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Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes Verwaltungsjahr 1993 - Der ...

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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen <strong>des</strong><br />

Nationalrates XIX. GP<br />

Reihe Bund 1994/9<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> d e s R echnungshofes<br />

<strong>Verwaltungsjahr</strong><br />

<strong>1993</strong><br />

Rechnungshof Zl 4000-Pr/6/94


Bisher erschienen:<br />

Reihe Bund 1994/1<br />

Reihe Bund 1994/2<br />

Reihe Bund 1994/3<br />

Reihe Bund 1994/4<br />

Reihe Bund 1994/5<br />

Reihe Bund 1994/6<br />

Reihe Bund 1994/7<br />

Reihe Bund 1994/8<br />

Nachtrag zum <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über das<br />

<strong>Verwaltungsjahr</strong> 1992<br />

Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über<br />

Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze<br />

Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über das<br />

Burgtheater und die Liegenschaftsbewirtschaftung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über die<br />

Pyhrn Autobahn AG<br />

Sonderbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über die<br />

Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft<br />

Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über die<br />

Austria Metall AG<br />

Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über die<br />

österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />

Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über<br />

Teilbereiche <strong>des</strong> Steyr-Daimler-Puch-Konzerns<br />

Auskünfte<br />

Rechnungshof<br />

1033 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />

Telefon (00 43 1) 711 71 - 8466 oder 8225<br />

Fax (00 43 1) 712 49 17<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Rechnungshof<br />

1033 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />

Rechnungshof<br />

Österreichische Staatsdruckerei<br />

Redaktion und Grafik:<br />

Druck:<br />

Herausgegeben: Wien, im Dezember 1994


<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong><br />

über das Jahr <strong>1993</strong>


Inhalt<br />

Seite<br />

ALLGEMEINER TEIL<br />

Vorbemerkungen<br />

A<br />

Vorlage an den Nationalrat 1<br />

Prüfungstätigkeit im Bereich der Länder 1<br />

Mitwirkung an der Rechnungsverwaltung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> 2<br />

Finanzielle Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen 3<br />

Darstellung der Prüfungsergebnisse 4<br />

Aussagewert von Prüfungsergebnissen 4<br />

"Offene Posten-Buchhaltung" der öffentlichen Finanzkontrolle 5<br />

Einige Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH 6<br />

Verwaltungsreform 7<br />

Vereinfachung <strong>des</strong> Abgabenrechtes 10<br />

Auswirkungen <strong>des</strong> Besoldungsreform-Gesetzes 1994 auf den RH 14<br />

BESONDERER TEIL<br />

BKA<br />

Bun<strong>des</strong>kanzleramt<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 17<br />

BMI<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Inneres<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 19<br />

Verwirklichte Empfehlungen 21<br />

Prüfungsergebnis<br />

Flugpolizei und Flugrettung 22<br />

B M U<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Unterricht und Kunst<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 31<br />

Verwirklichte Empfehlung 34<br />

Prüfungsergebnisse<br />

Höhere Internatsschule <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in Graz-Liebenau 35<br />

Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau 47


Seite<br />

B<br />

BMWF<br />

BMAS<br />

BMGSK<br />

BMUJF<br />

B M A<br />

BMJ<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Wissenschaft und Forschung<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 53<br />

Verwirklichte Empfehlungen 56<br />

Prüfungsergebnisse<br />

Psychologische Studentenberatung 57<br />

Universität Graz - Geisteswissenschaftliche Fakultät<br />

und Naturwissenschaftliche Fakultät 65<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und Soziales<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 83<br />

Verwirklichte Empfehlungen 84<br />

Prüfungsergebnisse<br />

Berufsförderungsinstitut Vorarlberg 85<br />

Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen 88<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Gesundheit, Sport<br />

und Konsumentenschutz<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 103<br />

Verwirklichte Empfehlung 104<br />

Sonstige Wahrnehmung<br />

Ermessensausgaben der laufenden Gebarung 1977;<br />

Krankenanstalten-Kostenrechnung 105<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Umwelt, Jugend und Familie<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 107<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für auswärtige Angelegenheiten<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 109<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Justiz<br />

Unerledigte Anregungen aus einem Vorjahr 111<br />

Prüfungsergebnis<br />

Strafvollzug 112<br />

Sonstige Wahrnehmung<br />

Schadensfälle bei Bezirksgerichten 123


Inhalt<br />

Seite<br />

BMLV<br />

BMF<br />

BMLF<br />

BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Lan<strong>des</strong>verteidigung<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 125<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Finanzen<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 127<br />

Verwirklichte Empfehlungen 129<br />

Prüfungsergebnisse<br />

Bankenaufsicht 130<br />

Versicherungsaufsicht 144<br />

Finanzamt Graz-Stadt 156<br />

Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien 161<br />

Abgabeneinhebung und -einbringung/Zollverwaltung 168<br />

Zollamt Flughafen Wien 174<br />

Österreichische Salinen AG, Wien 179<br />

Biosaxon-Salz GesmbH, Wien 201<br />

Wohnbaugesellschaft der Österreichischen<br />

Bun<strong>des</strong>bahnen, gemeinnützige Gesellschaft mbH 210<br />

ÖRAG Österreichische Realitäten AG, Wien 212<br />

Sonstige Wahrnehmung<br />

Hagel- und Tierversicherung 225<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Land- und Forstwirtschaft<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 227<br />

Verwirklichte Empfehlungen 230<br />

Prüfungsergebnis<br />

Landwirtschaftskammer für Oberösterreich,<br />

Förderungsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> 231<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 237<br />

Verwirklichte Empfehlung 238<br />

Prüfungsergebnisse<br />

Planung von Bun<strong>des</strong>straßentrassen 239<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9, Liechtenwerderplatz 248<br />

Förderungen im Rahmen der TOP-Aktionen 267<br />

Österreich Werbung 272<br />

Sonstige Wahrnehmung<br />

Nordumfahrung Lofer 278<br />

C


Seite<br />

D<br />

B M V<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 279<br />

Verwirklichte Empfehlungen 281<br />

Prüfungsergebnisse<br />

Fernmeldebauamt 5 in Wien 282<br />

ÖIAG-Bergbauholding AG 290<br />

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH, Leoben 296<br />

EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH, Fohnsdorf 306<br />

STE Steirische Elektronik GesmbH, Fehring 316<br />

ÖBB-Kraftwerkszentrale Innsbruck 329<br />

ÖBB - Neuer Austrotakt 1991 336<br />

ÖBB - Fahrender Restaurationsdienst 343<br />

Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG 352<br />

Umweltmaßnahmen verstaatlichter Unternehmungen<br />

im Raum Linz 367<br />

INTERNATIONALER TEIL<br />

Überprüfungen bei internationalen Organisationen<br />

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, Genf 399<br />

Europäische Freihandelsassoziation, Genf 399<br />

Europäisches Patentamt, München, Den Haag, Berlin und Wien 399<br />

Internationale Organisation für Wanderungswesen, Genf 400<br />

Bilaterale Beziehungen <strong>des</strong> RH zu ausländischen<br />

Obersten Rechnungskontrollbehörden 401<br />

Tätigkeit <strong>des</strong> RH als Generalsekretariat der<br />

Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

(INTOSAI) im Jahre 1994 402<br />

Anhang<br />

Österreichische Salinen AG 407<br />

Biosaxon-Salz GesmbH 407<br />

Wohnbaugesellschaft der Österreichischen Bun<strong>des</strong>bahnen 408<br />

ÖRAG Österreichische Realitäten AG 408<br />

Österreich Werbung 409<br />

ÖIAG Bergbauholding AG 411<br />

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH 412<br />

EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH 413<br />

STE Steirische Elektronik GesmbH 413<br />

Österreichische Bun<strong>des</strong>bahnen 415<br />

Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG 415<br />

Umwelt Linz<br />

Chemie Holding AG 416<br />

Chemie Linz GesmbH 417<br />

Agrolinz Agrarchemikalien GesmbH 417<br />

Chemserv Industrie Service GesmbH 418<br />

Chemie Linz GesmbH 419<br />

Chemie Linz Chemikalien GesmbH 420<br />

VOEST-ALPINE Stahl Linz GesmbH 421


as<br />

Vorbemerkungen<br />

ALLGEMEINER TEIL<br />

1<br />

Vorbemerkungen<br />

Vorlage an den Nationalrat<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

<strong>Der</strong> RH hat gemäß Art 126 d Abs 1 B–VG dem Nationalrat über seine<br />

Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr bis spätestens 31. Dezember jeden<br />

Jahres Bericht zu erstatten.<br />

In den vorliegenden Bericht wurden im wesentlichen die bis 2. September<br />

1994 berichtsreif gewordenen Ergebnisse der vom RH in den Bereichen<br />

der Bun<strong>des</strong>ministerien einschließlich der Kapitalbeteiligungen durchgeführten<br />

Gebarungsüberprüfungen aufgenommen. Die erst nach Redaktionsschluß<br />

fertiggestellten Ergebnisse von Gebarungsüberprüfungen werden<br />

dem Nationalrat in einem Nachtrag zu diesem Bericht vorgelegt werden.<br />

Im vorliegenden Jahrestätigkeitsbericht nicht enthalten sind die Prüfungsergebnisse<br />

über<br />

– die Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze,<br />

– das Burgtheater,<br />

– die Liegenschaftsbewirtschaftung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>,<br />

– die Pyhrn Autobahn AG,<br />

– die Erste Donau–Dampfschiffahrts–Gesellschaft,<br />

– die Austria Metall AG,<br />

– die Österreichische Weinmarketingservice GesmbH und<br />

– Teilbereiche <strong>des</strong> Steyr–Daimler–Puch–Konzerns,<br />

die der RH bereits während <strong>des</strong> Jahres 1994 im Wege der Einzelberichterstattung<br />

dem Nationalrat vorgelegt hat.<br />

Prüfungstätigkeit im Bereich der Länder<br />

(1)<br />

Im Jahre <strong>1993</strong> hat der RH entsprechend seiner bun<strong>des</strong>verfassungsgesetzlichen<br />

Aufgabe, als "föderatives Bun<strong>des</strong>–Länder–Organ" auch die überörtliche<br />

Gebarungskontrolle bei sonstigen Gebietskörperschaften und deren<br />

Unternehmungen wahrzunehmen, Gebarungsüberprüfungen durchgeführt.<br />

<strong>Der</strong>en Ergebnisse waren nur bei Gemeinschaftsfinanzierungen unter<br />

Einschluß <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den vorliegenden Bericht mitaufzunehmen,<br />

zumal sonst lediglich dem jeweiligen Landtag, der jeweiligen Verbandsversammlung<br />

oder dem jeweiligen Gemeinderat zu berichten ist.


Prüfungstätigkeit im<br />

2<br />

Bereich der Länder<br />

(2)<br />

Wahrnehmungsberichte im Länderbereich hat der RH im Jahre 1994 in<br />

Vorwegnahme der ansonsten vorgesehenen Jahresberichterstattung vorgelegt:<br />

Burgenland<br />

– Österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />

– Anstaltsmäßige medizinische Versorgung im Land Burgenland<br />

Kärnten<br />

– Teilgebiete der Gebarung im Land Kärnten<br />

– Internes Kontrollsystem der Bezirkskassen im Land Kärnten<br />

Niederösterreich<br />

– Stadtgemeinde Klosterneuburg<br />

– Österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />

– Teilgebiete der Gebarung im Land Niederösterreich<br />

Oberösterreich<br />

– Sozialhilfeverband Linz–Land<br />

– Pyhrn Autobahn AG<br />

Salzburg<br />

– Teilgebiete der Gebarung im Land Salzburg<br />

– Reinhalteverband Tennengau Nord<br />

Steiermark<br />

– Stadtgemeinde Kapfenberg<br />

– Pyhrn Autobahn AG<br />

– Österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />

Tirol<br />

– Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Schwaz<br />

Vorarlberg<br />

– Stadtgemeinde Feldkirch<br />

Wien<br />

– Österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />

Mitwirkung an der Rechnungsverwaltung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

(1)<br />

Neben seiner Prüfungstätigkeit hatte der RH im Jahre <strong>1993</strong> den Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluß<br />

1992 zu verfassen, den er am 1. Oktober <strong>1993</strong> dem<br />

Nationalrat zugeleitet hat. Zugleich hat der RH dem Nationalrat einen<br />

Nachweis über den Stand der Bun<strong>des</strong>schulden für das Jahr 1992 vorgelegt.<br />

Den Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluß für das Jahr 1992 hat der Nationalrat mit<br />

Bun<strong>des</strong>gesetz vom 26. November <strong>1993</strong> genehmigt.<br />

(2)<br />

Ferner wirkte der RH im Rahmen seiner Zuständigkeit an der Ordnung<br />

<strong>des</strong> Rechnungswesens und an der Finanzschuldengebarung mit.


as<br />

Vorbemerkungen<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

neuer rechtsetzender Maßnahmen<br />

3<br />

(1)<br />

In Entsprechung der Entschließung <strong>des</strong> Nationalrates vom 19. März 1981<br />

wurden dem RH im Berichtsjahr <strong>1993</strong> 111 Gesetzes– und 157 Verordnungsentwürfe<br />

der Bun<strong>des</strong>verwaltung zur Stellungnahme zugeleitet.<br />

Auch aus den Bun<strong>des</strong>ländern wurden dem RH insgesamt 114 Entwürfe<br />

zu neuen rechtsetzenden Maßnahmen zur Begutachtung übermittelt.<br />

<strong>Der</strong> RH hat sich in seinen Stellungnahmen im wesentlichen auf eine Beurteilung<br />

aus der Sicht der Rechnungs– und Gebarungskontrolle beschränkt<br />

und ist insbesondere auf die Berechnungsgrundlagen der finanziellen Auswirkungen<br />

der vorgesehenen neuen rechtsetzenden Maßnahmen im Sinne<br />

<strong>des</strong> § 14 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetzes eingegangen.<br />

Gemäß § 14 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetzes obliegt es nämlich jenem Bun<strong>des</strong>minister,<br />

in <strong>des</strong>sen Wirkungsbereich ein Gesetzes– oder Verordnungsentwurf<br />

ausgearbeitet wurde, eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob<br />

und inwiefern die Durchführung der vorgesehenen Vorschriften voraussichtlich<br />

vermehrte Ausgaben für den Bund verursachen wird.<br />

Dieser Kalkulationspflicht wurde insbesondere beim<br />

– Entwurf einer Novelle zum Ärztegesetz 1984;<br />

– Entwurf einer Verordnung über pauschalierte Kostenersätze für Mitteilungen<br />

von Umweltdaten (Kostenverordnung zum Umwelt–Informationsgesetz);<br />

– Entwurf einer Novelle zum Agrarverfahrensgesetz 1950<br />

nicht oder nicht ausreichend nachgekommen.<br />

(2)<br />

Wie in den Vorjahren wurden auch im Jahre <strong>1993</strong> Bun<strong>des</strong>gesetze beschlossen<br />

oder Verordnungen im Bun<strong>des</strong>gesetzblatt verlautbart, ohne daß<br />

dem RH vorher Gelegenheit zur Begutachtung der Verwaltungsentwürfe<br />

eingeräumt worden ist. Dies betraf insbesondere<br />

– das Bun<strong>des</strong>gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt<br />

(Umwelt–Informationsgesetz, BGBl Nr 495);<br />

– das Bun<strong>des</strong>gesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird<br />

(BGBl Nr 801)<br />

sowie die Verordnung<br />

– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Justiz über die Höhe der Beschwerdekosten<br />

nach dem Grundrechtsbeschwerde–Gesetz (BGBl Nr 35);<br />

– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Begrenzung<br />

der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur<br />

Zementerzeugung (BGBl Nr 63);


4<br />

– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Inneres über die Höhe <strong>des</strong> Sicherheitsbeitrages<br />

für Flugpassagiere (BGBl Nr 136);<br />

– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend<br />

eine Wasserstraßen–Verkehrsordnung (BGBl Nr 265) und<br />

– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Land– und Forstwirtschaft über eine allgemeine<br />

Viehzählung im Jahre 1992 (BGBl Nr 347).<br />

Darstellung der Prüfungsergebnisse<br />

Die Zuordnung von überprüften Dienststellen und Unternehmungen zu<br />

den Wirkungsbereichen der einzelnen Bun<strong>des</strong>ministerien folgt der im Berichtsjahr<br />

geltenden Zuständigkeitsverteilung nach dem Bun<strong>des</strong>ministeriengesetz<br />

1986 und wurde in der Abfolge der Budgetkapitel gereiht.<br />

In der Regel werden bei der Berichterstattung punkteweise die festgestellten<br />

Sachverhalte (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung),<br />

deren als Beanstandung und/oder Empfehlung gefaßte Beurteilung<br />

durch den RH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften<br />

Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie eine allfällige Gegenäußerung<br />

<strong>des</strong> RH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht.<br />

Wie bereits in den Vorjahren stellt der RH den einzelnen Prüfungsergebnissen<br />

seine wesentlichen Feststellungen ähnlich einem “management letter”<br />

voran, um dem Leser einen rascheren Überblick zu erleichtern.<br />

Entsprechend einem Wunsch von Abgeordneten aller im Rechnungshofausschuß<br />

vertretenen Fraktionen schließt der RH in einem Anhang zu<br />

den Prüfungsergebnissen eine Auflistung der verantwortlichen Entscheidungsträger<br />

der überprüften Unternehmungen an.<br />

Aussagewert von Prüfungsergebnissen<br />

<strong>Der</strong> RH gibt im vorliegenden Bericht dem Hohen Haus einen umfassenden<br />

Überblick über die Ergebnisse seiner Kontrolltätigkeit im Bun<strong>des</strong>bereich<br />

für das Jahr <strong>1993</strong>, hat sich hiebei jedoch auf die Wiedergabe der ihm bedeutsamer<br />

erscheinenden Sachverhaltsfeststellungen, Stark– bzw Schwachstellen<br />

und daran anknüpfende Empfehlungen beschränkt. Die in Einzelfällen<br />

erhobenen Mängel dürfen daher keineswegs verallgemeinert werden.<br />

Die gegebenen Empfehlungen wollen als Denkanstöße zur Verbesserung<br />

der Haushalts– und Unternehmungsführung nach den Grundsätzen der<br />

Ordnungsgemäßheit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit<br />

verstanden werden.


as<br />

Vorbemerkungen<br />

"Offene Posten–Buchhaltung"<br />

der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

5<br />

Die 1982 begonnene ressortweise Auflistung der "Unerledigten Anregungen<br />

aus Vorjahren" wurde auch im vorliegenden Bericht fortgeschrieben,<br />

wobei auch Mitteilungen über beabsichtigte Maßnahmen bzw allfällige<br />

Hinderungsgründe beigefügt wurden.<br />

Ebenso führt der RH auch seine ressortweise Zusammenstellung jener<br />

Empfehlungen weiter, denen mittlerweile durch die erforderlichen Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Nationalrates oder der überprüften Stellen entsprochen wurde<br />

("Verwirklichte Empfehlungen").<br />

Anregungen aus den Prüfungsergebnissen <strong>des</strong> laufenden Jahres oder aus<br />

Vorjahren, die noch in Erörterung stehen oder noch nicht verbindlich verwirklicht<br />

wurden, sind in diesen Auflistungen nicht enthalten, sondern<br />

wie bisher der Darstellung der einzelnen Prüfungsfälle zu entnehmen.


6<br />

Einige Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH<br />

Eurostar Automobilwerke<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

In seinem <strong>Tätigkeitsbericht</strong> über das <strong>Verwaltungsjahr</strong> 1991 (S. 389<br />

Abs 60) hat der RH über seine vergeblichen Prüfungsversuche bei der<br />

Eurostar Automobilwerk GesmbH und bei der Eurostar Automobilwerk<br />

GesmbH & Co KG sowie über seinen Antrag beim Verfassungsgerichtshof,<br />

die Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH festzustellen, berichtet.<br />

Im Juni 1994 hat der Verfassungsgerichtshof dem Antrag <strong>des</strong> RH stattgegeben<br />

und festgestellt, daß der RH zuständig ist, die Gebarung der genannten<br />

Gesellschaften seit ihrer Gründung bis zum 30. April 1992 zu<br />

überprüfen.<br />

<strong>Der</strong> Verfassungsgerichtshof hat sich im Zuge dieses Verfahrens auch mit<br />

der Frage beschäftigt, ob die Creditanstalt–Bankverein (CA–BV) der Gebarungskontrolle<br />

<strong>des</strong> RH unterliegt.<br />

Nach dem Stand der Hauptversammlung vom 22. April 1992 hielt die<br />

Republik Österreich zwar nur noch einen Anteil von 49,52 % am Gesamtkapital<br />

der CA–BV, sie war jedoch noch immer mit einem Anteil<br />

von 70,59 % der stimmberechtigten Stammaktien an der Bank beteiligt.<br />

<strong>Der</strong> Verfassungsgerichtshof bejahte die Prüfungsunterworfenheit der<br />

CA–BV, weil (schon) der Besitz der (einfachen) Mehrheit an den stimmberechtigten<br />

Aktien den beherrschenden Einfluß der öffentlichen Hand<br />

auf die Bank bewirkt.<br />

(4)<br />

In diesem Zusammenhang stellte der Verfassungsgerichtshof klar, daß<br />

rückwirkende Änderungen der Beteiligungsverhältnisse die Prüfungsbefugnisse<br />

<strong>des</strong> RH keinesfalls rückwirkend aufheben können.


as<br />

Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH<br />

Gemeindeverbände<br />

7<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

Nachdem der RH im Mai <strong>1993</strong> einen ersten und im Juni <strong>1993</strong> einen<br />

zweiten — jeweils vergeblichen — Versuch unternommen hatte, die<br />

Gebarung der Hauptschulgemeinde Schwechat zu überprüfen, trat er im<br />

Juli <strong>1993</strong> an den Verfassungsgerichtshof mit dem Antrag auf Feststellung<br />

seiner Prüfungszuständigkeit heran.<br />

Die Hauptschulgemeinde Schwechat begründete ihre ablehnende Haltung<br />

mit der Auffassung, der RH könne — nach dem Vorbild der Regelung hinsichtlich<br />

der Gemeinden überhaupt — die Gebarung eines Gemeindeverban<strong>des</strong><br />

selbständig (dh ohne begründetes Ersuchen der zuständigen Lan<strong>des</strong>regierung)<br />

nur dann überprüfen, wenn dieser Gemeindeverband aus<br />

Gemeinden bestehe, die zusammen min<strong>des</strong>tens 20 000 Einwohner haben,<br />

was bei den Gemeinden Schwechat und Zwölfaxing nicht der Fall sei.<br />

<strong>Der</strong> RH hingegen erachtete sich unabhängig von der Einwohnerzahl der<br />

verbandsangehörigen Gemeinden zur Überprüfung von Gemeindeverbänden<br />

berufen, weil das B–VG keine diesbezügliche Einschränkung enthält.<br />

Im März 1994 gab der Verfassungsgerichtshof dem Antrag <strong>des</strong> RH statt.<br />

Verwaltungsreform<br />

Vorbemerkungen<br />

Wegen <strong>des</strong> besonderen Stellenwertes einer effizienten öffentlichen Verwaltung<br />

sowohl für den betroffenen Bürger als auch für den wirtschaftlichen<br />

und sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln stellt das Anliegen<br />

der Verwaltungsreform bzw <strong>des</strong> Bürokratieabbaues einen Tätigkeitsschwerpunkt<br />

<strong>des</strong> RH dar.<br />

In diesem Sinne enthielt der im Dezember 1992 dem Nationalrat vorgelegte<br />

TB 1991 (S. 19 ff) ressortübergreifende bzw strukturbezogene Vorschläge<br />

<strong>des</strong> RH zur Verwaltungsreform sowie zu angelagerten Themen<br />

(wie zB Haushaltsrecht und Verwaltungsführung, Personalverwaltung,<br />

ADV udgl).<br />

Aus Anlaß der Beendigung der XVIII. Gesetzgebungsperiode sowie <strong>des</strong><br />

vom Ministerrat im Juli 1994 zustimmend zur Kenntnis genommenen<br />

Schlußberichtes zum 1989 begonnenen Projekt “Verwaltungsmanagement”<br />

hat der RH den Bun<strong>des</strong>minister für Föderalismus und Verwaltungsreform<br />

um Mitteilung ersucht, welche der vom RH im TB 1991 zusammengefaßten<br />

Empfehlungen zur wirksamen Verwaltungsreform durch<br />

den bisherigen Erledigungsstand <strong>des</strong> Projektes “Verwaltungsmanagement”<br />

bereits umgesetzt sind und in welchen Bereichen weitere und/oder<br />

verstärkte Bemühungen seitens der Gesetzgebung und/oder der Verwaltung<br />

erforderlich wären.


Verwaltungsreform<br />

8<br />

Erledigungsstand<br />

Nachfolgend werden die wichtigsten Empfehlungen <strong>des</strong> RH zur Verwaltungsreform<br />

zusammengefaßt und die entsprechende Mitteilung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers<br />

für Föderalismus und Verwaltungsreform über den Erledigungsstand<br />

(in Kursivschrift) angefügt:<br />

Grundsätzliches<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

Abläufe von Aufgabenerfüllungen sind besser aufeinander abzustimmen.<br />

Den Ressorts sei empfohlen worden, die Abläufe von Leistungsprozessen zu strukturieren<br />

und anschließend effizienter zu gestalten. Die Berechnung einzelner Leistungsprozesse<br />

habe bereits begonnen. Allerdings werde es noch einige Zeit dauern,<br />

diese Betrachtungsweise in der Verwaltung nachhaltig einzuführen.<br />

Verwaltungsreform erfordert Aufgabenkritik.<br />

Die Ressorts hätten die Aufgabenkritik als Instrument der Verwaltungsreform bislang<br />

nicht als Schwerpunkt behandelt. Allerdings sei mit der Einführung der<br />

Kostenrechnung in der Zentralstelle <strong>des</strong> BMwA in diesem Bereich eine laufende<br />

Aufgabenkritik zu erwarten. Dieses Instrument werde später auf die anderen Ressorts<br />

zu übertragen sein.<br />

Verstärkung der Zielorientierung der staatlichen Verwaltung.<br />

Diese Empfehlung <strong>des</strong> RH sei ein Schwerpunkt der Verwaltungsreformmaßnahmen<br />

und werde durch die Einführung von Controlling in der Verwaltung betrieben.<br />

Beachtung der Kalkulationspflicht rechtsetzender Maßnahmen.<br />

Zur Berechnung der Folgekosten von Rechtsvorschriften wurde der Arbeitsbehelf<br />

“Was kostet ein Gesetz?” entwickelt und den Ressorts zur Anwendung empfohlen.<br />

Verbesserung der Mitarbeiterausbildung.<br />

Im Rahmen der Realisierung <strong>des</strong> Personalentwicklungskonzeptes seien Projekte<br />

durchgeführt worden. Unter anderem habe das BMUJF im Rahmen eines Projektes<br />

ein Weiterbildungskonzept erstellt.<br />

Wirtschaftlichere Führung der Liegenschaftsverwaltung.<br />

Die Errichtung der Bun<strong>des</strong>immobiliengesellschaft sowie die Erarbeitung von<br />

Flächenrichtwerten und Kriterien zur Raumbedarfsentwicklung seien Maßnahmen<br />

zur Verwirklichung dieser Empfehlung.<br />

Aufbauorganisation<br />

(1)<br />

Einhaltung der allgemeinen Grundsätze einer wirksamen Aufbauorganisation<br />

(klare Zuständigkeiten, Zusammenfassung ähnlicher Aufgaben,<br />

Straffung der Zwischenebenen).<br />

Die Stabsstelle für Verwaltungsreform unterstütze die Veränderung von Organisationen<br />

durch gezielte Organisationsentwicklungsprojekte. Beispielsweise sei im<br />

BMUJF und im BMI (Zivildienst) mit derartigen Projekten begonnen worden.<br />

Eine allgemeine, von der Aufgabenerfüllung losgelöste Organisationsempfehlung sei<br />

aber nicht zweckmäßig.


as<br />

Verwaltungsreform<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

Zusammenlegung nahegelegener und personalschwacher Gendarmerieposten.<br />

Die Neuorganisation der Bun<strong>des</strong>gendarmeriekommanden laut “Organisationskonzept<br />

Sicherheit 2000” entspräche der Empfehlung <strong>des</strong> RH.<br />

Verbesserung der Wirksamkeit <strong>des</strong> Personaleinsatzes.<br />

Das Vorhaben <strong>des</strong> Verwaltungscontrolling bezwecke einen effizienteren und effektiveren<br />

Ressourceneinsatz für die Leistungserstellung. Das BMJ habe im Oberlan<strong>des</strong>gericht<br />

Linz mit einem Personalcontrolling begonnen und hiebei das Instrument<br />

der Personalanforderungsrechnung erfolgreich angewandt. Die Erkenntnisse aus<br />

diesem Projekt seien den anderen Ressorts mitgeteilt worden.<br />

Verbesserung der Kanzleiorganisation.<br />

Die Projektgruppe “Kanzleiwesen” habe eine neue Kanzleiordnung erarbeitet, die<br />

am 1. November <strong>1993</strong> in Kraft getreten sei. An der technischen Kommunikation<br />

und der Dokumentation im Kanzleibereich werde gearbeitet.<br />

9<br />

Ablauforganisation<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

Straffung der Verwaltungsabläufe.<br />

Allgemeine Mängel in Verwaltungsabläufen könnten nur von den einzelnen Ressorts<br />

selbst behoben werden. Aufgabe der Verwaltungsreform werde es auch in Hinkunft<br />

sein, die Mitarbeiter der Ressorts in der Anwendung zweckmäßiger Instrumente zu<br />

schulen.<br />

Abbau zeitlicher Leistungsrückstände.<br />

<strong>Der</strong>artige Mängel könnten auf einen ineffizienten Verwaltungsablauf, ungenügenden<br />

Arbeitseinsatz einzelner Mitarbeiter oder Ressourcenmangel zurückzuführen sein. Die<br />

Verwaltungsreform werde durch Schulungen das Instrument der Leistungsprozeßbetrachtung<br />

in der Verwaltung zu verankern haben.<br />

Straffung <strong>des</strong> Abrechnungsverfahrens für Dienstreisen.<br />

Die Stabsstelle für Verwaltungsreform habe einen effizienten Dienstreiseabrechnungsvorgang<br />

erarbeitet und den Ressorts mitgeteilt.<br />

Planung und<br />

Kostenbewußtsein<br />

(1)<br />

(2)<br />

Verstärkte Erstellung vorgängiger Konzepte unter Berücksichtigung der<br />

finanziellen Auswirkungen.<br />

Da die Erstellung von Konzepten das Vorhandensein betriebswirtschaftlicher<br />

Instrumente voraussetzt, habe die Stabsstelle Verwaltungsreform vor allem die Einführung<br />

von Kostenrechnungen empfohlen und ihre Unterstützung bei derartigen<br />

Projekten angeboten.<br />

Verringerung der Planungsmängel bei Bauvorhaben.<br />

Projekte der Zentralstelle <strong>des</strong> BMwA und der Bun<strong>des</strong>baudirektion hätten den Bereich<br />

der Bauinvestitionen schwerpunktmäßig behandelt. Darüber hinaus habe das<br />

BMWF ein Handbuch zur Raumbedarfsberechnung herausgegeben.


Verwaltungsreform<br />

10<br />

(3)<br />

Kostendeckung von Gebühren.<br />

Das Projekt Kostenanalyse ausgewählter Dienstleistungen im BMV hätte dieses<br />

Thema schwerpunktmäßig behandelt und einen Berechnungsvorgang erstellt. Die<br />

Ergebnisse seien allen Ressorts übermittelt worden.<br />

Fremdleistungen<br />

Verstärkte Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Eigen– und Fremdleistungen.<br />

Da die Umsetzung dieser Empfehlung die Kenntnis der eigenen Kosten voraussetze,<br />

habe die Einführung der Kostenrechnung einen Schwerpunkt der Verwaltungsreformmaßnahmen<br />

dargestellt.<br />

Schlußbemerkungen<br />

Zusammenfassend teilte der Bun<strong>des</strong>minister für Föderalismus und Verwaltungsreform<br />

mit, es müsse — entsprechend der internationalen Entwicklung — Ziel auch<br />

der österreichischen Verwaltungsreformbemühungen sein, die Effizienz der öffentlichen<br />

Verwaltung zu steigern, die Ausgabenentwicklung zu steuern und die Bürgerorientierung<br />

zu verstärken.<br />

Nach den bisherigen Erfahrungen sollte die Behebung von Einzelmängeln grundsätzlich<br />

den betroffenen Organisationseinheiten obliegen, wogegen es Aufgabe seines Wirkungsbereiches<br />

(gewesen) sei, durch systematische und strukturelle Erneuerungen<br />

grundsätzlicher Art die Rahmenbedingungen der Verwaltung zu verbessern.<br />

Hauptziel der Verwaltungsreform sei die weitere Implementierung von betriebswirtschaftlichen<br />

Elementen in der öffentlichen Verwaltung, um ein ausgewogenes Verhältnis<br />

zwischen den Grundsätzen der Ordnungsgemäßheit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit<br />

und Zweckmäßigkeit für die Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Verwaltung<br />

sicherzustellen.<br />

<strong>Der</strong> RH wird weiter berichten.<br />

Vereinfachung <strong>des</strong> Abgabenrechtes<br />

Ausgangslage<br />

Seit langem wird sowohl von den Staatsbürgern als auch von der Verwaltung<br />

die zunehmende Unübersichtlichkeit <strong>des</strong> Steuerrechtes sowie das damit<br />

verbundene Ansteigen <strong>des</strong> Verwaltungsaufwan<strong>des</strong> beklagt.<br />

<strong>Der</strong> RH hat bereits im TB 1983 (Abs 48.35.2.1) folgende Maßnahmen<br />

der Rechts– und Verwaltungsvereinfachung angeregt:<br />

(1) Eine verständliche Gesetzessprache,<br />

(2) eine einfache Formulargestaltung,<br />

(3) die aufkommensneutrale Abschaffung der Steuern mit geringfügigen<br />

Erträgen,


as<br />

Vereinfachung <strong>des</strong><br />

Abgabenrechtes<br />

(4) die Durchforstung der zahllosen Ausnahmebestimmungen sowie<br />

11<br />

(5) eine Verminderung der Gesetzesnovellierungen und der sonstigen<br />

Rechtsvorschriften (Erlässe).<br />

Das BMF verwies seitdem<br />

(1) auf die 1. Etappe der Steuerreform, die Abgabenänderungsgesetze<br />

1987 und 1989, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das neue Lohnsteuerverfahren,<br />

die Formularverbesserungen sowie die Erleichterungen bei<br />

der Umsatzsteuervoranmeldung und stellte im Rahmen der 2. Etappe der<br />

Steuerreform weitere Vereinfachungen in Aussicht (TB 1989),<br />

(2) auf eine Expertengruppe zur Abstimmung der Bemessungsgrundlagen<br />

der Lohnsteuer und der Beitragsgrundlagen der Sozialversicherung, auf die<br />

Prüfung von Vereinfachungsmöglichkeiten betreffend das Gebühren–, das<br />

Grunderwerbsteuer– sowie das Familienlastenausgleichsgesetz (TB 1990)<br />

sowie<br />

(3) auf die Reform der Familienbesteuerung und der Einhebung der Kraftfahrzeugsteuer<br />

(TB 1991 und TB 1992).<br />

<strong>Der</strong> RH hielt am Erfordernis einer Rechts– und Verwaltungsvereinfachung<br />

fest.<br />

Umsetzungsstand<br />

Nach Anhörung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Finanzen ergeben sich aus<br />

der Sicht <strong>des</strong> RH folgende Gesichtspunkte:<br />

Regelungsdichte<br />

Die Rechtsgrundlagen für die Abgaben mit dem größten Adressatenkreis,<br />

nämlich<br />

– die Umsatzsteuer,<br />

– die Lohn– und Einkommensteuer sowie<br />

– die Körperschaftsteuer<br />

wurden seit dem Jahre 1988 insgesamt 42mal novelliert.<br />

Häufig sind zur Erläuterung gesetzlicher Bestimmungen Erlässe und<br />

Richtlinien erforderlich, die regelmäßig umfangreicher sind als die zu erläuternde<br />

Norm. Das Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung für<br />

das Jahr <strong>1993</strong> umfaßte rd 1 500 Seiten (1989 waren es noch rd 1 300 Seiten),<br />

die Durchführungserlässe zu den wichtigsten Gebieten <strong>des</strong> österreichischen<br />

Abgabenrechtes (Umsatz–, Einkommen–, Lohn–, Körperschaftsteuer<br />

und Verfahrensrecht) im Kleindruck einer Loseblattausgabe derzeit rd<br />

650 Seiten. Die Anzahl nicht veröffentlichter Erlässe, Einzelerledigungen<br />

und Anfragebeantwortungen steigt ständig (1990: rd 70, 1991: rd 140 und<br />

1992: rd 300).<br />

Einigen neueren Gesetzen, wie beispielsweise dem Grunderwerbsteuergesetz<br />

1987 und dem Einkommensteuergesetz 1988, ist zu bescheinigen, daß abgabenrechtliche<br />

Bestimmungen auch für den steuerlich nicht erfahrenen


12<br />

Vereinfachung <strong>des</strong><br />

Abgabenrechtes<br />

Bürger verständlicher gefaßt wurden. Die Einkommensteuerreform 1988/89<br />

hat zwar die Komplexität <strong>des</strong> Systems vermindert, die Regelungsdichte jedoch<br />

erhöht.<br />

<strong>Der</strong> Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gestaltet das Abgabenrecht<br />

noch komplizierter. Insbesondere gilt dies für die Abgabenerhebung<br />

aus Anlaß <strong>des</strong> grenzüberschreitenden Warenverkehrs und das dementsprechende<br />

Verfahrensrecht.<br />

Formularwesen<br />

Vordrucke sollten der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe dienen,<br />

blieben jedoch trotz sichtbaren Bemühens der Finanzverwaltung infolge<br />

der umfangreichen gesetzlichen Regelung für den steuerlich nicht erfahrenen<br />

Bürger schwer verständlich.<br />

Ergiebigkeit/<br />

Bereinigung<br />

Von den rd 40 von der Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung eingehobenen Abgaben<br />

erbrachten im Jahre <strong>1993</strong> sechs Abgaben 80 % <strong>des</strong> gesamten Aufkommens<br />

von 513 Mrd S.<br />

Im einzelnen waren dies:<br />

in Mrd S<br />

in % <strong>des</strong><br />

Aufkommens<br />

Umsatzsteuer 176 34<br />

Lohnsteuer 139 27<br />

Einkommensteuer 33 6<br />

Mineralölsteuer 25 5<br />

Kapitalertragsteuer 20 4<br />

Körperschaftsteuer 19 4<br />

Hingegen erbrachten 10 Abgaben (beispielsweise Abgaben von Zuwendungen,<br />

Erbschafts– und Schenkungssteuer, Abgaben von land– und<br />

forstwirtschaftlichen Betrieben oder die Bodenwertabgabe) lediglich insgesamt<br />

0,7 % <strong>des</strong> Aufkommens.<br />

<strong>Der</strong> RH ist sich bewußt, daß die Schaffung, inhaltliche Ausgestaltung<br />

und Abschaffung von Abgaben vielfach von gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen<br />

(zB Umverteilungseffekt) und damit von — seiner Beurteilung<br />

entzogenen — fiskal–politischen Vorgaben, nicht jedoch nur von<br />

der Höhe <strong>des</strong> Abgabenerfolges bestimmt wird. Zieht man jedoch ausschließlich<br />

letzteren als Maßstab für die verwaltungsökonomische Sinnhaftigkeit<br />

der Einhebung der Abgaben heran, würde sich anbieten, langfristig<br />

— von Zöllen und Abgaben mit zollgleicher Wirkung abgsehen —<br />

nur noch folgende Steuern einzuheben:<br />

(1) Die Umsatzsteuer und einige aufkommensstarke Verkehrs– bzw Verbrauchsteuern<br />

als Steuern auf die Einkommensverwendung und<br />

(2) die Einkommen–, Lohn–, Körperschaft– und Kapitalertragsteuer als<br />

Steuer auf die Einkommenserzielung.


as<br />

Vereinfachung <strong>des</strong><br />

Abgabenrechtes<br />

Unter diesem Gesichtspunkt war daher die Abschaffung der Gewerbe–<br />

und Vermögensteuer, <strong>des</strong> Erbschaftsäquivalents und der Sonderabgabe<br />

von Banken sowie die Vereinheitlichung von Bemessungsgrundlagen (etwa<br />

im Bereich der lohnabhängigen Abgaben) ein Schritt in die richtige<br />

Richtung.<br />

13<br />

Ausnahmebestimmungen<br />

Hinsichtlich der Umsatzsteuer, der Lohn– und Einkommensteuer sowie<br />

der Körperschaftsteuer bestehen derzeit rd 70 Befreiungsbestimmungen.<br />

Daneben sehen noch 35 weitere Vorschriften Einkommensteuerbefreiungen<br />

vor.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH beeinträchtigen die vielen Ausnahmebestimmungen<br />

und der damit verbundene Vollziehungsaufwand eine auf Sparsamkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausgerichtete Verwaltung.<br />

Auch insoweit darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, daß nicht<br />

wenige der Ausnahmebestimmungen — ua gesellschafts– und sozialpolitischen<br />

— Zwecken dienen, die sich einer rein fiskalischen Betrachtungsweise<br />

ebenso wie einer Beurteilung durch den RH entziehen.<br />

Zusammenfassung<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH schließt die Verwirklichung <strong>des</strong> zum Schutz <strong>des</strong><br />

Bürgers vor der Staatsmacht gedachten Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit<br />

den ebenfalls im Interesse <strong>des</strong> Bürgers gelegenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />

der öffentlichen Verwaltung nicht aus.<br />

Obwohl die Möglichkeiten der Steuervereinfachung durch gesellschafts–<br />

und sozialpolitische Zielsetzungen, die höchstgerichtliche Rechtsprechung<br />

und die Gefahr von Mißbräuchen begrenzt sind, sieht sich der RH<br />

zu folgenden Feststellungen veranlaßt:<br />

(1) Abgabenverwaltung und betroffene Bürger können die Belastungen<br />

im Vollzug und bei der Anwendung <strong>des</strong> Abgabenrechtes kaum mehr bewältigen.<br />

Die Vielzahl an Normen gefährdet die Rechtsbeständigkeit und<br />

–sicherheit.<br />

(2) Das Steuerrecht muß vereinfacht, klar und überschaubar werden.<br />

(3) Die Abgabenerhebung verursacht sowohl für die Abgabepflichtigen<br />

als auch für die Verwaltung beträchtliche Kosten, weshalb die Aufrechterhaltung<br />

von unergiebigen Abgaben überdacht werden sollte.


14<br />

Auswirkungen <strong>des</strong> Besoldungsreform–Gesetzes 1994<br />

auf den RH<br />

Ausgangslage<br />

<strong>Der</strong>zeit werden die Mitglieder <strong>des</strong> RH im wesentlichen wie Angehörige der<br />

von ihm überprüften Verwaltung behandelt und besoldet (Gehaltsgesetz<br />

1956, Vertragsbedienstetengesetz 1948). Ein den international anerkannten<br />

Standards für Oberste Rechnungskontrollbehörden im allgemeinen<br />

bzw der Stellung <strong>des</strong> österreichischen <strong>Rechnungshofes</strong> im Staatsgefüge<br />

im besonderen entsprechen<strong>des</strong> eigenes Dienst– und Besoldungsrecht für<br />

den RH besteht nicht.<br />

Ebensowenig wurde bislang die vom Nationalrat mit Entschließung aus<br />

dem Jahre 1948 geforderte eigenständige Rechnungshofzulage verwirklicht.<br />

Vorarbeiten<br />

Die dem Parlament vorgelegte Regierungsvorlage <strong>des</strong> Besoldungsreform–<br />

Gesetzes 1994 bezweckte zwar eine umfassende Regelung für den gesamten<br />

Bun<strong>des</strong>dienst, hat jedoch die Belange der im Prüfungsdienst stehenden<br />

Mitglieder <strong>des</strong> RH im wesentlichen ausgespart, weil diese nicht Gegenstand<br />

der Verhandlungen zwischen dem BKA und der Gewerkschaft Öffentlicher<br />

Dienst waren.<br />

Eine auf die Besonderheiten <strong>des</strong> RH bezogene Adaptierung dieses auf die<br />

Eigentümlichkeiten der Verwaltung abgestellten Gesetzesentwurfes konnte<br />

daher nur im parlamentarischen Bereich erfolgen, wie dies allerdings auch<br />

dem verfassungsgesetzlichen Organschaftsverhältnis zwischen Parlament<br />

und RH sowie <strong>des</strong>sen Unabhängigkeit von der von ihm überprüften Verwaltung<br />

(BKA) entspricht.<br />

Besonderes Anliegen <strong>des</strong> RH war hiebei die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen<br />

zur Sicherstellung eines weiterhin höchstqualifizierten Nachwuchses,<br />

weil die vorgesehenen besoldungsrechtlichen Regelungen der —<br />

den gesamten Bun<strong>des</strong>dienst umfassenden — Regierungsvorlage geeignete<br />

Mitarbeiter der Länder und Gemeinden sowie aus der Privatwirtschaft<br />

kaum zum Übertritt in den Prüfungsdienst <strong>des</strong> RH bewogen hätten.<br />

Parlamentarische<br />

Verhandlungen<br />

Dem RH war es allerdings nur im Vorfeld der parlamentarischen Verhandlungen<br />

zur Besoldungsreform im Verfassungsausschuß <strong>des</strong> Nationalrates<br />

möglich, seinen Standpunkt und die ihn tragenden Argumente vorzubringen,<br />

weil die Geschäftsordnung <strong>des</strong> Nationalrates die Anwesenheit und das<br />

Rederecht <strong>des</strong> Präsidenten <strong>des</strong> RH im wesentlichen nur im Rechnungshofausschuß,<br />

nicht aber auch in den sonstigen Ausschüssen und selbst dann<br />

nicht vorsieht, wenn den RH betreffende grundsätzliche Angelegenheiten<br />

erörtert werden.<br />

Damit ist der — die Kontrolle für den Nationalrat ausübende — RH vergleichsweise<br />

ungünstiger gestellt als die — der Kontrolle durch den RH unterliegenden<br />

— Bun<strong>des</strong>minister, denen die Geschäftsordnung <strong>des</strong> Nationalrates<br />

die Teilnahme an allen Ausschüssen, also auch jenen ohne unmittelbaren<br />

Bezug zu dem von ihnen geleiteten Verwaltungsbereich, ermöglicht.


as<br />

Auswirkungen <strong>des</strong> Besoldungsreform-Gesetzes<br />

1994 auf den RH<br />

Ergebnis<br />

Das vom Nationalrat nunmehr beschlossene Besoldungsreform–Gesetz<br />

1994 enthält in finanzieller Hinsicht im wesentlichen eine — zusammenfassend<br />

als Ergänzungszulage bezeichnete — Regelung, welche Einkommensverluste<br />

für die — im Gegensatz zu den Verwaltungsbeamten zwangsweise<br />

— zum 1. Jänner 1996 in die Richtverwendungen <strong>des</strong> Allgemeinen<br />

Verwaltungsdienstes überzuleitenden (unbefristet bestellten) Prüfungsbeamten<br />

<strong>des</strong> RH hintanhalten und das bisherige Gehaltsniveau auch für neu<br />

eintretende Prüfungsbeamte sicherstellen soll.<br />

15<br />

Zusammenfassung<br />

Auch die dargestellte neue Rechtslage verwirklicht weder das eigenständige<br />

Besoldungsschema für den RH noch die seit mehr als 45 Jahren ausständige<br />

Rechnungshofzulage. Damit ist dem Anliegen <strong>des</strong> RH und seiner besonderen<br />

verfassungsgesetzlichen Stellung vorerst nicht entsprochen worden.


BESONDERER TEIL<br />

BKA<br />

17<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kanzleramtes<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Hinsichtlich nachstehender Empfehlungen <strong>des</strong> RH, die den Koordinationsbereich<br />

<strong>des</strong> BKA betreffen, hat dieses seinen bisherigen Standpunkt<br />

nicht geändert:<br />

(1)<br />

Bedenken gegen den Einsatz von Leiharbeitskräften (SB Ermessensausgaben<br />

1984 Abs 09.3).<br />

Laut unveränderter Auffassung <strong>des</strong> BKA setzten besondere Aufgabenstellungen gewöhnlich<br />

von Bun<strong>des</strong>bediensteten nicht zu erwartende außergewöhnliche Fähigkeiten<br />

voraus, für deren Erbringung die eher starren Regelungen <strong>des</strong> Dienst– und<br />

Besoldungsrechtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht ausreichten. Auch nach der Besoldungsreform sei<br />

eine bestimmte besoldungsmäßige Einstufung der Mitarbeiter im Nahbereich eines<br />

politischen Entscheidungsträgers nicht vorgesehen, so daß erst im Zuge der Vollziehung<br />

die Einstufung der Arbeitsplätze in den Büros der Bun<strong>des</strong>minister und<br />

Staatssekretäre erfolgen wird.<br />

(2)<br />

Einschränkungen bei der Verwendung von Dienstkraftwagen für Fahrten<br />

von Führungskräften (SB Ermessensausgaben 1984 Abs 09.4).<br />

Das BKA verwies weiterhin auf die im Vollziehungsbereich <strong>des</strong> BMF erlassenen<br />

Richtlinien für die Benützung von Kraftfahrzeugen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und stellte für seinen<br />

Bereich im wesentlichen lediglich Überlegungen in Aussicht, hochrangigen Bediensteten<br />

— etwa für Fahrten zum Dienstantritt — anstelle der Benützung <strong>des</strong><br />

Dienstwagens Taxifahrten zu ermöglichen und die Dienstwagenbewirtschaftung<br />

nahe gelegener Bun<strong>des</strong>ministerien zusammenzulegen.


19<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für InneresBMI<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Schaffung einer Rechtsgrundlage für die vier Massafonds der Wachekörper<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (Bun<strong>des</strong>polizei, Bun<strong>des</strong>gendarmerie, Zollwache und Justizwache)<br />

bzw Übergang von der Beschaffung der Dienstkleidung durch<br />

einen Fonds (Massasystem) auf eine Anschaffung unmittelbar aus Haushaltsmitteln<br />

(Etatsystem) <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (TB 1966 Abs 5.10 ff, TB 1967<br />

Abs 57.1 ff, TB 1985 Abs 6.14 ff, TB 1988 Abs VIII.2, TB 1989<br />

Abs VIII.3 und TB 1990 Abs IX.3).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI hätte sich die im Jahre <strong>1993</strong> vorgesehen gewesene<br />

Schaffung der fehlenden Rechtsgrundlage durch umfangreiche gesetzgeberische<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen zur EU verzögert.<br />

Im zweiten Halbjahr 1994 sollen die gesetzlichen Vorarbeiten im Entwurf<br />

abgeschlossen werden.<br />

Eine Änderung <strong>des</strong> Bewirtschaftungssystems sei jedoch nicht vorgesehen, weil durch<br />

umfangreiche Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Regelungen gewährleistet<br />

wäre.<br />

(2)<br />

Schaffung einer bun<strong>des</strong>einheitlichen Bekleidungsvorschrift für nichtuniformierte<br />

Kraftfahrer (TB 1980 Abs 9.7).<br />

Das BKA anerkannte die Berechtigung der Empfehlung, räumte jedoch der Regelung<br />

der Dienstkleiderbewirtschaftung für die uniformierten Wachekörper <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> den<br />

Vorrang ein; außer der Mitteilung über eine vom BKA im März 1991 durchgeführte<br />

Datenerfassung ist dem RH ungeachtet neuerlicher Betreibung keine schriftliche<br />

Nachricht zugegangen.<br />

(3)<br />

Schaffung von gesetzlichen Bestimmungen für den öffentlich–rechtlichen<br />

Bereich <strong>des</strong> Fundwesens und zeitgemäße Anpassung der diesbezüglichen<br />

zivilrechtlichen Regelungen im ABGB (TB 1983 Abs 9.7, TB 1986<br />

Abs 17.5).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI sei die neuerliche Verzögerung auf die vordringlichen<br />

Arbeiten im Zusammenhang mit dem EU–Beitritt zurückzuführen. <strong>Der</strong> Entwurf<br />

der erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen würde aber noch im Jahre<br />

1994 vorliegen.


Unerledigte Anregungen<br />

20<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

(7)<br />

(8)<br />

Schaffung der erforderlichen Ausstattung für die in neuerbauten Amtsgebäuden<br />

eingerichteten Schutzräume, um ihre Benützbarkeit im Bedarfsfall<br />

zu ermöglichen (TB 1986 Abs 17.2, TB 1988 Abs 12.12, TB 1990<br />

Abs 6.6).<br />

Das BMI erachtete die Ausstattung der Diensträume als vorrangig. Dennoch hätte<br />

im Jahre <strong>1993</strong> der Schutzraum im neuerrichteten Amtsgebäude für das Bezirkspolizeikommissariat<br />

Margareten an den Nutzer übergeben werden können. Die Ausstattung<br />

<strong>des</strong> Schutzraumes im Sicherheitszentrum Schwechat sei für das Jahr 1995<br />

vorgesehen.<br />

Ersetzung der beim BMI (Zentralleitung) im Verwaltungsdienst eingesetzten<br />

Exekutivbeamten durch Verwaltungsbedienstete (TB 1991<br />

Abs 8.9).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI sei der Personalersatz im geringen Umfang vorgenommen<br />

worden. Die diesbezüglichen Bemühungen würden nach Maßgabe neu geschaffener<br />

oder umgewandelter Planstellen fortgesetzt.<br />

Einstellung der nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechenden<br />

Belohnungspraxis (TB 1991 Abs 8.11).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI ersetzten die Belohnungszahlungen eine vom VwGH als<br />

unzulässig erklärte Zulage für geistige Mehrbelastung. Diese Belohnungspraxis sei<br />

in einigen Bereichen gesetzmäßig.<br />

Einstellung der wegen ihrer Dauer unzulässigen und unwirtschaftlichen<br />

Zuteilungspraxis zum BMI (Zentralleitung) im Bereich <strong>des</strong> Kriminaldienstes<br />

(TB 1991 Abs 9.16).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI sei der Einsatz erfahrener und besonders ausgebildeter<br />

Exekutivbeamter im operativen Bereich, insbesondere bei den im BMI (Zentralleitung)<br />

eingerichteten Sondereinheiten, unverzichtbar.<br />

Durchführung der nach dem Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetz ab 1. Jänner 1987<br />

vorgesehenen Trennung zwischen Anordnung und Vollzug (TB 1991<br />

Abs 9.17).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI seien im Einvernehmen mit dem BMF die Organisationsänderungen<br />

zur Herstellung <strong>des</strong> gesetzmäßigen Zustan<strong>des</strong> soweit gediehen,<br />

daß voraussichtlich bis Jahresende 1994 im Verband der Sicherheitsdirektion für<br />

das Bun<strong>des</strong>land Salzburg eine Buchhaltung gemeinsam für den Bereich der Bun<strong>des</strong>polizei<br />

und Bun<strong>des</strong>gendarmerie eingerichtet werden könne. In weiterer Folge sei<br />

dann die schrittweise Errichtung weiterer Buchhaltungen nach Maßgabe der personellen<br />

und räumlichen Voraussetzungen vorgesehen.


Verwirklichte Empfehlungen<br />

BMI<br />

21<br />

Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

Bereinigung der uneinheitlichen Wahrnehmung der Befugnisse durch die<br />

Bun<strong>des</strong>gendarmerie bzw die Gemeindewachekörper (TB 1988 Abs 12.4,<br />

TB 1989 Abs 11, TB 1990 Abs 4, TB 1991 Abs 5.1).<br />

Organisatorische Straffung und Zusammenlegung kleinerer Abteilungen<br />

beim BMI (Zentralleitung) (TB 1991 Abs 8.3).<br />

Auflassung von Journaldiensten beim BMI (Zentralleitung) (TB 1991<br />

Abs 8.5).<br />

Beseitigung der Mißstände bei den Sammelstellen zur Verwahrung festgenommener<br />

illegaler Grenzgänger (WB 1994/2 Staatsgrenze Abs 7).<br />

Amtshilfe in Schubhaftverfahren und der Unterbringung von Schubhäftlingen<br />

(WB 1994/2 Staatsgrenze Abs 10).


22<br />

Prüfungsergebnis<br />

Flugpolizei und Flugrettung<br />

In den flächendeckenden Flugrettungsdienst waren in Abstimmung<br />

mit dem ÖAMTC die gesamten flugpolizeilichen Einrichtungen<br />

<strong>des</strong> BMI samt Personal eingebunden.<br />

Die Rechtsgrundlage bildeten Staatsverträge <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mit den<br />

Bun<strong>des</strong>ländern. Fehleinschätzungen und Versäumnisse <strong>des</strong> BMI<br />

führten zu erheblichen finanziellen Nachteilen für den Bund und<br />

zu steigenden Schwierigkeiten bei der Erfüllung übernommener<br />

Verpflichtungen.<br />

Die Verhandlungen <strong>des</strong> BMI mit den Bun<strong>des</strong>ländern und mit dem<br />

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erfolgten<br />

anhand ungesicherter Daten; die Daten und Erfahrungswerte<br />

eines noch nicht abgeschlossenen dreijährigen Pilotprojektes<br />

wurden nicht abgewartet.<br />

Es wurden keine Vorkehrungen getroffen, die auf flugpolizeiliche<br />

Belange ausgerichtete Organisation und Personalgebarung den wesentlich<br />

geänderten Erfordernissen anzupassen.<br />

Hohenems<br />

Einsatzstellen <strong>des</strong><br />

Flugrettungsdienstes<br />

in Österreich<br />

BMI<br />

Landeck<br />

BMLV ÖAMTC<br />

ungefähre Reichweite<br />

Innsbruck<br />

St. Johann<br />

Lienz<br />

Salzburg<br />

Linz<br />

Aigen im Ennstal<br />

Klagenfurt<br />

Krems Wien<br />

Wr Neustadt<br />

Graz


BMI<br />

Flugpolizei und<br />

Flugrettung<br />

Die Aufgaben der Flugpolizei, der Hilfs– und Rettungseinsätze mit<br />

Luftfahrzeugen sowie die Aus– und Weiterbildung von Exekutivbeamten<br />

sind der Abteilung II/21 <strong>des</strong> BMI und insgesamt neun Flugeinsatzstellen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> übertragen; dazu kommen fünf Einsatzstellen<br />

<strong>des</strong> ÖAMTC.<br />

23<br />

Personalstand<br />

1982 <strong>1993</strong><br />

Anzahl<br />

Fachabteilung<br />

Verwaltungsdienst 20 24<br />

Piloten/Wartung<br />

Exekutivdienst 39 54<br />

gesamt 59 78<br />

Luftfahrzeuge Polizeihubschrauber 12 11<br />

Rettungshubschrauber – 8<br />

Flächenflugzeuge 4 4<br />

gesamt 16 23<br />

Gebarung<br />

Ausgaben<br />

in Mill S<br />

(ohne Personal) 33,7 81,3<br />

Einnahmen 2,2 48,7<br />

<strong>Der</strong> Aufbau <strong>des</strong> flächendeckenden Flugrettungsdienstes wurde 1984<br />

begonnen und 1990 beendet.<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

Die Gebarungsüberprüfung wurde im April und Mai <strong>1993</strong> durchgeführt.<br />

Zu den im Jänner 1994 übersandten Prüfungsmitteilungen nahm das<br />

BMI im April 1994 Stellung, worauf der RH im August 1994 seine Gegenäußerung<br />

abgab.<br />

Die Prüfungstätigkeit erstreckte sich auf die Abteilung II/21 (Flugpolizei<br />

und Flugrettung) <strong>des</strong> BMI und acht vom BMI sowie eine vom BMLV<br />

für das BMI betriebene Flugeinsatzstellen. Ergänzende Gespräche wurden<br />

mit dem ÖAMTC geführt.<br />

Rechtsgrundlage<br />

2.1<br />

Die Rechtsgrundlage für Rettungseinsätze der Flugpolizei wurde seit ihrer<br />

Einrichtung im Jahr 1955 (vier Flächenflugzeuge) aus der verfassungsgesetzlichen<br />

Zuständigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für die Aufrechterhaltung<br />

der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und der damit verbundenen<br />

allgemeinen Hilfeleistungspflicht abgeleitet.<br />

Durch die Ausrüstung mit Hubschraubern nahm die Anzahl sowie die<br />

Vielfalt der Einsätze (zB Verlegungsflüge zu einer anderen Krankenanstalt)<br />

ständig zu.<br />

<strong>Der</strong> RH hat erstmals 1968 und in der Folge wiederholt auf die Unzuständigkeit<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für das Rettungswesen hingewiesen.


Rechtsgrundlage<br />

24<br />

Erst anläßlich <strong>des</strong> Aufbaues eines bun<strong>des</strong>weiten Flugrettungsdienstes hat<br />

der Bund (zuständig für die Flugpolizei) mit den Bun<strong>des</strong>ländern (zuständig<br />

für das Rettungswesen) Staatsverträge (Art 15 a B–VG) abgeschlossen.<br />

Die Kostentragung durch die jeweiligen Gebietskörperschaften entsprach<br />

jedoch nicht deren Zuständigkeiten, wodurch der Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

unverhältnismäßig belastet wurde.<br />

2.2<br />

2.3<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß der Kostentragung in den einzelnen Vereinbarungen<br />

mit den Bun<strong>des</strong>ländern zum Nachteil für den Bund zu wenig<br />

Aufmerksamkeit geschenkt wurde. <strong>Der</strong> RH empfahl, die jeweiligen Kosten<br />

der Flugpolizei und der Flugrettung zu ermitteln und auf dieser<br />

Grundlage zwischen den Vereinbarungspartnern einen entsprechenden<br />

Kostenteilungsschlüssel zu vereinbaren. In die Gestaltung der Kostenersätze<br />

wäre auch der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />

einzubeziehen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI sei es bemüht gewesen, durch den Abschluß von<br />

Staatsverträgen mit den Bun<strong>des</strong>ländern eine verfassungsrechtlich einwandfreie<br />

Grundlage für die Wahrnehmung von zum Teil in die Länderzuständigkeit fallenden<br />

Tätigkeiten zu schaffen.<br />

Das BMI pflichtete allerdings dem RH bei, daß der Kostenteilungsschlüssel zu<br />

verbessern sei. Die Frage zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten sei mit anderen<br />

Betreibern bereits eingehend überlegt und besprochen worden. Dieses Ziel werde<br />

weiterverfolgt.<br />

Kostenermittlung<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

Das BMI hat den Verhandlungen mit den Bun<strong>des</strong>ländern und dem<br />

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Kostenberechnungen<br />

zugrunde gelegt, die zwar den gängigen Kostenberechnungsmodellen<br />

für kaufmännische Erzeugungsplanungen entsprachen, aber für<br />

Dienstleistungen — wie die Flugrettung — ungeeignet waren.<br />

Außerdem beschränkte sich die Kostenberechnung nur auf die Daten <strong>des</strong><br />

Vorjahres und ließ den auf die Flugrettungseinsätze entfallenden Anteil<br />

für Logistik, Inventar, Materialien, das Verwaltungspersonal in der Fachabteilung,<br />

für Datenfernübertragung, ADV–Maschinenzeiten und den<br />

sonstigen Verwaltungsaufwand unberücksichtigt.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, unter anteilsmäßiger Einbeziehung der nicht teilbaren<br />

Aufwendungen eine auf weitestgehend gesicherten Daten beruhende<br />

wirklichkeitsnahe Kostenermittlung anzustellen. In diesem Zusammenhang<br />

sollten auch die Kosten für die Flugpolizei und die Flugrettung getrennt<br />

dargestellt werden.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI werde es weiterhin bemüht sein, kostendeckende Berechnungsmodelle<br />

zu erarbeiten. In manchen Bereichen sei allerdings wegen der betriebsbedingten<br />

starken Verflechtung zweier Aufgabengebiete eine Kostentrennung<br />

unmöglich.


Staatsverträge<br />

4.1<br />

BMI<br />

Flugpolizei und<br />

Flugrettung<br />

In Staatsverträgen (Vereinbarungen gemäß Art 15 a B–VG) wurden die<br />

Verpflichtungen bei der Vollziehung <strong>des</strong> Flugrettungsdienstes festgelegt.<br />

25<br />

Teils sind die Länder — insbesondere Vorarlberg und Tirol — ihren<br />

Verpflichtungen nicht voll nachgekommen, teils wurden Vereinbarungen,<br />

was den Einsatz von Flugrettern und Sanitätern anbelangte, zum<br />

Nachteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ausgelegt.<br />

Eine Besonderheit stellt die Flugeinsatzstelle in Lienz dar: während alle<br />

übrigen acht Flugeinsatzstellen <strong>des</strong> BMI aus flugpolizeilichen Gründen<br />

bereits vor Einrichtung <strong>des</strong> Flugrettungsdienstes bestanden hatten, wurde<br />

diese Flugeinsatzstelle erst aus diesem Anlaß geschaffen.<br />

4.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, von den Ländern die volle Erfüllung ihrer Verpflichtungen<br />

zu fordern sowie eine Klarstellung und einen Kostenersatz bezüglich<br />

der Beistellung von Flugrettern und Sanitätern herbeizuführen. Weiters<br />

empfahl der RH, in Verhandlungen mit dem Land Tirol die Flugeinsatzstelle<br />

Lienz aus der Vereinbarung herauszulösen und ihren Betrieb durch<br />

den ÖAMTC, wie bei allen übrigen Einsatzstellen der Flugrettung im<br />

Land Tirol, zu erwirken.<br />

4.3<br />

Das BMI beurteilte die Sachlage — ausgenommen die Bun<strong>des</strong>länder Vorarlberg<br />

und Tirol — als vereinbarungsgemäß. Bezüglich der beiden Bun<strong>des</strong>länder seien<br />

aber alle diesbezüglichen Bemühungen bisher erfolglos geblieben.<br />

Für die Einrichtung der Flugeinsatzstelle in Lienz seien gleichermaßen auch<br />

polizeitaktische Gründe ausschlaggebend gewesen.<br />

4.4<br />

<strong>Der</strong> RH regte an, die Einforderung der Vereinbarungserfüllungen bei den<br />

Bun<strong>des</strong>ländern mit größerem Nachdruck zu betreiben.<br />

Bezüglich der Flugeinsatzstelle Lienz vermißte der RH jeglichen Anhaltspunkt<br />

für das Vorliegen polizeitaktischer Gründe.<br />

Kostentragung<br />

durch den Hauptverband<br />

der österreichischen<br />

Sozialversicherungsträger<br />

5.1<br />

Das BMI hat die in zahlreichen Fällen — teils ohne, teils ohne ausreichende<br />

schriftliche Begründung — erfolgte Ablehnung der Übernahme<br />

der Kosten für Flugeinsätze durch den Hauptverband der österreichischen<br />

Sozialversicherungsträger (zB 1992 rd 4,2 Mill S) zumeist widerspruchslos<br />

hingenommen. Damit war nicht nachvollziehbar, ob dem Bund beträchtliche<br />

Einnahmen zu Recht vorenthalten blieben.<br />

5.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß das BMI die Ablehnung der Kostentragung<br />

durch den Hauptverband ohne inhaltliche Befassung zur Kenntnis genommen<br />

bzw die Begleichung der Flugkosten nicht mit dem nötigen —<br />

und aktenmäßig nachvollziehbaren — Nachdruck betrieben hatte.<br />

5.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI habe es nicht immer die unbegründete Ablehnung<br />

von Kostenübernahmen durch den Hauptverband akzeptiert. In vielen Fällen werde<br />

mit dem chefärztlichen Dienst <strong>des</strong> Hauptverban<strong>des</strong> verhandelt.<br />

5.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, er habe derartige Bemühungen nicht feststellen können.<br />

Er ersuchte das BMI jedoch um Mitteilung, wie erfolgreich die Verhandlungen<br />

über die Ablehnung der Kostentragung bisher gewesen sind.


26<br />

Dienstsystem<br />

6.1<br />

Da die täglichen Betriebszeiten mit dem Eintritt der Dämmerung endeten,<br />

waren je Tag und Mitarbeiter zwischen 10 bis 15 Stunden Dienst zu<br />

leisten. Jede über die Monatsdienstverpflichtung (40–Stundenwoche)<br />

hinausgehende Dienstleistung wurde als Überstunde durch Zeitausgleich<br />

oder finanziell abgegolten. Einzelne Mitarbeiter erhielten Überstundenzahlungen,<br />

die über dem zweifachen Monatsbezug lagen.<br />

Wegen <strong>des</strong> zu geringen Personalstan<strong>des</strong> war der Versuch, nach dem Muster<br />

einer Jahresarbeitszeit Zeitguthaben in betriebsärmeren Zeiten abzubauen,<br />

nicht zielführend.<br />

6.2<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH war die volle Anrechnung der Betriebszeiten als<br />

Dienstzeiten sachlich nicht gerechtfertigt, weil der Dienstbetrieb — insbesondere<br />

für die Piloten — über weite Zeiträume nur in einer Einsatzbereitschaft<br />

bestand und somit nicht dem Tätigkeitsbild eines Piloten<br />

entsprach.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß es anläßlich der Einbindung in den Flugrettungsdienst<br />

verabsäumt worden war, eine Anpassung <strong>des</strong> Dienstzeitsystems<br />

vorzunehmen. <strong>Der</strong> RH empfahl eine entsprechende Regelung, um<br />

dieser Schwachstelle zu begegnen.<br />

6.3<br />

Das BMI selbst hat dieses Dienstsystem als keine ideale Lösung bezeichnet, darin<br />

aber eine handhabbare Möglichkeit gesehen, bei jahreszeitlich bedingten kürzeren<br />

Betriebszeiten eine zu geringe Auslastung der Piloten zu verhindern. Um die, die<br />

Grenzen der Belastbarkeit <strong>des</strong> Personals erreichenden Mehrdienstleistungen abbauen<br />

zu können, sei eine Erhöhung <strong>des</strong> Personalstan<strong>des</strong> notwendig. Die den Gegebenheiten<br />

Rechnung tragende Einführung eines verlängerten Dienstes wurde unter<br />

Hinweis auf die in den sogenannten Bereitschaftszeiten anfallenden Arbeiten und<br />

auf eine sich daraus ergebende Schlechterstellung gegenüber Angehörigen anderer<br />

Sondereinheiten abgelehnt.<br />

6.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, ihm seien keine Sondereinheiten mit vergleichbaren<br />

Dienstabläufen bekannt. In der Umstellung <strong>des</strong> Dienstsystems auf eine<br />

leistungsgerechte Entlohnung vermochte der RH keine Benachteiligung<br />

zu erblicken.<br />

Personalbedarf<br />

7.1<br />

Für den Aufbau eines flächendeckenden bun<strong>des</strong>weiten Flugrettungsdienstes<br />

wurde eine Personalbedarfsstudie erstellt, obwohl das dreijährige Pilotprojekt<br />

"Hubschrauberrettungsdienst Salzburg" noch nicht beendet<br />

war. Zudem ging die Studie von den bisherigen Betriebserfordernissen<br />

bei den Flugeinsatzstellen und im Wartungsbetrieb für die flugpolizeilichen<br />

Zwecke aus, obwohl durch die erhebliche Verlängerung der Betriebszeiten<br />

um jährlich 900 Stunden und die unveränderte Verwendung<br />

von Piloten für den Bodendienst ein höherer Personalbedarf zugrunde zu<br />

legen gewesen wäre.<br />

Die Fachabteilung <strong>des</strong> BMI hat im Jahre 1992 die unerläßlich gewordene<br />

Personalaufstockung ua damit begründet, daß das Ausmaß der Mehrdienstleistungen<br />

einerseits an die Grenzen der Annehmbarkeit der Mitarbeiter<br />

gestoßen sei und andererseits auch die Grenzen der Zulässigkeit<br />

aus arbeits– und flugmedizinischer Sicht erreicht habe.


Personalbedarf<br />

BMI<br />

Flugpolizei und<br />

Flugrettung<br />

<strong>Der</strong> RH hat bereits in seinem Bericht zur Gebarungsüberprüfung <strong>des</strong> Pilotprojektes<br />

(TB 1986 Abs 16.1 ff) auf diesen zusätzlichen Personalbedarf<br />

hingewiesen, <strong>des</strong>sen Notwendigkeit damals vom BMI in Abrede gestellt<br />

wurde.<br />

27<br />

7.2<br />

7.3<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, eine von gesicherten Daten ausgehende, den tatsächlichen<br />

Erfordernissen und der absehbaren Entwicklung Rechnung tragende<br />

und nachvollziehbare Personalbedarfserhebung (getrennt nach Piloten,<br />

Wartungsdienst und Bodendienst) vorzunehmen und die Planstellenbewirtschaftung<br />

sowie die Personalverwendung danach auszurichten.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI habe sich erst nach dem Vollausbau <strong>des</strong> Hubschrauberrettungsdienstes<br />

im Jahre 1990 gezeigt, daß der angenommene Personalbedarf<br />

nicht mehr den Erfordernissen entsprach. Die ausschließliche Verwendung von Piloten<br />

für den Flugdienst mit eigenem Bodendienstpersonal würde eine kurzfristig<br />

mögliche Verfügbarkeit einschränken.<br />

Das BMI werde jedoch dem Personalbedarf und der Personalverwendung unter<br />

Bedachtnahme auf die diesbezüglichen Anregungen <strong>des</strong> RH besonderes Augenmerk<br />

schenken.<br />

7.4<br />

<strong>Der</strong> RH erwiderte, wegen der Dringlichkeit sollte eine Lösung dieses<br />

Problems mit Nachdruck angestrebt werden.<br />

Einsatz von<br />

Flugrettern<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

8.4<br />

Die ständige Beistellung von Flugrettern während der Betriebszeiten bei<br />

den Einsatzstellen war aus der Sicht der Flugrettung das zweckmäßigste,<br />

allerdings auch das personal– und kostenaufwendigste System im Vergleich<br />

mit dem Abholsystem.<br />

Die Flugretter wurden an Samstagen, Sonn– und Feiertagen zum überwiegenden<br />

Teil von ehrenamtlichen Mitgliedern der Bergrettung, an den übrigen<br />

Tagen von der Exekutive gestellt.<br />

Während den Ländern dadurch keine Kosten erwuchsen, ergab sich für<br />

den Bund ein hoher personeller und finanzieller Aufwand.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl im Hinblick auf diese ungleiche Belastung, in Verhandlungen<br />

mit den Ländern zumin<strong>des</strong>t einen Ersatz dieser Personalkosten anzustreben.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI dürften bestimmte in seine Kompetenz fallende Einsätze<br />

nur von Exekutivbeamten durchgeführt werden. Außerdem sei in den Vereinbarungen<br />

lediglich eine Verpflichtung festgelegt worden, die bereits für den Exekutivdienst<br />

bestanden hätte. Das BMI werde jedoch die Kritik <strong>des</strong> RH zum Anlaß<br />

nehmen, die verstärkte Einbindung <strong>des</strong> Bergrettungsdienstes zur Diskussion zu<br />

stellen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, für die vom BMI angeführten Aufgaben wäre keine<br />

ständige Bereitstellung erforderlich, zumal mit dem weniger aufwendigen<br />

Abholsystem das Auslangen gefunden werden könne.


28<br />

Ankauf von<br />

Rettungshubschraubern<br />

9.1<br />

Da die (damalige) Europäische Gemeinschaft erkennbarerweise beabsichtigte,<br />

für Rettungshubschrauber verbindlich eine Ausstattung mit zwei Turbinen<br />

vorzuschreiben, hat das BMI bereits seit 1990 nur noch zweiturbinige<br />

Rettungshubschrauber angekauft, obwohl für die Weiterverwendung einturbiniger<br />

Rettungshubschrauber eine Übergangsfrist bis Ende 1999 gelten<br />

soll. Allein durch den bisherigen Ankauf von drei Hubschraubern mit<br />

zwei Turbinen haben sich Mehrausgaben von rd 30 Mill S ergeben.<br />

9.2<br />

Für den RH waren keine zwingenden Gründe erkennbar, bereits so früh<br />

mit dem Umrüstungsprogramm zu beginnen. Eine Weiterverwendung einturbiniger<br />

Hubschrauber für Polizeizwecke wäre auch künftig möglich.<br />

Weiters beanstandete er, daß die Entscheidungsfindungen und die Beschaffungsvorgänge<br />

teilweise aktenmäßig nicht restlos nachvollziehbar waren.<br />

9.3<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI hätten sich bereits alle Hubschrauber–Betreiber einschließlich<br />

<strong>des</strong> ÖAMTC in ihrer Einkaufspolitik auf die sich abzeichnende Entwicklung<br />

eingestellt. Einkäufe erst dann einzuleiten, wenn verpflichtende Entscheidungen gefallen<br />

sind, würde für jeden Hubschrauber–Betreiber kaum überwindbare finanzielle,<br />

zeitliche und flugbetriebliche Probleme zur Folge haben.<br />

Das BMI hat zudem ausführliche Erläuterungen zu den Entscheidungs– und Beschaffungsvorgängen<br />

nachgereicht.<br />

Luftfahrzeugbestand<br />

10.1<br />

Entgegen der finanzgesetzlichen Genehmigung für 17 Hubschrauber (seit<br />

1992) verfügte das BMI über 19 Hubschrauber.<br />

10.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete diesen gesetzlich nicht gedeckten Mehrbestand als<br />

Verstoß gegen die Budgetwahrheit.<br />

10.3<br />

Das BMI sagte eine Bereinigung zu.<br />

Zuteilungsgebühren<br />

11.1<br />

<strong>Der</strong> RH hat bereits wiederholt die jahrelangen Dienstzuteilungen im Exekutivbereich<br />

als nicht gesetzmäßig beanstandet (vgl hiezu auch Abs (7) der<br />

"Unerledigten Anregungen").<br />

Auch beim Personal der Flugeinsatzstellen waren derartige Dauerdienstzuteilungen<br />

festzustellen, wodurch hohe finanzielle Belastungen (Reisegebühren)<br />

und nachteilige personelle Auswirkungen bei den Stammdienststellen<br />

(diese Planstellen können für die Dauer dieser Dienstzuteilungen nicht nachbesetzt<br />

werden) entstanden.<br />

11.2<br />

<strong>Der</strong> RH brachte seine Kritik nachdrücklich in Erinnerung.<br />

11.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI sei es gelungen, die Anzahl der Dienstzuteilungen<br />

weiter zu verringern. Ein völliger Verzicht auf Dienstzuteilungen sei aber nicht<br />

möglich, weil die Piloten nach Abschluß ihrer Ausbildung vorübergehend bei mehreren<br />

Flugeinsatzstellen eingeschult werden müßten.


Ausbildung von<br />

Hubschrauberpiloten<br />

12.1<br />

BMI<br />

Flugpolizei und<br />

Flugrettung<br />

Die Ausbildung der Hubschrauberpiloten erfolgte bis Ende 1986 beim<br />

BMLV gegen Ersatz der Ausbildungskosten.<br />

Ab 1987 hat das BMI eine eigene Zivilluftfahrerschule mit einem Geschäftsführer<br />

samt Fluglehrern eingerichtet.<br />

29<br />

Ein Vergleich der Höhe der Ersatzkosten an das BMLV mit jener der Ausbildung<br />

durch das BMI ist dieser Entscheidung nicht vorausgegangen.<br />

12.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die nur fallweise erforderliche Pilotenausbildung<br />

für eine geringe Anzahl von Bewerbern im Rahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>heeres<br />

wesentlich kostengünstiger.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMI, mit dem BMLV eine Vereinbarung über die<br />

Hubschrauberpilotenausbildung zu treffen und seine Zivilluftfahrerschule<br />

zu schließen.<br />

12.3<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI würden mit dem BMLV bereits Gespräche geführt, die<br />

bisher sehr zufriedenstellend verlaufen seien. Da beim BMLV nur die Ausbildung<br />

für den Privat–Pilotenschein erfolgen könne, sei eine vollständige Auflassung der<br />

Schule jedoch nicht möglich.<br />

Sonstige<br />

Flugeinsätze<br />

13.1<br />

Von der Flugeinsatzstelle Graz wurden jährlich zwei Kontrollflüge kostenlos<br />

für die Wasserwerke <strong>des</strong> Magistrats der Stadt Wien im Quellenschutzgebiet<br />

mit Außenlandungen durchgeführt. Bei einem als Kontrollflug ausgewiesenen<br />

Flugeinsatz, der nach den minutengenauen Aufzeichnungen der<br />

Flugbewegungen offensichtlich nur dazu diente, im Quellenschutzgebiet<br />

gesammelte Abfälle zu einer Sammelstelle zu fliegen, kam es zu einem Turbinenausfall.<br />

Obwohl ein Absturz verhindert werden konnte, entstand ein<br />

vom BMI getragener Sachschaden von rd 2,3 Mill S.<br />

13.2<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte grundsätzlich die Bereitschaft <strong>des</strong> BMI, Flugeinsätze<br />

— teils kostenlos — in Angelegenheiten durchzuführen, die außerhalb<br />

seines verfassungsrechtlich festgelegten Wirkungsbereiches liegen und<br />

daher entweder von den zuständigen Stellen oder von beauftragten gewerblichen<br />

Betrieben durchgeführt werden sollten.<br />

13.3<br />

Das BMI erwiderte, es habe sich bei diesem Einsatz auch um einen Kontrollflug<br />

gehandelt, was durch die Teilnahme von Bediensteten <strong>des</strong> Magistrats bewiesen sei.<br />

Außerdem seien diese Flüge im Rahmen der Amtshilfe erfolgt. Richtig sei allerdings,<br />

daß bei diesem Einsatz in drei Flügen insgesamt 900 kg Müll abtransportiert<br />

worden sind.<br />

13.4<br />

<strong>Der</strong> RH sah seine Kritik bestätigt, zumal auch seit diesem Vorfall keine<br />

derartigen Flüge mehr durchgeführt werden.


30<br />

Schlußbemerkungen<br />

14<br />

Die Flugrettung hat sich als Ergänzung bzw sogar als Ersatz <strong>des</strong> bodengebundenen<br />

Notarztsystems entwickelt. Dem wird allerdings<br />

das derzeitige Finanzierungsmodell nicht mehr gerecht. Die vom<br />

BMI vermehrt aufzuwendenden Mittel übersteigen die verfassungsrechtliche<br />

Teilzuständigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />

<strong>Der</strong> RH hat die Ausarbeitung eines den bereits vorhersehbaren Erfordernissen<br />

Rechnung tragenden Finanzierungsmodells unter Einbindung<br />

aller an einem Flugrettungsdienst interessierten Körperschaften<br />

und Institutionen empfohlen.<br />

Als begleitende Maßnahmen hat der RH die Kostentrennung zwischen<br />

Flugpolizei und Flugrettung sowie Änderungen im Dienstsystem<br />

und beim Personaleinsatz empfohlen.<br />

Für den Bereich der Flugpolizei hat der RH die Abstandnahme von<br />

unzuständigerweise vorgenommenen Flugeinsätzen, die im übrigen<br />

auch von gewerblichen Flugunternehmungen durchgeführt werden<br />

könnten, empfohlen.


BMU<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Unterricht und Kunst<br />

31<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit für die Zentrallehranstalten<br />

an die Schulbehörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den Ländern (TB 1982<br />

Abs 15.6, TB 1988 Abs 18.2).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMU wäre dies weder zweckmäßig noch sei eine Einsparung<br />

zu erwarten.<br />

(2)<br />

Übertragung der Aufgaben <strong>des</strong> Schulservice an die Schulpsychologie–Bildungsberatung<br />

(TB 1988 Abs 18.4).<br />

Das BMU erachtete die Aufgabenstellung dieser Einrichtungen weiterhin als zu<br />

unterschiedlich.<br />

(3)<br />

Abgeltung der Mehrdienstleistungen der Schulaufsichtsbeamten durch<br />

eine zu schaffende Verwendungszulage zur Objektivierung der Leistungsabgeltung<br />

und zur administrativen Vereinfachung (TB 1988 Abs 5).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMU zeige sich die Dienstnehmervertretung an einer solchen<br />

Lösung nicht interessiert.<br />

(4)<br />

Bedeckung dringender Instandhaltungsarbeiten durch Einsparungen<br />

beim Personalaufwand (TB 1988 Abs 18.18).<br />

Das BMU macht dies weiterhin von geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

abhängig.<br />

(5)<br />

Beendigung der Zusammenarbeit der Ausländerbetreuungsstelle <strong>des</strong><br />

Stadtschulrates für Wien mit einem privaten Rechtsträger (TB 1988<br />

Abs 19.11).<br />

<strong>Der</strong> Stadtschulrat ist um eine bessere Lösung bemüht.<br />

(6)<br />

Zentralisierung der auf neun Gebäude verteilten Verwaltungsstellen <strong>des</strong><br />

Stadtschulrates für Wien (TB 1988 Abs 19.14).<br />

Die Bemühungen wurden bisher ohne Ergebnis fortgesetzt.<br />

(7)<br />

Betreuung von Internatszöglingen hauptsächlich durch Erzieher<br />

(NTB 1990 Abs 55.9.2).<br />

Das BMU will bis zu 14 Bun<strong>des</strong>heime auflassen oder privatisieren.


Unerledigte Anregungen<br />

32<br />

(8)<br />

(9)<br />

(10)<br />

(11)<br />

(12)<br />

(13)<br />

(14)<br />

(15)<br />

Tragung der Personalkosten der Erzieher am Städtischen Internat Oberwart<br />

durch die Stadtgemeinde als Heimerhalter (NTB 1990 Abs 55.10.2).<br />

Das BMU stellte lediglich künftige Kosteneinsparungen in Aussicht.<br />

Verzicht auf über das “Vier–Augen–Prinzip” hinausgehende Kontrollen<br />

in der Personalverwaltung (NTB 1990 Abs 57.2.2).<br />

Das BMU wird dies erst nach der geplanten Umstellung der Personalverwaltung<br />

der Schulbehörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den Ländern auf ADV durchführen.<br />

Erhöhung der seit 1984 unveränderten und nicht einmal die Gestehungskosten<br />

deckenden Sätze für die Teilnahme an der Verpflegung an küchenführenden<br />

Einrichtungen im Bereich <strong>des</strong> BMU (WB 1991 Schulverwaltung<br />

Abs 13).<br />

<strong>Der</strong> Verpflegssatz wurde nunmehr auf 53 S erhöht, ist jedoch weiterhin nicht<br />

kostendeckend.<br />

Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den “Schulverbund<br />

Mittelschule” (vormals Schulversuch “Mittelschule”), der für 10–14jährige<br />

Schüler an allgemeinbildenden höheren Schulen und Hauptschulen<br />

eingerichtet wurde, ohne die unterschiedliche Kompetenzlage für diese<br />

beiden Schularten zu beachten (TB 1988 Abs 18.6 und Abs 19.26).<br />

Auch das BMU hält im Pflichtschulbereich legistische Maßnahmen zwar für erforderlich,<br />

politisch jedoch nicht für durchsetzbar.<br />

Verminderung der den Mitgliedern <strong>des</strong> Zentralausschusses der oberösterreichischen<br />

Pflichtschullehrer bezahlten Mehrdienstleistungsvergütungen<br />

auf das gesetzliche Ausmaß (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen<br />

Abs 1.15).<br />

Das BMU strebt eine bun<strong>des</strong>einheitliche Regelung an.<br />

Vertretung <strong>des</strong> dienstverhinderten Direktors durch den in Schulverwaltungsangelegenheiten<br />

erfahrenen Administrator und nicht durch den<br />

dienstältesten Lehrer (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen Abs 1.21).<br />

Das BMU hält die derzeitige Regelung für kostengünstiger, weil nur ein Vertreter<br />

zu bezahlen sei.<br />

Veranschlagung der Mittel für die Schulpsychologie–Bildungsberatung<br />

gemeinsam mit jener der Schulaufsichtsbehörden, weil dies einen beweglicheren<br />

Mitteleinsatz ermöglicht (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen<br />

Abs 1.39).<br />

Das BMU hält die Aufgaben der beiden Einrichtungen für zu unterschiedlich.<br />

Rückforderung zweckwidrig verwendeter Förderungsmittel in der Erwachsenenbildung<br />

(WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen Abs 2.18).<br />

Das BMU hat dazu nicht Stellung genommen.


Unerledigte Anregungen<br />

BMU<br />

(16)<br />

(17)<br />

(18)<br />

(19)<br />

(20)<br />

(21)<br />

(22)<br />

(23)<br />

Vereinheitlichung der Tarife für das Bun<strong>des</strong>institut für Erwachsenenbildung<br />

in Strobl (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen Abs 2.25).<br />

Das BMU hat dazu nicht Stellung genommen.<br />

Veräußerung der für das Bun<strong>des</strong>institut für Erwachsenenbildung genutzten<br />

Liegenschaft in St. Wolfgang (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen<br />

Abs 2.27).<br />

Das BMU will darüber im Herbst 1994 entscheiden.<br />

Veräußerung der dem Verband der österreichischen Volkshochschulen<br />

gehörenden Liegenschaft in Rif bei Hallein (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen<br />

Abs 2.33).<br />

<strong>Der</strong> Verband ist um einen Abschluß der Verhandlungen bemüht.<br />

Schaffung eines nachvollziehbaren Schlüssels für die Verteilung der Förderungsmittel<br />

an die Verbände der Erwachsenenbildung (WB <strong>1993</strong>/4<br />

Schul– und Bildungswesen Abs 2.4).<br />

Die Verbände werden sich im Herbst 1994 mit dieser Frage befassen.<br />

Abbau der teilweise sehr hohen Mehrdienstleistungen (Überstunden) der<br />

Lehrer (NTB 1992 S. 5 Abs 3).<br />

Das BMU stellte noch keine konkreten Maßnahmen in Aussicht.<br />

Abschluß eines schriftlichen Vertrages über die Förderung <strong>des</strong> Werkschulheimes<br />

Felbertal (NTB 1992 S. 7 Abs 6).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMU seien entsprechende Verhandlungen im Gang.<br />

Verzicht auf die rechtlich nicht gedeckte Führung eines Übungskindergartens<br />

am Wirtschaftskundlichen Bun<strong>des</strong>realgymnasium in Salzburg<br />

(NTB 1992 S. 7 Abs 7).<br />

Das BMU will auf solche Übungskindergärten nicht verzichten.<br />

Beschleunigung der Erledigung der Anträge auf Schul– und Heimbeihilfen<br />

durch vollständige Übertragung dieser Aufgaben an die Lan<strong>des</strong>schulräte,<br />

welche dafür technisch entsprechend auszustatten wären (NTB 1992<br />

S. 9 Abs 12).<br />

Das BMU beabsichtigt entsprechende Maßnahmen.<br />

33


34<br />

Verwirklichte Empfehlung<br />

Verwirklicht wurde die Empfehlung hinsichtlich der Einstellung der Vergütung<br />

der Mehrdienstleistungen (Überstunden) der in Abschluß– oder<br />

Reifeprüfungsklassen unterrichtenden Lehrer mit Ende <strong>des</strong> Unterrichts<br />

oder der Prüfungstätigkeit (NTB 1992 S. 6 Abs 4).<br />

Die dadurch erzielte jährliche Einsparung von rd 100 Mill S wurde jedoch<br />

teilweise zur Bedeckung der Erhöhung der Prüfungstaxen von<br />

rd 44 Mill S herangezogen.


Prüfungsergebnisse<br />

BMU<br />

35<br />

Höhere Internatsschule <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in<br />

Graz–Liebenau<br />

Das BM besetzte die freie Direktorstelle erst nach dreieinhalb Jahren.<br />

<strong>Der</strong> dabei gefundene Kompromiß führte dazu, daß die Schule<br />

zwei Schulleiter hatte.<br />

Obwohl das Internat nicht ausgelastet war, wurde begonnen, neue<br />

Internatsräume zu schaffen. Die Internatsgebühren waren nicht<br />

kostendeckend. Im Internat waren auch außerhalb der Lernzeit<br />

Lehrer als Erzieher tätig, was im Vergleich zu hauptamtlichen Erziehern<br />

zusätzliche Kosten von 0,5 Mill S im Jahr verursachte.<br />

Organisatorische Maßnahmen würden erhebliche Einsparungen<br />

beim Nichtlehrerpersonal ermöglichen.<br />

Die Internatsschule führte eine eigene Krankenabteilung mit zwei<br />

Krankenschwestern; sie war während <strong>des</strong> Schuljahres an 80 Tagen<br />

und während der Ferien nicht belegt.<br />

Die Internatsschule führt ein neusprachliches Gymnasium sowie ein<br />

Oberstufenrealgymnasium mit sportlichem Schwerpunkt. Als Zentrallehranstalt<br />

untersteht sie dem BMU unmittelbar.<br />

Im Schuljahr 1992/93 führte die Internatsschule 25 Klassen. <strong>Der</strong> Lehrkörper<br />

umfaßte 97 Lehrer; der Verwaltungsbereich bestand aus 62 Mitarbeitern.<br />

1989 1990 1991 1992<br />

Ausgaben<br />

in Mill S<br />

Personalausgaben 47,7 51,3 57,8 63,4<br />

Sachausgaben 7,6 8,3 9,3 8,0<br />

Einnahmen 7,7 8,4 9,2 8,9<br />

Anzahl<br />

Schüler insgesamt 481 481 484 527<br />

Vollinterne 114 133 141 154<br />

Halbinterne 225 200 202 195


36<br />

Prüfungsablauf<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH hat im Jänner und Feber <strong>1993</strong> die Gebarung der Höheren Internatsschule<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in Graz–Liebenau (Internatsschule) überprüft und<br />

die Prüfungsmitteilungen im November <strong>1993</strong> der Internatsschule sowie<br />

dem BMU zugestellt. Zu den ihm im Feber 1994 zugegangenen Stellungnahmen<br />

hat der RH im März und April 1994 seine Gegenäußerungen<br />

abgegeben.<br />

Allgemeines<br />

Unterstellung<br />

unter das BMU<br />

2.1<br />

Die überprüfte Schule ist eine von vier Höheren Internatsschulen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>. Als sogenannte Zentrallehranstalt ist sie dem BMU unmittelbar<br />

unterstellt und dadurch sowohl von der Aufsicht durch den Lan<strong>des</strong>schulrat<br />

als auch von <strong>des</strong>sen Mitwirkung in Personalangelegenheiten ausgenommen.<br />

<strong>Der</strong> Schulleiter wird vom Bun<strong>des</strong>präsidenten auf Vorschlag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers<br />

für Unterricht und Kunst bestellt; den Direktor–Stellvertreter,<br />

den Erziehungsleiter und die Lehrer ernennt der Bun<strong>des</strong>minister unmittelbar<br />

und ohne Erfordernis eines Dreier–Vorschlages.<br />

2.2<br />

<strong>Der</strong> RH erneuerte aus Anlaß dieser Gebarungsüberprüfung seine bereits<br />

mehrfach (vgl hiezu auch Abs (1) der “Unerledigten Anregungen”)<br />

geäußerten Bedenken. Während die Lan<strong>des</strong>schulräte für die Besetzung<br />

von Planstellen an von ihnen verwalteten Bun<strong>des</strong>schulen Dreier–Vorschläge<br />

an das BMU erstatten müssen, können bei den dem BMU unmittelbar<br />

unterstehenden Zentrallehranstalten derartige Personalentscheidungen<br />

ohne zwingenden Dreier–Vorschlag getroffen werden.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH widerspricht die Einrichtung der Zentrallehranstalten<br />

auch den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, weil<br />

das BMU für die Verwaltung der Zentrallehranstalten eigene Mitarbeiter<br />

benötigt, während der örtlich zuständige Lan<strong>des</strong>schulrat diese Aufgabe<br />

weitgehend mit seinem vorhandenen Personal mitbesorgen könnte.<br />

<strong>Der</strong> RH wiederholte seine Empfehlung, durch Gesetzesänderung die derzeitigen<br />

Zentrallehranstalten dem örtlich zuständigen Lan<strong>des</strong>schulrat zu<br />

unterstellen.<br />

2.3<br />

Das BMU erwartete sich von der Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit<br />

für die Zentrallehranstalten an die Lan<strong>des</strong>schulräte keine Einsparungen.<br />

Planstellen für<br />

stellvertretende<br />

Direktoren<br />

3.1<br />

Im Stellenplan <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ist für die vier Höheren Internatsschulen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> je eine Planstelle für den stellvertretenden Direktor vorgesehen.<br />

Die überprüfte Internatsschule verfügte über einen Direktor, einen Direktor–Stellvertreter,<br />

einen Erziehungsleiter und (aus dem Nichtlehrerpersonal)<br />

über einen Verwalter und einen Wirtschaftsleiter.<br />

3.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß vergleichbare private Internatsschulen<br />

ohne Direktor–Stellvertreter auskommen. Dies sei auch bei Bun<strong>des</strong>schulen<br />

mit wesentlich mehr Schülern und Klassen der Fall. <strong>Der</strong> RH hielt da-


BMU<br />

Höhere Internatsschule<br />

Graz-Liebenau<br />

her die Funktion <strong>des</strong> Direktor–Stellvertreters künftig für entbehrlich, zumal<br />

diese Aufgaben kostengünstiger ein Administrator besorgen könnte.<br />

Dieser ließe zudem einen beweglicheren Personaleinsatz zu, weil er vom<br />

Direktor bestellt und abberufen werden kann.<br />

37<br />

3.3<br />

Das BMU nahm dazu nicht Stellung.<br />

Schulleitung<br />

4.1<br />

4.2<br />

Um die ab September 1987 freigewordene Stelle <strong>des</strong> Schulleiters der Internatsschule<br />

in Graz–Liebenau bewarben sich <strong>des</strong>sen bisheriger Stellvertreter,<br />

der ab diesem Zeitpunkt die Leitungsaufgaben wahrnahm, sowie<br />

zwei schulfremde Lehrer, die allerdings nicht über die in der Ausschreibung<br />

ausdrücklich verlangte Inernatserfahrung verfügten.<br />

Die damalige Bun<strong>des</strong>ministerin Dr Hawlicek schlug dem Bun<strong>des</strong>präsidenten<br />

einen der schulfremden Lehrer zur Ernennung vor.<br />

Da sich der Bun<strong>des</strong>präsident weigerte, diesem Vorschlag zu entsprechen,<br />

(1) schlug die Bun<strong>des</strong>ministerin im April 1991 die Ernennung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Stellvertreters zum Schulleiter vor,<br />

(2) bestellte die Bun<strong>des</strong>ministerin aufgrund einer ressortinternen Vereinbarung<br />

ab September 1991 den derart nicht zum Zug gekommenen Bewerber<br />

— nach einem Ausschreibungsverfahren, an dem vier weitere Lehrer<br />

teilnahmen — zum Direktor–Stellvertreter,<br />

(3) übertrug das BMU dem nunmehrigen Direktor–Stellvertreter die<br />

pädagogische und teilweise auch die direktoriale Leitung <strong>des</strong> Oberstufenrealgymnasiums<br />

der Internatsschule und gewährte ihm hiefür monatliche<br />

Geldleistungen bis zur Höhe der Direktorenzulage von rd 2 000 S,<br />

(4) wurden dem Direktor–Stellvertreter, dem zur Ausübung seines politischen<br />

Mandats die erforderliche Zeit zu gewähren war, zwei Lehrer zur<br />

administrativen Unterstützung beigegeben, die hiefür monatlich je rd<br />

2 300 S erhielten und<br />

(5) hat das BMU angeordnet, daß der Direktor in wichtigen Angelegenheiten<br />

nur im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter handeln darf.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß erst nach rd dreieinhalb Jahren eine verbindliche<br />

Entscheidung über die Besetzung der Leiterstelle der Internatsschule<br />

herbeigeführt werden konnte. Weiters beanstandete er, daß die Stelle <strong>des</strong><br />

Direktor–Stellvertreters erst ausgeschrieben wurde, als die Person <strong>des</strong> zu<br />

Ernennenden ressortintern bereits verbindlich vereinbart worden war, wodurch<br />

es für die Mitbewerber aussichtslos war, die ausgeschriebene Stelle<br />

zu erhalten.<br />

Schließlich beanstandete der RH die Beschränkung der Entscheidungsbefugnis<br />

<strong>des</strong> Direktors durch das von ihm herzustellende Einvernehmen mit<br />

seinem Stellvertreter, weil die Leitungsaufgaben <strong>des</strong> Direktors gesetzlich<br />

geregelt sind und keiner weiteren Beschränkung unterliegen sollten. <strong>Der</strong><br />

RH empfahl, die Befugnisse <strong>des</strong> Direktor–Stellvertreters auf seine gesetzlichen<br />

Aufgaben zu beschränken und diesem die in Anlehnung an die Di-


Schulleitung<br />

38<br />

rektorenzulage zuerkannten Geldleistungen mangels Rechtsgrundlage<br />

einzustellen. In diesem Zusammenhang hielt es der RH auch für unzulässig,<br />

dem Direktor–Stellvertreter zwei Lehrer zur verwaltungsmäßigen<br />

Unterstützung beizugeben und diesen dafür gesonderte Vergütungen zu<br />

bezahlen.<br />

4.3<br />

Das BMU bezeichnete die Besetzungen als Kompromiß und als pädagogische<br />

Bereicherung der Schule. Es habe zwar erwogen, die Internatsschule in zwei Schulen<br />

zu teilen, diesen Gedanken jedoch wegen der Personalmehrkosten nicht weiterverfolgt.<br />

Die Vergütungen an die dem Stellvertreter beigegebenen Lehrer seien eingestellt<br />

worden.<br />

Internat<br />

Auslastung<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

Die Internatsschule in Graz–Liebenau wirkte der langfristig sinkenden<br />

Nachfrage nach Vollinternatsplätzen durch die Errichtung <strong>des</strong> Oberstufenrealgymnasiums<br />

mit sportlichem Schwerpunkt (1987) und durch die<br />

Aufnahme von Mädchen in das Vollinternat erfolgreich entgegen. Laut<br />

Angaben der Internatsschule war das Vollinternat zu 76 % ausgelastet.<br />

<strong>Der</strong> RH ermittelte hingegen eine Auslastung von nur 54 %. Ungeachtet<br />

dieser geringen Auslastung wurden neue Halbinternatsräume errichtet.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Internatsschule die Auslastung <strong>des</strong> Vollinternats<br />

aufgrund eines unrichtigen Berechnungsschlüssels ermittelt hatte, was<br />

zur Folge hatte, daß Räume für das Halbinternat geschaffen werden sollten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, diese Baumaßnahmen vorerst zu unterbrechen und ein<br />

Konzept für den Internatsbetrieb zu erstellen. Dieses sollte die langfristig<br />

sinkende Nachfrage nach Vollinternatsplätzen und die steigenden Ansprüche<br />

an die Ausstattung der Zimmer berücksichtigen. Die im Halbinternat<br />

vorhandenen Betten wären zu entfernen; die dadurch gewonnenen Räume<br />

sollten zeitgemäß für den Halbinternatsbetrieb eingerichtet werden.<br />

Das BMU und die Internatsschule räumten ein, sie hätten bei der Auslastung <strong>des</strong><br />

Vollinternats auch die halbinternen Schüler mitberücksichtigt. Die vom RH beanstandeten<br />

Umbauarbeiten seien nach Beendigung <strong>des</strong> ersten der drei vorgesehenen<br />

Bauabschnitte eingestellt worden. Die Internatsschule befürchtete aber Schwierigkeiten<br />

bei der Unterbringung halbinterner Schüler.<br />

Das vom RH empfohlene Internatskonzept befinde sich nunmehr in Ausarbeitung.<br />

Kostenstruktur<br />

6.1<br />

Im Jahr 1991 betrugen die Kosten der Internatsschule und die zu leistenden<br />

Gebühren:<br />

Vollinternat<br />

Halbinternat<br />

Kosten Entgelt Kosten Entgelt<br />

6 374 S 3 300 S 2 695 S 2 000 S


Internat<br />

BMU<br />

Höhere Internatsschule<br />

Graz-Liebenau<br />

Den Unterschiedsbetrag zwischen Kosten und Entgelt hatte der Bund zu<br />

tragen. In den von der Internatsschule angegebenen Kosten waren überdies<br />

die Ausgaben für den Erziehungsleiter, den Wirtschaftsleiter, den<br />

Verwalter, die Erzieher, die Erstausstattung <strong>des</strong> Internats und der Abschreibung<br />

der Gebäude nicht enthalten.<br />

39<br />

6.2<br />

6.3<br />

6.4<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß wegen der Ausklammerung zahlreicher Kostenfaktoren<br />

die wahre Kostenstruktur nur unzutreffend wiedergegeben<br />

wurde. Aber auch von den verbleibenden Kosten wurden bei den vollinternen<br />

Schülern nur 50 % und bei den halbinternen 70 % durch die Internatsbeiträge<br />

gedeckt. <strong>Der</strong> RH empfahl kostendeckende Internatsbeiträge.<br />

Das BMU befürchtete bei einer kostendeckenden Platzgebühr eine nicht zu verkraftende<br />

Schülerabwanderung.<br />

<strong>Der</strong> RH erwiderte, er halte es für nicht vertretbar, über nicht kostendeckende<br />

Internatsbeiträge auch Schüler zu unterstützen, die aus wirtschaftlicher<br />

Sicht keiner solchen Förderung bedürfen. Das BMU sollte daher<br />

kostendeckende Tarife verlangen und allenfalls mehr als bisher<br />

individuelle Unterstützungen gewähren.<br />

Erzieherdienste<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

Im Vollinternat der Internatsschule Graz–Liebenau waren 23, im Halbinternat<br />

22 Erzieher beschäftigt. Bis auf drei hauptberufliche Erzieher waren<br />

alle ausgebildete Lehrer und sowohl als Lehrer als auch als Erzieher<br />

tätig. Die Betreuung der Schüler am Abend und in der Nacht erforderte<br />

sechs Planstellen und wegen der im Vergleich zu den Erziehern höheren<br />

Personalkosten der Lehrer jährlich Mehrkosten von rd 0,5 Mill S.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, außerhalb der Lernzeit keine Lehrer–Erzieher, sondern<br />

nur hauptberufliche Erzieher einzusetzen, die zudem — im Gegensatz zu<br />

Lehrern — für die Gestaltung der Freizeit besonders ausgebildet sind.<br />

Die Internatsschule erwiderte, die Qualität der Betreuung der Schüler durch Lehrer–Erzieher<br />

sei in der fachbezogenen und individuellen Lernzeit höher. Außerdem<br />

bilde der Lehrer–Erzieher für den einzelnen Schüler eine nicht beliebig auswechselbare<br />

Bezugsperson.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, er habe nicht die Betreuung der Schüler in der Lernzeit<br />

durch Lehrer–Erzieher in Frage gestellt, sondern die Verwendung<br />

hauptamtlicher Erzieher in den Abend– und Nachtstunden empfohlen.<br />

Verpflegssätze<br />

8.1<br />

8.2<br />

An der Internatsschule waren die Verpflegssätze (Wareneinsatz je Tag und<br />

Verpflegsteilnehmer) von 1986 bis 1991 mit rd 31 S etwa gleichgeblieben,<br />

sanken aber 1992 auf 23 S (rd 25 %).<br />

Da dem RH keine ernstzunehmenden Beschwerden über die Qualität<br />

oder die Quantität <strong>des</strong> an der Internatsschule verabreichten Essens bekannt<br />

wurden, hielt er es für naheliegend, daß die Internatsschule bis<br />

1991 nicht kostengünstig gewirtschaftet hat.


Internat<br />

40<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte ferner betragsmäßige Vorgaben für die Ernährung der<br />

Schüler. Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre es Aufgabe <strong>des</strong> BMU, Vorgaben für<br />

die Anforderungen an eine gesunde Ernährung der Schüler zu setzen und<br />

Verpflegssätze festzulegen.<br />

8.3<br />

Das BMU hat eine Ernährungsstudie in Auftrag gegeben und wird entsprechende<br />

Richtlinien ausarbeiten.<br />

Küchenpersonal<br />

9.1<br />

9.2<br />

9.3<br />

9.4<br />

In der Küche der Internatsschule arbeiteten der Wirtschaftsleiter, <strong>des</strong>sen<br />

Sekretärin und 18 weitere Mitarbeiter, letztere in zwei — teils überschneidenden<br />

— Schichten zu je neun Personen.<br />

Bezogen auf 1 000 Essensportionen setzte die Internatsschule in Graz 3,3,<br />

jene in Gmunden 3,1, in Wien 2,9 und in Saalfelden 2,3 Mitarbeiter ein.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt den Dienstplan der Küche für unwirtschaftlich, die Anzahl<br />

der Mitarbeiter im Küchenbereich für zu hoch und die Nachmittagsschicht<br />

für nicht voll ausgelastet.<br />

Aufgrund von Vergleichen mit anderen Kantinenbetrieben, insbesondere<br />

solchen der Privatwirtschaft, erachtete der RH Schichten mit höchstens<br />

sieben Mitarbeitern für ausreichend. Er empfahl weiters, sowohl bei den<br />

Schülern als auch bei den Lehrern und Gästen auf ein Selbstbedienungssystem<br />

umzustellen, wodurch im Küchenbereich der Internatsschule sechs<br />

bis sieben Planstellen eingespart werden könnten.<br />

Die Internatsschule begründete den hohen Personaleinsatz mit der arbeitsaufwendigen<br />

Verarbeitung von frischem Fleisch und Gemüse anstelle von Konserven sowie<br />

mit Reinigungsarbeiten außerhalb <strong>des</strong> Küchenbereiches.<br />

Aber auch die Internatsschule war der Ansicht, daß die nächste freiwerdende<br />

Planstelle nicht unbedingt nachbesetzt werden müßte. Für eine Selbstbedienung<br />

fehlten die baulichen Voraussetzungen in der Küche und im Speisesaal. Bei den<br />

Lehrern sei nunmehr die Selbstbedienung eingeführt worden.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die baulichen Maßnahmen würden sich aufgrund<br />

von Personaleinsparungen mittelfristig amortisieren.<br />

Sommerkurse<br />

10.1<br />

An der Internatsschule wurden während der Sommerferien Ausbildungskurse<br />

veranstaltet. So fand je<strong>des</strong> zweite Jahr ein Kurs für rd 300 Sportlehrer<br />

und –studenten statt.<br />

Obwohl der von der Internatsschule verlangte Tagsatz von 253 S die eigenen<br />

Betriebskosten überstieg, entsprach er bei weitem nicht den Vollkosten<br />

der Internatsschule von rd 650 S.


Internat<br />

BMU<br />

Höhere Internatsschule<br />

Graz-Liebenau<br />

10.2<br />

10.3<br />

10.4<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Internatsschule mit dem für die Sommerkurse<br />

verlangten Tagsatz private Einrichtungen preislich unterboten. <strong>Der</strong><br />

von der Internatsschule erwirtschaftete Deckungsbeitrag müßte jenen<br />

Steuereinnahmen gegenübergestellt werden, die erzielt worden wären,<br />

wenn die Veranstalter der Sommerkurse private Beherbergungsbetriebe<br />

beansprucht hätten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher, die Tarife für die Sommerkurse an die Preise in<br />

der Privatwirtschaft anzugleichen.<br />

Laut Stellungnahme der Internatsschule seien private Einrichtungen nicht in der<br />

Lage, mehr als 300 Teilnehmer zu beherbergen und die erforderlichen Sportanlagen<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Haltung der Internatsschule sei widersprüchlich,<br />

weil sie zB aus Kostengründen das Hallenbad den eigenen Schülern nur<br />

in sehr eingeschränktem Ausmaß zugänglich macht, schulfremde Einrichtungen<br />

aber zu nicht kostendeckenden Tarifen beherbergt. Er empfahl<br />

daher neuerlich, für die Sommerkurse kostendeckende Tarife zu verlangen.<br />

41<br />

Krankenabteilung<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Die Internatsschule verfügte über eine sehr gut ausgestattete Krankenabteilung,<br />

in welcher der Schularzt ordinierte und in der — mit Ausnahme<br />

der Tage ohne Internatsbetrieb — jeweils eine der beiden Krankenschwestern<br />

Dienst versah. An rd 80 Tagen sowie während der Ferien war die<br />

Krankenabteilung nicht belegt. <strong>Der</strong> gesamte Betrieb der Krankenabteilung<br />

an der überprüften Internatsschule kostete rd 1,1 Mill S (1991), an jeder<br />

der drei anderen Höheren Internatsschulen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> je rd 0,8 Mill S.<br />

Wegen der hohen Kosten, welche die Krankenabteilungen der Höheren<br />

Internatsschulen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> verursachen, stellte der RH zur Erwägung,<br />

auf solche Krankenabteilungen zu verzichten. Die Behandlung leichter<br />

Fälle könnte unter Anleitung <strong>des</strong> Schularztes von den Erziehern beaufsichtigt<br />

werden. Für die schwereren oder mit einer längeren Bettlägrigkeit<br />

verbundenen Erkrankungen sollte entweder ein mobiler Krankenpflegedienst<br />

oder eine Krankenanstalt in Anspruch genommen werden.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMU sei es sich bewußt, daß die Führung von Krankenabteilungen<br />

sehr kostenintensiv ist. Es bestünden daher seit einigen Jahren Bemühungen,<br />

die erforderliche Betreuung der Internatsschüler neu zu ordnen. Die Direktionen<br />

seien bereits verhalten worden, an den einzelnen Standorten Varianten<br />

einer kostengünstigeren gesundheitlichen Betreuung zu prüfen.<br />

Schulbetrieb<br />

Reifeprüfungsvorsitz<br />

12.1<br />

12.2<br />

Das BMU betraute den Leiter der Internatsschule mit dem Prüfungsvorsitz<br />

zu den Reifeprüfungsterminen 1992 an der Höheren Internatsschule<br />

in Wien. Dies erforderte drei Dienstreisen <strong>des</strong> Schulleiters nach Wien.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre es sparsamer und zweckmäßiger gewesen, einem<br />

Wiener Lan<strong>des</strong>schulinspektor oder dem Leiter einer Wiener Allgemeinbildenden<br />

Höheren Schule den Reifeprüfungsvorsitz zu übertragen.


Schulbetrieb<br />

42<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, bei der Auswahl der Vorsitzenden der Reifeprüfungskommissionen<br />

auch auf die Kostenseite zu achten.<br />

12.3<br />

12.4<br />

Das BMU begründete die Vorsitzführung bei Reifeprüfungen durch schulfremde<br />

Personen damit, daß so die Anforderungen bei diesen Prüfungen möglichst gleich<br />

gehalten werden können.<br />

<strong>Der</strong> RH verblieb bei seiner Empfehlung, weil es zur Erreichung dieses<br />

Zieles nicht eines Vorsitzenden aus einem anderen Bun<strong>des</strong>land bedurft<br />

hätte.<br />

Hallenbad<br />

13.1<br />

13.2<br />

13.3<br />

Das 1982 bis 1983 um rd 7 Mill S generalsanierte Hallenbad der Internatsschule<br />

war regelmäßig von Juni bis Oktober gesperrt. Ab dem Schuljahr<br />

1992/93 begann die Betriebssperre bereits im Mai und wurde zusätzlich<br />

von Weihnachten bis Ende Feber ausgeweitet.<br />

In der verbleibenden Zeit stand das Hallenbad der Schule, dem Vollinternat,<br />

dem Halbinternat und dem Bun<strong>des</strong>stadion Graz–Liebenau zur Verfügung.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt die langen betriebslosen Zeiten <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong>, <strong>des</strong>sen<br />

Bau– und Generalsanierung beträchtliche Mittel erfordert hat, für unwirtschaftlich.<br />

Er empfahl, das Hallenbad nicht nur für den Schul– und<br />

Internatsbetrieb zu öffnen, sondern auch anderen Schulen und Vereinen<br />

gegen ein marktgerechtes Entgelt zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Internatsschule begrüßte die Empfehlung <strong>des</strong> RH, machte ihre Verwirklichung<br />

jedoch davon abhängig, daß der Schule im Rahmen einer Teilrechtsfähigkeit auch<br />

die Einnahmen zufließen.<br />

Das BMU stellte entsprechende Initiativen in Aussicht, gab aber zu bedenken,<br />

daß die meisten Schulen die zusätzlichen, mit der Teilrechtsfähigkeit im Zusammenhang<br />

stehenden Aufgaben wegen Personalmangels nicht bewältigen könnten.<br />

Schulveranstaltungen<br />

14.1<br />

14.2<br />

14.3<br />

Im Schuljahr 1991/92 führte die Internatsschule 18 Schulveranstaltungen<br />

durch. Über zwei Veranstaltungen lagen weder Abrechnungen noch andere<br />

schriftliche Aufzeichnungen oder Belege vor. Bei anderen Schulveranstaltungen<br />

waren solche Unterlagen nur teilweise vorhanden. Für einzelne<br />

Schulveranstaltungen gab es nicht einmal Namenslisten der teilnehmenden<br />

Schüler. Entsprechend mangelhaft waren auch die Abrechnungen mit<br />

den Eltern.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß für zwei Schulveranstaltungen überhaupt keine<br />

Abrechnungen vorhanden und die übrigen unvollständig waren.<br />

Die Internatsschule sagte eine vollständige Abrechnung der Veranstaltungen zu.


Arbeitsmittelbeiträge<br />

15.1<br />

BMU<br />

Höhere Internatsschule<br />

Graz-Liebenau<br />

Für einzelne Unterrichtsgegenstände hoben die Lehrer von den Schülern<br />

Beiträge zur Anschaffung von Arbeitsmitteln ein. Diese Beiträge waren<br />

im Rechnungswesen der Schule nicht erfaßt.<br />

43<br />

15.2<br />

<strong>Der</strong> RH erachtete den Grundsatz der Gebarungssicherheit nicht für gewährleistet.<br />

Er empfahl daher, die Arbeitsmittelbeiträge über die Verwaltung<br />

der Schule einzuheben und abzurechnen.<br />

15.3<br />

Die Internatsschule hat dies veranlaßt.<br />

Verwaltungsbereich<br />

Krankenstände<br />

16.1<br />

Zahlreiche Bedienstete der Internatsschule waren wiederholt wegen<br />

Krankheit dienstverhindert. So wiesen 1992 von den insgesamt 62 Mitarbeitern<br />

<strong>des</strong> Verwaltungsbereiches 21 Bedienstete mehr als 20 und 13 Bedienstete<br />

sogar mehr als 30 Krankenstandstage auf. Das Küchenpersonal<br />

klagte über die Schwere der Arbeit, welche zu diesen Krankenständen<br />

führte. <strong>Der</strong> Verwalter zeigte sich bemüht, den Ursachen der einzelnen<br />

Krankenstände nachzugehen.<br />

16.2<br />

<strong>Der</strong> RH anerkannte die Bemühungen <strong>des</strong> Verwalters, die Dienstaufsicht<br />

verstärkt auszuüben und der Fürsorgepflicht <strong>des</strong> Dienstgebers für seine<br />

Bediensteten zu entsprechen. <strong>Der</strong> RH empfahl, schon vor der Aufnahme<br />

von Mitarbeitern darauf zu achten, daß diese auf Dauer den Anforderungen<br />

<strong>des</strong> Arbeitsplatzes gewachsen sind.<br />

16.3<br />

Die Internatsschule teilte mit, die Mitarbeiter würden schon vor ihrer Einstellung<br />

auf die sich aus der Arbeit in einer Großküche ergebenden Belastungen hingewiesen.<br />

Das BMU habe es außerdem wiederholt abgelehnt, Dienstverhältnisse zu lösen,<br />

wenn die Arbeitsleistung nicht erbracht worden sei.<br />

Dienstwohnungen<br />

17.1<br />

Acht Mitarbeiter der Internatsschule verfügten über Dienstwohnungen.<br />

In diesen wurden in einigen Räumen die Zentralheizungsventile abgesperrt,<br />

was zB in einem Fall dazu führte, daß die Heizungskosten nicht<br />

für die ganze Wohnung (90 m 2 ), sondern nur für die direkt beheizten<br />

Räume (39 m 2 ) berechnet wurden.<br />

17.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurden durch das Absperren der Ventile die Heizungskosten<br />

der Internatsschule nicht gesenkt, weil Räume auch durch<br />

das Offenlassen der Türen erwärmt werden können. Er empfahl, die Heizungskosten<br />

entsprechend der tatsächlichen beheizbaren Wohnungsgröße<br />

zu ermitteln.<br />

17.3<br />

Die Internatsschule berief sich auf entsprechende Bewilligungen <strong>des</strong> BMU.<br />

17.4<br />

<strong>Der</strong> RH befaßte das BMU.<br />

Persönliche Dienstleistungen<br />

18.1<br />

<strong>Der</strong> Verwalter der Internatsschule zog das ihm unterstehende Personal<br />

fallweise zu persönlichen Dienstleistungen während der Dienstzeit heran.


Verwaltungsbereich<br />

44<br />

18.2<br />

18.3<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMU, gegen den Verwalter ein Disziplinarverfahren<br />

einzuleiten.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMU sei dem entsprochen und zudem der Verwalter zur Schadensgutmachung<br />

verhalten worden.<br />

Instandhaltungsgruppe<br />

19.1<br />

19.2<br />

19.3<br />

Die Mitarbeiter, die in der warmen Jahreszeit die Garten– und Sportanlagen<br />

der Internatsschule betreuten, hielten in der übrigen Zeit die Gartengeräte<br />

instand und verrichteten Instandhaltungs– und Pflegearbeiten im<br />

Wald und an den Gebäuden. Im Winter waren sie mit dem Umräumen<br />

der Dachböden beschäftigt.<br />

Angesichts der nicht immer sinnvollen Auslastung dieser Mitarbeiter<br />

empfahl der RH, eine Planstelle einzusparen.<br />

Die Internatsschule hat eine Planstelle nicht mehr nachbesetzt.<br />

Werkstätten<br />

20.1<br />

20.2<br />

20.3<br />

Die Internatsschule verfügte über neun verschiedene Werkstätten. Diese<br />

waren im Keller in dunklen und niedrigen Räumen untergebracht.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die den Arbeitnehmerschutzvorschriften widersprechende<br />

Unterbringung der Werkstätten. Er empfahl, den Bedarf an<br />

Werkstätten kritisch zu erheben und dann für eine vorschriftsgemäße Unterbringung<br />

zu sorgen.<br />

Die Internatsschule stellte dies in Aussicht.<br />

Regiearbeiten<br />

21.1<br />

21.2<br />

21.3<br />

Die Tischler und die Elektriker der Internatsschule führten zahlreiche Arbeiten<br />

in Eigenregie durch. Die Herstellungskosten wurden aufgrund der<br />

Ausgaben für Material und der aufgewendeten Arbeitszeit ermittelt.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt diese Kalkulation für unzureichend, weil sie nicht die Werkstätten–,<br />

Energie– und Gemeinkosten enthielt.<br />

Er empfahl, die in Eigenregie durchgeführten Arbeiten vollständig zu kalkulieren<br />

und mit den Preisen der Privatwirtschaft zu vergleichen. Erst danach<br />

wäre zu entscheiden, wer den Auftrag ausführen soll. Keinesfalls sollten<br />

Arbeiten durchgeführt werden, damit einzelne Bedienstete, “die<br />

ohnehin vorhanden sind”, beschäftigt werden.<br />

Laut Stellungnahme der Internatsschule verfügte kein Mitarbeiter über ausreichende<br />

Kenntnisse <strong>des</strong> Kalkulationswesens.<br />

Elektrolager<br />

22.1<br />

22.2<br />

22.3<br />

Das Material <strong>des</strong> Elektrolagers in der Internatsschule war rd 0,2 Mill S wert.<br />

<strong>Der</strong> RH konnte keinen Grund für diese hohen Lagerbestände erkennen<br />

und empfahl daher, das Lager aufzulösen.<br />

Die Internatsschule wird dem entsprechen.


BMU<br />

Höhere Internatsschule<br />

Graz-Liebenau<br />

Schulliegenschaft<br />

23.1<br />

Die Internatsschule verfügte über eine Fläche von rd 11 ha, wovon fast<br />

die Hälfte nicht für schulische Zwecke genutzt wurde.<br />

45<br />

23.2<br />

<strong>Der</strong> RH hielt dies für unwirtschaftlich und empfahl, etwa gemeinsam mit<br />

einer Bank ein Sportzentrum zu errichten und dieses gemeinsam mit den<br />

übrigen Sporteinrichtungen der Schule wirtschaftlich zu nutzen.<br />

23.3<br />

Die Internatsschule will diese Empfehlung unter Beachtung pädagogischer Erfordernisse<br />

verwirklichen, wenn ihr die Teilrechtsfähigkeit zugestanden wird.<br />

Sonstiges<br />

24<br />

Weitere Feststellungen <strong>des</strong> RH betrafen:<br />

(1) die Empfehlung einer ADV–Aufzeichnung der Lebensmittelgebarung,<br />

(2) die Empfehlung, die Großküche und den Speisesaal an Wochenenden<br />

mit stark eingeschränktem Internatsbetrieb zu schließen,<br />

(3) die Schaffung einer zentralen Störungsmeldeeinrichtung in der künftig<br />

nicht mehr besetzten Portierloge,<br />

(4) die Nutzung <strong>des</strong> Fotolabors und einer besonders teuren Fotoausrüstung<br />

sowie der umfangreichen Ausstattung der Lehrmittelsammlung für<br />

technisches Werken sowie<br />

(5) die Lagerung von brennbaren Gegenständen auf den Dachböden.<br />

Die Internatsschule ist um eine Behebung dieser Mängel bemüht.<br />

Schlußbemerkungen<br />

25<br />

<strong>Der</strong> RH faßte seine Empfehlungen wie folgt zusammen:<br />

(1) Die Zentrallehranstalten wären den Lan<strong>des</strong>schulräten zu unterstellen.<br />

(2) Die Planstellen für die Direktor–Stellvertreter an Höheren Internatsschulen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> wären nicht mehr vorzusehen.<br />

(3) <strong>Der</strong> weitere Ausbau der Internatsschule wäre von einem Internatskonzept<br />

abhängig zu machen.<br />

(4) Die Internatsgebühren sollten kostendeckend sein.<br />

(5) Außerhalb der Lernzeit wären nur hauptamtliche Erzieher einzusetzen.<br />

(6) Durch organisatorische Änderungen im Küchenbetrieb könnten<br />

bis zu sieben Planstellen eingespart werden.<br />

(7) Anstelle der Krankenabteilungen an den Höheren Internatsschulen<br />

wären kostengünstigere Lösungen zu finden.


Schlußbemerkungen<br />

46<br />

(8) Anhand von Arbeitsaufzeichnungen und Kalkulationen wäre zu<br />

entscheiden, ob die an der Internatsschule bestehenden Werkstätten<br />

kostengünstig arbeiten.<br />

(9) Die vorhandenen sachlichen und persönlichen Mittel sollten intensiver<br />

wirtschaftlich genutzt werden. Dies erfordere die Teilrechtsfähigkeit.<br />

Unbeschadet der angeführten Mängel konnte der RH feststellen,<br />

daß die Direktion der Internatsschule zielführende Maßnahmen gesetzt<br />

hat, um der allgemein sinkenden Nachfrage nach Internatsplätzen<br />

entgegenzuwirken.<br />

Dies verdient besonders <strong>des</strong>halb anerkannt zu werden, weil der Direktor<br />

der Internatsschule fast dreieinhalb Jahre auf seine Ernennung<br />

warten mußte. In dieser Zeit wurde er weder von einem Direktor–Stellvertreter<br />

noch von einem Administrator unterstützt.


BMU<br />

Österreichisches Institut für Schul– und<br />

Sportstättenbau<br />

47<br />

Die Zentrale der Stiftung “Österreichisches Institut für Schul– und<br />

Sportstättenbau” sollte ihre grundsätzlichen Aufgaben, wie Dokumentation,<br />

Normenausarbeitung, Veröffentlichungen und Schulung,<br />

verstärkt wahrnehmen und die Beratung von Bauherren den<br />

— teils noch zu errichtenden — Außenstellen in den Bun<strong>des</strong>ländern<br />

überlassen. Das Dienst– und Besoldungsrecht für Mitarbeiter<br />

der Zentrale sollte jenem für den öffentlichen Dienst angepaßt werden.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Funktionsgebühren für die Mitglieder <strong>des</strong><br />

Exekutivausschusses und die langjährigen Dienstzuteilungen von<br />

Bun<strong>des</strong>bediensteten an das Institut. Weiters sollten zur Kosteneinsparung<br />

Arbeiten, die bisher institutsfremden Personen oder Einrichtungen<br />

übertragen wurden, künftig von den eigenen Mitarbeitern<br />

durchgeführt werden.<br />

<strong>Der</strong> Bund (BMU, BMWF, BMGSK, BMwA) und alle Bun<strong>des</strong>länder gemeinsam<br />

haben die Stiftung “Österreichisches Institut für Schul– und<br />

Sportstättenbau” errichtet. Die Kosten werden zwischen den Bun<strong>des</strong>ländern<br />

und dem Bund, der allerdings die Personalkosten der Zentrale zur<br />

Gänze trägt, geteilt.<br />

1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Bilanzsumme 8,0 8,9 8,9<br />

davon Bankguthaben und Wertpapiere 7,8 8,2 8,0<br />

Summe der Aufwendungen 5,0 5,9 6,4<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von April bis Mai <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong> “Österreichischen<br />

Instituts für Schul– und Sportstättenbau” (Institut). Das Prüfungsergebnis<br />

wurde im August <strong>1993</strong> der Geschäftsführung <strong>des</strong> Instituts,<br />

den Bun<strong>des</strong>ministern für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung,<br />

Finanzen, wirtschaftliche Angelegenheiten und Gesundheit,<br />

Sport und Konsumentenschutz sowie allen Lan<strong>des</strong>hauptmännern übermittelt.<br />

Zu den zwischen Dezember <strong>1993</strong> und Feber 1994 eingelangten<br />

Stellungnahmen gab der RH im Feber 1994 seine Gegenäußerung ab.<br />

Gliederung<br />

2.1<br />

Das Institut bestand aus einer Zentrale in Wien mit sechs Mitarbeitern<br />

und Außenstellen in den Bun<strong>des</strong>ländern Oberösterreich, Salzburg, Steiermark<br />

und Tirol. <strong>Der</strong> Außenstellenleiter in Innsbruck war auch in Vorarlberg<br />

tätig. Die Bun<strong>des</strong>länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und<br />

Wien hatten entgegen der Stiftungssatzung keine Außenstellen eingerichtet.<br />

Für diese Bun<strong>des</strong>länder war die Zentrale in Wien zuständig.


Gliederung<br />

48<br />

Die Außenstellenleiter waren Lan<strong>des</strong>bedienstete, die nur zu einem kleinen<br />

Teil ihrer Normalarbeitszeit für das Institut arbeiteten. Zu ihren dienstlichen<br />

Obliegenheiten im Lan<strong>des</strong>bereich gehörte die Bearbeitung sportlicher<br />

oder baulicher Angelegenheiten; sie berieten — häufig in Verbindung<br />

mit Förderungsansuchen — Bauherren von Sportanlagen bezüglich der<br />

grundsätzlichen Notwendigkeit, der sportlichen Zweckmäßigkeit und der<br />

wirtschaftlichen Aussichten geplanter Sportanlagen.<br />

Von 1988 bis 1992 entfielen zwischen 80 und 90 % aller Beratungsfälle<br />

auf die Bun<strong>des</strong>länder Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.<br />

Auf die restlichen vier Bun<strong>des</strong>länder entfielen nur 10 bis 20 %.<br />

2.2<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte das satzungswidrige Fehlen von Außenstellen in den<br />

Bun<strong>des</strong>ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Vorarlberg und<br />

Wien und empfahl deren Errichtung, weil Lan<strong>des</strong>stellen wegen ihrer besonderen<br />

örtlichen Kenntnisse und aufgrund der Lan<strong>des</strong>kompetenz in<br />

Sportangelegenheiten für die unmittelbare Beratung geeigneter sind.<br />

Zudem sind — wie das Beispiel der bereits bestehenden Außenstellen<br />

zeigt — dadurch nur geringe Mehrkosten zu erwarten. Die mit der Beratung<br />

der vielen Gemeinden in diesen Bun<strong>des</strong>ländern personell überforderte<br />

Zentrale in Wien sollte sich statt <strong>des</strong>sen verstärkt um die fachliche<br />

Koordination und um die Erstellung von Richtlinien und Normen kümmern.<br />

2.3<br />

2.4<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts bestehe derzeit kein Bedarf an weiteren Außenstellen;<br />

bezüglich der Bun<strong>des</strong>länder Burgenland, Niederösterreich und Wien bestünde<br />

eine ähnlich kostensparende Regelung im Bereich der Denkmalpflege.<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte den Hinweis auf den Bereich der Denkmalpflege als<br />

nicht zutreffend, weil für diese der Bund allein zuständig ist.<br />

Tätigkeiten<br />

Sportstättenplan<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

Das Institut hatte alle Sportstätten im Österreichischen Sportstättenplan<br />

erfaßt. Neu entstandene Sportanlagen wurden — soweit bekannt — laufend<br />

erfaßt. Alle drei Jahre führten die einzelnen Bun<strong>des</strong>länder teilweise<br />

mit unterschiedlichen Fragebögen und zu unterschiedlichen Stichtagen<br />

eine Gesamterhebung der Sportstätten durch.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die fehlende Einheitlichkeit der Fragebögen und der<br />

Stichtage. Er empfahl weiters, aus Kostengründen künftig die Haupterhebungen<br />

in wesentlich größeren zeitlichen Abständen, zB alle zehn Jahre,<br />

durchzuführen.<br />

Das Institut sagte eine Vereinheitlichung der Fragebögen und der Stichtage zu. Eine Vergrößerung<br />

<strong>des</strong> zeitlichen Abstan<strong>des</strong> zwischen den Erhebungen mache Zwischenfortschreibungen<br />

durch die jeweiligen Bun<strong>des</strong>länder notwendig. Ferner würde eine gleichzeitige<br />

Überarbeitung der Sportstättenstatistiken aller Bun<strong>des</strong>länder wesentliche Mehrkosten<br />

verursachen. Auch müsse nach den jüngsten Entwicklungen der Bedarf an Sportstätten<br />

ausschließlich unter Zugrundelegung örtlicher Gegebenheiten beurteilt werden.


Tätigkeiten<br />

BMU<br />

Österreichisches Institut für<br />

Schul- und Sportstättenbau<br />

3.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Projekten<br />

reiche ein zehnjähriger Abstand zwischen den Erhebungen aus.<br />

Zweck <strong>des</strong> Sportstättenplanes sei es, den Bedarf an Sportstätten festzustellen,<br />

um entsprechende Projekte zu fördern. Die Erfassung der Sportstätten diene<br />

daher der Überprüfung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> Planes und nicht der Erstellung<br />

eines möglichst aktuellen “Verzeichnisses der Sporteinrichtungen”.<br />

49<br />

ADV–Einsatz<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

Die Daten <strong>des</strong> gesamten österreichischen Sportstättenplanes waren auf einem<br />

PC in der Zentrale <strong>des</strong> Instituts gespeichert; der Ausdruck der Daten<br />

erfolgte jedoch durch das Österreichische Schulrechenzentrum, welches<br />

dafür jährlich 0,1 Mill S erhielt.<br />

<strong>Der</strong> RH bezeichnete die Leistungen <strong>des</strong> Österreichischen Schulrechenzentrums<br />

als entbehrlich. Er empfahl, künftig die Auswertungen auf den Geräten<br />

<strong>des</strong> Instituts durchzuführen.<br />

Das Institut wird den Empfehlungen <strong>des</strong> RH folgen und darüber hinaus versuchen,<br />

die Außenstellen in eine neue Softwarelösung einzubinden, um eine dezentrale Datenerfassung<br />

zu ermöglichen.<br />

Fluchtwegeprogramm<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

Im Jahre 1976 gaben das Institut und das damalige BMBT den Auftrag,<br />

ein Programm zur Verbesserung von Fluchtwegen zu erstellen. Dieses wurde<br />

um rd 2,2 Mill S laufend weiter entwickelt. Die bisher vom Institut dafür<br />

erzielten Einnahmen betrugen dagegen nur rd 0,4 Mill S.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die lange Entwicklungszeit von rd 15 Jahren und die<br />

geringen Einnahmen für dieses Programm. Er empfahl, das für alle Bauvorhaben<br />

brauchbare und nützliche Programm dem fachlich zuständigen<br />

BMwA zur wirtschaftlichen Verwertung zu übergeben.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts würden künftig die Einnahmen die Ausgaben<br />

übersteigen. Im übrigen sei der fachliche Imagewert <strong>des</strong> Programms für das Institut hoch<br />

und nach allgemeiner Auffassung die Geschäftsbesorgung durch nichtstaatliche Organisationen<br />

besser.<br />

Zeitschrift<br />

6.1<br />

6.2<br />

Das Institut war Herausgeber der Fachzeitung “Schule & Sportstätte”, die<br />

bis einschließlich 1991 vierteljährlich, ab 1992 sechs Mal je Jahr erschien.<br />

Schriftleiter war ein Mitglied <strong>des</strong> Fachrates. Verlag, Herstellung und Anzeigenverwaltung<br />

oblagen einer privaten Unternehmung. Obwohl die<br />

Herausgabe der Zeitschrift mit erheblichen Verlusten (1992 rd 0,6 Mill S)<br />

verbunden war, erhielten die Mitarbeiter <strong>des</strong> Instituts für von ihnen verfaßte<br />

Beiträge Autorenhonorare.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die hohen Verluste und die Gewährung von zusätzlichen<br />

Autorenhonoraren an die Mitarbeiter. Er empfahl, die Schriftleitung,<br />

den Verlag und die Anzeigenverwaltung vom Institut wahrnehmen zu<br />

lassen.


50<br />

6.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts hätte durch Bemühungen der Geschäftsführung die<br />

inflationsbedingte Erhöhung der Gesamtkosten in Grenzen gehalten werden können.<br />

Ferner sei der Qualitäts– und Akzeptanzzuwachs wesentlich höher zu bewerten als<br />

der mit der Beschäftigung eines professionellen Redakteurs sowie mit der Betrauung eines<br />

Verlages verbundene Mehraufwand. Nach Ablauf <strong>des</strong> laufenden Vertrages über die<br />

Anzeigenverwaltung würden jedenfalls mögliche Einsparungen überlegt.<br />

Funktionsgebühren<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

Das Institut wendete jährlich rd 0,5 Mill S für die Funktionsgebühren<br />

von Mitgliedern <strong>des</strong> Exekutivausschusses <strong>des</strong> Fachrates auf.<br />

Die einzelnen Mitglieder waren überwiegend hauptamtlich Ministerialbeamte<br />

und erhielten jährlich je rd 54 000 S. Ihre Aufgaben, die sie als Mitglieder<br />

<strong>des</strong> Exekutivausschusses für das Institut wahrnehmen sollten,<br />

deckten sich weitgehend mit ihrem dienstlichen Wirkungsbereich. Welche<br />

Tätigkeiten diese Mitglieder <strong>des</strong> Exekutivausschusses im einzelnen<br />

tatsächlich verrichtet hatten, war — bis auf die Teilnahme an Sitzungen<br />

— mangels entsprechender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die Funktionsgebühren als überhöht. Er empfahl,<br />

künftig lediglich für die Teilnahme an den Sitzungen Sitzungsgelder zu<br />

gewähren. Zusätzlich sollte die Wahrnehmung der Belange <strong>des</strong> Instituts<br />

jenen Mitgliedern <strong>des</strong> Exekutivausschusses, die als Ministerialbeamte tätig<br />

waren, im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit übertragen werden. Eine<br />

gesonderte Abgeltung würde damit entfallen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts sei die Sitzungsteilnahme der Mitglieder <strong>des</strong><br />

Exekutivausschusses nur ein kleiner Teil ihrer Tätigkeit für das Institut. Weiters sei<br />

der Wert von geistigen Leistungen nicht vom zeitlichen Aufwand abhängig. Die<br />

Mitglieder <strong>des</strong> Exekutivausschusses seien bei zahlreichen Projekten als Fachkonsulenten<br />

tätig gewesen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, ihm seien derartige Leistungen der Mitglieder <strong>des</strong><br />

Exekutivausschusses nicht erkennbar gewesen.<br />

Personal<br />

Dienstzuteilungen<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

Vier der sechs Mitarbeiter der Zentrale <strong>des</strong> Instituts waren seit vielen Jahren<br />

dienstzugeteilte Ministerialbeamte. Sie waren zusätzlich auch beim<br />

Institut mit monatlichen Entgelten von rd 4 000 S bzw rd 1 400 S angestellt,<br />

womit vor allem Mehrdienstleistungen abgegolten werden sollten.<br />

<strong>Der</strong> Geschäftsführer <strong>des</strong> Instituts bezog seit März <strong>1993</strong> eine Verwendungszulage<br />

von rd 5 200 S.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die Dienstzuteilungen und die Zuerkennung der<br />

Verwendungszulage als rechtlich unzulässig und empfahl, die Dienstzuteilungen<br />

umgehend zu beenden.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts wäre die Problematik der Dienstzuteilungen zwar<br />

bekannt, jedoch müßte eine bun<strong>des</strong>einheitliche Regelung auf gesetzlicher Grundlage,<br />

die auch für andere vergleichbare Fälle gelten sollte, getroffen werden. Im übrigen werde<br />

wegen Ruhestandsversetzungen in absehbarer Zeit nur noch ein dienstzugeteilter<br />

Beamter beim Institut verwendet werden.


BMU<br />

Österreichisches Institut für<br />

Schul- und Sportstättenbau<br />

8.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Rechtslage sei eindeutig.<br />

51<br />

Dienstreisen<br />

9.1<br />

9.2<br />

9.3<br />

Das Institut zahlte seinen Mitarbeitern bei Inlandsdienstreisen stets die<br />

höchsten für Bun<strong>des</strong>bedienstete vorgesehenen Gebührensätze unversteuert<br />

aus.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl die Nachversteuerung und die uneingeschränkte Anwendung<br />

der für Bun<strong>des</strong>bedienstete geltenden Reisegebührenvorschrift.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts werde es die Nachversteuerung durchführen, jedoch<br />

aus Billigkeitsgründen den allfälligen Ersatz nachgewiesener Aufwendungen<br />

nicht ausschließen.<br />

Rechnungswesen<br />

Buchhaltung<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

Das Institut führte eine Einnahmen–Ausgabenrechnung in Form einer händischen<br />

Durchschreibebuchhaltung. Die Durchführung der Buchhaltungsarbeiten<br />

und den jährlichen Rechnungsabschluß hatte das Institut einer institutsfremden<br />

Person gegen ein Honorar von 36 000 S übertragen. Diese<br />

ermittelte jedoch nur die Jahressummen der Kontoabschlüsse, aus denen ein<br />

Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder den Rechnungsabschluß und die<br />

Bilanz <strong>des</strong> Instituts erstellte. Insgesamt war die vorgelegte Buchführung<br />

unübersichtlich und ließ sich nur schwer nachvollziehen.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die Buchführung als den Erfordernissen nicht entsprechend.<br />

Zudem beanstandete er die Höhe <strong>des</strong> Entgelts für die Buchhaltungsarbeiten,<br />

weil der jährliche Rechnungsabschluß auftragswidrig<br />

nicht erstellt wurde. Er empfahl die ADV–Führung einer doppelten<br />

Buchhaltung unter Verwendung <strong>des</strong> neuen österreichischen Einheitskontenrahmens.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> Instituts besorge es ab April 1994 die Buchhaltungsarbeiten<br />

nunmehr selbst und setze hiefür die ADV ein.<br />

Benützungsrecht<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Das Stiftungsvermögen bestand laut Satzung ua aus dem dauernden,<br />

unentgeltlichen Benützungsrecht der für die Arbeit <strong>des</strong> Instituts notwendigen<br />

Räume im bun<strong>des</strong>eigenen “Haus <strong>des</strong> Sports” samt Einrichtung und<br />

maschineller Ausstattung. Dieses vermögenswerte Recht war nicht in der<br />

Bilanz enthalten.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die Nichtübereinstimmung von Bilanz und Stiftungssatzung<br />

und empfahl, die angeführten Rechte in der Bilanz auszuweisen.<br />

Das Institut sagte dies zu.


52<br />

Sonstiges<br />

12<br />

Weitere Empfehlungen betrafen die kostengünstigere Durchführung der Betriebskostenvergleiche,<br />

die Führung <strong>des</strong> Postbuches und seine Umstellung<br />

auf ADV, eine günstigere Versicherungsvariante für das neu angeschaffte<br />

Dienstkraftfahrzeug und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen<br />

über die zeitliche Abgrenzung der Verrechnung, die Abrechnungen von<br />

Veranstaltungen, die Kontrolle der Reiserechnungen, die gesonderte Honorierung<br />

von Fachreferaten und die Neuorganisation der Dokumentation.<br />

Das Institut sagte die Befolgung dieser Empfehlungen grundsätzlich zu.<br />

Schlußbemerkungen<br />

13<br />

Die Dokumentationsarbeit <strong>des</strong> Instituts sowie seine Tätigkeiten auf<br />

dem Gebiet <strong>des</strong> Normenwesens und seine Rolle als Wissenssammler<br />

und –vermittler wurde von den Schul– oder Sportstättenerhaltern<br />

und –errichtern grundsätzlich geschätzt. In dieser Richtung<br />

sollte verstärkt weitergearbeitet werden.<br />

Die bisher an institutsfremde Personen vergebenen Arbeiten sollte<br />

das Institut möglichst selbst erledigen.<br />

Durch die Streichung der Funktionsgebühren für die Mitglieder<br />

<strong>des</strong> Exekutivausschusses, die Übernahme von Redaktion und Anzeigenverwaltung<br />

der Fachzeitschrift “Schule und Sportstätte” sowie<br />

durch die eigenständige Durchführung der Buchhaltungsarbeiten,<br />

der Sportstättenstatistik und <strong>des</strong> Betriebskostenvergleiches<br />

könnte jährlich insgesamt rd 1 Mill S eingespart werden.


BMWF<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

53<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Regelung der Entlassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark aus dem Akademievertrag<br />

vom Jahre 1963, demzufolge sich das Land anläßlich der Umwandlung <strong>des</strong><br />

vormaligen steiermärkischen Lan<strong>des</strong>konservatoriums in die nachmalige<br />

bun<strong>des</strong>staatliche Hochschule für Musik und darstellende Kunst zu bestimmten<br />

Leistungen verpflichtet hat (TB 1977 Abs 17, TB 1978 Abs 18,<br />

TB 1981 Abs 16.1).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei das Verfahren über die Leistungs– und Feststellungsklage<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der sowohl in erster als auch in zweiter Instanz voll<br />

entsprochen worden war, vor dem Obersten Gerichtshof noch anhängig. Aktivitäten<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark zu einem außergerichtlichen Vergleich oder zu einer Vertragsnovation<br />

als Reaktion auf diesbezügliche Vorschläge <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hätte es bisher<br />

nicht gegeben.<br />

(2)<br />

Beschlußfassung von Institutsordnungen für die Universitätsinstitute<br />

(TB 1986 Abs 22.7).<br />

Dem BMWF sei es trotz mehrfacher Erinnerungen noch immer nicht gelungen, von<br />

allen Instituten der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die<br />

Vorlage einer Institutsordnung zu erreichen. Die Universität Wien sei jedoch bemüht,<br />

möglichst alle Institutsordnungen bis Ende <strong>des</strong> Sommersemesters 1994 an<br />

das BMWF weiterzuleiten.<br />

(3)<br />

Neugestaltung einer Betriebsvereinbarung mit den Mitarbeitern <strong>des</strong> Fonds<br />

zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (TB 1987 Abs 29.23).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF und <strong>des</strong> Fonds werde nunmehr im Zuge der Verhandlungen<br />

über eine Neugestaltung die Frage der Möglichkeit der Auflösung der<br />

Betriebsvereinbarung durch einen Arbeitsrechtler geprüft. Die über die Betriebsvereinbarung<br />

hinausgehenden "günstigen Übungen" hätten für einen Teil der Belegschaft<br />

verringert werden können; für den überwiegenden Teil seien sie aufgrund <strong>des</strong><br />

Arbeitsvertrages nicht mehr anwendbar.<br />

(4)<br />

Schaffung bzw Neugestaltung von Museumsordnungen für einzelne Bun<strong>des</strong>museen<br />

(TB 1988 Abs 75.3).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei nunmehr auch eine Museumsordnung für das<br />

Österreichische Museum für angewandte Kunst ausgearbeitet worden, die sich bei<br />

der Personalvertretung zur Stellungnahme befinde. <strong>Der</strong> neubestellte Direktor <strong>des</strong><br />

Technischen Museums für Industrie und Gewerbe arbeite derzeit an einem Konzept<br />

für dieses Museum.


Unerledigte Anregungen<br />

54<br />

(5)<br />

(6)<br />

(7)<br />

(8)<br />

(9)<br />

(10)<br />

(11)<br />

Schaffung einer der Gesetzeslage entsprechenden Institutsordnung für das<br />

Universitäts–Sportinstitut Wien (TB 1990 Abs 13.11).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF bemühe es sich weiterhin.<br />

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem BMWF und der Tiroler<br />

Lan<strong>des</strong>krankenanstalten GesmbH als Rechtsträger <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>krankenhauses<br />

Innsbruck zur wirtschaftlicheren Verwaltung auch der Universitätskliniken<br />

Innsbruck (TB 1991 Abs 14.5).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF sei der Abschluß eines Zusammenarbeitsvertrages<br />

zwar sinnvoll, wegen der ablehnenden Haltung der Medizinischen Fakultät jedoch<br />

derzeit nicht umsetzbar.<br />

Regelung der Labor– und Gutachtertätigkeit der Universitätsinstitute<br />

Innsbruck sowie deren Kontrolle (TB 1991 Abs 14.11).<br />

Das BMWF will künftig verstärkt auf die Einhaltung der bereits bestehenden<br />

Meldepflichten achten. Weiters beabsichtige es, die Kostensätze für die Inanspruchnahme<br />

von Bun<strong>des</strong>einrichtungen neu festzusetzen.<br />

Neuregelung der Kollegiengeldabgeltung, um durch einfachere Vorschriften<br />

den Verwaltungsvollzug wirtschaftlicher zu gestalten (WB <strong>1993</strong>/4<br />

Kunsthochschulen Abs 3.22).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF würden die Gespräche mit dem BKA wieder aufgenommen<br />

werden.<br />

Schaffung einer Rechtsgrundlage und Regelung der Organisation für die<br />

Zentralwerkstätten der Hochschule für angewandte Kunst in Wien im<br />

Kunsthochschul–Organisationsgesetz (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen<br />

Abs 3.29 und 3.30).<br />

Das BMWF will diese Fragen im Zusammenhang mit der Erarbeitung von neuen<br />

Organisationsmodellen für die Kunsthochschulen überlegen.<br />

Ausarbeitung eines Produktionsvertrages an der Abteilung 9 (Film und<br />

Fernsehen) der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien,<br />

der sowohl die Zugriffsrechte als auch den Anteil der Studierenden an einem<br />

allfälligen Ertrag von Filmproduktionen regeln sollte (WB <strong>1993</strong>/4<br />

Kunsthochschulen Abs 3.78).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF sei die Rechtslage hinsichtlich der Urheber– und<br />

Eigentumsrechte geklärt worden; die Verwaltung der Hochschule erarbeite nunmehr einen<br />

entsprechenden Entwurf.<br />

Rückerstattung von an der Akademie der bildenden Künste an Bedienstete<br />

zu Unrecht oder zuviel bezahlten Verwaltungsentschädigungen, Kollegiengeldabgeltungen<br />

und Prüfungsentschädigungen (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen<br />

Abs 3.113 bis 3.116).


Unerledigte Anregungen<br />

BMWF<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei die Finanzprokuratur um rechtliche Prüfung ersucht<br />

worden, inwieweit die Durchsetzung der Rückzahlung auf gerichtlichem Weg Aussicht<br />

auf Erfolg hätte bzw ob der Aufwand eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens<br />

gerechtfertigt wäre.<br />

55<br />

(12)<br />

Maßnahmen hinsichtlich <strong>des</strong> von der Akademie der bildenden Künste um<br />

300 000 S verkauften Drittelanteils an einer Liegenschaft, welche vom<br />

Käufer um einen wesentlich höheren Preis weiterveräußert wurde<br />

(WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.140).<br />

Das BMWF und die Akademie haben die Finanzprokuratur eingeschaltet, um<br />

den von der Akademie ursprünglich erhaltenen Betrag entsprechend zu erhöhen.<br />

(13)<br />

Planung baulicher Maßnahmen zur Bergung beweglicher Kulturgüter sowie<br />

Schaffung eines neuen Konzeptes für den Kulturgüterschutz, insbesondere<br />

für den Steinbergstollen im Salzbergwerk Altaussee (NTB 1992<br />

S. 21 f Abs 5 und 6).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei die Kompetenzlage schwierig, wobei selbst nach<br />

Beschlußfassung der Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetznovelle nicht von klaren Grundlagen<br />

ausgegangen werden könne. Interministerielle Besprechungen könnten jedoch<br />

nun beginnen. Ferner werde von der Montanuniversität Leoben ein Gutachten für<br />

die Planung baulicher Maßnahmen erstellt.<br />

(14)<br />

Richtlinien für Förderungen aus Denkmalschutzmitteln, welche seit der<br />

Denkmalschutzgesetz–Novelle 1990 zu erlassen gewesen wären (NTB<br />

1992 S. 24 Abs 7).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei die Neufassung der bereits entworfenen Richtlinien<br />

noch nicht abgeschlossen.<br />

(15)<br />

Anschluß der Kasse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>denkmalamtes an das Bun<strong>des</strong>rechenamt<br />

(NTB 1992 S. 26 Abs 11).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF werde dieser ehest angestrebt, es seien aber noch einige<br />

Probleme zu lösen.<br />

(16)<br />

Neufassung <strong>des</strong> "Statuts für das Bun<strong>des</strong>denkmalamt", welches der RH als<br />

zu starr und einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Organisation abträglich<br />

beurteilte (NTB 1992 S. 27 Abs 12).<br />

Das BMWF stellte die Neufassung in Aussicht.<br />

(17)<br />

Schaffung eines Gesamtüberblicks über den Bestand und Zustand denkmalgeschützter<br />

Objekte entsprechend der Entschließung <strong>des</strong> Nationalrates<br />

vom 15. März 1978 (NTB 1992 S. 28 Abs 14).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>denkmalamtes habe es erste Maßnahmen zur Erstellung<br />

der erforderlichen Listen gesetzt; diesbezügliche Besprechungen seien geplant.


56<br />

Verwirklichte Empfehlungen<br />

Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

Gesetzliche Neuregelung der Nebentätigkeit der Hochschullehrer (TB<br />

1978 Abs 25.23 und 25.24) mit dem Wirksamwerden <strong>des</strong> Universitäts–Organisationsgesetzes<br />

<strong>1993</strong> an den einzelnen Universitäten.<br />

Schaffung von Planstellen für sogenannte "Funktionelle Assistenten und<br />

Bun<strong>des</strong>lehrer" (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.3). Eine Regelung<br />

zur Sanierung <strong>des</strong> Problems sowie zur gesetzlichen Begrenzung der Stundenanzahl<br />

für remunerierte Lehraufträge erfolgte mit BGBl Nr 665/1994.<br />

Erfüllung der Lehrverpflichtungen von Gastprofessoren (WB <strong>1993</strong>/4<br />

Kunsthochschulen Abs 3.79).<br />

Künftig ist jedem Gastprofessor bei Zustellung (Aushändigung) seines<br />

Dekretes ein Formblatt zu übergeben, in dem er am Semesterende zu<br />

melden hat, wie er seine Lehrverpflichtungen erfüllt hat.<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

Einhebung eines Beitrages für die Teilnahme am Lehrgang für elementare<br />

musikalische Erziehung an der Hochschule für Musik und darstellende<br />

Kunst in Wien (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.82). Das Gesamtkollegium<br />

hat ferner eine Kommission zur Überarbeitung <strong>des</strong> Studienplanes<br />

eingesetzt.<br />

Verwendung der ehemaligen Dienstwohnung <strong>des</strong> Akademiedirektors an<br />

der Akademie der bildenden Künste für die bisher äußerst unzulänglich<br />

untergebrachte Verwaltung (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.110).<br />

Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Gewährung von Reisekostenzuschüssen<br />

an Hochschullehrer bei Teilnahme an Tagungen (zuletzt<br />

WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.5) mit BGBl Nr 665/1994.


Prüfungsergebnisse<br />

BMWF57<br />

Psychologische Studentenberatung<br />

Für die Tätigkeit der Psychologischen Studentenberatung, die<br />

künftig für den gesamten tertiären Bildungsbereich gelten sollte, ist<br />

eine umfassende gesetzliche Grundlage dringend geboten.<br />

<strong>Der</strong> tatsächliche Erfolg der kostenlos bereitgestellten Studentenberatung<br />

wäre anhand eines von allen Mitarbeitern angewandten Evaluationsverfahrens<br />

zu überprüfen.<br />

Die Weitergabe von Studieninformationen sollte nicht länger eine<br />

wesentliche Tätigkeit der Studentenberatung darstellen. Diese Aufgabe<br />

wäre vielmehr von einer zentralen Einrichtung im BMWF im<br />

Zusammenwirken mit koordiniert beratenden Einrichtungen an<br />

den einzelnen Universitäten und Kunsthochschulen wahrzunehmen.<br />

Die Psychologische Studentenberatung hat die Aufgabe, Studenten insbesondere<br />

bei Lernschwierigkeiten, bei persönlichen und familiären Problemen,<br />

bei Unsicherheiten über die Begabung sowie bei Leistungsabfall<br />

durch entsprechend geschulte Organe zu beraten.<br />

Studentenberatungsstellen bestehen in Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck,<br />

Linz und Klagenfurt.<br />

1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Aufwendungen 6,5 6,9 5,7<br />

Weitere 1,3 Mill S standen dem BMWF für verschiedene Einzelaktivitäten<br />

zur Verfügung.<br />

Umfang der Beratungstätigkeit im Studienjahr 1991/92<br />

Klienten Einzelberatungen Gruppenberatungen<br />

Wien 1 455 4 873 4 610<br />

Graz 565 2 121 1 018<br />

Salzburg 288 1 563 668<br />

Innsbruck 509 2 757 175<br />

Linz 242 1 987 224<br />

Klagenfurt 271 1 039 369<br />

<strong>Der</strong> weitaus überwiegende Teil der Klienten beanspruchte die Beratungsstelle<br />

bis zu fünf Mal.


58<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH hat zwischen Oktober 1992 und Juli <strong>1993</strong> (insgesamt 31 Manntage)<br />

die Psychologische Studentenberatung überprüft.<br />

Die Prüfungsmitteilungen ergingen im September <strong>1993</strong> an das BMWF,<br />

welches hiezu im Dezember <strong>1993</strong> und im Mai 1994 Stellung nahm.<br />

Die Überprüfung befaßte sich zum ersten Mal mit der seit 1972 im Hochschulbereich<br />

bestehenden Einrichtung.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

2.1<br />

Gemäß § 96 Abs 1 <strong>des</strong> Universitäts–Organisationsgesetzes 1975 konnte<br />

an jedem Universitätsort zur Unterstützung der Studientätigkeit eine besondere<br />

Einrichtung zum Zweck der Studentenberatung geschaffen werden.<br />

Die Ausführungsverordnung hiezu erging im Juli 1990.<br />

2.2<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß erst 15 Jahre nach Inkrafttreten <strong>des</strong> Universitäts–Organisationsgesetzes<br />

1975 die verordnungsmäßigen Regelungen<br />

geschaffen wurden.<br />

2.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF hätte die Entwicklung der Inhalte und die Erprobung<br />

unterschiedlicher Organisationsmodelle erst nach einer Neuregelung der Hochschulorganisation<br />

und nach dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Psychologen– und <strong>des</strong> Psychotherapiegesetzes<br />

im Jahre 1990 eine auf Verordnungsebene abgesicherte Umschreibung der<br />

Aufgaben und der Organisation der Psychologischen Studentenberatung zugelassen.<br />

3.1<br />

Das neue Bun<strong>des</strong>gesetz über die Organisation der Universitäten enthält<br />

keine dem bisherigen § 96 <strong>des</strong> Universitäts–Organisationsgesetzes 1975<br />

entsprechende Regelung.<br />

3.2<br />

Auch nach Auffassung <strong>des</strong> RH sollten die bisherigen Aufgaben nicht im<br />

Rahmen einer Universitätseinrichtung erbracht werden, weil sich die Studentenberatung<br />

auf alle tertiären Bildungseinrichtungen erstrecken sollte.<br />

Er empfahl dem BMWF, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage<br />

für die Psychologische Studentenberatung in einem sachgerechteren Zusammenhang<br />

vorzubereiten.<br />

3.3<br />

Das BMWF stimmte dem RH grundsätzlich zu. Es kündigte an, die Aufgabenstellung<br />

der Psychologischen Studentenberatung künftig im Studienförderungsgesetz<br />

neu zu regeln.<br />

Ziele der<br />

Beratungstätigkeit<br />

4.1<br />

Die Aufgaben der Studentenberatung bestanden im wesentlichen in der<br />

Unterstützung von Studierenden und Studienwerbern bei der Studienwahl<br />

und während <strong>des</strong> Studiums, insbesondere durch psychologische Untersuchung<br />

und Beratung, durch psychologische Behandlung einschließlich<br />

einer Psychotherapie, in der Förderung der Leistungsfähigkeit und<br />

Persönlichkeitsentwicklung sowie in wissenschaftlichen Untersuchungen,<br />

Projekten und Veröffentlichungen in den angeführten Bereichen. <strong>Der</strong> Erfüllung<br />

dieser Aufgaben widmeten sich im Studienjahr 1991/92 bei allen<br />

Beratungsstellen 27 Psychologen und fünf ärztliche Konsulenten.


Ziele der<br />

Beratungstätigkeit<br />

4.2<br />

4.3<br />

BMWF<br />

Psychologische<br />

Studentenberatung<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß über den Erfolg dieser kostenlosen Beratungstätigkeit<br />

keine ausreichend abgesicherten Angaben vorlagen. Zwar konnte<br />

aus einer stetig wachsenden Nachfrage auf die Zweckmäßigkeit der Beratungstätigkeit<br />

geschlossen werden, doch fehlten entsprechende Unterlagen,<br />

um das Ergebnis der von den einzelnen Mitarbeitern überwiegend in Einzelgesprächen<br />

angebotenen Beratungstätigkeit beurteilen zu können. <strong>Der</strong><br />

RH empfahl, eine Evaluation der gesamten Beratungstätigkeit einzuführen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF würden sich die Beratungsstellen seit einiger Zeit regelmäßig<br />

mit einer möglichen Evaluation der Beratungstätigkeit beschäftigen. Wegen<br />

der methodischen Schwierigkeiten im Bereich der Psychotherapie und der psychologischen<br />

Behandlung habe das BMWF einem Institut der Universität Innsbruck einen<br />

diesbezüglichen Forschungsauftrag erteilt. Auf Anregung <strong>des</strong> RH sei im Oktober<br />

<strong>1993</strong> eine Arbeitsgruppe beauftragt worden, für den Bereich der psychologischen Behandlung<br />

und der Psychotherapie ein einheitliches Evaluationsinstrumentarium zu erarbeiten.<br />

Ein derartiges, möglichst wenig aufwendiges Verfahren werde nach seiner Erprobung<br />

ab dem Studienjahr 1994/95 zur Verfügung stehen.<br />

59<br />

Umfang der<br />

Beratungstätigkeit<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

5.4<br />

Im Studienjahr 1991/92 erhielten etwa 3 300 Personen längerdauernde<br />

Betreuung. Besonders in Wien und Graz überstieg die Nachfrage die vorhandenen<br />

Möglichkeiten bei weitem.<br />

Von den Ratsuchenden waren rd 58 % weiblich und 42 % männlich. Die<br />

Tatsache, daß weibliche Studierende häufiger die Beratungsstellen aufsuchten,<br />

dürfte nach Mitteilung der Studentenberater mit zum Teil größeren<br />

Schwierigkeiten im Bildungs– und Berufsbereich zusammenhängen, zum<br />

Teil aber auch in einer größeren Akzeptanz von Beratungs– und Problemlösungsangeboten<br />

begründet sein.<br />

Die Jahresberichte ließen erkennen, daß die Anzahl der Ratsuchenden<br />

stetig zunahm.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt Überlegungen hinsichtlich der Bewältigung der anfallenden<br />

Aufgaben ohne Schaffung zusätzlicher Planstellen für angebracht. Er vermeinte,<br />

eine Verringerung der Anzahl der Beratungsgespräche und/oder<br />

Wartelisten sollte nur im äußersten Notfall als vorübergehende Maßnahme<br />

ins Auge gefaßt werden.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF habe es im Juli <strong>1993</strong> den Hauptverband der Sozialversicherungsträger<br />

ersucht, einen entsprechenden Anteil an den Kosten der Psychologischen<br />

Studentenberatung zu übernehmen, weil etwa ein Fünftel der Gesamtarbeitskapazität<br />

der Studentenberatung dem Bereich der psychotherapeutischen<br />

Behandlung von Krankheiten zuzuordnen sei. Im November <strong>1993</strong> habe der Hauptverband<br />

der Sozialversicherungsträger dies jedoch aus sachlich nicht leicht einsichtigen<br />

Gründen grundsätzlich abgelehnt. Das BMWF werde jedoch weiterhin bemüht sein,<br />

über Kostenbeiträge der Sozialversicherungsträger eine teilweise Finanzierung <strong>des</strong> personellen<br />

Ausbaus der Psychologischen Studentenberatung zu ermöglichen.<br />

<strong>Der</strong> RH erachtete die Fortführung dieser Gespräche für zweckmäßig.


Umfang der<br />

Beratungstätigkeit<br />

60<br />

6.1<br />

Etwa ein Drittel aller Beratungsgespräche diente Fragen der Information,<br />

der Orientierung und der Studienwahl. Gemäß den Erläuternden Bemerkungen<br />

zum Universitäts–Organisationsgesetz 1975 ist eine Studienberatung<br />

von den zuständigen Organen der Österreichischen Hochschülerschaft<br />

und den Organen der Universitäten durchzuführen. Die Österreichische<br />

Hochschülerschaft kam der Aufgabenstellung im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />

auch nach und hatte eine mehr oder weniger umfangreiche Studienberatung<br />

aufgebaut.<br />

Hingegen sind die Universitätsorgane dieser Aufgabe bisher kaum nachgekommen.<br />

Das mit einem Ausbau der Hochschulautonomie zu erwartende<br />

und bereits derzeit zunehmend differenzierte Lehrangebot sowie das<br />

wachsende Interesse der Studierenden am Erwerb von nachgefragten Bildungsinhalten<br />

lassen es jedoch geboten erscheinen, eine umfassende Information<br />

über zeitnahe Entwicklungen im Lehrangebot so rasch wie möglich<br />

an die Interessenten weiterzugeben.<br />

6.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte Konzepte hinsichtlich einer umfassenden und zeitnahen<br />

Studienberatung. Er vertrat die Ansicht, daß diese Aufgabe von einer<br />

zentralen Einrichtung im BMWF im Zusammenwirken mit koordiniert<br />

beratenden Einrichtungen an den einzelnen Universitäten und Kunsthochschulen<br />

wahrzunehmen wäre.<br />

6.3<br />

Das BMWF stimmte dem RH zu. Es werde an den Universitäten liegen, durch<br />

eine entsprechende Gestaltung der Studieneingangsphase und der Organisation von<br />

Service– und Beratungseinrichtungen dafür zu sorgen, daß sich Studierende —<br />

besonders Studienanfänger — rasch und richtig über die Inhalte <strong>des</strong> Lehrangebots<br />

oder über die mögliche individuelle Gestaltung ihrer Studien informieren können.<br />

7.1<br />

Das Angebot an Gruppenberatungen war an den einzelnen Beratungsstellen<br />

stark unterschiedlich. Während die Wiener Studentenberatung im<br />

Studienjahr 1991/92 fast die Hälfte aller Ratsuchenden in Form von<br />

Gruppenberatungen betreute, war dies in Graz und Salzburg nur bei etwa<br />

einem Drittel aller Klienten der Fall. In Linz und Klagenfurt wurde von<br />

dieser Möglichkeit in noch geringerem Ausmaß und in Innsbruck kaum<br />

Gebrauch gemacht.<br />

7.2<br />

<strong>Der</strong> RH erblickte in der Gruppenberatung eine Möglichkeit der Aufgabenentlastung<br />

und empfahl eine ausführliche Diskussion mit einer abschließenden<br />

Meinungsbildung über die Vor– und Nachteile dieser Beratungsform.<br />

7.3<br />

Das BMWF erachtete die Anregung <strong>des</strong> RH grundsätzlich als berechtigt. Es werde<br />

diese an den einzelnen psychologischen Beratungsstellen zur Diskussion stellen.<br />

Allerdings eigne sich nicht jede Problemstellung für die Beratung oder die Behandlung<br />

in der Gruppe. Überdies legten einzelne Klienten vielfach großen Wert darauf,<br />

ihre Probleme mit einem Therapeuten in Einzelsitzungen zu bearbeiten.<br />

Bewertung von<br />

Leitungsaufgaben<br />

8.1<br />

Die Leiter der psychologischen Beratungsstellen hatten neben ihrer beratenden<br />

Tätigkeit auch Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, deren Ausmaß in<br />

ihren Arbeitsplatzbeschreibungen mit 65 bis 75 % der Gesamttätigkeit angegeben<br />

wurde. Dementsprechend gering war die für Beratungstätigkeit<br />

verbliebene Zeit.


Bewertung von<br />

Leitungsaufgaben<br />

8.2<br />

8.3<br />

8.4<br />

BMWF<br />

Psychologische<br />

Studentenberatung<br />

<strong>Der</strong> RH erachtete es für geboten, beratende Aufgaben nicht zuletzt aufgrund<br />

steigender Nachfrage und erheblicher Planstellenknappheit in größerem<br />

Umfang wahrzunehmen. Die Leiter der Studentenberatung haben sich auftragsgemäß<br />

der Beratung, Behandlung und Psychotherapie von Fällen zu<br />

widmen, die besondere Erfahrung erfordern (zB Selbstmordverhütung, Krisenfälle<br />

usw) sowie bei der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von<br />

Studierenden mitzuwirken. Sie werden nach Meinung <strong>des</strong> RH diesen Aufgaben<br />

auf längere Sicht nur dann in vollem Umfang gerecht werden können,<br />

wenn sie in das Beratungsgeschehen voll eingebunden bleiben.<br />

Das BMWF erklärte, im Hinblick auf die in den letzten Jahren verstärkte Selbständigkeit<br />

der einzelnen Beratungsstellen sei eine Verringerung der Leitungsaufgaben<br />

unrealistisch.<br />

<strong>Der</strong> RH verblieb bei seiner Ansicht, daß der Rückzug der Leiter der Beratungsstellen<br />

aus der unmittelbaren Beratungstätigkeit abzulehnen sei,<br />

weil sie dieser entfremdet würden. Abhilfe wäre vor allem durch organisatorische<br />

Maßnahmen, beispielsweise im Weg der Delegation von Verwaltungsaufgaben,<br />

zu schaffen.<br />

61<br />

Stärkung <strong>des</strong><br />

Zusammengehörigkeitsgefühls<br />

9.1<br />

9.2<br />

9.3<br />

9.4<br />

Die hauptsächliche Aufgabenerfüllung der Studentenberater fand in Form<br />

von Einzelgesprächen statt. Wie der RH feststellte, stieg das Bedürfnis der<br />

Mitarbeiter, ihre arbeitsbedingte Isolierung zu durchbrechen und Fragen von<br />

grundsätzlicher Bedeutung und von allgemeinem Interesse in regelmäßigen<br />

Abständen mit anderen Beratern zu diskutieren, mit zunehmender Dauer<br />

der Mitarbeit an.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, wesentlich öfter Gesamttagungen anzusetzen, um allen<br />

Mitarbeitern die Möglichkeit zu gemeinsamer Diskussion zu eröffnen. Weiters<br />

sollten an den Besprechungen der Leiter der Beratungsstellen mit den<br />

Beamten <strong>des</strong> BMWF auch die Stellvertreter teilnehmen, um ihnen Erfahrungsaustausch<br />

und Mitgestaltung in wesentlichen Fragen <strong>des</strong> Dienstbetriebes<br />

zu ermöglichen.<br />

Das BMWF stellte eine verstärkte Kommunikation zwischen den Mitarbeitern der<br />

einzelnen Beratungsstellen in Aussicht. Eine jährlich stattfindende Tagung aller<br />

Sekretariatsmitarbeiterinnen, eine in zweijährigem Abstand abgehaltene Gesamttagung<br />

aller psychologischen Mitarbeiter und eine Versammlung aller Mitarbeiter der<br />

Studentenberatungsstellen jeweils innerhalb von vier Jahren sollten dies ermöglichen.<br />

Weiters seien interne Fortbildungsveranstaltungen geplant, bei denen überregionale<br />

Kontakte mit fachlicher Weiterbildung zum Ausbau einer "coporate identity" zu<br />

nutzen sein würden.<br />

Bezüglich der Beiziehung der stellvertretenden Leiter habe eine eingehende Diskussion<br />

stattgefunden. Als deren Ergebnis werde die Ausweitung <strong>des</strong> Teilnehmerkreises<br />

bei den Dienstbesprechungen zwischen dem BMWF und den Leitern der Beratungsstellen<br />

als nicht zielführend erachtet, weil ein erweiterter Personenkreis eine<br />

zielorientierte und zeitökonomische Arbeit erschwere.<br />

<strong>Der</strong> RH erwiderte, angesichts der sachlich gebotenen stärkeren Einbindung<br />

aller Studentenberater in zentrale Fragen <strong>des</strong> Dienstbetriebes zugunsten einer<br />

gesamtökonomischen Betrachtung sollten zeitökonomische Gesichtspunkte<br />

in den Hintergrund treten.


62<br />

Räumliche<br />

Unterbringung<br />

10.1<br />

Die Studentenberatungseinrichtungen waren bemüht, nicht im unmittelbaren<br />

Universitätsbereich angesiedelt zu sein. Sie wollten vielmehr den<br />

Ratsuchenden unter Wahrung einer leichten Erreichbarkeit die Möglichkeit<br />

bieten, die Beratungsstellen unbemerkt von Studienkollegen aufsuchen<br />

zu können.<br />

Diese Voraussetzungen waren in bester Weise in Linz, Graz, Salzburg und<br />

Klagenfurt gegeben; die Studentenberatungen in Wien und Innsbruck<br />

befanden sich etwas weiter, aber durchaus noch in zumutbarer Entfernung<br />

von den Hochschulstätten. Hinsichtlich der Ausstattung mit Beratungs–<br />

und Verwaltungsräumen entsprachen die Beratungsstellen in Graz und<br />

Salzburg ausgezeichnet und in Linz und Innsbruck in ausreichender Weise<br />

den Erfordernissen.<br />

Das BMWF hat ab August 1990 unter Einschaltung eines privaten Vermittlers<br />

(rd 280 000 S) für die Studentenberatung Wien Räume angemietet;<br />

die monatlichen Mietkosten betrugen rd 107 000 S (ab Jänner 1992).<br />

Jedem der Mitarbeiter stand eine Arbeitsfläche von durchschnittlich rd<br />

37 m 2 zur Verfügung.<br />

10.2<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH wären vorerst die Raumschwierigkeiten der äußerst<br />

unzulänglich ausgestatteten Studentenberatung in Klagenfurt zu beheben gewesen,<br />

weil dieser in einem Studentenwohnheim untergebrachten Beratungseinrichtung<br />

wesentliche infrastrukturelle Einrichtungen fehlten bzw weitgehend<br />

ungeeignet waren. Im Vergleich dazu bezeichnete der RH die räumliche<br />

Ausstattung in Wien als großzügig. Zudem wären nach Auffassung <strong>des</strong> RH<br />

die Ausgaben für das Vermittlungshonorar vermeidbar gewesen.<br />

10.3<br />

Das BMWF bestritt eine großzügige Raumausstattung bei der Studentenberatung in<br />

Wien. <strong>Der</strong> Anmietung der Räumlichkeiten sei eine über ein Jahr dauernde Suche nach<br />

geeigneten Räumlichkeiten in vertretbarer Nähe zu den Wiener Universitäts– und<br />

Hochschuleinrichtungen vorausgegangen. Unter einem erheblichen Zeitdruck für die<br />

Übersiedlung wäre es trotz entsprechender Verhandlungsversuche dem BMWF nicht<br />

möglich gewesen, eine Senkung der Mietkosten zu erreichen.<br />

Die Psychologische Studentenberatung in Klagenfurt habe erstmals nach der örtlichen<br />

Überprüfung durch den RH auf ihre räumlich ungünstige Unterbringung aufmerksam<br />

gemacht. Die zur Verbesserung der Situation erforderlichen Umbauarbeiten seien<br />

zwischenzeitlich durchgeführt worden.<br />

Aus– und<br />

Weiterbildung<br />

11.1<br />

Im Bereich psychologischer Beratung und Behandlung ist eine zufriedenstellende<br />

Tätigkeit ohne Kenntnis <strong>des</strong> jeweils letzten fachlichen Wissensstan<strong>des</strong><br />

kaum möglich. Die erforderlichen Aus– und Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

sind daher von besonderer Bedeutung.<br />

Zur Verwirklichung <strong>des</strong> angestrebten Zieles gewährte das BMWF jedem<br />

Mitarbeiter einen jährlichen Sonderurlaub von bis zu zehn Arbeitstagen und<br />

stellte einen Kostenzuschuß von 4 000 S je Planstelle zur Verfügung. Dieser<br />

Betrag wurde <strong>1993</strong> auf 5 000 S erhöht und als "Freiwillige Sozialleistungen"<br />

verrechnet.<br />

Tatsächlich nahm eine überwiegende Anzahl der Mitarbeiter das Angebot<br />

in vollem Umfang in Anspruch.


Aus- und Weiterbildung<br />

BMWF<br />

Psychologische<br />

Studentenberatung<br />

11.2<br />

11.3<br />

11.4<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die Vorgangsweise, die Aus– und Weiterbildung im<br />

Wege von Sonderurlauben und freiwilligen Sozialleistungen sicherzustellen.<br />

Er empfahl, für eine ausreichende Bedeckung der Bildungsausgaben zu sorgen.<br />

Hinsichtlich der erforderlichen Zeit wäre im Einvernehmen mit dem<br />

BKA eine zweckentsprechende gesetzliche Lösung vorzubereiten.<br />

Das BMWF erklärte sich grundsätzlich bemüht, die dienstlich erforderliche Aus–<br />

und Weiterbildung der Mitarbeiter größtmöglich finanziell zu unterstützen. Ein<br />

bestimmter Umfang psychologischer und psychotherapeutischer Weiterbildung sei jedoch<br />

rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Sofern bestimmte Aus– und Weiterbildungsinhalte<br />

verpflichtend abverlangt werden könnten, wäre es wohl auch möglich,<br />

die Teilnahme an Aus– und Weiterbildungsveranstaltungen zur Gänze zu<br />

finanzieren. Bis zu einer entsprechenden Gestaltung der rechtlichen Bestimmungen<br />

über die Aus– und Fortbildung von öffentlich Bediensteten, insbesondere von Psychologen<br />

und Psychotherapeuten im Bun<strong>des</strong>dienst, erscheine daher die bisher gewählte<br />

Vorgangsweise der Gewährung von Sonderurlauben und Kostenzuschüssen<br />

als zweckmäßig.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, das Anliegen der beruflichen Aus– und Weiterbildung<br />

verdiene es, aus dem Bereich der Sonderurlaube und Kostenzuschüsse<br />

herausgelöst zu werden.<br />

63<br />

Schlußbemerkungen<br />

12<br />

<strong>Der</strong> RH hob zusammenfassend folgende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Die Tätigkeit der Psychologischen Studentenberatung sollte sich<br />

künftig auf alle tertiären Bildungseinrichtungen erstrecken.<br />

(2) Die Schaffung einer umfassenden gesetzlichen Grundlage für<br />

die Psychologische Studentenberatung wäre dringend geboten.<br />

(3) Die stetig zunehmende Nachfrage nach Beratung ließ die Bedeutung<br />

der Psychologischen Studentenberatung erkennen. Ihre<br />

Aufgaben wurden von den Mitarbeitern offensichtlich mit großem<br />

persönlichen Einsatz wahrgenommen. Das Ergebnis dieser Bemühungen<br />

sollte im einzelnen jedoch durch ein von allen Mitarbeitern<br />

akzeptiertes und angewandtes Evaluationsverfahren hinterfragt<br />

und überprüft werden.<br />

(4) Einer weiteren Zunahme der Anzahl von Klienten wäre vorerst<br />

durch organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen.<br />

(5) Die Weitergabe von Studieninformationen sollte nicht länger eine<br />

wesentliche Tätigkeit der Studentenberatung darstellen. Diese Aufgabe<br />

wäre vielmehr von einer zentralen Einrichtung im BMWF im<br />

Zusammenwirken mit koordiniert beratenden Einrichtungen an den<br />

einzelnen Universitäten und Kunsthochschulen wahrzunehmen.<br />

(6) Die innerbetriebliche Kommunikation bedürfte einiger Verbesserungen.<br />

Durch deren Stärkung sollte auch der raschen Entwicklung<br />

in diesem, einem starken Wandel unterworfenen Wissenschaftsbereich<br />

Rechnung getragen werden.


Schlußbemerkungen<br />

64<br />

(7) Einer überwiegend stark ausgeprägten Bereitschaft aller Mitarbeiter<br />

zur Aus– und Weiterbildung wäre nachzukommen. Diese<br />

Bereitschaft sollte durch gesetzlich abgesicherte Rahmenbedingungen<br />

erhalten und gestärkt werden.


BMWF<br />

Universität Graz — Geisteswissenschaftliche<br />

Fakultät und Naturwissenschaftliche Fakultät<br />

65<br />

Die Anzahl der Hörer stieg an beiden überprüften Fakultäten zwischen<br />

den Studienjahren 1989/90 und 1992/93, so daß sich das —<br />

im Vergleich zu den Fakultäten der Universitäten Salzburg und Innsbruck<br />

ungünstige — Betreuungsverhältnis von Hörer je Professor<br />

bzw Assistent weiter verschlechterte. <strong>Der</strong> RH empfahl daher,<br />

zwecks besserer Nutzung der eingesetzten Mittel die bereits begonnenen<br />

Vorhaben (Institutsplanungskonzepte und Festlegung von<br />

Schwerpunkten) verstärkt fortzusetzen.<br />

Eine "Erfolgsquote" bzw eine "Drop–out Rate" konnte nicht mit hinreichender<br />

Genauigkeit ermittelt werden, weil zwar Daten über Studienabschlüsse,<br />

nicht aber über den dazugehörenden Studienbeginn<br />

der Absolventen vorlagen. Eine Qualitätsbeurteilung von Lehrveranstaltungen<br />

war bisher ebenfalls weitgehend unterblieben. Bei den<br />

Lehraufträgen bezweifelte der RH, ob tatsächlich der bei weitem<br />

überwiegende Teil in den höchsten Entgeltstufen zu entlohnen war.<br />

An der Geisteswissenschaftlichen Fakultät bestand das Problem der<br />

sogenannten "Existenzlektoren", deren Stundenausmaß der vollen<br />

Unterrichtsverpflichtung eines Bun<strong>des</strong>– oder Vertragslehrers im<br />

Hochschuldienst gleichkam.<br />

Bei den beide Fakultäten betreffenden Bauvorhaben bestanden Koordinationsmängel<br />

zwischen den beteiligten Stellen. Dies führte zu<br />

langwierigen Verwaltungsabläufen und damit zu mitunter langen<br />

Bauverzögerungen.<br />

Die Gebarung im Bereich der teilrechtsfähigen Gebarung wurde von<br />

den Institutsvorständen nicht ausreichend beaufsichtigt.


66<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

189,5<br />

39,0<br />

100,5<br />

15,0<br />

35,0<br />

51,5<br />

Geisteswissenschaftliche<br />

Fakultät<br />

PERSONAL<br />

(1. Jänner <strong>1993</strong>)<br />

212,5<br />

148,0<br />

24,0<br />

28,0<br />

156,6<br />

Naturwissenschaftliche<br />

Fakultät<br />

Wissenschaftliches Personal<br />

Ordentliche Professoren<br />

Außerordentliche Professoren<br />

Assistenten<br />

Lehrer und wissenschaftliche<br />

Mitarbeiter<br />

Nichtwissenschaftliches<br />

Personal<br />

Universität Graz<br />

Gesamt<br />

1 521,3<br />

GEBARUNGSUMFANG 1992<br />

inMillS<br />

Ausgaben<br />

Geistenwissenschaftliche<br />

Fakultät<br />

Anlagen<br />

6,4<br />

156,0<br />

Sonstiges<br />

Personalaufwand<br />

144,3<br />

Naturwissenschaftliche<br />

Fakultät<br />

Anlagen<br />

53,3<br />

268,1<br />

Sonstiges<br />

Personalaufwand<br />

195,1<br />

Universität Graz<br />

Gesamt<br />

66,1<br />

Einnahmen<br />

Geistenwissenschaftliche<br />

Fakultät 2,0<br />

Naturwissenschaftliche<br />

Fakultät 3,3<br />

Wesentliche Rechtsgrundlagen:<br />

Universitäts–Organisationsgesetz 1975<br />

Allgemeines Hochschul–Studiengesetz


Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

BMWF<br />

Universität Graz<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von April bis Juni <strong>1993</strong> die Gebarung der Geisteswissenschaftlichen<br />

Fakultät, der Naturwissenschaftlichen Fakultät und —<br />

soweit damit zusammenhängend — der Universitätsdirektion der Universität<br />

Graz. Zu den im Dezember <strong>1993</strong> fertiggestellten Prüfungsmitteilungen<br />

nahmen die überprüften Stellen im April und Mai 1994 Stellung,<br />

worauf der RH im Juni 1994 seine Gegenäußerungen abgab.<br />

67<br />

Allgemeines<br />

2<br />

Seit dem Universitäts–Organisationsgesetz 1975 sind an der Universität<br />

Graz sechs Fakultäten eingerichtet. Im Wintersemester 1992/93 hatte<br />

die Universität Graz rd 29 000 inskribierte Studenten, davon rd 8 000<br />

an der Geisteswissenschaftlichen und rd 5 500 an der Naturwissenschaftlichen<br />

Fakultät.<br />

Personal<br />

Wissenschaftliches<br />

Personal<br />

3.1<br />

Bei der Geisteswissenschaftlichen Fakultät blieb in den letzten zehn Jahren<br />

die Anzahl der Professorenplanstellen unverändert, die der Assistentenplanstellen<br />

erhöhte sich um rd 25 %. In einer im November 1992<br />

erstellten Prioritätenliste für 1994 hatte die Fakultät einen zusätzlichen<br />

Bedarf von 33 Planstellen für Professoren und Assistenten angemeldet.<br />

Bei der Naturwissenschaftlichen Fakultät hatte sich in den letzten zehn Jahren<br />

die Anzahl der Professorenplanstellen um fünf vermindert, die der<br />

Assistentenplanstellen um 27 erhöht. Die Fakultät hatte den Versuch unternommen,<br />

die bestehenden Planstellenwünsche der einzelnen Institute durch<br />

Festlegung objektiver Merkmale und Kennzahlen zu werten und eine Prioritätenliste<br />

zu erstellen. Diese sah für den Antrag 1994 sechs Planstellen für<br />

Professoren und sieben für Assistenten als besonders wichtig vor.<br />

An den beiden überprüften Fakultäten war im Vergleich zu den Fakultäten<br />

anderer Universitäten folgen<strong>des</strong> Betreuungsverhältnis gegeben:<br />

8 500<br />

Hörerzahl<br />

Geisteswissenschaftliche Fakultät<br />

Anzahl der<br />

Anzahl der<br />

Studenten<br />

Studenten<br />

je Professor je Professor und<br />

Assistent<br />

Entwicklung vom Studienjahr 1989/90 zum Studienjahr 1992/93<br />

160<br />

53<br />

8 000<br />

7 500<br />

155<br />

150<br />

145<br />

52<br />

51<br />

50<br />

49<br />

7 000 140 48


Personal<br />

68<br />

25 000<br />

Hörerzahl<br />

Geisteswissenschaftliche Fakultät<br />

Anzahl der<br />

Anzahl der<br />

Studenten<br />

Studenten<br />

je Professor je Professor und<br />

Assistent<br />

Im Vergleich zu der Fakultät anderer Universitäten im Studienjahr 1992/93<br />

200<br />

80<br />

20 000<br />

15 000<br />

10 000<br />

5 000<br />

Graz<br />

Wien<br />

Innsbruck<br />

Salzburg<br />

150<br />

100<br />

50<br />

Graz<br />

Wien<br />

Innsbruck<br />

Salzburg<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Graz<br />

Wien<br />

Innsbruck<br />

Salzburg<br />

5 600<br />

Naturwissenschaftliche Fakultät<br />

Anzahl der<br />

Anzahl der<br />

Hörerzahl<br />

Studenten<br />

Studenten<br />

je Professor je Professor und<br />

Assistent<br />

Entwicklung vom Studienjahr 1989/90 zum Studienjahr 1992/93<br />

100<br />

27<br />

5 400<br />

5 200<br />

5 000<br />

4 800<br />

4 600<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

26<br />

25<br />

24<br />

15 000<br />

Im Vergleich zu der Fakultät anderer Universitäten im Studienjahr 1992/93<br />

100<br />

30<br />

10 000<br />

80<br />

25<br />

8 000<br />

6 000<br />

4 000<br />

2 000<br />

Graz<br />

Wien<br />

Innsbruck<br />

Salzburg<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Graz<br />

Wien<br />

Innsbruck<br />

Salzburg<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

Graz<br />

Wien<br />

Innsbruck<br />

Salzburg<br />

An beiden Fakultäten erschien ferner die Altersstruktur bei den Universitätsassistenten<br />

insofern problematisch, als in jeder Altersgruppe wesentlich<br />

mehr Universitätsassistenten waren als in der nächst– bzw übernächsthöheren<br />

Altersgruppe der Professoren. Besonders deutlich war dies bei den<br />

45 bis 54–jährigen Universitätsassistenten, die dadurch nur sehr schwer<br />

Aufstiegschancen hatten.


Personal<br />

BMWF<br />

Universität Graz<br />

3.2<br />

3.3<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß sich das Betreuungsverhältnis bei den beiden<br />

Fakultäten im gesamtösterreichischen Vergleich stetig verschlechtert<br />

hatte. Bezüglich der ungünstigen Altersstruktur war zwar kein Verstoß gegen<br />

gesetzliche Regelungen erkennbar, Spannungen waren aber in den Instituten<br />

absehbar.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt es für überlegenswert, die von der Naturwissenschaftlichen<br />

Fakultät angewendete Bewertungsart für Planstellen auch an anderen Fakultäten<br />

zu verwenden. Ferner sollte nach Möglichkeit für ein österreichweit<br />

einigermaßen gleiches Betreuungsverhältnis an den einzelnen Fakultäten<br />

gesorgt werden. Das in den dienst– und organisationsrechtlichen<br />

Vorschriften vorgesehene Ernennungsverfahren für Universitätsassistenten<br />

wäre im Interesse einer mobilen Personalstruktur genau zu beachten.<br />

Habilitierte Universitätsassistenten wären verstärkt mit Aufgaben der<br />

Lehre zu betrauen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF seien die Planstellen der Universität Graz<br />

1991 beträchtlich erhöht worden; die wesentlich geringere Aufstockung in den<br />

Jahren 1992 und <strong>1993</strong> wäre durch die Abdeckung der Grundausstattung für<br />

neue Ordinariate bzw Institute sowie wegen der Abdeckung <strong>des</strong> Zusatzbedarfes im<br />

Zusammenhang mit Berufungsverhandlungen bedingt gewesen. Ein Problem bei<br />

der Personalbedarfsplanung sei auch, daß die Universitäten und Fakultäten darunter<br />

fast immer nur eine quantitative und qualitative Vermehrung verstünden.<br />

Umschichtungsmaßnahmen würden hingegen nach wie vor fast immer auf strikte<br />

Ablehnung stoßen.<br />

Das BMWF sei bemüht, für möglichst gleiche Betreuungsverhältnisse zu sorgen, doch<br />

gäbe es vor allem an der Universität Wien Studienrichtungen und –fächer, die derart<br />

"überlaufen" seien, daß eine entscheidende Verbesserung der Betreuungsverhältnisse<br />

die Möglichkeiten <strong>des</strong> Stellenplanes bei weitem übersteige. Insgesamt gesehen seien die<br />

Betreuungsverhältnisse an den gleichnamigen und vergleichbaren Fakultäten anderer<br />

Universitäten — mit Ausnahme der Universität Salzburg — gar nicht so unterschiedlich.<br />

Im übrigen würden die dienstrechtlichen Vorschläge <strong>des</strong> RH im Verlauf<br />

der bevorstehenden Dienstrechtsverhandlungen aufgegriffen werden.<br />

69<br />

Nichtwissenschaftliches<br />

Personal<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

An den beiden Fakultäten war beim Nichtwissenschaftlichen Personal ein<br />

eindeutiger Trend zu höherwertigen Planstellen festzustellen. Problembereiche<br />

betrafen die Einstufung der Sekretärinnen bzw den Einsatz von Institutsreferenten.<br />

Ferner fehlten Planstellen für Techniker und Kartographen.<br />

Im Bereich der Universitätsdirektion bestand vor allem ein Bedarf an zusätzlichen<br />

Planstellen infolge der Übertragung von weiteren Personalangelegenheiten<br />

an die Personalabteilung der Universität, durch die Betreuung<br />

zusätzlicher Gebäude und durch eine Ausweitung im Bereich der Quästur.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß vor der Übertragung neuer Verwaltungsaufgaben<br />

der zusätzliche Personalbedarf festzustellen gewesen wäre.<br />

Das BMWF bestätigte den Trend zu höherwertigen Kategorien. Ferner stünde die<br />

Verteilung von Planstellen für das Jahr 1994 entsprechend den Vorgaben durch das<br />

BKA und das BMF noch bevor, wobei selbstverständlich gerechtfertigter personeller<br />

Zusatzbedarf der Universitätsdirektion Berücksichtigung finden sollte.


Personal<br />

70<br />

Lehraufträge<br />

("Existenzlektoren")<br />

5.1<br />

An der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz gab es<br />

Lektoren im Bereich der Fremdsprachenausbildung, die ihren Lebensunterhalt<br />

ausschließlich durch remunerierte Lehraufträge bestritten. Manche<br />

dieser Lehrbeauftragten deckten dabei ein Stundenausmaß ab, welches der<br />

vollen Unterrichtsverpflichtung eines Bun<strong>des</strong>– oder Vertragslehrers im<br />

Hochschuldienst gleichkam.<br />

<strong>Der</strong> RH hat bereits in seinem WB <strong>1993</strong>/4 über die Kunsthochschulen beanstandet,<br />

daß die Erteilung von Lehraufträgen für Tätigkeiten, die von<br />

Hochschulassistenten und Bun<strong>des</strong>lehrern zu erfüllen wären, eine unzulässige<br />

Umgehung bzw Überschreitung <strong>des</strong> Stellenplanes bewirkt.<br />

5.2<br />

<strong>Der</strong> RH sah weiterhin geeigneten Maßnahmen zur Lösung <strong>des</strong> Problems<br />

entgegen.<br />

5.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF zeichne sich ab, daß die Lehrbeauftragten, die<br />

ein überdurchschnittlich hohes Stundenausmaß hätten, im kommenden Studienjahr<br />

in ein Dienstverhältnis übergeführt werden könnten. Gleichzeitig sollte jedoch für<br />

die Zukunft eine gesetzliche Stundenobergrenze für die Erteilung von remunerierten<br />

Lehraufträgen eingeführt werden, damit keine neuen "Existenzlektoren" entstehen<br />

können. An den Universitäten würden hiefür insgesamt knapp 140 Planstellen,<br />

an den Kunsthochschulen rd 640 Planstellen erforderlich sein.<br />

5.4<br />

<strong>Der</strong> RH sah seine Kritik bestätigt, daß in diesem Ausmaß der Stellenplan<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht der Budgetwahrheit entsprach.<br />

Bildungszulage für<br />

Lehrbeauftragte<br />

6.1<br />

Im Jahre 1965 waren die wissenschaftlichen Hochschulen angewiesen<br />

worden, den Lektoren und Lehrbeauftragten mit lektorenähnlicher Tätigkeit<br />

für eine moderne oder klassische Sprache für die Anschaffung von<br />

wissenschaftlicher Literatur jährlich einen Betrag von 2 000 S (monatlich<br />

167 S) auszuzahlen (Bildungszulage). Bei einer Lehrtätigkeit unter<br />

fünf Wochenstunden war der Betrag entsprechend zu kürzen.<br />

An der Universität Graz ersuchte daher die Personalabteilung in jedem Semester<br />

die in Frage kommenden Lehrbeauftragten, in einem Erhebungsblatt<br />

die Grundlagen für die Ermittlung der Anspruchsberechtigung bekanntzugeben.<br />

So ergingen jeweils je rd 160 Anfragen, die zur Anweisung von Bildungszulagen<br />

von monatlich 26,80 S bis 167 S führten. Insgesamt wurden<br />

an der Universität Graz Bildungszulagen an Lehrbeauftragte von jährlich rd<br />

144 000 S ausgezahlt.<br />

6.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Auszahlung dieser Bildungszulage ohne gesetzliche<br />

Grundlage. Zudem war die verwaltungsmäßige Abwicklung aufwendig,<br />

umständlich und in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe<br />

der ausgezahlten Beträge. Er empfahl daher, die Auszahlung einzustellen.<br />

6.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF hätte es die Universitäten angewiesen, die<br />

Bildungszulage mit Beginn <strong>des</strong> Studienjahres 1994/95 einzustellen.


BMWF<br />

Universität Graz<br />

Bauangelegenheiten<br />

71<br />

Koordinationsmängel<br />

bei Bauvorhaben<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

Bei der Beschaffung, Planung und Errichtung von Bauten waren die Interessen<br />

der beteiligten Bun<strong>des</strong>ministerien und der Nutzer zu koordinieren.<br />

Die Errichtung <strong>des</strong> Institutsgebäu<strong>des</strong> Graz, Heinrichstraße 36, verzögerte<br />

sich viele Jahre; die Planung eines Zubaues zum Institut für Pflanzenphysiologie<br />

ging bereits bis 1918 zurück. Beim Bau der Gewächshäuser im Botanischen<br />

Garten trat eine außerordentlich hohe Kostensteigerung ein.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die unzureichende Koordination der zahlreichen<br />

verschiedenen Organisationseinheiten mit unterschiedlichen Zielen<br />

und Entscheidungsträgern den Ablauf der Planung und die Abwicklung der<br />

Bauten zeitlich sehr verzögerte. Dadurch entstanden dem Bund wesentlich<br />

höhere Kosten.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF seien die aufgezeigten Unzulänglichkeiten nicht<br />

auf Koordinationsmängel, sondern auf die Zuständigkeitsregelungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriengesetzes<br />

sowie die Richtlinien für den finanziellen Wirkungsbereich und<br />

die damit notwendigerweise verbundenen langwierigen Verwaltungsabläufe<br />

zurückzuführen. Zudem hätten die Vorhaben wegen unzureichender finanzieller<br />

Mittel nicht rascher verwirklicht werden können. Teilweise seien aber auch die<br />

wechselnden Vorstellungen der Universität über die Prioritäten der gewünschten<br />

Bauvorhaben Ursache für Verzögerungen gewesen.<br />

Zubau für das Institut<br />

für Pflanzenphysiologie<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

Bereits 1918 und 1938 war ein Zubau bzw eine Aufstockung <strong>des</strong> bestehenden<br />

Institutsgebäu<strong>des</strong> beantragt worden. Ab 1966 wurden zahlreiche Varianten<br />

entworfen und wieder verworfen. Im August und September 1989<br />

bewilligte der Magistrat der Stadt Graz den Umbau <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>. Allerdings<br />

wurde im Oktober 1989 bekannt, daß aus budgetären Gründen auch<br />

im Jahr 1990 nicht mit dem Baubeginn zu rechnen wäre. Im Mai 1991<br />

sagte der Bun<strong>des</strong>minister für Wissenschaft und Forschung dem Rektor der<br />

Universität Graz zu, daß der Zubau und die Generalsanierung <strong>des</strong> bestehenden<br />

Gebäu<strong>des</strong> noch im selben Jahr begonnen werden könnten. Die<br />

Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung II, welcher das Vorhaben im Mai <strong>1993</strong> übertragen<br />

wurde, versprach einen Baubeginn ab März 1994.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ließen die jahrzehntelange Beantragung und wiederholte<br />

Zurückstellung dieses Zubaues eine wenig zielgerichtete Vorgangsweise<br />

zum Nachteil <strong>des</strong> Nutzers erkennen. <strong>Der</strong> RH empfahl, in Hinkunft<br />

eindeutige Prioritäten zu setzen und die Bauvorhaben nach dieser Reihung<br />

zu verwirklichen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF habe es zur Beschleunigung verschiedene Realisierungsvarianten<br />

entwickelt, die aber vom BMF unter Hinweis auf die Zuständigkeitsregelungen<br />

abgelehnt worden wären, bis entschieden worden sei, das Projekt mittels eines<br />

Bauträgers durchführen zu lassen. <strong>Der</strong> Zubau soll nun begonnen werden. Im<br />

übrigen werde den Empfehlungen <strong>des</strong> RH entsprochen werden.


Bauangelegenheiten<br />

72<br />

Gewächshäuser im<br />

Botanischen Garten<br />

9.1<br />

Laut der zuständigen Fachabteilung der Lan<strong>des</strong>baudirektion wäre ursprünglich<br />

beabsichtigt gewesen, die baufälligen Gewächshäuser <strong>des</strong> Instituts<br />

für Botanik durch ein Fertigteilglashaus nach Normmaßen mit Kosten<br />

von etwa 15 Mill S zu ersetzen. Eine andere Fachabteilung der Lan<strong>des</strong>baudirektion<br />

bestand jedoch auf einer Architektenplanung und beauftragte<br />

1982 einen Grazer Architekten; die geschätzten Kosten eines Neubaus betrugen<br />

rd 40 Mill S (1983). Im Juli 1985 war das Institut noch der Meinung,<br />

daß die neuen Gewächshäuser in etwa drei Jahren errichtet sein würden.<br />

Als eine Ausschreibung im April 1986 als Ergebnis voraussichtliche<br />

Gesamtkosten — ohne Einrichtung — von rd 110 Mill S erbrachte,<br />

wurde das Bauvorhaben im Einvernehmen mit den beteiligten Bun<strong>des</strong>ministerien<br />

überarbeitet und im November 1986 neu ausgeschrieben. Als<br />

sich in der Folge ein neuer Kostenrahmen von rd 97 Mill S ergab, stellte<br />

das BMwA das Vorhaben wegen der weiterhin zu hohen Kosten zurück, sicherte<br />

jedoch die Finanzierung der Baumeisterarbeiten im Bauprogramm<br />

für das Jahr 1989 zu.<br />

Im Feber 1989 wurde mit den Bauarbeiten begonnen, die Fertigstellung<br />

war für <strong>1993</strong> vorgesehen. Außer den Baumeisterarbeiten mußten alle Teile<br />

<strong>des</strong> Vorhabens im Jahr 1990 zum drittenmal ausgeschrieben werden. In<br />

der Zwischenzeit blieb der Bau wegen Geldmangels etwa ein Jahr eingestellt.<br />

Im Oktober 1991 setzte das BMwA als unumstößliche Höchstgrenze<br />

einen Betrag von 160 Mill S fest. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />

schätzte die zuständige Fachabteilung der Lan<strong>des</strong>regierung den Gesamtaufwand<br />

einschließlich Planungs–, Bauleitungs– und Möblierungskosten auf<br />

rd 225 Mill S, davon die Baukosten auf rd 190 Mill S. Im Juni <strong>1993</strong><br />

konnten die Gewächshäuser noch immer nicht benützt werden; ein Termin<br />

für die Verwendung durch die Universität war noch nicht abzusehen.<br />

9.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die langjährige Verzögerung bei der Abwicklung <strong>des</strong><br />

Vorhabens. Die Angemessenheit der Kosten war zu bezweifeln, weil laut<br />

von der Lan<strong>des</strong>regierung angeforderten Gutachten das ursprünglich als<br />

Vorbild herangezogene Gewächshaus im Botanischen Garten in Zürich rd<br />

34 000 S je m 2 (1992) kostete, während für das neue Gewächshaus der<br />

Universität Graz zur Zeit der Gebarungsüberprüfung(<strong>1993</strong>) mit rd<br />

61 000 S je m 2 gerechnet wurde. Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären in Hinkunft<br />

derartige Bauzeitverlängerungen und Kostensteigerungen zu vermeiden.<br />

9.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF sei kein Normglashaus errichtet worden, weil ein<br />

solches vor allem wegen der mangelnden Größenabstufung nicht in der Lage gewesen<br />

wäre, die damaligen Anforderungen der Botaniker zu erfüllen. Nunmehr gebe<br />

es bereits Glashäuser, die nach einem Baukastensystem zusammengestellt werden<br />

könnten. Das BMWF wäre mit jeder Maßnahme zur Kostensenkung einverstanden<br />

gewesen, sofern die verlangten Funktionen erhalten geblieben wären. Es sei sogar<br />

ein ausländischer Fachmann beigezogen worden, der die mangelnde inländische<br />

Erfahrung wettmachen sollte. Auf die architektonische Gestaltung und die sich<br />

daraus ergebenden Mehrkosten hätte das BMWF keinerlei Einfluß gehabt.<br />

Audiovisuelle Einrichtung<br />

im Institutsgebäude<br />

Heinrichstraße<br />

36<br />

10.1<br />

Im Institutsgebäude in der Heinrichstraße 36 waren in einem Sprachlabor<br />

und in einem zentralen Regieraum für den elektronischen Schnitt von<br />

Fernsehsendungen und Videoaufnahmen zahlreiche audiovisuelle Geräte<br />

sowie eine Satellitenanlage eingebaut. Diese Anlage ging zu Beginn <strong>des</strong><br />

Jahres <strong>1993</strong> in Betrieb. Bereits 1989 hatten die Institutsvorstände der in


Bauangelegenheiten<br />

BMWF<br />

Universität Graz<br />

diesem Neubau untergebrachten Institute um Zuweisung einer Planstelle<br />

für einen Techniker für Medien und für das Sprachlabor ersucht. Zur Zeit<br />

der Gebarungsüberprüfung war der Universität Graz die beantragte Planstelle<br />

noch immer nicht zugewiesen worden.<br />

73<br />

10.2<br />

10.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war es unzweckmäßig, in diesem neuen Institutsgebäude<br />

zwar eine leistungsfähige audiovisuelle Ausstattung einzurichten,<br />

ohne jedoch für die Zuweisung einer zur Betreuung dieser Anlage erforderlichen<br />

Fachkraft zu sorgen. <strong>Der</strong> RH empfahl, die Möglichkeiten für<br />

die Zuweisung einer Planstelle oder eines Planstellenanteils für die Betreuung<br />

dieser Anlage allenfalls gemeinsam mit anderen audiovisuellen<br />

Einrichtungen der Universität Graz zu prüfen.<br />

Das BMWF stellte eine derartige Lösung in Aussicht.<br />

Organisation<br />

Planungskonzepte<br />

und Schwerpunktsetzung<br />

11.1<br />

11.2<br />

Anfang 1992 ersuchte der Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät die<br />

Institutsvorstände, Institutsplanungskonzepte zu erstellen, um den Verteilungs–<br />

und Prioritätenproblemen einer verstärkten künftigen Selbstverwaltung<br />

besser begegnen zu können. Die Planungskonzepte sollten Lehre und<br />

Forschung betreffen und als Grundlage einer Fakultätsplanung dienen. Bis<br />

Juni <strong>1993</strong> hatten von den 22 Instituten der Fakultät erst 18 ein Institutsplanungskonzept<br />

vorgelegt.<br />

Als Vorbereitung auf eine vom BMWF einberufene gesamtösterreichische<br />

Konferenz der Dekane der Geisteswissenschaftlichen Fakultäten, welche das<br />

Ziel hatte, Schwerpunktbildungen an diesen Fakultäten zu erörtern bzw einzuleiten,<br />

erarbeitete eine Kommission der Geisteswissenschaftlichen Fakultät<br />

der Universität Graz ein Arbeitspapier. In diesem wurde die Errichtung eines<br />

Zentrums für integrative Geistes– und Kulturwissenschaftliche Grundlagenstudien,<br />

eines Ordinariates und einer Organisationseinheit für "Interkulturelle<br />

Kommunikationsforschung" sowie der Ausbau eines Schwerpunkts für<br />

die Orient–Forschung beschlossen und beantragt. Die Anträge wurden dem<br />

BMWF Ende Jänner <strong>1993</strong> übergeben.<br />

<strong>Der</strong> RH begrüßte grundsätzlich die Initiativen, die auf eine Konzentration<br />

universitärer Mittel bzw Kräfte zur Verbesserung <strong>des</strong> Lehr– und Forschungsbetriebes<br />

abzielten. Er vertrat aber die Meinung, daß Planungsarbeiten, wie<br />

Institutsplanungskonzepte und die Festlegung von Schwerpunkten, nach<br />

einheitlichen Grundsätzen und vergleichbaren Zeiträumen erarbeitet werden<br />

sollten. Er gab zu bedenken, daß die Festlegung von Schwerpunkten nicht<br />

nur die universitätsinterne Struktur, sondern auch den Stellenwert der jeweiligen<br />

Universitätseinrichtung in der gesamten österreichischen Universitätenlandschaft<br />

berücksichtigen sollte. Bei den verhältnismäßig geringen<br />

Entfernungen zwischen den österreichischen Universitätsorten schien es dem<br />

RH gerechtfertigt, die Konzentration einzelner Lehr– und Forschungsbereiche<br />

zu überlegen. Dafür sollten die Stärken und Schwächen der jeweiligen<br />

örtlichen Universitätseinrichtungen festgestellt werden, um Grundlagen<br />

für die hochschulpolitische Planungstätigkeit zu gewinnen und einen bestmöglichen<br />

Einsatz der Budgetmittel zu erreichen.


Organisation<br />

74<br />

11.3<br />

<strong>Der</strong> Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät teilte mit, daß bis April 1994<br />

Institutsplanungskonzepte von 21 Instituten vorgelegen seien. <strong>Der</strong> Beirat für<br />

Struktur– und Planungsfragen der Fakultät erarbeite auf der Grundlage der Institutsplanungskonzepte<br />

einen Entwurf für ein Planungskonzept, der letztendlich<br />

vom Fakultätskollegium zu beschließen sein werde. Auf der Grundlage der Institutsplanungskonzepte<br />

werde vorerst ein Raumkonzept für die Naturwissenschaftliche<br />

Fakultät erarbeitet.<br />

<strong>Der</strong> Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät teilte mit, daß für die weitere Vorgangsweise<br />

eine Kommission eingesetzt worden sei, die im Herbst 1994 ihre Arbeit<br />

aufnehmen und hiebei die Vorschläge <strong>des</strong> RH berücksichtigen werde.<br />

Das BMWF bemerkte, es habe im Dezember 1991 der Geisteswissenschaftlichen<br />

Fakultät mitgeteilt, daß ein Fächerbündel aus den an der Universität eingerichteten<br />

Pflicht– und Wahlfächern mit dem Hauptschwerpunkt Neuorientalistik ausgearbeitet<br />

werden soll.<br />

Besondere Dienststelle<br />

für Planung<br />

und Organisationsentwicklung<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

Mit Wirkung vom 1. Juli 1988 schuf das BMWF an der Universität Graz<br />

eine "Besondere Dienststelle für Planung und Organisationsentwicklung" als<br />

Stabsstelle der Universitätsleitung, wobei die Dienstaufsicht vom an sich zuständigen<br />

Universitätsdirektor an den Rektor abgetreten wurde. Diese vorerst<br />

befristet eingerichtete Stelle sollte für den Akademischen Senat Entscheidungsgrundlagen<br />

aufbereiten und den Rektor unterstützen. Im<br />

November 1992 richtete das BMWF die Stelle auf unbestimmte Zeit ein.<br />

Auslösend für die Einrichtung dieser Stabsstelle war, daß insbesondere die<br />

Leitungsstrukturen einer Universität nicht an der Erfüllung unabdingbarer<br />

Managementaufgaben einschließlich Planung, Organisationsentwicklung<br />

und Evaluierung der Aufgabenerfüllung ausgerichtet waren. Die Stabsstelle<br />

befaßte sich in der Folge nahezu ausschließlich mit Raum– und Bauprojekten,<br />

die hauptsächlich die Aufgabe entlegener Anmietungen und die Konzentration<br />

der Universitätsstandorte in der Nähe <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong> bezweckten.<br />

Bei diesen Projekten nahm sie die Koordination zwischen den<br />

beteiligten Stellen wahr und erstellte Nachnutzungspläne für freiwerdende<br />

Objekte. Die Mitwirkung an der Planung eines Grazer Studentenheims, eine<br />

Entwicklungs– und Strukturplanung der Universität im Hinblick auf den<br />

künftigen Raumbedarf und Ansätze einer Evaluation von Lehrveranstaltungen<br />

ergänzten das Arbeitsprogramm der Dienststelle.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH handelte es sich bei den Aufgaben der Stabsstelle<br />

um solche, die gesetzlich von der Universitätsdirektion wahrzunehmen<br />

sind. Bei ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung durch die Universitätsdirektion<br />

und entsprechender Koordination zwischen dem Rektor und dem<br />

Akademischen Senat einerseits und dem Universitätsdirektor andererseits<br />

wäre eine derartige Einrichtung weitgehend gegenstandslos gewesen.<br />

<strong>Der</strong> Universitätsdirektor bestätigte, daß diese Aufgaben von der Universitätsdirektion<br />

wahrzunehmen gewesen wären, jedoch wegen Personalmangels nicht hätten erfüllt<br />

werden können. Die vorwiegend zur persönlichen Unterstützung <strong>des</strong> Rektors eingerichtete<br />

Stabsstelle habe zu keinen Überschneidungen mit den Arbeitsbereichen der<br />

Universitätsdirektion geführt. Die Befassung der verschiedenen Organisationseinheiten<br />

in zeitlicher Abfolge habe im Ergebnis lediglich eine Erleichterung der angespannten<br />

Personallage durch ein arbeitsteiliges Verfahren dargestellt.


Rechts– und Organisationsabteilung<br />

der<br />

Universitätsdirektion<br />

13.1<br />

BMWF<br />

Universität Graz<br />

Obwohl wesentliche Aufgaben der aus vier Akademikern, einem Maturanten<br />

und vier halbtägig beschäftigten Mitarbeiterinnen bestehenden Rechts–<br />

und Organisationsabteilung (wie zB die Abfassung und Ausfertigung von<br />

Bescheiden in Studienangelegenheiten) von anderen Stellen wahrgenommen<br />

wurden, benötigte sie für die Erledigung einer Anzahl von Arbeiten sehr<br />

lange. <strong>Der</strong> Abteilungsleiter war auch über verschiedene, seine Abteilung betreffende<br />

Probleme nicht informiert.<br />

75<br />

13.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, eine Neuorganisation der Abteilung vorzunehmen, personelle<br />

Veränderungen in der Abteilungsleitung zu erwägen und die Tätigkeitsbeschreibungen<br />

den geänderten Verhältnisse anzupassen.<br />

13.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Universitätsdirektors werde den Empfehlungen entsprochen;<br />

eine Überprüfung der Aufgabenverteilung und eine Änderung der Abteilungsleitung<br />

werde angestrebt.<br />

Studienangelegenheiten<br />

Kennzahlen <strong>des</strong><br />

Studienerfolgs<br />

14.1<br />

14.2<br />

Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren an der Geisteswissenschaftlichen<br />

und an der Naturwissenschaftlichen Fakultät insgesamt mehr als 30 Studienrichtungen<br />

eingerichtet, die zum Teil aus verschiedenen Studienzweigen<br />

bestanden. Im Jahr 1992 entfielen an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät<br />

rd 52 Mill S und an der Naturwissenschaftlichen Fakultät rd 29 Mill S<br />

auf Ausgaben für den Lehrbetrieb im engeren Sinn (Kollegiengeld, Remunerationen<br />

für Lehraufträge und Entschädigungen für Prüfungstätigkeit).<br />

Im Sommersemester <strong>1993</strong> waren rd 13 000 ordentliche Hörer an den beiden<br />

Fakultäten inskribiert, die insgesamt rd 17 000 Studien belegt hatten.<br />

Die sogenannte "Erfolgsquote" und die sogenannte "Drop–out Rate" sind<br />

wichtige bildungs– und beschäftigungspolitische Orientierungspunkte.<br />

Sie können darüber hinaus auf Fakultäts– und Studienrichtungsebene ermöglichen,<br />

die Wirtschaftlichkeit der Erfüllung der gesetzlich genannten<br />

Aufgaben zu überprüfen. Eine Ermittlung der "Erfolgsquote" und der<br />

"Drop–out Rate" war jedoch zur Zeit der Gebarungsüberprüfung nicht<br />

mit hinreichender Genauigkeit möglich. Zwar lagen über einen längeren<br />

Zeitraum Daten über Studienabschlüsse nach Fakultäten und Studienjahren<br />

sowie überdies für die Studienjahre 1991/92 und 1992/93 auf individueller<br />

Ebene nach absolvierten Studienrichtungen geordnet vor, doch<br />

fehlten Angaben, die eine Zuordnung der Absolventen zu einem bestimmten<br />

Studienanfängerjahr ermöglicht hätten. Dies verhinderte aber<br />

eine Berechnung der "Erfolgsquote". Ähnliche Schwierigkeiten bestanden<br />

bei der Ermittlung von "Drop–out Raten". Die dem RH von verschiedenen<br />

Universitätsangehörigen genannten Daten beruhten auf Erfahrungswerten<br />

und Schätzungen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde der systematischen Erfassung, Aufbereitung<br />

und Auswertung von Studienerfolgskennzahlen, insbesondere hinsichtlich<br />

<strong>des</strong> Anteils der Studienabbrecher, nicht das angesichts <strong>des</strong> stetig steigenden<br />

Einsatzes finanzieller Mittel erforderliche Augenmerk zugewendet. Damit<br />

begab sich aber die Universität Graz der Möglichkeit, zur Lösung künftiger<br />

Aufgabenstellungen, wie etwa struktureller Änderungen im Zusammenhang<br />

mit neuen Schwerpunktsetzungen in Lehre und Forschung, zweckmäßige<br />

Planungs– und Steuerungsinstrumente zu verwenden. <strong>Der</strong> RH emp-


Studienangelegenheiten<br />

76<br />

fahl <strong>des</strong>halb, im Zusammenwirken mit allen beteiligten Stellen ein<br />

zweckmäßiges System von Studienerfolgskennzahlen zu erarbeiten.<br />

14.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Universitätsdirektors scheiterte die Ermittlung von<br />

"Drop–out Raten" an einer österreichweiten Definition. Die Mobilität der Studierenden<br />

mache die Ermittlung schwierig, weil manche die Stammuniversität für einige<br />

Zeit verlassen und nicht bekannt sei, ob sie sich an einer anderen Universität<br />

befänden oder zurückkehrten. Die Verknüpfung von Informationen aus verschiedenen<br />

Bereichen, wie Prüfungswesen, Inskription und Studienpläne, werde in naher<br />

Zukunft eine derartige Aussage ermöglichen.<br />

<strong>Der</strong> Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät vermeinte, die Ermittlung von<br />

"Drop–out Raten" und Prüfungsdaten werde auch in Zukunft nicht an der Fakultät<br />

möglich sein, weil die entsprechenden Daten zentral erhoben und verwaltet<br />

würden.<br />

Wie der Vorstand <strong>des</strong> Instituts für Übersetzer– und Dolmetscherausbildung an der<br />

Geisteswissenschaftlichen Fakultät bemerkte, bewirke an seinem Institut die schwache<br />

Strukturierung <strong>des</strong> Studiums und die unzureichende Ausstattung mit Mitteln eine<br />

durchschnittliche Realstudiendauer von 14 Semestern bei einer in der Studienordnung<br />

vorgesehenen Min<strong>des</strong>tstudiendauer von acht Semestern.<br />

Remuneration von<br />

Lehraufträgen<br />

15.1<br />

15.2<br />

15.3<br />

15.4<br />

Beim Vollzug der gesetzlichen Regelungen über die Remuneration von<br />

Lehraufträgen ergaben sich wiederholt Schwierigkeiten, weil remunerierte<br />

Lehraufträge nach den im Bun<strong>des</strong>gesetz über die Abgeltung von Lehr– und<br />

Prüfungstätigkeiten an Hochschulen angeführten Gesichtspunkten einzustufen<br />

waren, diese Einstufung aber mit den im Allgemeinen Hochschulstudiengesetz<br />

geregelten Typen der Lehrveranstaltungen im wesentlichen nicht<br />

abgestimmt war.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre eine leichter vollziehbare Grundlage zweckmäßig.<br />

Er regte an, die im Allgemeinen Hochschulstudiengesetz vergleichsweise<br />

konkret angeführten Lehrveranstaltungstypen als Grundlage für die<br />

Festsetzung der Remuneration von Lehraufträgen zu verwenden.<br />

Das BMWF bestätigte die Schwierigkeiten bei der Auslegung der Bestimmungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Abgeltung von Lehr– und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen.<br />

Aus der unbefriedigenden gegenwärtigen Rechtslage ergäbe sich auch die unterschiedliche<br />

Vollziehungspraxis an den Universitäten und Fakultäten. Das vom RH<br />

angeregte Zuordnungssystem enthalte aber die Gefahr vieler Remunerationsstufen.<br />

Ungeachtet dieser Einschränkungen werde aber das BMWF in die Erörterungen über<br />

eine Neugestaltung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Abgeltung von Lehr– und Prüfungstätigkeiten<br />

an Hochschulen die Kritik und die Anregungen <strong>des</strong> RH miteinbeziehen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, es wäre seiner Ansicht nach überlegenswert, die im Allgemeinen<br />

Hochschulstudiengesetz angeführten Lehrveranstaltungstypen<br />

nach bestimmten übergreifenden Merkmalen in Gruppen zusammenzufassen.<br />

Diese könnten als Grundlage für die Festlegung weniger Remunerationsstufen<br />

dienen.


Studienangelegenheiten<br />

Qualitätsbeurteilung<br />

<strong>des</strong> Lehrangebots<br />

16.1<br />

BMWF<br />

Universität Graz<br />

Im Wintersemester 1990/91 erstellte die Besondere Dienststelle für Planungs–<br />

und Organisationsentwicklung einen Fragebogen für eine Lehrveranstaltungsbewertung<br />

durch die Studierenden der Geistes– und der<br />

Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Es bestand für die Leiter der Lehrveranstaltungen<br />

keine Verpflichtung, sich der Beurteilung durch die Hörer<br />

zu stellen. Insgesamt wurden in rd 8 000 Fragebögen 367 Lehrveranstaltungen<br />

bewertet, die Ergebnisse der einzelnen Bewertungen jedoch<br />

nicht veröffentlicht, sondern nur den jeweiligen Lehrveranstaltungsleitern<br />

bekanntgegeben. Bis zur Zeit der Gebarungsüberprüfung hatte diese<br />

Dienststelle keine weitere Initiative zur Bewertung von Lehrveranstaltungen<br />

ergriffen. Auch die im Studienplan für die allgemeine pädagogische<br />

Ausbildung und für das Schulpraktikum für Lehramtskandidaten vorgesehene<br />

Evaluation der Lehrveranstaltungen war bis April <strong>1993</strong> noch<br />

nicht durchgeführt worden.<br />

77<br />

16.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist eine einmalige Durchführung einer Qualitätsbeurteilung<br />

der Lehre unzweckmäßig, weil hieraus kaum zuverlässige<br />

Grundlagen für weitergehende Entscheidungen zu gewinnen sind. Er empfahl<br />

daher, methodische Verbesserungen vorzunehmen und allfällige weitere<br />

Evaluierungsvorhaben durchzuführen. Zudem erschien dem RH fraglich, ob<br />

die Befragung von Studierenden allein ausreicht, tragfähige Rückschlüsse<br />

auf die Qualität der Lehre zu ziehen. Er erinnerte, daß den Studienkommissionen<br />

nahegelegt worden war, einzelne ihrer Mitglieder zum Besuch von<br />

Lehrveranstaltungen zur kritischen Beobachtung und Berichterstattung zu<br />

entsenden.<br />

16.3<br />

Die Universität Graz vermeinte, die Entsendung von Mitgliedern von Studienkommissionen<br />

in Lehrveranstaltungen sei kaum durchführbar. Das Universitäts–Organisationsgesetz<br />

<strong>1993</strong> sehe jedoch nunmehr verpflichtende Arbeitsberichte<br />

und Leistungsbegutachtungen im Bereich der Lehre vor.<br />

Wertigkeit und Vergütung<br />

von Lehraufträgen<br />

17.1<br />

Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung wurde ein erheblicher Teil <strong>des</strong> Lehrangebots<br />

der beiden Fakultäten mit remunerierten Lehraufträgen abgedeckt. Die<br />

erforderlichen Budgetmittel stellte das BMWF in Form von Stundenkontingenten<br />

bereit. Im Durchschnitt der letzten Studienjahre verfügte die Geisteswissenschaftliche<br />

Fakultät über rd 2 300, die Naturwissenschaftliche Fakultät<br />

über rd 1 000 höchstwertige Lehrauftragsstunden. Eine Entscheidung<br />

über die Vergabe niederwertiger Lehraufträge oblag den Fakultäten. Zur Zeit<br />

der Gebarungsüberprüfung waren von den für das Studienjahr 1992/93 erteilten<br />

Lehraufträgen nur sehr wenige in der niedersten Stufe bezahlt; teilweise<br />

gab es auch eine zwischen den Fakultäten unterschiedliche Vorgangsweise<br />

bei der Einstufung. Auch wurden für Freifächer Lehraufträge vergeben.<br />

17.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß angesichts der geltenden Rechtslage die Ausnutzung<br />

der der Geisteswissenschaftlichen und der Naturwissenschaftlichen<br />

Fakultät zugewiesenen Stundenkontingente für die Erteilung remunerierter<br />

Lehraufträge zum Teil nicht den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

entsprach. Er empfahl, bei der Erteilung von Lehraufträgen<br />

für Übungen von den zuständigen akademischen Gremien im Einzelfall<br />

eingehend zu untersuchen, ob nicht die Voraussetzungen für eine niederwertige<br />

Entlohnung im Sinne <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Abgeltung von<br />

Lehr– und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen gegeben seien.


Studienangelegenheiten<br />

78<br />

17.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF habe es die Universitäten mehrfach darauf aufmerksam<br />

gemacht, daß remunerierte Lehraufträge nicht für Lehrveranstaltungen<br />

aus Freifächern verwendet werden dürfen. Allerdings bestehe kein Weisungsrecht<br />

<strong>des</strong> BMWF, weil die Erteilung der Lehraufträge in den autonomen Wirkungsbereich<br />

der Universitäten falle.<br />

Die Universität teilte mit, daß im Beirat für Struktur– und Planungsfragen Überlegungen<br />

angestellt würden, die zu einer sparsamen und die Bedürfnisse der einzelnen<br />

Fachgruppen gleichmäßig berücksichtigenden Verteilung der Lehrauftragsstunden<br />

führen sollte. Es sei zu erwarten, daß es ab dem Studienjahr 1995/96 zu einer Neuverteilung<br />

der Lehrauftragsstunden auf die einzelnen Fachgruppen kommen werde.<br />

Organisation der<br />

Prüfungsverwaltung<br />

18.1<br />

18.2<br />

18.3<br />

Verschiedene Aufgaben der Prüfungsverwaltung wurden zunehmend nicht<br />

von der Universitätsdirektion, sondern von den Instituten wahrgenommen.<br />

Ferner waren in der Studien– und Prüfungsabteilung sogenannte Prüfungsreferate<br />

eingerichtet, die verschiedene Aufgaben der Prüfungsverwaltung<br />

wahrnahmen.<br />

Wie der RH kritisch vermerkte, war vielfach die Quästur mit der sachlichen<br />

Überprüfung der Auszahlungen von Prüfungsentschädigungen befaßt.<br />

Weiters bemängelte er, daß zum Teil Institute Kontrollaufgaben der Prüfungsverwaltung<br />

übernahmen. Er empfahl <strong>des</strong>halb, die von der Universitätsdirektion<br />

bereits begonnene Neuorganisation der Prüfungsverwaltung<br />

fortzusetzen und in Hinkunft alle Aufgaben der Prüfungsverwaltung durch<br />

die Studien– und Prüfungsabteilung durchzuführen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Universitätsdirektors könne aufgrund der gewachsenen<br />

Strukturen eine Umstellung der Organisation nur sehr behutsam erfolgen. Die Anweisung<br />

der Prüfungstaxen durch die Quästur erfolge nunmehr bereits nur noch<br />

aufgrund von Ergebnislisten, welche gleichlautend in der Studien– und Prüfungsabteilung<br />

und Quästur einzureichen seien. Mit der Fertigstellung eines weiteren<br />

automationsunterstützten "Taxenmoduls" im Sommer <strong>des</strong> Jahres 1994 werde eine<br />

weitere Verbesserung der Kontrolle eintreten.<br />

Verwaltung<br />

Reinigung<br />

19.1<br />

19.2<br />

Die Institute der beiden überprüften Fakultäten waren an insgesamt<br />

30 Standorten untergebracht. Die Reinigung erfolgte durch acht verschiedene<br />

Unternehmungen und sieben Bun<strong>des</strong>bedienstete. Die Ausgaben für<br />

die Reinigung beider Fakultäten betrugen rd 13,2 Mill S (1992). Bei<br />

17 Standorten (rd 60 %) hatte das letzte Mal eine Ausschreibung der Leistungen<br />

vor bzw im Jahr 1984 stattgefunden. Ferner bestanden hinsichtlich<br />

der Flächenausmaße der zu reinigenden Flächen zwischen den Angaben<br />

in den Verträgen und den Aufzeichnungen in den Abteilungen der<br />

Universitätsdirektion Unterschiede. Lediglich in einem von rd 140 Fällen<br />

deckten sich die Flächenangaben der Raumbestandsrechnung mit denen<br />

der Verträge bzw denen der Besonderen Dienststelle für Planung und<br />

Organisationsentwicklung. Ferner verrechneten die Reinigungsunternehmungen<br />

für ihre Leistungen unterschiedliche Preise.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Reinigungsarbeiten für die angeführten 17 Standorte<br />

ehestmöglich neu auszuschreiben und künftig Ausschreibungen in kür-


Verwaltung<br />

BMWF<br />

Universität Graz<br />

zeren Intervallen zu wiederholen. Ferner wären die Flächenangaben zu<br />

überprüfen und verbindlich festzulegen. Im übrigen regte er an, bei Ausschreibungen<br />

auf bereits vergleichbare, günstig angebotene Arbeitsbereiche<br />

Bezug zu nehmen und somit schrittweise auf eine einheitliche Preisgrundlage<br />

zu gelangen.<br />

79<br />

19.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Universitätsdirektors würden die Flächenangaben überprüft<br />

und Neuausschreibungen vorgenommen. Benachbarte Standorte könnten noch<br />

nicht gemeinsam ausgeschrieben werden, weil die Ausschreibungen jeweils durchgeführt<br />

würden, sobald die Unterlagen erstellt seien. Wenn aber diese auf einem neuen<br />

Stand wären, könnten auch mehrere Objekte gemeinsam vergeben werden.<br />

Original– und Abgußsammlung<br />

<strong>des</strong> Instituts<br />

für Klassische<br />

Archäologie<br />

20.1<br />

20.2<br />

20.3<br />

20.4<br />

Das Institut für Klassische Archäologie war im letzten Jahrzehnt bemüht,<br />

seine Original– und Abgußsammlung durch Umstellungen wieder besser<br />

zugänglich zu machen. Es waren auch in den letzten Jahren verschiedene<br />

Neuanschaffungen getätigt worden.<br />

Anläßlich der Gebarungsüberprüfung bei der Akademie der bildenden<br />

Künste in Wien (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.136) hatte der<br />

RH festgestellt, daß die Restbestände der ehemaligen Gipssammlung der<br />

Akademie seit 1970 in zwei hiefür gänzlich ungeeigneten Räumen in der<br />

Kartause Mauerbach untergebracht waren.<br />

Um den gewünschten und für den Lehrbetrieb notwendigen Sammlungsausbau<br />

an der Universität Graz zu ermöglichen und den endgültigen Verfall<br />

der Restbestände <strong>des</strong> Gipsmuseums der Akademie zu verhindern,<br />

empfahl der RH zu untersuchen, inwieweit die derzeit im Bereich der<br />

Akademie aufbewahrten Objekte den Bedarf der Universität Graz abdecken<br />

könnten.<br />

Das BMWF bestätigte, daß der derzeitige Aufbewahrungsort der Gipssammlung<br />

der Akademie der bildenden Künste erhalterische Maßnahmen nicht zulasse. Man<br />

sei daher gegenwärtig bemüht, eine Klärung über die sachgerechte Aufbewahrung<br />

durchzuführen. Außerdem seien Vorarbeiten im Zuge einer dringend notwendigen<br />

Neuinventarisierung im Gange, um einen Überblick über den genauen Bestand<br />

und Zustand zu erhalten. Nach Abschluß dieser Arbeiten werde geklärt werden,<br />

welche der Objekte, zu einer Ausstellung zusammengefaßt, der Öffentlichkeit zugänglich<br />

gemacht und ob Teile oder die gesamte Sammlung an das Institut für<br />

Klassische Archäologie der Universität Graz abgetreten werden könnten. Aus diesen<br />

Gründen könne der Anregung <strong>des</strong> RH derzeit noch nicht Folge geleistet werden.<br />

<strong>Der</strong> RH ersuchte, vom Ergebnis der von der Akademie geplanten Arbeit<br />

informiert zu werden.<br />

Malversationen im<br />

Bereich der Teilrechtsfähigekeit<br />

21.1<br />

Während der Gebarungsüberprüfung im Mai <strong>1993</strong> meldete der Vorstand<br />

<strong>des</strong> Instituts für Sportwissenschaften, es bestehe der dringende Verdacht,<br />

daß die langjährige Sekretärin <strong>des</strong> Instituts rd 500 000 S unterschlagen<br />

hätte. Die Sekretärin gab in der Folge zu, vom sogenannten Drittmittelkonto<br />

in den letzten Jahren Beträge für persönliche Zwecke abgehoben zu<br />

haben. Möglich war dies, weil die Institutssekretärin die Unterschriften<br />

<strong>des</strong> Institutsvorstan<strong>des</strong> gefälscht und auch Schreiben <strong>des</strong> Kreditinstituts<br />

an das Institut für Sportwissenschaften bewußt nicht an den jeweiligen


Malversationen<br />

80<br />

Institutsvorstand weitergeleitet hatte. Die Institutsvorstände hatten sich<br />

auf die Sekretärin verlassen und in der Vergangenheit keinerlei Kontrollen<br />

durchgeführt. Die schließlich festgestellte Schadenssumme betrug im<br />

Bereich der Drittmittelverwaltung rd 530 000 S. Die Institutssekretärin,<br />

die mit Ende Mai <strong>1993</strong> aus dem Dienst ausschied, zahlte diesen<br />

Schaden dem Institut zurück. Da auch Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsverrechnung<br />

festgestellt wurden, erfolgte eine Änderung der Abrechnung<br />

bei den Einnahmen aus der Teilnahme an Kursen <strong>des</strong> Instituts.<br />

Auch am Institut für Übersetzer– und Dolmetscherausbildung entstanden<br />

bei der Drittmittelgebarung Probleme. <strong>Der</strong> Institutsvorstand gab im März<br />

1992 dem Universitätsdirektor bekannt, daß er aufgrund <strong>des</strong> Verhaltens der<br />

im Krankenstand befindlichen Sekretärin weder Zugang zur Institutskassa<br />

noch zu den für die Weiterführung der Buchhaltung wesentlichen Informationen<br />

habe. Da verschiedene Belege fehlten, konnten die Jahresabschlüsse<br />

1989 bis 1992 nicht rechtzeitig erstellt werden. Erst im Oktober <strong>1993</strong> teilte<br />

der Institutsvorstand dem RH mit, daß die verschollenen Belege in der<br />

Zwischenzeit gefunden worden seien und eine endgültige Abrechnung für<br />

die Jahre 1989 bis 1992 habe erstellt werden können.<br />

21.2<br />

21.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH reichte es nicht aus, die buchhalterischen Verpflichtungen<br />

an die Sekretariatskräfte zu übergeben, diesen zu vertrauen und keine<br />

Kontrollmaßnahmen zu setzen. Die Verpflichtung, für den Bereich der<br />

Teilrechtsfähigkeit eine eigene Gebarung zu führen und für diese Sorge zu<br />

tragen, treffe das entscheidungsbefugte Organ, im Falle <strong>des</strong> Instituts den Institutsvorstand.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte daher die Vernachlässigung der kaufmännischen<br />

Sorgfaltspflicht.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand <strong>des</strong> Instituts für Sportwissenschaften gab keine Stellungnahme ab.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand <strong>des</strong> Instituts für Übersetzer– und Dolmetscherausbildung bemerkte hiezu,<br />

daß aufgrund <strong>des</strong> plötzlichen Dauerkrankenstan<strong>des</strong> der Institutsreferentin und ihrer<br />

mangelnden Bereitschaft, maßgebliche Informationen über die Buchführung und<br />

die dazugehörigen Belege zu geben, dem Vorstand keine andere Wahl geblieben sei, als<br />

zur Selbsthilfe zu greifen. Es sei im übrigen von einer Bediensteten der Verwendungsgruppe<br />

B zu erwarten, daß sie im Einklang mit ihrer Planstellenbeschreibung über<br />

die einschlägigen Kenntnisse aus dem Bereich der Buchführung verfüge.<br />

21.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, dies befreie die Institutsvorstände nicht von ihrer kaufmännischen<br />

Sorgfaltspflicht im Bereich der teilrechtsfähigen Gebarung.<br />

Nachüberprüfung<br />

am Institut für<br />

Sportwissenschaften<br />

22.1<br />

<strong>Der</strong> RH hat im Jahr 1988 die Gebarung <strong>des</strong> Instituts für Sportwissenschaften<br />

hinsichtlich der Forschungstätigkeit der Abteilung für Bewegungslehre und<br />

motorisches Lernen überprüft. Ein Professor hatte als Leiter dieser Abteilung<br />

einen Teil der Forschungstätigkeit im Bereich der Prävention und der Therapie<br />

von Haltungsschwächen und Fehlbelastungen <strong>des</strong> Gelenksapparates über<br />

den gemeinnützigen Verein "Steirische Gesellschaft für Bewegungsforschung",<br />

als <strong>des</strong>sen Obmann er wirkte, abgewickelt und auch Kurse am Institut veranstaltet.<br />

<strong>Der</strong> Abschluß eines Vertrages zwischen diesem Verein und dem Institut<br />

war unterblieben. Die Bemühungen <strong>des</strong> BMWF, <strong>des</strong> Rektors und <strong>des</strong> Dekans<br />

um Beilegung der in der Folge zwischen dem Institutsvorstand und dem<br />

Abteilungsleiter entstandenen Streitigkeiten über die finanzielle Abwicklung<br />

der Kurstätigkeit waren erfolglos geblieben (TB 1988 Abs 23).


BMWF<br />

Universität Graz<br />

22.2<br />

22.3<br />

<strong>Der</strong> RH stellte anläßlich der nunmehrigen Gebarungsüberprüfung fest,<br />

daß ungeachtet nachhaltiger Bemühungen <strong>des</strong> BMWF, <strong>des</strong> Rektors und<br />

<strong>des</strong> Dekans die am Institut bestehenden Probleme nicht im Einvernehmen<br />

mit den betroffenen Streitparteien gelöst werden konnten. Die Kluft<br />

zwischen dem Abteilungsleiter und dem Rest <strong>des</strong> Instituts war noch größer<br />

geworden. Gegenseitige Anschuldigungen und deren langwierige<br />

Entkräftigungen kennzeichneten ein Klima <strong>des</strong> gegenseitigen Mißtrauens<br />

und blockierten die Arbeitszeit aller Beteiligten.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Arbeitskapazität der Institutsangehörigen<br />

durch diesen Konflikt nachteilig beeinflußt wird.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Institutsvorstan<strong>des</strong> sehe er sich außerstande, diese personellen<br />

Schwierigkeiten ohne die von ihm erbetenen Maßnahmen <strong>des</strong> BMWF zu lösen.<br />

81<br />

Verschiedene<br />

Empfehlungen<br />

23<br />

Verschiedene weitere Empfehlungen <strong>des</strong> RH betrafen die Meldepflicht<br />

von Privatgutachten, die Erfüllung von Lehrverpflichtungen und Lehraufträgen,<br />

die gemeinsame Abhaltung von Lehrveranstaltungen, Fächerkombinationen<br />

und die Verrechnung von Prüfungsentschädigungen, verschiedene<br />

Personalangelegenheiten, Gastvorträge, Brandschutz, Sicherheit und<br />

ADV–Angelegenheiten.<br />

Das BMWF und die Universität Graz sagten die Verwirklichung der Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> RH zu.<br />

(5) Beim Bau oder Kauf von Gebäuden sollte für eine rasche Entscheidung<br />

und Abstimmung aller betroffenen Stellen gesorgt sowie<br />

Institutsplanungskonzepte und Schwerpunkte nach einheitlichen<br />

Grundsätzen erarbeitet werden, um deren Vergleichbarkeit zu gewährleisten.<br />

Schlußbemerkungen<br />

24<br />

<strong>Der</strong> RH hob zusammenfassend folgende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Für eine systematische Erfassung, Aufbereitung und Auswertung<br />

von Studienerfolgskennzahlen als Entscheidungsgrundlage wäre zu<br />

sorgen und die Voraussetzungen für eine Qualitätsbeurteilung <strong>des</strong><br />

Lehrangebots zu schaffen.<br />

(2) Eine Lösung der Probleme im Zusammenhang mit den "Existenzlektoren"<br />

sollte gesucht werden.<br />

(3) Bei der Organisation der Prüfungsverwaltung wäre für eine einfache,<br />

den organisations– und haushaltsrechtlichen Vorschriften entsprechende<br />

Vorgangsweise zu sorgen, auf eine ordnungsgemäße Erfüllung<br />

der Lehrverpflichtung zu achten und auch niederwertigere<br />

Lehraufträge zu erteilen.<br />

(4) Die Planstellenwünsche wären möglichst objektiv zu bewerten,<br />

die in den dienst– und organisationsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen<br />

Ernennungsverfahren zu beachten und die im Universitäts–Organisationsgesetz<br />

<strong>1993</strong> gegebenen Möglichkeiten zu nützen.


Schlußbemerkungen<br />

82<br />

(6) Bei den Studierenden wäre für ein österreichweit einigermaßen<br />

gleichmäßiges Betreuungsverhältnis zu sorgen.<br />

(7) Die Flächen für die Reinigung wären einheitlich und abgestimmt<br />

zu ermitteln, diese bei der Abrechnung zu berücksichtigen<br />

und die Aufträge in angemessenen Intervallen neu auszuschreiben.<br />

(8) Im Bereich der teilrechtsfähigen Einrichtungen sollte auf eine<br />

den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende<br />

Buchführung geachtet werden, wobei die Leiter dieser Einrichtungen<br />

auf ihre besondere Verantwortung hinzuweisen wären.<br />

(9) Die Lage am Institut für Sportwissenschaften sollte bereinigt<br />

und beruhigt werden.


BMAS<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Arbeit und Soziales<br />

83<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Unzulässigkeit der Begründung eines Dienstverhältnisses zwischen Sozialversicherungsträgern<br />

und ihren Versicherungsvertretern (TB 1979<br />

Abs 32.17.2.1).<br />

Das BMAS will angesichts der ablehnenden Haltung der Interessenvertretungen<br />

diese Empfehlung weiterhin nicht verfolgen.<br />

(2)<br />

Schaffung gemeinsamer ärztlicher Begutachtungsstellen der Pensionsversicherungsträger<br />

zumin<strong>des</strong>t in den westlichen Bun<strong>des</strong>ländern (TB 1980<br />

Abs 26.16.2 und TB 1985 Abs 16.32.4).<br />

Das BMAS verblieb bei seiner bisherigen Stellungnahme, der Hauptverband der<br />

Sozialversicherungsträger lehne seit 1982 eine Regionalisierung wegen <strong>des</strong> befürchteten<br />

Qualitätsverlustes der Gutachten ab.<br />

(3)<br />

Festsetzung und entsprechende Kundmachung der Höhe der Aufwandsentschädigungen<br />

der mit der Führung der laufenden Geschäfte und mit<br />

der Vorbereitung der Verhandlungen <strong>des</strong> Obereinigungsamtes (nunmehr<br />

Bun<strong>des</strong>einigungsamt) betrauten Personen im Wege einer Rechtsverordnung<br />

(SB Ermessensausgaben 1984 Abs 14.2.9.3).<br />

Das BMAS verblieb bei seiner bisherigen Stellungnahme, die Festsetzung der Höhe<br />

der Aufwandsentschädigung sei wegen <strong>des</strong> hievon betroffenen, zahlenmäßig beschränkten<br />

Personenkreises als individueller Verwaltungsakt anzusehen.<br />

(4)<br />

Bemessung der Höhe der Aufwandsentschädigungen für die mit Tätigkeiten<br />

<strong>des</strong> nunmehrigen Bun<strong>des</strong>einigungsamtes befaßten Personen nur<br />

auf der Grundlage der tatsächlich eingetretenen Bearbeitungsfälle und im<br />

Ausmaß <strong>des</strong> hiebei entstandenen Aufwan<strong>des</strong> (SB Ermessensausgaben<br />

1984 Abs 14.2.9.4).<br />

Das BMAS erachtete weiterhin eine Pauschalentlohnung wegen der Unterschiedlichkeit<br />

der Bearbeitungsfälle als unumgänglich.


84<br />

Verwirklichte Empfehlungen<br />

Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Neugestaltung <strong>des</strong> Nachweises über die zweckgebundene Gebarung der<br />

Arbeitsmarktverwaltung (TB 1984 Abs 24.3).<br />

Das im Zusammenhang mit der Reform der Arbeitsmarktverwaltung ab<br />

1. Jänner 1995 in Kraft tretende Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz,<br />

BGBl Nr 315/1994, sieht eine entsprechende Neuregelung vor.<br />

(2)<br />

Gesetzliche Regelung bezüglich allfälliger ungedeckter Abgänge aus der<br />

zweckgebundenen Gebarung der Schlechtwetterentschädigung im Baugewerbe<br />

(TB 1984 Abs 24.4).<br />

Gemäß Art 13 <strong>des</strong> Arbeitsmarktservice–Begleitgesetzes, BGBl Nr 314/1994,<br />

wird der Beitrag aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ab 1. Jänner 1995<br />

durch einen Beitrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ersetzt.<br />

(3)<br />

Festsetzung und entsprechende Kundmachung der Höhe der Aufwandsentschädigungen<br />

der mit der Aufsicht über den Hauptverband bzw über<br />

einen Träger der Sozialversicherung betrauten Personen im Wege einer<br />

Rechtsverordnung (SB Ermessensausgaben 1984 Abs 14.2.9.1), sowie<br />

Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Stellvertreter der mit der<br />

Aufsicht über den Hauptverband bzw über einen Sozialversicherungsträger<br />

Beauftragten nur auf der Grundlage der tatsächlich eingetretenen<br />

Vertretungsfälle und im Ausmaß <strong>des</strong> hiebei tatsächlich entstandenen Aufwan<strong>des</strong><br />

(SB Ermessensausgaben 1984 Abs 14.2.9.2).<br />

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Beauftragten der Aufsichtsbehörde<br />

und deren Stellvertreter wurde nunmehr im Gesetz festgelegt<br />

(52. Novelle zum ASVG, BGBl Nr 20/1994).


Prüfungsergebnisse<br />

BMAS<br />

85<br />

Berufsförderungsinstitut Vorarlberg<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH hat von März bis April <strong>1993</strong> die Verwendung der dem Berufsförderungsinstitut<br />

Vorarlberg von der Arbeitsmarktverwaltung und vom<br />

Land Vorarlberg gewährten Förderungen überprüft.<br />

Zu den im Dezember <strong>1993</strong> zugestellten Prüfungsmitteilungen gaben das<br />

BMAS und das Institut im März bzw April 1994 eine Stellungnahme ab.<br />

Die Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung verzichtete im März 1994 auf die Abgabe<br />

einer Stellungnahme, gab jedoch im April 1994 die aufgrund der<br />

Prüfungsmitteilungen getroffenen Maßnahmen bekannt.<br />

<strong>Der</strong> RH erstattete zur Stellungnahme <strong>des</strong> BMAS im Juni 1994 eine Gegenäußerung;<br />

hiezu gab das BMAS im Juli 1994 eine weitere Stellungnahme ab.<br />

Allgemeines<br />

2<br />

Die vom BMAS und dem Land Vorarlberg geförderten Aufgaben <strong>des</strong> Instituts<br />

bestanden in<br />

– der Veranstaltung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung;<br />

– dem Betrieb einer Metallausbildungswerkstätte mit dem Schwerpunkt<br />

der Rehabilitation;<br />

– der Durchführung der "Aktion Tagesmütter" zur Entlastung berufstätiger<br />

Mütter.<br />

In den Jahren 1989 bis 1992 wurden hiefür (einschließlich der Förderung<br />

von Investitionen) vom Bund rd 42 Mill S und vom Land Vorarlberg<br />

rd 5,6 Mill S aufgewendet.<br />

Außerdem wurden Sprachkurse im In– und Ausland abgehalten.<br />

3<br />

Das Berufsförderungsinstitut Vorarlberg wurde bis 1991 als weitgehend<br />

selbständige Lan<strong>des</strong>stelle <strong>des</strong> Vereines "Berufsförderungsinstitut" geführt.<br />

Da die in den meisten Bun<strong>des</strong>ländern erfolgte Umwandlung der Lan<strong>des</strong>stellen<br />

in autonome und selbstverantwortliche Lan<strong>des</strong>vereine im Land Vorarlberg<br />

nicht zustande kam, wurde diese Lan<strong>des</strong>stelle dem Dachverband (Berufsförderungsinstitut<br />

Österreich) als unselbständige Außenstelle unterstellt.<br />

Auch eine später vorgenommene rechtliche Verselbständigung scheiterte,<br />

weil sich der im September 1992 gegründete Verein angesichts einer Überschuldung<br />

von rd 5 Mill S außerstande sah, den erforderlichen Übergang<br />

von Vermögenswerten vorzunehmen; er beschloß daher seine Auflösung.


Allgemeines<br />

86<br />

Die Arbeiterkammer für Vorarlberg übernahm aufgrund eines im Dezember<br />

1992 mit dem Berufsförderungsinstitut Österreich geschlossenen<br />

Vertrages die Aktivitäten <strong>des</strong> Berufsförderungsinstituts im Land Vorarlberg.<br />

Die Metallausbildung sollte von einem Verein weitergeführt werden;<br />

die "Aktion Tagesmütter" wurde vom SOS–Kinderdorf übernommen.<br />

Die Sprachkurse wurden eingestellt. Die Arbeiten zur Beendigung<br />

der Aktivitäten <strong>des</strong> Berufsförderungsinstituts Österreich in Vorarlberg<br />

waren bis zum Jahresende <strong>1993</strong> weitgehend abgeschlossen.<br />

Zwischen dem Lan<strong>des</strong>arbeitsamt Vorarlberg und dem Institut bestanden<br />

wiederholt Auffassungsunterschiede über die Abrechnung und die Verwendung<br />

verschiedener Förderungen. Aufgrund der Säumnis der Vereinsorgane<br />

einerseits und der Handhabung durch das Lan<strong>des</strong>arbeitsamt andererseits<br />

erwies sich die Abstimmung der gegenseitigen Forderungen und<br />

Verbindlichkeiten als äußerst langwierig und in einigen Fällen überhaupt<br />

als unmöglich.<br />

Förderungsabwicklung<br />

4.1<br />

Die öffentliche Hand hatte sich bei der Förderung <strong>des</strong> Instituts mit folgenden<br />

Problemen auseinanderzusetzen:<br />

(1) Die Interessenlage zwischen Institut und Subventionsgeber war unterschiedlich.<br />

(2) Die internen Kontrolleinrichtungen waren angesichts der höchst unterschiedlichen<br />

Aufgaben <strong>des</strong> Instituts und ihrer Ausweitung überfordert.<br />

(3) Die Rolle der externen Abschlußprüfer beschränkte sich weitgehend auf<br />

die Überprüfung der formellen Richtigkeit, nämlich die Ordnungsgemäßheit<br />

und Vollständigkeit der Buchhaltung. Eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit,<br />

Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der Gebarung erfolgte<br />

nicht.<br />

(4) Die Vielfalt der wahrgenommenen Aufgaben führte zur Überforderung<br />

von Vereinsorganen.<br />

(5) Die Arbeitsmarktverwaltung hat zugesagt, die räumliche Konzentration<br />

der Aufgaben <strong>des</strong> Vereines in Feldkirch mit rd 17 Mill S zu fördern.<br />

Die Auflösung <strong>des</strong> Berufsförderungsinstituts Vorarlberg wirkte sich auf<br />

den Förderungsvertrag allerdings nicht nachteilig aus, zumal sich das Berufsförderungsinstitut<br />

Österreich zu dieser Vereinbarung bekannte und<br />

die zu ihrer Erfüllung notwendigen Handlungen setzte.<br />

(6) Aus dem vorliegenden Rechnungswesen ergab sich kein Hinweis auf<br />

den Einsatz öffentlicher Mittel bei der Durchführung der 1992 eingestellten<br />

Sprachkurse. Eine über jeden Zweifel erhabene Bestätigung bzw Widerlegung<br />

<strong>des</strong> Vorwurfes, öffentliche Mittel wären hiefür verwendet worden,<br />

hätte allerdings die Einrichtung einer entsprechenden, vollständigen Kostenrechnung<br />

erfordert.


Förderungsabwicklung<br />

BMAS<br />

Berufsförderungsinstitut<br />

Vorarlberg<br />

4.2<br />

4.3<br />

4.4<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH beeinträchtigte in diesem Förderungsfall die weitgehend<br />

systembedingte Befassung zahlreicher Förderungsstellen (15 Organisationseinheiten<br />

öffentlicher Stellen) eine rasche und wirksame Vergabe.<br />

Außerdem erstreckte sich die Heranziehung eines externen Gutachters,<br />

der beträchtliche Einsparungsmöglichkeiten aufzeigte, nur auf die Rehabilitationswerkstätte<br />

und nicht auf das Gesamtprojekt.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, organisatorische Maßnahmen zur Abkürzung und Vereinfachung<br />

der Förderungsabwicklung unter Beachtung der gesetzlichen<br />

Vorgaben zu treffen.<br />

Durch Kosten–/Nutzenuntersuchungen wäre abzuklären, welche Maßnahmen<br />

bzw Eingriffe und in welchem Stadium bei der Bewilligung bzw Kontrolle<br />

der Förderung zur Sicherung ihrer Wirksamkeit erforderlich sind.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMAS seien die Verpflichtungen aus den bestehenden Förderungsübereinkommen<br />

auf die Rechtsnachfolger — Arbeiterkammer bzw Bildungswerkstätte<br />

Feldkirch — im Jahre <strong>1993</strong> übertragen worden.<br />

Für den Kurs– und den damit verbundenen Verwaltungsbereich habe die "investive<br />

Förderung" schließlich 4,3 Mill S betragen. <strong>Der</strong> Rahmenhöchstbetrag für den<br />

Rehabilitationsbereich sei mit 7,7 Mill S festgesetzt worden, wovon das Lan<strong>des</strong>arbeitsamt<br />

bisher 3,3 Mill S angewiesen habe. Insgesamt seien bisher 7,6 Mill S<br />

ausbezahlt worden.<br />

Für die weiteren investiven Maßnahmen wäre noch abzuklären, inwieweit sie mit<br />

dem neuen Ausbildungskonzept vom Juni 1994 im Einklang stünden.<br />

Als Entscheidungsgrundlage für die Zahlung <strong>des</strong> laufenden Aufwan<strong>des</strong> sei mit der<br />

Bildungswerkstätte die Einrichtung eines Kostenrechnungssystems vereinbart worden.<br />

Das Verfahren betreffend die Investitionsförderung von 17,1 Mill S habe wegen der<br />

vergleichsweisen Größe <strong>des</strong> Vorhabens zur Entscheidungsfindung die Prüfung aller<br />

wesentlichen Gesichtspunkte erfordert. Das BMAS könne daher der Feststellung,<br />

daß die Wirksamkeit der Förderung von einer raschen Vergabe abhänge, nicht folgen.<br />

Unbeschadet <strong>des</strong>sen, daß die Bewilligungsverfahren entsprechend den gesetzlichen<br />

Vorgaben abgewickelt wurden, werde das Lan<strong>des</strong>arbeitsamt Vorarlberg eine entsprechende<br />

Analyse der Verfahrensdauer einleiten.<br />

Zur Begutachtung <strong>des</strong> gegenständlichen Projektes teilte das BMAS mit, daß es in erster<br />

Linie den arbeitsmarktpolitischen Ansatz eines Vorhabens prüfe.<br />

<strong>Der</strong> RH erwiderte, die rasche Subventionsvergabe wäre wegen der dem Institut<br />

beschränkt zur Verfügung gestandenen Mittel, die zu einer kostenintensiven<br />

Fremdfinanzierung führten, von besonderer Bedeutung gewesen.<br />

Weiters hätte sowohl der überaus hohe Förderungsanteil am Gesamtprojekt<br />

von 85 % als auch seine Auswirkungen auf die einzelnen Teilbereiche eine<br />

umfassende Beurteilung durch einen außenstehenden Experten gerechtfertigt.<br />

Schließlich ersuchte der RH um Bekanntgabe der endgültigen Finanzierung<br />

der Rehabilitationswerkstätte aufgrund der in Aussicht gestellten<br />

Überprüfung <strong>des</strong> Ausbildungskonzeptes.<br />

87


88<br />

Versicherungsanstalt der<br />

Österreichischen Eisenbahnen<br />

Obwohl die Anstalt entsprechend den anläßlich der letzten Gebarungsüberprüfung<br />

vor zwölf Jahren ausgesprochenen Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> RH ihren Verwaltungspersonalstand um fast ein Fünftel verringert<br />

hat, bestand die Möglichkeit weiterer Personaleinsparungen.<br />

Die Verwaltungsangestellten der Anstalt, das sind etwa die Hälfte der<br />

Mitarbeiter, waren aufgrund eines eigenen Dienstrechts weitgehend<br />

den Bediensteten der ÖBB in vergleichbarer Position gleichgestellt,<br />

während für die übrigen Mitarbeiter die üblichen Dienstordnungen<br />

für die Bediensteten der Sozialversicherungsträger galten. <strong>Der</strong> RH beurteilte<br />

dieses Sonderdienstrecht für die Verwaltungsangestellten als<br />

unzweckmäßig und empfahl, diese in das für alle anderen rd 28 000<br />

Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger geltende Dienstrecht überzuführen.<br />

Ebenfalls einer damaligen Empfehlung <strong>des</strong> RH folgend, hat die Anstalt<br />

ihre Kureinrichtungen im Gasteiner Tal bereits größtenteils baulich saniert.<br />

Zur besseren Abstimmung der von der Anstalt geplanten weiteren<br />

Ausbaumaßnahmen ihrer Kureinrichtungen empfahl der RH die<br />

Erstellung eines langfristigen Konzeptes für die Therapieangebote.<br />

Zu beanstanden waren die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften,<br />

die Ausstellung von Rezepten durch Anstaltsärzte und Mängel bei<br />

der Erfassung von Rezeptdaten.<br />

Die über das ganze Bun<strong>des</strong>gebiet verteilten Ambulatorien erzielten mit<br />

Ausnahme <strong>des</strong> Jahres 1989 insgesamt stets einen positiven Abschluß.<br />

<strong>Der</strong> Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen obliegt die Durchführung<br />

der Krankenversicherung für die Beschäftigten bei den Eisenbahnen<br />

(ÖBB, Privatbahnen, Straßenbahnen mit Ausnahme der Wiener Verkehrsbetriebe<br />

und den Seilbahnen), den Schlaf– und Speisewagenbetrieben sowie für die eigenen<br />

Mitarbeiter. Ferner ist sie für die Durchführung der Pensionsversicherung<br />

der Arbeiter und der Unfallversicherung für die Eisenbahnbediensteten (einschließlich<br />

der Wiener Verkehrsbetriebe) zuständig. Schließlich sind bei ihr die<br />

Empfänger einer von der Anstalt ausgezahlten Pension krankenversichert und<br />

ihre Versicherungsvertreter unfallversichert.<br />

1991 1992 <strong>1993</strong><br />

in Mill S<br />

Einnahmen 5 701 5 686 6 481<br />

Ausgaben 5 577 6 048 6 361<br />

durchschnittlicher Stand<br />

Mitarbeiter 771 769 762<br />

Versicherte<br />

Krankenversicherte 172 600 172 600 171 600<br />

Unfallversicherte 83 400 84 000 84 000<br />

Pensionsversicherte 24 100 25 000 25 500


Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

BMAS<br />

Versicherungsanstalt der<br />

Österreichischen Eisenbahnen<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von März bis Mai <strong>1993</strong> die Gebarung der Versicherungsanstalt<br />

der Österreichischen Eisenbahnen (Anstalt) und leitete die<br />

Prüfungsmitteilungen im Feber 1994 dem BMAS und der Anstalt zu.<br />

Zu den im Juni 1994 eingelangten Stellungnahmen gab der RH im August<br />

1994 seine Gegenäußerung ab.<br />

89<br />

Die Schwerpunkte der Überprüfung waren das Personalwesen einschließlich<br />

der Organisation und die eigenen Einrichtungen der Anstalt.<br />

Personal<br />

Auslastung<br />

2.1<br />

Die Anzahl der Stellenplanposten in der Verwaltung der Anstalt nahm seit<br />

der letzten Gebarungsüberprüfung <strong>des</strong> RH (1980) folgende Entwicklung:<br />

426<br />

417<br />

23 409<br />

20 402<br />

19 395 390<br />

19<br />

19 19<br />

173<br />

172 167 161 161 161 155 155<br />

381<br />

19<br />

Außenstellen<br />

Krankenversicherung<br />

Pensionsversicherung<br />

Unfallversicherung<br />

Zentralverwaltung<br />

372<br />

362<br />

19 354<br />

19 351 347<br />

19 19 19<br />

161<br />

163<br />

163<br />

163<br />

80 75 71 70 68 68 68<br />

63<br />

33 33 33 33 33 32 32 30<br />

57 52 50 46<br />

27 26 26 26<br />

117<br />

117 119 119 114 110 107 105 98 94 93 93<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992


Personal<br />

90<br />

Die Verwaltungskennzahlen 1992 der Pensionsversicherungsträger ergaben<br />

folgen<strong>des</strong> Bild:<br />

Unselbständige<br />

Pensionsversicherungsanstalt<br />

der Angestellten<br />

Versicherungsanstalt<br />

der Österreichischen Eisenbahnen<br />

Pensionsversicherungsanstalt<br />

der Arbeiter<br />

Versicherungsanstalt<br />

<strong>des</strong> Österreichischen Bergbaues<br />

Selbständige<br />

Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft<br />

Sozialversicherungsanstalt<br />

der Bauern<br />

Versicherungsanstalt<br />

<strong>des</strong> Österreichischen Notariats<br />

Verwaltungspersonal<br />

(einschließlich anteiliger<br />

Zentralverwaltung)<br />

Pensionsfälle<br />

je Verwaltungsangestellten<br />

1 621 293<br />

62 249<br />

2 359 380<br />

102 261<br />

4 144 341<br />

503 288<br />

641 289<br />

5 60<br />

1 149 288<br />

Summe 5 239 ø 330<br />

2.2<br />

2.3<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß die Anstalt erfolgreich bemüht war, seine seinerzeitige<br />

Empfehlung auf Verringerung <strong>des</strong> Verwaltungspersonals zu verwirklichen.<br />

Im Hinblick auf die im Vergleich zu nahezu allen Pensionsversicherungsträgern<br />

weiterhin ungünstige Auslastung der Mitarbeiter<br />

empfahl er der Anstalt, um weitere Personaleinsparungen bemüht zu sein.<br />

Laut Stellungnahme der Anstalt bearbeite sie je Jahr rd 1 000 Überweisungsfälle,<br />

die hinsichtlich <strong>des</strong> Bearbeitungsaufwan<strong>des</strong> einem Pensionsfall gleichkämen,<br />

wodurch sich ihre Fallzahl auf 265 erhöhe. Sie werde sich jedoch weiterhin um<br />

Personaleinsparungen bemühen.<br />

Höherwertige<br />

Dienstposten<br />

3.1<br />

<strong>Der</strong> Anteil der höherwertigen Dienstposten, für deren Besetzung die Ablegung<br />

der Fachbeamtenprüfung erforderlich ist, hat sich bei der Anstalt von<br />

27 % (1981) auf 34 % (1992) erhöht; gleichzeitig hat sich jedoch die Anzahl<br />

der Stellenplanposten von 426 auf 347 verringert.<br />

Erschwerend für eine flexible Personalpolitik war, daß ein Posten nur aus<br />

dem Kreis jener Bediensteten besetzt werden konnte, die der nächstniedrigen<br />

Gehaltsgruppe angehörten. Andererseits war es wiederum möglich,<br />

Dienstposten in der Wertigkeit anzuheben, ohne daß sich an der Verwendung<br />

<strong>des</strong> Bediensteten etwas geändert hat.


Personal<br />

BMAS<br />

Versicherungsanstalt der<br />

Österreichischen Eisenbahnen<br />

3.2<br />

3.3<br />

Um Dienstposten bestmöglich besetzen und den Mitarbeitern Leistungsanreize<br />

bieten zu können, schlug der RH vor, das Dienstrecht der Sozialversicherungsträger<br />

zu übernehmen, in welchem auch der Sprung über mehrere<br />

Dienstklassen hinweg möglich ist.<br />

Laut Stellungnahme der Anstalt sei die höhere Bewertung der jeweiligen Posten im<br />

Stellenplan sachlich gerechtfertigt, weil sich eine qualitative und quantitative Anhebung<br />

in einzelnen Aufgabenbereichen infolge der Verminderung der Postenanzahl ergeben<br />

habe.<br />

91<br />

Dienstordnungen<br />

4.1<br />

Für etwa die Hälfte der Mitarbeiter der Anstalt waren die Dienstordnungen<br />

für die Bediensteten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs<br />

maßgeblich.<br />

Für die andere Hälfte, die Verwaltungsangestellten, war die Dienstordnung<br />

der Verwaltungsangestellten der Versicherungsanstalt der Österreichischen<br />

Eisenbahnen anzuwenden, welche die Verwaltungsangestellten<br />

mit den Bediensteten der ÖBB in vergleichbarer Position weitgehend<br />

gleichstellen sollte.<br />

(1) Die Verwaltungsangestellten waren bei den Pensionsbeiträgen, der<br />

Ruhestandsversetzung und dem Ausmaß <strong>des</strong> Ruhegenusses besser gestellt:<br />

– niedrigere Pensionsbeiträge (7 % statt min<strong>des</strong>tens 11,25 %)<br />

– höchster Ruhegenuß (83 % statt 80 %)<br />

– Pensionsalter 53 Jahre (nach 35 Dienstjahren)<br />

(2) Mit der "Gleichstellungsvergütung" sollte den Bediensteten der Nachteil<br />

abgegolten werden, daß sie nicht wie die ÖBB–Bediensteten ausländische<br />

Fahrtbegünstigungen ausnützen können. Andererseits erhielten sie auch alle<br />

Vorteile als Bedienstete eines Sozialversicherungsträgers, beispielsweise die<br />

freiwilligen Sozialleistungen.<br />

(3) Die in der Dienstordnung der Verwaltungsangestellten der Anstalt<br />

enthaltenen Verweisungen auf das jeweils geltende ÖBB–Dienstrecht bewirken<br />

eine stetige inhaltliche Veränderung dieser Dienstordnung, ohne<br />

daß seitens der Anstalt irgendwelche arbeitsrechtlichen Schritte erforderlich<br />

wären. Dadurch wird das Dienstrecht schwer überschaubar.<br />

(4) Während nach der für die Bediensteten bei Sozialversicherungsträgern<br />

maßgeblichen Dienstordnung bestimmte Arten der Verwandtschaft<br />

grundsätzlich als Ausschließungsgrund von der Anstellung gelten, sind nach<br />

der Dienstordnung für Verwaltungsangestellte der Anstalt die Kinder von<br />

Angestellten und Pensionsempfängern bei der Aufnahme zu bevorzugen.<br />

Insgesamt waren 80 Bedienstete (rd 11 % <strong>des</strong> Personalstan<strong>des</strong>) im Sinne<br />

der Dienstordnung miteinander verwandt.<br />

(5) Im Gegensatz zur Dienstordnung für die Bediensteten bei Sozialversicherungsträgern<br />

sah die Dienstordnung für die Verwaltungsangestellten der<br />

Anstalt keine verpflichtende Ausschreibung der höheren Leitungsposten vor.<br />

Da von der Ausschreibung der übrigen Dienstposten im Einvernehmen mit


Personal<br />

92<br />

dem Betriebsrat abgesehen werden kann, sind in einem Fall beispielsweise<br />

mit einer einzigen Verfügung sechs Dienstposten ohne Ausschreibung besetzt<br />

worden.<br />

4.2<br />

4.3<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte das Sonderdienstrecht für die Verwaltungsangestellten<br />

der Anstalt als sachlich nicht gerechtfertigt. <strong>Der</strong> RH empfahl, auch die<br />

Verwaltungsangestellten der Anstalt der Dienstordnung für die Angestellten<br />

bei den Sozialversicherungsträgern zu unterstellen.<br />

Laut Stellungnahme der Anstalt sei das Dienstrecht für ihre Verwaltungsangestellten<br />

historisch gewachsen und habe sich bisher ausgezeichnet bewährt. Wegen <strong>des</strong><br />

Vertrauensschutzes komme eine Umstellung nur für Neueintretende in Frage, was<br />

zu einer langen Übergangszeit mit zwei Klassen von Bediensteten führe. Nachteilige<br />

Folgen für das Betriebsklima seien zu erwarten.<br />

Das BMAS erklärte, die 52. ASVG–Novelle habe Schritte zur Harmonisierung<br />

der beiden Dienstrechte gesetzt. Damit verliere auch die Anstalt die Kollektivvertragsfähigkeit,<br />

sobald das neue Dienstrecht der ÖBB in Kraft trete.<br />

4.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Umstellung auf die Dienstordnung für die Angestellten<br />

bei den Sozialversicherungsträgern könne durch Übergangsbestimmungen<br />

beschleunigt werden. Ein freiwilliger Wechsel solle möglich sein;<br />

die Ernennung auf höhere Dienstposten könnte vom Übertritt in das für die<br />

übrigen rd 28 000 Sozialversicherungs–Bediensteten geltende Dienstrecht<br />

abhängig gemacht werden.<br />

Ehemalige Versicherungsvertreter<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

Seit über 20 Jahren (zuletzt <strong>1993</strong>) bestellte die Anstalt regelmäßig den<br />

2. Stellvertreter <strong>des</strong> leitenden Angestellten ohne Ausschreibung aus der<br />

Mitte <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>. Durch Sondervertrag wurden ihm die gleichen Bezüge<br />

und Anwartschaften auf Urlaub und Pension zugesichert, wie sie<br />

sonst erst nach langer Betriebszugehörigkeit und entsprechender Spitzenlaufbahn<br />

möglich sind.<br />

<strong>Der</strong> RH erinnerte an seine wiederholt vorgetragenen Bedenken gegen die<br />

Besetzung von Führungspositionen in der Sozialversicherung mit ehemaligen<br />

Versicherungsvertretern. Sie könnten nämlich vor ihrer Bestellung am<br />

Zustandekommen der Beschlüsse über die künftigen Postenbesetzungen<br />

mitwirken. Auch sei die Bevorzugung eines Versicherungsvertreters gegenüber<br />

den Angestellten der Sozialversicherung geeignet, die Motivation<br />

strebsamer Bediensteter nachteilig zu beeinflussen. <strong>Der</strong> RH empfahl <strong>des</strong>halb,<br />

künftig von derartigen Postenbesetzungen abzusehen.<br />

Die Anstalt sah aufgrund der günstigen Erfahrungen der letzten 20 Jahre keinen<br />

Grund, von ihrer langjährigen Übung abzuweichen.<br />

Das BMAS erklärte, ein Dienstverhältnis eines ehemaligen Versicherungsvertreters<br />

mit demselben Versicherungsträger sei gesetzlich zulässig.<br />

Personalleihe<br />

6.1<br />

Die Anstalt hat einen Bediensteten gegen Kostenersatz einer freiwilligen Interessenvertretung<br />

zur Verfügung gestellt. Von insgesamt 24 Jahren im<br />

Dienstverhältnis mit der Anstalt hat der Bedienstete 21 Jahre in fremden<br />

Diensten verbracht.


BMAS<br />

Versicherungsanstalt der<br />

Österreichischen Eisenbahnen<br />

6.2<br />

6.3<br />

Nach Meinung <strong>des</strong> RH war eine derart lange Personalleihe nicht gerechtfertigt.<br />

Er schlug vor, in Zukunft veränderungswillige Bedienstete zur Begründung<br />

eines neuen Dienstverhältnisses anzuhalten.<br />

Laut Stellungnahme der Anstalt sei dieses Dienstverhältnis bereits beendet worden.<br />

An künftige Personalleihen sei nicht gedacht.<br />

93<br />

Weitere<br />

Empfehlungen<br />

7<br />

Weitere Empfehlungen <strong>des</strong> RH betrafen die Neuregelung der Gewährung<br />

von Gehaltsvorschüssen und den Verbrauch von Resturlauben.<br />

Sachaufwand<br />

Vergabewesen<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

Für die Instandsetzung <strong>des</strong> Kurhauses Bad Schallerbach hat die Anstalt<br />

einen Rahmenbetrag von rd 28,5 Mill S vorgesehen. Die zu vergebenden<br />

Leistungen wurden überwiegend nur beschränkt ausgeschrieben bzw<br />

sogar freihändig vergeben.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß bei der Vergabe einiger umfangreicher Bauleistungen<br />

ohne aktenkundige Begründung entgegen den Bestimmungen der<br />

ÖNORM A 2050 auf ein öffentliches Verfahren verzichtet wurde.<br />

Die Anstalt bekundete ihre Bereitschaft, Aufträge künftig öffentlich auszuschreiben.<br />

Das BMAS meinte, die zwischenzeitlich geänderten Vergabebestimmungen sollten<br />

derartige Mängel künftig ausschließen.<br />

9.1<br />

9.2<br />

9.3<br />

Die Anstalt führte mit Bietern wiederholt Preisverhandlungen, welche<br />

die Reihung der Angebote änderten und daher für die Auftragsvergabe<br />

ausschlaggebend waren. Einer mit Bautischlerarbeiten beauftragten Unternehmung<br />

wurden mehrere Nachtragsaufträge erteilt, welche auch Leistungen<br />

betrafen, die aus den ursprünglich eingereichten Angeboten herausgenommen<br />

wurden. Solcherart wurde ein Auftragsumfang von rd<br />

549 000 S ohne Wettbewerb auf rd 2,1 Mill S erweitert.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, Preisverhandlungen mit Bietern zu unterlassen und die<br />

Leistungsverzeichnisse sorgfältiger zu erstellen.<br />

Die Anstalt sagte dies zu.<br />

Beteiligung<br />

10.1<br />

10.2<br />

Im Jahre 1981 beteiligte sich die Anstalt mit einer Kommanditeinlage<br />

von 10 Mill S an einer Kurbad GesmbH und Co KG. Diese Gesellschaft<br />

erzielte von 1981 bis 1991 Verluste von nahezu 41 Mill S. Die Anstalt<br />

war wegen Liquiditätsschwierigkeiten der Gesellschaft genötigt, eine Zinsengutschrift<br />

auf drei Jahre zu stunden.<br />

Angesichts der finanziellen Entwicklung der Unternehmung hielt der RH<br />

den Einsatz von Risikokapital für bedenklich. Er bemängelte überdies die<br />

Gestaltung der Rechtsbeziehungen, weil allfällige Gewinne nicht auszuzah-


Sachaufwand<br />

94<br />

len, sondern mit Leistungen zu verrechnen sind und der Anstalt kein maßgeblicher<br />

Einfluß auf die Geschäftsführung der Unternehmung eingeräumt<br />

wurde. <strong>Der</strong> RH empfahl daher, langfristig den Ausstieg aus der Kapitalbeteiligung<br />

zu vertretbaren Bedingungen ins Auge zu fassen.<br />

10.3<br />

Die Anstalt teilte mit, sie habe bereits diesbezügliche Anstrengungen unternommen.<br />

Das BMAS schloß sich der Empfehlung <strong>des</strong> RH an und ersuchte die Anstalt, über<br />

die eingeleiteten Schritte zu berichten.<br />

Reisekosten<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Die Anstalt vergütete den Teilnehmern an einer Betriebsrätekonferenz die<br />

Reisekosten.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH bestand hiezu keine Veranlassung.<br />

Die Anstalt teilte mit, derartige Vergütungen künftig nicht mehr zu gewähren.<br />

Sitzungsgeld<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

Zwei ehemalige Obmänner der Anstalt gaben das Bemühen der Selbstverwaltung<br />

um Sparsamkeit zu erkennen, indem sie auf Entschädigungen ganz<br />

oder teilweise verzichteten. Allerdings wurde den Teilnehmern für Sitzungen<br />

der Dienstnehmerkurie vor Vorstandssitzungen Sitzungsgeld gewährt.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH gebühren derartige Entschädigungen nur für Sitzungen<br />

der Verwaltungskörper.<br />

Die Anstalt nahm dies zur Kenntnis.<br />

Das BMAS pflichtete dem RH bei.<br />

Rechnungswesen<br />

13.1<br />

13.2<br />

13.3<br />

Das Rechnungswesen der Anstalt wies einige Mängel auf. Die Kontoblätter<br />

waren lückenhaft numeriert, bei Sammelbuchungen fehlten die Aufgliederungen<br />

und bei Umbuchungen wiederholt die Angaben <strong>des</strong> Gegenkontos.<br />

<strong>Der</strong> Buchungsvorgang war <strong>des</strong>halb bei Abschlußbuchungen, die oft<br />

mehrere hundert Einzelbeträge umfaßten, nur schwer nachvollziehbar. Reisekostenvorschüsse<br />

wurden nicht als Forderung, sondern sofort als Aufwand<br />

ausgewiesen.<br />

<strong>Der</strong> RH sprach sich für die ehestmögliche Beseitigung dieser Mängel aus.<br />

Die Anstalt teilte mit, diesen Empfehlungen bereits teilweise entsprochen zu haben.<br />

Allerdings hielt sie die Aufgliederung der Sammelbuchungen bzw die Angabe eines<br />

Gegenkontos für einen unzumutbaren organisatorischen Mehraufwand.<br />

Das BMAS teilte den Standpunkt <strong>des</strong> RH.


Unfallversicherung<br />

14.1<br />

BMAS<br />

Versicherungsanstalt der<br />

Österreichischen Eisenbahnen<br />

Um jene Versicherten, deren Beschäftigungsverhältnis noch nicht ein<br />

Jahr, aber min<strong>des</strong>tens sechs Wochen gedauert hat, vor versicherungsrechtlichen<br />

Nachteilen zu bewahren, ist als Bemessungsgrundlage jener Betrag<br />

heranzuziehen, der sich ergeben würde, wenn die Versicherung bereits ein<br />

volles Jahr bestanden hätte. Entgegen diesem Gesetzesauftrag hat die Anstalt<br />

dabei die Sonderzahlungen nicht immer ausreichend berücksichtigt.<br />

95<br />

14.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die in einem Jahr gebührenden Sonderzahlungen im<br />

Wege der Anfrage beim jeweiligen Dienstgeber zu ermitteln.<br />

14.3<br />

Die Anstalt sagte zu, der Empfehlung <strong>des</strong> RH nachzukommen.<br />

15.1<br />

Entgegen ihren Richtlinien hat die Anstalt außerordentliche Unterstützungen<br />

(Sofortunterstützungen) aus den Mitteln <strong>des</strong> Unterstützungsfonds<br />

auch dann gewährt, wenn der Versehrte bereits eine besondere Unterstützung<br />

gemäß § 196 ASVG erhalten hat.<br />

15.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß zur Beibehaltung dieser Vorgangsweise<br />

eine Änderung der Richtlinien erforderlich wäre.<br />

15.3<br />

Laut Stellungnahme der Anstalt habe sie die Richtlinien geändert.<br />

16.1<br />

Nach den anstaltseigenen Richtlinien hing die Höhe der besonderen Unterstützung<br />

gemäß § 196 ASVG im wesentlichen von der voraussichtlichen<br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Abschluß <strong>des</strong> Heilverfahrens und der<br />

Behandlungsdauer ab. Bei einer voraussichtlichen Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

von weniger als 30 % und einem Anspruchszeitraum von weniger<br />

als 16 Tagen betrug die besondere Unterstützung 275 S (<strong>1993</strong>).<br />

16.2<br />

<strong>Der</strong> RH hielt die Auszahlung derart geringer Beträge als besondere Unterstützung<br />

nicht für zweckmäßig und empfahl eine Überarbeitung der<br />

diesbezüglichen Richtlinien.<br />

16.3<br />

Die Anstalt ist der Empfehlung <strong>des</strong> RH nachgekommen.<br />

Ambulatorien<br />

Allgemeines<br />

17.1<br />

Die Anstalt betrieb im überprüften Zeitraum 1987 bis 1991 neun Zahnambulatorien<br />

(zwei in Wien, je eines in St Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck,<br />

Feldkirch, Villach und Graz), vier Physiko–Ambulatorien (Wien,<br />

St Pölten, Linz, Knittelfeld) und eine Röntgenstation (im Hauptgebäude<br />

in Wien). Die örtliche Aufteilung war erforderlich, weil Versicherte im<br />

ganzen Bun<strong>des</strong>gebiet zu betreuen waren. Die sich daraus ergebenden organisatorischen<br />

Erschwernisse schlugen sich in den Ergebnissen der Rentabilitätsrechnungen<br />

der Ambulatorien nieder. Diese waren wohl überwiegend<br />

positiv, in Einzelfällen jedoch — insbesondere im Physiko–Bereich —<br />

auch negativ. In der Gesamtsumme schlossen die Ambulatorien aber, mit<br />

Ausnahme <strong>des</strong> Jahres 1989, in jedem Jahr positiv ab.


Ambulatorien<br />

96<br />

17.2<br />

17.3<br />

Im einzelnen beanstandete der RH:<br />

(1) In den Zahnambulatorien standen Zahnbehandler nicht in genügender<br />

Anzahl und nicht immer mit der vollen Wochenarbeitszeit zur Verfügung.<br />

Dadurch entstanden viele Leerstunden für das Hilfspersonal, das<br />

zumeist mit der vollen Wochenarbeitszeit beschäftigt war.<br />

(2) Die örtliche Lage der Ambulatorien in Wien, St Pölten, Innsbruck,<br />

Feldkirch und Knittelfeld war ungünstig. Die Einrichtung bzw die Geräte<br />

in den Ambulatorien St Pölten, Linz, Salzburg, Feldkirch, Graz und<br />

Knittelfeld waren teilweise überaltert bzw unzulänglich.<br />

(3) Im Zahnambulatorium St Pölten führte ein Dentist Kieferregulierungen<br />

durch, wofür er keine Spezialausbildung hatte; zudem verrichtete er<br />

Arbeiten, die nach der Honorarordnung Zahnärzten vorbehalten waren.<br />

(4) Die Anstalt hatte es bis 1989 unterlassen, die Vorräte an Verbrauchsmaterialien,<br />

Medikamenten usw inventurmäßig zu erfassen. Die Inventuren<br />

der Jahre 1990 und 1991 waren zum Teil fehlerhaft.<br />

Die Anstalt sagte die Behebung der aufgezeigten Mängel zu.<br />

Das BMAS erklärte grundsätzlich, für die Errichtung und Weiterführung eines<br />

Ambulatoriums seien nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesundheitspolitische<br />

Überlegungen mitentscheidend.<br />

Heilmittelwesen<br />

18.1<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Heilmittelwesens der Anstalt waren folgende Mängel festzustellen:<br />

(1) Bahnbetriebsärzte sowie die Anstaltsärzte (Ärzte der eigenen Einrichtungen,<br />

der Chefarzt und die Vertrauensärzte der Anstalt) verordneten<br />

unter derselben Rezept–Nummer Heilmittel. Auch jene Rezepte, welche<br />

ursprünglich von Wahlärzten oder Krankenanstalten ausgestellt worden<br />

waren, wurden unter dieser Rezept–Nummer umgeschrieben.<br />

(2) Umschreibungen nicht genehmigungspflichtiger Rezepte wurden in<br />

der Zentrale und in den Außenstellen entweder von Vertrauensärzten oder<br />

von Verwaltungsangestellten durchgeführt.<br />

(3) Anstaltsärzte stellten Rezepte aus, obwohl dies nach den Bestimmungen<br />

der Krankenordnung der Anstalt rechtlich nicht gedeckt war. Die<br />

verordneten Heilmittel waren für Bedienstete der Anstalt bestimmt, wobei<br />

es sich nicht in allen Fällen um Erste Hilfe handelte.<br />

(4) Da der Anteil der erfaßten Rezepte an den abgerechneten Rezepten im<br />

Jahre 1991 rd 93 %, im Jahre 1992 rd 75 % und im Jänner und Feber<br />

<strong>1993</strong> nur rd 51 % betrug, waren die an den Hauptverband übermittelten<br />

Rezeptdaten unvollständig. Die Anstalt begründete die seit September<br />

1991 erfolgten Kürzungen bei der Erfassung von Rezepten mit dem<br />

Mangel an geeignetem Personal.


Ambulatorien<br />

BMAS<br />

Versicherungsanstalt der<br />

Österreichischen Eisenbahnen<br />

(5) Die stichprobenartig überprüften Rezepte waren teilweise mangelhaft<br />

ausgestellt; insbesondere fehlten Angaben über den Dienstgeber oder der<br />

Name bzw das Geburtsjahr der Patienten.<br />

97<br />

18.2<br />

<strong>Der</strong> RH gab zur Behebung der aufgezeigten Mängel folgende Empfehlungen<br />

ab:<br />

(1) Für die verschiedenen Gruppen von Ärzten sollten eigene Rezept–Nummern<br />

verwendet werden, um die Verordnungen jeweils getrennt erfassen<br />

und zuordnen zu können.<br />

(2) Rezepte sollten in Hinkunft in der Zentrale sowie in den Außenstellen<br />

der Anstalt einheitlich umgeschrieben werden.<br />

(3) Anstaltsärzte sollten Rezepte nur in Fällen der Ersten Hilfe ausstellen.<br />

(4) Die Rezeptdaten wären vollständig zu erfassen; erheblich unter dem<br />

Durchschnitt liegende Leistungen der Datenerfassungskräfte wären zu steigern.<br />

(5) Rezepte sollten alle erforderlichen Angaben enthalten.<br />

18.3<br />

Die Anstalt sagte die Behebung der aufgezeigten Mängel zu. Die Anstaltsärzte<br />

würden künftig nur noch in dringenden Ausnahmefällen Heilmittel für jene Bediensteten,<br />

die ihren Wohnsitz in erheblicher Entfernung vom Dienstort haben,<br />

verordnen, um zu verhindern, daß diese vorzeitig den Dienst beenden. Weiters würden<br />

ab Beginn <strong>des</strong> Jahres 1994 die Rezeptdaten vollständig erfaßt und die Rezepte dahingehend<br />

überprüft, ob alle erforderlichen Angaben enthalten sind.<br />

Das BMAS schloß sich der Kritik <strong>des</strong> RH an der Verordnung von Heilmitteln<br />

durch Anstaltsärzte an Bedienstete an.<br />

Kureinrichtungen<br />

Allgemeines<br />

19<br />

Die Kurheime der Anstalt waren ordnungsgemäß geführt und wurden im<br />

wesentlichen ihrer Aufgabenstellung gerecht. Die Personalausstattung<br />

war qualitativ gut und quantitativ noch ausreichend. Hervorzuheben war<br />

das Bemühen der Anstalt, eine Vielzahl von Empfehlungen, die der RH<br />

anläßlich seiner letzten Gebarungsüberprüfung abgegeben hatte, zwischenzeitlich<br />

zu verwirklichen. Dazu zählen beispielsweise die Änderung<br />

der Turnuseinteilung, die Neuorganisation der Rheumabehandlung, die<br />

Verbesserung der Therapieeinteilung, die Einführung der Diätverpflegung<br />

und die Renovierung <strong>des</strong> Kurheimes "Hohe Tauern" in Bad Hofgastein.<br />

Konzept<br />

20.1<br />

Die Anstalt hat in den letzten Jahren das Kurheim in Bad Hofgastein mit<br />

einem Aufwand von rd 40 Mill S baulich saniert, ohne allerdings in die<br />

Patientenzimmer Duschkabinen einzubauen, und mit der Sanierung <strong>des</strong><br />

"Josef Matejcek–Heimes" in Bad Gastein (bisheriger Aufwand 5,6 Mill S;<br />

geplant weitere 8 Mill S) begonnen. Schließlich stellte sie Überlegungen<br />

bezüglich der weiteren Nutzung <strong>des</strong> Heimes in Bad Gleichenberg an.


Kureinrichtungen<br />

98<br />

Sie konnte allerdings kein Konzept für ihre eigenen Einrichtungen vorlegen,<br />

das diese Baumaßnahmen aufeinander abgestimmt hätte.<br />

20.2<br />

20.3<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, ein langfristiges Konzept unter besonderer Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> berufsgruppenspezifischen Bedarfs für die Therapieangebote<br />

in den eigenen Einrichtungen zu erstellen.<br />

Die Anstalt sagte dies zu.<br />

Forschungsinstitut<br />

Gastein<br />

21.1<br />

21.2<br />

21.3<br />

Die Anstalt hatte für jeden Turnuspatienten der beiden Kureinrichtungen<br />

in Gastein 10 S (ab Mai 1992) als "Forschungsinstitutsbeitrag" an die Kurverwaltung<br />

abzuführen, der nach einer Information <strong>des</strong> Kur– und Fremdenverkehrsverban<strong>des</strong><br />

Gastein "zweckgewidmet im Interesse der Gäste zur Erhaltung<br />

<strong>des</strong> Forschungsinstituts Gastein" diente. <strong>Der</strong> Aufwand betrug<br />

25 000 S (1992).<br />

Eine unmittelbare Leistungserbringung im Interesse der Anstalt war nicht<br />

festzustellen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl der Anstalt, Erkundigungen über die Verwendung dieser<br />

Mittel einzuholen sowie etwaige Forschungsergebnisse anzufordern<br />

und gegebenenfalls für ihre Zwecke auszuwerten.<br />

Laut Mitteilung der Anstalt wird sie die Mitgliedschaft bei diesem Institut beenden,<br />

sollten sich keine unmittelbaren Ergebnisse für ihre beiden Kureinrichtungen erheben<br />

lassen.<br />

Das BMAS forderte die Anstalt zudem auf, die gesetzlichen Grundlagen für die<br />

Leistung von Beiträgen an das genannte Institut zu nennen.<br />

Diätgenesungsheim<br />

Breitenstein<br />

22.1<br />

22.2<br />

Im Diätgenesungsheim Breitenstein lag das Hauptgewicht auf der Behandlung<br />

und Rehabilitation von Stoffwechselkrankheiten und subsidiär von<br />

Krankheiten <strong>des</strong> rheumatischen Formenkreises. Neben den 86 systemisierten<br />

Betten wurden unter Ausnützung nicht mehr gebrauchter Personalwohnungen<br />

12 zusätzliche Plätze geschaffen, welche ausschließlich von Erholungspatienten,<br />

die keinerlei Therapie erhielten, benützt wurden.<br />

Abgesehen vom medizinisch–technischen Fachbereich, in dem der laufende<br />

Betrieb nur mit Einschränkungen aufrecht erhalten werden konnte,<br />

entsprach die personelle Ausstattung durchaus den Anforderungen.<br />

<strong>Der</strong> RH erblickte in der ausschließlichen Beherbergung und Verköstigung<br />

von Erholungspatienten eine mangelnde Ausnützung der vorhandenen Therapiemöglichkeiten.<br />

Soweit diese Versicherten überhaupt in einem Heim<br />

untergebracht werden müssen, sollte dies eher in der eigenen Einrichtung<br />

"Triestina" in Bad Gleichenberg geschehen, weil dort keine hausinternen<br />

Therapien verabreicht werden. In Breitenstein sollte die Rehabilitation nach<br />

Schlaganfällen durchgeführt werden, weil die dafür erforderlichen Therapieeinrichtungen<br />

weitgehend vorhanden sind und die Anstalt über keine ausreichenden<br />

Kapazitäten hiefür verfügt.


Kureinrichtungen<br />

BMAS<br />

Versicherungsanstalt der<br />

Österreichischen Eisenbahnen<br />

Da die Besetzung <strong>des</strong> Röntgens, <strong>des</strong> Labors und der Physikotherapie mit<br />

zwei Fachkräften knapp war, empfahl der RH — ungeachtet der angeregten<br />

Therapieausweitung — die Beseitigung dieses Engpasses durch die ehestmögliche<br />

Vollbeschäftigung einer weiteren medizinisch–technischen Fachkraft.<br />

99<br />

22.3<br />

Laut Stellungnahme der Anstalt werde sie die sanitätsbehördliche Bewilligung für<br />

die zwölf neuen Kurplätze einholen; zwischenzeitlich habe sie eine medizinisch–technische<br />

Fachkraft und einen Heilbademeister aufgenommen.<br />

23.1<br />

Obwohl das Diätgenesungsheim Breitenstein erst vor 13 Jahren in Betrieb<br />

genommen wurde, waren Parkdeck und Balkonbeläge dringend sanierungsbedürftig.<br />

Im Untergeschoß waren Risse sichtbar, die offensichtlich<br />

durch starken Druck <strong>des</strong> hinterseitig gelegenen Berghanges entstanden sind.<br />

Anläßlich der Errichtung wurde es verabsäumt, in den Naßräumen der<br />

Patientenunterkünfte auch eine Dusch– oder Bademöglichkeit vorzusehen.<br />

<strong>Der</strong> nunmehr für die Unterbringung von Erholungspatienten verwendete<br />

Personaltrakt besaß keine Aufzugsanlage, obwohl der Einbau technisch<br />

möglich wäre.<br />

23.2<br />

23.3<br />

Soweit nicht bereits Sanierungsmaßnahmen eingeleitet worden sind, empfahl<br />

der RH, die aufgezeigten Mängel zu beheben. Zumin<strong>des</strong>t mittelfristig sollten<br />

Dusch– bzw Bademöglichkeiten sowie eine Liftanlage errichtet werden.<br />

Die Anstalt berichtete von der Sanierung <strong>des</strong> Parkdecks und der Balkonbeläge; der<br />

Einbau einer Liftanlage im Personaltrakt sei mittelfristig geplant.<br />

Kurheim<br />

Bad Gleichenberg<br />

24.1<br />

24.2<br />

24.3<br />

Obwohl das Kurheim "Triestina" in Bad Gleichenberg mit 43 Betten eine<br />

unökonomische Größenordnung aufwies, konnte es dennoch kostengünstig<br />

geführt werden. Mangels eigener Therapiemöglichkeiten mußten allerdings<br />

die Kurpatienten in außerhalb gelegene Behandlungseinrichtungen geschickt<br />

werden, so daß das Kurheim selbst im wesentlichen lediglich Unterkunft<br />

und Verpflegung bereitzustellen hatte. Das Kurheim verfügte überwiegend<br />

über Zweibettzimme; 13 Zimmer hatten weder Dusche noch WC.<br />

Im Fehlen eigener Therapieangebote und eines entsprechenden Ausstattungsstandards<br />

erblickte der RH die wesentlichen Gründe, daß dieses<br />

Kurheim nicht mehr den Anforderungen einer zeitgemäßen Kurversorgung<br />

entspricht. Er empfahl daher, entweder eine Standardverbesserung<br />

herbeizuführen und ein ausreichen<strong>des</strong> Therapieangebot zu schaffen oder<br />

diese Einrichtung zu schließen.<br />

Die Anstalt stellte für Herbst 1994 die Standardverbesserung in Aussicht.


100<br />

Weitere<br />

Feststellungen<br />

25<br />

Weitere Feststellungen <strong>des</strong> RH betrafen die Verbesserung <strong>des</strong> Einkaufs, der<br />

Schulung und der Fortbildung, eine strenge medizinische Prüfung der Kuranträge<br />

von Ehepaaren, das unzulässige Unterstellungsverhältnis zwischen<br />

dem Verwalter <strong>des</strong> Kurhauses "Hohe Tauern" und seiner ebenfalls dort beschäftigten<br />

Ehegattin sowie die ausständigen Brand– und Blitzschutzmaßnahmen<br />

im "Josef Matejcek–Heim" in Bad Gastein. Die vom RH empfohlene<br />

Erneuerung der Therapiebecken führte infolge <strong>des</strong> geringeren Wasserverbrauchs<br />

zu einer Einsparung von rd 260 000 S je Jahr.<br />

Automationsunterstützte Datenverarbeitung<br />

Allgemeines<br />

26<br />

Die Anstalt hat die Beschaffung von ADV–Geräten ausgeschrieben und<br />

auch Mixed Hardware sowie gebrauchte Geräte eingesetzt. Dadurch ist es<br />

ihr gelungen, den Anteil der ADV–Kosten an den Verwaltungskosten auf<br />

5,1 % (1992), den niedrigsten Wert in der gesamten Sozialversicherung,<br />

zu senken.<br />

Vernetzung<br />

27.1<br />

27.2<br />

27.3<br />

Als Ersatz für Textverarbeitungssysteme im Direktionsbereich beschaffte<br />

die Anstalt 1992 ein System der Serie AS/400 und einen PC für die Erstellung<br />

von Graphiken, insbesondere für den Jahresbericht. Eine Vernetzung<br />

mit anderen Organisationseinheiten der Anstalt bestand jedoch nicht.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß dieses System Dokumente, welche die anderen<br />

Organisationseinheiten mittels ihrer Textverarbeitung auf dem Großrechner<br />

erstellt hatten, nicht übernehmen konnte; sie mußten daher in der Direktion<br />

nochmals erfaßt werden. Nach Auffassung <strong>des</strong> RH wäre der Einsatz<br />

von vernetzten PC–Stationen für die Anforderungen im Direktionsbereich<br />

zweckmäßiger gewesen.<br />

Laut Stellungnahme der Anstalt sei der Wartungsaufwand der Software im Vergleich<br />

zu einer PC–Lösung geringer. <strong>Der</strong> zweifellos höhere Komfort der PC–Programme<br />

erfordere einen entsprechenden Schulungs– und Betreuungsaufwand.<br />

Das BMAS empfahl die Herstellung einer Verbindung zwischen dem Textsystem für<br />

die Direktion und dem Großrechner, um die nochmalige Erfassung bereits erstellter<br />

Dokumente zu vermeiden.<br />

Weitere<br />

Empfehlungen<br />

28<br />

Weiters empfahl der RH eine bessere Aufgabenverteilung für die Organisationsprogrammierer,<br />

eine gründlichere Dokumentation der Programme, eine<br />

vollständige Protokollierung aller Änderungen von Daten und eine stichprobenweise<br />

Prüfung der Berechtigung von Abfragen.<br />

Die Anstalt sagte die Beachtung dieser Empfehlungen zu.<br />

Das BMAS unterstützte die Empfehlungen <strong>des</strong> RH.


BMAS<br />

Versicherungsanstalt der<br />

Österreichischen Eisenbahnen<br />

Schlußbemerkungen<br />

29<br />

Abschließend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Die Verwaltungsangestellten der Anstalt sollten in absehbarer<br />

Zeit dem Dienstrecht der übrigen Sozialversicherungsträger unterstellt<br />

werden.<br />

101<br />

(2) Die Anstalt sollte ein langfristiges Konzept für die künftige bedarfsgerechte<br />

Versorgung ihrer Versicherten mit indikationsspezifischen<br />

Kureinrichtungen erstellen.


102


BMGSK<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz<br />

103<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Neufassung der Einreihungsrichtlinien für die Bediensteten der Untersuchungsanstalten<br />

der Sanitätsverwaltung (zuletzt TB 1981 Abs 29).<br />

Das BMGSK hielt an der bisherigen Stellungnahme weiter fest; der Tätigkeitskatalog<br />

sei vielfach überholt; eine Bereinigung im Zuge der Besoldungsreform werde<br />

angestrebt.<br />

(2)<br />

Abstandnahme von der Auszahlung von Taxanteilen an die Bediensteten<br />

der Bun<strong>des</strong>anstalt für Lebensmitteluntersuchung und –forschung in Wien<br />

ohne gesetzliche Grundlage (zuletzt TB 1985 Abs 19.3).<br />

Das BMGSK hat das stufenweise Auslaufen der Gewährung von Taxanteilen<br />

veranlaßt; damit wurde der Empfehlung <strong>des</strong> RH zwar grundsätzlich Rechnung<br />

getragen, der kritisierte Zustand allerdings noch nicht beendet.<br />

(3)<br />

Gesamtreform <strong>des</strong> Tierseuchenrechts und Wiederverlautbarung <strong>des</strong> Tierseuchengesetzes<br />

(zuletzt TB 1985 Abs 22.5).<br />

Das BMGSK hielt seine bisherige Stellungnahme, wonach wegen <strong>des</strong> EU–Beitrittes<br />

Österreichs die Übernahme von EU–Rechtsbestimmungen erforderlich sein werde und<br />

eine Wiederverlautbarung erst danach erfolgen könne, weiterhin aufrecht.<br />

(4)<br />

Erlassung einer Kanzleiordnung für die veterinärmedizinischen Bun<strong>des</strong>anstalten<br />

(zuletzt TB 1986 Abs 6.1).<br />

Die Ankündigung <strong>des</strong> BMGSK zur Erlassung der Kanzleiordnung nach Abschluß<br />

der ADV–mäßigen Ausstattung der veterinärmedizinischen Bun<strong>des</strong>anstalten<br />

bleibt weiterhin aufrecht.<br />

(5)<br />

Gesetzliche Klarstellung der Merkmale für einen kostendeckenden Anstaltstarif<br />

der veterinärmedizinischen Bun<strong>des</strong>anstalten (zuletzt TB 1986<br />

Abs 6.2).<br />

Das BMGSK erachtete eine gesetzliche Klarstellung zum Begriff der Kostendeckung<br />

wegen der langfristig beabsichtigten Tarifgestaltung auf der Grundlage<br />

einer echten Kostenrechnung weiterhin für nicht notwendig.<br />

(6)<br />

Verbesserte Arbeitsweise <strong>des</strong> Krankenanstalten–Zusammenarbeitsfonds<br />

(zuletzt TB 1987 Abs 9 bis 16).


Unerledigte Anregungen<br />

104<br />

Entgegen der seinerzeitigen Ankündigung <strong>des</strong> BMGSK (TB 1990 Abs 16<br />

Z (7)) blieben die Anregungen <strong>des</strong> RH neuerlich unberücksichtigt, weil für eine entsprechende<br />

Umsetzung nicht das BMGSK, sondern das Ergebnis der jeweiligen Verhandlungen<br />

zwischen dem Bund und den Ländern über eine Vereinbarung gemäß<br />

Art 15 a B–VG betreffend die Krankenanstaltenfinanzierung maßgebend sei.<br />

(7)<br />

Übernahme der Betriebsführung <strong>des</strong> Strahlenfrühwarnsystems durch Bun<strong>des</strong>bedienstete<br />

(TB 1991 Abs 21.1).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMGSK liege das Expertengutachten betreffend die Beurteilung<br />

der Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung <strong>des</strong> Strahlenfrühwarnsystems vor;<br />

die Ergebnisse dieses Gutachtens und die erforderlichen Maßnahmen würden derzeit<br />

ressortintern erörtert.<br />

Verwirklichte Empfehlung<br />

Verwirklicht wurde die Empfehlung <strong>des</strong> RH hinsichtlich der Umgestaltung<br />

der Hebammenausbildung und Erlassung einer Gebarungsvorschrift<br />

für die Bun<strong>des</strong>hebammenlehranstalten (zuletzt TB 1981 Abs 32).<br />

Mit dem Ende April 1994 in Kraft getretenen Hebammengesetz<br />

(BGBl Nr 310/1994) wurde die Hebammenausbildung in Anpassung an<br />

die EU–Richtlinien grundlegend neu gestaltet.


BMGSK<br />

Sonstige Wahrnehmung<br />

105<br />

Ermessensausgaben der laufenden Gebarung 1977;<br />

Krankenanstalten–Kostenrechnung<br />

Gemäß der Zusage <strong>des</strong> damaligen Bun<strong>des</strong>ministers für Gesundheit und<br />

Umweltschutz, über den jeweiligen Stand der anhängigen Gerichtsverfahren<br />

betreffend die mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kostenrechnung<br />

abgeschlossenen Verträge laufend zu berichten, ging dem RH eine<br />

weitere Mitteilung <strong>des</strong> nunmehr zuständigen BMGSK zu:<br />

Im Hauptprozeß (Republik Österreich gegen die ARGE–Kostenrechnung wegen rd<br />

49 Mill S; zuletzt TB 1992 S. 116 Abs 3 (1) habe das Lan<strong>des</strong>gericht für Zivilrechtssachen<br />

Wien im November <strong>1993</strong> das Verfahren geschlossen und im Feber 1994<br />

das Klagebegehren der Republik Österreich — mit Ausnahme <strong>des</strong> Herausgabeanspruches<br />

hinsichtlich bestimmter ADV-Unterlagen — zur Gänze abgewiesen.<br />

Die Finanzprokuratur habe im Auftrag <strong>des</strong> BMGSK fristgerecht gegen das Urteil<br />

Berufung erhoben.<br />

<strong>Der</strong> RH wird weiter berichten.


106


BMUJF<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

Umwelt, Jugend und Familie<br />

107<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Schaffung einer materiell–gesetzlichen Grundlage für die als Bun<strong>des</strong>ländergeräteaktion<br />

bezeichnete Ausstattung der Länder mit Umweltmeßgeräten<br />

und –fahrzeugen (zuletzt TB 1991 Abs 24.1).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMUJF hätten die verbliebenen 350 Geräte einen Schätzwert<br />

von rd 4,6 Mill S. Wegen der starken Abnutzung, <strong>des</strong> Alters (über 10 Jahre)<br />

und der hohen Reparaturanfälligkeit der Geräte sei in absehbarer Zeit mit dem<br />

Auslaufen der Bun<strong>des</strong>ländergeräteaktion zu rechnen. Einvernehmlich mit dem<br />

BMF werde daher erwogen, daß der Bund weiterhin Eigentümer der Meßgeräte<br />

und Fahrzeuge bleibe, die Verwaltung führe und für die Instandsetzungskosten<br />

aufkomme. <strong>Der</strong> sonstige Wartungs– und Betriebsaufwand werde weiterhin von den<br />

Ländern getragen.<br />

(2)<br />

Schaffung einer schriftlichen Vereinbarung mit den Ländern zur Übermittlung<br />

der Meßdaten (zuletzt TB 1991 Abs 24.2).<br />

Nach der Stellungnahme <strong>des</strong> BMUJF, wonach im Rahmen <strong>des</strong> in Ausarbeitung<br />

befindlichen Bun<strong>des</strong>gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen am Aufbau eines<br />

Immissionsdatenverbun<strong>des</strong> zwischen den Ländern, dem Umweltbun<strong>des</strong>amt und<br />

dem BMUJF gearbeitet werde, ist dem RH ungeachtet Betreibung keine weitere<br />

schriftliche Nachricht <strong>des</strong> BMUJF zugegangen.<br />

(3)<br />

Schaffung eines bun<strong>des</strong>weiten Immissionsmeßnetzkonzeptes (zuletzt<br />

TB 1991 Abs 24.3).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMUJF werde der Entwurf eines Bun<strong>des</strong>gesetzes zum<br />

Schutz vor Luftverunreinigungen derzeit überarbeitet.<br />

(4)<br />

Beendigung der unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Büroräumlichkeiten<br />

<strong>des</strong> BMUJF an zwei förderungsempfangende Vereine (zuletzt<br />

NTB 1992 S. 37 Abs 3).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMUJF habe es die Aussiedlung der Vereine, den Abschluß<br />

gesonderter Mietverträge bei gleichzeitiger Auflösung der Bittleihverträge in die<br />

Wege geleitet.<br />

(5)<br />

Einstellung der nach dem Bun<strong>des</strong>ministeriengesetz über den Aufgabenbereich<br />

<strong>des</strong> BMUJF hinausreichenden Förderung von Anti–Atom–Organisationen<br />

(zuletzt NTB 1992, S. 38 Abs 7).<br />

Das BMUJF hatte die diesbezügliche Förderungstätigkeit weiterhin als Aufgabe<br />

seiner Umweltschutzpolitik erachtet.


Unerledigte Anregungen<br />

108<br />

(6)<br />

(7)<br />

(8)<br />

Einstellung der Förderung von Tierschutzorganisationen wegen fehlender<br />

Zuständigkeit <strong>des</strong> BMUJF (zuletzt NTB 1992 S. 38 f Abs 8).<br />

Das BMUJF hatte dem RH zwar grundsätzlich beigepflichtet, jedoch darauf<br />

hingewiesen, daß durch die Aktivitäten der Tierschutzorganisationen auch allgemeine<br />

Fragen <strong>des</strong> Umweltschutzes berührt würden und diesbezüglich großes Interesse<br />

der Öffentlichkeit bestünde. Auch sei das BMUJF nach dem Tierversuchsgesetz<br />

1988 eingeschränkt zuständig.<br />

Bun<strong>des</strong>interne Abstimmung und Festlegung der auf dem Gebiet <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

insbesondere hinsichtlich der Nationalparks wahrzunehmenden<br />

Interessen und der weiteren Vorgangsweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (NTB 1992<br />

S. 44 Abs 15.2);<br />

Förderung nur auf der Grundlage eines verbindlichen Förderungs– und<br />

Nationalparkkonzeptes (NTB 1992 S. 47 Abs 18.2);<br />

Beschränkung der Förderungsmaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> auf jene Nationalparks,<br />

für die eine internationale Anerkennung konsequent angestrebt<br />

wird und auch erreichbar erscheint (NTB 1992 S. 45 Abs 15.2);<br />

Abstandnahme von der Förderung verwaltungsaufwendiger Klein– und Einzelprojekte<br />

(NTB 1992 S. 45 Abs 15.2) und Beschränkung auf länderübergreifende<br />

Projekte mit Bedeutung für den Gesamtpark (NTB 1992 S. 48<br />

Abs 18.2).<br />

Das BMUJF stimmte dem RH aus fachlicher Sicht grundsätzlich zu. Durch inzwischen<br />

eingerichtete Arbeitskreise unter Federführung <strong>des</strong> BMUJF und den vorgesehenen<br />

Nationalpark–Beirat sollen die erforderlichen Abstimmungen zwischen den betroffenen<br />

Bun<strong>des</strong>ministerien sowie zwischen Bund und Ländern erfolgen. Auch werde<br />

vom Nationalpark–Beirat eine Unterstützung bei der Umstellung der Förderungsprogramme<br />

<strong>des</strong> BMUJF in die vom RH vorgeschlagene Richtung erwartet.<br />

Das angekündigte "Nationalparkkonzept 2000", mit dem erste Schritte in Richtung<br />

einer ressortübergreifenden Grundsatzerklärung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> unternommen werden<br />

sollten, hat das BMUJF dem RH bisher nicht vorgelegt.<br />

Anpassung der Sonderrichtlinien für die Förderung im Rahmen <strong>des</strong> Österreichischen<br />

Bun<strong>des</strong>jugendplanes an die Haushaltsvorschriften und Förderungsgrundsätze<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (TB 1966 Abs 12.14, zuletzt NTB 1992<br />

S. 55 f Abs 29).<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> BMUJF bestünde ein erhebliches, vom Bund wahrzunehmen<strong>des</strong><br />

öffentliches Interesse an der gesamten Tätigkeit der Jugendorganisationen. Ohne<br />

eine Bun<strong>des</strong>förderung wäre diese Gesamttätigkeit in Frage gestellt. Auch würde eine<br />

Einschränkung auf bestimmte Vorhaben einen unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht<br />

der Jugendorganisationen darstellen. Dem RH, der seine Kritik<br />

aufrechterhielt, ist seither keine weitere Stellungnahme <strong>des</strong> BMUJF zugegangen.


Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

auswärtige Angelegenheiten<br />

BMA109<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Schaffung einer materiell–gesetzlichen Grundlage für die freiwilligen<br />

Beiträge der Republik Österreich zu den Kosten der UN–Cypernaktion<br />

(TB 1977 Abs 35.1).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMA vermochte es den für das Jahresende 1992 zugesagten<br />

Entwurf für eine umfassende gesetzliche Regelung von freiwilligen Beitragsleistungen<br />

an zwischenstaatliche Einrichtungen infolge verzögerter Abstimmung<br />

mit anderen Verwaltungsbereichen nicht einzuhalten; nach Vorliegen der vom<br />

BMF vorbehaltenen abschließenden Stellungnahme werde das BMA die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

unverzüglich mit dem Gesetzesentwurf befassen.<br />

(2)<br />

Erlassung einer Verordnung der Bun<strong>des</strong>regierung für die Besoldung der im<br />

Ausland verwendeten Beamten (WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen<br />

Abs 4.2).<br />

Das BMA sei grundsätzlich an einer solchen Verordnung interessiert, allerdings sei<br />

hiefür die Mitwirkung <strong>des</strong> BMF erforderlich.<br />

(3)<br />

Richtlinien für die Anmietung von Wohnungen und die Bemessung <strong>des</strong><br />

Wohnungskostenbeitrages (WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen Abs 5.2).<br />

Das BMA sei bemüht, objektive Kriterien für die Bemessung <strong>des</strong> Wohnzuschusses<br />

auszuarbeiten, um einvernehmlich mit dem BMF den damit verbundenen Verwaltungsaufwand<br />

zu vermindern.<br />

(4)<br />

Anhebung der Wohnungsvergütung für Leiter von Vertretungsbehörden<br />

(WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen Abs 6.2).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMA sei es interessiert, im Ausland die finanzielle Belastung<br />

von Dienst– sowie Naturalwohnungsbenützern und Mietern von privaten<br />

Wohnungen anzugleichen. Für Leiter von Vertretungsbehörden schien dem BMA<br />

jedoch die vom RH empfohlene Anhebung der Wohnungsvergütung nicht gerechtfertigt.<br />

(5)<br />

Regelungen für die Beschäftigung von Hauspersonal (WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen<br />

Abs 7.2).<br />

Das BMA bemerkte, daß jene Bediensteten, die einen Hauspersonalzuschuß beziehen,<br />

nur bei Vorliegen lokaler Rechtsvorschriften zum Abschluß von Dienstverträgen<br />

verpflichtet werden können. Im übrigen sei die Verwirklichung dieser Empfehlung<br />

nicht vordringlich.


Unerledigte Anregungen<br />

110<br />

(6)<br />

(7)<br />

(8)<br />

(9)<br />

Neuordnung der Mittelzuweisung an Vertretungen (WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen<br />

Abs 8.2).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMA werde die Neuordnung <strong>des</strong> Dotierungssystems noch erprobt.<br />

Das Ergebnis eines Vergleiches mit dem bisherigen System werde vor der Einführung<br />

noch abgewartet.<br />

Finanzrahmen für kulturelle Aktivitäten von Vertretungsbehörden<br />

(WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen Abs 22.2).<br />

Nach Meinung <strong>des</strong> BMA könne aufgrund der beschränkten Mittel nicht in allen<br />

Staaten gleichermaßen eine Darstellung der österreichischen Kultur gewährleistet<br />

werden. Während in für Österreich wichtigen Ländern Kulturinstitute mit eigener<br />

Infrastruktur und Jahresbudget eine ständige Kulturpräsenz gewährleisten, sollte<br />

diese in den übrigen Staaten möglichst flexibel gestaltet werden.<br />

Neufassung der Haushaltsvorschriften für die österreichischen Vertretungen<br />

im Ausland (TB 1981 Abs 37.12.3).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMA bereite es einen Entwurf vor, der noch mit der für das<br />

BMA zuständigen Buchhaltung <strong>des</strong> BKA und dem Bun<strong>des</strong>rechenamt abzuklären<br />

wäre.<br />

Gemeinsame Unterbringung <strong>des</strong> Kulturinstituts New York und der UN–<br />

Vertretung (TB 1988 Abs 32.8).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMA sei beabsichtigt, im Neubau in der 52. Straße ausschließlich<br />

das Kulturinstitut New York samt Nebenräumen einschließlich Dienstwohnungen<br />

für den Leiter und den Hauswart unterzubringen.


BMJ<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Justiz<br />

111<br />

Unerledigte Anregungen aus einem Vorjahr<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung durch automationsunterstützten<br />

Datenaustausch (TB 1991 Abs 29.3), möglichst weitgehende Einführung<br />

aufkommensneutraler Pauschalsätze anstelle einzelfallbezogener<br />

Auszahlungsbeträge (TB 1991 Abs 29.10) sowie Vereinheitlichung der<br />

Aufbau– und Ablauforganisation (TB 1991 Abs 29.12 und Abs 29.13) bei<br />

der Vollziehung <strong>des</strong> Unterhaltsvorschußgesetzes.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMJ sei ein elektronischer Datenaustausch zwischen dem<br />

Bun<strong>des</strong>rechenzentrum und den Jugendwohlfahrtsträgern der Bun<strong>des</strong>länder Wien und<br />

Niederösterreich bereits möglich, mit den Bun<strong>des</strong>ländern Steiermark, Kärnten, Oberösterreich<br />

und Salzburg werde verhandelt, die Bun<strong>des</strong>länder Tirol und Vorarlberg<br />

verhielten sich abwartend. Die Vorarbeiten für die verstärkte ADV–Nutzung und<br />

die Beschleunigung <strong>des</strong> Unterhaltsverfahrens haben verstärkt die Notwendigkeit legistischer<br />

Maßnahmen in Richtung eines "Unterhaltsverfahrensgesetzes" erkennen lassen.<br />

<strong>Der</strong> ADV–Einsatz erfolge vorerst bei den Oberlan<strong>des</strong>gerichten und werde nach<br />

der Neugestaltung <strong>des</strong> Pflegschaftsverfahrens auf das gesamte Unterhaltsvorschußverfahren<br />

ausgeweitet werden.


112<br />

Prüfungsergebnis<br />

Strafvollzug<br />

Obwohl das seit 1970 geltende Strafvollzugsgesetz durch zahlreiche<br />

Novellen den sich wandelnden Vorstellungen über einen zeitgemäßen<br />

Strafvollzug angepaßt worden ist, fehlten einheitliche Durchführungsbestimmungen.<br />

Ausbildung, Zuständigkeit und Aufgabenstellung<br />

der Justizwache waren in unübersichtlichen und teilweise längst<br />

überholten Vorschriften geregelt.<br />

Bei der Besorgung von Angelegenheiten <strong>des</strong> Strafvollzuges im BMJ<br />

handelte es sich überwiegend um Routine– und nur geringfügig<br />

um Führungsaufgaben, weshalb die Zentralstelle durch schrittweise<br />

Delegierung deutlicher zu einer Steuerungs– und Grundsatzinstanz<br />

umgestaltet werden sollte.<br />

<strong>Der</strong> durch unerwarteten Häftlingsanstieg entstandene Haftraumfehlbestand<br />

im Wiener Raum widersprach den Vollzugsgrundsätzen<br />

und verursachte kostenintensive Überstellungsfahrten für auswärts<br />

untergebrachte Untersuchungshäftlinge. <strong>Der</strong> Entschließung<br />

<strong>des</strong> Nationalrats, vordringlich 700 bis 850 zusätzliche Haftplätze<br />

neu zu schaffen, sollte unverzüglich entsprochen werden.<br />

Wegen <strong>des</strong> in den letzten fünf Jahren erfolgten Anstieges der Kosten<br />

der ärztlichen Betreuung um rd 63 % und der Pflegekosten<br />

der öffentlichen psychiatrischen Krankenhäuser um 115 % empfahl<br />

der RH ein Konzept zur wirtschaftlichsten ärztlichen Versorgung<br />

von Häftlingen in und außerhalb der Anstalten.<br />

Beim Personaleinsatz der Justizwache vermißte der RH vor allem<br />

die Ermittlung und Vorgabe eines bedarfsorientierten Sollstan<strong>des</strong>.


BMJ<br />

Strafvollzug<br />

Für die Anhaltung von Untersuchungshäftlingen und den Vollzug von<br />

Freiheitsstrafen waren nach dem Strafvollzugsgesetz im gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet<br />

29 Anstalten eingerichtet.<br />

113<br />

1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

in Mill S<br />

Einnahmen 87 96 92 98<br />

Ausgaben 1 616 1 732 1 896 2 044<br />

in S<br />

Tagesaufwand je Insasse 656 663 703 740<br />

Anzahl<br />

Personalstand 3 309 3 336 3 330 3 378<br />

Jahresdurchschnitt an<br />

Strafgefangenen 6 390 6 750 7 029 7 209<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Juni 1992 bis Jänner <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong> BMJ<br />

und mehrerer Justizanstalten betreffend den Strafvollzug und leitete das Ergebnis<br />

dieser System– und Querschnittsüberprüfung im Dezember <strong>1993</strong><br />

dem BMJ, den sonst betroffenen Zentralstellen (BKA, BMI, BMWF,<br />

BMGSK und BMLV) sowie der Stadt Wien zur Stellungnahme zu. Zu den<br />

im März 1994 eingelangten Stellungnahmen gab der RH im Juli 1994<br />

Gegenäußerungen ab.<br />

Die Schwerpunkte der Gebarungsüberprüfung lagen in den Bereichen<br />

Organisation, Personal, Arbeitswesen und Gesundheitsvorsorge für Strafgefangene<br />

sowie Sicherheit.<br />

Vorschriften<br />

2.1<br />

2.2<br />

2.3<br />

Von den Zielvorstellungen <strong>des</strong> Gesetzgebers zum Strafvollzug war jener<br />

der sicheren Verwahrung der Strafgefangenen weitestgehend entsprochen<br />

worden; den Straf– und Besserungszweck vermochte die Vollzugspraxis<br />

jedoch nicht immer ausreichend zu verwirklichen.<br />

<strong>Der</strong> Vollzug der von den Gerichten verhängten Freiheitsstrafen entbehrte bis<br />

zum Inkrafttreten <strong>des</strong> Strafvollzugsgesetzes am 1. Jänner 1970 weitgehend<br />

einer gesetzlichen Regelung. Um den sich wandelnden Vorstellungen über<br />

einen zeitgemäßen Strafvollzug zu genügen, ist dieses Gesetz in der Folge<br />

achtmal, zum Teil sehr wesentlich, novelliert worden.<br />

Im Jahr 1970 begann das BMJ auch mit den Vorarbeiten für Durchführungsbestimmungen.<br />

Allerdings kamen schließlich kaum überschaubare<br />

Einzelerlässe zustande.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt zwecks Vermeidung wiederholt auftretender Zweifelsfragen<br />

und Vereinheitlichung der Strafvollzugspraxis Durchführungsbestimmungen<br />

mit weitgehendem Verordnungscharakter für vordringlich.<br />

Das BMJ pflichtete der Empfehlung grundsätzlich bei. Die bisherigen Verzögerungen<br />

begründete es mit vordringlicheren legistischen Aufgaben, größerer Praxisbezo-


114<br />

genheit von Einzelerlässen und einer im internationalen Vergleich ohnedies stärkeren<br />

Regelungstiefe <strong>des</strong> Strafvollzugsgesetzes. Das Verwahr–, Eskorte– und Kanzleiwesen<br />

der Justizanstalten sei neu geregelt, eine Vollzugsordnung für die Justizanstalten<br />

sowie eine Erlaßevidenz bereits in Kraft gesetzt worden. Die Herausgabe<br />

eines einheitlichen Handbuches für den Strafvollzug wurde zugesagt.<br />

Zuständigkeiten<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

3.4<br />

Gerichtliche Freiheitsstrafen waren in den lan<strong>des</strong>gerichtlichen Gefangenenhäusern,<br />

Strafvollzugsanstalten oder in den Anstalten <strong>des</strong> Maßnahmenvollzugs<br />

(nunmehr einheitlich "Justizanstalten") zu verbüßen. Erste Instanz war<br />

der jeweilige Anstaltsleiter; für den gesamten Strafvollzug oblag die<br />

Dienst– und Fachaufsicht überwiegend der Strafvollzugs–, weiters der Verwaltungs–<br />

und Personalsektion sowie der Präsidial– und Straflegislativsektion<br />

sowie der Sektion für Straf– und Gnadensachen <strong>des</strong> BMJ. Die Aufgabenverteilung<br />

in der Strafvollzugssektion war verhältnismäßig stark<br />

aufgefächert und übergreifend, weshalb mit der Erledigung einer Angelegenheit<br />

bisweilen mehrere Abteilungen befaßt waren. Beinahe alle Mitarbeiter<br />

waren gleichzeitig zwei Abteilungen zur Dienstleistung zugeteilt.<br />

Verschiedene Abteilungen besorgten mit denselben Mitarbeitern weitgehend<br />

ähnliche Aufgaben.<br />

Wie der RH bei ähnlichen Überprüfungen schon wiederholt festgestellt hat,<br />

äußerte sich eine um besonders große Arbeitsteiligkeit bemühte Geschäftsaufteilung<br />

letztlich in einer Schwerfälligkeit, welche infolge vielfacher Bearbeitungsvorgänge<br />

auch die Gefahr von Doppelgleisigkeiten in sich birgt.<br />

Eine Vielzahl von Mitverwendungen (also die gleichzeitige Zuteilung von<br />

Bediensteten zu mehreren Abteilungen) läßt zudem auf überhöhte Ressourcen<br />

schließen, erschwert die Dienstaufsicht und widerspricht dem Dienstrecht,<br />

wonach ein Arbeitsplatz die volle Normalarbeitskraft eines Menschen<br />

erfordern sollte.<br />

<strong>Der</strong> RH legte nahe, die weitgehend historisch gewachsene Zuständigkeitsverteilung<br />

innerhalb der Strafvollzugssektion <strong>des</strong> BMJ grundsätzlich neu zu<br />

regeln sowie die Zusammenarbeit mit den übrigen Sektionen zu straffen, um<br />

unnötigen Führungs– und Koordinationsaufwand weitgehend zu vermeiden.<br />

Das BMJ bemerkte, daß die aufgezeigten Nachteile durch die Kommunikationsbereitschaft<br />

der Entscheidungsträger zum Teil abgeschwächt worden seien. Es sagte<br />

geeignete Maßnahmen zu, die von ihm aber als nicht besonders vordringlich gewertet<br />

wurden.<br />

<strong>Der</strong> RH ersuchte, seine Empfehlungen in absehbarer Zeit umzusetzen.<br />

Entlastung der<br />

Zentralstelle<br />

4.1<br />

Bereits eine im Frühjahr 1989 im Rahmen <strong>des</strong> Projektes "Verwaltungsmanagement"<br />

durchgeführte Verwaltungsanalyse wies auf Möglichkeiten zur<br />

Entlastung der Zentralstelle hin. Insbesondere bei der Besorgung von Angelegenheiten<br />

<strong>des</strong> Strafvollzugs handle es sich überwiegend um Routinesachen<br />

und nur geringfügig um Führungsaufgaben, binde jedoch erheblich<br />

die Mitarbeiter <strong>des</strong> BMJ. Demzufolge wäre es sinnvoll, solche Aufgaben<br />

schrittweise zu delegieren und die Zentralstelle damit deutlicher zu einer<br />

Steuerungs– und Grundsatzinstanz zu machen.


BMJ<br />

Strafvollzug<br />

4.2<br />

4.3<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte diese im Interesse der Verwaltungsreform gelegenen<br />

Lösungsansätze als zielführend. Er empfahl, die Oberlan<strong>des</strong>gerichte und<br />

weitgehend auch die Leiter der Justizanstalten in die Aufgabenerledigung<br />

einzubeziehen.<br />

Das BMJ stellte eine schrittweise Delegierung von Zuständigkeiten in Aussicht.<br />

Wesentliche Reformüberlegungen beträfen die Neuordnung <strong>des</strong> Beschwerdewesens<br />

und die Verlagerung der meisten Anschaffungsvorgänge zum zentralen Wirtschaftsamt<br />

bzw zu den Anstalten. Vor einer abschließenden Beurteilung vor allem<br />

im Personalverwaltungs– und Dienstrechtsbereich wäre aber noch die künftige<br />

Organisationsstruktur der Oberlan<strong>des</strong>gerichtspräsidien abzuwarten.<br />

115<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

Schon bald nach der Schließung <strong>des</strong> lan<strong>des</strong>gerichtlichen Gefangenenhauses<br />

II Wien im Juli 1989 stieg im September 1990 die Anzahl der Häftlinge<br />

im lan<strong>des</strong>gerichtlichen Gefangenenhaus Wien um 32 % unerwartet auf<br />

939 an. Um den Überbelag von 260 Insassen zu verringern, richtete das<br />

BMJ für die Untersuchungshäftlinge mehrere Außenstellen im Umkreis von<br />

Wien ein. Während der Dauer ihrer Anhaltung in den Außenstellen waren<br />

im Mai 1992 beispielsweise für 172 Häftlinge 424 personalintensive Überstellungsfahrten,<br />

wie etwa zu Gerichten und in Krankenhäuser, erforderlich.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte eine Verringerung der mit der dezentralen<br />

Unterbringung von Untersuchungshäftlingen verbundenen Verwaltungserschwernisse<br />

und von vermeidbaren Kosten angestrebt werden.<br />

Das BMJ stimmte dem RH zu und stellte entsprechende Maßnahmen in Aussicht.<br />

Unterbringung von<br />

Untersuchungshäftlingen<br />

Haftraumfehlbestand<br />

in Wien<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Im Oktober 1992 waren 861 Insassen anstatt zuständigkeitshalber im lan<strong>des</strong>gerichtlichen<br />

Gefangenenhaus Wien außerhalb Wiens untergebracht, so<br />

daß zur Abdeckung <strong>des</strong> Wiener Haftraumbedarfes insgesamt 1 964 Plätze<br />

erforderlich waren. Mit Entschließung vom 12. November 1992 (780 der<br />

Beilagen <strong>des</strong> Nationalrates XVIII. Gesetzgebungsperiode) ersuchte der Nationalrat,<br />

unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen für die Neuschaffung<br />

von 700 bis 850 zusätzlichen Haftraumplätzen in Wien einzuleiten.<br />

<strong>Der</strong> RH bedauerte, daß selbst bei sofortiger Inangriffnahme aller Planungsmaßnahmen<br />

die neuen Haftplätze frühestens im Jahr 1997 zur<br />

Verfügung stehen werden, weshalb unter Zugrundelegung der ansteigenden<br />

Häftlingszahlen noch längere Zeit ein den Vollzugsgrundsätzen widersprechender<br />

beträchtlicher Haftraumfehlbestand im Wiener Raum gegeben<br />

sein werde.<br />

Das BMJ sicherte Bemühungen zu, ein solches Bauvorhaben möglichst noch im Jahr<br />

1994 baureif zu stellen, so daß nach entsprechender Dotierung <strong>des</strong> Neubauprogrammes<br />

<strong>des</strong> BMwA mit einer Fertigstellung innerhalb der nächsten drei Jahre zu rechnen<br />

sein werde.


116<br />

Arbeitswesen<br />

7.1<br />

Nach dem Strafvollzugsgesetz war jeder arbeitsfähige Strafgefangene verpflichtet,<br />

die ihm zugewiesenen Arbeiten zu verrichten. Bei den Justizanstalten<br />

waren hiefür 290 Arbeits– und Wirtschaftsbetriebe eingerichtet, die<br />

darüber hinaus auch bemüht waren, justizfremde Unternehmungen für Aufträge<br />

zu gewinnen. Obwohl Strafgefangene wegen der besseren Verdienstmöglichkeit<br />

interessiert waren, für solche "Unternehmerbetriebe" zu arbeiten<br />

und der Bund 1991 und 1992 Einnahmen von jeweils rd 50 Mill S<br />

erzielte, vermochte die Verwaltung in diesem Bereich bloß 13 % der Strafgefangenen<br />

zu beschäftigen.<br />

7.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, im Wege verstärkter Werbung Unternehmungen auf<br />

derartige Arbeitsmöglichkeiten aufmerksam zu machen.<br />

7.3<br />

Auch das BMJ erblickte in den "Unternehmerbetrieben" die wirtschaftlichste Beschäftigungsform,<br />

verwies jedoch auf deren Krisenanfälligkeit. Dennoch sagte es<br />

geeignete Bemühungen zur Auftragsvermehrung zu.<br />

Einführung einer<br />

Kostenrechnung<br />

8.1<br />

Aus betriebsmäßig erbrachten Leistungen von Strafgefangenen und der<br />

Veräußerung von Erzeugnissen der justizeigenen Arbeitsbetriebe wurden<br />

folgende Einnahmen erzielt:<br />

1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

22,4 19,0 19,2 22,3 17,4<br />

<strong>Der</strong> Preisermittlung lagen die Materialkosten sowie die Anzahl der aufgewendeten<br />

Arbeitsstunden der Insassen zugrunde; unberücksichtigt blieben<br />

die Personalkosten der Bewachung, die kalkulatorischen Abschreibungen<br />

und Zinsen, die Betriebskosten sowie sonstige Aufwendungen.<br />

8.2<br />

Da diese Aufzeichnungen zu wenig aussagekräftig waren, um die Wirtschaftlichkeit<br />

einzelner Betriebe beurteilen zu können, legte der RH nahe,<br />

eine geeignete Kostenrechnung einzuführen und die Arbeitsbedingungen<br />

weitgehend den "Unternehmerbetrieben" anzunähern.<br />

8.3<br />

Das BMJ stellte entsprechende Überlegungen in Aussicht, verwies jedoch auf die<br />

Besonderheiten im Arbeitswesen <strong>des</strong> Strafvollzugs.<br />

Arbeitsvergütung<br />

9.1<br />

Das BMJ legte die Höhe der Vergütung für Strafgefangene für erbrachte Arbeitsstunden<br />

jeweils mit Verordnung entsprechend dem Index für Verbraucherpreise<br />

fest. Im Jahr <strong>1993</strong> bewegte sich diese zwischen 3,50 S bei leichten<br />

Hilfsarbeiten und 5,80 S als Entlohnung für einen Vorarbeiter. Bei der<br />

von Anstalt zu Anstalt unterschiedlichen Ermittlung wurden gelegentlich<br />

auch Freizeitaktivitäten als Arbeitszeit abgegolten. In einzelnen Anstalten<br />

bezogen auch aufgrund eigenen Verhaltens unbeschäftigte oder arbeitsunwillige<br />

Strafgefangene weiterhin eine Arbeitsvergütung. Die in solchen<br />

Fällen gesetzlich vorgesehene Rückforderung eines Anteils an den Vollzugskosten<br />

war durchwegs unterblieben.


BMJ<br />

Strafvollzug<br />

9.2<br />

9.3<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Entlohnung von nicht geleisteten Arbeitsstunden<br />

und empfahl, die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung einer<br />

Arbeitsvergütung eindeutig zu regeln sowie die Abrechnungen zu<br />

vereinheitlichen.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMJ sei die Arbeitsvergütung infolge Einbeziehung der Insassen<br />

in die Arbeitslosenversicherung einheitlich neu geregelt worden. Nach der<br />

zwischenzeitlich in Kraft getretenen Strafvollzugsnovelle <strong>1993</strong> sei beispielsweise<br />

auch therapeutische Betreuung bis zu einem Höchstausmaß von wöchentlich fünf<br />

Stunden als Arbeitszeit zu vergüten.<br />

117<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

10.4<br />

Im Gegensatz zum Jugendstrafvollzug, welcher um die Verbesserung der<br />

Berufs– und Allgemeinbildung bemüht war, wurden für erwachsene Häftlinge<br />

lediglich in fünf Justizanstalten Berufsausbildungsmöglichkeiten mit<br />

Lehr– oder Facharbeiterausbildung angeboten. Zwischen 1980 und 1991<br />

legten von rd 64 000 Strafgefangenen 996 eine Lehrabschluß– und weitere<br />

15 eine Meisterprüfung mit teilweise ausgezeichnetem Erfolg ab.<br />

Die tägliche Arbeitszeit der Insassen war in den Anstalten unterschiedlich<br />

geregelt, die Anzahl der in einzelnen Betrieben beschäftigten Insassen in erster<br />

Linie von der Qualifikation der Häftlinge abhängig. Betriebsleiter waren<br />

überwiegend Justizwachebeamte, die auch eine Berufsausbildung im<br />

entsprechenden Handwerksberuf zurückgelegt hatten. In Betrieben <strong>des</strong><br />

ehemaligen lan<strong>des</strong>gerichtlichen Gefangenenhauses Wien blieben Strafgefangene<br />

häufig unbeschäftigt, weil Betriebsleiter kurzfristig für anderwärtige<br />

Aus– und Vorführdienste herangezogen wurden.<br />

<strong>Der</strong> RH bezeichnete die Schließung von Arbeitsbetrieben als unwirtschaftlich<br />

sowie dem Besserungszweck zuwiderlaufend. Er empfahl im<br />

wesentlichen eine einheitliche 38 1/2stündige Wochenarbeitszeit sowie<br />

eine Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für erwachsene Strafgefangene.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMJ seien <strong>1993</strong> zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten<br />

geschaffen bzw vorbereitet worden. Die Bemühungen, die Arbeitszeiten für Strafgefangene<br />

zu vereinheitlichen, stünden jedoch in engem Zusammenhang mit dem<br />

Dienstrecht der Justizwachebeamten. Die Vermeidung von zeitweiligen Arbeitsbetriebsschließungen<br />

werde angestrebt.<br />

<strong>Der</strong> RH sah den Maßnahmen zur Schaffung möglichst flächendeckender<br />

Berufsausbildungsmöglichkeiten für Strafgefangene und höhere Attraktivität<br />

der handwerklichen Verwendung im Justizdienst entgegen.<br />

Ausbildungsmöglichkeiten<br />

Gesundheitsvorsorge<br />

11.1<br />

Für die medizinische Betreuung von Strafgefangenen hatten jeweils die Anstalten<br />

zu sorgen. Leistungen der Sozialversicherung waren nicht vorgesehen,<br />

obwohl das BMJ bereits seit 1989 mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger<br />

verhandelte, um die Insassen in die Krankenversicherung<br />

einzubeziehen.


Gesundheitsvorsorge<br />

118<br />

Die Kosten der ärztlichen Betreuung der Insassen entwickelten sich wie<br />

folgt:<br />

1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Aufwand für Ärzte 21,8 21,2 24,9 26,3 28,6<br />

Aufwand für Pflegepersonal 11,1 13,1 16,3 18,1 22,0<br />

Fachärztliche Untersuchung<br />

und Behandlung 9,8 10,7 11,1 11,8 13,1<br />

Beschaffung von Heilmitteln 13,1 11,4 13,3 15,6 16,8<br />

Spitalskosten 34,0 31,7 33,0 49,3 45,9<br />

Pflegegebühren der öffentlichen<br />

psychiatrischen<br />

Krankenhäuser 35,3 22,4 28,8 56,5 75,8<br />

Anschaffung medizinischer<br />

Geräte 0,4 0,2 0,7 0,5 2,9<br />

Anschaffung von Körperersatzstücken<br />

und<br />

Heilbehelfen 0,9 0,9 1,1 1,2 1,1<br />

Kostzubußen für Unterernährte<br />

0,4 0,5 0,8 1,0 0,6<br />

Zahnbehandlung und<br />

Zahnersatz 7,1 8,1 8,4 10,0 10,7<br />

Ärztliche Honorare in den<br />

Außenstellen – 0,1 0,2 0,2 0,2<br />

133,9 120,3 138,6 190,5 217,7<br />

Zwischen 1988 und 1992 trat somit eine Steigerung der Kosten um insgesamt<br />

rd 83,8 Mill S, das sind rd 63 %, ein. Besonders stark stiegen die<br />

Pflegekosten der öffentlichen psychiatrischen Krankenhäuser von<br />

35,3 Mill S auf 75,8 Mill S, somit um 40,5 Mill S oder 115 %. Dies lag<br />

nicht nur im Anstieg der Pflegegebühren, die 1991 in den allgemeinen<br />

Krankenanstalten zwischen 2 300 S und 6 700 S je Verpflegstag lagen, sondern<br />

auch an der seit 1990 steigenden Anzahl von psychisch erkrankten<br />

Häftlingen. Nach Berechnungen <strong>des</strong> BMJ betrug allein dadurch die Kostensteigerung<br />

jährlich rd 15 Mill S. Ursache hiefür war das seit 1. Jänner 1991<br />

in Kraft getretene Unterbringungsgesetz. Auch reichte die Belagskapazität<br />

der österreichweit gesehen kostengünstigen Justizanstalt Göllersdorf mit<br />

1 342 S je Verpflegstag im Jahr 1990 gegenüber 2 750 S im psychiatrischen<br />

Krankenhaus der Stadt Wien bei weitem nicht aus.<br />

11.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, ein Konzept zu erstellen, aufgrund <strong>des</strong>sen die ärztliche<br />

Versorgung von Häftlingen in und außerhalb der Anstalten wirtschaftlicher<br />

erfolgen könnte. Weiters legte er Kosten–Nutzen–Überlegungen<br />

insbesondere hinsichtlich einer Einbeziehung der aufgrund psychischer<br />

Störungen "Untergebrachten" in die Sozialversicherung nahe.


BMJ<br />

Strafvollzug<br />

11.3<br />

Das BMJ sagte die Fortsetzung seiner Bemühungen zu und verwies ergänzend auf<br />

die in den Justizanstalten erbrachten ärztlichen Leistungen, die über die Leistungspflicht<br />

der Sozialversicherung hinausgingen.<br />

119<br />

Verträge mit Ärzten<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

12.4<br />

Die von der Justizverwaltung mit praktischen Ärzten und mit Fachärzten<br />

zwecks Betreuung der Insassen abgeschlossenen Einzelverträge waren<br />

vielfach inhaltlich unterschiedlich und kaum nachvollziehbar. Bun<strong>des</strong>weit<br />

vergleichbare Aufzeichnungen über den Bedarf an ärztlichem Personal<br />

fehlten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMJ, die Vertragsgestaltung bei der Beschäftigung<br />

von Ärzten zu koordinieren und zu vereinheitlichen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMJ wirke sich die regional sehr unterschiedliche Verfügbarkeit<br />

von Anstaltsärzten auf die Honorarhöhe aus. Da die Ärzteschaft eine Tätigkeit<br />

im Strafvollzug als unattraktiv erachte, sei die Vollzugsverwaltung gezwungen, den<br />

finanziellen Vorstellungen der Ärzte weitgehend zu entsprechen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, trotz dieser Schwierigkeiten sollte die Entlohnung<br />

ärztlicher Leistungen besser nachvollziehbar sein.<br />

Geschlossene<br />

Abteilungen<br />

13.1<br />

13.2<br />

13.3<br />

Seit 1992 waren für Strafgefangene in öffentlichen Krankenanstalten in<br />

Steyr, Graz, Krems, Neunkirchen, Leoben, Schärding und Linz sogenannte<br />

"geschlossene Abteilungen" eingerichtet. Diese bestanden zumin<strong>des</strong>t aus einem<br />

größeren Krankenzimmer mit einem Vorraum für die Justizwache.<br />

Darüber hinaus war das BMJ schon seit 1959 bemüht, für die Justizanstalten<br />

im Großraum Wien einen Bedarf von zuletzt 14 Spitalsbetten in geschlossenen<br />

Abteilungen sicherzustellen. Dieses Vorhaben scheiterte letztlich<br />

trotz einer grundsätzlichen Zusage <strong>des</strong> Amtsführenden Wiener Stadtrates für<br />

Gesundheit und Soziales. Verhandlungen <strong>des</strong> BMJ mit der Krankenanstalt<br />

der Barmherzigen Brüder in Wien und dem Krankenhaus Korneuburg waren<br />

noch anhängig.<br />

<strong>Der</strong> RH bedauerte, daß die Verhandlungen über die stationäre Behandlung<br />

von Insassen im Wiener Raum bisher ergebnislos geblieben waren, und beanstandete<br />

vor allem den Aufwand für die erforderliche Bewachung von<br />

jährlich rd 16 Mill S als unwirtschaftlich. Er empfahl, aus Kostengründen<br />

und im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung der Krankenanstalten,<br />

Häftlinge aufzunehmen und deren Bewachung zuzulassen, insbesondere<br />

auch im Wiener Raum geschlossene Abteilungen einzurichten.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMJ seien weitere Verhandlungen mit der Stadt Wien wegen<br />

Erfolglosigkeit eingestellt worden. Häftlinge müßten in den verschiedenen<br />

Krankenhäusern bei stationärer Behandlung weiterhin kostenintensiv bewacht werden.<br />

Das BMGSK pflichtete dem RH zwar bei, verwies jedoch auf die verfassungsgesetzlich<br />

ausschließliche Zuständigkeit der Länder.<br />

Das BMWF hielt eine Inanspruchnahme von Universitätskliniken nur aus zwingenden<br />

medizinischen Gründen für vertretbar und lehnte eine Pflegeeinheit von rd<br />

zehn Betten im neuen AKH ab.


120<br />

Geschlossene<br />

Abteilungen<br />

Das BMLV sah sich aus technischen und administrativen Gründen außerstande, im<br />

Heeresspital Stammersdorf Häftlinge stationär und ambulant zu behandeln.<br />

Die Stadt Wien bezeichnete die gemeinsame Unterbringung von chirurgischen, internen<br />

und urologischen Patienten als medizinisch nicht zweckmäßig und bezweifelte, ob<br />

die Einrichtung von "geschlossenen Abteilungen" aus Kostengründen überhaupt vorteilhaft<br />

wäre.<br />

13.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete dem BMJ und der Stadt Wien, die medizinische Versorgung<br />

von Häftlingen wäre in zumin<strong>des</strong>t einer der Wiener Schwerpunktkrankenanstalten<br />

für den Strafvollzug möglichst wirtschaftlich sicherzustellen.<br />

14.1<br />

14.2<br />

14.3<br />

Die Behandlung und Verwahrung geistig abnormer Rechtsbrecher und<br />

psychisch kranker Strafgefangener wurde im wesentlichen in der Justizanstalt<br />

Göllersdorf besorgt. Nicht nur das Krankenpflegepersonal, sondern<br />

auch Justizwachebeamte waren entgegen der Ansicht <strong>des</strong> ärztlichen Leiters<br />

mit Pflegetätigkeiten betraut. Dem BMJ war bewußt, daß die Anhaltung<br />

unzurechnungsfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher, die vor dem Inkrafttreten<br />

<strong>des</strong> Strafgesetzbuches 1975 in den psychiatrischen Krankenhäusern<br />

untergebracht worden waren, gesetzlich der Anhaltung in einem Krankenhaus<br />

entsprechen mußte.<br />

Im Hinblick auf diese Gesetzeslage empfahl der RH, einen der Struktur<br />

und Aufgabenstellung entsprechenden Stellenbesetzungsplan zu erarbeiten,<br />

wobei Wachebedienstete lediglich mit äußeren Sicherheitsaufgaben betraut<br />

werden sollten. Wegen eines von Insassen gelegten Bran<strong>des</strong> mit einer Schadenssumme<br />

von rd 3 Mill S, der auf mangelhafte Überwachung zurückzuführen<br />

war, legte der RH ferner eine auf die Aufgaben einer Krankenanstalt<br />

abgestellte Diensteinteilung nahe.<br />

Das BMJ sagte Überlegungen zu.<br />

Personalangelegenheiten<br />

Aufgabenstellung<br />

der Justizwache<br />

15.1<br />

15.2<br />

15.3<br />

Zuständigkeit, Ausbildung und Aufgabenbereich der Justizwache waren<br />

in teilweise unübersichtlichen bzw zeitlich längst überholten Vorschriften<br />

geregelt.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt eine einheitliche sowie rechtsverbindliche Organisationsvorschrift<br />

für die Justizwache für wünschenswert. Er legte weiters Überlegungen<br />

zur eindeutigen Abgrenzung der Aufgabenstellung der Justiz– und Sicherheitswache,<br />

insbesondere im Hinblick auf den Schutz der bei Strafgerichten<br />

tätigen Mitarbeiter und sonstigen Personen, dringend nahe.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMJ hindern personelle Engpässe die zeitgemäße Erneuerung<br />

der Ausbildungsvorschriften; dennoch hätte die Ausbildungsreform für zwei von drei<br />

Verwendungsgruppen der Justizwache bereits erfolgreich abgeschlossen werden können.<br />

Die Übernahme von allgemeinen Sicherungsaufgaben durch die Justizwache lehnte<br />

das BMJ ab, es habe jedoch mit dieser Frage das BKA und das BMI befaßt.


Personalangelegenheiten<br />

BMJ<br />

Strafvollzug<br />

15.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete dem BMJ, sein Standpunkt zur Sicherheit in Gerichtsgebäuden<br />

sei unbefriedigend und wenig zielführend.<br />

121<br />

Personaleinsatz<br />

16.1<br />

16.2<br />

16.3<br />

Den Personaleinsatz in den Justizanstalten überließ das BMJ weitgehend<br />

den einzelnen Anstaltsleitern, die hiebei von historisch gewachsenen Organisationsformen<br />

und baulichen Gegebenheiten ausgingen und keinen<br />

bedarfsorientierten Sollstand ermittelt hatten.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen einer Organisation <strong>des</strong> Personaleinsatzes<br />

und empfahl, nach grundsätzlicher Festlegung der im Strafvollzug notwendigen<br />

Tätigkeiten den erforderlichen Personalbedarf zu ermitteln.<br />

Das BMJ verwies auf die im Rahmen <strong>des</strong> Projektes "Verwaltungsmanagement" erfolgte<br />

Befassung einer Beratungsunternehmung. Diese habe insbesondere eine Erhebung<br />

der geleisteten Jahresstunden, die Ermittlung <strong>des</strong> Personalsollbestan<strong>des</strong> je<br />

Anstalt und die gleichmäßige Aufteilung der verfügbaren Arbeitszeit auf die notwendigen<br />

Tätigkeiten vorgeschlagen. Das BMJ sei auf dieser Grundlage bemüht,<br />

allen Anstalten eine einheitliche Aufbauorganisation und vergleichbare Arbeitsabläufe<br />

vorzugeben.<br />

Wechseldienstplan<br />

17.1<br />

17.2<br />

17.3<br />

Jede Justizanstalt erstellte für ihren Bereich einen Wechseldienstplan, der<br />

die Diensteinteilung der Justizwachebeamten — verteilt auf 24 Stunden<br />

— dokumentierte. Das BMJ gab hiefür lediglich die Normalarbeitszeit, jeweils<br />

bezogen auf ein Jahr, vor. Bereits im Zeitpunkt der Dienstplanerstellung<br />

wurden Überstunden im Umfang der bereits bekannten Abwesenheiten<br />

eingeplant. Die Aufzeichnungen über die Diensteinteilung erfolgten<br />

noch größtenteils händisch, wodurch die Kontrolle und die Nachvollziehbarkeit<br />

<strong>des</strong> Dienstbetriebes stark erschwert wurden.<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte diese Arbeitsabläufe als umständlich, unnötig verwaltungsaufwendig<br />

und mangels Sollvorgaben nicht auf den unbedingt<br />

notwendigen Personalbedarf ausgerichtet. Er legte ein für alle Anstalten einheitliches,<br />

automationsunterstütztes System auf der Grundlage von nachvollziehbaren<br />

Sollvorgaben nahe.<br />

Das BMJ stimmte dem RH zu, hielt aber eine Umsetzung der Empfehlungen erst<br />

nach längerfristigen Vorarbeiten für möglich.<br />

Nachtdienst<br />

18.1<br />

18.2<br />

18.3<br />

Den Nachtdienst versahen wesentlich mehr Beamte als Wachposten zu<br />

besetzen waren. Hiefür waren Sicherheitsüberlegungen für unvorhersehbare<br />

Ereignisse maßgebend. <strong>Der</strong> Nachtdienst wurde bis 1987 als Volldienst,<br />

später mit einer Journaldienstzulage abgegolten.<br />

<strong>Der</strong> RH merkte aus Kostenüberlegungen kritisch an, daß die Journaldienstregelung<br />

nicht die erwartete Umschichtung von Nacht– auf Tagdienststunden<br />

bewirkt hätte. Er bezweifelte die Notwendigkeit der hohen<br />

Sicherheitsreserve in einzelnen Anstalten.<br />

Das BMJ anerkannte die Kritik <strong>des</strong> RH und stellte Bemühungen in Aussicht, die<br />

derzeitige Journaldienstlösung mittelfristig an die Diensteinteilung bei Bun<strong>des</strong>polizei<br />

und Bun<strong>des</strong>gendarmerie anzugleichen.


Personalangelegenheiten<br />

122<br />

19.1<br />

19.2<br />

19.3<br />

Vielfach waren voll ausgebildete Justizwachebeamte, die wachspezifische<br />

Nebengebühren und Zulagen bezogen, überwiegend mit Kanzleitätigkeiten<br />

befaßt. Eine Dienststunde eines Wachebeamten kostete 210 S, die eines Verwaltungsbediensteten<br />

lediglich 154 S.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Justizwachebeamten von artfremden Tätigkeiten zu<br />

entlasten und hiefür Verwaltungsbedienstete heranzuziehen.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMJ würde dieser Empfehlung soweit wie möglich entsprochen<br />

werden.<br />

Langfristige<br />

Dienstzuteilungen<br />

20.1<br />

20.2<br />

20.3<br />

<strong>Der</strong> RH stellte bis zu 24 Jahre dauernde Dienstzuteilungen zu mehreren<br />

Anstalten sowie zum BMJ fest.<br />

Da Dienstzuteilungen eine nur vorübergehende Maßnahme darstellen, beanstandete<br />

der RH die unterbliebene Versetzung, wodurch im Einzelfall<br />

Kosten von mehr als 100 000 S erspart worden wären.<br />

Auch das BMJ hielt derart langfristige Dienstzuteilungen für unbefriedigend, führte<br />

sie jedoch vor allem auf einen Mangel an Bewerbern, die mit einer Versetzung einverstanden<br />

wären, zurück.<br />

Das BKA bemerkte, daß derart lange Dienstzuteilungen wegen <strong>des</strong> Mehraufwan<strong>des</strong><br />

an Zuteilungsgebühren den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit<br />

und Zweckmäßigkeit widersprechen.<br />

Weitere<br />

Feststellungen<br />

21<br />

Weiters befaßte sich der RH mit Verbesserungen <strong>des</strong> Inspektionsdienstes,<br />

mit der Ausrüstung und dem Waffengebrauch der Justizwache sowie den<br />

baulichen, mechanischen und elektronischen Sicherheitseinrichtungen<br />

der Justizanstalten.<br />

Das BMJ hat den Empfehlungen <strong>des</strong> RH weitgehend entsprochen oder deren Berücksichtigung<br />

zugesagt.<br />

Schlußbemerkungen<br />

22<br />

<strong>Der</strong> RH hob zusammenfassend folgende Empfehlungen hervor:<br />

(1) <strong>Der</strong> kostenintensive und den Vollzugsgrundsätzen widersprechende<br />

Haftraumfehlbestand im Wiener Raum sollte vordringlich behoben<br />

werden.<br />

(2) Die ärztliche Versorgung von Häftlingen wäre durch ein auf Kosten–Nutzen–Überlegungen<br />

gegründetes Konzept wirtschaftlicher<br />

zu gestalten. Vor allem im Wiener Raum wäre im Wege von weiteren<br />

Verhandlungen mit der Stadt Wien für Strafgefangene die Einrichtung<br />

einer geschlossenen Abteilung in zumin<strong>des</strong>t einer der<br />

Wiener Schwerpunktkrankenanstalten anzustreben.<br />

(3) Die technischen Sicherheitsvorkehrungen in den Justizanstalten<br />

wären unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen dem<br />

letzten technischen Stand anzupassen.


BMJ<br />

123<br />

(4) Die Zentralstelle sollte durch Aufgabenentlastung deutlicher zu<br />

einer Steuerungs– und Grundsatzinstanz umgestaltet werden.<br />

(5) Das Vorschriftenwesen <strong>des</strong> Strafvollzugs sollte aktualisiert, vereinheitlicht<br />

und übersichtlicher gestaltet werden.<br />

Sonstige Wahrnehmung<br />

Schadensfälle bei Bezirksgerichten<br />

Die Nichtbeachtung von Haushaltsvorschriften zur Kassensicherheit hat<br />

Einbruchsdiebstähle bei zwei Wiener Bezirksgerichten wesentlich erleichtert.<br />

Hiebei kamen vor allem Gerichtskostenmarken im Wert von<br />

7,2 Mill S, Bargeld von 176 000 S und Sparbücher mit einem Einlagenstand<br />

von rd 705 000 S abhanden.<br />

<strong>Der</strong> RH stellte zur Überlegung, die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen<br />

bei sämtlichen Gerichten in Österreich schwerpunktmäßig zu untersuchen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMJ seien die Täter inzwischen ausgeforscht, entsprechende<br />

Hereinbringungsmaßnahmen eingeleitet und sofort notwendige Sicherheitsvorkehrungen<br />

gesetzt worden. Darüber hinaus seien im Einvernehmen mit dem<br />

BMI Vorarbeiten für die Erlassung von generellen "Richtlinien für die Sicherheit<br />

in Gerichtsgebäuden" aufgenommen worden.


124


BMLV<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Lan<strong>des</strong>verteidigung<br />

125<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Maßnahmen zur Senkung <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Personal und gesetzliche<br />

Verpflichtungen in der Zentralstelle (TB 1982 Abs 48.1, TB 1987 Abs<br />

39), bei höheren Kommanden bzw Heeresämtern (TB 1975 Abs 36.6,<br />

TB 1977 Abs 43, TB 1981 Abs 46) und der Verwendung von Heeresfahrzeugen<br />

als zusätzliche Dienstkraftfahrzeuge für die Zentralstelle<br />

(TB 1977 Abs 42.22, TB 1979 Abs 50.4, TB 1980 Abs 39.2 und SB<br />

Ermessensausgaben 1984 Abs 19.3.1).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV seien über die bereits erfolgten erheblichen Einschränkungen<br />

<strong>des</strong> Personaleinsatzes im Zuge der Heeresreform und der neuen Geschäftseinteilung<br />

der Zentralstelle hinaus derzeit keine weiteren personellen Einsparungen<br />

zu erzielen. Eine weitgehend abgeschlossene Organisationsuntersuchung bei den<br />

nachgeordneten Dienststellen und Heeresämtern hätte neben strukturellen Verbesserungen<br />

auch die Möglichkeit einer rund zehnprozentigen Personaleinsparung ergeben.<br />

Die Verwendung von Heeresfahrzeugen sei dem geänderten Bedarf angepaßt<br />

worden. Weitere wesentliche Einschränkungen seien erst mit der räumlichen Zusammenführung<br />

der Zentralstelle in der Roßauer–Kaserne zu erwarten.<br />

(2)<br />

Verwendung von Zivilbediensteten bzw von nicht mehr truppendiensttauglichen<br />

Militärpersonen für Hilfsdienste anstelle von Grundwehrdienern<br />

(TB 1976 Abs 38.8, TB 1989 Abs 32.7, 32.8, 32.15).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLV scheitere die Verwendung von Zivilbediensteten an<br />

entsprechenden Planstellen. Außerdem könnten Zivilbedienstete aus kriegsvölkerrechtlichen<br />

Gründen nicht für Hilfsdienste mit einsatzbezogenen Aufgaben herangezogen<br />

werden. Die höhere Wertigkeit der Arbeitsplätze und der Gesundheitszustand<br />

der nicht mehr truppendienstfähigen Militärpersonen erlaubten aus<br />

dienstrechtlichen und gesundheitlichen Gründen nur in Ausnahmefällen die Verwendung<br />

dieses Personenkreises für Hilfsdienste. Das BMLV sei jedoch bestrebt,<br />

gewisse Tätigkeiten, zu denen auch Grundwehrdiener herangezogen würden, von<br />

privaten Unternehmungen durchführen zu lassen.<br />

(3)<br />

Verwendung von Zivilbediensteten anstelle von Militärpersonen auf nicht<br />

militärspezifischen Arbeitsplätzen (TB 1978 Abs 48, TB 1979 Abs<br />

51.5, TB 1981 Abs 46.18, TB 1982 Abs 48.1).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV sei es bestrebt, aufgrund von Aufgabenanalysen festzulegen,<br />

ob für die einzelnen Arbeitsplätze Militär– oder Zivilpersonen erforderlich<br />

seien. Seit 1986 sei die Anzahl an durch beide Bedienstetengruppen zu besetzende<br />

Arbeitsplätzen auf ein Sechstel verringert worden. Es sei jedoch weiterhin<br />

unumgänglich, nicht mehr truppendiensttaugliche Militärpersonen auch auf zivilen<br />

Arbeitsplätzen zu verwenden, weil andere Verwendungsmöglichkeiten ohne Benachteiligung<br />

der Betroffenen nicht ausreichend vorhanden seien.


Unerledigte Anregungen<br />

126<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

Konzentration der grundsätzlichen Planungsangelegenheiten und Trennung<br />

von den Kontrollaufgaben <strong>des</strong> Generaltruppeninspektorates (allenfalls<br />

durch Wiedererrichtung einer militärischen Planungs– und Führungssektion)<br />

und Verbesserung der Organisationsform im Bereich <strong>des</strong> Einkaufs, vor<br />

allem eine Zusammenführung in eine Gruppe Einkauf (TB 1987<br />

Abs 39.1.2, WB <strong>1993</strong>/6 Beschaffungswesen Abs 4).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV erfordere die Entscheidung über die endgültige<br />

organisatorische Eingliederung <strong>des</strong> Einkaufs einen entsprechenden Beobachtungszeitraum<br />

und werde voraussichtlich ab Mitte 1995 erfolgen.<br />

Fertigstellung von grundsätzlichen Planungen als Vorgabe für die Planungen<br />

im Material–, Personal–, Infrastruktur– und Ausbildungsbereich.<br />

Durch das Fehlen dieser Planungsdokumente sind sowohl die Erstellung<br />

der weiterführenden Planungen und die Beurteilung von grundsätzlichen<br />

Ausbildungsmaßnahmen erschwert bzw nicht möglich als auch die Notwendigkeit<br />

und der Umfang von wesentlichen Beschaffungen nicht schlüssig<br />

nachvollziehbar (TB 1987 Abs 39.3 bis 39.5; WB 1992 Grundwehrdienerausbildung<br />

Abs 31 und 34; WB <strong>1993</strong>/6 Beschaffungswesen Abs 3<br />

und WB 1994/2 Grenzsicherung Abs 24.2 (1) ).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV würden die Mängel im Bereich der Planung und der<br />

Planungsdokumente schrittweise beseitigt. Dazu werde das hiefür erforderliche<br />

Personal nach den Vorschlägen <strong>des</strong> RH vorübergehend zur Verfügung gestellt werden.<br />

Verbesserung der Stellung der "Ausbilder" durch eine höhere Bezahlung,<br />

geänderte dienstrechtliche Stellung und eine anspruchsvollere pädagogische<br />

und militärische Ausbildung, weil nur dadurch das Ausbildungsproblem<br />

langfristig behoben werden könnte (WB 1992 Grundwehrdienerausbildung<br />

Abs 32, WB 1994/2 Grenzsicherung Abs 24.2 (4) ).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV sei eine wesentliche Verbesserung der pädagogischen<br />

und militärischen Ausbildung der "Ausbilder" aufgrund der Neuregelung <strong>des</strong><br />

Ausbildungsganges ab 1995 zu erwarten. Hinsichtlich der dienstrechtlichen und<br />

finanziellen Besserstellung hätte allerdings kein entscheidender Durchbruch erzielt<br />

werden können.


BMF<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Finanzen<br />

127<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Bestehen und die Tätigkeit <strong>des</strong><br />

Zollwache–Massafonds (TB 1967 Abs 57.1 bis Abs 57.8, TB 1988<br />

Abs VIII.2).<br />

Das BMF verwies auf die alle Massafonds gleichermaßen betreffende Problematik<br />

und berief sich auf die Koordinationszuständigkeit <strong>des</strong> BKA.<br />

(2)<br />

Abbau der Rechtsmittelrückstände bei den Finanzlan<strong>des</strong>direktionen<br />

(TB 1975 Abs 38.4, TB 1979 Abs 53.12, TB 1980 Abs 46.6 und<br />

Abs 46.35, TB 1982 Abs 52.28, TB 1984 Abs 46,9, TB 1986 Abs 46.14,<br />

TB 1987 Abs 44.9, TB 1988 Abs 40.5, TB 1989 Abs 35.12 und<br />

Abs 36.10, TB 1990 Abs 29.4, TB 1991 Abs 37.4, TB 1992<br />

BMF S 136 Abs 3.2, 4.4 und 5.3).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF seien die Rechtsmittelrückstände verringert worden;<br />

weitere organisatorische Verbesserungen wurden in Aussicht gestellt.<br />

(3)<br />

Trennung von Zollamts– und Grenzstreifdienst bei den Zollwachabteilungen<br />

(TB 1977 Abs 44.3).<br />

Das BMF begründete die noch immer ausstehende Entscheidung in dieser Frage<br />

mit der Ungewißheit über die Zukunft der Zollwache und der noch offenen<br />

Organisationsform <strong>des</strong> Grenzschutzes.<br />

(4)<br />

(5)<br />

Übertragung der Bearbeitung zollrechtlicher Finanzstrafsachen in den Finanzlan<strong>des</strong>direktionen<br />

an die für Zollangelegenheiten zuständigen Fachabteilungen<br />

(NTB 1979 Abs 82.8, TB 1980 Abs 43.20).<br />

Erlassung der ausständigen Verordnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Finanzen<br />

über das Nachtdienstgeld für nicht der Zollwache angehörende Organe<br />

der Zollverwaltung (TB 1982 Abs 50.18).<br />

Das BMF berief sich auf die seit 1991 verweigerte Zustimmung <strong>des</strong> BKA zu einem<br />

bereits seit 1987 vorliegenden Verordnungsentwurf <strong>des</strong> BMF.<br />

(6)<br />

Gewährleistung einer personell ausreichend besetzten Betriebsprüfung als<br />

Voraussetzung für eine zeitnahe Überwachung <strong>des</strong> Abgabenaufkommens<br />

wegen der fehlenden Überprüfung der eingereichten Erklärungen im Bereich<br />

der Sofortbemessung (TB 1982 Abs 52.33, TB 1984 Abs 46.8).


Unerledigte Anregungen<br />

128<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF hätte es durch verschiedene Maßnahmen den Stand<br />

an Prüfungsorganen von 1 632 (April <strong>1993</strong>) auf 1 782 (April 1994) erhöhen<br />

können; es werde seine diesbezüglichen Bemühungen weiter fortsetzen.<br />

(7)<br />

Maßnahmen zur Rechts– und Verwaltungsvereinfachung im Abgabenwesen<br />

(TB 1983 Abs 48.35).<br />

Das BMF verwies auf das Endbesteuerungsgesetz, das Steuerreformgesetz <strong>1993</strong>, die<br />

Entwürfe eines Abgabenänderungsgesetzes 1994 und ein Bun<strong>des</strong>gesetz, mit dem das<br />

Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bun<strong>des</strong>abgabenordnung und andere Gesetze geändert<br />

werden. Auch bei der Erbschafts– und Schenkungssteuer sowie im Bereich <strong>des</strong><br />

Gebührengesetzes seien Vereinfachungen geplant.<br />

(8)<br />

Erlassung einer allgemeinen Kanzleiordnung für die Finanzlan<strong>des</strong>direktionen<br />

(TB 1980 Abs 46.42, TB 1984 Abs 46.31).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF werde das Vorhaben weiter verfolgt.<br />

(9)<br />

Unterstützung der Amtsleitung <strong>des</strong> Hauptzollamtes Wien durch Schaffung<br />

einer Stabsstelle (TB 1988 Abs 39.16).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF fehle das geeignete Personal; es verwies aber auf verbesserte<br />

Delegierungsmöglichkeiten sowie die Errichtung einer "Innenkontrolle" im künftigen<br />

Organisationskonzept der Hauptzollämter.<br />

(10)<br />

Neuordnung der Besteuerung der Land– und Forstwirtschaft, die einfach<br />

zu handhaben ist und eine gleichmäßige Besteuerung aller Abgabepflichtigen<br />

gewährleistet (TB 1990 Abs 30.11).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF sei infolge der rückläufigen Ergebnisse der Land– und<br />

Forstwirtschaft in den Jahren 1991 bis <strong>1993</strong> die Landwirtepauschalierung für<br />

<strong>1993</strong> unverändert geblieben. Für das Jahr 1994 sei neben der Voll– auch eine Teilpauschalierung<br />

vorgesehen. Die Einzelheiten dieser Teilpauschalierung müssen jedoch<br />

erst unter den Gesichtspunkten einer Vereinfachung und <strong>des</strong> EU–Beitrittes ausverhandelt<br />

werden.<br />

(11)<br />

Aufhebung von zwei gesetzwidrigen Erlässen aus dem Jahre 1977 betreffend<br />

Grenzgänger in die Schweiz und nach Liechtenstein (TB 1991<br />

Abs 35.18).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF beuge eine geänderte Verwaltungspraxis der Unterbehörden<br />

der mißbräuchlichen Beanspruchung von Zulagen und Zuschlägen durch<br />

Grenzgänger vor.<br />

(12)<br />

Vorverlegung der vom BMF verfügten Abgabefristen für die Steuererklärungen<br />

um einen Monat (TB 1991 Abs 36.2).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF sei dies nicht verwirklichbar. Die ab der Veranlagung<br />

1991 eingeführte Regelung der Androhung <strong>des</strong> Ausschlusses bzw <strong>des</strong> Ausschlusses von<br />

der gestaffelten Fristerstreckung für Parteienvertreter habe sich jedoch sehr positiv auf<br />

die Anzahl der eingebrachten Erklärungen durch Parteienvertreter ausgewirkt.


(13)<br />

BMF<br />

129<br />

Erarbeitung von Richtlinien für die Personalbewirtschaftung (TB 1989<br />

Abs 36.2, TB 1992 BMF S. 137 Abs 4.2).<br />

Das BMF hielt bun<strong>des</strong>einheitliche Personalbewirtschaftungsrichtlinien für die<br />

Finanzlan<strong>des</strong>direktionen infolge deren unterschiedlicher Größe für nicht zielführend.<br />

Verwirklichte Empfehlungen<br />

Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Klärung der abgabenrechtlichen Stellung <strong>des</strong> Österreichischen Gewerkschaftsbun<strong>des</strong><br />

(TB 1976 Abs 39.31).<br />

Im Rahmen der Steuerreform <strong>1993</strong> wurde eine Befreiungsbestimmung<br />

für bestimmte Körperschaften geschaffen, die auch den Österreichischen<br />

Gewerkschaftsbund umfaßt.<br />

(2)<br />

Organisatorische Ansiedlung der Betriebs–Prüfungsstellen Zoll bei den<br />

Hauptzollämtern am Sitz der Finanzlan<strong>des</strong>direktionen (NTB 1989<br />

Abs 66.5 sowie 66.15).<br />

Ein den Vorstellungen <strong>des</strong> RH entsprechen<strong>des</strong> Konzept wurde mit 1. Juni<br />

1994 umgesetzt.<br />

(3)<br />

Gesetzliche Neuordnung <strong>des</strong> Branntweinmonopols, insbesondere auch im<br />

Hinblick auf die Verwendung von Biosprit (TB 1979 Abs 54.33,<br />

TB 1982 Abs 53.35)<br />

Das Alkohol–, Steuer– und Monopolgesetz 1995, BGBl Nr 703/1994,<br />

wurde entsprechend den EU–Richtlinien zur Verbrauchsteuerharmonisierung<br />

erlassen.


130<br />

Prüfungsergebnisse<br />

Bankenaufsicht<br />

Die Bankenaufsicht im BMF hat ihre gesetzlich vorgegebenen Ziele,<br />

die Gläubiger der Banken zu schützen sowie auf das volkswirtschaftliche<br />

Interesse an einem funktionierenden Bankwesen Bedacht zu<br />

nehmen, im wesentlichen erreicht.<br />

Die im Vergleich zum Aufgabengebiet sparsame Personalausstattung<br />

zwang dazu, nach einer Prioritätenreihung in erster Linie Problemfälle<br />

eingehend zu beaufsichtigen. Die große Anzahl nicht auffällig gewordener<br />

Banken und Sparkassen wurde hingegen nur im Min<strong>des</strong>tmaß<br />

beaufsichtigt.<br />

Eingehende Kontrollschritte setzten spät, häufig erst nach Eintritt einer<br />

Gefährdung ein. Für aufsichtsbehördliche Gegenmaßnahmen vor<br />

Ausbruch der Gefährdung fehlte auch ein einsatzbereites und aussagekräftiges<br />

Frühwarnsystem, an <strong>des</strong>sen Entwicklung das BMF allerdings<br />

arbeitete.<br />

Um den Mangel an Prüfungsdichte auszugleichen, führte die Aufsichtsbehörde<br />

in mehreren Fällen bezüglich verbreitet auftretender<br />

vermuteter Mißstände Querschnittserhebungen durch, deren Erfolg<br />

zum Teil beträchtlich war.<br />

Anläßlich der Auflösung der Gruppe Bankenaufsicht im BMF hätte<br />

eine der darin zusammengefaßten drei Abteilungen eingespart werden<br />

können.<br />

Vermehrt sollten Prüfungen an Ort und Stelle vorgenommen werden.<br />

Die Auswahl der als verlängerter Arm der Bankenaufsicht eingesetzten<br />

Staatskommissäre sollte mit größter Objektivität aus einem breiten<br />

Bewerberkreis getroffen werden. Ferner wären Verbesserungen<br />

im Datenverbund mit der Oesterreichischen Nationalbank sowie bei<br />

der Vereinheitlichung der automationsunterstützten Datenverarbeitung<br />

im internen Bereich erforderlich.


Banken–, Börse– und Kapitalmarktaufsicht im BMF<br />

Rechtsgrundlagen: Kreditwesengesetz 1979<br />

Sparkassengesetz 1979<br />

Wertpapieremissionsgesetz 1979<br />

Hypothekenbankgesetz 1899<br />

Depotgesetz 1969<br />

Investmentfondsgesetz 1963<br />

Postsparkassengesetz 1969<br />

Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten<br />

Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen<br />

1931 idF 1982<br />

Girozentralegesetz 1958<br />

Kapitalmarktgesetz 1991<br />

Personalstände:<br />

(3 Abteilungen, bis 1991 zusammengefaßt in einer Gruppe)<br />

1990 1991 1992<br />

26 25 24<br />

BMF<br />

Bankenaufsicht<br />

131<br />

<strong>Der</strong> Aufsicht unterworfen:<br />

rd 150<br />

rd 980<br />

rd 300<br />

Banken (im Sinne <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes)<br />

Sparkassen, Bausparkassen, Banken <strong>des</strong> Raiffeisensektors,<br />

Kreditbürgschaftsgesellschaften und Finanzierungs AG<br />

Investmentfonds<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH hat im März und April <strong>1993</strong> die Banken–, Börse– und Kapitalmarktaufsicht<br />

durch das BMF überprüft. Die Prüfungsmitteilungen ergingen<br />

im Juli <strong>1993</strong>. Dazu nahm die überprüfte Stelle im Dezember<br />

<strong>1993</strong> Stellung, worauf der RH im Feber 1994 Gegenäußerungen abgab.<br />

<strong>Der</strong> überprüfte Zeitraum umfaßte im wesentlichen die Jahre 1990 bis<br />

Anfang <strong>1993</strong>.<br />

Gegenstand der Überprüfung war neben den mit dieser Aufsichtstätigkeit<br />

verbundenen Geldeinnahmen und –ausgaben der wirtschaftliche Einsatz<br />

<strong>des</strong> Personals und der beigestellten Sachmittel sowie die Wahrnehmung<br />

der Aufsichtspflicht unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer<br />

Amtshaftpflicht wegen unzureichender Aufsicht, wie sie der Oberste Gerichtshof<br />

in einem zurückliegenden Anlaßfall als grundsätzlich denkmöglich<br />

bezeichnet hat.


132<br />

Rechtsgrundlagen<br />

2<br />

Im überprüften Zeitraum hatte das BMF auf dem Gebiet der Bankenaufsicht<br />

vor allem das Kreditwesengesetz 1979, das Sparkassengesetz 1979<br />

und mehrere Nebengesetze zu vollziehen.<br />

Noch während der Einschau <strong>des</strong> RH an Ort und Stelle wurde im BMF die<br />

Regierungsvorlage zum Finanzmarktanpassungsgesetz <strong>1993</strong> vorbereitet,<br />

nach <strong>des</strong>sen Beschlußfassung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1994 an die<br />

Stelle <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes das neue Bankwesengesetz getreten ist.<br />

Ferner wurden die Gesetze über Sparkassen, Bausparkassen, Investmentfonds,<br />

Beteiligungsfonds und über den Kapitalmarkt neu gefaßt. Die<br />

überprüfte Stelle hat sich in ihrer Stellungnahme zum Teil bereits auf diese<br />

neuen, im überprüften Zeitraum aber noch nicht geltenden Gesetze berufen.<br />

Organisation der<br />

Aufsichtsbehörde<br />

3.1<br />

Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde nahmen im BMF drei Abteilungen<br />

(V/4, V/5 und V/13) wahr. Die Gliederung folgte der unterschiedlichen<br />

Regelung <strong>des</strong> Instanzenzuges. Demnach hatte<br />

– die Abteilung V/4 die Grundzüge der Angelegenheiten der Banken–,<br />

Börse– und Kapitalmarktaufsicht und die Pflege einschlägiger internationaler<br />

Kontakte zu besorgen,<br />

– die Abteilung V/5 teils in erster und teils in zweiter Instanz gegenüber<br />

Sparkassen, Bausparkassen sowie Raiffeisenbanken und Volksbanken<br />

(mehrstufige Sektoren) einzuschreiten und<br />

– die Abteilung V/13 in erster Instanz die Aufsicht über die Banken im<br />

unmittelbaren Anwendungsbereich <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes zu führen.<br />

Ihr waren auch zusätzlich die Aufgaben der Börse– und Kapitalmarktaufsicht<br />

übertragen.<br />

Bis 1991 waren alle drei Abteilungen in der Gruppe V/B zusammengefaßt.<br />

<strong>Der</strong> Gruppenleiter führte zugleich die Abteilung V/4.<br />

Ab 1992 wurden mit Auflösung der Gruppe V/B die drei Abteilungen<br />

unmittelbar dem Sektionsleiter unterstellt. Die Abteilung V/4 wurde<br />

beibehalten, obwohl ihre Koordinationsfunktion nunmehr vom Sektionsleiter<br />

wahrgenommen wurde. Statt <strong>des</strong>sen erhielt sie als zusätzliche Aufgabe<br />

die Aufsicht über jene drei Spitzeninstitute, nämlich die Giro Credit<br />

Bank AG der Sparkassen, die Raiffeisen Zentralbank AG Österreich und<br />

die Österreichische Volksbanken AG zugewiesen, über deren nachgeordnete<br />

Mitgliedsbanken unverändert die bis dahin dafür berufene Abteilung<br />

die Aufsicht zu führen hatte. Nebenbei hatte die Abteilung V/4 ab 1992<br />

auch die ADV–Koordination zu besorgen und Banken wegen Verletzung<br />

der Pflicht zur Min<strong>des</strong>thaltung flüssiger Mittel Pönale vorzuschreiben.<br />

3.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre es zweckmäßig gewesen, die Abteilung V/4<br />

aus Anlaß der Änderung der Aufbauorganisation aufzulösen und die verbliebenen<br />

Arbeitsgebiete auf die beiden anderen Abteilungen aufzuteilen,<br />

zumal ohne die Erweiterung ihres Aufgabenbereiches der Weiterbestand<br />

der Abteilung V/4 nicht zu rechtfertigen war.


BMF<br />

Bankenaufsicht<br />

3.3<br />

3.4<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF hätte die Auflösung dieser Abteilung zwangsläufig<br />

zu einer Vergrößerung der anderen, ohnedies schon sehr großen Abteilungen geführt.<br />

<strong>Der</strong> RH erwiderte, diesfalls wäre der Zusammenfassung sachlich zusammengehörender<br />

Angelegenheiten der Vorzug zu geben.<br />

133<br />

Ziele und Mittel<br />

Allgemeines<br />

4<br />

Die Aufsichtsbehörde hatte darauf zu achten, Gefahren für die Erfüllung der<br />

Verpflichtungen einer Bank gegenüber ihren Gläubigern abzuwenden<br />

(Gläubigerschutz) und hatte weiters auf das volkswirtschaftliche Interesse an<br />

einem funktionierenden Bankwesen Bedacht zu nehmen (Funktionsschutz).<br />

Als Konzessionsbehörde hatte sie nach durchgeführtem Ermittlungsverfahren<br />

die Bewilligung zum Bankbetrieb zu erteilen oder bei unzureichenden<br />

Projekten zu verweigern, in schweren Störungsfällen auch die Konzession<br />

zu entziehen. Sonstige wesentliche Änderungen waren der Behörde anzuzeigen<br />

und boten daher eine weitere Möglichkeit zu steuernden Eingriffen.<br />

Grundlage der laufenden Überwachung waren periodische bzw anlaßbezogene<br />

Meldungen der Banken nach dem Kreditwesengesetz. Dazu kamen<br />

die jeweils vorzulegenden Jahresabschlüsse und die ihnen jeweils<br />

beizugebenden bankaufsichtlichen Prüfberichte.<br />

Für Banken mit einer Bilanzsumme über 5 Mrd S und bei allen Sparkassen<br />

waren Staatskommissäre zu bestellen, die der Aufsichtsbehörde Bericht<br />

zu legen hatten.<br />

Im dezentralen Sektor war die laufende Überwachung dem Sparkassen–<br />

Prüfungsverband übertragen, der seinerseits der Aufsicht durch das BMF<br />

unterlag.<br />

Die Oesterreichische Nationalbank war zur Unterstützung verpflichtet,<br />

vor allem mittels automationsunterstützter Verarbeitung der gemeldeten<br />

Daten für Zwecke der Bankenaufsicht.<br />

Umfang der Aufsicht<br />

5.1<br />

5.2<br />

Da die umfassende Bearbeitung der zahlreichen Einzelinformationen sowie<br />

eigene ergänzende Kontrollschritte mit den im Schnitt etwa 24 bis 25 Mitarbeitern<br />

unmöglich war, wurde versucht, möglichst flächendeckend ein<br />

Min<strong>des</strong>tmaß an Routinekontrolle auszuüben und Kontrollschritte nur dann<br />

enger und eingehender zu setzen, wenn Anlaß zur Besorgnis bestand. Zusätzlich<br />

wurden schwerpunktmäßig besondere Kontrollgegenstände bei einer<br />

Mehrzahl ausgewählter Kreditinstitute oder überhaupt bei allen Banken<br />

näher überprüft.<br />

Für Problemfälle (sogenannte "Beobachtungsbanken") oder Fälle unmittelbaren<br />

Eingriffsbedarfs (sogenannte "Akutbanken") verblieb so eine Reserve<br />

an Arbeitskraft für intensive Kontrollen. Im Bereich <strong>des</strong> dezentralen Sektors<br />

erfolgte die Gewichtung in ähnlicher Weise.<br />

<strong>Der</strong> RH bestätigte grundsätzlich die Richtigkeit <strong>des</strong> eingeschlagenen Weges<br />

und hielt vor allem die überschaubare und nachvollziehbare Regelung


Ziele und Mittel<br />

134<br />

für tauglich, trotz personeller Beengtheit der Aufgabenstellung gerecht zu<br />

werden. Er verwies aber auf die noch nicht ausreichend genutzten Möglichkeiten<br />

<strong>des</strong> Einsatzes der ADV bei der Früherkennung von Gefahren.<br />

5.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF lasse das neue Bankwesengesetz wesentliche Erleichterungen<br />

erwarten, weil es gestatte, auch bewährte Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank<br />

für Kontrollaufgaben heranzuziehen. Weiters erarbeite es gemeinsam mit<br />

der Oesterreichischen Nationalbank ein computerisiertes Früherkennungssystem, mit<br />

<strong>des</strong>sen Einsatz in einigen Monaten gerechnet werden könne.<br />

Routinekontrolle<br />

6.1<br />

6.2<br />

Die laufende Kontrolle bei allen Banken erstreckte sich vor allem auf die<br />

Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses einschließlich <strong>des</strong> bankaufsichtlichen Prüfungsberichtes<br />

<strong>des</strong> Wirtschaftsprüfers. Dazu trat im Regelfall die Durchsicht<br />

der vorgeschriebenen Meldung der Bank über die Ertragslage Ende<br />

September (dritte Quartalsmeldung). Daraus konnten Schlußfolgerungen<br />

über den voraussichtlichen Jahresabschluß <strong>des</strong> laufenden Wirtschaftsjahres<br />

unter Zuhilfenahme der von der Oesterreichischen Nationalbank<br />

automationsunterstützt bereitgehaltenen Kenndaten abgeleitet werden.<br />

Soweit Berichte <strong>des</strong> Staatskommissärs vorlagen oder die Marktbeobachtung etwa<br />

anhand der Medienberichte oder sonstiger Erkenntnisquellen Anhaltspunkte<br />

lieferte, wurden auch diese Informationen in die Prüfungshandlungen<br />

einbezogen.<br />

Angeordnet war diese routinemäßige Kontrolle für alle nicht weiter auffälligen<br />

Banken. War hingegen die wirtschaftliche Lage einer Bank bereits besorgniserregend,<br />

so wurden eingehende und zeitnahe Überwachungsschritte<br />

eingeleitet und vor allem die sonst unbearbeitet bleibenden monatlichen<br />

Meldungen der Bank miteinbezogen.<br />

Führten die Kontrollmaßnahmen zu dem Ergebnis, daß Gefahr im Sinne<br />

<strong>des</strong> Gläubigerschutzes oder <strong>des</strong> Funktionsschutzes drohte, so waren sämtliche<br />

nur möglichen Kontrollmittel einzusetzen und dieser Aufsichtsfall<br />

vorrangig und umfassend zu behandeln.<br />

Gegenüber den der Kontrolle unterworfenen Banken ergingen bei Unklarheiten<br />

oder im Falle geringerer Verstöße fernmündliche Anfragen an die Buchhaltung<br />

oder Geschäftsleitung. Zeichneten sich gröbere Verstöße ab, wurde<br />

mit schriftlichen Anfragen nachgestoßen. Schwerwiegende Bedenken wurden<br />

mit den vorgeladenen Geschäftsleitern unmittelbar erörtert. Eigene Prüfer<br />

hat die Aufsichtsbehörde aber im überprüften Zeitraum nicht eingesetzt.<br />

Die Aufsicht über mehr als 300 Investmentfonds mußte von einer einzigen<br />

Sachbearbeiterin neben anderen Aufgaben besorgt werden und ging<br />

daher kaum über den Rahmen einer Formalkontrolle hinaus.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß eingehende Kontrollhandlungen häufig verhältnismäßig<br />

spät einsetzten und weithin auf dem Zufallsprinzip beruhten. Die<br />

Kontrolle auf der Grundlage <strong>des</strong> dritten Quartalsberichtes erfolge etwa im<br />

November, also so knapp vor dem Ende <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres, so daß drohender<br />

Schaden nicht mehr rechtzeitig erkannt und bekämpft werden könne. <strong>Der</strong>


Ziele und Mittel<br />

BMF<br />

Bankenaufsicht<br />

RH drängte daher auf die Fertigstellung eines funktionsfähigen Früherkennungssystems<br />

auf der Grundlage aussagefähiger Kennzahlen als wertvolles<br />

Hilfsmittel der Mißstandskontrolle.<br />

135<br />

6.3<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> BMF lasse ein Früherkennungs– bzw Frühwarnsystem allein<br />

eine drohende Gefährung nicht rechtzeitig erkennen. Dem BMF sei kein Fall bekannt,<br />

in dem im vorhinein ein Bankenzusammenbruch zwingend aus bankbetrieblichen<br />

Daten ableitbar gewesen wäre. Vielmehr stelle das Erkennen wirtschaftlicher<br />

Abläufe in ihrem Gesamtzusammenhang eine taugliche Grundlage für die Krisenfrüherkennung<br />

dar. Das BMF bestätigte, daß Kennzahlen im Regelfall für die<br />

Früherkennung einer schwerwiegenden Gefahr zu spät vorlagen.<br />

Im übrigen sehe sich das BMF wohl als Rechts– und Wirtschaftsaufsicht, nicht jedoch<br />

als Wirtschaftsplanungsbehörde und könne daher in vielen Fällen vor Ausbruch<br />

einer Gefährdung keine Gegenmaßnahmen ergreifen.<br />

Einsatz der ADV<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

Zu Beginn <strong>des</strong> überprüften Zeitraumes wurde über die Kontrollhandlungen<br />

ein formularisierter Bericht verfaßt. Die Vermögens– und die Ertragslage<br />

wurden in zum Teil aufwendigen händischen Rechnungen zusammengefaßt.<br />

Mit voranschreitender Verbesserung der Möglichkeiten<br />

<strong>des</strong> Einsatzes der ADV–Anlagen übernahmen diese Rechenarbeiten die<br />

Maschinen. Das entsprechende ADV–Konzept zu einer Bankanalyse haben<br />

interessierte junge Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit<br />

mit der Oesterreichischen Nationalbank entwickelt.<br />

<strong>Der</strong> RH bestätigte die Richtigkeit dieser Entwicklung. Er hielt es aber<br />

für notwendig, persönliche Vorbehalte gegen eine vermehrte ADV–Anwendung<br />

abzubauen. Die bis zuletzt nahezu ausschließlich nachgängige<br />

Kontrolle durch die Bankenaufsichtsbehörde führte der RH auf das Fehlen<br />

eines gut entwickelten ADV–Frühwarn– bzw Früherkennungssystems<br />

zurück.<br />

Das BMF bezeichnete es als sein Ziel, alle Mitarbeiter der Bankenaufsichtsbehörde<br />

zunehmend auf ADV zu schulen und sie dahingehend zu motivieren, auf dieses technisch<br />

unerläßliche Hilfsmittel zurückzugreifen. Die bloß händische Bearbeitung der<br />

Jahresabschlüsse sei bereits mit Dienstanweisung untersagt. Grundlage der Ersterhebung<br />

sei nun eine Kurzanalyse der Oesterreichischen Nationalbank.<br />

Anlaßbezogene Aufsicht<br />

Einhaltung <strong>des</strong><br />

Kreditwesengesetzes<br />

8.1<br />

Im einzelnen wurde festgestellt:<br />

(1) Im Jahre 1992 führte die Beschwerde eines Bankkunden über eine angeblich<br />

treuewidrige Verwendung eines Sparbuches durch einen Bankangestellten,<br />

dem es der Einleger zur Verwahrung anvertraut hatte, zu kriminalpolizeilichen<br />

Erhebungen gegen den Verdächtigen. Die Aufsichtsbehörde<br />

vertrat hier, wie in solchen Fällen üblich, den Standpunkt, sie habe sich auf<br />

die Kontrolle der Einhaltung <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes zu beschränken. Es<br />

sei ihr daher verwehrt, in zivil– oder strafrechtliche Belange einzugreifen.


Anlaßbezogene Aufsicht<br />

136<br />

Obwohl es sich um ein durch das Kreditwesengesetz besonders gesichertes<br />

Sparkonto — nämlich um ein Sparbuch — gehandelt hatte, unterließ die<br />

Aufsichtsbehörde eingehende Kontrollschritte, sondern führte bloß mit der<br />

betroffenen Bank einen kurzen Schriftwechsel.<br />

(2) Im Jahre 1991 erfuhr die Aufsichtsbehörde, daß angeblich entgegen<br />

dem Kreditwesengesetz durch Überweisung über anonyme Spareinlagen in<br />

Verbindung mit anonymen Wertpapierdepotkonten verfügt worden sei.<br />

Zugleich ergab sich auch der Verdacht eines Verstoßes gegen die gesetzliche<br />

Sorgfaltspflicht, weil die Bank ihre bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen<br />

Risken angemessen zu begrenzen hat. Die Aufsichtsbehörde nahm<br />

zwar Rücksprache mit der Geschäftsleitung der betroffenen Bank und veranlaßte<br />

weiters eine börseaufsichtliche Untersuchung gegen einen in die<br />

Transaktion verwickelten Makler. Weitere Schritte, vor allem durch Einsatz<br />

eigener Prüfer, hielt die Aufsichtsbehörde auch 1992 nicht für nötig, als<br />

Anhaltspunkte auftauchten, es seien ohne Vorlage der Sparurkunde, demnach<br />

vorschriftswidrig, Auszahlungen geleistet worden.<br />

8.2<br />

8.3<br />

8.4<br />

<strong>Der</strong> RH hielt der überprüften Stelle vor, sie habe die behaupteten Verletzungen<br />

<strong>des</strong> Kreditwesengesetzes nicht rasch und nachhaltig genug verfolgt.<br />

Nachteilig habe sich insbesondere der Verzicht auf den Einsatz eigener Prüfer<br />

zur Einschau an Ort und Stelle ausgewirkt.<br />

Das BMF erwiderte, die vom RH beanstandeten Unterlassungen seien im Gesamtkonzept<br />

einer im volkswirtschaftlichen Interesse gelegenen Aufsichtstätigkeit von untergeordneter<br />

Bedeutung. In Hinkunft erleichtere allerdings das neue Bankwesengesetz die<br />

Entsendung eigener Prüfer.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, eine umfassende Ausschöpfung aller Prüfungsmöglichkeiten<br />

der Aufsichtsbehörde hätte viel früher jene Geschäfte mit anonymen<br />

Kreditvergaben aufdecken können, welche später bei einer anderen<br />

Bank zu einer schweren Gefährdung geführt haben.<br />

Überwachung der<br />

Kreditnehmer<br />

9.1<br />

9.2<br />

Nachdem die Medien im Frühjahr <strong>1993</strong> über eine Großinsolvenz im Industriebereich<br />

berichtet hatten, hat die Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit<br />

mit der Oesterreichischen Nationalbank mittels Kurzanalyse sowie<br />

durch fernmündliche Rückfragen die Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />

Lage der betroffenen kreditgewährenden Banken erkundet. Schon<br />

1989 hatte die Aufsichtsbehörde überlegt, ob nicht für Bankkredite an<br />

diesen Großkunden Wertberichtigungsbedarf bestehe. Obwohl die damalige<br />

Einschätzung der Kreditwürdigkeit ungünstig lautete und sich unvermeidliche<br />

Forderungsnachlässe abzeichneten, ließ die Aufsichtsbehörde<br />

den Fall schließlich nach von außen versuchter Intervention im Hinblick<br />

auf ein in besonderem Maße zu wahren<strong>des</strong> Geschäftsgeheimnis <strong>des</strong> Kreditnehmers<br />

auf sich beruhen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH setzte die Kontrolle erst nach Schadenseintritt und<br />

daher zu spät ein und zeigte auch die Grenzen aufsichtsbehördlicher Eingriffsmöglichkeiten<br />

auf. Die pflichtgemäßen Meldungen aller Großveranlagungen<br />

informierten zwar die Aufsichtsbehörde und die Oesterreichische<br />

Nationalbank, doch traf die gesetzliche Pflicht zur laufenden Überwachung<br />

der Kreditnehmer die Banken selbst. Wohl aber wäre es nach Ansicht<br />

<strong>des</strong> RH für die Aufsichtsbehörde unumgänglich gewesen, die bereits


Anlaßbezogene Aufsicht<br />

BMF<br />

Bankenaufsicht<br />

1989 entdeckte Risikoquelle durch entsprechende Aufträge an die Bankprüfer<br />

und allenfalls auch durch Aufsichtsakte mit eigenen Prüfern den<br />

Gefahrenherd im Auge zu behalten.<br />

137<br />

9.3<br />

9.4<br />

Das BMF stimmte diesen Überlegungen grundsätzlich zu, lehnte aber jedwede<br />

Aufgabenverschiebung zu einer Kreditprüfung parallel zu den Banken ab.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, er habe nicht eine Parallelprüfung, sondern vielmehr<br />

die gesteigerte Überwachung der Kreditprüfung der Banken angesichts<br />

bereits als problematisch erkannter Kreditvergaben empfohlen.<br />

Effizienz von Aufsichtsmaßnahmen<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

In einem bankaufsichtlichen Prüfbericht über das Geschäftsjahr 1991 beanstandete<br />

der Bankprüfer Kreditvergaben an namentlich unbekannte<br />

Kreditnehmer und andere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz. Die<br />

Aufsichtsbehörde bearbeitete den eingelangten Prüfbericht samt Jahresabschluß<br />

im Sommer 1992 zunächst routinemäßig und holte schriftliche<br />

Stellungnahmen der betroffenen Bank ein. Die erst im Oktober 1992 aus<br />

dem Datenbestand der Oesterreichischen Nationalbank abgerufene Kurzanalyse<br />

zeigte ein günstigeres Bild, als das vom Bankprüfer für das Vorjahr<br />

vermittelte. Da die Ergebnisse <strong>des</strong> dritten Quartalsberichts erst im<br />

November 1992 zu erwarten waren, wies die Aufsichtsbehörde vorerst<br />

auf die Verletzung <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes hin und beauftragte die<br />

Bank, über jede Weiterentwicklung <strong>des</strong> Wertberichtigungsbedarfes zu<br />

berichten. Als aber der als Kreditvermittler tätig gewesene Makler insolvent<br />

wurde, traf das Ausfallsrisiko die kreditgewährende Bank unmittelbar.<br />

Weiters entstand im Gefolge anonymer Belehnung von Aktien, für<br />

deren Emission Kredit gewährt worden war, ein erhebliches Belehnungsrisiko<br />

und damit verbunden beträchtlicher Wertberichtigungsbedarf.<br />

Die ungünstigen Erfahrungen veranlaßten die Aufsichtsbehörde zur<br />

Überarbeitung ihrer Dienstanweisung über die Reihung und Intensivierung<br />

in der Bearbeitung <strong>des</strong> Jahresabschlusses. Zusätzlich wurde eine<br />

Schwerpunktkontrolle betreffend anonyme Kredite festgesetzt.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die zögernde und wenig zielstrebige Bearbeitung durch<br />

die Aufsichtsbehörde. Zudem beurteilte der RH die von der Oesterreichischen<br />

Nationalbank gespeicherten Daten als unzureichend; ausreichend aussagekräftige,<br />

rechtzeitig auf den neuesten Stand gebrachte Kennzahlen fehlten.<br />

<strong>Der</strong> RH gab zu bedenken, daß die aufgrund <strong>des</strong> Gesetzes zu speichernde<br />

Datenfülle für eine wirksame Aufgabenerfüllung eher hinderlich war.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, für einen rascheren Datenfluß zu sorgen und schlug vor,<br />

in schwerwiegenden Fällen den Bankprüfer zu einer kurzen Vorweginformation<br />

an die Aufsichtsbehörde zu verpflichten. Prüfungen an Ort und<br />

Stelle würden die Aufsichtstätigkeit wesentlich verbessern.<br />

Das BMF vertrat die Ansicht, der Stand <strong>des</strong> Verfahrens habe sich zunächst noch<br />

auf der Ebene einer rechtlichen Auseinandersetzung bewegt. Die schlagartige Änderung<br />

der wirtschaftlichen Lage der Bank als Folge dramatischer und außerhalb<br />

<strong>des</strong> Rechenwerkes befindlicher Vorgänge sei unvorhersehbar gewesen. <strong>Der</strong> auf betrügerischen<br />

Machenschaften fußende Zusammenbruch eines Großkunden könne durch<br />

die Analyse von Kennzahlen oft nicht vorhergesagt werden. Auf die laufenden intensiven<br />

Arbeiten an einem Früherkennungssystem wurde verwiesen.


Anlaßbezogene Aufsicht<br />

138<br />

10.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, eine schleppende Abwicklung der Prüfungshandlungen<br />

sei geeignet, den Erfolg der Aufsicht in Frage zu stellen.<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

11.4<br />

Die Aufsichtsbehörde erfuhr Anfang 1991, daß eine österreichische Bank<br />

mit ausländischer Beteiligung bereits bei der Darstellung ihrer Bilanz<br />

über das Jahr 1990 in Schwierigkeiten geraten war. Sie mußte letztlich<br />

Ende 1991 der Behörde die Gefährdung der Erfüllbarkeit ihrer Verpflichtungen<br />

anzeigen. Daraufhin erinnerte die Aufsichtsbehörde die Eigentümer<br />

der Bank formell an die anläßlich der Gründung der Bank abgegebene<br />

Patronatserklärung und verpflichtete die Bank mit mündlich<br />

verkündetem Bescheid zur monatlichen Vorlage einer Kapitalflußrechnung<br />

und einer Restlaufzeitenbilanz. Ein weiterer Bescheid wurde in der<br />

Folge auch allen Gläubigerbanken zur Kenntnis gebracht, um jede Bevorzugung<br />

zu vermeiden. Es folgten weitere Liquiditätskrisen und schließlich<br />

erging sogar eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen das Stammkapital<br />

der Bank.<br />

Die Aufsichtsbehörde bemühte sich, zu einer Vereinbarung mit den Gläubigerbanken<br />

beizutragen. Doch erst Bemühungen <strong>des</strong> österreichischen Bun<strong>des</strong>ministers<br />

für Finanzen, Dkfm Lacina, sowie <strong>des</strong> Staatssekretärs im Finanzministerium<br />

der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Dr Köhler, konnten<br />

einen widerstrebenden großen ausländischen Gläubiger zur Unterzeichnung<br />

der ausgehandelten Verträge bewegen. Im Juni 1992 war die Umschuldung<br />

nach einem Wechsel <strong>des</strong> Eigentümers erfolgreich abgeschlossen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH waren die Bemühungen der Aufsichtsbehörde im Ergebnis<br />

erfolgreich, obwohl die gesetzten Kontrollakte nicht der aufgetretenen<br />

Krisenlage entsprochen haben. Insbesondere beanstandete der RH das<br />

Fehlen energischer Aufsichtsmaßnahmen, weil die überwiegend gehandhabte<br />

Einholung von Auskünften kaum erfolgversprechend war. Die letztlich<br />

mit Bescheid verfügte Untersagung bestimmter Bankgeschäfte war nach<br />

Ansicht <strong>des</strong> RH zu allgemein verfaßt, um eine Absicherung der anvertrauten<br />

Vermögenswerte zu gewährleisten.<br />

Nach Meinung <strong>des</strong> RH sollte bei unzweifelhaftem Vorliegen eines Gefährdungstatbestan<strong>des</strong><br />

die Sicherstellung der Gläubigeransprüche Vorrang haben,<br />

weil ein Mißlingen der Sanierungsbemühungen zu Ersatzansprüchen<br />

gegen die Republik wegen mangelnder Erfüllung der Aufsichtspflicht hätte<br />

führen können.<br />

Das BMF bestritt derartige Ersatzansprüche für den Fall <strong>des</strong> Scheiterns seiner Bemühungen<br />

und verwies auf das Ergebnis seiner Bemühungen, nämlich die Rettung von<br />

mehr als 5 Mrd S für die österreichische Volkswirtschaft und die Verbesserung bilateraler<br />

zwischenstaatlicher Beziehungen. Die Unterlassung energischer bescheidmäßiger<br />

Maßnahmen sei jedenfalls nicht schuldhaft und rechtswidrig geschehen.<br />

<strong>Der</strong> RH verblieb bei seiner Ansicht, zumal eine bescheidmäßig verfügte<br />

Beschränkung der Verfügungsgewalt über die Gesellschafterzuschüsse ein<br />

taugliches Mittel der Vermögenssicherung gewesen wäre.


Anlaßbezogene Aufsicht<br />

Sparkassenverschmelzung<br />

12.1<br />

BMF<br />

Bankenaufsicht<br />

Im Zuge einer Verschmelzung leistete die aufnehmende Sparkasse eine<br />

Abschlagszahlung an die Gemeinden, welche die Haftung für die untergehenden<br />

Sparkassen bis dahin getragen hatten. <strong>Der</strong> Aufsichtsbehörde wurde<br />

offiziell mitgeteilt, daß in diesem wie in anderen Fällen von Sparkassenfusionen<br />

eine regelrechte Lizitation um die Höhe der Abschlagszahlungen geführt<br />

werde; fusionsinteressierte Sparkassen wetteiferten mit höheren Angeboten<br />

über Abschlagszahlungen an die abgabewilligen Haftungsgemeinden.<br />

Die Aufsichtsbehörde berief sich aber lediglich auf ein die höheren Abschlagszahlungen<br />

decken<strong>des</strong> Bewertungsgutachten und ging auf die Problematik<br />

der Lizitation nicht ein.<br />

139<br />

Nach erfolgter Verschmelzung trat der vom Sparkassen–Prüfungsverband<br />

bereits angekündigte Ertragseinbruch ein. <strong>Der</strong> auffällige Rückgang <strong>des</strong><br />

Teilbetriebsergebnisses ließ sich auch auf die erwachsenen Verschmelzungskosten<br />

zurückführen. <strong>Der</strong> Sparkassen–Prüfungsverband warnte vor weiteren<br />

Verschmelzungen, worauf die Aufsichtsbehörde erklärte, in nächster Zukunft<br />

Verschmelzungsanträge dieser Form nicht mehr zu bewilligen.<br />

12.2<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß eine Auseinandersetzung mit dem Problem der Lizitation<br />

von Abschlagszahlungen nur <strong>des</strong>halb versäumt worden ist, weil diese<br />

Frage nach Ansicht <strong>des</strong> BMF dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen<br />

sei und daher nicht unter seine Kontrollaufgabe falle. <strong>Der</strong> RH empfahl demgegenüber,<br />

künftig im Bewilligungsverfahren über Verschmelzungen die<br />

Möglichkeit von Lizitationen in die aufsichtsbehördliche Kontrolle einzubeziehen.<br />

12.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF dürfe es in laufende Verhandlungen über Übernahmebedingungen<br />

mit mehreren Übernahmebewerbern nicht eingreifen, um sich nicht dem<br />

Vorwurf der Wirtschaftslenkung auszusetzen. Wohl aber seien im konkreten Verschmelzungsfall<br />

die Plausibilität der Bewertung überprüft und Preisexzesse durch informelle<br />

Überzeugungsarbeit verhindert worden.<br />

12.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Aufsichtsbehörde habe durch die Einberechnung<br />

erhoffter Synergieeffekte und Kosteneinsparungen in den Liquidationserlös<br />

nicht unwesentlich zum später eingetretenen Ertragseinbruch beigetragen.<br />

Schwerpunktmaßnahmen<br />

Allgemeines<br />

13<br />

Die Bankenaufsichtsbehörde hat den Verzicht auf eingehendere Routinekontrollen<br />

wettzumachen versucht, indem sie aktuelle Fragen größerer Tragweite<br />

entweder einer Mehrzahl von Banken oder überhaupt allen Banken vorlegte.<br />

Länderrisiko<br />

14.1<br />

Lange Zeit blieb das Ausfallsrisiko bei Kreditgewährung an ausländische<br />

Staaten unberücksichtigt. Erst aufgrund von ungünstigen Erfahrungen mit<br />

Staaten in Lateinamerika und in Afrika sowie von Warnungen ausländischer<br />

Bankenaufsichtsbehörden hat die österreichische Bankenaufsicht zu einer<br />

vorsichtigeren Risikobewertung geraten. Die Aufsichtsbehörde wirkte auf<br />

eine Neugestaltung der Richtlinien für Wirtschaftsprüfer ein und konnte in<br />

der Folge durchsetzen, daß gefährdete Länderrisken je nach dem Grad<br />

wahrscheinlicher Uneinbringlichkeit nach und nach wertberichtigt wurden.<br />

Nach dem Einbruch der Oststaatenrisken hat diese vorsichtigere Bewertungsmethode<br />

zu wirklichkeitsnahen Bankbilanzen geführt.


Schwerpunktmaßnahmen<br />

140<br />

14.2<br />

<strong>Der</strong> RH sah darin einen unbestreitbaren Erfolg, weil die Aufsichtsbehörde<br />

noch vor Eintritt <strong>des</strong> Risikos wirtschaftlich zielführende Schritte gesetzt<br />

hat. <strong>Der</strong> RH regte allerdings an, die Einflußmöglichkeiten der Bankenaufsichtsbehörde<br />

auf die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer gesetzlich<br />

besser abzusichern.<br />

Anonyme Kredite<br />

15.1<br />

15.2<br />

Erste Informationen aus Ergebnissen der Routinekontrolle über die Vergabe<br />

von Krediten an namentlich unbekannte Schuldner haben im Sommer<br />

1992 zunächst nur zur internen Feststellung der Unzulässigkeit solcher<br />

anonymen Kredite geführt. Es bestand vorerst die Sorge, die Zusammengehörigkeit<br />

der einzelnen Kreditgewährungen im Rahmen von Großkrediten<br />

könnte verschleiert werden, so daß die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen<br />

für Großveranlagungen unüberprüfbar würde. Als Ende 1992 unübersehbar<br />

geworden war, daß solche anonyme Kreditvergaben für manche Banken<br />

existenzbedrohend werden könnten, ersuchte die Aufsichtsbehörde im Jänner<br />

<strong>1993</strong> die Bankprüfer, bei künftigen Prüfungen anonyme Kreditvergaben<br />

als rechtlich unzulässig zu beanstanden.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Bankenaufsichtsbehörde verhältnismäßig<br />

spät, in einem Anlaßfall bereits zu spät, Maßnahmen ergriffen. Die an sich<br />

richtige Lösung, im Wege der Bankprüfer Fehler aufzudecken und bei allen<br />

beaufsichtigten Banken Problembewußtsein zu wecken, konnte erst in der<br />

zweiten Jahreshälfte <strong>1993</strong>, nach Abschluß der Arbeiten an den Jahresbilanzen<br />

und an den bankaufsichtlichen Prüfberichten, greifen.<br />

Interne Kontrolle<br />

der Banken<br />

16.1<br />

16.2<br />

16.3<br />

Im Frühjahr 1992 hat die Aufsichtsbehörde bei allen Banken mittels Fragebogen<br />

die Einrichtung und den Einsatz der vom Kreditwesengesetz vorgeschriebenen<br />

internen Kontrolle erhoben. Nicht gefragt wurde aber nach dem jeweiligen<br />

Gegenstand der internen Kontrollhandlungen und ihrem Ergebnis.<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte den Nutzen dieser sehr allgemein gehaltenen Schwerpunktmaßnahme.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF sei das wesentliche Ziel nicht darin zu sehen, sofort<br />

Maßnahmen zu setzen, sondern vielmehr, das Problembewußtsein der Geprüften anzusprechen,<br />

in diesem Fall das Augenmerk der Banken verstärkt auf die Organisation<br />

der internen Kontrolle zu richten. Rückmeldungen zufolge sei dies auch gelungen.<br />

Staatskommissäre<br />

17.1<br />

Hinsichtlich der Staatskommissäre wurde festgestellt:<br />

(1) Mit den bei Banken ab einer Bilanzsumme von mehr als 5 Mrd S sowie<br />

bei allen Sparkassen bestellten Staatskommissären besaß die Aufsichtsbehörde<br />

ein Instrument unmittelbarer und zeitnaher Kontrolle der aufsichtsunterworfenen<br />

Kreditinstitute. Die Staatskommissäre hatten umfassende Informationsrechte<br />

und mußten der Aufsichtsbehörde jeweils Bericht erstatten.


Staatskommissäre<br />

BMF<br />

Bankenaufsicht<br />

Bei Sparkassen bestellte der Lan<strong>des</strong>hauptmann als Aufsichtsbehörde erster Instanz<br />

den Staatskommissär, häufig den Bezirkshauptmann. Im unmittelbaren<br />

Anwendungsbereich <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes oblag die Bestellung dem Bun<strong>des</strong>minister<br />

für Finanzen, der nahezu ausschließlich Beamte <strong>des</strong> BMF heranzog.<br />

141<br />

(2) Die für die Tätigkeit der Staatskommissäre herausgegebene Richtlinie<br />

war letztmalig 1987 auf den neuesten Stand gebracht worden. Eine methodische,<br />

regelmäßige Schulung der Kandidaten für diese Funktion sowie der<br />

bereits im Amt befindlichen Funktionäre war nicht festzustellen.<br />

(3) Jährlich war der Aufsichtsbehörde ein schriftlicher Bericht über die Tätigkeit<br />

vorzulegen. In Einzelfällen verzögerte sich die Berichterstattung aber<br />

bis zu zwei Jahre und mußte eingemahnt werden. Neben Berichten, welche<br />

kaum mehr als den Inhalt beigelegter Aufsichtsratsprotokolle gekürzt wiedergaben,<br />

fanden sich auch solche, die auf hohen Einsatz einzelner Staatskommissäre<br />

bei der Durchsetzung <strong>des</strong> Funktions– und <strong>des</strong> Gläubigerschutzes<br />

schließen ließen.<br />

(4) Für die Tätigkeit als Staatskommissär stand eine Funktionsgebühr zu,<br />

die letztmalig Mitte 1990 je nach Größe der beaufsichtigten Bank neu<br />

festgesetzt worden ist und bis zu 9 320 S monatlich betrug. Die Funktionsgebühren<br />

wurden den Banken zur Vergütung vorgeschrieben und haben<br />

daher in Summe den Bund nicht belastet. Diese Vorschreibungen<br />

wurden ebenfalls 1990 vereinheitlicht.<br />

17.2<br />

Nach Meinung <strong>des</strong> RH sollten für die Funktion als Staatskommissär auch<br />

andere Kandidaten als bloß Angehörige <strong>des</strong> BMF herangezogen werden.<br />

Es könnte etwa auch der Erfahrungsschatz der bei Finanzbehörden tätigen<br />

Betriebsprüfer genutzt werden. Eine öffentliche Ausschreibung könnte einen<br />

möglichst breit gestreuten Bewerberkreis ansprechen. <strong>Der</strong> RH empfahl<br />

die Einrichtung einer besonders für Staatskommissäre zugeschnittenen<br />

Schulung, die für alle Bewerber verbindlich sein müßte, sich aber<br />

auch auf bereits bestellte Funktionäre zu erstrecken hätte.<br />

Um bei Doppelfunktionen einerseits als Mitarbeiter der Bankenaufsichtsbehörde<br />

und andererseits als Staatskommissär möglichste Objektivität zu<br />

wahren, empfahl der RH, jedenfalls zu vermeiden, daß sich beide Aufgaben<br />

bei der gleichen Bank überlappen.<br />

Weiters empfahl der RH, die bei Sparkassen tätigen Staatskommissäre —<br />

nötigenfalls im Wege <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>hauptmannes — zur sorgfältigeren Berichterstattung<br />

aufzufordern.<br />

17.3<br />

Das BMF hat die Vorschläge <strong>des</strong> RH weitgehend aufgegriffen. <strong>Der</strong> Anregung, die<br />

Schulung zu intensivieren, sei bereits nachgekommen und ein "Handbuch für Staatskommissäre"<br />

erarbeitet worden. Die beanstandete Überlappung der Tätigkeit als Mitarbeiter<br />

der Aufsichtshörde und als Staatskommissär bei der gleichen Bank sei bereits<br />

behoben worden.


142<br />

Anwendung <strong>des</strong><br />

Datenverbun<strong>des</strong><br />

18.1<br />

Die Oesterreichische Nationalbank erfaßte und speicherte die ihr aufgrund<br />

<strong>des</strong> Kreditwesengesetzes gemeldeten Daten der Banken nach eingehender<br />

Prüfung in einer Datenbank. Die Überprüfung und Eingabe der Daten in<br />

das ADV–System war aber so zeitaufwendig, daß etwa die Daten der Monatsausweise<br />

erst ab Mitte <strong>des</strong> Folgemonats, jene der Quartalsberichte rund<br />

sechs bis sieben Wochen nach Quartalsende abrufbar waren.<br />

Zum Teil konnte die weitere Verarbeitung der abgerufenen Datenbestände<br />

von der Bankenaufsicht frei programmiert werden. Die Oesterreichische<br />

Nationalbank bot aber aufgrund eigener Programme bereits zusammenfassende<br />

Darstellungen, insbesondere eine von ihr entwickelte Bankenanalyse<br />

über die Geschäfts–, Ertrags– und Risikoentwicklung im Vergleich zu ähnlichen<br />

Banken und zwar in einer Kurz– und in einer Langfassung an. Die<br />

damit entwickelten Kennzahlen konnte die Aufsichtsbehörde in einem<br />

variablen Auswahl– und Auswertesystem weiter verknüpfen. Wegen der<br />

hohen Anforderungen beim Dialog mit dem System machten davon allerdings<br />

nur wenige besonders interessierte Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde<br />

Gebrauch.<br />

Die Oesterreichische Nationalbank hat ihre ausgetesteten Programme oder<br />

Programmpakete oft nur nach einem Einführungsvortrag zur Verfügung<br />

gestellt und Referenz– oder Benutzerhandbücher übergeben.<br />

Im Dialogverfahren <strong>des</strong> Echtbetriebes traten aber bisweilen schwerwiegende<br />

Fehler auf, die sogar zu einer verzerrten Darstellung einer Bankentwicklung<br />

führen konnten. Mängel wurden oft erst auf Betreiben der Bankenaufsichtsbehörde<br />

behoben oder führten zu einem Programmabbruch ohne<br />

Mitteilung an den Anwender.<br />

18.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die späte Verfügbarkeit der Bankdaten.<br />

Er empfahl, allenfalls einen Auszug der wichtigen Daten bereits zu einem<br />

früheren Zeitpunkt bereitzuhalten. Ferner sollte die Einschulung der Mitarbeiter<br />

der Aufsichtsbehörde umfangreicher gestaltet werden. Jene Mitarbeiter,<br />

die die ADV als Kontrollmittel noch zögernd einsetzen, sollten<br />

in eine eingehendere und womöglich wiederholte Schulung einbezogen<br />

werden. Vor Freigabe eines Programmes für den Echtbetrieb forderte der<br />

RH intensivere Probeläufe und empfahl den Einsatz eines für ADV–Anwendung<br />

ausgebildeten Mitarbeiters zur Beratung und Betreuung der<br />

Sachbearbeiter in der Aufsichtsbehörde sowie zur Vertretung ihrer Anliegen<br />

gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank bei ADV–Projekten.<br />

Vorteilhaft wäre es nach Ansicht <strong>des</strong> RH, anstelle der im Kreditwesengesetz<br />

nach Art eines bloßen Zusammenwirkens ausgerichteten Beziehungen<br />

zwischen Partnern dem BMF eine bestimmende Rolle gesetzlich zuzuschreiben.<br />

18.3<br />

Das BMF vermeinte, Programmverbesserungen und Programmanpassungen seien<br />

von der Oesterreichischen Nationalbank stets ohne Probleme berücksichtigt worden.<br />

Einzelne Datenfehler seien aber nie auszuschließen. Die ADV–Programme würden,<br />

soweit bekannt, stets von der Oesterreichischen Nationalbank erprobt.


Schlußbemerkungen<br />

19<br />

Abschließend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />

BMF<br />

Bankenaufsicht<br />

(1) Das aus Meldungen und Berichten stammende aufsichtsrelevante<br />

Datenmaterial sollte zu Kenndaten verknüpft werden, welche als ein<br />

Hilfsmittel für die Früherkennung von Gefahren für die Schutzfunktionen<br />

eingesetzt werden können.<br />

143<br />

(2) Wesentlich verstärkt sollte auch das Kontrollmittel der Prüfung<br />

durch eigene Organe an Ort und Stelle zum Einsatz kommen.<br />

(3) Von den Möglichkeiten <strong>des</strong> Einsatzes der ADV sollte im Zuge der<br />

Bearbeitung der Aufsichtsfälle verstärkt Gebrauch gemacht werden.<br />

Dies setzt eine verstärkte, vor allem seitens <strong>des</strong> BMF federführende<br />

Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank, eine verstärkte<br />

Schulung der eigenen Kräfte und die Bereinigung vorgefundener<br />

Zweigleisigkeiten voraus.<br />

(4) <strong>Der</strong> Wichtigkeit <strong>des</strong> Einsatzes von Staatskommissären entsprechend<br />

wäre auf deren Auswahl größte Sorgfalt zu verwenden; der<br />

Kreis der Kandidaten sollte möglichst über den engen Kreis der Beamten<br />

<strong>des</strong> BMF hinaus erweitert werden.


144<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Die Versicherungsaufsicht im BMF hat ihre gesetzlichen Ziele, die<br />

privaten Versicherungsunternehmungen und ihren Geschäftsbetrieb<br />

zu überwachen, erreicht.<br />

Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht bekleideten bei Versicherungsunternehmungen<br />

Funktionen als Treuhänder (oder deren Stellvertreter)<br />

<strong>des</strong> Deckungsstockes, was Zweifel an der völligen Unvoreingenommenheit<br />

der Versicherungsaufsicht hervorrufen könnte.<br />

Die Versicherungsaufsicht hat aber bei der Überprüfung der Versicherungsunternehmungen<br />

deren Deckungsstockwerte weitgehend<br />

ausgeklammert; versicherungstechnische Überprüfungen vor Ort<br />

von Deckungsstöcken, Alterungsrückstellungen und Tariferstellungen<br />

wurden nicht vorgenommen.<br />

Bei Bekanntwerden bedenklicher Geschäftsabschlüsse durch mehrere<br />

Versicherungsunternehmungen, durch die angeblich ausländische<br />

Rechtsvorschriften verletzt worden waren, ergriff die Versicherungsaufsicht<br />

kaum wirkungsvolle Aufsichtsmaßnahmen. Auch bei erheblichen<br />

finanziellen Schwierigkeiten einer Versicherungsunternehmung<br />

unterließ es die Versicherungsaufsicht, von den ihr gesetzlich<br />

eingeräumten Möglichkeiten angemessen Gebrauch zu machen.<br />

Versicherungsaufsicht im BMF<br />

Rechtsgrundlage<br />

Versicherungsaufsichtsgesetz vom 18. Oktober 1978,<br />

BGBl Nr 569, zuletzt geändert mit BGBl Nr 532/<strong>1993</strong><br />

Planstellen<br />

(4 Abteilungen samt Kanzleistelle, zusammengefaßt in einer Gruppe)<br />

1990 1991 1992<br />

27 27 28


BMF<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Versicherungsaufsicht im BMF<br />

Gebarungsumfang<br />

1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

in Mill S<br />

Ausgaben<br />

Personalaufwand 12,8 13,6 15,0 15,6 15,8<br />

Sachaufwand 3,9 5,9 5,6 6,4 4,0<br />

Summe 16,7 19,5 20,6 22,0 19,8<br />

Einnahmen<br />

Versicherungsaufsichtsgebühr<br />

21,3 19,1 24,9 22,6 29,2<br />

sonstige Einnahmen 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2<br />

Summe 21,5 19,3 25,1 22,8 29,4<br />

145<br />

In die Versicherungsaufsichtsgebühr werden zusätzlich zu den ausgewiesenen<br />

Ausgaben noch ein kalkulatorischer Pensionsaufwand und anteilsmäßige<br />

ADV–Kosten einbezogen, so daß die Einnahmen zumeist die<br />

Ausgaben übersteigen.<br />

<strong>Der</strong> Aufsicht unterworfen:<br />

1989 1990 1991 1992<br />

Versicherungsunternehmungen<br />

in der Rechtsform einer AG 44 45 49 53<br />

Versicherungsunternehmungen<br />

in der Rechtsform eines Versicherungsvereines<br />

auf<br />

Gegenseitigkeit 13 13 9 6<br />

ausländische Zweigniederlassungen<br />

13 13 11 11<br />

zusammen 70 71 69 70<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH hat von Ende September bis Ende November 1992 die Gebarung<br />

der Versicherungsaufsicht durch das BMF überprüft. Die Prüfungsmitteilungen<br />

ergingen im Juni <strong>1993</strong>. Zu der ihm im Oktober <strong>1993</strong> zugegangenen<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> BMF hat der RH im März 1994 seine<br />

Gegenäußerung abgegeben.<br />

<strong>Der</strong> überprüfte Zeitraum umfaßte im wesentlichen die Jahre 1987 bis<br />

1992.


146<br />

Rechtsgrundlagen<br />

2<br />

Mit dem Bun<strong>des</strong>gesetz vom 18. Oktober 1978, BGBl Nr 569, über<br />

den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz)<br />

wurden die gesetzlichen Bestimmungen für die<br />

Versicherungsaufsicht im BMF geschaffen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

mit den zwischenzeitlich erfolgten Novellierungen bildet nach wie<br />

vor die wesentliche Grundlage für die Wahrnehmung der behördlichen<br />

Überwachungstätigkeiten gegenüber den privaten Versicherungsunternehmungen<br />

und deren Geschäftsbetrieb.<br />

Versicherungsaufsichtsbehörde ist der Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen.<br />

Kosten der Versicherungsaufsicht<br />

3.1<br />

Sowohl der Personal– als auch der Sachaufwand der Versicherungsaufsicht<br />

sind dem Bund von den beaufsichtigten Versicherungsunternehmungen<br />

rückzuerstatten. Bemessungsgrundlage sind die verrechneten Prämien <strong>des</strong><br />

Inlandsgeschäftes einschließlich der Nebenleistungen der Versicherungsunternehmungen.<br />

Ersetzt werden dem Bund neun Zehntel der Kosten der<br />

Versicherungsaufsicht.<br />

Darüber hinaus haben die Versicherungsunternehmungen bestimmte Kosten<br />

in vollem Umfang zu ersetzen, nämlich die der Versicherungsaufsicht<br />

erwachsenden Kosten für Treuhänder, für externe Prüfungsaufgaben<br />

und für Regierungskommissäre.<br />

Diese allgemeine Überwälzung der Kosten auf die Versicherungsunternehmungen<br />

verleitete die Behörde in wiederholten Fällen dazu, die tatsächlichen<br />

Kosten nicht ihrem Gesamtumfang nach zu werten, sondern<br />

sie für ihre Entscheidungen lediglich im Ausmaß <strong>des</strong> verbleibenden<br />

Zehntels anzusetzen. Häufig fand sich sogar auf Anträgen oder Belegen<br />

der Vermerk, daß der Bund ohnehin nur mit einem Zehntel der Kosten<br />

belastet werde.<br />

3.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH gab sich die Versicherungsaufsicht solcherart vordergründig<br />

den Anschein, besonders geringe Aufwände zu verursachen.<br />

<strong>Der</strong> RH legte der Versicherungsaufsicht nahe, ihre Betrachtungsweise zu<br />

ändern und strengere Maßstäbe anzulegen, weil die Versicherungsunternehmungen<br />

die von ihnen zu 90 % getragenen Kosten der Versicherungsaufsicht<br />

auf die einzelnen Versicherten überwälzen.<br />

3.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF erfolge in anderen europäischen Staaten die Übernahme<br />

der Kosten der Aufsicht bis zu 200 %. Vermerke, wonach 90 % anfallender<br />

Kosten von den Versicherungsunternehmungen ersetzt werden, würden aber<br />

künftig unterbleiben.<br />

4.1<br />

Andererseits hat es das BMF aufgrund von Buchungs– bzw Zuordnungsfehlern<br />

von 1987 bis 1991 unterlassen, den Betrag von insgesamt rd<br />

1,5 Mill S in die Kostenberechnung miteinzubeziehen, wodurch dem<br />

Bund rd 1,4 Mill S an Einnahmen entgangen sind.<br />

4.2<br />

<strong>Der</strong> RH legte dem BMF dringend nahe, den ausstehenden Betrag von den<br />

Versicherungsunternehmungen nachzufordern.<br />

4.3<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF ist die Nachzahlung im September <strong>1993</strong> erfolgt.


BMF<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Personalbelange<br />

147<br />

Funktionsbestellungen<br />

als Treuhänder<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

Um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Deckungsfall zu gewährleisten,<br />

sind die Versicherungsunternehmungen zur Bildung von Deckungserfordernissen<br />

verpflichtet, deren Überwachung Treuhändern obliegt. Diese werden<br />

von der Versicherungsaufsicht auf fünf Jahre bestellt, eine Wiederbestellung<br />

ist möglich. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren Treuhänder und deren<br />

Stellvertreter für 41 Versicherungsunternehmungen bestellt. Die Bestellungen<br />

nahm ein Beamter der Versicherungsaufsicht im BMF vor.<br />

Eine Ausschreibung dieser Funktionen fand nicht statt. Nähere Richtlinien<br />

zur Durchführung <strong>des</strong> Bestellungsverfahrens waren ebensowenig vorhanden<br />

wie etwa Vormerkungen über geeignet erscheinende Personen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, um eine Objektivierung und Nachvollziehbarkeit <strong>des</strong> Bestellungsverfahrens<br />

bemüht zu sein und künftig diese Funktionen auszuschreiben.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF führe es Aufzeichnungen über geeignet erscheinende<br />

Personen. Es sagte jedoch zu, den Anregungen <strong>des</strong> RH zu folgen und die notwendigen<br />

organisatorischen Änderungen zu erwägen.<br />

Mitarbeiter der<br />

Versicherungsaufsicht<br />

als Treuhänder<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

6.4<br />

Fünf Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht bekleideten acht Funktionen<br />

als Treuhänder oder deren Stellvertreter bei Versicherungsunternehmungen.<br />

Diesen Mitarbeitern waren allerdings Prüfungstätigkeiten bei einem<br />

Deckungsstock einer Versicherungsunternehmung untersagt, bei dem sie<br />

Treuhänderfunktionen bekleideten.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Verwendbarkeit der Mitarbeiter der<br />

Aufsichtsbehörde zur Prüfung einer Versicherungsunternehmung eingeschränkt<br />

und zudem geeignet war, die Prüfungsobjektivität der Aufsichtsbehörde<br />

in ihrer Ganzheit zu bezweifeln.<br />

<strong>Der</strong> RH legte dem BMF nahe, von der Bestellung von Angehörigen der<br />

Aufsichtsbehörde zu Treuhändern Abstand zu nehmen.<br />

Nach Meinung <strong>des</strong> BMF stehe die Tätigkeit <strong>des</strong> Treuhänders im Vorfeld einer zwischen<br />

ordnender und lenkender Verwaltung angesiedelten Aufsicht mit vornehmlich<br />

präventiver Aufgabenstruktur. <strong>Der</strong> Treuhänder sei nicht Sachwalter der Versicherten,<br />

die Befugnisse einer Vermögensveranlagung oder Vermögensverwaltung stünden ihm<br />

nicht zu. Das BMF habe nachweisbar schriftliche Vorkehrungen getroffen, um jegliche<br />

Unvereinbarkeiten auszuschließen.<br />

Ein Spannungsverhältnis zwischen aufsichtsbehördlichen Tätigkeiten und der<br />

Ausübung einer Treuhänderfunktion bei einer Versicherungsunternehmung bestünde<br />

nicht.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Ausübung von Treuhänderfunktionen durch<br />

Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht könne eine vollkommen objektive<br />

Ausübung der aufsichtsbehördlichen Überwachung beeinträchtigen.


Personalbelange<br />

148<br />

Teilnahme an<br />

Veranstaltungen<br />

7.1<br />

Die Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht haben auch an Veranstaltungen<br />

teilgenommen, für die der jeweilige Veranstalter die angefallenen Kosten<br />

entweder zur Gänze oder zumin<strong>des</strong>t zu einem erheblichen Teil übernommen<br />

hat (Festveranstaltung anläßlich der Gründung einer Zweigniederlassung<br />

im Ausland; Jubiläumsfeier im Ausland) und für deren Teilnahme<br />

ein unmittelbar dienstliches Erfordernis nicht zu erkennen war.<br />

7.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl der Versicherungsaufsicht, an Veranstaltungen, deren<br />

Kosten von der einladenden Versicherungsunternehmung getragen werden,<br />

künftig entweder nicht teilzunehmen oder — bei Vorliegen einer<br />

dienstlichen Notwendigkeit — die Kosten aus den Mitteln der Versicherungsaufsicht<br />

zu bestreiten.<br />

7.3<br />

Die Versicherungsaufsicht pflichtete dem RH grundsätzlich bei.<br />

ADV–Angelegenheiten<br />

8.1<br />

Die 22 Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht verfügten über acht PC–Arbeitsplätze,<br />

die nicht miteinander vernetzt waren. Dem Bedarf an weiteren<br />

PC–Einheiten sowie an der Vernetzung der PC–Einzelplätze war das BMF<br />

unter Hinweis auf budgetäre Gründe nicht nachgekommen.<br />

8.2<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte die nicht ausreichende PC–Ausstattung der Versicherungsaufsicht.<br />

Er verwies außerdem auf die Notwendigkeit der raschen Umsetzung<br />

der PC–Vernetzung, weil die Anpassung an den EWR bzw an die<br />

EU eine erhöhte Überwachung der Versicherungsunternehmungen erforden<br />

wird.<br />

8.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF seien die Bau– und Installationsmaßnahmen zur<br />

PC–Vernetzung für Ende <strong>1993</strong> vorgesehen.<br />

Die zögernde Ausstattung der Versicherungsaufsicht mit PC–Arbeitsplätzen sei<br />

vorwiegend auf fehlende Budgetmittel, aber auch auf die Vermeidung einer Besserstellung<br />

gegenüber anderen Organisationseinheiten innerhalb <strong>des</strong> BMF zurückzuführen.<br />

Prüfungstätigkeiten<br />

Deckungsstock<br />

9.1<br />

Die Versicherungsunternehmungen haben — mit gewissen Ausnahmen<br />

— einen Deckungsstock in der Höhe der Deckungserfordernisse zu bilden.<br />

Sie sind verpflichtet, eine Aufstellung aller dem Deckungsstock gewidmeten<br />

Vermögenswerte innerhalb von sechs Wochen nach Ende <strong>des</strong><br />

Geschäftsjahres der Versicherungsaufsicht vorzulegen.<br />

Die Deckungserfordernisse und die Deckungsstockwerte aller Versicherungsunternehmungen<br />

betrugen 152,3 bzw 157,0 Mrd S (1989), 174,8<br />

bzw 181,3 Mrd S (1990) und 196,5 bzw 203,6 Mrd S (1991).<br />

Seit Jahren wurden diese eingelangten Verzeichnisse inhaltlich nur zum<br />

Teil oder überhaupt nicht geprüft. So wurden von den im Jahre 1988<br />

vorgelegten Deckungsstockverzeichnissen 26 nicht geprüft, 1989 blieben<br />

von 44 derartigen Nachweisungen 30 und 1990 von 44 wiederum 22 ungeprüft.<br />

Die Erledigungen erfolgten äußerst schleppend mit regelmäßig<br />

mehr als einjähriger Verzögerung.


Prüfungstätigkeiten<br />

BMF<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Zudem bestanden Abstimmungsschwierigkeiten der laut Geschäftsverteilung<br />

zuständigen Abteilungen der Versicherungsaufsicht, was zur Folge<br />

hatte, daß die ausgewiesenen Werte von der Versicherungsaufsicht unkritisch<br />

entgegengenommen wurden. Überprüfungen vor Ort erfolgten nur<br />

fallweise und nur in geringem Umfang.<br />

149<br />

Die seit Jahren bekannte mangelnde Aufgabenerfüllung bewirkte keine<br />

Änderung in organisatorischer oder personeller Hinsicht.<br />

9.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH waren die Bearbeitungszeiten zwischen dem Einlangen<br />

der Deckungsstockverzeichnisse und deren Erledigung unangemessen<br />

lang. Er erachtete eine Kontrolldichte, bei der regelmäßig mehr<br />

als 50 % aller vorgelegten Deckungsstockverzeichnisse ungeprüft abgelegt<br />

wurden, als unzureichend.<br />

Besonders kritisch vermerkte der RH, daß die Versicherungsaufsicht<br />

Deckungswertgrößen in Milliardenhöhe ungeprüft hingenommen hatte.<br />

Durch dieses Verhalten könnte nach Ansicht <strong>des</strong> RH jede weitere Kontrolltätigkeit<br />

der Versicherungsaufsicht in Frage gestellt werden.<br />

Weiters beanstandete der RH das Fehlen ausreichender Prüfungen vor<br />

Ort. Zudem sollten nach Ansicht <strong>des</strong> RH die Zuständigkeiten innerhalb<br />

der Versicherungsaufsicht eindeutig abgegrenzt werden, um nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Effizienz der Prüfungstätigkeit auszuschließen.<br />

9.3<br />

Laut Stellungnahme der Versicherungsaufsicht würden die halbjährlichen Deckungsstockmeldungen<br />

der Versicherungsunternehmungen mit den Aufstellungen über Vermögenswerte<br />

laufend zeitnah geprüft. Darüber hinaus fänden laufend Besprechungen<br />

mit Vertretern der Versicherungsunternehmungen und Treuhändern zur Erörterung<br />

allenfalls auftretender Probleme statt.<br />

Jedenfalls sei es möglich, ohne Prüfung vor Ort Plausibilitätskontrollen vorzunehmen<br />

und zB Abweichungen von den langjährigen Entwicklungen festzustellen.<br />

Letzlich war auch die Versicherungsaufsicht von der unbedingten Notwendigkeit der<br />

Prüfung der Deckungsrückstellungen überzeugt. Prüfungen vor Ort seien in Vorbereitung<br />

bzw für die nächste Zeit geplant.<br />

<strong>Der</strong> Empfehlung <strong>des</strong> RH nach zeitnaher und vollständiger Prüfung der vorgelegten<br />

Nachweise könne nach Umsetzung <strong>des</strong> ADV–Gesamtkonzeptes entsprochen werden.<br />

Schließlich räumte die Versicherungsaufsicht unzweckmäßige Überschneidungen der<br />

Zuständigkeiten innerhalb ihres Bereiches ein; allerdings seien diese in der Geschäftsverteilung<br />

<strong>des</strong> BMF festgelegt worden.<br />

Kapitalanlagen<br />

10.1<br />

Die laufende Überwachung der Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmungen<br />

erfolgte zumeist vor Ort, wobei auftretende Fragen bzw Entwicklungen<br />

bei den Kapitalanlagen, aber auch bei den Sparten Beteiligungen,<br />

Immobilien und Wertpapiere besprochen wurden. Sofern aber Mängel festgestellt<br />

wurden, wurde die für die Finanzaufsicht zuständige Abteilung der<br />

Versicherungsaufsicht weiter befaßt. Eine solche Prüfung (Kautionserfordernis<br />

und Kautionswerte) fand allerdings zuletzt 1989 statt.


Prüfungstätigkeiten<br />

150<br />

10.2<br />

10.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären auch Prüfungen der Kapitalanlagen regelmäßig<br />

vor Ort vorzunehmen.<br />

Die Versicherungsaufsicht pflichtete dem RH bei. Solche Prüfungen würden im<br />

Rahmen der personellen Möglichkeiten aufgrund der Ergebnisse der ADV–mäßig<br />

durchgeführten Bilanzauswertungen vorgenommen werden.<br />

Kautionen<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Durch Stellung einer Kaution soll die dauernde Erfüllbarkeit der Ansprüche<br />

aus dem Geschäftsbetrieb einer Versicherungsunternehmung sichergestellt<br />

werden. Kautionsstellungen verlangte die Versicherungsaufsicht<br />

in der Regel nur von ausländischen Versicherungsunternehmungen<br />

mit Zweigniederlassungen im Inland. Meldungen hierüber erfolgten einmal<br />

jährlich. Zuletzt waren elf ausländische Versicherungsunternehmungen<br />

mit Zweigniederlassung betroffen.<br />

Schriftliche Erledigungen über die angestellten Prüfungen erfolgten unangemessen<br />

verzögert; eine Überprüfung vor Ort erfolgte zuletzt 1989. Obwohl<br />

dabei erhebliche Mängel aufgezeigt worden waren, unterblieben weitere<br />

derartige Prüfungen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die teilweise äußerst verspätete, schriftliche Erledigung<br />

der Prüfungsergebnisse über die Kautionsverzeichnisse.<br />

Schon allein wegen <strong>des</strong> Ergebnisses der letzten Prüfung vor Ort im Jahr<br />

1989 wäre es angezeigt gewesen, weiterhin solche Überprüfungen vorzunehmen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, auch Kautionsprüfungen in das Prüfungsprogramm<br />

vor Ort entsprechend einzubeziehen und dazu die notwendigen<br />

personellen Vorsorgen zu treffen.<br />

Die Versicherungsaufsicht pflichtete dem RH bei und sagte entsprechende Maßnahmen<br />

zu. Allerdings würden aufgrund <strong>des</strong> Inkrafttretens <strong>des</strong> EWR nur noch drei<br />

Versicherungsunternehmungen kautionspflichtig sein.<br />

Sonstige Aufsichtstätigkeiten<br />

Geschäftsabschlüsse<br />

im Ausland<br />

12.1<br />

Hinsichtlich bestimmter Tätigkeiten österreichischer Versicherungsunternehmungen<br />

im Ausland war festzustellen:<br />

(1) Im Oktober 1989 berichtete die Leiterin der ungarischen Versicherungsaufsicht,<br />

daß namhafte österreichische Versicherungsunternehmungen<br />

in Ungarn tätig geworden seien und durch Abschlüsse von Versicherungsverträgen<br />

bzw durch die dabei vereinbarte Form der Prämienzahlung ungarische<br />

Gesetze (Devisenbestimmungen) verletzt hätten. <strong>Der</strong> Leiter der<br />

österreichischen Versicherungsaufsicht ersuchte in einer Sitzung <strong>des</strong> Versicherungsverban<strong>des</strong><br />

im Dezember 1989 die Versicherungsunternehmungen,<br />

zur Vermeidung einer Rufschädigung der österreichischen Versicherungswirtschaft<br />

die ausländischen Bestimmungen zu beachten. Nach einer<br />

Anfrage <strong>des</strong> BMI wegen <strong>des</strong> Verdachtes von Unregelmäßigkeiten bei solchen<br />

Geschäften in Ungarn erklärte der Leiter der Versicherungsaufsicht<br />

gegenüber dem Versicherungsverband, daß die Verantwortlichen der Versicherungsunternehmungen<br />

die beanstandeten Geschäftsmethoden entweder


Aufsichtstätigkeiten<br />

BMF<br />

Versicherungsaufsicht<br />

duldeten oder aber unrichtig informiert wurden. Von Verbandsseite wurde<br />

dies bedauert; der Leiter der Versicherungsaufsicht kündigte eine Vorladung<br />

der Vorstandsmitglieder an.<br />

151<br />

(2) <strong>Der</strong> Leiter der finanzpolitischen Abteilung <strong>des</strong> Finanzministeriums der<br />

damaligen tschechoslowakischen Republik beschwerte sich im Dezember<br />

1990 über die rechtswidrigen Tätigkeiten von fünf namentlich genannten<br />

österreichischen Versicherungsunternehmungen und erklärte, daß dadurch<br />

die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der damaligen CSFR und Österreich<br />

belastet würden. Die Versicherungsaufsicht teilte daraufhin dem Versicherungsverband<br />

mit, daß durch derartige unerlaubte Tätigkeiten österreichischer<br />

Versicherungsunternehmungen der österreichischen Wirtschaft<br />

schwerer Schaden zugefügt worden wäre, und ersuchte, dies den angeführten<br />

Versicherungsunternehmungen zur Kenntnis zu bringen.<br />

(3) Laut einer Mitteilung <strong>des</strong> BMI seien häufig Visaanträge polnischer<br />

Staatsbürger zum Zwecke <strong>des</strong> Besuches von Seminaren einer Versicherungsvermittlungsgesellschaft<br />

in Graz gestellt worden. <strong>Der</strong>artige Einschulungen<br />

wurden auch für jugoslawische und russische Staatsangehörige vermutet.<br />

Obwohl damit sehr wahrscheinlich war, daß österreichische Makler offensichtlich<br />

Ausländer als Akquisiteure anheuerten und damit Geschäfte eingeleitet<br />

werden sollten, die möglicherweise gesetzwidrig wären, nahm die<br />

Versicherungsaufsicht diesen Hinweis unter Bezug auf ihre in dieser Angelegenheit<br />

ergangenen Schreiben lediglich zur Kenntnis.<br />

Im Feber 1991 hinterfragte die Interpol Prag derartige Geschäftsabschlüsse<br />

österreichischer Versicherungsunternehmungen, worüber der Leiter der<br />

Versicherungsaufsicht dem Versicherungsverband berichtete.<br />

(4) Im Mai 1992 berichtete die Versicherungsaufsicht dem vorgesetzten<br />

Sektionsleiter im BMF über "unerlaubte Ostaktivitäten österreichischer<br />

Versicherungsunternehmungen" in der damaligen CSFR, in Ungarn, in<br />

Polen und in Jugoslawien. Dieser kündigte konkrete Schritte an, worauf<br />

im Juni 1992 schließlich einer Grazer Versicherungsunternehmung von<br />

der Versicherungsaufsicht nahegelegt wurde, ein für diese Auslandsgeschäfte<br />

verantwortliches Vorstandsmitglied abzuberufen.<br />

12.2<br />

<strong>Der</strong> RH kritisierte, daß die Versicherungsaufsicht nicht unverzüglich nach<br />

dem Bekanntwerden <strong>des</strong> Verdachtes ungesetzlicher Vertragsabschlüsse<br />

nachhaltig tätig geworden war. <strong>Der</strong> bloße Appell <strong>des</strong> Leiters der Versicherungsaufsicht<br />

war kaum geeignet gewesen, bedenklichen Geschäftsabschlüssen<br />

entgegenzuwirken.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war es dem Ansehen der österreichischen Wirtschaft<br />

beim Aufbau der Beziehungen zu den östlichen Nachbarstaaten abträglich,<br />

erst mehr als zwei Jahre nach Bekanntwerden bedenklicher Geschäftspraktiken<br />

wirksame Maßnahmen zu ergreifen.<br />

12.3<br />

Laut Stellungnahme der Versicherungsaufsicht hätten die abgeschlossenen Verträge den<br />

Geschäftsplänen entsprochen; eine Gefährdung der Interessen der Versicherten hätte<br />

nicht bestanden. Die von der Interpol vermuteten Gesetzesverstöße seien nicht vorgelegen.


Aufsichtstätigkeiten<br />

152<br />

Die nach den Reisen polnischer Staatsbürger zu Schulungsveranstaltungen von Maklern<br />

zustandegekommenen Versicherungsverträge seien nicht zu beanstanden gewesen.<br />

Im übrigen hätte die Versicherungsaufsicht zum damaligen Zeitpunkt weder über die<br />

Rechtslage in Polen noch über die dortigen Tätigkeiten konkrete Informationen besessen.<br />

Die Rechtsvorschriften in Polen seien ihr im Juli 1991 vom BMA, die genauen<br />

Umstände der Versicherungsverträge mit polnischen Staatsangehörigen im Juli 1992<br />

vom polnischen Finanzministerium erklärt worden.<br />

Laut Meinung der Versicherungsaufsicht seien ihre Appelle an Anstand und Vernunft<br />

durchaus angemessen und zweckentsprechend gewesen, weil einige Versicherungsunternehmungen<br />

ihre Tätigkeiten in den betreffenden Ländern eingestellt bzw überhaupt<br />

nicht aufgenommen hätten. Die rechtliche Durchsetzbarkeit darüber hinausgehender<br />

Maßnahmen wäre schwierig gewesen.<br />

Überdies habe die Versicherungsaufsicht erst allmählich von den Dimensionen <strong>des</strong> in<br />

Rede stehenden Geschäftes Kenntnis erlangt. Auch die Beschwerden aus dem Ausland<br />

seien nach und nach eingelangt.<br />

Abschließend teilte die Versicherungsaufsicht mit, daß sie unter sorgfältiger Abwägung<br />

aller maßgebenden Gesichtspunkte von ihrem Verlangen nach Abberufung <strong>des</strong><br />

Vorstandsmitglie<strong>des</strong> der Grazer Versicherungsunternehmung Abstand genommen hätte.<br />

12.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, der im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegte<br />

Überwachungsauftrag an die Versicherungsaufsicht hätte deren zeitgerechtes<br />

und zielstrebiges Handeln erfordert.<br />

Prämienfrage<br />

gegenüber Ungarn<br />

13.1<br />

13.2<br />

13.3<br />

Ende Oktober 1992 wurden in namhaften Medien ausführliche Berichte<br />

gebracht, wonach die ungarische Aufsichtsbehörde von österreichischen<br />

Versicherungsunternehmungen in Ungarn angeblich illegal eingehobene<br />

Prämien in Höhe zwischen 750 Mill S und 1 000 Mill S zurückzufordern<br />

gedachte.<br />

Obwohl dies dem Leiter der Versicherungsaufsicht bekannt war, hat die<br />

Versicherungsaufsicht keine Maßnahmen gesetzt, um den Sachverhalt<br />

aufzuklären bzw an die Versicherungsunternehmungen heranzutreten.<br />

Dem RH war die Zurückhaltung der Versicherungsaufsicht nicht verständlich,<br />

zumal gegen ein Vorstandsmitglied einer dieser Versicherungsunternehmungen<br />

bereits Verwaltungsschritte wegen einer ähnlich gelagerten<br />

Disposition eingeleitet worden waren. Er empfahl, von den drei im wesentlichen<br />

betroffenen Unternehmungen schriftliche Darstellungen über deren<br />

Ungarngeschäfte einzuholen und sodann die gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten<br />

zu ergreifen, um den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb sicherzustellen<br />

sowie Schädigungen der Versicherten hintanzuhalten.<br />

Laut Stellungnahme der Versicherungsaufsicht hätten die Medienberichte keine neuen<br />

Informationen über das in Rede stehende Geschäft geboten. Es habe daher kein Anlaß<br />

bestanden, an den Entscheidungen über getroffene oder nicht getroffene Maßnahmen etwas<br />

zu ändern. In der Folge habe sich herausgestellt, daß alle betroffenen Versicherungsunternehmungen<br />

ihre einschlägigen Tätigkeiten in Ungarn zum fraglichen Zeitpunkt<br />

bereits eingestellt hätten.


Aufsichtstätigkeiten<br />

BMF<br />

Versicherungsaufsicht<br />

13.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, diese Darstellung bestätige, daß die Versicherungsaufsicht<br />

nicht alle ihr gesetzlich eingeräumten Aufsichtsmittel ausgeschöpft<br />

hatte.<br />

153<br />

Unterdeckung bei<br />

einer Versicherungsunternehmung<br />

14.1<br />

14.2<br />

14.3<br />

Hinsichtlich einer in finanzielle Schwierigkeiten gelangten Versicherungsunternehmung<br />

war festzustellen:<br />

(1) Zur Behebung der absehbaren Schwierigkeiten bei der Erstellung ihrer<br />

Bilanz für 1990 (der Deckungsstock war mit rd 15 Mill S unterdeckt) beabsichtigte<br />

eine Versicherungsunternehmung den Verkauf von Liegenschaften<br />

an eine in ihrem alleinigen Eigentum stehende Immobiliengesellschaft.<br />

Obwohl die erforderliche Erhöhung <strong>des</strong> Stammkapitals der kaufenden Immobiliengesellschaft<br />

erst im Feber 1991 beschlossen bzw der Vorgang erst<br />

im März 1991 aufsichtsbehördlich genehmigt wurde, bestätigten die<br />

Wirtschaftsprüfer der Immobiliengesellschaft die Erhöhung und vollständige<br />

Bezahlung <strong>des</strong> Stammkapitals bereits zum Jahresende 1990.<br />

Trotz der ihr bekannten unrichtigen bilanzmäßigen Darstellung unterließ<br />

die Versicherungsaufsicht entsprechende Maßnahmen.<br />

(2) Da sich auch für 1991 ein negatives Geschäftsergebnis dieser Versicherungsunternehmung<br />

abzeichnete, teilte ihr Vorstand der Versicherungsaufsicht<br />

mit, daß der voraussichtliche Fehlbetrag von rd 150 Mill S durch weitere<br />

Liegenschaftsveräußerungen abgedeckt werde.<br />

Die Versicherungsaufsicht nahm dies zur Kenntnis und legte einvernehmlich<br />

mit der Versicherungsunternehmung als weitere Lösungsschritte die Kürzung<br />

der Dividende sowie letztlich die Inanspruchnahme der Hauptaktionäre<br />

fest.<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte angemessene und geeignete aufsichtsbehördliche Maßnahmen<br />

zur nachhaltigen Sanierung der Ertragslage der Versicherungsunternehmung,<br />

zumal die Versicherungsaufsicht selbst die Auffassung vertreten hatte,<br />

daß durch die Veräußerung von Liegenschaften die Schwierigkeiten der Versicherungsunternehmung<br />

nur vordergründig, aber nicht nachhaltig gelöst<br />

werden können.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Versicherungsaufsicht von den ihr eingeräumten<br />

Eingriffsmöglichkeiten nur zögernd und nicht in vollem Umfang Gebrauch<br />

gemacht hatte. Nach Auffassung <strong>des</strong> RH hätte die Versicherungsaufsicht<br />

im Hinblick auf die beträchtlichen finanziellen Schwierigkeiten der<br />

Versicherungsunternehmung und im Interesse der vorsorglichen Abwendung<br />

von Schädigungen der Versicherten zeitlich befristet einen Regierungskommissär<br />

für diese Versicherungsunternehmung bestellen müssen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher der Versicherungsaufsicht, künftig in derartigen Fällen<br />

sogleich von den ihr zur Verfügung stehenden Lenkungs– und Aufsichtsmöglichkeiten<br />

uneingeschränkt Gebrauch zu machen.<br />

Laut Stellungnahme der Versicherungsaufsicht sei sie vorerst davon ausgegangen, daß<br />

die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Versicherungsunternehmung im Jahre 1990<br />

einmaliger Natur gewesen wären. Als sich im Jahre 1991 der Fortbestand der Pro-


Aufsichtstätigkeiten<br />

154<br />

bleme abgezeichnet habe, hätte sie die vom RH beschriebenen Maßnahmen gesetzt.<br />

Darüber hinaus habe die Versicherungsunternehmung personelle Änderungen vorgenommen;<br />

das für Finanzanlagen zuständige Vorstandsmitglied sei 1991, das für<br />

den Verkauf zuständige Vorstandsmitglied 1992 und der Vorstandsvorsitzende<br />

<strong>1993</strong> aus der Unternehmung ausgeschieden.<br />

Die Einsetzung eines Regierungskommissärs hätte für die Unternehmung ernste Folgen<br />

gehabt, so daß diese Maßnahme unterblieben sei. Aufgrund der von der Versicherungsaufsicht<br />

mitgetragenen Maßnahmen der Versicherungsunternehmung sei keine<br />

Schädigung der Versicherten eingetreten.<br />

Die Versicherungsunternehmung hätte mittlerweile ihre Kapitalanlagen saniert und<br />

ihre Kosten stabilisiert.<br />

Malversationen<br />

15.1<br />

15.2<br />

15.3<br />

15.4<br />

Die Innenrevision <strong>des</strong> BMF hat 1988/89 überprüft, ob die Versicherungsaufsicht<br />

in einem öffentlich bekannt gewordenen Fall ausreichend eingeschritten<br />

war. Sie gelangte zur Auffassung, die bei dieser Versicherungsunternehmung<br />

aufgetretenen Mißstände hätten von der Versicherungsaufsicht nur<br />

zufällig erkannt werden können, regte aber geeignete Vorkehrungen zur Abwehr<br />

künftiger Malversationen an; zudem empfahl sie, der Entwicklung der<br />

bei Versicherungsunternehmungen gesetzlich vorgeschriebenen internen<br />

Kontrolle besonderes Augenmerk zuzuwenden.<br />

Eine 1990 angekündigte Nachprüfung durch die Innenrevision <strong>des</strong> BMF<br />

wehrte die Versicherungsaufsicht unter anderem mit der Begründung erfolgreich<br />

ab, es sei nicht ihre Aufgabe, nach Malversations– und Untreuehandlungen<br />

von Versicherungsunternehmungen zu suchen.<br />

<strong>Der</strong> RH pflichtete der Innenrevision <strong>des</strong> BMF bei. Nach Auffassung <strong>des</strong> RH<br />

ist es Aufgabe der Versicherungsaufsicht, bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten<br />

in vermehrtem Maß Prüfungshandlungen vor Ort durchzuführen.<br />

Die Versicherungsaufsicht vermeinte, sie habe die Ursachen der ungünstigen Entwicklung<br />

<strong>des</strong> Geschäftsergebnisses einer Versicherungsunternehmung zu ergründen<br />

und entsprechende Maßnahmen zu setzen oder im Falle bekanntgewordener Malversationen<br />

deren Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmung im Interesse<br />

einzelner Versicherter zu prüfen. Keinesfalls aber habe sie ihre Prüfungshandlungen<br />

gezielt oder allein an Malversations– und Untreuehandlungen auszurichten.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die gesetzliche Verpflichtung der Versicherungsaufsicht,<br />

die gesamte Geschäftsgebarung einer Versicherungsunternehmung<br />

zu überwachen, beinhalte auch zeitgerechte Kontrollmaßnahmen im Hinblick<br />

auf allfällige Malversationen.<br />

Weitere<br />

Feststellungen<br />

16<br />

Weitere Empfehlungen <strong>des</strong> RH betrafen insbesondere<br />

(1) Verfahrensvereinfachungen bei der ADV–mäßigen Erstellung, Weitergabe<br />

und Verarbeitung der Jahresdaten der Versicherungsunternehmungen,<br />

(2) die zügigere Erledigung von Geschäftsstücken bzw wirksame Maßnahmen<br />

zur Überwachung <strong>des</strong> Erledigungsstan<strong>des</strong>,


BMF<br />

Versicherungsaufsicht<br />

(3) Verbesserungen der ADV–Ausstattung der Kanzleistelle sowie<br />

155<br />

(4) die Umstellung auf eine zeitgemäße Telefonanlage für die Versicherungsaufsicht.<br />

Schlußbemerkungen<br />

17<br />

Unbeschadet der aufgezeigten Mängel wurden die vielfachen Bemühungen<br />

der Versicherungsaufsicht zur Besorgung der ihr gesetzlich<br />

übertragenen Aufgaben, insbesondere die laufenden Überprüfungen<br />

der Geschäftsgebarungen der einzelnen Versicherungsunternehmungen<br />

und die dabei eingesetzten Lenkungsbestrebungen gewürdigt. Dabei<br />

wurden vielfach hohe Sachkenntnisse und nachhaltiger persönlicher<br />

Einsatz festgestellt.<br />

Zusammenfassend sah sich der RH zu nachfolgenden Empfehlungen<br />

veranlaßt:<br />

Die Versicherungsaufsicht sollte<br />

(1) den ihr obliegenden Prüfungstätigkeiten in allen Teilgebieten zeitnah<br />

nachkommen und Prüfungsdefizite nicht mehr aufkommen lassen,<br />

(2) die laufende Gebarung gewissenhaft überwachen,<br />

(3) Aufsichtsbelange bewußt ausfüllen und sich dabei auch nicht<br />

scheuen, von den ihr gesetzlich eingeräumten Maßnahmen Gebrauch<br />

zu machen,<br />

(4) grundsätzlich ein erhöhtes Kostenbewußtsein an den Tag legen,<br />

(5) bei Maßnahmen im Personalbereich gleichfalls strenge Maßstäbe<br />

anlegen, andererseits aber auch für künftige Anforderungen sorgfältig<br />

vorsorgen,<br />

(6) künftig alles unterlassen, was auch nur den Anschein einer Voreingenommenheit<br />

oder gar Befangenheit gegenüber den zu prüfenden<br />

Unternehmungen aufkommen lassen könnte.


156<br />

Finanzamt Graz–Stadt<br />

Die Veranlagungsabteilung und die Lohnsteuerstelle waren um gesetzmäßigen<br />

und wirtschaftlichen Vollzug bemüht.<br />

Die Anzahl der internen Kontrollen in der Veranlagungsabteilung<br />

war zu gering und die Auswahl der Fälle nach dem Zufallsprinzip<br />

unbefriedigend.<br />

<strong>Der</strong> Veranlagungsfortschritt lag im Jahre 1991 — anders als in den<br />

Vorjahren — unter dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt.<br />

Das Finanzamt setzte Vorauszahlungen vielfach ohne Prüfung der<br />

Ansuchen herab; die Veranlagungen ergaben überwiegend beträchtliche<br />

Abgabennachforderungen.<br />

Bei mehreren Veranlagungsfällen erfolgte die Abgabenvorschreibung<br />

trotz hoher Abgabennachforderungen mit großer Verzögerung.<br />

Im Jahre 1992 prüfte die Lohnsteuerstelle nur rd 10 % aller Arbeitgeberbetriebe,<br />

während im Bereich der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für<br />

Steiermark diese Kennzahl 25 % betrug.<br />

Das Verfahren der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer<br />

war arbeits– und kostenaufwendig.<br />

Kennzahlen <strong>des</strong> Finanzamtes<br />

1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mrd S<br />

Abgabenaufkommen 12,3 11,9 13,3 14,8 16,1<br />

Personalstand zum 1. Jänner <strong>1993</strong><br />

374<br />

Stand zum Jahresbeginn<br />

1989 1980 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

Veranlagungsfälle 38 637 39 999 41 990 43 647 45 034<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte im Mai <strong>1993</strong> schwerpunktmäßig die Veranlagungsabteilung<br />

und die Lohnsteuerstelle <strong>des</strong> Finanzamtes Graz–Stadt. Die Prüfungsmitteilungen<br />

wurden dem Finanzamt, der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für<br />

Steiermark und dem BMF Anfang September <strong>1993</strong> übermittelt. Zu den<br />

im Dezember <strong>1993</strong> eingelangten Stellungnahmen gab der RH im Jänner<br />

1994 seine Gegenäußerung ab.


Allgemeines<br />

2<br />

BMF<br />

Finanzamt Graz-Stadt<br />

Das Finanzamt Graz–Stadt ist nach Aufkommen und Personalstand das<br />

größte Finanzamt im Bereich der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Steiermark und<br />

lag im Jahre 1992 aufkommensmäßig an fünfter Stelle im Bun<strong>des</strong>gebiet.<br />

Neben dem allgemeinen und erweiterten Aufgabenkreis obliegt dem Finanzamt<br />

für den Bereich <strong>des</strong> gesamten Bun<strong>des</strong>gebietes die Erhebung der<br />

Umsatzsteuer von Unternehmern, die ihr Unternehmen vom Ausland aus<br />

betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus<br />

der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen.<br />

157<br />

Interne Kontrollen<br />

3.1<br />

Das Aufkommen an Kapitalertragsteuer schwankte in den Jahren 1988<br />

bis 1992 auffällig. Das Finanzamt konnte darüber infolge <strong>des</strong> Zeitablaufes<br />

und der mangelnden Transparenz der verdichteten Aufkommensermittlung<br />

durch die ADV keine ziffernmäßig befriedigende Aufklärung<br />

geben.<br />

3.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Entwicklung <strong>des</strong> Abgabenaufkommens zeitnah zu<br />

beobachten und das Ergebnis der Untersuchungen, insbesondere bei<br />

großen Schwankungen, zu dokumentieren.<br />

3.3<br />

Das Finanzamt sagte dies zu.<br />

4.1<br />

Die fünf Fachbereichsleiter beim Finanzamt überprüften im Jahre 1992<br />

nachweislich 543 Veranlagungsakten (das sind rd 1,2 % der Veranlagungsakten)<br />

und trafen 210 Beanstandungen. Die Auswahl der Fälle erfolgte<br />

nach dem Zufallsprinzip.<br />

4.2<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte die Kontrollquote von 1,2 % als zu gering und die Auswahl<br />

der Fälle nach dem Zufallsprinzip als unbefriedigend. Infolge <strong>des</strong><br />

Veranlagungssystems (rd zwei Drittel der Veranlagungsfälle sind Sofortbemessungsfälle)<br />

und der unzureichenden Prüfungsdichte durch die Betriebsprüfung<br />

sollte die Kontrollquote gesteigert werden. <strong>Der</strong> RH empfahl daher,<br />

die Kontrollquote nach Maßgabe <strong>des</strong> vorhandenen Arbeitsanfalles zu steigern<br />

und ein Kontrollkonzept bezüglich der Auswahlkriterien der zu überprüfenden<br />

Fälle zu erarbeiten.<br />

4.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes hätte es ein Kontrollkonzept verfaßt.<br />

Veranlagung<br />

Arbeitsleistung<br />

5.1<br />

Während der Veranlagungsfortschritt <strong>des</strong> Finanzamtes in den Jahren 1988<br />

bis 1990 ungefähr dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt entsprach, fiel er für das Jahr<br />

1991 um bis zu 7 % zurück.<br />

5.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Finanzamt, den Veranlagungsfortschritt wieder<br />

dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt anzugleichen.<br />

5.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes sei es im August und September <strong>1993</strong> bereits<br />

über dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt gelegen gewesen.


Veranlagung<br />

158<br />

Weitere Mängel<br />

6.1<br />

Das Finanzamt setzte vielfach Vorauszahlungen antragsgemäß ohne weitere<br />

Prüfung der Ansuchen herab. Die Veranlagung dieser Fälle ergab überwiegend<br />

beträchtliche Abgabennachforderungen. Bei mehreren Veranlagungsfällen<br />

erfolgte die Abgabenvorschreibung trotz hoher Abgabennachforderungen<br />

mit großer Verzögerung.<br />

Weitere Feststellungen betrafen Einzelfälle fehlerhafter Veranlagungsbescheide<br />

und Rechtsmittelerledigungen.<br />

6.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Finanzamt, Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen<br />

nicht ungeprüft zu bewilligen und eingereichte Steuererklärungen<br />

mit größeren Abschlußzahlungen rasch zu veranlagen, weil eine zeitnahe<br />

Abgabenfestsetzung im Interesse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltes erforderlich ist.<br />

Zu den Einzelfällen empfahl der RH, die fehlerhaften Bescheide im Rahmen<br />

der rechtlichen Möglichkeiten zu berichtigen, was bereits zum Teil<br />

während der Gebarungsüberprüfung erfolgte.<br />

6.3<br />

Das Finanzamt sagte die Verwirklichung der Empfehlungen zu und gab dem RH<br />

die bereits durchgeführten Berichtigungen bekannt.<br />

Lohnsteueraußenprüfung<br />

7.1<br />

Die Anzahl der von der Lohnsteuerstelle durchgeführten Prüfungen von<br />

Arbeitgeberbetrieben ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:<br />

1988 1989 1992<br />

Arbeitgeberbetriebe<br />

zum 1. Jänner 9 054 9 120 9 608<br />

geprüft 1 507 1 539 1 009<br />

in % 16,6 16,8 10,5<br />

Im Bereich der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Steiermark wurden im Jahre<br />

1992 insgesamt 24 % der Arbeitgeberbetriebe geprüft.<br />

7.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß das Finanzamt Graz–Stadt im Jahre<br />

1992 — neben dem Finanzamt Radkersburg (rd 5 %) — im Bereich<br />

der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Steiermark den niedrigsten Hundertsatz an<br />

durchgeführten Lohnsteueraußenprüfungen aufwies und den üblichen<br />

dreijährigen Turnus nicht einhalten konnte. Wegen der Bedeutung <strong>des</strong><br />

Lohnsteueraufkommens für den Bun<strong>des</strong>haushalt empfahl der RH, die Ursachen<br />

der geringen Prüfungsdichte zu untersuchen.<br />

7.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes seien die vergleichsweise geringen Prüfungen<br />

auch auf verstärkte Prüfungen von Mittelbetrieben zurückzuführen. Es sagte Bemühungen<br />

zu, die Anzahl der geprüften Fälle zu steigern und den derzeitigen Prüfungsturnus<br />

von vier auf drei Jahre zu verringern.


Ausländische<br />

Unternehmer<br />

8.1<br />

BMF<br />

Finanzamt Graz-Stadt<br />

Das Finanzamt Graz–Stadt war auch für die Vorsteuererstattung an ausländische<br />

Personen– und Güterbeförderungsunternehmer sowie an die<br />

übrigen ausländischen Unternehmer, die im Inland Lieferungen oder sonstige<br />

Leistungen ausführen, zuständig. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />

waren mit Umsatzsteuerangelegenheiten ausländischer Unternehmer<br />

acht Veranlagungsreferate befaßt.<br />

159<br />

<strong>Der</strong> Aktenstand der "Ausländerreferate" entwickelte sich beim Finanzamt<br />

Graz–Stadt wie folgt:<br />

Juni 1981 Juni 1984 Juni 1987 März <strong>1993</strong><br />

Fälle<br />

2 700 3 924 4 878 11 220<br />

An ausländische Unternehmer sind in den letzten sechs Jahren nachfolgende<br />

Vorsteuerbeträge erstattet worden:<br />

1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

426,1 408,7 459,7 540,4 766,7 1 059,8<br />

8.2<br />

Da das Verfahren der Vorsteuererstattung arbeits– und kostenaufwendig<br />

war, empfahl der RH folgende organisatorische und gesetzgeberische<br />

Maßnahmen zur Vereinfachung <strong>des</strong> Verfahrens:<br />

Organisatorische Maßnahmen:<br />

– Belegkontrolle mittels Stichprobenverfahren;<br />

– Erarbeitung praxisbezogener Vereinfachungsvorschläge durch<br />

einen Arbeitskreis;<br />

Gesetzgeberische Maßnahmen:<br />

– zeitliche Einschränkung der Möglichkeit zur Beantragung der<br />

Vorsteuererstattung (derzeit innerhalb der Verjährungsfrist);<br />

– Festlegung eines Min<strong>des</strong>tbetrages;<br />

– Vorsteuererstattung an ausländische Güter– und Personenbeförderer<br />

nur aufgrund einer Jahreserklärung und<br />

– Berücksichtigung <strong>des</strong> Grundsatzes der Gegenseitigkeit (derzeit wird<br />

grundsätzlich allen ausländischen Unternehmern die Vor-steuer erstattet).<br />

Von diesen Maßnahmen erwartete sich der RH nicht nur eine spürbare<br />

Arbeitsentlastung, sondern auch eine Angleichung an die Vorgangsweise<br />

der meisten Staaten der EU.<br />

8.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF sei ein diesbezüglicher Arbeitskreis eingesetzt worden.<br />

Zudem seien ab November <strong>1993</strong> organisatorische Maßnahmen zur beschleunigten<br />

und wirtschaftlichen Abwicklung der Vorsteuererstattung an ausländische Güter– und<br />

Personenbeförderer wirksam geworden. Hinsichtlich der gesetzlichen Maßnahmen verwies<br />

das BMF auf die im Rahmen <strong>des</strong> Steuerreformgesetzes <strong>1993</strong> im § 21 Abs 11<br />

<strong>des</strong> Umsatzsteuergesetzes 1972 festgelegte Verordnungsermächtigung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers<br />

für Finanzen und die daraufhin erlassene Verordnung BGBl Nr 882/<strong>1993</strong>.


160<br />

Zusammenfassend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />

Schlußbemerkungen<br />

9<br />

Das Finanzamt sollte<br />

(1) die internen Kontrollen steigern,<br />

(2) den Veranlagungsfortschritt wieder dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt<br />

angleichen,<br />

(3) Vorauszahlungen erst nach Prüfung der Anträge herabsetzen und<br />

(4) eingereichte Steuererklärungen mit größeren Abschlußzahlungen<br />

zeitnahe veranlagen.<br />

Das BMF sollte organisatorische Maßnahmen zur Vereinfachung <strong>des</strong><br />

arbeits– und kostenaufwendigen Verfahrens der Vorsteuererstattung<br />

an ausländische Unternehmer veranlassen.


BMF<br />

Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien<br />

161<br />

Die Veranlagungsabteilung und die Lohnsteuerstelle waren um gesetzmäßigen<br />

und wirtschaftlichen Vollzug bemüht.<br />

Die interne Kontrolltätigkeit in der Veranlagungsabteilung war gering<br />

und erfolgte ohne ausreichende Automationsunterstützung.<br />

<strong>Der</strong> Veranlagungsfortschritt lag in den letzten Jahren überwiegend<br />

unter dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt.<br />

Die Rechtslage erschwerte eine wirtschaftlich vertretbare Wiederaufnahme<br />

<strong>des</strong> Verfahrens.<br />

Die langjährig ungeprüfte Übernahme von Erklärungsdaten in die<br />

Steuerbescheide und die unbefriedigende Prüfungsdichte gefährdeten<br />

die Gleichmäßigkeit der Besteuerung.<br />

Verlustbeteiligungsmodelle verursachten einen hohen Arbeitsaufwand<br />

der Finanzverwaltung und Steuerausfälle.<br />

Steuerlich bedeutsame Mitteilungen über die gesonderte Feststellung<br />

von Einkünften wurden vereinzelt verspätet ausgewertet.<br />

Das Finanzamt unterließ bei laufend säumigen Umsatzsteuerschuldnern<br />

längere Zeit die Durchsetzung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen.<br />

Die Personenstands– und Betriebsaufnahme war unzweckmäßig.<br />

Die als Werbungskosten geltend gemachte Rückzahlung von Einnahmen<br />

bewirkte eine unverhältnismäßig hohe Steuergutschrift.<br />

Ausländische Steuerpflichtige können die Erstattung von in Österreich<br />

einbehaltener Kapitalertragsteuer auch in betragsmäßig geringer<br />

Höhe beantragen.<br />

Die Vollziehung <strong>des</strong> abgabenrechtlichen Teiles <strong>des</strong> Altlastensanierungsgesetzes<br />

war mangelhaft.<br />

Kennzahlen <strong>des</strong> Finanzamtes<br />

1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mrd S<br />

Abgabenaufkommen 1,6 1,7 2,1 1,8 1,9<br />

Personalstand zum 1. Jänner <strong>1993</strong><br />

176<br />

Stand zum Jahresbeginn<br />

1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

Veranlagungsfälle 13 277 13 825 14 381 14 739 14 942


162<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte im Juni <strong>1993</strong> schwerpunktmäßig die Veranlagungsabteilung<br />

und die Lohnsteuerstelle <strong>des</strong> Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk<br />

in Wien. Die Prüfungsmitteilungen wurden im Oktober <strong>1993</strong> dem<br />

Finanzamt, der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Wien, Niederösterreich und Burgenland<br />

und dem BMF übermittelt. Zu den im Dezember <strong>1993</strong> und Jänner<br />

1994 eingelangten Stellungnahmen gab der RH im Feber 1994 eine<br />

Gegenäußerung ab.<br />

Die Prüfungsschwerpunkte in der Veranlagungsabteilung betrafen die internen<br />

Kontrollen, den Fortgang der Veranlagung, die Gleichmäßigkeit<br />

der Besteuerung am Beispiel der Prüfungsdichte der Betriebsprüfung,<br />

Verlustbeteiligungen, die gesonderte Feststellung, die Überwachungsliste<br />

der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie gebarungswirksame Einzelfälle.<br />

Allgemeines<br />

2<br />

Das Finanzamt besteht seit 1984 und wurde durch die gesetzlich verfügte<br />

Teilung <strong>des</strong> Finanzamtes für den 2., 20., 21. und 22. Bezirk in Wien in<br />

zwei Finanzämter geschaffen.<br />

Interne Kontrollen<br />

3.1<br />

Das Finanzamt verfügte anstelle der vorgesehenen zwei lediglich über einen<br />

"hauptberuflichen" Fachbereichsleiter, der infolge der Bearbeitung<br />

der Rechtsmittel für acht Veranlagungsreferate keine Aktenkontrollen<br />

vornahm.<br />

3.2<br />

Wegen <strong>des</strong> derzeitigen Veranlagungssystems (rd zwei Drittel der Veranlagungsfälle<br />

sind Sofortbemessungsfälle und ein Drittel sind Überprüfungsfälle)<br />

und der unzureichenden Prüfungsdichte durch die Betriebsprüfung<br />

empfahl der RH dem Finanzamt ein Min<strong>des</strong>tmaß an Aktenkontrollen, wobei<br />

eine Kontrollquote (Verhältnis der Veranlagungsfälle zu den Aktenkontrollen)<br />

von 3 % erzielt werden sollte.<br />

3.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes ermögliche die Bestellung eines zweiten<br />

Fachbereichsleiters verstärkte Aktenkontrollen.<br />

4.1<br />

Für verschiedene Bereiche der Veranlagungsabteilung — nicht jedoch bezüglich<br />

<strong>des</strong> materiellen Abgabenrechtes — wurden ADV–Kontrollausdrucke<br />

und –listen erstellt.<br />

4.2<br />

Im Interesse einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen internen Kontrolle<br />

empfahl der RH, mit Hilfe der ADV Prüfhinweise zu erarbeiten und diese<br />

den Fachbereichsleitern in regelmäßigen Abständen zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

4.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF nähme es wegen unterschiedlicher Erfahrungen mit<br />

einer derartigen Kontrolliste von einer allgemeinen Zurverfügungstellung Abstand.<br />

4.4<br />

<strong>Der</strong> RH verblieb im Interesse eines funktionierenden internen Kontrollsystems<br />

bei seiner Empfehlung.


Fortgang der<br />

Veranlagung<br />

5.1<br />

BMF<br />

Finanzamt für den<br />

21. und 22. Bezirk in Wien<br />

Für die Veranlagungsjahre 1988 bis 1991 lag der Veranlagungsfortschritt<br />

<strong>des</strong> Finanzamtes überwiegend unter dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt.<br />

163<br />

5.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Finanzamt, die Veranlagungstätigkeit zu steigern<br />

und den Veranlagungsfortschritt dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt anzugleichen.<br />

5.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes hätte in den Monaten Juni bis September <strong>1993</strong><br />

der Veranlagungsfortschritt für die Jahre 1991 und 1992 bereits dem Durchschnitt<br />

der Finanzlan<strong>des</strong>direktion Wien entsprochen und im Oktober <strong>1993</strong> gegenüber Oktober<br />

1992 verbessert werden können.<br />

5.4<br />

<strong>Der</strong> RH meinte abschließend, das Finanzamt sollte sich darüber hinaus<br />

dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt annähern.<br />

Abgabenerklärungen<br />

6.1<br />

Nach einer vom BMF mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vereinbarten<br />

Regelung zur Abgabe von Abgabenerklärungen sollten bis 31. März<br />

<strong>des</strong> auf ein Veranlagungsjahr zweitfolgenden Jahres sämtliche Abgabenerklärungen<br />

bei den Finanzämtern eingereicht sein. Für Fristerstreckungen<br />

über den 30. April hinaus sind begründete Einzelansuchen erforderlich.<br />

Durch diese an sich zweckmäßige Regelung müßte die Veranlagung eines<br />

Jahres Ende April <strong>des</strong> zweitfolgenden Jahres im wesentlichen abgeschlossen<br />

sein. Die Veranlagung war jedoch bis zu diesem Zeitpunkt lediglich<br />

zu rd 80 % fortgeschritten, und auch Ende <strong>des</strong> zweitfolgenden Jahres<br />

waren noch immer rd 3 % aller Veranlagungsfälle nicht veranlagt.<br />

6.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war diese von der Finanzverwaltung geduldete Vorgangsweise<br />

für den Abgabengläubiger Bund mit finanziellen und administrativen<br />

Erschwernissen verbunden. Daher empfahl er dem BMF, in Verhandlungen<br />

mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder eine schrittweise<br />

Beschleunigung der Abgabenerklärung mit dem Ziel einer Beendigung der<br />

Veranlagung Ende April <strong>des</strong> auf das Veranlagungsjahr zweitfolgenden Jahres<br />

zu erreichen. Weiters wäre eine Verzinsung der Abgabennachforderung<br />

und Guthaben zu erwägen, weil dadurch der finanzielle Nachteil <strong>des</strong><br />

Abgabengläubigers durch die verspätete Abgabe von Abgabenerklärungen<br />

ausgeglichen würde.<br />

6.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF habe es Maßnahmen getroffen, die eine vermehrte<br />

Abgabe von Steuererklärungen durch Parteienvertreter zu den einzelnen Quotenstichtagen<br />

ab der Veranlagung 1991 bewirkt hätten. Weitere Maßnahmen erschienen<br />

dem BMF aus Gründen der Arbeitsbelastung in den Veranlagungsabteilungen<br />

nicht zweckmäßig. Die Frage einer Verzinsung wäre bereits mehrfach<br />

untersucht worden, jedoch würden die Nachteile die Vorteile übersteigen.<br />

6.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die vom BMF getroffenen Maßnahmen sollten die Einhaltung<br />

der bestehenden Regelungen sichern, hatten jedoch keine Vorverlegung<br />

der Abgabenfristen zum Inhalt. <strong>Der</strong> RH empfahl daher neuerlich,<br />

durch Vorverlegung <strong>des</strong> Zeitpunktes für die Einreichung der Abgabenerklärungen<br />

die Veranlagung eines Jahres früher als bisher abzuschließen.<br />

Dem Vorschlag auf Verzinsung sollte wegen der damit verbundenen Vorteile<br />

doch nähergetreten werden.


164<br />

Wirtschaftliche<br />

Verfahrensform<br />

7.1<br />

Für eine amtswegige Wiederaufnahme <strong>des</strong> abgabenrechtlichen Verfahrens<br />

ist ua das Hervorkommen bisher im "Verfahren nicht geltend gemachter<br />

neuer Tatsachen und Beweismittel" erforderlich.<br />

Diese Bestimmung führt zu unwirtschaftlichen Vorgangsweisen, weil bei<br />

Betriebsprüfungen den Prüfern wiederholt entgegengehalten wird, der beanstandete<br />

Sachverhalt sei in der Steuererklärung ausreichend offengelegt<br />

worden und die übrigen Wiederaufnahmsgründe stünden in keinem angemessenen<br />

Verhältnis zum bereits offengelegten Sachverhalt. Nunmehr beginnt<br />

die unwirtschaftliche Suche nach weiteren Wiederaufnahmsgründen,<br />

wodurch das Verfahren, das durch eine Schwerpunktprüfung gestrafft werden<br />

sollte, unnötig verzögert wird. Auch die Veranlagung eines Soforteingabefalles<br />

— keine vorherige Überprüfung der Daten in der Steuererklärung<br />

— kann bei einem vollständig offengelegten, jedoch rechtlich<br />

unrichtig beurteilten Sachverhalt durch den Abgabepflichtigen in der Folge<br />

allein aus diesem Grund nicht wiederaufgenommen werden.<br />

7.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH steht den an sich zweckmäßigen Verfahren der Soforteingabefälle<br />

und der Schwerpunktprüfung kein brauchbares Instrumentarium<br />

im Verfahrensrecht gegenüber, welches die Wirtschaftlichkeit<br />

dieser Verfahren begünstigt. <strong>Der</strong> RH empfahl daher, eine Abgabenfestsetzung<br />

unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" einzurichten, was zum<br />

Entfall von Streitigkeiten über das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen<br />

und damit letztlich zu einer Straffung der Betriebsprüfungsverfahren<br />

führen würde.<br />

7.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF wäre zur Berichtigung typischer Unrichtigkeiten bei<br />

Soforteingabefällen die Bun<strong>des</strong>abgabenordnung ergänzt worden. Eine Veranlagung<br />

unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach dem Vorbild <strong>des</strong> Abgabenrechtes der<br />

BRD erschien dem BMF verfassungsrechtlich bedenklich. Weiters würde dadurch der<br />

Verwaltungsaufwand erhöht und könnten beträchtliche Steuerausfälle entstehen.<br />

Gleichmäßigkeit<br />

der Besteuerung<br />

8.1<br />

Zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung waren rd 35 % aller Betriebe<br />

zumin<strong>des</strong>t sechs Veranlagungszeiträume (1986 bis 1991) ungeprüft, von<br />

denen zumin<strong>des</strong>t vier, häufig aber auch bis zu sechs Veranlagungszeiträume<br />

als Soforteingabefälle ohne jegliche materielle Kontrolle durch den Innendienst<br />

veranlagt worden waren.<br />

8.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde dadurch der Grundsatz der Gleichmäßigkeit<br />

der Besteuerung gefährdet, weil die langjährig ungeprüfte Übernahme<br />

von Erklärungsdaten in die Steuerbescheide und die fehlende Wechselwirkung<br />

zwischen Veranlagung und Betriebsprüfung in Verbindung mit<br />

einer unbefriedigenden Prüfungsdichte die davon betroffenen Abgabepflichtigen<br />

begünstigt hat.<br />

8.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF stehe die Prüfungsdichte in unmittelbarer Wechselbeziehung<br />

zur personellen Ausstattung der Betriebsprüfung. Durch den weiteren<br />

personellen Ausbau einiger Betriebsprüfungsabteilungen in den letzten Jahren bis<br />

einschließlich 1994 könne in Zukunft mit einer Erhöhung der Prüfungsdichte gerechnet<br />

werden.


Verlustbeteiligungsmodelle<br />

9.1<br />

BMF<br />

Finanzamt für den<br />

21. und 22. Bezirk in Wien<br />

Beteiligungen an Verlustgesellschaften — meist Personengesellschaften<br />

und Miteigentümergemeinschaften (Bauherrnmodelle) — boten bereits<br />

seit Jahren die Möglichkeit, durch Ansprechen steuerlicher Begünstigungen<br />

und Gestaltungsmöglichkeiten mit Verlustzuweisungen hohe Renditen<br />

zu erzielen. <strong>Der</strong> dadurch insgesamt verursachte Abgabenausfall ist<br />

mengenmäßig kaum zu erfassen, jedoch insgesamt beträchtlich.<br />

165<br />

Im Rahmen der Einkommensteuerreform 1988 wurde versucht, die bei<br />

Verlustbeteiligungsmodellen auftretenden Auswüchse einzudämmen.<br />

Zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Verlustbeteiligungsmodelle, die<br />

häufig von Experten ausgearbeitet wurden, ist qualifiziertes Personal erforderlich.<br />

Meist handelt es sich auch um "Publikumsgesellschaften" mit teilweise<br />

mehreren hundert Anlegern, wodurch alle diesbezüglichen Verfahrensschritte<br />

der Finanzverwaltung personal– und zeitaufwendig sind.<br />

9.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMF, die zuständigen Mitarbeiter zu schulen und für<br />

eine Vereinheitlichung der Vorgangsweise bei den einzelnen Finanzämtern<br />

zu sorgen. Weiters hielt der RH zeitnahe abgabenbehördliche Prüfungen für<br />

erforderlich.<br />

9.3<br />

Das BMF verwies auf die Fortbildungsveranstaltungen der letzten Jahre und sagte<br />

eine Beachtung der Empfehlungen <strong>des</strong> RH zu.<br />

Sonstige Feststellungen<br />

Auswertungen<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

In mehreren Fällen unterließ das Finanzamt eine zeitnahe Auswertung<br />

von steuerlich zum Teil bedeutenden Mitteilungen über die gesonderte<br />

Feststellung von Einkünften.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, derartige Mitteilungen bei größerer steuerlicher Auswirkung<br />

zeitnahe zu bearbeiten.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes wären bei der Bearbeitung dieser Mitteilungen<br />

verfahrensökonomische Gesichtspunkte beachtet worden; in Zukunft werde es aufgrund<br />

<strong>des</strong> automatisierten Feststellungsverfahrens keine Verzögerungen mehr geben.<br />

Überwachungslisten<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Umsatzsteuer<br />

erhielt das Finanzamt automationsunterstützt vierteljährlich Überwachungslisten.<br />

Obwohl einige Abgabepflichtige ihre diesbezüglichen Verpflichtungen<br />

jahrelang mißachteten, unterließ das Finanzamt längere Zeit<br />

eine Bearbeitung dieser in den Überwachungslisten ausgewiesenen Fälle.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl eine zeitnahe schwerpunktmäßige Bearbeitung dieser<br />

Überwachungslisten, um die Abgabepflichtigen an ihre umsatzsteuerlichen<br />

Verpflichtungen zu erinnern.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes werde diese Empfehlung bereits beachtet.


Sonstige Feststellungen<br />

166<br />

Datenzugriff<br />

12.1<br />

Eine Personenstands– und Betriebsaufnahme erfolgte letztmalig im Oktober<br />

1987.<br />

12.2<br />

Insbesondere wegen der hohen Kosten einer derartigen Aktion und <strong>des</strong><br />

eher geringen Aussagewertes der in den Haus– und Haushaltslisten erfaßten<br />

Daten empfahl der RH dem BMF zu untersuchen, welche im Bun<strong>des</strong>bereich<br />

bereits verfügbaren Daten mittels ADV für die Erfassung aller<br />

Abgabepflichtigen verwendet werden können.<br />

12.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF habe es sich bereits in den vergangenen Jahren um Zugriffsmöglichkeiten<br />

zu Datenbanken anderer Bereiche (zB Grundbuch, Firmenbuch)<br />

bemüht. Die Personenstands– und Betriebsaufnahme wäre im Zuge der Steuerreform<br />

<strong>1993</strong> weggefallen.<br />

Werbungskosten<br />

13.1<br />

Auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt unter bestimmten<br />

Voraussetzungen zu den Werbungskosten. Dies kann eine höhere Steuererstattung<br />

als die ursprüngliche Steuerleistung und somit unsystematische Ergebnisse<br />

bewirken.<br />

In einem Fall betrug die Lohnsteuer für eine im Jahre 1986 zugeflossene<br />

Abfertigung in Höhe von rd 355 000 S rd 3 500 S. Die Rückzahlung<br />

der Abfertigung im Jahre 1992 wurde als Werbungskosten geltend gemacht,<br />

was beim Jahresausgleich eine Gutschrift in Höhe von rd 144 000 S<br />

ergab. Ohne diese Werbungskosten hätte der Jahresausgleich für 1992 eine<br />

Nachforderung in Höhe von rd 21 500 S ergeben.<br />

13.2<br />

Infolge dieses unbefriedigenden Ergebnisses (Gewinn für den Abgabepflichtigen:<br />

162 000 S) empfahl der RH, § 16 Abs 2 <strong>des</strong> Einkommensteuergesetzes<br />

1988 dahingehend zu ergänzen, daß die durch derartige<br />

Werbungskosten entstehende Steuerminderung die ursprüngliche Steuerbelastung<br />

nicht übersteigen darf.<br />

13.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF rechtfertige dieser Ausnahmefall keine Gesetzesänderung.<br />

Steuerrückerstattung<br />

14.1<br />

Aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können<br />

ausländische Steuerpflichtige die Rückerstattung der von österreichischen<br />

Einkünften einbehaltenen Kapitalertragsteuer in einem bestimmten<br />

Ausmaß beantragen. Die beantragte Rückerstattung betrug vielfach<br />

weniger als 1 000 S. Die Bearbeitung dieser Anträge war aufwendig.<br />

14.2<br />

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung empfahl der RH dem BMF,<br />

die Festlegung einer Bagatellgrenze (1 000 S) zu überlegen.<br />

14.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF würde die Einführung einer Bagatellgrenze die<br />

Neuverhandlung aller bestehenden sogenannten "Doppelbesteuerungsabkommen"<br />

erfordern. Bei künftigen Verhandlungen werde jedoch versucht werden, die Anregungen<br />

<strong>des</strong> RH an die Vertragspartner heranzutragen.


BMF<br />

Finanzamt für den<br />

21. und 22. Bezirk in Wien<br />

Altlastenbeitrag<br />

15.1<br />

Mit dem Altlastensanierungsgesetz, BGBl Nr 299/1989, wurde ab<br />

1. Jänner 1990 der Altlastenbeitrag eingeführt. Die Erhebung <strong>des</strong> Altlastenbeitrages<br />

setzt die Kenntnis der Deponiestandorte und der jeweiligen<br />

Abfallart voraus, so daß die Finanzverwaltung auf die Mitwirkung <strong>des</strong><br />

BMUJF und der Lan<strong>des</strong>behörden angewiesen ist.<br />

167<br />

15.2<br />

Da die Erhebung <strong>des</strong> Altlastenbeitrages in der Vergangenheit Schwierigkeiten<br />

bereitete, nicht lückenlos sowie nicht zeitnah erfolgte und weiters<br />

die diesbezügliche Verständigung zwischen einzelnen Finanzämtern mangelhaft<br />

war, empfahl der RH dem BMF, die Abfuhr <strong>des</strong> Altlastenbeitrages<br />

vorübergehend verstärkt zu überwachen.<br />

15.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF habe es im Vergleich mit anderen Abgaben bereits<br />

außerordentlich viele Maßnahmen getroffen.<br />

Schlußbemerkungen<br />

16.<br />

Zusammenfassend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />

Das Finanzamt sollte<br />

(1) für ein Min<strong>des</strong>tmaß an internen Kontrollen sorgen und hiefür<br />

vom BMF ADV–Kontrollisten erhalten,<br />

(2) den Veranlagungsfortschritt dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt angleichen<br />

und<br />

(3) die Überwachungslisten der Umsatzsteuervoranmeldungen<br />

schwerpunktmäßig bearbeiten.<br />

Das BMF sollte<br />

(1) schrittweise eine Beendigung der Veranlagung Ende April <strong>des</strong><br />

auf das Veranlagungsjahr zweitfolgenden Jahres anstreben,<br />

(2) die Abgabenfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung<br />

gesetzlich ermöglichen,<br />

(3) die Gleichmäßigkeit der Besteuerung langfristig gewährleisten,<br />

(4) bei Verlustbeteiligungsmodellen Maßnahmen zur weiteren Eindämmung<br />

von Abgabenausfällen treffen,<br />

(5) Vorkehrungen zur Vermeidung unsystematischer Steuergutschriften<br />

treffen,<br />

(6) für die Rückerstattung von Kapitalertragsteuer aufgrund von<br />

Doppelbesteuerungsabkommen eine Bagatellgrenze festlegen und<br />

(7) die vollständige Erhebung <strong>des</strong> Altlastenbeitrages sicherstellen.


168<br />

Abgabeneinhebung und<br />

–einbringung/Zollverwaltung<br />

Die Einbringungstätigkeit der Zollämter erfolgte grundsätzlich wirtschaftlich,<br />

wobei die bun<strong>des</strong>weiten Sammelzuständigkeiten <strong>des</strong><br />

Hauptzollamtes Wien für bestimmte Erhebungsformen vorteilhaft<br />

waren. Auch die von den Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis<br />

für die Zollämter verrichteten Vollstreckeraußendienste erwiesen<br />

sich als zweckmäßig.<br />

Personalkostenaufwendige Leerläufe wären bei besserem Überblick<br />

über das gesamte Einbringungsgeschehen abzubauen.<br />

Die Gesamtsumme der ausgewiesenen Abgabenforderungen vermittelte<br />

ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Aussichten für deren Einbringlichkeit.<br />

Entwicklung der Rückstände<br />

der von den Zollämtern zu erhebenden und beim Kapitel 52 verrechneten<br />

Abgaben:<br />

Abgabenaufkommen<br />

Rückstände<br />

(Bruttoein- gesamt mit offener mit abgelaufe- in Vollstreknahmen)<br />

Zahlungs- ner Zahlungs- kung (Rückfrist<br />

frist standsausweis<br />

ausgestellt)<br />

in Mrd S (in % <strong>des</strong> Abgabenaufkommens)<br />

1990 120,5 9,1 (7,5) 7,0 (5,8) 2,1 (1,7) 1,4 (1,2)<br />

1991 125,8 7,1 (5,6) 4,8 (3,8) 2,3 (1,8) 1,5 (1,2)<br />

1992 124,5 7,0 (5,6) 5,3 (4,3) 1,7 (1,4) 1,6 (1,3)<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von September bis Dezember 1992 die Einhebung<br />

und Einbringung der von Zollämtern zu erhebenden Abgaben bei den Finanzlan<strong>des</strong>direktionen<br />

für Wien, Niederösterreich und Burgenland, für<br />

Salzburg und für Kärnten sowie die an ihrem Sitz jeweils errichteten<br />

Hauptzollämter. Die Prüfungsmitteilungen wurden im September <strong>1993</strong><br />

abgefertigt. Zu den von Dezember <strong>1993</strong> bis Jänner 1994 eingelangten<br />

Stellungnahmen gab der RH im April 1994 Gegenäußerungen ab.


Allgemeines<br />

2<br />

BMF<br />

Abgabeneinhebung und<br />

-einbringung/Zollverwaltung<br />

Die Angelegenheiten der Abgabeneinhebung und –einbringung werden<br />

für den Bereich der Zollverwaltung auf Zentralstellenebene durch mehrere<br />

Fachabteilungen der Integrations– und Zollsektion, aber auch der<br />

ADV– sowie der Abgabensektion <strong>des</strong> BMF wahrgenommen.<br />

169<br />

Die Finanzlan<strong>des</strong>direktionen üben ihre Funktion als Dienstaufsichts– und<br />

Abgabenbehörde zweiter Instanz durch ihre jeweiligen Zoll– und Grenzreferate<br />

aus.<br />

Als Abgabenbehörden erster Rechtsstufe werden — insbesondere im Vollstreckungsbereich<br />

— die Hauptzollämter und zwar vornehmlich durch ihre<br />

Zollkassen tätig. Sie haben dabei das Zollgesetz, die Bun<strong>des</strong>abgabenordnung,<br />

das Finanzstrafgesetz sowie die Abgabenexekutionsordnung anzuwenden. Bei<br />

Sicherung und Einbringung (Exekution) der von ihnen zu erhebenden Abgaben<br />

sind die Zollämter den Finanzämtern grundsätzlich gleichgestellt.<br />

Allerdings verfügen die Hauptzollämter über keinen eigenen Außendienst<br />

(Vollstrecker). Diesbezüglich werden sie aus Zweckmäßigkeitsgründen<br />

von den Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis mitbetreut<br />

(Amtshilfe).<br />

Außer jenen Sicherungs– und Einbringungsaufgaben, die gesetzlich ausschließlich<br />

den Zollämtern vorbehalten sind, führen die Hauptzollämter<br />

im wesentlichen nur Vollstreckungen auf Lohnforderungen zur Gänze im<br />

eigenen Wirkungsbereich durch.<br />

Zielerreichung<br />

3.1<br />

<strong>Der</strong> RH fand überall ernsthaftes Bemühen vor, den gesetzlichen Zielsetzungen<br />

gerecht zu werden. Trotzdem traten immer wieder folgende Mängel<br />

auf:<br />

(1) Die im automationsunterstützten Abgabeneinhebungsverfahren ausgestellten<br />

Rückstandsausweise setzten die tatsächliche Vollstreckungstauglichkeit<br />

der Abgabenforderungen voraus. Diese konnte aber aus verschiedenen<br />

Gründen entfallen — so etwa bei mittlerweiliger Tilgung, Eintritt von<br />

Hemmungsgründen (zB als Folge von Ansuchen um Zahlungserleichterung)<br />

oder weil das bescheidmäßige Leistungsgebot dem Abgabenschuldner<br />

gar nicht bekannt geworden war (Zustellmangel). Es kam immer wieder<br />

vor, daß auf Umstände dieser Art entweder überhaupt nicht oder<br />

verspätet eingegangen wurde. <strong>Der</strong> hiedurch ins Leere gehende Verwaltungsaufwand<br />

erfaßte auch die ersuchten Finanzämter.<br />

(2) Bestimmte Routineveranlassungen (vornehmlich zur Feststellung von<br />

Wohnsitz und Arbeitgeber <strong>des</strong> Abgabenschuldners) wurden vielfach auch<br />

dann noch laufend wiederholt, wenn ihre Wirkungslosigkeit offenkundig<br />

war. Von Verfahrensmöglichkeiten, die diesen Leerlauf ausschalten (Aussetzung<br />

der Einbringung) wurde nur unzureichend Gebrauch gemacht.<br />

(3) Zwangsweise Einbringungsschritte wurden auch in Fällen veranlaßt, in<br />

denen ausreichende Sicherheiten zur Verfügung standen. Ihre Inanspruchnahme<br />

unterblieb, um den Fortbestand begünstigter Abgabenentrichtungsformen<br />

nicht zu gefährden.


Zielerreichung<br />

170<br />

(4) Teilweise unterblieben Sicherstellungsverfahren, obwohl sie dringend<br />

geboten gewesen wären. Besonders traf dies bei gehäuftem Auftreten von<br />

Zollzuwiderhandlungen durch Personen mit Wohnsitz im Ausland zu,<br />

wodurch meist die einzig zielführende Einbringungsgelegenheit versäumt<br />

wurde.<br />

(5) Verspätete Entscheidungen über Ansuchen auf Zahlungserleichterung<br />

und Anträge auf Aussetzung der Einhebung im Rechtsmittelverfahren<br />

verhinderten die Vorschreibung gesetzlich angeordneter Stundungs– und<br />

Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe. Die Antragsteller kamen damit<br />

oft über Jahre hindurch in den Genuß zinsenloser Darlehen.<br />

3.2<br />

3.3<br />

Wie der RH zu diesen Sachverhalten kritisch vermerkte, verstellte der<br />

Massenarbeitsanfall mitunter den Blick für wesentliche Zusammenhänge<br />

<strong>des</strong> Einbringungsgeschehens. Anhand <strong>des</strong> Ablaufschemas der regelmäßig<br />

zu veranlassenden Einbringungsschritte zeigte der RH Verbesserungsmöglichkeiten<br />

im Entscheidungsprozeß sowie im Zusammenwirken der<br />

betroffenen Organisationseinheiten auf. Zudem empfahl er ein Vorwarnsystem<br />

bei drohenden Säumigkeiten.<br />

Die Zollverwaltung hat diese Empfehlungen im allgemeinen positiv aufgenommen.<br />

Arbeitserfolg<br />

4.1<br />

Bei den überprüften Zollämtern verursachten im Jahre 1992 die mit Einbringungsfunktionen<br />

betrauten Organisationseinheiten folgenden Personalaufwand:<br />

Anzahl der Jahreskosten Manntages-<br />

Bediensteten in Mill S kosten<br />

in S<br />

Hauptzollamt Wien<br />

Zollkasse 68 23,3 1 649<br />

Abteilung für Strafsachen 5 1,6 1 590<br />

Hauptzollamt Salzburg<br />

Zollkasse 18 6,2 1 662<br />

Abteilung für Strafsachen 3 1,2 1 884<br />

Hauptzollamt Klagenfurt<br />

Zollkasse 8 3,1 1 842<br />

(1) Diese Bediensteten waren aber zu einem erheblichen Teil auch mit Aufgaben<br />

der Abgabenfestsetzung bzw mit finanzstrafrechtlichen Ermittlungen<br />

betraut. <strong>Der</strong> auf ihre rein einbringungsbezogenen Tätigkeiten entfallende<br />

Personalkostenanteil war daher kaum bestimmbar. Darüber hinaus<br />

fielen die mit zollamtlichen Abgabenforderungen verbundenen Personalkosten<br />

für Vollstreckeraußendienste bei den ersuchten Finanzämtern an.


Arbeitserfolg<br />

BMF<br />

Abgabeneinhebung und<br />

-einbringung/Zollverwaltung<br />

(2) In den Jahren 1990 bis 1992 betrugen die vollstreckbaren Rückstände:<br />

171<br />

Hauptzollamt 1990 1991 1992 Durchschnitt<br />

in Mill S<br />

Wien 1 079,1 1 123,9 1 196,7 1 133,2<br />

Salzburg 83,3 93,9 106,6 94,6<br />

Klagenfurt 10,8 9,1 10,5 10,1<br />

(3) Die Aussichten auf Rückstandstilgung waren bei den einzelnen befristeten<br />

Entrichtungsformen <strong>des</strong> Zollverfahrens unterschiedlich. Unter Einschluß<br />

jener Fälle, in denen Vollstreckungsmaßnahmen zeitweise ausgesetzt<br />

waren, erreichten sie durchschnittlich folgende Werte:<br />

– Bei Nachhineinzahlungsbewilligungen (bun<strong>des</strong>einheitliche Erhebungszuständigkeit<br />

beim Hauptzollamt Wien): 80 bis 90 %. Hier wirkte<br />

sich die zollgesetzlich vorgesehene Inanspruchnahme <strong>des</strong> Empfängers eingeführter<br />

Waren für offene Abgabenschuldigkeiten, teilweise auch der<br />

Zugriff auf diese Waren selbst ("Sachhaftung") aus.<br />

– Bei sonstigen begünstigten Entrichtungsformen (Selbstbemessung und<br />

Selbstentrichtung): bis zu 80 %. In diesem Bereich fielen in großem<br />

Umfang kurzfristig zu bereinigende Rückstandsausweise an.<br />

– Bei bescheidmäßigen Vorschreibungen im Abgabenverfahren: zwischen<br />

65 und 70 %.<br />

– Bei Strafkonten: zwischen 35 und 40 %.<br />

4.2<br />

4.3<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH erwiesen sich demnach die bun<strong>des</strong>weit zusammengefaßten<br />

Zuständigkeiten für bestimmte Erhebungsarten beim Hauptzollamt<br />

Wien auch im Vollstreckungsbereich als vorteilhaft. Je größer der<br />

zu betreuende Gebarungsumfang, <strong>des</strong>to kostengünstiger gestaltete sich der<br />

Personaleinsatz. Wo die regionale Gliederung der Zollverwaltung dieser<br />

Konzentration Grenzen setzte, kam jedem Schritt in Richtung Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Verwaltungsablaufs umso größere Bedeutung zu.<br />

Das BMF hat dieser Einschätzung <strong>des</strong> RH im wesentlichen beigepflichtet.<br />

Einsatz von<br />

Zollwachebeamten<br />

5.1<br />

Beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (Abteilung<br />

für Strafsachen) waren einer Gruppe von fünf Zollwachebeamten neben<br />

Erhebungsaufgaben auch alle Vollstreckungsbelange übertragen, die<br />

sich aus der zollrechtlichen Finanzstrafrechtspflege ergaben. Darunter fielen<br />

auch Tätigkeiten, die ansonsten von den Bediensteten der Zollkasse<br />

wahrgenommen wurden.


172<br />

5.2<br />

5.3<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, mit Rücksicht auf die höheren Personalkosten der Zollwache<br />

von der Arbeitskraft ihrer Angehörigen sinnvolleren Gebrauch zu<br />

machen. Sie sollten nur mit solchen Vollstreckungsveranlassungen betraut<br />

werden, die finanzstrafrechtliche Vollzugspraxis erfordern.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Hauptzollamtes Wien werde es diese Anregung verwirklichen.<br />

Vollstreckbare<br />

Rückstände<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Die für 1992 ausgewiesene Gesamtsumme aller vollstreckbaren Rückstände<br />

von rd 1 590 Mill S umfaßte mit rd 673,8 Mill S oder rd 43 %<br />

eine Haftungsforderung für Eingangsabgaben beim Hauptzollamt Wien,<br />

die durch einen gerichtlichen Finanzstraffall ausgelöst worden war. Jahrelange<br />

Vollstreckungsversuche gegenüber den gesamtschuldnerisch haftenden<br />

Einzelpersonen hatten lediglich ins Leere gehende Pfändungsgebührenansprüche<br />

von rd 8,1 Mill S bewirkt.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die Wertberichtigung dieses Rückstandsbetrages<br />

längst fällig gewesen, zumal dieser das gesamte Einbringungsbild verzerrte.<br />

Das BMF ist dieser Anregung insoweit gefolgt, als es die Einbringung dieses Betrages<br />

aussetzen ließ.<br />

Stundungszinsenüberhänge<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

Aus dem Mißverhältnis zwischen Höhe der Abgabenschuld und Abstattungsrhythmus<br />

ergab sich häufig ein bedeutender Stundungszinsenüberhang.<br />

Insbesondere bei zollrechtlichen Geld– und Wertersatzstrafen wurden<br />

zahlungswilligen Schuldnern mitunter noch Jahre nach Tilgung der Strafbeträge<br />

aus diesem Grund weitere Zahlungen vorgeschrieben. Dies führte teils<br />

zu aufwendigen Nachsichtsverfahren für die aufgelaufene Stundungszinsenschuld,<br />

teils zu Vollstreckungen mit geringen Einbringungsaussichten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMF zu prüfen, ob die Stundungszinsenverpflichtung<br />

nicht mit einem Höchstbetrag begrenzt werden könnte. Dieser sollte im<br />

Verhältnis zum Abgabenrückstand beweglich ausmeßbar sein. Im langjährigen<br />

Durchschnitt wäre damit insbesondere im Finanzstrafbereich dasselbe<br />

Gebarungsergebnis mit geringerem Verwaltungsaufwand erreichbar.<br />

Das BMF äußerte Bedenken, weil es darin eine begünstigte Kreditfinanzierung zu<br />

Lasten <strong>des</strong> Abgabengläubigers sah.<br />

Da diesem rechtspolitischen Einwand auch bei Verwirklichung seines Vorschlages<br />

hinlänglich Rechnung getragen werden könnte, verblieb der RH<br />

bei seiner Empfehlung. Er bezweifelte vor allem den Sinn automatisch anwachsender<br />

Stundungszinsenvorschreibungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

nachgesehen werden müssen.


BMF<br />

Abgabeneinhebung und<br />

-einbringung/Zollverwaltung<br />

Gnadenweise Freigabe<br />

verfallener<br />

Gegenstände<br />

8.1<br />

Wenn aus zollstrafrechtlichen Gründen verfallene Gegenstände dem früheren<br />

Eigentümer gnadenweise freigegeben werden, kommen sie in den freien<br />

inländischen Warenverkehr. Im Vergleich mit der Verwertung <strong>des</strong> Verfallsgegenstan<strong>des</strong><br />

im Vollstreckungsverfahren (Versteigerung, Freihandverkauf)<br />

tritt zwar wirtschaftlich der gleiche Erfolg ein, jedoch ist nicht sichergestellt,<br />

ob die Auflagen zB nach dem Außenhandelsgesetz, dem Waffengesetz<br />

oder dem Marktordnungsgesetz voll berücksichtigt werden.<br />

173<br />

8.2<br />

<strong>Der</strong> RH bezweifelte, ob eine Weisung <strong>des</strong> BMF, die diese Vorgangsweise<br />

bezüglich außenhandelsrechtlicher Verkehrsbeschränkungen billigte, dem<br />

Gesetz entsprach.<br />

8.3<br />

Das BMF sah bei gnadenweisen Freigaben keine rechtliche Verpflichtung, auf<br />

Verkehrsbeschränkungen zu achten.<br />

8.4<br />

<strong>Der</strong> RH bestritt dies mit Rücksicht auf die vom Gesetzgeber offenkundig<br />

nicht erwünschten wirtschaftlichen Folgen.<br />

Schlußbemerkungen<br />

9<br />

Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Einbringungsveranlassungen wären auf absehbare Erfolgsaussichten<br />

abzustellen.<br />

(2) Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Unterbrechung <strong>des</strong> Vollstreckungsvollzuges<br />

wären im Interesse zweckmäßiger Verwaltungsarbeit<br />

besser zu nutzen.<br />

(3) Die den Zollämtern eingeräumten Sicherstellungsmöglichkeiten<br />

sollten bewußter eingesetzt werden.<br />

(4) <strong>Der</strong> vergleichsweise kostspielige Personaleinsatz von Zollwachebeamten<br />

müßte ihrer qualifizierten Ausbildung voll gerecht werden.<br />

(5) Zinsenausfälle und überhöhter Verwaltungsaufwand ließen sich<br />

bei rascherer Entscheidungsfindung vermeiden.<br />

(6) Gegen das Entstehen uneinbringlicher Stundungszinsenüberhänge<br />

sollte Vorsorge getroffen werden.<br />

(7) Die Zollverwaltung müßte vermehrt auf zeitgerechte Wertberichtigungen<br />

von Abgabenforderungen achten, deren Uneinbringlichkeit<br />

offenkundig ist.


174<br />

Zollamt Flughafen Wien<br />

Organisatorische Mängel und zu wenig bedarfsbezogener Personaleinsatz<br />

führten zu überdurchschnittlich hohen Überstundenleistungen.<br />

Bestehende Leistungsvorgaben für den Abfertigungsdienst waren<br />

weder der technischen Entwicklung noch verfahrensrechtlichen<br />

Vereinfachungen angepaßt. Verzögerungen bei der Datenerfassung<br />

von Anmeldungen führten zu verspäteter Abgabenentrichtung und<br />

damit zu einem Zinsenverlust für den Bund von rd 18 Mill S je Jahr.<br />

Dem Zollamt Flughafen Wien obliegen im Flugverkehr die Aufgaben<br />

eines Grenzzollamtes mit allen Abfertigungsbefugnissen.<br />

<strong>Der</strong> Personalstand umfaßte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung 175 Mitarbeiter,<br />

davon<br />

zivile Bedienstete<br />

Zollwachebeamte<br />

gehobener Dienst sonstiger Verwaltungsdienst<br />

43 35 97<br />

Das Nettoaufkommen an Eingangs– und Ausgangsabgaben betrug in den<br />

Jahren<br />

1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

in Mill S<br />

3 204,9 4 040,5 4 011,3 3 684,1<br />

Demgegenüber standen Jahrespersonalkosten (Durchschnitt 1990 bis<br />

1992) von rd 87,5 Mill S, wovon rd 62,1 Mill S (71 %) auf laufende<br />

Bezüge und rd 25,4 Mill S (29 %) auf Überstundenvergütungen entfielen.<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH nahm im Juni und Juli <strong>1993</strong> die bereits zweite Nachprüfung<br />

der Gebarung <strong>des</strong> Zollamtes Flughafen Wien vor. Die Prüfungsmitteilungen<br />

ergingen im November <strong>1993</strong>. Die überprüfte Stelle und das BMF<br />

nahmen im März 1994, die Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Wien, Niederösterreich<br />

und Burgenland (Finanzlan<strong>des</strong>direktion) im April 1994 Stellung.<br />

<strong>Der</strong> RH gab im Juni 1994 Gegenäußerungen ab.<br />

Prüfungsgegenstand waren — wie schon anläßlich der im Jahre 1980<br />

vorgenommenen allgemeinen Gebarungsüberprüfung (TB 1982 Abs 50)<br />

und der ersten Nachprüfung im Jahre 1984 (TB 1986 Abs 42) — der<br />

Personaleinsatz und die Dienstplanung.


Steuerung <strong>des</strong><br />

Personaleinsatzes<br />

2.1<br />

BMF<br />

Zollamt Flughafen Wien<br />

Das Zollamt Flughafen Wien hat entgegen der seinerzeitigen Zusage der<br />

Finanzlan<strong>des</strong>direktion (TB 1986 Abs 42.2.3) weiterhin keinen Rahmendienstplan<br />

nach Richtlinien <strong>des</strong> BMF erstellt. Er soll auf lange Sicht Aufschluß<br />

darüber geben, wieviele Bedienstete bei jeder einzelnen Amtsstelle an<br />

den einzelnen Tagen der Woche während jeder Stunde der Abfertigungszeit<br />

Dienst verrichten. Mit der Genehmigung <strong>des</strong> Rahmendienstplanes überträgt<br />

die Finanzlan<strong>des</strong>direktion dem Zollamtsvorstand die Befugnis, innerhalb eines<br />

Höchstrahmens unter Beachtung <strong>des</strong> Sparsamkeits– und Zweckmäßigkeitsgebotes<br />

Überstunden anzuordnen.<br />

175<br />

2.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Zollamt, diese Übersicht über die personelle Besetzung<br />

rasch auszuarbeiten und von der Finanzlan<strong>des</strong>direktion genehmigen<br />

zu lassen.<br />

2.3<br />

Das Zollamt stellte dies zwar in Aussicht, begründete jedoch die Verzögerungen<br />

der vorbereitenden Erhebungen mit der schnellebigen Entwicklung im Flugverkehr,<br />

insbesondere der raschen Steigerung <strong>des</strong> Abfertigungsaufkommens bei den Kurierdiensten.<br />

Eine zeitnah erstellte Übersicht erweise sich unter diesen Verhältnissen als<br />

ungeeignet, längerfristig Grundlage für die Dienstplanung zu sein.<br />

Das BMF und die Finanzlan<strong>des</strong>direktion erklärten übereinstimmend, der Personaleinsatz<br />

sei seit 1991 einvernehmlich zwischen dem BMF und der Personalvertretung<br />

festgelegt worden. Die organisatorischen Vorgaben der Zentralstelle würden<br />

aber künftig erfüllt werden.<br />

Leistungsvorgaben<br />

3.1<br />

Im Bereich der Abfertigungsstelle Güterverkehr–Einfuhr fielen in steigendem<br />

Ausmaß wesentlich mehr Abfertigungsanträge an, als den Leistungsvorgaben<br />

für die Beamten <strong>des</strong> gehobenen Dienstes (im wesentlichen<br />

Maturanten) entsprach.<br />

(1) Um Beschwerden über Abfertigungsverzögerungen zu vermeiden, gab<br />

das Zollamt ab Jänner 1992 die von den eingereichten Anmeldungen erfaßten<br />

Waren unverzüglich frei, sofern der Anmelder zur Nachhineinzahlung<br />

berechtigt war. Die Ausfertigung (Erledigung) der Anmeldungen<br />

durch den Abfertigungsbeamten unterblieb zunächst.<br />

(2) Die solcherart anwachsenden Ausfertigungsrückstände veranlaßten das<br />

Zollamt im Mai <strong>1993</strong>, einvernehmlich mit der Finanzlan<strong>des</strong>direktion rd<br />

3 000 Anmeldungen den Zollämtern Wiener Neustadt und Bad Vöslau<br />

zur Erledigung zu übermitteln. <strong>Der</strong> Rückstandsabbau im eigenen Bereich<br />

gelang hingegen nicht. Ende Juni <strong>1993</strong> waren neuerlich 3 546 Anmeldungen<br />

nicht bearbeitet.<br />

(3) Die schleppende Anmeldungserledigung hatte entsprechende Verzögerungen<br />

bei der Datenerfassung für die automationsunterstützte Abgabenberechnung<br />

und –vorschreibung zur Folge. Anstelle <strong>des</strong> üblichen und<br />

bearbeitungsbedingt gerechtfertigten Zeitraumes von bis zu sechs Wochen<br />

zwischen Ausfolgung einer Sendung und Entrichtung der Eingangsabgaben<br />

betrug dieser beim Zollamt Flughafen Wien zehn und mehr Wochen.<br />

<strong>Der</strong> RH bezifferte den dadurch eingetretenen Zinsenverlust für den<br />

Bund mit rd 18 Mill S jährlich.


Leistungsvorgaben<br />

176<br />

(4) Eine Auslastungsüberprüfung ergab, daß der gesamte, den Beamten<br />

<strong>des</strong> gehobenen Dienstes zuzurechnende Abfertigungsanfall innerhalb ihrer<br />

normalen Planstundenverpflichtung zu bewältigen gewesen wäre.<br />

Trotzdem wurden laut Zollamtsstatistik 1992 im Bereich der Güterabfertigung<br />

19 340 Überstunden geleistet.<br />

3.2<br />

<strong>Der</strong> RH machte für diese Entwicklung hauptsächlich die von der technischen<br />

Entwicklung und von Verfahrensvereinfachungen völlig unberührt<br />

gebliebenen Leistungsvorgaben für die Zollabfertigung verantwortlich.<br />

Er bemängelte insbesondere das Unterbleiben von Rückstandsverringerungen<br />

in Zeiten, in denen die Arbeitskraft der Bediensteten für Abfertigungsanträge<br />

nur wenig in Anspruch genommen ist.<br />

Gegenüber dem BMF regte der RH Maßnahmen zur Anhebung der Leistungsvorgaben<br />

an.<br />

3.3<br />

3.4<br />

Das BMF sagte entsprechende Veranlassungen zu. Das Zollamt erachtete jedoch<br />

die Empfehlungen als undurchführbar und demotivierend für die Beamtenschaft.<br />

<strong>Der</strong> RH verblieb bei seinem Standpunkt, weil selbst die vom Zollamt<br />

nachträglich genannten Leistungsdaten, die im übrigen von der Jahresstatistik<br />

erheblich abwichen, keine andere Beurteilung zuließen.<br />

Diensteinteilung<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

Um den Betrieb der Abfertigungsstelle Ausfuhr–Einlagerung volle<br />

24 Stunden aufrecht erhalten zu können, waren wochenweise Wechseldienste<br />

eingerichtet.<br />

Diese umfaßten an Tagen mit Amtsstunden (Montag bis Freitag) in der<br />

Regel zur Tageszeit drei und zur Nachtzeit einen Zollwachebeamten. Lediglich<br />

freitags erhöhte sich der Stand um je einen Bediensteten. An Tagen<br />

ohne Amtsstunden (Samstag, Sonntag, Feiertag) war je eine 12–stündige<br />

Diensttour für einen Beamten zur Tages– und Nachtzeit vorgesehen.<br />

Die hiefür erforderliche Gesamtzahl an Dienststunden betrug in einer<br />

Woche (ohne Feiertage) 323, wovon 130,5 (rd 40 %) innerhalb und<br />

192,5 (rd 60 %) außerhalb der Amtsstunden anfielen.<br />

Im Wochentagsrhythmus regelmäßig wiederkehrende, erhebliche Schwankungen<br />

im Anfall von Abfertigungsfällen bewirkten keine Änderung der<br />

Diensteinteilung, so daß die Anzahl der an bestimmten Wochentagen vorgesehenen<br />

Dienststunden im umgekehrten Verhältnis zur erwartungsgemäßen<br />

Nachfrage an Abfertigungsleistungen stand.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Zollamt, die Diensteinteilung den zu erwartenden<br />

Abfertigungserfordernissen anzupassen.<br />

Das Zollamt sagte dies zu.


Einsatz von Zollwachebeamten<br />

5.1<br />

BMF<br />

Zollamt Flughafen Wien<br />

Zur Abwicklung <strong>des</strong> Güterverkehrs beim Zollamt Flughafen Wien waren<br />

Zollwachebeamte für Tätigkeiten eingesetzt, die ohne qualitative Einschränkungen<br />

auch von zivilen Bediensteten <strong>des</strong> Fachdienstes oder <strong>des</strong><br />

mittleren Dienstes (Verwendungsgruppen C und D) hätten besorgt werden<br />

können. Dies entsprach nicht dem hohen Ausbildungsstand und der<br />

vergleichsweise besseren Besoldung von Exekutivbeamten.<br />

177<br />

5.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß dieser sachlich nicht gerechtfertigte Einsatz<br />

von Zollwachebeamten zu einem Mehraufwand von min<strong>des</strong>tens<br />

1,8 Mill S je Jahr führte.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher, die im Bereich der Güterabfertigung weit unter<br />

ihren Fähigkeiten eingesetzten Zollwachebeamten durch zivile Bedienstete<br />

zu ersetzen.<br />

5.3<br />

Die Finanzlan<strong>des</strong>direktion hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet.<br />

Überstunden<br />

6.1<br />

Das Zollamt Flughafen Wien hat dienstältere Zollwachebeamte der Verwendungsgruppe<br />

W 2 in unverhältnismäßigem Ausmaß zu Überstundenleistungen<br />

herangezogen. Im Zeitraum Jänner bis einschließlich Juni <strong>1993</strong><br />

entfielen von den durch diese Beamtengruppe insgesamt erbrachten Dienststunden<br />

59,4 % auf Plan– und 40,6 % auf Überstunden.<br />

6.2<br />

<strong>Der</strong> RH erachtete derartige Überstundenverpflichtungen für den genannten<br />

Personenkreis als überhöht.<br />

Er empfahl dem BMF, die überstundenbedingten Belastungen von Zollwachebeamten<br />

ebenso zu begrenzen, wie dies bereits für den gehobenen<br />

Zolldienst geschehen ist.<br />

6.3<br />

Das BMF teilte diese Auffassung <strong>des</strong> RH. Es sagte zu, eine Begrenzung der Überstundenbelastung<br />

mit dem Zentralausschuß–Zollwache zu verhandeln.<br />

Sonstige<br />

Feststellungen<br />

7.1<br />

Weitere Koordinationsmängel minderten die Wirksamkeit <strong>des</strong> Personaleinsatzes:<br />

(1) So wurde eine für die Suchtgiftbekämpfung und Aufdeckung größerer<br />

Schmuggelfälle eingerichtete, besondere Überwachungsgruppe durch Befassung<br />

mit Bagatellfällen zweckentfremdet.<br />

(2) Die nur einem einzelnen Zollwacheorgan anvertraute zoll– und sicherheitsbehördliche<br />

Überwachung <strong>des</strong> grenzüberschreitenden Privatflugverkehrs<br />

beim "General Aviation Center" erwies sich bei heiklen Amtshandlungen<br />

als wenig durchschlagsfähig und setzte den Beamten einem vermeidbaren<br />

zusätzlichen Sicherheitsrisiko aus, zumal häufig noch nicht voll ausgebildete<br />

Beamte herangezogen wurden.


178<br />

7.2<br />

7.3<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl die entsprechenden Abhilfemaßnahmen; insbesondere<br />

erstattete er Vorschläge zur Verbesserung der Dienstaufsicht und zur Entlastung<br />

von Aufgaben, deren Vollzug dem Flugplatzbetreiber obliegt.<br />

Das Zollamt erklärte sich im wesentlichen bereit, diesen Anregungen Folge zu leisten.<br />

Schlußbemerkungen<br />

8<br />

Zusammenfassend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Durch angemessene Arbeitsauslastung ließen sich kostspielige<br />

Überstunden einsparen sowie Zinsenverluste in Millionenhöhe vermeiden,<br />

die durch verspätete Abgabenvorschreibungen entstehen.<br />

(2) <strong>Der</strong> Personaleinsatz wäre deutlicher am Abfertigungsaufkommen<br />

auszurichten.<br />

(3) <strong>Der</strong> kostenaufwendige Einsatz von Zollwachebeamten für Tätigkeiten,<br />

die auch von zivilen Kräften besorgt werden können, wäre<br />

ehestmöglich aufzugeben.<br />

(4) Die Gestaltung der Dienstaufsicht ließe sich verbessern.


Österreichische Salinen AG, Wien<br />

BMF<br />

179<br />

Die Unternehmung wird von Bad Ischl aus geleitet. Die in Betrieb<br />

befindlichen Abbauorte und Verarbeitungsanlagen liegen im Salzkammergut.<br />

Die Aktien der Unternehmung befinden sich zu 100 %<br />

im Eigentum <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />

Gegenstand der Unternehmung war die Erzeugung und Verarbeitung<br />

von Salz und Sole aus heimischen Lagerstätten sowie die Nutzung<br />

von Bergbauen und Salinen für den Fremdenverkehr. Die Preise<br />

für den Inlandsverkauf wurden durch das BMF festgelegt und<br />

durch den Hauptausschuß <strong>des</strong> Nationalrates genehmigt.<br />

Aufgrund der Monopolstellung wurden im Vergleich zum westlichen<br />

Ausland wesentlich höhere Preise für Speise– und Auftausalz<br />

erzielt. Die Mehrerlöse wurden überwiegend nicht an den Bund abgeführt,<br />

sondern in erster Linie nach beschäftigungspolitischen und<br />

regionalpolitischen Gesichtspunkten verwendet bzw veranlagt.<br />

<strong>Der</strong> durch den EWR–Vertrag für 1. Jänner 1995 vereinbarte Wegfall<br />

<strong>des</strong> Monopols läßt einen Preisverfall bei Speise– und Auftausalz<br />

von bis zu 50 % erwarten. Diese Umsatzverringerung wird nur<br />

durch größte Anstrengungen bei Exportsteigerungen und Kostensenkungen<br />

auszugleichen sein.<br />

Die von der Unternehmung angestrebte Diversifikation in neue Geschäftsfelder<br />

führte bisher nur zu einer Beteiligung. <strong>Der</strong> Aufbau eines<br />

tragfähigen weiteren Standbeines neben dem Salz gelang nicht.<br />

Die zukünftigen finanziellen Belastungen aus Erhaltungs– und Sanierungsmaßnahmen<br />

für stillgelegte und aktive Bergbaue können<br />

weitere Rückstellungen erforderlich machen.<br />

Die Solegewinnung war auf mehrere Produktionsstätten unterschiedlicher<br />

Qualität verteilt. <strong>Der</strong> Bergbau war durch einen hohen<br />

Personalkostenanteil von 70 % gekennzeichnet.<br />

Die Unternehmung verzögerte den Beschluß zur Stillegung <strong>des</strong><br />

Standortes Hallein zu lange und tätigte noch erhebliche, nach der<br />

erfolgten Schließung aber nutzlose, Investitionen.<br />

Die Fremdenverkehrseinrichtungen erwirtschafteten aufgrund der<br />

hohen Personalkosten und mangels eines umfassenden Entwicklungs–<br />

und Vermarktungskonzeptes bei einem Umsatz von<br />

33 Mill S einen Verlust von 6 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />

Bei der Einführung der Kostenrechnung wurden Instrumente der<br />

Planung sowie der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung noch<br />

nicht ausreichend berücksichtigt.<br />

Transportleistungen von rd 60 Mill S wurden nicht ausgeschrieben,<br />

sondern jahrelang von denselben Unternehmungen abgewickelt.


180<br />

Im Bereich der Materialwirtschaft bestanden aufgrund organisatorischer<br />

Mängel Reibungsverluste.<br />

Mit dem Wegfall <strong>des</strong> Monopols wird eine Neugestaltung der arbeits–,<br />

sozial– und lohnrechtlichen Regelungen nötig werden.<br />

Im Jahre <strong>1993</strong> wurde nach langen Diskussionen die Unternehmung<br />

dahingehend neu strukturiert, daß die AG nur noch eine Holdingfunktion<br />

ausübt und darunter drei Gesellschaften mbH Produktion<br />

und Vertrieb, Vermietung und Verpachtung sowie die Tourismusaktivitäten<br />

wahrnehmen.<br />

Wirtschaftsjahr *)<br />

1988/1989 1989/1990 1990/1991 1991/1992<br />

in Mill S<br />

Umsatzerlöse 724,2 682,0 787,5 820,1<br />

Personalaufwand 212,3 233,0 241,3 243,5<br />

ordentliches Ergebnis<br />

(Betriebs– und<br />

Finanzergebnis) 375,4 329,9 371,8 368,9<br />

Jahresgewinn 291,5 231,1 267,9 1 090,6**)<br />

Cash–flow 270,7 322,6 329,7 427,1<br />

Stand zum 30. April<br />

Personal<br />

(ohne Saisonkräfte) 471 451 430 428<br />

*) jeweils vom 1. Mai bis 30. April<br />

**) einschließlich Auflösung freier Rücklagen<br />

Prüfungsgegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH hat in den Jahren 1992 und <strong>1993</strong> ( mit Unterbrechungen) die<br />

Gebarung der Österreichischen Salinen AG überprüft.<br />

Wesentliche Schwerpunkte der Überprüfung waren die Lage der Unternehmung<br />

bzw ihre vorbereitenden Maßnahmen im Hinblick auf den<br />

Wegfall <strong>des</strong> Salzmonopols.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

2<br />

Mit dem Salzmonopolgesetz ist ab 1979 die wirtschaftliche Verwaltung<br />

<strong>des</strong> Salzmonopols von den Österreichischen Salinen auf die überprüfte<br />

Unternehmung übergegangen.<br />

Die hoheitsrechtlichen Aufgaben — monopolbehördliche Bewilligungen,<br />

Ahndung von Monopolvergehen, Festsetzung der Verkaufspreise — verblieben<br />

beim Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen und den ihm unterstellten Abgabenbehörden.<br />

Auch die Preisgenehmigung durch den Hauptausschuß <strong>des</strong><br />

Nationalrates blieb unberührt.


BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

Das Salzmonopol in Österreich ist kein Vollmonopol, sondern umfaßt die<br />

Gewinnung, Erzeugung und Einfuhr von Salz. <strong>Der</strong> Handel sowie die Durchfuhr<br />

sind frei.<br />

181<br />

Sämtliche Anteilsrechte der Gesellschaft müssen im Eigentum <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

stehen.<br />

Gegenstand der<br />

Unternehmung<br />

3<br />

Gegenstand der Unternehmung war vor allem die Gewinnung und Erzeugung<br />

von Salz und Sole aus heimischen Lagerstätten mit dem Ziel der<br />

Deckung <strong>des</strong> Inlandsbedarfes, die Be– und Verarbeitung von Salz und Sole,<br />

die Erzeugung von Salzfolgeprodukten sowie der Inlandsverkauf von Salz zu<br />

den vom Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen mit Zustimmung <strong>des</strong> Hauptausschusses<br />

<strong>des</strong> Nationalrates festgesetzten Inlandsverschleißpreisen. Schließlich<br />

war die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,<br />

die zur Erreichung <strong>des</strong> Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen,<br />

insbesondere zur Errichtung von Tochtergesellschaften und zur<br />

Beteiligung an anderen Unternehmungen.<br />

Wirtschaftsjahr<br />

4<br />

Bis 1987 war das Geschäftsjahr der Unternehmung gleich dem Kalenderjahr.<br />

Nach Einschub eines Rumpfwirtschaftsjahres 1988 reichten die folgenden<br />

Geschäftsjahre jeweils vom 1. Mai bis 30. April.<br />

Unternehmungspolitik<br />

Allgemeines<br />

5<br />

Die im Vergleich zum westlichen Ausland aufgrund der Monopolstellung<br />

der Unternehmung wesentlich höheren Preise, insbesondere bei Speise–<br />

und Auftausalz, belasteten die Konsumenten und öffentlichen Haushalte.<br />

Mit Ausnahme der Sonderdividende von 1 Mrd S im Jahre 1992 stand<br />

die Einnahmenerzielung für den Bund nicht im Vordergrund. Die hohen<br />

Preise ermöglichten insbesondere,<br />

(1) die bei Industriesalz und Industriesole aus volkswirtschaftlichen Gründen<br />

niedrig gehaltenen Preise auszugleichen,<br />

(2) das hohe Bezugsniveau bei den Mitarbeitern beizubehalten bzw auszubauen,<br />

(3) erforderliche Personalverringerungen aufzuschieben bzw zu vermeiden,<br />

(4) regionale Gesichtspunkte stark zu berücksichtigen,<br />

(5) auch vermeidbare Investitionen zu finanzieren sowie<br />

(6) erhebliche Finanzmittel anzusammeln und gewinnbringend anzulegen<br />

bzw für notwendige Beteiligungen im Stammbereich, aber auch für beschäftigungs–<br />

und regionalpolitisch begründete Diversifizierungsversuche<br />

zu verwenden.


Unternehmungspolitik<br />

182<br />

Monopolwegfall<br />

6.1<br />

<strong>Der</strong> EWR–Vertrag sieht ab 1. Jänner 1995 die Abschaffung <strong>des</strong> Salzmonopols<br />

vor. Dadurch werden sich einschneidende Auswirkungen auf die<br />

Ertragslage der Unternehmung ergeben. Die zwangsläufige Anpassung der<br />

Preise an das internationale Niveau, vor allem an jenes der BRD, läßt eine<br />

Preissenkung bei Speise– und Auftausalz um bis zu 50 % erwarten.<br />

Unter der Annahme, daß die Umsatzeinbußen im Inland durch Exporte<br />

ausgeglichen werden, könnte ein ausgeglichenes Betriebsergebnis möglich<br />

werden. Andernfalls würde der Anteil der Personalkosten am Umsatz<br />

von derzeit rd 30 % auf etwa 50 % <strong>des</strong> gesunkenen Umsatzes steigen<br />

und somit einen gewaltigen Kostenblock darstellen.<br />

6.2<br />

Nur wenn es gelingt, die Exporte kräftig zu steigern, den Inlandsmarkt<br />

abzusichern, allenfalls nutzbringende Kooperationen einzugehen sowie<br />

insbesondere Umstrukturierungs– und Rationalisierungsmaßnahmen<br />

sinnvoll durchzuführen, wäre nach Ansicht <strong>des</strong> RH auch in Hinkunft eine<br />

angemessene Rendite <strong>des</strong> eingesetzten Kapitals zu erzielen.<br />

Vorbereitung auf<br />

den Wegfall <strong>des</strong><br />

Monopols<br />

7.1<br />

Bis 1987 stand für die Unternehmung der Wegfall <strong>des</strong> Monopols nicht<br />

zur Diskussion. Die Ausrichtung der Unternehmung war geprägt von der<br />

Lage in einem geschützten Markt und umfaßte die Abdeckung und Versorgung<br />

<strong>des</strong> Inlandsmarktes sowie geringe Exportumsätze.<br />

Die Strukturen und Zielsetzungen der Unternehmung waren auch sehr<br />

stark von regionalpolitischen und vor allem beschäftigungspolitischen<br />

Gesichtspunkten mitbestimmt.<br />

Mitte 1987 wurde vom BMF die Problematik eines möglichen Wegfalls<br />

<strong>des</strong> Salzmonopols an die Unternehmung herangetragen.<br />

Zwei Ausarbeitungen stellten 1987 die zu erwartenden Umsatz– und Ertragseinbrüche<br />

sowie Hinweise auf dadurch notwendige Konzentrations–<br />

und Einsparungsmaßnahmen dar, ohne jedoch näher auf konkrete Maßnahmen<br />

einzugehen.<br />

In den von einer internen Projektgruppe 1988 und 1989 ausgearbeiteten<br />

Vorschlägen, in einem Strategiekonzept vom Jahre 1990 und in dem im<br />

Jahre 1991 mit externer Beratung erstellten Strategiekonzept waren die<br />

Ansätze grundsätzlich ähnlich. Es wurden die Bereiche Absicherung <strong>des</strong><br />

Inlandsmarktes, die Lage auf den benachbarten Auslandsmärkten mit<br />

Marktchancen und Markteintrittspotentialen abgehandelt und auch auf<br />

regionalbezogene andere wirtschaftliche Aktivitäten im Nichtsalzbereich<br />

eingegangen. Die für die Umsetzung wesentlichen Maßnahmen wurden<br />

jedoch nur zum Teil in Angriff genommen, sondern verstärkt die Frage<br />

der Konzernstruktur bearbeitet.<br />

Wie bereits 1991 erkennbar war, fand die vom Vorstand und zum Teil<br />

auch vom Aufsichtsrat bevorzugte Holding–Lösung mit getrennten operativen<br />

Gesellschaften für die Produktion, für den Verkauf sowie für alle<br />

nicht betriebsnotwendigen Bereiche, wie Vermietung–Verpachtung und<br />

Fremdenverkehr, keine Zustimmung <strong>des</strong> Betriebsrates. Nach langen, von<br />

Streikdrohungen begleiteten Verhandlungen wurde erst im März <strong>1993</strong><br />

Übereinstimmung zwischen Vorstand, Vertretern <strong>des</strong> BMF, Aufsichtsrat


Unternehmungspolitik<br />

BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

und Betriebsrat erzielt, eine eigene operative Gesellschaft für den Verkauf<br />

nicht vorzusehen. Die neue, in mehreren Schritten bis 1994 umzusetzende<br />

Konzernstruktur umfaßte eine Holdinggesellschaft als Finanz– und<br />

Führungsgesellschaft und drei operative Tochtergesellschaften; von letzteren<br />

umfaßte eine alle Produktions– und Vertriebsaktivitäten <strong>des</strong> Stammbereiches<br />

Salz und Sole, eine den Bereich Vermietung und Verpachtung<br />

sowie eine den Fremdenverkehrsbereich.<br />

183<br />

7.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären unabhängig von den über vier Jahre dauernden<br />

Bemühungen, eine optimale Struktur für die Unternehmung und deren<br />

Tochtergesellschaften zu finden, die grundsätzlichen für den Unternehmungsbestand<br />

wichtigen Ziele durch verstärkte Inangriffnahme von<br />

Maßnahmen anzustreben gewesen. Durch die Nichtumsetzung von zum<br />

Teil mehrfach herausgearbeiteten Rationalisierungsansätzen ist die Nutzung<br />

von Erfolgspotentialen nicht bzw verspätet erfolgt.<br />

Wie der RH kritisch vermerkte, wurden bei der Vertriebsorganisation, der<br />

Zentralisierung von betrieblichen Aktivitäten, bei der Umsetzung von Kostensenkungspotentialen<br />

sowie im Personalbereich während der mehrjährigen<br />

Gestaltungsphase der Konzernstruktur nur geringe Fortschritte erzielt.<br />

7.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien nach der Entscheidung über die neue Konzernorganisation<br />

— im März <strong>1993</strong> — Maßnahmen zur Bewältigung <strong>des</strong> Strukturbruches<br />

eingeleitet worden.<br />

Beteiligungen<br />

Ausgangslage<br />

8<br />

Grundstock <strong>des</strong> Anteilsbesitzes der Unternehmung waren die 100 %–Töchter<br />

Bad Ischler Salz GesmbH, der vor allem der Vertrieb von Speisesalzen<br />

oblag, und die Biosaxon–Salz GesmbH, die auf dem Sektor <strong>des</strong> Vieh– und<br />

Gewerbesalzes tätig war.<br />

Wesentliche weitere Beteiligungen erfolgten zur Diversifikation (FISCHER<br />

Advanced Composite Components GesmbH) sowie zur Finanzveranlagung<br />

(CA–Immobilien Invest AG).<br />

Seit 1981 flossen der Unternehmung jährlich zwischen 5 und 10 Mill S an<br />

Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften und an Beteiligungserträgen<br />

zu, wobei die Tochtergesellschaften nicht alle Gewinne ausschütteten.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre eine Koordinationsstelle für die Beteiligungen,<br />

die verbindliche Festlegung von Umfang und Inhalt der Berichterstattung<br />

der Tochtergesellschaften sowie die rasche Erstellung von Konso-<br />

Beteiligungsverwaltung<br />

9.1<br />

9.2<br />

Unterhalb der Vorstandsebene der Österreichischen Salinen AG war keine<br />

zentrale Stelle für die Beteiligungsverwaltung eingerichtet. Es gab keinen<br />

institutionalisierten Berichtsfluß von den Töchtern an die Unternehmung,<br />

wie regelmäßige Vorlage von Budgets, Quartalsberichte, Kennzahlenkataloge.<br />

Nur im Rahmen <strong>des</strong> Konzernabschlusses wurden die Jahresabschlüsse<br />

der Beteiligungen erfaßt, jedoch ohne einheitliche Konsolidierungsrichtlinien<br />

für die gesamte Gruppe.


Beteiligungen<br />

184<br />

lidierungsrichtlinien erforderlich. Wie der RH kritisch vermerkte, hatte<br />

die Unternehmung kein Beteiligungscontrolling eingerichtet.<br />

9.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die Erstellung von Konsolidierungsrichtlinien<br />

seit September <strong>1993</strong> im Gange, das Konzerncontrolling werde seit Mitte <strong>1993</strong> wahrgenommen<br />

und das Berichtswesen für die Beteiligungen sei im Aufbau.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft war ein erfolgreicher Zulieferer von Kunststoffteilen<br />

für die Flugzeugindustrie. Die gegenüber den riesigen Abneh-<br />

Diversifikationsbestrebungen<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

Die ab 1987 verstärkt geführte Diskussion um den Wegfall <strong>des</strong> geschützten<br />

Marktes und die dadurch befürchteten Umsatzeinbußen sowie die beträchtlichen<br />

Finanzreserven führten dazu, daß die Unternehmung den<br />

Eintritt in neue Betätigungsfelder als notwendig erachtete.<br />

Die einzige zur Zeit der örtlichen Überprüfung noch bestehende Diversifikation<br />

in einen branchenfremden Bereich erfolgte 1991 durch die 50 %–Beteiligung<br />

an dem Zulieferer von Kunststoff–Flugzeugteilen FISCHER Advanced<br />

Composite Components GesmbH.<br />

Im salznahen Bereich beteiligte sich die Bad Ischler Salz GesmbH an inländischen<br />

Salzfachhändlern, an einem Gewürzmittelproduzenten und an<br />

zwei ungarischen Töchterunternehmungen.<br />

Beteiligungsmöglichkeiten, die nach Größenordnung und Zukunftsaussichten<br />

als zusätzliche Standbeine hätten angesehen werden können, haben<br />

sich nicht ergeben.<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte bei den Diversifikationsbestrebungen ein zielorientiertes<br />

Vorgehen der Österreichischen Salinen AG sowie eine geeignete, aufgaben–<br />

und kompetenzmäßig ausgestattete Projektgruppe, die — allenfalls in Zusammenarbeit<br />

mit externen Beratern — aktiv geeignete Akquisitionskandidaten<br />

gesucht hätte.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH schwankte die Unternehmung zwischen dem Bestreben<br />

nach Stärkung <strong>des</strong> Stammbereiches und dem Wunsch nach Schaffung<br />

zusätzlicher Standbeine.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, ein strategisches Konzept über anzustrebende Diversifikationen<br />

und Beteiligungen sowie bereitzustellende Mittel zu erarbeiten,<br />

um langfristig zweckmäßige Entscheidungen zum Beteiligungserwerb<br />

und zur Beteiligungsführung treffen zu können.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die Schaffung zusätzlicher Standbeine neben<br />

dem Stammbereich Salz und Sole an mangelnder Infrastruktur, ökologischen<br />

Gründen und fehlenden Partnern gescheitert.<br />

Beteiligung an der<br />

FISCHER Advanced<br />

Composite Components<br />

GesmbH<br />

11.1<br />

Die Österreichische Salinen AG übernahm im Juni 1991 von der FISCHER<br />

GesmbH 50 % <strong>des</strong> Stammkapitals der FISCHER Advanced Composite<br />

Components GesmbH, Ried im Innkreis. Die Beteiligung wurde als Möglichkeit<br />

zum Einstieg in eine "High–Tech"–Branche und als Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung<br />

im Raum Oberösterreich gesehen.


Beteiligungen<br />

BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

mern schwache Verhandlungsposition sowie die Abhängigkeit von den<br />

Entwicklungen <strong>des</strong> Flugzeugmarktes und <strong>des</strong> US–Dollars stellten für die<br />

Beteiligungsgesellschaft jedoch schwierige Rahmenbedingungen dar.<br />

185<br />

11.2<br />

11.3<br />

<strong>Der</strong> RH anerkannte, daß die verantwortlichen Personen die Entwicklung<br />

der Beteiligung genau beobachteten und Vorschläge zur Ergebnisverbesserung<br />

einbrachten. Er erinnerte jedoch die Unternehmung an die Risken<br />

der Beteiligung.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die Beteiligung eine mit einem kalkulierbaren<br />

Risiko behaftete, zukunftsorientierte Investition.<br />

Beteiligung am<br />

Horizonte Venture<br />

Capital Fonds<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

Die Österreichische Salinen AG investierte im Jahre 1985 20 Mill S als<br />

Treuhandkapital in den im gleichen Jahr gegründeten österreichischen<br />

Horizonte Venture Capital Fonds (Treuhandvermögen: 259,5 Mill S).<br />

Die Beteiligung wurde 1986 mangels Erfolgsaussichten auf den Erinnerungsschilling<br />

abgeschrieben.<br />

Wesentliche Gründe für diese Investition waren die erhoffte Rendite, der<br />

entsprechende Wunsch <strong>des</strong> Eigentümers sowie der volkswirtschaftliche Nutzen.<br />

<strong>Der</strong> Fonds investierte jedoch in starkem und über die Zielsetzung<br />

hinausgehenden Anteil im Ausland, wodurch auch der volkswirtschaftliche<br />

Nutzen beeinträchtigt wurde. Die Unternehmung hat die Entwicklung <strong>des</strong><br />

Fonds in keiner Weise im Sinne ihrer Zielsetzungen zu beeinflussen versucht.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die mangelnde Einflußnahme der Unternehmung.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei der Unternehmung aufgrund der geringen<br />

Beteiligung am Treuhandkapital kein maßgebender Einfluß zugekommen.<br />

Finanzwirtschaft<br />

Allgemeines<br />

13<br />

Die Gebarung der Unternehmung ab 1981 war durch den Aufbau bedeutender<br />

Eigenmittel aufgrund der guten Ertragslage geprägt.<br />

Vermögens– und<br />

Kapitalstruktur<br />

14<br />

Das Anlagevermögen (abzüglich Wertberichtigungen) stieg von 763 Mill S<br />

(1981) auf 2 819 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992) an. Sein Anteil am<br />

Gesamtvermögen der Unternehmung stieg von 50 % auf 72 %.<br />

Diese Steigerung wurde vor allem durch die Veranlagung der erheblichen<br />

erwirtschafteten Geldmittel in Wertpapiere <strong>des</strong> Anlagevermögens (Wirtschaftsjahr<br />

1991/1992: 2 004 Mill S) verursacht.<br />

Veranlagungen<br />

15.1<br />

Insgesamt betrug das Finanzvermögen der Unternehmung zum 30. April 1992<br />

2 390 Mill S.<br />

<strong>Der</strong> Finanzbereich brachte im gesamten überprüften Zeitraum wesentliche<br />

Ergebnisbeiträge. In den letzten Jahren gelang es, über dem jeweiligen allgemeinen<br />

Marktniveau liegende Renditen zu erzielen. <strong>Der</strong> Treasurer der


Finanzwirtschaft<br />

186<br />

Österreichischen Salinen AG war nur für das Finanzmanagement der Unternehmung<br />

selbst, nicht aber der Tochtergesellschaften verantwortlich.<br />

15.2<br />

15.3<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, zur Realisierung möglicher Synergien die Steuerung<br />

der Finanzen <strong>des</strong> gesamten Konzerns zusammenzufassen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> soll nach der geplanten Reorganisation das gesamte<br />

Treasuring von der zukünftigen Konzernholding wahrgenommen werden.<br />

Sachanlagevermögen<br />

16<br />

Das Sachanlagevermögen (abzüglich Wertberichtigungen) sank vorerst<br />

von 746 Mill S (1981) auf 493 Mill S (Wirtschaftsjahr 1988) und stieg<br />

erst in der Folge durch eine verstärkte Investitionstätigkeit wieder auf<br />

581 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />

Seit 1981 reichten die Investitionszugänge der Unternehmung von<br />

745 Mill S nicht einmal nominell aus, die Abgänge und die Abschreibungen<br />

zu ersetzen. <strong>Der</strong> Anlagenabnutzungsgrad (Verhältnis kumulierte<br />

Abschreibungen zu Sachanlagen zu Anschaffungswerten) betrug Ende <strong>des</strong><br />

Wirtschaftsjahres 1991/1992 64 %.<br />

Investitionen unter Tag, wie Vortriebsarbeiten, Erweiterung von Stollen und<br />

Fixinstallationen waren — mit Ausnahme von maschinellen Anlagen — in<br />

den Sachanlagen nicht enthalten, sondern wurden sofort in den Aufwendungen<br />

erfaßt.<br />

Wirtschaftliches<br />

Eigenkapital<br />

17.1<br />

17.2<br />

Die Kapitalstruktur der Unternehmung seit 1981 war durch die hohe<br />

Eigenmittelausstattung gekennzeichnet. Das wirtschaftliche Eigenkapital<br />

erreichte zum Ende <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 1991/1992 2 837 Mill S.<br />

Zwischen 1981 und dem Wirtschaftsjahr 1990/1991 betrug es über 80 %<br />

<strong>des</strong> Gesamtkapitals und sank erst im Wirtschaftsjahr 1991/1992 durch<br />

den Anstieg <strong>des</strong> langfristigen Fremdkapitals auf 72 %.<br />

Darüber hinaus bestanden stille Reserven, hauptsächlich im umfangreichen<br />

Liegenschaftsbesitz, im Finanzvermögen sowie in wesentlichen Vorkommen,<br />

die bereits vorgerichtet sind und ohne nennenswerte Investitionen<br />

abgebaut werden können.<br />

Aus den Gewinnen der Jahre 1981 bis zum Wirtschaftsjahr 1990/1991<br />

wurden rd zwei Drittel (1 255 Mill S) der freien Rücklage zugewiesen,<br />

ungefähr ein Drittel (633 Mill S) wurde ausgeschüttet.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß der Bund als Eigentümer durch diese Dividendenpolitik<br />

und die Befürwortung <strong>des</strong> Reservenaufbaues zur guten finanziellen<br />

Lage der Unternehmung beigetragen hat.<br />

Rückstellungen<br />

18.1<br />

Die Rückstellungen der Unternehmung stiegen von insgesamt 112 Mill S<br />

(1981) auf 407 Mill S (Wirtschaftsjahr 1990/1991) und erhöhten sich, vor<br />

allem durch die Zuführung zur Rückstellung für Bergschäden von 400 Mill S<br />

auf 720 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992). Für Abfertigungen wurde seit<br />

1981 eine Rückstellung in voller Höhe der Abfertigungsansprüche von zuletzt<br />

insgesamt 69 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992) gebildet.


Finanzwirtschaft<br />

BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

18.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Unternehmung den künftigen finanziellen<br />

Verpflichtungen aus Erhaltungs– und Sanierungsmaßnahmen in den stillgelegten<br />

Bergwerken und in den nicht mehr der Produktion dienenden<br />

Bereichen der aktiven Salzbergbaue in den vergangenen Jahren zu wenig<br />

Beachtung geschenkt und ihre Größenordnung unterschätzt. <strong>Der</strong> RH<br />

empfahl, die Rückstellung jeweils den kaufmännischen Erfordernissen anzupassen.<br />

187<br />

Ertragslage<br />

19<br />

Die Umsatzerlöse der Unternehmung betrugen im Wirtschaftsjahr<br />

1991/1992 bei einem Exportanteil von 5 % 820 Mill S.<br />

Das ordentliche Ergebnis <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 1991/1992 (369 Mill S)<br />

bewegte sich trotz der Erhöhung der Erträge seit 1989, vor allem der Ertragszinsen<br />

(um 114 Mill S), etwa auf dem Niveau <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres<br />

1988/1989 (375 Mill S). Ausschlaggebend dafür war, daß die Aufwendungen<br />

sich in diesem Zeitraum um 34,5 %, die Erträge jedoch nur um<br />

20,5 % erhöhten.<br />

Das Finanzergebnis, das 171 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992) betrug,<br />

war mit 152 Mill S im ordentlichen Ergebnis enthalten und trug<br />

bereits 41 % dazu bei. Ab dem Wirtschaftsjahr 1992/<strong>1993</strong> wird sich die<br />

Abfuhr der Sonderdividende auf das Finanzergebnis ungünstig auswirken.<br />

Das außerordentliche Ergebnis war im wesentlichen aufgrund von Kursverlusten<br />

der Wertpapiere sowie durch die Zuführung zur Rückstellung für<br />

Bergschäden seit dem Wirtschaftsjahr 1988/1989 negativ (Wirtschaftsjahr<br />

1991/1992: 313 Mill S).<br />

Nach Berechnungen der Unternehmung floß in den Wirtschaftsjahren<br />

1988/1989 bis 1990/1991 etwa die Hälfte <strong>des</strong> Bilanzgewinnes aus dem<br />

operativen Bereich, die andere Hälfte ergab sich aus dem Finanzbereich<br />

und dem Ergebnis außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.<br />

<strong>Der</strong> Cash–flow stieg von 271 Mill S (Wirtschaftsjahr 1988/1989) auf<br />

427 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />

Organisation und<br />

Berichtswesen<br />

20.1<br />

20.2<br />

20.3<br />

Die Unternehmung hat im Bereich Finanz– und Rechnungswesen die<br />

Finanzbuchhaltung, die Finanzveranlagungen, die Kostenrechnung und<br />

die Lohn– und Gehaltsverrechnung (letztere ab 1. Jänner <strong>1993</strong> der Personalabteilung<br />

zugeordnet) zusammengefaßt. Verschiedene leitende Mitarbeiter<br />

der Abteilungen waren neben ihren dispositiven Tätigkeiten bei<br />

den Finanzveranlagungen auch buchungsberechtigt sowie für den Zahlungsverkehr<br />

zeichnungsberechtigt.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten im Sinne einer ordnungsgemäßen Funktionentrennung<br />

die Aufgaben der Buchhaltung, der Finanzveranlagung und<br />

der Lohn– und Gehaltsverrechnung voneinander vollkommen getrennt<br />

sein.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei <strong>1993</strong> durch organisatorische Maßnahmen<br />

den Empfehlungen <strong>des</strong> RH größtenteils entsprochen worden.


188<br />

Kostenrechnung<br />

Allgemeines<br />

21.1<br />

21.2<br />

21.3<br />

Die im Zuge der Neuorganisation der ADV im Jahre 1987 neu installierte<br />

Kostenrechnung war Bestandteil eines integrierten Gesamtsystems.<br />

Dies brachte wesentliche Vorteile in der Abwicklung und die Möglichkeit,<br />

die monatlichen Kostenstellenkosten on–line abzurufen.<br />

Die von der Unternehmung jährlich erstellte Kostenstellen– und Kostenträgerrechnung<br />

war eine Ist–Kostenrechnung zu Vollkosten. Die Auswertungen<br />

waren zwar im Zuge der Neukonzeption verfeinert worden; es<br />

fehlten jedoch nach wie vor wesentliche Elemente zu einem wirksamen<br />

Steuerungs– und Kontrollinstrument. Obwohl die Zuordnung der Ist–<br />

Kosten auf die Costcenter und Profitcenter bzw Kostenträger zwar genauer<br />

erfolgte, wurden jedoch weiterhin keine Vorstellungen über zukünftige<br />

Entwicklungen der Kosten in Form von Planwerten entwickelt. Somit lagen<br />

auch nach der Neugestaltung der Abrechnungssysteme keine aussagefähigen<br />

Soll/Ist–Vergleiche vor. Einen Schritt zur Verbesserung der<br />

Aussagefähigkeit der Kostenrechnung, jedoch nur für Nachkalkulationszwecke,<br />

stellte die ab dem Wirtschaftsjahr 1991/1992 durchgeführte<br />

Deckungsbeitragsrechnung dar.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete den Verzicht auf eine Ausgestaltung der Kostenrechnung<br />

zu einem vollwertigen Planungs–, Steuerungs– und Kontrollinstrument.<br />

Da der bereits im Jahre 1987 vorgesehene Aufbau eines umfassenden<br />

Berichtswesens nicht erfolgt ist, waren die Managementinformationen<br />

insgesamt zu wenig systematisiert.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, zur Erhöhung der Aussagefähigkeit <strong>des</strong> betrieblichen<br />

Rechnungswesens die Einführung einer flexiblen Plankostenrechnung zu<br />

überlegen. Um die für die Unternehmung in Zukunft verstärkt notwendigen<br />

Planungs– und Steuerungsaufgaben auch organisatorisch wahrnehmen<br />

zu können, wäre auch die Schaffung einer koordinierenden Controller–Position<br />

im Rahmen eines Konzern–Controllings zweckmäßig.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei eine Plankostenrechnung in Vorbereitung. Die<br />

Umsetzung auf die Hauptkostenstellen sei bereits <strong>1993</strong> erfolgt. Im Zuge der Realisierung<br />

der neuen Konzernorganisation werde ein Kostenrechnungssystem, verbunden<br />

mit einem Controlling für den Unternehmungsverband, geschaffen sowie ein Berichtswesen<br />

aufgebaut.<br />

Kostenstellenrechnung<br />

22.1<br />

Eine eindeutige Verknüpfung von Kosten und Leistungen war im wesentlichen<br />

nur bei den Schaubergwerken, dem Seilbahnbetrieb in Hallstatt sowie<br />

dem Vermietungs– und Verpachtungsbereich möglich. Bei diesen konnten,<br />

als Profitcenter dargestellt, durch die Gegenüberstellung von Kosten und<br />

Erlösen die jeweiligen Erfolge ausgewiesen werden.<br />

Im eigentlichen Stammbereich, wie der Soleproduktion in den einzelnen<br />

Bergbaubetrieben und der Primärsalzproduktion in der Saline Ebensee,<br />

wurden Costcenter gebildet und die Selbstkosten der erzeugten Sole bzw<br />

die Primärsalzkosten ermittelt.


Kostenrechnung<br />

BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

22.2<br />

In der Kostenrechnung wurden zwar die unregelmäßig anfallenden Instandhaltungskosten<br />

auf kalkulatorischem Weg normalisiert, jedoch sonst<br />

keine kalkulatorischen, sondern nur aufwandsgleiche Kosten berücksichtigt.<br />

Weiters blieben auch die Kosten <strong>des</strong> betrieblich genutzten Kapitals<br />

außer Ansatz.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, zur Verbesserung der Aussagefähigkeit der Kostenrechnung<br />

auch die kalkulatorischen Kosten zu berücksichtigen.<br />

189<br />

Innerbetriebliche<br />

Leistungsverrechnung<br />

23.1<br />

23.2<br />

Bei Leistungen der Werkstätten für andere Kostenstellen wurden die Personalkosten<br />

direkt diesen Kostenstellen zugerechnet, so daß eine Kostenkontrolle<br />

und –analyse der Werkstätten nicht möglich war. Aus diesem Grunde<br />

konnten auch keine Verrechnungssätze für Werkstättenleistungen gebildet<br />

werden. Infolge<strong>des</strong>sen wurden die Kostenvergleiche für Entscheidungen<br />

zwischen Eigenleistungen und Fremdleistungen wesentlich erschwert. Überdies<br />

konnte die Verteilung der Gemeinkosten <strong>des</strong> Werkstättenbereiches nur<br />

nach Umlageschlüsseln erfolgen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätte bei der Einrichtung der Kostenrechnung auf<br />

die innerbetriebliche Leistungsverrechnung mehr Bedacht genommen werden<br />

sollen, zumal dies bereits bei der Erstellung <strong>des</strong> Konzeptes aufgezeigt<br />

worden war.<br />

Absatzwirtschaft<br />

Erlöse<br />

24<br />

Die jährlichen Erlöse der Unternehmung lagen zwischen 616 Mill S<br />

(1983) und 820 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />

In den Wirtschaftsjahren 1988/1989 bis 1991/1992 waren die Hauptumsatzträger<br />

Speisesalz mit rd 36 % bis 41 %, Gewerbesalz mit rd 17 %<br />

und Auftausalz mit — je nach Witterung schwankend — 18 % bis 28 %.<br />

Die weiteren Produktgruppen wie Viehsalz und Industriesalz trugen jeweils<br />

mit 7 % bis 11 %, Sole und Handelswaren mit rd 3,5 % zum Gesamtumsatz<br />

bei.<br />

Im Wirtschaftsjahr 1991/1992 wurden mit Salz 790 Mill S (96 %), mit<br />

Sole 18,6 Mill S (2,3 %) sowie mit Handelswaren und <strong>des</strong>tilliertem Wasser<br />

11,4 Mill S (1,4 %) umgesetzt.<br />

Vom Mengenabsatz entfielen in den genannten vier Jahren auf Industrie–<br />

und Auftausalz zusammen rd zwei Drittel und auf den wertmäßig höchsten<br />

Umsatzträger Speisesalz lediglich rd 11 %.<br />

Durch das Salzmonopol war der Inlandsmarkt für Salz voll ausgeschöpft.<br />

Mengenmäßig war der Verbrauch in den letzten Jahren geringfügig rückläufig,<br />

was auch dem internationalen Trend entsprach. Mit Ausnahme<br />

von Auftausalz, bei dem witterungsbedingt Schwankungen auftraten,<br />

blieben die Absatzmengen und –strukturen jedoch verhältnismäßig stabil.


Absatzwirtschaft<br />

190<br />

Preisbildung<br />

25.1<br />

Gemäß Salzmonopolgesetz sind die Preise, zu denen die Österreichische<br />

Salinen AG Salz zur Verwendung im Bun<strong>des</strong>gebiet zu verkaufen hat,<br />

vom Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen — unter Mitwirkung <strong>des</strong> Hauptausschusses<br />

<strong>des</strong> Nationalrates — festzusetzen.<br />

Bis 1991 wurden Festpreise festgesetzt. Ab 1991 galten die festgesetzten<br />

Preise als Höchstpreise.<br />

Wenngleich im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, wurden von der<br />

Unternehmung Preisanträge gestellt, welche vorher inhaltlich mit dem<br />

BMF abgesprochen wurden.<br />

25.2<br />

Wie der RH feststellte, kam es unter Ausnutzung der Monopolstellung<br />

auf Initiative der Unternehmung zur Fortschreibung der traditionell hohen<br />

Preise. Lediglich bei Industriesalz und –sole wurde aus volkswirtschaftlichen<br />

Gründen selbst von betriebswirtschaftlich notwendigen<br />

Preiserhöhungen Abstand genommen, um die salzverarbeitende chemische<br />

Industrie (zwei Unternehmungen mit etwa 1 000 Mitarbeitern) zu<br />

"marktgerechten" Preisen zu beliefern.<br />

25.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten der heimischen Salz– und Soleverarbeiter, dh ohne Gefährdung <strong>des</strong><br />

Bestan<strong>des</strong> der Soda– und Chlorchemie, höhere Preise für Industriesalz und –sole<br />

nicht möglich gewesen.<br />

Kostenträger —<br />

Ergebnisse<br />

26.1<br />

<strong>Der</strong> in der Kostenträgerrechnung ermittelte Gesamterfolg der Unternehmung<br />

von 218 Mill S (Wirtschaftsjahr 1988/1989) sank auf 170 Mill S<br />

(Wirtschaftsjahr 1989/1990) und erreichte zuletzt 204 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />

1991/1992).<br />

<strong>Der</strong> Gesamterfolg wurde in erster Linie von den witterungsbedingten<br />

Schwankungen der Absatzmengen bei Auftausalz beeinflußt.<br />

Die Ergebnisse wurden sehr wesentlich vom Speisesalz, welches auch die<br />

höchsten Kostenträgererfolge aufwies, bestimmt. Verluste bei Industriesalz<br />

und Industriesole (insgesamt 70 bis 90 Mill S) zehrten die positiven Ergebnisse<br />

von Gewerbe–, Vieh– und Auftausalz zum größten Teil auf.<br />

Aus den Ausfuhren wurden zwar Deckungsbeiträge erwirtschaftet, der<br />

Gesamterfolg war jedoch nicht kostendeckend.<br />

Für die Unternehmung kündigte sich nach dem Wegfall <strong>des</strong> geschützten<br />

Marktes sowohl eine Preis– als auch eine Mengenproblematik an. Bei freiem<br />

Wettbewerb und freier Preisbildung sind selbst bei aktiver Marktverteidigung<br />

bei einzelnen Produktgruppen Preiseinbußen bis zu 50 % und<br />

Mengeneinbußen bis zu 15 % zu erwarten, was bei unverändertem Kostengefüge<br />

ein positives Ergebnis künftig stark gefährdet.<br />

In den <strong>1993</strong> erstellten Szenariobetrachtungen für 1996 zeigten nur jene Varianten,<br />

die eine erhebliche Exportsteigerung unterstellten, eine angemessene<br />

Rendite <strong>des</strong> eingesetzten Kapitals. Die Realisierbarkeit von Exportsteigerungen<br />

im erforderlichen Ausmaß wurde sowohl in zeitlicher Hinsicht<br />

als auch vom Umfang her mit Unsicherheiten behaftet eingeschätzt.


Absatzwirtschaft<br />

BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

26.2<br />

26.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wird die Unternehmung für die Erzielung weiterhin<br />

positiver Ergebnisse neben einer gezielten Marktverteidigungspolitik<br />

und einer Offensivstrategie auf den angepeilten Zielmärkten (einschließlich<br />

Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten) auch Kostensenkungsmaßnahmen<br />

im technischen, administrativen und insbesondere im personellen<br />

Bereich einzuleiten haben.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die Umsetzung der Unternehmungsstrategie<br />

bereits teilweise erfolgt bzw in Vorbereitung.<br />

191<br />

Absatzpolitik<br />

27.1<br />

27.2<br />

Vor 1975 hat sich die Unternehmung im wesentlichen auf die Salzerzeugung<br />

beschränkt, die Be– und Verarbeitung wurde Dritten überlassen. In<br />

der Folge war bis 1983 die Palette der Finalprodukte stark ausgeweitet<br />

worden, um durch ertragsstarke Produkte Ergebnisverbesserungen zu erzielen.<br />

Seither stellte die Erzeugung und Vermarktung von Finalprodukten<br />

einen Schwerpunkt dar.<br />

<strong>Der</strong> Vertrieb der nicht der Preisregelung unterliegenden Produkte erfolgte<br />

über Tochtergesellschaften.<br />

Nur Großkunden wurden unmittelbar beliefert. Die Verteilung von Mengen<br />

unter 20 t wurde dem Salzfachhandel überlassen. Bei der Österreichischen<br />

Salinen AG mangelte es daher auch an einer entsprechenden logistischen<br />

Einrichtung zur Bewältigung einer Kleinmengenverteilung.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte zur weitgehenden Abdeckung <strong>des</strong> Inlandsmarktes<br />

in einem freien Markt auch verstärkt die Abwicklung einer Kleinmengenverteilung<br />

überlegt und in einem umfassenden Logistikkonzept erfaßt<br />

werden.<br />

Verkaufsorganisation<br />

28.1<br />

28.2<br />

28.3<br />

Die Vertriebsaktivitäten <strong>des</strong> Unternehmungsverban<strong>des</strong> waren auf verschiedene<br />

Organisationseinheiten aufgeteilt.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war die Organisation der Vertriebsaktivitäten historisch<br />

gewachsen, aufwendig und durch die Monopolstellung mitbestimmt.<br />

Die unklare Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie die Verteilung der<br />

Aufgaben auf verschiedene Organisationseinheiten führte zu Reibungsverlusten<br />

und wenig effizienten Abläufen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien ab Mai <strong>1993</strong> alle Absatzaktivitäten in<br />

der Salinen Austria GesmbH zusammengefaßt worden.<br />

Frachtabwicklung<br />

29.1<br />

Die Frachtkosten für Salz waren von der Unternehmung zu tragen und<br />

daher ein wesentlicher Kostenfaktor.<br />

Für die Salztransporte wurden im Wirtschaftsjahr 1991/1992 80 Mill S<br />

aufgewendet. Davon entfielen auf Bahntransport 15 Mill S, auf<br />

Lkw–Transport 60 Mill S und auf Exportfrachten 5 Mill S. Neben den<br />

ÖBB wurden sechs weitere Transporteure (Haus–Haus–Zustellung im<br />

kombinierten Verkehr, ein Frächter, vier Selbstabholer) herangezogen.


Absatzwirtschaft<br />

192<br />

Die Österreichische Salinen AG hat auf eine Ausschreibung der Lkw–<br />

Frachtabwicklung verzichtet. Es bestand eine Zusammenarbeit mit bestimmten<br />

Unternehmungen, die zum Teil schon seit Generationen im<br />

Salzfrachtgeschäft tätig waren.<br />

29.2<br />

29.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH würde erst eine Ausschreibung einen genauen<br />

Überblick über die Marktlage geben und eine optimale Auswahl ermöglichen.<br />

Er empfahl wegen der zunehmenden Wichtigkeit der preislichen<br />

Wettbewerbsfähigkeit, den günstigsten Transporteur im Wege einer Ausschreibung<br />

zu ermitteln.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien die Lkw–Frachten für das Wirtschaftsjahr<br />

<strong>1993</strong>/1994 ausgeschrieben worden.<br />

Zusammenfassung<br />

30.1<br />

30.2<br />

30.3<br />

Mit dem Wegfall <strong>des</strong> Monopols und somit <strong>des</strong> Importschutzes wird es<br />

unerläßlich, die bisher eher passive Verteilerfunktion im Inland in eine<br />

aktive Marktbearbeitungsstrategie überzuführen.<br />

Nach internen und externen Betrachtungen werden Umsatzrückgänge<br />

von insgesamt bis zu 40 % für möglich erachtet, wenn keine anhaltenden<br />

Exportsteigerungen erzielt werden können. Vorausgesetzt wurde allerdings,<br />

daß die Abgabemengen von Industriesalz bzw Sole an die chemische<br />

Industrie, die insgesamt rd 60 % der Gesamtabsatzmenge umfaßten,<br />

nicht gefährdet sind.<br />

<strong>Der</strong> zu erwartende Strukturbruch ist auch im Zusammenhang mit der internationalen<br />

Lage auf den Salzmärkten zu sehen. In den Jahren 1987 bis<br />

1989 stagnierten europaweit die Absatzmengen und war die Produktgruppe<br />

Auftausalz eher rückläufig. Die Produktionskapazitäten waren zu<br />

weniger als der Hälfte ausgelastet, somit sind in ganz Europa beachtliche<br />

Überkapazitäten vorhanden. Auch weltweit ist Salz im Überfluß vorhanden.<br />

Innerhalb der europäischen Salzerzeuger waren allgemein Kooperationstendenzen<br />

erkennbar.<br />

Somit steht die Österreichische Salinen AG vor der Herausforderung, in<br />

einem stagnierenden und zum Teil rückläufigen Absatzmarkt nicht nur<br />

Marktanteile halten, sondern auch dazugewinnen zu müssen.<br />

Wie der RH feststellte, ist die Einflußnahme auf den Salzfachhandel durch<br />

Beteiligungen eingeleitet worden, war jedoch vor allem auf dem für die<br />

Unternehmung wichtigen Auftausalzmarkt noch nicht erfolgreich. Obwohl<br />

insgesamt im Vertriebsbereich für die Österreichische Salinen AG ein sehr<br />

großer Aufhol– bzw Anpassungsbedarf besteht, ließ die Umsetzung notwendiger<br />

organisatorischer und struktureller Maßnahmen auf sich warten.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei nach Beendigung der Gebarungsüberprüfung<br />

eine Beteiligung an einer im Straßenwinterdienst tätigen Unternehmung <strong>des</strong> Salzfachhandels<br />

erworben worden. Die Möglichkeiten strategischer Allianzen mit ausländischen<br />

Partnern würden untersucht.


BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

Fremdenverkehrsaktivitäten<br />

193<br />

Ausgangslage<br />

31.1<br />

31.2<br />

Die Unternehmung betreibt Schaubergwerke in Hallein, Hallstatt, Bad<br />

Ischl und Altaussee und eine Standseilbahn in Hallstatt. Zwischen 1981 und<br />

1992 besuchten jährlich durchschnittlich 447 000 Gäste diese Fremdenverkehrseinrichtungen.<br />

Die Unternehmung sah in der Bereitstellung von Schaubergwerken und<br />

der Hallstätter Salzbergbahn einen Beitrag zum regionalen touristischen<br />

Angebot.<br />

Im Verhältnis zu den Umsätzen <strong>des</strong> Stammbereiches Salz und Sole waren<br />

die Erlöse aus den Tourismusaktivitäten mit rd 33 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />

1991/1992) gering.<br />

Dieser Bereich ergab in den Saisonen 1991 und 1992 Jahresverluste von<br />

5 Mill S bzw 6 Mill S.<br />

Die Ergebnisse dieses Bereiches wurden wesentlich durch die Personalkosten<br />

bestimmt, die in den Saisonen 1990 bis 1992 zwischen 50 % und 75 %<br />

der Gesamtkosten der einzelnen Besucherbergwerke vor Gemeinkostenumlage<br />

betrugen. Insbesondere lag das Lohn– und Gehaltsniveau in der Österreichischen<br />

Salinen AG wesentlich höher als in der Tourismusbranche.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wird die Unternehmung nach Wegfall <strong>des</strong> geschützten<br />

Marktes auf die Beseitigung der negativen Ergebnisse aus den<br />

Besucherbergwerken zu achten haben.<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte grundsätzliche Überlegungen hinsichtlich einer Optimierung<br />

<strong>des</strong> Einsatzes und der Auslastung von Arbeitskräften im Fremdenverkehrsbereich.<br />

Da für die Schaubergwerke auch starke regionalpolitische<br />

Gesichtspunkte maßgeblich sind, erachtete der RH eine Zusammenarbeit<br />

mit anderen im regionalen Fremdenverkehr tätigen Institutionen und den<br />

Gemeinden als vorteilhaft.<br />

Strategiekonzept<br />

32.1<br />

32.2<br />

Ein Strategiekonzept der Unternehmung sah 1990 eine Ausweitung der<br />

Tourismusaktivitäten vor, die vornehmlich bestehende Standorte betreffen<br />

sollte. Museale, kulturelle, gastronomische und touristische Zusatzeinrichtungen<br />

sollten Erlebniswelten in Hallein und Hallstatt schaffen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurden trotz <strong>des</strong> Bekenntnisses <strong>des</strong> Strategiekonzeptes<br />

zu einer Ausweitung der Fremdenverkehrsaktivitäten Maßnahmen<br />

in diesem Bereich nur punktuell gesetzt, ohne Einbettung in ein Entwicklungskonzept<br />

und ohne Verfolgung eines umfassenden Werbe– und<br />

Marketingkonzeptes. Problembereiche wurden zum Teil nur sehr zögernd<br />

verfolgt.<br />

Tourismusprojekt<br />

Hallein<br />

33.1<br />

<strong>Der</strong> Aufsichtsrat genehmigte im Juli 1990 die Erweiterung und Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Schaubergwerkes Hallein mit einem Investitionsvolumen von<br />

80 Mill S (Neugestaltung sowohl der Obertage– als auch der Untertageanlagen)<br />

und der Fertigstellung im Frühjahr 1994 zur Lan<strong>des</strong>ausstellung.<br />

Durch die heftigen Diskussionen in der Unternehmung und in der


194<br />

Fremdenverkehrsaktivitäten<br />

Öffentlichkeit bei Einstellung der Industriesalzproduktion schien der<br />

Unternehmungsführung ein ersatzloser Rückzug aus Hallein nicht machbar.<br />

Die Investition wurde weitgehend als Umstrukturierungsmaßnahme<br />

angesehen und daher die lange Amortisationsdauer von 20 Jahren und<br />

die Unsicherheit der der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen in<br />

Kauf genommen.<br />

Durch die Eingliederung von Mitarbeitern nach der Einstellung der Industriesalzproduktion<br />

in den Schaubergwerksbetrieb ergaben sich Personalreserven,<br />

weil neben den rd 25 ganzjährig beschäftigten Arbeitskräften<br />

auch weiterhin Saisonbeschäftigte tätig waren. Dies bewirkte einen Anstieg<br />

der Personalkosten von 4,7 Mill S (1987) auf 8,7 Mill S (1992).<br />

Zusätzlich wurde das Ergebnis <strong>des</strong> Besucherbergwerkes durch Kostenumlagen<br />

aus den Gemeinkostenbereichen (Werkstätte, Lager, Energieversorgung<br />

usw), die ohne Produktion nur für den Erhaltbau und das Schaubergwerk<br />

tätig sind, in Höhe von über 3 Mill S belastet, so daß sich seit<br />

der Saison 1990 ein Verlust zwischen 2,5 Mill S und 3,6 Mill S ergab.<br />

33.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sind neben einer nachhaltigen Verkaufsförderung<br />

zur Erreichung der geplanten Besucherfrequenz (nach fünf Jahren<br />

250 000 Besucher) einschneidende Maßnahmen auf der Kostenseite, vor<br />

allem beim Personal, und eine strenge Kostenkontrolle erforderlich, um<br />

den Betrieb <strong>des</strong> Schaubergwerkes langfristig abzusichern.<br />

Zukünftige<br />

Entwicklung<br />

34.1<br />

34.2<br />

34.3<br />

Die nach der örtlichen Überprüfung <strong>des</strong> RH festgelegte neue Struktur<br />

<strong>des</strong> Unternehmungsverban<strong>des</strong> sah ab Mai 1994 die Zusammenfassung<br />

der Tätigkeiten im Fremdenverkehrsbereich in einer eigenen Gesellschaft,<br />

der Salinen Austria Tourismus–GesmbH vor.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären eine genaue Zielsetzung, eine klare Abgrenzung<br />

<strong>des</strong> Verantwortungsbereiches trotz Verzahnung mit den Bergbaubetrieben<br />

sowie organisatorische und arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten<br />

zur Kostenoptimierung für die neue Organisationsform unbedingt<br />

erforderlich.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei für den Tourismusbereich bereits eine personelle<br />

Lösung gefunden worden, die entsprechen<strong>des</strong> Fachwissen erwarten ließe.<br />

Technische Betriebswirtschaft<br />

Abbaumethode<br />

35<br />

Die alpinen Salzlagerstätten bestehen bis auf einen ganz geringen Anteil<br />

an reinem Steinsalz aus einem Mischgestein von Salz mit Anhydrit, Ton<br />

und Sandstein, das als "Haselgebirge" bezeichnet wird und einen Salzgehalt<br />

von 20 % bis 85 % hat.<br />

Das Haselgebirge erfordert das Herauslösen <strong>des</strong> Salzes mit Wasser. Nur<br />

ein verschwindend geringer Anteil, rd 1 250 t/Jahr, wird in Altaussee<br />

noch im Trockenabbau gewonnen. Diese sogenannten Bergkerne werden<br />

als Naturlecksteine für die Wildfütterung verwendet. Die Notwendigkeit,<br />

die Kosten der Salzerzeugung zu verringern, veranlaßte die Österreichische<br />

Salinen AG, die Solegewinnung aus Bohrlöchern auch in den


Technische<br />

Betriebswirtschaft<br />

BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

alpinen Lagerstätten anzuwenden. Die Einsatzmöglichkeit von Bohrlöchern<br />

ist jedoch beschränkt, weil der Salzgehalt <strong>des</strong> Haselgebirges je<br />

nach Gebirgsart 50 % bis 60 % nicht unterschreiten darf. Deswegen<br />

wird es im Bereich der alpinen Lagerstätten immer ein Nebeneinander<br />

von Tiefenwerkern, Normalwerkern und Bohrlochsonden geben müssen.<br />

195<br />

Die wirtschaftlich günstigste Lösung, die Gewinnung mit obertägigen<br />

Bohrungen, ist nur in Bad Ischl–Sondenfeld möglich.<br />

Lagerstättenvorräte<br />

36<br />

Die Österreichische Salinen AG betreibt derzeit die Salzbergbaue Hallstatt,<br />

Altaussee, Bad Ischl–Berg und Bad Ischl–Sondenfeld.<br />

Die Lebensdauer der derzeit aufgeschlossenen Salzlagerstätten ist je nach<br />

Abbaugebiet zwischen 120 Jahren und 60 Jahren anzusetzen. Technisch<br />

bereits vorbereitet ist ein Abbauzeitraum von rd 18 Jahren.<br />

Salzbergbaue<br />

37.1<br />

37.2<br />

Altaussee ist der größte und salzreichste Salzbergbau. Er ist jedoch, obwohl<br />

die Sanierung eines 1978 erfolgten Wassereinbruches erfolgreich<br />

war, als der gefährdetste Bergbau anzusehen.<br />

Hallstatt steht hinsichtlich der Abbaufläche und <strong>des</strong> mittleren Salzgehaltes<br />

an zweiter Stelle der Lagerstätten.<br />

<strong>Der</strong> Salzberg Ischl ist die kleinste Salzlagerstätte der Österreichischen Salinen<br />

AG und reiht mit seinem mittleren Salzgehalt hinter Altaussee und<br />

Hallstatt.<br />

Seit 1967 wird aus der sogenannten "Trauntaler Salzlagerstätte" in Bad<br />

Ischl Bohrlochsole gewonnen. Mit seiner Fördermenge liegt das Sondenfeld<br />

an dritter Stelle der Bergbaubetriebe. Dies führte bereits seit Jahren<br />

zu Überlegungen, die Soleerzeugung in Bad Ischl–Berg stillzulegen. Die<br />

Unternehmungsleitung befürchtete jedoch erhebliche Schwierigkeiten<br />

wie bei den Stillegungen von Hall in Tirol und von Hallein.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die Unternehmung noch keine Entscheidung<br />

über die Zukunft von Bad Ischl–Berg getroffen hatte.<br />

Stillgelegte Betriebe<br />

38.1<br />

Unternehmungsintern wurden 1982 die immer schwieriger werdenden<br />

Produktionsverhältnisse, ua bedingt durch den niedrigen Salzgehalt der<br />

Lagerstätten <strong>des</strong> Salzbergbaues Hallein und die sich daraus ergebende geringe<br />

Produktivität, aufgezeigt.<br />

<strong>Der</strong> RH hat bereits 1982 (TB 1982 Abs 83.59) empfohlen, aufgrund der<br />

hohen Verluste der Saline Hallein ein langfristiges Konzept über die Zukunft<br />

der Halleiner Betriebe zu erstellen.<br />

Erst im September 1986 beauftragte der Aufsichtsrat den Vorstand, über<br />

die Lagerstättensubstanz, die Kostenlage, die Umweltproblematik, die Arbeitsplatzfragen<br />

und die betriebswirtschaftliche Auswirkung einer Stillegung<br />

zu berichten.


196<br />

Technische<br />

Betriebswirtschaft<br />

Im März 1988 ermächtigte der Aufsichtsrat den Vorstand, die Sole– und<br />

Salzproduktion bis zur Findung und Realisierung von alternativen wirtschaftlichen<br />

Aktivitäten — in Kenntnis der damit verbundenen Kosten<br />

und der Beeinträchtigung <strong>des</strong> Unternehmungsergebnisses — bis längstens<br />

Ende 1989 aufrecht zu erhalten.<br />

Im Juni 1989 wurde schließlich festgelegt, den Salzabbau und den Betrieb<br />

der Saline Hallein im Juli 1989 einzustellen.<br />

Aufgrund eines Sozialplanes nahmen 25 Personen die Möglichkeit einer<br />

vorzeitigen Auflösung <strong>des</strong> Dienstverhältnisses, verbunden mit einer erhöhten<br />

Abfertigung, in Anspruch. 29 Bedienstete der Saline Hallein<br />

wurden versetzt, davon 26 zum stillgelegten Bergbau. Diese waren allerdings<br />

zum größten Teil berguntauglich.<br />

38.2<br />

38.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist es der Österreichischen Salinen AG bei der Schließung<br />

der Betriebe Hallein nicht gelungen, eine klare Lösung zu finden. Obwohl<br />

bereits lange die Schwierigkeiten bezüglich der Solegewinnung in Hallein<br />

bekannt waren und Überlegungen zur Schließung <strong>des</strong> Salzbergbaues<br />

getätigt wurden, erfolgten noch erhebliche Investitionen, die über dem Rahmen<br />

der Sicherung von Wasserorten bzw Wasserleitungssystemen lagen.<br />

Auch bei der Saline Hallein tätigte die Unternehmung noch Investitionen in<br />

Millionenhöhe. Da es sich hiebei um besondere Einrichtungen für eine Saline<br />

handelte, mußten diese nach Schließung der Betriebsstätte teils unter<br />

dem Buchwert verkauft werden.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei es ein Erfolg gewesen, die Schließung der<br />

Produktion in Hallein unter den bestehenden Rahmenbedingungen in dieser Weise<br />

zustandegebracht zu haben.<br />

Personal<br />

39.1<br />

39.2<br />

39.3<br />

Die technischen Belange <strong>des</strong> Bergbaues an den einzelnen Betriebspunkten<br />

sind gut geführt. Hohe Personalkosten belasten jedoch die Betriebe. Die<br />

Personalstände haben sich seit 1981 nur gering verändert. Trotz rationellerer<br />

Abbauverfahren und trotz vermehrter Fremdvergaben der bergmännischen<br />

Tätigkeit im Zuge der Aus– und Vorrichtungsarbeiten ergaben sich keine<br />

Personaleinsparungen.<br />

<strong>Der</strong> RH kritisierte, daß keine personalpolitischen Maßnahmen getroffen<br />

wurden.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> werde durch Investitionen und andere Maßnahmen<br />

mit einer erheblichen Senkung der Solegestehungskosten zu rechnen sein.<br />

Bergschäden<br />

40<br />

Das Berggesetz verpflichtet den Bergbauberechtigten, Maßnahmen zur<br />

Vermeidung von Emissionen zu treffen.<br />

Bei dem bereits 1967 stillgelegten Bergbau Hall in Tirol fallen laufend Kosten<br />

an, weil gewisse Grubenbauten — sowohl im aktiven Betrieb als auch in stillgelegten<br />

Bergwerken — aus Sicherheitsgründen unbefristet zu erhalten sind.<br />

Demzufolge ist der Salzbergbau mit beträchtlichen ewigen Lasten behaftet.


BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

Von 1981 bis zum Wirtschaftsjahr 1990/1991 betrug der Aufwand für den<br />

Salzbergbau in Hall in Tirol insgesamt 58 Mill S, in Hallein 56 Mill S (wobei<br />

jedoch der Aufwand für die vollständige Sanierung <strong>des</strong> Grubengebäu<strong>des</strong><br />

auf weitere 178 Mill S geschätzt wird), in Altaussee 115 Mill S und in<br />

Hallstatt 15 Mill S.<br />

197<br />

Die bestehenden finanziellen Risken, die in den nicht zugänglichen Teilen<br />

der Lagerstätten bzw <strong>des</strong> Grubengebäu<strong>des</strong> gelegen sind, können nicht<br />

genau beurteilt werden. Jedoch sind auch bei teilweiser oder gänzlicher<br />

Einstellung der Produktion in einem Salzbergbaubetrieb auf alle Fälle die<br />

laufend anfallenden Sanierungs– und Sicherungsmaßnahmen weiter<br />

durchzuführen.<br />

Investitionen<br />

Allgemeines<br />

41<br />

<strong>Der</strong> Schwerpunkt der Investitionen lag von 1981 bis zum Wirtschaftsjahr<br />

1991/1992 neben dem Neubau der Soleleitung Bad Ischl–Ebensee<br />

in der Errichtung zweier Kleinkraftwerke, in Sanierungsarbeiten beim<br />

Untertagebau, in der Anschaffung einer Teilschnittmaschine und im Bau<br />

einer Obertageanlage beim Salzbergbau Bad Ischl.<br />

Abwicklung<br />

42.1<br />

42.2<br />

42.3<br />

Aufgrund einer Empfehlung <strong>des</strong> RH arbeitete die Österreichische Salinen<br />

AG 1983 Investitionsrichtlinien aus.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß diesen Vorgaben nicht immer Folge geleistet<br />

wurde, zB hinsichtlich der Erfassung der jeweiligen Jahresanteile in den<br />

Investitionsplänen. Weiters traten erhebliche Abweichungen zwischen<br />

Budgetansatz, Bestellsummen und Abrechnungssummen in den einzelnen<br />

Jahren auf, was auf eine nicht ausreichende Investitionsrechnung<br />

schließen ließ. <strong>Der</strong> RH empfahl, auch die Eigenleistungen zu budgetieren.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei der Investitionsplan im Jahre <strong>1993</strong> auf eine<br />

neue Grundlage gestellt worden, wobei auch Eigenleistungen in die Ansätze einbezogen<br />

würden.<br />

Obertageanlagen<br />

in Bad Ischl<br />

43.1<br />

43.2<br />

Um die dezentral in Bad Ischl angesiedelten Werkstätten und Betriebsgebäude<br />

<strong>des</strong> Bergwerkes und <strong>des</strong> Sondenfel<strong>des</strong> zusammenzulegen, entschloß<br />

sich die Österreichische Salinen AG, beim Salzberg Bad Ischl eine Betriebsstelle<br />

mit Werkstätte, Fuhrpark usw zu errichten. Ohne genauere Standortuntersuchungen<br />

durchzuführen, wurde mit dem Bau begonnen. Im Wirtschaftsjahr<br />

1988/1989 wurde das erste Mal der Neubau der Betriebsanlage<br />

mit 24,3 Mill S in den Geldvoranschlag bzw in das Investitionsprogramm<br />

aufgenommen. Gesamtherstellkosten waren nicht angegeben.<br />

Eine 1990 erstellte Kostenaufteilung ergab Gesamtkosten in der Höhe<br />

von 36,6 Mill S ausschließlich USt, während die Kostenverfolgung Ende<br />

1990 rd 41,4 Mill S auswies.<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte eine eingehende Standortanalyse. Nach Ansicht <strong>des</strong><br />

RH war die Ansiedelung eines Betriebsgebäu<strong>des</strong> bei einem Bergwerk mit<br />

nur noch geringer Soleabgabe wenig sinnhaft.


198<br />

43.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> würden sämtliche Bergbauaktivitäten seit<br />

Mitte <strong>1993</strong> von diesem Standort aus zentral geführt.<br />

Materialwirtschaft<br />

Organisation<br />

44.1<br />

44.2<br />

44.3<br />

Die den größten Teil der Materialwirtschaft abdeckende Organisationseinheit<br />

der überprüften Unternehmung war die Abteilung Einkauf, der<br />

auch das Lagerwesen sachlich zugeordnet war. Wie der RH bereits anläßlich<br />

seiner Gebarungsüberprüfung im Jahre 1982 (TB 1982 Abs 83.60)<br />

kritisch vermerkte, wurden der Abteilung keine grundsätzlichen Zuständigkeiten<br />

bei der Lösung von Materialwirtschaftsaufgaben für die gesamte<br />

Unternehmung eingeräumt. Dieser Zustand führte einerseits zu Doppelgleisigkeiten<br />

und andererseits zu verantwortungsfreien Räumen.<br />

Das Personal der in den meisten Betrieben vorhandenen dezentralen Einkaufs–<br />

und Lagerbereiche war zwar funktional der Materialwirtschaft in<br />

der Generaldirektion, disziplinär jedoch den Betriebsleitern unterstellt.<br />

Das Fehlen eines disziplinären Weisungsrechtes <strong>des</strong> sachlich Vorgesetzten<br />

führte zu Auseinandersetzungen und Reibungsverlusten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl eine eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung<br />

zur Stelle Materialwirtschaft.<br />

<strong>Der</strong> mit Oktober 1992 neu bestellte Vorstand setzte einen ersten Schritt, indem<br />

Frachten dem Einkaufsbereich zugeordnet wurden.<br />

Lagerwirtschaft<br />

45.1<br />

45.2<br />

45.3<br />

Obwohl sowohl vom RH (TB 1982 Abs 83.62) als auch von externen<br />

Beratern eine stärkere Zentralisierung der Lagerhaltung zum Zwecke der<br />

Rationalisierung angeregt worden ist, war die Materiallagerhaltung noch<br />

stark dezentral organisiert.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde der Interessenkonflikt zwischen produktionssichernder<br />

hoher gegenüber sparsamer geringer Bevorratung nicht in<br />

optimaler Weise gelöst. <strong>Der</strong> RH regte daher nochmals an, die Materialbevorratung<br />

verstärkt unter dem kaufmännischen Gesichtspunkt zu betrachten<br />

und den immer wieder gebrachten Vorschlägen in Richtung<br />

stärker zentralisierter Lagerhaltung zu entsprechen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> soll im Zuge der Neuorganisation <strong>des</strong> Einkaufes<br />

auch die Lagerwirtschaft bei gleichzeitiger Kompetenzbereinigung auf eine effizientere<br />

Grundlage gestellt werden.<br />

Personal<br />

Rechtsgrundlagen<br />

46.1<br />

Für die Angestellten der Unternehmung schlossen der zuständige Fachverband<br />

und die Gewerkschaft der Privatangestellten einen eigenen Kollektivvertrag<br />

ab, welcher durch Betriebsvereinbarungen ergänzt wurde.<br />

Die Arbeiter der Unternehmung, deren zuständige Interessenvertretung die<br />

Gewerkschaft der Nahrungs– und Genußmittelindustrie ist, sind vom Geltungsbereich<br />

<strong>des</strong> Kollektivvertrages für Metall– und Bergarbeiter bzw Nah-


Personal<br />

BMF<br />

Österreichische Salinen AG<br />

rungs– und Genußmittelarbeiter ausgenommen. Ihr Arbeitsverhältnis zur<br />

Unternehmung ist ausschließlich durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.<br />

199<br />

46.2<br />

Wie der RH vermerkte, sahen die festgelegten arbeits–, sozial– und lohnrechtlichen<br />

Regelungen erhebliche Besserstellungen gegenüber beispielsweise den<br />

Kollektivverträgen der Industrie und <strong>des</strong> Gewerbes vor. Unter anderem waren<br />

dies die zweijährige automatisierte Höherstufung bei allen Lohnempfängern<br />

(Stufensprung), die Bezahlung von 40 % Krankenentgelt bis zu insgesamt<br />

52 Krankenstandswochen für alle Mitarbeiter, die Anwendung eines höheren<br />

Soziallohnes (Durchschnitt für die Gesamtunternehmung) bei der Ermittlung<br />

der Berechnungsgrundlage für Urlaub, Feiertage, Krankenstand, Sonderurlaube<br />

und Ersatzruhezeiten, sowie die zusätzliche Bezahlung von nicht tatsächlich<br />

geleisteten Überstunden bei kontinuierlichem Schichtbetrieb.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wird der Wegfall <strong>des</strong> Monopols neben anderen Maßnahmen<br />

auch eine Neugestaltung der arbeits–, sozial– und lohnrechtlichen<br />

Regelungen erfordern.<br />

46.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei der Soziallohn ein Relikt aus dem Bun<strong>des</strong>betrieb,<br />

den er trotz vielfältiger Bemühungen nicht habe rückgängig machen können.<br />

Eine Neugestaltung der arbeits–, sozial– und lohnrechtlichen Vorschriften im Zuge<br />

<strong>des</strong> Monopolwegfalls sei notwendig. Vorarbeiten für die Einführung eines leistungsorientierten<br />

Systems seien im Sommer <strong>1993</strong> eingeleitet worden.<br />

Personalstand<br />

47<br />

<strong>Der</strong> durchschnittliche gesamte Personalstand der Österreichischen Salinen<br />

AG (ohne Lehrlinge, Aushilfen, Saisonkräfte) verringerte sich von 483 Mitarbeitern<br />

(1985) um 11,6 % auf 427 (1992). Dieser Rückgang ergab sich zum<br />

Großteil aus freiwilligen Austritten anläßlich der Einstellung der Betriebe in<br />

Hallein. Eine größere Veränderung <strong>des</strong> Personalstan<strong>des</strong> erfolgte auch bei Auflassung<br />

der Saline Bad Aussee (Ende 1983). In diesem Fall handelte es sich<br />

aber weniger um eine Personalrücknahme sondern um eine Umschichtung<br />

zur Biosaxon–Salz GesmbH.<br />

48.1<br />

48.2<br />

48.3<br />

Im November 1992 waren zwischen 34 % und 37 % aller Arbeiter der<br />

Unternehmung im Erhaltungs– und Instandhaltungsbereich beschäftigt.<br />

Aber auch Mitarbeiter der Biosaxon–Salz GesmbH waren für die Unternehmung<br />

in diesem Bereich tätig.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die personelle Aufteilung zwischen den Bereichen<br />

Produktion, Erhaltung, Instandhaltung und sonstigen Hilfs– und<br />

Nebenbetrieben bei der Österreichischen Salinen AG ungünstig und kostenerhöhend<br />

war.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> soll im Zuge der Umsetzung <strong>des</strong> neuen Organisationskonzeptes<br />

eine Neustrukturierung der Instandhaltung erfolgen.<br />

Instandhaltungspersonal<br />

Einstufungsverteilung<br />

49.1<br />

Die qualifikations– und einstufungsmäßige und damit auch die entlohnungsmäßige<br />

Zuordnung der Mitarbeiter (Lohnempfänger) war nicht an<br />

die tätigkeits– und arbeitsplatzmäßigen betrieblichen Anforderungsprofile<br />

und Erfordernisse angepaßt.


200<br />

49.2<br />

49.3<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß trotz vom Vorstand bereits 1982 zugesagter Bemühungen<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Entlohnungssystems bis zur nunmehrigen<br />

Überprüfung keine Maßnahmen getroffen worden waren.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> hätte in der Vergangenheit eine Änderung <strong>des</strong><br />

Entlohnungsschemas in Übereinstimmung mit der Arbeitnehmervertretung zu einer<br />

Erhöhung der Gesamtpersonalkosten geführt. <strong>Der</strong> Vorstand werde aber bei der<br />

Neugestaltung der lohnrechtlichen Vorschriften die Empfehlung <strong>des</strong> RH beachten.<br />

Schlußbemerkungen<br />

50<br />

<strong>Der</strong> RH hob abschließend folgende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Die im Hinblick auf den Monopolwegfall erforderlichen Maßnahmen,<br />

wie Kostensenkungen und Exportsteigerungen, wären zügig<br />

durchzuführen.<br />

(2) Um sinnvolle Entscheidungen über die angestrebte Diversifikation<br />

treffen zu können, wäre ein entsprechen<strong>des</strong> strategisches Konzept zu<br />

erarbeiten.<br />

(3) <strong>Der</strong> Aufbau eines Beteiligungscontrollings sowie eines festgelegten<br />

Konzernberichtswesens wäre notwendig.<br />

(4) Das Finanzmanagement sollte für den gesamten Konzern zusammengefaßt<br />

werden.<br />

(5) Den Rückstellungen für Erhaltungs– und Sanierungsmaßnahmen<br />

an (stillgelegten) Bergwerken sollte vermehrtes Augenmerk gewidmet<br />

werden.<br />

(6) Da Soll/Ist–Vergleiche wesentlicher Bestandteil eines Kostenmanagements<br />

sind, wäre die Einrichtung einer Plankostenrechnung vorteilhaft.<br />

(7) Die Kostenrechnung wäre bezüglich der Werkstättenleistungen<br />

so zu gestalten, daß ein Vergleich mit Fremdleistungen leicht möglich<br />

ist.<br />

(8) Die Materiallagerhaltung sollte zentraler geführt werden.


Biosaxon–Salz GesmbH, Wien<br />

BMF<br />

201<br />

Die Unternehmung stand zu 100 % im Eigentum der Österreichischen<br />

Salinen AG und benutzte deren Gebäude auf dem Gelände der<br />

ehemaligen Saline Bad Aussee für Produktion und Verwaltung. Die<br />

Mitarbeiter der Biosaxon–Salz GesmbH verblieben im Dienstverhältnis<br />

zur Österreichischen Salinen AG.<br />

Aufgabe der Unternehmung war insbesondere die Erzeugung und<br />

der Vertrieb von Grobsalz sowie von Finalprodukten aus Vieh– und<br />

Gewerbesalz, die Führung eines Bau– und Servicetrupps einschließlich<br />

einer Werkstätte für den Unternehmungsverband der Muttergesellschaft<br />

und die Verwertung der betrieblich nicht mehr genutzten<br />

Liegenschaften in Bad Aussee.<br />

Durch die Ansiedlung von Produktionen sollten betriebswirtschaftlich<br />

notwendige Personalanpassungen nach der Einstellung der Pfannensaline<br />

der Muttergesellschaft vermieden werden. Mit der Biosaxon–Salz<br />

GesmbH wurde jedoch keine selbständig überlebensfähige<br />

Unternehmung geschaffen. Die insgesamt negative Ergebnislage der<br />

Eigenerzeugnisse wurde durch die formale Zuordnung von Erträgen<br />

aus Umsätzen der Muttergesellschaft sowie durch vielfältige Verrechnungs–<br />

und Leistungsbeziehungen mit der Muttergesellschaft überdeckt.<br />

Die Verschiebung bzw Verdeckung der Personalprobleme am Standort<br />

Bad Aussee konnte sich die Österreichische Salinen AG aufgrund<br />

der guten Ertragslage aus ihrer Monopolstellung leisten.<br />

Die von beschäftigungspolitischen Zielsetzungen getragene Standortentscheidung<br />

war betriebswirtschaftlich ungünstig, hatte zum Teil<br />

nur geringe Beschäftigungseffekte und verhinderte überdies eine zielgerichtete<br />

Suche nach Verwertungsmöglichkeiten für das Gelände der<br />

ehemaligen Saline.<br />

Die Bemühungen <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG<br />

sowie der Geschäftsführung der Biosaxon–Salz GesmbH, allein oder<br />

mit Partnern wirtschaftliche Aktivitäten von langfristiger Dauer am<br />

Standort Bad Aussee zu setzen, waren nicht erfolgreich.<br />

Die Einschätzung der Absatzchancen und der Produktionskosten einer<br />

Beteiligungsgesellschaft waren zu optimistisch, wodurch die Gewinnzone<br />

nicht erreicht werden konnte.<br />

Es gelang nicht, den Bau– und Servicetrupp als Serviceeinheit für alle<br />

Standorte <strong>des</strong> Konzerns einzurichten.<br />

Nach Beendigung der örtlichen Überprüfung haben die Gesellschaftsorgane<br />

beschlossen, den Betrieb der Unternehmung in die<br />

Muttergesellschaft einzubringen und den rechtlichen Mantel für eine<br />

Immobilienverwaltungs– und Entwicklungsgesellschaft <strong>des</strong> Salinenkonzerns<br />

zu verwenden.


202<br />

Wirtschaftsjahr *<br />

1990/1991 1991/1992<br />

in Mill S<br />

Umsatzerlöse 73,4 74,3<br />

Personalaufwand 15,1 15,3<br />

Jahresüberschuß vor<br />

Ergebnisabfuhr 6,0 5,1<br />

Stand zum 1. Jänner<br />

Personal 31 29<br />

* jeweils vom 1. Mai bis 30. April<br />

Prüfungsgegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH hat im Feber <strong>1993</strong> die Gebarung der Biosaxon–Salz GesmbH<br />

überprüft.<br />

Rechtsverhältnisse<br />

Allgemeines<br />

2<br />

Die Unternehmung wurde 1981 gegründet. <strong>Der</strong> Gegenstand der Unternehmung<br />

umfaßte im wesentlichen die Erzeugung und den Vertrieb von Finalprodukten<br />

aus Vieh– und Gewerbesalz, von im Kompaktierverfahren hergestelltem<br />

Grobsalz, von Bergkern und eines Bäderklärmittels. Weiters erfüllte<br />

die Biosaxon–Salz GesmbH Aufgaben im Raum Bad Aussee, die ihr von<br />

der Alleingesellschafterin, der Österreichischen Salinen AG, übertragen<br />

wurden.<br />

Durch die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung<br />

der Unternehmung in die Österreichische Salinen AG lag steuerlich ein<br />

Vollorganschaftsverhältnis vor.<br />

Bis 1987 war das Geschäftsjahr gleich dem Kalenderjahr. Nach Einschaltung<br />

eines Rumpfwirtschaftsjahres 1988 wurde auf ein jeweils vom 1. Mai<br />

bis 30. April <strong>des</strong> Folgejahres dauern<strong>des</strong> Wirtschaftsjahr gewechselt.<br />

Nach der örtlichen Überprüfung durch den RH wurde im Rahmen der<br />

organisatorischen Änderungen im Unternehmungsverband beschlossen,<br />

den Produktionsbereich der Unternehmung in die Österreichische Salinen<br />

AG einzugliedern, den Vertrieb vollständig auf die Bad Ischler Salz<br />

GesmbH (künftig Salinen Austria GesmbH), eine Tochter der Österreichischen<br />

Salinen AG, zu übertragen und den rechtlichen Mantel für<br />

die neu zu schaffende Salinen Immobilien GesmbH zu verwenden. Aus<br />

diesem Grunde erfolgte die Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen<br />

durch den Vorstand der Österreichischen Salinen AG.


Organe<br />

3.1<br />

BMF<br />

Biosaxon-Salz GesmbH<br />

Bei der Unternehmung waren zwei bzw drei Geschäftsführer bestellt. Seit<br />

1981 wurde ein Aufsichtsrat und zusätzlich ein Beirat bestellt, die insgesamt<br />

aus sechs Mitgliedern bestanden. Nach Auslaufen der Funktionsperiode<br />

<strong>des</strong> Aufsichtsrates mit September 1990 war dieser ein weiteres Jahr als<br />

Beirat tätig. Danach wurden keine weiteren Bestellungen vorgenommen.<br />

An Aufsichtsratsvergütungen fielen ab dem Wirtschaftsjahr 1988/1989<br />

jährlich zwischen 90 000 S und 163 000 S an.<br />

203<br />

3.2<br />

Angesichts der geringen Größe der Unternehmung und ihrer Eingliederung<br />

in die Österreichische Salinen AG erschien dem RH die Bestellung<br />

von drei Geschäftsführern bzw eines im Gesellschaftsvertrag fakultativ vorgesehenen<br />

Aufsichtsrates nicht sinnvoll.<br />

3.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG erhielten zwei<br />

der drei Geschäftsführer außer einem Bilanzgeld keine Bezüge von der Unternehmung.<br />

Unternehmungspolitik<br />

Ausgangslage<br />

4<br />

Bei der Gründung der Unternehmung standen die Bestrebungen der<br />

Österreichischen Salinen AG im Vordergrund, Finalprodukte aus Viehsalz,<br />

insbesondere Lecksteine, zu erzeugen bzw aus preisrechtlichen Erwägungen<br />

über eine eigene Tochtergesellschaft zu vertreiben. <strong>Der</strong> Standort<br />

wurde zwecks Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen für die in ihrem Bestand<br />

gefährdete Pfannensaline der Muttergesellschaft in Bad Aussee gewählt.<br />

Bei Stillegung der Saline im Jahre 1983 entschied man sich aus arbeitsplatzsichernden<br />

Gründen auch für die Produktion von Grobsalz am Standort<br />

Bad Aussee, wobei der Import von Grobsalz bzw die Produktion in der Saline<br />

Ebensee betriebswirtschaftlich günstigere Lösungen dargestellt hätten.<br />

Organisationskonzept<br />

1984<br />

5.1<br />

Das Organisationskonzept 1984 sah neben der Absackung <strong>des</strong> im Salzbergbau<br />

Altaussee gewonnenen Bergkernes sowie der Leckstein– und<br />

Grobsalzproduktion auch die Führung eines Bautrupps für Instandhaltungsarbeiten<br />

im Unternehmungsverband vor, um Arbeitskräfte der Muttergesellschaft<br />

weiterbeschäftigen zu können.<br />

Zur finanziellen Unterstützung der Unternehmung wurde ihr der Verkauf<br />

der Produkte Tablettensalz und chemisch reines Salz als Handelsware<br />

zugeordnet, obwohl beide Produkte von der Österreichischen Salinen<br />

AG erzeugt und auch über diese vertrieben wurden.<br />

Durch die vielfältigen Verflechtungen mit der Muttergesellschaft und die<br />

von ihr gewährten Stützungen war keine Ergebnisverantwortlichkeit der<br />

Geschäftsführung der überprüften Unternehmung gegeben. <strong>Der</strong> Verbleib<br />

der Arbeitnehmer im Dienstverhältnis zur Österreichischen Salinen AG<br />

bot ihnen Sicherheit, verhinderte jedoch andererseits betriebswirtschaftlich<br />

notwendige Anpassungen.


Unternehmungspolitik<br />

204<br />

5.2<br />

5.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde in Kauf genommen, daß mit der Biosaxon–<br />

Salz GesmbH keine eigenständige, auf einem Wettbewerbsmarkt überlebensfähige<br />

Unternehmung geschaffen wurde. Die Umstrukturierung stellte<br />

daher nur eine Verschiebung der Probleme dar, die sich die Österreichische<br />

Salinen AG aufgrund der guten Ertragslage aus ihrer Monopolstellung leisten<br />

konnte.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG wäre die<br />

ersatzlose Einstellung der Saline Bad Aussee im Jahr 1983 nicht umsetzbar gewesen.<br />

Beteiligung<br />

6.1<br />

6.2<br />

Gemeinsam mit der Bad Ischler Salz GesmbH beteiligte sich die überprüfte<br />

Unternehmung an einer im Dezember 1990 gegründeten Gesellschaft, die<br />

auf dem Betriebsgelände in Bad Aussee Rohlinge zur Herstellung von Salzknabbergebäck<br />

produzieren sollte. Die überprüfte Unternehmung hielt nach<br />

mehrmaliger Änderung ihres Beteiligungsausmaßes zum Bilanzstichtag<br />

1992 25 % der Gesellschaftsanteile mit einer Stammeinlage von 750 000 S.<br />

Zielsetzung dieser Betriebsansiedlung war, die von der Unternehmung<br />

nicht benötigten Betriebsgebäude der Österreichischen Salinen AG zu<br />

nutzen und die Personalreserve der Unternehmung durch Bereitstellung<br />

von Arbeitskräften für Montage und Produktion zu verringern.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft nahm im März 1992 den Vollbetrieb auf.<br />

Trotz Aufnahme eines deutschen Partners im März 1992, der für den Vertrieb<br />

der Produkte sorgen sollte, ergaben sich schwerwiegende Absatzprobleme<br />

und gegenüber den Planungen erhöhte Produktionskosten. Im<br />

Feber <strong>1993</strong> wurde die Produktion wieder eingestellt und die Gesellschaft<br />

befand sich in Liquidation.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wies im Jahre 1992 trotz erheblicher Stützungen<br />

durch die Biosaxon–Salz GesmbH und auch durch die Österreichische<br />

Salinen AG einen Verlust von 4,5 Mill S aus.<br />

Die Leistungsbeziehungen der Beteiligungsgesellschaft zur Biosaxon–Salz<br />

GesmbH und zur Österreichischen Salinen AG sowie deren Verrechnung<br />

waren nicht genau geregelt. <strong>Der</strong> Gesamtverlust aus dieser Beteiligung betrug<br />

etwa 10 Mill S.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH gestaltete das vordringliche Bestreben, am Standort<br />

Bad Aussee zusätzliche wirtschaftliche Aktivitäten unter Einbeziehung der<br />

vorhandenen Arbeitskräfte zu entfalten, die Einschätzung der Absatzchancen<br />

und der Produktionskosten der Beteiligungsgesellschaft zu optimistisch.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen einer genauen Leistungsverrechnung, vor<br />

allem weil an der Beteiligungsgesellschaft auch eine nicht dem Unternehmungsverband<br />

der Österreichischen Salinen AG angehörende Unternehmung<br />

beteiligt war.


Unternehmungspolitik<br />

Zusammenfassung<br />

7.1<br />

BMF<br />

Biosaxon-Salz GesmbH<br />

Durch das Organisationskonzept 1984 sollte eine langfristige Absicherung<br />

<strong>des</strong> Standortes Bad Aussee erzielt werden. Darüber hinaus war als ein weiteres<br />

Aufgabengebiet die Verwertung der betrieblich nicht mehr genutzten Anlagen<br />

und Liegenschaften der Muttergesellschaft in Bad Aussee vorgesehen.<br />

205<br />

7.2<br />

Wie der RH kritisch feststellte, war die Ansiedelung von Produktionen<br />

und die Verlagerung von Aktivitäten der Österreichischen Salinen AG<br />

auf den Standort Bad Aussee nicht nur betriebswirtschaftlich eine ungünstige<br />

Lösung, sondern verhinderte auch, daß für das gesamte freigewordene<br />

Gelände nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt nach Verwertungsmöglichkeiten<br />

gesucht werden konnte.<br />

7.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG haben er<br />

und die frühere Geschäftsführung der Gesellschaft sich mehr als ein Jahrzehnt intensiv<br />

bemüht, allein oder mit Partnern wirtschaftliche Aktivitäten von langfristiger<br />

Dauer am Standort Bad Aussee zu setzen. Diese Bemühungen seien — im<br />

wesentlichen aus nicht beeinflußbaren Gründen — erfolglos gewesen.<br />

Finanzwirtschaft<br />

Vermögensstruktur<br />

8<br />

Die Bilanzsumme stieg von 15 Mill S (1984) auf 62 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />

1991/1992). Die liquiden Mittel stiegen wegen Stammkapitalzuführung und<br />

Rücklagenaufbau am stärksten und betrugen im Wirtschaftsjahr 1991/1992<br />

mit 37 Mill S rd 60 % <strong>des</strong> Gesamtvermögens.<br />

Das Anlagevermögen betrug nur 11 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />

Die Unternehmung benützte die Gebäude der Österreichischen Salinen AG<br />

auf dem Gelände der ehemaligen Saline Bad Aussee. Die Maschinen und<br />

maschinellen Einrichtungen wurden von der Muttergesellschaft überwiegend<br />

ab 1982 angeschafft und nach Ablauf der Behaltefrist für den Investitionsfreibetrag<br />

ab dem Wirtschaftsjahr 1988 zu Buchwerten an die überprüfte<br />

Unternehmung übertragen.<br />

Insgesamt wurden Maschinen, Werkzeuge und Betriebs– und Geschäftsausstattung<br />

mit Anschaffungskosten von 44 Mill S zu Buchwerten von<br />

6 Mill S an die Biosaxon–Salz GesmbH weitergegeben.<br />

Kapitalstruktur<br />

9<br />

Die Biosaxon–Salz GesmbH konnte trotz Ergebnisabführungsvertrag ihre<br />

Eigenmittel stetig auf 35 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992) und<br />

damit 56 % <strong>des</strong> Gesamtkapitals erhöhen. Dies wurde durch eine Stammkapitalerhöhung<br />

(1987: von 4 Mill S auf 20 Mill S), durch den im Gesellschaftsvertrag<br />

vorgesehenen Aufbau der gesetzlichen Rücklage und<br />

durch die Inanspruchnahme von Investitionsbegünstigungen ermöglicht.<br />

Da diese Eigenmittel nur zu einem geringen Teil für Investitionen eingesetzt<br />

wurden, konnten sie veranlagt werden (Ertragszinsen Wirtschaftsjahr<br />

1991/1992: 3 Mill S).<br />

Beim Fremdkapital (Wirtschaftsjahr 1991/1992: 28 Mill S) bildeten die<br />

Rückstellungen, darunter die in voller Höhe der Abfertigungsansprüche<br />

gebildete Vorsorge für Abfertigungen, die größte Position. Durch die Liefer–<br />

und Leistungsverrechnung mit der Muttergesellschaft und die Eigenmittel<br />

mußten keine Bankkredite in Anspruch genommen werden.


Finanzwirtschaft<br />

206<br />

Ertragslage<br />

10<br />

Vom Wirtschaftsjahr 1988/1989 bis zum Wirtschaftsjahr 1991/1992<br />

zeigten die aus den Gewinn– und Verlustrechnungen entwickelten Ergebnisrechnungen<br />

der Unternehmung ein sehr ähnliches Bild.<br />

Die Umsatzerlöse betrugen zwischen 72 und 74 Mill S, wobei knapp die<br />

Hälfte durch Eigenerzeugnisse erzielt wurde. Die Handelswarenerlöse<br />

stammten fast ausschließlich aus den der Unternehmung zugeordneten<br />

Umsätzen von Tablettensalz und chemisch reinem Salz.<br />

Es wurden Jahresergebnisse zwischen 4 und 7 Mill S erzielt. Wegen der<br />

engen Liefer– und Leistungsbeziehungen zwischen der Österreichischen<br />

Salinen AG und der Biosaxon–Salz GesmbH waren diese Ergebnisse für<br />

die Ertragskraft letzterer jedoch nicht aussagefähig. Vorrangig waren die<br />

Bestrebungen, ein positives Ergebnis auszuweisen.<br />

Die insgesamt negativen Ergebnisse aus den Eigenerzeugnissen, die durch<br />

hohe Personalkosten und durch den Bezug von Rohsalz zu Monopolpreisen<br />

bedingt waren, wurden durch die Erträge aus dem Verkauf von Tablettensalz<br />

und chemisch reinem Salz bis zum Wirtschaftsjahr 1991/1992<br />

positiv gestaltet.<br />

Das Wirtschaftsjahr 1992/<strong>1993</strong>, ab dem diese beiden Salzprodukte wieder<br />

von der Bad Ischler Salz GesmbH übernommen wurden, schloß mit<br />

einem Verlust von 1,6 Mill S.<br />

Zusammenfassung<br />

11.1<br />

Die umfangreichen Stützungen der Muttergesellschaft bewirkten ein gutes<br />

Bilanzbild und bis zum Wirtschaftsjahr 1991/1992 ein positives Ergebnis.<br />

Die vielfältigen Verrechnungen mit der Österreichischen Salinen<br />

AG boten die Möglichkeit der Ergebnissteuerung und behinderten die<br />

Übersichtlichkeit <strong>des</strong> Rechnungswesens.<br />

11.2<br />

Wie der RH kritisch vermerkte, ergab sich dadurch kein aussagefähiges<br />

Bild über die wirtschaftliche Lage und wurde die negative Ertragslage aus<br />

den Eigenerzeugnissen verdeckt.<br />

Betriebliches Rechnungswesen<br />

Kostenrechnung<br />

12.1<br />

12.2<br />

Die jährlich erstellten Auswertungen umfaßten im wesentlichen eine Kostenstellen–,<br />

Kostenarten– und Kostenträgerrechnung und ab dem Wirtschaftsjahr<br />

1988/1989 auch eine Deckungsbeitragsrechnung.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß durch das Fehlen von Plankosten keine<br />

Soll/Ist–Vergleiche erstellt wurden und daß kalkulatorische Kosten (Abschreibungen,<br />

Zinsen) nicht berücksichtigt wurden. Zudem wurden die<br />

in die Kostenrechnung zu übernehmenden Aufwendungen teilweise oder<br />

zur Gänze von der Muttergesellschaft getragen. So wurden zB Ausgangsfrachten<br />

bis zum Jahre 1987 zur Gänze sowie Aufwendungen für Energie,<br />

Reinigung und Instandhaltung der Verwaltungsgebäude zur Hälfte<br />

von der Österreichischen Salinen AG getragen, ebenso die Personalkosten<br />

für die Materiallagerverwaltung.


Betriebliches<br />

Rechnungswesen<br />

BMF<br />

Biosaxon-Salz GesmbH<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die Kostenrechnung für betriebswirtschaftliche<br />

Entscheidungen nur sehr eingeschränkt aussagefähig war.<br />

207<br />

12.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG sei für den gesamten<br />

Unternehmungsverband eine Plankostenrechnung in Vorbereitung. Die teilweise<br />

Kostenübernahme der Österreichischen Salinen AG für Energie, Reinigung<br />

und Instandhaltung hätte sich auf den Bau– und Servicetrupp bezogen.<br />

Ergebnisse<br />

13<br />

Laut Kostenträgerrechnung für den Zeitraum Wirtschaftsjahr 1988/1989<br />

bis Wirtschaftsjahr 1991/1992 wurde mit den Eigenerzeugnissen bei<br />

Umsätzen von rd 35 Mill S stets ein negatives Gesamtergebnis zwischen<br />

1,8 Mill S (1989/1990) und 4,0 Mill S (1990/1991) erwirtschaftet.<br />

Ohne die Zurechnung der Handelswaren Tablettensalz und chemisch reines<br />

Salz durch die Österreichische Salinen AG wäre demnach kein positives<br />

Gesamtergebnis erzielt worden.<br />

Produktionsbereiche<br />

Lecksteinproduktion<br />

14.1<br />

14.2<br />

14.3<br />

Im Jahre 1982 wurde eine Hochleistungspresse zur Herstellung von<br />

Salz– und Minerallecksteinen für die Stallviehhaltung installiert. <strong>Der</strong><br />

Aufbau einer eigenen Produktion entsprach zwar der grundsätzlichen<br />

Zielsetzung der Österreichischen Salinen AG, vermehrt Finalprodukte zu<br />

erzeugen, jedoch wurden bezüglich <strong>des</strong> Standortes keine Wirtschaftlichkeitsüberlegungen<br />

angestellt.<br />

Aufgrund der Wettbewerbslage waren die Verkaufspreise und Marktanteile<br />

begrenzt.<br />

Die Ergebnisse laut Kostenträgererfolgsrechnung waren im Inland mit<br />

Ausnahme <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 1989/1990 und besonders bei den Exporten<br />

durchgehend negativ.<br />

Das Preisniveau bei den Exporten (insbesondere Deutschland) betrug rd<br />

ein Drittel <strong>des</strong> Inlandsniveaus. Die variablen Kosten konnten nicht gedeckt<br />

werden.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Kooperationsbemühungen nicht erfolgreich<br />

waren und andere nennenswerte Ausweitungsmöglichkeiten<br />

nicht gefunden werden konnten.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten insbesondere im Hinblick auf den Wegfall<br />

<strong>des</strong> Importmonopols und die damit veränderte Marktlage der Standort<br />

und die Wirtschaftlichkeit der Lecksteinproduktion überdacht werden.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG habe die<br />

Gesellschaft als vorbereitende Maßnahme für den Wegfall <strong>des</strong> geschützten Marktes<br />

wesentlich zur Verbesserung <strong>des</strong> Viehsalzabsatzes der Österreichischen Salinen AG<br />

beigetragen. Die Verlagerung der Lecksteinproduktion nach Ebensee sei für 1994 beschlossen<br />

worden.


Produktionsbereiche<br />

208<br />

Naturleckstein<br />

15.1<br />

<strong>Der</strong> als Naturleckstein für Wild verwendete Bergkern wurde im Salzbergbau<br />

Altaussee gewonnen und mittels Lkw nach Bad Aussee transportiert.<br />

<strong>Der</strong> bei der Versandbereitstellung und Versackungstätigkeit angefallene<br />

Abrieb und das kleinstückige Material wurden wieder in den Bergbau<br />

Altaussee zurückgebracht.<br />

Laut Kostenträgerrechnung lagen die Überschüsse ab dem Wirtschaftsjahr<br />

1988/1989 zwischen 1 Mill S (1990/1991) und 1,4 Mill S (1989/1990).<br />

15.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Möglichkeit der Versandbereitstellung <strong>des</strong> Bergkernes<br />

direkt in den Anlagen <strong>des</strong> Salzbergbaues Altaussee zu untersuchen.<br />

15.3<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der Österreichischen Salinen AG stellte entsprechende Überlegungen in<br />

Aussicht.<br />

Grobsalz<br />

16.1<br />

Um Grobsalz auch nach der Schließung der Pfannensaline in Bad Aussee<br />

(1983) weiter vermarkten zu können, wurden von der Österreichischen Salinen<br />

AG die Möglichkeiten <strong>des</strong> Zukaufes (Importes) von Grobsalz sowie die<br />

Eigenproduktion in einer dafür neu anzuschaffenden Kompaktieranlage untersucht.<br />

Bei der Eigenproduktion wurden als Standortvarianten die Salinen<br />

Ebensee und Bad Aussee gegenübergestellt. Obwohl sich die Aufstellung<br />

einer Kompaktieranlage am Standort Bad Aussee als betriebswirtschaftlich<br />

schlechteste Lösung darstellte, genehmigte der Aufsichtsrat der Österreichischen<br />

Salinen AG im April 1983 ausschließlich aus arbeitsplatzerhaltenden<br />

Gründen diese Lösung. Das Investitionsvolumen für diese Anlage betrug rd<br />

19 Mill S und für eine Siloanlage rd 6 Mill S.<br />

Somit mußte Feinsalz von der Saline Ebensee in Silowagen mit der Bahn<br />

nach Bad Aussee und das hier erzeugte Grobsalz wieder zur Versandstelle<br />

nach Ebensee transportiert werden. Die Grobsalzanlage wurde nur von einer<br />

Person bedient und war sehr niedrig ausgelastet.<br />

Die Absatzmengen sanken von 4 300 t (Wirtschaftsjahr 1988/1989) um<br />

rd ein Drittel auf 2 900 t (Wirtschaftsjahr 1991/1992). Die Umsätze fielen<br />

im gleichen Zeitraum von 18,6 Mill S um rd 18 % auf 15,6 Mill S.<br />

Die Ergebnisse laut Kostenträgerrechnung waren stets negativ und betrugen<br />

im Wirtschaftsjahr 1991/1992 rd 2 Mill S.<br />

Bei den Abnehmern bestand zunehmend die Tendenz, entweder das billigere<br />

Feinsalz zu verwenden oder Grobsalz durch andere Fertigungsmethoden zu<br />

ersetzen.<br />

16.2<br />

Wie der RH kritisch feststellte, hatte die betriebswirtschaftlich nachteilige<br />

Standortentscheidung auch bei Berücksichtigung der Absackungs–<br />

und Verladungsarbeiten nur einen geringen Beschäftigungseffekt.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären im Hinblick auf den Wegfall <strong>des</strong> Salzmonopols<br />

die künftigen Marktchancen von Grobsalz festzustellen und die<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Standortes der Produktion zu untersuchen.


BMF<br />

Biosaxon-Salz GesmbH<br />

16.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG werde bereits die<br />

Verlagerung der Produktion von Grobsalz in die Saline Ebensee bzw die Ersetzung dieses<br />

Produktes durch Importware untersucht.<br />

209<br />

Personal<br />

Aufwand<br />

17.1<br />

17.2<br />

17.3<br />

<strong>Der</strong> Personalaufwand der Unternehmung stieg von 12,3 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />

1988/1989) um 25 % auf 15,3 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />

1991/1992). Da bei Schließung der Saline den Mitarbeitern alle Rechte<br />

gewahrt blieben, waren die Aktivitäten der Biosaxon–Salz GesmbH von<br />

dem hohen Lohn– und Gehaltsniveau der Österreichischen Salinen AG beeinflußt.<br />

Über 80 % der Lohnempfänger waren unabhängig von ihrer<br />

Tätigkeit in der obersten Gruppe ihres Entlohnungsschemas eingestuft.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist die bei Schließung der Saline Bad Aussee erklärte<br />

Zielsetzung der langfristigen Erhaltung der Arbeitsplätze an diesem<br />

Standort nicht erreicht worden. Bei der damaligen Umstrukturierung trat<br />

keine Änderung im arbeitsrechtlichen Status der Mitarbeiter ein. In der<br />

Folge wurden die Leistungsbereitschaft und Flexibilität der Mitarbeiter<br />

zu wenig gefordert und alternative Lösungsmöglichkeiten nicht durchgesetzt.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG wäre die<br />

Herauslösung der Mitarbeiter aus den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der<br />

Österreichischen Salinen AG anläßlich der Gründung der Gesellschaft nicht durchsetzbar<br />

gewesen. Daß die langfristige Erhaltung von Arbeitsplätzen am Standort<br />

Bad Aussee nicht erfolgreich war, hing neben dem starren und wenig leistungsorientierten<br />

Arbeitsrecht der Österreichischen Salinen AG auch von der geographischen<br />

Lage dieses Standortes, ökologischen Gründen und der allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der letzten Jahre ab.<br />

Schlußbemerkungen<br />

18<br />

<strong>Der</strong> RH hob abschließend folgende Empfehlungen hervor, die auch<br />

nach einer Eingliederung <strong>des</strong> bisherigen Betriebes der Unternehmung<br />

in die Muttergesellschaft von Bedeutung sind:<br />

(1) Die Leistungsbeziehungen und ihre Verrechnungen zwischen einer<br />

Beteiligungsgesellschaft und der Muttergesellschaft wären im Sinne<br />

einer eindeutigen Ergebnisverantwortung genau zu regeln und<br />

übersichtlich zu gestalten.<br />

(2) Die Lecksteinproduktion sowie die Grobsalzerzeugung wären bezüglich<br />

Standort und Wirtschaftlichkeit zu überdenken.


210<br />

Wohnbaugesellschaft der Österreichischen Bun<strong>des</strong>bahnen,<br />

gemeinnützige Gesellschaft mbH<br />

Obwohl die Gesellschaft mit einem Bankguthaben von 27,7 Mill S<br />

über ausreichend liquide Mittel verfügte, hat sie 70,3 Mill S in Wertpapieren<br />

angelegt und damit einen fünfmal höheren Betrag zum Ankauf<br />

von Wertpapieren als zur Finanzierung <strong>des</strong> Wohnbaues verwendet.<br />

Gleichzeitig hat die Gesellschaft zur Ausfinanzierung ihrer<br />

Wohnbauten Hypothekardarlehen aufgenommen, deren Zinsen die<br />

Mieter mit jährlich rd 3 Mill S belasteten.<br />

1988 1989 1990 1991 1992<br />

Anzahl<br />

Verwaltungseinheiten 4 356 4 386 4 386 4 464 4 537<br />

davon Wohnungen 3 191 3 206 3 206 3 245 3 279<br />

Wohnungen Baubeginn 15 39 34 0 0<br />

Wohnungen fertig 38 15 0 39 34<br />

in Mill S<br />

Bilanzsumme 1 602,9 1 635,7 1 701,8 1 742,0 1 480,2<br />

Gewinnberechtigtes<br />

Stammkapital 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0<br />

Gewinn 4,4 2,6 7,0 8,4 8,7<br />

Wertpapiere 15,0 38,0 60,3 65,3 70,3<br />

Bankguthaben 50,7 53,5 48,4 41,1 27,7<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH hat im November <strong>1993</strong> die Gebarung der Wohnbaugesellschaft<br />

überprüft. Gegenstand der Überprüfung war im wesentlichen die Eigenmittelverwendung.<br />

Die Gesellschaft befindet sich im überwiegenden Eigentum<br />

der Republik Österreich, vertreten durch den Bun<strong>des</strong>minister für<br />

Finanzen.<br />

Die Prüfungsmitteilungen wurden im März 1994 der überprüften Stelle sowie<br />

dem Eigentümervertreter zugemittelt. Die Stellungnahme der überprüften<br />

Wohnbaugesellschaft langte im Mai 1994, jene <strong>des</strong> BMF im Juli 1994<br />

im RH ein.<br />

Verwendung der<br />

Eigenmittel<br />

2.1<br />

Gemäß dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 haben gemeinnützige<br />

Bauvereinigungen ihr Vermögen den dem Gemeinwohl dienenden<br />

Aufgaben <strong>des</strong> Wohnungs– und Siedlungswesens zu widmen.


Verwendung der<br />

Eigenmittel<br />

BMF<br />

Wohnbaugesellschaft<br />

der ÖBB<br />

Die Gesellschaft hatte zum Jahresende 1992 rd 18,6 Mill S in unbebauten<br />

Grundstücken und rd 14,3 Mill S in Wohnbauten veranlagt und verfügte<br />

weiters über Bankguthaben in Höhe von rd 27,7 Mill S und Wertpapiere<br />

im Wert von rd 70,3 Mill S.<br />

211<br />

Zur Ausfinanzierung ihrer Wohnbauten nahm die Gesellschaft, statt die<br />

vorhandenen Eigenmittel einzusetzen, Hypothekardarlehen auf, deren<br />

Zinssätze durchschnittlich 9 % jährlich betrugen und zur Gänze den<br />

Mietern weiterverrechnet wurden. Die Mieter mußten daher rd 3 Mill S<br />

mehr an Grundmieten bezahlen, als sie hätten entrichten müssen, hätte<br />

die Gesellschaft ihre Eigenmittel dem Gesetz entsprechend eingesetzt.<br />

2.2<br />

Nach den übereinstimmenden Erfahrungen <strong>des</strong> RH und <strong>des</strong> Österreichischen<br />

Verban<strong>des</strong> gemeinnütziger Bauvereinigungen (Revisionsverband)<br />

beträgt das Liquiditätserfordernis für den laufenden Geschäftsbetrieb der<br />

überprüften Gesellschaft rd 24 Mill S. <strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Gesellschaft,<br />

obwohl sie mit Bankguthaben in Höhe von 27,7 Mill S über<br />

ausreichend liquide Mittel verfügte, 70,3 Mill S in Wertpapieren angelegt<br />

hatte, statt diesen Betrag für Zwecke <strong>des</strong> gemeinnützigen Wohnbaues<br />

zu verwenden.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte ferner die Veranlagung der Eigenmittel in Wertpapieren,<br />

weil die Gesellschaft einen fünfmal höheren Betrag zum Ankauf<br />

von Wertpapieren aufgewendet hat, als sie zur Finanzierung von Wohnbauten<br />

einsetzte.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die für den laufenden Geschäftsbetrieb nicht notwendigen<br />

Mittel, das waren zum 31. Dezember 1992 rd 74 Mill S, nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zur Finanzierung von Wohnungen einzusetzen,<br />

um damit teure Hypothekardarlehen zu vermeiden und die Mieten entsprechend<br />

zu senken.<br />

2.3<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft könnte der Einsatz der Eigenmittel unter<br />

Umständen zu Liquiditätsengpässen führen; so hätte sie im Oktober <strong>1993</strong> nur über<br />

2,4 Mill S an liquiden Mitteln verfügt. Jedoch beabsichtige sie, in nächster Zeit Eigenmittel<br />

für den Erwerb von Grundstücken in Wien und Graz (30 Mill S) und für<br />

Bauvorhaben in Wien, Wiener Neustadt, St Pölten und Graz (28,4 Mill S) einzusetzen.<br />

Das BMF vermeinte zudem, daß kein gesetzlicher Zwang zu einem größeren<br />

Eigenmitteleinsatz in Wohnbauten bestehe. Die Veranlagung liquider Mittel in Wertpapiere<br />

sei nicht nur zulässig, sondern selbst als "gemeinnütziger Zweck" anzusehen.<br />

2.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete der Gesellschaft hinsichtlich <strong>des</strong> befürchteten Liquiditätsengpasses,<br />

bei einem gesetzmäßigen Eigenmitteleinsatz fallen selbst<br />

kurzfristige Kontoüberziehungen in der Zinsenbilanz nicht ins Gewicht.<br />

Den beabsichtigten Eigenmitteleinsatz entsprechend seiner Empfehlung<br />

nahm der RH zur Kenntnis.<br />

Dem BMF entgegnete der RH, die gemeinnützigen Bauvereinigungen seien<br />

verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Wohnungsbelastung für die<br />

Mieter möglichst gering zu halten; davon könne angesichts teurer und die<br />

Mieter belastender Bankkredite trotz ausreichender Eigenmittel der Gesellschaft<br />

keine Rede sein.


212<br />

ÖRAG Österreichische Realitäten–AG, Wien<br />

Die ÖRAG Österreichische Realitäten–AG stand im überprüften Zeitraum<br />

nahezu gänzlich im Eigentum der Creditanstalt–Bankverein<br />

AG.<br />

Im laufenden Geschäft erreichte der Bereich Bewirtschaftung eigener<br />

Liegenschaften — bis auf das Jahr 1991 — stets die höchsten<br />

Deckungsbeiträge. <strong>Der</strong> Verkauf von Anlagevermögen, zweier Liegenschaften<br />

und einer Beteiligung, führte 1989 bis 1991 insgesamt sogar<br />

zu sehr hohen Jahresergebnissen, die an die Muttergesellschaft abgeführt<br />

wurden. In den Jahren 1987, 1990 und 1991 war es durch<br />

Übertragungen von der Muttergesellschaft zu wesentlichen Geschäftsausweitungen<br />

gekommen. In den Jahren 1985 bis 1991 standen<br />

Mittel aus der Eigenfinanzierung von insgesamt 1,25 Mrd S dem<br />

Anlagevermögen von 5,29 Mrd S gegenüber. Da der Unterschiedsbetrag<br />

über Darlehen der Muttergesellschaft abgedeckt werden mußte,<br />

erreichten 1991 die Zinsaufwendungen bereits die Höhe <strong>des</strong> gesamten<br />

ordentlichen Betriebsergebnisses. <strong>Der</strong> RH empfahl, in einer intensiven<br />

Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft die Vermögens–<br />

und Finanzierungsverhältnisse zu verbessern.<br />

1987 1988 1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

in Mill S<br />

Anlagevermögen 2 436,5 2 451,1 2 509,1 3 486,6 5 045,3 4 980,2 4 733,2<br />

Wert der<br />

erstellten Leistung 229,7 374,4 394,4 432,9 478,1 549,8 614,3<br />

Jahresergebnis 28,9 37,7 101,0 190,1 136,9 80,1 178,7<br />

Anzahl im Jahresdurchschnitt<br />

Personalstand 67 68 66 74 99 125 131<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte — mit Unterbrechungen — von November 1992<br />

bis März <strong>1993</strong> erstmals die Gebarung der ÖRAG Österreichische Realitäten–AG.<br />

Zu den im November <strong>1993</strong> übermittelten Prüfungsmitteilungen<br />

gab die Unternehmung im Jänner 1994 eine Stellungnahme ab.<br />

Die Überprüfung umfaßte im wesentlichen die Jahre 1985 bis 1991.<br />

Schwerpunkte waren die Bereiche Unternehmungspolitik, Finanzwirtschaft,<br />

Ergebnisrechnung und Nachkalkulation, Liegenschaften, Personal,<br />

Aufsichtsrat und Projektgeschäfte.


BMF<br />

Österreichische Realitäten-AG<br />

Rechtsverhältnisse<br />

213<br />

2<br />

Die Unternehmung wurde im Jahre 1871 als Steirische Baugesellschaft<br />

gegründet.<br />

Zu Beginn <strong>des</strong> überprüften Zeitraumes (1985) betrug das Grundkapital<br />

der Gesellschaft 40 Mill S, welches bis zum Ende <strong>des</strong> überprüften Zeitraumes<br />

(1991) durch Ausgabe neuer Aktien auf 238,5 Mill S erhöht<br />

wurde.<br />

Die Unternehmung gehört nahezu gänzlich der Creditanstalt–Bankverein<br />

AG.<br />

<strong>Der</strong> Sitz der Gesellschaft wurde 1987 von Graz nach Wien verlegt. Seit<br />

1991 betreibt die Gesellschaft auch eine Zweigstelle in Linz.<br />

Gegenstand und<br />

Berechtigung der<br />

Unternehmung<br />

3<br />

Gegenstand der Unternehmung war insbesondere der Erwerb von bebauten<br />

und unbebauten Liegenschaften sowie deren Verwaltung oder Verwertung,<br />

insbesondere durch Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung, die Schaffung<br />

von Wohnungseigentum, die Herstellung von Bauten aller Art sowie<br />

der Abschluß aller sonstigen den Interessen der Gesellschaft dienenden Geschäfte.<br />

Darüber hinaus war die Unternehmung zur Ausübung <strong>des</strong> Gewerbes<br />

als Bauträger, Baubetreuer und Bauorganisator berechtigt.<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

Organschaftsverhältnis<br />

4<br />

Zwischen der Muttergesellschaft und der Unternehmung wurde 1988,<br />

zunächst auf die Dauer von fünf Jahren, ein Gewinn– und Verlustausschließungsvertrag<br />

abgeschlossen.<br />

Organe<br />

Vorstand<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

5.4<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der überprüften Gesellschaft bestand zu Beginn <strong>des</strong> überprüften<br />

Zeitraumes aus einem Mitglied, ab Juni 1985 wurde ein zweites<br />

und ab Juli 1991 ein drittes Vorstandsmitglied bestellt.<br />

Darüber hinaus verfügte die Unternehmung zuletzt über fünf Gesamtprokuristen.<br />

Bei der gegebenen Anzahl von Gesamtprokuristen erkannte der RH keine<br />

Notwendigkeit für drei Vorstandsmitglieder.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien wegen der flachen Organisationsstruktur,<br />

<strong>des</strong> stark gewachsenen Geschäftsvolumens und <strong>des</strong> Fehlens einer echten Bereichsleiterebene<br />

drei Vorstandsmitglieder notwendig.<br />

<strong>Der</strong> RH erwiderte, angesichts <strong>des</strong> Mitarbeiterstan<strong>des</strong> seien die Leitungsorgane<br />

kleiner zu halten.


Organe<br />

214<br />

Aufsichtsrat<br />

6.1<br />

<strong>Der</strong> aus sieben bis acht Eigentümervertretern bestehende Aufsichtsrat der<br />

Unternehmung hielt im allgemeinen drei Sitzungen je Jahr ab. Zwischen<br />

den einzelnen Aufsichtsratssitzungen lagen Zwischenräume von vier bis<br />

sechs Monaten.<br />

6.2<br />

Um die Information aller Aufsichtsratsmitglieder sowie die Diskussion in<br />

diesem Gremium sicherzustellen, empfahl der RH, die Zwischenräume<br />

zwischen den Aufsichtsratssitzungen möglichst kurz zu halten.<br />

Innenrevision<br />

7.1<br />

Bei der Unternehmung war keine Innenrevision eingerichtet.<br />

7.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, stichprobenweise Untersuchungen der Gebarung durch<br />

eine dem Vorstand unmittelbar unterstellte Einheit durchführen zu lassen.<br />

7.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei eine Innenrevision eingerichtet worden.<br />

Unternehmungspolitik<br />

Entwicklung<br />

8<br />

Im überprüften Zeitraum hatte die Unternehmung ihre Geschäftstätigkeit<br />

wesentlich ausgeweitet und damit auch ihre Unternehmungspolitik erweitert.<br />

(1) Von Beginn <strong>des</strong> überprüften Zeitraumes an war die Geschäftstätigkeit<br />

dadurch gekennzeichnet, daß sich die Unternehmung im Bereich der Bewirtschaftung<br />

eigener Häuser um Standardanhebungen frei gewordener<br />

Mietobjekte bemüht hat. Auf diese Weise gelang es ihr, bei Neuvermietungen<br />

entsprechend höhere Mietzinse zu erreichen. Dieser dem laufenden<br />

Geschäft zuzuordnende Bereich erbrachte im überprüften Zeitraum<br />

insgesamt die höchsten Deckungsbeiträge, wobei diese auch die<br />

Summe der Deckungsbeiträge aller anderen Bereiche <strong>des</strong> laufenden Geschäftes<br />

bei weitem übertrafen. Mitte <strong>des</strong> Jahres 1987 hatte die überprüfte<br />

Unternehmung das Technische Zentrum der Creditanstalt–Bankverein<br />

zu übernehmen, das ihr durch Fusion zugewachsen war. Während diese<br />

zugewachsenen Umsätze im überprüften Zeitraum im wesentlichen<br />

gleich blieben, mußte die Unternehmung durch Veränderung der seinerzeitigen<br />

Übernahmebedingungen schließlich Kosten tragen, die im Jahre<br />

1991 zu einem negativen Deckungsbeitrag in diesem Teilbereich führten.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei im Bereich der Bewirtschaftung eigener Häuser<br />

1992 wieder ein positiver Deckungsbeitrag erzielt worden.<br />

(2) In den Jahren 1989 bis 1991 trug zum äußerst günstigen Ergebnis<br />

der Unternehmung hauptsächlich der Verkauf von Anlagevermögen,<br />

nämlich zweier Liegenschaften und einer Beteiligung bei.<br />

(3) <strong>Der</strong> Beteiligungsbesitz der Unternehmung in den ersten vier Jahren<br />

<strong>des</strong> überprüften Zeitraumes war gering. Er nahm erst ab 1989 stark zu<br />

und erreichte im Jahre 1991 mit der Konzentration der Aktivitäten der<br />

Creditanstalt–Bankverein auf dem Immobiliensektor bei der überprüften<br />

Unternehmung einen Höhepunkt. Zwar sorgte die Muttergesellschaft,<br />

insbesondere im Jahre 1991, für die Zufuhr von Eigenkapital, doch der


Unternehmungspolitik<br />

BMF<br />

Österreichische Realitäten-AG<br />

Großteil <strong>des</strong> Beteiligungserwerbes mußte mit Fremdmitteln der Creditanstalt–Bankverein<br />

finanziert werden. Nennenswerte Beteiligungsgewinne<br />

aus diesem starken Zuwachs von Beteiligungen konnten nicht verbucht<br />

werden.<br />

215<br />

Marktlage<br />

9<br />

<strong>Der</strong>zeit befinden sich, vor allem im Raum Wien, viele Büroprojekte in<br />

der Fertigstellungsphase. <strong>Der</strong> Angebotsüberhang erschwert die neue Vermietung<br />

von Büro– und Geschäftsflächen. Die Nachfrage nach billigen<br />

Wohnungen ist nach wie vor groß. Bei Wohnungen der höheren Kategorien<br />

besteht ein geringer Nachfrageüberhang, bei Luxuswohnungen ein<br />

Angebotsüberhang.<br />

Grundsätzlich hängt eine Verbesserung der Lage auf dem Realitätenmarkt<br />

von einer Wiederbelebung der Wirtschaft ab.<br />

Unternehmungsziele<br />

10.1<br />

10.2<br />

Die überprüfte Gesellschaft hat sich allgemeine und besondere Ziele gesetzt.<br />

Allgemeine Ziele sind die Stärkung der Ertragskraft durch Erlössteigerungen<br />

und mögliche Kosteneinsparungen, die Erhaltung und Stärkung der Ertragsgrundlage<br />

bei der Bewirtschaftung eigener Liegenschaften, die Erweiterung<br />

der ertragsbringenden Substanz, der Ausbau der Verwaltung fremder<br />

Liegenschaften, die Erweiterung <strong>des</strong> Vermittlungsgeschäftes, die Erweiterung<br />

<strong>des</strong> Baumanagements für fremde Rechnung sowie die Entwicklung<br />

und Durchführung von Projekten für eigene und fremde Rechnung. Weiters<br />

sind die Stärkung der Eigenmittel, insbesondere durch Rücklagenbildung<br />

sowie die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ua durch<br />

Mitarbeiterschulung erklärte Ziele der Unternehmungspolitik. Insgesamt<br />

will die Unternehmung ein Ergebnis erwirtschaften, das aus dem ordentlichen<br />

Geschäft eine nachhaltige Gewinnausschüttung in angemessener Höhe<br />

weiterhin ermöglicht.<br />

Als besondere Ziele im Bereich der Bewirtschaftung eigener Liegenschaften<br />

sollen bei Altmietobjekten die Erhaltungs– und Verbesserungsmaßnahmen<br />

fortgeführt werden, um eine Verbesserung der Mietzinse im Rahmen der gesetzlichen<br />

Möglichkeiten zu erreichen. Durch die erreichte Qualität soll das<br />

Angebot so attraktiv sein, daß Ertragseinbußen und Leerstehungen vermieden<br />

werden. Durch Umbauten (zB Dachgeschosse) sollen Nutzflächen erweitert<br />

und durch Erwerb ertragsmäßig interessanter Objekte soll das Anlagevermögen<br />

vergrößert werden.<br />

Die Vermittlung von Immobilien und die Entwicklung und Durchführung<br />

von Projekten sollen ausgeweitet und mittelfristig auch im benachbarten<br />

Ausland, insbesondere Tschechien, Slowakei und Ungarn betrieben werden.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH können die durchaus realistischen Zielsetzungen der<br />

Unternehmung nur dann verwirklicht werden, wenn die im überprüften<br />

Zeitraum neu hinzugekommenen Aufgaben bewältigt werden. Dazu bedarf<br />

es jedoch der weiteren engen Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft,<br />

um eine Konsolidierung der Vermögens– und Finanzierungsverhältnisse zu<br />

erreichen.


216<br />

Finanzwirtschaft<br />

Entwicklung<br />

11<br />

Seit 1985 hat die Unternehmung ihren Geschäftsumfang zweimal wesentlich<br />

erweitert, weil die Creditanstalt–Bankverein bestrebt war, die gesamte<br />

Immobiliengebarung bei der Unternehmung zu vereinen. Die erste<br />

große Ausweitung geschah 1987 durch die Einbringung der Bürohaus<br />

Vermietungs– und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co Immobilienverwertungs<br />

KG. Dies brachte eine bedeutende Erhöhung <strong>des</strong> Bilanzvolumens<br />

und der Gewinn– und Verlustrechnung mit sich. Das Grundkapital<br />

der Unternehmung wurde in diesem Zusammenhang um 3 Mill S<br />

auf 53 Mill S erhöht, die Bilanzsumme stieg von rd 400 Mill S auf rd<br />

2 600 Mill S.<br />

Die nächste wesentliche Erweiterung erfolgte 1991 im Zuge der Verschmelzung<br />

mit der CA–Immo Holding AG. Im selben Jahr übernahm<br />

die überprüfte Unternehmung von der Creditanstalt–Bankverein die Liegenschaftsentwicklungs–AG.<br />

Zur teilweisen Finanzierung der Geschäftsausweitung wurden den Eigenmitteln<br />

der Unternehmung im Dezember 1991 durch eine Kapitalerhöhung<br />

insgesamt 539,6 Mill S, und zwar 159 Mill S dem Grundkapital<br />

und 380,6 Mill S der gesetzlichen Rücklage, zugeführt.<br />

Vermögen<br />

12<br />

Insbesondere durch die erwähnten Geschäftsausweitungen wuchs das Vermögen<br />

der Unternehmung von 337,1 Mill S (1985) auf 5 389,4 Mill S<br />

(1991) an.<br />

Sachanlagen<br />

13<br />

Sowohl bei den Buchwerten der Grundstücke als auch der Gebäude wirkte<br />

sich die Einbringung der Bürohaus Vermietungs– und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Immobilienverwertungs KG im Jahre 1987 wesentlich<br />

aus, so daß die Liegenschaftswerte der überprüften Unternehmung<br />

von 177,8 Mill S (1986) auf 2 340,4 Mill S (1987) zunahmen. Eine<br />

weitere, wenn auch nicht so wesentliche Aufstockung <strong>des</strong> Liegenschaftsbesitzes<br />

um 563,5 Mill S erfolgte im Jahre 1990 durch die Übernahme<br />

von Wohn– und Geschäftsgebäuden der Creditanstalt–Bankverein.<br />

Finanzanlagen<br />

14<br />

Abgesehen von Wertpapieren <strong>des</strong> Anlagevermögens im Wert von<br />

4,3 Mill S (Ende 1991) bestand das Finanzanlagevermögen der Unternehmung<br />

nur aus ihren umfangreichen Beteiligungen. Als Folge der Bemühungen<br />

der Creditanstalt–Bankverein, ihre Tätigkeit auf dem Immobiliensektor<br />

bei der überprüften Unternehmung durch die Einbringung von bzw<br />

durch die Verschmelzung mit anderen Gesellschaften zusammenzufassen,<br />

stieg deren Beteiligungsvermögen von 14 Mill S (1985) auf 2 202,2 Mill S<br />

(1991).<br />

Umlaufvermögen<br />

15<br />

Das Umlaufvermögen der Unternehmung stieg von 136,9 Mill S (1985)<br />

auf 282,9 Mill S (1991).


BMF<br />

Österreichische Realitäten-AG<br />

Kapital<br />

217<br />

Eigenkapital<br />

16<br />

Die Entwicklung der Eigenmittel der Unternehmung im überprüften<br />

Zeitraum ist aus nachstehendem Schaubild ersichtlich:<br />

Entwicklung Eigenkapital<br />

in Mill S<br />

1 000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

1985 1988<br />

Rücklagen<br />

Grundkapital<br />

1991<br />

Das Eigenkapital erreichte 1991 den weitaus<br />

höchsten Wert. Dies war hauptsächlich auf<br />

eine Erhöhung <strong>des</strong> Nominales <strong>des</strong> Grundkapitals<br />

von 79,5 Mill S auf 238,5 Mill S zurückzuführen,<br />

wobei das Agio aus der Kapitalerhöhung<br />

in Höhe von 380,6 Mill S der<br />

gesetzlichen Rücklage zugeführt wurde.<br />

Die Gewinne der Jahre 1985 (8,8 Mill S),<br />

1986 (6,0 Mill S) und 1987 (29,0 Mill S)<br />

wurden ausgeschüttet und trugen damit nicht<br />

zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis bei.<br />

Im November 1988 schloß die Creditanstalt–Bankverein<br />

als Organobergesellschaft<br />

mit der Unternehmung als Organgesellschaft<br />

einen zunächst auf fünf Jahre befristeten Gewinn–<br />

und Verlustausschließungsvertrag ab, so daß die Unternehmung seit<br />

1988 in ihren Bilanzen keine Gewinne oder Verluste auswies.<br />

Fremdkapital<br />

17.1<br />

Entwicklung Fremdkapital<br />

in Mrd S<br />

5<br />

4<br />

3<br />

Entsprechend der Erweiterung ihrer Geschäftsbereiche<br />

stieg auch das Fremdkapital<br />

der Unternehmung von 253,2 Mill S<br />

(1985) auf 4 498,9 Mill S (1991), wobei rd<br />

91 % der Verbindlichkeiten auf die Creditanstalt–Bankverein<br />

entfielen.<br />

2<br />

1<br />

1985 1988 1991<br />

langfristiges Fremdkapital<br />

kurz- und mittelfristiges<br />

Fremdkapital<br />

In den letzten drei Jahren <strong>des</strong> überprüften<br />

Zeitraumes sank das langfristige Fremdkapital;<br />

demgegenüber stiegen die kurz–<br />

und mittelfristigen Fremdmittel bedeutend<br />

an, obwohl sie zur Anschaffung von langfristig<br />

zur Verfügung stehendem Anlagevermögen<br />

(Immobilien, Beteiligungen) verwendet<br />

wurden.<br />

17.2<br />

17.3<br />

Wegen der Unterschiede in der Fristigkeit der aufgebrachten Mittel und<br />

ihrer Verwendung empfahl der RH, die zur Verfügung gestellten kurz–<br />

und mittelfristigen Fremdmittel entsprechend ihrer Verwendung in langfristige<br />

Fremdmittel umzuwandeln.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei dieser Anregung entsprochen worden.


Kapital<br />

218<br />

Selbstfinanzierungskraft<br />

(Cash–flow)<br />

18<br />

Entwicklung Cash-flow<br />

in Mill S<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

Für die positive Entwicklung <strong>des</strong> Cash–flow<br />

waren seit 1989 vor allem die außerordentlichen<br />

Erträge verantwortlich. Diese ergaben<br />

sich im wesentlichen aus dem Verkauf einer<br />

Beteiligung bzw von Liegenschaften <strong>des</strong> Anlagevermögens.<br />

Ohne diese Verkäufe hätte<br />

die Selbstfinanzierungskraft der Unternehmung<br />

nicht der dynamischen Erweiterung<br />

ihrer Geschäftsbereiche entsprochen.<br />

1985 1988<br />

1991<br />

Cash-flow<br />

außerordentliche Erträge<br />

Finanzierungs– und<br />

Ergebnisrechnung<br />

19<br />

Die Unternehmung war nur in den Jahren 1985 und 1989 imstande, ihre<br />

Anlagenzugänge mit den aus ihrer Eigenfinanzierung zur Verfügung<br />

stehenden Mitteln zu finanzieren.<br />

Gegenüberstellung<br />

In Summe standen in<br />

ordentliches Betriebsergebnis und Zinsenaufwand den Jahren 1985 bis<br />

in Mill S<br />

250<br />

1991 Mittel aus der<br />

Eigenfinanzierung<br />

200<br />

von 1,25 Mrd S Anlagenzugängen<br />

von<br />

150<br />

5,29 Mrd S gegenüber,<br />

wobei die Differenz<br />

über Darlehen<br />

100<br />

der Creditanstalt–<br />

50<br />

Bankverein gedeckt<br />

werden mußte. Dies<br />

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991<br />

wirkte sich ertragsmäßig<br />

in einem er-<br />

ordentliches Betriebsergebnis Zinsenaufwand<br />

höhten Zinsenaufwand aus, <strong>des</strong>sen Entwicklung im Verhältnis zum ordentlichen<br />

Betriebsergebnis im Schaubild dargestellt ist.<br />

in Mill S<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

Jahresgewinn<br />

und außerordentliches Ergebnis<br />

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991<br />

Jahresgewinn außerordentliches Ergebnis<br />

Im Jahre 1991 zehrten<br />

die Zinsaufwendungen<br />

nahezu das<br />

gesamte ordentliche<br />

Betriebsergebnis der<br />

Unternehmung auf.<br />

Die an die Creditanstalt–Bankverein<br />

abgeführten<br />

Jahresgewinne<br />

der Jahre<br />

1989 bis 1991 kamen<br />

daher zum<br />

größten Teil im außerordentlichen<br />

Ergebnis,<br />

also durch Anlagenverkäufe zustande, wie aus dem Schaubild zu ersehen<br />

ist.


BMF<br />

Österreichische Realitäten-AG<br />

Ergebnisrechnung<br />

219<br />

Umsatz<br />

20<br />

<strong>Der</strong> Umsatz der Unternehmung stieg von 127 Mill S (1986) auf 691 Mill S<br />

(1991) an. Die starke Umsatzsteigerung war im wesentlichen auf die im Jahr<br />

1987 erfolgte Übernahme der Bürohaus Vermietungs– und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co Immobilienverwertungs KG und die in den Jahren<br />

1989 bis 1991 getätigten Verkäufe von zwei großen Häusern und einer Beteiligung<br />

zurückzuführen.<br />

Deckungsbeitrag<br />

21<br />

In den Jahren 1986 bis 1991 trugen die einzelnen Bereiche zum Ergebnis<br />

der Unternehmung wie folgt bei:<br />

Sonstige Vermögensverwaltung<br />

59,8 %<br />

Bewirtschaftung eigener<br />

Liegenschaften<br />

31,6 %<br />

Verwaltung fremder Liegenschaften<br />

1,2 %<br />

Vermittlung und Beratung<br />

2,8 %<br />

Projektentwicklung<br />

und Projektdurchführung<br />

3,9 %<br />

Immobilientreuhandfirmen<br />

0,7 %<br />

22.1<br />

22.2<br />

22.3<br />

Das Ergebnis im Bereich Bewirtschaftung eigener Liegenschaften fiel — nach<br />

einer Reihe positiver Jahre — 1991 negativ aus, weil der Ankauf von 18<br />

Häusern der Creditanstalt–Bankverein fremdfinanziert wurde und im Jahr<br />

1991 erstmalig die Verzinsung eines bis dahin unverzinsten Kredites erfolgte.<br />

<strong>Der</strong> RH bemerkte zum ungünstigen Deckungsbeitrag im Bereich Bewirtschaftung<br />

eigener Liegenschaften für das Jahr 1991, daß bei den 18<br />

erworbenen Häusern infolge der von der Unternehmung übernommenen<br />

Anschaffungswerte die Kosten über den zusätzlichen Erlösen lagen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die durch den Ankauf der Häuser aufgetretene<br />

Finanzierungsbelastung im Jahre 1992 weitgehend verringert worden.<br />

Anlagenverkäufe<br />

23.1<br />

23.2<br />

23.3<br />

Im Bereich sonstige Vermögensverwaltung brachten die Verkäufe von zwei<br />

Häusern und einer Beteiligung in den Jahren 1989 bis 1991 rd 79 % <strong>des</strong><br />

gesamten von diesem Bereich erwirtschafteten Deckungsbeitrages.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß Anlagegüter mit positiven Ergebnissen verkauft<br />

worden waren. Den kurzfristig erwirtschafteten sehr hohen Jahresergebnissen<br />

stand in den folgenden Jahren das Fehlen der positiven Ergebnisse der<br />

verkauften Anlagen gegenüber. Überdies wären nach Ansicht <strong>des</strong> RH die<br />

Anlagenverkäufe als außerordentliche Geschäfte nicht in der Deckungsbeitragsrechnung<br />

darzustellen gewesen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> werde künftig so vorgegangen werden.


220<br />

Nachkalkulation<br />

Rentabilität von<br />

Liegenschaften<br />

24.1<br />

24.2<br />

Zur Beurteilung der Rentabilität der einzelnen Liegenschaften erstellte die<br />

Unternehmung die sogenannte Nachkalkulation. Bei den eigenen Liegenschaften<br />

wurde der Ertrag je Liegenschaft auch im Verhältnis zum Anschaffungswert<br />

angegeben.<br />

<strong>Der</strong> RH bemerkte, daß die Heranziehung <strong>des</strong> seinerzeitigen Anschaffungswertes<br />

anstelle <strong>des</strong> höheren realen Substanzwertes mitunter überhöhte Rentabilitäten<br />

ergab. Er empfahl, in der Nachkalkulation vom realen Substanzwert<br />

auszugehen, um die tatsächliche Ertragskraft <strong>des</strong> gebundenen Kapitals<br />

feststellen zu können.<br />

Ertragsanalyse<br />

25.1<br />

25.2<br />

Für den Bereich Verwaltung fremder Liegenschaften konnte ab dem Jahre<br />

1991 wegen der Umstellung auf ein anderes ADV–Programm keine aufgegliederte<br />

Nachkalkulation erstellt werden.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, bei der anstehenden Überarbeitung der Nachkalkulation<br />

zumin<strong>des</strong>t die bis zum Jahre 1990 bestehenden Möglichkeiten der Ertragsanalyse<br />

dieses Bereiches wieder einzuführen.<br />

Instandhaltung eigener Liegenschaften<br />

Erstellung von Leistungsverzeichnissen<br />

26.1<br />

26.2<br />

26.3<br />

Die Unternehmung hat mehrfach einen möglichen späteren Anbieter eingeladen,<br />

als Vorbereitung für Ausschreibungen das Leistungsverzeichnis<br />

der durchzuführenden Arbeiten zu erstellen und auch auszupreisen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete diese Vorgangsweise als den Grundsätzen einer<br />

ordnungsgemäßen Ausschreibung widersprechend, weil nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, daß der Ersteller das Leistungsverzeichnis für sich vorteilhaft<br />

gestaltet.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, in Zukunft Ausschreibungsunterlagen ausschließlich<br />

entweder durch eigenes technisches Personal oder durch Dritte zu erstellen,<br />

die jedoch von einer Angebotslegung auszuschließen wären.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand sagte zu, die Empfehlung <strong>des</strong> RH zu beachten.<br />

Bearbeitung von<br />

Angeboten<br />

27.1<br />

Die Preise eines Angebots über Adaptierungsarbeiten (141 600 S ohne<br />

USt) waren vorerst mit Bleistift händisch ausgefüllt worden, wurden später<br />

ausradiert, mittels Schreibmaschinenschrift überschrieben und dabei<br />

erheblich herabgesetzt. Aufgrund eines nachträglichen Nachlasses von<br />

2 % war dieses Angebot schließlich das billigste von drei Mitbewerbern<br />

geworden, so daß der Auftrag an diesen Bieter vergeben wurde.<br />

Hinsichtlich einer anderen Baumaßnahme, der Instandsetzung einer Fassade<br />

(189 308 S ohne USt), wurde dem RH eine Angebotszusammenstellung<br />

vom Mai 1988 vorgelegt, welche das Angebot einer Bauunternehmung<br />

vom Juni 1988 enthielt.


BMF<br />

Österreichische Realitäten-AG<br />

27.2<br />

27.3<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß bei der Bearbeitung der Angebote die Grundsätze<br />

einer ordnungsgemäßen Vergabe nicht beachtet worden waren. Die Vergabe<br />

von Aufträgen ist eine sehr wesentliche Aufgabe der Unternehmung<br />

und macht daher nach Ansicht <strong>des</strong> RH eine über alle Zweifel und Manipulationsmöglichkeiten<br />

erhabene Angebotsbearbeitung unbedingt erforderlich.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei der Auftrag nicht wegen <strong>des</strong> Nachlasses vergeben<br />

worden, sondern wegen der Leistungskraft der Unternehmung. Weiters sei ein<br />

ADV–Ausschreibungsprogramm zur einwandfreien Abwicklung angeschafft und in<br />

Betrieb genommen worden.<br />

221<br />

28<br />

<strong>Der</strong> Verwaltungsaufwand der Unternehmung stieg von rd 3,5 Mill S<br />

(1985) um rd 216 % auf rd 11,2 Mill S (1991). Insgesamt wurden im<br />

überprüften Zeitraum rd 45,4 Mill S an Verwaltungsaufwand verbucht.<br />

in Mill S<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

Büroraum<br />

ADV<br />

Personalsuche und<br />

-auswahl<br />

Büroaufwendungen<br />

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1990<br />

Verwertung von<br />

Liegenschaften<br />

29.1<br />

29.2<br />

1986 erwarb die Unternehmung in Oberösterreich zwei Grundstücke von<br />

zusammen rd 24 700 m 2 (Nettobaulandfläche rd 19 600 m 2 ) und veräußerte<br />

sie nach der Parzellierung.<br />

<strong>Der</strong> RH anerkannte, daß die Unternehmung einen Gewinn erzielt hatte.<br />

Dennoch hätte nach Ansicht <strong>des</strong> RH die Gesellschaft eine höhere Wertschöpfung<br />

durch eigene Bauführung — wie bei dem von ihr in Linz<br />

(Pöstlingberg) durchgeführten "Riesenederprojekt" — anstreben sollen.<br />

Verwaltungsaufwand<br />

Vermitttlungstätigkeit<br />

30.1<br />

30.2<br />

Die Unternehmung erzielt hohe Erträge aus der Vermittlungstätigkeit.<br />

Die Preisbildung der vermittelten Objekte erfolgte zwischen dem Interessenten<br />

und der überprüften Unternehmung. Nachvollziehbare Unterlagen, etwa<br />

über die Preise von Vergleichsobjekten, wurden dem RH nicht vorgelegt.<br />

Um die Bandbreite an Marktpreisen bestmöglich auszunützen, empfahl<br />

der RH — auch wegen der Verantwortung <strong>des</strong> Gesamtvorstan<strong>des</strong> —<br />

nachvollziehbare Unterlagen über die Marktpreise im allgemeinen und<br />

über die Preisgestaltung im Einzelfall.


222<br />

Personal<br />

Stand<br />

31<br />

<strong>Der</strong> Personalstand der Unternehmung verdoppelte sich etwa von 63<br />

(1985) auf 125 (1992). Hiebei stieg die Anzahl der Angestellten um rd<br />

184 %, die Anzahl der Arbeiter sank um rd 48 % und die Anzahl der<br />

Hausbesorger stieg um 130 %.<br />

Da es im Bereich <strong>des</strong> Realitätengewerbes keinen Kollektivvertrag gibt,<br />

richtete sich die Unternehmung nach dem Bankenkollektivvertrag.<br />

Alterspyramide<br />

32.1<br />

32.2<br />

32.3<br />

Ein strukturierter Überblick über die Alterspyramide der Mitarbeiter<br />

wurde bei der Unternehmung nicht geführt.<br />

Im Interesse einer vorausschauenden Personalplanung empfahl der RH<br />

entsprechende Maßnahmen.<br />

Die Gesellschaft sagte dies zu.<br />

Urlaubsüberhänge<br />

33.1<br />

33.2<br />

33.3<br />

Die Mitarbeiter der Unternehmung verfügten über teilweise große Urlaubsüberhänge<br />

bis zu 82 Tagen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl im Interesse der Gesundheit der Mitarbeiter, die Urlaubsreste<br />

möglichst schnell abzubauen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien die Urlaubsüberhänge bereits verringert<br />

worden.<br />

Gewinnbeteiligung<br />

34.1<br />

34.2<br />

34.3<br />

34.4<br />

Die Mitarbeiter der Abteilung Vermittlung erhielten — neben dem 14mal<br />

jährlich ausbezahlten Monatsfixum — Provisionen für die Vermittlung von<br />

Grundstücksgeschäften. Dem Leiter der Abteilung wurden darüber hinaus<br />

noch alljährlich Bilanzremunerationen und "freiwillige Remunerationen"<br />

gewährt. Durch diese Gehaltsregelung und dank dem guten Geschäftsgang<br />

erzielte der Leiter dieser Abteilung ein Einkommen, das teilweise über jenem<br />

eines Vorstandsdirektors dieser Gesellschaft lag.<br />

Dem RH erschien es zwar sinnvoll, Mitarbeiter am eigenen Arbeitserfolg<br />

zu beteiligen, jedoch wäre die Entlohnungshöhe bei der Abteilung Vermittlung<br />

zu überdenken.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> lägen die Provisionssätze der Mitarbeiter unter<br />

dem in der Branche üblichen Provisionsanteil.<br />

<strong>Der</strong> RH erwiderte, aufgrund <strong>des</strong> Geschäftsvolumens der Unternehmung<br />

könnten die Provisionssätze niedriger angesetzt werden als bei kleineren<br />

Unternehmungen der Branche.<br />

Produktive Arbeitsstunden<br />

und<br />

Krankenstände<br />

35.1<br />

Die Normalstunden (Soll–Arbeitszeit), die Überstunden und die unbezahlten<br />

Ausfallstunden wurden nicht ADV–mäßig erfaßt und waren nur<br />

mit hohem Zeitaufwand feststellbar.


Personal<br />

BMF<br />

Österreichische Realitäten-AG<br />

35.2<br />

35.3<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, regelmäßige ADV–Aufzeichnungen über die Arbeitszeit<br />

zu führen, um aus den Kennzahlen Zeitreihen bilden und schlüssige<br />

Erkenntnisse schöpfen zu können.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt<br />

worden.<br />

223<br />

Privatgeschäft eines<br />

Vorstandsmitglie<strong>des</strong><br />

36.1<br />

36.2<br />

36.3<br />

Ein Vorstandsdirektor der überprüften Unternehmung war gleichzeitig<br />

einer der beiden Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft in Graz.<br />

Im Jahre 1991 nahm diese vom beabsichtigten Ankauf einer Liegenschaft<br />

in Graz um 5 Mill S Abstand, nachdem eine am Folgeerwerb vorerst interessierte<br />

steirische Wohnungs– und Siedlungsgesellschaft ihr Angebot<br />

von 8 Mill S zurückgezogen hatte.<br />

Daraufhin erwarben das vorgenannte Vorstandsmitglied und der zweite Geschäftsführer<br />

der Grazer Tochtergesellschaft das Grundstück um 4,8 Mill S.<br />

<strong>Der</strong> Vorstandsdirektor hat diesen Sachverhalt vorweg mündlich dem für<br />

Personalangelegenheiten zuständigen Mitglied im Präsidium <strong>des</strong> Aufsichtsrates<br />

mitgeteilt. Etwa drei Monate später — und zwar nach Abschluß <strong>des</strong><br />

Kaufvertrages — nahm der Arbeitsausschuß <strong>des</strong> Aufsichtsrates den Sachverhalt<br />

genehmigend zur Kenntnis.<br />

Im Jahre <strong>1993</strong> erwarb die Stadt Graz das Grundstück um insgesamt<br />

8,95 Mill S, so daß nach Abzug der Transaktionskosten (rd 1,48 Mill S für<br />

Honorare, Provision an die Grazer Tochtergesellschaft und Kaufnebenkosten)<br />

ein Überschuß von 2,67 Mill S verblieb.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß der Vorstandsdirektor entgegen seinem Dienstvertrag<br />

den Vorsitzenden <strong>des</strong> Aufsichtsrates erst rd drei Monate nach dem<br />

durchgeführten Kauf verständigt hatte. Darüber hinaus hätte das Aktiengesetz<br />

eine vorgängige Einwilligung <strong>des</strong> gesamten Aufsichtsrates erfordert.<br />

Um die gesamte Aufmerksamkeit <strong>des</strong> Vorstandsdirektors für die Unternehmung<br />

zu erhalten, empfahl der RH, Privatgeschäfte von Vorstandsmitgliedern<br />

im Geschäftszweig der Unternehmung in Hinkunft allgemein zu<br />

untersagen. <strong>Der</strong> RH empfahl der Unternehmung außerdem, den aktienrechtlich<br />

möglichen Eintritt in das Geschäft zu prüfen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstandsdirektors habe er das Grundstück zu Spekulationszwecken<br />

erworben und sei die Abwicklung <strong>des</strong> Geschäftes ausschließlich über<br />

die Grazer Tochtergesellschaft und andere Konsulenten erfolgt.<br />

Projektgeschäft<br />

37.1<br />

Mit der Projektentwicklung und –durchführung waren insgesamt fünf<br />

Abteilungen und zwei Stabsstellen befaßt. Die im Projektgeschäft erbrachten<br />

Leistungen der Unternehmung umfaßten zumeist die Aufgaben<br />

<strong>des</strong> Baumanagements bzw der Baubetreuung. Es wurde aber auch die örtliche<br />

Bauaufsicht, wenngleich von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich,<br />

durchgeführt. Bis zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung<br />

stammten die meisten Projekte aus dem Konzernbereich der Unternehmung<br />

oder der Creditanstalt–Bankverein.


224<br />

37.2<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Bemühungen um Aufträge außerhalb dieser Bereiche<br />

zu verstärken. Auch würde sich nach Ansicht <strong>des</strong> RH mit der Übernahme<br />

von Projekten einschließlich der örtlichen Bauaufsicht die Stellung<br />

der Unternehmung im Projektgeschäft gegenüber der Konkurrenz<br />

verbessern.<br />

Schlußbemerkungen<br />

38<br />

<strong>Der</strong> RH hob zusammenfassend nachstehende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Die von der Muttergesellschaft zur Verfügung gestellten kurz–<br />

oder mittelfristigen Fremdmittel wären entsprechend ihrer Verwendung<br />

in langfristige Fremdmittel umzuwandeln.<br />

(2) Bei langfristig im Eigentum der überprüften Gesellschaft stehenden<br />

Gebäuden und Liegenschaften wäre bei der Nachkalkulation im<br />

Gegensatz zum Anschaffungswert von einem realen Substanzwert<br />

auszugehen, der die tatsächliche Ertragskraft <strong>des</strong> gebundenen Kapitals<br />

aufzeigt.<br />

(3) Auch bei flacher Organisationsstruktur besteht keine Notwendigkeit<br />

für drei Vorstandsmitglieder.<br />

(4) Über die Preisbildung der von der Unternehmung vermittelten<br />

Objekte sollten nachvollziehbare Unterlagen erstellt werden.<br />

(5) Privatgeschäfte von Vorstandsmitgliedern im Geschäftszweig der<br />

Unternehmung wären in Hinkunft allgemein zu untersagen.


Sonstige Wahrnehmung<br />

BMF<br />

225<br />

Im Zusammenhang mit der Gebarungsüberprüfung der Versicherungsaufsicht<br />

beim BMF hat der RH über diesen Prüfungsgegenstand hinausgehende<br />

Feststellungen getroffen, über welche nachstehend berichtet wird.<br />

Hagel– und Tierversicherung<br />

1<br />

<strong>Der</strong> Bund hat gemeinsam mit den Ländern je zur Hälfte zur Verbilligung<br />

der Hagelversicherungsprämien durch finanzielle Zuschüsse beigetragen.<br />

Die Höhe der Bun<strong>des</strong>förderung war von der je<strong>des</strong> Jahr zu übernehmenden<br />

Verpflichtung der einzelnen Länder zur Leistung ihres Anteils abhängig.<br />

Die Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> stiegen von 36 Mill S (1981) auf 58 Mill S<br />

(1987) und fielen in der Folge bis auf 19 Mill S (1991) ab.<br />

Im Jahre 1987 sprach sich das BMF gegenüber den anderen Gebietskörperschaften<br />

dahingehend aus, die Subventionierung der Hagelversicherung<br />

stufenweise zu kürzen und in absehbarer Zeit ersatzlos zu streichen, stieß<br />

aber auf Widerspruch der Geförderten. Daraufhin kürzte das BMF die Förderungsmittel.<br />

Ein weiterer, 1991 vom BMF unternommener Versuch,<br />

durch Gesetzesaufhebung die Pflicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zur Förderung zu beenden,<br />

blieb erfolglos.<br />

In ähnlicher Weise, aber in wesentlich kleinerem finanziellen Ausmaß,<br />

förderte der Bund auch die Tierversicherung.<br />

2<br />

<strong>Der</strong> RH vermeinte, daß die Förderung dieser Versicherungssparte zum Zeitpunkt<br />

ihrer Einführung sinnvoll gewesen war, weil sie die Inanspruchnahme<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei Katastrophenschäden vermindert und die Bereitschaft der<br />

Landwirte zur Eigenvorsorge durch Versicherung gestärkt hatte. Letzteres<br />

Ziel wurde mit der seit 1979 etwa gleichgebliebenen Versicherungsdichte<br />

erreicht. Da die Kürzung der Bun<strong>des</strong>förderung um rd zwei Drittel den Versicherungsbestand<br />

kaum verändert und die Bereitschaft zum Abschluß von<br />

Versicherungsverträgen nicht beeinträchtigt hat, erneuerte der RH seine bereits<br />

im Jahre 1990 ausgesprochene Empfehlung, die Förderung der Hagel–<br />

und Tierversicherung ehestmöglich einzustellen.<br />

3<br />

Das BMF erblickte in der bereits wirksam gewordenen Kürzung der Veranschlagung<br />

und Auszahlung der Förderungsbeiträge <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> den Nachweis, den wiederholten<br />

Empfehlungen <strong>des</strong> RH nachgekommen zu sein. Es nahm die Empfehlung <strong>des</strong> RH,<br />

diese Förderungen ehestmöglich einzustellen, abschließend zur Kenntnis.


226


BMLF<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

Land– und Forstwirtschaft<br />

227<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Übertragung der Auszahlung und Verrechnung der Bergbauernzuschüsse<br />

und der Kälbermastprämien auf die Buchhaltung <strong>des</strong> BMLF und das Bun<strong>des</strong>rechenamt<br />

sowie Eingliederung <strong>des</strong> Land– und forstwirtschaftlichen Rechenzentrums<br />

in die Bun<strong>des</strong>verwaltung (NTB 1979 Abs 84, TB 1980<br />

Abs 57, TB 1981 Abs 60 und TB 1982 Abs 62).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF würde eine Eingliederung <strong>des</strong> Rechenzentrums in die<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung eine Aufblähung <strong>des</strong> Budgets sowie eine Vermehrung von Planstellen<br />

mit sich bringen; überdies könnten aufgrund <strong>des</strong> Landwirtschaftsgesetzes<br />

1992 zur automationsunterstützten Vorbereitung <strong>des</strong> Zahlungsverkehrs von Förderungsmitteln<br />

private Einrichtungen herangezogen werden. Das BMLF teilte neuerlich<br />

mit, die dafür vorgesehene Sondervorschrift sei in Vorbereitung und werde<br />

dem RH zur Herstellung <strong>des</strong> Einvernehmens vorgelegt werden.<br />

(2)<br />

Abgrenzung der Maßnahmen <strong>des</strong> Wasserbaues von der Tätigkeit der Dienststellen<br />

der Wildbach– und Lawinenverbauung in den Bun<strong>des</strong>ländern<br />

(TB 1984 Abs 53.2 sowie TB 1985 Abs 43.2).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF sei nunmehr auch in Oberösterreich eine entsprechende<br />

Verordnung erlassen worden, in den Bun<strong>des</strong>ländern Vorarlberg, Steiermark, Wien<br />

und Burgenland könne demnächst damit gerechnet werden. Lediglich mit Niederösterreich<br />

seien die Abgrenzungsverhandlungen noch nicht abgeschlossen.<br />

(3)<br />

Neuerstellung von Richtlinien für den Schutzwasserbau (TB 1984<br />

Abs 53.24).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF habe es einen Entwurf für die technischen Richtlinien<br />

zur Begutachtung ausgesandt, die noch im Jahr 1994 in Kraft treten sollen. Die<br />

Richtlinien für die Verwaltung <strong>des</strong> öffentlichen Wassergutes seien weiterhin ausständig.<br />

(4)<br />

Abstandnahme von der dem Forstgesetz 1975 widersprechenden Tragung<br />

<strong>des</strong> Projektierungs– und Durchführungsaufwan<strong>des</strong> (Wildbach– und Lawinenverbauung)<br />

sowie <strong>des</strong> Verwaltungsaufwan<strong>des</strong> (Gebietsbauleitungen der<br />

Sektionen Salzburg und Kärnten <strong>des</strong> Forsttechnischen Dienstes für Wildbach–<br />

und Lawinenverbauung) zu Lasten der Baumittel (TB 1984 Abs 54.11<br />

sowie TB 1985 Abs 44.9).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF werde ein Gesetzesentwurf für die Ausgliederung der<br />

Wildbach– und Lawinenverbauung ausgearbeitet, der die Anregungen <strong>des</strong> RH berücksichtigen<br />

soll.


Unerledigte Anregungen<br />

228<br />

(5)<br />

(6)<br />

(7)<br />

(8)<br />

(9)<br />

(10)<br />

Neuerstellung eines Bauhofkonzeptes mit betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben<br />

für die Bauhöfe im Bereich <strong>des</strong> Forsttechnischen Dienstes für<br />

die Wildbach– und Lawinenverbauung (TB 1992 S. 162 Abs 1.5.1).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF werden die Ende 1994 vorliegenden ersten Ergebnisse<br />

der neueingeführten Kostenrechnung die Grundlage für das Bauhofkonzept bilden.<br />

Einführung einer Betriebsabrechnung und einer bun<strong>des</strong>einheitlichen Verrechnung<br />

von Maschinenmieten an den Bauhöfen <strong>des</strong> Forsttechnischen<br />

Dienstes für Wildbach– und Lawinenverbauung (TB 1992 S. 163 f<br />

Abs 1.6.2 und 1.12.2).<br />

Das BMLF sagte die Einführung zu, berichtete jedoch noch nicht von deren Verwirklichung.<br />

Behebung <strong>des</strong> im Bereich <strong>des</strong> Wasserrechtes besonders ausgeprägten Vollzugsdefizites<br />

(TB 1992 S. 173 Abs 3.5).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF seien auch die Vollzugsdefizite im gewerblich–industriellen<br />

und kommunalen Bereich bedeutsam. Im übrigen würden Grundwassersanierungsarbeiten<br />

vorbereitet. Eine österreichweite Hochrechnung hätte über eine Million<br />

amtswegig zu behandelnder wasserrechtlicher Mißstände ergeben. Ohne die neu hinzugekommenen<br />

Fälle zu berücksichtigen, wären allein zur Abwicklung dieser Verfahren<br />

innerhalb von zehn Jahren bei jeder Wasserrechtsbehörde rd zehn zusätzliche Planstellen<br />

erforderlich.<br />

Wirksamer Vollzug der Strafbestimmungen nach dem Wasserrechtsgesetz<br />

einschließlich der Vollstreckung behördlich angeordneter Maßnahmen<br />

(TB 1992 S. 172 f Abs 3.4).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF müßten das Fehlen unmittelbar verfügbarer Finanzmittel<br />

für die Vollstreckungsbehörde, die unzureichende Infrastruktur und die mangelhafte<br />

Koordination zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen von der Verwaltung behoben<br />

werden.<br />

Die technische und rechtliche "Vollstreckungsfeindlichkeit", die Verfahrensdauer und<br />

die Ausschöpfung der Rechtsschutzmöglichkeiten machten jedoch Maßnahmen <strong>des</strong> Gesetzgebers<br />

erforderlich.<br />

Schaffung von Begleitmaßnahmen zu den Vollzugshandlungen unter Berücksichtigung<br />

der Intensivlandwirtschaft, wie zB Vermeidungs– und<br />

Minimierungstechnologien und Maßnahmen zur weitergehenden Abwasserreinigung<br />

(TB 1992 S. 174 Abs 3.6).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF würde die EU–Anpassung zu Vorschriften über eine<br />

gute fachliche Handhabung in der Landwirtschaft führen.<br />

Verstärkte Weisungserteilung <strong>des</strong> BMLF an die Unterbehörden zur Sicherstellung<br />

eines einheitlichen Vollzuges (TB 1992 S. 176 Abs 3.7).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF sei ihm eine Kontrolle der Bezirksverwaltungsbehörden<br />

im Rechtsmittelweg wegen <strong>des</strong> zweigliedrigen Instanzenzuges verfassungsrechtlich verwehrt.<br />

Das BMLF prüfe durchaus nicht bloß die Verletzung subjektiver Rechte, sei


Unerledigte Anregungen<br />

BMLF<br />

aber durch die Grenzen der Entscheidungsbefugnis von Berufungsbehörden eingeschränkt.<br />

Von der Amtsbeschwerde mache es bereits erfolgreich Gebrauch.<br />

229<br />

(11)<br />

Klärung der Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BMF und den Ländern<br />

über die Finanzierung <strong>des</strong> wasserrechtlichen Vollzuges (TB 1992<br />

S. 178 Abs 3.11).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF hätte das BMF in der Zwischenzeit seine Haltung, daß<br />

erforderliche Barauslagen von den Ländern zu bestreiten und erst bei mangelnder<br />

Einbringung vom Bund zu ersetzen wären, geändert. Im übrigen bereite das BMLF<br />

eine neuerliche Anfrage hinsichtlich der Kostentragung der mittelbaren Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

vor.<br />

(12)<br />

Trennung von Planung und Ausführung sowie Kosten–Nutzen–Untersuchungen<br />

bei ADV–Projekten der Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste (TB 1991<br />

Abs 42.9).<br />

Die Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste sagten zu, im ADV–Zweijahresplan nunmehr<br />

auch Kosten–Nutzen–Untersuchungen bedeutender ADV–Vorhaben vornehmen zu<br />

wollen. Die Trennung von Zuständigkeiten für einzelne ADV–Projektstufen werde<br />

vorgesehen. Die Form der Organisationsprogrammierung würde allerdings aus<br />

Kostengründen beibehalten werden.<br />

(13)<br />

Trennung von Anweisung und Vollziehung der Pensionsgebarung der<br />

Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste (TB 1991 Abs 42.10).<br />

Die Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste stellten die Verwirklichung <strong>des</strong> "Vier–Augen–Prinzips"<br />

für 1995 in Aussicht.<br />

(14)<br />

Sicherung <strong>des</strong> Nutzens und der Wirtschaftlichkeit der Anschaffung der<br />

ursprünglich 350, im Jahr 1994 rd 600 von den Österreichischen Bun<strong>des</strong>forsten<br />

bun<strong>des</strong>weit eingesetzten Personalcomputer samt zugehöriger<br />

Software durch Bestellung eines Mitarbeiters zum ADV–Anwenderbetreuer<br />

(TB 1991 Abs 42.13).<br />

Die Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste sahen sich wegen personeller Schwierigkeiten<br />

außerstande, die Empfehlung zu verwirklichen. Allerdings würden in den dezentralen<br />

Dienststellen verstärkt auch ADV–interessierte Sachbearbeiter zur Weitergabe<br />

von ADV–Wissen herangezogen.<br />

(15)<br />

Abstimmung der ADV–Eigenentwicklungen der Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste<br />

zur Vermeidung eines Wildwuchses an Programmen (TB 1991<br />

Abs 42.17).<br />

Laut Stellungnahme der Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste bestehe nunmehr ein System zur<br />

Dokumentation der Standardprogramme für Personalcomputer. Die Anregung <strong>des</strong> RH<br />

bezüglich der Vermeidung <strong>des</strong> Wildwuchses an Programmen würde die wirtschaftlich<br />

nicht vertretbare Aufnahme zusätzlichen Personals erforderlich machen.


230<br />

Verwirklichte Empfehlungen<br />

Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

(2)<br />

Erstellung eines gemeinsamen, längerfristigen Grundsatzkonzeptes für die<br />

Einrichtung der inneren Kontrolle (Innere Revision, Äußere Revision und<br />

Buchhaltung) im BMLF (TB 1989 Abs 2.122.2) durch Zusammenlegung<br />

der Abteilungen Innere und Äußere Revision im Jahr 1991 und Erlassung<br />

einer Revisionsordnung im Jahr <strong>1993</strong>.<br />

Mehrjährige ADV–Planung bzw Projektplanung bei den Österreichischen<br />

Bun<strong>des</strong>forsten (TB 1991 Abs 42.2).


Prüfungsergebnis<br />

BMLF231<br />

Landwirtschaftskammer für Oberösterreich,<br />

Förderungsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Die Landwirtschaftskammer für Oberösterreich verwaltete die Förderungsmittel<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im wesentlichen ordnungsgemäß und verantwortungsbewußt.<br />

Verbesserungsmöglichkeiten bestehen bei der Auszahlung der Förderungsmittel,<br />

der Organisation der Förderungsabwicklung und der<br />

Kontrolle der geförderten Maßnahmen.<br />

Die Förderungspraxis der Landwirtschaftskammer wich in Einzelfällen<br />

von den bestehenden Vorschriften ab.<br />

1990 1991 1992<br />

in Mill S (%)<br />

Insgesamt erhaltene<br />

Förderungsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> 119,0 (100) 144,6 (100) 112,1 (100)<br />

Davon entfielen auf<br />

Forstliche Förderung 6,1 (5,1) 10,6 (7,3) 8,7 (7,8)<br />

Investitionen in der<br />

Landwirtschaft 24,4 (20,5) 22,0 (15,2) 19,7 (17,6)<br />

Landwirtschaftliche Beratung 25,1 (21,1) 31,4 (21,7) 31,3 (27,9)<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Jänner bis März <strong>1993</strong> die Gebarung der Landwirtschaftskammer<br />

für Oberösterreich in Linz (Kammer) als Abwicklungsstelle<br />

der Förderungsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Zu den im November <strong>1993</strong> zugestellten<br />

Prüfungsmitteilungen nahm das BMLF im März 1994 Stellung. Seine Gegenäußerung<br />

gab der RH im Juli 1994 ab.<br />

Die Schwerpunkte dieser Gebarungsüberprüfung lagen in den Bereichen<br />

Forstliche Förderung, Investitionen in der Landwirtschaft und Beratung.


232<br />

Forstliche Förderung<br />

Mittelbedarf<br />

2.1<br />

2.2<br />

2.3<br />

Vom Einlangen der vorzeitig angeforderten Bun<strong>des</strong>mittel für die Forstliche<br />

Förderung bei der Kammer bis zu deren Auszahlung an die Förderungswerber<br />

vergingen bis zu 13 Monate, obwohl eine Abwicklungsdauer von nur<br />

einer Woche angemessen gewesen wäre.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die vorzeitige Hingabe der Bun<strong>des</strong>mittel bzw die verzögerte<br />

Auszahlung durch die Kammer, die dieser einen finanziellen Vorteil<br />

von jährlich rd 40 000 S brachte. Er empfahl, die Bun<strong>des</strong>mittel nur nach<br />

dem tatsächlichen Bedarf anzufordern und Restmittel am Jahresende an das<br />

BMLF rückzuüberweisen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF sei den Förderungsabwicklungsstellen die Auflage<br />

erteilt worden, Bun<strong>des</strong>förderungsmittel nur im Ausmaß <strong>des</strong> unabweislich notwendigen<br />

Erfordernisses anzufordern.<br />

Lan<strong>des</strong>förderungskonferenzen<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

3.4<br />

Nach den Richtlinien <strong>des</strong> BMLF war die Abwicklung der Forstlichen Förderung<br />

zwischen den Förderungsstellen (Forstbehörde oder Kammer) abzustimmen.<br />

Dies geschah in sogenannten "Lan<strong>des</strong>förderungskonferenzen".<br />

In Oberösterreich legten die Lan<strong>des</strong>förderungskonferenzen für die Jahre<br />

1990 bis 1992 fest, daß die Förderung von Neuaufforstungen schwerpunktmäßig<br />

von der Kammer, jene von Wiederaufforstungen schwerpunktmäßig<br />

vom Amt der Lan<strong>des</strong>regierung (Abteilung Forstdienst) durchgeführt werden.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß trotz dieser Festlegung beide Stellen als Abwicklungsstellen<br />

tätig waren, ohne daß eine schwerpunktmäßige Förderung erkennbar<br />

war. Er empfahl im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung und einer<br />

zweckmäßigen, geordneten und übersichtlichen Förderungsabwicklung,<br />

die einzelnen Förderungsmaßnahmen in Hinkunft nur noch von einer Stelle<br />

abzuwickeln.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF habe das große Förderungsvolumen nach der Windwurfkatastrophe<br />

<strong>des</strong> Jahres 1990 ein Tätigwerden beider Stellen notwendig gemacht.<br />

Im übrigen könne weder die Forstbehörde noch die Kammer aus personellen Gründen<br />

die Beratungs– und Kontrolltätigkeiten für ganz Oberösterreich allein ausüben.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, dies mache die Einhaltung der Vereinbarungen der<br />

jährlichen Lan<strong>des</strong>förderungskonferenzen umso bedeutsamer.<br />

Strukturverbesserung<br />

4.1<br />

Bei der Förderung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung (zur Verbesserung<br />

der nachhaltigen Holzproduktion, Neuaufforstung bisher landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen, Verbesserung der Waldstruktur) wurden<br />

Bauschsätze gewährt. Dabei waren für die Erfüllung bestimmter Zusatzkriterien,<br />

wie etwa bei Mischwaldaufforstung (zur Erhaltung standorttauglicher<br />

Mischbestände), Zuschläge zu den Förderungsgrundbeträgen vorgesehen;<br />

der Erfolg der Aufforstung wurde nicht abgewartet.


Forstliche Förderung<br />

BMLF<br />

Landwirtschaftskammer<br />

für Oberösterreich<br />

Einzelne geförderte Mischwaldaufforstungen waren zum Teil gar nicht, zum<br />

Teil mit nicht förderbaren Pflanzen nachgebessert. Da die Kammer im Gegensatz<br />

zu den Vorgaben <strong>des</strong> BMLF auch Mischbaumarten als förderungswürdig<br />

anerkannt hat, wurden rd 643 000 S Mischwaldzuschlag (1991) zu<br />

Unrecht ausgezahlt. Im übrigen fehlten für Maßnahmen zur Strukturverbesserung<br />

Kontrollbestimmungen <strong>des</strong> BMLF; in Oberösterreich wurden auf<br />

Lan<strong>des</strong>ebene in Eigeninitiative nur geringfügige Kontrollen vorgenommen.<br />

233<br />

4.2<br />

4.3<br />

4.4<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Auszahlung von Förderungsmitteln im Widerspruch<br />

zu den Vorgaben und den Zielsetzungen der Mischwaldaufforstung<br />

und regte die Erlassung entsprechender Kontrollbestimmungen an.<br />

Das BMLF erklärte in Übereinstimmung mit dem RH die Heranziehung bestimmter<br />

Baumarten bei der Mischwaldaufforstung als unzulässig und stellte<br />

Kontrollbestimmungen in Aussicht.<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte eine Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF über Veranlassungen<br />

anläßlich der richtlinienwidrigen Auszahlung von Förderungsmitteln.<br />

Kulturschutzstreifen<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

5.4<br />

Zur Sicherung landwirtschaftlicher Kulturen konnte gemäß dem Oberösterreichischen<br />

Kulturflächenschutzgesetz die Behörde sogenannte Kulturschutzstreifen<br />

vorschreiben, die nicht aufgeforstet werden durften.<br />

Die Kammer förderte sowohl bei den Neuaufforstungsprojekten als auch bei<br />

der Anlegung von Energiewäldern (Energieholzkulturen auf bisher landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen) üblicherweise auch die Kulturschutzstreifen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Förderung der Kulturschutzstreifen wegen <strong>des</strong><br />

fehlenden Bezugs zum Förderungsgegenstand. Er empfahl dem BMLF, den<br />

Förderungsabwicklungsstellen eine Änderung dieser Praxis, mit der beträchtliche<br />

Förderungsmittel anderen Vorhaben entzogen wurden, verbindlich<br />

aufzutragen.<br />

Das BMLF teilte mit, es habe die Förderungsabwicklungsstellen bereits von der<br />

Unzulässigkeit der Förderung von Kulturschutzstreifen bei Neuaufforstungen in<br />

Kenntnis gesetzt. Eine Mitförderung beim Energiewald sei aber mit dem Förderungszweck<br />

vereinbar.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, eine Ausweitung der Förderung auf den Energiewald<br />

sei weder wirtschaftlich noch zweckmäßig.<br />

Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft<br />

Abwicklung<br />

6.1<br />

Die Bezirksbauernkammern wickelten die Ansuchen für die Förderung von<br />

Investitionen in der Landwirtschaft (Errichtung von Düngersammelanlagen,<br />

bauliche und landtechnische Investitionen) unterschiedlich ab. Insbesondere<br />

wurden manche schriftlichen Förderungsanträge vor, die meisten<br />

jedoch erst nach Durchführung der zu fördernden Maßnahme ausgefertigt<br />

und an die Zentralstelle der Kammer weitergeleitet. Überdies wurde der<br />

Zeitpunkt <strong>des</strong> Einlangens der Förderungsansuchen nicht protokolliert.


Förderung von<br />

Investitionen<br />

234<br />

6.2<br />

Zur Sicherung einer objektiven Förderungsabwicklung und im Sinne einer<br />

Verwaltungsvereinfachung empfahl der RH eine nachweisliche Erfassung<br />

und einheitliche Abwicklung der Förderungsansuchen.<br />

6.3<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF werde dieser Empfehlung entsprochen werden.<br />

Mittelbedarf<br />

7.1<br />

Vom Einlangen der Bun<strong>des</strong>mittel für die Förderung von Investitionen in<br />

der Landwirtschaft bei der Kammer bis zur Auszahlung an die Förderungswerber<br />

vergingen bis zu drei Monate, obwohl eine Abwicklungsdauer von<br />

einer Woche angemessen gewesen wäre.<br />

7.2<br />

Angesichts <strong>des</strong> nicht unbeachtlichen finanziellen Vorteils für die Kammer<br />

von jährlich rd 50 000 S beanstandete der RH diese verzögerte Auszahlungen.<br />

Er empfahl, für eine Beschleunigung <strong>des</strong> Auszahlungsvorganges zu<br />

sorgen.<br />

7.3<br />

Nach Mitteilung <strong>des</strong> BMLF werde dieser Empfehlung entsprochen werden.<br />

Bemessungsgrundlagen<br />

8.1<br />

Bei der Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung umweltgerechter<br />

Düngersammelanlagen war Bedingung, daß deren Größe (Raum– oder<br />

Flächenbedarf) gemäß dem diesbezüglichen Baumerkblatt <strong>des</strong> Österreichischen<br />

Kuratoriums für Landtechnik bemessen wurde. Davon abweichend<br />

hielt sich jedoch die Kammer an die in Richtlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich<br />

festgelegten höheren Min<strong>des</strong>tgrößen.<br />

8.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß das den Vorgaben <strong>des</strong> BMLF widersprechende<br />

Vorgehen der Kammer einen Mehrbedarf an Förderungsmitteln in Höhe<br />

von rd 1,57 Mill S (1991) bzw rd 1,67 Mill S (1992) bewirkt hat; diese<br />

Überzahlungen hätten ausgereicht, jährlich rd 100 Förderungsfälle zusätzlich<br />

durchzuführen.<br />

8.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF habe es nunmehr verfügt, daß jede Überschreitung<br />

der festgelegten Größe von Düngersammelanlagen von der Förderungsabwicklungsstelle<br />

begründet werden müsse.<br />

Umweltauswirkungen<br />

9.1<br />

Die Richtlinien <strong>des</strong> BMLF enthielten keine Bestimmungen über die Min<strong>des</strong>tlagerzeit<br />

für den Dünger, die Beurteilung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> von Altanlagen<br />

bei Errichtung neuer Düngersammelanlagen und das Erfordernis der<br />

Beibringung von Dichtheitsgarantien der errichteten Anlagen.<br />

9.2<br />

Angesichts der Bedeutung ordnungsgemäßer Düngerlagerung für die<br />

Umwelt, insbesondere für die Grundwasserqualität, empfahl der RH, eine<br />

entsprechende Ergänzung der Richtlinien vorzunehmen.<br />

9.3<br />

Das BMLF sagte dies zu.


BMLF<br />

Landwirtschaftskammer<br />

für Oberösterreich<br />

Förderung der landwirtschaftlichen Beratung<br />

235<br />

Beratungskräfte 10.1<br />

Von 1987 bis 1992 erhielt die Kammer aus Bun<strong>des</strong>mitteln Personalkostenzuschüsse<br />

in Höhe von jährlich rd 24,5 Mill S bis rd 30,2 Mill S; die Anzahl<br />

der jährlich damit geförderten Beratungskräfte schwankte zwischen 93<br />

und 105.<br />

Drei geförderte Mitarbeiter der Kammer übten jedoch vorwiegend Tätigkeiten<br />

im Bereich der Vermarktung sowie als Geschäftsführer in Fachverbänden<br />

aus.<br />

10.2<br />

10.3<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Aufnahme dieser nicht förderbaren Personen in<br />

die Beraterliste. Er empfahl dem BMLF, den Förderungsabwicklungsstellen<br />

Arbeitsplatzbeschreibungen für die aus Bun<strong>des</strong>mitteln geförderten<br />

Beratungskräfte aufzutragen.<br />

Das BMLF berichtete von der Verwirklichung dieser Empfehlung.<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Bereits anläßlich früherer Gebarungsüberprüfungen der Landwirtschaftskammern<br />

(siehe SB Landwirtschaftskammern 1979 Abs 11.6.3) hatte der<br />

RH angeregt, zweckmäßigerweise eine Systemisierung aller bei den<br />

Landwirtschaftskammern erforderlichen Beratungskräfte vorzunehmen.<br />

Auch die Revisionsabteilung <strong>des</strong> BMLF hatte bereits die unzureichende<br />

Berücksichtigung von objektiven Merkmalen bei der Ermittlung der zu<br />

fördernden Beratungskräfte bemängelt. Eine entsprechende Veranlassung<br />

<strong>des</strong> BMLF blieb trotz Zusage bisher ausständig.<br />

<strong>Der</strong> RH legte dem BMLF erneut nahe, eine solche Systemisierung, die<br />

zweckmäßigerweise im Rahmen der nächsten Vereinbarung mit den Landwirtschaftskammern<br />

über die Förderung <strong>des</strong> Beratungspersonals erfolgen<br />

sollte, vorzunehmen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF werde diese Angelegenheit anläßlich der nächsten<br />

Konferenz der Beratungsreferenten besprochen werden.<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

Die aus Bun<strong>des</strong>mitteln geförderten Beratungskräfte (Akademiker und Maturanten)<br />

hatten am Bun<strong>des</strong>seminar für das landwirtschaftliche Bildungswesen<br />

in Wien eine Zusatzausbildung zu absolvieren; diese berechtigte sowohl<br />

zur Erteilung von Unterricht als auch zur Beratung. Diese Ausbildung war<br />

jedoch eher als Vorbereitung für eine Lehrtätigkeit als für den Beratungsdienst<br />

bestimmt.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, diese Zusatzausbildung im Wege einer Änderung <strong>des</strong><br />

Land– und forstwirtschaftlichen Bun<strong>des</strong>schulgesetzes auf das für Berater<br />

erforderliche Ausmaß zu verringern. Dies würde deren Ausbildungsdauer<br />

verkürzen und den Anreiz für eine berufliche Ausübung der Beratungstätigkeit<br />

steigern.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF erfordere der Beraterberuf eine umfassende Qualifikation.<br />

Für die Beratung in sozialen, ökonomischen und ökologischen Belangen sei eine besondere<br />

pädagogische Grundausbildung notwendig; eine zeitliche Verringerung der berufspädagogischen<br />

Ausbildung hätte eine geringere Befähigung der Berater zur Folge.


236<br />

12.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, der Wegfall der für die Lehrerausbildung bestimmten<br />

Ausbildungselemente verringere nicht die berufliche Befähigung der Berater.<br />

Er regte an, seine Empfehlung gemeinsam mit den bäuerlichen Interessenvertretungen<br />

zu überdenken.<br />

Schlußbemerkungen<br />

13<br />

Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Durch die genauere Beachtung bestehender Vorschriften bei der<br />

Förderungsabwicklung ließen sich die Förderungsziele besser verwirklichen<br />

und die Förderungsmittel sparsamer bewirtschaften.<br />

(2) Die Kammer sollte die Einhaltung der Förderungsbedingungen<br />

und den eingetretenen Erfolg verstärkt kontrollieren.<br />

(3) Die Bun<strong>des</strong>förderungsmittel sollten von der Kammer nur nach<br />

dem tatsächlichen Bedarf angefordert und unverzüglich an die Förderungswerber<br />

ausbezahlt werden.<br />

(4) Die Abwicklung der Forstlichen Förderung durch nur eine Abwicklungsstelle<br />

im Land Oberösterreich wäre zweckmäßig.<br />

(5) Das BMLF sollte geeignete Voraussetzungen für eine umweltbewußte<br />

Düngerlagerung schaffen.


BMwA<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

wirtschaftliche Angelegenheiten<br />

237<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Organisatorische Maßnahmen für das Bun<strong>des</strong>straßennetz (TB 1977 Abs<br />

76.17, TB 1983 Abs 68.1.4, TB 1986 Abs 60.27.2, zuletzt TB 1992<br />

S. 183 Abs 1).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA sei die Untersuchung der Normkosten der betrieblichen<br />

Erhaltung der Bun<strong>des</strong>straßen A, B und S bereits abgeschlossen. Die Ergebnisse<br />

sollten als Grundlage für die Verteilung der Mittel für die betriebliche Erhaltung<br />

herangezogen werden. Überdies würden nunmehr Aufteilungsregeln für die<br />

Mittel der baulichen Erhaltung erarbeitet. Auch seien mittlerweile die Grundlagen<br />

für weitere Überlegungen hinsichtlich der Bemautung <strong>des</strong> Straßennetzes erarbeitet<br />

worden.<br />

Die Übertragung der Bun<strong>des</strong>straßen B an die Länder sei nach wie vor Gegenstand<br />

von Verhandlungen, weil die Länder der vom Bund vorgeschlagenen Finanzierung<br />

bisher nicht zugestimmt hätten.<br />

(2)<br />

Veranschlagung der Ausgaben für bauliche Maßnahmen für die Unterrichts–<br />

und Wissenschaftsverwaltung beim Bautenbereich (TB 1972,<br />

TB 1984 Abs 55, zuletzt TB 1992 S. 183 Abs 2).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA hätte die Frage der Veranschlagung durch die Gründung<br />

der Bun<strong>des</strong>immobiliengesellschaft an Bedeutung verloren.<br />

(3)<br />

Vereinheitlichung und Neuorganisation der Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung,<br />

insbesondere Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit<br />

der Dienststellen der Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung (TB 1972, TB 1984<br />

Abs 56, zuletzt TB 1992 S. 183 Abs 3).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA stelle sich die Frage einer Neuorganisation mit dem<br />

Entfall <strong>des</strong> Kontrahierungszwanges der Bun<strong>des</strong>immobiliengesellschaft zwangsläufig.<br />

Für eine Entscheidung seien jedoch noch Erfahrungen über eine Zusammenarbeit zwischen<br />

der Bun<strong>des</strong>immobiliengesellschaft und den Dienststellen in den Bun<strong>des</strong>ländern<br />

zu sammeln.


238<br />

Verwirklichte Empfehlung<br />

Verwirklicht wurde die Empfehlung hinsichtlich entsprechender Maßnahmen<br />

für die Mitarbeiter zur Beurteilung und Geltendmachung von<br />

Schadenersatzansprüchen im Zuge der Bauführung (TB 1985 Abs 47.25,<br />

zuletzt TB 1992 S. 183 Abs 4) durch die Abhaltung von Schulungsveranstaltungen<br />

bei den Baudienststellen.


Prüfungsergebnisse<br />

BMwA239<br />

Planung von Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />

<strong>Der</strong> RH hat zwei Fälle der Planung von Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />

überprüft. In beiden Fällen dauert die Planung schon über 20 Jahre,<br />

ohne daß das Verkehrsproblem abschließend gelöst ist.<br />

Die Zusammenarbeit zwischen dem federführenden BMwA und<br />

den im Rahmen der Auftragsverwaltung in den Ländern handelnden<br />

Bun<strong>des</strong>straßenverwaltungen war unterschiedlich. Dem kurzzeitigen<br />

Bemühen <strong>des</strong> BMwA, die Planungsarbeiten selbst besser<br />

zu machen, fehlte die notwendige Zielstrebigkeit.<br />

Die Mitwirkung der Betroffenen an den Planungsarbeiten war in<br />

unterschiedlichem Umfang und teilweise sehr unsystematisch organisiert.<br />

Die Schwierigkeit, die Zusammenarbeit so zu gestalten, daß<br />

eine Kompromißfähigkeit aller Beteiligten und im Ergebnis eine<br />

von allen getragene und auch wirtschaftlich vertretbare Lösung erreicht<br />

wird, konnte nicht im notwendigen Ausmaß bewältigt werden.<br />

<strong>Der</strong> RH stellte bei der Umfahrung Wels die Objektivität der Nutzen–Kosten–Untersuchungen<br />

in Frage und empfahl, unbefangene<br />

Projektanten mit der Erstellung zu beauftragen.<br />

Von der Naturschutzbehörde geforderte landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen<br />

zum Bau der Ennstal–Bun<strong>des</strong>straße ("ennsnahe<br />

Trasse") konnten nicht verwirklicht werden, weil die hiefür notwendige<br />

Einwilligung der Grundeigentümer zur Grundabtretung nicht<br />

erteilt wurde. Die rechtlichen Möglichkeiten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>straßengesetzes<br />

für eine dem öffentlichen Interesse entsprechende zwangsweise<br />

Grundbereitstellung sind hier nicht anwendbar.


240<br />

A8<br />

Umfahrung<br />

Wels<br />

A25<br />

WELS<br />

A9<br />

A1<br />

Knoten<br />

HAID<br />

SATTLEDT<br />

A8<br />

SALZBURG<br />

Bad Ischl<br />

LINZ<br />

A1<br />

LIEZEN<br />

Bischofshofen<br />

B145<br />

B146<br />

A9<br />

GRAZ<br />

B146<br />

STAINACH<br />

A9<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Oktober 1992 bis Jänner <strong>1993</strong> den Planungsablauf<br />

je eines Beispielsfalles in den Bun<strong>des</strong>ländern Oberösterreich und Steiermark.<br />

Die Prüfungsmitteilungen wurden im Juli <strong>1993</strong> dem BMwA sowie<br />

den Ländern Oberösterreich und Steiermark übermittelt. Zu den bis<br />

Dezember <strong>1993</strong> eingelangten Stellungnahmen gab der RH im Feber<br />

1994 an das Land Oberösterreich eine Gegenäußerung ab.<br />

Die Planungsarbeiten umfaßten die Variantenuntersuchungen, die Ausarbeitung<br />

genereller Projekte einschließlich Anhang Umwelt und Kosten–Nutzen–Untersuchungen,<br />

die Festlegung der Trassenführung, die<br />

Detailprojekte sowie landschaftspflegerische Begleitplanungen.<br />

Allgemeines<br />

2<br />

Die Planung von Bun<strong>des</strong>straßenbauvorhaben wird von den Ämtern der Lan<strong>des</strong>regierungen<br />

nach den Richtlinien <strong>des</strong> BMwA (bis 1987 BMBT) ausgeführt,<br />

wobei diese meist Ziviltechniker mit der Projektierung beauftragen.<br />

In beiden Beispielsfällen kam es zu heftigen Auseinandersetzungen, wobei<br />

neben den für die Planung im engeren Sinn verantwortlichen Organen der<br />

Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung auch die unmittelbar betroffenen Kommunalpolitiker<br />

und Bürger sowie dem Umwelt– bzw Naturschutz verpflichtete Verwaltungsorgane<br />

und Initiativen eine wichtige Rolle spielten. In beiden Fällen<br />

wurde nicht nur die Trassenverordnung selbst, sondern auch damit im<br />

Zusammenhang stehende Behördenverfahren auf dem Rechtsweg bekämpft.<br />

Ziel der Planung war jeweils, den derzeit die Anrainer belastenden Verkehr<br />

auf eine neue Trasse zu verlegen und dort durch technische und landschaftliche<br />

Begleitmaßnahmen die Verkehrsauswirkungen auf die Umwelt gering<br />

zu halten. Die öffentlichen Interessen waren dabei gegenüber den subjektiven<br />

abzuwägen und die Zumutbarkeitsgrenzen von Beeinträchtigungen abzuschätzen.


BMwA<br />

Planung von<br />

Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />

Vorhaben A 8, Wels–Sattledt<br />

241<br />

Planungsvorgang<br />

3<br />

A8<br />

A9<br />

Optimierte<br />

Westvariante<br />

WELS<br />

A25<br />

Rinderer-<br />

Trasse<br />

>>><br />

Aiterbach<br />

Knoten Haid ><br />

Osttangente<br />

B 138<br />

B 1<br />

Traun >>><br />

A9<br />

A1<br />

Sattledt<br />

Knoten Haid ><br />

Die Planungsarbeiten für<br />

das Autobahn–Bauvorhaben<br />

Wels–Sattledt der A 8<br />

dauern nunmehr bereits<br />

mehr als 20 Jahre. Eine<br />

1974 vom damaligen Bun<strong>des</strong>minister<br />

für Bauten und<br />

Technik, Josef Moser, verordnete<br />

Trasse wurde nach<br />

Protesten der Stadt Wels<br />

und geänderten Planungsüberlegungen<br />

1985 aufgehoben.<br />

Im Verlauf der weiteren<br />

Planungen traten<br />

unterschiedliche Realisierungsvorstellungen<br />

zwischen<br />

dem Land Oberösterreich<br />

und dem BMwA<br />

sowie Proteste betroffener<br />

Gemeinden auf. Im Jahre<br />

1991 hat das BMwA die<br />

von Oberösterreich bevorzugte<br />

sogenannte Rinderer–Trasse<br />

verordnet. Den<br />

Anträgen Betroffener auf<br />

Aufhebung dieser Verordnung<br />

gab der Verfassungsgerichtshof<br />

im Jahre <strong>1993</strong> keine Folge. Das naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren<br />

wurde <strong>1993</strong> eingeleitet, im August 1994 war noch kein<br />

Bescheid ergangen.<br />

Dringlichkeit<br />

4.1<br />

Die geplante Verbindung Wels–Sattledt ist Teil einer internationalen<br />

Transitstrecke (Innkreis–Pyhrn–Route) und ist im Bun<strong>des</strong>straßengesetz<br />

1971 ohne näheren Ausbauzeitpunkt enthalten. Zur Zeit wird diese<br />

Verbindung im Autobahnnetz durch die B 137/B 138 (Welser Osttangente)<br />

und die autobahnmäßige Über–Eck–Verbindung A 25–Haid–A 1<br />

hergestellt.<br />

Die Entlastung der vierspurig ausgebauten Welser Osttangente wird von<br />

den örtlich betroffenen Gebietskörperschaften, wie der Stadt Wels, aber<br />

auch dem Land Oberösterreich bereits seit vielen Jahren gefordert. Die<br />

Verkehrsprognose beträgt 16 000 bis 20 000 Kfz/24 h (Normalverkehr)<br />

und 24 000 bis 31 000 Kfz/24 h (Urlaubsverkehr), wobei 75 bis 80 %<br />

<strong>des</strong> Normalverkehrs örtlichen Ziel– und Quellverkehr und nur 20 bis<br />

25 % Transit– oder sonstigen Durchgangsverkehr darstellen. Die Umleitbarkeit<br />

<strong>des</strong> Transitanteiles über Haid wird vom Amt der Oberösterreichischen<br />

Lan<strong>des</strong>regierung, gestützt auf ein Gutachten, als gering beurteilt.


242<br />

Vorhaben A 8 ,<br />

Wels-Sattledt<br />

Im Gegensatz dazu sah das BMwA wegen der bestehenden Autobahnverbindung<br />

über Haid keine besondere Dringlichkeit für den zusätzlichen Ausbau.<br />

1987 sagte der Bun<strong>des</strong>minister für Bauten und Technik, Robert Graf, dennoch<br />

den vordringlichen Ausbau zu.<br />

4.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermochte der Beurteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich über die<br />

Dringlichkeit <strong>des</strong> Ausbaues nicht zu folgen. <strong>Der</strong> Normalverkehr auf der<br />

Osttangente bezieht sich überwiegend auf Wels und ist somit nicht verlagerbar.<br />

Die Osttangente ist im Jahresdurchschnitt als Einfallsstraße einer<br />

Stadt wie Wels nicht außergewöhnlich hoch belastet. <strong>Der</strong> Spitzenlastfall<br />

(Urlaubsverkehr) wurde vom Projektanten zu Unrecht für die Bemessung<br />

herangezogen und ist für die Ausbauentscheidung nicht maßgeblich.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH ist überdies der den Normalverkehr übersteigende<br />

Anteil <strong>des</strong> Urlaubsverkehrs, wie Verkehrsgutachten und Verkehrszählergebnisse<br />

bestätigen, umleitbar. Die vom Land Oberösterreich vorgenommene<br />

Beschleunigung der Trassenentscheidung hatte eine eingeschränkte<br />

Trassenwahl sowie eine noch nicht gelöste Naturschutzfrage zur Folge und<br />

war daher sachlich nicht gerechtfertigt.<br />

4.3<br />

4.4<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich habe der Planer die Prognosewerte<br />

nicht selbst erarbeitet, sondern Verkehrsuntersuchungen <strong>des</strong> BMwA herangezogen.<br />

Die vom RH angenommene Umlenkbarkeit <strong>des</strong> Osttangentenverkehrs sei nach Aussagen<br />

mehrerer Verkehrsfachleute nicht gegeben.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, der Planer habe im Technischen Bericht <strong>des</strong> generellen<br />

Projektes Prognosezahlen aus Verkehrsgutachten grob unrichtig dargestellt,<br />

weil als Werktagsverkehr auch die um fast die Hälfte höheren<br />

Prognosezahlen <strong>des</strong> Urlaubsverkehrs berücksichtigt worden seien. Im<br />

übrigen habe der vom Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung beauftragte<br />

Gutachter die Umleitbarkeit <strong>des</strong> Urlaubsverkehrs bestätigt.<br />

Variantenauswahl<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

Dem 1987 vorgelegten generellen Projekt reichte die Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung<br />

Oberösterreich über Aufforderung <strong>des</strong> BMwA eine vom selben<br />

Projektanten erstellte Kosten–Nutzen–Untersuchung nach, die eindeutig<br />

zugunsten der beantragten Rinderer–Trasse (1 058 Mill S einschließlich<br />

USt) ausfiel. Eine darüber hinaus erwogene Variante wurde nicht berücksichtigt.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Kosten–Nutzen–Untersuchung erst zu einem<br />

Zeitpunkt erstellt wurde, zu dem bereits die gewünschte Trasse<br />

durch den Antrag an das BMwA und durch die Information der Öffentlichkeit<br />

festgelegt war. Dies vermittelte den Eindruck einer nachträglichen<br />

Rechtfertigung einer bereits als abgeschlossen zu betrachtenden<br />

Entscheidung. Darüber hinaus hätte nach Auffassung <strong>des</strong> RH die nicht<br />

berücksichtigte Variante bei annähernd gleichem Investitionsaufwand<br />

günstigere Auswirkungen auf die Umwelt und die Raumstruktur ergeben.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Amtes der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung sei die<br />

Erstellung der Kosten–Nutzen–Untersuchung erst nach nachdrücklichen Einsprüchen<br />

einer betroffenen Gemeinde aktuell geworden.


Vorhaben A 8,<br />

Wels-Sattledt<br />

5.4<br />

BMwA<br />

Planung von<br />

Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />

<strong>Der</strong> RH erinnerte, daß derselbe Projektant durch eine später entworfene<br />

Variante bewiesen hätte, daß sowohl hinsichtlich der Linienführung als<br />

auch der Herstellungskosten deutliche Verbesserungen möglich gewesen<br />

wären.<br />

243<br />

Variantenprüfung<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

6.4<br />

Die Kosten–Nutzen–Untersuchung hat ua die Rinderer–Trasse sowohl<br />

der Beibehaltung <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> als auch sonstigen Varianten gegenübergestellt.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß einige für die Beibehaltung <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> sprechende<br />

Gründe nicht ausreichend bewertet und die durch einen Neubau<br />

ausgelösten ungünstigen Folgewirkungen nicht berücksichtigt wurden.<br />

Wenn auch wegen der für die Anrainer verbleibenden Belastung der<br />

Nullfall nicht als beste Lösung anzusehen war, hätte die Berücksichtigung<br />

der teilweisen Umleitbarkeit doch eine Loslösung der Entscheidungsfindung<br />

vom vermeintlichen Zeitdruck ermöglicht.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH waren einzelne Bewertungen der Rinderer–Trasse<br />

und der vergleichbaren "Optimierten Westvariante" mehrfach nicht überzeugend;<br />

dies traf insbesondere auf den Natur– und Landschaftsschutz,<br />

den Flächenbedarf, die Schonung der Landwirtschaft, die Trennwirkung,<br />

die Schonung der Wasserwirtschaft und den Investitionsbedarf zu. So entstand<br />

der Eindruck, daß die Rinderer–Trasse begünstigt wurde, weil negative<br />

Bewertungen dieser Variante durch Hinweise auf ausgleichende<br />

Maßnahmen relativiert wurden; für die vergleichbare "Optimierte Westvariante"<br />

war aber ein gleichartiges Bemühen nicht feststellbar.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich bestünden keine absolut objektiven<br />

Beurteilungsmerkmale. Die Beurteilungen seien daher sehr stark vom jeweiligen<br />

Stand <strong>des</strong> Beurteilenden geprägt.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher, in Hinkunft derartige Variantenvergleiche von<br />

unbefangenen Gutachtern durchführen zu lassen.<br />

Verwaltungsvorgang<br />

der Trassenplanung<br />

7.1<br />

Die Trassenplanung der Autobahnumfahrung Wels lag nicht, wie sonst in<br />

der Auftragsverwaltung üblich, einheitlich bei der Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung<br />

Oberösterreich. 1985 bis 1987 zog das damalige BMBT wegen<br />

großer Widerstände gegen die Amtstrasse die Planungsinitiative an sich<br />

und ließ, allerdings ohne endgültiges Ergebnis, Trassenvarianten ausarbeiten.<br />

Zeitgleich beauftragte das Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung<br />

die Erstellung eines generellen Projektes für die Rinderer–Trasse und erreichte<br />

die Erlassung der Verordnung für diese Trasse. <strong>Der</strong> mehrmals wiederholten<br />

Aufforderung <strong>des</strong> BMwA nach weiteren Variantenuntersuchungen<br />

kam das Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung nicht nach.<br />

Die 1992 eingeleitete Vorbegutachtung durch die Naturschutzbehörde<br />

blieb ebenfalls, ohne Berücksichtigung <strong>des</strong> ausdrücklichen Wunsches <strong>des</strong><br />

BMwA, auf das verordnete Projekt eingeschränkt, wodurch der Naturschutzbehörde<br />

die Gelegenheit entzogen wurde, das Projekt im Vergleich<br />

mit anderen Trassenvarianten zu beurteilen.


244<br />

Entgegen den üblichen Gepflogenheiten wurde weder beim Variantenstudium<br />

noch bei der Erstellung <strong>des</strong> endgültigen Projektes der behördliche<br />

Naturschutz einbezogen.<br />

7.2<br />

7.3<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß sich das Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung<br />

bereits sehr frühzeitig auf eine Variante festlegte, ohne den<br />

Forderungen <strong>des</strong> damaligen BMBT nach Untersuchung weiterer Varianten<br />

und nach Einbeziehung der Naturschutzdienststellen zu entsprechen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich habe es gemeinsam mit dem Planer<br />

versucht, den Planungsprozeß offen und durchschaubar zu gestalten und insbesondere<br />

die betroffenen Bürger in das Planungsgeschehen einzubeziehen. Eine Gesprächsbereitschaft<br />

könne jedoch nicht erzwungen werden.<br />

Vorhaben B 146, Stainach–Liezen<br />

Stainach<br />

Wörschach<br />

B 146<br />

Weißenbach<br />

Liezen<br />

Enns >>><br />

ennsnahe Trasse<br />

Planungsvorgang<br />

8<br />

Die 1971 mit Vorstudien begonnene Neuplanung <strong>des</strong> Abschnittes Mandling–Liezen<br />

der Ennstal(damals Schnell–)straße S 8 (ab 1986 zur Bun<strong>des</strong>straße<br />

B 146 zurückgestuft) wurde vorläufig mit einem 1978 eingeleiteten<br />

Anhörungsverfahren abgeschlossen, ein Straßenverlauf jedoch wegen<br />

offen gebliebener Fragen <strong>des</strong> Anschlusses von Stainach sowie <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

im Raum Trautenfels nicht verordnet.<br />

Weitere Planungsschritte waren die Umplanung zu einer geänderten und<br />

sparsameren Trassenführung, Bemühungen um eine Vorziehung <strong>des</strong> Abschnittes<br />

"Umfahrung Stainach", die Einsetzung einer Arbeits– und Projektgruppe<br />

unter Mitwirkung von Betroffenen zur Erarbeitung und objektiven<br />

Prüfung von Trassenvarianten, die Erstellung einer Kosten–<br />

Nutzen–Untersuchung und ein positiver Abschluß <strong>des</strong> naturschutzrechtlichen<br />

Verfahrens.<br />

Ein 1989 eingeleitetes weiteres Anhörungsverfahren ergab die überwiegende<br />

Zustimmung für die sogenannte "ennsnahe Trasse". Die 1990 vom<br />

Bun<strong>des</strong>minister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Dr Wolfgang<br />

Schüssel, erlassene Trassenverordnung wurde 1992 von betroffenen Liegenschaftseigentümern<br />

beim Verfassungsgerichtshof angefochten, welcher<br />

den Anträgen jedoch nicht stattgab. Mit dem Bau wurde 1991 östlich<br />

von Stainach vorerst begonnen, jedoch wegen Bürgerprotesten für November<br />

1994 eine Volksbefragung zur Trassenfestlegung angekündigt.


Vorhaben B 146,<br />

Stainach-Liezen<br />

Vorgangsweise der<br />

Trassenfestlegung<br />

9.1<br />

9.2<br />

BMwA<br />

Planung von<br />

Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />

Wegen der Einsprüche der Naturschutzbehörde und von Betroffenen untersuchte<br />

eine 1985 von der Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung Steiermark im Interesse<br />

eines Konsenses eingerichtete Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten und<br />

einem Vertreter <strong>des</strong> damaligen BMBT, die bestehenden Varianten und arbeitete<br />

zusätzliche Varianten aus. Eine um regionale Entscheidungsträger<br />

erweiterte Projektgruppe behandelte die von Gemeinde– und Interessenvertretern<br />

eingebrachten Vorschläge. Zeitgleich und in Wechselwirkung<br />

mit dieser Tätigkeit hat ein Ziviltechniker im Jahre 1986 eine Kosten–<br />

Nutzen–Untersuchung ausgearbeitet und später ergänzt.<br />

Die Lösungsmöglichkeiten waren entweder eine wirksame Entlastung der<br />

Bevölkerung durch eine Neutrassierung entlang der Enns oder ein die Naturbereiche<br />

schonender Ausbau im Bereich der bestehenden Bun<strong>des</strong>straße.<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte das angewendete Verfahren zur Trassenfindung als<br />

weitgehend offenen Planungsprozeß, weil eine Vielzahl der teils unterschiedlichen<br />

Lösungs– und Verbesserungsvorschläge behandelt und teilweise<br />

auch berücksichtigt wurde. Die Problembehandlung erfolgte geordnet<br />

und unter Einbeziehung von Fachleuten und Betroffenen, die auch<br />

an der Gewichtung und Beurteilung der einzelnen Trassenauswirkungen<br />

mitarbeiteten.<br />

Letztlich wird das Ausmaß der Zustimmung im Ergebnis einer für November<br />

1994 beabsichtigten Volksbefragung erkennbar werden.<br />

245<br />

Notwendigkeit und<br />

Dringlichkeit<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

Im Bereich Trautenfels–Liezen der B 146 überschneiden einander zwei überregionale<br />

Verkehrsströme in Ost–West– und in Nord–Süd–Richtung. Die<br />

für das Jahr 2000 vorhergesagte Verkehrsbelastung beträgt im Bereich<br />

Weißenbach–Liezen im Jahresschnitt 13 800 bis 14 100 Kfz/24 h, der Urlaubsverkehr<br />

16 500 bis 16 800 Kfz/24 h; der Bestand ist zweispurig ausgebaut.<br />

Die 1986 erstellte Kosten–Nutzen–Untersuchung schätzt weniger das<br />

Unfallrisiko als die Unfallschwere für diese Strecke als überdurchschnittlich<br />

ein; ohne Maßnahmen wird eine weitere Verschlechterung sowohl der<br />

Verkehrs– als auch der Umweltlage der anliegenden Gemeinden erwartet.<br />

Die in Wörschach angestrebte Entwicklung zum Kurort werde verhindert<br />

und in Liezen die erwünschte Ortsentwicklung beeinträchtigt.<br />

Aufgrund der derzeitigen und der zu erwartenden Verkehrslage hielt der<br />

RH – im Einklang mit der Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung – bauliche Änderungsmaßnahmen<br />

für notwendig, weil auch verstärkte Verkehrslenkungsmaßnahmen<br />

keine wirksame Verbesserung erwarten lassen.<br />

Die Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung stimmte dem RH zu.<br />

Prüfung von<br />

Trassenvarianten<br />

11.1<br />

Die fachliche Beurteilung der Trassenvarianten erfolgte auf der Grundlage<br />

vorhergegangener Untersuchungen und Erörterungen der Projektgruppe<br />

im Rahmen von Kosten–Nutzen–Untersuchungen.<br />

Die Anschlußstellen der neuen Ausbaustrecke für Stainach und Liezen<br />

sind in der letztgültigen Variante der ennsnahen Trasse derart angeordnet,


246<br />

Vorhaben B 146,<br />

Stainach-Liezen<br />

daß deren Benützung wohl für den großräumigen Transitverkehr vorteilhaft<br />

ist, für den kleinräumigen Durchgangsverkehr jedoch meist mit einem<br />

Umweg verbunden wäre. Dadurch verschlechterte sich auch die Bewertung<br />

der Trennwirkung und der Lärmbelastung <strong>des</strong> hinsichtlich<br />

Natur und Landschaft nachträglich verbesserten Variantenentwurfes einer<br />

ennsnahen Trasse.<br />

Unter den für die Variantenauswahl maßgebenden Merkmalen nahm der<br />

Naturschutz insofern eine Sonderstellung ein, als wegen der Führung der<br />

Trasse durch das Landschaftsschutzgebiet Mittleres Ennstal eine naturschutzbehördliche<br />

Genehmigung notwendig war. Im Zusammenhang mit<br />

der Trassenfindung wurden die Naturschutzabteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

und auch der Naturschutzbeirat schon frühzeitig in die Planung<br />

einbezogen.<br />

Für sämtliche vom Amt der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung in die<br />

Trassenentscheidung einbezogenen Planfälle wurden vom Projektanten<br />

im Rahmen der generellen Projekte die Gesamtbau– und Unterhaltskosten<br />

ermittelt.<br />

11.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten die Möglichkeiten für eine verkehrstechnisch<br />

bessere Anbindung sowohl von Liezen als auch von Stainach mit<br />

dem Ziel einer wirksamen Entlastung der an der bestehenden Straße wohnenden<br />

Bevölkerung weiter untersucht werden.<br />

<strong>Der</strong> RH anerkannte die frühzeitige Berücksichtigung <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

im Rahmen der Trassenfindung. Andererseits erachtete der RH jedoch die<br />

in die Kosten–Nutzen–Untersuchung einbezogenen Kostenansätze als<br />

ungenügend.<br />

11.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Amtes der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung seien die<br />

Anschlußstellen nach Maßgabe der Möglichkeiten und im Einvernehmen mit den<br />

betroffenen Gemeinden festgelegt worden. Ergänzende Ausbauten wären bei Bedarf<br />

möglich.<br />

Die Grundlagen der Kosten–Nutzen–Untersuchung hätten den sonst im generellen<br />

Planungsprozeß üblichen Genauigkeitsgrad überstiegen.<br />

Landschaftspflegerische<br />

Begleitmaßnahmen<br />

12.1<br />

12.2<br />

Für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, deren Durchführung als<br />

Auflage im naturschutzrechtlichen Bewilligungsbescheid <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>straßenbauvorhabens<br />

vorgeschrieben war, konnten die notwendigen<br />

Grundstücke nur teilweise im Wege eines Übereinkommens erworben<br />

werden. Die daraufhin nach dem Bun<strong>des</strong>straßengesetz 1971 vorgenommenen<br />

Enteignungen wurden vom Verfassungsgerichtshof im Jahre <strong>1993</strong><br />

aufgehoben, weil dieses Bun<strong>des</strong>gesetz nicht für eine Länderzuständigkeit<br />

(Naturschutz) herangezogen werden könne.<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte es als unbefriedigend, daß die Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung<br />

bei der Verwirklichung der ihr von der Naturschutzbehörde auferlegten<br />

landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen zu Bun<strong>des</strong>straßenbauten<br />

von der Einwilligung der Grundeigentümer abhängig ist.


Zusammenfassende<br />

Beurteilung<br />

13<br />

BMwA<br />

Planung von<br />

Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH stellt die Festlegung von neuen Bun<strong>des</strong>straßentrassen,<br />

unter Berücksichtigung eines wirtschaftlich vertretbaren<br />

Aufwan<strong>des</strong>, eine äußerst heikle Aufgabe im Spannungsfeld von Verkehrsnotwendigkeiten,<br />

Entlastung der Bevölkerung von alter und<br />

Schutz vor neuer Belastung dar. Unter der Voraussetzung einer möglichst<br />

umfassenden Bemühung, den Verkehr an sich zu verringern,<br />

kann eine Lösung nur in einer ausgewogenen Verteilung zumutbarer<br />

Belastung zwischen der Wohnbevölkerung, den land– und forstwirtschaftlich<br />

genutzten Gebieten und den darüber hinausgehenden<br />

Naturräumen bestehen.<br />

247<br />

Die untersuchten Beispielsfälle zeigten langjährige wechselvolle<br />

Versuche und Versäumnisse, die in beiden Fällen noch zu keiner<br />

abschließenden Realisierung der Bauvorhaben geführt haben. Als<br />

wesentliches Lösungselement beurteilte der RH ein geordnetes offenes<br />

Planungsverfahren unter umfassender Information und Mitwirkung<br />

der Betroffenen, damit diese von der Ausgewogenheit der<br />

Lösung überzeugt sind und diese möglichst weitgehend mittragen.


248<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9,<br />

Liechtenwerderplatz<br />

Das im Jahre 1989 fertiggestellte Bun<strong>des</strong>amtsgebäude in Wien 9,<br />

Liechtenwerderplatz 5, dient der Unterbringung von Teilen der<br />

Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien sowie von Dienststellen <strong>des</strong> BMI und<br />

ist Bestandteil der Überbauung <strong>des</strong> Franz Josefs–Bahnhofes.<br />

Im Jahre 1977 erfolgte auf Wunsch <strong>des</strong> BMI die Wiederaufnahme<br />

der 1973 eingestellten Verhandlungen mit dem Bauträger über ein<br />

Projekt zur Übersiedlung dieser Dienststellen aus der Roßauer Kaserne<br />

in das neu zu errichtende Bun<strong>des</strong>amtsgebäude.<br />

Trotz schwerwiegender Bedenken <strong>des</strong> BMwA erfolgte im Oktober<br />

1978 die Beauftragung <strong>des</strong> Bauträgers mit Projektvorbereitungs– und<br />

Planungsarbeiten, im Feber 1980 die Direktbeauftragung mit der Errichtung<br />

der Basiskonstruktion über dem Bahngelände und im<br />

April 1983 die weitere Beauftragung für die Errichtung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>.<br />

Die Entscheidung für das Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Liechtenwerderplatz<br />

erfolgte unter Vernachlässigung der polizeitaktischen Erfordernisse,<br />

der geringeren Gebäu<strong>des</strong>icherheit durch die exponierte Lage sowie<br />

der schlechten Verkehrsanbindung ohne Kosten–Nutzen–Vergleich<br />

mit der Alternative, die Roßauer Kaserne für die weitere Nutzung instandzusetzen.<br />

Die ursprüngliche Annahme, durch einen Verkaufserlös von<br />

630 Mill S für die Roßauer Kaserne mit nur verhältnismäßig geringen<br />

Mehrkosten für den Bund einen Neubau für die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

Wien zu errichten, konnte wegen <strong>des</strong> Denkmalschutzes<br />

für den Altbau nicht verwirklicht werden.<br />

Das zwischen 1972 bis 1983 entwickelte Raum– und Funktionsprogramm<br />

orientierte sich mehr an den finanziellen Vorgaben als an den<br />

tatsächlichen Nutzeranforderungen. Die ursprüngliche Absicht, die<br />

Roßauer Kaserne vollständig abzusiedeln, war mangels ausreichenden<br />

Raumangebotes im neuen Bun<strong>des</strong>amtsgebäude nicht umsetzbar.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre eine Generalsanierung der Roßauer Kaserne<br />

zweckmäßiger und wirtschaftlicher gewesen, weil die Errichtung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong> entbehrlich gewesen wäre und jedenfalls<br />

die Kosten für die Errichtung der Basisplatte in Höhe von rd<br />

1 Mrd S zuzüglich einer indexgesicherten jährlichen Vergütung für<br />

die Bahnüberbauung von 4,5 Mill S einzusparen gewesen wären.<br />

<strong>Der</strong> Zeitraum von fast 17 Jahren zwischen Projektbeginn und Bauübergabe<br />

und eine rd elfjährige Planungs– und Bauphase waren die<br />

Ursache geänderter Nutzeranfordungen. Ausstattungs– und Ausführungsänderungen<br />

verursachten einen Gesamtaufwand von rd<br />

245 Mill S.


BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />

Mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rd 3,65 Mrd S (rd 15 200 S<br />

je m 3 umbauten Raumes, jeweils einschließlich Finanzierungskosten)<br />

wurde eines der teuersten Bun<strong>des</strong>amtsgebäude errichtet. Trotz<br />

der weit über dem Durchschnitt liegenden Preise wird das Gebäude<br />

weder in seinem technischen Standard noch in der Erfüllung der<br />

Nutzeranforderungen diesem hohen Preisniveau gerecht.<br />

249<br />

Bebaute Fläche Basiskonstruktion 24 430 m 2<br />

Bruttogrundrißfläche (einschließlich<br />

Terrassen) 57 680 m 2<br />

Bruttorauminhalt 239 920 m 3<br />

Gesamtkosten laut Bun<strong>des</strong>voranschlag <strong>1993</strong><br />

Indexgesicherte jährliche Vergütung<br />

für Bahnüberbauung ab 1994<br />

Herstellungskosten einschließlich Bauzinsen<br />

3 650 Mill S<br />

rd 4,5 Mill S<br />

rd 2 546 Mill S<br />

Planungseinleitung Oktober 1978<br />

Errichtung der Basiskonstruktion 1980 bis 1983<br />

Errichtung <strong>des</strong> Hochbaues 1986 bis 1989<br />

Bauübergabe Juni 1989<br />

Baudienststelle: Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung I Wien (ab 15. Juni 1983<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien)<br />

Prüfungsablauf<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Mai 1992 bis Feber <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong><br />

BMwA und <strong>des</strong> BMI hinsichtlich der Unterbringung von Dienststellen<br />

der Sicherheitsverwaltung in einem Neubau auf dem Gelände <strong>des</strong> Franz<br />

Josefs–Bahnhofes. Die Prüfungsmitteilungen wurden im Juli <strong>1993</strong> dem<br />

BMwA sowie dem BMI zugestellt. Zu den ihm zwischen November <strong>1993</strong><br />

und März 1994 zugegangenen Stellungnahmen hat der RH im März und<br />

April 1994 seine Gegenäußerungen abgegeben.<br />

Roßauer Kaserne<br />

2.1.1<br />

Bis Juni 1972 hatten das BMI und die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien zunächst<br />

das Konzept verfolgt, deren Außenstellen in einem Neubau neben<br />

dem Polizeipräsidium am Schottenring in Wien 1 unterzubringen. Nach<br />

Scheitern dieses Projektes wurde die Unterbringung in einem Neubau auf<br />

dem damals von der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien genutzten Grundstück<br />

der Roßauer Kaserne angestrebt.<br />

Im September 1972 sprach sich der damalige Vizepräsident der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

Wien für das vorgelegte Angebot einer Bank aus, über dem<br />

Bahngelände <strong>des</strong> Franz Josefs–Bahnhofes ein neues Amtsgebäude für die<br />

Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien und im Tauschweg auf dem Grundstück der<br />

Roßauer Kaserne ein neues Betriebsgebäude für die Bank zu errichten.


Roßauer Kaserne<br />

250<br />

Nach positiver Bewertung eines Projektes ersuchte das BMI im März 1973<br />

das damalige BMBT, mit dem späteren Bauträger als Verfügungsberechtigten<br />

über die Bahnhofsüberbauung in Tauschverhandlungen einzutreten.<br />

Die Verhandlungen wurden jedoch noch im Jahr 1973 wieder abgebrochen,<br />

weil das Bun<strong>des</strong>denkmalamt nicht bereit war, einem Verkauf bzw<br />

Abbruch der Roßauer Kaserne zuzustimmen.<br />

2.1.2<br />

Die Fühlungnahme wurde im Jahr 1976 mit dem Bestreben wieder aufgenommen,<br />

die Raumwünsche soweit zu verringern, daß die voraussichtlichen<br />

Baukosten den Wert der Roßauer Kaserne um höchstens 150 Mill S überstiegen.<br />

Das BMI übermittelte dem damaligen BMBT im Mai 1977 positiv<br />

beurteilte Vorentwurfspläne und ein Angebot <strong>des</strong> Bauträgers.<br />

Das damalige BMBT führte die Neubaubestrebungen in erster Linie auf<br />

den schlechten Erhaltungszustand der Roßauer Kaserne zurück und erklärte,<br />

aufgrund einer erfolgten Beschränkung der Raumanforderung <strong>des</strong> BMI<br />

von rd 87 000 m 2 auf rd 50 000 m 2 wäre eine gleichwertige Unterbringung<br />

in der generalsanierten Roßauer Kaserne um rd 400 Mill S möglich.<br />

Trotz der Bedenken <strong>des</strong> BMBT ersuchte das BMI im Jänner 1978 das<br />

BMBT, das Projekt eines Neubaues mit allem Nachdruck zu verfolgen.<br />

2.1.3<br />

2.2<br />

Die Verwertung der Roßauer Kaserne kam wegen <strong>des</strong> Denkmalschutzes<br />

nicht zustande. Eine vollständige Absiedelung der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

Wien aus der Roßauer Kaserne konnte aus Kostengründen und mangels<br />

ausreichenden Raumangebotes im neuen Bun<strong>des</strong>amtsgebäude nicht<br />

verwirklicht werden. Mit Stand April 1990 wies die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

Wien rd 17 000 m 2 Flächenbedarf für die Roßauer Kaserne aus;<br />

ein Gebäudedrittel soll generalsaniert und der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

Wien zur weiteren Nutzung überlassen werden.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß der Nutzer zunächst von der wirklichkeitsfremden<br />

Annahme einer vollständigen Absiedelung der Roßauer Kaserne<br />

ausging. Überdies fehlte eine grundsätzliche Auseinandersetzung <strong>des</strong><br />

BMI und <strong>des</strong> damaligen BMBT mit der alternativen Möglichkeit einer<br />

Generalsanierung und Erweiterung der Roßauer Kaserne. Nach Ansicht<br />

<strong>des</strong> RH wäre durch eine wirtschaftlichere und zweckmäßigere Umgestaltung<br />

der Roßauer Kaserne die Errichtung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong><br />

Liechtenwerderplatz für die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien entbehrlich<br />

gewesen. Während die Kosten von rd 1 Mrd S für die Basisplatte zur<br />

Überbauung <strong>des</strong> Bahnhofgelän<strong>des</strong> hätten eingespart werden können, wäre<br />

um die Hochbaukosten <strong>des</strong> Neubaues eine Generalsanierung der Roßauer<br />

Kaserne durchführbar gewesen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMwA, in Hinkunft insbesondere bei Großprojekten<br />

vor der Projekteinleitung auf eine umfassende, längerfristig ausgerichtete<br />

und nachvollziehbare Bedarfsanalyse <strong>des</strong> Nutzers zu dringen.<br />

2.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei der Bauplatz Liechtenwerderplatz für die<br />

Erfordernisse <strong>des</strong> BMI und der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien nur bedingt geeignet<br />

gewesen. Die Bauverwaltung hätte jedoch ihre Bedenken gegen einen Neubau an<br />

dieser Stelle gegenüber den nachdrücklichen Forderungen <strong>des</strong> Nutzers und der politischen<br />

Entscheidungsträger nicht durchsetzen können. Auch bei grundsätzlicher<br />

Anerkennung der Bedeutung einer Bedarfserhebung könnte die Bauverwaltung die<br />

tatsächlichen Nutzererfordernisse nur sehr schwer beurteilen; diese wären letztlich


BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />

vom Bedarfsträger zu verantworten. Das BMwA sagte zu, künftig auf nachvollziehbare<br />

Bedarfsanalysen zu drängen.<br />

251<br />

Das BMwA pflichtete dem RH bei, daß eine Generalsanierung der Roßauer Kaserne<br />

wirtschaftlicher gewesen wäre. Darüber hinaus hätten politische Entscheidungsträger<br />

eine Aufhebung <strong>des</strong> gesetzlichen Denkmalschutzes für den überwiegenden Teil der<br />

Roßauer Kaserne in Aussicht gestellt. Geldmangel, das Fehlen langfristiger Konzepte<br />

sowie die Größe und Komplexität hätten die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen<br />

größeren Umfangs verhindert.<br />

Das BMI sah sich zu einer inhaltlichen Stellungnahme außerstande, weil sämtliche<br />

maßgeblich beteiligte Bedienstete entweder im Ruhestand oder verstorben waren. Es<br />

sagte jedoch zu, künftig für eine rechtzeitige Festschreibung der Nutzererfordernisse<br />

Sorge zu tragen.<br />

Bauträgerangelegenheiten<br />

Einschaltung eines<br />

Bauträgers<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

Im Oktober 1977 erschienen dem damaligen BMBT weitere Verhandlungen<br />

mit dem Bauträger über eine Projektstudie samt Kostenschätzung<br />

nicht mehr zielführend; seiner Ansicht nach lag nämlich der vom Bauträger<br />

genannte Preis um rd 72 % über dem Erfahrungswert aufgrund öffentlicher<br />

Ausschreibungen vergleichbarer Bauvorhaben.<br />

Die Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Inneres vom Jänner 1978,<br />

"das Projekt eines Abtausches der Roßauer Kaserne gegen Neuerrichtung<br />

eines Amtsgebäu<strong>des</strong> über dem Franz Josefs–Bahnhof mit allem Nachdruck<br />

zu verfolgen", führte zur Einstellung <strong>des</strong> umfangreichen Schriftverkehrs<br />

zwischen dem BMBT und dem BMF bezüglich der Preisangemessenheit<br />

und der voraussichtlichen Gesamtkosten.<br />

Im Oktober 1978 wurde schließlich der Bauträger mit Projektvorbereitungs–<br />

und Vorentwurfsleistungen zu einem Bun<strong>des</strong>amtsgebäude mit "honorarfähigen<br />

Herstellungskosten von netto 550 Mill S" beauftragt. Dieser<br />

Betrag entsprach letztlich weniger als der Hälfte der tatsächlichen Herstellungskosten.<br />

<strong>Der</strong> angenommene Erlös von 630 Mill S für die Roßauer<br />

Kaserne sollte den Großteil der Errichtungskosten <strong>des</strong> Neubaues decken.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit<br />

der Bauträgereinschaltung und die Beauftragung <strong>des</strong> Bauträgers trotz<br />

schwerwiegender wirtschaftlicher Bedenken <strong>des</strong> damaligen BMBT sowie<br />

wegen der wirklichkeitsfremden Annahme der Finanzierung <strong>des</strong> Neubaues<br />

durch eine Verwertung der Roßauer Kaserne.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei die Entscheidung zugunsten der Überbauung und<br />

damit auch zu einer freihändigen Vergabe auf politischer Ebene getroffen worden.<br />

Das BMI gab keine Stellungnahme ab.<br />

Bauverträge<br />

4.1<br />

Das damalige BMBT beauftragte den Bauträger — jeweils freihändig —<br />

im Feber 1980 mit der Errichtung der Basiskonstruktion über dem Bahngelände<br />

und im Mai 1983 mit der <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>, weil die ÖBB dem Bauträger<br />

das alleinige Überbauungsrecht der Gleisanlagen im Bereich Liech-


252<br />

Bauträgerangelegenheiten<br />

tenwerderplatz zugesichert hatten. Die Vertragsregelungen berücksichtigten<br />

die bereits im Jahre 1977 vom BMBT geäußerten Bedenken hinsichtlich erheblich<br />

überhöhter Baukosten nicht.<br />

Diese Sonderstellung <strong>des</strong> Bauträgers wirkte sich beispielsweise durch eine<br />

um rd 36 % über dem Gebührensatz der Gebührenordnung für Architekten<br />

liegende Entgeltvereinbarung für die örtliche Bauaufsicht nachteilig<br />

aus. Bei der "kaufmännischen und technisch geschäftlichen Betreuung"<br />

wurde der vergleichbare Prozentsatz anderer Bauvorhaben um rd<br />

20 % überboten. Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen<br />

unterblieb. Dem Bauträger waren die Schlußrechnungssummen aller<br />

von ihm beauftragten Unternehmungen ohne Kostenobergrenze zu erstatten.<br />

Weder die genehmigten Entwurfsunterlagen noch die "detaillierte<br />

Bauausführungsbeschreibung" legten die gewünschte Detailausführung<br />

mit dem erforderlichen Genauigkeitsgrad fest.<br />

<strong>Der</strong> Bauträger kam seinen Verpflichtungen, halbjährlich den Projektfortschritt<br />

zu dokumentieren und Empfehlungen für Maßnahmen bei Abweichungen<br />

<strong>des</strong> Ist– vom Soll–Stand abzugeben, nicht ausreichend nach. Die<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien bemängelte bereits 1987 "teilweise nicht mehr<br />

aktuelle" Termine, begnügte sich aber in der Folge mit der wenig aussagekräftigen<br />

Darstellung der Terminabläufe durch den Bauträger. Die Einhaltung<br />

<strong>des</strong> sehr großzügigen Kostenrahmens war trotz Auftragserweiterungen<br />

und Regiekosten in Gesamthöhe von rd 170 Mill S verhältnismäßig<br />

unproblematisch. Die Kostendarstellung <strong>des</strong> Bauträgers und deren Verfolgung<br />

durch das Bautenressort war mangelhaft. So fehlten umfassende und<br />

übersichtliche Vergleiche der vorgesehenen mit den tatsächlichen Bauausführungen<br />

und deren Kostenauswirkungen. Die in den Projektberichten<br />

angeführten Kosten zeigten beachtliche Ungenauigkeiten.<br />

4.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die ungenügende Beschreibung der Leistungen <strong>des</strong><br />

Bauträgers sowie die dadurch erschwerte Leistungs– und Kostenkontrolle.<br />

Die Bauträgerbeauftragungen erfolgten überdies entgegen den Richtlinien<br />

<strong>des</strong> staatlichen Hochbaues ohne öffentliche Ausschreibung.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war das Projektmanagement der staatlichen Bauverwaltung<br />

unzureichend. Die Bauträgerleistungen wurden hinsichtlich<br />

einer effizienten Termin– und Kostenüberwachung nur mangelhaft erfüllt.<br />

Unzureichende Projektvorgaben, weitreichende Vollmachten <strong>des</strong><br />

Bauträgers und unterbliebene Kontrollen trugen wesentlich zu den überdurchschnittlich<br />

hohen Gesamterrichtungskosten bei.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, künftig insbesonders der Projektvorbereitung, dem<br />

Vertragswesen und der begleitenden Kontrolle zur Sicherstellung eines<br />

den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit<br />

entsprechenden Bauprojektes besondere Bedeutung beizumessen.<br />

4.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA seien die Leistungen durch die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

Wien mangels entsprechender Personalausstattung nicht mit entsprechendem Nachdruck<br />

eingefordert worden. Aus diesem Grund wäre auch ein Ziviltechniker mit der<br />

begleitenden Kontrolle beauftragt worden.


BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />

Nunmehr bestünden weit umfangreichere und detailliertere Beschreibungen <strong>des</strong> Leistungsteiles<br />

"kaufmännische und technisch–geschäftliche Betreuung" sowie Sanktionsmaßnahmen<br />

bei mangelhafter Leistungserbringung. Die seit 1990 abgeschlossenen<br />

Bauträgerverträge sähen verbindlich ein standardisiertes Berichtswesen vor. Weiters<br />

würden Bauträgerleistungen in der Regel nur noch aufgrund einer bestehenden Planung<br />

beschränkt ausgeschrieben und vergeben.<br />

253<br />

Auftragsvergaben<br />

Führungsplanung<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

Eine bieterunabhängige Führungsplanung durch den Generalplaner für<br />

die haustechnischen und sicherheitsrelevanten Gewerke sollte nach Ansicht<br />

<strong>des</strong> BMwA "exzessive Nachträge" der Haustechnikunternehmungen<br />

vermeiden. Das Leistungsbild dieser Führungsplanung überschnitt sich<br />

wesentlich mit Leistungen, die in den Angeboten der ausführenden Unternehmungen<br />

bereits berücksichtigt waren.<br />

Trotz Kosten von rd 11,8 Mill S für die Führungsplanung entstanden rd<br />

90 Nachtragsangebote sowie Regiekosten von rd 18 Mill S.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Führungsplanung die Nachtragsangebote<br />

und Regiekosten offensichtlich nicht verhindern konnte. Er empfahl dem<br />

BMwA, durch sorgsamere Baubetreuung zweckmäßigere und sparsamere<br />

Projektabwicklungen sicherzustellen.<br />

Das BMwA sagte dem RH zu, die Überschneidung von Leistungen aufzuklären.<br />

Künftig werde es durch geeignete Maßnahmen eine zweckmäßigere und sparsamere<br />

Projektabwicklung sicherstellen.<br />

Vergabe der<br />

Installationsarbeiten<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Entgegen dem Vorschlag <strong>des</strong> Bauträgers, den Billigstbieter als Bestbieter<br />

mit der Ausführung der Lüftungsanlagen zu beauftragen, lehnte der damalige<br />

Bun<strong>des</strong>minister für Bauten und Technik, Dr Übleis, eine Vergabe<br />

an diesen wegen behaupteter mangelhafter Leistungserbringung (Gewährleistungswartung)<br />

bei einem anderen Bauvorhaben ab.<br />

Ein Gutachter ermittelte einen vorläufigen Gesamtschaden von rd 19,7<br />

Mill S aufgrund der Nichtberücksichtigung dieses Bieters.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Frage einer unterschiedlichen Vertragsauslegung<br />

bei einem anderen Bauvorhaben in unzulässiger Weise mit der Beurteilung<br />

der Zuverlässigkeit <strong>des</strong> Bestbieters für diesen Auftrag vermengt<br />

wurde.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei in den seinerzeitigen Ausschreibungs– und Vergabevorgang<br />

der damalige "politische Entscheidungsträger eingebunden" gewesen.<br />

Schlußrechnung<br />

7.1<br />

<strong>Der</strong> Bauträger verpflichtete sich zur Vorlage der Abrechnung <strong>des</strong> gesamten<br />

Bauvorhabens an die Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien innerhalb von fünf Monaten<br />

nach vollständiger Übergabe <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> bzw innerhalb angemessener<br />

Frist, falls ihm nur unvollständige Abrechnungsunterlagen seiner Auftragnehmer<br />

vorliegen sollten. Nach der Bauwerksübergabe im Juni 1989<br />

übermittelte der Bauträger im November 1989 eine "vorläufige" Schluß-


Auftragsvergaben<br />

254<br />

rechnung, im Juli 1991 eine "endgültige" Schlußrechnung und im November<br />

1992 eine "weitere endgültige" Schlußrechnung. Erst im Jänner<br />

<strong>1993</strong> wurde auf Anfrage <strong>des</strong> RH zwischen der Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien<br />

und dem Bauträger Einvernehmen erzielt, die erste "endgültige" Schlußrechnung<br />

einschließlich der Korrekturen durch die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

Wien als Schlußrechnung zu werten und die Nachtragsleistungen gesondert<br />

zu verrechnen.<br />

Ein als begleitende Kontrolle mit der Schlußrechnungsprüfung beauftragter<br />

Zivilingenieur erhielt für die dadurch notwendig gewordene zweifache<br />

Schlußrechnungsprüfung eine Gebührenerhöhung von 500 000 S<br />

einschließlich USt zuerkannt.<br />

7.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Bauverwaltung nicht mit Nachdruck die<br />

fristgerechte Vorlage der endgültigen Schlußrechnung gefordert hat.<br />

Durch die Säumigkeit <strong>des</strong> Bauträgers bei der Vorlage der Gesamtabrechnung<br />

und die Gebührenerhöhung im Zusammenhang mit der Schlußrechnungsprüfung<br />

entstand ein erheblicher Mehraufwand.<br />

Um Kosten für die Rechnungsprüfung zu vermeiden, empfahl der RH,<br />

künftig den Auftragnehmern fristgerecht vollständige und übersichtliche<br />

Bauwerksabrechnungen abzuverlangen und ihnen die mit diesbezüglichen<br />

Versäumnissen im Zusammenhang stehenden Kosten anzulasten.<br />

7.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA seien die vertraglichen Regelungen zur Sicherstellung<br />

einer möglichst raschen Gesamtabrechnung ausgeschöpft worden. Im Falle einer<br />

Einigung über die zusätzlichen Leistungen würden diese außerhalb <strong>des</strong> Bauträgervertrages<br />

verrechnet werden.<br />

Planung<br />

Raum– und<br />

Funktionsprogramm<br />

8.1<br />

Ein erstes Raum– und Funktionsprogramm <strong>des</strong> BMI aus dem Jahr 1976<br />

und eine darauf aufbauende Projektstudie der späteren Architektengemeinschaft<br />

aus 1977 bildeten die Grundlage der Beauftragung <strong>des</strong> Bauträgers<br />

mit der Einleitung der Planung im Oktober 1978. Im Jänner<br />

1979 übermittelte die Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung I Wien dem Bauträger<br />

ein mit dem BMI und der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien einvernehmlich<br />

festgelegtes Raum– und Funktionsprogramm, das damit zur Grundlage<br />

für die Erstellung <strong>des</strong> Vorentwurfes wurde. Ein im Jahr 1983 vom<br />

BMI und dem damaligen BMBT genehmigtes überarbeitetes Raum– und<br />

Funktionsprogramm erwies sich als mangelhaft und machte im Zuge der<br />

Bauausführung Änderungen erforderlich:<br />

– Für Räume der Betriebsführung und Überwachung der Haustechnik–Anlage<br />

mußten Raumumwidmungen vorgenommen werden.<br />

– Die Kraftfahrabteilung wurde mehrmals umgeplant.<br />

– Die Anzahl der Kfz–Stellplätze entsprach nicht dem betrieblichen Bedarf<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong>.


Planung<br />

BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />

– Das Bun<strong>des</strong>amtsgebäude war zwar mit Toiletten und Waschräumen sowie<br />

Teeküchen überdurchschnittlich ausgestattet, deren Zuordnung entsprach<br />

aber nicht den Bedürfnissen der einzelnen Organisationseinheiten.<br />

255<br />

– Das Bun<strong>des</strong>amtsgebäude wies funktionelle Mängel (Sicherheit, Kraftfahrabteilung)<br />

auf.<br />

Die Brutto–Grundrißfläche erhöhte sich von rd 52 700 m 2 (Vorentwurf<br />

1979) auf rd 57 680 m 2 (Bestand). Über den Bestand gab es keine<br />

zeitnahe Aufstellung der Nutzfläche bzw deren Zuordnung zu einzelnen<br />

Organisationseinheiten.<br />

8.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Planungseinleitung ohne verbindliches Raum–<br />

und Funktionsprogramm. Er vermißte weiters eine rechtzeitige kritische<br />

Auseinandersetzung der Bauverwaltung mit den Nutzeranforderungen<br />

bezüglich der aufgezeigten Mängel und den polizeispezifischen Anforderungen<br />

an den Neubau.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß über den Bestand zum Zeitpunkt der Besiedelung<br />

sowie den gegenwärtigen Stand der Flächenzuteilungen an die einzelnen<br />

Organisationseinheiten keine Aufstellungen vorlagen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, künftig der Planungseinleitung jeweils ein von allen<br />

Beteiligten verbindlich anerkanntes Raum– und Funktionsprogramm zugrundezulegen.<br />

Darauf aufbauend wäre das Vorhaben wirtschaftlich optimiert<br />

raschest durchzuführen, um Änderungen der Nutzeranforderungen<br />

möglichst zu vermeiden.<br />

8.3<br />

Das BMwA stimmte dem RH grundsätzlich zu; dennoch könne es die Nutzeranforderungen<br />

nur sehr schwer beurteilen. Es sagte aber zu, künftig auf nachvollziehbare<br />

Bedarfsanalysen zu drängen. Zudem werde an der Erstellung eines automationsunterstützten<br />

Instrumentariums gearbeitet, welches künftig die bestmögliche Nutzung<br />

<strong>des</strong> vorhandenen Raumangebotes sicherstellen soll.<br />

Das BMI sagte zu, künftig für eine rechtzeitige Festschreibung der Nutzererfordernisse<br />

zu sorgen.<br />

Entwurfsgenehmigungen<br />

9.1<br />

9.2<br />

Das damalige BMBT genehmigte den Vorentwurf mit der Auflage, die ausständige<br />

Baubeschreibung anläßlich der Entwurfsbesprechung vorzulegen.<br />

Anläßlich der Entwurfsvorlage teilte die Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien jedoch<br />

dem BMBT mit, die Rentabilitätsberechnungen für die genehmigte Gesamtarchitektur<br />

sowie für die einvernehmlichen Festlegungen von Ausführungsdetails<br />

seien wegen der bereits getroffenen Materialwahl hinfällig.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen einer kritischen Auseinandersetzung <strong>des</strong><br />

BMBT mit den kostenbestimmenden Faktoren wie Konstruktion und<br />

Material anläßlich der Vorentwurfs– und Entwurfsgenehmigung.<br />

Da Projekte insbesondere in der Planungsphase entscheidend beeinflußt<br />

werden, empfahl der RH dem BMwA, im Interesse der Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Bauvorhabens frühzeitig die Konstruktions– und Materialwahl<br />

zu prüfen. Weiters wären Kostenbegrenzungen vorzusehen und nur<br />

entsprechend begründete Abweichungen zuzulassen.


Planung<br />

256<br />

9.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA würden nunmehr die Konstruktion und die Materialwahl<br />

frühzeitig kritisch geprüft.<br />

Werkstättenplanung<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

Die Kraftfahrabteilung deckte einerseits mit einem Personalstand von rd<br />

210 Sicherheitswachebeamten die Fahrbereitschaft und andererseits mit<br />

rd 60 Mitarbeitern den einem Mittelbetrieb entsprechenden Werkstättenbetrieb<br />

für die Adaptierung, Wartung und Reparatur von rd 700 Polizeifahrzeugen<br />

ab.<br />

Da dem Vorschlag der Kraftfahrabteilung der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

Wien aus dem Jahr 1978 zur Einschaltung eines Spezialisten für die<br />

Werkstättenplanung nicht nachgekommen worden war, mußten 1984<br />

Planungsänderungen mit Kosten in Höhe von 170 000 S vorgenommen<br />

werden. Trotz eines neuerlichen Antrages der Kraftfahrabteilung auf Beauftragung<br />

eines Organisators erschienen dem BMwA und dem Generalplaner<br />

Ende 1986 eine Inneneinrichtungsplanung für den Werkstättenbereich<br />

weiterhin entbehrlich. Da das BMI in der Folge eine Überprüfung<br />

der Werkstättenpläne ablehnte, wurde der Bauträger 1987 mit der Einrichtungsplanung<br />

der Werkstätte beauftragt. Nach der Genehmigung der<br />

Vorentwurfsplanung durch die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien und weiteren<br />

Forderungen der Kraftfahrabteilung wurde schließlich 1988 ein Fachplaner<br />

mit der "optimalen Anpassung" der vorhandenen Entwurfsplanung<br />

an die Erfordernisse <strong>des</strong> Nutzers beauftragt. Die damit verbundenen Kosten<br />

wurden mit rd 12,5 Mill S Bau– und rd 4,3 Mill S Planungskosten<br />

ausgewiesen. Trotzdem wurde 1989 die Übernahme der Werkstätte<br />

vom Nutzer zunächst wegen funktioneller Mängel abgelehnt. Ausreichende<br />

Umkleide– und Aufenthaltsräume wurden erst später bereitgestellt;<br />

die Möglichkeit, gleichzeitig an zwei Mannschaftsbussen zu arbeiten<br />

bzw die Arbeitsgrube auch für Zwölf–Meter–Busse zu verwenden,<br />

konnte nicht geschaffen werden.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete wegen der verabsäumten Einforderungen entsprechender<br />

Planungsgrundlagen das mangelhafte Projektmanagement <strong>des</strong><br />

BMwA sowie die mangelnde Koordination aller Beteiligten.<br />

Er empfahl dem BMwA, auf eindeutige und vorausschauende Angaben<br />

<strong>des</strong> Nutzers zu dringen und den Planer zu einer ausreichenden Berücksichtigung<br />

der Betriebsnotwendigkeiten zu veranlassen.<br />

Dem BMI gegenüber beanstandete der RH die unzureichende Erfassung<br />

der Nutzererfordernisse und die mangelhaften Planungsvorgaben. Er<br />

empfahl dem BMI, polizeispezifische Notwendigkeiten in Form von Planungsrichtlinien<br />

zu erfassen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA hätte es die betrieblichen Notwendigkeiten erkundet.<br />

Die interne Organisation <strong>des</strong> Kraftfahrbetriebes im Bereich <strong>des</strong> BMI wäre<br />

nicht zu erkennen gewesen; besondere Forderungen hätte der Nutzer vorerst nicht<br />

erhoben. Es wurde jedoch zugesagt, künftig auf eine strenge Einforderung von eindeutigen<br />

und vorausschauenden Planungsgrundlagen zu achten.<br />

Das BMI nahm die Beanstandung einer unzureichenden bzw verspäteten Erfassung<br />

der Nutzererfordernisse zur Kenntnis. Es stellte in Aussicht, künftig polizeispezifische<br />

Erfordernisse entschieden vertreten zu wollen.


Planung<br />

Einrichtungsplanung<br />

11.1<br />

BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />

Im Jahre 1984 behielt sich das BMI die Ausschreibung und die Auftragsvergabe<br />

für die aus eigenen Mitteln zu bestreitende Einrichtung vor,<br />

zumal es über eine eigene Fachabteilung verfüge. Die Probleme bei der<br />

Einrichtungsplanung, insbesondere im Bereich der Kraftfahrabteilung,<br />

veranlaßten den Bauträger zur Feststellung, das BMI sei nicht in der Lage,<br />

die Innenraumplanung selbst zu erbringen. Daraufhin wurde er mit<br />

der Erbringung dieser Leistung beauftragt. <strong>Der</strong> Bauträger und die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

Wien vertraten die Meinung, daß bei einer zeitgerechten<br />

Beauftragung der schwierigen Bereiche der Inneneinrichtung Umplanungskosten<br />

von rd 3 Mill S und ein Aufwand für abgeänderte Leistungen<br />

von 2 bis 3 Mill S vermeidbar gewesen wären.<br />

257<br />

11.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das mangelhafte Projektmanagement <strong>des</strong> BMwA<br />

hinsichtlich der rechtzeitigen Einforderung der Einrichtungsplanung<br />

beim BMI. Er empfahl dem BMwA, künftig die Einrichtungsplanung<br />

rechtzeitig mit dem Nutzer abzustimmen und um einen einheitlichen<br />

Standard für Gebäude und Einrichtung bemüht zu sein.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete auch die Vorgangsweise <strong>des</strong> BMI, das nicht für eine<br />

rechtzeitige und ausreichende Abstimmung mit den Baudienststellen<br />

bzw dem Bauträger gesorgt hatte.<br />

11.3<br />

Das BMwA sagte zu, in Zukunft auf die rechtzeitige Abstimmung zwischen<br />

Bauten– und Nutzerressort achten zu wollen.<br />

Das BMI stellte in Aussicht, den Empfehlungen nachzukommen und eine rechtzeitige<br />

Abstimmung vorzunehmen.<br />

Bauwerkskonstruktionen<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

Den Vorschlag <strong>des</strong> Bauträgers, auf eine Verbundfensterkonstruktion zu<br />

verzichten und durch Fenster in durchschußhemmender Ausführung mit<br />

Normalprofilen rd 11 Mill S ohne USt einzusparen, lehnte das damalige<br />

BMBT unter Hinweis auf seine Erlässe ab.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß das BMBT entgegen wirtschaftlich begründeten<br />

Vorschlägen an seinen Erlässen festgehalten hatte. Er empfahl, künftig<br />

technologische Entwicklungen zeitnah zu berücksichtigen.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA ließen die nunmehr gültigen Erlässe einfachere und<br />

zweckmäßigere Ausführungen zu.<br />

Fensterkonstruktionen<br />

Oberlichtkonstruktionen<br />

13.1<br />

Anläßlich der Entwurfsfreigabe beschränkte das BMBT die geplante Belichtung<br />

der Werkstätten zwar auf jene Innenzonenbereiche, die über keine<br />

ausreichende natürliche Belichtung verfügten, kam jedoch den Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Bauträgers, anstelle der geplanten Oberlichten wesentlich<br />

kostengünstigere Lichtkuppeln auszuführen, nicht nach. Durch den Einsatz<br />

serienmäßiger Lichtkuppeln wären Einsparungen von rd 10 Mill S<br />

zu erzielen gewesen. Bei sieben der 14 ausgeführten Oberlichten wurde<br />

die Belichtung überdies durch die Baukonstruktion sowie Deckeneinbauten<br />

zum Teil wesentlich beeinträchtigt.


Bauwerkskonstruktionen<br />

258<br />

13.2<br />

13.3<br />

<strong>Der</strong> RH erachtete die Ausführung der Oberlichtkonstruktionen als unzweckmäßig<br />

und vergleichsweise zu teuer.<br />

Das BMwA nahm die Beanstandung <strong>des</strong> RH zur Kenntnis.<br />

Lackieranlage<br />

14.1<br />

14.2<br />

14.3<br />

14.4<br />

Im Werkstättenbereich der Kraftfahrabteilung wurde auch eine Lackieranlage<br />

errichtet, deren Betrieb wegen unzureichender Lüftung und wegen Explosionsgefahr<br />

im Dezember 1989 eingestellt werden mußte. Da Lösungsversuche<br />

scheiterten, legten der Bauträger und die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

Wien den Neubau einer Lackierbox außerhalb <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> fest, die zunächst<br />

den Kosten einer Adaptierung der alten Anlage in Höhe von rd<br />

800 000 S ohne USt entsprechen sollte. Das BMwA stimmte später dem<br />

Neubau mit geschätzten Gesamtkosten von rd 2,7 Mill S zu; die Schlußrechnung<br />

lautete auf rd 4,2 Mill S einschließlich Gebühren, Bauzinsen und<br />

Zwischenfinanzierung. Das BMI gab im Juni 1992 Betriebsmehrkosten von<br />

rd 1,2 Mill S aufgrund der Nichtbenützbarkeit der ursprünglichen Lackieranlage<br />

bekannt. Für diese ergab sich ein verlorener Aufwand von rd 3 Mill S<br />

für nicht weiter nutzbare Ausstattungen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete neben der mangelhaften Planung und Ausführung<br />

der ursprünglichen Lackieranlage die unzureichende Mängelbehebung<br />

durch den Bauträger sowie die Mehrkosten für die neu errichtete Spritzbox.<br />

Er empfahl dem BMwA, den entstandenen Schaden vom Bauträger hereinzubringen.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA habe es vom Bauträger nur einen Abzug von rd<br />

760 000 S ohne USt bei der Abrechnung der Spritzbox erreichen können, weil die<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien die Gewährleistungsfrist nicht genützt hätte.<br />

<strong>Der</strong> RH ersuchte das BMwA um ergänzende Mitteilung, welche haftungs–<br />

und dienstrechtlichen Maßnahmen bezüglich <strong>des</strong> Verzichtes auf<br />

Gewährleistungsansprüche gesetzt wurden.<br />

Tankanlage<br />

15.1<br />

15.2<br />

Im Innenhof <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong> wurde eine Tankanlage errichtet, deren<br />

Versorgung von einem Tanklager außerhalb der Basisplatte über Zwischenbehälter<br />

erfolgte. Nach einer Überschwemmung mit Superbenzin im<br />

Tankstellenbereich durch den Ausfall von drei Sicherungsstufen wurde der<br />

Tankstellenbetrieb von der Kraftfahrabteilung im August 1991 eingestellt.<br />

<strong>Der</strong> Ausfall der Tankstelle für rd ein Jahr verursachte Folgekosten von rd<br />

700 000 S durch höhere Treibstoffkosten.<br />

Weiters funktionierte ein auf Wunsch <strong>des</strong> Nutzers um rd 650 000 S installiertes<br />

ADV–Betriebserfassungssystem nicht entsprechend, so daß die<br />

Tankgebarung ab Jänner 1990 wieder händisch geführt werden mußte.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war die Ausführung der Tankanlage wegen der hohen<br />

Kosten für die Anordnung der Haupttanks außerhalb der Basisplatte,<br />

<strong>des</strong> zusätzlichen Zwischentanks und der erhöhten Sicherheitsnotwendigkeiten<br />

von vornherein unwirtschaftlich. <strong>Der</strong> RH vermißte insbesonders<br />

eine zeitgerechte Untersuchung allfälliger Alternativen und empfahl, die<br />

Folgekosten der Sperre dem Bauträger anzulasten.


Bauwerkskonstruktionen<br />

BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />

Weiters beanstandete der RH den verlorenen Aufwand für das Betriebserfassungssystem<br />

und die Folgekosten der arbeitsaufwendigen, weiterhin<br />

händischen Bearbeitung.<br />

259<br />

15.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei die Errichtung der Tankanlage auf der Basisplatte<br />

wegen Nutzerwünschen sowie beengter Platzverhältnisse sachlich gerechtfertigt<br />

gewesen. Das Betriebssystem funktioniere nunmehr einwandfrei; die Mangelfolgekosten<br />

seien zwischenzeitlich vom Bauträger eingebracht worden.<br />

Zulassungssaal<br />

16.1<br />

16.2<br />

16.3<br />

Im Erdgeschoß <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong> wurde für die Ab– und Anmeldung<br />

von Kfz ein Zulassungssaal mit 1 075 m 2 Nutzfläche eingerichtet.<br />

Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung eines Großraumes forderte im<br />

Dezember 1987 der Leiter <strong>des</strong> Verkehrsamtes eine Trennung <strong>des</strong> Arbeitsbereiches<br />

vom Kundenbereich mittels Pulten. Die Höhe dieser Trennwände<br />

(2 m bei nur 2,60 m Raumhöhe) verhinderte die notwendige Querdurchlüftung<br />

der Klimaanlage und bewirkte in Verbindung mit einer mangelhaften<br />

haustechnischer Planung laufend Beanstandungen wegen schlechter<br />

Luftqualität und zu geringer Luftfeuchtigkeit. Im März 1991 kam es wiederholt<br />

zu Sperren für den Parteienverkehr.<br />

In der Folge wurde der Zuweisungsschalter in die Vorhalle verlegt und<br />

die Besucheranzahl im Saal durch Ausgabe von Zutrittsnummern eingeschränkt,<br />

wodurch es zu funktionsstörenden Personenansammlungen in<br />

der Vorhalle und im Eingangsbereich kam. Im Dezember 1992 wurde<br />

nachträglich eine Befeuchtungsanlage um rd 440 000 S eingebaut.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die mangelhafte haustechnische Planung <strong>des</strong> Zulassungssaales.<br />

Er empfahl, Einrichtungskonzepte rechtzeitig und verbindlich<br />

festzulegen sowie die Haustechnik–Projekte sorgfältig zu überprüfen.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA wären gemäß seinen Projektierungsrichtlinien Lüftungs–<br />

und Klimaanlagen nur vorzusehen, wenn sie unbedingt erforderlich seien.<br />

Das BMI gab keine Stellungnahme ab.<br />

Schießanlagen<br />

17.1<br />

17.2<br />

Für die Schießausbildung der Exekutivbeamten wurden drei Schießanlagen<br />

eingerichtet. Bei zwei Anlagen kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen:<br />

(1) Beim 25 m–Schießstand bestand wegen Mängeln der Lüftungsanlage<br />

eine beachtliche Überschreitung der Grenzwerte der Bleikonzentration.<br />

Zur Behebung mußte die Anlage sechs Monate gesperrt werden.<br />

(2) Anläßlich einer Schadstoffmessung im 50 m–Schießkanal im Dezember<br />

1990 kam es im Vorraum zu einer Explosion mit anschließendem Brand im<br />

Schießkanal, der einen Schaden von rd 775 000 S verursachte. Da die Behebung<br />

wegen Geldmangels voraussichtlich erst 1994 möglich ist, bestanden<br />

wesentliche Verzögerungen beim Einschießen der Gewehre.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete im Falle <strong>des</strong> 25 m–Schießstan<strong>des</strong> die Planungs–<br />

und Ausführungsmängel und beim 50 m–Schießkanal die mehrjährige<br />

Unbenützbarkeit der Anlage.


Bauwerkskonstruktionen<br />

260<br />

17.3<br />

Das BMwA nahm im wesentlichen die Beanstandungen <strong>des</strong> RH zur Kenntnis.<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> 50 m–Schießkanals teilte es ergänzend mit, daß durch verstärkte<br />

Eigenleistungen der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien die Instandsetzungskosten auf rd<br />

175 000 S hätten verringert werden können.<br />

Das BMI berichtete, daß es seine Mitarbeit bereits unmittelbar nach dem Brand angeboten<br />

hätte.<br />

Anlieferungen<br />

18.1<br />

18.2<br />

18.3<br />

Sämtliche Anlieferungen erfolgten über den zentralen Innenhof im gesicherten<br />

Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong>, wobei Lieferanten im Hof– und<br />

Garagenbereich unbeaufsichtigt blieben. Die für die Anlieferung vorgesehenen<br />

Stellplatzflächen waren in der Regel von Fahrzeugen der Bediensteten<br />

verparkt. Für die An– und Ablieferung der Monturwirtschaft wurde<br />

mangels ausreichender Durchfahrtshöhen nachträglich ein eigener Aufzug<br />

um rd 2,2 Mill S eingeplant.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre eine Anlieferung von außen unter Zwischenschaltung<br />

einer Schleuse zum gesicherten Gebäudeteil zweckmäßig<br />

gewesen. <strong>Der</strong> RH beanstandete weiters die durch mangelhafte Planung<br />

entstandenen zusätzlichen Kosten für den Einbau <strong>des</strong> Aufzuges.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei der nachträgliche Einbau <strong>des</strong> Aufzuges wegen<br />

der wesentlich leichter handhabbaren Anlieferung sachlich gerechtfertigt gewesen.<br />

Sicherheit<br />

19.1<br />

19.2<br />

19.3<br />

Im Jahre 1985 stimmte das für die Beurteilung der Sicherheit <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong><br />

zuständige BMI der abgeschlossenen Planung als Umsetzung <strong>des</strong> freigegebenen<br />

Sicherheitskonzeptes zu.<br />

Anläßlich der Besiedelung im Jahre 1989 wies die für die Gebäu<strong>des</strong>icherheit<br />

zuständige Alarmabteilung der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien<br />

wiederholt auf die Notwendigkeit äußerst personal– und kostenintensiver<br />

Maßnahmen zur Erreichung eines Min<strong>des</strong>tmaßes an Sicherheit hin. Die<br />

sicherheitstaktische Lage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong> wäre ein "trauriges<br />

Unikum in Europa", weil einerseits durch die Plattenkonstruktion über<br />

dem Bahnkörper eine zusätzliche vertikale Sicherheitsdimension eröffnet<br />

und andererseits durch die Konzeption <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> und <strong>des</strong>sen Einbindung<br />

in die publikumsintensive Universitätsumgebung wenig Rücksicht<br />

auf Sicherheitsüberlegungen genommen worden sei.<br />

Weitere Probleme bestanden bezüglich der Verkehrserschließung, der Lage<br />

der Sicherheitszentrale an der teilweise öffentlich zugänglichen Außenfassade<br />

sowie der Absicherung <strong>des</strong> Zuganges von der zentralen Eingangshalle<br />

in den gesicherten Bereich.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das Verhalten <strong>des</strong> BMI, das trotz der Hinweise <strong>des</strong><br />

damaligen BMBT die Sicherheitsgesichtspunkte nicht entsprechend behandelt<br />

hatte. Er vermißte auch die Berücksichtigung von erhöhten Bewachungskosten<br />

in einer Kosten–Nutzen–Untersuchung.<br />

Das BMwA erklärte, es habe bereits frühzeitig die sicherheitstechnischen Gesichtspunkte<br />

aufgezeigt.


BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI hätte ein Sicherheitsbeauftragter im Einvernehmen mit<br />

der Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien und dem Bauträger ein Sicherheitskonzept erstellt.<br />

261<br />

19.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die nachträgliche Erstellung eines Sicherheitskonzeptes<br />

könne allenfalls Sicherheitsmängel verringern, verursache jedoch<br />

erhöhte Investitions– und Personalkosten.<br />

Kosten<br />

Entwicklung<br />

20.1<br />

20.2<br />

20.3<br />

<strong>Der</strong> Bauträger hatte im Jahre 1977 die Gesamtkosten zum Zeitpunkt der<br />

schlüsselfertigen Übergabe je nach Einsatz von laufenden Budgetmitteln<br />

zwischen 980 und 1 350 Mill S veranschlagt. Davon sollten 630 Mill S<br />

durch den Verkauf der Roßauer Kaserne abgedeckt werden.<br />

Obwohl ein vom damaligen BMBT angestellter Preisvergleich ergeben<br />

hatte, daß der vom Bauträger genannte Objektpreis um rd 72 % über<br />

dem Erfahrungswert aufgrund öffentlicher Ausschreibungen vergleichbarer<br />

Bauvorhaben gelegen sei, beauftragte das BMBT ohne entscheidende<br />

kostenverringernde Maßnahmen den Bauträger mit den Projektvorbereitungs–<br />

und Planungsleistungen (1978), mit der Errichtung der Basiskonstruktion<br />

(1980) und mit der Herstellung <strong>des</strong> Hochbaues (1983).<br />

Allein die Bau– und Finanzierungskosten für die Basiskonstruktion betrugen<br />

rd 1 016 Mill S. Laut Bun<strong>des</strong>voranschlag <strong>1993</strong> erwartete das<br />

Bautenressort Gesamtherstellungskosten von 3 650 Mill S. Damit ergab<br />

sich gegenüber der Kostenschätzung 1977 eine Erhöhung der Gesamtkosten<br />

unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Baukostenindex um rd 1 Mrd S<br />

oder rd 78 %.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die voneinander erheblich abweichenden Kostenschätzungen<br />

sowie das Fehlen eines für den Bauträger verbindlichen Kostenrahmens.<br />

Weiters hat die Bauverwaltung trotz ursprünglich geäußerter<br />

Bedenken wegen der überdurchschnittlich hohen Projektkosten in der<br />

Folge keine entscheidenden Schritte zur Kostenverringerung gesetzt, so<br />

daß ein überdurchschnittlich teures Bun<strong>des</strong>amtsgebäude entstand.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei es seit längerem bemüht, eine ordnungsgemäße<br />

Kostenplanung, –steuerung und –kontrolle sicherzustellen, um die Einhaltung eines<br />

gesetzten Kostenrahmens zu gewährleisten.<br />

Vorwegabrechnung<br />

21.1<br />

Zur weitestgehenden Absicherung der Gesamtkosten vereinbarte die<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien mit dem Bauträger eine sogenannte Vorwegabrechnung.<br />

Obwohl der Bauträger vertraglich dafür Gewähr leistete, daß die<br />

Ausschreibungen den genehmigten Plänen und der Baubeschreibung entsprechen,<br />

wurden für die Überprüfung der Mengenberechnungen <strong>des</strong> Bauträgers<br />

um rd 2,9 Mill S Ziviltechniker eingeschaltet. Trotzdem lagen die<br />

Abrechnungssummen um bis zu 37 % über den Auftragssummen.


Kosten<br />

262<br />

21.2<br />

21.3<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die erwartete Einhaltung der Gesamtkosten<br />

durch die Vorwegabrechnung nicht sichergestellt werden konnte. Die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

Wien verabsäumte bei der Beauftragung die Festlegung von<br />

Kostenobergrenzen, so daß zwar dem Bauträger der Vorteil einer vereinfachten<br />

Projektabwicklung zuteil wurde, das Kostenrisiko aber gänzlich bei der<br />

Republik Österreich lag.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die Heranziehung von Ziviltechnikern für die<br />

Überprüfung der Mengenberechnungen der Leistungsverzeichnisse <strong>des</strong><br />

Bauträgers vermeidbar gewesen.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA würden Vorwegabrechnungen nicht weiter vorgenommen.<br />

In den neuen Bauträgerverträgen wäre eine Festlegung der Massen zum Zwecke einer<br />

Pauschalierung der Auftragssummen von Bauleistungen ausdrücklich untersagt.<br />

Herstellungskosten<br />

22.1<br />

Für das Gebäude auf der Basisplatte betrugen die Herstellungskosten<br />

einschließlich der Finanzierungskosten bis zur Schlußrechnungslegung rd<br />

1 776 Mill S bzw rd 7 350 S je m 3 umbauten Raumes. Einschließlich<br />

der Herstellungskosten für die Basisplatte in Höhe von rd 775 Mill S betrugen<br />

die Gesamtkosten rd 10 600 S je m 3 umbauten Raumes.<br />

Ein Vergleich der Gesamtkosten bei Berücksichtigung aller Finanzierungskosten<br />

mit durchaus gleichwertigen anderen Bun<strong>des</strong>amtsgebäuden<br />

zeigte folgen<strong>des</strong> Bild:<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Jahr der umbauter voraussichtliche Gesamtkosten **)<br />

Fertigstellung Raum ohne mit in % zur<br />

in m 3 Preisberichtigung*) Bun<strong>des</strong>polizeiin<br />

S direktion<br />

je m 3 Salzburg<br />

Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

Salzburg<br />

1985 133 000 6 800 7 700 100<br />

Finanzlan<strong>des</strong>direktion<br />

Salzburg<br />

1987 114 000 6 600 7 100 92<br />

Wien 3,<br />

Radetzkystraße<br />

1986 400 000 8 700 9 500 120<br />

Wien 9,<br />

Liechtenwerderplatz<br />

1989 240 000 15 200 15 200 198<br />

*) Indexanpassung laut Baukostenindex für den Wohnungsbau in Wien, Gesamtbaukosten<br />

einschließlich USt<br />

angenommene Preisbasis: Jahr der Fertigstellung<br />

**) Laut Teilheft zum Bun<strong>des</strong>voranschlag 1994, Kapitel 64, III.D (Übersicht über die<br />

künftige Finanzjahre belastenden Vorhaben)<br />

22.2<br />

Die vom BMBT bereits im Jahr 1976 geäußerte Befürchtung, das gegenständliche<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude werde um rd 70 % teurer sein als vergleichbare<br />

Bun<strong>des</strong>hochbauten, wurde noch übertroffen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Bahngrundüberbauung als unwirtschaftlich,<br />

weil sie zu etwa dreimal so hohen Herstellungskosten der Basiskonstruktion<br />

gegenüber einer Fundierung auf gewachsenem Boden geführt hat.<br />

Gegenüber dem Neubau für die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Salzburg waren<br />

die Herstellungskosten etwa doppelt so hoch.


Kosten<br />

BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />

22.3<br />

22.4<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA fühle es sich für die hohen Herstellungskosten insofern<br />

nicht verantwortlich, als sich das vormalige BMBT wiederholt für eine Generalsanierung<br />

der Roßauer Kaserne ausgesprochen hätte.<br />

Es wandte sich jedoch gegen einen Vergleich der Gesamtkosten einschließlich der Finanzierungskosten,<br />

weil letztere wesentlich vom Zeitpunkt einer Bauträgerbeauftragung<br />

und von der Baudauer abhängig seien. Schließlich wären den Kosten für die<br />

Basisplatte jene für die Grundstücksbeschaffung bei einem herkömmlichen Bauvorhaben<br />

gegenüberzustellen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Einbeziehung der Finanzierungskosten verdeutliche<br />

die tatsächlichen Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />

263<br />

Haushaltsrechtliche<br />

Darstellung der<br />

Gesamtkosten<br />

23.1<br />

Erst der Bun<strong>des</strong>voranschlag 1991 zeigte erstmals die tatsächlich zu erwartenden<br />

Gesamtkosten in Höhe von 3 650 Mill S auf. Die bisherigen Darstellungen<br />

wiesen nur einen Bruchteil der zu erwartenden Gesamtkosten<br />

aus:<br />

Zeitraum<br />

1981 und 1982<br />

(Baubeginn Platte)<br />

1983 und 1984<br />

1985 und 1986<br />

(Baubeginn Hochbau)<br />

1987<br />

Gesamtkosten laut<br />

Bun<strong>des</strong>voranschlag Bauträger/Bautenressort<br />

Anteil der<br />

angegebenen<br />

in Mill S<br />

Kosten, bezogen auf<br />

den Bun<strong>des</strong>voranschlag<br />

in Mill S<br />

1991<br />

in %<br />

370 10 885<br />

600 16 1 745<br />

720 20 2 469<br />

880 24 2 469<br />

1988<br />

1989<br />

(Übergabe Gesamtbauwerk)<br />

1991<br />

2 730 75 2 469<br />

2 945 82 2 650<br />

3 650 100 2 650<br />

Auch die jährlichen Ausgaben laut Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluß wichen erheblich,<br />

in den Jahren 1990 bzw 1991 beispielsweise um 252 bzw<br />

144 Mill S, von den jeweiligen Bun<strong>des</strong>voranschlägen ab.<br />

23.2<br />

23.3<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die nahezu über die gesamte Baudauer hinweg zu<br />

niedrigen Veranschlagungen in den Bun<strong>des</strong>voranschlägen und empfahl,<br />

künftig durch wirklichkeitsnahe Angaben eine bessere Grundlage für die<br />

Budgetplanung zu schaffen.<br />

Das BMwA sagte sein Bemühen zu, künftig wirklichkeitsnah zu budgetieren.


264<br />

Projekttermine<br />

24.1<br />

Im Jahre 1977 hatte der spätere Bauträger für die Planung und Baudurchführung<br />

ab Baubeschluß eine Gesamtherstellungszeit von 4,5 Jahren<br />

vorgesehen. Tatsächlich wurde der Baubeschluß im Oktober 1978<br />

gefaßt. Die Gesamtherstellungszeit betrug rd elf Jahre:<br />

erstes Raum– und Funktionsprogramm 1972<br />

Planungseinleitung 1978<br />

Errichtung der Basiskonstruktion 1980 bis 1983<br />

Errichtung <strong>des</strong> Hochbaues 1986 bis 1989<br />

24.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die lange Projektdauer. Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre<br />

aufgrund vermeidbarer Baupreissteigerungen und geringerer Finanzierungskosten<br />

bei Einhaltung der 4,5–jährigen Gesamtherstellungszeit ab<br />

dem Baubeschluß ein um rd 260 Mill S geringerer Gesamtaufwand bis<br />

zur restlosen Abstattung <strong>des</strong> Bauträgerentgeltes erzielbar gewesen.<br />

24.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei die Kritik an der Projektdauer und deren<br />

Folgewirkung anzuerkennen, jedoch habe es nicht frei entscheiden können, sondern<br />

sei sehr wesentlich durch die sehr unterschiedlichen Einflußnahmen an einer raschen<br />

und zweckmäßigen Projektabwicklung behindert worden.<br />

Projektorganisation<br />

25.1<br />

Nach der Entwurfsgenehmigung 1984 kam es trotz eines Änderungsstopps<br />

zu Ausführungsänderungen mit einem Gesamtaufwand von rd<br />

245 Mill S sowie zu einer 2,5–monatigen Bauzeitverlängerung.<br />

Die Bauträgereinschaltung sollte neben einer beschleunigten Projektverwirklichung<br />

eine merkbare Verringerung <strong>des</strong> Personalaufwan<strong>des</strong> der Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

Wien bewirken. Von der Erstbeauftragung <strong>des</strong> Bauträgers<br />

bis zur Übergabe <strong>des</strong> Gesamtbauwerkes an die Nutzer dauerte es dennoch<br />

rd elf Jahre. Dem geringeren Eigenpersonalaufwand der Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />

Wien standen die Kosten von rd 11 Mill S für die begleitende Kontrolle<br />

gegenüber.<br />

Verzögerungen ergaben sich mehrfach, weil vertraglich vereinbarte Genehmigungsfristen<br />

insbesondere im Zusammenhang mit Auftragsvergaben<br />

nicht eingehalten wurden.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> BMI wurde die Koordination <strong>des</strong> Bauprojektes durch die Abteilung<br />

I/3 der Gruppe A, Referat für Bau– und Wirtschaftsangelegenheiten,<br />

wahrgenommen. Erforderliche Angaben der einzelnen Nutzerabteilungen<br />

wurden von der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien (Büro für ökonomische<br />

Angelegenheiten) eingefordert und durch das Büro für Organisation,<br />

Rechtsfragen und Dienstaufsicht koordiniert. Dieses mehrstufige Verfahren<br />

führte aber zu keiner Optimierung der Nutzerangaben.<br />

Außerhalb <strong>des</strong> dienstlichen Weges zwischen den beiden Bun<strong>des</strong>ministerien<br />

wurden vielfach direkte Gespräche zwischen den Nutzerabteilungen<br />

und dem Bautenressort bzw dem Generalplaner geführt, worüber Informationen<br />

auch an den Bauträger erst nachträglich erfolgten; das Ergebnis<br />

wurde oftmals erst nach der Planungseinleitung zwischen den Ressorts<br />

formell abgestimmt.


Projektorganisation<br />

BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />

25.2<br />

25.3<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die erheblichen Mängel in der Projektorganisation,<br />

wie verspätete Angaben von Nutzeranforderungen durch das BMI sowie<br />

das Versäumnis <strong>des</strong> Bautenressorts, rechtzeitig die Voraussetzungen für<br />

ein sparsames, wirtschaftliches und zweckmäßiges Bauprojekt zu schaffen.<br />

Die rd elfjährige Planungs– und Bauphase war nicht als "beschleunigte<br />

Projektabwicklung" anzusehen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, künftig für ein verbessertes Zusammenwirken aller Projektbeteiligten<br />

Sorge zu tragen. Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die Einsetzung<br />

einer aus Vertretern <strong>des</strong> Nutzers, der Bauverwaltung und eines geeigneten<br />

Baubeauftragten zusammengesetzten Projektgruppe als alleinverantwortlicher<br />

Entscheidungsträger geeignet, die Projektorganisation wirkungsvoller<br />

zu gestalten.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA hätten sich die Genehmigungsabläufe aus den kompetenzmäßig<br />

festgelegten Vorlage– und Genehmigungspflichten beider Verwaltungsbereiche<br />

ergeben. Eine Verbesserung der Kontrolle wäre nur dann möglich, wenn ausreichend<br />

qualifiziertes Personal für die Wahrnehmung der Bauherrnfunktionen zur<br />

Verfügung gestellt werden könnte, was aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen<br />

nicht möglich wäre.<br />

Bei der probeweisen Einführung von Projektgruppen habe sich laut BMwA herausgestellt,<br />

daß die erforderliche Institutionalisierung einen höheren Betreuungsaufwand<br />

erforderte, der mit dem zur Verfügung stehenden Personal abzudecken wäre. Aufgrund<br />

der geänderten Vorgaben, insbesondere <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministerien–Gesetzes, werde<br />

die Ablauforganisation im BMwA neu überdacht.<br />

Das BMI wies eine Schuldzuweisung an den Nutzer zurück. Es teilte mit, künftig<br />

der Empfehlung zur Einsetzung einer Projektgruppe nachzukommen.<br />

265<br />

Schlußbemerkungen<br />

26<br />

Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />

Dem BMwA gegenüber:<br />

(1) Insbesondere bei Großprojekten sollte vor Projektbeginn auf eine<br />

Bedarfsanalyse <strong>des</strong> Nutzers gedrungen werden. Allfällige Grundsatzentscheidungen,<br />

wie beispielsweise die Standortwahl, sollten durch<br />

Kosten–Nutzen–Untersuchungen vorbereitet und nachvollziehbar<br />

entschieden werden.<br />

(2) Auf der Grundlage eines vom Nutzer erstellten und vom BMwA<br />

fachlich geprüften verbindlichen Raum– und Funktionsprogrammes<br />

wäre die Planung und Errichtung wirtschaftlich optimiert raschest<br />

durchzuführen, um Änderungen der Nutzeranforderungen möglichst<br />

gering zu halten.<br />

(3) Kostenbegrenzungen wären vorzusehen; Abweichungen von<br />

Durchschnittskosten sollten nur bei entsprechender Begründung zugelassen<br />

werden.<br />

(4) Durch eine umsichtige Baubetreuung sollte eine zweckmäßigere<br />

und sparsamere Projektabwicklung sichergestellt werden.


Schlußbemerkungen<br />

266<br />

Dem BMI gegenüber:<br />

(1) Die Voraussetzungen für eine sparsame, wirtschaftliche und<br />

zweckmäßige Bauprojektdurchführung wären rechtzeitig durch<br />

entsprechende Nutzerangaben zu schaffen.<br />

(2) Die polizeispezifischen Anforderungen an Gebäude sollten in<br />

Form von Planungsrichtlinien erfaßt werden.<br />

Beiden Bun<strong>des</strong>ministerien gegenüber:<br />

(1) Für ein verbessertes Zusammenwirken aller Projektbeteiligten<br />

sollte Sorge getragen werden. Die Einsetzung einer aus Vertretern der<br />

Nutzer, der Bauverwaltung und eines geeigneten Baubeauftragten zusammengesetzten<br />

Projektgruppe als verantwortlicher Entscheidungsträger<br />

wäre nach Ansicht <strong>des</strong> RH geeignet, die Projektorganisation<br />

wirkungsvoller zu gestalten.<br />

(2) Die Einrichtungsplanung wäre rechtzeitig abzustimmen, wobei<br />

das BMwA im Zusammenwirken mit dem Nutzer um einen einheitlichen<br />

Standard für Gebäude und Einrichtung bemüht sein sollte.


BMwA<br />

Förderung im Rahmen der TOP–Aktionen<br />

267<br />

Das BMwA fördert im Rahmen der TOP–Aktionen innovative Projekte<br />

wirtschaftlich gesunder Unternehmungen <strong>des</strong> industriell–gewerblichen<br />

Bereiches durch einen fünf– bis zehnjährigen Zinsenzuschuß<br />

zu Darlehen, die von der Österreichischen Investitionskredit<br />

AG oder von einem Bankenkonsortium vergeben werden. Die Förderungen<br />

werden durch die Österreichische Investitionskredit AG<br />

abgewickelt. In den Jahren 1987 bis 1992 hat das BMwA hiefür<br />

2 462 Mill S ausgegeben. Für die bis Ende 1992 genehmigten Förderungsfälle<br />

betragen die Verpflichtungen zu Lasten künftiger Finanzjahre<br />

rd 3 048 Mill S. Die über den jährlichen Budgetrahmen von<br />

400 Mill S hinausgehenden Zuschüsse stundet die Österreichische<br />

Investitionskredit AG dem Bund auf höchstens sechs Jahre gegen<br />

Anrechnung von Zinseszinsen. Damit sind bereits jetzt auch die folgenden<br />

zehn Budgetjahre mit je 400 Mill S belastet.<br />

Die verbindliche Entscheidung über die Förderungswürdigkeit je<strong>des</strong><br />

TOP–Investitionsprojektes und damit über die Verwendung<br />

von Budgetmitteln <strong>des</strong> BMwA wurde von einem Beurteilungskomitee<br />

getroffen. <strong>Der</strong> RH empfahl, das Beurteilungskomitee solle<br />

nur Förderungsempfehlungen abgeben und die verbindliche Entscheidung<br />

dem BMwA überlassen.<br />

Auch die Gestaltung <strong>des</strong> Bewertungsschemas einschließlich der Gewichtung<br />

der Kriterien blieb weitgehend dem Komitee überlassen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte das BMwA durch die Gestaltung der Bedingungen<br />

<strong>des</strong> Bewertungsschemas und durch die Festlegung von<br />

Min<strong>des</strong>tpunktegrenzen unter Berücksichtigung der zur Verfügung<br />

stehenden knappen Budgetmittel wirtschaftspolitische Schwerpunkte<br />

setzen.<br />

Förderungsumfang bis 1992<br />

geförderte Projekte: 842<br />

gefördertes Kreditvolumen: 24 292 Mill S<br />

angewiesene Budgetmittel seit 1987:<br />

Jahr<br />

in Mill S<br />

1987 392<br />

1988 472<br />

1989 400<br />

1990 400<br />

1991 400<br />

1992 398<br />

Summe 2 462<br />

Vorbelastung späterer Budgetjahre aufgrund der bis 1992 genehmigten<br />

Förderungen: 3 048 Mill S


268<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von November 1992 bis Feber <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong><br />

BMwA im Zusammenhang mit der Förderung im Rahmen der TOP–Aktionen.<br />

Zu den im November <strong>1993</strong> zugegangenen Prüfungsmitteilungen<br />

<strong>des</strong> RH gab das BMwA Ende Feber 1994 eine Stellungnahme ab. <strong>Der</strong> RH<br />

erstattete im April 1994 eine Gegenäußerung.<br />

Allgemeines<br />

2<br />

Ab 1. April 1987 hat das BMwA die TOP–Aktionen, eine bis dahin<br />

vom BMF durchgeführte Förderung innovativer Projekte wirtschaftlich<br />

gesunder Unternehmungen <strong>des</strong> industriell–gewerblichen Bereiches, übernommen.<br />

Durch die Leistung eines Zinsenzuschusses aus Budgetmitteln<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> konnten die von der Österreichischen Investitionskredit AG<br />

oder von einem Bankenkonsortium an die geförderten Unternehmungen<br />

gegebenen Kredite zinsverbilligt vergeben werden. Die Abwicklung der<br />

Förderungen erfolgte durch die Österreichische Investitionskredit AG.<br />

Die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit fällte ein vom Bun<strong>des</strong>minister<br />

für wirtschaftliche Angelegenheiten (früher Bun<strong>des</strong>minister für<br />

Finanzen) eingesetztes Beurteilungskomitee unter Zugrundelegung eines<br />

auf Kennzahlen aus dem betrieblichen Rechnungswesen gestützten Bewertungsschemas.<br />

Analysen <strong>des</strong> Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />

aus den Jahren 1986 und 1989 ergaben eine positive<br />

wirtschaftspolitische Auswirkung dieser Förderungen.<br />

Bis Ende 1992 wurden im Rahmen der TOP–Aktionen insgesamt 842 Projekte<br />

mit einem geförderten Kreditvolumen von 24 292 Mill S genehmigt.<br />

Seit 1987 hat das BMwA Zinsenzuschüsse im Gesamtbetrag von<br />

2 462 Mill S ausbezahlt.<br />

Vorbelastung<br />

künftiger<br />

Budgetjahre<br />

3.1<br />

Ende 1992 bestanden für die bis dahin genehmigten Förderungsfälle zusätzlich<br />

noch Verpflichtungen <strong>des</strong> BMwA zu Lasten künftiger Finanzjahre<br />

von rd 3 048 Mill S, weil die Zinsenzuschüsse für eine Darlehenslaufzeit<br />

von fünf bis zehn Jahren bewilligt wurden.<br />

in Mill S<br />

600<br />

500<br />

Zuschuß-Fälligkeiten<br />

der Bewilligungen 1982 bis 1992<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

<strong>1993</strong><br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003


Vorbelastung künftiger<br />

Budgetjahre<br />

BMwA<br />

Förderung TOP-Aktionen<br />

In den letzten Jahren standen für die TOP–Aktionen jährlich 400 Mill S<br />

zur Verfügung. Insoweit die Zinsenzuschußanforderungen diesen jährlichen<br />

Budgetrahmen überstiegen, stundete die Österreichische Investitionskredit<br />

AG dem Bund aufgrund einer mit dem BMF im Jahre 1986<br />

abgeschlossenen Vereinbarung den weiteren Mittelbedarf auf höchstens<br />

sechs Jahre gegen Anrechnung von Zinsen und Zinseszinsen.<br />

269<br />

Budgeterfordernis<br />

wegen Stundung<br />

der 400 Mill S<br />

übersteigenden<br />

Zuschüsse<br />

in Mill S<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

Tranchen 1982-92<br />

Tranchen <strong>1993</strong><br />

Stundung 1989-92<br />

einschließlich Zinsen<br />

Stundung ab <strong>1993</strong><br />

einschließlich Zinsen<br />

GESAMTERFORDERNIS<br />

0<br />

<strong>1993</strong><br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

-200<br />

S T U N D U N G<br />

-400<br />

3.2<br />

3.3<br />

<strong>Der</strong> RH wies darauf hin, daß die Vorbelastungen für die bisherigen Förderungszusagen<br />

unter Berücksichtigung der im Jahre <strong>1993</strong> bewilligten<br />

Tranchen einschließlich Stundungszinsen bis in das Budgetjahr 2004 reichen,<br />

wenn auch in den folgenden Budgetjahren nur diese 400 Mill S<br />

für Zinsenzuschüsse der TOP–Aktionen zur Verfügung stehen. Zukünftige<br />

Bewilligungen ohne Erhöhung der jährlichen Budgetmittel bewirken<br />

eine zusätzliche Vorbelastung späterer Finanzjahre.<br />

Das BMwA gab keine Stellungnahme ab.<br />

Entscheidungszuständigkeit<br />

4.1<br />

4.2<br />

Die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit der einzelnen Projekte<br />

traf das Beurteilungskomitee. Diese wurde dem Bun<strong>des</strong>minister für wirtschaftliche<br />

Angelegenheiten nur noch nachträglich zur Kenntnis gebracht.<br />

<strong>Der</strong> RH äußerte rechtliche Bedenken gegen diese Form der Entscheidungsfindung<br />

und empfahl, das Komitee nur als Beratungs– und Beurteilungsorgan<br />

anzusehen und die Entscheidung — im Einklang mit der verfassungsgesetzlichen<br />

Ministerverantwortlichkeit — dem BMwA zu überlassen.


Entscheidungszuständigkeit<br />

270<br />

4.3<br />

Das BMwA will weiterhin an der Entscheidungsbefugnis <strong>des</strong> Beurteilungskomitees<br />

festhalten, weil es die Regelung hinsichtlich der Abwicklung und Förderungsentscheidung<br />

bei den TOP–Aktionen als Modell für die Ausgliederung von<br />

Förderungsabwicklungen aus den Ressorts sowie für die <strong>Der</strong>egulierung und Entbürokratisierung<br />

ansehe. Allerdings habe es wegen der Bedenken <strong>des</strong> RH in einer<br />

Zusatzvereinbarung mit der Österreichischen Investitionskredit AG das Prüfungsrecht<br />

<strong>des</strong> BMwA bei der Abwicklung der TOP–Aktionen sowie die Abrechnungspflicht<br />

der Österreichischen Investitionskredit AG verankert.<br />

4.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, das Prüfungsrecht <strong>des</strong> BMwA bei der Abwicklung<br />

der TOP–Aktionen sowie die Abrechnungspflicht der Österreichischen<br />

Investitionskredit AG berühren nicht das Entscheidungsrecht <strong>des</strong> Beurteilungskomitees,<br />

<strong>des</strong>sen Mitglieder hinsichtlich ihrer Entscheidungen<br />

gegenüber dem zuständigen Bun<strong>des</strong>minister weder verantwortlich noch<br />

weisungsgebunden seien. <strong>Der</strong> RH verblieb daher bei seiner Empfehlung.<br />

Beurteilungsschema<br />

5.1<br />

Das Beurteilungskomitee bewertete die Förderungsanträge nach einem<br />

standardisierten Schema. Für die einzelnen gewichteten Merkmale wurden<br />

je nach ihrer Zielerreichung Punkte vergeben, wobei größtenteils ein Vergleich<br />

mit Durchschnittswerten der jeweiligen Branche stattfand. Wenn<br />

ein Projekt eine bestimmte gewichtete Punkteanzahl nicht erreichte, lehnte<br />

das Komitee die Förderung in der Regel ab. Bei nicht ausreichend vorhandenen<br />

Förderungsmitteln hat das Beurteilungskomitee — vor allem in der<br />

letzten Zeit — weiterhin alle über der Min<strong>des</strong>tpunkteanzahl bewerteten<br />

Projekte gefördert, jedoch jeweils mit einer gekürzten Bemessungsgrundlage.<br />

Obwohl das Bewertungsschema und die Art der Punktevergabe ein wichtiges<br />

Instrument zur gezielten Steuerung der TOP–Förderungen ist, blieb<br />

<strong>des</strong>sen Gestaltung einschließlich der Gewichtung der Kriterien weitgehend<br />

den Mitgliedern <strong>des</strong> Komitees überlassen.<br />

5.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte das BMwA durch die Gestaltung <strong>des</strong> Bewertungsschemas<br />

und durch die Festlegung von Min<strong>des</strong>tpunktegrenzen unter<br />

Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden knappen Budgetmittel<br />

wirtschaftspolitische Schwerpunkte setzen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMwA, künftig die bisher zu sehr dem Beurteilungskomitee<br />

überlassenen Gestaltungsmöglichkeiten der TOP–Aktionen<br />

selbst wahrzunehmen.<br />

5.3<br />

Das BMwA verwies in seiner Stellungnahme auf die Mitwirkung der Fachabteilung,<br />

konnte jedoch nicht entkräften, daß die vom Beurteilungskomitee — vor allem<br />

in der letzten Zeit — vorgenommene Kürzung der Bemessungsgrundlage von Förderungen<br />

ohne ausdrückliche vorherige Bewilligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers erfolgt ist.


BMwA<br />

Förderung TOP-Aktionen<br />

Schlußbemerkungen<br />

6<br />

<strong>Der</strong> RH sah sich zu nachfolgenden zusammenfassenden Empfehlungen<br />

veranlaßt:<br />

271<br />

(1) Durch die Gestaltung der Bedingungen <strong>des</strong> TOP–Bewertungsschemas<br />

und durch die Festlegung von Min<strong>des</strong>tpunktegrenzen<br />

könnte das BMwA unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden<br />

knappen Budgetmittel und der beträchtlichen Verpflichtungen<br />

künftiger Finanzjahre wirtschaftliche Schwerpunkte setzen<br />

und sollte dies nicht den Mitgliedern <strong>des</strong> Beurteilungskomitees<br />

überlassen.<br />

(2) Das Beurteilungskomitee sollte künftig nur Förderungsempfehlungen<br />

abgeben und die Entscheidung dem BMwA überlassen.


272<br />

Österreich Werbung<br />

<strong>Der</strong> vom Bund, den Ländern und der Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer getragene<br />

Verein Österreich Werbung hat seine Aufgabe, nämlich die<br />

Ausländerwerbung für den gesamtösterreichischen Fremdenverkehr,<br />

im wesentlichen erfüllt. Bei Beachtung der Empfehlungen <strong>des</strong> RH<br />

könnte diese Aufgabe jedoch mit deutlich geringeren Mitteln erfüllt<br />

oder mit gleichen Mitteln deutlich besser erfüllt werden.<br />

Die Österreich Werbung bildete Vorsorgen für Werbemaßnahmen,<br />

die aus dem laufenden Budget hätten getragen werden können. <strong>Der</strong><br />

RH beanstandete diese Vorgangsweise, weil dadurch die Jahresergebnisse<br />

ungünstiger ausgewiesen wurden.<br />

Die Beitragsleistungen der Vereinsmitglieder erfolgten vielfach nicht<br />

termingerecht, wodurch die Führung der Geschäfte erschwert war.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl die Einrichtung einer Internen Revision. Ein elektronisches<br />

touristisches Informationssystem für die Informationsabgabe<br />

in den Außenstellen sowie an die Bun<strong>des</strong>länder sollte ehestens realisiert<br />

werden.<br />

Das Markteinsatzbudget der Österreich Werbung war bisher zu wenig<br />

auf Hoffnungsmärkte ausgerichtet. <strong>Der</strong> RH empfahl eine Umschichtung<br />

zugunsten noch unerschlossener Märkte und differenzierter<br />

Angebotsgruppen.<br />

Schließlich beanstandete der RH die hohen Mietkosten für die Hauptgeschäftsstelle<br />

und die Zweigstelle Österreich in Wien. Mit den bisher<br />

für das Objekt bezahlten Mieten wäre ein Büroneubau bereits zur<br />

Gänze ausfinanziert.


BMwA<br />

Österreich Werbung<br />

273<br />

Erträge<br />

1987 1988 1989 1990 1991<br />

in Mill S<br />

Mitgliedsbeiträge<br />

Bund 235,9 243,9 256,1 268,9 276,9<br />

Länder 78,6 81,3 85,4 89,6 92,3<br />

Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer 78,6 81,3 85,4 89,6 92,3<br />

Sonstige Erträge 35,0 52,0 93,5 119,1 90,7<br />

Summe der Erträge 428,1 458,5 520,4 567,2 552,2<br />

Aufwände<br />

Werbeaufwand 173,8 179,1 250,5 263,2 243,8<br />

Personalaufwand 143,3 147,0 163,6 181,9 207,7<br />

Sachaufwand 58,8 64,4 67,0 72,7 74,9<br />

Sonstiger Aufwand 38,2 49,7 67,2 45,4 50,5<br />

Summe der Aufwände 414,1 440,2 548,3 563,2 576,9<br />

Mitarbeiter<br />

Anzahl im<br />

Jahresdurchschnitt<br />

Hauptgeschäftsstelle 89 90 102 103 99<br />

Außenstellen 147 152 157 166 168<br />

Tourismusmanager in den<br />

ehrenamtlichen Vertretungen 11 12 13 13 13<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Dezember 1992 bis April <strong>1993</strong> (mit Unterbrechungen)<br />

die Gebarung der Österreich Werbung.<br />

Die Prüfungsmitteilungen wurden im November <strong>1993</strong> der überprüften<br />

Stelle sowie den Vereinsmitgliedern bzw Eigentümervertretern zugemittelt.<br />

Die Stellungnahmen der überprüften Stelle, <strong>des</strong> BMwA sowie der Lan<strong>des</strong>regierungen<br />

aller neun Bun<strong>des</strong>länder langten im Feber bis April 1994<br />

im RH ein. Seine Gegenäußerung gab der RH im Mai 1994 ab.<br />

Gegenstand der Überprüfung waren im wesentlichen die Finanzgebarung<br />

und das Rechnungswesen, die Vorsorgen für Investitionen und Werbung,<br />

die Beitragsleistungen der Mitglieder, das touristische Informationssystem,<br />

einzelne Angebotsgruppen, Werks– und Konsulentenverträge, die<br />

Urlaubsinformation in der Zweigstelle Österreich, der Budgeteinsatz in<br />

verschiedenen Märkten und die Büroraumbeschaffung für die Hauptgeschäftsstelle.<br />

Allgemeines<br />

2<br />

Mitglieder <strong>des</strong> unter der Bezeichnung "Österreichische Fremdenverkehrswerbung",<br />

nunmehr "Österreich Werbung", gegründeten Vereines sind<br />

der Bund (vertreten durch das BMwA), die Bun<strong>des</strong>länder und die Bun<strong>des</strong>kammer<br />

der gewerblichen Wirtschaft (Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer).<br />

Von den der Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH unterliegenden Vereinsmitgliedern<br />

tragen der Bund mit 60 % und die Länder zusammen mit 20 %<br />

zu den Mitgliedsbeiträgen, der wesentlichsten Einnahmenquelle <strong>des</strong> Vereines,<br />

bei.


274<br />

Organe <strong>des</strong> Vereines sind der Obmann, zwei Obmann–Stellvertreter, der<br />

geschäftsführende Obmann, das Direktorium (ein Vorsitzender, je ein<br />

Vertreter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Bun<strong>des</strong>länder und der Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer),<br />

der Werbebeirat, die aus zwei Mitgliedern bestehende Geschäftsführung<br />

und die Generalversammlung.<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Vereines ist im wesentlichen die Ausländerwerbung für den<br />

gesamtösterreichischen Fremdenverkehr sowie eine allgemeine grundsätzliche<br />

Inländerwerbung.<br />

Beitragsleistungen<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

Gemäß der Vereinbarung über die finanzielle Beitragsleistung an den<br />

Verein vom Jänner 1972 verpflichteten sich der Bund, die Bun<strong>des</strong>länder<br />

und die Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer, bei ihrer Budgetierung dafür Vorsorge<br />

zu treffen, daß dem Verein angemessene, die wirkungsvolle Durchführung<br />

der Österreichischen Auslandswerbung gewährleistende Mitgliedsbeiträge<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Wie eine Überprüfung der Beitragszahlungen ergab, wurden die Zahlungstermine<br />

vielfach nicht eingehalten. Die nicht zeitgerechte Zahlung<br />

der Mitgliedsbeiträge machte eine sparsame Führung der Geschäfte <strong>des</strong><br />

Vereines unmöglich, weshalb die Geschäftsführung gezwungen war, Reserven<br />

zu bilden oder teure Zwischenkredite aufzunehmen, um ihre Verpflichtungen<br />

rechtzeitig erfüllen zu können.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl der Österreich Werbung, die Vereinsmitglieder zur zeitgerechten<br />

Zahlung der Mitgliedsbeiträge aufzufordern.<br />

Das Direktorium der Österreich Werbung will in Zukunft verschärft auf eine zeitgerechte<br />

Beitragsleistung hinwirken.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA trage das BMF den zeitgerechten Anforderungen der<br />

Budgetmittel nicht entsprechend Rechnung.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Wiener Stadtsenates bestehe die Absicht, einen Beschluß <strong>des</strong><br />

Gemeinderates zur Budgetmittelbindung für die Folgejahre zu erwirken, wodurch die<br />

Anweisung von Teilmitgliedsbeiträgen schon zu Jahresbeginn ermöglicht werden soll.<br />

Die Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung wendete ein, daß das Land Vorarlberg mit seinen<br />

Beitragsleistungen innerhalb der Respirofrist liege, die sowohl im Zahlungsverkehr als<br />

auch bei Steuerleistungen gegenüber dem Finanzamt anerkannt werde.<br />

Die Tiroler Lan<strong>des</strong>regierung bezeichnete eine rechtzeitige Festlegung der Mitgliedsbeiträge<br />

durch den Verein als erforderlich.<br />

Vorsorgen für<br />

Werbung<br />

4.1<br />

4.2<br />

In den Geschäftsjahren 1983 bis 1991 wurden aufgrund von Direktoriumsbeschlüssen<br />

auch Vorsorgen für Werbemaßnahmen gebildet.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Bildung dieser Vorsorgen, weil diese Vorgangsweise<br />

geeignet war, das Jahresergebnis (Reinvermögen) ungünstiger erscheinen<br />

zu lassen und weil diese Werbemaßnahmen von ihrer Bedeutung<br />

und von ihrem Umfang her ohne Schwierigkeiten aus dem laufenden


BMwA<br />

Österreich Werbung<br />

Budget finanzierbar gewesen wären. <strong>Der</strong> RH empfahl, die am Jahresende<br />

nicht verbrauchten Budgetmittel dem Vereinsvermögen zuzuführen.<br />

275<br />

4.3<br />

Die Österreich Werbung sagte dies zu.<br />

Aufgabenwahrnehmung<br />

Werbeschwerpunkt<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

Mehr als 80 % der Nächtigungen in Österreich entfallen auf Gäste aus<br />

Österreich und der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland. Diese Gäste werden von<br />

den Fremdenverkehrswerbungen der einzelnen Bun<strong>des</strong>länder, von regionalen<br />

Fremdenverkehrsverbänden, Orten und auch von einzelnen Betrieben<br />

sehr erfolgreich beworben. Darüber hinaus setzte auch die Österreich<br />

Werbung zB im Jahr 1992 rd 94 Mill S (das sind mehr als 25 % ihres<br />

Markteinsatzbudgets) in diesen Märkten ein.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Mittel der Österreich Werbung verstärkt in noch<br />

unerschlossenen Märkten einzusetzen, um Österreich als Urlaubsland bekannt<br />

zu machen und die Reiseveranstalter zu motivieren, Österreich vermehrt<br />

in ihr Angebot aufzunehmen. Entsprechend den Marktforschungsergebnissen<br />

sollten besonders erfolgversprechende Hoffnungsmärkte<br />

verstärkt beworben werden. Weiters empfahl der RH, schwergewichtsmäßig<br />

die Werbung für Angebotsgruppen wie zB Golf–, Reit– oder Segelferien<br />

zu verstärken.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Direktoriums der Österreich Werbung seien die Werbemaßnahmen<br />

sowohl in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland als auch auf dem Heimmarkt<br />

Österreich sachlich gerechtfertigt. Die verstärkte Bearbeitung der Fernmärkte werde im<br />

Einvernehmen mit den Bun<strong>des</strong>ländern und der Tourismuswirtschaft erfolgen.<br />

Die Niederösterreichische Lan<strong>des</strong>regierung vertrat die Ansicht, daß viele Hoffnungsmärkte,<br />

insbesondere in Übersee, ausschließlich dem Städtetourismus dienten, woraus<br />

Niederösterreich keinen Nutzen ziehen könne. Es sei daher weitgehend auf europäische<br />

Herkunftsbereiche (vor allem Deutschland) angewiesen.<br />

Elektronisches<br />

touristisches<br />

Informationssystem<br />

6.1<br />

6.2<br />

Das Direktorium beauftragte im Jahre 1992 die Geschäftsführung, ein<br />

Konzept für eine zentrale Datenbank zu erstellen, die sowohl für die Informationsabgabe<br />

in den Außenstellen verwendet werden kann als auch<br />

mit künftigen Datenbanken der Länder vernetzbar ist. Dadurch soll eine<br />

Erhöhung der Effizienz der Marketingstrategie und der Werbemaßnahmen<br />

der Betriebe, der Orte und der Bun<strong>des</strong>länder durch einen raschen<br />

Zugriff zu wichtigen Markt– und Marketinginformationen erreicht werden.<br />

Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung <strong>des</strong> RH war das Vorhaben nicht abgeschlossen.<br />

<strong>Der</strong> RH erachtete die Einrichtung eines elektronischen touristischen Informationssystems<br />

als äußerst wichtig. Er empfahl, das Vorhaben voranzutreiben.


276<br />

6.3<br />

Laut Stellungnahme der Österreich Werbung hätten sich im Jänner 1994 alle Vereinsmitglieder<br />

für die rasche Fortsetzung der Arbeiten ausgesprochen.<br />

Laut Stellungnahme der Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung hätte der Lan<strong>des</strong>verband<br />

"Vorarlberg Tourismus" bereits den Probebetrieb nach dem Tiroler System aufgenommen,<br />

welches die Grundlage für die gesamtösterreichische Lösung bilden könne.<br />

Organisation und Verwaltung<br />

Interne Revision<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

Die Österreich Werbung verfügte über keine Interne Revision. Kontrollaufgaben<br />

werden vom zweiten Geschäftsführer bei gelegentlichen Besuchen<br />

der Außenstellen vorgenommen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die Errichtung einer Stabsstelle "Interne Revision<br />

und Kontrolle", die der Geschäftsführung unmittelbar untersteht,<br />

jedoch in jeder Hinsicht weisungsfrei gestellt werden müßte, dringend<br />

geboten.<br />

Laut Stellungnahme der Geschäftsführung der Österreich Werbung will sie dem<br />

Direktorium einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, um eine Interne Revision<br />

ab Juli 1994 einrichten zu können.<br />

Die Länder folgten im wesentlichen der Kritik <strong>des</strong> RH und befürworteten gleichfalls<br />

die Einrichtung einer Internen Revision. Die Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung<br />

legte Wert darauf, daß der Leiter der Stabsstelle zwar von der Geschäftsführung<br />

vorgeschlagen werden solle, die Bestellung und Abberufung aber dem Direktorium<br />

vorbehalten bleiben müsse.<br />

Büroraumbeschaffung<br />

für die Hauptgeschäftsstelle<br />

8.1<br />

Die Hauptgeschäftsstelle der Österreich Werbung war bis November<br />

1979 in einem Bun<strong>des</strong>gebäude der Wiener Innenstadt untergebracht.<br />

Dringend notwendige Generalsanierungsmaßnahmen am Gebäude machten<br />

eine vorübergehende Räumung für zumin<strong>des</strong>t zwei bis drei Jahre erforderlich.<br />

Die Geschäftsführung der Österreich Werbung suchte <strong>des</strong>halb<br />

bereits 1975 nach geeigneten Ersatzlösungen und legte dem Direktorium<br />

mehrere Ersatzobjekte zur Diskussion vor.<br />

Während für die Versandabteilung der Hauptgeschäftsstelle der Ankauf eines<br />

Betriebsgelän<strong>des</strong> im 21. Wiener Gemeindebezirk um rd 8 Mill S und<br />

der Neubau einer Lagerhalle mit Bürotrakt mit prognostizierten Baukosten<br />

von rd 38 Mill S bewilligt wurde, stimmten die Eigentümervertreter dem<br />

Ankauf von Räumlichkeiten für den Bürobetrieb der Hauptgeschäftsstelle<br />

nicht zu. Die Ablehnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> stützte sich auf Schätzungsgutachten<br />

<strong>des</strong> BMF, die alle Angebote als überhöht eingestuft hatten. Die Bun<strong>des</strong>länder<br />

stimmten dem Ankauf eines Bürogebäu<strong>des</strong> mangels budgetärer Bedeckung<br />

nicht zu.<br />

Einen Wiederbezug <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gebäu<strong>des</strong> nach Abschluß der Sanierung,<br />

wofür die Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung eine Mietzinsvorauszahlung von<br />

30 Mill S und 2 Mill S Jahresmiete gefordert hätte, lehnten die Vertreter<br />

der Bun<strong>des</strong>länder mangels budgetärer Bedeckung der Mietenvorauszahlung<br />

ab.


Organisation<br />

und Verwaltung<br />

BMwA<br />

Österreich Werbung<br />

Im September 1979 schloß die Österreich Werbung mit einer Versicherungsunternehmung<br />

einen vorerst bis 31. Dezember 1982 befristeten und<br />

mit einer jeweils jährlichen Verlängerungsoption ausgestatteten Mietvertrag<br />

betreffend ein Büro– und Geschäftshaus in 1040 Wien ab. <strong>Der</strong> vereinbarte<br />

Mietzins betrug 300 000 S monatlich, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex<br />

1976. Hinzu kamen anteilsmäßige Betriebskosten, öffentliche<br />

Abgaben, ein Zuschlag für besondere Aufwendungen, Strom– und<br />

Gasgebühren sowie die Umsatzsteuer.<br />

277<br />

Von November 1979 bis Feber 1983 bezahlte die Österreich Werbung<br />

für die Unterbringung der Hauptgeschäftsstelle allein an Mietkosten (ohne<br />

USt) rd 57,8 Mill S.<br />

Im Oktober 1984 hat das Direktorium die Geschäftsführung beauftragt,<br />

einen längerfristigen und kostengünstigeren Mietvertrag anzustreben.<br />

8.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die seinerzeitige Entscheidung, Büroräume nahe der<br />

Innenstadt langfristig anzumieten. Eine — allerdings verabsäumte — Vergleichsrechnung<br />

zwischen den Kosten eines fremdfinanzierten Bürobaues<br />

und <strong>des</strong> Mietvertrages hätte bereits zum damaligen Zeitpunkt die Unwirtschaftlichkeit<br />

dieser Anmietung ergeben. Mit den bisher für dieses Objekt<br />

bezahlten Mieten wäre ein damals errichteter Büroneubau bereits zur Gänze<br />

ausfinanziert.<br />

Da zu erwarten ist, daß sich die Mieten insbesondere durch erforderliche<br />

Erhaltungsarbeiten deutlich erhöhen werden, empfahl der RH, ehestmöglich<br />

eine Entscheidung für einen Neubau oder Ankauf eines Bürogebäu<strong>des</strong><br />

für die Hauptgeschäftsstelle herbeizuführen und umzusetzen.<br />

8.3<br />

Laut Stellungnahme der Österreich Werbung hätte sie zwischen 1975 und 1979<br />

mehrfach Berechnungen über den Kauf von Objekten angestellt und die Ergebnisse in<br />

einer Diskussion mit den Vereinsmitgliedern vorgebracht.<br />

Die Geschäftsführung untersuche zwischenzeitlich alle Alternativen für eine kostengünstigere<br />

und organisatorisch vertretbare Neulösung bei der Unterbringung der<br />

Hauptgeschäftsstelle. Nach Vorliegen <strong>des</strong> Ergebnisses werde sie dem Direktorium Vorschläge<br />

für eine konkrete Lösung unterbreiten.<br />

Die Niederösterreichische Lan<strong>des</strong>regierung sprach sich für einen verkehrsgünstigen<br />

Standort in Zentrumsnähe aus, die Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung hingegen würde<br />

eine Übersiedlung an den Stadtrand begrüßen, um Kosten zu sparen.<br />

Schlußbemerkungen<br />

9<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl zusammenfassend<br />

(1) besondere Angebotsgruppen zu bewerben,<br />

(2) verstärkt neue Märkte zu bearbeiten,<br />

(3) für den pünktlichen Eingang der Mitgliedsbeiträge zu sorgen,<br />

(4) ein geeignetes, kostengünstiges Bürogebäude zu erwerben sowie<br />

(5) eine Innenrevision einzurichten.


278<br />

Sonstige Wahrnehmung<br />

Nordumfahrung Lofer<br />

<strong>Der</strong> RH hat im TB 1992 S. 204 f über die Ausschreibung, den Bauvertrag<br />

und die Leistungsänderungen betreffend die von der Tauern Autobahn<br />

AG errichtete Nordumfahrung Lofer berichtet.<br />

Die Nordumfahrung Lofer wurde nunmehr im August 1994 für den Verkehr<br />

freigegeben. Die Endabrechnung ist von der ausführenden Arbeitsgemeinschaft<br />

gemäß Bauvertrag bis Ende Jänner 1995 der Österreichischen<br />

Autobahnen und Schnellstraßen–AG (als Rechtsnachfolgerin der<br />

Tauern Autobahn AG) vorzulegen.<br />

<strong>Der</strong> RH wird weiter berichten.


Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

öffentliche Wirtschaft und Verkehr<br />

BMV279<br />

Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />

Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH<br />

Zentralleitung<br />

im Bereich der Zentralleitung hinsichtlich:<br />

(1)<br />

Zusammenführung der Busdienste von Post und Bahn einschließlich der<br />

Werkstätten (TB 1992 S. 262 Abs 4.13).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMV werde nach Vorliegen einer Entscheidung über die<br />

künftige Rechtsform der Post– und Telegraphenverwaltung die Rechtsstellung der<br />

Bun<strong>des</strong>bus–Geschäftsstelle zu überdenken sein.<br />

Postverwaltung<br />

im Bereich der Postverwaltung hinsichtlich:<br />

(2.1)<br />

Einbeziehung <strong>des</strong> Generaldirektors für die Post– und Telegraphenverwaltung<br />

in die Zuständigkeit der Innenrevision (TB 1989 Abs 2.160.1).<br />

Laut Mitteilung der Post– und Telegraphenverwaltung würde dieses Problem im<br />

Zuge ihrer zu erwartenden Ausgliederung aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt gelöst werden.<br />

(2.2)<br />

Neugestaltung der Finanzierung von Fernmeldeinvestitionen (TB 1992<br />

S. 264 f Abs 5.3 und 5.4).<br />

Laut Mitteilung der Post– und Telegraphenverwaltung würde der Empfehlung voraussichtlich<br />

im Zuge der zu erwartenden Ausgliederung aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

nachgekommen werden.<br />

(2.3)<br />

Rückzug der Post– und Telegraphenverwaltung aus der Österreichischen<br />

Fernmeldetechnischen Entwicklungs– und Förderungsgesellschaft<br />

(TB 1992 S. 284 Abs 7.5).<br />

Laut Mitteilung der Post– und Telegraphenverwaltung könne sich diese in der nächsten<br />

Zeit nicht aus der Gesellschaft zurückziehen, um nicht den Ausbau und die<br />

Weiterentwicklung <strong>des</strong> digitalen Fernsprechnetzes zu gefährden.<br />

(2.4)<br />

Schaffung einer ausreichenden Rechtsgrundlage für Eillöhne (TB 1983<br />

Abs 72.10).<br />

Laut Mitteilung der Post– und Telegraphenverwaltung handle es sich nach übereinstimmender<br />

Meinung der Vertreter <strong>des</strong> BKA und <strong>des</strong> BMF bei den Eillöhnen um Belohnungen<br />

gemäß dem Gehaltsgesetz.


Unerledigte Anregungen<br />

280<br />

Eisenbahn– und<br />

Kraftfahrlinienbehörde<br />

(3.1)<br />

im Bereich der Eisenbahnbehörde und der Kraftfahrlinienbehörde hinsichtlich:<br />

Beseitigung <strong>des</strong> unbefriedigenden Zustan<strong>des</strong>, daß Bun<strong>des</strong>beamte und<br />

Bun<strong>des</strong>bahnbedienstete gleichartige Tätigkeiten bei unterschiedlichen Besoldungssystemen<br />

ausüben (TB 1985 Abs 50.4).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMV sei der Stand der Bun<strong>des</strong>bediensteten gesenkt worden.<br />

(3.2)<br />

Änderung <strong>des</strong> Kraftfahrliniengesetzes 1952 zur Anpassung an heutige<br />

Verkehrserfordernisse (TB 1985 Abs 50.56).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMV befänden sich die Entwürfe einer "Berufszugangsverordnung<br />

Kraftfahrlinien– und Gelegenheitsverkehr" sowie einer "Novelle zur<br />

1. Durchführungsverordnung zum Kraftfahrliniengesetz" in Begutachtung.<br />

Österreichische<br />

Bun<strong>des</strong>bahnen<br />

(4.1)<br />

im Bereich der ÖBB hinsichtlich:<br />

Anpassung der Vorschriften der ÖBB an das neue Verkehrsüberwachungssystem<br />

der "Dispostelle" (SB 1984 Organisation der ÖBB Abs 55.2).<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB verschiebe die Einführung eines neuen<br />

Betriebsführungssystems im Zusammenhalt mit der Umsetzung der Ergebnisse einer<br />

externen Organisationsanalyse die Anpassung auf Mitte 1995.<br />

(4.2)<br />

Änderung <strong>des</strong> Dienst– und Besoldungsrechtes der ÖBB, weil die derzeit<br />

geltenden Regelungen ein überdurchschnittliches Steigen der Bezüge bewirken<br />

(TB 1986 Abs 70.8 und 11 sowie TB 1981 Abs 72.9 bis 11).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB setze ihm das Bun<strong>des</strong>bahngesetz 1992 für<br />

Verhandlungen mit der Personalvertretung eine Frist bis Ende 1994. Vom Bun<strong>des</strong>minister<br />

erwartete der Vorstand eine Verhandlungsrichtlinie.<br />

(4.3)<br />

Änderungen <strong>des</strong> Pensionsrechtes der ÖBB, das den Antritt der Pension<br />

mit 83 % <strong>des</strong> letzten Aktiv–Monatsgehaltes bereits nach 35 Dienstjahren<br />

zuläßt (TB 1986 Abs 70.9 und 11 sowie TB 1981 Abs 72.22).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB setze ihm das Bun<strong>des</strong>bahngesetz 1992<br />

für Verhandlungen mit der Personalvertretung eine Frist bis Ende 1994.<br />

(4.4)<br />

Änderung <strong>des</strong> Prämienlohnsystems in den Werkstätten der ÖBB (zuletzt<br />

TB 1986 Abs 67.12, TB 1979 Abs 74.10 und TB 1978 Abs 64.17).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB soll bis 1996 eine automationsunterstützte<br />

Zeit– und Leistungsaufzeichnung in den Hauptwerkstätten eingeführt werden.<br />

(4.5)<br />

Des zügigen Ausbaues der Pottendorfer Linie (TB 1988 Abs 52.19).<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB führten neue fahrplantechnische Überlegungen<br />

zur neuerlichen Überarbeitung der bereits fertiggestellten Zielsetzungsplanung.<br />

Die Überarbeitung werde bis 1994 andauern.


Verwirklichte Empfehlungen<br />

BMV281<br />

Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH<br />

Postverwaltung<br />

im Bereich der Postverwaltung hinsichtlich:<br />

Eisenbahn– und<br />

Kraftfahrlinienbehörde<br />

(1)<br />

(2)<br />

Schaffung ordnungsgemäßer Rechtsgrundlagen für die Abgeltung mengenmäßiger<br />

Mehrleistungen, die nach den individuellen Bezügen <strong>des</strong> leistenden<br />

Beamten bemessen werden (TB 1982 Abs 72.5), durch die mit<br />

BGBl Nr 518/<strong>1993</strong> erfolgte Novellierung <strong>des</strong> Gehaltsgesetzes.<br />

im Bereich der Eisenbahnbehörde und der Kraftfahrlinienbehörde hinsichtlich:<br />

Herausgabe von Richtlinien zur Abgrenzung der Erweiterungs– und Erneuerungsbauten,<br />

welche wegen ihres geringen Umfanges keiner eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung und Betriebsbewilligung bedürfen<br />

(TB 1985 Abs 50.8).<br />

Dieser Empfehlung wurde bereits 1992 teilweise entsprochen. <strong>1993</strong> wurden<br />

zwei weitere Verordnungen (geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnübergängen<br />

und Eisenbahnsicherungsanlagen) erlassen.<br />

Erlassung von Verordnungen für Sicherheitsmaßnahmen "nach dem jeweiligen<br />

Stand der technischen Entwicklung <strong>des</strong> Eisenbahnwesens" (TB 1985<br />

Abs 50.36).<br />

Das BMV erließ die Schienenfahrzeug–Lärmzulässigkeitsverordnung und<br />

die Schienenverkehrslärm–Immissionsschutzverordnung.


282<br />

Prüfungsergebnisse<br />

Fernmeldebauamt 5 in Wien<br />

Die Post– und Telegegraphenverwaltung setzte Vorschläge einer externen<br />

Beratungsunternehmung, durch Bildung kleinerer Fernmeldebautrupps<br />

und durch bessere Sachmittelausstattung (Kraftfahrzeuge)<br />

mehr Fernsprechanschlüsse herzustellen, bisher nur sehr zögernd<br />

um. Betriebsintern vorgebrachte Änderungswünsche betreffend eine<br />

Neuorganisation der Fernmeldebaudienste wurden nicht näher behandelt.<br />

Das von der Bun<strong>des</strong>regierung vorgegebene Ziel <strong>des</strong> Überstundenabbaues<br />

wurde für den Betriebsdienst vorerst ausgesetzt. Erst in letzter<br />

Zeit konnten durch eine straffe Führung und verstärkte Kontrollen<br />

Erfolge erzielt werden.<br />

Die Krankenstände waren im Vergleich zur Privatwirtschaft verhältnismäßig<br />

hoch. Vor allem vor einer Pensionierung könnte die Dauer<br />

der Krankenstände durch beschleunigte Verwaltungsverfahren verkürzt<br />

werden.<br />

<strong>Der</strong> Aufwand für die Erstellung und Koordination der jährlichen Baupläne<br />

für die Errichtung von Fernmeldeleitungen war dem Nutzen<br />

nicht angemessen. Raumanmietungen erfolgten zu früh bzw ohne<br />

dringenden Bedarf. Engpässe bei der Materialversorgung (zB Telefonapparate)<br />

zwangen zu kostspieligen Zwischenlösungen.<br />

1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

Österreich insgesamt:<br />

Anzahl<br />

Telefonherstellungen 208 922 221 999 231 949 244 042 250 954<br />

Warteliste 35 454 34 719 26 440 20 256 16 811<br />

je 100 Einwohner<br />

Dichte der Fernsprechanschlüsse<br />

40,7 41,8 42,8 44,0 44,8<br />

davon Fernmeldebauamt 5:<br />

Anzahl<br />

Telefonherstellungen 21 988 23 668 24 682 25 493 25 917<br />

Warteliste 5 320 6 516 6 656 5 448 5 749<br />

je 100 Einwohner<br />

Dichte der Fernsprechanschlüsse<br />

36,4 38,0 39,0 40,6 42,4


Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

BMV<br />

Fernmeldebauamt 5<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Dezember 1992 bis Feber <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong><br />

Fernmeldebauamtes 5 (Bauamt) in Wien. Die Prüfungsmitteilungen wurden<br />

im November <strong>1993</strong> der Generaldirektion für die Post– und Telegraphenverwaltung<br />

bekanntgegeben. Im März 1994 langte die Stellungnahme<br />

der Generaldirektion im RH ein.<br />

283<br />

Dieser Dienststelle gehörten zur Zeit der Gebarungsüberprüfung über<br />

1 100 Mitarbeiter an. Das Bauamt war vor allem für die Verlegung bzw Instandhaltung<br />

von ober– und unterirdischen Fernmeldeleitungen sowie für<br />

die Herstellung und die Umwandlung von Telefonanschlüssen in Niederösterreich<br />

südlich der Donau und im Burgenland zuständig. Die Zentrale<br />

<strong>des</strong> Bauamtes hatte ihren Sitz in Wien. Außenstellen befanden sich in den<br />

einzelnen Baubezirken <strong>des</strong> Einsatzgebietes.<br />

Sachliche<br />

Zuständigkeit<br />

2.1<br />

Mit Ausnahme der Bun<strong>des</strong>länder Wien, Niederösterreich und Burgenland<br />

oblagen den Fernmeldebauämtern sowohl der Außenbau (Fernmeldelinientechnik)<br />

als auch der Innenbau. Im Bereich der Post– und Telegraphendirektion<br />

für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Postdirektion Wien)<br />

war hingegen für den Innenbau als eigene Dienststelle das Fernmeldebauamt<br />

Innen eingerichtet, das auch für den Innenausbau im Bereich <strong>des</strong> Fernmeldebauamtes<br />

6 (nördlich der Donau gelegene Teile Niederösterreichs)<br />

zuständig war.<br />

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Innenbau und der Linientechnik<br />

waren nicht, wie in den anderen Bun<strong>des</strong>ländern, durch den Leiter eines<br />

Fernmeldebauamtes, sondern durch den Gruppenleiter in der Postdirektion<br />

Wien als ersten gemeinsamen Vorgesetzten zu lösen.<br />

Im April 1988 legte der Leiter <strong>des</strong> Fernmeldebauamtes 5 der Postdirektion<br />

Wien einen auch vom Leiter <strong>des</strong> Fernmeldebauamtes 6 unterstützten Organisationsänderungsvorschlag<br />

für den Fernmeldebaudienst vor. Dieser sah vor,<br />

alle vom Fernmeldebauamt Innen für die Bun<strong>des</strong>länder Niederösterreich<br />

und Burgenland besorgten Aufgaben den Fernmeldebauämtern 5 und 6 zu<br />

übertragen. Dadurch sollte insbesondere eine verbesserte Zusammenarbeit<br />

von Innenbau und Linientechnik bei der Planung und Baudurchführung der<br />

Vorhaben erreicht werden. Überdies sollte die Organisationsänderung helfen,<br />

die Innenbauarbeiten durch dezentralisierte Baubezirke wirtschaftlicher<br />

durchführen zu können, als dies durch das in Wien gelegene Fernmeldebauamt<br />

Innen möglich war.<br />

<strong>Der</strong> Organisationsänderungsvorschlag wurde von der Postdirektion Wien<br />

samt einer Stellungnahme der betroffenen Abteilungen an die Generaldirektion<br />

weitergeleitet. Eine nähere Erörterung <strong>des</strong> Vorschlages erfolgte jedoch<br />

nicht.<br />

2.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätte die Unzufriedenheit mit der Organisationsform<br />

eine genaue Analyse der bestehenden Schwachstellen und eine begründete<br />

Entscheidung über die geforderte Organisationsänderung erfordert.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Zweckmäßigkeit der Verteilung der Aufgaben zwischen<br />

dem Fernmeldebauamt Innen sowie den Fernmeldebauämtern 5<br />

und 6 eingehend zu untersuchen.


284<br />

2.3<br />

Laut Stellungnahme der Generaldirektion sei die vorgeschlagene Aufgliederung der<br />

Tätigkeiten <strong>des</strong> Fernmeldebauamtes Innen auf die beiden Fernmeldebauämter weder<br />

organisatorisch noch wirtschaftlich geboten. Die geographische Dezentralisierung <strong>des</strong><br />

Fernmeldeinnenbaues würde hingegen von einer Arbeitsgruppe untersucht werden.<br />

Organisation<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

Aufgrund einer österreichweit durchgeführten Gemeinkostenanalyse empfahl<br />

eine externe Beratungsunternehmung im Juni 1991 der Post– und Telegraphenverwaltung,<br />

"einfache" Telefonanschlüsse (rd 20 bis 25 % der<br />

Gesamtherstellungen) nicht durch zwei, sondern nur durch einen Mitarbeiter<br />

eines Fernmeldebautrupps herstellen zu lassen. Dadurch könnten<br />

jährlich rd 4 000 Teilnehmer mehr an das Telefonnetz angeschlossen werden.<br />

Für die "mittelschweren" Teilnehmerherstellungen (rd 50 bis 60 %)<br />

schien der Einsatz von Zwei–Mann–Arbeitspartien (statt derzeit oft drei<br />

Mitarbeitern) gerechtfertigt. Die Umsetzung der Vorschläge setzte allerdings<br />

voraus, daß die Bautrupps in einem größeren Umfang als bisher mit<br />

Kfz ausgestattet werden.<br />

In der Folge wandelte die Postdirektion Wien die einzelnen Bautrupps<br />

<strong>des</strong> Bauamtes in "aufgabenuniverselle Organisationseinheiten" um. Hiebei<br />

wurden sämtliche "Bautrupparbeiter" zu "Fernmeldemonteuren" mit<br />

einer höheren dienstrechtlichen Einstufung aufgewertet, um dem verstärkten<br />

Einsatz von einzelnen Mitarbeitern bzw "Zweimannpartien" für<br />

Teilnehmerherstellungen oder Anschlußumwandlungen Rechnung zu<br />

tragen.<br />

Nach Angaben <strong>des</strong> Bauamtes wären für eine Umsetzung <strong>des</strong> Konzeptes<br />

<strong>des</strong> verstärkten Einsatzes der "Ein– bzw Zweimannpartien" zusätzlich<br />

42 Kfz erforderlich; eine genaue Erhebung durch die Postdirektion Wien<br />

stand noch aus.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß trotz der bereits im Juni 1991 ausgesprochenen<br />

Rationalisierungsempfehlung die Anzahl der für einen wirksameren<br />

Personaleinsatz erforderlichen Fahrzeuge noch nicht erhoben worden war,<br />

obwohl die dazugehörenden dienstrechtlichen Verbesserungen bereits getroffen<br />

worden waren.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die notwendigen Erhebungen nachzuholen. Aus Gründen<br />

einer flexiblen Bedarfsanpassung wäre insbesondere die Verwendung<br />

beamteneigener Kfz anzustreben.<br />

Laut Stellungnahme der Generaldirektion für die Post– und Telegraphenverwaltung<br />

sei der Höchststand an Dienstkraftfahrzeugen durch das Bun<strong>des</strong>finanzgesetz (Fahrzeugplan)<br />

begrenzt. <strong>Der</strong> Einsatz von beamteneigenen Kfz sei wegen der Materialmitnahme<br />

und der Verwahrung problematisch.<br />

<strong>Der</strong> Empfehlung auf Umorganisation würde insofern entsprochen werden, als in<br />

Hinkunft im Einzelfall von der jeweiligen Organisationseinheit zu entscheiden und<br />

auch zu verantworten wäre, ob ein oder mehrere Mitarbeiter einen bestimmten Arbeitsauftrag<br />

durchführen sollen.


BMV<br />

Fernmeldebauamt 5<br />

Überstunden 4.1<br />

Zwischen 1987 und 1992 fielen beim Bauamt folgende durch Geld abgegoltene<br />

Überstunden an:<br />

Überstunden<br />

Jahr Werktag Werktag Sonn– Summe Änderung in %<br />

(6-22 Uhr) (22-6 Uhr); und Feiertag (gegenüber<br />

Feiertag (ab der 9. Stunde) Vorjahr)<br />

(1.-8. Stunde)<br />

1987 142 449 11 172 1 931 155 552<br />

1988 159 403 12 417 1 478 173 298 + 11,4<br />

1989 161 616 12 614 4 134 178 364 + 2,9<br />

1990 175 726 13 739 7 769 197 234 + 10,6<br />

1991 184 119 14 580 7 541 206 240 + 4,6<br />

1992 166 417 12 324 5 878 184 619 - 10,5<br />

285<br />

4.2<br />

4.3<br />

Die Personalstände blieben in den Jahren 1988 bis 1992 im wesentlichen<br />

unverändert. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen stiegen zum<br />

Teil erheblich.<br />

Die Überstundenentwicklung beim Bauamt stand im Gegensatz zu den<br />

von der Bun<strong>des</strong>regierung im Jahr 1987 beschlossenen Vorgaben, zur Verringerung<br />

<strong>des</strong> Personalaufwan<strong>des</strong> jährlich den Aufwand für Mehrleistungen<br />

im Vergleich zum Vorjahr um 5 % zu senken. Die Generaldirektion<br />

für die Post– und Telegraphenverwaltung hatte zwar den nachgeordneten<br />

Dienststellen den Beschluß der Bun<strong>des</strong>regierung bekanntgegeben, aber<br />

später dem Vorbringen der Postdirektion Wien zugestimmt, die Dienststellen<br />

<strong>des</strong> Betriebsdienstes von der Einsparungsregelung auszunehmen.<br />

Erst im Jahr 1991 setzte die Postdirektion Wien auch im Betriebsdienst<br />

Maßnahmen zur Verminderung der Überstunden, indem sie auf die dienst–<br />

und strafrechtlichen Folgen ungerechtfertigter Überstunden hingewiesen<br />

hatte. Zudem wurde die Genehmigung von Sonntagsüberstunden <strong>des</strong> Bauamtes<br />

an die Zustimmung der zuständigen Abteilung sowie der Fernmeldeinspektion<br />

der Postdirektion gebunden.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Betriebsdienststellen von der angestrebten<br />

Verringerung <strong>des</strong> Mehrleistungsaufwan<strong>des</strong> durch mehrere Jahre hindurch<br />

ausgenommen worden waren. <strong>Der</strong> Postdirektion und der Generaldirektion<br />

war vorzuhalten, daß sie zunächst keine Maßnahmen zur Verringerung<br />

der teilweise außerordentlich hohen Steigerungsraten in den Jahren 1988<br />

bis 1991 gesetzt und nicht untersucht hatten, ob diese Erhöhungen durch<br />

größere Personalunterstände oder erhebliche Leistungssteigerungen gerechtfertigt<br />

waren.<br />

Die Generaldirektion erklärte den Anfall von Überstunden mit dem jährlichen Baugeschehen.<br />

Naturkatastrophen sowie das Bestreben zur raschen Herstellung von Fernsprechanschlüssen<br />

hätten zur Überstundensteigerung beigetragen. Außerdem gäbe es<br />

bei den einzelnen Organisationseinheiten unterschiedliche Entwicklungen. Selbst im<br />

Jahr 1992 wären in einzelnen Bereichen — trotz eines Absinkens im Gesamtergebnis<br />

— die Überstunden gestiegen.


286<br />

Krankenstände<br />

5.1<br />

Beim Bauamt fielen zwischen 1988 und 1992 folgende Krankenstandstage<br />

an:<br />

Jahr Verwaltung Baudienst Gesamt Tage je<br />

Mitarbeiter<br />

1988 1 841 23 511 25 352 22,6<br />

1989 1 522 29 142 30 664 26,6<br />

1990 1 635 27 437 29 072 25,5<br />

1991 1 972 30 687 32 659 28,3<br />

1992 2 549 30 115 32 664 29,1<br />

Im Jahr 1992 fielen 7 133 Krankenstandstage (21,8 %) unmittelbar vor<br />

der Ruhestandsversetzung an, weil Pensionierungsverfahren äußerst schleppend<br />

abgewickelt wurden. Beispielsweise war ein im 62. Lebensjahr befindlicher<br />

Mitarbeiter vor der Versetzung in den Ruhestand 145 Tage vom<br />

Dienst abwesend. Obwohl er bereits im Juli 1992 ärztlich für dauernd<br />

dienstunfähig erklärt worden war, erfolgte seine Ruhestandsversetzung erst<br />

Ende Oktober 1992.<br />

5.2<br />

Wie der RH kritisch vermerkte, war die Anzahl der Krankenstandstage je<br />

Mitarbeiter im Bereich <strong>des</strong> Bauamtes im Vergleich zu jener der "Unselbständig<br />

Erwerbstätigen" (Anzahl der Krankenstandstage je Arbeiter und Angestellten<br />

im Jahr 1991 laut Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger:<br />

15,3) nahezu doppelt so hoch. Während in der Privatwirtschaft<br />

die durch Krankheit bedingten Abwesenheiten in den letzten Jahren zurückgingen,<br />

war dies beim Bauamt nicht der Fall.<br />

Abgesehen von allgemeinen dienstlichen Maßnahmen zum Abbau der<br />

Krankenstände (vermehrte amtsärztliche Kontrollen, Ursachenforschung,<br />

gezielte Verbesserung der Arbeitsbedingungen) hielt der RH bei jenen<br />

Ausfällen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer möglichen Pensionierung<br />

stehen, ein rasches und zügiges Handeln für angezeigt.<br />

5.3<br />

Die Generaldirektion kündigte verstärkte Bemühungen zur Verminderung der<br />

Krankenstände an.<br />

Nächtliche<br />

Arbeitseinsätze<br />

6.1<br />

Hinsichtlich der häufigen nächtlichen Arbeitseinsätze <strong>des</strong> Kabelmeß–<br />

und Instandhaltungsdienstes war festzustellen:<br />

(1) Nach einem Nachteinsatz durfte der Dienst erst nach einer achtstündigen<br />

Ruhezeit wieder angetreten werden. Da die nächtlichen Arbeitsleistungen<br />

häufig bis 2 Uhr früh dauerten, wurde somit der Dienst erst um<br />

10 Uhr vormittags angetreten, obwohl die Regelarbeitszeit bereits um<br />

7 Uhr begonnen hätte.<br />

(2) War der Nachteinsatz schon vorher bekannt (vorangemeldete Nachtarbeit),<br />

dann beendeten die Mitarbeiter schon um 14 Uhr ihre Tagestätigkeit<br />

und traten um 22 Uhr den Nachtdienst an. In diesem Fall war eine anschließende<br />

ununterbrochene Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden zulässig.


Nächtliche<br />

Arbeitseinsätze<br />

BMV<br />

Fernmeldebauamt 5<br />

(3) Die Mehrleistungen außerhalb der regulären Arbeitszeit (Montag bis<br />

Donnerstag: 7 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 7 Uhr bis 13.30 Uhr) wurden<br />

als Überstunden vergütet. Zeitliche Abzüge für den verspäteten Dienstbeginn<br />

bzw das vorverlegte Dienstende im Falle der vorangemeldeten Nachtarbeit<br />

gab es nicht.<br />

287<br />

6.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die bestehende Arbeitszeitregelung, weil die Mitarbeiter<br />

<strong>des</strong> Kabelmeß– und Instandhaltungsdienstes offensichtlich nach einem<br />

Nachteinsatz physisch nicht mehr in der Lage waren, eine volle dienstliche<br />

Tätigkeit auszuüben.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Nachteinsätze auf das absolut notwendige Min<strong>des</strong>tmaß<br />

zu beschränken und eine Steigerung der Arbeitsproduktivität in der<br />

regulären Dienstzeit anzustreben.<br />

Ferner beanstandete der RH, daß die in der regulären Dienstzeit durch einen<br />

verspäteten Dienstbeginn bzw durch ein früheres Dienstende entstandenen<br />

Minderleistungen nicht als Freizeitausgleich gemäß § 16 <strong>des</strong> Gehaltsgesetzes<br />

1956 behandelt worden waren. Die von der Post– und<br />

Telegraphenverwaltung geübte Vorgangsweise, diese Fehlstunden bei der<br />

Überstundenentlohnung nicht zu berücksichtigen, entbehrte einer Rechtsgrundlage.<br />

6.3<br />

Laut Stellungnahme der Generaldirektion würden nächtliche Arbeitseinsätze nur<br />

bei unbedingter betrieblicher Notwendigkeit durchgeführt werden. Die Kritik an<br />

der Verrechnung von Überstunden und sonstigen Nebengebühren wurde von der<br />

Post– und Telegraphenverwaltung zum Anlaß für eine Neuregelung genommen.<br />

Jahresplanung<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

Je<strong>des</strong> Fernmeldebauamt hat die Erbringung seiner Leistungen in einem<br />

"Jahres–Bauprogramm" zu planen. Die Aufstellung <strong>des</strong> Planes und die<br />

Abstimmung mit den übergeordneten Stellen der insgesamt dreistufigen<br />

Organisation der Post– und Telegraphenverwaltung (Postdirektion und<br />

Generaldirektion) dauerten in der Regel rd eineinhalb Jahre.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete den organisationsbedingten hohen Planungszeitraum<br />

und –aufwand. Er empfahl, den nachgeordneten Dienststellen vermehrte<br />

Entscheidungsbefugnisse zu übertragen.<br />

Laut Stellungnahme der Generaldirektion entspräche der Planungsablauf der dreistufigen<br />

Organisation der Post– und Telegraphenverwaltung. Im Hinblick auf die<br />

Bemühungen, die Zuständigkeitsbefugnisse in allen Betriebssparten der Post– und<br />

Telegraphenverwaltung (Postdienst, Postautodienst und Fernmdeldedienst) auf zwei<br />

Ebenen zu beschränken, wäre beabsichtigt, den Betriebsdienststellen mehr Befugnisse<br />

einzuräumen. Als Vorgriff auf eine Neuregelung seien bereits Betragsgrenzen erhöht<br />

und die Gliederung der Bauvorhaben vereinfacht worden.<br />

Anmietungen<br />

8.1<br />

Die Zentrale <strong>des</strong> überprüften Bauamtes befand sich in einem posteigenen<br />

Gebäude in Wien–Favoriten. Daneben waren im selben Gemeindebezirk<br />

noch andere Räumlichkeiten angemietet. In einem derartigen Mietobjekt<br />

verfügte das Bauamt zur Zeit der Gebarungsüberprüfung über 1 127 m 2<br />

an Büroräumen sowie 1 587 m 2 an Lager– und Garagenflächen.


Anmietungen<br />

288<br />

Die Räumlichkeiten wurden stufenweise angemietet, jedoch oft erst verspätet<br />

genützt:<br />

(1) Im Jänner 1987 angemietete Flächen im Ausmaß von 817 m 2 standen<br />

trotz baulich guten Zustan<strong>des</strong> drei Monate leer. <strong>Der</strong> Großteil der<br />

Räume (757 m 2 ) wurde erst nach 13 Monaten bezogen.<br />

(2) Im April 1990 und im Feber 1991 wurden weitere Räumlichkeiten<br />

(90 bzw 136 m 2 ) angemietet, obwohl der bauliche Zustand schlecht war.<br />

Im Jänner <strong>1993</strong> waren die Objekte noch immer nicht instandgesetzt. Wie<br />

eine Begehung zu diesem Zeitpunkt ergab, waren beträchtliche Raumreserven<br />

bei den angemieteten Räumlichkeiten vorhanden. Bis einschließlich<br />

Dezember 1992 erwuchsen der Post– und Telegraphenverwaltung für unbenützte<br />

bzw schlecht genützte Räumlichkeiten Mietkosten in der Höhe<br />

von rd 1 Mill S.<br />

8.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten der<br />

angemieteten Räumlichkeiten nicht unverzüglich veranlaßt worden waren.<br />

Überdies hätte auch die Größe der angemieteten Flächen besser auf<br />

den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden müssen.<br />

Er empfahl, den Raumbedarf zu untersuchen und überflüssige Anmietungen<br />

aufzukündigen.<br />

8.3<br />

Laut Stellungnahme der Generaldirektion seien bei der Adaptierung der angemieteten<br />

Räumlichkeiten Verzögerungen entstanden. Die Postdirektion Wien sei angewiesen<br />

worden, den Raumbedarf zu überprüfen und die allenfalls notwendigen<br />

Maßnahmen zu veranlassen.<br />

Reinigung<br />

9.1<br />

9.2<br />

9.3<br />

Die Reinigung der Dienststellen <strong>des</strong> Bauamtes erfolgte überwiegend<br />

durch eigenes Personal. Im Jahre 1992 waren 34 Mitarbeiter im Ausmaß<br />

zwischen fünf und 40 Wochenstunden mit dieser Aufgabe betraut.<br />

Vergleichsweise war der Einsatz von Reinigungsunternehmungen für die<br />

Post– und Telegraphenverwaltung erheblich günstiger. Allein bei zwei<br />

Objekten ersparte sie sich durch die teilweise Fremdreinigung jährlich<br />

Personalkosten in der Höhe von mehr als 700 000 S.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, so weit wie möglich auf Fremdreinigung überzugehen.<br />

Die Generaldirektion sagte dies zu.<br />

Materialversorgung<br />

10.1<br />

Trotz entsprechender Materialanforderungen durch das Bauamt kam es bei<br />

verschiedenen für die Herstellung von Fernsprechanschlüssen benötigten<br />

Einrichtungen, wie zB Fernsprechapparaten, immer wieder zu Versorgungsengpässen.<br />

Im Jahre 1991 traten beispielsweise im Bereich Baden<br />

lange Wartezeiten auf, weil zu wenig Schnurlostelefone vorhanden waren.<br />

Engpässe bestanden auch bei den normalen Fernsprechapparaten, weil diese<br />

oft nicht in den von den Teilnehmern gewünschten Farben vorrätig waren.<br />

Um die Teilnehmerherstellungen nicht zu verzögern, montierte das Bauamt<br />

in solchen Fällen vorerst nur einen Ersatzapparat. Infolge <strong>des</strong> später notwen-


Materialversorgung<br />

BMV<br />

Fernmeldebauamt 5<br />

digen Apparatetausches mußten die Kunden allerdings zweimal aufgesucht<br />

werden. Obwohl das Bauamt seine unbefriedigende Materialversorgung<br />

mehrmals aufgezeigt hatte, bestanden zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />

noch immer Probleme.<br />

289<br />

10.2<br />

10.3<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die seit längerem unzureichende Versorgungslage,<br />

wodurch Fernsprechanschlüsse verspätet hergestellt und geringere Einnahmen<br />

aus Fernsprechgebühren erzielt wurden. Das mehrfache Aufsuchen<br />

von Kunden verursachte nicht nur einen vermeidbaren zusätzlichen<br />

Personalaufwand, sondern wirkte sich auch nachteilig auf das Öffentlichkeitsbild<br />

der Post– und Telegraphenverwaltung aus.<br />

Die Generaldirektion berief sich auf Lieferschwierigkeiten der Erzeuger. Zwischenzeitlich<br />

habe sich die Versorgungslage verbessert.<br />

(8) Die Engpässe in der Materialversorgung wären beschleunigt abzubauen.<br />

Schlußbemerkungen<br />

11<br />

Zusammenfassend sah sich der RH zu folgenden Empfehlungen veranlaßt:<br />

(1) Die Post– und Telegraphenverwaltung sollte durch straffe Führung<br />

und wirksame Kontrollen Überstunden einsparen.<br />

(2) Neben allgemeinen Maßnahmen zum Abbau von Krankenständen<br />

(vermehrte amtsärztliche Kontrollen, Ursachenforschung, gezielte<br />

Verbesserung der Arbeitsbedingungen) sollten vor allem die dienstbehördlichen<br />

Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen<br />

Dienstunfähigkeit beschleunigt werden.<br />

(3) Die Dauer nächtlicher Arbeitseinsätze wäre zu begrenzen.<br />

(4) Die einzelnen Arbeitspartien der Fernmeldebautrupps sollten so<br />

klein wie möglich gehalten werden. Wenn dies eine vermehrte Kfz–<br />

Ausstattung erfordert, wäre der vermehrte Einsatz von beamteneigenen<br />

Kfz anzustreben.<br />

(5) Planungsabläufe sollten durch Fortsetzen einer eingeleiteten Umorganisation<br />

und durch vermehrte Übertragung von Entscheidungsbefugnissen<br />

an Betriebsdienststellen beschleunigt werden.<br />

(6) <strong>Der</strong> Raumbedarf <strong>des</strong> Bauamtes sollte genau erhoben und Überkapazitäten<br />

abgebaut werden.<br />

(7) Aus Kostengründen wäre verstärkt auf Fremdreinigung überzugehen.


290<br />

ÖIAG–Bergbauholding AG<br />

Die Unternehmung hat den in ihre Gründung (1988) gesetzten Erwartungen<br />

in hohem Maße entsprochen. <strong>Der</strong> geordnete Rückzug aus dem<br />

schrumpfenden Bergbaumarkt bewirkte deutliche Ergebnisverbesserungen.<br />

Zudem wurde die vorrangige Zielsetzung verwirklicht, die<br />

1987 entstandenen Verluste der in der Bergbauholding AG zusammengefaßten<br />

Unternehmungen bis 1990 zu halbieren.<br />

1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Bilanzsumme – 193,2 203,3 327,2 287,7 287,3<br />

Bilanzgewinn/–verlust – -0,3 -0,4 -0,07 2,4 -8,4<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit – 4,3 -0,1 -102,7 2,5 -10,8<br />

Betriebsergebnisse der seit 1988<br />

in der ÖBAG zusammengefaßten<br />

Bergbaubetriebe -442 -248 -129 -187 -53 -47<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von April bis Juni <strong>1993</strong> die Gebarung der ÖIAG–<br />

Bergbauholding AG. Die erstmalige Gebarungsüberprüfung der Unternehmung<br />

betraf insbesondere die Unternehmungspolitik der Gesellschaft.<br />

Allgemeines<br />

2<br />

Die 1988 gegründete Unternehmung stand zu 100 % im Eigentum der<br />

Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG). Das Grundkapital der<br />

Gesellschaft betrug nach Erhöhungen im Jahr 1990 am Ende <strong>des</strong> überprüften<br />

Zeitraumes (1992) 20 Mill S.<br />

Gegenstand der Unternehmung war die Ausübung der Funktion einer<br />

Holdinggesellschaft, insbesondere durch Verwaltung der von der Gesellschaft<br />

gehaltenen Anteilsrechte an ihren Konzerngesellschaften, deren Gegenstände<br />

sich überwiegend auf Bergbautätigkeiten jedweder Art erstreckten.<br />

Ferner oblagen der Unternehmung die Unternehmungsplanung, die<br />

Beteiligungspolitik sowie weitere übergeordnete Sachmaterien.<br />

Zielvorgabe<br />

3<br />

Die Unternehmung wurde 1988 mit der Absicht, die verstreuten Bergbauaktivitäten<br />

der ÖIAG zu konzentrieren, gegründet. In diese wurden in den<br />

Jahren 1988 und 1989 die vormals im Eigentum der ÖIAG bzw der<br />

VOEST–ALPINE AG gestandenen Gesellschaften Wolfsegg–Traunthaler<br />

Kohlenwerks AG, Bleiberger Bergwerks–Union, Salzach–Kohlenbergbau<br />

GesmbH, Graz–Köflacher Eisenbahn– und Bergbaugesellschaft und<br />

VOEST–ALPINE–Erzberg GesmbH eingebracht. Zweck der Unterstellung<br />

dieser Beteiligungsgesellschaften sollte neben der allfälligen Erzielung von


BMV<br />

ÖIAG-Bergbauholding AG<br />

Synergieeffekten insbesondere — unter Verfolgung der mittelfristigen Strategie<br />

eines geordneten Rückzuges aus dem schrumpfenden Bergbaumarkt<br />

— eine Halbierung der 1987 entstandenen Verluste in Höhe von rd<br />

442 Mill S bis 1990 sein.<br />

291<br />

Organe und<br />

Rechtsverhältnisse<br />

4<br />

<strong>Der</strong> Vorstand bestand aus ein oder zwei Personen; zuletzt war ein Alleinvorstand<br />

bestellt.<br />

<strong>Der</strong> Aufsichtsrat bestand aus zumin<strong>des</strong>t vier Mitgliedern; zuletzt waren<br />

neun Aufsichtsräte bestellt.<br />

Die Unternehmung hatte bei der Verwaltung der Anteilsrechte ein Weisungsrecht<br />

gegenüber ihren Beteiligungsgesellschaften. Andererseits hatte<br />

sie als Teil <strong>des</strong> Unterordnungskonzerns ÖIAG <strong>des</strong>sen Richtlinien, Beschlüsse<br />

oder Weisungen zu befolgen. In bestimmten Geschäftsfällen hatte die Unternehmung<br />

die Zustimmung der ÖIAG einzuholen oder dieser die Entscheidung<br />

gänzlich zu überlassen.<br />

Unternehmungspolitik<br />

Ausgangslage<br />

5<br />

Sowohl beim Braunkohlen– wie auch beim Erzbergbau war die Ertragslage<br />

1987 deutlich angespannt. Für den Bereich der Kohlewirtschaft wurde<br />

dies mit dem niedrigen internationalen Energiepreisniveau erklärt, dem<br />

insbesondere durch den Wechsel in den vergleichsweise kostengünstigeren<br />

Tagbau begegnet werden könne. Jedoch wären selbst bei überdurchschnittlichen<br />

Preiszugeständnissen der österreichischen Energiewirtschaft<br />

lediglich niedrigere Verluste, im günstigsten Fall ausgeglichene Ergebnisse<br />

zu gewärtigen.<br />

Die Schwierigkeiten im Erzbereich waren laut dem Gründungskonzept der<br />

Unternehmung auf den vergleichsweise niedrigen Metallgehalt der österreichischen<br />

Erzlagerstätten, die kostenintensive Gewinnung im Untertagebau,<br />

den für österreichische Unternehmer ungünstigen Dollarkurs und das<br />

hinreichenden Angebot aus Übersee zurückzuführen. Die Weltmarktentwicklung<br />

ließ bis Mitte der 90er Jahre einer erwarteten zusätzlichen Kapazität<br />

an Eisenerz von 15 Mill Jahrestonnen Projekte für rd 200 Mill Jahrestonnen<br />

gegenüberstehen. Hiedurch wäre künftig eine weitere Verhärtung<br />

<strong>des</strong> Wettbewerbes zu gewärtigen.<br />

Aus diesen Gründen faßte die ÖIAG im Jahre 1988 ihre Bergbaubetriebe<br />

zusammen. Dies sollte neben einer Konzentration der Potentiale bei Geologie,<br />

Prospektion und Exploration, <strong>des</strong> Know–how — auch im Hinblick<br />

auf eine allfällige externe Vermarktung — und den Bemühungen<br />

um Rationalisierungs– und Modernisierungsinvestitionen letztlich auch<br />

eine Straffung der Leitungsstrukturen sowie eine Abstimmung der Strategien<br />

der Einzelunternehmungen bewirken.


Unternehmungspolitik<br />

292<br />

Bergbau– und<br />

Rohstoffpolitik<br />

6<br />

Übergeordnetes und vorrangiges Ziel der österreichischen Bergbau– und<br />

Rohstoffpolitik war nach Meinung <strong>des</strong> BMwA stets die ausreichende Versorgung<br />

der österreichischen Wirtschaft mit mineralischen Roh– und<br />

Grundstoffen, wobei sowohl die Standortgebundenheit als auch die ungleiche<br />

Verteilung der Lagerstätten als problembehaftet erachtet wurde. <strong>Der</strong><br />

Bedarf an mineralischen Grund– und Rohstoffen konnte etwa 1991 zu einem<br />

Drittel — ein im internationalen Vergleich hoher Wert — aus dem<br />

Inland gedeckt werden. Aus den darüber hinaus erforderlichen Importen ergaben<br />

sich erhebliche Belastungen der österreichischen Zahlungsbilanz.<br />

Wiewohl die Versorgung der Wirtschaft mit mineralischen Roh– und<br />

Grundstoffen grundsätzlich eine betriebswirtschaftliche Aufgabe darstellt,<br />

wurden im Interesse einer Versorgungssicherung zur Abgeltung der mit der<br />

Aufsuchung von Vorkommen verbundenen Risken staatliche Eingriffe als<br />

sachlich gerechtfertigt angesehen. Solche Maßnahmen wurden mit dem<br />

Bergbauförderungsgesetz 1979 getroffen.<br />

Unternehmungsleitbild<br />

7.1<br />

In einem 1989 vom Vorstand vorgelegten Unternehmungsleitbild wurde es<br />

als mittelfristiges Ziel angesehen — neben der vorrangigen Halbierung der<br />

1987 aufgetretenen Verluste bis 1990 —, nach Einbeziehung der Bergbauförderungsmittel<br />

zumin<strong>des</strong>t ausgeglichen zu gebaren. Die Lage <strong>des</strong> österreichischen<br />

wie <strong>des</strong> europäischen Bergbaues wurde angesichts deutlicher Überkapazitäten<br />

bei bestehenden Bergbauen, sehr geringer Wachstumsraten und<br />

starken Substitutionsdrucks durch Einsatz anderer Materialien und Techniken<br />

als überaus angespannt eingeschätzt. Hinzu kämen für den europäischen<br />

Raum ungünstige Wechselkursverhältnisse und hohe Personalkosten.<br />

Die Metallerze wiesen seit Jahren real sinkende Preise auf. Bei Anhalten<br />

dieser Entwicklung war eine weitere Verschärfung der Ertragslage der betroffenen<br />

Bergbaue anzunehmen. Eine Anpassung an Preis– und Marktentwicklungen<br />

würde sohin Produktionsverringerungen insbesondere im<br />

Untertagebau erfordern.<br />

Im Braunkohlebereich verringerte sich die Produktion von rd 3 Mill t<br />

(Mitte der 80er Jahre) auf rd 2,2 Mill t (1990). Eine dieser Fördermenge<br />

entsprechende inländische Wertschöpfung erschien der Unternehmung<br />

als gemeinwirtschaftlich bedeutsam und erhaltenswert. Bei strategischer<br />

Betrachtung war beim Absatz von Braunkohle für Hausbrand und Industriekohle<br />

allerdings auch die Umweltbelastung zu berücksichtigen.<br />

7.2<br />

Da die Unternehmung insbesondere bei den Industriemineralien erhöhte<br />

Absatzmöglichkeiten sah, sollten nach Auffassung <strong>des</strong> RH in diesem Bereich<br />

weitere Beteiligungen angestrebt werden. Ebenso sollte in der Unternehmung<br />

vorhandenes Know–how in verstärktem Maße einer Verwertung,<br />

etwa im Rahmen von Beratungstätigkeiten, zugeführt werden.<br />

Strategisch zu überlegen wäre, die gesetzlich normierten Rekultivierungsaufträge<br />

bei Stillegung von Betriebsstätten mit zukunftweisenden Freizeitprojekten<br />

sinnvoll zu verbinden. Dies sollte überwiegend in Form von minderheitlichen<br />

oder stillen Beteiligungen an privaten Unternehmungen erfolgen.


Unternehmungspolitik<br />

BMV<br />

ÖIAG-Bergbauholding AG<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> von ihm als grundsätzlich schlüssig, zielgerichtet und<br />

wirklichkeitsnah beurteilten Unternehmungsleitbil<strong>des</strong> vermerkte der RH<br />

allerdings Widersprüche mit volkswirtschaftlichen Zielen. Die betriebswirtschaftlich<br />

richtige Strategie <strong>des</strong> schrittweisen Rückzuges aus dem<br />

Grundstoffbereich stand zweifellos im Gegensatz zu den Absichten <strong>des</strong><br />

Bergbauförderungsgesetzes 1979 nach einer Versorgung der österreichischen<br />

Wirtschaft aus inländischen Quellen.<br />

293<br />

Ferner erachtete der RH das betriebswirtschaftliche Ziel, mittelfristig<br />

nach Inanspruchnahme der Bergbauförderung zumin<strong>des</strong>t ausgeglichen zu<br />

gebaren, als nicht hinreichend. Vielmehr wären die Verluste in solcher<br />

Weise zu verringern, daß der Mittelbedarf zu ihrer Abdeckung möglichst<br />

gering gehalten würde.<br />

7.3<br />

Laut Stellungnahme der überprüften Unternehmung würden beginnend mit dem Jahr<br />

<strong>1993</strong> und für die mittelfristige Zukunft steigende Anteile aus Bergbauförderungsmitteln<br />

für Schließungsmaßnahmen in Bergbaubetrieben aufzuwenden sein.<br />

Rohstoffproduktion<br />

8<br />

Die Rohstofförderung durch die Konzernbetriebe der überprüften Unternehmung<br />

nahm — bedingt durch Produktionsbeschränkungen und Schließungsmaßnahmen<br />

— von 1987 bis 1992 stetig ab. Die Fördermengen an<br />

Braunkohle sanken von rd 2,8 Mill t (1987) auf rd 2,1 Mill t (1991), jene<br />

von Eisenerz von rd 3,1 Mill t (1987) auf rd 2,1 Mill t (1991).<br />

Bergbauförderung<br />

9<br />

Die auf der Grundlage <strong>des</strong> Bergbauförderungsgesetzes 1979 gewährten Unterstützungen<br />

aus Bun<strong>des</strong>mitteln erreichten 1988 bis 1992 eine Gesamthöhe<br />

von rd 965 Mill S, wovon rd 800 Mill S den Konzernbetrieben der<br />

überprüften Unternehmung zukamen und vorwiegend zur Abdeckung von<br />

strukturell entstandenen Verlusten bzw von Stillegungskosten verwendet<br />

wurden.<br />

Wirtschaftliche<br />

Entwicklung<br />

10.1<br />

Das erklärte Ziel, die 1987 bei den einzelnen Gesellschaften entstandenen<br />

Verluste in Höhe von rd 442 Mill S durch die Gründung der überprüften<br />

Unternehmung bis 1990 zu halbieren, wurde erreicht. So betrugen die Abgänge<br />

rd 129 Mill S (1989) und rd 187 Mill S (1990). In der Folge verringerte<br />

sich der Verlust auf rd 47 Mill S (1992), stieg in<strong>des</strong>sen aufgrund<br />

ungünstigen Geschäftsverlaufes wieder auf rd 75 Mill S (<strong>1993</strong>) an.<br />

Entscheidend für die Ergebnisverbesserungen waren Maßnahmen zur<br />

Betriebseinschränkung durch Schließung unrentabler Untertagebaue sowie<br />

durch Verringerung von Fördermengen und Veräußerung von Teilbetrieben.<br />

Infolge dieser Maßnahmen verminderte sich auch der Umsatz von rd<br />

3,3 Mrd S (1987) auf rd 2,5 Mrd S (1990) und der gesamte Personalstand<br />

von 5 175 Mitarbeitern (1987) auf 3 256 (1990). Nach der Entscheidung<br />

über die Liquidation der Bleiberger Bergwerks–Union verringerte sich der<br />

Umsatz auf rd 1,4 Mrd S und die Beschäftigtenzahl auf 1 744 (<strong>1993</strong>).


Unternehmungspolitik<br />

294<br />

10.2<br />

<strong>Der</strong> RH anerkannte, daß die Unternehmung die in ihre Gründung gesetzten<br />

Erwartungen und Anforderungen als Leistungsholding in hohem Maße<br />

erfüllen konnte.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurden allerdings die im Unternehmungskonzept<br />

für Erze und Kohle niedergelegten Ziele nur teilweise erreicht. So mußte<br />

der Eisenerzabbau aufgrund von Abnahmeverträgen, die wesentlich geringere<br />

Liefermengen vorsahen, schneller als geplant zurückgenommen<br />

werden. Im Kohlebereich erreichte lediglich die Graz–Köflacher Eisenbahn–<br />

und Bergbaugesellschaft das Halten der Marktstellung. Mit der<br />

Stillegung weiterer Betriebe bzw dem Auslaufen von Lieferverträgen wird<br />

die Abbaumenge auch in dieser Sparte künftig deutlich sinken.<br />

Freizeitwirtschaft<br />

11.1<br />

11.2<br />

Im Bereich der Freizeitwirtschaft war die Unternehmung verstärkt tätig,<br />

etwa durch den Betrieb von Schaubergwerken oder anderen Freizeiteinrichtungen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, den selbständigen Betrieb von Freizeiteinrichtungen —<br />

soweit überhaupt wirtschaftlich — auf solche zu beschränken, bei welchen<br />

bergmännische Fähigkeiten und Kenntnisse unabdingbar sind, wie etwa<br />

beim Betrieb von Schaubergwerken. Aller übrigen Vorhaben in diesem Bereich<br />

sollte sich die Unternehmung enthalten und sich damit mittelfristig<br />

aus der nicht angestammten Tourismuswirtschaft zurückziehen.<br />

Ausblick<br />

12<br />

Ungeachtet <strong>des</strong> durch die Unternehmung verwirklichten Zielerreichungsgra<strong>des</strong><br />

ist nach Ansicht <strong>des</strong> RH nach Schließung weiterer Teilbetriebe bzw<br />

nach Auslaufen von Lieferverträgen der Weiterbestand der Holding nicht<br />

mehr gerechtfertigt. Sodann wäre eine Änderung der Unternehmungsstruktur<br />

zu überlegen.<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung hätte eine im Jahr 1991 erwogene Vereinigung<br />

der Holding mit der Graz–Köflacher Eisenbahn– und Bergbaugesellschaft die<br />

Möglichkeit eröffnet, den Cash–flow der hieraus entstandenen Gesellschaft verstärkt<br />

für ihre zukunftsweisenden Wachstumssparten Industrieminerale, Dienstleistungen<br />

und Freizeitwirtschaft einzusetzen.<br />

Finanzwirtschaft<br />

13<br />

Die Bilanzsumme der Unternehmung erhöhte sich von 193,2 Mill S<br />

(1988) um 94,1 Mill S bzw 48,7 % auf 287,3 Mill S (1992).<br />

Die Zunahme der Bilanzsumme war im wesentlichen auf eine Erhöhung<br />

<strong>des</strong> Grundkapitals um 14 Mill S, auf Rückstellungen sowie auf eine Erhöhung<br />

der Verbindlichkeiten gegenüber der ÖIAG zurückzuführen.<br />

Ungeachtet der Kapitalerhöhung fiel der Eigenkapitalanteil durch eine<br />

Rücklagenbildung für Schließungskosten von 71 Mill S (1990) von<br />

99,9 % (1988) auf 64,9 % (1991).<br />

<strong>Der</strong> Anteil <strong>des</strong> Anlagevermögens am Gesamtvermögen der überprüften<br />

Unternehmung lag zwischen 84,8 % (1990) und 99,4 % (1992). Das Anlagevermögen<br />

stieg aufgrund einer stillen Beteiligung von 181,8 Mill S<br />

(1990) um 103,8 Mill S bzw 57,1 % auf 285,6 Mill S (1992).


Finanzwirtschaft<br />

BMV<br />

ÖIAG-Bergbauholding AG<br />

Ihre Finanzierungsmöglichkeiten hat die Unternehmung in Ermangelung<br />

eigener finanzieller Reserven über das ÖIAG–Clearing wahrgenommen.<br />

295<br />

Die hauptsächlich aus einer von den Tochterunternehmungen zu leistenden<br />

Konzernumlage stammenden Erträge der Unternehmung stiegen von<br />

9,5 Mill S (1988) um 19,4 Mill S bzw 204 % auf 28,9 Mill S (1992),<br />

womit im Berichtszeitraum ein positiver Betriebserfolg von rd 5,8 Mill S<br />

erzielt werden konnte. Die größten Aufwandspositionen betrafen den<br />

Personalaufwand sowie die von der überprüften Unternehmung ihrerseits<br />

an die ÖIAG zu entrichtende Konzernumlage.<br />

Durch Betriebseinschränkungen und Veräußerungen von Tochterunternehmungen<br />

sank der Umsatz <strong>des</strong> Konzerns von 3,2 Mrd S (1988) um<br />

1,7 Mrd S bzw 53,1 % auf 1,5 Mrd S (1992). Deutliche Personalanpassungen<br />

im Ausmaß von rd 56 % bewirkten in<strong>des</strong> einen Rückgang <strong>des</strong><br />

negativen Betriebsergebnisses von 248 Mill S (1988) auf 47 Mill S<br />

(1992). Als einzige Gesellschaft <strong>des</strong> Konzerns wies die Graz–Köflacher<br />

Eisenbahn– und Bergbaugesellschaft im Berichtszeitraum einen Gewinn<br />

(rd 55,1 Mill S) aus, der sie befähigte, 1992 und <strong>1993</strong> eine Dividende<br />

von insgesamt rd 22,1 Mill S an die Muttergesellschaft auszuschütten.<br />

Personal<br />

14.1<br />

14.2<br />

Bis 1990 wurde das Personal der überprüften Unternehmung von der<br />

ÖIAG beigestellt, der die Kosten zu vergüten waren. Die Unternehmung<br />

hat erstmalig 1991 mit dem Alleinvorstand und einem weiteren leitenden<br />

Angestellten eigene Dienstverhältnisse begründet. Sechs weitere Mitarbeiter<br />

verblieben hingegen im Personalstand der ÖIAG.<br />

<strong>Der</strong> gesamte Aufwand für die genannten Mitarbeiter stieg von rd<br />

12,6 Mill S (1988) um rd 5,8 Mill S bzw 46 % auf rd 18,4 Mill S (1992).<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, ausscheidende Mitarbeiter in Abstimmung mit der<br />

ÖIAG durch eigene — von der Unternehmung angestellte — Dienstnehmer<br />

zu ersetzen.<br />

Schlußbemerkungen<br />

15<br />

<strong>Der</strong> RH gelangte zu folgenden Empfehlungen:<br />

(1) In Abänderung <strong>des</strong> Unternehmungskonzeptes wäre der von der<br />

öffentlichen Hand benötigte Mittelbedarf möglichst gering zu halten.<br />

Mittelfristig werden allerdings noch steigende Anteile aus Bergbauförderungsmitteln<br />

für Schließungsmaßnahmen in Bergbaubetrieben<br />

aufzuwenden sein.<br />

(2) Die Unternehmung sollte im Bereich der Freizeitwirtschaft lediglich<br />

in Form von Minderheits– und stillen Beteiligungen tätig werden.<br />

Mittelfristig wäre ein Rückzug aus diesem bergbaufremden Geschäftsfeld<br />

anzustreben.<br />

(3) Da die absehbare Schließung von Teilbetrieben eine eigene Holdinggesellschaft<br />

nicht mehr erforderlich machen wird, wäre eine neue<br />

Unternehmungsstruktur zu überlegen.


296<br />

AT&S Austria Technologie &<br />

Systemtechnik GesmbH, Leoben<br />

<strong>Der</strong> 1987 von der seinerzeitigen VOEST–ALPINE AG gegründeten<br />

Gesellschaft waren von der Muttergesellschaft Anlagen und Aktivitäten<br />

<strong>des</strong> Geschäftsfel<strong>des</strong> "Elektronische Bauelemente" übertragen worden,<br />

dem sie sich im Zuge ihrer in den 70er Jahren verfolgten Diversifizierungsbestrebungen<br />

zugewandt hatte.<br />

Grundlage war ein bis 1990 geltender Vertrag aus dem Jahr 1981 mit<br />

einem internationalen Computerhersteller, wonach die Fabrikationsstätten<br />

— insbesondere das Werk in Leoben Hinterberg, das Leiterplatten<br />

(das sind gedruckte Schaltungen) herstellt — hinsichtlich Kapazität,<br />

Anlagenstruktur und Fertigungsablauf voll auf diesen Kunden<br />

ausgerichtet wurden.<br />

Starke Kürzungen der ursprünglich vertraglich vorgesehenen Abnahmen<br />

<strong>des</strong> Hauptkunden, die einseitige technische Ausrichtung und die<br />

zu einem großen Teil überhaupt nicht genutzten Anlagenteile sowie<br />

Managementfehler erschwerten die Gewinnung anderer Kunden und<br />

hatten existenzbedrohende Verluste zur Folge.<br />

<strong>Der</strong> im Jahr 1990 neu bestellten Geschäftsführung ist es zwischenzeitlich<br />

gelungen, insbesondere in den Bereichen Fertigung und Vertrieb<br />

beachtliche Sanierungsschritte zu setzen, die auch mit der Koordinierung<br />

aller drei Leiterplattenhersteller im ÖIAG–Bereich (die überprüfte<br />

Gesellschaft wurde 1991 auch "Leitgesellschaft" der Leiterplattenhersteller<br />

EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH sowie der Steirischen<br />

Elektronik GesmbH, Fehring) verbunden waren.<br />

<strong>Der</strong> 1992 zu verzeichnende Konjunktureinbruch und der damit verbundene<br />

Preiseinbruch erschwerten die diesbezüglichen Bemühungen.<br />

<strong>Der</strong> AT&S–Teilkonzern wurde im November 1994 zur Gänze an eine<br />

private Gruppe verkauft.<br />

1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />

Nettoumsatzerlöse<br />

in Mill S<br />

AT&S GesmbH 501 514 443 460 386 352<br />

AT&S Teilkonzern – – – – 941 952<br />

Jahresfehlbetrag<br />

in Mill S<br />

AT&S GesmbH 23 60 632 91 137 90<br />

AT&S Teilkonzern – – – – 124 102<br />

Personalstand<br />

zum 31. Dezember<br />

AT&S GesmbH 669 732 800 477 469 401<br />

AT&S Teilkonzern – – – – 1 107 1 042


Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

BMV<br />

AT&S GesmbH<br />

<strong>Der</strong> RH hat von Jänner bis April <strong>1993</strong> (mit Unterbrechungen) die AT&S<br />

Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH überprüft.<br />

297<br />

Die Überprüfung umfaßte den Zeitraum 1987 (Jahr der Gründung) bis<br />

1992. Das Hauptgewicht lag auf der Ertragslage der Unternehmung, auf<br />

der Wirksamkeit von eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen und schließlich<br />

auf den Zukunftschancen der Unternehmung.<br />

Zeitgleich hat der RH auch die beiden Tochtergesellschaften der Unternehmung,<br />

nämlich die EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH sowie die<br />

Steirische Elektronik GesmbH überprüft.<br />

Rechtsverhältnisse<br />

2<br />

Die Unternehmung stand zunächst im Alleineigentum der damaligen<br />

VOEST–ALPINE AG, wurde im Zuge der Umstrukturierung der Industriegruppe<br />

der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) der 1988<br />

gegründeten Elektro– und Elektronik Industrie Holding AG, Wien zugeordnet,<br />

sodann der durch Verschmelzung mit der Maschinen– und Anlagebau<br />

Holding AG im Jahre 1991 neu entstandenen Austrian Industries<br />

Technologies AG angegliedert und schließlich zufolge der <strong>1993</strong><br />

erfolgten Verschmelzung mit der Austrian Industries AG deren unmittelbare<br />

Tochter.<br />

Mitte 1990 hatte die Elektro– und Elektronik Industrie Holding AG die<br />

Gründung einer E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH veranlaßt<br />

und die von ihr zunächst unmittelbar gehaltenen Leiterplattenhersteller<br />

EUMIG und Steirische Elektronik GesmbH in diese eingebracht. Seit der<br />

1991 erfolgten Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der überprüften Unternehmung<br />

ist diese auch "Leitgesellschaft" der genannten Leiterplattenhersteller<br />

und bildete einen Teilkonzern der Austrian Industries AG, zuletzt<br />

der ÖIAG.<br />

Gegenstand der<br />

Unternehmung<br />

3<br />

Gegenstand der Unternehmung waren im wesentlichen die Entwicklung,<br />

Fertigung und der Vertrieb von elektrischen Bauelementen, Komponenten,<br />

Modulen und Geräten sowie die Entwicklung, Fertigung und der<br />

Handel mit elektronischen Komponenten, Geräten und Systemen. Das<br />

tatsächliche Erzeugungsprogramm lag in letzter Zeit fast ausschließlich<br />

auf dem Gebiet höherwertiger Leiterplatten (sogenannte Multilayer), die<br />

insbesondere von Erzeugern von Computern oder Geräten der Telekommunikation<br />

gekauft werden.<br />

Wirtschaftliche<br />

Entwicklung<br />

4<br />

Im Jahr 1981 schloß die VOEST–ALPINE AG mit einem internationalen<br />

Hersteller von Computern einen Rahmenvertrag, der die Errichtung eines<br />

Leiterplattenwerkes in Leoben Hinterberg durch die VOEST–ALPINE AG<br />

und eine Abnahmeverpflichtung <strong>des</strong> Computerherstellers von 1 500 Stück<br />

Leiterplatten je Tag sowie Abstandszahlungen bei Nichtabnahme der vollen<br />

Menge vorsah. Nachdem die Produktion in diesem um rd 200 Mill S errichteten<br />

Werk Ende 1983 aufgenommen worden war, wurde in zwei Vertragsanpassungen<br />

im Jahr 1984 der Ausbau der Anlagen für eine Fertigung<br />

von min<strong>des</strong>tens 14 000 Stück je Tag festgelegt.


298<br />

Wirtschaftliche<br />

Entwicklung<br />

Aber bereits ein Jahr später kündigte die Vertragspartnerin eine erhebliche<br />

Zurücknahme der Abnahmemenge an und begründete dies mit ihrer<br />

ursprünglichen Fehleinschätzung der Marktentwicklung und dem Aufbau<br />

einer eigenen Leiterplattenfertigung in der BRD. Die Erweiterungsbauten<br />

sowie die Ver– und Entsorgungseinheiten in Hinterberg waren zu<br />

diesem Zeitpunkt jedoch bereits weitgehend fertiggestellt; die maschinelle<br />

Ausstattung wurde allerdings nur noch für 5 000 Stück je Tag ausgelegt.<br />

<strong>Der</strong> Investitionsaufwand für diese zweite Stufe betrug rd 840 Mill S.<br />

Mitte März 1987 wurde die Abnahmeverpflichtung vertraglich mit<br />

3 600 Stück je Tag festgelegt und der VOEST–ALPINE AG eine Abschlagszahlung<br />

von 178 Mill S für die Minderabnahme zugesprochen.<br />

Diese Verträge wurden auf die überprüfte Unternehmung überbunden.<br />

Sie war dadurch zwar einer der großen Leiterplattenhersteller auf dem europäischen<br />

Markt, jedoch hinsichtlich der Fabriksanlagen, der Maschinenausstattung<br />

und <strong>des</strong> Know–how zunächst völlig auf den erwähnten<br />

Abnehmer ausgerichtet. Die zwangsläufige wirtschaftliche Abhängigkeit<br />

von einem Abnehmer und die zum Teil mangelhafte Beherrschung der<br />

Produktionstechnologie insbesondere bei höherwertigen Leiterplatten erschwerten<br />

bis 1990 den Einstieg in den freien Markt erheblich. Die Kosten<br />

der nichtgenützten Anlagen und der überdimensionierten Infrastruktur<br />

belasteten die Ergebnisse weiterhin. Dies bewirkte derart hohe Verluste,<br />

daß die Erstellung der Bilanz 1989 erst nach Auflösung der freien Rücklage<br />

in Höhe von 150 Mill S und der Zusage von 370 Mill S durch den Eigentümer<br />

möglich wurde. Die ab 1990 einsetzenden strukturellen und weiteren<br />

finanziellen Sanierungsmaßnahmen brachten zweifellos Fortschritte. Trotz<br />

beachtlicher Erfolge vor allem im Bereich der Fertigung und <strong>des</strong> Marketings<br />

war es aber bisher nicht möglich, die Gewinnschwelle zu erreichen.<br />

Die Bruttoumsätze der überprüften Unternehmung stiegen vorerst von rd<br />

505 Mill S (1987) auf rd 519 Mill S (1988) und sanken aus den oben erwähnten<br />

Ursachen auf rd 446 Mill S (1989) bzw 465 Mill S (1990) ab.<br />

Trotz eines beachtlichen Anstieges der Verkäufe auf dem freien Markt von<br />

1990 bis 1992 auf das Zweieinhalbfache (von 82,5 Mill S auf<br />

206,2 Mill S) haben die Gesamtumsätze aber nur rd 391 Mill S (1991)<br />

bzw rd 353 Mill S (1992) erreicht. Es ist hiebei allerdings zu berücksichtigen,<br />

daß ab Mitte 1990 zufolge der damals erfolgten Ausgliederung <strong>des</strong><br />

Werkes Engerwitzdorf Umsätze aus <strong>des</strong>sen Fertigung darin nicht mehr aufscheinen.<br />

Die überprüfte Unternehmung hat ihr Personal erst 1988 von der VOEST–<br />

ALPINE Consulting Engineering GesmbH übernommen. Mitte 1990<br />

war die Personalstruktur durch Änderungskündigungen (Überstellungen in<br />

den Arbeiterstand) den praktischen Erfordernissen angepaßt worden. <strong>Der</strong><br />

Gesamtpersonalstand, der Ende 1987 unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Fremdpersonals<br />

669 Arbeitskräfte (davon 505 in Hinterberg) umfaßt hatte, ist<br />

bis Ende 1989 auf 685 (davon 605 in Hinterberg) angestiegen, hat Ende<br />

1990 nach der Ausgliederung von Engerwitzdorf 477 Mitarbeiter betragen<br />

und ist bis Ende 1992 auf 401 zurückgegangen.


Verlustursachen —<br />

Sanierungsschritte<br />

5.1<br />

BMV<br />

AT&S GesmbH<br />

Die Ursachen der insbesondere bis 1989 sehr hohen Verluste waren die<br />

hohe wirtschaftliche und technische Abhängigkeit von einem Abnehmer<br />

sowie Mängel im betrieblichen Management (Personalfluktuation von bis<br />

zu 30 %, nicht entsprechen<strong>des</strong> Entlohnungssystem, Einsatz unqualifizierten<br />

und zum Teil unzureichend geschulten Personals, nicht entsprechen<strong>des</strong><br />

innerbetriebliches Informationswesen).<br />

299<br />

Alle diese Umstände brachten trotz der günstigen Konjunkturlage Verluste;<br />

die Jahresfehlbeträge betrugen bereits 1987 und 1988 zusammen rd<br />

83 Mill S; der Jahresverlust 1989 erreichte aufgrund der stark aufgetretenen<br />

Qualitätsprobleme sogar 418 Mill S. Dazu kamen noch im Zuge der<br />

ab 1990 eingeleiteten Sanierungsschritte bereits bei der Erstellung der Bilanz<br />

1989 berücksichtigte, betriebswirtschaftlich bzw handelsrechtlich angezeigte<br />

Sonderabschreibungen von Anlagen in Höhe von 214 Mill S, wodurch<br />

der Jahresverlust schließlich auf 632 Mill S anstieg.<br />

Die ab 1990 eingesetzte Geschäftsführung beabsichtigte laut einem Sanierungskonzept,<br />

die Personalausstattung zu bereinigen, eine dem internationalen<br />

Standard entsprechende Produktqualität und eine im Wettbewerb<br />

ausschlaggebende Liefersicherheit zu erreichen, die existenzbedrohende Abhängigkeit<br />

von einem Hauptabnehmer durch Gewinnung neuer Kunden<br />

abzubauen und alle dafür notwendigen innerbetrieblichen Voraussetzungen<br />

zu schaffen.<br />

Angesichts der damaligen Konjunkturlage und der in Aussicht gestellten<br />

Zuführung von Eigenmitteln vermeinte die Geschäftsführung, die Gewinnschwelle<br />

bis <strong>1993</strong> erreichen zu können.<br />

5.2<br />

<strong>Der</strong> RH wies kritisch darauf hin, daß es der ÖIAG seinerzeit offensichtlich<br />

nicht gelungen war, die Geschäftspolitik der drei ab 1981 im Konzern auf<br />

dem Sektor Leiterplatten tätigen Unternehmungen vornehmlich hinsichtlich<br />

der Investitionsentscheidungen entsprechend zu koordinieren. Nach<br />

Auffassung <strong>des</strong> RH war das Werk Hinterberg hinsichtlich seiner Anlage,<br />

seines Gesamtumfanges und seiner Ausrichtung auf nur einen Abnehmer<br />

ohne wirkungsvolle Absicherung einer kostendeckenden Auslastung auf längere<br />

Sicht eine Fehlinvestition.<br />

Die von der überprüften Unternehmung in Hinterberg übernommenen Lasten<br />

beeinflußten naturgemäß die Ergebnisse und erschwerten die Sanierungsbemühungen.<br />

5.3<br />

Laut Stellungnahme der Geschäftsführung konzentriere sie nunmehr alle Kräfte darauf,<br />

die vorhandenen Kapazitäten durch Umsatzausweitung mit bestehenden und<br />

durch den Aufbau neuer Kunden so gut wie möglich zu nützen, und richte alle von ihr<br />

zu treffenden Maßnahmen, wie zB Investitionen, ausnahmslos auf dieses Ziel. Die<br />

Entwicklung von Umsatz, Betriebsleistung und Betriebsergebnis der letzten Zeit hätten<br />

die Richtigkeit dieser Unternehmungsphilosophie bestätigt.<br />

Erzielte Erfolge<br />

6.1<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> ab 1990 beschrittenen Weges einer Sanierung hat die<br />

überprüfte Unternehmung namentlich im Bereich der Fertigung und<br />

Verwaltung, aber auch im Marketing beachtliche Erfolge erzielt. So erfolgte<br />

eine Verbesserung der Gutausbringung, also <strong>des</strong> Anteils der fehlerfreien<br />

Produktion, von nur 74,9 % (1989) auf 95,3 % (1992) und eine


Erzielte Erfolge<br />

300<br />

Verbesserung der Ausnutzung der Arbeitsformate von 68,4 % (1990) auf<br />

72,4 % (1992). Die von 1990 bis 1992 gestiegene Produktivität äußerte<br />

sich in einer trotz Rückganges um 108 Mitarbeiter gleichbleibenden Absatzmenge.<br />

Demgegenüber wirkten sich allerdings der ab 1991 spürbar gewordene<br />

Konjunktureinbruch und der damit verbundene Preisverfall nachteilig<br />

aus. Wenngleich die Minderabnahmen <strong>des</strong> ursprünglichen Hauptkunden,<br />

der ab 1991 seine Geschäftsbeziehungen zur überprüften Unternehmung<br />

nur noch auf der Grundlage freier Marktbedingungen abwickelte, durch<br />

den Ausbau der Vertriebsorganisation, durch intensive Marketingbemühungen<br />

und dank Qualifizierung bei einer Reihe von neuen Abnehmern<br />

mengenmäßig weitgehend ausgeglichen werden konnten, gingen die<br />

Umsätze insgesamt zurück und lagen im Jahr 1992 mit 325 Mill S um<br />

22 % unter jenen <strong>des</strong> Jahres 1990.<br />

6.2<br />

6.3<br />

Ob in absehbarer Zeit die Gewinnschwelle erreicht werden kann, hängt<br />

nach Meinung <strong>des</strong> RH nicht nur vom Bedarf der in Frage kommenden<br />

Abnehmer und der Gewinnung von zusätzlichen Marktanteilen, sondern<br />

auch von der Entwicklung der Preise ab, die diese Abnehmer ihren Zulieferern<br />

für Leiterplatten zu zahlen bereit sein werden.<br />

Laut Stellungnahme der überprüften Unternehmung sei es ihr gelungen, die hochgesteckten<br />

Umsatzziele für <strong>1993</strong> zu erreichen; darüber hinaus werde auch das für dieses<br />

Jahr budgetierte negative operative Ergebnis von 123 Mill S voraussichtlich um<br />

die Hälfte besser ausfallen.<br />

Betriebsberatung<br />

7.1<br />

7.2<br />

Ein von der überprüften Unternehmung beauftragter Betriebsberater hat<br />

nach einer zweiwöchigen Erstanalyse ein Einsparungspotential von 70 Mill S<br />

behauptet und Vorschläge über Ziele und Abwicklung vorgelegt, denen die<br />

Organe der überprüften Unternehmung zustimmten.<br />

Mit fortschreitender Tätigkeit <strong>des</strong> Beraters wurden <strong>des</strong>sen Vorschläge von<br />

den Organen und leitenden Angestellten der überprüften Unternehmung als<br />

nicht hilfreich empfunden und der vorzeitige Abbruch der Beratungstätigkeit<br />

veranlaßt. Die geleisteten Honorarzahlungen von insgesamt rd 20 Mill S<br />

blieben verlorener Aufwand, weil ein spürbarer Erfolg nicht eingetreten war.<br />

<strong>Der</strong> RH vermeinte kritisch, daß das in der erwähnten Erstanalyse behauptete<br />

Einsparungspotential von 70 Mill S von vornherein unrealistisch war.<br />

Forschung und<br />

Entwicklung<br />

8.1<br />

8.2<br />

Für die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet Leiterplatten hat die<br />

Unternehmung von 1988 bis 1992 jährlich durchschnittlich 6,2 Mill S<br />

bzw 1,6 % <strong>des</strong> Gesamtumsatzes aufgewendet. <strong>Der</strong> Schwerpunkt der Entwicklungsarbeit<br />

lag auf alternativen Leiterplattenbasismaterialien und ab<br />

1990 auf verbesserten Multilayerplatten.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß die überprüfte Unternehmung bemüht war, ihre Erzeugnisse<br />

weiter zu verbessern, sich aber auf ihr herkömmliches Fertigungsprogramm<br />

— wenn auch auf hoher Qualitätsstufe — beschränkt hat.


Umweltschutz<br />

9<br />

BMV<br />

AT&S GesmbH<br />

Die behördlich auferlegten Grenzwerte für Schadstoffe bei der Entsorgung<br />

von Abwasser und Abluft hat die Unternehmung eingehalten. Die Gesamtkosten<br />

für den Betrieb jener Anlagen, die zur Sicherstellung dieser Grenzwerte<br />

dienen, haben in den Jahren 1990 bis 1992 im Durchschnitt rd<br />

17 Mill S betragen.<br />

301<br />

Ertragslage —<br />

Bilanzstruktur<br />

10.1<br />

Seit ihrer Gründung bis 1990 hatte die überprüfte Unternehmung Jahresfehlbeträge<br />

von insgesamt rd 806 Mill S zu verzeichnen, die Abgänge der<br />

folgenden beiden Jahre betrugen weitere 226,8 Mill S. Diese Verluste erzwangen<br />

zum Weiterbestand Gesellschafterzuschüsse; die in der Bilanz 1992<br />

ausgewiesenen Eigenmittel betrugen unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Stammkapitals<br />

(200 Mill S) und <strong>des</strong> erlittenen Jahresverlustes schließlich 130 Mill S.<br />

<strong>Der</strong> Anteil <strong>des</strong> Eigenkapitals am Gesamtkapital ist zufolge der ungünstigen<br />

Ertragsentwicklung von 36 % (1987) auf 8,9 % (1989) zurückgegangen.<br />

Wegen der im Zuge der Sanierungsmaßnahmen von 1990 bis 1992 durch<br />

den Abbau von Umlaufvermögen und Verbindlichkeiten um 671 Mill S<br />

(das bedeutet um mehr als die Hälfte) verringerten Bilanzsumme erreichte<br />

die Eigenmittelausstattung 1992 wieder 20 % <strong>des</strong> Gesamtkapitals. Zur Finanzierung<br />

<strong>des</strong> notwendigen Betriebsvermögens dienten daher in hohem<br />

Maße Fremdmittel, deren Kosten das Ergebnis stark belasteten.<br />

Da es sich beim überwiegenden Teil <strong>des</strong> Fremdkapitals um kurzfristige<br />

Mittel handelte, war das in der Bilanz 1992 ausgewiesene Anlagevermögen<br />

nur zu rd 56 % durch langfristige Mittel gedeckt.<br />

10.2<br />

Angesichts <strong>des</strong> in der Bilanz 1992 noch immer aufscheinenden Verlustes<br />

und der schlechten Konjunkturlage erschien dem RH die Eigenkapitalausstattung<br />

der Unternehmung zu gering.<br />

Nicht betriebsnotwendiges<br />

Vermögen<br />

11.1<br />

Zufolge der erwähnten Änderungen der Beziehungen zum Hauptabnehmer<br />

ist das Werk Hinterberg im Produktionsprozeß nie voll genutzt worden.<br />

Laut Sanierungskonzept 1990 betragen die freien Produktionsflächen rd<br />

5 000 m 2 und bilden ein nicht betriebsnotwendiges Vermögen, <strong>des</strong>sen Gesamtkosten<br />

von 42,6 Mill S (1992) das operative Ergebnis belasten.<br />

11.2<br />

Wie der RH kritisch feststellte, ist weder die im Sanierungskonzept 1990<br />

vorgesehene Vermietung noch ein Verkauf gelungen.<br />

Umsatzentwicklung<br />

und –planung<br />

12.1<br />

Die Umsätze aus der Produktion <strong>des</strong> Werkes Hinterberg waren im Zuge<br />

<strong>des</strong> Ausbaues zunächst beachtlich angestiegen, haben 1988 ihren Höchstwert<br />

erreicht und sind bis 1992 insgesamt stark zurückgefallen:<br />

1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Werk Hinterberg 446,3 451,7 356,8 417,3 391,4 352,9<br />

Werk Engerwitzdorf 58,3 66,9 89,3 48,1 – –<br />

Summe 504,6 518,6 446,1 465,4 391,4 352,9


302<br />

Umsatzentwicklung<br />

und -planung<br />

Entsprechend der Produktpalette und Kundenstruktur wurden diese Umsätze<br />

fast ausschließlich im Ausland erzielt (Exportquote 1987: 98 %,<br />

1992: 93 %).<br />

Die tatsächlich erreichten Umsätze sind erheblich hinter den erhofften<br />

bzw geplanten Werten laut den seit 1988 jährlich erstellten operativen<br />

Fünfjahresplanungen zurückgeblieben.<br />

Wurden beispielsweise 1992 nur rd 28 % <strong>des</strong> Planumsatzes laut Planungsperiode<br />

1989 bis <strong>1993</strong> erreicht, lag selbst bezogen auf die im September<br />

1991 erstellte Planung der tatsächliche Umsatz 1992 noch um<br />

18 % unter dem erwarteten Wert.<br />

12.2<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß in den Planungen offensichtlich äußerst optimistische<br />

Umsatzerwartungen enthalten waren, obwohl bereits 1985 vom<br />

umsatzbeherrschenden Hauptkunden eine schwerwiegende Kürzung der<br />

ursprünglich vorgesehenen Abnahmemengen angekündigt worden war und<br />

sowohl die diesbezügliche Vertragsänderung vom März 1985 als auch jene<br />

vom März 1987 nur noch eine Liefermenge von höchstens 3 600 Leiterplatten<br />

im Tag als Abnahmevolumen vorsahen. Dies bedeutete gegenüber<br />

der im Vertrag vom Oktober 1984 genannten Stückzahl von 10 000<br />

eine Minderung um fast zwei Drittel.<br />

13<br />

<strong>Der</strong> Umsatz je Beschäftigten in Hinterberg sank aufgrund der rückgängigen<br />

Umsatzzahlen bei gleichzeitig angestiegenem Beschäftigtenstand von<br />

rd 868 000 S (1987) auf rd 591 000 S (1989). Diese Werte lagen im<br />

Jahre 1989 bei entsprechenden Mitbewerbern zwischen 916 000 S und<br />

1 137 000 S je Beschäftigten, waren also um rd 55 % bis 92 % günstiger<br />

als bei der überprüften Unternehmung. Im Zuge der Sanierungsbemühungen<br />

ab 1990 ist es gelungen, das Verhältnis Umsatz je Beschäftigten<br />

immerhin auf 767 000 S (1992) zu verbessern.<br />

Kundenstruktur<br />

14.1<br />

Die Errichtung <strong>des</strong> Leiterplattenwerkes Hinterberg war von Konzepten<br />

eines weltweit bedeutenden Computer–Produzenten geprägt, der mit seiner<br />

hauseigenen Leiterplattenfertigung in der BRD den damals von ihm<br />

erwarteten Bedarf nicht mehr decken konnte.<br />

Obwohl bereits in der ersten Rahmenvereinbarung <strong>des</strong> Jahres 1981 zwischen<br />

der VOEST–ALPINE AG und dem internationalen Computerhersteller<br />

als Hauptabnehmer der Produktion festgehalten war, daß sich die<br />

VOEST–ALPINE AG auch um die Gewinnung weiterer Kunden zwecks<br />

Verminderung der Abhängigkeit umsehen sollte und auch die folgenden<br />

Vertragsanpassungen solche Hinweise enthielten, entfielen noch 1987 88 %<br />

<strong>des</strong> Umsatzes auf den Hauptkunden. Erst nach dem Auslaufen <strong>des</strong> Vertrages<br />

Ende 1990 — der Umsatzanteil betrug damals noch immer rd 80 % —<br />

gelang es, die Umsätze auf dem freien Markt deutlich anzuheben, so daß<br />

1992 auf diesem bereits rd 66 % <strong>des</strong> Gesamtumsatzes erzielt wurden.<br />

Die bei Verringerung der vorgesehenen Abnahmemengen vertraglich vorgesehene<br />

Ausgleichszahlung durch den Hauptkunden von rd 25,3 Mill DM (rd<br />

178,3 Mill S) deckte jedenfalls die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen<br />

Kosten für den 1984 beschlossenen Werksausbau nur zu einem geringen Teil.


Kundenstruktur<br />

BMV<br />

AT&S GesmbH<br />

14.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die VOEST–ALPINE AG ein derart hohes — in<br />

der Folge schlagend gewordenes — Absatzrisiko eingegangen ist, indem sie<br />

die Produktion praktisch fast nur auf einen einzigen Kunden ausgerichtet<br />

hatte, welcher noch dazu über eine eigene Leiterplattenfertigung in der BRD<br />

verfügte.<br />

<strong>Der</strong> RH bemerkte anerkennend, daß es der überprüften Unternehmung<br />

seit 1991 gut gelungen ist, trotz der äußerst schwierigen Marktlage auf<br />

dem freien Markt Fuß zu fassen und den Ausfall <strong>des</strong> Hauptkunden teilweise<br />

auszugleichen. Seiner Meinung nach hätten diese Bemühungen allerdings<br />

aus kaufmännischer Vorsicht schon wesentlich früher, spätestens<br />

jedoch nach Bekanntwerden der Abnahmekürzung <strong>des</strong> Hauptkunden<br />

(1985) mit Nachdruck eingeleitet werden müssen.<br />

303<br />

Abnehmerbranchen<br />

15.1<br />

15.2<br />

Angesichts der ursprünglichen Ausrichtung der überprüften Unternehmung<br />

auf nur einen Hauptkunden lag auch hinsichtlich der Art der belieferten<br />

Bedarfsträger von Leiterplatten der Schwerpunkt zunächst nur auf<br />

dem Bereich "Personal Computer". Dies hatte zur Folge, daß sich der in<br />

letzter Zeit zu verzeichnende weltweite Einbruch auf dem entsprechenden<br />

Markt auch auf die Absatzentwicklung der überprüften Unternehmung<br />

auswirkte.<br />

Ihre einseitige Branchenabhängigkeit hat die Unternehmung erstmals Anfang<br />

1989 selbstkritisch festgehalten und hiebei auf eine notwendige breitere<br />

Streuung in Richtung Telekommunikation, Industrieelektronik und<br />

Automobilbranche hingewiesen. Tatsächlich gelang es dem Vertrieb bis ins<br />

Jahr 1992, den Anteil der Computerindustrie auf 59,3 % <strong>des</strong> Umsatzvolumens<br />

abzusenken und gleichzeitig die anderen Segmente anzuheben, zB jenes<br />

der Telekommunikation/Kommunikation auf 17,9 %, jenes der Industrieelektronik<br />

auf 18,8 %.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Unternehmung erst sehr spät der Abhängigkeit<br />

von einem einzigen Wirtschaftszweig gegenzusteuern versucht, so<br />

daß sie erst ab 1990 den Aufbau eines breiter gestreuten Kundenkreises<br />

stärker betrieb.<br />

Vertriebsorganisation<br />

16.1<br />

Wegen der Ausrichtung auf einen einzigen Kunden verfügte die Unternehmung<br />

vorerst über keine schlagkräftige Vertriebsorganisation auf dem<br />

freien Markt, insbesondere im Ausland. <strong>Der</strong> in der folgenden ersten Phase<br />

<strong>des</strong> Vertriebsausbaues gewählte Weg <strong>des</strong> Direktvertriebes ab Werk erwies<br />

sich aufgrund der großen Entfernungen zu den Kunden als unzureichend.<br />

Ende 1991 entschloß sich daher die Unternehmung, auf den aufgrund <strong>des</strong><br />

Marktpreisniveaus für sie in erster Linie in Frage kommenden Märkten<br />

Europa, USA und Israel parallel zum eigenen Vertrieb Vertretungen aufzubauen.<br />

Im Vertriebskonzept der Unternehmung ist ab <strong>1993</strong> eine Konzentration<br />

der werkseigenen Verkaufsaktivitäten auf einzelne Schlüsselkunden vorgesehen,<br />

die Betreuung der anderen Kunden soll in Zukunft von den Vertretungen<br />

besorgt werden.


Vertriebsorganisation<br />

304<br />

Die Produktpalette der drei in der AT&S–Gruppe zusammengefaßten<br />

Unternehmungen AT&S, Steirische Elektronik GesmbH und EUMIG erfordert<br />

sowohl hinsichtlich der Regional– als auch der Branchen– und<br />

Kundenstruktur zum Teil unterschiedliche Vertriebsstrategien, zumal<br />

nicht alle Aufgaben koppelbar sind. Diese Umstände erschweren zweifellos<br />

die Bildung eines Gruppenvertriebes ebenso wie die bislang hohe<br />

Selbständigkeit der einzelnen Unternehmungen.<br />

16.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist der Ausbau einer wirksamen Vertriebsorganisation<br />

erst zu einem sehr späten Zeitpunkt (etwa 1990) eingeleitet worden,<br />

obwohl sie eine Grundvoraussetzung für die Verbreiterung <strong>des</strong> Kunden–<br />

und Branchenspektrums und damit für die angestrebte Erhöhung der<br />

Umsätze bildet.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher, möglichst rasch zeitlich begrenzte Detailkonzepte<br />

auszuarbeiten, worin auf die Probleme der Branchen– und Kundenstruktur<br />

sowie auf die Werks– und gleichzeitige Kundennähe <strong>des</strong> Außendienstes<br />

entsprechend Bedacht genommen und bei den Vertretungen eine<br />

sinnvolle Straffung vorgenommen wird.<br />

17.1<br />

17.2<br />

17.3<br />

<strong>Der</strong> Produktmix der Unternehmung wies trotz Grenzauslastung <strong>des</strong> Werkes<br />

noch einen verhältnismäßig hohen Anteil an durchkontaktierten Leiterplatten<br />

auf (1992 rd 15 %), wogegen bei der Steirischen Elektronik<br />

GesmbH zufolge eines Abnahmeeinbruches seitens der Kfz–Industrie<br />

Auslastungsprobleme bestanden.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist die Möglichkeit der Auftragsverlagerung zur Steirischen<br />

Elektronik GesmbH bislang nur unzureichend genutzt worden.<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung weise die Steirische Elektronik GesmbH hinsichtlich<br />

ihres technologischen Standards gegenüber den beiden anderen Standorten noch<br />

einen Rückstand auf. Es bestünde aber die berechtigte Hoffnung, diesen nach dem Einsatz<br />

eines neuen Fertigungsleiters im August <strong>1993</strong> in kürzestmöglicher Zeit aufzuholen.<br />

Dann würde die Aufteilung eingehender Aufträge nach der örtlichen Kapazitätsauslastung<br />

erfolgen. Dies werde auch noch durch eine weitere Konzentrierung <strong>des</strong><br />

Vertriebsapparates erleichtert werden, wie es das mittlerweile fertiggestellte Vertriebskonzept<br />

vorsehe.<br />

Personalwesen<br />

Entlohnung der<br />

Dienstnehmer<br />

18<br />

Das durchschnittliche Einkommen der Dienstnehmer stieg — insbesondere<br />

wegen individueller Gehaltserhöhungen und einmaliger Sonderzahlungen<br />

— von 234 000 S (1991) auf 285 000 S (1992) an.<br />

Darüber hinaus schüttete die Unternehmung ab dem Jahre 1992 Leistungsprämien<br />

an leitende Angestellte aus, die auf entsprechenden Zielsetzungsvereinbarungen<br />

und dem jeweiligen Grad der Zielerreichung beruhten<br />

und höchstens 10 % <strong>des</strong> Jahreseinkommens betrugen.


Personalwesen<br />

Kündigungen<br />

19.1<br />

BMV<br />

AT&S GesmbH<br />

Ende März 1990 hatte die neu bestellte Geschäftsleitung zwei leitende Angestellte<br />

zum 31. Juli 1990 gekündigt, deren Dienstort laut Dienstvertrag<br />

Engerwitzdorf war. Beide Dienstnehmer beeinspruchten diese Kündigungen<br />

mit der zutreffenden Begründung, daß der für ihren Dienstort zuständige<br />

Betriebsrat nicht informiert worden war, und stellten finanzielle Forderungen<br />

hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden und der Anrechnung von<br />

Vordienstzeiten für die Bemessung der Abfertigung. Aufgrund von schließlich<br />

zustandegekommenen Vergleichen über die Beendigung der Dienstverhältnisse<br />

hatte die Unternehmung in einem Fall über 1,1 Mill S, im zweiten<br />

Fall rd 177 000 S zusätzlich zu bezahlen.<br />

305<br />

19.2<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die Geschäftsleitung bei den im Zuge der Sanierungsmaßnahmen<br />

angezeigten Kündigungen die seinerzeit getroffene<br />

Dienstortregelung offenkundig nicht beachtet hatte und dadurch finanzielle<br />

Zugeständnisse zu Lasten der überprüften Unternehmung in Kauf nehmen<br />

mußte.<br />

Dienstreisen<br />

20.1<br />

Jene vor allem leitenden Angestellten, die ihren vertraglichen Dienstort nur<br />

am Standort Engerwitzdorf hatten, deren Aufgaben naturgemäß aber Tätigkeiten<br />

im gesamten Unternehmungsbereich und hiebei wieder überwiegend<br />

im rd 220 km entfernten Standort Hinterberg erforderten, mußten zwangsläufig<br />

häufig Fahrten dorthin unternehmen. Für jede Reisebewegung zwischen<br />

diesen Orten konnten Reisekostenvergütungen geltend gemacht werden.<br />

In zwei vom RH näher erhobenen Fällen handelte es sich im Jahresdurchschnitt<br />

um jeweils mehr als 100 Dienstreisen zwischen Hinterberg und Engerwitzdorf.<br />

Die hiebei insgesamt verrechneten Reisegebühren beliefen sich<br />

im Jahre 1989 ohne Hotelkosten auf rd 337 000 S, wobei zwei Drittel auf<br />

außerhalb der Normalarbeitszeit angefallene Fahrzeuglenkzeiten entfielen.<br />

20.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß an sich sinnvolle Regelungen über Reisevergütungen<br />

von einzelnen Dienstnehmern exzessiv interpretiert wurden.<br />

Änderungskündigungen<br />

21<br />

Im März 1990 beschloß die neu bestellte Geschäftsleitung, gemäß ihrem<br />

Sanierungskonzept die Angestelltendienstverträge von 394 Mitarbeitern<br />

zum 30. Juni 1990 aufzukündigen und die Betroffenen ab 1. Juli 1990<br />

als Arbeiter wieder einzustellen. Bereits entstandene Abfertigungsansprüche<br />

wurden in der gesetzlichen Höhe ausbezahlt. Die Abfertigungen schwankten<br />

zwischen 20 000 S bis 80 000 S. Insgesamt mußte die Unternehmung rd<br />

7 Mill S aufwenden.<br />

Die ausgeschütteten Abfertigungszahlungen verursachten zwar nicht unbeträchtliche<br />

Kosten, doch konnte — langfristig betrachtet — späteren höheren<br />

Personalkosten begegnet werden.<br />

Schlußbemerkung<br />

22<br />

Im Sinne der ÖIAG–Gesetz– und ÖIAG–Finanzierungsgesetz–Novelle<br />

<strong>1993</strong> wurde der AT&S–Teilkonzern im November 1994 zur Gänze<br />

an eine private Gruppe verkauft.


306<br />

EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH, Fohnsdorf<br />

Die EUMIG Fohnsdorf wurde 1979 zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen<br />

für die Bergleute der Grube Fohnsdorf gegründet, 1983 von<br />

der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) gekauft und nach<br />

Einbringung in die E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH<br />

1991 mit der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH,<br />

Leoben und der Steirischen Elektronik GesmbH, Fehring in einem<br />

Leiterplattenkonzern zusammengefaßt.<br />

Durch die zögernde Haltung der ÖIAG bei der Koordination ihrer<br />

Leiterplattenaktivitäten blieben trotz hoher Verluste an einem Standort<br />

erhebliche Einsparungs– und Rationalisierungsmöglichkeiten jahrelang<br />

ungenutzt.<br />

Von 1989 bis <strong>1993</strong> hat die EUMIG Gewinne erwirtschaftet. Dazu hat<br />

der Leiterplattenbereich, nach Produktbereinigungen und der Umsetzung<br />

eines Strategiekonzeptes für die Leiterplattengruppe nunmehr<br />

bedeutendstes Produktsegment der Unternehmung, maßgeblich beigetragen.<br />

<strong>Der</strong> Werkzeugbau hingegen belastete das Betriebsergebnis<br />

der EUMIG.<br />

Ein Umweltprojekt mußte nach hohen Verlusten 1991 eingestellt und<br />

die optimistischen Umsatz– und Ergebniserwartungen für die 1989<br />

begonnene Flugzeugteilefertigung wegen der geänderten Marktlage<br />

zurückgenommen werden.<br />

Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine<br />

private Gruppe verkauft.<br />

1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

in Mill S<br />

Nettoerlöse 293,5 338,8 318,0 350,2 354,3<br />

Jahresergebnis 13,5 17,9 0,6 19,6 21,0<br />

Cash-flow 44,2 53,8 37,5 51,9 65,3<br />

Anzahl<br />

Beschäftigte 407 429 427 402 413


Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

BMV<br />

EUMIG GesmbH<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Jänner bis Juli <strong>1993</strong> (mit Unterbrechungen) die<br />

EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH.<br />

307<br />

Die Überprüfung umfaßte den Zeitraum 1989 bis <strong>1993</strong>, wobei der RH<br />

auch untersuchte, inwieweit seine Empfehlungen aus einer rd fünf Jahre<br />

zurückliegenden Überprüfung der Unternehmung (TB 1988 Abs 70)<br />

von der Geschäftsleitung beachtet und umgesetzt worden sind.<br />

Rechtsverhältnisse<br />

und Stellung im<br />

Konzern<br />

2<br />

Die im Jahre 1979 gegründete Gesellschaft wurde nach dem Konkurs <strong>des</strong><br />

Alleingesellschafters im Jahre 1983 von der ÖIAG gekauft. Diese übertrug<br />

1987 die Gesellschaftsanteile an die Elektro– und Elektronik–Industrie Holding<br />

AG, Wien, welche diese ihrerseits 1990 in die zur Koordinierung der<br />

Leiterplattenhersteller gegründete E+E Leiterplatten–Industrieholding<br />

GesmbH einbrachte. Letztere wurde rückwirkend mit 1. Jänner 1991 mit<br />

der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH, Leoben, als<br />

aufnehmender Gesellschaft verschmolzen.<br />

3<br />

Die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH hatte als Leitgesellschaft<br />

ein Weisungsrecht gegenüber der Tochtergesellschaft EUMIG und<br />

übernahm gemäß Ergebnisabführungsvertrag zur Gänze deren Jahresüberschüsse<br />

bzw –fehlbeträge.<br />

Unternehmungspolitik<br />

4<br />

Im überprüften Zeitraum lagen die strategischen Ziele für den Leiterplattenbereich<br />

der EUMIG in der verstärkten Nutzung von Marktchancen in<br />

den Nischen Prototypen und Kleinserien in Verbindung mit Expreß–<br />

und Blitzdiensten. Dabei hat die Unternehmung nicht ausschließlich in<br />

kapazitätserweiternde Anlagen investiert, sondern das Schwergewicht auf<br />

Technologie, Qualität, Flexibilität und kurze Lieferzeiten gelegt.<br />

Nach Abstimmung der Produktionsprogramme innerhalb der Leiterplattengruppe<br />

fertigte die EUMIG doppelseitige, durchkontaktierte und Multilayer–Leiterplatten.<br />

5.1<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖIAG hatte bereits 1984 die gesellschaftsrechtliche Zusammenführung<br />

der Leiterplattenfertigung aus Gründen der Arbeitsplatzsicherung<br />

und wegen der Abstimmung der Investitions–, Einkaufs–<br />

und Angebotspolitik als notwendig und wichtig angesehen.<br />

Konkrete Schritte für eine Kooperation zwischen der AT&S Austria Technologie<br />

& Systemtechnik GesmbH, der Steirischen Elektronik GesmbH und<br />

der überprüften Unternehmung sind jedoch erst 1990 mit der Gründung<br />

der E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH und 1991 mit der Zusammenfassung<br />

dieser Gesellschaften in einen Leiterplattenkonzern gesetzt worden.<br />

5.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die mit Zustimmung der ÖIAG erfolgten Parallelentwicklungen<br />

an den einzelnen Standorten und das Konkurrenzverhältnis der<br />

drei weitgehend auf gleichen Märkten tätigen Leiterplattengesellschaften.


Unternehmungspolitik<br />

308<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte bei der unternehmungspolitisch wesentlichen Frage der<br />

Koordination der Leiterplattenfertigung verbindliche Vorgaben der ÖIAG.<br />

Damit blieben trotz hoher Verluste an einem Standort Einsparungs– und<br />

Rationalisierungsmöglichkeiten in Millionenhöhe jahrelang ungenutzt. Allein<br />

die Synergieeffekte aus dem gemeinsamen Einkauf von Produktionsmaterial<br />

brachten 1992 Preisvorteile von rd 16,3 Mill S.<br />

6<br />

In der Sparte Werkzeugbau lag der unternehmungspolitische Schwerpunkt<br />

in der Konsolidierung. Durch das Ausscheiden unwirtschaftlicher und veralteter<br />

Anlagen, die Beschränkung auf reine Ersatzinvestitionen und die Verringerung<br />

der Fertigungstiefe sollten Überkapazitäten und Engpässe abgebaut<br />

und eine bessere Auslastung von Anlagen durch Mehrschichtbetrieb<br />

erreicht werden; das Technologieniveau der Konstruktion, der Arbeitsvorbereitung<br />

und der Fertigungssteuerung wurde angehoben.<br />

Mit dem 1989 erfolgten Einstieg in die Flugzeugteilefertigung sollte —<br />

nach dem Rückzug aus einem unrentablen Umwelttechnik–Projekt —<br />

wieder ein zweites Standbein für den Werkzeugbau geschaffen werden.<br />

7<br />

Nach der unbefriedigenden Auftragsentwicklung mit sich bereits abzeichnenden<br />

hohen Verlusten hat die EUMIG 1991 im Werkzeugbau ein "Crash–<br />

Programm" eingeleitet. Verbunden mit der Neubesetzung der Funktion <strong>des</strong><br />

Spartenleiters und der Erstellung <strong>des</strong> Werkzeugbaukonzeptes 1992 sollte<br />

über eine grundlegende Umgestaltung die Wettbewerbsfähigkeit dieser<br />

Sparte gesteigert und eine nachhaltige Verbesserung der Ertragslage erreicht<br />

werden.<br />

Ertragslage,<br />

Finanzierung<br />

8<br />

Die Kennzahlen über die Ertragslage der EUMIG entwickelten sich wie<br />

folgt:<br />

1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

in Mill S<br />

Nettoerlöse 293,5 338,8 318,0 350,2 354,3<br />

Betriebserfolg 26,8 33,5 13,5 31,1 31,1<br />

Jahresüberschuß 13,5 17,9 0,6 19,6 21,0<br />

Bilanzergebnis 3,7 14,4 1,0 0,0 0,0<br />

Cash-flow 44,2 53,8 37,5 51,9 65,3<br />

<strong>Der</strong> Betriebserfolg erreichte stets rd 9 % der Nettoerlöse. Die 1991 aufgetretene<br />

Verringerung auf rd 4 % ergab sich aus einem 6 %igen Umsatzrückgang,<br />

der vom Aufwand her nicht ausgeglichen werden konnte.<br />

Für 1989 und 1991 erhielten die Eigentümer eine Dividende von jeweils<br />

6 % auf das Stammkapital. Die Gewinne von 1989, 1990 und 1991 —<br />

insgesamt 14 Mill S — wurden 1991 den Gewinnrücklagen zugeführt.


Ertragslage, Finanzierung<br />

BMV<br />

EUMIG GesmbH<br />

9.1<br />

9.2<br />

9.3<br />

Nach einem Sanierungszuschuß von 40 Mill S (1988) und durch jährliche<br />

Gewinne erreichte der Eigenmittelanteil 1992 rd 24 % <strong>des</strong> Gesamtkapitals.<br />

Über Veranlassung <strong>des</strong> Eigentümers, der die Eigenmittelstruktur der überprüften<br />

Unternehmung als ausreichend erachtete, wurde der Bilanzgewinn<br />

1992 (16,4 Mill S) zur Gänze der Muttergesellschaft überrechnet, um dort<br />

bestehende Verlustvorträge zu nutzen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß der EUMIG die Möglichkeit genommen wurde,<br />

durch einen Investitionsfreibetrag ihre Eigenkapitalbasis auf das vom<br />

Beirat und von der Geschäftsführung als notwendig angesehene Ausmaß<br />

von 30 % der Bilanzsumme anzuheben. Nach Meinung <strong>des</strong> RH war der<br />

Eigenmittelanteil, nicht zuletzt wegen der sich in der Leiterplattenindustrie<br />

abzeichnenden verschärften Wettbewerbssituation, weiterhin zu gering.<br />

Laut Stellungnahme der EUMIG hätte sich <strong>1993</strong> die Eigenkapitalquote auf<br />

28,4 % erhöht.<br />

309<br />

10<br />

Mit der Installierung <strong>des</strong> Konzernclearings wurden ab 1989 von der EUMIG<br />

vermehrt Fremdmittel von verbundenen Unternehmungen zur kurzfristigen<br />

Finanzierung herangezogen.<br />

Investitionen<br />

11<br />

Die EUMIG hat von 1989 bis <strong>1993</strong> insgesamt 188,7 Mill S ins Sachanlagevermögen,<br />

allerdings vorwiegend nur in Ersatzanschaffungen für technisch<br />

oder wirtschaftlich veraltete Anlagen, investiert.<br />

Die Aufwendungen für die Investitionen waren, mit Ausnahme von 1989<br />

— bedingt durch das Sonderinvestitionsprogramm Galvanik —, jeweils<br />

durch den erwirtschafteten Cash–flow gedeckt und lagen nur knapp über<br />

bzw unter den Abschreibungen für Anlagen.<br />

12<br />

<strong>Der</strong> Schwerpunkt der Investitionsaktivitäten lag von 1989 bis 1992 mit<br />

rd 82,4 Mill S im Leiterplattenbereich.<br />

Leiterplatten<br />

82,4 Mill S<br />

Werkzeugbau<br />

40, 1 Mill S<br />

Sonstiges<br />

22,0 Mill S<br />

Flugzeugtechnik<br />

0,9 Mill S


310<br />

Im Werkzeugbau konnte die EUMIG durch diese Investitionspolitik in<br />

Verbindung mit Anlagenabverkäufen die vom RH anläßlich seiner letzten<br />

Gebarungsüberprüfung beanstandeten maschinellen Überkapazitäten<br />

und Engpaßbereiche schrittweise abbauen.<br />

Die "Sonstigen Investitionenvorhaben" betrafen zum Großteil Anlagen<br />

zur Wasser– und Abluftreinigung, waren weitgehend durch behördliche<br />

Auflagen vorgeschrieben und in ihrer Kapazität und Größe auf die Fertigungsanlagen<br />

abgestimmt. Für diese Umweltschutzprojekte mußte die<br />

EUMIG rd 10 % <strong>des</strong> Investitionsvolumens aufwenden.<br />

Umweltschutz 13.1<br />

13.2<br />

Die Anlagen zur Luftreinhaltung und zur Entsorgung von Abwasser erfüllten<br />

die Behördenauflagen; die vorgeschriebenen Grenzwerte für Schadstoffe<br />

wurden eingehalten und vielfach sogar unterschritten. Entsprechende Kontrollen<br />

und Messungen wurden regelmäßig von Sachverständigen durchgeführt;<br />

Verbesserungsvorschläge zur Effizienzsteigerung bei der Entsorgung<br />

sind von der EUMIG laufend umgesetzt worden.<br />

Unter Hinweis auf eine 1992 für die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik<br />

GesmbH erstellte Studie zur Abfallvermeidung bei der Leiterplattenherstellung<br />

empfahl der RH weiterführende Maßnahmen für den ökologischen<br />

Einsatz von Produktionsmitteln zur innerbetrieblichen Abfall–<br />

und Emissionsverminderung.<br />

14.1<br />

In einem über Verlangen der Gemeinde Fohnsdorf im Feber <strong>1993</strong> abgeschlossenen<br />

Übereinkommen verpflichtete sich die EUMIG zu einer Beteiligung<br />

an den erhöhten Entsorgungskosten bis zu 400 000 S, wenn bei<br />

Überschreitung der Grenzwerte von spezifischen Schwermetallen der Klärschlamm<br />

aus der gemeindeeigenen Kläranlage nicht an die Landwirtschaft<br />

abgegeben werden kann und als Sondermüll entsorgt werden muß. Die vorerst<br />

nur für <strong>1993</strong> getroffene Vereinbarung soll in den Folgejahren jeweils<br />

neu verhandelt werden.<br />

Trotz jahrelanger Bemühungen der Geschäftsführung erhielt die EUMIG<br />

erst nach diesem Übereinkommen von der Gemeinde Fohnsdorf die zur Erteilung<br />

der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung benötigte<br />

Einleitungsgenehmigung für die bereits 1988 errichtete Abwasseranlage.<br />

Gutachten und Meßergebnisse ließen erkennen, daß von der überprüften Unternehmung<br />

auch nach der produktionsbedingten mengenmäßig höheren<br />

Einbringung von Abwässern die vorgeschriebenen Grenzwerte für Schwermetalle<br />

nicht nur eingehalten, sondern vielfach beträchtlich unterschritten wurden<br />

und demnach die Ursachen für die von der Gemeinde Fohnsdorf geltend<br />

gemachten Belastungen nicht der EUMIG nachgewiesen werden konnten.<br />

14.2<br />

14.3<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher der Unternehmung, mit der Gemeinde Fohnsdorf<br />

die Kostenbeteiligung neu zu verhandeln.<br />

Laut Stellungnahme der EUMIG sei die Abwasseranlage durch <strong>1993</strong> vorgenommene<br />

Investitionen (rd 2 Mill S) weiter verbessert worden, so daß die Unternehmung als<br />

Verursacher von Schwermetallbelastungen auszuschließen sei. Sie habe der Gemeinde<br />

Fohnsdorf mitgeteilt, daß sie künftig eine Kostenbeteiligung ablehne.


BMV<br />

EUMIG GesmbH<br />

Personalwesen<br />

311<br />

Allgemeines<br />

15<br />

<strong>Der</strong> Personalstand und –aufwand der überprüften Unternehmung zeigt<br />

nachstehende Entwicklung:<br />

1989 1990 1991 1992<br />

Personalstand 407 429 427 402<br />

Personalaufwand (in Mill S) 94,4 113,5 115 117<br />

Personalaufwand je Mitarbeiter<br />

einschließlich Lehrlinge (in 1 000 S) 232 265 269 291<br />

1992 waren bei der überprüften Unternehmung 270 Arbeiter (davon<br />

noch 52 ehemalige Bergarbeiter), 91 Angestellte und 41 Lehrlinge beschäftigt.<br />

16<br />

Die Einkommen der Arbeiter und Angestellten sind von 1989 bis 1992<br />

um durchschnittlich 22 % auf 274 000 S bzw 444 000 S gestiegen,<br />

lagen jedoch trotz dieses Trends zwischen 10 % (1992) und 29 % (1990)<br />

unter dem Branchendurchschnitt.<br />

Einstufungen<br />

17<br />

Die Gehälter und Löhne von 93 % der Angestellten und 79 % der Arbeiter<br />

lagen bis zu 70 % über den Tarifansätzen <strong>des</strong> Kollektivvertrages.<br />

Zur Gruppe der Arbeiter mit den höchsten Überzahlungen (40 % bis 70 %)<br />

gehörten in der Mehrheit ehemalige Bergarbeiter der Grube Fohnsdorf, deren<br />

Anzahl im Hinblick auf die Altersstruktur der umgeschulten Bergarbeiter<br />

allerdings laufend abnehmen wird.<br />

Änderungskündigungen<br />

18<br />

Wie der RH bereits im TB 1988 Abs 70.22 kritisch angemerkt hat, wurden<br />

seit Bestand der EUMIG sämtliche Dienstnehmer im Angestelltenverhältnis<br />

geführt. Nach Übernahme durch die ÖIAG (1983) sind nur im Bereich Leiterplattenfertigung<br />

35 Angestellte, die ausschließlich Arbeitertätigkeiten<br />

durchführten, gekündigt und als Arbeiter wieder eingestellt worden. Diese<br />

Umstrukturierung erforderte einen Abfertigungsaufwand von rd 1,2 Mill S.<br />

19.1<br />

19.2<br />

Zur Verbesserung <strong>des</strong> Spartenergebnisses wurden 1988 100 Dienstnehmer<br />

<strong>des</strong> Bereiches Werkzeugbau im Wege von Änderungskündigungen<br />

in Arbeiterdienstverhältnisse umgestuft. Die damit verbundenen gesetzlichen<br />

Abfertigungsansprüche betrugen rd 8,2 Mill S.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß die angefallenen Abfertigungen zwar eine beträchtliche<br />

Kostenbelastung verursachten, die Unternehmung aber mit<br />

dieser Maßnahme langfristig die Personalkosten senken wird.<br />

Erfolgsbeteiligung<br />

20.1<br />

Von 1989 bis 1992 zahlte die EUMIG vorwiegend an leitende Angestellte<br />

— im Jahresdurchschnitt an 26 Mitarbeiter — individuelle Erfolgsbeteiligungen<br />

im Gesamtbetrag zwischen 260 000 S und 709 000 S. Erstmals


Personalwesen<br />

312<br />

wurden 1992 konkret die Zielvorgaben für die Erreichung und die Höhe<br />

dieser Bonifikationen (10 % bis 20 % <strong>des</strong> Jahresbruttogehaltes) definiert.<br />

Seit 1989 hat die EUMIG individuelle Prämien im Ausmaß von 3,1 Mill S<br />

ausgeschüttet.<br />

20.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die innerhalb von nur fünf Jahren vorgenommene<br />

Erhöhung der Erfolgsprämien um mehr als das Fünffache. Überdies waren<br />

bis 1992 die Gründe für die Auswahl <strong>des</strong> begünstigten Personenkreises<br />

und die Kriterien für die Höhe der Bonifikationen nicht nachvollziehbar.<br />

Lehrlingsausbildung<br />

21.1<br />

21.2<br />

21.3<br />

Die Kosten der EUMIG für die Lehrlingsausbildung erhöhten sich von<br />

4 Mill S (1989) auf 7 Mill S (1992). Von 47 Ausgelernten sind über<br />

40 % ausgeschieden.<br />

Die vom RH bereits 1988 bemängelte niedrige und kostennachteilige<br />

Behalterate von nur 57 % hatte sich damit nur unwesentlich auf 60 %<br />

verbessert.<br />

Laut Stellungnahme der Geschäftsleitung sei seit <strong>1993</strong> die Anzahl der Lehrlinge<br />

von durchschnittlich zehn auf drei je Jahr verringert worden; darüber hinaus überlegte<br />

sie, die Lehrwerkstätte aufzulösen.<br />

Absatzwirtschaft<br />

Allgemeines<br />

22<br />

Die Umsätze der überprüften Unternehmung entwickelten sich wie folgt:<br />

1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Leiterplattenfertigung 159,9 184,5 169,5 180,9<br />

Werkzeugbau 119,2 138,2 123,9 142,7<br />

Umwelttechnik 1,2 2,4 1,6 0,0<br />

Flugzeugtechnik 0,0 0,0 8,7 11,7<br />

Sonstige Erträge 13,2 13,7 14,3 14,9<br />

Summe 293,5 338,8 318,0 350,2<br />

Die EUMIG konnte von 1989 bis 1992 die Umsätze um rd 19 % steigern.<br />

<strong>Der</strong> 1991 aufgetretene Rückgang wurde durch die allgemeine wirtschaftliche<br />

Rezession, durch Markteinbrüche und verschärften Wettbewerb<br />

verursacht.<br />

Leiterplatten<br />

23<br />

Mit einer Umsatzsteigerung von 45 % seit 1988 erreichte die Sparte der<br />

Leiterplatten einen Anteil von 52 % am Gesamtumsatz und war damit<br />

größtes Produktsegment der EUMIG. Die Umsätze wurden vorwiegend im<br />

Inland (rd 84 %) erwirtschaftet. Trotz der Einbußen von 1991 hat sich das<br />

Spartenergebnis von 9,5 Mill S (1989) auf 17,4 Mill S (1992) verbessert.


Absatzwirtschaft<br />

BMV<br />

EUMIG GesmbH<br />

Mit der Ausrichtung auf kleinere Fertigungslose verminderte die EUMIG<br />

durch eine geringere Abhängigkeit von einzelnen Branchen und Kunden<br />

nicht nur das Mengen–, sondern auch das Absatzrisiko.<br />

313<br />

24.1<br />

24.2<br />

Im Zuge der Produktbereinigung innerhalb der Unternehmungsgruppe<br />

kam die Fertigung der einseitigen Leiterplatten zur Steirischen Elektronik<br />

GesmbH. Die EUMIG hat dabei ein Umsatzvolumen von rd 11,3 Mill S<br />

abgegeben, der Steirischen Elektronik GesmbH erwuchs daraus jedoch nur<br />

ein Umsatzzugang von rd 1,5 Mill S.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß dem Leiterplattenkonzern ein Umsatz von rd<br />

9,8 Mill S verlorenging. Er empfahl, künftig Produktionsverlagerungen<br />

durch begleitende Maßnahmen abzusichern.<br />

25.1<br />

25.2<br />

25.3<br />

Wegen der unterschiedlichen Produktlinien und Kundenstrukturen in<br />

den Hauptabsatzländern waren bei der EUMIG drei voneinander unabhängige,<br />

spartenspezifische Vertriebsorganisationen eingerichtet. Für den<br />

Bereich Leiterplatten bestand darüber hinaus in der Schweiz und seit<br />

1987 im süddeutschen Raum je eine Vertretung.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß auch die Muttergesellschaft seit Feber 1992 in<br />

Süddeutschland eine eigene Vertretung eingerichtet hat, und empfahl wegen<br />

<strong>des</strong> Konzernverhältnisses, diese unzweckmäßige parallele Vertriebsstruktur<br />

zu bereinigen.<br />

Laut Stellungnahme der EUMIG wären die beiden Vertretungen in unterschiedlichen<br />

Marktsegmenten koordiniert tätig.<br />

26.1<br />

26.2<br />

Zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung hat die EUMIG mit der Realisierung<br />

eines zentralen Vertriebskonzeptes für die Leiterplattengruppe<br />

begonnen. Daraus ergaben sich Synergieeffekte für den Auslandsvertrieb.<br />

Nach Meinung <strong>des</strong> RH sollten bei dieser grundlegenden Vertriebs–Umstrukturierung<br />

die im Inlandsverkauf gelegenen EUMIG–spezifischen Erfordernisse<br />

nicht vernachlässigt werden, um Umsatzeinbußen bei den ertragsstarken<br />

Produkten dieses Marktes zu vermeiden.<br />

Werkzeugbau<br />

27<br />

<strong>Der</strong> Werkzeugbau mit seinen Produkten (Druck– und Spritzgußformen,<br />

Biege–, Zieh– und Folgewerkzeuge, genarbte Werkzeuge, Präzisionsteile)<br />

war mit einem Anteil von 41 % der zweitgrößte Umsatzträger der EUMIG.<br />

Das Bereichsergebnis war bis 1990 (zwischen 0,5 Mill S und 3,4 Mill S)<br />

knapp positiv. Nach einem starken Einbruch im Jahre 1991 (-12,7 Mill S)<br />

wurde zwar 1992 eine Verbesserung auf -0,6 Mill S erreicht, doch wurde<br />

von 1989 bis 1992 das Betriebsergebnis der EUMIG durch diese Sparte mit<br />

-7,6 Mill S insgesamt nachhaltig belastet.<br />

28.1<br />

Eine Kundenanalyse zeigte eine deutliche Verlagerung von einer breitgefächerten<br />

Streuung zu einer Konzentration auf die Autoindustrie (Umsatzanteil<br />

1992 44 %).


Absatzwirtschaft<br />

314<br />

28.2<br />

28.3<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte diese einseitige Ausrichtung auf einen Industriezweig<br />

mit derzeit weltweiten Absatzschwierigkeiten als eine erhebliche Gefährdung<br />

für den ohnedies mit Problemen behafteten Werkzeugbau. Er bemängelte,<br />

daß auch im Werkzeugbaukonzept 1992, in dem Strategien für die<br />

Umgestaltung und Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit dieser Sparte erarbeitet<br />

wurden, die Problematik der Branchenabhängigkeit nicht behandelt<br />

wurde.<br />

Laut Stellungnahme der EUMIG sei im Vertriebskonzept 1994 darauf eingegangen<br />

worden.<br />

Flugzeugtechnik<br />

29.1<br />

29.2<br />

29.3<br />

Über einen bereits eingeführten Partner ist der EUMIG 1989 mit der Fertigung<br />

von Flugzeug–Innenverkleidungen der Einstieg in die Flugzeugzulieferindustrie<br />

gelungen. Die Umsätze von 8,7 Mill S (1991) bzw 11,7 Mill S<br />

(1992) bei Betriebsergebnissen von +0,7 Mill S und +0,3 Mill S in den<br />

Anlaufjahren lassen jedoch die derzeit eingeschränkte Bedeutung dieses Geschäftsfel<strong>des</strong><br />

erkennen.<br />

Die EUMIG strebt jedoch durch gezielte Marktstrategien in Verbindung<br />

mit auftragsbezogenen Anlagenbeschaffungen in den nächsten fünf Jahren<br />

eine Umsatz– und Ergebnisausweitung auf 40 Mill S bzw +4,3 Mill S an.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH wird es wegen der kaum zu beeinflussenden<br />

Rahmenbedingungen in der Flugzeugbranche sehr schwierig sein, diese<br />

optimistischen Zukunftserwartungen umzusetzen.<br />

Laut Stellungnahme der EUMIG hätte sie aufgrund der geänderten Marktlage die<br />

Umsatzerwartungen bereits zurückgenommen.<br />

Follow–up<br />

30<br />

Die Unternehmung hat die vom RH im TB 1988 ausgesprochenen Anregungen<br />

und Empfehlungen betreffend die Verkaufsorganisation und die<br />

Auftragsabwicklung weitgehend umgesetzt. Die EUMIG verfügte schließlich<br />

im Leiterplattenbereich über umfangreiche Marktinformationen. Im<br />

Werkzeugbau wurden durch regelmäßig vorgenommene Vor– und Nachkalkulationen<br />

die Angebotserfolgsquote wertbezogen auf nahezu 12 % erhöht<br />

und die Nacharbeiten auf 1,2 % gesenkt.<br />

31.1<br />

31.2<br />

Durch Umsatzsteigerung und Senkung <strong>des</strong> Personalstan<strong>des</strong> um 8 % ist es<br />

der EUMIG gelungen, die vom RH 1988 als niedrig beanstandete Produktivitätskennzahl<br />

um 39 % zu verbessern. Während der Umsatz je Mitarbeiter<br />

im Leiterplattenbereich auch <strong>1993</strong> mit rd 1,2 Mill S eine deutliche<br />

Steigerung aufwies, war dieser Wert im Werkzeugbau mit rd 0,7 Mill S<br />

gegenüber 1992 rückläufig.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH brachte die Umsetzung <strong>des</strong> Strategiekonzeptes der<br />

Leiterplattengruppe für die EUMIG–Leiterplattenfertigung eine weitere<br />

Produktivitätssteigerung, während die im Werkzeugbau eingeleiteten Maßnahmen<br />

bisher noch keine nachhaltigen Auswirkungen erkennen ließen.


Follow-up<br />

BMV<br />

EUMIG GesmbH<br />

32.1<br />

32.2<br />

32.3<br />

Seit 1983 befaßte sich die EUMIG mit der Produktion von Geräten zur<br />

Herstellung von Sauerstoff. Obwohl der RH wegen der hohen Verluste<br />

(6,3 Mill S) bereits 1988 den baldigen Ausstieg aus dem Projekt empfohlen<br />

hatte, wurde dieser Produktionszweig erst 1991 stillgelegt.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die zögernde Haltung der Geschäftsleitung, wodurch<br />

weitere Verluste im Ausmaß von rd 6,3 Mill S entstanden sind.<br />

Laut Stellungnahme der Geschäftsleitung wäre ein rascher Ausstieg wegen bestehender<br />

Vertragsverpflichtungen nicht möglich gewesen.<br />

315<br />

33.1<br />

33.2<br />

Bereits bei seiner letzten Gebarungsüberprüfung wies der RH kritisch<br />

darauf hin, daß 1983 und 1985 beim Abschluß von Pachtverträgen mit<br />

einer am Werksgelände ansässigen Unternehmung, die über Weisung der<br />

ÖIAG erfolgten, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu wenig beachtet<br />

wurden und die Pachteinnahmen den Aufwand nicht deckten.<br />

Im 1987 neu verhandelten Pachtvertrag mit einer Laufzeit bis <strong>1993</strong> und<br />

einer Option für weitere sechs Jahre hat die ÖIAG neuerlich mit Gesellschafterweisung<br />

Bedingungen durchgesetzt, die für die EUMIG trotz der<br />

aufgenommenen Indexklausel bis 1992 zu weiteren Verlusten in Höhe<br />

von 2,3 Mill S führten. Damit sind die Abgänge aus dem Pachtverhältnis<br />

seit 1983 auf rd 9,5 Mill S angestiegen.<br />

<strong>Der</strong> RH kritisierte neuerlich die ohne erkennbare Gründe erfolgte massive<br />

Einflußnahme der ÖIAG zum Nachteil der überprüften Unternehmung.<br />

Schlußbemerkungen<br />

34<br />

Zusammenfassend gelangte der RH zur Ansicht, daß die EUMIG die<br />

vom RH 1988 gegebenen Empfehlungen weitgehend umgesetzt hat.<br />

Dadurch ist es gelungen, die Produktivität je Mitarbeiter im Leiterplattenbereich<br />

deutlich zu steigern sowie im Werkzeugbau die Angebotserfolgsquote<br />

zu erhöhen und die Nacharbeiten zu senken.<br />

Im Sinne der ÖIAG–Gesetz– und ÖIAG–Finanzierungsgesetz–Novelle<br />

<strong>1993</strong> wurde der gesamte AT&S–Teilkonzern, dem auch die<br />

überprüfte Unternehmung angehört, im November 1994 zur Gänze<br />

an eine private Gruppe verkauft.


316<br />

STE Steirische Elektronik GesmbH, Fehring<br />

1979 erwarb der Elin–Konzern eine Körting–Leiterplattenproduktionsstätte<br />

in Fehring und gründete daraus die Steirische Elektronik<br />

GesmbH. Nach drei Verlustjahren wollte Elin den Standort auflösen<br />

bzw für andere Zwecke nutzen, konnte dies allerdings nicht, weil Beschäftigungs–<br />

bzw Standortgarantien mitübernommen worden waren<br />

und eine Rückzahlung der Förderungen in Höhe von 30 Mill S<br />

drohte.<br />

<strong>Der</strong> Standort blieb somit erhalten und die ohnedies defizitäre Elin–<br />

Leiterplattenfertigung in Wien–Floridsdorf wurde zur überprüften<br />

Unternehmung nach Fehring übersiedelt.<br />

Bereits Anfang der 80er Jahre hat die Unternehmung erkannt, daß<br />

der Standort nur mit einer Ausweitung der Produktion von einseitigen<br />

und zweiseitigen auf höhertechnische durchkontaktierte und<br />

mehrlagige (Multilayer) Leiterplatten erhalten werden kann. Für die<br />

Entscheidung zur Genehmigung dieses dringenden Ausbauprojektes<br />

benötigten die maßgeblichen Elin– und ÖIAG–Geschäftsführungen<br />

aber rd sechs Jahre.<br />

Erst im Jahre 1987 (Fertigstellung 1989) konnte mit dem Ausbauprojekt<br />

bei der überprüften Unternehmung begonnen werden. Daneben<br />

wurden die ÖIAG–Tochter EUMIG in Fohnsdorf sowie die Leiterplattenfertigung<br />

der VOEST, die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik<br />

GesmbH in Leoben/Hinterberg, ausgebaut bzw neu errichtet.<br />

Zehn Jahre lang entwickelten sich die drei zuletzt der ÖIAG zuzuordnenden<br />

Leiterplattenhersteller trotz erfolgloser Koordinierungsversuche<br />

durch die ÖIAG–Geschäftsführung mehr oder weniger unabhängig<br />

und zum Teil als Konkurrenten.<br />

Erst 1990, als alle drei Leiterplattenhersteller ausgebaut waren, gelang<br />

der ÖIAG die Bildung einer Leiterplatten–Gruppe, um die gewaltigen<br />

Schulden der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH<br />

abzubauen. Hiebei wurde die überprüfte Unternehmung, die beinahe<br />

immer in der Gewinnzone war, ihrer Kapitalreserven entledigt. Die<br />

standortsichernden bzw zukunftsorientierten Produktionen in Fehring<br />

wurden stillgelegt. High–tech–Produktfertigungen wurden zu<br />

den anderen Unternehmungen der Leiterplatten–Gruppe verlagert.<br />

Umfassende Standortanalysen sowie integrierte mikro– und makroökonomische<br />

Untersuchungen fehlten.<br />

Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine private<br />

Gruppe verkauft.


BMV<br />

Steirische Elektronik<br />

GesmbH<br />

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

317<br />

in Mill S<br />

Reingewinn 6,7 11,6 4,0 -3,7 -1,4 3,9 14,6 0,0 0,0<br />

Jahresgewinn 6,7 4,9 -2,7 -7,7 2,3 5,3 10,7 0,1 0,0<br />

Stammkapital 8,6 17,0 17,0 43,7 43,7 43,7 43,7 43,7 43,7<br />

Cash–flow 13,0 15,9 27,5 24,0 32,9 26,2 48,6 27,0<br />

betrieblicher Cash–flow 20,2 26,3 29,0 32,7 12,0<br />

Betriebsergebnis 1,7 2,0 5,1 -16,1<br />

operatives Ergebnis 5,6 6,6 12,1 0,2 -13,8<br />

Nettoumsatz 131,0 135,7 155,2 199,4 250,8 296,0 265,3 281,9 249,7<br />

Anzahl im Jahresdurchschnitt<br />

Personalstand 179 190 210 260 309 333 307 325 319<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Jänner bis Mai <strong>1993</strong> (mit Unterbrechungen) die<br />

STE Steirische Elektronik GesmbH in Fehring (Steiermark).<br />

Die Überprüfung umfaßte vor allem den Zeitraum von 1985 bis 1992.<br />

Stellung im<br />

Konzern<br />

2<br />

Die überprüfte Unternehmung ist eine Konzerngesellschaft der AT&S Austria<br />

Technologie und Systemtechnik GesmbH, die bis 31. Dezember <strong>1993</strong><br />

dem Konzern der Austrian Industrie Technologies AG angehörte und seit<br />

1. Jänner 1994 eine unmittelbare Tochtergesellschaft der ÖIAG war.<br />

Gegenstand der<br />

Unternehmung<br />

3<br />

Das Erzeugungsprogramm lag ausschließlich auf dem Gebiet der einseitigen<br />

und zweiseitigen sowie durchkontaktierten zweiseitigen Leiterplatten<br />

für die Automobilindustrie, Unterhaltungselektronik, Computer, Telekommunikation,<br />

industriellen Großanlagen und Beleuchtungstechnik.<br />

Stammkapital/Gesellschafter<br />

Kapitalerhöhungen/<br />

Verschmelzungen<br />

4<br />

Das Stammkapital der Unternehmung betrug 43,7 Mill S. Gesellschafter<br />

waren die AT&S Austria Technologie und Systemtechnik GesmbH<br />

(43,4 Mill S) und die Diamant Vermögens–, Finanzierungs– und Versicherungsberatungs<br />

GesmbH (300 000 S).<br />

Im März 1990 wurde von der Elektro– und Elektronik Industrieholding<br />

AG die E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH gegründet, in welche<br />

die Anteilsrechte an der EUMIG und jene der Elin an der Steirischen Elektronik<br />

GesmbH eingebracht wurden.<br />

Rückwirkend zum 1. Jänner 1991 wurde die E+E Leiterplatten–Industrieholding<br />

GesmbH mit der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik<br />

GesmbH, Leoben, verschmolzen.


Stammkapital/<br />

Gesellschafter<br />

318<br />

Entwicklung<br />

innerhalb <strong>des</strong><br />

Elin–Konzerns<br />

5<br />

Im März 1979 wurden die Geschäftsanteile der Körting Elektronik<br />

GesmbH & Co KG durch die Elin übernommen und die überprüfte Unternehmung<br />

als Tochtergesellschaft der Elin gegründet.<br />

In den ersten Jahren kam es zu einer Kumulierung von Verlusten. Im Juni<br />

1982 erfolgte eine Verlustabdeckung durch Elin in Form eines Forderungsverzichtes<br />

auf 24,2 Mill S als verlorener Gesellschafterzuschuß.<br />

1983 gelang es der Unternehmung erstmals, die Gewinnzone zu erreichen.<br />

Innerhalb von zwei Jahren erfolgte fast eine Verdoppelung <strong>des</strong> Umsatzes.<br />

Um den Bereich der Leiterplatten–Technik weiter auszubauen und um auch<br />

im Bereich der Lichtelektronik ein zweites Standbein zu schaffen, gründete<br />

die überprüfte Unternehmung Anfang 1984 in Graz ein Entwicklungszentrum<br />

für Lichtelektronik, aus dem zusammen mit dem Vertrieb für Lichtelektronik<br />

Ende 1987 die Stylux GesmbH entstand.<br />

Ende 1986 wurde ein umfangreiches Umbau– und Ausbauprojekt im<br />

Bereich der Leiterplatten–Technik mit einem Gesamtvolumen von etwa<br />

140 Mill S begonnen.<br />

Im Jänner 1987 erfolgte der Baubeginn <strong>des</strong> Ausbauprojektes Leiterplatten.<br />

Es kam zu Umsatzzuwächsen von jeweils etwa 30 % in den Jahren<br />

1988 und 1989.<br />

Ausbauprojekt<br />

Leiterplatten–<br />

Fertigung<br />

6.1<br />

Im Jahre 1981 stellten die Verantwortlichen sowohl der Elin als auch der<br />

ÖIAG fest, daß die Erhaltung <strong>des</strong> Produktionsstandortes Fehring nur mit einem<br />

sofortigen Ausbau bzw einer Erweiterung der Fertigung in moderne zukunftsorientierte<br />

Technologien möglich sein wird.<br />

Im Jänner 1986 genehmigte der Vorstand der ÖIAG ein von 1983 bis 1985<br />

erarbeitetes Ausbauprojekt der überprüften Unternehmung zur Erweiterung<br />

und Automatisierung der herkömmlichen einseitigen Leiterplatten–Fertigung<br />

sowie zur Produktion technisch verbesserter Leiterplatten in Fehring.<br />

Die relativ lange Dauer für die Entscheidungsfindung war vor allem auf<br />

Auffassungsunterschiede zwischen der überprüften Unternehmung und der<br />

Elin über die künftige Schwerpunktsetzung zurückzuführen.<br />

Das Ausbauprojekt wurde Anfang 1987 begonnen und 1989 beendet. Die<br />

geplanten Investitionskosten von knapp 140 Mill S wurden eingehalten.<br />

<strong>Der</strong> Auftragseingang <strong>des</strong> Jahres 1988 war über 40 % höher als jener aus<br />

1987. Die gleichmäßige Entwicklung der überprüften Unternehmung in<br />

den Jahren 1987 bis 1989 bestätigte die von der Geschäftsführung letztlich<br />

durchgesetzen Ausbauprojekte und die Ausrichtung auf höhere technische<br />

Leiterplatten–Produktionen.<br />

Die Unternehmung war bis zur Übernahme in die Leiterplatten–Gruppe<br />

Anfang 1990 bemüht, diesen Standort zu erhalten, die geplanten Ausbau–<br />

und Erweiterungsinvestitionen durchzusetzen und die betriebliche<br />

Selbständigkeit zu wahren.


BMV<br />

Steirische Elektronik<br />

GesmbH<br />

6.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Geschäftsführungen der überprüften<br />

Unternehmung sowie der Elin die Koordinierungsbemühungen der ÖIAG<br />

kaum beachtet hatten. Absatz– und investitionspolitische Planungen und<br />

Maßnahmen erfolgten ohne Berücksichtigung der Zielsetzung aus der Sicht<br />

<strong>des</strong> ÖIAG–Gesamtkonzerns.<br />

319<br />

Entwicklung innerhalb<br />

der Leiterplatten–Gruppe<br />

7.1<br />

7.2<br />

Ende 1990 wurde die überprüfte Unternehmung in die im März 1990<br />

gegründete E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH eingebracht.<br />

Ziel der ÖIAG war es, die positive Kapitalstruktur und die Synergien der<br />

überprüften Unternehmung und der EUMIG für die AT&S Austria Technologie<br />

& Systemtechnik GesmbH zu nutzen.<br />

Es erfolgte nun eine Überarbeitung der Aktivitäten der überprüften Unternehmung<br />

zugunsten der Gruppeninteressen.<br />

(1) Die System– und Gerätefertigung wurde Mitte 1991 geschlossen, obwohl<br />

eine kritische Durchleuchtung der Bereiche fehlte.<br />

(2) <strong>Der</strong> zukunftsträchtigste Bereich, die Multilayerproduktion wurde geschlossen<br />

und der EUMIG übertragen.<br />

(3) Die Stylux Gesellschaft für Lichtelektronik, Graz, wurde 1991 an die<br />

Simmering–Graz–Pauker–Verkehrstechnik GesmbH verkauft.<br />

Anläßlich der Eingliederung der überprüften Unternehmung in die Leiterplatten–Gruppe<br />

fand ein Wechsel in der Geschäftsführung der überprüften<br />

Unternehmung statt.<br />

Obwohl die überprüfte Unternehmung großteils in der Gewinnzone verblieb,<br />

waren viele betriebliche Bereiche, die Struktur der Unternehmung, die Produktionsmethoden,<br />

die Logistik– und ADV–Systeme, die Qualitätssicherung,<br />

das Rechnungswesen, die Kostenrechnung, die Planung ua vernachlässigt<br />

worden oder nicht vorhanden. Sie mußten daher umgehend auf einen<br />

zeitgemäßen Standard gebracht werden. Um den Anforderungen <strong>des</strong> europäischen<br />

Marktes gerecht zu werden, baute die neue Geschäftsführung auch ein<br />

Qualitätssicherungssystem auf.<br />

<strong>Der</strong> RH anerkannte die Bemühungen der ehemaligen Geschäftsführung, die<br />

mit viel Geschick ausgebaut, produziert und vermarktet, Kooperationen gepflegt<br />

und insgesamt eine bemerkenswerte Vorwärtsstrategie verwirklicht<br />

hatte. Andererseits war zu beanstanden, daß auf eine der zunehmenden Größe<br />

und Produktionsvielfalt entsprechende betriebswirtschaftliche Grundlage<br />

kein Wert gelegt worden war.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätten darüber hinaus sowohl der Beirat als auch die<br />

Elin und die ÖIAG die Schwachstellen der überprüften Unternehmung erkennen<br />

und entsprechende Maßnahmen treffen müssen.


320<br />

Zentralisierung — Synergien<br />

Vorarbeiten<br />

8.1<br />

8.2<br />

Nach der Verwirklichung der Fusion der Leiterplatten–Gruppe sollten die<br />

ersten Schritte zur Zielerreichung — die Sanierung vorrangig der AT&S<br />

Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH — mittels Zentralisierung,<br />

Nutzung von Synergien und Steuerung der Kapitalflüsse auch mit Hilfe eines<br />

Konzernclearings und Ergebnisabführungsvertrages eingeleitet werden.<br />

Erst ein Jahr nach Gründung der Leiterplatten–Holding begannen die ersten<br />

Diskussionen über die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die betreibenden Geschäftsführer der<br />

Muttergesellschaft und der Leiterplatten–Gruppe die Vorteile von Zentralisierungen<br />

zwar erhofft, diese Maßnahmen aber nur ungenügend untersucht<br />

und vorbereitet haben.<br />

Kapitalbereitstellung<br />

9<br />

Im Dezember 1991 wurde zwischen der überprüften Unternehmung und<br />

der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH ein Ergebnisabführungsvertrag<br />

abgeschlossen. Von der überprüften Unternehmung<br />

wurde Anfang 1992 der Bilanzgewinn von rd 15 Mill S abgeschöpft; darüber<br />

hinaus hatte sie weitere 40 Mill S zur Verfügung zu stellen. Ab <strong>1993</strong><br />

hat die überprüfte Unternehmung weitere 111 Mill S bereitgestellt.<br />

Projekt Produktbereinigung<br />

(Verlagerung,<br />

Einstellung)<br />

10.1<br />

10.2<br />

Ein wesentlicher Schritt zur Sanierung der Leiterplatten–Gruppe wurde<br />

1991 mit der Produktbereinigung zwischen den drei Standorten gesetzt.<br />

Die überprüfte Unternehmung hatte die Produktion von Multilayer–Leiterplatten<br />

an EUMIG abzugeben, jene der übrigen Leiterplatten aber wurde<br />

ausgeweitet.<br />

Diese Maßnahmen bewirkten keine Erfolge.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH machten die Produktionsverlagerungen nicht nur die<br />

Investitionen, sondern auch die jahrelangen Bemühungen der überprüften<br />

Unternehmung und der Elin um zukunftsorientierte Produktionen und<br />

Marketing zunichte.<br />

<strong>Der</strong>artige Maßnahmen sollten in wesentlich stärkerem Maße von betriebs–<br />

und volkswirtschaftlichen Untersuchungen, Standortanalysen, Marktanalysen<br />

und Kundenstrukturen abhängig gemacht werden.<br />

Stylux GesmbH<br />

Ausgangslage<br />

11<br />

Die überprüfte Unternehmung hat 1984 in Graz ein Entwicklungszentrum<br />

für Lichtelektronik gegründet. Neben Auftragsentwicklungen sollten die<br />

Entwicklungen und der Vertrieb von elektronischen Trafos, von Mikroprozessortechnik,<br />

Steuerungstechnik und Kfz–Elektronik durchgeführt werden.<br />

Die Produktion von elektronischen Trafos begann 1986 in der Gerätefertigung<br />

in Fehring. Eine annehmbare Qualität der Serienfertigung konnte<br />

nicht erreicht werden.


Stylux GesmbH<br />

BMV<br />

Steirische Elektronik<br />

GesmbH<br />

Angesichts der erwarteten Zuwachsraten im Niedervolt–Halogenbereich<br />

sollte der Unternehmungszweig Lichtelektronik ausgegliedert und hiefür eine<br />

Tochtergesellschaft gegründet werden, deren Risiko die Elin tragen sollte.<br />

321<br />

Gründung und<br />

Entwicklung<br />

12<br />

Im Dezember 1987 wurde dementsprechend die "Stylux, Gesellschaft für<br />

Lichtelektronik mbH, Graz" gegründet. Vereinbart wurde, daß die Verluste<br />

dieser Tochtergesellschaft der überprüften Unternehmung von der Elin unmittelbar<br />

oder mittelbar im Wege von Gesellschafterzuschüssen der überprüften<br />

Unternehmung getragen werden.<br />

Neben der Realisierung ihres Leiterplatten–Ausbauprojektes konzentrierte<br />

sich die überprüfte Unternehmung auf den Ausbau der Gerätefertigung für<br />

die Stylux GesmbH bzw den erwarteten Umsatzzuwachs im Bereich elektronische<br />

Trafos sowie Steuer– und Regelgeräte.<br />

<strong>Der</strong> Kapitalbedarf für den Ausbau <strong>des</strong> Produktionsbereiches Lichtelektronik<br />

der überprüften Unternehmung betrug entsprechend einer Investitionsplanung<br />

1987 bis 1990 insgesamt rd 135 Mill S.<br />

Verluste<br />

13<br />

Da die überprüfte Unternehmung auch in den Jahren 1988 bis 1990 keine<br />

einwandfreie gleichbleibende Qualität für Stylux liefern konnte, entstanden<br />

bei Stylux immer größere Verluste. Darüber hinaus blieb der Absatz über einen<br />

Geschäftspartner trotz Abnahmevereinbarung aus. Das gesamte Projekt<br />

Lichtelektronik scheiterte 1990. Die Elin–Geschäftsführung erkannte, daß<br />

die gegebene Konstruktion zwar für die überprüfte Unternehmung äußerst<br />

vorteilhaft, für Elin aber teuer war.<br />

Elin bezifferte ihre verlorenen Zuschüsse von 1988 bis 1990 für das Projekt<br />

Lichtelektronik/Stylux mit rd 50 Mill S bis zu rd 140 Mill S.<br />

Verkauf<br />

14.1<br />

14.2<br />

Da Elin nicht mehr bereit war, auch 1991 die Verluste der Stylux GesmbH<br />

zu tragen, wurde beschlossen, diese rückwirkend mit 1. Jänner 1991 mit der<br />

Simmering–Graz–Pauker–Verkehrstechnik GesmbH zu verschmelzen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat das Zusammentreffen vieler Umstände, wie Fehleinschätzung<br />

<strong>des</strong> Marktes sowie unzureichende Sorgfalt aller Geschäftsführer<br />

und Vorstandsmitglieder zu diesem erfolglosen Projektablauf geführt.<br />

Unternehmungspolitik<br />

Allgemeines<br />

15<br />

Durch ihre Eingliederung in die Leiterplatten–Gruppe waren die neuen Aufgaben<br />

der überprüften Unternehmung vorgegeben. Dies waren die in der<br />

Studie eines externen Beraters vorgeschlagene Produktbereinigung, die Integration<br />

der überprüften Unternehmung in die Gruppe, der Aufbau eines<br />

internationalen Vertriebsapparates für die Gruppe, eines Marketingkonzeptes<br />

und die Konzentration auf einige wesentliche, aber nicht zu große Kunden.<br />

Erschwerend für die überprüfte Unternehmung war, daß sie einerseits Gruppenziele<br />

verfolgen, andererseits Standortziele und –probleme lösen sollte.


Unternehmungspolitik<br />

322<br />

Die weltweite Krise der Elektronikindustrie im allgemeinen, aber auch die<br />

strukturelle Krise <strong>des</strong> Hauptabnehmers Automobilindustrie im besonderen<br />

wirkten sich darüber hinaus auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmung<br />

nachteilig aus.<br />

Externe Berater<br />

16.1<br />

16.2<br />

Die unternehmungspolitischen und strategischen Maßnahmen und Ziele der<br />

Geschäftsführer stützten sich auf Aussagen beauftragter externer Gutachter.<br />

Die Geschäftsführer wurden ausführende Organe der Betriebsberater.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch das meist gegebene Fehlen einer fachlichen Nähe<br />

der externen Berater zu heiklen Unternehmungsbereichen. So waren in keiner<br />

der 13 zum Teil sehr umfangreichen Betriebsberatungen bzw Gutachten<br />

personal– oder sozialpolitische Untersuchungen angestellt oder auf die Nähe<br />

Osteuropas bezogene Markt– bzw Wettbewerbsanalysen durchgeführt worden,<br />

so daß die Befassung Außenstehender wegen der unbehandelten Problembereiche<br />

nur zu geringem Erfolg geführt hat.<br />

Standortinteressen/Gruppeninteressen<br />

Standortanalysen<br />

17<br />

Die Leiterplatten–Gruppe hat es unterlassen, die Vor– und Nachteile der<br />

Standorte der steirischen Leiterplatten–Hersteller, in diesem Fall insbesondere<br />

<strong>des</strong> Standortes Fehring zu untersuchen und die wegen der zum<br />

Teil gegensätzlichen Interessen gegebenen Zielkonflikte zu lösen.<br />

Einkommens– bzw<br />

Personalkostenunterschiede<br />

18<br />

Zwischen den Standorten bestanden wesentliche Personalkosten– bzw Einkommensunterschiede,<br />

wobei in der Kostenstruktur der überprüften Unternehmung<br />

(1992) die Personalkosten und die Materialkosten mit je rd 43 %<br />

die entscheidenden Einflußgrößen auf die Produktionskosten darstellten.<br />

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />

Durchschnittliche Personalkosten<br />

je Mitarbeiter und Jahr<br />

in 1 000 S<br />

AT&S Austria Technologie<br />

& Systemtechnik GesmbH,<br />

Hinterberg – – 265 260 269 340 356 379<br />

EUMIG, Fohnsdorf 261 271 281 303 317 335 351 372<br />

Steirische Elektronik GesmbH,<br />

Fehring 225 242 274 263 277 303 342 355<br />

Personalkostenersparnis<br />

Fehring im Vergleich zum in %<br />

Durchschnitt Hinterberg<br />

und Fohnsdorf 14,5 10,8 – 6,6 5,5 10,3 3,2 5,5<br />

Durchschnittseinkommen<br />

je Mitarbeiter und Jahr<br />

in 1 000 S<br />

Branche 250 268 277 282 303 329 338 359<br />

Steirische Elektronik GesmbH 167 177 200 197 204 219 232 256<br />

in %<br />

Abweichung vom<br />

Branchendurchschnitt – 33 – 34 – 28 – 30 – 33 – 33 – 31 – 29


BMV<br />

Steirische Elektronik<br />

GesmbH<br />

Umsatzplanung<br />

19<br />

Wegen Meinungsverschiedenheiten einerseits innerhalb der überprüften<br />

Unternehmung und andererseits mit der Leiterplatten–Gruppe mußte die<br />

Umsatzplanung der überprüften Unternehmung mehrfach wie folgt berichtigt<br />

werden:<br />

323<br />

in Mill S<br />

800<br />

Umsatzentwicklung – Umsatzplanung<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

<strong>1993</strong><br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

Ist-Umsatz<br />

Planung 1987-91<br />

Planung 1988-92<br />

Planung 1989-93<br />

Planung 1990-94<br />

Planung 1991-95<br />

Planung 1992-96<br />

Planung <strong>1993</strong>-97<br />

Betriebliches<br />

Rechnungswesen/<br />

Kostenrechnung<br />

20.1<br />

20.2<br />

Im Jahre 1985 hat die überprüfte Unternehmung begonnen, ein betriebliches<br />

Rechnungswesen/Kostenrechnung aufzubauen.<br />

Die ab Ende 1991 neuen Geschäftsführer stellten das Fehlen einer Kostenstellen–<br />

und Kostenträgerrechnung und somit das Fehlen einer Nachkalkulation<br />

bei der überprüften Unternehmung fest.<br />

Ziel der Geschäftsführung war es, im Jahr <strong>1993</strong> die Ist–Kostenrechnung zu<br />

einer Plankostenrechnung auszubauen, eine Kostenträgerrechnung, eine<br />

Nachkalkulation, eine Deckungsbeitragsrechnung sowie die Entscheidungsgrundlagen<br />

für Geschäftsführung, Vertrieb, Einkauf und Produktion zu<br />

schaffen.<br />

Wie der RH kritisch vermerkte, konnte der Zeitplan nicht eingehalten werden.<br />

Er empfahl, die Anstrengungen zum Aufbau <strong>des</strong> betrieblichen Rechnungswesens<br />

zu verstärken.<br />

Finanzwirtschaft<br />

Allgemeines<br />

21<br />

Seit ihrem Bestehen hatte die überprüfte Unternehmung drei kritische Zeiträume:<br />

(1) <strong>Der</strong> erste war zu Beginn der Aufbauphase und zwang die Elin, eine Verlustabdeckung<br />

durchzuführen.<br />

(2) <strong>Der</strong> zweite waren die Jahre 1987 und 1988 mit dem Ausbauprojekt; auch<br />

in diesem Fall mußte die Elin hilfreich mittels Kapitalerhöhungen beistehen.


Finanzwirtschaft<br />

324<br />

(3) <strong>Der</strong> dritte kritische Zeitraum betrifft die Zeit ab 1991. Umsatzrückgänge<br />

wegen Bereichsschließungen bzw –verlagerungen sowie Stillegungskosten,<br />

Teilwertabschreibungen und die Lage der Automobilzulieferindustrie<br />

trugen hiezu bei.<br />

Insgesamt hat die überprüfte Unternehmung in diesen 15 Jahren unter Berücksichtigung<br />

aller Gewinne und Verluste sowie aller Kapitalerhöhungen<br />

und Zuschüsse niemanden belastet, aber auch keine Gewinne gebracht.<br />

Auch aus dieser Sicht ist der Standort als Dienstgeber für über 300 Mitarbeiter<br />

und als Auftraggeber für Zulieferindustrie und Gewerbe von großer<br />

volkswirtschaftlicher Bedeutung.<br />

Kapital<br />

22<br />

Das Eigenkapital der überprüften Unternehmung ist von 15,31 Mill S<br />

(1985) auf 73,85 Mill S (1991) gestiegen und infolge <strong>des</strong> Kapitalabflusses<br />

zur AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH auf 63,72 Mill S<br />

(<strong>1993</strong>) gesunken.<br />

Das Fremdkapital betrug nach der Ausbauphase 221 Mill S (1988), fiel auf<br />

169 Mill S (1992) und stieg wegen der kreditfinanzierten Kapitalbereitstellungen<br />

für die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH auf<br />

250 Mill S (<strong>1993</strong>).<br />

Förderungen<br />

23<br />

Zur Erhaltung <strong>des</strong> Standortes Fehring sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

erhielt die überprüfte Unternehmung direkte Investitions– und Projektförderungen<br />

sowie Zinsenzuschüsse für aufgenommene Kredite von insgesamt<br />

rd 16 Mill S aus öffentlichen Mitteln. Förderungsgeber waren:<br />

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong> Summe<br />

in 1 000 S<br />

Gemeinde<br />

Fehring – – 1 500 – – – – – – 1 500<br />

Land<br />

Steiermark – – 4 600 – 1 700 – – – – 6 300<br />

Bund – – 2 500 – – – – – – 2 500<br />

Arbeitsmarktförderung<br />

318 166 16 – – – – – – 500<br />

Forschungsförderungsfonds<br />

460 – – – – – – – – 460<br />

Bun<strong>des</strong>kammer<br />

der gewerblichen<br />

Wirtschaft – – 350 – – – – – – 350<br />

Zinsenzuschüsse<br />

(Bund 50 %,<br />

Land 50 %) 664 1 107 1 011 883 749 236 4 650<br />

778 166 8 966 664 2 807 1 011 883 749 236 16 260


BMV<br />

Steirische Elektronik<br />

GesmbH<br />

Die Bedingung der Gemeinde Fehring war, Fehringer Gemeindebürger<br />

zu bevorzugen, jene das Lan<strong>des</strong> Steiermark und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, 40 zusätzliche<br />

Arbeitnehmer aufzunehmen.<br />

325<br />

Die Standort– bzw Arbeitsplatzgarantien <strong>des</strong> ehemaligen Betriebsansiedlungsvertrages<br />

sahen ebenfalls die Aufnahme von Arbeitskräften aus dem<br />

Raum Fehring sowie einen Min<strong>des</strong>tbeschäftigtenstand vor.<br />

Investitionen<br />

Allgemeines<br />

24<br />

Die Höhepunkte der Investitionstätigkeit der überprüften Unternehmung<br />

waren der Ausbau der Leiterplatten–Fertigung, der Aufbau der Geräte– und<br />

Systemtechnik und in den letzten Jahren der Ausbau der Rationalisierung,<br />

der Qualität und punktuellen Prozeßausweitung sowie die Erweiterung der<br />

Galvanikanlage.<br />

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Investitionen 3,2 12,9 89,0 59,0 30,4 17,1 7,2 33,0<br />

Abschreibungen 5,1 9,3 9,9 33,7 22,6 27,0 35,9 27,8<br />

Cash–flow 13,0 15,9 27,5 24,0 32,9 26,2 48,6 27,0<br />

Im überprüften Zeitraum stand für die Investitionen in Höhe von insgesamt<br />

rd 250 Mill S ein Cash–flow in Höhe von rd 215 Mill S zur Verfügung.<br />

Die Innenfinanzierungskraft der überprüften Unternehmung war somit verhältnismäßig<br />

groß.<br />

Investitionen für<br />

durchkontaktierte<br />

und Multilayer–<br />

Leiterplatten<br />

25.1<br />

25.2<br />

Das Ausbauprojekt 1987 bis 1989 der überprüften Unternehmung sah eine<br />

Gesamtinvestitionssumme von 138,8 Mill S vor und betraf den Umbau der<br />

bestehenden Anlagen zur Leiterplatten–Fertigung sowie den Neubau von<br />

Anlagen für die Fertigung durchkontaktierter und Multilayer–Leiterplatten.<br />

Allein die Investitionen für die maschinelle Ausrüstung der Multilayer–<br />

Produktion (stillgelegt 1991), um die sich die Elin und die überprüfte Unternehmung<br />

jahrelang bemüht hatten, betrugen dabei rd 5,087 Mill S.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären die wegen der Multilayer–Fertigung entstandenen<br />

Aufwendungen, wie zB verlorene Investitionskosten, Verschrottungen,<br />

Kosten <strong>des</strong> Vertriebsaufbaues, Planungskosten durch rechtzeitige, sinnvolle<br />

Koordination der Mutter– bzw Dachgesellschaft vermeidbar gewesen. Für<br />

die überprüfte Unternehmung ging darüber hinaus wertvolle Zeit verloren,<br />

um ihre Strukturen den sich ändernden Marktverhältnissen anzupassen.<br />

Investitionen für<br />

Geräte und Systemtechnik<br />

26.1<br />

Wegen der erwarteten Umsätze im Bereich Lichtelektronik hatte die überprüfte<br />

Unternehmung für 1987 bis 1991 ein Investitionsbudget von<br />

134,8 Mill S vorgesehen. Aufgrund der sich bald abzeichnenden Fehleinschätzung<br />

der Absatzmöglichkeiten wurden tatsächlich nur 7,7 Mill S investiert.


326<br />

Zum Zeitpunkt der Schließung <strong>des</strong> Tätigkeitsbereiches mit 30. Juni 1991<br />

betrug der Buchwert der auszuscheidenden Anlagen rd 4,1 Mill S, für welche<br />

ein Verkaufspreis von 1,5 Mill S erlöst wurde.<br />

26.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die unzureichende Marktforschung zum Startzeitpunkt<br />

dieses Produktionsbereiches.<br />

Produktion<br />

27<br />

Die Produktionskapazität der Leiterplatten nahm folgende Entwicklung:<br />

ein– und zweiseitige<br />

Leiterplatten<br />

durchkontaktierte<br />

zweiseitige Leiterplatten<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

in m 2 je Kalenderwoche<br />

1985 2 850<br />

1986 3 200 2 881<br />

1987 3 500 3 117 140<br />

1988 4 500 3 565 280<br />

1989 5 400 4 750 400<br />

1990 6 000 4 212 410 300<br />

1991 5 400 3 981 430 333<br />

1992 5 200 4 365 450 337<br />

<strong>1993</strong> 5 200 575<br />

Das Zurückbleiben der tatsächlichen Produktionsmenge hinter den Planwerten<br />

veranlaßte die Geschäftsführung der überprüften Unternehmung,<br />

im März 1992 die Fertigung neu zu organisieren und zu strukturieren.<br />

Ab Mitte 1992 konnte die Produktionsleistung verbessert werden.<br />

Personalwesen<br />

28.1<br />

28.2<br />

<strong>Der</strong> Gesamtpersonalaufwand stieg von rd 39 Mill S (1985) um rd 163 %<br />

auf 102 Mill S (1992), der Personalstand von durchschnittlich 179 (1985)<br />

um rd 67 % auf 299 (1992) Dienstnehmer.<br />

Diese Entwicklung beruhte auf Kollektivvertragserhöhungen von insgesamt<br />

über 32 %, überdurchschnittlich hohen Urlaubsrückstellungen, erstmalig<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Abfertigungsrückstellungen<br />

und der Umwandlung in ein Profitcenter mit 40 neu aufgenommenen,<br />

zum Teil hochqualifizierten und gutbezahlten Dienstnehmern.<br />

Die kurzfristig erfolgten Personalaufstockungen führten zu einer überdimensionierten<br />

Aufbauorganisation.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätten die, wenn auch nur geringen, Synergien aufgrund<br />

der Konzernorganisation für strukturelle Änderungen besser genutzt<br />

werden sollen. Darüber hinaus hätte im technischen Unternehmungssektor<br />

eine Verminderung der Organisationseinheiten sowie eine verstärkte funktionale<br />

Zusammenfassung der Aufgabengebiete herbeigeführt werden können.


BMV<br />

Steirische Elektronik<br />

GesmbH<br />

Absatzwirtschaft<br />

327<br />

Umsatzentwicklung<br />

Leiterplatten<br />

29<br />

<strong>Der</strong> Umsatz der überprüften Unternehmung stieg von 134,1 (1985) um<br />

114 % auf 287,1 Mill S (1992).<br />

Die Brutto–Umsätze entwickelten sich wie folgt:<br />

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

ein– und zweiseitige 120,5 123,3 138,1 156,9 202,4 193,9 183,3 204,2<br />

durchkontaktierte<br />

zweiseitige 0,0 0,0 0,1 12,0 25,1 52,9 60,8 67,1<br />

Multilayer 0,0 0,0 0,0 0,0 3,4 2,2 3,4 1,3 1<br />

Summe 120,5 123,3 138,2 168,9 230,9 249,0 247,5 272,6<br />

Geräte und Systeme 1,1 2,4 4,8 20,6 8,1 13,3 4,7 0,0<br />

Sonstiges 2 12,5 13,3 15,9 14,4 17,3 40,1 19,3 14,5<br />

Gesamtsumme 134,1 139,0 158,9 203,9 256,3 302,4 271,5 287,1<br />

1 ) Aus Produktion EUMIG<br />

2 ) Vorwiegend Stanzwerkzeuge, Prüfadapter, Bohrprogramme<br />

Durch die Schließung der Multilayer–Fertigung werden der überprüften<br />

Unternehmung Umsätze von insgesamt rd 146 Mill S verloren gehen.<br />

Umsatz Leiterplatten<br />

30<br />

Ein geeigneter Abnehmer für die von der überprüften Unternehmung angebotene<br />

Produktpalette war vor allem die Kfz–Zulieferindustrie, welche<br />

bereits 1986 mit einem Umsatzanteil von 45,3 % den größten Abnehmerkreis<br />

stellte.<br />

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Kfz–Industrie führten zu einem<br />

verstärkten Wettbewerb der überprüften Unternehmung mit Billiglohnländern<br />

und damit zu empfindlichen Preissenkungen.<br />

Umsatz Geräte<br />

und Systeme<br />

31<br />

Im Bereich Geräte und Systeme erhoffte die überprüfte Unternehmung eine<br />

Umsatzsteigerung auf bis zu 469 Mill S (1992), womit dieser Bereich einen<br />

Anteil von 52,3 % erreichen sollte. Das Ergebnis dieses Bereiches sollte im<br />

Jahre 1992 +85 Mill S betragen, unter Berücksichtigung der Anfangsverluste<br />

kumuliert für den Zeitraum 1987 bis 1992 rd 57 Mill S.<br />

Die geplanten Erwartungen konnten allerdings bei weitem nicht erzielt werden.<br />

So wurden in der Stylux GesmbH im umsatzstärksten Jahr 1989 bei<br />

einem Planumsatz von 118,4 Mill S tatsächlich nur 9,4 Mill S erlöst. Ursachen<br />

waren eine verschärfte Wettbewerbslage, Produktions– und Entwicklungsfehler,<br />

eine unrichtige Verkaufspreiseinschätzung sowie Absatzprobleme<br />

<strong>des</strong> Vertriebspartners Tungsram.


328<br />

Umsatz Werkzeugbau<br />

32<br />

Für die Produktion der Leiterplatten hat die überprüfte Unternehmung<br />

im Kundenauftrag vorwiegend Stanzwerkzeuge und Prüfadapter sowie<br />

Bohrprogramme auftragsspezifisch hergestellt, gelagert und gewartet.<br />

Die Umsätze betrugen im überprüften Zeitraum jährlich zwischen rd 11<br />

und 16 Mill S.<br />

Schlußbemerkung<br />

33<br />

Im Sinne der ÖIAG–Gesetz– und ÖIAG–Finanzierungsgesetz–Novelle<br />

<strong>1993</strong> wurde der gesamte AT&S–Teilkonzern, dem auch die überprüfte<br />

Unternehmung angehört, im November 1994 zur Gänze an eine<br />

private Gruppe verkauft.


ÖBB–Kraftwerkszentrale Innsbruck<br />

BMV329<br />

Für die Versorgung <strong>des</strong> Zugverkehrs mit Fahrstrom hatten die ÖBB<br />

Überkapazitäten.<br />

Das Kraftwerks–Ausbauprogramm der ÖBB bedarf einer Neubewertung.<br />

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Investitionen wäre zu verbessern.<br />

Die Beschaffungsrichtlinien wurden häufig nicht beachtet.<br />

Rationalisierungen im Wartungsdienst blieben im Ansatz stecken.<br />

In Teilbereichen folgten die ÖBB den Empfehlungen <strong>des</strong> RH aus dem<br />

Jahre 1989.<br />

1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

Stromaufbringung<br />

(in Gigawattstunden) 1 696 1 809 2 067 2 116 2 084<br />

Stromkosten (in Mill S) 1 498 1 622 1 898 1 989 1 972<br />

Mitarbeiter der Kraftwerkszentrale<br />

zum 1. Jänner 302 302 307 306 304<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH führte zu der im Jahre 1989 vorgenommenen Gebarungsüberprüfung<br />

(TB 1989 Abs 49) bei den ÖBB von November bis Dezember <strong>1993</strong><br />

eine Nachüberprüfung der Kraftwerkszentrale in Innsbruck sowie der damit<br />

zusammenhängenden Gebarung der Fachstelle Bau– und Elektrotechnik<br />

in der Generaldirektion der ÖBB durch. Zu den im April 1994 zugestellten<br />

Prüfungsmitteilungen nahmen die ÖBB im Juli 1994 Stellung.<br />

Seine Gegenäußerung erstattete der RH im August 1994.


330<br />

Allgemeines<br />

2<br />

<strong>Der</strong> ÖBB–Anteil am gesamten österreichischen Stromverbrauch betrug<br />

3,4 %. <strong>Der</strong> Energieverbrauch der ÖBB für die überwiegend elektrische Personen–<br />

und Gütertransportleistung war geringer als die Leitungsverluste<br />

im österreichischen Stromnetz.<br />

in Gigawattstunden<br />

60 000<br />

50 000<br />

40 000<br />

30 000<br />

Stromverbrauch in Österreich, davon ÖBB<br />

Österreich<br />

ÖBB<br />

Energiebedarfsprognosen<br />

Leitungsverluste<br />

20 000<br />

10 000<br />

1989<br />

1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />

Aufgabenbereich<br />

3<br />

Die Kraftwerkszentrale der ÖBB in Innsbruck hatte acht Wasserkraft– und<br />

vier Umformerwerke zu warten und deren Einsatz zu steuern. Die Fachstelle<br />

Bau– und Elektrotechnik in der Generaldirektion erstellte Energiekonzepte<br />

für die bedarfsgerechte Bereitstellung <strong>des</strong> Fahrstromes und führte Grundsatzplanungen<br />

für Kraft– und Umformerwerke und Hochspannungsverteilanlagen<br />

durch.<br />

Fernsteuerung<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

Grundsätzlich könnten alle Kraftwerke der ÖBB nach Umbauten ferngesteuert,<br />

dh ohne ständig besetzte Warte, betrieben werden. Die Anwesenheit<br />

eines Mitarbeiters im Turnusdienst erforderte fünf Planstellen, die<br />

nach der derzeitigen Dienstzeitregelung und den durchschnittlichen Abwesenheitszeiten<br />

mit Überstunden und Aushilfen 5,7 Mannjahre kosten.<br />

Demgegenüber wurden bisher nur zwei Werke ferngesteuert. Selbst das<br />

Umformerwerk Kledering, <strong>des</strong>sen dritter Maschinensatz 1991 in Betrieb<br />

ging, ist nicht mit einer Fernsteuerung ausgestattet.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt die bisherigen Rationalisierungserfolge für verspätet und ungenügend.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB kündigte die Umstellung <strong>des</strong> Umformerwerkes Kledering<br />

und weiterer Werke auf Fernsteuerung in den nächsten Jahren an.<br />

Die seit 1988 jährlich neu erstellten Bahnstrom–Versorgungskonzepte bauten<br />

auf der Personen– und Güterverkehrsprognose für das Fahrplanjahr 2000<br />

auf. Die ÖBB erwarteten 1988 jährliche Leistungssteigerungen von 2,5 %.<br />

Seit 1988 wurden die Prognosen laufend nach oben revidiert. Die Konzepte<br />

stellten seitdem auf einen wesentlich schnelleren Zuwachs <strong>des</strong> Energieverbrauchs,<br />

zuletzt 1992 auf jährlich 8 %, ab. Nach Durchführung der Investi-<br />

5.1


Energiebedarfsprognosen<br />

BMV<br />

ÖBB-Kraftwerkszentrale<br />

Innsbruck<br />

tionen von bisher rd 2 Mrd S aus dem Ausbauprogramm 1988 bis zum<br />

Jahr 1991 sind nach dem letzten Konzept aus 1992 für das Fahrplanjahr<br />

2000 weitere 9 Mrd S zu investieren.<br />

331<br />

1988<br />

Jahr der Konzepterstellung<br />

1989 1990 1991 1992<br />

2 300<br />

5 795<br />

2 624<br />

7 530<br />

2 707<br />

8 060<br />

2 904<br />

8 922<br />

3 613<br />

9 173<br />

Energiebedarf in Gigawattstunden<br />

Kosten für jeweils weiteren Ausbau in Mill S<br />

5.2<br />

5.3<br />

Dem RH erschien die Prognose für das Fahrplanjahr 2000 aufgrund <strong>des</strong><br />

langsamer als geplanten Ausbaues von Hochleistungsstrecken sowie hinsichtlich<br />

der hohen Zuggewichte und der hohen eingeplanten Geschwindigkeiten<br />

auf der Freilandstrecke und in langen Tunneln nicht zutreffend.<br />

Er empfahl eine Überarbeitung der Prognose.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB bestätigte, daß gegenüber der Annahme von 1992 für das<br />

Fahrplanjahr 2000 ein geringerer Energieverbrauch zu erwarten sei.<br />

Projektkosten<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Die dem Vorstand der ÖBB vorgelegten Projektkosten für Investitionen<br />

der Fachstelle Bau– und Elektrotechnik enthielten zwar die Fremd–,<br />

aber keine Eigenleistungen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen in<br />

Investitionsausgabenplanungen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen, weil<br />

diese dadurch keine geeigneten Entscheidungsgrundlagen boten.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB sagte zu, ab 1994 auch die Eigenleistungen zu berücksichtigen.<br />

Umformerwerk<br />

Kledering<br />

7.1<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB beschloß im August 1986 den Bau <strong>des</strong> Umformerwerkes<br />

Kledering mit zwei Maschinensätzen. Im Jahr 1989 genehmigte der<br />

Vorstand zur Deckung <strong>des</strong> prognostizierten Energiebedarfs für den Neuen<br />

Austrotakt 1991 einen weiteren baugleichen Maschinensatz. Die Betriebsaufnahme<br />

der Umformersätze erfolgte zeitgerecht. Anstatt der geplanten<br />

970 Mill S kostete die Investition der drei Umformersätze 857 Mill S. Die<br />

Auslastung <strong>des</strong> Werkes blieb jedoch um die Hälfte unter den geplanten<br />

Werten.


Umformerwerk Kledering<br />

332<br />

Auslastung <strong>des</strong> Umformerwerkes Kledering<br />

in Gigawattstunden<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

1990<br />

1991<br />

Ist-Erzeugung<br />

Plan-Erzeugung<br />

1992 <strong>1993</strong><br />

7.2<br />

7.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH haben die ÖBB die anläßlich der Zusatzinvestition für<br />

den dritten Maschinensatz nunmehr höhere Gesamtinvestitionssumme nicht<br />

ausreichend ermittelt. Weiters überschätzten die ÖBB ihren Energiebedarf<br />

aus diesem Werk. Durch die geringe Auslastung stieg der Fixkostenanteil<br />

und der Bezug aus dem Umformerwerk verteuerte sich zB 1992 gegenüber<br />

der Planung um 0,15 S je Kilowattstunde oder 39,5 Mill S jährlich.<br />

Die ÖBB nahmen dazu nicht gesondert Stellung.<br />

Kraftwerk<br />

Uttendorf II<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB genehmigte 1986 für die Leistungserhöhung den<br />

Neubau eines Kraftwerkes im Stubachtal. Dieses Kraftwerk Uttendorf II<br />

war zur Abdeckung der höchsten Leistung im ÖBB–Netz bisher nicht erforderlich.<br />

Die Baukosten für diese Kapazitätsreserve betrugen rd 1,2 Mrd S.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH verbesserte das neue Kraftwerk zwar die Versorgungssicherheit<br />

der ÖBB mit Fahrstrom, war dafür aber zu teuer. Diese<br />

Reservehaltung belastete die Stromkosten mit jährlich 75 Mill S.<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB wäre das Ausmaß der Leistungsspitzen im Zusammenhang<br />

mit dem Neuen Austrotakt 1991 und dem Güterverkehrsaufkommen sehr<br />

schwierig abzuschätzen gewesen. Darüber hinaus werde die Realisierung neuer Anlagen<br />

zunehmend schwieriger. <strong>Der</strong> Ausbau sei zur Sicherstellung der Bahnstromversorgung<br />

unbedingt erforderlich gewesen.<br />

Beschaffungswesen<br />

9.1<br />

<strong>Der</strong> Einkauf von Waren erfolgte bei den ÖBB grundsätzlich zentral durch<br />

die Fachstelle Einkauf bzw die Zentrale Materialstelle in Wien. Ein Großteil<br />

der von den ÖBB benötigten Waren wurde auf Vorrat gehalten und bei Bedarf<br />

abgerufen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit übermittelten die Dienststellen<br />

schriftliche Beschaffungsanträge an den Zentralen Einkauf. Die Be-


Beschaffungswesen<br />

BMV<br />

ÖBB-Kraftwerkszentrale<br />

Innsbruck<br />

darfsanforderungen der Kraftwerkszentrale für zumeist geringwertige Geräte,<br />

Werkzeuge und Maschinen lösten auch im Falle von Ersatzbeschaffungen<br />

eine überaus verwaltungsaufwendige Behandlung mit Wartezeiten von<br />

sechs bis acht Wochen aus. Beispielsweise beschäftigte die Beschaffung von<br />

zwei Präzisionsthermometern für das Umformerwerk Bergern im Wert von<br />

746 S vier Stellen in der Kraftwerkszentrale und drei Arbeitsbereiche der<br />

Generaldirektion in Wien; die Lieferung erfolgte acht Wochen nach der Anforderung.<br />

333<br />

9.2<br />

9.3<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl eine Straffung der Beschaffungsabläufe und eine entsprechende<br />

Anpassung der Vorschriften.<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB würden im Rahmen <strong>des</strong> derzeit laufenden Projektes<br />

"Optimierung <strong>des</strong> Einkaufs– und Vergabemanagements" die Schwachstellen der<br />

Mittelbewirtschaftung von Investitionsvorhaben und deren Überwachung untersucht.<br />

Mit der Umsetzung entsprechender Maßnahmen werde 1995 begonnen.<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

10.4<br />

Bei Beschaffungsfällen, welche die Kraftwerkszentrale im eigenen Wirkungsbereich<br />

erledigte, hatte der RH bereits im Jahr 1989 Mängel festgestellt,<br />

insbesondere wegen nachträglicher Ausfertigung von Bestellaufträgen.<br />

Auch nach den nunmehrigen Erhebungen wurde der ÖBB–Vorschrift, wonach<br />

vor schriftlicher Auftragserteilung mit der Ausführung von Leistungen<br />

— ausgenommen bei Gefahr im Verzug oder in Bagatellfällen — nicht begonnen<br />

werden darf, häufig nicht entsprochen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen ausreichender Begründungen für die<br />

nachträglichen Ausfertigungen von Bestellungen.<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB wären bei Reparaturarbeiten die Kosten nicht abschätzbar,<br />

so daß die schriftliche Bestellung zwangsläufig nachträglich erfolge.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Finanzvorschriften der ÖBB verlangten in solchen<br />

Fällen die Angabe eines überschlägigen Bestellbetrages.<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Die Vergaberichtlinien der ÖBB sahen bei freihändigen Vergaben mit höherem<br />

Auftragswert die Mitwirkung der Generaldirektion vor. In Einzelfällen<br />

wickelte sich dieses Genehmigungsverfahren oft wirklichkeitsfern ab. So gab<br />

zB die Generaldirektion im November 1992 ihre Zustimmung zur freihändigen<br />

Vergabe von Reparaturarbeiten an den Steuereinrichtungen <strong>des</strong> fahrbaren<br />

Unterwerkes Floridsdorf, obwohl diese Arbeiten bereits zwei Monate<br />

vorher von der Kraftwerkszentrale vergeben bzw durchgeführt worden waren.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ließen derartige Sachverhalte das Genehmigungsverfahren<br />

als sinnentleert erscheinen. Er empfahl, die Zuständigkeiten im<br />

Bestellverfahren zweckmäßig zu ordnen.<br />

Die ÖBB sagten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt "Optimierung<br />

<strong>des</strong> Einkaufs– und Vergabemanagements" zu.


334<br />

Nebenbezüge<br />

12.1<br />

Seit Jahrzehnten erhielten die in den Kraftwerken der Stubachtalgruppe<br />

Beschäftigten eine monatliche Aufwandsentschädigung zur Abgeltung<br />

der erhöhten Lebenshaltungskosten. Hiefür wurden zB im Jahr <strong>1993</strong> insgesamt<br />

rd 800 000 S aufgewendet.<br />

12.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermochte keine sachliche Begründung für die Sonderstellung<br />

der Mitarbeiter im Stubachtal zu erkennen und empfahl, diese Zulage zu<br />

überdenken.<br />

12.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB stünde dem Personal der Stubachtalgruppe die Abgeltung<br />

<strong>des</strong> erhöhten Lebensaufwan<strong>des</strong> infolge fehlender Infrastruktur bzw erschwerter<br />

Berufsausübung im Hochgebirge zu.<br />

12.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, daß ein erhöhter Lebensaufwand der Mitarbeiter<br />

nicht nachgewiesen werden konnte.<br />

Dienststellenwechsel<br />

13.1<br />

<strong>Der</strong> Kraftwerksdienst der ÖBB litt unter einer überaus starken Fluktuation<br />

<strong>des</strong> Personals, die sich überwiegend aus Versetzungswünschen der Mitarbeiter<br />

ergab. Höher bewertete Dienstposten bildeten jeweils den Anreiz, auch<br />

österreichweit die Dienststelle zu wechseln. Die Bestrebung, sodann möglichst<br />

rasch wieder in den Heimatbereich zurückzukehren, verursachte<br />

zwangsläufig weitere Versetzungen. Von 1989 bis <strong>1993</strong> hatten 29 Ruhestandsversetzungen<br />

beinahe 100 Dienstpostenwechsel zur Folge.<br />

13.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermißte geeignete Maßnahmen der ÖBB, um den sowohl von<br />

Dienstgeber– als auch Dienstnehmerseite seit langem als nachteilig erkannten<br />

Zustand zu verbessern.<br />

13.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB werde ein Konzept erarbeitet, das als Gesprächsgrundlage<br />

zwischen Generaldirektion, Betriebsleitung und Personalvertretung dienen soll.<br />

Lagerwirtschaft<br />

14.1<br />

Die Kraftwerkszentrale der ÖBB betrieb acht Vorratslager mit einem Gesamtlagerwert<br />

von lediglich rd 2 Mill S. Je<strong>des</strong> Lager wurde trotz allgemein<br />

geringer Umschlagshäufigkeit von einem eigenen Vorratslagerführer,<br />

das Lager der Betriebsstelle Innsbruck sogar von vier Mitarbeitern<br />

betreut.<br />

14.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die unwirtschaftliche Gestaltung der Lagerwirtschaft<br />

und empfahl eine Rationalisierung durch Konzentrierung der Lagerhaltung<br />

in Kraftwerksgruppen.<br />

14.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB wäre durch Einzelmaßnahmen bereits eine Vereinfachung<br />

der Lagerhaltung erzielt worden. So würden die Vorratslagerführer auch zu anderen<br />

Arbeiten herangezogen und stünden zum Teil als Kraftfahrer im Einsatz. Im<br />

übrigen würde das Lagerwesen im Rahmen <strong>des</strong> Projektes Einkaufsmanagement allgemein<br />

überprüft.


BMV<br />

ÖBB-Kraftwerkszentrale<br />

Innsbruck<br />

Werkssiedlungen<br />

15<br />

<strong>Der</strong> RH hat 1989 den hohen Instandhaltungsaufwand <strong>des</strong> Kraftwerksdienstes<br />

für seine Werkssiedlungen beanstandet und deren Ausgliederung<br />

empfohlen.<br />

335<br />

Die ÖBB sind den Empfehlungen <strong>des</strong> RH grundsätzlich durch Übertragung<br />

an den Baudienst der ÖBB gefolgt. Lediglich die Werkssiedlungen der Stubachtalgruppe<br />

verblieben — nach teilweisen Verkäufen der Häuser — wegen<br />

der schwer erreichbaren Lage weiterhin beim Kraftwerksdienst.<br />

Schlußbemerkungen<br />

16<br />

Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Das Kraftwerks–Ausbauprogramm der ÖBB wäre an die geringere<br />

Energieverbrauchsprognose anzupassen.<br />

(2) Die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Investitionen wäre zu verbessern.<br />

(3) Die Vorschriften <strong>des</strong> Einkaufs– und Vergabewesens wären auf ihre<br />

Zweckmäßigkeit zu überprüfen und die Beschaffungsabläufe zu<br />

straffen.


336<br />

ÖBB — Neuer Austrotakt 1991<br />

<strong>Der</strong> ab dem Sommerfahrplan 1991 eingeführte Neue Austrotakt war<br />

die größte Fahrplanumstellung in der Geschichte der ÖBB. Eine optimale<br />

Verknüpfung der Zugläufe ermöglichte die Verkürzung der Gesamtreisedauer<br />

durch die flächendeckende Vernetzung der Reisezugverbindungen.<br />

Diese wesentliche Verbesserung <strong>des</strong> Verkehrsangebots<br />

hatte allerdings eine erhebliche Ausweitung der gefahrenen Zugkilometer<br />

zur Folge.<br />

Die Erwartungen der ÖBB, nämlich aufgrund höherer Attraktivität<br />

das Fahrgastaufkommen zu steigern und durch zusätzliche Einnahmen<br />

die Produktionsmehrkosten abzudecken, haben sich nicht erfüllt. Die<br />

Pünktlichkeit der Betriebsabwicklung — als wesentliche Voraussetzung<br />

für den Erfolg <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes — wurde nicht im erforderlichen<br />

Ausmaß erreicht. Die Ursachen hiefür lagen vor allem bei<br />

infrastrukturellen Mängeln und kapazitätsmäßigen Engpässen sowie<br />

im vernachlässigten Erhaltungszustand <strong>des</strong> Streckennetzes. Die zusätzlichen<br />

Einnahmen blieben aus, die Kosten stiegen erheblich.<br />

Die finanziellen Unternehmungsergebnisse verschlechterten sich<br />

nach Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes deutlich. <strong>Der</strong> in der Trennungsrechnung<br />

ausgewiesene Reingewinn der Gesamtunternehmung<br />

sank von 441 Mill S (1990) auf 77 Mill S (1992).<br />

1988 1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Erträge Reiseverkehr 8 170 8 607 8 781 9 933 10 150<br />

Erträge Güterverkehr 11 009 11 329 12 194 12 882 13 352<br />

Reingewinn 771 807 441 117 77<br />

in %<br />

Kostendeckung Reiseverkehr 72,9 70 70,1 69,8 67,6<br />

Kostendeckung Güterverkehr 71,3 70,1 71,5 73 76,9<br />

im Jahresdurchschnitt<br />

Personal 67 477 66 581 66 559 67 122 67 065<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Dezember 1992 bis Feber <strong>1993</strong> den Arbeitsbereich<br />

Personenverkehr der ÖBB. Schwerpunkt der Überprüfung war der<br />

"Neue Austrotakt 1991". Die Prüfungsmitteilungen wurden den ÖBB und<br />

dem BMV im November <strong>1993</strong> übermittelt. Im Feber 1994 langte die<br />

Stellungnahme der ÖBB ein, zu der der RH im Juli 1994 eine Gegenäußerung<br />

abgab; das BMV gab keine Stellungnahme ab.


Vorteil <strong>des</strong> neuen<br />

Fahrplanangebots<br />

2<br />

BMV<br />

ÖBB - Neuer Austrotakt 1991<br />

Mit Beginn <strong>des</strong> Sommerfahrplans 1991 haben die ÖBB einen neuen, österreichweit<br />

systematisch abgestimmten Fahrplan, den Neuen Austrotakt eingeführt.<br />

Die großen Vorteile liegen in der Verbesserung der Anschlüsse und<br />

Verkürzung der Reisezeit. In allen wichtigen Bahnhöfen, in denen mehrere<br />

Eisenbahnlinien zusammentreffen, kommen die Züge nahezu gleichzeitig<br />

an. Dadurch entstehen ideale Umsteigebeziehungen. Außerdem brachte der<br />

Neue Austrotakt mit täglich rd 4 500 Reisezügen eine Angebotsverbesserung<br />

von etwa 25 % gegenüber dem Jahr 1987.<br />

337<br />

Zielkonflikt<br />

3.1<br />

Für den neuen Fahrplan bestanden mehrere, einander zum Teil widersprechende<br />

Vorgaben:<br />

(1) Die Studie von Arthur D. Little aus 1986 empfahl die Einrichtung eines<br />

Hochleistungs–InterCity–Services und InterRegio–Services und — nach<br />

Schweizer Muster — einen integrierten Taktfahrplan. Das zusätzliche Fahrtenaufkommen<br />

sollte eine Einnahmensteigerung von rd 20 % bewirken.<br />

(2) Das Arbeitsübereinkommen der Koalitionsparteien vom 16. Jänner<br />

1987 sah ua "bedarfsgerechte Fahrpläne" und "möglichste Sparsamkeit" vor.<br />

Nachfragearme Leistungen sollten aufgelassen werden. Die Erklärung der<br />

Bun<strong>des</strong>regierung vom 28. Jänner 1987 enthielt als eine wichtige Maßnahme<br />

der mittelfristigen Budgetkonsolidierung die schrittweise Absenkung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses an die ÖBB.<br />

(3) Das Arbeitsübereinkommen der Koalitionsparteien vom 17. Dezember<br />

1990 unterstrich die Forderung nach einem marktgerechten Angebot.<br />

Dazu bekräftigte die Erklärung der Bun<strong>des</strong>regierung vom 18. Dezember<br />

1990, daß alle Möglichkeiten an Einsparungen und Effizienzsteigerungen<br />

auszuschöpfen sind.<br />

(4) Seit der Bun<strong>des</strong>bahngesetz–Novelle 1984 lag die Erbringung gemeinwirtschaftlicher<br />

Leistungen (zB Führung von Nahverkehren und Nebenbahnen)<br />

zudem nicht mehr in der Entscheidungskompetenz <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

der ÖBB, sondern war einer ausdrücklichen Aufgabenübertragung durch<br />

Verordnung der Bun<strong>des</strong>regierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß<br />

<strong>des</strong> Nationalrates vorbehalten.<br />

3.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH entsprach der Neue Austrotakt eher den Forderungen<br />

<strong>des</strong> Arthur D. Little–Gutachtens als jenen <strong>des</strong> Eigentümers, weil er<br />

nicht bedarfs–, sondern angebotsorientiert war; nachfragearme Leistungen<br />

wurden nicht aufgelassen, sondern — systembedingt — sogar teilweise<br />

erweitert. Die Mehrkosten der großen Angebotsausweitung standen im<br />

Widerspruch zur Absicht der Bun<strong>des</strong>regierung, den Bun<strong>des</strong>zuschuß abzusenken.<br />

Im Nahverkehr und auf Nebenstrecken hätte die vom Neuen<br />

Austrotakt verursachte Leistungsausweitung schon wegen der hohen Mehrbelastung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts im gemeinwirtschaftlichen Leistungsbereich<br />

eines zusätzlichen Verordnungsauftrages der Bun<strong>des</strong>regierung im<br />

Einvernehmen mit dem Hauptausschuß <strong>des</strong> Nationalrates bedurft.<br />

3.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB habe keine Verpflichtung zur Änderung der Verordnungen<br />

über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen bestanden, weil<br />

diese eine Vermehrung der Zugzahlen nicht ausgeschlossen hätten.


338<br />

Wirtschaftlichkeit 4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

Von 1988 bis 1990 erstellten die ÖBB für den Neuen Austrotakt mehrere<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die prognostizierte Rentabilität schwankte<br />

zwischen 0,35 % und 1,32 %, eine Berechnung vom April 1989 wies sogar<br />

ein negatives Ergebnis auf.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH rechtfertigte die äußerst geringe Rentabilität von rd<br />

1 % aus dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit weder die Einführung<br />

noch die Fortsetzung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes im bisherigen Umfang. Das<br />

hätte für die ÖBB Anlaß sein müssen, die Bun<strong>des</strong>regierung rechtzeitig über<br />

das Projekt zu informieren und die Finanzierung im Wege eines Verordnungsauftrages<br />

sicherzustellen.<br />

Die ÖBB nahmen dazu nicht gesondert Stellung.<br />

5<br />

Die Leistungs– und Kostenentwicklung bis Ende 1992 zeigte ein deutliches<br />

Auseinanderklaffen zwischen Angebot und Nachfrage:<br />

in %<br />

50<br />

40<br />

Steigerung der Zugkilometer und der Beförderungsfälle<br />

Zugkilometer<br />

30<br />

20<br />

10<br />

1988<br />

1989 1990 1991 1992<br />

Beförderungsfälle<br />

Diese ungünstige Entwicklung hatte ein Absinken <strong>des</strong> seit Jahren rückläufigen<br />

Kostendeckungsgrads im Reiseverkehr von 72,9 % (1988) auf 67,6 %<br />

(1992) zur Folge. Gleichzeitig erhöhte sich der Bun<strong>des</strong>zuschuß von<br />

25,1 Mrd S auf 29,9 Mrd S, während der Reingewinn von 771 Mill S auf<br />

77 Mill S sank:<br />

in Mill S<br />

1 000<br />

Reingewinn<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses<br />

in Mrd S<br />

30<br />

29,9<br />

800 771<br />

600<br />

400<br />

807<br />

441<br />

28<br />

26<br />

25,1 25,5 27,7<br />

28,7<br />

200<br />

117<br />

77<br />

24<br />

1988 1989 1990 1991 1992 1988 1989 1990 1991 1992


Finanzierung<br />

6.1<br />

BMV<br />

ÖBB - Neuer Austrotakt 1991<br />

Die mit der Erstellung <strong>des</strong> Fahrplans befaßte Betriebsdirektion erkannte<br />

sehr bald den Zielkonflikt zwischen den eingeschränkten Vorgaben <strong>des</strong> Eigentümers<br />

und den umfassenderen Vorschlägen <strong>des</strong> Arthur D. Little–Gutachtens<br />

und warnte im März 1987 vor den vielen zusätzlichen Zugleistungen.<br />

Dennoch legte der Vorstand der ÖBB mit seinem Planungskonzept<br />

"Neue Bahn" die Entwicklung in Richtung <strong>des</strong> integrierten Fahrplans fest.<br />

339<br />

Auch die unternehmungsinterne Projektgruppe zur Entwicklung <strong>des</strong> neuen<br />

Fahrplans empfahl dem Vorstand der ÖBB eine "allfällige Entscheidung der<br />

Bun<strong>des</strong>regierung hinsichtlich <strong>des</strong> Leistungsumfanges im gemeinwirtschaftlichen<br />

Bereich". <strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB folgte dieser Empfehlung jedoch<br />

nicht.<br />

6.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete diese Unterlassung, weil die bestehenden Verordnungen<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung eine umfassende Angebotsausweitung ohne gesicherte<br />

Nachfragesteigerung nicht vorsahen. Weiters fehlten auch Schätzungen über<br />

die Steigerung der Zugkilometerleistungen und deren Auswirkungen auf den<br />

Personal– und Sachaufwand. Dies führte zu einer unzureichenden finanziellen<br />

Vorsorge für die Produktionsausweitung.<br />

6.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB sei zum damaligen Zeitpunkt infolge noch ausständiger<br />

regionaler Fahrplankonferenzen eine taugliche Schätzung über die Steigerung der<br />

Zugkilometerleistungen nicht möglich gewesen.<br />

Projektablauf<br />

7.1<br />

Die ÖBB zogen eine Schweizer Beratungsunternehmung zur Fahrplanausarbeitung<br />

zu; das Honorar betrug rd 1 Mill S. Anstatt ein gemeinsames<br />

Projekt zu erstellen, arbeiteten die Beratungsunternehmung und die<br />

Betriebsdirektion der ÖBB jeweils ein gesondertes Modell aus.<br />

Die ÖBB führten auch noch in der Phase der Neuentwicklung <strong>des</strong> Fahrplans<br />

alljährlich umfangreiche Fahrplanänderungen durch. Sie folgten dabei<br />

nicht dem Vorbild der Schweizerischen Bun<strong>des</strong>bahnen, welche zwei<br />

Jahre vor der Einführung ihres neuen Taktfahrplans keine wesentlichen<br />

Fahrplanänderungen mehr vornahmen.<br />

Bei der Ausarbeitung <strong>des</strong> neuen Fahrplans waren die ÖBB bemerkenswert<br />

gründlich. Als Grundlage wurde ein netzweites Taktfahrplanschema für<br />

den hochwertigen Städteschnellverkehr konstruiert. Die Einbeziehung<br />

<strong>des</strong> Regionalverkehrs erfolgte überaus kundenfreundlich. Dabei wurden<br />

die Erfahrungen <strong>des</strong> Österreichischen Instituts für Raumplanung eingebracht<br />

und in allen Bun<strong>des</strong>ländern Abstimmungskonferenzen mit Bürgermeistern,<br />

Lan<strong>des</strong>regierungen und Interessenvertretungen abgehalten.<br />

7.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen der Projektgruppenkoordination, welches<br />

Verzögerungen bei der Planungsarbeit und erhöhten Verwaltungsaufwand<br />

verursachte. So mußten zum Teil Züge, die in der Planungsphase<br />

neu eingeführt worden waren, ab dem Neuen Austrotakt eingestellt oder<br />

zeitlich verändert werden (zB Waldviertel–Expreß).<br />

7.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB habe ursprünglich wohl eine ausreichende<br />

Projektgruppenkoordination gefehlt. Die Fachstelle Personenverkehr der<br />

ÖBB wende jedoch nun bereits professionelle Projektmanagement–Methoden an.


340<br />

Betriebsabwicklung<br />

8.1<br />

Neben der Sicherheit bildet die pünktliche Verkehrsabwicklung den wichtigsten<br />

Grundsatz erfolgreicher Betriebsführung. Bei der Erstellung von<br />

Fahrplänen ist daher auf die praktische Durchführbarkeit Bedacht zu nehmen.<br />

8.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß diese Zielvorstellung beim Neuen Austrotakt<br />

nicht im erforderlichen Ausmaß Berücksichtigung fand. Die für das<br />

Funktionieren eines integrierten Taktfahrplans entscheidende Voraussetzung<br />

einer pünktlichen Betriebsführung wurde nicht erreicht.<br />

8.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB sollte ein zweimonatiger Baustopp in der Einführungsphase<br />

<strong>des</strong> Neuen Austrotaktes die erforderlichen günstigen Voraussetzungen<br />

schaffen.<br />

9.1<br />

<strong>Der</strong> Pünktlichkeitsgrad <strong>des</strong> hochrangigen Eurocity– und Intercity–Verkehrs<br />

lag lediglich bei knapp 40 %. Hauptursache hiefür waren Schwachstellen<br />

<strong>des</strong> Streckennetzes infolge infrastruktureller Mängel und schlechten Erhaltungszustan<strong>des</strong>.<br />

9.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das Versäumnis der ÖBB, für die Sanierung der<br />

Bahnanlagen und die Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen nicht<br />

rechtzeitig vor Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes vorgesorgt zu haben.<br />

9.3<br />

Die ÖBB bestätigten zwar die wegen <strong>des</strong> Streckenzustan<strong>des</strong> unbefriedigende Betriebsabwicklung,<br />

verwiesen aber auf die hohe Erwartungshaltung der Öffentlichkeit<br />

hinsichtlich entscheidender Verbesserungen auf dem Sektor <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrs,<br />

die eine Verschiebung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes nicht zugelassen hätte. Die<br />

notwendigen anlagemäßigen Voraussetzungen für einen integrierten Taktfahrplan<br />

werden laut ÖBB vermutlich erst um das Jahr 2000 erreicht sein.<br />

Schwachstellen<br />

10<br />

Die eingleisigen, anlagemäßig vernachlässigten und oft noch im Schmalspurbetrieb<br />

geführten Nebenbahnen waren für die Abwicklung eines attraktiven<br />

Zugverkehrs kaum geeignet. Aber auch auf Hauptstrecken gab es noch<br />

Abschnitte, die wegen ihrer Eingleisigkeit betriebliche Schwierigkeiten bereiteten.<br />

Dazu kam, daß auf mehr als 70 % der Hauptstrecken der Neue<br />

Austrotakt die Streckenkapazität erheblich überschritt. So sah der Fahrplan<br />

zB zwischen Linz und Wels täglich 338 Züge vor, wobei auch bei absoluter<br />

Pünktlichkeit lediglich 318 Zugfahrten möglich waren. Unter Berücksichtigung<br />

der üblichen Durchschnittsverspätungen sank die Anzahl der Zugfahrten<br />

sogar auf 265, wodurch Verspätungen unvermeidlich waren.<br />

Erst im Verlauf der Detailplanungen <strong>des</strong> Regionalverkehrs wurden teilweise<br />

beträchtliche infrastrukturelle Schwachstellen und Mängel bei den vorhandenen<br />

Anlagen erkennbar. Das auf 1 Mrd S geschätzte Gesamtvolumen<br />

notwendiger Baumaßnahmen kürzte der Vorstand der ÖBB unter<br />

Bedachtnahme auf die zeitliche und finanzielle Realisierbarkeit auf ein Minimalprogramm<br />

von rd 360 Mill S.


Erhaltungsrückstände<br />

11<br />

BMV<br />

ÖBB - Neuer Austrotakt 1991<br />

Anlaß zu ernster Besorgnis gab nach Ansicht <strong>des</strong> Baudienstes der ÖBB auch<br />

der schlechte Erhaltungszustand <strong>des</strong> Oberbaues. Jahrelange finanzielle Unterdotierung<br />

hatte sogar bei der noch am besten erhaltenen Westbahn eine<br />

Überalterung von rd 20 % der Gleise und Weichen zur Folge. <strong>Der</strong> Baudienst<br />

warnte daher vor einem deutlichen Anstieg von Langsamfahrstellen<br />

und riet zu einem Überdenken <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes. Eine Gegenüberstellung<br />

der Langsamfahrstellen zwischen Wien und Salzburg ließ mit Zeitverlusten<br />

von 26 Minuten im Jahre 1992 gegenüber lediglich fünf Minuten<br />

<strong>des</strong> Jahres 1989 bereits eine deutliche Verschlechterung <strong>des</strong> Anlagenzustan<strong>des</strong><br />

erkennen. Zu den besonders baufälligen Bereichen <strong>des</strong> Streckennetzes der<br />

ÖBB zählten die Abschnitte Wels – Passau und Linz – Selzthal.<br />

341<br />

Erhaltungsrückstände wiesen auch die veralteten Fahrstromanlagen auf.<br />

Im März 1991, noch vor Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes, berichtete<br />

der Elektrobetriebsdienst dem Vorstand über den in Teilabschnitten bestehenden<br />

"dramatischen" Gesamtzustand. <strong>Der</strong> jährliche Aufwand allein<br />

für die Behebung von Fahrleitungsstörungen wurde mit 12 Mill S errechnet,<br />

wozu noch die überwiegend auf Hauptstrecken angefallenen<br />

Zugverhaltungen im Ausmaß von rd 1 000 Stunden kämen.<br />

Nachträgliche<br />

Änderungen<br />

12.1<br />

Die Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes war aufgrund der beträchtlichen<br />

Leistungsausweitungen von Beginn an innerhalb der ÖBB umstritten. In<br />

den Budgetverhandlungen für 1991 hatte es das BMF abgelehnt, die zu erwartenden<br />

Mehrkosten in Milliardenhöhe für Personal und Betrieb hinzunehmen.<br />

Die für die Unternehmungsplanung zuständige Stelle bei den ÖBB<br />

empfahl daher im Feber 1991, den Neuen Austrotakt entweder zu verschieben<br />

oder erheblich einzuschränken. <strong>Der</strong> Vorstand hielt jedoch an der<br />

Realisierung der geplanten Leistungszielsetzung fest. Erst als im Sommer<br />

1991 das BMF abermals die Bedeckung <strong>des</strong> beantragten budgetären Mehrbedarfes<br />

ablehnte, setzten ÖBB–interne Bemühungen zur Verminderung<br />

<strong>des</strong> Leistungsangebotes ein.<br />

12.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß trotz Mitwirkung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> das angestrebte<br />

Ziel wesentlicher Kosteneinsparungen verfehlt wurde. Zwei Jahre nach<br />

Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes war das um 22 Mill Zugkilometer<br />

ausgeweitete Verkehrsangebot lediglich um knapp 4,5 Mill Zugkilometer<br />

wieder gekürzt worden.<br />

12.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB seien für das Fahrplanjahr 1994/95 weitere Kürzungen<br />

im Ausmaß von 3,8 Mill Jahreskilometer vorgesehen. Geplante Einsparungen<br />

in beträchtlich höherem Ausmaß hätten nach einer verkehrspolitischen Weisung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Mag Klima, vorerst<br />

zurückgezogen werden müssen.<br />

12.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, aus kaufmännischer Sicht wäre die Rückkehr zur bedarfsgerechten<br />

und damit kostengünstigeren Verkehrsleistung geboten. Im<br />

Gegensatz dazu stehe die im volkswirtschaftlichen Interesse gelegene Ausweitung<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Verkehrs, die jedoch flankierender verkehrspolitischer<br />

Maßnahmen und eines mehrjährigen Bestellrahmens <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers<br />

gemäß § 3 Abs 1 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>bahngesetzes 1992 bedürfe. <strong>Der</strong> RH empfahl<br />

daher, die für die zukünftige Unternehmungspolitik der ÖBB wichtige<br />

Grundsatzfrage der gesicherten Finanzierung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes in Verhandlungen<br />

mit den Gebietskörperschaften umgehend zu klären.


342<br />

Kundenbeschwerden<br />

13.1<br />

Nach anfänglich sehr positiver Beurteilung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes in<br />

den Medien und auch bei den Bahnbenützern lösten die häufigen Zugverspätungen<br />

in der Folge eine Vielzahl von Beschwerden wegen nicht erreichter<br />

Anschlüsse oder regelmäßiger Unpünktlichkeit im Berufsverkehr<br />

aus. Gegenstand häufiger Beschwerden war auch die immer wieder festgestellte<br />

Erfahrung, daß Züge mit Verspätungen im allgemeinen ständig<br />

weitere Verzögerungen erlitten.<br />

Besonders unangenehm wirkte sich für Bahnreisende das Nichterreichen<br />

von Anschlußzügen aus. Damit wurde das eigentliche Ziel <strong>des</strong> integrierten<br />

Taktfahrplans verfehlt, nämlich durch knappe Anschlüsse die Gesamtreisezeit<br />

zu verkürzen. Als neuralgischer Punkt erwies sich in dieser<br />

Hinsicht der Knotenbahnhof Bruck/Mur. Allein im Oktober 1992 gab es<br />

dort in einer Fahrtrichtung 66 Anschlußversäumnisse mit oft längeren<br />

Wartezeiten für die Reisenden.<br />

13.2<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte die Bemühungen der ÖBB, dem negativen Kundenecho<br />

durch die nachträgliche Darstellung der betrieblichen Schwierigkeiten<br />

und das Ersuchen um Verständnis entgegenzuwirken, auf Dauer für<br />

kaum kundenwirksam. Für das Image einer attraktiven modernen Verkehrsunternehmung<br />

wäre es nach Ansicht <strong>des</strong> RH zielführender, bedarfsgerechte<br />

und der Realität angepaßte Fahrpläne zu erstellen und diese dann<br />

auch einzuhalten.<br />

13.3<br />

Die ÖBB teilten ergänzend mit, daß die vom RH und von der Öffentlichkeit erwartete<br />

allgemeine gute Betriebsqualität kurzfristig nur mit einer Abkehr vom integrierten<br />

Taktfahrplan erreichbar wäre.<br />

Schlußbemerkungen<br />

14<br />

Abschließend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Die Pünktlichkeit <strong>des</strong> Zugverkehrs bildet eine Grundvoraussetzung<br />

für das Funktionieren <strong>des</strong> diesbezüglich besonders heiklen<br />

Taktfahrplans. Bei der Erstellung der Fahrpläne wäre daher auf die<br />

technische Durchführbarkeit genau zu achten.<br />

(2) Die Finanzierung verkehrspolitischer Zielsetzungen, wie zB die<br />

Erstellung eines marktgerechten Verkehrsangebotes im Regionalbereich<br />

oder die Ausweitung <strong>des</strong> Nahverkehrs, wäre im Wege von Verhandlungen<br />

mit den betroffenen Gebietskörperschaften rechtzeitig<br />

vor Realisierung sicherzustellen.


ÖBB — Fahrender Restaurationsdienst<br />

BMV343<br />

Im Personenverkehr der ÖBB wurden Speisewagen mitgeführt und<br />

im Auftrag der ÖBB durch die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />

bewirtschaftet. Daneben boten aufgrund internationaler<br />

Fahrplanvereinbarungen insgesamt acht ausländische Betreiber<br />

ihre Verpflegungsdienste an.<br />

Den ÖBB gelang seit langem kein zufriedenstellender und kostendeckender<br />

Betrieb der ÖBB–Speisewagen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß<br />

– bis <strong>1993</strong> ausschließlich die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />

mit der flächendeckenden Zugbewirtschaftung beauftragt<br />

wurde,<br />

– immer wieder Anlaß zu Kundenbeschwerden bestand,<br />

– eine Qualitätssicherung nicht gelang,<br />

– die Kosten den Umsatz um das Doppelte überstiegen,<br />

– Speisewagen sowie Nebenleistungen, wie zB die gesamte Energie,<br />

unentgeltlich dem Bewirtschafter beigestellt wurden,<br />

– die jährlichen Zahlungen der ÖBB an die Internationale Schlafwagen–<br />

und Touristikgesellschaft stetig anwuchsen und<br />

– mit Verlusten von 1,1 Mrd S in vier Jahren diese Nebenleistung der<br />

Transportunternehmung ÖBB kaufmännischen Grundsätzen nicht<br />

entsprochen hat.<br />

1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Umsatz 100 111 147 156<br />

Betriebsabrechnung –60 –70 –116* –139*<br />

ÖBB–Zahlungen an<br />

die Internationale<br />

Schlafwagen– und<br />

Touristikgesellschaft 56 66 81** 90**<br />

Kapitalkosten<br />

der ÖBB für Speisewagen 130 138 179 184<br />

sonstige Kosten<br />

der ÖBB (nicht<br />

gesondert erfaßt) 17 bis 35 17 bis 35 17 bis 35 17 bis 35<br />

Anzahl der bewirtschafteten<br />

Züge der ÖBB + 110 120 167 157<br />

+ Mittel aus Sommer- und Winterfahrplan<br />

* Abrechnung von ÖBB nicht anerkannt<br />

** Akontierung


344<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Dezember 1992 bis Jänner <strong>1993</strong> die Gebarung der<br />

ÖBB im Zusammenhang mit dem fahrenden Restaurationsdienst. Zu den<br />

im Dezember <strong>1993</strong> übermittelten Prüfungsmitteilungen nahmen die ÖBB<br />

im April 1994 Stellung. Seine Gegenäußerung erstattete der RH im Juli<br />

1994.<br />

Allgemeines<br />

2<br />

In der Winterfahrplanperiode 1992/93 wurden im Personenverkehr der<br />

ÖBB auf rd 160 Zügen, davon 18 internationalen EuroCity–Zügen,<br />

ÖBB–Speisewagen mitgeführt und im Auftrag der ÖBB durch die Internationale<br />

Schlafwagen– und Touristikgesellschaft bewirtschaftet. Die<br />

ÖBB stellten die Speisewagen sowie Nebenleistungen, wie zB die gesamte<br />

Energie, unentgeltlich ihrem Auftragnehmer bei.<br />

Daneben boten aufgrund internationaler Fahrplankonferenzen insgesamt<br />

acht ausländische Betreiber in weiteren 93 internationalen Zügen im<br />

Transit durch Österreich ihre Verpflegungsdienste an. Mit diesen ausländischen<br />

Betreibern standen die ÖBB in keinem Vertragsverhältnis und<br />

nahmen daher an deren wirtschaftlichem Erfolg nicht teil.<br />

Ausgangslage<br />

3<br />

Im Juni 1991 haben die ÖBB den Neuen Austrotakt sowie den nationalen<br />

Qualitätszug InterCity neu eingeführt. Das ÖBB–interne Marketingkonzept<br />

"Intercity/Supercity" vom Juli 1990 sah im InterCity–Standardzug ein Speise–<br />

und Getränkeangebot, überwiegend durch Mitführung eines Vollspeisewagens,<br />

vor. Dieses Konzept erforderte für den Neuen Austrotakt eine Ausweitung<br />

der bis dahin im Auftrag der ÖBB bewirtschafteten Züge um ein<br />

Drittel.<br />

Ziele der ÖBB zum<br />

Bewirtschaftungsvertrag<br />

<strong>des</strong><br />

Jahres 1991<br />

4<br />

Das Anforderungsprofil der ÖBB bei der öffentlichen Interessentensuche<br />

vom November 1990 hielt den Anspruch an ein Spitzenrestaurant aufrecht,<br />

obwohl schon bis dahin dieses Konzept beim Reisepublikum nur geringen<br />

Anklang gefunden hatte. Die ÖBB verfolgten im wesentlichen vier Ziele:<br />

– Sicherstellung der Bewirtschaftung für den Neuen Austrotakt trotz Lieferverzögerungen<br />

beim rollenden Material,<br />

– Ausstattung aller InterCity–Züge und der EuroCity–Züge der ÖBB<br />

mit einem Speisewagen,<br />

– verbessertes Service und<br />

– preiswerteres Service durch Vergabe an mehrere Betreiber.<br />

Zielerreichung<br />

5<br />

Die Einrichtung <strong>des</strong> Verpflegungsservices in allen EuroCity– und InterCity–Zügen<br />

zum Neuen Austrotakt gelang. Es wurden nicht nur mehr Züge<br />

mit Speisewagen eingesetzt, sondern auch die von der Internationalen Schlafwagen–<br />

und Touristikgesellschaft gestellte Wagenmannschaft aufgestockt.<br />

Die finanzielle Lage aus der Abwicklung <strong>des</strong> Verpflegungsservices ist für die<br />

ÖBB deutlich schlechter geworden. Während der bisherige Bewirtschaftungsvertrag<br />

aus dem Jahre 1986 eine Ergebnisteilung vorsah, bezahlten die


Zielerreichung<br />

BMV<br />

ÖBB - Fahrender<br />

Restaurationsdienst<br />

ÖBB ab 1991 mit 60 % einen festen Anteil an den Personalkosten. Schon<br />

bei diesen Vertragsverhandlungen zeigte sich, daß die gewünschten Dienste<br />

künftig wesentlich teurer kommen werden. Nach Vorhalten <strong>des</strong> BMF bemühten<br />

sich die ÖBB erfolglos um einen geringeren Fremdpersonaleinsatz<br />

und um die Auflassung einzelner Dienste. Die ÖBB verfehlten das wirtschaftliche<br />

Ziel.<br />

345<br />

Die beabsichtigte Verbesserung der Verpflegungsdienste gelang nicht. Die<br />

laufenden Untersuchungen der ÖBB über die Kundenzufriedenheit nach der<br />

Schulnotenbewertung zeigten zwar eine leichte, insgesamt jedoch unzureichende<br />

Verbesserung:<br />

1989 1990 1991 1992<br />

Bewertung<br />

Speise– und Verpflegungsangebot<br />

(Qualität/Service) 2,7 2,8 2,7 2,6<br />

Die ÖBB beurteilten die Leistung als mangelhaft, jedoch für den Kunden<br />

gerade noch erträglich. Unter 40 erhobenen, zugspezifischen Merkmalen<br />

wurde nur der Anschluß an Bun<strong>des</strong>busse schlechter bewertet. Die Auswertung<br />

der öffentlichen Interessentensuche für den Bewirtschaftungsvertrag<br />

<strong>des</strong> Jahres 1991 reihte die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />

beim Speisenangebot, bei den Getränken sowie bei der Preisgestaltung<br />

jeweils an die letzte Stelle.<br />

Kapitalkosten und<br />

sonstige Kosten der<br />

ÖBB<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Die ÖBB führten für die Zugbewirtschaftung eine Reihe von Leistungen<br />

durch, die in der Kostenrechnung <strong>des</strong> Personenverkehrs untergingen. Eine<br />

eigene Kostenstelle für diesen Leistungsbereich wurde nicht geführt. <strong>Der</strong><br />

größte Anteil (1992: 184 Mill S) davon betraf die Beschaffungs– und Erhaltungskosten<br />

der Speisewagen.<br />

Da eine vollständige nachträgliche Ermittlung der Kosten bei den ÖBB<br />

nicht möglich war, schätzte sie der RH auf zumin<strong>des</strong>t 200 Mill S jährlich.<br />

Die gesamten Kosten der ÖBB stiegen damit auf das Dreifache <strong>des</strong> direkt<br />

erkennbaren Zuschußbedarfs <strong>des</strong> fahrenden Restaurationsdienstes. <strong>Der</strong> RH<br />

empfahl den ÖBB die Einrichtung einer Kostenstelle, um zu einem ausreichenden<br />

Kostenbewußtsein zu gelangen.<br />

Die ÖBB nahmen dazu nicht gesondert Stellung.<br />

Akzeptanz der<br />

fahrenden<br />

Restaurationsdienste<br />

beim Kunden<br />

7.1<br />

Laut Befragungen im Auftrag der ÖBB wissen 92 % der Reisenden um das<br />

Verpflegungsservice Bescheid, 71 % nehmen es nach ihrer Aussage in Anspruch.<br />

Gemessen am Umsatz wurden die Dienste, im Widerspruch zu diesem<br />

Befragungsergebnis, nur von 6 % der Fernreisenden (mehr als 70 km)<br />

angenommen. <strong>Der</strong> Fernreisende gab 1990 durchschnittlich 4,50 S je Reise<br />

für dieses Verpflegungsangebot aus. Die ÖBB zahlten 3 bis 4 S an die Internationale<br />

Schlafwagen– und Touristikgesellschaft und trugen darüber<br />

hinaus Kosten von 8 S je Fernreisenden. Ihr Verlust betrug demnach 11 bis<br />

12 S je Fernreisenden.


Akzeptanz beim Kunden<br />

346<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ließ der erhebliche Unterschied zwischen dem erzielten<br />

Umsatz und der Angabe bei Befragungen darauf schließen, daß das<br />

Umsatzpotential in der derzeitigen Bewirtschaftungsform nicht genutzt<br />

wird.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB vermutete, daß die durchschnittlichen Ausgaben je Fernreisenden<br />

durch Bewirtschaftung ausländischer Unternehmungen in Österreich verzerrt<br />

würden.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, das Zahlenmaterial in den ÖBB lasse keine genauere<br />

Aufschlüsselung zu. Da auch die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />

grenzüberschreitende Dienste anbietet, würden sich die<br />

Unschärfen gegenseitig aufheben.<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

Die Kunden der von den ÖBB angebotenen Restaurationsdienste beschwerten<br />

sich über technische Defekte (Wagen–, Dienst– sowie Küchenausfall, wie<br />

zB ungekühlte Getränke, ungewärmte Speisen), Qualitätsmängel (Ablaufdatum),<br />

fehlende Warennachlieferung, schlechtes Service, hohe bis überhöhte<br />

Preise, fehlende oder falsche Rechnungslegung, Ablehnen der als Zahlungsmittel<br />

vorgesehenen Kreditkarte, unhöfliche Bedienung und vorzeitigen Betriebsschluß.<br />

Selbst der damalige ÖBB–Generaldirektor Dr Übleis beurteilte<br />

anläßlich einer Reise im Jahr 1992 den Preis für 0,375 l Welschriesling mit<br />

120 S als absolut überhöht.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl eine zugumlauforientierte, selektive anstatt flächendeckende<br />

Bewirtschaftung, die Änderung der seit Jahrzehnten unveränderten<br />

Zugbetreuung und eine Senkung der Preise zugunsten höherer<br />

Umsätze und Deckungsbeiträge, um eine höhere Zufriedenheit der Kunden<br />

zu erreichen.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB nahm dazu nicht gesondert Stellung.<br />

Vertragslage 1986<br />

9.1<br />

9.2<br />

9.3<br />

Im Bewirtschaftungsvertrag aus dem Jahre 1986 war vorgesehen, daß die<br />

Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft jährlich den ÖBB<br />

bis Oktober als Grundlage der Dienste für das Folgejahr eine Vorkalkulation<br />

vorlegt. Damit wären unwirtschaftliche Zugdienste zu erkennen gewesen.<br />

Für Fehlleistungen der Gesellschaft sah der Vertrag keine finanziellen<br />

Sanktionen vor. In den Folgejahren wurden Vorkalkulationen mit großer<br />

Verspätung oder gar nicht vorgelegt. So wurde zB die Vorkalkulation für<br />

das Jahr 1988, die bis Oktober 1987 vorzulegen gewesen wäre, erst im<br />

Juli 1988 vorgelegt. Damit fehlte die vertragliche Abrechnungsgrundlage.<br />

Weiters legte die Gesellschaft seit 1986 bis 1990 überhaupt keine Jahresabrechnung<br />

vor. Die ÖBB leisteten ständig nur Vorauszahlungen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB die Einhaltung <strong>des</strong> Bewirtschaftungsvertrags<br />

aus dem Jahre 1986 nicht durchsetzten.<br />

Die ÖBB nahmen dazu nicht gesondert Stellung.


Vertragsänderung<br />

1990 und Aufkündigung<br />

10.1<br />

BMV<br />

ÖBB - Fahrender<br />

Restaurationsdienst<br />

Im November 1990 unterzeichneten der Verkaufsdirektor der ÖBB und<br />

die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft ein Zusatzprotokoll,<br />

das die wesentlichen vertraglichen Abrechnungsbestimmungen <strong>des</strong><br />

Vertrags 1986 rückwirkend für den Zeitraum 1986 bis 1990 zulasten der<br />

ÖBB änderte. Schließlich kündigten die ÖBB den Vertrag Ende Mai 1991<br />

auf.<br />

347<br />

10.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB aufgrund dieses rückwirkenden Zusatzprotokolls<br />

um 42 Mill S mehr als nach der Vertragslage 1986 zahlten.<br />

Für diese finanziell erhebliche Vertragsänderung gab es keinen Vorstandsbeschluß.<br />

Außerdem wurde der Vertragszusatz dem BMF unter<br />

Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften nicht vorgelegt. Die wirtschaftlichen<br />

Ziele <strong>des</strong> Vertrags aus dem Jahre 1986, die Risikoteilung als<br />

Anreiz für den Auftragnehmer und insgesamt geringere Kosten, erreichten<br />

die ÖBB somit nicht.<br />

10.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB habe sich die vorgesehene Abrechnung auf der Grundlage<br />

einer Vorkalkulation der Gesellschaft als nicht vollziehbar erwiesen. Daher sei<br />

einvernehmlich von ihrer Anwendung Abstand genommen und die Abrechnung nach<br />

Vorliegen der Ist–Daten vorgenommen worden. Die Mehrkosten für zusätzliche<br />

Bewirtschaftungen hätten die ÖBB bedacht. Eine rechtzeitig vorliegende Vorschau<br />

hätte zwar eine bessere Einschätzung ermöglicht, nicht jedoch die Mehrkosten für<br />

Mehrleistungen verhindern können.<br />

10.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, daß hier zwei Sachverhalte vermengt würden. Die<br />

Planung von Leistungen hätte die Steuerung der Abgangsdeckung durch<br />

die ÖBB ermöglicht, wogegen die Vertragsänderung zu einer Mehrbelastung<br />

der ÖBB von 42 Mill S führte.<br />

Interessentensuche<br />

11.1<br />

Die ÖBB planten noch bei der öffentlichen Interessentensuche, ab Juni<br />

1991 mehrere Unternehmungen, allenfalls linienorientiert, mit der Zugbewirtschaftung<br />

zu beauftragen. Aus betrieblichen Gründen waren allerdings<br />

nur ganze Zugumläufe zu vergeben. Die ÖBB haben darüber hinaus<br />

Zugumläufe zu insgesamt 16 Paketen (Mischung von ertragsstarken<br />

und –schwachen Zügen) zusammengestellt. Die Paketbildung war darauf<br />

ausgerichtet, sämtliche InterCity–Züge ungeachtet ihres wirtschaftlichen<br />

Einsatzes betreuen zu lassen. Wegen dieser Angebots– anstatt Nachfrageorientierung<br />

beauftragten die ÖBB neuerlich und ungeachtet deren Kosten–<br />

und Leistungsschwächen die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />

im Rahmen einer Gesamtvergabe.<br />

11.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB die Interessenten an Teilpaketen mit<br />

der öffentlichen Interessentensuche in die Irre geführt hatten. Bei Paketvergaben<br />

hätten die ÖBB jedenfalls zu erwarten gehabt, daß Teilpakete<br />

unbewirtschaftet bleiben. Die ÖBB wünschten jedoch die Gesamtbewirtschaftung.<br />

11.3<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB nahm dazu nicht gesondert Stellung.


348<br />

Vertragslage 1991<br />

12<br />

<strong>Der</strong> ab Juni 1991 geltende neue Bewirtschaftungsvertrag war im Vergleich<br />

zum vorherigen Vertrag für die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />

günstiger. Erst schriftliche Vorhalte <strong>des</strong> aufgrund haushaltsrechtlicher<br />

Bestimmungen mitbefaßten BMF zur Begrenzung <strong>des</strong> Abgangs<br />

führten bei den ÖBB zur Überlegung, den Umfang dieses kundendienstlichen<br />

Angebots in Frage zu stellen.<br />

Risikoteilung mit<br />

kommerziellem<br />

Anreiz<br />

13.1<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB wollte die bisherige Abgeltungsregelung, die er<br />

selbst als garantierten Gewinn der beauftragten Gesellschaft bezeichnete,<br />

durch eine Risikoteilung mit kommerziellem Anreiz ersetzen. Schlüsselgröße<br />

sollte der Personalaufwand der Gesellschaft sein, den die ÖBB mit<br />

höchstens 60 % übernehmen würden. Somit hätte die Gesellschaft aus<br />

den Umsatzerlösen das Material und den restlichen Personalaufwand zu<br />

bestreiten gehabt, das Ergebnis wäre ihr verblieben.<br />

Allerdings ließen sich die ÖBB bei den Vertragsverhandlungen von der<br />

Gesellschaft die voraussichtlichen Personalkosten lediglich mitteilen, anstatt<br />

selbst die Ansätze und Werte zu ermitteln.<br />

13.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB wesentliche Berechnungsgrößen ungeprüft<br />

zur Kenntnis genommen hatten.<br />

13.3<br />

Laut Mitteilung der ÖBB hätte der Wirtschaftsprüfer diese Vorgangsweise empfohlen.<br />

13.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, nicht der Wirtschaftsprüfer, sondern der Vorstand<br />

der ÖBB trage die Verantwortung für die finanziellen Folgen.<br />

14.1<br />

Die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft wickelte die<br />

Dienste nach den fahrplanbezogenenen Umlaufplänen mit mehr Personal ab,<br />

als die ÖBB schriftlich bestellt hatten.<br />

14.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB vertragsgemäß 60 % der zusätzlichen<br />

Personalkosten zu tragen hatten, wogegen die Umsatzzuwächse dem Betreiber<br />

verblieben.<br />

14.3<br />

Die ÖBB bestätigten die Beurteilung <strong>des</strong> RH. Die Gesellschaft dürfe jedoch den vom<br />

BMF limitierten Zuschußbedarf keinesfalls überschreiten.<br />

15.1<br />

In den Medien und selbst in ÖBB–Unterlagen wurde immer wieder von<br />

"Schwarzverkauf" im Speisewagen gesprochen.<br />

In den Speisekarten wurde der Gast aufgefordert, eine Rechnung zu verlangen.<br />

15.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde das innerbetrieblich zu lösende Kontrollproblem<br />

einer lückenlosen Abrechnung der Umsätze und damit <strong>des</strong> Wareneinsatzes<br />

auf den unbeteiligten Gast abgeschoben.<br />

15.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB sei von der Gesellschaft wiederholt eine automationsunterstützte<br />

Abrechnung verlangt worden.


BMV<br />

ÖBB - Fahrender<br />

Restaurationsdienst<br />

16.1<br />

16.2<br />

16.3<br />

Die Verpachtung einiger Speisewagen an einen weiteren Betreiber erfolgte<br />

erst <strong>1993</strong>.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Freiräume <strong>des</strong> Bewirtschaftungsvertrags <strong>des</strong> Jahres<br />

1991 zu nützen. Im Wege einer öffentlichen Ausschreibung wären geeignetere<br />

Bewerber für die Teilpakete zu suchen.<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB seien ab den Fahrplanperioden 1994/95 und<br />

1995/96 weitere Verbesserungen in der Kostenlage durch gezielte Verminderung <strong>des</strong><br />

Speisewagenangebots und Beschäftigung Dritter beabsichtigt.<br />

349<br />

Neuordnung<br />

17.1<br />

17.2<br />

17.3<br />

Obwohl die ÖBB kaufmännische Grundsätze zu beachten haben, produzierte<br />

der Dienstleistungsbetrieb seit vielen Jahren unwirtschaftlich am Markt vorbei.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH schlossen die anhaltend schlechte Beurteilung durch<br />

die Reisenden, die daraus gegebene geringe Inanspruchnahme <strong>des</strong> Dienstes<br />

und die hohen Verluste die Weiterführung dieser Sparte in der bisherigen<br />

Form aus.<br />

Mangels eines betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Ergebnisses wären<br />

die ÖBB zu einer deutlichen Leistungsrücknahme verpflichtet, soweit nicht<br />

aus öffentlichen oder regionalen Erwägungen Dritte als Besteller dieser Leistungen<br />

gewonnen werden können. <strong>Der</strong> RH empfahl, die Bezuschussung<br />

der InterCity–Zugbewirtschaftung im Zuge künftiger Fahrplanwechsel<br />

ehestmöglich aufzugeben und bei Verpachtung von einer Vollkostendeckung<br />

auszugehen. Bei EuroCity–Zügen sollten die ÖBB zur Erfüllung<br />

internationaler Verpflichtungen flexibel die wirtschaftlichste Betriebsform<br />

wählen. Entbehrliche Speisewagen wären bestmöglich zu verwerten.<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB erfolge ab 1997 eine völlige Neuordnung dieses Bereiches.<br />

Gegenwärtig würden Gespräche mit möglichen Betreibern für eine zuschußfreie<br />

Zugbewirtschaftung geführt.<br />

Beschaffung neuer<br />

Speisewagen<br />

18.1<br />

18.2<br />

18.3<br />

Die Erneuerung und Erweiterung <strong>des</strong> Bestands an Speisewagen begann<br />

nach dem Planungskonzept "Die Neue Bahn" im Jahr 1986. Ende 1992<br />

verfügten die ÖBB über 60 Vollspeisewagen, 29 Speisewagen im Städtezugverband<br />

und 25 Buffetwagen. Seit 1986 kauften die ÖBB 34 Vollspeisewagen<br />

um 770 Mill S, zwei weitere Wagen wurden um 29 Mill S<br />

selbst umgebaut. Aufgrund einer ÖBB–internen Weisung durfte die Einkaufsdirektion<br />

die für den Hochleistungsbedarf neu zu konstruierenden<br />

Wagen nur bei einer einzigen Unternehmung anfragen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH würden öffentliche Ausschreibungen technisch und<br />

preislich bessere Beschaffungsmöglichkeiten schaffen. Er empfahl, auch in<br />

diesem Bereich auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Beschaffung<br />

zu achten.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB nahm dazu nicht gesondert Stellung.


350<br />

19.1<br />

19.2<br />

19.3<br />

Die Forderungen <strong>des</strong> Marketingkonzeptes der ÖBB gingen am Kundenbedarf<br />

vorbei. Die teuren neuen Wagen für 4–Mann–Bedienung repräsentierten<br />

ein veraltetes Restaurantkonzept. Demgegenüber werden die Wagen schon<br />

heute zum Teil als "Buffet" mit 1–Mann–Bedienung betrieben. Die Anschaffungskosten<br />

für Buffetwagen hätten aber weniger als die Hälfte betragen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Anschaffung von 34 neuen Speisewagen mangels<br />

marktkonformer Zielvorstellung als Fehlinvestition. Die Beschaffung wäre<br />

besser vorzubereiten gewesen.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB nahm dazu nicht gesondert Stellung.<br />

Bahnhofs–<br />

Restaurants<br />

20<br />

Die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft betrieb an<br />

11 Bahnhöfen, darunter an allen großen Bahnhöfen der ÖBB, als Pächter<br />

mit 66 Verkaufsstellen auch die Bahnhofs–Restaurants, Buffets und Kioske.<br />

<strong>Der</strong> Bewirtschaftungsvertrag aus dem Jahre 1986 sah eine gemeinsame<br />

wirtschaftliche Abrechnung der Bahnhofs–Restaurants mit den fahrenden<br />

Diensten vor.<br />

21.1<br />

21.2<br />

21.3<br />

21.4<br />

Die Umsatzentwicklung der Bahnhofs–Restaurants lag deutlich unter dem<br />

Verbraucherpreisindex. Kunden gingen erkennbar verloren. Besonders umsatz–<br />

und ertragsschwach waren die Standorte in Linz, Villach und Wiener<br />

Neustadt. Modernisierungen wurden über Jahre versäumt. Die Versäumnisse<br />

zeigten sich deutlich, wenn an einigen Standorten Änderungen durchgeführt<br />

wurden. So wurden 1991/92 in St Pölten und Floridsdorf Frischgebäckstände<br />

eingerichtet. <strong>Der</strong> Umsatz stieg um 4 Mill S auf 16 Mill S bzw um<br />

12 Mill S auf 18 Mill S. Die Pachteinnahmen der ÖBB erhöhten sich dort<br />

um 1,3 Mill S, das waren +68 %.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die Unterlassung von Betriebsmodernisierungen,<br />

wodurch Umsätze und in der Folge den ÖBB Erträge verloren gingen.<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB seien die ungünstigen Umsätze vorwiegend auf<br />

ständige Bauarbeiten in den Bahnhofs–Restaurants zurückzuführen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Umsatzschwächen bestehen auch an Bahnhöfen<br />

ohne Bauaktivitäten.<br />

Schlußbemerkungen<br />

22<br />

Zusammenfassend sah sich der RH zu folgenden Empfehlungen veranlaßt:<br />

(1) Die ÖBB sollten eine wirtschaftliche Betriebsform finden oder diese<br />

Kundendienstleistung entsprechend zurücknehmen.<br />

(2) Die Freiräume <strong>des</strong> Bewirtschaftungsvertrags <strong>des</strong> Jahres 1991<br />

wären zu nützen und im Wege einer öffentlichen Ausschreibung geeignetere<br />

Bewerber für die Kundendienstleistungen zu suchen.


Schlußbemerkungen<br />

BMV<br />

ÖBB - Fahrender<br />

Restaurationsdienst<br />

(3) Zur verbesserten Nutzung <strong>des</strong> Umsatzpotentials wäre eine linienorientierte<br />

Bewirtschaftung zu wählen. Von der seit Jahrzehnten unveränderten<br />

Zugbetreuung sowie von den hohen Preisen wäre zugunsten<br />

höherer Kundenzufriedenheit und Warenumsätze abzugehen.<br />

351<br />

(4) Auch für die Beschaffung von Speisewagen könnten öffentliche<br />

Ausschreibungen technisch und preislich bessere Einkaufsmöglichkeiten<br />

schaffen.<br />

(5) Die Pachterträge aus den Bahnhofsgastwirtschaften sollten<br />

durch Modernisierungen verbessert werden.


352<br />

Eisenbahn–Hochleistungsstrecken–AG<br />

<strong>Der</strong> steigende Widerstand der Anrainer und die Vielzahl von Verwaltungsverfahren<br />

je Einzelvorhaben machten es der Gesellschaft zunehmend<br />

schwerer, die ihr übertragenen Projekte wirtschaftlich und zügig<br />

umzusetzen. <strong>Der</strong> politische Meinungsbildungsprozeß und die<br />

zersplitterten Verfahren vor verschiedenen Behörden brachten Verzögerungen<br />

mit sich.<br />

Mangels grundsätzlicher Vorgaben <strong>des</strong> Gesamtverkehrskonzeptes, eines<br />

Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans, einer Vernetzungsplanung sowie gesamthafter<br />

und streckenbezogener Wirtschaftlichkeitsstudien fehlte<br />

auch die Prioritätensetzung unter den Hochleistungsstrecken–Projekten.<br />

Ein Effizienzvergleich zwischen der Hochleistungsstrecken–AG und<br />

den ÖBB bestand nicht.<br />

Die Gesellschaft hat geistige Leistungen in zu großem Ausmaß zugekauft.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätte die Gesellschaft manche dieser Leistungen<br />

unterlassen, sparsamer ausführen oder selber wahrnehmen<br />

sollen.<br />

Wertanpassungen und Planungsänderungen verteuerten das Bauvolumen<br />

der Gesellschaft.<br />

Durch die Beschäftigung von ÖBB–Bediensteten mit Arbeitsleihverträgen<br />

entstanden der Gesellschaft erhöhte Verwaltungskosten.<br />

1989 1990 1991 1992<br />

in Mill S<br />

Planung und Bau von<br />

Hochleistungsstrecken 74 600 1 850 3 915<br />

Grundstückserwerb im<br />

Namen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> 6 75 145 170<br />

erhaltene Bun<strong>des</strong>mittel 63 454 1 129 1 532<br />

erhaltene ASFINAG–Mittel 20 154 552 1 928<br />

zum Jahresende<br />

Personalstand 19 32 35 42


Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

BMV<br />

Eisenbahn-<br />

Hochleistungsstrecken-AG<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte von Mai bis Juli 1992 die Gebarung der Eisenbahn–Hochleistungsstrecken–AG<br />

in Wien. Die Prüfungsmitteilungen wurden<br />

der Gesellschaft und dem BMV im Oktober <strong>1993</strong> zugestellt. Die Stellungnahme<br />

der Gesellschaft langte im Jänner 1994, eine Äußerung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministers im April 1994 im RH ein, welcher im September 1994<br />

seine Gegenäußerung erstattete.<br />

353<br />

Schwerpunkte der Überprüfung betrafen die Anwendung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes,<br />

die Organisation der Gesellschaft, die Vergabe geistiger<br />

Leistungen und die Finanzierung der Gesellschaft.<br />

Ausgangslage<br />

Festlegung von<br />

Hochleistungsstrecken<br />

2<br />

Zur Erleichterung der Verwirklichung übergeordneter Verkehrswege hat der<br />

Nationalrat im Hochleistungsstreckengesetz, BGBl Nr 135/1989, den<br />

rechtlichen Rahmen für die Festlegung, Planung und den Bau von Eisenbahn–Hochleistungsstrecken<br />

sowie die Einrichtung einer Eisenbahn–Hochleistungsstrecken–AG<br />

geregelt.<br />

Nach dem Hochleistungsstreckengesetz erlangen bestehende oder geplante<br />

Strecken oder Streckenteile durch Verordnung der Bun<strong>des</strong>regierung den<br />

Rang von Hochleistungsstrecken. Die Bun<strong>des</strong>regierung hat im Jahr 1989<br />

eine Reihe von Eisenbahnstrecken, darunter die durchgehende Westbahnstrecke<br />

und einige Abschnitte der Südbahnstrecke, als Hochleistungsstrecken<br />

festgelegt. Letztere wurde hingegen erst im Jahr 1994 — neben einer<br />

neu zu errichtenden Süd–Ost–Spange — durchgehend in den Rang<br />

einer Hochleistungsstrecke erhoben.<br />

Planung und Bau von<br />

Hochleistungsstrecken<br />

3<br />

Bei Hochleistungsstrecken hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Vorrang<br />

<strong>des</strong> Ausbaues bestehender Strecken vor einer Neutrassierung festgelegt. <strong>Der</strong><br />

neu eingerichteten Gesellschaft wurden die Aufgaben der Planung und/oder<br />

Errichtung nicht allgemein, sondern nur einzelfallmäßig übertragen.<br />

Die Aufgabenübertragung an die Gesellschaft bedarf einer Verordnung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen<br />

mit dem Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen und muß im Interesse insbesondere<br />

einer wirtschaftlichen und zügigen Durchführung liegen. Auf die bei den<br />

ÖBB verfügbaren Kapazitäten ist Bedacht zu nehmen. Zudem ist die erforderliche<br />

Mitwirkung der ÖBB an der Planung und dem Bau der Hochleistungsstrecken<br />

in einem Kooperationsvertrag zwischen den ÖBB und der<br />

Gesellschaft sicherzustellen. Nach Abschluß <strong>des</strong> Baues hat die Gesellschaft<br />

ihre Projekte den ÖBB zum Betrieb und zur Erhaltung zu übergeben.<br />

Finanzierung von<br />

Hochleistungsstrecken<br />

4<br />

<strong>Der</strong> Gesetzgeber ging von der Finanzierung aus dem jährlichen Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

aus; daneben hatte auch die Autobahnen– und Schnellstraßen–Finanzierungs–AG<br />

(ASFINAG) die Finanzierung von Hochleistungsstrecken–Projekten<br />

zu übernehmen.


Ausgangslage<br />

354<br />

<strong>Der</strong> Katalog der außerhalb <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltes zu finanzierenden Hochleistungsstrecken–Projekte<br />

wurde mit der ASFINAG–Gesetz–Novelle 1991<br />

stark erweitert. Seit dem Jahr 1992 waren sämtliche der Gesellschaft übertragenen<br />

Projekte fremdfinanziert.<br />

Neues Bun<strong>des</strong>bahngesetz<br />

1992<br />

5<br />

Die ÖBB sind ab dem Jahre <strong>1993</strong> mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet.<br />

Damit bestehen zwei rechtlich selbständige Eisenbahn–Baugesellschaften<br />

<strong>des</strong>selben Eigentümers (Bund), allerdings mit unterschiedlichem<br />

rechtlichen Rahmen:<br />

(1) Das Hochleistungsstreckengesetz sieht für die Gesellschaft ein gesetzlich<br />

geregeltes Verfahren zur konkreten Projektübertragung und –durchführung<br />

vor.<br />

(2) Für die ÖBB fehlt im Rahmen ihrer allgemeinen Baukompetenz eine<br />

vergleichbare Regelung; das Bun<strong>des</strong>bahngesetz 1992 normiert lediglich,<br />

daß der Bund die finanzielle Verantwortung für die Infrastruktur (Bereitstellung<br />

und Ausbau) der Schiene trägt.<br />

Finanzieller<br />

Überblick<br />

6<br />

Die Republik Österreich übernahm alle Anteile am Grundkapital der Gesellschaft<br />

von 6 Mill S. Die Gesellschaft vergab bis Juli 1992 Planungsaufträge<br />

um 645 Mill S sowie Aufträge für bauliche Anlagen und Grundstückkäufe<br />

um insgesamt 2 942 Mill S. Sie aktivierte bis Ende 1991<br />

Anschaffungen für 1 995 Mill S und bis Ende 1992 für 4 085 Mill S.<br />

Die Gesellschaft verfügte 1992 über einen finanziellen Rahmen, überwiegend<br />

ASFINAG–Mittel, von 11,6 Mrd S. Laut Investitionsschätzungen der<br />

Gesellschaft vom März 1992 sollte sie dafür Planungen und Baumaßnahmen<br />

um 17,3 Mrd S ausführen. Die Finanzierungslücke betrug somit rd<br />

6 Mrd S.<br />

Mit diesem Mitteleinsatz hatte die Gesellschaft 105 Bahnkilometer für den<br />

Bund, davon 13 km eingleisig, zu errichten. Eine weitere Bauübertragung<br />

der vorerst nur zur Planung aufgetragenen Streckenabschnitte mit 145 km<br />

würde das Abwicklungsvolumen der Gesellschaft auf rd 45 Mrd S erweitern.<br />

Zielkonflikte<br />

7.1<br />

Die Gesellschaft wurde 1989 vor allem errichtet, um den bevorstehenden Eisenbahn–Neubau<br />

in Österreich zu beschleunigen. Deshalb sollten durch Gesetz<br />

ihr Handlungsspielraum und ihre operative Beweglichkeit im Vergleich<br />

zu den damals noch als Bun<strong>des</strong>betrieb geführten ÖBB vergrößert werden.<br />

Sie sollte die verwaltungsrechtlich und technisch schwierigeren Neubauprojekte<br />

zur Baureife führen.<br />

Nach Anfangserfolgen, insbesondere nach einer vergleichsweise wirtschaftlicheren<br />

und zügigeren Baudurchführung als durch die ÖBB, erfüllte die<br />

Gesellschaft die Zielsetzungen <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes immer<br />

schleppender. In Planung oder im Genehmigungsverfahren befindliche<br />

Projekte verzögerten sich zunehmend. Widerstände der Bevölkerung und


Zielkonflikte<br />

Dringlichkeitsreihung<br />

BMV<br />

Eisenbahn-<br />

Hochleistungsstrecken-AG<br />

der Gebietskörperschaften wuchsen schnell, scheinbar gesicherte Bauprojekte<br />

wurden zurückgeworfen und bereits außer Streit gestellte fertige<br />

Planungen (zB Linienverbesserung Melk) neu in Frage gestellt.<br />

355<br />

7.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH werden die Schwierigkeiten für die Gesellschaft<br />

noch erheblich zunehmen. Die Ursachen liegen im Widerstand der Anrainer<br />

gegen Großprojekte, in der Vielzahl von Verwaltungsverfahren je Einzelvorhaben<br />

sowie im mangelhaften Nachweis einer betrieblichen Rentabilität.<br />

Angesichts dieser Rahmenbedingungen wäre ein schrittweiser Entscheidungsvorgang<br />

zweckmäßig, bei dem je nach Stand der Projektentwicklung<br />

mit steigender Kostengenauigkeit eine Eigentümerentscheidung (Bund) gefällt<br />

wird. Dazu zählen in erster Linie aber auch ein politisch außer Streit gestellter<br />

Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan sowie die Vernetzungsplanung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckennetzes<br />

einschließlich einer Prioritätensetzung zwischen und<br />

innerhalb der Verkehrsträger.<br />

<strong>Der</strong> RH erwartet von einer derartigen Vorgangsweise eine Verringerung der<br />

Wahrscheinlichkeit einer Fehlentscheidung, die Vermeidung verlorenen<br />

Planungsaufwan<strong>des</strong> und einen überprüfbaren Kostenrahmen auch für die<br />

Planungsphase bis zur Baureife.<br />

7.3<br />

Die Gesellschaft stimmte dem RH grundsätzlich zu. Bereits begonnene Bauprojekte<br />

würden zügig und wirtschaftlich durchgeführt. Widerstände der Bevölkerung und<br />

von Gebietskörperschaften könnten ihr aber nicht vorgeworfen werden.<br />

Das BMV nahm nicht gesondert Stellung.<br />

Anwendung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes<br />

Effizienzvergleich<br />

8<br />

Da weder die Gesellschaft noch die ÖBB Effizienzvergleiche angestellt hatten,<br />

war unklar, wer wirtschaftlicher und zügiger baute bzw ob die Gesellschaft<br />

die ÖBB entlastete. Mangels entsprechender Unterlagen war auch<br />

nicht nachvollziehbar, ob der vom Gesetzgeber von der Aufgabenausgliederung<br />

bzw Aufgabenerfüllung in privater Rechtsform erwartete gesamtökonomische<br />

Erfolg eingetreten ist und ob Verkehrswege schneller genutzt werden<br />

können, als dies bei Errichtung allein durch die ÖBB der Fall wäre.<br />

9.1<br />

9.2<br />

9.3<br />

Laut den Materialien zum Hochleistungsstreckengesetz sollten die Hochleistungsstrecken<br />

durch die ÖBB und die Gesellschaft in einem nach Prioritäten<br />

festgelegten Stufenprogramm verwirklicht werden.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß eine solche Prioritätensetzung fehlte.<br />

Die Gesellschaft erblickte in der fehlenden Prioritätensetzung keine Unterlassung.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> BMV sei eine Prioritätenreihung nicht zwingend erforderlich.<br />

Nach Jahrzehnten einer straßenorientierten Politik bestehe ein gewaltiger Rückstand<br />

der Schieneninfrastruktur. Es wäre daher keinesfalls widersinnig, alle Projekte der<br />

Gesellschaft gleichrangig zu behandeln.


356<br />

Anwendung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes<br />

9.4<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, eine Dringlichkeitsreihung sei schon <strong>des</strong>halb geboten,<br />

weil mittlerweile nahezu das gesamte Hauptnetz der ÖBB zu Hochleistungsstrecken<br />

erklärt wurde. Weiters entspricht eine Prioritätenreihung<br />

dem Willen <strong>des</strong> Gesetzgebers, wie aus den Materialien sowohl zum Hochleistungsstreckengesetz<br />

als auch zur ASFINAG–Gesetz–Novelle 1991 hervorgeht.<br />

Planungsänderungen<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

10.4<br />

Das Hochleistungsstreckengesetz stützte sich vor allem auf das umfassende<br />

ÖBB–Planungskonzept "Die Neue Bahn" und das Gutachten einer Beratungsunternehmung,<br />

beide aus dem Jahre 1986, die vor allem auf Hochgeschwindigkeitszüge<br />

auf ausgebauten zweigleisigen Strecken abstellten. Gegenüber<br />

diesen Planungen änderte die Gesellschaft Trassenführung und<br />

Bauumfang, zB hinsichtlich eines abschnittsweise viergleisigen Westbahnausbaues,<br />

oft wesentlich.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß diese Veränderungen den Ausbau verteuerten.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft entstamme der viergleisige Ausbau der Westbahn<br />

nicht ihrem Planungskonzept, sondern dem Niederösterreichischen Lan<strong>des</strong>verkehrskonzept<br />

1991. Auch das Oberösterreichische Lan<strong>des</strong>verkehrskonzept gehe von ähnlichen<br />

Überlegungen aus. Die Verteuerung der Westbahnabschnitte sei jedoch nicht auf die<br />

Mehrgleisigkeit, sondern auf eine allzu geringe Planungs– und Erkundungstiefe, die<br />

eine realistische Kostenschätzung nicht zuließe, zurückzuführen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, zum Teil seien gänzlich andere, wesentlich teurere Trassenführungen<br />

realisiert worden. Da der Eisenbahnbau in die Bun<strong>des</strong>kompetenz<br />

falle und der Bund auch die Streckenbauten zahlte, seien isolierte Planungen<br />

eines Lan<strong>des</strong>verkehrskonzeptes nicht geeignet, einen fehlenden<br />

Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan zu ersetzen.<br />

Budgetäre Vorsorge<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Die Bauvorhaben der Unternehmung waren nicht ausfinanziert.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß in den Teilheften zum jährlichen Bun<strong>des</strong>finanzgesetz<br />

ab 1992 keine Vorbelastungen für Kostenersätze an die Gesellschaft<br />

nach Ausschöpfen der ASFINAG–Mittel ausgewiesen waren.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft sei zu erwarten, daß der Bund in Erfüllung<br />

der von ihm übernommenen Finanzierungsverpflichtung für den von ihm verlangten<br />

Hochleistungs–Ausbau der Eisenbahn in der XIX. Gesetzgebungsperiode Vorsorge<br />

treffen werde.<br />

Das BMV nahm nicht Stellung.<br />

Verkehrswegeplan<br />

12.1<br />

<strong>Der</strong> Bahnplanung lag kein Verkehrswegeplan <strong>des</strong> BMV zugrunde. Das<br />

ÖBB–Planungskonzept <strong>des</strong> Jahres 1986 setzte keine Prioritäten. Auch das<br />

BMV als Veranlasser der Hochleistungsstrecken führte weder Prioritätenreihungen<br />

noch Wirtschaftlichkeitsstudien durch.<br />

Dem Bun<strong>des</strong>minister als Auftraggeber der neuen Eisenbahn–Infrastruktur<br />

fehlten die grundlegenden Vorgaben <strong>des</strong> Gesamtverkehrskonzeptes,<br />

eines Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans, einer Vernetzungsplanung, einer Prio-


12.2<br />

Anwendung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes<br />

BMV<br />

Eisenbahn-<br />

Hochleistungsstrecken-AG<br />

ritätenreihung und einer zeitlich sinnvollen Abstimmung sowie einer gesamthaften<br />

wie auch einer streckenbezogenen Wirtschaftlichkeitsstudie.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen grundlegender Vorgaben für die Planung<br />

der Hochleistungsstrecken. Das BMV verfügte über keine nachvollziehbaren<br />

neuen Planungen, ein Bezug zu älteren Planungen war nicht mehr gegeben.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären zuerst die grundlegenden Planungen und Vorgaben<br />

abzuschließen und erst dann die Erklärung zu Hochleistungsstrecken<br />

zu beantragen gewesen.<br />

357<br />

<strong>Der</strong> RH legte dem BMV nahe,<br />

(1) den Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan vorzustellen,<br />

(2) die Vernetzungsplanung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckennetzes zu erarbeiten,<br />

(3) die Prioritätenreihung vorzunehmen sowie<br />

(4) Wirtschaftlichkeitsrechnungen je Projekt und für das gesamte Hochleistungsstreckennetz<br />

einzufordern.<br />

Erst nach Vorliegen dieser Grundlagen sollten Investitionen beauftragt werden.<br />

12.3<br />

Die Gesellschaft wendete ein, daß ein Zuwarten auf den Abschluß der Planung<br />

dem gebotenen zügigen Ausbau der ÖBB–Anlagen nicht dienlich gewesen wäre.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMV werde der Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan erarbeitet. Dieser<br />

werde auf zumeist schon jetzt bekannten Tatsachen aufbauen. Eine mangelhafte<br />

Abstimmung mit bestehenden Infrastrukturvorhaben sei daher auszuschließen.<br />

Kostenrahmen<br />

13.1<br />

13.2<br />

13.3<br />

<strong>Der</strong> Bun<strong>des</strong>minister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr übertrug der<br />

Gesellschaft bis zum Zeitraum der Gebarungsüberprüfung mit drei Verordnungen<br />

Hochleistungsstrecken zur Planung und einige davon auch<br />

zum Bau. Diese Verordnungen enthielten mit Ausnahme der Umfahrung<br />

Innsbruck keine Festlegung <strong>des</strong> Kostenrahmens.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Bun<strong>des</strong>minister, den jeweils fehlenden Kostenrahmen<br />

umgehend nachzuholen und bei künftigen Übertragungen von Anbeginn<br />

vorzusehen.<br />

Das BMV sagte zu, die fehlenden Kostenrahmen nach Vorliegen der jeweiligen eisenbahnrechtlichen<br />

Genehmigung nachzutragen.<br />

Verfahrensdauer<br />

14.1<br />

Durch das Einholen verschiedener Gutachten zogen sich die Verfahren<br />

ungebührlich lange hin. Die Bauvorbereitungen und die Verwaltungsverfahren<br />

der Gesellschaft stockten im politischen Meinungsbildungsprozeß,<br />

in zersplitterten Verfahren vor verschiedenen Behörden und aufgrund erhöhter<br />

Bürgersensibilität.


358<br />

14.2<br />

14.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH lag die Ursache im Fehlen gesetzlicher Bestimmungen<br />

über die Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung. Darüber<br />

hinaus wäre eine Verfahrenskonzentration wie in Deutschland und in der<br />

Schweiz förderlich. <strong>Der</strong> RH empfahl, für die Beseitigung der bei Anwendung<br />

<strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes aufgetretenen Mängel durch entsprechende<br />

Maßnahmen zu sorgen.<br />

Das BMV wertete die Ausführungen <strong>des</strong> RH als Hilfestellung für eine Novellierung<br />

der Verfahrensvorschriften im Sinne der deutschen Bestimmungen zur Beschleunigung<br />

von Schienenverkehrsprojekten. Die Bemühungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche<br />

Wirtschaft und Verkehr allein würden dafür aber nicht ausreichen.<br />

Rentabilität der<br />

Hochleistungsstrecken<br />

15.1<br />

15.2<br />

15.3<br />

Laut einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der ÖBB <strong>des</strong> Jahres 1986 würde<br />

der zu erwartende Einnahmenzuwachs aus höherem Passagier– und<br />

Frachtaufkommen nicht für eine betriebliche Projektwirtschaftlichkeit ausreichen.<br />

Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab bei rd 60 Mrd S<br />

Investitionsausgaben von 1987 bis 2000 einen Abgang von insgesamt<br />

2,9 Mrd S.<br />

Eine Anpassung der Wirtschaftlichkeitsrechnung an das zeitlich und inhaltlich<br />

geänderte Ausbauprogramm erfolgte bisher nicht. Darüber hinaus<br />

plante und baute die Gesellschaft wesentlich teurere Trassen als im<br />

ÖBB–Planungskonzept von 1986 vorgesehen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Gesellschaft weder die Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

der ÖBB übernommen noch eine eigene angestellt hatte.<br />

Die Gesellschaft nahm dazu nicht gesondert Stellung.<br />

Vergabe der geistigen Leistungen<br />

Inntalbrücke<br />

Mehrkosten<br />

16.1<br />

16.2<br />

16.3<br />

16.4<br />

Die 488 m lange Inntalbrücke war ein Teilbaulos <strong>des</strong> Objektes "Umfahrung<br />

Innsbruck". Die Auftragssumme betrug Anfang 1991 173 Mill S.<br />

Bis zum Feber 1992 stiegen die prognostizierten Kosten insbesondere wegen<br />

Massenmehrungen, <strong>des</strong> Ausmaßes der Zusatzaufträge und der nachträglichen<br />

konstruktiven Änderungen auf 192 Mill S.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Gesellschaft einen großen Teil der Zusatzaufträge<br />

nicht in die Prognosen aufgenommen hatte. Nach Ansicht <strong>des</strong><br />

RH war die Planungsreife <strong>des</strong> generellen Projektes der Inntalbrücke zum<br />

Ausschreibungszeitpunkt unzureichend.<br />

Die Gesellschaft rechtfertigte die zu niedrige Kostenprognose mit strategischem Vorgehen,<br />

um die Verhandlungsstellung gegenüber dem Auftragnehmer (bei Zusatzaufträgen<br />

und Massenmehrungen) zu verbessern.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, diese Vorgangsweise sei kaum wirksam.


Vergabe der<br />

geistigen Leistungen<br />

Umplanungen<br />

BMV<br />

Eisenbahn-<br />

Hochleistungsstrecken-AG<br />

359<br />

17.1<br />

17.2<br />

17.3<br />

17.4<br />

Die Gesellschaft ließ das von den ÖBB erarbeitete und behördlich genehmigte<br />

Projekt der Inntalbrücke samt Ausschreibungsunterlagen um rd<br />

5 Mill S überarbeiten.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete den nicht erforderlichen neuerlichen Planungsaufwand.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft seien die von den ÖBB erhaltenen Unterlagen<br />

für eine Ausschreibung völlig unzureichend gewesen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die ÖBB hatten bereits ein Leistungsverzeichnis erstellt.<br />

Inntaltunnel<br />

Angebotsprüfungen<br />

18.1<br />

18.2<br />

Die Gesellschaft vergab Angebotsprüfungen mehrmals freihändig als Einzelaufträge<br />

an Zivilingenieure auf Stundenbasis, wobei im Vergleich mit<br />

der Angebotsprüfung der ÖBB wesentlich höhere Kosten anfielen.<br />

Angesichts der durchaus erfolgreichen billigeren Vorgangsweise der ÖBB<br />

empfahl der RH, bei der Vergabe von Zivilingenieur–Leistungen für Angebotsprüfungen<br />

– innerhalb der Gebührenordnung Bauwesen nur dann auf Stundenbasis<br />

zu vergeben, wenn dies wirtschaftlicher ist,<br />

– Überbewertungen einzelner Personen zu vermeiden und<br />

– Gegenangebote einzuholen.<br />

Vor allem regte der RH an, die Kosten von Zivilingenieur–Leistungen mit<br />

jenen der ÖBB oder mit Eigenleistungen zu vergleichen und die günstigste<br />

Variante zu wählen.<br />

18.3<br />

18.4<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft lägen die Aufwendungen für die Angebotsprüfung<br />

sowohl bei dem von ihr beauftragten Inntaltunnel als auch bei dem von den<br />

ÖBB beauftragten Schattenbergtunnel jeweils bei etwa 1 %o der Angebotssumme.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, daß angesichts <strong>des</strong> zehnfachen Ausmaßes <strong>des</strong> Inntaltunnels<br />

der Aufwand für die Angebotsprüfung nur unterproportional zunehmen<br />

dürfte.<br />

Einsatz billigerer Ausbaubögen<br />

19.1<br />

Im Inntaltunnel baute die ARGE billigere, aber statisch gleichwertige<br />

Ausbaubögen ein, als sie ihrer Kalkulation zugrundegelegt hatte.


360<br />

Vergabe der<br />

geistigen Leistungen<br />

Wegen Schwächen <strong>des</strong> Vertrages, den jener Zivilingenieur verfaßt hatte,<br />

dem auch die Oberbauleitung übertragen war, konnte die Gesellschaft die<br />

von ihr verlangte Preisminderung von rd 5,5 Mill S bei der ARGE nicht<br />

durchsetzen.<br />

19.2<br />

19.3<br />

19.4<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die unzweckmäßige Vertragsabfassung sowie die<br />

Vergabe von Ausschreibung und Oberbauleitung an dasselbe Zivilingenieur–Büro.<br />

Die Doppelfunktion bewirkte, daß dieser Zivilingenieur seine<br />

Schwäche als Vertragsabfasser in seiner zweiten Funktion als Oberbauleitung<br />

verteidigte und so erheblichen weiteren Zivilingenieur–Aufwand<br />

auslöste.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft habe die ARGE durch den Einsatz der gewählten<br />

Ausbaubögen keine Einsparung erzielt.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Gesellschaft hätte ihren Versuch, die durch Einbau<br />

nicht vertragskonformer Ausbaubögen bei der ARGE eingetretene<br />

Ersparnis zumin<strong>des</strong>t teilweise als Preisminderung für sich zu gewinnen,<br />

nicht aufgeben dürfen.<br />

Oberbauleitung<br />

20.1<br />

20.2<br />

20.3<br />

20.4<br />

Beim Inntaltunnel beauftragte die Gesellschaft jenes Zivilingenieur–Büro,<br />

welches bereits die Planung geleistet hatte, ohne Wettbewerb mit der Oberbauleitung<br />

zum Preis von rd 31,5 Mill S. Zu diesem Zeitpunkt vermochte<br />

der Vorstand der Gesellschaft den Leistungsumfang nicht genau zu umschreiben<br />

und meinte, die Leistung könne <strong>des</strong>halb nicht nach der Gebührenordnung<br />

Bauwesen verrechnet werden.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die wettbewerbslose Vergabe, den im Vergleich zum<br />

Lambacher Tunnel um rd 7 Mill S höheren Preis und die mangelhafte Arbeit<br />

der Oberbauleitung insbesondere hinsichtlich der Prüfung der Abrechnungen.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft sei der Preis für das Baumanagement beim<br />

Lambacher Tunnel niedriger gewesen als beim Inntaltunnel, weil das Bauwerk kürzer<br />

und die Kostenverfolgung einfach gewesen wäre. Aus der Überprüfung der Arbeit der<br />

Oberbauleitung in Innsbruck hätten sich keine Abrechnungsmängel ergeben.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Kostenverfolgung im Lambacher Tunnel sei keineswegs<br />

einfach gewesen. Wegen <strong>des</strong> dortigen Tunneleinbruchs sei eine<br />

Kostensteigerung um 20 % vorauszusehen und ein Vielfaches an Forderungen<br />

abzuwehren gewesen. Auch hätten sich bei der bauwirtschaftlichen<br />

Abwicklung durchaus Abrechnungsmängel ergeben.<br />

Kostensteigerungen<br />

21.1<br />

Auch der aufwendige Einsatz von zwei Zivilingenieur–Büros für die Oberbauleitung<br />

und die örtliche Bauaufsicht konnte beim Inntaltunnel bisher die<br />

Kostensteigerungen von ursprünglich 1 047 Mill S (ohne ARGE–Zuschlag


Vergabe der<br />

geistigen Leistungen<br />

BMV<br />

Eisenbahn-<br />

Hochleistungsstrecken-AG<br />

1 014 Mill S) auf — ohne Gleitung — prognostizierte 1 334 Mill S nicht<br />

verhindern. Da außerdem noch Zusatzaufträge offen waren, erwartete der RH<br />

eine in der Prognose nicht enthaltene erhebliche Kostensteigerung.<br />

361<br />

Beim Inntaltunnel wurden sowohl die geotechnischen Messungen wie die<br />

baugeologische Dokumentation demselben Zivilingenieur–Büro übertragen,<br />

das auch zuvor im Rahmen der Planung mit der Ausschreibung und später<br />

im Rahmen der Oberbauleitung (Baumanagement) mit Bauüberwachung<br />

und Beratung betraut war. Die Gesellschaft begründete diese Aufgabenverbindung<br />

damit, daß das Büro seine frühere Ausschreibungsgeologie später als<br />

Vertreter <strong>des</strong> Bauherrn in der Funktion der Oberbauleitung gegenüber der<br />

ARGE verteidigen würde, um seinen fachlichen Ruf zu wahren. Hingegen<br />

befürchtete ein Gutachter in der beschriebenen Aufgabenverknüpfung sogar<br />

Befangenheit.<br />

21.2<br />

21.3<br />

21.4<br />

Wegen <strong>des</strong> stark kontrollierenden und beweissichernden Wesens der geotechnischen<br />

Auswertungen und geologischen Dokumentation hielt der RH<br />

eine Trennung sowohl von örtlicher Bauaufsicht als auch von Oberbauleitung<br />

(Baumanagement), sofern sie von Zivilingenieuren wahrgenommen<br />

wurde, für zweckmäßig.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft sei der Inntaltunnel in einer Tiefpreisphase vergeben<br />

und daher der Verteidigung der Vertragspreise hohe Aufmerksamkeit gewidmet<br />

worden. Im übrigen sei diese Gesamtkostensteigerung <strong>des</strong> Inntaltunnels im Vergleich zu<br />

größeren Tunnelbauvorhaben vorwiegend in Deutschland nicht ungünstig gewesen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, andere österreichische Straßentunnelbauten hätten vergleichsweise<br />

geringere Kostensteigerungen aufgewiesen.<br />

Umweltschutz<br />

22.1<br />

22.2<br />

22.3<br />

22.4<br />

Bei der Vergabe geistiger Leistungen für Raum und Umwelt waren die Arbeitstiefe<br />

und die inhaltliche Aufteilung der einzelnen Zivilingenieur–Aufträge<br />

je Objekt äußerst uneinheitlich.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre es wegen der zunehmenden Bedeutung <strong>des</strong> Umwelt–<br />

und Landschaftsschutzes zweckmäßig, die Vorgangsweise bei der Vergabe<br />

der entsprechenden Zivilingenieur–Leistungen zu systematisieren und<br />

die Preisgestaltung zu vereinheitlichen.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft wäre eine situationsgerechte Anpassung <strong>des</strong> Planungsumfanges<br />

am wirtschaftlichsten, weil die Verschiedenheit der Randbedingungen<br />

und die Vielzahl der Einflüsse keine einheitliche Vorgangsweise ermöglichen.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die uneinheitliche Vorgangsweise der Behörden, die<br />

verschiedene Akzeptanz der Regionen und die unterschiedlichen politischen<br />

Zielvorstellungen verlangten eine unternehmungsinterne Standardisierung<br />

von planerischen Teilleistungen, um außergewöhnliche Unterschiedlichkeiten<br />

im Behördenverfahren zu erkennen und ihnen gegenzusteuern.<br />

Beurteilung geistiger<br />

Leistungen<br />

23.1<br />

Die Gesellschaft nahm in großem Umfang Zivilingenieur–Leistungen in Anspruch.<br />

Für die Auswahl der Zivilingenieure gab es kein einheitliches Bewertungsmodell.<br />

Die Gesellschaft wechselte die Auswahlmethoden mit jeweils<br />

unterschiedlichen Begründungen. Dies ließ hohe subjektive Spielräume zu.


Vergabe der<br />

geistigen Leistungen<br />

362<br />

23.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Gesellschaft innerhalb dreier Bestandsjahre<br />

ihr Vorhaben nicht verwirklicht hat, ein transparentes Bewertungsmodell<br />

für Zivilingenieur–Leistungen einzuführen.<br />

Überdies war die Wirtschaftlichkeit für die Inanspruchnahme geistiger Leistungen<br />

in einem derart hohen Ausmaß anzuzweifeln. Nach Ansicht <strong>des</strong><br />

RH hätte die Gesellschaft manche dieser Leistungen unterlassen, sparsamer<br />

ausführen, den ÖBB übertragen oder selber wahrnehmen sollen. Weiters<br />

war es unzweckmäßig, daß die Gesellschaft gleichzeitig das Baumanagement<br />

(Oberbauleitung) und die örtliche Bauaufsicht an Zivilingenieure vergeben<br />

hatte (zB bei den Tunneln Innsbruck, Lambach, Säusenstein oder<br />

Inntalbrücke), wodurch der Bauherr selbst vor Ort nicht mehr ständig vertreten<br />

war.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher, den Aufwand für die geistigen Leistungen zu senken.<br />

23.3<br />

Die Gesellschaft erklärte die Kostenüberschreitungen mit dem Sinn der Neuen Österreichischen<br />

Tunnelmethode, die Vertragskosten an der Untergrenze <strong>des</strong> Erwartbaren zu<br />

halten und darüber hinausgehende Ist–Verhältnisse bewußt als Mehrungen abzugelten.<br />

Damit sei gewährleistet, daß nur das wirklich Notwendige bezahlt würde.<br />

Die Gesellschaft hielt es für unwirtschaftlich, bei den zugekauften Zivilingenieur–<br />

Leistungen der örtlichen Bauaufsicht und <strong>des</strong> Baumanagements zu sparen. Bei der<br />

Umsetzung der Baumaßnahmen vor Ort sei eine geotechnisch hochqualifizierte örtliche<br />

Bauaufsicht und ein Baumanagement von hohem Erfahrungsniveau erforderlich.<br />

Personalwesen<br />

Zwei Gruppen von<br />

Dienstnehmern<br />

24.1<br />

In die Gesellschaft sollte Eisenbahn–Know–how auch in der Form von<br />

Abstellung von ÖBB–Mitarbeitern Eingang finden. Allerdings war diesen<br />

eine Rückkehr zu den ÖBB zu ermöglichen.<br />

Damit setzte sich die Belegschaft der Gesellschaft etwas weniger als zur<br />

Hälfte aus lediglich in Arbeitsleihe abgestellten ÖBB–Bediensteten zusammen,<br />

während der andere Teil vorwiegend aus der Wirtschaft kam.<br />

<strong>Der</strong> Personalstand entwickelte sich wie folgt:<br />

1989 1990 1991 1992<br />

ÖBB 8 14 15 18<br />

Sonstige 11 18 20 24<br />

Summe 19 32 35 42<br />

Die Pensionsregelung war für die ÖBB–Bediensteten vorteilhaft. Für sie gab<br />

es keine Höchstbemessungsgrundlage. Die Pension wurde mit rd 83 %<br />

vom Letztbezug gerechnet. Für die Pension der Dienstnehmer der Gesellschaft<br />

war dagegen der Durchschnittsbezug der letzten 15 Jahre als Grundlage<br />

heranzuziehen; außerdem sah das ASVG eine Höchstbemessungsgrundlage<br />

vor.


Personalwesen<br />

BMV<br />

Eisenbahn-<br />

Hochleistungsstrecken-AG<br />

Auch die Arbeitszeitregelung für die beiden Dienstnehmergruppen war<br />

nicht einheitlich.<br />

363<br />

24.2<br />

24.3<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH führte die Beschäftigung von zwei verschiedenen<br />

Dienstnehmergruppen zu einem größeren administrativen Aufwand. Auch<br />

war an die ÖBB ein zusätzlicher Gemeinkostenzuschlag zu entrichten.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft habe angesichts der Aufgabenstellung, Hochleistungsstrecken<br />

für die ÖBB zu bauen, keine realistische Alternative zu den<br />

Arbeitsleihverträgen bestanden. In der Praxis hätte es auch keine Schwierigkeiten<br />

durch die unterschiedlichen Dienst– und Besoldungsregelungen gegeben.<br />

Übertritt in die<br />

Gesellschaft<br />

25.1<br />

25.2<br />

25.3<br />

Die Personaldirektion der ÖBB hat ihren Mitarbeitern den Übertritt zur<br />

Gesellschaft empfohlen.<br />

<strong>Der</strong> RH begrüßte diese Aufforderung der ÖBB und ergänzte, daß dies sicher<br />

einen geringeren Verwaltungsaufwand zur Folge hätte.<br />

Laut Mitteilung der Gesellschaft hätten nur zwei ÖBB–Mitarbeiter das Übertrittsangebot<br />

angenommen.<br />

Finanzierung der Gesellschaft<br />

ASFINAG–Gesetz–<br />

Novelle 1991<br />

26.1<br />

Mit der ASFINAG–Gesetz–Novelle 1991 wurde der Katalog der fremdfinanzierten<br />

Hochleistungsstrecken erweitert und der Finanzierungsrahmen<br />

der ASFINAG von 10 auf 23 Mrd S erhöht. <strong>Der</strong> aufgestockte Finanzierungsrahmen<br />

der ASFINAG sollte nicht mehr bis zum Abschluß der Projekte,<br />

sondern bis zum Ende der XVIII. Gesetzgebungsperiode im Jahr 1994<br />

reichen.<br />

Die Gesellschaft und die ÖBB teilten die ASFINAG–Mittel von insgesamt<br />

23 Mrd S wie folgt auf:<br />

in Mill S<br />

Gesellschaft 10 071<br />

ÖBB 12 929<br />

Gesamt 23 000<br />

<strong>Der</strong> Gesellschaft standen einschließlich der bis 1992 erhaltenen Budgetmittel<br />

von rd 1,5 Mrd S rd 11,6 Mrd S zur Verfügung. Damit konnte sie die<br />

ihr 1989 zugedachte Gesamtfinanzierung von 10,5 Mrd S im Jahr 1991<br />

nur um rd 1,1 Mrd S erweitern. Nach 1994 wird allein die Weiterführung<br />

der Projekte der Gesellschaft zusätzlich rd 6 Mrd S erfordern.<br />

Die scheinbar zusätzlichen 13 "Bahnmilliarden" der ASFINAG–Gesetz–<br />

Novelle 1991 gegenüber der ASFINAG–Gesetz–Novelle 1989 verschoben<br />

somit lediglich die Finanzierung vom Bun<strong>des</strong>haushalt zur ASFINAG.


Finanzierung<br />

364<br />

26.2<br />

26.3<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die der Gesellschaft zum Bau übertragenen<br />

Projekte seit der ASFINAG–Gesetz–Novelle 1991 nicht mehr<br />

ausfinanziert werden konnten. Eine neuerliche Erweiterung der Fremdfinanzierung<br />

in der XIX. Gesetzgebungsperiode erschien dem RH daher<br />

naheliegend.<br />

Die Gesellschaft stimmte dem RH grundsätzlich zu.<br />

Nominal– und<br />

Realwert<br />

27.1<br />

27.2<br />

27.3<br />

27.4<br />

Die Wertanpassung der Streckenkosten beider Unternehmungen auf den<br />

Stand vom 1. Juli 1990 führte zu einem Mehrbedarf von 3 970 Mill S.<br />

Wegen weiterer Kostensteigerungen von 5 700 Mill S stiegen die Projektkosten<br />

insgesamt um 31 % von 30 985 Mill S auf 40 655 Mill S an.<br />

<strong>Der</strong> Gesamtrahmen von 31 Mrd S stellte die Ausfinanzierung der zugrundegelegten<br />

Projekte von Anbeginn nicht sicher.<br />

Allein auf die Gesellschaft entfiel von den 31 Mrd S letztlich ein Projektstand<br />

von 9 612 Mill S (Preisbasis 1986). Für diesen Planungsstand, ergänzt<br />

um Umplanungen bis 1990 und umgerechnet auf die Preisbasis Juli<br />

1990, errechnete die Gesellschaft Wertanpassungen von 1 313 Mill S<br />

und Kostensteigerungen durch Planungsänderungen von 2 482 Mill S.<br />

Weitere Planungsübertragungen an die Gesellschaft von 214 Mill S und eine<br />

Bauübertragung von 700 Mill S sowie Planungsänderungen erhöhten<br />

den Projektstand bis Jänner 1992 auf 14 832 Mill S (Preisbasis Juli 1990).<br />

Die Projektprognose, Planungsstand März 1992 mit Preisbasis Juli 1990,<br />

veranschlagte für das gleiche Projektvolumen bereits 17 268 Mill S.<br />

Weitere Wertanpassungen auf aktuelle Werte standen noch aus.<br />

Nicht nur die laufenden Wertanpassungen, sondern vor allem die Planungsänderungen<br />

ließen das Bauvolumen hinaufschnellen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Gesellschaft das BMV auf die von Anbeginn<br />

nicht sichergestellte Ausfinanzierung ihrer Projekte nicht nachdrücklich aufmerksam<br />

gemacht.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete weiters, daß die Gesellschaft bei ihrer Projektausführung<br />

von dem ÖBB–Planungskonzept <strong>des</strong> Jahres 1986 bzw dem Arthur<br />

D. Little–Gutachten, das der Gesetzgeber dem Hochleistungsstreckengesetz<br />

zugrundegelegt hatte, wesentlich abgewichen ist.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft hätte der Nationalrat das ÖBB–Planungskonzept<br />

nicht vollinhaltlich in das Hochleistungsstreckengesetz <strong>des</strong> Jahres 1989<br />

übernommen. Die Kostenangaben stammten von den ÖBB und seien dem BMV bekannt<br />

gewesen. <strong>Der</strong> Gesellschaft könne hieraus kein Vorwurf abgeleitet werden.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Gesellschaft habe — ohne übergeordneten Plan<br />

— technisch wesentlich andere Strecken gebaut, zumal dem Nationalrat<br />

zum Zeitpunkt seiner Beschlußfassung über das Hochleistungsstreckengesetz<br />

nur das ÖBB–Konzept bekannt gewesen war.


Finanzierung<br />

Kostenrahmen Umfahrung<br />

Innsbruck<br />

28.1<br />

BMV<br />

Eisenbahn-<br />

Hochleistungsstrecken-AG<br />

<strong>Der</strong> bisher einzige Kostenrahmen in einer Übertragungsverordnung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr an die Gesellschaft<br />

war mit 3,2 Mrd S jener der Neubaustrecke Volders/Baumkirchen–Gärberbach<br />

im Süden von Innsbruck (Umfahrung Innsbruck). Das Projekt war<br />

baureif. Die notwendigen behördlichen Verfahren für die Umfahrung schlossen<br />

die ÖBB im März 1989 ab. Aus den Geschäftsstücken <strong>des</strong> BMV als Besteller<br />

konnte der RH die Kostenermittlung nicht nachvollziehen.<br />

365<br />

Die ursprüngliche Kostenschätzung der ÖBB deckte sich zahlenmäßig mit<br />

dem auf 1989 indexierten Kostenrahmen in der Übertragungsverordnung.<br />

Ein Lokwechselbahnhof um 491 Mill S war jedoch durch den Einsatz von<br />

Mehrsystemlokomotiven entfallen, was in der Übertragungsverordnung keinen<br />

Niederschlag fand. Die Gesellschaft als Auftragnehmerin machte auf<br />

diese wesentliche Änderung nicht aufmerksam.<br />

Die Gesellschaft vertrat den Standpunkt, sie habe davon ausgehen können,<br />

daß die beim Projekt eingetretenen Veränderungen dem BMV hinreichend<br />

bekannt waren. Die Gesellschaft habe die Änderungen <strong>des</strong> Projektumfanges<br />

in ihren internen Kostenprognosen fortgeschrieben.<br />

28.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß der Verordnung ohne nähere Ermittlung<br />

ein Kostenrahmen in Milliardenhöhe zugrunde gelegt wurde. Weiters war<br />

zu beanstanden, daß die Kostenvorstellungen über die zu beauftragende Leistung<br />

für das baureife Vorhaben nicht einmal ansatzweise überprüft wurden.<br />

28.3<br />

Laut Mitteilung der Gesellschaft habe das BMV den Kostenrahmen aufgrund von Angaben<br />

der ÖBB vorgegeben. Die Kostenkorrektur habe von der Gesellschaft erst erkannt<br />

werden können, als sie sich selbst mit dem von den ÖBB übernommenen Projekt eingehend<br />

befaßt habe.<br />

Das BMV gab keine Stellungnahme ab.<br />

Schlußbemerkungen<br />

29<br />

Zusammenfassend sah sich der RH zu folgenden Empfehlungen veranlaßt:<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> BMV:<br />

(1) Die für die Hochleistungsstrecken–Planung fehlenden grundsätzlichen<br />

Vorgaben <strong>des</strong> Gesamtverkehrskonzeptes, eines Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans,<br />

einer Vernetzungsplanung und einer Prioritätensetzung<br />

im Hochleistungsstreckenbau wären ehestens nachzuholen.<br />

(2) Durch eine Novellierung der Verfahrensvorschriften sollte eine<br />

Straffung der Verwaltungsverfahren ähnlich wie in Deutschland und<br />

in der Schweiz herbeigeführt werden.<br />

hinsichtlich der Gesellschaft:<br />

(1) Sowohl für das gesamte Hochleistungsstreckennetz als auch für<br />

die einzelnen Projekte wären Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzunehmen.


Schlußbemerkungen<br />

366<br />

(2) Zur Sicherstellung <strong>des</strong> Gesetzesauftrages einer wirtschaftlichen und<br />

zügigen Durchführung der Planungs– und Bauaufgaben sollte auch<br />

während der Projektentwicklung mit steigender Kostengenauigkeit<br />

jeweils die Eigentümerentscheidung eingeholt werden. Dabei wäre auf<br />

die jeweils erforderliche Finanzierungssicherung hinzuweisen.<br />

(3) Zur Senkung der Kosten für geistige Leistungen wäre die Einführung<br />

eines transparenten Bewertungsmodells für die Auswahl der<br />

Zivilingenieure zweckmäßig. Weiters sollten die ÖBB regelmäßig in<br />

die Anfragen einbezogen werden.<br />

(4) Die bei der Gesellschaft tätigen ÖBB–Mitarbeiter sollten zu dieser<br />

übertreten.


Umweltmaßnahmen verstaatlichter<br />

Unternehmungen im Raum Linz<br />

BMV367<br />

Prüfungsgegenstand<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH hat im Rahmen der Schwerpunktüberprüfung "Umwelt im<br />

Raum Linz" die Probleme und Maßnahmen <strong>des</strong> Umweltschutzes bei den<br />

operativen Gesellschaften der ÖMV/Chemiegruppe Linz und deren<br />

Rechtsvorgängern sowie bei der VOEST–ALPINE AG und ihren Rechtsnachfolgern<br />

überprüft und erforderlichenfalls die zuständigen Behörden<br />

in die Überprüfung miteinbezogen.<br />

<strong>Der</strong> Schwerpunkt lag im Bereich Luft und betraf im wesentlichen den<br />

Zeitraum von 1980 bis 1992 (Ende der örtlichen Einschau). <strong>Der</strong> Umfang<br />

und die Komplexität <strong>des</strong> Prüfungsgegenstan<strong>des</strong> fanden sowohl in den<br />

Prüfungsmitteilungen als auch in dem <strong>1993</strong> abgeschlossenen Stellungnahmeverfahren<br />

mit den überprüften Unternehmungen bzw mit den<br />

berührten öffentlichen Stellen ihren Niederschlag.<br />

Allgemeines<br />

Die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes im allgemeinen und die Gegebenheiten<br />

im Raum Linz im besonderen machen die Voranstellung eines entsprechenden<br />

Überblickes erforderlich:<br />

2.1<br />

2.2<br />

Das Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung betrieb im Rahmen <strong>des</strong><br />

automatischen Luftmeßnetzes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich im Großraum<br />

Linz zehn Meßstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe. Die Meßwerte dieser<br />

Stationen wurden an die Zentrale <strong>des</strong> Luftmeßnetzes sowie dem Amt für<br />

Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz übermittelt. Zur Früherkennung<br />

von Inversionswetterlagen betrieb das Land Oberösterreich zusätzliche<br />

Meßstationen.<br />

<strong>Der</strong> RH wertete die einschlägigen Anstrengungen und Erfolge sowie die<br />

Zusammenarbeit der mit Fragen <strong>des</strong> Umweltschutzes befaßten Dienststellen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich und der Stadt Linz positiv. Er empfahl, auch in<br />

Hinkunft die bisher verfolgte Strategie der Kooperation und der Information<br />

der Bevölkerung beizubehalten und das Wissen über bisher weniger beachtete<br />

Schadstoffkomponenten schrittweise zu erweitern.<br />

Linzer Immissionsmeßnetz<br />

Immissionsgrenzwerte<br />

und ihre<br />

Normen<br />

3.1<br />

Zuständig für Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiet <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

sind sowohl der Bund als auch die Länder. Diese Gebietskörperschaften<br />

haben Immissionsbegrenzungen mit unterschiedlichen Schutzzielen<br />

und Geltungsbereichen erlassen.


368<br />

Daneben bestehen zahlreiche in– und ausländische Richtlinien, Empfehlungen<br />

und Regelwerke, die zwar nicht unmittelbar rechtsverbindlich sind,<br />

aber häufig als Beurteilungsgrundlage in Verfahren herangezogen werden.<br />

3.2<br />

<strong>Der</strong> RH hielt fest, daß zwar — wenn auch unterschiedlich — Immissionsgrenzwerte<br />

festgelegt worden waren, jedoch hinsichtlich der Emissionsbegrenzung<br />

noch ein legistischer Nachholbedarf bestand.<br />

Immissionsbelastung<br />

im<br />

Raum Linz<br />

4<br />

Die mittlere Immissionsbelastung im Raum Linz entwickelte sich von<br />

1978 bis <strong>1993</strong> wie folgt:<br />

in µg/m 3<br />

50<br />

Schwefeldioxid<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

1978<br />

1979<br />

1980<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

<strong>1993</strong><br />

1978<br />

1979<br />

1980<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

<strong>1993</strong><br />

in µg/m 3<br />

80<br />

Stickstoffoxidund-dioxid<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Stickstoffdioxid<br />

Stickstoffoxid


Grenzwertüberschreitungen<br />

5<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Allgemeines<br />

In den vergangenen Jahren konnten auch bei der Verringerung der Schadstoffspitzen<br />

beachtliche Erfolge erzielt werden. Die Anzahl der Überschreitungen<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Grenzwertes im Großraum Linz entwickelte<br />

sich von 1983 bis 1991 wie folgt:<br />

369<br />

Anzahl der Grenzwertüberschreitungen<br />

Schwefel- Stickstoff- Stickstoff- Kohlen- Schwefel- Staub<br />

dioxid- oxid dioxid monoxid wasserstoff<br />

1983 2 485 519 245 23 702 299<br />

1984 2 341 364 65 1 2 444 221<br />

1985 9 701 1 005 732 24 753 246<br />

1986 4 020 541 283 3 643 125<br />

1987 4 946 313 41 14 607 99<br />

1988 266 111 42 0 170 45<br />

1989 101 190 110 2 193 54<br />

1990 17 39 44 1 186 80<br />

1991 12 43 8 0 31 74<br />

Smogalarm<br />

6<br />

Aufgrund <strong>des</strong> am 1. Juni 1989 in Kraft getretenen Smogalarmgesetzes<br />

wurde die Smogalarmplan–Verordnung für den Großraum Linz erlassen.<br />

Das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz verfügte über<br />

umfangreiche technische Einrichtungen zur Smogprognose und –überwachung.<br />

Bei Auslösung der Vorwarnstufe sowie der Alarmstufen sollen jeweils detaillierte<br />

Einsatzpläne in Kraft treten:<br />

(1) Die Maßnahmen der Vorwarnstufe umfassen im wesentlichen die<br />

Information der Behörden und der Bevölkerung sowie Aufrufe zu freiwilligen<br />

Maßnahmen (Verzicht auf Kfz–Benutzung, Drosselung <strong>des</strong> Hausbran<strong>des</strong><br />

usw). Die Hauptemittenten werden ersucht, die vereinbarten<br />

emissionsmindernden Maßnahmen zu setzen.<br />

(2) Erst bei Auslösung einer Alarmstufe können Maßnahmen verpflichtend<br />

angeordnet werden.<br />

Nach der derzeit geltenden Eingrenzung umfaßt das Belastungsgebiet<br />

Linz rd 300 km2 mit zehn Schadstoffmeßstellen. Das Meßnetz im<br />

Raum Linz zählt damit zu den dichtesten in Europa.<br />

In Linz wurde in den Jahren 1980 bis 1991 insgesamt achtmal die Vorwarnstufe<br />

ausgelöst. An einzelnen Stationen wurde bei sehr ungünstigen<br />

Ausbreitungsbedingungen kurzfristig zwar der Grenzwert der Alarmstufe<br />

1 überschritten, die Kriterien für die Auslösung einer Alarmstufe wurden<br />

jedoch noch nie erfüllt.


370<br />

Primärstaub<br />

Allgemeines<br />

7<br />

Primärstaub ist der einem Verursacher unmittelbar zurechenbare Staub.<br />

Emissionen<br />

8<br />

Die nachstehende Graphik zeigt die Belastung der Linzer Luft durch<br />

Primärstaub:<br />

Primärstaub-Emissionen<br />

Linz gesamt<br />

in Tonnen<br />

10 000<br />

8 000<br />

9 208<br />

9 646<br />

Ist-Werte<br />

Prognose<br />

6 000<br />

4 000<br />

2 000<br />

6 566<br />

6 392<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

<strong>1993</strong><br />

1994<br />

1995<br />

6 439<br />

5 683<br />

4 928<br />

3 851<br />

3 226<br />

3 423<br />

2 897<br />

2 908<br />

1. Maßnahmenpaket 2. Maßnahmenpaket<br />

Maßgeblichen Anteil an der Senkung dieser Emissionen hatten die in<br />

zwei Maßnahmenpaketen vereinbarten Verbesserungs– und Sanierungsmaßnahmen.<br />

Mit Abschluß <strong>des</strong> 2. Maßnahmenpaketes (1995) sollen die<br />

Staub–Emissionen gegenüber 1991 um weitere 24 % gesenkt werden.<br />

Dennoch liegt Linz bei Staub–Emissionen national und international immer<br />

noch relativ schlecht. Das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates<br />

der Stadt Linz sah daher in der Sanierung <strong>des</strong> Staubproblems auch künftig<br />

einen Schwerpunkt und beabsichtigte, mit einem 3. Maßnahmenpaket<br />

die Belastung durch Staub weiter zu verringern.


Primärstaub<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Allgemeines<br />

Emittenten<br />

9<br />

Die nachstehende Graphik zeigt die Verursacher der Belastung durch<br />

Primärstaub:<br />

371<br />

in Tonnen<br />

10 000<br />

Primärstaub-Emittenten<br />

Linz gesamt<br />

8 000<br />

6 000<br />

4 000<br />

2 000<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

<strong>1993</strong><br />

1994<br />

1995<br />

1. Maßnahmenpaket 2. Maßnahmenpaket<br />

VOEST-ALPINE AG<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

Kfz-Verkehr<br />

sonstige Emittenten<br />

(sonstige Arbeitsstätten,<br />

Fernheizwerke,<br />

private Haushalte)<br />

Sekundärstaub<br />

Allgemeines<br />

10<br />

Sekundärstaub wird nicht von einem bestimmten Verursacher unmittelbar<br />

emittiert, sondern bildet sich erst durch Sekundärreaktionen beim<br />

Zusammentreffen ungünstiger meteorologischer Verhältnisse, entsprechender<br />

Luftfeuchtigkeit und Sauerstoff in der Luft.<br />

Diese Sekundärreaktion bewirkt ein erhebliches Mengenproblem, weil etwa<br />

1 kg emittierter Ammoniak die Bildung von rd 7 kg Sekundärstaub<br />

bewirken kann. Außerdem ist der Sekundärstaub wegen der besonders<br />

feinen Aerosole — kleine, feste und flüssige Teilchen, bei denen der<br />

Schwerkrafteinfluß zurücktritt und die <strong>des</strong>halb in Schwebe bleiben —<br />

für die charakteristische Sichttrübung verantwortlich und daher auch als<br />

Umweltbelastung augenfällig.<br />

Verursacher<br />

11<br />

Als Hauptemittenten der für die Sekundärreaktion wesentlichen Komponenten<br />

gelten die VOEST–ALPINE AG, die Chemie Linz GesmbH und<br />

der Verkehr.


Sekundärstaub<br />

372<br />

Jahres–Emissionen 1991<br />

(in Tonnen)<br />

Emittentengruppe Schwefeldioxid Stickoxide Ammoniak<br />

VOEST–ALPINE AG 4 221 3 630 8<br />

Chemie Linz GesmbH – 2 442 599<br />

Heizwerke 200 560 –<br />

sonstige Arbeitsstätten<br />

327 225 –<br />

private Haushalte 514 239 –<br />

Verkehr 257 3 253 –<br />

Linz gesamt 5 519 10 349 607<br />

Emissionen<br />

12<br />

Die nachstehende Graphik zeigt die Belastung der Linzer Luft durch Sekundärstaub:<br />

in Tonnen<br />

20 000<br />

15 000<br />

15 641<br />

Sekundärstaub-Emissionen<br />

Linz gesamt<br />

Ist-Werte<br />

Prognose<br />

10 000<br />

11 301<br />

5 000<br />

1984<br />

1985<br />

6 298<br />

1986<br />

5 486<br />

5 270<br />

1987<br />

1988<br />

3 903<br />

1989<br />

2 868<br />

1990<br />

4 106<br />

1991<br />

1995 1 617<br />

1. Maßnahmenpaket 2. Maßnahmenpaket<br />

Die fallende Tendenz der Sekundärstaubbildung ist ua auf die Verminderung<br />

der Ammoniak–Emissionen im Bereich der Chemie Linz GesmbH<br />

zurückzuführen.<br />

Die Großbetriebe der Verstaatlichten Industrie sind bis August 1990 dieser<br />

Verpflichtung verspätet und teilweise nur unvollständig nachgekommen.<br />

Emissionsmessungen<br />

13.1<br />

<strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat sowohl der VOEST–ALPINE AG als<br />

auch der Chemie–Gruppe mit im wesentlichen gleichlautenden Grundsatzbescheiden<br />

im September 1985 vorgeschrieben, jährlich für jede<br />

Quelle im gesamten Werksbereich eine Emissionserklärung abzugeben.


BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Allgemeines<br />

Weiters waren die Großbetriebe verpflichtet, bei allen Großemittenten<br />

entweder ständige Messungen durchzuführen oder im Einvernehmen mit<br />

dem Magistrat der Stadt Linz wiederkehrende Messungen vorzunehmen.<br />

Die Festlegung der Großemittenten hatte im Einvernehmen mit dem<br />

Magistrat der Stadt Linz zu erfolgen.<br />

373<br />

13.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war es angesichts der beträchtlichen Auswirkungen<br />

der Emissionen der Großbetriebe auf die Luftsituation im Raum Linz<br />

notwendig, Maßnahmen zur Emissionsüberwachung und die regelmäßige<br />

Vorlage von Emissionserklärungen vorzuschreiben. <strong>Der</strong> RH empfahl daher<br />

der Behörde, auch in Hinkunft mit Nachdruck auf die vollständige<br />

und zeitgerechte Erfüllung dieser Verpflichtungen zu drängen.<br />

Emissionsbegrenzungen<br />

14.1<br />

14.2<br />

14.3<br />

Rechtsverbindliche direkte quantitative Emissionsbegrenzungen (Emissionsgrenzwerte)<br />

existieren in (Ober–)Österreich nur für bestimmte Typen<br />

von Anlagen bzw Emittentengruppen.<br />

Den höchsten Regelungsstandard in bezug auf die Luftreinhaltung weist das<br />

Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen auf. In konsequenter Anknüpfung an<br />

das Vorsorgeprinzip enthält es Vorschriften über Emissionsgrenzwerte, die<br />

Sanierung von Altanlagen und die Überwachung von Emissionen. Die<br />

Gewerbeordnung sieht eine Begrenzung der Emission von Luftschadstoffen<br />

nur bei der Genehmigung neuer Anlagen sowie bei genehmigungspflichtigen<br />

Änderungen bestehender Anlagen vor.<br />

Eine umfassende Regelung der Emissionsbegrenzung besteht nicht.<br />

Wie der RH anmerkte, könnten — soweit ein Bedürfnis nach Erlassung<br />

einheitlicher Vorschriften vorhanden ist — aufgrund einer verfassungsgesetzlichen<br />

Ermächtigung durch Bun<strong>des</strong>gesetz einheitliche Emissionsgrenzwerte<br />

für Luftschadstoffe festgelegt werden.<br />

Die Stadt Linz unterstrich das Bedürfnis einer verbindlichen umfassenden und einheitlichen<br />

Festlegung von Emissionsgrenzwerten für alle Arten von Anlagen. Beispielsweise<br />

sei nicht einzusehen, daß für eine Ölfeuerungsanlage jeweils unterschiedliche<br />

Anforderungen gelten, je nachdem ob sie als Heizungsanlage für einen Wohnblock mit<br />

Warmwasserkessel, als gewerbliche Betriebsanlage mit Warmwasserkessel oder als<br />

Dampfkesselanlage betrieben wird.<br />

Emissionskataster<br />

15.1<br />

Emissionskataster sind wesentliche Grundlagen für die Einschätzung der<br />

Anteile einzelner Verursacher an den Gesamtemissionen und damit für<br />

gezielte Maßnahmen zur Luftverbesserung. Sie ermöglichen weiters Prognosen<br />

der künftigen Emissionsentwicklung.<br />

Eine einheitliche Vorgabe für die Erstellung von Emissionskatastern besteht<br />

allerdings nicht.


Emissionskataster<br />

374<br />

<strong>Der</strong> Emissionskataster 1990 zeigte für den Raum Linz folgende Werte:<br />

Emissionsdaten Linz 1990<br />

VOEST– Chemie– Fern- Sonstige Haus- Verkehr Linz<br />

ALPINE AG Gruppe heiz- Arbeits- halte Gesamt<br />

werk stätten<br />

in Tonnen<br />

Schwefeldioxid 4 282 0 276 335 580 250 5 723<br />

Stickoxide und<br />

Stickstoffdioxid 3 980 2 480 539 227 270 3 355 10 851<br />

Staub 3 192 510 49 57 229 895 4 932<br />

Kohlenmonoxid 139 325 7 221 37 830 6 172 6 315 159 900<br />

Fluorwasserstoff<br />

19 2 – 1 – – 22<br />

Schwefelwasserstoff<br />

219 – – – – – 219<br />

Ammoniak 5 416 – – – – 421<br />

Methan 5 621 88 – – – – 5 709<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

276 116 28 439 153 3 037 4 049<br />

Fluorchlorkohlenwasserstoffe<br />

– 13 – 121 – – 134<br />

in 1 000 Tonnen<br />

Kohlendioxid 5 581 641 358 224 285 384 7 473<br />

Wasser 5 966 613 141 210 138 135 7 203<br />

15.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch das Fehlen einer verbindlichen Richtlinie für<br />

die Erstellung von Emissionskatastern.<br />

Maßnahmenpakete zur Luftreinhaltung<br />

Ausgangslage<br />

16<br />

Öffentlicher Druck, Staub– und Geruchsbelastung der Hütten– und der<br />

Chemischen Industrie im Raum Linz, sanierungsbedürftige bzw veraltete<br />

Anlagen (Genehmigungen vielfach von 1948 bis 1953), verschärft durch<br />

topographische und meteorologische Faktoren sowie ein etwa zehnjähriger<br />

Rückstand gegenüber der Luftsanierung in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

erforderten dringend Sanierungsmaßnahmen bei der Industrie.<br />

1. Maßnahmenpaket<br />

17<br />

Laut einem 1984 von der Stadt Linz zusammen mit der Großindustrie<br />

ausgearbeiteten 1. Maßnahmenpaket sollten emissionsmindernde Maßnahmen<br />

bei den Hauptschadstoffen Schwefeldioxid, Stickoxide und Staub<br />

bis 1991 realisiert werden.<br />

<strong>Der</strong> Bürgermeister der Stadt Linz hat anläßlich der Vorstellung <strong>des</strong> 1.<br />

Maßnahmenpaketes erklärt, daß neben einem gesunden Lebensraum für<br />

die Bevölkerung auf jeden Fall auch die Großindustrie und die Arbeitsplätze<br />

für Linz erhalten bleiben müßten.


2. Maßnahmenpaket<br />

18<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Allgemeines<br />

Da trotz der Erfolge <strong>des</strong> 1. Maßnahmenpaketes im Linzer Raum weiterhin<br />

erhebliche Staub– und Stickoxid–Belastungen bestanden, wurde im<br />

Jahre 1990 zwischen der Stadt Linz und der verstaatlichten Großindustrie<br />

ein 2. Maßnahmenpaket vorgesehen, <strong>des</strong>sen Umsetzung im Jahr 1995<br />

abgeschlossen sein soll.<br />

375<br />

3. Maßnahmenpaket<br />

19<br />

Ein 3. Maßnahmenpaket mit den Schwerpunkten Staub, flüchtige organische<br />

Stoffe, Geruch und Lärm war in Ausarbeitung.<br />

Zusammenfassung<br />

20<br />

Hinsichtlich seiner über die einzelnen überprüften Unternehmungen hinausgehenden<br />

allgemeinen Feststellungen sah sich der RH zusammenfassend<br />

zu nachstehenden Bemerkungen veranlaßt:<br />

(1) <strong>Der</strong> durch behördliche Umweltauflagen veranlaßte Umstieg auf zeitgemäße<br />

Technologien bewirkt nicht zwangsläufig höhere Produktionskosten.<br />

(2) Allerdings sollten Schäden an der Umwelt von den Unternehmungen<br />

vermehrt internalisiert (dh als betriebswirtschaftliche Kosten angesetzt)<br />

werden, um zu erwartende Verschärfungen von Umweltschutzauflagen<br />

und die damit verbundenen weiteren Investitionen betrieblich-kalkulatorisch<br />

vorwegzunehmen.<br />

(3) Nach Ansicht <strong>des</strong> RH können ökologisch initiierte Investitionen und<br />

Maßnahmen wegen <strong>des</strong> wachsenden Umweltbewußtseins der Abnehmer<br />

langfristig einen ökonomischen Vorsprung bewirken.<br />

(4) Allgemein verbindliche Emissionsgrenzwerte wären wünschenswert.


376<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

Die Unternehmung hat seit 1980 erhebliche finanzielle Mittel für den<br />

Umweltschutz aufgewendet und damit einen maßgeblichen Beitrag<br />

zur Senkung der Luftbelastung im Raum Linz geleistet.<br />

<strong>Der</strong> Unternehmung ist es gelungen, eine deutliche Verringerung der<br />

Emissionen von Hauptschadstoffen zu erreichen.<br />

Wenngleich die in zwei Maßnahmenpaketen vereinbarten Sanierungsschritte<br />

eine deutliche Entlastung der Emissionssituation bewirkten,<br />

sah das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz in der<br />

weiteren Reduzierung der Staubbelastung auch künftig einen Schwerpunkt.<br />

Es bestanden erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen<br />

dem Amt für Umweltschutz und der Unternehmung über die Entstehung<br />

und die Auswirkungen von Sekundärstaub.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete das Verhalten der Unternehmung bei Betriebsstörungen<br />

und Störfällen sowie bei der Einhaltung gewerberechtlicher<br />

Auflagen. <strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat es dabei wiederholt<br />

verabsäumt, von ihm geforderte Maßnahmen und Auflagen auch<br />

durchzusetzen.<br />

Emissionen der Unternehmung<br />

in Tonnen<br />

1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong> Änderungen<br />

in %<br />

(gegenüber<br />

1984)<br />

Primärstaub 1 082 969 665 544 415 422 510 556 467 306 -72<br />

Stickoxide 9 156 9 313 8 347 4 098 3 027 2 456 2 480 2 598 2 063 1 388 -85<br />

Schwefeldioxid<br />

780 502 335 166 0,44 0,33 0,4 0,4 2,2 0,6 - 100<br />

Ammoniak 2 304 1 662 923 803 771 569 416 600 447 288 -88


BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

Aufwendungen der Unternehmung<br />

für den Umweltschutz<br />

377<br />

in Mill S<br />

1 000<br />

800<br />

685,4<br />

813,7<br />

694,0<br />

600<br />

400<br />

200<br />

1980<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

<strong>1993</strong><br />

338,6<br />

411,2<br />

442,4<br />

423,6<br />

434,8<br />

491,3<br />

457,8<br />

428,8<br />

435,1<br />

397,0<br />

418,0<br />

Forschungs- und<br />

Entwicklungskosten<br />

für Umweltschutz<br />

1<br />

Die Unternehmung hat von 1980 bis 1990 für Umweltschutzinvestitionen<br />

1 526 Mill S aufgewendet. Die zeitliche Verteilung und den Anteil an den<br />

Gesamtinvestitionen zeigt nachstehen<strong>des</strong> Schaubild:<br />

in Mill S<br />

1 500<br />

Investitionenfür<br />

den Umweltschutz<br />

1 402<br />

1 200<br />

1 043<br />

900<br />

687<br />

860<br />

771<br />

684<br />

600<br />

300<br />

1980<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

<strong>1993</strong><br />

915<br />

672<br />

325<br />

378<br />

274<br />

207<br />

342<br />

443<br />

Umweltschutzinvestitionen<br />

Umweltschutzinvestitionen<br />

Umweltschutzkosten<br />

Umweltschutzinvestitionen<br />

sonstige<br />

Investitionen<br />

Für den Bereich Luft hat die Unternehmung Investitionen von rd<br />

1 213 Mill S bzw rd 79,5 % der Umweltschutzinvestitionen vorgenommen.


378<br />

Maßnahmenpakete<br />

1. Maßnahmenpaket<br />

2<br />

Für die im 1. Maßnahmenpaket vorgesehenen Projekte in Höhe von rd 1<br />

475 Mill S (ua Umstrukturierung der Düngemittelproduktion; Sanierung<br />

der Salpetersäureanlagen) hat die Unternehmung rd 338 Mill S an<br />

Förderungen (direkte Investitionszuschüsse, Zinsenzuschüsse für Kredite)<br />

erhalten.<br />

2. Maßnahmenpaket<br />

3<br />

Trotz der Erfolge <strong>des</strong> 1. Maßnahmenpaketes bestanden im Linzer Raum<br />

weiterhin erhebliche Staub– und Stickoxid–Belastungen, die weitere emissionsmindernde<br />

Maßnahmen bei den Düngemittel–, Salpetersäure–, Harnstoff–,<br />

Melamin– und Maleinsäureanhydrid–Anlagen der Unternehmung erforderlich<br />

machten. Als Zeithorizont für diese in einem 2. Maßnahmenpaket<br />

zusammengefaßten Umweltschutzinvestitionen (Umfang rd 1 213 Mill S)<br />

war das Jahr <strong>1993</strong> vorgesehen.<br />

Zielerreichung<br />

4.1<br />

4.2<br />

Das 1. und 2. Maßnahmenpaket zur Senkung der Luftbelastung im<br />

Großraum Linz bewirkte von 1984 bis 1990 eine Verringerung der Emissionen<br />

der überprüften Unternehmung von 53 % (Primär–Staub) bzw<br />

von 73 % (Stickoxide). Als Emittent von Schwefeldioxid schied die Unternehmung<br />

bereits Ende 1987 — zwei Jahre vor der Planzeit — aus.<br />

Die Unternehmung hatte das Ziel, den Stickoxid–Ausstoß bis 1990 auf 3<br />

400 t/Jahr zu reduzieren, bereits 1988 erreicht und die Staub–Emissionen<br />

schon 1988 auf 415 t/Jahr vermindert. Nach der Sanierung der<br />

Salpetersäureanlagen werden die Stickoxid–Emissionen bis 1995 um 85<br />

% (bezogen auf 1985) zurückgehen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH waren das Zustandekommen und die wirksame<br />

Realisierung der Maßnahmenpakete nur möglich, weil die Sanierungsschritte<br />

über mehrere Jahre angesetzt waren. Die Förderungsmittel von<br />

Bund, Land Oberösterreich und Stadt Linz bewirkten eine raschere Verwirklichung,<br />

zumal gesetzliche Umweltschutzauflagen nur nach Maßgabe<br />

der wirtschaftlichen Zumutbarkeit durchsetzbar sind.<br />

5<br />

Aus der Sicht der Unternehmung waren die umweltschutzrelevanten Auflagen<br />

der Behörden weitgehend durch die rigorose Anwendung <strong>des</strong> Stan<strong>des</strong><br />

der Technik geprägt. Die überprüfte Unternehmung hatte aber bei der Stilllegung<br />

von Altanlagen, bei Verfahrensumstellungen und Neustrukturierungen<br />

nicht nur ökologische Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch technische<br />

Lösungen zu finden, damit diese Anlagen über einen längeren Zeitraum<br />

ohne Nachrüstungen betrieben werden konnten und ihre Wirtschaftlichkeit<br />

nicht schon nach wenigen Jahren durch neuerliche Sanierungsforderungen<br />

beeinträchtigt wurde.<br />

Die Unternehmung unterstrich aus betriebswirtschaftlicher Sicht die ökonomische<br />

Belastung aufgrund dieser Maßnahmen, zumal etwa in der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland vergleichbare Anlagen noch bis Anfang 1996 mit einer Fahrweise<br />

betrieben werden dürfen, welche in Linz schon 1986 nicht mehr zulässig war.


BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

Demgegenüber hätten nach Meinung <strong>des</strong> Amtes für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates<br />

der Stadt Linz die ungünstigen Ausbreitungsverhältnisse im Linzer Becken und<br />

die schwierigen Standortverhältnisse der Großindustrie die Vorschreibung noch<br />

strengerer Grenzwerte als in den allgemeinen Richtlinien erfordert. Anders wäre<br />

nämlich das Ziel, daß die für ganz Österreich verbindlich festgelegten vorsorglichen<br />

Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit künftig auch<br />

im Linzer Raum eingehalten werden, nicht erreichbar gewesen — es sei denn, man<br />

zöge eine Absiedelung der Großindustrie in Betracht.<br />

379<br />

Umweltschutzkosten<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Die Unternehmung hat von 1980 bis 1990 für den Umweltschutz rd<br />

5 363 Mill S aufgewendet. Davon entfielen 62 % auf laufende ökologisch<br />

bedingte Kosten (zB umweltschutzbezogene Betriebskosten), 29 %<br />

auf Umweltinvestitionen und 9 % auf Forschung und Entwicklung.<br />

Die umweltschutzbedingten Betriebskosten sind von 1985 und 1990 (der<br />

Periode der größten Umweltschutzinvestitionen) auf rd 194,3 Mill S,<br />

das sind rd 50 % der Ausgangssituation (1985), gesunken.<br />

Allerdings beruhen diese Zahlenangaben der überprüften Unternehmung<br />

auf Annäherungen bzw Schätzungen.<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete den erheblich beeinträchtigten Aussagewert, zumal<br />

die Kostenrechnung bzw die Betriebsabrechnung der überprüften Unternehmung<br />

keinerlei Hinweise auf umweltschutzrelevante Anteile enthielt.<br />

Das Fehlen der genauen Zuordenbarkeit der umweltschutzbedingten Kosten<br />

zu den Produkten erschwerte eine betriebswirtschaftliche Beurteilung<br />

neuer Verfahren, neuer Produkte und geänderter Rohstoffe.<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung habe sie sich seit Jahren mit den Fragen der<br />

Umweltschutzkosten unter verschiedenen Aspekten auseinandergesetzt. Die zuletzt<br />

1985 grundlegend geänderten ÖIAG–Richtlinien über das Berichtswesen enthielten<br />

keine Begriffsdefinition für den in den Förderungsrichtlinien enthaltenen Begriff "umweltrelevanter<br />

Anteil". Dieser habe jeweils im Einzelfall in aufwendigen Gesprächen<br />

zwischen Förderungsstelle und Förderungswerber unter Mithilfe der betroffenen Betriebe<br />

und Abteilungen ermittelt werden müssen.<br />

Die Unternehmung überlege noch, wie künftig nach Umstellung der ADV–Software<br />

die Umweltschutzkosten besser ausgewiesen werden könnten.<br />

Neustrukturierung<br />

der Düngemittelproduktion<br />

7.1<br />

Preiseinbrüche sowie die — auch technisch — veralteten und daher kostenintensiven<br />

Produktionsanlagen für Mehrnährstoffdünger bewirkten zu<br />

Beginn der 80er Jahre Sanierungsüberlegungen der überprüften Gesellschaft.<br />

Bei Aufrechterhaltung der Mehrnährstoffdünger–Produktion von<br />

500 000 t/Jahr erfolgte eine Umstellung auf ein bereits auf 1930 zurückgehen<strong>des</strong><br />

ökonomisch und ökologisch günstiges Verfahren. Für die mit Investitionskosten<br />

von 896 Mill S bis Mitte 1989 errichtete Anlage erhielt die<br />

Unternehmung insgesamt Förderungen in Höhe von 136 Mill S.


380<br />

Neustrukturierung der<br />

Düngemittelproduktion<br />

Die neue Anlage hat die angestrebten Emissionssenkungen erreicht bzw<br />

sogar erheblich unterschritten:<br />

in kg/h<br />

200<br />

150<br />

100<br />

15 641 95<br />

158<br />

96<br />

80<br />

50<br />

32<br />

30,8<br />

52<br />

22<br />

15,9<br />

31<br />

Staub Stickoxide Ammoniak Fluor Schwefeldioxid<br />

vor Umstrukturierung<br />

Planwert nach Umstrukturierung<br />

Emissionskataster 1990<br />

3<br />

0,6<br />

0,3<br />

0<br />

0<br />

7.2<br />

<strong>Der</strong> RH hob hervor, daß die Umstrukturierung der Düngemittelproduktion<br />

den vom Amt für Umweltschutz angestrebten ökologischen Effekt<br />

für die Luftqualität im Raum Linz brachte. Aus Sicht der sich abzeichnenden<br />

Marktentwicklung erschien dem RH jedoch eine Auslastung der<br />

gewählten Produktionskapazitäten künftig nicht gesichert. Die Ertragslage<br />

der Unternehmung kann sich durch höhere Herstellkosten als angenommen<br />

weiter verschlechtern.<br />

Salpetersäure–<br />

Anlage<br />

8<br />

Laut einem Bescheid <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz aus 1984 waren bei<br />

der damaligen Salpetersäure–Anlage der Unternehmung ab 1987 nur<br />

noch Emissionen zulässig, die eine Halbierung der Produktion erforderten.<br />

Diesen Mengenentfall hat eine nach dem Stand der Technik mit einem<br />

Investitionsaufwand von 420 Mill S errichtete und 1987 in Betrieb<br />

genommene Neuanlage übernommen. In Verbindung mit der teilweisen<br />

Stillegung bzw dem Umbau von weiteren Altanlagen konnten die Stickoxid–Emissionen<br />

aus diesem Bereich um rd 75 % vermindert werden.<br />

Die weitgehend aus Umweltüberlegungen vorgenommene Investition bewirkte<br />

unter Berücksichtigung von Förderungen von 195,6 Mill S ergebniswirksame<br />

Mehrkosten von jährlich rd 27 Mill S.<br />

9<br />

Anläßlich der Betriebsanlagenbewilligung der Salpetersäure–Neuanlage<br />

(1990) schrieb die Behörde für die Alt– und Neuanlagen weitere Emissionssenkungen<br />

bis Ende 1992 vor. Dieser zweite Sanierungsschritt, für<br />

den die Unternehmung keine Förderungen in Anspruch nehmen konnte,<br />

erforderte neben den von der Unternehmung erwarteten ergebniswirksamen<br />

Mehrkosten von jährlich rd 50 Mill S einen weiteren Investitionsaufwand<br />

von rd 300 Mill S.


Primärstaub<br />

10.1<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

Die Staub–Emissionen der überprüften Unternehmung sind von 1985 bis<br />

1991 um rd 43 % zurückgegangen, waren jedoch mit 422 t/Jahr (1989)<br />

bzw 510 t/Jahr (1990) wieder ansteigend. <strong>Der</strong> Anteil an den Gesamtstaub–Emissionen<br />

hat sich von 6,5 % auf 13,2 % erhöht. Nach Prognosewerten<br />

im Zusammenhang mit dem 3. Maßnahmenpaket soll der Verursacheranteil<br />

der Unternehmung bis 1995 auf 5 % (155 t/Jahr) zurückgehen.<br />

381<br />

10.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß laut Emissionserklärung 1991 die Staub–<br />

Emissionen der überprüften Unternehmung mit 556 t um rd 38 % über<br />

dem angestrebten Planwert (404 t) lagen. Die für die vergangenen Jahre veröffentlichten<br />

Werte entsprachen daher nicht der tatsächlichen Emissionssituation,<br />

wodurch der Aussagewert <strong>des</strong> Emissionskatasters beeinträchtigt war.<br />

10.3<br />

Die überprüfte Unternehmung begründete diese Überschreitungen mit absatzbedingten<br />

Unterschieden der jährlichen Produktion und durch die nur stichprobenweise ermittelten<br />

Staubkonzentrationen.<br />

Nach Ansicht der Stadt Linz komme den in der Emissionsbilanz ausgewiesenen Prognosewerten<br />

nicht die Bedeutung eines Plansolls zu, weil sie nur in größerem Abstand<br />

entsprechend dem Fortgang von Sanierungsmaßnahmen aktualisiert werden könnten.<br />

Einem Ansteigen der Werte werde die Behörde jedoch gegensteuern.<br />

Sekundärstaub<br />

11.1<br />

Die für die Sekundärstaubbildung wesentlichen Ammoniak–Emissionen<br />

sind laut Mengenrechnung zu 98 % (1991) der überprüften Unternehmung<br />

zuzuordnen.<br />

Laut einer Emissionsprognose für 1995 wird der Anteil <strong>des</strong> Sekundärstaubes<br />

auch nach Umsetzung der im 2. Maßnahmenpaket vorgesehenen<br />

emissionsmindernden Maßnahmen der überprüften Unternehmung bei<br />

Ammoniak mit rd 35 % nahezu unverändert bleiben.<br />

11.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH erschien diese Entwicklung insofern von Bedeutung,<br />

als eine unter Einbeziehung von Sekundärstaub erstellte Untersuchung<br />

die überprüfte Unternehmung als Hauptverursacher für die Staubbelastung<br />

im Raum Linz bezeichnet hatte.<br />

11.3<br />

Laut Stellungnahme der überprüften Unternehmung verursache sie laut einer 1992<br />

veröffentlichten Studie <strong>des</strong> Forschungszentrums Seibersdorf nur rd 61 % (1990) der<br />

Ammoniak–Emissionen der Industrie im Raum Linz. Ferner mache die Studie ersichtlich,<br />

daß in vielen Teilen Österreichs die Emissionen von Ammoniak ein Vielfaches<br />

der Linzer Werte erreichten — etwa im Bezirk Amstetten nahezu das Fünffache<br />

—, obwohl dort bisher keine Probleme mit Sekundärstaub bekannt geworden<br />

seien. Im übrigen sei der an den Filtern durch eine chemische Reaktion entstehende<br />

und gemessene Sekundärstaub in der umgebenden Luft nicht vorhanden.<br />

Das Amt für Umweltschutz der Stadt Linz räumte ein, daß es ungeklärt sei, ob der<br />

der Sekundärstaubbildung zugrundeliegende Vorgang bereits in der Luft oder erst auf<br />

dem Filter stattfinde. Es könne aber nicht ausschließen, daß die auf dem Filter stattfindende<br />

Reaktion nicht auch in ähnlicher Weise im menschlichen Körper stattfinde.


382<br />

Staub– und Ammoniak–Emissionsquellen der Unternehmung<br />

Allgemeines<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

Zur Minderung der Direktstaub– und Ammoniak–Emissionen wurden<br />

für die Unternehmung in gewerbebehördlichen Verfahren weitere Sanierungsschritte<br />

für die Hauptemissionsquellen (Salpetersäure–Altanlagen,<br />

Spherodizer und Harnstoff–Prillturm) festgelegt und durch Bescheidauflagen<br />

bis 1995 vorgeschrieben.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ergeben sich für die überprüfte Unternehmung —<br />

neben Fragen der verfahrenstechnischen Machbarkeit von Emissionsbegrenzungen<br />

nach dem neuesten Stand der Technik innerhalb vorgegebener<br />

Fristen — vor allem ökonomische Überlegungen über die Finanzierung,<br />

die Folgekosten und die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen<br />

von vorgeschriebenen Sanierungsprojekten.<br />

Die Behörde sollte daher künftig langfristig ökologische Zielvorstellungen<br />

definieren und einvernehmlich mit der betroffenen Unternehmung Prioritäten<br />

festlegen, damit die Umwelt–Strategien und Investitionen ohne extremen<br />

Zeitdruck in Unternehmungskonzepte eingeplant werden können.<br />

Laut Stellungnahme der Stadt Linz werde beim 3. Maßnahmenpaket noch ausgeprägter<br />

im Sinne der Empfehlungen <strong>des</strong> RH vorgegangen. Voraussetzung sei allerdings<br />

die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft der Unternehmungen über weitere<br />

Maßnahmen, wobei auch Beiträge im Sinne von Grundlagenforschung erforderlich<br />

wären.<br />

Emissionsmindernde<br />

Maßnahmen<br />

13<br />

Da im Jahre 1986 noch keine technisch befriedigende Lösung zur Emissionsminderung<br />

der Spherodizer–Abgase bezüglich Staub und Ammoniak<br />

erprobt war, verpflichtete sich der Lizenzgeber, innerhalb von fünf Jahren<br />

mögliche Sanierungsverfahren anzubieten.<br />

Obwohl bei der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung<br />

(1988) eine wirksame Sanierung <strong>des</strong> Emissionsproblems nach dem aktuellen<br />

Stand der Technik noch nicht möglich war, hat die Behörde die Vorlage<br />

geeigneter Projekte bis Juli 1991 vorgeschrieben.<br />

In der Folge hat die Unternehmung mehrfach Zwischenberichte über<br />

durchgeführte Versuche vorgelegt. Nach einer im Konsens erfolgten<br />

Fristverlängerung und nach Abschluß der Betriebserprobung wurde Ende<br />

1991 termingerecht ein entsprechen<strong>des</strong> Projekt vorgestellt.<br />

14<br />

Im Jahre 1988 hat die Behörde auch beim Harnstoff–Prillturm emissionsmindernde<br />

Maßnahmen verlangt. Da weltweit bei Harnstoff–Prilltürmen<br />

noch keine vergleichbaren Abluftreinigungen betrieben wurden und<br />

daher die Unternehmung keine technische Lösung anbieten konnte, hat<br />

die Behörde als ersten und sofort vollziehbaren Schritt eine Beschränkung<br />

<strong>des</strong> jährlichen Ammoniak–Ausstoßes von 100 t verfügt. Dies kam einer<br />

Produktionsbeschränkung gleich.<br />

Obwohl der tatsächliche Einfluß auf die Staubbelastung im Raum Linz wegen<br />

der nicht gesicherten Meßergebnisse und der vom Amt für Umweltschutz<br />

zugegebenen Fehleinschätzung keineswegs bekannt war, hat die Un-


Staub- und Ammoniak-<br />

Emissionsquellen<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

ternehmung im April 1989 begonnen, mögliche Abscheidungsverfahren<br />

für die Prillturm–Abgase zu überprüfen. Das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong><br />

Magistrates der Stadt Linz wurde laufend über mögliche Sanierungsprojekte<br />

und das Ergebnis der Versuchsreihen in Kenntnis gesetzt. Nach einer<br />

Fristerstreckung zur Prüfung von Referenzanlagen hat die Behörde im November<br />

1991 die Vorlage eines endgültigen Projektes bis Dezember 1991<br />

und die Sanierung <strong>des</strong> Harnstoff–Prillturms bis Juli <strong>1993</strong> festgelegt.<br />

383<br />

15.1<br />

15.2<br />

15.3<br />

Im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Projekte kritisierte das<br />

Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz, die Unternehmung<br />

habe jahrelang durch äußerst unkooperatives Verhalten den Abschluß der<br />

Sanierung verzögert. Erst der ständige Druck von Behörde und Sachverständigen<br />

habe zu einer Einigung über Sanierungsfristen und Ziele geführt.<br />

Nach Meinung <strong>des</strong> RH hätte die Behörde bei der Festlegung von Auflagen<br />

die fehlenden technischen Lösungsansätze zum Zeitpunkt der Sanierungsvorschreibungen,<br />

die laufende Information durch die Unternehmung über<br />

den Stand der Verfahrenserprobungen und die meßtechnisch nicht abgesicherte<br />

Emissionssituation bei den einzelnen Anlagen ausreichend berücksichtigen<br />

müssen. Nicht zuletzt wegen <strong>des</strong> hohen Projekt– und Investitionsaufwan<strong>des</strong><br />

— etwa bei den Spherodizern rd 202 Mill S — erachtete der<br />

RH den Ansatz von ausreichenden Zeitkomponenten für die technische und<br />

wirtschaftliche Prüfung der Sanierungsvarianten für zwingend notwendig.<br />

Laut Stellungnahme der Stadt Linz habe mangels gesetzlicher Grundlagen für die<br />

Sanierungsaufträge die Umstellung der Düngemittelproduktion für Verbesserungen<br />

bei den Spherodizern genutzt werden müssen. Auch habe die Unternehmung nur Berichte<br />

ohne Schlußfolgerungen vorgelegt. Die Einreichung eines Projektes sei erst unter<br />

dem Druck <strong>des</strong> Betriebsbewilligungsverfahrens erfolgt. Die Fristen seien stets angemessen<br />

gewesen. Nach einem Wechsel im Management hätte die Unternehmung eine<br />

konstruktive Haltung eingenommen, die zur Ausarbeitung und Realisierung eines<br />

Sanierungsprojektes geführt habe.<br />

Die Unternehmung bestritt das vom Amt für Umweltschutz behauptete unkooperative<br />

Verhalten. Allerdings strebe sie für die Sanierung der Spherodizer wegen der aufgetretenen<br />

schwerwiegenden Verminderung <strong>des</strong> Pflanzennährstoffabsatzes infolge der Ostöffnung<br />

eine Fristverlängerung an.<br />

Grundsatzbescheide<br />

16<br />

Die Anlagen der während <strong>des</strong> Zweiten Weltkrieges gegründeten Rechtsvorgängerin<br />

der überprüften Unternehmung, der "Stickstoffwerke Ostmark<br />

AG", wurden ohne gewerbebehördliche Genehmigung errichtet und betrieben.<br />

Im Jahre 1952 erließ die Gewerbebehörde einen Grundsatzbescheid, mit<br />

dem alle vor dem 27. April 1945 errichteten Betriebsanlagen nachträglich<br />

für zulässig erklärt und genehmigt wurden.<br />

17.1<br />

<strong>Der</strong> Grundsatzbescheid wurde 1985 hinsichtlich der Auflagen, die dem<br />

Stand der Technik der frühen 50er Jahre entsprachen und nicht anlagenbezogen<br />

waren, abgeändert. Vorgeschrieben wurde die Errichtung einer<br />

zentralen Leitstelle im Werk Linz, die Einrichtung eines sicherheitstech-


Grundsatzbescheide<br />

384<br />

nischen Dienstes und die Bestellung von Umweltschutzbeauftragten für jede<br />

Unternehmung der Chemiegruppe. Weiters mußte die Unternehmung jährliche<br />

Emissionserklärungen an das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates<br />

der Stadt Linz erstatten. Darüber hinaus waren bei allen Großemittenten der<br />

Unternehmung entweder ständige oder wiederkehrende Emissionsmessungen<br />

durchzuführen.<br />

17.2<br />

17.3<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH war dieser neue Grundsatzbescheid ein Kompromiß<br />

zwischen den Vorstellungen der Behörde und der wirtschaftlichen<br />

Zumutbarkeit für die Unternehmung. Dennoch trugen die Vorschreibungen<br />

wesentlich zur Erhöhung <strong>des</strong> umwelt– und sicherheitstechnischen<br />

Standards der überprüften Unternehmung bei.<br />

Laut Stellungnahme der Stadt Linz beinhalte die Aufgabe <strong>des</strong> Umweltschutzbeauftragten<br />

der Unternehmung nicht nur die innerbetriebliche Umsetzung der behördlichen<br />

Auflagen und deren Überwachung, sondern auch das Mittragen der von den umweltschutztechnischen<br />

Sachverständigen in Genehmigungs– und Überprüfungsverfahren<br />

erhobenen Forderungen. Dementgegen sähen sich die Umweltschutzbeauftragten vielfach<br />

als betriebliche Anwälte gegen behördliche Forderungen auf den Gebieten <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes und der Sicherheitstechnik.<br />

Gewerberechtliche Verfahren<br />

Mehrzweckanlage —<br />

Bau 518<br />

18.1<br />

18.2<br />

Im November 1985 teilte die überprüfte Unternehmung der Gewerbebehörde<br />

die bis zur Errichtung einer Neuanlage beabsichtigte provisorische<br />

Produktion von Lösemittelklebern in dieser Mehrzweckanlage mit.<br />

<strong>Der</strong> von der Gewerbebehörde im März 1986 ergangenen Aufforderung,<br />

binnen acht Wochen um eine Betriebsanlagengenehmigung anzusuchen,<br />

hat die Unternehmung jedoch erst Ende Juni 1986 entsprochen, aber<br />

keine Angaben über die Emissionen von Lösemitteldämpfen und Staub<br />

gemacht. Dem behördlichen Ergänzungsauftrag vom November 1986<br />

kam die Unternehmung nicht mehr nach, weil im Dezember die Klebstoffproduktion<br />

eingestellt wurde.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die überprüfte Unternehmung eine bewilligungspflichtige<br />

Produktion länger als ein Jahr konsenslos betrieben hatte, obwohl<br />

ihr bekannt war, daß für die Emissionen durch Lösungsmittel behördliche<br />

Grenzwerte festzulegen gewesen wären.<br />

Mehrzweckanlage —<br />

Bau 430<br />

19.1<br />

19.2<br />

Im Jahre 1985 erhielt die überprüfte Unternehmung die gewerbebehördliche<br />

Genehmigung für die beabsichtigte Erzeugung einer Spezialchemikalie<br />

(Dodecenylbernsteinsäurenanhydrid). 1987 wurde erstmals für die<br />

Dauer von 40 Tagen mit der Produktion von rd 220 t begonnen. Die<br />

im Genehmigungsbescheid vorgeschriebene Verständigung der Behörde<br />

erfolgte erst ein Jahr später, als eine weitere Produktion geplant war.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die überprüfte Unternehmung einem Auftrag der<br />

Behörde nicht nachgekommen war, wodurch diese an der Überwachung der<br />

Einhaltung von gesetzlichen und bescheidmäßigen Vorschriften bzw Aufla-


Gewerberechtliche<br />

Verfahren<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

gen gehindert war. Allerdings war dem RH nicht einsichtig, daß die Behörde<br />

das Verhalten der Unternehmung hingenommen und nicht von der in der<br />

Gewerbeordnung vorgesehenen Strafbestimmung Gebrauch gemacht hatte.<br />

385<br />

19.3<br />

Laut Stellungnahme der Stadt Linz sei eine lückenlose Überwachung sämtlicher Produktionsvorgänge<br />

in einer Mehrzweckanlage aus Kapazitätsgründen nicht machbar. Die<br />

Einleitung eines Strafverfahrens wäre wegen Verjährung nicht mehr möglich gewesen.<br />

Mehrzweckanlage für<br />

Feinchemikalien<br />

20.1<br />

20.2<br />

20.3<br />

Für die der Produktion von Pharmawirkstoffen dienende Anlage hat die<br />

Gewerbebehörde im Jänner 1990 die Einhaltung bestimmter Emissions–Grenzwerte<br />

(für Methanol, Aceton und Toluol) vorgeschrieben. Obwohl<br />

diese Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten wurden, hat die<br />

überprüfte Unternehmung trotz behördlicher Aufforderungen keine Entscheidung<br />

über die Errichtung einer Abgasnachverbrennung getroffen.<br />

<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die überprüfte Unternehmung jahrelang die<br />

behördlich festgelegten Grenzwerte überschritten und keine Entscheidung<br />

über emissionsmindernde Maßnahmen getroffen hatte.<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung stelle die Errichtung einer zentralen Abgaswäsche<br />

eine freiwillige Maßnahme und nicht die Erfüllung einer Bescheidauflage dar.<br />

Überdies entspräche eine derartige Anlage nicht mehr dem Stand der Technik. Wesentliche<br />

Emissionsreduktionen seien durch eine Produktionsumstellung auf Wasser als<br />

Lösungsmittel erreicht worden.<br />

Maleinsäureanhydrid–<br />

Anlage<br />

21.1<br />

21.2<br />

Diese Anlage bestand aus drei Alt– und zwei Neuanlagen und arbeitete<br />

bis 1991 ausschließlich mit dem Rohstoff Benzol. Die Abgasreinigung<br />

erfolgte in den Alt–Systemen mit Kohleadsorbern, während in den<br />

Neu–Anlagen ab 1987 die umweltfreundlichere thermische Nachverbrennung<br />

installiert worden war.<br />

Im Jahr 1986 ist der bisherige Grenzwert der Benzol–Konzentration im<br />

Abgas erheblich gesenkt (von 20 mg auf 5 mg/m 3 ) und Benzol in die<br />

Gruppe der krebserzeugenden Stoffe aufgenommen worden.<br />

Vom Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz im Jahre<br />

1990 durchgeführte Messungen zeigten allerdings, daß der neue Grenzwert<br />

bei keiner der Alt–Anlagen erreicht wurde und die Emissionsspitzen<br />

500 mg/m 3 überschritten. Das Amt für Umweltschutz errechnete für die<br />

Alt–Anlagen eine emittierte Benzolmenge von rd 10 t/Jahr, wogegen die<br />

Unternehmung in der Emissionserklärung für 1990 nur 6,8 t/Jahr ausgewiesen<br />

hatte.<br />

Ende 1991 hat die überprüfte Unternehmung ein neues Verfahren (Investitionsaufwand<br />

rd 550 Mill S) eingesetzt und statt Benzol das billigere<br />

Butan als Rohstoff eingesetzt.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH stellte die Umrüstung auf Butan — neben<br />

dem wirtschaftlichen Aspekt — vom Umweltstandpunkt aus eine erhebliche<br />

Verbesserung dar, weil in Hinkunft keine nennenswerten Emissionen<br />

erfolgen werden. <strong>Der</strong> RH beanstandete aber, daß die Unternehmung<br />

jahrelang keine umfassenden Maßnahmen zur Emissionssenkung vorge-


386<br />

Gewerberechtliche<br />

Verfahren<br />

nommen hatte und bei der Datenerhebung über Benzol–Konzentrationen<br />

nicht immer mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen war, wodurch eine wesentlich<br />

günstigere Emissionssituation dargestellte wurde.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war auch die Behörde für die gefährliche Emissionssituation<br />

mitverantwortlich, weil sie es verabsäumt hatte, die von ihr<br />

geforderten Maßnahmen konsequent durchzusetzen.<br />

21.3<br />

Laut Meinung der Stadt Linz hätte im Vergleich mit der Kohlenwasserstoffbelastung<br />

(darunter auch Benzolimmissionen) im Nahbereich von Tankstellen oder verkehrsreichen<br />

Straßen eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung der Bevölkerung<br />

durch den weiteren Betrieb der Alt–Anlagen nicht bestanden. Darüber<br />

hinaus sei ihr die Durchsetzung eingeforderter Grenzwerte aus organisatorischen und<br />

personellen Gründen nicht möglich gewesen. Sie habe aber durch eine Reihe von Maßnahmen<br />

eine künftig verbesserte Abwicklung der Behördenverfahren sichergestellt.<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung hätte für die Alt–Anlagen nach der Technischen<br />

Anleitung zur Reinhaltung der Luft 1989 eine Übergangsfrist bis März<br />

1996 gegolten. Allerdings hätte die stürmische Entwicklung <strong>des</strong> Umweltschutzes in<br />

Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung fast alle Rahmenbedingungen geändert.<br />

Smog —<br />

emissionssenkende<br />

Maßnahmen<br />

22.1<br />

22.2<br />

<strong>Der</strong> Lan<strong>des</strong>hauptmann von Oberösterreich hat der überprüften Unternehmung<br />

im Jahre 1990, abgestellt auf die jeweilige Smogalarmstufe, emissionsmindernde<br />

Maßnahmen (von der Drosselung bis zur Stillegung bestimmter<br />

Produktionsanlagen) bescheidmäßig auferlegt. Über das Smogalarmgesetz<br />

hinausgehend hat sich die Großindustrie bei Erreichung der Smog–Vorwarnstufe<br />

zu freiwilligen Produktionseinschränkungen verpflichtet.<br />

Nach einer Immissionssituation mit erheblichen Grenzwertüberschreitungen<br />

im ökologisch sensiblen Bereich Steyregg wurde der überprüften<br />

Unternehmung darüber hinaus anläßlich der Betriebsbewilligung für die<br />

Erweiterung der Salpetersäure–Anlage (1990) vorgeschrieben, die Emissionen<br />

dieser Anlage so lange zu drosseln, bis die Immissionsbelastung in<br />

diesem Bereich wieder unter den festgelegten Grenzwert gesunken und<br />

auch meteorologisch keine erneute Überschreitung zu erwarten ist.<br />

Wie der RH nachvollziehen konnte, hat die Unternehmung im Feber<br />

1991 bereits bei Ausrufung der Smogvorwarnstufe infolge erhöhter Staubimmissionswerte<br />

freiwillig die Produktionslinien gedrosselt bzw abgestellt.<br />

Leitstelle<br />

23<br />

<strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat die Unternehmung im Jahre 1985 bescheidmäßig<br />

verpflichtet, eine ständig mit geschultem Personal besetze<br />

Leitstelle auf dem Werksgelände einzurichten, der auch die zentrale Behandlung<br />

von Störungs– und Störfallmeldungen übertragen war.<br />

24.1<br />

Die laufende Meßwert–Fernübertragung an die Leitstelle war unzureichend.<br />

Nach Stillegung der Schwefelsäureanlage (1987) waren zuletzt nur<br />

noch die Stickoxid–Emissionen der Salpetersäure–Anlagen in das automationsunterstützte<br />

Auswerteprogramm eingebunden. Überschreitungen<br />

weiterer in Bescheiden festgelegter Emissionswerte waren nur in den je-


Leitstelle<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

weiligen Produktionsanlagen bzw anläßlich von Einzelmessungen erkennbar.<br />

Die Leitstelle war demnach fast ausschließlich auf die Meldungen<br />

der einzelnen Betriebe angewiesen.<br />

387<br />

24.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten möglichst alle bescheidmäßig vorgegebenen<br />

Emissionsdaten in das ADV–Auswerteprogramm einbezogen werden,<br />

um bei Grenzwertüberschreitungen unmittelbar die vorgesehenen Maßnahmen<br />

veranlassen zu können.<br />

25<br />

Zwecks Offenlegung allfälliger Grenzwertüberschreitungen wurde die Unternehmung<br />

gewerberechtlich verpflichtet, ab 1986 die Stickoxid–Emissionswerte<br />

der Salpetersäure–Anlagen über Datenleitung in das Amt für<br />

Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz zu übertragen.<br />

26<br />

Darüber hinaus hat die Unternehmung ab 1987 diese Werte auch in der<br />

Aktion "Gläserne Kamine" beim Werkseingang öffentlich ersichtlich gemacht.<br />

Unter Hinweis auf das geringe Interesse der Linzer Bevölkerung hat die<br />

Unternehmung diese freiwillige Offenlegung von Emissionsdaten nach<br />

wenigen Monaten eingestellt.<br />

Meldung von<br />

Betriebsstörungen<br />

und Störfällen<br />

27.1<br />

27.2<br />

27.3<br />

27.4<br />

Bei Betriebsstörungen (Störungen oder unzumutbare Belästigungen<br />

außerhalb <strong>des</strong> Werkes ohne Gemeingefährdung) und Störfällen (Störungen<br />

mit Gemeingefährdung) hatte die Leitstelle unverzüglich — üblicherweise<br />

vorerst fernmündlich — die Berufsfeuerwehr der Stadt Linz zu<br />

informieren; die Verständigung der Leitstelle oblag den einzelnen Produktionsbetrieben.<br />

Von 38 % der Störungen wurde die Berufsfeuerwehr der Stadt Linz innerhalb<br />

von 15 Minuten, von 20 % der Störungen erst nach einer halben<br />

Stunde und in Einzelfällen sogar erst nach Stunden in Kenntnis gesetzt.<br />

<strong>Der</strong> RH kritisierte, daß die Unternehmung die ihr vorgeschriebene Unverzüglichkeit<br />

der Meldung vielfach nicht eingehalten hat. Auch haben<br />

Vorkommnisse mit erheblichen Umweltbelastungen, die in zwei Fällen<br />

zu einer Beeinträchtigung von Personen innerhalb und außerhalb <strong>des</strong><br />

Werksgelän<strong>des</strong> bzw wie im Juli 1986 (am sogenannten "Schwarzen Freitag")<br />

zu einer rd 1 000 %igen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte<br />

bei Schwefeldioxid führten, offenbar kein Umdenken bewirkt.<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung hätte in keinem Fall Gemeingefährdung bestanden.<br />

Es habe sich daher nicht um Störfälle gehandelt und daher keine Meldepflicht<br />

bestanden.<br />

Durch die Störfallverordnung 1991 sei die Meldepflicht nunmehr grundsätzlich geregelt.<br />

<strong>Der</strong> RH entgegnete, die ihm zugänglich gemachten Unterlagen sahen sowohl<br />

bei Störfällen als auch bei Betriebsstörungen eine unverzügliche<br />

Meldepflicht vor. Zudem widerspreche diese Stellungnahme der Unter-


388<br />

nehmung der von ihr selbst ausgesprochenen Bereitschaft, im Hinblick<br />

auf ihre Öffentlichkeitsarbeit und Information der Bevölkerung auch Betriebsstörungen<br />

in die Meldeverpflichtung aufzunehmen.<br />

Umweltkonzepte 28.1<br />

Die Unternehmung hat 1986 gleichzeitig mit einem Unternehmungs–<br />

auch ein Umweltkonzept entwickelt und die beabsichtigten Projekte in<br />

einem Katalog dargestellt. Trotz der seit 1986 mehrfach erfolgten Umstrukturierung<br />

der Unternehmung und den aus dem 2. und 3. Maßnahmenpaket<br />

erkennbaren Schwerpunkten künftiger Umweltaktivitäten der<br />

Stadt Linz konnte die Unternehmungsleitung dem RH kein aktualisiertes<br />

Umweltkonzept vorlegen.<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der Unternehmung legte mehr Bedeutung auf realisierbare<br />

Maßnahmen als auf die Entwicklung von umfassenden Konzepten; im<br />

Vordergrund stand die operative Gesundung der Unternehmung bis 1994.<br />

28.2<br />

28.3<br />

<strong>Der</strong> RH bemerkte kritisch, daß der angestrebten operativen Gesundung<br />

ein geeignetes strategisches Konzept zugrundeliegen müßte und unter<br />

Bedachtnahme auf die sich abzeichnenden ökologischen Rahmenbedingungen<br />

eine vorsorgliche umweltorientierte Unternehmungspolitik erarbeitet<br />

werden sollte. Ferner bemängelte der RH, daß die Aufsichtsorgane<br />

der Unternehmung ein derartiges strategisches Konzept nicht eingefordert<br />

hatten.<br />

Laut Stellungnahme der Geschäftsführung habe der Aufsichtsrat der Unternehmung<br />

im Juli <strong>1993</strong> beschlossen, vom Vorstand jährlich einen Umweltbericht abzuverlangen,<br />

in welchem besonders auf die Einhaltung umweltbezogener behördlicher Auflagen<br />

und Vorschriften einzugehen sei.


VOEST–ALPINE AG<br />

BMV389<br />

Um dem bezüglich der Stickoxid–Emissionen geforderten Stand der<br />

Technik zu entsprechen, wäre die Kokerei zu sanieren. Die von der<br />

Unternehmung im Jahre 1990 ergriffenen Maßnahmen zur Staubabscheidung<br />

hätten schon längst Anwendung finden müssen.<br />

In Anbetracht <strong>des</strong> laufend emittierten Benzols von rd 100 t/Jahr kritisierte<br />

der RH das Fehlen konkreter Sanierungsschritte.<br />

Die Staubkonzentration bei der Sinteranlage lag 1990 bis um das<br />

Fünffache über dem empfohlenen Grenzwert.<br />

<strong>Der</strong> Anteil der Sinteranlage an den Gesamtemissionen an Schwefeldioxid<br />

in Linz von 5 900 t (1990) betrug 51 %. Eine Rauchgasentschwefelungsanlage<br />

wurde wegen der hohen Kosten nicht realisiert. Eine<br />

statt <strong>des</strong>sen ursprünglich geplante Umstellung der Hochofen–Technologie<br />

wurde zurückgestellt.<br />

<strong>Der</strong> als Voraussetzung für die Inbetriebnahme <strong>des</strong> Sinterban<strong>des</strong> 5 im<br />

Jahre 1972 bescheidmäßig vorgeschriebene Grenzwert für die Staubkonzentration<br />

(150 mg/m3) wurde erst ab Mitte 1988 erreicht. Im<br />

Jahre <strong>1993</strong> nahm die Unternehmung eine naßchemische Reinigungsanlage<br />

in Betrieb, wodurch die Staubemissionen der Sinteranlage wesentlich<br />

abgesenkt werden konnten.<br />

in Tonnen<br />

16 000<br />

12 000<br />

8 000<br />

Emissionen<br />

der Unternehmung<br />

Schwefeldioxid<br />

Stickstoffdioxid<br />

Staub<br />

4 000<br />

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992


390<br />

Umweltaktivitäten<br />

VOEST-ALPINE Stahl Linz GesmbH<br />

in Tonnen<br />

in %<br />

von 1985<br />

100<br />

90<br />

in %<br />

vom Umsatz<br />

6<br />

5<br />

Gesamtbetrag <strong>1993</strong><br />

913 Mill S<br />

5,1 5,4 5,9<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

4,2<br />

4<br />

3<br />

2,6<br />

2,9<br />

3,6<br />

3,2<br />

3,7<br />

Prognose<br />

40<br />

30<br />

2<br />

20<br />

1<br />

10<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

<strong>1993</strong><br />

1996<br />

Laufende Betriebskosten in % vom Umsatz<br />

Schwefeldioxid (Verminderung in % von 1985)<br />

Staubemissionen (Verminderung in % von 1985)<br />

Kokerei<br />

Betriebsbewilligung 1.1<br />

<strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat bis zur Verwirklichung der im Jänner<br />

1982 bescheidmäßig angeordneten Erfassung und Entstaubung der Abgase<br />

der Koksofenbatterien V und X einen zwölfmonatigen Probebetrieb<br />

(ab Dezember 1983) zugelassen. Wegen der beträchtlichen finanziellen<br />

Erfordernisse einer entsprechenden Anlage hat sich die Unternehmung<br />

mit dem Magistrat der Stadt Linz geeinigt, die Erfüllung dieser Bescheidauflage<br />

bis Ende 1985 zurückzustellen.<br />

Auf ein Ansuchen der Unternehmung vom Jänner 1985 um die Betriebsbewilligung<br />

für diese Koksofenbatterien hat der Magistrat der Stadt Linz ab<br />

Juli 1987 auf die Dauer von zwei Jahren einen neuerlichen Probebetrieb angeordnet<br />

und ab Mitte 1989 einen weiteren Probebetrieb genehmigt.<br />

1.2<br />

<strong>Der</strong> RH beanstandete die weiteren Probebetriebe als nicht mehr erforderlich,<br />

weil der überhöhte Schadstoffgehalt der Abgase aufgrund aussagekräftiger<br />

Messungen bereits feststand. <strong>Der</strong> RH beanstandete, daß der Magistrat<br />

Linz keine klare Entscheidung getroffen, sondern den unzulässigen<br />

Betrieb der Kokereibatterien geduldet hatte.


Kokerei<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

VOEST-ALPINE AG<br />

1.3<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung sei der Zeitplan für die Abgasreinigung<br />

mit dem Magistrat Linz abgesprochen gewesen.<br />

Laut Stellungnahme der Stadt Linz hätte sie in der Zeit der Probebetriebe immer wieder<br />

Gutachten angefordert und von der Unternehmung erhalten. Nach Erfüllung der<br />

bescheidmäßigen Vorgaben hätte sie im August 1990 die Betriebsbewilligung erteilen<br />

können.<br />

391<br />

Stickoxid–Emissionen<br />

2.1<br />

Mit einer Stickoxid–Emission von 1 348 t/Jahr (1990) war die Kokerei<br />

der größte Stickoxidemittent der Unternehmung (insgesamt 3 980 t/Jahr)<br />

und damit der zweitgrößte Emittent im Raum Linz.<br />

Obwohl die — allerdings rechtlich nicht verbindliche — Technische Anleitung<br />

zur Reinhaltung der Luft einen Emissionsgrenzwert von 500 mg/m 3<br />

vorsah, begnügte sich der Magistrat der Stadt Linz im Jahre 1989 mit der<br />

Vorschreibung eines Grenzwertes von 1 000 mg/m 3 . Allerdings wären zur<br />

Erreichung <strong>des</strong> geringeren Grenzwertes nicht nur die alten Koksbatterien II,<br />

III und IV, sondern auch die vergleichsweise neuen Koksbatterien V, VIII<br />

und X zu sanieren gewesen. Selbst die Koksbatterie VII, die modernste Anlage,<br />

konnte im März 1990 den Grenzwert von 500 mg/m 3 kaum erreichen.<br />

Einen Überblick über die zu diesem Zeitpunkt gemessenen Stickoxid–<br />

Emissionen der einzelnen Koksbatterien gibt nachstehen<strong>des</strong> Schaubild:<br />

in mg/m 3<br />

2 000<br />

Koksgas<br />

1 500<br />

1 000<br />

500<br />

819<br />

307<br />

Koksbatterien II<br />

1 068<br />

367<br />

III<br />

1 142<br />

Mischgas<br />

409<br />

770<br />

442<br />

539<br />

293<br />

758<br />

417<br />

1 527<br />

kein Meßwert vorhanden<br />

846<br />

414<br />

IV V VII VIII IX X<br />

A Grenzwert laut Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft<br />

B Grenzwert <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz<br />

B<br />

A<br />

2.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß selbst die relativ neuen Koksbatterien den<br />

— doppelt so hohen — behördlich vorgeschriebenen Grenzwert überschritten<br />

haben.


Kokerei<br />

392<br />

2.3<br />

Laut Stellungnahme der Stadt Linz sei die aus der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland stammende<br />

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft in Österreich nicht rechtsverbindlich.<br />

Zudem könnten die deutschen Verhältnisse wegen der unterschiedlichen<br />

Bauweise nur bedingt auf die Linzer Kokerei übertragen werden. Die vom Magistrat<br />

vorgegebenen Grenzwerte hätten dem damaligen Stand der Technik entsprochen. Die<br />

Stadt Linz stimmte allerdings dem RH zu, daß die älteren Batterien sanierungsbedürftig<br />

sind. Die österreichische Rechtslage reiche allerdings nicht zur Durchsetzung<br />

derartiger Maßnahmen aus.<br />

Die Unternehmung berief sich gleichfalls auf die mangelnde Rechtsverbindlichkeit<br />

der geringeren Grenzwerte sowie auf den damaligen Stand der Technik. Selbst für<br />

die neuen Koksbatterien bestünden keine Sanierungsmöglichkeiten.<br />

Kohlenwasserstoff–<br />

Emissionen<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

Da die Koksbatterien III, IV und V bis zu viermal höhere Emissionen an<br />

Kohlenwasserstoffen aufwiesen als die Batterie VII, wurden als kurzfristige<br />

Maßnahmen die Dichtungen der Türrahmen sowie die Gassaugung<br />

verbessert.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte den Kohlenwasserstoff–Emissionen verstärktes<br />

Augenmerk zugewendet werden.<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung seien die höheren Emissionen bestimmter<br />

Koksbatterien auf deren höheres Alter zurückzuführen.<br />

Kokslöschverfahren<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

<strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat der Unternehmung im Jänner 1982 die<br />

bescheidmäßige Auflage erteilt, die bei den Koksbatterien V und X entstehenden<br />

Abgase zu erfassen und zu entstauben. Da die Unternehmung bereits<br />

im Jahre 1981 Studien für entsprechende Maßnahmen in Auftrag gegeben<br />

und dem Magistrat ein Ansuchen um gewerberechtliche Genehmigung in<br />

Aussicht gestellt hatte, verzichtete dieser auf die Erfüllung der Bescheidauflage.<br />

Obwohl die Unternehmung Ende 1985 vorwiegend aus finanziellen<br />

Gründen — eine derartige Investition hätte je nach Dimensionierung zwischen<br />

500 Mill S und 1 200 Mill S gekostet — dem Magistrat der Stadt<br />

Linz mitgeteilt hat, daß mit der Verwirklichung dieser emissionsmindernden<br />

Maßnahme nicht zu rechnen sei, hat dieser auf eine bescheidmäßige<br />

Vorschreibung einer Emissionsminderung verzichtet und noch im Jahre<br />

1988 versucht, eine Konsenslösung mit der Unternehmung zu erreichen.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Unternehmung einer konkreten Lösung<br />

durch Diskussionen über neue Techniken und Verfahren aus dem<br />

Weg zu gehen versuchte.<br />

Laut Stellungnahme der Stadt Linz hätte die Rechtslage nur eine Konsenslösung mit<br />

der Unternehmung zugelassen. Die Bereitschaft der Unternehmung zur Realisierung<br />

dieses Vorhabens hätte außerdem angesichts <strong>des</strong> steigenden Investitionsbedarfes für die<br />

gleichfalls erforderliche Sanierung der Sinteranlage abgenommen.<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung hätten die Gesamtinvestitionskosten<br />

1 270 Mill S betragen, wodurch eine Tonne Hochofenkoks um 85 S teurer geworden<br />

wäre. Die Unternehmung hätte keineswegs versucht, einer Lösung aus dem Weg zu<br />

gehen, aber die wirtschaftlichen Gesichtspunkte mit der geringen Umweltrelevanz abzuwägen<br />

gehabt.


Kokerei<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

VOEST-ALPINE AG<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

Als "kleine Lösung" hat die Unternehmung im Jahre 1988 eine Umgestaltung<br />

der Löschtürme (Staubabscheider) zwecks Verminderung der<br />

Staubemissionen von 375 auf 50 g/t Koks angeboten. <strong>Der</strong> Magistrat der<br />

Stadt Linz hielt diese Maßnahme vorerst für nicht ausreichend und führte<br />

mit der Unternehmung — allerdings erfolglose — Verhandlungen über<br />

eine weiterreichende Lösung. Erst im August 1990 schrieb der Magistrat<br />

der Stadt Linz der Unternehmung vor, bis spätestens Ende 1991 Einbauten<br />

zur Staubabscheidung vorzusehen.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die von der Behörde im Jahre 1990 verfügten<br />

staubabscheidenden Einbauten von der Unternehmung bereits<br />

1988 angeboten worden waren.<br />

Laut Stellungnahme der Stadt Linz hätte sie keine gesetzliche Grundlage für die<br />

Durchsetzung weiterreichender Maßnahmen gehabt, weshalb sie schließlich auf die<br />

von der Unternehmung angebote Maßnahme habe zurückkommen müssen.<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung unterschreite sie zwischenzeitlich den ihr vorgeschriebenen<br />

Grenzwert von 50 g Gesamtstaub je Tonne Koks beträchtlich.<br />

393<br />

Benzolfabrik<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Eine im Jahre 1987 im Rahmen einer gewerbebehördlichen Überprüfung<br />

erfolgte umwelttechnische Beurteilung ergab, daß die Anlagen der<br />

Benzolfabrik nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen und Einrichtungen<br />

zur Verringerung <strong>des</strong> Benzolgehaltes in der Atemluft fehlten.<br />

Nach einer behördlichen Fristerstreckung hat die Unternehmung im Jänner<br />

1990 ein Verbesserungsprojekt vorgelegt, welches allerdings nicht<br />

verhandelt wurde. Mitte 1991 erklärte die Unternehmung, daß aufgrund<br />

marktmäßiger Änderungen die Zukunft dieses Produktionsbereiches ungewiß<br />

sei und sie eine andere Projektvariante ausarbeiten werde.<br />

<strong>Der</strong> RH kritisierte die schleppende Vorgangsweise, die weder zur Einigung<br />

über ein Projekt noch zu sonstigen Sanierungsschritten geführt hatte.<br />

Laut Stellungnahme der Stadt Linz hätte sich die Unternehmung entschlossen, diesen<br />

Produktionsbereich aufrecht zu erhalten, weshalb sie ihr die Sanierung der Benzolfabrik<br />

bis spätestens März 1994 aufgetragen habe.<br />

Sinteranlagen<br />

Allgemeines<br />

7.1<br />

Erzsinteranlagen sind wegen ihrer hohen Staub– und Abgasemissionen<br />

umweltbelastend. Mit einem Anteil von 34 % (1986) und 28 % (1990) an<br />

den gesamten Staubemissionen von Linz sowie mit einem Anteil von 38 %<br />

(1986) und 51 % (1990) an den gesamten Schwefeldioxid–Emissionen von<br />

Linz und einer Gesamtabgasmenge von rd 1 Mill m 3 /h war die Sinteranlage<br />

der größte Einzelemittent im Großraum Linz.


Sinteranlagen<br />

394<br />

Laut Emissionserklärung der Unternehmung entwickelten sich die Staubemissionen<br />

der Sinteranlagen wie folgt:<br />

in Tonnen<br />

2 500<br />

Staubemissionen<br />

2 000<br />

1 500<br />

1 000<br />

500<br />

Gesamt<br />

Sinteranlage 1<br />

Sinteranlage 2<br />

1986 1987 1988 1989 1990<br />

in mg/m 3<br />

300<br />

Staubkonzentration<br />

Sinteranlage 1 Sinteranlage 2<br />

250<br />

200<br />

260<br />

260<br />

258,5<br />

260<br />

265,2<br />

223<br />

250,5<br />

150<br />

100<br />

130<br />

150,6<br />

99,9<br />

50<br />

A<br />

1986<br />

1987 1988 1989 1990<br />

A Grenzwert laut Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft<br />

7.2<br />

7.3<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß im Jahre 1990 die Staubkonzentration<br />

der Sinteranlage 1 noch immer um das Fünffache, jene der Sinteranlage<br />

2 um das Doppelte über dem Grenzwert der Technischen Anleitung zur<br />

Reinhaltung der Luft (Bun<strong>des</strong>republik Deutschland) lag. Nach Ansicht<br />

<strong>des</strong> RH wären Maßnahmen zur drastischen Senkung der Staubemissionen<br />

durchzuführen gewesen.<br />

<strong>Der</strong> Stadt Linz erschien die Kritik <strong>des</strong> RH unbegründet, weil sie die Sanierungsbedürftigkeit<br />

der Sinteranlagen erkannt und allen Nachdruck auf die Durchsetzung<br />

der erforderlichen Maßnahmen gelegt hätte.


Sinteranlagen<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

VOEST-ALPINE AG<br />

Schwefeldioxid 8.1<br />

Laut Emissionserklärung der Unternehmung entwickelten sich die Schwefeldioxidemissionen<br />

der Sinteranlagen wie folgt:<br />

395<br />

in Tonnen<br />

7 000<br />

6 000<br />

5 000<br />

4 000<br />

3 000<br />

2 000<br />

1 000<br />

Schwefeldioxid-Emissionen<br />

Gesamt<br />

Sinteranlage 1<br />

Sinteranlage 2<br />

1986 1987 1988 1989 1990<br />

in mg/m 3<br />

800<br />

700<br />

Schwefeldioxid- Konzentration<br />

Sinteranlage 1 Sinteranlage 2<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

614,4<br />

680<br />

676,7<br />

361,9<br />

506<br />

455,3<br />

499,8<br />

397,8<br />

458,3<br />

393,9<br />

A<br />

200<br />

100<br />

1986 1987 1988 1989 1990<br />

A Grenzwert laut Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft<br />

Mit 2 904 t/Jahr emittiertem Schwefeldioxid betrug der Anteil der Sinteranlagen<br />

an den gesamten Schwefeldioxid–Emissionen in Linz 51 % (1990).<br />

Eine Rauchgasentschwefelungsanlage hat die Unternehmung wegen der hohen<br />

Kosten nicht verwirklicht. Eine statt <strong>des</strong>sen geplante Umstellung auf eine<br />

andere Hochofen–Technologie unterblieb allerdings ebenfalls.<br />

8.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß eine Verringerung der Schwefeldioxid–<br />

Emissionen vorerst nicht erfolgen wird.


Sinteranlagen<br />

396<br />

Stickstoffdioxid 9.1<br />

Laut Emissionserklärung der Unternehmung entwickelten sich die Stickstoffdioxid–Emissionen<br />

der Sinteranlagen wie folgt:<br />

in Tonnen<br />

2 000<br />

Stickstoffdioxid-Emissionen<br />

1 600<br />

Gesamt<br />

1 200<br />

800<br />

400<br />

Sinteranlage 2<br />

Sinteranlage 1<br />

1986 1987 1988 1989 1990<br />

in mg/m 3<br />

450<br />

400<br />

Stickstoffdioxid-Konzentration<br />

Sinteranlage 1 Sinteranlage 2<br />

A<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

174<br />

216<br />

174<br />

269,9<br />

174<br />

293<br />

309,8<br />

295,1<br />

100<br />

123<br />

123<br />

50<br />

1986 1987 1989 1990<br />

1988<br />

A Grenzwert laut Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft<br />

<strong>Der</strong> Anteil der Sinteranlage an den gesamten Stickstoffdioxid–Emissionen<br />

von Linz betrug 10,5 % (1990).<br />

9.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß eine weitere Verminderung der Gesamtjahres–<br />

Emission an Stickstoffdioxid der Unternehmung ab <strong>1993</strong> zu erwarten ist,<br />

weil die Sanierung der Sinteranlage eine nochmalige Rücknahme der Produktion<br />

vorsieht.


Sinteranlagen<br />

Sinterband 5<br />

10.1<br />

BMV<br />

Umwelt Linz<br />

VOEST-ALPINE AG<br />

Als Voraussetzung für die Inbetriebnahme <strong>des</strong> Sinterban<strong>des</strong> 5 wurde der<br />

Unternehmung im Jahre 1972 ein Grenzwert für die Staubkonzentration<br />

von 150 mg/m 3 bescheidmäßig vorgeschrieben. Trotz der Nichtvorlage<br />

der ebenfalls abverlangten Meßprotokolle und <strong>des</strong> Fehlens eines Nachweises<br />

für die Einhaltung der Grenzwerte wurde im Jahre 1980 die Betriebsbewilligung<br />

erteilt.<br />

397<br />

10.2<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß der 1972 geforderte Grenzwert erst ab<br />

Mitte 1988 erreicht wurde.<br />

10.3<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung hätte sie Ende <strong>1993</strong> eine naßchemische Entstaubungsanlage<br />

(560 Mill S) in Betrieb genommen, welche die Staubemissionen der<br />

Sinteranlage wesentlich verringere.<br />

Stahlwerkskonzentration<br />

11.1<br />

Im April 1985 wurde der Unternehmung vorgeschrieben, bis März 1990<br />

den Staubgehalt der Abgase <strong>des</strong> Stahlwerkes LD II auf den für das Stahlwerk<br />

LD III seit bereits 1973 geltenden Wert von 150 mg/m 3 zu senken.<br />

Ein von der Unternehmung angestellter Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />

zwischen der Sanierungsinvestition zum Weiterbetrieb <strong>des</strong> Stahlwerkes<br />

LD II mit einer Konzentration wie im Stahlwerk LD III ergab deren Kostenvorteil<br />

von 236 S/t (1990).<br />

Nach Verwirklichung der Stahlwerkskonzentration gingen die Staubemissionen<br />

von 835 t/Jahr (1986) auf 58 t/Jahr (1991) und die spezifischen<br />

Staubemissionen von 0,28 kg/t Rohstahl (1986) auf 0,02 kg/t Rohstahl<br />

(1991) zurück.<br />

11.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH machte das beschriebene Projekt deutlich, daß von<br />

der Behörde auferlegte Umweltmaßnahmen auch zu einem betriebswirtschaftlichen<br />

Erfolg führen können. <strong>Der</strong> RH empfahl der Unternehmung,<br />

nicht erst aufgrund behördlicher Anordnungen, sondern von sich aus im<br />

Sinne <strong>des</strong> Umweltschutzes tätig zu werden, wie dies auch den Vorgaben<br />

der Austrian Industries AG entspricht.


398


International<br />

INTERNATIONALE GEBARUNGSKONTROLLE<br />

399<br />

Überprüfungen bei internationalen Organisationen<br />

Allgemeines Zoll– und Handelsabkommen, Genf<br />

1<br />

<strong>Der</strong> RH wurde 1986 mit der Prüfung der Rechnungsabschlüsse <strong>des</strong> Allgemeinen<br />

Zoll– und Handelsabkommens (GATT) ab dem Finanzjahr 1986<br />

beauftragt. Die Prüfung <strong>des</strong> Rechnungsabschlusses 1992 erfolgte <strong>1993</strong> am<br />

Sitz <strong>des</strong> Sekretariates <strong>des</strong> GATT in Genf. <strong>Der</strong> Bericht, dem ua eine Prüfung<br />

<strong>des</strong> Verrechnungsverfahrens sowie stichprobenweise Überprüfungen der<br />

Rechnungsunterlagen und Belege zugrunde lagen, wurde dem zuständigen<br />

Organ <strong>des</strong> GATT zugeleitet und von diesem zur Kenntnis genommen.<br />

Europäische Freihandelsassoziation, Genf<br />

2<br />

Im Mai 1992 wurde anläßlich <strong>des</strong> EFTA–Ministertreffens in Reykjavik ein<br />

"EFTA–Committee of Auditors" (seit Anfang <strong>1993</strong> "EFTA Board of Auditors"),<br />

bestehend aus Mitgliedern der Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

aller EFTA–Mitgliedsstaaten, eingerichtet. <strong>Der</strong> RH hat dem Ersuchen, einen<br />

Vertreter in dieses Gremium zu entsenden, entsprochen.<br />

Das EFTA Board of Auditors hat im Jahr <strong>1993</strong> seine Arbeit fortgesetzt.<br />

Insbesondere wurden vorbereitende Arbeiten für die Durchführung der Prüfung<br />

<strong>des</strong> Jahresabschlusses <strong>1993</strong> geleistet sowie Prüfungen nach dem Prinzip<br />

der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorgenommen.<br />

Europäisches Patentamt,<br />

München, Den Haag, Berlin und Wien<br />

3<br />

Im Jahre 1989 wurde ein Beamter <strong>des</strong> RH vom Verwaltungsrat der Europäischen<br />

Patentorganisation gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen<br />

für fünf Jahre zum Rechnungsprüfer dieser Organisation bestellt. Er<br />

wird bei seiner Tätigkeit von weiteren Mitarbeitern <strong>des</strong> RH unterstützt.


400<br />

Den Rechnungsprüfern obliegt laut der Finanzordnung neben der jährlichen<br />

Überprüfung der Rechnungsabschlüsse <strong>des</strong> Europäischen Patentamtes<br />

(einschließlich <strong>des</strong> Pensionsreservefonds) die laufende Kontrolle der Einnahmen<br />

und Ausgaben der Organisation sowie der gesamten Haushalts–<br />

und Wirtschaftsführung einschließlich der finanziell wirksamen Maßnahmen.<br />

Die Prüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob<br />

(1) der Haushaltsplan und die sonstigen Haushaltsbestimmungen eingehalten<br />

worden sind,<br />

(2) die Einnahmen und Ausgaben sowie das Vermögen und die Schulden<br />

ordnungsgemäß begründet und belegt sind,<br />

(3) die hinterlegten oder in der Kasse vorhandenen Gelder und Werte den<br />

in den Kassenbüchern gebuchten Beträgen entsprechen,<br />

(4) wirtschaftlich und sparsam verfahren wird und Aufgaben mit geringerem<br />

Personal– oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt<br />

werden können.<br />

Es wurden Überprüfungen an den Standorten der Europäischen Patentorganisation<br />

in München, Den Haag, Berlin und Wien durchgeführt. Dem Verwaltungsrat<br />

wurde ein umfassender Bericht über die Wirtschaftlichkeit und<br />

Ordnungsgemäßheit der Tätigkeit <strong>des</strong> Europäischen Patentamtes einschließlich<br />

<strong>des</strong> Pensionsreservefonds vorgelegt.<br />

Internationale Organisation für<br />

Wanderungswesen, Genf<br />

4<br />

<strong>Der</strong> RH wurde mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Internationalen<br />

Organisation für Wanderungswesen (International Organization for Migration,<br />

IOM) für die Jahre 1992 bis 1994 betraut.<br />

Die Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 1992 erfolgte im März und April <strong>1993</strong><br />

am Sitz der IOM in Genf. <strong>Der</strong> Bericht wurde vom zuständigen Organ der<br />

IOM zur Kenntnis genommen.


International<br />

Bilaterale Beziehungen <strong>des</strong> RH zu ausländischen<br />

Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

401<br />

5<br />

<strong>Der</strong> RH hat im Rahmen seiner Bemühungen um eine Stärkung der Finanzkontrolle<br />

in den Reformstaaten Zentral– und Osteuropas die Obersten<br />

Rechnungskontrollbehörden Tschechiens, Ungarns, Albaniens und Litauens<br />

in Fachvorträgen und Seminaren auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet.<br />

Dabei bildete die Frage der Einbettung einer Obersten Rechnungskontrollbehörde<br />

im Staatsgefüge am Beispiel <strong>des</strong> österreichischen <strong>Rechnungshofes</strong><br />

einen zentralen Themenschwerpunkt, wobei insbesondere die verfassungsrechtlichen<br />

Grundlagen der staatlichen Finanzkontrolle, das Verhältnis zwischen<br />

Parlament und RH sowie die Kompetenzen <strong>des</strong> RH auf besonderes Interesse<br />

der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Reformstaaten stießen.<br />

Ein großer Schulungsbedarf ergab sich bei der Vermittlung von Prüfungsmethoden<br />

(insbesondere Prüfungsplanung, Einschau vor Ort sowie Berichtsabfassung).<br />

Die Überprüfung von Einrichtungen der Post und Eisenbahn, <strong>des</strong> Gesundheitswesens,<br />

von Privatisierungsmaßnahmen sowie der Staatsschuld bildete<br />

einen weiteren Schwerpunkt der Schulungsveranstaltungen. Daneben wurde<br />

auch der internen Verwaltung, der Personalauswahl, der Fortbildung sowie<br />

der Einrichtung einer Amtsbibliothek einschließlich Dokumentation ein besonderes<br />

Interesse entgegengebracht.<br />

<strong>Der</strong> RH erhielt 1994 Besuche von Vertretern folgender Oberster Rechnungskontrollbehörden<br />

bzw Rechnungskontrolleinrichtungen:<br />

Albanien, Europäische Union, Gabun, Georgien, Kanada, Korea, Lettland,<br />

Litauen, Mexiko, Polen, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Ungarn, Vereinigte<br />

Staaten, Vereinigtes Königreich sowie Vereinte Nationen.<br />

In allen Fällen konnte ein gegenseitiger Gedanken– und Erfahrungsaustausch<br />

in die Wege geleitet oder fortgesetzt werden, der sich mit Vertretern<br />

<strong>des</strong> ungarischen Staatsrechnungshofes besonders intensiv gestaltete.


402<br />

Tätigkeit <strong>des</strong> RH als Generalsekretariat der Internationalen<br />

Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

(INTOSAI) im Jahre 1994<br />

6<br />

Anknüpfend an seine Ausführungen im Vorjahr berichtet der RH über<br />

seine weitere Tätigkeit als Generalsekretariat der Internationalen Organisation<br />

der Obersten Rechnungskontrollbehörden (International Organization<br />

of Supreme Audit Institutions, INTOSAI).<br />

Im 29. April 1994 fand in Wien das gemeinsam mit den Vereinten Nationen<br />

veranstaltete 11. UN/INTOSAI Seminar zum Thema "Die Rolle der<br />

Obersten Rechnungskontrollbehörden bei der Umstrukturierung <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Sektors" statt. Teilnehmer von 22 Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

aus allen Regionalen Arbeitsgruppen der INTOSAI hatten die<br />

Möglichkeit, an einem Erfahrungsaustausch zwischen Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

verschiedener Regionen und Wirtschaftssysteme teilzunehmen.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Hauptthemas behandelten die Delegierten die verschiedensten<br />

Formen der Umstrukturierung, wie Voll– und Teilprivatisierungen,<br />

Ausgliederungen und Contracting–out von öffentlichen Dienstleistungen<br />

sowie die Probleme, die sich für die Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

bei derartigen Prüfungen stellen, und die Möglichkeiten, die Tätigkeit der<br />

Obersten Rechnungskontrollbehörden zu verbessern. Die Vorträge wurden<br />

durch Berichte und Diskussionen der teilnehmenden Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

ergänzt.<br />

Die Vortragsthemen lauteten im einzelnen:<br />

– Vorschläge zur Verbesserung der Prüfungstätigkeit (Vortragender: Contraloria<br />

General de la República, Chile)<br />

– Modelle und Ansätze der Umstrukturierung <strong>des</strong> öffentlichen Sektors<br />

(Vortragender: österreichischer Rechnungshof)<br />

– Die Rolle der Obersten Rechnungskontrollbehörden und die Ansätze der<br />

Finanzkontrolle beim Umstrukturierungsprozeß (Vortragender: Bun<strong>des</strong>rechnungshof,<br />

Deutschland)<br />

– Hintergründe und Kernfragen der Umstrukturierung <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Sektors (Vortragender: National Audit Office, Vereinigtes Königreich)<br />

– Erfahrungen im Umstrukturierungsprozeß auf der Grundlage von Fallbeispielen<br />

(Vortragender: Central Auditing Organisation, Ägypten)<br />

– Schwierigkeiten und Probleme der Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />

bei der Überprüfung von Umstrukturierungsprozessen (Vortragender: Cour<br />

<strong>des</strong> Comptes, Frankreich)<br />

– Umweltaspekte <strong>des</strong> Umstrukturierungsprozesses (Vortragender: Algemene<br />

Rekenkamer, Niederlande)


International<br />

<strong>Der</strong> Einleitungsvortrag zu grundsätzlichen Fragen der Umstrukturierung<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Sektors wurde von Vertretern der Vereinten Nationen sowie<br />

der Weltbank gehalten.<br />

403<br />

Als eines der Hauptergebnisse <strong>des</strong> Seminars wurde ausdrücklich festgestellt,<br />

daß nicht nur der Verkaufspreis bzw die in Gutachten angegebenen Preisspannen<br />

die Grundlage für die Beurteilung einzelner Privatisierungsvorhaben<br />

bilden, sondern auch tiefgreifen<strong>des</strong> Wissen sowie die Vertrautheit der<br />

Obersten Rechnungskontrollbehörde mit den besonderen Eigenheiten der<br />

auszugliedernden Organisationseinheit erforderlich sind.<br />

Wien, im Dezember 1994<br />

<strong>Der</strong> Präsident:<br />

Dr Franz Fiedler


404


as<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

405<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

(Vorstandsmitglieder bzw Geschäftsführer<br />

sowie Aufsichtsratsvorsitzender und<br />

<strong>des</strong>sen Stellvertreter)<br />

der überprüften Unternehmungen<br />

Anmerkung:<br />

im Amt befindliche Entscheidungsträger in Blaudruck


406


BMF<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

Österreichische Salinen AG<br />

407<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Sektionschef Dr Karl PERELLI<br />

(5. Juli 1983 bis 20. September 1988)<br />

Ministerialrat Dr Günther SCHOLZ<br />

(seit 21. September 1988)<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Sektionschef Dr Egon BAUER (1. Stellvertreter)<br />

(5. Juli 1983 bis 20. September 1988)<br />

Ministerialrat Dkfm Dr Karl ROCH (2. Stellvertreter)<br />

(5. Juli 1983 bis 20. September 1988)<br />

Gouverneur Dkfm Kurt NÖSSLINGER<br />

(seit 21. September 1988)<br />

Vorstand<br />

Honorarprofessor Bergrat hc DDipl-Ing Dr Kurt THOMANEK<br />

(1979 bis 17. Oktober 1992)<br />

Mag Dr Hermann POMBERGER<br />

(seit 18. Oktober 1992)<br />

Dr Gerhard KNEZICEK<br />

(seit 1979)<br />

Biosaxon-Salz GesmbH<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Sektionschef Dr Karl PERELLI<br />

(1981 bis 19. September 1990, bis 11. September 1991 im Beirat)<br />

Dr Alfred HOLOUBEK<br />

(1981 bis 19. September 1990, bis 11. September 1991 im Beirat)<br />

Geschäftsführer<br />

Honorarprofessor Bergrat hc DDipl-Ing Dr Kurt THOMANEK<br />

(1981 bis 16. Oktober 1992)<br />

Dipl-Ing Klaus TSCHERNE<br />

(1981 bis 5. Juli <strong>1993</strong>)<br />

Dipl-Ing Rudolf NEUHOLD<br />

(15. Dezember 1983 bis 30. Juni 1988)<br />

Anmerkung:<br />

Ab 1. Mai <strong>1993</strong> wurde der Produktionsbereich der Unternehmung in die Österreichische<br />

Salinen AG eingebracht; der Unternehmungsmantel dient nunmehr einer Immobilienund<br />

Entwicklungsgesellschaft <strong>des</strong> Salinen Konzerns.


408<br />

Wohnbaugesellschaft der österreichischen Bun<strong>des</strong>bahnen<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Stellvertreterin<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Mag Lüben HYBL<br />

(seit 4. November 1992)<br />

Amtsrätin Christine APPL<br />

(seit 4. November 1992)<br />

Geschäftsführung<br />

Dr Johann MAYER<br />

(seit 10. Dezember 1975)<br />

Österreichische Realitäten AG<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Dr Johann BURGEMEISTER<br />

(seit 1985)<br />

Dkfm Roman FOJTL<br />

(seit 5. Juni 1990)<br />

Dr Erich PIMMER<br />

(seit 24. Juli 1985)<br />

Vorstand<br />

Hans Georg ORATOR<br />

(1985 bis 31. Dezember <strong>1993</strong>)<br />

Ing Gerhard ENGELSBERGER<br />

(seit 1. Juni 1985)<br />

Dr Reinhard HELLERICH<br />

(seit 3. Juli 1991)<br />

Mag Georg RUKAVINA<br />

(seit 1. Jänner 1994)


BMwA<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

Österreich Werbung<br />

409<br />

Geschäftsführung<br />

Dr Klaus LUKAS<br />

(seit 1. Mai 1987)<br />

Dkfm Frank KÜBLER<br />

(seit 1. Juli 1974)<br />

Obmann<br />

Obmann–Stellvertreter<br />

Bun<strong>des</strong>minister für wirtschaftliche Angelgenheiten<br />

Dr Wolfgang SCHÜSSEL<br />

(seit 24. April 1989)<br />

Ministerialrat Dr Erich MUSYL<br />

(seit 1. Jänner 1992)<br />

Abgeordneter zum Nationalrat Dr Günter PUTTINGER<br />

(seit 1. Jänner 1992)<br />

Lan<strong>des</strong>rat Eduard EHRENHÖFLER<br />

(seit 1. Jänner 1992)


410


BMV<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

ÖIAG Bergbauholding<br />

411<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Vorstand<br />

Sektionschef Mag Dr Erich WITTMANN<br />

(seit Gründung 1988)<br />

Dkfm Dr Helmut HOSKOVEC<br />

(seit Gründung 1988)<br />

Dipl-Ing Erich STASKA<br />

(seit Gründung1988)


412<br />

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik<br />

GesmbH<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzende(r)<br />

Dipl-Ing SOCK<br />

(1987 bis 26. Juli 1988)<br />

Dkfm Christian STIGLITZ<br />

(27. Juli 1988 bis 31. März 1989)<br />

Dipl-Betriebswirt Jochen SEYDEWITZ<br />

(1. April 1989 bis 20. Oktober 1991)<br />

Dipl-Ing Guido KLESTIL<br />

(21. Oktober 1991 bis 2. März 1994)<br />

Dkfm Wilhelmine GOLDMANN<br />

(seit 3. März 1994)<br />

Stellvertretender Vorsitzender<br />

Dr Friedrich VOGEL<br />

(1987 bis 31. März 1989)<br />

Dipl-Ing Gernot SCHIFFLER<br />

(1. April 1989 bis 20. Oktober 1991)<br />

Herbert AMERING<br />

(21. Oktober 1991 bis 2. März 1994)<br />

Mag Peter HALLBAUER<br />

(seit 3. März 1994)<br />

Geschäftsführung<br />

Dipl-Ing Werner TIPPELT<br />

(1987 bis 2. Oktober 1989)<br />

Dipl-Ing Alfred NOWAK<br />

(18. September 1989 bis 12. März 1990)<br />

Dkfm Helmut ZOIDL<br />

(seit 13. März 1990)<br />

Ing Willibald DÖRFLINGER<br />

(seit 13. März 1990)<br />

Mag Dr Heinz FRÜHAUF<br />

(seit 22. Oktober 1991)<br />

Anmerkung:<br />

Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine private Gruppe verkauft


BMV<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

EUMIG<br />

413<br />

Beirat<br />

Vorsitzende(r)<br />

Dipl-Ing Leopold KOVAR<br />

(bis 27. Juli 1988)<br />

Dkfm Christian STIGLITZ<br />

(28. Juli 1988 bis 31. März 1989)<br />

Dipl-Ing Gernot SCHIFFLER<br />

(1. April 1989 bis 3. Jänner 1990)<br />

Dipl-Ing Guido KLESTIL<br />

(4. Jänner 1990 bis 6. März 1994)<br />

Dkfm Wilhelmine GOLDMANN<br />

(seit 7. März 1994)<br />

Geschäftsführung<br />

Dkfm Helmut ZOIDL<br />

(bis 30. September 1991 Sprecher)<br />

Ing Wilhelm DÖRFLINGER<br />

(seit 1. Oktober 1991 Sprecher)<br />

Anmerkung:<br />

Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine private Gruppe verkauft<br />

Steirische Elektronik GesmbH<br />

Beirat<br />

Vorsitzende(r)<br />

Dipl-Ing TRESCHER<br />

(bis 11. Jänner 1990)<br />

Dipl-Ing Guido KLESTIL<br />

(1. Juni 1990 bis 27. Feber 1994)<br />

Dkfm Wilhelmine GOLDMANN<br />

(seit 15. März 1994)<br />

Stellvertreter(in)<br />

Dipl-Ing Franz VOGGENBERGER<br />

(1987)<br />

Dkfm Brigitte RISS<br />

(1988)


414<br />

Dipl-Ing Gernot SCHIFFER<br />

(1989 bis 31. Mai 1990)<br />

Dkfm Hans RUTKOWSKI<br />

(1. Juni 1990 bis 15. Mai 1991)<br />

Herbert AMMERING<br />

(16. Mai 1991 bis 17. November <strong>1993</strong>)<br />

Dkfm Wilhelmine GOLDMANN<br />

(18. November <strong>1993</strong> bis 1. März 1994)<br />

Mag Peter HALLBAUER<br />

(seit 2. März 1994)<br />

Geschäftsführung<br />

Dipl-Ing Herman BÖHNEL<br />

(20. Feber 1981 bis 31. Dezember 1987)<br />

Mag Stefan SABADELLO<br />

(30. Mai 1983 bis 31. Oktober 1991)<br />

Dipl-Ing Peter SIMONITSCH<br />

(28. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1990)<br />

Dr Heinz FRÜHAUF<br />

(seit 21. Oktober 1991)<br />

Dkfm Helmut ZOIDL<br />

(seit 21. Oktober 1991)<br />

Anmerkung:<br />

Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine private Gruppe verkauft


BMV<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

Österreichische Bun<strong>des</strong>bahnen<br />

415<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Dr Helmut SCHUSTER<br />

(seit 25. März <strong>1993</strong>)<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

DDr Anton HESCHGL<br />

(seit 25. März <strong>1993</strong>)<br />

Kurt SILVESTRI<br />

(seit 25. März <strong>1993</strong>)<br />

Vorstand<br />

Bun<strong>des</strong>minister aD Dr Heinrich ÜBLEIS<br />

(6. Mai 1987 bis 31. Juli <strong>1993</strong>)<br />

Dipl-Ing Dr Helmut DRAXLER<br />

(seit 1. August <strong>1993</strong>)<br />

Dipl-Ing Helmut HAINITZ<br />

(seit 1. März 1982)<br />

Dipl-Ing Fritz PROKSCH<br />

(seit 1. August <strong>1993</strong>)<br />

Eisenbahn Hochleistungsstrecken AG<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Dipl-Ing Helmut HAINITZ<br />

(seit 3. April 1989)<br />

Dkfm Dr Oskar GRÜNWALD<br />

(seit 3. April 1989)<br />

Vorstand<br />

Dr Gustav HAMMERSCHMID<br />

(seit 3. April 1989)<br />

Dipl-Ing Dr Georg Michael VAVROSKY<br />

(seit 3. April 1989)


Umwelt Linz<br />

416<br />

Chemie Holding AG<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Dkfm Dr Oskar GRÜNWALD<br />

Dr Siegfried MEYSEL<br />

(seit 26. Juni 1990)<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Dkfm Hans RUTKOWSKI<br />

Dipl-Ing Dr Herbert KAES<br />

(seit 4. Oktober 1988)<br />

Dr Norbert BEINKOFER<br />

(Seit 12. Dezember 1989)<br />

Dkfm Peter APFALTER<br />

(seit 9. Juli 1990)<br />

Mag Viktor KLIMA<br />

(seit 27. Juni 1991)<br />

Vorstand<br />

Vorsitzender<br />

Sprecher<br />

Mitglieder<br />

Dr Richard KIRCHWEGER<br />

(bis 31. Dezember 1989)<br />

Dkfm Peter APFALTER<br />

(1. Jänner 1990 bis 8. Juli 1990)<br />

Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />

(bis 8. Juli 1990)<br />

Dkfm Peter APFALTER<br />

(bis 8. Juli 1990)<br />

Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />

(seit 26. Juni 1990)<br />

Anmerkung:<br />

Ab 26. September 1991 Umwandlung der Chemie Holding AG in die Chemie Holding<br />

GesmbH.<br />

Ab 8. Oktober 1991 Verschmelzung der Chemie Linz GesmbH in die Chemie Holding<br />

GesmbH und Firmenänderung in Chemie Linz GesmbH.


Umwelt Linz<br />

BMV<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

417<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Dr Richard KIRCHWEGER<br />

(seit 19. März 1988)<br />

Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />

(seit 6. Juli 1990)<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Dr Dionys LEHNER<br />

(seit 19. März 1988)<br />

Geschäftsführung<br />

Dkfm Peter APFALTER<br />

(bis 8. Juli 1990)<br />

Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />

(seit 9. Juli 1990)<br />

Mag Franz WURM<br />

(seit 9. Oktober 1990)<br />

Anmerkung:<br />

Ab 8. Oktober 1991 Verschmelzung in die Chemie Holding GesmbH (vormals AG)<br />

Agrolinz Agrarchemikalien GesmbH<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Dr Richard KIRCHWEGER<br />

(seit 29. März 1988)<br />

Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />

(seit 9. Juli 1990)<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Dipl-Ing Dr Eugen MAIERHOFER<br />

(seit 29. März 1988)<br />

Dipl-Ing Wilhelm LILGE<br />

(seit 23. April 1992)<br />

Geschäftsführung<br />

Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />

Anmerkung:<br />

Ab 7. Oktober <strong>1993</strong> Verschmelzung in die Chemie Linz GesmbH


Umwelt Linz<br />

418<br />

Chemserv Industrie Service GesmbH<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Dkfm Peter APFALTER<br />

(seit 29. März 1988)<br />

Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />

(seit 29. März 1989)<br />

Dipl-Ing Dr Werner CZYSCH<br />

(seit 16. Mai 1990)<br />

Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />

(seit 9. Juli 1990)<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />

(seiit 29. März 1988)<br />

Dkfm Peter APFALTER<br />

(seit 29. März 1989)<br />

Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />

(16. Mai 1990 bis 15. Dezember 1990 und seit 21. Oktober 1991)<br />

Dipl-Ing Dr Werner CZYSCH<br />

(9. Juli 1990 bis 20. Oktober 1991)<br />

Dipl-Ing Dr Friedrich LUNZER<br />

(16. Dezember 1990 bis 20. Oktober 1991)<br />

Geschäftsführung<br />

Dipl-Ing Herbert STEINWENDER<br />

(bis 31. Dezember 1991)<br />

Dipl-Ing Gerhard KETSCHER<br />

(seit 1. Jänner 1992)<br />

Anmerkung:<br />

Ab 7. Oktober <strong>1993</strong> Verschmelzung in die Chemie Linz GesmbH


Umwelt Linz<br />

BMV<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

Chemie Linz GesmbH<br />

419<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Dr Siegfried MEYSEL<br />

(bis 9. September 1992)<br />

Dr Wolfgang RUTTENSTORFER<br />

(seit 10. September 1992)<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Mag Viktor KLIMA<br />

(27. Juni 1991 bis 2. April 1992)<br />

Dr Richard SCHENZ<br />

(seit 29. Juni 1992)<br />

Geschäftsführung<br />

Vorsitzender<br />

Sprecher<br />

Mitglieder<br />

Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />

(8. Oktober 1991 bis 30. Spetember 1994)<br />

Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />

(seit 1. Oktober 1994)<br />

Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />

(8. Oktober 1991 bis 22. April 1994)<br />

Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />

(seit 8. Oktober 1991; seit 1. Oktober 1994 Sprecher)<br />

Mag Franz WURM<br />

(8. Oktober 1991 bis 22. April 1994 und seit 1. Oktober 1994)<br />

Dipl-Ing Gerhard KETSCHER<br />

(seit 27. September <strong>1993</strong>)<br />

Anmerkung:<br />

Ab 7. Oktober <strong>1993</strong> Verschmelzung der Agrolinz Agrarchemikalien GesmbH und Chemserv<br />

Industrie Service GesmbH in die Chemie Linz GesmbH<br />

Ab 19. März 1994 Ausgliederung <strong>des</strong> Teilbereiches Feinchemie in die am 23. Dezember<br />

<strong>1993</strong> gegründete Chemie Linz Chemikalien GesmbH und Firmenänderung von Chemie<br />

Linz GesmbH in Agrolinz Melamin GesmbH


Umwelt Linz<br />

420<br />

Chemie Linz Chemikalien GesmbH<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Dr Wolfgang RUTTENSTORFER<br />

(seit 14. März 1994)<br />

Geschäftsführung<br />

Vorsitzender<br />

Sprecher<br />

Mitglieder<br />

Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />

(19. März 1994 bis 30. September 1994)<br />

Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />

(seit 1. Oktober 1994)<br />

Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />

(23. Dezember <strong>1993</strong> bis 30. September 1994)<br />

Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />

(seit 23. Dezember <strong>1993</strong>; seit 1. Oktober 1994 Sprecher)<br />

Mag Franz WURM<br />

(23. Dezember <strong>1993</strong> bis 30. September 1994)<br />

Ing Mag Egon ZWINGER<br />

(seit 1. Oktober 1994)<br />

Dr Hubert STÜCKLER<br />

(seit 1. Oktober 1994)<br />

Anmerkung:<br />

Gesellschaftsgründung am 23. Dezember <strong>1993</strong>; ab 19. März 1994 Eingliederung <strong>des</strong><br />

Teilbereiches Feinchemie aus der Chemie Linz GesmbH und Firmenänderung in Chemie<br />

Linz GesmbH


Umwelt Linz<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

421<br />

VOEST-ALPINE Stahl Linz GesmbHBMV<br />

Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Dr Herbert LEWINSKY<br />

(bis 7. Juli 1988)<br />

Prof Dr-Ing Ludwig BOGDANDY<br />

(8. Juli 1988 bis 31. Dezember 1992)<br />

Dr Peter STRAHAMMER<br />

(1. Jänner <strong>1993</strong> bis 31. Dezember <strong>1993</strong>)<br />

Dkfm Dr Erich BECKER<br />

(seit 23. März 1994)<br />

Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Dkfm Dr Claus J RAIDL<br />

(bis 18. April <strong>1993</strong>)<br />

Dr Hugo Michael SEKYRA<br />

(18. April <strong>1993</strong> bis 18. Jänner 1994)<br />

Univ-Prof Dipl-Ing Dr-Ing Albert OBERHOFER<br />

(seit 23. März 1994)<br />

Vorstand<br />

Prof Dr-Ing Ludwig BOGDANDY<br />

(bis 7. Juli 1988)<br />

Dkfm Gernot JEHART<br />

(seit 21. Jänner 1988)<br />

Prof Dipl-Ing Dr Heribert KREULITSCH<br />

(Vorsitzender bis 30. Juni <strong>1993</strong>)<br />

Dr Peter STRAHAMMER<br />

(Vorsitzender seit 1. Jänner 1994)<br />

Kommerzialrat Horst PASCHINGER<br />

(seit 21. Jänner 1988)<br />

Dipl-Ing Horst HAIDER<br />

(seit 1. Juli 1991)<br />

Dipl-Ing Gert KINCEL<br />

(seit 1. Juli 1991)


Abkürzungsverzeichnis<br />

A-G<br />

Abs Absatz<br />

ADV Automationsunterstützte<br />

Datenverarbeitung<br />

AG Aktiengesellschaft<br />

ARGE Arbeitsgemeinschaft<br />

Art Artikel<br />

ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen<br />

Finanzierungs-AG<br />

ASVG Allgemeines Sozialversicherungs<br />

gesetz<br />

BG<br />

BGBl<br />

BKA<br />

BM...<br />

BMA<br />

BMAS<br />

BMF<br />

BMGSK<br />

BMI<br />

BMJ<br />

BMLF<br />

BMLV<br />

BMU<br />

BMUJF<br />

BMV<br />

BMwA<br />

BMWF<br />

BRD<br />

B-VG<br />

bzw<br />

CA-BV<br />

CSFR<br />

dh<br />

D M<br />

EG<br />

EU<br />

EWR<br />

GesmbH<br />

Bun<strong>des</strong>gesetz<br />

Bun<strong>des</strong>gesetzblatt<br />

Bun<strong>des</strong>kanzleramt<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium...<br />

für auswärtige Angelegenheiten<br />

für Arbeit und Soziales<br />

für Finanzen<br />

für Gesundheit, Sport und<br />

Konsumentenschutz<br />

für Inneres<br />

für Justiz<br />

für Land- und Forstwirtschaft<br />

für Lan<strong>des</strong>verteidigung<br />

für Unterricht und Kunst<br />

für Umwelt, Jugend und Familie<br />

für öffentliche Wirtschaft<br />

und Verkehr<br />

für wirtschaftliche Angelegenheiten<br />

für Wissenschaft und Forschung<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

Bun<strong>des</strong>-Verfassungsgesetz in der<br />

Fassung von 1929<br />

beziehungsweise<br />

Creditanstalt-Bankverein<br />

Tschechische und Slowakische<br />

Förderative Republik<br />

das heißt<br />

Deutsche Mark<br />

Europäische Gemeinschaft<br />

Europäische Union<br />

Europäischer Wirtschaftsraum<br />

Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

H-Z<br />

kg<br />

km<br />

KRAZAF<br />

Kilogramm<br />

Kilometer<br />

Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds<br />

m,m 2 ,m 3 Meter, Quadratmeter, Kubikmeter<br />

m g Milligramm<br />

Mill Million(en)<br />

Mrd<br />

µg<br />

Milliarde(n)<br />

Mikrogramm<br />

Nr<br />

NTB<br />

ÖAMTC<br />

ÖBB<br />

ÖIAG<br />

PC<br />

Nummer<br />

Nachtrag zum <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Rechnungshofes</strong> (<strong>Verwaltungsjahr</strong>)<br />

Österreichischer Automobil- Motorrad-<br />

und Touring Club<br />

Österreichische Bun<strong>des</strong>bahnen<br />

Österreichische Industrieholding AG<br />

Personalcomputer<br />

rd rund<br />

RH Rechnungshof<br />

RHG Rechnungshofgesetz 1948<br />

S Schilling<br />

S. Seite<br />

SB Sonderbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong><br />

(Erscheinungsjahr, Gegenstand)<br />

t<br />

TB<br />

ua<br />

uä<br />

udgl<br />

USt<br />

usw<br />

uzw<br />

VfGH<br />

vgl<br />

VwGH<br />

W B<br />

zB<br />

Tonne(n)<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong><br />

(<strong>Verwaltungsjahr</strong>)<br />

unter anderem, und andere, unter<br />

anderen, und anderes<br />

und ähnliches<br />

und dergleichen<br />

Umsatzsteuer<br />

und so weiter<br />

und zwar<br />

Verfassungsgerichtshof<br />

vergleiche<br />

Verwaltungsgerichtshof<br />

Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong><br />

<strong>Rechnungshofes</strong> (Erscheinungsjahr,<br />

Gegenstand)<br />

zum Beispiel<br />

h<br />

Stunde

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