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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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2.<br />

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

mer ebenso wenig zur Zahlung der Beförderungsentgelte<br />

verpflichtet wie in Fällen höherer Gewalt. In<br />

all diesen Fällen würden Ergebnis und Liquidität des<br />

Emittenten und dadurch auch die Auszahlungen an<br />

die Anleger negativ beeinflusst werden, und zwar in<br />

dem Umfang, in dem Versicherungsleistungen nicht<br />

in Anspruch genommen werden können.<br />

Überdies bestehen Risiken hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung<br />

des Schiffes nach dem Ende der<br />

vereinbarten Anfangsbeschäftigung. Die in diesem<br />

Verkaufsprospekt dargestellte Ergebnisprognose basiert<br />

auf der Annahme, dass der Beförderungsnehmer<br />

die ihm eingeräumten Rechte zur Verlängerung<br />

des Beförderungsvertrages nach Ablauf der Anfangsbeschäftigung<br />

um drei und anschließend um<br />

weitere zwei Jahre ausübt. Die Ausübung der Verlängerungsoptionen<br />

steht in freiem Ermessen des Beförderungsnehmers.<br />

Sollte der Beförderungsnehmer<br />

entgegen dieser Annahme den Beförderungsvertrag<br />

nicht verlängern, und kann der Emittent in einem<br />

solchen Fall auch keine anderweitige Anschlussbeschäftigung<br />

für das Schiff oder nur eine solche zu<br />

schlechteren Bedingungen finden, hätte dies infolge<br />

der ausbleibenden oder geringeren Einnahmen aus<br />

dem Schiffsbetrieb nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Ergebnisse und die Liquiditätslage des Emittenten<br />

und damit auch auf die Auszahlungen an die Anleger.<br />

Dieses Risiko besteht entsprechend, wenn der<br />

Beförderungsvertrag bereits vor Ende seiner regulären<br />

Vertragslaufzeit, z.B. infolge einer außerordentlichen<br />

Kündigung, beendet oder zu schlechteren<br />

Konditionen angepasst wird. Das Ausbleiben einer<br />

Anschlussbeschäftigung kann zu einer Insolvenz des<br />

Emittenten und einem Verlust der Einlagen der Anleger<br />

(einschl. Agio) führen.<br />

Außerdem kann es nach dem Ende der Anfangsbeschäftigung<br />

möglicherweise zu einem Wechsel<br />

des Einsatzgebietes des Schiffes kommen, was mit<br />

erheblichen Transportkosten verbunden wäre. Auch<br />

können in diesem Zusammenhang Ausgaben für<br />

Umbaumaßnahmen anfallen. Beides würde die Ergebnisse<br />

und die Liquidität des Emittenten und damit<br />

die Auszahlungen an die Anleger nachteilig beeinflussen.<br />

SCHIFFSBETRIEB<br />

Hinsichtlich der Schiffsbetriebs- und Reisekosten,<br />

Kosten für Hotel- und Cateringleistungen sowie der<br />

Managementkosten wurden im Beförderungsvertrag<br />

bestimmte vom Beförderungsnehmer zu zahlende<br />

Pauschalvergütungen vereinbart, welche jährlich im<br />

Rahmen der Inflationsrate, maximal jedoch um 2,5%<br />

pro Jahr gesteigert werden. Der Emittent zahlt auf<br />

der anderen Seite im Rahmen des Managementvertrages,<br />

den der Emittent mit dem Schiffsmanager River<br />

Services GmbH insbesondere in Bezug auf den<br />

nautisch-technischen Betrieb des Schiffes und den<br />

Hotel- und Cateringbetrieb abgeschlossen hat (im<br />

Folgenden „Managementvertrag“), Vergütungen in<br />

entsprechender Höhe an den Schiffsmanager, der<br />

hiermit seinerseits die Schiffsbetriebs- und Reisekosten,<br />

Kosten für Hotel- und Cateringleistungen sowie<br />

seine allgemeinen Kosten abdecken muss.<br />

Insoweit besteht zunächst das Risiko, dass der Schiffsmanager<br />

seinen Verpflichtungen aus dem Managementvertrag,<br />

z.B. infolge seiner Insolvenz, nicht mehr<br />

nachkommen kann und der Emittent den Schiffsbetrieb<br />

sodann selbst oder durch einen anderen Schiffsmanager<br />

zu schlechteren Konditionen durchführen<br />

muss. In diesem Fall müsste der Emittent den Teil der<br />

tatsächlich angefallenen vorgenannten Kosten, der<br />

die vom Beförderungsnehmer gezahlten Pauschalen<br />

übersteigt, u.U. selbst tragen, was sich negativ auf<br />

seine Ergebnisse und die Auszahlungen an die Anleger<br />

auswirken würde. Ein weiteres Risiko hinsichtlich<br />

dieser Kosten besteht darin, dass Schiffsmanager und<br />

Emittent ein jährliches Budget für Wartung, Reparaturen<br />

und Instandhaltung der Schiffe vereinbart haben.<br />

Sofern die insoweit tatsächlich angefallenen Kosten<br />

das Budget und die zusätzlichen vom Emittenten kalkulierten<br />

Instandhaltungskosten überschreiten, hat der<br />

Emittent die Mehrkosten zu tragen und kann sie nicht<br />

vom Beförderungsnehmer ersetzt verlangen, was sich<br />

nachteilig auf das Ergebnis des Emittenten und die<br />

Auszahlungen an die Anleger auswirkt. Dies gilt insbesondere<br />

bei möglichen Renovierungsmaßnahmen,<br />

etwa bei Abschluss eines neuen Beförderungsvertrages.<br />

Auch neue gesetzliche Anforderungen bezüglich<br />

des Schiffes können insoweit zu zusätzlichen,<br />

nicht vom Budget gedeckten Aufwendungen führen.<br />

16 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

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