mietobjektes oder wesent -<br />

licher Teile davon an Dritte ohne Einschränkungen berechtigt. Bau -<br />

liche Gegebenheiten, die die Funktionsfähigkeit des Mietobjektes<br />

beeinträchtigen, hat die Objekt KG auf eigene Kosten zu verändern.<br />

Die POLLUX KG ist berechtigt, das Mietobjekt auf eigene Kosten<br />

umzubauen bzw. bauliche Veränderungen daran vorzunehmen. Die<br />

jeweiligen Baupläne sind der Objekt KG vorher zur Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

Die Objekt KG übernimmt die Verkehrssicherungspflicht auf den<br />

Zuwegen. Innerhalb des Mietobjektes übernimmt die POLLUX KG die<br />

Verkehrssicherungspflichten.<br />

Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der Objekt KG<br />

gegen über der POLLUX KG sind auf den Inhalt abzuschließender<br />

119


Rechtliche Grundlagen<br />

Haftpflichtversicherungsverträge mit Deckungssummen je Versiche -<br />

rungsfall in Höhe von EUR 250.000,00 für Sachschäden sowie<br />

EUR 5.000,00 für Vermögensschäden beschränkt. Die Deckungs -<br />

summe für Sachschäden steht einfach, die Deckungssumme für<br />

Vermögensschäden steht zweifach für alle Versicherungsfälle eines<br />

Versicherungsjahres zur Verfügung. Für von dem Versicherungsschutz<br />

nicht umfasste Schäden haftet die POLLUX KG bis zur Höhe von jährlich<br />

insgesamt EUR 5.000,00. Diese Haftungsbegrenzungen gelten<br />

nur im Falle der einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und<br />

Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die POLLUX KG<br />

unbeschränkt.<br />

Die POLLUX KG kann die Innenflächen des Mietobjektes zu<br />

Werbezwecken vermieten. Die Einnahmen stehen der POLLUX KG zu.<br />

Der POLLUX KG sind für den Betrieb des Mietobjektes im Ein kaufs -<br />

zentrum angemessene Büroräume zur Verfügung zu stellen.<br />

Sämtliche nach der Vereinbarung von der POLLUX KG an den Ver -<br />

mieter zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer.<br />

Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.<br />

Mietvertrag Mall-, Werbe- und sonstige Flächen<br />

Zwischen der Objekt KG und der GB ist am 23. Juni 2009 ein Vertrag<br />

über die Vermietung von Mall-, Werbe- und sonstigen Flächen im<br />

Thier-Areal Dortmund vereinbart worden. Das Mietverhältnis beginnt<br />

am Tag der Eröffnung des Thier-Areals Dortmund. Es endet mit dem<br />

Ablauf des zehnten vollen Kalenderjahres, das dem Eröffnungstag<br />

folgt. Es verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn es nicht von<br />

einem der Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />

sechs Monaten zu seinem Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung ist<br />

erstmals nach Ablauf des zehnten vollen Kalenderjahres zulässig. Die<br />

Objekt KG räumt der GB ein Optionsrecht auf Verlängerung der<br />

Mietzeit zu unveränderten Bedingungen und zu der dann vertraglich<br />

geltenden Miete für zwei mal fünf Jahre ein. Die Erklärung der GB,<br />

dass sie das Optionsrecht zur Verlängerung des Mietvertrages ausüben<br />

will, muss spätestens zwölf Monate vor Ende des Ablaufs des<br />

zehnten vollen Kalenderjahres beziehungsweise der ersten Options -<br />

mietzeit bei der Objekt KG eingegangen sein.<br />

Die GB ist berechtigt, den Mietvertrag auch schon vor Mietbeginn mit<br />

sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn erforderliche behördliche<br />

Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt oder wieder<br />

zurückgenommen werden. Das Kündigungsrecht gilt auch dann,<br />

wenn vorgenannte Genehmigungen auch nur für einzelne Teile des<br />

Mietgegenstandes nicht erteilt werden. Sollte die Verwaltertätigkeit<br />

der ECE Projektmanagement für das Thier-Areal Dortmund enden, so<br />

ist die GB berechtigt, diesen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist<br />

von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.<br />

Die monatliche Miete beträgt rund EUR 18.417,00. Die Miete wird<br />

alle zwei Jahre zum ersten Januar entsprechend der prozentualen<br />

Veränderung des vom Statistischen Bundesamtes für die Bundes -<br />

republik Deutschland ermittelten monatlichen Verbraucherpreisindex<br />

geändert. Vergleichsmaßstab für die erste Mietanpassung ist der<br />

Indexstand für den Monat, in dem die Mietzahlungspflicht beginnt,<br />

gegenüber dem Stand für Dezember des zweiten vollen Kalender -<br />

jahres, wobei der geänderte Mietzins zum folgenden 1. Januar fällig<br />

ist. Sodann erhöht oder ermäßigt sich die Miete alle zwei Jahre zum<br />

1. Januar, und zwar in dem Umfang, wie sich der Index gegenüber<br />

dem Stand, der für die letzte indexbedingte Änderung maßgeblich<br />

war, prozentual verändert hat.<br />

Die GB beteiligt sich an den Nebenkosten des Thier-Areals Dortmund<br />

mit einer Nebenkostenpauschale. Diese Nebenkostenpauschale entspricht<br />

der jeweiligen Summe der Nebenkostenpauschalen, die die<br />

GB mit ihren Untermietern vereinbart hat. Werden Flächen in der<br />

Ladenstraße mit einer Laufzeit von wenigstens fünf Jahren unter -<br />

vermietet, treffen Objekt KG und GB für diese Flächen durch Nachtrag<br />

zum Mietvertrag eine gesonderte Nebenkostenregelung. Die<br />

Objekt KG stellt der GB zum Betrieb des Mietgegenstandes einen<br />

Stromanschluss zur Verfügung. Die GB hat für die Energieversorgung<br />

auf eigene Kosten zu sorgen.<br />

Sollte die Objekt KG bauliche Maßnahmen oder Umstrukturierungen<br />

im Thier-Areal Dortmund vornehmen wollen und sollten dadurch Teile<br />

des Mietgegenstandes betroffen sein, erklärt sich die GB bereit, die<br />

betroffenen Flächen an die Objekt KG zurückzugeben.<br />

Die Objekt KG behält sich bauliche Änderungen innerhalb und außerhalb<br />

des Mietgegenstandes vor. Sie darf insbesondere Ausbes se -<br />

rungen und bauliche Veränderungen zur Erhaltung des Gebäudes<br />

oder des Mietgegenstandes, zur Abwendung drohender Gefahren<br />

oder zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden auch ohne<br />

Zustimmung des Mieters vornehmen. Soweit die GB die Arbeiten<br />

dulden muss, kann sie die Miete mindern, wenn die Arbeiten die<br />

Nutzung des Mietgegenstandes beeinträchtigen.<br />

Die GB ist berechtigt, in Abstimmung mit der Objekt KG bereits vor<br />

Beginn des Mietverhältnisses bauliche Maßnahmen durchzuführen.<br />

Werbevorrichtungen installiert die GB auf ihre Kosten. Art und Aus -<br />

füh rung der von der GB anzubringenden Werbevorrichtungen müssen<br />

optisch ansprechend sein und dem Charakter des Objekts ent -<br />

sprechen.<br />

Der GB wird die Erlaubnis erteilt, den Gebrauch des Miet gegen -<br />

standes Dritten zu überlassen, insbesondere den Mietgegenstand<br />

unterzuvermieten. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses<br />

verpflichtet sich die Objekt KG, die von der GB abgeschlossenen<br />

Untermietverhältnisse selbst zu übernehmen oder der GB einen<br />

Dritten zu benennen, auf welchen die Untermietverhältnisse über -<br />

tragen werden sollen.<br />

Vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche der Objekt KG<br />

gegenüber der GB sind nach Art und Umfang auf den Inhalt vom<br />

Mieter abzuschließender Haftpflichtversicherungsverträge mit<br />

Deckungs summen je Versicherungsfall von EUR 1 Mio. für Sach -<br />

120


schäden und EUR 10.000,00 für Vermögensschäden beschränkt. Die<br />

Deckungssumme für Sachschäden steht einfach, die Deckungs -<br />

summe für Vermögensschäden steht zweifach für alle Versiche rungs -<br />

fälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung. Für vom Versiche -<br />

rungs schutz nicht umfasste Schäden haftet die GB bis zur Höhe von<br />

jährlich insgesamt EUR 5.000,00. Die vorstehenden Haftungs -<br />

begrenzungen gelten nur im Falle der einfachen und groben<br />

Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und Schäden an Leben, Körper und<br />

Gesund heit haftet der Mieter unbeschränkt. Ansprüche, die im<br />

Verhältnis zum Vermieter auch ein von diesem eingeschalteter Dritter<br />

zu erfüllen hat, können vom Vermieter gegen den Mieter nur insoweit<br />

geltend gemacht werden, als solche Ansprüche gegenüber dem<br />

Dritten nicht durchgesetzt werden können.<br />

Im Interesse des Hausfriedens muss jede Belästigung der Mieter des<br />

Thier-Areals Dortmund unterbleiben. Das gilt insbesondere für die<br />

Geräusch- und Geruchsbelästigung. Die GB haftet für Schäden, die<br />

durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, und hat bei<br />

Beanstandungen für sofortige Abhilfe zu sorgen.<br />

Alle vom Mieter gewünschten oder für die von ihm beabsichtigte<br />

Nutzung erforderlichen baulichen und sonstigen Leistungen gehen<br />

zu lasten des Mieters. Gleiches gilt für den Einbau von behördlich<br />

oder mietvertraglich geforderten oder für den Betrieb oder die<br />

Ausstattung des Mietgegenstandes erforderliche technische Sonder -<br />

einrichtungen.<br />

Die nach diesem Vertrag zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich<br />

der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Objekt KG hat mit der ECE Projektmanagement am 23. Juni 2009<br />

einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Verwaltung des Thier-<br />

Areals Dortmund geschlossen. Der Vertrag beginnt am 1. Juli 2009<br />

und endet mit dem Ablauf des fünfzehnten vollen Kalenderjahres<br />

nach Eröffnung des Thier-Areals Dortmund. Er verlängert sich jeweils<br />

um fünf Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von einem Jahr zu seinem<br />

Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung ist erstmals nach Ablauf<br />

der festen Laufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung bleibt unberührt. Zu den von der ECE Projektmanagement<br />

übernommenen Aufgaben zählen insbesondere zentrale Verwal -<br />

tungsaufgaben wie<br />

• Vermietung und Nachvermietung auf der Grundlage des fortentwickelten<br />

Vermietungskonzeptes<br />

• Optimierung der Ertragskraft<br />

• Management und Optimierung der Instandhaltungen und<br />

Betriebskosten<br />

• Umfassende Bearbeitung des Rechnungswesens einschließlich<br />

des Controllings<br />

• Ganzheitliches Objektmanagement einschließlich Abwicklung<br />

und Fortentwicklung der objektbezogenen Vertragsangelegen -<br />

heiten<br />

• Technische und bautechnische Objektbetreuung, technische<br />

Planung und Architektenleistungen sowie Mängelbeseitigung<br />

einschließlich Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen nach<br />

der Eröffnung des Thier-Areals Dortmund<br />

• Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Die ECE Projektmanagement legt jährlich eine Jahresplanung<br />

(Maßnahmen- und Ergebnisplanung) vor, die von der Objekt KG innerhalb<br />

einer Frist von maximal sechs Wochen nach Vorlage zu verabschieden<br />

ist. Widerspricht die Objekt KG der Planung nicht innerhalb<br />

dieser Frist, gilt die Planung als genehmigt. Im Rahmen der genehmigten<br />

Planung nimmt die ECE Projektmanagement alle Maßnahmen<br />

und Rechtshandlungen im Namen und für Rechnung der Objekt KG<br />

vor.<br />

Auch ohne Genehmigung durch die Objekt KG ist die ECE Projekt -<br />

management beauftragt und bevollmächtigt, Maßnahmen und<br />

Rechtshandlungen im Namen und für Rechnung der Objekt KG vorzunehmen,<br />

wenn<br />

• diese der Höhe nach gemäß vorgelegter Jahresplanung durch<br />

die Position „Unvorhergesehenes“ abgedeckt sind; oder<br />

• das Gesamtbudget der vorgelegten Jahresplanung nicht überschritten<br />

wird; oder<br />

• es sich um Verträge beziehungsweise Aufträge handelt, deren<br />

Kosten gemäß den mietvertraglichen Bestimmungen als Neben -<br />

kosten auf die Mieter umgelegt werden; oder<br />

• die Maßnahmen oder Rechtshandlungen den Wert von<br />

EUR 250.000,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer im<br />

Einzelfall nicht überschreiten und zu den zu erbringenden<br />

Verwaltungsleistungen gehören.<br />

Neue Mietverträge werden grundsätzlich nach dem Standard miet -<br />

vertrag unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Vermietungs -<br />

richtlinien abgeschlossen. Soweit der Standardmietvertrag geändert<br />

wird, ist die Objekt KG schriftlich zu informieren. Bei einer Abwei -<br />

chung von Vermietungsrichtlinien beim Abschluss eines Miet -<br />

vertrages ist die Zustimmung der Objekt KG einzuholen. Im Übrigen<br />

ist die ECE Projektmanagement berechtigt, von dem Standardmiet -<br />

vertrag abzuweichen.<br />

Die ECE Projektmanagement wird einen ausgehandelten Mietvertrag<br />

der Objekt KG zur Unterzeichnung vorlegen, wenn in dem Mietvertrag<br />

ein anfänglicher monatlicher Mietzins beziehungsweise Mindest -<br />

miet zins von mehr als EUR 30.000,00 festgelegt ist.<br />

Die ECE Projektmanagement ist berechtigt, im Rahmen der Erfüllung<br />

ihrer vertraglichen Pflichten für einzelne Aufgaben Dritte einzu -<br />

setzen.<br />

Die ECE Projektmanagement erhält jährlich eine Vergütung in Höhe<br />

von 8 % der Jahresmieten und sonstigen Entgelte für die zentrale<br />

und örtliche Verwaltungstätigkeit. Für die im Thier-Areal Dortmund<br />

vorhandenen Büro- und Wohnflächen gilt die Regelung entsprechend<br />

mit der Ausnahme, dass sich die jährliche Vergütung der ECE Projekt -<br />

121


Rechtliche Grundlagen<br />

management auf 4 % der Jahresmieten beläuft, mindestens jedoch<br />

EUR 1,2 Mio. jährlich. Die Zahlung der Vergütung erfolgt am Ende<br />

eines jeden Monats in Höhe von 1 /12 des voraussichtlichen Jahres -<br />

betrages. Für vorbereitende Tätigkeiten der örtlichen Verwaltung<br />

erhält die ECE Projektmanagement eine pauschale Vergütung in Höhe<br />

der Hälfte der für die ersten zwölf Monate ab dem Zeitpunkt<br />

zwei Wochen vor Öffnung zu zahlenden Vergütung. Für die vor<br />

Eröffnung des Thier-Areals Dortmund zu erbringenden Aufgaben<br />

der zentralen Verwaltung ist eine pauschale Vergütung in Höhe von<br />

EUR 250.000,00 zahlbar in drei Jahresraten von 2009 bis 2011 vereinbart.<br />

Die Zahlung dieser Vergütung hat jeweils zwei Wochen nach<br />

Rechnungsstellung zu erfolgen.<br />

Die jährliche Mindestvergütung wird alle zwei Jahre zum 1. Januar<br />

entsprechend der prozentualen Veränderung des vom Statistischen<br />

Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten monatlichen<br />

Verbraucherpreisindexes für Deutschland geändert. Bemes -<br />

sungsgrundlage für die erste Anpassung ist der Indexstand für den<br />

Monat, in dem das Thier-Areal Dortmund eröffnet wird, gegenüber<br />

dem Stand für Dezember des ersten vollen Kalenderjahres nach dem<br />

Tag der Öffnung. Die geänderte Mindestvergütung ist ab dem folgenden<br />

1. Januar zu zahlen. Anschließend erfolgt eine Anpassung in dem<br />

Umfang, wie sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber<br />

der letzten indexbedingten Anpassung verändert hat.<br />

Kommt es zur Durchführung größerer Umstrukturierungsmaßnahmen<br />

bezüglich des Thier-Areals Dortmund, erhält die ECE Projekt manage -<br />

ment für durch diese Umstrukturierungsmaßnahmen veranlasste<br />

Vermietungstätigkeiten ein zusätzliches angemessenes Honorar entsprechend<br />

der Schwierigkeit der Vermietung. Für die Dauer der<br />

Umstrukturierungsmaßnahmen erhält die ECE Projektmanagement<br />

eine Vergütung, die mindestens der Vergütung entspricht, die sie im<br />

letzten Kalenderjahr vor Beginn der Umstrukturierungsmaßnahmen<br />

erhalten hat.<br />

Für Leistungen von Architekten und Ingenieuren nach diesem Vertrag<br />

erhält die ECE Projektmanagement ein gesondertes Honorar, das<br />

sich unter Zugrundelegung von anrechenbaren Kosten und eines<br />

Leistungskataloges – aufgegliedert nach Leistungsphasen – berechnet.<br />

Sollten in Einzelfällen zusätzliche Architekten- und Ingenieur -<br />

leistungen erforderlich werden, werden die Vertragspartner recht -<br />

zeitig eine gesonderte Vereinbarung treffen.<br />

Für die Prüfung und Genehmigung der baulichen Maßnahmen der<br />

Mieter erhält die ECE Projektmanagement eine gesonderte Vergü -<br />

tung in Höhe von EUR 5.000,00 inklusive aller Nebenkosten und der<br />

Reisekosten für jeden betroffenen Mietbereich, bei welchem die<br />

jeweiligen Leistungen anfallen. Das Pauschalhonorar erhöht sich<br />

jeweils jährlich um 3 %. Reisekosten werden der ECE Projekt -<br />

manage ment mit pauschal EUR 25.000,00 jährlich erstattet. Sämt -<br />

liche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

Die Objekt KG stellt der ECE Projektmanagement für die Laufzeit des<br />

Vertrages angemessene Büroräume im Vertragsobjekt für die<br />

Durchführung der Aufgaben der örtlichen Verwaltung zur ausschließlichen<br />

Nutzung. Die ECE Projektmanagement beschafft für die Büro -<br />

räume eine angemessene Ausstattung, zu der die Objekt KG einen<br />

Zuschuss von EUR 55.000,00 leistet.<br />

Betriebskosten sowie alle im Zusammenhang mit der örtlichen<br />

Verwal tung anfallenden Kosten (zum Beispiel Kosten der Büro -<br />

kommunikation und Reisekosten) gehen, falls sie nicht umlagefähig<br />

sind, zulasten der Objekt KG.<br />

Die ECE Projektmanagement wird die Kosten des für das Thier-Areal<br />

Dortmund eingesetzten Personals der Objekt KG in Rechnung stellen.<br />

Die ECE Projektmanagement wird die Wartungs-, Reinigungs-, Überwachungs-<br />

und Bauleistungen im Namen und für Rechnung der<br />

Objekt KG beauftragen. Dies gilt entsprechend im Fall der Einschal -<br />

tung sonstiger Dritter, zum Beispiel für Rechtsanwälte oder Makler.<br />

Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der Objekt KG<br />

gegenüber der ECE Projektmanagement sind auf den Inhalt abzuschließender<br />

Haftpflichtversicherungsverträge mit den Deckungs -<br />

summen je Versicherungsfall in Höhe von EUR 40 Mio. für Sach -<br />

schäden und EUR 2 Mio. für Vermögensschäden beschränkt. Die<br />

Deckungssummen für Sachschäden stehen einfach, die Deckungs -<br />

summe für Vermögensschäden steht zweifach für alle Versiche rungs -<br />

fälle während der Dauer eines Versicherungsjahres zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus wird die ECE Projektmanagement an die Objekt KG<br />

diejenigen Schadensersatzleistungen auskehren, die sie von einem<br />

ihr schadensersatzpflichtigen Subunternehmer bei einem die vorgenannten<br />

Haftungshöchstbeträge übersteigenden Schaden der Objekt<br />

KG erhalten soll, soweit sie über den Ersatz des Schadens der ECE<br />

Projektmanagement hinausgehen. Diese Haftungsbegren zungen gelten<br />

nur im Falle der einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz<br />

und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die ECE<br />

Projekt management unbeschränkt. Ist gegenüber der Objekt KG<br />

neben der ECE Projektmanagement noch ein Dritter zur Erfüllung von<br />

Ansprüchen verpflichtet, so wird die Objekt KG diese zunächst<br />

gegenüber dem Dritten geltend machen. Eine Inanspruchnahme der<br />

ECE Projektmanagement kann erst erfolgen, wenn und soweit die<br />

Ansprüche gegenüber dem Dritten nicht durchgesetzt werden können.<br />

Die Verjährungsfrist für vertragliche und gesetzliche Schadens ersatz -<br />

ansprüche sowie Mängelansprüche der Objekt KG gegen die ECE<br />

Projektmanagement beginnt zum Zeitpunkt der den Schaden verursachenden<br />

Pflichtverletzung. Im Falle des Vorsatzes der ECE Projekt -<br />

management sowie bei Schadensersatzansprüchen, die auf der<br />

Verlet zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,<br />

gelten die gesetzlichen Regelungen. Bezüglich des Mietverhältnisses<br />

zwischen der Objekt KG und der ECE Projektmanagement hinsichtlich<br />

der Büroräume bleibt die Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB unberührt.<br />

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Bezug auf von der<br />

ECE Projektmanagement erbrachte technische Planungs- und<br />

Architekten leistungen beträgt fünf Jahre. Soweit zwischen der<br />

Objekt KG und dem Bauunternehmer beziehungsweise Lieferanten<br />

kürzere Verjährungsfristen vereinbart werden, so gelten diese für den<br />

jeweiligen Leistungsbereich auch im Verhältnis zwischen der ECE<br />

Projektmanagement und der Objekt KG.<br />

Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.<br />

122


Standortsicherungsvertrag<br />

Die Objekt KG hat am 23. Juni 2009 mit der ECE Projektmanagement<br />

einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur wirtschaft -<br />

lichen Sicherung des Objektstandortes abgeschlossen.<br />

Die Objekt KG beauftragt im Standortsicherungsvertrag die ECE<br />

Projekt management, alle nach freiem Ermessen der ECE Projekt -<br />

manage ment dieser zweckmäßig erscheinenden Leistungen zur wirtschaftlichen<br />

Sicherung des Objektstandortes durchzuführen mit dem<br />

Ziel, die von der Gesellschaft erzielten Mieteinnahmen mittel- und<br />

langfristig zu sichern.<br />

Die Standortsicherungsvereinbarung beginnt mit ihrer Unter zeich -<br />

nung und endet zum Zeitpunkt der Beendigung des Geschäfts -<br />

besorgungs vertrages zwischen der Objekt KG beziehungsweise<br />

einem etwaigen Rechtsnachfolger und der ECE Projektmanagement,<br />

ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Laufzeit des<br />

Geschäftsbesorgungsvertrages ist das ordentliche Kündigungsrecht<br />

der Gesellschaft ausgeschlossen.<br />

Die ECE Projektmanagement erhält nach dem Vertrag eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von EUR 331.000,00 für das Kalenderjahr, in dem<br />

das Objekt eröffnet wird, fällig sechs Monate vor Öffnung des<br />

Objektes gegen Rechnungsstellung und eine jährliche Vergütung von<br />

EUR 130.000,00 für die nachfolgenden zehn Kalenderjahre, die auf<br />

das Jahr der Öffnung folgen.<br />

Die jährliche Vergütung wird alle zwei Jahre zum 1. Januar entsprechend<br />

der prozentualen Veränderung des vom Statistischen Bundes -<br />

amtes für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten monatlichen<br />

Verbraucherpreisindex geändert. Vergleichsmaßstab für die erste<br />

Anpas sung ist der Indexstand für den Monat Juni 2013 gegenüber<br />

dem Stand für Juni 2011, wobei die Anpassung zum 1. Januar 2014<br />

erfolgt. Dann erhöht oder ermäßigt sich die Vergütung alle zwei<br />

Jahre zum 1. Januar, und zwar in dem Umfang, wie sich der Index für<br />

den Monat Juni des vorangegangenen Jahres gegenüber dem Stand<br />

der letzten indexbedingten Änderung der Vergütung prozentual verändert<br />

hat. Für die Zeit nach Ablauf von zehn vollen Kalenderjahren,<br />

erstmals für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 wird die Höhe der<br />

Vergütung für die nächsten zehn Kalenderjahre von den Parteien einvernehmlich<br />

neu festgelegt. Sofern nicht sechs Monate vor Ablauf<br />

der vorgenannten Frist hierüber eine Einigung erzielt werden kann, ist<br />

die für die zurückliegenden zehn Jahre vereinbarte jährliche<br />

Vergütung jeweils für die nächsten zehn Kalenderjahre zu zahlen.<br />

Kommt bis zum Ablauf der ersten zehn vollen Kalenderjahre, für die<br />

eine Vergütung gemäß Standortsicherungsvertrag geschuldet wird,<br />

eine Einigung über die für die Folgejahre an die ECE Projekt manage -<br />

ment zu zahlende Vergütung nicht zustande, ist die ECE Projekt -<br />

management berechtigt, die vorliegende Vereinbarung mit einer Frist<br />

von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres zu kündigen. Der<br />

ECE Projektmanagement steht das gleiche Sonderkündigungsrecht<br />

mit vorgenannter Frist zu, wenn für nachfolgende Zeitabschnitte<br />

keine Einigung über die von der Gesellschaft zu zahlende Vergütung<br />

erzielt wird.<br />

Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der Objekt KG<br />

gegenüber der ECE Projektmanagement sind nach Art und Umfang<br />

auf den Inhalt der von der ECE Projektmanagement abzuschließenden<br />

Haftpflichtversicherungsverträge mit Deckungssummen je Versiche -<br />

rungsfall von EUR 100.000,00 für Sachschäden und EUR 50.000,00 für<br />

Vermögensschäden beschränkt. Die Deckungssumme für Sach -<br />

schäden steht einfach, die Deckungssumme für Vermögensschäden<br />

steht zweifach für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />

zur Verfügung.<br />

Für vom Versicherungsschutz nicht umfasste Schäden haftet die<br />

ECE Projekt management bis zur Höhe von jährlich insgesamt<br />

EUR 5.000,00. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nur<br />

im Falle der einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und<br />

Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die ECE Projekt -<br />

management unbeschränkt. Ansprüche der Objekt KG gegenüber der<br />

ECE Projektmanagement können – soweit auch Ansprüche gegenüber<br />

Dritten in Betracht kommen – nur insoweit geltend gemacht<br />

werden, als solche Ansprüche gegenüber Dritten nicht durchgesetzt<br />

werden konnten.<br />

Gestattungsvertrag und Vergütungsvertrag<br />

Die Objekt KG hat am 23. Juni 2006 mit der ECE Projektmanagement<br />

einen Gestattungsvertrag geschlossen, der es der ECE Projekt -<br />

manage ment gestattet, Anlagen und Einrichtungen im Lebensmittel -<br />

fachbereich des Thier-Areals Dortmund zur Nutzung durch die Mieter<br />

im Lebensmittelfachbereich sowie gegebenenfalls weitere Lebens -<br />

mittel- und Gastronomieanbieter im Objekt zu erstellen und vorzuhalten.<br />

(Insbesondere Planungsleistungen für Lebensmittelfachbereich,<br />

Fettfortluftinstallation bis zur Mietbereichsgrenze, Fettabscheider<br />

mit Hauptleitung bis zur Mietbereichsgrenze, Gemeinsame Schürze<br />

unterhalb der abgehängten Decke, Kleinkälteregal/Stellfläche,<br />

Umkleideraum, Personal-WC für untersuchtes Personal, Personal -<br />

aufent haltsraum, Müllraum für Nassmüll, Abschluss des Lebens -<br />

mittel bereichs zur Ladenstraße, Bodenbelag Sitzbereich, Decke<br />

Sitzbereich, Fußboden/Decke Balkon, Spülküche, Erstausstattung<br />

Bestuhlung/Möblierung).<br />

Die ECE Projektmanagement erbringt diese Leistungen im eigenen<br />

Namen und auch für eigene Rechnung ausschließlich auf eigenes<br />

Risiko. Gemäß dem zwischen der Objekt KG und der ECE Projekt -<br />

management am 23. Juni 2009 geschlossenen Vergütungsvertrag<br />

erhält die ECE Projektmanagement von der Objekt KG für die Erstellung<br />

und Vorhaltung der vorstehend dargestellten Leistungen eine einmalige<br />

pauschale Vergütung von EUR 2,2 Mio. Die Vergütung wird von<br />

dem von der Objekt KG beauftragten Generalübernehmer bezahlt.<br />

Die ECE Projektmanagement ist berechtigt, den Mietern des Lebens -<br />

mittelfachbereichs sowie gegebenenfalls weiteren Lebensmittelund<br />

Gastronomieanbietern im Objekt die von ihr zu errichtenden<br />

Anlagen und Einrichtungen für die Laufzeit des jeweiligen Miet -<br />

vertrages gegen ein Nutzungsentgelt zur Verfügung zu stellen und<br />

Vereinbarungen über die laufenden Kosten des Betriebes zu treffen.<br />

123


Rechtliche Grundlagen<br />

Die ECE Projektmanagement verpflichtet sich, an die Objekt KG ein<br />

pauschales Nutzungsentgelt für die ihr nach den vorstehenden<br />

Regelungen eingeräumten Rechte in Höhe von EUR 45.000,00 jährlich<br />

zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.<br />

Das Entgelt ist in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen zu zahlen.<br />

Das pauschale Nutzungsentgelt passt sich an, wenn der vom<br />

Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland ermittelte<br />

monatliche Verbraucherpreisindex für Deutschland jeweils um<br />

mehr als 10 % gegenüber dem Stand für den Monat des Beginns der<br />

Zahlungspflicht oder nach zuletzt eingetretener indexbedingter<br />

Entgeltänderung gegenüber dem Stand für den Monat der letzten<br />

Anpassung gestiegen oder gefallen ist. Die Anpassung des pauschalen<br />

Nutzungsentgeltes erfolgt im gleichen Verhältnis wie die<br />

Veränderung des genannten Verbraucherpreisindexes, und zwar rückwirkend<br />

von dem Monatsersten an, der auf die Veränderung folgt.<br />

Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen der<br />

Objekt KG bei der von der ECE Projektmanagement zu vertretenden<br />

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu. Im Falle der Verletzung<br />

nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet die ECE Projekt manage -<br />

ment nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder leitenden Angestellten oder bei schuldhafter<br />

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Schadensersatz -<br />

haftung der ECE Projektmanagement ist auf den vorhersehbaren,<br />

typischen Schaden beschränkt, sofern die ECE Projektmanagement<br />

nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder wegen schuldhafter<br />

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet.<br />

Die ECE Projektmanagement ist berechtigt, diese Vereinbarung mit<br />

einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende zu kündigen, falls der<br />

zwischen ihr und der Objekt KG bestehende Vertrag betreffend die<br />

Verwaltung des Thier-Areals Dortmund – gleich aus welchem Grund –<br />

enden sollte.<br />

XII. Finanzierung<br />

Darlehensvertrag zwischen der Fonds KG und der<br />

Hamburger Sparkasse AG<br />

Die Hamburger Sparkasse AG hat der Fonds KG mit Darlehensvertrag<br />

vom 29. Juni 2009 ein Darlehen im Nennbetrag von EUR 45,7 Mio. zur<br />

Zwischenfinanzierung der für den Erwerb der Kommanditanteile an<br />

der Objekt KG durch die Fonds KG sowie der damit verbundenen<br />

Kosten gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. De zem -<br />

ber 2010. Die Rückzahlung der Darlehensvaluta erfolgt durch das eingeworbene<br />

Kommanditkapital.<br />

Das Darlehen wird in Teilbeträgen ausgezahlt. Ab dem 1. Oktober<br />

2009 ist die Hamburger Sparkasse AG berechtigt, Bereitstellungs -<br />

zinsen von 0,20 % p. a. des nicht in Anspruch genommenen<br />

Darlehens betrages zu berechnen.<br />

Die Verzinsung des in Anspruch genommenen Darlehens erfolgt<br />

grundsätzlich auf Basis des Drei-Monats-EURIBOR, wobei die<br />

Fonds KG berechtigt ist, auch eine Zinsbindung zwischen einem und<br />

maximal zwölf Monaten, jeweils auf EURIBOR-Basis, zu wählen. Der<br />

von der Fonds KG geschuldete Nominalzinssatz ergibt sich aus dem<br />

Drei-Monats-EURIBOR als Referenzzins zuzüglich eines Aufschlags<br />

von 1,5 Prozentpunkten als Marge. Die Zinsraten werden vierteljährlich<br />

zu folgenden auf die erste Auszahlung folgenden Zah lungs ter minen<br />

eines jeden Jahres belastet: 31. März, 30. Juni, 30. September und<br />

31. Dezember.<br />

Die Hamburger Sparkasse AG erhebt eine einmalige Arrangement<br />

Fee in Höhe von EUR 180.000,00, von denen ein Teilbetrag in Höhe<br />

von EUR 90.000,00 bei erster Auszahlung und ein weiterer Teilbetrag<br />

in Höhe von EUR 90.000,00 zum 1. Januar 2010 aus der Darlehens -<br />

valuta zahlbar ist. Zudem erhebt die Hamburger Sparkasse AG eine<br />

einmalige Compensation Fee in Höhe von EUR 200.000,00, welche<br />

mit der ersten Auszahlung verrechnet wird. Schließlich wird eine laufende<br />

Prepayment Fee in Höhe von 0,50 % p. a. auf vor Ablauf des<br />

Darlehensvertrages außerplanmäßig zurückgezahlte Darlehens -<br />

beträge in Rechnung gestellt, die jeweils vierteljährlich nachträglich<br />

zahlbar und fällig wird. Darüber hinaus hat die Fonds KG sämtliche<br />

durch den Abschluss und Vollzug des Darlehensvertrages einschließlich<br />

der Sicherheitenbestellung entstehenden Kosten zu tragen.<br />

Das Darlehen kann erst in Anspruch genommen werden, wenn ins -<br />

besondere folgende Sicherheiten der Hamburger Sparkasse zur<br />

Verfügung gestellt worden sind:<br />

• Verpfändung der Gesellschaftsanteile an der Objekt KG durch die<br />

Fonds KG;<br />

• Abtretung des in der Investorenvereinbarung vorgesehenen<br />

Entnahmeanspruches in Höhe von 4,0 % p. a. auf die geleisteten<br />

Kommanditeinlagen (Haft- und zusätzliche Pflichteinlagen) durch<br />

die Fonds KG;<br />

• Verpfändung des Zeichnerkontos bei der Hamburger Sparkasse<br />

AG, auf welchem das durch die Fonds KG eingeworbene<br />

Eigenkapital von den neu beitretenden Kommanditisten einzuzahlen<br />

ist durch die Fonds KG;<br />

• Verpfändung der noch einzuholenden Platzierungsgarantien<br />

Dritter für das einzuwerbende Kommanditkapital der Fonds KG.<br />

Vor erstmaliger Valutierung des Darlehens müssen zudem insbesondere<br />

folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />

• Die Beitrittsvoraussetzungen nach der Investorenvereinbarung<br />

liegen vor und sind gegenüber der Hamburger Sparkasse AG<br />

nach gewiesen (siehe hierzu näher oben im Abschnitt<br />

„Investoren vereinbarung“, Seite 85 ff.);<br />

• Der Hamburger Sparkasse AG liegt eine schriftliche Bestätigung<br />

vor, dass die durch die GB gemäß der Investorenvereinbarung zu<br />

erbringenden Haft- und Pflichteinlagen in voller Höhe eingezahlt<br />

sind bzw. sich auf einem Treuhandkonto befinden und dort freigegeben<br />

werden, bevor das Darlehen (teil-)valutiert wird bzw.<br />

durch Bankgarantien oder eine entsprechende Garantie der ECE<br />

Projektmanagement unterlegt sind.<br />

124


Eine Änderung der Gesellschafterstruktur der Fonds KG (außer dem<br />

Austausch der Komplementärin durch eine andere GmbH, die zum<br />

Gesellschafterkreis von Hamburg Trust gehört) oder eine wesentliche<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Fonds KG bedürfen der vorherigen<br />

Zustimmung der Hamburger Sparkasse AG. Keiner Zustim -<br />

mung bedarf jedoch der Beitritt und Austritt weiterer Kom -<br />

manditisten, der Austritt der Gründungskommanditistin bzw. eine<br />

Änderung in der Gesellschaftsstruktur der Gründungs kom manditistin<br />

und/oder der Komplementärin, sofern sich dadurch die Bonität der<br />

Fonds KG nicht verschlechtert.<br />

Der Vertrieb des einzuwerbenden Eigenkapitals hat bis spätestens<br />

1. April 2010 zu beginnen und ist der Hamburger Sparkasse AG<br />

gegenüber nachzuweisen.<br />

Das eingeworbene Eigenkapital zzgl. Agio ist bei der Hamburger<br />

Sparkasse AG einzuzahlen und zu verpfänden. Über 15 % hiervon<br />

kann verfügt werden.<br />

Bis zur Vollplatzierung des Eigenkapitals ist die Fonds KG verpflichtet,<br />

die Hamburger Sparkasse AG innerhalb der ersten fünf Bank -<br />

arbeitstage nach Ablauf eines Kalendermonats über den zum Ende<br />

des vorangegangenen Monats aktuellen Platzierungsstatus zu unterrichten.<br />

Darlehensvertrag der Objekt KG<br />

Die Objekt KG hat mit Datum vom 26. Juni/29. Juni 2009 einen<br />

Darlehensvertrag mit der Deutschen Genossenschafts-Hypotheken -<br />

bank AG, Hamburg, als Konsortialführerin mit der still unterbeteiligten<br />

Dortmunder Volksbank eG, sowie der Sparkasse Bochum und der<br />

Sparkasse Dortmund als Konsorten über einen Gesamtdarlehens -<br />

betrag in Höhe von EUR 180 Mio. zur Finanzierung des Grund -<br />

stückserwerbs und der Errichtung/Entwicklung des Thier-Areals<br />

Dortmund geschlossen, wobei hiervon die Deutsche Genossen -<br />

schafts-Hypothekenbank AG einen Darlehensbetrag in Höhe von EUR<br />

105 Mio., die Sparkasse Bochum einen Darlehensbetrag in Höhe von<br />

EUR 30 Mio. sowie die Sparkasse Dortmund einen Darlehens betrag<br />

in Höhe von EUR 45 Mio. zur Verfügung stellt.<br />

Das Darlehen wird zu einem Auszahlungskurs von 100 % gewährt,<br />

wobei die Objekt KG das Recht hat, unter Einsatz zusätzlichen<br />

Eigenkapitals ein Disagio in Höhe von 5 % der Darlehenssumme bis<br />

zum 30. Juni 2010 zu vereinbaren. Es erfolgen max. zwölf Teilaus -<br />

zahlungen aus dem Darlehen.<br />

Das Darlehen ist grundsätzlich spätestens am 31. Dezember 2021 zur<br />

vollständigen Rückzahlung fällig. Ab dem vierten vollen Betriebsjahr<br />

nach Eröffnung des Thier-Areals Dortmund, spätestens aber ab dem<br />

1. Januar 2016, ist das Darlehen in Höhe von 1,00 % p. a. vom ur -<br />

sprünglichen Darlehensbetrag zzgl. ersparter Zinsen zurückzuzahlen.<br />

Inanspruchnahmen des Darlehens sind vierteljährlich am 30. eines<br />

jeden Quartals mit einem Nominalzinssatz von 5,572 % p. a. zu verzinsen.<br />

Dieser Zinssatz ist bis zum 30. Juni 2019 fest vereinbart. Bis<br />

zur Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme beträgt der nominale<br />

Zinssatz jedoch 5,772 % p. a. Die Zinssätze werden durch die Zah -<br />

lung des Disagios um 0,75 Prozentpunkte herabgesenkt.<br />

Für den Fall der Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Fest zins -<br />

darlehens während einer vereinbarten Zinsbindungsfrist wird nur<br />

für die ersten fünf Jahre nach Valutierung ein Kapitalmarkt- (inkl.<br />

Liqui ditätskosten in Höhe von 0,75 %) und Margenschaden be -<br />

rechnet. Danach wird von den Darlehensgebern nur noch ein Kapital<br />

marktschaden (inkl. Liquiditätskosten in Höhe von 0,75 %) be -<br />

rechnet.<br />

Als Bereitstellungsprovision ist von der Objekt KG ab dem<br />

30. Juni 2009 der Differenzbetrag aus der Wiederanlage der refinanzierten<br />

und noch nicht ausgezahlten Mittel zum EURIBOR-Satz für<br />

den von der Objekt KG vorgegebenen Wiederanlagezeitraum (ein bis<br />

zwölf Monate, ohne Vorgabe der Objekt KG wird der 3-Monats-<br />

EURIBOR-Satz zugrunde gelegt) und dem Einstandszinssatz (bei der<br />

Disagio-Variante entsprechend verringerter Einstandssatz) für das<br />

Darlehen auszugleichen. Die Bereitstellungsprovision wird bei der<br />

jeweiligen Teilauszahlung fällig und vom Auszahlungsbetrag einbehalten.<br />

Daneben ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von<br />

EUR 1.057.500,00 zu entrichten, welche mit der ersten Teil aus -<br />

zahlung fällig und vom ersten Auszahlungsbetrag einbehalten wird.<br />

Zudem trägt die Objekt KG die anfallenden Kosten für die Feuer-,<br />

Leitungswasser- und Sturmschadenversicherung und sämtliche im<br />

Zusammenhang mit der Sicherung des Darlehens durch Grund -<br />

pfandrechte entstehenden Kosten.<br />

Zur Sicherung ist von der Objekt KG eine Gesamtbriefgrundschuld zu -<br />

gunsten der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank AG an<br />

dem Thier-Areal Dortmund in Höhe von EUR 9 Mio. zzgl. 15 % Zinsen<br />

jährlich, dinglich vollstreckbar gegen den jeweiligen Eigentümer,<br />

sowie im Rang danach eine weitere Gesamtbriefgrundschuld in Höhe<br />

von EUR 171 Mio. zu verschaffen. Die Objekt KG hat sich zudem verpflichtet,<br />

eine unwiderrufliche notarielle Vollmacht zugunsten der<br />

Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank AG abzugeben, um<br />

hinsichtlich eines Teilbetrages der zu bestellenden Grundschulden in<br />

Höhe von EUR 171 Mio. für einen zuletzt zu zahlenden Grund -<br />

schuldteilbetrag in Höhe von 25 % des Darlehensnominalbetrages<br />

(d. h. EUR 45 Mio.) die dingliche Unterwerfung unter die sofortige<br />

Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück zu beurkunden.<br />

Die Vollmacht wird ausgeübt, sofern die Objekt KG mit mindestens<br />

1/4 einer Jahresleistung gemäß dem Darlehensvertrag für mindes -<br />

tens 30 Tage im Rückstand ist. Gleichwohl verpflichtet sich die<br />

Objekt KG, das Gesamtgrundstück nur durch weitere Grund -<br />

pfandrechte zu belasten, sofern aus den Mieteinnahmen des Thier-<br />

Areals Dortmund eine debt service cover ratio von mindestens 120 %<br />

nachgewiesen wird.<br />

Darüber hinaus sind folgende Sicherheiten zu stellen: Abtretung<br />

sämtlicher Rechte und Ansprüche an die Deutsche Genossen -<br />

125


Rechtliche Grundlagen<br />

schafts-Hypothekenbank AG aus dem Generalübernehmervertrag<br />

einschließlich der Ansprüche aus der Patronatserklärung der ECE<br />

Projektmanagement zur Sicherung aller Ansprüche der Konsorten.<br />

Die Objekt KG ist verpflichtet, das Darlehen bis zum 31. Dezember<br />

2012 vollständig abzunehmen. Sofern und soweit die Abnahme bis<br />

dahin nicht erfolgt ist, sind die Darlehensgeber berechtigt, die<br />

Darlehenszusage zu kündigen.<br />

Das Darlehen kann durch die Objekt KG erst in Anspruch genommen<br />

werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, u. a.<br />

• die Sicherheiten bestellt worden sind,<br />

• vor Valutierung der anteiligen Grundstückskosten inkl. Erwerbs -<br />

nebenkosten: vom Vermieter unterzeichnete langfristige, min -<br />

des tens zehnjährige Mietverträge, die 30 % der zu erstellenden<br />

Handelsfläche abdecken und eine Betreiberpflicht des Mieters<br />

vorsehen,<br />

• vor Valutierung der anteiligen Hochbaukosten/Baunebenkosten:<br />

vom Mieter unterzeichnete langfristige, mindestens zehnjährige<br />

Mietverträge, die 40 % der zu erstellenden Handelsfläche<br />

abdecken und eine Betreiberpflicht des Mieters vorsehen,<br />

• der Geschäftsbesorgungsvertrag wird mit einer Laufzeit bis zum<br />

31. Dezember 2021 von der ECE-Gruppe wahrgenommen; für den<br />

Fall der Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages steht den<br />

Darlehensgebern ein Sonderkündigungsrecht zu,<br />

• Vorlage eines Nachweises der Eigenmittel in Höhe von<br />

EUR 114 Mio.<br />

Die Objekt KG hat zudem die Auflage zu erfüllen, dass die Eigen -<br />

kapitalbeteiligung der Familie Otto/ECE-Gruppe bis zur Rückzahlung<br />

der Darlehen bei den Konsorten mindestens 10 % des ursprünglichen<br />

Eigenkapitaleinsatzes in Höhe von EUR 114 Mio., also EUR 11,4 Mio.<br />

beträgt. Sofern diese Eigenkapitalbeteiligung der Familie Otto/ECE-<br />

Gruppe unter 10 % sinkt, haben die Darlehensgeber ein Sonder -<br />

kündigungsrecht hinsichtlich des Darlehensbetrages.<br />

XIII. Weitere objektbezogene Verträge<br />

Projektentwicklungsvertrag<br />

Zwischen der Objekt KG und der ECE Development ist am 23. Juni 2006<br />

eine Vereinbarung über die Erbringung von Projektentwick lungs -<br />

leistungen bezüglich des Thier-Areals Dortmund geschlossen worden.<br />

Die von der ECE Development zu erbringenden Leistungen enden mit<br />

der Vorlage eines sogenannten Investment Memorandum, welches<br />

die Prüfungsergebnisse der ECE Development in einem Projektbericht<br />

zusammenfasst.<br />

Die ECE Development übernimmt im Wesentlichen die folgenden<br />

Leistungen:<br />

• Prüfung der Grundstückssituation durch Ermittlung der für eine<br />

Nutzung als Einkaufszentrum wesentlichen Grundstücksdaten<br />

(v. a. Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten/Baulasten, Nach -<br />

bar rechte und sonstige Rechte Dritter, Belastungen durch<br />

Kreditgeber, Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse<br />

und Kaufpreisforderung), durch Feststellung des bestehenden<br />

Bauplanungsrechts, durch Klärung der Erschließungssituation<br />

sowie durch Beschreibung der Baulichkeiten;<br />

• die vertiefende Analyse des Standorts hinsichtlich Lage und<br />

Anbindung, Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr,<br />

Einzugsbereich, Einwohnerzahlen und Konkurrenzsituation;<br />

• die Erarbeitung einer standortbezogenen Zielvorstellung für die<br />

Nutzung und Bebauung des Projektareals;<br />

• die Erarbeitung und Konkretisierung eines Nutzungsprogramms<br />

für Einzelhandel, einzelhandelsnahe Dienstleistungen, Büro und<br />

Wohnen;<br />

• die Erstellung einer ersten funktionalen Grobplanung (u. a. mit<br />

Lageplänen, Grundrissen, Ansichten, Schnitten, Perspektiven,<br />

Raumprogrammen/Flächenbilanzen und der inneren Verkehrsund<br />

Parkplatzplanungen);<br />

• die Erstellung einer groben Schätzung der Bau- und Bau neben -<br />

kosten;<br />

• die Produktdefinition unter Marketinggesichtspunkten und die<br />

Erarbei tung eines Branchen- und Belegungskonzepts auf<br />

Grundlage einer Wettbewerbsaufnahme sowie einer Fehl -<br />

branchen-/Bedarfsanalyse;<br />

• die Einschätzung der Vermietungsmöglichkeiten und die Ermitt -<br />

lung von Mietansätzen unter Einbeziehung erster Akzeptanz -<br />

anfragen bei potenziellen Mietpartnern;<br />

• die Vornahme einer Grundstücksbewertung unter Berück sichti -<br />

gung der angedachten Nutzungsmöglichkeiten;<br />

• die Erstellung einer prognostischen Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

für einen mehrjährigen Zeitraum mit ersten Aussagen zu Investi -<br />

tion, Finanzierung, Ergebnisrechnung, Wirtschaftlichkeits rech -<br />

nungs-Alternativen mit veränderten Eigenkapital/Fremd kapital -<br />

einsätzen, der gesellschaftsrechtlichen Struktur des Investors;<br />

• die Präsentation des Projektes durch Erläuterung der Planung<br />

und der konzeptionellen Vorstellungen gegenüber der Objekt KG<br />

sowie die<br />

• Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse in einem Projekt -<br />

bericht in Form eines sogenannten Investment Memorandum.<br />

Die ECE Development ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der von ihr<br />

übernommenen Leistungen von ihr beauftragter Dritter zu bedienen.<br />

Für die Erbringung der vorgenannten Leistungen erhält die ECE<br />

Development eine Vergütung in Höhe von EUR 8,3 Mio. zzgl. der<br />

jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die 14 Tage nach<br />

Erfüllung sämtlicher Beitrittsvoraussetzungen gemäß der Investoren -<br />

vereinbarung fällig ist. Darüber hinaus erhält die ECE Development<br />

für im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektentwick -<br />

lungs vertrages bei Dritten entstehende Kosten (z. B. für Gutachten,<br />

Verkehrsplanung, Computersimulationen, Erstellung von Bestands -<br />

126


unterlagen etc.) sowie für Reisekosten und sonstige Nebenkosten<br />

eine weitere pauschale Vergütung in Höhe von EUR 850.000,00<br />

zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die ebenfalls<br />

14 Tage nach Erfüllung sämtlicher Beitrittsvoraussetzungen gemäß<br />

der Investorenvereinbarung fällig ist.<br />

Darüber hinaus sichert die ECE Development zu, dass das Budget für<br />

die Gesamtinvestitionskosten des Thier-Areals Dortmund unter<br />

Berücksichtigung aller derzeit bekannten Erträge und Kosten erstellt<br />

worden ist und dass diese Kosten in einer Wirtschaft lich -<br />

keitsrechnung zusammengefasst worden sind. Die ECE Development<br />

sichert insbesondere zu, dass folgende Kostenpositionen der<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnung insgesamt mit einer Gesamtsumme in<br />

Höhe von pauschal EUR 3,4 Mio. ausreichend in Ansatz gebracht<br />

worden sind: Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten,<br />

Mietausfallübernahme/Mieterträge, Erstattung aus Umlagen, Nicht<br />

abzugsfähige Umsatzsteuer, Grundbesitzabgaben, Gründungs- und<br />

Gesellschaftskosten, Rechtliche Beratung, Vorlaufkosten Geschäfts -<br />

besorgung sowie Mieteinnahmen vor Eröffnung. Wird von der<br />

Gesamt summe abgewichen, so stehen etwaige Minderkosten der<br />

ECE Development zu bzw. werden Mehrkosten durch die ECE<br />

Development ausgeglichen.<br />

Die ECE Development haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften, bei Mängelansprüchen ist ihr jedoch zunächst die Mög -<br />

lichkeit zur Nacherfüllung zu gewähren. Im Falle des Fehlschlagens<br />

der Nacherfüllung steht der Objekt KG jedoch das Recht zu,<br />

Minderung oder – nach ihrer Wahl – Rücktritt sowie bei Vorliegen<br />

der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen.<br />

Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der<br />

Objekt KG gegenüber der ECE Development sind nach Art und<br />

Umfang auf den Inhalt von der ECE Development abzuschließender<br />

Haftpflichtversicherungsverträge mit Deckungssummen je Versiche -<br />

rungsfall von EUR 3 Mio. für Sachschäden und EUR 3 Mio. für<br />

Vermögensschäden beschränkt. Diese Deckungssummen stehen<br />

zweifach für alle Versicherungsfälle während der Dauer des<br />

Versicherungsschutzes für das Thier-Areal Dortmund zur Verfügung.<br />

Für vom Versicherungsschutz nicht umfasste Schäden haftet die ECE<br />

Development bis zur Höhe von EUR 3 Mio. so lange, wie die ECE<br />

Development Leistungen aus dem Projektentwicklungsvertrag zu<br />

erbringen hat. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nur im Falle der<br />

einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und Schäden an<br />

Leben, Körper und Gesundheit haftet die ECE Development unbeschränkt.<br />

Mängelansprüche sowie vertragliche und gesetzliche Schaden -<br />

ersatzansprüche der Objekt KG gegen die ECE Development verjähren<br />

in drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der<br />

Objekt KG von der den Schaden verursachenden Pflichtverletzung.<br />

Abweichend hiervon verjähren Ansprüche wegen Kosten abwei -<br />

chungen, die sich aus der Unrichtigkeit der vorgenannten<br />

Zusicherung ergeben, soweit sich diese Zusicherung der ECE<br />

Development auch auf Steuern bezieht, in sechs Monaten ab dem<br />

Zeitpunkt, zu dem die jeweiligen Steuerbescheide der Objekt KG<br />

bestandskräftig geworden sind. Im Falle des Vorsatzes der ECE<br />

Development sowie bei Schadenersatzansprüchen, die auf der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,<br />

gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

Ist gegenüber der Objekt KG neben der ECE Development noch<br />

ein Dritter zur Erfüllung von Ansprüchen verpflichtet, so wird die<br />

Objekt KG diese zunächst gegenüber dem Dritten geltend machen.<br />

Eine Inanspruchnahme der ECE Development kann erst erfolgen,<br />

wenn und soweit die Ansprüche gegenüber dem Dritten nicht durchgesetzt<br />

werden konnten.<br />

Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.<br />

Weitere Angaben über das Anlageobjekt<br />

Weder der Prospektverantwortlichen Hamburg Trust noch den Grün -<br />

dungs gesellschaftern oder den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />

Fonds KG oder der Treuhandkommanditistin stand bzw. steht das<br />

Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu<br />

noch steht diesen Personen aus anderen Gründen eine dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt zu (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Mit Ausnahme der im Abschnitt „Finanzierung“ (siehe Seite 124 f.)<br />

beschriebenen Verpfändung der Gesellschaftsanteile an der Objekt<br />

KG durch die Fonds KG, der Abtretung des in der Investoren -<br />

vereinbarung vorgesehenen Ent nah me anspruches in Höhe von 4,0 %<br />

p. a. auf die geleisteten Komman diteinlagen durch die Fonds KG<br />

sowie der Verpfändung des Zeichner kontos bei der Hamburger<br />

Sparkasse AG, auf welchem das durch die Fonds KG eingeworbene<br />

Eigenkapital von den neu beitretenden Kommanditisten einzuzahlen<br />

ist bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen<br />

des Anlageobjekts (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV). Abgesehen von<br />

der Haftung der Gesellschafter (Seite 94), den Regelungen zum<br />

Ausscheiden aus der Fonds KG und dem Ausschluss von Gesellschaftern<br />

(Seite 97 f.) sowie den Beschränkungen bei der Übertragung<br />

von Gesellschaftsanteilen (Seite 98 f.) bestehen keine rechtlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlage -<br />

objekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Abs. 2<br />

Nr. 4 VermVerkProspV). Es bestehen keine tatsächlichen Beschrän -<br />

kungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />

VermVerkProspV). Zur Realisierung der Anlageziele und Umsetzung<br />

der Anlagepolitik sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV).<br />

Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt (die Beteiligung an der<br />

Objekt KG) gibt es nicht.<br />

127


Vertragsgesellschaften<br />

Struktur der wesentlichen Vertragspartner und Beteiligungen<br />

Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />

Fondsanbieterin<br />

Hamburg Trust HTG GmbH<br />

Platzierungsgarantin<br />

Anleger<br />

Treugeber und<br />

Direktkommanditist<br />

Hamburg Trust Asset<br />

Management HTAM GmbH<br />

Asset Managerin<br />

HTD4 Verwaltungs GmbH<br />

Komplementärin der Fonds KG<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />

HTB GmbH<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Fonds KG und der Objekt KG<br />

Hamburg Trust Treuhand<br />

HTT GmbH<br />

Treuhandkommanditistin<br />

GB Immobilien G.m.b.H.<br />

Coinvestor<br />

60,53 % Kommanditeinlage Objekt KG<br />

Geschäftsführende Kommanditistin der Objekt KG<br />

Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

Fonds KG<br />

39,47 % Kommanditeinlage Objekt KG<br />

PANTA Vierundsechzigste<br />

Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />

Komplementärin der Objekt KG<br />

ECE Development G.m.b.H. & Co. KG<br />

Projektentwicklung<br />

ECE Projektmanagement<br />

G.m.b.H. & Co. KG<br />

Objektverwaltung und Vermietung<br />

Standortsicherung<br />

Patronatsgeberin<br />

Kommanditgesellschaft PANTA<br />

Vierundsechzigste<br />

Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG<br />

(spätere voraussichtliche Firmierung:<br />

Neues Thier-Areal Dortmund<br />

G.m.b.H. & Co. KG)<br />

Objekt KG<br />

Eigentümerin der Immobilie<br />

ECE Achte Generalübernehmer<br />

G.m.b.H. & Co. KG<br />

Generalübernehmerin<br />

Hamburger Sparkasse AG<br />

Zwischenfinanzierungsgeberin<br />

Deutsche Genossenschafts-<br />

Hypothekenbank AG<br />

Dortmunder Volksbank eG still unterbeteiligt<br />

Sparkasse Dortmund<br />

Sparkasse Bochum<br />

Darlehensgeberin<br />

Dienstleistung<br />

Beteiligung<br />

128


Informationen zu den beteiligten<br />

Gesellschaften<br />

• Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

(„Fonds KG“)<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />

Tag der Eintragung: 30. Januar 2009<br />

Gründungsdatum: 30. Januar 2009<br />

Handelsregister: HR A 109632, Amtsgericht Hamburg<br />

Kommanditkapital: EUR 5.500,00 derzeit gezeichnet und<br />

eingezahlt<br />

Geplantes<br />

Kommanditkapital: EUR 65.000.000,00, davon entfallen<br />

EUR 5.000,00 auf die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin<br />

Komplementärin: HTD4 Verwaltungs GmbH ohne Einlage<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin:<br />

Treuhandkommanditistin:<br />

Kommanditisten:<br />

Aufgaben:<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />

HTB GmbH<br />

Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />

Weitere Kommanditisten werden<br />

aufgenommen, bis das Kommanditkapital<br />

EUR 65.000.000,00 beträgt.<br />

Emittent, Kommanditistin der Objekt KG<br />

• Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />

(Treuhandkommanditistin und Gründungsgesellschafterin<br />

der Fonds KG)<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Tag der Eintragung: 27. März 2007<br />

Handelsregister: HR B 100573, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH, Hamburg<br />

Geschäftsführer: Dr. Bernd Walter, Beim Strohhause 27,<br />

20097 Hamburg, Deutschland<br />

Oliver Brinks, Beim Strohhause 27,<br />

20097 Hamburg, Deutschland<br />

Aufgaben: Treuhandkommanditistin und<br />

Gründungsgesellschafterin der Fonds KG<br />

• Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />

(Geschäftsführende Kommanditistin und<br />

Gründungsgesellschafterin der Fonds KG)<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Tag der Eintragung: 22. Mai 2007<br />

Handelsregister: HR B 101107, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH, Hamburg<br />

Geschäftsführer<br />

ohne besondere<br />

Geschäftsbereiche:<br />

Aufgaben:<br />

Dr. Bernd Walter,<br />

Oliver Brinks<br />

Geschäftsanschrift sämtlich:<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg,<br />

Deutschland<br />

Geschäftsführende Kommanditistin und<br />

Gründungsgesellschafterin der Fonds KG<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Objekt KG<br />

• Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH<br />

(Gründungsgesellschafterin und ehemalige Komplementärin<br />

der Fonds KG)<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Tag der Eintragung: 17. April 2007<br />

Handelsregister: HR B 100733, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH, Hamburg<br />

Geschäftsführer ohne<br />

besondere<br />

Geschäftsbereiche:<br />

Aufgaben:<br />

Michael Arndt,<br />

Harald Pohl<br />

Geschäftsanschrift sämtlich:<br />

Beim Strohhause 27,<br />

20097 Hamburg, Deutschland<br />

ehemalige Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin (Komplementärin) und<br />

Gesellschafterin der Fonds KG<br />

129


Vertragsgesellschaften<br />

• HTD4 Verwaltungs GmbH<br />

(Komplementärin der Fonds KG)<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Tag der Eintragung: 9. Juli 2009<br />

Handelsregister: HR B 110135, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00 (eingezahlt)<br />

Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH, Hamburg<br />

Geschäftsführer ohne<br />

besondere<br />

Geschäftsbereiche: Michael Arndt, Beim Strohhause 27,<br />

20097 Hamburg, Deutschland<br />

Harald Pohl, Beim Strohhause 27,<br />

20097 Hamburg, Deutschland<br />

Prokuristen: Dr. Bernd Walter<br />

Dr. Katharina Leue<br />

Aufgaben: Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

(Komplementärin) der Fonds KG,<br />

organschaftliche Vertreterin der Fonds KG<br />

• Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste<br />

Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG<br />

spätere voraussichtliche Firmierung:<br />

Neues Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG („Objekt KG“)<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />

Tag der Eintragung: 20. September 2006<br />

Handelsregister: HR A 104516, Amtsgericht Hamburg<br />

Kommanditkapital: EUR 25.000,00 derzeit gezeichnet und<br />

eingezahlt<br />

Geplantes<br />

Kommanditkapital: EUR 123.000.000,00, davon entfallen<br />

EUR 48.548.000,00 auf die Fonds KG<br />

Komplementärin: PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft<br />

m.b.H. ohne Einlage<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin:<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />

HTB GmbH mit EUR 100 Hafteinlage<br />

Weitere<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin: GB Immobilien G.m.b.H. mit 60,53 %<br />

Kommanditistin: Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH<br />

& Co. KG mit 39,47 %<br />

Aufgaben: Eigentümerin der Immobilie in Dortmund<br />

• GB Immobilien G.m.b.H.<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Handelsregister: HR B 70386, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 990.000,00<br />

Gesellschafter: ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG<br />

Geschäftsführer: Karsten Hinrichs, Dr. Lothar Kappich,<br />

Frank Laurinat, Ute Jürgensen,<br />

Markus Lentzler, Robert Werber,<br />

Kai Heinemann<br />

Aufgaben: Geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Objekt KG<br />

• PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Handelsregister: HR B 98465, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00<br />

Geschäftsführer: Thomas Armbrust, Dr. Thomas Finne<br />

Aufgaben: Komplementärin der Objekt KG<br />

• Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Tag der Eintragung: 30. Januar 2007<br />

Handelsregister: HR B 99956, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 500.000,00<br />

Gesellschafter: MAIA Zweiunddreißigste<br />

Vermögensverwaltungs-GmbH<br />

später firmierend unter: HTH Hamburg<br />

Trust Holding GmbH, Berlin 60 %<br />

Dr. Seeler Verwaltungs GmbH,<br />

Hamburg 22 %<br />

Michael Arndt, Hamburg 6 %<br />

Harald Pohl, Hamburg 6 %<br />

Lutz Wiemer, Hamburg 3 %<br />

Dr. Bernd Walter, Hamburg 3 %<br />

Geschäftsführer: Dr. Joachim Seeler, Hamburg, Deutschland<br />

Harald Pohl, Hamburg, Deutschland<br />

Michael Arndt, Hamburg, Deutschland<br />

Prokuristen: Dr. Bernd Walter<br />

Dr. Katharina Leue<br />

Aufgaben: Anbieterin, Prospektverantwortung<br />

und Eigenkapitalvermittlung<br />

130


• Hamburg Trust HTG GmbH<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Tag der Eintragung: 27. August 2009<br />

Handelsregister: HR B 110679, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH, Hamburg<br />

Geschäftsführer: Dr. Bernd Walter, Hamburg, Deutschland<br />

Dr. Katharina Leue, Hamburg, Deutschland<br />

Aufgaben: Platzierungsgarantin<br />

• Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Tag der Eintragung: 6. Juni 2007<br />

Handelsregister: HR B 101272, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH, Hamburg<br />

Geschäftsführer: Dr. Joachim Seeler, Hamburg,<br />

Lutz Wiemer, Hamburg<br />

Aufgaben: Aufsicht und Qualitätskontrolle des<br />

Asset Managements<br />

• ECE Achte Generalübernehmer G.m.b.H. & Co. KG<br />

Sitz:<br />

Oststeinbek, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Im Hegen 2, 22113 Oststeinbek<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister: HR A 6011, Amtsgericht Lübeck<br />

Kommanditkapital: EUR 50.000,00<br />

Komplementärin: Verwaltung ECE Achte Generalübernehmer<br />

G.m.b.H. ohne Einlage<br />

Kommanditistin: GB Immobilien G.m.b.H.<br />

Aufgaben: Generalübernehmerin<br />

• ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister: HR A 92742, Amtsgericht Hamburg<br />

Kommanditkapital: EUR 42.000.000,00<br />

Komplementär: Klaus Schliebe, vertretungsberechtigt<br />

gemeinsam mit einem anderen persönlich<br />

haftenden Gesellschafter: Verwaltung ECE<br />

Projektmanagement G.m.b.H.<br />

Kommanditistin: Kommanditgesellschaft CURA<br />

Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co.<br />

Aufgaben: Objektverwaltung, Vermietung,<br />

Standortsicherung und Patronatsgeberin<br />

für die Generalübernehmerin<br />

• ECE Development G.m.b.H. & Co. KG<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister: HR A 103041, Amtsgericht Hamburg<br />

Kommanditkapital: EUR 50.000,00<br />

Komplementärin: Klaus Schliebe, vertretungsberechtigt<br />

gemeinsam mit einem anderen persönlich<br />

haftenden Gesellschafter: Verwaltung ECE<br />

Development G.m.b.H.<br />

Kommanditistin: ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG<br />

Aufgaben: Projektentwicklung<br />

• Hamburger Sparkasse AG<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Adolphsplatz 3, 20457 Hamburg<br />

Rechtsform: Aktiengesellschaft<br />

Handelsregister: HR B 80 691, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 1.000.000.000,00<br />

Vorstand:<br />

Dr. Harald Vogelsang (Vorsitzender),<br />

Reinhard Klein, Dr. Wolfgang Botschatzke,<br />

Jörg Wohlers, Frank Brockmann (stv.)<br />

Aufgaben:<br />

Darlehensgeberin der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

der Fonds KG<br />

• Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Rosenstr. 2, 20095 Hamburg<br />

Rechtsform: Aktiengesellschaft<br />

Handelsregister: HR B 5604, Amtsgericht Hamburg<br />

Stammkapital: EUR 90.000.000,00<br />

Vorstand:<br />

Hans Theo Macke, Manfred Salber,<br />

Dr. Georg Reutter<br />

Aufgaben:<br />

Darlehensgeberin der Objekt KG<br />

• Sparkasse Dortmund<br />

Sitz:<br />

Dortmund, Deutschland<br />

Geschäftsanschrift: Freistuhl 2, 44137 Dortmund<br />

Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Handelsregister: HR A 8970, Amtsgericht Dortmund<br />

Vorstand:<br />

Uwe Samulewicz (Vorsitzender), Guido Rohn,<br />

Norbert Wolf, Jörg Busatta<br />

Aufgaben:<br />

Darlehensgeberin der Objekt KG<br />

• Sparkasse Bochum<br />

Sitz:<br />

Geschäftsanschrift:<br />

Rechtsform:<br />

Handelsregister:<br />

Vorstand:<br />

Aufgaben:<br />

Bochum, Deutschland<br />

Dr.-Ruer-Platz, 44787 Bochum<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

HR A 3960, Amtsgericht Bochum<br />

Volker Goldmann (Vorsitzender),<br />

Karl Jochem Kretschmer, Jürgen Hohmann,<br />

Andreas Wilming<br />

Darlehensgeberin der Objekt KG<br />

131


Zeichnungshinweise<br />

1. Beitrittserklärung<br />

Senden Sie bitte Ihre Beitrittserklärung für eine Beteiligung an der<br />

Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG zusammen mit<br />

dem Bogen für die persönliche Identitätsprüfung gem. § 4 Abs. 3<br />

und 4 GwG (Anlage 1 zur Beitrittserklärung) vollständig ausgefüllt<br />

und unterzeichnet – auch hinsichtlich der Widerrufsbelehrung – an<br />

Ihren Berater oder direkt an:<br />

Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Tel.: 0 40/28 09 52-167, Fax: 0 40/28 09 52-499<br />

Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Beitritts erklä -<br />

rungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs registriert. Die<br />

Annahme der Beitrittserklärung wird schriftlich erklärt. Der Anleger<br />

erhält mit der Annahme der Beitrittserklärung eine Aufforderung, die<br />

gesamten 100 % seiner Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio (berechnet auf<br />

die gesamte Zeichnungssumme) zehn Bankarbeits tage (als „Bank -<br />

arbeitstage“ gelten Tage, an denen Geschäftsbanken in Hamburg für<br />

den Geschäftsverkehr geöffnet sind) nach Erhalt der Annahme -<br />

erklärung auf das Konto der Fonds KG, d. h. der Hamburg Trust HTG<br />

Deutschland 4 GmbH & Co. KG, zu überweisen bei der:<br />

Hamburger Sparkasse AG<br />

Konto-Nr.: 128 032 980 4<br />

BLZ: 200 505 50<br />

SWIFT: HASPDEHHXXX<br />

Der Anleger nimmt ab dem letzten Tag des Monats der vollständigen<br />

Einzahlung seiner Pflichteinlagen (zuzüglich Agio) an dem Ergebnis<br />

der Fonds KG teil. Sofern der Anleger 100 % seiner Pflichteinlage<br />

zzgl. 5 % Agio bis spätestens 30. Oktober 2011 auf das Konto der<br />

Gesellschaft überweist, erhält er eine Vorabauszahlung für den Zeit -<br />

raum ab dem Eingang der Zahlung bis zum 15. November 2011 in<br />

Höhe von 3,5 % p. a. bezogen auf die vorzeitig eingezahlte Pflicht -<br />

einlage ohne Berücksichtigung des Agios. Die Vorabauszahlung<br />

erfolgt jeweils bis Ende März des Folgejahres, erstmalig im<br />

Dezember 2010. Die Funktion der Zahlstelle übernimmt hierbei die<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH. Hinsichtlich<br />

einer detaillierten Darstellung der Zahlungsmodalitäten wird auf<br />

Seite 90 (Ziff. 4.1 „Beitritt von Kommanditisten und Pflichtein lagen“)<br />

verwiesen.<br />

2. Bankverbindung für Auszahlungen<br />

Auszahlungen der Fonds KG erfolgen in EUR und werden auf ein für<br />

den Anleger geführtes EUR-Konto überwiesen. Dieses gilt für den<br />

Zahlungsverkehr so lange, bis der Fonds KG gegebenenfalls eine<br />

andere Bankverbindung mitgeteilt wird.<br />

3. Handelsregister<br />

Für eine Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister ist der<br />

Anleger verpflichtet, der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH &<br />

Co. KG nach Annahme seiner Beitrittserklärung eine Vollmachts -<br />

urkunde zu übergeben, deren Unterschrift notariell beglaubigt sein<br />

muss. Die Kosten der Beglaubigung und der Veröffentlichung im<br />

Handelsregister trägt der Kommanditist. Die Hamburg Trust HTG<br />

Deutschland 4 GmbH & Co. KG wird die Anmeldung zum Handels -<br />

register vornehmen.<br />

4. Prospektaufstellungsdatum<br />

Prospektaufstellungsdatum ist der 2. September 2009.<br />

5. Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und Möglichkeit<br />

des Beitritts (Beginn des öffentlichen Angebots)<br />

Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage und der Beitritt zur<br />

Fonds KG sind erst nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />

möglich.<br />

Die Veröffentlichung des Verkaufsprospekts erfolgt dadurch, dass in<br />

einem überregionalen Börsenpflichtblatt bekannt gemacht wird, dass<br />

der Verkaufsprospekt bei der im Verkaufsprospekt benannten Zahl -<br />

stelle zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird (§ 9 Abs. 2<br />

Verkaufsprospektgesetz). Der Verkaufsprospekt muss gemäß § 9<br />

Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz mindestens einen Werktag vor dem<br />

öffentlichen Angebot veröffentlicht worden sein.<br />

6. Checkliste<br />

Folgende Unterlagen/Informationen sind vom Anleger einzureichen:<br />

• Beitrittserklärung, Mindestzeichnungssumme EUR 10.000 (es<br />

steht im Ermessen der Treuhandkommanditistin, auch geringere<br />

Zeichnungssummen zuzulassen)<br />

• Anlage 1 zur Beitrittserklärung: Bogen für persönliche Identitäts -<br />

prüfung gem. § 4 Abs. 3 und 4 GwG mit Legitimation<br />

• Notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht, falls der<br />

Anleger als Kommanditist beitreten möchte<br />

132


Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Paragraph<br />

Seite<br />

§ 1 Firma und Sitz 134<br />

§ 2 Gesellschaftszweck 134<br />

§ 3 Dauer und Geschäftsjahr 134<br />

§ 4 Gesellschafter und Gesellschaftskapital 134<br />

§ 5 Treuhandkommanditistin, Treugeber und Kommanditisten 135<br />

§ 6 Gesellschafterkonten 136<br />

§ 7 Erbringung der Einlagen 137<br />

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung 137<br />

§ 9 Informations- und Kontrollrechte 139<br />

§ 10 Ausschluss der Nachschusspflicht und Wettbewerbsbeschränkung 139<br />

§ 11 Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung 140<br />

§ 12 Jahresabschluss 141<br />

§ 13 Ergebnisverteilung, Entnahme von Liquiditätsüberschüssen 142<br />

§ 14 Vergütungen der Komplementärin 143<br />

§ 15 Vergütung der Geschäftsführenden Kommanditistin 143<br />

§ 16 Vergütung der Treuhandkommanditistin 143<br />

§ 17 Verfügungen über Kommanditanteile 143<br />

§ 18 Kündigung 144<br />

§ 19 Ausscheiden und Ausschluss von Gesellschaftern 144<br />

§ 20 Tod eines Gesellschafters 145<br />

§ 21 Auseinandersetzungsguthaben, Abfindung 145<br />

§ 22 Liquidation 146<br />

§ 23 Haftung der Gesellschafter untereinander 146<br />

§ 24 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren 146<br />

§ 25 Salvatorische Klausel, Zugang, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Kosten 146<br />

133


Gesellschaftsvertrag<br />

Dieser Gesellschaftsvertrag („Vertrag“) wurde am 6. August 2009<br />

zwischen<br />

(1) HTD4 Verwaltungs GmbH,<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg,<br />

(2) Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH,<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg,<br />

(3) Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH,<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

– die Personen (1) bis (3) werden im Folgenden auch „Gesell -<br />

schafter“ genannt –<br />

geschlossen.<br />

Die Gesellschafter sind sämtliche Gesellschafter der Hamburg Trust<br />

HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer<br />

HR A 109632 (nachfolgend als die „Gesellschaft“ bezeichnet).<br />

Mit Vertrag vom 10. Juli 2009 ist die Gründungsgesellschafterin<br />

Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH, Beim Strohhause 27,<br />

20097 Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin aus der<br />

Gesellschaft ausgeschieden und die HTD4 Verwaltungs GmbH als<br />

neue persönlich haftende Gesellschafterin eingetreten.<br />

Die Gesellschafter fassen den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />

gemäß den nachfolgenden Bestimmungen mit Wirkung zum heutigen<br />

Tage vollständig neu.<br />

§ 1 Firma und Sitz<br />

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

(2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

(1) Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung als Kommanditistin<br />

an der PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft<br />

m.b.H. & Co. KG (nachfolgend „Objekt KG“) mit einer voraussichtlichen<br />

Pflichteinlage in Höhe von EUR 48.508.630 und<br />

einer Hafteinlage in Höhe von EUR 39.370 (entspricht 39,47 %<br />

des Gesellschaftskapitals der Objekt KG).<br />

Komplementärin der Objekt KG ohne Beteiligung am Kapital ist<br />

die PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />

Weitere Kommanditisten der Objekt KG sind die Hamburg<br />

Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH ohne Pflichteinlage<br />

und mit einer Hafteinlage von EUR 100 und die GB Immobilien<br />

G.m.b.H. mit einer voraussichtlichen Pflichteinlage in Höhe<br />

von EUR 74.391.370 und einer Hafteinlage in Höhe von<br />

EUR 60.530.<br />

(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen und<br />

Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den<br />

Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern,<br />

bzw. die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich<br />

oder dienlich sind. Die Gesellschaft kann diese Handlungen<br />

und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen<br />

lassen.<br />

(3) Zweck der Objekt KG sind die Errichtung eines Einzelhandelsund<br />

Dienstleistungszentrums in Dortmund und dessen Ver -<br />

mietung und Verpachtung sowie alle damit zusammenhän -<br />

genden Geschäfte. Die Tätigkeit der Objekt KG ist beschränkt<br />

auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und<br />

Kapitalvermögens.<br />

§ 3 Dauer und Geschäftsjahr<br />

(1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 Gesellschafter und Gesellschaftskapital<br />

(1) Persönlich haftende Gesellschafterin, im Folgenden „Komple -<br />

mentärin“ genannt, ist die HTD4 Verwaltungs GmbH. Sie er -<br />

bringt keine Einlage und ist am Kapital der Gesellschaft nicht<br />

beteiligt.<br />

(2) Geschäftsführende Kommanditistin und Gründungs gesell -<br />

schafterin ist die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />

HTB GmbH, im Folgenden „Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin“ genannt, mit einer Pflichteinlage von EUR 5.000 bei<br />

einer eingetragenen Hafteinlage von EUR 500.<br />

(3) Treuhandkommanditistin und weitere Gründungs gesell -<br />

schafterin ist die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH, im<br />

Folgenden „Treuhandkommanditistin“ genannt, mit einer<br />

Pflichteinlage von derzeit EUR 500 bei einer eingetragenen<br />

Hafteinlage von EUR 50.<br />

(4) Das Gesellschaftskapital (Pflichteinlagen) soll zur Durch -<br />

führung des Gesellschaftszwecks durch Erhöhung der<br />

Pflichteinlage der Treuhandkommanditistin oder durch direkte<br />

Aufnahme weiterer Kommanditisten um bis zu EUR 64.995.000<br />

auf bis zu EUR 65.000.000 erhöht werden. Die eingetragene<br />

134


Haftsumme wird in gleichem Maße erhöht, sodass Pflicht -<br />

einlagen und eingetragene Haftsumme stets im Verhältnis<br />

EUR 10 : EUR 1 stehen. Die eingetragene Haftsumme wird<br />

demgemäß insgesamt um bis zu EUR 6.499.500 auf bis zu<br />

EUR 6.500.000 erhöht werden.<br />

(5) Im Rahmen der vorgesehenen Erhöhung des Gesell schafts -<br />

kapitals ist die Treuhandkommanditistin nach Maß gabe des<br />

Abs. 7 und des § 5 Abs. 5 und 6 berechtigt und unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, entweder<br />

ihre derzeitige Pflichteinlage von EUR 500 aus von als<br />

Treugeber beitretenden Anlegern aufzubringenden Mitteln auf<br />

einen Betrag von bis zu EUR 64.995.000 – unter entsprechender<br />

Erhöhung der gemäß Abs. 4 einzutragenden Hafteinlage<br />

auf bis zu EUR 6.499.500 – zu erhöhen bzw. alternativ hierzu<br />

Anleger direkt als Kommanditisten mit Pflichteinlagen bis zur<br />

Höhe des vorgenannten Erhöhungsbetrages – und ebenfalls<br />

unter entsprechender Erhöhung der gemäß Abs. 4 einzutragenden<br />

Hafteinlage – in die Gesellschaft aufzunehmen oder einen<br />

Dritten zur Wahrnehmung dieser Aufgabe zu bevollmächtigen.<br />

Die Treuhandkommanditistin kann Beteiligungsangebote von<br />

Anlegern in freiem Ermessen ganz oder teilweise zurück -<br />

weisen. Die Einwerbungsphase endet am 31. Dezember 2010.<br />

Sie kann durch entsprechende Erklärung der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin um einen Zeitraum von bis zu zwölf<br />

Monaten verlängert werden. Die in Abs. 3 genannte Einlage<br />

der Treuhandkommanditistin von EUR 500 wird im Laufe der<br />

Einwerbungsphase auf Treugeber übertragen und sodann<br />

lediglich treuhänderisch gehalten. Die übrigen Gesellschafter<br />

erteilen hierzu schon jetzt ihre Zustimmung.<br />

(6) Pflichteinlagen von Kommanditisten – ausgenommen die der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhand kom -<br />

man ditistin – müssen mindestens EUR 10.000 bei einer einzutragenden<br />

Hafteinlage von EUR 1.000 betragen, soweit sich<br />

aus § 17 Abs. 4 nicht etwas anderes ergibt; höhere Pflicht -<br />

einlagen müssen ein ganzzahliges Vielfaches von EUR 1.000<br />

ausmachen. Die Treuhandkommanditistin kann Beteiligungen<br />

mit geringerer Pflichteinlage zulassen, wobei in diesem Fall<br />

eine Pflichteinlage mindestens EUR 5.000 bei einer einzu -<br />

tragenden Hafteinlage von EUR 500 zu betragen hat. Pflicht -<br />

einlagen und einzutragende Hafteinlagen haben stets im<br />

Verhältnis von EUR 10 : EUR 1 zueinander zu stehen.<br />

(7) Mit Ausnahme der Geschäftsführenden Kommanditistin und<br />

der Treuhandkommanditistin (soweit letztere noch auf eigene<br />

Rechnung an der Gesellschaft beteiligt ist) haben die<br />

Kommanditisten zusätzlich zu ihren Pflichteinlagen ein Agio<br />

von 5 % der jeweiligen Pflichteinlage zu zahlen.<br />

(8) Die Pflichteinlagen können ohne Änderung des Gesell schafts -<br />

vertrages durch Entnahme von Liquidität (vgl. § 13) unter<br />

Wahrung des Verhältnisses der Pflichteinlagen zueinander bis<br />

auf die Höhe der Hafteinlagen zurückgeführt werden.<br />

(9) Für den Fall, dass keine Beteiligung von Anlegern als Treu -<br />

geber erfolgt, kann die Kommanditbeteiligung der Treuhand -<br />

komman ditistin ohne Erfordernis einer Genehmigung gemäß<br />

§ 17 Abs. 3 an einen Anleger als Kommanditisten übertragen<br />

werden bzw. kann die Treuhandkommanditistin aus der Gesell -<br />

schaft ausscheiden. § 5 Abs. 1 bis 3 dieses Gesellschafts -<br />

vertrages sind in diesem Fall gegenstandslos. Eine Vergütung<br />

gemäß § 16 ist in diesem Fall nicht zu zahlen. Etwaige nach<br />

diesem Gesellschaftsvertrag von der Treuhandkommanditistin<br />

wahrzunehmende Aufgaben werden in diesem Fall durch die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin wahrgenommen.<br />

(10) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, seine gesetzlichen<br />

Pflichten nach dem Geldwäschegesetz („GwG“) zu erfüllen,<br />

insbesondere zusammen mit seiner Beitrittserklärung die zur<br />

Durchführung der Identitätsprüfung nach § 4 Abs. 3 und 4 GwG<br />

erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen beizubringen.<br />

Kommt ein Kommanditist seinen geldwäscherechtlichen<br />

Pflichten nach dem GwG nicht nach, kann die Geschäfts füh -<br />

rende Kommanditistin nach ihrer Wahl nach Mahnung und<br />

Nachfristsetzung diesen Kommanditisten aus der Gesellschaft<br />

ausschließen. Die Geschäftsführende Kommanditistin wird<br />

hierzu von den übrigen Gesellschaftern ausdrücklich und un -<br />

widerruflich bevollmächtigt.<br />

§ 5 Treuhandkommanditistin, Treugeber und<br />

Kommanditisten<br />

(1) Die Treuhandkommanditistin wird mit den Treugebern nach<br />

einheitlichem Muster Treuhandverträge schließen. Sie er -<br />

wirbt, hält und verwaltet die Einlage treuhänderisch für die<br />

Treugeber, jeweils nach Maßgabe dieser Treuhandverträge.<br />

Den Gesellschaftern ist bekannt, dass die Treuhand kom man -<br />

ditistin insoweit zwar im eigenen Namen, jedoch als<br />

Treuhänder für fremde Rechnung an der Gesellschaft beteiligt<br />

ist und ihre Einlage für die Treugeber halten wird. Die<br />

Treuhandkommanditistin wird ihre Gesellschafterrechte insoweit<br />

ausschließlich im Interesse der Treugeber ausüben.<br />

Grundsätzlich sind vor Ausübung des Stimmrechts bei<br />

Gesellschafterbeschlüssen der Gesellschaft von der Treu -<br />

handkommanditistin – schriftlich zu erteilende – Wei sungen<br />

der Treugeber zu beachten, in welcher Weise die Treu hand -<br />

kommanditistin ihr Stimmrecht ausüben soll, wenn der<br />

Treugeber nicht selbst an der Gesellschafterversammlung bzw.<br />

an dem schriftlichen Abstimmungsverfahren teilnimmt.<br />

Werden Weisungen durch den Treugeber nicht erteilt, ist die<br />

Ausübung des auf den treuhänderisch gehaltenen Anteil des<br />

Treugebers an der Einlage entfallenden Stimmrechts durch die<br />

Treuhandkommanditistin ausgeschlossen; die Treuhand kom -<br />

man ditistin wird sich insofern der Stimme enthalten. Der<br />

Treuhand kommanditistin wird bei Abstimmungen eine gespaltene<br />

Stimmabgabe entsprechend den Beteiligungen ihrer<br />

Treugeber gestattet.<br />

135


Gesellschaftsvertrag<br />

(2) Die Treugeber werden im Innenverhältnis wie Kommanditisten<br />

behandelt. Der Gesellschaftsvertrag gilt insofern entsprechend,<br />

sollte in dem Treuhandvertrag nichts anderes geregelt<br />

sein. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesell -<br />

schaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an einem Auseinan -<br />

dersetzungsguthaben und einem Liquidationserlös sowie für<br />

die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte, insbesondere der<br />

Stimm- und Teilnahmerechte.<br />

(3) Die Treugeber sind berechtigt, neben den Gesellschaftern an<br />

den Gesellschafterversammlungen bzw. am schriftlichen<br />

Abstim mungsverfahren teilzunehmen und das auf ihre Beteili -<br />

gung entfallende Stimmrecht sowie die einem Komman -<br />

ditisten nach dem Gesetz und diesem Gesellschaftsvertrag<br />

zustehenden Kontroll- und sonstigen Rechte ebenso wie die<br />

direkt beigetretenen Kommanditisten unmittelbar selbst oder<br />

durch einen bevollmächtigten Dritten nach der Regelung des<br />

§ 11 Abs. 11 auszuüben. Hierzu sind sie jeweils durch die<br />

Treuhandkommanditistin ermächtigt.<br />

(4) Die direkt beitretenden Kommanditisten sind verpflichtet, der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin formgerechte Handels -<br />

register vollmachten über den Tod hinaus für Handelsregister -<br />

anmeldungen und -abmeldungen jeglicher Art gemäß einem<br />

von der Geschäftsführenden Kommanditistin zur Verfügung zu<br />

stellenden Mustertext zu erteilen. Die damit und mit der<br />

Anmeldung zum Handelsregister sowie der Eintragung in das<br />

Handelsregister verbundenen Kosten trägt der Kommanditist.<br />

(5) Die direkt beitretenden Kommanditisten treten der Gesell -<br />

schaft im Außenverhältnis unter der aufschiebenden Bedin -<br />

gung (§ 158 Abs. 1 BGB) der Eintragung ihrer Hafteinlage in<br />

das Handelsregister bei. Sie sind in der Zeit zwischen An -<br />

nahme der Beitrittserklärung bis zu ihrer Eintragung im<br />

Handelsregister bereits als atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch<br />

beteiligt. Dieser Gesellschaftsvertrag findet<br />

bereits für diesen Zeitraum entsprechende Anwendung. Die<br />

Haftung ist während dieses Zeitraums auf die übernommene<br />

Kommanditeinlage begrenzt. Mit der Eintragung im Handels -<br />

register wandelt sich die atypisch stille Beteiligung in eine<br />

Kommanditbeteiligung um.<br />

(6) Die Treuhandkommanditistin ist zur Entgegennahme von<br />

Beitrittserklärungen ermächtigt.<br />

(7) Die Treuhandkommanditistin führt über alle Kommanditisten<br />

ein Register mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />

Daten. Insbesondere werden in das Register eingetragen:<br />

Firma und Registernummer oder Name, Vorname, Staatsange -<br />

hörig keit, Anschrift, Bankverbindung, Geburtsdatum, Geburts -<br />

ort, Beruf, Finanzamt und Steuernummer. Jeder Kommanditist<br />

erhält bei Annahme seiner Beitrittserklärung durch die<br />

Treuhandkommanditistin von der Treuhandkommanditistin<br />

eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung seiner<br />

Beteili gung in dieses Register.<br />

Die Kommanditisten haben keinen Anspruch darauf, dass die<br />

Treuhandkommanditistin ihnen Angaben über die übrigen<br />

Kommanditisten macht. Die Treuhandkommanditistin ist<br />

berech tigt, Angaben aus dem Register offen zu legen, falls die<br />

Offenlegung gegenüber dem zuständigen Finanzamt, dem das<br />

Investitionsvorhaben der Gesellschaft finanzierenden Kredit -<br />

institut oder einem anderen Kreditinstitut im Zusammenhang<br />

mit der Eigenkapitalfinanzierung erfolgt. Gegenüber den als<br />

Beratern der Gesellschaft tätig werdenden Personen, die<br />

gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, ist die<br />

Treuhandkommanditistin ebenso zur Offenlegung von Daten<br />

aus dem Register berechtigt.<br />

Die Kommanditisten nehmen zustimmend davon Kenntnis,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten<br />

auf EDV-Anlagen der Gesellschaft, ihrer Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, der Treuhandkommanditistin bzw. einer an -<br />

deren, mit der Gesellschaftsverwaltung beauftragten Person<br />

gespeichert werden. Die gespeicherten Daten werden nur zur<br />

rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benutzt. Einsicht in die<br />

Daten dürfen nur die für die Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin, die Treuhandkommanditistin und die für die Hamburg<br />

Trust Grundvermögen und Anlage GmbH – als Vertriebspartner<br />

– tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen sowie ferner<br />

solche Dritte, welche die Gesellschaft mit der Erledigung<br />

ihrer Aufgaben beauftragt. Diese Personen sind zur vertrau -<br />

lichen Behandlung der Daten verpflichtet.<br />

(8) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die Durchführung<br />

der zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach dem GwG<br />

er forderlichen Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GwG auf die<br />

Ham burg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH zu übertragen.<br />

§ 6 Gesellschafterkonten<br />

(1) Die Pflichteinlagen werden auf dem Kapitalkonto I verbucht.<br />

Es ist unveränderlich und maßgebend für die Rechte der<br />

Kommanditisten, sofern in diesem Vertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist. Auf dem Kapitalkonto II werden Gewinne und<br />

Verluste gebucht. Auf dem Kapitalkonto III werden die Entnah -<br />

men (gemäß § 13 Abs. 5) gebucht. Die Kapitalkonten werden<br />

nicht verzinst.<br />

(2) Für den Leistungsverkehr und sonstigen Abrechnungsverkehr<br />

zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten sowie der<br />

Komplementärin wird jeweils ein gesondertes Verrechnungs -<br />

konto geführt.<br />

136


§ 7 Erbringung der Einlagen<br />

(1) Die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhand -<br />

kommanditistin werden ihre Pflichteinlagen spätestens bis<br />

zum 31. Juli 2009 einzahlen.<br />

(2) Die Kommanditisten, die der Gesellschaft beitreten, haben die<br />

Einzahlung ihrer Pflichteinlage und des Agios wie folgt vorzunehmen:<br />

a) 100 % ihrer jeweiligen Pflichteinlage zuzüglich 5 % Agio<br />

(berechnet auf die gesamte Pflichteinlage) zehn Bank -<br />

arbeitstage (als „Bankarbeitstage gelten Tage, an denen<br />

Geschäftsbanken in Hamburg für den Geschäftsverkehr<br />

geöffnet sind) nach Erhalt der Annahmeerklärung ihres<br />

Beitritts.<br />

Die Pflichteinlagen zuzüglich Agio sind zu den jeweils<br />

maßgeblichen vorgenannten Terminen auf das Konto der<br />

Gesellschaft 1280329804, BLZ 200 505 50, SWIFT<br />

HASPDEHHXXX, bei der Hamburger Sparkasse AG ein -<br />

zuzahlen.<br />

(3) Im Falle des Verzuges ist die Gesellschaft berechtigt, dem<br />

beitretenden Kommanditisten Verzugszinsen in Höhe von<br />

5 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1<br />

BGB) zu berechnen.<br />

(4) Erfüllt ein Kommanditist seine Pflicht zur Zahlung von<br />

Pflichteinlage und Agio zu einem Einzahlungstermin nicht oder<br />

nicht in voller Höhe, kann die Geschäftsführende Kom man -<br />

ditistin nach ihrer Wahl nach Mahnung und Nachfristsetzung<br />

den Kommanditisten aus der Gesellschaft ausschließen. Die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin wird hierzu von den übrigen<br />

Gesellschaftern ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt.<br />

Ebenso ist die Treuhandkommanditistin gemäß den<br />

Bestimmungen des Treuhandvertrages berechtigt, das Treu -<br />

handverhältnis mit dem Treugeber für den Fall der Nicht- oder<br />

Teilerfüllung der Einzahlungsverpflichtung nach Mahnung und<br />

Nachfristsetzung zu kündigen.<br />

(5) Die Gesellschaft kann verlangen, dass der gemäß vorstehend<br />

Abs. 4 aus der Gesellschaft ausgeschlossene Kommanditist<br />

der Gesellschaft die durch die Nichterfüllung entstandenen<br />

Schäden ersetzt. Der Schaden wird vorbehaltlich eines nachgewiesenen<br />

höheren Schadens pauschal mit 10 % der nicht<br />

erfüllten Pflichteinlage berechnet. Dem Kommanditisten bleibt<br />

der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Bereits<br />

geleistete Einlagen können mit dem vorbezeichneten<br />

Schadens ersatzanspruch verrechnet werden. Ein eventuell<br />

ver blei bendes Restguthaben wird an den betreffenden Kom -<br />

man ditisten erst dann ausgezahlt, wenn neue Kommanditisten<br />

oder Treugeber mit mindestens gleich hoher Zeichnungs -<br />

summe in die Gesellschaft eingetreten sind und diese Ver -<br />

pflichtung erfüllt haben.<br />

(6) Sämtliche Forderungen der Gesellschaft gegen einen<br />

Kommanditisten können mit Ansprüchen des Kommanditisten<br />

gegen die Gesellschaft – z. B. des Anspruchs auf Gewinn -<br />

entnahme oder Entnahme von Liquiditätsüberschüssen gem.<br />

§ 13 – verrechnet werden.<br />

(7) Wenn und soweit die Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH oder ein mit dieser verbundenes Unter nehmen<br />

aus der mit ihr abgeschlossenen Platzierungs garantie in An -<br />

spruch genommen wird (§ 8 Abs. 5 lit. f)), ist ihre Zahlungs -<br />

verpflichtung auf die Höhe der Pflichteinlage (d. h. ohne Agio)<br />

beschränkt.<br />

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Die Vertretung der Gesellschaft obliegt der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin und wird durch deren jeweilige<br />

Geschäfts führung wahrgenommen. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Zur Ge -<br />

schäfts führung ist allein die Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmannes. Die Komplementärin als gesetzliche<br />

Vertreterin der Gesellschaft erteilt der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin mit Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages<br />

Vollmacht, die Gesellschaft in allen Geschäften zu vertreten.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist für Geschäfte mit<br />

der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit. Die Komplementärin ist verpflichtet, der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin auf deren Verlangen jederzeit eine<br />

entsprechende Vollmachtsurkunde auch in separater Urkunde<br />

und in notarieller Form zu erteilen. Die Komplementärin ist von<br />

der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin unterrichtet die übrigen Kommanditisten,<br />

Treugeber und die Komplementärin laufend über wesentliche<br />

Geschäftsvorfälle. Darüber hinaus informiert sie die übrigen<br />

Kommanditisten und die Komplementärin unverzüglich über<br />

alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle.<br />

(2) Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164<br />

HGB ist ausgeschlossen. Folgende Rechtsgeschäfte und Hand -<br />

lungen bedürfen im Innenverhältnis der Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung:<br />

a) der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Be -<br />

tei li gungen an anderen Unternehmen sowie der<br />

Abschluss von Verträgen, die eine Beteiligung Dritter<br />

an den Ergebnissen der Gesellschaft zum Gegenstand<br />

haben;<br />

b) die Gewährung von Darlehen, die Übernahme von<br />

Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungs -<br />

erklärungen von mehr als insgesamt EUR 2,50 Mio.; aus-<br />

137


Gesellschaftsvertrag<br />

genommen von dieser Zustimmungspflicht sind etwaige<br />

Darlehen an die Objekt KG;<br />

c) die Aufnahme bzw. die Inanspruchnahme von Darlehen in<br />

Höhe von mehr als insgesamt EUR 2,50 Mio., ausgenommen<br />

des in Abs. 6 genannten Darlehens;<br />

d) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten;<br />

e) die Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten, der<br />

Abschluss von Dienstverträgen mit leitenden Mitarbei -<br />

tern, die Gewährung von Einzelvollmachten über den<br />

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes hinaus<br />

sowie Pensionszusagen; die Erteilung einer General -<br />

vollmacht an die Geschäftsführende Kommanditistin ist<br />

hingegen ohne Zustimmung der Gesellschafter -<br />

versammlung durch die Komplementärin und – soweit<br />

vorhanden – die Treuhandkommanditistin möglich;<br />

f) Geschäfte aller Art mit sich selbst sowie mit<br />

Mitgesellschaftern, ausgenommen der Abschluss von<br />

Verträgen gemäß Abs. 5;<br />

g) der Verkauf oder die Übertragung des gesamten oder<br />

eines wesentlichen Teils des Gesellschaftsvermögens<br />

oder die Einräumung eines Rechtes daran;<br />

h) Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen und für die Gesell -<br />

schaft von besonderer Bedeutung sind. Der Abschluss<br />

von Verträgen mit einem Volumen von insgesamt nicht<br />

mehr als EUR 2,5 Mio. gilt nicht als über den gewöhn -<br />

lichen Geschäftsbetrieb hinausgehend und ist zustimmungsfrei<br />

möglich;<br />

i) die Zustimmung der Gesellschaft im Rahmen von Gesell -<br />

schafterbeschlüssen der Objekt KG zu folgenden Rechts -<br />

geschäften und Handlungen der Objekt KG:<br />

(i) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grund -<br />

stücken und grundstücksgleichen Rechten, mit Aus -<br />

nahme von Geschäften sowie Grund dienstbarkeiten,<br />

Baulasten, Arrondierungen etc., die zum Betrieb des<br />

Grundstücks erforderlich sind;<br />

(ii) Herstellung, Anschaffung und Veräußerung von<br />

sons tigen Gegenständen des Anlagevermögens;<br />

(iii) Aufnahme und außerplanmäßige Rückführung von<br />

Darlehen;<br />

(iv) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähn -<br />

lichen Verpflichtungen zur Sicherung von Verbind -<br />

lichkeiten Dritter;<br />

(v) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen;<br />

(vi) Übertragung der Verwaltung des Objekts auf andere<br />

Gesellschaften als die ECE Projektmanagement<br />

G.m.b.H. & Co. KG oder eine ihrer Tochter gesell -<br />

schaften;<br />

(vii) Aufhebung und/oder Änderung der Dienst -<br />

leistungsverträge bzw. Mietverträge (Vereinbarung<br />

über die Erbringung von Projektentwick lungs -<br />

leistungen, Vermietungsvertrag, Generalüber neh -<br />

mer vertrag, Geschäftsbesorgungs vertrag, Standort -<br />

siche rungsvereinbarung, Parkhaus-Mietvertrag,<br />

Mietvertrag Mallflächen, Gestattungsvereinbarung<br />

Markthalle und Vergütungsvereinbarung Markt -<br />

halle). Soweit sich der Auftragnehmer bzw. Mieter<br />

dieser Verträge im Rahmen seiner zustimmungs -<br />

freien Geschäfts- und Rechtshandlungsbefugnisse<br />

bewegt, bedarf dieser Rahmen auch nicht der<br />

Zustimmung der Gesellschaft;<br />

(viii) Vergleichs-, Verzichts-, Anerkenntnis- oder Stun -<br />

dungs erklärungen im Zusammenhang mit An -<br />

sprüchen und sonstigen Rechten der Objekt KG<br />

gegenüber dem Generalübernehmer sowie vergleichbare<br />

Erklärungen im Zusammenhang mit dem<br />

Generalübernehmervertrag, die dazu führen können,<br />

dass Ansprüche oder sonstige Rechte der Objekt KG<br />

gegen den Generalübernehmer nicht mehr oder nur<br />

erschwert geltend gemacht werden können, sofern<br />

die Summe solcher Ansprüche und sonstigen<br />

Rechten einen Betrag von insgesamt EUR 2.500.000<br />

überschreitet oder voraussichtlich überschreiten<br />

wird.<br />

Bei den vorstehend unter (i) bis (vii) aufgeführten Geschäften<br />

ist die Zustimmung nur erforderlich, soweit diese Geschäfte<br />

jeweils insgesamt den Betrag von EUR 2.500.000 übersteigen.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist auch ohne Zustim -<br />

mung der Gesellschafterversammlung berechtigt, die Zustim -<br />

mung seitens der Gesellschaft für die in vorstehendem § 8<br />

Abs. 2 lit. i) genannten Rechtsgeschäfte und Handlungen der<br />

Objekt KG zu erklären oder zu versagen oder die Komple -<br />

mentärin mit der Abgabe der Zustimmung oder Versagung zu<br />

beauftragen, wenn ein Notfall vorliegt.<br />

(3) Für die zur Durchführung der Investition gemäß dem Investi -<br />

tions plan erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen<br />

gilt die Zustimmung der Gesellschafterversammlung als<br />

erteilt. Die Vergütungen für die vorgenannten Leistungen<br />

dürfen jeweils den im Investitionsplan vorgesehenen Rahmen<br />

nicht überschreiten.<br />

138


(4) Die Komplementärin ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft<br />

die mit der GB Immobilien G.m.b.H., der PANTA Vierund -<br />

sechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. und der Hamburg<br />

Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH am 24. Juni 2009<br />

abgeschlossene Investorenvereinbarung zum Objekt Neues<br />

Thier-Areal Dortmund über den Erwerb einer Minderheits -<br />

beteiligung von rund 39,47 % an der Objekt KG („Investoren -<br />

vereinbarung“) durchzuführen.<br />

(5) Die Komplementärin ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft<br />

mit Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />

und/oder deren Konzerngesellschaften, insbesondere mit sich<br />

selbst und der Geschäftsführenden Kommanditistin Verträge<br />

abzuschließen, in denen sich diese verpflichten, nachfolgende<br />

Leistungen gegenüber der Gesellschaft zu erbringen:<br />

a) Beteiligungsvermittlungsvertrag zwischen der Gesell -<br />

schaft und der Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH zur Suche, Auswahl und Prüfung von geeigneten<br />

Fondsobjekten bzw. Beteiligungsgesellschaften für<br />

die Gesellschaft nebst Koordination und Mitwirkung an<br />

den Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife sowie<br />

Vorbereitung der Vertragsentwürfe und Koordination der<br />

Vertragsverhandlungen mit den spezialisierten Beratern;<br />

b) Konzeptionsvertrag zwischen der Gesellschaft und der<br />

Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH zwecks<br />

Erstellung eines Beteiligungskonzeptes;<br />

c) Eigenkapitalbeschaffungsvertrag zwischen der Gesell -<br />

schaft und der Hamburg Trust Grundvermögen und<br />

Anlage GmbH;<br />

d) Darlehensbeschaffungsvertrag zwischen der Gesellschaft<br />

und der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage<br />

GmbH über die Vermittlung von Darlehensgebern für die<br />

Zwischenfinanzierung;<br />

e) Gesellschaftsverwaltungsvertrag zwischen der Gesell -<br />

schaft und der Geschäftsführenden Komman ditistin<br />

betreffend die Übernahme von allgemeinen Verwal tungs -<br />

aufgaben für die Gesellschaft durch die Geschäfts -<br />

führende Kommanditistin;<br />

f) Asset Management-Vertrag zwischen der Gesellschaft<br />

und der Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH<br />

betreffend die Übernahme des Asset Management der<br />

Immobilie, insbesondere die Steuerung des Property<br />

Management vor Ort, die Überwachung der Vermie tungs -<br />

aktivitäten sowie Markbeobach tung/Re search und ein<br />

turnusmäßiges Reporting an die Gesellschaft;<br />

g) Platzierungsgarantie der Gesellschaft mit der Hamburg<br />

Trust Grundvermögen und Anlage GmbH oder einem mit<br />

dieser verbundenen Unternehmen.<br />

(6) Die Komplementärin ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft<br />

den am 29. Juni 2009 mit der Hamburger Sparkasse AG abgeschlossenen<br />

Darlehensvertrag über eine Zwischen finan -<br />

zierung zum Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der<br />

Objekt KG durchzuführen.<br />

(7) Die Geschäftsführende Kommanditistin und die persönliche<br />

haftende Gesellschafterin sind berechtigt, die Durchführung<br />

der zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach dem GwG<br />

erforderlichen Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GwG auf die<br />

Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH zu über -<br />

tragen.<br />

(8) Die Geschäftsführende Kommanditistin kann durch Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung abberufen werden, und an<br />

ihrer Stelle kann eine andere Kommanditistin mit der<br />

Geschäfts führung beauftragt werden.<br />

§ 9 Informations- und Kontrollrechte<br />

Die Kommanditisten haben über die Kontrollrechte nach § 166 HGB<br />

hinaus das Recht, jederzeit nach Vorankündigung die Handelsbücher<br />

und Papiere der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft selbst einzu -<br />

sehen oder durch einen berufsmäßig zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Bevollmächtigten einsehen zu lassen sowie von der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin alle erforderlich erscheinenden Auskünfte<br />

zu verlangen. Entstehende Kosten trägt der jeweilige Kommanditist.<br />

Die Ausübung der Informationsrechte darf nur nach Vorankündigung<br />

mit angemessener Frist erfolgen.<br />

§ 10 Ausschluss der Nachschusspflicht und<br />

Wettbewerbsbeschränkung<br />

(1) Die Kommanditisten übernehmen weder gegenüber Gesell -<br />

schaftern noch gegenüber Dritten irgendwelche Zah lungs -<br />

verpflichtungen oder Nachschussverpflichtungen, die über die<br />

Verpflichtung zur Leistung ihrer Pflichteinlagen hinausgehen.<br />

Dieser Ausschluss einer Nachschusspflicht lässt die Haftung<br />

der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

gemäß §§ 171 ff. HGB sowie das Durchschlagen der Haftung<br />

der Treuhandkommanditistin auf die Treugeber unberührt.<br />

(2) Die Gesellschafter unterliegen keinen Wettbewerbs beschrän -<br />

kungen.<br />

139


Gesellschaftsvertrag<br />

§ 11 Gesellschafterversammlung und<br />

Beschlussfassung<br />

(1) Die ordentliche Gesellschafterversammlung für das abgelau -<br />

fene Geschäftsjahr findet jährlich bis spätestens zum<br />

30. November des Folgejahres statt. Alternativ können die in<br />

der ordentlichen sowie der außerordentlichen Gesellschafter -<br />

versammlung zu fassenden Beschlüsse gemäß Abs. 9 im<br />

schriftlichen Verfahren gefasst werden.<br />

(2) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen finden auf<br />

Antrag der Komplementärin oder der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin statt.<br />

(3) Weiterhin ist jeder Kommanditist berechtigt, einen schriftlichen<br />

Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung aus wichtigem Grund an die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin zu stellen. Der Antrag ist<br />

unter Hinweis auf die Regelung des folgenden Satzes sämtlichen<br />

Gesellschaftern bekannt zu geben. Schließen sich daraufhin<br />

innerhalb einer Frist von vier Wochen seit Bekanntgabe<br />

des Antrages Kommanditisten und/oder Treugeber, die<br />

gemeinsam mit dem/den Antragsteller(n) mindestens 20 %<br />

der Gesamtsumme der eingezahlten Pflichteinlagen repräsentieren,<br />

durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin diesem Antrag an, ist die beantragte außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen. Wird die<br />

genannte Quote nicht erreicht, hat der Antragsteller die<br />

Kosten des Verfahrens zu tragen; die Geschäftsführende Kom -<br />

manditistin kann hierfür vom Antragsteller jederzeit Sicher -<br />

heitsleistung verlangen.<br />

(4) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

schriftlich durch die Geschäftsführende Kommanditistin unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung und Wahrung einer Frist von<br />

drei Wochen einschließlich des Tages der Absendung und des<br />

Tages der Versammlung. Bei außerordentlichen Gesell -<br />

schafter versammlungen beträgt die Einberufungsfrist 14 Tage<br />

einschließlich der beiden vorgenannten Tage. Die Einladungen<br />

erfolgen an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene<br />

Adresse. Jeder Kommanditist/Treugeber hat Änderungen<br />

gegenüber den in den Unterlagen der Gesellschaft und/oder<br />

im Treugeberregister festgehaltenen Angaben der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin schriftlich mitzuteilen. Im Verhält -<br />

nis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern gelten die niedergelegten<br />

Daten als maßgeblich auch für die Zustellung (§ 25<br />

Abs. 2).<br />

(5) Ort der Versammlung ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

(6) Die Gesellschafterversammlung wird von der Geschäfts füh -<br />

ren den Kommanditistin geleitet. Sie kann auch einen Vertreter<br />

mit der Leitung beauftragen.<br />

(7) Gegenstand der ordentlichen (ggf. auch einer außerordent -<br />

lichen) Gesellschafterversammlung ist insbesondere die<br />

Beschlussfassung über:<br />

a) die Genehmigung und Feststellung des Jahres ab -<br />

schlusses;<br />

b) die Entlastung der Komplementärin, der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin und der Treuhand kom man -<br />

ditistin;<br />

c) die Verwendung des Jahresergebnisses;<br />

d) die Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Ge -<br />

schäfts jahr, ausgenommen für die Geschäftsjahre bis<br />

2011;<br />

e) die Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

f) die Abwahl der Komplementärin und Bestellung einer<br />

neuen juristischen Person als Komplementärin;<br />

g) die in § 8 Abs. 2 aufgeführten Beschlussgegenstände;<br />

h) die Auflösung, Umwandlung bzw. Liquidation der Gesell -<br />

schaft bzw. entsprechende Beschlussfassung bezüglich<br />

der Objekt KG.<br />

(8) Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung wird ein<br />

Protokoll angefertigt, das vom Leiter der Gesellschafter ver -<br />

sammlung und dem Protokollführer zu unterzeichnen und den<br />

Gesellschaftern innerhalb von vier Wochen in Kopie zu übersenden<br />

ist.<br />

(9) Alle Beschlüsse (ordentliche sowie außerordentliche) können<br />

statt in Gesellschafterversammlungen auf Veranlassung der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin auch im schriftlichen<br />

Verfahren gefasst werden. Beim schriftlichen Abstimmungs -<br />

verfahren beträgt die Abstimmungsfrist drei Wochen. Sie<br />

beginnt mit der Absendung des Schreibens, mit dem die<br />

Kommanditisten zur Stimmabgabe aufgefordert werden.<br />

Dieses Schreiben hat den Abstimmungsgegenstand genau zu<br />

bezeichnen. Der § 11 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Ergebnis<br />

der Abstimmung ist den Kommanditisten innerhalb von vier<br />

Wochen nach Ablauf der Abstimmungsfrist mitzuteilen. Wird<br />

eine ordentliche Gesellschafterversammlung durch ein schriftliches<br />

Abstimmungsverfahren ersetzt, muss dessen Abstim -<br />

mungs frist spätestens am 15. Dezember des auf das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr folgenden Jahres enden.<br />

(10) Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen mit einfacher<br />

Mehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Stimmen,<br />

140


im schriftlichen Verfahren mit einfacher Mehrheit der teilnehmenden<br />

Stimmen gefasst. Beschlüsse über die in Abs. 7 lit. e),<br />

lit. f) und lit. h) genannten Gegenstände sowie die folgenden<br />

der von Abs. 7 lit. g) erfassten Beschlussgegenstände des § 8<br />

Abs. 2 lit. f), g) und h) und sämtliche von lit. i) erfassten<br />

Beschlussgegenstände erfordern eine Mehrheit von drei<br />

Vierteln aller anwesenden bzw. vertretenen bzw. – im schriftlichen<br />

Verfahren – teilnehmenden Stimmen der Komman di -<br />

tisten und bedürfen außerdem (mit Ausnahme von Abs. 7 lit. f)<br />

der Zustimmung der Komplementärin. Die Komplementärin<br />

darf ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />

Jede vollen EUR 1.000 Pflichteinlage auf dem Kapitalkonto I<br />

gewähren eine Stimme. Die Geschäftsführende Komman -<br />

ditistin hat 100 Stimmen. Die Komplementärin hat unbeschadet<br />

der vorstehend geregelten Zustimmungserfordernisse kein<br />

Stimmrecht. Hinsichtlich der Beschlussfassung gemäß der in<br />

Abs. 7 genannten Beschlussgegenstände für jeweils die<br />

Geschäfts jahre bis 2011 sowie ggf. weiterer jeweils in den<br />

Geschäftsjahren bis 2011 erforderlichen schriftlichen Abstim -<br />

mungsverfahren bzw. Gesellschafterversammlungen sind –<br />

nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen bezüglich<br />

des Stimmrechts – nur die Kommanditisten stimmberechtigt,<br />

die der Gesellschaft bis zum Beginn des jeweiligen schrift -<br />

lichen Abstimmungsverfahrens bzw. Einberufungsverfahrens<br />

zur Gesellschafterversammlung rechtswirksam beigetreten<br />

sind. Eine Entscheidung gemäß § 8 Abs. 8, welche vor dem<br />

31. Dezember 2026 Wirksamkeit entfalten soll, erfordert eine<br />

Mehrheit von 75 %; für eine danach eintretende Wirksamkeit<br />

genügt eine einfache Mehrheit. Sofern die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin aus wichtigem Grund von der Geschäfts -<br />

führung abberufen werden soll, so genügt stets ein Gesell -<br />

schafterbeschluss mit einfacher Mehrheit.<br />

(11) Kommanditisten können sich in Gesellschafterversammlungen<br />

bzw. dem schriftlichen Abstimmungsverfahren nur durch einen<br />

mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestatteten anderen<br />

Kommanditisten, einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />

Dritten der rechts- oder steuerberatenden Berufe oder<br />

ein volljähriges Familienmitglied oder ihren persönlichen<br />

Finanzberater vertreten lassen. Die Erteilung von Unter -<br />

vollmachten ist nicht zulässig. Volljährige Familienmitglieder<br />

oder persönliche Finanzberater müssen zudem eine schrift -<br />

liche Verschwiegenheitserklärung bezüglich der Inhalte der<br />

Gesellschafterversammlung abgeben. Die schriftliche Voll -<br />

macht sowie ggf. die Verschwiegenheitserklärung sind dem<br />

Versammlungsleiter spätestens bei Feststellung der Anwesen -<br />

heit vorzulegen. Werden mehrere Kommanditisten von einem<br />

gemeinsamen Vertreter vertreten, kann dieser auch voneinander<br />

abweichende Stimmabgaben vornehmen. Die Geschäfts -<br />

führende Kommanditistin kann außerdem Personen zur Teil -<br />

nahme an einer Gesellschafterversammlung zulassen, deren<br />

Anwesenheit sie für zweckmäßig hält.<br />

(12) Beschlussfähigkeit einer Gesellschafterversammlung liegt bei<br />

ordnungsgemäßer Einladung aller Kommanditisten und An -<br />

wesen heit bzw. Vertretensein von mehr als 20 % aller Stim -<br />

men der Kommanditisten vor. Ist die Versammlung nicht<br />

beschlussfähig, weil die genannte Quote von mehr als 20 %<br />

nicht erreicht ist, hat die Geschäftsführende Kommanditistin<br />

mit gleicher Form und Frist eine neue Gesellschafter versamm -<br />

lung einzuberufen, die unabhängig von der Anzahl der anwesenden/vertretenen<br />

Stimmen beschlussfähig ist; hierauf ist in<br />

der erneuten Einladung besonders hinzuweisen. Bei Abstim -<br />

mung im schriftlichen Verfahren liegt Beschlussfähigkeit vor,<br />

wenn die Gesellschafter ordnungsgemäß (vgl. Abs. 9) zur<br />

Stimmabgabe aufgefordert worden sind und mehr als 20 %<br />

aller Stimmen der Kommanditisten teilnehmen. Ist Beschluss -<br />

fähigkeit nicht gegeben, weil die genannte Quote von mehr als<br />

20 % nicht erreicht ist, gilt vorstehender Satz 2 entsprechend.<br />

(13) Die Unwirksamkeit eines Beschlusses kann nur innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von vier Wochen nach Zugang (gemäß § 25<br />

Abs. 2) des Protokolls oder des schriftlichen Abstimmungs -<br />

ergebnisses durch Klage geltend gemacht werden. Nach<br />

Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

(14) Im Falle der Verhinderung der Geschäftsführenden Kom man -<br />

ditistin werden deren in diesem § 11 genannten Aufgaben und<br />

Funktionen von der Treuhandkommanditistin übernommen.<br />

§ 12 Jahresabschluss<br />

(1) Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs (6) Monaten nach<br />

Ende des jeweiligen Geschäftsjahres von der Geschäfts füh -<br />

renden Kommanditistin nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />

aufzustellen und von der Komplementärin zu unterzeichnen,<br />

soweit nicht gesetzlich kürzere Fristen vorgeschrieben sind.<br />

Dieser ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschafts -<br />

prüfungsgesellschaft zu prüfen. Für die Geschäftsjahre bis<br />

2011 bestimmt die Geschäftsführende Kommanditistin den<br />

Abschlussprüfer. Die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.<br />

(2) Für die steuerliche Gewinnermittlung ist eine Einnahmen über -<br />

schussrechnung zu erstellen.<br />

(3) Der Jahresabschluss hat neben den handelsrechtlichen auch<br />

die steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten, soweit dies<br />

nach Handelsrecht zulässig und möglich ist. Wird der Jahres -<br />

abschluss nachträglich geändert oder berichtigt, insbesondere<br />

im Zusammenhang mit einer steuerlichen Veranlagung oder<br />

Betriebs prüfung, so ist auch für das Verhältnis der Gesell -<br />

schafter untereinander der Jahresabschluss in der später<br />

geänderten oder berichtigten Fassung maßgebend.<br />

141


Gesellschaftsvertrag<br />

(4) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, seine persönlichen<br />

Sonderwerbungskosten nebst Originalbelegen des jeweiligen<br />

Vorjahres bis spätestens 31. März eines jeden Kalenderjahres<br />

unaufgefordert der Gesellschaft mitzuteilen. Unterbleibt die<br />

fristgerechte Mitteilung, ist eine Berücksichtigung bei der einheitlichen<br />

und gesonderten Gewinnfeststellungserklärung der<br />

Gesellschaft nicht mehr möglich. Der Einzelnachweis der<br />

Sonder werbungskosten für einen ggf. erforderlichen Einspruch<br />

gegen den Feststellungsbescheid des für die Gesellschaft<br />

zuständigen Finanzamtes durch die Gesellschaft obliegt dem<br />

Kommanditisten.<br />

§ 13 Ergebnisverteilung, Entnahme von<br />

Liquiditätsüberschüssen<br />

(1) Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung bzw. die<br />

Verteilung des Ergebnisses der handelsrechtlichen Gewinnund<br />

Verlustrechnung ist der von der Geschäftsführenden Kom -<br />

manditistin aufgestellte und von einem Wirtschaftsprüfer oder<br />

einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und von der<br />

Gesellschafterversammlung festgestellte Jahresabschluss<br />

einschließlich der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlust -<br />

rechnung.<br />

(2) Die Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche der Komple -<br />

mentärin, der Treuhandkommanditistin und der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin einschließlich der Vergütungen aus<br />

dem in § 8 Abs. 5 lit. e) genannten Gesellschafts verwaltungs -<br />

vertrag sind vorab zu begleichen und werden im Verhältnis der<br />

Kommanditisten zueinander als Kosten der Gesellschaft<br />

behan delt. Die Zahlungen setzen kein positives Jahres -<br />

ergebnis voraus.<br />

(3) Die verbleibenden Gewinne oder Verluste zuzüglich etwaiger<br />

Ausgleichsleistungen (nachfolgend als „Ergebnis“ bezeichnet)<br />

werden wie folgt verteilt:<br />

a) Für das Geschäftsjahr 2009 wird das handelsrechtliche<br />

Ergebnis auf die Kommanditisten – unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – im Verhältnis<br />

ihrer am 31. Dezember 2009 eingezahlten Pflichteinlage<br />

verteilt. Ab dem Geschäftsjahr 2010 wird das handelsrechtliche<br />

Ergebnis auf die Kommanditisten – unabhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt,<br />

dass die Kapitalkonten II am 31. Dezember des<br />

jeweiligen Jahres im selben Verhältnis zueinander stehen,<br />

wie die eingezahlten Pflichteinlagen (sogenannte<br />

„Gleichverteilungsabrede“). Dabei werden Gewinne und<br />

Verluste als Vorab den Gesellschaftern jeweils so zugewiesen,<br />

wie es erforderlich ist, um die Gleichverteilung<br />

zu erreichen. Das nach Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende<br />

handelsrechtliche Ergebnis wird für alle<br />

Gesell schafter im Verhältnis ihrer Pflichteinlage verteilt.<br />

b) Das steuerliche Ergebnis wird in den Geschäftsjahren<br />

2009 bis 2011 auf die Kommanditisten so verteilt, dass<br />

die zuzuweisenden steuerlichen Ergebnisse am<br />

31. Dezember des jeweiligen Jahres im selben Verhältnis<br />

zueinander stehen, wie die am 31. Dezember des jeweiligen<br />

Jahres eingezahlten Pflichteinlagen (Gleich vertei -<br />

lungsabrede). Dabei werden neu beitretenden Gesell -<br />

schaftern die bis zu ihrem Beitritt entstandenen Gewinne<br />

und Verluste nicht zugewiesen. Die Kommanditisten<br />

nehmen jeweils ab dem letzten Tag des Monats der<br />

Einzahlungen von Pflichteinlagen (zuzüglich Agio) gemäß<br />

§ 7 Abs. 2 an dem Ergebnis teil. Die jeweils ab dem letzten<br />

Tag des Monats der Einzahlungen der Pflichteinlage<br />

(zuzüglich Agio) gemäß § 7 Abs. 2 entstandenen Gewinne<br />

und Verluste werden als Vorab den Gesellschaftern<br />

jeweils entsprechend ihrer eingezahlten Pflichteinlagen<br />

so zugewiesen, wie es erforderlich ist, um die Gleich -<br />

verteilung zu erreichen. Sollte die Gleichverteilung steuerlicher<br />

Ergebnisse nicht bis zum Ablauf der Platzierungs -<br />

phase erreicht werden können, werden auch in folgenden<br />

Geschäftsjahren Gewinne oder Verluste als Vorab zugewiesen,<br />

bis die Gleichverteilung erfolgt ist. Das nach<br />

Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende steuerliche<br />

Ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

eingezahlten Pflichteinlagen verteilt. Ab dem Geschäfts -<br />

jahr 2012 sind alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer tatsächlich<br />

geleisteten Pflichteinlagen zeitanteilig an den<br />

steuerlichen Ergebnissen beteiligt, vorbehaltlich des<br />

Erfordernisses einer Vorabzuweisung zur Erreichung der<br />

Gleichverteilung.<br />

c) Für handelsrechtliche und steuerliche Zwecke werden<br />

Erhöhungen der Kommanditeinlage jeweils wie Beitritte<br />

behandelt.<br />

(4) Verluste werden den Kommanditisten auch insoweit zuge -<br />

wiesen, als sie deren Pflichteinlagen übersteigen.<br />

(5) Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditäts über -<br />

schüssen entscheidet, soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher,<br />

gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen benötigt<br />

werden, die Gesellschafterversammlung unter Berück sich -<br />

tigung der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur<br />

Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung.<br />

Soweit Entnahmen (Gewinnentnahme bzw. Entnahme freier<br />

Liquidität) vorgenommen werden, erfolgen Zahlungen an die<br />

Kommanditisten jährlich, und zwar auch dann, wenn die<br />

Pflichteinlagen durch aufgelaufene Verluste gemindert sind.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, in<br />

Abstimmung mit der Komplementärin Entnahmen auch bereits<br />

vor einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.<br />

Kommanditisten, die 100 % ihrer Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio<br />

(§ 7 Abs. 2) bis spätestens 30. Oktober 2011 auf das in § 7<br />

142


Abs. 2 genannte Konto der Gesellschaft leisten, erhalten eine<br />

Vorabauszahlung für den Zeitraum ab dem Eingang der<br />

Zahlung bis zum 15. November 2011 in Höhe von 3,5 % p. a.<br />

bezogen auf die vorzeitig eingezahlte Pflichteinlage ohne<br />

Berücksichtigung des Agios. Die Vorabauszahlung erfolgt<br />

jeweils bis zum Ende März des Folgejahres, erstmalig im<br />

Dezember 2010. Die Vorabauszahlungen werden bei der<br />

Verteilung des steuerlichen Ergebnisses nach Abs. 3 und 4 so<br />

behandelt, als seien sie nicht erfolgt.<br />

(6) Entnahmen erfolgen jeweils nachschüssig voraussichtlich bis<br />

Ende März des Folgejahres. Hieran sind die Kommanditisten<br />

zeitanteilig im Verhältnis ihrer tatsächlich geleisteten Einlagen<br />

beteiligt. Vorzunehmende Entnahmen sind zunächst mit etwaigen<br />

Forderungen der Gesellschaft gegen die betreffenden<br />

Gesellschafter zu verrechnen.<br />

(7) Wenn durch Veränderungen der Gesellschafterstruktur, insbesondere<br />

durch Kommanditistenwechsel, der Gesellschaft<br />

gewerbesteuerliche Nachteile entstehen, wird dieser Nachteil<br />

von den jeweils ausscheidenden und neu beitretenden<br />

Kommanditisten alleine getragen.<br />

§ 14 Vergütungen der Komplementärin<br />

(1) Die Komplementärin erhält von der Gesellschaft für die Jahre<br />

2009 und 2010 eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

EUR 20.000 spätestens zum 31. Dezember 2009. Weiter erhält<br />

sie für ihre Übernahme der Haftung nach § 4 Abs. 1 dieses<br />

Vertrages eine jährliche Vergütung von EUR 10.000 welche<br />

jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres zu zahlen ist, erstmals<br />

zum 30. Juni 2011.<br />

(2) Die in Abs. 1 genannten Vergütungen verstehen sich jeweils<br />

inklusive einer ggf. anfallenden Umsatzsteuer.<br />

(3) Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, erhält<br />

sie die in Abs. 1 genannte jährliche Vergütung zeitanteilig.<br />

§ 15 Vergütung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin<br />

(1) Die Geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Über -<br />

nahme der Geschäftsführung gemäß § 8 Abs. 1 dieses<br />

Vertrages die im Gesellschaftsverwaltungsvertrag vorge -<br />

sehene Vergütung.<br />

(2) Für die Erledigung der im Zusammenhang mit einem Kom -<br />

manditistenwechsel (Verfügungen und/oder Erbfälle) anfallenden<br />

Verwaltungsarbeiten erhält die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin zudem ein Entgelt in Höhe von 3 ‰ des<br />

Beteiligungsbetrages (Betrag auf dem Kapitalkonto I), min -<br />

destens jedoch EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang.<br />

Der Veräußerer und der Erwerber schulden dieses Entgelt als<br />

Gesamtschuldner. Mehrere Erben schulden dieses Entgelt im<br />

Verhältnis ihrer Erbanteile, Erben und Vermächtnisnehmer<br />

schulden dieses Entgelt als Gesamtschuldner.<br />

(3) Die in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Beträge verstehen sich<br />

inklusive einer ggf. anfallenden Umsatzsteuer.<br />

(4) Scheidet die Geschäftsführende Kommanditistin aus der<br />

Gesellschaft aus, erhält sie die vorgenannte Vergütung gemäß<br />

Abs. 1 zeitanteilig.<br />

§ 16 Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

(1) Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft für<br />

ihre Tätigkeit gemäß § 5 dieses Vertrages eine einmalige<br />

Vergütung von EUR 25.000, welche spätestens am<br />

31. Dezember 2009 zu zahlen ist.<br />

(2) Der in Abs. 1 genannte Betrag versteht sich inklusive einer ggf.<br />

anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

§ 17 Verfügungen über Kommanditanteile<br />

(1) Jede Verfügung über einen Kommanditanteil oder einen Teil<br />

davon bedarf der Schriftform und ist nur wirksam mit<br />

Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin. Die<br />

Zustimmung zur Verfügung darf nur aus wichtigem Grund versagt<br />

werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben,<br />

wenn im Falle der Abtretung eines Kommanditanteils der<br />

Erwerber der Geschäftsführenden Kommanditistin nicht auf<br />

eigene Kosten eine formgerechte Handelsregistervollmacht<br />

über den Tod hinaus für Handelsregisteranmeldungen jeglicher<br />

Art gemäß einem von der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

zur Verfügung zu stellenden Mustertext erteilt hat. Ein wich -<br />

tiger Grund liegt auch vor, wenn die Verfügung zu einer Änderung<br />

der Bewertung der Gesellschaft nach anwendbarem<br />

Steuerrecht führen würde.<br />

(2) Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteils tritt der<br />

Erwerber/Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und<br />

Pflichten des Veräußerers aus diesem Vertrag ein. Kosten, die<br />

der Gesellschaft durch die Veräußerung entstehen, sind einschließlich<br />

einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer vom<br />

Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner zu ersetzen.<br />

Gleiches gilt für die Gebühr gemäß § 15 Abs. 2.<br />

143


Gesellschaftsvertrag<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin kann ihren Kommanditanteil im<br />

Ganzen oder in Teilbeträgen nur mit Genehmigung des in -<br />

soweit nach Maßgabe des Treuhandvertrages berechtigten<br />

Treugebers abtreten.<br />

(4) Eine Teilung von Kommanditanteilen sollte – außer in<br />

Erbfällen – nur zu Pflichteinlagen von mindestens EUR 10.000<br />

mit Hafteinlagen von mindestens EUR 1.000 führen oder zu<br />

höheren Pflichteinlagen, die sich auf ein ganzzahliges<br />

Vielfaches von EUR 1.000 belaufen. Ausgenommen hiervon<br />

sind die Kommanditanteile der Geschäftsführenden Kom -<br />

manditistin sowie der Treuhandkommanditistin bis zur Auf -<br />

nahme von Treugebern. Ebenfalls ausgenommen sind Fälle, in<br />

denen die Treuhandkommanditistin gemäß § 4 Abs. 6 S. 2 eine<br />

geringere Pflichteinlage zugelassen hat; in diesen Fällen sollte<br />

eine Teilung von Kommanditanteilen – außer in Erbfällen –<br />

nur zu Pflichteinlagen von mindestens EUR 5.000 mit<br />

Hafteinlagen von mindestens EUR 500 führen oder zu höheren<br />

Pflichteinlagen, die sich auf ein ganzzahliges Vielfaches von<br />

EUR 1.000 belaufen.<br />

§ 18 Kündigung<br />

Die Gesellschaft kann von einem Gesellschafter schriftlich mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.<br />

Abweichend hiervon besteht eine Kündigungsmöglichkeit mit vor -<br />

genannter Frist erstmals zum 31. Dezember 2026. Die Kündigung ist<br />

jedoch ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft in dem Jahr aufgelöst<br />

bzw. deren Auflösung beschlossen wird, zu dessen Ende die Kün -<br />

digung erfolgen soll. Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.<br />

Die Kündigung führt nicht zur Auflösung/Beendigung der Gesell -<br />

schaft. Die Komplementärin kann – abweichend von Satz 2 – mit<br />

einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 31. Dezember eines jeden<br />

Jahres kündigen. Kündigt die Komplementärin zu einem Termin vor<br />

dem 31. Dezember 2026, ist sie verpflichtet, eine in die Gesellschaft<br />

eintrittsbereite juristische Person als ihre Nachfolgerin (im<br />

Folgenden: die „Benannte Nachfolgerin“ genannt) zu benennen.<br />

§ 19 Ausscheiden und Ausschluss von<br />

Gesellschaftern<br />

(1) Ein Kommanditist scheidet unter Fortsetzung der Gesellschaft<br />

zwischen den übrigen Gesellschaftern aus der Gesellschaft<br />

aus, wenn<br />

a) er unter Einhaltung der in § 18 beschriebenen Form und<br />

Frist kündigt;<br />

b) sein Anteil infolge Pfändung von einem Dritten gekündigt<br />

wird, und zwar mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in<br />

dem die Kündigung erfolgte;<br />

c) er gemäß den nachfolgenden Bestimmungen aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen wird, und zwar mit dem<br />

Ablauf des Tages, zu dem die Ausschließung beschlossen<br />

wurde.<br />

(2) Ein Gesellschafter kann neben den in § 4 Abs. 9 und § 7<br />

Abs. 4 genannten Möglichkeiten aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, wenn<br />

a) über sein Vermögen rechtskräftig das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wurde, und zwar mit dem Zeitpunkt der<br />

Eröffnung des Verfahrens, oder die Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens über sein Vermögen mangels Masse<br />

rechtskräftig abgelehnt worden ist;<br />

b) seine Beteiligung an der Gesellschaft gepfändet und die<br />

Pfändung nicht innerhalb eines Monats ab Wirksam -<br />

werden der Pfändung wieder aufgehoben worden ist.<br />

(3) Mit Ausnahme der in § 4 Abs. 9 und § 7 Abs. 4 genannten<br />

Ausschlüsse erfolgt der Ausschluss durch Beschluss der<br />

Gesellschafter, wobei der betroffene Gesellschafter nicht<br />

stimmberechtigt ist. Der Ausschluss wird mit Zustellung des<br />

Beschlusses beim betroffenen Gesellschafter wirksam –<br />

wobei § 25 Abs. 2 Anwendung findet – und zwar auch dann,<br />

wenn eine etwa zu zahlende Abfindung noch nicht gezahlt<br />

und/oder über sie noch keine Einigung erzielt wurde.<br />

(4) Für alle Fälle ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft gibt die<br />

Komplementärin schon jetzt ihre Einwilligung zur Fortführung<br />

der Firma. Scheidet die Komplementärin unter Benennung<br />

einer Nachfolgerin gemäß § 18 aus der Gesellschaft aus, so<br />

beschließen die Gesellschafter unverzüglich über die Auf -<br />

nahme der Benannten Nachfolgerin als neue Komplementärin,<br />

mit der die Gesellschaft fortgesetzt wird. Lehnen die<br />

Gesellschafter die Aufnahme der Benannten Nachfolgerin als<br />

Komplementärin der Gesellschaft ab, so bestellen sie unverzüglich<br />

eine andere juristische Person als neue Komple -<br />

mentärin. Die Gesellschaft wird mit dem Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens der Komplementärin aufgelöst, wenn nicht<br />

innerhalb von sechs Monaten eine juristische Person an die<br />

Stelle der ausscheidenden Komplementärin tritt. Sowohl die<br />

Entscheidung über die Aufnahme der Benannten Nachfolgerin<br />

als auch – für den Fall der Ablehnung ihrer Aufnahme – die<br />

Bestellung einer anderen juristischen Person als neue<br />

Komplementärin erfolgen durch Gesellschafter beschluss mit<br />

einer Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden/ver -<br />

tretenen bzw. – im schriftlichen Verfahren – teilnehmenden<br />

Stimmen der Kommanditisten.<br />

(5) Bei Ausscheiden der Treuhandkommanditistin kann durch die<br />

Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrages eine neue<br />

Treuhandkommanditistin gewählt werden. Die Gesellschaft<br />

wird dann mit der neu gewählten Treuhandkommanditistin<br />

fortgesetzt. Dabei gehen im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

144


alle Gesellschafterrechte und -pflichten der Treuhand -<br />

kommanditistin unter Ausschluss der Auseinandersetzung auf<br />

die neue Treuhandkommanditistin über. Falls keine neue<br />

Treuhandkommanditistin gewählt wird, werden die Treugeber<br />

direkt als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen.<br />

Dabei gehen im Wege der Sonderrechtsnachfolge alle<br />

Gesellschafterrechte und -pflichten der Treuhand komman -<br />

ditistin unter Ausschluss der Auseinandersetzung quotal entsprechend<br />

den übernommenen Beteiligungsbeträgen auf die<br />

Treugeber über. Die Übertragung der Rechte und Pflichten<br />

erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung<br />

der jeweiligen Treugeber als Kommanditisten im Handels -<br />

register. Die Regelung des § 5 Abs. 5 gilt in diesem Fall entsprechend.<br />

§ 20 Tod eines Gesellschafters<br />

Verstirbt ein Kommanditist, geht der Kommanditanteil auf seine<br />

Erben über und die Gesellschaft wird mit diesen fortgesetzt. Es entsteht<br />

die Gebühr gemäß § 15 Abs. 2. Die Erben müssen sich durch<br />

Vorlage eines Erbscheines legitimieren; liegt ein solcher nicht vor, ist<br />

die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, andere geeignete<br />

Erbnachweise zu akzeptieren. Mehrere Erben dürfen ihre gesellschafterlichen<br />

Rechte nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten<br />

Vertreter ausüben. Solange ein gemeinsamer Vertreter<br />

nicht bestellt ist oder die Legitimation des oder der Erben nicht<br />

erfolgt ist, ruhen die Rechte aus der Gesellschafterstellung mit<br />

Ausnahme des Rechts auf Beteiligung am Ergebnis gemäß § 13<br />

Abs. 3 und 4. Kommanditisten können ihren Kommanditanteil der<br />

Testamentsvollstreckung unterstellen.<br />

§ 21 Auseinandersetzungsguthaben, Abfindung<br />

(1) Der Komplementärin steht entsprechend ihrer fehlenden<br />

Kapital beteiligung ein Auseinandersetzungsguthaben nicht zu.<br />

Das gilt auch im Falle der Liquidation der Gesellschaft.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin hat im Falle ihres Ausscheidens<br />

gemäß § 19 Abs. 5 keinen Anspruch auf ein Auseinander -<br />

setzungsguthaben.<br />

(3) Ausscheidenden Kommanditisten steht ein Auseinander -<br />

setzungs guthaben als Abfindung nach Maßgabe der folgenden<br />

Bestimmungen zu:<br />

a) Die Höhe des Abfindungsanspruches bemisst sich nach<br />

dem Verkehrswert der Gesellschaft. Der Anteil des ausscheidenden<br />

Gesellschafters am Verkehrswert entspricht<br />

dabei dem Verhältnis der eingezahlten Pflichteinlage des<br />

ausscheidenden Gesellschafters zu der Summe der eingezahlten<br />

Pflichteinlagen aller Gesellschafter. Am<br />

Ergebnis der schwebenden Geschäfte, soweit sie nicht<br />

passivierungspflichtig sind, und einem etwaigen Firmen -<br />

wert nimmt er nicht teil. Endet ein Gesellschafts -<br />

verhältnis nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, so wird<br />

bei der Berechnung des Abfindungsguthabens das<br />

Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres nicht berück -<br />

sichtigt.<br />

b) Scheidet ein Kommanditist aus Gründen aus, die in § 19<br />

Abs. 1 b) und c) und § 19 Abs. 2 niedergelegt sind, be -<br />

schränkt sich sein Auseinandersetzungsanspruch auf den<br />

Buchwert des Kommanditanteils zum 31. Dezember des<br />

vor dem Ausscheidenstermin liegenden Jahres bzw. auf<br />

die Summe der Kapitalkonten I bis III zuzüglich dem Stand<br />

eines Verrechnungskontos gemäß § 6 Abs. 2 zum 31. De -<br />

zember des Jahres seines Ausscheidens, wenn er am<br />

31. Dezember ausscheidet.<br />

c) In den Fällen des § 7 Abs. 4 erhält der ausscheidende<br />

Kommanditist entgegen den vorstehenden Regelungen<br />

eine Abfindung, die in der Höhe der von ihm eingezahlten<br />

Pflichteinlage abzüglich eines evtl. Schadensersatz -<br />

anspruchs gemäß § 7 Abs. 5 entspricht.<br />

d) Ist das Auseinandersetzungsguthaben bei Auflösung der<br />

Gesellschaft oder im Zeitpunkt, in dem die Auflösung der<br />

Gesellschaft durch die Gesellschafter gemäß § 22 Abs. 1<br />

beschlossen wird, noch nicht oder nicht vollständig an<br />

den ausgeschiedenen Kommanditisten ausgezahlt<br />

worden, so wandelt sich der Abfindungsanspruch des<br />

ausgeschiedenen Kommanditisten auf den noch nicht<br />

ausgezahlten Teil seines Auseinandersetzungsguthabens<br />

in einen Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös<br />

entsprechend § 22 Abs. 2 um.<br />

e) Der ausgeschiedene Kommanditist wird dann so behandelt,<br />

als sei er nicht aus der Gesellschaft ausgeschieden,<br />

muss sich aber den vor der Auflösung oder dem<br />

Auflösungsbeschluss erhaltenen Anteil seines Auseinan -<br />

dersetzungsguthabens auf seinen anteiligen Anspruch<br />

auf den Liquidationserlös anrechnen lassen. Ergibt sich<br />

dabei, dass der vor der Auflösung oder dem Auflösungs -<br />

beschluss ausgezahlte Anteil seines Auseinander -<br />

setzungs guthabens den Betrag übersteigt, der ihm nun<br />

anteilig am Liquidationserlös zustehen würde, so muss er<br />

der Gesellschaft bzw. der Liquidationsmasse den Mehr -<br />

betrag zurückerstatten.<br />

f) Die Kosten der Auseinandersetzung, insbesondere der<br />

Ermittlung des Abfindungsanspruches, trägt der ausscheidende<br />

Kommanditist. Dies gilt nicht für Komman -<br />

ditisten, die zum 31. Dezember 2026 ausscheiden. Auf<br />

diesen Termin ermittelt die Gesellschaft auf eigene<br />

Kosten den Abfindungsanspruch der ausscheidenden<br />

Gesellschafter. Die Höhe des Abfindungsanspruches wird<br />

145


Gesellschaftsvertrag<br />

von dem für das betreffende Geschäftsjahr ordentlich<br />

bestellten Abschlussprüfer der Gesellschaft als Schieds -<br />

gutachter verbindlich festgestellt.<br />

g) Das Abfindungsguthaben ist in drei gleichen Jahresraten,<br />

jeweils zum 31. Dezember eines Jahres, erstmals in dem<br />

auf das Ausscheiden folgenden Kalenderjahr fällig; es ist<br />

zu bezahlen, soweit die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

dies unter Berücksichtigung der Bildung einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsführung erlaubt. Die Gesell -<br />

schaft ist jedoch berechtigt, das Abfindungs guthaben<br />

vorzeitig auszuzahlen. Ein fälliger Anspruch ist mit 1 Pro -<br />

zentpunkt p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247<br />

BGB) zu verzinsen; vorzeitig ausgezahlte Beträge sind mit<br />

diesem Zinssatz abzuzinsen. Der ausscheidende Kom -<br />

man ditist kann von der Gesellschaft keine Sicherheit für<br />

seinen Abfindungsanspruch verlangen.<br />

h) In Fällen der Entnahme eines eventuellen Auseinan der -<br />

setzungsguthabens bei Ausscheiden eines Gesell schaf -<br />

ters nach § 7 Abs. 4 gilt die Regelung des § 7 Abs. 5.<br />

(4) Die Komplementärin ist bei ihrem Ausscheiden von ihrer Haf -<br />

tung gemäß §§ 128, 160, 161 HGB freizustellen. Ein Anspruch<br />

auf Sicherheitsleistung besteht jedoch nicht.<br />

§ 22 Liquidation<br />

(1) Die Liquidation erfolgt nach einem entsprechenden Auf -<br />

lösungs beschluss der Gesellschafter durch die Geschäfts -<br />

führende Kommanditistin als Liquidator.<br />

(2) Der Liquidationserlös wird wie folgt verteilt:<br />

a) Zunächst werden die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten<br />

reguliert;<br />

b) danach erhalten jeweils die Geschäftsführende Kom -<br />

manditistin und die Treuhandkommanditistin (sofern letztere<br />

noch auf eigene Rechnung an der Gesellschaft beteiligt<br />

ist) ihren Anteil am Liquidationserlös und ihre<br />

Vergütungen (§ 15, § 16) sowie beide ihre jeweiligen<br />

Auslagen erstattet, zugleich erhält die Komplementärin<br />

ihre Vergütung (§ 14) und ihre Auslagen erstattet;<br />

c) ggf. ist sodann eine angemessene Liquiditätsreserve, die<br />

zur Befriedigung von Kosten und Ansprüchen bis zur<br />

Vollbeendigung der Gesellschaft dient, zu bilden;<br />

d) ein danach verbleibender Erlös wird an die Kom man -<br />

ditisten entsprechend dem Verhältnis ihrer Pflicht -<br />

einlagen ausgekehrt.<br />

§ 23 Haftung der Gesellschafter untereinander<br />

(1) Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesell schafts -<br />

verhältnisses untereinander sowie im Verhältnis zu der<br />

Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.<br />

Dies gilt auch für ein Verhalten vor Abschluss dieses<br />

Vertrages. Die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 bleiben unberührt.<br />

(2) Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />

verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Entstehung des<br />

Anspruches, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährungsfrist unterliegen. Sie sind innerhalb einer Aus -<br />

schlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung von<br />

dem Schaden gegenüber dem Verpflichteten schriftlich geltend<br />

zu machen. Die Schriftform ist Wirksamkeits voraus -<br />

setzung.<br />

§ 24 Schlichtungsvereinbarung/Ombuds -<br />

verfahren<br />

Die Kommanditisten sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsvertrag und dem damit<br />

begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle Geschlos -<br />

sene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlich -<br />

tungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich<br />

nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung der Ombuds -<br />

stelle Geschlossene Fonds e.V. Geht eine Beteiligung an der Gesell -<br />

schaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen neuen<br />

Kommanditisten über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungs -<br />

vereinbarung auch für den neuen Kommanditisten. Ein ausschei -<br />

dender Kommanditist soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen<br />

dieser Regelung hinweisen.<br />

§ 25 Salvatorische Klausel, Zugang,<br />

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Kosten<br />

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder<br />

teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden<br />

oder sollte der Vertrag lückenhaft sein oder werden, so wird<br />

dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. An<br />

die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestim -<br />

mungen bzw. lückenhaften Regelungen treten solche Rege -<br />

lungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaft -<br />

lichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommen.<br />

(2) Zugegangen im Sinne dieses Vertrages sind Schriftstücke,<br />

insbesondere das Protokoll der Gesellschafterversammlung<br />

oder das schriftliche Abstimmungsergebnis, wenn sie an die<br />

letzte von dem Kommanditisten gegenüber der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin bekannt gegebene Anschrift<br />

gerichtet wurden.<br />

146


(3) Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand für<br />

sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der<br />

Gesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />

kann. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen<br />

Recht.<br />

(4) Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem<br />

Gesellschaftsverhältnis, wie z. B. Streitigkeiten im Zusam -<br />

menhang mit Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten von<br />

Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen, werden als<br />

Aktiv- und Passivprozesse von der Gesellschaft selbst geführt.<br />

(5) Etwaige Kosten aus diesem Vertrag trägt die Gesellschaft,<br />

soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.<br />

Hamburg, den 6. August 2009<br />

HTD 4 Verwaltungs GmbH<br />

Harald Pohl<br />

Geschäftsführer<br />

Dr. Katharina Leue<br />

Prokuristin<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />

Dr. Bernd Walter<br />

Oliver Brinks<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />

Dr. Bernd Walter<br />

Oliver Brinks<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

147


Treuhandvertrag<br />

zwischen den an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

über eine Treuhandkommanditistin beteiligten Personen, – nachfolgend „Treugeber“ genannt –<br />

und der Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH – nachfolgend „Treuhandkommanditistin“ genannt<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Paragraph<br />

Seite<br />

Präambel 149<br />

§ 1 Gegenstand und Zustandekommen des Treuhandvertrages 149<br />

§ 2 Rechtsverhältnisse 149<br />

§ 3 Zahlung der Einlage, Erhöhung des Kapitalanteils 150<br />

§ 4 Pflichten der Treuhandkommanditistin 150<br />

§ 5 Sorgfaltspflicht, Haftung 150<br />

§ 6 Freistellung der Treuhandkommanditistin 151<br />

§ 7 Selbstkontrahieren 151<br />

§ 8 Treugeberregister, Geldwäschegesetz, Datenschutz 151<br />

§ 9 Ergebnisverteilung, Verteilung von Liquiditätsüberschüssen 152<br />

§ 10 Vergütung der Treuhandkommanditistin 152<br />

§ 11 Personenmehrheit 152<br />

§ 12 Übertragung der Beteiligung 152<br />

§ 13 Tod eines Treugebers 152<br />

§ 14 Dauer, Kündigung 152<br />

§ 15 Ausscheiden der Treuhandkommanditistin 153<br />

§ 16 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren 153<br />

§ 17 Schlussbestimmungen 153<br />

148


Zwischen<br />

(1) den an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH &<br />

Co. KG, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer<br />

HR A 109632 über eine Treuhandkommanditistin beteiligten<br />

Personen (die „Treugeber“),<br />

und<br />

(2) Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH, Beim Strohhause 27,<br />

20097 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amts -<br />

gerichts Hamburg unter der Nummer HR B 100573 („Treu -<br />

handkommanditistin“)<br />

– Treugeber und Treuhandkommanditistin nachfolgend auch als die<br />

„Parteien“ bezeichnet –<br />

Präambel<br />

Der Treugeber will sich mittelbar als Kommanditist an der<br />

Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt –,<br />

beteiligen. Die Treuhandkommanditistin ist nach Maßgabe des<br />

Gesell schaftsvertrages der Fondsgesellschaft (nachfolgend der<br />

„Gesellschaftsvertrag“) ermächtigt, ihre Pflichteinlage bei der<br />

Fondsgesellschaft aus von Treugebern aufzubringenden Mitteln zu<br />

erhöhen und treuhänderisch für diese zu halten. Der von der<br />

Treuhandkommanditistin für den jeweiligen Treugeber treuhänderisch<br />

gehaltene Anteil an ihrer Pflichteinlage entspricht dem in der<br />

Beitrittserklärung des Treugebers genannten Betrag. Als Haftsumme<br />

werden EUR 100 pro EUR 1.000 der Pflichteinlage der Treu hand -<br />

kommanditistin in das Handelsregister eingetragen. Eine Nach -<br />

schusspflicht besteht für die Treuhandkommanditistin und damit für<br />

die Treugeber nicht. Auf die Regelungen in § 7 des Gesell schafts -<br />

vertrages wird hingewiesen. Die Rechtsbeziehungen zwischen<br />

Treugeber und Treuhandkommanditistin werden durch die nach -<br />

folgenden Regelungen bestimmt.<br />

§ 1 Gegenstand und Zustandekommen<br />

des Treuhandvertrages<br />

1. Der Treugeber will sich mit der in der Beitrittserklärung<br />

genannten Pflichteinlage mittelbar als Kommanditist an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen. Dies erfolgt durch die Treu hand -<br />

kommanditistin zunächst in Form einer mittelbaren atypisch<br />

stillen Beteiligung. Mit Eintragung der von der Treuhand -<br />

kommanditistin übernommenen Haftsumme in das Handels -<br />

register wandelt sich die atypisch stille Beteiligung in eine<br />

treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung um.<br />

2. Der Treuhandvertrag kommt dadurch zustande, dass der<br />

Treugeber eine Beitrittserklärung unter Angabe seines<br />

Beteiligungsbetrages vollständig ausfüllt und unterzeichnet,<br />

sofern der Beitritt nicht ausdrücklich als Direktkommanditist<br />

erfolgen soll, und die Treuhandkommanditistin diese Beitritts -<br />

erklärung annimmt. Der Treugeber verzichtet gemäß § 151<br />

BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet ihre<br />

Pflichteinlage bzw. Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

(Pflicht einlage und Beteiligung im Folgenden einheitlich auch<br />

„Einlage“ genannt) im eigenen Namen, aber im Rahmen des<br />

Beitritts des Treugebers für dessen Rechnung. Der Anteil des<br />

Treugebers an der Einlage der Treuhandkommanditistin<br />

bemisst sich nach dem von dem Treugeber gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrag.<br />

Die Beteiligung der Treuhandkommanditistin an der Fonds -<br />

gesellschaft erfolgt nach Maßgabe der Beitrittserklärung, des<br />

Gesellschaftsvertrages und den Bestimmungen dieses<br />

Vertrages. Für das Verhältnis zwischen der Treuhand -<br />

kommanditistin und dem Treugeber gelten ergänzend und<br />

sinngemäß die Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die<br />

Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre Einlage bei der<br />

Fondsgesellschaft auch für weitere Treugeber treuhänderisch<br />

zu erwerben, zu halten und zu verwalten (vgl. §§ 4 und 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

§ 2 Rechtsverhältnisse<br />

1. Im Außenverhältnis hält die Treuhandkommanditistin ihre Ein -<br />

lage im eigenen Namen als einheitlichen Kommanditanteil.<br />

2. Im Innenverhältnis handelt die Treuhandkommanditistin im<br />

Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Treugebers. Die<br />

Stellung des Treugebers entspricht daher wirtschaftlich der<br />

eines Kommanditisten der Fondsgesellschaft. Die rechtlichen<br />

und steuerlichen Folgen der Beteiligung treten in der Person<br />

des Treugebers ein.<br />

3. Der Treugeber ist berechtigt, die sich aus der Beteiligung der<br />

Treuhandkommanditistin ergebenden Gesellschafterrechte,<br />

soweit sie seinen Anteil an der Einlage betreffen, unmittelbar<br />

gegenüber der Gesellschaft sowie Dritten geltend zu machen<br />

und wahrzunehmen. Die in § 5 Abs. 3 des Gesellschafts -<br />

vertrages beschriebenen Rechte kann der Treugeber nach<br />

Maßgabe des folgenden Abs. 4 im eigenen Namen geltend<br />

machen.<br />

149


Treuhandvertrag<br />

4. Vor Ausübung des Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

der Fondsgesellschaft sind von der Treuhandkommanditistin –<br />

schriftlich zu erteilende – Weisungen der Treugeber zu beachten,<br />

in welcher Weise die Treuhandkommanditistin ihr<br />

Stimmrecht ausüben soll, wenn der Treugeber nicht selbst an<br />

der Gesellschafterversammlung bzw. an dem schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren teilnimmt. Werden Weisungen durch<br />

den Treugeber nicht erteilt, ist die Ausübung des auf den treuhänderisch<br />

gehaltenen Anteil des Treugebers an der Einlage<br />

entfallenden Stimmrechts durch die Treuhandkommanditistin<br />

ausgeschlossen. Der Treugeber hat sich insofern der Stimme<br />

zu enthalten.<br />

Der Treugeber ist aber berechtigt, an der Gesellschafter -<br />

versammlung selbst teilzunehmen und das auf seinen treuhänderisch<br />

gehaltenen Anteil an der Einlage entfallende<br />

Stimmrecht selbst auszuüben oder sich entsprechend der<br />

Regelung des § 11 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages vertreten<br />

zu lassen. Die Treuhandkommanditistin erteilt hiermit dem<br />

Treugeber Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes in Höhe<br />

seines Anteils an der treuhänderisch gehaltenen Einlage. Der<br />

Treugeber hat seine Absicht, an der Gesellschafter -<br />

versammlung selbst teilzunehmen bzw. sich durch einen<br />

Dritten vertreten zu lassen, der Treuhandkommanditistin unter<br />

Wahrung einer Frist von zwei Wochen vor der Gesellschafter -<br />

versammlung oder, im Falle einer außerordentlichen Gesell -<br />

schafterversammlung, mit der in der Einladung genannten Frist<br />

schriftlich anzuzeigen. Die Treuhandkommanditistin zeigt die<br />

Übertragung des Stimmrechtes der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft unter Offenlegung der persönlichen Daten<br />

des Treugebers aus dem Treugeberregister (vgl. § 8) an und<br />

veranlasst die direkte Zusendung aller Beschlussunterlagen an<br />

den Treugeber. Findet ein schriftliches Abstimmungsverfahren<br />

statt, werden alle Treugeber zum Zwecke der Abstimmung<br />

ebenso wie die übrigen Gesellschafter von der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin direkt schriftlich zur Stimmabgabe<br />

aufgefordert.<br />

5. Übt die Treuhandkommanditistin das Stimmrecht in den<br />

Gesellschafterversammlungen aus, so tut sie dies ausschließlich<br />

unter Berücksichtigung der Weisungen und der Interessen<br />

des Treugebers sowie unter Beachtung seiner und ihrer gesellschafterlichen<br />

Treuepflichten gegenüber den übrigen Gesell -<br />

schaftern. Nach § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags ist der<br />

Treuhandkommanditistin bei Gesellschafter versammlungen<br />

die gespaltene Stimmabgabe gestattet.<br />

§ 3 Zahlung der Einlage, Erhöhung des Kapitalanteils<br />

1. Der Treugeber hat die in der Beitrittserklärung bezeichnete<br />

Pflicht einlage zzgl. 5 % Agio nach Maßgabe der Beitritts -<br />

erklärung und § 7 des Gesellschaftsvertrages fristgerecht auf<br />

das vorgesehene Treuhandkonto einzuzahlen.<br />

2. Erfüllt der Treugeber die in der Beitrittserklärung übernom -<br />

mene Verpflichtung zur Leistung seines Beteiligungsbetrages<br />

zzgl. Agio nicht oder nicht in voller Höhe, ist die Treu hand -<br />

kommanditistin berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen sowie<br />

– nach Mahnung und Fristsetzung – das Treuhandverhältnis zu<br />

kündigen. Die Regelungen des § 7 Abs. 3 bis Abs. 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gelten ent -<br />

sprechend.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin wird ihre Einlage bei der Fonds -<br />

gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft (dort § 4) im Auftrag und für Rechnung des<br />

Treugebers erhöhen.<br />

§ 4 Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />

Die Treuhandkommanditistin hat sich gemäß § 5 des Gesell -<br />

schaftsvertrages zur treuhänderischen Verwaltung ihrer Einlage für<br />

die Treugeber verpflichtet. Sie hat das Treuhandvermögen getrennt<br />

von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten. Im<br />

Rahmen dieser Verwaltung übernimmt sie folgende Leistungen:<br />

1. Annahme der Beitrittserklärungen und Aufnahme der Treu -<br />

geber gemäß § 4 Abs. 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages.<br />

2. Überwachung der Einzahlung der Beteiligungsbeträge der<br />

Treu geber. Weiterleitung der Beteiligungsbeträge der Treu -<br />

geber zzgl. Agio an die Fondsgesellschaft.<br />

3. Vertretung der Treugeber in Gesellschafterversammlungen.<br />

4. Führung des Treugeberregisters sowie Veranlassung der<br />

Handelsregisteranmeldungen.<br />

§ 5 Sorgfaltspflicht, Haftung<br />

1. Die Treuhandkommanditistin verpflichtet sich, die gemäß § 4<br />

übernommenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes zu erledigen. Sie ist berechtigt und verpflichtet,<br />

alle Geschäfts- und Rechtshandlungen vorzunehmen, die im<br />

Interesse der Fondsgesellschaft bzw. der Treugeber zur<br />

Durchführung der nach § 4 bestimmten Leistungen erforderlich<br />

sind. Die einschlägigen Bestimmungen des Gesellschafts -<br />

vertrages der Fondsgesellschaft sind zu beachten.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin ist darüber hinaus verpflichtet,<br />

die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />

(„GwG“), insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäß § 3 GwG<br />

zu erfüllen. Die Durchführung der zur Erfüllung dieser gesetz -<br />

lichen Pflichten erforderlichen Maßnahmen hat sie gemäß § 7<br />

Abs. 2 GwG mit Vereinbarung vom 24. Juni 2009 auf die<br />

Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH übertragen.<br />

150


3. Schadensersatzansprüche des Treugebers – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrund, auch aus Vertragspflichtverletzungen –<br />

verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des<br />

Anspruches, soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährung<br />

vorgeschrieben ist. Der Treugeber hat Schadensersatz an -<br />

sprüche innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Erlangung der Kenntnis von dem Schaden gegenüber der<br />

Treuhandkommanditistin schriftlich geltend zu machen.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit seiner Beteiligung ggf. angestrebten<br />

steuerlichen und/oder wirtschaftlichen Folgen sowie<br />

für den Erfolg der Investitionen der Fondsgesellschaft und für<br />

den Eintritt der vom Treugeber oder der Fondsgesellschaft verfolgten<br />

wirtschaftlichen Ziele.<br />

§ 6 Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />

1. Die Treuhandkommanditistin hat einen Anspruch gegen den<br />

Treugeber auf Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten,<br />

die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung<br />

des von ihr für den Treugeber treuhänderisch gehaltenen<br />

Teiles ihrer Einlage entstehen.<br />

2. Die Freistellungsverpflichtung des Treugebers ist auf den in<br />

der Beitrittserklärung genannten Beteiligungsbetrag be grenzt.<br />

Soweit der Treugeber diesen Betrag auf das Treuhandkonto<br />

eingezahlt hat, ist er zu einer Freistellung der Treu hand -<br />

kommanditistin mit der nachstehend dargelegten Ausnahme<br />

nicht mehr verpflichtet. Die Freistellungs- verpflichtung des<br />

Treugebers lebt in entsprechender Anwendung der §§ 171<br />

Abs. 1, 172 Abs. 1, 4 HGB anteilig – im Verhältnis seines<br />

Beteiligungsbetrages zur Einlage der Treuhandkommanditistin<br />

– wieder auf, wenn und soweit durch Rückzahlung der<br />

Pflichteinlage diese den Betrag der ins Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme der Treuhandkommanditistin unterschreitet,<br />

die Treuhandkommanditistin Gewinnanteile entnimmt,<br />

während ihre eingezahlte Pflichteinlage durch Verlust<br />

unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert ist, oder ihre<br />

eingezahlte Pflichteinlage durch die Entnahme unter den<br />

Betrag der Haftsumme herabgemindert wird.<br />

3. Im Falle einer Inanspruchnahme der Treuhandkommanditistin<br />

durch Gläubiger der Fondsgesellschaft aufgrund der gesetz -<br />

lichen Kommanditistenhaftung kann die Treuhandkom man -<br />

ditistin im Zusammenwirken mit der Geschäftsführenden Kom -<br />

man ditistin der Fondsgesellschaft die Weiterleitung von<br />

Auszahlungen an den Treugeber davon abhängig machen, dass<br />

dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden Freistellungs -<br />

verpflichtung der Treuhandkommanditistin Sicherheit leistet.<br />

§ 7 Selbstkontrahieren<br />

Die Treuhandkommanditistin ist von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit.<br />

§ 8 Treugeberregister, Geldwäschegesetz, Datenschutz<br />

1. Die Treuhandkommanditistin führt über alle Treugeber ein<br />

Register mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />

Daten (Firma und Registernummer oder Name, Vorname,<br />

Staatsangehörigkeit, Anschrift, Bankverbindung, Geburts -<br />

datum, Geburtsort, Beruf, Finanzamt, Steuernummer). Jeder<br />

Treugeber erhält mit Annahme seiner Beitrittserklärung von<br />

der Treuhandkommanditistin eine schriftliche Bestätigung<br />

über die Eintragung seiner Beteiligung in dieses Register.<br />

2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die<br />

Treuhandkommanditistin Angaben über die übrigen Treugeber<br />

macht. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Angaben<br />

aus dem Treugeberregister offenzulegen, falls die Offenlegung<br />

gegenüber dem zuständigen Finanzamt, dem das Investitions -<br />

vorhaben der Fondsgesellschaft finanzierenden Kreditinstitut<br />

oder einem anderen Kreditinstitut im Zusammenhang mit der<br />

Eigenkapitalfinanzierung erfolgt. Gegenüber als Berater der<br />

Gesellschaft tätig werdenden Personen, die gesetzlich zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, ist die Treuhand -<br />

kommanditistin ebenso zur Offenlegung von Daten aus dem<br />

Treugeberregister berechtigt.<br />

3. Der Treugeber ist gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschafts -<br />

vertrages verpflichtet, der Geschäftsführenden Komman di -<br />

tistin der Fondsgesellschaft Änderungen der Daten zu seiner<br />

Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Treugeber -<br />

beteiligung unverzüglich mitzuteilen.<br />

4. Der Treugeber ist gemäß § 4 Abs. 10 des Gesell schafts -<br />

vertrages verpflichtet, seine gesetzlichen Pflichten nach dem<br />

Geldwäschegesetz („GwG“) zu erfüllen, insbesondere zusammen<br />

mit seiner Beitrittserklärung die zur Durchführung der<br />

Identitätsprüfung nach § 4 Abs. 3 und 4 GwG erforderlichen<br />

Angaben zu machen und Unterlagen beizubringen. Kommt der<br />

Treugeber seinen geldwäscherechtlichen Pflichten nach dem<br />

GwG nicht nach, kann die Treuhandkommanditistin nach ihrer<br />

Wahl nach Mahnung und Nachfristsetzung diesen Treuhand -<br />

vertrag kündigen.<br />

5. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass im<br />

Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf EDV-<br />

Anlagen gespeichert werden. Die gespeicherten Daten werden<br />

nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung genutzt. Einsicht<br />

in die Daten dürfen nur die für die Treuhandkommanditistin<br />

tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen, ferner solche<br />

Dritte, die die Treuhandkommanditistin mit der Erledigung<br />

ihrer Aufgaben beauftragt. Diese Personen sind zur vertrau -<br />

lichen Behandlung der Daten verpflichtet.<br />

151


Treuhandvertrag<br />

§ 9 Ergebnisverteilung, Verteilung von<br />

Liquiditätsüberschüssen<br />

1. Für die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Verteilung<br />

von Liquiditätsüberschüssen, des steuerlichen Ergebnisses<br />

sowie für Auszahlungen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

2. Die Fondsgesellschaft ist gemäß § 12 Abs. 4 des Gesell -<br />

schafts vertrages der Fondsgesellschaft nur verpflichtet, die<br />

bis zum 31. März des Folgejahres nachgewiesenen Sonder -<br />

werbungs kosten der Treugeber im Rahmen der Steuer erklä -<br />

rungen geltend zu machen. Der Einzelnachweis der Sonder -<br />

werbungskosten für einen ggf. erforderlichen Einspruch gegen<br />

den Feststellungsbescheid des für die Gesellschaft zustän -<br />

digen Finanzamtes obliegt den Treugebern.<br />

§ 10 Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

1. Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Treuhandtätigkeit<br />

die Vergütung gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages.<br />

2. Zusätzliche Leistungen der Treuhandkommanditistin zugunsten<br />

eines einzelnen Treugebers werden diesem gesondert in<br />

Rechnung gestellt. Insoweit ist die Treuhandkommanditistin<br />

im Zusammenwirken mit der Geschäftsführenden Kom man -<br />

ditistin der Fondsgesellschaft zur Verrechnung mit An sprüchen<br />

des Treugebers, z. B. auf Auszahlungen, berechtigt.<br />

§ 11 Personenmehrheit<br />

1. Soweit die Treuhandkommanditistin ein und dieselbe<br />

Treugeberbeteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages für<br />

mehrere Personen gleichzeitig hält, übernehmen diese sämtliche<br />

Verpflichtungen aus diesem Vertrag und aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft als Gesamt -<br />

schuldner mit der Maßgabe, dass Tatsachen, die nur hinsichtlich<br />

eines Gesamtschuldners vorliegen oder eintreten, für oder<br />

gegen jeden von ihnen wirken.<br />

2. Zur Wahrnehmung der Rechte aus diesem Vertrag hat die<br />

Personenmehrheit einen Bevollmächtigten zu bestimmen.<br />

Dieser wird insbesondere sämtliche Erklärungen und<br />

Schriftstücke für die Personenmehrheit mit rechtsverbindlicher<br />

Wirkung entgegennehmen. Die Abgabe von Erklärungen einschließlich<br />

von Erklärungen zur Stimmrechtsausübung wird<br />

ebenfalls von dem Bevollmächtigten durchgeführt. Bis zur<br />

Benennung eines Bevollmächtigten gegenüber der Treu -<br />

handkommanditistin ruhen sämtliche Rechte aus der treu -<br />

händerisch gehaltenen Beteiligung.<br />

§ 12 Übertragung der Beteiligung<br />

1. Jede Verfügung über die Beteiligung des Treugebers bedarf<br />

der Schriftform und der Zustimmung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung darf<br />

nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

2. Mit der Übertragung der Beteiligung gehen die Rechte und<br />

Pflichten des Treugebers aus dem Treuhandverhältnis – auch<br />

soweit sie vor der Übertragung entstanden sind – auf seinen<br />

Rechtsnachfolger über. Jeder Treugeber erklärt sich unwiderruflich<br />

damit einverstanden, dass die Rechte anderer Treu -<br />

geber auf Dritte übergehen können.<br />

3. Im Falle einer Übertragung hat der Treugeber der Geschäfts -<br />

führenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft den Namen<br />

sowie die Anschrift des Rechtsnachfolgers unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

hat im Falle eines Treugeberwechsels Anspruch auf die in § 15<br />

Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vorgesehene Gebühr.<br />

4. Eine Teilung von Einlagen darf – außer in Erbfällen – nur zu<br />

Anteilen von mindestens EUR 10.000 oder zu höheren<br />

Anteilen, die sich auf ein ganzzahliges Vielfaches von<br />

EUR 1.000 belaufen, führen. Ausgenommen hiervon sind Fälle,<br />

in denen die Treuhandkommanditistin gemäß § 4 Abs. 6 S. 2<br />

des Gesellschaftsvertrags eine geringere Pflichteinlage zugelassen<br />

hat; in diesen Fällen darf eine Teilung von Einlagen –<br />

außer in Erbfällen – nur zu Anteilen von mindestens<br />

EUR 5.000 führen oder zu höheren Anteilen, die sich auf ein<br />

ganzzahliges Vielfaches von EUR 1.000 belaufen (vgl. § 17<br />

Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />

§ 13 Tod eines Treugebers<br />

1. Im Falle des Todes eines Treugebers geht die Beteiligung auf<br />

seine Erben oder Vermächtnisnehmer über. Die Erbfolge ist<br />

durch Vorlage eines Erbscheines nachzuweisen. Liegt ein solcher<br />

nicht vor, ist die Geschäftsführende Kommanditistin der<br />

Fondsgesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, andere<br />

geeignete Erbnachweise zu akzeptieren. Solange die Legi ti -<br />

mation des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte<br />

aus der Treugeberbeteiligung.<br />

2. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Beteili -<br />

gungswechsel durch Erbfolge anfallen, tragen die Erben.<br />

Hierzu gehört auch die Gebühr gemäß § 15 Abs. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrags.<br />

§ 14 Dauer, Kündigung<br />

1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />

und endet mit dem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

aus der Fondsgesellschaft, soweit die Treugeber nicht nach<br />

152


Maßgabe von § 15 eine neue Treuhandkommanditistin bestellen,<br />

oder mit Abschluss der Liquidation der Fondsgesellschaft.<br />

Der Treugeber ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, die<br />

gesellschaftsvertraglichen Auseinandersetzungsansprüche im<br />

eigenen Namen geltend zu machen.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin kann das Treuhandverhältnis<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen,<br />

frühestens jedoch zum 31. Dezember 2026. Eine Kündigung<br />

aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund<br />

liegt insbesondere dann vor, wenn der Treugeber seine in § 8<br />

Abs. 4 dargelegten geldwäscherechtlichen Pflichten trotz<br />

Mah nung und Fristsetzung durch die Treuhandkommanditistin<br />

nicht erfüllt.<br />

3. Die Kündigung des Treuhandvertrages durch den Treugeber ist<br />

jederzeit, jedoch nur mit der Maßgabe eine unmittelbare<br />

Kommanditbeteiligung zu begründen, möglich. Der Treugeber<br />

hat in diesem Fall auf eigene Kosten eine notariell beglau bigte<br />

Handelsregistervollmacht beizubringen. Die der Gesellschaft<br />

durch eine Kündigung durch einen Treugeber entstehenden<br />

Kosten trägt der jeweilige Treugeber.<br />

§ 15 Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

1. Scheidet die Treuhandkommanditistin aus der Fondsgesell -<br />

schaft aus, kann von den Treugebern gemäß § 19 Abs. 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages eine neue Treuhandkommanditistin<br />

bestellt werden. Der hierfür erforderliche Beschluss der<br />

Treugeber ist mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen zu fassen. Je volle EUR 1.000 des eingezahlten<br />

Nominalbetrags der Pflichteinlage (ohne Agio) (vgl. § 11<br />

Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages) gewähren eine Stimme.<br />

Das Treuhandverhältnis wird sodann mit der neu gewählten<br />

Treuhandkommanditistin fortgesetzt, und zwar von allen<br />

Treugebern, auch wenn diese nicht mitgestimmt oder dagegen<br />

gestimmt haben. Den Treugebern, die nicht mit gestimmt oder<br />

dagegen gestimmt haben, verbleibt das Recht zur Kündigung<br />

des Treuhandvertrages zur Begründung einer unmittelbaren<br />

Kommanditbeteiligung gemäß § 14 Abs. 3 dieses Vertrages.<br />

Wird eine neue Treuhandkommanditistin nicht bestellt, werden<br />

die Treugeber gemäß § 19 Abs. 5 des Gesellschafts -<br />

vertrages in Höhe der von ihnen übernommenen Beteiligungs -<br />

beträge direkt als Kommanditisten ins Handelsregister ein -<br />

getragen.<br />

2. Die Geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

führt die Abstimmung über die Bestellung der neuen<br />

Treuhandkommanditistin durch. Für das Abstimmungs ver -<br />

fahren gelten im Übrigen die Regelungen des § 11 des Gesell -<br />

schaftsvertrages über Abstimmungen im schriftlichen<br />

Verfahren entsprechend.<br />

§ 16 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

1. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusam menhang mit diesem Treuhandvertrag und dem damit<br />

begründeten Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlos -<br />

sene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Treuhand komman -<br />

ditistin ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlich -<br />

tungs verfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

2. Geht eine treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an<br />

der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf<br />

einen neuen Treugeber über, überträgt der Verkäufer seine<br />

Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag (schuldrecht -<br />

liche Treugeberposition), der mit der Treuhandkommanditistin<br />

besteht, sodass die Regelungen dieser Schlichtungs verein -<br />

barung auch für den neuen Treugeber gelten. Ein ausscheidender<br />

Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen<br />

dieser Regelung hinweisen.<br />

§ 17 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies<br />

gilt insbesondere auch für die Aufhebung des Schriftform -<br />

erfordernisses.<br />

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz<br />

der Fondsgesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart<br />

werden kann. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem<br />

deutschen Recht.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise<br />

unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte<br />

der Vertrag lückenhaft sein oder werden, so wird der Vertrag<br />

dadurch in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirk -<br />

same oder undurchführbare Bestimmung bzw. lückenhafte<br />

Regelung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift ersetzt<br />

bzw. ausgefüllt, die der von den Parteien tatsächlich bzw. mutmaßlich<br />

beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger<br />

Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

Hamburg, den 24.06.2009<br />

Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />

Oliver Brinks<br />

Geschäftsführer<br />

Dr. Bernd Walter<br />

Geschäftsführer<br />

153


Verbraucherinformationen<br />

für den Fernabsatz<br />

Die nachfolgende Zusammenstellung dient der Erfüllung der Informationspflichten nach der BGB Informationspflichten-Verordnung für Anbieter von<br />

Finanzdienstleistungen im Fernabsatz.<br />

Übersicht<br />

A. Allgemeine Informationen<br />

B. Informationen über die Vertragsverhältnisse<br />

C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

D. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />

154


A. Allgemeine Informationen<br />

1. Fonds KG, Vertreterin, Anbieterin<br />

a) Fonds KG:<br />

• Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG,<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR A 109632<br />

• Gesetzlich vertreten durch die Komplementärin; bei der Auf -<br />

nahme von Anlegern wird die Fonds KG von der Treuhand -<br />

kommanditistin vertreten.<br />

• Funktion: Fonds KG, Darlehensnehmerin, Komman ditis tin der<br />

Objekt KG. Der Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung als<br />

Kommanditistin an der PANTA Vierundsechzigste Grund stücks -<br />

gesellschaft m.b.H. & Co. KG („Objekt KG“) mit einer geplanten<br />

Pflichteinlage in Höhe von EUR 48.508.630,00 und einer Haft -<br />

einlage in Höhe von EUR 39.370,00 (entspricht 39,47 % des<br />

Gesellschaftskapitals der Objekt KG).<br />

b) Komplementärin:<br />

• HTD4 Verwaltungs GmbH,<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 110135<br />

• Geschäftsführer: Harald Pohl und Michael Arndt<br />

• Funktion: Komplementärin der Fonds KG<br />

c) Geschäftsführende Kommanditistin:<br />

• Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH,<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 101107<br />

• Geschäftsführer: Dr. Bernd Walter und Oliver Brinks<br />

• Funktion: Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds KG,<br />

Verwaltung der Fonds KG, Geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Objekt KG<br />

d) Treuhandkommanditistin:<br />

• Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH,<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 100573<br />

• Geschäftsführer: Dr. Bernd Walter und Oliver Brinks<br />

• Funktion: Treuhänderisches Halten und Verwalten von Beteili -<br />

gungen an der Fonds KG für Treugeber<br />

e) Objekt KG:<br />

• Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste Grundstücks -<br />

gesellschaft m.b.H. & Co. KG (spätere voraussichtliche<br />

Firmierung: Neues Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG),<br />

Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />

• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR A 104516<br />

• Gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die PANTA<br />

Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />

• Funktion: Objekt KG. Zweck der Objekt KG ist die Errichtung<br />

eines Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums in Dortmund<br />

und dessen Vermietung und Verpachtung sowie alle damit<br />

zusammenhängenden Geschäfte. Die Tätigkeit der Objekt KG ist<br />

beschränkt auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grund -<br />

besitzes und Kapitalvermögens.<br />

f) Anbieterin und Vertrieb:<br />

• Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH,<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 99956<br />

• Geschäftsführer: Dr. Joachim Seeler, Harald Pohl und Michael<br />

Arndt<br />

• Funktion: Anbieterin, Prospektherausgabe, Konzeption, Eigen -<br />

kapital vermittlerin, Darlehensvermittlerin, Beteiligungs vermitt -<br />

lerin, Vertriebsunterstützung<br />

2. Aufsichtsbehörden<br />

Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen dürfen erst veröffentlicht<br />

werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

die Veröffentlichung gestattet hat.<br />

3. Name und Anschrift der für die Anbieterin<br />

handelnden Vermittler/Dienstleister<br />

Auskunft zu den jeweils tätigen Vermittlern/Dienstleistern erteilt<br />

Ihnen gerne:<br />

Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />

Tel.: 0 40/28 09 52-167, Fax: 0 40/28 09 52-499<br />

B. Informationen über die Vertragsverhältnisse<br />

1. Wesentliche Merkmale<br />

Der Anleger beteiligt sich direkt als Kommanditist oder mittelbar als<br />

Treugeber über die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH nach Maß ga be<br />

des Gesellschaftsvertrages (und ggf. des Treuhand vertrages) an der<br />

Fonds KG. Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag sind im<br />

Verkaufsprospekt im vollständigen Wortlaut abgedruckt. Die Mindest -<br />

beteiligung eines Anlegers soll EUR 10.000 oder ein ganzzahliges<br />

höheres Vielfaches von EUR 1.000 betragen. Die Treuhand kom man di tistin<br />

kann Beteiligungen mit geringerer Pflichteinlage zulassen, wo bei in<br />

diesem Fall eine Pflichteinlage mindestens EUR 5.000 zu betragen<br />

hat. Hinzu kommt ein Agio in Höhe von 5 % der jeweiligen Pflichteinlage.<br />

Die Fonds KG wird den Anlagebetrag im Wesentlichen zur<br />

Fi nan zierung ihrer Beteiligung an der Objekt KG sowie für Fonds -<br />

vergü tun gen, Nebenkosten und die Bildung einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve nutzen.<br />

Bei den Kommandit- oder den Treugeberanteilen handelt es sich nicht<br />

um Finanzinstrumente im Sinne der Definition des Kreditwesen geset zes.<br />

Sie werden nicht am Finanzmarkt gehandelt. Es besteht kein gere gel -<br />

ter Zweitmarkt für derartige Vermögensanlagen. Falls eine Veräu -<br />

ßerung des Kommanditanteils durchgeführt werden kann, orientiert<br />

sich der Preis grundsätzlich am Verkehrswert des Anteils, welcher<br />

durch den Verkehrswert der Fonds KG bestimmt wird. Mangels eines<br />

geregelten Zweitmarktes bestimmt sich der Preis dem nach maßgebend<br />

nach Angebot und Nachfrage. Für eine Darstellung der mit dem<br />

Erwerb der Anteile verbundenen weiteren Risiken wird auf den<br />

Abschnitt „Risiken“ des Verkaufsprospekts verwiesen.<br />

155


Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

2. Einlage, Agio<br />

Der Anleger hat seine Pflichteinlage zzgl. eines Agios von 5 % zu leisten.<br />

3. Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der<br />

Verwaltung und der Veräußerung der Beteiligung<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.<br />

a) Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb:<br />

• der Betrag der Pflichteinlage<br />

• 5 % Agio auf den Erwerbspreis der Pflichteinlage<br />

• ggf. anfallende Verzugskosten gem. § 7 Abs. 3 und 5 des Gesell -<br />

schaftsvertrages (Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über<br />

dem Basiszinssatz sowie Ersatz weiterer Schäden in Höhe von<br />

pauschal 10 % der Pflichteinlage, sofern die Fonds KG nicht<br />

höhere Schäden nachweist)<br />

• Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handels register -<br />

vollmacht und die Veröffentlichung im Handelsregister (die Höhe<br />

ist einzelfallabhängig)<br />

• ggf. eigene Makler- und Beratungskosten, soweit der Anleger<br />

sich im eigenen Ermessen und ohne Mitwirkung der Fonds KG<br />

zur Einschaltung solcher Personen entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

• ggf. Kosten einer Fremdfinanzierung des Beteiligungserwerbs<br />

(einschließlich Zinsen), soweit der Anleger sich im eigenen<br />

Ermessen ohne Mitwirkung der Fonds KG zur Aufnahme einer<br />

Fremdfinanzierung entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

b) Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung:<br />

• dem Anleger individuell entstehende Reise-, Kommunikationsund<br />

Portokosten (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

• dem Anleger individuell entstehende Bevollmächtigungskosten,<br />

z. B. zur Stimmrechtsausübung (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />

• ggf. Kosten für die Kündigung des Treuhandvertrages<br />

c) Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung:<br />

• Kosten für die Veräußerung eines Kommanditanteils gem. § 17<br />

des Gesell schaftsvertrages<br />

• Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister (die Höhe ist<br />

einzelfallabhängig)<br />

• Verwaltungsgebühr der Geschäftsführenden Kommanditistin in<br />

Höhe von 3 ‰ des Beteiligungsbetrags, mindestens jedoch<br />

EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang inklusive ggf.<br />

anfallender Umsatzsteuer<br />

• ggf. eigene Makler- und Beratungskosten, soweit der Anleger<br />

sich im eigenen Ermessen und ohne Mitwirkung der Fonds KG<br />

zur Einschaltung solcher Personen entscheidet (die Höhe ist<br />

einzelfallabhängig)<br />

• ggf., soweit der Anleger sich hierfür im eigenen Ermessen, ohne<br />

Mitwirkung der Fonds KG, entscheidet, Kosten der Ablösung<br />

einer Fremdfinanzierung (insbesondere ggf. anfallende Vorfällig -<br />

keitsentschädigung)<br />

d) Weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der<br />

Verwaltung und der Veräußerung:<br />

• Gegebenenfalls Kosten einer Gesellschafterversammlung, die<br />

auf Antrag eines Kommanditisten einberufen wurde, jedoch<br />

nicht das erforderliche Quorum von 20 % der Stimmen erreichte<br />

(§ 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages)<br />

• Gegebenenfalls entstehende Kosten der Auseinandersetzung,<br />

insbesondere der Ermittlung des Auseinandersetzungs gut -<br />

habens zu einem anderen Datum als dem 31. Dezember 2026,<br />

trägt der ausscheidende Anleger (§ 21 Abs. 3 lit. f)) des<br />

Gesellschaftsvertrages)<br />

• Gegebenenfalls Abzinsung des vorzeitig ausgezahlten Abfin -<br />

dungs guthabens mit 1 Prozentpunkt p. a.<br />

• Gegebenenfalls Kosten der Ausübung der Kontrollrechte (§ 9 des<br />

Gesellschaftsvertrages)<br />

• Gegebenenfalls im Rahmen des Kommanditistenwechsels:<br />

Ausgleich von gewerbesteuerlichen Nachteilen für die Fonds KG<br />

• der Gesellschaft durch die Veräußerung entstehende Kosten,<br />

einschließlich einer evtl. anfallenden Umsatzsteuer<br />

Hinsichtlich der mit der Beteiligung an der Fonds KG verbundenen<br />

steuerlichen Folgen wird auf den Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“<br />

verwiesen.<br />

4. Zahlung, Erfüllung der Verträge<br />

Die gesamten 100 % der Pflichteinlage (zzgl. 5 % Agio berechnet auf<br />

die gesamte Pflichteinlage) sind zehn Bankarbeitstage (als<br />

„Bankarbeitstage“ gelten Tage, an denen Geschäftsbanken in<br />

Hamburg für den Geschäftsverkehr geöffnet sind) nach Erhalt der<br />

Annahmeerklärung des Beitritts einzuzahlen. Anleger leisten ihre<br />

Einlage zzgl. Agio in Euro auf das folgende Konto:<br />

Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

Hamburger Sparkasse AG<br />

Konto-Nr.: 128 032 980 4<br />

BLZ: 200 505 50<br />

SWIFT: HASPDEHHXXX<br />

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung, dem<br />

Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ dieses Beteiligungsangebotes<br />

sowie dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG.<br />

5. Risiken, Leistungsvorbehalt<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ist mit Risiken behaftet, die im<br />

Falle der ungünstigsten wirtschaftlichen Entwicklung zum<br />

Totalverlust des eingesetzten Zeichnungsbetrags führen können. In<br />

der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />

künftige Erträge. Bezüglich einer ausführlichen Darstellung der mit<br />

einer Beteiligung an der Fonds KG verbundenen Risiken wird auf den<br />

Abschnitt „Risiken“ dieses Beteiligungsangebotes verwiesen.<br />

C. Informationen über die Besonderheiten des<br />

Fernabsatzvertrages<br />

Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten<br />

Beitrittserklärung an die Fonds KG ein Angebot zum Beitritt<br />

direkt als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber über die<br />

156


Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH bei der Fonds KG ab. Der Beitritt<br />

erfolgt durch Annahme des Angebotes durch die Treuhand -<br />

kommanditistin.<br />

1. Widerrufsrechte<br />

Dem Anleger steht bei Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes<br />

das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 312 d, 355 BGB zu.<br />

Außerdem steht dem Anleger ein Widerrufsrecht zu, sofern ein<br />

Haustürgeschäft vorliegt (§§ 312, 355 BGB). Die Einzelheiten sind in<br />

der Widerrufsbelehrung der Beitrittserklärung ausführlich dargestellt.<br />

Ein darüber hinaus vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht<br />

besteht nicht.<br />

2. Mindestlaufzeit der Verträge, vertragliche<br />

Kündigungsregelungen<br />

Die Fonds KG hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von einem<br />

Gesellschafter erstmals zum 31. Dezember 2026 mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung<br />

ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft in dem Jahr auf -<br />

gelöst bzw. deren Auflösung beschlossen wird, zu dessen Ende die<br />

Kündigung erfolgen soll.<br />

Außer aus wichtigem Grund sind das Ausscheiden von Anlegern aus<br />

der Fonds KG und die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

durch einen Anleger bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Ein<br />

wichtiger Grund liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich die<br />

Vermögenslage eines Anlegers verschlechtert oder die Beteiligung<br />

an der Fonds KG sich nicht erwartungsgemäß entwickelt.<br />

3. Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen vor und nach dem Beitritt sowie<br />

für den Beitritt selbst findet deutsches Recht Anwendung. Als<br />

Gerichtsstand ist – sofern ein solcher wirksam vereinbart werden<br />

kann – der Sitz der Fonds KG vereinbart.<br />

4. Vertrags- und Kommunikationssprache<br />

Deutsch<br />

5. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />

Informationen, Zeichnungsfrist<br />

Die Informationen in diesem Beteiligungsangebot bleiben bis zur<br />

Bekanntgabe von Änderungen gültig. Änderungen werden per<br />

Nachtrag bekannt gemacht. Die Zeichnungsfrist für eine Beteiligung<br />

an der Fonds KG endet am 31. Dezember 2010. Sie kann durch entsprechende<br />

Erklärung der Geschäftsführenden Kommanditistin um<br />

einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten verlängert werden.<br />

D. Weiterer Rechtsbehelf und<br />

Einlagensicherung<br />

1. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB<br />

betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können<br />

Anleger (unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte anzurufen) sich an<br />

die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

wenden. Die Voraussetzungen für den Zugang zur Schlichtungsstelle<br />

regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung. Ein Merkblatt<br />

sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung sind bei der<br />

Schlich tungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

– Schlichtungsstelle –<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Tel.: 0 69/23 88-19 07, Fax: 0 69/23 88-19 19<br />

www.bundesbank.de<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Anbieterin und/oder<br />

zur Fonds KG sowie alle mit der Verwaltung im Zusammenhang<br />

stehenden Sachverhalte betreffen, steht dem Anleger zudem ein<br />

außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Die Vorausset -<br />

zungen für den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds. Ein Merkblatt sowie<br />

die Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich. Die<br />

Adresse lautet:<br />

VGF Verband Geschlossene Fonds e. V.<br />

Ombudsstelle<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die jeweiligen Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung<br />

des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der<br />

Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlich -<br />

tungs stelle einzureichen. Anleger haben zudem zu versichern, dass<br />

sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Schlichtungsstelle und<br />

keine Gütestelle, die Streitbeilegungen betreibt, angerufen und auch<br />

keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen haben. Die<br />

Beschwerde kann auch per E-Mail oder Fax eingereicht werden; evtl.<br />

erforderliche Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Eine<br />

Vertretung im Verfahren ist zulässig.<br />

2. Hinweise zum Bestehen eines Garantiefonds<br />

Es besteht kein Garantiefonds oder andere Entschädigungs rege -<br />

lungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Par -<br />

la ments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagen siche rungs -<br />

systeme (ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Euro -<br />

päischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Sys teme<br />

für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fallen.<br />

157


Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage<br />

Zwischenübersicht der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />

Die nachfolgend dargestellte Zwischenübersicht der Fonds KG zum 30. Juni 2009 wurde unter Berücksichtigung der Rechnungs -<br />

legungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.<br />

Bilanz zum 30. Juni 2009<br />

Aktiva in EUR 30.06.2009<br />

A. Umlaufvermögen<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 4.963,54<br />

B. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />

gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 378.016,41<br />

382.979,95<br />

158


Passiva in EUR 30.06.2009<br />

A. Eigenkapital<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten<br />

1. Einlagen der Kommanditisten 5.050,00<br />

2. Ergebniskonten der Kommanditisten –383.066,39<br />

3. Entnahmekonten der Kommanditisten –0,02 –378.016,41<br />

Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte<br />

Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten<br />

(Ausweis unter Aktiva B.) 378.016,41<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 2.975,00<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 380.000,00<br />

– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem<br />

Jahr EUR 380.000,00 –<br />

2. Sonstige Verbindlichkeiten 4,95<br />

– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem<br />

Jahr EUR 4,95 –<br />

0,00<br />

380.004,95<br />

382.979,95<br />

159


Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 30. Januar bis 30. Juni 2009<br />

in EUR 30.1. – 30.06.2009<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen –383.066,44<br />

2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,05<br />

3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag –383.066,39<br />

4. Belastung auf Kapitalkonten 383.066,39<br />

5. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00<br />

160


I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen<br />

zur Zwischenübersicht<br />

a) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Die Gliederung und der Ausweis der Posten der Bilanz entsprechen<br />

den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkosten ver -<br />

fahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.<br />

1. Guthaben bei Kreditinstituten<br />

Die Bestände sind zum Nominalwert angesetzt.<br />

2. Rückstellungen<br />

Zur Abdeckung von ungewissen Verbindlichkeiten werden nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung in angemessenem Umfang<br />

Rückstellungen gebildet.<br />

3. Verbindlichkeiten<br />

Die Ansätze der Verbindlichkeiten erfolgen zum Rückzahlungsbetrag.<br />

b) Bewertungsmaßnahmen<br />

Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.<br />

II.<br />

Ergänzende Angaben<br />

1. Finanzielle Verpflichtungen<br />

Mit Investorenvereinbarung vom 24. Juni 2009 verpflichtet sich die<br />

Gesellschaft einen Kommanditanteil an der Kommanditgesellschaft<br />

PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co.<br />

zu übernehmen. Die Übernahme erfolgt frühestens zum 1. August<br />

2009 und umfasst eine finanzielle Verpflichtung in Höhe von<br />

Euro 44.995.700,00.<br />

2. Geschäftsführung<br />

Zur Geschäftsführerin war für den Berichtszeitraum sowie bis zu<br />

ihrem Ausscheiden am 27. Juli 2009 die Komplementärin, die<br />

Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH, Hamburg, bestellt.<br />

Mit Wirkung zum 27. Juli 2009 ist die HTD4 Verwaltungs GmbH,<br />

Hamburg, als Komplementärin eingetreten. Beide Gesellschaften<br />

sind oder waren einzelvertretungsberechtigt und von den Beschrän -<br />

kungen des § 181 BGB befreit. Neben der Komplementärin war auch<br />

die geschäftsführende Kommanditistin Hamburg Trust Beteiligungs -<br />

management HTB GmbH zur Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

berechtigt.<br />

3. Angaben zu den Arbeitnehmern<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Arbeit -<br />

nehmer/-innen.<br />

4. Gesellschafterliste<br />

Das Kapital der Gesellschaft wird zum Stichtag 30. Juni 2009 wie<br />

folgt gehalten:<br />

Komplementärin:<br />

Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH, Hamburg EUR 0,00<br />

(gez. Kapital EUR 25.000,00)<br />

Kommanditisten:<br />

Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH, Hamburg EUR 50,00<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH, Hamburg EUR 5.000,00<br />

5.050,00<br />

5. Vorjahreszahlen<br />

Die Gesellschaft wurde erst im Laufe des Jahres 2009 gegründet.<br />

161


Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Eröffnungs- und Planbilanzen (Prognose)<br />

der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG in EUR<br />

Eröffnungsbilanz<br />

Planbilanzen (Prognose)<br />

Aktiva 30.01.2009 31.12.2009 31.12.2010<br />

Anlagevermögen (1) 0 44.206.302 46.041.230<br />

Beteiligung 44.206.302 48.575.856<br />

Kapitalrückführung 2010 –2.534.626<br />

Umlaufvermögen 5.050 10.141.011 6.112.871<br />

Ausstehende Einlagen 5.050 0 0<br />

Flüssige Mittel 0 10.141.011 6.112.871<br />

Summe 5.050 54.347.312 52.154.101<br />

162


Eröffnungsbilanz<br />

Planbilanzen (Prognose)<br />

Passiva 30.01.2009 31.12.2009 31.12.2010<br />

Eigenkapital (2) 5.050 54.347.312 52.154.101<br />

davon:<br />

Kommanditeinlagen<br />

Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH 50 64.995.000 64.995.000<br />

Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH 5.000 5.000 5.000<br />

Vorabauszahlung –2.275.000<br />

Kapitalrücklage (Agio) 0 3.249.750 3.249.750<br />

Verlustvortrag 0 0 –13.902.438<br />

Ergebnis 0 –13.902.438 81.789<br />

Fremdkapital 0 0 0<br />

Summe 5.050 54.347.312 52.154.101<br />

163


Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Plan-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG (Prognose in EUR)<br />

Prognose<br />

Prognose<br />

30.01. – 31.12.2009 01.01. – 31.12.2010<br />

Aufwand<br />

Fondsgebühren 12.384.450<br />

Gesellschaftskosten 560.000 40.000<br />

Kreditbearbeitungsgebühren 380.000<br />

Zinsaufwendungen der Zwischenfinanzierung 577.988<br />

Gewinn (3) 0 81.789<br />

Ertrag<br />

Erträge aus Beteiligungen 0 0<br />

Zinsen und ähnliche Erträge 0 121.789<br />

Verlust (3) –13.902.438 0<br />

Zahlungsplan<br />

der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG Prognose 2009–2010 (4) in EUR<br />

2009 2010<br />

Einzahlungen<br />

Eigenkapital inkl. Agio 68.249.750 0<br />

Beteiligungseinzahlungen 0 2.534.626<br />

Zinsen 0 121.789<br />

Gesamt 68.249.750 2.656.415<br />

Auszahlungen<br />

Beteiligung 44.206.302 4.369.555<br />

Vorabauszahlung 2.275.000<br />

Gesellschaftskosten 560.000 40.000<br />

Fondsgebühren inkl. Agio 12.384.450 0<br />

Zinsen und Gebühren der Zwischenfinanzierung 957.988 0<br />

Gesamt 58.108.739 6.684.555<br />

Cash Flow 10.141.011 –4.028.140<br />

164


Planzahlen (5)<br />

der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG (Prognose 2009–2012) in EUR<br />

2009 2010 2011 2012<br />

Investition 44.206.302 4.369.555 0 0<br />

Umsatz 0 0 0 0<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

handelsrechtliches Ergebnis –13.902.438 81.789 –7.331 92.286<br />

Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz und<br />

geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

sowie Planzahlen<br />

Die Zwischenübersicht befindet sich auf den Seiten 158 – 161<br />

Anlagevermögen (1)<br />

Die Fonds KG hält voraussichtlich insgesamt bis zu rund EUR 48,57<br />

Mio. Beteiligungsvermögen in Form von Kommanditeinlagen an der<br />

Objektgesellschaft. Auszahlungen während der Bauphase von der<br />

Objektgesellschaft an die Fonds KG erfolgen durch Eigenkapital rück -<br />

führungen.<br />

Eigenkapital (2)<br />

Zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz hat Hamburg Trust Beteili gungs -<br />

management HTB GmbH eine Einlageverpflichtung von EUR 5.000<br />

und Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH von EUR 50. Die Einlagen<br />

waren per 30. Januar 2009 noch nicht eingezahlt. Hamburg Trust<br />

Treuhand HTT GmbH hat per Gesellschaftsvertrag vom 6. August<br />

2009 ihre Einlagenverpflichtung auf EUR 500 erhöht und wird im<br />

Rahmen der Platzierung das Kommanditkapital auf bis zu EUR 64,995<br />

Mio. weiter erhöhen. Es wird in den Planbilanzen davon ausgegangen,<br />

dass das Eigenkapital der Fonds KG in Höhe von EUR 64,995<br />

Mio. zzgl. rund EUR 3,25 Mio. Agio bis Ende 2009 vollständig eingeworben<br />

ist und ausschließlich Treugeber beitreten.<br />

Gewinn und Verlust (3)<br />

Der Verlust ergibt sich aus den Fondsgebühren, Gesellschaftskosten<br />

und den Eigenkapital-Zwischenfinanzierungszinsen und -kosten.<br />

Beteiligungserträge werden nicht anfallen, da sich die Immobilie<br />

noch im Bau befindet und lediglich Einzahlungen durch Kapital ent -<br />

nahmen aus der Objektgesellschaft erfolgen.<br />

Zahlungsplan (4)<br />

Die erforderlichen Auszahlungen werden finanziert durch die geplanten<br />

Einzahlungen der Anlegereinlagen (siehe oben), Kapitalrückflüsse<br />

aus der Objektgesellschaft sowie der Zwischenfinanzierung der<br />

Hamburger Sparkasse AG. Die Auszahlungen berücksichtigen in der<br />

Investitionsphase die Beteiligungsinvestition sowie die Gesell -<br />

schaftskosten, Zwischenfinanzierungskosten und Fondsgebühren.<br />

Planzahlen (5)<br />

Es werden voraussichtlich insgesamt für die Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft rund EUR 48,57 Mio. investiert. Kapitalzuflüsse<br />

erfolgen durch Kapitalentnahmen aus der Objekt KG, somit beschränken<br />

sich die Einnahmen lediglich auf Zinseinnahmen, Umsatzerlöse<br />

gibt es nicht.<br />

Zahlen zur Produktion gibt es nicht, da es sich beim Emittenten nicht<br />

um ein produzierendes Unternehmen handelt.<br />

Das handelsrechtliche Ergebnis ergibt sich auf der Grundlage der prognostizierten<br />

handelsrechtlichen Aufwendungen und Erträge ohne<br />

Berücksichtigung von Verlusten der Objekt KG.<br />

165


Impressum<br />

Herausgeber Hamburg Trust<br />

Grundvermögen und Anlage GmbH<br />

Beim Strohhause 27<br />

20097 Hamburg<br />

Fotos ECE (S. 1 unten, S. 4, S. 10, S. 29, S. 31, S. 37, S. 45, S. 46, S. 52, S. 55, S. 59)<br />

Anneke Wardenbach (S. 39, S. 40, S. 41 rechts, S. 43)<br />

Benito Barajas (S. 41 links)<br />

166


Hamburg Trust<br />

Grundvermögen und Anlage GmbH<br />

Beim Strohhause 27<br />

20097 Hamburg<br />

Tel. +49 (0) 40/28 09 52-167<br />

Fax +49 (0) 40/28 09 52-499<br />

vertrieb@hamburgtrust.de<br />

www.hamburgtrust.de

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