shopping edition 2 - Thier2011.de
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Emissionsprospekt<br />
<strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2<br />
hamburgtrust
Inhalt<br />
Verantwortung für den Prospektinhalt 3<br />
Editorial 4<br />
Angebot im Überblick 6<br />
Risiken 14<br />
Anbieterin und Partner 24<br />
Chancen 30<br />
Zweitmarkt 34<br />
Investitionsstandort 38<br />
Immobilienstandort 44<br />
Objektbeschreibung 50<br />
Wirtschaftliche Grundlagen 58<br />
Investitionsplan 61<br />
Prognoserechnung 64<br />
Liquidationsrechnung 71<br />
Sensitivitätsanalyse – Abweichung von der Prognose 71<br />
Steuerliche Grundlagen 74<br />
A. Vorbemerkungen 74<br />
B. Besteuerung in der Erwerbsphase 74<br />
C. Besteuerung in der Nutzungsphase 75<br />
D. Besteuerung bei Beendigung durch Veräußerung 80<br />
E. Erbschaft- und Schenkungsteuer 81<br />
F. Sonstige Angaben 82<br />
Rechtliche Grundlagen 84<br />
I. Vorbemerkungen 84<br />
II. Gesellschaftsrechtliche Struktur 84<br />
III. Investorenvereinbarung 85<br />
IV. Fonds KG 86<br />
V. Treuhandvertrag 100<br />
VI. Verträge zwischen Projektbeteiligten/Lieferungen und Leistungen 102<br />
VII. Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen 106<br />
VIII. Objekt KG 107<br />
IX. Immobilie 112<br />
X. Generalübernehmervertrag 114<br />
XI. Vermietung 117<br />
XII. Finanzierung 124<br />
XIII. Weitere objektbezogene Verträge 126<br />
Vertragsgesellschaften 128<br />
Zeichnungshinweise 132<br />
Gesellschaftsvertrag 133<br />
Treuhandvertrag 148<br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 154<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 158<br />
Dieser Prospekt unterliegt nach dem Verkaufsprospektgesetz der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die BaFin.
Verantwortung für den Prospektinhalt<br />
Verantwortung für den Prospektinhalt<br />
Vollständigkeitserklärung<br />
Die Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH („Hamburg Trust“) mit Sitz in Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Pohl<br />
und den Prokuristen Dr. Bernd Walter, übernimmt als Anbieterin die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts und erklärt, dass<br />
ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Die Angaben, Prognosen und Berechnungen wurden nach gewissenhafter Prüfung von der Hamburg Trust im Auftrag der Hamburg Trust HTG<br />
Deutschland 4 GmbH & Co. KG („Fonds KG“) zusammengestellt.<br />
Die dem Verkaufsprospekt zugrunde liegenden Angaben beruhen auf dem derzeitigen Stand der Planung und auf der Grundlage der erwähnten<br />
Verträge sowie den auf den Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Abweichungen vom<br />
Prospekt durch künftige Entwicklungen bzw. Änderungen der Rechtsgrundlagen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsrichtlinien etc.) ist<br />
ausgeschlossen. Die den Prospektaussagen zugrunde liegenden Annahmen wurden durch die Prospektverantwortliche getroffen. Eine Haftung<br />
für den Eintritt der auf diesen Annahmen beruhenden im Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen wird nicht übernommen.<br />
Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur verbindlich, wenn sie von der Fonds KG schriftlich bestätigt werden. Kein Vermittler oder<br />
sonstiger Dritter ist berechtigt, hiervon abweichende Angaben zu machen.<br />
Prospektaufstellungsdatum: 2. September 2009<br />
Harald Pohl<br />
Geschäftsführer der<br />
Hamburg Trust Grundvermögen<br />
und Anlage GmbH<br />
Dr. Bernd Walter<br />
Prokurist der<br />
Hamburg Trust Grundvermögen<br />
und Anlage GmbH<br />
Geschäftssitz: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
3
Editorial<br />
Hattrick für Ihr Vermögen<br />
Finanzkrise, Inflation, Deflation. Die Turbulenzen bei Banken und Börsen haben das Vertrauen der Anleger in risiko -<br />
reichere Geldanlagen schwinden lassen. Angesichts von zweistelligen Kursverlusten wie zum Beispiel beim<br />
Deutschen Aktienindex DAX von –22,3 % in den letzten zwölf Monaten rücken konservative Werte wie Sicherheit<br />
und Kapitalerhalt stark in den Fokus.<br />
Erstklassige Einzelhandelsimmobilien kommen dabei dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Anleger besonders<br />
entgegen. Denn kaum eine andere Immobilienkategorie weist eine ähnlich hohe Wertbeständigkeit auf, vorausgesetzt,<br />
die Rahmendaten wie Lage, bonitätsstarke Mieter und indexierte Mietverträge stimmen. Gerade mittelbis<br />
langfristig orientierte Anleger mit hohem Sicherheitsbedürfnis setzen daher jetzt verstärkt auf dieses<br />
Segment.<br />
Mit dem aktuellen Fonds <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 von Hamburg Trust bieten wir Ihnen jetzt eine besonders attraktive<br />
Einzelhandelsimmobilie zur Beteiligung an. Unter Leitung unseres Partners ECE, Europas führendem Entwickler<br />
und Betreiber von innovativen Shopping-Centern, entsteht in bester Lage im Herzen der Dortmunder City unter<br />
dem Namen Neues Thier-Areal eine moderne Stadtgalerie, die auf rund 33.000 m 2 rund 150 Geschäften, Gastro -<br />
nomie und kulturellen Events Raum bieten wird.<br />
Die A-Lage direkt an der Haupteinkaufsstraße Dortmunds, dem auch „Goldmeile“ genannten Westenhellweg, die<br />
hohe Nachfrage nach Mietflächen, die stabile Entwicklung der Einzelhandelsumsätze und die guten Perspektiven,<br />
mit der innovativen Mall zusätzliche Einkäufer in die City zu locken, versprechen sowohl stabile laufende Erträge<br />
wie auch Wertstabilität des Objektes selbst. Zusätzliche Verlässlichkeit bietet bei dieser Beteiligung die nachgewiesene<br />
Managementkompetenz des Betreibers ECE, dessen Einkaufscenter in der geplanten Größenordnung im<br />
Schnitt rund 30 % mehr Besucher anziehen als im Bundesschnitt. Und über alle Größenordnungen hinweg erreichen<br />
ECE-Center eine durchschnittlich um 2,7 % bessere Umsatzentwicklung als der deutsche Einzelhandel insgesamt.<br />
Auch die wirtschaftliche Ausgestaltung des Fonds <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 unterstreicht noch einmal den Sicherheits -<br />
aspekt für Investoren. Eine reine Euro-Finanzierung, der anlegerfreundlich kalkulierte Kaufpreis auf der Basis der<br />
realen Mieterträge und ein langfristig festgeschriebener Zinssatz erlauben eine präzise Kalkulation von Kosten<br />
und Erträgen.<br />
Ausführliche Informationen zum Fonds finden Sie auf den folgenden Seiten. Machen Sie das Beste aus Ihrem<br />
Vermögen: mit einer erstklassigen Immobilie in erstklassiger Lage mit erstklassigem Management.<br />
5
Angebot im Überblick<br />
Attraktive Aussichten<br />
Zur Prüfung und Beurteilung: die wichtigsten Fakten zu <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2.<br />
6
Angebot im Überblick<br />
Der Fonds: <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2<br />
Mit dem Fonds <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 können Sie in eines der letzten verfügbaren<br />
großflächigen Shopping-Center-Areale der zehn frequentiertesten<br />
deutschen Fußgängerzonen investieren. Das Angebot richtet<br />
sich an Anleger, die sich mit einer unternehmerischen Beteiligung<br />
lang fristig an diesem Markt engagieren wollen.<br />
Dieses Kapitel verschafft Ihnen einen ersten Überblick über unseren<br />
Fonds. Selbstverständlich informieren wir Sie auch ganz detailliert<br />
und versorgen Sie mit allen wesentlichen Daten und Hintergrund -<br />
informationen, die Sie zur Prüfung und Beurteilung unseres Angebots<br />
benötigen: Wo Sie welche Informationen finden, sagt Ihnen unser<br />
Inhaltsverzeichnis auf Seite 2.<br />
Immobilie<br />
• Modernes Neubau-Shopping-Center mit ca. 50.000 m 2 Mietfläche<br />
und 730 Dachstellplätzen auf einer Grundstücksgröße von<br />
rund 22.000 m 2<br />
• Entwicklung der ECE-Gruppe; europäischer Marktführer für<br />
innerstädtische Shopping-Center<br />
• Breite Streuung durch 150 Shops<br />
• Gehobene Ausstattung entspricht modernen Ansprüchen<br />
• Energieeffiziente Bauweise<br />
• Baubeginn Juli 2009<br />
• Fertigstellung voraussichtlich November 2011<br />
Standort<br />
• Dortmund, zweitgrößte Stadt des Ballungsraumes Ruhrgebiet<br />
• Bedeutendster Verkehrsknotenpunkt Westfalens<br />
• Wirtschafts- und Handelszentrum mit hoher Bevölkerungsdichte<br />
• Großes Einzugsgebiet mit ca. 2,4 Mio. Einwohnern<br />
• Einer der stärksten Einzelhandelsstandorte in der Rhein-Ruhr-<br />
Region<br />
• Innenstadtlage an der Dortmunder Fußgängerzone (unter den zehn<br />
frequenzstärksten Einkaufsstraßen Deutschlands)<br />
Vermietung<br />
• Standardmietvertrag mit überwiegend zehn Jahren Laufzeit und<br />
Inflationsschutz durch 100 %ige Anpassung an den deutschen<br />
Verbraucherpreisindex sowie Umlage sämtlicher Nebenkosten<br />
mit Ausnahme von Instandhaltungen für Dach und Fach und Teile<br />
der Verwaltungskosten<br />
• Sicherheit bei der Erstvermietung, Investitionsvolumen beträgt<br />
das 15,08-Fache der erzielten Miete<br />
Mindestbeteiligung<br />
• EUR 10.000 zzgl. 5 % Agio<br />
• Höhere Beteiligungen in EUR-1.000-Schritten<br />
• Einzahlungstermin: Zehn Bankarbeitstage nach Annahme der<br />
Beitrittserklärung<br />
8
Investitionsplan konsolidiert Fonds KG & Objekt KG (Prognose)<br />
gerundete Werte<br />
in TEUR in % in % pro m 2<br />
Mittelverwendung der Summe des EK BGF*<br />
1. Anschaffungskosten für den Erwerb und die Herstellung der Immobilie<br />
inkl. Nebenkosten und EUR 5,0 Mio. Investitionsreserve 111.372 80,0 163,2 2.565<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
2.1. Vergütungen 12.384 8,9 18,1 285<br />
2.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 600 0,4 0,9 14<br />
3. Finanzierungskosten<br />
3.1. Disagio 3.552 2,6 5,2 82<br />
3.2. Bauzeitzinsen und Kreditkosten 5.545 4,0 8,1 128<br />
3.3. Eigenkapital-Zwischenfinanzierung und -Verzinsung 4.753 3,4 7,0 109<br />
4. Liquiditätsreserve 1.089 0,8 1,6 25<br />
Summe 139.296 100,0<br />
Mittelherkunft<br />
in TEUR in %<br />
der Summe<br />
1. Eigenkapital<br />
1.1. Gründungsgesellschafter 5 0,004<br />
1.2. einzuwerbendes Eigenkapital 64.995 46,7<br />
1.3. Kapitalrücklage (Agio) 3.250 2,3<br />
2. Fremdkapital 71.046 51,0<br />
Summe 139.296 100,0<br />
* Anteil von Bruttogeschossfläche (BGF) 110.000 m 2<br />
9
Angebot im Überblick<br />
Auszahlungen<br />
• 6,0 % pro rata temporis vor Steuern für das Jahr der Fertig -<br />
stellung, steigend auf 8,0 % (Auszahlung jeweils bis März des<br />
Folgejahres)<br />
• Auszahlungen bis 2017 steuerfrei<br />
• Während der Bauphase 3,5 % nach Steuern<br />
Handelsrechtliche und steuerrechtliche Ergebnisverteilung<br />
Die Ergebnisverteilung erfolgt im Verhältnis der tatsächlichen geleis -<br />
teten Pflichteinlagen, es sei denn, die Umsetzung der Gleichvertei -<br />
lungsabrede des Gesellschaftsvertrages erfordert eine Vorab zu -<br />
weisung von Gewinnen oder Verlusten an einzelne Gesellschafter.<br />
Während der Platzierungsphase wird das handelsrechtliche Ergebnis<br />
auf die Anleger – unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt ihres Bei -<br />
tritts – so verteilt, dass die Kapitalkonten II der Anleger im selben<br />
Verhältnis zueinander stehen wie die übernommenen Pflichteinlagen.<br />
Das nach Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende Ergebnis<br />
wird nach dem allgemeinen Ergebnisverteilungsmodus auf alle<br />
Anleger im Verhältnis ihrer eingezahlten Pflichteinlage verteilt.<br />
Treten Anleger der Fonds KG unterjährig bei oder erhöhen sie unterjährig<br />
ihre Einlage, nehmen sie insoweit an dem steuerlichen<br />
Ergebnis erst ab dem letzten Tag des Monats der Einzahlung von<br />
Pflichteinlagen (zzgl. Agio/ihres Erhöhungsbetrages) teil.<br />
Gesellschafterrechte<br />
Die mit der Beteiligung an der Fonds KG verbundenen Rechte und<br />
Pflichten der Anleger sind im Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ ausführlich<br />
dargestellt (siehe Seite 84 ff.). Zu den Kontroll-, Entnahmeund<br />
Gewinnverteilungsrechten der Gesellschafter gilt der Gesell -<br />
schaftsvertrag (siehe Seite 133 ff.).<br />
Laufzeit<br />
Eine Kündigung ist erstmals zum 31. Dezember 2026 möglich.<br />
Investitionsvolumen und Haftung<br />
• Das anteilige Investitionsvolumen der Fonds KG beträgt rund<br />
EUR 139,3 Mio. inkl. Agio.<br />
• Das Eigenkapital der Fonds KG beträgt rund EUR 68,25 Mio. inkl.<br />
Agio.<br />
• Geringe Fremdkapitalquote von 51 %, als reine Euro-Finan zie -<br />
rung mit zehn Jahren Zinssicherheit<br />
• Hohe Reserve, mit rund EUR 6 Mio. (über 9 % des nom. Eigen -<br />
kapitals)<br />
• Haftung beschränkt:<br />
Der Anleger haftet den Gläubigern der Fonds KG gegenüber als<br />
Kommanditist der Höhe nach beschränkt auf seine im Handels -<br />
register eingetragene Haftsumme (im Verhältnis EUR 1 : EUR 10<br />
seiner Pflichteinlage). Die Haftung ist grundsätzlich ausgeschlos<br />
sen, soweit die Einlage geleistet ist (vgl. Seite 94).<br />
Gesellschaftsstruktur<br />
Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine<br />
Beteili gung an einer deutschem Recht unterliegenden Personen -<br />
gesell schaft in Form einer GmbH & Co. KG. Die Anleger treten der<br />
Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz<br />
„Fonds KG“) direkt als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber<br />
über die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH bei. Der direkte Beitritt<br />
erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung ins<br />
Handelsregister.<br />
Die Fonds KG ist Inhaberin eines Anteils von 39,47 % an der Objekt -<br />
gesellschaft Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste<br />
Grund stücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG, später voraussichtlich<br />
fir mierend unter Neues Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG<br />
(Objekt KG). Den verblei benden Anteil von 60,53 % hält die GB<br />
Immobilien G.m.b.H., die Teile ihrer Beteiligung an andere Investoren<br />
überträgt.<br />
10
Fondsstruktur<br />
Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />
Fondsanbieterin<br />
Hamburg Trust HTG GmbH<br />
Platzierungsgarantin<br />
Anleger<br />
Treugeber und<br />
Direktkommanditist<br />
Hamburg Trust Asset<br />
Management HTAM GmbH<br />
Asset Managerin<br />
HTD4 Verwaltungs GmbH<br />
Komplementärin der Fonds KG<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />
HTB GmbH<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
der Fonds KG und der Objekt KG<br />
Hamburg Trust Treuhand<br />
HTT GmbH<br />
Treuhandkommanditistin<br />
GB Immobilien G.m.b.H.<br />
Coinvestor<br />
60,53 % Kommanditeinlage Objekt KG<br />
Geschäftsführende Kommanditistin der Objekt KG<br />
Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
Fonds KG<br />
39,47 % Kommanditeinlage Objekt KG<br />
PANTA Vierundsechzigste<br />
Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />
Komplementärin der Objekt KG<br />
ECE Development G.m.b.H. & Co. KG<br />
Projektentwicklung<br />
ECE Projektmanagement<br />
G.m.b.H. & Co. KG<br />
Objektverwaltung und Vermietung<br />
Standortsicherung<br />
Patronatsgeberin<br />
Kommanditgesellschaft PANTA<br />
Vierundsechzigste<br />
Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG<br />
(spätere voraussichtliche Firmierung:<br />
Neues Thier-Areal Dortmund<br />
G.m.b.H. & Co. KG)<br />
Objekt KG<br />
Eigentümerin der Immobilie<br />
ECE Achte Generalübernehmer<br />
G.m.b.H. & Co. KG<br />
Generalübernehmerin<br />
Hamburger Sparkasse AG<br />
Zwischenfinanzierungsgeberin<br />
Deutsche Genossenschafts-<br />
Hypothekenbank AG<br />
Dortmunder Volksbank eG still unterbeteiligt<br />
Sparkasse Dortmund<br />
Sparkasse Bochum<br />
Darlehensgeberin<br />
Dienstleistung<br />
Beteiligung<br />
11
Angebot im Überblick<br />
Die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH ist mit<br />
EUR 5.000 Pflichteinlage Geschäftsführende Kommanditistin der<br />
Fonds KG als auch mit EUR 100 Hafteinlage bei der Objekt KG.<br />
Gutachten<br />
Feri EuroRating Services AG, Bad Homburg („Feri“), eine der führenden<br />
Ratingagenturen Europas, wurde von der Fonds KG mit einem Immo -<br />
bi lienrating (zum Bewertungsstichtag 1. November 2011) be auf tragt.<br />
Der ermittelte Wert liegt über den Anschaffungs-/Herstel lungs kos ten.<br />
• Feri-Rating der Immobilie und Wirtschaftlichkeit mit „A“<br />
Weitere Bewertungsgutachten liegen nach Kenntnis der Anbieterin<br />
nicht vor.<br />
Eine Mittelverwendungskontrolle wurde nicht beauftragt.<br />
GfK GeoMarketing GmbH, Hamburg (GfK), wurde von der Fonds KG<br />
mit einem Standortgutachten beauftragt.<br />
• Das Fazit von GfK belegt: „Insgesamt gesehen stellt das geplante<br />
Shopping-Center auf dem Thier-Areal eine der wenigen noch er -<br />
hält lichen innerstädtisch integrierten Standortlagen in deutschen<br />
Großstädten dar. Zudem gibt es in Deutschland eine nur<br />
überschaubare Zahl an Objekten, die eine ähnliche Standort -<br />
qualität, Dimensionierung und Nachfrageplattform mitbringen.“<br />
Partner ECE<br />
Die ECE verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung im Bereich<br />
Shopping-Center und ist heute mit 112 innerstädtischen Shopping-<br />
Centern Marktführer in Europa. Mit der ECE-Gruppe besteht ein<br />
Vertragsverhältnis für die Objektbetreuung und Geschäftsbesorgung<br />
über mindestens 15 Jahre. Damit sind die professionelle Betreuung<br />
des Objektes sowie die Standortetablierung und -sicherung über die<br />
geplante Fondslaufzeit gewährleistet. Die erstklassige Arbeit der ECE-<br />
Gruppe lässt sich an den Centerumsätzen ablesen. Trotz schwacher<br />
deutscher Einzelhandelskonjunktur konnten die durch die ECE ge -<br />
managten Einkaufscenter überdurchschnittliche Umsätze erreichen.<br />
Besteuerung<br />
Eine Beteiligung an der Fonds KG führt im Wesentlichen zu Ein -<br />
künften aus Vermietung und Verpachtung sowie zu einem kleinen<br />
Anteil zu Kapitalerträgen. In den ersten acht Jahren bis 2017 fällt<br />
voraussichtlich keine Ertragsteuer aus dem Beteiligungsangebot an.<br />
Der Veräußerungs gewinn ist nach zehn Jahren steuerfrei.<br />
Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag auf die<br />
Zinserträge ist in der Kalkulation berücksichtigt.<br />
Zielgruppe<br />
Das Angebot richtet sich an Privatpersonen mit langfristigem Anlage -<br />
horizont, deren Wohnsitz in Deutschland liegt und die dort unbeschränkt<br />
steuerpflichtig sind. Teilplatzierungen können auch in der<br />
Schweiz erfolgen; die Höhe dieser Teilbeträge steht zum Zeit punkt<br />
der Prospektaufstellung noch nicht fest.<br />
12
Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 – Abweichung von der Prognose<br />
in EUR<br />
Verkaufsfaktor 14,00-fach 15,08-fach 16,00-fach<br />
Investitions-/Bauphase (2009 bis 2011)<br />
Nominalbeteiligung 10.000 10.000 10.000<br />
Agio 5 % bezogen auf die Nominalbeteiligung 500 500 500<br />
Effektiv gebundenes Eigenkapital 10.500 10.500 10.500<br />
geplante Barauszahlungen nach Steuern in der prognostizierten Bauphase* 656 656 656<br />
in % der Nominalbeteiligung 6,6 % 6,6 % 6,6 %<br />
Betriebsphase (2011 bis 2026)<br />
geplante Barauszahlungen vor Steuern in der prognostizierten Betriebsphase 9.675 9.675 9.675<br />
Steuern während der Betriebsphase** –1.810 –1.810 –1.810<br />
Ergebnis nach Steuern während der Betriebsphase 7.865 7.865 7.865<br />
in % der Nominalbeteiligung 78,6 % 78,6 % 78,6 %<br />
Liquidationsphase 2027<br />
Geschätzter Anteil am Liquidationserlös 13.635 15.226 16.582<br />
Steuern aus Veräußerung 0 0 0<br />
Geschätzter Anteil am Liquidationserlös 13.635 15.226 16.582<br />
in % der Nominalbeteiligung 136,3 % 152,3 % 165,8 %<br />
Gesamtergebnis nach Steuern<br />
Mittelrückfluss inkl. Eigenkapital nach Steuern 22.156 23.747 25.103<br />
in % der Nominalbeteiligung 222 % 237 % 251 %<br />
* Einzahlung der Nominalbeteiligung zzgl. 5 % Agio zum 31. Dezember 2009<br />
** Einkommensteuer und Abgeltungsteuer: kalkulierter Einkommensteuersatz 45 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer; kalkulierter Abgeltungsteuersatz 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />
ohne Kirchensteuer<br />
Alle Angaben sind aus EDV-technischen Gründen gerundet.<br />
13
Risiken<br />
Auf dem Prüfstand<br />
!<br />
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14
Risiken<br />
Risiken<br />
Hinweise<br />
Mit einer Beteiligung an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4<br />
GmbH & Co. KG (nachfolgend die „Fonds KG“) geht der Anleger ein<br />
langfristiges unternehmerisches Engagement ein. Dabei darf nicht übersehen<br />
werden, dass auch Risiken im Hinblick auf eine Änderung der<br />
diesem Prospekt zugrunde gelegten Rahmenbedingungen bestehen.<br />
Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesentlichen tatsäch -<br />
lichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken im Zusammenhang mit<br />
der Vermögensanlage einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung<br />
einhergehenden Risiken. Insbesondere bestehen wirtschaftliche,<br />
steuerliche und personenbezogene Risiken sowie Risiken im<br />
Zusammenhang mit den sozioökonomischen Rahmenbedingungen.<br />
Bei gleichzeitiger negativer Entwicklung mehrerer Einflussgrößen<br />
kann dies zur Insolvenz der Fonds KG oder der Objekt KG und damit<br />
auch der Fonds KG führen. Folge einer solchen Insolvenz kann der<br />
Totalverlust des eingesetzten Kapitals sein. Zu den im Folgenden dargestellten<br />
Risiken kommen noch individuelle Risiken auf Ebene des<br />
einzelnen Anlegers. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur für<br />
Investoren geeignet, die bei negativer Entwicklung einen entstehenden<br />
Verlust hinnehmen können.<br />
Das steuerliche Konzept basiert auf dem zum Prospekt auf stel lungs -<br />
datum geltenden Recht, der Rechtsprechung sowie der veröffentlichten<br />
Verwaltungsauffassung. Eine Änderung der Steuergesetze,<br />
Rechtsprechung oder Verwaltungsauffassung kann Auswirkungen<br />
auf die prognostizierten Rückflüsse haben und zu einer steuerlichen<br />
Mehrbelastung der Anleger führen.<br />
Jedem Anleger wird ausdrücklich angeraten, vor Eingehen<br />
einer Beteiligung an der Fonds KG alle Risiken eingehend<br />
selbst zu prüfen und sich, soweit erforderlich, dazu eigener,<br />
fachkundiger Berater zu bedienen.<br />
Risikoklassen<br />
Die nachfolgend dargelegten Risiken lassen sich vorab in folgende<br />
drei Risikoklassen einordnen:<br />
• Prognosegefährdende Risiken sind solche Risiken, die zu einem<br />
schwächeren als dem prognostizierten Ergebnis der Beteiligung<br />
führen können.<br />
• Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, deren Eintritt sich direkt<br />
auf das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage auswirken<br />
und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
des eingesetzten Kapitals führen kann.<br />
• Anlegergefährdende Risiken gehen über die vorgenannten<br />
Risiko gruppen noch hinaus, da sie zu einem Verlust nicht nur<br />
des gesamten eingesetzten Kapitals führen, sondern auch das<br />
weitere Vermögen des Anlegers gefährden können.<br />
Wesentliche Risiken<br />
Die folgenden Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten.<br />
Treten Risiken kumuliert auf, kann das Gesamtrisiko in eine<br />
höhere Kategorie fallen als jedes Einzelrisiko. So können sich realisierende<br />
Risiken auch zu einem Totalverlust der Einlagen der Anleger<br />
führen, insbesondere wenn die Beteiligung der Fonds KG an der<br />
Objekt KG oder die Immobilie wertlos werden sollte. Zudem kann ein<br />
Einzelrisiko bei einem äußerst ungünstigen Verlauf in eine höhere<br />
Kategorie fallen als nachfolgend angegeben. Hinzu können indivi -<br />
duelle Risiken auf Ebene des einzelnen Anlegers kommen.<br />
16
Das maximale Risiko der Anleger umfasst die Summe der nachfolgend<br />
im Einzelnen beschriebenen Risiken, zusammengefasst somit:<br />
• Den Verlust der Einlage, des Agios sowie der geleisteten bzw.<br />
noch zu leistenden Steuern, denen keine Steuererstattung<br />
gegen übersteht. Sofern der Anleger seine Beteiligung fremd -<br />
finanziert hat, umfasst das maximale Risiko weiter die hierfür<br />
entstandenen Zinsen und Kosten sowie, wenn die Fonds KG das<br />
eingezahlte Kapital nicht zurückzahlen kann, der Anleger aber<br />
dennoch verpflichtet bleibt, das entsprechende Darlehen sowie<br />
die aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen, zusätzlich die aus seinem<br />
übrigen Vermögen zurückzuzahlende Darlehensvaluta.<br />
• Eine Schadensersatzleistung durch den Anleger, welche dieser<br />
im Fall einer Pflichtverletzung nach den Bestimmungen des Ge sellschaftsvertrages<br />
zu leisten verpflichtet ist.<br />
• Eine Rückzahlung von Auszahlungen der Fonds KG, sofern das<br />
Kapital konto des Anlegers durch die Auszahlung unter den Be -<br />
trag seiner Haftungseinlage abgesunken ist oder weiter absinkt.<br />
• Steuerzahlungen ohne entsprechende Auszahlungen aus der<br />
Fonds KG.<br />
• Steuerzahlungen bezüglich sonstiger Grundstücke des Anlegers<br />
aufgrund der Begründung eines gewerblichen Grundstücks -<br />
handels.<br />
Die Risiken im Einzelnen<br />
Prognosegefährdende Risiken<br />
Folgende Risiken sind als prognosegefährdende Risiken im oben<br />
genannten Sinne zu qualifizieren. Das bedeutet, dass ihr Eintritt ein<br />
schwächeres als das prognostizierte Ergebnis der Beteiligung<br />
bewirkt.<br />
1. Erhöhung der Investitionskosten<br />
Die im Investitionsplan der Fonds KG bzw. auf Ebene der Objekt KG<br />
angesetzten Kosten und Vergütungen für Dienst- und sonstige<br />
Leis tungen sowie Garantien beruhen überwiegend auf bereits<br />
abgeschlossenen Verträgen. Es besteht dennoch ein Risiko von<br />
Kosten erhöhungen, da nicht in jedem Fall ein Festpreis vereinbart<br />
werden konnte. Sich daraus ergebende zusätzliche Kosten können<br />
ein schwächeres als das prognostizierte Ergebnis der Beteiligung<br />
bewirken.<br />
2. Zusätzliche Instandhaltungs- und Modernisierungskosten<br />
sowie nicht umlagefähige Betriebskosten und Reparaturen;<br />
Investitionen zur Werterhaltung<br />
Die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Objekt KG und damit mittelbar<br />
der Fonds KG beinhaltet kalkulierte Kosten für die Instandhaltung und<br />
Modernisierung der Immobilie sowie Betriebskosten, die nicht auf<br />
die Mieter umgelegt werden können. Es besteht das Risiko, dass die<br />
kalkulierten Ansätze überschritten werden und dadurch Ertrags -<br />
einbußen entstehen. Ebenso können heute noch nicht vorhersehbare<br />
Investitionen zur Werterhaltung erforderlich werden, insbesondere<br />
nach Mieterwechseln. Sofern Mietern eine Verpflichtung zur<br />
Instandhaltung obliegt, droht ein Nachteil, wenn diese ihre Pflichten<br />
nicht einhalten oder erfüllen können, z. B. wegen mangelnder Boni -<br />
tät. Diese Umstände sind in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der<br />
Objekt KG pauschal durch entsprechende Abschläge berücksichtigt.<br />
Diese Ab schläge können zu niedrig angesetzt sein. Ein etwa über<br />
die kalkulierten Beträge hinausgehender Investitionsbedarf müsste<br />
aus einer bestehenden Rücklage oder Liquiditätsreserve, aus einer<br />
Kreditaufnahme, aus Einnahme überschüssen zulasten der Aus -<br />
zahlungen oder durch eine Kombi nation dieser Finanzierungsquellen<br />
bestritten werden. Daraus ergibt sich das Risiko, dass die<br />
Auszahlungen an die Anleger reduziert werden müssten.<br />
3. Kapitaldienstrisiken aus einer Änderung der Zinssätze,<br />
einer Erhöhung des Darlehensbetrags und der Tilgung<br />
Im Rahmen der langfristigen Finanzierung auf Ebene der Objekt KG<br />
besteht das Risiko von Zinssteigerungen nach Ablauf der Zins -<br />
bindungsfrist, d. h. nach dem 30. Juni 2019. Nach Ablauf der<br />
Zinsbindungsfrist kann der dann zu vereinbarende Zinssatz für die<br />
Anschlussfinanzierung über dem in der Prognoserechnung angenommenen<br />
Anschlusszinssatz liegen. Negative Veränderungen des Zins -<br />
niveaus können hier Auswirkungen auf die prognostizierte Auszah -<br />
lung oder auf die Höhe der Liquiditätsreserve haben.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der für die Anschluss finan -<br />
zierung mit anfänglich 1,0 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen kalkulierte<br />
Tilgungssatz tatsächlich höher ausfällt als kalkuliert. Dies hätte negative<br />
Auswirkungen auf den Liquiditätsabfluss und die prognostizierte<br />
Auszahlung.<br />
Im Rahmen der Zwischenfinanzierung auf Ebene der Fonds KG für den<br />
Erwerb der Kommanditanteile an der Objekt KG durch die Fonds KG<br />
sowie der damit verbundenen Kosten besteht das Risiko einer realen<br />
Erhöhung des kalkulatorisch angenommenen Nominalzinssatzes<br />
(EURIBOR als Referenzzinssatz zzgl. Aufschlag der Marge). Ebenso<br />
kann die Bauzeitfinanzierung höher ausfallen als kalkuliert. Eine<br />
Zinssatzerhöhung kann die Investitionskosten erhöhen und die<br />
Liquidität sowie prognostizierte Auszahlung der Fonds KG negativ<br />
beeinflussen.<br />
4. Zinseinnahmen-Risiko<br />
Es kann sein, dass die Zinseinnahmen geringer ausfallen als kal -<br />
kuliert. Dies kann zu geringeren Ergebnissen bei der Objekt KG<br />
und/oder der Fonds KG führen, was wiederum zu einem schwächeren<br />
als dem prognostizierten Ergebnis der Beteiligung der Anleger führen<br />
würde.<br />
17
Risiken<br />
5. Gewährleistungsverpflichtungen in den Grundstücks -<br />
kaufverträgen<br />
Die von den jeweiligen Verkäufern der Grundstücke in den<br />
Grundstückskaufverträgen gegenüber der Objekt KG abgegebenen<br />
Gewährleistungsverpflichtungen sind nicht in voller Höhe abgesichert.<br />
Es besteht daher das Risiko, dass solche Ansprüche gerichtlich<br />
geltend gemacht werden müssen und diese auch beim Obsiegen in<br />
einem gerichtlichen Verfahren mangels Bonität des Anspruchs -<br />
gegners nicht durchsetzbar sind. In den vorbezeichneten Fällen wäre<br />
die Ertragssituation der Objekt KG und als Folge der Fonds KG beeinträchtigt,<br />
was negative Ertragsfolgen für die Anleger nach sich<br />
ziehen kann.<br />
6. Änderungen der steuerrechtlichen Rechtslage<br />
Die steuerlichen Darstellungen und Erläuterungen in diesem Prospekt<br />
basieren auf den derzeit geltenden Steuergesetzen, der veröffentlichten<br />
Rechtsprechung und den Verwaltungsanweisungen. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass Änderungen in der Gesetzgebung, Recht spre -<br />
chung bzw. den Verwaltungsanweisungen negative Auswir kun gen<br />
auf die steuerliche Beurteilung der Objekt KG, der Fonds KG bzw. der<br />
beteiligten Anleger haben werden.<br />
7. Aberkennung der Einkunftserzielungsabsicht<br />
Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH („Hamburg Trust“)<br />
geht davon aus, dass die Fonds KG insgesamt einen Überschuss der<br />
Einnahmen über die Werbungskosten erzielen wird. Allerdings kann<br />
die Fremdfinanzierung der von den Anlegern zu leistenden Komman -<br />
diteinlagen dazu führen, dass ein steuerlicher Überschuss auf Ebene<br />
der Anleger nicht erreicht wird. Für die betroffenen Anleger besteht<br />
dabei das Risiko, dass die Einkunftserzie lungs absicht des Anlegers<br />
hinsichtlich der Beteiligung an der Fonds KG seitens der Finanz -<br />
verwaltung nicht anerkannt wird, was zu höheren Steuerbelastungen<br />
der Anleger führen kann.<br />
8. Aufteilung der Anschaffungskosten<br />
Die in der Kalkulation berücksichtigten Abschreibungen für Abnut -<br />
zung des Gebäudes wurden nach dem Verhältnis der Anschaffungs -<br />
kosten nebst Anschaffungsnebenkosten des Grundstückes zum<br />
Pauschalpreis gemäß Generalübernehmervertrag nebst Anschaf -<br />
fungs nebenkosten vorgenommen. Weichen die tatsächlichen Ver -<br />
hält nisse hiervon ab oder nimmt die Finanzverwaltung für steuerliche<br />
Zwecke eine abweichende Aufteilung der Anschaffungskosten auf<br />
das Gebäude und den Grund und Boden vor und ergibt sich hierbei<br />
eine abweichende Verteilung der Anschaffungskosten zulasten des<br />
Gebäudeanteils, verringern sich die abschreibbaren Anschaffungs -<br />
kosten des Gebäudes. Als Folge fällt das zu versteuernde Ergebnis<br />
der Objekt KG bzw. der Fonds KG höher aus und die prognostizierte<br />
Rendite der Anleger entsprechend geringer.<br />
9. Steuerliche Ergebnisverteilung<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG wird in den Jahren<br />
2009 bis 2011 das steuerliche Ergebnis – vorbehaltlich bestimmter<br />
Vorabvergütungen – gleichmäßig über alle Anleger verteilt, die ihre<br />
Pflichteinlage bis zum jeweiligen Jahresende eingezahlt haben. Bis<br />
zum Erreichen einer Gleichverteilung soll auch in Folgejahren eine<br />
Vorabzuweisung von steuerlichen Ergebnisanteilen erfolgen. Sollte<br />
diese besondere Ergebnisverteilung von der Finanz verwaltung nicht<br />
anerkannt werden, könnte es bei einzelnen Anle gern zu steuerlichen<br />
Mehrbelastungen kommen.<br />
10. Umsatzsteuer<br />
Da die Fonds KG nicht und die Objekt KG nicht in vollem Umfang zum<br />
Vorsteuerabzug berechtigt sind, können höhere Kosten entstehen,<br />
sofern die Finanzverwaltung als umsatzsteuerbefreit behandelte<br />
Leis tungen umsatzsteuerpflichtig behandelt. Weiterhin kann im Falle<br />
einer Erhöhung des (regulären) Umsatzsteuersatzes von derzeit<br />
19,0 % ein höherer Aufwand auf Ebene der Fonds KG bzw. der<br />
Objekt KG entstehen. Dies kann zu verminderten Mittelrückflüssen<br />
an die Anleger führen.<br />
11. Abweichende steuerrechtliche Beurteilung<br />
Die Ermittlung der in der Prognoserechnung ausgewiesenen steuer -<br />
lichen Ergebnisse wurde auf der Grundlage einer steuerrechtlichen<br />
Beurteilung des Investitionsvorhabens unter Berücksichtigung der<br />
geltenden Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Verwaltungs anwei -<br />
sungen vorgenommen. Die steuerlichen Auswirkungen einer Beteili -<br />
gung an der Fonds KG sind jedoch nicht durch verbindliche Auskünfte<br />
abgesichert, sie geben vielmehr die Einschätzung der beauftragten<br />
Steuer-, Rechts- und sonstigen Berater wieder. Auch Erfahrungs -<br />
werte aus vergleichbaren, in der Vergangenheit bereits initiierten<br />
Beteiligungsmodellen liegen der Anbieterin noch nicht vor. Es kann<br />
daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung im<br />
Rahmen des Veranlagungsverfahrens oder einer steuerlichen Außen -<br />
prüfung bei der Fonds KG bzw. Objekt KG eine andere als die hier vertretene<br />
Rechtsauffassung vertritt, die sich nachteilig auf die Steuer -<br />
belastung der beteiligten Anleger auswirken kann. In diesem Zusam -<br />
menhang ist zu beachten, dass steuerliche Ergebnisse, die bei einem<br />
Anleger zu Steuernachzahlungen führen, ab dem 16. Monat nach<br />
Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, zu verzinsen sind. Für<br />
jeden vollen Monat sind Zinsen in Höhe von 0,5 % auf den noch<br />
ausstehenden Betrag an die Finanzverwaltung zu zahlen. Die hier<br />
dargestellten Hinweise beziehen sich auf steuerliche Risiken in<br />
Deutschland. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich für<br />
Anleger, die in Deutschland nicht ansässig sind (beschränkt<br />
Steuerpflichtige), zusätzliche Steuerrisiken, z. B. aufgrund einer<br />
abweichenden steuerlichen Behandlung oder durch Änderungen von<br />
zwischenstaatlichen oder verfahrensrechtlichen Besteuerungs be -<br />
stim mungen, ergeben können.<br />
Anlagegefährdende Risiken<br />
Folgende Risiken sind als anlagegefährdende Risiken qualifiziert,<br />
d. h. als solche, die entweder die Anlageobjekte oder die gesamte<br />
Vermögensanlage gefährden und damit auch zu einem Totalverlust<br />
des eingesetzten Kapitals des Anlegers führen können.<br />
12. Fertigstellung des Objekts<br />
Es besteht das Risiko, dass die Bauleistungen durch die ECE General -<br />
übernehmer nicht termingerecht durchgeführt werden können, z. B.<br />
bei Verzögerungen im Bau, weiteren Altlasten auf klä rungs maß -<br />
nahmen, Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen, Kampf mittel b esei ti -<br />
18
gung, auf dem Gelände des Thier-Areal-Grundstücks statt findenden<br />
archäologischen Grabungen oder behördlichen Anord nungen und<br />
Abänderungen der Baugenehmigung, und damit die plangemäße<br />
Fertigstellung des Objekts gefährdet wird. Dies würde ggf. zu einem<br />
späteren Mietbeginn und späterer Mietzahlungen sowie höh eren<br />
Baukosten wie Bauzeitzinsen führen. Hier besteht das Risiko, dass<br />
Schäden nicht vollständig durch die im General über nehmervertrag<br />
vereinbarten Vertragsstrafen abgedeckt sind.<br />
Es besteht weiterhin das Risiko, dass für das Bauvorhaben notwendige<br />
Grundstücke wegfallen, sofern gesetzliche Vorkaufsrechte ausgeübt<br />
werden oder die Objekt KG ihr zustehende Rücktrittsrechte aus<br />
den Grundstückskaufverträgen wahrnimmt und damit die Reali sie -<br />
rung des Bauvorhabens gefährdet wird. Auch die Nichtausführung<br />
oder die abweichende Ausführung von Bauleistungen kann zu<br />
Mehrkosten oder zur Gefährdung des Bauvorhabens insgesamt führen.<br />
Dadurch kann das prognostizierte Ergebnis verfehlt und die<br />
Vermögensanlage gefährdet werden.<br />
13. Risiko der Wertentwicklung<br />
Die Kalkulationen und Planungen der Objekt KG und der Fonds KG<br />
basieren jeweils auf der Annahme einer Wertsteigerung der<br />
Immobilie. Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös der Immo -<br />
bilie hängt unter anderem wesentlich von der Entwicklung des deutschen<br />
Immobilienmarktes sowie des regionalen Immobilienmarktes<br />
für Gewerbeimmobilien (insbesondere einer eventuellen Erhöhung<br />
des Flächenangebotes), der Standortentwicklung und der Entwick -<br />
lung des Zustandes der Immobilie ab. Sofern sich die Märkte,<br />
Standorte oder Immobilie negativ entwickeln, bzw. die Märkte rückläufig<br />
sind, stagnieren oder schwächer wachsen als erwartet, können<br />
die geplanten Ergebnisse nicht erreicht werden, sodass zum einen<br />
die vorgesehenen Erträge nicht erzielt werden können und zum anderen,<br />
dass die Fonds KG das in die Objekt KG bzw. die Immobilie inves -<br />
tierte Kapital ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Dies gilt insbesondere,<br />
wenn im Zusammenhang mit einer eventuellen Veräuße -<br />
rung der Immobilie erhebliche Umgestaltungen erforderlich werden<br />
(sog. Revitalisierungskosten). Dadurch kann die Vermögensanlage<br />
gefährdet werden. Sofern die Beteiligung innerhalb der 10-Jahresfrist<br />
gemäß § 23 EStG verkauft wird, ist der Verkauf steuerpflichtig.<br />
14. Mieteinnahmen-/Mietausfallrisiko<br />
Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg dieses Beteiligungsangebots<br />
ist die Erzielung der prognostizierten Mieteinnahmen aus der<br />
Immobilie. Es besteht das Risiko, dass die prognostizierten Miet -<br />
einnahmen nicht erreicht werden, dass Mieter ausfallen und im Falle<br />
von Kündigungen oder nach vertragsgemäßem Ablauf der<br />
Mietverträge die Flächen nicht oder nur zu einer niedrigeren Miete<br />
als der jeweils kalkulierten weitervermietet werden können. Die<br />
zugrunde gelegten Planungen und Berechnungen unterstellen, dass<br />
die Mieter der Immobilie ihren vertraglichen Pflichten nachkommen<br />
und keine Mietausfälle von mehr als 1 % in den ersten fünf Jahren<br />
und fortan 2 % der Gesamtmiete auftreten. Es besteht das Risiko,<br />
dass Mieter z. B. aufgrund der nachhaltigen Verschlechterung<br />
ihrer wirtschaftlichen Situation ausfallen (Bonitätsrisiko) und die<br />
betroffenen Flächen nicht oder nur zu einer niedrigeren Miete oder<br />
nur unter Inkaufnahme mietzahlungsfreier Zeiträume oder Gewäh -<br />
rung von Zuschüssen zu Mieterausbauten vermietet werden können.<br />
Mietmindereinnahmen bzw. Mietausfälle über die Annahmen im<br />
Verkaufsprospekt hinaus können zur Folge haben, dass die tatsäch -<br />
liche Ertragsentwicklung hinter den in der Prognoseberechnung kalkulierten<br />
Ergebnissen zurückbleibt und damit zu einer Reduzierung<br />
oder einem Ausfall der prospektierten Auszahlungen führt. Eine<br />
Insolvenz der Objekt KG könnte zu einer Dar lehenskündigung führen<br />
und damit zu einer Gefährdung der Vermögensanlage.<br />
15. Risiken unvollständiger Versicherungen und höherer<br />
Versicherungskosten<br />
Es ist unsicher, ob die noch abzuschließenden Versicherungen<br />
die Immobilie gegen sämtliche sie betreffenden Risiken absichern<br />
können. Dies kann zum Beispiel für bestimmte Arten von Natur -<br />
katastrophen gelten. Sollte ein Schaden durch ein nicht versichertes<br />
Schadens ereignis entstehen oder sollten Versicherungsleistungen in<br />
einem Schadens fall nicht in ausreichender Höhe erfolgen, hätte die<br />
Objekt KG die Differenz zu tragen, wodurch sich das prognostizierte<br />
Ergebnis der an der Objekt KG beteiligten Fonds KG verschlechtern<br />
oder auch eine Gefährdung der gesamten Vermögensanlage eintreten<br />
kann. Hinsichtlich der noch abzuschließenden Versicherungen<br />
besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Versicherungsbeiträge die<br />
prognostizierten Versicherungsbeiträge übersteigen könnten. Des<br />
Weiteren besteht das Risiko bei einem Neuabschluss der<br />
Versicherungs ver träge, dass eine höhere Selbstbeteiligung übernommen<br />
werden muss. Dadurch kann das prognostizierte Ergebnis verfehlt<br />
und die Vermögensanlage gefährdet werden.<br />
16. Risiko fehlender Mittelverwendungskontrolle<br />
Es ist keine Mittelverwendungskontrolle vorgesehen. Es wird demnach<br />
nicht von einem speziell hierfür zuständigen Dritten geprüft, ob<br />
Mittel durch die Fonds KG anders als in diesem Prospekt dargestellt<br />
verwendet werden. Sollte eine abweichende Mittelverwendung er -<br />
fol gen, kann dies das Anlageobjekt oder die Vermögensanlage<br />
gefährden.<br />
17. Risiko aus der Bestellung von Sicherheiten<br />
Die Ansprüche der Darlehensgeber des langfristigen Darlehens auf<br />
Ebene der Objekt KG sind durch Grundschulden auf der Immobilie und<br />
Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem General über -<br />
nehmer vertrag einschließlich der Ansprüche aus der Patronats erklä -<br />
rung der ECE Projektmanagement besichert. Sollte es nach einem Ver -<br />
tragsverstoß (insbesondere einem Verstoß gegen die Zahlungs ver -<br />
pflichtungen) unter dem Darlehensvertrag zu einer Vollstreckung der<br />
Darlehensgeber in die Sicherheiten kommen, ist es möglich, dass der<br />
Erlös aus einer Zwangsvollstreckung nicht ausreicht, um nach Rück -<br />
zahlung des Darlehens Auszahlungen an die Anleger vorzunehmen.<br />
Die Ansprüche des Darlehensgebers des Zwischenfinanzierungs dar -<br />
lehens auf Ebene der Fonds KG sind durch Verpfändung der Gesell -<br />
schaftsanteile an der Objekt KG, Abtretung des in der Investoren -<br />
vereinbarung vorgesehenen Entnahmeanspruches auf die geleistete<br />
Kommanditeinlage, Verpfändung des Zeichnerkontos bei der<br />
Hamburger Sparkasse AG und Verpfändung der Platzierungsgarantie<br />
besichert. Sollte es nach einem Vertragsverstoß unter dem Dar -<br />
lehens vertrag zu einer Vollstreckung des Darlehensgebers in die<br />
19
Risiken<br />
Sicherheiten kommen, kann es aufgrund der vorstehenden Abtre -<br />
tungen und Verpfändungen dazu kommen, dass der Erlös aus einer<br />
Zwangsvollstreckung nicht ausreicht, um nach Rückzahlung des<br />
Darlehens Auszahlungen an die Anleger vorzunehmen. Außerdem<br />
besteht die Gefahr des Ausfalls sämtlicher als Sicherheiten gestellten<br />
Zahlungsansprüche. Zu einem Ausfall kann es kommen, wenn<br />
Zahlungsansprüche entweder vollständig für den Kapitaldienst des<br />
Darlehens verwendet werden oder wenn ein Vertragsverstoß unter<br />
den Darlehen vorliegt und der Darlehensgeber daraufhin sein Zurück -<br />
behaltungsrecht hinsichtlich der Zahlungsansprüche geltend macht<br />
und diese zur Befriedigung seiner Forderungen aus den Darlehens -<br />
verträgen verwendet. Dies kann die Vermögensanlage des Anlegers<br />
gefährden.<br />
18. Risiko bei einer Verlängerung und aus der Kündigung<br />
der Fremdfinanzierung sowie bei Abschluss zusätzlicher<br />
Finanzierungen<br />
Die Kreditverträge über die Fremdfinanzierung räumen – ebenso wie<br />
einzelne gesetzliche Bestimmungen – dem Kreditgeber außerordentliche<br />
Kündigungsrechte ein. Im Falle einer außerordentlichen Kün -<br />
digung der vorgenannten Verträge besteht das Risiko, dass diese<br />
nicht neu abgeschlossen werden können und so die Vermögens -<br />
anlage gefährdet wird. Außerdem besteht im vorstehenden Fall<br />
das Risiko, dass diese Verträge nur zu für die Objekt KG oder die<br />
Fonds KG wirtschaftlich schlechteren Bedingungen neu abgeschlossen<br />
werden können und somit das prognostizierte Ergebnis verfehlt<br />
wird. Das Darlehen der Objekt KG ist bis zum 31. Dezember 2021<br />
befristet. Für eine weitere Finanzierung ist nicht sichergestellt, dass<br />
diese zu den kalkulierten Bedingungen abgeschlossen werden kann.<br />
Höhere Zinsen oder Tilgungsbeträge können zu einer Ertrags ver -<br />
schlechterung führen. Falls nach einer außerordentlichen Kündigung<br />
oder dem Auslaufen der Fremdfinanzierungsverträge diese nicht neu<br />
abgeschlossen werden können, ist die Vermögensanlage des Anle -<br />
gers gefährdet. Gleiches gilt, wenn zusätzliche Finanzierungen, z. B.<br />
für einen erhöhten Investitionsbedarf, der nicht durch die bestehende<br />
Finanzierung und Liquiditätsreserve gedeckt ist, nicht abgeschlossen<br />
werden können.<br />
19. Risiken aus der Bindungswirkung von Gesellschafter -<br />
beschlüssen der Fonds KG<br />
Gesellschafterrechte innerhalb der Fonds KG werden in einzu -<br />
berufenden Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren wahrgenommen. Für den Fall, dass an den<br />
Gesellschafterversammlungen oder Abstimmungen nur eine Minder -<br />
heit der Gesellschafter teilnimmt, kann dies zu Beschlussfassungen<br />
führen, welche die Mehrheit der Gesellschafter, die nicht anwesend<br />
oder vertreten waren bzw. – im schriftlichen Verfahren – nicht an der<br />
Beschlussfassung teilgenommen haben, gegen sich gelten lassen<br />
müssen. Ferner besteht das Risiko, auch bei Teilnahme an der<br />
Beschlussfassung durch eine beschlussfähige Mehrheit überstimmt<br />
zu werden und die Folgen dieser Entscheidung gegen sich gelten lassen<br />
zu müssen.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass der Fonds KG Großanleger, bei<br />
denen es sich auch um Hamburg Trust oder mit dieser verbundene<br />
Unternehmen handeln kann, als Kommanditisten beitreten. Es be -<br />
steht dann die Möglichkeit, dass die Fonds KG von einem oder wenigen<br />
Anlegern beherrscht werden kann. Durch die Stimmenmehrheit<br />
dieses oder dieser Großanleger können Gesellschafterbeschlüsse<br />
gegen den Willen der weiteren Anleger gefasst werden. Diese weiteren<br />
Anleger müssen die so gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />
gegen sich gelten lassen. Dieses Risiko besteht speziell hinsichtlich<br />
eines Beitritts des Platzierungsgaranten. Derzeit ist noch nicht abzusehen,<br />
ob und in welcher Höhe eine solche Beteiligung erfolgt. Dies<br />
richtet sich nach dem Finanzierungsbedarf, d. h. des Betrags des von<br />
Anlegern nicht gezeichneten Kapitals. Eine solche Beteiligung kann<br />
wirtschaftliche Nachteile für die Beteiligung der Anleger bis zum<br />
Verlust der Einlage nach sich ziehen.<br />
20. Risiken aus der Bindungswirkung von Gesellschafter -<br />
beschlüssen der Objekt KG<br />
Die Fonds KG hält lediglich eine Minderheitsbeteiligung an der<br />
Objekt KG. Die Mehrheit der Kommanditanteile wird von der<br />
Immobilien G.m.b.H. (GB) gehalten. Die Stimmrechte bemessen sich<br />
nach der Höhe der jeweiligen Beteiligung. Der Gesellschaftsvertrag<br />
der Objekt KG sieht vor, dass ein Teil der Beschlüsse der Gesellschaft<br />
lediglich der einfachen Stimmenmehrheit bedürfen. Es besteht das<br />
Risiko, dass die Objekt KG von der GB oder Investoren, auf die die<br />
GB Teile ihres Kommandit anteils übertragen hat, beherrscht werden<br />
kann. Durch die Stimmen mehrheit der GB oder anderer Investoren<br />
können Gesellschafter beschlüsse auch gegen den Willen der<br />
Fonds KG gefasst werden. Die Fonds KG muss die so gefassten<br />
Gesellschafterbeschlüsse gegen sich gelten lassen. Daraus können<br />
wirtschaftliche Nachteile für die Beteiligung der Anleger bis zum<br />
Verlust der Einlage entstehen.<br />
21. Möglichkeit des Ausschlusses aus der Fonds KG<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG kann ein Anleger in<br />
bestimmten Fällen aus von ihm zu vertretenden Gründen aus der<br />
Fonds KG ausgeschlossen werden. In diesem Fall erhält er ein Abfin -<br />
dungsguthaben, welches nicht notwendigerweise dem wirklichen<br />
Wert der Beteiligung entspricht. Insoweit kann es zu Verlusten des<br />
Anlegers bei seiner Beteiligung kommen.<br />
22. Risiko der fehlenden freien Handelbarkeit der Anteile und<br />
des fehlenden geregelten Zweitmarktes sowie der lang -<br />
fristigen Bindung des Anlegers<br />
Die vom Anleger erworbenen Anteile an der Fonds KG sind zwar<br />
während der Laufzeit der Fonds KG auf andere Personen übertragbar.<br />
Die Übertragung setzt aber die Zustimmung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin der Fonds KG voraus. Insoweit ist die freie<br />
Handelbarkeit der Anteile eingeschränkt. Für die Anteile besteht kein<br />
einer Wertpapierbörse vergleichbarer Zweit markt, sodass es für<br />
einen Anleger schwierig sein kann, einen Interessenten für den zu<br />
veräußernden Anteil zu finden. Bei Veräuße rungs wünschen wird<br />
Hamburg Trust nach Möglichkeit vermittelnd tätig werden. Dabei ist<br />
eine längere Zeitspanne einzuplanen. Kurzfristige Veräußerungs -<br />
20
wünsche beinhalten generell ein erhöhtes Risiko von Preis ab -<br />
schlägen; der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Es<br />
besteht die Möglichkeit, dass sich kein Käufer für den Anteil findet.<br />
In diesem Fall kann der Anleger nicht vor dem 31. Dezember 2026 aus<br />
der Fonds KG ausscheiden, da bis zu diesem Datum keine ordentliche<br />
Kündigung durch den Anleger möglich ist.<br />
23. Risiko aus der Geschäftsführung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin der Fonds KG und der Hamburg Trust Asset<br />
Management HTAM GmbH sowie der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistinnen der Objekt KG und der ECE Projekt -<br />
management<br />
Der wirtschaftliche Erfolg des Beteiligungsangebots ist von der<br />
Erfah rung und Kompetenz der mit dem Asset Management beauftragten<br />
Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH, dem<br />
Fondsmanagement der Geschäftsführenden Komman ditistin der<br />
Fonds KG und der Immobilienverwaltung durch die ECE Projekt -<br />
management sowie der gemeinsamen Geschäftsführung durch die<br />
Geschäftsführenden Kommanditistinnen der Objekt KG abhängig. Die<br />
Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH, die Geschäfts -<br />
führende Kommanditistin der Fonds KG und die ECE Projekt -<br />
management sowie die Geschäftsführenden Komman ditistinnen der<br />
Objekt KG können wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen treffen.<br />
Solche Entschei dungen können das Vermögen der Objekt KG und<br />
damit auch die Fonds KG und die Beteiligung der Anleger an der<br />
Fonds KG ge fährden.<br />
24. Risiko der fehlenden Bonität, Insolvenz oder der Säumigkeit<br />
wesentlicher Vertragspartner, Kündigung von Verträgen<br />
durch wesentliche Vertragspartner<br />
Es besteht stets das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner der<br />
Fonds KG oder der Objekt KG, insbesondere die GB, die Platzie rungs -<br />
garantin, die ECE Generalübernehmer oder die durch die Objekt KG<br />
mit der Objektverwaltung und Objektentwicklung beauftragten<br />
Gesellschaften, insbesondere die ECE Projektmanagement, insolvent<br />
werden und deshalb oder aus sonstigen Gründen ihren vertraglichen<br />
Verpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen.<br />
Außerdem können wesentliche Vertragspartner Verträge aus wichtigem<br />
Grund vorzeitig kündigen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass<br />
die Objekt KG und die Fonds KG (auf die auch das wirtschaftliche<br />
Ergebnis der Objekt KG durchschlägt) ihrerseits Verpflichtungen<br />
nicht erfüllen und insolvent werden könnten. Im Falle der ECE<br />
Generalübernehmer besteht insbesondere das Risiko, dass im<br />
Generalübernehmervertrag übernommene Kosten übernahme ver -<br />
pflichtungen, Freistellungsverpflichtungen und/oder sonstige<br />
Leistungsverpflichtungen nicht eingehalten werden und daher eine<br />
primäre Haftung der Objekt KG gegenüber Dritten z. B. zur Altlasten -<br />
beseitigung auflebt. Durch die vorstehend beschriebenen Risiken<br />
kann eine Gefährdung der Beteiligung der Anleger eintreten. Es<br />
besteht zudem das Risiko, dass Schadensersatzansprüche aus<br />
Bonitäts- oder sonstigen Gründen gegen die Anspruchsgegner nicht<br />
durchsetzbar sind. Dies kann das Anlageobjekt und die Vermögens -<br />
anlage des Anlegers gefährden.<br />
25. Liquidationsrisiko<br />
Für den Fall, dass der Fonds KG bis zur Fertigstellung nicht genügend<br />
Anleger beigetreten sein sollten, um die beabsichtigte Investition zu<br />
finanzieren, und fehlende Eigenmittel für die Finanzierung der Beteili -<br />
gung an der Objekt KG und damit indirekt auch an der Immo bilie auch<br />
nicht durch eine Fremdfinanzierung oder aus der Platzierungsgarantie<br />
(durch Beteiligung der Platzierungsgarantin an der Fonds KG) realisiert<br />
werden können, besteht das Risiko, dass die Fonds KG rück -<br />
abgewickelt werden muss. Gleiches gilt für die Objekt KG. Dieses<br />
Risiko besteht, weil es möglich ist, dass die Platzierungsgarantin im<br />
Garantie fall ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.<br />
Eine Rückabwicklung ist nach dem Gesellschaftsvertrag nur in Form<br />
einer Liquidation der Fonds KG möglich. In diesem Fall hat der An -<br />
leger keinen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm eingesetzten<br />
Kapitals.<br />
Bei einer Liquidation sind zunächst die Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Dritten und andere Ansprüche zu bedienen. Erst danach wird ein verbleibender<br />
Erlös an die Anleger entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />
Pflichteinlagen ausgekehrt. Es können Notargebühren, Gerichts -<br />
kosten, Vorfälligkeitsentschädigungen für eine vom Anleger ggf. aufgenommene<br />
Anteilsfinanzierung und Kosten für Makler anfallen, die<br />
zu einem geringeren Liquidationserlös führen würden. Daher ist es<br />
möglich, dass der Anleger in diesem Fall seine geleisteten<br />
Einzahlungen ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Dieses Risiko<br />
vergrößert sich, falls etwaige Rückforderungs an sprü che gegen die<br />
jeweiligen Vergütungsempfänger, z. B. wegen deren Insolvenz, nicht<br />
durchgesetzt werden können. Entsprechendes gilt für die<br />
Rückabwicklung oder Liquidation der Objekt KG.<br />
26. Risiko von Interessenkonflikten<br />
Die Komplementärinnen und die Geschäftsführenden Kommanditis -<br />
tinnen der Objekt und Fonds KG, die Treuhandkommanditistin sowie<br />
die Objekt KG unterliegen gegenüber der Fonds KG keinem Wett -<br />
bewerbsverbot. Die Komplementärinnen und die Geschäftsführenden<br />
Kommanditistinnen der Objekt und Fonds KG, die Treuhandkom man -<br />
ditistin sowie deren Organe und Gesellschafter sowie die mit diesen<br />
Gesellschaften verbundenen Unternehmen können nicht ausschließen,<br />
neben den mittelbar von der Fonds KG gehaltenen Objekten<br />
zukünftig allein oder gemeinsam mit anderen Partnern Kapital -<br />
anlagen anderer Beteiligungsprojekte mit ähnlichen Investitions -<br />
kriterien oder Immobilienobjekten zu verwalten. In diesen Fällen<br />
können Interessenkonflikte entstehen.<br />
So bestehen zum Beispiel zugunsten der Fonds KG keine besonderen<br />
Absprachen über die Zuteilung von Verwertungsmöglichkeiten für die<br />
Objekte. Deshalb ist es insbesondere in der Deinvestitionsphase<br />
denkbar, dass Geschäftsführende Kommanditistinnen der Fonds oder<br />
Objekt KG in Interessenkonflikte geraten, wenn die Nachfrage nach<br />
Immobilien geringer ist als das Angebot an zu verkaufenden Immo -<br />
bilien ihrer Beteiligungsprojekte. Hamburg Trust ist alleinige Gesell -<br />
schafterin sowohl der Komplementärin als auch der Geschäfts führen -<br />
21
Risiken<br />
den Kommanditistin der Fonds KG und einer Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin der Objekt KG sowie der Treuhandkommanditistin<br />
und zugleich Anbieterin der Vermögensanlage.<br />
Die Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH, die das Asset<br />
Management übernommen hat, ist ebenfalls Tochtergesellschaft von<br />
Hamburg Trust. Auch personell sind die vorstehenden Unternehmen<br />
untereinander verflochten. Es ist möglich, dass es aufgrund dieser<br />
gesellschaftsrechtlichen Struktur sowie der personellen und<br />
wirtschaftlichen Verflechtungen zu Interessen kon flikten kommen<br />
kann. Sollte eine der genannten Gesellschaften im Fall eines<br />
Interessenkonflikts eine der Fonds KG oder der Objekt KG wirtschaftlich<br />
nachteilige Maßnahme vornehmen, kann dies zu wirtschaftlichen<br />
Nachteilen für das Anlageobjekt führen und die Vermögensanlage<br />
gefährden.<br />
27. Altlasten und Schadstoffbelastungen<br />
Nach dem Erwerb einer Immobilie kann sich herausstellen, dass sich<br />
auf dem betroffenen Grundstück oder innerhalb der erworbenen<br />
Immobilie (weitere) Altlasten, Baumängel oder Schadstoffe befinden.<br />
In diesem Fall kann die Objekt KG aufgrund gesetzlicher Bestim -<br />
mungen, behördlicher Verfügungen oder aufgrund vertraglicher<br />
Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten oder Schadstoffen herangezogen<br />
werden. Die ECE Generalübernehmer haftet gegenüber der<br />
Objekt KG nur für durch Altlasten und Schadstoffe entstehende<br />
Kosten bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Sonstige durch die<br />
Objekt KG zu tragende Kosten der Beseitigung oder die bis zur erfolgreichen<br />
Beseitigung entgangenen Mieteinnahmen vermindern in diesem<br />
Fall das Ergebnis der betroffenen Immobilie oder deren Wert,<br />
was die Vermögensanlage gefährden kann.<br />
28. Risiko des Erwerbs der Anteile an der Objektgesellschaft<br />
Der Anleger beteiligt sich an der Fonds KG, die durch einen Kauf -<br />
vertrag eine Minderheitsbeteiligung an der Objekt KG erworben hat.<br />
Es besteht das Risiko, dass Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />
durch die Verkäuferin verletzt werden und daher Schadens ersatzund/oder<br />
Freistellungsansprüche gerichtlich geltend gemacht werden<br />
müssen.<br />
In diesem Zusammenhang besteht das Risiko des Obsiegens der<br />
Verkäuferin sowie dass aus Bonitätsgründen Ansprüche im Falle des<br />
eigenen Obsiegens gegen die Anspruchsgegner nicht durchsetzbar<br />
sind.<br />
In den vorgenannten Fällen wäre die Ertragssituation der Fonds KG<br />
beeinträchtigt und prognostizierte Erträge könnten nicht erreicht<br />
werden.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
Nachfolgende Risiken werden als anlegergefährdende Risiken eingestuft,<br />
d. h., ihr Eintritt kann bei dem Anleger Vermögensverluste entstehen<br />
lassen, die auch über sein eingesetztes Kapital hinausgehen<br />
und demnach auch das übrige Vermögen des Anlegers gefährden<br />
können.<br />
29. Haftungsrisiko, Nachschüsse, Verwässerung<br />
Die Haftung der Anleger als Kommanditisten gegenüber den<br />
Gläubigern der Fonds KG ist auf den Betrag ihrer jeweils in das<br />
Handels register eingetragenen Haftsumme (EUR 1 pro EUR 10 an<br />
Pflichteinlage) begrenzt. Werden die Einlagen durch Rückzahlungen<br />
(insbesondere Auszahlungen) unter die Haftsumme von 10 % der<br />
Pflichteinlage gemindert oder werden Entnahmen getätigt, während<br />
die Einlage durch Verluste unter den Betrag der Haftsumme gemindert<br />
ist, so lebt die Haftung bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf.<br />
Auch nach dem Ausscheiden haften Kommanditisten bis zu fünf<br />
Jahre in Höhe der Haftsumme für die bis zum Zeitpunkt des<br />
Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten gegenüber der Fonds<br />
KG. Darüber hinaus kann auch eine Haftung gemäß §§ 30 f. GmbHG<br />
bis zur Höhe aller erhal tenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die<br />
Haftsumme entstehen, wenn durch die Auszahlung der Fonds KG –<br />
und unter Berück sichtigung der Komplementärhaftung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin – das Vermögen der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder<br />
eine bei dieser schon bestehende Unterbilanz verstärkt. Die<br />
Gesellschafter können per Mehrheitsbeschluss festlegen, dass der<br />
Fonds KG aufgrund eines Investitionsbedarfs durch die Anleger weiteres<br />
Eigenkapital zur Verfügung zu stellen ist; dies bedeutet für die<br />
Anleger das Risiko, dass sich ihre Beteiligung im Rahmen einer<br />
Kapitalerhöhung vermindert (Verwässerung). Die für die direkt beigetretenen<br />
Kommanditis ten geltenden Regelungen gelten mittelbar<br />
auch für die Treugeber, denn sie haben die Treuhandkommanditistin<br />
gem. § 6 des Treuhand vertrages von ihrer Leistungspflicht freigestellt.<br />
Außerdem trifft den Anleger im Falle einer Verletzung von<br />
Pflichten aus dem Gesell schafts vertrag, insbesondere bei nicht rechtzeitiger<br />
Einzahlung seiner Einlagen, eine persönliche Haftung. Dies<br />
kann nicht nur die Vermögensanlage, sondern auch das sonstige<br />
Vermögen des Anlegers gefährden.<br />
30. Risiken einer Anteilsfremdfinanzierung<br />
Bei der hier angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine langfristige<br />
Beteiligung mit Risiken. Aus diesem Grund ist eine Fremd -<br />
finanzierung der Beteiligung durch Anleger nicht zu empfehlen, da<br />
die genaue Höhe und der zeitliche Verlauf der Mittelrückflüsse, die<br />
dem Anleger für Zins- und Tilgungsleistungen zur Verfügung stünden,<br />
ungewiss sind. Eine Fremdfinanzierung ist auch insbesondere dann<br />
nicht zu empfehlen, wenn ein Anleger die Zins- und Tilgungs leis -<br />
tungen für das Darlehen zur Finanzierung des Anteils bei einer<br />
Reduzierung oder einem Ausbleiben von Auszahlungen finanziell<br />
nicht tragen kann. Auch bei einem Totalverlust der Einlage bleibt der<br />
Anleger verpflichtet, das zur Anteilsfinanzierung genutzte Darlehen<br />
22
zurückzuzahlen. Im Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage wird<br />
vom Anbieter keine Fremdfinanzierung angeboten. Eine Anteils -<br />
fremd finanzierung kann zum Verlust der Beteiligung und darüber<br />
hinaus zu einer Gefährdung des übrigen Vermögens des Anlegers<br />
führen.<br />
31. Steuerpflichtiger Zufluss<br />
Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Objekt KG sowie der<br />
Fonds KG können dem Anleger bereits steuerpflichtige Einkünfte<br />
zugerechnet werden, ohne dass Auszahlungen der Fonds KG in gleicher<br />
Höhe erfolgt sind. Steuerzahlungen muss der Anleger dann<br />
unter Umständen aus seinem sonstigen Vermögen leisten. Gleiches<br />
gilt, wenn sich ein anlagegefährdendes Risiko realisiert. Auch in<br />
diesem Fall können den Anleger Steuerzahlungen aus der Fonds KG<br />
treffen, obwohl sein angelegtes Kapital nicht mehr an ihn zurück -<br />
gezahlt werden kann. Dies kann über die Vermögensanlage hinaus<br />
eine Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bewirken.<br />
32. Risiko eines gewerblichen Grundstückshandels<br />
Im vorliegenden Beteiligungsangebot ist nicht vorgesehen, dass die<br />
Objekt KG das Objekt innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren<br />
nach Anschaffung bzw. Fertigstellung veräußert. Für den Fall, dass<br />
ein Anleger seine Beteiligung an der Fonds KG innerhalb einer Frist<br />
von zehn Jahren veräußert oder ein Anleger im Zeitpunkt der Objekt -<br />
veräußerung durch die Objekt KG weniger als zehn Jahre an der<br />
Fonds KG beteiligt gewesen ist, kann dies zu einem steuerpflichtigen<br />
gewerblichen Grundstückshandel auf Ebene dieses Anlegers führen.<br />
Die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels kann insbesondere<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Besteuerung von Ein künf -<br />
ten aus anderen Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilienfonds<br />
des Anlegers haben, die bisher im Privatvermögen gehalten werden.<br />
Dies kann das Vermögen des Anlegers gefährden.<br />
Weitergehende wesentliche Risiken tatsächlicher, steuerlicher oder<br />
rechtlicher Art sind nach Kenntnis der Anbieterin nicht vorhanden.<br />
23
Anbieterin und Partner<br />
Experte mit Erfahrung<br />
Unser Partner ECE entwickelt und managt seit mehr als 40 Jahren erfolgreich Shopping-Center.<br />
24
Anbieterin und Partner<br />
Hamburg Trust:<br />
Immobilienkompetenz aus einer Hand<br />
Leistungskern: geschlossene Immobilienfonds für private und<br />
institutionelle Anleger<br />
Die Anbieterin Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />
(Hamburg Trust) ist Spezialistin für Immobilieninvestments und bietet<br />
Immobilienkompetenz „aus einer Hand“: Neben der Konzeption und<br />
dem Vertrieb geschlossener Immobilienfonds für private und institutionelle<br />
Investoren umfasst das Leistungsangebot der im Dezember<br />
2006 gegründeten Hamburg Trust die Bereiche Fondsmanagement,<br />
Investorenbetreuung sowie Asset Management.<br />
Investitionskriterien: Umfeldstabilität und Wachstums -<br />
perspektiven<br />
Die gegenwärtige Situation auf den Immobilienmärkten zeigt, wie<br />
wichtig eine sorgfältige Auswahl und Bewertung der Märkte bzw.<br />
Immo bilien ist. Grundsätzliche Investitionskriterien von Hamburg<br />
Trust sind:<br />
Politisch-rechtliche Stabilität: Die jeweilige Investitionsregion ist<br />
dauerhaft von politisch und rechtlich stabilen Rahmenbedingungen<br />
geprägt. Dies gilt beispielsweise für Europa und die USA.<br />
Makroökonomische Wachstumskomponenten: Die Standorte,<br />
an denen investiert wird, weisen eindeutige demografische und wirtschaftliche<br />
Wachstumsperspektiven auf.<br />
Hohe Markteintrittsbarrieren für Dritte: Idealerweise sind die<br />
Rahmenbedingungen für einen Markteintritt Dritter schwierig bzw.<br />
nicht sinnvoll.<br />
In der Strategie fokussiert<br />
In einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld bietet Hamburg<br />
Trust Anlegern zwei Arten von Beteiligungen an:<br />
• Geschlossene Immobilienfonds, die einfach, verständlich und<br />
übersichtlich konstruiert sind, Produkte zum „Anfassen“. Bei spiel:<br />
26
Wohnimmobilien in den wirtschaftsstarken und demografisch<br />
wachsenden westdeutschen Metropolen wie beispiels weise<br />
Hamburg und München. Oder Shopping-Center in den wenigen<br />
noch verfügbaren innerstädtisch integrierten Standort lagen der<br />
deutschen Großstädte wie z. B. Dortmund.<br />
• Geschlossene Immobilienfonds für Anleger, die antizyklisch investieren<br />
und von günstigen Einstiegsmöglichkeiten profitieren<br />
möchten, die beispielsweise durch sogenannte Notverkäufe,<br />
hervorgerufen durch u. a. einen Mangel an (Anschluss-)Finanzie -<br />
rungen, entstehen. Beispiel: gewerbliche Immobilien in den<br />
US-amerikanischen 24-Stunden-Städten New York, Washington<br />
und San Francisco.<br />
Neubau-Wohnanlage mit 155 Wohneinheiten, verteilt auf fünf ein -<br />
zelne Gebäude, und 138 Tiefgaragenstellplätzen.<br />
Die Finest Selection-Reihe<br />
Die Fonds Finest Selection sowie Finest Selection 2 bieten Anlegern<br />
die Gelegenheit, an attraktiven Investitionsmöglichkeiten am US-<br />
Immobilienmarkt gemeinsam mit anderen internationalen Investoren<br />
zu partizipieren. Finest Selection unterscheidet sich von Finest Selec -<br />
tion 2 insbesondere durch ein etwas höheres Rendite/Risiko profil:<br />
Rendite/Risikoprofil<br />
Entsprechend dieser Strategie bietet Hamburg Trust neben dem aktuellen<br />
Beteiligungsangebot <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 noch die Fonds Finest<br />
Selection und Finest Selection 2 zur Zeichnung an. Darüber hinaus<br />
soll noch im dritten Quartal der Fonds domicilium 5, der in eine Neu -<br />
bauwohnanlage in Hamburg-Winterhude investiert, in die Platzierung<br />
gehen.<br />
hoch<br />
Value-added<br />
opportunistisch<br />
Die domicilium-Reihe<br />
Der im Jahr 2007 aufgelegte Fonds domicilium, der in zwei Neubau-<br />
Wohnanlagen mit insgesamt 385 Wohnungen in München-Riem<br />
investiert, ist vollvermietet. Domicilium ist in 2007 platziert worden<br />
und verläuft prognosegemäß (Stand: 31. Dezember 2008).<br />
Rendite<br />
Core plus =<br />
Finest Selection<br />
Core =<br />
Finest Selection 2<br />
Aufgrund der hohen Nachfrage war das Eigenkapital des Fonds domicilium<br />
3 bereits kurz nach Auflegung im April 2009 voll platziert.<br />
Domicilium 3 setzt auf die zunehmende Verknappung des Wohnungs -<br />
angebots und damit steigende Mieten in Hamburg. Mit nur 1 % verfügt<br />
Hamburg über die niedrigste Leerstandsquote aller Bundes länder.<br />
Anleger, die sich an domicilium 3 beteiligt haben, investieren in eine<br />
niedrig Risiko hoch<br />
27
Anbieterin und Partner<br />
Partner des Fonds ist die US-Gesellschaft Paramount Group Inc., New<br />
York, die seit 1968 die Immobilieninvestments der Familie Otto (u. a.<br />
Otto Versand) in den USA betreut.<br />
Der Fonds Finest Selection befindet sich noch in der Platzie rungs -<br />
phase und hat anteilig im Juli 2008 das Bürogebäude 1301<br />
6 th Avenue, New York, erworben. Das 45-stöckige Bürogebäude liegt<br />
direkt an der Corporate Row genannten 6 th Avenue zwischen 52 nd und<br />
53 rd Street. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine attraktive<br />
Einstiegschance aus der Liquidation eines sieben Immobilien um -<br />
fassenden Pakets aus dem sogenannten Macklow Portefeuille. Die<br />
Paramount Group erwarb das Objekt direkt von der Deutschen Bank<br />
für rund USD 1,48 Mrd. Weitere Investitionen des Fonds sind geplant.<br />
Sonstige Fonds<br />
Ebenfalls entsprechend der o.g. Strategie ist der Vertrieb des Fonds<br />
<strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> im Dezember 2008 zurückgestellt worden. Grund<br />
hierfür ist die starke Nachfragezurückhaltung infolge der Finanz -<br />
markt krise. Die Immobilie des Fonds, ein Shopping-Center in<br />
Melbourne, ist mit 99,5 % 3,5 Prozentpunkte höher als prospektiert<br />
vermietet. Eine Wiederauflage des Fonds ist zurzeit nicht geplant.<br />
Anleger, die zum Zeitpunkt der Zurückstellung bereits ihre Einlage<br />
inklusive Agio eingezahlt hatten, haben diese Einzahlung inklusive<br />
einer marktüblichen Verzinsung zurückerhalten.<br />
Im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld sind die Immobilienwerte<br />
des Fonds domicilium 2 stärkeren Schwankungen ausgesetzt. Eine<br />
Prognose hinsichtlich der weiteren Marktentwicklung war nur<br />
schwer möglich. Deshalb hat Hamburg Trust den Vertrieb im<br />
Dezember 2008 nicht mehr fortgeführt und den Anlegern des Fonds<br />
noch im selben Monat ein Rückkaufangebot unterbreitet. Auf diese<br />
Weise sollten die vorhandenen Werte gesichert und den Anlegern<br />
eine kurzfristige Rendite ermöglicht werden. Das Angebot sah eine<br />
Rückzahlung der vollständigen Einlage, des Agios in Höhe von 5 %<br />
sowie eine anteilige Verzinsung von 7 % vor. Es wurde von den Anle -<br />
gern einstimmig angenommen.<br />
Im Januar 2009 wurde die Rückzahlung der Einlage zuzüglich des<br />
Agios sowie der anteiligen Verzinsung an die Anleger abgeschlossen.<br />
Je nach Einzahlungszeitpunkt erzielten die Anleger aufgrund der<br />
Entwicklung des US-Dollarkurses über die prospektierte Auszahlung<br />
hinaus Währungsgewinne.<br />
Weitere Informationen zu den Fonds können Sie der jeweils aktuellen,<br />
geprüften Leistungsbilanz (zum Zeitpunkt der Prospekt auf -<br />
stellung Leistungsbilanz 2007; die Leistungsbilanz 2008 wird ab<br />
30. September 2009 verfügbar sein) entnehmen, die Sie unter<br />
www.hamburgtrust.de finden. Gern senden wir Ihnen auch ein<br />
Exemplar zu.<br />
In der Aufstellung auf festem und bewährtem Fundament<br />
Das Team von Hamburg Trust – hierzu gehören auch Tochter unter -<br />
nehmen für die Bereiche Fonds- und Asset Management – hat seit<br />
vielen Jahren im institutionellen Sektor geschlossene Fonds mit<br />
Immobilien im In- und Ausland konzipiert und gemanagt.<br />
Die drei Geschäftsführer von Hamburg Trust, Dr. Joachim Seeler,<br />
Michael Arndt und Harald Pohl, sind jeweils seit mehr als zehn<br />
Jahren in verschiedenen Führungspositionen bei Emissionshäusern<br />
sowie Immobilien finanzierenden Banken tätig. Gemeinsam verfügen<br />
sie über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Entwicklung,<br />
Konzeption, Finanzierung und Vertrieb von geschlossenen Immo -<br />
bilien fonds sowie komplexer Immobilienfinanzierungen.<br />
Dr. Joachim Seeler hat in leitender Position sowohl die internatio nale<br />
Projektentwicklung eines Baukonzerns, die internationale Immo -<br />
bilien finanzierung einer Bank als auch das Geschäft für geschlossene<br />
Immobilienfonds eines Emissionshauses aufgebaut. Seit mehr als<br />
13 Jahren hat Michael Arndt bei verschiedenen Emissionshäusern<br />
den Vertrieb geschlossener Beteiligungsprodukte als Vertriebsleiter<br />
oder Geschäftsführer Vertrieb verantwortet und ein Eigenkapital -<br />
volumen von mehr als EUR 1 Mrd. platziert. Harald Pohl hat insgesamt<br />
14 Jahre bei verschiedenen Hypothekenbanken großvolumige,<br />
komplexe Immobilienfinanzierungen verantwortet, sowohl im nationalen<br />
als auch internationalen Geschäft.<br />
Die Anlegerbetreuung und das Management der geschlossenen<br />
Immo bilienfonds für private Anleger übernimmt die Hamburg Trust<br />
Beteiligungs management HTB GmbH (Hamburg Trust Beteiligungs -<br />
management). Das Asset Management für die Fondsimmobilien leis -<br />
tet die Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH (Hamburg<br />
Trust Asset Management), die ihr Leistungsspektrum ebenfalls Dritt -<br />
kunden anbietet.<br />
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />
hamburgtrust<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />
Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH<br />
28
ECE – ein starker Partner<br />
Die Hamburger ECE entwickelt, plant, realisiert, vermietet und<br />
managt seit 1965 große Gewerbeimmobilien in den Sparten<br />
Shopping, Office, Traffic und Industries. Mit 112 Einkaufszentren im<br />
Management und Aktivitäten in 15 Ländern ist das Unternehmen<br />
europäische Marktführerin im Shopping-Center-Bereich. In allen ECE-<br />
Centern zusammen erwirtschaften rund 11.700 Einzelhandelsmieter<br />
auf einer Verkaufsfläche von insgesamt über 3,4 Mio. m 2 einen<br />
Jahresumsatz von EUR 13,1 Mrd. Zu den von der ECE betriebenen<br />
Einkaufsgalerien zählen u. a. die Potsdamer Platz Arkaden in Berlin,<br />
die Promenaden im Hauptbahnhof Leipzig, der Limbecker Platz in<br />
Essen, das Alstertal-Einkaufszentrum in Hamburg, die Schloss-<br />
Arkaden in Braunschweig, die Galeria Baltycka in Danzig und die<br />
Arkády Pankrác in Prag. 22 weitere Einkaufscenter sind europaweit in<br />
Bau oder Planung, darunter u. a. das Neue Thier-Areal in Dortmund,<br />
die Rathaus-Galerie in Leverkusen, die Rhein-Galerie in<br />
Ludwigshafen, die Schlosshöfe in Oldenburg, die OZAS Gallery in<br />
Vilnius, das Stücki-Einkaufszentrum in Basel und das Serdika Center<br />
in Sofia.<br />
Quartier in Essen sowie die BahnhofCity Wien West und die Bahn -<br />
hofCity Wien Hauptbahnhof.<br />
In allen Sparten zusammen hat die ECE seit ihrer Gründung ein<br />
Projektvolumen von über EUR 12 Mrd. bewegt. Das aktuelle Bau- und<br />
Projektvolumen beläuft sich auf ca. EUR 5 Mrd.<br />
Außer Einkaufszentren realisiert die ECE in ihren Sparten Office,<br />
Traffic und Industries Konzernzentralen, Bürohochhäuser, Verkehrs -<br />
immobilien, Logistikzentren und andere hochspezielle Gebäudetypen.<br />
Aktuelle Großprojekte sind beispielsweise das neue ThyssenKrupp<br />
29
Chancen<br />
Beste Ausgangslage<br />
1<br />
Einmalig starke Partner an einmaligem Standort bieten die einmalige Chance für Ihre Investition.<br />
30
Chancen<br />
Ihre Chancen auf einen Blick<br />
Attraktives Objekt<br />
Hohe Mieterdiversifikation<br />
Der Fonds investiert mittelbar in das rund 50.000 m 2 große Shopping-<br />
Center Thier-Areal direkt an der Dortmunder Fußgängerzone. Die<br />
Viel falt von insgesamt rund 150 Mietern und deren breit gefächerte<br />
Waren- und Dienstleistungsangebote sprechen dafür, dass das<br />
Center zu einem wichtigen Anziehungspunkt in der Region wird. Die<br />
Vielzahl von Mietern sorgt für eine höhere Vermietungssicherheit.<br />
Als Mieter für das künftige Shopping-Center konnten bereits über<br />
zwei Jahre vor Fertigstellung mehrere renommierte Filialisten<br />
gewonnen werden.<br />
Der Branchenmix, eine ausgewogene Mischung aus unterschied -<br />
lichen Einzelhändlern und Dienstleistern, ergänzt um Unterhaltungs -<br />
angebote sowie zahlreiche Restaurants und Cafés, ist an den Stand -<br />
ort, das Konzept und die Konkurrenzsituation angepasst. Der Schwer -<br />
punkt liegt auf modischen Textilsortimenten.<br />
Langfristige Mietverträge mit Inflationsschutz und<br />
Mietwachstumspotenzial<br />
Der Mustermietvertrag, der überwiegend zur Anwendung kommt,<br />
sieht eine Laufzeit von zehn Jahren vor und beinhaltet alle zwei<br />
Jahre eine 100 %ige Anpassung an den deutschen Verbraucher -<br />
preisindex. Die Umlage sämtlicher Nebenkosten mit Ausnahme von<br />
Instandhaltungen für Dach und Fach und Teile der Verwaltungskosten<br />
ist ebenfalls elementarer Bestandteil des Mustermietvertrages.<br />
Sämtliche Bestimmungen zur optimalen Verwaltung des Shopping-<br />
Centers sind in den Verträgen enthalten.<br />
Sicherheit durch erfahrenen Generalübernehmer<br />
Das Objekt wird vom Shopping-Center-Spezialisten ECE von der<br />
Entwicklungs- und Bauphase an betreut und dann betrieben. Die Bauund<br />
Planungskosten werden durch einen Generalübernehmervertrag<br />
mit der ECE Achte Generalübernehmer G.m.b.H. & Co. KG mit<br />
Patronats erklärung der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG<br />
abgesichert. Bei einem realisierten Projektvolumen von EUR 12 Mrd.<br />
konnte die ECE bisher perfekte Budget- und Termintreue beweisen.<br />
Dies zeigt sich in der Unternehmensbilanz der ECE, in der bezüglich<br />
der Budget- und Termineinhaltung bis zum heutigen Tag insbesondere<br />
in Deutschland ausschließlich erfolg reiche Projekte zu Buche stehen.<br />
Professionelles Centermanagement durch europäischen<br />
Marktführer<br />
Die ECE verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung im Einkaufscenter-<br />
Bereich und ist heute mit 112 innerstädtischen Shopping-Centern<br />
Markt führer in Europa. Mit der ECE-Gruppe besteht ein Vertrags -<br />
32
verhält nis für die Objektbetreuung und Geschäftsbesorgung über<br />
mindestens 15 Jahre. Insbesondere bei allen bisher in Deutschland<br />
entwickelten Shopping-Centern der ECE sind die Einzel handels -<br />
flächen zum Zeitpunkt der Eröff nung zu rund 100 % vermietet<br />
gewesen. Damit sind die professionelle Betreuung des Objektes<br />
sowie die Standortetablierung und -sicherung über die geplante<br />
Fondslaufzeit gewährleistet. Die erstklassige Arbeit der ECE-Gruppe<br />
lässt sich an den Centerumsätzen ablesen. Trotz schwacher<br />
deutscher Einzel handels konjunktur konnten die durch die ECE<br />
gemanagten Einkaufs center überdurchschnittliche Umsätze er -<br />
reichen. So verzeichneten die Einzelhändler in den ECE-Centern bundesweit<br />
beispielsweise von 2000 bis 2006 ein Umsatzwachstum von<br />
durchschnittlich rund 1,9 % pro Jahr. Zum Vergleich: Der gesamte<br />
deutsche Einzelhandel verzeichnete im gleichen Zeitraum einen<br />
Umsatzrückgang von durchschnittlich 0,8 % pro Jahr. In Branchen -<br />
kreisen spricht man daher seit Langem bereits von einer „ECE-<br />
Sonderkonjunktur“. Und die konti nuierliche Verbesserung und<br />
Steigerung der Umsätze ist auch weiterhin ein erklärtes Ziel der ECE.<br />
Energieeffiziente Bauweise<br />
Die Shopping-Center der ECE stehen technisch in puncto Energie -<br />
effizienz laufend auf dem Prüfstand und werden dem innovativen<br />
Fortschritt angepasst. Im Fokus stehen Photovoltaikanlagen, die Nut -<br />
zung von Geothermie, moderne Wärmerück gewin nungs verfahren,<br />
energieeffiziente tageslichtabhängige Steuerung der Center beleuch -<br />
tung, frequenzabhängige Steuerung der Rolltreppen sowie intelli -<br />
gente Steuerungssysteme für eine natürliche Be- und Entlüftung.<br />
Hervorragender Investitionsstandort<br />
Großes Einzugsgebiet<br />
Das effektive Einzugsgebiet des Shopping-Centers Neues Thier-Areal<br />
umfasst etwa 2,4 Millionen Einwohner. Es reicht westlich bis zur<br />
Stadtgrenze von Bochum und nördlich bis an die Grenze des Münster -<br />
landes. Aufgrund des ländlich geprägten Gebietes im Osten und Süd -<br />
osten von Dortmund strahlt das Einkaufscenter als Anziehungs punkt<br />
in dieser Richtung bis ins Sauerland aus.<br />
Attraktiver Standort<br />
Dortmund ist die zweitgrößte Stadt des Ballungsraumes Ruhrgebiet<br />
sowie das Wirtschafts- und Handelszentrum Westfalens mit einer<br />
hohen Bevölkerungsdichte von rund 2.084 Einwohnern/km 2 . Sie ist<br />
der bedeutendste Verkehrsknotenpunkt Westfalens, welcher mit<br />
sechs Autobahnen und fünf Bundesstraßen an das deutsche<br />
Fernstraßennetz angebunden ist. Die Stadt Dortmund ist einer der<br />
stärksten Einzelhandelsstandorte in der Rhein-Ruhr-Region. Ihrer<br />
Funktion als landesplanerisch eingestuftes Oberzentrum wird die<br />
Stadt insbesondere aufgrund der Stärke der City gerecht.<br />
Innenstadtlage<br />
Der Projektstandort befindet sich in der westlichen Dortmunder<br />
Innenstadt mit direkter Anbindung an die Hauptfußgängerzone<br />
Westenhellweg. Der Westenhellweg zählt zu den Top Ten der frequenz<br />
stärksten Fußgängerzonen Deutschlands. Der direkte An -<br />
schluss an die Fußgängerzone und die hervorragenden Annon -<br />
cierungs möglichkeiten bis hin zur hoch frequentierten Ringstraße<br />
Hoher Wall bieten sehr gute Entwicklungsvoraussetzungen. Das<br />
Standortgutachten von GfK belegt: „Insgesamt gesehen stellt das<br />
geplante Shopping-Center auf dem Thier-Areal eine der wenigen<br />
noch erhältlichen innerstädtisch integrierten Standortlagen in deutschen<br />
Großstädten dar. Zudem gibt es in Deutschland eine nur überschaubare<br />
Zahl an Objekten, die eine ähnliche Standortqualität,<br />
Dimen sionierung und Nachfrageplattform mitbringen.“<br />
Konservative Kalkulation<br />
Ergebnissteigerung durch Umsatzmieten<br />
In den Shopmietverträgen wird neben der Mindestmiete eine Um -<br />
satz miete vereinbart, sodass sich für die Anleger die Chance er gibt,<br />
von einer positiven Umsatzentwicklung der Mieter zu profitieren.<br />
Umfassende Rücklagen<br />
Als zusätzliches Sicherheitsmerkmal wird für den Fonds von Anfang<br />
an neben der Liquiditätsreserve von EUR 1,1 Mio. eine weitere hohe<br />
Investitionsreserve von EUR 5 Mio. eingeplant.<br />
Hohe Ertragssicherheit und angemessener Anschaffungspreis<br />
Das endgültige Investitionsvolumen wird auf der Grundlage eines<br />
vereinbarten Multiplikators von 15,08 bezogen auf die tatsächlich er -<br />
zielte Jahresnettomiete des ersten vollen Betriebsjahres berechnet.<br />
Bei geringeren Mieten reduziert sich somit der Anschaf fungs preis.<br />
Geringe Steuerbelastung<br />
Für den Gesamterfolg einer Beteiligung an einem geschlossenen<br />
Immobilienfonds sind nicht nur die erwirtschafteten Ergebnisse maßgeblich,<br />
sondern auch der verbleibende Ertrag, den der Anleger nach<br />
Steuern erzielt. Bei einer Beteiligung am <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2-Fonds<br />
werden u. a. durch den Vortrag von Finanzierungsaufwendungen aus<br />
der Bauphase voraussichtlich bis ins Jahr 2017 einkommensteuerfreie<br />
Ergebnisse erzielt. Dadurch kann die steuerliche Belastung des<br />
Anlegers hinsichtlich der erzielten Ergebnisse aus dieser Investition<br />
spürbar gesenkt werden. Zudem ist der <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2 als<br />
geschlos sener Immobilienfonds mit den Einnahmen aus Vermietung<br />
und Verpachtung nicht von der Abgeltungsteuer betroffen.<br />
Zinssicherheit für zehn Jahre<br />
Das gegenwärtige Zinsniveau in Europa ist im historischen Vergleich<br />
sehr niedrig. Für den <strong>shopping</strong> <strong>edition</strong> 2-Fonds konnte bei der<br />
Finanzierung eine Festschreibung der derzeitigen günstigen Zinsen<br />
für eine Dauer von zehn Jahren vereinbart werden. Die Zeichner des<br />
Fonds profitieren daher innerhalb dieses gesamten Zeitraumes vom<br />
aktuellen, niedrigen Zinsniveau, selbst dann, wenn die Zinsen zwischenzeitlich<br />
wieder steigen sollten.<br />
Reine Euro-Finanzierung<br />
Die Immobilie wird zu 100 % in Euro finanziert. Durch den Verzicht<br />
auf Fremdwährungsdarlehen entfallen Wechselkursverluste für den<br />
Anleger.<br />
Hohe Eigenkapitalquote<br />
Die Sicherheit eines Investments steigt unter sonst gleichen<br />
Bedingungen mit Höhe der Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote<br />
bei diesem Fonds beträgt konsolidiert rund 49 %.<br />
33
Zweitmarkt<br />
Alternative Zweitmarkt<br />
+<br />
Pluspunkt: Es ist geplant, alle Fonds von Hamburg Trust an der Fondsbörse Deutschland listen zu lassen.<br />
34
Zweitmarkt<br />
Fondsbörse – neue Möglichkeiten<br />
für Ihr Investment<br />
Früher konnte, wer den Zeichnungsschein unterschrieben hatte, sein<br />
Engagement in der Regel nicht vor Ablauf der Fonds laufzeit und<br />
Auflösung der Fondsgesellschaft wieder beenden – und war oftmals<br />
20 Jahre oder länger an die Investition gebunden. Das ist mittlerweile<br />
ganz anders: Mit der Etablierung und dem fort schreitenden<br />
Wachstum des Zweitmarktes haben Anleger es heute deutlich leichter,<br />
sich vorzeitig von ihrer Beteiligung zu trennen.<br />
Längst spielen bei einem Verkauf nicht mehr ausschließlich Not -<br />
situationen eine Rolle, in denen der Anleger dringend Liquidität<br />
braucht, zum Beispiel bei einer Scheidung oder Arbeitslosigkeit. Den<br />
vergleichsweise unkomplizierten Verkauf über eine unabhängige<br />
Börse wie die Fondsbörse Deutschland können sich auch Anleger<br />
zunutze machen, die nur ihr Depot umstrukturieren wollen oder mit<br />
der Performance ihres Fonds so zufrieden sind, dass sie verkaufen,<br />
um bereits nach einigen Jahren eine überzeugende Gewinnmitnahme<br />
zu erzielen. Es ist geplant, alle Fonds von Hamburg Trust an der<br />
Fondsbörse Deutschland listen zu lassen. Des Weiteren können verkaufswillige<br />
Anleger Anteile auch an Zweitmarktfonds verkaufen<br />
(siehe „Risiken“, Seite 20 f., Ziff. 22).<br />
36
Investitionsstandort<br />
Standortvorteil<br />
Die Zahl der Erwerbstätigen steigt in Dortmund deutlich schneller als im Rest der Republik: +9,1 %<br />
zwischen 1999 und 2007 im Vergleich zu +3,5 % bundesweit.<br />
38
Investitionsstandort<br />
Investitionsstandort<br />
Dortmund: Ruhr-Metropole…<br />
Dortmund ist mit rund 584.400 Einwohnern auf einer Fläche von<br />
280,4 km² die zweitgrößte Stadt in Nordrhein-Westfalen und eine der<br />
zehn größten Städte Deutschlands. Die Ruhr-Metropole am nordöstlichen<br />
Rand des Ruhrgebietes ist zudem einer der großen Verkehrs -<br />
knotenpunkte der Bundesrepublik: Mit sechs Autobahnen, einem<br />
weit reichend ausgebauten Bundesstraßennetz und dem ICE-Fern -<br />
bahnhof mit rund 45,6 Millionen Fahrgästen jährlich ist die Stadt<br />
infrastrukturell hervorragend an das angrenzende Umland und den<br />
gesamten Ballungsraum Rhein-Ruhr angebunden. Die Visitenkarte<br />
Dortmunds ist die Innenstadt – über 600 Geschäfte, Restaurants und<br />
Cafés finden sich innerhalb des mittelalterlichen Stadtwalls.<br />
…auf dem Weg in die Zukunft<br />
In den 50er-Jahren galt Dortmund als deutsche Hauptstadt für<br />
Stahl, und auch Kohle gehörte zu den tragenden Säulen der<br />
Wirtschaft. Und bis 1960 galt die Stadt sogar als Europas Bierstadt<br />
Nr. 1. Rund 127.000 Menschen waren in Dortmund 1960 in der In -<br />
dustrie beschäftigt. Der in den 1960er-Jahren einsetzende Struktur -<br />
wandel traf die Stadt entsprechend besonders hart: Durch den zunehmenden<br />
Wettbewerb der billigeren Importkohle, die Umstellung auf<br />
Mineralöl als Energie lieferant und durch Fusionen und Absatzein -<br />
brüche auf dem Brauerei markt ging die Zahl der Industrie beschäf -<br />
tigten bis 1994 auf nur noch 37.000 zurück. Die letzte Zeche, Minister<br />
Stein, wurde schon 1987 geschlossen.<br />
Dortmund hat sich dem notwendigen Strukturwandel von der<br />
Industrie- zur Dienstleistungsmetropole jedoch konsequent gestellt.<br />
In den 1990ern wurde mit Unterstützung der ThyssenKrupp AG und<br />
der Unternehmensberatung McKinsey ein strategisches Stadtent -<br />
wick lungs konzept beschlossen, um neue Industrien anzusiedeln und<br />
neue, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen.<br />
Mit Erfolg: Heute gehört Dortmund zu den dynamischsten Metro -<br />
polen der Neuen Wirtschaft in Deutschland, ist ein wachsender<br />
Informations- und Hochtechnologiestandort und hat sich national<br />
und international als Wissenschaftszentrum einen Namen gemacht.<br />
Allein aus diesen Zukunftsbranchen haben sich hier bereits rund 720<br />
nationale und internationale Unternehmen mit fast 12.000<br />
Beschäftigten angesiedelt. Ebenfalls sehr erfolgreich ist die Stadt<br />
40
dank ihrer guten infrastrukturellen Anbin dung in den Bereichen<br />
Logistik mit über 20.000 Mitarbeitern und Hightech mit über 220 Unternehmen.<br />
Dortmund unterstützt dieses Wachstum mit der Bereit -<br />
stellung attraktiver Standorte wie dem Technologie Park Dortmund<br />
oder neu geschaffenen Büroflächen wie zum Beispiel dem revitalisierten<br />
ehemaligen Hochofengelände PHOENIX. Insgesamt sind<br />
heute über 84 % der Beschäftigten im Dienst leistungssektor tätig,<br />
das traditionelle produzierende Gewerbe beschäftigt heute nur noch<br />
rund 15,5 % der Bevölkerung.<br />
Den Schwerpunkt Informationstechnologie (IT) unterstützt die Stadt<br />
auch im Bereich Bildung: eine Universität, eine Fachhochschule, ein<br />
Center für IT-Fachkräfte, eine private Hochschule für internationales<br />
Management und eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung<br />
bilden insgesamt rund 30.900 Studierende aus. Die engen Koopera -<br />
tionen zwischen den Hochschulen, modernen Forschungs ein -<br />
richtungen und technologieorientierten Unternehmen sorgen darüber<br />
hinaus für einen schnellen Wissenstransfer, von dem Unternehmen<br />
wie Studierende profitieren.<br />
Auch in eher weiche Standortfaktoren wie die Verbesserung der<br />
Lebensqualität für die Einwohner wird investiert, zum Beispiel durch<br />
Begrünung und einen neuen See. Schon jetzt gilt Dortmund als eine<br />
der grünsten Großstädte Europas, fast die Hälfte des Stadtgebietes<br />
besteht aus Gärten und Parks, Wiesen, Feldern und Wäldern. Das<br />
sehen auch die Bewohner selbst so: 81 % finden, ihre Stadt biete<br />
ihnen viele Grünflächen, 69 % loben das kulturelle Angebot und 63 %<br />
der Dortmunder halten ihre Stadt für familienfreundlich – damit liegt<br />
Dortmund bei der Familienfreundlichkeit hinter Stuttgart mit 65 %<br />
auf Platz 2 einer Umfrage der BAT Stiftung für Zukunftsfragen 2008.<br />
Positive Beschäftigungsentwicklung…<br />
Durch den Ausbau der neuen Wirtschaftszweige ist die Anzahl der<br />
Erwerbstätigen zwischen 1999 und 2007 um 9,1 % auf insgesamt<br />
293.000 gestiegen. Damit liegt Dortmund im Vergleich deutlich über<br />
den Steigerungsraten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen mit<br />
+4,1 % und Deutschlands insgesamt mit +3,5 % im gleichen Zeitraum.<br />
Parallel mit der positiven Entwicklung der Beschäftigung wuchs auch<br />
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt. Das Dortmunder<br />
Bruttoinlandsprodukt ist zwischen 2000 und 2007 von 14,7 auf<br />
EUR 17,8 Mrd. gewachsen, ein Plus von rund 21%.<br />
…sorgt für hohe Nachfrage im Einzelhandel<br />
Der positive wirtschaftliche Trend spiegelt sich auch in der Bilanz der<br />
Dortmunder Bürger. Die Produktivität, also das Bruttoinlandsprodukt<br />
je Erwerbstätigem, stieg in Dortmund während der Jahre 2000 bis<br />
2007 um knapp 15%. Die für den Einzelhandel relevante Kaufkraft in<br />
Dortmund lag 2008 bei einem Indexwert von 100,2 und liegt damit<br />
leicht über dem deutschen Durchschnitt von 100. Kaufkräftiger als<br />
die Stadt selbst ist zudem das Dortmunder Umland, denn traditionell<br />
ziehen einkommensstarke Schichten eher in die Vororte und pendeln<br />
dann zum Einkaufen in die Stadt.<br />
Aufgrund seines ausgesprochen guten Einzelhandelsangebots und<br />
der sehr guten Verkehrsanbindung verfügt Dortmund schon jetzt über<br />
eine herausragende Stellung als beliebtes Einkaufsziel für Käufer aus<br />
41
Investitionsstandort<br />
GfK-Indikator Konsumklima<br />
7/2009; Indikatorpunkte<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
–5<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009*<br />
Quelle: „GfK-Indikator Konsumklima“ aus Pressemitteilung „Konsumklima – Aufwärtstrend setzt sich fort“ vom 27. Juli 2009<br />
*Werte bis einschließlich Juli, keine Prognosewerte<br />
43<br />
235<br />
Castrop-<br />
Rauxel<br />
42<br />
40<br />
45<br />
44<br />
Witten<br />
54<br />
Lünen<br />
Bergkamen<br />
2<br />
Dortmund<br />
Das Neue Thier-Areal<br />
Unna<br />
1<br />
54<br />
1<br />
236<br />
Schwerte<br />
45<br />
Hagen<br />
46<br />
Iserlohn<br />
44<br />
dem nördlichen, östlichen und südlichen Umland. Die Strahlkraft der<br />
City als attraktive Einkaufsmeile spricht innerhalb eines Einzugs -<br />
gebietes von maximal 45 Minuten Fahrzeit ein stattliches Potenzial<br />
von insgesamt etwa 2,4 Millionen Einwohnern mit einem einzelhandelsrelevanten<br />
Nachfragevolumen von EUR 12,3 Mrd. an. Ent spre -<br />
chend lockt die Citylage schon jetzt immer mehr nationale und internationale<br />
Einzelhändler, ihre Flächen in Dortmund zu vergrößern oder<br />
sich mit neuen Konzepten anzusiedeln, zuletzt unter anderem Tom<br />
Tailor mit einem 1.300 m 2 großen Megastore, Basler Fashion und die<br />
Parfümerie Douglas.<br />
Gute Perspektiven für stabilen Einzelhandelsumsatz<br />
Der Einzelhandel in der Region Westfalen ist optimistisch gestimmt.<br />
Die Wirtschaftskrise hat sich bisher kaum auf das Geschäft aus -<br />
gewirkt. Die Händler selbst bewerten ihre Umsatzentwicklung im<br />
1. Quartal 2009 zu 52 % als gut, immerhin 79 % erwarten für das<br />
restliche Jahr 2009 gleichbleibende oder sogar steigende Umsätze.<br />
Lage und Einzugsgebiet des Neuen Thier-Areals<br />
Kerneinzugsgebiet (bis zu 5 Min. Anfahrtsweg), rd. 587.000 Einwohner<br />
Naheinzugsgebiet (5 bis 15 Min. Anfahrtsweg), rd. 369.000 Einwohner<br />
Ferneinzugsgebiet (15 bis 30 Min. Anfahrtsweg), rd. 1.412.000 Einwohner<br />
Der Anstieg mehrerer bundesweiter wirtschaftlicher Stimmungs -<br />
indikatoren in den Monaten April bis Juli 2009 lässt erwarten, dass<br />
die Konjunktur tatsächlich die Schwächephase überwunden hat. So<br />
stieg der viel beachtete ifo-Geschäftsklimaindex im Juli 2009 überraschend<br />
deutlich von 85,9 auf 87,3 Zähler, damit bewerten die befragten<br />
7.000 Unternehmen bereits im vierten Monat in Folge sowohl die<br />
gegenwärtige Situation als auch die Geschäftsaussichten für das<br />
nächste halbe Jahr positiver als noch im Vormonat.<br />
Auch das GfK-Barometer für das Konsumklima stieg im Juli bereits<br />
zum vierten Mal in Folge und erreichte 3,0 Punkte – der höchste<br />
Stand seit Juni 2008. Die separat gemessene Anschaffungsneigung<br />
stieg sogar zweistellig um 10,6 Punkte auf 25,1 und liegt damit<br />
51 Punkte über dem Vorjahresniveau. Dies zeigt sich auch in realen<br />
Umsatz zu wächsen: so wuchs der Absatz von Informations- und<br />
42
Unterhaltungselektronik zwischen Januar und Mai 2009 um 5,5 %<br />
und 3,3 %. Zwar schließen Experten nicht aus, dass die positive<br />
Stimmung zum Jahresende 2009 durch einen Anstieg der Arbeits -<br />
losigkeit wieder nachlässt, dennoch erwarten Analysten, dass die<br />
Wirtschaft im Sommer 2009 erstmals seit Anfang 2008 wieder<br />
wächst, wenn auch nur um 0,4 %. Zu beachten ist hierbei, dass selbst<br />
eine kurzfristige, zweite Delle in der konjunkturellen Entwicklung im<br />
Jahr 2010 die Ertragssituation des geplanten Objektes Neues Thier-<br />
Areal kaum treffen kann, da das Objekt erst zum Herbst 2011 die<br />
Pforten öffnen wird.<br />
Nachfrage des Einzelhandels verstärkt nach A-Lagen<br />
Entsprechend entwickelt sich auch die Nachfrage des Einzelhandels<br />
nach neuen Ladenflächen trotz der eingetrübten Wirtschaftslage<br />
weiter überaus dynamisch. Allein im ersten Halbjahr 2009 stiegen die<br />
Vermietungsaktivitäten von Einzelhandelsflächen im Vergleich zum<br />
Vorjahreszeitraum um ganze 71 % auf 784 Transaktionen. Hauptziel<br />
der nationalen und internationalen Einzelhändler waren dabei<br />
Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnern. Bei der Lage dominierte<br />
die Nachfrage nach A-Flächen mit 33 % der Vermietungen, gefolgt<br />
von 1-B-Lagen mit 7 %. Zählt man die vermieteten Flächen in der<br />
Kategorie Shopping-Center und weitere innenstädtische Lagen<br />
zusammen, machen diese Umsätze zusammen bereits 77 % aller<br />
Vermietungen aus.<br />
Investieren in Immobilien: Einzelhandel besonders gesucht<br />
Getragen von der robusten Nachfrage hat sich kaum eine Immo bilien -<br />
kategorie im Verlauf der Finanzkrise als ähnlich wertstabil gezeigt<br />
wie Einzelhandelsimmobilien. Besonders gut geführte innerstädtische<br />
Einkaufszentren stehen in der Investorengunst weit oben. Mit<br />
einem Anteil von 36 % führten Einzelhandelsimmobilien im ersten<br />
Halbjahr 2009 den Immobilienumsatz an.<br />
Besonders gute Perspektiven für mittelgroße Städte<br />
Als besonders aussichtsreich bewertet der Immobilienexperte<br />
BulwienGesa aktuell den regionalen Immobilienmarkt der Region<br />
Rhein-Ruhr. Zum einen liegen gerade mittelgroße Städte wie Dort -<br />
mund und Essen bei den Renditen erkennbar über dem Niveau der<br />
großen Metropolen wie beispielsweise München oder Hamburg. Zum<br />
anderen unterliegt diese Region geringeren Wertschwankungen, was<br />
sie zu einem stabilisierenden Faktor und wichtigen Baustein in einem<br />
gut strukturierten Anlegerportfolio macht.<br />
Shopping-Center in der City: Einkauf und Erlebnis<br />
Als besonders erfolgreich haben sich in den vergangenen Jahren<br />
Shopping-Center erwiesen. Gerade moderne Kon zepte mit einer<br />
guten Mischung aus Einkauf, Gastronomie und Erleb nis sprechen die<br />
modernen Konsumenten besser an, die Shopping immer weniger als<br />
reine funktionale Bedürfnisbefriedigung begreifen, sondern mehr als<br />
Freizeit verstehen und eine emotionalere, serviceorientierte An spra che<br />
suchen. Und die Nachfrage ist noch lange nicht gestillt: Mit durchschnittlich<br />
150 m 2 Verkaufsfläche in Malls je 1.000 Ein wohner liegt<br />
Deutschland derzeit noch um rund 50 m 2 unter dem europäischen<br />
Mittel.<br />
Bei den favorisierten Standorten für moderne Shopping-Center<br />
dominiert klar die City. Lagen in der Zeit von 1964 bis 1990 lediglich<br />
45,7 % aller Shopping-Center in Innenstadtlagen, so hat sich dieser<br />
Anteil bis heute auf rund 65 % erhöht. Entwickler und Investoren setzen<br />
also auf die erfolgreichen, wenn auch seltenen Top-Lagen in den<br />
Innenstädten und den Stadtteilen. Und laut dem German Council of<br />
Shopping Center wird auch kein einziges der bis Ende 2012 geplanten<br />
und im Bau befindlichen Center mehr auf der sogenannten grünen<br />
Wiese entstehen.<br />
43
Immobilienstandort<br />
Begehrter Standort<br />
8<br />
Die Dortmunder Shoppingmeile Westenhellweg gehört mit Spitzenmieten von 210 Euro/m² zu den acht<br />
teuersten Einkaufsstraßen der Republik.<br />
44
Immobilienstandort<br />
Immobilienstandort<br />
Westenhellweg: Zweitausend Jahre Handelstradition<br />
Der als „Goldmeile“ bekannte Westenhellweg ist zusammen mit<br />
seiner Verlängerung, dem Ostenhellweg, das Herz der Dortmunder<br />
Innenstadt. Schon in spätrömischer Zeit eine wichtige Verkehrsachse<br />
für Siedler und Händler, schlendern heute zu Stoßzeiten rund 9.000<br />
Passanten pro Stunde entlang der 1,1 km langen, als Fußgängerzone<br />
ausgebauten Shoppingmeile quer durch die City – Tendenz steigend.<br />
Insgesamt stehen in der Dortmunder City derzeit rund 186.100 m 2<br />
Verkaufsfläche zur Verfügung, das entspricht rund 21,9 % der gesamten<br />
Verkaufsfläche der Stadt. Der Umsatz in der Innenstadt liegt<br />
dagegen höher als der reine Anteil an Verkaufsfläche, mit rund<br />
EUR 827,2 Mio. wurden 2007 etwa 26,5 % des Gesamtumsatzes im<br />
Dortmunder Einzelhandel hier erzielt.<br />
Das direkte Umfeld des Westenhellwegs ist durch Mischnutzung<br />
geprägt. Neben Einzelhandelsgeschäften finden sich auch öffentliche<br />
Einrichtungen wie zum Beispiel das Dortmunder Gesundheitsamt und<br />
das Schauspielhaus sowie Wohnungen in unmittelbarer Nachbar -<br />
schaft zum geplanten Einkaufszentrum Neues Thier-Areal.<br />
46
Unter den Top Ten der Shoppingmeilen Deutschlands<br />
Die A-Lage entlang des Westenhellwegs ist bei Einzelhändlern stark<br />
gefragt: So kletterten die Spitzenmieten für Dortmunder Innen stadt -<br />
lagen allein in den letzten acht Jahren um rund 20 %. Damit liegen<br />
die Mieten beispielsweise für Läden mit 80 bis 120 m² Fläche am<br />
Westenhellweg doppelt so hoch wie in den vergleichbaren Lagen der<br />
Nachbarstadt Essen. Mit einer aktuellen Miete von EUR 210/m 2<br />
gehört die Einkaufsmeile zudem zu den zehn teuersten Standorten<br />
Deutschlands (siehe Grafik).<br />
Neue Flächen machen City noch attraktiver<br />
Dortmund hat als einzige Großstadt der Region bisher noch kein<br />
Einkaufszentrum, im Gegensatz zu Düsseldorf mit drei Shopping-<br />
Centern, Köln mit zwei und Essen mit ebenfalls zwei (einem bestehenden<br />
Center sowie der ECE-Ansiedlung am Limbecker Platz, deren<br />
Gesamteröffnung für Oktober 2009 geplant ist). Zudem liegt Dort -<br />
mund mit einem innerstädtischen Verkaufsflächenanteil von nur 22 %<br />
deutlich hinter Düsseldorf (34 %), Köln (28 %) und Essen (24,9 %).<br />
Mit dem Neubau des Thier-Areals wird die Einzelhandels-Angebots -<br />
fläche in der City um 16,7 % wachsen und nach Einschät zung von<br />
Experten die Attraktivität des innerstädtischen Einkaufens in<br />
Dortmund weiter steigern.<br />
Einen negativen Wettbewerb mit den bereits bestehenden Geschäf -<br />
ten der Dortmunder Innenstadt sehen Experten durch den Bau des<br />
Neuen Thier-Areals nicht. Im Gegenteil. Es wird erwartet, dass das<br />
Neue Thier-Areal eine Steigerung der täglichen Passantenfrequenz in<br />
Spitzenmieten in 1a-Citylagen bei Neuvermietung<br />
in EUR/m 2 im Jahr 2008<br />
München, Kaufingerstraße 300<br />
Frankfurt/Main, Zeil 260<br />
Stuttgart, Königstraße 230<br />
Düsseldorf, Königsallee 225<br />
Berlin, Tauentzienstraße 220<br />
Hamburg, Spitalerstraße 215<br />
Köln, Schildergasse 215<br />
Dortmund, Westenhellweg 210<br />
Hannover, Georgstraße 180<br />
Münster, Ludgeristraße 150<br />
Quelle: Kemper’s<br />
Zuflüsse aus dem Umland mit Ausbaupotenzial<br />
Umsatzkennziffer: gibt den Einzelhandelsumsatz je Einwohner an<br />
Münster 146,7<br />
Düsseldorf 146,4<br />
Essen 120,1<br />
Dortmund 107,8<br />
Quelle: Dr. Hesse & Partner<br />
47
Immobilienstandort<br />
die Dortmunder City bewirken, dadurch die Besucherzahl in der<br />
Innenstadt um 8 % steigern und so die Attraktivität der gesamten<br />
Dortmunder Innenstadt verbessern kann.<br />
Im Vergleich zu anderen großen Städten der Region hat Dortmund auf<br />
jeden Fall noch erhebliches Aufholpotenzial, wie die Umsatz kenn -<br />
ziffer zeigt, die den Einzelhandelsumsatz je Einwohner angibt.<br />
Dortmund zieht mit einer Kennziffer von 107,8 zwar schon jetzt Kauf -<br />
kraft aus der Umgebung ab, liegt jedoch noch deutlich hinter der<br />
Attraktivität von Essen mit 120,1 oder Münster mit 146,7.<br />
Klares Bekenntnis der Stadt zum Neuen Thier-Areal<br />
Überlegungen der Stadt, den Dortmunder Hauptbahnhof zu einer größeren<br />
Stadtgalerie mit Einkaufscenter-typischem Sortiment auszubauen,<br />
wurden aufgegeben. Anschließend begannen die Planungen<br />
für ein innerstädtisches Shopping-Center, das Neue Thier-Areal. Ziel<br />
der Stadt ist es, durch die Schaffung zweier Pole – Bahnhof und<br />
Neues Thier-Areal – eine neue attraktive Verbindungsachse in der<br />
Dortmunder City zu schaffen. Daher soll der Dortmunder Haupt -<br />
bahnhof als „Tor zur Stadt“ umgebaut und nach einem neuen<br />
Nutzungskonzept auf der bestehenden Fläche von rund 10.000 m 2<br />
attraktiver gestaltet werden. Das Angebotssortiment soll dabei aber<br />
eher dem typischen Reisebedarf entsprechen, wobei Gutachter einen<br />
klaren Schwerpunkt auf die Angebotselemente Nahrung, Genuss -<br />
mittel, Gesundheits- und Körperpflege sowie Bücher und Schreib -<br />
waren empfehlen.<br />
Mit allen Sinnen: Stadtentwicklung plant weitere Aufwertung<br />
der City<br />
Schon in den letzten Jahren hat die Dortmunder City deutlich an<br />
Attraktivität gewonnen. Die Stadt plant zudem noch weitere Verbes -<br />
serungen durch die Ausweitung von Fußgängerzonen und die<br />
Schaffung von städtischen Freiräumen für Events und Erholung. Dazu<br />
werden zum Beispiel Teile der parallel zum Westenhellweg ver -<br />
laufenden Kampstraße bis 2010 ebenfalls zur Promenade und<br />
Fußgängerzone mit Sitzmöglichkeiten, zweireihig gepflanzten Allee -<br />
bäumen, Bodenstrahlern und Spielmöglichkeiten für Kinder sowie<br />
einem Lichtdach für Open-Air-Veranstaltungen ausgebaut. Hierfür<br />
wird bereits seit Sommer 2008 die Straßen bahn zur Unter grundbahn<br />
umgebaut.<br />
48
Hbf.<br />
54<br />
Burgwall<br />
Bahnhofstr.<br />
Königswall<br />
Ludwigstr.<br />
Brückstr.<br />
Brinkhoffstr.<br />
S<br />
Schmiedingstr.<br />
ZOB<br />
S U<br />
Westenhellweg<br />
Potgasse<br />
Katharinenstr.<br />
Kampstr.<br />
Kolpingstr.<br />
Freistuhl<br />
Hansastr.<br />
P<br />
Kampstr.<br />
Ostenhellweg<br />
Schwarze-Bruder-Str. Marktplatz<br />
S U<br />
Grafenhof<br />
Martinstr.<br />
Silberstr.<br />
Propsteihof<br />
Hansaplatz<br />
Brauhausstr.<br />
Josephstr.<br />
Hoher Wall<br />
Hövelstr.<br />
Eisenmarkt<br />
Kleppingstr.<br />
Kuhstr.<br />
Hansastr.<br />
Humboldtstr.<br />
Amalienstr.<br />
Hiltropwall<br />
U<br />
Johannesstr.<br />
Poststr.<br />
U<br />
Hohestr.<br />
54<br />
Stadtgarten<br />
Südwall<br />
Ruhrallee<br />
Fußgängerzone<br />
Standort Neues Thier-Areal Dortmund<br />
49
Objektbeschreibung<br />
Auf die Mischung kommt es an<br />
150<br />
Mieter<br />
Bunt gemischt: Vielfalt sorgt für Qualität – beim Einkaufen wie beim Mietermix.<br />
50
Objektbeschreibung<br />
Objektbeschreibung<br />
Grundstück<br />
Das rund 22.000 m 2 große Grundstück, auf dem das Shopping-Center<br />
entstehen wird, befindet sich in der westlichen Dortmunder<br />
Innenstadt mit direkter Anbindung an die Hauptfußgängerzone<br />
Westenhellweg – eine der zehn Einkaufsstraßen mit der deutschlandweit<br />
höchsten Passantenfrequenz.<br />
Das Projektareal, bei dem es sich im Wesentlichen um den ehemaligen<br />
Produktionsstandort der Dortmunder Thier-Brauerei handelt, wird<br />
südlich begrenzt durch die sechsspurige Ringstraße Hoher Wall,<br />
westlich durch die Martinstraße, östlich durch die Hövel -<br />
straße/Silber straße und nördlich durch den Westenhellweg.<br />
Die Mikrolage des Standorts, mit seiner Begrenzung durch den viel<br />
befahrenen Erschließungsring Hoher Wall und seiner exponierten<br />
Lage am Westenhellweg, sichert dem „Neuen Thier-Areal“ zusammen<br />
mit einer erstklassigen Verkehrsanbindung die Aufmerksamkeit<br />
von Passanten und Pkw-Fahrern und bietet hervorragende Flächen für<br />
die Außenwerbung. Darüber hinaus ist der Standort in der Region<br />
durch die ehemalige Thier-Brauerei bestens bekannt. Durch die markante<br />
Fassade des sogenannten Berlet-Hauses am Westenhellweg<br />
ist das Areal bestmöglich in die innerstädtische Einzel handels -<br />
situation integriert. Die Ladenstraße des Shopping-Centers ist über<br />
mehrere Eingänge erreichbar:<br />
• Der Haupteingang befindet sich am Westenhellweg hinter der<br />
historischen Fassade des Berlet-Hauses. Hier wird das<br />
Erdgeschoss betreten.<br />
• In der Silberstraße kann beidseitig sowohl das Erdgeschoss als<br />
auch das erste Obergeschoss über Treppen und Aufzüge betreten<br />
werden.<br />
• Der Eingang in der Verlängerung der Potgasse erschließt über<br />
Treppen sowohl das Erdgeschoss als auch das erste Ober -<br />
geschoss.<br />
• Über die Eingangshalle des ehemaligen Verwaltungsgebäudes<br />
der Thier-Brauerei am Hohen Wall kann das erste Obergeschoss<br />
betreten werden.<br />
• Weitere Zugänge befinden sich in der Hövel straße/Silber straße.<br />
Die Parkebenen für Pkw-Fahrer sind über zwei unabhängige Ein- und<br />
Ausfahrten zu erreichen. Im Osten ist eine Anbindung an die<br />
52
Lageplan des Neuen Thier-Areals<br />
1. Untergeschoss<br />
Erdgeschoss<br />
1. Obergeschoss<br />
2. Obergeschoss<br />
Textil<br />
Schuhe/Lederwaren<br />
Lebensmittel<br />
Gesundheit<br />
Hartwaren<br />
Dienstleistung<br />
Gastronomie<br />
Büro/Praxen<br />
Lager<br />
53
Objektbeschreibung<br />
Hövelstraße vorgesehen, im Westen wird der Verkehr über eine<br />
Anbindung in die Martinstraße geführt. Somit ist der laufende<br />
Verkehr auch direkt an die Einfallstraße Hoher Wall angebunden.<br />
Der Mikrostandort verfügt zusätzlich über eine exzellente Anbindung<br />
an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). So ist zum einen<br />
die S-Bahn- und U-Bahn-Haltestelle Kampstraße mit den Linien U41,<br />
U45, U47, U49, S403 und S404 nur wenige Schritte vom Haupt -<br />
eingang des Neuen Thier-Areals entfernt. Zum anderen sind in direkter<br />
Nachbarschaft des Projektgeländes zahlreiche Taxistände, welche<br />
eine bequeme Erreichbarkeit sicherstellen.<br />
Das direkte Umfeld ist durch eine sehr abwechslungsreiche<br />
Bebauung gekennzeichnet. Am Westenhellweg befinden sich in<br />
direkter Nachbarschaft hauptsächlich Büro- sowie Wohn- und<br />
Geschäfts häuser aus den 50er- und 60er-Jahren mit Einzelhandels -<br />
nutzung im Erdgeschoss.<br />
Gebäude<br />
Nach dem Abbruch der sich zurzeit auf dem Projektgrundstück befindlichen<br />
Gebäude ist der Hochbaubeginn für den Herbst 2009 vorgesehen.<br />
Die Fertigstellung und Eröffnung des Centers ist für Herbst 2011<br />
geplant. Das Shopping-Center verfügt über ein Untergeschoss und<br />
sechs oberirdische Etagen. Die Bruttogeschossfläche des Gesamt -<br />
bauwerks beläuft sich nach dem aktuellen Stand der Planung auf<br />
etwa 111.000 m 2 . Der darin enthaltene Einzelhandel verteilt sich auf<br />
3 1 /2 Ebenen und wird voraussichtlich eine Fläche von rund 45.000 m 2<br />
aufweisen. Auf dieser Gesamtfläche werden etwa 150 Shops unterschiedlicher<br />
Größe für Gastronomie, Dienstleistungsunternehmen<br />
und Einzelhandel entstehen. Der inhaltliche und flächenbezogene<br />
Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Einzelhandel.<br />
Die Ebenen des Shopping-Centers verteilen sich auf das Basement,<br />
das Erdgeschoss, das 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss, welches<br />
partiell für Einzelhandel, Büro/Praxen und Gastronomie genutzt wird,<br />
sowie drei Parkebenen im 3., 4. und 5. Obergeschoss.<br />
Ausgehend vom Haupteingang im Berlet-Haus (Westenhellweg) entwickelt<br />
sich eine dreigeschossige Ladenstraße, die sich nach circa<br />
100 m in einen dreieckigen und überdachten Innenhof erweitert, der<br />
eine Kantenlänge von rund 80 m aufweist. In diesem Innenraum steht<br />
ein weiterer Baukörper (Haus-im-Haus-Prinzip), der auf ebenfalls drei<br />
Ebenen Handelsnutzung aufweist. Die vierte Ebene, eine offene<br />
Fläche unter dem Zentraldach, wird für Kulturnutzung und Gastro -<br />
nomie verwendet werden.<br />
Im Basement, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss werden sich Groß -<br />
mietbereiche für Ankermieter, Shop- und Lagerflächen befinden. Das<br />
2. Obergeschoss wird hauptsächlich durch Großmietbereiche gebildet,<br />
sogenannte Durchstecker, darüber hinaus ist ein größerer Be -<br />
reich für Büro und Praxen sowie Lagerflächen vorgesehen. Ebenfalls<br />
im 2. Obergeschoss wird ein Foodcourt entstehen.<br />
Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Thier-Brauerei an der<br />
Straße Hoher Wall wird erhalten und integriert. Im Erdgeschoss des<br />
ehemaligen Verwaltungsbaus, welches dem 1. Obergeschoss des<br />
Shopping-Centers entspricht, soll die Halle des Gebäudes als Ein -<br />
gang zur Ladenstraße genutzt werden. Neben dem Erhalt des bereits<br />
bestehenden Gastronomiebetriebes ist die Ansiedlung weiterer<br />
Unternehmen dieser Art vorgesehen, die den Grünstreifen vor dem<br />
Gebäude mittels Außenbestuhlung mitnutzen können. Die Büros in<br />
den weiteren vier Obergeschossen des Verwaltungsbaus werden neu<br />
zugeschnitten und die im Bestand vorhandenen zwei Wohnungen im<br />
5. Obergeschoss werden erhalten.<br />
Aufgrund des Grundstückzuschnittes verfügt das Neue Thier-Areal<br />
über drei Anlieferungszonen, die alle innerhalb des Gebäudes liegen.<br />
Darüber hinaus befinden sich die Anlieferungszonen aufgrund der<br />
Topografie der Umgebung auf unterschiedlichen Ebenen. Im Erd -<br />
geschoss kann die Anlieferung in der Potgasse angefahren werden.<br />
Im 1. Obergeschoss befindet sich eine weitere Anlieferungs mög -<br />
lichkeit an der Martinstraße. Die Hauptanlieferung des Centers be -<br />
findet sich ebenfalls im 1. Obergeschoss mit Zufahrt an der Hövel -<br />
straße.<br />
Im Zeitraum von April bis Juni 2008 fand ein Fassadenwettbewerb<br />
statt, der in enger Abstimmung mit der Stadt Dortmund durch die ECE<br />
nach RAW 2004 (Regeln für die Auslobung von Wettbewerben) ausgelobt<br />
wurde. Am 26. Juli 2008 bedachte das hochkarätig besetzte<br />
Preisgericht den Entwurf des Kölner Büros Kaspar Kraemer<br />
Architekten BDA mit dem 1. Preis. Die vorgeschlagene Fassade soll<br />
mit dem Neubau des Einkaufszentrums den städtebaulichen Kontext<br />
neu ordnen und beruhigen. Hierzu wird die hohe architektonische<br />
Qualität der vorhandenen Gebäude (Berlet-Haus, Verwaltungsbau)<br />
aufgenommen.<br />
Technische Details<br />
Gründung<br />
Tragende Stahlbetonbodenplatte mit angevouteten Einzel- und<br />
Streifenfundamenten<br />
Tragende Konstruktion<br />
Stahlbetonkerne, Stahlbetonwandscheiben und Stahlbeton decken -<br />
scheiben<br />
Außenwände/Fassade<br />
Der Geländegeometrie folgende Natursteinsockel und Fassaden, teilweise<br />
Architektur-Sichtbetonfertigteile. Parkgeschosse werden mit<br />
Streckmetallkonstruktion verkleidet.<br />
Dächer<br />
Aluminium-Dachkonstruktion auf unterspannter Primärkonstruktion<br />
aus Stahl, teilweise Glasdach auf Stahlkonstruktion<br />
54
Innenwände<br />
Stahlbeton-, Mauerwerks-, Porenbeton- und Gipskartonwände<br />
Decken<br />
Stahlbetondeckenscheiben und Gipskartondecke in Teilbereichen mit<br />
flächigen Folienleuchten<br />
Türen<br />
Fluchtwegtüren aus Metall bzw. aus Metall/Glas als Brand schutz -<br />
türen gemäß Brandschutzkonzept<br />
Wände/Stützen<br />
Im Sockelbereich Naturstein- oder Betonwerkstein- oder Edel -<br />
stahlbelag, im Übrigen Putz mit Anstrich oder Spachteltechnik<br />
Fenster/Schaufenster<br />
Pfosten-Riegel-Fassade mit Glaselementen<br />
Bodenbeläge<br />
Natursteinbelag, Estrich mit Beschichtung oder monolithischer Stahl -<br />
betonboden mit Verschleißschicht<br />
Heizung/Lüftung<br />
Fernwärme betriebene Heizungsanlage, kombinierte Kühlungs- und<br />
Lüftungsanlage<br />
Sprinkler<br />
Sprinkleranlage gemäß den neuesten Richtlinien für Sprinkler -<br />
anlagen (VdS CEA 4001:2008-11). Das gesamte Gebäude inklusive<br />
der Fluchtwege wird gesprinklert.<br />
Elektroinstallation<br />
Die Direkteinspeisung und allgemeine Stromzufuhr erfolgt über den<br />
örtlichen Energieversorger. Unterverteilung über zentrale Zähler -<br />
plätze mit Übergabekästen für die einzelnen Einheiten<br />
Brandmeldeanlage<br />
Die Brandmeldeanlage wird entsprechend der behördlichen Forde -<br />
rung installiert, Meldung über Druckknopf und automatische Rauch -<br />
melder<br />
Vermietung<br />
Es ist ein vielfältig strukturierter Geschäftsbesatz mit vertrauten<br />
Namen und Geschäften vorgesehen. Neben drei Großtextilern<br />
werden ein Sportfachmarkt, ein Elektronikfachmarkt, nationale und<br />
internatio nale Bekleidungsfachgeschäfte und Schuhgeschäfte sowie<br />
ein Lebensmittelsupermarkt und arrondierende Lebensmittelfach ge -<br />
schäfte vertreten sein. Nationale und internationale Spezialitäten<br />
bietet ein Foodcourt mit über 500 Sitzplätzen und einer großzügigen<br />
Außenterrasse. Im Shopping-Center sollen lokale Händler zu rund<br />
8 %, regionale Händler zu rund 16 %, nationale Filialisten zu rund<br />
44 % und internationale Filialisten zu rund 32 % vertreten sein.<br />
Durch die Größe des Objekts, mit einer Einzelhandels- und Dienst -<br />
leistungsmietfläche von circa 45.000 m 2 (inklusive rund 5.500 m 2<br />
Bürofläche), kann ein leistungsfähiges und qualifiziertes Einzel han -<br />
dels spektrum geboten werden. Hinzu kommen etwa 5.000 m 2 Nebenflächen<br />
(u. a. Lagerflächen). Das Shopping-Center verfügt somit über<br />
eine Größe, die weitreichende Aufmerksamkeit und Anziehungskraft<br />
55
Objektbeschreibung<br />
erzielen wird. Dies bestätigt insbesondere das durch die GfK<br />
GeoMarketing GmbH für den Center-Standort ermittelte Einzugs ge -<br />
biet mit 2,4 Millionen Einwohnern und einem umfangreichen laden -<br />
einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumen von rund EUR 12,3 Mrd.<br />
Für die Besucher verbindet das Center das Nützliche mit dem<br />
Angenehmen. Durch den gelungenen Branchenmix wird all das angeboten,<br />
was man zum Leben und Genießen benötigt. Gleichzeitig wird<br />
das Einkaufen zum Ereignis, denn ein ECE-Shopping-Center ist auch<br />
ein Freizeiterlebnis. Ungewöhnliche Wareninszenierungen, Aus stel -<br />
lungen und ausgefallene Aktionen werden die Besucher faszinieren.<br />
Originelle Marketingkonzepte werden regelmäßig durch die ECE<br />
geplant und umgesetzt. Im Center als kleiner „Stadt in der Stadt“<br />
wird stets Neues und Spektakuläres geboten. Das Objekt profitiert<br />
dabei von Synergieeffekten sowohl hinsichtlich der Vermietung als<br />
auch des Managements, die sich aus dem Betrieb von insgesamt<br />
112 Shopping-Centern innerhalb der ECE-Gruppe ergeben.<br />
Neben den rund 730 Parkplätzen in den Obergeschossen des<br />
Shopping-Centers können die Besucher weitere rund 5.000 Stell -<br />
plätze in Parkhäusern und circa 5.500 Stellplätze in der Innenstadt<br />
nutzen. Für eine bedarfsgerechte Zahl an Parkmöglichkeiten ist somit<br />
gesorgt.<br />
tungsvertrag mit der ECE sieht vor, dass bei einer Abweichung der<br />
tatsächlich erreichten Miete von der Planmiete die ECE bei Minder -<br />
miete einen Ausgleich an die Objekt KG zahlt beziehungsweise bei<br />
höherer Miete eine Zahlung als Vermietungsprämie erhält. Diese<br />
Ausgleichszahlung ist festgelegt mit dem 15,08-Fachen der Mietab -<br />
weichung. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass das Gesamt -<br />
investitionsvolumen immer dem 15,08-Fachen der realisierten Miete<br />
entspricht. Die Vermietungsprämie ist jedoch nach oben auf 10 %<br />
begrenzt. Somit ist das Investitionsvolumen nach oben begrenzt und<br />
die Erstvermietung weitestgehend abgesichert.<br />
Bereits zwei Jahre vor Fertigstellung des Centers konnte eine Vor ver -<br />
mie tungs quote von 20 % bezogen auf die prognostizierten Gesamt -<br />
mieteinnahmen erreicht werden. Zahlreiche weitere Verträge mit<br />
namhaften Filialisten und Großmietern sind endverhandelt oder liegen<br />
bereits zur Unterschrift beim Mieter. Hinzu kommen Mietein -<br />
nahmen aus der Vermietung der Stellplätze des Parkhauses an die<br />
Firma POLLUX Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Verwaltungs-KG<br />
(POLLUX), sonstige Mieteinnahmen aus Werbeflächen, die an die GB<br />
Immobilien G.m.b.H. vermietet sind, sowie Nutzungsentgelt für Ein -<br />
richtungen des Foodcourts von der ECE Projektmanagement G.m.b.H.<br />
& Co. KG.<br />
Prognostiziert wurden Netto-Gesamtmieteinnahmen in Höhe von<br />
rund EUR 19,5 Mio. zuzüglich Betriebskosten und gesetzlicher Mehr -<br />
wert steuer (siehe hierzu Prognoserechnung, Seite 64). Der Ver mie -<br />
56
Merkmale der Standardmietverträge*<br />
1. Klare Definition des Mietzwecks<br />
2. Laufzeit mindestens zehn Jahre<br />
3. Keine Option des Mieters auf Verlängerung des Mietvertrages;<br />
keine Sonderkündigungsrechte des Mieters<br />
4. Kein Konkurrenzschutz<br />
5. Umsatzmietvereinbarung und Absicherung durch eine Mindest -<br />
miete (ausgenommen sind Banken, Post, Büros und Praxen)<br />
6. Indexregelung mit Anpassungsautomatik, alle zwei Jahre entspr<br />
echend der prozentualen Veränderung des deutschen Ver -<br />
braucher preisindex (Basis 2005 = 100 %)<br />
7. Mietsicherheit von mindestens vier Monatsmieten<br />
8. Betreibungsverpflichtung des Mieters<br />
9. Keine generelle Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung<br />
10. Umlage der Nebenkosten mit Ausnahme der Instandhaltungen<br />
über EUR 18/m 2 p. a. sowie von Dach und Fach (tragende Teile)<br />
und 50 % der Objektverwaltungskosten<br />
*Änderungen gegenüber dem Standardmietvertrag bei der Vermietung durch die ECE bedürfen der Zustimmung der Objektgesellschaft, soweit sie folgenden Rahmen überschreiten:<br />
– für 10 % der Einzelhandelsfläche sind mindestens fünf Jahre und für weitere 10 % unter fünf Jahre Laufzeit ohne Zustimmung möglich<br />
– für 20 % der Einzelhandelsmietverträge mindestens zwei Monatsmieten Kaution ohne Zustimmung möglich<br />
– bei 20 % der Einzelhandelsfläche kann von der oben genannten Nebenkostenumlage ohne Zustimmung abgewichen werden<br />
Darüber hinaus sind dennoch Abweichungen möglich, sollten sie aufgrund von Marktgegebenheiten erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll sein.<br />
57
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Solide Basis mit Chance auf mehr<br />
≥<br />
Für den Anleger ergibt sich die Möglichkeit, – neben den Basismieten – von einer positiven Umsatz -<br />
entwicklung der Mieten zu profitieren.<br />
58
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Investition<br />
Der Anleger beteiligt sich direkt als Kommanditist oder mittelbar<br />
über die Treuhandkommanditistin, die Hamburg Trust Treuhand HTT<br />
GmbH, als Treugeber an einem geschlossenen Immobilienfonds in<br />
der Rechtsform einer deutschen Kommanditgesellschaft als GmbH &<br />
Co. KG („Fonds KG“). Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds<br />
KG ist die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH und<br />
Komplementärin ohne Einlage die HTD4 Verwaltungs GmbH.<br />
Bisherige Geschäftsentwicklung und<br />
Aussichten 2009 der Fonds KG<br />
Die Zeit vom 30. Januar 2009 bis zum Prospektaufstellungsdatum<br />
war geprägt durch die Suche geeigneter Objekte bzw. Beteiligungen,<br />
die Verhandlungen mit Immobiliengesellschaften insbesondere der<br />
ECE, die Due Diligence und Strukturierung des Fonds sowie die<br />
Abschlüsse der in diesem Prospekt dargelegten Verträge, jeweils mit<br />
Unterstützung der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH.<br />
Das Anlage objekt der Fonds KG gem. § 9 Abs. 2 VermVerkProspV sind<br />
39,47 % der Anteile an der Objekt KG (siehe Seite 107 ff.). Die Objekt<br />
KG wiederum ist Bauherrin des Shopping-Centers in Dortmund.<br />
Insbesondere am 24. Juni 2009 hat die Fonds KG die Inves toren -<br />
vereinbarung zum Erwerb des Shopping-Centers geschlossen und<br />
den Beitritt zur Objekt KG am 5. August 2009 voll zogen. Am<br />
5. August 2009 wurde der Kaufpreis für die Anteile an der Objekt KG<br />
und der erste Teil der Pflichteinlage i. H. v. rund EUR 33,9 Mio. geleistet.<br />
Darüber hinaus gab es keine weiteren wesent lichen Änderungen<br />
zur Zwischenbilanz zum 30. Juni 2009 (§ 13 HS 1 und § 10<br />
Abs. 3 VermVerkProspV). Das fortlaufende Jahr 2009 wird geprägt<br />
durch die Platzierung des Kommanditkapitals. Es wurde keine weitere<br />
Zwischenübersicht veröffentlicht.<br />
Die Fertigstellung des Shopping-Centers ist für November 2011<br />
geplant. Das Gesamtinvestitionsvolumen bemisst sich an der realisierten<br />
Miete.<br />
Da die Vermietung durch die Objektgesellschaft größtenteils umsatzsteuerpflichtig<br />
ist und die Aufwendungen der Objektgesellschaft zum<br />
Abzug der Vorsteuer berechtigen, handelt es sich bei den Auf -<br />
wendungen der Objektgesellschaft jeweils um Nettobeträge zzgl.<br />
eines geringfügigen Anteils nicht abzugsfähiger Vorsteuer. Umsatz -<br />
60
steuerbeträge, soweit sie in der Fonds KG anfallen, können nicht als<br />
Vorsteuer geltend gemacht werden.<br />
Erläuterungen Investitionsplan Fonds KG<br />
(Prognose)<br />
Mittelverwendung<br />
Anschaffungskosten<br />
1) Beteiligung an der Objekt KG<br />
Die Fonds KG hält einen Kommanditanteil an der Objekt KG von<br />
39,47 % des Kommanditkapitals.<br />
2) Investitionsreserve<br />
Es ist eine Investitionsreserve von EUR 5,0 Mio. vorgesehen.<br />
Der Vermietungsvertrag mit der ECE sieht vor, dass bei einer Ab wei -<br />
chung der tatsächlich erreichten Miete von der Plan-Miete die ECE<br />
bei Mindermiete einen Ausgleich an die Objekt KG zahlt bzw. bei<br />
höherer Miete eine Zahlung als Vermietungsprämie erhält. Diese<br />
Ausgleichszahlung ist festgelegt mit dem 15,08-Fachen der Miet ab -<br />
weichung. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass das Gesamt -<br />
investitionsvolumen immer dem 15,08-Fachen der realisierten Miete<br />
entspricht. Sollte die Erstvermietung zu einer ca. 5 % höheren Miete<br />
führen, verbessert sich das Prognose-Ergebnis (siehe Sensitivitäts -<br />
analyse, Seite 72/73) und die Vermietungsprämie ist über die kalku -<br />
lierte Reserve abgedeckt. Bei Realisierung der Plan-Miete steht die<br />
Investitionsreserve für Sonderausschüttungen oder als Liquiditäts -<br />
reserve zur Verfügung.<br />
Die Erstvermietung ist somit weitestgehend abgesichert.<br />
Gebühren und Vergütungen<br />
3) Platzierungsgarantie<br />
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie in Höhe von<br />
EUR 64,995 Mio. erhält Hamburg Trust HTG GmbH eine vereinbarte<br />
Vergütung in Höhe von rund EUR 1,3 Mio. Die Vergütung ist umsatz -<br />
steuerfrei.<br />
4) Beteiligungsvermittlung<br />
Das vereinbarte Honorar an Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH (nachfolgend kurz „Hamburg Trust“) im Zusammen -<br />
hang mit der Akquisition geeigneter Fondsobjekte samt Wirtschaft -<br />
lich keits rechnung und Vermittlung der Beteiligung an der Objekt KG<br />
beträgt rund EUR 3,4 Mio. Die Vergütung ist umsatzsteuerfrei.<br />
5) Eigenkapitalvermittlung<br />
Für die Beschaffung des erforderlichen Eigenkapitals erhält Hamburg<br />
Trust gemäß Eigenkapitalvermittlungsvertrag eine Vergütung in Höhe<br />
von insgesamt 9 % des vermittelten nominellen Eigenkapitals. Die<br />
Ver gütung ist umsatzsteuerfrei.<br />
6) Darlehensvermittlung<br />
Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH erhält für die<br />
Beschaffung der Zwischenfinanzierung eine vertragliche Darlehens -<br />
vermittlungsgebühr von TEUR 900. Diese Vermittlungsgebühr ist<br />
umsatzsteuerfrei.<br />
7) Fondskonzeption<br />
Für die Koordination der Due Diligence, Erstellung der Fonds -<br />
konzeption in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht<br />
sowie die Koordination der Erstellung des erforderlichen Vertrags -<br />
werkes inkl. Steuergutachten und Prospekt sowie die Koordination<br />
der spezialisierten Berater erhält Hamburg Trust eine einmalige vertragliche<br />
Vergütung in Höhe von TEUR 500 einschließlich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
8) Fonds- und Asset Management<br />
Die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH erhält für<br />
das Fondsmanagement, insbesondere für den Aufbau der Verwaltung<br />
während der Investitionsphase, eine vereinbarte Vergütung in Höhe<br />
von TEUR 195 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH erhält eine vertragliche<br />
Treuhandgebühr in Höhe von TEUR 25 inkl. einer ggf. anfallenden<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Komplementärin der Fonds KG erhält eine Gebühr von TEUR 20<br />
inkl. einer ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Für die Leistungen der Hamburg Trust Asset Management HTAM<br />
GmbH in der Investitionsphase, insbesondere im Zusammenhang mit<br />
dem Erwerb der Immobilie, ist eine Vergütung von TEUR 195 inkl.<br />
gesetz licher Umsatzsteuer vereinbart.<br />
9) Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
Für Beratungskosten, insbesondere steuerliche und rechtliche, die<br />
Prospekterstellung und sonstige Kosten sind TEUR 600 inkl. gesetz -<br />
licher Umsatzsteuer kalkuliert.<br />
10) Zwischenfinanzierung<br />
Die Fonds KG hat bei der Hamburger Sparkasse AG ein Eigenkapital -<br />
zwischenfinanzierungsdarlehen über EUR 45,7 Mio. mit variabler<br />
Verzinsung auf EURIBOR-Basis zzgl. einer Marge von 1,50 Prozent -<br />
punkten aufgenommen. Das Darlehen ist bis zum 31.12.2010 zurückzuzahlen.<br />
Die Fonds KG erhält von der Objekt KG für eingezahlte Einlagen eine<br />
Verzinsung von 4 % p. a. Sollten diese Mittel für die Eigenkapital -<br />
zwischen finanzierungszinsen nicht ausreichen, besteht ein<br />
Zwischen finanzierungsbudget finanziert aus dem Kommanditkapital<br />
der Fonds KG von rund TEUR 220. TEUR 380 Bearbeitungsgebühren<br />
sind gemäß Darlehensvertrag zu zahlen.<br />
11) Liquiditätsreserve<br />
Vorsorglich wurde eine Liquiditätsreserve für Unvorhergesehenes<br />
und zur Glättung des Ausschüttungsverlaufes in Höhe von rund<br />
EUR 1,1 Mio. gebildet.<br />
61
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Investitionsplan Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG (Fonds KG) Prognose<br />
Mittelverwendung in EUR in % der Summe<br />
Anschaffungskosten<br />
(1) Beteiligung an Objekt KG 48.575.856 71,2<br />
(2) Investitionsreserve 5.000.000 7,3<br />
Gebühren und Vergütungen<br />
(3) Platzierungsgarantie 1.299.900 1,9<br />
(4) Beteiligungsvermittlung 3.400.000 5,0<br />
(5) Eigenkapitalvermittlung 5.849.550 8,6<br />
(6) Darlehensvermittlung 900.000 1,3<br />
(7) Fondskonzeption 500.000 0,7<br />
(8) Fonds- und Asset Management 435.000 0,6<br />
(9) Nebenkosten der Vermögensanlage 600.000 0,9<br />
(10) Zwischenfinanzierung 600.000 0,9<br />
(11) Liquiditätsreserve 1.089.444 1,6<br />
Investition gesamt 68.249.750 100,0<br />
Mittelherkunft in EUR in % der Summe<br />
Eigenkapital<br />
Gründungsgesellschafter 5.000 0,01<br />
einzuwerbendes Eigenkapital 64.995.000 95,2<br />
Agio 3.249.750 4,8<br />
Finanzierung gesamt 68.249.750 100,0<br />
Investitionsplan Objekt KG (Prognose)<br />
Mittelverwendung in EUR in EUR in % der Summe<br />
(1) Anschaffungs-/Herstellungskosten und Entwicklung 267.740.596 88,3<br />
Grundstückskosten 67.123.000<br />
Baukosten 182.662.000<br />
Projektentwicklungskosten 9.150.000<br />
Vermietungskosten 8.805.596<br />
(2) Geschäftsbesorgung und Beratungskosten 1.760.000 0,58<br />
(3) Finanzierungskosten 33.570.000 11,08<br />
Disagio 9.000.000<br />
Bauzeitzinsen und Kreditkosten 14.048.000<br />
Eigenkapitalverzinsung in der Bauphase 10.522.000<br />
Investition gesamt 303.070.596 100,0<br />
Mittelherkunft in EUR in EUR in % der Summe<br />
Eigenkapital 123.070.596 40,6<br />
Fonds KG 48.575.856<br />
Coinvestor 74.494.740<br />
Fremdkapital 180.000.000 59,4<br />
Finanzierung gesamt 303.070.596 100,0<br />
62
Mittelherkunft<br />
Das Eigenkapital der Fonds KG setzt sich zusammen aus der Kom -<br />
manditeinlage der Geschäftsführenden Kommanditistin in Höhe von<br />
TEUR 5 und dem einzuwerbenden Kapital in Höhe von TEUR 64.995<br />
zuzüglich der Kapitalrücklage in Höhe des Agios von rund<br />
EUR 3,25 Mio. (5 % des einzuwerbenden Kapitals). Die Fonds KG hat<br />
keine Fremdkapital-Endfinanzierung vereinbart.<br />
Erläuterungen Investitionsplan Objekt KG<br />
(Prognose)<br />
Mittelverwendung<br />
1) Anschaffungs-/Herstellungskosten und Entwicklung<br />
Die Grundstückskosten in Höhe von rund EUR 67,12 Mio. teilen<br />
sich auf in grundstücksbezogene Zahlungen für den Erwerb der<br />
Grund stücke (rund EUR 40,9 Mio.) und Bestandsgebäude (rund<br />
EUR 26,22 Mio.). Darin enthalten sind Grunderwerbsnebenkosten<br />
(wie Grunderwerb steuer, Notar- und Gerichtskosten), die die ECE<br />
Development G.m.b.H. & Co. KG vertraglich zusichert.<br />
Mit dem Generalübernehmerpreis in Höhe von EUR 183,57 Mio. sind<br />
Baukostenzuschüsse an die Mieter, die bauliche Mieterbetreuung<br />
und sonstige zur Herstellung des Shopping-Centers notwendige<br />
Kosten (siehe Generalübernehmervertrag, Seite 114 ff.) abgegolten.<br />
Darüber hinaus gibt es Verrechnungsposten, die die ECE Develop -<br />
ment G.m.b.H. & Co. KG vertraglich zusichert. Zu den Verrech -<br />
nungsposten zählen Rückerstattungen der Mieter an die Objekt KG<br />
für Ausbauten der Mietflächen von rund EUR 4,1 Mio., nicht abzugsfähige<br />
Vorsteuer von rund EUR 3,0 Mio., Grundsteuer in der Bauzeit<br />
von TEUR 250 sowie Mieteinnahmen vor Eröffnung von ca. TEUR 500,<br />
da der Mietzahlungsbeginn gemäß Standard mietvertrag 2 Wochen vor<br />
Eröffnung ist. Die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG erhält<br />
für die Leistungen im Zusammenhang mit der Eröffnung TEUR 344.<br />
Die Baukosten umfassen somit insgesamt rund EUR 182,66 Mio.<br />
Für die Projektentwicklung erhält die ECE Development G.m.b.H. &<br />
Co. KG ein vertragliches Honorar von EUR 8,3 Mio. zzgl. TEUR 850 für<br />
Projektentwicklungskosten, wie Gutachten, Vermessungen und<br />
Fremdleistungen.<br />
Mit der Vermietung des Shopping-Centers wurde die ECE Projekt -<br />
management G.m.b.H. & Co. KG beauftragt. Für die Vermietung erhält<br />
die ECE zunächst eine pauschale Vergütung von EUR 7,8 Mio. zzgl.<br />
eines Honorars von TEUR 980 für Vermietungskosten.<br />
Bei einer Abweichung der tatsächlich erreichten Miete von der Plan-<br />
Miete hat die ECE bei Mindermiete einen Ausgleich an die Objekt KG<br />
zu zahlen bzw. bei höherer Miete erhält sie eine Zahlung als<br />
Vermietungsprämie. Diese Ausgleichszahlung ist festgelegt mit dem<br />
15,08-Fachen der Mietabweichung. Durch diese Regelung ist sichergestellt,<br />
dass das Gesamtinvestitionsvolumen dem 15,08-Fachen der<br />
realisierten Miete entspricht. Nach oben ist diese Vermietungs prä mie<br />
jedoch auf 10 % begrenzt. Somit ist das Investitionsvolumen nach<br />
oben begrenzt und die Erstvermietung weitestgehend abgesichert.<br />
2) Geschäftsbesorgungs- und Beratungskosten<br />
Für die Geschäftsbesorgung der ECE Projektmanagement G.m.b.H. &<br />
Co. KG vor Eröffnung, für Gründungskosten, Rechtsberatung sowie<br />
sonstige Gesellschaftskosten sind EUR 1,76 Mio. kalkuliert, die die<br />
ECE Development G.m.b.H. & Co. KG vertraglich zusichert.<br />
3) Finanzierungskosten<br />
Die Finanzierungskosten in Höhe von rund EUR 33,57 Mio. setzen sich<br />
zusammen aus den kalkulierten Bauzeitfinanzierungskosten, den<br />
Kapital auszahlungen an die Gesellschafter und dem vereinbarten<br />
Disagio.<br />
Disagio<br />
Mit den finanzierenden Banken ist ein Disagio in Höhe von 5 % der<br />
Darlehenssumme vereinbart. Es wird voraussichtlich im Februar 2010,<br />
spätestens am 30. Juni 2010 bezahlt und führt zu einer Reduzierung<br />
der Zinsbelastung von 0,74 Prozentpunkten p. a.<br />
Bauzeitzinsen und Kreditkosten<br />
Die Kalkulation berücksichtigt Bauzeitzinsen, Bereitstellungszinsen<br />
sowie sonstige vertragliche Kreditkosten für die Bauzeit in voraussichtlicher<br />
Höhe von rund EUR 14,05 Mio. Zu den sonstigen<br />
Kreditkosten für die Bauzeit gehören insbesondere Grundschuld -<br />
bestellung sowie die Bearbeitungsgebühr der Darlehensgeber (rund<br />
EUR 1,06 Mio.).<br />
Insgesamt beläuft sich das Darlehen der Objektgesellschaft auf<br />
EUR 180,0 Mio. Es wird mit Baufortschritt abgerufen und mit nominal<br />
5,772 % p. a. (inkl. Disagio-Abschlag 5,03 % p. a.) verzinst. Die<br />
Bereitstellungszinsen ergeben sich aus der Differenz der<br />
Wiederanlage der refinanzierten und noch nicht ausgezahlten Mittel<br />
zum EURIBOR-Satz für den vom Darlehensnehmer vorzugebenden<br />
Wiederanlagezeitraum (1–12 Monate) und dem Einstandszinssatz<br />
von 2,93 % p. a. (inkl. Disagio-Abschlag).<br />
Eigenkapitalverzinsung in der Bauphase<br />
Für das eingezahlte Kommanditkapital während der Bauphase in die<br />
Objekt KG erhalten die Gesellschafter am Ende eines jeden<br />
Kalendervierteljahres 4 % auf die jeweils geleisteten Einlagen bis zur<br />
Fertigstellung des Objektes bzw. bis zum 15. November 2009 aus -<br />
gezahlt.<br />
Mittelherkunft<br />
Eigenkapital<br />
Das Eigenkapital der Objekt KG besteht aus der Kommanditeinlage<br />
der Fonds KG in Höhe von 39,47 %, einer Einlage von EUR 100 der<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH und der Kom -<br />
man diteinlage des Coinvestors in Höhe von 60,53 %.<br />
Fremdkapital<br />
Das Fremdkapital beträgt EUR 180,0 Mio. und läuft bis spätestens<br />
31. Dezember 2021.<br />
63
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Liquiditätsrechnung Prognose<br />
in TEUR<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
Objekt KG<br />
Mieteinnahmen (1) 2.437 19.496 19.496 20.207 20.439 21.186<br />
Zinseinnahmen (2)* 0 723 51 54 48 49<br />
Einnahmen gesamt 2.437 20.218 19.546 20.260 20.487 21.235<br />
Bewirtschaftungskosten (3) 33 173 179 184 190 196<br />
Mietausfallwagnis (4) 24 195 195 202 204 212<br />
Standortsicherung/Marketing (5) 34 150 150 157 157 163<br />
Gesellschaftskosten (6) 50 50 51 53 54 55<br />
Objektverwaltungskosten (7) 121 965 965 1.000 1.012 1.049<br />
Zinsen (8) 1.450 8.698 8.698 8.698 8.657 8.566<br />
Tilgung (9) 0 0 0 0 1.840 1.931<br />
Ausgaben gesamt 1.711 10.231 10.237 10.293 12.114 12.173<br />
Cash Flow 726 9.988 9.309 9.967 8.373 9.062<br />
Steuerpflichtiges Ergebnis p. a. (2011 inkl. Verlustvortrag) –22.026 4.208 4.212 4.870 5.116 5.896<br />
Fonds KG<br />
Cash Flow aus Beteiligung (1) 286 3.942 3.674 3.934 3.305 3.577<br />
Zinseinnahmen (2) 39 189 204 202 199 188<br />
Einnahmen gesamt 326 4.131 3.879 4.136 3.503 3.764<br />
Fondsmanagement (3) 21 94 88 94 81 87<br />
Asset Management (4) 0 30 30 30 30 30<br />
Gesellschaftskosten und Komplementärvergütung (5) 40 40 40 40 40 40<br />
Ausgaben gesamt 61 164 158 164 151 157<br />
Cash Flow 265 3.967 3.720 3.973 3.352 3.608<br />
in % v. nom. EK 0,4 % 6,1 % 5,7 % 6,1 % 5,2 % 5,6 %<br />
Auszahlung vor Steuern (6) 488 3.900 3.900 3.900 3.900 3.900<br />
in % v. nom. EK 0,75 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 %<br />
Steuern 40 % zzgl. Soli 0 0 0 0 0 0<br />
Auszahlung nach Steuern 488 3.900 3.900 3.900 3.900 3.900<br />
in % v. nom. EK 0,8 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 %<br />
Steuern 30 % 0 0 0 0 0 0<br />
Auszahlung nach Steuern 488 3.900 3.900 3.900 3.900 3.900<br />
in % v. nom. EK 0,8 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 %<br />
Steuerpflichtiges Ergebnis p. a. (2011 inkl. Verlustvortrag) –9.738 1.284 1.291 1.546 1.655 1.958<br />
Verlustvortrag 9.738 8.454 7.163 5.617 3.962<br />
Steuerpflichtiges Ergebnis inkl. Verlustvortrag –9.738 –8.454 –7.163 –5.617 –3.962 –2.004<br />
Liquidität per 31.12. (7) 5.867 5.934 5.754 5.827 5.279 4.987<br />
Ø Liquidität im Geschäftsjahr (monatlich) 6.166 7.575 7.922 7.859 7.665 7.252<br />
*2012 Ausschüttung ersparter Bauzeitzinsen<br />
64
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
21.186 22.216 22.216 23.040 23.301 25.003 25.003 26.226 26.226 27.221<br />
48 52 50 49 50 57 59 65 68 73<br />
21.234 22.268 22.266 23.089 23.351 25.060 25.062 26.291 26.295 27.293<br />
288 296 299 306 311 322 326 335 339 347<br />
424 444 444 461 466 500 500 525 525 544<br />
163 170 170 178 178 186 186 194 194 203<br />
57 58 59 61 62 64 66 67 69 71<br />
1.038 1.089 1.089 1.129 1.142 1.225 1.225 1.285 1.285 1.334<br />
8.471 8.371 9.265 10.157 10.045 9.927 9.801 9.672 9.567 9.461<br />
2.027 2.127 1.968 1.811 1.923 2.041 2.167 1.948 1.706 1.811<br />
12.467 12.555 13.295 14.103 14.127 14.266 14.271 14.027 13.684 13.771<br />
8.767 9.713 8.972 8.986 9.224 10.794 10.791 12.265 12.611 13.522<br />
5.697 6.743 5.843 5.700 6.131 8.388 8.511 9.766 9.870 10.886<br />
3.460 3.834 3.541 3.547 3.641 4.260 4.259 4.841 4.978 5.337<br />
179 171 167 158 150 148 149 154 157 162<br />
3.639 4.005 3.708 3.705 3.790 4.408 4.409 4.995 5.135 5.499<br />
84 92 86 86 88 100 100 112 115 122<br />
30 30 30 30 30 30 30 30 30 30<br />
40 40 40 40 40 40 40 40 40 40<br />
154 162 156 156 158 170 170 182 185 192<br />
3.485 3.843 3.552 3.549 3.632 4.238 4.238 4.814 4.950 5.308<br />
5,4 % 5,9 % 5,5 % 5,5 % 5,6 % 6,5 % 6,5 % 7,4 % 7,6 % 8,2 %<br />
3.900 3.900 3.900 3.900 3.900 4.225 4.225 4.875 4.875 5.200<br />
6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,50 % 6,50 % 7,50 % 7,50 % 8,00 %<br />
0 866 775 752 820 1.171 1.191 1.384 1.399 1.557<br />
3.900 3.034 3.125 3.148 3.080 3.054 3.034 3.491 3.476 3.643<br />
6,0 % 4,7 % 4,8 % 4,8 % 4,7 % 4,7 % 4,7 % 5,4 % 5,3 % 5,6 %<br />
0 649 581 564 615 878 893 1.038 1.050 1.168<br />
3.900 3.251 3.319 3.336 3.285 3.347 3.332 3.837 3.825 4.032<br />
6,0 % 5,0 % 5,1 % 5,1 % 5,1 % 5,1 % 5,1 % 5,9 % 5,9 % 6,2 %<br />
1.881 2.287 1.937 1.881 2.049 2.928 2.977 3.461 3.499 3.893<br />
2.004 123 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
–123 2.164 1.937 1.881 2.049 2.928 2.977 3.461 3.499 3.893<br />
4.571 4.515 4.166 3.815 3.547 3.560 3.574 3.512 3.588 3.695<br />
6.894 6.630 6.435 6.099 5.780 5.754 5.791 6.040 6.115 5.941<br />
65
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Erläuterungen Liquiditätsrechnung<br />
Prognoserechnung der Objekt KG<br />
Mieteinnahmen (1)<br />
Die Prognoserechnung geht von jährlichen Nettomieteinnahmen im<br />
ersten vollen Mietjahr 2012 von rund EUR 19,5 Mio. aus. Darin enthalten<br />
ist ein jährlicher Mietansatz für Shopflächen (ca. 24.000 m 2 )<br />
von rund EUR 12,27 Mio., Ankermietflächen (ca. 15.700 m 2 ) von rund<br />
EUR 3,87 Mio., Nebenflächen (ca. 5.200 m 2 ) von rund EUR 1,05 Mio.,<br />
Stellplatzmieten (730 Stellplätze) von rund EUR 1,1 Mio., Einnahmen<br />
aus der Vermietung von Büroflächen (ca. 5.500 m 2 ) von rund TEUR 640<br />
und sonstige Mieteinnahmen wie Werbeflächeneinnahmen von rund<br />
TEUR 570.<br />
Die Mieten werden an den deutschen Verbraucherpreisindex angepasst.<br />
Die Shop-, Büro- und Nebenflächen sowie rund 50 % der sons -<br />
tigen Mieteinnahmen werden erstmals im Jahr 2014 und jedes<br />
folgende zweite Jahr mit 5 % kalkulatorisch angepasst. Die<br />
Ankermietflächen werden erstmalig 2015 und fortlaufend jedes<br />
folgende dritte Jahr mit 6 % erhöht. Bei den Stellplätzen wird ein -<br />
malig 2022 die Miete um 5 % erhöht. Ab dem Jahr 2022 wird davon<br />
ausgegangen, dass 50 % der Shop-Mieteinnahmen, ohne Anker mie -<br />
ter, durch Anschlussvermietungen um 10,0 % erhöht werden können.<br />
Von 2012 bis 2027 liegt die durchschnittliche Mietsteigerung bei ca.<br />
2,2 % p. a.<br />
Zu möglichen Auswirkungen niedrigerer Mieteinnahmen und damit<br />
geringerer Nettoergebnisse vgl. Sensitivitätsanalyse, Seite 72/73.<br />
Zinseinnahmen (2)<br />
90 % der anteiligen jährlichen Barüberschüsse werden quartalsweise<br />
nachschüssig an die Fonds KG abgeführt. Die verbleibenden anteiligen<br />
10 % der jeweiligen jährlichen Barüberschüsse werden als<br />
Sockelreserve gehalten und jeweils im folgenden Jahr an die<br />
Fonds KG ausgeschüttet. Die daraus resultierenden laufenden<br />
Zinseinnahmen aus der Anlage der Einnahmenüberschüsse basieren<br />
auf einem kalkulatorischen Zinssatz von durchschnittlich 2,6 % p. a.<br />
inkl. Abgeltungssteuer.<br />
Bewirtschaftungskosten (3)<br />
Der Standardmietvertrag sieht die Umlage aller Nebenkosten mit<br />
Ausnahme der Instandhaltungen über EUR 18/m 2 p. a. sowie von<br />
Dach und Fach (tragende Teile) und 50 % der Objekt ver waltungs -<br />
kosten vor.<br />
Für Nebenkosten, die gegebenenfalls nicht auf die Mieter umgelegt<br />
werden können, wurden anfänglich rund TEUR 168 p. a. kalkuliert. In<br />
der Prognose sind kumuliert bis 2026 rund EUR 1,3 Mio. für Instand -<br />
haltungen von Dach und Fach vorgesehen.<br />
Mietausfallwagnis (4)<br />
Mietausfälle sind für die ersten fünf Jahre mit 1 % der Gesamtmiete<br />
kalkuliert und fortan 2 %.<br />
Standortsicherung/Marketing (5)<br />
Die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG ist mit der wirt -<br />
schaftlichen Sicherung des Objektstandortes zu einem Entgelt von<br />
TEUR 130 p. a. angepasst an den deutschen Verbraucherpreisindex,<br />
kalkuliert entsprechend der Mietsteigerung der Shopflächen, beauftragt.<br />
Darüber hinaus werden TEUR 20 p. a. für Marketing maß -<br />
nahmen kalkuliert.<br />
Gesellschaftskosten (6)<br />
In den anfänglich jährlichen TEUR 50 Gesellschaftskosten sind u. a.<br />
Steuer- und Rechtsberatungskosten, Kosten des Jahresabschlusses<br />
und sonstige Kosten enthalten, die sich kalkulatorisch um 2,5 % p. a.<br />
erhöhen.<br />
Objektverwaltungskosten (7)<br />
Die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG betreibt durch örtlich<br />
anwesende Spezialisten ein professionelles ganzheitliches Manage -<br />
ment der Immobilie.<br />
Hierzu zählt insbesondere:<br />
• Vermietung und Nachvermietung auf der Grundlage des fort -<br />
entwickelten Vermietungskonzeptes<br />
• Optimierung der Ertragskraft<br />
• Management und Optimierung der Instandhaltungen und<br />
Betriebskosten<br />
• Umfassende Bearbeitung des Rechnungswesens einschließlich<br />
des Controllings<br />
• Ganzheitliches Objektmanagement einschließlich Abwicklung und<br />
Fortentwicklung der objektbezogenen Vertragsangelegen heiten<br />
• Technische und bautechnische Objektbetreuung<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die ECE hat ihre Kompetenz auf diesen Gebieten bereits bei 112<br />
Einkaufscentern erfolgreich bestätigt. Für diese Leistungen erhält die<br />
ECE ein Honorar von 8 % der jährlichen Nettomieteinnahmen, mindestens<br />
jedoch EUR 1,2 Mio. p. a.<br />
Der Standardmietvertrag sieht eine Umlage von 50 % der Objekt -<br />
verwaltungskosten auf die Mieter vor. Kalkulatorisch wird davon ausgegangen,<br />
dass 5,0 % der jährlichen Nettomieteinnahmen als nicht<br />
umlegbare Verwaltungskosten von der Objektgesellschaft zu tragen<br />
sind, also lediglich 37,5 % der Objektverwaltungskosten vom Mieter<br />
getragen werden.<br />
Fremdkapitalzinsen (8)<br />
Die Objektgesellschaft hat Darlehensverträge mit einem Finan -<br />
zierungs konsortium bestehend aus der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank<br />
AG (EUR 105 Mio. – Dortmunder Volksbank<br />
eG still unterbeteiligt), Sparkasse Dortmund (EUR 45 Mio.) und<br />
Sparkasse Bochum (EUR 30 Mio.) über insgesamt EUR 180,0 Mio.<br />
abgeschlossen. Diese Darlehenssumme wird während der Bauphase<br />
in Raten ausgezahlt. Die kalkulierten Bauzeit zinsen sind in den<br />
Investitionskosten enthalten.<br />
Der Zinssatz beträgt während der Betriebsphase nominal 5,572 %<br />
p. a. (inkl. Disagio-Abschlag 4,83 % p. a.). Die Zinsbindungsdauer<br />
läuft bis zum 30. Juni 2019. Nach Auslauf der Zinsbindungsfrist wird<br />
mit einem nominalen Zinssatz von 6,0 % p. a. der Restschuld bei<br />
100 % Auszahlung kalkuliert. Die Zinsleistung ist jeweils viertel -<br />
jährlich nachschüssig vereinbart.<br />
66
Fremdkapitaltilgung (9)<br />
Die Tilgung des Fremdkapitals erfolgt annuitätisch ab dem vierten<br />
vol len Betriebsjahr nach Fertigstellung, spätestens ab dem 1. Januar<br />
2016. Kalkuliert wird mit einer Tilgung ab dem 1. Januar 2015.<br />
Die Tilgung beträgt anfänglich 1,0 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen. Nach<br />
Auslauf der Zinsbindungsfrist wird davon ausgegangen, dass eine<br />
Tilgung von anfänglich 1,0 % p. a. der Restschuld zzgl. ersparter<br />
Zinsen zu zahlen ist.<br />
Die Tilgungsleistung ist jeweils vierteljährlich nachschüssig vereinbart.<br />
Prognoserechnung der Fonds KG<br />
Cash Flow aus Beteiligung (1)<br />
Bei den Beteiligungseinnahmen handelt es sich um die kalkulierten<br />
ausgezahlten jährlichen Barüberschüsse der Objekt KG. 90 % der<br />
anteiligen jährlichen Barüberschüsse werden quartalsweise nachschüssig<br />
an die Fonds KG abgeführt. Die verbleibenden anteiligen<br />
10 % der jeweiligen jährlichen Barüberschüsse werden als Sockel -<br />
reserve gehalten und jeweils im folgenden Jahr an die Fonds KG ausgeschüttet.<br />
Dies ist bei den laufenden Zinseinnahmen berücksichtigt.<br />
Die Prognoserechnung stellt vereinfachend eine jeweilige 100 %ige<br />
Auszahlung der Barüberschüsse der Objekt KG dar.<br />
Die Fonds KG erhält in der Investitions- und Bauphase von der Objekt<br />
KG eine Auszahlung von jeweils 4,0 % p. a. auf geleistete Eigen -<br />
kapitalraten bis zur Fertigstellung des Objektes bzw. bis spätestens<br />
15. November 2011.<br />
Da der Zinssatz für die Bauzwischenfinanzierung der Objekt KG<br />
bereits gesichert wurde, ergibt sich eine Reserve aus den o.g. kalkulierten<br />
Bauzeitzinsen von anteilig rund TEUR 270, die im Jahr 2012<br />
von der Objekt KG ausgezahlt wird.<br />
Laufendes Zinsergebnis (2)<br />
Die laufenden Zinseinnahmen resultieren aus der unterjährigen<br />
Anlage der Einnahmeüberschüsse. Berechnungsgrundlage ist der<br />
voraussichtliche monatliche Liquiditätsstatus der Fonds KG. Sie werden<br />
vom Fondsmanagement nach ertragsorientierten Gesichts punk -<br />
ten angelegt. Der Anlagezinssatz wird über die Laufzeit als Durch -<br />
schnitt mit 2,6 % p. a. nach Abzug von Abgeltungssteuer kalkuliert.<br />
Fondsmanagement (3)<br />
Für das Fondsmanagement der Hamburg Trust Beteiligungsmanage -<br />
ment HTB GmbH sind ab der Fertigstellung TEUR 15 zzgl. 2 % der<br />
Einnahmen aus der Objekt KG inkl. gesetzlicher Umsatz steuer p. a.<br />
mit der Fonds KG vereinbart.<br />
Asset Management (4)<br />
Ab dem Jahr 2012 (Folgejahr der voraussichtlichen Fertigstellung)<br />
erhält die Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH von der<br />
Objekt KG eine vereinbarte jährliche Asset Management-Gebühr von<br />
TEUR 30 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Gesellschaftskosten und Komplementärvergütung (5)<br />
Für laufende Gesellschaftskosten der Fonds KG sind insgesamt<br />
TEUR 40 p. a. kalkuliert, darin enthalten ist die jährliche vertragliche<br />
Kom plemen tärgebühr von TEUR 10 p. a., jeweils inkl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
67
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Anleger-Ergebnisrechnung bei nom. Beteiligung von EUR 10.000 Prognose (unterstellter Steuersatz von 45 %<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag) in EUR<br />
Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
Auszahlung vor Steuern 75 600 600 600 600 600<br />
Steuerlast** 0 0 0 0 0 0<br />
Auszahlung nach Steuern 75 600 600 600 600 600<br />
in % v. nom. EK 0,8 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 %<br />
Haftungsvolumen bei EUR 10.000 nom. Beteiligung<br />
gebundenes Kapital per 1.1. 10.425 9.825 9.225 8.625 8.025<br />
Eigenkapitaleinzahlung (inkl. Agio) 10.500 0 0 0 0 0<br />
Auszahlung vor Steuern* 75 600 600 600 600 600<br />
Anteilige Steuerlast** 0 0 0 0 0 0<br />
Auszahlungen nach Steuern 75 600 600 600 600 600<br />
Eigenkapitalrückzahlung an Anleger 75 600 600 600 600 600<br />
Gewinnauszahlung an Anleger 0 0 0 0 0 0<br />
Summe des Rückflusses 75 600 600 600 600 600<br />
gebundenes Kapital per 31.12. 10.425 9.825 9.225 8.625 8.025 7.425<br />
Haftsumme 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />
Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />
*Die Auszahlungen an den Anleger erfolgen jährlich nachschüssig voraussichtlich bis März des Folgejahres. Auszahlungen während der Bauphase sind hier nicht berücksichtigt.<br />
**inkl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt<br />
Zinserträge sind nicht im steuerlichen Ergebnis enthalten, da Abgeltungssteuer bereits direkt vom Zinsertrag abgeführt wurde.<br />
Auszahlung (6)<br />
Aus den kalkulatorischen Werten der Prognoserechnung in der<br />
Investitions- und Bauphase resultiert eine anteilige Vorabauszahlung<br />
von 3,5 % p. a. auf die jeweils eingezahlte Nominaleinlage bis zur<br />
Fertigstellung des Objektes bzw. bis spätestens 15. November 2011.<br />
Die Vorabauszahlung wird jeweils bis zum März des Folgejahres,<br />
erstmalig im Dezember 2010, an die Kommanditisten anteilig ab der<br />
jeweiligen Einzahlung ausgezahlt. Die Vorabauszahlung ist in der<br />
Prognoserechnung nicht dargestellt, da die Prognoserechnung mit<br />
15. November 2011 beginnt.<br />
Aus den kalkulatorischen Werten der Prognoserechnung in der<br />
Bewirtschaftungsphase resultiert eine Auszahlung von 6,0 % pro rata<br />
temporis für das Jahr 2011 steigend auf 8,0 % im Jahr 2026.<br />
Die Auszahlungen sollen voraussichtlich jeweils bis zum März des<br />
auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres ausgezahlt werden.<br />
Liquidität (7)<br />
Die Liquiditätsreserve wird für unvorhersehbare Ereignisse bzw. zur<br />
Glättung des Ausschüttungsverlaufs verwendet.<br />
Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose)<br />
Auf Ebene der Fonds KG und Objekt KG werden Einkünfte aus Ver -<br />
mietung und Verpachtung sowie hinsichtlich der Zinserträge<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, soweit diese nicht den<br />
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse auf Ebene der Objekt KG resultieren aus<br />
den Einnahmeüberschüssen der Immobilie abzüglich Abschreibungen<br />
in Höhe von 2 % p. a. der Anschaffungs-/Herstellungskosten für das<br />
Gebäude einschließlich der hierauf anteilig entfallenden Projekt -<br />
entwicklungskosten, Vermietungskosten und Geschäfts besorgungssowie<br />
Beratungskosten der Investitionsphase. Rund EUR 26,2 Mio.<br />
der Grundstückskosten entfallen auf die alte Gebäudesubstanz,<br />
die ebenfalls mit 2 % p. a. abgeschrieben wird. Voraussichtlich<br />
EUR 6,5 Mio. der Baukosten entfallen auf Herstellungsgegenstände,<br />
die mit 10 % p. a. abgeschrieben werden können. Darüber hinaus<br />
sind die Einnahmen gemindert um die Verlustvorträge der Bauphase,<br />
die sich aus Finanzierungskosten wie Bauzeitzinsen und Kreditkosten<br />
sowie dem Disagio ergeben.<br />
Hinsichtlich der Vermietungseinkünfte der Fonds KG resultiert das<br />
anteilige steuerliche Ergebnis aus der Beteiligungsquote an der<br />
Objekt KG (39,47 %), abzüglich Abschreibungen von 2 % der Fonds -<br />
68
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
600 600 600 600 600 650 650 750 750 800<br />
0 158 142 137 150 214 217 253 256 284<br />
600 442 458 463 450 436 433 497 494 516<br />
6,0 % 4,4 % 4,6 % 4,6 % 4,5 % 4,4 % 4,3 % 5,0 % 4,9 % 5,2 %<br />
7.425 6.825 6.383 5.925 5.462 5.012 4.575 4.143 3.646 3.151<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
600 600 600 600 600 650 650 750 750 800<br />
0 -158 -142 -137 -150 -214 -217 -253 -256 -284<br />
600 442 458 463 450 436 433 497 494 516<br />
600 442 458 463 450 436 433 497 350 257<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 144 258<br />
600 442 458 463 450 436 433 497 494 516<br />
6.825 6.383 5.925 5.462 5.012 4.575 4.143 3.646 3.151 2.635<br />
1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
gebühren anteilig auf den Gebäudewert. Weiterhin sind die laufenden<br />
Gesellschaftskosten und Managementgebühren als Werbungs -<br />
kosten berücksichtigt, wobei ein angenommener Anteil von 2 % der<br />
Werbungskosten als nicht abzugsfähig berücksichtigt wurde<br />
(Werbungskostenanteil auf Kapitaleinkünfte). Während der Bauzeit<br />
fallen Zinsen und Kosten der Zwischenfinanzierung der Fonds KG an,<br />
die zu Verlustvorträgen gemäß § 15b EStG führen. Die anfänglichen<br />
negativen steuerlichen Ergebnisse werden gemäß § 15b EStG auf die<br />
Folgejahre vorgetragen und mit den Gewinnen so lange verrechnet,<br />
bis sie aufgebraucht sind. Gemäß der steuerlichen Prognoserechnung<br />
werden inklusive der Berücksichtigung der entstehenden Verlust -<br />
vorträge erst im Jahr 2018 steuerliche Gewinne erzielt.<br />
Kalkuliert ist ein Steuersatz von 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag von<br />
5,5 % sowie alternativ mit 40 % und 30 % Steuersatz inkl.<br />
Solidaritätszuschlag.<br />
Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag für<br />
Zinserträge der Fonds KG und Objekt KG werden bereits direkt von<br />
der Bank einbehalten und von den Zinserträgen abgezogen, dies ist in<br />
der Liquiditätsprognose bereits berücksichtigt.<br />
Um das steuerliche Ergebnis aus dem Verkauf der Immobilie zu<br />
ermitteln, wird zunächst der Liquidationserlös festgestellt. Dieser<br />
ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich Verkaufskosten sowie<br />
Verkaufsgebühren. Nach Abzug des anfänglichen Kauf-/Her stel -<br />
lungspreises sowie zuzüglich vorgenommener Abschreibungen ergibt<br />
sich das steuerliche Ergebnis aus dem Verkauf. Nach heutiger<br />
Rechtslage ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, da die Immobilie<br />
erst nach Ablauf von mehr als zehn Jahren voraussichtlich im Jahr<br />
2026 verkauft werden soll.<br />
Erläuterung Haftungsvolumen bei EUR 10.000<br />
nom. Beteiligung (Prognose)<br />
Die Haftung des Kommanditisten kann bei einem bestimmten wirtschaftlichen<br />
Verlauf der Investition wieder aufleben (Seite 94). Das<br />
Eigenkapitalkonto inklusive Agio wird jährlich um den handelsbilanziellen<br />
Verlust bzw. Gewinn reduziert bzw. erhöht. Entspricht der<br />
Stand des Eigenkapitalkontos nach Auszahlungen an den Anleger<br />
mindestens noch der Haftsumme, bleibt die Haftung des Anlegers auf<br />
die Haftsumme beschränkt. Andernfalls lebt die Haftung bis zur Höhe<br />
der Haftsumme wieder auf. Für die abgebildete Laufzeit kommt es in<br />
der Prognose mit Berücksichtigung des Veräußerungserlöses in 2026<br />
zu keinem Wiederaufleben der Haftung.<br />
69
70<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
Liquidationsrechnung – Abweichung von der Prognose<br />
in TEUR gerundet<br />
Verkaufsfaktor 14,00 15,08 16,00<br />
Miete im Jahr 2027 27.514 27.514 27.514<br />
Verkaufspreis 385.195 414.910 440.223<br />
./. Revitalisierung –2 % –7.704 –8.298 –8.804<br />
./. Fremdkapital –156.700 –156.700 –156.700<br />
Liquidationserlös Objekt KG 220.791 249.912 274.718<br />
Liquidationsanteil Fonds KG 87.146 98.640 108.431<br />
./. Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH Verkaufsgebühr –10,0 % –2.215 –3.364 –4.343<br />
+ Liquiditätsreserve Fonds KG 3.695 3.695 3.695<br />
Liquidationserlös vor Steuern 88.627 98.971 107.783<br />
./. Ertragsteuern 0 0 0<br />
Liquidationserlös nach Steuern 88.627 98.971 107.783<br />
./. nom. Eigenkapital –65.000 –65.000 –65.000<br />
Liquidationsgewinn 23.627 33.971 42.783<br />
in % des nom. Eigenkapitals 36,3 % 52,3 % 65,8 %<br />
Liquidationsrechnung<br />
Über den Verkauf und den Zeitpunkt des Verkaufs entscheidet die<br />
Gesellschafterversammlung. Der Verkaufserlös ist im Wesentlichen<br />
abhängig von der jeweiligen Marktsituation, der Entwicklung des<br />
Standortes und dem Zustand des Objektes. Bei der Ermittlung des<br />
Kaufpreises wird häufig ein Verkaufsfaktor (Multiplikator der<br />
Jahresnettomiete des Folgejahres) zugrunde gelegt. Bei den Ver -<br />
kaufskalkulationen sind jeweils Revitalisierungskosten von 2 % des<br />
Verkaufspreises berücksichtigt.<br />
Der Liquidationserlös auf Fondsebene ergibt sich nach Abzug von<br />
Revitalisierungskosten, Verkaufskosten sowie des Fremdkapitals unter<br />
Hinzurechnung vorhandener Liquidität bzw. des Um lauf ver mö gens.<br />
Von der Fonds KG ist bei einem realisierten Verkaufsgewinn eine<br />
Verkaufsgebühr in Höhe von 10 % des Liquidationserfolgswertes<br />
(Liquidationserlös abzüglich des anfänglichen nominellen Eigen -<br />
kapitals) an Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH zu<br />
zahlen. In der vorstehenden Tabelle sind beispielhaft die Liquida -<br />
tionserlöse bei unterschiedlichen Verkaufsfaktoren dargestellt. Der<br />
Verkaufsfaktor entspricht mit 15,08-fach dem Ankaufsfaktor.<br />
Diese Szenarien stellen keine „worst-case – best-case“-Gegen über -<br />
stellungen dar; es sind lediglich Prognosen, die bei seriöser Ein -<br />
schätzung im Bereich des Möglichen liegen. Dem ent sprechend kann<br />
auch für das Eintreten auch nur einer dieser beispielhaften Ergeb nis se<br />
keine Garantie übernommen werden.<br />
Sensitivitätsrechnung –<br />
Abweichung von der Prognose<br />
Die Erstvermietung hat nur einen geringen Einfluss auf die Rendite,<br />
da sich das Investitionsvolumen nach der realisierten Miete richtet.<br />
Bei einer Abweichung der tatsächlich erreichten Miete von der Plan-<br />
Miete hat die ECE bei Mindermiete einen Ausgleich an die Objekt KG<br />
zu zahlen bzw. bei höherer Miete erhält sie eine Zahlung als Ver -<br />
mietungsprämie. Sollte die Erstvermietung zu einer ca. 5 % höheren<br />
Miete führen, verbessert sich das Prognose-Ergebnis und die<br />
Vermietungsprämie ist über die kalkulierte Reserve abgedeckt. Über<br />
5 % Mehrmiete wird die Vermietungsprämie aus den Mehrerlösen<br />
beglichen, nach oben ist diese Vermietungsprämie jedoch auf 10 %<br />
begrenzt.<br />
Daher wird nachfolgend die Entwicklung der Miete (Mietausfall und<br />
Mietsteigerung) und deren Auswirkung auf Auszahlungen sowie<br />
Rendite analysiert. Aussagen zum Umfang möglicher Miet -<br />
erhöhungen und Mietausfälle können jedoch nicht gemacht werden.<br />
Die Sensitivitätsanalyse soll den Einfluss von veränderten Miet ein nahmen<br />
und Mietausfällen auf Auszahlungen sowie Rendite dar stellen.<br />
71
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />
gerundete Werte<br />
Kapitalrückfluss Liquiditäts- IRR IRR Auszahlung vor Steuern in %<br />
Szenario nach Steuern in % reserve 2026 in EUR vor Steuern in % nach Steuern in % 2012 2013 2014<br />
Mietausfall 10 % p. a. ab 2014 219 836 6,4 6,0 5,50 5,50 5,50<br />
Mietausfall 5 % p. a. ab 2014 223 809 6,7 6,2 6,00 6,00 6,00<br />
Prognose* 226 3.695 6,9 6,3 6,00 6,00 6,00<br />
+5 % Mehrmiete 232 491 7,2 6,5 6,15 6,15 6,15<br />
Mietausfall 0 % p. a. 227 840 7,1 6,4 6,50 6,50 6,50<br />
*Mietausfall 2 % p. a., die ersten fünf Jahre 1 % p. a.<br />
In der oben stehenden Übersicht „Sensitivitätsanalyse“ sind die<br />
Auswirkungen verschiedener Szenarien bei einem Verkaufsfaktor von<br />
15,08-fach dargestellt. Bei der jeweiligen Szenariorechnung wurde<br />
unterstellt, dass sich die jeweils anderen Prognoseparameter nicht<br />
ändern.<br />
Rendite<br />
In der Sensitivitätsrechnung wird der Renditebegriff IRR = Internal<br />
Rate of Return (interner Zinsfuß) verwendet. Die Rendite berech -<br />
nungs methode des IRR (IRR-Methode) ist ein anerkanntes finanzmathematisches<br />
Verfahren, welches beispielsweise bei der Ermittlung<br />
des Effektivzinses nach der Preisangabeverordnung anzuwenden ist.<br />
Weiterhin wird der IRR bei geschlossenen Fonds und ähnlichen<br />
Vermögensanlageformen verwendet. Nachfolgend finden sich ergänzende<br />
Erläuterungen zu dieser Methode der Renditeberechnung:<br />
Ein Vergleich ist nur unter Einbezug des jeweilig durchschnittlich<br />
gebundenen Kapitals, des Gesamtertrages und der Anlagedauer der<br />
jeweiligen Investition möglich. Die Ergebnisse, die auf der Grundlage<br />
der IRR-Methode ermittelt werden, können nur mit Ergebnissen verglichen<br />
werden, die nach der gleichen Methode und mit gleicher<br />
Laufzeit ermittelt worden sind. Die rechnerische Basis der Verzinsung<br />
nach der IRR-Methode ist nur das nach Abzug der Rückflüsse<br />
(Auszahlungen) noch gebundene Eigenkapital des Investors und nicht<br />
die nominale Beteiligungssumme. Der zeitliche Verlauf des gebundenen<br />
Eigenkapitals unterscheidet sich bei verschiedenen Inves ti -<br />
tionen. Daher sollte die IRR-Rendite nicht das alleinige Vergleichs -<br />
kriterium für eine Investitionsentscheidung sein.<br />
Anlageinteressenten, die mit der vorstehend beschriebenen<br />
finanzmathematischen Verfahrensweise (IRR) nicht vertraut<br />
sind, sollten deshalb ihre Investitionsentscheidung auf der<br />
Grundlage der im Verkaufsprospekt veröffentlichten voraussichtlichen<br />
Zahlungsströme (siehe Seite 64 ff. des Pros pektes)<br />
treffen.<br />
Rendite nach IRR<br />
Der interne Zinsfuß drückt die Verzinsung des rechnerisch gebun -<br />
denen Kapitals aus. Berücksichtigt wird neben der Höhe der Zu- und<br />
Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug.<br />
Diese Rendite ist mit den Renditen anderer Vermögens -<br />
anlagen, z. B. festverzinsliche Wertpapiere, nicht unmittelbar<br />
vergleichbar.<br />
72
Auszahlung vor Steuern in %<br />
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 6,00 6,50 7,00<br />
6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,50 7,00 7,00 7,50<br />
6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,50 6,50 7,50 7,50 8,00<br />
6,15 6,15 6,15 6,15 6,15 6,15 6,15 6,50 7,00 7,75 8,00 8,25<br />
6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 7,00 7,00 7,50 7,75 8,50<br />
9,0<br />
8,5<br />
8,0<br />
7,5<br />
7,0<br />
6,5<br />
6,0<br />
5,5<br />
Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von der Prognose)<br />
Auszahlung vor Steuern in %<br />
5,0<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
Mietausfall 10 % p. a. ab 2014<br />
Mietausfall 5 % p. a. ab 2014 Prognose* +5 % Mehrmiete Mietausfall 0 % p. a.<br />
* Mietausfall 2 % p. a., die ersten fünf Jahre 1 % p. a.<br />
73
Steuerliche Grundlagen<br />
A. Vorbemerkungen<br />
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten eine Darstellung der<br />
wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der hier angebotenen<br />
Vermögensanlage und die steuerrechtliche Behand lung der<br />
Einkünfte aus diesem Beteiligungsangebot nach deutschem<br />
Steuerrecht.<br />
Die Darstellung beruht auf dem Stand der Steuergesetzgebung, veröffentlichten<br />
Rechtsprechung und schriftlich ergangenen Finanz -<br />
verwaltungs anweisungen zum Prospektaufstellungsdatum. Geplante<br />
Gesetzesänderungen bzw. nicht veröffentlichte Verwaltungsauf -<br />
fassungen wurden hingegen nicht berücksichtigt. Für eine abweichende<br />
Beurteilung durch die Finanzbehörden und/oder Finanz -<br />
gerichte, insbesondere im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung,<br />
sowie für Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. der<br />
Verwaltungsanweisungen kann keine Gewähr übernommen werden.<br />
Für die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption wird davon ausgegangen, dass sich nur in<br />
Deutschland ansässige unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />
Personen an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
(„Fonds KG“) beteiligen und diese Beteiligung im Privatvermögen<br />
gehalten wird („Anleger“). Nicht dargestellt werden die Rechtsfolgen<br />
für Anleger, die ihre Beteiligung im steuerlichen Betriebsvermögen<br />
oder über eine Kapitalgesellschaft halten. Anlegern, die dies beabsichtigen,<br />
wird dringend die Hinzuziehung ihres persönlichen steuerlichen<br />
Beraters empfohlen.<br />
Auswirkungen auf die individuelle Steuersituation des Anle -<br />
gers sind nicht Gegenstand der nachfolgenden Dar stel lung<br />
über die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzep -<br />
tion des vorliegenden Beteiligungsangebots, sodass interessierte<br />
Anleger ggf. einen auf diesem Gebiet erfahrenen steuerlichen<br />
Berater hinzuziehen sollten.<br />
B. Besteuerung in der Erwerbsphase<br />
I. Grunderwerbsteuer<br />
Die Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste Grundstücks -<br />
gesell schaft m.b.H. & Co. KG, künftig voraussichtlich firmierend<br />
unter Neues Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG („Objekt KG“),<br />
wird Eigentümerin von insgesamt elf in Dortmund belegenen<br />
Grundstücken. Die Über tragung von im Inland belegenen<br />
Grundstücken oder grundstücks gleichen Rechten unterliegt der<br />
Grunderwerbsteuer, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1<br />
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Die Grunderwerbsteuer beträgt<br />
in Dortmund derzeit 3,5 % der Bemes sungs grundlage. Die aufgrund<br />
des Kaufs der Grundstücke anfallende Grunderwerbsteuer trägt die<br />
Objekt KG.<br />
Die Fonds KG hat eine Kommanditbeteiligung von ca. 39,47 % an der<br />
Objekt KG von der bisherigen Kommanditistin GB Immobilien<br />
G.m.b.H. („GB“) erworben. Die GB wird weitere Teile ihrer<br />
Kommanditbeteiligung bis auf einen von ihr zu haltenden Restanteil<br />
von 5,1 % auf weitere Investoren übertragen. Der Grunderwerbsteuer<br />
unterliegt auch die unmittelbare oder mittelbare Übertragung von<br />
Anteilen an grundbesitzenden Personengesellschaften auf neue<br />
Gesell schafter, sofern dabei innerhalb von fünf Jahren mindestens<br />
95 % der Gesellschaftsanteile übertragen werden (vgl. § 1 Abs. 2a<br />
GrEStG). In diesen Fällen ist die grundbesitzende Personen gesell -<br />
schaft Schuldner der Grunderwerbsteuer (vgl. § 13 Nr. 6 GrEStG).<br />
Die ECE Development sichert der Objekt KG aufgrund des<br />
Projektentwicklungsvertrages (siehe Seite 126 f.) zu, dass neben<br />
anderen Kostenpositionen auch die Grunderwerbsteuer in der Wirt -<br />
schaftlichkeitsrechnung insgesamt mit einer Gesamtsumme in Höhe<br />
von pauschal EUR 3,4 Mio. ausreichend in Ansatz gebracht worden<br />
ist.<br />
Hinsichtlich der steuerlichen Risiken aus diesem Beteili gungs -<br />
angebot wird auf die Risiken (siehe Seite 16 ff.) verwiesen.<br />
74
II. Umsatzsteuer<br />
Die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften ist eine umsatzsteuerbare<br />
Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 9<br />
Umsatzsteuergesetz (UStG). Als Anteile an Gesellschaften gelten<br />
auch Anteile an Personengesellschaften, vgl. Abschnitt 25 Abs. 7<br />
Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) 2008. Die Veräußerung ist jedoch<br />
gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe f) UStG von der Umsatzsteuer befreit, vgl.<br />
Abschnitt 66 Abs. 1 UStR.<br />
C. Besteuerung in der Nutzungsphase<br />
In der Nutzungsphase werden die auf Ebene der Objekt KG erzielten<br />
Einkünfte über die Fonds KG deren Gesellschaftern zugerechnet. Den<br />
Anlegern werden über ihre Beteiligung an der Fonds KG mittelbar die<br />
von der Objekt KG erzielten Einkünfte zur Besteuerung zugewiesen.<br />
I. Einkünftezurechnung und Einkunftsart<br />
Da es sich sowohl bei der Objekt KG als auch bei der Fonds KG um<br />
Personengesellschaften handelt, werden diese in ertragsteuerlicher<br />
Hinsicht als transparent qualifiziert. Dies bedeutet, dass die erzielten<br />
Einkünfte den jeweils beteiligten Gesellschaftern anteilig zugerechnet<br />
werden, vgl. § 180 Abs. 1 Nr. 2a Abgabenordnung (AO). Die An -<br />
leger nehmen grundsätzlich nur in dem Umfang an den Ergebnissen<br />
der Fonds KG teil, als sie zum Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses als<br />
Gesellschafter anzusehen sind, vgl. Bundesministerium der Finanzen<br />
(BMF), Schreiben vom 20. Oktober 2003, BStBl I 2003, Seite 546,<br />
Rz. 49; zur vorliegenden disquotalen Gewinnverteilung siehe unsere<br />
Ausführungen unter C.III.1. Im Ergebnis werden die Einkünfte bei der<br />
vorliegenden doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur den<br />
Anlegern anteilig zugewiesen und unterliegen bei diesen – unter<br />
Berücksichtigung deren persönlicher Verhältnisse – der Besteuerung.<br />
Hinsichtlich der verwirklichten Einkunftsart, der Einkunfts erzie -<br />
lungsabsicht und der Höhe der Einkünfte sind allerdings auf Ebene<br />
der Fonds KG bzw. Objekt KG die wesentlichen Feststellungen vom<br />
zuständigen Finanzamt zu treffen.<br />
Aus der langfristigen Vermietung von Gewerbeflächen und des<br />
Parkhauses erzielt die Objekt KG Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 21 Einkom -<br />
mensteuergesetz (EStG). Soweit die Objekt KG bzw. die Fonds KG<br />
Zinseinnahmen aus der Anlage liquider Mittel erzielen, die nicht nach<br />
§ 20 Abs. 8 EStG vorrangig den Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung zuzurechnen sind, werden diese als Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG<br />
erfasst. Zinseinnahmen der Objekt KG sowie der Fonds KG unter -<br />
liegen der Kapitalertragsteuer nach §§ 43 ff. EStG, wenn sie von<br />
inländischen Kreditinstituten geschuldet werden, vgl. unsere Aus -<br />
führungen unter C.V.<br />
Soweit die Objekt KG als Grundstücksgesellschaft Zinseinnahmen<br />
aus der Anlage liquider Mittel erzielt, die zur Anschaffung bzw.<br />
Herstellung sowie Verwaltung und Erhaltung der Immobilie eingesetzt<br />
werden, gehören diese nach § 20 Abs. 8 EStG grundsätzlich zu<br />
den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. OFD Berlin vom<br />
9. Dezember 1996, St 442 – S 2253 a – 1/95).<br />
Da sich die Tätigkeiten der Fonds KG bzw. Objekt KG auf die Errich -<br />
tung, das Halten und das Verwalten von Immobilien bzw. Immo -<br />
bilienbeteiligungen beschränken, sind sie ausschließlich vermögensverwaltend<br />
tätig.<br />
Eine gewerbliche Prägung der Fonds KG bzw. Objekt KG im Sinne des<br />
§ 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG aufgrund der Stellung einer Kapital -<br />
gesellschaft als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin liegt<br />
auf Basis der Verwaltungsauffassung (Richtlinie 15.8 Abs. 6<br />
Einkommensteuerrichtlinien 2008) nicht vor, da nach den Verein -<br />
barungen in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen bei der Fonds KG<br />
ausschließlich die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB<br />
GmbH („HTB GmbH“) (Geschäftsführende Kommanditistin) und bei<br />
der Objekt KG neben der PANTA Vierundsechzigste Grundstücks -<br />
gesellschaft m.b.H. als Komplementärin die Kommanditisten GB<br />
sowie die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />
gemeinsam zur Geschäftsführung befugt sind.<br />
II. Einkunftserzielungsabsicht<br />
Voraussetzung zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte aus einer<br />
Beteiligung an der Fonds KG ist, dass sowohl auf Ebene der Fonds KG<br />
bzw. Objekt KG als auch auf Ebene des Anlegers eine Einkunfts -<br />
erzielungsabsicht für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
und gegebenenfalls die Einkünfte aus Kapitalvermögen gegeben ist.<br />
Unter Einkunftserzielungsabsicht ist die Intention eines Steuer -<br />
pflichtigen zu verstehen, auf Dauer nachhaltig steuerpflichtige Überschüsse<br />
zu erzielen. Bei der Beurteilung, ob eine solche Absicht des<br />
Steuerpflichtigen vorliegt, ist auf die Dauer der voraussichtlichen<br />
Vermögensnutzung durch den Steuerpflichtigen selbst oder durch<br />
seine Gesamtrechtsnachfolger abzustellen. Eine im engen zeitlichen<br />
Zusammenhang mit dem Beitritt zur Fonds KG stehende Veräußerung<br />
oder Übertragung der Immobilie oder der Beteiligung an der Fonds KG<br />
bzw. Objekt KG kann ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechendes<br />
Beweisanzeichen sein. Nach Auffassung der Finanz ver -<br />
waltung kann dies für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach<br />
Anschaffung bzw. Beitritt angenommen werden (vgl. BMF, Schreiben<br />
vom 8. Oktober 2004, BStBl I 2004, Seite 933, Tz. 7).<br />
Eine vorzeitige Veräußerung der Immobilie oder eine vorzeitige<br />
Beendigung der Beteiligung an der Objekt KG sind nicht geplant. Eine<br />
vorzeitige Kündigung der Kommanditistenstellung der Fonds KG in<br />
der Objekt KG ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Objekt KG bis<br />
zum 31. Dezember 2026 ausgeschlossen.<br />
75
Steuerliche Grundlagen<br />
Wird die Vermögensnutzung nicht dauerhaft beabsichtigt, ist auf das<br />
Erreichen eines sogenannten „Totalüberschusses“ (positives Ge -<br />
samt ergebnis aus allen steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich steuerlich<br />
berücksichtigungsfähiger Werbungskosten) in der Phase der<br />
voraussichtlichen Vermögensnutzung für die jeweilige Einkunftsart<br />
abzustellen. Auf Ebene der Personengesellschaft muss danach innerhalb<br />
ihrer voraussichtlichen Existenz („Totalperiode“) ein Überschuss<br />
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.<br />
Auf Ebene der Fonds KG und der Objekt KG muss die Einkünfte -<br />
erzielungsabsicht jeweils aufgrund einer Prognose für die voraussichtliche<br />
Fondslaufzeit (ca. 15 Jahre) überprüft werden, vgl.<br />
Beschluss des BFH vom 2. Juli 2008, BStBl II 2008, Seite 815. Steuer -<br />
freie Veräußerungsgewinne sind ebenso wie steuerpflichtige<br />
Veräußerungsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach<br />
§ 23 EStG in diese Betrachtung nicht einzubeziehen (vgl. u. a. BMF,<br />
Schreiben vom 8. Oktober 2004, BStBl I 2004, Seite 933, Tz. 34).<br />
Nach den Prognosen dieses Prospektes ist die Einkünfte erzie -<br />
lungsabsicht auf Ebene der Fonds KG bzw. Objekt KG gegeben.<br />
Auch auf Ebene des Anlegers ist die Absicht einer dauerhaften<br />
Vermögensnutzung für die Beurteilung der Einkunftserzielungs -<br />
absicht auf seiner Ebene maßgeblich. Ein vorzeitiges Verkaufen oder<br />
Übertragen des Anteils an der Fonds KG kann auf Ebene des Anlegers<br />
ein Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunfts erzielungs -<br />
absicht sein.<br />
Da auch für jeden Anleger die Einkunftserzielungsabsicht auf seiner<br />
persönlichen Ebene vorliegen muss, sind Werbungskosten, die auf<br />
privater Ebene (z. B. aus einer Fremdfinanzierung der Beteiligung an<br />
der Fonds KG oder Beratungs- und Reisekosten) verursacht werden,<br />
in die Ermittlung eines Totalüberschusses auf dessen Ebene einzubeziehen.<br />
Persönliche Werbungskosten können eine Verlängerung der<br />
Periode bis zum Erreichen eines Totalüberschusses für den einzelnen<br />
Anleger bewirken. Hinsichtlich der Risiken bezüglich der Aber ken -<br />
nung der Einkunftserzielungsabsicht beim Anleger siehe Seite 18,<br />
Ziff. 7. Die sich aus solchen persönlichen Werbungskosten ergebenden<br />
Konsequenzen im Hinblick auf die Anerkennung einer Ein kunfts -<br />
erzielungsabsicht sollten betroffene Anleger unbedingt mit ihrem<br />
persönlichen steuerlichen Berater vorab klären.<br />
III. Einkunftsermittlung<br />
1. Zurechnung der Einkünfte<br />
Die Vermietungseinkünfte der an der Fonds KG beteiligten Anleger<br />
werden nach dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungs -<br />
kosten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 EStG (sogenannte<br />
„Überschusseinkunftsart“) ermittelt, sodass die dem Steuer -<br />
pflichtigen innerhalb eines Kalenderjahres zugeflossenen Einnahmen<br />
und geleisteten Werbungskosten der Besteuerung unterliegen (vgl.<br />
§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 EStG). Etwaige aus diesem<br />
Beteiligungsangebot vermittelten Kapitaleinkünfte, die nicht nach<br />
§ 20 Abs. 8 EStG vorrangig den Vermietungseinkünften zuzurechnen<br />
sind, unterliegen grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer<br />
gemäß § 32d EStG, sodass damit im Zusammenhang stehende<br />
Werbungskosten vom Abzug ausgeschlossen sind (siehe Ausfüh -<br />
rungen C.V.).<br />
Maßgeblich für die Besteuerung beim Anleger sind nicht die jähr -<br />
lichen Ausschüttungen der Fonds KG. Diese sind als Entnahme irrelevant<br />
für die Besteuerung. Vielmehr wird mit Ablauf eines Kalender -<br />
jahres jedem Anleger das anteilig auf ihn entfallende steuerliche<br />
Ergebnis der Fonds KG zugewiesen. Diese Ergebniszuweisung gilt<br />
unabhängig davon, ob die Beteiligung an der Fonds KG direkt oder<br />
über die Treuhandkommanditistin gehalten wird.<br />
Für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 sieht der Gesellschaftsvertrag<br />
in § 13 Abs. 3 eine besondere steuerliche Ergebnisverteilung vor,<br />
nach der den Anlegern im Wege der Vorabzuweisung steuerliche<br />
Ergebnisanteile so zugewiesen werden, wie es erforderlich ist, um<br />
eine Gleichverteilung im Verhältnis der von ihnen eingezahlten<br />
Pflichteinlagen zueinander zu erreichen. Bis zum Erreichen einer<br />
Gleich verteilung soll auch in Folgejahren eine Vorabzuweisung von<br />
Ergebnisanteilen erfolgen.<br />
Verfahrenstechnisch erfolgt die Ergebniszuweisung bei der vorliegenden<br />
doppelstöckigen Struktur in zwei Schritten. Zunächst stellt das<br />
für die Objekt KG zuständige Finanzamt im Rahmen einer gesonderten<br />
und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach<br />
§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO die steuerrelevanten Einkünfte auf Ebene der<br />
Objekt KG fest. Diese Einkünfte werden den an der Objekt KG beteiligten<br />
Gesellschaftern zugewiesen. Aufgrund der ca. 39,47 %igen<br />
Beteiligungsquote werden grundsätzlich 39,47 % dieser Einkünfte<br />
der Fonds KG zugewiesen. Darüber hinaus sind im Rahmen der<br />
gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungs -<br />
grundlagen bei der Objekt KG Effekte einer etwaigen steuerlichen<br />
„Ergänzungsrechnung“ der Fonds KG zu berücksichtigen (vgl.<br />
Ausführungen unter C.III.2. sowie C.III.4.).<br />
Auf Ebene der Fonds KG nimmt das für diese Gesellschaft zuständige<br />
Finanzamt eine weitere gesonderte und einheitliche Feststellung<br />
von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO vor, um die<br />
steuerrelevanten Einkünfte der Fonds KG zu ermitteln. Die Einkünfte<br />
der Fonds KG ergeben sich dabei im Wesentlichen aus dem zugewiesenen<br />
Ergebnisanteil der Beteiligung an der Objekt KG sowie aus den<br />
„eigenen“ Erträgen (z. B. Zinsen aus kurzfristiger Anlage freier Liqui -<br />
dität) abzüglich etwaiger Aufwendungen (z. B. aus Geschäfts -<br />
führungs- und Verwaltungsleistungen), soweit nicht der Ausschluss<br />
des Werbungskostenabzugs für Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 9<br />
EStG Anwendung findet (siehe Ausführungen C.V.). Das für die<br />
Besteuerung der Fonds KG zuständige Finanzamt teilt anschließend<br />
den für die Anleger zuständigen Wohnsitzfinanzämtern von Amts<br />
wegen mit, welche anteiligen Einkünfte auf den jeweiligen Anleger<br />
76
entfallen. Eine zusätzliche Steuererklärung oder Mitteilung des<br />
Anlegers ist nicht erforderlich.<br />
Werbungskosten des Anlegers, die im Zusammenhang mit der<br />
Beteiligung an der Fonds KG auf seiner persönlichen Ebene entstanden<br />
sind (z. B. Fremdkapitalzinsen, Reisekosten etc.), müssen der<br />
Fonds KG rechtzeitig bis zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden,<br />
damit diese gegebenenfalls – soweit gesetzlich zulässig – in die<br />
gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteue rungs grund -<br />
lagen bei der Fonds KG bzw. Objekt KG aufgenommen werden können.<br />
Für später eingehende Anmeldungen kann eine Berück sich -<br />
tigung in der gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht zugesagt<br />
werden. Eine Geltendmachung in der persönlichen Einkommen -<br />
steuer erklärung des Anlegers ist ausgeschlossen.<br />
2. Werbungskosten und Anschaffungsnebenkosten<br />
Hinsichtlich der Frage, ob die auf Ebene der Fonds KG bzw. Objekt KG<br />
entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Investitionsphase<br />
als sofort abzugsfähige Werbungskosten oder zu aktivierende<br />
Anschaf fungsnebenkosten zu qualifizieren sind, hat die Finanz -<br />
verwaltung auf Basis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes<br />
(BFH) mit Datum vom 20. Oktober 2003 (BStBl I 2003, Seite 546) die<br />
fünfte Version des sogenannten „Bauherrenerlasses“ veröffentlicht<br />
(„Fondserlass“).<br />
Die Bestimmungen dieses Erlasses finden dabei insbesondere bei der<br />
Beteiligung an geschlossenen Schiffs-, Medien- oder Immobilien -<br />
fonds Anwendung, sofern dem interessierten Anleger ein bereits vorformuliertes<br />
Vertragswerk angeboten wird. Bezogen auf Immo -<br />
bilienfonds wird der Anleger dabei grundsätzlich nicht als Bauherr,<br />
sondern als Erwerber eines zu errichtenden bzw. zu sanierenden<br />
Gebäudes angesehen (sogenannter „Erwerberfonds“ gemäß Fonds -<br />
erlass, Tz. 33). Die im Zusammenhang mit dem Beitritt des Anlegers<br />
entstehenden Kosten sind daher grundsätzlich als Anschaffungs -<br />
nebenkosten zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteil vom 8. Mai 2001, BStBl<br />
II 2001, Seite 720). Dennoch gewährt die Finanzverwaltung dem<br />
Anleger – wenn auch in begrenztem Umfang – den Abzug von<br />
Werbungskosten aus der Investitionsphase, soweit diese den<br />
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind.<br />
Die auf Ebene der Fonds KG und Objekt KG entstehenden laufenden<br />
Aufwendungen nach Beendigung der Investitionsphase (z. B. Abset -<br />
zungen für Abnutzungen, Instandhaltungs- und Verwaltungs auf -<br />
wendungen, Kosten der Standortsicherung sowie laufende Rechtsund<br />
Steuerberatung) sind grundsätzlich als Werbungskosten zu<br />
berücksichtigen. Die von der Objekt KG an bestimmte Mieter zu<br />
gewährenden Zuschüsse sind nach Auffassung von Hamburg Trust<br />
über die (Mindest-)Laufzeit der jeweiligen Mietverträge als<br />
Werbungskosten zu verteilen. Zu den Werbungskosten gehören<br />
zudem Schuldzinsen, soweit sie mit der Einkunftsart Vermietung und<br />
Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (§ 9 Abs. 1<br />
Satz 3 Nr. 1 EStG). Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Ebene der<br />
jeweiligen Gesellschaft als auch für die Ebene der Gesellschafter<br />
(z. B. Fremdfinanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />
der Beteiligung). Für die im Zusammenhang mit dem Erwerb der<br />
Beteiligung durch die Anleger voraussichtlich entstehenden Fremd -<br />
finanzierungsaufwendungen sind auch die Ausführungen zur<br />
Einkunfts erzielungsabsicht zu beachten.<br />
Hingegen sind die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der<br />
Umsetzung des Projektes in der Investitionsphase anfallen, als An -<br />
schaffungsnebenkosten zu erfassen, vgl. Tz. 38 des Fondserlasses. In<br />
dem Fondserlass ist der Begriff der „Investitionsphase“ nicht weiter<br />
definiert. Es ist nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die<br />
Investitionsphase auf den Zeitraum beziehen wird, in dem das eingeworbene<br />
Kapital der Anleger abschließend in das zu errichtende<br />
Objekt investiert wird. Für die Prognoserechnung wurden daher sämtliche<br />
während der Investitionsphase bis zur Fertigstellung der<br />
Immobilie auf Ebene der Objekt KG anfallenden Kosten (z. B. Kosten<br />
der Projektentwicklung, Kosten des Vermietungskonzeptes etc.) als<br />
Anschaffungsnebenkosten der Immobilie aktiviert. Darüber hinaus<br />
hat Hamburg Trust sämtliche während der Investitionsphase bis zur<br />
Fertigstellung der Immobilie auf Ebene der Fonds KG anfallenden<br />
Kosten (z. B. Kosten der Eigenkapitalvermittlung, Platzie rungs -<br />
garantie, Konzeption etc.) ebenfalls als Anschaffungsnebenkosten<br />
der zu errichtenden Immobilie der Objekt KG (siehe Ausführungen<br />
unter C.III.4. hinsichtlich anteiliger Abschreibungen) in einer steuer -<br />
lichen „Ergänzungsrechnung“ aktiviert.<br />
Darüber hinaus sind Aufwendungen, die rechtlich vor Beitritt des<br />
Anlegers zur Fonds KG entstanden und gezahlt sind, generell als<br />
Anschaffungskosten des Anlegers zu behandeln (vgl. Tz. 49 des<br />
Fonds erlasses). Rechtlich vor dem Beitritt entstandene und nach dem<br />
Beitritt gezahlte Werbungskosten können abzugsfähig sein, sofern<br />
der Anleger mit ihnen wirtschaftlich belastet wird (vgl. Tz. 49 des<br />
Fondserlasses).<br />
Soweit Werbungskosten etwaigen Kapitaleinkünften zuzuordnen<br />
sind, ist deren Abzugsfähigkeit von den besonderen Bestimmungen<br />
für Kapitaleinkünfte abhängig (siehe Ausführungen unter C.V.).<br />
3. Finanzierungsaufwendungen<br />
Die Zinsaufwendungen der Objekt KG aus der Finanzierung des<br />
Erwerbs der Grundstücke und der Errichtung der Immobilie sind als<br />
Werbungs kosten bei den Einkünften aus Vermietung und Ver pach -<br />
tung mindernd anzusetzen, vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2<br />
Nr. 2 EStG. Der Erwerb der Grundstücke bzw. die Errichtung der Im mobilie<br />
wird teilweise fremdfinanziert. Daraus resultierende Schuld -<br />
zinsen, Bearbeitungsgebühren etc. sind vorbehaltlich eines Ab flusses<br />
vor Beitritt einzelner Anleger als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig,<br />
soweit sie auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen und<br />
mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung in wirt schaftlichem<br />
Zusammenhang stehen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG). Dies gilt<br />
nach Ansicht des BFH (vgl. u. a. Urteil vom 4. Juni 1991, BStBl II<br />
77
Steuerliche Grundlagen<br />
1991, Seite 761) auch dann, wenn in diesem Zeitpunkt noch keine<br />
steuerpflichtigen Einnahmen geflossen sind („vorweggenommene<br />
Werbungskosten“). Nach den Regelungen im Fondserlass sind Zinsen<br />
und Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts – wenn sie aufgrund<br />
eigener Verpflichtung des Steuerpflichtigen gezahlt werden – den<br />
sofort abziehbaren Werbungskosten zuzurechnen (vgl. Fondserlass,<br />
Tz. 12). Dies gilt grundsätzlich auch für Zinsen, die den Zeitraum bis<br />
zur Fertigstellung der Immobilie und damit die Investitionsphase<br />
betreffen.<br />
Ebenso sind die Kosten der Zwischenfinanzierung auf Ebene der<br />
Fonds KG vorbehaltlich eines Abflusses vor Beitritt einzelner Anleger<br />
grundsätzlich abzugsfähige Werbungskosten, da die Anleger mit<br />
ihnen belastet werden.<br />
Die Objekt KG hat darüber hinaus das Recht, unter Einsatz zusätz -<br />
lichen Eigenkapitals ein Disagio in Höhe von 5 % (EUR 9 Mio.) der<br />
Darlehenssumme von EUR 180 Mio. mit der kreditgebenden Bank zu<br />
vereinbaren und dadurch künftige Zinsbelastungen zu verringern.<br />
Vermutlich wird die Objekt KG von diesem Recht Gebrauch machen<br />
und ein Disagio in Höhe von voraussichtlich EUR 9 Mio. für einen<br />
Zinsfestschreibungszeitraum bis 30. Juni 2019 leisten. Das Dis agio<br />
ist vorbehaltlich eines Abflusses vor Beitritt einzelner Anleger im<br />
Zeitpunkt der Leistung den sofort abziehbaren Werbungskosten zuzurechnen<br />
(vgl. § 11 Abs. 2 Sätze 3 und 4 EStG, Fondserlass, Tz. 12).<br />
Die Bestimmungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremd finan -<br />
zierungsaufwendungen gemäß § 4h EStG (sogenannte „Zins -<br />
schranke“) sind nicht auf vermögensverwaltende Personen gesell -<br />
schaften anwendbar (vgl. BMF, Schreiben vom 4. Juli 2008, Tz. 5,<br />
BStBl I 2008, Seite 718). Insbesondere für die Objekt KG ergeben<br />
sich hieraus keine Beschränkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit<br />
von Fremdfinanzierungsaufwendungen.<br />
4. Absetzung für Abnutzung<br />
Für Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einkünften verwendet<br />
werden und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung<br />
unterliegen, sind Absetzungen für Abnutzungen („AfA“) von den<br />
Anschaffungskosten vorzunehmen. Die Anschaffungskosten des<br />
Grund und Bodens können nicht mittels planmäßiger AfA geltend<br />
gemacht werden.<br />
Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung kann AfA beim<br />
Gebäude nach § 7 Abs. 4 Nr. 2a i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG<br />
berücksichtigt werden. Die AfA ist in Höhe von jährlich 2 % zeitanteilig<br />
ab der Fertigstellung der Immobilie bzw. für die erworbenen<br />
Bestandsgebäude ab dem Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und<br />
Lasten vorzunehmen. Bemessungsgrundlage für die vorzunehmende<br />
AfA sind sämtliche im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der<br />
Errichtung der Immobilie auf Ebene der Objekt KG angefallenen<br />
Aufwendungen, insbesondere der gemäß Generalübernehmervertrag<br />
zu leistende Pauschalpreis sowie etwaige Anschaffungsnebenkosten<br />
(vgl. hierzu Ausführungen unter C.III.2.). Darüber hinaus sind die auf<br />
Ebene der Fonds KG zu leistenden Fondskosten, die der Beteiligung<br />
an der Objekt KG zuzuordnen sind, als Anschaffungsnebenkosten auf<br />
die Immobilie der Objekt KG (vgl. Ausführungen unter C.III.2.) in einer<br />
steuerlichen „Ergänzungsrechnung“ zu verteilen. Diese werden auf<br />
das Grundstück und das Gebäude der Objekt KG im Verhältnis der<br />
Anschaffungskosten zueinander verteilt, erhöhen damit über das<br />
Gebäude die Bemessungsgrundlage der steuerlichen AfA und werden<br />
entsprechend abgeschrieben. Zu dem Risiko einer abweichenden<br />
Aufteilung der Anschaffungskosten vergleiche die Ausführungen im<br />
Teil „Risiken“ (siehe Seite 18).<br />
IV. Verlustausgleichsbeschränkungen<br />
1. Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />
gemäß § 15b EStG<br />
Insbesondere bei geschlossenen Fonds sind die Bestimmungen des<br />
§ 15b EStG zu beachten. § 15b EStG regelt die Vermeidung von<br />
Verlustzuweisungen aus sogenannten „Steuerstundungsmodellen“.<br />
Dem Grunde nach liegt ein Steuerstundungsmodell nach Ansicht des<br />
Gesetzgebers vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung<br />
steuerliche Vorteile in Form von negativen Einkünften erzielt werden<br />
sollen (vgl. § 15b Abs. 2 Satz 1 EStG). Dies ist der Fall, wenn dem<br />
Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die<br />
Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der<br />
Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen (§ 15b Abs.<br />
2 Satz 2 EStG). Neben gewerblichen Fondsmodellen findet § 15b<br />
EStG insbesondere auch auf vermögensverwaltende Fondsgesell -<br />
schaften Anwendung, deren Gegenstand die Vermietung und<br />
Verpach tung ist (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Regelungen des<br />
§ 15b EStG finden grundsätzlich auch auf doppelstöckige Personen -<br />
gesellschaften Anwendung, vgl. Tz. 21 des BMF-Schreibens vom<br />
17. Juli 2007, BStBl I 2007, Seite 542.<br />
Als Rechtsfolge bestimmt § 15b Abs. 1 Satz 1 EStG, dass derartige<br />
Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen.<br />
Auch ein Verlustabzug gemäß § 10d EStG ist insoweit ausgeschlossen.<br />
Zulässig ist lediglich eine Verrechnung dieser Verluste mit künftigen<br />
positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle (vgl. § 15b<br />
Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Rechtsfolgen des § 15b EStG greifen jedoch<br />
nur dann ein, wenn die insgesamt in der Anfangsphase der<br />
Investition prognostizierten Verluste mehr als 10 % des nach dem<br />
Fondskonzept aufzubringenden Kommanditkapitals betragen (vgl.<br />
§ 15b Abs. 3 EStG).<br />
Basierend auf der von Hamburg Trust erstellten Prognoserechnung<br />
werden auf Ebene der Objekt KG in der Anfangsphase der Investition<br />
steuerlich zuzurechnende Verluste erwartet, die mehr als 10 % des<br />
beabsichtigten Kommanditkapitals von EUR 123 Mio. betragen, so -<br />
dass die Regelungen des § 15b EStG bereits auf Ebene der Objekt KG<br />
anzuwenden sind. Die anfänglichen Verluste der Objekt KG, die<br />
78
gemäß § 15b Abs. 1 EStG nicht ausgleichsfähig sind, werden durch<br />
das für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteue -<br />
rungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO zuständige Finanzamt<br />
gesondert festgestellt und dürfen nur mit positiven Einkünften aus<br />
der Objekt KG in späteren Jahren verrechnet werden.<br />
Die Regelungen des § 15b EStG kommen darüber hinaus auf Ebene<br />
der Fonds KG zur Anwendung, da auch hier in der Anfangsphase der In -<br />
vestition steuerlich zuzurechnende Verluste erwartet werden, die<br />
mehr als 10 % des beabsichtigten Kommanditkapitals von EUR 65 Mio.<br />
betragen. Die anfänglichen (nicht ausgleichsfähigen) Verluste der<br />
Fonds KG sind entsprechend dem auf Ebene der Objekt KG stattfindenden<br />
Verfahren gesondert festzustellen und in späteren Jahren mit<br />
positiven Einkünften aus der Fonds KG zu verrechnen.<br />
2. Verluste mit beschränkter Haftung gemäß § 15a EStG<br />
Soweit § 15b EStG nicht zur Anwendung gelangt, können die einem<br />
Kommanditisten zuzuweisenden Verlustanteile zum Ausgleich mit<br />
an deren positiven Einkünften verwendet werden, soweit diese Ver -<br />
lustzuweisung nicht zu einem negativen Kapitalkonto des jeweiligen<br />
Kommanditisten führt oder sich dadurch ein bereits bestehendes<br />
negatives Kapitalkonto erhöhen würde (vgl. § 15a Abs. 1 i.V.m. § 21<br />
Abs. 1 Satz 2 EStG). Insoweit wäre lediglich eine Verrechnung mit<br />
künftigen positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle möglich.<br />
Auf doppelstöckige Personengesellschaften findet § 15a EStG<br />
eben falls Anwendung, vgl. Beschluss des BFH vom 18. Dezember 2003,<br />
BStBl II 2004, Seite 424. Ausschüttungen, die zu einem negativen<br />
Kapitalkonto führen oder dies erhöhen, sind nach § 15a Abs. 3 EStG<br />
als fiktiver Gewinn den Kommanditisten zuzurechnen, soweit nicht<br />
aufgrund der Ausschüttung eine Haftung des Kommanditisten nach §<br />
171 Abs. 1 Handelsgesetzbuch entsteht (sogenannte „Außen -<br />
haftung“) bzw. die Verlustanteile aus der Kommanditgesellschaft im<br />
Entstehungsjahr des negativen Kapitalkontos und in den zehn vorangegangenen<br />
Wirtschaftsjahren ausgleichs- oder abzugsfähig waren.<br />
Basierend auf der von Hamburg Trust erstellten Rechnung entstehen<br />
planmäßig keine negativen Kapitalkonten der Anleger bei der Fonds KG.<br />
Des Weiteren entsteht danach planmäßig weder ein negatives Ka -<br />
pital konto der Fonds KG bei der Objekt KG aufgrund von steuer lichen<br />
Verlusten noch aufgrund von Ausschüttungen gemäß § 15a Abs. 3<br />
EStG. Daher sind die Bestimmungen des § 15a EStG auf das vorliegende<br />
Beteiligungsangebot aller Voraussicht nach nicht anzuwenden.<br />
3. Allgemeiner Verlustabzug gemäß § 10d EStG<br />
Gemäß § 10d Abs. 1 EStG sind im Veranlagungsjahr nicht ausgleichsfähige<br />
Verluste auf den vorangehenden Veranlagungszeitraum nur<br />
bis zu EUR 511.500 (zusammenveranlagte Ehegatten EUR 1.023.000)<br />
rücktragbar. Vorgetragene Verluste können gemäß § 10d Abs. 2 EStG<br />
bis zu EUR 1 Mio. (zusammenveranlagte Ehegatten EUR 2 Mio.) unbeschränkt<br />
und darüber hinaus nur zu 60 % des übersteigenden<br />
Gesamt betrages der Einkünfte abgezogen werden.<br />
4. Verlustverrechnungsbeschränkung für Kapitaleinkünfte<br />
gemäß § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG<br />
Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 dürfen Verluste aus Kapital -<br />
vermögen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG nicht mehr mit anderen<br />
Einkünften verrechnet oder nach § 10d EStG abgezogen, sondern nur<br />
noch mit künftigen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet<br />
werden.<br />
V. Steuersätze<br />
Als in Deutschland ansässige natürliche Personen sind die Anleger<br />
unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) und unterliegen<br />
mit ihren weltweit erzielten Einkünften im Inland der Besteuerung<br />
(sogenanntes „Welteinkommensprinzip“). Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten<br />
Einkommensbesteuerung. Der Spitzensteuersatz der Einkommen -<br />
steuer beträgt derzeit 45 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer).<br />
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007<br />
(BGBl. I 2007, Seite 1912) wurde die sogenannte „Abgeltungsteuer“<br />
(vgl. § 32d EStG) neu in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Die<br />
Abgeltungsteuer ersetzt die tarifliche Einkommensteuer auf<br />
bestimmte Kapitaleinkünfte durch eine pauschale Besteuerung. Der<br />
Steuersatz beträgt dabei 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer. Die Neuregelung ist erstmals ab dem Veran lagungs -<br />
zeitraum 2009 anzuwenden und betrifft insbesondere die Zins -<br />
einkünfte der Fonds KG, sofern diese nicht den Einkünften aus<br />
Vermietung und Verpachtung zugeordnet werden (vgl. § 32d Abs. 1<br />
Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 8 EStG). Mit einem etwaigen Kapitalertrag -<br />
steuerabzug ist die Einkommensbesteuerung des Privatanlegers auf<br />
diese Einkünfte grundsätzlich abgegolten. Mit den der Abgeltung -<br />
steuer unterworfenen Einkünften im Zusammenhang stehende<br />
Werbungskosten sind vom Abzug ausgeschlossen, vgl. § 20 Abs. 9<br />
EStG. Lediglich ein Sparer-Pauschbetrag von insgesamt EUR 801 (für<br />
zusammenveranlagte Ehegatten EUR 1.602) kann pro Veranlagungs -<br />
zeitraum von den gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen des<br />
Anlegers abgezogen werden. Hamburg Trust geht davon aus, dass<br />
die in der Prognoserechnung ausgewiesenen Zinseinnahmen der<br />
Objekt KG sowie der Fonds KG vollständig der Abgeltungsteuer<br />
unterliegen.<br />
Anleger können auf Antrag eine Besteuerung der der Abgeltung -<br />
steuer unterworfenen Einkünfte bei ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen,<br />
wenn die Versteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer<br />
günstiger ist (sogenannte „Günstigerprüfung“). Ein Werbungskosten -<br />
abzug ist allerdings auch in diesem Fall neben dem Pauschbetrag<br />
nicht zulässig.<br />
79
Steuerliche Grundlagen<br />
VI. Sonstige Steuern<br />
1. Solidaritätszuschlag<br />
Zusätzlich zur Einkommensteuer wird derzeit ein Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer jedes Gesell -<br />
schafters/Treugebers erhoben. Dies wirkt sich bei den Anlegern als<br />
zusätzliche Belastung aus. Hamburg Trust geht davon aus, dass während<br />
der gesamten Dauer der Beteiligung ein Solidaritätszuschlag in<br />
Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer erhoben wird.<br />
2. Kirchensteuer<br />
Bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern wird eine Kirchensteuer erhoben,<br />
deren Höhe sich nach den Landeskirchensteuergesetzen richtet<br />
und – je nach Bundesland – 8 % oder 9 % der Einkommensteuer be -<br />
trägt. Bei der Ermittlung der steuerlichen Belastung im Rahmen der<br />
Prognoserechnung für den Anleger wurde eine etwaige Kirchen -<br />
steuer eines Anlegers nicht berücksichtigt.<br />
3. Gewerbesteuer<br />
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb,<br />
soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz).<br />
Als vermögensverwaltende Personengesellschaft betreibt weder die<br />
Fonds KG noch die Objekt KG einen Gewerbebetrieb. Die erzielten<br />
Einkünfte unterliegen somit nicht der Gewerbesteuer.<br />
4. Umsatzsteuer<br />
Für Zwecke der Umsatzsteuer sind die Fonds KG und die Objekt KG<br />
als eigenständige Gesellschaften separat zu behandeln.<br />
Die langfristige Vermietung der Immobilie durch die Objekt KG<br />
stellt eine umsatzsteuerbare, aber umsatzsteuerfreie Leistung der<br />
Objekt KG dar, vgl. § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG. Auf die Umsatz -<br />
steuer befreiung kann jedoch verzichtet werden, soweit die<br />
Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen<br />
erfolgt und der Mieter die gemieteten Flächen für vorsteuerabzugsberechtigte<br />
Umsätze verwendet, vgl. § 9 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 UStG.<br />
Die Objekt KG kann daher hinsichtlich der Vermietung von Flächen,<br />
die nicht an einen vorsteuerabzugsberechtigten Mieter vermietet werden<br />
(z. B. Arztpraxen), nicht auf die Steuerbefreiung verzichten und<br />
umsatzsteuerpflichtig vermieten. Soweit die Vermietung an Mieter<br />
erfolgt, die vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze erzielen, wird die<br />
Objekt KG zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG optieren. Soweit<br />
die ihr in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge auf die umsatzsteuerpflichtig<br />
vermieteten Flächen entfallen, ist die Objekt KG<br />
berechtigt, diese als sogenannte „Vorsteuer“ beim Finanzamt geltend<br />
zu machen.<br />
Die Fonds KG ist als Gesellschaft, deren Tätigkeit sich auf das Halten<br />
und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, nicht als umsatzsteuerliche<br />
Unternehmerin im Sinne des § 2 UStG anzusehen. Damit ist die<br />
Fonds KG nicht berechtigt, die ihr in Rechnung gestellten Umsatz -<br />
steuerbeträge als Vorsteuer geltend zu machen.<br />
Soweit die Objekt KG bzw. Fonds KG nicht berechtigt sind, die ihnen<br />
in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer geltend<br />
zu machen, stellen diese Steuerbeträge Werbungskosten bzw. ins -<br />
besondere in der Investitionsphase Anschaffungsnebenkosten dar.<br />
5. Vermögensteuer<br />
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom<br />
22. Juni 1995 (BStBl II 1995, Seite 655) zur Verfassungswidrigkeit der<br />
Vermögensteuer wird diese derzeit nicht erhoben.<br />
6. Grundsteuer<br />
Der Grundsteuer unterliegt der in einer Gemeinde – somit im Inland<br />
– belegene Grundbesitz, vgl. § 2 Grundsteuergesetz (GrStG) i.V.m.<br />
§ 19 BewG. Die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer ergibt sich<br />
aus dem Einheitswert des betreffenden Grundstücks, der Steuer -<br />
mess zahl sowie einem von der zuständigen Gemeinde zu bestimmenden<br />
Hebesatz. Zur Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter<br />
wird auf den Teil „Rechtliche Grundlagen“ verwiesen (siehe<br />
Seite 118).<br />
D. Besteuerung bei Beendigung durch<br />
Veräußerung<br />
I. Veräußerung von Kommanditanteilen oder der<br />
Immobilie<br />
Die Beteiligung an der Fonds KG führt dazu, dass dem Anleger für<br />
steuerliche Zwecke sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden<br />
dieser Gesellschaft anteilig zugerechnet werden (vgl. § 39 Abs. 2<br />
Nr. 2 AO). Soweit sich darunter Anteile an Personengesellschaften<br />
befinden, gilt diese Zurechnung entsprechend für sämtliche von dieser<br />
Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände und Schulden.<br />
Im Ergebnis sind die Anleger daher für Zwecke der steuerlichen<br />
Beurteilung mittelbar an der von der Objekt KG gehaltenen Immobilie<br />
beteiligt (sogenannte „Bruchteilsbetrachtung“).<br />
In Bezug auf die von der Objekt KG gehaltene Immobilie führt die<br />
Veräußerung eines Kommanditanteils an der Fonds KG durch einen<br />
Anleger, die Veräußerung des Kommanditanteils an der Objekt KG<br />
durch die Fonds KG bzw. der von der Objekt KG gehaltenen Immobilie<br />
innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach Anschaffung der<br />
Grundstücke durch die Objekt KG oder der späteren Anschaffung des<br />
Kommanditanteils an der Objekt KG durch die Fonds KG bzw. der<br />
späteren Anschaffung der jeweiligen Kommanditbeteiligung durch<br />
den betroffenen Anleger zu einem steuerpflichtigen Veräußerungs -<br />
geschäft im Sinne des § 23 EStG. Erfolgt die Veräußerung der<br />
Immobilie oder des betreffenden Kommanditanteils nach Ablauf der<br />
Zehn-Jahresfrist, unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungs -<br />
gewinn – nach derzeitiger gesetzlicher Regelung – keiner Be -<br />
steuerung.<br />
80
Die Prognoserechnung unterstellt hinsichtlich der Immobilie<br />
steuerfreie Veräußerungsgewinne nach Ablauf der vorgenannten<br />
Zehn-Jahresfrist. Sollten die Gesellschafter dagegen eine vorzeitige<br />
Veräußerung der Immobilie oder der Anteile an der Objekt KG<br />
beschließen, wäre eine Steuerpflicht der Anleger für den daraus entstehenden<br />
Veräußerungsgewinn gegeben. Auch eine vorzeitige<br />
unentgeltliche Übertragung des Anteils an der Fonds KG durch einen<br />
Anleger kann aufgrund der Rechtsprechung zur „gemischten<br />
Schenkung“ ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft<br />
i.S.d. § 23 EStG beim übertragenden Anleger bewirken (siehe Risiken<br />
Seite 19 Ziff. 13).<br />
II. Gewerblicher Grundstückshandel<br />
Ungeachtet der Ausführungen zur Steuerpflicht einer Veräußerung<br />
von Kommanditanteilen oder der Immobilie innerhalb der maßgeb -<br />
lichen Zehn-Jahresfrist kann die Veräußerung der Immobilie, eines<br />
Anteils an der Objekt KG oder eines Anteils an der Fonds KG einen<br />
gewerblichen Grundstückshandel auf Ebene der Objekt KG, der<br />
Fonds KG und des Anlegers begründen.<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll im Regelfall ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel nicht angenommen werden, wenn innerhalb<br />
eines Zeitraums von fünf Jahren nicht mehr als drei Objekte<br />
durch einen Steuerpflichtigen im engen zeitlichen Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb veräußert werden (vgl. BMF, Schreiben vom<br />
26. März 2004, BStBl I 2004, Seite 434, Tz. 5 – sogenannte „Drei-<br />
Objekt-Grenze“). Der enge zeitliche Zusammenhang wird bei einer<br />
Zeitspanne von bis zu fünf Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung<br />
angenommen, für „Branchenkundige“ kann die Fünf-Jahresfrist nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung auf bis zu zehn Jahre verlängert werden<br />
(vgl. BMF, Schreiben vom 26. März 2004, BStBl I 2004, Seite 434,<br />
Tz. 6). Bei einer Haltedauer von mindestens zehn Jahren geht die<br />
Finanzverwaltung regelmäßig davon aus, dass kein gewerblicher<br />
Grundstückshandel mit der Veräußerung begründet wird (vgl. BMF,<br />
Schreiben vom 26. März 2004, BStBl I 2004, Seite 434, Tz. 6). Als<br />
„Objekt“ sind Grundstücke jeder Art anzusehen. Auf die Größe, den<br />
Wert oder die Nutzungsart kommt es dabei nicht an. Ebenso ist unerheblich,<br />
ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt<br />
(vgl. BMF, Schreiben vom 26. März 2004, BStBl I 2004, Seite 434,<br />
Tz. 8). In dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom<br />
10. Dezember 2001 (BStBl II 2002, Seite 291) wird zudem klargestellt,<br />
dass die „Drei-Objekt-Grenze“ kein Tatbestandsmerkmal ist,<br />
sondern lediglich Indizwirkung hat. Im Einzelfall kann daher ein<br />
gewerblicher Grundstückshandel auch bei Veräußerung von weniger<br />
als drei Objekten vorliegen.<br />
Seitens der Objekt KG ist nicht beabsichtigt, die erworbene Immo -<br />
bilie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zu veräußern. Somit<br />
ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für einen gewerb -<br />
lichen Grundstückshandel auf Ebene der Objekt KG planmäßig nicht<br />
erfüllt werden. Gleiches gilt für die Beteiligung der Fonds KG an der<br />
Objekt KG, sodass auch auf Ebene der Fonds KG planmäßig kein<br />
gewerblicher Grundstückshandel begründet wird.<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann jedoch auch die mittelbare<br />
Veräußerung von Grundstücken sowie von Immobilien durch<br />
Anteilsveräußerungen an vermögensverwaltenden Personen gesell -<br />
schaften auf Ebene des veräußernden Gesellschafters zur Annahme<br />
eines gewerblichen Grundstückshandels führen. Allerdings soll dies<br />
nach dem Schreiben des BMF vom 26. März 2004 (BStBl I 2004,<br />
Seite 434, Tz. 18) grundsätzlich nur dann gelten, wenn der jeweilige<br />
Gesellschafter zu mindestens 10 % an der grundbesitzenden<br />
Gesellschaft beteiligt ist oder der Verkehrswert seiner Beteiligung<br />
bzw. der anteilige Verkehrswert des Grundbesitzes den Betrag von<br />
EUR 250.000 („Nichtaufgriffsgrenze“) übersteigt. Die von der<br />
Finanzverwaltung festgesetzte Nichtaufgriffsgrenze ist nicht durch<br />
höchstrichterliche Rechtsprechung gedeckt und daher für den<br />
Steuerpflichtigen als begünstigend einzustufen.<br />
Im Fall der Veräußerung oder Übertragung der Beteiligung an der<br />
Fonds KG vor Ablauf der Zehn-Jahresfrist sollte daher zuvor der steuerliche<br />
Berater des Anlegers hinzugezogen werden (siehe hierzu<br />
Risiken Seite 23, Ziff. 32).<br />
III. Grunderwerbsteuer<br />
Die Übertragung im Inland belegener Grundstücke und grundstücksgleicher<br />
Rechte unterliegt der Grunderwerbsteuer. Gemäß § 13<br />
GrEStG sind die an der Übertragung beteiligten Personen gemeinschaftlich<br />
Steuerschuldner, sodass im Fall der Veräußerung der<br />
Immobilie durch die Objekt KG diese auch Steuerschuldnerin würde.<br />
Es ist im Rahmen der Veräußerung der Immobilie jedoch beabsichtigt,<br />
eine Grunderwerbsteuerbelastung durch vertragliche Regelung ausschließlich<br />
durch den Erwerber übernehmen zu lassen.<br />
E. Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Die unentgeltliche Übertragung der Beteiligung an der Fonds KG im<br />
Wege der Erbfolge bzw. Schenkung unterliegt der deutschen<br />
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, sofern mindestens eine der beteiligten<br />
Personen im Inland ansässig ist, vgl. § 2 Abs. 1 Erb schaft -<br />
steuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Auch für Zwecke der<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer wird eine vermögensverwaltende<br />
Personengesellschaft als „transparent“ qualifiziert, d. h., den an der<br />
Personengesellschaft beteiligten Gesellschaftern werden daher<br />
grundsätzlich alle von der Personengesellschaft gehaltenen<br />
Wirtschaftsgüter anteilig zugerechnet (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).<br />
81
Steuerliche Grundlagen<br />
Die unentgeltliche Übertragung der von einem Anleger gezeichneten<br />
Beteiligung an der Fonds KG im Wege der Schenkung bzw. im Erbfall<br />
wird somit grundsätzlich wie die entsprechende Übertragung von<br />
inländischen bebauten Grundstücken behandelt. Besonderheiten<br />
können sich in den Fällen ergeben, in denen der Anleger seine<br />
Beteiligung an der Fonds KG mittelbar über die Treuhand kom -<br />
manditistin hält.<br />
I. Unmittelbare Beteiligung an der Fonds KG<br />
Die Bewertung von Geschäftsgrundstücken, für die sich auf dem örtlichen<br />
Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, erfolgt<br />
für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem gemeinen<br />
Wert nach dem sogenannten Ertragswertverfahren, vgl. § 12 Abs. 3<br />
ErbStG i.V.m. §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157, 176, 177, 181 Abs. 1 Nr. 4 und<br />
Abs. 6, 182 Abs. 3, 184 ff. Bewertungsgesetz (BewG). Für Zwecke des<br />
Ertragswertverfahrens werden der Bodenwert und der Gebäude -<br />
ertragswert getrennt ermittelt, wobei mindestens der Bodenwert<br />
anzusetzen ist. Dabei orientiert sich der Bodenwert an den – ungekürzten<br />
– Bodenrichtwerten. Der Gebäudeertragswert, abgeleitet aus<br />
dem um die Bewirtschaftungskosten geminderten Rohertrag, gekürzt<br />
um die sogenannte Bodenwertverzinsung gemäß § 185 Abs. 2 BewG,<br />
kapitalisiert mit einem von der Restnutzungsdauer des Gebäudes und<br />
dem Liegenschaftszinssatz abhängigen Vervielfältiger, wird dabei<br />
nach den §§ 185 ff. BewG ermittelt.<br />
Im Erbfall können nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung<br />
vom anteiligen Grundbesitzwert die anteiligen Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden (vgl.<br />
Richtlinie 26 Abs. 2 ErbStR). Im Fall der schenkweisen Übertragung<br />
eines Anteils an der Fonds KG ist die Ermittlung der Bereicherung<br />
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG nach dem Prinzip der gemischten<br />
Schenkung zu ermitteln, sodass insoweit nur eine eingeschränkte<br />
Berücksichtigung von Schuldposten in Betracht kommt. Dies entspricht<br />
der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung gemäß<br />
Richt linie 17 Abs. 2 ErbStR, vgl. Gebel in: Troll/Gebel/Jülicher,<br />
Kommentar zum ErbStG, § 10 Rz. 58 ff.<br />
II. Mittelbare Beteiligung über die Treuhand -<br />
kommanditistin<br />
Nach Ansicht der Finanzverwaltung wird im Rahmen einer mittel -<br />
baren Beteiligung grundsätzlich nicht der anteilige Grundbesitz,<br />
sondern lediglich der Herausgabeanspruch des Treugebers gegen<br />
den Treuhänder auf Rückübereignung des Treugutes nach § 667<br />
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) übertragen. Dieser Heraus gabe -<br />
anspruch wird als Sachleistung aus einem gegenseitigen Vertrag mit<br />
dem gemeinen Wert – der insbesondere hinsichtlich des anteiligen<br />
Grundbesitzes unter Umständen über dem gemeinen Wert im so -<br />
genannten Ertragswertverfahren liegen kann – bewertet (vgl.<br />
Koordinierter Ländererlass vom 14. Juni 2005, DStR 2005,<br />
Seite 1231).<br />
Deshalb kann es ratsam sein, vor einer unentgeltlichen Übertragung<br />
seinen persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren und sich<br />
ggf. als Kommanditist unmittelbar in dem Handelsregister eintragen<br />
zu lassen.<br />
III. Steuersätze und Freibeträge<br />
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird unter Berücksichtigung von<br />
persönlichen Freibeträgen sowie Vorschenkungen innerhalb einer<br />
Zehn-Jahresfrist durch einen progressiven Steuerstaffeltarif ermittelt.<br />
Die Steuersätze sind darüber hinaus nach Verwandtschaftsgrad in<br />
drei Klassen gegliedert.<br />
Gemäß der Neufassung des § 16 ErbStG betragen beispielsweise die<br />
persönlichen Freibeträge für Ehegatten nunmehr EUR 500.000, für<br />
Kinder EUR 400.000 und Enkel EUR 200.000.<br />
Folgende Steuersätze sind nach § 19 ErbStG vorgesehen:<br />
Wert des steuer- Steuersatz in Steuersatz in Steuersatz in<br />
pflichtigen Erwerbs Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III<br />
in EUR bis einschließlich<br />
75.000 7 % 30 % 30 %<br />
300.000 11 % 30 % 30 %<br />
600.000 15 % 30 % 30 %<br />
6.000.000 19 % 30 % 30 %<br />
13.000.000 23 % 50 % 50 %<br />
26.000.000 27 % 50 % 50 %<br />
> 26.000.000 30 % 50 % 50 %<br />
Die Ermittlung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowie die<br />
Inanspruchnahme von steuerlichen Freibeträgen ist wesentlich von<br />
den persönlichen Verhältnissen der betroffenen Anleger abhängig<br />
und sollte daher zusammen mit dem persönlichen steuerlichen<br />
Berater erfolgen, sodass der Privatanleger vor einer Anteils -<br />
übertragung in jedem Fall seinen persönlichen steuerlichen Berater<br />
konsultieren sollte.<br />
F. Sonstige Angaben<br />
I. Anwendbarkeit des Investmentsteuergesetzes<br />
Die Bestimmungen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) finden<br />
insbesondere auf in- bzw. ausländische Investmentvermögen<br />
Anwendung (§ 1 Abs. 1 InvStG). Ob ein derartiges Vermögen vorliegt,<br />
bestimmt sich dabei grundsätzlich nach dem Investmentgesetz (InvG),<br />
vgl. § 1 Abs. 2 InvStG.<br />
82
Die Qualifikation als inländisches Investmentvermögen hängt dabei<br />
entscheidend von formalen Voraussetzungen ab. Inländische Invest -<br />
mentvermögen sind demnach nur Investmentfonds im Sinne des § 2<br />
Abs. 1 InvG (d. h. richtlinienkonforme Publikums-Sonder vermögen,<br />
sonstige Publikums-Sondervermögen und Spezial-Sonder vermögen)<br />
sowie Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 5 InvG<br />
(§ 1 Satz 1 Nr. 1 InvG), nicht jedoch Personen gesell schaften.<br />
Die Bestimmungen des InvG sowie des InvStG sind somit auf die<br />
Fonds KG bzw. die Objekt KG nicht anwendbar.<br />
II. Sonstiges<br />
Erfahrungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen zur Anerkennung<br />
des steuerlichen Konzeptes einer doppelstöckigen Struktur aus Fonds<br />
KG und Objekt KG von bereits zuvor realisierten Projekten von<br />
Hamburg Trust liegen noch nicht vor. Zu dem Risiko einer abweichenden<br />
steuerrechtlichen Beurteilung vergleiche die Ausführungen im<br />
Teil „Risiken“ (siehe Seite 18).<br />
Hamburg Trust übernimmt nicht die Zahlung von Steuern.<br />
83
Rechtliche Grundlagen<br />
I. Vorbemerkungen<br />
In dem nachfolgenden Abschnitt sind die mit der Vermögensanlage<br />
verbundenen Rechte für Anleger (im Einzelnen: Beteiligung an und<br />
Entnahme vom Gewinn (Seite 96 f.), Stimmrechte (Seite 95 f.), Infor -<br />
mations- und Kontrollrechte (Seite 94), Kündigungsrecht (Seite 97 f.),<br />
Recht zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen (Seite 98 f.)) dar -<br />
gestellt, die sich an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH &<br />
Co. KG (nachfolgend auch als „Fonds KG“ bezeichnet) direkt als<br />
Kommanditist oder mittelbar als Treugeber beteiligen. In der Dar -<br />
stellung sind solche Aspekte nicht behandelt, die sich aus persön -<br />
lichen Umständen eines einzelnen Anlegers ergeben können.<br />
Jedem Anleger wird daher dringend angeraten, die Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fonds KG sowie des Treuhand -<br />
vertrags vollständig zu prüfen und ggf. mit seinem persönlichen<br />
Berater zu erörtern.<br />
Die nachfolgende Darstellung begründet keinen konkreten Rechtsrat,<br />
sondern gibt die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte und<br />
Pflichten wieder. Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag<br />
sind mit ihrem jeweiligen vollständigen Wortlaut in diesem<br />
Verkaufsprospekt abgedruckt (siehe Seite 133 ff. und Seite 148 ff.).<br />
Bei Abweichungen zwischen dem Gesellschafts- bzw. Treuhand -<br />
vertrag und dieser Darstellung sind allein der Gesellschaftsvertrag<br />
und der Treuhandvertrag maßgeblich.<br />
Zukünftige Änderungen des Gesellschaftsvertrages können zu<br />
Abweichungen zwischen der nachfolgenden Darstellung und dem<br />
Gesellschaftsvertrag führen. Änderungen der Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages bedürfen eines Beschlusses mit einer<br />
Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden bzw. vertretenen bzw. –<br />
im schriftlichen Verfahren – teilnehmenden Stimmen der Komman -<br />
ditisten und der Zustimmung der Komplementärin.<br />
II. Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />
Die Anleger beteiligen sich mit ihrer in der Beitrittserklärung ge -<br />
nannten Zeichnungssumme an der Fonds KG, der Hamburg Trust HTG<br />
Deutschland 4 GmbH & Co. KG. Die Fonds KG wird eine Minder -<br />
heitsbeteiligung an der Kommanditgesellschaft PANTA Vierund -<br />
sechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG („Objekt KG“)<br />
erwerben, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter<br />
HRA 104516 eingetragenen Kommanditgesellschaft deutschen<br />
Rechts. Die Objekt KG firmiert im Zuge dieses Erwerbs in Neues<br />
Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG um. Die Objekt KG wird<br />
Eigen tümerin von insgesamt elf in Dortmund belegenen Grund -<br />
stücken:<br />
Flurstück Grundbuch, Blatt und Flur Größe<br />
Flurstück 359 Grundbuch von Dortmund, Blatt 46244, Flur 6 13.162 m 2<br />
Flurstück 154 Grundbuch von Dortmund B, Blatt 33331, Flur 6 1.018 m 2<br />
Flurstück 235 Grundbuch von Dortmund, Blatt 54117, Flur 6 1.102 m 2<br />
Flurstück 320 Grundbuch von Dortmund, Blatt 31623, Flur 6 56 m 2<br />
Flurstück 358 Grundbuch von Dortmund, Blatt 31623, Flur 6 3.252 m 2<br />
Flurstück 234 Grundbuch von Dortmund, Blatt 9798, Flur 6 157 m 2<br />
Flurstück 128 Grundbuch von Dortmund, Blatt 9798, Flur 6 591 m 2<br />
Flurstück 92 Grundbuch von Dortmund, Blatt 9798, Flur 6 1.325 m 2<br />
Flurstück 102 Grundbuch von Dortmund B, Blatt 66058, Flur 6 230 m 2<br />
Flurstück 370 Grundbuch von Dortmund, Blatt 56416, Flur 6 5.943 m 2<br />
Flurstück 372 Grundbuch von Dortmund, Blatt 56416, Flur 6 1.237 m 2<br />
Die vorstehend dargestellten Grundstücke werden nachfolgend<br />
zusam men als „Grundstück“ bezeichnet.<br />
Auf dem Grundstück wird die Objekt KG nach teilweisem Abriss und<br />
Rückbau der bestehenden Bebauung ein Dienstleistungs- und Ge -<br />
schäfts zentrum einschließlich Stellplätzen errichten lassen (nachfolgend<br />
als „Bauvorhaben“ bezeichnet). Das Grundstück und das zu<br />
errichtende Dienstleistungs- und Geschäftszentrum werden nachfolgend<br />
auch als „Immobilie“ bezeichnet. Durch den Erwerb der Minder -<br />
heitsbeteiligung an der Objekt KG wird die Fonds KG mittelbar auch<br />
eine Minderheitsbeteiligung an der Immobilie erwerben.<br />
Der Erwerb der Minderheitsbeteiligung an der Objekt KG ist auf<br />
folgende Weise erfolgt: Die Fonds KG hat an der Objekt KG aufgrund<br />
einer Investorenvereinbarung vom 24. Juni 2009 (nachfolgend als<br />
„Investorenvereinbarung“ bezeichnet) eine Kommanditbeteiligung von<br />
39,47 %, die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />
(nachfolgend als „HTB“ bezeichnet) darüber hinaus eine Hafteinlage<br />
84
von EUR 100,00 erworben. Die verbleibenden 60,53 % des Komman -<br />
ditkapitals verbleiben zunächst bei der bisherigen Kommanditistin<br />
GB Immobilien G.m.b.H., eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70386 (nachfolgend als „GB“<br />
bezeichnet), die Teile ihrer Kommanditbeteiligung bis auf einen von<br />
ihr zu haltenden Restanteil von 5,1 % noch auf weitere Investoren<br />
übertragen wird. Nähere Einzelheiten zu der Investorenvereinbarung<br />
sind dargestellt im Abschnitt „Investorenvereinbarung“ (siehe hierzu<br />
Seiten 85 bis 86). Die Investorenvereinbarung wurde seitens der<br />
Fonds KG zur Anschaffung des Anlageobjekts geschlossen. Die<br />
Beteiligung an der Objekt KG ist das Anlageobjekt der Fonds KG. Sie<br />
ist die einzige wichtige laufende Investition der Fonds KG (§ 8 Abs. 1<br />
Nr. 4 VermVerkProspV). Weitere laufende Investitionen bestehen zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.<br />
Anleger können sich an der Fonds KG entweder unmittelbar als<br />
Direkt kommanditisten oder mittelbar als Treugeber durch den Ab -<br />
schluss eines Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin<br />
beteiligen (siehe hierzu näher unten im Abschnitt „Treugeber und<br />
Direktkommanditisten“, Seite 90 f.). Aus Vereinfachungsgründen<br />
werden nachfolgend die Direktkommanditisten und die Treugeber<br />
einheitlich als „Anleger“ oder „Kommanditisten“ bezeichnet, sofern<br />
beide Gruppen von Anlegern gleich behandelt werden. Beide<br />
Beteiligungsformen werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen<br />
als „Beitritt“ bezeichnet, sofern eine Unterscheidung beider Formen<br />
nicht erforderlich ist.<br />
III. Investorenvereinbarung<br />
Die Fonds KG, die HTB, die GB, die Objekt KG sowie die ECE Projekt -<br />
management haben mit Datum vom 24. Juni 2009 eine Investoren -<br />
vereinbarung im Zusammenhang mit der Errichtung des Dienst -<br />
leistungs- und Geschäftszentrums Thier-Areal Dortmund in Dortmund<br />
geschlossen.<br />
Kraft der Investorenvereinbarung haben die Fonds KG einen Teil-<br />
Kommanditanteil mit einer Hafteinlage in Höhe von EUR 9.767,50<br />
und die HTB einen Teil-Kommanditanteil mit einer Hafteinlage von<br />
EUR 100,00 jeweils von der GB an der Objekt KG erworben, sodass<br />
bei der GB zunächst ein Kommanditanteil in Höhe von EUR 15.132,50<br />
verblieben ist. Der Erwerb war gemäß der Investorenvereinbarung<br />
aufschiebend bedingt durch den Eintritt bestimmter Bei trittsvoraus -<br />
setzungen sowie die Eintragung der Übertragung der Kom man -<br />
ditanteile im Handelsregister. Mit Schreiben vom 22. Juli 2009 hat<br />
die GB/ECE Projektmanagement den Eintritt sämtlicher Beitritts -<br />
voraus setzungen bestätigt. Die Übertragung der Kommanditanteile<br />
wurde dem Handelsregister angezeigt. Der Kaufpreis betrug EUR<br />
9.767,50 für die Fonds KG und EUR 100 für die HTB und wurde fristgemäß<br />
geleistet.<br />
Wirtschaftlich ist der Beitritt der Fonds KG und der HTB bereits vor<br />
der Eintragung im Handelsregister nach der Erfüllung sämtlicher Bei -<br />
tritts voraussetzungen zum 1. August 2009 erfolgt. Die Gesell schafter<br />
sind verpflichtet, sich so zu stellen, wie sie stünden, wenn bereits zu<br />
diesem Zeitpunkt die Kommanditanteile übertragen worden wären.<br />
Gemäß der Investorenvereinbarung ist GB verpflichtet, einen<br />
Stichtagsabschluss auf den Tag vor dem wirtschaftlichen Beitritt zu<br />
erstellen und etwaige bis zu diesem Zeitpunkt entstan dene Verluste<br />
der Objekt KG in der Weise auszugleichen, dass der Saldo der Konten<br />
der GB ihrer Hafteinlage in Höhe von EUR 25.000,00 entspricht.<br />
Die Investorenvereinbarung sieht zudem vor, dass die Fonds KG<br />
sowie die GB jeweils ihre Hafteinlagen erhöhen sowie zusätzliche<br />
Pflichteinlagen übernehmen werden, sodass am endgültigen Haft -<br />
kapital der Objekt KG in Höhe von EUR 100.000,00 die Fonds KG<br />
mit EUR 39.370,00, die HTB mit EUR 100,00 sowie die GB mit<br />
EUR 60.530,00 sowie an dem zusätzlichen Pflichtkapital der Objekt KG<br />
die Fonds KG mit EUR 44.956.330,00 und die GB mit<br />
EUR 68.943.670,00 beteiligt sein werden. Sollten sich die Gesamt -<br />
investitionskosten des Thier-Areals Dortmund dadurch erhöhen oder<br />
vermindern, dass sich die im Vermietungsvertrag festgelegte<br />
Vergütung ändert (siehe hierzu näher unten im Abschnitt „Vermie -<br />
tungsvertrag“, Seite 117 f.) oder von den von der Objekt KG aufzunehmenden<br />
Bankdarlehen ein Disagio einbehalten wird, sind die zusätzlichen<br />
Pflichteinlagen entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen.<br />
Alle Gesellschafter sind in diesem Fall verpflichtet, der erforderlichen<br />
Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Es ist geplant,<br />
dass ein solches Disagio bei dem von der Objekt KG aufzunehmenden<br />
Bankdarlehen einbehalten werden wird. Nach den Planungs rech -<br />
nungen von Hamburg Trust erhöhten sich die zusätzlichen Pflicht -<br />
einlagen in diesem Fall in der Weise, dass die Fonds KG sodann mit<br />
EUR 48.508.630,00 und die GB mit EUR 74.391.370,00 beteiligt sein<br />
werden.<br />
Die GB beabsichtigt, weitere Teile ihres Kommanditanteils auf einen<br />
oder mehrere weitere Investoren zu übertragen, wobei die GB jedoch<br />
mit mindestens 5,1 % des Haftkapitals und des zusätzlichen<br />
Pflichtkapitals an der Objekt KG beteiligt bleiben wird. Gegenüber<br />
der Fonds KG hat sich GB in der Investorenvereinbarung verpflichtet,<br />
bis zum 30. Juni 2014 weitere Teile ihres Kommanditanteils bis auf<br />
einen restlichen Kommanditanteil von 5,1 % des Gesellschafts -<br />
kapitals der Objekt KG auf einen oder mehrere weitere Erwerber zu<br />
übertragen.<br />
Ihre Einlagen werden die Gesellschafter gemäß dem der Investoren -<br />
vereinbarung beigefügten Zahlungsplan leisten.<br />
Nach der Investorenvereinbarung ist jede Kommanditistin der<br />
Objekt KG berechtigt, bis zum Tag der Eröffnung des Thier-Areals<br />
Dortmund, längstens jedoch bis zum 15. November 2011, am Ende<br />
eines jeden Quartals, zusätzlich bis zu 4,0 % p. a. der von ihr bis<br />
dahin geleisteten Kommanditeinlagen (Haft- und zusätzliche Pflicht -<br />
einlagen) zu entnehmen. Bei der Berechnung des Betrages sind die<br />
Einzahlungsdaten zugrunde zu legen; Kapitalminderungen durch<br />
Verluste oder Entnahmen werden nicht berücksichtigt.<br />
Da die Fonds KG eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung durchführt,<br />
wurden die Beteiligung der Fonds KG sowie der vorgenannte Ent nah -<br />
me anspruch in Höhe von 4 % p. a. an die Hamburger Sparkasse AG<br />
verpfändet (siehe näher im Abschnitt „Finanzierung“, Seite 124).<br />
85
Rechtliche Grundlagen<br />
Gemäß der Investorenvereinbarung sind mit der ECE Projekt -<br />
management bzw. mit dieser verbundenen Unternehmen folgende<br />
Verträge abgeschlossen worden: Vereinbarung über die Erbringung<br />
von Projektentwicklungsleistungen, Vermietungsvertrag, General -<br />
übernehmervertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Standort siche -<br />
rungsvertrag, Parkhausmietvertrag, Mietvertrag Mallflächen,<br />
Gestattungsvereinbarung Markthalle und Vergütungsvereinbarung<br />
Markthalle. Die Fonds KG, die HTB, die GB und die PANTA Vier und -<br />
sechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG (nachfolgend als<br />
„Objekt KG-Komplementärin“ bezeichnet) stimmen dem Abschluss<br />
der vorgenannten Verträge zu und verpflichten sich, dafür zu sorgen,<br />
dass die Objekt KG eine Änderung oder Beendigung dieser Verträge<br />
nicht ohne Zustimmung der GB und der Fonds KG herbeiführt.<br />
Die GB sichert der Fonds KG in der Investorenvereinbarung insbesondere<br />
zu, dass<br />
• die Objekt KG weder an anderen Gesellschaften beteiligt noch<br />
verpflichtet ist, solche Beteiligungen zu erwerben, der Jahres -<br />
abschluss der Objekt KG zum 31. Dezember 2008 und der<br />
Zwischenabschluss zum 30. April 2009 nach den allgemein anerkannten<br />
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilan -<br />
zierung, insbesondere unter Wahrung der Bilanz- und Bewer -<br />
tungs kontinuität, aufgestellt sind und die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage der Objekt KG zutreffend wiedergeben sowie<br />
dass keine bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten oder<br />
Eventualverbindlichkeiten, die nicht in der Bilanz oder der Wirt -<br />
schaftlichkeitsrechnung ausgewiesen sind, bestehen,<br />
• die Objekt KG ausschließlich im Rahmen ihres gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetriebes und nicht gewerblich tätig gewesen ist,<br />
• die Objekt KG sämtliche von ihr abzugebenden Steuererklärungen<br />
und sonstige Erklärungen in Bezug auf öffentliche Abgaben und<br />
Lasten ordnungsgemäß und rechtzeitig abgegeben hat,<br />
• die Objekt KG keine Arbeitnehmer hat und<br />
• die Objekt KG andere als die der Fonds KG im Rahmen der Due<br />
Diligence zur Verfügung gestellten Verträge nicht abgeschlossen<br />
hat.<br />
Sollte eine dieser Zusicherungen nicht den Tatsachen entsprechen,<br />
sind die Fonds KG oder die Objekt KG berechtigt zu verlangen, dass<br />
innerhalb einer angemessenen Frist der zugesicherte Zustand hergestellt<br />
wird. Soweit dies nicht fristgemäß geschieht oder die<br />
Herstellung des zugesicherten Zustands nicht möglich ist, können die<br />
Fonds KG oder die Objekt KG verlangen, dass sie von allen<br />
Ansprüchen freigestellt werden und ihnen etwaiger darüber hinausgehender<br />
Schaden ersetzt wird. Andere Rechte, insbesondere ein<br />
Rücktrittsrecht, sind ausgeschlossen. Die GB ist verpflichtet, die<br />
Objekt KG freizustellen von Belastungen aus Steuern und steuer -<br />
lichen Nebenleistungen im Sinne von § 3 AO, die aus Geschäfts -<br />
vorfällen aus der Zeit vor dem wirtschaftlichen Beitritt resultieren,<br />
soweit diese nicht in der Wirtschaftlichkeitsrechnung enthalten sind<br />
(siehe hierzu näher unten im Abschnitt „Projektentwicklungsvertrag“,<br />
Seite 126 f.). Die vorgenannten Ansprüche der Fonds KG und der<br />
Objekt KG verjähren ein Jahr, nachdem der Eintritt der Fonds KG in<br />
die Objekt KG in das Handelsregister eingetragen worden ist mit<br />
Ausnahme der Steuerfreistellungsansprüche, die in sechs Monaten<br />
ab dem Zeitpunkt verjähren, zu dem die jeweiligen Steuerbescheide<br />
der Objekt KG bestandskräftig geworden sind.<br />
IV. Fonds KG<br />
1. Gründung, Sitz<br />
Die Fonds KG – die Emittentin – hat ihren Sitz in Hamburg, mit<br />
Geschäfts anschrift Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg. Die Firma<br />
der Emittentin lautet Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co.<br />
KG. Die Emittentin wurde am 23. Januar 2009 mündlich errichtet<br />
und am 30. Januar 2009 durch Eintragung in das Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Hamburg (HR A 109632) gegründet (§ 5 Nr. 2<br />
VermVerkProspV). Die Emittentin ist für unbestimmte Zeit errichtet<br />
und unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das<br />
Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />
Die Fonds KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG) in Form einer<br />
GmbH & Co. KG und keine Aktiengesellschaft oder Kommandit gesell -<br />
schaft auf Aktien (§ 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV). Ein Aufsichts -<br />
gremium oder einen Beirat hat die Fonds KG nicht (§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />
und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV). Persönlich haftende Gesell -<br />
schafterin und Gründungsgesellschafterin war zunächst die Hamburg<br />
Trust Verwaltung HTV Europa GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen<br />
im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 100733.<br />
Mit Vertrag vom 10. Juli 2009, eingetragen im Handelsregister am<br />
27. Juli 2009, ist die Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH<br />
als Komplementärin der Fonds KG ausgeschieden und die HTD4<br />
Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handels -<br />
register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110135, (nachfolgend<br />
„Komplementärin“ genannt) als neue Komplementärin der Fonds KG<br />
beigetreten. Die Komplementärin erbringt keine Einlage und ist am<br />
Kapital der Fonds KG nicht beteiligt. Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin und Gründungsgesellschafterin der Fonds KG ist die Hamburg<br />
Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen<br />
im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B<br />
101107 (nachfolgend „Geschäftsführende Kommanditistin“ genannt).<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin hat ein Kommanditkapital<br />
(Pflichteinlage) von EUR 5.000 bei einer in das Handelsregister einzutragenden<br />
Haftsumme von EUR 500 erbracht. Weitere Gründungs -<br />
gesellschafterin ist die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH mit Sitz<br />
in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Hamburg unter HR B 100573 (nachfolgend „Treuhandkommanditistin“<br />
genannt). Die Treuhand kom manditistin hat eine Einlage von derzeit<br />
EUR 500 bei einer eingetragenen Haftsumme von EUR 50 erbracht.<br />
Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt<br />
gezeichneten und eingezahlten Einlagen beläuft sich somit auf<br />
EUR 5.500. Dabei handelt es sich um Kommanditanteile.<br />
Ausstehende Einlagen auf das Kapital sind nicht vorhanden. Die<br />
Pflichteinlage der Treuhand kom manditistin wird im Laufe des<br />
Kapitaleinwerbungsprozesses auf Treugeber übertragen und sodann<br />
lediglich treuhänderisch gehalten. Hierzu haben die übrigen<br />
86
Gesellschafter bereits ihre Zustimmung erklärt. Die Gründungs -<br />
gesellschafter und die Komplementärin sind jeweils Tochter -<br />
unternehmen der Anbieterin Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage, der<br />
Konzeption, Darlehensvermittlung, Beteili gungs vermittlung und der<br />
Vermittlung von Eigenkapital beauftragt ist (siehe Seite 102 ff.). Die<br />
Gründungsgesellschafter und die Komple mentärin der Fonds KG<br />
halten weder unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen an<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />
beauftragt sind, die der Fonds KG Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />
oder die im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. Anschaffung<br />
des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen<br />
erbringen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />
Wie näher im Abschnitt „Eigenkapital der Fonds KG“ (Seite 89 f.)<br />
beschrieben, ist die Aufnahme weiterer Kommanditisten in die<br />
Fonds KG vorgesehen. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter<br />
richten sich nach den Bestimmungen des zwischen den Gesell -<br />
schaftern abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages der Fonds KG in<br />
der Fassung vom 6. August 2009, der auch für weitere neu aufgenommene<br />
Kommanditisten verbindlich gilt bzw. gelten wird.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fonds KG weicht in seinen folgenden<br />
Bestimmungen von den gesetzlichen Regelungen über eine<br />
Kommanditgesellschaft ab: § 4 („Gesellschafter und Gesell schafts -<br />
kapital“), § 5 („Treuhandkommanditistin, Treugeber und Kom man -<br />
ditisten“), § 6 („Gesellschafterkonten“), § 7 („Erbringung der<br />
Einlagen“), § 8 („Geschäftsführung und Vertretung“), § 9 („Infor -<br />
mations- und Kontrollrechte“), § 10 („Ausschluss der Nach schuss -<br />
pflicht und Wettbewerbsbeschränkung“), § 11 („Gesellschafter -<br />
versammlung und Beschlussfassung“), § 12 („Jahresabschluss“),<br />
§ 13 („Ergebnisverteilung, Entnahme von Liquiditätsüberschüssen“),<br />
§ 14 („Vergütung der Komplementärin“), § 15 („Vergütung der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin“), § 16 („Vergütung der<br />
Treuhandkommanditistin“), § 17 („Verfügungen über Kommandit -<br />
anteile“), § 18 („Kündigung“), § 19 („Ausscheiden und Ausschluss<br />
von Gesellschaftern“), § 20 („Tod eines Gesellschafters“), § 21<br />
(„Auseinandersetzungsguthaben, Abfindung“), § 22 („Liquidation“),<br />
§ 23 („Haftung der Gesellschafter untereinander“), § 24 („Schlich -<br />
tungsvereinbarung/Ombudsverfahren“), § 25 („Salvatorische Klausel,<br />
Zugang, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Kosten“). Insbesondere handelt<br />
es sich bei der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht um eine<br />
natürliche Person, sondern um eine Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung. Weiter hat die persönlich haftende Gesellschafterin kein<br />
Stimmrecht; sie muss jedoch (außer im Fall ihrer eigenen<br />
Abberufung) solchen Maßnahmen zustimmen, die nach den Regeln<br />
des Gesellschaftsvertrags einen Gesellschafterbeschluss mit einer<br />
Mehrheit von drei Vierteln der teilnehmenden Stimmen erfordern.<br />
Die Fonds KG ist zunächst ein Konzernunternehmen i.S.d. § 5 Nr. 6<br />
VermVerkProspV. Sowohl die Komplementärin als auch die<br />
Geschäfts führende Kommanditistin der Fonds KG sind 100 %ige<br />
Tochter gesellschaften des Anbieters, der Hamburg Trust Grundver -<br />
mögen und Anlage GmbH (nachfolgend „Hamburg Trust“ genannt),<br />
mit der Folge, dass diese mittelbar einen beherrschenden Einfluss<br />
auf den Emittenten, die Fonds KG, nehmen kann. Mit ihrem Beitritt<br />
übernehmen die Anleger die Mehrheit an der Fonds KG mit der Folge,<br />
dass eine beherrschende Einflussmöglichkeit nicht mehr gegeben ist<br />
und die Fonds KG dann kein Konzernunternehmen mehr ist. Die Fonds<br />
KG ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />
Der Hamburg Trust-Konzern ist auf Seite 128 beschrieben. Weitere<br />
konzernrechtliche Verflechtungen sind in den Abschnitten „Kapital -<br />
mäßige und personelle Verflechtungen“ und „Vertragsgesell -<br />
schaften“ (Seiten 106 f. und 129 ff.) dargestellt. Einzelheiten zu den<br />
Verträgen zwischen der Fonds KG und Gesellschaften, die mit<br />
Hamburg Trust verbunden sind, finden sich außerdem unten im Ab -<br />
schnitt „Verträge zwischen Projektbeteiligten/Lieferungen und Leis -<br />
tungen“ (Seite 102 ff.).<br />
2. Gesellschafter, Vertretung der Fonds KG,<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die HTD4 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg ist die einzige<br />
Komplementärin der Fonds KG. Das Stammkapital der Komple -<br />
mentärin beträgt EUR 25.000,00 und ist voll eingezahlt. Gegenstand<br />
des Unternehmens der Komplementärin ist die Verwaltung eigenen<br />
Vermögens und Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbeson -<br />
dere als Komplementärin.<br />
Grundsätzlich ist die Haftung der Komplementärin bzw. des Komple -<br />
mentärs einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist<br />
die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft, und diese haftet daher<br />
nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Die Vertretung der Fonds KG im Außenverhältnis obliegt den<br />
Geschäftsführern der Komplementärin (Michael Arndt und Harald<br />
Pohl). Die Komplemen tärin sowie deren jeweilige Geschäftsführer<br />
(Michael Arndt und Harald Pohl) sind von den Beschränkungen des §<br />
181 BGB befreit. Im Innenverhältnis obliegt – abweichend vom<br />
gesetzlichen Grundtypus einer Kommanditgesellschaft – die<br />
Geschäftsführung der Fonds KG den Geschäftsführern (Dr. Bernd<br />
Walter und Oliver Brinks) der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
die Komplementärin ist von der Geschäfts führung ausgeschlossen.<br />
Die Komplementärin als gesetzliche Vertreterin der Gesellschaft<br />
erteilt der Geschäftsführenden Kommanditistin mit Abschluss dieses<br />
Gesellschaftsvertrages Voll macht, die Gesellschaft in allen<br />
Geschäften zu vertreten. Die Ge schäfts führende Kommanditistin ist<br />
für Geschäfte mit der Fonds KG von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB befreit.<br />
Die anderen Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Weiter ist das Widerspruchsrecht der Kommanditisten<br />
gemäß § 164 HGB ausgeschlossen. Die Kommanditisten nehmen<br />
jedoch über die Gesellschafterversammlung Einfluss auf wichtige<br />
Entscheidungen der Fonds KG (siehe unten im Abschnitt „Befugnisse<br />
der Gesellschafterversammlung“, Seite 94 f.).<br />
87
Rechtliche Grundlagen<br />
Die Komplementärin haftet im Außenverhältnis persönlich und un -<br />
beschränkt für die Verbindlichkeiten der Fonds KG. Im Innenverhältnis<br />
beschränkt sich – abweichend vom gesetzlichen Grundtypus einer<br />
Kommanditgesellschaft – ihre persönliche Haftung auf Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit (siehe im Abschnitt „Haftung der Gesell -<br />
schafter“, Seite 94 f.).<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weicht bei den folgenden<br />
Bestimmungen von den gesetzlichen Regelungen über eine<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab: § 2 („Gegenstand des<br />
Unternehmens“): Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung<br />
eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere<br />
als Komplementärin. § 4 („Geschäftsführung, Vertre -<br />
tung“): Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle<br />
Geschäftsführer von dem Verbot befreit werden, die Gesellschaft<br />
auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich<br />
selbst oder mit einem von ihnen vertretenen Dritten abschließen<br />
(Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). Für die<br />
Vertretungsbefugnisse der Liquidatoren gelten die Regelungen über<br />
die Geschäftsführer entsprechend. § 5 („Wettbewerbsverbot“): Die<br />
Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot gegenüber<br />
der Gesellschaft. Ein Entgelt ist hierfür nicht zu zahlen.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin hat ebenfalls ein Stamm -<br />
kapital von EUR 25.000, das auch voll eingezahlt ist. Gegenstand des<br />
Unternehmens sind (i) die Übernahme von Managementtätigkeiten<br />
für andere Gesellschaften, insbesondere die gesamte kaufmännische<br />
Verwaltung, (ii) die Betreuung und Information von Investoren und<br />
Anlegern sowie (iii) die Übernahme der Funktion als Kommanditistin<br />
in von der Hamburg Trust initiierten Fonds. Sie hat zwei Geschäfts -<br />
führer (Dr. Bernd Walter und Oliver Brinks), die gemeinschaftlich zur<br />
Vertretung der Komplementärin berechtigt sind und die Befugnis<br />
haben, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder<br />
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (Befreiung<br />
von der Beschränkung des § 181 BGB). Neben ihrer Tätigkeit als<br />
Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds KG ist die Hamburg<br />
Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH zuständig für die<br />
Verwaltung der Fonds KG (vgl. Abschnitt „Gesellschafts ver -<br />
waltungsvertrag“, Seite 103 f.) und übernimmt zusammen mit der GB<br />
Immobilien G.m.b.H. die Geschäftsführung der Objekt KG.<br />
Bei der Fonds KG findet keine Mittelverwendungskontrolle durch<br />
einen externen Dritten statt.<br />
Es hat keine juristische Person oder Gesellschaft für das Angebot der<br />
Vermögensanlagen, für deren Verzinsung oder Rückzahlung die<br />
Gewährleistung übernommen. Eine Herbeiführung der Beendigung<br />
der Vermögensanlage von dritter Seite gegen den Willen des<br />
Anlegers ist nicht vorgesehen. Hinsichtlich einer möglichen Rück -<br />
abwicklung siehe Seite 21, Ziff. 25 („Liquidationsrisiko“).<br />
3. Gesellschaftszweck und Tätigkeitsbereich<br />
der Fonds KG<br />
Der Gegenstand des Unternehmens der Fonds KG ist im Gesell -<br />
schaftsvertrag vom 6. August 2009 wie folgt bestimmt:<br />
„Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung als Kommanditistin an<br />
der Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste Grundstücks -<br />
gesellschaft m.b.H. & Co. KG (nachfolgend „Objekt KG“) mit einer<br />
voraussichtlichen Pflichteinlage in Höhe von EUR 48.508.630 und<br />
einer Hafteinlage in Höhe von EUR 39.370 (entspricht 39,47 % des<br />
Gesellschaftskapitals der Objekt KG).<br />
Komplementärin der Objekt KG ohne Beteiligung am Kapital ist die<br />
PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. Weitere<br />
Kommanditisten der Objekt KG sind die Hamburg Trust Beteiligungs -<br />
management HTB GmbH ohne Pflichteinlage und mit einer Haft ein -<br />
lage von EUR 100 und die GB Immobilien G.m.b.H. mit einer voraus -<br />
sichtlichen Pflichteinlage in Höhe von EUR 74.391.370 und einer<br />
Hafteinlage in Höhe von EUR 60.530.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen und Rechts -<br />
geschäfte vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschafts -<br />
zweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, bzw. die zur Erreichung<br />
des Gesellschaftszweckes erforderlich oder dienlich sind. Die<br />
Gesellschaft kann diese Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen<br />
oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />
Zweck der Objekt KG sind die Errichtung eines Einzelhandels- und<br />
Dienstleistungszentrums in Dortmund und dessen Vermietung und<br />
Verpachtung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die<br />
Tätig keit der Objekt KG ist beschränkt auf die Verwaltung und<br />
Nutzung eigenen Grundbesitzes und Kapitalvermögens.“<br />
Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Fonds KG ist die Beteiligung an<br />
der Objekt KG (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
Die Investorenvereinbarung (Seite 85 f.), die Gesellschaftsverträge<br />
der Fonds KG (Seite 133 ff.) und der Objekt KG (Seite 107 ff.), der<br />
Generalübernahmevertrag (Seite 114 ff.), der Vermietungsvertrag<br />
(Seite 117 f.), der Parkhausmietvertrag (S. 119 f.), der Standortsiche -<br />
rungsvertrag (S. 123), der Gestattungs- und Vergütungsvertrag<br />
(S. 123 f.), der Projektentwicklungsvertrag (S. 126 f.), der Geschäfts besorgungs<br />
vertrag (S. 121 f.), Mietvertrag Mall, Werbe- und sonstige<br />
Flächen (S. 120 f.), Darlehensvertrag der Objekt KG (S. 125 f.),<br />
Beteiligungsvermittlungs vertrag (S. 102), Konzeptionsvertrag (S. 102 f.),<br />
Eigenkapitalbeschaffungs vertrag (S. 103), Platzierungs garantie -<br />
vereinbarung (S. 103), Gesel lschafts ver waltungsvertrag (S. 103 f.),<br />
Darlehensbeschaffungsvertrag (S. 104 f.), Assetmanagementvertrag<br />
(S. 105) und der Darlehensvertrag mit der Hamburger Sparkasse AG<br />
(Seite 124 f.) sind Verträge, die von wesentlicher Bedeutung für die<br />
Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Fonds KG sind und ohne die<br />
die Anlagepolitik nicht umgesetzt werden kann. Abgesehen von diesen<br />
Verträgen ist die Fonds KG weder von Patenten und Lizenzen<br />
noch von weiteren Verträgen sowie von neuen Herstellungs verfahren<br />
abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für die Ge schäftstätigkeit<br />
oder Ertragslage der Fonds KG sind (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf<br />
die wirtschaftliche Lage der Fonds KG haben können, sind nicht<br />
anhängig (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV). Die Tätigkeit der<br />
Fonds KG ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />
worden (§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV).<br />
88
4. Eigenkapital der Fonds KG, Beitritt weiterer<br />
Gesellschafter und Einzahlung der Einlagen<br />
Die Fonds KG beabsichtigt, ihr gezeichnetes Gesellschaftskapital<br />
(Pflichteinlagen) von EUR 5.500 auf insgesamt EUR 65 Mio. (zahlbar<br />
plus 5 % Agio, sofern die Kommanditeinlagen nicht von der<br />
Geschäfts führenden Kommanditistin oder von der Treuhand kom -<br />
manditistin (von Letzterer auf eigene Rechnung) gehalten werden) zu<br />
erhöhen. Im Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht das gezeichnete<br />
Kapital der Fonds KG aus einem Kommanditanteil der<br />
Geschäfts führenden Kommanditistin in Höhe von EUR 5.000 (bei<br />
einer in das Handelsregister einzutragenden Haftsumme von<br />
EUR 500) sowie einem Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin<br />
von EUR 500 (bei einer in das Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme von EUR 50). Ausstehende Einlagen auf das Kapital sind<br />
nicht vorhanden. Die Einlage der Treuhandkommanditistin wird im<br />
Laufe der Einwerbungsphase auf Treugeber übertragen und sodann<br />
lediglich treuhänderisch gehalten. Die Treuhandkommanditistin ist<br />
ermächtigt und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB bevollmächtigt, ihre derzeitige Pflichteinlage von EUR 500 aus<br />
von Treugebern aufzubringenden Mitteln auf bis zu EUR 64,995 Mio.<br />
(zahlbar zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen bzw. alternativ Kommanditisten<br />
direkt mit Pflichteinlagen bis zur Höhe des vorgenannten Erhöhungs -<br />
betrages in die Fonds KG aufzunehmen, mit der Maßgabe, dass deren<br />
Pflichteinlagen und einzutragende Haftsummen stets im Verhältnis<br />
EUR 10 : EUR 1 zueinander stehen. Somit beträgt die Summe der<br />
Haftsummen nach der Kapitalerhöhung maximal EUR 6,5 Mio., die<br />
Summe der Pflichteinlagen maximal EUR 65 Mio. (zzgl. 5 % Agio auf<br />
den Kapitalerhöhungsbetrag).<br />
Die Beteiligung der Fonds KG als Kommanditistin der Objekt KG<br />
erfolgte mit Wirkung zum 1. August 2009.<br />
Das Anlageziel der Vermögensanlage besteht darin, über die<br />
Minderheitsbeteiligung der Fonds KG an der Objekt KG mittelbar eine<br />
Minderheitsbeteiligung an dem Grundstück bzw. an der Immobilie zu<br />
erwerben. Aus dieser Beteiligung an der Objekt KG sollen Einnah -<br />
men überschüsse generiert werden. Dabei ist die Anlagepolitik darauf<br />
aus gerichtet, dass die Fonds KG über ihre Beteiligung an der<br />
Objekt KG an deren Einnahmen aus Gewerbe- und Einzelhandels -<br />
mietverträgen sowie an dem aus einer späteren Veräußerung der<br />
Immobilie erzielten Veräußerungserlös mittelbar partizipiert. Mit<br />
dem wirksamen Beitritt der Fonds KG als Kommanditistin in die<br />
Objekt KG ist das Anlageziel der Vermögensanlage erreicht (§ 9<br />
Abs. 1 VermVerkProspV).<br />
Die Nettoeinnahmen aus der Vermögensanlage sind alleine nicht<br />
aus reichend, um das Anlageziel zu realisieren (§ 9 Abs. 1<br />
VermVerkProspV). Vielmehr ist zur Realisierung des Anlageziels<br />
zusätzlich die Aufnahme von Fremdkapital in Form von Bankdarlehen<br />
erforderlich (siehe hierzu Seite 124 f.). Nettoeinnahmen im Sinne der<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung sind die Einnahmen<br />
abzüglich der sog. „Weichkosten“ (Fondsnebenkosten, Fonds -<br />
vergütungen, Gebühren etc., die aus den Anlegergeldern gezahlt<br />
werden). Die Nettoeinnahmen aus der Vermögensanlage werden<br />
neben der Investition in die Objekt KG für die Bildung einer nach<br />
Einschätzung der Geschäftsführenden Kommanditistin aus reichend<br />
be messenen Liquiditätsreserve (§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV) sowie für<br />
die Investitionsreserve verwendet. Außer zu diesen Zwecken werden<br />
die Netto einnahmen zu keinen sonstigen Zwecken verwendet.<br />
Für Zwecke der Erhöhung des Eigenkapitals der Fonds KG werden bis<br />
zum Ende der Einwerbungsphase weitere Anleger in die Fonds KG<br />
aufgenommen, bis das Gesellschaftskapital auf maximal EUR 65 Mio.<br />
erhöht ist. Das öffentliche Angebot für die Zeichnung einer Beteili -<br />
gung an der Fonds KG gemäß diesem Verkaufsprospekt beginnt nach<br />
§ 9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Tag nach Veröffentlichung<br />
dieses Verkaufsprospekts (vgl. Seite 132). Wenn nicht zuvor eine Voll -<br />
platzierung erfolgt ist, endet die Einwerbungsphase am 31. De zember<br />
2010. Die Vollplatzierung wird durch die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin erklärt. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit<br />
die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Treuhandkommanditistin ist<br />
berechtigt, Beteiligungsangebote von Anlegern in freiem Ermessen<br />
ganz oder teilweise zurückzuweisen. Darüber hinaus besteht keine<br />
Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen (§ 4<br />
Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV). Die Einwerbungsphase kann durch entsprechende<br />
Erklärung der Geschäftsführenden Kommanditistin um<br />
einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten verlängert werden. Die<br />
Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Beteiligungsangebote von<br />
Anlegern in freiem Ermessen ganz oder teilweise zurückzuweisen.<br />
Soweit das Kommanditkapital bis zum Ende der Einwerbungsphase<br />
nicht den Betrag von EUR 65 Mio. erreicht hat, greift die Platzierungs -<br />
garantie der Hamburg Trust HTG GmbH (siehe Abschnitt „Platzie -<br />
rungs garantie“, Seite 103), sodass die Fonds KG bei Erfüllung der<br />
Platzie rungsgarantie nicht rückabgewickelt werden soll. Eine Schlie -<br />
ßung mit einem niedrigeren Gesellschaftskapital ist nicht geplant.<br />
Es kann ein gleichzeitiges Angebot dieser Vermögensanlage in<br />
Deutschland und in der Schweiz erfolgen (§ 4 Satz 1 Nr. 8<br />
VermVerkProspV). Die Höhe der Teilbeträge dieses Angebots steht<br />
noch nicht fest. Die Fonds KG hat bisher weder Wertpapiere noch<br />
Vermögensanlagen ausgegeben (§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Die den Kommanditisten durch die Beteiligung an der Fonds KG verliehenen<br />
Rechte differenzieren zum Teil zwischen den derzeitigen<br />
Gesellschaftern und den beitretenden Kommanditisten. So sind die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhandkommanditistin<br />
(soweit Letztere noch auf eigene Rechnung an der Fonds KG beteiligt<br />
ist) von der Verpflichtung zur Zahlung eines Agios befreit, und die von<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin übernommene Pflicht -<br />
einlage muss nicht die auf dieser Seite beschriebene Mindestgröße<br />
von EUR 10.000 haben. Gleiches gilt für die zunächst von der Treu -<br />
hand kommanditistin übernommene Pflichteinlage. Die Vergütungsund<br />
Auslagenersatzansprüche der Komplementärin, der Treuhand -<br />
kom manditistin und der Geschäftsführenden Kommanditistin aus<br />
dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG und dem Gesellschafts -<br />
verwaltungsvertrag sind unabhängig vom Vorliegen eines positiven<br />
Jahresergebnisses vorab zu begleichen und werden im Verhältnis der<br />
Kommanditisten zueinander als Kosten der Fonds KG behandelt. Der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin steht auch allein das Recht zur<br />
Führung der Geschäfte der Fonds KG zu (vgl. Seite 87), die bei -<br />
tretenden Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin hat unabhängig<br />
von der Höhe ihrer Kommanditeinlage in der Gesellschafter -<br />
89
Rechtliche Grundlagen<br />
versammlung ein Stimmrecht von 100 Stimmen. Die Komplementärin<br />
ist nicht am Kapital und Gewinn der Fonds KG beteiligt und hat unbeschadet<br />
bestimmter auf Seite 95 f. beschriebener Zustimmungs -<br />
erfordernisse kein Stimmrecht. Die beitretenden Kommanditisten<br />
haben je EUR 1.000 Pflichteinlage ein Stimmrecht von einer Stimme<br />
(siehe Seite 95). Im Liquidationsfall sind nach den Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Dritten zunächst die der Komplementärin, der Treuhand -<br />
kommanditistin und der Geschäftsführenden Kommanditistin zu zahlenden<br />
Vergütungen und Auslagenerstattungen auszuzahlen. Sodann<br />
erhalten die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhand -<br />
kommanditistin, soweit sie noch auf eigene Rechnung an der<br />
Fonds KG beteiligt ist, ihren Anteil am Liquidationserlös, bevor nach<br />
Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve ein verbleibender<br />
Erlös an alle Kommanditisten auszuzahlen ist (vgl. Seite 97). Im<br />
Übrigen stimmen die mit einem Anteil an der Vermögensanlage verbundenen<br />
Hauptmerkmale für die Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin, die Treuhandkommanditistin und die Komplementärin als<br />
derzeitige Gesellschafter und die beitretenden Kommanditisten überein<br />
(§ 6 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
4.1 Beitritt von Kommanditisten und Pflichteinlagen<br />
Die Anleger bieten der Treuhandkommanditistin ihren Beitritt anhand<br />
der Beitrittserklärung an. Die Anleger senden die vollständig aus -<br />
gefüllte und unterzeichnete Beitrittserklärung an ihren Berater oder<br />
direkt an:<br />
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Tel.: 0 40/28 09 52-167, Fax: 0 40/28 09 52-499<br />
Die Treuhandkommanditistin nimmt die Beitrittserklärungen der An -<br />
leger entgegen (§ 4 Satz 1 Nr. 6 VermVerkProspV). Die vollständig<br />
ausgefüllten und unterzeichneten Beitrittserklärungen werden in der<br />
Reihenfolge des Posteingangs registriert. Die Annahme der Beitritts -<br />
erklärung wird schriftlich bestätigt, verbunden mit der Auf forderung,<br />
die Einzahlung vorzunehmen. Einzelheiten zur Einzahlung sind auf<br />
Seite 132 beschrieben.<br />
Pflichteinlagen von Anlegern – ausgenommen die der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin bis zur<br />
Aufnahme von Treugebern – müssen jeweils mindestens EUR 10.000<br />
(Erwerbspreis) betragen, soweit die Treuhandkommanditistin nicht<br />
eine geringere Pflichteinlage von mindestens EUR 5.000 bei einer<br />
einzutragenden Hafteinlage von EUR 500 zugelassen hat; höhere<br />
Pflichteinlagen müssen ein ganzzahliges Vielfaches von EUR 1.000<br />
ausmachen. In § 4 Abs. 6 des Gesell schaftsvertrags ist insbesondere<br />
vorgesehen, dass die Treuhand kommanditistin Beteiligungen mit<br />
geringerer Pflichteinlage zulassen kann, wobei in diesem Fall eine<br />
Pflichteinlage mindestens EUR 5.000 zu betragen hat. Der<br />
Gesamtbetrag der insgesamt angebotenen Vermögensanlage beträgt<br />
EUR 64,995 Mio. zuzüglich 5 % Agio. Die Treuhandkommanditistin ist<br />
berechtigt, Beteiligungs angebote von beitrittswilligen Anlegern in<br />
freiem Ermessen ganz oder teilweise zurückzuweisen (§ 4 Satz 1 Nr. 7<br />
VermVerkProspV). Die Geschäfts führende Kommanditistin hat ihre<br />
Pflichteinlage bereits erbracht. Die Anleger haben auf ihre<br />
Pflichteinlagen ein Agio in Höhe von 5 % der Pflichteinlage an die<br />
Fonds KG zu zahlen. Die Einlage verpflichtung (Pflichteinlagen zzgl.<br />
Agio) ist in EUR zu erbringen.<br />
Die Anleger haben die gesamten 100 % ihrer Pflichteinlage (zzgl. 5 %<br />
Agio berechnet auf die gesamte Pflichteinlage) zehn Bankarbeitstage<br />
(als „Bankarbeitstage“ gelten Tage, an denen Geschäftsbanken in<br />
Hamburg für den Geschäftsverkehr geöffnet sind) nach Erhalt der<br />
Annahmeerklärung ihres Beitritts einzuzahlen.<br />
Die Anleger haben ihre Pflichteinlage zzgl. des Agios auf das Konto<br />
der Fonds KG zu überweisen bei der:<br />
Hamburger Sparkasse AG<br />
Konto-Nr.: 128 032 980 4<br />
BLZ: 200 505 50<br />
SWIFT: HASPDEHHXXX<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin, die Hamburg Trust Beteili -<br />
gungs management HTB GmbH, Beim Strohhause 27, 20097 Ham -<br />
burg, fungiert als Zahlstelle und führt die Zahlungen an die Anleger<br />
aus (§ 4 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV). Die Hamburg Trust Grund -<br />
vermögen und Anlage GmbH, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg,<br />
hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
Die genaue Anzahl der einzelnen Kommanditanteile steht zum<br />
Zeit punkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Bei Zu -<br />
grunde legung eines einzuwerbenden Eigenkapitals von nominal<br />
EUR 64,995 Mio. (Mindestbetrag, d. h. der Betrag, der erforderlich<br />
ist, um das Projekt in Bezug auf das Anlageobjekt<br />
durchzuführen) und eines grundsätzlichen Mindest be teili -<br />
gungsbetrags von EUR 10.000 je Anleger ergibt sich eine<br />
Mindestanzahl von einem Anteil und eine Höchstzahl von 6.500<br />
Anteilen. Macht die Treuhandkommanditistin von ihrer Möglichkeit<br />
Gebrauch, den grundsätzlichen Mindest beteili gungs betrag zu unterschreiten<br />
und Beteiligungen von mindestens EUR 5.000 zuzulassen,<br />
so ergibt sich eine Höchstzahl von bis zu 13.000 Anteilen. Je nach<br />
Höhe der von den einzelnen Anlegern gezeichneten Einlagen kann die<br />
Anzahl der Anteile hiervon auch abweichen.<br />
4.2 Treugeber und Direktkommanditisten<br />
Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet die Einlage<br />
treuhänderisch anteilig für die Treugeber, mit denen sie einheitliche<br />
Treuhandverträge („Treuhandvertrag“, abgedruckt auf Seite 148 ff.)<br />
abschließen wird. Die Treugeber werden im Innenverhältnis zur<br />
Fonds KG wie Kommanditisten behandelt. Der Gesellschaftsvertrag<br />
der Fonds KG gilt für sie entsprechend, soweit nicht im Treuhand -<br />
vertrag ausdrücklich abweichende Regelungen bestehen. Die<br />
Treugeber sind insbesondere wie ein unmittelbar beteiligter Kom -<br />
man ditist wirtschaftlich am Gewinn und Verlust, Auseinan der -<br />
setzungsguthaben und Liquidationserlös beteiligt. Jeder Treugeber<br />
kann der Treuhandkommanditistin Weisungen zur Wahr nehmung<br />
seines Stimmrechts geben und auch selbst in den Gesellschafter -<br />
versammlungen abstimmen. Werden Weisungen nicht erteilt, wird<br />
die Treuhandkommanditistin das Stimmrecht des betreffenden<br />
Treugebers nicht ausüben.<br />
90
Anleger, die unmittelbar als Kommanditisten beitreten, sowie Treu -<br />
geber, die in die Stellung als Kommanditist wechseln, sind jeweils<br />
verpflichtet, der Geschäftsführenden Kommanditistin auf eigene<br />
Kosten formgerechte Handelsregistervollmachten gemäß einem von<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin zur Verfügung zu stellenden<br />
Mustertext zu erteilen, die über den Tod hinaus für Handels register -<br />
anmeldungen und -abmeldungen jeglicher Art im Zusammenhang mit<br />
der Fonds KG gelten. Die Kommanditisten tragen die mit der Erteilung<br />
der Handelsregistervollmacht und der Handelsregisteranmeldung<br />
einschließlich der Handelsregister eintragung verbundenen Kosten.<br />
4.3 Haftsumme, Wirksamwerden des Beitritts, Nachschüsse<br />
Die Pflichteinlagen und einzutragenden Haftsummen müssen<br />
stets im Verhältnis von EUR 10 : EUR 1 zueinander stehen, d. h., pro<br />
EUR 1.000 jeder Pflichteinlage ist eine Haftsumme von EUR 100 im<br />
Handelsregister einzutragen, sodass die eingetragene Haftsumme<br />
nach vollständiger Kapitalerhöhung insgesamt EUR 6,5 Mio. be -<br />
tragen wird.<br />
Der Beitritt der Kommanditisten im Außenverhältnis erfolgt unter der<br />
aufschiebenden Bedingung der Eintragung ihrer Haftsummen in das<br />
Handelsregister. Sie sind jedoch in der Zeit zwischen Annahme der<br />
Beitrittserklärung bis zu ihrer Eintragung im Handelsregister als<br />
atypisch stille Gesellschafter an der Fonds KG beteiligt. Die Haftung<br />
ist während dieses Zeitraums auf die übernommene Komman dit -<br />
einlage begrenzt. Danach wandelt sich die atypisch stille Beteiligung<br />
in eine Kommanditbeteiligung um.<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht keine Nachschussverpflichtungen<br />
oder sonstige Zahlungsverpflichtungen vor, die über die Verpflichtung<br />
zur Leistung der übernommenen Pflichteinlage hinausgehen (vgl. § 10<br />
Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags). In Betracht kommt jedoch eine<br />
Haftung nach gesetzlichen Vorschriften bzw. – für Anleger, die sich<br />
über die Treuhandkommanditistin beteiligen – nach den Regelungen<br />
des Treuhandvertrags, vgl. im Abschnitt „Haftung der Gesell -<br />
schafter“, unten Seite 94.<br />
4.4 Verzug mit Leistung der Pflichteinlage<br />
Leistet ein beitretender Kommanditist seine Pflichteinlage (zzgl.<br />
Agio) nicht oder nicht in voller Höhe zu dem jeweiligen Fällig -<br />
keitstermin, so ist die Fonds KG nach erfolgloser Mahnung berechtigt,<br />
dem Kommanditisten pro Jahr Verzugszinsen in Höhe von<br />
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) zu<br />
berechnen. Außerdem kann die Geschäftsführende Kommanditistin<br />
nach ihrer Wahl bei Nichtzahlung nach Mahnung und Nach frist -<br />
setzung diesen Kommanditisten aus der Fonds KG ausschließen.<br />
Entsprechend ist die Treuhandkommanditistin gemäß den Bestim -<br />
mungen des Treuhandvertrags berechtigt, das Treuhandverhältnis mit<br />
dem Treugeber für den Fall der Nicht- oder Teilerfüllung der Ein -<br />
zahlungsverpflichtung nach Mahnung und Fristsetzung zu kündigen.<br />
Die Fonds KG kann in diesem Fall verlangen, dass der ausgeschlossene<br />
Anleger der Fonds KG den durch die Nichterfüllung entstan -<br />
denen Schaden ersetzt. Dieser wird vorbehaltlich eines nachgewiesenen<br />
höheren Schadens pauschal mit 10 % der nicht erfüllten<br />
Pflichteinlage berechnet. Dem Kommanditisten bleibt der Nachweis<br />
eines geringeren Schadens vorbehalten. Bereits geleistete Einlagen<br />
können mit dem vorbezeichneten Schadensersatzanspruch verrechnet<br />
werden. Ein eventuell verbleibendes Restguthaben wird an den<br />
betreffenden Kommanditisten erst dann ausgezahlt, wenn neue<br />
Kommanditisten oder Treugeber mit mindestens gleich hoher<br />
Zeichnungssumme in die Fonds KG eingetreten sind und diese<br />
Verpflichtung erfüllt, d. h. deren Pflichteinlage (zzgl. Agio) geleistet<br />
haben.<br />
5. Leistungspflichten des Anlegers, Kosten im<br />
Zusammen hang mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
5.1 Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />
• der Betrag der Pflichteinlage<br />
• 5 % Agio auf den Erwerbspreis der Pflichteinlage<br />
• ggf. anfallende Verzugskosten gem. § 7 Abs. 3 und 5 des Gesell -<br />
schaftsvertrages (Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über<br />
dem Basiszinssatz sowie Ersatz weiterer Schäden in Höhe von<br />
pauschal 10 % der Pflichteinlage, sofern die Fonds KG nicht<br />
höhere Schäden nachweist)<br />
• Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregister -<br />
vollmacht und die Veröffentlichung im Handelsregister (die Höhe<br />
ist einzelfallabhängig)<br />
• ggf. eigene Makler- und Beratungskosten, soweit der Anleger<br />
sich im eigenen Ermessen und ohne Mitwirkung der Fonds KG<br />
zur Einschaltung solcher Personen entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
• ggf. Kosten einer Fremdfinanzierung des Beteiligungserwerbs<br />
(ein schließlich Zinsen), soweit der Anleger sich im eigenen<br />
Ermessen ohne Mitwirkung der Fonds KG zur Aufnahme einer<br />
Fremdfinanzierung entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
5.2 Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />
• dem Anleger individuell entstehende Reise-, Kommunikationsund<br />
Portokosten (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
• dem Anleger individuell entstehende Bevollmächtigungskosten,<br />
z. B. zur Stimmrechtsausübung (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
• ggf. Kosten die der Fonds KG durch eine Kündigung des Treu -<br />
handverhältnisses durch den Treugeber entstehen und Kosten<br />
einer dafür notwendigen notariell beglaubigten Handelsregister -<br />
vollmacht (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
5.3 Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung<br />
• Kosten für die Veräußerung eines Kommanditanteils gem. § 17<br />
des Gesellschaftsvertrages<br />
• Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister (die Höhe ist<br />
einzelfallabhängig)<br />
• Verwaltungsgebühr der Geschäftsführenden Kommanditistin in<br />
Höhe von 3 ‰ des Beteiligungsbetrags, mindestens jedoch<br />
EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang inklusive ggf.<br />
anfallender Umsatzsteuer<br />
• ggf. eigene Makler- und Beratungskosten, soweit der Anleger<br />
sich im eigenen Ermessen und ohne Mitwirkung der Fonds KG<br />
zur Einschaltung solcher Personen entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
• ggf., soweit der Anleger sich hierfür im eigenen Ermessen, ohne<br />
Mitwirkung der Fonds KG, entscheidet, Kosten der Ablösung<br />
einer Fremdfinanzierung (insbesondere ggf. anfallende Vorfällig -<br />
keitsentschädigung)<br />
91
Rechtliche Grundlagen<br />
5.4 Weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb,<br />
der Verwaltung und der Veräußerung<br />
• Gegebenenfalls Kosten einer Gesellschafterversammlung, die<br />
auf Antrag eines Kommanditisten einberufen wurde, jedoch<br />
nicht das erforderliche Quorum von 20 % der Stimmen erreichte<br />
(§ 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages)<br />
• Gegebenenfalls entstehende Kosten der Auseinandersetzung,<br />
insbesondere der Ermittlung des Auseinandersetzungs gut -<br />
habens zu einem anderen Datum als dem 31. Dezember 2027,<br />
trägt der ausscheidende Anleger (§ 21 Abs. 3 lit. f) des Gesell -<br />
schaftsvertrages)<br />
• Gegebenenfalls Abzinsung des vorzeitig ausgezahlten Abfin -<br />
dungs guthabens mit 1 Prozentpunkt p. a.<br />
• Gegebenenfalls Kosten der Ausübung der Kontrollrechte (§ 9 des<br />
Gesellschaftsvertrages)<br />
• Gegebenenfalls im Rahmen des Kommanditistenwechsels:<br />
Ausgleich von gewerbesteuerlichen Nachteilen für die Fonds KG<br />
• der Gesellschaft durch die Veräußerung entstehende Kosten,<br />
einschließlich einer evtl. anfallenden Umsatzsteuer<br />
Eine Quantifizierung der vorstehend beschriebenen Kosten ist nicht<br />
möglich, weil diese von mehreren, noch nicht feststehenden Faktoren<br />
abhängen.<br />
Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit dem Erwerb, der<br />
Verwaltung und der Veräußerung der Vermögens anlage verbundene<br />
Kosten (§ 4 Satz 1 Nr. 10 VermVerkProspV).<br />
Den Anleger treffen die in diesem Abschnitt und in den Abschnitten<br />
„4.3 Haftsumme, Wirksamwerden des Beitritts, Nachschüsse“<br />
(Seite 91 dieses Prospekts), „4.4 Verzug mit Leistung der Pflicht -<br />
einlage“ (Seite 91 dieses Prospekts) und „9. Haftung der Gesell -<br />
schafter“ (Seite 94 dieses Prospekts) dargestellten Zahlungs pflich -<br />
ten, weiter hat er die für die erzielten Einkünfte zu leistenden Steuern<br />
zu zahlen (siehe hierzu die Abschnitte „Besteuerung in der<br />
Nutzungsphase“, Seite 75 ff.) und „Besteuerung durch Veräußerung“<br />
(Seite 80 f.). Darüber hinaus ist der Anleger nicht verpflichtet,<br />
weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu<br />
leisten (§ 4 Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV). Insbesondere besteht<br />
keine Nachschuss pflicht.<br />
Die Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern für Anleger<br />
(§ 4 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 VermVerkProspV).<br />
Eine vollständige oder teilweise Finanzierung der Beteiligung<br />
(Anteils finanzierung) für den Anleger durch Gründungsgesellschafter<br />
der Fonds KG oder die Anbieterin ist nicht Bestandteil dieses Beteili -<br />
gungsangebotes.<br />
6. Vergütungen während der Gesamtlaufzeit<br />
6.1 Übersicht über die von der Fonds KG an Gesellschafter<br />
oder verbundene Unternehmen während der gesamten<br />
Laufzeit gezahlten Vergütungen<br />
(1) Vergütung für die Komplementärin (HTD4 Verwaltungs GmbH)<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
a) Einmalige Gebühr von EUR 20.000 für die Jahre 2009 und 2010<br />
inkl. ggf. anfallender Umsatzsteuer zum 31. Dezember 2009;<br />
b) Jährliche Vergütung ab 2011 von EUR 10.000, inkl. ggf. anfallender<br />
Umsatzsteuer, fällig jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres,<br />
erstmals zum 30. Juni 2011.<br />
(2) Vergütung für die Geschäftsführende Kommanditistin (Ham -<br />
burg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH) aus dem<br />
Gesellschaftsvertrag und dem Gesellschaftsverwaltungs -<br />
vertrag<br />
a) Einmalgebühr von EUR 195.000 für die Vorleistungen zur Vor -<br />
berei tung der laufenden Tätigkeiten, inkl. gesetzlicher Umsatz -<br />
steuer, fällig mit Abschluss des Gesellschafts verwaltungs -<br />
vertrages;<br />
b) Ab dem Jahr der Fertigstellung der Immobilie eine laufende<br />
Vergütung von jährlich EUR 15.000 zzgl. 2 % bezogen auf die<br />
Zahlungszuflüsse, welche die Fonds KG von der Objekt KG erhält<br />
(wobei bei Bestimmung der Zahlungszuflüsse solche Erträge<br />
nicht zu berücksichtigen sind, welche aus der Veräußerung der<br />
Beteiligung an der Objekt KG oder einem wirtschaftlich vergleichbaren<br />
Vorgang herrühren), inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
fällig am 30. Juni des laufenden Jahres, erstmals zum 30. Juni<br />
des laufenden Jahres der Fertigstellung der Immobilie;<br />
c) Sondervergütung von 10 % des Nettoergebnisses der Ver -<br />
äußerung (der Fonds KG zugeflossener Veräußerungserlös<br />
abzüglich des Fremdkapitals (ohne Berücksichtigung von<br />
Gesellschafterdarlehen) und abzüglich des nominellen Eigen -<br />
kapitals der Fonds KG) nach Veräußerung der Beteiligung an der<br />
Objekt KG durch die Fonds KG oder Veräußerung der Immobilie<br />
durch die Objekt KG oder nachdem entweder die Objekt KG oder<br />
die Fonds KG ein wirtschaftlich vergleichbares Ergebnis erzielt<br />
haben und der Erlös der Fonds KG zugeflossen ist, inklusive<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer;<br />
d) Vergütung für die Erledigung der im Zusammenhang mit einem<br />
Kommanditistenwechsel anfallenden Verwaltungsarbeiten in<br />
Höhe von 3 ‰ des Beteiligungsbetrages, mindestens jedoch<br />
EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang, inklusive ggf.<br />
anfallender Umsatzsteuer.<br />
(3) Vergütung der Treuhandkommanditistin (Hamburg Trust<br />
Treuhand HTT GmbH) aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
Einmalige Vergütung von EUR 25.000, inkl. gesetzlicher Umsatz -<br />
steuer; fällig spätestens am 31. Dezember 2009.<br />
(4) Vergütung für Hamburg Trust aus dem Konzeptionsvertrag<br />
Einmalvergütung von EUR 500.000, inkl. gesetzlicher Umsatz -<br />
steuer; fällig mit Vorlage des druckfertigen Prospekts, zahlbar<br />
auf Anforderung, spätestens mit der vollständigen Einwerbung<br />
und Einzahlung des einzuwerbenden Kapitals.<br />
(5) Vergütung für die Hamburg Trust aus dem Eigenkapital -<br />
beschaffungsvertrag<br />
Pauschalvergütung in Höhe von 9 % des tatsächlich eingewor be -<br />
nen Eigenkapitals, d. h. (auf Basis eines einzuwerbenden Kom -<br />
manditkapitals von EUR 64,995 Mio.) bis zu EUR 5.849.550 Mio.,<br />
umsatzsteuerfrei; anteilig in Höhe des platzierten eingewor -<br />
benen Kommanditkapitals fällig.<br />
92
(6) Vergütung für Hamburg Trust aus dem Darlehensbeschaf -<br />
fungsvertrag betreffend die Vermittlung eines Zwischen -<br />
finanzierungsdarlehens<br />
Pauschalvergütung in Höhe von 2 % des Darlehensbetrages,<br />
maximal EUR 900.000, umsatzsteuerfrei; fällig mit Abschluss<br />
des Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrages, zahlbar auf<br />
Anforderung spätestens aber mit der vollständigen Einwerbung<br />
und Einzahlung des einzuwerbenden Eigenkapitals.<br />
(7) Vergütung für die Hamburg Trust HTG GmbH aus der Platzie -<br />
rungsgarantie<br />
Einmalvergütung von EUR 1.299.900, umsatzsteuerfrei, fällig<br />
nach vollständiger Platzierung der Beteiligungssumme bzw. mit<br />
Erbringung der Garantieeinlagen 1 und/oder 2 durch den Garan -<br />
tie geber oder einen von diesen benannten Dritten, bei vorhan -<br />
dener Liquidität der Fonds KG auch früher.<br />
(8) Vergütung für die Hamburg Trust aus dem Beteiligungs -<br />
vermittlungsvertrag<br />
Einmalvergütung von 3,5 % des anteiligen Investitionsvolumens<br />
der Objekt KG (anteiliges geplantes Gesamtkapital einschließlich<br />
Fremdkapital der Objekt KG nach Fertigstellung), bis zu max.<br />
EUR 3.400.000; die Parteien gehen von einer umsatzsteuerfreien<br />
Leistung aus. Sollten die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sein,<br />
verstehen sich die Vergütungen jeweils inkl. anfallender Umsatz -<br />
steuer. Fällig auf Anforderung, spätestens mit der vollständigen<br />
Einwerbung und Einzahlung des einzuwerbenden Eigenkapitals.<br />
(9) Vergütung für Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH<br />
aus dem Asset Management-Vertrag<br />
a) Einmalvergütung von EUR 195.000 fällig mit Abschluss des<br />
Asset Management-Vertrages, zahlbar auf Anforderung, spätes -<br />
tens aber mit der vollständigen Einwerbung und Einzahlung des<br />
einzuwerbenden Eigenkapitals;<br />
b) Ab dem Jahr der Fertigstellung der Immobilie eine laufende<br />
Vergütung von jährlich EUR 30.000, fällig zum 30. Juni des<br />
jeweils laufenden Jahres, erstmals zum 30. Juni des Folgejahres<br />
der Fertigstellung.<br />
6.2 Übersicht über die auf Ebene der Objekt KG während<br />
der Gesamtlaufzeit gezahlten Vergütungen<br />
Vergütung für die Geschäftsführende Kommanditistin<br />
(Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH) aus<br />
dem Gesellschaftsvertrag der Objekt KG<br />
Jährliche Tätigkeitsvergütung ab dem Jahr des Baubeginns in<br />
Höhe von EUR 2.050, und ab dem Jahr der Eröffnung der Immo -<br />
bilie in Höhe von EUR 4.100 jährlich zzgl. Umsatzsteuer, zahlbar<br />
jeweils im Dezember für das laufende Jahr.<br />
Über die in diesem Abschnitt II Ziff. 6.1 (2), 6.1 (3) und 6.2 genannten<br />
hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine weiteren<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und der Jahresbetrag der<br />
sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinn beteili -<br />
gungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Pro vi -<br />
sio nen und Nebenleistungen jeder Art innerhalb und außerhalb des<br />
Gesellschaftsvertrages zu (§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
6.3 Weitere Aufwendungen<br />
a) Externe Kosten, insbesondere der Rechts- und Steuerberatung<br />
im Zusammenhang mit der Konzipierung der Fonds KG, Kosten<br />
der laufenden Verwaltung der Fonds KG;<br />
b) Kosten der laufenden Verwaltung, die im Rahmen der Beteili -<br />
gung an der Objekt KG entstanden sind (insbesondere Kosten für<br />
Rechts- und Steuerberatung und sonstige Beratungsgebühren);<br />
c) Übliche Drittkosten der laufenden Verwaltung (insbesondere für<br />
die Erstellung der Jahresabschlüsse, der Wirtschafts prüfungs -<br />
berichte und der Steuererklärungen);<br />
d) Übliche laufende Kosten für die Durchführung der Gesell schaf -<br />
ter versammlungen, schriftliche Abstimmungsverfahren etc.;<br />
e) Notar- und Gerichtskosten, Makler, Baucontrolling und sonstige<br />
Gesellschaftskosten.<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungs -<br />
provisionen, oder vergleichbarer Vergütungen (inkl. Agio) beträgt<br />
EUR 12.384.450 (§ 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV). Weitere<br />
Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen, oder vergleich -<br />
bare Vergütungen i.S.d. § 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV werden<br />
nicht geleistet.<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr sind den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung der Fonds KG bzw. der Objekt KG keine<br />
Gesamt bezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Auf -<br />
wandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art, gewährt worden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
7. Gesellschafterregister<br />
Die Treuhandkommanditistin führt über alle Anleger ein Register mit<br />
deren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Die Treu -<br />
handkommanditistin ist lediglich gegenüber den in § 5 Abs. 7 des<br />
Gesellschaftsvertrags aufgeführten Personen oder Stellen zur Offen -<br />
legung dieser Daten berechtigt. Die Anleger haben keinen Anspruch<br />
darauf, dass die Treuhandkommanditistin ihnen Angaben über die<br />
übrigen Anleger macht. Personenbezogene Daten der Anleger werden<br />
auf EDV-Anlagen der Fonds KG, der Treuhand kommanditistin<br />
bzw. einer anderen mit der Gesellschaftsverwaltung beauftragten<br />
Person gespeichert. Näheres ist in § 5 Abs. 7 des Gesellschafts -<br />
vertrags geregelt.<br />
8. Geschäftsführung und Verwaltung der Fonds KG<br />
Die Komplementärin vertritt die Fonds KG wie oben dargestellt im<br />
Außenverhältnis, hat der Geschäftsführenden Kommanditistin jedoch<br />
Vollmacht erteilt, die Gesellschaft in allen Geschäften zu vertreten.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist für Geschäfte mit der<br />
Gesell schaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im<br />
Innen verhältnis obliegt die Geschäftsführung der Fonds KG allein der<br />
Geschäfts führenden Kommanditistin. Die Komplementärin und die<br />
anderen Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlos -<br />
sen. Letztere nehmen jedoch über die Gesellschafter versammlung<br />
Ein fluss auf wichtige Entscheidungen der Fonds KG (siehe unten Ab -<br />
schnitt „Befugnisse der Gesellschafterversammlung“, Seite 94 f.).<br />
93
Rechtliche Grundlagen<br />
Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
sind im Einzelnen im Gesellschaftsvertrag, dort insbesondere in §§ 7,<br />
8, 11, 12, 15, 22, sowie im Gesellschaftsverwaltungsvertrag geregelt,<br />
dessen Inhalt nachstehend auf Seite 103 f. zusammengefasst dargestellt<br />
wird. Sie umfassen unter anderem die Aufstellung des<br />
Jahresabschlusses der Fonds KG (gemeinsam mit der Komple -<br />
mentärin), die Einberufung und Durchführung von Gesellschafter -<br />
versammlungen sowie die Liquidation der Fonds KG. Für einzelne, in<br />
§ 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags aufgeführte Maßnahmen bedarf<br />
die Geschäftsführende Kommanditistin der Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung, vgl. näher im Abschnitt „Befugnisse der<br />
Gesellschafterversammlung“, unten Seite 94 f. Das Widerspruchs -<br />
recht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />
Die Fonds KG hat die Geschäftsführende Kommanditistin mit dem im<br />
Abschnitt „Gesellschaftsverwaltungsvertrag“, vgl. Seite 103 f., näher<br />
beschriebenen Gesellschaftsverwaltungsvertrag vom 24. Juni 2009<br />
mit der Übernahme der allgemeinen Verwaltungsaufgaben der<br />
Fonds KG beauftragt.<br />
Die Anleger haben über die Kontrollrechte nach § 166 HGB hinaus<br />
das Recht, jederzeit nach Vorankündigung die Handelsbücher und<br />
Papiere der Fonds KG selbst einzusehen oder durch einen berufsmäßig<br />
zur Verschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten einsehen<br />
zu lassen sowie von der Geschäftsführenden Kommanditistin alle<br />
erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Dabei entstehende Kosten<br />
sind von dem Anleger zu tragen. Die Ausübung der Informations -<br />
rechte darf nur nach Vorankündigung mit angemessener Frist er -<br />
folgen.<br />
9. Haftung der Gesellschafter<br />
Die Komplementärin haftet im Außenverhältnis persönlich und unbeschränkt<br />
für die Verbindlichkeiten der Fonds KG. Im Innenverhältnis<br />
beschränkt sich ihre persönliche Haftung auf Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung im Innenverhältnis gilt<br />
für sämtliche Gesellschafter (vgl. § 23 des auf Seite 133 bis 147<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrags).<br />
Durch Eintragung der Fonds KG als Kommanditgesellschaft sowie der<br />
jeweiligen Kommanditisten in das Handelsregister wird die Haftung<br />
dieser Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Fonds KG auf<br />
ihre jeweilige in das Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />
(EUR 100 pro EUR 1.000 an Pflichteinlage) begrenzt. Die Haftung ist<br />
ausgeschlossen, sobald die Haftsumme in die Fonds KG eingelegt<br />
wird (vgl. §§ 171 ff. HGB). Werden die Einlagen durch Entnahmen<br />
(insbesondere Barauszahlungen) jedoch unter die Haftsumme gemindert,<br />
so lebt die Haftung bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf. Das<br />
gilt auch, soweit Entnahmen getätigt werden, während der Kapital -<br />
anteil des Kommanditisten durch Verluste unter den Betrag der<br />
Haftsumme herabgemindert wird (vgl. § 172 Abs. 4 i.V.m. § 171<br />
Abs. 1 HGB). Bei Konkretisierung der Haftung (z. B. Illiquidität der<br />
Fonds KG) wären insofern erhaltene Entnahmen (Barauszahlungen)<br />
von den Kommanditisten ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Im<br />
Innenverhältnis beschränkt sich die persönliche Haftung der<br />
Kommanditisten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gleiches gilt<br />
für die Haftung der Geschäftsführenden Kommanditistin, die jedoch<br />
verpflichtet ist, die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns zu führen. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter<br />
untereinander verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der<br />
Entstehung des Anspruchs, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer<br />
kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Sie sind innerhalb einer Aus -<br />
schlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung von dem<br />
Schaden gegenüber dem Verpflichteten schriftlich geltend zu<br />
machen. Die Gesellschafter unterliegen keiner Wettbewerbs be -<br />
schränkung.<br />
10. Befugnisse der Gesellschafterversammlung<br />
Eine Vielzahl von Handlungen und Rechtsgeschäften der Fonds KG<br />
bedürfen im Innenverhältnis der Zustimmung durch eine ordentliche<br />
oder außerordentliche Gesellschafterversammlung, wobei Zustim -<br />
mungen auch im schriftlichen Verfahren eingeholt werden können<br />
(siehe hierzu im Abschnitt „Beschlussfassung im schriftlichen<br />
Verfahren“, Seite 96). Die zustimmungspflichtigen Geschäfte sind im<br />
Einzelnen aufgeführt in § 8 Abs. 2 lit. a) bis h) des Gesell schafts -<br />
vertrages der Fonds KG (siehe hierzu Seite 137 f. des Prospekts).<br />
Weiter muss die Geschäftsführende Kommanditistin die Zustimmung<br />
für bestimmte auf Ebene der Objekt KG zu fassende Gesellschafter -<br />
beschlüsse einholen (§ 8 Abs. 2 lit. i) des Gesellschaftsvertrages).<br />
Dies gilt nicht, wenn ein Notfall vorliegt. Die Zustimmung ist ein -<br />
zuholen für:<br />
• Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und<br />
grund stücksgleichen Rechten mit Ausnahme von Geschäften<br />
sowie Grunddienstbarkeiten, Baulasten, Arrondierungen etc.,<br />
die zum Betrieb des Grundstücks erforderlich sind;<br />
• Herstellung, Anschaffung und Veräußerung von sonstigen<br />
Gegen ständen des Anlagevermögens;<br />
• Aufnahme und außerplanmäßige Rückführung von Darlehen;<br />
• Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen Ver -<br />
pflich tungen zur Sicherung von Verbindlichkeiten Dritter;<br />
• Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen;<br />
• Übertragung der Verwaltung des Objekts auf andere Gesell -<br />
schaften als die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG oder<br />
einer ihrer Tochtergesellschaften;<br />
• Aufhebung und/oder Änderung der Dienstleistungsverträge bzw.<br />
Mietverträge (Vereinbarung über die Erbringung von Projekt -<br />
entwicklungsleistungen, Vermietungsvertrag, Generalüberneh -<br />
mer vertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Standortsicherungs -<br />
verein barung, Parkhaus-Mietvertrag, Mietvertrag Mallflächen,<br />
Gestattungsvereinbarung Markthalle und Vergütungs verein -<br />
barung Markthalle). Soweit sich der Auftragnehmer bzw. Mieter<br />
dieser Verträge im Rahmen seiner zustimmungsfreien Ge -<br />
schäfts- und Rechtshandlungsbefugnisse bewegt, bedarf dieser<br />
Rahmen auch nicht der Zustimmung der Gesellschaft;<br />
94
• Vergleichs-, Verzichts-, Anerkenntnis- oder Stundungs erklä run -<br />
gen im Zusammenhang mit Ansprüchen und sonstigen Rechten<br />
der Objekt KG gegenüber dem Generalübernehmer sowie vergleichbare<br />
Erklärungen im Zusammenhang mit dem General -<br />
übernehmervertrag, die dazu führen können, dass Ansprüche<br />
oder sonstige Rechte der Objekt KG gegen den General -<br />
übernehmer nicht mehr oder nur erschwert geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Bei den vorstehend aufgeführten zustimmungspflichtigen Geschäften<br />
ist die Zustimmung nur erforderlich, soweit diese Geschäfte jeweils<br />
insgesamt den Betrag von EUR 2.500.000 überschreiten.<br />
Die Gesellschafter stimmen den unten im Abschnitt „Verträge mit<br />
Pro jektbeteiligten“ erläuterten sowie dem Abschluss der in § 8<br />
Abs. 4 und Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages aufgeführten Verträgen zu.<br />
Gegenstand der ordentlichen (ggf. auch einer außerordentlichen)<br />
Gesellschafterversammlung der Fonds KG ist neben den bereits<br />
genannten Zustimmungsrechten insbesondere die Beschlussfassung<br />
über die in § 11 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags aufgeführten<br />
Punkte. Zu nennen sind hier:<br />
• die Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
• die Entlastung der Komplementärin, der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin;<br />
• die Verwendung des Jahresergebnisses;<br />
• die Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr,<br />
ausgenommen für die Geschäftsjahre bis 2011;<br />
• die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Fonds KG;<br />
• die Abwahl der Komplementärin und Bestellung einer neuen<br />
juris tischen Person als Komplementärin;<br />
• die in § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Fonds KG auf -<br />
geführten Beschlussgegenstände;<br />
• die Auflösung, Umwandlung bzw. Liquidation der Fonds KG bzw.<br />
entsprechende Beschlussfassung bezüglich der Objekt KG.<br />
11. Einberufung und Beschlussfassung der<br />
Gesellschafter versammlung<br />
Jedes Jahr wird – soweit Beschlussfassungen nicht im schriftlichen<br />
Verfahren erfolgen (siehe unten Seite 96) – eine ordentliche<br />
Gesellschafterversammlung für das jeweils abgelaufene Geschäfts -<br />
jahr abgehalten, die spätestens zum 30. November des Folgejahres<br />
am Sitz der Fonds KG stattfindet. Außerordentliche Gesellschafter -<br />
versammlungen werden auf Antrag der Komplementärin oder der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin einberufen, können aber auch<br />
aus wichtigem Grund auf Antrag eines Kommanditisten einberufen<br />
werden. Der Antrag eines Kommanditisten ist schriftlich an die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin zu richten, die den Antrag sämtlichen<br />
Gesellschaftern bekannt geben muss. Dabei ist darauf hinzuweisen,<br />
dass die beantragte Gesellschafterversammlung einberufen<br />
werden muss, wenn sich innerhalb einer Frist von vier Wochen seit<br />
Bekanntgabe des Antrags Kommanditisten, die gemeinsam mit<br />
dem/den Antragsteller(n) mindestens 20 % der Gesamtsumme der<br />
eingezahlten Pflichteinlagen repräsentieren, durch schriftliche Mit -<br />
teilung an die Geschäftsführende Kommanditistin diesem Antrag<br />
anschließen. Anderenfalls hat der antragstellende Kommanditist die<br />
Kosten des beschriebenen Verfahrens zu tragen, wofür die<br />
Geschäfts führende Kommanditistin jederzeit Sicherheitsleistung verlangen<br />
kann.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin beruft die Gesell schafter -<br />
versammlungen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und<br />
Wahrung einer Frist von drei Wochen ein, wobei die Frist mit der<br />
Absendung der Einladung zu laufen beginnt und am Tag der<br />
Versammlung endet. Bei außerordentlichen Gesellschafter versamm -<br />
lungen beträgt die Einberufungsfrist 14 Tage einschließlich der beiden<br />
vorgenannten Tage. Die Gesellschafterversammlung wird von<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin geleitet, die auch einen<br />
Vertreter mit der Leitung beauftragen kann.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />
Kommanditisten ordnungsgemäß eingeladen wurden und mehr als<br />
20 % aller Stimmen der Kommanditisten anwesend oder vertreten<br />
sind. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, weil die vorge -<br />
nannte Quote nicht erreicht ist, so hat die Geschäftsführende Kom -<br />
manditistin mit gleicher Form und Frist eine neue Gesell schafter -<br />
versammlung einzuberufen, die unabhängig von der Anzahl der<br />
anwesenden/vertretenen Stimmen beschlussfähig ist; auf letzteren<br />
Punkt ist in der neuen Einladung besonders hinzuweisen.<br />
Die Gesellschafter erhalten eine Stimme pro EUR 1.000 ihrer eingezahlten<br />
Pflichteinlage. Die Geschäftsführende Kommanditistin hat<br />
100 Stimmen. Die Komplementärin hat kein Stimmrecht, sondern<br />
lediglich einen Zustimmungsvorbehalt für die jeweiligen im nachfolgenden<br />
Abschnitt genannten Maßnahmen. Im Geschäftsjahr 2011<br />
sind jeweils nur die Kommanditisten stimmberechtigt, die der Gesell -<br />
schaft bis zum Beginn des jeweiligen schriftlichen Abstimmungs -<br />
verfahrens bzw. Einberufungsverfahrens zur Gesellschafter versamm -<br />
lung rechtswirksam beigetreten waren.<br />
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden grundsätzlich<br />
mit einfacher Mehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Stimmen<br />
gefasst. Bei folgenden Beschlussgegenständen ist eine Mehrheit von<br />
drei Vierteln der anwesenden bzw. vertretenen Stimmen und (außer<br />
bei der Entscheidung über deren Abberufung) die Zustimmung der<br />
Komplementärin erforderlich, wobei die Komplementärin ihre<br />
Zustim mung nur aus wichtigem Grund versagen darf:<br />
• die Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />
• die Abwahl der Komplementärin und Bestellung einer neuen<br />
juris tischen Person als Komplementärin,<br />
• die Auflösung, Umwandlung bzw. Liquidation der Fonds KG bzw.<br />
eine entsprechende Beschlussfassung bezüglich der Objekt KG<br />
und<br />
• bestimmte in § 11 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrags aufgelistete<br />
Beschlussgegenstände aus der Liste des § 8 Abs. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrags, nämlich: Geschäfte aller Art der Fonds KG<br />
95
Rechtliche Grundlagen<br />
mit sich selbst oder ihren Mitgesellschaftern, soweit diese<br />
Geschäfte nicht an anderer Stelle in dem Gesellschaftsvertrag<br />
gestattet sind; der Verkauf oder die Übertragung des gesamten<br />
Gesellschaftsvermögens oder eines wesentlichen Teils oder<br />
die Einräumung eines Rechtes daran; Rechtsgeschäfte und<br />
Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der<br />
Fonds KG hinausgehen und für die Fonds KG von besonderer<br />
Bedeutung sind, wobei der Abschluss von Verträgen mit einem<br />
Volumen von insgesamt nicht mehr als EUR 2,5 Mio. zustimmungsfrei<br />
möglich ist; einzelne auf der Ebene der Objekt KG zu<br />
fassende Beschlüsse.<br />
Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist ein vom<br />
Leiter der Gesellschafterversammlung und dem Protokollführer unterzeichnetes<br />
Protokoll anzufertigen, das den Gesellschaftern innerhalb<br />
von vier Wochen in Kopie zu übersenden ist. Die Unwirksamkeit<br />
eines Beschlusses kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von vier<br />
Wochen nach Zugang des Versammlungsprotokolls oder des schriftlichen<br />
Abstimmungsergebnisses (siehe unten Seite 96 f.) durch Klage<br />
geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Ausschlussfrist gilt ein<br />
etwaiger Mangel als geheilt.<br />
Anleger können sich in Gesellschafterversammlungen bzw. dem<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahren (siehe hierzu unten Seite 96 f.)<br />
vertreten lassen, allerdings nur durch einen mit einer schriftlichen<br />
Vollmacht ausgestatteten anderen Anleger, einen zur Berufs -<br />
verschwiegenheit verpflichteten Dritten der rechts- oder steuer -<br />
beratenden Berufe, ein volljähriges Familienmitglied oder ihren<br />
persönlichen Finanzberater. Die Erteilung von Untervollmachten ist<br />
nicht zulässig. Volljährige Familienmitglieder müssen zudem eine<br />
schrift liche Verschwiegenheitserklärung bzgl. der Inhalte der<br />
Gesell schafterversammlung abgeben. Die schriftliche Vollmacht<br />
sowie ggf. die Verschwiegenheitserklärung sind dem Versamm -<br />
lungsleiter spätes tens bei Feststellung der Anwesenheit vorzulegen.<br />
Werden mehrere Kommanditisten von einem gemeinsamen Vertreter<br />
ver treten, so kann dieser auch voneinander abweichende Stimm -<br />
abgaben vornehmen. Die Geschäftsführende Kommanditistin kann<br />
außerdem Personen zur Teilnahme an einer Gesellschaf ter -<br />
versammlung zulassen, deren Anwesenheit sie für zweckmäßig<br />
hält.<br />
12. Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />
Die Beschlüsse der Gesellschafter können nicht nur im Rahmen der<br />
Gesellschafterversammlung gefasst werden, sondern können auf<br />
Veranlassung der Geschäftsführenden Kommanditistin auch im<br />
schriftlichen Verfahren erfolgen. Die Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin muss die Gesellschafter dann schriftlich dazu auffordern,<br />
innerhalb von drei Wochen über den im Aufforderungsschreiben<br />
genau zu beschreibenden Abstimmungsgegenstand abzustimmen.<br />
Diese Frist beginnt mit der Absendung des Aufforderungsschreibens<br />
an die letzte von dem Kommanditisten/Treugeber gegenüber der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin bekannt gegebene Anschrift.<br />
Das Ergebnis der Abstimmung ist den Gesellschaftern innerhalb von<br />
vier Wochen nach Ablauf der Abstimmungsfrist mitzuteilen. Das<br />
schriftliche Abstimmungsergebnis gilt als zugegangen, wenn es an<br />
die letzte von dem Kommanditisten/Treugeber gegenüber der<br />
Geschäfts führenden Kommanditistin bekannt gegebene Anschrift<br />
gerichtet wurde.<br />
Wird eine ordentliche Gesellschafterversammlung durch ein schriftliches<br />
Abstimmungsverfahren ersetzt, so muss die Abstimmungsfrist<br />
spätestens am 15. Dezember des auf das abgelaufene Geschäftsjahr<br />
folgenden Jahres enden.<br />
Hinsichtlich der Mehrheitserfordernisse bei Beschlussfassungen im<br />
schriftlichen Verfahren gelten die Ausführungen auf Seite 95 f. entsprechend.<br />
Die Beschlussfähigkeit im schriftlichen Verfahren liegt<br />
vor, wenn die Gesellschafter ordnungsgemäß zur Abstimmung aufgefordert<br />
worden sind und mehr als 20 % aller Stimmen der<br />
Kommanditisten teilnehmen. Ist Beschlussfähigkeit hiernach nicht<br />
gegeben, gelten die diesbezüglichen Regelungen zur Beschluss -<br />
fassung im Rahmen von Gesellschafterversammlungen entsprechend.<br />
13. Gewinn- und Verlustzuweisung, Entnahmen und<br />
Verteilung der Liquidationserlöse<br />
Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung bzw. die<br />
Verteilung des Ergebnisses der handelsrechtlichen Gewinn- und<br />
Verlustrechnung ist der von der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
aufgestellte und von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirt -<br />
schaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und von der Gesell schafter -<br />
versammlung festgestellte Jahresabschluss der Fonds KG einschließlich<br />
der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Die<br />
Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche der Komplementärin, der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhand kom man -<br />
ditistin aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesellschafts -<br />
verwaltungsvertrag sind vorab zu begleichen und werden im<br />
Verhältnis der Kommanditisten zueinander als Kosten der Fonds KG<br />
behandelt. Ihre Zahlung setzt kein positives Jahresergebnis voraus.<br />
Die verbleibenden handelsrechtlichen Gewinne und Verluste sowie<br />
die steuerlichen Ergebnisse der Geschäftsjahre werden wie folgt<br />
verteilt:<br />
13.1 Handelsrechtliche Ergebnisverteilung<br />
Für das Geschäftsjahr 2009 wird das handelsrechtliche Ergebnis auf<br />
die Kommanditisten – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur<br />
Gesellschaft – im Verhältnis ihrer am 31. Dezember 2009 eingezahlten<br />
Pflichteinlage verteilt. Ab dem Geschäftsjahr 2010 wird das handelsrechtliche<br />
Ergebnis auf die Kommanditisten – unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass die<br />
Kapitalkonten II am 31. Dezember des jeweiligen Jahres im selben<br />
Verhältnis zueinander stehen wie die eingezahlten Pflichteinlagen<br />
(sogenannte Gleichverteilungsabrede). Dabei werden Gewinne und<br />
Verluste als Vorab den Gesellschaftern jeweils so zugewiesen, wie<br />
es erforderlich ist, um die Gleichverteilung zu erreichen. Das nach<br />
Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende handelsrechtliche<br />
96
Ergebnis wird für alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer Pflicht -<br />
einlage verteilt (siehe hierzu § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />
13.2 Steuerliche Ergebnisverteilung<br />
Das steuerliche Ergebnis wird in den Geschäftsjahren 2009 und 2011<br />
auf die Kommanditisten so verteilt, dass die zuzuweisenden steuerlichen<br />
Ergebnisse am 31. Dezember des jeweiligen Jahres im selben<br />
Verhältnis zueinander stehen wie die am 31. Dezember des jeweiligen<br />
Jahres eingezahlten Pflichteinlagen (sogenannte Gleich -<br />
verteilungsabrede). Dabei werden neu beitretenden Gesellschaftern<br />
die bis zu ihrem Beitritt entstandenen Gewinne und Verluste nicht<br />
zugewiesen. Die Kommanditisten nehmen jeweils ab dem letzten Tag<br />
des Monats der Einzahlungen von Pflichteinlagen (zuzüglich Agio)<br />
gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages an dem Ergebnis teil.<br />
Die jeweils ab dem letzten Tag des Monats der Einzahlungen der<br />
Pflichteinlage (zuzüglich Agio) gemäß § 7 Abs. 2 des Gesell schafts -<br />
vertrages entstandenen Gewinne und Verluste werden als Vorab den<br />
Gesellschaftern jeweils entsprechend ihren eingezahlten Pflicht -<br />
einlagen so zugewiesen, wie es erforderlich ist, um die Gleich ver -<br />
teilung zu erreichen. Sollte die Gleichverteilung steuerlicher<br />
Ergebnisse nicht bis zum Ablauf der Platzierungsphase erreicht werden<br />
können, werden auch in folgenden Geschäftsjahren Gewinne<br />
oder Verluste als Vorab zugewiesen, bis die Gleichverteilung erfolgt<br />
ist. Das nach Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende steuerliche<br />
Ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer eingezahlten<br />
Pflichteinlagen verteilt. Ab dem Geschäftsjahr 2012 sind alle Gesell -<br />
schafter im Verhältnis ihrer tatsächlich geleisteten Pflicht einlagen<br />
zeitanteilig an den steuerlichen Ergebnissen beteiligt, vorbehaltlich<br />
des Erfordernisses einer Vorabzuweisung zur Erreichung der Gleich -<br />
verteilung.<br />
13.3 Erhöhungen<br />
Erhöhungen der Kommanditeinlage werden sowohl für handelsrechtliche<br />
als auch für steuerliche Zwecke jeweils wie Beitritte behandelt.<br />
13.4 Auszahlung (Gewinne und Liquiditätsüberschüsse)<br />
Die Anleger entscheiden in der Gesellschafterversammlung darüber,<br />
wie die Gewinne und Liquiditätsüberschüsse der Fonds KG verwendet<br />
werden sollen (§ 13 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages). Die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin ist aber berechtigt, Auszah -<br />
lungen an die Anleger – in Abstimmung mit der Komplementärin –<br />
auch bereits vor einem Gesellschafterbeschluss vorzunehmen.<br />
Auszahlungen dürfen nur erfolgen, soweit die Liquidität weder zur<br />
Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen<br />
noch zur Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve, zwecks<br />
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, benötigt<br />
wird, vgl. § 13 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Kommanditisten, die 100 % ihrer Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio bis<br />
spätestens 30. Oktober 2011 auf das Konto der Gesellschaft leisten,<br />
erhalten eine Vorabauszahlung für den Zeitraum ab dem Eingang der<br />
Zahlung bis zum 15. November 2011 in Höhe von 3,5 % p. a. bezogen<br />
auf die vorzeitig eingezahlte Pflichteinlage ohne Berücksichtigung<br />
des Agios. Die Vorabauszahlung erfolgt jeweils bis Ende März des<br />
Folgejahres, erstmalig im Dezember 2010. Die Vorabaus zahlungen<br />
werden bei der Verteilung des steuerlichen Ergebnisses so behandelt,<br />
als seien sie nicht erfolgt.<br />
Soweit Auszahlungen an die Anleger vorgenommen werden (z. B.<br />
Gewinnauszahlungen oder Auszahlungen freier Liquidität), erfolgen<br />
sie jährlich, und zwar auch dann, wenn die Pflichteinlagen durch aufgelaufene<br />
oder übernommene Verluste gemindert sind, vgl. § 13 Abs.<br />
5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages. Auszahlungen erfolgen jeweils<br />
nachschüssig, voraussichtlich bis Ende März des Folgejahres. Hieran<br />
sind die Kommanditisten zeitanteilig im Verhältnis ihrer tatsächlich<br />
geleisteten Einlagen beteiligt. Vorzunehmende Auszahlungen sind<br />
zunächst mit etwaigen Forderungen der Fonds KG gegen die betreffenden<br />
Kommanditisten zu verrechnen.<br />
Nach einem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter erfolgt die<br />
Liquidation der Fonds KG durch die Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin als Liquidator. Der Liquidationserlös wird wie folgt verteilt:<br />
(i) Zunächst werden die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, z. B. im<br />
Zusammenhang mit Beteiligungs- und Zwischenfinanzierungen, reguliert;<br />
(ii) danach erhalten die Geschäftsführende Kommanditistin und<br />
die Treuhandkommanditistin ihren Anteil am Liquidationserlös (die<br />
Treuhandkommanditistin allerdings nur, soweit sie noch auf eigene<br />
Rechnung an der Fonds KG beteiligt ist) und ihre jeweilige Vergütung<br />
und bekommen ihre Auslagen erstattet, und die Komplementärin<br />
erhält ihre Vergütung und bekommt ihre Auslagen erstattet; (iii) ggf.<br />
wird dann eine angemessene Liquiditätsreserve zur Befriedigung von<br />
Kosten und Ansprüchen bis zur Vollbeendigung der Fonds KG gebildet;<br />
und schließlich wird (iv) ein danach verbleibender Erlös an die<br />
Kommanditisten entsprechend dem Verhältnis ihrer Pflichteinlagen<br />
ausgekehrt.<br />
14. Laufzeit der Fonds KG, Ausscheiden und Ausschluss<br />
von Gesellschaftern<br />
Die Fonds KG ist auf unbestimmte Zeit gegründet worden; eine<br />
Gesamt dauer kann deshalb nicht angegeben werden (§ 5 Nr. 2<br />
VermVerkProspV). Die Fonds KG kann jederzeit durch Beschluss der<br />
Gesellschafterversammlung aufgelöst werden, wofür allerdings mindestens<br />
eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden oder vertretenen<br />
bzw. – im schriftlichen Verfahren – teilnehmenden Gesell schafter -<br />
stimmen sowie die Zustimmung der Komplementärin erforderlich<br />
sind. Die Komplementärin kann ihre Zustimmung nur aus wichtigem<br />
Grund verweigern.<br />
Ein Kommanditist scheidet unter Fortsetzung der Fonds KG zwischen<br />
den übrigen Gesellschaftern aus der Fonds KG aus, wenn<br />
• er die Fonds KG schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Jahres ende kündigt, wobei dies erstmals zum 31. Dezember 2026<br />
möglich ist; eine Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die<br />
Gesellschaft in dem Jahr aufgelöst bzw. deren Auflösung<br />
beschlossen wird, zu dessen Ende die Kündigung erfolgen soll;<br />
97
Rechtliche Grundlagen<br />
• sein Anteil infolge Pfändung von einem Dritten gekündigt wird,<br />
und zwar mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die<br />
Kündigung erfolgt;<br />
• er aus der Fonds KG ausgeschlossen wird, und zwar mit dem<br />
Ablauf des Tages, an dem der Ausschluss beschlossen wird. Ein<br />
Gesellschafter kann aus der Fonds KG ausgeschlossen werden,<br />
wenn über sein Vermögen rechtskräftig das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wurde oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über<br />
sein Vermögen mangels Masse rechtskräftig abgelehnt wird<br />
oder wenn seine Beteiligung an der Fonds KG gepfändet und die<br />
Pfändung nicht innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden der<br />
Pfändung wieder aufgehoben wird. Darüber hinaus kann ein<br />
Gesellschafter aus der Fonds KG ausgeschlossen werden, wenn<br />
er seine Pflichten zur Zahlung seiner Einlage zzgl. Agio oder<br />
seine geldwäscherechtlichen Pflichten trotz Mahnung und<br />
Nachfristsetzung nicht erfüllt.<br />
Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter, wobei der<br />
betroffene Gesellschafter nicht stimmberechtigt ist. Der Ausschluss<br />
ist auch dann wirksam, wenn eine etwa zu zahlende Abfindung noch<br />
nicht gezahlt und/oder über sie noch keine Einigung erzielt wurde.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin kann einen Kommanditisten<br />
außerdem im eigenen Ermessen aus der Fonds KG ausschließen,<br />
wenn dieser seine Einzahlungsverpflichtung nicht oder nicht in voller<br />
Höhe erfüllt hat (vgl. oben Seite 91).<br />
Der ausgeschiedene Gesellschafter hat einen Anspruch auf Zahlung<br />
einer Abfindung, die sich in der Regel nach dem Teil des Verkehrs -<br />
werts der Gesellschaft richtet, der auf den ausscheidenden<br />
Gesellschafter nach dem Verhältnis seiner eingezahlten Pflicht -<br />
einlage zu der Summe der eingezahlten Pflichteinlagen entfällt. In<br />
den Fällen der Kündigung der Beteiligung durch einen pfändenden<br />
Dritten und des Ausschlusses aus der Gesellschaft kann die<br />
Abfindung unter dem Verkehrswert der Beteiligung liegen oder vollständig<br />
entfallen, vgl. hierzu § 21 Abs. 3 und § 7 Abs. 5 des Gesell -<br />
schaftsvertrags.<br />
Die Kosten der Auseinandersetzung, insbesondere der Ermittlung des<br />
Abfindungsanspruches, trägt der ausscheidende Kommanditist. Die<br />
Höhe des Abfindungsanspruches wird von dem für das betreffende<br />
Geschäftsjahr ordentlich bestellten Abschlussprüfer der Fonds KG als<br />
Schiedsgutachter verbindlich festgestellt.<br />
Das Abfindungsguthaben wird in drei gleichen Jahresraten jeweils<br />
zum 31. Dezember eines Jahres fällig, erstmals in dem auf das Jahr<br />
des Ausscheidens folgenden Kalenderjahr; es ist zu zahlen, soweit<br />
die Liquiditätslage der Fonds KG dies unter Berücksichtigung der<br />
Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung<br />
einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung erlaubt. Die Fonds KG ist<br />
berechtigt, das Abfindungsguthaben vorzeitig auszuzahlen. Ein fälliger<br />
Anspruch ist mit 1 Prozentpunkt p. a. über dem jeweiligen Basis -<br />
zinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) zu verzinsen; vorzeitig ausgezahlte<br />
Beträge sind mit diesem Zinssatz abzuzinsen. Der ausscheidende<br />
Kommanditist kann von der Fonds KG keine Sicherheit für seinen<br />
Abfindungsanspruch verlangen.<br />
Für die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhand kom -<br />
manditistin gelten die oben dargestellten Kündigungsfristen. Die<br />
Komplementärin kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum<br />
31. Dezember eines jeden Jahres kündigen, wobei die Komple -<br />
mentärin bei einer Kündigung vor dem 31. Dezember 2026 verpflichtet<br />
ist, eine in die Gesellschaft eintrittsbereite juristische Person als<br />
ihre Nachfolgerin („Benannte Nachfolgerin“) zu benennen. Scheidet<br />
die Geschäftsführende Kommanditistin aus der Fonds KG aus, erhält<br />
sie die auf Seite 92 genannten Vergütungen zeitanteilig. Außerdem<br />
hat sie als Kommanditistin Anspruch auf ein Abfindungsguthaben.<br />
Scheidet die Komplementärin aus der Fonds KG aus, so hat sie<br />
keinen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben, ist aber bei ihrem<br />
Ausscheiden von ihrer Haftung gemäß §§ 128, 160, 161 HGB frei -<br />
zustellen. Sie hat diesbezüglich jedoch keinen Anspruch auf<br />
Sicherheitsleistung. Scheidet die Komplementärin aus der Fonds KG<br />
aus, erhält sie die oben auf Seite 92 genannten Vergütungen zeit -<br />
anteilig. Für alle Fälle ihres Ausscheidens aus der Fonds KG hat die<br />
Komplementärin bereits ihre Einwilligung zur Fortführung der Firma<br />
gegeben. Scheidet die Komplementärin unter Benennung einer<br />
Benannten Nachfolgerin aus der Fonds KG aus, so beschließen die<br />
Gesellschafter unverzüglich die Aufnahme der Benannten Nach -<br />
folgerin als neue Komplementärin, mit der die Gesellschaft fortgesetzt<br />
wird. Lehnen die Gesellschafter die Aufnahme der Benannten<br />
Nachfolgerin als Komplementärin der Gesellschaft ab oder ist keine<br />
Benannte Nachfolgerin benannt, so bestellen sie unverzüglich eine<br />
andere juristische Person als neue Komplementärin. Tritt nicht innerhalb<br />
von sechs Monaten nach dem Ausscheiden der Komplementärin<br />
eine andere juristische Person an deren Stelle in die Gesellschaft ein,<br />
wird die Gesellschaft aufgelöst. Sowohl die Entscheidung über die<br />
Aufnahme der Benannten Nachfolgerin als auch – für den Fall der<br />
Ablehnung ihrer Aufnahme – die Bestellung einer anderen juristischen<br />
Person als Komplementärin erfolgen durch Gesellschafter -<br />
beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden/vertretenen<br />
bzw. – im schriftlichen Verfahren – teilnehmenden<br />
Stimmen der Kommanditisten.<br />
Im Falle des Ausscheidens der Treuhandkommanditistin kann durch<br />
die Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrags eine neue<br />
Treuhandkommanditistin gewählt werden, mit der die Gesellschaft<br />
fortgesetzt wird und auf die sämtliche Rechte und Pflichten der<br />
ursprünglichen Treuhandkommanditistin übergehen. Wird keine neue<br />
Treuhandkommanditistin gewählt, werden die Treugeber direkt als<br />
Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen. In diesem Fall<br />
gilt § 5 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags entsprechend. Einzelheiten<br />
sind in § 19 Abs. 4 und Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags geregelt.<br />
15. Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
Beteiligungen von Anlegern an der Fonds KG können durch Abtretung<br />
übertragen werden. Jede Verfügung über einen Kommanditanteil<br />
oder einen Teil davon bedarf der Schriftform und ist nur mit<br />
Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin wirksam. Die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin darf ihre Zustimmung nur aus<br />
wichtigem Grund versagen, etwa wenn der Erwerber sich weigert, ihr<br />
98
auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht auszustellen, die<br />
über den Tod hinaus für Handelsregisteranmeldungen jeglicher Art im<br />
Zusammenhang mit der Fonds KG gilt und den von der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin zur Verfügung gestellten Mustertext enthält.<br />
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Übertragung zu<br />
einer Änderung der Bewertung der Fonds KG nach anwendbarem<br />
Steuerrecht führte.<br />
Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteils tritt der Erwer -<br />
ber/Rechts nachfolger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des<br />
Veräußerers aus dem Gesellschaftsvertrag ein. Kosten, die der Fonds<br />
KG durch die Veräußerung entstehen, sind einschließlich einer eventuell<br />
anfallenden Umsatzsteuer vom Veräußerer und Erwerber als<br />
Gesamtschuldner zu ersetzen.<br />
Wird ein Kommanditanteil geteilt, so darf die Teilung – außer in Erb -<br />
fällen – nur zu Pflichteinlagen von mindestens EUR 10.000 mit einer<br />
Haft einlage von mindestens EUR 1.000 führen oder zu höheren Pflicht -<br />
einlagen, die sich auf ein ganzzahliges Vielfaches von EUR 1.000<br />
belaufen. Ausgenommen hiervon sind die Kommanditanteile der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin sowie der Treuhandkomman -<br />
ditistin bis zur Aufnahme von Treugebern. Ebenfalls ausgenommen<br />
sind Fälle, in denen die Treuhandkommanditistin gemäß § 4 Abs. 6<br />
Satz 2 des Gesellschaftsvertrags eine geringere Pflichteinlage zugelassen<br />
hat; in diesen Fällen sollte eine Teilung von Kommandit -<br />
anteilen – außer in Erbfällen – nur zu Pflichteinlagen von mindestens<br />
EUR 5.000 mit Hafteinlagen von mindestens EUR 500 führen oder zu<br />
höheren Pflichteinlagen, die sich auf ein ganzzahliges Vielfaches von<br />
EUR 1.000 belaufen.<br />
Die freie Handelbarkeit der Anteile an der Fonds KG ist eingeschränkt,<br />
da für die Kommanditanteile kein geregelter Zweitmarkt<br />
besteht und die Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds KG der<br />
Übertragung zustimmen muss, vgl. hierzu den Abschnitt „Risiken“,<br />
Seite 20 f., Ziff. 22. Bei Veräußerungswünschen wird die Hamburg<br />
Trust nach Möglichkeit vermittelnd tätig werden und versuchen, den<br />
Verkauf zu ermöglichen. Dafür ist eine längere Zeitspanne einzuplanen.<br />
Verstirbt ein Kommanditist, so geht der Kommanditanteil auf dessen<br />
Erben über, und die Fonds KG wird mit den Erben des Kommanditisten<br />
fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Erbschein oder einen anderen<br />
von der Fonds KG akzeptierten Nachweis legitimieren. Mehrere<br />
Erben dürfen ihre gesellschafterlichen Rechte nur durch einen ge -<br />
meinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter ausüben. Solange<br />
ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist oder die Legitimation des<br />
oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus der Gesell -<br />
schafterstellung, mit Ausnahme des Rechts auf Anteil am Ergebnis.<br />
Für die Erledigung der im Zusammenhang mit einem Kommanditis -<br />
tenwechsel (Verfügungen und/oder Erbfälle) anfallenden Verwal -<br />
tungsarbeiten erhält die Geschäftsführende Kommanditistin ein<br />
Entgelt, siehe dazu sogleich im Abschnitt „Vergütung der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin“.<br />
16. Vergütung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
Für ihre Tätigkeit als Geschäftsführende Kommanditistin erhält diese<br />
von der Fonds KG die im Gesellschaftsverwaltungsvertrag vorgese -<br />
hene Vergütung (siehe die Darstellung des Gesellschafts ver -<br />
waltungs vertrags auf Seite 103 f. dieses Prospekts).<br />
Für die Erledigung der im Zusammenhang mit einem Komman -<br />
ditistenwechsel (Verfügungen und/oder Erbfälle) anfallenden Ver -<br />
waltungsarbeiten erhält die Geschäftsführende Kommanditistin ein<br />
Entgelt in Höhe von 3 ‰ des Beteiligungsbetrags, mindestens jedoch<br />
EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang, inklusive ggf. anfallender<br />
Umsatzsteuer. Bezüglich der Einzelheiten wird auf § 15 Abs. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrags verwiesen.<br />
17. Vergütung der Komplementärin<br />
Die Komplementärin erhält von der Fonds KG für die Jahre 2009 und<br />
2010 eine einmalige Vergütung i.H.v. EUR 20.000 bis spätestens zum<br />
31. Dezember 2009. Weiter erhält sie für ihre Übernahme der Haf -<br />
tung als persönlich haftende Gesellschafterin der Fonds KG eine jährliche<br />
Vergütung von EUR 10.000, inkl. ggf. anfallender Umsatz steuer,<br />
welche jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres zu zahlen ist, erstmalig<br />
zum 30. Juni 2011.<br />
18. Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält von der Fonds KG für ihre Tätig -<br />
keit des treuhänderischen Erwerbs, Haltens und Verwaltens der<br />
Einlagen sowie die Entgegennahme der Beitrittserklärungen und das<br />
Führen des Anlegerregisters (gemäß § 5 Abs. 1, 6 und 7 des Gesell -<br />
schaftsvertrags) eine Vergütung von EUR 25.000, welche spätestens<br />
am 31. Dezember 2009 zu zahlen ist. Der vorgenannte Betrag versteht<br />
sich inkl. einer etwa anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
19. Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />
Hamburg Trust, die Fonds KG und die Treuhandkommanditistin haben<br />
sich dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e. V. angeschlossen und unterwerfen sich der gültigen Ver -<br />
fahrens ordnung sowie den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson,<br />
die im Rahmen dieser Verfahrensordnung ergehen. Anleger der<br />
Fonds KG haben die Möglichkeit, im Fall von Streitigkeiten ihre<br />
Beschwerden schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
e. V. zu richten und damit ein außergerichtliches Schlichtungs ver -<br />
fahren einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit<br />
sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als<br />
Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />
Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
ist die Beschwerdegegnerin an einen Schlichtungsspruch der Om -<br />
buds person gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand EUR 5.000<br />
nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe des Beschwerde gegen -<br />
99
Rechtliche Grundlagen<br />
stands richtet sich nach der von dem beschwerdeführenden Anleger<br />
geltend gemachten Forderung. Das bedeutet, dass die Beschwerde -<br />
gegnerin in einem solchen Fall einer Entscheidung der Ombuds -<br />
person, die die Beschwerdegegnerin verpflichtet, nachkommen muss<br />
und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg nicht<br />
beschreiten kann. Bei Beschwerde mit einem höheren Streitwert gibt<br />
die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer<br />
frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />
Für nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungs -<br />
verfahren kontaktieren Sie bitte<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel.: 0 30/25 76 16 90; Fax: 0 30/25 76 16 91<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die Verfahrensordnung und weitergehende Informationen finden Sie<br />
zudem im Internet unter www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />
20. Identifizierung nach Geldwäschegesetz<br />
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straf -<br />
taten („Geldwäschegesetz“) vom 25. Oktober 1993, das Maßnahmen<br />
und Pflichten zur Geldwäscheprävention enthält, wurde durch das<br />
Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz vom 13. August 2008<br />
geändert. Das neue Gesetz („GwG“) trat am 21. August 2008 ohne<br />
Übergangsfrist in Kraft. Ziel des GwG ist es, den Kreis der dem<br />
Geldwäschegesetz verpflichteten Personen deutlich auszuweiten und<br />
die zur Geldwäschebekämpfung bereits entwickelten Instrumente<br />
nun auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung anzuwenden.<br />
Es soll ein einheitlicher EU-Mindeststandard zur Bekämpfung<br />
der Geldwäsche geschaffen werden, wovon nunmehr auch der Ver -<br />
trieb geschlossener Fonds betroffen ist.<br />
Vor diesem Hintergrund unterliegen bzw. unterwerfen sich die Kom -<br />
plementärin, die Geschäftsführende Kommanditistin und die<br />
Treuhandkommanditistin der Fonds KG vollumfänglich den Pflichten<br />
des GwG. Die Komplementärin, die Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin und die Treuhandkommanditistin der Fonds KG haben die<br />
Durchführung der zur Erfüllung dieser Pflichten resultierenden<br />
Maßnahmen vertraglich gemäß § 7 Abs. 2 GwG auf die für den<br />
Vertrieb zuständige Hamburg Trust übertragen. Hierzu hat die Treu -<br />
handkommanditistin mit Hamburg Trust am 24. Juni 2009 eine Überleitungsvereinbarung<br />
geschlossen und die Durchführung der für die<br />
Erfüllung ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten erforderlichen<br />
Maßnahmen auf die Hamburg Trust übertragen. Hamburg Trust ihrerseits<br />
hat diese Pflichten – insbesondere die Durchführung der<br />
Identifizierungspflichten – ebenfalls vertraglich gemäß § 7 Abs. 2<br />
GwG auf vertraglich gebundene Vermittler geschlossener Fonds, die<br />
Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO sind, übertragen. Zu den<br />
wesentl ichen hier übertragenen Pflichten gemäß § 3 Abs. 1 bis 3<br />
GwG gehören die Identifizierung der Vertragspartner (Anleger) durch<br />
eine hierzu berechtigte Person, d. h. die Feststellung und Prüfung<br />
deren Identität. Einzelheiten dazu sind in den Zeichnungshinweisen<br />
(siehe Seite 132), im Gesellschaftsvertrag der Fonds KG, im Treu hand -<br />
vertrag, im Eigenkapitalbeschaffungsvertrag und im Gesel l schafts -<br />
verwaltungsvertrag (siehe Seiten 133 ff., 148 ff., 103 und 103 f.) ausgeführt.<br />
V. Treuhandvertrag<br />
Sofern ein Anleger nicht selbst Kommanditist der Fonds KG wird,<br />
erwirbt, hält und verwaltet die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />
mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift Beim Strohhause 27,<br />
20097 Hamburg, („Treuhandkommanditistin“) die Pflichteinlage bzw.<br />
Beteiligung an der Fonds KG (Pflichteinlage und Beteiligung im<br />
Folgenden einheitlich auch „Einlage“ genannt) im eigenen Namen,<br />
aber im Rahmen des Beitritts des Treugebers für dessen Rechnung.<br />
Dabei gelten für das Verhältnis zwischen Treugeber und der Treu -<br />
handkommanditistin die Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />
ergänzend und sinngemäß (vgl. § 1 des Treuhandvertrags, abgedruckt<br />
auf Seite 149). Hierfür schließt die Treuhandkommanditistin mit allen<br />
Treugebern gleichlautende Treuhandverträge ab.<br />
1. Ergebnisverteilung, Stimmrecht<br />
Die Stellung des Anlegers als Treugeber entspricht wirtschaftlich der<br />
eines Kommanditisten der Fonds KG. Die rechtlichen und steuer -<br />
lichen Folgen der Beteiligung treten in der Person des Treugebers ein.<br />
Die Treugeber sind wie Kommanditisten gemäß § 13 des Gesell -<br />
schaftsvertrags am Ergebnis der Fonds KG beteiligt (vgl. § 9 des<br />
Treuhandvertrags).<br />
Grundsätzlich werden die Rechte des Treugebers in der Gesell -<br />
schafter versammlung der Fonds KG von der Treuhandkommanditistin<br />
wahrgenommen, und zwar anteilig entsprechend der Höhe der<br />
Beteiligung der jeweiligen Treugeber nach deren Weisungen. Sofern<br />
ein Treugeber keine Weisung erteilt, wird sich die Treuhand -<br />
kommanditistin bezüglich des auf den treuhänderisch gehaltenen<br />
Anteils des Treugebers an der Einlage entfallenden Stimmrechts der<br />
Stimme enthalten. Eine gespaltene Stimmabgabe der Treuhänderin<br />
ist zulässig.<br />
Der Treugeber ist aber berechtigt, selbst an den Gesellschafter -<br />
versammlungen teilzunehmen und das auf den treuhänderisch gehaltenen<br />
Anteil an der Einlage entfallende Stimmrecht selbst auszuüben<br />
oder sich entsprechend der Regelung des Gesellschaftsvertrags vertreten<br />
zu lassen. Bei Abstimmungen im schriftlichen Verfahren werden<br />
die Treugeber wie die übrigen Gesellschafter zur Stimmabgabe<br />
aufgefordert (vgl. § 2 des Treuhandvertrages).<br />
100
2. Aufgaben der Treuhandkommanditistin<br />
Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin ist es, die Einlage der Treu -<br />
geber treuhänderisch nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu verwalten<br />
und das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen<br />
Vermögen zu halten und zu verwalten.<br />
7. Verfügung über die Beteiligung, Tod eines Treugebers<br />
Treugeber können über ihre Beteiligung unter den gleichen Bedin -<br />
gungen verfügen wie Kommanditisten (vgl. § 12 des Treuhand -<br />
vertrags). Die Folgen des Todes eines Treugebers entsprechen denen<br />
beim Tod eines Kommanditisten (vgl. § 13 des Treuhandvertrags).<br />
3. Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />
Neben der Vertretung der Treugeber in den Gesellschafter versamm -<br />
lungen übernimmt die Treuhandkommanditistin folgende Pflichten:<br />
Annahme der Beitrittserklärung und Aufnahme der Treugeber, Überwachung<br />
der Einzahlung der Beteiligungsbeträge der Treugeber,<br />
Führung des Treugeberregisters und Veranlassung der Handels -<br />
register anmeldungen. Die Treuhandkommanditistin ist zur Entgegen -<br />
nahme von Beitrittserklärungen berechtigt.<br />
4. Zahlung der Einlage<br />
Der Treugeber hat die in der Beitrittserklärung bezeichnete Pflicht -<br />
einlage zzgl. 5 % Agio fristgerecht auf das Konto der Fonds KG einzuzahlen;<br />
bezüglich der Einzelheiten und Einzahlungstermine wird auf<br />
§ 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags und die Darstellung im<br />
Abschnitt „Beitritt von Kommanditisten und Pflichteinlagen“ ver -<br />
wiesen. Im Verzugsfall gelten die Regelungen des Gesell schafts -<br />
vertrags (§ 7 Abs. 3 bis 5 des Gesellschaftsvertrags) entsprechend<br />
(vgl. § 3 des Treuhandvertrags).<br />
5. Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />
Die Treugeber stellen die Treuhandkommanditistin von sämtlichen<br />
Verbindlichkeiten, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen Einlage an der Fonds KG<br />
entstehen, anteilig frei. Haftungsmäßig ist der Treugeber dem<br />
Direktkommanditisten gleichgestellt. Im Falle der Inanspruchnahme<br />
der Treuhandkommanditistin durch Gläubiger der Fonds KG kann die<br />
Treuhandkommanditistin zusammen mit der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin die Weiterleitung von Auszahlungen an den<br />
Treugeber davon abhängig machen, dass dieser bis zur Höhe der<br />
Freistellungsverpflichtung Sicherheit leistet (vgl. § 6 des Treuhand -<br />
vertrags).<br />
6. Treugeberregister, Datenschutz<br />
Die Treuhandkommanditistin führt ein Register über persönliche und<br />
beteiligungsbezogene Daten aller Treugeber. Diese sind mit der<br />
Speicherung der Daten auf EDV-Anlagen einverstanden (vgl. § 8 des<br />
Treuhandvertrags).<br />
8. Dauer, Kündigung<br />
Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und<br />
endet mit dem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin aus der<br />
Fonds KG, soweit nicht die Treugeber eine neue Treuhand -<br />
kommanditistin bestellen (vgl. hierzu im folgenden Abschnitt), oder<br />
mit Abschluss der Liquidation der Fonds KG.<br />
Die Treuhandkommanditistin kann das Treuhandverhältnis mit einer<br />
Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen, frühestens jedoch<br />
zum 31. Dezember 2026. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist<br />
jederzeit möglich. Die Kündigung des Treuhandvertrags durch den<br />
Treugeber ist jederzeit möglich, jedoch nur mit der Maßgabe, eine<br />
unmittelbare Kommanditbeteiligung zu begründen. Der Treugeber hat<br />
in diesem Fall auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht beizubringen. Die der Fonds KG durch eine<br />
Kündigung eines Treugebers entstehenden Kosten trägt der jeweilige<br />
Treugeber (vgl. § 14 des Treuhandvertrags).<br />
9. Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />
aus der Fonds KG<br />
Scheidet die Treuhandkommanditistin aus der Fonds KG aus, kann<br />
von den Treugebern – mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />
Stimmen – eine neue Treuhandkommanditistin gewählt werden. Das<br />
Treuhandverhältnis wird sodann von allen Treugebern mit der neu<br />
gewählten Treuhandkommanditistin fortgesetzt. Treugebern, die<br />
nicht mitgestimmt oder dagegen gestimmt haben, verbleibt das<br />
Recht zur Kündigung des Treuhandvertrags, allerdings mit der Folge<br />
der Begründung einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung. Wird<br />
keine neue Treuhandkommanditistin bestellt, werden die Treugeber<br />
in Höhe der von ihnen übernommenen Beteiligungsbeträge direkt als<br />
Kommanditisten ins Handelsregister eingetragen (vgl. § 15 des Treu -<br />
handvertrages).<br />
10. Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben verein -<br />
barten Vergütung der Treuhandkommanditistin beträgt EUR 25.000<br />
inkl. Umsatzsteuer (vgl. Seite 92, Ziffer 6.1 (3)).<br />
101
Rechtliche Grundlagen<br />
11. Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />
Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem damit begründeten<br />
Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />
anzurufen und gegen die Treuhandkommanditistin ein Schlichtungs -<br />
verfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach<br />
den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds e.V., siehe Seite 99 f. Geht eine treugeberische<br />
Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
auf einen neuen Treugeber über, so besteht diese Möglichkeit auch<br />
für den neuen Treugeber.<br />
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der<br />
Fonds KG, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Der<br />
Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
VI. Verträge zwischen Projektbeteiligten/<br />
Lieferungen und Leistungen<br />
1. Beteiligungsvermittlungsvertrag<br />
Die Fonds KG hat mit Hamburg Trust am 2. Februar 2009 einen<br />
Beteiligungsvermittlungsvertrag geschlossen. Nach diesem Vertrag<br />
hat Hamburg Trust die Vermittlung der Gelegenheit zur Beteiligung an<br />
einer oder mehrerer Objektgesellschaften in einem Gesamtvolumen<br />
von mindestens EUR 45 Mio. Eigenkapital übernommen. Die Leistung<br />
umfasst unter anderem die Suche, Auswahl und Vorprüfung von<br />
geeigneten Beteiligungsobjekten sowie die Erstellung von Inves -<br />
titions- und Prognoserechnungen für das jeweilige potenzielle<br />
Beteiligungsobjekt. Hamburg Trust ist berechtigt, im eigenen Namen<br />
und auf eigene Rechnung leistungsfähige Dritte mit der Erbringung<br />
der Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Für die vorgenannten<br />
Leistungen erhält Hamburg Trust eine Vergütung in Höhe von<br />
3,5 % des anteiligen Investitionsvolumens der Objekt KG (anteiliges<br />
geplantes Gesamtkapital einschließlich Fremdkapital der Objekt KG<br />
nach Fertigstellung), bis zu maximal EUR 3,4 Mio. Die Fonds KG und<br />
Hamburg Trust gehen davon aus, dass Leistungen der Hamburg Trust<br />
umsatzsteuerfrei sind. Sollten die Leistungen umsatzsteuerpflichtig<br />
sein, versteht sich die vorgenannte Vergütung inklusive Umsatz -<br />
steuer. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss und<br />
Wirksam werden des Vertrages über den Erwerb einer Minderheits -<br />
beteiligung an einer oder mehreren Objektgesellschaften; er ist zahlbar<br />
auf Anforderung, spätestens mit der vollständigen Einwerbung<br />
und Einzahlung des einzuwerbenden Eigenkapitals. Der Vertrag kann<br />
von beiden Seiten fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />
Ansonsten ist eine Kündigung nicht möglich, es sei denn, es liegen<br />
gesetzliche Gründe vor. Im Fall der Kündigung hat Hamburg Trust<br />
Anspruch auf Auslagenersatz.<br />
Hamburg Trust hat sich verpflichtet, die von ihr zu erbringenden<br />
Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch -<br />
zuführen. Schadensersatzansprüche der Vertragsparteien gegeneinander<br />
verjähren innerhalb von drei Jahren, nachdem der Anspruchs -<br />
berechtigte von den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis<br />
erlangt hat, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Ver -<br />
jährungs frist unterliegen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht,<br />
Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
2. Konzeptionsvertrag<br />
Die Fonds KG hat mit Hamburg Trust am 30. März 2009 einen Vertrag<br />
über die Entwicklung eines Investitionskonzeptes für ein doppel -<br />
stöckiges Beteiligungsmodell, das die Minderheitsbeteiligung der<br />
Fonds KG an der Objekt KG sowie die Beteiligung von privaten<br />
Anlegern an der Fonds KG und damit indirekt an der Immobilie vorsieht.<br />
Die Leistungen von Hamburg Trust umfassen dabei insbesondere<br />
die Koordination einer Prüfung des Erwerbs einer Beteiligung an<br />
der Objekt KG sowie der indirekten Beteiligung an der Immobilie im<br />
Rahmen einer Due Diligence (soweit praktikabel) sowie die<br />
Ermittlung und Festlegung der erforderlichen wirtschaftlichen, steuerlichen<br />
und rechtlichen Eckdaten des Investitionskonzepts sowie die<br />
Koordination der Überarbeitung bzw. Neuerstellung der notwendigen<br />
Vertragswerke für die Fonds KG, die Koordination und Erstellung von<br />
mit dem Investitionskonzept kompatiblen Gesellschafts- und<br />
Treuhandverträgen der Fonds KG, die Koordination und Erstellung<br />
erforderlicher Dienstleistungsverträge auf Ebene der Fonds KG oder<br />
– soweit erforderlich und mit dem Investitionskonzept vereinbar –<br />
der Objekt KG sowie die Koordination und Mitwirkung bei der<br />
Erstellung des steuerlichen Gutachtens und Unterstützung der<br />
Fonds KG in den Vertragsverhandlungen und bei dem Entwurf des<br />
Beteiligungsvertrages. Außerdem hat Hamburg Trust die Gesamt -<br />
koordination und Steuerung des Projekts, insbesondere die<br />
Koordinierung der Erstellung des für die Beteiligung von Anlegern an<br />
der Fonds KG erforderlichen Prospekts, übernommen.<br />
Für die vorgenannten Leistungen erhält Hamburg Trust eine Ver -<br />
gütung in Höhe von EUR 500.000, einschließlich Umsatzsteuer. Der<br />
Anspruch auf die Vergütung entsteht mit Vorlage des druckfertigen<br />
Prospekts. Die Vergütung ist zahlbar auf Anforderung, spätestens<br />
aber mit der vollständigen Einwerbung und Einzahlung des einzuwerbenden<br />
Eigenkapitals.<br />
Hamburg Trust ist berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene<br />
Rechnung leistungsfähige Dritte mit der Erbringung der vorgenannten<br />
Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Der Konzeptions -<br />
vertrag kann von beiden Parteien fristlos aus wichtigem Grund<br />
gekündigt werden. Ansonsten ist eine Kündigung nicht möglich, es<br />
sei denn, es liegen gesetzliche, unabdingbare Kündigungsgründe vor.<br />
Im Fall der Kündigung hat Hamburg Trust Anspruch auf eine anteilige<br />
Vergütung, deren Höhe den bis zum vorzeitigen Vertragsende von ihr<br />
erbrachten Leistungen zu entsprechen hat.<br />
Hamburg Trust hat sich verpflichtet, die von ihr zu erbringenden<br />
Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.<br />
Hinsichtlich der von Hamburg Trust übernommenen Gesamt -<br />
koordination der Prospekterstellung ist vereinbart, dass Hamburg<br />
Trust die Fonds KG – und hier insbesondere deren Komplementärin<br />
102
sowie deren jeweilige Geschäftsführer – unwiderruflich von jeg -<br />
lichen Ansprüchen, die Kapitalanleger aufgrund Prospekthaftung<br />
gegenüber der Fonds KG sowie der Komplementärin bzw. deren<br />
Geschäftsführern geltend machen, auf erstes Anfordern freistellt. Die<br />
Freistellungsverpflichtung gilt nicht für Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Handeln der Geschäftsführer der<br />
Komplementärin beruhen. Die Freistellung gilt auch nicht für<br />
Prospekthaftungsansprüche, die die Fonds KG bzw. deren Komple -<br />
mentärin ohne Zustimmung von Hamburg Trust anerkennt, über die<br />
sie Vergleiche schließt und/oder in einem gerichtlichen Verfahren<br />
Versäumnisurteile gegen sich ergehen lässt. Hamburg Trust sowie<br />
ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber der Fonds KG nur bei grober<br />
Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit es sich nicht um die Verletzung<br />
wesentlicher Vertragspflichten handelt. Schadensersatzansprüche<br />
der Vertragspartner gegeneinander verjähren innerhalb von drei<br />
Jahren, nachdem der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden<br />
Tatsachen Kenntnis erlangt hat, soweit sie nicht kraft<br />
Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Der Konzep -<br />
tions vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
3. Eigenkapitalbeschaffungsvertrag<br />
Die Fonds KG hat mit Hamburg Trust am 24. Juni 2009 einen Vertrag<br />
über die Beschaffung von Eigenkapital geschlossen. Hamburg Trust<br />
wurde beauftragt, durch geeignete Maßnahmen Anleger zu ge -<br />
winnen, die sich an der Fonds KG beteiligen, wahlweise direkt als<br />
Kommanditisten oder als Treugeber über die Treuhand kom man -<br />
ditistin. Hamburg Trust hat es übernommen, Vertriebsmaßnahmen zur<br />
Platzierung von Kommanditanteilen an der Fonds KG in Höhe des<br />
gesamten noch einzuwerbenden Kommanditkapitals in Höhe von<br />
EUR 64,995 Mio. (zzgl. 5 % Agio) durchzuführen, entsprechende<br />
Werbemaßnahmen vorzunehmen und die für die Erfüllung der<br />
Sorgfaltspflichten nach § 3 Abs. 1 bis 3 GwG erforderlichen<br />
Maßnahmen durchzuführen. Hierfür erhält Hamburg Trust eine<br />
Vermittlungsprovision in Höhe von 9 % des tatsächlich eingewor -<br />
benen Eigenkapitals (ohne Agio). Die vorgenannte Vergütung ist<br />
umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 8 f UStG. Wenn die Fonds KG oder die<br />
Treuhandkommanditistin ohne Tätigkeit von Hamburg Trust Anleger<br />
gewinnen, erhält Hamburg Trust ebenfalls die vereinbarte Vergütung.<br />
Das gilt auch, wenn ein Garant aufgrund einer Platzierungsgarantie<br />
oder aufgrund einer sonstigen Finanzierungszusage selbst eine<br />
Einlage übernimmt oder durch Dritte erbringen lässt.<br />
Die vorstehende Vergütung ist jeweils anteilig in Höhe des platzierten<br />
eingeworbenen Eigenkapitals verdient und zur Zahlung fällig.<br />
Die auf die jeweilige Zeichnungssumme entfallende Vergütung ist<br />
von Hamburg Trust an die Fonds KG zurückzuzahlen, wenn ein Anle -<br />
ger seinen Beitritt durch Anfechtung oder auf andere Weise rück -<br />
gängig macht, es sei denn, der betreffende Anteil wird unter Ver -<br />
mittlung der Hamburg Trust anderweitig platziert.<br />
Der Vertrag kann von beiden Seiten fristlos aus wichtigem Grund<br />
gekündigt werden. Ansonsten ist eine Kündigung nicht möglich, es<br />
sei denn, es liegen gesetzliche, unabdingbare Kündigungsgründe vor.<br />
Im Falle einer Kündigung hat Hamburg Trust Anspruch auf Auslagen -<br />
ersatz.<br />
Hamburg Trust hat sich verpflichtet, die von ihr zu erbringenden<br />
Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch -<br />
zuführen.<br />
Schadensersatzansprüche der Vertragsparteien gegeneinander verjähren<br />
innerhalb von drei Jahren, nachdem der Anspruchsberechtigte<br />
von den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, so -<br />
weit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unter -<br />
liegen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist<br />
Hamburg.<br />
4. Platzierungsgarantie<br />
Die Fonds KG und Hamburg Trust HTG GmbH haben am<br />
27. August 2009 eine Platzierungsgarantievereinbarung geschlossen.<br />
Darin hat sich Hamburg Trust HTG GmbH verpflichtet, Zahlungen auf<br />
die zum Zeichnungsschluss nicht gezeichneten Teile bzw. nach<br />
Zeichnungsschluss widerrufenen Zeichnungen des Kapital -<br />
erhöhungs betrages (nachfolgend als „Fehlender Betrag“ bezeichnet)<br />
zu leisten. Darüber hinaus hat sich Hamburg Trust HTG GmbH verpflichtet,<br />
für den Fall, dass Anleger ihren Zahlungspflichten zum<br />
Einzahlungstermin nicht nachkommen (nachfolgend als „Nicht<br />
Eingezahlter Betrag“ bezeichnet), Zahlungen zu leisten. Hamburg<br />
Trust HTG GmbH wird aufgrund der Platzierungsgarantievereinbarung<br />
auf erstes schriftliches Anfordern der Fonds KG den Fehlenden<br />
Betrag zuzüglich Agio („Garantieeinlage 1“) sowie die „Garantie -<br />
einlage 2“ an die Fonds KG binnen fünf Bankarbeitstagen zahlen. Die<br />
„Garantieeinlage 2“ setzt sich zusammen aus dem Nicht Ein -<br />
gezahlten Betrag, zzgl. der Abfindung, welche den betreffenden<br />
Kommanditisten im Falle ihres Ausschlusses aus der Fonds KG<br />
gesellschaftsvertraglich zusteht.<br />
Hamburg Trust HTG GmbH erhält für die Übernahme der Platzie -<br />
rungsgarantie eine Vergütung in Höhe von EUR 1.299.900. Die<br />
Vergütung ist nach vollständiger Platzierung und Einzahlung der<br />
Beteiligungssumme bzw. Erbringung der vorstehenden Garantie -<br />
beträge zur Zahlung fällig, bei vorhandener Liquidität der Fonds KG<br />
auch früher. Die vorstehende Vergütung ist nach § 4 Ziff. 8 lit. g) UStG<br />
steuerfrei. Die Fonds KG ist berechtigt, die Rechte und Ansprüche aus<br />
der Platzierungsgarantie an ein die Fonds KG finanzierendes Kredit -<br />
institut abzutreten. Die Platzierungs garantie vereinbarung unterliegt<br />
deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem<br />
Vertrag ist Hamburg.<br />
5. Gesellschaftsverwaltungsvertrag<br />
Die Fonds KG hat mit der Geschäftsführenden Kommanditistin am<br />
24. Juni 2009 einen Vertrag über die Übernahme der allgemeinen<br />
Verwaltungsaufgaben der Fonds KG geschlossen. Nach dieser Ver -<br />
einbarung ist die Geschäftsführende Kommanditistin unter anderem<br />
für folgende Aufgaben verantwortlich: Unterstützung der Buch -<br />
103
Rechtliche Grundlagen<br />
führung und des Controllings der Fonds KG, Vorbereitung des<br />
Jahresabschlusses, die Vorbereitung und Unterstützung bei der<br />
Abgabe von Steuererklärungen der Fonds KG einschließlich der<br />
Aufteilung der steuerlichen Jahresergebnisse, die Aufteilung der<br />
Ausschüttungen und Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />
und aller sonstigen Ergebnisse, die Erstellung eines schriftlichen<br />
Berichts nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses der<br />
Fonds KG, die Unterrichtung der Kommanditisten und Treugeber in<br />
besonderen Fällen, die Vorbereitung und gegebenenfalls Durch -<br />
führung von Verhandlungen und Korrespondenz mit Behörden und<br />
Gerichten, die Vorbereitung des Abschlusses von sonstigen Ver -<br />
trägen und Überwachung der Vertragsdurchführung, die Vorbereitung<br />
und Einberufung von Gesellschafterversammlungen sowie die<br />
Protokollführung, die Durchführung von Abstimmungen im schrift -<br />
lichen Verfahren, die Übersendung von Beschlussvorlagen, die<br />
Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Fonds KG, die Einforderung der<br />
weiteren Einzahlungen auf die Pflichteinlagen durch die Anleger, das<br />
Erbringen von Verwaltungsdienstleistungen im Zusammenhang mit<br />
Verfügungen über Anteile an der Fonds KG sowie im Zusammenhang<br />
mit Kommanditisten-/Treugeberwechsel in Erbfällen sowie die Erle -<br />
digung aller weiteren anfallenden allgemeinen Verwaltungs -<br />
aufgaben, soweit diese nicht ausdrücklich der Fonds KG oder Dritten<br />
vorbehalten oder übertragen sind. Die Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin hat bereits vor Abschluss des Gesellschafts verwaltungs -<br />
vertrages umfangreiche Leistungen erbracht, insbesondere die<br />
Implementierung einer Buchführung sowie des Controlling systems<br />
bei der Fonds KG und die Implementierung eines Systems zur<br />
Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Die Fonds KG erteilt der<br />
Geschäfts führenden Kommanditistin eine Vollmacht zur Erfüllung der<br />
vorstehend bezeichneten Aufgaben.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin erhält für Vorleistungen zur<br />
Vorbereitung der von ihr zu erbringenden laufenden Tätigkeiten (vor<br />
oder nach Abschluss dieses Vertrages in 2009) eine einmalige<br />
Gebühr von EUR 195.000 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Weiter<br />
erhält sie für die von ihr laufend zu erbringenden Leistungen ab dem<br />
Jahr der Fertigstellung der Immobilie eine jährliche Vergütung von<br />
EUR 15.000 zzgl. 2 % bezogen auf die jeweiligen Zahlungszuflüsse,<br />
welche die Fonds KG von der Objekt KG erhält. Bei der Bestimmung<br />
dieser Zahlungszuflüsse werden solche Erträge nicht berücksichtigt,<br />
die aus der Veräußerung der Beteiligung an der Objekt KG oder<br />
Beteiligungs GmbH oder der Immobilie oder einem wirtschaftlich vergleichbaren<br />
Vorgang herrühren. Die vorgenannte laufende Vergütung<br />
versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Der Anspruch auf die Einmalvergütung von EUR 195.000 entstand<br />
mit Abschluss des Gesellschaftsverwaltungsvertrages. Die Einmal-<br />
Vergütung ist zahlbar auf Anforderung, spätestens aber mit der<br />
Vollplatzierung und vollständigen Einzahlung des einzuwerbenden<br />
Eigenkapitals. Die laufende Vergütung ist jeweils am 30. Juni des<br />
Jahres zur Zahlung fällig, erstmals am 30. Juni des Jahres der<br />
Fertigstellung. Bei einer Fertigstellung der Immobilie nach dem<br />
30. Juni ist die erste jährliche Vergütung zum 31. Dezember des<br />
laufenden Jahres fällig. Sofern die fortlaufend zu erbringenden<br />
Leistungen in einem Kalenderjahr nur anteilig erbracht werden, reduziert<br />
sich die Vergütung anteilig. Außerdem erhält die Geschäfts -<br />
führende Kommanditistin eine Sondervergütung, wenn und sobald<br />
entweder (i) die Objekt KG die Immobilie oder (ii) die Fonds KG ihre<br />
Beteiligungen an der Objekt KG veräußert hat oder (iii) entweder die<br />
Objekt KG oder die Fonds KG auf andere Weise ein wirtschaftlich vergleichbares<br />
Ergebnis erzielt haben und die daraus herrührenden<br />
Erlöse der Fonds KG zugeflossen sind. Diese Sondervergütung<br />
beträgt 10 % des Nettoergebnisses der Veräußerung, inklusive<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Nettoergebnis entspricht dem<br />
Veräußerungserlös, abzüglich des Fremdkapitals (ohne Berück -<br />
sichtigung von Gesellschafterdarlehen) und abzüglich des nominellen<br />
Eigenkapitals der Fonds KG (Kommanditkapital ohne Agio).<br />
Der Gesellschaftsverwaltungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen. Eine Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit fristlos<br />
zulässig, im Übrigen nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter<br />
Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist, wobei die Fonds KG<br />
erstmals zum 31. Dezember 2026 zur Kündigung berechtigt ist. Sofern<br />
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits ein Ver -<br />
kaufs prozess im Sinne von § 3 Abs. 4 dieses Vertrages eingeleitet worden<br />
ist, behält die Geschäftsführende Kommanditistin ihren Sonder vergü<br />
tungs anspruch unbeschadet der Kündigung und des Aus scheidens.<br />
Der Vertrag endet außerdem mit der Beendigung (Abschluss der<br />
Liquidation) der Fonds KG, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, die von ihr zu<br />
erbringenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf -<br />
manns durchzuführen. Die Geschäftsführende Kommanditistin sowie<br />
ihre Erfüllungsgehilfen haften der Fonds KG gegenüber nur bei grober<br />
Fahrlässigkeit und Vorsatz; diese Haftungseinschränkung gilt nicht<br />
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadensersatz -<br />
ansprüche der Vertragspartner gegeneinander verjähren innerhalb<br />
von drei Jahren, nachdem der Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden<br />
Tatsachen Kenntnis erlangt hat, soweit sie nicht<br />
kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Der<br />
Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
6. Darlehensbeschaffungsvertrag<br />
Die Fonds KG hat mit Hamburg Trust am 15. April 2009 einen Dar -<br />
lehens beschaffungsvertrag abgeschlossen, wonach Hamburg Trust<br />
die Fonds KG bei der Suche nach einem Darlehensgeber für ein<br />
Zwischen finanzierungsdarlehen sowie bei den Verhandlungen des<br />
entsprechenden Darlehensvertrages unterstützt.<br />
Hamburg Trust erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von 2 % des<br />
Darlehenshöchstbetrages, maximal EUR 900.000. Die vorgenannte<br />
Vergütung ist nach § 4 Nr. 8 a UStG steuerfrei. Der Anspruch auf die<br />
Vergütung entsteht mit Abschluss des Zwischen finanzierungs dar -<br />
lehensvertrages. Sie ist zahlbar auf Anforderung, spätestens aber mit<br />
der vollständigen Einwerbung und Einzahlung des einzuwerbenden<br />
Eigenkapitals. Hamburg Trust ist berechtigt, im eigenen Namen und<br />
auf eigene Rechnung Dritte mit Vermittlungsleistungen zu beauf -<br />
tragen und hierfür entsprechende Verträge abzuschließen. Hamburg<br />
Trust verpflichtet sich, die von ihr übernommene Leistung mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.<br />
104
Der Vertrag kann von beiden Seiten nur fristlos aus wichtigem Grund<br />
gekündigt werden. Ansonsten ist eine Kündigung nicht möglich, es<br />
sei denn, es liegen gesetzliche, unabdingbare Kündigungsgründe vor.<br />
Im Fall der Kündigung hat Hamburg Trust Anspruch auf Auslagen -<br />
ersatz. Der Darlehensbeschaffungsvertrag unterliegt deutschem<br />
Recht, Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
7. Asset Management-Vertrag<br />
Die Fonds KG hat mit der Hamburg Trust Asset Management HTAM<br />
GmbH am 24. Juni 2009 einen Asset Management-Vertrag abgeschlossen,<br />
wonach die Hamburg Trust Asset Management HTAM<br />
GmbH (nachfolgend „Asset Managerin“ genannt) folgende Leistun -<br />
gen des Asset Managements für die Fonds KG erbringt: Beratung der<br />
Fonds KG in allen Bereichen, welche die immobilienwirtschaftlichen<br />
Aspekte der Investitionen beeinflussen, wertorientierte Steuerung<br />
des Objekts, insbesondere laufendes Controlling der Entwicklung und<br />
Koordination sämtlicher Maßnahmen zur Optimierung der Per -<br />
formance und Wahrnehmung der Eigentümervertreterfunktion, laufende<br />
Markt beobachtung/Research und Konkurrenzanalysen sowie<br />
Beaufsich tigung der Tätigkeit der ECE Projektmanagement aus dem<br />
Generalübernehmervertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Ver mie -<br />
tungs vertrag und dem Standortsicherungsvertrag; schließlich turnusmäßiges<br />
strukturiertes Reporting an die Fonds KG. Die Asset<br />
Managerin ist berechtigt, im Namen der Fonds KG alle Erklärungen<br />
gegenüber Dritten abzugeben und entgegenzunehmen sowie die<br />
Fonds KG bei allen die Immobilie betreffenden Rechtsgeschäften und<br />
Handlungen gegenüber Dritten außergerichtlich zu vertreten, soweit<br />
dies zur Erfüllung der von ihr übernommenen Aufgaben erforderlich<br />
ist. Zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Asset Management-Vertrag<br />
wird die Fonds KG der Asset Managerin eine entsprechende<br />
Vollmachtsurkunde aushändigen. Die Asset Managerin ist berechtigt,<br />
einzelne oder sämtliche Aufgaben aus dem Asset Management-<br />
Vertrag auf Dritte zu übertragen.<br />
Die Asset Managerin hat im Vorfeld des Abschlusses des Asset<br />
Management-Vertrages und zur Vorbereitung auf ihre Ausgaben<br />
daraus bereits umfangreiche Leistungen erbracht und wird im Laufe<br />
des Jahres 2009 noch weitere Leistungen erbringen. Dabei handelt<br />
es sich insbesondere um die Entwicklung von EDV-Programmen für<br />
das Controlling und die Erstellung von Berichten, das Vorhalten von<br />
ausreichenden Personalkapazitäten sowie die Teilnahme an Bespre -<br />
chungen und intensive Beratungsleistungen bezüglich des Asset<br />
Managements.<br />
Für ihre Leistungen erhält die Asset Managerin nachfolgende<br />
Vergütungen: Für umfangreiche Vorleistungen zur Vorbereitung der<br />
von ihr zu erbringenden laufenden Tätigkeiten (vor und nach<br />
Abschluss des Asset Management-Vertrages) erhält die Asset<br />
Managerin eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 195.000 inklu sive<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Weiter erhält sie für die von ihr laufend<br />
zu erbringenden Tätigkeiten eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
EUR 30.000 ab dem Folgejahr der Fertigstellung, ebenfalls inklusive<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Der Anspruch auf die Einmalvergütung von EUR 195.000 entstand mit<br />
Abschluss des Asset Management-Vertrages. Die Einmalvergütung<br />
ist zahlbar auf Anforderung, spätestens mit der vollständigen<br />
Einwerbung und Einzahlung des einzuwerbenden Eigenkapitals. Die<br />
laufende Vergütung ist jeweils am 30. Juni eines Jahres zur Zahlung<br />
fällig, erstmals am 30. Juni des Folgejahres der Fertigstellung.<br />
Der Asset Management-Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer<br />
einjährigen Kündigungsfrist kündbar, seitens der Fonds KG erstmals<br />
zum 31. Dezember 2026. Der Vertrag endet, ohne dass es einer<br />
Kündigung bedarf, mit Beendigung der Fonds KG (Abschluss der<br />
Liquidation).<br />
Die Asset Managerin hat sich verpflichtet, die von ihr zu erbringenden<br />
Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu<br />
erbringen. Sie sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften der Fonds KG<br />
gegenüber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; dies gilt nicht<br />
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadensersatz -<br />
ansprüche der Parteien des Asset Management-Vertrages gegen -<br />
einander verjähren innerhalb von drei Jahren, nachdem der<br />
Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden Tatsachen<br />
Kenntnis erlangt hat, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährungsfrist unterliegen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht,<br />
Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
8. Lieferungen und Leistungen<br />
Die Prospektverantwortliche Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH, die Gründungsgesellschafter der Fonds KG (Hamburg<br />
Trust Verwaltung HTV Europa GmbH, Hamburg Trust Beteiligungs -<br />
management HTB GmbH und Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH),<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung der Fonds KG (d. h. die Geschäftsführer<br />
Dr. Bernd Walter und Oliver Brinks der bereits genannten<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH als<br />
Geschäftsführende Kommanditistin und die Geschäftsführer<br />
Michael Arndt und Harald Pohl der HTD4 Verwaltungs GmbH als<br />
Komplementärin) und die Treuhandkommanditistin (die Hamburg<br />
Trust Treuhand HTT GmbH) erbringen bis auf die in den „Rechtlichen<br />
Grundlagen“ des Verkaufsprospekts unter Abschnitt „Verträge<br />
zwischen Projektbeteiligten/Lieferungen und Leistungen“ (Seiten 102<br />
bis 105) genannten keine weiteren nicht nur geringfügigen<br />
Leistungen und Lieferungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV).<br />
Die Herren Michael Arndt und Harald Pohl (Geschäftsführer der<br />
Komplementärin der Fonds KG) und Dr. Bernd Walter (Geschäfts -<br />
führer der Geschäftsführenden Kommanditistin der Fonds KG) sind<br />
als Mitglieder der Geschäftsführung der Fonds KG für die Hamburg<br />
Trust Grundvermögen und Anlage GmbH tätig (die Herren Arndt<br />
und Pohl als Geschäftsführer und Dr. Walter als Prokurist), die mit<br />
dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist (§ 12<br />
Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV). Darüber hinaus sind Mitglieder der<br />
Geschäfts führung der Fonds KG nicht für Unternehmen tätig, die mit<br />
dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind.<br />
105
Rechtliche Grundlagen<br />
VII. Kapitalmäßige und personelle<br />
Verflechtungen<br />
Sowohl die Komplementärin der Fonds KG (die HTD4 Verwaltungs<br />
GmbH) als auch die Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds KG<br />
und der Objekt KG (die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB<br />
GmbH), die mit der Geschäftsführung der Fonds KG und der Objekt KG<br />
beauftragt ist, sind 100 %ige Tochtergesellschaften der Hamburg<br />
Trust Grundvermögen und Anlage GmbH. Gleiches gilt für die Treu -<br />
hand kommanditistin, die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH. Die<br />
Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH, die das Asset<br />
Management übernommen hat, ist ebenfalls 100 %ige Tochter -<br />
gesellschaft der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH,<br />
ebenso wie die Platzierungsgarantin Hamburg Trust HTG GmbH.<br />
Die Herren Dr. Joachim Seeler, Harald Pohl, Michael Arndt, Dr. Bernd<br />
Walter und Lutz Wiemer sind unmittelbar bzw. mittelbar an der<br />
Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH beteiligt.<br />
Herr Dr. Joachim Seeler ist Geschäftsführer der Hamburg Trust<br />
Grundvermögen und Anlage GmbH, die mit dem Vertrieb der Ver -<br />
mögens anlage beauftragt ist, die Konzeption und die Beteiligungs -<br />
vermittlung übernommen hat und darüber hinaus mit der<br />
Darlehensbeschaffung für die Fonds KG beauftragt ist. Darüber<br />
hinaus ist Herr Dr. Joachim Seeler gemeinsam mit Herrn Lutz Wiemer<br />
Geschäftsführer der Hamburg Trust Asset Management HTAM<br />
GmbH, die mit dem Asset Management der Fonds KG beauftragt<br />
wird. Außerdem ist Herr Dr. Joachim Seeler Prokurist der<br />
Platzierungs garantin, der Hamburg Trust HTG GmbH.<br />
Die Herren Michael Arndt und Harald Pohl sind Geschäftsführer der<br />
Komplementärin der Fonds KG (der HTD4 Verwaltungs GmbH) sowie<br />
der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH, die neben<br />
dem Vertrieb der Vermögensanlage (siehe hierzu Seite 105, Ziff. VI.<br />
8.) die Konzeption und die Beteiligungsvermittlung übernommen hat<br />
und darüber hinaus mit der Darlehensbeschaffung für die Fonds KG<br />
beauftragt ist. Die Herren Michael Arndt und Harald Pohl sind weiter<br />
Prokuristen der Hamburg Trust HTG GmbH, welche die Platzierungs -<br />
garantie stellt, sowie der Geschäftsführenden Kommanditistin der<br />
Fonds KG (der Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH),<br />
die mit der Gesell schaftsverwaltung der Fonds KG und der Geschäfts -<br />
führung der Objekt KG beauftragt ist, sowie der Treuhand kommandi -<br />
tistin (der Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH).<br />
Die Herren Oliver Brinks und Dr. Bernd Walter sind Geschäftsführer<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin der Fonds KG (der Hamburg<br />
Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH), die mit der Gesell -<br />
schafts verwaltung der Fonds KG und der Geschäftsführung der<br />
Objekt KG beauftragt ist, sowie der Treuhandkommanditistin (der<br />
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH). Herr Dr. Bernd Walter ist darüber<br />
hinaus Geschäftsführer der Hamburg Trust HTG GmbH, welche<br />
die Platzierungsgarantie stellt, sowie Prokurist der Hamburg Trust<br />
Grundvermögen und Anlage GmbH, die mit dem Vertrieb der<br />
Vermögens anlage beauftragt ist, die Konzeption und die Beteili -<br />
gungs vermittlung übernommen hat und darüber hinaus mit der<br />
Darlehensbeschaffung für die Fonds KG beauftragt ist. Herr Dr. Bernd<br />
Walter ist außerdem Prokurist der Komplementärin der Fonds KG (der<br />
HTD4 Verwaltungs GmbH). Frau Dr. Katharina Leue ist ebenfalls<br />
Geschäftsführerin der Hamburg Trust HTG GmbH, welche die<br />
Platzierungsgarantie stellt, sowie Prokuristin der Hamburg Trust<br />
Grundvermögen und Anlage GmbH, die neben dem Vertrieb der<br />
Vermögensanlage die Konzeption und die Beteiligungs vermittlung<br />
übernommen hat und darüber hinaus mit der Darlehensbeschaffung<br />
für die Fonds KG beauftragt ist. Herr Dr. Bernd Walter ist außerdem<br />
Prokurist der Komplementärin der Fonds KG (der HTD4 Verwaltungs<br />
GmbH).<br />
Die in Abschnitt VII. beschriebenen personellen Verflechtungen der<br />
Treuhandkommanditistin (der Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH)<br />
sowie die Tatsache, dass diese eine 100 %ige Tochtergesellschaft<br />
der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH ist, die<br />
wiederum, wie in diesem Abschnitt „Kapitalmäßige und personelle<br />
Verflech tungen“ dargestellt, mit weiteren Projektbeteiligten verbunden<br />
ist, können Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />
begründen (siehe hierzu „Risiken“, Seite 21 f., Ziff. 26).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fonds KG sind nicht für<br />
Unternehmen tätig, die der Fonds KG Fremdkapital geben (§ 12<br />
Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fonds KG sind außer ihrer<br />
Tätigkeit für die Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur<br />
geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen (§ 12 Abs. 2<br />
Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Einen Vorstand, Aufsichtsgremien oder einen Beirat hat die Fonds KG<br />
nicht.<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr sind den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung der Fonds KG keine Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art,<br />
gewährt worden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen Personen fallen, die<br />
Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den<br />
Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />
haben, existieren nicht (§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV i. V. m. §<br />
12 Abs. 1 und 2 VermVerkProspV).<br />
Über die in diesem Abschnitt „Kapitalmäßige und personelle<br />
Verflechtungen“ genannten Darlegungen hinaus gibt es keine weiteren<br />
Verflechtungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder persönlicher Art<br />
zwischen der Fonds KG einerseits und den Vertragsgesellschaften<br />
bzw. deren Organen andererseits.<br />
Neben den in diesem Prospekt dargestellten Verflechtungen be -<br />
stehen keine weiteren kapitalmäßigen und/oder personellen<br />
106
Verflechtungen zwischen der Anbieterin und/oder den wesentlichen<br />
Vertragspartnern, Sachverständigen und Gutachtern sowie keine<br />
Abhängigkeiten von mit Kontrollfunktionen beauftragten Personen.<br />
Eine Gewährleistung für die Verzinsung oder Rückzahlung der an -<br />
gebotenen Vermögensanlagen hat keine juristische Person oder<br />
Gesellschaft übernommen (§ 14 VermVerkProspV).<br />
Über die in diesem Verkaufsprospekt aufgeführten hinaus bestehen<br />
keine sonstigen das Anlageobjekt selbst, seine Herstellung, Finan -<br />
zierung, Nutzung oder Verwertung betreffenden Vereinbarungen<br />
zwischen wesentlichen Vertragspartnern, insbesondere keine<br />
Vereinbarungen über Provisionen, Kommissionen, Rabatte oder sons -<br />
tige Rückgewähr, die nicht dem Anlageobjekt oder der Ver -<br />
mögensanlage zugutekommen, Kompensationsgeschäfte oder<br />
Ergebnisbeteiligungen.<br />
VIII. Objekt KG<br />
Unternehmensgegenstand<br />
Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung eines Einzel -<br />
handels- und Dienstleistungszentrums in Dortmund und dessen<br />
Vermietung und Verpachtung sowie alle damit zusammenhängenden<br />
Geschäfte. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist beschränkt auf die Ver -<br />
waltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und Kapital vermögens.<br />
Gesellschafter, Kapital und Geschäftsführung<br />
Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die<br />
Objekt KG-Komplementärin. Kommanditistinnen sind die Fonds KG,<br />
die HTB und die GB.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist am Kapital und<br />
Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Die Hafteinlage der<br />
Fonds KG beträgt EUR 39.370,00, die nicht in das Handelsregister<br />
einzutragende zusätzliche Pflichteinlage beträgt EUR 44.956.330,00.<br />
Die HTB ist mit einer Hafteinlage in Höhe von EUR 100,00 beteiligt.<br />
Die Hafteinlage der GB beträgt EUR 60.530,00, die nicht in<br />
das Handelsregister einzutragende zusätzliche Pflichteinlage<br />
EUR 68.943.670,00. Das gesamte Gesellschaftskapital (Hafteinlagen<br />
und zusätzliche Pflichteinlagen) beträgt somit EUR 114 Mio. Sollten<br />
sich die Gesamtinvestitionskosten des Thier-Areals Dortmund dadurch<br />
erhöhen oder vermindern, dass sich die in dem Vermietungsvertrag<br />
festgelegte Vergütung ändert (siehe hierzu näher unten im Abschnitt<br />
„Vermietungsvertrag“, Seite 117 ff.), sind die zusätzlichen Pflicht ein -<br />
lagen entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen. Alle Gesell -<br />
schafter sind in diesem Fall verpflichtet, der erforderlichen Änderung<br />
des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Es ist geplant, das bei dem<br />
von der Objekt KG aufzunehmenden Bankdarlehen vereinbarte<br />
Disagio in Höhe von EUR 9,0 Mio. auszuschöpfen. Für den Fall, dass<br />
dies tatsächlich erfolgte, erhöhten sich gemäß den Planungs -<br />
rechnungen von Hamburg Trust die zusätzlichen Pflichteinlagen der<br />
Fonds KG auf rund EUR 48,5 Mio. und der GB auf rund EUR 74,4 Mio.,<br />
sodass sich der Gesamtbetrag der Pflichteinlagen in diesem Fall auf<br />
rund EUR 123 Mio. erhöht. Die Einlagen sind auf Anforderung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß dem jeweils aktuellen,<br />
zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Zahlungsplan – in bar –<br />
zu leisten. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren die Einlagen<br />
teilweise geleistet. Zur Leistung von Nachschüssen sind die<br />
Komman ditistinnen nicht verpflichtet. Die Rechte und Pflichten der<br />
Gesellschafter bestimmen sich nach den Beträgen der übernom -<br />
menen Pflichteinlagen (Hafteinlagen und zusätzliche Pflichteinlagen)<br />
und sind von dem Stand der Kapitalkonten unabhängig.<br />
Geschäftsführung<br />
Zur Geschäftsführung sind allein die persönlich haftende Gesell -<br />
schafterin und die Geschäftsführenden Kommanditistinnen, HTB<br />
und GB, gemeinsam berechtigt und verpflichtet. Sie können ihre<br />
Geschäfts führungsaufgaben auch durch Dritte erfüllen lassen. Die<br />
Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
vertreten.<br />
Alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden<br />
Geschäfte der Gesellschaft bedürfen der vorherigen Zustimmung der<br />
Gesellschafter, die durch Beschluss erteilt wird. Das gilt insbeson -<br />
dere für folgende Rechtsgeschäfte und Handlungen:<br />
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und<br />
grundstücksgleichen Rechten;<br />
b) Herstellung, Anschaffung und Veräußerung von sonstigen<br />
Gegenständen des Anlagevermögens;<br />
c) Aufnahme und außerplanmäßige Rückführung von Darlehen;<br />
d) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen Ver -<br />
pflich tungen zur Sicherung von Verbindlichkeiten Dritter;<br />
e) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen;<br />
f) Übertragung der Verwaltung des Thier-Areals Dortmund auf an -<br />
dere Gesellschaften als die ECE Projektmanagement oder eine<br />
ihrer Tochtergesellschaften;<br />
g) Aufhebung und/oder Änderung der Dienstleistungsverträge<br />
(Vereinbarung über die Erbringung von Projektentwicklungs -<br />
leistungen, Vermietungsvertrag, Generalübernehmervertrag,<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag, Standortsicherungsvereinbarung,<br />
Parkhausmietvertrag, Mietvertrag Mallflächen, Gestattungs ver -<br />
einbarung Markthalle und Vergütungsvereinbarung Markthalle);<br />
h) Vergleichs-, Verzichts-, Anerkenntnis- oder Stundungs erklä run -<br />
gen im Zusammenhang mit Ansprüchen und sonstigen Rechten<br />
der Gesellschaft gegenüber dem Generalübernehmer sowie vergleichbare<br />
Erklärungen im Zusammenhang mit dem General -<br />
übernehmervertrag, die dazu führen können, dass Ansprüche<br />
oder sonstige Rechte der Gesellschaft gegen den General -<br />
übernehmer nicht mehr oder nur erschwert geltend gemacht<br />
werden können, sofern die Summe solcher Ansprüche und sons -<br />
tigen Rechte einen Betrag von insgesamt EUR 200.000,00 überschreitet<br />
oder voraussichtlich überschreiten wird.<br />
107
Rechtliche Grundlagen<br />
Bei den ersten drei der oben aufgeführten Geschäften ist die Zustim -<br />
mung der Gesellschafter nur erforderlich, soweit diese Geschäfte<br />
jeweils insgesamt den Betrag von EUR 100.000,00 jährlich über -<br />
steigen. Die Zustimmung zu sämtlichen vorgenannten Geschäften<br />
sowie die Anpassung der Wertgrenze an veränderte Verhältnisse<br />
bedarf einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen Stimmen. Es<br />
besteht Einigkeit darüber, dass das Stimmrecht der Kommanditistin<br />
GB bei Beschlussfassungen bezüglich der drei oben zuletzt aufge -<br />
führten Maßnahmen nicht eingeschränkt ist.<br />
Kontrollrecht und Widerspruchsrechte<br />
Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />
Gesellschafter, die über mindestens 5 % aller Stimmen<br />
verfügen, haben das Recht, Bücher und Geschäftsunterlagen der<br />
Gesellschaft einzusehen. Das Recht zur Einsichtnahme kann auch<br />
durch Wirtschaftsprüfer ausgeübt werden.<br />
Haftung und Nachschusspflicht<br />
Durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Haftung der<br />
Kommanditistinnen gegenüber den Gläubigern der Objekt KG auf ihre<br />
jeweilige, in das Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt.<br />
Die Haftung ist ausgeschlossen, sobald und soweit die Haftsumme<br />
voll geleistet ist (vgl. §§ 171 ff. HGB). Eine Nachschusspflicht besteht<br />
nicht. Werden die Einlagen durch Entnahmen (insbesondere<br />
Barausschüttungen) unter die Haftsumme gemindert, lebt die<br />
Haftung bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf. Das Gleiche gilt,<br />
soweit Entnahmen getätigt werden, während der Kapitalanteil der<br />
Kommanditistinnen durch Verluste unter den Betrag der Haftsumme<br />
herabgemindert ist (vgl. § 172 Abs. 4 i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB). Bei<br />
Konkretisierung der Haftung (z. B. wegen fehlender Liquidität der<br />
Objekt KG) wären insbesondere erhaltene Entnahmen von den<br />
Kommanditistinnen ganz oder teilweise wieder zurückzuzahlen. Die<br />
Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist unbeschränkt<br />
(§ 161 Abs. 1 HGB).<br />
Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung<br />
Die Gesellschafterversammlung beschließt neben Angelegenheiten,<br />
über die nach den gesetzlichen Bestimmungen die Gesellschafter ver -<br />
sammlung zu beschließen hat, insbesondere über folgende Maß nah -<br />
men: die Zustimmung zur Jahresplanung, die Zustimmung zu außer -<br />
gewöhnlichen Geschäften (siehe hierzu oben unter „Geschäfts -<br />
führung“, Seite 107 f.), die Feststellung des Jahresab schlusses und<br />
des erwirtschafteten Barüberschusses, eine etwaige Beschränkung<br />
der Entnahmen, die Entlastung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin und der Geschäftsführenden Kommanditis tin nen, eine<br />
etwaige Neufestsetzung der Vergütung der persönlich haf ten den<br />
Gesellschafterin und der Geschäftsführenden Komman di ti s tinnen,<br />
die Wahl des Abschlussprüfers, Kapitalerhöhungen und -herab -<br />
setzungen, Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder die Auf -<br />
lösung der Gesellschaft und Veräußerung des Thier-Areals Dortmund.<br />
Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen<br />
gefasst. Eine Versammlung ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich<br />
die Gesellschafter mit der erforderlichen Stimmenmehrheit schriftlich<br />
mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der schriftlichen<br />
Abgabe der Stimmen einverstanden erklären. Eine telekommunika -<br />
tive Übermittlung (§ 127 BGB) der Erklärungen reicht aus.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn min -<br />
des tens 75 % der Stimmen aller Gesellschafter vertreten sind. Ist<br />
diese Voraussetzung nicht erfüllt, so ist innerhalb von zwei Wochen<br />
eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die<br />
ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig<br />
ist.<br />
Alle Beschlüsse der Gesellschafter werden grundsätzlich mit der einfachen<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Davon abweichend<br />
bedürfen jedoch Beschlüsse über die Zustimmung zur Jahres -<br />
planung, die Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäften (siehe<br />
hierzu oben unter „Geschäftsführung“, Seite 107 f.), die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses und des erwirtschafteten Barüberschusses,<br />
eine etwaige Beschränkung der Entnahmen sowie eine etwaige<br />
Neufestsetzung der Vergütung der persönlich haftenden Gesell schaf -<br />
terin und der Geschäftsführenden Komman di tis tinnen einer Mehrheit<br />
von 75 % aller abgegebenen Stimmen, die Beschlüsse über Kapital -<br />
erhöhungen und -herabsetzungen sowie über Änderungen des<br />
Gesell schaftsvertrages einer Mehrheit von 75 % der Stimmen der<br />
Gesellschafter.<br />
Jede Kommanditistin hat je EUR 1,00 der von ihr übernommenen<br />
Pflichteinlage eine Stimme. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
hat kein Stimmrecht.<br />
Die Gesellschafterversammlung wird durch eine der geschäftsführenden<br />
Gesellschafterinnen einberufen. Die Einladung hat schriftlich<br />
an jeden einzelnen Gesellschafter mit einer Frist von mindestens<br />
zwei Wochen unter Mitteilung der einzelnen Punkte der Tages -<br />
ordnung zu erfolgen. Die Frist beginnt mit der Absendung des Briefes.<br />
Der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung werden nicht<br />
mitgerechnet. Eine Minderheit von 5 % der Stimmen aller Gesell -<br />
schafter kann von jedem der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
unter Mitteilung des Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangen.<br />
Wird dem Verlangen nicht innerhalb eines Monats – in Eilfällen<br />
innerhalb einer angemessenen Frist – entsprochen, kann die<br />
Minderheit die Gesellschafterversammlung selbst einberufen. Eine<br />
nicht ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung kann<br />
Beschlüsse nur fassen, wenn sämtliche Gesellschafter vertreten sind<br />
und kein Widerspruch gegen die Beschlussfassung erhoben wird.<br />
Die Gesellschafterversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder<br />
– soweit kein Gesellschafter widerspricht – einem anderen von<br />
einem der geschäftsführenden Gesellschafter bestimmten Ort statt.<br />
108
Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur durch<br />
Klage gegen die Gesellschaft und nur innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von zwei Monaten nach Empfang des anzufertigenden Protokolls geltend<br />
gemacht werden.<br />
Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ab dem Jahr des<br />
Bau beginns eine Tätigkeits- und Haftungsvergütung in Höhe von<br />
EUR 1.750,00 jährlich. Beginnend mit dem Jahr der Eröffnung des<br />
Thier-Areals Dortmund beträgt die Tätigkeits- und Haftungsvergütung<br />
EUR 3.500,00 jährlich. Jede Geschäftsführende Kommanditistin<br />
erhält ab dem Jahr des Baubeginns eine Tätigkeitsvergütung in Höhe<br />
von EUR 2.050,00 und ab dem Jahr der Eröffnung in Höhe von<br />
EUR 4.100,00 jährlich. Die Vergütung ist jeweils im Dezember für das<br />
laufende Jahr zu zahlen.<br />
Ergebnisverteilung, Entnahmen, Liquidationsüberschuss<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen haben den testierten<br />
Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung) und die<br />
Einnahmeüberschussrechnung innerhalb von sechs Monaten nach<br />
Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschafterversammlung zur<br />
Feststellung vorzulegen. Die Gesellschafterversammlung hat sodann<br />
den Jahresabschluss bis zum 31. Oktober festzustellen.<br />
In dem Jahresabschluss sind als Aufwand der Gesellschaft folgende<br />
Positionen zu behandeln:<br />
a) die von der persönlich haftenden Gesellschafterin und den<br />
Geschäftsführenden Kommanditistinnen im Interesse der Gesell -<br />
schaft gemachten und ihnen zu erstattenden Aufwendungen,<br />
einschließlich der Kosten der Geschäftsführung, ausgenommen<br />
Gehälter von Geschäftsführern und Mitarbeitern;<br />
b) die Tätigkeits- und Haftungsvergütung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin und die Tätigkeitsvergütung der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistinnen.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen haben zusammen mit<br />
dem Jahresabschluss den Gesellschaftern eine testierte Errechnung<br />
des Barüberschusses (Handelsbilanzergebnis zuzüglich Abschrei -<br />
bungen auf Anlagevermögen und Disagio abzüglich planmäßiger<br />
Darlehenstilgungen und endgültig selbstfinanzierter Investitionen) zur<br />
Beschlussfassung vorzulegen, erstmals für das Geschäftsjahr, in dem<br />
das Objekt eröffnet worden ist. Der Barüberschuss ist ab Eröffnung<br />
des Thier-Areals Dortmund gemäß den folgenden Bestimmungen nach<br />
dem Verhältnis der übernommenen Pflichteinlagen an die Komman -<br />
ditistinnen auszuzahlen, soweit nicht dadurch nach der Entscheidung<br />
der Gesellschafterversammlung die ordnungsgemäße Fortführung<br />
der Gesellschaft gefährdet würde. Insgesamt 90 % des Barüber -<br />
schusses, der nach der von der Gesellschafterversammlung genehmigten<br />
Jahresplanung jeweils für das Geschäftsjahr zu erwarten ist,<br />
werden im Laufe dieses Geschäftsjahres in gleichen, am Ende eines<br />
jeden Kalendervierteljahres fälligen Raten ausgezahlt. Sollten sich<br />
im Laufe eines Geschäftsjahres Anhaltspunkte dafür ergeben, dass<br />
der Barüberschuss den in der Jahresplanung angenommenen Betrag<br />
nicht erreicht, sind die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />
berechtigt, die Auszahlungen entsprechend herabzusetzen. Die<br />
Auszahlung des verbleibenden Barüberschusses oder eine etwaige<br />
Erstattung von Überzahlungen erfolgt nach der Feststellung des<br />
Barüberschusses durch die Gesellschafterversammlung im folgenden<br />
Geschäftsjahr. Die Entnahmebeschränkungen des § 169 Abs. 1 Satz 2<br />
HGB gelten nicht. Die Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB bleibt un -<br />
berührt.<br />
Weitergehende als die vorstehenden sowie die in der Investoren -<br />
vereinbarung (siehe hierzu oben unter Abschnitt „Investoren ver -<br />
einbarung“, Seite 85 f.) festgelegten Entnahmerechte bestehen nicht.<br />
Veräußerung des Thier-Areals Dortmund<br />
Eine Veräußerung des Thier-Areals Dortmund ist erst nach Ablauf von<br />
15 Jahren nach Eröffnung des Thier-Areals Dortmund zulässig.<br />
Stimmen die Kommanditistinnen einem Antrag, das Thier-Areal<br />
Dortmund an einen Dritten zu veräußern, nicht mit einer Mehrheit<br />
von mindestens 75 % aller ihrer Stimmen zu, gilt Folgendes:<br />
Haben Kommanditistinnen, die zusammen über mindestens 50 % der<br />
Stimmen aller Gesellschafter verfügen, nach dem 31. Dezember 2026<br />
in einem zeitlichen Abstand von mindestens sechs Monaten zweimal<br />
erfolglos den Antrag gestellt, das Thier-Areal Dortmund zu ver -<br />
äußern, so sind sie gemeinsam berechtigt, durch schriftliche<br />
Erklärung, die den geschäftsführenden Gesellschafterinnen innerhalb<br />
von einem Monat nach der Abstimmung über den letzten Antrag<br />
zugehen muss, die Gesellschaft mit der Maßgabe zu kündigen, dass<br />
sie mit Ablauf des ersten vollen Kalendervierteljahres nach Zugang<br />
der Kündigung aufgelöst wird. Wird die Gesellschaft dementsprechend<br />
aufgelöst, ist das Thier-Areal Dortmund gemäß dem gestellten<br />
Antrag zu veräußern. Diejenigen Kommanditistinnen, die dem letzten<br />
Veräußerungsantrag ihre Zustimmung verweigert haben, sind so zu<br />
stellen, wie sie stünden, wenn der Kaufpreis für das Thier-Areal<br />
Dortmund dem Verkehrswert entspräche. Stimmen Kaufpreis und<br />
Verkehrswert nicht überein, so erhöhen bzw. ermäßigen sich die<br />
diesen Kommanditistinnen zustehenden Anteile am Liquiditäts -<br />
überschuss entsprechend zulasten bzw. zugunsten der Antrag stellenden<br />
Kommanditistin. Für die Ermittlung des Verkehrswertes gelten<br />
die Regelungen über die Ermittlung des Auseinander setzungs -<br />
guthabens entsprechend.<br />
Verfügungen über Kommanditanteile<br />
Die Kommanditanteile sind übertragbar. Teile von Kommandit -<br />
anteilen können nur übertragen werden, wenn bei jedem der durch<br />
die Teilung entstehenden Kommanditanteile die Hafteinlage mindes -<br />
109
Rechtliche Grundlagen<br />
tens EUR 5.000,00 beträgt sowie Hafteinlage und zusätzliche<br />
Pflichteinlage zueinander im gleichen Verhältnis stehen wie beim<br />
ursprünglichen ungeteilten Kommanditanteil. Eine beteiligte<br />
Gesellschaft kann ihren Kommanditanteil unter diesen Voraus -<br />
setzungen, jedoch ohne sonstige Beschränkungen übertragen auf<br />
a) Personen (natürliche und juristische Personen sowie Personen -<br />
gesellschaften), die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligt<br />
sind,<br />
b) an Ehegatten oder Eltern der unter a) genannten Personen,<br />
c) an Abkömmlinge der unter a) und b) genannten Personen.<br />
Im Übrigen können Kommanditanteile ohne sonstige Beschränk ungen<br />
übertragen werden auf<br />
d) Abkömmlinge des Veräußerers sowie Eltern und Ehegatten des<br />
Veräußerers und deren Abkömmlinge,<br />
e) Gesellschaften, an denen der Veräußerer und/oder Angehörige<br />
der unter a) bis d) genannten Personenkreise mit mehr als 50 %<br />
(Stimmrecht und Kapital) unmittelbar oder mittelbar beteiligt<br />
sind, sowie Unternehmen, die auf sonstige Weise von dem<br />
Veräußerer und/oder von Angehörigen der unter a) bis e) ge -<br />
nannten Personenkreise abhängig (§ 17 Aktiengesetz) sind,<br />
f) andere Kommanditisten.<br />
Für Übertragungen gemäß e) gilt die Übertragung ohne Beschrän -<br />
kungen nur, wenn sich Veräußerer und Erwerber für den Fall, dass die<br />
unter e) für die Übertragung genannten Voraussetzungen nachträglich<br />
wegfallen, der Gesellschaft gegenüber zur Rücknahme bzw.<br />
Rückübertragung verpflichten und wenn sie für diesen Fall die<br />
Rückübertragung aufschiebend bedingt mit dinglicher Wirkung vorgenommen<br />
haben.<br />
Die Kommanditistin GB kann Teile ihres Kommanditanteils bis auf<br />
einen restlichen Kommanditanteil von 5,1 % auch übertragen auf<br />
Erwerber, die nicht zu den unter a) bis f) bezeichneten Personen,<br />
Gesellschaften oder Unternehmen gehören. Im Übrigen können entgeltliche<br />
Übertragungen auf Erwerber, die nicht zu den unter a) bis f)<br />
bezeichneten Personen, Gesellschaften oder Unternehmen gehören,<br />
wirksam nur unter den nachstehenden Voraussetzungen vorgenommen<br />
werden:<br />
Die Veräußerungsabsicht ist zunächst unter Benennung des vorge -<br />
sehenen Erwerbers, Angabe des geforderten Preises und Mitteilung<br />
aller sonstigen Konditionen den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />
schriftlich anzuzeigen. Diese haben unverzüglich alle Mitgesell -<br />
schafter schriftlich zu informieren. Jede Kommanditistin mit Aus -<br />
nahme der Kommanditistin HTB kann sodann ein Kaufangebot für<br />
den zur Veräußerung stehenden Kommanditanteil insgesamt oder für<br />
einen Bruchteil dieses Kommanditanteils zu den mitgeteilten<br />
Konditionen abgeben. Das Kaufangebot muss den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern in schriftlicher Form innerhalb von 30 Tagen<br />
zugehen. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem ein geschäfts -<br />
führender Gesellschafter das Informationsschreiben an den jeweiligen<br />
Mitgesellschafter zur Post aufgegeben hat. Gehen innerhalb der<br />
Frist Kaufangebote ein, die einzeln oder zusammengenommen den<br />
gesamten zur Veräußerung stehenden Kommanditanteil erfassen, ist<br />
dieser Anteil auf den bzw. die anbietenden Mitgesellschafter zu<br />
übertragen. Die Übertragung auf andere Personen ist unzulässig.<br />
Haben mehrere Kommanditistinnen ein Kaufangebot rechtzeitig<br />
abgegeben, so erhält jede von ihnen denjenigen Bruchteil des zur<br />
Veräußerung stehenden Kommanditanteils, der dem Verhältnis der<br />
von ihr übernommenen Pflichteinlage zu der Summe der von allen<br />
anbietenden Kommanditistinnen übernommenen Pflichteinlagen entspricht.<br />
Hat eine Kommanditistin lediglich den Kauf eines geringeren<br />
Teil-Anteils angeboten, so erhält er diesen; der verbleibende Teil-<br />
Anteil ist auf die übrigen anbietenden Kommanditistinnen unter entsprechender<br />
Anwendung der vorstehenden Regelung aufzuteilen.<br />
Gehen innerhalb der bezeichneten Frist Kaufangebote nicht für den<br />
gesamten zur Veräußerung stehenden Kommanditanteil ein, so kann<br />
dieser innerhalb von sechs Monaten auf den bezeichneten Erwerber<br />
übertragen werden. Die Übertragung ist nur wirksam, wenn die mit<br />
dem Erwerber vereinbarten Konditionen (Gegenleistung und sonstige<br />
Konditionen) für den Erwerber nicht günstiger sind als die den<br />
geschäftsführenden Gesellschaftern mitgeteilten. Veräußerer und<br />
Erwerber haben das Vorliegen dieser Voraussetzung nachzuweisen.<br />
Bis zum Nachweis kann der Erwerber seine Rechte als Kommanditist<br />
nicht ausüben.<br />
Unentgeltliche Übertragungen auf Erwerber, die nicht zu den unter a)<br />
bis f) bezeichneten Personen, Gesellschaften oder Unternehmen<br />
gehören, können nur mit Zustimmung aller anderen Kommanditisten<br />
vorgenommen werden.<br />
Die Kommanditanteile können belastet werden.<br />
Von allen mit der Verfügung über den Kommanditanteil verbundenen<br />
Kosten und Steuern, einschließlich Grunderwerbsteuer, halten die<br />
verfügende Kommanditistin und der Erwerber als Gesamtschuldner<br />
die Gesellschaft und die Mitgesellschafter frei. Die Kommanditistin<br />
GB verpflichtet sich auch für den Fall einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Änderung ihres Gesellschafterbestands, die Gesellschaft von<br />
einer wegen eines solchen Gesellschafterwechsels anfallenden<br />
Grunderwerbsteuer freizuhalten.<br />
Kündigung, Ausscheiden<br />
Jede Kommanditistin kann die Gesellschaft mit einer Frist von einem<br />
Jahr zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen, die Komman -<br />
ditistin GB jedoch erstmals zum 31. Dezember 2015, die übrigen<br />
Kommanditistinnen erstmals zum 31. Dezember 2026. Einer entsprechenden<br />
Kündigung zum 31. Dezember 2026 kann sich bis zum Ablauf<br />
des dritten vollen Kalendermonats nach deren Eingang jede andere<br />
Kommanditistin anschließen, wobei die Anschlusskündigung ohne<br />
Rücksicht auf die Kündigungsfrist erfolgen darf, jedoch nur mit<br />
Wirkung zum gleichen Zeitpunkt wie die vorangegangene Kündigung.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin kann mit einer Frist von drei<br />
Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres kündigen.<br />
110
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung einer<br />
Kommanditistin ist an die persönlich haftende Gesellschafterin zu<br />
richten, die die Mitgesellschafter unverzüglich zu informieren hat.<br />
Die Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist an eine<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistinnen zu richten, die ebenfalls<br />
die Mitgesellschafter unverzüglich zu unterrichten hat. Dies gilt auch<br />
für die außerordentliche Kündigung und die Anschlusskündigung.<br />
Ein Gesellschafter scheidet in den gesetzlich bestimmten Fällen und<br />
ferner dann aus der Gesellschaft aus, wenn in Bezug auf sein<br />
Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse<br />
abgelehnt wird oder sein Privatgläubiger sein Auseinander setzungs -<br />
guthaben pfändet und diese Pfändung nicht innerhalb von vier<br />
Monaten aufgehoben wird. Scheidet die Fonds KG aus der Gesell -<br />
schaft aus, so scheidet automatisch auch der Kommanditist HTB aus<br />
der Gesellschaft aus.<br />
Ist nach den gesetzlichen Vorschriften die Ausschließung eines<br />
Gesellschafters aus wichtigem Grund zulässig, kann sie durch<br />
Gesellschafterbeschluss erfolgen. Für die Ausschließung einer Kom -<br />
manditistin ist eine Mehrheit von 75 % der Stimmen aller übrigen<br />
Gesellschafter erforderlich.<br />
Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der<br />
Gesellschaft aus, so ist die Kommanditistin GB berechtigt und verpflichtet,<br />
ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter einen neuen<br />
persönlich haftenden Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />
Die Aufnahme des neuen persönlich haftenden Gesellschafters<br />
hat, soweit möglich, mindestens gleichzeitig mit dem Ausscheiden<br />
der bisherigen persönlich haftenden Gesellschafterin, andernfalls<br />
unverzüglich, zu erfolgen. Die für die persönlich haftende Gesell -<br />
schafterin geltenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für<br />
den neuen persönlich haftenden Gesellschafter.<br />
Nach dem Tode einer Kommanditistin können deren Rechte aus der<br />
Be teil igung von einem Testamentsvollstrecker wahrgenommen<br />
werden.<br />
Scheidet eine Kommanditistin zum Ende des Jahres 2015 oder<br />
danach aus der Gesellschaft aus, so steht ihr ein Abfindungs -<br />
anspruch gegen die Gesellschaft in Höhe des Verkehrswertes ihrer<br />
Kommanditbeteiligung zu. Scheidet eine Kommanditistin vor diesem<br />
Zeitpunkt aus, beträgt der Abfindungsanspruch 80 % des Verkehrs -<br />
wertes ihrer Kommanditbeteiligung. Die der ausscheidenden<br />
Kommanditistin zustehende Abfindung entspricht dem Anteil der<br />
ausscheidenden Kommanditistin an dem wie nachfolgend ermittelten<br />
Gesellschaftsvermögen und bemisst sich nach dem Verhältnis der<br />
von ihr übernommenen Pflichteinlage zur Summe der von allen<br />
Gesellschaftern übernommenen Pflichteinlagen. Die Abfindung ist im<br />
Falle der ordentlichen Kündigung in Höhe des vorab durch Schätzung<br />
zu ermittelnden Betrages an dem Jahresende fällig, zu dem gekündigt<br />
worden ist. Eine sich nach Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
etwa ergebende Differenz ist innerhalb von zwei Wochen nachzuzahlen<br />
bzw. zurückzuzahlen. In allen anderen Fällen des Ausscheidens ist<br />
die Abfindung drei Monate nach dem Ausscheiden fällig. Soweit<br />
durch diese Zahlungen die ordnungsgemäße Fortführung der<br />
Gesellschaft gefährdet würde, können sie ganz oder teilweise später<br />
geleistet werden, nicht jedoch später als zwei Jahre nach dem<br />
Ausscheiden des Gesellschafters. Abfindungsbeträge, die nicht<br />
innerhalb von sieben Monaten nach dem Ausscheiden des<br />
Gesellschafters gezahlt werden, sind in Höhe des Basiszinssatzes<br />
(§ 247 BGB) zu verzinsen.<br />
Ein Gesellschafter, der ordentlich gekündigt hat, scheidet an dem<br />
Jahresende aus der Gesellschaft aus, zu dem die Kündigung erfolgt<br />
ist, frühestens jedoch, wenn die zu schätzende Abfindung bei ihm<br />
eingegangen ist. Geht dieser Betrag nicht rechtzeitig ein, kann er<br />
jedoch mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />
Die der ausscheidenden Kommanditistin zustehende Abfindung ist<br />
durch eine auf den Tag ihres Ausscheidens aufzustellende Auseinan -<br />
dersetzungsbilanz festzustellen, in welche das Grundvermögen und<br />
die anderen Aktiven und Passiven mit ihren Verkehrswerten unter<br />
Berücksichtigung des Ertragswertes der Aktiven einzustellen sind.<br />
Eine Bewertung der Firma oder ihres Ertragswertes in der<br />
Auseinandersetzungsbilanz erfolgt nicht. Wenn über die Bewertung<br />
der Aktiven und Passiven in der Auseinandersetzungsbilanz auf der<br />
Basis von Verkehrswerten ein Einvernehmen innerhalb von drei<br />
Monaten seit Ausscheiden des Gesellschafters nicht erzielt wird,<br />
entscheidet das einzuholende Gutachten des Abschlussprüfers der<br />
Gesellschaft in einer für alle Beteiligten verbindlichen Weise. Aus -<br />
genommen hiervon ist die Verkehrswertermittlung des Grund ver -<br />
mögens, für die die nachfolgenden Bestimmungen maß gebend sind.<br />
a) Für das Grundvermögen, bestehend aus den Grundstücken bzw.<br />
grundstücksgleichen Rechten, der wesentlichen Bestandteile,<br />
namentlich der aufstehenden Gebäude, und des Zubehörs,<br />
soweit Letzteres nicht gesondert bewertet wird, ist der<br />
Verkehrswert maßgeblich.<br />
b) Können sich die stimmberechtigten Kommanditistinnen nicht<br />
innerhalb der zuvor erwähnten Drei-Monats-Frist auf den maßgeblichen<br />
Verkehrswert verständigen, so haben innerhalb einer<br />
Frist von weiteren vier Wochen die ausscheidende Komman -<br />
ditistin einerseits und – aufgrund eines Beschlusses mit einfacher<br />
Mehrheit der von ihnen abgegebenen Stimmen – die übrigen<br />
stimmberechtigten Kommanditistinnen andererseits jeweils<br />
einen Sachverständigen zu benennen, der als Sachverständiger<br />
für die Bewertung von bebauten Grundstücken und zusätzlich<br />
über Erfahrungen hinsichtlich der Bewertung von Einkaufs -<br />
zentren verfügen soll. Die beiden Sachverständigen haben<br />
sodann innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu versuchen,<br />
einen einvernehmlichen Verkehrswert festzulegen. Gelingt ihnen<br />
dies nicht, so hat jeder Sachverständige ein eigenes separates<br />
Verkehrswertgutachten zu erstellen und allen Gesellschaftern<br />
zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall soll von der ausscheidenden<br />
Kommanditistin und den übrigen stimmberechtigten<br />
Gesellschaftern gemeinsam ein Obergutachter benannt werden,<br />
an dessen fachliche Voraussetzungen die gleichen Anfor de run -<br />
gen gestellt werden, die auch für die zuvor erwähnten Sach -<br />
verständigen gelten. Gelingt es nicht innerhalb eines Monats,<br />
111
Rechtliche Grundlagen<br />
nachdem die Sachverständigen erklärt haben, dass sie nicht zu<br />
einem einvernehmlichen Verkehrswert gekommen sind, sich auf<br />
die Person eines geeigneten Obergutachters zu verständigen, so<br />
ist der Obergutachter durch den Präses der Handelskammer<br />
Ham burg auf Antrag auch nur eines Gesellschafters zu benennen.<br />
Der Mittelwert aus dem Verkehrswert des Obergutachters und des<br />
diesem am nächsten kommenden Wertes der Sachverständigen stellt<br />
den maßgeblichen Verkehrswert des Objektes dar. Liegt der Ver -<br />
kehrs wert des Obergutachters über oder unter den Verkehrs werten<br />
beider Sachverständiger der Parteien, so ist der Verkehrswert des<br />
Partei-Sachverständigen maßgeblich, der dem Verkehrswert des<br />
Obergutachters am nächsten kommt.<br />
Die Kosten der zuerst erwähnten Sachverständigen tragen jeweils<br />
diejenigen Gesellschafter, die ihn benannt haben. Die Kosten des<br />
Obergutachters tragen der ausscheidende Gesellschafter und die<br />
Gesellschaft im Verhältnis der Differenzbeträge, die jeweils zwischen<br />
den Verkehrswertschätzungen des von ihnen benannten Sachver -<br />
ständigen und des Obergutachters liegen.<br />
Eine etwa wegen des Ausscheidens anfallende Grunderwerbsteuer<br />
ist von der Abfindung abzusetzen. Dies gilt nicht, wenn die Kom man -<br />
ditistin aus wichtigem Grund wirksam gekündigt hat.<br />
Weitergehende Ansprüche aus der Auseinandersetzung bestehen<br />
ge ge n über der Gesellschaft und den verbleibenden Gesellschaftern<br />
nicht.<br />
Eine Befreiung von den Gesellschaftsverbindlichkeiten, die Stellung<br />
von Sicherheiten für den Fall einer etwaigen Inanspruchnahme durch<br />
Gesellschaftsgläubiger oder eine Sicherstellung des Auseinander -<br />
setzungs guthabens kann nicht verlangt werden.<br />
Die Beteiligung einer ausscheidenden Kommanditistin wächst den<br />
übrigen Kommanditistinnen mit Ausnahme der Kommanditistin HTB<br />
nach dem Verhältnis ihrer Pflichteinlagen an.<br />
IX. Immobilie<br />
Das Thier-Areal Dortmund soll auf dem nachstehenden im Einzelnen<br />
beschriebenen Grundbesitz errichtet werden. Ein Teil des in der<br />
Innen stadt von Dortmund in einem Sanierungsgebiet belegenen<br />
Geländes des Thier-Areals Dortmund wird umgrenzt durch die Straßen<br />
Martinstraße, Hoher Wall/Hiltropwall, Hövelstraße und Silber straße.<br />
Weiter gehört zum Gelände ein nördlich der Silberstraße gelegener<br />
Bereich, welcher umgrenzt wird durch die Straßen Silberstraße,<br />
Martinstraße, Westenhellweg und Potgasse. Damit die beiden Teile<br />
des Geländes zu einem Gesamtareal verbunden werden können,<br />
wurde die Silberstraße in einem Teilstück gemäß Straßen- und<br />
Wege gesetz eingezogen und soll überbaut werden.<br />
Die Gesamtfläche des vorgenannten Grundbesitzes beträgt ca.<br />
22.000 m 2 und ist in Teilbereichen bebaut. Der für das Thier-Areal<br />
Dortmund erforderliche Grundbesitz (Flurstücke 359, 235, 154, 320,<br />
358, 234, 128, 92, 102, 370 und 372 (nur Teilflächen)) besteht im<br />
Wesentlichen aus der bisherigen Thier-Brauerei mit Betriebs gelän -<br />
den und dem Berlet-Haus am Westenhellweg mit angrenzenden<br />
Garagen sowie umliegenden Grundstücken. Der Gesamtkaufpreis für<br />
die vorgenannten Grundstücke beträgt insgesamt rund EUR 63,4 Mio.<br />
Eine Eigentumsüberschreibung ist bisher noch bei keinem der vor -<br />
stehenden Grundstücke erfolgt. Die Übertragungsansprüche sind<br />
jeweils durch im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkungen<br />
zugunsten der Objekt KG gesichert. Kaufpreiszahlung und Besitz -<br />
übergang ist bisher lediglich hinsichtlich der Flurstücke 359, 235,<br />
154, 320, 358, 234, 128 und 92 erfolgt.<br />
Die Grundstückskaufverträge sehen jeweils ein Rücktrittsrecht der<br />
Objekt KG und des jeweiligen Verkäufers für den Fall vor, dass ein<br />
Vorkaufsrecht an dem jeweiligen Grundstück ausgeübt wird.<br />
Vertragliche Vorkaufsrechte liegen nach Kenntnis der Fonds KG nicht<br />
vor. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass gesetzliche<br />
Vorkaufsrechte, insbesondere gemäß Baugesetzbuch, bestehen. Vor<br />
dem Hintergrund, dass das Bauvorhaben Thier-Areal Dortmund insbesondere<br />
im städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Dortmund abgestimmt<br />
ist, ist aus der Sicht der Fonds KG die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass ein etwaiges Vorkaufsrecht durch die Stadt Dortmund ausgeübt<br />
wird, als gering einzuschätzen. Es bestehen keine Erbbaurechte.<br />
Flurstücke 359, 235 und 154<br />
Der Grunderwerb bezüglich der Grundstücke eingetragen im<br />
Grundbuch, Gemarkung Dortmund, Blatt B 33331, Flur 6, Flurstück -<br />
nummer 154 und Blatt 54117, Flur 6, Flurstücknummer 235 von der<br />
Cremer-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. und bezüglich<br />
des Grundstücks eingetragen im Grundbuch von Dortmund,<br />
Gemarkung Dortmund, Blatt 46244, Flur 6, Flurstücknummer 359 von<br />
der Grundstücksgesellschaft Peter & Paul Cremer GmbH & Co. KG<br />
erfolgte mit notariellem Kaufvertrag vom 19. Januar 2007, UR-Nr.<br />
69/2007 nebst Nachtrag vom 4. September 2007, UR-Nr. 807/2007,<br />
zweitem Nachtrag vom 31. März 2009, UR-Nr. 238/2009 und drittem<br />
Nachtrag vom 29. April 2009, UR-Nr. 320/2009.<br />
Die Objekt KG hat auf dem Flurstück 154 zugunsten des jeweiligen<br />
Eigentümers eines benachbarten Grundstücks ein Wegerecht und<br />
eine Grunddienstbarkeit derart übernommen, dass das Erdgeschoss<br />
in der Breite bis zu 6 m, gemessen von seiner nördlichen Kataster -<br />
gren ze aus, und in einer Tiefe bis zu 12,50 m/100 m, gemessen von<br />
seiner westlichen Katastergrenze aus, bis zu einer lichten Höhe von<br />
6 m unbebaut zu belassen ist. Weiterhin hat die Objekt KG gegenüber<br />
der Grundstücksgesellschaft Peter & Paul Cremer GmbH & Co. KG die<br />
Verpflichtung übernommen, 100 Pkw-Stellplätze zur dauernden, un ent -<br />
geltlichen Nutzung in der zu errichtenden Bebauung unentgeltlich<br />
herzustellen. Die Herstellungskosten, spätere Betriebskosten sowie<br />
die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Stellplätze<br />
112
trägt die Objekt KG. Diese Verpflichtung soll durch die Eintragung<br />
einer Grunddienstbarkeit abgesichert werden.<br />
Flurstücke 358 und 320<br />
Mit notariellem Kaufvertragsangebot vom 4. September 2007, UR-Nr.<br />
806/2007 nebst Nachtrag vom 31. März 2009, UR-Nr. 239/2009 und<br />
Änderungs- und Annahmeerklärung vom 29. April 2009, UR-Nr.<br />
321/2009 hat die Objekt KG die Grundstücke, eingetragen im Grund -<br />
buch des Amtsgerichts Dortmund, Grundbuch von Dortmund, Gemar kung<br />
Dortmund, Blatt 31623, Flur 6, Flurstücknummer 358 und Flur stück -<br />
nummer 320 von der Peter & Paul Cremer GmbH & Co. KG erworben.<br />
Die Grundstücke sind zurzeit noch mit Grundschulden belastet, der<br />
Grundstückskaufvertrag sieht allerdings die lastenfreie Übergabe der<br />
Grundstücke an die Objekt KG vor.<br />
Flurstücke 92, 234 und 128<br />
Mit notariellem Kaufvertragsangebot vom 10. Mai 2007, UR-Nr.<br />
119/2007 nebst Änderungs- und Annahmeerklärung vom 4. Novem -<br />
ber 2008, UR-Nr. 211/2008 hat die Objekt KG die Grundstücke, eingetragen<br />
im Grundbuch des Amtsgerichts Dortmund, Grundbuch von<br />
Dortmund, Gemarkung Dortmund, Blatt 9798, Flurstücknummer 234,<br />
Flurstücknummer 128 und Flurstücknummer 92 von der Grund-Wert-<br />
Entwicklung-Gesellschaft mbH erworben.<br />
Die Grundstücke sind zurzeit noch mit Grundschulden belastet, der<br />
Grundstückskaufvertrag sieht allerdings die lastenfreie Übergabe der<br />
Grundstücke an die Objekt KG vor.<br />
Flurstück 102<br />
Mit Grundstückskaufvertrag vom 12. September 2008, UR-Nr.<br />
1610/2008 hat die Objekt KG von der Dortmunder Energie- und<br />
Wasserversorgung GmbH das Grundstück, eingetragen im Grundbuch<br />
des Amtsgerichts Dortmund, Grundbuch von Dortmund, Gemarkung<br />
Dortmund, Blatt 66058, Flur 6, Flurstücknummer 102 erworben.<br />
Für die Realisierung des vom Käufer geplanten Bauvorhabens ist die<br />
Durchführung umfangreicher Um- und Neuverlegungsarbeiten von<br />
Anlagentechnik und Leitungen auf dem Gelände des Thier-Areals<br />
Dortmund und dem unmittelbaren Umfeld der ehemaligen Bier -<br />
brauerei, der Silberstraße, sowie im Umfeld der Silberstraße liegenden<br />
Grundstücke notwendig.<br />
So befinden sich auf dem Gelände des Fondsobjekts eine Strom -<br />
station, in deren Gebäude eine Hauptverteilerstation, ein Infoknoten -<br />
punkt und eine Ortsnetzstation eingebaut sind, sowie Leitungen der<br />
Medien Wasser, Strom, Gas und Fernwärme.<br />
Stromstation und Leitungen auf dem Gelände des Thier-Areals<br />
Dortmund müssen – nach einer provisorischen Auslagerung auf ein<br />
von der Objekt KG zur Verfügung gestelltes Grundstück – verlegt bzw.<br />
im Thier-Areal Dortmund neu eingerichtet werden. Rings um das<br />
Baufeld befindliche Leitungen im öffentlichen Straßenraum müssen<br />
entfernt oder angepasst werden. Die Dortmunder Energie- und<br />
Wasserversorgung GmbH hat sich verpflichtet, sämtliche Um- und<br />
Neuverlegungsleistungen, außer der Beseitigung der Leitungen auf<br />
dem Gelände des Fondsobjekts, zu erbringen. An den Kosten für<br />
Umbau- und Verlagerungsmaßnahmen hat sich die Objekt KG mit<br />
maximal EUR 4,2 Mio. zu beteiligen. Die entstehenden Kosten trägt<br />
die ECE Generalübernehmer. Die Objekt KG hat der Dortmunder<br />
Energie- und Wasserversorgung GmbH das Recht eingeräumt, eine<br />
Stromstation mit den dazugehörigen Leitungen und Leitungstrassen<br />
und die zur Versorgung des Thier-Areals Dortmund notwendigen<br />
Anlagen unentgeltlich in dem späteren EKZ zu unterhalten und zu<br />
nutzen. Eine diese Verpflichtung sichernde beschränkt persönliche<br />
Dienstbarkeit soll entschädigungslos im Grundbuch eingetragen<br />
werden. Der Grundstückskaufvertrag erlaubt der Objekt KG u. a. für<br />
den Fall, dass ihr das Bauvorhaben Thier-Areal Dortmund wirtschaftlich<br />
nicht realisierbar erscheint, von dem Grundstückskaufvertrag bis<br />
zum 31. Dezember 2009 zurückzutreten.<br />
Flurstücke 370 und 372<br />
Mit notariellem Kaufvertrag vom 19. Februar 2009, UR-Nr. 102/2009<br />
hat die Objekt KG von der Stadt Dortmund, Öffentliche Wege und<br />
Gewässer, Umlegungsfonds, jeweils eine Teilfläche der Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Dortmund, Grundbuch<br />
von Dortmund, Gemarkung Dortmund, Blatt 56416, Flur 6,<br />
Flurstücknummer 370 und 372 von 712 m 2 bzw. 120 m 2 erworben. Die<br />
Objekt KG hat ein Recht auf Haltung von Stadtbahnanlagen, verbunden<br />
mit einem beschränkten Bau- und Benutzungsverbot für die<br />
Dortmunder Stadtwerke AG, Dortmund, mit dem Grundstück übernommen.<br />
Weiterhin hat sie sich verpflichtet, der Eintragung eines<br />
Geh-Rechts hinsichtlich der Nutzung für den öffentlichen Fußgänger -<br />
verkehr auf dem zum Thier-Areal Dortmund gehörenden Teil der<br />
Silberstraße zuzustimmen. Der Grundstückskaufvertrag gewährt<br />
der Objekt KG das Recht, ohne Angaben von Gründen bis zum<br />
31. Dezember 2010 zurückzutreten.<br />
Bauvorhaben<br />
Nach teilweisem Abriss und teilweisem Umbau der derzeit auf dem<br />
Grundstück befindlichen Gebäude soll auf dem Grundstück ein<br />
Einkaufszentrum unter Einbeziehung von Bestandsgebäuden mit einer<br />
Haupt nutzfläche (ohne separate oder auf der Hauptnutzungsfläche<br />
liegende Nebenflächen) von ca. 42.000 m 2 und drei Stellplatzebenen<br />
mit ca. 730 Stellplätzen entstehen. Vorgesehen sind drei Verkaufs -<br />
ebenen (Basement, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss), ein 2. Ober -<br />
geschoss als Teileinzelhandelsfläche sowie Büros, Praxen, Gastro -<br />
nomie und Lager. Die Verkaufsebenen werden ca. 150 Mietbereiche<br />
für Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistung und Gastronomie aufnehmen.<br />
Die Gesamtverkaufsfläche ohne Lager beträgt ca. 33.000 m 2<br />
113
Rechtliche Grundlagen<br />
(hiervon 27.500 m 2 neu und 5.500 m 2 wiedergenutzt). Die Mieter im<br />
Ein kaufszentrum müssen einem bestimmten Branchenmix entsprechen.<br />
In der Anfangszeit von zwei Jahren darf es sich bei einem Drittel der<br />
Mieter nicht um Geschäfte handeln, die bereits im definierten „Innenstadtbereich“<br />
von Dortmund eröffnet waren. Einzel hei ten zur geplanten<br />
Bebauung sind im Abschnitt „Objektbeschreibung“ (siehe Seite 54 f.)<br />
beschrieben. Eine Baugenehmigung für das Thier-Areal Dortmund ist<br />
auf Grundlage eines Bebauungsplans im Aufstellungsverfahren<br />
bereits ergangen. Die Baugenehmigung ist vollziehbar.<br />
Weiterhin existiert ein städtebaulicher Vertrag mit der Stadt Dort -<br />
mund, an dem die Objekt KG beteiligt ist. Der städtebauliche Vertrag<br />
trifft u. a. Regelungen zu Infrastruktur-, Umbau-, Erschließungs- und<br />
Lärmschutzmaßnahmen, die zur Umsetzung des Vorhabens Thier-<br />
Areal Dortmund erforderlich sind. Sämtliche Kosten, die sich aus diesem<br />
städtebaulichen Vertrag ergeben, trägt die ECE Achte General -<br />
übernehmer G.m.b.H. & Co. KG, Oststeinbek, (nachfolgend „ECE<br />
Generalübernehmer“) bis zur Fertigstellung des Thier-Areals Dort -<br />
mund. Einzelheiten zu den von der ECE Generalübernehmer übernommenen<br />
Zahlungsverpflichtungen sind im Abschnitt „Generalüber -<br />
nahmevertrag“ (siehe Seite 114 f.) beschrieben.<br />
Mit den bauvorbereitenden Maßnahmen wurde im Juli 2009 be -<br />
gonnen. Das Thier-Areal Dortmund soll bis zum 15. November 2011<br />
fertig gestellt und eröffnet werden.<br />
Die Genehmigungen zum Baubeginn liegen vor. Die weiteren, ins -<br />
besondere die zur Nutzung des Thier-Areals Dortmund notwendigen<br />
Genehmigungen werden mit Baufortschritt beantragt. Es sprechen<br />
aus Sicht der Fonds KG keine Umstände gegen die Erteilung sämt -<br />
licher erforderlicher Genehmigungen.<br />
Auf dem Gelände des Thier-Areals Dortmund finden sich teilweise<br />
Bodenverunreinigungen, Kampfmittelbelastungen und Schadstoff -<br />
belas tungen in der Bestandsbebauung. Die Belastungen machen teilweise<br />
Sanierungs-, Entsorgungs-, Rückbau und ggf. weitere Aufklä -<br />
rungsmaßnahmen notwendig. Der Generalübernehmervertrag sieht<br />
vor, dass die ECE Generalübernehmer etwaige bis zur Fertigstellung<br />
des Thier-Areals Dortmund aus diesen Belastungen entstehende<br />
Kosten trägt.<br />
X. Generalübernehmervertrag<br />
Zwischen der Objekt KG und der ECE Generalübernehmer ist am<br />
23./24. Juni 2006 ein Generalübernehmervertrag über die Planung<br />
und die bauliche Erstellung des Dienstleistungs- und Geschäfts -<br />
zentrums Thier-Areal Dortmund zu einem Pauschalpreis i.H.v.<br />
EUR 183,57 Mio. zzgl. der zum Zeitpunkt des Entstehens der<br />
Steuerschuld geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer geschlossen<br />
worden.<br />
Der Pauschalpreis wird in Abschlagszahlungen nach vereinbartem<br />
Zahlungsplan geleistet, sofern die im Zahlungsplan jeweils genannten<br />
Leistungsfortschritte erreicht sind.<br />
Leistungsumfang der ECE Generalübernehmer<br />
Mit diesem Pauschalpreis sind sämtliche erforderlichen Architektenund<br />
Ingenieurleistungen abgegolten, die für die schlüsselfertige<br />
Errichtung des Thier-Areals Dortmund auf Grundlage der Bau geneh -<br />
migung vom 28. Mai 2009 nebst ggf. erforderlichen und nach<br />
Kenntnis der Fonds KG bisher noch nicht beantragten Nachtrags -<br />
genehmigungen, der Baubeschreibung Dienstleistungs- und<br />
Geschäfts zentrum sowie der Standardmieterbaubeschreibungen notwendig<br />
sind. Zum Leistungsumfang der ECE Generalübernehmer im<br />
Rahmen des Pauschalpreises gehören auch die Einholung sämtlicher<br />
Genehmigungen und Erlaubnisse sowie alle bis zur Inbetriebnahme<br />
des Gebäudes erforderlichen Gebühren wie zum Beispiel Bau -<br />
genehmigungsgebühren und Prüfstatikgebühren. Darüber hinaus<br />
stellt die ECE Generalübernehmer auch die innere und äußere<br />
Erschließung des Gebäudes sicher, d. h., sie sorgt für die erforder -<br />
lichen Anschlüsse und übernimmt die entsprechenden Anschluss -<br />
kosten und -gebühren. Über die Anschlusskosten und -gebühren<br />
hinaus übernimmt die ECE Generalübernehmer auch die Kosten der<br />
Ausbaubeiträge, sofern diese vonseiten der Stadt Dortmund gegenüber<br />
der Objekt KG als Grundstückseigentümerin geltend gemacht<br />
werden können und die Objekt KG nicht aufgrund abgeschlossener<br />
Vereinbarungen die Übernahme von Ausbaubeiträgen durch Dritte<br />
verlangen kann.<br />
Die ECE Generalübernehmer schuldet zudem die Mieterbetreuung,<br />
d. h. das Anfordern der Ausbauplanung der Mieter für den Miet be -<br />
reich, die Fassade, Werbeanlagen etc., die Durchführung von Mieter -<br />
gesprächen, das Prüfen der eingereichten Unterlagen im Hinblick auf<br />
Übereinstimmung mit dem Planungswillen der Objekt KG, die<br />
Einhaltung der mietvertraglichen Regelungen, die technische<br />
Integrationsfähigkeit, das Erteilen der Zustimmung zu baulichen<br />
Veränderungen, zum Ladenausbau und zu den Werbeanlagen, die<br />
Kontrolle, ob die Mieter für die von ihnen durchzuführenden Bau -<br />
maßnahmen die notwendigen Genehmigungen eingeholt haben, das<br />
Einholen und Verteilen von Informationen, die für die termingerechte<br />
Einbindung der Mieterwünsche in den Bauablauf erforderlich sind,<br />
und die Überprüfung dieser Bautermine auf Übereinstimmung mit<br />
Terminvorgaben der ECE Projektmanagement.<br />
Vereinbart die Objekt KG mit Zustimmung der ECE General über -<br />
nehmer in den Mietverträgen mit den Mietern Veränderungen des<br />
von der Objekt KG als Vermieterin geschuldeten Ausbauzustandes<br />
der Mietflächen, schuldet die ECE Generalübernehmer ohne<br />
Auswirkung auf die vereinbarte Bauzeit und die vereinbarte Vergü -<br />
tung den sich aus dem jeweiligen Mietvertrag ergebenden<br />
Ausbauzustand, gleichgültig, ob es sich um Mehr- oder Minder -<br />
leistung handelt. Die Zustimmung der ECE Generalübernehmer zur<br />
Vereinbarung eines von den Standardmieterbaubeschreibungen<br />
abweichenden, vom Auftraggeber als Vermieter geschuldeten<br />
Ausbauzustandes der Mietfläche gilt als erteilt, wenn die ECE<br />
Projektmanagement dieser Abweichung von den Standardmieter -<br />
baubeschreibungen zugestimmt hat. Die Zustimmung liegt vor, wenn<br />
die ECE Projektmanagement diese Abweichung mit dem Mieter entweder<br />
namens der Objekt KG vereinbart oder die ECE Projekt -<br />
management das Mietvertragsangebot mit dieser Abweichung der<br />
114
Objekt KG zur Annahme vorgelegt hat und die Objekt KG das Miet -<br />
vertragsangebot angenommen hat.<br />
Soweit wie nachfolgend beschrieben die ECE Generalübernehmer<br />
Zahlungsabwicklungen von Verbindlichkeiten der Objekt KG in deren<br />
Namen und für deren Rechnung übernimmt, sind die entsprechenden<br />
Kosten im Pauschalpreis der ECE Generalübernehmer enthalten.<br />
Die ECE Generalübernehmer übernimmt die Zahlungsabwicklung der<br />
von der Objekt KG nach der Vergütungsvereinbarung für die Markt -<br />
halle an die ECE Projektmanagement zu zahlenden Vergütung i.H.v.<br />
EUR 2,2 Mio. im Namen und für Rechnung der Objekt KG (siehe näher<br />
zur Vergütungsvereinbarung für die Markthalle Abschnitt „Gestat -<br />
tungs vertrag und Vergütungsvertrag“, Seite 123 f.).<br />
Die ECE Generalübernehmer übernimmt darüber hinaus die Zahlungs -<br />
abwicklung der mit ihrer Zustimmung in den Mietverträgen der<br />
Objekt KG mit den Mietern zugunsten der Mieter vereinbarten<br />
Baukosten- und anderen Zuschüsse im Namen und für Rechnung der<br />
Objekt KG. Die Zustimmung der ECE Generalübernehmer gilt als<br />
erteilt, wenn die ECE Projektmanagement ihre Baukostenzuschüsse<br />
mit den Mietern namens der Objekt KG vereinbart hat.<br />
Die ECE Generalübernehmer übernimmt die Zahlungsabwicklung aus<br />
mit Grundstücksnachbarn zum Zeitpunkt des Abschlusses des<br />
General übernehmervertrages bereits abgeschlossenen Nachbarver -<br />
ein barungen im Namen und für Rechnung der Objekt KG. Die ECE<br />
Generalübernehmer übernimmt ferner sonstige Pflichten und die<br />
damit verbundenen Kosten aus Vereinbarungen mit Grund stücks -<br />
nachbarn, die sich auf die Bauzeit bis zur Fertigstellung des<br />
Bauvorhabens beziehen. Dazu gehören auch die Zahlungs -<br />
abwicklungen von Kosten im Zusammenhang mit vereinbarten<br />
Beweissicherungsverfahren und die Freihaltung der Objekt KG von<br />
Ansprüchen der Vertragspartner der Nachbarvereinbarungen resultierend<br />
aus Schäden aufgrund der Durchführung des Bauvorhabens.<br />
Alle bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens auf den Nachbar grund -<br />
stücken durchzuführenden Maßnahmen übernimmt die ECE General -<br />
übernehmer auf eigenes Risiko, eigene Kosten und eigene Gefahr.<br />
Die ECE Generalübernehmer übernimmt ferner die Abwicklung sämtlicher<br />
Zahlungsverpflichtungen der Objekt KG aus dem mit der Stadt<br />
Dortmund geschlossenen städtebaulichen Vertrag vom 2. April 2009<br />
bezogen auf die Bauzeit bis zur Fertigstellung des Dienstleistungsund<br />
Geschäftszentrums und stellt die Objekt KG hinsichtlich dieser<br />
Zahlungsansprüche der Stadt Dortmund frei. Sollten im Zusam men -<br />
hang mit den in dem städtebaulichen Vertrag angesprochenen passiven<br />
Schallschutzmaßnahmen gegenüber der Objekt KG Ansprüche<br />
von Dritten – namentlich den nach § 42 BImSchG anspruchsberechtigten<br />
Bewohnern – geltend gemacht werden, übernimmt die ECE<br />
Generalübernehmer auch die Abwicklung dieser Zahlungs ver -<br />
pflichtung und stellt die Objekt KG frei.<br />
Die ECE Generalübernehmer übernimmt ferner die Abwicklung sämtlicher<br />
Zahlungsverpflichtungen der Objekt KG aus der mit der<br />
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH geschlossenen<br />
Kostentragungsvereinbarung über die Umverlegung von Anlagen,<br />
Technik und Leitung vom 12. September 2008 sowie aus etwaigen<br />
zukünftigen Nachträgen zu dieser Vereinbarung im Namen und für<br />
Rechnung der Objekt KG.<br />
Ebenfalls vom Pauschalpreis umfasst sind sämtliche Kosten für<br />
Entmietungen auf dem Projektareal.<br />
Die ECE Generalübernehmer übernimmt den Abbruch bzw. den<br />
Rückbau der auf dem Baugrundstück befindlichen Baulichkeiten auf<br />
dem ehemaligen Brauereigelände bis zum Westenhellweg und die<br />
Erstellung einer offenen Baugrube sowie sämtliche bis zur<br />
Fertigstellung des Dienstleistungs- und Geschäftszentrums entstehende<br />
Kosten, die sich aus Altlasten, schädlichen Boden ver -<br />
änderungen, Kontamination oder Kampfmittelbelastung ergeben,<br />
sowie sämtliche Kosten im Zusammenhang mit archäologischen<br />
Grabungen.<br />
Nicht von dem Pauschalpreis erfasst sind Aufwendungen für von der<br />
Objekt KG mit den Mietern ohne Zustimmung der ECE General -<br />
übernehmer oder ohne Mitwirkung der ECE Projektmanagement vereinbarte<br />
Abweichungen von den Standardmieterbaubeschreibungen.<br />
Nicht im Pauschalpreis enthalten sind ferner Aufwendungen für von<br />
der Objekt KG verlangte zusätzliche, im Generalübernehmervertrag<br />
nicht beschriebene Leistungen, die zur Errichtung des beschriebenen<br />
Bauvorhabens nicht erforderlich sind, sowie Aufwendungen für von<br />
der Objekt KG verlangte Änderungen des vereinbarten Leistungs -<br />
umfangs, soweit die ECE Generalübernehmer diese Änderungen<br />
nicht zu vertreten hat. Verzögerungen und Erschwerungen der<br />
Ausführung der geschuldeten Leistungen der ECE General -<br />
übernehmer führen dann zu einer Erhöhung der Vergütung der ECE<br />
Generalübernehmer, wenn die Objekt KG Um- und Mehrfach -<br />
planungen veranlasst und die ECE Generalübernehmer diese nicht zu<br />
vertreten hat oder die Verzögerungen oder Erschwerungen von der<br />
Objekt KG veranlasst werden.<br />
Nicht in den Leistungsumfang der ECE Generalübernehmer gehören<br />
Erschließungsleistungen außerhalb des Grundstücks der Objekt KG,<br />
insbesondere Medienumverlegungs- und Anbindungsarbeiten und<br />
das Anpassen der Profile des öffentlichen Straßenraums. Die ECE<br />
General übernehmer stellt jedoch sicher, dass die Objekt KG mit<br />
keinen Kosten für diese Erschließungsleistungen belastet wird.<br />
Die ECE Generalübernehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ECE<br />
Projektmanagement für die Objekt KG, die ECE Generalübernehmer<br />
und die an dem Bauvorhaben beteiligten Architekten, Ingenieure und<br />
Unternehmer eine Bauleistungs-, Feuer-, Rohbau-, Mietverlust- und<br />
Haftpflichtversicherung (Planungshaftpflicht-, Bauherrenhaftpflicht-,<br />
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung) unter Einbeziehung ihres<br />
eigenen Interesses mit einer Versicherungssumme im Rahmen der<br />
Bauleistungs- und Feuer-/Rohbauversicherung in Höhe der gesamten<br />
Auftragssumme einschließlich etwaiger Nachaufträge unter<br />
Einschluss insbesondere des Architekten- und Ingenieursrisikos,<br />
einer Versicherungssumme in der Mietverlustversicherung in Höhe<br />
des Mietwertes für 24 Monate und einer Deckungssumme der<br />
Bauherrenhaftpflicht-, Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und<br />
Planungshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 30 Mio. je Ver si -<br />
115
Rechtliche Grundlagen<br />
che rungsfall abschließt, wobei die Deckungssumme insgesamt zweifach<br />
für dieses Bauvorhaben zur Verfügung steht.<br />
Der ECE Generalübernehmer steht es frei, für die Erfüllung aller<br />
von ihr übernommenen Leistungen von ihr beauftragte Dritte nach<br />
eigener Wahl einzusetzen.<br />
Die Objekt KG wird der ECE Generalübernehmer über den 15. No -<br />
vember 2011 hinaus für einen Zeitraum von drei Monaten ein<br />
Projektbüro im Verwaltungsgebäude mit einer Fläche von ca. 600 m 2<br />
zur Verfügung zustellen. Der monatliche Mietzins inkl. Nebenkosten<br />
beträgt EUR 9,30 pro m 2 zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Mängelrechte der Objekt KG und Haftung der<br />
ECE Generalübernehmer<br />
Die vertraglichen und gesetzlichen Schadensersatzansprüche der<br />
Objekt KG gegenüber der ECE Generalübernehmer werden nach Art<br />
und Umfang zunächst auf den Inhalt der vorgenannten Versiche -<br />
rungen beschränkt. Für nicht vom Versicherungsschutz umfasste<br />
Schäden haftet die ECE Generalübernehmer für die Laufzeit des<br />
Vertrages insgesamt bis zu einem Betrag i.H.v. EUR 10 Mio. Die vorstehenden<br />
Haftungsbegrenzungen gelten nur im Falle der einfachen<br />
und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und Schäden an Leben, Körper<br />
und Gesundheit haftet die ECE Generalübernehmer unbeschränkt.<br />
Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt grundsätzlich<br />
fünf Jahre, für Dacheindeckungen einschließlich der Klempner arbei -<br />
ten, sämtliche Fugenausbildungen, Durchführungen usw., für<br />
Abdichtungen gegen drückendes und nicht drückendes Wasser einschließlich<br />
sämtlicher Fugenausbildungen, Durchführungen usw., für<br />
die Parkdecks, die Abdichtung und Fahrbahngelände einschließlich<br />
Fugenausbildungen sowie Wandanschlüsse sowie für die Dichtigkeit<br />
der Fassade jedoch zehn Jahre, für sich drehende und bewegende<br />
Teile, sofern diese motor- und hydraulikkraftbetätigt sind, wie z. B.<br />
Motoren, Pumpen und Verschleißteile in maschinellen Anlagen (einschließlich<br />
Keilriemen), für elektronische Bauteile sowie elektrische<br />
Schaltgeräte sowie für Förderanlagen zwei Jahre, und für Leucht -<br />
mittel sechs Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme<br />
des Gesamtbauwerkes. Soweit Teil- oder Zwischenabnahmen stattgefunden<br />
haben, beginnt für die abgenommenen Teilleistungen die<br />
Gewährleistungsfrist mit diesen Teil- oder Zwischenabnahmen. Zur<br />
Absicherung dieser Gewährleistungsansprüche übergibt der General -<br />
übernehmer eine selbstschuldnerische Gewährleistungs bürg schaft in<br />
Höhe von 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme, befristet auf fünf<br />
Jahre nach Abnahme. Nach Ablauf dieser Frist ist die selbstschuldnerische<br />
Höchstbetragsbürgschaft für das sechste bis zehnte Jahr<br />
nach Abnahme in Höhe von 1 % der Netto-Schlussrech nungs summe<br />
zu stellen.<br />
Die Objekt KG ist verpflichtet, für alle insoweit in Betracht kommenden<br />
Bauteile und technischen Anlagen Wartungsverträge für die<br />
Dauer der jeweiligen Gewährleistungsfristen abzuschließen.<br />
Nach Beginn der Arbeiten der ECE Generalübernehmer ist der<br />
Rücktritt vom Vertrag wegen einer Vertragsverletzung der ECE<br />
General übernehmer ausgeschlossen. Eine Kündigung des Vertrages<br />
ist für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund zulässig.<br />
Wird aus einem Grund gekündigt, den die ECE Generalübernehmer zu<br />
vertreten hat, so steht der ECE Generalübernehmer nur eine Ver -<br />
gütung für bis zur Kündigung erbrachte Leistungen zu. Etwaige<br />
Schadens ersatzansprüche der Objekt KG bleiben unberührt. Wird aus<br />
einem Grund gekündigt, den die ECE Generalübernehmer nicht zu vertreten<br />
hat, gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />
Mit bauvorbereitenden Maßnahmen wurde im Juli begonnen. Als<br />
verbindlicher Fertigstellungstermin ist der 15. November 2011 vereinbart.<br />
Dieser Termin gilt auch für die Außenanlagen, soweit nicht die<br />
Bepflanzung aus Witterungsgründen zu diesem Zeitpunkt noch nicht<br />
vollständig hergestellt werden konnte. Wird der als Fertig stellungs -<br />
termin vorgesehene Termin überschritten und hat dies die ECE<br />
Generalübernehmer zu vertreten, erhält die Objekt KG einen pauschalen<br />
Schadensersatz in Höhe einer Verzinsung von 4 % p. a. auf das<br />
zum Zeitpunkt des Eintritts der Verzögerung bereits von der Objekt KG<br />
investierte Eigenkapital sowie im Falle einer Fremdfinanzierung in<br />
Höhe des von der Objekt KG im Rahmen der abgeschlossenen<br />
Fremdfinanzierung während der Bauzeit zu zahlenden Nominal zins -<br />
satzes auf des eingesetzte Fremdkapital bis zum Ende des jeweiligen<br />
Verzögerungsereignisses (z. B. Eintritt eines Baustopps bis Ende<br />
eines Baustopps). Als investiert gilt das Kapital (Eigenkapital und<br />
Fremdkapital), das von der Objekt KG zum Zeitpunkt der Verzögerung<br />
zur Realisierung des Thier-Areals Dortmund bereits ausgezahlt wurde.<br />
Die Schadenspauschale ist begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe<br />
von insgesamt EUR 6 Mio. Die Schadenspauschale ist unabhängig<br />
davon zu zahlen, ob und in welcher Höhe der Objekt KG ein Schaden<br />
entstanden ist; mit der Schadenspauschale sind unabhängig von ihrer<br />
rechtlichen Grundlage bis auf die vorbezeichneten Finanzierungs -<br />
kosten sämtliche Ansprüche der Objekt KG, die auf Überschreitung<br />
des Fertigstellungstermins beruhen, abgegolten.<br />
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, die auf einer<br />
Über schreitung des Fertigstellungstermins beruhen, sind ausgeschlossen.<br />
Die Objekt KG erhält keinen Ersatz von Verzögerungsschäden, soweit<br />
die Überschreitung nicht von der ECE Generalübernehmer zu ver -<br />
treten ist oder soweit der Schaden EUR 6 Mio. netto übersteigt.<br />
Gelingt es der ECE Generalübernehmer, vor dem vereinbarten<br />
Fertigstellungstermin das Bauvorhaben fertig zu stellen, erhält diese<br />
für jede Woche, die die Fertigstellung frühzeitig erfolgte, einen<br />
Betrag in Höhe von EUR 150.000,00 zzgl. Umsatzsteuer zzgl. zu der<br />
vereinbarten Vergütung.<br />
Patronatserklärung der ECE Projektmanagement<br />
Zur weiteren Absicherung der Objekt KG hat die ECE Projekt manage -<br />
ment eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sie sich unwiderruflich<br />
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der General über nehmer in<br />
116
der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass er stets in<br />
der Lage ist, alle seine Verpflichtungen aus dem Generalübernehmer -<br />
vertrag einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge vollständig<br />
und fristgerecht zu erfüllen. Die Verpflichtung aus der Patronats -<br />
erklärung erlischt mit der Schlussabnahme oder unberechtigten<br />
Verweigerung der Schlussabnahme und Aushändigung einer dem<br />
Generalübernehmervertrag entsprechenden selbstschuldnerischen<br />
Gewährleistungsbürgschaft der ECE Projektmanagement.<br />
XI. Vermietung<br />
Vermietungsvertrag<br />
Mit der ECE Projektmanagement ist durch die Objekt KG am<br />
23. Juni 2009 ein Vermietungsvertrag abgeschlossen worden. Der<br />
Vertrag beginnt am 1. Juli 2009. Der Vertrag endet, wenn alle vermietbaren<br />
Flächen im Thier-Areal Dortmund vermietet worden sind,<br />
spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das dem<br />
Tag der Eröffnung des Thier-Areals Dortmund folgt. Die Objekt KG<br />
kann diesen Vertrag nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt,<br />
den entweder die ECE Projektmanagement oder keine der Vertrags -<br />
parteien zu vertreten hat. Unter entsprechenden Voraus setzungen ist<br />
die ECE Projektmanagement zur Kündigung berechtigt. In jedem Falle<br />
einer Kündigung hat die ECE Projektmanagement zumindest<br />
Anspruch auf Vergütung für ihre bis dahin erbrachten Leistungen.<br />
Zum Leistungsumfang der ECE Projektmanagement gehören u. a.<br />
folgende Maßnahmen:<br />
Die Erstellung eines Vermietungskonzepts mit dem anzustrebenden<br />
Branchen- und Mietermix sowie dessen Optimierung während der<br />
Vermietungsphase, die Erstellung einer Mieterbaubeschreibung und<br />
Anpassung an einzelne Vertragsverhältnisse, die Entwicklung eines<br />
objektbezogenen Standardmietvertrages, sämtliche Vermarktungs -<br />
aktivitäten, die Anbahnung von Vertragsabschlüssen und das Führen<br />
von Verhandlungen, die Einholung von Informationen über Mieter bei<br />
Kreditinstituten und Auskunfteien, die Einholung unterschriftsreifer<br />
Vertragsangebote, die Koordinierung von möglichen Änderungswünschen<br />
der Mieter, das Unterstützen der Mieter bei Genehmigungs -<br />
verfahren und die Überwachung des Mietflächenerstbezugs.<br />
Dem Vermietungsvertrag ist ein Standardmietvertrag, der Bestandteil<br />
des Vermietungsvertrages ist, beigefügt. Die ECE Projekt manage -<br />
ment ist berechtigt, von diesem Vertrag abzuweichen. Zur Auftrags -<br />
erfüllung ist die ECE Projektmanagement bevollmächtigt, Miet -<br />
verträge namens der Objekt KG abzuschließen, soweit bestimmte<br />
Mindestanforderungen (siehe hierzu den nachfolgenden Abschnitt<br />
„Vermietungsrichtlinien“, Seite 118) eingehalten werden. Soweit in<br />
dem ausverhandelten Vertrag von diesen Anforderungen abgewichen<br />
werden soll, ist die vorherige Zustimmung der Objekt KG einzuholen.<br />
Die grundsätzlich zu vereinbarende feste Laufzeit der Einzelhandels -<br />
mietverträge beträgt mindestens zehn Jahre. Bezogen auf die Gesamt -<br />
einzelhandelsflächen des Thier-Areals Dortmund ist die ECE Projekt -<br />
management berechtigt, für 10 % der Einzelhandelsflächen Miet -<br />
verträge mit einer Laufzeit von unter zehn Jahren, mindestens aber<br />
fünf Jahren abzuschließen, ohne dass sie hierfür die Zustimmung der<br />
Objekt KG benötigt. Ferner ist die ECE Projektmanagement berechtigt,<br />
für weitere 10 % der Einzelhandelsflächen Mietverträge mit<br />
einer Laufzeit von unter fünf Jahren abzuschließen, ohne dass sie<br />
hierfür die Zustimmung der Objekt KG benötigt. Bezogen auf die<br />
Gesamtanzahl der Einzelhandelsflächen des Thier-Areals Dortmund ist<br />
die ECE Projekt management berechtigt, für 20 % der Einzelhandels -<br />
miet verträge abweichend vom Standardmietvertrag Kautionsverein -<br />
barungen über weniger als vier, mindestens aber zwei Monatsmieten<br />
zu treffen, ohne dass sie hierfür die Zustimmung der Objekt KG<br />
benötigt. Das Gleiche gilt für bestimmte Nebenkostenpositionen. Die<br />
ECE Projektmanagement wird den ausgehandelten Mietvertrag der<br />
Objekt KG zur Unterzeichnung vorlegen, wenn in dem Mietvertrag<br />
ein anfänglicher monatlicher Mindestmietzins von mehr als<br />
EUR 30.000,00 festgelegt ist.<br />
In diesem Zusammenhang hat die Objekt KG die ECE Projekt manage -<br />
ment nach Kräften zu unterstützen, insbesondere durch Zurver fü -<br />
gung stellen von Informationen und Unterlagen. Das beinhaltet auch<br />
die Überlassung geeigneter Büroräume, soweit möglich im Thier-<br />
Areal Dortmund. Die ECE Projektmanagement beschafft für die Büro -<br />
räume eine angemessene Ausstattung in eigenem Namen und für<br />
eigene Rechnung.<br />
Die ECE Projektmanagement ist berechtigt, im Rahmen der Auftrags -<br />
erfüllung für einzelne Aufgaben Dritte zu beauftragen. Für anfallende<br />
Maklergebühren, anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Kosten für<br />
Akquisitionshilfen), Kosten für die Ausstattung des Vermietungs -<br />
büros und Nebenkosten für das Vermietungsbüro (wie Strom,<br />
Wasser, Heizung) sowie die sonstigen Büroerhaltungskosten (wie z.<br />
B. Telefon und EDV-Anlage) sowie die Personal- und Personal neben -<br />
kosten der in diesen Büroräumen im Zusammenhang mit den durch<br />
die ECE Projektmanagement aufgrund des Vermietungsvertrages zu<br />
erbringenden Leistungen tätigen Sekretärin erhält die ECE Projekt -<br />
management eine pauschale Vergütung von EUR 980.000,00. Die<br />
Vergütung ist verdient und fällig 14 Tage nach wirtschaftlichem Bei -<br />
tritt des Investors gemäß Investorenvereinbarung (siehe hierzu den<br />
Abschnitt „Investorenvereinbarung“, Seite 85 f.).<br />
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der Objekt KG<br />
gegenüber der ECE Projektmanagement sind auf den Inhalt abzuschließender<br />
Haftpflichtversicherungsverträge mit Deckungssummen<br />
je Versicherungsfall in Höhe von EUR 3 Mio. für Sachschäden und<br />
EUR 3,5 Mio. für Vermögensschäden beschränkt. Die Deckungs -<br />
summen stehen zweifach für alle Versicherungsfälle während der<br />
Dauer des Versicherungsschutzes des Fondsobjekts zur Verfügung.<br />
Für vom Versicherungsschutz nicht umfasste Schäden haftet die ECE<br />
Projektmanagement bis zur Höhe von EUR 5 Mio. insgesamt für die<br />
Laufzeit des Vertrages. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nur im<br />
Falle der einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und<br />
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die ECE Projekt -<br />
management unbeschränkt. Darüber hinaus wird die ECE Projekt -<br />
manage ment an die Objekt KG diejenigen Schadensersatzleistungen<br />
auskehren, die sie von einem ihr schadensersatzpflichtigen Sub -<br />
unternehmer bei einem die vorgenannten Haftungshöchstbeträge<br />
117
Rechtliche Grundlagen<br />
übersteigenden Schaden der Objekt KG erhalten sollte. Dies jedoch<br />
nur, soweit die Schadensersatzleistung des Subunternehmers über<br />
den Ersatz des Schadens der ECE Projektmanagement hinausgeht.<br />
Die Verjährungsfrist für vertragliche und gesetzliche Schadens -<br />
ersatzansprüche der Objekt KG gegen die ECE Projektmanagement<br />
beginnt zum Zeitpunkt der den Schaden verursachenden Pflicht -<br />
verletzung. Im Falle des Vorsatzes der ECE Projektmanagement sowie<br />
bei Schadensersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers und der Gesundheit basieren, gelten die gesetzlichen<br />
Regelungen.<br />
Die Vergütung für die von der ECE Projektmanagement zu erbringenden<br />
Leistungen beträgt pauschal EUR 7,8 Mio. Diese Vergütung ist in<br />
fünf Raten abhängig vom voraussichtlichen Leistungsfortschritt auszuzahlen.<br />
Die Vergütung ist unabhängig vom Vermietungsstand bei<br />
Vertragsende zu zahlen.<br />
Sollte die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Objektes tatsächlich<br />
erreichte Jahresmiete EUR 19,194 Mio. (EUR 19,494 Mio. abzüglich<br />
TEUR 300 Umsatzmiete) übersteigen, hat die Objekt KG an die ECE<br />
Projektmanagement eine Vermietungsprämie zu zahlen. Die Ver mie -<br />
tungsprämie errechnet sich aus der Differenz zwischen Planmiete<br />
und tatsächlich erreichter Jahresmiete (ohne Berücksichtigung von<br />
Umsatzmieten) multipliziert mit dem Faktor 15,08. Sollte die tatsächliche<br />
Jahresmiete unter der Planmiete liegen, erhält die Objekt KG<br />
von der ECE Projektmanagement eine Ausgleichszahlung der<br />
Mietdifferenz multipliziert mit dem Faktor 15,08.<br />
Bis zu einer Miete von EUR 20.153.700 ist die Vermietungsprämie mit<br />
Realisierung der Miete zeitnah zur Eröffnung zu zahlen. Bis zu einer<br />
Miete von EUR 21.113.400 wird die Vermietungsprämie gestundet<br />
und mit überplanmäßigen Barüberschüssen beglichen. Darüber<br />
hinausgehend erzielte Mieten führen zu keinem weiteren Anspruch<br />
auf Vermietungsprämien.<br />
Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.<br />
Vermietungsrichtlinien<br />
Grundlage des im Geschäftsbesorgungs- (siehe hierzu den Abschnitt<br />
„Geschäftsbesorgungsvertrag“, Seite 121 f.) und im Vermietungs -<br />
vertrag erteilten Vermietungsauftrages sind die Vermietungs -<br />
richtlinien, anhand derer die Vermietung des Fondsobjekts vorzunehmen<br />
ist. Sie haben folgenden Inhalt:<br />
• Klare Definition des Mietzwecks<br />
• Zehn Jahre Mindestlaufzeit<br />
• Keine Option des Mieters auf Verlängerung des Mietvertrages<br />
• Keine Sonderkündigungsrechte des Mieters<br />
• Kein Konkurrenzschutz<br />
• Umsatzmietvereinbarung und Absicherung durch eine Mindest -<br />
miete (ausgenommen sind Banken, Post, Büros, Praxen)<br />
• Indexregelung mit Anpassungsautomatik, alle zwei Jahre entsprechend<br />
der prozentualen Veränderung des deutschen Ver brau -<br />
cher preisindex (Basis 2005 = 100 %)<br />
• Mietsicherheit von mindestens vier Monatsmieten<br />
• Betreibungsverpflichtung des Mieters<br />
• Keine generelle Zustimmung des Vermieters zur Unter ver -<br />
mietung<br />
• Umlage der Nebenkosten mit Ausnahme der Instandhaltungen<br />
über EUR 18/m 2 p. a. sowie von Dach und Fach (tragende Teile)<br />
und 50 % der Objektverwaltungskosten<br />
Abweichungen von diesen Vermietungsrichtlinien bei der Vermietung<br />
durch die ECE Projektmanagement bedürfen der Zustimmung der<br />
Objekt KG, soweit sie folgenden Rahmen überschreiten:<br />
• Für 10 % der Einzelhandelsfläche sind mindestens fünf Jahre<br />
und für weitere 10 % unter fünf Jahre Laufzeit ohne Zustimmung<br />
möglich;<br />
• für 20 % der Einzelhandelsmietverträge mindestens zwei<br />
Monats mieten Kaution ohne Zustimmung möglich;<br />
• bei 20 % der Einzelhandelsfläche kann von der oben genannten<br />
Nebenkostenumlage ohne Zustimmung abgewichen werden.<br />
Mustermietvertrag<br />
Zwischen der Objekt KG und den Mietern des Thier-Areals Dortmund<br />
soll jeweils ein Mietvertrag abgeschlossen werden, der auf einem<br />
standardisierten Mietvertrag beruht. Die wesentlichen Regelungen<br />
dieses Standardmietvertrages lauten:<br />
Betriebskosten<br />
Die Mieter tragen entsprechend den mietvertraglichen Regelungen<br />
anteilig im Verhältnis ihrer Mietfläche zur Gesamtfläche die<br />
Betriebskosten, wie z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Kosten der<br />
Hausverwaltung, Bewachung, Verbrauchskosten des Thier-Areals<br />
Dortmund, Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, sowie die Kosten der<br />
Kfz-Stellplatzanlage usw. Alle Kosten, die aufgrund vertraglicher<br />
Regelungen nicht auf den Mieter umlegbar sind, gehen zulasten der<br />
Objekt KG.<br />
Untervermietung<br />
Die Mieter sind nur mit Zustimmung des Vermieters berechtigt, die<br />
Mietflächen insgesamt oder in Teilen an Dritte unterzuvermieten.<br />
Schönheitsreparaturen/Instandhaltung und Instandsetzung<br />
Die Mieter sind verpflichtet, auf eigene Kosten Schönheits repa ra -<br />
turen durchzuführen. Die laufende Instandsetzung und Instand -<br />
haltung des Thier-Areals Dortmund wird gemäß den mietvertrag -<br />
lichen Regelungen von den Mietern getragen.<br />
Der Objekt KG obliegt auf eigene Kosten die Instandhaltung und<br />
Instandsetzung an „Dach und Fach“.<br />
118
Mietereinbauten<br />
Bauliche Veränderungen an der Mietsache dürfen nur mit Zustim -<br />
mung des Vermieters vorgenommen werden und müssen bei Been di -<br />
gung des Mietvertrages beseitigt werden.<br />
Sonderkündigungsrechte<br />
Sonderkündigungsrechte sind grundsätzlich nicht vereinbart.<br />
Betriebspflichten<br />
Die Mieter des Fondsobjekts sind verpflichtet, den Mietgegenstand<br />
während der gesamten Mietzeit seiner Zweckbestimmung entsprechend<br />
ununterbrochen zu nutzen. Es ist nicht gestattet, den Miet -<br />
gegen stand ganz oder teilweise ungenutzt zu lassen.<br />
Umsatzmieten<br />
Neben einer Mindestmiete zahlen die Mieter des Thier-Areals<br />
Dortmund eine sogenannte Umsatzmiete. Sofern die jeweilige, für<br />
das Erreichen der Umsatzmiete vereinbarte Umsatzschwelle erreicht<br />
bzw. überschritten wird, steht die Umsatzmiete als zusätzlicher<br />
Mehr betrag der Objekt KG zu.<br />
Kein Konkurrenzschutz<br />
Der Mieter hat für die Dauer des Mietverhältnisses keinen Kon kur -<br />
renz- oder Sortimentsschutz irgendeiner Art.<br />
Kautionen<br />
Der Mieter zahlt eine mietvertraglich festgelegte Mietkaution.<br />
Wertsicherungen<br />
Der Mietvertrag sieht eine Wertsicherungsklausel zur regelmäßigen<br />
Anpassung des Mindestmietzinses an die Veränderung des Ver -<br />
braucherpreisindexes vor.<br />
Parkhausmietvertrag<br />
Zwischen der Objekt KG und der POLLUX Grundstücksgesellschaft<br />
m.b.H. & Co. Verwaltungs-KG (nachfolgend als „POLLUX KG“<br />
bezeichnet) ist am 23. Juni 2009 ein Vertrag über die Vermietung des<br />
zum Thier-Areal Dortmund gehörenden Parkhauses vereinbart worden.<br />
Das Mietverhältnis beginnt am Ersten des Monats der Eröffnung<br />
des Thier-Areals Dortmund und kann erstmals zum Ablauf des zehnten<br />
vollen Kalenderjahres nach Eröffnung des Thier-Areals Dortmund<br />
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von elf Monaten gekündigt<br />
werden. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um fünf Jahre,<br />
wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung der<br />
vorerwähnten Kündigungsfrist gekündigt wird. Ferner steht der<br />
POLLUX KG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs<br />
Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu, falls der zwischen der<br />
Objekt KG und der ECE Projektmanagement geschlossene Geschäfts -<br />
besorgungsvertrag enden sollte. Ferner kann die POLLUX KG den<br />
Mietvertrag um jeweils weitere fünf Jahre verlängern mit einer<br />
Optionsausübungsfrist von zwölf Monaten zum Festmietzeitende.<br />
Der jährliche Mietzins beträgt EUR 1,1 Mio. und ist in zwölf gleichen<br />
monatlichen Teilbeträgen fällig. Mit der Miete sind zur Verfügung zu<br />
stellende Büroräume abgegolten. Zum Zeitpunkt einer von der<br />
POLLUX KG durchgeführten Erhöhung der Parkgebühren ist die Miete<br />
unter Zugrundelegung der Entwicklung des vom Statistischen<br />
Bundes amts für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten monat -<br />
lichen Verbraucherpreisindexes für Deutschland anzupassen. Die<br />
Erhöhung erfolgt gegenüber dem Indexstand für Oktober 2011 bzw.<br />
gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt einer vorangegangenen<br />
Mietänderung, und zwar jeweils in Höhe von 50 % der Veränderung<br />
des Lebenshaltungskostenindexes. Bei der Erhöhung von Park ge -<br />
bühren, die in den ersten zwei Betriebsjahren des Thier-Areals<br />
Dortmund durchgeführt werden, erfolgt keine Anpassung.<br />
Die POLLUX KG ist verpflichtet, das Mietobjekt ordnungsgemäß zu<br />
bewirtschaften. Ihr stehen sämtliche Einnahmen zu, die durch den<br />
Betrieb des Mietobjekts erzielt werden.<br />
Alle von der POLLUX KG gewünschten und die für die von ihr beabsichtigte<br />
Nutzung erforderlichen Parkhauseinrichtungen beschafft die<br />
POLLUX KG im eigenen Namen, für eigene Rechnung und auf eigenes<br />
Risiko.<br />
Die POLLUX KG trägt die unmittelbar mit dem Betrieb des Miet -<br />
objekts verbundenen Nebenkosten des Mietobjekts, insbesondere<br />
für Personal, Reinigung, Bewachung, Versicherung sowie Energie. Im<br />
Übrigen trägt die Objekt KG die mit dem Eigentum am Mietobjekt verbundenen<br />
Kosten. Die Objekt KG hat auch die Kosten für Schön -<br />
heitsreparaturen am Mietobjekt zu tragen. Soweit von der POLLUX<br />
KG zu tragende Kosten der Objekt KG in Rechnung gestellt<br />
werden, hat die POLLUX KG einen von der Objekt KG festzusetzenden<br />
angemessenen Vorschuss zu leisten.<br />
Die POLLUX KG hat eine Betreiberhaftpflichtversicherung in ausreichender<br />
Höhe abzuschließen. Die Objekt KG ist verpflichtet, die hinsichtlich<br />
des Mietobjektes notwendigen Sach- bzw. technischen<br />
Versicherungen sowie Grundeigentümerhaftpflichtversicherungen<br />
auf ihre Kosten abzuschließen.<br />
Die POLLUX KG ist zur Überlassung des Mietobjektes oder wesent -<br />
licher Teile davon an Dritte ohne Einschränkungen berechtigt. Bau -<br />
liche Gegebenheiten, die die Funktionsfähigkeit des Mietobjektes<br />
beeinträchtigen, hat die Objekt KG auf eigene Kosten zu verändern.<br />
Die POLLUX KG ist berechtigt, das Mietobjekt auf eigene Kosten<br />
umzubauen bzw. bauliche Veränderungen daran vorzunehmen. Die<br />
jeweiligen Baupläne sind der Objekt KG vorher zur Genehmigung<br />
vorzulegen.<br />
Die Objekt KG übernimmt die Verkehrssicherungspflicht auf den<br />
Zuwegen. Innerhalb des Mietobjektes übernimmt die POLLUX KG die<br />
Verkehrssicherungspflichten.<br />
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der Objekt KG<br />
gegen über der POLLUX KG sind auf den Inhalt abzuschließender<br />
119
Rechtliche Grundlagen<br />
Haftpflichtversicherungsverträge mit Deckungssummen je Versiche -<br />
rungsfall in Höhe von EUR 250.000,00 für Sachschäden sowie<br />
EUR 5.000,00 für Vermögensschäden beschränkt. Die Deckungs -<br />
summe für Sachschäden steht einfach, die Deckungssumme für<br />
Vermögensschäden steht zweifach für alle Versicherungsfälle eines<br />
Versicherungsjahres zur Verfügung. Für von dem Versicherungsschutz<br />
nicht umfasste Schäden haftet die POLLUX KG bis zur Höhe von jährlich<br />
insgesamt EUR 5.000,00. Diese Haftungsbegrenzungen gelten<br />
nur im Falle der einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und<br />
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die POLLUX KG<br />
unbeschränkt.<br />
Die POLLUX KG kann die Innenflächen des Mietobjektes zu<br />
Werbezwecken vermieten. Die Einnahmen stehen der POLLUX KG zu.<br />
Der POLLUX KG sind für den Betrieb des Mietobjektes im Ein kaufs -<br />
zentrum angemessene Büroräume zur Verfügung zu stellen.<br />
Sämtliche nach der Vereinbarung von der POLLUX KG an den Ver -<br />
mieter zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer.<br />
Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.<br />
Mietvertrag Mall-, Werbe- und sonstige Flächen<br />
Zwischen der Objekt KG und der GB ist am 23. Juni 2009 ein Vertrag<br />
über die Vermietung von Mall-, Werbe- und sonstigen Flächen im<br />
Thier-Areal Dortmund vereinbart worden. Das Mietverhältnis beginnt<br />
am Tag der Eröffnung des Thier-Areals Dortmund. Es endet mit dem<br />
Ablauf des zehnten vollen Kalenderjahres, das dem Eröffnungstag<br />
folgt. Es verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn es nicht von<br />
einem der Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />
sechs Monaten zu seinem Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung ist<br />
erstmals nach Ablauf des zehnten vollen Kalenderjahres zulässig. Die<br />
Objekt KG räumt der GB ein Optionsrecht auf Verlängerung der<br />
Mietzeit zu unveränderten Bedingungen und zu der dann vertraglich<br />
geltenden Miete für zwei mal fünf Jahre ein. Die Erklärung der GB,<br />
dass sie das Optionsrecht zur Verlängerung des Mietvertrages ausüben<br />
will, muss spätestens zwölf Monate vor Ende des Ablaufs des<br />
zehnten vollen Kalenderjahres beziehungsweise der ersten Options -<br />
mietzeit bei der Objekt KG eingegangen sein.<br />
Die GB ist berechtigt, den Mietvertrag auch schon vor Mietbeginn mit<br />
sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn erforderliche behördliche<br />
Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt oder wieder<br />
zurückgenommen werden. Das Kündigungsrecht gilt auch dann,<br />
wenn vorgenannte Genehmigungen auch nur für einzelne Teile des<br />
Mietgegenstandes nicht erteilt werden. Sollte die Verwaltertätigkeit<br />
der ECE Projektmanagement für das Thier-Areal Dortmund enden, so<br />
ist die GB berechtigt, diesen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist<br />
von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.<br />
Die monatliche Miete beträgt rund EUR 18.417,00. Die Miete wird<br />
alle zwei Jahre zum ersten Januar entsprechend der prozentualen<br />
Veränderung des vom Statistischen Bundesamtes für die Bundes -<br />
republik Deutschland ermittelten monatlichen Verbraucherpreisindex<br />
geändert. Vergleichsmaßstab für die erste Mietanpassung ist der<br />
Indexstand für den Monat, in dem die Mietzahlungspflicht beginnt,<br />
gegenüber dem Stand für Dezember des zweiten vollen Kalender -<br />
jahres, wobei der geänderte Mietzins zum folgenden 1. Januar fällig<br />
ist. Sodann erhöht oder ermäßigt sich die Miete alle zwei Jahre zum<br />
1. Januar, und zwar in dem Umfang, wie sich der Index gegenüber<br />
dem Stand, der für die letzte indexbedingte Änderung maßgeblich<br />
war, prozentual verändert hat.<br />
Die GB beteiligt sich an den Nebenkosten des Thier-Areals Dortmund<br />
mit einer Nebenkostenpauschale. Diese Nebenkostenpauschale entspricht<br />
der jeweiligen Summe der Nebenkostenpauschalen, die die<br />
GB mit ihren Untermietern vereinbart hat. Werden Flächen in der<br />
Ladenstraße mit einer Laufzeit von wenigstens fünf Jahren unter -<br />
vermietet, treffen Objekt KG und GB für diese Flächen durch Nachtrag<br />
zum Mietvertrag eine gesonderte Nebenkostenregelung. Die<br />
Objekt KG stellt der GB zum Betrieb des Mietgegenstandes einen<br />
Stromanschluss zur Verfügung. Die GB hat für die Energieversorgung<br />
auf eigene Kosten zu sorgen.<br />
Sollte die Objekt KG bauliche Maßnahmen oder Umstrukturierungen<br />
im Thier-Areal Dortmund vornehmen wollen und sollten dadurch Teile<br />
des Mietgegenstandes betroffen sein, erklärt sich die GB bereit, die<br />
betroffenen Flächen an die Objekt KG zurückzugeben.<br />
Die Objekt KG behält sich bauliche Änderungen innerhalb und außerhalb<br />
des Mietgegenstandes vor. Sie darf insbesondere Ausbes se -<br />
rungen und bauliche Veränderungen zur Erhaltung des Gebäudes<br />
oder des Mietgegenstandes, zur Abwendung drohender Gefahren<br />
oder zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden auch ohne<br />
Zustimmung des Mieters vornehmen. Soweit die GB die Arbeiten<br />
dulden muss, kann sie die Miete mindern, wenn die Arbeiten die<br />
Nutzung des Mietgegenstandes beeinträchtigen.<br />
Die GB ist berechtigt, in Abstimmung mit der Objekt KG bereits vor<br />
Beginn des Mietverhältnisses bauliche Maßnahmen durchzuführen.<br />
Werbevorrichtungen installiert die GB auf ihre Kosten. Art und Aus -<br />
füh rung der von der GB anzubringenden Werbevorrichtungen müssen<br />
optisch ansprechend sein und dem Charakter des Objekts ent -<br />
sprechen.<br />
Der GB wird die Erlaubnis erteilt, den Gebrauch des Miet gegen -<br />
standes Dritten zu überlassen, insbesondere den Mietgegenstand<br />
unterzuvermieten. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses<br />
verpflichtet sich die Objekt KG, die von der GB abgeschlossenen<br />
Untermietverhältnisse selbst zu übernehmen oder der GB einen<br />
Dritten zu benennen, auf welchen die Untermietverhältnisse über -<br />
tragen werden sollen.<br />
Vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche der Objekt KG<br />
gegenüber der GB sind nach Art und Umfang auf den Inhalt vom<br />
Mieter abzuschließender Haftpflichtversicherungsverträge mit<br />
Deckungs summen je Versicherungsfall von EUR 1 Mio. für Sach -<br />
120
schäden und EUR 10.000,00 für Vermögensschäden beschränkt. Die<br />
Deckungssumme für Sachschäden steht einfach, die Deckungs -<br />
summe für Vermögensschäden steht zweifach für alle Versiche rungs -<br />
fälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung. Für vom Versiche -<br />
rungs schutz nicht umfasste Schäden haftet die GB bis zur Höhe von<br />
jährlich insgesamt EUR 5.000,00. Die vorstehenden Haftungs -<br />
begrenzungen gelten nur im Falle der einfachen und groben<br />
Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und Schäden an Leben, Körper und<br />
Gesund heit haftet der Mieter unbeschränkt. Ansprüche, die im<br />
Verhältnis zum Vermieter auch ein von diesem eingeschalteter Dritter<br />
zu erfüllen hat, können vom Vermieter gegen den Mieter nur insoweit<br />
geltend gemacht werden, als solche Ansprüche gegenüber dem<br />
Dritten nicht durchgesetzt werden können.<br />
Im Interesse des Hausfriedens muss jede Belästigung der Mieter des<br />
Thier-Areals Dortmund unterbleiben. Das gilt insbesondere für die<br />
Geräusch- und Geruchsbelästigung. Die GB haftet für Schäden, die<br />
durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, und hat bei<br />
Beanstandungen für sofortige Abhilfe zu sorgen.<br />
Alle vom Mieter gewünschten oder für die von ihm beabsichtigte<br />
Nutzung erforderlichen baulichen und sonstigen Leistungen gehen<br />
zu lasten des Mieters. Gleiches gilt für den Einbau von behördlich<br />
oder mietvertraglich geforderten oder für den Betrieb oder die<br />
Ausstattung des Mietgegenstandes erforderliche technische Sonder -<br />
einrichtungen.<br />
Die nach diesem Vertrag zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich<br />
der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Die Objekt KG hat mit der ECE Projektmanagement am 23. Juni 2009<br />
einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Verwaltung des Thier-<br />
Areals Dortmund geschlossen. Der Vertrag beginnt am 1. Juli 2009<br />
und endet mit dem Ablauf des fünfzehnten vollen Kalenderjahres<br />
nach Eröffnung des Thier-Areals Dortmund. Er verlängert sich jeweils<br />
um fünf Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von einem Jahr zu seinem<br />
Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung ist erstmals nach Ablauf<br />
der festen Laufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung bleibt unberührt. Zu den von der ECE Projektmanagement<br />
übernommenen Aufgaben zählen insbesondere zentrale Verwal -<br />
tungsaufgaben wie<br />
• Vermietung und Nachvermietung auf der Grundlage des fortentwickelten<br />
Vermietungskonzeptes<br />
• Optimierung der Ertragskraft<br />
• Management und Optimierung der Instandhaltungen und<br />
Betriebskosten<br />
• Umfassende Bearbeitung des Rechnungswesens einschließlich<br />
des Controllings<br />
• Ganzheitliches Objektmanagement einschließlich Abwicklung<br />
und Fortentwicklung der objektbezogenen Vertragsangelegen -<br />
heiten<br />
• Technische und bautechnische Objektbetreuung, technische<br />
Planung und Architektenleistungen sowie Mängelbeseitigung<br />
einschließlich Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen nach<br />
der Eröffnung des Thier-Areals Dortmund<br />
• Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Die ECE Projektmanagement legt jährlich eine Jahresplanung<br />
(Maßnahmen- und Ergebnisplanung) vor, die von der Objekt KG innerhalb<br />
einer Frist von maximal sechs Wochen nach Vorlage zu verabschieden<br />
ist. Widerspricht die Objekt KG der Planung nicht innerhalb<br />
dieser Frist, gilt die Planung als genehmigt. Im Rahmen der genehmigten<br />
Planung nimmt die ECE Projektmanagement alle Maßnahmen<br />
und Rechtshandlungen im Namen und für Rechnung der Objekt KG<br />
vor.<br />
Auch ohne Genehmigung durch die Objekt KG ist die ECE Projekt -<br />
management beauftragt und bevollmächtigt, Maßnahmen und<br />
Rechtshandlungen im Namen und für Rechnung der Objekt KG vorzunehmen,<br />
wenn<br />
• diese der Höhe nach gemäß vorgelegter Jahresplanung durch<br />
die Position „Unvorhergesehenes“ abgedeckt sind; oder<br />
• das Gesamtbudget der vorgelegten Jahresplanung nicht überschritten<br />
wird; oder<br />
• es sich um Verträge beziehungsweise Aufträge handelt, deren<br />
Kosten gemäß den mietvertraglichen Bestimmungen als Neben -<br />
kosten auf die Mieter umgelegt werden; oder<br />
• die Maßnahmen oder Rechtshandlungen den Wert von<br />
EUR 250.000,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer im<br />
Einzelfall nicht überschreiten und zu den zu erbringenden<br />
Verwaltungsleistungen gehören.<br />
Neue Mietverträge werden grundsätzlich nach dem Standard miet -<br />
vertrag unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Vermietungs -<br />
richtlinien abgeschlossen. Soweit der Standardmietvertrag geändert<br />
wird, ist die Objekt KG schriftlich zu informieren. Bei einer Abwei -<br />
chung von Vermietungsrichtlinien beim Abschluss eines Miet -<br />
vertrages ist die Zustimmung der Objekt KG einzuholen. Im Übrigen<br />
ist die ECE Projektmanagement berechtigt, von dem Standardmiet -<br />
vertrag abzuweichen.<br />
Die ECE Projektmanagement wird einen ausgehandelten Mietvertrag<br />
der Objekt KG zur Unterzeichnung vorlegen, wenn in dem Mietvertrag<br />
ein anfänglicher monatlicher Mietzins beziehungsweise Mindest -<br />
miet zins von mehr als EUR 30.000,00 festgelegt ist.<br />
Die ECE Projektmanagement ist berechtigt, im Rahmen der Erfüllung<br />
ihrer vertraglichen Pflichten für einzelne Aufgaben Dritte einzu -<br />
setzen.<br />
Die ECE Projektmanagement erhält jährlich eine Vergütung in Höhe<br />
von 8 % der Jahresmieten und sonstigen Entgelte für die zentrale<br />
und örtliche Verwaltungstätigkeit. Für die im Thier-Areal Dortmund<br />
vorhandenen Büro- und Wohnflächen gilt die Regelung entsprechend<br />
mit der Ausnahme, dass sich die jährliche Vergütung der ECE Projekt -<br />
121
Rechtliche Grundlagen<br />
management auf 4 % der Jahresmieten beläuft, mindestens jedoch<br />
EUR 1,2 Mio. jährlich. Die Zahlung der Vergütung erfolgt am Ende<br />
eines jeden Monats in Höhe von 1 /12 des voraussichtlichen Jahres -<br />
betrages. Für vorbereitende Tätigkeiten der örtlichen Verwaltung<br />
erhält die ECE Projektmanagement eine pauschale Vergütung in Höhe<br />
der Hälfte der für die ersten zwölf Monate ab dem Zeitpunkt<br />
zwei Wochen vor Öffnung zu zahlenden Vergütung. Für die vor<br />
Eröffnung des Thier-Areals Dortmund zu erbringenden Aufgaben<br />
der zentralen Verwaltung ist eine pauschale Vergütung in Höhe von<br />
EUR 250.000,00 zahlbar in drei Jahresraten von 2009 bis 2011 vereinbart.<br />
Die Zahlung dieser Vergütung hat jeweils zwei Wochen nach<br />
Rechnungsstellung zu erfolgen.<br />
Die jährliche Mindestvergütung wird alle zwei Jahre zum 1. Januar<br />
entsprechend der prozentualen Veränderung des vom Statistischen<br />
Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten monatlichen<br />
Verbraucherpreisindexes für Deutschland geändert. Bemes -<br />
sungsgrundlage für die erste Anpassung ist der Indexstand für den<br />
Monat, in dem das Thier-Areal Dortmund eröffnet wird, gegenüber<br />
dem Stand für Dezember des ersten vollen Kalenderjahres nach dem<br />
Tag der Öffnung. Die geänderte Mindestvergütung ist ab dem folgenden<br />
1. Januar zu zahlen. Anschließend erfolgt eine Anpassung in dem<br />
Umfang, wie sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber<br />
der letzten indexbedingten Anpassung verändert hat.<br />
Kommt es zur Durchführung größerer Umstrukturierungsmaßnahmen<br />
bezüglich des Thier-Areals Dortmund, erhält die ECE Projekt manage -<br />
ment für durch diese Umstrukturierungsmaßnahmen veranlasste<br />
Vermietungstätigkeiten ein zusätzliches angemessenes Honorar entsprechend<br />
der Schwierigkeit der Vermietung. Für die Dauer der<br />
Umstrukturierungsmaßnahmen erhält die ECE Projektmanagement<br />
eine Vergütung, die mindestens der Vergütung entspricht, die sie im<br />
letzten Kalenderjahr vor Beginn der Umstrukturierungsmaßnahmen<br />
erhalten hat.<br />
Für Leistungen von Architekten und Ingenieuren nach diesem Vertrag<br />
erhält die ECE Projektmanagement ein gesondertes Honorar, das<br />
sich unter Zugrundelegung von anrechenbaren Kosten und eines<br />
Leistungskataloges – aufgegliedert nach Leistungsphasen – berechnet.<br />
Sollten in Einzelfällen zusätzliche Architekten- und Ingenieur -<br />
leistungen erforderlich werden, werden die Vertragspartner recht -<br />
zeitig eine gesonderte Vereinbarung treffen.<br />
Für die Prüfung und Genehmigung der baulichen Maßnahmen der<br />
Mieter erhält die ECE Projektmanagement eine gesonderte Vergü -<br />
tung in Höhe von EUR 5.000,00 inklusive aller Nebenkosten und der<br />
Reisekosten für jeden betroffenen Mietbereich, bei welchem die<br />
jeweiligen Leistungen anfallen. Das Pauschalhonorar erhöht sich<br />
jeweils jährlich um 3 %. Reisekosten werden der ECE Projekt -<br />
manage ment mit pauschal EUR 25.000,00 jährlich erstattet. Sämt -<br />
liche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer.<br />
Die Objekt KG stellt der ECE Projektmanagement für die Laufzeit des<br />
Vertrages angemessene Büroräume im Vertragsobjekt für die<br />
Durchführung der Aufgaben der örtlichen Verwaltung zur ausschließlichen<br />
Nutzung. Die ECE Projektmanagement beschafft für die Büro -<br />
räume eine angemessene Ausstattung, zu der die Objekt KG einen<br />
Zuschuss von EUR 55.000,00 leistet.<br />
Betriebskosten sowie alle im Zusammenhang mit der örtlichen<br />
Verwal tung anfallenden Kosten (zum Beispiel Kosten der Büro -<br />
kommunikation und Reisekosten) gehen, falls sie nicht umlagefähig<br />
sind, zulasten der Objekt KG.<br />
Die ECE Projektmanagement wird die Kosten des für das Thier-Areal<br />
Dortmund eingesetzten Personals der Objekt KG in Rechnung stellen.<br />
Die ECE Projektmanagement wird die Wartungs-, Reinigungs-, Überwachungs-<br />
und Bauleistungen im Namen und für Rechnung der<br />
Objekt KG beauftragen. Dies gilt entsprechend im Fall der Einschal -<br />
tung sonstiger Dritter, zum Beispiel für Rechtsanwälte oder Makler.<br />
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der Objekt KG<br />
gegenüber der ECE Projektmanagement sind auf den Inhalt abzuschließender<br />
Haftpflichtversicherungsverträge mit den Deckungs -<br />
summen je Versicherungsfall in Höhe von EUR 40 Mio. für Sach -<br />
schäden und EUR 2 Mio. für Vermögensschäden beschränkt. Die<br />
Deckungssummen für Sachschäden stehen einfach, die Deckungs -<br />
summe für Vermögensschäden steht zweifach für alle Versiche rungs -<br />
fälle während der Dauer eines Versicherungsjahres zur Verfügung.<br />
Darüber hinaus wird die ECE Projektmanagement an die Objekt KG<br />
diejenigen Schadensersatzleistungen auskehren, die sie von einem<br />
ihr schadensersatzpflichtigen Subunternehmer bei einem die vorgenannten<br />
Haftungshöchstbeträge übersteigenden Schaden der Objekt<br />
KG erhalten soll, soweit sie über den Ersatz des Schadens der ECE<br />
Projektmanagement hinausgehen. Diese Haftungsbegren zungen gelten<br />
nur im Falle der einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz<br />
und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die ECE<br />
Projekt management unbeschränkt. Ist gegenüber der Objekt KG<br />
neben der ECE Projektmanagement noch ein Dritter zur Erfüllung von<br />
Ansprüchen verpflichtet, so wird die Objekt KG diese zunächst<br />
gegenüber dem Dritten geltend machen. Eine Inanspruchnahme der<br />
ECE Projektmanagement kann erst erfolgen, wenn und soweit die<br />
Ansprüche gegenüber dem Dritten nicht durchgesetzt werden können.<br />
Die Verjährungsfrist für vertragliche und gesetzliche Schadens ersatz -<br />
ansprüche sowie Mängelansprüche der Objekt KG gegen die ECE<br />
Projektmanagement beginnt zum Zeitpunkt der den Schaden verursachenden<br />
Pflichtverletzung. Im Falle des Vorsatzes der ECE Projekt -<br />
management sowie bei Schadensersatzansprüchen, die auf der<br />
Verlet zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,<br />
gelten die gesetzlichen Regelungen. Bezüglich des Mietverhältnisses<br />
zwischen der Objekt KG und der ECE Projektmanagement hinsichtlich<br />
der Büroräume bleibt die Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB unberührt.<br />
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Bezug auf von der<br />
ECE Projektmanagement erbrachte technische Planungs- und<br />
Architekten leistungen beträgt fünf Jahre. Soweit zwischen der<br />
Objekt KG und dem Bauunternehmer beziehungsweise Lieferanten<br />
kürzere Verjährungsfristen vereinbart werden, so gelten diese für den<br />
jeweiligen Leistungsbereich auch im Verhältnis zwischen der ECE<br />
Projektmanagement und der Objekt KG.<br />
Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.<br />
122
Standortsicherungsvertrag<br />
Die Objekt KG hat am 23. Juni 2009 mit der ECE Projektmanagement<br />
einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur wirtschaft -<br />
lichen Sicherung des Objektstandortes abgeschlossen.<br />
Die Objekt KG beauftragt im Standortsicherungsvertrag die ECE<br />
Projekt management, alle nach freiem Ermessen der ECE Projekt -<br />
manage ment dieser zweckmäßig erscheinenden Leistungen zur wirtschaftlichen<br />
Sicherung des Objektstandortes durchzuführen mit dem<br />
Ziel, die von der Gesellschaft erzielten Mieteinnahmen mittel- und<br />
langfristig zu sichern.<br />
Die Standortsicherungsvereinbarung beginnt mit ihrer Unter zeich -<br />
nung und endet zum Zeitpunkt der Beendigung des Geschäfts -<br />
besorgungs vertrages zwischen der Objekt KG beziehungsweise<br />
einem etwaigen Rechtsnachfolger und der ECE Projektmanagement,<br />
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Laufzeit des<br />
Geschäftsbesorgungsvertrages ist das ordentliche Kündigungsrecht<br />
der Gesellschaft ausgeschlossen.<br />
Die ECE Projektmanagement erhält nach dem Vertrag eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von EUR 331.000,00 für das Kalenderjahr, in dem<br />
das Objekt eröffnet wird, fällig sechs Monate vor Öffnung des<br />
Objektes gegen Rechnungsstellung und eine jährliche Vergütung von<br />
EUR 130.000,00 für die nachfolgenden zehn Kalenderjahre, die auf<br />
das Jahr der Öffnung folgen.<br />
Die jährliche Vergütung wird alle zwei Jahre zum 1. Januar entsprechend<br />
der prozentualen Veränderung des vom Statistischen Bundes -<br />
amtes für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten monatlichen<br />
Verbraucherpreisindex geändert. Vergleichsmaßstab für die erste<br />
Anpas sung ist der Indexstand für den Monat Juni 2013 gegenüber<br />
dem Stand für Juni 2011, wobei die Anpassung zum 1. Januar 2014<br />
erfolgt. Dann erhöht oder ermäßigt sich die Vergütung alle zwei<br />
Jahre zum 1. Januar, und zwar in dem Umfang, wie sich der Index für<br />
den Monat Juni des vorangegangenen Jahres gegenüber dem Stand<br />
der letzten indexbedingten Änderung der Vergütung prozentual verändert<br />
hat. Für die Zeit nach Ablauf von zehn vollen Kalenderjahren,<br />
erstmals für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 wird die Höhe der<br />
Vergütung für die nächsten zehn Kalenderjahre von den Parteien einvernehmlich<br />
neu festgelegt. Sofern nicht sechs Monate vor Ablauf<br />
der vorgenannten Frist hierüber eine Einigung erzielt werden kann, ist<br />
die für die zurückliegenden zehn Jahre vereinbarte jährliche<br />
Vergütung jeweils für die nächsten zehn Kalenderjahre zu zahlen.<br />
Kommt bis zum Ablauf der ersten zehn vollen Kalenderjahre, für die<br />
eine Vergütung gemäß Standortsicherungsvertrag geschuldet wird,<br />
eine Einigung über die für die Folgejahre an die ECE Projekt manage -<br />
ment zu zahlende Vergütung nicht zustande, ist die ECE Projekt -<br />
management berechtigt, die vorliegende Vereinbarung mit einer Frist<br />
von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres zu kündigen. Der<br />
ECE Projektmanagement steht das gleiche Sonderkündigungsrecht<br />
mit vorgenannter Frist zu, wenn für nachfolgende Zeitabschnitte<br />
keine Einigung über die von der Gesellschaft zu zahlende Vergütung<br />
erzielt wird.<br />
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der Objekt KG<br />
gegenüber der ECE Projektmanagement sind nach Art und Umfang<br />
auf den Inhalt der von der ECE Projektmanagement abzuschließenden<br />
Haftpflichtversicherungsverträge mit Deckungssummen je Versiche -<br />
rungsfall von EUR 100.000,00 für Sachschäden und EUR 50.000,00 für<br />
Vermögensschäden beschränkt. Die Deckungssumme für Sach -<br />
schäden steht einfach, die Deckungssumme für Vermögensschäden<br />
steht zweifach für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />
zur Verfügung.<br />
Für vom Versicherungsschutz nicht umfasste Schäden haftet die<br />
ECE Projekt management bis zur Höhe von jährlich insgesamt<br />
EUR 5.000,00. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nur<br />
im Falle der einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und<br />
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die ECE Projekt -<br />
management unbeschränkt. Ansprüche der Objekt KG gegenüber der<br />
ECE Projektmanagement können – soweit auch Ansprüche gegenüber<br />
Dritten in Betracht kommen – nur insoweit geltend gemacht<br />
werden, als solche Ansprüche gegenüber Dritten nicht durchgesetzt<br />
werden konnten.<br />
Gestattungsvertrag und Vergütungsvertrag<br />
Die Objekt KG hat am 23. Juni 2006 mit der ECE Projektmanagement<br />
einen Gestattungsvertrag geschlossen, der es der ECE Projekt -<br />
manage ment gestattet, Anlagen und Einrichtungen im Lebensmittel -<br />
fachbereich des Thier-Areals Dortmund zur Nutzung durch die Mieter<br />
im Lebensmittelfachbereich sowie gegebenenfalls weitere Lebens -<br />
mittel- und Gastronomieanbieter im Objekt zu erstellen und vorzuhalten.<br />
(Insbesondere Planungsleistungen für Lebensmittelfachbereich,<br />
Fettfortluftinstallation bis zur Mietbereichsgrenze, Fettabscheider<br />
mit Hauptleitung bis zur Mietbereichsgrenze, Gemeinsame Schürze<br />
unterhalb der abgehängten Decke, Kleinkälteregal/Stellfläche,<br />
Umkleideraum, Personal-WC für untersuchtes Personal, Personal -<br />
aufent haltsraum, Müllraum für Nassmüll, Abschluss des Lebens -<br />
mittel bereichs zur Ladenstraße, Bodenbelag Sitzbereich, Decke<br />
Sitzbereich, Fußboden/Decke Balkon, Spülküche, Erstausstattung<br />
Bestuhlung/Möblierung).<br />
Die ECE Projektmanagement erbringt diese Leistungen im eigenen<br />
Namen und auch für eigene Rechnung ausschließlich auf eigenes<br />
Risiko. Gemäß dem zwischen der Objekt KG und der ECE Projekt -<br />
management am 23. Juni 2009 geschlossenen Vergütungsvertrag<br />
erhält die ECE Projektmanagement von der Objekt KG für die Erstellung<br />
und Vorhaltung der vorstehend dargestellten Leistungen eine einmalige<br />
pauschale Vergütung von EUR 2,2 Mio. Die Vergütung wird von<br />
dem von der Objekt KG beauftragten Generalübernehmer bezahlt.<br />
Die ECE Projektmanagement ist berechtigt, den Mietern des Lebens -<br />
mittelfachbereichs sowie gegebenenfalls weiteren Lebensmittelund<br />
Gastronomieanbietern im Objekt die von ihr zu errichtenden<br />
Anlagen und Einrichtungen für die Laufzeit des jeweiligen Miet -<br />
vertrages gegen ein Nutzungsentgelt zur Verfügung zu stellen und<br />
Vereinbarungen über die laufenden Kosten des Betriebes zu treffen.<br />
123
Rechtliche Grundlagen<br />
Die ECE Projektmanagement verpflichtet sich, an die Objekt KG ein<br />
pauschales Nutzungsentgelt für die ihr nach den vorstehenden<br />
Regelungen eingeräumten Rechte in Höhe von EUR 45.000,00 jährlich<br />
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.<br />
Das Entgelt ist in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen zu zahlen.<br />
Das pauschale Nutzungsentgelt passt sich an, wenn der vom<br />
Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland ermittelte<br />
monatliche Verbraucherpreisindex für Deutschland jeweils um<br />
mehr als 10 % gegenüber dem Stand für den Monat des Beginns der<br />
Zahlungspflicht oder nach zuletzt eingetretener indexbedingter<br />
Entgeltänderung gegenüber dem Stand für den Monat der letzten<br />
Anpassung gestiegen oder gefallen ist. Die Anpassung des pauschalen<br />
Nutzungsentgeltes erfolgt im gleichen Verhältnis wie die<br />
Veränderung des genannten Verbraucherpreisindexes, und zwar rückwirkend<br />
von dem Monatsersten an, der auf die Veränderung folgt.<br />
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen der<br />
Objekt KG bei der von der ECE Projektmanagement zu vertretenden<br />
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu. Im Falle der Verletzung<br />
nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet die ECE Projekt manage -<br />
ment nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder leitenden Angestellten oder bei schuldhafter<br />
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Schadensersatz -<br />
haftung der ECE Projektmanagement ist auf den vorhersehbaren,<br />
typischen Schaden beschränkt, sofern die ECE Projektmanagement<br />
nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder wegen schuldhafter<br />
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet.<br />
Die ECE Projektmanagement ist berechtigt, diese Vereinbarung mit<br />
einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende zu kündigen, falls der<br />
zwischen ihr und der Objekt KG bestehende Vertrag betreffend die<br />
Verwaltung des Thier-Areals Dortmund – gleich aus welchem Grund –<br />
enden sollte.<br />
XII. Finanzierung<br />
Darlehensvertrag zwischen der Fonds KG und der<br />
Hamburger Sparkasse AG<br />
Die Hamburger Sparkasse AG hat der Fonds KG mit Darlehensvertrag<br />
vom 29. Juni 2009 ein Darlehen im Nennbetrag von EUR 45,7 Mio. zur<br />
Zwischenfinanzierung der für den Erwerb der Kommanditanteile an<br />
der Objekt KG durch die Fonds KG sowie der damit verbundenen<br />
Kosten gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. De zem -<br />
ber 2010. Die Rückzahlung der Darlehensvaluta erfolgt durch das eingeworbene<br />
Kommanditkapital.<br />
Das Darlehen wird in Teilbeträgen ausgezahlt. Ab dem 1. Oktober<br />
2009 ist die Hamburger Sparkasse AG berechtigt, Bereitstellungs -<br />
zinsen von 0,20 % p. a. des nicht in Anspruch genommenen<br />
Darlehens betrages zu berechnen.<br />
Die Verzinsung des in Anspruch genommenen Darlehens erfolgt<br />
grundsätzlich auf Basis des Drei-Monats-EURIBOR, wobei die<br />
Fonds KG berechtigt ist, auch eine Zinsbindung zwischen einem und<br />
maximal zwölf Monaten, jeweils auf EURIBOR-Basis, zu wählen. Der<br />
von der Fonds KG geschuldete Nominalzinssatz ergibt sich aus dem<br />
Drei-Monats-EURIBOR als Referenzzins zuzüglich eines Aufschlags<br />
von 1,5 Prozentpunkten als Marge. Die Zinsraten werden vierteljährlich<br />
zu folgenden auf die erste Auszahlung folgenden Zah lungs ter minen<br />
eines jeden Jahres belastet: 31. März, 30. Juni, 30. September und<br />
31. Dezember.<br />
Die Hamburger Sparkasse AG erhebt eine einmalige Arrangement<br />
Fee in Höhe von EUR 180.000,00, von denen ein Teilbetrag in Höhe<br />
von EUR 90.000,00 bei erster Auszahlung und ein weiterer Teilbetrag<br />
in Höhe von EUR 90.000,00 zum 1. Januar 2010 aus der Darlehens -<br />
valuta zahlbar ist. Zudem erhebt die Hamburger Sparkasse AG eine<br />
einmalige Compensation Fee in Höhe von EUR 200.000,00, welche<br />
mit der ersten Auszahlung verrechnet wird. Schließlich wird eine laufende<br />
Prepayment Fee in Höhe von 0,50 % p. a. auf vor Ablauf des<br />
Darlehensvertrages außerplanmäßig zurückgezahlte Darlehens -<br />
beträge in Rechnung gestellt, die jeweils vierteljährlich nachträglich<br />
zahlbar und fällig wird. Darüber hinaus hat die Fonds KG sämtliche<br />
durch den Abschluss und Vollzug des Darlehensvertrages einschließlich<br />
der Sicherheitenbestellung entstehenden Kosten zu tragen.<br />
Das Darlehen kann erst in Anspruch genommen werden, wenn ins -<br />
besondere folgende Sicherheiten der Hamburger Sparkasse zur<br />
Verfügung gestellt worden sind:<br />
• Verpfändung der Gesellschaftsanteile an der Objekt KG durch die<br />
Fonds KG;<br />
• Abtretung des in der Investorenvereinbarung vorgesehenen<br />
Entnahmeanspruches in Höhe von 4,0 % p. a. auf die geleisteten<br />
Kommanditeinlagen (Haft- und zusätzliche Pflichteinlagen) durch<br />
die Fonds KG;<br />
• Verpfändung des Zeichnerkontos bei der Hamburger Sparkasse<br />
AG, auf welchem das durch die Fonds KG eingeworbene<br />
Eigenkapital von den neu beitretenden Kommanditisten einzuzahlen<br />
ist durch die Fonds KG;<br />
• Verpfändung der noch einzuholenden Platzierungsgarantien<br />
Dritter für das einzuwerbende Kommanditkapital der Fonds KG.<br />
Vor erstmaliger Valutierung des Darlehens müssen zudem insbesondere<br />
folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />
• Die Beitrittsvoraussetzungen nach der Investorenvereinbarung<br />
liegen vor und sind gegenüber der Hamburger Sparkasse AG<br />
nach gewiesen (siehe hierzu näher oben im Abschnitt<br />
„Investoren vereinbarung“, Seite 85 ff.);<br />
• Der Hamburger Sparkasse AG liegt eine schriftliche Bestätigung<br />
vor, dass die durch die GB gemäß der Investorenvereinbarung zu<br />
erbringenden Haft- und Pflichteinlagen in voller Höhe eingezahlt<br />
sind bzw. sich auf einem Treuhandkonto befinden und dort freigegeben<br />
werden, bevor das Darlehen (teil-)valutiert wird bzw.<br />
durch Bankgarantien oder eine entsprechende Garantie der ECE<br />
Projektmanagement unterlegt sind.<br />
124
Eine Änderung der Gesellschafterstruktur der Fonds KG (außer dem<br />
Austausch der Komplementärin durch eine andere GmbH, die zum<br />
Gesellschafterkreis von Hamburg Trust gehört) oder eine wesentliche<br />
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Fonds KG bedürfen der vorherigen<br />
Zustimmung der Hamburger Sparkasse AG. Keiner Zustim -<br />
mung bedarf jedoch der Beitritt und Austritt weiterer Kom -<br />
manditisten, der Austritt der Gründungskommanditistin bzw. eine<br />
Änderung in der Gesellschaftsstruktur der Gründungs kom manditistin<br />
und/oder der Komplementärin, sofern sich dadurch die Bonität der<br />
Fonds KG nicht verschlechtert.<br />
Der Vertrieb des einzuwerbenden Eigenkapitals hat bis spätestens<br />
1. April 2010 zu beginnen und ist der Hamburger Sparkasse AG<br />
gegenüber nachzuweisen.<br />
Das eingeworbene Eigenkapital zzgl. Agio ist bei der Hamburger<br />
Sparkasse AG einzuzahlen und zu verpfänden. Über 15 % hiervon<br />
kann verfügt werden.<br />
Bis zur Vollplatzierung des Eigenkapitals ist die Fonds KG verpflichtet,<br />
die Hamburger Sparkasse AG innerhalb der ersten fünf Bank -<br />
arbeitstage nach Ablauf eines Kalendermonats über den zum Ende<br />
des vorangegangenen Monats aktuellen Platzierungsstatus zu unterrichten.<br />
Darlehensvertrag der Objekt KG<br />
Die Objekt KG hat mit Datum vom 26. Juni/29. Juni 2009 einen<br />
Darlehensvertrag mit der Deutschen Genossenschafts-Hypotheken -<br />
bank AG, Hamburg, als Konsortialführerin mit der still unterbeteiligten<br />
Dortmunder Volksbank eG, sowie der Sparkasse Bochum und der<br />
Sparkasse Dortmund als Konsorten über einen Gesamtdarlehens -<br />
betrag in Höhe von EUR 180 Mio. zur Finanzierung des Grund -<br />
stückserwerbs und der Errichtung/Entwicklung des Thier-Areals<br />
Dortmund geschlossen, wobei hiervon die Deutsche Genossen -<br />
schafts-Hypothekenbank AG einen Darlehensbetrag in Höhe von EUR<br />
105 Mio., die Sparkasse Bochum einen Darlehensbetrag in Höhe von<br />
EUR 30 Mio. sowie die Sparkasse Dortmund einen Darlehens betrag<br />
in Höhe von EUR 45 Mio. zur Verfügung stellt.<br />
Das Darlehen wird zu einem Auszahlungskurs von 100 % gewährt,<br />
wobei die Objekt KG das Recht hat, unter Einsatz zusätzlichen<br />
Eigenkapitals ein Disagio in Höhe von 5 % der Darlehenssumme bis<br />
zum 30. Juni 2010 zu vereinbaren. Es erfolgen max. zwölf Teilaus -<br />
zahlungen aus dem Darlehen.<br />
Das Darlehen ist grundsätzlich spätestens am 31. Dezember 2021 zur<br />
vollständigen Rückzahlung fällig. Ab dem vierten vollen Betriebsjahr<br />
nach Eröffnung des Thier-Areals Dortmund, spätestens aber ab dem<br />
1. Januar 2016, ist das Darlehen in Höhe von 1,00 % p. a. vom ur -<br />
sprünglichen Darlehensbetrag zzgl. ersparter Zinsen zurückzuzahlen.<br />
Inanspruchnahmen des Darlehens sind vierteljährlich am 30. eines<br />
jeden Quartals mit einem Nominalzinssatz von 5,572 % p. a. zu verzinsen.<br />
Dieser Zinssatz ist bis zum 30. Juni 2019 fest vereinbart. Bis<br />
zur Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme beträgt der nominale<br />
Zinssatz jedoch 5,772 % p. a. Die Zinssätze werden durch die Zah -<br />
lung des Disagios um 0,75 Prozentpunkte herabgesenkt.<br />
Für den Fall der Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Fest zins -<br />
darlehens während einer vereinbarten Zinsbindungsfrist wird nur<br />
für die ersten fünf Jahre nach Valutierung ein Kapitalmarkt- (inkl.<br />
Liqui ditätskosten in Höhe von 0,75 %) und Margenschaden be -<br />
rechnet. Danach wird von den Darlehensgebern nur noch ein Kapital<br />
marktschaden (inkl. Liquiditätskosten in Höhe von 0,75 %) be -<br />
rechnet.<br />
Als Bereitstellungsprovision ist von der Objekt KG ab dem<br />
30. Juni 2009 der Differenzbetrag aus der Wiederanlage der refinanzierten<br />
und noch nicht ausgezahlten Mittel zum EURIBOR-Satz für<br />
den von der Objekt KG vorgegebenen Wiederanlagezeitraum (ein bis<br />
zwölf Monate, ohne Vorgabe der Objekt KG wird der 3-Monats-<br />
EURIBOR-Satz zugrunde gelegt) und dem Einstandszinssatz (bei der<br />
Disagio-Variante entsprechend verringerter Einstandssatz) für das<br />
Darlehen auszugleichen. Die Bereitstellungsprovision wird bei der<br />
jeweiligen Teilauszahlung fällig und vom Auszahlungsbetrag einbehalten.<br />
Daneben ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von<br />
EUR 1.057.500,00 zu entrichten, welche mit der ersten Teil aus -<br />
zahlung fällig und vom ersten Auszahlungsbetrag einbehalten wird.<br />
Zudem trägt die Objekt KG die anfallenden Kosten für die Feuer-,<br />
Leitungswasser- und Sturmschadenversicherung und sämtliche im<br />
Zusammenhang mit der Sicherung des Darlehens durch Grund -<br />
pfandrechte entstehenden Kosten.<br />
Zur Sicherung ist von der Objekt KG eine Gesamtbriefgrundschuld zu -<br />
gunsten der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank AG an<br />
dem Thier-Areal Dortmund in Höhe von EUR 9 Mio. zzgl. 15 % Zinsen<br />
jährlich, dinglich vollstreckbar gegen den jeweiligen Eigentümer,<br />
sowie im Rang danach eine weitere Gesamtbriefgrundschuld in Höhe<br />
von EUR 171 Mio. zu verschaffen. Die Objekt KG hat sich zudem verpflichtet,<br />
eine unwiderrufliche notarielle Vollmacht zugunsten der<br />
Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank AG abzugeben, um<br />
hinsichtlich eines Teilbetrages der zu bestellenden Grundschulden in<br />
Höhe von EUR 171 Mio. für einen zuletzt zu zahlenden Grund -<br />
schuldteilbetrag in Höhe von 25 % des Darlehensnominalbetrages<br />
(d. h. EUR 45 Mio.) die dingliche Unterwerfung unter die sofortige<br />
Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück zu beurkunden.<br />
Die Vollmacht wird ausgeübt, sofern die Objekt KG mit mindestens<br />
1/4 einer Jahresleistung gemäß dem Darlehensvertrag für mindes -<br />
tens 30 Tage im Rückstand ist. Gleichwohl verpflichtet sich die<br />
Objekt KG, das Gesamtgrundstück nur durch weitere Grund -<br />
pfandrechte zu belasten, sofern aus den Mieteinnahmen des Thier-<br />
Areals Dortmund eine debt service cover ratio von mindestens 120 %<br />
nachgewiesen wird.<br />
Darüber hinaus sind folgende Sicherheiten zu stellen: Abtretung<br />
sämtlicher Rechte und Ansprüche an die Deutsche Genossen -<br />
125
Rechtliche Grundlagen<br />
schafts-Hypothekenbank AG aus dem Generalübernehmervertrag<br />
einschließlich der Ansprüche aus der Patronatserklärung der ECE<br />
Projektmanagement zur Sicherung aller Ansprüche der Konsorten.<br />
Die Objekt KG ist verpflichtet, das Darlehen bis zum 31. Dezember<br />
2012 vollständig abzunehmen. Sofern und soweit die Abnahme bis<br />
dahin nicht erfolgt ist, sind die Darlehensgeber berechtigt, die<br />
Darlehenszusage zu kündigen.<br />
Das Darlehen kann durch die Objekt KG erst in Anspruch genommen<br />
werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, u. a.<br />
• die Sicherheiten bestellt worden sind,<br />
• vor Valutierung der anteiligen Grundstückskosten inkl. Erwerbs -<br />
nebenkosten: vom Vermieter unterzeichnete langfristige, min -<br />
des tens zehnjährige Mietverträge, die 30 % der zu erstellenden<br />
Handelsfläche abdecken und eine Betreiberpflicht des Mieters<br />
vorsehen,<br />
• vor Valutierung der anteiligen Hochbaukosten/Baunebenkosten:<br />
vom Mieter unterzeichnete langfristige, mindestens zehnjährige<br />
Mietverträge, die 40 % der zu erstellenden Handelsfläche<br />
abdecken und eine Betreiberpflicht des Mieters vorsehen,<br />
• der Geschäftsbesorgungsvertrag wird mit einer Laufzeit bis zum<br />
31. Dezember 2021 von der ECE-Gruppe wahrgenommen; für den<br />
Fall der Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages steht den<br />
Darlehensgebern ein Sonderkündigungsrecht zu,<br />
• Vorlage eines Nachweises der Eigenmittel in Höhe von<br />
EUR 114 Mio.<br />
Die Objekt KG hat zudem die Auflage zu erfüllen, dass die Eigen -<br />
kapitalbeteiligung der Familie Otto/ECE-Gruppe bis zur Rückzahlung<br />
der Darlehen bei den Konsorten mindestens 10 % des ursprünglichen<br />
Eigenkapitaleinsatzes in Höhe von EUR 114 Mio., also EUR 11,4 Mio.<br />
beträgt. Sofern diese Eigenkapitalbeteiligung der Familie Otto/ECE-<br />
Gruppe unter 10 % sinkt, haben die Darlehensgeber ein Sonder -<br />
kündigungsrecht hinsichtlich des Darlehensbetrages.<br />
XIII. Weitere objektbezogene Verträge<br />
Projektentwicklungsvertrag<br />
Zwischen der Objekt KG und der ECE Development ist am 23. Juni 2006<br />
eine Vereinbarung über die Erbringung von Projektentwick lungs -<br />
leistungen bezüglich des Thier-Areals Dortmund geschlossen worden.<br />
Die von der ECE Development zu erbringenden Leistungen enden mit<br />
der Vorlage eines sogenannten Investment Memorandum, welches<br />
die Prüfungsergebnisse der ECE Development in einem Projektbericht<br />
zusammenfasst.<br />
Die ECE Development übernimmt im Wesentlichen die folgenden<br />
Leistungen:<br />
• Prüfung der Grundstückssituation durch Ermittlung der für eine<br />
Nutzung als Einkaufszentrum wesentlichen Grundstücksdaten<br />
(v. a. Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten/Baulasten, Nach -<br />
bar rechte und sonstige Rechte Dritter, Belastungen durch<br />
Kreditgeber, Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse<br />
und Kaufpreisforderung), durch Feststellung des bestehenden<br />
Bauplanungsrechts, durch Klärung der Erschließungssituation<br />
sowie durch Beschreibung der Baulichkeiten;<br />
• die vertiefende Analyse des Standorts hinsichtlich Lage und<br />
Anbindung, Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr,<br />
Einzugsbereich, Einwohnerzahlen und Konkurrenzsituation;<br />
• die Erarbeitung einer standortbezogenen Zielvorstellung für die<br />
Nutzung und Bebauung des Projektareals;<br />
• die Erarbeitung und Konkretisierung eines Nutzungsprogramms<br />
für Einzelhandel, einzelhandelsnahe Dienstleistungen, Büro und<br />
Wohnen;<br />
• die Erstellung einer ersten funktionalen Grobplanung (u. a. mit<br />
Lageplänen, Grundrissen, Ansichten, Schnitten, Perspektiven,<br />
Raumprogrammen/Flächenbilanzen und der inneren Verkehrsund<br />
Parkplatzplanungen);<br />
• die Erstellung einer groben Schätzung der Bau- und Bau neben -<br />
kosten;<br />
• die Produktdefinition unter Marketinggesichtspunkten und die<br />
Erarbei tung eines Branchen- und Belegungskonzepts auf<br />
Grundlage einer Wettbewerbsaufnahme sowie einer Fehl -<br />
branchen-/Bedarfsanalyse;<br />
• die Einschätzung der Vermietungsmöglichkeiten und die Ermitt -<br />
lung von Mietansätzen unter Einbeziehung erster Akzeptanz -<br />
anfragen bei potenziellen Mietpartnern;<br />
• die Vornahme einer Grundstücksbewertung unter Berück sichti -<br />
gung der angedachten Nutzungsmöglichkeiten;<br />
• die Erstellung einer prognostischen Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />
für einen mehrjährigen Zeitraum mit ersten Aussagen zu Investi -<br />
tion, Finanzierung, Ergebnisrechnung, Wirtschaftlichkeits rech -<br />
nungs-Alternativen mit veränderten Eigenkapital/Fremd kapital -<br />
einsätzen, der gesellschaftsrechtlichen Struktur des Investors;<br />
• die Präsentation des Projektes durch Erläuterung der Planung<br />
und der konzeptionellen Vorstellungen gegenüber der Objekt KG<br />
sowie die<br />
• Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse in einem Projekt -<br />
bericht in Form eines sogenannten Investment Memorandum.<br />
Die ECE Development ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der von ihr<br />
übernommenen Leistungen von ihr beauftragter Dritter zu bedienen.<br />
Für die Erbringung der vorgenannten Leistungen erhält die ECE<br />
Development eine Vergütung in Höhe von EUR 8,3 Mio. zzgl. der<br />
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die 14 Tage nach<br />
Erfüllung sämtlicher Beitrittsvoraussetzungen gemäß der Investoren -<br />
vereinbarung fällig ist. Darüber hinaus erhält die ECE Development<br />
für im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektentwick -<br />
lungs vertrages bei Dritten entstehende Kosten (z. B. für Gutachten,<br />
Verkehrsplanung, Computersimulationen, Erstellung von Bestands -<br />
126
unterlagen etc.) sowie für Reisekosten und sonstige Nebenkosten<br />
eine weitere pauschale Vergütung in Höhe von EUR 850.000,00<br />
zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die ebenfalls<br />
14 Tage nach Erfüllung sämtlicher Beitrittsvoraussetzungen gemäß<br />
der Investorenvereinbarung fällig ist.<br />
Darüber hinaus sichert die ECE Development zu, dass das Budget für<br />
die Gesamtinvestitionskosten des Thier-Areals Dortmund unter<br />
Berücksichtigung aller derzeit bekannten Erträge und Kosten erstellt<br />
worden ist und dass diese Kosten in einer Wirtschaft lich -<br />
keitsrechnung zusammengefasst worden sind. Die ECE Development<br />
sichert insbesondere zu, dass folgende Kostenpositionen der<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnung insgesamt mit einer Gesamtsumme in<br />
Höhe von pauschal EUR 3,4 Mio. ausreichend in Ansatz gebracht<br />
worden sind: Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten,<br />
Mietausfallübernahme/Mieterträge, Erstattung aus Umlagen, Nicht<br />
abzugsfähige Umsatzsteuer, Grundbesitzabgaben, Gründungs- und<br />
Gesellschaftskosten, Rechtliche Beratung, Vorlaufkosten Geschäfts -<br />
besorgung sowie Mieteinnahmen vor Eröffnung. Wird von der<br />
Gesamt summe abgewichen, so stehen etwaige Minderkosten der<br />
ECE Development zu bzw. werden Mehrkosten durch die ECE<br />
Development ausgeglichen.<br />
Die ECE Development haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften, bei Mängelansprüchen ist ihr jedoch zunächst die Mög -<br />
lichkeit zur Nacherfüllung zu gewähren. Im Falle des Fehlschlagens<br />
der Nacherfüllung steht der Objekt KG jedoch das Recht zu,<br />
Minderung oder – nach ihrer Wahl – Rücktritt sowie bei Vorliegen<br />
der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen.<br />
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche der<br />
Objekt KG gegenüber der ECE Development sind nach Art und<br />
Umfang auf den Inhalt von der ECE Development abzuschließender<br />
Haftpflichtversicherungsverträge mit Deckungssummen je Versiche -<br />
rungsfall von EUR 3 Mio. für Sachschäden und EUR 3 Mio. für<br />
Vermögensschäden beschränkt. Diese Deckungssummen stehen<br />
zweifach für alle Versicherungsfälle während der Dauer des<br />
Versicherungsschutzes für das Thier-Areal Dortmund zur Verfügung.<br />
Für vom Versicherungsschutz nicht umfasste Schäden haftet die ECE<br />
Development bis zur Höhe von EUR 3 Mio. so lange, wie die ECE<br />
Development Leistungen aus dem Projektentwicklungsvertrag zu<br />
erbringen hat. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nur im Falle der<br />
einfachen und groben Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und Schäden an<br />
Leben, Körper und Gesundheit haftet die ECE Development unbeschränkt.<br />
Mängelansprüche sowie vertragliche und gesetzliche Schaden -<br />
ersatzansprüche der Objekt KG gegen die ECE Development verjähren<br />
in drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der<br />
Objekt KG von der den Schaden verursachenden Pflichtverletzung.<br />
Abweichend hiervon verjähren Ansprüche wegen Kosten abwei -<br />
chungen, die sich aus der Unrichtigkeit der vorgenannten<br />
Zusicherung ergeben, soweit sich diese Zusicherung der ECE<br />
Development auch auf Steuern bezieht, in sechs Monaten ab dem<br />
Zeitpunkt, zu dem die jeweiligen Steuerbescheide der Objekt KG<br />
bestandskräftig geworden sind. Im Falle des Vorsatzes der ECE<br />
Development sowie bei Schadenersatzansprüchen, die auf der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,<br />
gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />
Ist gegenüber der Objekt KG neben der ECE Development noch<br />
ein Dritter zur Erfüllung von Ansprüchen verpflichtet, so wird die<br />
Objekt KG diese zunächst gegenüber dem Dritten geltend machen.<br />
Eine Inanspruchnahme der ECE Development kann erst erfolgen,<br />
wenn und soweit die Ansprüche gegenüber dem Dritten nicht durchgesetzt<br />
werden konnten.<br />
Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.<br />
Weitere Angaben über das Anlageobjekt<br />
Weder der Prospektverantwortlichen Hamburg Trust noch den Grün -<br />
dungs gesellschaftern oder den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />
Fonds KG oder der Treuhandkommanditistin stand bzw. steht das<br />
Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu<br />
noch steht diesen Personen aus anderen Gründen eine dingliche<br />
Berechtigung am Anlageobjekt zu (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Mit Ausnahme der im Abschnitt „Finanzierung“ (siehe Seite 124 f.)<br />
beschriebenen Verpfändung der Gesellschaftsanteile an der Objekt<br />
KG durch die Fonds KG, der Abtretung des in der Investoren -<br />
vereinbarung vorgesehenen Ent nah me anspruches in Höhe von 4,0 %<br />
p. a. auf die geleisteten Komman diteinlagen durch die Fonds KG<br />
sowie der Verpfändung des Zeichner kontos bei der Hamburger<br />
Sparkasse AG, auf welchem das durch die Fonds KG eingeworbene<br />
Eigenkapital von den neu beitretenden Kommanditisten einzuzahlen<br />
ist bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen<br />
des Anlageobjekts (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV). Abgesehen von<br />
der Haftung der Gesellschafter (Seite 94), den Regelungen zum<br />
Ausscheiden aus der Fonds KG und dem Ausschluss von Gesellschaftern<br />
(Seite 97 f.) sowie den Beschränkungen bei der Übertragung<br />
von Gesellschaftsanteilen (Seite 98 f.) bestehen keine rechtlichen<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlage -<br />
objekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Abs. 2<br />
Nr. 4 VermVerkProspV). Es bestehen keine tatsächlichen Beschrän -<br />
kungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere<br />
im Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />
VermVerkProspV). Zur Realisierung der Anlageziele und Umsetzung<br />
der Anlagepolitik sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV).<br />
Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt (die Beteiligung an der<br />
Objekt KG) gibt es nicht.<br />
127
Vertragsgesellschaften<br />
Struktur der wesentlichen Vertragspartner und Beteiligungen<br />
Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />
Fondsanbieterin<br />
Hamburg Trust HTG GmbH<br />
Platzierungsgarantin<br />
Anleger<br />
Treugeber und<br />
Direktkommanditist<br />
Hamburg Trust Asset<br />
Management HTAM GmbH<br />
Asset Managerin<br />
HTD4 Verwaltungs GmbH<br />
Komplementärin der Fonds KG<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />
HTB GmbH<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
der Fonds KG und der Objekt KG<br />
Hamburg Trust Treuhand<br />
HTT GmbH<br />
Treuhandkommanditistin<br />
GB Immobilien G.m.b.H.<br />
Coinvestor<br />
60,53 % Kommanditeinlage Objekt KG<br />
Geschäftsführende Kommanditistin der Objekt KG<br />
Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
Fonds KG<br />
39,47 % Kommanditeinlage Objekt KG<br />
PANTA Vierundsechzigste<br />
Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />
Komplementärin der Objekt KG<br />
ECE Development G.m.b.H. & Co. KG<br />
Projektentwicklung<br />
ECE Projektmanagement<br />
G.m.b.H. & Co. KG<br />
Objektverwaltung und Vermietung<br />
Standortsicherung<br />
Patronatsgeberin<br />
Kommanditgesellschaft PANTA<br />
Vierundsechzigste<br />
Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG<br />
(spätere voraussichtliche Firmierung:<br />
Neues Thier-Areal Dortmund<br />
G.m.b.H. & Co. KG)<br />
Objekt KG<br />
Eigentümerin der Immobilie<br />
ECE Achte Generalübernehmer<br />
G.m.b.H. & Co. KG<br />
Generalübernehmerin<br />
Hamburger Sparkasse AG<br />
Zwischenfinanzierungsgeberin<br />
Deutsche Genossenschafts-<br />
Hypothekenbank AG<br />
Dortmunder Volksbank eG still unterbeteiligt<br />
Sparkasse Dortmund<br />
Sparkasse Bochum<br />
Darlehensgeberin<br />
Dienstleistung<br />
Beteiligung<br />
128
Informationen zu den beteiligten<br />
Gesellschaften<br />
• Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
(„Fonds KG“)<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />
Tag der Eintragung: 30. Januar 2009<br />
Gründungsdatum: 30. Januar 2009<br />
Handelsregister: HR A 109632, Amtsgericht Hamburg<br />
Kommanditkapital: EUR 5.500,00 derzeit gezeichnet und<br />
eingezahlt<br />
Geplantes<br />
Kommanditkapital: EUR 65.000.000,00, davon entfallen<br />
EUR 5.000,00 auf die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin<br />
Komplementärin: HTD4 Verwaltungs GmbH ohne Einlage<br />
Geschäftsführende<br />
Kommanditistin:<br />
Treuhandkommanditistin:<br />
Kommanditisten:<br />
Aufgaben:<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />
HTB GmbH<br />
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />
Weitere Kommanditisten werden<br />
aufgenommen, bis das Kommanditkapital<br />
EUR 65.000.000,00 beträgt.<br />
Emittent, Kommanditistin der Objekt KG<br />
• Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />
(Treuhandkommanditistin und Gründungsgesellschafterin<br />
der Fonds KG)<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Tag der Eintragung: 27. März 2007<br />
Handelsregister: HR B 100573, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 25.000,00<br />
Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH, Hamburg<br />
Geschäftsführer: Dr. Bernd Walter, Beim Strohhause 27,<br />
20097 Hamburg, Deutschland<br />
Oliver Brinks, Beim Strohhause 27,<br />
20097 Hamburg, Deutschland<br />
Aufgaben: Treuhandkommanditistin und<br />
Gründungsgesellschafterin der Fonds KG<br />
• Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />
(Geschäftsführende Kommanditistin und<br />
Gründungsgesellschafterin der Fonds KG)<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Tag der Eintragung: 22. Mai 2007<br />
Handelsregister: HR B 101107, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 25.000,00<br />
Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH, Hamburg<br />
Geschäftsführer<br />
ohne besondere<br />
Geschäftsbereiche:<br />
Aufgaben:<br />
Dr. Bernd Walter,<br />
Oliver Brinks<br />
Geschäftsanschrift sämtlich:<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg,<br />
Deutschland<br />
Geschäftsführende Kommanditistin und<br />
Gründungsgesellschafterin der Fonds KG<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
der Objekt KG<br />
• Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH<br />
(Gründungsgesellschafterin und ehemalige Komplementärin<br />
der Fonds KG)<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Tag der Eintragung: 17. April 2007<br />
Handelsregister: HR B 100733, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 25.000,00<br />
Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH, Hamburg<br />
Geschäftsführer ohne<br />
besondere<br />
Geschäftsbereiche:<br />
Aufgaben:<br />
Michael Arndt,<br />
Harald Pohl<br />
Geschäftsanschrift sämtlich:<br />
Beim Strohhause 27,<br />
20097 Hamburg, Deutschland<br />
ehemalige Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin (Komplementärin) und<br />
Gesellschafterin der Fonds KG<br />
129
Vertragsgesellschaften<br />
• HTD4 Verwaltungs GmbH<br />
(Komplementärin der Fonds KG)<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Tag der Eintragung: 9. Juli 2009<br />
Handelsregister: HR B 110135, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 25.000,00 (eingezahlt)<br />
Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH, Hamburg<br />
Geschäftsführer ohne<br />
besondere<br />
Geschäftsbereiche: Michael Arndt, Beim Strohhause 27,<br />
20097 Hamburg, Deutschland<br />
Harald Pohl, Beim Strohhause 27,<br />
20097 Hamburg, Deutschland<br />
Prokuristen: Dr. Bernd Walter<br />
Dr. Katharina Leue<br />
Aufgaben: Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
(Komplementärin) der Fonds KG,<br />
organschaftliche Vertreterin der Fonds KG<br />
• Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste<br />
Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG<br />
spätere voraussichtliche Firmierung:<br />
Neues Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG („Objekt KG“)<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />
Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />
Tag der Eintragung: 20. September 2006<br />
Handelsregister: HR A 104516, Amtsgericht Hamburg<br />
Kommanditkapital: EUR 25.000,00 derzeit gezeichnet und<br />
eingezahlt<br />
Geplantes<br />
Kommanditkapital: EUR 123.000.000,00, davon entfallen<br />
EUR 48.548.000,00 auf die Fonds KG<br />
Komplementärin: PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft<br />
m.b.H. ohne Einlage<br />
Geschäftsführende<br />
Kommanditistin:<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />
HTB GmbH mit EUR 100 Hafteinlage<br />
Weitere<br />
Geschäftsführende<br />
Kommanditistin: GB Immobilien G.m.b.H. mit 60,53 %<br />
Kommanditistin: Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH<br />
& Co. KG mit 39,47 %<br />
Aufgaben: Eigentümerin der Immobilie in Dortmund<br />
• GB Immobilien G.m.b.H.<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Handelsregister: HR B 70386, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 990.000,00<br />
Gesellschafter: ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG<br />
Geschäftsführer: Karsten Hinrichs, Dr. Lothar Kappich,<br />
Frank Laurinat, Ute Jürgensen,<br />
Markus Lentzler, Robert Werber,<br />
Kai Heinemann<br />
Aufgaben: Geschäftsführende Kommanditistin<br />
der Objekt KG<br />
• PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Handelsregister: HR B 98465, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 25.000,00<br />
Geschäftsführer: Thomas Armbrust, Dr. Thomas Finne<br />
Aufgaben: Komplementärin der Objekt KG<br />
• Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Tag der Eintragung: 30. Januar 2007<br />
Handelsregister: HR B 99956, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 500.000,00<br />
Gesellschafter: MAIA Zweiunddreißigste<br />
Vermögensverwaltungs-GmbH<br />
später firmierend unter: HTH Hamburg<br />
Trust Holding GmbH, Berlin 60 %<br />
Dr. Seeler Verwaltungs GmbH,<br />
Hamburg 22 %<br />
Michael Arndt, Hamburg 6 %<br />
Harald Pohl, Hamburg 6 %<br />
Lutz Wiemer, Hamburg 3 %<br />
Dr. Bernd Walter, Hamburg 3 %<br />
Geschäftsführer: Dr. Joachim Seeler, Hamburg, Deutschland<br />
Harald Pohl, Hamburg, Deutschland<br />
Michael Arndt, Hamburg, Deutschland<br />
Prokuristen: Dr. Bernd Walter<br />
Dr. Katharina Leue<br />
Aufgaben: Anbieterin, Prospektverantwortung<br />
und Eigenkapitalvermittlung<br />
130
• Hamburg Trust HTG GmbH<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Tag der Eintragung: 27. August 2009<br />
Handelsregister: HR B 110679, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 25.000,00<br />
Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH, Hamburg<br />
Geschäftsführer: Dr. Bernd Walter, Hamburg, Deutschland<br />
Dr. Katharina Leue, Hamburg, Deutschland<br />
Aufgaben: Platzierungsgarantin<br />
• Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Tag der Eintragung: 6. Juni 2007<br />
Handelsregister: HR B 101272, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 25.000,00<br />
Gesellschafter: Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH, Hamburg<br />
Geschäftsführer: Dr. Joachim Seeler, Hamburg,<br />
Lutz Wiemer, Hamburg<br />
Aufgaben: Aufsicht und Qualitätskontrolle des<br />
Asset Managements<br />
• ECE Achte Generalübernehmer G.m.b.H. & Co. KG<br />
Sitz:<br />
Oststeinbek, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Im Hegen 2, 22113 Oststeinbek<br />
Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />
Handelsregister: HR A 6011, Amtsgericht Lübeck<br />
Kommanditkapital: EUR 50.000,00<br />
Komplementärin: Verwaltung ECE Achte Generalübernehmer<br />
G.m.b.H. ohne Einlage<br />
Kommanditistin: GB Immobilien G.m.b.H.<br />
Aufgaben: Generalübernehmerin<br />
• ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />
Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />
Handelsregister: HR A 92742, Amtsgericht Hamburg<br />
Kommanditkapital: EUR 42.000.000,00<br />
Komplementär: Klaus Schliebe, vertretungsberechtigt<br />
gemeinsam mit einem anderen persönlich<br />
haftenden Gesellschafter: Verwaltung ECE<br />
Projektmanagement G.m.b.H.<br />
Kommanditistin: Kommanditgesellschaft CURA<br />
Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co.<br />
Aufgaben: Objektverwaltung, Vermietung,<br />
Standortsicherung und Patronatsgeberin<br />
für die Generalübernehmerin<br />
• ECE Development G.m.b.H. & Co. KG<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />
Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />
Handelsregister: HR A 103041, Amtsgericht Hamburg<br />
Kommanditkapital: EUR 50.000,00<br />
Komplementärin: Klaus Schliebe, vertretungsberechtigt<br />
gemeinsam mit einem anderen persönlich<br />
haftenden Gesellschafter: Verwaltung ECE<br />
Development G.m.b.H.<br />
Kommanditistin: ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG<br />
Aufgaben: Projektentwicklung<br />
• Hamburger Sparkasse AG<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Adolphsplatz 3, 20457 Hamburg<br />
Rechtsform: Aktiengesellschaft<br />
Handelsregister: HR B 80 691, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 1.000.000.000,00<br />
Vorstand:<br />
Dr. Harald Vogelsang (Vorsitzender),<br />
Reinhard Klein, Dr. Wolfgang Botschatzke,<br />
Jörg Wohlers, Frank Brockmann (stv.)<br />
Aufgaben:<br />
Darlehensgeberin der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
der Fonds KG<br />
• Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG<br />
Sitz:<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Rosenstr. 2, 20095 Hamburg<br />
Rechtsform: Aktiengesellschaft<br />
Handelsregister: HR B 5604, Amtsgericht Hamburg<br />
Stammkapital: EUR 90.000.000,00<br />
Vorstand:<br />
Hans Theo Macke, Manfred Salber,<br />
Dr. Georg Reutter<br />
Aufgaben:<br />
Darlehensgeberin der Objekt KG<br />
• Sparkasse Dortmund<br />
Sitz:<br />
Dortmund, Deutschland<br />
Geschäftsanschrift: Freistuhl 2, 44137 Dortmund<br />
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Handelsregister: HR A 8970, Amtsgericht Dortmund<br />
Vorstand:<br />
Uwe Samulewicz (Vorsitzender), Guido Rohn,<br />
Norbert Wolf, Jörg Busatta<br />
Aufgaben:<br />
Darlehensgeberin der Objekt KG<br />
• Sparkasse Bochum<br />
Sitz:<br />
Geschäftsanschrift:<br />
Rechtsform:<br />
Handelsregister:<br />
Vorstand:<br />
Aufgaben:<br />
Bochum, Deutschland<br />
Dr.-Ruer-Platz, 44787 Bochum<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
HR A 3960, Amtsgericht Bochum<br />
Volker Goldmann (Vorsitzender),<br />
Karl Jochem Kretschmer, Jürgen Hohmann,<br />
Andreas Wilming<br />
Darlehensgeberin der Objekt KG<br />
131
Zeichnungshinweise<br />
1. Beitrittserklärung<br />
Senden Sie bitte Ihre Beitrittserklärung für eine Beteiligung an der<br />
Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG zusammen mit<br />
dem Bogen für die persönliche Identitätsprüfung gem. § 4 Abs. 3<br />
und 4 GwG (Anlage 1 zur Beitrittserklärung) vollständig ausgefüllt<br />
und unterzeichnet – auch hinsichtlich der Widerrufsbelehrung – an<br />
Ihren Berater oder direkt an:<br />
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Tel.: 0 40/28 09 52-167, Fax: 0 40/28 09 52-499<br />
Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Beitritts erklä -<br />
rungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs registriert. Die<br />
Annahme der Beitrittserklärung wird schriftlich erklärt. Der Anleger<br />
erhält mit der Annahme der Beitrittserklärung eine Aufforderung, die<br />
gesamten 100 % seiner Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio (berechnet auf<br />
die gesamte Zeichnungssumme) zehn Bankarbeits tage (als „Bank -<br />
arbeitstage“ gelten Tage, an denen Geschäftsbanken in Hamburg für<br />
den Geschäftsverkehr geöffnet sind) nach Erhalt der Annahme -<br />
erklärung auf das Konto der Fonds KG, d. h. der Hamburg Trust HTG<br />
Deutschland 4 GmbH & Co. KG, zu überweisen bei der:<br />
Hamburger Sparkasse AG<br />
Konto-Nr.: 128 032 980 4<br />
BLZ: 200 505 50<br />
SWIFT: HASPDEHHXXX<br />
Der Anleger nimmt ab dem letzten Tag des Monats der vollständigen<br />
Einzahlung seiner Pflichteinlagen (zuzüglich Agio) an dem Ergebnis<br />
der Fonds KG teil. Sofern der Anleger 100 % seiner Pflichteinlage<br />
zzgl. 5 % Agio bis spätestens 30. Oktober 2011 auf das Konto der<br />
Gesellschaft überweist, erhält er eine Vorabauszahlung für den Zeit -<br />
raum ab dem Eingang der Zahlung bis zum 15. November 2011 in<br />
Höhe von 3,5 % p. a. bezogen auf die vorzeitig eingezahlte Pflicht -<br />
einlage ohne Berücksichtigung des Agios. Die Vorabauszahlung<br />
erfolgt jeweils bis Ende März des Folgejahres, erstmalig im<br />
Dezember 2010. Die Funktion der Zahlstelle übernimmt hierbei die<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH. Hinsichtlich<br />
einer detaillierten Darstellung der Zahlungsmodalitäten wird auf<br />
Seite 90 (Ziff. 4.1 „Beitritt von Kommanditisten und Pflichtein lagen“)<br />
verwiesen.<br />
2. Bankverbindung für Auszahlungen<br />
Auszahlungen der Fonds KG erfolgen in EUR und werden auf ein für<br />
den Anleger geführtes EUR-Konto überwiesen. Dieses gilt für den<br />
Zahlungsverkehr so lange, bis der Fonds KG gegebenenfalls eine<br />
andere Bankverbindung mitgeteilt wird.<br />
3. Handelsregister<br />
Für eine Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister ist der<br />
Anleger verpflichtet, der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH &<br />
Co. KG nach Annahme seiner Beitrittserklärung eine Vollmachts -<br />
urkunde zu übergeben, deren Unterschrift notariell beglaubigt sein<br />
muss. Die Kosten der Beglaubigung und der Veröffentlichung im<br />
Handelsregister trägt der Kommanditist. Die Hamburg Trust HTG<br />
Deutschland 4 GmbH & Co. KG wird die Anmeldung zum Handels -<br />
register vornehmen.<br />
4. Prospektaufstellungsdatum<br />
Prospektaufstellungsdatum ist der 2. September 2009.<br />
5. Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und Möglichkeit<br />
des Beitritts (Beginn des öffentlichen Angebots)<br />
Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage und der Beitritt zur<br />
Fonds KG sind erst nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />
möglich.<br />
Die Veröffentlichung des Verkaufsprospekts erfolgt dadurch, dass in<br />
einem überregionalen Börsenpflichtblatt bekannt gemacht wird, dass<br />
der Verkaufsprospekt bei der im Verkaufsprospekt benannten Zahl -<br />
stelle zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird (§ 9 Abs. 2<br />
Verkaufsprospektgesetz). Der Verkaufsprospekt muss gemäß § 9<br />
Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz mindestens einen Werktag vor dem<br />
öffentlichen Angebot veröffentlicht worden sein.<br />
6. Checkliste<br />
Folgende Unterlagen/Informationen sind vom Anleger einzureichen:<br />
• Beitrittserklärung, Mindestzeichnungssumme EUR 10.000 (es<br />
steht im Ermessen der Treuhandkommanditistin, auch geringere<br />
Zeichnungssummen zuzulassen)<br />
• Anlage 1 zur Beitrittserklärung: Bogen für persönliche Identitäts -<br />
prüfung gem. § 4 Abs. 3 und 4 GwG mit Legitimation<br />
• Notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht, falls der<br />
Anleger als Kommanditist beitreten möchte<br />
132
Gesellschaftsvertrag<br />
der<br />
Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Paragraph<br />
Seite<br />
§ 1 Firma und Sitz 134<br />
§ 2 Gesellschaftszweck 134<br />
§ 3 Dauer und Geschäftsjahr 134<br />
§ 4 Gesellschafter und Gesellschaftskapital 134<br />
§ 5 Treuhandkommanditistin, Treugeber und Kommanditisten 135<br />
§ 6 Gesellschafterkonten 136<br />
§ 7 Erbringung der Einlagen 137<br />
§ 8 Geschäftsführung und Vertretung 137<br />
§ 9 Informations- und Kontrollrechte 139<br />
§ 10 Ausschluss der Nachschusspflicht und Wettbewerbsbeschränkung 139<br />
§ 11 Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung 140<br />
§ 12 Jahresabschluss 141<br />
§ 13 Ergebnisverteilung, Entnahme von Liquiditätsüberschüssen 142<br />
§ 14 Vergütungen der Komplementärin 143<br />
§ 15 Vergütung der Geschäftsführenden Kommanditistin 143<br />
§ 16 Vergütung der Treuhandkommanditistin 143<br />
§ 17 Verfügungen über Kommanditanteile 143<br />
§ 18 Kündigung 144<br />
§ 19 Ausscheiden und Ausschluss von Gesellschaftern 144<br />
§ 20 Tod eines Gesellschafters 145<br />
§ 21 Auseinandersetzungsguthaben, Abfindung 145<br />
§ 22 Liquidation 146<br />
§ 23 Haftung der Gesellschafter untereinander 146<br />
§ 24 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren 146<br />
§ 25 Salvatorische Klausel, Zugang, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Kosten 146<br />
133
Gesellschaftsvertrag<br />
Dieser Gesellschaftsvertrag („Vertrag“) wurde am 6. August 2009<br />
zwischen<br />
(1) HTD4 Verwaltungs GmbH,<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg,<br />
(2) Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH,<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg,<br />
(3) Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH,<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
– die Personen (1) bis (3) werden im Folgenden auch „Gesell -<br />
schafter“ genannt –<br />
geschlossen.<br />
Die Gesellschafter sind sämtliche Gesellschafter der Hamburg Trust<br />
HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, eingetragen<br />
im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer<br />
HR A 109632 (nachfolgend als die „Gesellschaft“ bezeichnet).<br />
Mit Vertrag vom 10. Juli 2009 ist die Gründungsgesellschafterin<br />
Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH, Beim Strohhause 27,<br />
20097 Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin aus der<br />
Gesellschaft ausgeschieden und die HTD4 Verwaltungs GmbH als<br />
neue persönlich haftende Gesellschafterin eingetreten.<br />
Die Gesellschafter fassen den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />
gemäß den nachfolgenden Bestimmungen mit Wirkung zum heutigen<br />
Tage vollständig neu.<br />
§ 1 Firma und Sitz<br />
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
(2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />
§ 2 Gesellschaftszweck<br />
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung als Kommanditistin<br />
an der PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft<br />
m.b.H. & Co. KG (nachfolgend „Objekt KG“) mit einer voraussichtlichen<br />
Pflichteinlage in Höhe von EUR 48.508.630 und<br />
einer Hafteinlage in Höhe von EUR 39.370 (entspricht 39,47 %<br />
des Gesellschaftskapitals der Objekt KG).<br />
Komplementärin der Objekt KG ohne Beteiligung am Kapital ist<br />
die PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />
Weitere Kommanditisten der Objekt KG sind die Hamburg<br />
Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH ohne Pflichteinlage<br />
und mit einer Hafteinlage von EUR 100 und die GB Immobilien<br />
G.m.b.H. mit einer voraussichtlichen Pflichteinlage in Höhe<br />
von EUR 74.391.370 und einer Hafteinlage in Höhe von<br />
EUR 60.530.<br />
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen und<br />
Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den<br />
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern,<br />
bzw. die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich<br />
oder dienlich sind. Die Gesellschaft kann diese Handlungen<br />
und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen<br />
lassen.<br />
(3) Zweck der Objekt KG sind die Errichtung eines Einzelhandelsund<br />
Dienstleistungszentrums in Dortmund und dessen Ver -<br />
mietung und Verpachtung sowie alle damit zusammenhän -<br />
genden Geschäfte. Die Tätigkeit der Objekt KG ist beschränkt<br />
auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und<br />
Kapitalvermögens.<br />
§ 3 Dauer und Geschäftsjahr<br />
(1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 4 Gesellschafter und Gesellschaftskapital<br />
(1) Persönlich haftende Gesellschafterin, im Folgenden „Komple -<br />
mentärin“ genannt, ist die HTD4 Verwaltungs GmbH. Sie er -<br />
bringt keine Einlage und ist am Kapital der Gesellschaft nicht<br />
beteiligt.<br />
(2) Geschäftsführende Kommanditistin und Gründungs gesell -<br />
schafterin ist die Hamburg Trust Beteiligungsmanagement<br />
HTB GmbH, im Folgenden „Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin“ genannt, mit einer Pflichteinlage von EUR 5.000 bei<br />
einer eingetragenen Hafteinlage von EUR 500.<br />
(3) Treuhandkommanditistin und weitere Gründungs gesell -<br />
schafterin ist die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH, im<br />
Folgenden „Treuhandkommanditistin“ genannt, mit einer<br />
Pflichteinlage von derzeit EUR 500 bei einer eingetragenen<br />
Hafteinlage von EUR 50.<br />
(4) Das Gesellschaftskapital (Pflichteinlagen) soll zur Durch -<br />
führung des Gesellschaftszwecks durch Erhöhung der<br />
Pflichteinlage der Treuhandkommanditistin oder durch direkte<br />
Aufnahme weiterer Kommanditisten um bis zu EUR 64.995.000<br />
auf bis zu EUR 65.000.000 erhöht werden. Die eingetragene<br />
134
Haftsumme wird in gleichem Maße erhöht, sodass Pflicht -<br />
einlagen und eingetragene Haftsumme stets im Verhältnis<br />
EUR 10 : EUR 1 stehen. Die eingetragene Haftsumme wird<br />
demgemäß insgesamt um bis zu EUR 6.499.500 auf bis zu<br />
EUR 6.500.000 erhöht werden.<br />
(5) Im Rahmen der vorgesehenen Erhöhung des Gesell schafts -<br />
kapitals ist die Treuhandkommanditistin nach Maß gabe des<br />
Abs. 7 und des § 5 Abs. 5 und 6 berechtigt und unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, entweder<br />
ihre derzeitige Pflichteinlage von EUR 500 aus von als<br />
Treugeber beitretenden Anlegern aufzubringenden Mitteln auf<br />
einen Betrag von bis zu EUR 64.995.000 – unter entsprechender<br />
Erhöhung der gemäß Abs. 4 einzutragenden Hafteinlage<br />
auf bis zu EUR 6.499.500 – zu erhöhen bzw. alternativ hierzu<br />
Anleger direkt als Kommanditisten mit Pflichteinlagen bis zur<br />
Höhe des vorgenannten Erhöhungsbetrages – und ebenfalls<br />
unter entsprechender Erhöhung der gemäß Abs. 4 einzutragenden<br />
Hafteinlage – in die Gesellschaft aufzunehmen oder einen<br />
Dritten zur Wahrnehmung dieser Aufgabe zu bevollmächtigen.<br />
Die Treuhandkommanditistin kann Beteiligungsangebote von<br />
Anlegern in freiem Ermessen ganz oder teilweise zurück -<br />
weisen. Die Einwerbungsphase endet am 31. Dezember 2010.<br />
Sie kann durch entsprechende Erklärung der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin um einen Zeitraum von bis zu zwölf<br />
Monaten verlängert werden. Die in Abs. 3 genannte Einlage<br />
der Treuhandkommanditistin von EUR 500 wird im Laufe der<br />
Einwerbungsphase auf Treugeber übertragen und sodann<br />
lediglich treuhänderisch gehalten. Die übrigen Gesellschafter<br />
erteilen hierzu schon jetzt ihre Zustimmung.<br />
(6) Pflichteinlagen von Kommanditisten – ausgenommen die der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhand kom -<br />
man ditistin – müssen mindestens EUR 10.000 bei einer einzutragenden<br />
Hafteinlage von EUR 1.000 betragen, soweit sich<br />
aus § 17 Abs. 4 nicht etwas anderes ergibt; höhere Pflicht -<br />
einlagen müssen ein ganzzahliges Vielfaches von EUR 1.000<br />
ausmachen. Die Treuhandkommanditistin kann Beteiligungen<br />
mit geringerer Pflichteinlage zulassen, wobei in diesem Fall<br />
eine Pflichteinlage mindestens EUR 5.000 bei einer einzu -<br />
tragenden Hafteinlage von EUR 500 zu betragen hat. Pflicht -<br />
einlagen und einzutragende Hafteinlagen haben stets im<br />
Verhältnis von EUR 10 : EUR 1 zueinander zu stehen.<br />
(7) Mit Ausnahme der Geschäftsführenden Kommanditistin und<br />
der Treuhandkommanditistin (soweit letztere noch auf eigene<br />
Rechnung an der Gesellschaft beteiligt ist) haben die<br />
Kommanditisten zusätzlich zu ihren Pflichteinlagen ein Agio<br />
von 5 % der jeweiligen Pflichteinlage zu zahlen.<br />
(8) Die Pflichteinlagen können ohne Änderung des Gesell schafts -<br />
vertrages durch Entnahme von Liquidität (vgl. § 13) unter<br />
Wahrung des Verhältnisses der Pflichteinlagen zueinander bis<br />
auf die Höhe der Hafteinlagen zurückgeführt werden.<br />
(9) Für den Fall, dass keine Beteiligung von Anlegern als Treu -<br />
geber erfolgt, kann die Kommanditbeteiligung der Treuhand -<br />
komman ditistin ohne Erfordernis einer Genehmigung gemäß<br />
§ 17 Abs. 3 an einen Anleger als Kommanditisten übertragen<br />
werden bzw. kann die Treuhandkommanditistin aus der Gesell -<br />
schaft ausscheiden. § 5 Abs. 1 bis 3 dieses Gesellschafts -<br />
vertrages sind in diesem Fall gegenstandslos. Eine Vergütung<br />
gemäß § 16 ist in diesem Fall nicht zu zahlen. Etwaige nach<br />
diesem Gesellschaftsvertrag von der Treuhandkommanditistin<br />
wahrzunehmende Aufgaben werden in diesem Fall durch die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin wahrgenommen.<br />
(10) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, seine gesetzlichen<br />
Pflichten nach dem Geldwäschegesetz („GwG“) zu erfüllen,<br />
insbesondere zusammen mit seiner Beitrittserklärung die zur<br />
Durchführung der Identitätsprüfung nach § 4 Abs. 3 und 4 GwG<br />
erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen beizubringen.<br />
Kommt ein Kommanditist seinen geldwäscherechtlichen<br />
Pflichten nach dem GwG nicht nach, kann die Geschäfts füh -<br />
rende Kommanditistin nach ihrer Wahl nach Mahnung und<br />
Nachfristsetzung diesen Kommanditisten aus der Gesellschaft<br />
ausschließen. Die Geschäftsführende Kommanditistin wird<br />
hierzu von den übrigen Gesellschaftern ausdrücklich und un -<br />
widerruflich bevollmächtigt.<br />
§ 5 Treuhandkommanditistin, Treugeber und<br />
Kommanditisten<br />
(1) Die Treuhandkommanditistin wird mit den Treugebern nach<br />
einheitlichem Muster Treuhandverträge schließen. Sie er -<br />
wirbt, hält und verwaltet die Einlage treuhänderisch für die<br />
Treugeber, jeweils nach Maßgabe dieser Treuhandverträge.<br />
Den Gesellschaftern ist bekannt, dass die Treuhand kom man -<br />
ditistin insoweit zwar im eigenen Namen, jedoch als<br />
Treuhänder für fremde Rechnung an der Gesellschaft beteiligt<br />
ist und ihre Einlage für die Treugeber halten wird. Die<br />
Treuhandkommanditistin wird ihre Gesellschafterrechte insoweit<br />
ausschließlich im Interesse der Treugeber ausüben.<br />
Grundsätzlich sind vor Ausübung des Stimmrechts bei<br />
Gesellschafterbeschlüssen der Gesellschaft von der Treu -<br />
handkommanditistin – schriftlich zu erteilende – Wei sungen<br />
der Treugeber zu beachten, in welcher Weise die Treu hand -<br />
kommanditistin ihr Stimmrecht ausüben soll, wenn der<br />
Treugeber nicht selbst an der Gesellschafterversammlung bzw.<br />
an dem schriftlichen Abstimmungsverfahren teilnimmt.<br />
Werden Weisungen durch den Treugeber nicht erteilt, ist die<br />
Ausübung des auf den treuhänderisch gehaltenen Anteil des<br />
Treugebers an der Einlage entfallenden Stimmrechts durch die<br />
Treuhandkommanditistin ausgeschlossen; die Treuhand kom -<br />
man ditistin wird sich insofern der Stimme enthalten. Der<br />
Treuhand kommanditistin wird bei Abstimmungen eine gespaltene<br />
Stimmabgabe entsprechend den Beteiligungen ihrer<br />
Treugeber gestattet.<br />
135
Gesellschaftsvertrag<br />
(2) Die Treugeber werden im Innenverhältnis wie Kommanditisten<br />
behandelt. Der Gesellschaftsvertrag gilt insofern entsprechend,<br />
sollte in dem Treuhandvertrag nichts anderes geregelt<br />
sein. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesell -<br />
schaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an einem Auseinan -<br />
dersetzungsguthaben und einem Liquidationserlös sowie für<br />
die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte, insbesondere der<br />
Stimm- und Teilnahmerechte.<br />
(3) Die Treugeber sind berechtigt, neben den Gesellschaftern an<br />
den Gesellschafterversammlungen bzw. am schriftlichen<br />
Abstim mungsverfahren teilzunehmen und das auf ihre Beteili -<br />
gung entfallende Stimmrecht sowie die einem Komman -<br />
ditisten nach dem Gesetz und diesem Gesellschaftsvertrag<br />
zustehenden Kontroll- und sonstigen Rechte ebenso wie die<br />
direkt beigetretenen Kommanditisten unmittelbar selbst oder<br />
durch einen bevollmächtigten Dritten nach der Regelung des<br />
§ 11 Abs. 11 auszuüben. Hierzu sind sie jeweils durch die<br />
Treuhandkommanditistin ermächtigt.<br />
(4) Die direkt beitretenden Kommanditisten sind verpflichtet, der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin formgerechte Handels -<br />
register vollmachten über den Tod hinaus für Handelsregister -<br />
anmeldungen und -abmeldungen jeglicher Art gemäß einem<br />
von der Geschäftsführenden Kommanditistin zur Verfügung zu<br />
stellenden Mustertext zu erteilen. Die damit und mit der<br />
Anmeldung zum Handelsregister sowie der Eintragung in das<br />
Handelsregister verbundenen Kosten trägt der Kommanditist.<br />
(5) Die direkt beitretenden Kommanditisten treten der Gesell -<br />
schaft im Außenverhältnis unter der aufschiebenden Bedin -<br />
gung (§ 158 Abs. 1 BGB) der Eintragung ihrer Hafteinlage in<br />
das Handelsregister bei. Sie sind in der Zeit zwischen An -<br />
nahme der Beitrittserklärung bis zu ihrer Eintragung im<br />
Handelsregister bereits als atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch<br />
beteiligt. Dieser Gesellschaftsvertrag findet<br />
bereits für diesen Zeitraum entsprechende Anwendung. Die<br />
Haftung ist während dieses Zeitraums auf die übernommene<br />
Kommanditeinlage begrenzt. Mit der Eintragung im Handels -<br />
register wandelt sich die atypisch stille Beteiligung in eine<br />
Kommanditbeteiligung um.<br />
(6) Die Treuhandkommanditistin ist zur Entgegennahme von<br />
Beitrittserklärungen ermächtigt.<br />
(7) Die Treuhandkommanditistin führt über alle Kommanditisten<br />
ein Register mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />
Daten. Insbesondere werden in das Register eingetragen:<br />
Firma und Registernummer oder Name, Vorname, Staatsange -<br />
hörig keit, Anschrift, Bankverbindung, Geburtsdatum, Geburts -<br />
ort, Beruf, Finanzamt und Steuernummer. Jeder Kommanditist<br />
erhält bei Annahme seiner Beitrittserklärung durch die<br />
Treuhandkommanditistin von der Treuhandkommanditistin<br />
eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung seiner<br />
Beteili gung in dieses Register.<br />
Die Kommanditisten haben keinen Anspruch darauf, dass die<br />
Treuhandkommanditistin ihnen Angaben über die übrigen<br />
Kommanditisten macht. Die Treuhandkommanditistin ist<br />
berech tigt, Angaben aus dem Register offen zu legen, falls die<br />
Offenlegung gegenüber dem zuständigen Finanzamt, dem das<br />
Investitionsvorhaben der Gesellschaft finanzierenden Kredit -<br />
institut oder einem anderen Kreditinstitut im Zusammenhang<br />
mit der Eigenkapitalfinanzierung erfolgt. Gegenüber den als<br />
Beratern der Gesellschaft tätig werdenden Personen, die<br />
gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, ist die<br />
Treuhandkommanditistin ebenso zur Offenlegung von Daten<br />
aus dem Register berechtigt.<br />
Die Kommanditisten nehmen zustimmend davon Kenntnis,<br />
dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten<br />
auf EDV-Anlagen der Gesellschaft, ihrer Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, der Treuhandkommanditistin bzw. einer an -<br />
deren, mit der Gesellschaftsverwaltung beauftragten Person<br />
gespeichert werden. Die gespeicherten Daten werden nur zur<br />
rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benutzt. Einsicht in die<br />
Daten dürfen nur die für die Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin, die Treuhandkommanditistin und die für die Hamburg<br />
Trust Grundvermögen und Anlage GmbH – als Vertriebspartner<br />
– tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen sowie ferner<br />
solche Dritte, welche die Gesellschaft mit der Erledigung<br />
ihrer Aufgaben beauftragt. Diese Personen sind zur vertrau -<br />
lichen Behandlung der Daten verpflichtet.<br />
(8) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die Durchführung<br />
der zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach dem GwG<br />
er forderlichen Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GwG auf die<br />
Ham burg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH zu übertragen.<br />
§ 6 Gesellschafterkonten<br />
(1) Die Pflichteinlagen werden auf dem Kapitalkonto I verbucht.<br />
Es ist unveränderlich und maßgebend für die Rechte der<br />
Kommanditisten, sofern in diesem Vertrag nichts anderes<br />
bestimmt ist. Auf dem Kapitalkonto II werden Gewinne und<br />
Verluste gebucht. Auf dem Kapitalkonto III werden die Entnah -<br />
men (gemäß § 13 Abs. 5) gebucht. Die Kapitalkonten werden<br />
nicht verzinst.<br />
(2) Für den Leistungsverkehr und sonstigen Abrechnungsverkehr<br />
zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten sowie der<br />
Komplementärin wird jeweils ein gesondertes Verrechnungs -<br />
konto geführt.<br />
136
§ 7 Erbringung der Einlagen<br />
(1) Die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhand -<br />
kommanditistin werden ihre Pflichteinlagen spätestens bis<br />
zum 31. Juli 2009 einzahlen.<br />
(2) Die Kommanditisten, die der Gesellschaft beitreten, haben die<br />
Einzahlung ihrer Pflichteinlage und des Agios wie folgt vorzunehmen:<br />
a) 100 % ihrer jeweiligen Pflichteinlage zuzüglich 5 % Agio<br />
(berechnet auf die gesamte Pflichteinlage) zehn Bank -<br />
arbeitstage (als „Bankarbeitstage gelten Tage, an denen<br />
Geschäftsbanken in Hamburg für den Geschäftsverkehr<br />
geöffnet sind) nach Erhalt der Annahmeerklärung ihres<br />
Beitritts.<br />
Die Pflichteinlagen zuzüglich Agio sind zu den jeweils<br />
maßgeblichen vorgenannten Terminen auf das Konto der<br />
Gesellschaft 1280329804, BLZ 200 505 50, SWIFT<br />
HASPDEHHXXX, bei der Hamburger Sparkasse AG ein -<br />
zuzahlen.<br />
(3) Im Falle des Verzuges ist die Gesellschaft berechtigt, dem<br />
beitretenden Kommanditisten Verzugszinsen in Höhe von<br />
5 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1<br />
BGB) zu berechnen.<br />
(4) Erfüllt ein Kommanditist seine Pflicht zur Zahlung von<br />
Pflichteinlage und Agio zu einem Einzahlungstermin nicht oder<br />
nicht in voller Höhe, kann die Geschäftsführende Kom man -<br />
ditistin nach ihrer Wahl nach Mahnung und Nachfristsetzung<br />
den Kommanditisten aus der Gesellschaft ausschließen. Die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin wird hierzu von den übrigen<br />
Gesellschaftern ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt.<br />
Ebenso ist die Treuhandkommanditistin gemäß den<br />
Bestimmungen des Treuhandvertrages berechtigt, das Treu -<br />
handverhältnis mit dem Treugeber für den Fall der Nicht- oder<br />
Teilerfüllung der Einzahlungsverpflichtung nach Mahnung und<br />
Nachfristsetzung zu kündigen.<br />
(5) Die Gesellschaft kann verlangen, dass der gemäß vorstehend<br />
Abs. 4 aus der Gesellschaft ausgeschlossene Kommanditist<br />
der Gesellschaft die durch die Nichterfüllung entstandenen<br />
Schäden ersetzt. Der Schaden wird vorbehaltlich eines nachgewiesenen<br />
höheren Schadens pauschal mit 10 % der nicht<br />
erfüllten Pflichteinlage berechnet. Dem Kommanditisten bleibt<br />
der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Bereits<br />
geleistete Einlagen können mit dem vorbezeichneten<br />
Schadens ersatzanspruch verrechnet werden. Ein eventuell<br />
ver blei bendes Restguthaben wird an den betreffenden Kom -<br />
man ditisten erst dann ausgezahlt, wenn neue Kommanditisten<br />
oder Treugeber mit mindestens gleich hoher Zeichnungs -<br />
summe in die Gesellschaft eingetreten sind und diese Ver -<br />
pflichtung erfüllt haben.<br />
(6) Sämtliche Forderungen der Gesellschaft gegen einen<br />
Kommanditisten können mit Ansprüchen des Kommanditisten<br />
gegen die Gesellschaft – z. B. des Anspruchs auf Gewinn -<br />
entnahme oder Entnahme von Liquiditätsüberschüssen gem.<br />
§ 13 – verrechnet werden.<br />
(7) Wenn und soweit die Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH oder ein mit dieser verbundenes Unter nehmen<br />
aus der mit ihr abgeschlossenen Platzierungs garantie in An -<br />
spruch genommen wird (§ 8 Abs. 5 lit. f)), ist ihre Zahlungs -<br />
verpflichtung auf die Höhe der Pflichteinlage (d. h. ohne Agio)<br />
beschränkt.<br />
§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />
(1) Die Vertretung der Gesellschaft obliegt der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin und wird durch deren jeweilige<br />
Geschäfts führung wahrgenommen. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Zur Ge -<br />
schäfts führung ist allein die Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmannes. Die Komplementärin als gesetzliche<br />
Vertreterin der Gesellschaft erteilt der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin mit Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages<br />
Vollmacht, die Gesellschaft in allen Geschäften zu vertreten.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist für Geschäfte mit<br />
der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit. Die Komplementärin ist verpflichtet, der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin auf deren Verlangen jederzeit eine<br />
entsprechende Vollmachtsurkunde auch in separater Urkunde<br />
und in notarieller Form zu erteilen. Die Komplementärin ist von<br />
der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin unterrichtet die übrigen Kommanditisten,<br />
Treugeber und die Komplementärin laufend über wesentliche<br />
Geschäftsvorfälle. Darüber hinaus informiert sie die übrigen<br />
Kommanditisten und die Komplementärin unverzüglich über<br />
alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle.<br />
(2) Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164<br />
HGB ist ausgeschlossen. Folgende Rechtsgeschäfte und Hand -<br />
lungen bedürfen im Innenverhältnis der Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung:<br />
a) der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Be -<br />
tei li gungen an anderen Unternehmen sowie der<br />
Abschluss von Verträgen, die eine Beteiligung Dritter<br />
an den Ergebnissen der Gesellschaft zum Gegenstand<br />
haben;<br />
b) die Gewährung von Darlehen, die Übernahme von<br />
Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungs -<br />
erklärungen von mehr als insgesamt EUR 2,50 Mio.; aus-<br />
137
Gesellschaftsvertrag<br />
genommen von dieser Zustimmungspflicht sind etwaige<br />
Darlehen an die Objekt KG;<br />
c) die Aufnahme bzw. die Inanspruchnahme von Darlehen in<br />
Höhe von mehr als insgesamt EUR 2,50 Mio., ausgenommen<br />
des in Abs. 6 genannten Darlehens;<br />
d) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten;<br />
e) die Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten, der<br />
Abschluss von Dienstverträgen mit leitenden Mitarbei -<br />
tern, die Gewährung von Einzelvollmachten über den<br />
Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes hinaus<br />
sowie Pensionszusagen; die Erteilung einer General -<br />
vollmacht an die Geschäftsführende Kommanditistin ist<br />
hingegen ohne Zustimmung der Gesellschafter -<br />
versammlung durch die Komplementärin und – soweit<br />
vorhanden – die Treuhandkommanditistin möglich;<br />
f) Geschäfte aller Art mit sich selbst sowie mit<br />
Mitgesellschaftern, ausgenommen der Abschluss von<br />
Verträgen gemäß Abs. 5;<br />
g) der Verkauf oder die Übertragung des gesamten oder<br />
eines wesentlichen Teils des Gesellschaftsvermögens<br />
oder die Einräumung eines Rechtes daran;<br />
h) Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen und für die Gesell -<br />
schaft von besonderer Bedeutung sind. Der Abschluss<br />
von Verträgen mit einem Volumen von insgesamt nicht<br />
mehr als EUR 2,5 Mio. gilt nicht als über den gewöhn -<br />
lichen Geschäftsbetrieb hinausgehend und ist zustimmungsfrei<br />
möglich;<br />
i) die Zustimmung der Gesellschaft im Rahmen von Gesell -<br />
schafterbeschlüssen der Objekt KG zu folgenden Rechts -<br />
geschäften und Handlungen der Objekt KG:<br />
(i) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grund -<br />
stücken und grundstücksgleichen Rechten, mit Aus -<br />
nahme von Geschäften sowie Grund dienstbarkeiten,<br />
Baulasten, Arrondierungen etc., die zum Betrieb des<br />
Grundstücks erforderlich sind;<br />
(ii) Herstellung, Anschaffung und Veräußerung von<br />
sons tigen Gegenständen des Anlagevermögens;<br />
(iii) Aufnahme und außerplanmäßige Rückführung von<br />
Darlehen;<br />
(iv) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähn -<br />
lichen Verpflichtungen zur Sicherung von Verbind -<br />
lichkeiten Dritter;<br />
(v) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen;<br />
(vi) Übertragung der Verwaltung des Objekts auf andere<br />
Gesellschaften als die ECE Projektmanagement<br />
G.m.b.H. & Co. KG oder eine ihrer Tochter gesell -<br />
schaften;<br />
(vii) Aufhebung und/oder Änderung der Dienst -<br />
leistungsverträge bzw. Mietverträge (Vereinbarung<br />
über die Erbringung von Projektentwick lungs -<br />
leistungen, Vermietungsvertrag, Generalüber neh -<br />
mer vertrag, Geschäftsbesorgungs vertrag, Standort -<br />
siche rungsvereinbarung, Parkhaus-Mietvertrag,<br />
Mietvertrag Mallflächen, Gestattungsvereinbarung<br />
Markthalle und Vergütungsvereinbarung Markt -<br />
halle). Soweit sich der Auftragnehmer bzw. Mieter<br />
dieser Verträge im Rahmen seiner zustimmungs -<br />
freien Geschäfts- und Rechtshandlungsbefugnisse<br />
bewegt, bedarf dieser Rahmen auch nicht der<br />
Zustimmung der Gesellschaft;<br />
(viii) Vergleichs-, Verzichts-, Anerkenntnis- oder Stun -<br />
dungs erklärungen im Zusammenhang mit An -<br />
sprüchen und sonstigen Rechten der Objekt KG<br />
gegenüber dem Generalübernehmer sowie vergleichbare<br />
Erklärungen im Zusammenhang mit dem<br />
Generalübernehmervertrag, die dazu führen können,<br />
dass Ansprüche oder sonstige Rechte der Objekt KG<br />
gegen den Generalübernehmer nicht mehr oder nur<br />
erschwert geltend gemacht werden können, sofern<br />
die Summe solcher Ansprüche und sonstigen<br />
Rechten einen Betrag von insgesamt EUR 2.500.000<br />
überschreitet oder voraussichtlich überschreiten<br />
wird.<br />
Bei den vorstehend unter (i) bis (vii) aufgeführten Geschäften<br />
ist die Zustimmung nur erforderlich, soweit diese Geschäfte<br />
jeweils insgesamt den Betrag von EUR 2.500.000 übersteigen.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist auch ohne Zustim -<br />
mung der Gesellschafterversammlung berechtigt, die Zustim -<br />
mung seitens der Gesellschaft für die in vorstehendem § 8<br />
Abs. 2 lit. i) genannten Rechtsgeschäfte und Handlungen der<br />
Objekt KG zu erklären oder zu versagen oder die Komple -<br />
mentärin mit der Abgabe der Zustimmung oder Versagung zu<br />
beauftragen, wenn ein Notfall vorliegt.<br />
(3) Für die zur Durchführung der Investition gemäß dem Investi -<br />
tions plan erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen<br />
gilt die Zustimmung der Gesellschafterversammlung als<br />
erteilt. Die Vergütungen für die vorgenannten Leistungen<br />
dürfen jeweils den im Investitionsplan vorgesehenen Rahmen<br />
nicht überschreiten.<br />
138
(4) Die Komplementärin ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft<br />
die mit der GB Immobilien G.m.b.H., der PANTA Vierund -<br />
sechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. und der Hamburg<br />
Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH am 24. Juni 2009<br />
abgeschlossene Investorenvereinbarung zum Objekt Neues<br />
Thier-Areal Dortmund über den Erwerb einer Minderheits -<br />
beteiligung von rund 39,47 % an der Objekt KG („Investoren -<br />
vereinbarung“) durchzuführen.<br />
(5) Die Komplementärin ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft<br />
mit Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH<br />
und/oder deren Konzerngesellschaften, insbesondere mit sich<br />
selbst und der Geschäftsführenden Kommanditistin Verträge<br />
abzuschließen, in denen sich diese verpflichten, nachfolgende<br />
Leistungen gegenüber der Gesellschaft zu erbringen:<br />
a) Beteiligungsvermittlungsvertrag zwischen der Gesell -<br />
schaft und der Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH zur Suche, Auswahl und Prüfung von geeigneten<br />
Fondsobjekten bzw. Beteiligungsgesellschaften für<br />
die Gesellschaft nebst Koordination und Mitwirkung an<br />
den Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife sowie<br />
Vorbereitung der Vertragsentwürfe und Koordination der<br />
Vertragsverhandlungen mit den spezialisierten Beratern;<br />
b) Konzeptionsvertrag zwischen der Gesellschaft und der<br />
Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH zwecks<br />
Erstellung eines Beteiligungskonzeptes;<br />
c) Eigenkapitalbeschaffungsvertrag zwischen der Gesell -<br />
schaft und der Hamburg Trust Grundvermögen und<br />
Anlage GmbH;<br />
d) Darlehensbeschaffungsvertrag zwischen der Gesellschaft<br />
und der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage<br />
GmbH über die Vermittlung von Darlehensgebern für die<br />
Zwischenfinanzierung;<br />
e) Gesellschaftsverwaltungsvertrag zwischen der Gesell -<br />
schaft und der Geschäftsführenden Komman ditistin<br />
betreffend die Übernahme von allgemeinen Verwal tungs -<br />
aufgaben für die Gesellschaft durch die Geschäfts -<br />
führende Kommanditistin;<br />
f) Asset Management-Vertrag zwischen der Gesellschaft<br />
und der Hamburg Trust Asset Management HTAM GmbH<br />
betreffend die Übernahme des Asset Management der<br />
Immobilie, insbesondere die Steuerung des Property<br />
Management vor Ort, die Überwachung der Vermie tungs -<br />
aktivitäten sowie Markbeobach tung/Re search und ein<br />
turnusmäßiges Reporting an die Gesellschaft;<br />
g) Platzierungsgarantie der Gesellschaft mit der Hamburg<br />
Trust Grundvermögen und Anlage GmbH oder einem mit<br />
dieser verbundenen Unternehmen.<br />
(6) Die Komplementärin ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft<br />
den am 29. Juni 2009 mit der Hamburger Sparkasse AG abgeschlossenen<br />
Darlehensvertrag über eine Zwischen finan -<br />
zierung zum Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der<br />
Objekt KG durchzuführen.<br />
(7) Die Geschäftsführende Kommanditistin und die persönliche<br />
haftende Gesellschafterin sind berechtigt, die Durchführung<br />
der zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach dem GwG<br />
erforderlichen Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GwG auf die<br />
Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH zu über -<br />
tragen.<br />
(8) Die Geschäftsführende Kommanditistin kann durch Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung abberufen werden, und an<br />
ihrer Stelle kann eine andere Kommanditistin mit der<br />
Geschäfts führung beauftragt werden.<br />
§ 9 Informations- und Kontrollrechte<br />
Die Kommanditisten haben über die Kontrollrechte nach § 166 HGB<br />
hinaus das Recht, jederzeit nach Vorankündigung die Handelsbücher<br />
und Papiere der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft selbst einzu -<br />
sehen oder durch einen berufsmäßig zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Bevollmächtigten einsehen zu lassen sowie von der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin alle erforderlich erscheinenden Auskünfte<br />
zu verlangen. Entstehende Kosten trägt der jeweilige Kommanditist.<br />
Die Ausübung der Informationsrechte darf nur nach Vorankündigung<br />
mit angemessener Frist erfolgen.<br />
§ 10 Ausschluss der Nachschusspflicht und<br />
Wettbewerbsbeschränkung<br />
(1) Die Kommanditisten übernehmen weder gegenüber Gesell -<br />
schaftern noch gegenüber Dritten irgendwelche Zah lungs -<br />
verpflichtungen oder Nachschussverpflichtungen, die über die<br />
Verpflichtung zur Leistung ihrer Pflichteinlagen hinausgehen.<br />
Dieser Ausschluss einer Nachschusspflicht lässt die Haftung<br />
der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />
gemäß §§ 171 ff. HGB sowie das Durchschlagen der Haftung<br />
der Treuhandkommanditistin auf die Treugeber unberührt.<br />
(2) Die Gesellschafter unterliegen keinen Wettbewerbs beschrän -<br />
kungen.<br />
139
Gesellschaftsvertrag<br />
§ 11 Gesellschafterversammlung und<br />
Beschlussfassung<br />
(1) Die ordentliche Gesellschafterversammlung für das abgelau -<br />
fene Geschäftsjahr findet jährlich bis spätestens zum<br />
30. November des Folgejahres statt. Alternativ können die in<br />
der ordentlichen sowie der außerordentlichen Gesellschafter -<br />
versammlung zu fassenden Beschlüsse gemäß Abs. 9 im<br />
schriftlichen Verfahren gefasst werden.<br />
(2) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen finden auf<br />
Antrag der Komplementärin oder der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin statt.<br />
(3) Weiterhin ist jeder Kommanditist berechtigt, einen schriftlichen<br />
Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung aus wichtigem Grund an die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin zu stellen. Der Antrag ist<br />
unter Hinweis auf die Regelung des folgenden Satzes sämtlichen<br />
Gesellschaftern bekannt zu geben. Schließen sich daraufhin<br />
innerhalb einer Frist von vier Wochen seit Bekanntgabe<br />
des Antrages Kommanditisten und/oder Treugeber, die<br />
gemeinsam mit dem/den Antragsteller(n) mindestens 20 %<br />
der Gesamtsumme der eingezahlten Pflichteinlagen repräsentieren,<br />
durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin diesem Antrag an, ist die beantragte außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlung einzuberufen. Wird die<br />
genannte Quote nicht erreicht, hat der Antragsteller die<br />
Kosten des Verfahrens zu tragen; die Geschäftsführende Kom -<br />
manditistin kann hierfür vom Antragsteller jederzeit Sicher -<br />
heitsleistung verlangen.<br />
(4) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />
schriftlich durch die Geschäftsführende Kommanditistin unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung und Wahrung einer Frist von<br />
drei Wochen einschließlich des Tages der Absendung und des<br />
Tages der Versammlung. Bei außerordentlichen Gesell -<br />
schafter versammlungen beträgt die Einberufungsfrist 14 Tage<br />
einschließlich der beiden vorgenannten Tage. Die Einladungen<br />
erfolgen an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene<br />
Adresse. Jeder Kommanditist/Treugeber hat Änderungen<br />
gegenüber den in den Unterlagen der Gesellschaft und/oder<br />
im Treugeberregister festgehaltenen Angaben der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin schriftlich mitzuteilen. Im Verhält -<br />
nis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern gelten die niedergelegten<br />
Daten als maßgeblich auch für die Zustellung (§ 25<br />
Abs. 2).<br />
(5) Ort der Versammlung ist der Sitz der Gesellschaft.<br />
(6) Die Gesellschafterversammlung wird von der Geschäfts füh -<br />
ren den Kommanditistin geleitet. Sie kann auch einen Vertreter<br />
mit der Leitung beauftragen.<br />
(7) Gegenstand der ordentlichen (ggf. auch einer außerordent -<br />
lichen) Gesellschafterversammlung ist insbesondere die<br />
Beschlussfassung über:<br />
a) die Genehmigung und Feststellung des Jahres ab -<br />
schlusses;<br />
b) die Entlastung der Komplementärin, der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin und der Treuhand kom man -<br />
ditistin;<br />
c) die Verwendung des Jahresergebnisses;<br />
d) die Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Ge -<br />
schäfts jahr, ausgenommen für die Geschäftsjahre bis<br />
2011;<br />
e) die Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
f) die Abwahl der Komplementärin und Bestellung einer<br />
neuen juristischen Person als Komplementärin;<br />
g) die in § 8 Abs. 2 aufgeführten Beschlussgegenstände;<br />
h) die Auflösung, Umwandlung bzw. Liquidation der Gesell -<br />
schaft bzw. entsprechende Beschlussfassung bezüglich<br />
der Objekt KG.<br />
(8) Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung wird ein<br />
Protokoll angefertigt, das vom Leiter der Gesellschafter ver -<br />
sammlung und dem Protokollführer zu unterzeichnen und den<br />
Gesellschaftern innerhalb von vier Wochen in Kopie zu übersenden<br />
ist.<br />
(9) Alle Beschlüsse (ordentliche sowie außerordentliche) können<br />
statt in Gesellschafterversammlungen auf Veranlassung der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin auch im schriftlichen<br />
Verfahren gefasst werden. Beim schriftlichen Abstimmungs -<br />
verfahren beträgt die Abstimmungsfrist drei Wochen. Sie<br />
beginnt mit der Absendung des Schreibens, mit dem die<br />
Kommanditisten zur Stimmabgabe aufgefordert werden.<br />
Dieses Schreiben hat den Abstimmungsgegenstand genau zu<br />
bezeichnen. Der § 11 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Ergebnis<br />
der Abstimmung ist den Kommanditisten innerhalb von vier<br />
Wochen nach Ablauf der Abstimmungsfrist mitzuteilen. Wird<br />
eine ordentliche Gesellschafterversammlung durch ein schriftliches<br />
Abstimmungsverfahren ersetzt, muss dessen Abstim -<br />
mungs frist spätestens am 15. Dezember des auf das abgelaufene<br />
Geschäftsjahr folgenden Jahres enden.<br />
(10) Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen mit einfacher<br />
Mehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Stimmen,<br />
140
im schriftlichen Verfahren mit einfacher Mehrheit der teilnehmenden<br />
Stimmen gefasst. Beschlüsse über die in Abs. 7 lit. e),<br />
lit. f) und lit. h) genannten Gegenstände sowie die folgenden<br />
der von Abs. 7 lit. g) erfassten Beschlussgegenstände des § 8<br />
Abs. 2 lit. f), g) und h) und sämtliche von lit. i) erfassten<br />
Beschlussgegenstände erfordern eine Mehrheit von drei<br />
Vierteln aller anwesenden bzw. vertretenen bzw. – im schriftlichen<br />
Verfahren – teilnehmenden Stimmen der Komman di -<br />
tisten und bedürfen außerdem (mit Ausnahme von Abs. 7 lit. f)<br />
der Zustimmung der Komplementärin. Die Komplementärin<br />
darf ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />
Jede vollen EUR 1.000 Pflichteinlage auf dem Kapitalkonto I<br />
gewähren eine Stimme. Die Geschäftsführende Komman -<br />
ditistin hat 100 Stimmen. Die Komplementärin hat unbeschadet<br />
der vorstehend geregelten Zustimmungserfordernisse kein<br />
Stimmrecht. Hinsichtlich der Beschlussfassung gemäß der in<br />
Abs. 7 genannten Beschlussgegenstände für jeweils die<br />
Geschäfts jahre bis 2011 sowie ggf. weiterer jeweils in den<br />
Geschäftsjahren bis 2011 erforderlichen schriftlichen Abstim -<br />
mungsverfahren bzw. Gesellschafterversammlungen sind –<br />
nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen bezüglich<br />
des Stimmrechts – nur die Kommanditisten stimmberechtigt,<br />
die der Gesellschaft bis zum Beginn des jeweiligen schrift -<br />
lichen Abstimmungsverfahrens bzw. Einberufungsverfahrens<br />
zur Gesellschafterversammlung rechtswirksam beigetreten<br />
sind. Eine Entscheidung gemäß § 8 Abs. 8, welche vor dem<br />
31. Dezember 2026 Wirksamkeit entfalten soll, erfordert eine<br />
Mehrheit von 75 %; für eine danach eintretende Wirksamkeit<br />
genügt eine einfache Mehrheit. Sofern die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin aus wichtigem Grund von der Geschäfts -<br />
führung abberufen werden soll, so genügt stets ein Gesell -<br />
schafterbeschluss mit einfacher Mehrheit.<br />
(11) Kommanditisten können sich in Gesellschafterversammlungen<br />
bzw. dem schriftlichen Abstimmungsverfahren nur durch einen<br />
mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestatteten anderen<br />
Kommanditisten, einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />
Dritten der rechts- oder steuerberatenden Berufe oder<br />
ein volljähriges Familienmitglied oder ihren persönlichen<br />
Finanzberater vertreten lassen. Die Erteilung von Unter -<br />
vollmachten ist nicht zulässig. Volljährige Familienmitglieder<br />
oder persönliche Finanzberater müssen zudem eine schrift -<br />
liche Verschwiegenheitserklärung bezüglich der Inhalte der<br />
Gesellschafterversammlung abgeben. Die schriftliche Voll -<br />
macht sowie ggf. die Verschwiegenheitserklärung sind dem<br />
Versammlungsleiter spätestens bei Feststellung der Anwesen -<br />
heit vorzulegen. Werden mehrere Kommanditisten von einem<br />
gemeinsamen Vertreter vertreten, kann dieser auch voneinander<br />
abweichende Stimmabgaben vornehmen. Die Geschäfts -<br />
führende Kommanditistin kann außerdem Personen zur Teil -<br />
nahme an einer Gesellschafterversammlung zulassen, deren<br />
Anwesenheit sie für zweckmäßig hält.<br />
(12) Beschlussfähigkeit einer Gesellschafterversammlung liegt bei<br />
ordnungsgemäßer Einladung aller Kommanditisten und An -<br />
wesen heit bzw. Vertretensein von mehr als 20 % aller Stim -<br />
men der Kommanditisten vor. Ist die Versammlung nicht<br />
beschlussfähig, weil die genannte Quote von mehr als 20 %<br />
nicht erreicht ist, hat die Geschäftsführende Kommanditistin<br />
mit gleicher Form und Frist eine neue Gesellschafter versamm -<br />
lung einzuberufen, die unabhängig von der Anzahl der anwesenden/vertretenen<br />
Stimmen beschlussfähig ist; hierauf ist in<br />
der erneuten Einladung besonders hinzuweisen. Bei Abstim -<br />
mung im schriftlichen Verfahren liegt Beschlussfähigkeit vor,<br />
wenn die Gesellschafter ordnungsgemäß (vgl. Abs. 9) zur<br />
Stimmabgabe aufgefordert worden sind und mehr als 20 %<br />
aller Stimmen der Kommanditisten teilnehmen. Ist Beschluss -<br />
fähigkeit nicht gegeben, weil die genannte Quote von mehr als<br />
20 % nicht erreicht ist, gilt vorstehender Satz 2 entsprechend.<br />
(13) Die Unwirksamkeit eines Beschlusses kann nur innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von vier Wochen nach Zugang (gemäß § 25<br />
Abs. 2) des Protokolls oder des schriftlichen Abstimmungs -<br />
ergebnisses durch Klage geltend gemacht werden. Nach<br />
Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />
(14) Im Falle der Verhinderung der Geschäftsführenden Kom man -<br />
ditistin werden deren in diesem § 11 genannten Aufgaben und<br />
Funktionen von der Treuhandkommanditistin übernommen.<br />
§ 12 Jahresabschluss<br />
(1) Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs (6) Monaten nach<br />
Ende des jeweiligen Geschäftsjahres von der Geschäfts füh -<br />
renden Kommanditistin nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />
aufzustellen und von der Komplementärin zu unterzeichnen,<br />
soweit nicht gesetzlich kürzere Fristen vorgeschrieben sind.<br />
Dieser ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschafts -<br />
prüfungsgesellschaft zu prüfen. Für die Geschäftsjahre bis<br />
2011 bestimmt die Geschäftsführende Kommanditistin den<br />
Abschlussprüfer. Die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.<br />
(2) Für die steuerliche Gewinnermittlung ist eine Einnahmen über -<br />
schussrechnung zu erstellen.<br />
(3) Der Jahresabschluss hat neben den handelsrechtlichen auch<br />
die steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten, soweit dies<br />
nach Handelsrecht zulässig und möglich ist. Wird der Jahres -<br />
abschluss nachträglich geändert oder berichtigt, insbesondere<br />
im Zusammenhang mit einer steuerlichen Veranlagung oder<br />
Betriebs prüfung, so ist auch für das Verhältnis der Gesell -<br />
schafter untereinander der Jahresabschluss in der später<br />
geänderten oder berichtigten Fassung maßgebend.<br />
141
Gesellschaftsvertrag<br />
(4) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, seine persönlichen<br />
Sonderwerbungskosten nebst Originalbelegen des jeweiligen<br />
Vorjahres bis spätestens 31. März eines jeden Kalenderjahres<br />
unaufgefordert der Gesellschaft mitzuteilen. Unterbleibt die<br />
fristgerechte Mitteilung, ist eine Berücksichtigung bei der einheitlichen<br />
und gesonderten Gewinnfeststellungserklärung der<br />
Gesellschaft nicht mehr möglich. Der Einzelnachweis der<br />
Sonder werbungskosten für einen ggf. erforderlichen Einspruch<br />
gegen den Feststellungsbescheid des für die Gesellschaft<br />
zuständigen Finanzamtes durch die Gesellschaft obliegt dem<br />
Kommanditisten.<br />
§ 13 Ergebnisverteilung, Entnahme von<br />
Liquiditätsüberschüssen<br />
(1) Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung bzw. die<br />
Verteilung des Ergebnisses der handelsrechtlichen Gewinnund<br />
Verlustrechnung ist der von der Geschäftsführenden Kom -<br />
manditistin aufgestellte und von einem Wirtschaftsprüfer oder<br />
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und von der<br />
Gesellschafterversammlung festgestellte Jahresabschluss<br />
einschließlich der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlust -<br />
rechnung.<br />
(2) Die Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche der Komple -<br />
mentärin, der Treuhandkommanditistin und der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin einschließlich der Vergütungen aus<br />
dem in § 8 Abs. 5 lit. e) genannten Gesellschafts verwaltungs -<br />
vertrag sind vorab zu begleichen und werden im Verhältnis der<br />
Kommanditisten zueinander als Kosten der Gesellschaft<br />
behan delt. Die Zahlungen setzen kein positives Jahres -<br />
ergebnis voraus.<br />
(3) Die verbleibenden Gewinne oder Verluste zuzüglich etwaiger<br />
Ausgleichsleistungen (nachfolgend als „Ergebnis“ bezeichnet)<br />
werden wie folgt verteilt:<br />
a) Für das Geschäftsjahr 2009 wird das handelsrechtliche<br />
Ergebnis auf die Kommanditisten – unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – im Verhältnis<br />
ihrer am 31. Dezember 2009 eingezahlten Pflichteinlage<br />
verteilt. Ab dem Geschäftsjahr 2010 wird das handelsrechtliche<br />
Ergebnis auf die Kommanditisten – unabhängig<br />
vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt,<br />
dass die Kapitalkonten II am 31. Dezember des<br />
jeweiligen Jahres im selben Verhältnis zueinander stehen,<br />
wie die eingezahlten Pflichteinlagen (sogenannte<br />
„Gleichverteilungsabrede“). Dabei werden Gewinne und<br />
Verluste als Vorab den Gesellschaftern jeweils so zugewiesen,<br />
wie es erforderlich ist, um die Gleichverteilung<br />
zu erreichen. Das nach Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende<br />
handelsrechtliche Ergebnis wird für alle<br />
Gesell schafter im Verhältnis ihrer Pflichteinlage verteilt.<br />
b) Das steuerliche Ergebnis wird in den Geschäftsjahren<br />
2009 bis 2011 auf die Kommanditisten so verteilt, dass<br />
die zuzuweisenden steuerlichen Ergebnisse am<br />
31. Dezember des jeweiligen Jahres im selben Verhältnis<br />
zueinander stehen, wie die am 31. Dezember des jeweiligen<br />
Jahres eingezahlten Pflichteinlagen (Gleich vertei -<br />
lungsabrede). Dabei werden neu beitretenden Gesell -<br />
schaftern die bis zu ihrem Beitritt entstandenen Gewinne<br />
und Verluste nicht zugewiesen. Die Kommanditisten<br />
nehmen jeweils ab dem letzten Tag des Monats der<br />
Einzahlungen von Pflichteinlagen (zuzüglich Agio) gemäß<br />
§ 7 Abs. 2 an dem Ergebnis teil. Die jeweils ab dem letzten<br />
Tag des Monats der Einzahlungen der Pflichteinlage<br />
(zuzüglich Agio) gemäß § 7 Abs. 2 entstandenen Gewinne<br />
und Verluste werden als Vorab den Gesellschaftern<br />
jeweils entsprechend ihrer eingezahlten Pflichteinlagen<br />
so zugewiesen, wie es erforderlich ist, um die Gleich -<br />
verteilung zu erreichen. Sollte die Gleichverteilung steuerlicher<br />
Ergebnisse nicht bis zum Ablauf der Platzierungs -<br />
phase erreicht werden können, werden auch in folgenden<br />
Geschäftsjahren Gewinne oder Verluste als Vorab zugewiesen,<br />
bis die Gleichverteilung erfolgt ist. Das nach<br />
Abzug dieser Gleichverteilung verbleibende steuerliche<br />
Ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
eingezahlten Pflichteinlagen verteilt. Ab dem Geschäfts -<br />
jahr 2012 sind alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer tatsächlich<br />
geleisteten Pflichteinlagen zeitanteilig an den<br />
steuerlichen Ergebnissen beteiligt, vorbehaltlich des<br />
Erfordernisses einer Vorabzuweisung zur Erreichung der<br />
Gleichverteilung.<br />
c) Für handelsrechtliche und steuerliche Zwecke werden<br />
Erhöhungen der Kommanditeinlage jeweils wie Beitritte<br />
behandelt.<br />
(4) Verluste werden den Kommanditisten auch insoweit zuge -<br />
wiesen, als sie deren Pflichteinlagen übersteigen.<br />
(5) Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditäts über -<br />
schüssen entscheidet, soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher,<br />
gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen benötigt<br />
werden, die Gesellschafterversammlung unter Berück sich -<br />
tigung der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur<br />
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung.<br />
Soweit Entnahmen (Gewinnentnahme bzw. Entnahme freier<br />
Liquidität) vorgenommen werden, erfolgen Zahlungen an die<br />
Kommanditisten jährlich, und zwar auch dann, wenn die<br />
Pflichteinlagen durch aufgelaufene Verluste gemindert sind.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, in<br />
Abstimmung mit der Komplementärin Entnahmen auch bereits<br />
vor einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.<br />
Kommanditisten, die 100 % ihrer Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio<br />
(§ 7 Abs. 2) bis spätestens 30. Oktober 2011 auf das in § 7<br />
142
Abs. 2 genannte Konto der Gesellschaft leisten, erhalten eine<br />
Vorabauszahlung für den Zeitraum ab dem Eingang der<br />
Zahlung bis zum 15. November 2011 in Höhe von 3,5 % p. a.<br />
bezogen auf die vorzeitig eingezahlte Pflichteinlage ohne<br />
Berücksichtigung des Agios. Die Vorabauszahlung erfolgt<br />
jeweils bis zum Ende März des Folgejahres, erstmalig im<br />
Dezember 2010. Die Vorabauszahlungen werden bei der<br />
Verteilung des steuerlichen Ergebnisses nach Abs. 3 und 4 so<br />
behandelt, als seien sie nicht erfolgt.<br />
(6) Entnahmen erfolgen jeweils nachschüssig voraussichtlich bis<br />
Ende März des Folgejahres. Hieran sind die Kommanditisten<br />
zeitanteilig im Verhältnis ihrer tatsächlich geleisteten Einlagen<br />
beteiligt. Vorzunehmende Entnahmen sind zunächst mit etwaigen<br />
Forderungen der Gesellschaft gegen die betreffenden<br />
Gesellschafter zu verrechnen.<br />
(7) Wenn durch Veränderungen der Gesellschafterstruktur, insbesondere<br />
durch Kommanditistenwechsel, der Gesellschaft<br />
gewerbesteuerliche Nachteile entstehen, wird dieser Nachteil<br />
von den jeweils ausscheidenden und neu beitretenden<br />
Kommanditisten alleine getragen.<br />
§ 14 Vergütungen der Komplementärin<br />
(1) Die Komplementärin erhält von der Gesellschaft für die Jahre<br />
2009 und 2010 eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
EUR 20.000 spätestens zum 31. Dezember 2009. Weiter erhält<br />
sie für ihre Übernahme der Haftung nach § 4 Abs. 1 dieses<br />
Vertrages eine jährliche Vergütung von EUR 10.000 welche<br />
jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres zu zahlen ist, erstmals<br />
zum 30. Juni 2011.<br />
(2) Die in Abs. 1 genannten Vergütungen verstehen sich jeweils<br />
inklusive einer ggf. anfallenden Umsatzsteuer.<br />
(3) Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, erhält<br />
sie die in Abs. 1 genannte jährliche Vergütung zeitanteilig.<br />
§ 15 Vergütung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin<br />
(1) Die Geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Über -<br />
nahme der Geschäftsführung gemäß § 8 Abs. 1 dieses<br />
Vertrages die im Gesellschaftsverwaltungsvertrag vorge -<br />
sehene Vergütung.<br />
(2) Für die Erledigung der im Zusammenhang mit einem Kom -<br />
manditistenwechsel (Verfügungen und/oder Erbfälle) anfallenden<br />
Verwaltungsarbeiten erhält die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin zudem ein Entgelt in Höhe von 3 ‰ des<br />
Beteiligungsbetrages (Betrag auf dem Kapitalkonto I), min -<br />
destens jedoch EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang.<br />
Der Veräußerer und der Erwerber schulden dieses Entgelt als<br />
Gesamtschuldner. Mehrere Erben schulden dieses Entgelt im<br />
Verhältnis ihrer Erbanteile, Erben und Vermächtnisnehmer<br />
schulden dieses Entgelt als Gesamtschuldner.<br />
(3) Die in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Beträge verstehen sich<br />
inklusive einer ggf. anfallenden Umsatzsteuer.<br />
(4) Scheidet die Geschäftsführende Kommanditistin aus der<br />
Gesellschaft aus, erhält sie die vorgenannte Vergütung gemäß<br />
Abs. 1 zeitanteilig.<br />
§ 16 Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
(1) Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft für<br />
ihre Tätigkeit gemäß § 5 dieses Vertrages eine einmalige<br />
Vergütung von EUR 25.000, welche spätestens am<br />
31. Dezember 2009 zu zahlen ist.<br />
(2) Der in Abs. 1 genannte Betrag versteht sich inklusive einer ggf.<br />
anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
§ 17 Verfügungen über Kommanditanteile<br />
(1) Jede Verfügung über einen Kommanditanteil oder einen Teil<br />
davon bedarf der Schriftform und ist nur wirksam mit<br />
Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin. Die<br />
Zustimmung zur Verfügung darf nur aus wichtigem Grund versagt<br />
werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben,<br />
wenn im Falle der Abtretung eines Kommanditanteils der<br />
Erwerber der Geschäftsführenden Kommanditistin nicht auf<br />
eigene Kosten eine formgerechte Handelsregistervollmacht<br />
über den Tod hinaus für Handelsregisteranmeldungen jeglicher<br />
Art gemäß einem von der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
zur Verfügung zu stellenden Mustertext erteilt hat. Ein wich -<br />
tiger Grund liegt auch vor, wenn die Verfügung zu einer Änderung<br />
der Bewertung der Gesellschaft nach anwendbarem<br />
Steuerrecht führen würde.<br />
(2) Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteils tritt der<br />
Erwerber/Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und<br />
Pflichten des Veräußerers aus diesem Vertrag ein. Kosten, die<br />
der Gesellschaft durch die Veräußerung entstehen, sind einschließlich<br />
einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer vom<br />
Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner zu ersetzen.<br />
Gleiches gilt für die Gebühr gemäß § 15 Abs. 2.<br />
143
Gesellschaftsvertrag<br />
(3) Die Treuhandkommanditistin kann ihren Kommanditanteil im<br />
Ganzen oder in Teilbeträgen nur mit Genehmigung des in -<br />
soweit nach Maßgabe des Treuhandvertrages berechtigten<br />
Treugebers abtreten.<br />
(4) Eine Teilung von Kommanditanteilen sollte – außer in<br />
Erbfällen – nur zu Pflichteinlagen von mindestens EUR 10.000<br />
mit Hafteinlagen von mindestens EUR 1.000 führen oder zu<br />
höheren Pflichteinlagen, die sich auf ein ganzzahliges<br />
Vielfaches von EUR 1.000 belaufen. Ausgenommen hiervon<br />
sind die Kommanditanteile der Geschäftsführenden Kom -<br />
manditistin sowie der Treuhandkommanditistin bis zur Auf -<br />
nahme von Treugebern. Ebenfalls ausgenommen sind Fälle, in<br />
denen die Treuhandkommanditistin gemäß § 4 Abs. 6 S. 2 eine<br />
geringere Pflichteinlage zugelassen hat; in diesen Fällen sollte<br />
eine Teilung von Kommanditanteilen – außer in Erbfällen –<br />
nur zu Pflichteinlagen von mindestens EUR 5.000 mit<br />
Hafteinlagen von mindestens EUR 500 führen oder zu höheren<br />
Pflichteinlagen, die sich auf ein ganzzahliges Vielfaches von<br />
EUR 1.000 belaufen.<br />
§ 18 Kündigung<br />
Die Gesellschaft kann von einem Gesellschafter schriftlich mit einer<br />
Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.<br />
Abweichend hiervon besteht eine Kündigungsmöglichkeit mit vor -<br />
genannter Frist erstmals zum 31. Dezember 2026. Die Kündigung ist<br />
jedoch ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft in dem Jahr aufgelöst<br />
bzw. deren Auflösung beschlossen wird, zu dessen Ende die Kün -<br />
digung erfolgen soll. Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.<br />
Die Kündigung führt nicht zur Auflösung/Beendigung der Gesell -<br />
schaft. Die Komplementärin kann – abweichend von Satz 2 – mit<br />
einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 31. Dezember eines jeden<br />
Jahres kündigen. Kündigt die Komplementärin zu einem Termin vor<br />
dem 31. Dezember 2026, ist sie verpflichtet, eine in die Gesellschaft<br />
eintrittsbereite juristische Person als ihre Nachfolgerin (im<br />
Folgenden: die „Benannte Nachfolgerin“ genannt) zu benennen.<br />
§ 19 Ausscheiden und Ausschluss von<br />
Gesellschaftern<br />
(1) Ein Kommanditist scheidet unter Fortsetzung der Gesellschaft<br />
zwischen den übrigen Gesellschaftern aus der Gesellschaft<br />
aus, wenn<br />
a) er unter Einhaltung der in § 18 beschriebenen Form und<br />
Frist kündigt;<br />
b) sein Anteil infolge Pfändung von einem Dritten gekündigt<br />
wird, und zwar mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in<br />
dem die Kündigung erfolgte;<br />
c) er gemäß den nachfolgenden Bestimmungen aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen wird, und zwar mit dem<br />
Ablauf des Tages, zu dem die Ausschließung beschlossen<br />
wurde.<br />
(2) Ein Gesellschafter kann neben den in § 4 Abs. 9 und § 7<br />
Abs. 4 genannten Möglichkeiten aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden, wenn<br />
a) über sein Vermögen rechtskräftig das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wurde, und zwar mit dem Zeitpunkt der<br />
Eröffnung des Verfahrens, oder die Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens über sein Vermögen mangels Masse<br />
rechtskräftig abgelehnt worden ist;<br />
b) seine Beteiligung an der Gesellschaft gepfändet und die<br />
Pfändung nicht innerhalb eines Monats ab Wirksam -<br />
werden der Pfändung wieder aufgehoben worden ist.<br />
(3) Mit Ausnahme der in § 4 Abs. 9 und § 7 Abs. 4 genannten<br />
Ausschlüsse erfolgt der Ausschluss durch Beschluss der<br />
Gesellschafter, wobei der betroffene Gesellschafter nicht<br />
stimmberechtigt ist. Der Ausschluss wird mit Zustellung des<br />
Beschlusses beim betroffenen Gesellschafter wirksam –<br />
wobei § 25 Abs. 2 Anwendung findet – und zwar auch dann,<br />
wenn eine etwa zu zahlende Abfindung noch nicht gezahlt<br />
und/oder über sie noch keine Einigung erzielt wurde.<br />
(4) Für alle Fälle ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft gibt die<br />
Komplementärin schon jetzt ihre Einwilligung zur Fortführung<br />
der Firma. Scheidet die Komplementärin unter Benennung<br />
einer Nachfolgerin gemäß § 18 aus der Gesellschaft aus, so<br />
beschließen die Gesellschafter unverzüglich über die Auf -<br />
nahme der Benannten Nachfolgerin als neue Komplementärin,<br />
mit der die Gesellschaft fortgesetzt wird. Lehnen die<br />
Gesellschafter die Aufnahme der Benannten Nachfolgerin als<br />
Komplementärin der Gesellschaft ab, so bestellen sie unverzüglich<br />
eine andere juristische Person als neue Komple -<br />
mentärin. Die Gesellschaft wird mit dem Zeitpunkt des<br />
Ausscheidens der Komplementärin aufgelöst, wenn nicht<br />
innerhalb von sechs Monaten eine juristische Person an die<br />
Stelle der ausscheidenden Komplementärin tritt. Sowohl die<br />
Entscheidung über die Aufnahme der Benannten Nachfolgerin<br />
als auch – für den Fall der Ablehnung ihrer Aufnahme – die<br />
Bestellung einer anderen juristischen Person als neue<br />
Komplementärin erfolgen durch Gesellschafter beschluss mit<br />
einer Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden/ver -<br />
tretenen bzw. – im schriftlichen Verfahren – teilnehmenden<br />
Stimmen der Kommanditisten.<br />
(5) Bei Ausscheiden der Treuhandkommanditistin kann durch die<br />
Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrages eine neue<br />
Treuhandkommanditistin gewählt werden. Die Gesellschaft<br />
wird dann mit der neu gewählten Treuhandkommanditistin<br />
fortgesetzt. Dabei gehen im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
144
alle Gesellschafterrechte und -pflichten der Treuhand -<br />
kommanditistin unter Ausschluss der Auseinandersetzung auf<br />
die neue Treuhandkommanditistin über. Falls keine neue<br />
Treuhandkommanditistin gewählt wird, werden die Treugeber<br />
direkt als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen.<br />
Dabei gehen im Wege der Sonderrechtsnachfolge alle<br />
Gesellschafterrechte und -pflichten der Treuhand komman -<br />
ditistin unter Ausschluss der Auseinandersetzung quotal entsprechend<br />
den übernommenen Beteiligungsbeträgen auf die<br />
Treugeber über. Die Übertragung der Rechte und Pflichten<br />
erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung<br />
der jeweiligen Treugeber als Kommanditisten im Handels -<br />
register. Die Regelung des § 5 Abs. 5 gilt in diesem Fall entsprechend.<br />
§ 20 Tod eines Gesellschafters<br />
Verstirbt ein Kommanditist, geht der Kommanditanteil auf seine<br />
Erben über und die Gesellschaft wird mit diesen fortgesetzt. Es entsteht<br />
die Gebühr gemäß § 15 Abs. 2. Die Erben müssen sich durch<br />
Vorlage eines Erbscheines legitimieren; liegt ein solcher nicht vor, ist<br />
die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, andere geeignete<br />
Erbnachweise zu akzeptieren. Mehrere Erben dürfen ihre gesellschafterlichen<br />
Rechte nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten<br />
Vertreter ausüben. Solange ein gemeinsamer Vertreter<br />
nicht bestellt ist oder die Legitimation des oder der Erben nicht<br />
erfolgt ist, ruhen die Rechte aus der Gesellschafterstellung mit<br />
Ausnahme des Rechts auf Beteiligung am Ergebnis gemäß § 13<br />
Abs. 3 und 4. Kommanditisten können ihren Kommanditanteil der<br />
Testamentsvollstreckung unterstellen.<br />
§ 21 Auseinandersetzungsguthaben, Abfindung<br />
(1) Der Komplementärin steht entsprechend ihrer fehlenden<br />
Kapital beteiligung ein Auseinandersetzungsguthaben nicht zu.<br />
Das gilt auch im Falle der Liquidation der Gesellschaft.<br />
(2) Die Treuhandkommanditistin hat im Falle ihres Ausscheidens<br />
gemäß § 19 Abs. 5 keinen Anspruch auf ein Auseinander -<br />
setzungsguthaben.<br />
(3) Ausscheidenden Kommanditisten steht ein Auseinander -<br />
setzungs guthaben als Abfindung nach Maßgabe der folgenden<br />
Bestimmungen zu:<br />
a) Die Höhe des Abfindungsanspruches bemisst sich nach<br />
dem Verkehrswert der Gesellschaft. Der Anteil des ausscheidenden<br />
Gesellschafters am Verkehrswert entspricht<br />
dabei dem Verhältnis der eingezahlten Pflichteinlage des<br />
ausscheidenden Gesellschafters zu der Summe der eingezahlten<br />
Pflichteinlagen aller Gesellschafter. Am<br />
Ergebnis der schwebenden Geschäfte, soweit sie nicht<br />
passivierungspflichtig sind, und einem etwaigen Firmen -<br />
wert nimmt er nicht teil. Endet ein Gesellschafts -<br />
verhältnis nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, so wird<br />
bei der Berechnung des Abfindungsguthabens das<br />
Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres nicht berück -<br />
sichtigt.<br />
b) Scheidet ein Kommanditist aus Gründen aus, die in § 19<br />
Abs. 1 b) und c) und § 19 Abs. 2 niedergelegt sind, be -<br />
schränkt sich sein Auseinandersetzungsanspruch auf den<br />
Buchwert des Kommanditanteils zum 31. Dezember des<br />
vor dem Ausscheidenstermin liegenden Jahres bzw. auf<br />
die Summe der Kapitalkonten I bis III zuzüglich dem Stand<br />
eines Verrechnungskontos gemäß § 6 Abs. 2 zum 31. De -<br />
zember des Jahres seines Ausscheidens, wenn er am<br />
31. Dezember ausscheidet.<br />
c) In den Fällen des § 7 Abs. 4 erhält der ausscheidende<br />
Kommanditist entgegen den vorstehenden Regelungen<br />
eine Abfindung, die in der Höhe der von ihm eingezahlten<br />
Pflichteinlage abzüglich eines evtl. Schadensersatz -<br />
anspruchs gemäß § 7 Abs. 5 entspricht.<br />
d) Ist das Auseinandersetzungsguthaben bei Auflösung der<br />
Gesellschaft oder im Zeitpunkt, in dem die Auflösung der<br />
Gesellschaft durch die Gesellschafter gemäß § 22 Abs. 1<br />
beschlossen wird, noch nicht oder nicht vollständig an<br />
den ausgeschiedenen Kommanditisten ausgezahlt<br />
worden, so wandelt sich der Abfindungsanspruch des<br />
ausgeschiedenen Kommanditisten auf den noch nicht<br />
ausgezahlten Teil seines Auseinandersetzungsguthabens<br />
in einen Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös<br />
entsprechend § 22 Abs. 2 um.<br />
e) Der ausgeschiedene Kommanditist wird dann so behandelt,<br />
als sei er nicht aus der Gesellschaft ausgeschieden,<br />
muss sich aber den vor der Auflösung oder dem<br />
Auflösungsbeschluss erhaltenen Anteil seines Auseinan -<br />
dersetzungsguthabens auf seinen anteiligen Anspruch<br />
auf den Liquidationserlös anrechnen lassen. Ergibt sich<br />
dabei, dass der vor der Auflösung oder dem Auflösungs -<br />
beschluss ausgezahlte Anteil seines Auseinander -<br />
setzungs guthabens den Betrag übersteigt, der ihm nun<br />
anteilig am Liquidationserlös zustehen würde, so muss er<br />
der Gesellschaft bzw. der Liquidationsmasse den Mehr -<br />
betrag zurückerstatten.<br />
f) Die Kosten der Auseinandersetzung, insbesondere der<br />
Ermittlung des Abfindungsanspruches, trägt der ausscheidende<br />
Kommanditist. Dies gilt nicht für Komman -<br />
ditisten, die zum 31. Dezember 2026 ausscheiden. Auf<br />
diesen Termin ermittelt die Gesellschaft auf eigene<br />
Kosten den Abfindungsanspruch der ausscheidenden<br />
Gesellschafter. Die Höhe des Abfindungsanspruches wird<br />
145
Gesellschaftsvertrag<br />
von dem für das betreffende Geschäftsjahr ordentlich<br />
bestellten Abschlussprüfer der Gesellschaft als Schieds -<br />
gutachter verbindlich festgestellt.<br />
g) Das Abfindungsguthaben ist in drei gleichen Jahresraten,<br />
jeweils zum 31. Dezember eines Jahres, erstmals in dem<br />
auf das Ausscheiden folgenden Kalenderjahr fällig; es ist<br />
zu bezahlen, soweit die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
dies unter Berücksichtigung der Bildung einer angemessenen<br />
Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsführung erlaubt. Die Gesell -<br />
schaft ist jedoch berechtigt, das Abfindungs guthaben<br />
vorzeitig auszuzahlen. Ein fälliger Anspruch ist mit 1 Pro -<br />
zentpunkt p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247<br />
BGB) zu verzinsen; vorzeitig ausgezahlte Beträge sind mit<br />
diesem Zinssatz abzuzinsen. Der ausscheidende Kom -<br />
man ditist kann von der Gesellschaft keine Sicherheit für<br />
seinen Abfindungsanspruch verlangen.<br />
h) In Fällen der Entnahme eines eventuellen Auseinan der -<br />
setzungsguthabens bei Ausscheiden eines Gesell schaf -<br />
ters nach § 7 Abs. 4 gilt die Regelung des § 7 Abs. 5.<br />
(4) Die Komplementärin ist bei ihrem Ausscheiden von ihrer Haf -<br />
tung gemäß §§ 128, 160, 161 HGB freizustellen. Ein Anspruch<br />
auf Sicherheitsleistung besteht jedoch nicht.<br />
§ 22 Liquidation<br />
(1) Die Liquidation erfolgt nach einem entsprechenden Auf -<br />
lösungs beschluss der Gesellschafter durch die Geschäfts -<br />
führende Kommanditistin als Liquidator.<br />
(2) Der Liquidationserlös wird wie folgt verteilt:<br />
a) Zunächst werden die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten<br />
reguliert;<br />
b) danach erhalten jeweils die Geschäftsführende Kom -<br />
manditistin und die Treuhandkommanditistin (sofern letztere<br />
noch auf eigene Rechnung an der Gesellschaft beteiligt<br />
ist) ihren Anteil am Liquidationserlös und ihre<br />
Vergütungen (§ 15, § 16) sowie beide ihre jeweiligen<br />
Auslagen erstattet, zugleich erhält die Komplementärin<br />
ihre Vergütung (§ 14) und ihre Auslagen erstattet;<br />
c) ggf. ist sodann eine angemessene Liquiditätsreserve, die<br />
zur Befriedigung von Kosten und Ansprüchen bis zur<br />
Vollbeendigung der Gesellschaft dient, zu bilden;<br />
d) ein danach verbleibender Erlös wird an die Kom man -<br />
ditisten entsprechend dem Verhältnis ihrer Pflicht -<br />
einlagen ausgekehrt.<br />
§ 23 Haftung der Gesellschafter untereinander<br />
(1) Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesell schafts -<br />
verhältnisses untereinander sowie im Verhältnis zu der<br />
Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.<br />
Dies gilt auch für ein Verhalten vor Abschluss dieses<br />
Vertrages. Die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 bleiben unberührt.<br />
(2) Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />
verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Entstehung des<br />
Anspruches, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährungsfrist unterliegen. Sie sind innerhalb einer Aus -<br />
schlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung von<br />
dem Schaden gegenüber dem Verpflichteten schriftlich geltend<br />
zu machen. Die Schriftform ist Wirksamkeits voraus -<br />
setzung.<br />
§ 24 Schlichtungsvereinbarung/Ombuds -<br />
verfahren<br />
Die Kommanditisten sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsvertrag und dem damit<br />
begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle Geschlos -<br />
sene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlich -<br />
tungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich<br />
nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung der Ombuds -<br />
stelle Geschlossene Fonds e.V. Geht eine Beteiligung an der Gesell -<br />
schaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen neuen<br />
Kommanditisten über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungs -<br />
vereinbarung auch für den neuen Kommanditisten. Ein ausschei -<br />
dender Kommanditist soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen<br />
dieser Regelung hinweisen.<br />
§ 25 Salvatorische Klausel, Zugang,<br />
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Kosten<br />
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder<br />
teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden<br />
oder sollte der Vertrag lückenhaft sein oder werden, so wird<br />
dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. An<br />
die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestim -<br />
mungen bzw. lückenhaften Regelungen treten solche Rege -<br />
lungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaft -<br />
lichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommen.<br />
(2) Zugegangen im Sinne dieses Vertrages sind Schriftstücke,<br />
insbesondere das Protokoll der Gesellschafterversammlung<br />
oder das schriftliche Abstimmungsergebnis, wenn sie an die<br />
letzte von dem Kommanditisten gegenüber der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin bekannt gegebene Anschrift<br />
gerichtet wurden.<br />
146
(3) Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand für<br />
sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der<br />
Gesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />
kann. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen<br />
Recht.<br />
(4) Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem<br />
Gesellschaftsverhältnis, wie z. B. Streitigkeiten im Zusam -<br />
menhang mit Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten von<br />
Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen, werden als<br />
Aktiv- und Passivprozesse von der Gesellschaft selbst geführt.<br />
(5) Etwaige Kosten aus diesem Vertrag trägt die Gesellschaft,<br />
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.<br />
Hamburg, den 6. August 2009<br />
HTD 4 Verwaltungs GmbH<br />
Harald Pohl<br />
Geschäftsführer<br />
Dr. Katharina Leue<br />
Prokuristin<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH<br />
Dr. Bernd Walter<br />
Oliver Brinks<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />
Dr. Bernd Walter<br />
Oliver Brinks<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
147
Treuhandvertrag<br />
zwischen den an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
über eine Treuhandkommanditistin beteiligten Personen, – nachfolgend „Treugeber“ genannt –<br />
und der Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH – nachfolgend „Treuhandkommanditistin“ genannt<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Paragraph<br />
Seite<br />
Präambel 149<br />
§ 1 Gegenstand und Zustandekommen des Treuhandvertrages 149<br />
§ 2 Rechtsverhältnisse 149<br />
§ 3 Zahlung der Einlage, Erhöhung des Kapitalanteils 150<br />
§ 4 Pflichten der Treuhandkommanditistin 150<br />
§ 5 Sorgfaltspflicht, Haftung 150<br />
§ 6 Freistellung der Treuhandkommanditistin 151<br />
§ 7 Selbstkontrahieren 151<br />
§ 8 Treugeberregister, Geldwäschegesetz, Datenschutz 151<br />
§ 9 Ergebnisverteilung, Verteilung von Liquiditätsüberschüssen 152<br />
§ 10 Vergütung der Treuhandkommanditistin 152<br />
§ 11 Personenmehrheit 152<br />
§ 12 Übertragung der Beteiligung 152<br />
§ 13 Tod eines Treugebers 152<br />
§ 14 Dauer, Kündigung 152<br />
§ 15 Ausscheiden der Treuhandkommanditistin 153<br />
§ 16 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren 153<br />
§ 17 Schlussbestimmungen 153<br />
148
Zwischen<br />
(1) den an der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH &<br />
Co. KG, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg, eingetragen im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer<br />
HR A 109632 über eine Treuhandkommanditistin beteiligten<br />
Personen (die „Treugeber“),<br />
und<br />
(2) Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH, Beim Strohhause 27,<br />
20097 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amts -<br />
gerichts Hamburg unter der Nummer HR B 100573 („Treu -<br />
handkommanditistin“)<br />
– Treugeber und Treuhandkommanditistin nachfolgend auch als die<br />
„Parteien“ bezeichnet –<br />
Präambel<br />
Der Treugeber will sich mittelbar als Kommanditist an der<br />
Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
– nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt –,<br />
beteiligen. Die Treuhandkommanditistin ist nach Maßgabe des<br />
Gesell schaftsvertrages der Fondsgesellschaft (nachfolgend der<br />
„Gesellschaftsvertrag“) ermächtigt, ihre Pflichteinlage bei der<br />
Fondsgesellschaft aus von Treugebern aufzubringenden Mitteln zu<br />
erhöhen und treuhänderisch für diese zu halten. Der von der<br />
Treuhandkommanditistin für den jeweiligen Treugeber treuhänderisch<br />
gehaltene Anteil an ihrer Pflichteinlage entspricht dem in der<br />
Beitrittserklärung des Treugebers genannten Betrag. Als Haftsumme<br />
werden EUR 100 pro EUR 1.000 der Pflichteinlage der Treu hand -<br />
kommanditistin in das Handelsregister eingetragen. Eine Nach -<br />
schusspflicht besteht für die Treuhandkommanditistin und damit für<br />
die Treugeber nicht. Auf die Regelungen in § 7 des Gesell schafts -<br />
vertrages wird hingewiesen. Die Rechtsbeziehungen zwischen<br />
Treugeber und Treuhandkommanditistin werden durch die nach -<br />
folgenden Regelungen bestimmt.<br />
§ 1 Gegenstand und Zustandekommen<br />
des Treuhandvertrages<br />
1. Der Treugeber will sich mit der in der Beitrittserklärung<br />
genannten Pflichteinlage mittelbar als Kommanditist an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligen. Dies erfolgt durch die Treu hand -<br />
kommanditistin zunächst in Form einer mittelbaren atypisch<br />
stillen Beteiligung. Mit Eintragung der von der Treuhand -<br />
kommanditistin übernommenen Haftsumme in das Handels -<br />
register wandelt sich die atypisch stille Beteiligung in eine<br />
treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung um.<br />
2. Der Treuhandvertrag kommt dadurch zustande, dass der<br />
Treugeber eine Beitrittserklärung unter Angabe seines<br />
Beteiligungsbetrages vollständig ausfüllt und unterzeichnet,<br />
sofern der Beitritt nicht ausdrücklich als Direktkommanditist<br />
erfolgen soll, und die Treuhandkommanditistin diese Beitritts -<br />
erklärung annimmt. Der Treugeber verzichtet gemäß § 151<br />
BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet ihre<br />
Pflichteinlage bzw. Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
(Pflicht einlage und Beteiligung im Folgenden einheitlich auch<br />
„Einlage“ genannt) im eigenen Namen, aber im Rahmen des<br />
Beitritts des Treugebers für dessen Rechnung. Der Anteil des<br />
Treugebers an der Einlage der Treuhandkommanditistin<br />
bemisst sich nach dem von dem Treugeber gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrag.<br />
Die Beteiligung der Treuhandkommanditistin an der Fonds -<br />
gesellschaft erfolgt nach Maßgabe der Beitrittserklärung, des<br />
Gesellschaftsvertrages und den Bestimmungen dieses<br />
Vertrages. Für das Verhältnis zwischen der Treuhand -<br />
kommanditistin und dem Treugeber gelten ergänzend und<br />
sinngemäß die Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die<br />
Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre Einlage bei der<br />
Fondsgesellschaft auch für weitere Treugeber treuhänderisch<br />
zu erwerben, zu halten und zu verwalten (vgl. §§ 4 und 5 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
§ 2 Rechtsverhältnisse<br />
1. Im Außenverhältnis hält die Treuhandkommanditistin ihre Ein -<br />
lage im eigenen Namen als einheitlichen Kommanditanteil.<br />
2. Im Innenverhältnis handelt die Treuhandkommanditistin im<br />
Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Treugebers. Die<br />
Stellung des Treugebers entspricht daher wirtschaftlich der<br />
eines Kommanditisten der Fondsgesellschaft. Die rechtlichen<br />
und steuerlichen Folgen der Beteiligung treten in der Person<br />
des Treugebers ein.<br />
3. Der Treugeber ist berechtigt, die sich aus der Beteiligung der<br />
Treuhandkommanditistin ergebenden Gesellschafterrechte,<br />
soweit sie seinen Anteil an der Einlage betreffen, unmittelbar<br />
gegenüber der Gesellschaft sowie Dritten geltend zu machen<br />
und wahrzunehmen. Die in § 5 Abs. 3 des Gesellschafts -<br />
vertrages beschriebenen Rechte kann der Treugeber nach<br />
Maßgabe des folgenden Abs. 4 im eigenen Namen geltend<br />
machen.<br />
149
Treuhandvertrag<br />
4. Vor Ausübung des Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
der Fondsgesellschaft sind von der Treuhandkommanditistin –<br />
schriftlich zu erteilende – Weisungen der Treugeber zu beachten,<br />
in welcher Weise die Treuhandkommanditistin ihr<br />
Stimmrecht ausüben soll, wenn der Treugeber nicht selbst an<br />
der Gesellschafterversammlung bzw. an dem schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren teilnimmt. Werden Weisungen durch<br />
den Treugeber nicht erteilt, ist die Ausübung des auf den treuhänderisch<br />
gehaltenen Anteil des Treugebers an der Einlage<br />
entfallenden Stimmrechts durch die Treuhandkommanditistin<br />
ausgeschlossen. Der Treugeber hat sich insofern der Stimme<br />
zu enthalten.<br />
Der Treugeber ist aber berechtigt, an der Gesellschafter -<br />
versammlung selbst teilzunehmen und das auf seinen treuhänderisch<br />
gehaltenen Anteil an der Einlage entfallende<br />
Stimmrecht selbst auszuüben oder sich entsprechend der<br />
Regelung des § 11 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages vertreten<br />
zu lassen. Die Treuhandkommanditistin erteilt hiermit dem<br />
Treugeber Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes in Höhe<br />
seines Anteils an der treuhänderisch gehaltenen Einlage. Der<br />
Treugeber hat seine Absicht, an der Gesellschafter -<br />
versammlung selbst teilzunehmen bzw. sich durch einen<br />
Dritten vertreten zu lassen, der Treuhandkommanditistin unter<br />
Wahrung einer Frist von zwei Wochen vor der Gesellschafter -<br />
versammlung oder, im Falle einer außerordentlichen Gesell -<br />
schafterversammlung, mit der in der Einladung genannten Frist<br />
schriftlich anzuzeigen. Die Treuhandkommanditistin zeigt die<br />
Übertragung des Stimmrechtes der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft unter Offenlegung der persönlichen Daten<br />
des Treugebers aus dem Treugeberregister (vgl. § 8) an und<br />
veranlasst die direkte Zusendung aller Beschlussunterlagen an<br />
den Treugeber. Findet ein schriftliches Abstimmungsverfahren<br />
statt, werden alle Treugeber zum Zwecke der Abstimmung<br />
ebenso wie die übrigen Gesellschafter von der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin direkt schriftlich zur Stimmabgabe<br />
aufgefordert.<br />
5. Übt die Treuhandkommanditistin das Stimmrecht in den<br />
Gesellschafterversammlungen aus, so tut sie dies ausschließlich<br />
unter Berücksichtigung der Weisungen und der Interessen<br />
des Treugebers sowie unter Beachtung seiner und ihrer gesellschafterlichen<br />
Treuepflichten gegenüber den übrigen Gesell -<br />
schaftern. Nach § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags ist der<br />
Treuhandkommanditistin bei Gesellschafter versammlungen<br />
die gespaltene Stimmabgabe gestattet.<br />
§ 3 Zahlung der Einlage, Erhöhung des Kapitalanteils<br />
1. Der Treugeber hat die in der Beitrittserklärung bezeichnete<br />
Pflicht einlage zzgl. 5 % Agio nach Maßgabe der Beitritts -<br />
erklärung und § 7 des Gesellschaftsvertrages fristgerecht auf<br />
das vorgesehene Treuhandkonto einzuzahlen.<br />
2. Erfüllt der Treugeber die in der Beitrittserklärung übernom -<br />
mene Verpflichtung zur Leistung seines Beteiligungsbetrages<br />
zzgl. Agio nicht oder nicht in voller Höhe, ist die Treu hand -<br />
kommanditistin berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen sowie<br />
– nach Mahnung und Fristsetzung – das Treuhandverhältnis zu<br />
kündigen. Die Regelungen des § 7 Abs. 3 bis Abs. 5 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gelten ent -<br />
sprechend.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin wird ihre Einlage bei der Fonds -<br />
gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft (dort § 4) im Auftrag und für Rechnung des<br />
Treugebers erhöhen.<br />
§ 4 Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />
Die Treuhandkommanditistin hat sich gemäß § 5 des Gesell -<br />
schaftsvertrages zur treuhänderischen Verwaltung ihrer Einlage für<br />
die Treugeber verpflichtet. Sie hat das Treuhandvermögen getrennt<br />
von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten. Im<br />
Rahmen dieser Verwaltung übernimmt sie folgende Leistungen:<br />
1. Annahme der Beitrittserklärungen und Aufnahme der Treu -<br />
geber gemäß § 4 Abs. 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages.<br />
2. Überwachung der Einzahlung der Beteiligungsbeträge der<br />
Treu geber. Weiterleitung der Beteiligungsbeträge der Treu -<br />
geber zzgl. Agio an die Fondsgesellschaft.<br />
3. Vertretung der Treugeber in Gesellschafterversammlungen.<br />
4. Führung des Treugeberregisters sowie Veranlassung der<br />
Handelsregisteranmeldungen.<br />
§ 5 Sorgfaltspflicht, Haftung<br />
1. Die Treuhandkommanditistin verpflichtet sich, die gemäß § 4<br />
übernommenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmannes zu erledigen. Sie ist berechtigt und verpflichtet,<br />
alle Geschäfts- und Rechtshandlungen vorzunehmen, die im<br />
Interesse der Fondsgesellschaft bzw. der Treugeber zur<br />
Durchführung der nach § 4 bestimmten Leistungen erforderlich<br />
sind. Die einschlägigen Bestimmungen des Gesellschafts -<br />
vertrages der Fondsgesellschaft sind zu beachten.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin ist darüber hinaus verpflichtet,<br />
die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />
(„GwG“), insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäß § 3 GwG<br />
zu erfüllen. Die Durchführung der zur Erfüllung dieser gesetz -<br />
lichen Pflichten erforderlichen Maßnahmen hat sie gemäß § 7<br />
Abs. 2 GwG mit Vereinbarung vom 24. Juni 2009 auf die<br />
Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH übertragen.<br />
150
3. Schadensersatzansprüche des Treugebers – gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund, auch aus Vertragspflichtverletzungen –<br />
verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des<br />
Anspruches, soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährung<br />
vorgeschrieben ist. Der Treugeber hat Schadensersatz an -<br />
sprüche innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />
nach Erlangung der Kenntnis von dem Schaden gegenüber der<br />
Treuhandkommanditistin schriftlich geltend zu machen.<br />
4. Die Treuhandkommanditistin übernimmt keine Haftung für den<br />
Eintritt der vom Treugeber mit seiner Beteiligung ggf. angestrebten<br />
steuerlichen und/oder wirtschaftlichen Folgen sowie<br />
für den Erfolg der Investitionen der Fondsgesellschaft und für<br />
den Eintritt der vom Treugeber oder der Fondsgesellschaft verfolgten<br />
wirtschaftlichen Ziele.<br />
§ 6 Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />
1. Die Treuhandkommanditistin hat einen Anspruch gegen den<br />
Treugeber auf Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten,<br />
die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung<br />
des von ihr für den Treugeber treuhänderisch gehaltenen<br />
Teiles ihrer Einlage entstehen.<br />
2. Die Freistellungsverpflichtung des Treugebers ist auf den in<br />
der Beitrittserklärung genannten Beteiligungsbetrag be grenzt.<br />
Soweit der Treugeber diesen Betrag auf das Treuhandkonto<br />
eingezahlt hat, ist er zu einer Freistellung der Treu hand -<br />
kommanditistin mit der nachstehend dargelegten Ausnahme<br />
nicht mehr verpflichtet. Die Freistellungs- verpflichtung des<br />
Treugebers lebt in entsprechender Anwendung der §§ 171<br />
Abs. 1, 172 Abs. 1, 4 HGB anteilig – im Verhältnis seines<br />
Beteiligungsbetrages zur Einlage der Treuhandkommanditistin<br />
– wieder auf, wenn und soweit durch Rückzahlung der<br />
Pflichteinlage diese den Betrag der ins Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme der Treuhandkommanditistin unterschreitet,<br />
die Treuhandkommanditistin Gewinnanteile entnimmt,<br />
während ihre eingezahlte Pflichteinlage durch Verlust<br />
unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert ist, oder ihre<br />
eingezahlte Pflichteinlage durch die Entnahme unter den<br />
Betrag der Haftsumme herabgemindert wird.<br />
3. Im Falle einer Inanspruchnahme der Treuhandkommanditistin<br />
durch Gläubiger der Fondsgesellschaft aufgrund der gesetz -<br />
lichen Kommanditistenhaftung kann die Treuhandkom man -<br />
ditistin im Zusammenwirken mit der Geschäftsführenden Kom -<br />
man ditistin der Fondsgesellschaft die Weiterleitung von<br />
Auszahlungen an den Treugeber davon abhängig machen, dass<br />
dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden Freistellungs -<br />
verpflichtung der Treuhandkommanditistin Sicherheit leistet.<br />
§ 7 Selbstkontrahieren<br />
Die Treuhandkommanditistin ist von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB befreit.<br />
§ 8 Treugeberregister, Geldwäschegesetz, Datenschutz<br />
1. Die Treuhandkommanditistin führt über alle Treugeber ein<br />
Register mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />
Daten (Firma und Registernummer oder Name, Vorname,<br />
Staatsangehörigkeit, Anschrift, Bankverbindung, Geburts -<br />
datum, Geburtsort, Beruf, Finanzamt, Steuernummer). Jeder<br />
Treugeber erhält mit Annahme seiner Beitrittserklärung von<br />
der Treuhandkommanditistin eine schriftliche Bestätigung<br />
über die Eintragung seiner Beteiligung in dieses Register.<br />
2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die<br />
Treuhandkommanditistin Angaben über die übrigen Treugeber<br />
macht. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Angaben<br />
aus dem Treugeberregister offenzulegen, falls die Offenlegung<br />
gegenüber dem zuständigen Finanzamt, dem das Investitions -<br />
vorhaben der Fondsgesellschaft finanzierenden Kreditinstitut<br />
oder einem anderen Kreditinstitut im Zusammenhang mit der<br />
Eigenkapitalfinanzierung erfolgt. Gegenüber als Berater der<br />
Gesellschaft tätig werdenden Personen, die gesetzlich zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, ist die Treuhand -<br />
kommanditistin ebenso zur Offenlegung von Daten aus dem<br />
Treugeberregister berechtigt.<br />
3. Der Treugeber ist gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschafts -<br />
vertrages verpflichtet, der Geschäftsführenden Komman di -<br />
tistin der Fondsgesellschaft Änderungen der Daten zu seiner<br />
Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Treugeber -<br />
beteiligung unverzüglich mitzuteilen.<br />
4. Der Treugeber ist gemäß § 4 Abs. 10 des Gesell schafts -<br />
vertrages verpflichtet, seine gesetzlichen Pflichten nach dem<br />
Geldwäschegesetz („GwG“) zu erfüllen, insbesondere zusammen<br />
mit seiner Beitrittserklärung die zur Durchführung der<br />
Identitätsprüfung nach § 4 Abs. 3 und 4 GwG erforderlichen<br />
Angaben zu machen und Unterlagen beizubringen. Kommt der<br />
Treugeber seinen geldwäscherechtlichen Pflichten nach dem<br />
GwG nicht nach, kann die Treuhandkommanditistin nach ihrer<br />
Wahl nach Mahnung und Nachfristsetzung diesen Treuhand -<br />
vertrag kündigen.<br />
5. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass im<br />
Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf EDV-<br />
Anlagen gespeichert werden. Die gespeicherten Daten werden<br />
nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung genutzt. Einsicht<br />
in die Daten dürfen nur die für die Treuhandkommanditistin<br />
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen, ferner solche<br />
Dritte, die die Treuhandkommanditistin mit der Erledigung<br />
ihrer Aufgaben beauftragt. Diese Personen sind zur vertrau -<br />
lichen Behandlung der Daten verpflichtet.<br />
151
Treuhandvertrag<br />
§ 9 Ergebnisverteilung, Verteilung von<br />
Liquiditätsüberschüssen<br />
1. Für die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Verteilung<br />
von Liquiditätsüberschüssen, des steuerlichen Ergebnisses<br />
sowie für Auszahlungen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechend.<br />
2. Die Fondsgesellschaft ist gemäß § 12 Abs. 4 des Gesell -<br />
schafts vertrages der Fondsgesellschaft nur verpflichtet, die<br />
bis zum 31. März des Folgejahres nachgewiesenen Sonder -<br />
werbungs kosten der Treugeber im Rahmen der Steuer erklä -<br />
rungen geltend zu machen. Der Einzelnachweis der Sonder -<br />
werbungskosten für einen ggf. erforderlichen Einspruch gegen<br />
den Feststellungsbescheid des für die Gesellschaft zustän -<br />
digen Finanzamtes obliegt den Treugebern.<br />
§ 10 Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
1. Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Treuhandtätigkeit<br />
die Vergütung gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages.<br />
2. Zusätzliche Leistungen der Treuhandkommanditistin zugunsten<br />
eines einzelnen Treugebers werden diesem gesondert in<br />
Rechnung gestellt. Insoweit ist die Treuhandkommanditistin<br />
im Zusammenwirken mit der Geschäftsführenden Kom man -<br />
ditistin der Fondsgesellschaft zur Verrechnung mit An sprüchen<br />
des Treugebers, z. B. auf Auszahlungen, berechtigt.<br />
§ 11 Personenmehrheit<br />
1. Soweit die Treuhandkommanditistin ein und dieselbe<br />
Treugeberbeteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages für<br />
mehrere Personen gleichzeitig hält, übernehmen diese sämtliche<br />
Verpflichtungen aus diesem Vertrag und aus dem<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft als Gesamt -<br />
schuldner mit der Maßgabe, dass Tatsachen, die nur hinsichtlich<br />
eines Gesamtschuldners vorliegen oder eintreten, für oder<br />
gegen jeden von ihnen wirken.<br />
2. Zur Wahrnehmung der Rechte aus diesem Vertrag hat die<br />
Personenmehrheit einen Bevollmächtigten zu bestimmen.<br />
Dieser wird insbesondere sämtliche Erklärungen und<br />
Schriftstücke für die Personenmehrheit mit rechtsverbindlicher<br />
Wirkung entgegennehmen. Die Abgabe von Erklärungen einschließlich<br />
von Erklärungen zur Stimmrechtsausübung wird<br />
ebenfalls von dem Bevollmächtigten durchgeführt. Bis zur<br />
Benennung eines Bevollmächtigten gegenüber der Treu -<br />
handkommanditistin ruhen sämtliche Rechte aus der treu -<br />
händerisch gehaltenen Beteiligung.<br />
§ 12 Übertragung der Beteiligung<br />
1. Jede Verfügung über die Beteiligung des Treugebers bedarf<br />
der Schriftform und der Zustimmung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung darf<br />
nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />
2. Mit der Übertragung der Beteiligung gehen die Rechte und<br />
Pflichten des Treugebers aus dem Treuhandverhältnis – auch<br />
soweit sie vor der Übertragung entstanden sind – auf seinen<br />
Rechtsnachfolger über. Jeder Treugeber erklärt sich unwiderruflich<br />
damit einverstanden, dass die Rechte anderer Treu -<br />
geber auf Dritte übergehen können.<br />
3. Im Falle einer Übertragung hat der Treugeber der Geschäfts -<br />
führenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft den Namen<br />
sowie die Anschrift des Rechtsnachfolgers unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
hat im Falle eines Treugeberwechsels Anspruch auf die in § 15<br />
Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vorgesehene Gebühr.<br />
4. Eine Teilung von Einlagen darf – außer in Erbfällen – nur zu<br />
Anteilen von mindestens EUR 10.000 oder zu höheren<br />
Anteilen, die sich auf ein ganzzahliges Vielfaches von<br />
EUR 1.000 belaufen, führen. Ausgenommen hiervon sind Fälle,<br />
in denen die Treuhandkommanditistin gemäß § 4 Abs. 6 S. 2<br />
des Gesellschaftsvertrags eine geringere Pflichteinlage zugelassen<br />
hat; in diesen Fällen darf eine Teilung von Einlagen –<br />
außer in Erbfällen – nur zu Anteilen von mindestens<br />
EUR 5.000 führen oder zu höheren Anteilen, die sich auf ein<br />
ganzzahliges Vielfaches von EUR 1.000 belaufen (vgl. § 17<br />
Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />
§ 13 Tod eines Treugebers<br />
1. Im Falle des Todes eines Treugebers geht die Beteiligung auf<br />
seine Erben oder Vermächtnisnehmer über. Die Erbfolge ist<br />
durch Vorlage eines Erbscheines nachzuweisen. Liegt ein solcher<br />
nicht vor, ist die Geschäftsführende Kommanditistin der<br />
Fondsgesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, andere<br />
geeignete Erbnachweise zu akzeptieren. Solange die Legi ti -<br />
mation des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte<br />
aus der Treugeberbeteiligung.<br />
2. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Beteili -<br />
gungswechsel durch Erbfolge anfallen, tragen die Erben.<br />
Hierzu gehört auch die Gebühr gemäß § 15 Abs. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrags.<br />
§ 14 Dauer, Kündigung<br />
1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />
und endet mit dem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />
aus der Fondsgesellschaft, soweit die Treugeber nicht nach<br />
152
Maßgabe von § 15 eine neue Treuhandkommanditistin bestellen,<br />
oder mit Abschluss der Liquidation der Fondsgesellschaft.<br />
Der Treugeber ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, die<br />
gesellschaftsvertraglichen Auseinandersetzungsansprüche im<br />
eigenen Namen geltend zu machen.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin kann das Treuhandverhältnis<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen,<br />
frühestens jedoch zum 31. Dezember 2026. Eine Kündigung<br />
aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund<br />
liegt insbesondere dann vor, wenn der Treugeber seine in § 8<br />
Abs. 4 dargelegten geldwäscherechtlichen Pflichten trotz<br />
Mah nung und Fristsetzung durch die Treuhandkommanditistin<br />
nicht erfüllt.<br />
3. Die Kündigung des Treuhandvertrages durch den Treugeber ist<br />
jederzeit, jedoch nur mit der Maßgabe eine unmittelbare<br />
Kommanditbeteiligung zu begründen, möglich. Der Treugeber<br />
hat in diesem Fall auf eigene Kosten eine notariell beglau bigte<br />
Handelsregistervollmacht beizubringen. Die der Gesellschaft<br />
durch eine Kündigung durch einen Treugeber entstehenden<br />
Kosten trägt der jeweilige Treugeber.<br />
§ 15 Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />
1. Scheidet die Treuhandkommanditistin aus der Fondsgesell -<br />
schaft aus, kann von den Treugebern gemäß § 19 Abs. 5 des<br />
Gesellschaftsvertrages eine neue Treuhandkommanditistin<br />
bestellt werden. Der hierfür erforderliche Beschluss der<br />
Treugeber ist mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />
Stimmen zu fassen. Je volle EUR 1.000 des eingezahlten<br />
Nominalbetrags der Pflichteinlage (ohne Agio) (vgl. § 11<br />
Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages) gewähren eine Stimme.<br />
Das Treuhandverhältnis wird sodann mit der neu gewählten<br />
Treuhandkommanditistin fortgesetzt, und zwar von allen<br />
Treugebern, auch wenn diese nicht mitgestimmt oder dagegen<br />
gestimmt haben. Den Treugebern, die nicht mit gestimmt oder<br />
dagegen gestimmt haben, verbleibt das Recht zur Kündigung<br />
des Treuhandvertrages zur Begründung einer unmittelbaren<br />
Kommanditbeteiligung gemäß § 14 Abs. 3 dieses Vertrages.<br />
Wird eine neue Treuhandkommanditistin nicht bestellt, werden<br />
die Treugeber gemäß § 19 Abs. 5 des Gesellschafts -<br />
vertrages in Höhe der von ihnen übernommenen Beteiligungs -<br />
beträge direkt als Kommanditisten ins Handelsregister ein -<br />
getragen.<br />
2. Die Geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />
führt die Abstimmung über die Bestellung der neuen<br />
Treuhandkommanditistin durch. Für das Abstimmungs ver -<br />
fahren gelten im Übrigen die Regelungen des § 11 des Gesell -<br />
schaftsvertrages über Abstimmungen im schriftlichen<br />
Verfahren entsprechend.<br />
§ 16 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />
1. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusam menhang mit diesem Treuhandvertrag und dem damit<br />
begründeten Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlos -<br />
sene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Treuhand komman -<br />
ditistin ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlich -<br />
tungs verfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />
der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
2. Geht eine treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an<br />
der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf<br />
einen neuen Treugeber über, überträgt der Verkäufer seine<br />
Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag (schuldrecht -<br />
liche Treugeberposition), der mit der Treuhandkommanditistin<br />
besteht, sodass die Regelungen dieser Schlichtungs verein -<br />
barung auch für den neuen Treugeber gelten. Ein ausscheidender<br />
Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen<br />
dieser Regelung hinweisen.<br />
§ 17 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies<br />
gilt insbesondere auch für die Aufhebung des Schriftform -<br />
erfordernisses.<br />
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz<br />
der Fondsgesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart<br />
werden kann. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem<br />
deutschen Recht.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise<br />
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte<br />
der Vertrag lückenhaft sein oder werden, so wird der Vertrag<br />
dadurch in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirk -<br />
same oder undurchführbare Bestimmung bzw. lückenhafte<br />
Regelung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift ersetzt<br />
bzw. ausgefüllt, die der von den Parteien tatsächlich bzw. mutmaßlich<br />
beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger<br />
Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
Hamburg, den 24.06.2009<br />
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH<br />
Oliver Brinks<br />
Geschäftsführer<br />
Dr. Bernd Walter<br />
Geschäftsführer<br />
153
Verbraucherinformationen<br />
für den Fernabsatz<br />
Die nachfolgende Zusammenstellung dient der Erfüllung der Informationspflichten nach der BGB Informationspflichten-Verordnung für Anbieter von<br />
Finanzdienstleistungen im Fernabsatz.<br />
Übersicht<br />
A. Allgemeine Informationen<br />
B. Informationen über die Vertragsverhältnisse<br />
C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />
D. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />
154
A. Allgemeine Informationen<br />
1. Fonds KG, Vertreterin, Anbieterin<br />
a) Fonds KG:<br />
• Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG,<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR A 109632<br />
• Gesetzlich vertreten durch die Komplementärin; bei der Auf -<br />
nahme von Anlegern wird die Fonds KG von der Treuhand -<br />
kommanditistin vertreten.<br />
• Funktion: Fonds KG, Darlehensnehmerin, Komman ditis tin der<br />
Objekt KG. Der Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung als<br />
Kommanditistin an der PANTA Vierundsechzigste Grund stücks -<br />
gesellschaft m.b.H. & Co. KG („Objekt KG“) mit einer geplanten<br />
Pflichteinlage in Höhe von EUR 48.508.630,00 und einer Haft -<br />
einlage in Höhe von EUR 39.370,00 (entspricht 39,47 % des<br />
Gesellschaftskapitals der Objekt KG).<br />
b) Komplementärin:<br />
• HTD4 Verwaltungs GmbH,<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 110135<br />
• Geschäftsführer: Harald Pohl und Michael Arndt<br />
• Funktion: Komplementärin der Fonds KG<br />
c) Geschäftsführende Kommanditistin:<br />
• Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH,<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 101107<br />
• Geschäftsführer: Dr. Bernd Walter und Oliver Brinks<br />
• Funktion: Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds KG,<br />
Verwaltung der Fonds KG, Geschäftsführende Kommanditistin<br />
der Objekt KG<br />
d) Treuhandkommanditistin:<br />
• Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH,<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 100573<br />
• Geschäftsführer: Dr. Bernd Walter und Oliver Brinks<br />
• Funktion: Treuhänderisches Halten und Verwalten von Beteili -<br />
gungen an der Fonds KG für Treugeber<br />
e) Objekt KG:<br />
• Kommanditgesellschaft PANTA Vierundsechzigste Grundstücks -<br />
gesellschaft m.b.H. & Co. KG (spätere voraussichtliche<br />
Firmierung: Neues Thier-Areal Dortmund G.m.b.H. & Co. KG),<br />
Heegbarg 30, 22391 Hamburg<br />
• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR A 104516<br />
• Gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die PANTA<br />
Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H.<br />
• Funktion: Objekt KG. Zweck der Objekt KG ist die Errichtung<br />
eines Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums in Dortmund<br />
und dessen Vermietung und Verpachtung sowie alle damit<br />
zusammenhängenden Geschäfte. Die Tätigkeit der Objekt KG ist<br />
beschränkt auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grund -<br />
besitzes und Kapitalvermögens.<br />
f) Anbieterin und Vertrieb:<br />
• Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH,<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
• Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 99956<br />
• Geschäftsführer: Dr. Joachim Seeler, Harald Pohl und Michael<br />
Arndt<br />
• Funktion: Anbieterin, Prospektherausgabe, Konzeption, Eigen -<br />
kapital vermittlerin, Darlehensvermittlerin, Beteiligungs vermitt -<br />
lerin, Vertriebsunterstützung<br />
2. Aufsichtsbehörden<br />
Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen dürfen erst veröffentlicht<br />
werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
die Veröffentlichung gestattet hat.<br />
3. Name und Anschrift der für die Anbieterin<br />
handelnden Vermittler/Dienstleister<br />
Auskunft zu den jeweils tätigen Vermittlern/Dienstleistern erteilt<br />
Ihnen gerne:<br />
Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg<br />
Tel.: 0 40/28 09 52-167, Fax: 0 40/28 09 52-499<br />
B. Informationen über die Vertragsverhältnisse<br />
1. Wesentliche Merkmale<br />
Der Anleger beteiligt sich direkt als Kommanditist oder mittelbar als<br />
Treugeber über die Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH nach Maß ga be<br />
des Gesellschaftsvertrages (und ggf. des Treuhand vertrages) an der<br />
Fonds KG. Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag sind im<br />
Verkaufsprospekt im vollständigen Wortlaut abgedruckt. Die Mindest -<br />
beteiligung eines Anlegers soll EUR 10.000 oder ein ganzzahliges<br />
höheres Vielfaches von EUR 1.000 betragen. Die Treuhand kom man di tistin<br />
kann Beteiligungen mit geringerer Pflichteinlage zulassen, wo bei in<br />
diesem Fall eine Pflichteinlage mindestens EUR 5.000 zu betragen<br />
hat. Hinzu kommt ein Agio in Höhe von 5 % der jeweiligen Pflichteinlage.<br />
Die Fonds KG wird den Anlagebetrag im Wesentlichen zur<br />
Fi nan zierung ihrer Beteiligung an der Objekt KG sowie für Fonds -<br />
vergü tun gen, Nebenkosten und die Bildung einer angemessenen<br />
Liquiditätsreserve nutzen.<br />
Bei den Kommandit- oder den Treugeberanteilen handelt es sich nicht<br />
um Finanzinstrumente im Sinne der Definition des Kreditwesen geset zes.<br />
Sie werden nicht am Finanzmarkt gehandelt. Es besteht kein gere gel -<br />
ter Zweitmarkt für derartige Vermögensanlagen. Falls eine Veräu -<br />
ßerung des Kommanditanteils durchgeführt werden kann, orientiert<br />
sich der Preis grundsätzlich am Verkehrswert des Anteils, welcher<br />
durch den Verkehrswert der Fonds KG bestimmt wird. Mangels eines<br />
geregelten Zweitmarktes bestimmt sich der Preis dem nach maßgebend<br />
nach Angebot und Nachfrage. Für eine Darstellung der mit dem<br />
Erwerb der Anteile verbundenen weiteren Risiken wird auf den<br />
Abschnitt „Risiken“ des Verkaufsprospekts verwiesen.<br />
155
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
2. Einlage, Agio<br />
Der Anleger hat seine Pflichteinlage zzgl. eines Agios von 5 % zu leisten.<br />
3. Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der<br />
Verwaltung und der Veräußerung der Beteiligung<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.<br />
a) Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb:<br />
• der Betrag der Pflichteinlage<br />
• 5 % Agio auf den Erwerbspreis der Pflichteinlage<br />
• ggf. anfallende Verzugskosten gem. § 7 Abs. 3 und 5 des Gesell -<br />
schaftsvertrages (Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über<br />
dem Basiszinssatz sowie Ersatz weiterer Schäden in Höhe von<br />
pauschal 10 % der Pflichteinlage, sofern die Fonds KG nicht<br />
höhere Schäden nachweist)<br />
• Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handels register -<br />
vollmacht und die Veröffentlichung im Handelsregister (die Höhe<br />
ist einzelfallabhängig)<br />
• ggf. eigene Makler- und Beratungskosten, soweit der Anleger<br />
sich im eigenen Ermessen und ohne Mitwirkung der Fonds KG<br />
zur Einschaltung solcher Personen entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
• ggf. Kosten einer Fremdfinanzierung des Beteiligungserwerbs<br />
(einschließlich Zinsen), soweit der Anleger sich im eigenen<br />
Ermessen ohne Mitwirkung der Fonds KG zur Aufnahme einer<br />
Fremdfinanzierung entscheidet (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
b) Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung:<br />
• dem Anleger individuell entstehende Reise-, Kommunikationsund<br />
Portokosten (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
• dem Anleger individuell entstehende Bevollmächtigungskosten,<br />
z. B. zur Stimmrechtsausübung (die Höhe ist einzelfallabhängig)<br />
• ggf. Kosten für die Kündigung des Treuhandvertrages<br />
c) Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung:<br />
• Kosten für die Veräußerung eines Kommanditanteils gem. § 17<br />
des Gesell schaftsvertrages<br />
• Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister (die Höhe ist<br />
einzelfallabhängig)<br />
• Verwaltungsgebühr der Geschäftsführenden Kommanditistin in<br />
Höhe von 3 ‰ des Beteiligungsbetrags, mindestens jedoch<br />
EUR 150 und höchstens EUR 300 pro Vorgang inklusive ggf.<br />
anfallender Umsatzsteuer<br />
• ggf. eigene Makler- und Beratungskosten, soweit der Anleger<br />
sich im eigenen Ermessen und ohne Mitwirkung der Fonds KG<br />
zur Einschaltung solcher Personen entscheidet (die Höhe ist<br />
einzelfallabhängig)<br />
• ggf., soweit der Anleger sich hierfür im eigenen Ermessen, ohne<br />
Mitwirkung der Fonds KG, entscheidet, Kosten der Ablösung<br />
einer Fremdfinanzierung (insbesondere ggf. anfallende Vorfällig -<br />
keitsentschädigung)<br />
d) Weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der<br />
Verwaltung und der Veräußerung:<br />
• Gegebenenfalls Kosten einer Gesellschafterversammlung, die<br />
auf Antrag eines Kommanditisten einberufen wurde, jedoch<br />
nicht das erforderliche Quorum von 20 % der Stimmen erreichte<br />
(§ 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages)<br />
• Gegebenenfalls entstehende Kosten der Auseinandersetzung,<br />
insbesondere der Ermittlung des Auseinandersetzungs gut -<br />
habens zu einem anderen Datum als dem 31. Dezember 2026,<br />
trägt der ausscheidende Anleger (§ 21 Abs. 3 lit. f)) des<br />
Gesellschaftsvertrages)<br />
• Gegebenenfalls Abzinsung des vorzeitig ausgezahlten Abfin -<br />
dungs guthabens mit 1 Prozentpunkt p. a.<br />
• Gegebenenfalls Kosten der Ausübung der Kontrollrechte (§ 9 des<br />
Gesellschaftsvertrages)<br />
• Gegebenenfalls im Rahmen des Kommanditistenwechsels:<br />
Ausgleich von gewerbesteuerlichen Nachteilen für die Fonds KG<br />
• der Gesellschaft durch die Veräußerung entstehende Kosten,<br />
einschließlich einer evtl. anfallenden Umsatzsteuer<br />
Hinsichtlich der mit der Beteiligung an der Fonds KG verbundenen<br />
steuerlichen Folgen wird auf den Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“<br />
verwiesen.<br />
4. Zahlung, Erfüllung der Verträge<br />
Die gesamten 100 % der Pflichteinlage (zzgl. 5 % Agio berechnet auf<br />
die gesamte Pflichteinlage) sind zehn Bankarbeitstage (als<br />
„Bankarbeitstage“ gelten Tage, an denen Geschäftsbanken in<br />
Hamburg für den Geschäftsverkehr geöffnet sind) nach Erhalt der<br />
Annahmeerklärung des Beitritts einzuzahlen. Anleger leisten ihre<br />
Einlage zzgl. Agio in Euro auf das folgende Konto:<br />
Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
Hamburger Sparkasse AG<br />
Konto-Nr.: 128 032 980 4<br />
BLZ: 200 505 50<br />
SWIFT: HASPDEHHXXX<br />
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung, dem<br />
Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ dieses Beteiligungsangebotes<br />
sowie dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG.<br />
5. Risiken, Leistungsvorbehalt<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot ist mit Risiken behaftet, die im<br />
Falle der ungünstigsten wirtschaftlichen Entwicklung zum<br />
Totalverlust des eingesetzten Zeichnungsbetrags führen können. In<br />
der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />
künftige Erträge. Bezüglich einer ausführlichen Darstellung der mit<br />
einer Beteiligung an der Fonds KG verbundenen Risiken wird auf den<br />
Abschnitt „Risiken“ dieses Beteiligungsangebotes verwiesen.<br />
C. Informationen über die Besonderheiten des<br />
Fernabsatzvertrages<br />
Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten<br />
Beitrittserklärung an die Fonds KG ein Angebot zum Beitritt<br />
direkt als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber über die<br />
156
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH bei der Fonds KG ab. Der Beitritt<br />
erfolgt durch Annahme des Angebotes durch die Treuhand -<br />
kommanditistin.<br />
1. Widerrufsrechte<br />
Dem Anleger steht bei Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes<br />
das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 312 d, 355 BGB zu.<br />
Außerdem steht dem Anleger ein Widerrufsrecht zu, sofern ein<br />
Haustürgeschäft vorliegt (§§ 312, 355 BGB). Die Einzelheiten sind in<br />
der Widerrufsbelehrung der Beitrittserklärung ausführlich dargestellt.<br />
Ein darüber hinaus vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht<br />
besteht nicht.<br />
2. Mindestlaufzeit der Verträge, vertragliche<br />
Kündigungsregelungen<br />
Die Fonds KG hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von einem<br />
Gesellschafter erstmals zum 31. Dezember 2026 mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung<br />
ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft in dem Jahr auf -<br />
gelöst bzw. deren Auflösung beschlossen wird, zu dessen Ende die<br />
Kündigung erfolgen soll.<br />
Außer aus wichtigem Grund sind das Ausscheiden von Anlegern aus<br />
der Fonds KG und die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
durch einen Anleger bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Ein<br />
wichtiger Grund liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich die<br />
Vermögenslage eines Anlegers verschlechtert oder die Beteiligung<br />
an der Fonds KG sich nicht erwartungsgemäß entwickelt.<br />
3. Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen vor und nach dem Beitritt sowie<br />
für den Beitritt selbst findet deutsches Recht Anwendung. Als<br />
Gerichtsstand ist – sofern ein solcher wirksam vereinbart werden<br />
kann – der Sitz der Fonds KG vereinbart.<br />
4. Vertrags- und Kommunikationssprache<br />
Deutsch<br />
5. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />
Informationen, Zeichnungsfrist<br />
Die Informationen in diesem Beteiligungsangebot bleiben bis zur<br />
Bekanntgabe von Änderungen gültig. Änderungen werden per<br />
Nachtrag bekannt gemacht. Die Zeichnungsfrist für eine Beteiligung<br />
an der Fonds KG endet am 31. Dezember 2010. Sie kann durch entsprechende<br />
Erklärung der Geschäftsführenden Kommanditistin um<br />
einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten verlängert werden.<br />
D. Weiterer Rechtsbehelf und<br />
Einlagensicherung<br />
1. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB<br />
betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können<br />
Anleger (unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte anzurufen) sich an<br />
die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />
wenden. Die Voraussetzungen für den Zugang zur Schlichtungsstelle<br />
regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung. Ein Merkblatt<br />
sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung sind bei der<br />
Schlich tungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Deutsche Bundesbank<br />
– Schlichtungsstelle –<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 0 69/23 88-19 07, Fax: 0 69/23 88-19 19<br />
www.bundesbank.de<br />
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Anbieterin und/oder<br />
zur Fonds KG sowie alle mit der Verwaltung im Zusammenhang<br />
stehenden Sachverhalte betreffen, steht dem Anleger zudem ein<br />
außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei der<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Die Vorausset -<br />
zungen für den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds. Ein Merkblatt sowie<br />
die Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich. Die<br />
Adresse lautet:<br />
VGF Verband Geschlossene Fonds e. V.<br />
Ombudsstelle<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die jeweiligen Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung<br />
des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der<br />
Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlich -<br />
tungs stelle einzureichen. Anleger haben zudem zu versichern, dass<br />
sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Schlichtungsstelle und<br />
keine Gütestelle, die Streitbeilegungen betreibt, angerufen und auch<br />
keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen haben. Die<br />
Beschwerde kann auch per E-Mail oder Fax eingereicht werden; evtl.<br />
erforderliche Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Eine<br />
Vertretung im Verfahren ist zulässig.<br />
2. Hinweise zum Bestehen eines Garantiefonds<br />
Es besteht kein Garantiefonds oder andere Entschädigungs rege -<br />
lungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Par -<br />
la ments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagen siche rungs -<br />
systeme (ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Euro -<br />
päischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Sys teme<br />
für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fallen.<br />
157
Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage<br />
Zwischenübersicht der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG<br />
Die nachfolgend dargestellte Zwischenübersicht der Fonds KG zum 30. Juni 2009 wurde unter Berücksichtigung der Rechnungs -<br />
legungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.<br />
Bilanz zum 30. Juni 2009<br />
Aktiva in EUR 30.06.2009<br />
A. Umlaufvermögen<br />
Guthaben bei Kreditinstituten 4.963,54<br />
B. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />
gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 378.016,41<br />
382.979,95<br />
158
Passiva in EUR 30.06.2009<br />
A. Eigenkapital<br />
Kapitalanteile der Kommanditisten<br />
1. Einlagen der Kommanditisten 5.050,00<br />
2. Ergebniskonten der Kommanditisten –383.066,39<br />
3. Entnahmekonten der Kommanditisten –0,02 –378.016,41<br />
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte<br />
Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten<br />
(Ausweis unter Aktiva B.) 378.016,41<br />
B. Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen 2.975,00<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 380.000,00<br />
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem<br />
Jahr EUR 380.000,00 –<br />
2. Sonstige Verbindlichkeiten 4,95<br />
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem<br />
Jahr EUR 4,95 –<br />
0,00<br />
380.004,95<br />
382.979,95<br />
159
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 30. Januar bis 30. Juni 2009<br />
in EUR 30.1. – 30.06.2009<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen –383.066,44<br />
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,05<br />
3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag –383.066,39<br />
4. Belastung auf Kapitalkonten 383.066,39<br />
5. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00<br />
160
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen<br />
zur Zwischenübersicht<br />
a) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Die Gliederung und der Ausweis der Posten der Bilanz entsprechen<br />
den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkosten ver -<br />
fahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.<br />
1. Guthaben bei Kreditinstituten<br />
Die Bestände sind zum Nominalwert angesetzt.<br />
2. Rückstellungen<br />
Zur Abdeckung von ungewissen Verbindlichkeiten werden nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung in angemessenem Umfang<br />
Rückstellungen gebildet.<br />
3. Verbindlichkeiten<br />
Die Ansätze der Verbindlichkeiten erfolgen zum Rückzahlungsbetrag.<br />
b) Bewertungsmaßnahmen<br />
Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.<br />
II.<br />
Ergänzende Angaben<br />
1. Finanzielle Verpflichtungen<br />
Mit Investorenvereinbarung vom 24. Juni 2009 verpflichtet sich die<br />
Gesellschaft einen Kommanditanteil an der Kommanditgesellschaft<br />
PANTA Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co.<br />
zu übernehmen. Die Übernahme erfolgt frühestens zum 1. August<br />
2009 und umfasst eine finanzielle Verpflichtung in Höhe von<br />
Euro 44.995.700,00.<br />
2. Geschäftsführung<br />
Zur Geschäftsführerin war für den Berichtszeitraum sowie bis zu<br />
ihrem Ausscheiden am 27. Juli 2009 die Komplementärin, die<br />
Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH, Hamburg, bestellt.<br />
Mit Wirkung zum 27. Juli 2009 ist die HTD4 Verwaltungs GmbH,<br />
Hamburg, als Komplementärin eingetreten. Beide Gesellschaften<br />
sind oder waren einzelvertretungsberechtigt und von den Beschrän -<br />
kungen des § 181 BGB befreit. Neben der Komplementärin war auch<br />
die geschäftsführende Kommanditistin Hamburg Trust Beteiligungs -<br />
management HTB GmbH zur Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
berechtigt.<br />
3. Angaben zu den Arbeitnehmern<br />
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Arbeit -<br />
nehmer/-innen.<br />
4. Gesellschafterliste<br />
Das Kapital der Gesellschaft wird zum Stichtag 30. Juni 2009 wie<br />
folgt gehalten:<br />
Komplementärin:<br />
Hamburg Trust Verwaltung HTV Europa GmbH, Hamburg EUR 0,00<br />
(gez. Kapital EUR 25.000,00)<br />
Kommanditisten:<br />
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH, Hamburg EUR 50,00<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH, Hamburg EUR 5.000,00<br />
5.050,00<br />
5. Vorjahreszahlen<br />
Die Gesellschaft wurde erst im Laufe des Jahres 2009 gegründet.<br />
161
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Eröffnungs- und Planbilanzen (Prognose)<br />
der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG in EUR<br />
Eröffnungsbilanz<br />
Planbilanzen (Prognose)<br />
Aktiva 30.01.2009 31.12.2009 31.12.2010<br />
Anlagevermögen (1) 0 44.206.302 46.041.230<br />
Beteiligung 44.206.302 48.575.856<br />
Kapitalrückführung 2010 –2.534.626<br />
Umlaufvermögen 5.050 10.141.011 6.112.871<br />
Ausstehende Einlagen 5.050 0 0<br />
Flüssige Mittel 0 10.141.011 6.112.871<br />
Summe 5.050 54.347.312 52.154.101<br />
162
Eröffnungsbilanz<br />
Planbilanzen (Prognose)<br />
Passiva 30.01.2009 31.12.2009 31.12.2010<br />
Eigenkapital (2) 5.050 54.347.312 52.154.101<br />
davon:<br />
Kommanditeinlagen<br />
Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH 50 64.995.000 64.995.000<br />
Hamburg Trust Beteiligungsmanagement HTB GmbH 5.000 5.000 5.000<br />
Vorabauszahlung –2.275.000<br />
Kapitalrücklage (Agio) 0 3.249.750 3.249.750<br />
Verlustvortrag 0 0 –13.902.438<br />
Ergebnis 0 –13.902.438 81.789<br />
Fremdkapital 0 0 0<br />
Summe 5.050 54.347.312 52.154.101<br />
163
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG (Prognose in EUR)<br />
Prognose<br />
Prognose<br />
30.01. – 31.12.2009 01.01. – 31.12.2010<br />
Aufwand<br />
Fondsgebühren 12.384.450<br />
Gesellschaftskosten 560.000 40.000<br />
Kreditbearbeitungsgebühren 380.000<br />
Zinsaufwendungen der Zwischenfinanzierung 577.988<br />
Gewinn (3) 0 81.789<br />
Ertrag<br />
Erträge aus Beteiligungen 0 0<br />
Zinsen und ähnliche Erträge 0 121.789<br />
Verlust (3) –13.902.438 0<br />
Zahlungsplan<br />
der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG Prognose 2009–2010 (4) in EUR<br />
2009 2010<br />
Einzahlungen<br />
Eigenkapital inkl. Agio 68.249.750 0<br />
Beteiligungseinzahlungen 0 2.534.626<br />
Zinsen 0 121.789<br />
Gesamt 68.249.750 2.656.415<br />
Auszahlungen<br />
Beteiligung 44.206.302 4.369.555<br />
Vorabauszahlung 2.275.000<br />
Gesellschaftskosten 560.000 40.000<br />
Fondsgebühren inkl. Agio 12.384.450 0<br />
Zinsen und Gebühren der Zwischenfinanzierung 957.988 0<br />
Gesamt 58.108.739 6.684.555<br />
Cash Flow 10.141.011 –4.028.140<br />
164
Planzahlen (5)<br />
der Hamburg Trust HTG Deutschland 4 GmbH & Co. KG (Prognose 2009–2012) in EUR<br />
2009 2010 2011 2012<br />
Investition 44.206.302 4.369.555 0 0<br />
Umsatz 0 0 0 0<br />
Produktion 0 0 0 0<br />
handelsrechtliches Ergebnis –13.902.438 81.789 –7.331 92.286<br />
Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz und<br />
geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
sowie Planzahlen<br />
Die Zwischenübersicht befindet sich auf den Seiten 158 – 161<br />
Anlagevermögen (1)<br />
Die Fonds KG hält voraussichtlich insgesamt bis zu rund EUR 48,57<br />
Mio. Beteiligungsvermögen in Form von Kommanditeinlagen an der<br />
Objektgesellschaft. Auszahlungen während der Bauphase von der<br />
Objektgesellschaft an die Fonds KG erfolgen durch Eigenkapital rück -<br />
führungen.<br />
Eigenkapital (2)<br />
Zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz hat Hamburg Trust Beteili gungs -<br />
management HTB GmbH eine Einlageverpflichtung von EUR 5.000<br />
und Hamburg Trust Treuhand HTT GmbH von EUR 50. Die Einlagen<br />
waren per 30. Januar 2009 noch nicht eingezahlt. Hamburg Trust<br />
Treuhand HTT GmbH hat per Gesellschaftsvertrag vom 6. August<br />
2009 ihre Einlagenverpflichtung auf EUR 500 erhöht und wird im<br />
Rahmen der Platzierung das Kommanditkapital auf bis zu EUR 64,995<br />
Mio. weiter erhöhen. Es wird in den Planbilanzen davon ausgegangen,<br />
dass das Eigenkapital der Fonds KG in Höhe von EUR 64,995<br />
Mio. zzgl. rund EUR 3,25 Mio. Agio bis Ende 2009 vollständig eingeworben<br />
ist und ausschließlich Treugeber beitreten.<br />
Gewinn und Verlust (3)<br />
Der Verlust ergibt sich aus den Fondsgebühren, Gesellschaftskosten<br />
und den Eigenkapital-Zwischenfinanzierungszinsen und -kosten.<br />
Beteiligungserträge werden nicht anfallen, da sich die Immobilie<br />
noch im Bau befindet und lediglich Einzahlungen durch Kapital ent -<br />
nahmen aus der Objektgesellschaft erfolgen.<br />
Zahlungsplan (4)<br />
Die erforderlichen Auszahlungen werden finanziert durch die geplanten<br />
Einzahlungen der Anlegereinlagen (siehe oben), Kapitalrückflüsse<br />
aus der Objektgesellschaft sowie der Zwischenfinanzierung der<br />
Hamburger Sparkasse AG. Die Auszahlungen berücksichtigen in der<br />
Investitionsphase die Beteiligungsinvestition sowie die Gesell -<br />
schaftskosten, Zwischenfinanzierungskosten und Fondsgebühren.<br />
Planzahlen (5)<br />
Es werden voraussichtlich insgesamt für die Beteiligung an der<br />
Objektgesellschaft rund EUR 48,57 Mio. investiert. Kapitalzuflüsse<br />
erfolgen durch Kapitalentnahmen aus der Objekt KG, somit beschränken<br />
sich die Einnahmen lediglich auf Zinseinnahmen, Umsatzerlöse<br />
gibt es nicht.<br />
Zahlen zur Produktion gibt es nicht, da es sich beim Emittenten nicht<br />
um ein produzierendes Unternehmen handelt.<br />
Das handelsrechtliche Ergebnis ergibt sich auf der Grundlage der prognostizierten<br />
handelsrechtlichen Aufwendungen und Erträge ohne<br />
Berücksichtigung von Verlusten der Objekt KG.<br />
165
Impressum<br />
Herausgeber Hamburg Trust<br />
Grundvermögen und Anlage GmbH<br />
Beim Strohhause 27<br />
20097 Hamburg<br />
Fotos ECE (S. 1 unten, S. 4, S. 10, S. 29, S. 31, S. 37, S. 45, S. 46, S. 52, S. 55, S. 59)<br />
Anneke Wardenbach (S. 39, S. 40, S. 41 rechts, S. 43)<br />
Benito Barajas (S. 41 links)<br />
166
Hamburg Trust<br />
Grundvermögen und Anlage GmbH<br />
Beim Strohhause 27<br />
20097 Hamburg<br />
Tel. +49 (0) 40/28 09 52-167<br />
Fax +49 (0) 40/28 09 52-499<br />
vertrieb@hamburgtrust.de<br />
www.hamburgtrust.de