Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes Verwaltungsjahr 1993 - Der ...
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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen <strong>des</strong><br />
Nationalrates XIX. GP<br />
Reihe Bund 1994/9<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> d e s R echnungshofes<br />
<strong>Verwaltungsjahr</strong><br />
<strong>1993</strong><br />
Rechnungshof Zl 4000-Pr/6/94
Bisher erschienen:<br />
Reihe Bund 1994/1<br />
Reihe Bund 1994/2<br />
Reihe Bund 1994/3<br />
Reihe Bund 1994/4<br />
Reihe Bund 1994/5<br />
Reihe Bund 1994/6<br />
Reihe Bund 1994/7<br />
Reihe Bund 1994/8<br />
Nachtrag zum <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über das<br />
<strong>Verwaltungsjahr</strong> 1992<br />
Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über<br />
Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze<br />
Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über das<br />
Burgtheater und die Liegenschaftsbewirtschaftung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über die<br />
Pyhrn Autobahn AG<br />
Sonderbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über die<br />
Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft<br />
Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über die<br />
Austria Metall AG<br />
Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über die<br />
österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />
Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong> über<br />
Teilbereiche <strong>des</strong> Steyr-Daimler-Puch-Konzerns<br />
Auskünfte<br />
Rechnungshof<br />
1033 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />
Telefon (00 43 1) 711 71 - 8466 oder 8225<br />
Fax (00 43 1) 712 49 17<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Rechnungshof<br />
1033 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />
Rechnungshof<br />
Österreichische Staatsdruckerei<br />
Redaktion und Grafik:<br />
Druck:<br />
Herausgegeben: Wien, im Dezember 1994
<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong><br />
über das Jahr <strong>1993</strong>
Inhalt<br />
Seite<br />
ALLGEMEINER TEIL<br />
Vorbemerkungen<br />
A<br />
Vorlage an den Nationalrat 1<br />
Prüfungstätigkeit im Bereich der Länder 1<br />
Mitwirkung an der Rechnungsverwaltung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> 2<br />
Finanzielle Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen 3<br />
Darstellung der Prüfungsergebnisse 4<br />
Aussagewert von Prüfungsergebnissen 4<br />
"Offene Posten-Buchhaltung" der öffentlichen Finanzkontrolle 5<br />
Einige Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH 6<br />
Verwaltungsreform 7<br />
Vereinfachung <strong>des</strong> Abgabenrechtes 10<br />
Auswirkungen <strong>des</strong> Besoldungsreform-Gesetzes 1994 auf den RH 14<br />
BESONDERER TEIL<br />
BKA<br />
Bun<strong>des</strong>kanzleramt<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 17<br />
BMI<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Inneres<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 19<br />
Verwirklichte Empfehlungen 21<br />
Prüfungsergebnis<br />
Flugpolizei und Flugrettung 22<br />
B M U<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Unterricht und Kunst<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 31<br />
Verwirklichte Empfehlung 34<br />
Prüfungsergebnisse<br />
Höhere Internatsschule <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in Graz-Liebenau 35<br />
Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau 47
Seite<br />
B<br />
BMWF<br />
BMAS<br />
BMGSK<br />
BMUJF<br />
B M A<br />
BMJ<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Wissenschaft und Forschung<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 53<br />
Verwirklichte Empfehlungen 56<br />
Prüfungsergebnisse<br />
Psychologische Studentenberatung 57<br />
Universität Graz - Geisteswissenschaftliche Fakultät<br />
und Naturwissenschaftliche Fakultät 65<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und Soziales<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 83<br />
Verwirklichte Empfehlungen 84<br />
Prüfungsergebnisse<br />
Berufsförderungsinstitut Vorarlberg 85<br />
Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen 88<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Gesundheit, Sport<br />
und Konsumentenschutz<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 103<br />
Verwirklichte Empfehlung 104<br />
Sonstige Wahrnehmung<br />
Ermessensausgaben der laufenden Gebarung 1977;<br />
Krankenanstalten-Kostenrechnung 105<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Umwelt, Jugend und Familie<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 107<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für auswärtige Angelegenheiten<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 109<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Justiz<br />
Unerledigte Anregungen aus einem Vorjahr 111<br />
Prüfungsergebnis<br />
Strafvollzug 112<br />
Sonstige Wahrnehmung<br />
Schadensfälle bei Bezirksgerichten 123
Inhalt<br />
Seite<br />
BMLV<br />
BMF<br />
BMLF<br />
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Lan<strong>des</strong>verteidigung<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 125<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Finanzen<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 127<br />
Verwirklichte Empfehlungen 129<br />
Prüfungsergebnisse<br />
Bankenaufsicht 130<br />
Versicherungsaufsicht 144<br />
Finanzamt Graz-Stadt 156<br />
Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien 161<br />
Abgabeneinhebung und -einbringung/Zollverwaltung 168<br />
Zollamt Flughafen Wien 174<br />
Österreichische Salinen AG, Wien 179<br />
Biosaxon-Salz GesmbH, Wien 201<br />
Wohnbaugesellschaft der Österreichischen<br />
Bun<strong>des</strong>bahnen, gemeinnützige Gesellschaft mbH 210<br />
ÖRAG Österreichische Realitäten AG, Wien 212<br />
Sonstige Wahrnehmung<br />
Hagel- und Tierversicherung 225<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Land- und Forstwirtschaft<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 227<br />
Verwirklichte Empfehlungen 230<br />
Prüfungsergebnis<br />
Landwirtschaftskammer für Oberösterreich,<br />
Förderungsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> 231<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 237<br />
Verwirklichte Empfehlung 238<br />
Prüfungsergebnisse<br />
Planung von Bun<strong>des</strong>straßentrassen 239<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9, Liechtenwerderplatz 248<br />
Förderungen im Rahmen der TOP-Aktionen 267<br />
Österreich Werbung 272<br />
Sonstige Wahrnehmung<br />
Nordumfahrung Lofer 278<br />
C
Seite<br />
D<br />
B M V<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren 279<br />
Verwirklichte Empfehlungen 281<br />
Prüfungsergebnisse<br />
Fernmeldebauamt 5 in Wien 282<br />
ÖIAG-Bergbauholding AG 290<br />
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH, Leoben 296<br />
EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH, Fohnsdorf 306<br />
STE Steirische Elektronik GesmbH, Fehring 316<br />
ÖBB-Kraftwerkszentrale Innsbruck 329<br />
ÖBB - Neuer Austrotakt 1991 336<br />
ÖBB - Fahrender Restaurationsdienst 343<br />
Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG 352<br />
Umweltmaßnahmen verstaatlichter Unternehmungen<br />
im Raum Linz 367<br />
INTERNATIONALER TEIL<br />
Überprüfungen bei internationalen Organisationen<br />
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, Genf 399<br />
Europäische Freihandelsassoziation, Genf 399<br />
Europäisches Patentamt, München, Den Haag, Berlin und Wien 399<br />
Internationale Organisation für Wanderungswesen, Genf 400<br />
Bilaterale Beziehungen <strong>des</strong> RH zu ausländischen<br />
Obersten Rechnungskontrollbehörden 401<br />
Tätigkeit <strong>des</strong> RH als Generalsekretariat der<br />
Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />
(INTOSAI) im Jahre 1994 402<br />
Anhang<br />
Österreichische Salinen AG 407<br />
Biosaxon-Salz GesmbH 407<br />
Wohnbaugesellschaft der Österreichischen Bun<strong>des</strong>bahnen 408<br />
ÖRAG Österreichische Realitäten AG 408<br />
Österreich Werbung 409<br />
ÖIAG Bergbauholding AG 411<br />
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH 412<br />
EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH 413<br />
STE Steirische Elektronik GesmbH 413<br />
Österreichische Bun<strong>des</strong>bahnen 415<br />
Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG 415<br />
Umwelt Linz<br />
Chemie Holding AG 416<br />
Chemie Linz GesmbH 417<br />
Agrolinz Agrarchemikalien GesmbH 417<br />
Chemserv Industrie Service GesmbH 418<br />
Chemie Linz GesmbH 419<br />
Chemie Linz Chemikalien GesmbH 420<br />
VOEST-ALPINE Stahl Linz GesmbH 421
as<br />
Vorbemerkungen<br />
ALLGEMEINER TEIL<br />
1<br />
Vorbemerkungen<br />
Vorlage an den Nationalrat<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
<strong>Der</strong> RH hat gemäß Art 126 d Abs 1 B–VG dem Nationalrat über seine<br />
Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr bis spätestens 31. Dezember jeden<br />
Jahres Bericht zu erstatten.<br />
In den vorliegenden Bericht wurden im wesentlichen die bis 2. September<br />
1994 berichtsreif gewordenen Ergebnisse der vom RH in den Bereichen<br />
der Bun<strong>des</strong>ministerien einschließlich der Kapitalbeteiligungen durchgeführten<br />
Gebarungsüberprüfungen aufgenommen. Die erst nach Redaktionsschluß<br />
fertiggestellten Ergebnisse von Gebarungsüberprüfungen werden<br />
dem Nationalrat in einem Nachtrag zu diesem Bericht vorgelegt werden.<br />
Im vorliegenden Jahrestätigkeitsbericht nicht enthalten sind die Prüfungsergebnisse<br />
über<br />
– die Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze,<br />
– das Burgtheater,<br />
– die Liegenschaftsbewirtschaftung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>,<br />
– die Pyhrn Autobahn AG,<br />
– die Erste Donau–Dampfschiffahrts–Gesellschaft,<br />
– die Austria Metall AG,<br />
– die Österreichische Weinmarketingservice GesmbH und<br />
– Teilbereiche <strong>des</strong> Steyr–Daimler–Puch–Konzerns,<br />
die der RH bereits während <strong>des</strong> Jahres 1994 im Wege der Einzelberichterstattung<br />
dem Nationalrat vorgelegt hat.<br />
Prüfungstätigkeit im Bereich der Länder<br />
(1)<br />
Im Jahre <strong>1993</strong> hat der RH entsprechend seiner bun<strong>des</strong>verfassungsgesetzlichen<br />
Aufgabe, als "föderatives Bun<strong>des</strong>–Länder–Organ" auch die überörtliche<br />
Gebarungskontrolle bei sonstigen Gebietskörperschaften und deren<br />
Unternehmungen wahrzunehmen, Gebarungsüberprüfungen durchgeführt.<br />
<strong>Der</strong>en Ergebnisse waren nur bei Gemeinschaftsfinanzierungen unter<br />
Einschluß <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den vorliegenden Bericht mitaufzunehmen,<br />
zumal sonst lediglich dem jeweiligen Landtag, der jeweiligen Verbandsversammlung<br />
oder dem jeweiligen Gemeinderat zu berichten ist.
Prüfungstätigkeit im<br />
2<br />
Bereich der Länder<br />
(2)<br />
Wahrnehmungsberichte im Länderbereich hat der RH im Jahre 1994 in<br />
Vorwegnahme der ansonsten vorgesehenen Jahresberichterstattung vorgelegt:<br />
Burgenland<br />
– Österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />
– Anstaltsmäßige medizinische Versorgung im Land Burgenland<br />
Kärnten<br />
– Teilgebiete der Gebarung im Land Kärnten<br />
– Internes Kontrollsystem der Bezirkskassen im Land Kärnten<br />
Niederösterreich<br />
– Stadtgemeinde Klosterneuburg<br />
– Österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />
– Teilgebiete der Gebarung im Land Niederösterreich<br />
Oberösterreich<br />
– Sozialhilfeverband Linz–Land<br />
– Pyhrn Autobahn AG<br />
Salzburg<br />
– Teilgebiete der Gebarung im Land Salzburg<br />
– Reinhalteverband Tennengau Nord<br />
Steiermark<br />
– Stadtgemeinde Kapfenberg<br />
– Pyhrn Autobahn AG<br />
– Österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />
Tirol<br />
– Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Schwaz<br />
Vorarlberg<br />
– Stadtgemeinde Feldkirch<br />
Wien<br />
– Österreichische Weinmarketingservice GesmbH<br />
Mitwirkung an der Rechnungsverwaltung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
(1)<br />
Neben seiner Prüfungstätigkeit hatte der RH im Jahre <strong>1993</strong> den Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluß<br />
1992 zu verfassen, den er am 1. Oktober <strong>1993</strong> dem<br />
Nationalrat zugeleitet hat. Zugleich hat der RH dem Nationalrat einen<br />
Nachweis über den Stand der Bun<strong>des</strong>schulden für das Jahr 1992 vorgelegt.<br />
Den Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluß für das Jahr 1992 hat der Nationalrat mit<br />
Bun<strong>des</strong>gesetz vom 26. November <strong>1993</strong> genehmigt.<br />
(2)<br />
Ferner wirkte der RH im Rahmen seiner Zuständigkeit an der Ordnung<br />
<strong>des</strong> Rechnungswesens und an der Finanzschuldengebarung mit.
as<br />
Vorbemerkungen<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
neuer rechtsetzender Maßnahmen<br />
3<br />
(1)<br />
In Entsprechung der Entschließung <strong>des</strong> Nationalrates vom 19. März 1981<br />
wurden dem RH im Berichtsjahr <strong>1993</strong> 111 Gesetzes– und 157 Verordnungsentwürfe<br />
der Bun<strong>des</strong>verwaltung zur Stellungnahme zugeleitet.<br />
Auch aus den Bun<strong>des</strong>ländern wurden dem RH insgesamt 114 Entwürfe<br />
zu neuen rechtsetzenden Maßnahmen zur Begutachtung übermittelt.<br />
<strong>Der</strong> RH hat sich in seinen Stellungnahmen im wesentlichen auf eine Beurteilung<br />
aus der Sicht der Rechnungs– und Gebarungskontrolle beschränkt<br />
und ist insbesondere auf die Berechnungsgrundlagen der finanziellen Auswirkungen<br />
der vorgesehenen neuen rechtsetzenden Maßnahmen im Sinne<br />
<strong>des</strong> § 14 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetzes eingegangen.<br />
Gemäß § 14 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetzes obliegt es nämlich jenem Bun<strong>des</strong>minister,<br />
in <strong>des</strong>sen Wirkungsbereich ein Gesetzes– oder Verordnungsentwurf<br />
ausgearbeitet wurde, eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob<br />
und inwiefern die Durchführung der vorgesehenen Vorschriften voraussichtlich<br />
vermehrte Ausgaben für den Bund verursachen wird.<br />
Dieser Kalkulationspflicht wurde insbesondere beim<br />
– Entwurf einer Novelle zum Ärztegesetz 1984;<br />
– Entwurf einer Verordnung über pauschalierte Kostenersätze für Mitteilungen<br />
von Umweltdaten (Kostenverordnung zum Umwelt–Informationsgesetz);<br />
– Entwurf einer Novelle zum Agrarverfahrensgesetz 1950<br />
nicht oder nicht ausreichend nachgekommen.<br />
(2)<br />
Wie in den Vorjahren wurden auch im Jahre <strong>1993</strong> Bun<strong>des</strong>gesetze beschlossen<br />
oder Verordnungen im Bun<strong>des</strong>gesetzblatt verlautbart, ohne daß<br />
dem RH vorher Gelegenheit zur Begutachtung der Verwaltungsentwürfe<br />
eingeräumt worden ist. Dies betraf insbesondere<br />
– das Bun<strong>des</strong>gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt<br />
(Umwelt–Informationsgesetz, BGBl Nr 495);<br />
– das Bun<strong>des</strong>gesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird<br />
(BGBl Nr 801)<br />
sowie die Verordnung<br />
– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Justiz über die Höhe der Beschwerdekosten<br />
nach dem Grundrechtsbeschwerde–Gesetz (BGBl Nr 35);<br />
– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Begrenzung<br />
der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur<br />
Zementerzeugung (BGBl Nr 63);
4<br />
– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Inneres über die Höhe <strong>des</strong> Sicherheitsbeitrages<br />
für Flugpassagiere (BGBl Nr 136);<br />
– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend<br />
eine Wasserstraßen–Verkehrsordnung (BGBl Nr 265) und<br />
– <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Land– und Forstwirtschaft über eine allgemeine<br />
Viehzählung im Jahre 1992 (BGBl Nr 347).<br />
Darstellung der Prüfungsergebnisse<br />
Die Zuordnung von überprüften Dienststellen und Unternehmungen zu<br />
den Wirkungsbereichen der einzelnen Bun<strong>des</strong>ministerien folgt der im Berichtsjahr<br />
geltenden Zuständigkeitsverteilung nach dem Bun<strong>des</strong>ministeriengesetz<br />
1986 und wurde in der Abfolge der Budgetkapitel gereiht.<br />
In der Regel werden bei der Berichterstattung punkteweise die festgestellten<br />
Sachverhalte (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung),<br />
deren als Beanstandung und/oder Empfehlung gefaßte Beurteilung<br />
durch den RH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften<br />
Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie eine allfällige Gegenäußerung<br />
<strong>des</strong> RH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht.<br />
Wie bereits in den Vorjahren stellt der RH den einzelnen Prüfungsergebnissen<br />
seine wesentlichen Feststellungen ähnlich einem “management letter”<br />
voran, um dem Leser einen rascheren Überblick zu erleichtern.<br />
Entsprechend einem Wunsch von Abgeordneten aller im Rechnungshofausschuß<br />
vertretenen Fraktionen schließt der RH in einem Anhang zu<br />
den Prüfungsergebnissen eine Auflistung der verantwortlichen Entscheidungsträger<br />
der überprüften Unternehmungen an.<br />
Aussagewert von Prüfungsergebnissen<br />
<strong>Der</strong> RH gibt im vorliegenden Bericht dem Hohen Haus einen umfassenden<br />
Überblick über die Ergebnisse seiner Kontrolltätigkeit im Bun<strong>des</strong>bereich<br />
für das Jahr <strong>1993</strong>, hat sich hiebei jedoch auf die Wiedergabe der ihm bedeutsamer<br />
erscheinenden Sachverhaltsfeststellungen, Stark– bzw Schwachstellen<br />
und daran anknüpfende Empfehlungen beschränkt. Die in Einzelfällen<br />
erhobenen Mängel dürfen daher keineswegs verallgemeinert werden.<br />
Die gegebenen Empfehlungen wollen als Denkanstöße zur Verbesserung<br />
der Haushalts– und Unternehmungsführung nach den Grundsätzen der<br />
Ordnungsgemäßheit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit<br />
verstanden werden.
as<br />
Vorbemerkungen<br />
"Offene Posten–Buchhaltung"<br />
der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
5<br />
Die 1982 begonnene ressortweise Auflistung der "Unerledigten Anregungen<br />
aus Vorjahren" wurde auch im vorliegenden Bericht fortgeschrieben,<br />
wobei auch Mitteilungen über beabsichtigte Maßnahmen bzw allfällige<br />
Hinderungsgründe beigefügt wurden.<br />
Ebenso führt der RH auch seine ressortweise Zusammenstellung jener<br />
Empfehlungen weiter, denen mittlerweile durch die erforderlichen Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> Nationalrates oder der überprüften Stellen entsprochen wurde<br />
("Verwirklichte Empfehlungen").<br />
Anregungen aus den Prüfungsergebnissen <strong>des</strong> laufenden Jahres oder aus<br />
Vorjahren, die noch in Erörterung stehen oder noch nicht verbindlich verwirklicht<br />
wurden, sind in diesen Auflistungen nicht enthalten, sondern<br />
wie bisher der Darstellung der einzelnen Prüfungsfälle zu entnehmen.
6<br />
Einige Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH<br />
Eurostar Automobilwerke<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
In seinem <strong>Tätigkeitsbericht</strong> über das <strong>Verwaltungsjahr</strong> 1991 (S. 389<br />
Abs 60) hat der RH über seine vergeblichen Prüfungsversuche bei der<br />
Eurostar Automobilwerk GesmbH und bei der Eurostar Automobilwerk<br />
GesmbH & Co KG sowie über seinen Antrag beim Verfassungsgerichtshof,<br />
die Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH festzustellen, berichtet.<br />
Im Juni 1994 hat der Verfassungsgerichtshof dem Antrag <strong>des</strong> RH stattgegeben<br />
und festgestellt, daß der RH zuständig ist, die Gebarung der genannten<br />
Gesellschaften seit ihrer Gründung bis zum 30. April 1992 zu<br />
überprüfen.<br />
<strong>Der</strong> Verfassungsgerichtshof hat sich im Zuge dieses Verfahrens auch mit<br />
der Frage beschäftigt, ob die Creditanstalt–Bankverein (CA–BV) der Gebarungskontrolle<br />
<strong>des</strong> RH unterliegt.<br />
Nach dem Stand der Hauptversammlung vom 22. April 1992 hielt die<br />
Republik Österreich zwar nur noch einen Anteil von 49,52 % am Gesamtkapital<br />
der CA–BV, sie war jedoch noch immer mit einem Anteil<br />
von 70,59 % der stimmberechtigten Stammaktien an der Bank beteiligt.<br />
<strong>Der</strong> Verfassungsgerichtshof bejahte die Prüfungsunterworfenheit der<br />
CA–BV, weil (schon) der Besitz der (einfachen) Mehrheit an den stimmberechtigten<br />
Aktien den beherrschenden Einfluß der öffentlichen Hand<br />
auf die Bank bewirkt.<br />
(4)<br />
In diesem Zusammenhang stellte der Verfassungsgerichtshof klar, daß<br />
rückwirkende Änderungen der Beteiligungsverhältnisse die Prüfungsbefugnisse<br />
<strong>des</strong> RH keinesfalls rückwirkend aufheben können.
as<br />
Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH<br />
Gemeindeverbände<br />
7<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
Nachdem der RH im Mai <strong>1993</strong> einen ersten und im Juni <strong>1993</strong> einen<br />
zweiten — jeweils vergeblichen — Versuch unternommen hatte, die<br />
Gebarung der Hauptschulgemeinde Schwechat zu überprüfen, trat er im<br />
Juli <strong>1993</strong> an den Verfassungsgerichtshof mit dem Antrag auf Feststellung<br />
seiner Prüfungszuständigkeit heran.<br />
Die Hauptschulgemeinde Schwechat begründete ihre ablehnende Haltung<br />
mit der Auffassung, der RH könne — nach dem Vorbild der Regelung hinsichtlich<br />
der Gemeinden überhaupt — die Gebarung eines Gemeindeverban<strong>des</strong><br />
selbständig (dh ohne begründetes Ersuchen der zuständigen Lan<strong>des</strong>regierung)<br />
nur dann überprüfen, wenn dieser Gemeindeverband aus<br />
Gemeinden bestehe, die zusammen min<strong>des</strong>tens 20 000 Einwohner haben,<br />
was bei den Gemeinden Schwechat und Zwölfaxing nicht der Fall sei.<br />
<strong>Der</strong> RH hingegen erachtete sich unabhängig von der Einwohnerzahl der<br />
verbandsangehörigen Gemeinden zur Überprüfung von Gemeindeverbänden<br />
berufen, weil das B–VG keine diesbezügliche Einschränkung enthält.<br />
Im März 1994 gab der Verfassungsgerichtshof dem Antrag <strong>des</strong> RH statt.<br />
Verwaltungsreform<br />
Vorbemerkungen<br />
Wegen <strong>des</strong> besonderen Stellenwertes einer effizienten öffentlichen Verwaltung<br />
sowohl für den betroffenen Bürger als auch für den wirtschaftlichen<br />
und sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln stellt das Anliegen<br />
der Verwaltungsreform bzw <strong>des</strong> Bürokratieabbaues einen Tätigkeitsschwerpunkt<br />
<strong>des</strong> RH dar.<br />
In diesem Sinne enthielt der im Dezember 1992 dem Nationalrat vorgelegte<br />
TB 1991 (S. 19 ff) ressortübergreifende bzw strukturbezogene Vorschläge<br />
<strong>des</strong> RH zur Verwaltungsreform sowie zu angelagerten Themen<br />
(wie zB Haushaltsrecht und Verwaltungsführung, Personalverwaltung,<br />
ADV udgl).<br />
Aus Anlaß der Beendigung der XVIII. Gesetzgebungsperiode sowie <strong>des</strong><br />
vom Ministerrat im Juli 1994 zustimmend zur Kenntnis genommenen<br />
Schlußberichtes zum 1989 begonnenen Projekt “Verwaltungsmanagement”<br />
hat der RH den Bun<strong>des</strong>minister für Föderalismus und Verwaltungsreform<br />
um Mitteilung ersucht, welche der vom RH im TB 1991 zusammengefaßten<br />
Empfehlungen zur wirksamen Verwaltungsreform durch<br />
den bisherigen Erledigungsstand <strong>des</strong> Projektes “Verwaltungsmanagement”<br />
bereits umgesetzt sind und in welchen Bereichen weitere und/oder<br />
verstärkte Bemühungen seitens der Gesetzgebung und/oder der Verwaltung<br />
erforderlich wären.
Verwaltungsreform<br />
8<br />
Erledigungsstand<br />
Nachfolgend werden die wichtigsten Empfehlungen <strong>des</strong> RH zur Verwaltungsreform<br />
zusammengefaßt und die entsprechende Mitteilung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers<br />
für Föderalismus und Verwaltungsreform über den Erledigungsstand<br />
(in Kursivschrift) angefügt:<br />
Grundsätzliches<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
Abläufe von Aufgabenerfüllungen sind besser aufeinander abzustimmen.<br />
Den Ressorts sei empfohlen worden, die Abläufe von Leistungsprozessen zu strukturieren<br />
und anschließend effizienter zu gestalten. Die Berechnung einzelner Leistungsprozesse<br />
habe bereits begonnen. Allerdings werde es noch einige Zeit dauern,<br />
diese Betrachtungsweise in der Verwaltung nachhaltig einzuführen.<br />
Verwaltungsreform erfordert Aufgabenkritik.<br />
Die Ressorts hätten die Aufgabenkritik als Instrument der Verwaltungsreform bislang<br />
nicht als Schwerpunkt behandelt. Allerdings sei mit der Einführung der<br />
Kostenrechnung in der Zentralstelle <strong>des</strong> BMwA in diesem Bereich eine laufende<br />
Aufgabenkritik zu erwarten. Dieses Instrument werde später auf die anderen Ressorts<br />
zu übertragen sein.<br />
Verstärkung der Zielorientierung der staatlichen Verwaltung.<br />
Diese Empfehlung <strong>des</strong> RH sei ein Schwerpunkt der Verwaltungsreformmaßnahmen<br />
und werde durch die Einführung von Controlling in der Verwaltung betrieben.<br />
Beachtung der Kalkulationspflicht rechtsetzender Maßnahmen.<br />
Zur Berechnung der Folgekosten von Rechtsvorschriften wurde der Arbeitsbehelf<br />
“Was kostet ein Gesetz?” entwickelt und den Ressorts zur Anwendung empfohlen.<br />
Verbesserung der Mitarbeiterausbildung.<br />
Im Rahmen der Realisierung <strong>des</strong> Personalentwicklungskonzeptes seien Projekte<br />
durchgeführt worden. Unter anderem habe das BMUJF im Rahmen eines Projektes<br />
ein Weiterbildungskonzept erstellt.<br />
Wirtschaftlichere Führung der Liegenschaftsverwaltung.<br />
Die Errichtung der Bun<strong>des</strong>immobiliengesellschaft sowie die Erarbeitung von<br />
Flächenrichtwerten und Kriterien zur Raumbedarfsentwicklung seien Maßnahmen<br />
zur Verwirklichung dieser Empfehlung.<br />
Aufbauorganisation<br />
(1)<br />
Einhaltung der allgemeinen Grundsätze einer wirksamen Aufbauorganisation<br />
(klare Zuständigkeiten, Zusammenfassung ähnlicher Aufgaben,<br />
Straffung der Zwischenebenen).<br />
Die Stabsstelle für Verwaltungsreform unterstütze die Veränderung von Organisationen<br />
durch gezielte Organisationsentwicklungsprojekte. Beispielsweise sei im<br />
BMUJF und im BMI (Zivildienst) mit derartigen Projekten begonnen worden.<br />
Eine allgemeine, von der Aufgabenerfüllung losgelöste Organisationsempfehlung sei<br />
aber nicht zweckmäßig.
as<br />
Verwaltungsreform<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
Zusammenlegung nahegelegener und personalschwacher Gendarmerieposten.<br />
Die Neuorganisation der Bun<strong>des</strong>gendarmeriekommanden laut “Organisationskonzept<br />
Sicherheit 2000” entspräche der Empfehlung <strong>des</strong> RH.<br />
Verbesserung der Wirksamkeit <strong>des</strong> Personaleinsatzes.<br />
Das Vorhaben <strong>des</strong> Verwaltungscontrolling bezwecke einen effizienteren und effektiveren<br />
Ressourceneinsatz für die Leistungserstellung. Das BMJ habe im Oberlan<strong>des</strong>gericht<br />
Linz mit einem Personalcontrolling begonnen und hiebei das Instrument<br />
der Personalanforderungsrechnung erfolgreich angewandt. Die Erkenntnisse aus<br />
diesem Projekt seien den anderen Ressorts mitgeteilt worden.<br />
Verbesserung der Kanzleiorganisation.<br />
Die Projektgruppe “Kanzleiwesen” habe eine neue Kanzleiordnung erarbeitet, die<br />
am 1. November <strong>1993</strong> in Kraft getreten sei. An der technischen Kommunikation<br />
und der Dokumentation im Kanzleibereich werde gearbeitet.<br />
9<br />
Ablauforganisation<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
Straffung der Verwaltungsabläufe.<br />
Allgemeine Mängel in Verwaltungsabläufen könnten nur von den einzelnen Ressorts<br />
selbst behoben werden. Aufgabe der Verwaltungsreform werde es auch in Hinkunft<br />
sein, die Mitarbeiter der Ressorts in der Anwendung zweckmäßiger Instrumente zu<br />
schulen.<br />
Abbau zeitlicher Leistungsrückstände.<br />
<strong>Der</strong>artige Mängel könnten auf einen ineffizienten Verwaltungsablauf, ungenügenden<br />
Arbeitseinsatz einzelner Mitarbeiter oder Ressourcenmangel zurückzuführen sein. Die<br />
Verwaltungsreform werde durch Schulungen das Instrument der Leistungsprozeßbetrachtung<br />
in der Verwaltung zu verankern haben.<br />
Straffung <strong>des</strong> Abrechnungsverfahrens für Dienstreisen.<br />
Die Stabsstelle für Verwaltungsreform habe einen effizienten Dienstreiseabrechnungsvorgang<br />
erarbeitet und den Ressorts mitgeteilt.<br />
Planung und<br />
Kostenbewußtsein<br />
(1)<br />
(2)<br />
Verstärkte Erstellung vorgängiger Konzepte unter Berücksichtigung der<br />
finanziellen Auswirkungen.<br />
Da die Erstellung von Konzepten das Vorhandensein betriebswirtschaftlicher<br />
Instrumente voraussetzt, habe die Stabsstelle Verwaltungsreform vor allem die Einführung<br />
von Kostenrechnungen empfohlen und ihre Unterstützung bei derartigen<br />
Projekten angeboten.<br />
Verringerung der Planungsmängel bei Bauvorhaben.<br />
Projekte der Zentralstelle <strong>des</strong> BMwA und der Bun<strong>des</strong>baudirektion hätten den Bereich<br />
der Bauinvestitionen schwerpunktmäßig behandelt. Darüber hinaus habe das<br />
BMWF ein Handbuch zur Raumbedarfsberechnung herausgegeben.
Verwaltungsreform<br />
10<br />
(3)<br />
Kostendeckung von Gebühren.<br />
Das Projekt Kostenanalyse ausgewählter Dienstleistungen im BMV hätte dieses<br />
Thema schwerpunktmäßig behandelt und einen Berechnungsvorgang erstellt. Die<br />
Ergebnisse seien allen Ressorts übermittelt worden.<br />
Fremdleistungen<br />
Verstärkte Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Eigen– und Fremdleistungen.<br />
Da die Umsetzung dieser Empfehlung die Kenntnis der eigenen Kosten voraussetze,<br />
habe die Einführung der Kostenrechnung einen Schwerpunkt der Verwaltungsreformmaßnahmen<br />
dargestellt.<br />
Schlußbemerkungen<br />
Zusammenfassend teilte der Bun<strong>des</strong>minister für Föderalismus und Verwaltungsreform<br />
mit, es müsse — entsprechend der internationalen Entwicklung — Ziel auch<br />
der österreichischen Verwaltungsreformbemühungen sein, die Effizienz der öffentlichen<br />
Verwaltung zu steigern, die Ausgabenentwicklung zu steuern und die Bürgerorientierung<br />
zu verstärken.<br />
Nach den bisherigen Erfahrungen sollte die Behebung von Einzelmängeln grundsätzlich<br />
den betroffenen Organisationseinheiten obliegen, wogegen es Aufgabe seines Wirkungsbereiches<br />
(gewesen) sei, durch systematische und strukturelle Erneuerungen<br />
grundsätzlicher Art die Rahmenbedingungen der Verwaltung zu verbessern.<br />
Hauptziel der Verwaltungsreform sei die weitere Implementierung von betriebswirtschaftlichen<br />
Elementen in der öffentlichen Verwaltung, um ein ausgewogenes Verhältnis<br />
zwischen den Grundsätzen der Ordnungsgemäßheit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit<br />
und Zweckmäßigkeit für die Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Verwaltung<br />
sicherzustellen.<br />
<strong>Der</strong> RH wird weiter berichten.<br />
Vereinfachung <strong>des</strong> Abgabenrechtes<br />
Ausgangslage<br />
Seit langem wird sowohl von den Staatsbürgern als auch von der Verwaltung<br />
die zunehmende Unübersichtlichkeit <strong>des</strong> Steuerrechtes sowie das damit<br />
verbundene Ansteigen <strong>des</strong> Verwaltungsaufwan<strong>des</strong> beklagt.<br />
<strong>Der</strong> RH hat bereits im TB 1983 (Abs 48.35.2.1) folgende Maßnahmen<br />
der Rechts– und Verwaltungsvereinfachung angeregt:<br />
(1) Eine verständliche Gesetzessprache,<br />
(2) eine einfache Formulargestaltung,<br />
(3) die aufkommensneutrale Abschaffung der Steuern mit geringfügigen<br />
Erträgen,
as<br />
Vereinfachung <strong>des</strong><br />
Abgabenrechtes<br />
(4) die Durchforstung der zahllosen Ausnahmebestimmungen sowie<br />
11<br />
(5) eine Verminderung der Gesetzesnovellierungen und der sonstigen<br />
Rechtsvorschriften (Erlässe).<br />
Das BMF verwies seitdem<br />
(1) auf die 1. Etappe der Steuerreform, die Abgabenänderungsgesetze<br />
1987 und 1989, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das neue Lohnsteuerverfahren,<br />
die Formularverbesserungen sowie die Erleichterungen bei<br />
der Umsatzsteuervoranmeldung und stellte im Rahmen der 2. Etappe der<br />
Steuerreform weitere Vereinfachungen in Aussicht (TB 1989),<br />
(2) auf eine Expertengruppe zur Abstimmung der Bemessungsgrundlagen<br />
der Lohnsteuer und der Beitragsgrundlagen der Sozialversicherung, auf die<br />
Prüfung von Vereinfachungsmöglichkeiten betreffend das Gebühren–, das<br />
Grunderwerbsteuer– sowie das Familienlastenausgleichsgesetz (TB 1990)<br />
sowie<br />
(3) auf die Reform der Familienbesteuerung und der Einhebung der Kraftfahrzeugsteuer<br />
(TB 1991 und TB 1992).<br />
<strong>Der</strong> RH hielt am Erfordernis einer Rechts– und Verwaltungsvereinfachung<br />
fest.<br />
Umsetzungsstand<br />
Nach Anhörung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Finanzen ergeben sich aus<br />
der Sicht <strong>des</strong> RH folgende Gesichtspunkte:<br />
Regelungsdichte<br />
Die Rechtsgrundlagen für die Abgaben mit dem größten Adressatenkreis,<br />
nämlich<br />
– die Umsatzsteuer,<br />
– die Lohn– und Einkommensteuer sowie<br />
– die Körperschaftsteuer<br />
wurden seit dem Jahre 1988 insgesamt 42mal novelliert.<br />
Häufig sind zur Erläuterung gesetzlicher Bestimmungen Erlässe und<br />
Richtlinien erforderlich, die regelmäßig umfangreicher sind als die zu erläuternde<br />
Norm. Das Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung für<br />
das Jahr <strong>1993</strong> umfaßte rd 1 500 Seiten (1989 waren es noch rd 1 300 Seiten),<br />
die Durchführungserlässe zu den wichtigsten Gebieten <strong>des</strong> österreichischen<br />
Abgabenrechtes (Umsatz–, Einkommen–, Lohn–, Körperschaftsteuer<br />
und Verfahrensrecht) im Kleindruck einer Loseblattausgabe derzeit rd<br />
650 Seiten. Die Anzahl nicht veröffentlichter Erlässe, Einzelerledigungen<br />
und Anfragebeantwortungen steigt ständig (1990: rd 70, 1991: rd 140 und<br />
1992: rd 300).<br />
Einigen neueren Gesetzen, wie beispielsweise dem Grunderwerbsteuergesetz<br />
1987 und dem Einkommensteuergesetz 1988, ist zu bescheinigen, daß abgabenrechtliche<br />
Bestimmungen auch für den steuerlich nicht erfahrenen
12<br />
Vereinfachung <strong>des</strong><br />
Abgabenrechtes<br />
Bürger verständlicher gefaßt wurden. Die Einkommensteuerreform 1988/89<br />
hat zwar die Komplexität <strong>des</strong> Systems vermindert, die Regelungsdichte jedoch<br />
erhöht.<br />
<strong>Der</strong> Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gestaltet das Abgabenrecht<br />
noch komplizierter. Insbesondere gilt dies für die Abgabenerhebung<br />
aus Anlaß <strong>des</strong> grenzüberschreitenden Warenverkehrs und das dementsprechende<br />
Verfahrensrecht.<br />
Formularwesen<br />
Vordrucke sollten der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe dienen,<br />
blieben jedoch trotz sichtbaren Bemühens der Finanzverwaltung infolge<br />
der umfangreichen gesetzlichen Regelung für den steuerlich nicht erfahrenen<br />
Bürger schwer verständlich.<br />
Ergiebigkeit/<br />
Bereinigung<br />
Von den rd 40 von der Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung eingehobenen Abgaben<br />
erbrachten im Jahre <strong>1993</strong> sechs Abgaben 80 % <strong>des</strong> gesamten Aufkommens<br />
von 513 Mrd S.<br />
Im einzelnen waren dies:<br />
in Mrd S<br />
in % <strong>des</strong><br />
Aufkommens<br />
Umsatzsteuer 176 34<br />
Lohnsteuer 139 27<br />
Einkommensteuer 33 6<br />
Mineralölsteuer 25 5<br />
Kapitalertragsteuer 20 4<br />
Körperschaftsteuer 19 4<br />
Hingegen erbrachten 10 Abgaben (beispielsweise Abgaben von Zuwendungen,<br />
Erbschafts– und Schenkungssteuer, Abgaben von land– und<br />
forstwirtschaftlichen Betrieben oder die Bodenwertabgabe) lediglich insgesamt<br />
0,7 % <strong>des</strong> Aufkommens.<br />
<strong>Der</strong> RH ist sich bewußt, daß die Schaffung, inhaltliche Ausgestaltung<br />
und Abschaffung von Abgaben vielfach von gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen<br />
(zB Umverteilungseffekt) und damit von — seiner Beurteilung<br />
entzogenen — fiskal–politischen Vorgaben, nicht jedoch nur von<br />
der Höhe <strong>des</strong> Abgabenerfolges bestimmt wird. Zieht man jedoch ausschließlich<br />
letzteren als Maßstab für die verwaltungsökonomische Sinnhaftigkeit<br />
der Einhebung der Abgaben heran, würde sich anbieten, langfristig<br />
— von Zöllen und Abgaben mit zollgleicher Wirkung abgsehen —<br />
nur noch folgende Steuern einzuheben:<br />
(1) Die Umsatzsteuer und einige aufkommensstarke Verkehrs– bzw Verbrauchsteuern<br />
als Steuern auf die Einkommensverwendung und<br />
(2) die Einkommen–, Lohn–, Körperschaft– und Kapitalertragsteuer als<br />
Steuer auf die Einkommenserzielung.
as<br />
Vereinfachung <strong>des</strong><br />
Abgabenrechtes<br />
Unter diesem Gesichtspunkt war daher die Abschaffung der Gewerbe–<br />
und Vermögensteuer, <strong>des</strong> Erbschaftsäquivalents und der Sonderabgabe<br />
von Banken sowie die Vereinheitlichung von Bemessungsgrundlagen (etwa<br />
im Bereich der lohnabhängigen Abgaben) ein Schritt in die richtige<br />
Richtung.<br />
13<br />
Ausnahmebestimmungen<br />
Hinsichtlich der Umsatzsteuer, der Lohn– und Einkommensteuer sowie<br />
der Körperschaftsteuer bestehen derzeit rd 70 Befreiungsbestimmungen.<br />
Daneben sehen noch 35 weitere Vorschriften Einkommensteuerbefreiungen<br />
vor.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH beeinträchtigen die vielen Ausnahmebestimmungen<br />
und der damit verbundene Vollziehungsaufwand eine auf Sparsamkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausgerichtete Verwaltung.<br />
Auch insoweit darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, daß nicht<br />
wenige der Ausnahmebestimmungen — ua gesellschafts– und sozialpolitischen<br />
— Zwecken dienen, die sich einer rein fiskalischen Betrachtungsweise<br />
ebenso wie einer Beurteilung durch den RH entziehen.<br />
Zusammenfassung<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH schließt die Verwirklichung <strong>des</strong> zum Schutz <strong>des</strong><br />
Bürgers vor der Staatsmacht gedachten Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit<br />
den ebenfalls im Interesse <strong>des</strong> Bürgers gelegenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />
der öffentlichen Verwaltung nicht aus.<br />
Obwohl die Möglichkeiten der Steuervereinfachung durch gesellschafts–<br />
und sozialpolitische Zielsetzungen, die höchstgerichtliche Rechtsprechung<br />
und die Gefahr von Mißbräuchen begrenzt sind, sieht sich der RH<br />
zu folgenden Feststellungen veranlaßt:<br />
(1) Abgabenverwaltung und betroffene Bürger können die Belastungen<br />
im Vollzug und bei der Anwendung <strong>des</strong> Abgabenrechtes kaum mehr bewältigen.<br />
Die Vielzahl an Normen gefährdet die Rechtsbeständigkeit und<br />
–sicherheit.<br />
(2) Das Steuerrecht muß vereinfacht, klar und überschaubar werden.<br />
(3) Die Abgabenerhebung verursacht sowohl für die Abgabepflichtigen<br />
als auch für die Verwaltung beträchtliche Kosten, weshalb die Aufrechterhaltung<br />
von unergiebigen Abgaben überdacht werden sollte.
14<br />
Auswirkungen <strong>des</strong> Besoldungsreform–Gesetzes 1994<br />
auf den RH<br />
Ausgangslage<br />
<strong>Der</strong>zeit werden die Mitglieder <strong>des</strong> RH im wesentlichen wie Angehörige der<br />
von ihm überprüften Verwaltung behandelt und besoldet (Gehaltsgesetz<br />
1956, Vertragsbedienstetengesetz 1948). Ein den international anerkannten<br />
Standards für Oberste Rechnungskontrollbehörden im allgemeinen<br />
bzw der Stellung <strong>des</strong> österreichischen <strong>Rechnungshofes</strong> im Staatsgefüge<br />
im besonderen entsprechen<strong>des</strong> eigenes Dienst– und Besoldungsrecht für<br />
den RH besteht nicht.<br />
Ebensowenig wurde bislang die vom Nationalrat mit Entschließung aus<br />
dem Jahre 1948 geforderte eigenständige Rechnungshofzulage verwirklicht.<br />
Vorarbeiten<br />
Die dem Parlament vorgelegte Regierungsvorlage <strong>des</strong> Besoldungsreform–<br />
Gesetzes 1994 bezweckte zwar eine umfassende Regelung für den gesamten<br />
Bun<strong>des</strong>dienst, hat jedoch die Belange der im Prüfungsdienst stehenden<br />
Mitglieder <strong>des</strong> RH im wesentlichen ausgespart, weil diese nicht Gegenstand<br />
der Verhandlungen zwischen dem BKA und der Gewerkschaft Öffentlicher<br />
Dienst waren.<br />
Eine auf die Besonderheiten <strong>des</strong> RH bezogene Adaptierung dieses auf die<br />
Eigentümlichkeiten der Verwaltung abgestellten Gesetzesentwurfes konnte<br />
daher nur im parlamentarischen Bereich erfolgen, wie dies allerdings auch<br />
dem verfassungsgesetzlichen Organschaftsverhältnis zwischen Parlament<br />
und RH sowie <strong>des</strong>sen Unabhängigkeit von der von ihm überprüften Verwaltung<br />
(BKA) entspricht.<br />
Besonderes Anliegen <strong>des</strong> RH war hiebei die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen<br />
zur Sicherstellung eines weiterhin höchstqualifizierten Nachwuchses,<br />
weil die vorgesehenen besoldungsrechtlichen Regelungen der —<br />
den gesamten Bun<strong>des</strong>dienst umfassenden — Regierungsvorlage geeignete<br />
Mitarbeiter der Länder und Gemeinden sowie aus der Privatwirtschaft<br />
kaum zum Übertritt in den Prüfungsdienst <strong>des</strong> RH bewogen hätten.<br />
Parlamentarische<br />
Verhandlungen<br />
Dem RH war es allerdings nur im Vorfeld der parlamentarischen Verhandlungen<br />
zur Besoldungsreform im Verfassungsausschuß <strong>des</strong> Nationalrates<br />
möglich, seinen Standpunkt und die ihn tragenden Argumente vorzubringen,<br />
weil die Geschäftsordnung <strong>des</strong> Nationalrates die Anwesenheit und das<br />
Rederecht <strong>des</strong> Präsidenten <strong>des</strong> RH im wesentlichen nur im Rechnungshofausschuß,<br />
nicht aber auch in den sonstigen Ausschüssen und selbst dann<br />
nicht vorsieht, wenn den RH betreffende grundsätzliche Angelegenheiten<br />
erörtert werden.<br />
Damit ist der — die Kontrolle für den Nationalrat ausübende — RH vergleichsweise<br />
ungünstiger gestellt als die — der Kontrolle durch den RH unterliegenden<br />
— Bun<strong>des</strong>minister, denen die Geschäftsordnung <strong>des</strong> Nationalrates<br />
die Teilnahme an allen Ausschüssen, also auch jenen ohne unmittelbaren<br />
Bezug zu dem von ihnen geleiteten Verwaltungsbereich, ermöglicht.
as<br />
Auswirkungen <strong>des</strong> Besoldungsreform-Gesetzes<br />
1994 auf den RH<br />
Ergebnis<br />
Das vom Nationalrat nunmehr beschlossene Besoldungsreform–Gesetz<br />
1994 enthält in finanzieller Hinsicht im wesentlichen eine — zusammenfassend<br />
als Ergänzungszulage bezeichnete — Regelung, welche Einkommensverluste<br />
für die — im Gegensatz zu den Verwaltungsbeamten zwangsweise<br />
— zum 1. Jänner 1996 in die Richtverwendungen <strong>des</strong> Allgemeinen<br />
Verwaltungsdienstes überzuleitenden (unbefristet bestellten) Prüfungsbeamten<br />
<strong>des</strong> RH hintanhalten und das bisherige Gehaltsniveau auch für neu<br />
eintretende Prüfungsbeamte sicherstellen soll.<br />
15<br />
Zusammenfassung<br />
Auch die dargestellte neue Rechtslage verwirklicht weder das eigenständige<br />
Besoldungsschema für den RH noch die seit mehr als 45 Jahren ausständige<br />
Rechnungshofzulage. Damit ist dem Anliegen <strong>des</strong> RH und seiner besonderen<br />
verfassungsgesetzlichen Stellung vorerst nicht entsprochen worden.
BESONDERER TEIL<br />
BKA<br />
17<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kanzleramtes<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Hinsichtlich nachstehender Empfehlungen <strong>des</strong> RH, die den Koordinationsbereich<br />
<strong>des</strong> BKA betreffen, hat dieses seinen bisherigen Standpunkt<br />
nicht geändert:<br />
(1)<br />
Bedenken gegen den Einsatz von Leiharbeitskräften (SB Ermessensausgaben<br />
1984 Abs 09.3).<br />
Laut unveränderter Auffassung <strong>des</strong> BKA setzten besondere Aufgabenstellungen gewöhnlich<br />
von Bun<strong>des</strong>bediensteten nicht zu erwartende außergewöhnliche Fähigkeiten<br />
voraus, für deren Erbringung die eher starren Regelungen <strong>des</strong> Dienst– und<br />
Besoldungsrechtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht ausreichten. Auch nach der Besoldungsreform sei<br />
eine bestimmte besoldungsmäßige Einstufung der Mitarbeiter im Nahbereich eines<br />
politischen Entscheidungsträgers nicht vorgesehen, so daß erst im Zuge der Vollziehung<br />
die Einstufung der Arbeitsplätze in den Büros der Bun<strong>des</strong>minister und<br />
Staatssekretäre erfolgen wird.<br />
(2)<br />
Einschränkungen bei der Verwendung von Dienstkraftwagen für Fahrten<br />
von Führungskräften (SB Ermessensausgaben 1984 Abs 09.4).<br />
Das BKA verwies weiterhin auf die im Vollziehungsbereich <strong>des</strong> BMF erlassenen<br />
Richtlinien für die Benützung von Kraftfahrzeugen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und stellte für seinen<br />
Bereich im wesentlichen lediglich Überlegungen in Aussicht, hochrangigen Bediensteten<br />
— etwa für Fahrten zum Dienstantritt — anstelle der Benützung <strong>des</strong><br />
Dienstwagens Taxifahrten zu ermöglichen und die Dienstwagenbewirtschaftung<br />
nahe gelegener Bun<strong>des</strong>ministerien zusammenzulegen.
19<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für InneresBMI<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die vier Massafonds der Wachekörper<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (Bun<strong>des</strong>polizei, Bun<strong>des</strong>gendarmerie, Zollwache und Justizwache)<br />
bzw Übergang von der Beschaffung der Dienstkleidung durch<br />
einen Fonds (Massasystem) auf eine Anschaffung unmittelbar aus Haushaltsmitteln<br />
(Etatsystem) <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (TB 1966 Abs 5.10 ff, TB 1967<br />
Abs 57.1 ff, TB 1985 Abs 6.14 ff, TB 1988 Abs VIII.2, TB 1989<br />
Abs VIII.3 und TB 1990 Abs IX.3).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI hätte sich die im Jahre <strong>1993</strong> vorgesehen gewesene<br />
Schaffung der fehlenden Rechtsgrundlage durch umfangreiche gesetzgeberische<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen zur EU verzögert.<br />
Im zweiten Halbjahr 1994 sollen die gesetzlichen Vorarbeiten im Entwurf<br />
abgeschlossen werden.<br />
Eine Änderung <strong>des</strong> Bewirtschaftungssystems sei jedoch nicht vorgesehen, weil durch<br />
umfangreiche Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Regelungen gewährleistet<br />
wäre.<br />
(2)<br />
Schaffung einer bun<strong>des</strong>einheitlichen Bekleidungsvorschrift für nichtuniformierte<br />
Kraftfahrer (TB 1980 Abs 9.7).<br />
Das BKA anerkannte die Berechtigung der Empfehlung, räumte jedoch der Regelung<br />
der Dienstkleiderbewirtschaftung für die uniformierten Wachekörper <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> den<br />
Vorrang ein; außer der Mitteilung über eine vom BKA im März 1991 durchgeführte<br />
Datenerfassung ist dem RH ungeachtet neuerlicher Betreibung keine schriftliche<br />
Nachricht zugegangen.<br />
(3)<br />
Schaffung von gesetzlichen Bestimmungen für den öffentlich–rechtlichen<br />
Bereich <strong>des</strong> Fundwesens und zeitgemäße Anpassung der diesbezüglichen<br />
zivilrechtlichen Regelungen im ABGB (TB 1983 Abs 9.7, TB 1986<br />
Abs 17.5).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI sei die neuerliche Verzögerung auf die vordringlichen<br />
Arbeiten im Zusammenhang mit dem EU–Beitritt zurückzuführen. <strong>Der</strong> Entwurf<br />
der erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen würde aber noch im Jahre<br />
1994 vorliegen.
Unerledigte Anregungen<br />
20<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
(7)<br />
(8)<br />
Schaffung der erforderlichen Ausstattung für die in neuerbauten Amtsgebäuden<br />
eingerichteten Schutzräume, um ihre Benützbarkeit im Bedarfsfall<br />
zu ermöglichen (TB 1986 Abs 17.2, TB 1988 Abs 12.12, TB 1990<br />
Abs 6.6).<br />
Das BMI erachtete die Ausstattung der Diensträume als vorrangig. Dennoch hätte<br />
im Jahre <strong>1993</strong> der Schutzraum im neuerrichteten Amtsgebäude für das Bezirkspolizeikommissariat<br />
Margareten an den Nutzer übergeben werden können. Die Ausstattung<br />
<strong>des</strong> Schutzraumes im Sicherheitszentrum Schwechat sei für das Jahr 1995<br />
vorgesehen.<br />
Ersetzung der beim BMI (Zentralleitung) im Verwaltungsdienst eingesetzten<br />
Exekutivbeamten durch Verwaltungsbedienstete (TB 1991<br />
Abs 8.9).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI sei der Personalersatz im geringen Umfang vorgenommen<br />
worden. Die diesbezüglichen Bemühungen würden nach Maßgabe neu geschaffener<br />
oder umgewandelter Planstellen fortgesetzt.<br />
Einstellung der nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechenden<br />
Belohnungspraxis (TB 1991 Abs 8.11).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI ersetzten die Belohnungszahlungen eine vom VwGH als<br />
unzulässig erklärte Zulage für geistige Mehrbelastung. Diese Belohnungspraxis sei<br />
in einigen Bereichen gesetzmäßig.<br />
Einstellung der wegen ihrer Dauer unzulässigen und unwirtschaftlichen<br />
Zuteilungspraxis zum BMI (Zentralleitung) im Bereich <strong>des</strong> Kriminaldienstes<br />
(TB 1991 Abs 9.16).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI sei der Einsatz erfahrener und besonders ausgebildeter<br />
Exekutivbeamter im operativen Bereich, insbesondere bei den im BMI (Zentralleitung)<br />
eingerichteten Sondereinheiten, unverzichtbar.<br />
Durchführung der nach dem Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetz ab 1. Jänner 1987<br />
vorgesehenen Trennung zwischen Anordnung und Vollzug (TB 1991<br />
Abs 9.17).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI seien im Einvernehmen mit dem BMF die Organisationsänderungen<br />
zur Herstellung <strong>des</strong> gesetzmäßigen Zustan<strong>des</strong> soweit gediehen,<br />
daß voraussichtlich bis Jahresende 1994 im Verband der Sicherheitsdirektion für<br />
das Bun<strong>des</strong>land Salzburg eine Buchhaltung gemeinsam für den Bereich der Bun<strong>des</strong>polizei<br />
und Bun<strong>des</strong>gendarmerie eingerichtet werden könne. In weiterer Folge sei<br />
dann die schrittweise Errichtung weiterer Buchhaltungen nach Maßgabe der personellen<br />
und räumlichen Voraussetzungen vorgesehen.
Verwirklichte Empfehlungen<br />
BMI<br />
21<br />
Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
Bereinigung der uneinheitlichen Wahrnehmung der Befugnisse durch die<br />
Bun<strong>des</strong>gendarmerie bzw die Gemeindewachekörper (TB 1988 Abs 12.4,<br />
TB 1989 Abs 11, TB 1990 Abs 4, TB 1991 Abs 5.1).<br />
Organisatorische Straffung und Zusammenlegung kleinerer Abteilungen<br />
beim BMI (Zentralleitung) (TB 1991 Abs 8.3).<br />
Auflassung von Journaldiensten beim BMI (Zentralleitung) (TB 1991<br />
Abs 8.5).<br />
Beseitigung der Mißstände bei den Sammelstellen zur Verwahrung festgenommener<br />
illegaler Grenzgänger (WB 1994/2 Staatsgrenze Abs 7).<br />
Amtshilfe in Schubhaftverfahren und der Unterbringung von Schubhäftlingen<br />
(WB 1994/2 Staatsgrenze Abs 10).
22<br />
Prüfungsergebnis<br />
Flugpolizei und Flugrettung<br />
In den flächendeckenden Flugrettungsdienst waren in Abstimmung<br />
mit dem ÖAMTC die gesamten flugpolizeilichen Einrichtungen<br />
<strong>des</strong> BMI samt Personal eingebunden.<br />
Die Rechtsgrundlage bildeten Staatsverträge <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mit den<br />
Bun<strong>des</strong>ländern. Fehleinschätzungen und Versäumnisse <strong>des</strong> BMI<br />
führten zu erheblichen finanziellen Nachteilen für den Bund und<br />
zu steigenden Schwierigkeiten bei der Erfüllung übernommener<br />
Verpflichtungen.<br />
Die Verhandlungen <strong>des</strong> BMI mit den Bun<strong>des</strong>ländern und mit dem<br />
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erfolgten<br />
anhand ungesicherter Daten; die Daten und Erfahrungswerte<br />
eines noch nicht abgeschlossenen dreijährigen Pilotprojektes<br />
wurden nicht abgewartet.<br />
Es wurden keine Vorkehrungen getroffen, die auf flugpolizeiliche<br />
Belange ausgerichtete Organisation und Personalgebarung den wesentlich<br />
geänderten Erfordernissen anzupassen.<br />
Hohenems<br />
Einsatzstellen <strong>des</strong><br />
Flugrettungsdienstes<br />
in Österreich<br />
BMI<br />
Landeck<br />
BMLV ÖAMTC<br />
ungefähre Reichweite<br />
Innsbruck<br />
St. Johann<br />
Lienz<br />
Salzburg<br />
Linz<br />
Aigen im Ennstal<br />
Klagenfurt<br />
Krems Wien<br />
Wr Neustadt<br />
Graz
BMI<br />
Flugpolizei und<br />
Flugrettung<br />
Die Aufgaben der Flugpolizei, der Hilfs– und Rettungseinsätze mit<br />
Luftfahrzeugen sowie die Aus– und Weiterbildung von Exekutivbeamten<br />
sind der Abteilung II/21 <strong>des</strong> BMI und insgesamt neun Flugeinsatzstellen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> übertragen; dazu kommen fünf Einsatzstellen<br />
<strong>des</strong> ÖAMTC.<br />
23<br />
Personalstand<br />
1982 <strong>1993</strong><br />
Anzahl<br />
Fachabteilung<br />
Verwaltungsdienst 20 24<br />
Piloten/Wartung<br />
Exekutivdienst 39 54<br />
gesamt 59 78<br />
Luftfahrzeuge Polizeihubschrauber 12 11<br />
Rettungshubschrauber – 8<br />
Flächenflugzeuge 4 4<br />
gesamt 16 23<br />
Gebarung<br />
Ausgaben<br />
in Mill S<br />
(ohne Personal) 33,7 81,3<br />
Einnahmen 2,2 48,7<br />
<strong>Der</strong> Aufbau <strong>des</strong> flächendeckenden Flugrettungsdienstes wurde 1984<br />
begonnen und 1990 beendet.<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
Die Gebarungsüberprüfung wurde im April und Mai <strong>1993</strong> durchgeführt.<br />
Zu den im Jänner 1994 übersandten Prüfungsmitteilungen nahm das<br />
BMI im April 1994 Stellung, worauf der RH im August 1994 seine Gegenäußerung<br />
abgab.<br />
Die Prüfungstätigkeit erstreckte sich auf die Abteilung II/21 (Flugpolizei<br />
und Flugrettung) <strong>des</strong> BMI und acht vom BMI sowie eine vom BMLV<br />
für das BMI betriebene Flugeinsatzstellen. Ergänzende Gespräche wurden<br />
mit dem ÖAMTC geführt.<br />
Rechtsgrundlage<br />
2.1<br />
Die Rechtsgrundlage für Rettungseinsätze der Flugpolizei wurde seit ihrer<br />
Einrichtung im Jahr 1955 (vier Flächenflugzeuge) aus der verfassungsgesetzlichen<br />
Zuständigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für die Aufrechterhaltung<br />
der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und der damit verbundenen<br />
allgemeinen Hilfeleistungspflicht abgeleitet.<br />
Durch die Ausrüstung mit Hubschraubern nahm die Anzahl sowie die<br />
Vielfalt der Einsätze (zB Verlegungsflüge zu einer anderen Krankenanstalt)<br />
ständig zu.<br />
<strong>Der</strong> RH hat erstmals 1968 und in der Folge wiederholt auf die Unzuständigkeit<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für das Rettungswesen hingewiesen.
Rechtsgrundlage<br />
24<br />
Erst anläßlich <strong>des</strong> Aufbaues eines bun<strong>des</strong>weiten Flugrettungsdienstes hat<br />
der Bund (zuständig für die Flugpolizei) mit den Bun<strong>des</strong>ländern (zuständig<br />
für das Rettungswesen) Staatsverträge (Art 15 a B–VG) abgeschlossen.<br />
Die Kostentragung durch die jeweiligen Gebietskörperschaften entsprach<br />
jedoch nicht deren Zuständigkeiten, wodurch der Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
unverhältnismäßig belastet wurde.<br />
2.2<br />
2.3<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß der Kostentragung in den einzelnen Vereinbarungen<br />
mit den Bun<strong>des</strong>ländern zum Nachteil für den Bund zu wenig<br />
Aufmerksamkeit geschenkt wurde. <strong>Der</strong> RH empfahl, die jeweiligen Kosten<br />
der Flugpolizei und der Flugrettung zu ermitteln und auf dieser<br />
Grundlage zwischen den Vereinbarungspartnern einen entsprechenden<br />
Kostenteilungsschlüssel zu vereinbaren. In die Gestaltung der Kostenersätze<br />
wäre auch der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />
einzubeziehen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI sei es bemüht gewesen, durch den Abschluß von<br />
Staatsverträgen mit den Bun<strong>des</strong>ländern eine verfassungsrechtlich einwandfreie<br />
Grundlage für die Wahrnehmung von zum Teil in die Länderzuständigkeit fallenden<br />
Tätigkeiten zu schaffen.<br />
Das BMI pflichtete allerdings dem RH bei, daß der Kostenteilungsschlüssel zu<br />
verbessern sei. Die Frage zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten sei mit anderen<br />
Betreibern bereits eingehend überlegt und besprochen worden. Dieses Ziel werde<br />
weiterverfolgt.<br />
Kostenermittlung<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
Das BMI hat den Verhandlungen mit den Bun<strong>des</strong>ländern und dem<br />
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Kostenberechnungen<br />
zugrunde gelegt, die zwar den gängigen Kostenberechnungsmodellen<br />
für kaufmännische Erzeugungsplanungen entsprachen, aber für<br />
Dienstleistungen — wie die Flugrettung — ungeeignet waren.<br />
Außerdem beschränkte sich die Kostenberechnung nur auf die Daten <strong>des</strong><br />
Vorjahres und ließ den auf die Flugrettungseinsätze entfallenden Anteil<br />
für Logistik, Inventar, Materialien, das Verwaltungspersonal in der Fachabteilung,<br />
für Datenfernübertragung, ADV–Maschinenzeiten und den<br />
sonstigen Verwaltungsaufwand unberücksichtigt.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, unter anteilsmäßiger Einbeziehung der nicht teilbaren<br />
Aufwendungen eine auf weitestgehend gesicherten Daten beruhende<br />
wirklichkeitsnahe Kostenermittlung anzustellen. In diesem Zusammenhang<br />
sollten auch die Kosten für die Flugpolizei und die Flugrettung getrennt<br />
dargestellt werden.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI werde es weiterhin bemüht sein, kostendeckende Berechnungsmodelle<br />
zu erarbeiten. In manchen Bereichen sei allerdings wegen der betriebsbedingten<br />
starken Verflechtung zweier Aufgabengebiete eine Kostentrennung<br />
unmöglich.
Staatsverträge<br />
4.1<br />
BMI<br />
Flugpolizei und<br />
Flugrettung<br />
In Staatsverträgen (Vereinbarungen gemäß Art 15 a B–VG) wurden die<br />
Verpflichtungen bei der Vollziehung <strong>des</strong> Flugrettungsdienstes festgelegt.<br />
25<br />
Teils sind die Länder — insbesondere Vorarlberg und Tirol — ihren<br />
Verpflichtungen nicht voll nachgekommen, teils wurden Vereinbarungen,<br />
was den Einsatz von Flugrettern und Sanitätern anbelangte, zum<br />
Nachteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ausgelegt.<br />
Eine Besonderheit stellt die Flugeinsatzstelle in Lienz dar: während alle<br />
übrigen acht Flugeinsatzstellen <strong>des</strong> BMI aus flugpolizeilichen Gründen<br />
bereits vor Einrichtung <strong>des</strong> Flugrettungsdienstes bestanden hatten, wurde<br />
diese Flugeinsatzstelle erst aus diesem Anlaß geschaffen.<br />
4.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, von den Ländern die volle Erfüllung ihrer Verpflichtungen<br />
zu fordern sowie eine Klarstellung und einen Kostenersatz bezüglich<br />
der Beistellung von Flugrettern und Sanitätern herbeizuführen. Weiters<br />
empfahl der RH, in Verhandlungen mit dem Land Tirol die Flugeinsatzstelle<br />
Lienz aus der Vereinbarung herauszulösen und ihren Betrieb durch<br />
den ÖAMTC, wie bei allen übrigen Einsatzstellen der Flugrettung im<br />
Land Tirol, zu erwirken.<br />
4.3<br />
Das BMI beurteilte die Sachlage — ausgenommen die Bun<strong>des</strong>länder Vorarlberg<br />
und Tirol — als vereinbarungsgemäß. Bezüglich der beiden Bun<strong>des</strong>länder seien<br />
aber alle diesbezüglichen Bemühungen bisher erfolglos geblieben.<br />
Für die Einrichtung der Flugeinsatzstelle in Lienz seien gleichermaßen auch<br />
polizeitaktische Gründe ausschlaggebend gewesen.<br />
4.4<br />
<strong>Der</strong> RH regte an, die Einforderung der Vereinbarungserfüllungen bei den<br />
Bun<strong>des</strong>ländern mit größerem Nachdruck zu betreiben.<br />
Bezüglich der Flugeinsatzstelle Lienz vermißte der RH jeglichen Anhaltspunkt<br />
für das Vorliegen polizeitaktischer Gründe.<br />
Kostentragung<br />
durch den Hauptverband<br />
der österreichischen<br />
Sozialversicherungsträger<br />
5.1<br />
Das BMI hat die in zahlreichen Fällen — teils ohne, teils ohne ausreichende<br />
schriftliche Begründung — erfolgte Ablehnung der Übernahme<br />
der Kosten für Flugeinsätze durch den Hauptverband der österreichischen<br />
Sozialversicherungsträger (zB 1992 rd 4,2 Mill S) zumeist widerspruchslos<br />
hingenommen. Damit war nicht nachvollziehbar, ob dem Bund beträchtliche<br />
Einnahmen zu Recht vorenthalten blieben.<br />
5.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß das BMI die Ablehnung der Kostentragung<br />
durch den Hauptverband ohne inhaltliche Befassung zur Kenntnis genommen<br />
bzw die Begleichung der Flugkosten nicht mit dem nötigen —<br />
und aktenmäßig nachvollziehbaren — Nachdruck betrieben hatte.<br />
5.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI habe es nicht immer die unbegründete Ablehnung<br />
von Kostenübernahmen durch den Hauptverband akzeptiert. In vielen Fällen werde<br />
mit dem chefärztlichen Dienst <strong>des</strong> Hauptverban<strong>des</strong> verhandelt.<br />
5.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, er habe derartige Bemühungen nicht feststellen können.<br />
Er ersuchte das BMI jedoch um Mitteilung, wie erfolgreich die Verhandlungen<br />
über die Ablehnung der Kostentragung bisher gewesen sind.
26<br />
Dienstsystem<br />
6.1<br />
Da die täglichen Betriebszeiten mit dem Eintritt der Dämmerung endeten,<br />
waren je Tag und Mitarbeiter zwischen 10 bis 15 Stunden Dienst zu<br />
leisten. Jede über die Monatsdienstverpflichtung (40–Stundenwoche)<br />
hinausgehende Dienstleistung wurde als Überstunde durch Zeitausgleich<br />
oder finanziell abgegolten. Einzelne Mitarbeiter erhielten Überstundenzahlungen,<br />
die über dem zweifachen Monatsbezug lagen.<br />
Wegen <strong>des</strong> zu geringen Personalstan<strong>des</strong> war der Versuch, nach dem Muster<br />
einer Jahresarbeitszeit Zeitguthaben in betriebsärmeren Zeiten abzubauen,<br />
nicht zielführend.<br />
6.2<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH war die volle Anrechnung der Betriebszeiten als<br />
Dienstzeiten sachlich nicht gerechtfertigt, weil der Dienstbetrieb — insbesondere<br />
für die Piloten — über weite Zeiträume nur in einer Einsatzbereitschaft<br />
bestand und somit nicht dem Tätigkeitsbild eines Piloten<br />
entsprach.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß es anläßlich der Einbindung in den Flugrettungsdienst<br />
verabsäumt worden war, eine Anpassung <strong>des</strong> Dienstzeitsystems<br />
vorzunehmen. <strong>Der</strong> RH empfahl eine entsprechende Regelung, um<br />
dieser Schwachstelle zu begegnen.<br />
6.3<br />
Das BMI selbst hat dieses Dienstsystem als keine ideale Lösung bezeichnet, darin<br />
aber eine handhabbare Möglichkeit gesehen, bei jahreszeitlich bedingten kürzeren<br />
Betriebszeiten eine zu geringe Auslastung der Piloten zu verhindern. Um die, die<br />
Grenzen der Belastbarkeit <strong>des</strong> Personals erreichenden Mehrdienstleistungen abbauen<br />
zu können, sei eine Erhöhung <strong>des</strong> Personalstan<strong>des</strong> notwendig. Die den Gegebenheiten<br />
Rechnung tragende Einführung eines verlängerten Dienstes wurde unter<br />
Hinweis auf die in den sogenannten Bereitschaftszeiten anfallenden Arbeiten und<br />
auf eine sich daraus ergebende Schlechterstellung gegenüber Angehörigen anderer<br />
Sondereinheiten abgelehnt.<br />
6.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, ihm seien keine Sondereinheiten mit vergleichbaren<br />
Dienstabläufen bekannt. In der Umstellung <strong>des</strong> Dienstsystems auf eine<br />
leistungsgerechte Entlohnung vermochte der RH keine Benachteiligung<br />
zu erblicken.<br />
Personalbedarf<br />
7.1<br />
Für den Aufbau eines flächendeckenden bun<strong>des</strong>weiten Flugrettungsdienstes<br />
wurde eine Personalbedarfsstudie erstellt, obwohl das dreijährige Pilotprojekt<br />
"Hubschrauberrettungsdienst Salzburg" noch nicht beendet<br />
war. Zudem ging die Studie von den bisherigen Betriebserfordernissen<br />
bei den Flugeinsatzstellen und im Wartungsbetrieb für die flugpolizeilichen<br />
Zwecke aus, obwohl durch die erhebliche Verlängerung der Betriebszeiten<br />
um jährlich 900 Stunden und die unveränderte Verwendung<br />
von Piloten für den Bodendienst ein höherer Personalbedarf zugrunde zu<br />
legen gewesen wäre.<br />
Die Fachabteilung <strong>des</strong> BMI hat im Jahre 1992 die unerläßlich gewordene<br />
Personalaufstockung ua damit begründet, daß das Ausmaß der Mehrdienstleistungen<br />
einerseits an die Grenzen der Annehmbarkeit der Mitarbeiter<br />
gestoßen sei und andererseits auch die Grenzen der Zulässigkeit<br />
aus arbeits– und flugmedizinischer Sicht erreicht habe.
Personalbedarf<br />
BMI<br />
Flugpolizei und<br />
Flugrettung<br />
<strong>Der</strong> RH hat bereits in seinem Bericht zur Gebarungsüberprüfung <strong>des</strong> Pilotprojektes<br />
(TB 1986 Abs 16.1 ff) auf diesen zusätzlichen Personalbedarf<br />
hingewiesen, <strong>des</strong>sen Notwendigkeit damals vom BMI in Abrede gestellt<br />
wurde.<br />
27<br />
7.2<br />
7.3<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, eine von gesicherten Daten ausgehende, den tatsächlichen<br />
Erfordernissen und der absehbaren Entwicklung Rechnung tragende<br />
und nachvollziehbare Personalbedarfserhebung (getrennt nach Piloten,<br />
Wartungsdienst und Bodendienst) vorzunehmen und die Planstellenbewirtschaftung<br />
sowie die Personalverwendung danach auszurichten.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI habe sich erst nach dem Vollausbau <strong>des</strong> Hubschrauberrettungsdienstes<br />
im Jahre 1990 gezeigt, daß der angenommene Personalbedarf<br />
nicht mehr den Erfordernissen entsprach. Die ausschließliche Verwendung von Piloten<br />
für den Flugdienst mit eigenem Bodendienstpersonal würde eine kurzfristig<br />
mögliche Verfügbarkeit einschränken.<br />
Das BMI werde jedoch dem Personalbedarf und der Personalverwendung unter<br />
Bedachtnahme auf die diesbezüglichen Anregungen <strong>des</strong> RH besonderes Augenmerk<br />
schenken.<br />
7.4<br />
<strong>Der</strong> RH erwiderte, wegen der Dringlichkeit sollte eine Lösung dieses<br />
Problems mit Nachdruck angestrebt werden.<br />
Einsatz von<br />
Flugrettern<br />
8.1<br />
8.2<br />
8.3<br />
8.4<br />
Die ständige Beistellung von Flugrettern während der Betriebszeiten bei<br />
den Einsatzstellen war aus der Sicht der Flugrettung das zweckmäßigste,<br />
allerdings auch das personal– und kostenaufwendigste System im Vergleich<br />
mit dem Abholsystem.<br />
Die Flugretter wurden an Samstagen, Sonn– und Feiertagen zum überwiegenden<br />
Teil von ehrenamtlichen Mitgliedern der Bergrettung, an den übrigen<br />
Tagen von der Exekutive gestellt.<br />
Während den Ländern dadurch keine Kosten erwuchsen, ergab sich für<br />
den Bund ein hoher personeller und finanzieller Aufwand.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl im Hinblick auf diese ungleiche Belastung, in Verhandlungen<br />
mit den Ländern zumin<strong>des</strong>t einen Ersatz dieser Personalkosten anzustreben.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI dürften bestimmte in seine Kompetenz fallende Einsätze<br />
nur von Exekutivbeamten durchgeführt werden. Außerdem sei in den Vereinbarungen<br />
lediglich eine Verpflichtung festgelegt worden, die bereits für den Exekutivdienst<br />
bestanden hätte. Das BMI werde jedoch die Kritik <strong>des</strong> RH zum Anlaß<br />
nehmen, die verstärkte Einbindung <strong>des</strong> Bergrettungsdienstes zur Diskussion zu<br />
stellen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, für die vom BMI angeführten Aufgaben wäre keine<br />
ständige Bereitstellung erforderlich, zumal mit dem weniger aufwendigen<br />
Abholsystem das Auslangen gefunden werden könne.
28<br />
Ankauf von<br />
Rettungshubschraubern<br />
9.1<br />
Da die (damalige) Europäische Gemeinschaft erkennbarerweise beabsichtigte,<br />
für Rettungshubschrauber verbindlich eine Ausstattung mit zwei Turbinen<br />
vorzuschreiben, hat das BMI bereits seit 1990 nur noch zweiturbinige<br />
Rettungshubschrauber angekauft, obwohl für die Weiterverwendung einturbiniger<br />
Rettungshubschrauber eine Übergangsfrist bis Ende 1999 gelten<br />
soll. Allein durch den bisherigen Ankauf von drei Hubschraubern mit<br />
zwei Turbinen haben sich Mehrausgaben von rd 30 Mill S ergeben.<br />
9.2<br />
Für den RH waren keine zwingenden Gründe erkennbar, bereits so früh<br />
mit dem Umrüstungsprogramm zu beginnen. Eine Weiterverwendung einturbiniger<br />
Hubschrauber für Polizeizwecke wäre auch künftig möglich.<br />
Weiters beanstandete er, daß die Entscheidungsfindungen und die Beschaffungsvorgänge<br />
teilweise aktenmäßig nicht restlos nachvollziehbar waren.<br />
9.3<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI hätten sich bereits alle Hubschrauber–Betreiber einschließlich<br />
<strong>des</strong> ÖAMTC in ihrer Einkaufspolitik auf die sich abzeichnende Entwicklung<br />
eingestellt. Einkäufe erst dann einzuleiten, wenn verpflichtende Entscheidungen gefallen<br />
sind, würde für jeden Hubschrauber–Betreiber kaum überwindbare finanzielle,<br />
zeitliche und flugbetriebliche Probleme zur Folge haben.<br />
Das BMI hat zudem ausführliche Erläuterungen zu den Entscheidungs– und Beschaffungsvorgängen<br />
nachgereicht.<br />
Luftfahrzeugbestand<br />
10.1<br />
Entgegen der finanzgesetzlichen Genehmigung für 17 Hubschrauber (seit<br />
1992) verfügte das BMI über 19 Hubschrauber.<br />
10.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete diesen gesetzlich nicht gedeckten Mehrbestand als<br />
Verstoß gegen die Budgetwahrheit.<br />
10.3<br />
Das BMI sagte eine Bereinigung zu.<br />
Zuteilungsgebühren<br />
11.1<br />
<strong>Der</strong> RH hat bereits wiederholt die jahrelangen Dienstzuteilungen im Exekutivbereich<br />
als nicht gesetzmäßig beanstandet (vgl hiezu auch Abs (7) der<br />
"Unerledigten Anregungen").<br />
Auch beim Personal der Flugeinsatzstellen waren derartige Dauerdienstzuteilungen<br />
festzustellen, wodurch hohe finanzielle Belastungen (Reisegebühren)<br />
und nachteilige personelle Auswirkungen bei den Stammdienststellen<br />
(diese Planstellen können für die Dauer dieser Dienstzuteilungen nicht nachbesetzt<br />
werden) entstanden.<br />
11.2<br />
<strong>Der</strong> RH brachte seine Kritik nachdrücklich in Erinnerung.<br />
11.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI sei es gelungen, die Anzahl der Dienstzuteilungen<br />
weiter zu verringern. Ein völliger Verzicht auf Dienstzuteilungen sei aber nicht<br />
möglich, weil die Piloten nach Abschluß ihrer Ausbildung vorübergehend bei mehreren<br />
Flugeinsatzstellen eingeschult werden müßten.
Ausbildung von<br />
Hubschrauberpiloten<br />
12.1<br />
BMI<br />
Flugpolizei und<br />
Flugrettung<br />
Die Ausbildung der Hubschrauberpiloten erfolgte bis Ende 1986 beim<br />
BMLV gegen Ersatz der Ausbildungskosten.<br />
Ab 1987 hat das BMI eine eigene Zivilluftfahrerschule mit einem Geschäftsführer<br />
samt Fluglehrern eingerichtet.<br />
29<br />
Ein Vergleich der Höhe der Ersatzkosten an das BMLV mit jener der Ausbildung<br />
durch das BMI ist dieser Entscheidung nicht vorausgegangen.<br />
12.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die nur fallweise erforderliche Pilotenausbildung<br />
für eine geringe Anzahl von Bewerbern im Rahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>heeres<br />
wesentlich kostengünstiger.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMI, mit dem BMLV eine Vereinbarung über die<br />
Hubschrauberpilotenausbildung zu treffen und seine Zivilluftfahrerschule<br />
zu schließen.<br />
12.3<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMI würden mit dem BMLV bereits Gespräche geführt, die<br />
bisher sehr zufriedenstellend verlaufen seien. Da beim BMLV nur die Ausbildung<br />
für den Privat–Pilotenschein erfolgen könne, sei eine vollständige Auflassung der<br />
Schule jedoch nicht möglich.<br />
Sonstige<br />
Flugeinsätze<br />
13.1<br />
Von der Flugeinsatzstelle Graz wurden jährlich zwei Kontrollflüge kostenlos<br />
für die Wasserwerke <strong>des</strong> Magistrats der Stadt Wien im Quellenschutzgebiet<br />
mit Außenlandungen durchgeführt. Bei einem als Kontrollflug ausgewiesenen<br />
Flugeinsatz, der nach den minutengenauen Aufzeichnungen der<br />
Flugbewegungen offensichtlich nur dazu diente, im Quellenschutzgebiet<br />
gesammelte Abfälle zu einer Sammelstelle zu fliegen, kam es zu einem Turbinenausfall.<br />
Obwohl ein Absturz verhindert werden konnte, entstand ein<br />
vom BMI getragener Sachschaden von rd 2,3 Mill S.<br />
13.2<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte grundsätzlich die Bereitschaft <strong>des</strong> BMI, Flugeinsätze<br />
— teils kostenlos — in Angelegenheiten durchzuführen, die außerhalb<br />
seines verfassungsrechtlich festgelegten Wirkungsbereiches liegen und<br />
daher entweder von den zuständigen Stellen oder von beauftragten gewerblichen<br />
Betrieben durchgeführt werden sollten.<br />
13.3<br />
Das BMI erwiderte, es habe sich bei diesem Einsatz auch um einen Kontrollflug<br />
gehandelt, was durch die Teilnahme von Bediensteten <strong>des</strong> Magistrats bewiesen sei.<br />
Außerdem seien diese Flüge im Rahmen der Amtshilfe erfolgt. Richtig sei allerdings,<br />
daß bei diesem Einsatz in drei Flügen insgesamt 900 kg Müll abtransportiert<br />
worden sind.<br />
13.4<br />
<strong>Der</strong> RH sah seine Kritik bestätigt, zumal auch seit diesem Vorfall keine<br />
derartigen Flüge mehr durchgeführt werden.
30<br />
Schlußbemerkungen<br />
14<br />
Die Flugrettung hat sich als Ergänzung bzw sogar als Ersatz <strong>des</strong> bodengebundenen<br />
Notarztsystems entwickelt. Dem wird allerdings<br />
das derzeitige Finanzierungsmodell nicht mehr gerecht. Die vom<br />
BMI vermehrt aufzuwendenden Mittel übersteigen die verfassungsrechtliche<br />
Teilzuständigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />
<strong>Der</strong> RH hat die Ausarbeitung eines den bereits vorhersehbaren Erfordernissen<br />
Rechnung tragenden Finanzierungsmodells unter Einbindung<br />
aller an einem Flugrettungsdienst interessierten Körperschaften<br />
und Institutionen empfohlen.<br />
Als begleitende Maßnahmen hat der RH die Kostentrennung zwischen<br />
Flugpolizei und Flugrettung sowie Änderungen im Dienstsystem<br />
und beim Personaleinsatz empfohlen.<br />
Für den Bereich der Flugpolizei hat der RH die Abstandnahme von<br />
unzuständigerweise vorgenommenen Flugeinsätzen, die im übrigen<br />
auch von gewerblichen Flugunternehmungen durchgeführt werden<br />
könnten, empfohlen.
BMU<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Unterricht und Kunst<br />
31<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit für die Zentrallehranstalten<br />
an die Schulbehörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den Ländern (TB 1982<br />
Abs 15.6, TB 1988 Abs 18.2).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMU wäre dies weder zweckmäßig noch sei eine Einsparung<br />
zu erwarten.<br />
(2)<br />
Übertragung der Aufgaben <strong>des</strong> Schulservice an die Schulpsychologie–Bildungsberatung<br />
(TB 1988 Abs 18.4).<br />
Das BMU erachtete die Aufgabenstellung dieser Einrichtungen weiterhin als zu<br />
unterschiedlich.<br />
(3)<br />
Abgeltung der Mehrdienstleistungen der Schulaufsichtsbeamten durch<br />
eine zu schaffende Verwendungszulage zur Objektivierung der Leistungsabgeltung<br />
und zur administrativen Vereinfachung (TB 1988 Abs 5).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMU zeige sich die Dienstnehmervertretung an einer solchen<br />
Lösung nicht interessiert.<br />
(4)<br />
Bedeckung dringender Instandhaltungsarbeiten durch Einsparungen<br />
beim Personalaufwand (TB 1988 Abs 18.18).<br />
Das BMU macht dies weiterhin von geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
abhängig.<br />
(5)<br />
Beendigung der Zusammenarbeit der Ausländerbetreuungsstelle <strong>des</strong><br />
Stadtschulrates für Wien mit einem privaten Rechtsträger (TB 1988<br />
Abs 19.11).<br />
<strong>Der</strong> Stadtschulrat ist um eine bessere Lösung bemüht.<br />
(6)<br />
Zentralisierung der auf neun Gebäude verteilten Verwaltungsstellen <strong>des</strong><br />
Stadtschulrates für Wien (TB 1988 Abs 19.14).<br />
Die Bemühungen wurden bisher ohne Ergebnis fortgesetzt.<br />
(7)<br />
Betreuung von Internatszöglingen hauptsächlich durch Erzieher<br />
(NTB 1990 Abs 55.9.2).<br />
Das BMU will bis zu 14 Bun<strong>des</strong>heime auflassen oder privatisieren.
Unerledigte Anregungen<br />
32<br />
(8)<br />
(9)<br />
(10)<br />
(11)<br />
(12)<br />
(13)<br />
(14)<br />
(15)<br />
Tragung der Personalkosten der Erzieher am Städtischen Internat Oberwart<br />
durch die Stadtgemeinde als Heimerhalter (NTB 1990 Abs 55.10.2).<br />
Das BMU stellte lediglich künftige Kosteneinsparungen in Aussicht.<br />
Verzicht auf über das “Vier–Augen–Prinzip” hinausgehende Kontrollen<br />
in der Personalverwaltung (NTB 1990 Abs 57.2.2).<br />
Das BMU wird dies erst nach der geplanten Umstellung der Personalverwaltung<br />
der Schulbehörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den Ländern auf ADV durchführen.<br />
Erhöhung der seit 1984 unveränderten und nicht einmal die Gestehungskosten<br />
deckenden Sätze für die Teilnahme an der Verpflegung an küchenführenden<br />
Einrichtungen im Bereich <strong>des</strong> BMU (WB 1991 Schulverwaltung<br />
Abs 13).<br />
<strong>Der</strong> Verpflegssatz wurde nunmehr auf 53 S erhöht, ist jedoch weiterhin nicht<br />
kostendeckend.<br />
Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den “Schulverbund<br />
Mittelschule” (vormals Schulversuch “Mittelschule”), der für 10–14jährige<br />
Schüler an allgemeinbildenden höheren Schulen und Hauptschulen<br />
eingerichtet wurde, ohne die unterschiedliche Kompetenzlage für diese<br />
beiden Schularten zu beachten (TB 1988 Abs 18.6 und Abs 19.26).<br />
Auch das BMU hält im Pflichtschulbereich legistische Maßnahmen zwar für erforderlich,<br />
politisch jedoch nicht für durchsetzbar.<br />
Verminderung der den Mitgliedern <strong>des</strong> Zentralausschusses der oberösterreichischen<br />
Pflichtschullehrer bezahlten Mehrdienstleistungsvergütungen<br />
auf das gesetzliche Ausmaß (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen<br />
Abs 1.15).<br />
Das BMU strebt eine bun<strong>des</strong>einheitliche Regelung an.<br />
Vertretung <strong>des</strong> dienstverhinderten Direktors durch den in Schulverwaltungsangelegenheiten<br />
erfahrenen Administrator und nicht durch den<br />
dienstältesten Lehrer (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen Abs 1.21).<br />
Das BMU hält die derzeitige Regelung für kostengünstiger, weil nur ein Vertreter<br />
zu bezahlen sei.<br />
Veranschlagung der Mittel für die Schulpsychologie–Bildungsberatung<br />
gemeinsam mit jener der Schulaufsichtsbehörden, weil dies einen beweglicheren<br />
Mitteleinsatz ermöglicht (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen<br />
Abs 1.39).<br />
Das BMU hält die Aufgaben der beiden Einrichtungen für zu unterschiedlich.<br />
Rückforderung zweckwidrig verwendeter Förderungsmittel in der Erwachsenenbildung<br />
(WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen Abs 2.18).<br />
Das BMU hat dazu nicht Stellung genommen.
Unerledigte Anregungen<br />
BMU<br />
(16)<br />
(17)<br />
(18)<br />
(19)<br />
(20)<br />
(21)<br />
(22)<br />
(23)<br />
Vereinheitlichung der Tarife für das Bun<strong>des</strong>institut für Erwachsenenbildung<br />
in Strobl (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen Abs 2.25).<br />
Das BMU hat dazu nicht Stellung genommen.<br />
Veräußerung der für das Bun<strong>des</strong>institut für Erwachsenenbildung genutzten<br />
Liegenschaft in St. Wolfgang (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen<br />
Abs 2.27).<br />
Das BMU will darüber im Herbst 1994 entscheiden.<br />
Veräußerung der dem Verband der österreichischen Volkshochschulen<br />
gehörenden Liegenschaft in Rif bei Hallein (WB <strong>1993</strong>/4 Schul– und Bildungswesen<br />
Abs 2.33).<br />
<strong>Der</strong> Verband ist um einen Abschluß der Verhandlungen bemüht.<br />
Schaffung eines nachvollziehbaren Schlüssels für die Verteilung der Förderungsmittel<br />
an die Verbände der Erwachsenenbildung (WB <strong>1993</strong>/4<br />
Schul– und Bildungswesen Abs 2.4).<br />
Die Verbände werden sich im Herbst 1994 mit dieser Frage befassen.<br />
Abbau der teilweise sehr hohen Mehrdienstleistungen (Überstunden) der<br />
Lehrer (NTB 1992 S. 5 Abs 3).<br />
Das BMU stellte noch keine konkreten Maßnahmen in Aussicht.<br />
Abschluß eines schriftlichen Vertrages über die Förderung <strong>des</strong> Werkschulheimes<br />
Felbertal (NTB 1992 S. 7 Abs 6).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMU seien entsprechende Verhandlungen im Gang.<br />
Verzicht auf die rechtlich nicht gedeckte Führung eines Übungskindergartens<br />
am Wirtschaftskundlichen Bun<strong>des</strong>realgymnasium in Salzburg<br />
(NTB 1992 S. 7 Abs 7).<br />
Das BMU will auf solche Übungskindergärten nicht verzichten.<br />
Beschleunigung der Erledigung der Anträge auf Schul– und Heimbeihilfen<br />
durch vollständige Übertragung dieser Aufgaben an die Lan<strong>des</strong>schulräte,<br />
welche dafür technisch entsprechend auszustatten wären (NTB 1992<br />
S. 9 Abs 12).<br />
Das BMU beabsichtigt entsprechende Maßnahmen.<br />
33
34<br />
Verwirklichte Empfehlung<br />
Verwirklicht wurde die Empfehlung hinsichtlich der Einstellung der Vergütung<br />
der Mehrdienstleistungen (Überstunden) der in Abschluß– oder<br />
Reifeprüfungsklassen unterrichtenden Lehrer mit Ende <strong>des</strong> Unterrichts<br />
oder der Prüfungstätigkeit (NTB 1992 S. 6 Abs 4).<br />
Die dadurch erzielte jährliche Einsparung von rd 100 Mill S wurde jedoch<br />
teilweise zur Bedeckung der Erhöhung der Prüfungstaxen von<br />
rd 44 Mill S herangezogen.
Prüfungsergebnisse<br />
BMU<br />
35<br />
Höhere Internatsschule <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in<br />
Graz–Liebenau<br />
Das BM besetzte die freie Direktorstelle erst nach dreieinhalb Jahren.<br />
<strong>Der</strong> dabei gefundene Kompromiß führte dazu, daß die Schule<br />
zwei Schulleiter hatte.<br />
Obwohl das Internat nicht ausgelastet war, wurde begonnen, neue<br />
Internatsräume zu schaffen. Die Internatsgebühren waren nicht<br />
kostendeckend. Im Internat waren auch außerhalb der Lernzeit<br />
Lehrer als Erzieher tätig, was im Vergleich zu hauptamtlichen Erziehern<br />
zusätzliche Kosten von 0,5 Mill S im Jahr verursachte.<br />
Organisatorische Maßnahmen würden erhebliche Einsparungen<br />
beim Nichtlehrerpersonal ermöglichen.<br />
Die Internatsschule führte eine eigene Krankenabteilung mit zwei<br />
Krankenschwestern; sie war während <strong>des</strong> Schuljahres an 80 Tagen<br />
und während der Ferien nicht belegt.<br />
Die Internatsschule führt ein neusprachliches Gymnasium sowie ein<br />
Oberstufenrealgymnasium mit sportlichem Schwerpunkt. Als Zentrallehranstalt<br />
untersteht sie dem BMU unmittelbar.<br />
Im Schuljahr 1992/93 führte die Internatsschule 25 Klassen. <strong>Der</strong> Lehrkörper<br />
umfaßte 97 Lehrer; der Verwaltungsbereich bestand aus 62 Mitarbeitern.<br />
1989 1990 1991 1992<br />
Ausgaben<br />
in Mill S<br />
Personalausgaben 47,7 51,3 57,8 63,4<br />
Sachausgaben 7,6 8,3 9,3 8,0<br />
Einnahmen 7,7 8,4 9,2 8,9<br />
Anzahl<br />
Schüler insgesamt 481 481 484 527<br />
Vollinterne 114 133 141 154<br />
Halbinterne 225 200 202 195
36<br />
Prüfungsablauf<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH hat im Jänner und Feber <strong>1993</strong> die Gebarung der Höheren Internatsschule<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in Graz–Liebenau (Internatsschule) überprüft und<br />
die Prüfungsmitteilungen im November <strong>1993</strong> der Internatsschule sowie<br />
dem BMU zugestellt. Zu den ihm im Feber 1994 zugegangenen Stellungnahmen<br />
hat der RH im März und April 1994 seine Gegenäußerungen<br />
abgegeben.<br />
Allgemeines<br />
Unterstellung<br />
unter das BMU<br />
2.1<br />
Die überprüfte Schule ist eine von vier Höheren Internatsschulen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>. Als sogenannte Zentrallehranstalt ist sie dem BMU unmittelbar<br />
unterstellt und dadurch sowohl von der Aufsicht durch den Lan<strong>des</strong>schulrat<br />
als auch von <strong>des</strong>sen Mitwirkung in Personalangelegenheiten ausgenommen.<br />
<strong>Der</strong> Schulleiter wird vom Bun<strong>des</strong>präsidenten auf Vorschlag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers<br />
für Unterricht und Kunst bestellt; den Direktor–Stellvertreter,<br />
den Erziehungsleiter und die Lehrer ernennt der Bun<strong>des</strong>minister unmittelbar<br />
und ohne Erfordernis eines Dreier–Vorschlages.<br />
2.2<br />
<strong>Der</strong> RH erneuerte aus Anlaß dieser Gebarungsüberprüfung seine bereits<br />
mehrfach (vgl hiezu auch Abs (1) der “Unerledigten Anregungen”)<br />
geäußerten Bedenken. Während die Lan<strong>des</strong>schulräte für die Besetzung<br />
von Planstellen an von ihnen verwalteten Bun<strong>des</strong>schulen Dreier–Vorschläge<br />
an das BMU erstatten müssen, können bei den dem BMU unmittelbar<br />
unterstehenden Zentrallehranstalten derartige Personalentscheidungen<br />
ohne zwingenden Dreier–Vorschlag getroffen werden.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH widerspricht die Einrichtung der Zentrallehranstalten<br />
auch den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, weil<br />
das BMU für die Verwaltung der Zentrallehranstalten eigene Mitarbeiter<br />
benötigt, während der örtlich zuständige Lan<strong>des</strong>schulrat diese Aufgabe<br />
weitgehend mit seinem vorhandenen Personal mitbesorgen könnte.<br />
<strong>Der</strong> RH wiederholte seine Empfehlung, durch Gesetzesänderung die derzeitigen<br />
Zentrallehranstalten dem örtlich zuständigen Lan<strong>des</strong>schulrat zu<br />
unterstellen.<br />
2.3<br />
Das BMU erwartete sich von der Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit<br />
für die Zentrallehranstalten an die Lan<strong>des</strong>schulräte keine Einsparungen.<br />
Planstellen für<br />
stellvertretende<br />
Direktoren<br />
3.1<br />
Im Stellenplan <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ist für die vier Höheren Internatsschulen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> je eine Planstelle für den stellvertretenden Direktor vorgesehen.<br />
Die überprüfte Internatsschule verfügte über einen Direktor, einen Direktor–Stellvertreter,<br />
einen Erziehungsleiter und (aus dem Nichtlehrerpersonal)<br />
über einen Verwalter und einen Wirtschaftsleiter.<br />
3.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß vergleichbare private Internatsschulen<br />
ohne Direktor–Stellvertreter auskommen. Dies sei auch bei Bun<strong>des</strong>schulen<br />
mit wesentlich mehr Schülern und Klassen der Fall. <strong>Der</strong> RH hielt da-
BMU<br />
Höhere Internatsschule<br />
Graz-Liebenau<br />
her die Funktion <strong>des</strong> Direktor–Stellvertreters künftig für entbehrlich, zumal<br />
diese Aufgaben kostengünstiger ein Administrator besorgen könnte.<br />
Dieser ließe zudem einen beweglicheren Personaleinsatz zu, weil er vom<br />
Direktor bestellt und abberufen werden kann.<br />
37<br />
3.3<br />
Das BMU nahm dazu nicht Stellung.<br />
Schulleitung<br />
4.1<br />
4.2<br />
Um die ab September 1987 freigewordene Stelle <strong>des</strong> Schulleiters der Internatsschule<br />
in Graz–Liebenau bewarben sich <strong>des</strong>sen bisheriger Stellvertreter,<br />
der ab diesem Zeitpunkt die Leitungsaufgaben wahrnahm, sowie<br />
zwei schulfremde Lehrer, die allerdings nicht über die in der Ausschreibung<br />
ausdrücklich verlangte Inernatserfahrung verfügten.<br />
Die damalige Bun<strong>des</strong>ministerin Dr Hawlicek schlug dem Bun<strong>des</strong>präsidenten<br />
einen der schulfremden Lehrer zur Ernennung vor.<br />
Da sich der Bun<strong>des</strong>präsident weigerte, diesem Vorschlag zu entsprechen,<br />
(1) schlug die Bun<strong>des</strong>ministerin im April 1991 die Ernennung <strong>des</strong> bisherigen<br />
Stellvertreters zum Schulleiter vor,<br />
(2) bestellte die Bun<strong>des</strong>ministerin aufgrund einer ressortinternen Vereinbarung<br />
ab September 1991 den derart nicht zum Zug gekommenen Bewerber<br />
— nach einem Ausschreibungsverfahren, an dem vier weitere Lehrer<br />
teilnahmen — zum Direktor–Stellvertreter,<br />
(3) übertrug das BMU dem nunmehrigen Direktor–Stellvertreter die<br />
pädagogische und teilweise auch die direktoriale Leitung <strong>des</strong> Oberstufenrealgymnasiums<br />
der Internatsschule und gewährte ihm hiefür monatliche<br />
Geldleistungen bis zur Höhe der Direktorenzulage von rd 2 000 S,<br />
(4) wurden dem Direktor–Stellvertreter, dem zur Ausübung seines politischen<br />
Mandats die erforderliche Zeit zu gewähren war, zwei Lehrer zur<br />
administrativen Unterstützung beigegeben, die hiefür monatlich je rd<br />
2 300 S erhielten und<br />
(5) hat das BMU angeordnet, daß der Direktor in wichtigen Angelegenheiten<br />
nur im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter handeln darf.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß erst nach rd dreieinhalb Jahren eine verbindliche<br />
Entscheidung über die Besetzung der Leiterstelle der Internatsschule<br />
herbeigeführt werden konnte. Weiters beanstandete er, daß die Stelle <strong>des</strong><br />
Direktor–Stellvertreters erst ausgeschrieben wurde, als die Person <strong>des</strong> zu<br />
Ernennenden ressortintern bereits verbindlich vereinbart worden war, wodurch<br />
es für die Mitbewerber aussichtslos war, die ausgeschriebene Stelle<br />
zu erhalten.<br />
Schließlich beanstandete der RH die Beschränkung der Entscheidungsbefugnis<br />
<strong>des</strong> Direktors durch das von ihm herzustellende Einvernehmen mit<br />
seinem Stellvertreter, weil die Leitungsaufgaben <strong>des</strong> Direktors gesetzlich<br />
geregelt sind und keiner weiteren Beschränkung unterliegen sollten. <strong>Der</strong><br />
RH empfahl, die Befugnisse <strong>des</strong> Direktor–Stellvertreters auf seine gesetzlichen<br />
Aufgaben zu beschränken und diesem die in Anlehnung an die Di-
Schulleitung<br />
38<br />
rektorenzulage zuerkannten Geldleistungen mangels Rechtsgrundlage<br />
einzustellen. In diesem Zusammenhang hielt es der RH auch für unzulässig,<br />
dem Direktor–Stellvertreter zwei Lehrer zur verwaltungsmäßigen<br />
Unterstützung beizugeben und diesen dafür gesonderte Vergütungen zu<br />
bezahlen.<br />
4.3<br />
Das BMU bezeichnete die Besetzungen als Kompromiß und als pädagogische<br />
Bereicherung der Schule. Es habe zwar erwogen, die Internatsschule in zwei Schulen<br />
zu teilen, diesen Gedanken jedoch wegen der Personalmehrkosten nicht weiterverfolgt.<br />
Die Vergütungen an die dem Stellvertreter beigegebenen Lehrer seien eingestellt<br />
worden.<br />
Internat<br />
Auslastung<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
Die Internatsschule in Graz–Liebenau wirkte der langfristig sinkenden<br />
Nachfrage nach Vollinternatsplätzen durch die Errichtung <strong>des</strong> Oberstufenrealgymnasiums<br />
mit sportlichem Schwerpunkt (1987) und durch die<br />
Aufnahme von Mädchen in das Vollinternat erfolgreich entgegen. Laut<br />
Angaben der Internatsschule war das Vollinternat zu 76 % ausgelastet.<br />
<strong>Der</strong> RH ermittelte hingegen eine Auslastung von nur 54 %. Ungeachtet<br />
dieser geringen Auslastung wurden neue Halbinternatsräume errichtet.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Internatsschule die Auslastung <strong>des</strong> Vollinternats<br />
aufgrund eines unrichtigen Berechnungsschlüssels ermittelt hatte, was<br />
zur Folge hatte, daß Räume für das Halbinternat geschaffen werden sollten.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, diese Baumaßnahmen vorerst zu unterbrechen und ein<br />
Konzept für den Internatsbetrieb zu erstellen. Dieses sollte die langfristig<br />
sinkende Nachfrage nach Vollinternatsplätzen und die steigenden Ansprüche<br />
an die Ausstattung der Zimmer berücksichtigen. Die im Halbinternat<br />
vorhandenen Betten wären zu entfernen; die dadurch gewonnenen Räume<br />
sollten zeitgemäß für den Halbinternatsbetrieb eingerichtet werden.<br />
Das BMU und die Internatsschule räumten ein, sie hätten bei der Auslastung <strong>des</strong><br />
Vollinternats auch die halbinternen Schüler mitberücksichtigt. Die vom RH beanstandeten<br />
Umbauarbeiten seien nach Beendigung <strong>des</strong> ersten der drei vorgesehenen<br />
Bauabschnitte eingestellt worden. Die Internatsschule befürchtete aber Schwierigkeiten<br />
bei der Unterbringung halbinterner Schüler.<br />
Das vom RH empfohlene Internatskonzept befinde sich nunmehr in Ausarbeitung.<br />
Kostenstruktur<br />
6.1<br />
Im Jahr 1991 betrugen die Kosten der Internatsschule und die zu leistenden<br />
Gebühren:<br />
Vollinternat<br />
Halbinternat<br />
Kosten Entgelt Kosten Entgelt<br />
6 374 S 3 300 S 2 695 S 2 000 S
Internat<br />
BMU<br />
Höhere Internatsschule<br />
Graz-Liebenau<br />
Den Unterschiedsbetrag zwischen Kosten und Entgelt hatte der Bund zu<br />
tragen. In den von der Internatsschule angegebenen Kosten waren überdies<br />
die Ausgaben für den Erziehungsleiter, den Wirtschaftsleiter, den<br />
Verwalter, die Erzieher, die Erstausstattung <strong>des</strong> Internats und der Abschreibung<br />
der Gebäude nicht enthalten.<br />
39<br />
6.2<br />
6.3<br />
6.4<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß wegen der Ausklammerung zahlreicher Kostenfaktoren<br />
die wahre Kostenstruktur nur unzutreffend wiedergegeben<br />
wurde. Aber auch von den verbleibenden Kosten wurden bei den vollinternen<br />
Schülern nur 50 % und bei den halbinternen 70 % durch die Internatsbeiträge<br />
gedeckt. <strong>Der</strong> RH empfahl kostendeckende Internatsbeiträge.<br />
Das BMU befürchtete bei einer kostendeckenden Platzgebühr eine nicht zu verkraftende<br />
Schülerabwanderung.<br />
<strong>Der</strong> RH erwiderte, er halte es für nicht vertretbar, über nicht kostendeckende<br />
Internatsbeiträge auch Schüler zu unterstützen, die aus wirtschaftlicher<br />
Sicht keiner solchen Förderung bedürfen. Das BMU sollte daher<br />
kostendeckende Tarife verlangen und allenfalls mehr als bisher<br />
individuelle Unterstützungen gewähren.<br />
Erzieherdienste<br />
7.1<br />
7.2<br />
7.3<br />
7.4<br />
Im Vollinternat der Internatsschule Graz–Liebenau waren 23, im Halbinternat<br />
22 Erzieher beschäftigt. Bis auf drei hauptberufliche Erzieher waren<br />
alle ausgebildete Lehrer und sowohl als Lehrer als auch als Erzieher<br />
tätig. Die Betreuung der Schüler am Abend und in der Nacht erforderte<br />
sechs Planstellen und wegen der im Vergleich zu den Erziehern höheren<br />
Personalkosten der Lehrer jährlich Mehrkosten von rd 0,5 Mill S.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, außerhalb der Lernzeit keine Lehrer–Erzieher, sondern<br />
nur hauptberufliche Erzieher einzusetzen, die zudem — im Gegensatz zu<br />
Lehrern — für die Gestaltung der Freizeit besonders ausgebildet sind.<br />
Die Internatsschule erwiderte, die Qualität der Betreuung der Schüler durch Lehrer–Erzieher<br />
sei in der fachbezogenen und individuellen Lernzeit höher. Außerdem<br />
bilde der Lehrer–Erzieher für den einzelnen Schüler eine nicht beliebig auswechselbare<br />
Bezugsperson.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, er habe nicht die Betreuung der Schüler in der Lernzeit<br />
durch Lehrer–Erzieher in Frage gestellt, sondern die Verwendung<br />
hauptamtlicher Erzieher in den Abend– und Nachtstunden empfohlen.<br />
Verpflegssätze<br />
8.1<br />
8.2<br />
An der Internatsschule waren die Verpflegssätze (Wareneinsatz je Tag und<br />
Verpflegsteilnehmer) von 1986 bis 1991 mit rd 31 S etwa gleichgeblieben,<br />
sanken aber 1992 auf 23 S (rd 25 %).<br />
Da dem RH keine ernstzunehmenden Beschwerden über die Qualität<br />
oder die Quantität <strong>des</strong> an der Internatsschule verabreichten Essens bekannt<br />
wurden, hielt er es für naheliegend, daß die Internatsschule bis<br />
1991 nicht kostengünstig gewirtschaftet hat.
Internat<br />
40<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte ferner betragsmäßige Vorgaben für die Ernährung der<br />
Schüler. Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre es Aufgabe <strong>des</strong> BMU, Vorgaben für<br />
die Anforderungen an eine gesunde Ernährung der Schüler zu setzen und<br />
Verpflegssätze festzulegen.<br />
8.3<br />
Das BMU hat eine Ernährungsstudie in Auftrag gegeben und wird entsprechende<br />
Richtlinien ausarbeiten.<br />
Küchenpersonal<br />
9.1<br />
9.2<br />
9.3<br />
9.4<br />
In der Küche der Internatsschule arbeiteten der Wirtschaftsleiter, <strong>des</strong>sen<br />
Sekretärin und 18 weitere Mitarbeiter, letztere in zwei — teils überschneidenden<br />
— Schichten zu je neun Personen.<br />
Bezogen auf 1 000 Essensportionen setzte die Internatsschule in Graz 3,3,<br />
jene in Gmunden 3,1, in Wien 2,9 und in Saalfelden 2,3 Mitarbeiter ein.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt den Dienstplan der Küche für unwirtschaftlich, die Anzahl<br />
der Mitarbeiter im Küchenbereich für zu hoch und die Nachmittagsschicht<br />
für nicht voll ausgelastet.<br />
Aufgrund von Vergleichen mit anderen Kantinenbetrieben, insbesondere<br />
solchen der Privatwirtschaft, erachtete der RH Schichten mit höchstens<br />
sieben Mitarbeitern für ausreichend. Er empfahl weiters, sowohl bei den<br />
Schülern als auch bei den Lehrern und Gästen auf ein Selbstbedienungssystem<br />
umzustellen, wodurch im Küchenbereich der Internatsschule sechs<br />
bis sieben Planstellen eingespart werden könnten.<br />
Die Internatsschule begründete den hohen Personaleinsatz mit der arbeitsaufwendigen<br />
Verarbeitung von frischem Fleisch und Gemüse anstelle von Konserven sowie<br />
mit Reinigungsarbeiten außerhalb <strong>des</strong> Küchenbereiches.<br />
Aber auch die Internatsschule war der Ansicht, daß die nächste freiwerdende<br />
Planstelle nicht unbedingt nachbesetzt werden müßte. Für eine Selbstbedienung<br />
fehlten die baulichen Voraussetzungen in der Küche und im Speisesaal. Bei den<br />
Lehrern sei nunmehr die Selbstbedienung eingeführt worden.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die baulichen Maßnahmen würden sich aufgrund<br />
von Personaleinsparungen mittelfristig amortisieren.<br />
Sommerkurse<br />
10.1<br />
An der Internatsschule wurden während der Sommerferien Ausbildungskurse<br />
veranstaltet. So fand je<strong>des</strong> zweite Jahr ein Kurs für rd 300 Sportlehrer<br />
und –studenten statt.<br />
Obwohl der von der Internatsschule verlangte Tagsatz von 253 S die eigenen<br />
Betriebskosten überstieg, entsprach er bei weitem nicht den Vollkosten<br />
der Internatsschule von rd 650 S.
Internat<br />
BMU<br />
Höhere Internatsschule<br />
Graz-Liebenau<br />
10.2<br />
10.3<br />
10.4<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Internatsschule mit dem für die Sommerkurse<br />
verlangten Tagsatz private Einrichtungen preislich unterboten. <strong>Der</strong><br />
von der Internatsschule erwirtschaftete Deckungsbeitrag müßte jenen<br />
Steuereinnahmen gegenübergestellt werden, die erzielt worden wären,<br />
wenn die Veranstalter der Sommerkurse private Beherbergungsbetriebe<br />
beansprucht hätten.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher, die Tarife für die Sommerkurse an die Preise in<br />
der Privatwirtschaft anzugleichen.<br />
Laut Stellungnahme der Internatsschule seien private Einrichtungen nicht in der<br />
Lage, mehr als 300 Teilnehmer zu beherbergen und die erforderlichen Sportanlagen<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Haltung der Internatsschule sei widersprüchlich,<br />
weil sie zB aus Kostengründen das Hallenbad den eigenen Schülern nur<br />
in sehr eingeschränktem Ausmaß zugänglich macht, schulfremde Einrichtungen<br />
aber zu nicht kostendeckenden Tarifen beherbergt. Er empfahl<br />
daher neuerlich, für die Sommerkurse kostendeckende Tarife zu verlangen.<br />
41<br />
Krankenabteilung<br />
11.1<br />
11.2<br />
11.3<br />
Die Internatsschule verfügte über eine sehr gut ausgestattete Krankenabteilung,<br />
in welcher der Schularzt ordinierte und in der — mit Ausnahme<br />
der Tage ohne Internatsbetrieb — jeweils eine der beiden Krankenschwestern<br />
Dienst versah. An rd 80 Tagen sowie während der Ferien war die<br />
Krankenabteilung nicht belegt. <strong>Der</strong> gesamte Betrieb der Krankenabteilung<br />
an der überprüften Internatsschule kostete rd 1,1 Mill S (1991), an jeder<br />
der drei anderen Höheren Internatsschulen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> je rd 0,8 Mill S.<br />
Wegen der hohen Kosten, welche die Krankenabteilungen der Höheren<br />
Internatsschulen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> verursachen, stellte der RH zur Erwägung,<br />
auf solche Krankenabteilungen zu verzichten. Die Behandlung leichter<br />
Fälle könnte unter Anleitung <strong>des</strong> Schularztes von den Erziehern beaufsichtigt<br />
werden. Für die schwereren oder mit einer längeren Bettlägrigkeit<br />
verbundenen Erkrankungen sollte entweder ein mobiler Krankenpflegedienst<br />
oder eine Krankenanstalt in Anspruch genommen werden.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMU sei es sich bewußt, daß die Führung von Krankenabteilungen<br />
sehr kostenintensiv ist. Es bestünden daher seit einigen Jahren Bemühungen,<br />
die erforderliche Betreuung der Internatsschüler neu zu ordnen. Die Direktionen<br />
seien bereits verhalten worden, an den einzelnen Standorten Varianten<br />
einer kostengünstigeren gesundheitlichen Betreuung zu prüfen.<br />
Schulbetrieb<br />
Reifeprüfungsvorsitz<br />
12.1<br />
12.2<br />
Das BMU betraute den Leiter der Internatsschule mit dem Prüfungsvorsitz<br />
zu den Reifeprüfungsterminen 1992 an der Höheren Internatsschule<br />
in Wien. Dies erforderte drei Dienstreisen <strong>des</strong> Schulleiters nach Wien.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre es sparsamer und zweckmäßiger gewesen, einem<br />
Wiener Lan<strong>des</strong>schulinspektor oder dem Leiter einer Wiener Allgemeinbildenden<br />
Höheren Schule den Reifeprüfungsvorsitz zu übertragen.
Schulbetrieb<br />
42<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, bei der Auswahl der Vorsitzenden der Reifeprüfungskommissionen<br />
auch auf die Kostenseite zu achten.<br />
12.3<br />
12.4<br />
Das BMU begründete die Vorsitzführung bei Reifeprüfungen durch schulfremde<br />
Personen damit, daß so die Anforderungen bei diesen Prüfungen möglichst gleich<br />
gehalten werden können.<br />
<strong>Der</strong> RH verblieb bei seiner Empfehlung, weil es zur Erreichung dieses<br />
Zieles nicht eines Vorsitzenden aus einem anderen Bun<strong>des</strong>land bedurft<br />
hätte.<br />
Hallenbad<br />
13.1<br />
13.2<br />
13.3<br />
Das 1982 bis 1983 um rd 7 Mill S generalsanierte Hallenbad der Internatsschule<br />
war regelmäßig von Juni bis Oktober gesperrt. Ab dem Schuljahr<br />
1992/93 begann die Betriebssperre bereits im Mai und wurde zusätzlich<br />
von Weihnachten bis Ende Feber ausgeweitet.<br />
In der verbleibenden Zeit stand das Hallenbad der Schule, dem Vollinternat,<br />
dem Halbinternat und dem Bun<strong>des</strong>stadion Graz–Liebenau zur Verfügung.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt die langen betriebslosen Zeiten <strong>des</strong> Hallenba<strong>des</strong>, <strong>des</strong>sen<br />
Bau– und Generalsanierung beträchtliche Mittel erfordert hat, für unwirtschaftlich.<br />
Er empfahl, das Hallenbad nicht nur für den Schul– und<br />
Internatsbetrieb zu öffnen, sondern auch anderen Schulen und Vereinen<br />
gegen ein marktgerechtes Entgelt zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Internatsschule begrüßte die Empfehlung <strong>des</strong> RH, machte ihre Verwirklichung<br />
jedoch davon abhängig, daß der Schule im Rahmen einer Teilrechtsfähigkeit auch<br />
die Einnahmen zufließen.<br />
Das BMU stellte entsprechende Initiativen in Aussicht, gab aber zu bedenken,<br />
daß die meisten Schulen die zusätzlichen, mit der Teilrechtsfähigkeit im Zusammenhang<br />
stehenden Aufgaben wegen Personalmangels nicht bewältigen könnten.<br />
Schulveranstaltungen<br />
14.1<br />
14.2<br />
14.3<br />
Im Schuljahr 1991/92 führte die Internatsschule 18 Schulveranstaltungen<br />
durch. Über zwei Veranstaltungen lagen weder Abrechnungen noch andere<br />
schriftliche Aufzeichnungen oder Belege vor. Bei anderen Schulveranstaltungen<br />
waren solche Unterlagen nur teilweise vorhanden. Für einzelne<br />
Schulveranstaltungen gab es nicht einmal Namenslisten der teilnehmenden<br />
Schüler. Entsprechend mangelhaft waren auch die Abrechnungen mit<br />
den Eltern.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß für zwei Schulveranstaltungen überhaupt keine<br />
Abrechnungen vorhanden und die übrigen unvollständig waren.<br />
Die Internatsschule sagte eine vollständige Abrechnung der Veranstaltungen zu.
Arbeitsmittelbeiträge<br />
15.1<br />
BMU<br />
Höhere Internatsschule<br />
Graz-Liebenau<br />
Für einzelne Unterrichtsgegenstände hoben die Lehrer von den Schülern<br />
Beiträge zur Anschaffung von Arbeitsmitteln ein. Diese Beiträge waren<br />
im Rechnungswesen der Schule nicht erfaßt.<br />
43<br />
15.2<br />
<strong>Der</strong> RH erachtete den Grundsatz der Gebarungssicherheit nicht für gewährleistet.<br />
Er empfahl daher, die Arbeitsmittelbeiträge über die Verwaltung<br />
der Schule einzuheben und abzurechnen.<br />
15.3<br />
Die Internatsschule hat dies veranlaßt.<br />
Verwaltungsbereich<br />
Krankenstände<br />
16.1<br />
Zahlreiche Bedienstete der Internatsschule waren wiederholt wegen<br />
Krankheit dienstverhindert. So wiesen 1992 von den insgesamt 62 Mitarbeitern<br />
<strong>des</strong> Verwaltungsbereiches 21 Bedienstete mehr als 20 und 13 Bedienstete<br />
sogar mehr als 30 Krankenstandstage auf. Das Küchenpersonal<br />
klagte über die Schwere der Arbeit, welche zu diesen Krankenständen<br />
führte. <strong>Der</strong> Verwalter zeigte sich bemüht, den Ursachen der einzelnen<br />
Krankenstände nachzugehen.<br />
16.2<br />
<strong>Der</strong> RH anerkannte die Bemühungen <strong>des</strong> Verwalters, die Dienstaufsicht<br />
verstärkt auszuüben und der Fürsorgepflicht <strong>des</strong> Dienstgebers für seine<br />
Bediensteten zu entsprechen. <strong>Der</strong> RH empfahl, schon vor der Aufnahme<br />
von Mitarbeitern darauf zu achten, daß diese auf Dauer den Anforderungen<br />
<strong>des</strong> Arbeitsplatzes gewachsen sind.<br />
16.3<br />
Die Internatsschule teilte mit, die Mitarbeiter würden schon vor ihrer Einstellung<br />
auf die sich aus der Arbeit in einer Großküche ergebenden Belastungen hingewiesen.<br />
Das BMU habe es außerdem wiederholt abgelehnt, Dienstverhältnisse zu lösen,<br />
wenn die Arbeitsleistung nicht erbracht worden sei.<br />
Dienstwohnungen<br />
17.1<br />
Acht Mitarbeiter der Internatsschule verfügten über Dienstwohnungen.<br />
In diesen wurden in einigen Räumen die Zentralheizungsventile abgesperrt,<br />
was zB in einem Fall dazu führte, daß die Heizungskosten nicht<br />
für die ganze Wohnung (90 m 2 ), sondern nur für die direkt beheizten<br />
Räume (39 m 2 ) berechnet wurden.<br />
17.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurden durch das Absperren der Ventile die Heizungskosten<br />
der Internatsschule nicht gesenkt, weil Räume auch durch<br />
das Offenlassen der Türen erwärmt werden können. Er empfahl, die Heizungskosten<br />
entsprechend der tatsächlichen beheizbaren Wohnungsgröße<br />
zu ermitteln.<br />
17.3<br />
Die Internatsschule berief sich auf entsprechende Bewilligungen <strong>des</strong> BMU.<br />
17.4<br />
<strong>Der</strong> RH befaßte das BMU.<br />
Persönliche Dienstleistungen<br />
18.1<br />
<strong>Der</strong> Verwalter der Internatsschule zog das ihm unterstehende Personal<br />
fallweise zu persönlichen Dienstleistungen während der Dienstzeit heran.
Verwaltungsbereich<br />
44<br />
18.2<br />
18.3<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMU, gegen den Verwalter ein Disziplinarverfahren<br />
einzuleiten.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMU sei dem entsprochen und zudem der Verwalter zur Schadensgutmachung<br />
verhalten worden.<br />
Instandhaltungsgruppe<br />
19.1<br />
19.2<br />
19.3<br />
Die Mitarbeiter, die in der warmen Jahreszeit die Garten– und Sportanlagen<br />
der Internatsschule betreuten, hielten in der übrigen Zeit die Gartengeräte<br />
instand und verrichteten Instandhaltungs– und Pflegearbeiten im<br />
Wald und an den Gebäuden. Im Winter waren sie mit dem Umräumen<br />
der Dachböden beschäftigt.<br />
Angesichts der nicht immer sinnvollen Auslastung dieser Mitarbeiter<br />
empfahl der RH, eine Planstelle einzusparen.<br />
Die Internatsschule hat eine Planstelle nicht mehr nachbesetzt.<br />
Werkstätten<br />
20.1<br />
20.2<br />
20.3<br />
Die Internatsschule verfügte über neun verschiedene Werkstätten. Diese<br />
waren im Keller in dunklen und niedrigen Räumen untergebracht.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die den Arbeitnehmerschutzvorschriften widersprechende<br />
Unterbringung der Werkstätten. Er empfahl, den Bedarf an<br />
Werkstätten kritisch zu erheben und dann für eine vorschriftsgemäße Unterbringung<br />
zu sorgen.<br />
Die Internatsschule stellte dies in Aussicht.<br />
Regiearbeiten<br />
21.1<br />
21.2<br />
21.3<br />
Die Tischler und die Elektriker der Internatsschule führten zahlreiche Arbeiten<br />
in Eigenregie durch. Die Herstellungskosten wurden aufgrund der<br />
Ausgaben für Material und der aufgewendeten Arbeitszeit ermittelt.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt diese Kalkulation für unzureichend, weil sie nicht die Werkstätten–,<br />
Energie– und Gemeinkosten enthielt.<br />
Er empfahl, die in Eigenregie durchgeführten Arbeiten vollständig zu kalkulieren<br />
und mit den Preisen der Privatwirtschaft zu vergleichen. Erst danach<br />
wäre zu entscheiden, wer den Auftrag ausführen soll. Keinesfalls sollten<br />
Arbeiten durchgeführt werden, damit einzelne Bedienstete, “die<br />
ohnehin vorhanden sind”, beschäftigt werden.<br />
Laut Stellungnahme der Internatsschule verfügte kein Mitarbeiter über ausreichende<br />
Kenntnisse <strong>des</strong> Kalkulationswesens.<br />
Elektrolager<br />
22.1<br />
22.2<br />
22.3<br />
Das Material <strong>des</strong> Elektrolagers in der Internatsschule war rd 0,2 Mill S wert.<br />
<strong>Der</strong> RH konnte keinen Grund für diese hohen Lagerbestände erkennen<br />
und empfahl daher, das Lager aufzulösen.<br />
Die Internatsschule wird dem entsprechen.
BMU<br />
Höhere Internatsschule<br />
Graz-Liebenau<br />
Schulliegenschaft<br />
23.1<br />
Die Internatsschule verfügte über eine Fläche von rd 11 ha, wovon fast<br />
die Hälfte nicht für schulische Zwecke genutzt wurde.<br />
45<br />
23.2<br />
<strong>Der</strong> RH hielt dies für unwirtschaftlich und empfahl, etwa gemeinsam mit<br />
einer Bank ein Sportzentrum zu errichten und dieses gemeinsam mit den<br />
übrigen Sporteinrichtungen der Schule wirtschaftlich zu nutzen.<br />
23.3<br />
Die Internatsschule will diese Empfehlung unter Beachtung pädagogischer Erfordernisse<br />
verwirklichen, wenn ihr die Teilrechtsfähigkeit zugestanden wird.<br />
Sonstiges<br />
24<br />
Weitere Feststellungen <strong>des</strong> RH betrafen:<br />
(1) die Empfehlung einer ADV–Aufzeichnung der Lebensmittelgebarung,<br />
(2) die Empfehlung, die Großküche und den Speisesaal an Wochenenden<br />
mit stark eingeschränktem Internatsbetrieb zu schließen,<br />
(3) die Schaffung einer zentralen Störungsmeldeeinrichtung in der künftig<br />
nicht mehr besetzten Portierloge,<br />
(4) die Nutzung <strong>des</strong> Fotolabors und einer besonders teuren Fotoausrüstung<br />
sowie der umfangreichen Ausstattung der Lehrmittelsammlung für<br />
technisches Werken sowie<br />
(5) die Lagerung von brennbaren Gegenständen auf den Dachböden.<br />
Die Internatsschule ist um eine Behebung dieser Mängel bemüht.<br />
Schlußbemerkungen<br />
25<br />
<strong>Der</strong> RH faßte seine Empfehlungen wie folgt zusammen:<br />
(1) Die Zentrallehranstalten wären den Lan<strong>des</strong>schulräten zu unterstellen.<br />
(2) Die Planstellen für die Direktor–Stellvertreter an Höheren Internatsschulen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> wären nicht mehr vorzusehen.<br />
(3) <strong>Der</strong> weitere Ausbau der Internatsschule wäre von einem Internatskonzept<br />
abhängig zu machen.<br />
(4) Die Internatsgebühren sollten kostendeckend sein.<br />
(5) Außerhalb der Lernzeit wären nur hauptamtliche Erzieher einzusetzen.<br />
(6) Durch organisatorische Änderungen im Küchenbetrieb könnten<br />
bis zu sieben Planstellen eingespart werden.<br />
(7) Anstelle der Krankenabteilungen an den Höheren Internatsschulen<br />
wären kostengünstigere Lösungen zu finden.
Schlußbemerkungen<br />
46<br />
(8) Anhand von Arbeitsaufzeichnungen und Kalkulationen wäre zu<br />
entscheiden, ob die an der Internatsschule bestehenden Werkstätten<br />
kostengünstig arbeiten.<br />
(9) Die vorhandenen sachlichen und persönlichen Mittel sollten intensiver<br />
wirtschaftlich genutzt werden. Dies erfordere die Teilrechtsfähigkeit.<br />
Unbeschadet der angeführten Mängel konnte der RH feststellen,<br />
daß die Direktion der Internatsschule zielführende Maßnahmen gesetzt<br />
hat, um der allgemein sinkenden Nachfrage nach Internatsplätzen<br />
entgegenzuwirken.<br />
Dies verdient besonders <strong>des</strong>halb anerkannt zu werden, weil der Direktor<br />
der Internatsschule fast dreieinhalb Jahre auf seine Ernennung<br />
warten mußte. In dieser Zeit wurde er weder von einem Direktor–Stellvertreter<br />
noch von einem Administrator unterstützt.
BMU<br />
Österreichisches Institut für Schul– und<br />
Sportstättenbau<br />
47<br />
Die Zentrale der Stiftung “Österreichisches Institut für Schul– und<br />
Sportstättenbau” sollte ihre grundsätzlichen Aufgaben, wie Dokumentation,<br />
Normenausarbeitung, Veröffentlichungen und Schulung,<br />
verstärkt wahrnehmen und die Beratung von Bauherren den<br />
— teils noch zu errichtenden — Außenstellen in den Bun<strong>des</strong>ländern<br />
überlassen. Das Dienst– und Besoldungsrecht für Mitarbeiter<br />
der Zentrale sollte jenem für den öffentlichen Dienst angepaßt werden.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Funktionsgebühren für die Mitglieder <strong>des</strong><br />
Exekutivausschusses und die langjährigen Dienstzuteilungen von<br />
Bun<strong>des</strong>bediensteten an das Institut. Weiters sollten zur Kosteneinsparung<br />
Arbeiten, die bisher institutsfremden Personen oder Einrichtungen<br />
übertragen wurden, künftig von den eigenen Mitarbeitern<br />
durchgeführt werden.<br />
<strong>Der</strong> Bund (BMU, BMWF, BMGSK, BMwA) und alle Bun<strong>des</strong>länder gemeinsam<br />
haben die Stiftung “Österreichisches Institut für Schul– und<br />
Sportstättenbau” errichtet. Die Kosten werden zwischen den Bun<strong>des</strong>ländern<br />
und dem Bund, der allerdings die Personalkosten der Zentrale zur<br />
Gänze trägt, geteilt.<br />
1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Bilanzsumme 8,0 8,9 8,9<br />
davon Bankguthaben und Wertpapiere 7,8 8,2 8,0<br />
Summe der Aufwendungen 5,0 5,9 6,4<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von April bis Mai <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong> “Österreichischen<br />
Instituts für Schul– und Sportstättenbau” (Institut). Das Prüfungsergebnis<br />
wurde im August <strong>1993</strong> der Geschäftsführung <strong>des</strong> Instituts,<br />
den Bun<strong>des</strong>ministern für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung,<br />
Finanzen, wirtschaftliche Angelegenheiten und Gesundheit,<br />
Sport und Konsumentenschutz sowie allen Lan<strong>des</strong>hauptmännern übermittelt.<br />
Zu den zwischen Dezember <strong>1993</strong> und Feber 1994 eingelangten<br />
Stellungnahmen gab der RH im Feber 1994 seine Gegenäußerung ab.<br />
Gliederung<br />
2.1<br />
Das Institut bestand aus einer Zentrale in Wien mit sechs Mitarbeitern<br />
und Außenstellen in den Bun<strong>des</strong>ländern Oberösterreich, Salzburg, Steiermark<br />
und Tirol. <strong>Der</strong> Außenstellenleiter in Innsbruck war auch in Vorarlberg<br />
tätig. Die Bun<strong>des</strong>länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und<br />
Wien hatten entgegen der Stiftungssatzung keine Außenstellen eingerichtet.<br />
Für diese Bun<strong>des</strong>länder war die Zentrale in Wien zuständig.
Gliederung<br />
48<br />
Die Außenstellenleiter waren Lan<strong>des</strong>bedienstete, die nur zu einem kleinen<br />
Teil ihrer Normalarbeitszeit für das Institut arbeiteten. Zu ihren dienstlichen<br />
Obliegenheiten im Lan<strong>des</strong>bereich gehörte die Bearbeitung sportlicher<br />
oder baulicher Angelegenheiten; sie berieten — häufig in Verbindung<br />
mit Förderungsansuchen — Bauherren von Sportanlagen bezüglich der<br />
grundsätzlichen Notwendigkeit, der sportlichen Zweckmäßigkeit und der<br />
wirtschaftlichen Aussichten geplanter Sportanlagen.<br />
Von 1988 bis 1992 entfielen zwischen 80 und 90 % aller Beratungsfälle<br />
auf die Bun<strong>des</strong>länder Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.<br />
Auf die restlichen vier Bun<strong>des</strong>länder entfielen nur 10 bis 20 %.<br />
2.2<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte das satzungswidrige Fehlen von Außenstellen in den<br />
Bun<strong>des</strong>ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Vorarlberg und<br />
Wien und empfahl deren Errichtung, weil Lan<strong>des</strong>stellen wegen ihrer besonderen<br />
örtlichen Kenntnisse und aufgrund der Lan<strong>des</strong>kompetenz in<br />
Sportangelegenheiten für die unmittelbare Beratung geeigneter sind.<br />
Zudem sind — wie das Beispiel der bereits bestehenden Außenstellen<br />
zeigt — dadurch nur geringe Mehrkosten zu erwarten. Die mit der Beratung<br />
der vielen Gemeinden in diesen Bun<strong>des</strong>ländern personell überforderte<br />
Zentrale in Wien sollte sich statt <strong>des</strong>sen verstärkt um die fachliche<br />
Koordination und um die Erstellung von Richtlinien und Normen kümmern.<br />
2.3<br />
2.4<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts bestehe derzeit kein Bedarf an weiteren Außenstellen;<br />
bezüglich der Bun<strong>des</strong>länder Burgenland, Niederösterreich und Wien bestünde<br />
eine ähnlich kostensparende Regelung im Bereich der Denkmalpflege.<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte den Hinweis auf den Bereich der Denkmalpflege als<br />
nicht zutreffend, weil für diese der Bund allein zuständig ist.<br />
Tätigkeiten<br />
Sportstättenplan<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
Das Institut hatte alle Sportstätten im Österreichischen Sportstättenplan<br />
erfaßt. Neu entstandene Sportanlagen wurden — soweit bekannt — laufend<br />
erfaßt. Alle drei Jahre führten die einzelnen Bun<strong>des</strong>länder teilweise<br />
mit unterschiedlichen Fragebögen und zu unterschiedlichen Stichtagen<br />
eine Gesamterhebung der Sportstätten durch.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die fehlende Einheitlichkeit der Fragebögen und der<br />
Stichtage. Er empfahl weiters, aus Kostengründen künftig die Haupterhebungen<br />
in wesentlich größeren zeitlichen Abständen, zB alle zehn Jahre,<br />
durchzuführen.<br />
Das Institut sagte eine Vereinheitlichung der Fragebögen und der Stichtage zu. Eine Vergrößerung<br />
<strong>des</strong> zeitlichen Abstan<strong>des</strong> zwischen den Erhebungen mache Zwischenfortschreibungen<br />
durch die jeweiligen Bun<strong>des</strong>länder notwendig. Ferner würde eine gleichzeitige<br />
Überarbeitung der Sportstättenstatistiken aller Bun<strong>des</strong>länder wesentliche Mehrkosten<br />
verursachen. Auch müsse nach den jüngsten Entwicklungen der Bedarf an Sportstätten<br />
ausschließlich unter Zugrundelegung örtlicher Gegebenheiten beurteilt werden.
Tätigkeiten<br />
BMU<br />
Österreichisches Institut für<br />
Schul- und Sportstättenbau<br />
3.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Projekten<br />
reiche ein zehnjähriger Abstand zwischen den Erhebungen aus.<br />
Zweck <strong>des</strong> Sportstättenplanes sei es, den Bedarf an Sportstätten festzustellen,<br />
um entsprechende Projekte zu fördern. Die Erfassung der Sportstätten diene<br />
daher der Überprüfung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> Planes und nicht der Erstellung<br />
eines möglichst aktuellen “Verzeichnisses der Sporteinrichtungen”.<br />
49<br />
ADV–Einsatz<br />
4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
Die Daten <strong>des</strong> gesamten österreichischen Sportstättenplanes waren auf einem<br />
PC in der Zentrale <strong>des</strong> Instituts gespeichert; der Ausdruck der Daten<br />
erfolgte jedoch durch das Österreichische Schulrechenzentrum, welches<br />
dafür jährlich 0,1 Mill S erhielt.<br />
<strong>Der</strong> RH bezeichnete die Leistungen <strong>des</strong> Österreichischen Schulrechenzentrums<br />
als entbehrlich. Er empfahl, künftig die Auswertungen auf den Geräten<br />
<strong>des</strong> Instituts durchzuführen.<br />
Das Institut wird den Empfehlungen <strong>des</strong> RH folgen und darüber hinaus versuchen,<br />
die Außenstellen in eine neue Softwarelösung einzubinden, um eine dezentrale Datenerfassung<br />
zu ermöglichen.<br />
Fluchtwegeprogramm<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
Im Jahre 1976 gaben das Institut und das damalige BMBT den Auftrag,<br />
ein Programm zur Verbesserung von Fluchtwegen zu erstellen. Dieses wurde<br />
um rd 2,2 Mill S laufend weiter entwickelt. Die bisher vom Institut dafür<br />
erzielten Einnahmen betrugen dagegen nur rd 0,4 Mill S.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die lange Entwicklungszeit von rd 15 Jahren und die<br />
geringen Einnahmen für dieses Programm. Er empfahl, das für alle Bauvorhaben<br />
brauchbare und nützliche Programm dem fachlich zuständigen<br />
BMwA zur wirtschaftlichen Verwertung zu übergeben.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts würden künftig die Einnahmen die Ausgaben<br />
übersteigen. Im übrigen sei der fachliche Imagewert <strong>des</strong> Programms für das Institut hoch<br />
und nach allgemeiner Auffassung die Geschäftsbesorgung durch nichtstaatliche Organisationen<br />
besser.<br />
Zeitschrift<br />
6.1<br />
6.2<br />
Das Institut war Herausgeber der Fachzeitung “Schule & Sportstätte”, die<br />
bis einschließlich 1991 vierteljährlich, ab 1992 sechs Mal je Jahr erschien.<br />
Schriftleiter war ein Mitglied <strong>des</strong> Fachrates. Verlag, Herstellung und Anzeigenverwaltung<br />
oblagen einer privaten Unternehmung. Obwohl die<br />
Herausgabe der Zeitschrift mit erheblichen Verlusten (1992 rd 0,6 Mill S)<br />
verbunden war, erhielten die Mitarbeiter <strong>des</strong> Instituts für von ihnen verfaßte<br />
Beiträge Autorenhonorare.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die hohen Verluste und die Gewährung von zusätzlichen<br />
Autorenhonoraren an die Mitarbeiter. Er empfahl, die Schriftleitung,<br />
den Verlag und die Anzeigenverwaltung vom Institut wahrnehmen zu<br />
lassen.
50<br />
6.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts hätte durch Bemühungen der Geschäftsführung die<br />
inflationsbedingte Erhöhung der Gesamtkosten in Grenzen gehalten werden können.<br />
Ferner sei der Qualitäts– und Akzeptanzzuwachs wesentlich höher zu bewerten als<br />
der mit der Beschäftigung eines professionellen Redakteurs sowie mit der Betrauung eines<br />
Verlages verbundene Mehraufwand. Nach Ablauf <strong>des</strong> laufenden Vertrages über die<br />
Anzeigenverwaltung würden jedenfalls mögliche Einsparungen überlegt.<br />
Funktionsgebühren<br />
7.1<br />
7.2<br />
7.3<br />
7.4<br />
Das Institut wendete jährlich rd 0,5 Mill S für die Funktionsgebühren<br />
von Mitgliedern <strong>des</strong> Exekutivausschusses <strong>des</strong> Fachrates auf.<br />
Die einzelnen Mitglieder waren überwiegend hauptamtlich Ministerialbeamte<br />
und erhielten jährlich je rd 54 000 S. Ihre Aufgaben, die sie als Mitglieder<br />
<strong>des</strong> Exekutivausschusses für das Institut wahrnehmen sollten,<br />
deckten sich weitgehend mit ihrem dienstlichen Wirkungsbereich. Welche<br />
Tätigkeiten diese Mitglieder <strong>des</strong> Exekutivausschusses im einzelnen<br />
tatsächlich verrichtet hatten, war — bis auf die Teilnahme an Sitzungen<br />
— mangels entsprechender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die Funktionsgebühren als überhöht. Er empfahl,<br />
künftig lediglich für die Teilnahme an den Sitzungen Sitzungsgelder zu<br />
gewähren. Zusätzlich sollte die Wahrnehmung der Belange <strong>des</strong> Instituts<br />
jenen Mitgliedern <strong>des</strong> Exekutivausschusses, die als Ministerialbeamte tätig<br />
waren, im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit übertragen werden. Eine<br />
gesonderte Abgeltung würde damit entfallen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts sei die Sitzungsteilnahme der Mitglieder <strong>des</strong><br />
Exekutivausschusses nur ein kleiner Teil ihrer Tätigkeit für das Institut. Weiters sei<br />
der Wert von geistigen Leistungen nicht vom zeitlichen Aufwand abhängig. Die<br />
Mitglieder <strong>des</strong> Exekutivausschusses seien bei zahlreichen Projekten als Fachkonsulenten<br />
tätig gewesen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, ihm seien derartige Leistungen der Mitglieder <strong>des</strong><br />
Exekutivausschusses nicht erkennbar gewesen.<br />
Personal<br />
Dienstzuteilungen<br />
8.1<br />
8.2<br />
8.3<br />
Vier der sechs Mitarbeiter der Zentrale <strong>des</strong> Instituts waren seit vielen Jahren<br />
dienstzugeteilte Ministerialbeamte. Sie waren zusätzlich auch beim<br />
Institut mit monatlichen Entgelten von rd 4 000 S bzw rd 1 400 S angestellt,<br />
womit vor allem Mehrdienstleistungen abgegolten werden sollten.<br />
<strong>Der</strong> Geschäftsführer <strong>des</strong> Instituts bezog seit März <strong>1993</strong> eine Verwendungszulage<br />
von rd 5 200 S.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die Dienstzuteilungen und die Zuerkennung der<br />
Verwendungszulage als rechtlich unzulässig und empfahl, die Dienstzuteilungen<br />
umgehend zu beenden.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts wäre die Problematik der Dienstzuteilungen zwar<br />
bekannt, jedoch müßte eine bun<strong>des</strong>einheitliche Regelung auf gesetzlicher Grundlage,<br />
die auch für andere vergleichbare Fälle gelten sollte, getroffen werden. Im übrigen werde<br />
wegen Ruhestandsversetzungen in absehbarer Zeit nur noch ein dienstzugeteilter<br />
Beamter beim Institut verwendet werden.
BMU<br />
Österreichisches Institut für<br />
Schul- und Sportstättenbau<br />
8.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Rechtslage sei eindeutig.<br />
51<br />
Dienstreisen<br />
9.1<br />
9.2<br />
9.3<br />
Das Institut zahlte seinen Mitarbeitern bei Inlandsdienstreisen stets die<br />
höchsten für Bun<strong>des</strong>bedienstete vorgesehenen Gebührensätze unversteuert<br />
aus.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl die Nachversteuerung und die uneingeschränkte Anwendung<br />
der für Bun<strong>des</strong>bedienstete geltenden Reisegebührenvorschrift.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Instituts werde es die Nachversteuerung durchführen, jedoch<br />
aus Billigkeitsgründen den allfälligen Ersatz nachgewiesener Aufwendungen<br />
nicht ausschließen.<br />
Rechnungswesen<br />
Buchhaltung<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
Das Institut führte eine Einnahmen–Ausgabenrechnung in Form einer händischen<br />
Durchschreibebuchhaltung. Die Durchführung der Buchhaltungsarbeiten<br />
und den jährlichen Rechnungsabschluß hatte das Institut einer institutsfremden<br />
Person gegen ein Honorar von 36 000 S übertragen. Diese<br />
ermittelte jedoch nur die Jahressummen der Kontoabschlüsse, aus denen ein<br />
Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder den Rechnungsabschluß und die<br />
Bilanz <strong>des</strong> Instituts erstellte. Insgesamt war die vorgelegte Buchführung<br />
unübersichtlich und ließ sich nur schwer nachvollziehen.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die Buchführung als den Erfordernissen nicht entsprechend.<br />
Zudem beanstandete er die Höhe <strong>des</strong> Entgelts für die Buchhaltungsarbeiten,<br />
weil der jährliche Rechnungsabschluß auftragswidrig<br />
nicht erstellt wurde. Er empfahl die ADV–Führung einer doppelten<br />
Buchhaltung unter Verwendung <strong>des</strong> neuen österreichischen Einheitskontenrahmens.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> Instituts besorge es ab April 1994 die Buchhaltungsarbeiten<br />
nunmehr selbst und setze hiefür die ADV ein.<br />
Benützungsrecht<br />
11.1<br />
11.2<br />
11.3<br />
Das Stiftungsvermögen bestand laut Satzung ua aus dem dauernden,<br />
unentgeltlichen Benützungsrecht der für die Arbeit <strong>des</strong> Instituts notwendigen<br />
Räume im bun<strong>des</strong>eigenen “Haus <strong>des</strong> Sports” samt Einrichtung und<br />
maschineller Ausstattung. Dieses vermögenswerte Recht war nicht in der<br />
Bilanz enthalten.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die Nichtübereinstimmung von Bilanz und Stiftungssatzung<br />
und empfahl, die angeführten Rechte in der Bilanz auszuweisen.<br />
Das Institut sagte dies zu.
52<br />
Sonstiges<br />
12<br />
Weitere Empfehlungen betrafen die kostengünstigere Durchführung der Betriebskostenvergleiche,<br />
die Führung <strong>des</strong> Postbuches und seine Umstellung<br />
auf ADV, eine günstigere Versicherungsvariante für das neu angeschaffte<br />
Dienstkraftfahrzeug und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen<br />
über die zeitliche Abgrenzung der Verrechnung, die Abrechnungen von<br />
Veranstaltungen, die Kontrolle der Reiserechnungen, die gesonderte Honorierung<br />
von Fachreferaten und die Neuorganisation der Dokumentation.<br />
Das Institut sagte die Befolgung dieser Empfehlungen grundsätzlich zu.<br />
Schlußbemerkungen<br />
13<br />
Die Dokumentationsarbeit <strong>des</strong> Instituts sowie seine Tätigkeiten auf<br />
dem Gebiet <strong>des</strong> Normenwesens und seine Rolle als Wissenssammler<br />
und –vermittler wurde von den Schul– oder Sportstättenerhaltern<br />
und –errichtern grundsätzlich geschätzt. In dieser Richtung<br />
sollte verstärkt weitergearbeitet werden.<br />
Die bisher an institutsfremde Personen vergebenen Arbeiten sollte<br />
das Institut möglichst selbst erledigen.<br />
Durch die Streichung der Funktionsgebühren für die Mitglieder<br />
<strong>des</strong> Exekutivausschusses, die Übernahme von Redaktion und Anzeigenverwaltung<br />
der Fachzeitschrift “Schule und Sportstätte” sowie<br />
durch die eigenständige Durchführung der Buchhaltungsarbeiten,<br />
der Sportstättenstatistik und <strong>des</strong> Betriebskostenvergleiches<br />
könnte jährlich insgesamt rd 1 Mill S eingespart werden.
BMWF<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
53<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Regelung der Entlassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark aus dem Akademievertrag<br />
vom Jahre 1963, demzufolge sich das Land anläßlich der Umwandlung <strong>des</strong><br />
vormaligen steiermärkischen Lan<strong>des</strong>konservatoriums in die nachmalige<br />
bun<strong>des</strong>staatliche Hochschule für Musik und darstellende Kunst zu bestimmten<br />
Leistungen verpflichtet hat (TB 1977 Abs 17, TB 1978 Abs 18,<br />
TB 1981 Abs 16.1).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei das Verfahren über die Leistungs– und Feststellungsklage<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der sowohl in erster als auch in zweiter Instanz voll<br />
entsprochen worden war, vor dem Obersten Gerichtshof noch anhängig. Aktivitäten<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark zu einem außergerichtlichen Vergleich oder zu einer Vertragsnovation<br />
als Reaktion auf diesbezügliche Vorschläge <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hätte es bisher<br />
nicht gegeben.<br />
(2)<br />
Beschlußfassung von Institutsordnungen für die Universitätsinstitute<br />
(TB 1986 Abs 22.7).<br />
Dem BMWF sei es trotz mehrfacher Erinnerungen noch immer nicht gelungen, von<br />
allen Instituten der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die<br />
Vorlage einer Institutsordnung zu erreichen. Die Universität Wien sei jedoch bemüht,<br />
möglichst alle Institutsordnungen bis Ende <strong>des</strong> Sommersemesters 1994 an<br />
das BMWF weiterzuleiten.<br />
(3)<br />
Neugestaltung einer Betriebsvereinbarung mit den Mitarbeitern <strong>des</strong> Fonds<br />
zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (TB 1987 Abs 29.23).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF und <strong>des</strong> Fonds werde nunmehr im Zuge der Verhandlungen<br />
über eine Neugestaltung die Frage der Möglichkeit der Auflösung der<br />
Betriebsvereinbarung durch einen Arbeitsrechtler geprüft. Die über die Betriebsvereinbarung<br />
hinausgehenden "günstigen Übungen" hätten für einen Teil der Belegschaft<br />
verringert werden können; für den überwiegenden Teil seien sie aufgrund <strong>des</strong><br />
Arbeitsvertrages nicht mehr anwendbar.<br />
(4)<br />
Schaffung bzw Neugestaltung von Museumsordnungen für einzelne Bun<strong>des</strong>museen<br />
(TB 1988 Abs 75.3).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei nunmehr auch eine Museumsordnung für das<br />
Österreichische Museum für angewandte Kunst ausgearbeitet worden, die sich bei<br />
der Personalvertretung zur Stellungnahme befinde. <strong>Der</strong> neubestellte Direktor <strong>des</strong><br />
Technischen Museums für Industrie und Gewerbe arbeite derzeit an einem Konzept<br />
für dieses Museum.
Unerledigte Anregungen<br />
54<br />
(5)<br />
(6)<br />
(7)<br />
(8)<br />
(9)<br />
(10)<br />
(11)<br />
Schaffung einer der Gesetzeslage entsprechenden Institutsordnung für das<br />
Universitäts–Sportinstitut Wien (TB 1990 Abs 13.11).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF bemühe es sich weiterhin.<br />
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem BMWF und der Tiroler<br />
Lan<strong>des</strong>krankenanstalten GesmbH als Rechtsträger <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>krankenhauses<br />
Innsbruck zur wirtschaftlicheren Verwaltung auch der Universitätskliniken<br />
Innsbruck (TB 1991 Abs 14.5).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF sei der Abschluß eines Zusammenarbeitsvertrages<br />
zwar sinnvoll, wegen der ablehnenden Haltung der Medizinischen Fakultät jedoch<br />
derzeit nicht umsetzbar.<br />
Regelung der Labor– und Gutachtertätigkeit der Universitätsinstitute<br />
Innsbruck sowie deren Kontrolle (TB 1991 Abs 14.11).<br />
Das BMWF will künftig verstärkt auf die Einhaltung der bereits bestehenden<br />
Meldepflichten achten. Weiters beabsichtige es, die Kostensätze für die Inanspruchnahme<br />
von Bun<strong>des</strong>einrichtungen neu festzusetzen.<br />
Neuregelung der Kollegiengeldabgeltung, um durch einfachere Vorschriften<br />
den Verwaltungsvollzug wirtschaftlicher zu gestalten (WB <strong>1993</strong>/4<br />
Kunsthochschulen Abs 3.22).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF würden die Gespräche mit dem BKA wieder aufgenommen<br />
werden.<br />
Schaffung einer Rechtsgrundlage und Regelung der Organisation für die<br />
Zentralwerkstätten der Hochschule für angewandte Kunst in Wien im<br />
Kunsthochschul–Organisationsgesetz (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen<br />
Abs 3.29 und 3.30).<br />
Das BMWF will diese Fragen im Zusammenhang mit der Erarbeitung von neuen<br />
Organisationsmodellen für die Kunsthochschulen überlegen.<br />
Ausarbeitung eines Produktionsvertrages an der Abteilung 9 (Film und<br />
Fernsehen) der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien,<br />
der sowohl die Zugriffsrechte als auch den Anteil der Studierenden an einem<br />
allfälligen Ertrag von Filmproduktionen regeln sollte (WB <strong>1993</strong>/4<br />
Kunsthochschulen Abs 3.78).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF sei die Rechtslage hinsichtlich der Urheber– und<br />
Eigentumsrechte geklärt worden; die Verwaltung der Hochschule erarbeite nunmehr einen<br />
entsprechenden Entwurf.<br />
Rückerstattung von an der Akademie der bildenden Künste an Bedienstete<br />
zu Unrecht oder zuviel bezahlten Verwaltungsentschädigungen, Kollegiengeldabgeltungen<br />
und Prüfungsentschädigungen (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen<br />
Abs 3.113 bis 3.116).
Unerledigte Anregungen<br />
BMWF<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei die Finanzprokuratur um rechtliche Prüfung ersucht<br />
worden, inwieweit die Durchsetzung der Rückzahlung auf gerichtlichem Weg Aussicht<br />
auf Erfolg hätte bzw ob der Aufwand eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens<br />
gerechtfertigt wäre.<br />
55<br />
(12)<br />
Maßnahmen hinsichtlich <strong>des</strong> von der Akademie der bildenden Künste um<br />
300 000 S verkauften Drittelanteils an einer Liegenschaft, welche vom<br />
Käufer um einen wesentlich höheren Preis weiterveräußert wurde<br />
(WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.140).<br />
Das BMWF und die Akademie haben die Finanzprokuratur eingeschaltet, um<br />
den von der Akademie ursprünglich erhaltenen Betrag entsprechend zu erhöhen.<br />
(13)<br />
Planung baulicher Maßnahmen zur Bergung beweglicher Kulturgüter sowie<br />
Schaffung eines neuen Konzeptes für den Kulturgüterschutz, insbesondere<br />
für den Steinbergstollen im Salzbergwerk Altaussee (NTB 1992<br />
S. 21 f Abs 5 und 6).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei die Kompetenzlage schwierig, wobei selbst nach<br />
Beschlußfassung der Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetznovelle nicht von klaren Grundlagen<br />
ausgegangen werden könne. Interministerielle Besprechungen könnten jedoch<br />
nun beginnen. Ferner werde von der Montanuniversität Leoben ein Gutachten für<br />
die Planung baulicher Maßnahmen erstellt.<br />
(14)<br />
Richtlinien für Förderungen aus Denkmalschutzmitteln, welche seit der<br />
Denkmalschutzgesetz–Novelle 1990 zu erlassen gewesen wären (NTB<br />
1992 S. 24 Abs 7).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF sei die Neufassung der bereits entworfenen Richtlinien<br />
noch nicht abgeschlossen.<br />
(15)<br />
Anschluß der Kasse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>denkmalamtes an das Bun<strong>des</strong>rechenamt<br />
(NTB 1992 S. 26 Abs 11).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF werde dieser ehest angestrebt, es seien aber noch einige<br />
Probleme zu lösen.<br />
(16)<br />
Neufassung <strong>des</strong> "Statuts für das Bun<strong>des</strong>denkmalamt", welches der RH als<br />
zu starr und einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Organisation abträglich<br />
beurteilte (NTB 1992 S. 27 Abs 12).<br />
Das BMWF stellte die Neufassung in Aussicht.<br />
(17)<br />
Schaffung eines Gesamtüberblicks über den Bestand und Zustand denkmalgeschützter<br />
Objekte entsprechend der Entschließung <strong>des</strong> Nationalrates<br />
vom 15. März 1978 (NTB 1992 S. 28 Abs 14).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>denkmalamtes habe es erste Maßnahmen zur Erstellung<br />
der erforderlichen Listen gesetzt; diesbezügliche Besprechungen seien geplant.
56<br />
Verwirklichte Empfehlungen<br />
Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
Gesetzliche Neuregelung der Nebentätigkeit der Hochschullehrer (TB<br />
1978 Abs 25.23 und 25.24) mit dem Wirksamwerden <strong>des</strong> Universitäts–Organisationsgesetzes<br />
<strong>1993</strong> an den einzelnen Universitäten.<br />
Schaffung von Planstellen für sogenannte "Funktionelle Assistenten und<br />
Bun<strong>des</strong>lehrer" (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.3). Eine Regelung<br />
zur Sanierung <strong>des</strong> Problems sowie zur gesetzlichen Begrenzung der Stundenanzahl<br />
für remunerierte Lehraufträge erfolgte mit BGBl Nr 665/1994.<br />
Erfüllung der Lehrverpflichtungen von Gastprofessoren (WB <strong>1993</strong>/4<br />
Kunsthochschulen Abs 3.79).<br />
Künftig ist jedem Gastprofessor bei Zustellung (Aushändigung) seines<br />
Dekretes ein Formblatt zu übergeben, in dem er am Semesterende zu<br />
melden hat, wie er seine Lehrverpflichtungen erfüllt hat.<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
Einhebung eines Beitrages für die Teilnahme am Lehrgang für elementare<br />
musikalische Erziehung an der Hochschule für Musik und darstellende<br />
Kunst in Wien (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.82). Das Gesamtkollegium<br />
hat ferner eine Kommission zur Überarbeitung <strong>des</strong> Studienplanes<br />
eingesetzt.<br />
Verwendung der ehemaligen Dienstwohnung <strong>des</strong> Akademiedirektors an<br />
der Akademie der bildenden Künste für die bisher äußerst unzulänglich<br />
untergebrachte Verwaltung (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.110).<br />
Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Gewährung von Reisekostenzuschüssen<br />
an Hochschullehrer bei Teilnahme an Tagungen (zuletzt<br />
WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.5) mit BGBl Nr 665/1994.
Prüfungsergebnisse<br />
BMWF57<br />
Psychologische Studentenberatung<br />
Für die Tätigkeit der Psychologischen Studentenberatung, die<br />
künftig für den gesamten tertiären Bildungsbereich gelten sollte, ist<br />
eine umfassende gesetzliche Grundlage dringend geboten.<br />
<strong>Der</strong> tatsächliche Erfolg der kostenlos bereitgestellten Studentenberatung<br />
wäre anhand eines von allen Mitarbeitern angewandten Evaluationsverfahrens<br />
zu überprüfen.<br />
Die Weitergabe von Studieninformationen sollte nicht länger eine<br />
wesentliche Tätigkeit der Studentenberatung darstellen. Diese Aufgabe<br />
wäre vielmehr von einer zentralen Einrichtung im BMWF im<br />
Zusammenwirken mit koordiniert beratenden Einrichtungen an<br />
den einzelnen Universitäten und Kunsthochschulen wahrzunehmen.<br />
Die Psychologische Studentenberatung hat die Aufgabe, Studenten insbesondere<br />
bei Lernschwierigkeiten, bei persönlichen und familiären Problemen,<br />
bei Unsicherheiten über die Begabung sowie bei Leistungsabfall<br />
durch entsprechend geschulte Organe zu beraten.<br />
Studentenberatungsstellen bestehen in Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck,<br />
Linz und Klagenfurt.<br />
1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Aufwendungen 6,5 6,9 5,7<br />
Weitere 1,3 Mill S standen dem BMWF für verschiedene Einzelaktivitäten<br />
zur Verfügung.<br />
Umfang der Beratungstätigkeit im Studienjahr 1991/92<br />
Klienten Einzelberatungen Gruppenberatungen<br />
Wien 1 455 4 873 4 610<br />
Graz 565 2 121 1 018<br />
Salzburg 288 1 563 668<br />
Innsbruck 509 2 757 175<br />
Linz 242 1 987 224<br />
Klagenfurt 271 1 039 369<br />
<strong>Der</strong> weitaus überwiegende Teil der Klienten beanspruchte die Beratungsstelle<br />
bis zu fünf Mal.
58<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH hat zwischen Oktober 1992 und Juli <strong>1993</strong> (insgesamt 31 Manntage)<br />
die Psychologische Studentenberatung überprüft.<br />
Die Prüfungsmitteilungen ergingen im September <strong>1993</strong> an das BMWF,<br />
welches hiezu im Dezember <strong>1993</strong> und im Mai 1994 Stellung nahm.<br />
Die Überprüfung befaßte sich zum ersten Mal mit der seit 1972 im Hochschulbereich<br />
bestehenden Einrichtung.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
2.1<br />
Gemäß § 96 Abs 1 <strong>des</strong> Universitäts–Organisationsgesetzes 1975 konnte<br />
an jedem Universitätsort zur Unterstützung der Studientätigkeit eine besondere<br />
Einrichtung zum Zweck der Studentenberatung geschaffen werden.<br />
Die Ausführungsverordnung hiezu erging im Juli 1990.<br />
2.2<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß erst 15 Jahre nach Inkrafttreten <strong>des</strong> Universitäts–Organisationsgesetzes<br />
1975 die verordnungsmäßigen Regelungen<br />
geschaffen wurden.<br />
2.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF hätte die Entwicklung der Inhalte und die Erprobung<br />
unterschiedlicher Organisationsmodelle erst nach einer Neuregelung der Hochschulorganisation<br />
und nach dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Psychologen– und <strong>des</strong> Psychotherapiegesetzes<br />
im Jahre 1990 eine auf Verordnungsebene abgesicherte Umschreibung der<br />
Aufgaben und der Organisation der Psychologischen Studentenberatung zugelassen.<br />
3.1<br />
Das neue Bun<strong>des</strong>gesetz über die Organisation der Universitäten enthält<br />
keine dem bisherigen § 96 <strong>des</strong> Universitäts–Organisationsgesetzes 1975<br />
entsprechende Regelung.<br />
3.2<br />
Auch nach Auffassung <strong>des</strong> RH sollten die bisherigen Aufgaben nicht im<br />
Rahmen einer Universitätseinrichtung erbracht werden, weil sich die Studentenberatung<br />
auf alle tertiären Bildungseinrichtungen erstrecken sollte.<br />
Er empfahl dem BMWF, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage<br />
für die Psychologische Studentenberatung in einem sachgerechteren Zusammenhang<br />
vorzubereiten.<br />
3.3<br />
Das BMWF stimmte dem RH grundsätzlich zu. Es kündigte an, die Aufgabenstellung<br />
der Psychologischen Studentenberatung künftig im Studienförderungsgesetz<br />
neu zu regeln.<br />
Ziele der<br />
Beratungstätigkeit<br />
4.1<br />
Die Aufgaben der Studentenberatung bestanden im wesentlichen in der<br />
Unterstützung von Studierenden und Studienwerbern bei der Studienwahl<br />
und während <strong>des</strong> Studiums, insbesondere durch psychologische Untersuchung<br />
und Beratung, durch psychologische Behandlung einschließlich<br />
einer Psychotherapie, in der Förderung der Leistungsfähigkeit und<br />
Persönlichkeitsentwicklung sowie in wissenschaftlichen Untersuchungen,<br />
Projekten und Veröffentlichungen in den angeführten Bereichen. <strong>Der</strong> Erfüllung<br />
dieser Aufgaben widmeten sich im Studienjahr 1991/92 bei allen<br />
Beratungsstellen 27 Psychologen und fünf ärztliche Konsulenten.
Ziele der<br />
Beratungstätigkeit<br />
4.2<br />
4.3<br />
BMWF<br />
Psychologische<br />
Studentenberatung<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß über den Erfolg dieser kostenlosen Beratungstätigkeit<br />
keine ausreichend abgesicherten Angaben vorlagen. Zwar konnte<br />
aus einer stetig wachsenden Nachfrage auf die Zweckmäßigkeit der Beratungstätigkeit<br />
geschlossen werden, doch fehlten entsprechende Unterlagen,<br />
um das Ergebnis der von den einzelnen Mitarbeitern überwiegend in Einzelgesprächen<br />
angebotenen Beratungstätigkeit beurteilen zu können. <strong>Der</strong><br />
RH empfahl, eine Evaluation der gesamten Beratungstätigkeit einzuführen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF würden sich die Beratungsstellen seit einiger Zeit regelmäßig<br />
mit einer möglichen Evaluation der Beratungstätigkeit beschäftigen. Wegen<br />
der methodischen Schwierigkeiten im Bereich der Psychotherapie und der psychologischen<br />
Behandlung habe das BMWF einem Institut der Universität Innsbruck einen<br />
diesbezüglichen Forschungsauftrag erteilt. Auf Anregung <strong>des</strong> RH sei im Oktober<br />
<strong>1993</strong> eine Arbeitsgruppe beauftragt worden, für den Bereich der psychologischen Behandlung<br />
und der Psychotherapie ein einheitliches Evaluationsinstrumentarium zu erarbeiten.<br />
Ein derartiges, möglichst wenig aufwendiges Verfahren werde nach seiner Erprobung<br />
ab dem Studienjahr 1994/95 zur Verfügung stehen.<br />
59<br />
Umfang der<br />
Beratungstätigkeit<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
5.4<br />
Im Studienjahr 1991/92 erhielten etwa 3 300 Personen längerdauernde<br />
Betreuung. Besonders in Wien und Graz überstieg die Nachfrage die vorhandenen<br />
Möglichkeiten bei weitem.<br />
Von den Ratsuchenden waren rd 58 % weiblich und 42 % männlich. Die<br />
Tatsache, daß weibliche Studierende häufiger die Beratungsstellen aufsuchten,<br />
dürfte nach Mitteilung der Studentenberater mit zum Teil größeren<br />
Schwierigkeiten im Bildungs– und Berufsbereich zusammenhängen, zum<br />
Teil aber auch in einer größeren Akzeptanz von Beratungs– und Problemlösungsangeboten<br />
begründet sein.<br />
Die Jahresberichte ließen erkennen, daß die Anzahl der Ratsuchenden<br />
stetig zunahm.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt Überlegungen hinsichtlich der Bewältigung der anfallenden<br />
Aufgaben ohne Schaffung zusätzlicher Planstellen für angebracht. Er vermeinte,<br />
eine Verringerung der Anzahl der Beratungsgespräche und/oder<br />
Wartelisten sollte nur im äußersten Notfall als vorübergehende Maßnahme<br />
ins Auge gefaßt werden.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMWF habe es im Juli <strong>1993</strong> den Hauptverband der Sozialversicherungsträger<br />
ersucht, einen entsprechenden Anteil an den Kosten der Psychologischen<br />
Studentenberatung zu übernehmen, weil etwa ein Fünftel der Gesamtarbeitskapazität<br />
der Studentenberatung dem Bereich der psychotherapeutischen<br />
Behandlung von Krankheiten zuzuordnen sei. Im November <strong>1993</strong> habe der Hauptverband<br />
der Sozialversicherungsträger dies jedoch aus sachlich nicht leicht einsichtigen<br />
Gründen grundsätzlich abgelehnt. Das BMWF werde jedoch weiterhin bemüht sein,<br />
über Kostenbeiträge der Sozialversicherungsträger eine teilweise Finanzierung <strong>des</strong> personellen<br />
Ausbaus der Psychologischen Studentenberatung zu ermöglichen.<br />
<strong>Der</strong> RH erachtete die Fortführung dieser Gespräche für zweckmäßig.
Umfang der<br />
Beratungstätigkeit<br />
60<br />
6.1<br />
Etwa ein Drittel aller Beratungsgespräche diente Fragen der Information,<br />
der Orientierung und der Studienwahl. Gemäß den Erläuternden Bemerkungen<br />
zum Universitäts–Organisationsgesetz 1975 ist eine Studienberatung<br />
von den zuständigen Organen der Österreichischen Hochschülerschaft<br />
und den Organen der Universitäten durchzuführen. Die Österreichische<br />
Hochschülerschaft kam der Aufgabenstellung im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />
auch nach und hatte eine mehr oder weniger umfangreiche Studienberatung<br />
aufgebaut.<br />
Hingegen sind die Universitätsorgane dieser Aufgabe bisher kaum nachgekommen.<br />
Das mit einem Ausbau der Hochschulautonomie zu erwartende<br />
und bereits derzeit zunehmend differenzierte Lehrangebot sowie das<br />
wachsende Interesse der Studierenden am Erwerb von nachgefragten Bildungsinhalten<br />
lassen es jedoch geboten erscheinen, eine umfassende Information<br />
über zeitnahe Entwicklungen im Lehrangebot so rasch wie möglich<br />
an die Interessenten weiterzugeben.<br />
6.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte Konzepte hinsichtlich einer umfassenden und zeitnahen<br />
Studienberatung. Er vertrat die Ansicht, daß diese Aufgabe von einer<br />
zentralen Einrichtung im BMWF im Zusammenwirken mit koordiniert<br />
beratenden Einrichtungen an den einzelnen Universitäten und Kunsthochschulen<br />
wahrzunehmen wäre.<br />
6.3<br />
Das BMWF stimmte dem RH zu. Es werde an den Universitäten liegen, durch<br />
eine entsprechende Gestaltung der Studieneingangsphase und der Organisation von<br />
Service– und Beratungseinrichtungen dafür zu sorgen, daß sich Studierende —<br />
besonders Studienanfänger — rasch und richtig über die Inhalte <strong>des</strong> Lehrangebots<br />
oder über die mögliche individuelle Gestaltung ihrer Studien informieren können.<br />
7.1<br />
Das Angebot an Gruppenberatungen war an den einzelnen Beratungsstellen<br />
stark unterschiedlich. Während die Wiener Studentenberatung im<br />
Studienjahr 1991/92 fast die Hälfte aller Ratsuchenden in Form von<br />
Gruppenberatungen betreute, war dies in Graz und Salzburg nur bei etwa<br />
einem Drittel aller Klienten der Fall. In Linz und Klagenfurt wurde von<br />
dieser Möglichkeit in noch geringerem Ausmaß und in Innsbruck kaum<br />
Gebrauch gemacht.<br />
7.2<br />
<strong>Der</strong> RH erblickte in der Gruppenberatung eine Möglichkeit der Aufgabenentlastung<br />
und empfahl eine ausführliche Diskussion mit einer abschließenden<br />
Meinungsbildung über die Vor– und Nachteile dieser Beratungsform.<br />
7.3<br />
Das BMWF erachtete die Anregung <strong>des</strong> RH grundsätzlich als berechtigt. Es werde<br />
diese an den einzelnen psychologischen Beratungsstellen zur Diskussion stellen.<br />
Allerdings eigne sich nicht jede Problemstellung für die Beratung oder die Behandlung<br />
in der Gruppe. Überdies legten einzelne Klienten vielfach großen Wert darauf,<br />
ihre Probleme mit einem Therapeuten in Einzelsitzungen zu bearbeiten.<br />
Bewertung von<br />
Leitungsaufgaben<br />
8.1<br />
Die Leiter der psychologischen Beratungsstellen hatten neben ihrer beratenden<br />
Tätigkeit auch Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, deren Ausmaß in<br />
ihren Arbeitsplatzbeschreibungen mit 65 bis 75 % der Gesamttätigkeit angegeben<br />
wurde. Dementsprechend gering war die für Beratungstätigkeit<br />
verbliebene Zeit.
Bewertung von<br />
Leitungsaufgaben<br />
8.2<br />
8.3<br />
8.4<br />
BMWF<br />
Psychologische<br />
Studentenberatung<br />
<strong>Der</strong> RH erachtete es für geboten, beratende Aufgaben nicht zuletzt aufgrund<br />
steigender Nachfrage und erheblicher Planstellenknappheit in größerem<br />
Umfang wahrzunehmen. Die Leiter der Studentenberatung haben sich auftragsgemäß<br />
der Beratung, Behandlung und Psychotherapie von Fällen zu<br />
widmen, die besondere Erfahrung erfordern (zB Selbstmordverhütung, Krisenfälle<br />
usw) sowie bei der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von<br />
Studierenden mitzuwirken. Sie werden nach Meinung <strong>des</strong> RH diesen Aufgaben<br />
auf längere Sicht nur dann in vollem Umfang gerecht werden können,<br />
wenn sie in das Beratungsgeschehen voll eingebunden bleiben.<br />
Das BMWF erklärte, im Hinblick auf die in den letzten Jahren verstärkte Selbständigkeit<br />
der einzelnen Beratungsstellen sei eine Verringerung der Leitungsaufgaben<br />
unrealistisch.<br />
<strong>Der</strong> RH verblieb bei seiner Ansicht, daß der Rückzug der Leiter der Beratungsstellen<br />
aus der unmittelbaren Beratungstätigkeit abzulehnen sei,<br />
weil sie dieser entfremdet würden. Abhilfe wäre vor allem durch organisatorische<br />
Maßnahmen, beispielsweise im Weg der Delegation von Verwaltungsaufgaben,<br />
zu schaffen.<br />
61<br />
Stärkung <strong>des</strong><br />
Zusammengehörigkeitsgefühls<br />
9.1<br />
9.2<br />
9.3<br />
9.4<br />
Die hauptsächliche Aufgabenerfüllung der Studentenberater fand in Form<br />
von Einzelgesprächen statt. Wie der RH feststellte, stieg das Bedürfnis der<br />
Mitarbeiter, ihre arbeitsbedingte Isolierung zu durchbrechen und Fragen von<br />
grundsätzlicher Bedeutung und von allgemeinem Interesse in regelmäßigen<br />
Abständen mit anderen Beratern zu diskutieren, mit zunehmender Dauer<br />
der Mitarbeit an.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, wesentlich öfter Gesamttagungen anzusetzen, um allen<br />
Mitarbeitern die Möglichkeit zu gemeinsamer Diskussion zu eröffnen. Weiters<br />
sollten an den Besprechungen der Leiter der Beratungsstellen mit den<br />
Beamten <strong>des</strong> BMWF auch die Stellvertreter teilnehmen, um ihnen Erfahrungsaustausch<br />
und Mitgestaltung in wesentlichen Fragen <strong>des</strong> Dienstbetriebes<br />
zu ermöglichen.<br />
Das BMWF stellte eine verstärkte Kommunikation zwischen den Mitarbeitern der<br />
einzelnen Beratungsstellen in Aussicht. Eine jährlich stattfindende Tagung aller<br />
Sekretariatsmitarbeiterinnen, eine in zweijährigem Abstand abgehaltene Gesamttagung<br />
aller psychologischen Mitarbeiter und eine Versammlung aller Mitarbeiter der<br />
Studentenberatungsstellen jeweils innerhalb von vier Jahren sollten dies ermöglichen.<br />
Weiters seien interne Fortbildungsveranstaltungen geplant, bei denen überregionale<br />
Kontakte mit fachlicher Weiterbildung zum Ausbau einer "coporate identity" zu<br />
nutzen sein würden.<br />
Bezüglich der Beiziehung der stellvertretenden Leiter habe eine eingehende Diskussion<br />
stattgefunden. Als deren Ergebnis werde die Ausweitung <strong>des</strong> Teilnehmerkreises<br />
bei den Dienstbesprechungen zwischen dem BMWF und den Leitern der Beratungsstellen<br />
als nicht zielführend erachtet, weil ein erweiterter Personenkreis eine<br />
zielorientierte und zeitökonomische Arbeit erschwere.<br />
<strong>Der</strong> RH erwiderte, angesichts der sachlich gebotenen stärkeren Einbindung<br />
aller Studentenberater in zentrale Fragen <strong>des</strong> Dienstbetriebes zugunsten einer<br />
gesamtökonomischen Betrachtung sollten zeitökonomische Gesichtspunkte<br />
in den Hintergrund treten.
62<br />
Räumliche<br />
Unterbringung<br />
10.1<br />
Die Studentenberatungseinrichtungen waren bemüht, nicht im unmittelbaren<br />
Universitätsbereich angesiedelt zu sein. Sie wollten vielmehr den<br />
Ratsuchenden unter Wahrung einer leichten Erreichbarkeit die Möglichkeit<br />
bieten, die Beratungsstellen unbemerkt von Studienkollegen aufsuchen<br />
zu können.<br />
Diese Voraussetzungen waren in bester Weise in Linz, Graz, Salzburg und<br />
Klagenfurt gegeben; die Studentenberatungen in Wien und Innsbruck<br />
befanden sich etwas weiter, aber durchaus noch in zumutbarer Entfernung<br />
von den Hochschulstätten. Hinsichtlich der Ausstattung mit Beratungs–<br />
und Verwaltungsräumen entsprachen die Beratungsstellen in Graz und<br />
Salzburg ausgezeichnet und in Linz und Innsbruck in ausreichender Weise<br />
den Erfordernissen.<br />
Das BMWF hat ab August 1990 unter Einschaltung eines privaten Vermittlers<br />
(rd 280 000 S) für die Studentenberatung Wien Räume angemietet;<br />
die monatlichen Mietkosten betrugen rd 107 000 S (ab Jänner 1992).<br />
Jedem der Mitarbeiter stand eine Arbeitsfläche von durchschnittlich rd<br />
37 m 2 zur Verfügung.<br />
10.2<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH wären vorerst die Raumschwierigkeiten der äußerst<br />
unzulänglich ausgestatteten Studentenberatung in Klagenfurt zu beheben gewesen,<br />
weil dieser in einem Studentenwohnheim untergebrachten Beratungseinrichtung<br />
wesentliche infrastrukturelle Einrichtungen fehlten bzw weitgehend<br />
ungeeignet waren. Im Vergleich dazu bezeichnete der RH die räumliche<br />
Ausstattung in Wien als großzügig. Zudem wären nach Auffassung <strong>des</strong> RH<br />
die Ausgaben für das Vermittlungshonorar vermeidbar gewesen.<br />
10.3<br />
Das BMWF bestritt eine großzügige Raumausstattung bei der Studentenberatung in<br />
Wien. <strong>Der</strong> Anmietung der Räumlichkeiten sei eine über ein Jahr dauernde Suche nach<br />
geeigneten Räumlichkeiten in vertretbarer Nähe zu den Wiener Universitäts– und<br />
Hochschuleinrichtungen vorausgegangen. Unter einem erheblichen Zeitdruck für die<br />
Übersiedlung wäre es trotz entsprechender Verhandlungsversuche dem BMWF nicht<br />
möglich gewesen, eine Senkung der Mietkosten zu erreichen.<br />
Die Psychologische Studentenberatung in Klagenfurt habe erstmals nach der örtlichen<br />
Überprüfung durch den RH auf ihre räumlich ungünstige Unterbringung aufmerksam<br />
gemacht. Die zur Verbesserung der Situation erforderlichen Umbauarbeiten seien<br />
zwischenzeitlich durchgeführt worden.<br />
Aus– und<br />
Weiterbildung<br />
11.1<br />
Im Bereich psychologischer Beratung und Behandlung ist eine zufriedenstellende<br />
Tätigkeit ohne Kenntnis <strong>des</strong> jeweils letzten fachlichen Wissensstan<strong>des</strong><br />
kaum möglich. Die erforderlichen Aus– und Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
sind daher von besonderer Bedeutung.<br />
Zur Verwirklichung <strong>des</strong> angestrebten Zieles gewährte das BMWF jedem<br />
Mitarbeiter einen jährlichen Sonderurlaub von bis zu zehn Arbeitstagen und<br />
stellte einen Kostenzuschuß von 4 000 S je Planstelle zur Verfügung. Dieser<br />
Betrag wurde <strong>1993</strong> auf 5 000 S erhöht und als "Freiwillige Sozialleistungen"<br />
verrechnet.<br />
Tatsächlich nahm eine überwiegende Anzahl der Mitarbeiter das Angebot<br />
in vollem Umfang in Anspruch.
Aus- und Weiterbildung<br />
BMWF<br />
Psychologische<br />
Studentenberatung<br />
11.2<br />
11.3<br />
11.4<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die Vorgangsweise, die Aus– und Weiterbildung im<br />
Wege von Sonderurlauben und freiwilligen Sozialleistungen sicherzustellen.<br />
Er empfahl, für eine ausreichende Bedeckung der Bildungsausgaben zu sorgen.<br />
Hinsichtlich der erforderlichen Zeit wäre im Einvernehmen mit dem<br />
BKA eine zweckentsprechende gesetzliche Lösung vorzubereiten.<br />
Das BMWF erklärte sich grundsätzlich bemüht, die dienstlich erforderliche Aus–<br />
und Weiterbildung der Mitarbeiter größtmöglich finanziell zu unterstützen. Ein<br />
bestimmter Umfang psychologischer und psychotherapeutischer Weiterbildung sei jedoch<br />
rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Sofern bestimmte Aus– und Weiterbildungsinhalte<br />
verpflichtend abverlangt werden könnten, wäre es wohl auch möglich,<br />
die Teilnahme an Aus– und Weiterbildungsveranstaltungen zur Gänze zu<br />
finanzieren. Bis zu einer entsprechenden Gestaltung der rechtlichen Bestimmungen<br />
über die Aus– und Fortbildung von öffentlich Bediensteten, insbesondere von Psychologen<br />
und Psychotherapeuten im Bun<strong>des</strong>dienst, erscheine daher die bisher gewählte<br />
Vorgangsweise der Gewährung von Sonderurlauben und Kostenzuschüssen<br />
als zweckmäßig.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, das Anliegen der beruflichen Aus– und Weiterbildung<br />
verdiene es, aus dem Bereich der Sonderurlaube und Kostenzuschüsse<br />
herausgelöst zu werden.<br />
63<br />
Schlußbemerkungen<br />
12<br />
<strong>Der</strong> RH hob zusammenfassend folgende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Die Tätigkeit der Psychologischen Studentenberatung sollte sich<br />
künftig auf alle tertiären Bildungseinrichtungen erstrecken.<br />
(2) Die Schaffung einer umfassenden gesetzlichen Grundlage für<br />
die Psychologische Studentenberatung wäre dringend geboten.<br />
(3) Die stetig zunehmende Nachfrage nach Beratung ließ die Bedeutung<br />
der Psychologischen Studentenberatung erkennen. Ihre<br />
Aufgaben wurden von den Mitarbeitern offensichtlich mit großem<br />
persönlichen Einsatz wahrgenommen. Das Ergebnis dieser Bemühungen<br />
sollte im einzelnen jedoch durch ein von allen Mitarbeitern<br />
akzeptiertes und angewandtes Evaluationsverfahren hinterfragt<br />
und überprüft werden.<br />
(4) Einer weiteren Zunahme der Anzahl von Klienten wäre vorerst<br />
durch organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen.<br />
(5) Die Weitergabe von Studieninformationen sollte nicht länger eine<br />
wesentliche Tätigkeit der Studentenberatung darstellen. Diese Aufgabe<br />
wäre vielmehr von einer zentralen Einrichtung im BMWF im<br />
Zusammenwirken mit koordiniert beratenden Einrichtungen an den<br />
einzelnen Universitäten und Kunsthochschulen wahrzunehmen.<br />
(6) Die innerbetriebliche Kommunikation bedürfte einiger Verbesserungen.<br />
Durch deren Stärkung sollte auch der raschen Entwicklung<br />
in diesem, einem starken Wandel unterworfenen Wissenschaftsbereich<br />
Rechnung getragen werden.
Schlußbemerkungen<br />
64<br />
(7) Einer überwiegend stark ausgeprägten Bereitschaft aller Mitarbeiter<br />
zur Aus– und Weiterbildung wäre nachzukommen. Diese<br />
Bereitschaft sollte durch gesetzlich abgesicherte Rahmenbedingungen<br />
erhalten und gestärkt werden.
BMWF<br />
Universität Graz — Geisteswissenschaftliche<br />
Fakultät und Naturwissenschaftliche Fakultät<br />
65<br />
Die Anzahl der Hörer stieg an beiden überprüften Fakultäten zwischen<br />
den Studienjahren 1989/90 und 1992/93, so daß sich das —<br />
im Vergleich zu den Fakultäten der Universitäten Salzburg und Innsbruck<br />
ungünstige — Betreuungsverhältnis von Hörer je Professor<br />
bzw Assistent weiter verschlechterte. <strong>Der</strong> RH empfahl daher,<br />
zwecks besserer Nutzung der eingesetzten Mittel die bereits begonnenen<br />
Vorhaben (Institutsplanungskonzepte und Festlegung von<br />
Schwerpunkten) verstärkt fortzusetzen.<br />
Eine "Erfolgsquote" bzw eine "Drop–out Rate" konnte nicht mit hinreichender<br />
Genauigkeit ermittelt werden, weil zwar Daten über Studienabschlüsse,<br />
nicht aber über den dazugehörenden Studienbeginn<br />
der Absolventen vorlagen. Eine Qualitätsbeurteilung von Lehrveranstaltungen<br />
war bisher ebenfalls weitgehend unterblieben. Bei den<br />
Lehraufträgen bezweifelte der RH, ob tatsächlich der bei weitem<br />
überwiegende Teil in den höchsten Entgeltstufen zu entlohnen war.<br />
An der Geisteswissenschaftlichen Fakultät bestand das Problem der<br />
sogenannten "Existenzlektoren", deren Stundenausmaß der vollen<br />
Unterrichtsverpflichtung eines Bun<strong>des</strong>– oder Vertragslehrers im<br />
Hochschuldienst gleichkam.<br />
Bei den beide Fakultäten betreffenden Bauvorhaben bestanden Koordinationsmängel<br />
zwischen den beteiligten Stellen. Dies führte zu<br />
langwierigen Verwaltungsabläufen und damit zu mitunter langen<br />
Bauverzögerungen.<br />
Die Gebarung im Bereich der teilrechtsfähigen Gebarung wurde von<br />
den Institutsvorständen nicht ausreichend beaufsichtigt.
66<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
189,5<br />
39,0<br />
100,5<br />
15,0<br />
35,0<br />
51,5<br />
Geisteswissenschaftliche<br />
Fakultät<br />
PERSONAL<br />
(1. Jänner <strong>1993</strong>)<br />
212,5<br />
148,0<br />
24,0<br />
28,0<br />
156,6<br />
Naturwissenschaftliche<br />
Fakultät<br />
Wissenschaftliches Personal<br />
Ordentliche Professoren<br />
Außerordentliche Professoren<br />
Assistenten<br />
Lehrer und wissenschaftliche<br />
Mitarbeiter<br />
Nichtwissenschaftliches<br />
Personal<br />
Universität Graz<br />
Gesamt<br />
1 521,3<br />
GEBARUNGSUMFANG 1992<br />
inMillS<br />
Ausgaben<br />
Geistenwissenschaftliche<br />
Fakultät<br />
Anlagen<br />
6,4<br />
156,0<br />
Sonstiges<br />
Personalaufwand<br />
144,3<br />
Naturwissenschaftliche<br />
Fakultät<br />
Anlagen<br />
53,3<br />
268,1<br />
Sonstiges<br />
Personalaufwand<br />
195,1<br />
Universität Graz<br />
Gesamt<br />
66,1<br />
Einnahmen<br />
Geistenwissenschaftliche<br />
Fakultät 2,0<br />
Naturwissenschaftliche<br />
Fakultät 3,3<br />
Wesentliche Rechtsgrundlagen:<br />
Universitäts–Organisationsgesetz 1975<br />
Allgemeines Hochschul–Studiengesetz
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
BMWF<br />
Universität Graz<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von April bis Juni <strong>1993</strong> die Gebarung der Geisteswissenschaftlichen<br />
Fakultät, der Naturwissenschaftlichen Fakultät und —<br />
soweit damit zusammenhängend — der Universitätsdirektion der Universität<br />
Graz. Zu den im Dezember <strong>1993</strong> fertiggestellten Prüfungsmitteilungen<br />
nahmen die überprüften Stellen im April und Mai 1994 Stellung,<br />
worauf der RH im Juni 1994 seine Gegenäußerungen abgab.<br />
67<br />
Allgemeines<br />
2<br />
Seit dem Universitäts–Organisationsgesetz 1975 sind an der Universität<br />
Graz sechs Fakultäten eingerichtet. Im Wintersemester 1992/93 hatte<br />
die Universität Graz rd 29 000 inskribierte Studenten, davon rd 8 000<br />
an der Geisteswissenschaftlichen und rd 5 500 an der Naturwissenschaftlichen<br />
Fakultät.<br />
Personal<br />
Wissenschaftliches<br />
Personal<br />
3.1<br />
Bei der Geisteswissenschaftlichen Fakultät blieb in den letzten zehn Jahren<br />
die Anzahl der Professorenplanstellen unverändert, die der Assistentenplanstellen<br />
erhöhte sich um rd 25 %. In einer im November 1992<br />
erstellten Prioritätenliste für 1994 hatte die Fakultät einen zusätzlichen<br />
Bedarf von 33 Planstellen für Professoren und Assistenten angemeldet.<br />
Bei der Naturwissenschaftlichen Fakultät hatte sich in den letzten zehn Jahren<br />
die Anzahl der Professorenplanstellen um fünf vermindert, die der<br />
Assistentenplanstellen um 27 erhöht. Die Fakultät hatte den Versuch unternommen,<br />
die bestehenden Planstellenwünsche der einzelnen Institute durch<br />
Festlegung objektiver Merkmale und Kennzahlen zu werten und eine Prioritätenliste<br />
zu erstellen. Diese sah für den Antrag 1994 sechs Planstellen für<br />
Professoren und sieben für Assistenten als besonders wichtig vor.<br />
An den beiden überprüften Fakultäten war im Vergleich zu den Fakultäten<br />
anderer Universitäten folgen<strong>des</strong> Betreuungsverhältnis gegeben:<br />
8 500<br />
Hörerzahl<br />
Geisteswissenschaftliche Fakultät<br />
Anzahl der<br />
Anzahl der<br />
Studenten<br />
Studenten<br />
je Professor je Professor und<br />
Assistent<br />
Entwicklung vom Studienjahr 1989/90 zum Studienjahr 1992/93<br />
160<br />
53<br />
8 000<br />
7 500<br />
155<br />
150<br />
145<br />
52<br />
51<br />
50<br />
49<br />
7 000 140 48
Personal<br />
68<br />
25 000<br />
Hörerzahl<br />
Geisteswissenschaftliche Fakultät<br />
Anzahl der<br />
Anzahl der<br />
Studenten<br />
Studenten<br />
je Professor je Professor und<br />
Assistent<br />
Im Vergleich zu der Fakultät anderer Universitäten im Studienjahr 1992/93<br />
200<br />
80<br />
20 000<br />
15 000<br />
10 000<br />
5 000<br />
Graz<br />
Wien<br />
Innsbruck<br />
Salzburg<br />
150<br />
100<br />
50<br />
Graz<br />
Wien<br />
Innsbruck<br />
Salzburg<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Graz<br />
Wien<br />
Innsbruck<br />
Salzburg<br />
5 600<br />
Naturwissenschaftliche Fakultät<br />
Anzahl der<br />
Anzahl der<br />
Hörerzahl<br />
Studenten<br />
Studenten<br />
je Professor je Professor und<br />
Assistent<br />
Entwicklung vom Studienjahr 1989/90 zum Studienjahr 1992/93<br />
100<br />
27<br />
5 400<br />
5 200<br />
5 000<br />
4 800<br />
4 600<br />
95<br />
90<br />
85<br />
80<br />
75<br />
26<br />
25<br />
24<br />
15 000<br />
Im Vergleich zu der Fakultät anderer Universitäten im Studienjahr 1992/93<br />
100<br />
30<br />
10 000<br />
80<br />
25<br />
8 000<br />
6 000<br />
4 000<br />
2 000<br />
Graz<br />
Wien<br />
Innsbruck<br />
Salzburg<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Graz<br />
Wien<br />
Innsbruck<br />
Salzburg<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
Graz<br />
Wien<br />
Innsbruck<br />
Salzburg<br />
An beiden Fakultäten erschien ferner die Altersstruktur bei den Universitätsassistenten<br />
insofern problematisch, als in jeder Altersgruppe wesentlich<br />
mehr Universitätsassistenten waren als in der nächst– bzw übernächsthöheren<br />
Altersgruppe der Professoren. Besonders deutlich war dies bei den<br />
45 bis 54–jährigen Universitätsassistenten, die dadurch nur sehr schwer<br />
Aufstiegschancen hatten.
Personal<br />
BMWF<br />
Universität Graz<br />
3.2<br />
3.3<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß sich das Betreuungsverhältnis bei den beiden<br />
Fakultäten im gesamtösterreichischen Vergleich stetig verschlechtert<br />
hatte. Bezüglich der ungünstigen Altersstruktur war zwar kein Verstoß gegen<br />
gesetzliche Regelungen erkennbar, Spannungen waren aber in den Instituten<br />
absehbar.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt es für überlegenswert, die von der Naturwissenschaftlichen<br />
Fakultät angewendete Bewertungsart für Planstellen auch an anderen Fakultäten<br />
zu verwenden. Ferner sollte nach Möglichkeit für ein österreichweit<br />
einigermaßen gleiches Betreuungsverhältnis an den einzelnen Fakultäten<br />
gesorgt werden. Das in den dienst– und organisationsrechtlichen<br />
Vorschriften vorgesehene Ernennungsverfahren für Universitätsassistenten<br />
wäre im Interesse einer mobilen Personalstruktur genau zu beachten.<br />
Habilitierte Universitätsassistenten wären verstärkt mit Aufgaben der<br />
Lehre zu betrauen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF seien die Planstellen der Universität Graz<br />
1991 beträchtlich erhöht worden; die wesentlich geringere Aufstockung in den<br />
Jahren 1992 und <strong>1993</strong> wäre durch die Abdeckung der Grundausstattung für<br />
neue Ordinariate bzw Institute sowie wegen der Abdeckung <strong>des</strong> Zusatzbedarfes im<br />
Zusammenhang mit Berufungsverhandlungen bedingt gewesen. Ein Problem bei<br />
der Personalbedarfsplanung sei auch, daß die Universitäten und Fakultäten darunter<br />
fast immer nur eine quantitative und qualitative Vermehrung verstünden.<br />
Umschichtungsmaßnahmen würden hingegen nach wie vor fast immer auf strikte<br />
Ablehnung stoßen.<br />
Das BMWF sei bemüht, für möglichst gleiche Betreuungsverhältnisse zu sorgen, doch<br />
gäbe es vor allem an der Universität Wien Studienrichtungen und –fächer, die derart<br />
"überlaufen" seien, daß eine entscheidende Verbesserung der Betreuungsverhältnisse<br />
die Möglichkeiten <strong>des</strong> Stellenplanes bei weitem übersteige. Insgesamt gesehen seien die<br />
Betreuungsverhältnisse an den gleichnamigen und vergleichbaren Fakultäten anderer<br />
Universitäten — mit Ausnahme der Universität Salzburg — gar nicht so unterschiedlich.<br />
Im übrigen würden die dienstrechtlichen Vorschläge <strong>des</strong> RH im Verlauf<br />
der bevorstehenden Dienstrechtsverhandlungen aufgegriffen werden.<br />
69<br />
Nichtwissenschaftliches<br />
Personal<br />
4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
An den beiden Fakultäten war beim Nichtwissenschaftlichen Personal ein<br />
eindeutiger Trend zu höherwertigen Planstellen festzustellen. Problembereiche<br />
betrafen die Einstufung der Sekretärinnen bzw den Einsatz von Institutsreferenten.<br />
Ferner fehlten Planstellen für Techniker und Kartographen.<br />
Im Bereich der Universitätsdirektion bestand vor allem ein Bedarf an zusätzlichen<br />
Planstellen infolge der Übertragung von weiteren Personalangelegenheiten<br />
an die Personalabteilung der Universität, durch die Betreuung<br />
zusätzlicher Gebäude und durch eine Ausweitung im Bereich der Quästur.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß vor der Übertragung neuer Verwaltungsaufgaben<br />
der zusätzliche Personalbedarf festzustellen gewesen wäre.<br />
Das BMWF bestätigte den Trend zu höherwertigen Kategorien. Ferner stünde die<br />
Verteilung von Planstellen für das Jahr 1994 entsprechend den Vorgaben durch das<br />
BKA und das BMF noch bevor, wobei selbstverständlich gerechtfertigter personeller<br />
Zusatzbedarf der Universitätsdirektion Berücksichtigung finden sollte.
Personal<br />
70<br />
Lehraufträge<br />
("Existenzlektoren")<br />
5.1<br />
An der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz gab es<br />
Lektoren im Bereich der Fremdsprachenausbildung, die ihren Lebensunterhalt<br />
ausschließlich durch remunerierte Lehraufträge bestritten. Manche<br />
dieser Lehrbeauftragten deckten dabei ein Stundenausmaß ab, welches der<br />
vollen Unterrichtsverpflichtung eines Bun<strong>des</strong>– oder Vertragslehrers im<br />
Hochschuldienst gleichkam.<br />
<strong>Der</strong> RH hat bereits in seinem WB <strong>1993</strong>/4 über die Kunsthochschulen beanstandet,<br />
daß die Erteilung von Lehraufträgen für Tätigkeiten, die von<br />
Hochschulassistenten und Bun<strong>des</strong>lehrern zu erfüllen wären, eine unzulässige<br />
Umgehung bzw Überschreitung <strong>des</strong> Stellenplanes bewirkt.<br />
5.2<br />
<strong>Der</strong> RH sah weiterhin geeigneten Maßnahmen zur Lösung <strong>des</strong> Problems<br />
entgegen.<br />
5.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF zeichne sich ab, daß die Lehrbeauftragten, die<br />
ein überdurchschnittlich hohes Stundenausmaß hätten, im kommenden Studienjahr<br />
in ein Dienstverhältnis übergeführt werden könnten. Gleichzeitig sollte jedoch für<br />
die Zukunft eine gesetzliche Stundenobergrenze für die Erteilung von remunerierten<br />
Lehraufträgen eingeführt werden, damit keine neuen "Existenzlektoren" entstehen<br />
können. An den Universitäten würden hiefür insgesamt knapp 140 Planstellen,<br />
an den Kunsthochschulen rd 640 Planstellen erforderlich sein.<br />
5.4<br />
<strong>Der</strong> RH sah seine Kritik bestätigt, daß in diesem Ausmaß der Stellenplan<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht der Budgetwahrheit entsprach.<br />
Bildungszulage für<br />
Lehrbeauftragte<br />
6.1<br />
Im Jahre 1965 waren die wissenschaftlichen Hochschulen angewiesen<br />
worden, den Lektoren und Lehrbeauftragten mit lektorenähnlicher Tätigkeit<br />
für eine moderne oder klassische Sprache für die Anschaffung von<br />
wissenschaftlicher Literatur jährlich einen Betrag von 2 000 S (monatlich<br />
167 S) auszuzahlen (Bildungszulage). Bei einer Lehrtätigkeit unter<br />
fünf Wochenstunden war der Betrag entsprechend zu kürzen.<br />
An der Universität Graz ersuchte daher die Personalabteilung in jedem Semester<br />
die in Frage kommenden Lehrbeauftragten, in einem Erhebungsblatt<br />
die Grundlagen für die Ermittlung der Anspruchsberechtigung bekanntzugeben.<br />
So ergingen jeweils je rd 160 Anfragen, die zur Anweisung von Bildungszulagen<br />
von monatlich 26,80 S bis 167 S führten. Insgesamt wurden<br />
an der Universität Graz Bildungszulagen an Lehrbeauftragte von jährlich rd<br />
144 000 S ausgezahlt.<br />
6.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Auszahlung dieser Bildungszulage ohne gesetzliche<br />
Grundlage. Zudem war die verwaltungsmäßige Abwicklung aufwendig,<br />
umständlich und in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe<br />
der ausgezahlten Beträge. Er empfahl daher, die Auszahlung einzustellen.<br />
6.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF hätte es die Universitäten angewiesen, die<br />
Bildungszulage mit Beginn <strong>des</strong> Studienjahres 1994/95 einzustellen.
BMWF<br />
Universität Graz<br />
Bauangelegenheiten<br />
71<br />
Koordinationsmängel<br />
bei Bauvorhaben<br />
7.1<br />
7.2<br />
7.3<br />
Bei der Beschaffung, Planung und Errichtung von Bauten waren die Interessen<br />
der beteiligten Bun<strong>des</strong>ministerien und der Nutzer zu koordinieren.<br />
Die Errichtung <strong>des</strong> Institutsgebäu<strong>des</strong> Graz, Heinrichstraße 36, verzögerte<br />
sich viele Jahre; die Planung eines Zubaues zum Institut für Pflanzenphysiologie<br />
ging bereits bis 1918 zurück. Beim Bau der Gewächshäuser im Botanischen<br />
Garten trat eine außerordentlich hohe Kostensteigerung ein.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die unzureichende Koordination der zahlreichen<br />
verschiedenen Organisationseinheiten mit unterschiedlichen Zielen<br />
und Entscheidungsträgern den Ablauf der Planung und die Abwicklung der<br />
Bauten zeitlich sehr verzögerte. Dadurch entstanden dem Bund wesentlich<br />
höhere Kosten.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF seien die aufgezeigten Unzulänglichkeiten nicht<br />
auf Koordinationsmängel, sondern auf die Zuständigkeitsregelungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriengesetzes<br />
sowie die Richtlinien für den finanziellen Wirkungsbereich und<br />
die damit notwendigerweise verbundenen langwierigen Verwaltungsabläufe<br />
zurückzuführen. Zudem hätten die Vorhaben wegen unzureichender finanzieller<br />
Mittel nicht rascher verwirklicht werden können. Teilweise seien aber auch die<br />
wechselnden Vorstellungen der Universität über die Prioritäten der gewünschten<br />
Bauvorhaben Ursache für Verzögerungen gewesen.<br />
Zubau für das Institut<br />
für Pflanzenphysiologie<br />
8.1<br />
8.2<br />
8.3<br />
Bereits 1918 und 1938 war ein Zubau bzw eine Aufstockung <strong>des</strong> bestehenden<br />
Institutsgebäu<strong>des</strong> beantragt worden. Ab 1966 wurden zahlreiche Varianten<br />
entworfen und wieder verworfen. Im August und September 1989<br />
bewilligte der Magistrat der Stadt Graz den Umbau <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>. Allerdings<br />
wurde im Oktober 1989 bekannt, daß aus budgetären Gründen auch<br />
im Jahr 1990 nicht mit dem Baubeginn zu rechnen wäre. Im Mai 1991<br />
sagte der Bun<strong>des</strong>minister für Wissenschaft und Forschung dem Rektor der<br />
Universität Graz zu, daß der Zubau und die Generalsanierung <strong>des</strong> bestehenden<br />
Gebäu<strong>des</strong> noch im selben Jahr begonnen werden könnten. Die<br />
Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung II, welcher das Vorhaben im Mai <strong>1993</strong> übertragen<br />
wurde, versprach einen Baubeginn ab März 1994.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ließen die jahrzehntelange Beantragung und wiederholte<br />
Zurückstellung dieses Zubaues eine wenig zielgerichtete Vorgangsweise<br />
zum Nachteil <strong>des</strong> Nutzers erkennen. <strong>Der</strong> RH empfahl, in Hinkunft<br />
eindeutige Prioritäten zu setzen und die Bauvorhaben nach dieser Reihung<br />
zu verwirklichen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF habe es zur Beschleunigung verschiedene Realisierungsvarianten<br />
entwickelt, die aber vom BMF unter Hinweis auf die Zuständigkeitsregelungen<br />
abgelehnt worden wären, bis entschieden worden sei, das Projekt mittels eines<br />
Bauträgers durchführen zu lassen. <strong>Der</strong> Zubau soll nun begonnen werden. Im<br />
übrigen werde den Empfehlungen <strong>des</strong> RH entsprochen werden.
Bauangelegenheiten<br />
72<br />
Gewächshäuser im<br />
Botanischen Garten<br />
9.1<br />
Laut der zuständigen Fachabteilung der Lan<strong>des</strong>baudirektion wäre ursprünglich<br />
beabsichtigt gewesen, die baufälligen Gewächshäuser <strong>des</strong> Instituts<br />
für Botanik durch ein Fertigteilglashaus nach Normmaßen mit Kosten<br />
von etwa 15 Mill S zu ersetzen. Eine andere Fachabteilung der Lan<strong>des</strong>baudirektion<br />
bestand jedoch auf einer Architektenplanung und beauftragte<br />
1982 einen Grazer Architekten; die geschätzten Kosten eines Neubaus betrugen<br />
rd 40 Mill S (1983). Im Juli 1985 war das Institut noch der Meinung,<br />
daß die neuen Gewächshäuser in etwa drei Jahren errichtet sein würden.<br />
Als eine Ausschreibung im April 1986 als Ergebnis voraussichtliche<br />
Gesamtkosten — ohne Einrichtung — von rd 110 Mill S erbrachte,<br />
wurde das Bauvorhaben im Einvernehmen mit den beteiligten Bun<strong>des</strong>ministerien<br />
überarbeitet und im November 1986 neu ausgeschrieben. Als<br />
sich in der Folge ein neuer Kostenrahmen von rd 97 Mill S ergab, stellte<br />
das BMwA das Vorhaben wegen der weiterhin zu hohen Kosten zurück, sicherte<br />
jedoch die Finanzierung der Baumeisterarbeiten im Bauprogramm<br />
für das Jahr 1989 zu.<br />
Im Feber 1989 wurde mit den Bauarbeiten begonnen, die Fertigstellung<br />
war für <strong>1993</strong> vorgesehen. Außer den Baumeisterarbeiten mußten alle Teile<br />
<strong>des</strong> Vorhabens im Jahr 1990 zum drittenmal ausgeschrieben werden. In<br />
der Zwischenzeit blieb der Bau wegen Geldmangels etwa ein Jahr eingestellt.<br />
Im Oktober 1991 setzte das BMwA als unumstößliche Höchstgrenze<br />
einen Betrag von 160 Mill S fest. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />
schätzte die zuständige Fachabteilung der Lan<strong>des</strong>regierung den Gesamtaufwand<br />
einschließlich Planungs–, Bauleitungs– und Möblierungskosten auf<br />
rd 225 Mill S, davon die Baukosten auf rd 190 Mill S. Im Juni <strong>1993</strong><br />
konnten die Gewächshäuser noch immer nicht benützt werden; ein Termin<br />
für die Verwendung durch die Universität war noch nicht abzusehen.<br />
9.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die langjährige Verzögerung bei der Abwicklung <strong>des</strong><br />
Vorhabens. Die Angemessenheit der Kosten war zu bezweifeln, weil laut<br />
von der Lan<strong>des</strong>regierung angeforderten Gutachten das ursprünglich als<br />
Vorbild herangezogene Gewächshaus im Botanischen Garten in Zürich rd<br />
34 000 S je m 2 (1992) kostete, während für das neue Gewächshaus der<br />
Universität Graz zur Zeit der Gebarungsüberprüfung(<strong>1993</strong>) mit rd<br />
61 000 S je m 2 gerechnet wurde. Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären in Hinkunft<br />
derartige Bauzeitverlängerungen und Kostensteigerungen zu vermeiden.<br />
9.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF sei kein Normglashaus errichtet worden, weil ein<br />
solches vor allem wegen der mangelnden Größenabstufung nicht in der Lage gewesen<br />
wäre, die damaligen Anforderungen der Botaniker zu erfüllen. Nunmehr gebe<br />
es bereits Glashäuser, die nach einem Baukastensystem zusammengestellt werden<br />
könnten. Das BMWF wäre mit jeder Maßnahme zur Kostensenkung einverstanden<br />
gewesen, sofern die verlangten Funktionen erhalten geblieben wären. Es sei sogar<br />
ein ausländischer Fachmann beigezogen worden, der die mangelnde inländische<br />
Erfahrung wettmachen sollte. Auf die architektonische Gestaltung und die sich<br />
daraus ergebenden Mehrkosten hätte das BMWF keinerlei Einfluß gehabt.<br />
Audiovisuelle Einrichtung<br />
im Institutsgebäude<br />
Heinrichstraße<br />
36<br />
10.1<br />
Im Institutsgebäude in der Heinrichstraße 36 waren in einem Sprachlabor<br />
und in einem zentralen Regieraum für den elektronischen Schnitt von<br />
Fernsehsendungen und Videoaufnahmen zahlreiche audiovisuelle Geräte<br />
sowie eine Satellitenanlage eingebaut. Diese Anlage ging zu Beginn <strong>des</strong><br />
Jahres <strong>1993</strong> in Betrieb. Bereits 1989 hatten die Institutsvorstände der in
Bauangelegenheiten<br />
BMWF<br />
Universität Graz<br />
diesem Neubau untergebrachten Institute um Zuweisung einer Planstelle<br />
für einen Techniker für Medien und für das Sprachlabor ersucht. Zur Zeit<br />
der Gebarungsüberprüfung war der Universität Graz die beantragte Planstelle<br />
noch immer nicht zugewiesen worden.<br />
73<br />
10.2<br />
10.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war es unzweckmäßig, in diesem neuen Institutsgebäude<br />
zwar eine leistungsfähige audiovisuelle Ausstattung einzurichten,<br />
ohne jedoch für die Zuweisung einer zur Betreuung dieser Anlage erforderlichen<br />
Fachkraft zu sorgen. <strong>Der</strong> RH empfahl, die Möglichkeiten für<br />
die Zuweisung einer Planstelle oder eines Planstellenanteils für die Betreuung<br />
dieser Anlage allenfalls gemeinsam mit anderen audiovisuellen<br />
Einrichtungen der Universität Graz zu prüfen.<br />
Das BMWF stellte eine derartige Lösung in Aussicht.<br />
Organisation<br />
Planungskonzepte<br />
und Schwerpunktsetzung<br />
11.1<br />
11.2<br />
Anfang 1992 ersuchte der Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät die<br />
Institutsvorstände, Institutsplanungskonzepte zu erstellen, um den Verteilungs–<br />
und Prioritätenproblemen einer verstärkten künftigen Selbstverwaltung<br />
besser begegnen zu können. Die Planungskonzepte sollten Lehre und<br />
Forschung betreffen und als Grundlage einer Fakultätsplanung dienen. Bis<br />
Juni <strong>1993</strong> hatten von den 22 Instituten der Fakultät erst 18 ein Institutsplanungskonzept<br />
vorgelegt.<br />
Als Vorbereitung auf eine vom BMWF einberufene gesamtösterreichische<br />
Konferenz der Dekane der Geisteswissenschaftlichen Fakultäten, welche das<br />
Ziel hatte, Schwerpunktbildungen an diesen Fakultäten zu erörtern bzw einzuleiten,<br />
erarbeitete eine Kommission der Geisteswissenschaftlichen Fakultät<br />
der Universität Graz ein Arbeitspapier. In diesem wurde die Errichtung eines<br />
Zentrums für integrative Geistes– und Kulturwissenschaftliche Grundlagenstudien,<br />
eines Ordinariates und einer Organisationseinheit für "Interkulturelle<br />
Kommunikationsforschung" sowie der Ausbau eines Schwerpunkts für<br />
die Orient–Forschung beschlossen und beantragt. Die Anträge wurden dem<br />
BMWF Ende Jänner <strong>1993</strong> übergeben.<br />
<strong>Der</strong> RH begrüßte grundsätzlich die Initiativen, die auf eine Konzentration<br />
universitärer Mittel bzw Kräfte zur Verbesserung <strong>des</strong> Lehr– und Forschungsbetriebes<br />
abzielten. Er vertrat aber die Meinung, daß Planungsarbeiten, wie<br />
Institutsplanungskonzepte und die Festlegung von Schwerpunkten, nach<br />
einheitlichen Grundsätzen und vergleichbaren Zeiträumen erarbeitet werden<br />
sollten. Er gab zu bedenken, daß die Festlegung von Schwerpunkten nicht<br />
nur die universitätsinterne Struktur, sondern auch den Stellenwert der jeweiligen<br />
Universitätseinrichtung in der gesamten österreichischen Universitätenlandschaft<br />
berücksichtigen sollte. Bei den verhältnismäßig geringen<br />
Entfernungen zwischen den österreichischen Universitätsorten schien es dem<br />
RH gerechtfertigt, die Konzentration einzelner Lehr– und Forschungsbereiche<br />
zu überlegen. Dafür sollten die Stärken und Schwächen der jeweiligen<br />
örtlichen Universitätseinrichtungen festgestellt werden, um Grundlagen<br />
für die hochschulpolitische Planungstätigkeit zu gewinnen und einen bestmöglichen<br />
Einsatz der Budgetmittel zu erreichen.
Organisation<br />
74<br />
11.3<br />
<strong>Der</strong> Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät teilte mit, daß bis April 1994<br />
Institutsplanungskonzepte von 21 Instituten vorgelegen seien. <strong>Der</strong> Beirat für<br />
Struktur– und Planungsfragen der Fakultät erarbeite auf der Grundlage der Institutsplanungskonzepte<br />
einen Entwurf für ein Planungskonzept, der letztendlich<br />
vom Fakultätskollegium zu beschließen sein werde. Auf der Grundlage der Institutsplanungskonzepte<br />
werde vorerst ein Raumkonzept für die Naturwissenschaftliche<br />
Fakultät erarbeitet.<br />
<strong>Der</strong> Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät teilte mit, daß für die weitere Vorgangsweise<br />
eine Kommission eingesetzt worden sei, die im Herbst 1994 ihre Arbeit<br />
aufnehmen und hiebei die Vorschläge <strong>des</strong> RH berücksichtigen werde.<br />
Das BMWF bemerkte, es habe im Dezember 1991 der Geisteswissenschaftlichen<br />
Fakultät mitgeteilt, daß ein Fächerbündel aus den an der Universität eingerichteten<br />
Pflicht– und Wahlfächern mit dem Hauptschwerpunkt Neuorientalistik ausgearbeitet<br />
werden soll.<br />
Besondere Dienststelle<br />
für Planung<br />
und Organisationsentwicklung<br />
12.1<br />
12.2<br />
12.3<br />
Mit Wirkung vom 1. Juli 1988 schuf das BMWF an der Universität Graz<br />
eine "Besondere Dienststelle für Planung und Organisationsentwicklung" als<br />
Stabsstelle der Universitätsleitung, wobei die Dienstaufsicht vom an sich zuständigen<br />
Universitätsdirektor an den Rektor abgetreten wurde. Diese vorerst<br />
befristet eingerichtete Stelle sollte für den Akademischen Senat Entscheidungsgrundlagen<br />
aufbereiten und den Rektor unterstützen. Im<br />
November 1992 richtete das BMWF die Stelle auf unbestimmte Zeit ein.<br />
Auslösend für die Einrichtung dieser Stabsstelle war, daß insbesondere die<br />
Leitungsstrukturen einer Universität nicht an der Erfüllung unabdingbarer<br />
Managementaufgaben einschließlich Planung, Organisationsentwicklung<br />
und Evaluierung der Aufgabenerfüllung ausgerichtet waren. Die Stabsstelle<br />
befaßte sich in der Folge nahezu ausschließlich mit Raum– und Bauprojekten,<br />
die hauptsächlich die Aufgabe entlegener Anmietungen und die Konzentration<br />
der Universitätsstandorte in der Nähe <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong> bezweckten.<br />
Bei diesen Projekten nahm sie die Koordination zwischen den<br />
beteiligten Stellen wahr und erstellte Nachnutzungspläne für freiwerdende<br />
Objekte. Die Mitwirkung an der Planung eines Grazer Studentenheims, eine<br />
Entwicklungs– und Strukturplanung der Universität im Hinblick auf den<br />
künftigen Raumbedarf und Ansätze einer Evaluation von Lehrveranstaltungen<br />
ergänzten das Arbeitsprogramm der Dienststelle.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH handelte es sich bei den Aufgaben der Stabsstelle<br />
um solche, die gesetzlich von der Universitätsdirektion wahrzunehmen<br />
sind. Bei ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung durch die Universitätsdirektion<br />
und entsprechender Koordination zwischen dem Rektor und dem<br />
Akademischen Senat einerseits und dem Universitätsdirektor andererseits<br />
wäre eine derartige Einrichtung weitgehend gegenstandslos gewesen.<br />
<strong>Der</strong> Universitätsdirektor bestätigte, daß diese Aufgaben von der Universitätsdirektion<br />
wahrzunehmen gewesen wären, jedoch wegen Personalmangels nicht hätten erfüllt<br />
werden können. Die vorwiegend zur persönlichen Unterstützung <strong>des</strong> Rektors eingerichtete<br />
Stabsstelle habe zu keinen Überschneidungen mit den Arbeitsbereichen der<br />
Universitätsdirektion geführt. Die Befassung der verschiedenen Organisationseinheiten<br />
in zeitlicher Abfolge habe im Ergebnis lediglich eine Erleichterung der angespannten<br />
Personallage durch ein arbeitsteiliges Verfahren dargestellt.
Rechts– und Organisationsabteilung<br />
der<br />
Universitätsdirektion<br />
13.1<br />
BMWF<br />
Universität Graz<br />
Obwohl wesentliche Aufgaben der aus vier Akademikern, einem Maturanten<br />
und vier halbtägig beschäftigten Mitarbeiterinnen bestehenden Rechts–<br />
und Organisationsabteilung (wie zB die Abfassung und Ausfertigung von<br />
Bescheiden in Studienangelegenheiten) von anderen Stellen wahrgenommen<br />
wurden, benötigte sie für die Erledigung einer Anzahl von Arbeiten sehr<br />
lange. <strong>Der</strong> Abteilungsleiter war auch über verschiedene, seine Abteilung betreffende<br />
Probleme nicht informiert.<br />
75<br />
13.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, eine Neuorganisation der Abteilung vorzunehmen, personelle<br />
Veränderungen in der Abteilungsleitung zu erwägen und die Tätigkeitsbeschreibungen<br />
den geänderten Verhältnisse anzupassen.<br />
13.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Universitätsdirektors werde den Empfehlungen entsprochen;<br />
eine Überprüfung der Aufgabenverteilung und eine Änderung der Abteilungsleitung<br />
werde angestrebt.<br />
Studienangelegenheiten<br />
Kennzahlen <strong>des</strong><br />
Studienerfolgs<br />
14.1<br />
14.2<br />
Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren an der Geisteswissenschaftlichen<br />
und an der Naturwissenschaftlichen Fakultät insgesamt mehr als 30 Studienrichtungen<br />
eingerichtet, die zum Teil aus verschiedenen Studienzweigen<br />
bestanden. Im Jahr 1992 entfielen an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät<br />
rd 52 Mill S und an der Naturwissenschaftlichen Fakultät rd 29 Mill S<br />
auf Ausgaben für den Lehrbetrieb im engeren Sinn (Kollegiengeld, Remunerationen<br />
für Lehraufträge und Entschädigungen für Prüfungstätigkeit).<br />
Im Sommersemester <strong>1993</strong> waren rd 13 000 ordentliche Hörer an den beiden<br />
Fakultäten inskribiert, die insgesamt rd 17 000 Studien belegt hatten.<br />
Die sogenannte "Erfolgsquote" und die sogenannte "Drop–out Rate" sind<br />
wichtige bildungs– und beschäftigungspolitische Orientierungspunkte.<br />
Sie können darüber hinaus auf Fakultäts– und Studienrichtungsebene ermöglichen,<br />
die Wirtschaftlichkeit der Erfüllung der gesetzlich genannten<br />
Aufgaben zu überprüfen. Eine Ermittlung der "Erfolgsquote" und der<br />
"Drop–out Rate" war jedoch zur Zeit der Gebarungsüberprüfung nicht<br />
mit hinreichender Genauigkeit möglich. Zwar lagen über einen längeren<br />
Zeitraum Daten über Studienabschlüsse nach Fakultäten und Studienjahren<br />
sowie überdies für die Studienjahre 1991/92 und 1992/93 auf individueller<br />
Ebene nach absolvierten Studienrichtungen geordnet vor, doch<br />
fehlten Angaben, die eine Zuordnung der Absolventen zu einem bestimmten<br />
Studienanfängerjahr ermöglicht hätten. Dies verhinderte aber<br />
eine Berechnung der "Erfolgsquote". Ähnliche Schwierigkeiten bestanden<br />
bei der Ermittlung von "Drop–out Raten". Die dem RH von verschiedenen<br />
Universitätsangehörigen genannten Daten beruhten auf Erfahrungswerten<br />
und Schätzungen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde der systematischen Erfassung, Aufbereitung<br />
und Auswertung von Studienerfolgskennzahlen, insbesondere hinsichtlich<br />
<strong>des</strong> Anteils der Studienabbrecher, nicht das angesichts <strong>des</strong> stetig steigenden<br />
Einsatzes finanzieller Mittel erforderliche Augenmerk zugewendet. Damit<br />
begab sich aber die Universität Graz der Möglichkeit, zur Lösung künftiger<br />
Aufgabenstellungen, wie etwa struktureller Änderungen im Zusammenhang<br />
mit neuen Schwerpunktsetzungen in Lehre und Forschung, zweckmäßige<br />
Planungs– und Steuerungsinstrumente zu verwenden. <strong>Der</strong> RH emp-
Studienangelegenheiten<br />
76<br />
fahl <strong>des</strong>halb, im Zusammenwirken mit allen beteiligten Stellen ein<br />
zweckmäßiges System von Studienerfolgskennzahlen zu erarbeiten.<br />
14.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Universitätsdirektors scheiterte die Ermittlung von<br />
"Drop–out Raten" an einer österreichweiten Definition. Die Mobilität der Studierenden<br />
mache die Ermittlung schwierig, weil manche die Stammuniversität für einige<br />
Zeit verlassen und nicht bekannt sei, ob sie sich an einer anderen Universität<br />
befänden oder zurückkehrten. Die Verknüpfung von Informationen aus verschiedenen<br />
Bereichen, wie Prüfungswesen, Inskription und Studienpläne, werde in naher<br />
Zukunft eine derartige Aussage ermöglichen.<br />
<strong>Der</strong> Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät vermeinte, die Ermittlung von<br />
"Drop–out Raten" und Prüfungsdaten werde auch in Zukunft nicht an der Fakultät<br />
möglich sein, weil die entsprechenden Daten zentral erhoben und verwaltet<br />
würden.<br />
Wie der Vorstand <strong>des</strong> Instituts für Übersetzer– und Dolmetscherausbildung an der<br />
Geisteswissenschaftlichen Fakultät bemerkte, bewirke an seinem Institut die schwache<br />
Strukturierung <strong>des</strong> Studiums und die unzureichende Ausstattung mit Mitteln eine<br />
durchschnittliche Realstudiendauer von 14 Semestern bei einer in der Studienordnung<br />
vorgesehenen Min<strong>des</strong>tstudiendauer von acht Semestern.<br />
Remuneration von<br />
Lehraufträgen<br />
15.1<br />
15.2<br />
15.3<br />
15.4<br />
Beim Vollzug der gesetzlichen Regelungen über die Remuneration von<br />
Lehraufträgen ergaben sich wiederholt Schwierigkeiten, weil remunerierte<br />
Lehraufträge nach den im Bun<strong>des</strong>gesetz über die Abgeltung von Lehr– und<br />
Prüfungstätigkeiten an Hochschulen angeführten Gesichtspunkten einzustufen<br />
waren, diese Einstufung aber mit den im Allgemeinen Hochschulstudiengesetz<br />
geregelten Typen der Lehrveranstaltungen im wesentlichen nicht<br />
abgestimmt war.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre eine leichter vollziehbare Grundlage zweckmäßig.<br />
Er regte an, die im Allgemeinen Hochschulstudiengesetz vergleichsweise<br />
konkret angeführten Lehrveranstaltungstypen als Grundlage für die<br />
Festsetzung der Remuneration von Lehraufträgen zu verwenden.<br />
Das BMWF bestätigte die Schwierigkeiten bei der Auslegung der Bestimmungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Abgeltung von Lehr– und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen.<br />
Aus der unbefriedigenden gegenwärtigen Rechtslage ergäbe sich auch die unterschiedliche<br />
Vollziehungspraxis an den Universitäten und Fakultäten. Das vom RH<br />
angeregte Zuordnungssystem enthalte aber die Gefahr vieler Remunerationsstufen.<br />
Ungeachtet dieser Einschränkungen werde aber das BMWF in die Erörterungen über<br />
eine Neugestaltung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Abgeltung von Lehr– und Prüfungstätigkeiten<br />
an Hochschulen die Kritik und die Anregungen <strong>des</strong> RH miteinbeziehen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, es wäre seiner Ansicht nach überlegenswert, die im Allgemeinen<br />
Hochschulstudiengesetz angeführten Lehrveranstaltungstypen<br />
nach bestimmten übergreifenden Merkmalen in Gruppen zusammenzufassen.<br />
Diese könnten als Grundlage für die Festlegung weniger Remunerationsstufen<br />
dienen.
Studienangelegenheiten<br />
Qualitätsbeurteilung<br />
<strong>des</strong> Lehrangebots<br />
16.1<br />
BMWF<br />
Universität Graz<br />
Im Wintersemester 1990/91 erstellte die Besondere Dienststelle für Planungs–<br />
und Organisationsentwicklung einen Fragebogen für eine Lehrveranstaltungsbewertung<br />
durch die Studierenden der Geistes– und der<br />
Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Es bestand für die Leiter der Lehrveranstaltungen<br />
keine Verpflichtung, sich der Beurteilung durch die Hörer<br />
zu stellen. Insgesamt wurden in rd 8 000 Fragebögen 367 Lehrveranstaltungen<br />
bewertet, die Ergebnisse der einzelnen Bewertungen jedoch<br />
nicht veröffentlicht, sondern nur den jeweiligen Lehrveranstaltungsleitern<br />
bekanntgegeben. Bis zur Zeit der Gebarungsüberprüfung hatte diese<br />
Dienststelle keine weitere Initiative zur Bewertung von Lehrveranstaltungen<br />
ergriffen. Auch die im Studienplan für die allgemeine pädagogische<br />
Ausbildung und für das Schulpraktikum für Lehramtskandidaten vorgesehene<br />
Evaluation der Lehrveranstaltungen war bis April <strong>1993</strong> noch<br />
nicht durchgeführt worden.<br />
77<br />
16.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist eine einmalige Durchführung einer Qualitätsbeurteilung<br />
der Lehre unzweckmäßig, weil hieraus kaum zuverlässige<br />
Grundlagen für weitergehende Entscheidungen zu gewinnen sind. Er empfahl<br />
daher, methodische Verbesserungen vorzunehmen und allfällige weitere<br />
Evaluierungsvorhaben durchzuführen. Zudem erschien dem RH fraglich, ob<br />
die Befragung von Studierenden allein ausreicht, tragfähige Rückschlüsse<br />
auf die Qualität der Lehre zu ziehen. Er erinnerte, daß den Studienkommissionen<br />
nahegelegt worden war, einzelne ihrer Mitglieder zum Besuch von<br />
Lehrveranstaltungen zur kritischen Beobachtung und Berichterstattung zu<br />
entsenden.<br />
16.3<br />
Die Universität Graz vermeinte, die Entsendung von Mitgliedern von Studienkommissionen<br />
in Lehrveranstaltungen sei kaum durchführbar. Das Universitäts–Organisationsgesetz<br />
<strong>1993</strong> sehe jedoch nunmehr verpflichtende Arbeitsberichte<br />
und Leistungsbegutachtungen im Bereich der Lehre vor.<br />
Wertigkeit und Vergütung<br />
von Lehraufträgen<br />
17.1<br />
Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung wurde ein erheblicher Teil <strong>des</strong> Lehrangebots<br />
der beiden Fakultäten mit remunerierten Lehraufträgen abgedeckt. Die<br />
erforderlichen Budgetmittel stellte das BMWF in Form von Stundenkontingenten<br />
bereit. Im Durchschnitt der letzten Studienjahre verfügte die Geisteswissenschaftliche<br />
Fakultät über rd 2 300, die Naturwissenschaftliche Fakultät<br />
über rd 1 000 höchstwertige Lehrauftragsstunden. Eine Entscheidung<br />
über die Vergabe niederwertiger Lehraufträge oblag den Fakultäten. Zur Zeit<br />
der Gebarungsüberprüfung waren von den für das Studienjahr 1992/93 erteilten<br />
Lehraufträgen nur sehr wenige in der niedersten Stufe bezahlt; teilweise<br />
gab es auch eine zwischen den Fakultäten unterschiedliche Vorgangsweise<br />
bei der Einstufung. Auch wurden für Freifächer Lehraufträge vergeben.<br />
17.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß angesichts der geltenden Rechtslage die Ausnutzung<br />
der der Geisteswissenschaftlichen und der Naturwissenschaftlichen<br />
Fakultät zugewiesenen Stundenkontingente für die Erteilung remunerierter<br />
Lehraufträge zum Teil nicht den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
entsprach. Er empfahl, bei der Erteilung von Lehraufträgen<br />
für Übungen von den zuständigen akademischen Gremien im Einzelfall<br />
eingehend zu untersuchen, ob nicht die Voraussetzungen für eine niederwertige<br />
Entlohnung im Sinne <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Abgeltung von<br />
Lehr– und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen gegeben seien.
Studienangelegenheiten<br />
78<br />
17.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMWF habe es die Universitäten mehrfach darauf aufmerksam<br />
gemacht, daß remunerierte Lehraufträge nicht für Lehrveranstaltungen<br />
aus Freifächern verwendet werden dürfen. Allerdings bestehe kein Weisungsrecht<br />
<strong>des</strong> BMWF, weil die Erteilung der Lehraufträge in den autonomen Wirkungsbereich<br />
der Universitäten falle.<br />
Die Universität teilte mit, daß im Beirat für Struktur– und Planungsfragen Überlegungen<br />
angestellt würden, die zu einer sparsamen und die Bedürfnisse der einzelnen<br />
Fachgruppen gleichmäßig berücksichtigenden Verteilung der Lehrauftragsstunden<br />
führen sollte. Es sei zu erwarten, daß es ab dem Studienjahr 1995/96 zu einer Neuverteilung<br />
der Lehrauftragsstunden auf die einzelnen Fachgruppen kommen werde.<br />
Organisation der<br />
Prüfungsverwaltung<br />
18.1<br />
18.2<br />
18.3<br />
Verschiedene Aufgaben der Prüfungsverwaltung wurden zunehmend nicht<br />
von der Universitätsdirektion, sondern von den Instituten wahrgenommen.<br />
Ferner waren in der Studien– und Prüfungsabteilung sogenannte Prüfungsreferate<br />
eingerichtet, die verschiedene Aufgaben der Prüfungsverwaltung<br />
wahrnahmen.<br />
Wie der RH kritisch vermerkte, war vielfach die Quästur mit der sachlichen<br />
Überprüfung der Auszahlungen von Prüfungsentschädigungen befaßt.<br />
Weiters bemängelte er, daß zum Teil Institute Kontrollaufgaben der Prüfungsverwaltung<br />
übernahmen. Er empfahl <strong>des</strong>halb, die von der Universitätsdirektion<br />
bereits begonnene Neuorganisation der Prüfungsverwaltung<br />
fortzusetzen und in Hinkunft alle Aufgaben der Prüfungsverwaltung durch<br />
die Studien– und Prüfungsabteilung durchzuführen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Universitätsdirektors könne aufgrund der gewachsenen<br />
Strukturen eine Umstellung der Organisation nur sehr behutsam erfolgen. Die Anweisung<br />
der Prüfungstaxen durch die Quästur erfolge nunmehr bereits nur noch<br />
aufgrund von Ergebnislisten, welche gleichlautend in der Studien– und Prüfungsabteilung<br />
und Quästur einzureichen seien. Mit der Fertigstellung eines weiteren<br />
automationsunterstützten "Taxenmoduls" im Sommer <strong>des</strong> Jahres 1994 werde eine<br />
weitere Verbesserung der Kontrolle eintreten.<br />
Verwaltung<br />
Reinigung<br />
19.1<br />
19.2<br />
Die Institute der beiden überprüften Fakultäten waren an insgesamt<br />
30 Standorten untergebracht. Die Reinigung erfolgte durch acht verschiedene<br />
Unternehmungen und sieben Bun<strong>des</strong>bedienstete. Die Ausgaben für<br />
die Reinigung beider Fakultäten betrugen rd 13,2 Mill S (1992). Bei<br />
17 Standorten (rd 60 %) hatte das letzte Mal eine Ausschreibung der Leistungen<br />
vor bzw im Jahr 1984 stattgefunden. Ferner bestanden hinsichtlich<br />
der Flächenausmaße der zu reinigenden Flächen zwischen den Angaben<br />
in den Verträgen und den Aufzeichnungen in den Abteilungen der<br />
Universitätsdirektion Unterschiede. Lediglich in einem von rd 140 Fällen<br />
deckten sich die Flächenangaben der Raumbestandsrechnung mit denen<br />
der Verträge bzw denen der Besonderen Dienststelle für Planung und<br />
Organisationsentwicklung. Ferner verrechneten die Reinigungsunternehmungen<br />
für ihre Leistungen unterschiedliche Preise.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Reinigungsarbeiten für die angeführten 17 Standorte<br />
ehestmöglich neu auszuschreiben und künftig Ausschreibungen in kür-
Verwaltung<br />
BMWF<br />
Universität Graz<br />
zeren Intervallen zu wiederholen. Ferner wären die Flächenangaben zu<br />
überprüfen und verbindlich festzulegen. Im übrigen regte er an, bei Ausschreibungen<br />
auf bereits vergleichbare, günstig angebotene Arbeitsbereiche<br />
Bezug zu nehmen und somit schrittweise auf eine einheitliche Preisgrundlage<br />
zu gelangen.<br />
79<br />
19.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Universitätsdirektors würden die Flächenangaben überprüft<br />
und Neuausschreibungen vorgenommen. Benachbarte Standorte könnten noch<br />
nicht gemeinsam ausgeschrieben werden, weil die Ausschreibungen jeweils durchgeführt<br />
würden, sobald die Unterlagen erstellt seien. Wenn aber diese auf einem neuen<br />
Stand wären, könnten auch mehrere Objekte gemeinsam vergeben werden.<br />
Original– und Abgußsammlung<br />
<strong>des</strong> Instituts<br />
für Klassische<br />
Archäologie<br />
20.1<br />
20.2<br />
20.3<br />
20.4<br />
Das Institut für Klassische Archäologie war im letzten Jahrzehnt bemüht,<br />
seine Original– und Abgußsammlung durch Umstellungen wieder besser<br />
zugänglich zu machen. Es waren auch in den letzten Jahren verschiedene<br />
Neuanschaffungen getätigt worden.<br />
Anläßlich der Gebarungsüberprüfung bei der Akademie der bildenden<br />
Künste in Wien (WB <strong>1993</strong>/4 Kunsthochschulen Abs 3.136) hatte der<br />
RH festgestellt, daß die Restbestände der ehemaligen Gipssammlung der<br />
Akademie seit 1970 in zwei hiefür gänzlich ungeeigneten Räumen in der<br />
Kartause Mauerbach untergebracht waren.<br />
Um den gewünschten und für den Lehrbetrieb notwendigen Sammlungsausbau<br />
an der Universität Graz zu ermöglichen und den endgültigen Verfall<br />
der Restbestände <strong>des</strong> Gipsmuseums der Akademie zu verhindern,<br />
empfahl der RH zu untersuchen, inwieweit die derzeit im Bereich der<br />
Akademie aufbewahrten Objekte den Bedarf der Universität Graz abdecken<br />
könnten.<br />
Das BMWF bestätigte, daß der derzeitige Aufbewahrungsort der Gipssammlung<br />
der Akademie der bildenden Künste erhalterische Maßnahmen nicht zulasse. Man<br />
sei daher gegenwärtig bemüht, eine Klärung über die sachgerechte Aufbewahrung<br />
durchzuführen. Außerdem seien Vorarbeiten im Zuge einer dringend notwendigen<br />
Neuinventarisierung im Gange, um einen Überblick über den genauen Bestand<br />
und Zustand zu erhalten. Nach Abschluß dieser Arbeiten werde geklärt werden,<br />
welche der Objekte, zu einer Ausstellung zusammengefaßt, der Öffentlichkeit zugänglich<br />
gemacht und ob Teile oder die gesamte Sammlung an das Institut für<br />
Klassische Archäologie der Universität Graz abgetreten werden könnten. Aus diesen<br />
Gründen könne der Anregung <strong>des</strong> RH derzeit noch nicht Folge geleistet werden.<br />
<strong>Der</strong> RH ersuchte, vom Ergebnis der von der Akademie geplanten Arbeit<br />
informiert zu werden.<br />
Malversationen im<br />
Bereich der Teilrechtsfähigekeit<br />
21.1<br />
Während der Gebarungsüberprüfung im Mai <strong>1993</strong> meldete der Vorstand<br />
<strong>des</strong> Instituts für Sportwissenschaften, es bestehe der dringende Verdacht,<br />
daß die langjährige Sekretärin <strong>des</strong> Instituts rd 500 000 S unterschlagen<br />
hätte. Die Sekretärin gab in der Folge zu, vom sogenannten Drittmittelkonto<br />
in den letzten Jahren Beträge für persönliche Zwecke abgehoben zu<br />
haben. Möglich war dies, weil die Institutssekretärin die Unterschriften<br />
<strong>des</strong> Institutsvorstan<strong>des</strong> gefälscht und auch Schreiben <strong>des</strong> Kreditinstituts<br />
an das Institut für Sportwissenschaften bewußt nicht an den jeweiligen
Malversationen<br />
80<br />
Institutsvorstand weitergeleitet hatte. Die Institutsvorstände hatten sich<br />
auf die Sekretärin verlassen und in der Vergangenheit keinerlei Kontrollen<br />
durchgeführt. Die schließlich festgestellte Schadenssumme betrug im<br />
Bereich der Drittmittelverwaltung rd 530 000 S. Die Institutssekretärin,<br />
die mit Ende Mai <strong>1993</strong> aus dem Dienst ausschied, zahlte diesen<br />
Schaden dem Institut zurück. Da auch Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsverrechnung<br />
festgestellt wurden, erfolgte eine Änderung der Abrechnung<br />
bei den Einnahmen aus der Teilnahme an Kursen <strong>des</strong> Instituts.<br />
Auch am Institut für Übersetzer– und Dolmetscherausbildung entstanden<br />
bei der Drittmittelgebarung Probleme. <strong>Der</strong> Institutsvorstand gab im März<br />
1992 dem Universitätsdirektor bekannt, daß er aufgrund <strong>des</strong> Verhaltens der<br />
im Krankenstand befindlichen Sekretärin weder Zugang zur Institutskassa<br />
noch zu den für die Weiterführung der Buchhaltung wesentlichen Informationen<br />
habe. Da verschiedene Belege fehlten, konnten die Jahresabschlüsse<br />
1989 bis 1992 nicht rechtzeitig erstellt werden. Erst im Oktober <strong>1993</strong> teilte<br />
der Institutsvorstand dem RH mit, daß die verschollenen Belege in der<br />
Zwischenzeit gefunden worden seien und eine endgültige Abrechnung für<br />
die Jahre 1989 bis 1992 habe erstellt werden können.<br />
21.2<br />
21.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH reichte es nicht aus, die buchhalterischen Verpflichtungen<br />
an die Sekretariatskräfte zu übergeben, diesen zu vertrauen und keine<br />
Kontrollmaßnahmen zu setzen. Die Verpflichtung, für den Bereich der<br />
Teilrechtsfähigkeit eine eigene Gebarung zu führen und für diese Sorge zu<br />
tragen, treffe das entscheidungsbefugte Organ, im Falle <strong>des</strong> Instituts den Institutsvorstand.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte daher die Vernachlässigung der kaufmännischen<br />
Sorgfaltspflicht.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand <strong>des</strong> Instituts für Sportwissenschaften gab keine Stellungnahme ab.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand <strong>des</strong> Instituts für Übersetzer– und Dolmetscherausbildung bemerkte hiezu,<br />
daß aufgrund <strong>des</strong> plötzlichen Dauerkrankenstan<strong>des</strong> der Institutsreferentin und ihrer<br />
mangelnden Bereitschaft, maßgebliche Informationen über die Buchführung und<br />
die dazugehörigen Belege zu geben, dem Vorstand keine andere Wahl geblieben sei, als<br />
zur Selbsthilfe zu greifen. Es sei im übrigen von einer Bediensteten der Verwendungsgruppe<br />
B zu erwarten, daß sie im Einklang mit ihrer Planstellenbeschreibung über<br />
die einschlägigen Kenntnisse aus dem Bereich der Buchführung verfüge.<br />
21.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, dies befreie die Institutsvorstände nicht von ihrer kaufmännischen<br />
Sorgfaltspflicht im Bereich der teilrechtsfähigen Gebarung.<br />
Nachüberprüfung<br />
am Institut für<br />
Sportwissenschaften<br />
22.1<br />
<strong>Der</strong> RH hat im Jahr 1988 die Gebarung <strong>des</strong> Instituts für Sportwissenschaften<br />
hinsichtlich der Forschungstätigkeit der Abteilung für Bewegungslehre und<br />
motorisches Lernen überprüft. Ein Professor hatte als Leiter dieser Abteilung<br />
einen Teil der Forschungstätigkeit im Bereich der Prävention und der Therapie<br />
von Haltungsschwächen und Fehlbelastungen <strong>des</strong> Gelenksapparates über<br />
den gemeinnützigen Verein "Steirische Gesellschaft für Bewegungsforschung",<br />
als <strong>des</strong>sen Obmann er wirkte, abgewickelt und auch Kurse am Institut veranstaltet.<br />
<strong>Der</strong> Abschluß eines Vertrages zwischen diesem Verein und dem Institut<br />
war unterblieben. Die Bemühungen <strong>des</strong> BMWF, <strong>des</strong> Rektors und <strong>des</strong> Dekans<br />
um Beilegung der in der Folge zwischen dem Institutsvorstand und dem<br />
Abteilungsleiter entstandenen Streitigkeiten über die finanzielle Abwicklung<br />
der Kurstätigkeit waren erfolglos geblieben (TB 1988 Abs 23).
BMWF<br />
Universität Graz<br />
22.2<br />
22.3<br />
<strong>Der</strong> RH stellte anläßlich der nunmehrigen Gebarungsüberprüfung fest,<br />
daß ungeachtet nachhaltiger Bemühungen <strong>des</strong> BMWF, <strong>des</strong> Rektors und<br />
<strong>des</strong> Dekans die am Institut bestehenden Probleme nicht im Einvernehmen<br />
mit den betroffenen Streitparteien gelöst werden konnten. Die Kluft<br />
zwischen dem Abteilungsleiter und dem Rest <strong>des</strong> Instituts war noch größer<br />
geworden. Gegenseitige Anschuldigungen und deren langwierige<br />
Entkräftigungen kennzeichneten ein Klima <strong>des</strong> gegenseitigen Mißtrauens<br />
und blockierten die Arbeitszeit aller Beteiligten.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Arbeitskapazität der Institutsangehörigen<br />
durch diesen Konflikt nachteilig beeinflußt wird.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Institutsvorstan<strong>des</strong> sehe er sich außerstande, diese personellen<br />
Schwierigkeiten ohne die von ihm erbetenen Maßnahmen <strong>des</strong> BMWF zu lösen.<br />
81<br />
Verschiedene<br />
Empfehlungen<br />
23<br />
Verschiedene weitere Empfehlungen <strong>des</strong> RH betrafen die Meldepflicht<br />
von Privatgutachten, die Erfüllung von Lehrverpflichtungen und Lehraufträgen,<br />
die gemeinsame Abhaltung von Lehrveranstaltungen, Fächerkombinationen<br />
und die Verrechnung von Prüfungsentschädigungen, verschiedene<br />
Personalangelegenheiten, Gastvorträge, Brandschutz, Sicherheit und<br />
ADV–Angelegenheiten.<br />
Das BMWF und die Universität Graz sagten die Verwirklichung der Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> RH zu.<br />
(5) Beim Bau oder Kauf von Gebäuden sollte für eine rasche Entscheidung<br />
und Abstimmung aller betroffenen Stellen gesorgt sowie<br />
Institutsplanungskonzepte und Schwerpunkte nach einheitlichen<br />
Grundsätzen erarbeitet werden, um deren Vergleichbarkeit zu gewährleisten.<br />
Schlußbemerkungen<br />
24<br />
<strong>Der</strong> RH hob zusammenfassend folgende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Für eine systematische Erfassung, Aufbereitung und Auswertung<br />
von Studienerfolgskennzahlen als Entscheidungsgrundlage wäre zu<br />
sorgen und die Voraussetzungen für eine Qualitätsbeurteilung <strong>des</strong><br />
Lehrangebots zu schaffen.<br />
(2) Eine Lösung der Probleme im Zusammenhang mit den "Existenzlektoren"<br />
sollte gesucht werden.<br />
(3) Bei der Organisation der Prüfungsverwaltung wäre für eine einfache,<br />
den organisations– und haushaltsrechtlichen Vorschriften entsprechende<br />
Vorgangsweise zu sorgen, auf eine ordnungsgemäße Erfüllung<br />
der Lehrverpflichtung zu achten und auch niederwertigere<br />
Lehraufträge zu erteilen.<br />
(4) Die Planstellenwünsche wären möglichst objektiv zu bewerten,<br />
die in den dienst– und organisationsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen<br />
Ernennungsverfahren zu beachten und die im Universitäts–Organisationsgesetz<br />
<strong>1993</strong> gegebenen Möglichkeiten zu nützen.
Schlußbemerkungen<br />
82<br />
(6) Bei den Studierenden wäre für ein österreichweit einigermaßen<br />
gleichmäßiges Betreuungsverhältnis zu sorgen.<br />
(7) Die Flächen für die Reinigung wären einheitlich und abgestimmt<br />
zu ermitteln, diese bei der Abrechnung zu berücksichtigen<br />
und die Aufträge in angemessenen Intervallen neu auszuschreiben.<br />
(8) Im Bereich der teilrechtsfähigen Einrichtungen sollte auf eine<br />
den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende<br />
Buchführung geachtet werden, wobei die Leiter dieser Einrichtungen<br />
auf ihre besondere Verantwortung hinzuweisen wären.<br />
(9) Die Lage am Institut für Sportwissenschaften sollte bereinigt<br />
und beruhigt werden.
BMAS<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Arbeit und Soziales<br />
83<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Unzulässigkeit der Begründung eines Dienstverhältnisses zwischen Sozialversicherungsträgern<br />
und ihren Versicherungsvertretern (TB 1979<br />
Abs 32.17.2.1).<br />
Das BMAS will angesichts der ablehnenden Haltung der Interessenvertretungen<br />
diese Empfehlung weiterhin nicht verfolgen.<br />
(2)<br />
Schaffung gemeinsamer ärztlicher Begutachtungsstellen der Pensionsversicherungsträger<br />
zumin<strong>des</strong>t in den westlichen Bun<strong>des</strong>ländern (TB 1980<br />
Abs 26.16.2 und TB 1985 Abs 16.32.4).<br />
Das BMAS verblieb bei seiner bisherigen Stellungnahme, der Hauptverband der<br />
Sozialversicherungsträger lehne seit 1982 eine Regionalisierung wegen <strong>des</strong> befürchteten<br />
Qualitätsverlustes der Gutachten ab.<br />
(3)<br />
Festsetzung und entsprechende Kundmachung der Höhe der Aufwandsentschädigungen<br />
der mit der Führung der laufenden Geschäfte und mit<br />
der Vorbereitung der Verhandlungen <strong>des</strong> Obereinigungsamtes (nunmehr<br />
Bun<strong>des</strong>einigungsamt) betrauten Personen im Wege einer Rechtsverordnung<br />
(SB Ermessensausgaben 1984 Abs 14.2.9.3).<br />
Das BMAS verblieb bei seiner bisherigen Stellungnahme, die Festsetzung der Höhe<br />
der Aufwandsentschädigung sei wegen <strong>des</strong> hievon betroffenen, zahlenmäßig beschränkten<br />
Personenkreises als individueller Verwaltungsakt anzusehen.<br />
(4)<br />
Bemessung der Höhe der Aufwandsentschädigungen für die mit Tätigkeiten<br />
<strong>des</strong> nunmehrigen Bun<strong>des</strong>einigungsamtes befaßten Personen nur<br />
auf der Grundlage der tatsächlich eingetretenen Bearbeitungsfälle und im<br />
Ausmaß <strong>des</strong> hiebei entstandenen Aufwan<strong>des</strong> (SB Ermessensausgaben<br />
1984 Abs 14.2.9.4).<br />
Das BMAS erachtete weiterhin eine Pauschalentlohnung wegen der Unterschiedlichkeit<br />
der Bearbeitungsfälle als unumgänglich.
84<br />
Verwirklichte Empfehlungen<br />
Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Neugestaltung <strong>des</strong> Nachweises über die zweckgebundene Gebarung der<br />
Arbeitsmarktverwaltung (TB 1984 Abs 24.3).<br />
Das im Zusammenhang mit der Reform der Arbeitsmarktverwaltung ab<br />
1. Jänner 1995 in Kraft tretende Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz,<br />
BGBl Nr 315/1994, sieht eine entsprechende Neuregelung vor.<br />
(2)<br />
Gesetzliche Regelung bezüglich allfälliger ungedeckter Abgänge aus der<br />
zweckgebundenen Gebarung der Schlechtwetterentschädigung im Baugewerbe<br />
(TB 1984 Abs 24.4).<br />
Gemäß Art 13 <strong>des</strong> Arbeitsmarktservice–Begleitgesetzes, BGBl Nr 314/1994,<br />
wird der Beitrag aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ab 1. Jänner 1995<br />
durch einen Beitrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ersetzt.<br />
(3)<br />
Festsetzung und entsprechende Kundmachung der Höhe der Aufwandsentschädigungen<br />
der mit der Aufsicht über den Hauptverband bzw über<br />
einen Träger der Sozialversicherung betrauten Personen im Wege einer<br />
Rechtsverordnung (SB Ermessensausgaben 1984 Abs 14.2.9.1), sowie<br />
Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Stellvertreter der mit der<br />
Aufsicht über den Hauptverband bzw über einen Sozialversicherungsträger<br />
Beauftragten nur auf der Grundlage der tatsächlich eingetretenen<br />
Vertretungsfälle und im Ausmaß <strong>des</strong> hiebei tatsächlich entstandenen Aufwan<strong>des</strong><br />
(SB Ermessensausgaben 1984 Abs 14.2.9.2).<br />
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Beauftragten der Aufsichtsbehörde<br />
und deren Stellvertreter wurde nunmehr im Gesetz festgelegt<br />
(52. Novelle zum ASVG, BGBl Nr 20/1994).
Prüfungsergebnisse<br />
BMAS<br />
85<br />
Berufsförderungsinstitut Vorarlberg<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH hat von März bis April <strong>1993</strong> die Verwendung der dem Berufsförderungsinstitut<br />
Vorarlberg von der Arbeitsmarktverwaltung und vom<br />
Land Vorarlberg gewährten Förderungen überprüft.<br />
Zu den im Dezember <strong>1993</strong> zugestellten Prüfungsmitteilungen gaben das<br />
BMAS und das Institut im März bzw April 1994 eine Stellungnahme ab.<br />
Die Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung verzichtete im März 1994 auf die Abgabe<br />
einer Stellungnahme, gab jedoch im April 1994 die aufgrund der<br />
Prüfungsmitteilungen getroffenen Maßnahmen bekannt.<br />
<strong>Der</strong> RH erstattete zur Stellungnahme <strong>des</strong> BMAS im Juni 1994 eine Gegenäußerung;<br />
hiezu gab das BMAS im Juli 1994 eine weitere Stellungnahme ab.<br />
Allgemeines<br />
2<br />
Die vom BMAS und dem Land Vorarlberg geförderten Aufgaben <strong>des</strong> Instituts<br />
bestanden in<br />
– der Veranstaltung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung;<br />
– dem Betrieb einer Metallausbildungswerkstätte mit dem Schwerpunkt<br />
der Rehabilitation;<br />
– der Durchführung der "Aktion Tagesmütter" zur Entlastung berufstätiger<br />
Mütter.<br />
In den Jahren 1989 bis 1992 wurden hiefür (einschließlich der Förderung<br />
von Investitionen) vom Bund rd 42 Mill S und vom Land Vorarlberg<br />
rd 5,6 Mill S aufgewendet.<br />
Außerdem wurden Sprachkurse im In– und Ausland abgehalten.<br />
3<br />
Das Berufsförderungsinstitut Vorarlberg wurde bis 1991 als weitgehend<br />
selbständige Lan<strong>des</strong>stelle <strong>des</strong> Vereines "Berufsförderungsinstitut" geführt.<br />
Da die in den meisten Bun<strong>des</strong>ländern erfolgte Umwandlung der Lan<strong>des</strong>stellen<br />
in autonome und selbstverantwortliche Lan<strong>des</strong>vereine im Land Vorarlberg<br />
nicht zustande kam, wurde diese Lan<strong>des</strong>stelle dem Dachverband (Berufsförderungsinstitut<br />
Österreich) als unselbständige Außenstelle unterstellt.<br />
Auch eine später vorgenommene rechtliche Verselbständigung scheiterte,<br />
weil sich der im September 1992 gegründete Verein angesichts einer Überschuldung<br />
von rd 5 Mill S außerstande sah, den erforderlichen Übergang<br />
von Vermögenswerten vorzunehmen; er beschloß daher seine Auflösung.
Allgemeines<br />
86<br />
Die Arbeiterkammer für Vorarlberg übernahm aufgrund eines im Dezember<br />
1992 mit dem Berufsförderungsinstitut Österreich geschlossenen<br />
Vertrages die Aktivitäten <strong>des</strong> Berufsförderungsinstituts im Land Vorarlberg.<br />
Die Metallausbildung sollte von einem Verein weitergeführt werden;<br />
die "Aktion Tagesmütter" wurde vom SOS–Kinderdorf übernommen.<br />
Die Sprachkurse wurden eingestellt. Die Arbeiten zur Beendigung<br />
der Aktivitäten <strong>des</strong> Berufsförderungsinstituts Österreich in Vorarlberg<br />
waren bis zum Jahresende <strong>1993</strong> weitgehend abgeschlossen.<br />
Zwischen dem Lan<strong>des</strong>arbeitsamt Vorarlberg und dem Institut bestanden<br />
wiederholt Auffassungsunterschiede über die Abrechnung und die Verwendung<br />
verschiedener Förderungen. Aufgrund der Säumnis der Vereinsorgane<br />
einerseits und der Handhabung durch das Lan<strong>des</strong>arbeitsamt andererseits<br />
erwies sich die Abstimmung der gegenseitigen Forderungen und<br />
Verbindlichkeiten als äußerst langwierig und in einigen Fällen überhaupt<br />
als unmöglich.<br />
Förderungsabwicklung<br />
4.1<br />
Die öffentliche Hand hatte sich bei der Förderung <strong>des</strong> Instituts mit folgenden<br />
Problemen auseinanderzusetzen:<br />
(1) Die Interessenlage zwischen Institut und Subventionsgeber war unterschiedlich.<br />
(2) Die internen Kontrolleinrichtungen waren angesichts der höchst unterschiedlichen<br />
Aufgaben <strong>des</strong> Instituts und ihrer Ausweitung überfordert.<br />
(3) Die Rolle der externen Abschlußprüfer beschränkte sich weitgehend auf<br />
die Überprüfung der formellen Richtigkeit, nämlich die Ordnungsgemäßheit<br />
und Vollständigkeit der Buchhaltung. Eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit,<br />
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der Gebarung erfolgte<br />
nicht.<br />
(4) Die Vielfalt der wahrgenommenen Aufgaben führte zur Überforderung<br />
von Vereinsorganen.<br />
(5) Die Arbeitsmarktverwaltung hat zugesagt, die räumliche Konzentration<br />
der Aufgaben <strong>des</strong> Vereines in Feldkirch mit rd 17 Mill S zu fördern.<br />
Die Auflösung <strong>des</strong> Berufsförderungsinstituts Vorarlberg wirkte sich auf<br />
den Förderungsvertrag allerdings nicht nachteilig aus, zumal sich das Berufsförderungsinstitut<br />
Österreich zu dieser Vereinbarung bekannte und<br />
die zu ihrer Erfüllung notwendigen Handlungen setzte.<br />
(6) Aus dem vorliegenden Rechnungswesen ergab sich kein Hinweis auf<br />
den Einsatz öffentlicher Mittel bei der Durchführung der 1992 eingestellten<br />
Sprachkurse. Eine über jeden Zweifel erhabene Bestätigung bzw Widerlegung<br />
<strong>des</strong> Vorwurfes, öffentliche Mittel wären hiefür verwendet worden,<br />
hätte allerdings die Einrichtung einer entsprechenden, vollständigen Kostenrechnung<br />
erfordert.
Förderungsabwicklung<br />
BMAS<br />
Berufsförderungsinstitut<br />
Vorarlberg<br />
4.2<br />
4.3<br />
4.4<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH beeinträchtigte in diesem Förderungsfall die weitgehend<br />
systembedingte Befassung zahlreicher Förderungsstellen (15 Organisationseinheiten<br />
öffentlicher Stellen) eine rasche und wirksame Vergabe.<br />
Außerdem erstreckte sich die Heranziehung eines externen Gutachters,<br />
der beträchtliche Einsparungsmöglichkeiten aufzeigte, nur auf die Rehabilitationswerkstätte<br />
und nicht auf das Gesamtprojekt.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, organisatorische Maßnahmen zur Abkürzung und Vereinfachung<br />
der Förderungsabwicklung unter Beachtung der gesetzlichen<br />
Vorgaben zu treffen.<br />
Durch Kosten–/Nutzenuntersuchungen wäre abzuklären, welche Maßnahmen<br />
bzw Eingriffe und in welchem Stadium bei der Bewilligung bzw Kontrolle<br />
der Förderung zur Sicherung ihrer Wirksamkeit erforderlich sind.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMAS seien die Verpflichtungen aus den bestehenden Förderungsübereinkommen<br />
auf die Rechtsnachfolger — Arbeiterkammer bzw Bildungswerkstätte<br />
Feldkirch — im Jahre <strong>1993</strong> übertragen worden.<br />
Für den Kurs– und den damit verbundenen Verwaltungsbereich habe die "investive<br />
Förderung" schließlich 4,3 Mill S betragen. <strong>Der</strong> Rahmenhöchstbetrag für den<br />
Rehabilitationsbereich sei mit 7,7 Mill S festgesetzt worden, wovon das Lan<strong>des</strong>arbeitsamt<br />
bisher 3,3 Mill S angewiesen habe. Insgesamt seien bisher 7,6 Mill S<br />
ausbezahlt worden.<br />
Für die weiteren investiven Maßnahmen wäre noch abzuklären, inwieweit sie mit<br />
dem neuen Ausbildungskonzept vom Juni 1994 im Einklang stünden.<br />
Als Entscheidungsgrundlage für die Zahlung <strong>des</strong> laufenden Aufwan<strong>des</strong> sei mit der<br />
Bildungswerkstätte die Einrichtung eines Kostenrechnungssystems vereinbart worden.<br />
Das Verfahren betreffend die Investitionsförderung von 17,1 Mill S habe wegen der<br />
vergleichsweisen Größe <strong>des</strong> Vorhabens zur Entscheidungsfindung die Prüfung aller<br />
wesentlichen Gesichtspunkte erfordert. Das BMAS könne daher der Feststellung,<br />
daß die Wirksamkeit der Förderung von einer raschen Vergabe abhänge, nicht folgen.<br />
Unbeschadet <strong>des</strong>sen, daß die Bewilligungsverfahren entsprechend den gesetzlichen<br />
Vorgaben abgewickelt wurden, werde das Lan<strong>des</strong>arbeitsamt Vorarlberg eine entsprechende<br />
Analyse der Verfahrensdauer einleiten.<br />
Zur Begutachtung <strong>des</strong> gegenständlichen Projektes teilte das BMAS mit, daß es in erster<br />
Linie den arbeitsmarktpolitischen Ansatz eines Vorhabens prüfe.<br />
<strong>Der</strong> RH erwiderte, die rasche Subventionsvergabe wäre wegen der dem Institut<br />
beschränkt zur Verfügung gestandenen Mittel, die zu einer kostenintensiven<br />
Fremdfinanzierung führten, von besonderer Bedeutung gewesen.<br />
Weiters hätte sowohl der überaus hohe Förderungsanteil am Gesamtprojekt<br />
von 85 % als auch seine Auswirkungen auf die einzelnen Teilbereiche eine<br />
umfassende Beurteilung durch einen außenstehenden Experten gerechtfertigt.<br />
Schließlich ersuchte der RH um Bekanntgabe der endgültigen Finanzierung<br />
der Rehabilitationswerkstätte aufgrund der in Aussicht gestellten<br />
Überprüfung <strong>des</strong> Ausbildungskonzeptes.<br />
87
88<br />
Versicherungsanstalt der<br />
Österreichischen Eisenbahnen<br />
Obwohl die Anstalt entsprechend den anläßlich der letzten Gebarungsüberprüfung<br />
vor zwölf Jahren ausgesprochenen Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> RH ihren Verwaltungspersonalstand um fast ein Fünftel verringert<br />
hat, bestand die Möglichkeit weiterer Personaleinsparungen.<br />
Die Verwaltungsangestellten der Anstalt, das sind etwa die Hälfte der<br />
Mitarbeiter, waren aufgrund eines eigenen Dienstrechts weitgehend<br />
den Bediensteten der ÖBB in vergleichbarer Position gleichgestellt,<br />
während für die übrigen Mitarbeiter die üblichen Dienstordnungen<br />
für die Bediensteten der Sozialversicherungsträger galten. <strong>Der</strong> RH beurteilte<br />
dieses Sonderdienstrecht für die Verwaltungsangestellten als<br />
unzweckmäßig und empfahl, diese in das für alle anderen rd 28 000<br />
Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger geltende Dienstrecht überzuführen.<br />
Ebenfalls einer damaligen Empfehlung <strong>des</strong> RH folgend, hat die Anstalt<br />
ihre Kureinrichtungen im Gasteiner Tal bereits größtenteils baulich saniert.<br />
Zur besseren Abstimmung der von der Anstalt geplanten weiteren<br />
Ausbaumaßnahmen ihrer Kureinrichtungen empfahl der RH die<br />
Erstellung eines langfristigen Konzeptes für die Therapieangebote.<br />
Zu beanstanden waren die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften,<br />
die Ausstellung von Rezepten durch Anstaltsärzte und Mängel bei<br />
der Erfassung von Rezeptdaten.<br />
Die über das ganze Bun<strong>des</strong>gebiet verteilten Ambulatorien erzielten mit<br />
Ausnahme <strong>des</strong> Jahres 1989 insgesamt stets einen positiven Abschluß.<br />
<strong>Der</strong> Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen obliegt die Durchführung<br />
der Krankenversicherung für die Beschäftigten bei den Eisenbahnen<br />
(ÖBB, Privatbahnen, Straßenbahnen mit Ausnahme der Wiener Verkehrsbetriebe<br />
und den Seilbahnen), den Schlaf– und Speisewagenbetrieben sowie für die eigenen<br />
Mitarbeiter. Ferner ist sie für die Durchführung der Pensionsversicherung<br />
der Arbeiter und der Unfallversicherung für die Eisenbahnbediensteten (einschließlich<br />
der Wiener Verkehrsbetriebe) zuständig. Schließlich sind bei ihr die<br />
Empfänger einer von der Anstalt ausgezahlten Pension krankenversichert und<br />
ihre Versicherungsvertreter unfallversichert.<br />
1991 1992 <strong>1993</strong><br />
in Mill S<br />
Einnahmen 5 701 5 686 6 481<br />
Ausgaben 5 577 6 048 6 361<br />
durchschnittlicher Stand<br />
Mitarbeiter 771 769 762<br />
Versicherte<br />
Krankenversicherte 172 600 172 600 171 600<br />
Unfallversicherte 83 400 84 000 84 000<br />
Pensionsversicherte 24 100 25 000 25 500
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
BMAS<br />
Versicherungsanstalt der<br />
Österreichischen Eisenbahnen<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von März bis Mai <strong>1993</strong> die Gebarung der Versicherungsanstalt<br />
der Österreichischen Eisenbahnen (Anstalt) und leitete die<br />
Prüfungsmitteilungen im Feber 1994 dem BMAS und der Anstalt zu.<br />
Zu den im Juni 1994 eingelangten Stellungnahmen gab der RH im August<br />
1994 seine Gegenäußerung ab.<br />
89<br />
Die Schwerpunkte der Überprüfung waren das Personalwesen einschließlich<br />
der Organisation und die eigenen Einrichtungen der Anstalt.<br />
Personal<br />
Auslastung<br />
2.1<br />
Die Anzahl der Stellenplanposten in der Verwaltung der Anstalt nahm seit<br />
der letzten Gebarungsüberprüfung <strong>des</strong> RH (1980) folgende Entwicklung:<br />
426<br />
417<br />
23 409<br />
20 402<br />
19 395 390<br />
19<br />
19 19<br />
173<br />
172 167 161 161 161 155 155<br />
381<br />
19<br />
Außenstellen<br />
Krankenversicherung<br />
Pensionsversicherung<br />
Unfallversicherung<br />
Zentralverwaltung<br />
372<br />
362<br />
19 354<br />
19 351 347<br />
19 19 19<br />
161<br />
163<br />
163<br />
163<br />
80 75 71 70 68 68 68<br />
63<br />
33 33 33 33 33 32 32 30<br />
57 52 50 46<br />
27 26 26 26<br />
117<br />
117 119 119 114 110 107 105 98 94 93 93<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992
Personal<br />
90<br />
Die Verwaltungskennzahlen 1992 der Pensionsversicherungsträger ergaben<br />
folgen<strong>des</strong> Bild:<br />
Unselbständige<br />
Pensionsversicherungsanstalt<br />
der Angestellten<br />
Versicherungsanstalt<br />
der Österreichischen Eisenbahnen<br />
Pensionsversicherungsanstalt<br />
der Arbeiter<br />
Versicherungsanstalt<br />
<strong>des</strong> Österreichischen Bergbaues<br />
Selbständige<br />
Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft<br />
Sozialversicherungsanstalt<br />
der Bauern<br />
Versicherungsanstalt<br />
<strong>des</strong> Österreichischen Notariats<br />
Verwaltungspersonal<br />
(einschließlich anteiliger<br />
Zentralverwaltung)<br />
Pensionsfälle<br />
je Verwaltungsangestellten<br />
1 621 293<br />
62 249<br />
2 359 380<br />
102 261<br />
4 144 341<br />
503 288<br />
641 289<br />
5 60<br />
1 149 288<br />
Summe 5 239 ø 330<br />
2.2<br />
2.3<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß die Anstalt erfolgreich bemüht war, seine seinerzeitige<br />
Empfehlung auf Verringerung <strong>des</strong> Verwaltungspersonals zu verwirklichen.<br />
Im Hinblick auf die im Vergleich zu nahezu allen Pensionsversicherungsträgern<br />
weiterhin ungünstige Auslastung der Mitarbeiter<br />
empfahl er der Anstalt, um weitere Personaleinsparungen bemüht zu sein.<br />
Laut Stellungnahme der Anstalt bearbeite sie je Jahr rd 1 000 Überweisungsfälle,<br />
die hinsichtlich <strong>des</strong> Bearbeitungsaufwan<strong>des</strong> einem Pensionsfall gleichkämen,<br />
wodurch sich ihre Fallzahl auf 265 erhöhe. Sie werde sich jedoch weiterhin um<br />
Personaleinsparungen bemühen.<br />
Höherwertige<br />
Dienstposten<br />
3.1<br />
<strong>Der</strong> Anteil der höherwertigen Dienstposten, für deren Besetzung die Ablegung<br />
der Fachbeamtenprüfung erforderlich ist, hat sich bei der Anstalt von<br />
27 % (1981) auf 34 % (1992) erhöht; gleichzeitig hat sich jedoch die Anzahl<br />
der Stellenplanposten von 426 auf 347 verringert.<br />
Erschwerend für eine flexible Personalpolitik war, daß ein Posten nur aus<br />
dem Kreis jener Bediensteten besetzt werden konnte, die der nächstniedrigen<br />
Gehaltsgruppe angehörten. Andererseits war es wiederum möglich,<br />
Dienstposten in der Wertigkeit anzuheben, ohne daß sich an der Verwendung<br />
<strong>des</strong> Bediensteten etwas geändert hat.
Personal<br />
BMAS<br />
Versicherungsanstalt der<br />
Österreichischen Eisenbahnen<br />
3.2<br />
3.3<br />
Um Dienstposten bestmöglich besetzen und den Mitarbeitern Leistungsanreize<br />
bieten zu können, schlug der RH vor, das Dienstrecht der Sozialversicherungsträger<br />
zu übernehmen, in welchem auch der Sprung über mehrere<br />
Dienstklassen hinweg möglich ist.<br />
Laut Stellungnahme der Anstalt sei die höhere Bewertung der jeweiligen Posten im<br />
Stellenplan sachlich gerechtfertigt, weil sich eine qualitative und quantitative Anhebung<br />
in einzelnen Aufgabenbereichen infolge der Verminderung der Postenanzahl ergeben<br />
habe.<br />
91<br />
Dienstordnungen<br />
4.1<br />
Für etwa die Hälfte der Mitarbeiter der Anstalt waren die Dienstordnungen<br />
für die Bediensteten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs<br />
maßgeblich.<br />
Für die andere Hälfte, die Verwaltungsangestellten, war die Dienstordnung<br />
der Verwaltungsangestellten der Versicherungsanstalt der Österreichischen<br />
Eisenbahnen anzuwenden, welche die Verwaltungsangestellten<br />
mit den Bediensteten der ÖBB in vergleichbarer Position weitgehend<br />
gleichstellen sollte.<br />
(1) Die Verwaltungsangestellten waren bei den Pensionsbeiträgen, der<br />
Ruhestandsversetzung und dem Ausmaß <strong>des</strong> Ruhegenusses besser gestellt:<br />
– niedrigere Pensionsbeiträge (7 % statt min<strong>des</strong>tens 11,25 %)<br />
– höchster Ruhegenuß (83 % statt 80 %)<br />
– Pensionsalter 53 Jahre (nach 35 Dienstjahren)<br />
(2) Mit der "Gleichstellungsvergütung" sollte den Bediensteten der Nachteil<br />
abgegolten werden, daß sie nicht wie die ÖBB–Bediensteten ausländische<br />
Fahrtbegünstigungen ausnützen können. Andererseits erhielten sie auch alle<br />
Vorteile als Bedienstete eines Sozialversicherungsträgers, beispielsweise die<br />
freiwilligen Sozialleistungen.<br />
(3) Die in der Dienstordnung der Verwaltungsangestellten der Anstalt<br />
enthaltenen Verweisungen auf das jeweils geltende ÖBB–Dienstrecht bewirken<br />
eine stetige inhaltliche Veränderung dieser Dienstordnung, ohne<br />
daß seitens der Anstalt irgendwelche arbeitsrechtlichen Schritte erforderlich<br />
wären. Dadurch wird das Dienstrecht schwer überschaubar.<br />
(4) Während nach der für die Bediensteten bei Sozialversicherungsträgern<br />
maßgeblichen Dienstordnung bestimmte Arten der Verwandtschaft<br />
grundsätzlich als Ausschließungsgrund von der Anstellung gelten, sind nach<br />
der Dienstordnung für Verwaltungsangestellte der Anstalt die Kinder von<br />
Angestellten und Pensionsempfängern bei der Aufnahme zu bevorzugen.<br />
Insgesamt waren 80 Bedienstete (rd 11 % <strong>des</strong> Personalstan<strong>des</strong>) im Sinne<br />
der Dienstordnung miteinander verwandt.<br />
(5) Im Gegensatz zur Dienstordnung für die Bediensteten bei Sozialversicherungsträgern<br />
sah die Dienstordnung für die Verwaltungsangestellten der<br />
Anstalt keine verpflichtende Ausschreibung der höheren Leitungsposten vor.<br />
Da von der Ausschreibung der übrigen Dienstposten im Einvernehmen mit
Personal<br />
92<br />
dem Betriebsrat abgesehen werden kann, sind in einem Fall beispielsweise<br />
mit einer einzigen Verfügung sechs Dienstposten ohne Ausschreibung besetzt<br />
worden.<br />
4.2<br />
4.3<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte das Sonderdienstrecht für die Verwaltungsangestellten<br />
der Anstalt als sachlich nicht gerechtfertigt. <strong>Der</strong> RH empfahl, auch die<br />
Verwaltungsangestellten der Anstalt der Dienstordnung für die Angestellten<br />
bei den Sozialversicherungsträgern zu unterstellen.<br />
Laut Stellungnahme der Anstalt sei das Dienstrecht für ihre Verwaltungsangestellten<br />
historisch gewachsen und habe sich bisher ausgezeichnet bewährt. Wegen <strong>des</strong><br />
Vertrauensschutzes komme eine Umstellung nur für Neueintretende in Frage, was<br />
zu einer langen Übergangszeit mit zwei Klassen von Bediensteten führe. Nachteilige<br />
Folgen für das Betriebsklima seien zu erwarten.<br />
Das BMAS erklärte, die 52. ASVG–Novelle habe Schritte zur Harmonisierung<br />
der beiden Dienstrechte gesetzt. Damit verliere auch die Anstalt die Kollektivvertragsfähigkeit,<br />
sobald das neue Dienstrecht der ÖBB in Kraft trete.<br />
4.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Umstellung auf die Dienstordnung für die Angestellten<br />
bei den Sozialversicherungsträgern könne durch Übergangsbestimmungen<br />
beschleunigt werden. Ein freiwilliger Wechsel solle möglich sein;<br />
die Ernennung auf höhere Dienstposten könnte vom Übertritt in das für die<br />
übrigen rd 28 000 Sozialversicherungs–Bediensteten geltende Dienstrecht<br />
abhängig gemacht werden.<br />
Ehemalige Versicherungsvertreter<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
Seit über 20 Jahren (zuletzt <strong>1993</strong>) bestellte die Anstalt regelmäßig den<br />
2. Stellvertreter <strong>des</strong> leitenden Angestellten ohne Ausschreibung aus der<br />
Mitte <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>. Durch Sondervertrag wurden ihm die gleichen Bezüge<br />
und Anwartschaften auf Urlaub und Pension zugesichert, wie sie<br />
sonst erst nach langer Betriebszugehörigkeit und entsprechender Spitzenlaufbahn<br />
möglich sind.<br />
<strong>Der</strong> RH erinnerte an seine wiederholt vorgetragenen Bedenken gegen die<br />
Besetzung von Führungspositionen in der Sozialversicherung mit ehemaligen<br />
Versicherungsvertretern. Sie könnten nämlich vor ihrer Bestellung am<br />
Zustandekommen der Beschlüsse über die künftigen Postenbesetzungen<br />
mitwirken. Auch sei die Bevorzugung eines Versicherungsvertreters gegenüber<br />
den Angestellten der Sozialversicherung geeignet, die Motivation<br />
strebsamer Bediensteter nachteilig zu beeinflussen. <strong>Der</strong> RH empfahl <strong>des</strong>halb,<br />
künftig von derartigen Postenbesetzungen abzusehen.<br />
Die Anstalt sah aufgrund der günstigen Erfahrungen der letzten 20 Jahre keinen<br />
Grund, von ihrer langjährigen Übung abzuweichen.<br />
Das BMAS erklärte, ein Dienstverhältnis eines ehemaligen Versicherungsvertreters<br />
mit demselben Versicherungsträger sei gesetzlich zulässig.<br />
Personalleihe<br />
6.1<br />
Die Anstalt hat einen Bediensteten gegen Kostenersatz einer freiwilligen Interessenvertretung<br />
zur Verfügung gestellt. Von insgesamt 24 Jahren im<br />
Dienstverhältnis mit der Anstalt hat der Bedienstete 21 Jahre in fremden<br />
Diensten verbracht.
BMAS<br />
Versicherungsanstalt der<br />
Österreichischen Eisenbahnen<br />
6.2<br />
6.3<br />
Nach Meinung <strong>des</strong> RH war eine derart lange Personalleihe nicht gerechtfertigt.<br />
Er schlug vor, in Zukunft veränderungswillige Bedienstete zur Begründung<br />
eines neuen Dienstverhältnisses anzuhalten.<br />
Laut Stellungnahme der Anstalt sei dieses Dienstverhältnis bereits beendet worden.<br />
An künftige Personalleihen sei nicht gedacht.<br />
93<br />
Weitere<br />
Empfehlungen<br />
7<br />
Weitere Empfehlungen <strong>des</strong> RH betrafen die Neuregelung der Gewährung<br />
von Gehaltsvorschüssen und den Verbrauch von Resturlauben.<br />
Sachaufwand<br />
Vergabewesen<br />
8.1<br />
8.2<br />
8.3<br />
Für die Instandsetzung <strong>des</strong> Kurhauses Bad Schallerbach hat die Anstalt<br />
einen Rahmenbetrag von rd 28,5 Mill S vorgesehen. Die zu vergebenden<br />
Leistungen wurden überwiegend nur beschränkt ausgeschrieben bzw<br />
sogar freihändig vergeben.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß bei der Vergabe einiger umfangreicher Bauleistungen<br />
ohne aktenkundige Begründung entgegen den Bestimmungen der<br />
ÖNORM A 2050 auf ein öffentliches Verfahren verzichtet wurde.<br />
Die Anstalt bekundete ihre Bereitschaft, Aufträge künftig öffentlich auszuschreiben.<br />
Das BMAS meinte, die zwischenzeitlich geänderten Vergabebestimmungen sollten<br />
derartige Mängel künftig ausschließen.<br />
9.1<br />
9.2<br />
9.3<br />
Die Anstalt führte mit Bietern wiederholt Preisverhandlungen, welche<br />
die Reihung der Angebote änderten und daher für die Auftragsvergabe<br />
ausschlaggebend waren. Einer mit Bautischlerarbeiten beauftragten Unternehmung<br />
wurden mehrere Nachtragsaufträge erteilt, welche auch Leistungen<br />
betrafen, die aus den ursprünglich eingereichten Angeboten herausgenommen<br />
wurden. Solcherart wurde ein Auftragsumfang von rd<br />
549 000 S ohne Wettbewerb auf rd 2,1 Mill S erweitert.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, Preisverhandlungen mit Bietern zu unterlassen und die<br />
Leistungsverzeichnisse sorgfältiger zu erstellen.<br />
Die Anstalt sagte dies zu.<br />
Beteiligung<br />
10.1<br />
10.2<br />
Im Jahre 1981 beteiligte sich die Anstalt mit einer Kommanditeinlage<br />
von 10 Mill S an einer Kurbad GesmbH und Co KG. Diese Gesellschaft<br />
erzielte von 1981 bis 1991 Verluste von nahezu 41 Mill S. Die Anstalt<br />
war wegen Liquiditätsschwierigkeiten der Gesellschaft genötigt, eine Zinsengutschrift<br />
auf drei Jahre zu stunden.<br />
Angesichts der finanziellen Entwicklung der Unternehmung hielt der RH<br />
den Einsatz von Risikokapital für bedenklich. Er bemängelte überdies die<br />
Gestaltung der Rechtsbeziehungen, weil allfällige Gewinne nicht auszuzah-
Sachaufwand<br />
94<br />
len, sondern mit Leistungen zu verrechnen sind und der Anstalt kein maßgeblicher<br />
Einfluß auf die Geschäftsführung der Unternehmung eingeräumt<br />
wurde. <strong>Der</strong> RH empfahl daher, langfristig den Ausstieg aus der Kapitalbeteiligung<br />
zu vertretbaren Bedingungen ins Auge zu fassen.<br />
10.3<br />
Die Anstalt teilte mit, sie habe bereits diesbezügliche Anstrengungen unternommen.<br />
Das BMAS schloß sich der Empfehlung <strong>des</strong> RH an und ersuchte die Anstalt, über<br />
die eingeleiteten Schritte zu berichten.<br />
Reisekosten<br />
11.1<br />
11.2<br />
11.3<br />
Die Anstalt vergütete den Teilnehmern an einer Betriebsrätekonferenz die<br />
Reisekosten.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH bestand hiezu keine Veranlassung.<br />
Die Anstalt teilte mit, derartige Vergütungen künftig nicht mehr zu gewähren.<br />
Sitzungsgeld<br />
12.1<br />
12.2<br />
12.3<br />
Zwei ehemalige Obmänner der Anstalt gaben das Bemühen der Selbstverwaltung<br />
um Sparsamkeit zu erkennen, indem sie auf Entschädigungen ganz<br />
oder teilweise verzichteten. Allerdings wurde den Teilnehmern für Sitzungen<br />
der Dienstnehmerkurie vor Vorstandssitzungen Sitzungsgeld gewährt.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH gebühren derartige Entschädigungen nur für Sitzungen<br />
der Verwaltungskörper.<br />
Die Anstalt nahm dies zur Kenntnis.<br />
Das BMAS pflichtete dem RH bei.<br />
Rechnungswesen<br />
13.1<br />
13.2<br />
13.3<br />
Das Rechnungswesen der Anstalt wies einige Mängel auf. Die Kontoblätter<br />
waren lückenhaft numeriert, bei Sammelbuchungen fehlten die Aufgliederungen<br />
und bei Umbuchungen wiederholt die Angaben <strong>des</strong> Gegenkontos.<br />
<strong>Der</strong> Buchungsvorgang war <strong>des</strong>halb bei Abschlußbuchungen, die oft<br />
mehrere hundert Einzelbeträge umfaßten, nur schwer nachvollziehbar. Reisekostenvorschüsse<br />
wurden nicht als Forderung, sondern sofort als Aufwand<br />
ausgewiesen.<br />
<strong>Der</strong> RH sprach sich für die ehestmögliche Beseitigung dieser Mängel aus.<br />
Die Anstalt teilte mit, diesen Empfehlungen bereits teilweise entsprochen zu haben.<br />
Allerdings hielt sie die Aufgliederung der Sammelbuchungen bzw die Angabe eines<br />
Gegenkontos für einen unzumutbaren organisatorischen Mehraufwand.<br />
Das BMAS teilte den Standpunkt <strong>des</strong> RH.
Unfallversicherung<br />
14.1<br />
BMAS<br />
Versicherungsanstalt der<br />
Österreichischen Eisenbahnen<br />
Um jene Versicherten, deren Beschäftigungsverhältnis noch nicht ein<br />
Jahr, aber min<strong>des</strong>tens sechs Wochen gedauert hat, vor versicherungsrechtlichen<br />
Nachteilen zu bewahren, ist als Bemessungsgrundlage jener Betrag<br />
heranzuziehen, der sich ergeben würde, wenn die Versicherung bereits ein<br />
volles Jahr bestanden hätte. Entgegen diesem Gesetzesauftrag hat die Anstalt<br />
dabei die Sonderzahlungen nicht immer ausreichend berücksichtigt.<br />
95<br />
14.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die in einem Jahr gebührenden Sonderzahlungen im<br />
Wege der Anfrage beim jeweiligen Dienstgeber zu ermitteln.<br />
14.3<br />
Die Anstalt sagte zu, der Empfehlung <strong>des</strong> RH nachzukommen.<br />
15.1<br />
Entgegen ihren Richtlinien hat die Anstalt außerordentliche Unterstützungen<br />
(Sofortunterstützungen) aus den Mitteln <strong>des</strong> Unterstützungsfonds<br />
auch dann gewährt, wenn der Versehrte bereits eine besondere Unterstützung<br />
gemäß § 196 ASVG erhalten hat.<br />
15.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß zur Beibehaltung dieser Vorgangsweise<br />
eine Änderung der Richtlinien erforderlich wäre.<br />
15.3<br />
Laut Stellungnahme der Anstalt habe sie die Richtlinien geändert.<br />
16.1<br />
Nach den anstaltseigenen Richtlinien hing die Höhe der besonderen Unterstützung<br />
gemäß § 196 ASVG im wesentlichen von der voraussichtlichen<br />
Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Abschluß <strong>des</strong> Heilverfahrens und der<br />
Behandlungsdauer ab. Bei einer voraussichtlichen Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
von weniger als 30 % und einem Anspruchszeitraum von weniger<br />
als 16 Tagen betrug die besondere Unterstützung 275 S (<strong>1993</strong>).<br />
16.2<br />
<strong>Der</strong> RH hielt die Auszahlung derart geringer Beträge als besondere Unterstützung<br />
nicht für zweckmäßig und empfahl eine Überarbeitung der<br />
diesbezüglichen Richtlinien.<br />
16.3<br />
Die Anstalt ist der Empfehlung <strong>des</strong> RH nachgekommen.<br />
Ambulatorien<br />
Allgemeines<br />
17.1<br />
Die Anstalt betrieb im überprüften Zeitraum 1987 bis 1991 neun Zahnambulatorien<br />
(zwei in Wien, je eines in St Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck,<br />
Feldkirch, Villach und Graz), vier Physiko–Ambulatorien (Wien,<br />
St Pölten, Linz, Knittelfeld) und eine Röntgenstation (im Hauptgebäude<br />
in Wien). Die örtliche Aufteilung war erforderlich, weil Versicherte im<br />
ganzen Bun<strong>des</strong>gebiet zu betreuen waren. Die sich daraus ergebenden organisatorischen<br />
Erschwernisse schlugen sich in den Ergebnissen der Rentabilitätsrechnungen<br />
der Ambulatorien nieder. Diese waren wohl überwiegend<br />
positiv, in Einzelfällen jedoch — insbesondere im Physiko–Bereich —<br />
auch negativ. In der Gesamtsumme schlossen die Ambulatorien aber, mit<br />
Ausnahme <strong>des</strong> Jahres 1989, in jedem Jahr positiv ab.
Ambulatorien<br />
96<br />
17.2<br />
17.3<br />
Im einzelnen beanstandete der RH:<br />
(1) In den Zahnambulatorien standen Zahnbehandler nicht in genügender<br />
Anzahl und nicht immer mit der vollen Wochenarbeitszeit zur Verfügung.<br />
Dadurch entstanden viele Leerstunden für das Hilfspersonal, das<br />
zumeist mit der vollen Wochenarbeitszeit beschäftigt war.<br />
(2) Die örtliche Lage der Ambulatorien in Wien, St Pölten, Innsbruck,<br />
Feldkirch und Knittelfeld war ungünstig. Die Einrichtung bzw die Geräte<br />
in den Ambulatorien St Pölten, Linz, Salzburg, Feldkirch, Graz und<br />
Knittelfeld waren teilweise überaltert bzw unzulänglich.<br />
(3) Im Zahnambulatorium St Pölten führte ein Dentist Kieferregulierungen<br />
durch, wofür er keine Spezialausbildung hatte; zudem verrichtete er<br />
Arbeiten, die nach der Honorarordnung Zahnärzten vorbehalten waren.<br />
(4) Die Anstalt hatte es bis 1989 unterlassen, die Vorräte an Verbrauchsmaterialien,<br />
Medikamenten usw inventurmäßig zu erfassen. Die Inventuren<br />
der Jahre 1990 und 1991 waren zum Teil fehlerhaft.<br />
Die Anstalt sagte die Behebung der aufgezeigten Mängel zu.<br />
Das BMAS erklärte grundsätzlich, für die Errichtung und Weiterführung eines<br />
Ambulatoriums seien nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesundheitspolitische<br />
Überlegungen mitentscheidend.<br />
Heilmittelwesen<br />
18.1<br />
Im Bereich <strong>des</strong> Heilmittelwesens der Anstalt waren folgende Mängel festzustellen:<br />
(1) Bahnbetriebsärzte sowie die Anstaltsärzte (Ärzte der eigenen Einrichtungen,<br />
der Chefarzt und die Vertrauensärzte der Anstalt) verordneten<br />
unter derselben Rezept–Nummer Heilmittel. Auch jene Rezepte, welche<br />
ursprünglich von Wahlärzten oder Krankenanstalten ausgestellt worden<br />
waren, wurden unter dieser Rezept–Nummer umgeschrieben.<br />
(2) Umschreibungen nicht genehmigungspflichtiger Rezepte wurden in<br />
der Zentrale und in den Außenstellen entweder von Vertrauensärzten oder<br />
von Verwaltungsangestellten durchgeführt.<br />
(3) Anstaltsärzte stellten Rezepte aus, obwohl dies nach den Bestimmungen<br />
der Krankenordnung der Anstalt rechtlich nicht gedeckt war. Die<br />
verordneten Heilmittel waren für Bedienstete der Anstalt bestimmt, wobei<br />
es sich nicht in allen Fällen um Erste Hilfe handelte.<br />
(4) Da der Anteil der erfaßten Rezepte an den abgerechneten Rezepten im<br />
Jahre 1991 rd 93 %, im Jahre 1992 rd 75 % und im Jänner und Feber<br />
<strong>1993</strong> nur rd 51 % betrug, waren die an den Hauptverband übermittelten<br />
Rezeptdaten unvollständig. Die Anstalt begründete die seit September<br />
1991 erfolgten Kürzungen bei der Erfassung von Rezepten mit dem<br />
Mangel an geeignetem Personal.
Ambulatorien<br />
BMAS<br />
Versicherungsanstalt der<br />
Österreichischen Eisenbahnen<br />
(5) Die stichprobenartig überprüften Rezepte waren teilweise mangelhaft<br />
ausgestellt; insbesondere fehlten Angaben über den Dienstgeber oder der<br />
Name bzw das Geburtsjahr der Patienten.<br />
97<br />
18.2<br />
<strong>Der</strong> RH gab zur Behebung der aufgezeigten Mängel folgende Empfehlungen<br />
ab:<br />
(1) Für die verschiedenen Gruppen von Ärzten sollten eigene Rezept–Nummern<br />
verwendet werden, um die Verordnungen jeweils getrennt erfassen<br />
und zuordnen zu können.<br />
(2) Rezepte sollten in Hinkunft in der Zentrale sowie in den Außenstellen<br />
der Anstalt einheitlich umgeschrieben werden.<br />
(3) Anstaltsärzte sollten Rezepte nur in Fällen der Ersten Hilfe ausstellen.<br />
(4) Die Rezeptdaten wären vollständig zu erfassen; erheblich unter dem<br />
Durchschnitt liegende Leistungen der Datenerfassungskräfte wären zu steigern.<br />
(5) Rezepte sollten alle erforderlichen Angaben enthalten.<br />
18.3<br />
Die Anstalt sagte die Behebung der aufgezeigten Mängel zu. Die Anstaltsärzte<br />
würden künftig nur noch in dringenden Ausnahmefällen Heilmittel für jene Bediensteten,<br />
die ihren Wohnsitz in erheblicher Entfernung vom Dienstort haben,<br />
verordnen, um zu verhindern, daß diese vorzeitig den Dienst beenden. Weiters würden<br />
ab Beginn <strong>des</strong> Jahres 1994 die Rezeptdaten vollständig erfaßt und die Rezepte dahingehend<br />
überprüft, ob alle erforderlichen Angaben enthalten sind.<br />
Das BMAS schloß sich der Kritik <strong>des</strong> RH an der Verordnung von Heilmitteln<br />
durch Anstaltsärzte an Bedienstete an.<br />
Kureinrichtungen<br />
Allgemeines<br />
19<br />
Die Kurheime der Anstalt waren ordnungsgemäß geführt und wurden im<br />
wesentlichen ihrer Aufgabenstellung gerecht. Die Personalausstattung<br />
war qualitativ gut und quantitativ noch ausreichend. Hervorzuheben war<br />
das Bemühen der Anstalt, eine Vielzahl von Empfehlungen, die der RH<br />
anläßlich seiner letzten Gebarungsüberprüfung abgegeben hatte, zwischenzeitlich<br />
zu verwirklichen. Dazu zählen beispielsweise die Änderung<br />
der Turnuseinteilung, die Neuorganisation der Rheumabehandlung, die<br />
Verbesserung der Therapieeinteilung, die Einführung der Diätverpflegung<br />
und die Renovierung <strong>des</strong> Kurheimes "Hohe Tauern" in Bad Hofgastein.<br />
Konzept<br />
20.1<br />
Die Anstalt hat in den letzten Jahren das Kurheim in Bad Hofgastein mit<br />
einem Aufwand von rd 40 Mill S baulich saniert, ohne allerdings in die<br />
Patientenzimmer Duschkabinen einzubauen, und mit der Sanierung <strong>des</strong><br />
"Josef Matejcek–Heimes" in Bad Gastein (bisheriger Aufwand 5,6 Mill S;<br />
geplant weitere 8 Mill S) begonnen. Schließlich stellte sie Überlegungen<br />
bezüglich der weiteren Nutzung <strong>des</strong> Heimes in Bad Gleichenberg an.
Kureinrichtungen<br />
98<br />
Sie konnte allerdings kein Konzept für ihre eigenen Einrichtungen vorlegen,<br />
das diese Baumaßnahmen aufeinander abgestimmt hätte.<br />
20.2<br />
20.3<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, ein langfristiges Konzept unter besonderer Berücksichtigung<br />
<strong>des</strong> berufsgruppenspezifischen Bedarfs für die Therapieangebote<br />
in den eigenen Einrichtungen zu erstellen.<br />
Die Anstalt sagte dies zu.<br />
Forschungsinstitut<br />
Gastein<br />
21.1<br />
21.2<br />
21.3<br />
Die Anstalt hatte für jeden Turnuspatienten der beiden Kureinrichtungen<br />
in Gastein 10 S (ab Mai 1992) als "Forschungsinstitutsbeitrag" an die Kurverwaltung<br />
abzuführen, der nach einer Information <strong>des</strong> Kur– und Fremdenverkehrsverban<strong>des</strong><br />
Gastein "zweckgewidmet im Interesse der Gäste zur Erhaltung<br />
<strong>des</strong> Forschungsinstituts Gastein" diente. <strong>Der</strong> Aufwand betrug<br />
25 000 S (1992).<br />
Eine unmittelbare Leistungserbringung im Interesse der Anstalt war nicht<br />
festzustellen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl der Anstalt, Erkundigungen über die Verwendung dieser<br />
Mittel einzuholen sowie etwaige Forschungsergebnisse anzufordern<br />
und gegebenenfalls für ihre Zwecke auszuwerten.<br />
Laut Mitteilung der Anstalt wird sie die Mitgliedschaft bei diesem Institut beenden,<br />
sollten sich keine unmittelbaren Ergebnisse für ihre beiden Kureinrichtungen erheben<br />
lassen.<br />
Das BMAS forderte die Anstalt zudem auf, die gesetzlichen Grundlagen für die<br />
Leistung von Beiträgen an das genannte Institut zu nennen.<br />
Diätgenesungsheim<br />
Breitenstein<br />
22.1<br />
22.2<br />
Im Diätgenesungsheim Breitenstein lag das Hauptgewicht auf der Behandlung<br />
und Rehabilitation von Stoffwechselkrankheiten und subsidiär von<br />
Krankheiten <strong>des</strong> rheumatischen Formenkreises. Neben den 86 systemisierten<br />
Betten wurden unter Ausnützung nicht mehr gebrauchter Personalwohnungen<br />
12 zusätzliche Plätze geschaffen, welche ausschließlich von Erholungspatienten,<br />
die keinerlei Therapie erhielten, benützt wurden.<br />
Abgesehen vom medizinisch–technischen Fachbereich, in dem der laufende<br />
Betrieb nur mit Einschränkungen aufrecht erhalten werden konnte,<br />
entsprach die personelle Ausstattung durchaus den Anforderungen.<br />
<strong>Der</strong> RH erblickte in der ausschließlichen Beherbergung und Verköstigung<br />
von Erholungspatienten eine mangelnde Ausnützung der vorhandenen Therapiemöglichkeiten.<br />
Soweit diese Versicherten überhaupt in einem Heim<br />
untergebracht werden müssen, sollte dies eher in der eigenen Einrichtung<br />
"Triestina" in Bad Gleichenberg geschehen, weil dort keine hausinternen<br />
Therapien verabreicht werden. In Breitenstein sollte die Rehabilitation nach<br />
Schlaganfällen durchgeführt werden, weil die dafür erforderlichen Therapieeinrichtungen<br />
weitgehend vorhanden sind und die Anstalt über keine ausreichenden<br />
Kapazitäten hiefür verfügt.
Kureinrichtungen<br />
BMAS<br />
Versicherungsanstalt der<br />
Österreichischen Eisenbahnen<br />
Da die Besetzung <strong>des</strong> Röntgens, <strong>des</strong> Labors und der Physikotherapie mit<br />
zwei Fachkräften knapp war, empfahl der RH — ungeachtet der angeregten<br />
Therapieausweitung — die Beseitigung dieses Engpasses durch die ehestmögliche<br />
Vollbeschäftigung einer weiteren medizinisch–technischen Fachkraft.<br />
99<br />
22.3<br />
Laut Stellungnahme der Anstalt werde sie die sanitätsbehördliche Bewilligung für<br />
die zwölf neuen Kurplätze einholen; zwischenzeitlich habe sie eine medizinisch–technische<br />
Fachkraft und einen Heilbademeister aufgenommen.<br />
23.1<br />
Obwohl das Diätgenesungsheim Breitenstein erst vor 13 Jahren in Betrieb<br />
genommen wurde, waren Parkdeck und Balkonbeläge dringend sanierungsbedürftig.<br />
Im Untergeschoß waren Risse sichtbar, die offensichtlich<br />
durch starken Druck <strong>des</strong> hinterseitig gelegenen Berghanges entstanden sind.<br />
Anläßlich der Errichtung wurde es verabsäumt, in den Naßräumen der<br />
Patientenunterkünfte auch eine Dusch– oder Bademöglichkeit vorzusehen.<br />
<strong>Der</strong> nunmehr für die Unterbringung von Erholungspatienten verwendete<br />
Personaltrakt besaß keine Aufzugsanlage, obwohl der Einbau technisch<br />
möglich wäre.<br />
23.2<br />
23.3<br />
Soweit nicht bereits Sanierungsmaßnahmen eingeleitet worden sind, empfahl<br />
der RH, die aufgezeigten Mängel zu beheben. Zumin<strong>des</strong>t mittelfristig sollten<br />
Dusch– bzw Bademöglichkeiten sowie eine Liftanlage errichtet werden.<br />
Die Anstalt berichtete von der Sanierung <strong>des</strong> Parkdecks und der Balkonbeläge; der<br />
Einbau einer Liftanlage im Personaltrakt sei mittelfristig geplant.<br />
Kurheim<br />
Bad Gleichenberg<br />
24.1<br />
24.2<br />
24.3<br />
Obwohl das Kurheim "Triestina" in Bad Gleichenberg mit 43 Betten eine<br />
unökonomische Größenordnung aufwies, konnte es dennoch kostengünstig<br />
geführt werden. Mangels eigener Therapiemöglichkeiten mußten allerdings<br />
die Kurpatienten in außerhalb gelegene Behandlungseinrichtungen geschickt<br />
werden, so daß das Kurheim selbst im wesentlichen lediglich Unterkunft<br />
und Verpflegung bereitzustellen hatte. Das Kurheim verfügte überwiegend<br />
über Zweibettzimme; 13 Zimmer hatten weder Dusche noch WC.<br />
Im Fehlen eigener Therapieangebote und eines entsprechenden Ausstattungsstandards<br />
erblickte der RH die wesentlichen Gründe, daß dieses<br />
Kurheim nicht mehr den Anforderungen einer zeitgemäßen Kurversorgung<br />
entspricht. Er empfahl daher, entweder eine Standardverbesserung<br />
herbeizuführen und ein ausreichen<strong>des</strong> Therapieangebot zu schaffen oder<br />
diese Einrichtung zu schließen.<br />
Die Anstalt stellte für Herbst 1994 die Standardverbesserung in Aussicht.
100<br />
Weitere<br />
Feststellungen<br />
25<br />
Weitere Feststellungen <strong>des</strong> RH betrafen die Verbesserung <strong>des</strong> Einkaufs, der<br />
Schulung und der Fortbildung, eine strenge medizinische Prüfung der Kuranträge<br />
von Ehepaaren, das unzulässige Unterstellungsverhältnis zwischen<br />
dem Verwalter <strong>des</strong> Kurhauses "Hohe Tauern" und seiner ebenfalls dort beschäftigten<br />
Ehegattin sowie die ausständigen Brand– und Blitzschutzmaßnahmen<br />
im "Josef Matejcek–Heim" in Bad Gastein. Die vom RH empfohlene<br />
Erneuerung der Therapiebecken führte infolge <strong>des</strong> geringeren Wasserverbrauchs<br />
zu einer Einsparung von rd 260 000 S je Jahr.<br />
Automationsunterstützte Datenverarbeitung<br />
Allgemeines<br />
26<br />
Die Anstalt hat die Beschaffung von ADV–Geräten ausgeschrieben und<br />
auch Mixed Hardware sowie gebrauchte Geräte eingesetzt. Dadurch ist es<br />
ihr gelungen, den Anteil der ADV–Kosten an den Verwaltungskosten auf<br />
5,1 % (1992), den niedrigsten Wert in der gesamten Sozialversicherung,<br />
zu senken.<br />
Vernetzung<br />
27.1<br />
27.2<br />
27.3<br />
Als Ersatz für Textverarbeitungssysteme im Direktionsbereich beschaffte<br />
die Anstalt 1992 ein System der Serie AS/400 und einen PC für die Erstellung<br />
von Graphiken, insbesondere für den Jahresbericht. Eine Vernetzung<br />
mit anderen Organisationseinheiten der Anstalt bestand jedoch nicht.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß dieses System Dokumente, welche die anderen<br />
Organisationseinheiten mittels ihrer Textverarbeitung auf dem Großrechner<br />
erstellt hatten, nicht übernehmen konnte; sie mußten daher in der Direktion<br />
nochmals erfaßt werden. Nach Auffassung <strong>des</strong> RH wäre der Einsatz<br />
von vernetzten PC–Stationen für die Anforderungen im Direktionsbereich<br />
zweckmäßiger gewesen.<br />
Laut Stellungnahme der Anstalt sei der Wartungsaufwand der Software im Vergleich<br />
zu einer PC–Lösung geringer. <strong>Der</strong> zweifellos höhere Komfort der PC–Programme<br />
erfordere einen entsprechenden Schulungs– und Betreuungsaufwand.<br />
Das BMAS empfahl die Herstellung einer Verbindung zwischen dem Textsystem für<br />
die Direktion und dem Großrechner, um die nochmalige Erfassung bereits erstellter<br />
Dokumente zu vermeiden.<br />
Weitere<br />
Empfehlungen<br />
28<br />
Weiters empfahl der RH eine bessere Aufgabenverteilung für die Organisationsprogrammierer,<br />
eine gründlichere Dokumentation der Programme, eine<br />
vollständige Protokollierung aller Änderungen von Daten und eine stichprobenweise<br />
Prüfung der Berechtigung von Abfragen.<br />
Die Anstalt sagte die Beachtung dieser Empfehlungen zu.<br />
Das BMAS unterstützte die Empfehlungen <strong>des</strong> RH.
BMAS<br />
Versicherungsanstalt der<br />
Österreichischen Eisenbahnen<br />
Schlußbemerkungen<br />
29<br />
Abschließend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Die Verwaltungsangestellten der Anstalt sollten in absehbarer<br />
Zeit dem Dienstrecht der übrigen Sozialversicherungsträger unterstellt<br />
werden.<br />
101<br />
(2) Die Anstalt sollte ein langfristiges Konzept für die künftige bedarfsgerechte<br />
Versorgung ihrer Versicherten mit indikationsspezifischen<br />
Kureinrichtungen erstellen.
102
BMGSK<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz<br />
103<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Neufassung der Einreihungsrichtlinien für die Bediensteten der Untersuchungsanstalten<br />
der Sanitätsverwaltung (zuletzt TB 1981 Abs 29).<br />
Das BMGSK hielt an der bisherigen Stellungnahme weiter fest; der Tätigkeitskatalog<br />
sei vielfach überholt; eine Bereinigung im Zuge der Besoldungsreform werde<br />
angestrebt.<br />
(2)<br />
Abstandnahme von der Auszahlung von Taxanteilen an die Bediensteten<br />
der Bun<strong>des</strong>anstalt für Lebensmitteluntersuchung und –forschung in Wien<br />
ohne gesetzliche Grundlage (zuletzt TB 1985 Abs 19.3).<br />
Das BMGSK hat das stufenweise Auslaufen der Gewährung von Taxanteilen<br />
veranlaßt; damit wurde der Empfehlung <strong>des</strong> RH zwar grundsätzlich Rechnung<br />
getragen, der kritisierte Zustand allerdings noch nicht beendet.<br />
(3)<br />
Gesamtreform <strong>des</strong> Tierseuchenrechts und Wiederverlautbarung <strong>des</strong> Tierseuchengesetzes<br />
(zuletzt TB 1985 Abs 22.5).<br />
Das BMGSK hielt seine bisherige Stellungnahme, wonach wegen <strong>des</strong> EU–Beitrittes<br />
Österreichs die Übernahme von EU–Rechtsbestimmungen erforderlich sein werde und<br />
eine Wiederverlautbarung erst danach erfolgen könne, weiterhin aufrecht.<br />
(4)<br />
Erlassung einer Kanzleiordnung für die veterinärmedizinischen Bun<strong>des</strong>anstalten<br />
(zuletzt TB 1986 Abs 6.1).<br />
Die Ankündigung <strong>des</strong> BMGSK zur Erlassung der Kanzleiordnung nach Abschluß<br />
der ADV–mäßigen Ausstattung der veterinärmedizinischen Bun<strong>des</strong>anstalten<br />
bleibt weiterhin aufrecht.<br />
(5)<br />
Gesetzliche Klarstellung der Merkmale für einen kostendeckenden Anstaltstarif<br />
der veterinärmedizinischen Bun<strong>des</strong>anstalten (zuletzt TB 1986<br />
Abs 6.2).<br />
Das BMGSK erachtete eine gesetzliche Klarstellung zum Begriff der Kostendeckung<br />
wegen der langfristig beabsichtigten Tarifgestaltung auf der Grundlage<br />
einer echten Kostenrechnung weiterhin für nicht notwendig.<br />
(6)<br />
Verbesserte Arbeitsweise <strong>des</strong> Krankenanstalten–Zusammenarbeitsfonds<br />
(zuletzt TB 1987 Abs 9 bis 16).
Unerledigte Anregungen<br />
104<br />
Entgegen der seinerzeitigen Ankündigung <strong>des</strong> BMGSK (TB 1990 Abs 16<br />
Z (7)) blieben die Anregungen <strong>des</strong> RH neuerlich unberücksichtigt, weil für eine entsprechende<br />
Umsetzung nicht das BMGSK, sondern das Ergebnis der jeweiligen Verhandlungen<br />
zwischen dem Bund und den Ländern über eine Vereinbarung gemäß<br />
Art 15 a B–VG betreffend die Krankenanstaltenfinanzierung maßgebend sei.<br />
(7)<br />
Übernahme der Betriebsführung <strong>des</strong> Strahlenfrühwarnsystems durch Bun<strong>des</strong>bedienstete<br />
(TB 1991 Abs 21.1).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMGSK liege das Expertengutachten betreffend die Beurteilung<br />
der Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung <strong>des</strong> Strahlenfrühwarnsystems vor;<br />
die Ergebnisse dieses Gutachtens und die erforderlichen Maßnahmen würden derzeit<br />
ressortintern erörtert.<br />
Verwirklichte Empfehlung<br />
Verwirklicht wurde die Empfehlung <strong>des</strong> RH hinsichtlich der Umgestaltung<br />
der Hebammenausbildung und Erlassung einer Gebarungsvorschrift<br />
für die Bun<strong>des</strong>hebammenlehranstalten (zuletzt TB 1981 Abs 32).<br />
Mit dem Ende April 1994 in Kraft getretenen Hebammengesetz<br />
(BGBl Nr 310/1994) wurde die Hebammenausbildung in Anpassung an<br />
die EU–Richtlinien grundlegend neu gestaltet.
BMGSK<br />
Sonstige Wahrnehmung<br />
105<br />
Ermessensausgaben der laufenden Gebarung 1977;<br />
Krankenanstalten–Kostenrechnung<br />
Gemäß der Zusage <strong>des</strong> damaligen Bun<strong>des</strong>ministers für Gesundheit und<br />
Umweltschutz, über den jeweiligen Stand der anhängigen Gerichtsverfahren<br />
betreffend die mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kostenrechnung<br />
abgeschlossenen Verträge laufend zu berichten, ging dem RH eine<br />
weitere Mitteilung <strong>des</strong> nunmehr zuständigen BMGSK zu:<br />
Im Hauptprozeß (Republik Österreich gegen die ARGE–Kostenrechnung wegen rd<br />
49 Mill S; zuletzt TB 1992 S. 116 Abs 3 (1) habe das Lan<strong>des</strong>gericht für Zivilrechtssachen<br />
Wien im November <strong>1993</strong> das Verfahren geschlossen und im Feber 1994<br />
das Klagebegehren der Republik Österreich — mit Ausnahme <strong>des</strong> Herausgabeanspruches<br />
hinsichtlich bestimmter ADV-Unterlagen — zur Gänze abgewiesen.<br />
Die Finanzprokuratur habe im Auftrag <strong>des</strong> BMGSK fristgerecht gegen das Urteil<br />
Berufung erhoben.<br />
<strong>Der</strong> RH wird weiter berichten.
106
BMUJF<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
Umwelt, Jugend und Familie<br />
107<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Schaffung einer materiell–gesetzlichen Grundlage für die als Bun<strong>des</strong>ländergeräteaktion<br />
bezeichnete Ausstattung der Länder mit Umweltmeßgeräten<br />
und –fahrzeugen (zuletzt TB 1991 Abs 24.1).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMUJF hätten die verbliebenen 350 Geräte einen Schätzwert<br />
von rd 4,6 Mill S. Wegen der starken Abnutzung, <strong>des</strong> Alters (über 10 Jahre)<br />
und der hohen Reparaturanfälligkeit der Geräte sei in absehbarer Zeit mit dem<br />
Auslaufen der Bun<strong>des</strong>ländergeräteaktion zu rechnen. Einvernehmlich mit dem<br />
BMF werde daher erwogen, daß der Bund weiterhin Eigentümer der Meßgeräte<br />
und Fahrzeuge bleibe, die Verwaltung führe und für die Instandsetzungskosten<br />
aufkomme. <strong>Der</strong> sonstige Wartungs– und Betriebsaufwand werde weiterhin von den<br />
Ländern getragen.<br />
(2)<br />
Schaffung einer schriftlichen Vereinbarung mit den Ländern zur Übermittlung<br />
der Meßdaten (zuletzt TB 1991 Abs 24.2).<br />
Nach der Stellungnahme <strong>des</strong> BMUJF, wonach im Rahmen <strong>des</strong> in Ausarbeitung<br />
befindlichen Bun<strong>des</strong>gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen am Aufbau eines<br />
Immissionsdatenverbun<strong>des</strong> zwischen den Ländern, dem Umweltbun<strong>des</strong>amt und<br />
dem BMUJF gearbeitet werde, ist dem RH ungeachtet Betreibung keine weitere<br />
schriftliche Nachricht <strong>des</strong> BMUJF zugegangen.<br />
(3)<br />
Schaffung eines bun<strong>des</strong>weiten Immissionsmeßnetzkonzeptes (zuletzt<br />
TB 1991 Abs 24.3).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMUJF werde der Entwurf eines Bun<strong>des</strong>gesetzes zum<br />
Schutz vor Luftverunreinigungen derzeit überarbeitet.<br />
(4)<br />
Beendigung der unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Büroräumlichkeiten<br />
<strong>des</strong> BMUJF an zwei förderungsempfangende Vereine (zuletzt<br />
NTB 1992 S. 37 Abs 3).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMUJF habe es die Aussiedlung der Vereine, den Abschluß<br />
gesonderter Mietverträge bei gleichzeitiger Auflösung der Bittleihverträge in die<br />
Wege geleitet.<br />
(5)<br />
Einstellung der nach dem Bun<strong>des</strong>ministeriengesetz über den Aufgabenbereich<br />
<strong>des</strong> BMUJF hinausreichenden Förderung von Anti–Atom–Organisationen<br />
(zuletzt NTB 1992, S. 38 Abs 7).<br />
Das BMUJF hatte die diesbezügliche Förderungstätigkeit weiterhin als Aufgabe<br />
seiner Umweltschutzpolitik erachtet.
Unerledigte Anregungen<br />
108<br />
(6)<br />
(7)<br />
(8)<br />
Einstellung der Förderung von Tierschutzorganisationen wegen fehlender<br />
Zuständigkeit <strong>des</strong> BMUJF (zuletzt NTB 1992 S. 38 f Abs 8).<br />
Das BMUJF hatte dem RH zwar grundsätzlich beigepflichtet, jedoch darauf<br />
hingewiesen, daß durch die Aktivitäten der Tierschutzorganisationen auch allgemeine<br />
Fragen <strong>des</strong> Umweltschutzes berührt würden und diesbezüglich großes Interesse<br />
der Öffentlichkeit bestünde. Auch sei das BMUJF nach dem Tierversuchsgesetz<br />
1988 eingeschränkt zuständig.<br />
Bun<strong>des</strong>interne Abstimmung und Festlegung der auf dem Gebiet <strong>des</strong> Naturschutzes<br />
insbesondere hinsichtlich der Nationalparks wahrzunehmenden<br />
Interessen und der weiteren Vorgangsweise <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (NTB 1992<br />
S. 44 Abs 15.2);<br />
Förderung nur auf der Grundlage eines verbindlichen Förderungs– und<br />
Nationalparkkonzeptes (NTB 1992 S. 47 Abs 18.2);<br />
Beschränkung der Förderungsmaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> auf jene Nationalparks,<br />
für die eine internationale Anerkennung konsequent angestrebt<br />
wird und auch erreichbar erscheint (NTB 1992 S. 45 Abs 15.2);<br />
Abstandnahme von der Förderung verwaltungsaufwendiger Klein– und Einzelprojekte<br />
(NTB 1992 S. 45 Abs 15.2) und Beschränkung auf länderübergreifende<br />
Projekte mit Bedeutung für den Gesamtpark (NTB 1992 S. 48<br />
Abs 18.2).<br />
Das BMUJF stimmte dem RH aus fachlicher Sicht grundsätzlich zu. Durch inzwischen<br />
eingerichtete Arbeitskreise unter Federführung <strong>des</strong> BMUJF und den vorgesehenen<br />
Nationalpark–Beirat sollen die erforderlichen Abstimmungen zwischen den betroffenen<br />
Bun<strong>des</strong>ministerien sowie zwischen Bund und Ländern erfolgen. Auch werde<br />
vom Nationalpark–Beirat eine Unterstützung bei der Umstellung der Förderungsprogramme<br />
<strong>des</strong> BMUJF in die vom RH vorgeschlagene Richtung erwartet.<br />
Das angekündigte "Nationalparkkonzept 2000", mit dem erste Schritte in Richtung<br />
einer ressortübergreifenden Grundsatzerklärung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> unternommen werden<br />
sollten, hat das BMUJF dem RH bisher nicht vorgelegt.<br />
Anpassung der Sonderrichtlinien für die Förderung im Rahmen <strong>des</strong> Österreichischen<br />
Bun<strong>des</strong>jugendplanes an die Haushaltsvorschriften und Förderungsgrundsätze<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (TB 1966 Abs 12.14, zuletzt NTB 1992<br />
S. 55 f Abs 29).<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> BMUJF bestünde ein erhebliches, vom Bund wahrzunehmen<strong>des</strong><br />
öffentliches Interesse an der gesamten Tätigkeit der Jugendorganisationen. Ohne<br />
eine Bun<strong>des</strong>förderung wäre diese Gesamttätigkeit in Frage gestellt. Auch würde eine<br />
Einschränkung auf bestimmte Vorhaben einen unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht<br />
der Jugendorganisationen darstellen. Dem RH, der seine Kritik<br />
aufrechterhielt, ist seither keine weitere Stellungnahme <strong>des</strong> BMUJF zugegangen.
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
auswärtige Angelegenheiten<br />
BMA109<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Schaffung einer materiell–gesetzlichen Grundlage für die freiwilligen<br />
Beiträge der Republik Österreich zu den Kosten der UN–Cypernaktion<br />
(TB 1977 Abs 35.1).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMA vermochte es den für das Jahresende 1992 zugesagten<br />
Entwurf für eine umfassende gesetzliche Regelung von freiwilligen Beitragsleistungen<br />
an zwischenstaatliche Einrichtungen infolge verzögerter Abstimmung<br />
mit anderen Verwaltungsbereichen nicht einzuhalten; nach Vorliegen der vom<br />
BMF vorbehaltenen abschließenden Stellungnahme werde das BMA die Bun<strong>des</strong>regierung<br />
unverzüglich mit dem Gesetzesentwurf befassen.<br />
(2)<br />
Erlassung einer Verordnung der Bun<strong>des</strong>regierung für die Besoldung der im<br />
Ausland verwendeten Beamten (WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen<br />
Abs 4.2).<br />
Das BMA sei grundsätzlich an einer solchen Verordnung interessiert, allerdings sei<br />
hiefür die Mitwirkung <strong>des</strong> BMF erforderlich.<br />
(3)<br />
Richtlinien für die Anmietung von Wohnungen und die Bemessung <strong>des</strong><br />
Wohnungskostenbeitrages (WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen Abs 5.2).<br />
Das BMA sei bemüht, objektive Kriterien für die Bemessung <strong>des</strong> Wohnzuschusses<br />
auszuarbeiten, um einvernehmlich mit dem BMF den damit verbundenen Verwaltungsaufwand<br />
zu vermindern.<br />
(4)<br />
Anhebung der Wohnungsvergütung für Leiter von Vertretungsbehörden<br />
(WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen Abs 6.2).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMA sei es interessiert, im Ausland die finanzielle Belastung<br />
von Dienst– sowie Naturalwohnungsbenützern und Mietern von privaten<br />
Wohnungen anzugleichen. Für Leiter von Vertretungsbehörden schien dem BMA<br />
jedoch die vom RH empfohlene Anhebung der Wohnungsvergütung nicht gerechtfertigt.<br />
(5)<br />
Regelungen für die Beschäftigung von Hauspersonal (WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen<br />
Abs 7.2).<br />
Das BMA bemerkte, daß jene Bediensteten, die einen Hauspersonalzuschuß beziehen,<br />
nur bei Vorliegen lokaler Rechtsvorschriften zum Abschluß von Dienstverträgen<br />
verpflichtet werden können. Im übrigen sei die Verwirklichung dieser Empfehlung<br />
nicht vordringlich.
Unerledigte Anregungen<br />
110<br />
(6)<br />
(7)<br />
(8)<br />
(9)<br />
Neuordnung der Mittelzuweisung an Vertretungen (WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen<br />
Abs 8.2).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMA werde die Neuordnung <strong>des</strong> Dotierungssystems noch erprobt.<br />
Das Ergebnis eines Vergleiches mit dem bisherigen System werde vor der Einführung<br />
noch abgewartet.<br />
Finanzrahmen für kulturelle Aktivitäten von Vertretungsbehörden<br />
(WB <strong>1993</strong>/3 Auslandsvertretungen Abs 22.2).<br />
Nach Meinung <strong>des</strong> BMA könne aufgrund der beschränkten Mittel nicht in allen<br />
Staaten gleichermaßen eine Darstellung der österreichischen Kultur gewährleistet<br />
werden. Während in für Österreich wichtigen Ländern Kulturinstitute mit eigener<br />
Infrastruktur und Jahresbudget eine ständige Kulturpräsenz gewährleisten, sollte<br />
diese in den übrigen Staaten möglichst flexibel gestaltet werden.<br />
Neufassung der Haushaltsvorschriften für die österreichischen Vertretungen<br />
im Ausland (TB 1981 Abs 37.12.3).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMA bereite es einen Entwurf vor, der noch mit der für das<br />
BMA zuständigen Buchhaltung <strong>des</strong> BKA und dem Bun<strong>des</strong>rechenamt abzuklären<br />
wäre.<br />
Gemeinsame Unterbringung <strong>des</strong> Kulturinstituts New York und der UN–<br />
Vertretung (TB 1988 Abs 32.8).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMA sei beabsichtigt, im Neubau in der 52. Straße ausschließlich<br />
das Kulturinstitut New York samt Nebenräumen einschließlich Dienstwohnungen<br />
für den Leiter und den Hauswart unterzubringen.
BMJ<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Justiz<br />
111<br />
Unerledigte Anregungen aus einem Vorjahr<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung durch automationsunterstützten<br />
Datenaustausch (TB 1991 Abs 29.3), möglichst weitgehende Einführung<br />
aufkommensneutraler Pauschalsätze anstelle einzelfallbezogener<br />
Auszahlungsbeträge (TB 1991 Abs 29.10) sowie Vereinheitlichung der<br />
Aufbau– und Ablauforganisation (TB 1991 Abs 29.12 und Abs 29.13) bei<br />
der Vollziehung <strong>des</strong> Unterhaltsvorschußgesetzes.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMJ sei ein elektronischer Datenaustausch zwischen dem<br />
Bun<strong>des</strong>rechenzentrum und den Jugendwohlfahrtsträgern der Bun<strong>des</strong>länder Wien und<br />
Niederösterreich bereits möglich, mit den Bun<strong>des</strong>ländern Steiermark, Kärnten, Oberösterreich<br />
und Salzburg werde verhandelt, die Bun<strong>des</strong>länder Tirol und Vorarlberg<br />
verhielten sich abwartend. Die Vorarbeiten für die verstärkte ADV–Nutzung und<br />
die Beschleunigung <strong>des</strong> Unterhaltsverfahrens haben verstärkt die Notwendigkeit legistischer<br />
Maßnahmen in Richtung eines "Unterhaltsverfahrensgesetzes" erkennen lassen.<br />
<strong>Der</strong> ADV–Einsatz erfolge vorerst bei den Oberlan<strong>des</strong>gerichten und werde nach<br />
der Neugestaltung <strong>des</strong> Pflegschaftsverfahrens auf das gesamte Unterhaltsvorschußverfahren<br />
ausgeweitet werden.
112<br />
Prüfungsergebnis<br />
Strafvollzug<br />
Obwohl das seit 1970 geltende Strafvollzugsgesetz durch zahlreiche<br />
Novellen den sich wandelnden Vorstellungen über einen zeitgemäßen<br />
Strafvollzug angepaßt worden ist, fehlten einheitliche Durchführungsbestimmungen.<br />
Ausbildung, Zuständigkeit und Aufgabenstellung<br />
der Justizwache waren in unübersichtlichen und teilweise längst<br />
überholten Vorschriften geregelt.<br />
Bei der Besorgung von Angelegenheiten <strong>des</strong> Strafvollzuges im BMJ<br />
handelte es sich überwiegend um Routine– und nur geringfügig<br />
um Führungsaufgaben, weshalb die Zentralstelle durch schrittweise<br />
Delegierung deutlicher zu einer Steuerungs– und Grundsatzinstanz<br />
umgestaltet werden sollte.<br />
<strong>Der</strong> durch unerwarteten Häftlingsanstieg entstandene Haftraumfehlbestand<br />
im Wiener Raum widersprach den Vollzugsgrundsätzen<br />
und verursachte kostenintensive Überstellungsfahrten für auswärts<br />
untergebrachte Untersuchungshäftlinge. <strong>Der</strong> Entschließung<br />
<strong>des</strong> Nationalrats, vordringlich 700 bis 850 zusätzliche Haftplätze<br />
neu zu schaffen, sollte unverzüglich entsprochen werden.<br />
Wegen <strong>des</strong> in den letzten fünf Jahren erfolgten Anstieges der Kosten<br />
der ärztlichen Betreuung um rd 63 % und der Pflegekosten<br />
der öffentlichen psychiatrischen Krankenhäuser um 115 % empfahl<br />
der RH ein Konzept zur wirtschaftlichsten ärztlichen Versorgung<br />
von Häftlingen in und außerhalb der Anstalten.<br />
Beim Personaleinsatz der Justizwache vermißte der RH vor allem<br />
die Ermittlung und Vorgabe eines bedarfsorientierten Sollstan<strong>des</strong>.
BMJ<br />
Strafvollzug<br />
Für die Anhaltung von Untersuchungshäftlingen und den Vollzug von<br />
Freiheitsstrafen waren nach dem Strafvollzugsgesetz im gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet<br />
29 Anstalten eingerichtet.<br />
113<br />
1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
in Mill S<br />
Einnahmen 87 96 92 98<br />
Ausgaben 1 616 1 732 1 896 2 044<br />
in S<br />
Tagesaufwand je Insasse 656 663 703 740<br />
Anzahl<br />
Personalstand 3 309 3 336 3 330 3 378<br />
Jahresdurchschnitt an<br />
Strafgefangenen 6 390 6 750 7 029 7 209<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Juni 1992 bis Jänner <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong> BMJ<br />
und mehrerer Justizanstalten betreffend den Strafvollzug und leitete das Ergebnis<br />
dieser System– und Querschnittsüberprüfung im Dezember <strong>1993</strong><br />
dem BMJ, den sonst betroffenen Zentralstellen (BKA, BMI, BMWF,<br />
BMGSK und BMLV) sowie der Stadt Wien zur Stellungnahme zu. Zu den<br />
im März 1994 eingelangten Stellungnahmen gab der RH im Juli 1994<br />
Gegenäußerungen ab.<br />
Die Schwerpunkte der Gebarungsüberprüfung lagen in den Bereichen<br />
Organisation, Personal, Arbeitswesen und Gesundheitsvorsorge für Strafgefangene<br />
sowie Sicherheit.<br />
Vorschriften<br />
2.1<br />
2.2<br />
2.3<br />
Von den Zielvorstellungen <strong>des</strong> Gesetzgebers zum Strafvollzug war jener<br />
der sicheren Verwahrung der Strafgefangenen weitestgehend entsprochen<br />
worden; den Straf– und Besserungszweck vermochte die Vollzugspraxis<br />
jedoch nicht immer ausreichend zu verwirklichen.<br />
<strong>Der</strong> Vollzug der von den Gerichten verhängten Freiheitsstrafen entbehrte bis<br />
zum Inkrafttreten <strong>des</strong> Strafvollzugsgesetzes am 1. Jänner 1970 weitgehend<br />
einer gesetzlichen Regelung. Um den sich wandelnden Vorstellungen über<br />
einen zeitgemäßen Strafvollzug zu genügen, ist dieses Gesetz in der Folge<br />
achtmal, zum Teil sehr wesentlich, novelliert worden.<br />
Im Jahr 1970 begann das BMJ auch mit den Vorarbeiten für Durchführungsbestimmungen.<br />
Allerdings kamen schließlich kaum überschaubare<br />
Einzelerlässe zustande.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt zwecks Vermeidung wiederholt auftretender Zweifelsfragen<br />
und Vereinheitlichung der Strafvollzugspraxis Durchführungsbestimmungen<br />
mit weitgehendem Verordnungscharakter für vordringlich.<br />
Das BMJ pflichtete der Empfehlung grundsätzlich bei. Die bisherigen Verzögerungen<br />
begründete es mit vordringlicheren legistischen Aufgaben, größerer Praxisbezo-
114<br />
genheit von Einzelerlässen und einer im internationalen Vergleich ohnedies stärkeren<br />
Regelungstiefe <strong>des</strong> Strafvollzugsgesetzes. Das Verwahr–, Eskorte– und Kanzleiwesen<br />
der Justizanstalten sei neu geregelt, eine Vollzugsordnung für die Justizanstalten<br />
sowie eine Erlaßevidenz bereits in Kraft gesetzt worden. Die Herausgabe<br />
eines einheitlichen Handbuches für den Strafvollzug wurde zugesagt.<br />
Zuständigkeiten<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
3.4<br />
Gerichtliche Freiheitsstrafen waren in den lan<strong>des</strong>gerichtlichen Gefangenenhäusern,<br />
Strafvollzugsanstalten oder in den Anstalten <strong>des</strong> Maßnahmenvollzugs<br />
(nunmehr einheitlich "Justizanstalten") zu verbüßen. Erste Instanz war<br />
der jeweilige Anstaltsleiter; für den gesamten Strafvollzug oblag die<br />
Dienst– und Fachaufsicht überwiegend der Strafvollzugs–, weiters der Verwaltungs–<br />
und Personalsektion sowie der Präsidial– und Straflegislativsektion<br />
sowie der Sektion für Straf– und Gnadensachen <strong>des</strong> BMJ. Die Aufgabenverteilung<br />
in der Strafvollzugssektion war verhältnismäßig stark<br />
aufgefächert und übergreifend, weshalb mit der Erledigung einer Angelegenheit<br />
bisweilen mehrere Abteilungen befaßt waren. Beinahe alle Mitarbeiter<br />
waren gleichzeitig zwei Abteilungen zur Dienstleistung zugeteilt.<br />
Verschiedene Abteilungen besorgten mit denselben Mitarbeitern weitgehend<br />
ähnliche Aufgaben.<br />
Wie der RH bei ähnlichen Überprüfungen schon wiederholt festgestellt hat,<br />
äußerte sich eine um besonders große Arbeitsteiligkeit bemühte Geschäftsaufteilung<br />
letztlich in einer Schwerfälligkeit, welche infolge vielfacher Bearbeitungsvorgänge<br />
auch die Gefahr von Doppelgleisigkeiten in sich birgt.<br />
Eine Vielzahl von Mitverwendungen (also die gleichzeitige Zuteilung von<br />
Bediensteten zu mehreren Abteilungen) läßt zudem auf überhöhte Ressourcen<br />
schließen, erschwert die Dienstaufsicht und widerspricht dem Dienstrecht,<br />
wonach ein Arbeitsplatz die volle Normalarbeitskraft eines Menschen<br />
erfordern sollte.<br />
<strong>Der</strong> RH legte nahe, die weitgehend historisch gewachsene Zuständigkeitsverteilung<br />
innerhalb der Strafvollzugssektion <strong>des</strong> BMJ grundsätzlich neu zu<br />
regeln sowie die Zusammenarbeit mit den übrigen Sektionen zu straffen, um<br />
unnötigen Führungs– und Koordinationsaufwand weitgehend zu vermeiden.<br />
Das BMJ bemerkte, daß die aufgezeigten Nachteile durch die Kommunikationsbereitschaft<br />
der Entscheidungsträger zum Teil abgeschwächt worden seien. Es sagte<br />
geeignete Maßnahmen zu, die von ihm aber als nicht besonders vordringlich gewertet<br />
wurden.<br />
<strong>Der</strong> RH ersuchte, seine Empfehlungen in absehbarer Zeit umzusetzen.<br />
Entlastung der<br />
Zentralstelle<br />
4.1<br />
Bereits eine im Frühjahr 1989 im Rahmen <strong>des</strong> Projektes "Verwaltungsmanagement"<br />
durchgeführte Verwaltungsanalyse wies auf Möglichkeiten zur<br />
Entlastung der Zentralstelle hin. Insbesondere bei der Besorgung von Angelegenheiten<br />
<strong>des</strong> Strafvollzugs handle es sich überwiegend um Routinesachen<br />
und nur geringfügig um Führungsaufgaben, binde jedoch erheblich<br />
die Mitarbeiter <strong>des</strong> BMJ. Demzufolge wäre es sinnvoll, solche Aufgaben<br />
schrittweise zu delegieren und die Zentralstelle damit deutlicher zu einer<br />
Steuerungs– und Grundsatzinstanz zu machen.
BMJ<br />
Strafvollzug<br />
4.2<br />
4.3<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte diese im Interesse der Verwaltungsreform gelegenen<br />
Lösungsansätze als zielführend. Er empfahl, die Oberlan<strong>des</strong>gerichte und<br />
weitgehend auch die Leiter der Justizanstalten in die Aufgabenerledigung<br />
einzubeziehen.<br />
Das BMJ stellte eine schrittweise Delegierung von Zuständigkeiten in Aussicht.<br />
Wesentliche Reformüberlegungen beträfen die Neuordnung <strong>des</strong> Beschwerdewesens<br />
und die Verlagerung der meisten Anschaffungsvorgänge zum zentralen Wirtschaftsamt<br />
bzw zu den Anstalten. Vor einer abschließenden Beurteilung vor allem<br />
im Personalverwaltungs– und Dienstrechtsbereich wäre aber noch die künftige<br />
Organisationsstruktur der Oberlan<strong>des</strong>gerichtspräsidien abzuwarten.<br />
115<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
Schon bald nach der Schließung <strong>des</strong> lan<strong>des</strong>gerichtlichen Gefangenenhauses<br />
II Wien im Juli 1989 stieg im September 1990 die Anzahl der Häftlinge<br />
im lan<strong>des</strong>gerichtlichen Gefangenenhaus Wien um 32 % unerwartet auf<br />
939 an. Um den Überbelag von 260 Insassen zu verringern, richtete das<br />
BMJ für die Untersuchungshäftlinge mehrere Außenstellen im Umkreis von<br />
Wien ein. Während der Dauer ihrer Anhaltung in den Außenstellen waren<br />
im Mai 1992 beispielsweise für 172 Häftlinge 424 personalintensive Überstellungsfahrten,<br />
wie etwa zu Gerichten und in Krankenhäuser, erforderlich.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte eine Verringerung der mit der dezentralen<br />
Unterbringung von Untersuchungshäftlingen verbundenen Verwaltungserschwernisse<br />
und von vermeidbaren Kosten angestrebt werden.<br />
Das BMJ stimmte dem RH zu und stellte entsprechende Maßnahmen in Aussicht.<br />
Unterbringung von<br />
Untersuchungshäftlingen<br />
Haftraumfehlbestand<br />
in Wien<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
Im Oktober 1992 waren 861 Insassen anstatt zuständigkeitshalber im lan<strong>des</strong>gerichtlichen<br />
Gefangenenhaus Wien außerhalb Wiens untergebracht, so<br />
daß zur Abdeckung <strong>des</strong> Wiener Haftraumbedarfes insgesamt 1 964 Plätze<br />
erforderlich waren. Mit Entschließung vom 12. November 1992 (780 der<br />
Beilagen <strong>des</strong> Nationalrates XVIII. Gesetzgebungsperiode) ersuchte der Nationalrat,<br />
unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen für die Neuschaffung<br />
von 700 bis 850 zusätzlichen Haftraumplätzen in Wien einzuleiten.<br />
<strong>Der</strong> RH bedauerte, daß selbst bei sofortiger Inangriffnahme aller Planungsmaßnahmen<br />
die neuen Haftplätze frühestens im Jahr 1997 zur<br />
Verfügung stehen werden, weshalb unter Zugrundelegung der ansteigenden<br />
Häftlingszahlen noch längere Zeit ein den Vollzugsgrundsätzen widersprechender<br />
beträchtlicher Haftraumfehlbestand im Wiener Raum gegeben<br />
sein werde.<br />
Das BMJ sicherte Bemühungen zu, ein solches Bauvorhaben möglichst noch im Jahr<br />
1994 baureif zu stellen, so daß nach entsprechender Dotierung <strong>des</strong> Neubauprogrammes<br />
<strong>des</strong> BMwA mit einer Fertigstellung innerhalb der nächsten drei Jahre zu rechnen<br />
sein werde.
116<br />
Arbeitswesen<br />
7.1<br />
Nach dem Strafvollzugsgesetz war jeder arbeitsfähige Strafgefangene verpflichtet,<br />
die ihm zugewiesenen Arbeiten zu verrichten. Bei den Justizanstalten<br />
waren hiefür 290 Arbeits– und Wirtschaftsbetriebe eingerichtet, die<br />
darüber hinaus auch bemüht waren, justizfremde Unternehmungen für Aufträge<br />
zu gewinnen. Obwohl Strafgefangene wegen der besseren Verdienstmöglichkeit<br />
interessiert waren, für solche "Unternehmerbetriebe" zu arbeiten<br />
und der Bund 1991 und 1992 Einnahmen von jeweils rd 50 Mill S<br />
erzielte, vermochte die Verwaltung in diesem Bereich bloß 13 % der Strafgefangenen<br />
zu beschäftigen.<br />
7.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, im Wege verstärkter Werbung Unternehmungen auf<br />
derartige Arbeitsmöglichkeiten aufmerksam zu machen.<br />
7.3<br />
Auch das BMJ erblickte in den "Unternehmerbetrieben" die wirtschaftlichste Beschäftigungsform,<br />
verwies jedoch auf deren Krisenanfälligkeit. Dennoch sagte es<br />
geeignete Bemühungen zur Auftragsvermehrung zu.<br />
Einführung einer<br />
Kostenrechnung<br />
8.1<br />
Aus betriebsmäßig erbrachten Leistungen von Strafgefangenen und der<br />
Veräußerung von Erzeugnissen der justizeigenen Arbeitsbetriebe wurden<br />
folgende Einnahmen erzielt:<br />
1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
22,4 19,0 19,2 22,3 17,4<br />
<strong>Der</strong> Preisermittlung lagen die Materialkosten sowie die Anzahl der aufgewendeten<br />
Arbeitsstunden der Insassen zugrunde; unberücksichtigt blieben<br />
die Personalkosten der Bewachung, die kalkulatorischen Abschreibungen<br />
und Zinsen, die Betriebskosten sowie sonstige Aufwendungen.<br />
8.2<br />
Da diese Aufzeichnungen zu wenig aussagekräftig waren, um die Wirtschaftlichkeit<br />
einzelner Betriebe beurteilen zu können, legte der RH nahe,<br />
eine geeignete Kostenrechnung einzuführen und die Arbeitsbedingungen<br />
weitgehend den "Unternehmerbetrieben" anzunähern.<br />
8.3<br />
Das BMJ stellte entsprechende Überlegungen in Aussicht, verwies jedoch auf die<br />
Besonderheiten im Arbeitswesen <strong>des</strong> Strafvollzugs.<br />
Arbeitsvergütung<br />
9.1<br />
Das BMJ legte die Höhe der Vergütung für Strafgefangene für erbrachte Arbeitsstunden<br />
jeweils mit Verordnung entsprechend dem Index für Verbraucherpreise<br />
fest. Im Jahr <strong>1993</strong> bewegte sich diese zwischen 3,50 S bei leichten<br />
Hilfsarbeiten und 5,80 S als Entlohnung für einen Vorarbeiter. Bei der<br />
von Anstalt zu Anstalt unterschiedlichen Ermittlung wurden gelegentlich<br />
auch Freizeitaktivitäten als Arbeitszeit abgegolten. In einzelnen Anstalten<br />
bezogen auch aufgrund eigenen Verhaltens unbeschäftigte oder arbeitsunwillige<br />
Strafgefangene weiterhin eine Arbeitsvergütung. Die in solchen<br />
Fällen gesetzlich vorgesehene Rückforderung eines Anteils an den Vollzugskosten<br />
war durchwegs unterblieben.
BMJ<br />
Strafvollzug<br />
9.2<br />
9.3<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Entlohnung von nicht geleisteten Arbeitsstunden<br />
und empfahl, die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung einer<br />
Arbeitsvergütung eindeutig zu regeln sowie die Abrechnungen zu<br />
vereinheitlichen.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMJ sei die Arbeitsvergütung infolge Einbeziehung der Insassen<br />
in die Arbeitslosenversicherung einheitlich neu geregelt worden. Nach der<br />
zwischenzeitlich in Kraft getretenen Strafvollzugsnovelle <strong>1993</strong> sei beispielsweise<br />
auch therapeutische Betreuung bis zu einem Höchstausmaß von wöchentlich fünf<br />
Stunden als Arbeitszeit zu vergüten.<br />
117<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
10.4<br />
Im Gegensatz zum Jugendstrafvollzug, welcher um die Verbesserung der<br />
Berufs– und Allgemeinbildung bemüht war, wurden für erwachsene Häftlinge<br />
lediglich in fünf Justizanstalten Berufsausbildungsmöglichkeiten mit<br />
Lehr– oder Facharbeiterausbildung angeboten. Zwischen 1980 und 1991<br />
legten von rd 64 000 Strafgefangenen 996 eine Lehrabschluß– und weitere<br />
15 eine Meisterprüfung mit teilweise ausgezeichnetem Erfolg ab.<br />
Die tägliche Arbeitszeit der Insassen war in den Anstalten unterschiedlich<br />
geregelt, die Anzahl der in einzelnen Betrieben beschäftigten Insassen in erster<br />
Linie von der Qualifikation der Häftlinge abhängig. Betriebsleiter waren<br />
überwiegend Justizwachebeamte, die auch eine Berufsausbildung im<br />
entsprechenden Handwerksberuf zurückgelegt hatten. In Betrieben <strong>des</strong><br />
ehemaligen lan<strong>des</strong>gerichtlichen Gefangenenhauses Wien blieben Strafgefangene<br />
häufig unbeschäftigt, weil Betriebsleiter kurzfristig für anderwärtige<br />
Aus– und Vorführdienste herangezogen wurden.<br />
<strong>Der</strong> RH bezeichnete die Schließung von Arbeitsbetrieben als unwirtschaftlich<br />
sowie dem Besserungszweck zuwiderlaufend. Er empfahl im<br />
wesentlichen eine einheitliche 38 1/2stündige Wochenarbeitszeit sowie<br />
eine Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für erwachsene Strafgefangene.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMJ seien <strong>1993</strong> zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten<br />
geschaffen bzw vorbereitet worden. Die Bemühungen, die Arbeitszeiten für Strafgefangene<br />
zu vereinheitlichen, stünden jedoch in engem Zusammenhang mit dem<br />
Dienstrecht der Justizwachebeamten. Die Vermeidung von zeitweiligen Arbeitsbetriebsschließungen<br />
werde angestrebt.<br />
<strong>Der</strong> RH sah den Maßnahmen zur Schaffung möglichst flächendeckender<br />
Berufsausbildungsmöglichkeiten für Strafgefangene und höhere Attraktivität<br />
der handwerklichen Verwendung im Justizdienst entgegen.<br />
Ausbildungsmöglichkeiten<br />
Gesundheitsvorsorge<br />
11.1<br />
Für die medizinische Betreuung von Strafgefangenen hatten jeweils die Anstalten<br />
zu sorgen. Leistungen der Sozialversicherung waren nicht vorgesehen,<br />
obwohl das BMJ bereits seit 1989 mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger<br />
verhandelte, um die Insassen in die Krankenversicherung<br />
einzubeziehen.
Gesundheitsvorsorge<br />
118<br />
Die Kosten der ärztlichen Betreuung der Insassen entwickelten sich wie<br />
folgt:<br />
1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Aufwand für Ärzte 21,8 21,2 24,9 26,3 28,6<br />
Aufwand für Pflegepersonal 11,1 13,1 16,3 18,1 22,0<br />
Fachärztliche Untersuchung<br />
und Behandlung 9,8 10,7 11,1 11,8 13,1<br />
Beschaffung von Heilmitteln 13,1 11,4 13,3 15,6 16,8<br />
Spitalskosten 34,0 31,7 33,0 49,3 45,9<br />
Pflegegebühren der öffentlichen<br />
psychiatrischen<br />
Krankenhäuser 35,3 22,4 28,8 56,5 75,8<br />
Anschaffung medizinischer<br />
Geräte 0,4 0,2 0,7 0,5 2,9<br />
Anschaffung von Körperersatzstücken<br />
und<br />
Heilbehelfen 0,9 0,9 1,1 1,2 1,1<br />
Kostzubußen für Unterernährte<br />
0,4 0,5 0,8 1,0 0,6<br />
Zahnbehandlung und<br />
Zahnersatz 7,1 8,1 8,4 10,0 10,7<br />
Ärztliche Honorare in den<br />
Außenstellen – 0,1 0,2 0,2 0,2<br />
133,9 120,3 138,6 190,5 217,7<br />
Zwischen 1988 und 1992 trat somit eine Steigerung der Kosten um insgesamt<br />
rd 83,8 Mill S, das sind rd 63 %, ein. Besonders stark stiegen die<br />
Pflegekosten der öffentlichen psychiatrischen Krankenhäuser von<br />
35,3 Mill S auf 75,8 Mill S, somit um 40,5 Mill S oder 115 %. Dies lag<br />
nicht nur im Anstieg der Pflegegebühren, die 1991 in den allgemeinen<br />
Krankenanstalten zwischen 2 300 S und 6 700 S je Verpflegstag lagen, sondern<br />
auch an der seit 1990 steigenden Anzahl von psychisch erkrankten<br />
Häftlingen. Nach Berechnungen <strong>des</strong> BMJ betrug allein dadurch die Kostensteigerung<br />
jährlich rd 15 Mill S. Ursache hiefür war das seit 1. Jänner 1991<br />
in Kraft getretene Unterbringungsgesetz. Auch reichte die Belagskapazität<br />
der österreichweit gesehen kostengünstigen Justizanstalt Göllersdorf mit<br />
1 342 S je Verpflegstag im Jahr 1990 gegenüber 2 750 S im psychiatrischen<br />
Krankenhaus der Stadt Wien bei weitem nicht aus.<br />
11.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, ein Konzept zu erstellen, aufgrund <strong>des</strong>sen die ärztliche<br />
Versorgung von Häftlingen in und außerhalb der Anstalten wirtschaftlicher<br />
erfolgen könnte. Weiters legte er Kosten–Nutzen–Überlegungen<br />
insbesondere hinsichtlich einer Einbeziehung der aufgrund psychischer<br />
Störungen "Untergebrachten" in die Sozialversicherung nahe.
BMJ<br />
Strafvollzug<br />
11.3<br />
Das BMJ sagte die Fortsetzung seiner Bemühungen zu und verwies ergänzend auf<br />
die in den Justizanstalten erbrachten ärztlichen Leistungen, die über die Leistungspflicht<br />
der Sozialversicherung hinausgingen.<br />
119<br />
Verträge mit Ärzten<br />
12.1<br />
12.2<br />
12.3<br />
12.4<br />
Die von der Justizverwaltung mit praktischen Ärzten und mit Fachärzten<br />
zwecks Betreuung der Insassen abgeschlossenen Einzelverträge waren<br />
vielfach inhaltlich unterschiedlich und kaum nachvollziehbar. Bun<strong>des</strong>weit<br />
vergleichbare Aufzeichnungen über den Bedarf an ärztlichem Personal<br />
fehlten.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMJ, die Vertragsgestaltung bei der Beschäftigung<br />
von Ärzten zu koordinieren und zu vereinheitlichen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMJ wirke sich die regional sehr unterschiedliche Verfügbarkeit<br />
von Anstaltsärzten auf die Honorarhöhe aus. Da die Ärzteschaft eine Tätigkeit<br />
im Strafvollzug als unattraktiv erachte, sei die Vollzugsverwaltung gezwungen, den<br />
finanziellen Vorstellungen der Ärzte weitgehend zu entsprechen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, trotz dieser Schwierigkeiten sollte die Entlohnung<br />
ärztlicher Leistungen besser nachvollziehbar sein.<br />
Geschlossene<br />
Abteilungen<br />
13.1<br />
13.2<br />
13.3<br />
Seit 1992 waren für Strafgefangene in öffentlichen Krankenanstalten in<br />
Steyr, Graz, Krems, Neunkirchen, Leoben, Schärding und Linz sogenannte<br />
"geschlossene Abteilungen" eingerichtet. Diese bestanden zumin<strong>des</strong>t aus einem<br />
größeren Krankenzimmer mit einem Vorraum für die Justizwache.<br />
Darüber hinaus war das BMJ schon seit 1959 bemüht, für die Justizanstalten<br />
im Großraum Wien einen Bedarf von zuletzt 14 Spitalsbetten in geschlossenen<br />
Abteilungen sicherzustellen. Dieses Vorhaben scheiterte letztlich<br />
trotz einer grundsätzlichen Zusage <strong>des</strong> Amtsführenden Wiener Stadtrates für<br />
Gesundheit und Soziales. Verhandlungen <strong>des</strong> BMJ mit der Krankenanstalt<br />
der Barmherzigen Brüder in Wien und dem Krankenhaus Korneuburg waren<br />
noch anhängig.<br />
<strong>Der</strong> RH bedauerte, daß die Verhandlungen über die stationäre Behandlung<br />
von Insassen im Wiener Raum bisher ergebnislos geblieben waren, und beanstandete<br />
vor allem den Aufwand für die erforderliche Bewachung von<br />
jährlich rd 16 Mill S als unwirtschaftlich. Er empfahl, aus Kostengründen<br />
und im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung der Krankenanstalten,<br />
Häftlinge aufzunehmen und deren Bewachung zuzulassen, insbesondere<br />
auch im Wiener Raum geschlossene Abteilungen einzurichten.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMJ seien weitere Verhandlungen mit der Stadt Wien wegen<br />
Erfolglosigkeit eingestellt worden. Häftlinge müßten in den verschiedenen<br />
Krankenhäusern bei stationärer Behandlung weiterhin kostenintensiv bewacht werden.<br />
Das BMGSK pflichtete dem RH zwar bei, verwies jedoch auf die verfassungsgesetzlich<br />
ausschließliche Zuständigkeit der Länder.<br />
Das BMWF hielt eine Inanspruchnahme von Universitätskliniken nur aus zwingenden<br />
medizinischen Gründen für vertretbar und lehnte eine Pflegeeinheit von rd<br />
zehn Betten im neuen AKH ab.
120<br />
Geschlossene<br />
Abteilungen<br />
Das BMLV sah sich aus technischen und administrativen Gründen außerstande, im<br />
Heeresspital Stammersdorf Häftlinge stationär und ambulant zu behandeln.<br />
Die Stadt Wien bezeichnete die gemeinsame Unterbringung von chirurgischen, internen<br />
und urologischen Patienten als medizinisch nicht zweckmäßig und bezweifelte, ob<br />
die Einrichtung von "geschlossenen Abteilungen" aus Kostengründen überhaupt vorteilhaft<br />
wäre.<br />
13.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete dem BMJ und der Stadt Wien, die medizinische Versorgung<br />
von Häftlingen wäre in zumin<strong>des</strong>t einer der Wiener Schwerpunktkrankenanstalten<br />
für den Strafvollzug möglichst wirtschaftlich sicherzustellen.<br />
14.1<br />
14.2<br />
14.3<br />
Die Behandlung und Verwahrung geistig abnormer Rechtsbrecher und<br />
psychisch kranker Strafgefangener wurde im wesentlichen in der Justizanstalt<br />
Göllersdorf besorgt. Nicht nur das Krankenpflegepersonal, sondern<br />
auch Justizwachebeamte waren entgegen der Ansicht <strong>des</strong> ärztlichen Leiters<br />
mit Pflegetätigkeiten betraut. Dem BMJ war bewußt, daß die Anhaltung<br />
unzurechnungsfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher, die vor dem Inkrafttreten<br />
<strong>des</strong> Strafgesetzbuches 1975 in den psychiatrischen Krankenhäusern<br />
untergebracht worden waren, gesetzlich der Anhaltung in einem Krankenhaus<br />
entsprechen mußte.<br />
Im Hinblick auf diese Gesetzeslage empfahl der RH, einen der Struktur<br />
und Aufgabenstellung entsprechenden Stellenbesetzungsplan zu erarbeiten,<br />
wobei Wachebedienstete lediglich mit äußeren Sicherheitsaufgaben betraut<br />
werden sollten. Wegen eines von Insassen gelegten Bran<strong>des</strong> mit einer Schadenssumme<br />
von rd 3 Mill S, der auf mangelhafte Überwachung zurückzuführen<br />
war, legte der RH ferner eine auf die Aufgaben einer Krankenanstalt<br />
abgestellte Diensteinteilung nahe.<br />
Das BMJ sagte Überlegungen zu.<br />
Personalangelegenheiten<br />
Aufgabenstellung<br />
der Justizwache<br />
15.1<br />
15.2<br />
15.3<br />
Zuständigkeit, Ausbildung und Aufgabenbereich der Justizwache waren<br />
in teilweise unübersichtlichen bzw zeitlich längst überholten Vorschriften<br />
geregelt.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt eine einheitliche sowie rechtsverbindliche Organisationsvorschrift<br />
für die Justizwache für wünschenswert. Er legte weiters Überlegungen<br />
zur eindeutigen Abgrenzung der Aufgabenstellung der Justiz– und Sicherheitswache,<br />
insbesondere im Hinblick auf den Schutz der bei Strafgerichten<br />
tätigen Mitarbeiter und sonstigen Personen, dringend nahe.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMJ hindern personelle Engpässe die zeitgemäße Erneuerung<br />
der Ausbildungsvorschriften; dennoch hätte die Ausbildungsreform für zwei von drei<br />
Verwendungsgruppen der Justizwache bereits erfolgreich abgeschlossen werden können.<br />
Die Übernahme von allgemeinen Sicherungsaufgaben durch die Justizwache lehnte<br />
das BMJ ab, es habe jedoch mit dieser Frage das BKA und das BMI befaßt.
Personalangelegenheiten<br />
BMJ<br />
Strafvollzug<br />
15.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete dem BMJ, sein Standpunkt zur Sicherheit in Gerichtsgebäuden<br />
sei unbefriedigend und wenig zielführend.<br />
121<br />
Personaleinsatz<br />
16.1<br />
16.2<br />
16.3<br />
Den Personaleinsatz in den Justizanstalten überließ das BMJ weitgehend<br />
den einzelnen Anstaltsleitern, die hiebei von historisch gewachsenen Organisationsformen<br />
und baulichen Gegebenheiten ausgingen und keinen<br />
bedarfsorientierten Sollstand ermittelt hatten.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen einer Organisation <strong>des</strong> Personaleinsatzes<br />
und empfahl, nach grundsätzlicher Festlegung der im Strafvollzug notwendigen<br />
Tätigkeiten den erforderlichen Personalbedarf zu ermitteln.<br />
Das BMJ verwies auf die im Rahmen <strong>des</strong> Projektes "Verwaltungsmanagement" erfolgte<br />
Befassung einer Beratungsunternehmung. Diese habe insbesondere eine Erhebung<br />
der geleisteten Jahresstunden, die Ermittlung <strong>des</strong> Personalsollbestan<strong>des</strong> je<br />
Anstalt und die gleichmäßige Aufteilung der verfügbaren Arbeitszeit auf die notwendigen<br />
Tätigkeiten vorgeschlagen. Das BMJ sei auf dieser Grundlage bemüht,<br />
allen Anstalten eine einheitliche Aufbauorganisation und vergleichbare Arbeitsabläufe<br />
vorzugeben.<br />
Wechseldienstplan<br />
17.1<br />
17.2<br />
17.3<br />
Jede Justizanstalt erstellte für ihren Bereich einen Wechseldienstplan, der<br />
die Diensteinteilung der Justizwachebeamten — verteilt auf 24 Stunden<br />
— dokumentierte. Das BMJ gab hiefür lediglich die Normalarbeitszeit, jeweils<br />
bezogen auf ein Jahr, vor. Bereits im Zeitpunkt der Dienstplanerstellung<br />
wurden Überstunden im Umfang der bereits bekannten Abwesenheiten<br />
eingeplant. Die Aufzeichnungen über die Diensteinteilung erfolgten<br />
noch größtenteils händisch, wodurch die Kontrolle und die Nachvollziehbarkeit<br />
<strong>des</strong> Dienstbetriebes stark erschwert wurden.<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte diese Arbeitsabläufe als umständlich, unnötig verwaltungsaufwendig<br />
und mangels Sollvorgaben nicht auf den unbedingt<br />
notwendigen Personalbedarf ausgerichtet. Er legte ein für alle Anstalten einheitliches,<br />
automationsunterstütztes System auf der Grundlage von nachvollziehbaren<br />
Sollvorgaben nahe.<br />
Das BMJ stimmte dem RH zu, hielt aber eine Umsetzung der Empfehlungen erst<br />
nach längerfristigen Vorarbeiten für möglich.<br />
Nachtdienst<br />
18.1<br />
18.2<br />
18.3<br />
Den Nachtdienst versahen wesentlich mehr Beamte als Wachposten zu<br />
besetzen waren. Hiefür waren Sicherheitsüberlegungen für unvorhersehbare<br />
Ereignisse maßgebend. <strong>Der</strong> Nachtdienst wurde bis 1987 als Volldienst,<br />
später mit einer Journaldienstzulage abgegolten.<br />
<strong>Der</strong> RH merkte aus Kostenüberlegungen kritisch an, daß die Journaldienstregelung<br />
nicht die erwartete Umschichtung von Nacht– auf Tagdienststunden<br />
bewirkt hätte. Er bezweifelte die Notwendigkeit der hohen<br />
Sicherheitsreserve in einzelnen Anstalten.<br />
Das BMJ anerkannte die Kritik <strong>des</strong> RH und stellte Bemühungen in Aussicht, die<br />
derzeitige Journaldienstlösung mittelfristig an die Diensteinteilung bei Bun<strong>des</strong>polizei<br />
und Bun<strong>des</strong>gendarmerie anzugleichen.
Personalangelegenheiten<br />
122<br />
19.1<br />
19.2<br />
19.3<br />
Vielfach waren voll ausgebildete Justizwachebeamte, die wachspezifische<br />
Nebengebühren und Zulagen bezogen, überwiegend mit Kanzleitätigkeiten<br />
befaßt. Eine Dienststunde eines Wachebeamten kostete 210 S, die eines Verwaltungsbediensteten<br />
lediglich 154 S.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Justizwachebeamten von artfremden Tätigkeiten zu<br />
entlasten und hiefür Verwaltungsbedienstete heranzuziehen.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMJ würde dieser Empfehlung soweit wie möglich entsprochen<br />
werden.<br />
Langfristige<br />
Dienstzuteilungen<br />
20.1<br />
20.2<br />
20.3<br />
<strong>Der</strong> RH stellte bis zu 24 Jahre dauernde Dienstzuteilungen zu mehreren<br />
Anstalten sowie zum BMJ fest.<br />
Da Dienstzuteilungen eine nur vorübergehende Maßnahme darstellen, beanstandete<br />
der RH die unterbliebene Versetzung, wodurch im Einzelfall<br />
Kosten von mehr als 100 000 S erspart worden wären.<br />
Auch das BMJ hielt derart langfristige Dienstzuteilungen für unbefriedigend, führte<br />
sie jedoch vor allem auf einen Mangel an Bewerbern, die mit einer Versetzung einverstanden<br />
wären, zurück.<br />
Das BKA bemerkte, daß derart lange Dienstzuteilungen wegen <strong>des</strong> Mehraufwan<strong>des</strong><br />
an Zuteilungsgebühren den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit<br />
und Zweckmäßigkeit widersprechen.<br />
Weitere<br />
Feststellungen<br />
21<br />
Weiters befaßte sich der RH mit Verbesserungen <strong>des</strong> Inspektionsdienstes,<br />
mit der Ausrüstung und dem Waffengebrauch der Justizwache sowie den<br />
baulichen, mechanischen und elektronischen Sicherheitseinrichtungen<br />
der Justizanstalten.<br />
Das BMJ hat den Empfehlungen <strong>des</strong> RH weitgehend entsprochen oder deren Berücksichtigung<br />
zugesagt.<br />
Schlußbemerkungen<br />
22<br />
<strong>Der</strong> RH hob zusammenfassend folgende Empfehlungen hervor:<br />
(1) <strong>Der</strong> kostenintensive und den Vollzugsgrundsätzen widersprechende<br />
Haftraumfehlbestand im Wiener Raum sollte vordringlich behoben<br />
werden.<br />
(2) Die ärztliche Versorgung von Häftlingen wäre durch ein auf Kosten–Nutzen–Überlegungen<br />
gegründetes Konzept wirtschaftlicher<br />
zu gestalten. Vor allem im Wiener Raum wäre im Wege von weiteren<br />
Verhandlungen mit der Stadt Wien für Strafgefangene die Einrichtung<br />
einer geschlossenen Abteilung in zumin<strong>des</strong>t einer der<br />
Wiener Schwerpunktkrankenanstalten anzustreben.<br />
(3) Die technischen Sicherheitsvorkehrungen in den Justizanstalten<br />
wären unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen dem<br />
letzten technischen Stand anzupassen.
BMJ<br />
123<br />
(4) Die Zentralstelle sollte durch Aufgabenentlastung deutlicher zu<br />
einer Steuerungs– und Grundsatzinstanz umgestaltet werden.<br />
(5) Das Vorschriftenwesen <strong>des</strong> Strafvollzugs sollte aktualisiert, vereinheitlicht<br />
und übersichtlicher gestaltet werden.<br />
Sonstige Wahrnehmung<br />
Schadensfälle bei Bezirksgerichten<br />
Die Nichtbeachtung von Haushaltsvorschriften zur Kassensicherheit hat<br />
Einbruchsdiebstähle bei zwei Wiener Bezirksgerichten wesentlich erleichtert.<br />
Hiebei kamen vor allem Gerichtskostenmarken im Wert von<br />
7,2 Mill S, Bargeld von 176 000 S und Sparbücher mit einem Einlagenstand<br />
von rd 705 000 S abhanden.<br />
<strong>Der</strong> RH stellte zur Überlegung, die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen<br />
bei sämtlichen Gerichten in Österreich schwerpunktmäßig zu untersuchen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMJ seien die Täter inzwischen ausgeforscht, entsprechende<br />
Hereinbringungsmaßnahmen eingeleitet und sofort notwendige Sicherheitsvorkehrungen<br />
gesetzt worden. Darüber hinaus seien im Einvernehmen mit dem<br />
BMI Vorarbeiten für die Erlassung von generellen "Richtlinien für die Sicherheit<br />
in Gerichtsgebäuden" aufgenommen worden.
124
BMLV<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Lan<strong>des</strong>verteidigung<br />
125<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Maßnahmen zur Senkung <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Personal und gesetzliche<br />
Verpflichtungen in der Zentralstelle (TB 1982 Abs 48.1, TB 1987 Abs<br />
39), bei höheren Kommanden bzw Heeresämtern (TB 1975 Abs 36.6,<br />
TB 1977 Abs 43, TB 1981 Abs 46) und der Verwendung von Heeresfahrzeugen<br />
als zusätzliche Dienstkraftfahrzeuge für die Zentralstelle<br />
(TB 1977 Abs 42.22, TB 1979 Abs 50.4, TB 1980 Abs 39.2 und SB<br />
Ermessensausgaben 1984 Abs 19.3.1).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV seien über die bereits erfolgten erheblichen Einschränkungen<br />
<strong>des</strong> Personaleinsatzes im Zuge der Heeresreform und der neuen Geschäftseinteilung<br />
der Zentralstelle hinaus derzeit keine weiteren personellen Einsparungen<br />
zu erzielen. Eine weitgehend abgeschlossene Organisationsuntersuchung bei den<br />
nachgeordneten Dienststellen und Heeresämtern hätte neben strukturellen Verbesserungen<br />
auch die Möglichkeit einer rund zehnprozentigen Personaleinsparung ergeben.<br />
Die Verwendung von Heeresfahrzeugen sei dem geänderten Bedarf angepaßt<br />
worden. Weitere wesentliche Einschränkungen seien erst mit der räumlichen Zusammenführung<br />
der Zentralstelle in der Roßauer–Kaserne zu erwarten.<br />
(2)<br />
Verwendung von Zivilbediensteten bzw von nicht mehr truppendiensttauglichen<br />
Militärpersonen für Hilfsdienste anstelle von Grundwehrdienern<br />
(TB 1976 Abs 38.8, TB 1989 Abs 32.7, 32.8, 32.15).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLV scheitere die Verwendung von Zivilbediensteten an<br />
entsprechenden Planstellen. Außerdem könnten Zivilbedienstete aus kriegsvölkerrechtlichen<br />
Gründen nicht für Hilfsdienste mit einsatzbezogenen Aufgaben herangezogen<br />
werden. Die höhere Wertigkeit der Arbeitsplätze und der Gesundheitszustand<br />
der nicht mehr truppendienstfähigen Militärpersonen erlaubten aus<br />
dienstrechtlichen und gesundheitlichen Gründen nur in Ausnahmefällen die Verwendung<br />
dieses Personenkreises für Hilfsdienste. Das BMLV sei jedoch bestrebt,<br />
gewisse Tätigkeiten, zu denen auch Grundwehrdiener herangezogen würden, von<br />
privaten Unternehmungen durchführen zu lassen.<br />
(3)<br />
Verwendung von Zivilbediensteten anstelle von Militärpersonen auf nicht<br />
militärspezifischen Arbeitsplätzen (TB 1978 Abs 48, TB 1979 Abs<br />
51.5, TB 1981 Abs 46.18, TB 1982 Abs 48.1).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV sei es bestrebt, aufgrund von Aufgabenanalysen festzulegen,<br />
ob für die einzelnen Arbeitsplätze Militär– oder Zivilpersonen erforderlich<br />
seien. Seit 1986 sei die Anzahl an durch beide Bedienstetengruppen zu besetzende<br />
Arbeitsplätzen auf ein Sechstel verringert worden. Es sei jedoch weiterhin<br />
unumgänglich, nicht mehr truppendiensttaugliche Militärpersonen auch auf zivilen<br />
Arbeitsplätzen zu verwenden, weil andere Verwendungsmöglichkeiten ohne Benachteiligung<br />
der Betroffenen nicht ausreichend vorhanden seien.
Unerledigte Anregungen<br />
126<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
Konzentration der grundsätzlichen Planungsangelegenheiten und Trennung<br />
von den Kontrollaufgaben <strong>des</strong> Generaltruppeninspektorates (allenfalls<br />
durch Wiedererrichtung einer militärischen Planungs– und Führungssektion)<br />
und Verbesserung der Organisationsform im Bereich <strong>des</strong> Einkaufs, vor<br />
allem eine Zusammenführung in eine Gruppe Einkauf (TB 1987<br />
Abs 39.1.2, WB <strong>1993</strong>/6 Beschaffungswesen Abs 4).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV erfordere die Entscheidung über die endgültige<br />
organisatorische Eingliederung <strong>des</strong> Einkaufs einen entsprechenden Beobachtungszeitraum<br />
und werde voraussichtlich ab Mitte 1995 erfolgen.<br />
Fertigstellung von grundsätzlichen Planungen als Vorgabe für die Planungen<br />
im Material–, Personal–, Infrastruktur– und Ausbildungsbereich.<br />
Durch das Fehlen dieser Planungsdokumente sind sowohl die Erstellung<br />
der weiterführenden Planungen und die Beurteilung von grundsätzlichen<br />
Ausbildungsmaßnahmen erschwert bzw nicht möglich als auch die Notwendigkeit<br />
und der Umfang von wesentlichen Beschaffungen nicht schlüssig<br />
nachvollziehbar (TB 1987 Abs 39.3 bis 39.5; WB 1992 Grundwehrdienerausbildung<br />
Abs 31 und 34; WB <strong>1993</strong>/6 Beschaffungswesen Abs 3<br />
und WB 1994/2 Grenzsicherung Abs 24.2 (1) ).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV würden die Mängel im Bereich der Planung und der<br />
Planungsdokumente schrittweise beseitigt. Dazu werde das hiefür erforderliche<br />
Personal nach den Vorschlägen <strong>des</strong> RH vorübergehend zur Verfügung gestellt werden.<br />
Verbesserung der Stellung der "Ausbilder" durch eine höhere Bezahlung,<br />
geänderte dienstrechtliche Stellung und eine anspruchsvollere pädagogische<br />
und militärische Ausbildung, weil nur dadurch das Ausbildungsproblem<br />
langfristig behoben werden könnte (WB 1992 Grundwehrdienerausbildung<br />
Abs 32, WB 1994/2 Grenzsicherung Abs 24.2 (4) ).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLV sei eine wesentliche Verbesserung der pädagogischen<br />
und militärischen Ausbildung der "Ausbilder" aufgrund der Neuregelung <strong>des</strong><br />
Ausbildungsganges ab 1995 zu erwarten. Hinsichtlich der dienstrechtlichen und<br />
finanziellen Besserstellung hätte allerdings kein entscheidender Durchbruch erzielt<br />
werden können.
BMF<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Finanzen<br />
127<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Bestehen und die Tätigkeit <strong>des</strong><br />
Zollwache–Massafonds (TB 1967 Abs 57.1 bis Abs 57.8, TB 1988<br />
Abs VIII.2).<br />
Das BMF verwies auf die alle Massafonds gleichermaßen betreffende Problematik<br />
und berief sich auf die Koordinationszuständigkeit <strong>des</strong> BKA.<br />
(2)<br />
Abbau der Rechtsmittelrückstände bei den Finanzlan<strong>des</strong>direktionen<br />
(TB 1975 Abs 38.4, TB 1979 Abs 53.12, TB 1980 Abs 46.6 und<br />
Abs 46.35, TB 1982 Abs 52.28, TB 1984 Abs 46,9, TB 1986 Abs 46.14,<br />
TB 1987 Abs 44.9, TB 1988 Abs 40.5, TB 1989 Abs 35.12 und<br />
Abs 36.10, TB 1990 Abs 29.4, TB 1991 Abs 37.4, TB 1992<br />
BMF S 136 Abs 3.2, 4.4 und 5.3).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF seien die Rechtsmittelrückstände verringert worden;<br />
weitere organisatorische Verbesserungen wurden in Aussicht gestellt.<br />
(3)<br />
Trennung von Zollamts– und Grenzstreifdienst bei den Zollwachabteilungen<br />
(TB 1977 Abs 44.3).<br />
Das BMF begründete die noch immer ausstehende Entscheidung in dieser Frage<br />
mit der Ungewißheit über die Zukunft der Zollwache und der noch offenen<br />
Organisationsform <strong>des</strong> Grenzschutzes.<br />
(4)<br />
(5)<br />
Übertragung der Bearbeitung zollrechtlicher Finanzstrafsachen in den Finanzlan<strong>des</strong>direktionen<br />
an die für Zollangelegenheiten zuständigen Fachabteilungen<br />
(NTB 1979 Abs 82.8, TB 1980 Abs 43.20).<br />
Erlassung der ausständigen Verordnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Finanzen<br />
über das Nachtdienstgeld für nicht der Zollwache angehörende Organe<br />
der Zollverwaltung (TB 1982 Abs 50.18).<br />
Das BMF berief sich auf die seit 1991 verweigerte Zustimmung <strong>des</strong> BKA zu einem<br />
bereits seit 1987 vorliegenden Verordnungsentwurf <strong>des</strong> BMF.<br />
(6)<br />
Gewährleistung einer personell ausreichend besetzten Betriebsprüfung als<br />
Voraussetzung für eine zeitnahe Überwachung <strong>des</strong> Abgabenaufkommens<br />
wegen der fehlenden Überprüfung der eingereichten Erklärungen im Bereich<br />
der Sofortbemessung (TB 1982 Abs 52.33, TB 1984 Abs 46.8).
Unerledigte Anregungen<br />
128<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF hätte es durch verschiedene Maßnahmen den Stand<br />
an Prüfungsorganen von 1 632 (April <strong>1993</strong>) auf 1 782 (April 1994) erhöhen<br />
können; es werde seine diesbezüglichen Bemühungen weiter fortsetzen.<br />
(7)<br />
Maßnahmen zur Rechts– und Verwaltungsvereinfachung im Abgabenwesen<br />
(TB 1983 Abs 48.35).<br />
Das BMF verwies auf das Endbesteuerungsgesetz, das Steuerreformgesetz <strong>1993</strong>, die<br />
Entwürfe eines Abgabenänderungsgesetzes 1994 und ein Bun<strong>des</strong>gesetz, mit dem das<br />
Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bun<strong>des</strong>abgabenordnung und andere Gesetze geändert<br />
werden. Auch bei der Erbschafts– und Schenkungssteuer sowie im Bereich <strong>des</strong><br />
Gebührengesetzes seien Vereinfachungen geplant.<br />
(8)<br />
Erlassung einer allgemeinen Kanzleiordnung für die Finanzlan<strong>des</strong>direktionen<br />
(TB 1980 Abs 46.42, TB 1984 Abs 46.31).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF werde das Vorhaben weiter verfolgt.<br />
(9)<br />
Unterstützung der Amtsleitung <strong>des</strong> Hauptzollamtes Wien durch Schaffung<br />
einer Stabsstelle (TB 1988 Abs 39.16).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF fehle das geeignete Personal; es verwies aber auf verbesserte<br />
Delegierungsmöglichkeiten sowie die Errichtung einer "Innenkontrolle" im künftigen<br />
Organisationskonzept der Hauptzollämter.<br />
(10)<br />
Neuordnung der Besteuerung der Land– und Forstwirtschaft, die einfach<br />
zu handhaben ist und eine gleichmäßige Besteuerung aller Abgabepflichtigen<br />
gewährleistet (TB 1990 Abs 30.11).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF sei infolge der rückläufigen Ergebnisse der Land– und<br />
Forstwirtschaft in den Jahren 1991 bis <strong>1993</strong> die Landwirtepauschalierung für<br />
<strong>1993</strong> unverändert geblieben. Für das Jahr 1994 sei neben der Voll– auch eine Teilpauschalierung<br />
vorgesehen. Die Einzelheiten dieser Teilpauschalierung müssen jedoch<br />
erst unter den Gesichtspunkten einer Vereinfachung und <strong>des</strong> EU–Beitrittes ausverhandelt<br />
werden.<br />
(11)<br />
Aufhebung von zwei gesetzwidrigen Erlässen aus dem Jahre 1977 betreffend<br />
Grenzgänger in die Schweiz und nach Liechtenstein (TB 1991<br />
Abs 35.18).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF beuge eine geänderte Verwaltungspraxis der Unterbehörden<br />
der mißbräuchlichen Beanspruchung von Zulagen und Zuschlägen durch<br />
Grenzgänger vor.<br />
(12)<br />
Vorverlegung der vom BMF verfügten Abgabefristen für die Steuererklärungen<br />
um einen Monat (TB 1991 Abs 36.2).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF sei dies nicht verwirklichbar. Die ab der Veranlagung<br />
1991 eingeführte Regelung der Androhung <strong>des</strong> Ausschlusses bzw <strong>des</strong> Ausschlusses von<br />
der gestaffelten Fristerstreckung für Parteienvertreter habe sich jedoch sehr positiv auf<br />
die Anzahl der eingebrachten Erklärungen durch Parteienvertreter ausgewirkt.
(13)<br />
BMF<br />
129<br />
Erarbeitung von Richtlinien für die Personalbewirtschaftung (TB 1989<br />
Abs 36.2, TB 1992 BMF S. 137 Abs 4.2).<br />
Das BMF hielt bun<strong>des</strong>einheitliche Personalbewirtschaftungsrichtlinien für die<br />
Finanzlan<strong>des</strong>direktionen infolge deren unterschiedlicher Größe für nicht zielführend.<br />
Verwirklichte Empfehlungen<br />
Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Klärung der abgabenrechtlichen Stellung <strong>des</strong> Österreichischen Gewerkschaftsbun<strong>des</strong><br />
(TB 1976 Abs 39.31).<br />
Im Rahmen der Steuerreform <strong>1993</strong> wurde eine Befreiungsbestimmung<br />
für bestimmte Körperschaften geschaffen, die auch den Österreichischen<br />
Gewerkschaftsbund umfaßt.<br />
(2)<br />
Organisatorische Ansiedlung der Betriebs–Prüfungsstellen Zoll bei den<br />
Hauptzollämtern am Sitz der Finanzlan<strong>des</strong>direktionen (NTB 1989<br />
Abs 66.5 sowie 66.15).<br />
Ein den Vorstellungen <strong>des</strong> RH entsprechen<strong>des</strong> Konzept wurde mit 1. Juni<br />
1994 umgesetzt.<br />
(3)<br />
Gesetzliche Neuordnung <strong>des</strong> Branntweinmonopols, insbesondere auch im<br />
Hinblick auf die Verwendung von Biosprit (TB 1979 Abs 54.33,<br />
TB 1982 Abs 53.35)<br />
Das Alkohol–, Steuer– und Monopolgesetz 1995, BGBl Nr 703/1994,<br />
wurde entsprechend den EU–Richtlinien zur Verbrauchsteuerharmonisierung<br />
erlassen.
130<br />
Prüfungsergebnisse<br />
Bankenaufsicht<br />
Die Bankenaufsicht im BMF hat ihre gesetzlich vorgegebenen Ziele,<br />
die Gläubiger der Banken zu schützen sowie auf das volkswirtschaftliche<br />
Interesse an einem funktionierenden Bankwesen Bedacht zu<br />
nehmen, im wesentlichen erreicht.<br />
Die im Vergleich zum Aufgabengebiet sparsame Personalausstattung<br />
zwang dazu, nach einer Prioritätenreihung in erster Linie Problemfälle<br />
eingehend zu beaufsichtigen. Die große Anzahl nicht auffällig gewordener<br />
Banken und Sparkassen wurde hingegen nur im Min<strong>des</strong>tmaß<br />
beaufsichtigt.<br />
Eingehende Kontrollschritte setzten spät, häufig erst nach Eintritt einer<br />
Gefährdung ein. Für aufsichtsbehördliche Gegenmaßnahmen vor<br />
Ausbruch der Gefährdung fehlte auch ein einsatzbereites und aussagekräftiges<br />
Frühwarnsystem, an <strong>des</strong>sen Entwicklung das BMF allerdings<br />
arbeitete.<br />
Um den Mangel an Prüfungsdichte auszugleichen, führte die Aufsichtsbehörde<br />
in mehreren Fällen bezüglich verbreitet auftretender<br />
vermuteter Mißstände Querschnittserhebungen durch, deren Erfolg<br />
zum Teil beträchtlich war.<br />
Anläßlich der Auflösung der Gruppe Bankenaufsicht im BMF hätte<br />
eine der darin zusammengefaßten drei Abteilungen eingespart werden<br />
können.<br />
Vermehrt sollten Prüfungen an Ort und Stelle vorgenommen werden.<br />
Die Auswahl der als verlängerter Arm der Bankenaufsicht eingesetzten<br />
Staatskommissäre sollte mit größter Objektivität aus einem breiten<br />
Bewerberkreis getroffen werden. Ferner wären Verbesserungen<br />
im Datenverbund mit der Oesterreichischen Nationalbank sowie bei<br />
der Vereinheitlichung der automationsunterstützten Datenverarbeitung<br />
im internen Bereich erforderlich.
Banken–, Börse– und Kapitalmarktaufsicht im BMF<br />
Rechtsgrundlagen: Kreditwesengesetz 1979<br />
Sparkassengesetz 1979<br />
Wertpapieremissionsgesetz 1979<br />
Hypothekenbankgesetz 1899<br />
Depotgesetz 1969<br />
Investmentfondsgesetz 1963<br />
Postsparkassengesetz 1969<br />
Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten<br />
Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen<br />
1931 idF 1982<br />
Girozentralegesetz 1958<br />
Kapitalmarktgesetz 1991<br />
Personalstände:<br />
(3 Abteilungen, bis 1991 zusammengefaßt in einer Gruppe)<br />
1990 1991 1992<br />
26 25 24<br />
BMF<br />
Bankenaufsicht<br />
131<br />
<strong>Der</strong> Aufsicht unterworfen:<br />
rd 150<br />
rd 980<br />
rd 300<br />
Banken (im Sinne <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes)<br />
Sparkassen, Bausparkassen, Banken <strong>des</strong> Raiffeisensektors,<br />
Kreditbürgschaftsgesellschaften und Finanzierungs AG<br />
Investmentfonds<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH hat im März und April <strong>1993</strong> die Banken–, Börse– und Kapitalmarktaufsicht<br />
durch das BMF überprüft. Die Prüfungsmitteilungen ergingen<br />
im Juli <strong>1993</strong>. Dazu nahm die überprüfte Stelle im Dezember<br />
<strong>1993</strong> Stellung, worauf der RH im Feber 1994 Gegenäußerungen abgab.<br />
<strong>Der</strong> überprüfte Zeitraum umfaßte im wesentlichen die Jahre 1990 bis<br />
Anfang <strong>1993</strong>.<br />
Gegenstand der Überprüfung war neben den mit dieser Aufsichtstätigkeit<br />
verbundenen Geldeinnahmen und –ausgaben der wirtschaftliche Einsatz<br />
<strong>des</strong> Personals und der beigestellten Sachmittel sowie die Wahrnehmung<br />
der Aufsichtspflicht unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer<br />
Amtshaftpflicht wegen unzureichender Aufsicht, wie sie der Oberste Gerichtshof<br />
in einem zurückliegenden Anlaßfall als grundsätzlich denkmöglich<br />
bezeichnet hat.
132<br />
Rechtsgrundlagen<br />
2<br />
Im überprüften Zeitraum hatte das BMF auf dem Gebiet der Bankenaufsicht<br />
vor allem das Kreditwesengesetz 1979, das Sparkassengesetz 1979<br />
und mehrere Nebengesetze zu vollziehen.<br />
Noch während der Einschau <strong>des</strong> RH an Ort und Stelle wurde im BMF die<br />
Regierungsvorlage zum Finanzmarktanpassungsgesetz <strong>1993</strong> vorbereitet,<br />
nach <strong>des</strong>sen Beschlußfassung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1994 an die<br />
Stelle <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes das neue Bankwesengesetz getreten ist.<br />
Ferner wurden die Gesetze über Sparkassen, Bausparkassen, Investmentfonds,<br />
Beteiligungsfonds und über den Kapitalmarkt neu gefaßt. Die<br />
überprüfte Stelle hat sich in ihrer Stellungnahme zum Teil bereits auf diese<br />
neuen, im überprüften Zeitraum aber noch nicht geltenden Gesetze berufen.<br />
Organisation der<br />
Aufsichtsbehörde<br />
3.1<br />
Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde nahmen im BMF drei Abteilungen<br />
(V/4, V/5 und V/13) wahr. Die Gliederung folgte der unterschiedlichen<br />
Regelung <strong>des</strong> Instanzenzuges. Demnach hatte<br />
– die Abteilung V/4 die Grundzüge der Angelegenheiten der Banken–,<br />
Börse– und Kapitalmarktaufsicht und die Pflege einschlägiger internationaler<br />
Kontakte zu besorgen,<br />
– die Abteilung V/5 teils in erster und teils in zweiter Instanz gegenüber<br />
Sparkassen, Bausparkassen sowie Raiffeisenbanken und Volksbanken<br />
(mehrstufige Sektoren) einzuschreiten und<br />
– die Abteilung V/13 in erster Instanz die Aufsicht über die Banken im<br />
unmittelbaren Anwendungsbereich <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes zu führen.<br />
Ihr waren auch zusätzlich die Aufgaben der Börse– und Kapitalmarktaufsicht<br />
übertragen.<br />
Bis 1991 waren alle drei Abteilungen in der Gruppe V/B zusammengefaßt.<br />
<strong>Der</strong> Gruppenleiter führte zugleich die Abteilung V/4.<br />
Ab 1992 wurden mit Auflösung der Gruppe V/B die drei Abteilungen<br />
unmittelbar dem Sektionsleiter unterstellt. Die Abteilung V/4 wurde<br />
beibehalten, obwohl ihre Koordinationsfunktion nunmehr vom Sektionsleiter<br />
wahrgenommen wurde. Statt <strong>des</strong>sen erhielt sie als zusätzliche Aufgabe<br />
die Aufsicht über jene drei Spitzeninstitute, nämlich die Giro Credit<br />
Bank AG der Sparkassen, die Raiffeisen Zentralbank AG Österreich und<br />
die Österreichische Volksbanken AG zugewiesen, über deren nachgeordnete<br />
Mitgliedsbanken unverändert die bis dahin dafür berufene Abteilung<br />
die Aufsicht zu führen hatte. Nebenbei hatte die Abteilung V/4 ab 1992<br />
auch die ADV–Koordination zu besorgen und Banken wegen Verletzung<br />
der Pflicht zur Min<strong>des</strong>thaltung flüssiger Mittel Pönale vorzuschreiben.<br />
3.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre es zweckmäßig gewesen, die Abteilung V/4<br />
aus Anlaß der Änderung der Aufbauorganisation aufzulösen und die verbliebenen<br />
Arbeitsgebiete auf die beiden anderen Abteilungen aufzuteilen,<br />
zumal ohne die Erweiterung ihres Aufgabenbereiches der Weiterbestand<br />
der Abteilung V/4 nicht zu rechtfertigen war.
BMF<br />
Bankenaufsicht<br />
3.3<br />
3.4<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF hätte die Auflösung dieser Abteilung zwangsläufig<br />
zu einer Vergrößerung der anderen, ohnedies schon sehr großen Abteilungen geführt.<br />
<strong>Der</strong> RH erwiderte, diesfalls wäre der Zusammenfassung sachlich zusammengehörender<br />
Angelegenheiten der Vorzug zu geben.<br />
133<br />
Ziele und Mittel<br />
Allgemeines<br />
4<br />
Die Aufsichtsbehörde hatte darauf zu achten, Gefahren für die Erfüllung der<br />
Verpflichtungen einer Bank gegenüber ihren Gläubigern abzuwenden<br />
(Gläubigerschutz) und hatte weiters auf das volkswirtschaftliche Interesse an<br />
einem funktionierenden Bankwesen Bedacht zu nehmen (Funktionsschutz).<br />
Als Konzessionsbehörde hatte sie nach durchgeführtem Ermittlungsverfahren<br />
die Bewilligung zum Bankbetrieb zu erteilen oder bei unzureichenden<br />
Projekten zu verweigern, in schweren Störungsfällen auch die Konzession<br />
zu entziehen. Sonstige wesentliche Änderungen waren der Behörde anzuzeigen<br />
und boten daher eine weitere Möglichkeit zu steuernden Eingriffen.<br />
Grundlage der laufenden Überwachung waren periodische bzw anlaßbezogene<br />
Meldungen der Banken nach dem Kreditwesengesetz. Dazu kamen<br />
die jeweils vorzulegenden Jahresabschlüsse und die ihnen jeweils<br />
beizugebenden bankaufsichtlichen Prüfberichte.<br />
Für Banken mit einer Bilanzsumme über 5 Mrd S und bei allen Sparkassen<br />
waren Staatskommissäre zu bestellen, die der Aufsichtsbehörde Bericht<br />
zu legen hatten.<br />
Im dezentralen Sektor war die laufende Überwachung dem Sparkassen–<br />
Prüfungsverband übertragen, der seinerseits der Aufsicht durch das BMF<br />
unterlag.<br />
Die Oesterreichische Nationalbank war zur Unterstützung verpflichtet,<br />
vor allem mittels automationsunterstützter Verarbeitung der gemeldeten<br />
Daten für Zwecke der Bankenaufsicht.<br />
Umfang der Aufsicht<br />
5.1<br />
5.2<br />
Da die umfassende Bearbeitung der zahlreichen Einzelinformationen sowie<br />
eigene ergänzende Kontrollschritte mit den im Schnitt etwa 24 bis 25 Mitarbeitern<br />
unmöglich war, wurde versucht, möglichst flächendeckend ein<br />
Min<strong>des</strong>tmaß an Routinekontrolle auszuüben und Kontrollschritte nur dann<br />
enger und eingehender zu setzen, wenn Anlaß zur Besorgnis bestand. Zusätzlich<br />
wurden schwerpunktmäßig besondere Kontrollgegenstände bei einer<br />
Mehrzahl ausgewählter Kreditinstitute oder überhaupt bei allen Banken<br />
näher überprüft.<br />
Für Problemfälle (sogenannte "Beobachtungsbanken") oder Fälle unmittelbaren<br />
Eingriffsbedarfs (sogenannte "Akutbanken") verblieb so eine Reserve<br />
an Arbeitskraft für intensive Kontrollen. Im Bereich <strong>des</strong> dezentralen Sektors<br />
erfolgte die Gewichtung in ähnlicher Weise.<br />
<strong>Der</strong> RH bestätigte grundsätzlich die Richtigkeit <strong>des</strong> eingeschlagenen Weges<br />
und hielt vor allem die überschaubare und nachvollziehbare Regelung
Ziele und Mittel<br />
134<br />
für tauglich, trotz personeller Beengtheit der Aufgabenstellung gerecht zu<br />
werden. Er verwies aber auf die noch nicht ausreichend genutzten Möglichkeiten<br />
<strong>des</strong> Einsatzes der ADV bei der Früherkennung von Gefahren.<br />
5.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF lasse das neue Bankwesengesetz wesentliche Erleichterungen<br />
erwarten, weil es gestatte, auch bewährte Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank<br />
für Kontrollaufgaben heranzuziehen. Weiters erarbeite es gemeinsam mit<br />
der Oesterreichischen Nationalbank ein computerisiertes Früherkennungssystem, mit<br />
<strong>des</strong>sen Einsatz in einigen Monaten gerechnet werden könne.<br />
Routinekontrolle<br />
6.1<br />
6.2<br />
Die laufende Kontrolle bei allen Banken erstreckte sich vor allem auf die<br />
Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses einschließlich <strong>des</strong> bankaufsichtlichen Prüfungsberichtes<br />
<strong>des</strong> Wirtschaftsprüfers. Dazu trat im Regelfall die Durchsicht<br />
der vorgeschriebenen Meldung der Bank über die Ertragslage Ende<br />
September (dritte Quartalsmeldung). Daraus konnten Schlußfolgerungen<br />
über den voraussichtlichen Jahresabschluß <strong>des</strong> laufenden Wirtschaftsjahres<br />
unter Zuhilfenahme der von der Oesterreichischen Nationalbank<br />
automationsunterstützt bereitgehaltenen Kenndaten abgeleitet werden.<br />
Soweit Berichte <strong>des</strong> Staatskommissärs vorlagen oder die Marktbeobachtung etwa<br />
anhand der Medienberichte oder sonstiger Erkenntnisquellen Anhaltspunkte<br />
lieferte, wurden auch diese Informationen in die Prüfungshandlungen<br />
einbezogen.<br />
Angeordnet war diese routinemäßige Kontrolle für alle nicht weiter auffälligen<br />
Banken. War hingegen die wirtschaftliche Lage einer Bank bereits besorgniserregend,<br />
so wurden eingehende und zeitnahe Überwachungsschritte<br />
eingeleitet und vor allem die sonst unbearbeitet bleibenden monatlichen<br />
Meldungen der Bank miteinbezogen.<br />
Führten die Kontrollmaßnahmen zu dem Ergebnis, daß Gefahr im Sinne<br />
<strong>des</strong> Gläubigerschutzes oder <strong>des</strong> Funktionsschutzes drohte, so waren sämtliche<br />
nur möglichen Kontrollmittel einzusetzen und dieser Aufsichtsfall<br />
vorrangig und umfassend zu behandeln.<br />
Gegenüber den der Kontrolle unterworfenen Banken ergingen bei Unklarheiten<br />
oder im Falle geringerer Verstöße fernmündliche Anfragen an die Buchhaltung<br />
oder Geschäftsleitung. Zeichneten sich gröbere Verstöße ab, wurde<br />
mit schriftlichen Anfragen nachgestoßen. Schwerwiegende Bedenken wurden<br />
mit den vorgeladenen Geschäftsleitern unmittelbar erörtert. Eigene Prüfer<br />
hat die Aufsichtsbehörde aber im überprüften Zeitraum nicht eingesetzt.<br />
Die Aufsicht über mehr als 300 Investmentfonds mußte von einer einzigen<br />
Sachbearbeiterin neben anderen Aufgaben besorgt werden und ging<br />
daher kaum über den Rahmen einer Formalkontrolle hinaus.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß eingehende Kontrollhandlungen häufig verhältnismäßig<br />
spät einsetzten und weithin auf dem Zufallsprinzip beruhten. Die<br />
Kontrolle auf der Grundlage <strong>des</strong> dritten Quartalsberichtes erfolge etwa im<br />
November, also so knapp vor dem Ende <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres, so daß drohender<br />
Schaden nicht mehr rechtzeitig erkannt und bekämpft werden könne. <strong>Der</strong>
Ziele und Mittel<br />
BMF<br />
Bankenaufsicht<br />
RH drängte daher auf die Fertigstellung eines funktionsfähigen Früherkennungssystems<br />
auf der Grundlage aussagefähiger Kennzahlen als wertvolles<br />
Hilfsmittel der Mißstandskontrolle.<br />
135<br />
6.3<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> BMF lasse ein Früherkennungs– bzw Frühwarnsystem allein<br />
eine drohende Gefährung nicht rechtzeitig erkennen. Dem BMF sei kein Fall bekannt,<br />
in dem im vorhinein ein Bankenzusammenbruch zwingend aus bankbetrieblichen<br />
Daten ableitbar gewesen wäre. Vielmehr stelle das Erkennen wirtschaftlicher<br />
Abläufe in ihrem Gesamtzusammenhang eine taugliche Grundlage für die Krisenfrüherkennung<br />
dar. Das BMF bestätigte, daß Kennzahlen im Regelfall für die<br />
Früherkennung einer schwerwiegenden Gefahr zu spät vorlagen.<br />
Im übrigen sehe sich das BMF wohl als Rechts– und Wirtschaftsaufsicht, nicht jedoch<br />
als Wirtschaftsplanungsbehörde und könne daher in vielen Fällen vor Ausbruch<br />
einer Gefährdung keine Gegenmaßnahmen ergreifen.<br />
Einsatz der ADV<br />
7.1<br />
7.2<br />
7.3<br />
Zu Beginn <strong>des</strong> überprüften Zeitraumes wurde über die Kontrollhandlungen<br />
ein formularisierter Bericht verfaßt. Die Vermögens– und die Ertragslage<br />
wurden in zum Teil aufwendigen händischen Rechnungen zusammengefaßt.<br />
Mit voranschreitender Verbesserung der Möglichkeiten<br />
<strong>des</strong> Einsatzes der ADV–Anlagen übernahmen diese Rechenarbeiten die<br />
Maschinen. Das entsprechende ADV–Konzept zu einer Bankanalyse haben<br />
interessierte junge Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit<br />
mit der Oesterreichischen Nationalbank entwickelt.<br />
<strong>Der</strong> RH bestätigte die Richtigkeit dieser Entwicklung. Er hielt es aber<br />
für notwendig, persönliche Vorbehalte gegen eine vermehrte ADV–Anwendung<br />
abzubauen. Die bis zuletzt nahezu ausschließlich nachgängige<br />
Kontrolle durch die Bankenaufsichtsbehörde führte der RH auf das Fehlen<br />
eines gut entwickelten ADV–Frühwarn– bzw Früherkennungssystems<br />
zurück.<br />
Das BMF bezeichnete es als sein Ziel, alle Mitarbeiter der Bankenaufsichtsbehörde<br />
zunehmend auf ADV zu schulen und sie dahingehend zu motivieren, auf dieses technisch<br />
unerläßliche Hilfsmittel zurückzugreifen. Die bloß händische Bearbeitung der<br />
Jahresabschlüsse sei bereits mit Dienstanweisung untersagt. Grundlage der Ersterhebung<br />
sei nun eine Kurzanalyse der Oesterreichischen Nationalbank.<br />
Anlaßbezogene Aufsicht<br />
Einhaltung <strong>des</strong><br />
Kreditwesengesetzes<br />
8.1<br />
Im einzelnen wurde festgestellt:<br />
(1) Im Jahre 1992 führte die Beschwerde eines Bankkunden über eine angeblich<br />
treuewidrige Verwendung eines Sparbuches durch einen Bankangestellten,<br />
dem es der Einleger zur Verwahrung anvertraut hatte, zu kriminalpolizeilichen<br />
Erhebungen gegen den Verdächtigen. Die Aufsichtsbehörde<br />
vertrat hier, wie in solchen Fällen üblich, den Standpunkt, sie habe sich auf<br />
die Kontrolle der Einhaltung <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes zu beschränken. Es<br />
sei ihr daher verwehrt, in zivil– oder strafrechtliche Belange einzugreifen.
Anlaßbezogene Aufsicht<br />
136<br />
Obwohl es sich um ein durch das Kreditwesengesetz besonders gesichertes<br />
Sparkonto — nämlich um ein Sparbuch — gehandelt hatte, unterließ die<br />
Aufsichtsbehörde eingehende Kontrollschritte, sondern führte bloß mit der<br />
betroffenen Bank einen kurzen Schriftwechsel.<br />
(2) Im Jahre 1991 erfuhr die Aufsichtsbehörde, daß angeblich entgegen<br />
dem Kreditwesengesetz durch Überweisung über anonyme Spareinlagen in<br />
Verbindung mit anonymen Wertpapierdepotkonten verfügt worden sei.<br />
Zugleich ergab sich auch der Verdacht eines Verstoßes gegen die gesetzliche<br />
Sorgfaltspflicht, weil die Bank ihre bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen<br />
Risken angemessen zu begrenzen hat. Die Aufsichtsbehörde nahm<br />
zwar Rücksprache mit der Geschäftsleitung der betroffenen Bank und veranlaßte<br />
weiters eine börseaufsichtliche Untersuchung gegen einen in die<br />
Transaktion verwickelten Makler. Weitere Schritte, vor allem durch Einsatz<br />
eigener Prüfer, hielt die Aufsichtsbehörde auch 1992 nicht für nötig, als<br />
Anhaltspunkte auftauchten, es seien ohne Vorlage der Sparurkunde, demnach<br />
vorschriftswidrig, Auszahlungen geleistet worden.<br />
8.2<br />
8.3<br />
8.4<br />
<strong>Der</strong> RH hielt der überprüften Stelle vor, sie habe die behaupteten Verletzungen<br />
<strong>des</strong> Kreditwesengesetzes nicht rasch und nachhaltig genug verfolgt.<br />
Nachteilig habe sich insbesondere der Verzicht auf den Einsatz eigener Prüfer<br />
zur Einschau an Ort und Stelle ausgewirkt.<br />
Das BMF erwiderte, die vom RH beanstandeten Unterlassungen seien im Gesamtkonzept<br />
einer im volkswirtschaftlichen Interesse gelegenen Aufsichtstätigkeit von untergeordneter<br />
Bedeutung. In Hinkunft erleichtere allerdings das neue Bankwesengesetz die<br />
Entsendung eigener Prüfer.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, eine umfassende Ausschöpfung aller Prüfungsmöglichkeiten<br />
der Aufsichtsbehörde hätte viel früher jene Geschäfte mit anonymen<br />
Kreditvergaben aufdecken können, welche später bei einer anderen<br />
Bank zu einer schweren Gefährdung geführt haben.<br />
Überwachung der<br />
Kreditnehmer<br />
9.1<br />
9.2<br />
Nachdem die Medien im Frühjahr <strong>1993</strong> über eine Großinsolvenz im Industriebereich<br />
berichtet hatten, hat die Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit<br />
mit der Oesterreichischen Nationalbank mittels Kurzanalyse sowie<br />
durch fernmündliche Rückfragen die Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />
Lage der betroffenen kreditgewährenden Banken erkundet. Schon<br />
1989 hatte die Aufsichtsbehörde überlegt, ob nicht für Bankkredite an<br />
diesen Großkunden Wertberichtigungsbedarf bestehe. Obwohl die damalige<br />
Einschätzung der Kreditwürdigkeit ungünstig lautete und sich unvermeidliche<br />
Forderungsnachlässe abzeichneten, ließ die Aufsichtsbehörde<br />
den Fall schließlich nach von außen versuchter Intervention im Hinblick<br />
auf ein in besonderem Maße zu wahren<strong>des</strong> Geschäftsgeheimnis <strong>des</strong> Kreditnehmers<br />
auf sich beruhen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH setzte die Kontrolle erst nach Schadenseintritt und<br />
daher zu spät ein und zeigte auch die Grenzen aufsichtsbehördlicher Eingriffsmöglichkeiten<br />
auf. Die pflichtgemäßen Meldungen aller Großveranlagungen<br />
informierten zwar die Aufsichtsbehörde und die Oesterreichische<br />
Nationalbank, doch traf die gesetzliche Pflicht zur laufenden Überwachung<br />
der Kreditnehmer die Banken selbst. Wohl aber wäre es nach Ansicht<br />
<strong>des</strong> RH für die Aufsichtsbehörde unumgänglich gewesen, die bereits
Anlaßbezogene Aufsicht<br />
BMF<br />
Bankenaufsicht<br />
1989 entdeckte Risikoquelle durch entsprechende Aufträge an die Bankprüfer<br />
und allenfalls auch durch Aufsichtsakte mit eigenen Prüfern den<br />
Gefahrenherd im Auge zu behalten.<br />
137<br />
9.3<br />
9.4<br />
Das BMF stimmte diesen Überlegungen grundsätzlich zu, lehnte aber jedwede<br />
Aufgabenverschiebung zu einer Kreditprüfung parallel zu den Banken ab.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, er habe nicht eine Parallelprüfung, sondern vielmehr<br />
die gesteigerte Überwachung der Kreditprüfung der Banken angesichts<br />
bereits als problematisch erkannter Kreditvergaben empfohlen.<br />
Effizienz von Aufsichtsmaßnahmen<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
In einem bankaufsichtlichen Prüfbericht über das Geschäftsjahr 1991 beanstandete<br />
der Bankprüfer Kreditvergaben an namentlich unbekannte<br />
Kreditnehmer und andere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz. Die<br />
Aufsichtsbehörde bearbeitete den eingelangten Prüfbericht samt Jahresabschluß<br />
im Sommer 1992 zunächst routinemäßig und holte schriftliche<br />
Stellungnahmen der betroffenen Bank ein. Die erst im Oktober 1992 aus<br />
dem Datenbestand der Oesterreichischen Nationalbank abgerufene Kurzanalyse<br />
zeigte ein günstigeres Bild, als das vom Bankprüfer für das Vorjahr<br />
vermittelte. Da die Ergebnisse <strong>des</strong> dritten Quartalsberichts erst im<br />
November 1992 zu erwarten waren, wies die Aufsichtsbehörde vorerst<br />
auf die Verletzung <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes hin und beauftragte die<br />
Bank, über jede Weiterentwicklung <strong>des</strong> Wertberichtigungsbedarfes zu<br />
berichten. Als aber der als Kreditvermittler tätig gewesene Makler insolvent<br />
wurde, traf das Ausfallsrisiko die kreditgewährende Bank unmittelbar.<br />
Weiters entstand im Gefolge anonymer Belehnung von Aktien, für<br />
deren Emission Kredit gewährt worden war, ein erhebliches Belehnungsrisiko<br />
und damit verbunden beträchtlicher Wertberichtigungsbedarf.<br />
Die ungünstigen Erfahrungen veranlaßten die Aufsichtsbehörde zur<br />
Überarbeitung ihrer Dienstanweisung über die Reihung und Intensivierung<br />
in der Bearbeitung <strong>des</strong> Jahresabschlusses. Zusätzlich wurde eine<br />
Schwerpunktkontrolle betreffend anonyme Kredite festgesetzt.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die zögernde und wenig zielstrebige Bearbeitung durch<br />
die Aufsichtsbehörde. Zudem beurteilte der RH die von der Oesterreichischen<br />
Nationalbank gespeicherten Daten als unzureichend; ausreichend aussagekräftige,<br />
rechtzeitig auf den neuesten Stand gebrachte Kennzahlen fehlten.<br />
<strong>Der</strong> RH gab zu bedenken, daß die aufgrund <strong>des</strong> Gesetzes zu speichernde<br />
Datenfülle für eine wirksame Aufgabenerfüllung eher hinderlich war.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, für einen rascheren Datenfluß zu sorgen und schlug vor,<br />
in schwerwiegenden Fällen den Bankprüfer zu einer kurzen Vorweginformation<br />
an die Aufsichtsbehörde zu verpflichten. Prüfungen an Ort und<br />
Stelle würden die Aufsichtstätigkeit wesentlich verbessern.<br />
Das BMF vertrat die Ansicht, der Stand <strong>des</strong> Verfahrens habe sich zunächst noch<br />
auf der Ebene einer rechtlichen Auseinandersetzung bewegt. Die schlagartige Änderung<br />
der wirtschaftlichen Lage der Bank als Folge dramatischer und außerhalb<br />
<strong>des</strong> Rechenwerkes befindlicher Vorgänge sei unvorhersehbar gewesen. <strong>Der</strong> auf betrügerischen<br />
Machenschaften fußende Zusammenbruch eines Großkunden könne durch<br />
die Analyse von Kennzahlen oft nicht vorhergesagt werden. Auf die laufenden intensiven<br />
Arbeiten an einem Früherkennungssystem wurde verwiesen.
Anlaßbezogene Aufsicht<br />
138<br />
10.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, eine schleppende Abwicklung der Prüfungshandlungen<br />
sei geeignet, den Erfolg der Aufsicht in Frage zu stellen.<br />
11.1<br />
11.2<br />
11.3<br />
11.4<br />
Die Aufsichtsbehörde erfuhr Anfang 1991, daß eine österreichische Bank<br />
mit ausländischer Beteiligung bereits bei der Darstellung ihrer Bilanz<br />
über das Jahr 1990 in Schwierigkeiten geraten war. Sie mußte letztlich<br />
Ende 1991 der Behörde die Gefährdung der Erfüllbarkeit ihrer Verpflichtungen<br />
anzeigen. Daraufhin erinnerte die Aufsichtsbehörde die Eigentümer<br />
der Bank formell an die anläßlich der Gründung der Bank abgegebene<br />
Patronatserklärung und verpflichtete die Bank mit mündlich<br />
verkündetem Bescheid zur monatlichen Vorlage einer Kapitalflußrechnung<br />
und einer Restlaufzeitenbilanz. Ein weiterer Bescheid wurde in der<br />
Folge auch allen Gläubigerbanken zur Kenntnis gebracht, um jede Bevorzugung<br />
zu vermeiden. Es folgten weitere Liquiditätskrisen und schließlich<br />
erging sogar eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen das Stammkapital<br />
der Bank.<br />
Die Aufsichtsbehörde bemühte sich, zu einer Vereinbarung mit den Gläubigerbanken<br />
beizutragen. Doch erst Bemühungen <strong>des</strong> österreichischen Bun<strong>des</strong>ministers<br />
für Finanzen, Dkfm Lacina, sowie <strong>des</strong> Staatssekretärs im Finanzministerium<br />
der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, Dr Köhler, konnten<br />
einen widerstrebenden großen ausländischen Gläubiger zur Unterzeichnung<br />
der ausgehandelten Verträge bewegen. Im Juni 1992 war die Umschuldung<br />
nach einem Wechsel <strong>des</strong> Eigentümers erfolgreich abgeschlossen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH waren die Bemühungen der Aufsichtsbehörde im Ergebnis<br />
erfolgreich, obwohl die gesetzten Kontrollakte nicht der aufgetretenen<br />
Krisenlage entsprochen haben. Insbesondere beanstandete der RH das<br />
Fehlen energischer Aufsichtsmaßnahmen, weil die überwiegend gehandhabte<br />
Einholung von Auskünften kaum erfolgversprechend war. Die letztlich<br />
mit Bescheid verfügte Untersagung bestimmter Bankgeschäfte war nach<br />
Ansicht <strong>des</strong> RH zu allgemein verfaßt, um eine Absicherung der anvertrauten<br />
Vermögenswerte zu gewährleisten.<br />
Nach Meinung <strong>des</strong> RH sollte bei unzweifelhaftem Vorliegen eines Gefährdungstatbestan<strong>des</strong><br />
die Sicherstellung der Gläubigeransprüche Vorrang haben,<br />
weil ein Mißlingen der Sanierungsbemühungen zu Ersatzansprüchen<br />
gegen die Republik wegen mangelnder Erfüllung der Aufsichtspflicht hätte<br />
führen können.<br />
Das BMF bestritt derartige Ersatzansprüche für den Fall <strong>des</strong> Scheiterns seiner Bemühungen<br />
und verwies auf das Ergebnis seiner Bemühungen, nämlich die Rettung von<br />
mehr als 5 Mrd S für die österreichische Volkswirtschaft und die Verbesserung bilateraler<br />
zwischenstaatlicher Beziehungen. Die Unterlassung energischer bescheidmäßiger<br />
Maßnahmen sei jedenfalls nicht schuldhaft und rechtswidrig geschehen.<br />
<strong>Der</strong> RH verblieb bei seiner Ansicht, zumal eine bescheidmäßig verfügte<br />
Beschränkung der Verfügungsgewalt über die Gesellschafterzuschüsse ein<br />
taugliches Mittel der Vermögenssicherung gewesen wäre.
Anlaßbezogene Aufsicht<br />
Sparkassenverschmelzung<br />
12.1<br />
BMF<br />
Bankenaufsicht<br />
Im Zuge einer Verschmelzung leistete die aufnehmende Sparkasse eine<br />
Abschlagszahlung an die Gemeinden, welche die Haftung für die untergehenden<br />
Sparkassen bis dahin getragen hatten. <strong>Der</strong> Aufsichtsbehörde wurde<br />
offiziell mitgeteilt, daß in diesem wie in anderen Fällen von Sparkassenfusionen<br />
eine regelrechte Lizitation um die Höhe der Abschlagszahlungen geführt<br />
werde; fusionsinteressierte Sparkassen wetteiferten mit höheren Angeboten<br />
über Abschlagszahlungen an die abgabewilligen Haftungsgemeinden.<br />
Die Aufsichtsbehörde berief sich aber lediglich auf ein die höheren Abschlagszahlungen<br />
decken<strong>des</strong> Bewertungsgutachten und ging auf die Problematik<br />
der Lizitation nicht ein.<br />
139<br />
Nach erfolgter Verschmelzung trat der vom Sparkassen–Prüfungsverband<br />
bereits angekündigte Ertragseinbruch ein. <strong>Der</strong> auffällige Rückgang <strong>des</strong><br />
Teilbetriebsergebnisses ließ sich auch auf die erwachsenen Verschmelzungskosten<br />
zurückführen. <strong>Der</strong> Sparkassen–Prüfungsverband warnte vor weiteren<br />
Verschmelzungen, worauf die Aufsichtsbehörde erklärte, in nächster Zukunft<br />
Verschmelzungsanträge dieser Form nicht mehr zu bewilligen.<br />
12.2<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß eine Auseinandersetzung mit dem Problem der Lizitation<br />
von Abschlagszahlungen nur <strong>des</strong>halb versäumt worden ist, weil diese<br />
Frage nach Ansicht <strong>des</strong> BMF dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen<br />
sei und daher nicht unter seine Kontrollaufgabe falle. <strong>Der</strong> RH empfahl demgegenüber,<br />
künftig im Bewilligungsverfahren über Verschmelzungen die<br />
Möglichkeit von Lizitationen in die aufsichtsbehördliche Kontrolle einzubeziehen.<br />
12.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF dürfe es in laufende Verhandlungen über Übernahmebedingungen<br />
mit mehreren Übernahmebewerbern nicht eingreifen, um sich nicht dem<br />
Vorwurf der Wirtschaftslenkung auszusetzen. Wohl aber seien im konkreten Verschmelzungsfall<br />
die Plausibilität der Bewertung überprüft und Preisexzesse durch informelle<br />
Überzeugungsarbeit verhindert worden.<br />
12.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Aufsichtsbehörde habe durch die Einberechnung<br />
erhoffter Synergieeffekte und Kosteneinsparungen in den Liquidationserlös<br />
nicht unwesentlich zum später eingetretenen Ertragseinbruch beigetragen.<br />
Schwerpunktmaßnahmen<br />
Allgemeines<br />
13<br />
Die Bankenaufsichtsbehörde hat den Verzicht auf eingehendere Routinekontrollen<br />
wettzumachen versucht, indem sie aktuelle Fragen größerer Tragweite<br />
entweder einer Mehrzahl von Banken oder überhaupt allen Banken vorlegte.<br />
Länderrisiko<br />
14.1<br />
Lange Zeit blieb das Ausfallsrisiko bei Kreditgewährung an ausländische<br />
Staaten unberücksichtigt. Erst aufgrund von ungünstigen Erfahrungen mit<br />
Staaten in Lateinamerika und in Afrika sowie von Warnungen ausländischer<br />
Bankenaufsichtsbehörden hat die österreichische Bankenaufsicht zu einer<br />
vorsichtigeren Risikobewertung geraten. Die Aufsichtsbehörde wirkte auf<br />
eine Neugestaltung der Richtlinien für Wirtschaftsprüfer ein und konnte in<br />
der Folge durchsetzen, daß gefährdete Länderrisken je nach dem Grad<br />
wahrscheinlicher Uneinbringlichkeit nach und nach wertberichtigt wurden.<br />
Nach dem Einbruch der Oststaatenrisken hat diese vorsichtigere Bewertungsmethode<br />
zu wirklichkeitsnahen Bankbilanzen geführt.
Schwerpunktmaßnahmen<br />
140<br />
14.2<br />
<strong>Der</strong> RH sah darin einen unbestreitbaren Erfolg, weil die Aufsichtsbehörde<br />
noch vor Eintritt <strong>des</strong> Risikos wirtschaftlich zielführende Schritte gesetzt<br />
hat. <strong>Der</strong> RH regte allerdings an, die Einflußmöglichkeiten der Bankenaufsichtsbehörde<br />
auf die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer gesetzlich<br />
besser abzusichern.<br />
Anonyme Kredite<br />
15.1<br />
15.2<br />
Erste Informationen aus Ergebnissen der Routinekontrolle über die Vergabe<br />
von Krediten an namentlich unbekannte Schuldner haben im Sommer<br />
1992 zunächst nur zur internen Feststellung der Unzulässigkeit solcher<br />
anonymen Kredite geführt. Es bestand vorerst die Sorge, die Zusammengehörigkeit<br />
der einzelnen Kreditgewährungen im Rahmen von Großkrediten<br />
könnte verschleiert werden, so daß die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen<br />
für Großveranlagungen unüberprüfbar würde. Als Ende 1992 unübersehbar<br />
geworden war, daß solche anonyme Kreditvergaben für manche Banken<br />
existenzbedrohend werden könnten, ersuchte die Aufsichtsbehörde im Jänner<br />
<strong>1993</strong> die Bankprüfer, bei künftigen Prüfungen anonyme Kreditvergaben<br />
als rechtlich unzulässig zu beanstanden.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Bankenaufsichtsbehörde verhältnismäßig<br />
spät, in einem Anlaßfall bereits zu spät, Maßnahmen ergriffen. Die an sich<br />
richtige Lösung, im Wege der Bankprüfer Fehler aufzudecken und bei allen<br />
beaufsichtigten Banken Problembewußtsein zu wecken, konnte erst in der<br />
zweiten Jahreshälfte <strong>1993</strong>, nach Abschluß der Arbeiten an den Jahresbilanzen<br />
und an den bankaufsichtlichen Prüfberichten, greifen.<br />
Interne Kontrolle<br />
der Banken<br />
16.1<br />
16.2<br />
16.3<br />
Im Frühjahr 1992 hat die Aufsichtsbehörde bei allen Banken mittels Fragebogen<br />
die Einrichtung und den Einsatz der vom Kreditwesengesetz vorgeschriebenen<br />
internen Kontrolle erhoben. Nicht gefragt wurde aber nach dem jeweiligen<br />
Gegenstand der internen Kontrollhandlungen und ihrem Ergebnis.<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte den Nutzen dieser sehr allgemein gehaltenen Schwerpunktmaßnahme.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF sei das wesentliche Ziel nicht darin zu sehen, sofort<br />
Maßnahmen zu setzen, sondern vielmehr, das Problembewußtsein der Geprüften anzusprechen,<br />
in diesem Fall das Augenmerk der Banken verstärkt auf die Organisation<br />
der internen Kontrolle zu richten. Rückmeldungen zufolge sei dies auch gelungen.<br />
Staatskommissäre<br />
17.1<br />
Hinsichtlich der Staatskommissäre wurde festgestellt:<br />
(1) Mit den bei Banken ab einer Bilanzsumme von mehr als 5 Mrd S sowie<br />
bei allen Sparkassen bestellten Staatskommissären besaß die Aufsichtsbehörde<br />
ein Instrument unmittelbarer und zeitnaher Kontrolle der aufsichtsunterworfenen<br />
Kreditinstitute. Die Staatskommissäre hatten umfassende Informationsrechte<br />
und mußten der Aufsichtsbehörde jeweils Bericht erstatten.
Staatskommissäre<br />
BMF<br />
Bankenaufsicht<br />
Bei Sparkassen bestellte der Lan<strong>des</strong>hauptmann als Aufsichtsbehörde erster Instanz<br />
den Staatskommissär, häufig den Bezirkshauptmann. Im unmittelbaren<br />
Anwendungsbereich <strong>des</strong> Kreditwesengesetzes oblag die Bestellung dem Bun<strong>des</strong>minister<br />
für Finanzen, der nahezu ausschließlich Beamte <strong>des</strong> BMF heranzog.<br />
141<br />
(2) Die für die Tätigkeit der Staatskommissäre herausgegebene Richtlinie<br />
war letztmalig 1987 auf den neuesten Stand gebracht worden. Eine methodische,<br />
regelmäßige Schulung der Kandidaten für diese Funktion sowie der<br />
bereits im Amt befindlichen Funktionäre war nicht festzustellen.<br />
(3) Jährlich war der Aufsichtsbehörde ein schriftlicher Bericht über die Tätigkeit<br />
vorzulegen. In Einzelfällen verzögerte sich die Berichterstattung aber<br />
bis zu zwei Jahre und mußte eingemahnt werden. Neben Berichten, welche<br />
kaum mehr als den Inhalt beigelegter Aufsichtsratsprotokolle gekürzt wiedergaben,<br />
fanden sich auch solche, die auf hohen Einsatz einzelner Staatskommissäre<br />
bei der Durchsetzung <strong>des</strong> Funktions– und <strong>des</strong> Gläubigerschutzes<br />
schließen ließen.<br />
(4) Für die Tätigkeit als Staatskommissär stand eine Funktionsgebühr zu,<br />
die letztmalig Mitte 1990 je nach Größe der beaufsichtigten Bank neu<br />
festgesetzt worden ist und bis zu 9 320 S monatlich betrug. Die Funktionsgebühren<br />
wurden den Banken zur Vergütung vorgeschrieben und haben<br />
daher in Summe den Bund nicht belastet. Diese Vorschreibungen<br />
wurden ebenfalls 1990 vereinheitlicht.<br />
17.2<br />
Nach Meinung <strong>des</strong> RH sollten für die Funktion als Staatskommissär auch<br />
andere Kandidaten als bloß Angehörige <strong>des</strong> BMF herangezogen werden.<br />
Es könnte etwa auch der Erfahrungsschatz der bei Finanzbehörden tätigen<br />
Betriebsprüfer genutzt werden. Eine öffentliche Ausschreibung könnte einen<br />
möglichst breit gestreuten Bewerberkreis ansprechen. <strong>Der</strong> RH empfahl<br />
die Einrichtung einer besonders für Staatskommissäre zugeschnittenen<br />
Schulung, die für alle Bewerber verbindlich sein müßte, sich aber<br />
auch auf bereits bestellte Funktionäre zu erstrecken hätte.<br />
Um bei Doppelfunktionen einerseits als Mitarbeiter der Bankenaufsichtsbehörde<br />
und andererseits als Staatskommissär möglichste Objektivität zu<br />
wahren, empfahl der RH, jedenfalls zu vermeiden, daß sich beide Aufgaben<br />
bei der gleichen Bank überlappen.<br />
Weiters empfahl der RH, die bei Sparkassen tätigen Staatskommissäre —<br />
nötigenfalls im Wege <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>hauptmannes — zur sorgfältigeren Berichterstattung<br />
aufzufordern.<br />
17.3<br />
Das BMF hat die Vorschläge <strong>des</strong> RH weitgehend aufgegriffen. <strong>Der</strong> Anregung, die<br />
Schulung zu intensivieren, sei bereits nachgekommen und ein "Handbuch für Staatskommissäre"<br />
erarbeitet worden. Die beanstandete Überlappung der Tätigkeit als Mitarbeiter<br />
der Aufsichtshörde und als Staatskommissär bei der gleichen Bank sei bereits<br />
behoben worden.
142<br />
Anwendung <strong>des</strong><br />
Datenverbun<strong>des</strong><br />
18.1<br />
Die Oesterreichische Nationalbank erfaßte und speicherte die ihr aufgrund<br />
<strong>des</strong> Kreditwesengesetzes gemeldeten Daten der Banken nach eingehender<br />
Prüfung in einer Datenbank. Die Überprüfung und Eingabe der Daten in<br />
das ADV–System war aber so zeitaufwendig, daß etwa die Daten der Monatsausweise<br />
erst ab Mitte <strong>des</strong> Folgemonats, jene der Quartalsberichte rund<br />
sechs bis sieben Wochen nach Quartalsende abrufbar waren.<br />
Zum Teil konnte die weitere Verarbeitung der abgerufenen Datenbestände<br />
von der Bankenaufsicht frei programmiert werden. Die Oesterreichische<br />
Nationalbank bot aber aufgrund eigener Programme bereits zusammenfassende<br />
Darstellungen, insbesondere eine von ihr entwickelte Bankenanalyse<br />
über die Geschäfts–, Ertrags– und Risikoentwicklung im Vergleich zu ähnlichen<br />
Banken und zwar in einer Kurz– und in einer Langfassung an. Die<br />
damit entwickelten Kennzahlen konnte die Aufsichtsbehörde in einem<br />
variablen Auswahl– und Auswertesystem weiter verknüpfen. Wegen der<br />
hohen Anforderungen beim Dialog mit dem System machten davon allerdings<br />
nur wenige besonders interessierte Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde<br />
Gebrauch.<br />
Die Oesterreichische Nationalbank hat ihre ausgetesteten Programme oder<br />
Programmpakete oft nur nach einem Einführungsvortrag zur Verfügung<br />
gestellt und Referenz– oder Benutzerhandbücher übergeben.<br />
Im Dialogverfahren <strong>des</strong> Echtbetriebes traten aber bisweilen schwerwiegende<br />
Fehler auf, die sogar zu einer verzerrten Darstellung einer Bankentwicklung<br />
führen konnten. Mängel wurden oft erst auf Betreiben der Bankenaufsichtsbehörde<br />
behoben oder führten zu einem Programmabbruch ohne<br />
Mitteilung an den Anwender.<br />
18.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die späte Verfügbarkeit der Bankdaten.<br />
Er empfahl, allenfalls einen Auszug der wichtigen Daten bereits zu einem<br />
früheren Zeitpunkt bereitzuhalten. Ferner sollte die Einschulung der Mitarbeiter<br />
der Aufsichtsbehörde umfangreicher gestaltet werden. Jene Mitarbeiter,<br />
die die ADV als Kontrollmittel noch zögernd einsetzen, sollten<br />
in eine eingehendere und womöglich wiederholte Schulung einbezogen<br />
werden. Vor Freigabe eines Programmes für den Echtbetrieb forderte der<br />
RH intensivere Probeläufe und empfahl den Einsatz eines für ADV–Anwendung<br />
ausgebildeten Mitarbeiters zur Beratung und Betreuung der<br />
Sachbearbeiter in der Aufsichtsbehörde sowie zur Vertretung ihrer Anliegen<br />
gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank bei ADV–Projekten.<br />
Vorteilhaft wäre es nach Ansicht <strong>des</strong> RH, anstelle der im Kreditwesengesetz<br />
nach Art eines bloßen Zusammenwirkens ausgerichteten Beziehungen<br />
zwischen Partnern dem BMF eine bestimmende Rolle gesetzlich zuzuschreiben.<br />
18.3<br />
Das BMF vermeinte, Programmverbesserungen und Programmanpassungen seien<br />
von der Oesterreichischen Nationalbank stets ohne Probleme berücksichtigt worden.<br />
Einzelne Datenfehler seien aber nie auszuschließen. Die ADV–Programme würden,<br />
soweit bekannt, stets von der Oesterreichischen Nationalbank erprobt.
Schlußbemerkungen<br />
19<br />
Abschließend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />
BMF<br />
Bankenaufsicht<br />
(1) Das aus Meldungen und Berichten stammende aufsichtsrelevante<br />
Datenmaterial sollte zu Kenndaten verknüpft werden, welche als ein<br />
Hilfsmittel für die Früherkennung von Gefahren für die Schutzfunktionen<br />
eingesetzt werden können.<br />
143<br />
(2) Wesentlich verstärkt sollte auch das Kontrollmittel der Prüfung<br />
durch eigene Organe an Ort und Stelle zum Einsatz kommen.<br />
(3) Von den Möglichkeiten <strong>des</strong> Einsatzes der ADV sollte im Zuge der<br />
Bearbeitung der Aufsichtsfälle verstärkt Gebrauch gemacht werden.<br />
Dies setzt eine verstärkte, vor allem seitens <strong>des</strong> BMF federführende<br />
Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank, eine verstärkte<br />
Schulung der eigenen Kräfte und die Bereinigung vorgefundener<br />
Zweigleisigkeiten voraus.<br />
(4) <strong>Der</strong> Wichtigkeit <strong>des</strong> Einsatzes von Staatskommissären entsprechend<br />
wäre auf deren Auswahl größte Sorgfalt zu verwenden; der<br />
Kreis der Kandidaten sollte möglichst über den engen Kreis der Beamten<br />
<strong>des</strong> BMF hinaus erweitert werden.
144<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Die Versicherungsaufsicht im BMF hat ihre gesetzlichen Ziele, die<br />
privaten Versicherungsunternehmungen und ihren Geschäftsbetrieb<br />
zu überwachen, erreicht.<br />
Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht bekleideten bei Versicherungsunternehmungen<br />
Funktionen als Treuhänder (oder deren Stellvertreter)<br />
<strong>des</strong> Deckungsstockes, was Zweifel an der völligen Unvoreingenommenheit<br />
der Versicherungsaufsicht hervorrufen könnte.<br />
Die Versicherungsaufsicht hat aber bei der Überprüfung der Versicherungsunternehmungen<br />
deren Deckungsstockwerte weitgehend<br />
ausgeklammert; versicherungstechnische Überprüfungen vor Ort<br />
von Deckungsstöcken, Alterungsrückstellungen und Tariferstellungen<br />
wurden nicht vorgenommen.<br />
Bei Bekanntwerden bedenklicher Geschäftsabschlüsse durch mehrere<br />
Versicherungsunternehmungen, durch die angeblich ausländische<br />
Rechtsvorschriften verletzt worden waren, ergriff die Versicherungsaufsicht<br />
kaum wirkungsvolle Aufsichtsmaßnahmen. Auch bei erheblichen<br />
finanziellen Schwierigkeiten einer Versicherungsunternehmung<br />
unterließ es die Versicherungsaufsicht, von den ihr gesetzlich<br />
eingeräumten Möglichkeiten angemessen Gebrauch zu machen.<br />
Versicherungsaufsicht im BMF<br />
Rechtsgrundlage<br />
Versicherungsaufsichtsgesetz vom 18. Oktober 1978,<br />
BGBl Nr 569, zuletzt geändert mit BGBl Nr 532/<strong>1993</strong><br />
Planstellen<br />
(4 Abteilungen samt Kanzleistelle, zusammengefaßt in einer Gruppe)<br />
1990 1991 1992<br />
27 27 28
BMF<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Versicherungsaufsicht im BMF<br />
Gebarungsumfang<br />
1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
in Mill S<br />
Ausgaben<br />
Personalaufwand 12,8 13,6 15,0 15,6 15,8<br />
Sachaufwand 3,9 5,9 5,6 6,4 4,0<br />
Summe 16,7 19,5 20,6 22,0 19,8<br />
Einnahmen<br />
Versicherungsaufsichtsgebühr<br />
21,3 19,1 24,9 22,6 29,2<br />
sonstige Einnahmen 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2<br />
Summe 21,5 19,3 25,1 22,8 29,4<br />
145<br />
In die Versicherungsaufsichtsgebühr werden zusätzlich zu den ausgewiesenen<br />
Ausgaben noch ein kalkulatorischer Pensionsaufwand und anteilsmäßige<br />
ADV–Kosten einbezogen, so daß die Einnahmen zumeist die<br />
Ausgaben übersteigen.<br />
<strong>Der</strong> Aufsicht unterworfen:<br />
1989 1990 1991 1992<br />
Versicherungsunternehmungen<br />
in der Rechtsform einer AG 44 45 49 53<br />
Versicherungsunternehmungen<br />
in der Rechtsform eines Versicherungsvereines<br />
auf<br />
Gegenseitigkeit 13 13 9 6<br />
ausländische Zweigniederlassungen<br />
13 13 11 11<br />
zusammen 70 71 69 70<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH hat von Ende September bis Ende November 1992 die Gebarung<br />
der Versicherungsaufsicht durch das BMF überprüft. Die Prüfungsmitteilungen<br />
ergingen im Juni <strong>1993</strong>. Zu der ihm im Oktober <strong>1993</strong> zugegangenen<br />
Stellungnahme <strong>des</strong> BMF hat der RH im März 1994 seine<br />
Gegenäußerung abgegeben.<br />
<strong>Der</strong> überprüfte Zeitraum umfaßte im wesentlichen die Jahre 1987 bis<br />
1992.
146<br />
Rechtsgrundlagen<br />
2<br />
Mit dem Bun<strong>des</strong>gesetz vom 18. Oktober 1978, BGBl Nr 569, über<br />
den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz)<br />
wurden die gesetzlichen Bestimmungen für die<br />
Versicherungsaufsicht im BMF geschaffen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
mit den zwischenzeitlich erfolgten Novellierungen bildet nach wie<br />
vor die wesentliche Grundlage für die Wahrnehmung der behördlichen<br />
Überwachungstätigkeiten gegenüber den privaten Versicherungsunternehmungen<br />
und deren Geschäftsbetrieb.<br />
Versicherungsaufsichtsbehörde ist der Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen.<br />
Kosten der Versicherungsaufsicht<br />
3.1<br />
Sowohl der Personal– als auch der Sachaufwand der Versicherungsaufsicht<br />
sind dem Bund von den beaufsichtigten Versicherungsunternehmungen<br />
rückzuerstatten. Bemessungsgrundlage sind die verrechneten Prämien <strong>des</strong><br />
Inlandsgeschäftes einschließlich der Nebenleistungen der Versicherungsunternehmungen.<br />
Ersetzt werden dem Bund neun Zehntel der Kosten der<br />
Versicherungsaufsicht.<br />
Darüber hinaus haben die Versicherungsunternehmungen bestimmte Kosten<br />
in vollem Umfang zu ersetzen, nämlich die der Versicherungsaufsicht<br />
erwachsenden Kosten für Treuhänder, für externe Prüfungsaufgaben<br />
und für Regierungskommissäre.<br />
Diese allgemeine Überwälzung der Kosten auf die Versicherungsunternehmungen<br />
verleitete die Behörde in wiederholten Fällen dazu, die tatsächlichen<br />
Kosten nicht ihrem Gesamtumfang nach zu werten, sondern<br />
sie für ihre Entscheidungen lediglich im Ausmaß <strong>des</strong> verbleibenden<br />
Zehntels anzusetzen. Häufig fand sich sogar auf Anträgen oder Belegen<br />
der Vermerk, daß der Bund ohnehin nur mit einem Zehntel der Kosten<br />
belastet werde.<br />
3.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH gab sich die Versicherungsaufsicht solcherart vordergründig<br />
den Anschein, besonders geringe Aufwände zu verursachen.<br />
<strong>Der</strong> RH legte der Versicherungsaufsicht nahe, ihre Betrachtungsweise zu<br />
ändern und strengere Maßstäbe anzulegen, weil die Versicherungsunternehmungen<br />
die von ihnen zu 90 % getragenen Kosten der Versicherungsaufsicht<br />
auf die einzelnen Versicherten überwälzen.<br />
3.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF erfolge in anderen europäischen Staaten die Übernahme<br />
der Kosten der Aufsicht bis zu 200 %. Vermerke, wonach 90 % anfallender<br />
Kosten von den Versicherungsunternehmungen ersetzt werden, würden aber<br />
künftig unterbleiben.<br />
4.1<br />
Andererseits hat es das BMF aufgrund von Buchungs– bzw Zuordnungsfehlern<br />
von 1987 bis 1991 unterlassen, den Betrag von insgesamt rd<br />
1,5 Mill S in die Kostenberechnung miteinzubeziehen, wodurch dem<br />
Bund rd 1,4 Mill S an Einnahmen entgangen sind.<br />
4.2<br />
<strong>Der</strong> RH legte dem BMF dringend nahe, den ausstehenden Betrag von den<br />
Versicherungsunternehmungen nachzufordern.<br />
4.3<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMF ist die Nachzahlung im September <strong>1993</strong> erfolgt.
BMF<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Personalbelange<br />
147<br />
Funktionsbestellungen<br />
als Treuhänder<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
Um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Deckungsfall zu gewährleisten,<br />
sind die Versicherungsunternehmungen zur Bildung von Deckungserfordernissen<br />
verpflichtet, deren Überwachung Treuhändern obliegt. Diese werden<br />
von der Versicherungsaufsicht auf fünf Jahre bestellt, eine Wiederbestellung<br />
ist möglich. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren Treuhänder und deren<br />
Stellvertreter für 41 Versicherungsunternehmungen bestellt. Die Bestellungen<br />
nahm ein Beamter der Versicherungsaufsicht im BMF vor.<br />
Eine Ausschreibung dieser Funktionen fand nicht statt. Nähere Richtlinien<br />
zur Durchführung <strong>des</strong> Bestellungsverfahrens waren ebensowenig vorhanden<br />
wie etwa Vormerkungen über geeignet erscheinende Personen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, um eine Objektivierung und Nachvollziehbarkeit <strong>des</strong> Bestellungsverfahrens<br />
bemüht zu sein und künftig diese Funktionen auszuschreiben.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF führe es Aufzeichnungen über geeignet erscheinende<br />
Personen. Es sagte jedoch zu, den Anregungen <strong>des</strong> RH zu folgen und die notwendigen<br />
organisatorischen Änderungen zu erwägen.<br />
Mitarbeiter der<br />
Versicherungsaufsicht<br />
als Treuhänder<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
6.4<br />
Fünf Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht bekleideten acht Funktionen<br />
als Treuhänder oder deren Stellvertreter bei Versicherungsunternehmungen.<br />
Diesen Mitarbeitern waren allerdings Prüfungstätigkeiten bei einem<br />
Deckungsstock einer Versicherungsunternehmung untersagt, bei dem sie<br />
Treuhänderfunktionen bekleideten.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Verwendbarkeit der Mitarbeiter der<br />
Aufsichtsbehörde zur Prüfung einer Versicherungsunternehmung eingeschränkt<br />
und zudem geeignet war, die Prüfungsobjektivität der Aufsichtsbehörde<br />
in ihrer Ganzheit zu bezweifeln.<br />
<strong>Der</strong> RH legte dem BMF nahe, von der Bestellung von Angehörigen der<br />
Aufsichtsbehörde zu Treuhändern Abstand zu nehmen.<br />
Nach Meinung <strong>des</strong> BMF stehe die Tätigkeit <strong>des</strong> Treuhänders im Vorfeld einer zwischen<br />
ordnender und lenkender Verwaltung angesiedelten Aufsicht mit vornehmlich<br />
präventiver Aufgabenstruktur. <strong>Der</strong> Treuhänder sei nicht Sachwalter der Versicherten,<br />
die Befugnisse einer Vermögensveranlagung oder Vermögensverwaltung stünden ihm<br />
nicht zu. Das BMF habe nachweisbar schriftliche Vorkehrungen getroffen, um jegliche<br />
Unvereinbarkeiten auszuschließen.<br />
Ein Spannungsverhältnis zwischen aufsichtsbehördlichen Tätigkeiten und der<br />
Ausübung einer Treuhänderfunktion bei einer Versicherungsunternehmung bestünde<br />
nicht.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Ausübung von Treuhänderfunktionen durch<br />
Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht könne eine vollkommen objektive<br />
Ausübung der aufsichtsbehördlichen Überwachung beeinträchtigen.
Personalbelange<br />
148<br />
Teilnahme an<br />
Veranstaltungen<br />
7.1<br />
Die Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht haben auch an Veranstaltungen<br />
teilgenommen, für die der jeweilige Veranstalter die angefallenen Kosten<br />
entweder zur Gänze oder zumin<strong>des</strong>t zu einem erheblichen Teil übernommen<br />
hat (Festveranstaltung anläßlich der Gründung einer Zweigniederlassung<br />
im Ausland; Jubiläumsfeier im Ausland) und für deren Teilnahme<br />
ein unmittelbar dienstliches Erfordernis nicht zu erkennen war.<br />
7.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl der Versicherungsaufsicht, an Veranstaltungen, deren<br />
Kosten von der einladenden Versicherungsunternehmung getragen werden,<br />
künftig entweder nicht teilzunehmen oder — bei Vorliegen einer<br />
dienstlichen Notwendigkeit — die Kosten aus den Mitteln der Versicherungsaufsicht<br />
zu bestreiten.<br />
7.3<br />
Die Versicherungsaufsicht pflichtete dem RH grundsätzlich bei.<br />
ADV–Angelegenheiten<br />
8.1<br />
Die 22 Mitarbeiter der Versicherungsaufsicht verfügten über acht PC–Arbeitsplätze,<br />
die nicht miteinander vernetzt waren. Dem Bedarf an weiteren<br />
PC–Einheiten sowie an der Vernetzung der PC–Einzelplätze war das BMF<br />
unter Hinweis auf budgetäre Gründe nicht nachgekommen.<br />
8.2<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte die nicht ausreichende PC–Ausstattung der Versicherungsaufsicht.<br />
Er verwies außerdem auf die Notwendigkeit der raschen Umsetzung<br />
der PC–Vernetzung, weil die Anpassung an den EWR bzw an die<br />
EU eine erhöhte Überwachung der Versicherungsunternehmungen erforden<br />
wird.<br />
8.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF seien die Bau– und Installationsmaßnahmen zur<br />
PC–Vernetzung für Ende <strong>1993</strong> vorgesehen.<br />
Die zögernde Ausstattung der Versicherungsaufsicht mit PC–Arbeitsplätzen sei<br />
vorwiegend auf fehlende Budgetmittel, aber auch auf die Vermeidung einer Besserstellung<br />
gegenüber anderen Organisationseinheiten innerhalb <strong>des</strong> BMF zurückzuführen.<br />
Prüfungstätigkeiten<br />
Deckungsstock<br />
9.1<br />
Die Versicherungsunternehmungen haben — mit gewissen Ausnahmen<br />
— einen Deckungsstock in der Höhe der Deckungserfordernisse zu bilden.<br />
Sie sind verpflichtet, eine Aufstellung aller dem Deckungsstock gewidmeten<br />
Vermögenswerte innerhalb von sechs Wochen nach Ende <strong>des</strong><br />
Geschäftsjahres der Versicherungsaufsicht vorzulegen.<br />
Die Deckungserfordernisse und die Deckungsstockwerte aller Versicherungsunternehmungen<br />
betrugen 152,3 bzw 157,0 Mrd S (1989), 174,8<br />
bzw 181,3 Mrd S (1990) und 196,5 bzw 203,6 Mrd S (1991).<br />
Seit Jahren wurden diese eingelangten Verzeichnisse inhaltlich nur zum<br />
Teil oder überhaupt nicht geprüft. So wurden von den im Jahre 1988<br />
vorgelegten Deckungsstockverzeichnissen 26 nicht geprüft, 1989 blieben<br />
von 44 derartigen Nachweisungen 30 und 1990 von 44 wiederum 22 ungeprüft.<br />
Die Erledigungen erfolgten äußerst schleppend mit regelmäßig<br />
mehr als einjähriger Verzögerung.
Prüfungstätigkeiten<br />
BMF<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Zudem bestanden Abstimmungsschwierigkeiten der laut Geschäftsverteilung<br />
zuständigen Abteilungen der Versicherungsaufsicht, was zur Folge<br />
hatte, daß die ausgewiesenen Werte von der Versicherungsaufsicht unkritisch<br />
entgegengenommen wurden. Überprüfungen vor Ort erfolgten nur<br />
fallweise und nur in geringem Umfang.<br />
149<br />
Die seit Jahren bekannte mangelnde Aufgabenerfüllung bewirkte keine<br />
Änderung in organisatorischer oder personeller Hinsicht.<br />
9.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH waren die Bearbeitungszeiten zwischen dem Einlangen<br />
der Deckungsstockverzeichnisse und deren Erledigung unangemessen<br />
lang. Er erachtete eine Kontrolldichte, bei der regelmäßig mehr<br />
als 50 % aller vorgelegten Deckungsstockverzeichnisse ungeprüft abgelegt<br />
wurden, als unzureichend.<br />
Besonders kritisch vermerkte der RH, daß die Versicherungsaufsicht<br />
Deckungswertgrößen in Milliardenhöhe ungeprüft hingenommen hatte.<br />
Durch dieses Verhalten könnte nach Ansicht <strong>des</strong> RH jede weitere Kontrolltätigkeit<br />
der Versicherungsaufsicht in Frage gestellt werden.<br />
Weiters beanstandete der RH das Fehlen ausreichender Prüfungen vor<br />
Ort. Zudem sollten nach Ansicht <strong>des</strong> RH die Zuständigkeiten innerhalb<br />
der Versicherungsaufsicht eindeutig abgegrenzt werden, um nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Effizienz der Prüfungstätigkeit auszuschließen.<br />
9.3<br />
Laut Stellungnahme der Versicherungsaufsicht würden die halbjährlichen Deckungsstockmeldungen<br />
der Versicherungsunternehmungen mit den Aufstellungen über Vermögenswerte<br />
laufend zeitnah geprüft. Darüber hinaus fänden laufend Besprechungen<br />
mit Vertretern der Versicherungsunternehmungen und Treuhändern zur Erörterung<br />
allenfalls auftretender Probleme statt.<br />
Jedenfalls sei es möglich, ohne Prüfung vor Ort Plausibilitätskontrollen vorzunehmen<br />
und zB Abweichungen von den langjährigen Entwicklungen festzustellen.<br />
Letzlich war auch die Versicherungsaufsicht von der unbedingten Notwendigkeit der<br />
Prüfung der Deckungsrückstellungen überzeugt. Prüfungen vor Ort seien in Vorbereitung<br />
bzw für die nächste Zeit geplant.<br />
<strong>Der</strong> Empfehlung <strong>des</strong> RH nach zeitnaher und vollständiger Prüfung der vorgelegten<br />
Nachweise könne nach Umsetzung <strong>des</strong> ADV–Gesamtkonzeptes entsprochen werden.<br />
Schließlich räumte die Versicherungsaufsicht unzweckmäßige Überschneidungen der<br />
Zuständigkeiten innerhalb ihres Bereiches ein; allerdings seien diese in der Geschäftsverteilung<br />
<strong>des</strong> BMF festgelegt worden.<br />
Kapitalanlagen<br />
10.1<br />
Die laufende Überwachung der Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmungen<br />
erfolgte zumeist vor Ort, wobei auftretende Fragen bzw Entwicklungen<br />
bei den Kapitalanlagen, aber auch bei den Sparten Beteiligungen,<br />
Immobilien und Wertpapiere besprochen wurden. Sofern aber Mängel festgestellt<br />
wurden, wurde die für die Finanzaufsicht zuständige Abteilung der<br />
Versicherungsaufsicht weiter befaßt. Eine solche Prüfung (Kautionserfordernis<br />
und Kautionswerte) fand allerdings zuletzt 1989 statt.
Prüfungstätigkeiten<br />
150<br />
10.2<br />
10.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären auch Prüfungen der Kapitalanlagen regelmäßig<br />
vor Ort vorzunehmen.<br />
Die Versicherungsaufsicht pflichtete dem RH bei. Solche Prüfungen würden im<br />
Rahmen der personellen Möglichkeiten aufgrund der Ergebnisse der ADV–mäßig<br />
durchgeführten Bilanzauswertungen vorgenommen werden.<br />
Kautionen<br />
11.1<br />
11.2<br />
11.3<br />
Durch Stellung einer Kaution soll die dauernde Erfüllbarkeit der Ansprüche<br />
aus dem Geschäftsbetrieb einer Versicherungsunternehmung sichergestellt<br />
werden. Kautionsstellungen verlangte die Versicherungsaufsicht<br />
in der Regel nur von ausländischen Versicherungsunternehmungen<br />
mit Zweigniederlassungen im Inland. Meldungen hierüber erfolgten einmal<br />
jährlich. Zuletzt waren elf ausländische Versicherungsunternehmungen<br />
mit Zweigniederlassung betroffen.<br />
Schriftliche Erledigungen über die angestellten Prüfungen erfolgten unangemessen<br />
verzögert; eine Überprüfung vor Ort erfolgte zuletzt 1989. Obwohl<br />
dabei erhebliche Mängel aufgezeigt worden waren, unterblieben weitere<br />
derartige Prüfungen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die teilweise äußerst verspätete, schriftliche Erledigung<br />
der Prüfungsergebnisse über die Kautionsverzeichnisse.<br />
Schon allein wegen <strong>des</strong> Ergebnisses der letzten Prüfung vor Ort im Jahr<br />
1989 wäre es angezeigt gewesen, weiterhin solche Überprüfungen vorzunehmen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, auch Kautionsprüfungen in das Prüfungsprogramm<br />
vor Ort entsprechend einzubeziehen und dazu die notwendigen<br />
personellen Vorsorgen zu treffen.<br />
Die Versicherungsaufsicht pflichtete dem RH bei und sagte entsprechende Maßnahmen<br />
zu. Allerdings würden aufgrund <strong>des</strong> Inkrafttretens <strong>des</strong> EWR nur noch drei<br />
Versicherungsunternehmungen kautionspflichtig sein.<br />
Sonstige Aufsichtstätigkeiten<br />
Geschäftsabschlüsse<br />
im Ausland<br />
12.1<br />
Hinsichtlich bestimmter Tätigkeiten österreichischer Versicherungsunternehmungen<br />
im Ausland war festzustellen:<br />
(1) Im Oktober 1989 berichtete die Leiterin der ungarischen Versicherungsaufsicht,<br />
daß namhafte österreichische Versicherungsunternehmungen<br />
in Ungarn tätig geworden seien und durch Abschlüsse von Versicherungsverträgen<br />
bzw durch die dabei vereinbarte Form der Prämienzahlung ungarische<br />
Gesetze (Devisenbestimmungen) verletzt hätten. <strong>Der</strong> Leiter der<br />
österreichischen Versicherungsaufsicht ersuchte in einer Sitzung <strong>des</strong> Versicherungsverban<strong>des</strong><br />
im Dezember 1989 die Versicherungsunternehmungen,<br />
zur Vermeidung einer Rufschädigung der österreichischen Versicherungswirtschaft<br />
die ausländischen Bestimmungen zu beachten. Nach einer<br />
Anfrage <strong>des</strong> BMI wegen <strong>des</strong> Verdachtes von Unregelmäßigkeiten bei solchen<br />
Geschäften in Ungarn erklärte der Leiter der Versicherungsaufsicht<br />
gegenüber dem Versicherungsverband, daß die Verantwortlichen der Versicherungsunternehmungen<br />
die beanstandeten Geschäftsmethoden entweder
Aufsichtstätigkeiten<br />
BMF<br />
Versicherungsaufsicht<br />
duldeten oder aber unrichtig informiert wurden. Von Verbandsseite wurde<br />
dies bedauert; der Leiter der Versicherungsaufsicht kündigte eine Vorladung<br />
der Vorstandsmitglieder an.<br />
151<br />
(2) <strong>Der</strong> Leiter der finanzpolitischen Abteilung <strong>des</strong> Finanzministeriums der<br />
damaligen tschechoslowakischen Republik beschwerte sich im Dezember<br />
1990 über die rechtswidrigen Tätigkeiten von fünf namentlich genannten<br />
österreichischen Versicherungsunternehmungen und erklärte, daß dadurch<br />
die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der damaligen CSFR und Österreich<br />
belastet würden. Die Versicherungsaufsicht teilte daraufhin dem Versicherungsverband<br />
mit, daß durch derartige unerlaubte Tätigkeiten österreichischer<br />
Versicherungsunternehmungen der österreichischen Wirtschaft<br />
schwerer Schaden zugefügt worden wäre, und ersuchte, dies den angeführten<br />
Versicherungsunternehmungen zur Kenntnis zu bringen.<br />
(3) Laut einer Mitteilung <strong>des</strong> BMI seien häufig Visaanträge polnischer<br />
Staatsbürger zum Zwecke <strong>des</strong> Besuches von Seminaren einer Versicherungsvermittlungsgesellschaft<br />
in Graz gestellt worden. <strong>Der</strong>artige Einschulungen<br />
wurden auch für jugoslawische und russische Staatsangehörige vermutet.<br />
Obwohl damit sehr wahrscheinlich war, daß österreichische Makler offensichtlich<br />
Ausländer als Akquisiteure anheuerten und damit Geschäfte eingeleitet<br />
werden sollten, die möglicherweise gesetzwidrig wären, nahm die<br />
Versicherungsaufsicht diesen Hinweis unter Bezug auf ihre in dieser Angelegenheit<br />
ergangenen Schreiben lediglich zur Kenntnis.<br />
Im Feber 1991 hinterfragte die Interpol Prag derartige Geschäftsabschlüsse<br />
österreichischer Versicherungsunternehmungen, worüber der Leiter der<br />
Versicherungsaufsicht dem Versicherungsverband berichtete.<br />
(4) Im Mai 1992 berichtete die Versicherungsaufsicht dem vorgesetzten<br />
Sektionsleiter im BMF über "unerlaubte Ostaktivitäten österreichischer<br />
Versicherungsunternehmungen" in der damaligen CSFR, in Ungarn, in<br />
Polen und in Jugoslawien. Dieser kündigte konkrete Schritte an, worauf<br />
im Juni 1992 schließlich einer Grazer Versicherungsunternehmung von<br />
der Versicherungsaufsicht nahegelegt wurde, ein für diese Auslandsgeschäfte<br />
verantwortliches Vorstandsmitglied abzuberufen.<br />
12.2<br />
<strong>Der</strong> RH kritisierte, daß die Versicherungsaufsicht nicht unverzüglich nach<br />
dem Bekanntwerden <strong>des</strong> Verdachtes ungesetzlicher Vertragsabschlüsse<br />
nachhaltig tätig geworden war. <strong>Der</strong> bloße Appell <strong>des</strong> Leiters der Versicherungsaufsicht<br />
war kaum geeignet gewesen, bedenklichen Geschäftsabschlüssen<br />
entgegenzuwirken.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war es dem Ansehen der österreichischen Wirtschaft<br />
beim Aufbau der Beziehungen zu den östlichen Nachbarstaaten abträglich,<br />
erst mehr als zwei Jahre nach Bekanntwerden bedenklicher Geschäftspraktiken<br />
wirksame Maßnahmen zu ergreifen.<br />
12.3<br />
Laut Stellungnahme der Versicherungsaufsicht hätten die abgeschlossenen Verträge den<br />
Geschäftsplänen entsprochen; eine Gefährdung der Interessen der Versicherten hätte<br />
nicht bestanden. Die von der Interpol vermuteten Gesetzesverstöße seien nicht vorgelegen.
Aufsichtstätigkeiten<br />
152<br />
Die nach den Reisen polnischer Staatsbürger zu Schulungsveranstaltungen von Maklern<br />
zustandegekommenen Versicherungsverträge seien nicht zu beanstanden gewesen.<br />
Im übrigen hätte die Versicherungsaufsicht zum damaligen Zeitpunkt weder über die<br />
Rechtslage in Polen noch über die dortigen Tätigkeiten konkrete Informationen besessen.<br />
Die Rechtsvorschriften in Polen seien ihr im Juli 1991 vom BMA, die genauen<br />
Umstände der Versicherungsverträge mit polnischen Staatsangehörigen im Juli 1992<br />
vom polnischen Finanzministerium erklärt worden.<br />
Laut Meinung der Versicherungsaufsicht seien ihre Appelle an Anstand und Vernunft<br />
durchaus angemessen und zweckentsprechend gewesen, weil einige Versicherungsunternehmungen<br />
ihre Tätigkeiten in den betreffenden Ländern eingestellt bzw überhaupt<br />
nicht aufgenommen hätten. Die rechtliche Durchsetzbarkeit darüber hinausgehender<br />
Maßnahmen wäre schwierig gewesen.<br />
Überdies habe die Versicherungsaufsicht erst allmählich von den Dimensionen <strong>des</strong> in<br />
Rede stehenden Geschäftes Kenntnis erlangt. Auch die Beschwerden aus dem Ausland<br />
seien nach und nach eingelangt.<br />
Abschließend teilte die Versicherungsaufsicht mit, daß sie unter sorgfältiger Abwägung<br />
aller maßgebenden Gesichtspunkte von ihrem Verlangen nach Abberufung <strong>des</strong><br />
Vorstandsmitglie<strong>des</strong> der Grazer Versicherungsunternehmung Abstand genommen hätte.<br />
12.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, der im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegte<br />
Überwachungsauftrag an die Versicherungsaufsicht hätte deren zeitgerechtes<br />
und zielstrebiges Handeln erfordert.<br />
Prämienfrage<br />
gegenüber Ungarn<br />
13.1<br />
13.2<br />
13.3<br />
Ende Oktober 1992 wurden in namhaften Medien ausführliche Berichte<br />
gebracht, wonach die ungarische Aufsichtsbehörde von österreichischen<br />
Versicherungsunternehmungen in Ungarn angeblich illegal eingehobene<br />
Prämien in Höhe zwischen 750 Mill S und 1 000 Mill S zurückzufordern<br />
gedachte.<br />
Obwohl dies dem Leiter der Versicherungsaufsicht bekannt war, hat die<br />
Versicherungsaufsicht keine Maßnahmen gesetzt, um den Sachverhalt<br />
aufzuklären bzw an die Versicherungsunternehmungen heranzutreten.<br />
Dem RH war die Zurückhaltung der Versicherungsaufsicht nicht verständlich,<br />
zumal gegen ein Vorstandsmitglied einer dieser Versicherungsunternehmungen<br />
bereits Verwaltungsschritte wegen einer ähnlich gelagerten<br />
Disposition eingeleitet worden waren. Er empfahl, von den drei im wesentlichen<br />
betroffenen Unternehmungen schriftliche Darstellungen über deren<br />
Ungarngeschäfte einzuholen und sodann die gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten<br />
zu ergreifen, um den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb sicherzustellen<br />
sowie Schädigungen der Versicherten hintanzuhalten.<br />
Laut Stellungnahme der Versicherungsaufsicht hätten die Medienberichte keine neuen<br />
Informationen über das in Rede stehende Geschäft geboten. Es habe daher kein Anlaß<br />
bestanden, an den Entscheidungen über getroffene oder nicht getroffene Maßnahmen etwas<br />
zu ändern. In der Folge habe sich herausgestellt, daß alle betroffenen Versicherungsunternehmungen<br />
ihre einschlägigen Tätigkeiten in Ungarn zum fraglichen Zeitpunkt<br />
bereits eingestellt hätten.
Aufsichtstätigkeiten<br />
BMF<br />
Versicherungsaufsicht<br />
13.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, diese Darstellung bestätige, daß die Versicherungsaufsicht<br />
nicht alle ihr gesetzlich eingeräumten Aufsichtsmittel ausgeschöpft<br />
hatte.<br />
153<br />
Unterdeckung bei<br />
einer Versicherungsunternehmung<br />
14.1<br />
14.2<br />
14.3<br />
Hinsichtlich einer in finanzielle Schwierigkeiten gelangten Versicherungsunternehmung<br />
war festzustellen:<br />
(1) Zur Behebung der absehbaren Schwierigkeiten bei der Erstellung ihrer<br />
Bilanz für 1990 (der Deckungsstock war mit rd 15 Mill S unterdeckt) beabsichtigte<br />
eine Versicherungsunternehmung den Verkauf von Liegenschaften<br />
an eine in ihrem alleinigen Eigentum stehende Immobiliengesellschaft.<br />
Obwohl die erforderliche Erhöhung <strong>des</strong> Stammkapitals der kaufenden Immobiliengesellschaft<br />
erst im Feber 1991 beschlossen bzw der Vorgang erst<br />
im März 1991 aufsichtsbehördlich genehmigt wurde, bestätigten die<br />
Wirtschaftsprüfer der Immobiliengesellschaft die Erhöhung und vollständige<br />
Bezahlung <strong>des</strong> Stammkapitals bereits zum Jahresende 1990.<br />
Trotz der ihr bekannten unrichtigen bilanzmäßigen Darstellung unterließ<br />
die Versicherungsaufsicht entsprechende Maßnahmen.<br />
(2) Da sich auch für 1991 ein negatives Geschäftsergebnis dieser Versicherungsunternehmung<br />
abzeichnete, teilte ihr Vorstand der Versicherungsaufsicht<br />
mit, daß der voraussichtliche Fehlbetrag von rd 150 Mill S durch weitere<br />
Liegenschaftsveräußerungen abgedeckt werde.<br />
Die Versicherungsaufsicht nahm dies zur Kenntnis und legte einvernehmlich<br />
mit der Versicherungsunternehmung als weitere Lösungsschritte die Kürzung<br />
der Dividende sowie letztlich die Inanspruchnahme der Hauptaktionäre<br />
fest.<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte angemessene und geeignete aufsichtsbehördliche Maßnahmen<br />
zur nachhaltigen Sanierung der Ertragslage der Versicherungsunternehmung,<br />
zumal die Versicherungsaufsicht selbst die Auffassung vertreten hatte,<br />
daß durch die Veräußerung von Liegenschaften die Schwierigkeiten der Versicherungsunternehmung<br />
nur vordergründig, aber nicht nachhaltig gelöst<br />
werden können.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Versicherungsaufsicht von den ihr eingeräumten<br />
Eingriffsmöglichkeiten nur zögernd und nicht in vollem Umfang Gebrauch<br />
gemacht hatte. Nach Auffassung <strong>des</strong> RH hätte die Versicherungsaufsicht<br />
im Hinblick auf die beträchtlichen finanziellen Schwierigkeiten der<br />
Versicherungsunternehmung und im Interesse der vorsorglichen Abwendung<br />
von Schädigungen der Versicherten zeitlich befristet einen Regierungskommissär<br />
für diese Versicherungsunternehmung bestellen müssen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher der Versicherungsaufsicht, künftig in derartigen Fällen<br />
sogleich von den ihr zur Verfügung stehenden Lenkungs– und Aufsichtsmöglichkeiten<br />
uneingeschränkt Gebrauch zu machen.<br />
Laut Stellungnahme der Versicherungsaufsicht sei sie vorerst davon ausgegangen, daß<br />
die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Versicherungsunternehmung im Jahre 1990<br />
einmaliger Natur gewesen wären. Als sich im Jahre 1991 der Fortbestand der Pro-
Aufsichtstätigkeiten<br />
154<br />
bleme abgezeichnet habe, hätte sie die vom RH beschriebenen Maßnahmen gesetzt.<br />
Darüber hinaus habe die Versicherungsunternehmung personelle Änderungen vorgenommen;<br />
das für Finanzanlagen zuständige Vorstandsmitglied sei 1991, das für<br />
den Verkauf zuständige Vorstandsmitglied 1992 und der Vorstandsvorsitzende<br />
<strong>1993</strong> aus der Unternehmung ausgeschieden.<br />
Die Einsetzung eines Regierungskommissärs hätte für die Unternehmung ernste Folgen<br />
gehabt, so daß diese Maßnahme unterblieben sei. Aufgrund der von der Versicherungsaufsicht<br />
mitgetragenen Maßnahmen der Versicherungsunternehmung sei keine<br />
Schädigung der Versicherten eingetreten.<br />
Die Versicherungsunternehmung hätte mittlerweile ihre Kapitalanlagen saniert und<br />
ihre Kosten stabilisiert.<br />
Malversationen<br />
15.1<br />
15.2<br />
15.3<br />
15.4<br />
Die Innenrevision <strong>des</strong> BMF hat 1988/89 überprüft, ob die Versicherungsaufsicht<br />
in einem öffentlich bekannt gewordenen Fall ausreichend eingeschritten<br />
war. Sie gelangte zur Auffassung, die bei dieser Versicherungsunternehmung<br />
aufgetretenen Mißstände hätten von der Versicherungsaufsicht nur<br />
zufällig erkannt werden können, regte aber geeignete Vorkehrungen zur Abwehr<br />
künftiger Malversationen an; zudem empfahl sie, der Entwicklung der<br />
bei Versicherungsunternehmungen gesetzlich vorgeschriebenen internen<br />
Kontrolle besonderes Augenmerk zuzuwenden.<br />
Eine 1990 angekündigte Nachprüfung durch die Innenrevision <strong>des</strong> BMF<br />
wehrte die Versicherungsaufsicht unter anderem mit der Begründung erfolgreich<br />
ab, es sei nicht ihre Aufgabe, nach Malversations– und Untreuehandlungen<br />
von Versicherungsunternehmungen zu suchen.<br />
<strong>Der</strong> RH pflichtete der Innenrevision <strong>des</strong> BMF bei. Nach Auffassung <strong>des</strong> RH<br />
ist es Aufgabe der Versicherungsaufsicht, bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten<br />
in vermehrtem Maß Prüfungshandlungen vor Ort durchzuführen.<br />
Die Versicherungsaufsicht vermeinte, sie habe die Ursachen der ungünstigen Entwicklung<br />
<strong>des</strong> Geschäftsergebnisses einer Versicherungsunternehmung zu ergründen<br />
und entsprechende Maßnahmen zu setzen oder im Falle bekanntgewordener Malversationen<br />
deren Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmung im Interesse<br />
einzelner Versicherter zu prüfen. Keinesfalls aber habe sie ihre Prüfungshandlungen<br />
gezielt oder allein an Malversations– und Untreuehandlungen auszurichten.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die gesetzliche Verpflichtung der Versicherungsaufsicht,<br />
die gesamte Geschäftsgebarung einer Versicherungsunternehmung<br />
zu überwachen, beinhalte auch zeitgerechte Kontrollmaßnahmen im Hinblick<br />
auf allfällige Malversationen.<br />
Weitere<br />
Feststellungen<br />
16<br />
Weitere Empfehlungen <strong>des</strong> RH betrafen insbesondere<br />
(1) Verfahrensvereinfachungen bei der ADV–mäßigen Erstellung, Weitergabe<br />
und Verarbeitung der Jahresdaten der Versicherungsunternehmungen,<br />
(2) die zügigere Erledigung von Geschäftsstücken bzw wirksame Maßnahmen<br />
zur Überwachung <strong>des</strong> Erledigungsstan<strong>des</strong>,
BMF<br />
Versicherungsaufsicht<br />
(3) Verbesserungen der ADV–Ausstattung der Kanzleistelle sowie<br />
155<br />
(4) die Umstellung auf eine zeitgemäße Telefonanlage für die Versicherungsaufsicht.<br />
Schlußbemerkungen<br />
17<br />
Unbeschadet der aufgezeigten Mängel wurden die vielfachen Bemühungen<br />
der Versicherungsaufsicht zur Besorgung der ihr gesetzlich<br />
übertragenen Aufgaben, insbesondere die laufenden Überprüfungen<br />
der Geschäftsgebarungen der einzelnen Versicherungsunternehmungen<br />
und die dabei eingesetzten Lenkungsbestrebungen gewürdigt. Dabei<br />
wurden vielfach hohe Sachkenntnisse und nachhaltiger persönlicher<br />
Einsatz festgestellt.<br />
Zusammenfassend sah sich der RH zu nachfolgenden Empfehlungen<br />
veranlaßt:<br />
Die Versicherungsaufsicht sollte<br />
(1) den ihr obliegenden Prüfungstätigkeiten in allen Teilgebieten zeitnah<br />
nachkommen und Prüfungsdefizite nicht mehr aufkommen lassen,<br />
(2) die laufende Gebarung gewissenhaft überwachen,<br />
(3) Aufsichtsbelange bewußt ausfüllen und sich dabei auch nicht<br />
scheuen, von den ihr gesetzlich eingeräumten Maßnahmen Gebrauch<br />
zu machen,<br />
(4) grundsätzlich ein erhöhtes Kostenbewußtsein an den Tag legen,<br />
(5) bei Maßnahmen im Personalbereich gleichfalls strenge Maßstäbe<br />
anlegen, andererseits aber auch für künftige Anforderungen sorgfältig<br />
vorsorgen,<br />
(6) künftig alles unterlassen, was auch nur den Anschein einer Voreingenommenheit<br />
oder gar Befangenheit gegenüber den zu prüfenden<br />
Unternehmungen aufkommen lassen könnte.
156<br />
Finanzamt Graz–Stadt<br />
Die Veranlagungsabteilung und die Lohnsteuerstelle waren um gesetzmäßigen<br />
und wirtschaftlichen Vollzug bemüht.<br />
Die Anzahl der internen Kontrollen in der Veranlagungsabteilung<br />
war zu gering und die Auswahl der Fälle nach dem Zufallsprinzip<br />
unbefriedigend.<br />
<strong>Der</strong> Veranlagungsfortschritt lag im Jahre 1991 — anders als in den<br />
Vorjahren — unter dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt.<br />
Das Finanzamt setzte Vorauszahlungen vielfach ohne Prüfung der<br />
Ansuchen herab; die Veranlagungen ergaben überwiegend beträchtliche<br />
Abgabennachforderungen.<br />
Bei mehreren Veranlagungsfällen erfolgte die Abgabenvorschreibung<br />
trotz hoher Abgabennachforderungen mit großer Verzögerung.<br />
Im Jahre 1992 prüfte die Lohnsteuerstelle nur rd 10 % aller Arbeitgeberbetriebe,<br />
während im Bereich der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für<br />
Steiermark diese Kennzahl 25 % betrug.<br />
Das Verfahren der Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer<br />
war arbeits– und kostenaufwendig.<br />
Kennzahlen <strong>des</strong> Finanzamtes<br />
1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mrd S<br />
Abgabenaufkommen 12,3 11,9 13,3 14,8 16,1<br />
Personalstand zum 1. Jänner <strong>1993</strong><br />
374<br />
Stand zum Jahresbeginn<br />
1989 1980 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
Veranlagungsfälle 38 637 39 999 41 990 43 647 45 034<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte im Mai <strong>1993</strong> schwerpunktmäßig die Veranlagungsabteilung<br />
und die Lohnsteuerstelle <strong>des</strong> Finanzamtes Graz–Stadt. Die Prüfungsmitteilungen<br />
wurden dem Finanzamt, der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für<br />
Steiermark und dem BMF Anfang September <strong>1993</strong> übermittelt. Zu den<br />
im Dezember <strong>1993</strong> eingelangten Stellungnahmen gab der RH im Jänner<br />
1994 seine Gegenäußerung ab.
Allgemeines<br />
2<br />
BMF<br />
Finanzamt Graz-Stadt<br />
Das Finanzamt Graz–Stadt ist nach Aufkommen und Personalstand das<br />
größte Finanzamt im Bereich der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Steiermark und<br />
lag im Jahre 1992 aufkommensmäßig an fünfter Stelle im Bun<strong>des</strong>gebiet.<br />
Neben dem allgemeinen und erweiterten Aufgabenkreis obliegt dem Finanzamt<br />
für den Bereich <strong>des</strong> gesamten Bun<strong>des</strong>gebietes die Erhebung der<br />
Umsatzsteuer von Unternehmern, die ihr Unternehmen vom Ausland aus<br />
betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus<br />
der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen.<br />
157<br />
Interne Kontrollen<br />
3.1<br />
Das Aufkommen an Kapitalertragsteuer schwankte in den Jahren 1988<br />
bis 1992 auffällig. Das Finanzamt konnte darüber infolge <strong>des</strong> Zeitablaufes<br />
und der mangelnden Transparenz der verdichteten Aufkommensermittlung<br />
durch die ADV keine ziffernmäßig befriedigende Aufklärung<br />
geben.<br />
3.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Entwicklung <strong>des</strong> Abgabenaufkommens zeitnah zu<br />
beobachten und das Ergebnis der Untersuchungen, insbesondere bei<br />
großen Schwankungen, zu dokumentieren.<br />
3.3<br />
Das Finanzamt sagte dies zu.<br />
4.1<br />
Die fünf Fachbereichsleiter beim Finanzamt überprüften im Jahre 1992<br />
nachweislich 543 Veranlagungsakten (das sind rd 1,2 % der Veranlagungsakten)<br />
und trafen 210 Beanstandungen. Die Auswahl der Fälle erfolgte<br />
nach dem Zufallsprinzip.<br />
4.2<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte die Kontrollquote von 1,2 % als zu gering und die Auswahl<br />
der Fälle nach dem Zufallsprinzip als unbefriedigend. Infolge <strong>des</strong><br />
Veranlagungssystems (rd zwei Drittel der Veranlagungsfälle sind Sofortbemessungsfälle)<br />
und der unzureichenden Prüfungsdichte durch die Betriebsprüfung<br />
sollte die Kontrollquote gesteigert werden. <strong>Der</strong> RH empfahl daher,<br />
die Kontrollquote nach Maßgabe <strong>des</strong> vorhandenen Arbeitsanfalles zu steigern<br />
und ein Kontrollkonzept bezüglich der Auswahlkriterien der zu überprüfenden<br />
Fälle zu erarbeiten.<br />
4.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes hätte es ein Kontrollkonzept verfaßt.<br />
Veranlagung<br />
Arbeitsleistung<br />
5.1<br />
Während der Veranlagungsfortschritt <strong>des</strong> Finanzamtes in den Jahren 1988<br />
bis 1990 ungefähr dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt entsprach, fiel er für das Jahr<br />
1991 um bis zu 7 % zurück.<br />
5.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Finanzamt, den Veranlagungsfortschritt wieder<br />
dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt anzugleichen.<br />
5.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes sei es im August und September <strong>1993</strong> bereits<br />
über dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt gelegen gewesen.
Veranlagung<br />
158<br />
Weitere Mängel<br />
6.1<br />
Das Finanzamt setzte vielfach Vorauszahlungen antragsgemäß ohne weitere<br />
Prüfung der Ansuchen herab. Die Veranlagung dieser Fälle ergab überwiegend<br />
beträchtliche Abgabennachforderungen. Bei mehreren Veranlagungsfällen<br />
erfolgte die Abgabenvorschreibung trotz hoher Abgabennachforderungen<br />
mit großer Verzögerung.<br />
Weitere Feststellungen betrafen Einzelfälle fehlerhafter Veranlagungsbescheide<br />
und Rechtsmittelerledigungen.<br />
6.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Finanzamt, Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen<br />
nicht ungeprüft zu bewilligen und eingereichte Steuererklärungen<br />
mit größeren Abschlußzahlungen rasch zu veranlagen, weil eine zeitnahe<br />
Abgabenfestsetzung im Interesse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltes erforderlich ist.<br />
Zu den Einzelfällen empfahl der RH, die fehlerhaften Bescheide im Rahmen<br />
der rechtlichen Möglichkeiten zu berichtigen, was bereits zum Teil<br />
während der Gebarungsüberprüfung erfolgte.<br />
6.3<br />
Das Finanzamt sagte die Verwirklichung der Empfehlungen zu und gab dem RH<br />
die bereits durchgeführten Berichtigungen bekannt.<br />
Lohnsteueraußenprüfung<br />
7.1<br />
Die Anzahl der von der Lohnsteuerstelle durchgeführten Prüfungen von<br />
Arbeitgeberbetrieben ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:<br />
1988 1989 1992<br />
Arbeitgeberbetriebe<br />
zum 1. Jänner 9 054 9 120 9 608<br />
geprüft 1 507 1 539 1 009<br />
in % 16,6 16,8 10,5<br />
Im Bereich der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Steiermark wurden im Jahre<br />
1992 insgesamt 24 % der Arbeitgeberbetriebe geprüft.<br />
7.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß das Finanzamt Graz–Stadt im Jahre<br />
1992 — neben dem Finanzamt Radkersburg (rd 5 %) — im Bereich<br />
der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Steiermark den niedrigsten Hundertsatz an<br />
durchgeführten Lohnsteueraußenprüfungen aufwies und den üblichen<br />
dreijährigen Turnus nicht einhalten konnte. Wegen der Bedeutung <strong>des</strong><br />
Lohnsteueraufkommens für den Bun<strong>des</strong>haushalt empfahl der RH, die Ursachen<br />
der geringen Prüfungsdichte zu untersuchen.<br />
7.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes seien die vergleichsweise geringen Prüfungen<br />
auch auf verstärkte Prüfungen von Mittelbetrieben zurückzuführen. Es sagte Bemühungen<br />
zu, die Anzahl der geprüften Fälle zu steigern und den derzeitigen Prüfungsturnus<br />
von vier auf drei Jahre zu verringern.
Ausländische<br />
Unternehmer<br />
8.1<br />
BMF<br />
Finanzamt Graz-Stadt<br />
Das Finanzamt Graz–Stadt war auch für die Vorsteuererstattung an ausländische<br />
Personen– und Güterbeförderungsunternehmer sowie an die<br />
übrigen ausländischen Unternehmer, die im Inland Lieferungen oder sonstige<br />
Leistungen ausführen, zuständig. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />
waren mit Umsatzsteuerangelegenheiten ausländischer Unternehmer<br />
acht Veranlagungsreferate befaßt.<br />
159<br />
<strong>Der</strong> Aktenstand der "Ausländerreferate" entwickelte sich beim Finanzamt<br />
Graz–Stadt wie folgt:<br />
Juni 1981 Juni 1984 Juni 1987 März <strong>1993</strong><br />
Fälle<br />
2 700 3 924 4 878 11 220<br />
An ausländische Unternehmer sind in den letzten sechs Jahren nachfolgende<br />
Vorsteuerbeträge erstattet worden:<br />
1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
426,1 408,7 459,7 540,4 766,7 1 059,8<br />
8.2<br />
Da das Verfahren der Vorsteuererstattung arbeits– und kostenaufwendig<br />
war, empfahl der RH folgende organisatorische und gesetzgeberische<br />
Maßnahmen zur Vereinfachung <strong>des</strong> Verfahrens:<br />
Organisatorische Maßnahmen:<br />
– Belegkontrolle mittels Stichprobenverfahren;<br />
– Erarbeitung praxisbezogener Vereinfachungsvorschläge durch<br />
einen Arbeitskreis;<br />
Gesetzgeberische Maßnahmen:<br />
– zeitliche Einschränkung der Möglichkeit zur Beantragung der<br />
Vorsteuererstattung (derzeit innerhalb der Verjährungsfrist);<br />
– Festlegung eines Min<strong>des</strong>tbetrages;<br />
– Vorsteuererstattung an ausländische Güter– und Personenbeförderer<br />
nur aufgrund einer Jahreserklärung und<br />
– Berücksichtigung <strong>des</strong> Grundsatzes der Gegenseitigkeit (derzeit wird<br />
grundsätzlich allen ausländischen Unternehmern die Vor-steuer erstattet).<br />
Von diesen Maßnahmen erwartete sich der RH nicht nur eine spürbare<br />
Arbeitsentlastung, sondern auch eine Angleichung an die Vorgangsweise<br />
der meisten Staaten der EU.<br />
8.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF sei ein diesbezüglicher Arbeitskreis eingesetzt worden.<br />
Zudem seien ab November <strong>1993</strong> organisatorische Maßnahmen zur beschleunigten<br />
und wirtschaftlichen Abwicklung der Vorsteuererstattung an ausländische Güter– und<br />
Personenbeförderer wirksam geworden. Hinsichtlich der gesetzlichen Maßnahmen verwies<br />
das BMF auf die im Rahmen <strong>des</strong> Steuerreformgesetzes <strong>1993</strong> im § 21 Abs 11<br />
<strong>des</strong> Umsatzsteuergesetzes 1972 festgelegte Verordnungsermächtigung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers<br />
für Finanzen und die daraufhin erlassene Verordnung BGBl Nr 882/<strong>1993</strong>.
160<br />
Zusammenfassend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />
Schlußbemerkungen<br />
9<br />
Das Finanzamt sollte<br />
(1) die internen Kontrollen steigern,<br />
(2) den Veranlagungsfortschritt wieder dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt<br />
angleichen,<br />
(3) Vorauszahlungen erst nach Prüfung der Anträge herabsetzen und<br />
(4) eingereichte Steuererklärungen mit größeren Abschlußzahlungen<br />
zeitnahe veranlagen.<br />
Das BMF sollte organisatorische Maßnahmen zur Vereinfachung <strong>des</strong><br />
arbeits– und kostenaufwendigen Verfahrens der Vorsteuererstattung<br />
an ausländische Unternehmer veranlassen.
BMF<br />
Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien<br />
161<br />
Die Veranlagungsabteilung und die Lohnsteuerstelle waren um gesetzmäßigen<br />
und wirtschaftlichen Vollzug bemüht.<br />
Die interne Kontrolltätigkeit in der Veranlagungsabteilung war gering<br />
und erfolgte ohne ausreichende Automationsunterstützung.<br />
<strong>Der</strong> Veranlagungsfortschritt lag in den letzten Jahren überwiegend<br />
unter dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt.<br />
Die Rechtslage erschwerte eine wirtschaftlich vertretbare Wiederaufnahme<br />
<strong>des</strong> Verfahrens.<br />
Die langjährig ungeprüfte Übernahme von Erklärungsdaten in die<br />
Steuerbescheide und die unbefriedigende Prüfungsdichte gefährdeten<br />
die Gleichmäßigkeit der Besteuerung.<br />
Verlustbeteiligungsmodelle verursachten einen hohen Arbeitsaufwand<br />
der Finanzverwaltung und Steuerausfälle.<br />
Steuerlich bedeutsame Mitteilungen über die gesonderte Feststellung<br />
von Einkünften wurden vereinzelt verspätet ausgewertet.<br />
Das Finanzamt unterließ bei laufend säumigen Umsatzsteuerschuldnern<br />
längere Zeit die Durchsetzung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen.<br />
Die Personenstands– und Betriebsaufnahme war unzweckmäßig.<br />
Die als Werbungskosten geltend gemachte Rückzahlung von Einnahmen<br />
bewirkte eine unverhältnismäßig hohe Steuergutschrift.<br />
Ausländische Steuerpflichtige können die Erstattung von in Österreich<br />
einbehaltener Kapitalertragsteuer auch in betragsmäßig geringer<br />
Höhe beantragen.<br />
Die Vollziehung <strong>des</strong> abgabenrechtlichen Teiles <strong>des</strong> Altlastensanierungsgesetzes<br />
war mangelhaft.<br />
Kennzahlen <strong>des</strong> Finanzamtes<br />
1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mrd S<br />
Abgabenaufkommen 1,6 1,7 2,1 1,8 1,9<br />
Personalstand zum 1. Jänner <strong>1993</strong><br />
176<br />
Stand zum Jahresbeginn<br />
1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
Veranlagungsfälle 13 277 13 825 14 381 14 739 14 942
162<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte im Juni <strong>1993</strong> schwerpunktmäßig die Veranlagungsabteilung<br />
und die Lohnsteuerstelle <strong>des</strong> Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk<br />
in Wien. Die Prüfungsmitteilungen wurden im Oktober <strong>1993</strong> dem<br />
Finanzamt, der Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Wien, Niederösterreich und Burgenland<br />
und dem BMF übermittelt. Zu den im Dezember <strong>1993</strong> und Jänner<br />
1994 eingelangten Stellungnahmen gab der RH im Feber 1994 eine<br />
Gegenäußerung ab.<br />
Die Prüfungsschwerpunkte in der Veranlagungsabteilung betrafen die internen<br />
Kontrollen, den Fortgang der Veranlagung, die Gleichmäßigkeit<br />
der Besteuerung am Beispiel der Prüfungsdichte der Betriebsprüfung,<br />
Verlustbeteiligungen, die gesonderte Feststellung, die Überwachungsliste<br />
der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie gebarungswirksame Einzelfälle.<br />
Allgemeines<br />
2<br />
Das Finanzamt besteht seit 1984 und wurde durch die gesetzlich verfügte<br />
Teilung <strong>des</strong> Finanzamtes für den 2., 20., 21. und 22. Bezirk in Wien in<br />
zwei Finanzämter geschaffen.<br />
Interne Kontrollen<br />
3.1<br />
Das Finanzamt verfügte anstelle der vorgesehenen zwei lediglich über einen<br />
"hauptberuflichen" Fachbereichsleiter, der infolge der Bearbeitung<br />
der Rechtsmittel für acht Veranlagungsreferate keine Aktenkontrollen<br />
vornahm.<br />
3.2<br />
Wegen <strong>des</strong> derzeitigen Veranlagungssystems (rd zwei Drittel der Veranlagungsfälle<br />
sind Sofortbemessungsfälle und ein Drittel sind Überprüfungsfälle)<br />
und der unzureichenden Prüfungsdichte durch die Betriebsprüfung<br />
empfahl der RH dem Finanzamt ein Min<strong>des</strong>tmaß an Aktenkontrollen, wobei<br />
eine Kontrollquote (Verhältnis der Veranlagungsfälle zu den Aktenkontrollen)<br />
von 3 % erzielt werden sollte.<br />
3.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes ermögliche die Bestellung eines zweiten<br />
Fachbereichsleiters verstärkte Aktenkontrollen.<br />
4.1<br />
Für verschiedene Bereiche der Veranlagungsabteilung — nicht jedoch bezüglich<br />
<strong>des</strong> materiellen Abgabenrechtes — wurden ADV–Kontrollausdrucke<br />
und –listen erstellt.<br />
4.2<br />
Im Interesse einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen internen Kontrolle<br />
empfahl der RH, mit Hilfe der ADV Prüfhinweise zu erarbeiten und diese<br />
den Fachbereichsleitern in regelmäßigen Abständen zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
4.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF nähme es wegen unterschiedlicher Erfahrungen mit<br />
einer derartigen Kontrolliste von einer allgemeinen Zurverfügungstellung Abstand.<br />
4.4<br />
<strong>Der</strong> RH verblieb im Interesse eines funktionierenden internen Kontrollsystems<br />
bei seiner Empfehlung.
Fortgang der<br />
Veranlagung<br />
5.1<br />
BMF<br />
Finanzamt für den<br />
21. und 22. Bezirk in Wien<br />
Für die Veranlagungsjahre 1988 bis 1991 lag der Veranlagungsfortschritt<br />
<strong>des</strong> Finanzamtes überwiegend unter dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt.<br />
163<br />
5.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Finanzamt, die Veranlagungstätigkeit zu steigern<br />
und den Veranlagungsfortschritt dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt anzugleichen.<br />
5.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes hätte in den Monaten Juni bis September <strong>1993</strong><br />
der Veranlagungsfortschritt für die Jahre 1991 und 1992 bereits dem Durchschnitt<br />
der Finanzlan<strong>des</strong>direktion Wien entsprochen und im Oktober <strong>1993</strong> gegenüber Oktober<br />
1992 verbessert werden können.<br />
5.4<br />
<strong>Der</strong> RH meinte abschließend, das Finanzamt sollte sich darüber hinaus<br />
dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt annähern.<br />
Abgabenerklärungen<br />
6.1<br />
Nach einer vom BMF mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vereinbarten<br />
Regelung zur Abgabe von Abgabenerklärungen sollten bis 31. März<br />
<strong>des</strong> auf ein Veranlagungsjahr zweitfolgenden Jahres sämtliche Abgabenerklärungen<br />
bei den Finanzämtern eingereicht sein. Für Fristerstreckungen<br />
über den 30. April hinaus sind begründete Einzelansuchen erforderlich.<br />
Durch diese an sich zweckmäßige Regelung müßte die Veranlagung eines<br />
Jahres Ende April <strong>des</strong> zweitfolgenden Jahres im wesentlichen abgeschlossen<br />
sein. Die Veranlagung war jedoch bis zu diesem Zeitpunkt lediglich<br />
zu rd 80 % fortgeschritten, und auch Ende <strong>des</strong> zweitfolgenden Jahres<br />
waren noch immer rd 3 % aller Veranlagungsfälle nicht veranlagt.<br />
6.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war diese von der Finanzverwaltung geduldete Vorgangsweise<br />
für den Abgabengläubiger Bund mit finanziellen und administrativen<br />
Erschwernissen verbunden. Daher empfahl er dem BMF, in Verhandlungen<br />
mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder eine schrittweise<br />
Beschleunigung der Abgabenerklärung mit dem Ziel einer Beendigung der<br />
Veranlagung Ende April <strong>des</strong> auf das Veranlagungsjahr zweitfolgenden Jahres<br />
zu erreichen. Weiters wäre eine Verzinsung der Abgabennachforderung<br />
und Guthaben zu erwägen, weil dadurch der finanzielle Nachteil <strong>des</strong><br />
Abgabengläubigers durch die verspätete Abgabe von Abgabenerklärungen<br />
ausgeglichen würde.<br />
6.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF habe es Maßnahmen getroffen, die eine vermehrte<br />
Abgabe von Steuererklärungen durch Parteienvertreter zu den einzelnen Quotenstichtagen<br />
ab der Veranlagung 1991 bewirkt hätten. Weitere Maßnahmen erschienen<br />
dem BMF aus Gründen der Arbeitsbelastung in den Veranlagungsabteilungen<br />
nicht zweckmäßig. Die Frage einer Verzinsung wäre bereits mehrfach<br />
untersucht worden, jedoch würden die Nachteile die Vorteile übersteigen.<br />
6.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die vom BMF getroffenen Maßnahmen sollten die Einhaltung<br />
der bestehenden Regelungen sichern, hatten jedoch keine Vorverlegung<br />
der Abgabenfristen zum Inhalt. <strong>Der</strong> RH empfahl daher neuerlich,<br />
durch Vorverlegung <strong>des</strong> Zeitpunktes für die Einreichung der Abgabenerklärungen<br />
die Veranlagung eines Jahres früher als bisher abzuschließen.<br />
Dem Vorschlag auf Verzinsung sollte wegen der damit verbundenen Vorteile<br />
doch nähergetreten werden.
164<br />
Wirtschaftliche<br />
Verfahrensform<br />
7.1<br />
Für eine amtswegige Wiederaufnahme <strong>des</strong> abgabenrechtlichen Verfahrens<br />
ist ua das Hervorkommen bisher im "Verfahren nicht geltend gemachter<br />
neuer Tatsachen und Beweismittel" erforderlich.<br />
Diese Bestimmung führt zu unwirtschaftlichen Vorgangsweisen, weil bei<br />
Betriebsprüfungen den Prüfern wiederholt entgegengehalten wird, der beanstandete<br />
Sachverhalt sei in der Steuererklärung ausreichend offengelegt<br />
worden und die übrigen Wiederaufnahmsgründe stünden in keinem angemessenen<br />
Verhältnis zum bereits offengelegten Sachverhalt. Nunmehr beginnt<br />
die unwirtschaftliche Suche nach weiteren Wiederaufnahmsgründen,<br />
wodurch das Verfahren, das durch eine Schwerpunktprüfung gestrafft werden<br />
sollte, unnötig verzögert wird. Auch die Veranlagung eines Soforteingabefalles<br />
— keine vorherige Überprüfung der Daten in der Steuererklärung<br />
— kann bei einem vollständig offengelegten, jedoch rechtlich<br />
unrichtig beurteilten Sachverhalt durch den Abgabepflichtigen in der Folge<br />
allein aus diesem Grund nicht wiederaufgenommen werden.<br />
7.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH steht den an sich zweckmäßigen Verfahren der Soforteingabefälle<br />
und der Schwerpunktprüfung kein brauchbares Instrumentarium<br />
im Verfahrensrecht gegenüber, welches die Wirtschaftlichkeit<br />
dieser Verfahren begünstigt. <strong>Der</strong> RH empfahl daher, eine Abgabenfestsetzung<br />
unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" einzurichten, was zum<br />
Entfall von Streitigkeiten über das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen<br />
und damit letztlich zu einer Straffung der Betriebsprüfungsverfahren<br />
führen würde.<br />
7.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF wäre zur Berichtigung typischer Unrichtigkeiten bei<br />
Soforteingabefällen die Bun<strong>des</strong>abgabenordnung ergänzt worden. Eine Veranlagung<br />
unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach dem Vorbild <strong>des</strong> Abgabenrechtes der<br />
BRD erschien dem BMF verfassungsrechtlich bedenklich. Weiters würde dadurch der<br />
Verwaltungsaufwand erhöht und könnten beträchtliche Steuerausfälle entstehen.<br />
Gleichmäßigkeit<br />
der Besteuerung<br />
8.1<br />
Zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung waren rd 35 % aller Betriebe<br />
zumin<strong>des</strong>t sechs Veranlagungszeiträume (1986 bis 1991) ungeprüft, von<br />
denen zumin<strong>des</strong>t vier, häufig aber auch bis zu sechs Veranlagungszeiträume<br />
als Soforteingabefälle ohne jegliche materielle Kontrolle durch den Innendienst<br />
veranlagt worden waren.<br />
8.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde dadurch der Grundsatz der Gleichmäßigkeit<br />
der Besteuerung gefährdet, weil die langjährig ungeprüfte Übernahme<br />
von Erklärungsdaten in die Steuerbescheide und die fehlende Wechselwirkung<br />
zwischen Veranlagung und Betriebsprüfung in Verbindung mit<br />
einer unbefriedigenden Prüfungsdichte die davon betroffenen Abgabepflichtigen<br />
begünstigt hat.<br />
8.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF stehe die Prüfungsdichte in unmittelbarer Wechselbeziehung<br />
zur personellen Ausstattung der Betriebsprüfung. Durch den weiteren<br />
personellen Ausbau einiger Betriebsprüfungsabteilungen in den letzten Jahren bis<br />
einschließlich 1994 könne in Zukunft mit einer Erhöhung der Prüfungsdichte gerechnet<br />
werden.
Verlustbeteiligungsmodelle<br />
9.1<br />
BMF<br />
Finanzamt für den<br />
21. und 22. Bezirk in Wien<br />
Beteiligungen an Verlustgesellschaften — meist Personengesellschaften<br />
und Miteigentümergemeinschaften (Bauherrnmodelle) — boten bereits<br />
seit Jahren die Möglichkeit, durch Ansprechen steuerlicher Begünstigungen<br />
und Gestaltungsmöglichkeiten mit Verlustzuweisungen hohe Renditen<br />
zu erzielen. <strong>Der</strong> dadurch insgesamt verursachte Abgabenausfall ist<br />
mengenmäßig kaum zu erfassen, jedoch insgesamt beträchtlich.<br />
165<br />
Im Rahmen der Einkommensteuerreform 1988 wurde versucht, die bei<br />
Verlustbeteiligungsmodellen auftretenden Auswüchse einzudämmen.<br />
Zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Verlustbeteiligungsmodelle, die<br />
häufig von Experten ausgearbeitet wurden, ist qualifiziertes Personal erforderlich.<br />
Meist handelt es sich auch um "Publikumsgesellschaften" mit teilweise<br />
mehreren hundert Anlegern, wodurch alle diesbezüglichen Verfahrensschritte<br />
der Finanzverwaltung personal– und zeitaufwendig sind.<br />
9.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMF, die zuständigen Mitarbeiter zu schulen und für<br />
eine Vereinheitlichung der Vorgangsweise bei den einzelnen Finanzämtern<br />
zu sorgen. Weiters hielt der RH zeitnahe abgabenbehördliche Prüfungen für<br />
erforderlich.<br />
9.3<br />
Das BMF verwies auf die Fortbildungsveranstaltungen der letzten Jahre und sagte<br />
eine Beachtung der Empfehlungen <strong>des</strong> RH zu.<br />
Sonstige Feststellungen<br />
Auswertungen<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
In mehreren Fällen unterließ das Finanzamt eine zeitnahe Auswertung<br />
von steuerlich zum Teil bedeutenden Mitteilungen über die gesonderte<br />
Feststellung von Einkünften.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, derartige Mitteilungen bei größerer steuerlicher Auswirkung<br />
zeitnahe zu bearbeiten.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes wären bei der Bearbeitung dieser Mitteilungen<br />
verfahrensökonomische Gesichtspunkte beachtet worden; in Zukunft werde es aufgrund<br />
<strong>des</strong> automatisierten Feststellungsverfahrens keine Verzögerungen mehr geben.<br />
Überwachungslisten<br />
11.1<br />
11.2<br />
11.3<br />
Zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Umsatzsteuer<br />
erhielt das Finanzamt automationsunterstützt vierteljährlich Überwachungslisten.<br />
Obwohl einige Abgabepflichtige ihre diesbezüglichen Verpflichtungen<br />
jahrelang mißachteten, unterließ das Finanzamt längere Zeit<br />
eine Bearbeitung dieser in den Überwachungslisten ausgewiesenen Fälle.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl eine zeitnahe schwerpunktmäßige Bearbeitung dieser<br />
Überwachungslisten, um die Abgabepflichtigen an ihre umsatzsteuerlichen<br />
Verpflichtungen zu erinnern.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Finanzamtes werde diese Empfehlung bereits beachtet.
Sonstige Feststellungen<br />
166<br />
Datenzugriff<br />
12.1<br />
Eine Personenstands– und Betriebsaufnahme erfolgte letztmalig im Oktober<br />
1987.<br />
12.2<br />
Insbesondere wegen der hohen Kosten einer derartigen Aktion und <strong>des</strong><br />
eher geringen Aussagewertes der in den Haus– und Haushaltslisten erfaßten<br />
Daten empfahl der RH dem BMF zu untersuchen, welche im Bun<strong>des</strong>bereich<br />
bereits verfügbaren Daten mittels ADV für die Erfassung aller<br />
Abgabepflichtigen verwendet werden können.<br />
12.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF habe es sich bereits in den vergangenen Jahren um Zugriffsmöglichkeiten<br />
zu Datenbanken anderer Bereiche (zB Grundbuch, Firmenbuch)<br />
bemüht. Die Personenstands– und Betriebsaufnahme wäre im Zuge der Steuerreform<br />
<strong>1993</strong> weggefallen.<br />
Werbungskosten<br />
13.1<br />
Auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt unter bestimmten<br />
Voraussetzungen zu den Werbungskosten. Dies kann eine höhere Steuererstattung<br />
als die ursprüngliche Steuerleistung und somit unsystematische Ergebnisse<br />
bewirken.<br />
In einem Fall betrug die Lohnsteuer für eine im Jahre 1986 zugeflossene<br />
Abfertigung in Höhe von rd 355 000 S rd 3 500 S. Die Rückzahlung<br />
der Abfertigung im Jahre 1992 wurde als Werbungskosten geltend gemacht,<br />
was beim Jahresausgleich eine Gutschrift in Höhe von rd 144 000 S<br />
ergab. Ohne diese Werbungskosten hätte der Jahresausgleich für 1992 eine<br />
Nachforderung in Höhe von rd 21 500 S ergeben.<br />
13.2<br />
Infolge dieses unbefriedigenden Ergebnisses (Gewinn für den Abgabepflichtigen:<br />
162 000 S) empfahl der RH, § 16 Abs 2 <strong>des</strong> Einkommensteuergesetzes<br />
1988 dahingehend zu ergänzen, daß die durch derartige<br />
Werbungskosten entstehende Steuerminderung die ursprüngliche Steuerbelastung<br />
nicht übersteigen darf.<br />
13.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF rechtfertige dieser Ausnahmefall keine Gesetzesänderung.<br />
Steuerrückerstattung<br />
14.1<br />
Aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können<br />
ausländische Steuerpflichtige die Rückerstattung der von österreichischen<br />
Einkünften einbehaltenen Kapitalertragsteuer in einem bestimmten<br />
Ausmaß beantragen. Die beantragte Rückerstattung betrug vielfach<br />
weniger als 1 000 S. Die Bearbeitung dieser Anträge war aufwendig.<br />
14.2<br />
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung empfahl der RH dem BMF,<br />
die Festlegung einer Bagatellgrenze (1 000 S) zu überlegen.<br />
14.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF würde die Einführung einer Bagatellgrenze die<br />
Neuverhandlung aller bestehenden sogenannten "Doppelbesteuerungsabkommen"<br />
erfordern. Bei künftigen Verhandlungen werde jedoch versucht werden, die Anregungen<br />
<strong>des</strong> RH an die Vertragspartner heranzutragen.
BMF<br />
Finanzamt für den<br />
21. und 22. Bezirk in Wien<br />
Altlastenbeitrag<br />
15.1<br />
Mit dem Altlastensanierungsgesetz, BGBl Nr 299/1989, wurde ab<br />
1. Jänner 1990 der Altlastenbeitrag eingeführt. Die Erhebung <strong>des</strong> Altlastenbeitrages<br />
setzt die Kenntnis der Deponiestandorte und der jeweiligen<br />
Abfallart voraus, so daß die Finanzverwaltung auf die Mitwirkung <strong>des</strong><br />
BMUJF und der Lan<strong>des</strong>behörden angewiesen ist.<br />
167<br />
15.2<br />
Da die Erhebung <strong>des</strong> Altlastenbeitrages in der Vergangenheit Schwierigkeiten<br />
bereitete, nicht lückenlos sowie nicht zeitnah erfolgte und weiters<br />
die diesbezügliche Verständigung zwischen einzelnen Finanzämtern mangelhaft<br />
war, empfahl der RH dem BMF, die Abfuhr <strong>des</strong> Altlastenbeitrages<br />
vorübergehend verstärkt zu überwachen.<br />
15.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMF habe es im Vergleich mit anderen Abgaben bereits<br />
außerordentlich viele Maßnahmen getroffen.<br />
Schlußbemerkungen<br />
16.<br />
Zusammenfassend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />
Das Finanzamt sollte<br />
(1) für ein Min<strong>des</strong>tmaß an internen Kontrollen sorgen und hiefür<br />
vom BMF ADV–Kontrollisten erhalten,<br />
(2) den Veranlagungsfortschritt dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt angleichen<br />
und<br />
(3) die Überwachungslisten der Umsatzsteuervoranmeldungen<br />
schwerpunktmäßig bearbeiten.<br />
Das BMF sollte<br />
(1) schrittweise eine Beendigung der Veranlagung Ende April <strong>des</strong><br />
auf das Veranlagungsjahr zweitfolgenden Jahres anstreben,<br />
(2) die Abgabenfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung<br />
gesetzlich ermöglichen,<br />
(3) die Gleichmäßigkeit der Besteuerung langfristig gewährleisten,<br />
(4) bei Verlustbeteiligungsmodellen Maßnahmen zur weiteren Eindämmung<br />
von Abgabenausfällen treffen,<br />
(5) Vorkehrungen zur Vermeidung unsystematischer Steuergutschriften<br />
treffen,<br />
(6) für die Rückerstattung von Kapitalertragsteuer aufgrund von<br />
Doppelbesteuerungsabkommen eine Bagatellgrenze festlegen und<br />
(7) die vollständige Erhebung <strong>des</strong> Altlastenbeitrages sicherstellen.
168<br />
Abgabeneinhebung und<br />
–einbringung/Zollverwaltung<br />
Die Einbringungstätigkeit der Zollämter erfolgte grundsätzlich wirtschaftlich,<br />
wobei die bun<strong>des</strong>weiten Sammelzuständigkeiten <strong>des</strong><br />
Hauptzollamtes Wien für bestimmte Erhebungsformen vorteilhaft<br />
waren. Auch die von den Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis<br />
für die Zollämter verrichteten Vollstreckeraußendienste erwiesen<br />
sich als zweckmäßig.<br />
Personalkostenaufwendige Leerläufe wären bei besserem Überblick<br />
über das gesamte Einbringungsgeschehen abzubauen.<br />
Die Gesamtsumme der ausgewiesenen Abgabenforderungen vermittelte<br />
ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Aussichten für deren Einbringlichkeit.<br />
Entwicklung der Rückstände<br />
der von den Zollämtern zu erhebenden und beim Kapitel 52 verrechneten<br />
Abgaben:<br />
Abgabenaufkommen<br />
Rückstände<br />
(Bruttoein- gesamt mit offener mit abgelaufe- in Vollstreknahmen)<br />
Zahlungs- ner Zahlungs- kung (Rückfrist<br />
frist standsausweis<br />
ausgestellt)<br />
in Mrd S (in % <strong>des</strong> Abgabenaufkommens)<br />
1990 120,5 9,1 (7,5) 7,0 (5,8) 2,1 (1,7) 1,4 (1,2)<br />
1991 125,8 7,1 (5,6) 4,8 (3,8) 2,3 (1,8) 1,5 (1,2)<br />
1992 124,5 7,0 (5,6) 5,3 (4,3) 1,7 (1,4) 1,6 (1,3)<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von September bis Dezember 1992 die Einhebung<br />
und Einbringung der von Zollämtern zu erhebenden Abgaben bei den Finanzlan<strong>des</strong>direktionen<br />
für Wien, Niederösterreich und Burgenland, für<br />
Salzburg und für Kärnten sowie die an ihrem Sitz jeweils errichteten<br />
Hauptzollämter. Die Prüfungsmitteilungen wurden im September <strong>1993</strong><br />
abgefertigt. Zu den von Dezember <strong>1993</strong> bis Jänner 1994 eingelangten<br />
Stellungnahmen gab der RH im April 1994 Gegenäußerungen ab.
Allgemeines<br />
2<br />
BMF<br />
Abgabeneinhebung und<br />
-einbringung/Zollverwaltung<br />
Die Angelegenheiten der Abgabeneinhebung und –einbringung werden<br />
für den Bereich der Zollverwaltung auf Zentralstellenebene durch mehrere<br />
Fachabteilungen der Integrations– und Zollsektion, aber auch der<br />
ADV– sowie der Abgabensektion <strong>des</strong> BMF wahrgenommen.<br />
169<br />
Die Finanzlan<strong>des</strong>direktionen üben ihre Funktion als Dienstaufsichts– und<br />
Abgabenbehörde zweiter Instanz durch ihre jeweiligen Zoll– und Grenzreferate<br />
aus.<br />
Als Abgabenbehörden erster Rechtsstufe werden — insbesondere im Vollstreckungsbereich<br />
— die Hauptzollämter und zwar vornehmlich durch ihre<br />
Zollkassen tätig. Sie haben dabei das Zollgesetz, die Bun<strong>des</strong>abgabenordnung,<br />
das Finanzstrafgesetz sowie die Abgabenexekutionsordnung anzuwenden. Bei<br />
Sicherung und Einbringung (Exekution) der von ihnen zu erhebenden Abgaben<br />
sind die Zollämter den Finanzämtern grundsätzlich gleichgestellt.<br />
Allerdings verfügen die Hauptzollämter über keinen eigenen Außendienst<br />
(Vollstrecker). Diesbezüglich werden sie aus Zweckmäßigkeitsgründen<br />
von den Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis mitbetreut<br />
(Amtshilfe).<br />
Außer jenen Sicherungs– und Einbringungsaufgaben, die gesetzlich ausschließlich<br />
den Zollämtern vorbehalten sind, führen die Hauptzollämter<br />
im wesentlichen nur Vollstreckungen auf Lohnforderungen zur Gänze im<br />
eigenen Wirkungsbereich durch.<br />
Zielerreichung<br />
3.1<br />
<strong>Der</strong> RH fand überall ernsthaftes Bemühen vor, den gesetzlichen Zielsetzungen<br />
gerecht zu werden. Trotzdem traten immer wieder folgende Mängel<br />
auf:<br />
(1) Die im automationsunterstützten Abgabeneinhebungsverfahren ausgestellten<br />
Rückstandsausweise setzten die tatsächliche Vollstreckungstauglichkeit<br />
der Abgabenforderungen voraus. Diese konnte aber aus verschiedenen<br />
Gründen entfallen — so etwa bei mittlerweiliger Tilgung, Eintritt von<br />
Hemmungsgründen (zB als Folge von Ansuchen um Zahlungserleichterung)<br />
oder weil das bescheidmäßige Leistungsgebot dem Abgabenschuldner<br />
gar nicht bekannt geworden war (Zustellmangel). Es kam immer wieder<br />
vor, daß auf Umstände dieser Art entweder überhaupt nicht oder<br />
verspätet eingegangen wurde. <strong>Der</strong> hiedurch ins Leere gehende Verwaltungsaufwand<br />
erfaßte auch die ersuchten Finanzämter.<br />
(2) Bestimmte Routineveranlassungen (vornehmlich zur Feststellung von<br />
Wohnsitz und Arbeitgeber <strong>des</strong> Abgabenschuldners) wurden vielfach auch<br />
dann noch laufend wiederholt, wenn ihre Wirkungslosigkeit offenkundig<br />
war. Von Verfahrensmöglichkeiten, die diesen Leerlauf ausschalten (Aussetzung<br />
der Einbringung) wurde nur unzureichend Gebrauch gemacht.<br />
(3) Zwangsweise Einbringungsschritte wurden auch in Fällen veranlaßt, in<br />
denen ausreichende Sicherheiten zur Verfügung standen. Ihre Inanspruchnahme<br />
unterblieb, um den Fortbestand begünstigter Abgabenentrichtungsformen<br />
nicht zu gefährden.
Zielerreichung<br />
170<br />
(4) Teilweise unterblieben Sicherstellungsverfahren, obwohl sie dringend<br />
geboten gewesen wären. Besonders traf dies bei gehäuftem Auftreten von<br />
Zollzuwiderhandlungen durch Personen mit Wohnsitz im Ausland zu,<br />
wodurch meist die einzig zielführende Einbringungsgelegenheit versäumt<br />
wurde.<br />
(5) Verspätete Entscheidungen über Ansuchen auf Zahlungserleichterung<br />
und Anträge auf Aussetzung der Einhebung im Rechtsmittelverfahren<br />
verhinderten die Vorschreibung gesetzlich angeordneter Stundungs– und<br />
Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe. Die Antragsteller kamen damit<br />
oft über Jahre hindurch in den Genuß zinsenloser Darlehen.<br />
3.2<br />
3.3<br />
Wie der RH zu diesen Sachverhalten kritisch vermerkte, verstellte der<br />
Massenarbeitsanfall mitunter den Blick für wesentliche Zusammenhänge<br />
<strong>des</strong> Einbringungsgeschehens. Anhand <strong>des</strong> Ablaufschemas der regelmäßig<br />
zu veranlassenden Einbringungsschritte zeigte der RH Verbesserungsmöglichkeiten<br />
im Entscheidungsprozeß sowie im Zusammenwirken der<br />
betroffenen Organisationseinheiten auf. Zudem empfahl er ein Vorwarnsystem<br />
bei drohenden Säumigkeiten.<br />
Die Zollverwaltung hat diese Empfehlungen im allgemeinen positiv aufgenommen.<br />
Arbeitserfolg<br />
4.1<br />
Bei den überprüften Zollämtern verursachten im Jahre 1992 die mit Einbringungsfunktionen<br />
betrauten Organisationseinheiten folgenden Personalaufwand:<br />
Anzahl der Jahreskosten Manntages-<br />
Bediensteten in Mill S kosten<br />
in S<br />
Hauptzollamt Wien<br />
Zollkasse 68 23,3 1 649<br />
Abteilung für Strafsachen 5 1,6 1 590<br />
Hauptzollamt Salzburg<br />
Zollkasse 18 6,2 1 662<br />
Abteilung für Strafsachen 3 1,2 1 884<br />
Hauptzollamt Klagenfurt<br />
Zollkasse 8 3,1 1 842<br />
(1) Diese Bediensteten waren aber zu einem erheblichen Teil auch mit Aufgaben<br />
der Abgabenfestsetzung bzw mit finanzstrafrechtlichen Ermittlungen<br />
betraut. <strong>Der</strong> auf ihre rein einbringungsbezogenen Tätigkeiten entfallende<br />
Personalkostenanteil war daher kaum bestimmbar. Darüber hinaus<br />
fielen die mit zollamtlichen Abgabenforderungen verbundenen Personalkosten<br />
für Vollstreckeraußendienste bei den ersuchten Finanzämtern an.
Arbeitserfolg<br />
BMF<br />
Abgabeneinhebung und<br />
-einbringung/Zollverwaltung<br />
(2) In den Jahren 1990 bis 1992 betrugen die vollstreckbaren Rückstände:<br />
171<br />
Hauptzollamt 1990 1991 1992 Durchschnitt<br />
in Mill S<br />
Wien 1 079,1 1 123,9 1 196,7 1 133,2<br />
Salzburg 83,3 93,9 106,6 94,6<br />
Klagenfurt 10,8 9,1 10,5 10,1<br />
(3) Die Aussichten auf Rückstandstilgung waren bei den einzelnen befristeten<br />
Entrichtungsformen <strong>des</strong> Zollverfahrens unterschiedlich. Unter Einschluß<br />
jener Fälle, in denen Vollstreckungsmaßnahmen zeitweise ausgesetzt<br />
waren, erreichten sie durchschnittlich folgende Werte:<br />
– Bei Nachhineinzahlungsbewilligungen (bun<strong>des</strong>einheitliche Erhebungszuständigkeit<br />
beim Hauptzollamt Wien): 80 bis 90 %. Hier wirkte<br />
sich die zollgesetzlich vorgesehene Inanspruchnahme <strong>des</strong> Empfängers eingeführter<br />
Waren für offene Abgabenschuldigkeiten, teilweise auch der<br />
Zugriff auf diese Waren selbst ("Sachhaftung") aus.<br />
– Bei sonstigen begünstigten Entrichtungsformen (Selbstbemessung und<br />
Selbstentrichtung): bis zu 80 %. In diesem Bereich fielen in großem<br />
Umfang kurzfristig zu bereinigende Rückstandsausweise an.<br />
– Bei bescheidmäßigen Vorschreibungen im Abgabenverfahren: zwischen<br />
65 und 70 %.<br />
– Bei Strafkonten: zwischen 35 und 40 %.<br />
4.2<br />
4.3<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH erwiesen sich demnach die bun<strong>des</strong>weit zusammengefaßten<br />
Zuständigkeiten für bestimmte Erhebungsarten beim Hauptzollamt<br />
Wien auch im Vollstreckungsbereich als vorteilhaft. Je größer der<br />
zu betreuende Gebarungsumfang, <strong>des</strong>to kostengünstiger gestaltete sich der<br />
Personaleinsatz. Wo die regionale Gliederung der Zollverwaltung dieser<br />
Konzentration Grenzen setzte, kam jedem Schritt in Richtung Verbesserung<br />
<strong>des</strong> Verwaltungsablaufs umso größere Bedeutung zu.<br />
Das BMF hat dieser Einschätzung <strong>des</strong> RH im wesentlichen beigepflichtet.<br />
Einsatz von<br />
Zollwachebeamten<br />
5.1<br />
Beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (Abteilung<br />
für Strafsachen) waren einer Gruppe von fünf Zollwachebeamten neben<br />
Erhebungsaufgaben auch alle Vollstreckungsbelange übertragen, die<br />
sich aus der zollrechtlichen Finanzstrafrechtspflege ergaben. Darunter fielen<br />
auch Tätigkeiten, die ansonsten von den Bediensteten der Zollkasse<br />
wahrgenommen wurden.
172<br />
5.2<br />
5.3<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, mit Rücksicht auf die höheren Personalkosten der Zollwache<br />
von der Arbeitskraft ihrer Angehörigen sinnvolleren Gebrauch zu<br />
machen. Sie sollten nur mit solchen Vollstreckungsveranlassungen betraut<br />
werden, die finanzstrafrechtliche Vollzugspraxis erfordern.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Hauptzollamtes Wien werde es diese Anregung verwirklichen.<br />
Vollstreckbare<br />
Rückstände<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
Die für 1992 ausgewiesene Gesamtsumme aller vollstreckbaren Rückstände<br />
von rd 1 590 Mill S umfaßte mit rd 673,8 Mill S oder rd 43 %<br />
eine Haftungsforderung für Eingangsabgaben beim Hauptzollamt Wien,<br />
die durch einen gerichtlichen Finanzstraffall ausgelöst worden war. Jahrelange<br />
Vollstreckungsversuche gegenüber den gesamtschuldnerisch haftenden<br />
Einzelpersonen hatten lediglich ins Leere gehende Pfändungsgebührenansprüche<br />
von rd 8,1 Mill S bewirkt.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die Wertberichtigung dieses Rückstandsbetrages<br />
längst fällig gewesen, zumal dieser das gesamte Einbringungsbild verzerrte.<br />
Das BMF ist dieser Anregung insoweit gefolgt, als es die Einbringung dieses Betrages<br />
aussetzen ließ.<br />
Stundungszinsenüberhänge<br />
7.1<br />
7.2<br />
7.3<br />
7.4<br />
Aus dem Mißverhältnis zwischen Höhe der Abgabenschuld und Abstattungsrhythmus<br />
ergab sich häufig ein bedeutender Stundungszinsenüberhang.<br />
Insbesondere bei zollrechtlichen Geld– und Wertersatzstrafen wurden<br />
zahlungswilligen Schuldnern mitunter noch Jahre nach Tilgung der Strafbeträge<br />
aus diesem Grund weitere Zahlungen vorgeschrieben. Dies führte teils<br />
zu aufwendigen Nachsichtsverfahren für die aufgelaufene Stundungszinsenschuld,<br />
teils zu Vollstreckungen mit geringen Einbringungsaussichten.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMF zu prüfen, ob die Stundungszinsenverpflichtung<br />
nicht mit einem Höchstbetrag begrenzt werden könnte. Dieser sollte im<br />
Verhältnis zum Abgabenrückstand beweglich ausmeßbar sein. Im langjährigen<br />
Durchschnitt wäre damit insbesondere im Finanzstrafbereich dasselbe<br />
Gebarungsergebnis mit geringerem Verwaltungsaufwand erreichbar.<br />
Das BMF äußerte Bedenken, weil es darin eine begünstigte Kreditfinanzierung zu<br />
Lasten <strong>des</strong> Abgabengläubigers sah.<br />
Da diesem rechtspolitischen Einwand auch bei Verwirklichung seines Vorschlages<br />
hinlänglich Rechnung getragen werden könnte, verblieb der RH<br />
bei seiner Empfehlung. Er bezweifelte vor allem den Sinn automatisch anwachsender<br />
Stundungszinsenvorschreibungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
nachgesehen werden müssen.
BMF<br />
Abgabeneinhebung und<br />
-einbringung/Zollverwaltung<br />
Gnadenweise Freigabe<br />
verfallener<br />
Gegenstände<br />
8.1<br />
Wenn aus zollstrafrechtlichen Gründen verfallene Gegenstände dem früheren<br />
Eigentümer gnadenweise freigegeben werden, kommen sie in den freien<br />
inländischen Warenverkehr. Im Vergleich mit der Verwertung <strong>des</strong> Verfallsgegenstan<strong>des</strong><br />
im Vollstreckungsverfahren (Versteigerung, Freihandverkauf)<br />
tritt zwar wirtschaftlich der gleiche Erfolg ein, jedoch ist nicht sichergestellt,<br />
ob die Auflagen zB nach dem Außenhandelsgesetz, dem Waffengesetz<br />
oder dem Marktordnungsgesetz voll berücksichtigt werden.<br />
173<br />
8.2<br />
<strong>Der</strong> RH bezweifelte, ob eine Weisung <strong>des</strong> BMF, die diese Vorgangsweise<br />
bezüglich außenhandelsrechtlicher Verkehrsbeschränkungen billigte, dem<br />
Gesetz entsprach.<br />
8.3<br />
Das BMF sah bei gnadenweisen Freigaben keine rechtliche Verpflichtung, auf<br />
Verkehrsbeschränkungen zu achten.<br />
8.4<br />
<strong>Der</strong> RH bestritt dies mit Rücksicht auf die vom Gesetzgeber offenkundig<br />
nicht erwünschten wirtschaftlichen Folgen.<br />
Schlußbemerkungen<br />
9<br />
Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Einbringungsveranlassungen wären auf absehbare Erfolgsaussichten<br />
abzustellen.<br />
(2) Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Unterbrechung <strong>des</strong> Vollstreckungsvollzuges<br />
wären im Interesse zweckmäßiger Verwaltungsarbeit<br />
besser zu nutzen.<br />
(3) Die den Zollämtern eingeräumten Sicherstellungsmöglichkeiten<br />
sollten bewußter eingesetzt werden.<br />
(4) <strong>Der</strong> vergleichsweise kostspielige Personaleinsatz von Zollwachebeamten<br />
müßte ihrer qualifizierten Ausbildung voll gerecht werden.<br />
(5) Zinsenausfälle und überhöhter Verwaltungsaufwand ließen sich<br />
bei rascherer Entscheidungsfindung vermeiden.<br />
(6) Gegen das Entstehen uneinbringlicher Stundungszinsenüberhänge<br />
sollte Vorsorge getroffen werden.<br />
(7) Die Zollverwaltung müßte vermehrt auf zeitgerechte Wertberichtigungen<br />
von Abgabenforderungen achten, deren Uneinbringlichkeit<br />
offenkundig ist.
174<br />
Zollamt Flughafen Wien<br />
Organisatorische Mängel und zu wenig bedarfsbezogener Personaleinsatz<br />
führten zu überdurchschnittlich hohen Überstundenleistungen.<br />
Bestehende Leistungsvorgaben für den Abfertigungsdienst waren<br />
weder der technischen Entwicklung noch verfahrensrechtlichen<br />
Vereinfachungen angepaßt. Verzögerungen bei der Datenerfassung<br />
von Anmeldungen führten zu verspäteter Abgabenentrichtung und<br />
damit zu einem Zinsenverlust für den Bund von rd 18 Mill S je Jahr.<br />
Dem Zollamt Flughafen Wien obliegen im Flugverkehr die Aufgaben<br />
eines Grenzzollamtes mit allen Abfertigungsbefugnissen.<br />
<strong>Der</strong> Personalstand umfaßte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung 175 Mitarbeiter,<br />
davon<br />
zivile Bedienstete<br />
Zollwachebeamte<br />
gehobener Dienst sonstiger Verwaltungsdienst<br />
43 35 97<br />
Das Nettoaufkommen an Eingangs– und Ausgangsabgaben betrug in den<br />
Jahren<br />
1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
in Mill S<br />
3 204,9 4 040,5 4 011,3 3 684,1<br />
Demgegenüber standen Jahrespersonalkosten (Durchschnitt 1990 bis<br />
1992) von rd 87,5 Mill S, wovon rd 62,1 Mill S (71 %) auf laufende<br />
Bezüge und rd 25,4 Mill S (29 %) auf Überstundenvergütungen entfielen.<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH nahm im Juni und Juli <strong>1993</strong> die bereits zweite Nachprüfung<br />
der Gebarung <strong>des</strong> Zollamtes Flughafen Wien vor. Die Prüfungsmitteilungen<br />
ergingen im November <strong>1993</strong>. Die überprüfte Stelle und das BMF<br />
nahmen im März 1994, die Finanzlan<strong>des</strong>direktion für Wien, Niederösterreich<br />
und Burgenland (Finanzlan<strong>des</strong>direktion) im April 1994 Stellung.<br />
<strong>Der</strong> RH gab im Juni 1994 Gegenäußerungen ab.<br />
Prüfungsgegenstand waren — wie schon anläßlich der im Jahre 1980<br />
vorgenommenen allgemeinen Gebarungsüberprüfung (TB 1982 Abs 50)<br />
und der ersten Nachprüfung im Jahre 1984 (TB 1986 Abs 42) — der<br />
Personaleinsatz und die Dienstplanung.
Steuerung <strong>des</strong><br />
Personaleinsatzes<br />
2.1<br />
BMF<br />
Zollamt Flughafen Wien<br />
Das Zollamt Flughafen Wien hat entgegen der seinerzeitigen Zusage der<br />
Finanzlan<strong>des</strong>direktion (TB 1986 Abs 42.2.3) weiterhin keinen Rahmendienstplan<br />
nach Richtlinien <strong>des</strong> BMF erstellt. Er soll auf lange Sicht Aufschluß<br />
darüber geben, wieviele Bedienstete bei jeder einzelnen Amtsstelle an<br />
den einzelnen Tagen der Woche während jeder Stunde der Abfertigungszeit<br />
Dienst verrichten. Mit der Genehmigung <strong>des</strong> Rahmendienstplanes überträgt<br />
die Finanzlan<strong>des</strong>direktion dem Zollamtsvorstand die Befugnis, innerhalb eines<br />
Höchstrahmens unter Beachtung <strong>des</strong> Sparsamkeits– und Zweckmäßigkeitsgebotes<br />
Überstunden anzuordnen.<br />
175<br />
2.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Zollamt, diese Übersicht über die personelle Besetzung<br />
rasch auszuarbeiten und von der Finanzlan<strong>des</strong>direktion genehmigen<br />
zu lassen.<br />
2.3<br />
Das Zollamt stellte dies zwar in Aussicht, begründete jedoch die Verzögerungen<br />
der vorbereitenden Erhebungen mit der schnellebigen Entwicklung im Flugverkehr,<br />
insbesondere der raschen Steigerung <strong>des</strong> Abfertigungsaufkommens bei den Kurierdiensten.<br />
Eine zeitnah erstellte Übersicht erweise sich unter diesen Verhältnissen als<br />
ungeeignet, längerfristig Grundlage für die Dienstplanung zu sein.<br />
Das BMF und die Finanzlan<strong>des</strong>direktion erklärten übereinstimmend, der Personaleinsatz<br />
sei seit 1991 einvernehmlich zwischen dem BMF und der Personalvertretung<br />
festgelegt worden. Die organisatorischen Vorgaben der Zentralstelle würden<br />
aber künftig erfüllt werden.<br />
Leistungsvorgaben<br />
3.1<br />
Im Bereich der Abfertigungsstelle Güterverkehr–Einfuhr fielen in steigendem<br />
Ausmaß wesentlich mehr Abfertigungsanträge an, als den Leistungsvorgaben<br />
für die Beamten <strong>des</strong> gehobenen Dienstes (im wesentlichen<br />
Maturanten) entsprach.<br />
(1) Um Beschwerden über Abfertigungsverzögerungen zu vermeiden, gab<br />
das Zollamt ab Jänner 1992 die von den eingereichten Anmeldungen erfaßten<br />
Waren unverzüglich frei, sofern der Anmelder zur Nachhineinzahlung<br />
berechtigt war. Die Ausfertigung (Erledigung) der Anmeldungen<br />
durch den Abfertigungsbeamten unterblieb zunächst.<br />
(2) Die solcherart anwachsenden Ausfertigungsrückstände veranlaßten das<br />
Zollamt im Mai <strong>1993</strong>, einvernehmlich mit der Finanzlan<strong>des</strong>direktion rd<br />
3 000 Anmeldungen den Zollämtern Wiener Neustadt und Bad Vöslau<br />
zur Erledigung zu übermitteln. <strong>Der</strong> Rückstandsabbau im eigenen Bereich<br />
gelang hingegen nicht. Ende Juni <strong>1993</strong> waren neuerlich 3 546 Anmeldungen<br />
nicht bearbeitet.<br />
(3) Die schleppende Anmeldungserledigung hatte entsprechende Verzögerungen<br />
bei der Datenerfassung für die automationsunterstützte Abgabenberechnung<br />
und –vorschreibung zur Folge. Anstelle <strong>des</strong> üblichen und<br />
bearbeitungsbedingt gerechtfertigten Zeitraumes von bis zu sechs Wochen<br />
zwischen Ausfolgung einer Sendung und Entrichtung der Eingangsabgaben<br />
betrug dieser beim Zollamt Flughafen Wien zehn und mehr Wochen.<br />
<strong>Der</strong> RH bezifferte den dadurch eingetretenen Zinsenverlust für den<br />
Bund mit rd 18 Mill S jährlich.
Leistungsvorgaben<br />
176<br />
(4) Eine Auslastungsüberprüfung ergab, daß der gesamte, den Beamten<br />
<strong>des</strong> gehobenen Dienstes zuzurechnende Abfertigungsanfall innerhalb ihrer<br />
normalen Planstundenverpflichtung zu bewältigen gewesen wäre.<br />
Trotzdem wurden laut Zollamtsstatistik 1992 im Bereich der Güterabfertigung<br />
19 340 Überstunden geleistet.<br />
3.2<br />
<strong>Der</strong> RH machte für diese Entwicklung hauptsächlich die von der technischen<br />
Entwicklung und von Verfahrensvereinfachungen völlig unberührt<br />
gebliebenen Leistungsvorgaben für die Zollabfertigung verantwortlich.<br />
Er bemängelte insbesondere das Unterbleiben von Rückstandsverringerungen<br />
in Zeiten, in denen die Arbeitskraft der Bediensteten für Abfertigungsanträge<br />
nur wenig in Anspruch genommen ist.<br />
Gegenüber dem BMF regte der RH Maßnahmen zur Anhebung der Leistungsvorgaben<br />
an.<br />
3.3<br />
3.4<br />
Das BMF sagte entsprechende Veranlassungen zu. Das Zollamt erachtete jedoch<br />
die Empfehlungen als undurchführbar und demotivierend für die Beamtenschaft.<br />
<strong>Der</strong> RH verblieb bei seinem Standpunkt, weil selbst die vom Zollamt<br />
nachträglich genannten Leistungsdaten, die im übrigen von der Jahresstatistik<br />
erheblich abwichen, keine andere Beurteilung zuließen.<br />
Diensteinteilung<br />
4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
Um den Betrieb der Abfertigungsstelle Ausfuhr–Einlagerung volle<br />
24 Stunden aufrecht erhalten zu können, waren wochenweise Wechseldienste<br />
eingerichtet.<br />
Diese umfaßten an Tagen mit Amtsstunden (Montag bis Freitag) in der<br />
Regel zur Tageszeit drei und zur Nachtzeit einen Zollwachebeamten. Lediglich<br />
freitags erhöhte sich der Stand um je einen Bediensteten. An Tagen<br />
ohne Amtsstunden (Samstag, Sonntag, Feiertag) war je eine 12–stündige<br />
Diensttour für einen Beamten zur Tages– und Nachtzeit vorgesehen.<br />
Die hiefür erforderliche Gesamtzahl an Dienststunden betrug in einer<br />
Woche (ohne Feiertage) 323, wovon 130,5 (rd 40 %) innerhalb und<br />
192,5 (rd 60 %) außerhalb der Amtsstunden anfielen.<br />
Im Wochentagsrhythmus regelmäßig wiederkehrende, erhebliche Schwankungen<br />
im Anfall von Abfertigungsfällen bewirkten keine Änderung der<br />
Diensteinteilung, so daß die Anzahl der an bestimmten Wochentagen vorgesehenen<br />
Dienststunden im umgekehrten Verhältnis zur erwartungsgemäßen<br />
Nachfrage an Abfertigungsleistungen stand.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Zollamt, die Diensteinteilung den zu erwartenden<br />
Abfertigungserfordernissen anzupassen.<br />
Das Zollamt sagte dies zu.
Einsatz von Zollwachebeamten<br />
5.1<br />
BMF<br />
Zollamt Flughafen Wien<br />
Zur Abwicklung <strong>des</strong> Güterverkehrs beim Zollamt Flughafen Wien waren<br />
Zollwachebeamte für Tätigkeiten eingesetzt, die ohne qualitative Einschränkungen<br />
auch von zivilen Bediensteten <strong>des</strong> Fachdienstes oder <strong>des</strong><br />
mittleren Dienstes (Verwendungsgruppen C und D) hätten besorgt werden<br />
können. Dies entsprach nicht dem hohen Ausbildungsstand und der<br />
vergleichsweise besseren Besoldung von Exekutivbeamten.<br />
177<br />
5.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß dieser sachlich nicht gerechtfertigte Einsatz<br />
von Zollwachebeamten zu einem Mehraufwand von min<strong>des</strong>tens<br />
1,8 Mill S je Jahr führte.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher, die im Bereich der Güterabfertigung weit unter<br />
ihren Fähigkeiten eingesetzten Zollwachebeamten durch zivile Bedienstete<br />
zu ersetzen.<br />
5.3<br />
Die Finanzlan<strong>des</strong>direktion hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet.<br />
Überstunden<br />
6.1<br />
Das Zollamt Flughafen Wien hat dienstältere Zollwachebeamte der Verwendungsgruppe<br />
W 2 in unverhältnismäßigem Ausmaß zu Überstundenleistungen<br />
herangezogen. Im Zeitraum Jänner bis einschließlich Juni <strong>1993</strong><br />
entfielen von den durch diese Beamtengruppe insgesamt erbrachten Dienststunden<br />
59,4 % auf Plan– und 40,6 % auf Überstunden.<br />
6.2<br />
<strong>Der</strong> RH erachtete derartige Überstundenverpflichtungen für den genannten<br />
Personenkreis als überhöht.<br />
Er empfahl dem BMF, die überstundenbedingten Belastungen von Zollwachebeamten<br />
ebenso zu begrenzen, wie dies bereits für den gehobenen<br />
Zolldienst geschehen ist.<br />
6.3<br />
Das BMF teilte diese Auffassung <strong>des</strong> RH. Es sagte zu, eine Begrenzung der Überstundenbelastung<br />
mit dem Zentralausschuß–Zollwache zu verhandeln.<br />
Sonstige<br />
Feststellungen<br />
7.1<br />
Weitere Koordinationsmängel minderten die Wirksamkeit <strong>des</strong> Personaleinsatzes:<br />
(1) So wurde eine für die Suchtgiftbekämpfung und Aufdeckung größerer<br />
Schmuggelfälle eingerichtete, besondere Überwachungsgruppe durch Befassung<br />
mit Bagatellfällen zweckentfremdet.<br />
(2) Die nur einem einzelnen Zollwacheorgan anvertraute zoll– und sicherheitsbehördliche<br />
Überwachung <strong>des</strong> grenzüberschreitenden Privatflugverkehrs<br />
beim "General Aviation Center" erwies sich bei heiklen Amtshandlungen<br />
als wenig durchschlagsfähig und setzte den Beamten einem vermeidbaren<br />
zusätzlichen Sicherheitsrisiko aus, zumal häufig noch nicht voll ausgebildete<br />
Beamte herangezogen wurden.
178<br />
7.2<br />
7.3<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl die entsprechenden Abhilfemaßnahmen; insbesondere<br />
erstattete er Vorschläge zur Verbesserung der Dienstaufsicht und zur Entlastung<br />
von Aufgaben, deren Vollzug dem Flugplatzbetreiber obliegt.<br />
Das Zollamt erklärte sich im wesentlichen bereit, diesen Anregungen Folge zu leisten.<br />
Schlußbemerkungen<br />
8<br />
Zusammenfassend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Durch angemessene Arbeitsauslastung ließen sich kostspielige<br />
Überstunden einsparen sowie Zinsenverluste in Millionenhöhe vermeiden,<br />
die durch verspätete Abgabenvorschreibungen entstehen.<br />
(2) <strong>Der</strong> Personaleinsatz wäre deutlicher am Abfertigungsaufkommen<br />
auszurichten.<br />
(3) <strong>Der</strong> kostenaufwendige Einsatz von Zollwachebeamten für Tätigkeiten,<br />
die auch von zivilen Kräften besorgt werden können, wäre<br />
ehestmöglich aufzugeben.<br />
(4) Die Gestaltung der Dienstaufsicht ließe sich verbessern.
Österreichische Salinen AG, Wien<br />
BMF<br />
179<br />
Die Unternehmung wird von Bad Ischl aus geleitet. Die in Betrieb<br />
befindlichen Abbauorte und Verarbeitungsanlagen liegen im Salzkammergut.<br />
Die Aktien der Unternehmung befinden sich zu 100 %<br />
im Eigentum <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />
Gegenstand der Unternehmung war die Erzeugung und Verarbeitung<br />
von Salz und Sole aus heimischen Lagerstätten sowie die Nutzung<br />
von Bergbauen und Salinen für den Fremdenverkehr. Die Preise<br />
für den Inlandsverkauf wurden durch das BMF festgelegt und<br />
durch den Hauptausschuß <strong>des</strong> Nationalrates genehmigt.<br />
Aufgrund der Monopolstellung wurden im Vergleich zum westlichen<br />
Ausland wesentlich höhere Preise für Speise– und Auftausalz<br />
erzielt. Die Mehrerlöse wurden überwiegend nicht an den Bund abgeführt,<br />
sondern in erster Linie nach beschäftigungspolitischen und<br />
regionalpolitischen Gesichtspunkten verwendet bzw veranlagt.<br />
<strong>Der</strong> durch den EWR–Vertrag für 1. Jänner 1995 vereinbarte Wegfall<br />
<strong>des</strong> Monopols läßt einen Preisverfall bei Speise– und Auftausalz<br />
von bis zu 50 % erwarten. Diese Umsatzverringerung wird nur<br />
durch größte Anstrengungen bei Exportsteigerungen und Kostensenkungen<br />
auszugleichen sein.<br />
Die von der Unternehmung angestrebte Diversifikation in neue Geschäftsfelder<br />
führte bisher nur zu einer Beteiligung. <strong>Der</strong> Aufbau eines<br />
tragfähigen weiteren Standbeines neben dem Salz gelang nicht.<br />
Die zukünftigen finanziellen Belastungen aus Erhaltungs– und Sanierungsmaßnahmen<br />
für stillgelegte und aktive Bergbaue können<br />
weitere Rückstellungen erforderlich machen.<br />
Die Solegewinnung war auf mehrere Produktionsstätten unterschiedlicher<br />
Qualität verteilt. <strong>Der</strong> Bergbau war durch einen hohen<br />
Personalkostenanteil von 70 % gekennzeichnet.<br />
Die Unternehmung verzögerte den Beschluß zur Stillegung <strong>des</strong><br />
Standortes Hallein zu lange und tätigte noch erhebliche, nach der<br />
erfolgten Schließung aber nutzlose, Investitionen.<br />
Die Fremdenverkehrseinrichtungen erwirtschafteten aufgrund der<br />
hohen Personalkosten und mangels eines umfassenden Entwicklungs–<br />
und Vermarktungskonzeptes bei einem Umsatz von<br />
33 Mill S einen Verlust von 6 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />
Bei der Einführung der Kostenrechnung wurden Instrumente der<br />
Planung sowie der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung noch<br />
nicht ausreichend berücksichtigt.<br />
Transportleistungen von rd 60 Mill S wurden nicht ausgeschrieben,<br />
sondern jahrelang von denselben Unternehmungen abgewickelt.
180<br />
Im Bereich der Materialwirtschaft bestanden aufgrund organisatorischer<br />
Mängel Reibungsverluste.<br />
Mit dem Wegfall <strong>des</strong> Monopols wird eine Neugestaltung der arbeits–,<br />
sozial– und lohnrechtlichen Regelungen nötig werden.<br />
Im Jahre <strong>1993</strong> wurde nach langen Diskussionen die Unternehmung<br />
dahingehend neu strukturiert, daß die AG nur noch eine Holdingfunktion<br />
ausübt und darunter drei Gesellschaften mbH Produktion<br />
und Vertrieb, Vermietung und Verpachtung sowie die Tourismusaktivitäten<br />
wahrnehmen.<br />
Wirtschaftsjahr *)<br />
1988/1989 1989/1990 1990/1991 1991/1992<br />
in Mill S<br />
Umsatzerlöse 724,2 682,0 787,5 820,1<br />
Personalaufwand 212,3 233,0 241,3 243,5<br />
ordentliches Ergebnis<br />
(Betriebs– und<br />
Finanzergebnis) 375,4 329,9 371,8 368,9<br />
Jahresgewinn 291,5 231,1 267,9 1 090,6**)<br />
Cash–flow 270,7 322,6 329,7 427,1<br />
Stand zum 30. April<br />
Personal<br />
(ohne Saisonkräfte) 471 451 430 428<br />
*) jeweils vom 1. Mai bis 30. April<br />
**) einschließlich Auflösung freier Rücklagen<br />
Prüfungsgegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH hat in den Jahren 1992 und <strong>1993</strong> ( mit Unterbrechungen) die<br />
Gebarung der Österreichischen Salinen AG überprüft.<br />
Wesentliche Schwerpunkte der Überprüfung waren die Lage der Unternehmung<br />
bzw ihre vorbereitenden Maßnahmen im Hinblick auf den<br />
Wegfall <strong>des</strong> Salzmonopols.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
2<br />
Mit dem Salzmonopolgesetz ist ab 1979 die wirtschaftliche Verwaltung<br />
<strong>des</strong> Salzmonopols von den Österreichischen Salinen auf die überprüfte<br />
Unternehmung übergegangen.<br />
Die hoheitsrechtlichen Aufgaben — monopolbehördliche Bewilligungen,<br />
Ahndung von Monopolvergehen, Festsetzung der Verkaufspreise — verblieben<br />
beim Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen und den ihm unterstellten Abgabenbehörden.<br />
Auch die Preisgenehmigung durch den Hauptausschuß <strong>des</strong><br />
Nationalrates blieb unberührt.
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
Das Salzmonopol in Österreich ist kein Vollmonopol, sondern umfaßt die<br />
Gewinnung, Erzeugung und Einfuhr von Salz. <strong>Der</strong> Handel sowie die Durchfuhr<br />
sind frei.<br />
181<br />
Sämtliche Anteilsrechte der Gesellschaft müssen im Eigentum <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
stehen.<br />
Gegenstand der<br />
Unternehmung<br />
3<br />
Gegenstand der Unternehmung war vor allem die Gewinnung und Erzeugung<br />
von Salz und Sole aus heimischen Lagerstätten mit dem Ziel der<br />
Deckung <strong>des</strong> Inlandsbedarfes, die Be– und Verarbeitung von Salz und Sole,<br />
die Erzeugung von Salzfolgeprodukten sowie der Inlandsverkauf von Salz zu<br />
den vom Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen mit Zustimmung <strong>des</strong> Hauptausschusses<br />
<strong>des</strong> Nationalrates festgesetzten Inlandsverschleißpreisen. Schließlich<br />
war die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,<br />
die zur Erreichung <strong>des</strong> Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen,<br />
insbesondere zur Errichtung von Tochtergesellschaften und zur<br />
Beteiligung an anderen Unternehmungen.<br />
Wirtschaftsjahr<br />
4<br />
Bis 1987 war das Geschäftsjahr der Unternehmung gleich dem Kalenderjahr.<br />
Nach Einschub eines Rumpfwirtschaftsjahres 1988 reichten die folgenden<br />
Geschäftsjahre jeweils vom 1. Mai bis 30. April.<br />
Unternehmungspolitik<br />
Allgemeines<br />
5<br />
Die im Vergleich zum westlichen Ausland aufgrund der Monopolstellung<br />
der Unternehmung wesentlich höheren Preise, insbesondere bei Speise–<br />
und Auftausalz, belasteten die Konsumenten und öffentlichen Haushalte.<br />
Mit Ausnahme der Sonderdividende von 1 Mrd S im Jahre 1992 stand<br />
die Einnahmenerzielung für den Bund nicht im Vordergrund. Die hohen<br />
Preise ermöglichten insbesondere,<br />
(1) die bei Industriesalz und Industriesole aus volkswirtschaftlichen Gründen<br />
niedrig gehaltenen Preise auszugleichen,<br />
(2) das hohe Bezugsniveau bei den Mitarbeitern beizubehalten bzw auszubauen,<br />
(3) erforderliche Personalverringerungen aufzuschieben bzw zu vermeiden,<br />
(4) regionale Gesichtspunkte stark zu berücksichtigen,<br />
(5) auch vermeidbare Investitionen zu finanzieren sowie<br />
(6) erhebliche Finanzmittel anzusammeln und gewinnbringend anzulegen<br />
bzw für notwendige Beteiligungen im Stammbereich, aber auch für beschäftigungs–<br />
und regionalpolitisch begründete Diversifizierungsversuche<br />
zu verwenden.
Unternehmungspolitik<br />
182<br />
Monopolwegfall<br />
6.1<br />
<strong>Der</strong> EWR–Vertrag sieht ab 1. Jänner 1995 die Abschaffung <strong>des</strong> Salzmonopols<br />
vor. Dadurch werden sich einschneidende Auswirkungen auf die<br />
Ertragslage der Unternehmung ergeben. Die zwangsläufige Anpassung der<br />
Preise an das internationale Niveau, vor allem an jenes der BRD, läßt eine<br />
Preissenkung bei Speise– und Auftausalz um bis zu 50 % erwarten.<br />
Unter der Annahme, daß die Umsatzeinbußen im Inland durch Exporte<br />
ausgeglichen werden, könnte ein ausgeglichenes Betriebsergebnis möglich<br />
werden. Andernfalls würde der Anteil der Personalkosten am Umsatz<br />
von derzeit rd 30 % auf etwa 50 % <strong>des</strong> gesunkenen Umsatzes steigen<br />
und somit einen gewaltigen Kostenblock darstellen.<br />
6.2<br />
Nur wenn es gelingt, die Exporte kräftig zu steigern, den Inlandsmarkt<br />
abzusichern, allenfalls nutzbringende Kooperationen einzugehen sowie<br />
insbesondere Umstrukturierungs– und Rationalisierungsmaßnahmen<br />
sinnvoll durchzuführen, wäre nach Ansicht <strong>des</strong> RH auch in Hinkunft eine<br />
angemessene Rendite <strong>des</strong> eingesetzten Kapitals zu erzielen.<br />
Vorbereitung auf<br />
den Wegfall <strong>des</strong><br />
Monopols<br />
7.1<br />
Bis 1987 stand für die Unternehmung der Wegfall <strong>des</strong> Monopols nicht<br />
zur Diskussion. Die Ausrichtung der Unternehmung war geprägt von der<br />
Lage in einem geschützten Markt und umfaßte die Abdeckung und Versorgung<br />
<strong>des</strong> Inlandsmarktes sowie geringe Exportumsätze.<br />
Die Strukturen und Zielsetzungen der Unternehmung waren auch sehr<br />
stark von regionalpolitischen und vor allem beschäftigungspolitischen<br />
Gesichtspunkten mitbestimmt.<br />
Mitte 1987 wurde vom BMF die Problematik eines möglichen Wegfalls<br />
<strong>des</strong> Salzmonopols an die Unternehmung herangetragen.<br />
Zwei Ausarbeitungen stellten 1987 die zu erwartenden Umsatz– und Ertragseinbrüche<br />
sowie Hinweise auf dadurch notwendige Konzentrations–<br />
und Einsparungsmaßnahmen dar, ohne jedoch näher auf konkrete Maßnahmen<br />
einzugehen.<br />
In den von einer internen Projektgruppe 1988 und 1989 ausgearbeiteten<br />
Vorschlägen, in einem Strategiekonzept vom Jahre 1990 und in dem im<br />
Jahre 1991 mit externer Beratung erstellten Strategiekonzept waren die<br />
Ansätze grundsätzlich ähnlich. Es wurden die Bereiche Absicherung <strong>des</strong><br />
Inlandsmarktes, die Lage auf den benachbarten Auslandsmärkten mit<br />
Marktchancen und Markteintrittspotentialen abgehandelt und auch auf<br />
regionalbezogene andere wirtschaftliche Aktivitäten im Nichtsalzbereich<br />
eingegangen. Die für die Umsetzung wesentlichen Maßnahmen wurden<br />
jedoch nur zum Teil in Angriff genommen, sondern verstärkt die Frage<br />
der Konzernstruktur bearbeitet.<br />
Wie bereits 1991 erkennbar war, fand die vom Vorstand und zum Teil<br />
auch vom Aufsichtsrat bevorzugte Holding–Lösung mit getrennten operativen<br />
Gesellschaften für die Produktion, für den Verkauf sowie für alle<br />
nicht betriebsnotwendigen Bereiche, wie Vermietung–Verpachtung und<br />
Fremdenverkehr, keine Zustimmung <strong>des</strong> Betriebsrates. Nach langen, von<br />
Streikdrohungen begleiteten Verhandlungen wurde erst im März <strong>1993</strong><br />
Übereinstimmung zwischen Vorstand, Vertretern <strong>des</strong> BMF, Aufsichtsrat
Unternehmungspolitik<br />
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
und Betriebsrat erzielt, eine eigene operative Gesellschaft für den Verkauf<br />
nicht vorzusehen. Die neue, in mehreren Schritten bis 1994 umzusetzende<br />
Konzernstruktur umfaßte eine Holdinggesellschaft als Finanz– und<br />
Führungsgesellschaft und drei operative Tochtergesellschaften; von letzteren<br />
umfaßte eine alle Produktions– und Vertriebsaktivitäten <strong>des</strong> Stammbereiches<br />
Salz und Sole, eine den Bereich Vermietung und Verpachtung<br />
sowie eine den Fremdenverkehrsbereich.<br />
183<br />
7.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären unabhängig von den über vier Jahre dauernden<br />
Bemühungen, eine optimale Struktur für die Unternehmung und deren<br />
Tochtergesellschaften zu finden, die grundsätzlichen für den Unternehmungsbestand<br />
wichtigen Ziele durch verstärkte Inangriffnahme von<br />
Maßnahmen anzustreben gewesen. Durch die Nichtumsetzung von zum<br />
Teil mehrfach herausgearbeiteten Rationalisierungsansätzen ist die Nutzung<br />
von Erfolgspotentialen nicht bzw verspätet erfolgt.<br />
Wie der RH kritisch vermerkte, wurden bei der Vertriebsorganisation, der<br />
Zentralisierung von betrieblichen Aktivitäten, bei der Umsetzung von Kostensenkungspotentialen<br />
sowie im Personalbereich während der mehrjährigen<br />
Gestaltungsphase der Konzernstruktur nur geringe Fortschritte erzielt.<br />
7.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien nach der Entscheidung über die neue Konzernorganisation<br />
— im März <strong>1993</strong> — Maßnahmen zur Bewältigung <strong>des</strong> Strukturbruches<br />
eingeleitet worden.<br />
Beteiligungen<br />
Ausgangslage<br />
8<br />
Grundstock <strong>des</strong> Anteilsbesitzes der Unternehmung waren die 100 %–Töchter<br />
Bad Ischler Salz GesmbH, der vor allem der Vertrieb von Speisesalzen<br />
oblag, und die Biosaxon–Salz GesmbH, die auf dem Sektor <strong>des</strong> Vieh– und<br />
Gewerbesalzes tätig war.<br />
Wesentliche weitere Beteiligungen erfolgten zur Diversifikation (FISCHER<br />
Advanced Composite Components GesmbH) sowie zur Finanzveranlagung<br />
(CA–Immobilien Invest AG).<br />
Seit 1981 flossen der Unternehmung jährlich zwischen 5 und 10 Mill S an<br />
Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften und an Beteiligungserträgen<br />
zu, wobei die Tochtergesellschaften nicht alle Gewinne ausschütteten.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre eine Koordinationsstelle für die Beteiligungen,<br />
die verbindliche Festlegung von Umfang und Inhalt der Berichterstattung<br />
der Tochtergesellschaften sowie die rasche Erstellung von Konso-<br />
Beteiligungsverwaltung<br />
9.1<br />
9.2<br />
Unterhalb der Vorstandsebene der Österreichischen Salinen AG war keine<br />
zentrale Stelle für die Beteiligungsverwaltung eingerichtet. Es gab keinen<br />
institutionalisierten Berichtsfluß von den Töchtern an die Unternehmung,<br />
wie regelmäßige Vorlage von Budgets, Quartalsberichte, Kennzahlenkataloge.<br />
Nur im Rahmen <strong>des</strong> Konzernabschlusses wurden die Jahresabschlüsse<br />
der Beteiligungen erfaßt, jedoch ohne einheitliche Konsolidierungsrichtlinien<br />
für die gesamte Gruppe.
Beteiligungen<br />
184<br />
lidierungsrichtlinien erforderlich. Wie der RH kritisch vermerkte, hatte<br />
die Unternehmung kein Beteiligungscontrolling eingerichtet.<br />
9.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die Erstellung von Konsolidierungsrichtlinien<br />
seit September <strong>1993</strong> im Gange, das Konzerncontrolling werde seit Mitte <strong>1993</strong> wahrgenommen<br />
und das Berichtswesen für die Beteiligungen sei im Aufbau.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft war ein erfolgreicher Zulieferer von Kunststoffteilen<br />
für die Flugzeugindustrie. Die gegenüber den riesigen Abneh-<br />
Diversifikationsbestrebungen<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
Die ab 1987 verstärkt geführte Diskussion um den Wegfall <strong>des</strong> geschützten<br />
Marktes und die dadurch befürchteten Umsatzeinbußen sowie die beträchtlichen<br />
Finanzreserven führten dazu, daß die Unternehmung den<br />
Eintritt in neue Betätigungsfelder als notwendig erachtete.<br />
Die einzige zur Zeit der örtlichen Überprüfung noch bestehende Diversifikation<br />
in einen branchenfremden Bereich erfolgte 1991 durch die 50 %–Beteiligung<br />
an dem Zulieferer von Kunststoff–Flugzeugteilen FISCHER Advanced<br />
Composite Components GesmbH.<br />
Im salznahen Bereich beteiligte sich die Bad Ischler Salz GesmbH an inländischen<br />
Salzfachhändlern, an einem Gewürzmittelproduzenten und an<br />
zwei ungarischen Töchterunternehmungen.<br />
Beteiligungsmöglichkeiten, die nach Größenordnung und Zukunftsaussichten<br />
als zusätzliche Standbeine hätten angesehen werden können, haben<br />
sich nicht ergeben.<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte bei den Diversifikationsbestrebungen ein zielorientiertes<br />
Vorgehen der Österreichischen Salinen AG sowie eine geeignete, aufgaben–<br />
und kompetenzmäßig ausgestattete Projektgruppe, die — allenfalls in Zusammenarbeit<br />
mit externen Beratern — aktiv geeignete Akquisitionskandidaten<br />
gesucht hätte.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH schwankte die Unternehmung zwischen dem Bestreben<br />
nach Stärkung <strong>des</strong> Stammbereiches und dem Wunsch nach Schaffung<br />
zusätzlicher Standbeine.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, ein strategisches Konzept über anzustrebende Diversifikationen<br />
und Beteiligungen sowie bereitzustellende Mittel zu erarbeiten,<br />
um langfristig zweckmäßige Entscheidungen zum Beteiligungserwerb<br />
und zur Beteiligungsführung treffen zu können.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die Schaffung zusätzlicher Standbeine neben<br />
dem Stammbereich Salz und Sole an mangelnder Infrastruktur, ökologischen<br />
Gründen und fehlenden Partnern gescheitert.<br />
Beteiligung an der<br />
FISCHER Advanced<br />
Composite Components<br />
GesmbH<br />
11.1<br />
Die Österreichische Salinen AG übernahm im Juni 1991 von der FISCHER<br />
GesmbH 50 % <strong>des</strong> Stammkapitals der FISCHER Advanced Composite<br />
Components GesmbH, Ried im Innkreis. Die Beteiligung wurde als Möglichkeit<br />
zum Einstieg in eine "High–Tech"–Branche und als Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung<br />
im Raum Oberösterreich gesehen.
Beteiligungen<br />
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
mern schwache Verhandlungsposition sowie die Abhängigkeit von den<br />
Entwicklungen <strong>des</strong> Flugzeugmarktes und <strong>des</strong> US–Dollars stellten für die<br />
Beteiligungsgesellschaft jedoch schwierige Rahmenbedingungen dar.<br />
185<br />
11.2<br />
11.3<br />
<strong>Der</strong> RH anerkannte, daß die verantwortlichen Personen die Entwicklung<br />
der Beteiligung genau beobachteten und Vorschläge zur Ergebnisverbesserung<br />
einbrachten. Er erinnerte jedoch die Unternehmung an die Risken<br />
der Beteiligung.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die Beteiligung eine mit einem kalkulierbaren<br />
Risiko behaftete, zukunftsorientierte Investition.<br />
Beteiligung am<br />
Horizonte Venture<br />
Capital Fonds<br />
12.1<br />
12.2<br />
12.3<br />
Die Österreichische Salinen AG investierte im Jahre 1985 20 Mill S als<br />
Treuhandkapital in den im gleichen Jahr gegründeten österreichischen<br />
Horizonte Venture Capital Fonds (Treuhandvermögen: 259,5 Mill S).<br />
Die Beteiligung wurde 1986 mangels Erfolgsaussichten auf den Erinnerungsschilling<br />
abgeschrieben.<br />
Wesentliche Gründe für diese Investition waren die erhoffte Rendite, der<br />
entsprechende Wunsch <strong>des</strong> Eigentümers sowie der volkswirtschaftliche Nutzen.<br />
<strong>Der</strong> Fonds investierte jedoch in starkem und über die Zielsetzung<br />
hinausgehenden Anteil im Ausland, wodurch auch der volkswirtschaftliche<br />
Nutzen beeinträchtigt wurde. Die Unternehmung hat die Entwicklung <strong>des</strong><br />
Fonds in keiner Weise im Sinne ihrer Zielsetzungen zu beeinflussen versucht.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die mangelnde Einflußnahme der Unternehmung.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei der Unternehmung aufgrund der geringen<br />
Beteiligung am Treuhandkapital kein maßgebender Einfluß zugekommen.<br />
Finanzwirtschaft<br />
Allgemeines<br />
13<br />
Die Gebarung der Unternehmung ab 1981 war durch den Aufbau bedeutender<br />
Eigenmittel aufgrund der guten Ertragslage geprägt.<br />
Vermögens– und<br />
Kapitalstruktur<br />
14<br />
Das Anlagevermögen (abzüglich Wertberichtigungen) stieg von 763 Mill S<br />
(1981) auf 2 819 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992) an. Sein Anteil am<br />
Gesamtvermögen der Unternehmung stieg von 50 % auf 72 %.<br />
Diese Steigerung wurde vor allem durch die Veranlagung der erheblichen<br />
erwirtschafteten Geldmittel in Wertpapiere <strong>des</strong> Anlagevermögens (Wirtschaftsjahr<br />
1991/1992: 2 004 Mill S) verursacht.<br />
Veranlagungen<br />
15.1<br />
Insgesamt betrug das Finanzvermögen der Unternehmung zum 30. April 1992<br />
2 390 Mill S.<br />
<strong>Der</strong> Finanzbereich brachte im gesamten überprüften Zeitraum wesentliche<br />
Ergebnisbeiträge. In den letzten Jahren gelang es, über dem jeweiligen allgemeinen<br />
Marktniveau liegende Renditen zu erzielen. <strong>Der</strong> Treasurer der
Finanzwirtschaft<br />
186<br />
Österreichischen Salinen AG war nur für das Finanzmanagement der Unternehmung<br />
selbst, nicht aber der Tochtergesellschaften verantwortlich.<br />
15.2<br />
15.3<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, zur Realisierung möglicher Synergien die Steuerung<br />
der Finanzen <strong>des</strong> gesamten Konzerns zusammenzufassen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> soll nach der geplanten Reorganisation das gesamte<br />
Treasuring von der zukünftigen Konzernholding wahrgenommen werden.<br />
Sachanlagevermögen<br />
16<br />
Das Sachanlagevermögen (abzüglich Wertberichtigungen) sank vorerst<br />
von 746 Mill S (1981) auf 493 Mill S (Wirtschaftsjahr 1988) und stieg<br />
erst in der Folge durch eine verstärkte Investitionstätigkeit wieder auf<br />
581 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />
Seit 1981 reichten die Investitionszugänge der Unternehmung von<br />
745 Mill S nicht einmal nominell aus, die Abgänge und die Abschreibungen<br />
zu ersetzen. <strong>Der</strong> Anlagenabnutzungsgrad (Verhältnis kumulierte<br />
Abschreibungen zu Sachanlagen zu Anschaffungswerten) betrug Ende <strong>des</strong><br />
Wirtschaftsjahres 1991/1992 64 %.<br />
Investitionen unter Tag, wie Vortriebsarbeiten, Erweiterung von Stollen und<br />
Fixinstallationen waren — mit Ausnahme von maschinellen Anlagen — in<br />
den Sachanlagen nicht enthalten, sondern wurden sofort in den Aufwendungen<br />
erfaßt.<br />
Wirtschaftliches<br />
Eigenkapital<br />
17.1<br />
17.2<br />
Die Kapitalstruktur der Unternehmung seit 1981 war durch die hohe<br />
Eigenmittelausstattung gekennzeichnet. Das wirtschaftliche Eigenkapital<br />
erreichte zum Ende <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 1991/1992 2 837 Mill S.<br />
Zwischen 1981 und dem Wirtschaftsjahr 1990/1991 betrug es über 80 %<br />
<strong>des</strong> Gesamtkapitals und sank erst im Wirtschaftsjahr 1991/1992 durch<br />
den Anstieg <strong>des</strong> langfristigen Fremdkapitals auf 72 %.<br />
Darüber hinaus bestanden stille Reserven, hauptsächlich im umfangreichen<br />
Liegenschaftsbesitz, im Finanzvermögen sowie in wesentlichen Vorkommen,<br />
die bereits vorgerichtet sind und ohne nennenswerte Investitionen<br />
abgebaut werden können.<br />
Aus den Gewinnen der Jahre 1981 bis zum Wirtschaftsjahr 1990/1991<br />
wurden rd zwei Drittel (1 255 Mill S) der freien Rücklage zugewiesen,<br />
ungefähr ein Drittel (633 Mill S) wurde ausgeschüttet.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß der Bund als Eigentümer durch diese Dividendenpolitik<br />
und die Befürwortung <strong>des</strong> Reservenaufbaues zur guten finanziellen<br />
Lage der Unternehmung beigetragen hat.<br />
Rückstellungen<br />
18.1<br />
Die Rückstellungen der Unternehmung stiegen von insgesamt 112 Mill S<br />
(1981) auf 407 Mill S (Wirtschaftsjahr 1990/1991) und erhöhten sich, vor<br />
allem durch die Zuführung zur Rückstellung für Bergschäden von 400 Mill S<br />
auf 720 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992). Für Abfertigungen wurde seit<br />
1981 eine Rückstellung in voller Höhe der Abfertigungsansprüche von zuletzt<br />
insgesamt 69 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992) gebildet.
Finanzwirtschaft<br />
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
18.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Unternehmung den künftigen finanziellen<br />
Verpflichtungen aus Erhaltungs– und Sanierungsmaßnahmen in den stillgelegten<br />
Bergwerken und in den nicht mehr der Produktion dienenden<br />
Bereichen der aktiven Salzbergbaue in den vergangenen Jahren zu wenig<br />
Beachtung geschenkt und ihre Größenordnung unterschätzt. <strong>Der</strong> RH<br />
empfahl, die Rückstellung jeweils den kaufmännischen Erfordernissen anzupassen.<br />
187<br />
Ertragslage<br />
19<br />
Die Umsatzerlöse der Unternehmung betrugen im Wirtschaftsjahr<br />
1991/1992 bei einem Exportanteil von 5 % 820 Mill S.<br />
Das ordentliche Ergebnis <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 1991/1992 (369 Mill S)<br />
bewegte sich trotz der Erhöhung der Erträge seit 1989, vor allem der Ertragszinsen<br />
(um 114 Mill S), etwa auf dem Niveau <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres<br />
1988/1989 (375 Mill S). Ausschlaggebend dafür war, daß die Aufwendungen<br />
sich in diesem Zeitraum um 34,5 %, die Erträge jedoch nur um<br />
20,5 % erhöhten.<br />
Das Finanzergebnis, das 171 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992) betrug,<br />
war mit 152 Mill S im ordentlichen Ergebnis enthalten und trug<br />
bereits 41 % dazu bei. Ab dem Wirtschaftsjahr 1992/<strong>1993</strong> wird sich die<br />
Abfuhr der Sonderdividende auf das Finanzergebnis ungünstig auswirken.<br />
Das außerordentliche Ergebnis war im wesentlichen aufgrund von Kursverlusten<br />
der Wertpapiere sowie durch die Zuführung zur Rückstellung für<br />
Bergschäden seit dem Wirtschaftsjahr 1988/1989 negativ (Wirtschaftsjahr<br />
1991/1992: 313 Mill S).<br />
Nach Berechnungen der Unternehmung floß in den Wirtschaftsjahren<br />
1988/1989 bis 1990/1991 etwa die Hälfte <strong>des</strong> Bilanzgewinnes aus dem<br />
operativen Bereich, die andere Hälfte ergab sich aus dem Finanzbereich<br />
und dem Ergebnis außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.<br />
<strong>Der</strong> Cash–flow stieg von 271 Mill S (Wirtschaftsjahr 1988/1989) auf<br />
427 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />
Organisation und<br />
Berichtswesen<br />
20.1<br />
20.2<br />
20.3<br />
Die Unternehmung hat im Bereich Finanz– und Rechnungswesen die<br />
Finanzbuchhaltung, die Finanzveranlagungen, die Kostenrechnung und<br />
die Lohn– und Gehaltsverrechnung (letztere ab 1. Jänner <strong>1993</strong> der Personalabteilung<br />
zugeordnet) zusammengefaßt. Verschiedene leitende Mitarbeiter<br />
der Abteilungen waren neben ihren dispositiven Tätigkeiten bei<br />
den Finanzveranlagungen auch buchungsberechtigt sowie für den Zahlungsverkehr<br />
zeichnungsberechtigt.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten im Sinne einer ordnungsgemäßen Funktionentrennung<br />
die Aufgaben der Buchhaltung, der Finanzveranlagung und<br />
der Lohn– und Gehaltsverrechnung voneinander vollkommen getrennt<br />
sein.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei <strong>1993</strong> durch organisatorische Maßnahmen<br />
den Empfehlungen <strong>des</strong> RH größtenteils entsprochen worden.
188<br />
Kostenrechnung<br />
Allgemeines<br />
21.1<br />
21.2<br />
21.3<br />
Die im Zuge der Neuorganisation der ADV im Jahre 1987 neu installierte<br />
Kostenrechnung war Bestandteil eines integrierten Gesamtsystems.<br />
Dies brachte wesentliche Vorteile in der Abwicklung und die Möglichkeit,<br />
die monatlichen Kostenstellenkosten on–line abzurufen.<br />
Die von der Unternehmung jährlich erstellte Kostenstellen– und Kostenträgerrechnung<br />
war eine Ist–Kostenrechnung zu Vollkosten. Die Auswertungen<br />
waren zwar im Zuge der Neukonzeption verfeinert worden; es<br />
fehlten jedoch nach wie vor wesentliche Elemente zu einem wirksamen<br />
Steuerungs– und Kontrollinstrument. Obwohl die Zuordnung der Ist–<br />
Kosten auf die Costcenter und Profitcenter bzw Kostenträger zwar genauer<br />
erfolgte, wurden jedoch weiterhin keine Vorstellungen über zukünftige<br />
Entwicklungen der Kosten in Form von Planwerten entwickelt. Somit lagen<br />
auch nach der Neugestaltung der Abrechnungssysteme keine aussagefähigen<br />
Soll/Ist–Vergleiche vor. Einen Schritt zur Verbesserung der<br />
Aussagefähigkeit der Kostenrechnung, jedoch nur für Nachkalkulationszwecke,<br />
stellte die ab dem Wirtschaftsjahr 1991/1992 durchgeführte<br />
Deckungsbeitragsrechnung dar.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete den Verzicht auf eine Ausgestaltung der Kostenrechnung<br />
zu einem vollwertigen Planungs–, Steuerungs– und Kontrollinstrument.<br />
Da der bereits im Jahre 1987 vorgesehene Aufbau eines umfassenden<br />
Berichtswesens nicht erfolgt ist, waren die Managementinformationen<br />
insgesamt zu wenig systematisiert.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, zur Erhöhung der Aussagefähigkeit <strong>des</strong> betrieblichen<br />
Rechnungswesens die Einführung einer flexiblen Plankostenrechnung zu<br />
überlegen. Um die für die Unternehmung in Zukunft verstärkt notwendigen<br />
Planungs– und Steuerungsaufgaben auch organisatorisch wahrnehmen<br />
zu können, wäre auch die Schaffung einer koordinierenden Controller–Position<br />
im Rahmen eines Konzern–Controllings zweckmäßig.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei eine Plankostenrechnung in Vorbereitung. Die<br />
Umsetzung auf die Hauptkostenstellen sei bereits <strong>1993</strong> erfolgt. Im Zuge der Realisierung<br />
der neuen Konzernorganisation werde ein Kostenrechnungssystem, verbunden<br />
mit einem Controlling für den Unternehmungsverband, geschaffen sowie ein Berichtswesen<br />
aufgebaut.<br />
Kostenstellenrechnung<br />
22.1<br />
Eine eindeutige Verknüpfung von Kosten und Leistungen war im wesentlichen<br />
nur bei den Schaubergwerken, dem Seilbahnbetrieb in Hallstatt sowie<br />
dem Vermietungs– und Verpachtungsbereich möglich. Bei diesen konnten,<br />
als Profitcenter dargestellt, durch die Gegenüberstellung von Kosten und<br />
Erlösen die jeweiligen Erfolge ausgewiesen werden.<br />
Im eigentlichen Stammbereich, wie der Soleproduktion in den einzelnen<br />
Bergbaubetrieben und der Primärsalzproduktion in der Saline Ebensee,<br />
wurden Costcenter gebildet und die Selbstkosten der erzeugten Sole bzw<br />
die Primärsalzkosten ermittelt.
Kostenrechnung<br />
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
22.2<br />
In der Kostenrechnung wurden zwar die unregelmäßig anfallenden Instandhaltungskosten<br />
auf kalkulatorischem Weg normalisiert, jedoch sonst<br />
keine kalkulatorischen, sondern nur aufwandsgleiche Kosten berücksichtigt.<br />
Weiters blieben auch die Kosten <strong>des</strong> betrieblich genutzten Kapitals<br />
außer Ansatz.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, zur Verbesserung der Aussagefähigkeit der Kostenrechnung<br />
auch die kalkulatorischen Kosten zu berücksichtigen.<br />
189<br />
Innerbetriebliche<br />
Leistungsverrechnung<br />
23.1<br />
23.2<br />
Bei Leistungen der Werkstätten für andere Kostenstellen wurden die Personalkosten<br />
direkt diesen Kostenstellen zugerechnet, so daß eine Kostenkontrolle<br />
und –analyse der Werkstätten nicht möglich war. Aus diesem Grunde<br />
konnten auch keine Verrechnungssätze für Werkstättenleistungen gebildet<br />
werden. Infolge<strong>des</strong>sen wurden die Kostenvergleiche für Entscheidungen<br />
zwischen Eigenleistungen und Fremdleistungen wesentlich erschwert. Überdies<br />
konnte die Verteilung der Gemeinkosten <strong>des</strong> Werkstättenbereiches nur<br />
nach Umlageschlüsseln erfolgen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätte bei der Einrichtung der Kostenrechnung auf<br />
die innerbetriebliche Leistungsverrechnung mehr Bedacht genommen werden<br />
sollen, zumal dies bereits bei der Erstellung <strong>des</strong> Konzeptes aufgezeigt<br />
worden war.<br />
Absatzwirtschaft<br />
Erlöse<br />
24<br />
Die jährlichen Erlöse der Unternehmung lagen zwischen 616 Mill S<br />
(1983) und 820 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />
In den Wirtschaftsjahren 1988/1989 bis 1991/1992 waren die Hauptumsatzträger<br />
Speisesalz mit rd 36 % bis 41 %, Gewerbesalz mit rd 17 %<br />
und Auftausalz mit — je nach Witterung schwankend — 18 % bis 28 %.<br />
Die weiteren Produktgruppen wie Viehsalz und Industriesalz trugen jeweils<br />
mit 7 % bis 11 %, Sole und Handelswaren mit rd 3,5 % zum Gesamtumsatz<br />
bei.<br />
Im Wirtschaftsjahr 1991/1992 wurden mit Salz 790 Mill S (96 %), mit<br />
Sole 18,6 Mill S (2,3 %) sowie mit Handelswaren und <strong>des</strong>tilliertem Wasser<br />
11,4 Mill S (1,4 %) umgesetzt.<br />
Vom Mengenabsatz entfielen in den genannten vier Jahren auf Industrie–<br />
und Auftausalz zusammen rd zwei Drittel und auf den wertmäßig höchsten<br />
Umsatzträger Speisesalz lediglich rd 11 %.<br />
Durch das Salzmonopol war der Inlandsmarkt für Salz voll ausgeschöpft.<br />
Mengenmäßig war der Verbrauch in den letzten Jahren geringfügig rückläufig,<br />
was auch dem internationalen Trend entsprach. Mit Ausnahme<br />
von Auftausalz, bei dem witterungsbedingt Schwankungen auftraten,<br />
blieben die Absatzmengen und –strukturen jedoch verhältnismäßig stabil.
Absatzwirtschaft<br />
190<br />
Preisbildung<br />
25.1<br />
Gemäß Salzmonopolgesetz sind die Preise, zu denen die Österreichische<br />
Salinen AG Salz zur Verwendung im Bun<strong>des</strong>gebiet zu verkaufen hat,<br />
vom Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen — unter Mitwirkung <strong>des</strong> Hauptausschusses<br />
<strong>des</strong> Nationalrates — festzusetzen.<br />
Bis 1991 wurden Festpreise festgesetzt. Ab 1991 galten die festgesetzten<br />
Preise als Höchstpreise.<br />
Wenngleich im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, wurden von der<br />
Unternehmung Preisanträge gestellt, welche vorher inhaltlich mit dem<br />
BMF abgesprochen wurden.<br />
25.2<br />
Wie der RH feststellte, kam es unter Ausnutzung der Monopolstellung<br />
auf Initiative der Unternehmung zur Fortschreibung der traditionell hohen<br />
Preise. Lediglich bei Industriesalz und –sole wurde aus volkswirtschaftlichen<br />
Gründen selbst von betriebswirtschaftlich notwendigen<br />
Preiserhöhungen Abstand genommen, um die salzverarbeitende chemische<br />
Industrie (zwei Unternehmungen mit etwa 1 000 Mitarbeitern) zu<br />
"marktgerechten" Preisen zu beliefern.<br />
25.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen<br />
Schwierigkeiten der heimischen Salz– und Soleverarbeiter, dh ohne Gefährdung <strong>des</strong><br />
Bestan<strong>des</strong> der Soda– und Chlorchemie, höhere Preise für Industriesalz und –sole<br />
nicht möglich gewesen.<br />
Kostenträger —<br />
Ergebnisse<br />
26.1<br />
<strong>Der</strong> in der Kostenträgerrechnung ermittelte Gesamterfolg der Unternehmung<br />
von 218 Mill S (Wirtschaftsjahr 1988/1989) sank auf 170 Mill S<br />
(Wirtschaftsjahr 1989/1990) und erreichte zuletzt 204 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />
1991/1992).<br />
<strong>Der</strong> Gesamterfolg wurde in erster Linie von den witterungsbedingten<br />
Schwankungen der Absatzmengen bei Auftausalz beeinflußt.<br />
Die Ergebnisse wurden sehr wesentlich vom Speisesalz, welches auch die<br />
höchsten Kostenträgererfolge aufwies, bestimmt. Verluste bei Industriesalz<br />
und Industriesole (insgesamt 70 bis 90 Mill S) zehrten die positiven Ergebnisse<br />
von Gewerbe–, Vieh– und Auftausalz zum größten Teil auf.<br />
Aus den Ausfuhren wurden zwar Deckungsbeiträge erwirtschaftet, der<br />
Gesamterfolg war jedoch nicht kostendeckend.<br />
Für die Unternehmung kündigte sich nach dem Wegfall <strong>des</strong> geschützten<br />
Marktes sowohl eine Preis– als auch eine Mengenproblematik an. Bei freiem<br />
Wettbewerb und freier Preisbildung sind selbst bei aktiver Marktverteidigung<br />
bei einzelnen Produktgruppen Preiseinbußen bis zu 50 % und<br />
Mengeneinbußen bis zu 15 % zu erwarten, was bei unverändertem Kostengefüge<br />
ein positives Ergebnis künftig stark gefährdet.<br />
In den <strong>1993</strong> erstellten Szenariobetrachtungen für 1996 zeigten nur jene Varianten,<br />
die eine erhebliche Exportsteigerung unterstellten, eine angemessene<br />
Rendite <strong>des</strong> eingesetzten Kapitals. Die Realisierbarkeit von Exportsteigerungen<br />
im erforderlichen Ausmaß wurde sowohl in zeitlicher Hinsicht<br />
als auch vom Umfang her mit Unsicherheiten behaftet eingeschätzt.
Absatzwirtschaft<br />
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
26.2<br />
26.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wird die Unternehmung für die Erzielung weiterhin<br />
positiver Ergebnisse neben einer gezielten Marktverteidigungspolitik<br />
und einer Offensivstrategie auf den angepeilten Zielmärkten (einschließlich<br />
Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten) auch Kostensenkungsmaßnahmen<br />
im technischen, administrativen und insbesondere im personellen<br />
Bereich einzuleiten haben.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die Umsetzung der Unternehmungsstrategie<br />
bereits teilweise erfolgt bzw in Vorbereitung.<br />
191<br />
Absatzpolitik<br />
27.1<br />
27.2<br />
Vor 1975 hat sich die Unternehmung im wesentlichen auf die Salzerzeugung<br />
beschränkt, die Be– und Verarbeitung wurde Dritten überlassen. In<br />
der Folge war bis 1983 die Palette der Finalprodukte stark ausgeweitet<br />
worden, um durch ertragsstarke Produkte Ergebnisverbesserungen zu erzielen.<br />
Seither stellte die Erzeugung und Vermarktung von Finalprodukten<br />
einen Schwerpunkt dar.<br />
<strong>Der</strong> Vertrieb der nicht der Preisregelung unterliegenden Produkte erfolgte<br />
über Tochtergesellschaften.<br />
Nur Großkunden wurden unmittelbar beliefert. Die Verteilung von Mengen<br />
unter 20 t wurde dem Salzfachhandel überlassen. Bei der Österreichischen<br />
Salinen AG mangelte es daher auch an einer entsprechenden logistischen<br />
Einrichtung zur Bewältigung einer Kleinmengenverteilung.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte zur weitgehenden Abdeckung <strong>des</strong> Inlandsmarktes<br />
in einem freien Markt auch verstärkt die Abwicklung einer Kleinmengenverteilung<br />
überlegt und in einem umfassenden Logistikkonzept erfaßt<br />
werden.<br />
Verkaufsorganisation<br />
28.1<br />
28.2<br />
28.3<br />
Die Vertriebsaktivitäten <strong>des</strong> Unternehmungsverban<strong>des</strong> waren auf verschiedene<br />
Organisationseinheiten aufgeteilt.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war die Organisation der Vertriebsaktivitäten historisch<br />
gewachsen, aufwendig und durch die Monopolstellung mitbestimmt.<br />
Die unklare Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie die Verteilung der<br />
Aufgaben auf verschiedene Organisationseinheiten führte zu Reibungsverlusten<br />
und wenig effizienten Abläufen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien ab Mai <strong>1993</strong> alle Absatzaktivitäten in<br />
der Salinen Austria GesmbH zusammengefaßt worden.<br />
Frachtabwicklung<br />
29.1<br />
Die Frachtkosten für Salz waren von der Unternehmung zu tragen und<br />
daher ein wesentlicher Kostenfaktor.<br />
Für die Salztransporte wurden im Wirtschaftsjahr 1991/1992 80 Mill S<br />
aufgewendet. Davon entfielen auf Bahntransport 15 Mill S, auf<br />
Lkw–Transport 60 Mill S und auf Exportfrachten 5 Mill S. Neben den<br />
ÖBB wurden sechs weitere Transporteure (Haus–Haus–Zustellung im<br />
kombinierten Verkehr, ein Frächter, vier Selbstabholer) herangezogen.
Absatzwirtschaft<br />
192<br />
Die Österreichische Salinen AG hat auf eine Ausschreibung der Lkw–<br />
Frachtabwicklung verzichtet. Es bestand eine Zusammenarbeit mit bestimmten<br />
Unternehmungen, die zum Teil schon seit Generationen im<br />
Salzfrachtgeschäft tätig waren.<br />
29.2<br />
29.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH würde erst eine Ausschreibung einen genauen<br />
Überblick über die Marktlage geben und eine optimale Auswahl ermöglichen.<br />
Er empfahl wegen der zunehmenden Wichtigkeit der preislichen<br />
Wettbewerbsfähigkeit, den günstigsten Transporteur im Wege einer Ausschreibung<br />
zu ermitteln.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien die Lkw–Frachten für das Wirtschaftsjahr<br />
<strong>1993</strong>/1994 ausgeschrieben worden.<br />
Zusammenfassung<br />
30.1<br />
30.2<br />
30.3<br />
Mit dem Wegfall <strong>des</strong> Monopols und somit <strong>des</strong> Importschutzes wird es<br />
unerläßlich, die bisher eher passive Verteilerfunktion im Inland in eine<br />
aktive Marktbearbeitungsstrategie überzuführen.<br />
Nach internen und externen Betrachtungen werden Umsatzrückgänge<br />
von insgesamt bis zu 40 % für möglich erachtet, wenn keine anhaltenden<br />
Exportsteigerungen erzielt werden können. Vorausgesetzt wurde allerdings,<br />
daß die Abgabemengen von Industriesalz bzw Sole an die chemische<br />
Industrie, die insgesamt rd 60 % der Gesamtabsatzmenge umfaßten,<br />
nicht gefährdet sind.<br />
<strong>Der</strong> zu erwartende Strukturbruch ist auch im Zusammenhang mit der internationalen<br />
Lage auf den Salzmärkten zu sehen. In den Jahren 1987 bis<br />
1989 stagnierten europaweit die Absatzmengen und war die Produktgruppe<br />
Auftausalz eher rückläufig. Die Produktionskapazitäten waren zu<br />
weniger als der Hälfte ausgelastet, somit sind in ganz Europa beachtliche<br />
Überkapazitäten vorhanden. Auch weltweit ist Salz im Überfluß vorhanden.<br />
Innerhalb der europäischen Salzerzeuger waren allgemein Kooperationstendenzen<br />
erkennbar.<br />
Somit steht die Österreichische Salinen AG vor der Herausforderung, in<br />
einem stagnierenden und zum Teil rückläufigen Absatzmarkt nicht nur<br />
Marktanteile halten, sondern auch dazugewinnen zu müssen.<br />
Wie der RH feststellte, ist die Einflußnahme auf den Salzfachhandel durch<br />
Beteiligungen eingeleitet worden, war jedoch vor allem auf dem für die<br />
Unternehmung wichtigen Auftausalzmarkt noch nicht erfolgreich. Obwohl<br />
insgesamt im Vertriebsbereich für die Österreichische Salinen AG ein sehr<br />
großer Aufhol– bzw Anpassungsbedarf besteht, ließ die Umsetzung notwendiger<br />
organisatorischer und struktureller Maßnahmen auf sich warten.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei nach Beendigung der Gebarungsüberprüfung<br />
eine Beteiligung an einer im Straßenwinterdienst tätigen Unternehmung <strong>des</strong> Salzfachhandels<br />
erworben worden. Die Möglichkeiten strategischer Allianzen mit ausländischen<br />
Partnern würden untersucht.
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
Fremdenverkehrsaktivitäten<br />
193<br />
Ausgangslage<br />
31.1<br />
31.2<br />
Die Unternehmung betreibt Schaubergwerke in Hallein, Hallstatt, Bad<br />
Ischl und Altaussee und eine Standseilbahn in Hallstatt. Zwischen 1981 und<br />
1992 besuchten jährlich durchschnittlich 447 000 Gäste diese Fremdenverkehrseinrichtungen.<br />
Die Unternehmung sah in der Bereitstellung von Schaubergwerken und<br />
der Hallstätter Salzbergbahn einen Beitrag zum regionalen touristischen<br />
Angebot.<br />
Im Verhältnis zu den Umsätzen <strong>des</strong> Stammbereiches Salz und Sole waren<br />
die Erlöse aus den Tourismusaktivitäten mit rd 33 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />
1991/1992) gering.<br />
Dieser Bereich ergab in den Saisonen 1991 und 1992 Jahresverluste von<br />
5 Mill S bzw 6 Mill S.<br />
Die Ergebnisse dieses Bereiches wurden wesentlich durch die Personalkosten<br />
bestimmt, die in den Saisonen 1990 bis 1992 zwischen 50 % und 75 %<br />
der Gesamtkosten der einzelnen Besucherbergwerke vor Gemeinkostenumlage<br />
betrugen. Insbesondere lag das Lohn– und Gehaltsniveau in der Österreichischen<br />
Salinen AG wesentlich höher als in der Tourismusbranche.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wird die Unternehmung nach Wegfall <strong>des</strong> geschützten<br />
Marktes auf die Beseitigung der negativen Ergebnisse aus den<br />
Besucherbergwerken zu achten haben.<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte grundsätzliche Überlegungen hinsichtlich einer Optimierung<br />
<strong>des</strong> Einsatzes und der Auslastung von Arbeitskräften im Fremdenverkehrsbereich.<br />
Da für die Schaubergwerke auch starke regionalpolitische<br />
Gesichtspunkte maßgeblich sind, erachtete der RH eine Zusammenarbeit<br />
mit anderen im regionalen Fremdenverkehr tätigen Institutionen und den<br />
Gemeinden als vorteilhaft.<br />
Strategiekonzept<br />
32.1<br />
32.2<br />
Ein Strategiekonzept der Unternehmung sah 1990 eine Ausweitung der<br />
Tourismusaktivitäten vor, die vornehmlich bestehende Standorte betreffen<br />
sollte. Museale, kulturelle, gastronomische und touristische Zusatzeinrichtungen<br />
sollten Erlebniswelten in Hallein und Hallstatt schaffen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurden trotz <strong>des</strong> Bekenntnisses <strong>des</strong> Strategiekonzeptes<br />
zu einer Ausweitung der Fremdenverkehrsaktivitäten Maßnahmen<br />
in diesem Bereich nur punktuell gesetzt, ohne Einbettung in ein Entwicklungskonzept<br />
und ohne Verfolgung eines umfassenden Werbe– und<br />
Marketingkonzeptes. Problembereiche wurden zum Teil nur sehr zögernd<br />
verfolgt.<br />
Tourismusprojekt<br />
Hallein<br />
33.1<br />
<strong>Der</strong> Aufsichtsrat genehmigte im Juli 1990 die Erweiterung und Verbesserung<br />
<strong>des</strong> Schaubergwerkes Hallein mit einem Investitionsvolumen von<br />
80 Mill S (Neugestaltung sowohl der Obertage– als auch der Untertageanlagen)<br />
und der Fertigstellung im Frühjahr 1994 zur Lan<strong>des</strong>ausstellung.<br />
Durch die heftigen Diskussionen in der Unternehmung und in der
194<br />
Fremdenverkehrsaktivitäten<br />
Öffentlichkeit bei Einstellung der Industriesalzproduktion schien der<br />
Unternehmungsführung ein ersatzloser Rückzug aus Hallein nicht machbar.<br />
Die Investition wurde weitgehend als Umstrukturierungsmaßnahme<br />
angesehen und daher die lange Amortisationsdauer von 20 Jahren und<br />
die Unsicherheit der der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen in<br />
Kauf genommen.<br />
Durch die Eingliederung von Mitarbeitern nach der Einstellung der Industriesalzproduktion<br />
in den Schaubergwerksbetrieb ergaben sich Personalreserven,<br />
weil neben den rd 25 ganzjährig beschäftigten Arbeitskräften<br />
auch weiterhin Saisonbeschäftigte tätig waren. Dies bewirkte einen Anstieg<br />
der Personalkosten von 4,7 Mill S (1987) auf 8,7 Mill S (1992).<br />
Zusätzlich wurde das Ergebnis <strong>des</strong> Besucherbergwerkes durch Kostenumlagen<br />
aus den Gemeinkostenbereichen (Werkstätte, Lager, Energieversorgung<br />
usw), die ohne Produktion nur für den Erhaltbau und das Schaubergwerk<br />
tätig sind, in Höhe von über 3 Mill S belastet, so daß sich seit<br />
der Saison 1990 ein Verlust zwischen 2,5 Mill S und 3,6 Mill S ergab.<br />
33.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sind neben einer nachhaltigen Verkaufsförderung<br />
zur Erreichung der geplanten Besucherfrequenz (nach fünf Jahren<br />
250 000 Besucher) einschneidende Maßnahmen auf der Kostenseite, vor<br />
allem beim Personal, und eine strenge Kostenkontrolle erforderlich, um<br />
den Betrieb <strong>des</strong> Schaubergwerkes langfristig abzusichern.<br />
Zukünftige<br />
Entwicklung<br />
34.1<br />
34.2<br />
34.3<br />
Die nach der örtlichen Überprüfung <strong>des</strong> RH festgelegte neue Struktur<br />
<strong>des</strong> Unternehmungsverban<strong>des</strong> sah ab Mai 1994 die Zusammenfassung<br />
der Tätigkeiten im Fremdenverkehrsbereich in einer eigenen Gesellschaft,<br />
der Salinen Austria Tourismus–GesmbH vor.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären eine genaue Zielsetzung, eine klare Abgrenzung<br />
<strong>des</strong> Verantwortungsbereiches trotz Verzahnung mit den Bergbaubetrieben<br />
sowie organisatorische und arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten<br />
zur Kostenoptimierung für die neue Organisationsform unbedingt<br />
erforderlich.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei für den Tourismusbereich bereits eine personelle<br />
Lösung gefunden worden, die entsprechen<strong>des</strong> Fachwissen erwarten ließe.<br />
Technische Betriebswirtschaft<br />
Abbaumethode<br />
35<br />
Die alpinen Salzlagerstätten bestehen bis auf einen ganz geringen Anteil<br />
an reinem Steinsalz aus einem Mischgestein von Salz mit Anhydrit, Ton<br />
und Sandstein, das als "Haselgebirge" bezeichnet wird und einen Salzgehalt<br />
von 20 % bis 85 % hat.<br />
Das Haselgebirge erfordert das Herauslösen <strong>des</strong> Salzes mit Wasser. Nur<br />
ein verschwindend geringer Anteil, rd 1 250 t/Jahr, wird in Altaussee<br />
noch im Trockenabbau gewonnen. Diese sogenannten Bergkerne werden<br />
als Naturlecksteine für die Wildfütterung verwendet. Die Notwendigkeit,<br />
die Kosten der Salzerzeugung zu verringern, veranlaßte die Österreichische<br />
Salinen AG, die Solegewinnung aus Bohrlöchern auch in den
Technische<br />
Betriebswirtschaft<br />
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
alpinen Lagerstätten anzuwenden. Die Einsatzmöglichkeit von Bohrlöchern<br />
ist jedoch beschränkt, weil der Salzgehalt <strong>des</strong> Haselgebirges je<br />
nach Gebirgsart 50 % bis 60 % nicht unterschreiten darf. Deswegen<br />
wird es im Bereich der alpinen Lagerstätten immer ein Nebeneinander<br />
von Tiefenwerkern, Normalwerkern und Bohrlochsonden geben müssen.<br />
195<br />
Die wirtschaftlich günstigste Lösung, die Gewinnung mit obertägigen<br />
Bohrungen, ist nur in Bad Ischl–Sondenfeld möglich.<br />
Lagerstättenvorräte<br />
36<br />
Die Österreichische Salinen AG betreibt derzeit die Salzbergbaue Hallstatt,<br />
Altaussee, Bad Ischl–Berg und Bad Ischl–Sondenfeld.<br />
Die Lebensdauer der derzeit aufgeschlossenen Salzlagerstätten ist je nach<br />
Abbaugebiet zwischen 120 Jahren und 60 Jahren anzusetzen. Technisch<br />
bereits vorbereitet ist ein Abbauzeitraum von rd 18 Jahren.<br />
Salzbergbaue<br />
37.1<br />
37.2<br />
Altaussee ist der größte und salzreichste Salzbergbau. Er ist jedoch, obwohl<br />
die Sanierung eines 1978 erfolgten Wassereinbruches erfolgreich<br />
war, als der gefährdetste Bergbau anzusehen.<br />
Hallstatt steht hinsichtlich der Abbaufläche und <strong>des</strong> mittleren Salzgehaltes<br />
an zweiter Stelle der Lagerstätten.<br />
<strong>Der</strong> Salzberg Ischl ist die kleinste Salzlagerstätte der Österreichischen Salinen<br />
AG und reiht mit seinem mittleren Salzgehalt hinter Altaussee und<br />
Hallstatt.<br />
Seit 1967 wird aus der sogenannten "Trauntaler Salzlagerstätte" in Bad<br />
Ischl Bohrlochsole gewonnen. Mit seiner Fördermenge liegt das Sondenfeld<br />
an dritter Stelle der Bergbaubetriebe. Dies führte bereits seit Jahren<br />
zu Überlegungen, die Soleerzeugung in Bad Ischl–Berg stillzulegen. Die<br />
Unternehmungsleitung befürchtete jedoch erhebliche Schwierigkeiten<br />
wie bei den Stillegungen von Hall in Tirol und von Hallein.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die Unternehmung noch keine Entscheidung<br />
über die Zukunft von Bad Ischl–Berg getroffen hatte.<br />
Stillgelegte Betriebe<br />
38.1<br />
Unternehmungsintern wurden 1982 die immer schwieriger werdenden<br />
Produktionsverhältnisse, ua bedingt durch den niedrigen Salzgehalt der<br />
Lagerstätten <strong>des</strong> Salzbergbaues Hallein und die sich daraus ergebende geringe<br />
Produktivität, aufgezeigt.<br />
<strong>Der</strong> RH hat bereits 1982 (TB 1982 Abs 83.59) empfohlen, aufgrund der<br />
hohen Verluste der Saline Hallein ein langfristiges Konzept über die Zukunft<br />
der Halleiner Betriebe zu erstellen.<br />
Erst im September 1986 beauftragte der Aufsichtsrat den Vorstand, über<br />
die Lagerstättensubstanz, die Kostenlage, die Umweltproblematik, die Arbeitsplatzfragen<br />
und die betriebswirtschaftliche Auswirkung einer Stillegung<br />
zu berichten.
196<br />
Technische<br />
Betriebswirtschaft<br />
Im März 1988 ermächtigte der Aufsichtsrat den Vorstand, die Sole– und<br />
Salzproduktion bis zur Findung und Realisierung von alternativen wirtschaftlichen<br />
Aktivitäten — in Kenntnis der damit verbundenen Kosten<br />
und der Beeinträchtigung <strong>des</strong> Unternehmungsergebnisses — bis längstens<br />
Ende 1989 aufrecht zu erhalten.<br />
Im Juni 1989 wurde schließlich festgelegt, den Salzabbau und den Betrieb<br />
der Saline Hallein im Juli 1989 einzustellen.<br />
Aufgrund eines Sozialplanes nahmen 25 Personen die Möglichkeit einer<br />
vorzeitigen Auflösung <strong>des</strong> Dienstverhältnisses, verbunden mit einer erhöhten<br />
Abfertigung, in Anspruch. 29 Bedienstete der Saline Hallein<br />
wurden versetzt, davon 26 zum stillgelegten Bergbau. Diese waren allerdings<br />
zum größten Teil berguntauglich.<br />
38.2<br />
38.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist es der Österreichischen Salinen AG bei der Schließung<br />
der Betriebe Hallein nicht gelungen, eine klare Lösung zu finden. Obwohl<br />
bereits lange die Schwierigkeiten bezüglich der Solegewinnung in Hallein<br />
bekannt waren und Überlegungen zur Schließung <strong>des</strong> Salzbergbaues<br />
getätigt wurden, erfolgten noch erhebliche Investitionen, die über dem Rahmen<br />
der Sicherung von Wasserorten bzw Wasserleitungssystemen lagen.<br />
Auch bei der Saline Hallein tätigte die Unternehmung noch Investitionen in<br />
Millionenhöhe. Da es sich hiebei um besondere Einrichtungen für eine Saline<br />
handelte, mußten diese nach Schließung der Betriebsstätte teils unter<br />
dem Buchwert verkauft werden.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei es ein Erfolg gewesen, die Schließung der<br />
Produktion in Hallein unter den bestehenden Rahmenbedingungen in dieser Weise<br />
zustandegebracht zu haben.<br />
Personal<br />
39.1<br />
39.2<br />
39.3<br />
Die technischen Belange <strong>des</strong> Bergbaues an den einzelnen Betriebspunkten<br />
sind gut geführt. Hohe Personalkosten belasten jedoch die Betriebe. Die<br />
Personalstände haben sich seit 1981 nur gering verändert. Trotz rationellerer<br />
Abbauverfahren und trotz vermehrter Fremdvergaben der bergmännischen<br />
Tätigkeit im Zuge der Aus– und Vorrichtungsarbeiten ergaben sich keine<br />
Personaleinsparungen.<br />
<strong>Der</strong> RH kritisierte, daß keine personalpolitischen Maßnahmen getroffen<br />
wurden.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> werde durch Investitionen und andere Maßnahmen<br />
mit einer erheblichen Senkung der Solegestehungskosten zu rechnen sein.<br />
Bergschäden<br />
40<br />
Das Berggesetz verpflichtet den Bergbauberechtigten, Maßnahmen zur<br />
Vermeidung von Emissionen zu treffen.<br />
Bei dem bereits 1967 stillgelegten Bergbau Hall in Tirol fallen laufend Kosten<br />
an, weil gewisse Grubenbauten — sowohl im aktiven Betrieb als auch in stillgelegten<br />
Bergwerken — aus Sicherheitsgründen unbefristet zu erhalten sind.<br />
Demzufolge ist der Salzbergbau mit beträchtlichen ewigen Lasten behaftet.
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
Von 1981 bis zum Wirtschaftsjahr 1990/1991 betrug der Aufwand für den<br />
Salzbergbau in Hall in Tirol insgesamt 58 Mill S, in Hallein 56 Mill S (wobei<br />
jedoch der Aufwand für die vollständige Sanierung <strong>des</strong> Grubengebäu<strong>des</strong><br />
auf weitere 178 Mill S geschätzt wird), in Altaussee 115 Mill S und in<br />
Hallstatt 15 Mill S.<br />
197<br />
Die bestehenden finanziellen Risken, die in den nicht zugänglichen Teilen<br />
der Lagerstätten bzw <strong>des</strong> Grubengebäu<strong>des</strong> gelegen sind, können nicht<br />
genau beurteilt werden. Jedoch sind auch bei teilweiser oder gänzlicher<br />
Einstellung der Produktion in einem Salzbergbaubetrieb auf alle Fälle die<br />
laufend anfallenden Sanierungs– und Sicherungsmaßnahmen weiter<br />
durchzuführen.<br />
Investitionen<br />
Allgemeines<br />
41<br />
<strong>Der</strong> Schwerpunkt der Investitionen lag von 1981 bis zum Wirtschaftsjahr<br />
1991/1992 neben dem Neubau der Soleleitung Bad Ischl–Ebensee<br />
in der Errichtung zweier Kleinkraftwerke, in Sanierungsarbeiten beim<br />
Untertagebau, in der Anschaffung einer Teilschnittmaschine und im Bau<br />
einer Obertageanlage beim Salzbergbau Bad Ischl.<br />
Abwicklung<br />
42.1<br />
42.2<br />
42.3<br />
Aufgrund einer Empfehlung <strong>des</strong> RH arbeitete die Österreichische Salinen<br />
AG 1983 Investitionsrichtlinien aus.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß diesen Vorgaben nicht immer Folge geleistet<br />
wurde, zB hinsichtlich der Erfassung der jeweiligen Jahresanteile in den<br />
Investitionsplänen. Weiters traten erhebliche Abweichungen zwischen<br />
Budgetansatz, Bestellsummen und Abrechnungssummen in den einzelnen<br />
Jahren auf, was auf eine nicht ausreichende Investitionsrechnung<br />
schließen ließ. <strong>Der</strong> RH empfahl, auch die Eigenleistungen zu budgetieren.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei der Investitionsplan im Jahre <strong>1993</strong> auf eine<br />
neue Grundlage gestellt worden, wobei auch Eigenleistungen in die Ansätze einbezogen<br />
würden.<br />
Obertageanlagen<br />
in Bad Ischl<br />
43.1<br />
43.2<br />
Um die dezentral in Bad Ischl angesiedelten Werkstätten und Betriebsgebäude<br />
<strong>des</strong> Bergwerkes und <strong>des</strong> Sondenfel<strong>des</strong> zusammenzulegen, entschloß<br />
sich die Österreichische Salinen AG, beim Salzberg Bad Ischl eine Betriebsstelle<br />
mit Werkstätte, Fuhrpark usw zu errichten. Ohne genauere Standortuntersuchungen<br />
durchzuführen, wurde mit dem Bau begonnen. Im Wirtschaftsjahr<br />
1988/1989 wurde das erste Mal der Neubau der Betriebsanlage<br />
mit 24,3 Mill S in den Geldvoranschlag bzw in das Investitionsprogramm<br />
aufgenommen. Gesamtherstellkosten waren nicht angegeben.<br />
Eine 1990 erstellte Kostenaufteilung ergab Gesamtkosten in der Höhe<br />
von 36,6 Mill S ausschließlich USt, während die Kostenverfolgung Ende<br />
1990 rd 41,4 Mill S auswies.<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte eine eingehende Standortanalyse. Nach Ansicht <strong>des</strong><br />
RH war die Ansiedelung eines Betriebsgebäu<strong>des</strong> bei einem Bergwerk mit<br />
nur noch geringer Soleabgabe wenig sinnhaft.
198<br />
43.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> würden sämtliche Bergbauaktivitäten seit<br />
Mitte <strong>1993</strong> von diesem Standort aus zentral geführt.<br />
Materialwirtschaft<br />
Organisation<br />
44.1<br />
44.2<br />
44.3<br />
Die den größten Teil der Materialwirtschaft abdeckende Organisationseinheit<br />
der überprüften Unternehmung war die Abteilung Einkauf, der<br />
auch das Lagerwesen sachlich zugeordnet war. Wie der RH bereits anläßlich<br />
seiner Gebarungsüberprüfung im Jahre 1982 (TB 1982 Abs 83.60)<br />
kritisch vermerkte, wurden der Abteilung keine grundsätzlichen Zuständigkeiten<br />
bei der Lösung von Materialwirtschaftsaufgaben für die gesamte<br />
Unternehmung eingeräumt. Dieser Zustand führte einerseits zu Doppelgleisigkeiten<br />
und andererseits zu verantwortungsfreien Räumen.<br />
Das Personal der in den meisten Betrieben vorhandenen dezentralen Einkaufs–<br />
und Lagerbereiche war zwar funktional der Materialwirtschaft in<br />
der Generaldirektion, disziplinär jedoch den Betriebsleitern unterstellt.<br />
Das Fehlen eines disziplinären Weisungsrechtes <strong>des</strong> sachlich Vorgesetzten<br />
führte zu Auseinandersetzungen und Reibungsverlusten.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl eine eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung<br />
zur Stelle Materialwirtschaft.<br />
<strong>Der</strong> mit Oktober 1992 neu bestellte Vorstand setzte einen ersten Schritt, indem<br />
Frachten dem Einkaufsbereich zugeordnet wurden.<br />
Lagerwirtschaft<br />
45.1<br />
45.2<br />
45.3<br />
Obwohl sowohl vom RH (TB 1982 Abs 83.62) als auch von externen<br />
Beratern eine stärkere Zentralisierung der Lagerhaltung zum Zwecke der<br />
Rationalisierung angeregt worden ist, war die Materiallagerhaltung noch<br />
stark dezentral organisiert.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde der Interessenkonflikt zwischen produktionssichernder<br />
hoher gegenüber sparsamer geringer Bevorratung nicht in<br />
optimaler Weise gelöst. <strong>Der</strong> RH regte daher nochmals an, die Materialbevorratung<br />
verstärkt unter dem kaufmännischen Gesichtspunkt zu betrachten<br />
und den immer wieder gebrachten Vorschlägen in Richtung<br />
stärker zentralisierter Lagerhaltung zu entsprechen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> soll im Zuge der Neuorganisation <strong>des</strong> Einkaufes<br />
auch die Lagerwirtschaft bei gleichzeitiger Kompetenzbereinigung auf eine effizientere<br />
Grundlage gestellt werden.<br />
Personal<br />
Rechtsgrundlagen<br />
46.1<br />
Für die Angestellten der Unternehmung schlossen der zuständige Fachverband<br />
und die Gewerkschaft der Privatangestellten einen eigenen Kollektivvertrag<br />
ab, welcher durch Betriebsvereinbarungen ergänzt wurde.<br />
Die Arbeiter der Unternehmung, deren zuständige Interessenvertretung die<br />
Gewerkschaft der Nahrungs– und Genußmittelindustrie ist, sind vom Geltungsbereich<br />
<strong>des</strong> Kollektivvertrages für Metall– und Bergarbeiter bzw Nah-
Personal<br />
BMF<br />
Österreichische Salinen AG<br />
rungs– und Genußmittelarbeiter ausgenommen. Ihr Arbeitsverhältnis zur<br />
Unternehmung ist ausschließlich durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.<br />
199<br />
46.2<br />
Wie der RH vermerkte, sahen die festgelegten arbeits–, sozial– und lohnrechtlichen<br />
Regelungen erhebliche Besserstellungen gegenüber beispielsweise den<br />
Kollektivverträgen der Industrie und <strong>des</strong> Gewerbes vor. Unter anderem waren<br />
dies die zweijährige automatisierte Höherstufung bei allen Lohnempfängern<br />
(Stufensprung), die Bezahlung von 40 % Krankenentgelt bis zu insgesamt<br />
52 Krankenstandswochen für alle Mitarbeiter, die Anwendung eines höheren<br />
Soziallohnes (Durchschnitt für die Gesamtunternehmung) bei der Ermittlung<br />
der Berechnungsgrundlage für Urlaub, Feiertage, Krankenstand, Sonderurlaube<br />
und Ersatzruhezeiten, sowie die zusätzliche Bezahlung von nicht tatsächlich<br />
geleisteten Überstunden bei kontinuierlichem Schichtbetrieb.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wird der Wegfall <strong>des</strong> Monopols neben anderen Maßnahmen<br />
auch eine Neugestaltung der arbeits–, sozial– und lohnrechtlichen<br />
Regelungen erfordern.<br />
46.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei der Soziallohn ein Relikt aus dem Bun<strong>des</strong>betrieb,<br />
den er trotz vielfältiger Bemühungen nicht habe rückgängig machen können.<br />
Eine Neugestaltung der arbeits–, sozial– und lohnrechtlichen Vorschriften im Zuge<br />
<strong>des</strong> Monopolwegfalls sei notwendig. Vorarbeiten für die Einführung eines leistungsorientierten<br />
Systems seien im Sommer <strong>1993</strong> eingeleitet worden.<br />
Personalstand<br />
47<br />
<strong>Der</strong> durchschnittliche gesamte Personalstand der Österreichischen Salinen<br />
AG (ohne Lehrlinge, Aushilfen, Saisonkräfte) verringerte sich von 483 Mitarbeitern<br />
(1985) um 11,6 % auf 427 (1992). Dieser Rückgang ergab sich zum<br />
Großteil aus freiwilligen Austritten anläßlich der Einstellung der Betriebe in<br />
Hallein. Eine größere Veränderung <strong>des</strong> Personalstan<strong>des</strong> erfolgte auch bei Auflassung<br />
der Saline Bad Aussee (Ende 1983). In diesem Fall handelte es sich<br />
aber weniger um eine Personalrücknahme sondern um eine Umschichtung<br />
zur Biosaxon–Salz GesmbH.<br />
48.1<br />
48.2<br />
48.3<br />
Im November 1992 waren zwischen 34 % und 37 % aller Arbeiter der<br />
Unternehmung im Erhaltungs– und Instandhaltungsbereich beschäftigt.<br />
Aber auch Mitarbeiter der Biosaxon–Salz GesmbH waren für die Unternehmung<br />
in diesem Bereich tätig.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die personelle Aufteilung zwischen den Bereichen<br />
Produktion, Erhaltung, Instandhaltung und sonstigen Hilfs– und<br />
Nebenbetrieben bei der Österreichischen Salinen AG ungünstig und kostenerhöhend<br />
war.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> soll im Zuge der Umsetzung <strong>des</strong> neuen Organisationskonzeptes<br />
eine Neustrukturierung der Instandhaltung erfolgen.<br />
Instandhaltungspersonal<br />
Einstufungsverteilung<br />
49.1<br />
Die qualifikations– und einstufungsmäßige und damit auch die entlohnungsmäßige<br />
Zuordnung der Mitarbeiter (Lohnempfänger) war nicht an<br />
die tätigkeits– und arbeitsplatzmäßigen betrieblichen Anforderungsprofile<br />
und Erfordernisse angepaßt.
200<br />
49.2<br />
49.3<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß trotz vom Vorstand bereits 1982 zugesagter Bemühungen<br />
hinsichtlich <strong>des</strong> Entlohnungssystems bis zur nunmehrigen<br />
Überprüfung keine Maßnahmen getroffen worden waren.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> hätte in der Vergangenheit eine Änderung <strong>des</strong><br />
Entlohnungsschemas in Übereinstimmung mit der Arbeitnehmervertretung zu einer<br />
Erhöhung der Gesamtpersonalkosten geführt. <strong>Der</strong> Vorstand werde aber bei der<br />
Neugestaltung der lohnrechtlichen Vorschriften die Empfehlung <strong>des</strong> RH beachten.<br />
Schlußbemerkungen<br />
50<br />
<strong>Der</strong> RH hob abschließend folgende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Die im Hinblick auf den Monopolwegfall erforderlichen Maßnahmen,<br />
wie Kostensenkungen und Exportsteigerungen, wären zügig<br />
durchzuführen.<br />
(2) Um sinnvolle Entscheidungen über die angestrebte Diversifikation<br />
treffen zu können, wäre ein entsprechen<strong>des</strong> strategisches Konzept zu<br />
erarbeiten.<br />
(3) <strong>Der</strong> Aufbau eines Beteiligungscontrollings sowie eines festgelegten<br />
Konzernberichtswesens wäre notwendig.<br />
(4) Das Finanzmanagement sollte für den gesamten Konzern zusammengefaßt<br />
werden.<br />
(5) Den Rückstellungen für Erhaltungs– und Sanierungsmaßnahmen<br />
an (stillgelegten) Bergwerken sollte vermehrtes Augenmerk gewidmet<br />
werden.<br />
(6) Da Soll/Ist–Vergleiche wesentlicher Bestandteil eines Kostenmanagements<br />
sind, wäre die Einrichtung einer Plankostenrechnung vorteilhaft.<br />
(7) Die Kostenrechnung wäre bezüglich der Werkstättenleistungen<br />
so zu gestalten, daß ein Vergleich mit Fremdleistungen leicht möglich<br />
ist.<br />
(8) Die Materiallagerhaltung sollte zentraler geführt werden.
Biosaxon–Salz GesmbH, Wien<br />
BMF<br />
201<br />
Die Unternehmung stand zu 100 % im Eigentum der Österreichischen<br />
Salinen AG und benutzte deren Gebäude auf dem Gelände der<br />
ehemaligen Saline Bad Aussee für Produktion und Verwaltung. Die<br />
Mitarbeiter der Biosaxon–Salz GesmbH verblieben im Dienstverhältnis<br />
zur Österreichischen Salinen AG.<br />
Aufgabe der Unternehmung war insbesondere die Erzeugung und<br />
der Vertrieb von Grobsalz sowie von Finalprodukten aus Vieh– und<br />
Gewerbesalz, die Führung eines Bau– und Servicetrupps einschließlich<br />
einer Werkstätte für den Unternehmungsverband der Muttergesellschaft<br />
und die Verwertung der betrieblich nicht mehr genutzten<br />
Liegenschaften in Bad Aussee.<br />
Durch die Ansiedlung von Produktionen sollten betriebswirtschaftlich<br />
notwendige Personalanpassungen nach der Einstellung der Pfannensaline<br />
der Muttergesellschaft vermieden werden. Mit der Biosaxon–Salz<br />
GesmbH wurde jedoch keine selbständig überlebensfähige<br />
Unternehmung geschaffen. Die insgesamt negative Ergebnislage der<br />
Eigenerzeugnisse wurde durch die formale Zuordnung von Erträgen<br />
aus Umsätzen der Muttergesellschaft sowie durch vielfältige Verrechnungs–<br />
und Leistungsbeziehungen mit der Muttergesellschaft überdeckt.<br />
Die Verschiebung bzw Verdeckung der Personalprobleme am Standort<br />
Bad Aussee konnte sich die Österreichische Salinen AG aufgrund<br />
der guten Ertragslage aus ihrer Monopolstellung leisten.<br />
Die von beschäftigungspolitischen Zielsetzungen getragene Standortentscheidung<br />
war betriebswirtschaftlich ungünstig, hatte zum Teil<br />
nur geringe Beschäftigungseffekte und verhinderte überdies eine zielgerichtete<br />
Suche nach Verwertungsmöglichkeiten für das Gelände der<br />
ehemaligen Saline.<br />
Die Bemühungen <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG<br />
sowie der Geschäftsführung der Biosaxon–Salz GesmbH, allein oder<br />
mit Partnern wirtschaftliche Aktivitäten von langfristiger Dauer am<br />
Standort Bad Aussee zu setzen, waren nicht erfolgreich.<br />
Die Einschätzung der Absatzchancen und der Produktionskosten einer<br />
Beteiligungsgesellschaft waren zu optimistisch, wodurch die Gewinnzone<br />
nicht erreicht werden konnte.<br />
Es gelang nicht, den Bau– und Servicetrupp als Serviceeinheit für alle<br />
Standorte <strong>des</strong> Konzerns einzurichten.<br />
Nach Beendigung der örtlichen Überprüfung haben die Gesellschaftsorgane<br />
beschlossen, den Betrieb der Unternehmung in die<br />
Muttergesellschaft einzubringen und den rechtlichen Mantel für eine<br />
Immobilienverwaltungs– und Entwicklungsgesellschaft <strong>des</strong> Salinenkonzerns<br />
zu verwenden.
202<br />
Wirtschaftsjahr *<br />
1990/1991 1991/1992<br />
in Mill S<br />
Umsatzerlöse 73,4 74,3<br />
Personalaufwand 15,1 15,3<br />
Jahresüberschuß vor<br />
Ergebnisabfuhr 6,0 5,1<br />
Stand zum 1. Jänner<br />
Personal 31 29<br />
* jeweils vom 1. Mai bis 30. April<br />
Prüfungsgegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH hat im Feber <strong>1993</strong> die Gebarung der Biosaxon–Salz GesmbH<br />
überprüft.<br />
Rechtsverhältnisse<br />
Allgemeines<br />
2<br />
Die Unternehmung wurde 1981 gegründet. <strong>Der</strong> Gegenstand der Unternehmung<br />
umfaßte im wesentlichen die Erzeugung und den Vertrieb von Finalprodukten<br />
aus Vieh– und Gewerbesalz, von im Kompaktierverfahren hergestelltem<br />
Grobsalz, von Bergkern und eines Bäderklärmittels. Weiters erfüllte<br />
die Biosaxon–Salz GesmbH Aufgaben im Raum Bad Aussee, die ihr von<br />
der Alleingesellschafterin, der Österreichischen Salinen AG, übertragen<br />
wurden.<br />
Durch die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung<br />
der Unternehmung in die Österreichische Salinen AG lag steuerlich ein<br />
Vollorganschaftsverhältnis vor.<br />
Bis 1987 war das Geschäftsjahr gleich dem Kalenderjahr. Nach Einschaltung<br />
eines Rumpfwirtschaftsjahres 1988 wurde auf ein jeweils vom 1. Mai<br />
bis 30. April <strong>des</strong> Folgejahres dauern<strong>des</strong> Wirtschaftsjahr gewechselt.<br />
Nach der örtlichen Überprüfung durch den RH wurde im Rahmen der<br />
organisatorischen Änderungen im Unternehmungsverband beschlossen,<br />
den Produktionsbereich der Unternehmung in die Österreichische Salinen<br />
AG einzugliedern, den Vertrieb vollständig auf die Bad Ischler Salz<br />
GesmbH (künftig Salinen Austria GesmbH), eine Tochter der Österreichischen<br />
Salinen AG, zu übertragen und den rechtlichen Mantel für<br />
die neu zu schaffende Salinen Immobilien GesmbH zu verwenden. Aus<br />
diesem Grunde erfolgte die Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen<br />
durch den Vorstand der Österreichischen Salinen AG.
Organe<br />
3.1<br />
BMF<br />
Biosaxon-Salz GesmbH<br />
Bei der Unternehmung waren zwei bzw drei Geschäftsführer bestellt. Seit<br />
1981 wurde ein Aufsichtsrat und zusätzlich ein Beirat bestellt, die insgesamt<br />
aus sechs Mitgliedern bestanden. Nach Auslaufen der Funktionsperiode<br />
<strong>des</strong> Aufsichtsrates mit September 1990 war dieser ein weiteres Jahr als<br />
Beirat tätig. Danach wurden keine weiteren Bestellungen vorgenommen.<br />
An Aufsichtsratsvergütungen fielen ab dem Wirtschaftsjahr 1988/1989<br />
jährlich zwischen 90 000 S und 163 000 S an.<br />
203<br />
3.2<br />
Angesichts der geringen Größe der Unternehmung und ihrer Eingliederung<br />
in die Österreichische Salinen AG erschien dem RH die Bestellung<br />
von drei Geschäftsführern bzw eines im Gesellschaftsvertrag fakultativ vorgesehenen<br />
Aufsichtsrates nicht sinnvoll.<br />
3.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG erhielten zwei<br />
der drei Geschäftsführer außer einem Bilanzgeld keine Bezüge von der Unternehmung.<br />
Unternehmungspolitik<br />
Ausgangslage<br />
4<br />
Bei der Gründung der Unternehmung standen die Bestrebungen der<br />
Österreichischen Salinen AG im Vordergrund, Finalprodukte aus Viehsalz,<br />
insbesondere Lecksteine, zu erzeugen bzw aus preisrechtlichen Erwägungen<br />
über eine eigene Tochtergesellschaft zu vertreiben. <strong>Der</strong> Standort<br />
wurde zwecks Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen für die in ihrem Bestand<br />
gefährdete Pfannensaline der Muttergesellschaft in Bad Aussee gewählt.<br />
Bei Stillegung der Saline im Jahre 1983 entschied man sich aus arbeitsplatzsichernden<br />
Gründen auch für die Produktion von Grobsalz am Standort<br />
Bad Aussee, wobei der Import von Grobsalz bzw die Produktion in der Saline<br />
Ebensee betriebswirtschaftlich günstigere Lösungen dargestellt hätten.<br />
Organisationskonzept<br />
1984<br />
5.1<br />
Das Organisationskonzept 1984 sah neben der Absackung <strong>des</strong> im Salzbergbau<br />
Altaussee gewonnenen Bergkernes sowie der Leckstein– und<br />
Grobsalzproduktion auch die Führung eines Bautrupps für Instandhaltungsarbeiten<br />
im Unternehmungsverband vor, um Arbeitskräfte der Muttergesellschaft<br />
weiterbeschäftigen zu können.<br />
Zur finanziellen Unterstützung der Unternehmung wurde ihr der Verkauf<br />
der Produkte Tablettensalz und chemisch reines Salz als Handelsware<br />
zugeordnet, obwohl beide Produkte von der Österreichischen Salinen<br />
AG erzeugt und auch über diese vertrieben wurden.<br />
Durch die vielfältigen Verflechtungen mit der Muttergesellschaft und die<br />
von ihr gewährten Stützungen war keine Ergebnisverantwortlichkeit der<br />
Geschäftsführung der überprüften Unternehmung gegeben. <strong>Der</strong> Verbleib<br />
der Arbeitnehmer im Dienstverhältnis zur Österreichischen Salinen AG<br />
bot ihnen Sicherheit, verhinderte jedoch andererseits betriebswirtschaftlich<br />
notwendige Anpassungen.
Unternehmungspolitik<br />
204<br />
5.2<br />
5.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde in Kauf genommen, daß mit der Biosaxon–<br />
Salz GesmbH keine eigenständige, auf einem Wettbewerbsmarkt überlebensfähige<br />
Unternehmung geschaffen wurde. Die Umstrukturierung stellte<br />
daher nur eine Verschiebung der Probleme dar, die sich die Österreichische<br />
Salinen AG aufgrund der guten Ertragslage aus ihrer Monopolstellung leisten<br />
konnte.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG wäre die<br />
ersatzlose Einstellung der Saline Bad Aussee im Jahr 1983 nicht umsetzbar gewesen.<br />
Beteiligung<br />
6.1<br />
6.2<br />
Gemeinsam mit der Bad Ischler Salz GesmbH beteiligte sich die überprüfte<br />
Unternehmung an einer im Dezember 1990 gegründeten Gesellschaft, die<br />
auf dem Betriebsgelände in Bad Aussee Rohlinge zur Herstellung von Salzknabbergebäck<br />
produzieren sollte. Die überprüfte Unternehmung hielt nach<br />
mehrmaliger Änderung ihres Beteiligungsausmaßes zum Bilanzstichtag<br />
1992 25 % der Gesellschaftsanteile mit einer Stammeinlage von 750 000 S.<br />
Zielsetzung dieser Betriebsansiedlung war, die von der Unternehmung<br />
nicht benötigten Betriebsgebäude der Österreichischen Salinen AG zu<br />
nutzen und die Personalreserve der Unternehmung durch Bereitstellung<br />
von Arbeitskräften für Montage und Produktion zu verringern.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft nahm im März 1992 den Vollbetrieb auf.<br />
Trotz Aufnahme eines deutschen Partners im März 1992, der für den Vertrieb<br />
der Produkte sorgen sollte, ergaben sich schwerwiegende Absatzprobleme<br />
und gegenüber den Planungen erhöhte Produktionskosten. Im<br />
Feber <strong>1993</strong> wurde die Produktion wieder eingestellt und die Gesellschaft<br />
befand sich in Liquidation.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wies im Jahre 1992 trotz erheblicher Stützungen<br />
durch die Biosaxon–Salz GesmbH und auch durch die Österreichische<br />
Salinen AG einen Verlust von 4,5 Mill S aus.<br />
Die Leistungsbeziehungen der Beteiligungsgesellschaft zur Biosaxon–Salz<br />
GesmbH und zur Österreichischen Salinen AG sowie deren Verrechnung<br />
waren nicht genau geregelt. <strong>Der</strong> Gesamtverlust aus dieser Beteiligung betrug<br />
etwa 10 Mill S.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH gestaltete das vordringliche Bestreben, am Standort<br />
Bad Aussee zusätzliche wirtschaftliche Aktivitäten unter Einbeziehung der<br />
vorhandenen Arbeitskräfte zu entfalten, die Einschätzung der Absatzchancen<br />
und der Produktionskosten der Beteiligungsgesellschaft zu optimistisch.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen einer genauen Leistungsverrechnung, vor<br />
allem weil an der Beteiligungsgesellschaft auch eine nicht dem Unternehmungsverband<br />
der Österreichischen Salinen AG angehörende Unternehmung<br />
beteiligt war.
Unternehmungspolitik<br />
Zusammenfassung<br />
7.1<br />
BMF<br />
Biosaxon-Salz GesmbH<br />
Durch das Organisationskonzept 1984 sollte eine langfristige Absicherung<br />
<strong>des</strong> Standortes Bad Aussee erzielt werden. Darüber hinaus war als ein weiteres<br />
Aufgabengebiet die Verwertung der betrieblich nicht mehr genutzten Anlagen<br />
und Liegenschaften der Muttergesellschaft in Bad Aussee vorgesehen.<br />
205<br />
7.2<br />
Wie der RH kritisch feststellte, war die Ansiedelung von Produktionen<br />
und die Verlagerung von Aktivitäten der Österreichischen Salinen AG<br />
auf den Standort Bad Aussee nicht nur betriebswirtschaftlich eine ungünstige<br />
Lösung, sondern verhinderte auch, daß für das gesamte freigewordene<br />
Gelände nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt nach Verwertungsmöglichkeiten<br />
gesucht werden konnte.<br />
7.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG haben er<br />
und die frühere Geschäftsführung der Gesellschaft sich mehr als ein Jahrzehnt intensiv<br />
bemüht, allein oder mit Partnern wirtschaftliche Aktivitäten von langfristiger<br />
Dauer am Standort Bad Aussee zu setzen. Diese Bemühungen seien — im<br />
wesentlichen aus nicht beeinflußbaren Gründen — erfolglos gewesen.<br />
Finanzwirtschaft<br />
Vermögensstruktur<br />
8<br />
Die Bilanzsumme stieg von 15 Mill S (1984) auf 62 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />
1991/1992). Die liquiden Mittel stiegen wegen Stammkapitalzuführung und<br />
Rücklagenaufbau am stärksten und betrugen im Wirtschaftsjahr 1991/1992<br />
mit 37 Mill S rd 60 % <strong>des</strong> Gesamtvermögens.<br />
Das Anlagevermögen betrug nur 11 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992).<br />
Die Unternehmung benützte die Gebäude der Österreichischen Salinen AG<br />
auf dem Gelände der ehemaligen Saline Bad Aussee. Die Maschinen und<br />
maschinellen Einrichtungen wurden von der Muttergesellschaft überwiegend<br />
ab 1982 angeschafft und nach Ablauf der Behaltefrist für den Investitionsfreibetrag<br />
ab dem Wirtschaftsjahr 1988 zu Buchwerten an die überprüfte<br />
Unternehmung übertragen.<br />
Insgesamt wurden Maschinen, Werkzeuge und Betriebs– und Geschäftsausstattung<br />
mit Anschaffungskosten von 44 Mill S zu Buchwerten von<br />
6 Mill S an die Biosaxon–Salz GesmbH weitergegeben.<br />
Kapitalstruktur<br />
9<br />
Die Biosaxon–Salz GesmbH konnte trotz Ergebnisabführungsvertrag ihre<br />
Eigenmittel stetig auf 35 Mill S (Wirtschaftsjahr 1991/1992) und<br />
damit 56 % <strong>des</strong> Gesamtkapitals erhöhen. Dies wurde durch eine Stammkapitalerhöhung<br />
(1987: von 4 Mill S auf 20 Mill S), durch den im Gesellschaftsvertrag<br />
vorgesehenen Aufbau der gesetzlichen Rücklage und<br />
durch die Inanspruchnahme von Investitionsbegünstigungen ermöglicht.<br />
Da diese Eigenmittel nur zu einem geringen Teil für Investitionen eingesetzt<br />
wurden, konnten sie veranlagt werden (Ertragszinsen Wirtschaftsjahr<br />
1991/1992: 3 Mill S).<br />
Beim Fremdkapital (Wirtschaftsjahr 1991/1992: 28 Mill S) bildeten die<br />
Rückstellungen, darunter die in voller Höhe der Abfertigungsansprüche<br />
gebildete Vorsorge für Abfertigungen, die größte Position. Durch die Liefer–<br />
und Leistungsverrechnung mit der Muttergesellschaft und die Eigenmittel<br />
mußten keine Bankkredite in Anspruch genommen werden.
Finanzwirtschaft<br />
206<br />
Ertragslage<br />
10<br />
Vom Wirtschaftsjahr 1988/1989 bis zum Wirtschaftsjahr 1991/1992<br />
zeigten die aus den Gewinn– und Verlustrechnungen entwickelten Ergebnisrechnungen<br />
der Unternehmung ein sehr ähnliches Bild.<br />
Die Umsatzerlöse betrugen zwischen 72 und 74 Mill S, wobei knapp die<br />
Hälfte durch Eigenerzeugnisse erzielt wurde. Die Handelswarenerlöse<br />
stammten fast ausschließlich aus den der Unternehmung zugeordneten<br />
Umsätzen von Tablettensalz und chemisch reinem Salz.<br />
Es wurden Jahresergebnisse zwischen 4 und 7 Mill S erzielt. Wegen der<br />
engen Liefer– und Leistungsbeziehungen zwischen der Österreichischen<br />
Salinen AG und der Biosaxon–Salz GesmbH waren diese Ergebnisse für<br />
die Ertragskraft letzterer jedoch nicht aussagefähig. Vorrangig waren die<br />
Bestrebungen, ein positives Ergebnis auszuweisen.<br />
Die insgesamt negativen Ergebnisse aus den Eigenerzeugnissen, die durch<br />
hohe Personalkosten und durch den Bezug von Rohsalz zu Monopolpreisen<br />
bedingt waren, wurden durch die Erträge aus dem Verkauf von Tablettensalz<br />
und chemisch reinem Salz bis zum Wirtschaftsjahr 1991/1992<br />
positiv gestaltet.<br />
Das Wirtschaftsjahr 1992/<strong>1993</strong>, ab dem diese beiden Salzprodukte wieder<br />
von der Bad Ischler Salz GesmbH übernommen wurden, schloß mit<br />
einem Verlust von 1,6 Mill S.<br />
Zusammenfassung<br />
11.1<br />
Die umfangreichen Stützungen der Muttergesellschaft bewirkten ein gutes<br />
Bilanzbild und bis zum Wirtschaftsjahr 1991/1992 ein positives Ergebnis.<br />
Die vielfältigen Verrechnungen mit der Österreichischen Salinen<br />
AG boten die Möglichkeit der Ergebnissteuerung und behinderten die<br />
Übersichtlichkeit <strong>des</strong> Rechnungswesens.<br />
11.2<br />
Wie der RH kritisch vermerkte, ergab sich dadurch kein aussagefähiges<br />
Bild über die wirtschaftliche Lage und wurde die negative Ertragslage aus<br />
den Eigenerzeugnissen verdeckt.<br />
Betriebliches Rechnungswesen<br />
Kostenrechnung<br />
12.1<br />
12.2<br />
Die jährlich erstellten Auswertungen umfaßten im wesentlichen eine Kostenstellen–,<br />
Kostenarten– und Kostenträgerrechnung und ab dem Wirtschaftsjahr<br />
1988/1989 auch eine Deckungsbeitragsrechnung.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß durch das Fehlen von Plankosten keine<br />
Soll/Ist–Vergleiche erstellt wurden und daß kalkulatorische Kosten (Abschreibungen,<br />
Zinsen) nicht berücksichtigt wurden. Zudem wurden die<br />
in die Kostenrechnung zu übernehmenden Aufwendungen teilweise oder<br />
zur Gänze von der Muttergesellschaft getragen. So wurden zB Ausgangsfrachten<br />
bis zum Jahre 1987 zur Gänze sowie Aufwendungen für Energie,<br />
Reinigung und Instandhaltung der Verwaltungsgebäude zur Hälfte<br />
von der Österreichischen Salinen AG getragen, ebenso die Personalkosten<br />
für die Materiallagerverwaltung.
Betriebliches<br />
Rechnungswesen<br />
BMF<br />
Biosaxon-Salz GesmbH<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die Kostenrechnung für betriebswirtschaftliche<br />
Entscheidungen nur sehr eingeschränkt aussagefähig war.<br />
207<br />
12.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG sei für den gesamten<br />
Unternehmungsverband eine Plankostenrechnung in Vorbereitung. Die teilweise<br />
Kostenübernahme der Österreichischen Salinen AG für Energie, Reinigung<br />
und Instandhaltung hätte sich auf den Bau– und Servicetrupp bezogen.<br />
Ergebnisse<br />
13<br />
Laut Kostenträgerrechnung für den Zeitraum Wirtschaftsjahr 1988/1989<br />
bis Wirtschaftsjahr 1991/1992 wurde mit den Eigenerzeugnissen bei<br />
Umsätzen von rd 35 Mill S stets ein negatives Gesamtergebnis zwischen<br />
1,8 Mill S (1989/1990) und 4,0 Mill S (1990/1991) erwirtschaftet.<br />
Ohne die Zurechnung der Handelswaren Tablettensalz und chemisch reines<br />
Salz durch die Österreichische Salinen AG wäre demnach kein positives<br />
Gesamtergebnis erzielt worden.<br />
Produktionsbereiche<br />
Lecksteinproduktion<br />
14.1<br />
14.2<br />
14.3<br />
Im Jahre 1982 wurde eine Hochleistungspresse zur Herstellung von<br />
Salz– und Minerallecksteinen für die Stallviehhaltung installiert. <strong>Der</strong><br />
Aufbau einer eigenen Produktion entsprach zwar der grundsätzlichen<br />
Zielsetzung der Österreichischen Salinen AG, vermehrt Finalprodukte zu<br />
erzeugen, jedoch wurden bezüglich <strong>des</strong> Standortes keine Wirtschaftlichkeitsüberlegungen<br />
angestellt.<br />
Aufgrund der Wettbewerbslage waren die Verkaufspreise und Marktanteile<br />
begrenzt.<br />
Die Ergebnisse laut Kostenträgererfolgsrechnung waren im Inland mit<br />
Ausnahme <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 1989/1990 und besonders bei den Exporten<br />
durchgehend negativ.<br />
Das Preisniveau bei den Exporten (insbesondere Deutschland) betrug rd<br />
ein Drittel <strong>des</strong> Inlandsniveaus. Die variablen Kosten konnten nicht gedeckt<br />
werden.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Kooperationsbemühungen nicht erfolgreich<br />
waren und andere nennenswerte Ausweitungsmöglichkeiten<br />
nicht gefunden werden konnten.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten insbesondere im Hinblick auf den Wegfall<br />
<strong>des</strong> Importmonopols und die damit veränderte Marktlage der Standort<br />
und die Wirtschaftlichkeit der Lecksteinproduktion überdacht werden.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG habe die<br />
Gesellschaft als vorbereitende Maßnahme für den Wegfall <strong>des</strong> geschützten Marktes<br />
wesentlich zur Verbesserung <strong>des</strong> Viehsalzabsatzes der Österreichischen Salinen AG<br />
beigetragen. Die Verlagerung der Lecksteinproduktion nach Ebensee sei für 1994 beschlossen<br />
worden.
Produktionsbereiche<br />
208<br />
Naturleckstein<br />
15.1<br />
<strong>Der</strong> als Naturleckstein für Wild verwendete Bergkern wurde im Salzbergbau<br />
Altaussee gewonnen und mittels Lkw nach Bad Aussee transportiert.<br />
<strong>Der</strong> bei der Versandbereitstellung und Versackungstätigkeit angefallene<br />
Abrieb und das kleinstückige Material wurden wieder in den Bergbau<br />
Altaussee zurückgebracht.<br />
Laut Kostenträgerrechnung lagen die Überschüsse ab dem Wirtschaftsjahr<br />
1988/1989 zwischen 1 Mill S (1990/1991) und 1,4 Mill S (1989/1990).<br />
15.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Möglichkeit der Versandbereitstellung <strong>des</strong> Bergkernes<br />
direkt in den Anlagen <strong>des</strong> Salzbergbaues Altaussee zu untersuchen.<br />
15.3<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der Österreichischen Salinen AG stellte entsprechende Überlegungen in<br />
Aussicht.<br />
Grobsalz<br />
16.1<br />
Um Grobsalz auch nach der Schließung der Pfannensaline in Bad Aussee<br />
(1983) weiter vermarkten zu können, wurden von der Österreichischen Salinen<br />
AG die Möglichkeiten <strong>des</strong> Zukaufes (Importes) von Grobsalz sowie die<br />
Eigenproduktion in einer dafür neu anzuschaffenden Kompaktieranlage untersucht.<br />
Bei der Eigenproduktion wurden als Standortvarianten die Salinen<br />
Ebensee und Bad Aussee gegenübergestellt. Obwohl sich die Aufstellung<br />
einer Kompaktieranlage am Standort Bad Aussee als betriebswirtschaftlich<br />
schlechteste Lösung darstellte, genehmigte der Aufsichtsrat der Österreichischen<br />
Salinen AG im April 1983 ausschließlich aus arbeitsplatzerhaltenden<br />
Gründen diese Lösung. Das Investitionsvolumen für diese Anlage betrug rd<br />
19 Mill S und für eine Siloanlage rd 6 Mill S.<br />
Somit mußte Feinsalz von der Saline Ebensee in Silowagen mit der Bahn<br />
nach Bad Aussee und das hier erzeugte Grobsalz wieder zur Versandstelle<br />
nach Ebensee transportiert werden. Die Grobsalzanlage wurde nur von einer<br />
Person bedient und war sehr niedrig ausgelastet.<br />
Die Absatzmengen sanken von 4 300 t (Wirtschaftsjahr 1988/1989) um<br />
rd ein Drittel auf 2 900 t (Wirtschaftsjahr 1991/1992). Die Umsätze fielen<br />
im gleichen Zeitraum von 18,6 Mill S um rd 18 % auf 15,6 Mill S.<br />
Die Ergebnisse laut Kostenträgerrechnung waren stets negativ und betrugen<br />
im Wirtschaftsjahr 1991/1992 rd 2 Mill S.<br />
Bei den Abnehmern bestand zunehmend die Tendenz, entweder das billigere<br />
Feinsalz zu verwenden oder Grobsalz durch andere Fertigungsmethoden zu<br />
ersetzen.<br />
16.2<br />
Wie der RH kritisch feststellte, hatte die betriebswirtschaftlich nachteilige<br />
Standortentscheidung auch bei Berücksichtigung der Absackungs–<br />
und Verladungsarbeiten nur einen geringen Beschäftigungseffekt.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären im Hinblick auf den Wegfall <strong>des</strong> Salzmonopols<br />
die künftigen Marktchancen von Grobsalz festzustellen und die<br />
Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Standortes der Produktion zu untersuchen.
BMF<br />
Biosaxon-Salz GesmbH<br />
16.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG werde bereits die<br />
Verlagerung der Produktion von Grobsalz in die Saline Ebensee bzw die Ersetzung dieses<br />
Produktes durch Importware untersucht.<br />
209<br />
Personal<br />
Aufwand<br />
17.1<br />
17.2<br />
17.3<br />
<strong>Der</strong> Personalaufwand der Unternehmung stieg von 12,3 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />
1988/1989) um 25 % auf 15,3 Mill S (Wirtschaftsjahr<br />
1991/1992). Da bei Schließung der Saline den Mitarbeitern alle Rechte<br />
gewahrt blieben, waren die Aktivitäten der Biosaxon–Salz GesmbH von<br />
dem hohen Lohn– und Gehaltsniveau der Österreichischen Salinen AG beeinflußt.<br />
Über 80 % der Lohnempfänger waren unabhängig von ihrer<br />
Tätigkeit in der obersten Gruppe ihres Entlohnungsschemas eingestuft.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist die bei Schließung der Saline Bad Aussee erklärte<br />
Zielsetzung der langfristigen Erhaltung der Arbeitsplätze an diesem<br />
Standort nicht erreicht worden. Bei der damaligen Umstrukturierung trat<br />
keine Änderung im arbeitsrechtlichen Status der Mitarbeiter ein. In der<br />
Folge wurden die Leistungsbereitschaft und Flexibilität der Mitarbeiter<br />
zu wenig gefordert und alternative Lösungsmöglichkeiten nicht durchgesetzt.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der Österreichischen Salinen AG wäre die<br />
Herauslösung der Mitarbeiter aus den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der<br />
Österreichischen Salinen AG anläßlich der Gründung der Gesellschaft nicht durchsetzbar<br />
gewesen. Daß die langfristige Erhaltung von Arbeitsplätzen am Standort<br />
Bad Aussee nicht erfolgreich war, hing neben dem starren und wenig leistungsorientierten<br />
Arbeitsrecht der Österreichischen Salinen AG auch von der geographischen<br />
Lage dieses Standortes, ökologischen Gründen und der allgemeinen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung der letzten Jahre ab.<br />
Schlußbemerkungen<br />
18<br />
<strong>Der</strong> RH hob abschließend folgende Empfehlungen hervor, die auch<br />
nach einer Eingliederung <strong>des</strong> bisherigen Betriebes der Unternehmung<br />
in die Muttergesellschaft von Bedeutung sind:<br />
(1) Die Leistungsbeziehungen und ihre Verrechnungen zwischen einer<br />
Beteiligungsgesellschaft und der Muttergesellschaft wären im Sinne<br />
einer eindeutigen Ergebnisverantwortung genau zu regeln und<br />
übersichtlich zu gestalten.<br />
(2) Die Lecksteinproduktion sowie die Grobsalzerzeugung wären bezüglich<br />
Standort und Wirtschaftlichkeit zu überdenken.
210<br />
Wohnbaugesellschaft der Österreichischen Bun<strong>des</strong>bahnen,<br />
gemeinnützige Gesellschaft mbH<br />
Obwohl die Gesellschaft mit einem Bankguthaben von 27,7 Mill S<br />
über ausreichend liquide Mittel verfügte, hat sie 70,3 Mill S in Wertpapieren<br />
angelegt und damit einen fünfmal höheren Betrag zum Ankauf<br />
von Wertpapieren als zur Finanzierung <strong>des</strong> Wohnbaues verwendet.<br />
Gleichzeitig hat die Gesellschaft zur Ausfinanzierung ihrer<br />
Wohnbauten Hypothekardarlehen aufgenommen, deren Zinsen die<br />
Mieter mit jährlich rd 3 Mill S belasteten.<br />
1988 1989 1990 1991 1992<br />
Anzahl<br />
Verwaltungseinheiten 4 356 4 386 4 386 4 464 4 537<br />
davon Wohnungen 3 191 3 206 3 206 3 245 3 279<br />
Wohnungen Baubeginn 15 39 34 0 0<br />
Wohnungen fertig 38 15 0 39 34<br />
in Mill S<br />
Bilanzsumme 1 602,9 1 635,7 1 701,8 1 742,0 1 480,2<br />
Gewinnberechtigtes<br />
Stammkapital 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0<br />
Gewinn 4,4 2,6 7,0 8,4 8,7<br />
Wertpapiere 15,0 38,0 60,3 65,3 70,3<br />
Bankguthaben 50,7 53,5 48,4 41,1 27,7<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH hat im November <strong>1993</strong> die Gebarung der Wohnbaugesellschaft<br />
überprüft. Gegenstand der Überprüfung war im wesentlichen die Eigenmittelverwendung.<br />
Die Gesellschaft befindet sich im überwiegenden Eigentum<br />
der Republik Österreich, vertreten durch den Bun<strong>des</strong>minister für<br />
Finanzen.<br />
Die Prüfungsmitteilungen wurden im März 1994 der überprüften Stelle sowie<br />
dem Eigentümervertreter zugemittelt. Die Stellungnahme der überprüften<br />
Wohnbaugesellschaft langte im Mai 1994, jene <strong>des</strong> BMF im Juli 1994<br />
im RH ein.<br />
Verwendung der<br />
Eigenmittel<br />
2.1<br />
Gemäß dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 haben gemeinnützige<br />
Bauvereinigungen ihr Vermögen den dem Gemeinwohl dienenden<br />
Aufgaben <strong>des</strong> Wohnungs– und Siedlungswesens zu widmen.
Verwendung der<br />
Eigenmittel<br />
BMF<br />
Wohnbaugesellschaft<br />
der ÖBB<br />
Die Gesellschaft hatte zum Jahresende 1992 rd 18,6 Mill S in unbebauten<br />
Grundstücken und rd 14,3 Mill S in Wohnbauten veranlagt und verfügte<br />
weiters über Bankguthaben in Höhe von rd 27,7 Mill S und Wertpapiere<br />
im Wert von rd 70,3 Mill S.<br />
211<br />
Zur Ausfinanzierung ihrer Wohnbauten nahm die Gesellschaft, statt die<br />
vorhandenen Eigenmittel einzusetzen, Hypothekardarlehen auf, deren<br />
Zinssätze durchschnittlich 9 % jährlich betrugen und zur Gänze den<br />
Mietern weiterverrechnet wurden. Die Mieter mußten daher rd 3 Mill S<br />
mehr an Grundmieten bezahlen, als sie hätten entrichten müssen, hätte<br />
die Gesellschaft ihre Eigenmittel dem Gesetz entsprechend eingesetzt.<br />
2.2<br />
Nach den übereinstimmenden Erfahrungen <strong>des</strong> RH und <strong>des</strong> Österreichischen<br />
Verban<strong>des</strong> gemeinnütziger Bauvereinigungen (Revisionsverband)<br />
beträgt das Liquiditätserfordernis für den laufenden Geschäftsbetrieb der<br />
überprüften Gesellschaft rd 24 Mill S. <strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Gesellschaft,<br />
obwohl sie mit Bankguthaben in Höhe von 27,7 Mill S über<br />
ausreichend liquide Mittel verfügte, 70,3 Mill S in Wertpapieren angelegt<br />
hatte, statt diesen Betrag für Zwecke <strong>des</strong> gemeinnützigen Wohnbaues<br />
zu verwenden.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte ferner die Veranlagung der Eigenmittel in Wertpapieren,<br />
weil die Gesellschaft einen fünfmal höheren Betrag zum Ankauf<br />
von Wertpapieren aufgewendet hat, als sie zur Finanzierung von Wohnbauten<br />
einsetzte.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die für den laufenden Geschäftsbetrieb nicht notwendigen<br />
Mittel, das waren zum 31. Dezember 1992 rd 74 Mill S, nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen zur Finanzierung von Wohnungen einzusetzen,<br />
um damit teure Hypothekardarlehen zu vermeiden und die Mieten entsprechend<br />
zu senken.<br />
2.3<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft könnte der Einsatz der Eigenmittel unter<br />
Umständen zu Liquiditätsengpässen führen; so hätte sie im Oktober <strong>1993</strong> nur über<br />
2,4 Mill S an liquiden Mitteln verfügt. Jedoch beabsichtige sie, in nächster Zeit Eigenmittel<br />
für den Erwerb von Grundstücken in Wien und Graz (30 Mill S) und für<br />
Bauvorhaben in Wien, Wiener Neustadt, St Pölten und Graz (28,4 Mill S) einzusetzen.<br />
Das BMF vermeinte zudem, daß kein gesetzlicher Zwang zu einem größeren<br />
Eigenmitteleinsatz in Wohnbauten bestehe. Die Veranlagung liquider Mittel in Wertpapiere<br />
sei nicht nur zulässig, sondern selbst als "gemeinnütziger Zweck" anzusehen.<br />
2.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete der Gesellschaft hinsichtlich <strong>des</strong> befürchteten Liquiditätsengpasses,<br />
bei einem gesetzmäßigen Eigenmitteleinsatz fallen selbst<br />
kurzfristige Kontoüberziehungen in der Zinsenbilanz nicht ins Gewicht.<br />
Den beabsichtigten Eigenmitteleinsatz entsprechend seiner Empfehlung<br />
nahm der RH zur Kenntnis.<br />
Dem BMF entgegnete der RH, die gemeinnützigen Bauvereinigungen seien<br />
verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Wohnungsbelastung für die<br />
Mieter möglichst gering zu halten; davon könne angesichts teurer und die<br />
Mieter belastender Bankkredite trotz ausreichender Eigenmittel der Gesellschaft<br />
keine Rede sein.
212<br />
ÖRAG Österreichische Realitäten–AG, Wien<br />
Die ÖRAG Österreichische Realitäten–AG stand im überprüften Zeitraum<br />
nahezu gänzlich im Eigentum der Creditanstalt–Bankverein<br />
AG.<br />
Im laufenden Geschäft erreichte der Bereich Bewirtschaftung eigener<br />
Liegenschaften — bis auf das Jahr 1991 — stets die höchsten<br />
Deckungsbeiträge. <strong>Der</strong> Verkauf von Anlagevermögen, zweier Liegenschaften<br />
und einer Beteiligung, führte 1989 bis 1991 insgesamt sogar<br />
zu sehr hohen Jahresergebnissen, die an die Muttergesellschaft abgeführt<br />
wurden. In den Jahren 1987, 1990 und 1991 war es durch<br />
Übertragungen von der Muttergesellschaft zu wesentlichen Geschäftsausweitungen<br />
gekommen. In den Jahren 1985 bis 1991 standen<br />
Mittel aus der Eigenfinanzierung von insgesamt 1,25 Mrd S dem<br />
Anlagevermögen von 5,29 Mrd S gegenüber. Da der Unterschiedsbetrag<br />
über Darlehen der Muttergesellschaft abgedeckt werden mußte,<br />
erreichten 1991 die Zinsaufwendungen bereits die Höhe <strong>des</strong> gesamten<br />
ordentlichen Betriebsergebnisses. <strong>Der</strong> RH empfahl, in einer intensiven<br />
Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft die Vermögens–<br />
und Finanzierungsverhältnisse zu verbessern.<br />
1987 1988 1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
in Mill S<br />
Anlagevermögen 2 436,5 2 451,1 2 509,1 3 486,6 5 045,3 4 980,2 4 733,2<br />
Wert der<br />
erstellten Leistung 229,7 374,4 394,4 432,9 478,1 549,8 614,3<br />
Jahresergebnis 28,9 37,7 101,0 190,1 136,9 80,1 178,7<br />
Anzahl im Jahresdurchschnitt<br />
Personalstand 67 68 66 74 99 125 131<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte — mit Unterbrechungen — von November 1992<br />
bis März <strong>1993</strong> erstmals die Gebarung der ÖRAG Österreichische Realitäten–AG.<br />
Zu den im November <strong>1993</strong> übermittelten Prüfungsmitteilungen<br />
gab die Unternehmung im Jänner 1994 eine Stellungnahme ab.<br />
Die Überprüfung umfaßte im wesentlichen die Jahre 1985 bis 1991.<br />
Schwerpunkte waren die Bereiche Unternehmungspolitik, Finanzwirtschaft,<br />
Ergebnisrechnung und Nachkalkulation, Liegenschaften, Personal,<br />
Aufsichtsrat und Projektgeschäfte.
BMF<br />
Österreichische Realitäten-AG<br />
Rechtsverhältnisse<br />
213<br />
2<br />
Die Unternehmung wurde im Jahre 1871 als Steirische Baugesellschaft<br />
gegründet.<br />
Zu Beginn <strong>des</strong> überprüften Zeitraumes (1985) betrug das Grundkapital<br />
der Gesellschaft 40 Mill S, welches bis zum Ende <strong>des</strong> überprüften Zeitraumes<br />
(1991) durch Ausgabe neuer Aktien auf 238,5 Mill S erhöht<br />
wurde.<br />
Die Unternehmung gehört nahezu gänzlich der Creditanstalt–Bankverein<br />
AG.<br />
<strong>Der</strong> Sitz der Gesellschaft wurde 1987 von Graz nach Wien verlegt. Seit<br />
1991 betreibt die Gesellschaft auch eine Zweigstelle in Linz.<br />
Gegenstand und<br />
Berechtigung der<br />
Unternehmung<br />
3<br />
Gegenstand der Unternehmung war insbesondere der Erwerb von bebauten<br />
und unbebauten Liegenschaften sowie deren Verwaltung oder Verwertung,<br />
insbesondere durch Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung, die Schaffung<br />
von Wohnungseigentum, die Herstellung von Bauten aller Art sowie<br />
der Abschluß aller sonstigen den Interessen der Gesellschaft dienenden Geschäfte.<br />
Darüber hinaus war die Unternehmung zur Ausübung <strong>des</strong> Gewerbes<br />
als Bauträger, Baubetreuer und Bauorganisator berechtigt.<br />
Eigentumsverhältnisse<br />
Organschaftsverhältnis<br />
4<br />
Zwischen der Muttergesellschaft und der Unternehmung wurde 1988,<br />
zunächst auf die Dauer von fünf Jahren, ein Gewinn– und Verlustausschließungsvertrag<br />
abgeschlossen.<br />
Organe<br />
Vorstand<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
5.4<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der überprüften Gesellschaft bestand zu Beginn <strong>des</strong> überprüften<br />
Zeitraumes aus einem Mitglied, ab Juni 1985 wurde ein zweites<br />
und ab Juli 1991 ein drittes Vorstandsmitglied bestellt.<br />
Darüber hinaus verfügte die Unternehmung zuletzt über fünf Gesamtprokuristen.<br />
Bei der gegebenen Anzahl von Gesamtprokuristen erkannte der RH keine<br />
Notwendigkeit für drei Vorstandsmitglieder.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien wegen der flachen Organisationsstruktur,<br />
<strong>des</strong> stark gewachsenen Geschäftsvolumens und <strong>des</strong> Fehlens einer echten Bereichsleiterebene<br />
drei Vorstandsmitglieder notwendig.<br />
<strong>Der</strong> RH erwiderte, angesichts <strong>des</strong> Mitarbeiterstan<strong>des</strong> seien die Leitungsorgane<br />
kleiner zu halten.
Organe<br />
214<br />
Aufsichtsrat<br />
6.1<br />
<strong>Der</strong> aus sieben bis acht Eigentümervertretern bestehende Aufsichtsrat der<br />
Unternehmung hielt im allgemeinen drei Sitzungen je Jahr ab. Zwischen<br />
den einzelnen Aufsichtsratssitzungen lagen Zwischenräume von vier bis<br />
sechs Monaten.<br />
6.2<br />
Um die Information aller Aufsichtsratsmitglieder sowie die Diskussion in<br />
diesem Gremium sicherzustellen, empfahl der RH, die Zwischenräume<br />
zwischen den Aufsichtsratssitzungen möglichst kurz zu halten.<br />
Innenrevision<br />
7.1<br />
Bei der Unternehmung war keine Innenrevision eingerichtet.<br />
7.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, stichprobenweise Untersuchungen der Gebarung durch<br />
eine dem Vorstand unmittelbar unterstellte Einheit durchführen zu lassen.<br />
7.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei eine Innenrevision eingerichtet worden.<br />
Unternehmungspolitik<br />
Entwicklung<br />
8<br />
Im überprüften Zeitraum hatte die Unternehmung ihre Geschäftstätigkeit<br />
wesentlich ausgeweitet und damit auch ihre Unternehmungspolitik erweitert.<br />
(1) Von Beginn <strong>des</strong> überprüften Zeitraumes an war die Geschäftstätigkeit<br />
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Unternehmung im Bereich der Bewirtschaftung<br />
eigener Häuser um Standardanhebungen frei gewordener<br />
Mietobjekte bemüht hat. Auf diese Weise gelang es ihr, bei Neuvermietungen<br />
entsprechend höhere Mietzinse zu erreichen. Dieser dem laufenden<br />
Geschäft zuzuordnende Bereich erbrachte im überprüften Zeitraum<br />
insgesamt die höchsten Deckungsbeiträge, wobei diese auch die<br />
Summe der Deckungsbeiträge aller anderen Bereiche <strong>des</strong> laufenden Geschäftes<br />
bei weitem übertrafen. Mitte <strong>des</strong> Jahres 1987 hatte die überprüfte<br />
Unternehmung das Technische Zentrum der Creditanstalt–Bankverein<br />
zu übernehmen, das ihr durch Fusion zugewachsen war. Während diese<br />
zugewachsenen Umsätze im überprüften Zeitraum im wesentlichen<br />
gleich blieben, mußte die Unternehmung durch Veränderung der seinerzeitigen<br />
Übernahmebedingungen schließlich Kosten tragen, die im Jahre<br />
1991 zu einem negativen Deckungsbeitrag in diesem Teilbereich führten.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei im Bereich der Bewirtschaftung eigener Häuser<br />
1992 wieder ein positiver Deckungsbeitrag erzielt worden.<br />
(2) In den Jahren 1989 bis 1991 trug zum äußerst günstigen Ergebnis<br />
der Unternehmung hauptsächlich der Verkauf von Anlagevermögen,<br />
nämlich zweier Liegenschaften und einer Beteiligung bei.<br />
(3) <strong>Der</strong> Beteiligungsbesitz der Unternehmung in den ersten vier Jahren<br />
<strong>des</strong> überprüften Zeitraumes war gering. Er nahm erst ab 1989 stark zu<br />
und erreichte im Jahre 1991 mit der Konzentration der Aktivitäten der<br />
Creditanstalt–Bankverein auf dem Immobiliensektor bei der überprüften<br />
Unternehmung einen Höhepunkt. Zwar sorgte die Muttergesellschaft,<br />
insbesondere im Jahre 1991, für die Zufuhr von Eigenkapital, doch der
Unternehmungspolitik<br />
BMF<br />
Österreichische Realitäten-AG<br />
Großteil <strong>des</strong> Beteiligungserwerbes mußte mit Fremdmitteln der Creditanstalt–Bankverein<br />
finanziert werden. Nennenswerte Beteiligungsgewinne<br />
aus diesem starken Zuwachs von Beteiligungen konnten nicht verbucht<br />
werden.<br />
215<br />
Marktlage<br />
9<br />
<strong>Der</strong>zeit befinden sich, vor allem im Raum Wien, viele Büroprojekte in<br />
der Fertigstellungsphase. <strong>Der</strong> Angebotsüberhang erschwert die neue Vermietung<br />
von Büro– und Geschäftsflächen. Die Nachfrage nach billigen<br />
Wohnungen ist nach wie vor groß. Bei Wohnungen der höheren Kategorien<br />
besteht ein geringer Nachfrageüberhang, bei Luxuswohnungen ein<br />
Angebotsüberhang.<br />
Grundsätzlich hängt eine Verbesserung der Lage auf dem Realitätenmarkt<br />
von einer Wiederbelebung der Wirtschaft ab.<br />
Unternehmungsziele<br />
10.1<br />
10.2<br />
Die überprüfte Gesellschaft hat sich allgemeine und besondere Ziele gesetzt.<br />
Allgemeine Ziele sind die Stärkung der Ertragskraft durch Erlössteigerungen<br />
und mögliche Kosteneinsparungen, die Erhaltung und Stärkung der Ertragsgrundlage<br />
bei der Bewirtschaftung eigener Liegenschaften, die Erweiterung<br />
der ertragsbringenden Substanz, der Ausbau der Verwaltung fremder<br />
Liegenschaften, die Erweiterung <strong>des</strong> Vermittlungsgeschäftes, die Erweiterung<br />
<strong>des</strong> Baumanagements für fremde Rechnung sowie die Entwicklung<br />
und Durchführung von Projekten für eigene und fremde Rechnung. Weiters<br />
sind die Stärkung der Eigenmittel, insbesondere durch Rücklagenbildung<br />
sowie die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ua durch<br />
Mitarbeiterschulung erklärte Ziele der Unternehmungspolitik. Insgesamt<br />
will die Unternehmung ein Ergebnis erwirtschaften, das aus dem ordentlichen<br />
Geschäft eine nachhaltige Gewinnausschüttung in angemessener Höhe<br />
weiterhin ermöglicht.<br />
Als besondere Ziele im Bereich der Bewirtschaftung eigener Liegenschaften<br />
sollen bei Altmietobjekten die Erhaltungs– und Verbesserungsmaßnahmen<br />
fortgeführt werden, um eine Verbesserung der Mietzinse im Rahmen der gesetzlichen<br />
Möglichkeiten zu erreichen. Durch die erreichte Qualität soll das<br />
Angebot so attraktiv sein, daß Ertragseinbußen und Leerstehungen vermieden<br />
werden. Durch Umbauten (zB Dachgeschosse) sollen Nutzflächen erweitert<br />
und durch Erwerb ertragsmäßig interessanter Objekte soll das Anlagevermögen<br />
vergrößert werden.<br />
Die Vermittlung von Immobilien und die Entwicklung und Durchführung<br />
von Projekten sollen ausgeweitet und mittelfristig auch im benachbarten<br />
Ausland, insbesondere Tschechien, Slowakei und Ungarn betrieben werden.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH können die durchaus realistischen Zielsetzungen der<br />
Unternehmung nur dann verwirklicht werden, wenn die im überprüften<br />
Zeitraum neu hinzugekommenen Aufgaben bewältigt werden. Dazu bedarf<br />
es jedoch der weiteren engen Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft,<br />
um eine Konsolidierung der Vermögens– und Finanzierungsverhältnisse zu<br />
erreichen.
216<br />
Finanzwirtschaft<br />
Entwicklung<br />
11<br />
Seit 1985 hat die Unternehmung ihren Geschäftsumfang zweimal wesentlich<br />
erweitert, weil die Creditanstalt–Bankverein bestrebt war, die gesamte<br />
Immobiliengebarung bei der Unternehmung zu vereinen. Die erste<br />
große Ausweitung geschah 1987 durch die Einbringung der Bürohaus<br />
Vermietungs– und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co Immobilienverwertungs<br />
KG. Dies brachte eine bedeutende Erhöhung <strong>des</strong> Bilanzvolumens<br />
und der Gewinn– und Verlustrechnung mit sich. Das Grundkapital<br />
der Unternehmung wurde in diesem Zusammenhang um 3 Mill S<br />
auf 53 Mill S erhöht, die Bilanzsumme stieg von rd 400 Mill S auf rd<br />
2 600 Mill S.<br />
Die nächste wesentliche Erweiterung erfolgte 1991 im Zuge der Verschmelzung<br />
mit der CA–Immo Holding AG. Im selben Jahr übernahm<br />
die überprüfte Unternehmung von der Creditanstalt–Bankverein die Liegenschaftsentwicklungs–AG.<br />
Zur teilweisen Finanzierung der Geschäftsausweitung wurden den Eigenmitteln<br />
der Unternehmung im Dezember 1991 durch eine Kapitalerhöhung<br />
insgesamt 539,6 Mill S, und zwar 159 Mill S dem Grundkapital<br />
und 380,6 Mill S der gesetzlichen Rücklage, zugeführt.<br />
Vermögen<br />
12<br />
Insbesondere durch die erwähnten Geschäftsausweitungen wuchs das Vermögen<br />
der Unternehmung von 337,1 Mill S (1985) auf 5 389,4 Mill S<br />
(1991) an.<br />
Sachanlagen<br />
13<br />
Sowohl bei den Buchwerten der Grundstücke als auch der Gebäude wirkte<br />
sich die Einbringung der Bürohaus Vermietungs– und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Immobilienverwertungs KG im Jahre 1987 wesentlich<br />
aus, so daß die Liegenschaftswerte der überprüften Unternehmung<br />
von 177,8 Mill S (1986) auf 2 340,4 Mill S (1987) zunahmen. Eine<br />
weitere, wenn auch nicht so wesentliche Aufstockung <strong>des</strong> Liegenschaftsbesitzes<br />
um 563,5 Mill S erfolgte im Jahre 1990 durch die Übernahme<br />
von Wohn– und Geschäftsgebäuden der Creditanstalt–Bankverein.<br />
Finanzanlagen<br />
14<br />
Abgesehen von Wertpapieren <strong>des</strong> Anlagevermögens im Wert von<br />
4,3 Mill S (Ende 1991) bestand das Finanzanlagevermögen der Unternehmung<br />
nur aus ihren umfangreichen Beteiligungen. Als Folge der Bemühungen<br />
der Creditanstalt–Bankverein, ihre Tätigkeit auf dem Immobiliensektor<br />
bei der überprüften Unternehmung durch die Einbringung von bzw<br />
durch die Verschmelzung mit anderen Gesellschaften zusammenzufassen,<br />
stieg deren Beteiligungsvermögen von 14 Mill S (1985) auf 2 202,2 Mill S<br />
(1991).<br />
Umlaufvermögen<br />
15<br />
Das Umlaufvermögen der Unternehmung stieg von 136,9 Mill S (1985)<br />
auf 282,9 Mill S (1991).
BMF<br />
Österreichische Realitäten-AG<br />
Kapital<br />
217<br />
Eigenkapital<br />
16<br />
Die Entwicklung der Eigenmittel der Unternehmung im überprüften<br />
Zeitraum ist aus nachstehendem Schaubild ersichtlich:<br />
Entwicklung Eigenkapital<br />
in Mill S<br />
1 000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
1985 1988<br />
Rücklagen<br />
Grundkapital<br />
1991<br />
Das Eigenkapital erreichte 1991 den weitaus<br />
höchsten Wert. Dies war hauptsächlich auf<br />
eine Erhöhung <strong>des</strong> Nominales <strong>des</strong> Grundkapitals<br />
von 79,5 Mill S auf 238,5 Mill S zurückzuführen,<br />
wobei das Agio aus der Kapitalerhöhung<br />
in Höhe von 380,6 Mill S der<br />
gesetzlichen Rücklage zugeführt wurde.<br />
Die Gewinne der Jahre 1985 (8,8 Mill S),<br />
1986 (6,0 Mill S) und 1987 (29,0 Mill S)<br />
wurden ausgeschüttet und trugen damit nicht<br />
zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis bei.<br />
Im November 1988 schloß die Creditanstalt–Bankverein<br />
als Organobergesellschaft<br />
mit der Unternehmung als Organgesellschaft<br />
einen zunächst auf fünf Jahre befristeten Gewinn–<br />
und Verlustausschließungsvertrag ab, so daß die Unternehmung seit<br />
1988 in ihren Bilanzen keine Gewinne oder Verluste auswies.<br />
Fremdkapital<br />
17.1<br />
Entwicklung Fremdkapital<br />
in Mrd S<br />
5<br />
4<br />
3<br />
Entsprechend der Erweiterung ihrer Geschäftsbereiche<br />
stieg auch das Fremdkapital<br />
der Unternehmung von 253,2 Mill S<br />
(1985) auf 4 498,9 Mill S (1991), wobei rd<br />
91 % der Verbindlichkeiten auf die Creditanstalt–Bankverein<br />
entfielen.<br />
2<br />
1<br />
1985 1988 1991<br />
langfristiges Fremdkapital<br />
kurz- und mittelfristiges<br />
Fremdkapital<br />
In den letzten drei Jahren <strong>des</strong> überprüften<br />
Zeitraumes sank das langfristige Fremdkapital;<br />
demgegenüber stiegen die kurz–<br />
und mittelfristigen Fremdmittel bedeutend<br />
an, obwohl sie zur Anschaffung von langfristig<br />
zur Verfügung stehendem Anlagevermögen<br />
(Immobilien, Beteiligungen) verwendet<br />
wurden.<br />
17.2<br />
17.3<br />
Wegen der Unterschiede in der Fristigkeit der aufgebrachten Mittel und<br />
ihrer Verwendung empfahl der RH, die zur Verfügung gestellten kurz–<br />
und mittelfristigen Fremdmittel entsprechend ihrer Verwendung in langfristige<br />
Fremdmittel umzuwandeln.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei dieser Anregung entsprochen worden.
Kapital<br />
218<br />
Selbstfinanzierungskraft<br />
(Cash–flow)<br />
18<br />
Entwicklung Cash-flow<br />
in Mill S<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
Für die positive Entwicklung <strong>des</strong> Cash–flow<br />
waren seit 1989 vor allem die außerordentlichen<br />
Erträge verantwortlich. Diese ergaben<br />
sich im wesentlichen aus dem Verkauf einer<br />
Beteiligung bzw von Liegenschaften <strong>des</strong> Anlagevermögens.<br />
Ohne diese Verkäufe hätte<br />
die Selbstfinanzierungskraft der Unternehmung<br />
nicht der dynamischen Erweiterung<br />
ihrer Geschäftsbereiche entsprochen.<br />
1985 1988<br />
1991<br />
Cash-flow<br />
außerordentliche Erträge<br />
Finanzierungs– und<br />
Ergebnisrechnung<br />
19<br />
Die Unternehmung war nur in den Jahren 1985 und 1989 imstande, ihre<br />
Anlagenzugänge mit den aus ihrer Eigenfinanzierung zur Verfügung<br />
stehenden Mitteln zu finanzieren.<br />
Gegenüberstellung<br />
In Summe standen in<br />
ordentliches Betriebsergebnis und Zinsenaufwand den Jahren 1985 bis<br />
in Mill S<br />
250<br />
1991 Mittel aus der<br />
Eigenfinanzierung<br />
200<br />
von 1,25 Mrd S Anlagenzugängen<br />
von<br />
150<br />
5,29 Mrd S gegenüber,<br />
wobei die Differenz<br />
über Darlehen<br />
100<br />
der Creditanstalt–<br />
50<br />
Bankverein gedeckt<br />
werden mußte. Dies<br />
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991<br />
wirkte sich ertragsmäßig<br />
in einem er-<br />
ordentliches Betriebsergebnis Zinsenaufwand<br />
höhten Zinsenaufwand aus, <strong>des</strong>sen Entwicklung im Verhältnis zum ordentlichen<br />
Betriebsergebnis im Schaubild dargestellt ist.<br />
in Mill S<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
Jahresgewinn<br />
und außerordentliches Ergebnis<br />
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991<br />
Jahresgewinn außerordentliches Ergebnis<br />
Im Jahre 1991 zehrten<br />
die Zinsaufwendungen<br />
nahezu das<br />
gesamte ordentliche<br />
Betriebsergebnis der<br />
Unternehmung auf.<br />
Die an die Creditanstalt–Bankverein<br />
abgeführten<br />
Jahresgewinne<br />
der Jahre<br />
1989 bis 1991 kamen<br />
daher zum<br />
größten Teil im außerordentlichen<br />
Ergebnis,<br />
also durch Anlagenverkäufe zustande, wie aus dem Schaubild zu ersehen<br />
ist.
BMF<br />
Österreichische Realitäten-AG<br />
Ergebnisrechnung<br />
219<br />
Umsatz<br />
20<br />
<strong>Der</strong> Umsatz der Unternehmung stieg von 127 Mill S (1986) auf 691 Mill S<br />
(1991) an. Die starke Umsatzsteigerung war im wesentlichen auf die im Jahr<br />
1987 erfolgte Übernahme der Bürohaus Vermietungs– und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co Immobilienverwertungs KG und die in den Jahren<br />
1989 bis 1991 getätigten Verkäufe von zwei großen Häusern und einer Beteiligung<br />
zurückzuführen.<br />
Deckungsbeitrag<br />
21<br />
In den Jahren 1986 bis 1991 trugen die einzelnen Bereiche zum Ergebnis<br />
der Unternehmung wie folgt bei:<br />
Sonstige Vermögensverwaltung<br />
59,8 %<br />
Bewirtschaftung eigener<br />
Liegenschaften<br />
31,6 %<br />
Verwaltung fremder Liegenschaften<br />
1,2 %<br />
Vermittlung und Beratung<br />
2,8 %<br />
Projektentwicklung<br />
und Projektdurchführung<br />
3,9 %<br />
Immobilientreuhandfirmen<br />
0,7 %<br />
22.1<br />
22.2<br />
22.3<br />
Das Ergebnis im Bereich Bewirtschaftung eigener Liegenschaften fiel — nach<br />
einer Reihe positiver Jahre — 1991 negativ aus, weil der Ankauf von 18<br />
Häusern der Creditanstalt–Bankverein fremdfinanziert wurde und im Jahr<br />
1991 erstmalig die Verzinsung eines bis dahin unverzinsten Kredites erfolgte.<br />
<strong>Der</strong> RH bemerkte zum ungünstigen Deckungsbeitrag im Bereich Bewirtschaftung<br />
eigener Liegenschaften für das Jahr 1991, daß bei den 18<br />
erworbenen Häusern infolge der von der Unternehmung übernommenen<br />
Anschaffungswerte die Kosten über den zusätzlichen Erlösen lagen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei die durch den Ankauf der Häuser aufgetretene<br />
Finanzierungsbelastung im Jahre 1992 weitgehend verringert worden.<br />
Anlagenverkäufe<br />
23.1<br />
23.2<br />
23.3<br />
Im Bereich sonstige Vermögensverwaltung brachten die Verkäufe von zwei<br />
Häusern und einer Beteiligung in den Jahren 1989 bis 1991 rd 79 % <strong>des</strong><br />
gesamten von diesem Bereich erwirtschafteten Deckungsbeitrages.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß Anlagegüter mit positiven Ergebnissen verkauft<br />
worden waren. Den kurzfristig erwirtschafteten sehr hohen Jahresergebnissen<br />
stand in den folgenden Jahren das Fehlen der positiven Ergebnisse der<br />
verkauften Anlagen gegenüber. Überdies wären nach Ansicht <strong>des</strong> RH die<br />
Anlagenverkäufe als außerordentliche Geschäfte nicht in der Deckungsbeitragsrechnung<br />
darzustellen gewesen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> werde künftig so vorgegangen werden.
220<br />
Nachkalkulation<br />
Rentabilität von<br />
Liegenschaften<br />
24.1<br />
24.2<br />
Zur Beurteilung der Rentabilität der einzelnen Liegenschaften erstellte die<br />
Unternehmung die sogenannte Nachkalkulation. Bei den eigenen Liegenschaften<br />
wurde der Ertrag je Liegenschaft auch im Verhältnis zum Anschaffungswert<br />
angegeben.<br />
<strong>Der</strong> RH bemerkte, daß die Heranziehung <strong>des</strong> seinerzeitigen Anschaffungswertes<br />
anstelle <strong>des</strong> höheren realen Substanzwertes mitunter überhöhte Rentabilitäten<br />
ergab. Er empfahl, in der Nachkalkulation vom realen Substanzwert<br />
auszugehen, um die tatsächliche Ertragskraft <strong>des</strong> gebundenen Kapitals<br />
feststellen zu können.<br />
Ertragsanalyse<br />
25.1<br />
25.2<br />
Für den Bereich Verwaltung fremder Liegenschaften konnte ab dem Jahre<br />
1991 wegen der Umstellung auf ein anderes ADV–Programm keine aufgegliederte<br />
Nachkalkulation erstellt werden.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, bei der anstehenden Überarbeitung der Nachkalkulation<br />
zumin<strong>des</strong>t die bis zum Jahre 1990 bestehenden Möglichkeiten der Ertragsanalyse<br />
dieses Bereiches wieder einzuführen.<br />
Instandhaltung eigener Liegenschaften<br />
Erstellung von Leistungsverzeichnissen<br />
26.1<br />
26.2<br />
26.3<br />
Die Unternehmung hat mehrfach einen möglichen späteren Anbieter eingeladen,<br />
als Vorbereitung für Ausschreibungen das Leistungsverzeichnis<br />
der durchzuführenden Arbeiten zu erstellen und auch auszupreisen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete diese Vorgangsweise als den Grundsätzen einer<br />
ordnungsgemäßen Ausschreibung widersprechend, weil nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, daß der Ersteller das Leistungsverzeichnis für sich vorteilhaft<br />
gestaltet.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, in Zukunft Ausschreibungsunterlagen ausschließlich<br />
entweder durch eigenes technisches Personal oder durch Dritte zu erstellen,<br />
die jedoch von einer Angebotslegung auszuschließen wären.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand sagte zu, die Empfehlung <strong>des</strong> RH zu beachten.<br />
Bearbeitung von<br />
Angeboten<br />
27.1<br />
Die Preise eines Angebots über Adaptierungsarbeiten (141 600 S ohne<br />
USt) waren vorerst mit Bleistift händisch ausgefüllt worden, wurden später<br />
ausradiert, mittels Schreibmaschinenschrift überschrieben und dabei<br />
erheblich herabgesetzt. Aufgrund eines nachträglichen Nachlasses von<br />
2 % war dieses Angebot schließlich das billigste von drei Mitbewerbern<br />
geworden, so daß der Auftrag an diesen Bieter vergeben wurde.<br />
Hinsichtlich einer anderen Baumaßnahme, der Instandsetzung einer Fassade<br />
(189 308 S ohne USt), wurde dem RH eine Angebotszusammenstellung<br />
vom Mai 1988 vorgelegt, welche das Angebot einer Bauunternehmung<br />
vom Juni 1988 enthielt.
BMF<br />
Österreichische Realitäten-AG<br />
27.2<br />
27.3<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß bei der Bearbeitung der Angebote die Grundsätze<br />
einer ordnungsgemäßen Vergabe nicht beachtet worden waren. Die Vergabe<br />
von Aufträgen ist eine sehr wesentliche Aufgabe der Unternehmung<br />
und macht daher nach Ansicht <strong>des</strong> RH eine über alle Zweifel und Manipulationsmöglichkeiten<br />
erhabene Angebotsbearbeitung unbedingt erforderlich.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei der Auftrag nicht wegen <strong>des</strong> Nachlasses vergeben<br />
worden, sondern wegen der Leistungskraft der Unternehmung. Weiters sei ein<br />
ADV–Ausschreibungsprogramm zur einwandfreien Abwicklung angeschafft und in<br />
Betrieb genommen worden.<br />
221<br />
28<br />
<strong>Der</strong> Verwaltungsaufwand der Unternehmung stieg von rd 3,5 Mill S<br />
(1985) um rd 216 % auf rd 11,2 Mill S (1991). Insgesamt wurden im<br />
überprüften Zeitraum rd 45,4 Mill S an Verwaltungsaufwand verbucht.<br />
in Mill S<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
Büroraum<br />
ADV<br />
Personalsuche und<br />
-auswahl<br />
Büroaufwendungen<br />
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1990<br />
Verwertung von<br />
Liegenschaften<br />
29.1<br />
29.2<br />
1986 erwarb die Unternehmung in Oberösterreich zwei Grundstücke von<br />
zusammen rd 24 700 m 2 (Nettobaulandfläche rd 19 600 m 2 ) und veräußerte<br />
sie nach der Parzellierung.<br />
<strong>Der</strong> RH anerkannte, daß die Unternehmung einen Gewinn erzielt hatte.<br />
Dennoch hätte nach Ansicht <strong>des</strong> RH die Gesellschaft eine höhere Wertschöpfung<br />
durch eigene Bauführung — wie bei dem von ihr in Linz<br />
(Pöstlingberg) durchgeführten "Riesenederprojekt" — anstreben sollen.<br />
Verwaltungsaufwand<br />
Vermitttlungstätigkeit<br />
30.1<br />
30.2<br />
Die Unternehmung erzielt hohe Erträge aus der Vermittlungstätigkeit.<br />
Die Preisbildung der vermittelten Objekte erfolgte zwischen dem Interessenten<br />
und der überprüften Unternehmung. Nachvollziehbare Unterlagen, etwa<br />
über die Preise von Vergleichsobjekten, wurden dem RH nicht vorgelegt.<br />
Um die Bandbreite an Marktpreisen bestmöglich auszunützen, empfahl<br />
der RH — auch wegen der Verantwortung <strong>des</strong> Gesamtvorstan<strong>des</strong> —<br />
nachvollziehbare Unterlagen über die Marktpreise im allgemeinen und<br />
über die Preisgestaltung im Einzelfall.
222<br />
Personal<br />
Stand<br />
31<br />
<strong>Der</strong> Personalstand der Unternehmung verdoppelte sich etwa von 63<br />
(1985) auf 125 (1992). Hiebei stieg die Anzahl der Angestellten um rd<br />
184 %, die Anzahl der Arbeiter sank um rd 48 % und die Anzahl der<br />
Hausbesorger stieg um 130 %.<br />
Da es im Bereich <strong>des</strong> Realitätengewerbes keinen Kollektivvertrag gibt,<br />
richtete sich die Unternehmung nach dem Bankenkollektivvertrag.<br />
Alterspyramide<br />
32.1<br />
32.2<br />
32.3<br />
Ein strukturierter Überblick über die Alterspyramide der Mitarbeiter<br />
wurde bei der Unternehmung nicht geführt.<br />
Im Interesse einer vorausschauenden Personalplanung empfahl der RH<br />
entsprechende Maßnahmen.<br />
Die Gesellschaft sagte dies zu.<br />
Urlaubsüberhänge<br />
33.1<br />
33.2<br />
33.3<br />
Die Mitarbeiter der Unternehmung verfügten über teilweise große Urlaubsüberhänge<br />
bis zu 82 Tagen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl im Interesse der Gesundheit der Mitarbeiter, die Urlaubsreste<br />
möglichst schnell abzubauen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> seien die Urlaubsüberhänge bereits verringert<br />
worden.<br />
Gewinnbeteiligung<br />
34.1<br />
34.2<br />
34.3<br />
34.4<br />
Die Mitarbeiter der Abteilung Vermittlung erhielten — neben dem 14mal<br />
jährlich ausbezahlten Monatsfixum — Provisionen für die Vermittlung von<br />
Grundstücksgeschäften. Dem Leiter der Abteilung wurden darüber hinaus<br />
noch alljährlich Bilanzremunerationen und "freiwillige Remunerationen"<br />
gewährt. Durch diese Gehaltsregelung und dank dem guten Geschäftsgang<br />
erzielte der Leiter dieser Abteilung ein Einkommen, das teilweise über jenem<br />
eines Vorstandsdirektors dieser Gesellschaft lag.<br />
Dem RH erschien es zwar sinnvoll, Mitarbeiter am eigenen Arbeitserfolg<br />
zu beteiligen, jedoch wäre die Entlohnungshöhe bei der Abteilung Vermittlung<br />
zu überdenken.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> lägen die Provisionssätze der Mitarbeiter unter<br />
dem in der Branche üblichen Provisionsanteil.<br />
<strong>Der</strong> RH erwiderte, aufgrund <strong>des</strong> Geschäftsvolumens der Unternehmung<br />
könnten die Provisionssätze niedriger angesetzt werden als bei kleineren<br />
Unternehmungen der Branche.<br />
Produktive Arbeitsstunden<br />
und<br />
Krankenstände<br />
35.1<br />
Die Normalstunden (Soll–Arbeitszeit), die Überstunden und die unbezahlten<br />
Ausfallstunden wurden nicht ADV–mäßig erfaßt und waren nur<br />
mit hohem Zeitaufwand feststellbar.
Personal<br />
BMF<br />
Österreichische Realitäten-AG<br />
35.2<br />
35.3<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, regelmäßige ADV–Aufzeichnungen über die Arbeitszeit<br />
zu führen, um aus den Kennzahlen Zeitreihen bilden und schlüssige<br />
Erkenntnisse schöpfen zu können.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sei ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt<br />
worden.<br />
223<br />
Privatgeschäft eines<br />
Vorstandsmitglie<strong>des</strong><br />
36.1<br />
36.2<br />
36.3<br />
Ein Vorstandsdirektor der überprüften Unternehmung war gleichzeitig<br />
einer der beiden Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft in Graz.<br />
Im Jahre 1991 nahm diese vom beabsichtigten Ankauf einer Liegenschaft<br />
in Graz um 5 Mill S Abstand, nachdem eine am Folgeerwerb vorerst interessierte<br />
steirische Wohnungs– und Siedlungsgesellschaft ihr Angebot<br />
von 8 Mill S zurückgezogen hatte.<br />
Daraufhin erwarben das vorgenannte Vorstandsmitglied und der zweite Geschäftsführer<br />
der Grazer Tochtergesellschaft das Grundstück um 4,8 Mill S.<br />
<strong>Der</strong> Vorstandsdirektor hat diesen Sachverhalt vorweg mündlich dem für<br />
Personalangelegenheiten zuständigen Mitglied im Präsidium <strong>des</strong> Aufsichtsrates<br />
mitgeteilt. Etwa drei Monate später — und zwar nach Abschluß <strong>des</strong><br />
Kaufvertrages — nahm der Arbeitsausschuß <strong>des</strong> Aufsichtsrates den Sachverhalt<br />
genehmigend zur Kenntnis.<br />
Im Jahre <strong>1993</strong> erwarb die Stadt Graz das Grundstück um insgesamt<br />
8,95 Mill S, so daß nach Abzug der Transaktionskosten (rd 1,48 Mill S für<br />
Honorare, Provision an die Grazer Tochtergesellschaft und Kaufnebenkosten)<br />
ein Überschuß von 2,67 Mill S verblieb.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß der Vorstandsdirektor entgegen seinem Dienstvertrag<br />
den Vorsitzenden <strong>des</strong> Aufsichtsrates erst rd drei Monate nach dem<br />
durchgeführten Kauf verständigt hatte. Darüber hinaus hätte das Aktiengesetz<br />
eine vorgängige Einwilligung <strong>des</strong> gesamten Aufsichtsrates erfordert.<br />
Um die gesamte Aufmerksamkeit <strong>des</strong> Vorstandsdirektors für die Unternehmung<br />
zu erhalten, empfahl der RH, Privatgeschäfte von Vorstandsmitgliedern<br />
im Geschäftszweig der Unternehmung in Hinkunft allgemein zu<br />
untersagen. <strong>Der</strong> RH empfahl der Unternehmung außerdem, den aktienrechtlich<br />
möglichen Eintritt in das Geschäft zu prüfen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstandsdirektors habe er das Grundstück zu Spekulationszwecken<br />
erworben und sei die Abwicklung <strong>des</strong> Geschäftes ausschließlich über<br />
die Grazer Tochtergesellschaft und andere Konsulenten erfolgt.<br />
Projektgeschäft<br />
37.1<br />
Mit der Projektentwicklung und –durchführung waren insgesamt fünf<br />
Abteilungen und zwei Stabsstellen befaßt. Die im Projektgeschäft erbrachten<br />
Leistungen der Unternehmung umfaßten zumeist die Aufgaben<br />
<strong>des</strong> Baumanagements bzw der Baubetreuung. Es wurde aber auch die örtliche<br />
Bauaufsicht, wenngleich von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich,<br />
durchgeführt. Bis zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung<br />
stammten die meisten Projekte aus dem Konzernbereich der Unternehmung<br />
oder der Creditanstalt–Bankverein.
224<br />
37.2<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Bemühungen um Aufträge außerhalb dieser Bereiche<br />
zu verstärken. Auch würde sich nach Ansicht <strong>des</strong> RH mit der Übernahme<br />
von Projekten einschließlich der örtlichen Bauaufsicht die Stellung<br />
der Unternehmung im Projektgeschäft gegenüber der Konkurrenz<br />
verbessern.<br />
Schlußbemerkungen<br />
38<br />
<strong>Der</strong> RH hob zusammenfassend nachstehende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Die von der Muttergesellschaft zur Verfügung gestellten kurz–<br />
oder mittelfristigen Fremdmittel wären entsprechend ihrer Verwendung<br />
in langfristige Fremdmittel umzuwandeln.<br />
(2) Bei langfristig im Eigentum der überprüften Gesellschaft stehenden<br />
Gebäuden und Liegenschaften wäre bei der Nachkalkulation im<br />
Gegensatz zum Anschaffungswert von einem realen Substanzwert<br />
auszugehen, der die tatsächliche Ertragskraft <strong>des</strong> gebundenen Kapitals<br />
aufzeigt.<br />
(3) Auch bei flacher Organisationsstruktur besteht keine Notwendigkeit<br />
für drei Vorstandsmitglieder.<br />
(4) Über die Preisbildung der von der Unternehmung vermittelten<br />
Objekte sollten nachvollziehbare Unterlagen erstellt werden.<br />
(5) Privatgeschäfte von Vorstandsmitgliedern im Geschäftszweig der<br />
Unternehmung wären in Hinkunft allgemein zu untersagen.
Sonstige Wahrnehmung<br />
BMF<br />
225<br />
Im Zusammenhang mit der Gebarungsüberprüfung der Versicherungsaufsicht<br />
beim BMF hat der RH über diesen Prüfungsgegenstand hinausgehende<br />
Feststellungen getroffen, über welche nachstehend berichtet wird.<br />
Hagel– und Tierversicherung<br />
1<br />
<strong>Der</strong> Bund hat gemeinsam mit den Ländern je zur Hälfte zur Verbilligung<br />
der Hagelversicherungsprämien durch finanzielle Zuschüsse beigetragen.<br />
Die Höhe der Bun<strong>des</strong>förderung war von der je<strong>des</strong> Jahr zu übernehmenden<br />
Verpflichtung der einzelnen Länder zur Leistung ihres Anteils abhängig.<br />
Die Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> stiegen von 36 Mill S (1981) auf 58 Mill S<br />
(1987) und fielen in der Folge bis auf 19 Mill S (1991) ab.<br />
Im Jahre 1987 sprach sich das BMF gegenüber den anderen Gebietskörperschaften<br />
dahingehend aus, die Subventionierung der Hagelversicherung<br />
stufenweise zu kürzen und in absehbarer Zeit ersatzlos zu streichen, stieß<br />
aber auf Widerspruch der Geförderten. Daraufhin kürzte das BMF die Förderungsmittel.<br />
Ein weiterer, 1991 vom BMF unternommener Versuch,<br />
durch Gesetzesaufhebung die Pflicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zur Förderung zu beenden,<br />
blieb erfolglos.<br />
In ähnlicher Weise, aber in wesentlich kleinerem finanziellen Ausmaß,<br />
förderte der Bund auch die Tierversicherung.<br />
2<br />
<strong>Der</strong> RH vermeinte, daß die Förderung dieser Versicherungssparte zum Zeitpunkt<br />
ihrer Einführung sinnvoll gewesen war, weil sie die Inanspruchnahme<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei Katastrophenschäden vermindert und die Bereitschaft der<br />
Landwirte zur Eigenvorsorge durch Versicherung gestärkt hatte. Letzteres<br />
Ziel wurde mit der seit 1979 etwa gleichgebliebenen Versicherungsdichte<br />
erreicht. Da die Kürzung der Bun<strong>des</strong>förderung um rd zwei Drittel den Versicherungsbestand<br />
kaum verändert und die Bereitschaft zum Abschluß von<br />
Versicherungsverträgen nicht beeinträchtigt hat, erneuerte der RH seine bereits<br />
im Jahre 1990 ausgesprochene Empfehlung, die Förderung der Hagel–<br />
und Tierversicherung ehestmöglich einzustellen.<br />
3<br />
Das BMF erblickte in der bereits wirksam gewordenen Kürzung der Veranschlagung<br />
und Auszahlung der Förderungsbeiträge <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> den Nachweis, den wiederholten<br />
Empfehlungen <strong>des</strong> RH nachgekommen zu sein. Es nahm die Empfehlung <strong>des</strong> RH,<br />
diese Förderungen ehestmöglich einzustellen, abschließend zur Kenntnis.
226
BMLF<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
Land– und Forstwirtschaft<br />
227<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Übertragung der Auszahlung und Verrechnung der Bergbauernzuschüsse<br />
und der Kälbermastprämien auf die Buchhaltung <strong>des</strong> BMLF und das Bun<strong>des</strong>rechenamt<br />
sowie Eingliederung <strong>des</strong> Land– und forstwirtschaftlichen Rechenzentrums<br />
in die Bun<strong>des</strong>verwaltung (NTB 1979 Abs 84, TB 1980<br />
Abs 57, TB 1981 Abs 60 und TB 1982 Abs 62).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF würde eine Eingliederung <strong>des</strong> Rechenzentrums in die<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltung eine Aufblähung <strong>des</strong> Budgets sowie eine Vermehrung von Planstellen<br />
mit sich bringen; überdies könnten aufgrund <strong>des</strong> Landwirtschaftsgesetzes<br />
1992 zur automationsunterstützten Vorbereitung <strong>des</strong> Zahlungsverkehrs von Förderungsmitteln<br />
private Einrichtungen herangezogen werden. Das BMLF teilte neuerlich<br />
mit, die dafür vorgesehene Sondervorschrift sei in Vorbereitung und werde<br />
dem RH zur Herstellung <strong>des</strong> Einvernehmens vorgelegt werden.<br />
(2)<br />
Abgrenzung der Maßnahmen <strong>des</strong> Wasserbaues von der Tätigkeit der Dienststellen<br />
der Wildbach– und Lawinenverbauung in den Bun<strong>des</strong>ländern<br />
(TB 1984 Abs 53.2 sowie TB 1985 Abs 43.2).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF sei nunmehr auch in Oberösterreich eine entsprechende<br />
Verordnung erlassen worden, in den Bun<strong>des</strong>ländern Vorarlberg, Steiermark, Wien<br />
und Burgenland könne demnächst damit gerechnet werden. Lediglich mit Niederösterreich<br />
seien die Abgrenzungsverhandlungen noch nicht abgeschlossen.<br />
(3)<br />
Neuerstellung von Richtlinien für den Schutzwasserbau (TB 1984<br />
Abs 53.24).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF habe es einen Entwurf für die technischen Richtlinien<br />
zur Begutachtung ausgesandt, die noch im Jahr 1994 in Kraft treten sollen. Die<br />
Richtlinien für die Verwaltung <strong>des</strong> öffentlichen Wassergutes seien weiterhin ausständig.<br />
(4)<br />
Abstandnahme von der dem Forstgesetz 1975 widersprechenden Tragung<br />
<strong>des</strong> Projektierungs– und Durchführungsaufwan<strong>des</strong> (Wildbach– und Lawinenverbauung)<br />
sowie <strong>des</strong> Verwaltungsaufwan<strong>des</strong> (Gebietsbauleitungen der<br />
Sektionen Salzburg und Kärnten <strong>des</strong> Forsttechnischen Dienstes für Wildbach–<br />
und Lawinenverbauung) zu Lasten der Baumittel (TB 1984 Abs 54.11<br />
sowie TB 1985 Abs 44.9).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF werde ein Gesetzesentwurf für die Ausgliederung der<br />
Wildbach– und Lawinenverbauung ausgearbeitet, der die Anregungen <strong>des</strong> RH berücksichtigen<br />
soll.
Unerledigte Anregungen<br />
228<br />
(5)<br />
(6)<br />
(7)<br />
(8)<br />
(9)<br />
(10)<br />
Neuerstellung eines Bauhofkonzeptes mit betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben<br />
für die Bauhöfe im Bereich <strong>des</strong> Forsttechnischen Dienstes für<br />
die Wildbach– und Lawinenverbauung (TB 1992 S. 162 Abs 1.5.1).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF werden die Ende 1994 vorliegenden ersten Ergebnisse<br />
der neueingeführten Kostenrechnung die Grundlage für das Bauhofkonzept bilden.<br />
Einführung einer Betriebsabrechnung und einer bun<strong>des</strong>einheitlichen Verrechnung<br />
von Maschinenmieten an den Bauhöfen <strong>des</strong> Forsttechnischen<br />
Dienstes für Wildbach– und Lawinenverbauung (TB 1992 S. 163 f<br />
Abs 1.6.2 und 1.12.2).<br />
Das BMLF sagte die Einführung zu, berichtete jedoch noch nicht von deren Verwirklichung.<br />
Behebung <strong>des</strong> im Bereich <strong>des</strong> Wasserrechtes besonders ausgeprägten Vollzugsdefizites<br />
(TB 1992 S. 173 Abs 3.5).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF seien auch die Vollzugsdefizite im gewerblich–industriellen<br />
und kommunalen Bereich bedeutsam. Im übrigen würden Grundwassersanierungsarbeiten<br />
vorbereitet. Eine österreichweite Hochrechnung hätte über eine Million<br />
amtswegig zu behandelnder wasserrechtlicher Mißstände ergeben. Ohne die neu hinzugekommenen<br />
Fälle zu berücksichtigen, wären allein zur Abwicklung dieser Verfahren<br />
innerhalb von zehn Jahren bei jeder Wasserrechtsbehörde rd zehn zusätzliche Planstellen<br />
erforderlich.<br />
Wirksamer Vollzug der Strafbestimmungen nach dem Wasserrechtsgesetz<br />
einschließlich der Vollstreckung behördlich angeordneter Maßnahmen<br />
(TB 1992 S. 172 f Abs 3.4).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF müßten das Fehlen unmittelbar verfügbarer Finanzmittel<br />
für die Vollstreckungsbehörde, die unzureichende Infrastruktur und die mangelhafte<br />
Koordination zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen von der Verwaltung behoben<br />
werden.<br />
Die technische und rechtliche "Vollstreckungsfeindlichkeit", die Verfahrensdauer und<br />
die Ausschöpfung der Rechtsschutzmöglichkeiten machten jedoch Maßnahmen <strong>des</strong> Gesetzgebers<br />
erforderlich.<br />
Schaffung von Begleitmaßnahmen zu den Vollzugshandlungen unter Berücksichtigung<br />
der Intensivlandwirtschaft, wie zB Vermeidungs– und<br />
Minimierungstechnologien und Maßnahmen zur weitergehenden Abwasserreinigung<br />
(TB 1992 S. 174 Abs 3.6).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF würde die EU–Anpassung zu Vorschriften über eine<br />
gute fachliche Handhabung in der Landwirtschaft führen.<br />
Verstärkte Weisungserteilung <strong>des</strong> BMLF an die Unterbehörden zur Sicherstellung<br />
eines einheitlichen Vollzuges (TB 1992 S. 176 Abs 3.7).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF sei ihm eine Kontrolle der Bezirksverwaltungsbehörden<br />
im Rechtsmittelweg wegen <strong>des</strong> zweigliedrigen Instanzenzuges verfassungsrechtlich verwehrt.<br />
Das BMLF prüfe durchaus nicht bloß die Verletzung subjektiver Rechte, sei
Unerledigte Anregungen<br />
BMLF<br />
aber durch die Grenzen der Entscheidungsbefugnis von Berufungsbehörden eingeschränkt.<br />
Von der Amtsbeschwerde mache es bereits erfolgreich Gebrauch.<br />
229<br />
(11)<br />
Klärung der Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BMF und den Ländern<br />
über die Finanzierung <strong>des</strong> wasserrechtlichen Vollzuges (TB 1992<br />
S. 178 Abs 3.11).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF hätte das BMF in der Zwischenzeit seine Haltung, daß<br />
erforderliche Barauslagen von den Ländern zu bestreiten und erst bei mangelnder<br />
Einbringung vom Bund zu ersetzen wären, geändert. Im übrigen bereite das BMLF<br />
eine neuerliche Anfrage hinsichtlich der Kostentragung der mittelbaren Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
vor.<br />
(12)<br />
Trennung von Planung und Ausführung sowie Kosten–Nutzen–Untersuchungen<br />
bei ADV–Projekten der Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste (TB 1991<br />
Abs 42.9).<br />
Die Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste sagten zu, im ADV–Zweijahresplan nunmehr<br />
auch Kosten–Nutzen–Untersuchungen bedeutender ADV–Vorhaben vornehmen zu<br />
wollen. Die Trennung von Zuständigkeiten für einzelne ADV–Projektstufen werde<br />
vorgesehen. Die Form der Organisationsprogrammierung würde allerdings aus<br />
Kostengründen beibehalten werden.<br />
(13)<br />
Trennung von Anweisung und Vollziehung der Pensionsgebarung der<br />
Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste (TB 1991 Abs 42.10).<br />
Die Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste stellten die Verwirklichung <strong>des</strong> "Vier–Augen–Prinzips"<br />
für 1995 in Aussicht.<br />
(14)<br />
Sicherung <strong>des</strong> Nutzens und der Wirtschaftlichkeit der Anschaffung der<br />
ursprünglich 350, im Jahr 1994 rd 600 von den Österreichischen Bun<strong>des</strong>forsten<br />
bun<strong>des</strong>weit eingesetzten Personalcomputer samt zugehöriger<br />
Software durch Bestellung eines Mitarbeiters zum ADV–Anwenderbetreuer<br />
(TB 1991 Abs 42.13).<br />
Die Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste sahen sich wegen personeller Schwierigkeiten<br />
außerstande, die Empfehlung zu verwirklichen. Allerdings würden in den dezentralen<br />
Dienststellen verstärkt auch ADV–interessierte Sachbearbeiter zur Weitergabe<br />
von ADV–Wissen herangezogen.<br />
(15)<br />
Abstimmung der ADV–Eigenentwicklungen der Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste<br />
zur Vermeidung eines Wildwuchses an Programmen (TB 1991<br />
Abs 42.17).<br />
Laut Stellungnahme der Österreichischen Bun<strong>des</strong>forste bestehe nunmehr ein System zur<br />
Dokumentation der Standardprogramme für Personalcomputer. Die Anregung <strong>des</strong> RH<br />
bezüglich der Vermeidung <strong>des</strong> Wildwuchses an Programmen würde die wirtschaftlich<br />
nicht vertretbare Aufnahme zusätzlichen Personals erforderlich machen.
230<br />
Verwirklichte Empfehlungen<br />
Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
(2)<br />
Erstellung eines gemeinsamen, längerfristigen Grundsatzkonzeptes für die<br />
Einrichtung der inneren Kontrolle (Innere Revision, Äußere Revision und<br />
Buchhaltung) im BMLF (TB 1989 Abs 2.122.2) durch Zusammenlegung<br />
der Abteilungen Innere und Äußere Revision im Jahr 1991 und Erlassung<br />
einer Revisionsordnung im Jahr <strong>1993</strong>.<br />
Mehrjährige ADV–Planung bzw Projektplanung bei den Österreichischen<br />
Bun<strong>des</strong>forsten (TB 1991 Abs 42.2).
Prüfungsergebnis<br />
BMLF231<br />
Landwirtschaftskammer für Oberösterreich,<br />
Förderungsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
Die Landwirtschaftskammer für Oberösterreich verwaltete die Förderungsmittel<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im wesentlichen ordnungsgemäß und verantwortungsbewußt.<br />
Verbesserungsmöglichkeiten bestehen bei der Auszahlung der Förderungsmittel,<br />
der Organisation der Förderungsabwicklung und der<br />
Kontrolle der geförderten Maßnahmen.<br />
Die Förderungspraxis der Landwirtschaftskammer wich in Einzelfällen<br />
von den bestehenden Vorschriften ab.<br />
1990 1991 1992<br />
in Mill S (%)<br />
Insgesamt erhaltene<br />
Förderungsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> 119,0 (100) 144,6 (100) 112,1 (100)<br />
Davon entfielen auf<br />
Forstliche Förderung 6,1 (5,1) 10,6 (7,3) 8,7 (7,8)<br />
Investitionen in der<br />
Landwirtschaft 24,4 (20,5) 22,0 (15,2) 19,7 (17,6)<br />
Landwirtschaftliche Beratung 25,1 (21,1) 31,4 (21,7) 31,3 (27,9)<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Jänner bis März <strong>1993</strong> die Gebarung der Landwirtschaftskammer<br />
für Oberösterreich in Linz (Kammer) als Abwicklungsstelle<br />
der Förderungsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Zu den im November <strong>1993</strong> zugestellten<br />
Prüfungsmitteilungen nahm das BMLF im März 1994 Stellung. Seine Gegenäußerung<br />
gab der RH im Juli 1994 ab.<br />
Die Schwerpunkte dieser Gebarungsüberprüfung lagen in den Bereichen<br />
Forstliche Förderung, Investitionen in der Landwirtschaft und Beratung.
232<br />
Forstliche Förderung<br />
Mittelbedarf<br />
2.1<br />
2.2<br />
2.3<br />
Vom Einlangen der vorzeitig angeforderten Bun<strong>des</strong>mittel für die Forstliche<br />
Förderung bei der Kammer bis zu deren Auszahlung an die Förderungswerber<br />
vergingen bis zu 13 Monate, obwohl eine Abwicklungsdauer von nur<br />
einer Woche angemessen gewesen wäre.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die vorzeitige Hingabe der Bun<strong>des</strong>mittel bzw die verzögerte<br />
Auszahlung durch die Kammer, die dieser einen finanziellen Vorteil<br />
von jährlich rd 40 000 S brachte. Er empfahl, die Bun<strong>des</strong>mittel nur nach<br />
dem tatsächlichen Bedarf anzufordern und Restmittel am Jahresende an das<br />
BMLF rückzuüberweisen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF sei den Förderungsabwicklungsstellen die Auflage<br />
erteilt worden, Bun<strong>des</strong>förderungsmittel nur im Ausmaß <strong>des</strong> unabweislich notwendigen<br />
Erfordernisses anzufordern.<br />
Lan<strong>des</strong>förderungskonferenzen<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
3.4<br />
Nach den Richtlinien <strong>des</strong> BMLF war die Abwicklung der Forstlichen Förderung<br />
zwischen den Förderungsstellen (Forstbehörde oder Kammer) abzustimmen.<br />
Dies geschah in sogenannten "Lan<strong>des</strong>förderungskonferenzen".<br />
In Oberösterreich legten die Lan<strong>des</strong>förderungskonferenzen für die Jahre<br />
1990 bis 1992 fest, daß die Förderung von Neuaufforstungen schwerpunktmäßig<br />
von der Kammer, jene von Wiederaufforstungen schwerpunktmäßig<br />
vom Amt der Lan<strong>des</strong>regierung (Abteilung Forstdienst) durchgeführt werden.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß trotz dieser Festlegung beide Stellen als Abwicklungsstellen<br />
tätig waren, ohne daß eine schwerpunktmäßige Förderung erkennbar<br />
war. Er empfahl im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung und einer<br />
zweckmäßigen, geordneten und übersichtlichen Förderungsabwicklung,<br />
die einzelnen Förderungsmaßnahmen in Hinkunft nur noch von einer Stelle<br />
abzuwickeln.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF habe das große Förderungsvolumen nach der Windwurfkatastrophe<br />
<strong>des</strong> Jahres 1990 ein Tätigwerden beider Stellen notwendig gemacht.<br />
Im übrigen könne weder die Forstbehörde noch die Kammer aus personellen Gründen<br />
die Beratungs– und Kontrolltätigkeiten für ganz Oberösterreich allein ausüben.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, dies mache die Einhaltung der Vereinbarungen der<br />
jährlichen Lan<strong>des</strong>förderungskonferenzen umso bedeutsamer.<br />
Strukturverbesserung<br />
4.1<br />
Bei der Förderung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung (zur Verbesserung<br />
der nachhaltigen Holzproduktion, Neuaufforstung bisher landwirtschaftlich<br />
genutzter Flächen, Verbesserung der Waldstruktur) wurden<br />
Bauschsätze gewährt. Dabei waren für die Erfüllung bestimmter Zusatzkriterien,<br />
wie etwa bei Mischwaldaufforstung (zur Erhaltung standorttauglicher<br />
Mischbestände), Zuschläge zu den Förderungsgrundbeträgen vorgesehen;<br />
der Erfolg der Aufforstung wurde nicht abgewartet.
Forstliche Förderung<br />
BMLF<br />
Landwirtschaftskammer<br />
für Oberösterreich<br />
Einzelne geförderte Mischwaldaufforstungen waren zum Teil gar nicht, zum<br />
Teil mit nicht förderbaren Pflanzen nachgebessert. Da die Kammer im Gegensatz<br />
zu den Vorgaben <strong>des</strong> BMLF auch Mischbaumarten als förderungswürdig<br />
anerkannt hat, wurden rd 643 000 S Mischwaldzuschlag (1991) zu<br />
Unrecht ausgezahlt. Im übrigen fehlten für Maßnahmen zur Strukturverbesserung<br />
Kontrollbestimmungen <strong>des</strong> BMLF; in Oberösterreich wurden auf<br />
Lan<strong>des</strong>ebene in Eigeninitiative nur geringfügige Kontrollen vorgenommen.<br />
233<br />
4.2<br />
4.3<br />
4.4<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Auszahlung von Förderungsmitteln im Widerspruch<br />
zu den Vorgaben und den Zielsetzungen der Mischwaldaufforstung<br />
und regte die Erlassung entsprechender Kontrollbestimmungen an.<br />
Das BMLF erklärte in Übereinstimmung mit dem RH die Heranziehung bestimmter<br />
Baumarten bei der Mischwaldaufforstung als unzulässig und stellte<br />
Kontrollbestimmungen in Aussicht.<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte eine Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF über Veranlassungen<br />
anläßlich der richtlinienwidrigen Auszahlung von Förderungsmitteln.<br />
Kulturschutzstreifen<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
5.4<br />
Zur Sicherung landwirtschaftlicher Kulturen konnte gemäß dem Oberösterreichischen<br />
Kulturflächenschutzgesetz die Behörde sogenannte Kulturschutzstreifen<br />
vorschreiben, die nicht aufgeforstet werden durften.<br />
Die Kammer förderte sowohl bei den Neuaufforstungsprojekten als auch bei<br />
der Anlegung von Energiewäldern (Energieholzkulturen auf bisher landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen) üblicherweise auch die Kulturschutzstreifen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Förderung der Kulturschutzstreifen wegen <strong>des</strong><br />
fehlenden Bezugs zum Förderungsgegenstand. Er empfahl dem BMLF, den<br />
Förderungsabwicklungsstellen eine Änderung dieser Praxis, mit der beträchtliche<br />
Förderungsmittel anderen Vorhaben entzogen wurden, verbindlich<br />
aufzutragen.<br />
Das BMLF teilte mit, es habe die Förderungsabwicklungsstellen bereits von der<br />
Unzulässigkeit der Förderung von Kulturschutzstreifen bei Neuaufforstungen in<br />
Kenntnis gesetzt. Eine Mitförderung beim Energiewald sei aber mit dem Förderungszweck<br />
vereinbar.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, eine Ausweitung der Förderung auf den Energiewald<br />
sei weder wirtschaftlich noch zweckmäßig.<br />
Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft<br />
Abwicklung<br />
6.1<br />
Die Bezirksbauernkammern wickelten die Ansuchen für die Förderung von<br />
Investitionen in der Landwirtschaft (Errichtung von Düngersammelanlagen,<br />
bauliche und landtechnische Investitionen) unterschiedlich ab. Insbesondere<br />
wurden manche schriftlichen Förderungsanträge vor, die meisten<br />
jedoch erst nach Durchführung der zu fördernden Maßnahme ausgefertigt<br />
und an die Zentralstelle der Kammer weitergeleitet. Überdies wurde der<br />
Zeitpunkt <strong>des</strong> Einlangens der Förderungsansuchen nicht protokolliert.
Förderung von<br />
Investitionen<br />
234<br />
6.2<br />
Zur Sicherung einer objektiven Förderungsabwicklung und im Sinne einer<br />
Verwaltungsvereinfachung empfahl der RH eine nachweisliche Erfassung<br />
und einheitliche Abwicklung der Förderungsansuchen.<br />
6.3<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMLF werde dieser Empfehlung entsprochen werden.<br />
Mittelbedarf<br />
7.1<br />
Vom Einlangen der Bun<strong>des</strong>mittel für die Förderung von Investitionen in<br />
der Landwirtschaft bei der Kammer bis zur Auszahlung an die Förderungswerber<br />
vergingen bis zu drei Monate, obwohl eine Abwicklungsdauer von<br />
einer Woche angemessen gewesen wäre.<br />
7.2<br />
Angesichts <strong>des</strong> nicht unbeachtlichen finanziellen Vorteils für die Kammer<br />
von jährlich rd 50 000 S beanstandete der RH diese verzögerte Auszahlungen.<br />
Er empfahl, für eine Beschleunigung <strong>des</strong> Auszahlungsvorganges zu<br />
sorgen.<br />
7.3<br />
Nach Mitteilung <strong>des</strong> BMLF werde dieser Empfehlung entsprochen werden.<br />
Bemessungsgrundlagen<br />
8.1<br />
Bei der Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung umweltgerechter<br />
Düngersammelanlagen war Bedingung, daß deren Größe (Raum– oder<br />
Flächenbedarf) gemäß dem diesbezüglichen Baumerkblatt <strong>des</strong> Österreichischen<br />
Kuratoriums für Landtechnik bemessen wurde. Davon abweichend<br />
hielt sich jedoch die Kammer an die in Richtlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich<br />
festgelegten höheren Min<strong>des</strong>tgrößen.<br />
8.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß das den Vorgaben <strong>des</strong> BMLF widersprechende<br />
Vorgehen der Kammer einen Mehrbedarf an Förderungsmitteln in Höhe<br />
von rd 1,57 Mill S (1991) bzw rd 1,67 Mill S (1992) bewirkt hat; diese<br />
Überzahlungen hätten ausgereicht, jährlich rd 100 Förderungsfälle zusätzlich<br />
durchzuführen.<br />
8.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF habe es nunmehr verfügt, daß jede Überschreitung<br />
der festgelegten Größe von Düngersammelanlagen von der Förderungsabwicklungsstelle<br />
begründet werden müsse.<br />
Umweltauswirkungen<br />
9.1<br />
Die Richtlinien <strong>des</strong> BMLF enthielten keine Bestimmungen über die Min<strong>des</strong>tlagerzeit<br />
für den Dünger, die Beurteilung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> von Altanlagen<br />
bei Errichtung neuer Düngersammelanlagen und das Erfordernis der<br />
Beibringung von Dichtheitsgarantien der errichteten Anlagen.<br />
9.2<br />
Angesichts der Bedeutung ordnungsgemäßer Düngerlagerung für die<br />
Umwelt, insbesondere für die Grundwasserqualität, empfahl der RH, eine<br />
entsprechende Ergänzung der Richtlinien vorzunehmen.<br />
9.3<br />
Das BMLF sagte dies zu.
BMLF<br />
Landwirtschaftskammer<br />
für Oberösterreich<br />
Förderung der landwirtschaftlichen Beratung<br />
235<br />
Beratungskräfte 10.1<br />
Von 1987 bis 1992 erhielt die Kammer aus Bun<strong>des</strong>mitteln Personalkostenzuschüsse<br />
in Höhe von jährlich rd 24,5 Mill S bis rd 30,2 Mill S; die Anzahl<br />
der jährlich damit geförderten Beratungskräfte schwankte zwischen 93<br />
und 105.<br />
Drei geförderte Mitarbeiter der Kammer übten jedoch vorwiegend Tätigkeiten<br />
im Bereich der Vermarktung sowie als Geschäftsführer in Fachverbänden<br />
aus.<br />
10.2<br />
10.3<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Aufnahme dieser nicht förderbaren Personen in<br />
die Beraterliste. Er empfahl dem BMLF, den Förderungsabwicklungsstellen<br />
Arbeitsplatzbeschreibungen für die aus Bun<strong>des</strong>mitteln geförderten<br />
Beratungskräfte aufzutragen.<br />
Das BMLF berichtete von der Verwirklichung dieser Empfehlung.<br />
11.1<br />
11.2<br />
11.3<br />
Bereits anläßlich früherer Gebarungsüberprüfungen der Landwirtschaftskammern<br />
(siehe SB Landwirtschaftskammern 1979 Abs 11.6.3) hatte der<br />
RH angeregt, zweckmäßigerweise eine Systemisierung aller bei den<br />
Landwirtschaftskammern erforderlichen Beratungskräfte vorzunehmen.<br />
Auch die Revisionsabteilung <strong>des</strong> BMLF hatte bereits die unzureichende<br />
Berücksichtigung von objektiven Merkmalen bei der Ermittlung der zu<br />
fördernden Beratungskräfte bemängelt. Eine entsprechende Veranlassung<br />
<strong>des</strong> BMLF blieb trotz Zusage bisher ausständig.<br />
<strong>Der</strong> RH legte dem BMLF erneut nahe, eine solche Systemisierung, die<br />
zweckmäßigerweise im Rahmen der nächsten Vereinbarung mit den Landwirtschaftskammern<br />
über die Förderung <strong>des</strong> Beratungspersonals erfolgen<br />
sollte, vorzunehmen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF werde diese Angelegenheit anläßlich der nächsten<br />
Konferenz der Beratungsreferenten besprochen werden.<br />
12.1<br />
12.2<br />
12.3<br />
Die aus Bun<strong>des</strong>mitteln geförderten Beratungskräfte (Akademiker und Maturanten)<br />
hatten am Bun<strong>des</strong>seminar für das landwirtschaftliche Bildungswesen<br />
in Wien eine Zusatzausbildung zu absolvieren; diese berechtigte sowohl<br />
zur Erteilung von Unterricht als auch zur Beratung. Diese Ausbildung war<br />
jedoch eher als Vorbereitung für eine Lehrtätigkeit als für den Beratungsdienst<br />
bestimmt.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, diese Zusatzausbildung im Wege einer Änderung <strong>des</strong><br />
Land– und forstwirtschaftlichen Bun<strong>des</strong>schulgesetzes auf das für Berater<br />
erforderliche Ausmaß zu verringern. Dies würde deren Ausbildungsdauer<br />
verkürzen und den Anreiz für eine berufliche Ausübung der Beratungstätigkeit<br />
steigern.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMLF erfordere der Beraterberuf eine umfassende Qualifikation.<br />
Für die Beratung in sozialen, ökonomischen und ökologischen Belangen sei eine besondere<br />
pädagogische Grundausbildung notwendig; eine zeitliche Verringerung der berufspädagogischen<br />
Ausbildung hätte eine geringere Befähigung der Berater zur Folge.
236<br />
12.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, der Wegfall der für die Lehrerausbildung bestimmten<br />
Ausbildungselemente verringere nicht die berufliche Befähigung der Berater.<br />
Er regte an, seine Empfehlung gemeinsam mit den bäuerlichen Interessenvertretungen<br />
zu überdenken.<br />
Schlußbemerkungen<br />
13<br />
Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Durch die genauere Beachtung bestehender Vorschriften bei der<br />
Förderungsabwicklung ließen sich die Förderungsziele besser verwirklichen<br />
und die Förderungsmittel sparsamer bewirtschaften.<br />
(2) Die Kammer sollte die Einhaltung der Förderungsbedingungen<br />
und den eingetretenen Erfolg verstärkt kontrollieren.<br />
(3) Die Bun<strong>des</strong>förderungsmittel sollten von der Kammer nur nach<br />
dem tatsächlichen Bedarf angefordert und unverzüglich an die Förderungswerber<br />
ausbezahlt werden.<br />
(4) Die Abwicklung der Forstlichen Förderung durch nur eine Abwicklungsstelle<br />
im Land Oberösterreich wäre zweckmäßig.<br />
(5) Das BMLF sollte geeignete Voraussetzungen für eine umweltbewußte<br />
Düngerlagerung schaffen.
BMwA<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
wirtschaftliche Angelegenheiten<br />
237<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Organisatorische Maßnahmen für das Bun<strong>des</strong>straßennetz (TB 1977 Abs<br />
76.17, TB 1983 Abs 68.1.4, TB 1986 Abs 60.27.2, zuletzt TB 1992<br />
S. 183 Abs 1).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA sei die Untersuchung der Normkosten der betrieblichen<br />
Erhaltung der Bun<strong>des</strong>straßen A, B und S bereits abgeschlossen. Die Ergebnisse<br />
sollten als Grundlage für die Verteilung der Mittel für die betriebliche Erhaltung<br />
herangezogen werden. Überdies würden nunmehr Aufteilungsregeln für die<br />
Mittel der baulichen Erhaltung erarbeitet. Auch seien mittlerweile die Grundlagen<br />
für weitere Überlegungen hinsichtlich der Bemautung <strong>des</strong> Straßennetzes erarbeitet<br />
worden.<br />
Die Übertragung der Bun<strong>des</strong>straßen B an die Länder sei nach wie vor Gegenstand<br />
von Verhandlungen, weil die Länder der vom Bund vorgeschlagenen Finanzierung<br />
bisher nicht zugestimmt hätten.<br />
(2)<br />
Veranschlagung der Ausgaben für bauliche Maßnahmen für die Unterrichts–<br />
und Wissenschaftsverwaltung beim Bautenbereich (TB 1972,<br />
TB 1984 Abs 55, zuletzt TB 1992 S. 183 Abs 2).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA hätte die Frage der Veranschlagung durch die Gründung<br />
der Bun<strong>des</strong>immobiliengesellschaft an Bedeutung verloren.<br />
(3)<br />
Vereinheitlichung und Neuorganisation der Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung,<br />
insbesondere Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit<br />
der Dienststellen der Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung (TB 1972, TB 1984<br />
Abs 56, zuletzt TB 1992 S. 183 Abs 3).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA stelle sich die Frage einer Neuorganisation mit dem<br />
Entfall <strong>des</strong> Kontrahierungszwanges der Bun<strong>des</strong>immobiliengesellschaft zwangsläufig.<br />
Für eine Entscheidung seien jedoch noch Erfahrungen über eine Zusammenarbeit zwischen<br />
der Bun<strong>des</strong>immobiliengesellschaft und den Dienststellen in den Bun<strong>des</strong>ländern<br />
zu sammeln.
238<br />
Verwirklichte Empfehlung<br />
Verwirklicht wurde die Empfehlung hinsichtlich entsprechender Maßnahmen<br />
für die Mitarbeiter zur Beurteilung und Geltendmachung von<br />
Schadenersatzansprüchen im Zuge der Bauführung (TB 1985 Abs 47.25,<br />
zuletzt TB 1992 S. 183 Abs 4) durch die Abhaltung von Schulungsveranstaltungen<br />
bei den Baudienststellen.
Prüfungsergebnisse<br />
BMwA239<br />
Planung von Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />
<strong>Der</strong> RH hat zwei Fälle der Planung von Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />
überprüft. In beiden Fällen dauert die Planung schon über 20 Jahre,<br />
ohne daß das Verkehrsproblem abschließend gelöst ist.<br />
Die Zusammenarbeit zwischen dem federführenden BMwA und<br />
den im Rahmen der Auftragsverwaltung in den Ländern handelnden<br />
Bun<strong>des</strong>straßenverwaltungen war unterschiedlich. Dem kurzzeitigen<br />
Bemühen <strong>des</strong> BMwA, die Planungsarbeiten selbst besser<br />
zu machen, fehlte die notwendige Zielstrebigkeit.<br />
Die Mitwirkung der Betroffenen an den Planungsarbeiten war in<br />
unterschiedlichem Umfang und teilweise sehr unsystematisch organisiert.<br />
Die Schwierigkeit, die Zusammenarbeit so zu gestalten, daß<br />
eine Kompromißfähigkeit aller Beteiligten und im Ergebnis eine<br />
von allen getragene und auch wirtschaftlich vertretbare Lösung erreicht<br />
wird, konnte nicht im notwendigen Ausmaß bewältigt werden.<br />
<strong>Der</strong> RH stellte bei der Umfahrung Wels die Objektivität der Nutzen–Kosten–Untersuchungen<br />
in Frage und empfahl, unbefangene<br />
Projektanten mit der Erstellung zu beauftragen.<br />
Von der Naturschutzbehörde geforderte landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen<br />
zum Bau der Ennstal–Bun<strong>des</strong>straße ("ennsnahe<br />
Trasse") konnten nicht verwirklicht werden, weil die hiefür notwendige<br />
Einwilligung der Grundeigentümer zur Grundabtretung nicht<br />
erteilt wurde. Die rechtlichen Möglichkeiten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>straßengesetzes<br />
für eine dem öffentlichen Interesse entsprechende zwangsweise<br />
Grundbereitstellung sind hier nicht anwendbar.
240<br />
A8<br />
Umfahrung<br />
Wels<br />
A25<br />
WELS<br />
A9<br />
A1<br />
Knoten<br />
HAID<br />
SATTLEDT<br />
A8<br />
SALZBURG<br />
Bad Ischl<br />
LINZ<br />
A1<br />
LIEZEN<br />
Bischofshofen<br />
B145<br />
B146<br />
A9<br />
GRAZ<br />
B146<br />
STAINACH<br />
A9<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Oktober 1992 bis Jänner <strong>1993</strong> den Planungsablauf<br />
je eines Beispielsfalles in den Bun<strong>des</strong>ländern Oberösterreich und Steiermark.<br />
Die Prüfungsmitteilungen wurden im Juli <strong>1993</strong> dem BMwA sowie<br />
den Ländern Oberösterreich und Steiermark übermittelt. Zu den bis<br />
Dezember <strong>1993</strong> eingelangten Stellungnahmen gab der RH im Feber<br />
1994 an das Land Oberösterreich eine Gegenäußerung ab.<br />
Die Planungsarbeiten umfaßten die Variantenuntersuchungen, die Ausarbeitung<br />
genereller Projekte einschließlich Anhang Umwelt und Kosten–Nutzen–Untersuchungen,<br />
die Festlegung der Trassenführung, die<br />
Detailprojekte sowie landschaftspflegerische Begleitplanungen.<br />
Allgemeines<br />
2<br />
Die Planung von Bun<strong>des</strong>straßenbauvorhaben wird von den Ämtern der Lan<strong>des</strong>regierungen<br />
nach den Richtlinien <strong>des</strong> BMwA (bis 1987 BMBT) ausgeführt,<br />
wobei diese meist Ziviltechniker mit der Projektierung beauftragen.<br />
In beiden Beispielsfällen kam es zu heftigen Auseinandersetzungen, wobei<br />
neben den für die Planung im engeren Sinn verantwortlichen Organen der<br />
Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung auch die unmittelbar betroffenen Kommunalpolitiker<br />
und Bürger sowie dem Umwelt– bzw Naturschutz verpflichtete Verwaltungsorgane<br />
und Initiativen eine wichtige Rolle spielten. In beiden Fällen<br />
wurde nicht nur die Trassenverordnung selbst, sondern auch damit im<br />
Zusammenhang stehende Behördenverfahren auf dem Rechtsweg bekämpft.<br />
Ziel der Planung war jeweils, den derzeit die Anrainer belastenden Verkehr<br />
auf eine neue Trasse zu verlegen und dort durch technische und landschaftliche<br />
Begleitmaßnahmen die Verkehrsauswirkungen auf die Umwelt gering<br />
zu halten. Die öffentlichen Interessen waren dabei gegenüber den subjektiven<br />
abzuwägen und die Zumutbarkeitsgrenzen von Beeinträchtigungen abzuschätzen.
BMwA<br />
Planung von<br />
Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />
Vorhaben A 8, Wels–Sattledt<br />
241<br />
Planungsvorgang<br />
3<br />
A8<br />
A9<br />
Optimierte<br />
Westvariante<br />
WELS<br />
A25<br />
Rinderer-<br />
Trasse<br />
>>><br />
Aiterbach<br />
Knoten Haid ><br />
Osttangente<br />
B 138<br />
B 1<br />
Traun >>><br />
A9<br />
A1<br />
Sattledt<br />
Knoten Haid ><br />
Die Planungsarbeiten für<br />
das Autobahn–Bauvorhaben<br />
Wels–Sattledt der A 8<br />
dauern nunmehr bereits<br />
mehr als 20 Jahre. Eine<br />
1974 vom damaligen Bun<strong>des</strong>minister<br />
für Bauten und<br />
Technik, Josef Moser, verordnete<br />
Trasse wurde nach<br />
Protesten der Stadt Wels<br />
und geänderten Planungsüberlegungen<br />
1985 aufgehoben.<br />
Im Verlauf der weiteren<br />
Planungen traten<br />
unterschiedliche Realisierungsvorstellungen<br />
zwischen<br />
dem Land Oberösterreich<br />
und dem BMwA<br />
sowie Proteste betroffener<br />
Gemeinden auf. Im Jahre<br />
1991 hat das BMwA die<br />
von Oberösterreich bevorzugte<br />
sogenannte Rinderer–Trasse<br />
verordnet. Den<br />
Anträgen Betroffener auf<br />
Aufhebung dieser Verordnung<br />
gab der Verfassungsgerichtshof<br />
im Jahre <strong>1993</strong> keine Folge. Das naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren<br />
wurde <strong>1993</strong> eingeleitet, im August 1994 war noch kein<br />
Bescheid ergangen.<br />
Dringlichkeit<br />
4.1<br />
Die geplante Verbindung Wels–Sattledt ist Teil einer internationalen<br />
Transitstrecke (Innkreis–Pyhrn–Route) und ist im Bun<strong>des</strong>straßengesetz<br />
1971 ohne näheren Ausbauzeitpunkt enthalten. Zur Zeit wird diese<br />
Verbindung im Autobahnnetz durch die B 137/B 138 (Welser Osttangente)<br />
und die autobahnmäßige Über–Eck–Verbindung A 25–Haid–A 1<br />
hergestellt.<br />
Die Entlastung der vierspurig ausgebauten Welser Osttangente wird von<br />
den örtlich betroffenen Gebietskörperschaften, wie der Stadt Wels, aber<br />
auch dem Land Oberösterreich bereits seit vielen Jahren gefordert. Die<br />
Verkehrsprognose beträgt 16 000 bis 20 000 Kfz/24 h (Normalverkehr)<br />
und 24 000 bis 31 000 Kfz/24 h (Urlaubsverkehr), wobei 75 bis 80 %<br />
<strong>des</strong> Normalverkehrs örtlichen Ziel– und Quellverkehr und nur 20 bis<br />
25 % Transit– oder sonstigen Durchgangsverkehr darstellen. Die Umleitbarkeit<br />
<strong>des</strong> Transitanteiles über Haid wird vom Amt der Oberösterreichischen<br />
Lan<strong>des</strong>regierung, gestützt auf ein Gutachten, als gering beurteilt.
242<br />
Vorhaben A 8 ,<br />
Wels-Sattledt<br />
Im Gegensatz dazu sah das BMwA wegen der bestehenden Autobahnverbindung<br />
über Haid keine besondere Dringlichkeit für den zusätzlichen Ausbau.<br />
1987 sagte der Bun<strong>des</strong>minister für Bauten und Technik, Robert Graf, dennoch<br />
den vordringlichen Ausbau zu.<br />
4.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermochte der Beurteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich über die<br />
Dringlichkeit <strong>des</strong> Ausbaues nicht zu folgen. <strong>Der</strong> Normalverkehr auf der<br />
Osttangente bezieht sich überwiegend auf Wels und ist somit nicht verlagerbar.<br />
Die Osttangente ist im Jahresdurchschnitt als Einfallsstraße einer<br />
Stadt wie Wels nicht außergewöhnlich hoch belastet. <strong>Der</strong> Spitzenlastfall<br />
(Urlaubsverkehr) wurde vom Projektanten zu Unrecht für die Bemessung<br />
herangezogen und ist für die Ausbauentscheidung nicht maßgeblich.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH ist überdies der den Normalverkehr übersteigende<br />
Anteil <strong>des</strong> Urlaubsverkehrs, wie Verkehrsgutachten und Verkehrszählergebnisse<br />
bestätigen, umleitbar. Die vom Land Oberösterreich vorgenommene<br />
Beschleunigung der Trassenentscheidung hatte eine eingeschränkte<br />
Trassenwahl sowie eine noch nicht gelöste Naturschutzfrage zur Folge und<br />
war daher sachlich nicht gerechtfertigt.<br />
4.3<br />
4.4<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich habe der Planer die Prognosewerte<br />
nicht selbst erarbeitet, sondern Verkehrsuntersuchungen <strong>des</strong> BMwA herangezogen.<br />
Die vom RH angenommene Umlenkbarkeit <strong>des</strong> Osttangentenverkehrs sei nach Aussagen<br />
mehrerer Verkehrsfachleute nicht gegeben.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, der Planer habe im Technischen Bericht <strong>des</strong> generellen<br />
Projektes Prognosezahlen aus Verkehrsgutachten grob unrichtig dargestellt,<br />
weil als Werktagsverkehr auch die um fast die Hälfte höheren<br />
Prognosezahlen <strong>des</strong> Urlaubsverkehrs berücksichtigt worden seien. Im<br />
übrigen habe der vom Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung beauftragte<br />
Gutachter die Umleitbarkeit <strong>des</strong> Urlaubsverkehrs bestätigt.<br />
Variantenauswahl<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
Dem 1987 vorgelegten generellen Projekt reichte die Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung<br />
Oberösterreich über Aufforderung <strong>des</strong> BMwA eine vom selben<br />
Projektanten erstellte Kosten–Nutzen–Untersuchung nach, die eindeutig<br />
zugunsten der beantragten Rinderer–Trasse (1 058 Mill S einschließlich<br />
USt) ausfiel. Eine darüber hinaus erwogene Variante wurde nicht berücksichtigt.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Kosten–Nutzen–Untersuchung erst zu einem<br />
Zeitpunkt erstellt wurde, zu dem bereits die gewünschte Trasse<br />
durch den Antrag an das BMwA und durch die Information der Öffentlichkeit<br />
festgelegt war. Dies vermittelte den Eindruck einer nachträglichen<br />
Rechtfertigung einer bereits als abgeschlossen zu betrachtenden<br />
Entscheidung. Darüber hinaus hätte nach Auffassung <strong>des</strong> RH die nicht<br />
berücksichtigte Variante bei annähernd gleichem Investitionsaufwand<br />
günstigere Auswirkungen auf die Umwelt und die Raumstruktur ergeben.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Amtes der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung sei die<br />
Erstellung der Kosten–Nutzen–Untersuchung erst nach nachdrücklichen Einsprüchen<br />
einer betroffenen Gemeinde aktuell geworden.
Vorhaben A 8,<br />
Wels-Sattledt<br />
5.4<br />
BMwA<br />
Planung von<br />
Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />
<strong>Der</strong> RH erinnerte, daß derselbe Projektant durch eine später entworfene<br />
Variante bewiesen hätte, daß sowohl hinsichtlich der Linienführung als<br />
auch der Herstellungskosten deutliche Verbesserungen möglich gewesen<br />
wären.<br />
243<br />
Variantenprüfung<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
6.4<br />
Die Kosten–Nutzen–Untersuchung hat ua die Rinderer–Trasse sowohl<br />
der Beibehaltung <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> als auch sonstigen Varianten gegenübergestellt.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß einige für die Beibehaltung <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> sprechende<br />
Gründe nicht ausreichend bewertet und die durch einen Neubau<br />
ausgelösten ungünstigen Folgewirkungen nicht berücksichtigt wurden.<br />
Wenn auch wegen der für die Anrainer verbleibenden Belastung der<br />
Nullfall nicht als beste Lösung anzusehen war, hätte die Berücksichtigung<br />
der teilweisen Umleitbarkeit doch eine Loslösung der Entscheidungsfindung<br />
vom vermeintlichen Zeitdruck ermöglicht.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH waren einzelne Bewertungen der Rinderer–Trasse<br />
und der vergleichbaren "Optimierten Westvariante" mehrfach nicht überzeugend;<br />
dies traf insbesondere auf den Natur– und Landschaftsschutz,<br />
den Flächenbedarf, die Schonung der Landwirtschaft, die Trennwirkung,<br />
die Schonung der Wasserwirtschaft und den Investitionsbedarf zu. So entstand<br />
der Eindruck, daß die Rinderer–Trasse begünstigt wurde, weil negative<br />
Bewertungen dieser Variante durch Hinweise auf ausgleichende<br />
Maßnahmen relativiert wurden; für die vergleichbare "Optimierte Westvariante"<br />
war aber ein gleichartiges Bemühen nicht feststellbar.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich bestünden keine absolut objektiven<br />
Beurteilungsmerkmale. Die Beurteilungen seien daher sehr stark vom jeweiligen<br />
Stand <strong>des</strong> Beurteilenden geprägt.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher, in Hinkunft derartige Variantenvergleiche von<br />
unbefangenen Gutachtern durchführen zu lassen.<br />
Verwaltungsvorgang<br />
der Trassenplanung<br />
7.1<br />
Die Trassenplanung der Autobahnumfahrung Wels lag nicht, wie sonst in<br />
der Auftragsverwaltung üblich, einheitlich bei der Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung<br />
Oberösterreich. 1985 bis 1987 zog das damalige BMBT wegen<br />
großer Widerstände gegen die Amtstrasse die Planungsinitiative an sich<br />
und ließ, allerdings ohne endgültiges Ergebnis, Trassenvarianten ausarbeiten.<br />
Zeitgleich beauftragte das Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung<br />
die Erstellung eines generellen Projektes für die Rinderer–Trasse und erreichte<br />
die Erlassung der Verordnung für diese Trasse. <strong>Der</strong> mehrmals wiederholten<br />
Aufforderung <strong>des</strong> BMwA nach weiteren Variantenuntersuchungen<br />
kam das Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung nicht nach.<br />
Die 1992 eingeleitete Vorbegutachtung durch die Naturschutzbehörde<br />
blieb ebenfalls, ohne Berücksichtigung <strong>des</strong> ausdrücklichen Wunsches <strong>des</strong><br />
BMwA, auf das verordnete Projekt eingeschränkt, wodurch der Naturschutzbehörde<br />
die Gelegenheit entzogen wurde, das Projekt im Vergleich<br />
mit anderen Trassenvarianten zu beurteilen.
244<br />
Entgegen den üblichen Gepflogenheiten wurde weder beim Variantenstudium<br />
noch bei der Erstellung <strong>des</strong> endgültigen Projektes der behördliche<br />
Naturschutz einbezogen.<br />
7.2<br />
7.3<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß sich das Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung<br />
bereits sehr frühzeitig auf eine Variante festlegte, ohne den<br />
Forderungen <strong>des</strong> damaligen BMBT nach Untersuchung weiterer Varianten<br />
und nach Einbeziehung der Naturschutzdienststellen zu entsprechen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich habe es gemeinsam mit dem Planer<br />
versucht, den Planungsprozeß offen und durchschaubar zu gestalten und insbesondere<br />
die betroffenen Bürger in das Planungsgeschehen einzubeziehen. Eine Gesprächsbereitschaft<br />
könne jedoch nicht erzwungen werden.<br />
Vorhaben B 146, Stainach–Liezen<br />
Stainach<br />
Wörschach<br />
B 146<br />
Weißenbach<br />
Liezen<br />
Enns >>><br />
ennsnahe Trasse<br />
Planungsvorgang<br />
8<br />
Die 1971 mit Vorstudien begonnene Neuplanung <strong>des</strong> Abschnittes Mandling–Liezen<br />
der Ennstal(damals Schnell–)straße S 8 (ab 1986 zur Bun<strong>des</strong>straße<br />
B 146 zurückgestuft) wurde vorläufig mit einem 1978 eingeleiteten<br />
Anhörungsverfahren abgeschlossen, ein Straßenverlauf jedoch wegen<br />
offen gebliebener Fragen <strong>des</strong> Anschlusses von Stainach sowie <strong>des</strong> Naturschutzes<br />
im Raum Trautenfels nicht verordnet.<br />
Weitere Planungsschritte waren die Umplanung zu einer geänderten und<br />
sparsameren Trassenführung, Bemühungen um eine Vorziehung <strong>des</strong> Abschnittes<br />
"Umfahrung Stainach", die Einsetzung einer Arbeits– und Projektgruppe<br />
unter Mitwirkung von Betroffenen zur Erarbeitung und objektiven<br />
Prüfung von Trassenvarianten, die Erstellung einer Kosten–<br />
Nutzen–Untersuchung und ein positiver Abschluß <strong>des</strong> naturschutzrechtlichen<br />
Verfahrens.<br />
Ein 1989 eingeleitetes weiteres Anhörungsverfahren ergab die überwiegende<br />
Zustimmung für die sogenannte "ennsnahe Trasse". Die 1990 vom<br />
Bun<strong>des</strong>minister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Dr Wolfgang<br />
Schüssel, erlassene Trassenverordnung wurde 1992 von betroffenen Liegenschaftseigentümern<br />
beim Verfassungsgerichtshof angefochten, welcher<br />
den Anträgen jedoch nicht stattgab. Mit dem Bau wurde 1991 östlich<br />
von Stainach vorerst begonnen, jedoch wegen Bürgerprotesten für November<br />
1994 eine Volksbefragung zur Trassenfestlegung angekündigt.
Vorhaben B 146,<br />
Stainach-Liezen<br />
Vorgangsweise der<br />
Trassenfestlegung<br />
9.1<br />
9.2<br />
BMwA<br />
Planung von<br />
Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />
Wegen der Einsprüche der Naturschutzbehörde und von Betroffenen untersuchte<br />
eine 1985 von der Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung Steiermark im Interesse<br />
eines Konsenses eingerichtete Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten und<br />
einem Vertreter <strong>des</strong> damaligen BMBT, die bestehenden Varianten und arbeitete<br />
zusätzliche Varianten aus. Eine um regionale Entscheidungsträger<br />
erweiterte Projektgruppe behandelte die von Gemeinde– und Interessenvertretern<br />
eingebrachten Vorschläge. Zeitgleich und in Wechselwirkung<br />
mit dieser Tätigkeit hat ein Ziviltechniker im Jahre 1986 eine Kosten–<br />
Nutzen–Untersuchung ausgearbeitet und später ergänzt.<br />
Die Lösungsmöglichkeiten waren entweder eine wirksame Entlastung der<br />
Bevölkerung durch eine Neutrassierung entlang der Enns oder ein die Naturbereiche<br />
schonender Ausbau im Bereich der bestehenden Bun<strong>des</strong>straße.<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte das angewendete Verfahren zur Trassenfindung als<br />
weitgehend offenen Planungsprozeß, weil eine Vielzahl der teils unterschiedlichen<br />
Lösungs– und Verbesserungsvorschläge behandelt und teilweise<br />
auch berücksichtigt wurde. Die Problembehandlung erfolgte geordnet<br />
und unter Einbeziehung von Fachleuten und Betroffenen, die auch<br />
an der Gewichtung und Beurteilung der einzelnen Trassenauswirkungen<br />
mitarbeiteten.<br />
Letztlich wird das Ausmaß der Zustimmung im Ergebnis einer für November<br />
1994 beabsichtigten Volksbefragung erkennbar werden.<br />
245<br />
Notwendigkeit und<br />
Dringlichkeit<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
Im Bereich Trautenfels–Liezen der B 146 überschneiden einander zwei überregionale<br />
Verkehrsströme in Ost–West– und in Nord–Süd–Richtung. Die<br />
für das Jahr 2000 vorhergesagte Verkehrsbelastung beträgt im Bereich<br />
Weißenbach–Liezen im Jahresschnitt 13 800 bis 14 100 Kfz/24 h, der Urlaubsverkehr<br />
16 500 bis 16 800 Kfz/24 h; der Bestand ist zweispurig ausgebaut.<br />
Die 1986 erstellte Kosten–Nutzen–Untersuchung schätzt weniger das<br />
Unfallrisiko als die Unfallschwere für diese Strecke als überdurchschnittlich<br />
ein; ohne Maßnahmen wird eine weitere Verschlechterung sowohl der<br />
Verkehrs– als auch der Umweltlage der anliegenden Gemeinden erwartet.<br />
Die in Wörschach angestrebte Entwicklung zum Kurort werde verhindert<br />
und in Liezen die erwünschte Ortsentwicklung beeinträchtigt.<br />
Aufgrund der derzeitigen und der zu erwartenden Verkehrslage hielt der<br />
RH – im Einklang mit der Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung – bauliche Änderungsmaßnahmen<br />
für notwendig, weil auch verstärkte Verkehrslenkungsmaßnahmen<br />
keine wirksame Verbesserung erwarten lassen.<br />
Die Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung stimmte dem RH zu.<br />
Prüfung von<br />
Trassenvarianten<br />
11.1<br />
Die fachliche Beurteilung der Trassenvarianten erfolgte auf der Grundlage<br />
vorhergegangener Untersuchungen und Erörterungen der Projektgruppe<br />
im Rahmen von Kosten–Nutzen–Untersuchungen.<br />
Die Anschlußstellen der neuen Ausbaustrecke für Stainach und Liezen<br />
sind in der letztgültigen Variante der ennsnahen Trasse derart angeordnet,
246<br />
Vorhaben B 146,<br />
Stainach-Liezen<br />
daß deren Benützung wohl für den großräumigen Transitverkehr vorteilhaft<br />
ist, für den kleinräumigen Durchgangsverkehr jedoch meist mit einem<br />
Umweg verbunden wäre. Dadurch verschlechterte sich auch die Bewertung<br />
der Trennwirkung und der Lärmbelastung <strong>des</strong> hinsichtlich<br />
Natur und Landschaft nachträglich verbesserten Variantenentwurfes einer<br />
ennsnahen Trasse.<br />
Unter den für die Variantenauswahl maßgebenden Merkmalen nahm der<br />
Naturschutz insofern eine Sonderstellung ein, als wegen der Führung der<br />
Trasse durch das Landschaftsschutzgebiet Mittleres Ennstal eine naturschutzbehördliche<br />
Genehmigung notwendig war. Im Zusammenhang mit<br />
der Trassenfindung wurden die Naturschutzabteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
und auch der Naturschutzbeirat schon frühzeitig in die Planung<br />
einbezogen.<br />
Für sämtliche vom Amt der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung in die<br />
Trassenentscheidung einbezogenen Planfälle wurden vom Projektanten<br />
im Rahmen der generellen Projekte die Gesamtbau– und Unterhaltskosten<br />
ermittelt.<br />
11.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten die Möglichkeiten für eine verkehrstechnisch<br />
bessere Anbindung sowohl von Liezen als auch von Stainach mit<br />
dem Ziel einer wirksamen Entlastung der an der bestehenden Straße wohnenden<br />
Bevölkerung weiter untersucht werden.<br />
<strong>Der</strong> RH anerkannte die frühzeitige Berücksichtigung <strong>des</strong> Naturschutzes<br />
im Rahmen der Trassenfindung. Andererseits erachtete der RH jedoch die<br />
in die Kosten–Nutzen–Untersuchung einbezogenen Kostenansätze als<br />
ungenügend.<br />
11.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Amtes der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung seien die<br />
Anschlußstellen nach Maßgabe der Möglichkeiten und im Einvernehmen mit den<br />
betroffenen Gemeinden festgelegt worden. Ergänzende Ausbauten wären bei Bedarf<br />
möglich.<br />
Die Grundlagen der Kosten–Nutzen–Untersuchung hätten den sonst im generellen<br />
Planungsprozeß üblichen Genauigkeitsgrad überstiegen.<br />
Landschaftspflegerische<br />
Begleitmaßnahmen<br />
12.1<br />
12.2<br />
Für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, deren Durchführung als<br />
Auflage im naturschutzrechtlichen Bewilligungsbescheid <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>straßenbauvorhabens<br />
vorgeschrieben war, konnten die notwendigen<br />
Grundstücke nur teilweise im Wege eines Übereinkommens erworben<br />
werden. Die daraufhin nach dem Bun<strong>des</strong>straßengesetz 1971 vorgenommenen<br />
Enteignungen wurden vom Verfassungsgerichtshof im Jahre <strong>1993</strong><br />
aufgehoben, weil dieses Bun<strong>des</strong>gesetz nicht für eine Länderzuständigkeit<br />
(Naturschutz) herangezogen werden könne.<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte es als unbefriedigend, daß die Bun<strong>des</strong>straßenverwaltung<br />
bei der Verwirklichung der ihr von der Naturschutzbehörde auferlegten<br />
landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen zu Bun<strong>des</strong>straßenbauten<br />
von der Einwilligung der Grundeigentümer abhängig ist.
Zusammenfassende<br />
Beurteilung<br />
13<br />
BMwA<br />
Planung von<br />
Bun<strong>des</strong>straßentrassen<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH stellt die Festlegung von neuen Bun<strong>des</strong>straßentrassen,<br />
unter Berücksichtigung eines wirtschaftlich vertretbaren<br />
Aufwan<strong>des</strong>, eine äußerst heikle Aufgabe im Spannungsfeld von Verkehrsnotwendigkeiten,<br />
Entlastung der Bevölkerung von alter und<br />
Schutz vor neuer Belastung dar. Unter der Voraussetzung einer möglichst<br />
umfassenden Bemühung, den Verkehr an sich zu verringern,<br />
kann eine Lösung nur in einer ausgewogenen Verteilung zumutbarer<br />
Belastung zwischen der Wohnbevölkerung, den land– und forstwirtschaftlich<br />
genutzten Gebieten und den darüber hinausgehenden<br />
Naturräumen bestehen.<br />
247<br />
Die untersuchten Beispielsfälle zeigten langjährige wechselvolle<br />
Versuche und Versäumnisse, die in beiden Fällen noch zu keiner<br />
abschließenden Realisierung der Bauvorhaben geführt haben. Als<br />
wesentliches Lösungselement beurteilte der RH ein geordnetes offenes<br />
Planungsverfahren unter umfassender Information und Mitwirkung<br />
der Betroffenen, damit diese von der Ausgewogenheit der<br />
Lösung überzeugt sind und diese möglichst weitgehend mittragen.
248<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9,<br />
Liechtenwerderplatz<br />
Das im Jahre 1989 fertiggestellte Bun<strong>des</strong>amtsgebäude in Wien 9,<br />
Liechtenwerderplatz 5, dient der Unterbringung von Teilen der<br />
Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien sowie von Dienststellen <strong>des</strong> BMI und<br />
ist Bestandteil der Überbauung <strong>des</strong> Franz Josefs–Bahnhofes.<br />
Im Jahre 1977 erfolgte auf Wunsch <strong>des</strong> BMI die Wiederaufnahme<br />
der 1973 eingestellten Verhandlungen mit dem Bauträger über ein<br />
Projekt zur Übersiedlung dieser Dienststellen aus der Roßauer Kaserne<br />
in das neu zu errichtende Bun<strong>des</strong>amtsgebäude.<br />
Trotz schwerwiegender Bedenken <strong>des</strong> BMwA erfolgte im Oktober<br />
1978 die Beauftragung <strong>des</strong> Bauträgers mit Projektvorbereitungs– und<br />
Planungsarbeiten, im Feber 1980 die Direktbeauftragung mit der Errichtung<br />
der Basiskonstruktion über dem Bahngelände und im<br />
April 1983 die weitere Beauftragung für die Errichtung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>.<br />
Die Entscheidung für das Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Liechtenwerderplatz<br />
erfolgte unter Vernachlässigung der polizeitaktischen Erfordernisse,<br />
der geringeren Gebäu<strong>des</strong>icherheit durch die exponierte Lage sowie<br />
der schlechten Verkehrsanbindung ohne Kosten–Nutzen–Vergleich<br />
mit der Alternative, die Roßauer Kaserne für die weitere Nutzung instandzusetzen.<br />
Die ursprüngliche Annahme, durch einen Verkaufserlös von<br />
630 Mill S für die Roßauer Kaserne mit nur verhältnismäßig geringen<br />
Mehrkosten für den Bund einen Neubau für die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
Wien zu errichten, konnte wegen <strong>des</strong> Denkmalschutzes<br />
für den Altbau nicht verwirklicht werden.<br />
Das zwischen 1972 bis 1983 entwickelte Raum– und Funktionsprogramm<br />
orientierte sich mehr an den finanziellen Vorgaben als an den<br />
tatsächlichen Nutzeranforderungen. Die ursprüngliche Absicht, die<br />
Roßauer Kaserne vollständig abzusiedeln, war mangels ausreichenden<br />
Raumangebotes im neuen Bun<strong>des</strong>amtsgebäude nicht umsetzbar.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre eine Generalsanierung der Roßauer Kaserne<br />
zweckmäßiger und wirtschaftlicher gewesen, weil die Errichtung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong> entbehrlich gewesen wäre und jedenfalls<br />
die Kosten für die Errichtung der Basisplatte in Höhe von rd<br />
1 Mrd S zuzüglich einer indexgesicherten jährlichen Vergütung für<br />
die Bahnüberbauung von 4,5 Mill S einzusparen gewesen wären.<br />
<strong>Der</strong> Zeitraum von fast 17 Jahren zwischen Projektbeginn und Bauübergabe<br />
und eine rd elfjährige Planungs– und Bauphase waren die<br />
Ursache geänderter Nutzeranfordungen. Ausstattungs– und Ausführungsänderungen<br />
verursachten einen Gesamtaufwand von rd<br />
245 Mill S.
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />
Mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rd 3,65 Mrd S (rd 15 200 S<br />
je m 3 umbauten Raumes, jeweils einschließlich Finanzierungskosten)<br />
wurde eines der teuersten Bun<strong>des</strong>amtsgebäude errichtet. Trotz<br />
der weit über dem Durchschnitt liegenden Preise wird das Gebäude<br />
weder in seinem technischen Standard noch in der Erfüllung der<br />
Nutzeranforderungen diesem hohen Preisniveau gerecht.<br />
249<br />
Bebaute Fläche Basiskonstruktion 24 430 m 2<br />
Bruttogrundrißfläche (einschließlich<br />
Terrassen) 57 680 m 2<br />
Bruttorauminhalt 239 920 m 3<br />
Gesamtkosten laut Bun<strong>des</strong>voranschlag <strong>1993</strong><br />
Indexgesicherte jährliche Vergütung<br />
für Bahnüberbauung ab 1994<br />
Herstellungskosten einschließlich Bauzinsen<br />
3 650 Mill S<br />
rd 4,5 Mill S<br />
rd 2 546 Mill S<br />
Planungseinleitung Oktober 1978<br />
Errichtung der Basiskonstruktion 1980 bis 1983<br />
Errichtung <strong>des</strong> Hochbaues 1986 bis 1989<br />
Bauübergabe Juni 1989<br />
Baudienststelle: Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung I Wien (ab 15. Juni 1983<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien)<br />
Prüfungsablauf<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Mai 1992 bis Feber <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong><br />
BMwA und <strong>des</strong> BMI hinsichtlich der Unterbringung von Dienststellen<br />
der Sicherheitsverwaltung in einem Neubau auf dem Gelände <strong>des</strong> Franz<br />
Josefs–Bahnhofes. Die Prüfungsmitteilungen wurden im Juli <strong>1993</strong> dem<br />
BMwA sowie dem BMI zugestellt. Zu den ihm zwischen November <strong>1993</strong><br />
und März 1994 zugegangenen Stellungnahmen hat der RH im März und<br />
April 1994 seine Gegenäußerungen abgegeben.<br />
Roßauer Kaserne<br />
2.1.1<br />
Bis Juni 1972 hatten das BMI und die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien zunächst<br />
das Konzept verfolgt, deren Außenstellen in einem Neubau neben<br />
dem Polizeipräsidium am Schottenring in Wien 1 unterzubringen. Nach<br />
Scheitern dieses Projektes wurde die Unterbringung in einem Neubau auf<br />
dem damals von der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien genutzten Grundstück<br />
der Roßauer Kaserne angestrebt.<br />
Im September 1972 sprach sich der damalige Vizepräsident der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
Wien für das vorgelegte Angebot einer Bank aus, über dem<br />
Bahngelände <strong>des</strong> Franz Josefs–Bahnhofes ein neues Amtsgebäude für die<br />
Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien und im Tauschweg auf dem Grundstück der<br />
Roßauer Kaserne ein neues Betriebsgebäude für die Bank zu errichten.
Roßauer Kaserne<br />
250<br />
Nach positiver Bewertung eines Projektes ersuchte das BMI im März 1973<br />
das damalige BMBT, mit dem späteren Bauträger als Verfügungsberechtigten<br />
über die Bahnhofsüberbauung in Tauschverhandlungen einzutreten.<br />
Die Verhandlungen wurden jedoch noch im Jahr 1973 wieder abgebrochen,<br />
weil das Bun<strong>des</strong>denkmalamt nicht bereit war, einem Verkauf bzw<br />
Abbruch der Roßauer Kaserne zuzustimmen.<br />
2.1.2<br />
Die Fühlungnahme wurde im Jahr 1976 mit dem Bestreben wieder aufgenommen,<br />
die Raumwünsche soweit zu verringern, daß die voraussichtlichen<br />
Baukosten den Wert der Roßauer Kaserne um höchstens 150 Mill S überstiegen.<br />
Das BMI übermittelte dem damaligen BMBT im Mai 1977 positiv<br />
beurteilte Vorentwurfspläne und ein Angebot <strong>des</strong> Bauträgers.<br />
Das damalige BMBT führte die Neubaubestrebungen in erster Linie auf<br />
den schlechten Erhaltungszustand der Roßauer Kaserne zurück und erklärte,<br />
aufgrund einer erfolgten Beschränkung der Raumanforderung <strong>des</strong> BMI<br />
von rd 87 000 m 2 auf rd 50 000 m 2 wäre eine gleichwertige Unterbringung<br />
in der generalsanierten Roßauer Kaserne um rd 400 Mill S möglich.<br />
Trotz der Bedenken <strong>des</strong> BMBT ersuchte das BMI im Jänner 1978 das<br />
BMBT, das Projekt eines Neubaues mit allem Nachdruck zu verfolgen.<br />
2.1.3<br />
2.2<br />
Die Verwertung der Roßauer Kaserne kam wegen <strong>des</strong> Denkmalschutzes<br />
nicht zustande. Eine vollständige Absiedelung der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
Wien aus der Roßauer Kaserne konnte aus Kostengründen und mangels<br />
ausreichenden Raumangebotes im neuen Bun<strong>des</strong>amtsgebäude nicht<br />
verwirklicht werden. Mit Stand April 1990 wies die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
Wien rd 17 000 m 2 Flächenbedarf für die Roßauer Kaserne aus;<br />
ein Gebäudedrittel soll generalsaniert und der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
Wien zur weiteren Nutzung überlassen werden.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß der Nutzer zunächst von der wirklichkeitsfremden<br />
Annahme einer vollständigen Absiedelung der Roßauer Kaserne<br />
ausging. Überdies fehlte eine grundsätzliche Auseinandersetzung <strong>des</strong><br />
BMI und <strong>des</strong> damaligen BMBT mit der alternativen Möglichkeit einer<br />
Generalsanierung und Erweiterung der Roßauer Kaserne. Nach Ansicht<br />
<strong>des</strong> RH wäre durch eine wirtschaftlichere und zweckmäßigere Umgestaltung<br />
der Roßauer Kaserne die Errichtung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong><br />
Liechtenwerderplatz für die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien entbehrlich<br />
gewesen. Während die Kosten von rd 1 Mrd S für die Basisplatte zur<br />
Überbauung <strong>des</strong> Bahnhofgelän<strong>des</strong> hätten eingespart werden können, wäre<br />
um die Hochbaukosten <strong>des</strong> Neubaues eine Generalsanierung der Roßauer<br />
Kaserne durchführbar gewesen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMwA, in Hinkunft insbesondere bei Großprojekten<br />
vor der Projekteinleitung auf eine umfassende, längerfristig ausgerichtete<br />
und nachvollziehbare Bedarfsanalyse <strong>des</strong> Nutzers zu dringen.<br />
2.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei der Bauplatz Liechtenwerderplatz für die<br />
Erfordernisse <strong>des</strong> BMI und der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien nur bedingt geeignet<br />
gewesen. Die Bauverwaltung hätte jedoch ihre Bedenken gegen einen Neubau an<br />
dieser Stelle gegenüber den nachdrücklichen Forderungen <strong>des</strong> Nutzers und der politischen<br />
Entscheidungsträger nicht durchsetzen können. Auch bei grundsätzlicher<br />
Anerkennung der Bedeutung einer Bedarfserhebung könnte die Bauverwaltung die<br />
tatsächlichen Nutzererfordernisse nur sehr schwer beurteilen; diese wären letztlich
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />
vom Bedarfsträger zu verantworten. Das BMwA sagte zu, künftig auf nachvollziehbare<br />
Bedarfsanalysen zu drängen.<br />
251<br />
Das BMwA pflichtete dem RH bei, daß eine Generalsanierung der Roßauer Kaserne<br />
wirtschaftlicher gewesen wäre. Darüber hinaus hätten politische Entscheidungsträger<br />
eine Aufhebung <strong>des</strong> gesetzlichen Denkmalschutzes für den überwiegenden Teil der<br />
Roßauer Kaserne in Aussicht gestellt. Geldmangel, das Fehlen langfristiger Konzepte<br />
sowie die Größe und Komplexität hätten die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen<br />
größeren Umfangs verhindert.<br />
Das BMI sah sich zu einer inhaltlichen Stellungnahme außerstande, weil sämtliche<br />
maßgeblich beteiligte Bedienstete entweder im Ruhestand oder verstorben waren. Es<br />
sagte jedoch zu, künftig für eine rechtzeitige Festschreibung der Nutzererfordernisse<br />
Sorge zu tragen.<br />
Bauträgerangelegenheiten<br />
Einschaltung eines<br />
Bauträgers<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
Im Oktober 1977 erschienen dem damaligen BMBT weitere Verhandlungen<br />
mit dem Bauträger über eine Projektstudie samt Kostenschätzung<br />
nicht mehr zielführend; seiner Ansicht nach lag nämlich der vom Bauträger<br />
genannte Preis um rd 72 % über dem Erfahrungswert aufgrund öffentlicher<br />
Ausschreibungen vergleichbarer Bauvorhaben.<br />
Die Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Inneres vom Jänner 1978,<br />
"das Projekt eines Abtausches der Roßauer Kaserne gegen Neuerrichtung<br />
eines Amtsgebäu<strong>des</strong> über dem Franz Josefs–Bahnhof mit allem Nachdruck<br />
zu verfolgen", führte zur Einstellung <strong>des</strong> umfangreichen Schriftverkehrs<br />
zwischen dem BMBT und dem BMF bezüglich der Preisangemessenheit<br />
und der voraussichtlichen Gesamtkosten.<br />
Im Oktober 1978 wurde schließlich der Bauträger mit Projektvorbereitungs–<br />
und Vorentwurfsleistungen zu einem Bun<strong>des</strong>amtsgebäude mit "honorarfähigen<br />
Herstellungskosten von netto 550 Mill S" beauftragt. Dieser<br />
Betrag entsprach letztlich weniger als der Hälfte der tatsächlichen Herstellungskosten.<br />
<strong>Der</strong> angenommene Erlös von 630 Mill S für die Roßauer<br />
Kaserne sollte den Großteil der Errichtungskosten <strong>des</strong> Neubaues decken.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit<br />
der Bauträgereinschaltung und die Beauftragung <strong>des</strong> Bauträgers trotz<br />
schwerwiegender wirtschaftlicher Bedenken <strong>des</strong> damaligen BMBT sowie<br />
wegen der wirklichkeitsfremden Annahme der Finanzierung <strong>des</strong> Neubaues<br />
durch eine Verwertung der Roßauer Kaserne.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei die Entscheidung zugunsten der Überbauung und<br />
damit auch zu einer freihändigen Vergabe auf politischer Ebene getroffen worden.<br />
Das BMI gab keine Stellungnahme ab.<br />
Bauverträge<br />
4.1<br />
Das damalige BMBT beauftragte den Bauträger — jeweils freihändig —<br />
im Feber 1980 mit der Errichtung der Basiskonstruktion über dem Bahngelände<br />
und im Mai 1983 mit der <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>, weil die ÖBB dem Bauträger<br />
das alleinige Überbauungsrecht der Gleisanlagen im Bereich Liech-
252<br />
Bauträgerangelegenheiten<br />
tenwerderplatz zugesichert hatten. Die Vertragsregelungen berücksichtigten<br />
die bereits im Jahre 1977 vom BMBT geäußerten Bedenken hinsichtlich erheblich<br />
überhöhter Baukosten nicht.<br />
Diese Sonderstellung <strong>des</strong> Bauträgers wirkte sich beispielsweise durch eine<br />
um rd 36 % über dem Gebührensatz der Gebührenordnung für Architekten<br />
liegende Entgeltvereinbarung für die örtliche Bauaufsicht nachteilig<br />
aus. Bei der "kaufmännischen und technisch geschäftlichen Betreuung"<br />
wurde der vergleichbare Prozentsatz anderer Bauvorhaben um rd<br />
20 % überboten. Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen<br />
unterblieb. Dem Bauträger waren die Schlußrechnungssummen aller<br />
von ihm beauftragten Unternehmungen ohne Kostenobergrenze zu erstatten.<br />
Weder die genehmigten Entwurfsunterlagen noch die "detaillierte<br />
Bauausführungsbeschreibung" legten die gewünschte Detailausführung<br />
mit dem erforderlichen Genauigkeitsgrad fest.<br />
<strong>Der</strong> Bauträger kam seinen Verpflichtungen, halbjährlich den Projektfortschritt<br />
zu dokumentieren und Empfehlungen für Maßnahmen bei Abweichungen<br />
<strong>des</strong> Ist– vom Soll–Stand abzugeben, nicht ausreichend nach. Die<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien bemängelte bereits 1987 "teilweise nicht mehr<br />
aktuelle" Termine, begnügte sich aber in der Folge mit der wenig aussagekräftigen<br />
Darstellung der Terminabläufe durch den Bauträger. Die Einhaltung<br />
<strong>des</strong> sehr großzügigen Kostenrahmens war trotz Auftragserweiterungen<br />
und Regiekosten in Gesamthöhe von rd 170 Mill S verhältnismäßig<br />
unproblematisch. Die Kostendarstellung <strong>des</strong> Bauträgers und deren Verfolgung<br />
durch das Bautenressort war mangelhaft. So fehlten umfassende und<br />
übersichtliche Vergleiche der vorgesehenen mit den tatsächlichen Bauausführungen<br />
und deren Kostenauswirkungen. Die in den Projektberichten<br />
angeführten Kosten zeigten beachtliche Ungenauigkeiten.<br />
4.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die ungenügende Beschreibung der Leistungen <strong>des</strong><br />
Bauträgers sowie die dadurch erschwerte Leistungs– und Kostenkontrolle.<br />
Die Bauträgerbeauftragungen erfolgten überdies entgegen den Richtlinien<br />
<strong>des</strong> staatlichen Hochbaues ohne öffentliche Ausschreibung.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war das Projektmanagement der staatlichen Bauverwaltung<br />
unzureichend. Die Bauträgerleistungen wurden hinsichtlich<br />
einer effizienten Termin– und Kostenüberwachung nur mangelhaft erfüllt.<br />
Unzureichende Projektvorgaben, weitreichende Vollmachten <strong>des</strong><br />
Bauträgers und unterbliebene Kontrollen trugen wesentlich zu den überdurchschnittlich<br />
hohen Gesamterrichtungskosten bei.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, künftig insbesonders der Projektvorbereitung, dem<br />
Vertragswesen und der begleitenden Kontrolle zur Sicherstellung eines<br />
den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit<br />
entsprechenden Bauprojektes besondere Bedeutung beizumessen.<br />
4.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA seien die Leistungen durch die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
Wien mangels entsprechender Personalausstattung nicht mit entsprechendem Nachdruck<br />
eingefordert worden. Aus diesem Grund wäre auch ein Ziviltechniker mit der<br />
begleitenden Kontrolle beauftragt worden.
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />
Nunmehr bestünden weit umfangreichere und detailliertere Beschreibungen <strong>des</strong> Leistungsteiles<br />
"kaufmännische und technisch–geschäftliche Betreuung" sowie Sanktionsmaßnahmen<br />
bei mangelhafter Leistungserbringung. Die seit 1990 abgeschlossenen<br />
Bauträgerverträge sähen verbindlich ein standardisiertes Berichtswesen vor. Weiters<br />
würden Bauträgerleistungen in der Regel nur noch aufgrund einer bestehenden Planung<br />
beschränkt ausgeschrieben und vergeben.<br />
253<br />
Auftragsvergaben<br />
Führungsplanung<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
Eine bieterunabhängige Führungsplanung durch den Generalplaner für<br />
die haustechnischen und sicherheitsrelevanten Gewerke sollte nach Ansicht<br />
<strong>des</strong> BMwA "exzessive Nachträge" der Haustechnikunternehmungen<br />
vermeiden. Das Leistungsbild dieser Führungsplanung überschnitt sich<br />
wesentlich mit Leistungen, die in den Angeboten der ausführenden Unternehmungen<br />
bereits berücksichtigt waren.<br />
Trotz Kosten von rd 11,8 Mill S für die Führungsplanung entstanden rd<br />
90 Nachtragsangebote sowie Regiekosten von rd 18 Mill S.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Führungsplanung die Nachtragsangebote<br />
und Regiekosten offensichtlich nicht verhindern konnte. Er empfahl dem<br />
BMwA, durch sorgsamere Baubetreuung zweckmäßigere und sparsamere<br />
Projektabwicklungen sicherzustellen.<br />
Das BMwA sagte dem RH zu, die Überschneidung von Leistungen aufzuklären.<br />
Künftig werde es durch geeignete Maßnahmen eine zweckmäßigere und sparsamere<br />
Projektabwicklung sicherstellen.<br />
Vergabe der<br />
Installationsarbeiten<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
Entgegen dem Vorschlag <strong>des</strong> Bauträgers, den Billigstbieter als Bestbieter<br />
mit der Ausführung der Lüftungsanlagen zu beauftragen, lehnte der damalige<br />
Bun<strong>des</strong>minister für Bauten und Technik, Dr Übleis, eine Vergabe<br />
an diesen wegen behaupteter mangelhafter Leistungserbringung (Gewährleistungswartung)<br />
bei einem anderen Bauvorhaben ab.<br />
Ein Gutachter ermittelte einen vorläufigen Gesamtschaden von rd 19,7<br />
Mill S aufgrund der Nichtberücksichtigung dieses Bieters.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Frage einer unterschiedlichen Vertragsauslegung<br />
bei einem anderen Bauvorhaben in unzulässiger Weise mit der Beurteilung<br />
der Zuverlässigkeit <strong>des</strong> Bestbieters für diesen Auftrag vermengt<br />
wurde.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei in den seinerzeitigen Ausschreibungs– und Vergabevorgang<br />
der damalige "politische Entscheidungsträger eingebunden" gewesen.<br />
Schlußrechnung<br />
7.1<br />
<strong>Der</strong> Bauträger verpflichtete sich zur Vorlage der Abrechnung <strong>des</strong> gesamten<br />
Bauvorhabens an die Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien innerhalb von fünf Monaten<br />
nach vollständiger Übergabe <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> bzw innerhalb angemessener<br />
Frist, falls ihm nur unvollständige Abrechnungsunterlagen seiner Auftragnehmer<br />
vorliegen sollten. Nach der Bauwerksübergabe im Juni 1989<br />
übermittelte der Bauträger im November 1989 eine "vorläufige" Schluß-
Auftragsvergaben<br />
254<br />
rechnung, im Juli 1991 eine "endgültige" Schlußrechnung und im November<br />
1992 eine "weitere endgültige" Schlußrechnung. Erst im Jänner<br />
<strong>1993</strong> wurde auf Anfrage <strong>des</strong> RH zwischen der Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien<br />
und dem Bauträger Einvernehmen erzielt, die erste "endgültige" Schlußrechnung<br />
einschließlich der Korrekturen durch die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
Wien als Schlußrechnung zu werten und die Nachtragsleistungen gesondert<br />
zu verrechnen.<br />
Ein als begleitende Kontrolle mit der Schlußrechnungsprüfung beauftragter<br />
Zivilingenieur erhielt für die dadurch notwendig gewordene zweifache<br />
Schlußrechnungsprüfung eine Gebührenerhöhung von 500 000 S<br />
einschließlich USt zuerkannt.<br />
7.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Bauverwaltung nicht mit Nachdruck die<br />
fristgerechte Vorlage der endgültigen Schlußrechnung gefordert hat.<br />
Durch die Säumigkeit <strong>des</strong> Bauträgers bei der Vorlage der Gesamtabrechnung<br />
und die Gebührenerhöhung im Zusammenhang mit der Schlußrechnungsprüfung<br />
entstand ein erheblicher Mehraufwand.<br />
Um Kosten für die Rechnungsprüfung zu vermeiden, empfahl der RH,<br />
künftig den Auftragnehmern fristgerecht vollständige und übersichtliche<br />
Bauwerksabrechnungen abzuverlangen und ihnen die mit diesbezüglichen<br />
Versäumnissen im Zusammenhang stehenden Kosten anzulasten.<br />
7.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA seien die vertraglichen Regelungen zur Sicherstellung<br />
einer möglichst raschen Gesamtabrechnung ausgeschöpft worden. Im Falle einer<br />
Einigung über die zusätzlichen Leistungen würden diese außerhalb <strong>des</strong> Bauträgervertrages<br />
verrechnet werden.<br />
Planung<br />
Raum– und<br />
Funktionsprogramm<br />
8.1<br />
Ein erstes Raum– und Funktionsprogramm <strong>des</strong> BMI aus dem Jahr 1976<br />
und eine darauf aufbauende Projektstudie der späteren Architektengemeinschaft<br />
aus 1977 bildeten die Grundlage der Beauftragung <strong>des</strong> Bauträgers<br />
mit der Einleitung der Planung im Oktober 1978. Im Jänner<br />
1979 übermittelte die Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung I Wien dem Bauträger<br />
ein mit dem BMI und der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien einvernehmlich<br />
festgelegtes Raum– und Funktionsprogramm, das damit zur Grundlage<br />
für die Erstellung <strong>des</strong> Vorentwurfes wurde. Ein im Jahr 1983 vom<br />
BMI und dem damaligen BMBT genehmigtes überarbeitetes Raum– und<br />
Funktionsprogramm erwies sich als mangelhaft und machte im Zuge der<br />
Bauausführung Änderungen erforderlich:<br />
– Für Räume der Betriebsführung und Überwachung der Haustechnik–Anlage<br />
mußten Raumumwidmungen vorgenommen werden.<br />
– Die Kraftfahrabteilung wurde mehrmals umgeplant.<br />
– Die Anzahl der Kfz–Stellplätze entsprach nicht dem betrieblichen Bedarf<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong>.
Planung<br />
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />
– Das Bun<strong>des</strong>amtsgebäude war zwar mit Toiletten und Waschräumen sowie<br />
Teeküchen überdurchschnittlich ausgestattet, deren Zuordnung entsprach<br />
aber nicht den Bedürfnissen der einzelnen Organisationseinheiten.<br />
255<br />
– Das Bun<strong>des</strong>amtsgebäude wies funktionelle Mängel (Sicherheit, Kraftfahrabteilung)<br />
auf.<br />
Die Brutto–Grundrißfläche erhöhte sich von rd 52 700 m 2 (Vorentwurf<br />
1979) auf rd 57 680 m 2 (Bestand). Über den Bestand gab es keine<br />
zeitnahe Aufstellung der Nutzfläche bzw deren Zuordnung zu einzelnen<br />
Organisationseinheiten.<br />
8.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Planungseinleitung ohne verbindliches Raum–<br />
und Funktionsprogramm. Er vermißte weiters eine rechtzeitige kritische<br />
Auseinandersetzung der Bauverwaltung mit den Nutzeranforderungen<br />
bezüglich der aufgezeigten Mängel und den polizeispezifischen Anforderungen<br />
an den Neubau.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß über den Bestand zum Zeitpunkt der Besiedelung<br />
sowie den gegenwärtigen Stand der Flächenzuteilungen an die einzelnen<br />
Organisationseinheiten keine Aufstellungen vorlagen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, künftig der Planungseinleitung jeweils ein von allen<br />
Beteiligten verbindlich anerkanntes Raum– und Funktionsprogramm zugrundezulegen.<br />
Darauf aufbauend wäre das Vorhaben wirtschaftlich optimiert<br />
raschest durchzuführen, um Änderungen der Nutzeranforderungen<br />
möglichst zu vermeiden.<br />
8.3<br />
Das BMwA stimmte dem RH grundsätzlich zu; dennoch könne es die Nutzeranforderungen<br />
nur sehr schwer beurteilen. Es sagte aber zu, künftig auf nachvollziehbare<br />
Bedarfsanalysen zu drängen. Zudem werde an der Erstellung eines automationsunterstützten<br />
Instrumentariums gearbeitet, welches künftig die bestmögliche Nutzung<br />
<strong>des</strong> vorhandenen Raumangebotes sicherstellen soll.<br />
Das BMI sagte zu, künftig für eine rechtzeitige Festschreibung der Nutzererfordernisse<br />
zu sorgen.<br />
Entwurfsgenehmigungen<br />
9.1<br />
9.2<br />
Das damalige BMBT genehmigte den Vorentwurf mit der Auflage, die ausständige<br />
Baubeschreibung anläßlich der Entwurfsbesprechung vorzulegen.<br />
Anläßlich der Entwurfsvorlage teilte die Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien jedoch<br />
dem BMBT mit, die Rentabilitätsberechnungen für die genehmigte Gesamtarchitektur<br />
sowie für die einvernehmlichen Festlegungen von Ausführungsdetails<br />
seien wegen der bereits getroffenen Materialwahl hinfällig.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen einer kritischen Auseinandersetzung <strong>des</strong><br />
BMBT mit den kostenbestimmenden Faktoren wie Konstruktion und<br />
Material anläßlich der Vorentwurfs– und Entwurfsgenehmigung.<br />
Da Projekte insbesondere in der Planungsphase entscheidend beeinflußt<br />
werden, empfahl der RH dem BMwA, im Interesse der Wirtschaftlichkeit<br />
<strong>des</strong> jeweiligen Bauvorhabens frühzeitig die Konstruktions– und Materialwahl<br />
zu prüfen. Weiters wären Kostenbegrenzungen vorzusehen und nur<br />
entsprechend begründete Abweichungen zuzulassen.
Planung<br />
256<br />
9.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA würden nunmehr die Konstruktion und die Materialwahl<br />
frühzeitig kritisch geprüft.<br />
Werkstättenplanung<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
Die Kraftfahrabteilung deckte einerseits mit einem Personalstand von rd<br />
210 Sicherheitswachebeamten die Fahrbereitschaft und andererseits mit<br />
rd 60 Mitarbeitern den einem Mittelbetrieb entsprechenden Werkstättenbetrieb<br />
für die Adaptierung, Wartung und Reparatur von rd 700 Polizeifahrzeugen<br />
ab.<br />
Da dem Vorschlag der Kraftfahrabteilung der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
Wien aus dem Jahr 1978 zur Einschaltung eines Spezialisten für die<br />
Werkstättenplanung nicht nachgekommen worden war, mußten 1984<br />
Planungsänderungen mit Kosten in Höhe von 170 000 S vorgenommen<br />
werden. Trotz eines neuerlichen Antrages der Kraftfahrabteilung auf Beauftragung<br />
eines Organisators erschienen dem BMwA und dem Generalplaner<br />
Ende 1986 eine Inneneinrichtungsplanung für den Werkstättenbereich<br />
weiterhin entbehrlich. Da das BMI in der Folge eine Überprüfung<br />
der Werkstättenpläne ablehnte, wurde der Bauträger 1987 mit der Einrichtungsplanung<br />
der Werkstätte beauftragt. Nach der Genehmigung der<br />
Vorentwurfsplanung durch die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien und weiteren<br />
Forderungen der Kraftfahrabteilung wurde schließlich 1988 ein Fachplaner<br />
mit der "optimalen Anpassung" der vorhandenen Entwurfsplanung<br />
an die Erfordernisse <strong>des</strong> Nutzers beauftragt. Die damit verbundenen Kosten<br />
wurden mit rd 12,5 Mill S Bau– und rd 4,3 Mill S Planungskosten<br />
ausgewiesen. Trotzdem wurde 1989 die Übernahme der Werkstätte<br />
vom Nutzer zunächst wegen funktioneller Mängel abgelehnt. Ausreichende<br />
Umkleide– und Aufenthaltsräume wurden erst später bereitgestellt;<br />
die Möglichkeit, gleichzeitig an zwei Mannschaftsbussen zu arbeiten<br />
bzw die Arbeitsgrube auch für Zwölf–Meter–Busse zu verwenden,<br />
konnte nicht geschaffen werden.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete wegen der verabsäumten Einforderungen entsprechender<br />
Planungsgrundlagen das mangelhafte Projektmanagement <strong>des</strong><br />
BMwA sowie die mangelnde Koordination aller Beteiligten.<br />
Er empfahl dem BMwA, auf eindeutige und vorausschauende Angaben<br />
<strong>des</strong> Nutzers zu dringen und den Planer zu einer ausreichenden Berücksichtigung<br />
der Betriebsnotwendigkeiten zu veranlassen.<br />
Dem BMI gegenüber beanstandete der RH die unzureichende Erfassung<br />
der Nutzererfordernisse und die mangelhaften Planungsvorgaben. Er<br />
empfahl dem BMI, polizeispezifische Notwendigkeiten in Form von Planungsrichtlinien<br />
zu erfassen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA hätte es die betrieblichen Notwendigkeiten erkundet.<br />
Die interne Organisation <strong>des</strong> Kraftfahrbetriebes im Bereich <strong>des</strong> BMI wäre<br />
nicht zu erkennen gewesen; besondere Forderungen hätte der Nutzer vorerst nicht<br />
erhoben. Es wurde jedoch zugesagt, künftig auf eine strenge Einforderung von eindeutigen<br />
und vorausschauenden Planungsgrundlagen zu achten.<br />
Das BMI nahm die Beanstandung einer unzureichenden bzw verspäteten Erfassung<br />
der Nutzererfordernisse zur Kenntnis. Es stellte in Aussicht, künftig polizeispezifische<br />
Erfordernisse entschieden vertreten zu wollen.
Planung<br />
Einrichtungsplanung<br />
11.1<br />
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />
Im Jahre 1984 behielt sich das BMI die Ausschreibung und die Auftragsvergabe<br />
für die aus eigenen Mitteln zu bestreitende Einrichtung vor,<br />
zumal es über eine eigene Fachabteilung verfüge. Die Probleme bei der<br />
Einrichtungsplanung, insbesondere im Bereich der Kraftfahrabteilung,<br />
veranlaßten den Bauträger zur Feststellung, das BMI sei nicht in der Lage,<br />
die Innenraumplanung selbst zu erbringen. Daraufhin wurde er mit<br />
der Erbringung dieser Leistung beauftragt. <strong>Der</strong> Bauträger und die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
Wien vertraten die Meinung, daß bei einer zeitgerechten<br />
Beauftragung der schwierigen Bereiche der Inneneinrichtung Umplanungskosten<br />
von rd 3 Mill S und ein Aufwand für abgeänderte Leistungen<br />
von 2 bis 3 Mill S vermeidbar gewesen wären.<br />
257<br />
11.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das mangelhafte Projektmanagement <strong>des</strong> BMwA<br />
hinsichtlich der rechtzeitigen Einforderung der Einrichtungsplanung<br />
beim BMI. Er empfahl dem BMwA, künftig die Einrichtungsplanung<br />
rechtzeitig mit dem Nutzer abzustimmen und um einen einheitlichen<br />
Standard für Gebäude und Einrichtung bemüht zu sein.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete auch die Vorgangsweise <strong>des</strong> BMI, das nicht für eine<br />
rechtzeitige und ausreichende Abstimmung mit den Baudienststellen<br />
bzw dem Bauträger gesorgt hatte.<br />
11.3<br />
Das BMwA sagte zu, in Zukunft auf die rechtzeitige Abstimmung zwischen<br />
Bauten– und Nutzerressort achten zu wollen.<br />
Das BMI stellte in Aussicht, den Empfehlungen nachzukommen und eine rechtzeitige<br />
Abstimmung vorzunehmen.<br />
Bauwerkskonstruktionen<br />
12.1<br />
12.2<br />
12.3<br />
Den Vorschlag <strong>des</strong> Bauträgers, auf eine Verbundfensterkonstruktion zu<br />
verzichten und durch Fenster in durchschußhemmender Ausführung mit<br />
Normalprofilen rd 11 Mill S ohne USt einzusparen, lehnte das damalige<br />
BMBT unter Hinweis auf seine Erlässe ab.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß das BMBT entgegen wirtschaftlich begründeten<br />
Vorschlägen an seinen Erlässen festgehalten hatte. Er empfahl, künftig<br />
technologische Entwicklungen zeitnah zu berücksichtigen.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA ließen die nunmehr gültigen Erlässe einfachere und<br />
zweckmäßigere Ausführungen zu.<br />
Fensterkonstruktionen<br />
Oberlichtkonstruktionen<br />
13.1<br />
Anläßlich der Entwurfsfreigabe beschränkte das BMBT die geplante Belichtung<br />
der Werkstätten zwar auf jene Innenzonenbereiche, die über keine<br />
ausreichende natürliche Belichtung verfügten, kam jedoch den Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bauträgers, anstelle der geplanten Oberlichten wesentlich<br />
kostengünstigere Lichtkuppeln auszuführen, nicht nach. Durch den Einsatz<br />
serienmäßiger Lichtkuppeln wären Einsparungen von rd 10 Mill S<br />
zu erzielen gewesen. Bei sieben der 14 ausgeführten Oberlichten wurde<br />
die Belichtung überdies durch die Baukonstruktion sowie Deckeneinbauten<br />
zum Teil wesentlich beeinträchtigt.
Bauwerkskonstruktionen<br />
258<br />
13.2<br />
13.3<br />
<strong>Der</strong> RH erachtete die Ausführung der Oberlichtkonstruktionen als unzweckmäßig<br />
und vergleichsweise zu teuer.<br />
Das BMwA nahm die Beanstandung <strong>des</strong> RH zur Kenntnis.<br />
Lackieranlage<br />
14.1<br />
14.2<br />
14.3<br />
14.4<br />
Im Werkstättenbereich der Kraftfahrabteilung wurde auch eine Lackieranlage<br />
errichtet, deren Betrieb wegen unzureichender Lüftung und wegen Explosionsgefahr<br />
im Dezember 1989 eingestellt werden mußte. Da Lösungsversuche<br />
scheiterten, legten der Bauträger und die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
Wien den Neubau einer Lackierbox außerhalb <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> fest, die zunächst<br />
den Kosten einer Adaptierung der alten Anlage in Höhe von rd<br />
800 000 S ohne USt entsprechen sollte. Das BMwA stimmte später dem<br />
Neubau mit geschätzten Gesamtkosten von rd 2,7 Mill S zu; die Schlußrechnung<br />
lautete auf rd 4,2 Mill S einschließlich Gebühren, Bauzinsen und<br />
Zwischenfinanzierung. Das BMI gab im Juni 1992 Betriebsmehrkosten von<br />
rd 1,2 Mill S aufgrund der Nichtbenützbarkeit der ursprünglichen Lackieranlage<br />
bekannt. Für diese ergab sich ein verlorener Aufwand von rd 3 Mill S<br />
für nicht weiter nutzbare Ausstattungen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete neben der mangelhaften Planung und Ausführung<br />
der ursprünglichen Lackieranlage die unzureichende Mängelbehebung<br />
durch den Bauträger sowie die Mehrkosten für die neu errichtete Spritzbox.<br />
Er empfahl dem BMwA, den entstandenen Schaden vom Bauträger hereinzubringen.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA habe es vom Bauträger nur einen Abzug von rd<br />
760 000 S ohne USt bei der Abrechnung der Spritzbox erreichen können, weil die<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien die Gewährleistungsfrist nicht genützt hätte.<br />
<strong>Der</strong> RH ersuchte das BMwA um ergänzende Mitteilung, welche haftungs–<br />
und dienstrechtlichen Maßnahmen bezüglich <strong>des</strong> Verzichtes auf<br />
Gewährleistungsansprüche gesetzt wurden.<br />
Tankanlage<br />
15.1<br />
15.2<br />
Im Innenhof <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong> wurde eine Tankanlage errichtet, deren<br />
Versorgung von einem Tanklager außerhalb der Basisplatte über Zwischenbehälter<br />
erfolgte. Nach einer Überschwemmung mit Superbenzin im<br />
Tankstellenbereich durch den Ausfall von drei Sicherungsstufen wurde der<br />
Tankstellenbetrieb von der Kraftfahrabteilung im August 1991 eingestellt.<br />
<strong>Der</strong> Ausfall der Tankstelle für rd ein Jahr verursachte Folgekosten von rd<br />
700 000 S durch höhere Treibstoffkosten.<br />
Weiters funktionierte ein auf Wunsch <strong>des</strong> Nutzers um rd 650 000 S installiertes<br />
ADV–Betriebserfassungssystem nicht entsprechend, so daß die<br />
Tankgebarung ab Jänner 1990 wieder händisch geführt werden mußte.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war die Ausführung der Tankanlage wegen der hohen<br />
Kosten für die Anordnung der Haupttanks außerhalb der Basisplatte,<br />
<strong>des</strong> zusätzlichen Zwischentanks und der erhöhten Sicherheitsnotwendigkeiten<br />
von vornherein unwirtschaftlich. <strong>Der</strong> RH vermißte insbesonders<br />
eine zeitgerechte Untersuchung allfälliger Alternativen und empfahl, die<br />
Folgekosten der Sperre dem Bauträger anzulasten.
Bauwerkskonstruktionen<br />
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />
Weiters beanstandete der RH den verlorenen Aufwand für das Betriebserfassungssystem<br />
und die Folgekosten der arbeitsaufwendigen, weiterhin<br />
händischen Bearbeitung.<br />
259<br />
15.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei die Errichtung der Tankanlage auf der Basisplatte<br />
wegen Nutzerwünschen sowie beengter Platzverhältnisse sachlich gerechtfertigt<br />
gewesen. Das Betriebssystem funktioniere nunmehr einwandfrei; die Mangelfolgekosten<br />
seien zwischenzeitlich vom Bauträger eingebracht worden.<br />
Zulassungssaal<br />
16.1<br />
16.2<br />
16.3<br />
Im Erdgeschoß <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong> wurde für die Ab– und Anmeldung<br />
von Kfz ein Zulassungssaal mit 1 075 m 2 Nutzfläche eingerichtet.<br />
Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung eines Großraumes forderte im<br />
Dezember 1987 der Leiter <strong>des</strong> Verkehrsamtes eine Trennung <strong>des</strong> Arbeitsbereiches<br />
vom Kundenbereich mittels Pulten. Die Höhe dieser Trennwände<br />
(2 m bei nur 2,60 m Raumhöhe) verhinderte die notwendige Querdurchlüftung<br />
der Klimaanlage und bewirkte in Verbindung mit einer mangelhaften<br />
haustechnischer Planung laufend Beanstandungen wegen schlechter<br />
Luftqualität und zu geringer Luftfeuchtigkeit. Im März 1991 kam es wiederholt<br />
zu Sperren für den Parteienverkehr.<br />
In der Folge wurde der Zuweisungsschalter in die Vorhalle verlegt und<br />
die Besucheranzahl im Saal durch Ausgabe von Zutrittsnummern eingeschränkt,<br />
wodurch es zu funktionsstörenden Personenansammlungen in<br />
der Vorhalle und im Eingangsbereich kam. Im Dezember 1992 wurde<br />
nachträglich eine Befeuchtungsanlage um rd 440 000 S eingebaut.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die mangelhafte haustechnische Planung <strong>des</strong> Zulassungssaales.<br />
Er empfahl, Einrichtungskonzepte rechtzeitig und verbindlich<br />
festzulegen sowie die Haustechnik–Projekte sorgfältig zu überprüfen.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA wären gemäß seinen Projektierungsrichtlinien Lüftungs–<br />
und Klimaanlagen nur vorzusehen, wenn sie unbedingt erforderlich seien.<br />
Das BMI gab keine Stellungnahme ab.<br />
Schießanlagen<br />
17.1<br />
17.2<br />
Für die Schießausbildung der Exekutivbeamten wurden drei Schießanlagen<br />
eingerichtet. Bei zwei Anlagen kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen:<br />
(1) Beim 25 m–Schießstand bestand wegen Mängeln der Lüftungsanlage<br />
eine beachtliche Überschreitung der Grenzwerte der Bleikonzentration.<br />
Zur Behebung mußte die Anlage sechs Monate gesperrt werden.<br />
(2) Anläßlich einer Schadstoffmessung im 50 m–Schießkanal im Dezember<br />
1990 kam es im Vorraum zu einer Explosion mit anschließendem Brand im<br />
Schießkanal, der einen Schaden von rd 775 000 S verursachte. Da die Behebung<br />
wegen Geldmangels voraussichtlich erst 1994 möglich ist, bestanden<br />
wesentliche Verzögerungen beim Einschießen der Gewehre.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete im Falle <strong>des</strong> 25 m–Schießstan<strong>des</strong> die Planungs–<br />
und Ausführungsmängel und beim 50 m–Schießkanal die mehrjährige<br />
Unbenützbarkeit der Anlage.
Bauwerkskonstruktionen<br />
260<br />
17.3<br />
Das BMwA nahm im wesentlichen die Beanstandungen <strong>des</strong> RH zur Kenntnis.<br />
Hinsichtlich <strong>des</strong> 50 m–Schießkanals teilte es ergänzend mit, daß durch verstärkte<br />
Eigenleistungen der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien die Instandsetzungskosten auf rd<br />
175 000 S hätten verringert werden können.<br />
Das BMI berichtete, daß es seine Mitarbeit bereits unmittelbar nach dem Brand angeboten<br />
hätte.<br />
Anlieferungen<br />
18.1<br />
18.2<br />
18.3<br />
Sämtliche Anlieferungen erfolgten über den zentralen Innenhof im gesicherten<br />
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong>, wobei Lieferanten im Hof– und<br />
Garagenbereich unbeaufsichtigt blieben. Die für die Anlieferung vorgesehenen<br />
Stellplatzflächen waren in der Regel von Fahrzeugen der Bediensteten<br />
verparkt. Für die An– und Ablieferung der Monturwirtschaft wurde<br />
mangels ausreichender Durchfahrtshöhen nachträglich ein eigener Aufzug<br />
um rd 2,2 Mill S eingeplant.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre eine Anlieferung von außen unter Zwischenschaltung<br />
einer Schleuse zum gesicherten Gebäudeteil zweckmäßig<br />
gewesen. <strong>Der</strong> RH beanstandete weiters die durch mangelhafte Planung<br />
entstandenen zusätzlichen Kosten für den Einbau <strong>des</strong> Aufzuges.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei der nachträgliche Einbau <strong>des</strong> Aufzuges wegen<br />
der wesentlich leichter handhabbaren Anlieferung sachlich gerechtfertigt gewesen.<br />
Sicherheit<br />
19.1<br />
19.2<br />
19.3<br />
Im Jahre 1985 stimmte das für die Beurteilung der Sicherheit <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong><br />
zuständige BMI der abgeschlossenen Planung als Umsetzung <strong>des</strong> freigegebenen<br />
Sicherheitskonzeptes zu.<br />
Anläßlich der Besiedelung im Jahre 1989 wies die für die Gebäu<strong>des</strong>icherheit<br />
zuständige Alarmabteilung der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien<br />
wiederholt auf die Notwendigkeit äußerst personal– und kostenintensiver<br />
Maßnahmen zur Erreichung eines Min<strong>des</strong>tmaßes an Sicherheit hin. Die<br />
sicherheitstaktische Lage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtsgebäu<strong>des</strong> wäre ein "trauriges<br />
Unikum in Europa", weil einerseits durch die Plattenkonstruktion über<br />
dem Bahnkörper eine zusätzliche vertikale Sicherheitsdimension eröffnet<br />
und andererseits durch die Konzeption <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> und <strong>des</strong>sen Einbindung<br />
in die publikumsintensive Universitätsumgebung wenig Rücksicht<br />
auf Sicherheitsüberlegungen genommen worden sei.<br />
Weitere Probleme bestanden bezüglich der Verkehrserschließung, der Lage<br />
der Sicherheitszentrale an der teilweise öffentlich zugänglichen Außenfassade<br />
sowie der Absicherung <strong>des</strong> Zuganges von der zentralen Eingangshalle<br />
in den gesicherten Bereich.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das Verhalten <strong>des</strong> BMI, das trotz der Hinweise <strong>des</strong><br />
damaligen BMBT die Sicherheitsgesichtspunkte nicht entsprechend behandelt<br />
hatte. Er vermißte auch die Berücksichtigung von erhöhten Bewachungskosten<br />
in einer Kosten–Nutzen–Untersuchung.<br />
Das BMwA erklärte, es habe bereits frühzeitig die sicherheitstechnischen Gesichtspunkte<br />
aufgezeigt.
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMI hätte ein Sicherheitsbeauftragter im Einvernehmen mit<br />
der Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien und dem Bauträger ein Sicherheitskonzept erstellt.<br />
261<br />
19.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die nachträgliche Erstellung eines Sicherheitskonzeptes<br />
könne allenfalls Sicherheitsmängel verringern, verursache jedoch<br />
erhöhte Investitions– und Personalkosten.<br />
Kosten<br />
Entwicklung<br />
20.1<br />
20.2<br />
20.3<br />
<strong>Der</strong> Bauträger hatte im Jahre 1977 die Gesamtkosten zum Zeitpunkt der<br />
schlüsselfertigen Übergabe je nach Einsatz von laufenden Budgetmitteln<br />
zwischen 980 und 1 350 Mill S veranschlagt. Davon sollten 630 Mill S<br />
durch den Verkauf der Roßauer Kaserne abgedeckt werden.<br />
Obwohl ein vom damaligen BMBT angestellter Preisvergleich ergeben<br />
hatte, daß der vom Bauträger genannte Objektpreis um rd 72 % über<br />
dem Erfahrungswert aufgrund öffentlicher Ausschreibungen vergleichbarer<br />
Bauvorhaben gelegen sei, beauftragte das BMBT ohne entscheidende<br />
kostenverringernde Maßnahmen den Bauträger mit den Projektvorbereitungs–<br />
und Planungsleistungen (1978), mit der Errichtung der Basiskonstruktion<br />
(1980) und mit der Herstellung <strong>des</strong> Hochbaues (1983).<br />
Allein die Bau– und Finanzierungskosten für die Basiskonstruktion betrugen<br />
rd 1 016 Mill S. Laut Bun<strong>des</strong>voranschlag <strong>1993</strong> erwartete das<br />
Bautenressort Gesamtherstellungskosten von 3 650 Mill S. Damit ergab<br />
sich gegenüber der Kostenschätzung 1977 eine Erhöhung der Gesamtkosten<br />
unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Baukostenindex um rd 1 Mrd S<br />
oder rd 78 %.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die voneinander erheblich abweichenden Kostenschätzungen<br />
sowie das Fehlen eines für den Bauträger verbindlichen Kostenrahmens.<br />
Weiters hat die Bauverwaltung trotz ursprünglich geäußerter<br />
Bedenken wegen der überdurchschnittlich hohen Projektkosten in der<br />
Folge keine entscheidenden Schritte zur Kostenverringerung gesetzt, so<br />
daß ein überdurchschnittlich teures Bun<strong>des</strong>amtsgebäude entstand.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei es seit längerem bemüht, eine ordnungsgemäße<br />
Kostenplanung, –steuerung und –kontrolle sicherzustellen, um die Einhaltung eines<br />
gesetzten Kostenrahmens zu gewährleisten.<br />
Vorwegabrechnung<br />
21.1<br />
Zur weitestgehenden Absicherung der Gesamtkosten vereinbarte die<br />
Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien mit dem Bauträger eine sogenannte Vorwegabrechnung.<br />
Obwohl der Bauträger vertraglich dafür Gewähr leistete, daß die<br />
Ausschreibungen den genehmigten Plänen und der Baubeschreibung entsprechen,<br />
wurden für die Überprüfung der Mengenberechnungen <strong>des</strong> Bauträgers<br />
um rd 2,9 Mill S Ziviltechniker eingeschaltet. Trotzdem lagen die<br />
Abrechnungssummen um bis zu 37 % über den Auftragssummen.
Kosten<br />
262<br />
21.2<br />
21.3<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die erwartete Einhaltung der Gesamtkosten<br />
durch die Vorwegabrechnung nicht sichergestellt werden konnte. Die Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
Wien verabsäumte bei der Beauftragung die Festlegung von<br />
Kostenobergrenzen, so daß zwar dem Bauträger der Vorteil einer vereinfachten<br />
Projektabwicklung zuteil wurde, das Kostenrisiko aber gänzlich bei der<br />
Republik Österreich lag.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die Heranziehung von Ziviltechnikern für die<br />
Überprüfung der Mengenberechnungen der Leistungsverzeichnisse <strong>des</strong><br />
Bauträgers vermeidbar gewesen.<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMwA würden Vorwegabrechnungen nicht weiter vorgenommen.<br />
In den neuen Bauträgerverträgen wäre eine Festlegung der Massen zum Zwecke einer<br />
Pauschalierung der Auftragssummen von Bauleistungen ausdrücklich untersagt.<br />
Herstellungskosten<br />
22.1<br />
Für das Gebäude auf der Basisplatte betrugen die Herstellungskosten<br />
einschließlich der Finanzierungskosten bis zur Schlußrechnungslegung rd<br />
1 776 Mill S bzw rd 7 350 S je m 3 umbauten Raumes. Einschließlich<br />
der Herstellungskosten für die Basisplatte in Höhe von rd 775 Mill S betrugen<br />
die Gesamtkosten rd 10 600 S je m 3 umbauten Raumes.<br />
Ein Vergleich der Gesamtkosten bei Berücksichtigung aller Finanzierungskosten<br />
mit durchaus gleichwertigen anderen Bun<strong>des</strong>amtsgebäuden<br />
zeigte folgen<strong>des</strong> Bild:<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Jahr der umbauter voraussichtliche Gesamtkosten **)<br />
Fertigstellung Raum ohne mit in % zur<br />
in m 3 Preisberichtigung*) Bun<strong>des</strong>polizeiin<br />
S direktion<br />
je m 3 Salzburg<br />
Bun<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
Salzburg<br />
1985 133 000 6 800 7 700 100<br />
Finanzlan<strong>des</strong>direktion<br />
Salzburg<br />
1987 114 000 6 600 7 100 92<br />
Wien 3,<br />
Radetzkystraße<br />
1986 400 000 8 700 9 500 120<br />
Wien 9,<br />
Liechtenwerderplatz<br />
1989 240 000 15 200 15 200 198<br />
*) Indexanpassung laut Baukostenindex für den Wohnungsbau in Wien, Gesamtbaukosten<br />
einschließlich USt<br />
angenommene Preisbasis: Jahr der Fertigstellung<br />
**) Laut Teilheft zum Bun<strong>des</strong>voranschlag 1994, Kapitel 64, III.D (Übersicht über die<br />
künftige Finanzjahre belastenden Vorhaben)<br />
22.2<br />
Die vom BMBT bereits im Jahr 1976 geäußerte Befürchtung, das gegenständliche<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude werde um rd 70 % teurer sein als vergleichbare<br />
Bun<strong>des</strong>hochbauten, wurde noch übertroffen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Bahngrundüberbauung als unwirtschaftlich,<br />
weil sie zu etwa dreimal so hohen Herstellungskosten der Basiskonstruktion<br />
gegenüber einer Fundierung auf gewachsenem Boden geführt hat.<br />
Gegenüber dem Neubau für die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Salzburg waren<br />
die Herstellungskosten etwa doppelt so hoch.
Kosten<br />
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />
22.3<br />
22.4<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA fühle es sich für die hohen Herstellungskosten insofern<br />
nicht verantwortlich, als sich das vormalige BMBT wiederholt für eine Generalsanierung<br />
der Roßauer Kaserne ausgesprochen hätte.<br />
Es wandte sich jedoch gegen einen Vergleich der Gesamtkosten einschließlich der Finanzierungskosten,<br />
weil letztere wesentlich vom Zeitpunkt einer Bauträgerbeauftragung<br />
und von der Baudauer abhängig seien. Schließlich wären den Kosten für die<br />
Basisplatte jene für die Grundstücksbeschaffung bei einem herkömmlichen Bauvorhaben<br />
gegenüberzustellen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Einbeziehung der Finanzierungskosten verdeutliche<br />
die tatsächlichen Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />
263<br />
Haushaltsrechtliche<br />
Darstellung der<br />
Gesamtkosten<br />
23.1<br />
Erst der Bun<strong>des</strong>voranschlag 1991 zeigte erstmals die tatsächlich zu erwartenden<br />
Gesamtkosten in Höhe von 3 650 Mill S auf. Die bisherigen Darstellungen<br />
wiesen nur einen Bruchteil der zu erwartenden Gesamtkosten<br />
aus:<br />
Zeitraum<br />
1981 und 1982<br />
(Baubeginn Platte)<br />
1983 und 1984<br />
1985 und 1986<br />
(Baubeginn Hochbau)<br />
1987<br />
Gesamtkosten laut<br />
Bun<strong>des</strong>voranschlag Bauträger/Bautenressort<br />
Anteil der<br />
angegebenen<br />
in Mill S<br />
Kosten, bezogen auf<br />
den Bun<strong>des</strong>voranschlag<br />
in Mill S<br />
1991<br />
in %<br />
370 10 885<br />
600 16 1 745<br />
720 20 2 469<br />
880 24 2 469<br />
1988<br />
1989<br />
(Übergabe Gesamtbauwerk)<br />
1991<br />
2 730 75 2 469<br />
2 945 82 2 650<br />
3 650 100 2 650<br />
Auch die jährlichen Ausgaben laut Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluß wichen erheblich,<br />
in den Jahren 1990 bzw 1991 beispielsweise um 252 bzw<br />
144 Mill S, von den jeweiligen Bun<strong>des</strong>voranschlägen ab.<br />
23.2<br />
23.3<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die nahezu über die gesamte Baudauer hinweg zu<br />
niedrigen Veranschlagungen in den Bun<strong>des</strong>voranschlägen und empfahl,<br />
künftig durch wirklichkeitsnahe Angaben eine bessere Grundlage für die<br />
Budgetplanung zu schaffen.<br />
Das BMwA sagte sein Bemühen zu, künftig wirklichkeitsnah zu budgetieren.
264<br />
Projekttermine<br />
24.1<br />
Im Jahre 1977 hatte der spätere Bauträger für die Planung und Baudurchführung<br />
ab Baubeschluß eine Gesamtherstellungszeit von 4,5 Jahren<br />
vorgesehen. Tatsächlich wurde der Baubeschluß im Oktober 1978<br />
gefaßt. Die Gesamtherstellungszeit betrug rd elf Jahre:<br />
erstes Raum– und Funktionsprogramm 1972<br />
Planungseinleitung 1978<br />
Errichtung der Basiskonstruktion 1980 bis 1983<br />
Errichtung <strong>des</strong> Hochbaues 1986 bis 1989<br />
24.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die lange Projektdauer. Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre<br />
aufgrund vermeidbarer Baupreissteigerungen und geringerer Finanzierungskosten<br />
bei Einhaltung der 4,5–jährigen Gesamtherstellungszeit ab<br />
dem Baubeschluß ein um rd 260 Mill S geringerer Gesamtaufwand bis<br />
zur restlosen Abstattung <strong>des</strong> Bauträgerentgeltes erzielbar gewesen.<br />
24.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA sei die Kritik an der Projektdauer und deren<br />
Folgewirkung anzuerkennen, jedoch habe es nicht frei entscheiden können, sondern<br />
sei sehr wesentlich durch die sehr unterschiedlichen Einflußnahmen an einer raschen<br />
und zweckmäßigen Projektabwicklung behindert worden.<br />
Projektorganisation<br />
25.1<br />
Nach der Entwurfsgenehmigung 1984 kam es trotz eines Änderungsstopps<br />
zu Ausführungsänderungen mit einem Gesamtaufwand von rd<br />
245 Mill S sowie zu einer 2,5–monatigen Bauzeitverlängerung.<br />
Die Bauträgereinschaltung sollte neben einer beschleunigten Projektverwirklichung<br />
eine merkbare Verringerung <strong>des</strong> Personalaufwan<strong>des</strong> der Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
Wien bewirken. Von der Erstbeauftragung <strong>des</strong> Bauträgers<br />
bis zur Übergabe <strong>des</strong> Gesamtbauwerkes an die Nutzer dauerte es dennoch<br />
rd elf Jahre. Dem geringeren Eigenpersonalaufwand der Bun<strong>des</strong>baudirektion<br />
Wien standen die Kosten von rd 11 Mill S für die begleitende Kontrolle<br />
gegenüber.<br />
Verzögerungen ergaben sich mehrfach, weil vertraglich vereinbarte Genehmigungsfristen<br />
insbesondere im Zusammenhang mit Auftragsvergaben<br />
nicht eingehalten wurden.<br />
Innerhalb <strong>des</strong> BMI wurde die Koordination <strong>des</strong> Bauprojektes durch die Abteilung<br />
I/3 der Gruppe A, Referat für Bau– und Wirtschaftsangelegenheiten,<br />
wahrgenommen. Erforderliche Angaben der einzelnen Nutzerabteilungen<br />
wurden von der Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien (Büro für ökonomische<br />
Angelegenheiten) eingefordert und durch das Büro für Organisation,<br />
Rechtsfragen und Dienstaufsicht koordiniert. Dieses mehrstufige Verfahren<br />
führte aber zu keiner Optimierung der Nutzerangaben.<br />
Außerhalb <strong>des</strong> dienstlichen Weges zwischen den beiden Bun<strong>des</strong>ministerien<br />
wurden vielfach direkte Gespräche zwischen den Nutzerabteilungen<br />
und dem Bautenressort bzw dem Generalplaner geführt, worüber Informationen<br />
auch an den Bauträger erst nachträglich erfolgten; das Ergebnis<br />
wurde oftmals erst nach der Planungseinleitung zwischen den Ressorts<br />
formell abgestimmt.
Projektorganisation<br />
BMwA<br />
Bun<strong>des</strong>amtsgebäude Wien 9<br />
25.2<br />
25.3<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die erheblichen Mängel in der Projektorganisation,<br />
wie verspätete Angaben von Nutzeranforderungen durch das BMI sowie<br />
das Versäumnis <strong>des</strong> Bautenressorts, rechtzeitig die Voraussetzungen für<br />
ein sparsames, wirtschaftliches und zweckmäßiges Bauprojekt zu schaffen.<br />
Die rd elfjährige Planungs– und Bauphase war nicht als "beschleunigte<br />
Projektabwicklung" anzusehen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, künftig für ein verbessertes Zusammenwirken aller Projektbeteiligten<br />
Sorge zu tragen. Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die Einsetzung<br />
einer aus Vertretern <strong>des</strong> Nutzers, der Bauverwaltung und eines geeigneten<br />
Baubeauftragten zusammengesetzten Projektgruppe als alleinverantwortlicher<br />
Entscheidungsträger geeignet, die Projektorganisation wirkungsvoller<br />
zu gestalten.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA hätten sich die Genehmigungsabläufe aus den kompetenzmäßig<br />
festgelegten Vorlage– und Genehmigungspflichten beider Verwaltungsbereiche<br />
ergeben. Eine Verbesserung der Kontrolle wäre nur dann möglich, wenn ausreichend<br />
qualifiziertes Personal für die Wahrnehmung der Bauherrnfunktionen zur<br />
Verfügung gestellt werden könnte, was aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen<br />
nicht möglich wäre.<br />
Bei der probeweisen Einführung von Projektgruppen habe sich laut BMwA herausgestellt,<br />
daß die erforderliche Institutionalisierung einen höheren Betreuungsaufwand<br />
erforderte, der mit dem zur Verfügung stehenden Personal abzudecken wäre. Aufgrund<br />
der geänderten Vorgaben, insbesondere <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministerien–Gesetzes, werde<br />
die Ablauforganisation im BMwA neu überdacht.<br />
Das BMI wies eine Schuldzuweisung an den Nutzer zurück. Es teilte mit, künftig<br />
der Empfehlung zur Einsetzung einer Projektgruppe nachzukommen.<br />
265<br />
Schlußbemerkungen<br />
26<br />
Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />
Dem BMwA gegenüber:<br />
(1) Insbesondere bei Großprojekten sollte vor Projektbeginn auf eine<br />
Bedarfsanalyse <strong>des</strong> Nutzers gedrungen werden. Allfällige Grundsatzentscheidungen,<br />
wie beispielsweise die Standortwahl, sollten durch<br />
Kosten–Nutzen–Untersuchungen vorbereitet und nachvollziehbar<br />
entschieden werden.<br />
(2) Auf der Grundlage eines vom Nutzer erstellten und vom BMwA<br />
fachlich geprüften verbindlichen Raum– und Funktionsprogrammes<br />
wäre die Planung und Errichtung wirtschaftlich optimiert raschest<br />
durchzuführen, um Änderungen der Nutzeranforderungen möglichst<br />
gering zu halten.<br />
(3) Kostenbegrenzungen wären vorzusehen; Abweichungen von<br />
Durchschnittskosten sollten nur bei entsprechender Begründung zugelassen<br />
werden.<br />
(4) Durch eine umsichtige Baubetreuung sollte eine zweckmäßigere<br />
und sparsamere Projektabwicklung sichergestellt werden.
Schlußbemerkungen<br />
266<br />
Dem BMI gegenüber:<br />
(1) Die Voraussetzungen für eine sparsame, wirtschaftliche und<br />
zweckmäßige Bauprojektdurchführung wären rechtzeitig durch<br />
entsprechende Nutzerangaben zu schaffen.<br />
(2) Die polizeispezifischen Anforderungen an Gebäude sollten in<br />
Form von Planungsrichtlinien erfaßt werden.<br />
Beiden Bun<strong>des</strong>ministerien gegenüber:<br />
(1) Für ein verbessertes Zusammenwirken aller Projektbeteiligten<br />
sollte Sorge getragen werden. Die Einsetzung einer aus Vertretern der<br />
Nutzer, der Bauverwaltung und eines geeigneten Baubeauftragten zusammengesetzten<br />
Projektgruppe als verantwortlicher Entscheidungsträger<br />
wäre nach Ansicht <strong>des</strong> RH geeignet, die Projektorganisation<br />
wirkungsvoller zu gestalten.<br />
(2) Die Einrichtungsplanung wäre rechtzeitig abzustimmen, wobei<br />
das BMwA im Zusammenwirken mit dem Nutzer um einen einheitlichen<br />
Standard für Gebäude und Einrichtung bemüht sein sollte.
BMwA<br />
Förderung im Rahmen der TOP–Aktionen<br />
267<br />
Das BMwA fördert im Rahmen der TOP–Aktionen innovative Projekte<br />
wirtschaftlich gesunder Unternehmungen <strong>des</strong> industriell–gewerblichen<br />
Bereiches durch einen fünf– bis zehnjährigen Zinsenzuschuß<br />
zu Darlehen, die von der Österreichischen Investitionskredit<br />
AG oder von einem Bankenkonsortium vergeben werden. Die Förderungen<br />
werden durch die Österreichische Investitionskredit AG<br />
abgewickelt. In den Jahren 1987 bis 1992 hat das BMwA hiefür<br />
2 462 Mill S ausgegeben. Für die bis Ende 1992 genehmigten Förderungsfälle<br />
betragen die Verpflichtungen zu Lasten künftiger Finanzjahre<br />
rd 3 048 Mill S. Die über den jährlichen Budgetrahmen von<br />
400 Mill S hinausgehenden Zuschüsse stundet die Österreichische<br />
Investitionskredit AG dem Bund auf höchstens sechs Jahre gegen<br />
Anrechnung von Zinseszinsen. Damit sind bereits jetzt auch die folgenden<br />
zehn Budgetjahre mit je 400 Mill S belastet.<br />
Die verbindliche Entscheidung über die Förderungswürdigkeit je<strong>des</strong><br />
TOP–Investitionsprojektes und damit über die Verwendung<br />
von Budgetmitteln <strong>des</strong> BMwA wurde von einem Beurteilungskomitee<br />
getroffen. <strong>Der</strong> RH empfahl, das Beurteilungskomitee solle<br />
nur Förderungsempfehlungen abgeben und die verbindliche Entscheidung<br />
dem BMwA überlassen.<br />
Auch die Gestaltung <strong>des</strong> Bewertungsschemas einschließlich der Gewichtung<br />
der Kriterien blieb weitgehend dem Komitee überlassen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte das BMwA durch die Gestaltung der Bedingungen<br />
<strong>des</strong> Bewertungsschemas und durch die Festlegung von<br />
Min<strong>des</strong>tpunktegrenzen unter Berücksichtigung der zur Verfügung<br />
stehenden knappen Budgetmittel wirtschaftspolitische Schwerpunkte<br />
setzen.<br />
Förderungsumfang bis 1992<br />
geförderte Projekte: 842<br />
gefördertes Kreditvolumen: 24 292 Mill S<br />
angewiesene Budgetmittel seit 1987:<br />
Jahr<br />
in Mill S<br />
1987 392<br />
1988 472<br />
1989 400<br />
1990 400<br />
1991 400<br />
1992 398<br />
Summe 2 462<br />
Vorbelastung späterer Budgetjahre aufgrund der bis 1992 genehmigten<br />
Förderungen: 3 048 Mill S
268<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von November 1992 bis Feber <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong><br />
BMwA im Zusammenhang mit der Förderung im Rahmen der TOP–Aktionen.<br />
Zu den im November <strong>1993</strong> zugegangenen Prüfungsmitteilungen<br />
<strong>des</strong> RH gab das BMwA Ende Feber 1994 eine Stellungnahme ab. <strong>Der</strong> RH<br />
erstattete im April 1994 eine Gegenäußerung.<br />
Allgemeines<br />
2<br />
Ab 1. April 1987 hat das BMwA die TOP–Aktionen, eine bis dahin<br />
vom BMF durchgeführte Förderung innovativer Projekte wirtschaftlich<br />
gesunder Unternehmungen <strong>des</strong> industriell–gewerblichen Bereiches, übernommen.<br />
Durch die Leistung eines Zinsenzuschusses aus Budgetmitteln<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> konnten die von der Österreichischen Investitionskredit AG<br />
oder von einem Bankenkonsortium an die geförderten Unternehmungen<br />
gegebenen Kredite zinsverbilligt vergeben werden. Die Abwicklung der<br />
Förderungen erfolgte durch die Österreichische Investitionskredit AG.<br />
Die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit fällte ein vom Bun<strong>des</strong>minister<br />
für wirtschaftliche Angelegenheiten (früher Bun<strong>des</strong>minister für<br />
Finanzen) eingesetztes Beurteilungskomitee unter Zugrundelegung eines<br />
auf Kennzahlen aus dem betrieblichen Rechnungswesen gestützten Bewertungsschemas.<br />
Analysen <strong>des</strong> Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />
aus den Jahren 1986 und 1989 ergaben eine positive<br />
wirtschaftspolitische Auswirkung dieser Förderungen.<br />
Bis Ende 1992 wurden im Rahmen der TOP–Aktionen insgesamt 842 Projekte<br />
mit einem geförderten Kreditvolumen von 24 292 Mill S genehmigt.<br />
Seit 1987 hat das BMwA Zinsenzuschüsse im Gesamtbetrag von<br />
2 462 Mill S ausbezahlt.<br />
Vorbelastung<br />
künftiger<br />
Budgetjahre<br />
3.1<br />
Ende 1992 bestanden für die bis dahin genehmigten Förderungsfälle zusätzlich<br />
noch Verpflichtungen <strong>des</strong> BMwA zu Lasten künftiger Finanzjahre<br />
von rd 3 048 Mill S, weil die Zinsenzuschüsse für eine Darlehenslaufzeit<br />
von fünf bis zehn Jahren bewilligt wurden.<br />
in Mill S<br />
600<br />
500<br />
Zuschuß-Fälligkeiten<br />
der Bewilligungen 1982 bis 1992<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
<strong>1993</strong><br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003
Vorbelastung künftiger<br />
Budgetjahre<br />
BMwA<br />
Förderung TOP-Aktionen<br />
In den letzten Jahren standen für die TOP–Aktionen jährlich 400 Mill S<br />
zur Verfügung. Insoweit die Zinsenzuschußanforderungen diesen jährlichen<br />
Budgetrahmen überstiegen, stundete die Österreichische Investitionskredit<br />
AG dem Bund aufgrund einer mit dem BMF im Jahre 1986<br />
abgeschlossenen Vereinbarung den weiteren Mittelbedarf auf höchstens<br />
sechs Jahre gegen Anrechnung von Zinsen und Zinseszinsen.<br />
269<br />
Budgeterfordernis<br />
wegen Stundung<br />
der 400 Mill S<br />
übersteigenden<br />
Zuschüsse<br />
in Mill S<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
Tranchen 1982-92<br />
Tranchen <strong>1993</strong><br />
Stundung 1989-92<br />
einschließlich Zinsen<br />
Stundung ab <strong>1993</strong><br />
einschließlich Zinsen<br />
GESAMTERFORDERNIS<br />
0<br />
<strong>1993</strong><br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
-200<br />
S T U N D U N G<br />
-400<br />
3.2<br />
3.3<br />
<strong>Der</strong> RH wies darauf hin, daß die Vorbelastungen für die bisherigen Förderungszusagen<br />
unter Berücksichtigung der im Jahre <strong>1993</strong> bewilligten<br />
Tranchen einschließlich Stundungszinsen bis in das Budgetjahr 2004 reichen,<br />
wenn auch in den folgenden Budgetjahren nur diese 400 Mill S<br />
für Zinsenzuschüsse der TOP–Aktionen zur Verfügung stehen. Zukünftige<br />
Bewilligungen ohne Erhöhung der jährlichen Budgetmittel bewirken<br />
eine zusätzliche Vorbelastung späterer Finanzjahre.<br />
Das BMwA gab keine Stellungnahme ab.<br />
Entscheidungszuständigkeit<br />
4.1<br />
4.2<br />
Die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit der einzelnen Projekte<br />
traf das Beurteilungskomitee. Diese wurde dem Bun<strong>des</strong>minister für wirtschaftliche<br />
Angelegenheiten nur noch nachträglich zur Kenntnis gebracht.<br />
<strong>Der</strong> RH äußerte rechtliche Bedenken gegen diese Form der Entscheidungsfindung<br />
und empfahl, das Komitee nur als Beratungs– und Beurteilungsorgan<br />
anzusehen und die Entscheidung — im Einklang mit der verfassungsgesetzlichen<br />
Ministerverantwortlichkeit — dem BMwA zu überlassen.
Entscheidungszuständigkeit<br />
270<br />
4.3<br />
Das BMwA will weiterhin an der Entscheidungsbefugnis <strong>des</strong> Beurteilungskomitees<br />
festhalten, weil es die Regelung hinsichtlich der Abwicklung und Förderungsentscheidung<br />
bei den TOP–Aktionen als Modell für die Ausgliederung von<br />
Förderungsabwicklungen aus den Ressorts sowie für die <strong>Der</strong>egulierung und Entbürokratisierung<br />
ansehe. Allerdings habe es wegen der Bedenken <strong>des</strong> RH in einer<br />
Zusatzvereinbarung mit der Österreichischen Investitionskredit AG das Prüfungsrecht<br />
<strong>des</strong> BMwA bei der Abwicklung der TOP–Aktionen sowie die Abrechnungspflicht<br />
der Österreichischen Investitionskredit AG verankert.<br />
4.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, das Prüfungsrecht <strong>des</strong> BMwA bei der Abwicklung<br />
der TOP–Aktionen sowie die Abrechnungspflicht der Österreichischen<br />
Investitionskredit AG berühren nicht das Entscheidungsrecht <strong>des</strong> Beurteilungskomitees,<br />
<strong>des</strong>sen Mitglieder hinsichtlich ihrer Entscheidungen<br />
gegenüber dem zuständigen Bun<strong>des</strong>minister weder verantwortlich noch<br />
weisungsgebunden seien. <strong>Der</strong> RH verblieb daher bei seiner Empfehlung.<br />
Beurteilungsschema<br />
5.1<br />
Das Beurteilungskomitee bewertete die Förderungsanträge nach einem<br />
standardisierten Schema. Für die einzelnen gewichteten Merkmale wurden<br />
je nach ihrer Zielerreichung Punkte vergeben, wobei größtenteils ein Vergleich<br />
mit Durchschnittswerten der jeweiligen Branche stattfand. Wenn<br />
ein Projekt eine bestimmte gewichtete Punkteanzahl nicht erreichte, lehnte<br />
das Komitee die Förderung in der Regel ab. Bei nicht ausreichend vorhandenen<br />
Förderungsmitteln hat das Beurteilungskomitee — vor allem in der<br />
letzten Zeit — weiterhin alle über der Min<strong>des</strong>tpunkteanzahl bewerteten<br />
Projekte gefördert, jedoch jeweils mit einer gekürzten Bemessungsgrundlage.<br />
Obwohl das Bewertungsschema und die Art der Punktevergabe ein wichtiges<br />
Instrument zur gezielten Steuerung der TOP–Förderungen ist, blieb<br />
<strong>des</strong>sen Gestaltung einschließlich der Gewichtung der Kriterien weitgehend<br />
den Mitgliedern <strong>des</strong> Komitees überlassen.<br />
5.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte das BMwA durch die Gestaltung <strong>des</strong> Bewertungsschemas<br />
und durch die Festlegung von Min<strong>des</strong>tpunktegrenzen unter<br />
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden knappen Budgetmittel<br />
wirtschaftspolitische Schwerpunkte setzen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem BMwA, künftig die bisher zu sehr dem Beurteilungskomitee<br />
überlassenen Gestaltungsmöglichkeiten der TOP–Aktionen<br />
selbst wahrzunehmen.<br />
5.3<br />
Das BMwA verwies in seiner Stellungnahme auf die Mitwirkung der Fachabteilung,<br />
konnte jedoch nicht entkräften, daß die vom Beurteilungskomitee — vor allem<br />
in der letzten Zeit — vorgenommene Kürzung der Bemessungsgrundlage von Förderungen<br />
ohne ausdrückliche vorherige Bewilligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers erfolgt ist.
BMwA<br />
Förderung TOP-Aktionen<br />
Schlußbemerkungen<br />
6<br />
<strong>Der</strong> RH sah sich zu nachfolgenden zusammenfassenden Empfehlungen<br />
veranlaßt:<br />
271<br />
(1) Durch die Gestaltung der Bedingungen <strong>des</strong> TOP–Bewertungsschemas<br />
und durch die Festlegung von Min<strong>des</strong>tpunktegrenzen<br />
könnte das BMwA unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden<br />
knappen Budgetmittel und der beträchtlichen Verpflichtungen<br />
künftiger Finanzjahre wirtschaftliche Schwerpunkte setzen<br />
und sollte dies nicht den Mitgliedern <strong>des</strong> Beurteilungskomitees<br />
überlassen.<br />
(2) Das Beurteilungskomitee sollte künftig nur Förderungsempfehlungen<br />
abgeben und die Entscheidung dem BMwA überlassen.
272<br />
Österreich Werbung<br />
<strong>Der</strong> vom Bund, den Ländern und der Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer getragene<br />
Verein Österreich Werbung hat seine Aufgabe, nämlich die<br />
Ausländerwerbung für den gesamtösterreichischen Fremdenverkehr,<br />
im wesentlichen erfüllt. Bei Beachtung der Empfehlungen <strong>des</strong> RH<br />
könnte diese Aufgabe jedoch mit deutlich geringeren Mitteln erfüllt<br />
oder mit gleichen Mitteln deutlich besser erfüllt werden.<br />
Die Österreich Werbung bildete Vorsorgen für Werbemaßnahmen,<br />
die aus dem laufenden Budget hätten getragen werden können. <strong>Der</strong><br />
RH beanstandete diese Vorgangsweise, weil dadurch die Jahresergebnisse<br />
ungünstiger ausgewiesen wurden.<br />
Die Beitragsleistungen der Vereinsmitglieder erfolgten vielfach nicht<br />
termingerecht, wodurch die Führung der Geschäfte erschwert war.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl die Einrichtung einer Internen Revision. Ein elektronisches<br />
touristisches Informationssystem für die Informationsabgabe<br />
in den Außenstellen sowie an die Bun<strong>des</strong>länder sollte ehestens realisiert<br />
werden.<br />
Das Markteinsatzbudget der Österreich Werbung war bisher zu wenig<br />
auf Hoffnungsmärkte ausgerichtet. <strong>Der</strong> RH empfahl eine Umschichtung<br />
zugunsten noch unerschlossener Märkte und differenzierter<br />
Angebotsgruppen.<br />
Schließlich beanstandete der RH die hohen Mietkosten für die Hauptgeschäftsstelle<br />
und die Zweigstelle Österreich in Wien. Mit den bisher<br />
für das Objekt bezahlten Mieten wäre ein Büroneubau bereits zur<br />
Gänze ausfinanziert.
BMwA<br />
Österreich Werbung<br />
273<br />
Erträge<br />
1987 1988 1989 1990 1991<br />
in Mill S<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Bund 235,9 243,9 256,1 268,9 276,9<br />
Länder 78,6 81,3 85,4 89,6 92,3<br />
Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer 78,6 81,3 85,4 89,6 92,3<br />
Sonstige Erträge 35,0 52,0 93,5 119,1 90,7<br />
Summe der Erträge 428,1 458,5 520,4 567,2 552,2<br />
Aufwände<br />
Werbeaufwand 173,8 179,1 250,5 263,2 243,8<br />
Personalaufwand 143,3 147,0 163,6 181,9 207,7<br />
Sachaufwand 58,8 64,4 67,0 72,7 74,9<br />
Sonstiger Aufwand 38,2 49,7 67,2 45,4 50,5<br />
Summe der Aufwände 414,1 440,2 548,3 563,2 576,9<br />
Mitarbeiter<br />
Anzahl im<br />
Jahresdurchschnitt<br />
Hauptgeschäftsstelle 89 90 102 103 99<br />
Außenstellen 147 152 157 166 168<br />
Tourismusmanager in den<br />
ehrenamtlichen Vertretungen 11 12 13 13 13<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Dezember 1992 bis April <strong>1993</strong> (mit Unterbrechungen)<br />
die Gebarung der Österreich Werbung.<br />
Die Prüfungsmitteilungen wurden im November <strong>1993</strong> der überprüften<br />
Stelle sowie den Vereinsmitgliedern bzw Eigentümervertretern zugemittelt.<br />
Die Stellungnahmen der überprüften Stelle, <strong>des</strong> BMwA sowie der Lan<strong>des</strong>regierungen<br />
aller neun Bun<strong>des</strong>länder langten im Feber bis April 1994<br />
im RH ein. Seine Gegenäußerung gab der RH im Mai 1994 ab.<br />
Gegenstand der Überprüfung waren im wesentlichen die Finanzgebarung<br />
und das Rechnungswesen, die Vorsorgen für Investitionen und Werbung,<br />
die Beitragsleistungen der Mitglieder, das touristische Informationssystem,<br />
einzelne Angebotsgruppen, Werks– und Konsulentenverträge, die<br />
Urlaubsinformation in der Zweigstelle Österreich, der Budgeteinsatz in<br />
verschiedenen Märkten und die Büroraumbeschaffung für die Hauptgeschäftsstelle.<br />
Allgemeines<br />
2<br />
Mitglieder <strong>des</strong> unter der Bezeichnung "Österreichische Fremdenverkehrswerbung",<br />
nunmehr "Österreich Werbung", gegründeten Vereines sind<br />
der Bund (vertreten durch das BMwA), die Bun<strong>des</strong>länder und die Bun<strong>des</strong>kammer<br />
der gewerblichen Wirtschaft (Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer).<br />
Von den der Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH unterliegenden Vereinsmitgliedern<br />
tragen der Bund mit 60 % und die Länder zusammen mit 20 %<br />
zu den Mitgliedsbeiträgen, der wesentlichsten Einnahmenquelle <strong>des</strong> Vereines,<br />
bei.
274<br />
Organe <strong>des</strong> Vereines sind der Obmann, zwei Obmann–Stellvertreter, der<br />
geschäftsführende Obmann, das Direktorium (ein Vorsitzender, je ein<br />
Vertreter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Bun<strong>des</strong>länder und der Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer),<br />
der Werbebeirat, die aus zwei Mitgliedern bestehende Geschäftsführung<br />
und die Generalversammlung.<br />
Aufgabe <strong>des</strong> Vereines ist im wesentlichen die Ausländerwerbung für den<br />
gesamtösterreichischen Fremdenverkehr sowie eine allgemeine grundsätzliche<br />
Inländerwerbung.<br />
Beitragsleistungen<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
Gemäß der Vereinbarung über die finanzielle Beitragsleistung an den<br />
Verein vom Jänner 1972 verpflichteten sich der Bund, die Bun<strong>des</strong>länder<br />
und die Bun<strong>des</strong>wirtschaftskammer, bei ihrer Budgetierung dafür Vorsorge<br />
zu treffen, daß dem Verein angemessene, die wirkungsvolle Durchführung<br />
der Österreichischen Auslandswerbung gewährleistende Mitgliedsbeiträge<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Wie eine Überprüfung der Beitragszahlungen ergab, wurden die Zahlungstermine<br />
vielfach nicht eingehalten. Die nicht zeitgerechte Zahlung<br />
der Mitgliedsbeiträge machte eine sparsame Führung der Geschäfte <strong>des</strong><br />
Vereines unmöglich, weshalb die Geschäftsführung gezwungen war, Reserven<br />
zu bilden oder teure Zwischenkredite aufzunehmen, um ihre Verpflichtungen<br />
rechtzeitig erfüllen zu können.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl der Österreich Werbung, die Vereinsmitglieder zur zeitgerechten<br />
Zahlung der Mitgliedsbeiträge aufzufordern.<br />
Das Direktorium der Österreich Werbung will in Zukunft verschärft auf eine zeitgerechte<br />
Beitragsleistung hinwirken.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMwA trage das BMF den zeitgerechten Anforderungen der<br />
Budgetmittel nicht entsprechend Rechnung.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Wiener Stadtsenates bestehe die Absicht, einen Beschluß <strong>des</strong><br />
Gemeinderates zur Budgetmittelbindung für die Folgejahre zu erwirken, wodurch die<br />
Anweisung von Teilmitgliedsbeiträgen schon zu Jahresbeginn ermöglicht werden soll.<br />
Die Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung wendete ein, daß das Land Vorarlberg mit seinen<br />
Beitragsleistungen innerhalb der Respirofrist liege, die sowohl im Zahlungsverkehr als<br />
auch bei Steuerleistungen gegenüber dem Finanzamt anerkannt werde.<br />
Die Tiroler Lan<strong>des</strong>regierung bezeichnete eine rechtzeitige Festlegung der Mitgliedsbeiträge<br />
durch den Verein als erforderlich.<br />
Vorsorgen für<br />
Werbung<br />
4.1<br />
4.2<br />
In den Geschäftsjahren 1983 bis 1991 wurden aufgrund von Direktoriumsbeschlüssen<br />
auch Vorsorgen für Werbemaßnahmen gebildet.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Bildung dieser Vorsorgen, weil diese Vorgangsweise<br />
geeignet war, das Jahresergebnis (Reinvermögen) ungünstiger erscheinen<br />
zu lassen und weil diese Werbemaßnahmen von ihrer Bedeutung<br />
und von ihrem Umfang her ohne Schwierigkeiten aus dem laufenden
BMwA<br />
Österreich Werbung<br />
Budget finanzierbar gewesen wären. <strong>Der</strong> RH empfahl, die am Jahresende<br />
nicht verbrauchten Budgetmittel dem Vereinsvermögen zuzuführen.<br />
275<br />
4.3<br />
Die Österreich Werbung sagte dies zu.<br />
Aufgabenwahrnehmung<br />
Werbeschwerpunkt<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
Mehr als 80 % der Nächtigungen in Österreich entfallen auf Gäste aus<br />
Österreich und der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland. Diese Gäste werden von<br />
den Fremdenverkehrswerbungen der einzelnen Bun<strong>des</strong>länder, von regionalen<br />
Fremdenverkehrsverbänden, Orten und auch von einzelnen Betrieben<br />
sehr erfolgreich beworben. Darüber hinaus setzte auch die Österreich<br />
Werbung zB im Jahr 1992 rd 94 Mill S (das sind mehr als 25 % ihres<br />
Markteinsatzbudgets) in diesen Märkten ein.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Mittel der Österreich Werbung verstärkt in noch<br />
unerschlossenen Märkten einzusetzen, um Österreich als Urlaubsland bekannt<br />
zu machen und die Reiseveranstalter zu motivieren, Österreich vermehrt<br />
in ihr Angebot aufzunehmen. Entsprechend den Marktforschungsergebnissen<br />
sollten besonders erfolgversprechende Hoffnungsmärkte<br />
verstärkt beworben werden. Weiters empfahl der RH, schwergewichtsmäßig<br />
die Werbung für Angebotsgruppen wie zB Golf–, Reit– oder Segelferien<br />
zu verstärken.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Direktoriums der Österreich Werbung seien die Werbemaßnahmen<br />
sowohl in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland als auch auf dem Heimmarkt<br />
Österreich sachlich gerechtfertigt. Die verstärkte Bearbeitung der Fernmärkte werde im<br />
Einvernehmen mit den Bun<strong>des</strong>ländern und der Tourismuswirtschaft erfolgen.<br />
Die Niederösterreichische Lan<strong>des</strong>regierung vertrat die Ansicht, daß viele Hoffnungsmärkte,<br />
insbesondere in Übersee, ausschließlich dem Städtetourismus dienten, woraus<br />
Niederösterreich keinen Nutzen ziehen könne. Es sei daher weitgehend auf europäische<br />
Herkunftsbereiche (vor allem Deutschland) angewiesen.<br />
Elektronisches<br />
touristisches<br />
Informationssystem<br />
6.1<br />
6.2<br />
Das Direktorium beauftragte im Jahre 1992 die Geschäftsführung, ein<br />
Konzept für eine zentrale Datenbank zu erstellen, die sowohl für die Informationsabgabe<br />
in den Außenstellen verwendet werden kann als auch<br />
mit künftigen Datenbanken der Länder vernetzbar ist. Dadurch soll eine<br />
Erhöhung der Effizienz der Marketingstrategie und der Werbemaßnahmen<br />
der Betriebe, der Orte und der Bun<strong>des</strong>länder durch einen raschen<br />
Zugriff zu wichtigen Markt– und Marketinginformationen erreicht werden.<br />
Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung <strong>des</strong> RH war das Vorhaben nicht abgeschlossen.<br />
<strong>Der</strong> RH erachtete die Einrichtung eines elektronischen touristischen Informationssystems<br />
als äußerst wichtig. Er empfahl, das Vorhaben voranzutreiben.
276<br />
6.3<br />
Laut Stellungnahme der Österreich Werbung hätten sich im Jänner 1994 alle Vereinsmitglieder<br />
für die rasche Fortsetzung der Arbeiten ausgesprochen.<br />
Laut Stellungnahme der Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung hätte der Lan<strong>des</strong>verband<br />
"Vorarlberg Tourismus" bereits den Probebetrieb nach dem Tiroler System aufgenommen,<br />
welches die Grundlage für die gesamtösterreichische Lösung bilden könne.<br />
Organisation und Verwaltung<br />
Interne Revision<br />
7.1<br />
7.2<br />
7.3<br />
Die Österreich Werbung verfügte über keine Interne Revision. Kontrollaufgaben<br />
werden vom zweiten Geschäftsführer bei gelegentlichen Besuchen<br />
der Außenstellen vorgenommen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre die Errichtung einer Stabsstelle "Interne Revision<br />
und Kontrolle", die der Geschäftsführung unmittelbar untersteht,<br />
jedoch in jeder Hinsicht weisungsfrei gestellt werden müßte, dringend<br />
geboten.<br />
Laut Stellungnahme der Geschäftsführung der Österreich Werbung will sie dem<br />
Direktorium einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, um eine Interne Revision<br />
ab Juli 1994 einrichten zu können.<br />
Die Länder folgten im wesentlichen der Kritik <strong>des</strong> RH und befürworteten gleichfalls<br />
die Einrichtung einer Internen Revision. Die Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung<br />
legte Wert darauf, daß der Leiter der Stabsstelle zwar von der Geschäftsführung<br />
vorgeschlagen werden solle, die Bestellung und Abberufung aber dem Direktorium<br />
vorbehalten bleiben müsse.<br />
Büroraumbeschaffung<br />
für die Hauptgeschäftsstelle<br />
8.1<br />
Die Hauptgeschäftsstelle der Österreich Werbung war bis November<br />
1979 in einem Bun<strong>des</strong>gebäude der Wiener Innenstadt untergebracht.<br />
Dringend notwendige Generalsanierungsmaßnahmen am Gebäude machten<br />
eine vorübergehende Räumung für zumin<strong>des</strong>t zwei bis drei Jahre erforderlich.<br />
Die Geschäftsführung der Österreich Werbung suchte <strong>des</strong>halb<br />
bereits 1975 nach geeigneten Ersatzlösungen und legte dem Direktorium<br />
mehrere Ersatzobjekte zur Diskussion vor.<br />
Während für die Versandabteilung der Hauptgeschäftsstelle der Ankauf eines<br />
Betriebsgelän<strong>des</strong> im 21. Wiener Gemeindebezirk um rd 8 Mill S und<br />
der Neubau einer Lagerhalle mit Bürotrakt mit prognostizierten Baukosten<br />
von rd 38 Mill S bewilligt wurde, stimmten die Eigentümervertreter dem<br />
Ankauf von Räumlichkeiten für den Bürobetrieb der Hauptgeschäftsstelle<br />
nicht zu. Die Ablehnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> stützte sich auf Schätzungsgutachten<br />
<strong>des</strong> BMF, die alle Angebote als überhöht eingestuft hatten. Die Bun<strong>des</strong>länder<br />
stimmten dem Ankauf eines Bürogebäu<strong>des</strong> mangels budgetärer Bedeckung<br />
nicht zu.<br />
Einen Wiederbezug <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gebäu<strong>des</strong> nach Abschluß der Sanierung,<br />
wofür die Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung eine Mietzinsvorauszahlung von<br />
30 Mill S und 2 Mill S Jahresmiete gefordert hätte, lehnten die Vertreter<br />
der Bun<strong>des</strong>länder mangels budgetärer Bedeckung der Mietenvorauszahlung<br />
ab.
Organisation<br />
und Verwaltung<br />
BMwA<br />
Österreich Werbung<br />
Im September 1979 schloß die Österreich Werbung mit einer Versicherungsunternehmung<br />
einen vorerst bis 31. Dezember 1982 befristeten und<br />
mit einer jeweils jährlichen Verlängerungsoption ausgestatteten Mietvertrag<br />
betreffend ein Büro– und Geschäftshaus in 1040 Wien ab. <strong>Der</strong> vereinbarte<br />
Mietzins betrug 300 000 S monatlich, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex<br />
1976. Hinzu kamen anteilsmäßige Betriebskosten, öffentliche<br />
Abgaben, ein Zuschlag für besondere Aufwendungen, Strom– und<br />
Gasgebühren sowie die Umsatzsteuer.<br />
277<br />
Von November 1979 bis Feber 1983 bezahlte die Österreich Werbung<br />
für die Unterbringung der Hauptgeschäftsstelle allein an Mietkosten (ohne<br />
USt) rd 57,8 Mill S.<br />
Im Oktober 1984 hat das Direktorium die Geschäftsführung beauftragt,<br />
einen längerfristigen und kostengünstigeren Mietvertrag anzustreben.<br />
8.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die seinerzeitige Entscheidung, Büroräume nahe der<br />
Innenstadt langfristig anzumieten. Eine — allerdings verabsäumte — Vergleichsrechnung<br />
zwischen den Kosten eines fremdfinanzierten Bürobaues<br />
und <strong>des</strong> Mietvertrages hätte bereits zum damaligen Zeitpunkt die Unwirtschaftlichkeit<br />
dieser Anmietung ergeben. Mit den bisher für dieses Objekt<br />
bezahlten Mieten wäre ein damals errichteter Büroneubau bereits zur Gänze<br />
ausfinanziert.<br />
Da zu erwarten ist, daß sich die Mieten insbesondere durch erforderliche<br />
Erhaltungsarbeiten deutlich erhöhen werden, empfahl der RH, ehestmöglich<br />
eine Entscheidung für einen Neubau oder Ankauf eines Bürogebäu<strong>des</strong><br />
für die Hauptgeschäftsstelle herbeizuführen und umzusetzen.<br />
8.3<br />
Laut Stellungnahme der Österreich Werbung hätte sie zwischen 1975 und 1979<br />
mehrfach Berechnungen über den Kauf von Objekten angestellt und die Ergebnisse in<br />
einer Diskussion mit den Vereinsmitgliedern vorgebracht.<br />
Die Geschäftsführung untersuche zwischenzeitlich alle Alternativen für eine kostengünstigere<br />
und organisatorisch vertretbare Neulösung bei der Unterbringung der<br />
Hauptgeschäftsstelle. Nach Vorliegen <strong>des</strong> Ergebnisses werde sie dem Direktorium Vorschläge<br />
für eine konkrete Lösung unterbreiten.<br />
Die Niederösterreichische Lan<strong>des</strong>regierung sprach sich für einen verkehrsgünstigen<br />
Standort in Zentrumsnähe aus, die Vorarlberger Lan<strong>des</strong>regierung hingegen würde<br />
eine Übersiedlung an den Stadtrand begrüßen, um Kosten zu sparen.<br />
Schlußbemerkungen<br />
9<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl zusammenfassend<br />
(1) besondere Angebotsgruppen zu bewerben,<br />
(2) verstärkt neue Märkte zu bearbeiten,<br />
(3) für den pünktlichen Eingang der Mitgliedsbeiträge zu sorgen,<br />
(4) ein geeignetes, kostengünstiges Bürogebäude zu erwerben sowie<br />
(5) eine Innenrevision einzurichten.
278<br />
Sonstige Wahrnehmung<br />
Nordumfahrung Lofer<br />
<strong>Der</strong> RH hat im TB 1992 S. 204 f über die Ausschreibung, den Bauvertrag<br />
und die Leistungsänderungen betreffend die von der Tauern Autobahn<br />
AG errichtete Nordumfahrung Lofer berichtet.<br />
Die Nordumfahrung Lofer wurde nunmehr im August 1994 für den Verkehr<br />
freigegeben. Die Endabrechnung ist von der ausführenden Arbeitsgemeinschaft<br />
gemäß Bauvertrag bis Ende Jänner 1995 der Österreichischen<br />
Autobahnen und Schnellstraßen–AG (als Rechtsnachfolgerin der<br />
Tauern Autobahn AG) vorzulegen.<br />
<strong>Der</strong> RH wird weiter berichten.
Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />
öffentliche Wirtschaft und Verkehr<br />
BMV279<br />
Unerledigte Anregungen aus Vorjahren<br />
Nicht verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH<br />
Zentralleitung<br />
im Bereich der Zentralleitung hinsichtlich:<br />
(1)<br />
Zusammenführung der Busdienste von Post und Bahn einschließlich der<br />
Werkstätten (TB 1992 S. 262 Abs 4.13).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMV werde nach Vorliegen einer Entscheidung über die<br />
künftige Rechtsform der Post– und Telegraphenverwaltung die Rechtsstellung der<br />
Bun<strong>des</strong>bus–Geschäftsstelle zu überdenken sein.<br />
Postverwaltung<br />
im Bereich der Postverwaltung hinsichtlich:<br />
(2.1)<br />
Einbeziehung <strong>des</strong> Generaldirektors für die Post– und Telegraphenverwaltung<br />
in die Zuständigkeit der Innenrevision (TB 1989 Abs 2.160.1).<br />
Laut Mitteilung der Post– und Telegraphenverwaltung würde dieses Problem im<br />
Zuge ihrer zu erwartenden Ausgliederung aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt gelöst werden.<br />
(2.2)<br />
Neugestaltung der Finanzierung von Fernmeldeinvestitionen (TB 1992<br />
S. 264 f Abs 5.3 und 5.4).<br />
Laut Mitteilung der Post– und Telegraphenverwaltung würde der Empfehlung voraussichtlich<br />
im Zuge der zu erwartenden Ausgliederung aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
nachgekommen werden.<br />
(2.3)<br />
Rückzug der Post– und Telegraphenverwaltung aus der Österreichischen<br />
Fernmeldetechnischen Entwicklungs– und Förderungsgesellschaft<br />
(TB 1992 S. 284 Abs 7.5).<br />
Laut Mitteilung der Post– und Telegraphenverwaltung könne sich diese in der nächsten<br />
Zeit nicht aus der Gesellschaft zurückziehen, um nicht den Ausbau und die<br />
Weiterentwicklung <strong>des</strong> digitalen Fernsprechnetzes zu gefährden.<br />
(2.4)<br />
Schaffung einer ausreichenden Rechtsgrundlage für Eillöhne (TB 1983<br />
Abs 72.10).<br />
Laut Mitteilung der Post– und Telegraphenverwaltung handle es sich nach übereinstimmender<br />
Meinung der Vertreter <strong>des</strong> BKA und <strong>des</strong> BMF bei den Eillöhnen um Belohnungen<br />
gemäß dem Gehaltsgesetz.
Unerledigte Anregungen<br />
280<br />
Eisenbahn– und<br />
Kraftfahrlinienbehörde<br />
(3.1)<br />
im Bereich der Eisenbahnbehörde und der Kraftfahrlinienbehörde hinsichtlich:<br />
Beseitigung <strong>des</strong> unbefriedigenden Zustan<strong>des</strong>, daß Bun<strong>des</strong>beamte und<br />
Bun<strong>des</strong>bahnbedienstete gleichartige Tätigkeiten bei unterschiedlichen Besoldungssystemen<br />
ausüben (TB 1985 Abs 50.4).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMV sei der Stand der Bun<strong>des</strong>bediensteten gesenkt worden.<br />
(3.2)<br />
Änderung <strong>des</strong> Kraftfahrliniengesetzes 1952 zur Anpassung an heutige<br />
Verkehrserfordernisse (TB 1985 Abs 50.56).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMV befänden sich die Entwürfe einer "Berufszugangsverordnung<br />
Kraftfahrlinien– und Gelegenheitsverkehr" sowie einer "Novelle zur<br />
1. Durchführungsverordnung zum Kraftfahrliniengesetz" in Begutachtung.<br />
Österreichische<br />
Bun<strong>des</strong>bahnen<br />
(4.1)<br />
im Bereich der ÖBB hinsichtlich:<br />
Anpassung der Vorschriften der ÖBB an das neue Verkehrsüberwachungssystem<br />
der "Dispostelle" (SB 1984 Organisation der ÖBB Abs 55.2).<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB verschiebe die Einführung eines neuen<br />
Betriebsführungssystems im Zusammenhalt mit der Umsetzung der Ergebnisse einer<br />
externen Organisationsanalyse die Anpassung auf Mitte 1995.<br />
(4.2)<br />
Änderung <strong>des</strong> Dienst– und Besoldungsrechtes der ÖBB, weil die derzeit<br />
geltenden Regelungen ein überdurchschnittliches Steigen der Bezüge bewirken<br />
(TB 1986 Abs 70.8 und 11 sowie TB 1981 Abs 72.9 bis 11).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB setze ihm das Bun<strong>des</strong>bahngesetz 1992 für<br />
Verhandlungen mit der Personalvertretung eine Frist bis Ende 1994. Vom Bun<strong>des</strong>minister<br />
erwartete der Vorstand eine Verhandlungsrichtlinie.<br />
(4.3)<br />
Änderungen <strong>des</strong> Pensionsrechtes der ÖBB, das den Antritt der Pension<br />
mit 83 % <strong>des</strong> letzten Aktiv–Monatsgehaltes bereits nach 35 Dienstjahren<br />
zuläßt (TB 1986 Abs 70.9 und 11 sowie TB 1981 Abs 72.22).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB setze ihm das Bun<strong>des</strong>bahngesetz 1992<br />
für Verhandlungen mit der Personalvertretung eine Frist bis Ende 1994.<br />
(4.4)<br />
Änderung <strong>des</strong> Prämienlohnsystems in den Werkstätten der ÖBB (zuletzt<br />
TB 1986 Abs 67.12, TB 1979 Abs 74.10 und TB 1978 Abs 64.17).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB soll bis 1996 eine automationsunterstützte<br />
Zeit– und Leistungsaufzeichnung in den Hauptwerkstätten eingeführt werden.<br />
(4.5)<br />
Des zügigen Ausbaues der Pottendorfer Linie (TB 1988 Abs 52.19).<br />
Laut Mitteilung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB führten neue fahrplantechnische Überlegungen<br />
zur neuerlichen Überarbeitung der bereits fertiggestellten Zielsetzungsplanung.<br />
Die Überarbeitung werde bis 1994 andauern.
Verwirklichte Empfehlungen<br />
BMV281<br />
Verwirklicht wurden die Empfehlungen <strong>des</strong> RH<br />
Postverwaltung<br />
im Bereich der Postverwaltung hinsichtlich:<br />
Eisenbahn– und<br />
Kraftfahrlinienbehörde<br />
(1)<br />
(2)<br />
Schaffung ordnungsgemäßer Rechtsgrundlagen für die Abgeltung mengenmäßiger<br />
Mehrleistungen, die nach den individuellen Bezügen <strong>des</strong> leistenden<br />
Beamten bemessen werden (TB 1982 Abs 72.5), durch die mit<br />
BGBl Nr 518/<strong>1993</strong> erfolgte Novellierung <strong>des</strong> Gehaltsgesetzes.<br />
im Bereich der Eisenbahnbehörde und der Kraftfahrlinienbehörde hinsichtlich:<br />
Herausgabe von Richtlinien zur Abgrenzung der Erweiterungs– und Erneuerungsbauten,<br />
welche wegen ihres geringen Umfanges keiner eisenbahnrechtlichen<br />
Baugenehmigung und Betriebsbewilligung bedürfen<br />
(TB 1985 Abs 50.8).<br />
Dieser Empfehlung wurde bereits 1992 teilweise entsprochen. <strong>1993</strong> wurden<br />
zwei weitere Verordnungen (geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnübergängen<br />
und Eisenbahnsicherungsanlagen) erlassen.<br />
Erlassung von Verordnungen für Sicherheitsmaßnahmen "nach dem jeweiligen<br />
Stand der technischen Entwicklung <strong>des</strong> Eisenbahnwesens" (TB 1985<br />
Abs 50.36).<br />
Das BMV erließ die Schienenfahrzeug–Lärmzulässigkeitsverordnung und<br />
die Schienenverkehrslärm–Immissionsschutzverordnung.
282<br />
Prüfungsergebnisse<br />
Fernmeldebauamt 5 in Wien<br />
Die Post– und Telegegraphenverwaltung setzte Vorschläge einer externen<br />
Beratungsunternehmung, durch Bildung kleinerer Fernmeldebautrupps<br />
und durch bessere Sachmittelausstattung (Kraftfahrzeuge)<br />
mehr Fernsprechanschlüsse herzustellen, bisher nur sehr zögernd<br />
um. Betriebsintern vorgebrachte Änderungswünsche betreffend eine<br />
Neuorganisation der Fernmeldebaudienste wurden nicht näher behandelt.<br />
Das von der Bun<strong>des</strong>regierung vorgegebene Ziel <strong>des</strong> Überstundenabbaues<br />
wurde für den Betriebsdienst vorerst ausgesetzt. Erst in letzter<br />
Zeit konnten durch eine straffe Führung und verstärkte Kontrollen<br />
Erfolge erzielt werden.<br />
Die Krankenstände waren im Vergleich zur Privatwirtschaft verhältnismäßig<br />
hoch. Vor allem vor einer Pensionierung könnte die Dauer<br />
der Krankenstände durch beschleunigte Verwaltungsverfahren verkürzt<br />
werden.<br />
<strong>Der</strong> Aufwand für die Erstellung und Koordination der jährlichen Baupläne<br />
für die Errichtung von Fernmeldeleitungen war dem Nutzen<br />
nicht angemessen. Raumanmietungen erfolgten zu früh bzw ohne<br />
dringenden Bedarf. Engpässe bei der Materialversorgung (zB Telefonapparate)<br />
zwangen zu kostspieligen Zwischenlösungen.<br />
1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
Österreich insgesamt:<br />
Anzahl<br />
Telefonherstellungen 208 922 221 999 231 949 244 042 250 954<br />
Warteliste 35 454 34 719 26 440 20 256 16 811<br />
je 100 Einwohner<br />
Dichte der Fernsprechanschlüsse<br />
40,7 41,8 42,8 44,0 44,8<br />
davon Fernmeldebauamt 5:<br />
Anzahl<br />
Telefonherstellungen 21 988 23 668 24 682 25 493 25 917<br />
Warteliste 5 320 6 516 6 656 5 448 5 749<br />
je 100 Einwohner<br />
Dichte der Fernsprechanschlüsse<br />
36,4 38,0 39,0 40,6 42,4
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
BMV<br />
Fernmeldebauamt 5<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Dezember 1992 bis Feber <strong>1993</strong> die Gebarung <strong>des</strong><br />
Fernmeldebauamtes 5 (Bauamt) in Wien. Die Prüfungsmitteilungen wurden<br />
im November <strong>1993</strong> der Generaldirektion für die Post– und Telegraphenverwaltung<br />
bekanntgegeben. Im März 1994 langte die Stellungnahme<br />
der Generaldirektion im RH ein.<br />
283<br />
Dieser Dienststelle gehörten zur Zeit der Gebarungsüberprüfung über<br />
1 100 Mitarbeiter an. Das Bauamt war vor allem für die Verlegung bzw Instandhaltung<br />
von ober– und unterirdischen Fernmeldeleitungen sowie für<br />
die Herstellung und die Umwandlung von Telefonanschlüssen in Niederösterreich<br />
südlich der Donau und im Burgenland zuständig. Die Zentrale<br />
<strong>des</strong> Bauamtes hatte ihren Sitz in Wien. Außenstellen befanden sich in den<br />
einzelnen Baubezirken <strong>des</strong> Einsatzgebietes.<br />
Sachliche<br />
Zuständigkeit<br />
2.1<br />
Mit Ausnahme der Bun<strong>des</strong>länder Wien, Niederösterreich und Burgenland<br />
oblagen den Fernmeldebauämtern sowohl der Außenbau (Fernmeldelinientechnik)<br />
als auch der Innenbau. Im Bereich der Post– und Telegraphendirektion<br />
für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Postdirektion Wien)<br />
war hingegen für den Innenbau als eigene Dienststelle das Fernmeldebauamt<br />
Innen eingerichtet, das auch für den Innenausbau im Bereich <strong>des</strong> Fernmeldebauamtes<br />
6 (nördlich der Donau gelegene Teile Niederösterreichs)<br />
zuständig war.<br />
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Innenbau und der Linientechnik<br />
waren nicht, wie in den anderen Bun<strong>des</strong>ländern, durch den Leiter eines<br />
Fernmeldebauamtes, sondern durch den Gruppenleiter in der Postdirektion<br />
Wien als ersten gemeinsamen Vorgesetzten zu lösen.<br />
Im April 1988 legte der Leiter <strong>des</strong> Fernmeldebauamtes 5 der Postdirektion<br />
Wien einen auch vom Leiter <strong>des</strong> Fernmeldebauamtes 6 unterstützten Organisationsänderungsvorschlag<br />
für den Fernmeldebaudienst vor. Dieser sah vor,<br />
alle vom Fernmeldebauamt Innen für die Bun<strong>des</strong>länder Niederösterreich<br />
und Burgenland besorgten Aufgaben den Fernmeldebauämtern 5 und 6 zu<br />
übertragen. Dadurch sollte insbesondere eine verbesserte Zusammenarbeit<br />
von Innenbau und Linientechnik bei der Planung und Baudurchführung der<br />
Vorhaben erreicht werden. Überdies sollte die Organisationsänderung helfen,<br />
die Innenbauarbeiten durch dezentralisierte Baubezirke wirtschaftlicher<br />
durchführen zu können, als dies durch das in Wien gelegene Fernmeldebauamt<br />
Innen möglich war.<br />
<strong>Der</strong> Organisationsänderungsvorschlag wurde von der Postdirektion Wien<br />
samt einer Stellungnahme der betroffenen Abteilungen an die Generaldirektion<br />
weitergeleitet. Eine nähere Erörterung <strong>des</strong> Vorschlages erfolgte jedoch<br />
nicht.<br />
2.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätte die Unzufriedenheit mit der Organisationsform<br />
eine genaue Analyse der bestehenden Schwachstellen und eine begründete<br />
Entscheidung über die geforderte Organisationsänderung erfordert.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Zweckmäßigkeit der Verteilung der Aufgaben zwischen<br />
dem Fernmeldebauamt Innen sowie den Fernmeldebauämtern 5<br />
und 6 eingehend zu untersuchen.
284<br />
2.3<br />
Laut Stellungnahme der Generaldirektion sei die vorgeschlagene Aufgliederung der<br />
Tätigkeiten <strong>des</strong> Fernmeldebauamtes Innen auf die beiden Fernmeldebauämter weder<br />
organisatorisch noch wirtschaftlich geboten. Die geographische Dezentralisierung <strong>des</strong><br />
Fernmeldeinnenbaues würde hingegen von einer Arbeitsgruppe untersucht werden.<br />
Organisation<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
Aufgrund einer österreichweit durchgeführten Gemeinkostenanalyse empfahl<br />
eine externe Beratungsunternehmung im Juni 1991 der Post– und Telegraphenverwaltung,<br />
"einfache" Telefonanschlüsse (rd 20 bis 25 % der<br />
Gesamtherstellungen) nicht durch zwei, sondern nur durch einen Mitarbeiter<br />
eines Fernmeldebautrupps herstellen zu lassen. Dadurch könnten<br />
jährlich rd 4 000 Teilnehmer mehr an das Telefonnetz angeschlossen werden.<br />
Für die "mittelschweren" Teilnehmerherstellungen (rd 50 bis 60 %)<br />
schien der Einsatz von Zwei–Mann–Arbeitspartien (statt derzeit oft drei<br />
Mitarbeitern) gerechtfertigt. Die Umsetzung der Vorschläge setzte allerdings<br />
voraus, daß die Bautrupps in einem größeren Umfang als bisher mit<br />
Kfz ausgestattet werden.<br />
In der Folge wandelte die Postdirektion Wien die einzelnen Bautrupps<br />
<strong>des</strong> Bauamtes in "aufgabenuniverselle Organisationseinheiten" um. Hiebei<br />
wurden sämtliche "Bautrupparbeiter" zu "Fernmeldemonteuren" mit<br />
einer höheren dienstrechtlichen Einstufung aufgewertet, um dem verstärkten<br />
Einsatz von einzelnen Mitarbeitern bzw "Zweimannpartien" für<br />
Teilnehmerherstellungen oder Anschlußumwandlungen Rechnung zu<br />
tragen.<br />
Nach Angaben <strong>des</strong> Bauamtes wären für eine Umsetzung <strong>des</strong> Konzeptes<br />
<strong>des</strong> verstärkten Einsatzes der "Ein– bzw Zweimannpartien" zusätzlich<br />
42 Kfz erforderlich; eine genaue Erhebung durch die Postdirektion Wien<br />
stand noch aus.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß trotz der bereits im Juni 1991 ausgesprochenen<br />
Rationalisierungsempfehlung die Anzahl der für einen wirksameren<br />
Personaleinsatz erforderlichen Fahrzeuge noch nicht erhoben worden war,<br />
obwohl die dazugehörenden dienstrechtlichen Verbesserungen bereits getroffen<br />
worden waren.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die notwendigen Erhebungen nachzuholen. Aus Gründen<br />
einer flexiblen Bedarfsanpassung wäre insbesondere die Verwendung<br />
beamteneigener Kfz anzustreben.<br />
Laut Stellungnahme der Generaldirektion für die Post– und Telegraphenverwaltung<br />
sei der Höchststand an Dienstkraftfahrzeugen durch das Bun<strong>des</strong>finanzgesetz (Fahrzeugplan)<br />
begrenzt. <strong>Der</strong> Einsatz von beamteneigenen Kfz sei wegen der Materialmitnahme<br />
und der Verwahrung problematisch.<br />
<strong>Der</strong> Empfehlung auf Umorganisation würde insofern entsprochen werden, als in<br />
Hinkunft im Einzelfall von der jeweiligen Organisationseinheit zu entscheiden und<br />
auch zu verantworten wäre, ob ein oder mehrere Mitarbeiter einen bestimmten Arbeitsauftrag<br />
durchführen sollen.
BMV<br />
Fernmeldebauamt 5<br />
Überstunden 4.1<br />
Zwischen 1987 und 1992 fielen beim Bauamt folgende durch Geld abgegoltene<br />
Überstunden an:<br />
Überstunden<br />
Jahr Werktag Werktag Sonn– Summe Änderung in %<br />
(6-22 Uhr) (22-6 Uhr); und Feiertag (gegenüber<br />
Feiertag (ab der 9. Stunde) Vorjahr)<br />
(1.-8. Stunde)<br />
1987 142 449 11 172 1 931 155 552<br />
1988 159 403 12 417 1 478 173 298 + 11,4<br />
1989 161 616 12 614 4 134 178 364 + 2,9<br />
1990 175 726 13 739 7 769 197 234 + 10,6<br />
1991 184 119 14 580 7 541 206 240 + 4,6<br />
1992 166 417 12 324 5 878 184 619 - 10,5<br />
285<br />
4.2<br />
4.3<br />
Die Personalstände blieben in den Jahren 1988 bis 1992 im wesentlichen<br />
unverändert. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen stiegen zum<br />
Teil erheblich.<br />
Die Überstundenentwicklung beim Bauamt stand im Gegensatz zu den<br />
von der Bun<strong>des</strong>regierung im Jahr 1987 beschlossenen Vorgaben, zur Verringerung<br />
<strong>des</strong> Personalaufwan<strong>des</strong> jährlich den Aufwand für Mehrleistungen<br />
im Vergleich zum Vorjahr um 5 % zu senken. Die Generaldirektion<br />
für die Post– und Telegraphenverwaltung hatte zwar den nachgeordneten<br />
Dienststellen den Beschluß der Bun<strong>des</strong>regierung bekanntgegeben, aber<br />
später dem Vorbringen der Postdirektion Wien zugestimmt, die Dienststellen<br />
<strong>des</strong> Betriebsdienstes von der Einsparungsregelung auszunehmen.<br />
Erst im Jahr 1991 setzte die Postdirektion Wien auch im Betriebsdienst<br />
Maßnahmen zur Verminderung der Überstunden, indem sie auf die dienst–<br />
und strafrechtlichen Folgen ungerechtfertigter Überstunden hingewiesen<br />
hatte. Zudem wurde die Genehmigung von Sonntagsüberstunden <strong>des</strong> Bauamtes<br />
an die Zustimmung der zuständigen Abteilung sowie der Fernmeldeinspektion<br />
der Postdirektion gebunden.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Betriebsdienststellen von der angestrebten<br />
Verringerung <strong>des</strong> Mehrleistungsaufwan<strong>des</strong> durch mehrere Jahre hindurch<br />
ausgenommen worden waren. <strong>Der</strong> Postdirektion und der Generaldirektion<br />
war vorzuhalten, daß sie zunächst keine Maßnahmen zur Verringerung<br />
der teilweise außerordentlich hohen Steigerungsraten in den Jahren 1988<br />
bis 1991 gesetzt und nicht untersucht hatten, ob diese Erhöhungen durch<br />
größere Personalunterstände oder erhebliche Leistungssteigerungen gerechtfertigt<br />
waren.<br />
Die Generaldirektion erklärte den Anfall von Überstunden mit dem jährlichen Baugeschehen.<br />
Naturkatastrophen sowie das Bestreben zur raschen Herstellung von Fernsprechanschlüssen<br />
hätten zur Überstundensteigerung beigetragen. Außerdem gäbe es<br />
bei den einzelnen Organisationseinheiten unterschiedliche Entwicklungen. Selbst im<br />
Jahr 1992 wären in einzelnen Bereichen — trotz eines Absinkens im Gesamtergebnis<br />
— die Überstunden gestiegen.
286<br />
Krankenstände<br />
5.1<br />
Beim Bauamt fielen zwischen 1988 und 1992 folgende Krankenstandstage<br />
an:<br />
Jahr Verwaltung Baudienst Gesamt Tage je<br />
Mitarbeiter<br />
1988 1 841 23 511 25 352 22,6<br />
1989 1 522 29 142 30 664 26,6<br />
1990 1 635 27 437 29 072 25,5<br />
1991 1 972 30 687 32 659 28,3<br />
1992 2 549 30 115 32 664 29,1<br />
Im Jahr 1992 fielen 7 133 Krankenstandstage (21,8 %) unmittelbar vor<br />
der Ruhestandsversetzung an, weil Pensionierungsverfahren äußerst schleppend<br />
abgewickelt wurden. Beispielsweise war ein im 62. Lebensjahr befindlicher<br />
Mitarbeiter vor der Versetzung in den Ruhestand 145 Tage vom<br />
Dienst abwesend. Obwohl er bereits im Juli 1992 ärztlich für dauernd<br />
dienstunfähig erklärt worden war, erfolgte seine Ruhestandsversetzung erst<br />
Ende Oktober 1992.<br />
5.2<br />
Wie der RH kritisch vermerkte, war die Anzahl der Krankenstandstage je<br />
Mitarbeiter im Bereich <strong>des</strong> Bauamtes im Vergleich zu jener der "Unselbständig<br />
Erwerbstätigen" (Anzahl der Krankenstandstage je Arbeiter und Angestellten<br />
im Jahr 1991 laut Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger:<br />
15,3) nahezu doppelt so hoch. Während in der Privatwirtschaft<br />
die durch Krankheit bedingten Abwesenheiten in den letzten Jahren zurückgingen,<br />
war dies beim Bauamt nicht der Fall.<br />
Abgesehen von allgemeinen dienstlichen Maßnahmen zum Abbau der<br />
Krankenstände (vermehrte amtsärztliche Kontrollen, Ursachenforschung,<br />
gezielte Verbesserung der Arbeitsbedingungen) hielt der RH bei jenen<br />
Ausfällen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer möglichen Pensionierung<br />
stehen, ein rasches und zügiges Handeln für angezeigt.<br />
5.3<br />
Die Generaldirektion kündigte verstärkte Bemühungen zur Verminderung der<br />
Krankenstände an.<br />
Nächtliche<br />
Arbeitseinsätze<br />
6.1<br />
Hinsichtlich der häufigen nächtlichen Arbeitseinsätze <strong>des</strong> Kabelmeß–<br />
und Instandhaltungsdienstes war festzustellen:<br />
(1) Nach einem Nachteinsatz durfte der Dienst erst nach einer achtstündigen<br />
Ruhezeit wieder angetreten werden. Da die nächtlichen Arbeitsleistungen<br />
häufig bis 2 Uhr früh dauerten, wurde somit der Dienst erst um<br />
10 Uhr vormittags angetreten, obwohl die Regelarbeitszeit bereits um<br />
7 Uhr begonnen hätte.<br />
(2) War der Nachteinsatz schon vorher bekannt (vorangemeldete Nachtarbeit),<br />
dann beendeten die Mitarbeiter schon um 14 Uhr ihre Tagestätigkeit<br />
und traten um 22 Uhr den Nachtdienst an. In diesem Fall war eine anschließende<br />
ununterbrochene Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden zulässig.
Nächtliche<br />
Arbeitseinsätze<br />
BMV<br />
Fernmeldebauamt 5<br />
(3) Die Mehrleistungen außerhalb der regulären Arbeitszeit (Montag bis<br />
Donnerstag: 7 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 7 Uhr bis 13.30 Uhr) wurden<br />
als Überstunden vergütet. Zeitliche Abzüge für den verspäteten Dienstbeginn<br />
bzw das vorverlegte Dienstende im Falle der vorangemeldeten Nachtarbeit<br />
gab es nicht.<br />
287<br />
6.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die bestehende Arbeitszeitregelung, weil die Mitarbeiter<br />
<strong>des</strong> Kabelmeß– und Instandhaltungsdienstes offensichtlich nach einem<br />
Nachteinsatz physisch nicht mehr in der Lage waren, eine volle dienstliche<br />
Tätigkeit auszuüben.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Nachteinsätze auf das absolut notwendige Min<strong>des</strong>tmaß<br />
zu beschränken und eine Steigerung der Arbeitsproduktivität in der<br />
regulären Dienstzeit anzustreben.<br />
Ferner beanstandete der RH, daß die in der regulären Dienstzeit durch einen<br />
verspäteten Dienstbeginn bzw durch ein früheres Dienstende entstandenen<br />
Minderleistungen nicht als Freizeitausgleich gemäß § 16 <strong>des</strong> Gehaltsgesetzes<br />
1956 behandelt worden waren. Die von der Post– und<br />
Telegraphenverwaltung geübte Vorgangsweise, diese Fehlstunden bei der<br />
Überstundenentlohnung nicht zu berücksichtigen, entbehrte einer Rechtsgrundlage.<br />
6.3<br />
Laut Stellungnahme der Generaldirektion würden nächtliche Arbeitseinsätze nur<br />
bei unbedingter betrieblicher Notwendigkeit durchgeführt werden. Die Kritik an<br />
der Verrechnung von Überstunden und sonstigen Nebengebühren wurde von der<br />
Post– und Telegraphenverwaltung zum Anlaß für eine Neuregelung genommen.<br />
Jahresplanung<br />
7.1<br />
7.2<br />
7.3<br />
Je<strong>des</strong> Fernmeldebauamt hat die Erbringung seiner Leistungen in einem<br />
"Jahres–Bauprogramm" zu planen. Die Aufstellung <strong>des</strong> Planes und die<br />
Abstimmung mit den übergeordneten Stellen der insgesamt dreistufigen<br />
Organisation der Post– und Telegraphenverwaltung (Postdirektion und<br />
Generaldirektion) dauerten in der Regel rd eineinhalb Jahre.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete den organisationsbedingten hohen Planungszeitraum<br />
und –aufwand. Er empfahl, den nachgeordneten Dienststellen vermehrte<br />
Entscheidungsbefugnisse zu übertragen.<br />
Laut Stellungnahme der Generaldirektion entspräche der Planungsablauf der dreistufigen<br />
Organisation der Post– und Telegraphenverwaltung. Im Hinblick auf die<br />
Bemühungen, die Zuständigkeitsbefugnisse in allen Betriebssparten der Post– und<br />
Telegraphenverwaltung (Postdienst, Postautodienst und Fernmdeldedienst) auf zwei<br />
Ebenen zu beschränken, wäre beabsichtigt, den Betriebsdienststellen mehr Befugnisse<br />
einzuräumen. Als Vorgriff auf eine Neuregelung seien bereits Betragsgrenzen erhöht<br />
und die Gliederung der Bauvorhaben vereinfacht worden.<br />
Anmietungen<br />
8.1<br />
Die Zentrale <strong>des</strong> überprüften Bauamtes befand sich in einem posteigenen<br />
Gebäude in Wien–Favoriten. Daneben waren im selben Gemeindebezirk<br />
noch andere Räumlichkeiten angemietet. In einem derartigen Mietobjekt<br />
verfügte das Bauamt zur Zeit der Gebarungsüberprüfung über 1 127 m 2<br />
an Büroräumen sowie 1 587 m 2 an Lager– und Garagenflächen.
Anmietungen<br />
288<br />
Die Räumlichkeiten wurden stufenweise angemietet, jedoch oft erst verspätet<br />
genützt:<br />
(1) Im Jänner 1987 angemietete Flächen im Ausmaß von 817 m 2 standen<br />
trotz baulich guten Zustan<strong>des</strong> drei Monate leer. <strong>Der</strong> Großteil der<br />
Räume (757 m 2 ) wurde erst nach 13 Monaten bezogen.<br />
(2) Im April 1990 und im Feber 1991 wurden weitere Räumlichkeiten<br />
(90 bzw 136 m 2 ) angemietet, obwohl der bauliche Zustand schlecht war.<br />
Im Jänner <strong>1993</strong> waren die Objekte noch immer nicht instandgesetzt. Wie<br />
eine Begehung zu diesem Zeitpunkt ergab, waren beträchtliche Raumreserven<br />
bei den angemieteten Räumlichkeiten vorhanden. Bis einschließlich<br />
Dezember 1992 erwuchsen der Post– und Telegraphenverwaltung für unbenützte<br />
bzw schlecht genützte Räumlichkeiten Mietkosten in der Höhe<br />
von rd 1 Mill S.<br />
8.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten der<br />
angemieteten Räumlichkeiten nicht unverzüglich veranlaßt worden waren.<br />
Überdies hätte auch die Größe der angemieteten Flächen besser auf<br />
den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden müssen.<br />
Er empfahl, den Raumbedarf zu untersuchen und überflüssige Anmietungen<br />
aufzukündigen.<br />
8.3<br />
Laut Stellungnahme der Generaldirektion seien bei der Adaptierung der angemieteten<br />
Räumlichkeiten Verzögerungen entstanden. Die Postdirektion Wien sei angewiesen<br />
worden, den Raumbedarf zu überprüfen und die allenfalls notwendigen<br />
Maßnahmen zu veranlassen.<br />
Reinigung<br />
9.1<br />
9.2<br />
9.3<br />
Die Reinigung der Dienststellen <strong>des</strong> Bauamtes erfolgte überwiegend<br />
durch eigenes Personal. Im Jahre 1992 waren 34 Mitarbeiter im Ausmaß<br />
zwischen fünf und 40 Wochenstunden mit dieser Aufgabe betraut.<br />
Vergleichsweise war der Einsatz von Reinigungsunternehmungen für die<br />
Post– und Telegraphenverwaltung erheblich günstiger. Allein bei zwei<br />
Objekten ersparte sie sich durch die teilweise Fremdreinigung jährlich<br />
Personalkosten in der Höhe von mehr als 700 000 S.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, so weit wie möglich auf Fremdreinigung überzugehen.<br />
Die Generaldirektion sagte dies zu.<br />
Materialversorgung<br />
10.1<br />
Trotz entsprechender Materialanforderungen durch das Bauamt kam es bei<br />
verschiedenen für die Herstellung von Fernsprechanschlüssen benötigten<br />
Einrichtungen, wie zB Fernsprechapparaten, immer wieder zu Versorgungsengpässen.<br />
Im Jahre 1991 traten beispielsweise im Bereich Baden<br />
lange Wartezeiten auf, weil zu wenig Schnurlostelefone vorhanden waren.<br />
Engpässe bestanden auch bei den normalen Fernsprechapparaten, weil diese<br />
oft nicht in den von den Teilnehmern gewünschten Farben vorrätig waren.<br />
Um die Teilnehmerherstellungen nicht zu verzögern, montierte das Bauamt<br />
in solchen Fällen vorerst nur einen Ersatzapparat. Infolge <strong>des</strong> später notwen-
Materialversorgung<br />
BMV<br />
Fernmeldebauamt 5<br />
digen Apparatetausches mußten die Kunden allerdings zweimal aufgesucht<br />
werden. Obwohl das Bauamt seine unbefriedigende Materialversorgung<br />
mehrmals aufgezeigt hatte, bestanden zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />
noch immer Probleme.<br />
289<br />
10.2<br />
10.3<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die seit längerem unzureichende Versorgungslage,<br />
wodurch Fernsprechanschlüsse verspätet hergestellt und geringere Einnahmen<br />
aus Fernsprechgebühren erzielt wurden. Das mehrfache Aufsuchen<br />
von Kunden verursachte nicht nur einen vermeidbaren zusätzlichen<br />
Personalaufwand, sondern wirkte sich auch nachteilig auf das Öffentlichkeitsbild<br />
der Post– und Telegraphenverwaltung aus.<br />
Die Generaldirektion berief sich auf Lieferschwierigkeiten der Erzeuger. Zwischenzeitlich<br />
habe sich die Versorgungslage verbessert.<br />
(8) Die Engpässe in der Materialversorgung wären beschleunigt abzubauen.<br />
Schlußbemerkungen<br />
11<br />
Zusammenfassend sah sich der RH zu folgenden Empfehlungen veranlaßt:<br />
(1) Die Post– und Telegraphenverwaltung sollte durch straffe Führung<br />
und wirksame Kontrollen Überstunden einsparen.<br />
(2) Neben allgemeinen Maßnahmen zum Abbau von Krankenständen<br />
(vermehrte amtsärztliche Kontrollen, Ursachenforschung, gezielte<br />
Verbesserung der Arbeitsbedingungen) sollten vor allem die dienstbehördlichen<br />
Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen<br />
Dienstunfähigkeit beschleunigt werden.<br />
(3) Die Dauer nächtlicher Arbeitseinsätze wäre zu begrenzen.<br />
(4) Die einzelnen Arbeitspartien der Fernmeldebautrupps sollten so<br />
klein wie möglich gehalten werden. Wenn dies eine vermehrte Kfz–<br />
Ausstattung erfordert, wäre der vermehrte Einsatz von beamteneigenen<br />
Kfz anzustreben.<br />
(5) Planungsabläufe sollten durch Fortsetzen einer eingeleiteten Umorganisation<br />
und durch vermehrte Übertragung von Entscheidungsbefugnissen<br />
an Betriebsdienststellen beschleunigt werden.<br />
(6) <strong>Der</strong> Raumbedarf <strong>des</strong> Bauamtes sollte genau erhoben und Überkapazitäten<br />
abgebaut werden.<br />
(7) Aus Kostengründen wäre verstärkt auf Fremdreinigung überzugehen.
290<br />
ÖIAG–Bergbauholding AG<br />
Die Unternehmung hat den in ihre Gründung (1988) gesetzten Erwartungen<br />
in hohem Maße entsprochen. <strong>Der</strong> geordnete Rückzug aus dem<br />
schrumpfenden Bergbaumarkt bewirkte deutliche Ergebnisverbesserungen.<br />
Zudem wurde die vorrangige Zielsetzung verwirklicht, die<br />
1987 entstandenen Verluste der in der Bergbauholding AG zusammengefaßten<br />
Unternehmungen bis 1990 zu halbieren.<br />
1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Bilanzsumme – 193,2 203,3 327,2 287,7 287,3<br />
Bilanzgewinn/–verlust – -0,3 -0,4 -0,07 2,4 -8,4<br />
Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit – 4,3 -0,1 -102,7 2,5 -10,8<br />
Betriebsergebnisse der seit 1988<br />
in der ÖBAG zusammengefaßten<br />
Bergbaubetriebe -442 -248 -129 -187 -53 -47<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von April bis Juni <strong>1993</strong> die Gebarung der ÖIAG–<br />
Bergbauholding AG. Die erstmalige Gebarungsüberprüfung der Unternehmung<br />
betraf insbesondere die Unternehmungspolitik der Gesellschaft.<br />
Allgemeines<br />
2<br />
Die 1988 gegründete Unternehmung stand zu 100 % im Eigentum der<br />
Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG). Das Grundkapital der<br />
Gesellschaft betrug nach Erhöhungen im Jahr 1990 am Ende <strong>des</strong> überprüften<br />
Zeitraumes (1992) 20 Mill S.<br />
Gegenstand der Unternehmung war die Ausübung der Funktion einer<br />
Holdinggesellschaft, insbesondere durch Verwaltung der von der Gesellschaft<br />
gehaltenen Anteilsrechte an ihren Konzerngesellschaften, deren Gegenstände<br />
sich überwiegend auf Bergbautätigkeiten jedweder Art erstreckten.<br />
Ferner oblagen der Unternehmung die Unternehmungsplanung, die<br />
Beteiligungspolitik sowie weitere übergeordnete Sachmaterien.<br />
Zielvorgabe<br />
3<br />
Die Unternehmung wurde 1988 mit der Absicht, die verstreuten Bergbauaktivitäten<br />
der ÖIAG zu konzentrieren, gegründet. In diese wurden in den<br />
Jahren 1988 und 1989 die vormals im Eigentum der ÖIAG bzw der<br />
VOEST–ALPINE AG gestandenen Gesellschaften Wolfsegg–Traunthaler<br />
Kohlenwerks AG, Bleiberger Bergwerks–Union, Salzach–Kohlenbergbau<br />
GesmbH, Graz–Köflacher Eisenbahn– und Bergbaugesellschaft und<br />
VOEST–ALPINE–Erzberg GesmbH eingebracht. Zweck der Unterstellung<br />
dieser Beteiligungsgesellschaften sollte neben der allfälligen Erzielung von
BMV<br />
ÖIAG-Bergbauholding AG<br />
Synergieeffekten insbesondere — unter Verfolgung der mittelfristigen Strategie<br />
eines geordneten Rückzuges aus dem schrumpfenden Bergbaumarkt<br />
— eine Halbierung der 1987 entstandenen Verluste in Höhe von rd<br />
442 Mill S bis 1990 sein.<br />
291<br />
Organe und<br />
Rechtsverhältnisse<br />
4<br />
<strong>Der</strong> Vorstand bestand aus ein oder zwei Personen; zuletzt war ein Alleinvorstand<br />
bestellt.<br />
<strong>Der</strong> Aufsichtsrat bestand aus zumin<strong>des</strong>t vier Mitgliedern; zuletzt waren<br />
neun Aufsichtsräte bestellt.<br />
Die Unternehmung hatte bei der Verwaltung der Anteilsrechte ein Weisungsrecht<br />
gegenüber ihren Beteiligungsgesellschaften. Andererseits hatte<br />
sie als Teil <strong>des</strong> Unterordnungskonzerns ÖIAG <strong>des</strong>sen Richtlinien, Beschlüsse<br />
oder Weisungen zu befolgen. In bestimmten Geschäftsfällen hatte die Unternehmung<br />
die Zustimmung der ÖIAG einzuholen oder dieser die Entscheidung<br />
gänzlich zu überlassen.<br />
Unternehmungspolitik<br />
Ausgangslage<br />
5<br />
Sowohl beim Braunkohlen– wie auch beim Erzbergbau war die Ertragslage<br />
1987 deutlich angespannt. Für den Bereich der Kohlewirtschaft wurde<br />
dies mit dem niedrigen internationalen Energiepreisniveau erklärt, dem<br />
insbesondere durch den Wechsel in den vergleichsweise kostengünstigeren<br />
Tagbau begegnet werden könne. Jedoch wären selbst bei überdurchschnittlichen<br />
Preiszugeständnissen der österreichischen Energiewirtschaft<br />
lediglich niedrigere Verluste, im günstigsten Fall ausgeglichene Ergebnisse<br />
zu gewärtigen.<br />
Die Schwierigkeiten im Erzbereich waren laut dem Gründungskonzept der<br />
Unternehmung auf den vergleichsweise niedrigen Metallgehalt der österreichischen<br />
Erzlagerstätten, die kostenintensive Gewinnung im Untertagebau,<br />
den für österreichische Unternehmer ungünstigen Dollarkurs und das<br />
hinreichenden Angebot aus Übersee zurückzuführen. Die Weltmarktentwicklung<br />
ließ bis Mitte der 90er Jahre einer erwarteten zusätzlichen Kapazität<br />
an Eisenerz von 15 Mill Jahrestonnen Projekte für rd 200 Mill Jahrestonnen<br />
gegenüberstehen. Hiedurch wäre künftig eine weitere Verhärtung<br />
<strong>des</strong> Wettbewerbes zu gewärtigen.<br />
Aus diesen Gründen faßte die ÖIAG im Jahre 1988 ihre Bergbaubetriebe<br />
zusammen. Dies sollte neben einer Konzentration der Potentiale bei Geologie,<br />
Prospektion und Exploration, <strong>des</strong> Know–how — auch im Hinblick<br />
auf eine allfällige externe Vermarktung — und den Bemühungen<br />
um Rationalisierungs– und Modernisierungsinvestitionen letztlich auch<br />
eine Straffung der Leitungsstrukturen sowie eine Abstimmung der Strategien<br />
der Einzelunternehmungen bewirken.
Unternehmungspolitik<br />
292<br />
Bergbau– und<br />
Rohstoffpolitik<br />
6<br />
Übergeordnetes und vorrangiges Ziel der österreichischen Bergbau– und<br />
Rohstoffpolitik war nach Meinung <strong>des</strong> BMwA stets die ausreichende Versorgung<br />
der österreichischen Wirtschaft mit mineralischen Roh– und<br />
Grundstoffen, wobei sowohl die Standortgebundenheit als auch die ungleiche<br />
Verteilung der Lagerstätten als problembehaftet erachtet wurde. <strong>Der</strong><br />
Bedarf an mineralischen Grund– und Rohstoffen konnte etwa 1991 zu einem<br />
Drittel — ein im internationalen Vergleich hoher Wert — aus dem<br />
Inland gedeckt werden. Aus den darüber hinaus erforderlichen Importen ergaben<br />
sich erhebliche Belastungen der österreichischen Zahlungsbilanz.<br />
Wiewohl die Versorgung der Wirtschaft mit mineralischen Roh– und<br />
Grundstoffen grundsätzlich eine betriebswirtschaftliche Aufgabe darstellt,<br />
wurden im Interesse einer Versorgungssicherung zur Abgeltung der mit der<br />
Aufsuchung von Vorkommen verbundenen Risken staatliche Eingriffe als<br />
sachlich gerechtfertigt angesehen. Solche Maßnahmen wurden mit dem<br />
Bergbauförderungsgesetz 1979 getroffen.<br />
Unternehmungsleitbild<br />
7.1<br />
In einem 1989 vom Vorstand vorgelegten Unternehmungsleitbild wurde es<br />
als mittelfristiges Ziel angesehen — neben der vorrangigen Halbierung der<br />
1987 aufgetretenen Verluste bis 1990 —, nach Einbeziehung der Bergbauförderungsmittel<br />
zumin<strong>des</strong>t ausgeglichen zu gebaren. Die Lage <strong>des</strong> österreichischen<br />
wie <strong>des</strong> europäischen Bergbaues wurde angesichts deutlicher Überkapazitäten<br />
bei bestehenden Bergbauen, sehr geringer Wachstumsraten und<br />
starken Substitutionsdrucks durch Einsatz anderer Materialien und Techniken<br />
als überaus angespannt eingeschätzt. Hinzu kämen für den europäischen<br />
Raum ungünstige Wechselkursverhältnisse und hohe Personalkosten.<br />
Die Metallerze wiesen seit Jahren real sinkende Preise auf. Bei Anhalten<br />
dieser Entwicklung war eine weitere Verschärfung der Ertragslage der betroffenen<br />
Bergbaue anzunehmen. Eine Anpassung an Preis– und Marktentwicklungen<br />
würde sohin Produktionsverringerungen insbesondere im<br />
Untertagebau erfordern.<br />
Im Braunkohlebereich verringerte sich die Produktion von rd 3 Mill t<br />
(Mitte der 80er Jahre) auf rd 2,2 Mill t (1990). Eine dieser Fördermenge<br />
entsprechende inländische Wertschöpfung erschien der Unternehmung<br />
als gemeinwirtschaftlich bedeutsam und erhaltenswert. Bei strategischer<br />
Betrachtung war beim Absatz von Braunkohle für Hausbrand und Industriekohle<br />
allerdings auch die Umweltbelastung zu berücksichtigen.<br />
7.2<br />
Da die Unternehmung insbesondere bei den Industriemineralien erhöhte<br />
Absatzmöglichkeiten sah, sollten nach Auffassung <strong>des</strong> RH in diesem Bereich<br />
weitere Beteiligungen angestrebt werden. Ebenso sollte in der Unternehmung<br />
vorhandenes Know–how in verstärktem Maße einer Verwertung,<br />
etwa im Rahmen von Beratungstätigkeiten, zugeführt werden.<br />
Strategisch zu überlegen wäre, die gesetzlich normierten Rekultivierungsaufträge<br />
bei Stillegung von Betriebsstätten mit zukunftweisenden Freizeitprojekten<br />
sinnvoll zu verbinden. Dies sollte überwiegend in Form von minderheitlichen<br />
oder stillen Beteiligungen an privaten Unternehmungen erfolgen.
Unternehmungspolitik<br />
BMV<br />
ÖIAG-Bergbauholding AG<br />
Hinsichtlich <strong>des</strong> von ihm als grundsätzlich schlüssig, zielgerichtet und<br />
wirklichkeitsnah beurteilten Unternehmungsleitbil<strong>des</strong> vermerkte der RH<br />
allerdings Widersprüche mit volkswirtschaftlichen Zielen. Die betriebswirtschaftlich<br />
richtige Strategie <strong>des</strong> schrittweisen Rückzuges aus dem<br />
Grundstoffbereich stand zweifellos im Gegensatz zu den Absichten <strong>des</strong><br />
Bergbauförderungsgesetzes 1979 nach einer Versorgung der österreichischen<br />
Wirtschaft aus inländischen Quellen.<br />
293<br />
Ferner erachtete der RH das betriebswirtschaftliche Ziel, mittelfristig<br />
nach Inanspruchnahme der Bergbauförderung zumin<strong>des</strong>t ausgeglichen zu<br />
gebaren, als nicht hinreichend. Vielmehr wären die Verluste in solcher<br />
Weise zu verringern, daß der Mittelbedarf zu ihrer Abdeckung möglichst<br />
gering gehalten würde.<br />
7.3<br />
Laut Stellungnahme der überprüften Unternehmung würden beginnend mit dem Jahr<br />
<strong>1993</strong> und für die mittelfristige Zukunft steigende Anteile aus Bergbauförderungsmitteln<br />
für Schließungsmaßnahmen in Bergbaubetrieben aufzuwenden sein.<br />
Rohstoffproduktion<br />
8<br />
Die Rohstofförderung durch die Konzernbetriebe der überprüften Unternehmung<br />
nahm — bedingt durch Produktionsbeschränkungen und Schließungsmaßnahmen<br />
— von 1987 bis 1992 stetig ab. Die Fördermengen an<br />
Braunkohle sanken von rd 2,8 Mill t (1987) auf rd 2,1 Mill t (1991), jene<br />
von Eisenerz von rd 3,1 Mill t (1987) auf rd 2,1 Mill t (1991).<br />
Bergbauförderung<br />
9<br />
Die auf der Grundlage <strong>des</strong> Bergbauförderungsgesetzes 1979 gewährten Unterstützungen<br />
aus Bun<strong>des</strong>mitteln erreichten 1988 bis 1992 eine Gesamthöhe<br />
von rd 965 Mill S, wovon rd 800 Mill S den Konzernbetrieben der<br />
überprüften Unternehmung zukamen und vorwiegend zur Abdeckung von<br />
strukturell entstandenen Verlusten bzw von Stillegungskosten verwendet<br />
wurden.<br />
Wirtschaftliche<br />
Entwicklung<br />
10.1<br />
Das erklärte Ziel, die 1987 bei den einzelnen Gesellschaften entstandenen<br />
Verluste in Höhe von rd 442 Mill S durch die Gründung der überprüften<br />
Unternehmung bis 1990 zu halbieren, wurde erreicht. So betrugen die Abgänge<br />
rd 129 Mill S (1989) und rd 187 Mill S (1990). In der Folge verringerte<br />
sich der Verlust auf rd 47 Mill S (1992), stieg in<strong>des</strong>sen aufgrund<br />
ungünstigen Geschäftsverlaufes wieder auf rd 75 Mill S (<strong>1993</strong>) an.<br />
Entscheidend für die Ergebnisverbesserungen waren Maßnahmen zur<br />
Betriebseinschränkung durch Schließung unrentabler Untertagebaue sowie<br />
durch Verringerung von Fördermengen und Veräußerung von Teilbetrieben.<br />
Infolge dieser Maßnahmen verminderte sich auch der Umsatz von rd<br />
3,3 Mrd S (1987) auf rd 2,5 Mrd S (1990) und der gesamte Personalstand<br />
von 5 175 Mitarbeitern (1987) auf 3 256 (1990). Nach der Entscheidung<br />
über die Liquidation der Bleiberger Bergwerks–Union verringerte sich der<br />
Umsatz auf rd 1,4 Mrd S und die Beschäftigtenzahl auf 1 744 (<strong>1993</strong>).
Unternehmungspolitik<br />
294<br />
10.2<br />
<strong>Der</strong> RH anerkannte, daß die Unternehmung die in ihre Gründung gesetzten<br />
Erwartungen und Anforderungen als Leistungsholding in hohem Maße<br />
erfüllen konnte.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurden allerdings die im Unternehmungskonzept<br />
für Erze und Kohle niedergelegten Ziele nur teilweise erreicht. So mußte<br />
der Eisenerzabbau aufgrund von Abnahmeverträgen, die wesentlich geringere<br />
Liefermengen vorsahen, schneller als geplant zurückgenommen<br />
werden. Im Kohlebereich erreichte lediglich die Graz–Köflacher Eisenbahn–<br />
und Bergbaugesellschaft das Halten der Marktstellung. Mit der<br />
Stillegung weiterer Betriebe bzw dem Auslaufen von Lieferverträgen wird<br />
die Abbaumenge auch in dieser Sparte künftig deutlich sinken.<br />
Freizeitwirtschaft<br />
11.1<br />
11.2<br />
Im Bereich der Freizeitwirtschaft war die Unternehmung verstärkt tätig,<br />
etwa durch den Betrieb von Schaubergwerken oder anderen Freizeiteinrichtungen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, den selbständigen Betrieb von Freizeiteinrichtungen —<br />
soweit überhaupt wirtschaftlich — auf solche zu beschränken, bei welchen<br />
bergmännische Fähigkeiten und Kenntnisse unabdingbar sind, wie etwa<br />
beim Betrieb von Schaubergwerken. Aller übrigen Vorhaben in diesem Bereich<br />
sollte sich die Unternehmung enthalten und sich damit mittelfristig<br />
aus der nicht angestammten Tourismuswirtschaft zurückziehen.<br />
Ausblick<br />
12<br />
Ungeachtet <strong>des</strong> durch die Unternehmung verwirklichten Zielerreichungsgra<strong>des</strong><br />
ist nach Ansicht <strong>des</strong> RH nach Schließung weiterer Teilbetriebe bzw<br />
nach Auslaufen von Lieferverträgen der Weiterbestand der Holding nicht<br />
mehr gerechtfertigt. Sodann wäre eine Änderung der Unternehmungsstruktur<br />
zu überlegen.<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung hätte eine im Jahr 1991 erwogene Vereinigung<br />
der Holding mit der Graz–Köflacher Eisenbahn– und Bergbaugesellschaft die<br />
Möglichkeit eröffnet, den Cash–flow der hieraus entstandenen Gesellschaft verstärkt<br />
für ihre zukunftsweisenden Wachstumssparten Industrieminerale, Dienstleistungen<br />
und Freizeitwirtschaft einzusetzen.<br />
Finanzwirtschaft<br />
13<br />
Die Bilanzsumme der Unternehmung erhöhte sich von 193,2 Mill S<br />
(1988) um 94,1 Mill S bzw 48,7 % auf 287,3 Mill S (1992).<br />
Die Zunahme der Bilanzsumme war im wesentlichen auf eine Erhöhung<br />
<strong>des</strong> Grundkapitals um 14 Mill S, auf Rückstellungen sowie auf eine Erhöhung<br />
der Verbindlichkeiten gegenüber der ÖIAG zurückzuführen.<br />
Ungeachtet der Kapitalerhöhung fiel der Eigenkapitalanteil durch eine<br />
Rücklagenbildung für Schließungskosten von 71 Mill S (1990) von<br />
99,9 % (1988) auf 64,9 % (1991).<br />
<strong>Der</strong> Anteil <strong>des</strong> Anlagevermögens am Gesamtvermögen der überprüften<br />
Unternehmung lag zwischen 84,8 % (1990) und 99,4 % (1992). Das Anlagevermögen<br />
stieg aufgrund einer stillen Beteiligung von 181,8 Mill S<br />
(1990) um 103,8 Mill S bzw 57,1 % auf 285,6 Mill S (1992).
Finanzwirtschaft<br />
BMV<br />
ÖIAG-Bergbauholding AG<br />
Ihre Finanzierungsmöglichkeiten hat die Unternehmung in Ermangelung<br />
eigener finanzieller Reserven über das ÖIAG–Clearing wahrgenommen.<br />
295<br />
Die hauptsächlich aus einer von den Tochterunternehmungen zu leistenden<br />
Konzernumlage stammenden Erträge der Unternehmung stiegen von<br />
9,5 Mill S (1988) um 19,4 Mill S bzw 204 % auf 28,9 Mill S (1992),<br />
womit im Berichtszeitraum ein positiver Betriebserfolg von rd 5,8 Mill S<br />
erzielt werden konnte. Die größten Aufwandspositionen betrafen den<br />
Personalaufwand sowie die von der überprüften Unternehmung ihrerseits<br />
an die ÖIAG zu entrichtende Konzernumlage.<br />
Durch Betriebseinschränkungen und Veräußerungen von Tochterunternehmungen<br />
sank der Umsatz <strong>des</strong> Konzerns von 3,2 Mrd S (1988) um<br />
1,7 Mrd S bzw 53,1 % auf 1,5 Mrd S (1992). Deutliche Personalanpassungen<br />
im Ausmaß von rd 56 % bewirkten in<strong>des</strong> einen Rückgang <strong>des</strong><br />
negativen Betriebsergebnisses von 248 Mill S (1988) auf 47 Mill S<br />
(1992). Als einzige Gesellschaft <strong>des</strong> Konzerns wies die Graz–Köflacher<br />
Eisenbahn– und Bergbaugesellschaft im Berichtszeitraum einen Gewinn<br />
(rd 55,1 Mill S) aus, der sie befähigte, 1992 und <strong>1993</strong> eine Dividende<br />
von insgesamt rd 22,1 Mill S an die Muttergesellschaft auszuschütten.<br />
Personal<br />
14.1<br />
14.2<br />
Bis 1990 wurde das Personal der überprüften Unternehmung von der<br />
ÖIAG beigestellt, der die Kosten zu vergüten waren. Die Unternehmung<br />
hat erstmalig 1991 mit dem Alleinvorstand und einem weiteren leitenden<br />
Angestellten eigene Dienstverhältnisse begründet. Sechs weitere Mitarbeiter<br />
verblieben hingegen im Personalstand der ÖIAG.<br />
<strong>Der</strong> gesamte Aufwand für die genannten Mitarbeiter stieg von rd<br />
12,6 Mill S (1988) um rd 5,8 Mill S bzw 46 % auf rd 18,4 Mill S (1992).<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, ausscheidende Mitarbeiter in Abstimmung mit der<br />
ÖIAG durch eigene — von der Unternehmung angestellte — Dienstnehmer<br />
zu ersetzen.<br />
Schlußbemerkungen<br />
15<br />
<strong>Der</strong> RH gelangte zu folgenden Empfehlungen:<br />
(1) In Abänderung <strong>des</strong> Unternehmungskonzeptes wäre der von der<br />
öffentlichen Hand benötigte Mittelbedarf möglichst gering zu halten.<br />
Mittelfristig werden allerdings noch steigende Anteile aus Bergbauförderungsmitteln<br />
für Schließungsmaßnahmen in Bergbaubetrieben<br />
aufzuwenden sein.<br />
(2) Die Unternehmung sollte im Bereich der Freizeitwirtschaft lediglich<br />
in Form von Minderheits– und stillen Beteiligungen tätig werden.<br />
Mittelfristig wäre ein Rückzug aus diesem bergbaufremden Geschäftsfeld<br />
anzustreben.<br />
(3) Da die absehbare Schließung von Teilbetrieben eine eigene Holdinggesellschaft<br />
nicht mehr erforderlich machen wird, wäre eine neue<br />
Unternehmungsstruktur zu überlegen.
296<br />
AT&S Austria Technologie &<br />
Systemtechnik GesmbH, Leoben<br />
<strong>Der</strong> 1987 von der seinerzeitigen VOEST–ALPINE AG gegründeten<br />
Gesellschaft waren von der Muttergesellschaft Anlagen und Aktivitäten<br />
<strong>des</strong> Geschäftsfel<strong>des</strong> "Elektronische Bauelemente" übertragen worden,<br />
dem sie sich im Zuge ihrer in den 70er Jahren verfolgten Diversifizierungsbestrebungen<br />
zugewandt hatte.<br />
Grundlage war ein bis 1990 geltender Vertrag aus dem Jahr 1981 mit<br />
einem internationalen Computerhersteller, wonach die Fabrikationsstätten<br />
— insbesondere das Werk in Leoben Hinterberg, das Leiterplatten<br />
(das sind gedruckte Schaltungen) herstellt — hinsichtlich Kapazität,<br />
Anlagenstruktur und Fertigungsablauf voll auf diesen Kunden<br />
ausgerichtet wurden.<br />
Starke Kürzungen der ursprünglich vertraglich vorgesehenen Abnahmen<br />
<strong>des</strong> Hauptkunden, die einseitige technische Ausrichtung und die<br />
zu einem großen Teil überhaupt nicht genutzten Anlagenteile sowie<br />
Managementfehler erschwerten die Gewinnung anderer Kunden und<br />
hatten existenzbedrohende Verluste zur Folge.<br />
<strong>Der</strong> im Jahr 1990 neu bestellten Geschäftsführung ist es zwischenzeitlich<br />
gelungen, insbesondere in den Bereichen Fertigung und Vertrieb<br />
beachtliche Sanierungsschritte zu setzen, die auch mit der Koordinierung<br />
aller drei Leiterplattenhersteller im ÖIAG–Bereich (die überprüfte<br />
Gesellschaft wurde 1991 auch "Leitgesellschaft" der Leiterplattenhersteller<br />
EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH sowie der Steirischen<br />
Elektronik GesmbH, Fehring) verbunden waren.<br />
<strong>Der</strong> 1992 zu verzeichnende Konjunktureinbruch und der damit verbundene<br />
Preiseinbruch erschwerten die diesbezüglichen Bemühungen.<br />
<strong>Der</strong> AT&S–Teilkonzern wurde im November 1994 zur Gänze an eine<br />
private Gruppe verkauft.<br />
1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />
Nettoumsatzerlöse<br />
in Mill S<br />
AT&S GesmbH 501 514 443 460 386 352<br />
AT&S Teilkonzern – – – – 941 952<br />
Jahresfehlbetrag<br />
in Mill S<br />
AT&S GesmbH 23 60 632 91 137 90<br />
AT&S Teilkonzern – – – – 124 102<br />
Personalstand<br />
zum 31. Dezember<br />
AT&S GesmbH 669 732 800 477 469 401<br />
AT&S Teilkonzern – – – – 1 107 1 042
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
BMV<br />
AT&S GesmbH<br />
<strong>Der</strong> RH hat von Jänner bis April <strong>1993</strong> (mit Unterbrechungen) die AT&S<br />
Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH überprüft.<br />
297<br />
Die Überprüfung umfaßte den Zeitraum 1987 (Jahr der Gründung) bis<br />
1992. Das Hauptgewicht lag auf der Ertragslage der Unternehmung, auf<br />
der Wirksamkeit von eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen und schließlich<br />
auf den Zukunftschancen der Unternehmung.<br />
Zeitgleich hat der RH auch die beiden Tochtergesellschaften der Unternehmung,<br />
nämlich die EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH sowie die<br />
Steirische Elektronik GesmbH überprüft.<br />
Rechtsverhältnisse<br />
2<br />
Die Unternehmung stand zunächst im Alleineigentum der damaligen<br />
VOEST–ALPINE AG, wurde im Zuge der Umstrukturierung der Industriegruppe<br />
der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) der 1988<br />
gegründeten Elektro– und Elektronik Industrie Holding AG, Wien zugeordnet,<br />
sodann der durch Verschmelzung mit der Maschinen– und Anlagebau<br />
Holding AG im Jahre 1991 neu entstandenen Austrian Industries<br />
Technologies AG angegliedert und schließlich zufolge der <strong>1993</strong><br />
erfolgten Verschmelzung mit der Austrian Industries AG deren unmittelbare<br />
Tochter.<br />
Mitte 1990 hatte die Elektro– und Elektronik Industrie Holding AG die<br />
Gründung einer E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH veranlaßt<br />
und die von ihr zunächst unmittelbar gehaltenen Leiterplattenhersteller<br />
EUMIG und Steirische Elektronik GesmbH in diese eingebracht. Seit der<br />
1991 erfolgten Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der überprüften Unternehmung<br />
ist diese auch "Leitgesellschaft" der genannten Leiterplattenhersteller<br />
und bildete einen Teilkonzern der Austrian Industries AG, zuletzt<br />
der ÖIAG.<br />
Gegenstand der<br />
Unternehmung<br />
3<br />
Gegenstand der Unternehmung waren im wesentlichen die Entwicklung,<br />
Fertigung und der Vertrieb von elektrischen Bauelementen, Komponenten,<br />
Modulen und Geräten sowie die Entwicklung, Fertigung und der<br />
Handel mit elektronischen Komponenten, Geräten und Systemen. Das<br />
tatsächliche Erzeugungsprogramm lag in letzter Zeit fast ausschließlich<br />
auf dem Gebiet höherwertiger Leiterplatten (sogenannte Multilayer), die<br />
insbesondere von Erzeugern von Computern oder Geräten der Telekommunikation<br />
gekauft werden.<br />
Wirtschaftliche<br />
Entwicklung<br />
4<br />
Im Jahr 1981 schloß die VOEST–ALPINE AG mit einem internationalen<br />
Hersteller von Computern einen Rahmenvertrag, der die Errichtung eines<br />
Leiterplattenwerkes in Leoben Hinterberg durch die VOEST–ALPINE AG<br />
und eine Abnahmeverpflichtung <strong>des</strong> Computerherstellers von 1 500 Stück<br />
Leiterplatten je Tag sowie Abstandszahlungen bei Nichtabnahme der vollen<br />
Menge vorsah. Nachdem die Produktion in diesem um rd 200 Mill S errichteten<br />
Werk Ende 1983 aufgenommen worden war, wurde in zwei Vertragsanpassungen<br />
im Jahr 1984 der Ausbau der Anlagen für eine Fertigung<br />
von min<strong>des</strong>tens 14 000 Stück je Tag festgelegt.
298<br />
Wirtschaftliche<br />
Entwicklung<br />
Aber bereits ein Jahr später kündigte die Vertragspartnerin eine erhebliche<br />
Zurücknahme der Abnahmemenge an und begründete dies mit ihrer<br />
ursprünglichen Fehleinschätzung der Marktentwicklung und dem Aufbau<br />
einer eigenen Leiterplattenfertigung in der BRD. Die Erweiterungsbauten<br />
sowie die Ver– und Entsorgungseinheiten in Hinterberg waren zu<br />
diesem Zeitpunkt jedoch bereits weitgehend fertiggestellt; die maschinelle<br />
Ausstattung wurde allerdings nur noch für 5 000 Stück je Tag ausgelegt.<br />
<strong>Der</strong> Investitionsaufwand für diese zweite Stufe betrug rd 840 Mill S.<br />
Mitte März 1987 wurde die Abnahmeverpflichtung vertraglich mit<br />
3 600 Stück je Tag festgelegt und der VOEST–ALPINE AG eine Abschlagszahlung<br />
von 178 Mill S für die Minderabnahme zugesprochen.<br />
Diese Verträge wurden auf die überprüfte Unternehmung überbunden.<br />
Sie war dadurch zwar einer der großen Leiterplattenhersteller auf dem europäischen<br />
Markt, jedoch hinsichtlich der Fabriksanlagen, der Maschinenausstattung<br />
und <strong>des</strong> Know–how zunächst völlig auf den erwähnten<br />
Abnehmer ausgerichtet. Die zwangsläufige wirtschaftliche Abhängigkeit<br />
von einem Abnehmer und die zum Teil mangelhafte Beherrschung der<br />
Produktionstechnologie insbesondere bei höherwertigen Leiterplatten erschwerten<br />
bis 1990 den Einstieg in den freien Markt erheblich. Die Kosten<br />
der nichtgenützten Anlagen und der überdimensionierten Infrastruktur<br />
belasteten die Ergebnisse weiterhin. Dies bewirkte derart hohe Verluste,<br />
daß die Erstellung der Bilanz 1989 erst nach Auflösung der freien Rücklage<br />
in Höhe von 150 Mill S und der Zusage von 370 Mill S durch den Eigentümer<br />
möglich wurde. Die ab 1990 einsetzenden strukturellen und weiteren<br />
finanziellen Sanierungsmaßnahmen brachten zweifellos Fortschritte. Trotz<br />
beachtlicher Erfolge vor allem im Bereich der Fertigung und <strong>des</strong> Marketings<br />
war es aber bisher nicht möglich, die Gewinnschwelle zu erreichen.<br />
Die Bruttoumsätze der überprüften Unternehmung stiegen vorerst von rd<br />
505 Mill S (1987) auf rd 519 Mill S (1988) und sanken aus den oben erwähnten<br />
Ursachen auf rd 446 Mill S (1989) bzw 465 Mill S (1990) ab.<br />
Trotz eines beachtlichen Anstieges der Verkäufe auf dem freien Markt von<br />
1990 bis 1992 auf das Zweieinhalbfache (von 82,5 Mill S auf<br />
206,2 Mill S) haben die Gesamtumsätze aber nur rd 391 Mill S (1991)<br />
bzw rd 353 Mill S (1992) erreicht. Es ist hiebei allerdings zu berücksichtigen,<br />
daß ab Mitte 1990 zufolge der damals erfolgten Ausgliederung <strong>des</strong><br />
Werkes Engerwitzdorf Umsätze aus <strong>des</strong>sen Fertigung darin nicht mehr aufscheinen.<br />
Die überprüfte Unternehmung hat ihr Personal erst 1988 von der VOEST–<br />
ALPINE Consulting Engineering GesmbH übernommen. Mitte 1990<br />
war die Personalstruktur durch Änderungskündigungen (Überstellungen in<br />
den Arbeiterstand) den praktischen Erfordernissen angepaßt worden. <strong>Der</strong><br />
Gesamtpersonalstand, der Ende 1987 unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Fremdpersonals<br />
669 Arbeitskräfte (davon 505 in Hinterberg) umfaßt hatte, ist<br />
bis Ende 1989 auf 685 (davon 605 in Hinterberg) angestiegen, hat Ende<br />
1990 nach der Ausgliederung von Engerwitzdorf 477 Mitarbeiter betragen<br />
und ist bis Ende 1992 auf 401 zurückgegangen.
Verlustursachen —<br />
Sanierungsschritte<br />
5.1<br />
BMV<br />
AT&S GesmbH<br />
Die Ursachen der insbesondere bis 1989 sehr hohen Verluste waren die<br />
hohe wirtschaftliche und technische Abhängigkeit von einem Abnehmer<br />
sowie Mängel im betrieblichen Management (Personalfluktuation von bis<br />
zu 30 %, nicht entsprechen<strong>des</strong> Entlohnungssystem, Einsatz unqualifizierten<br />
und zum Teil unzureichend geschulten Personals, nicht entsprechen<strong>des</strong><br />
innerbetriebliches Informationswesen).<br />
299<br />
Alle diese Umstände brachten trotz der günstigen Konjunkturlage Verluste;<br />
die Jahresfehlbeträge betrugen bereits 1987 und 1988 zusammen rd<br />
83 Mill S; der Jahresverlust 1989 erreichte aufgrund der stark aufgetretenen<br />
Qualitätsprobleme sogar 418 Mill S. Dazu kamen noch im Zuge der<br />
ab 1990 eingeleiteten Sanierungsschritte bereits bei der Erstellung der Bilanz<br />
1989 berücksichtigte, betriebswirtschaftlich bzw handelsrechtlich angezeigte<br />
Sonderabschreibungen von Anlagen in Höhe von 214 Mill S, wodurch<br />
der Jahresverlust schließlich auf 632 Mill S anstieg.<br />
Die ab 1990 eingesetzte Geschäftsführung beabsichtigte laut einem Sanierungskonzept,<br />
die Personalausstattung zu bereinigen, eine dem internationalen<br />
Standard entsprechende Produktqualität und eine im Wettbewerb<br />
ausschlaggebende Liefersicherheit zu erreichen, die existenzbedrohende Abhängigkeit<br />
von einem Hauptabnehmer durch Gewinnung neuer Kunden<br />
abzubauen und alle dafür notwendigen innerbetrieblichen Voraussetzungen<br />
zu schaffen.<br />
Angesichts der damaligen Konjunkturlage und der in Aussicht gestellten<br />
Zuführung von Eigenmitteln vermeinte die Geschäftsführung, die Gewinnschwelle<br />
bis <strong>1993</strong> erreichen zu können.<br />
5.2<br />
<strong>Der</strong> RH wies kritisch darauf hin, daß es der ÖIAG seinerzeit offensichtlich<br />
nicht gelungen war, die Geschäftspolitik der drei ab 1981 im Konzern auf<br />
dem Sektor Leiterplatten tätigen Unternehmungen vornehmlich hinsichtlich<br />
der Investitionsentscheidungen entsprechend zu koordinieren. Nach<br />
Auffassung <strong>des</strong> RH war das Werk Hinterberg hinsichtlich seiner Anlage,<br />
seines Gesamtumfanges und seiner Ausrichtung auf nur einen Abnehmer<br />
ohne wirkungsvolle Absicherung einer kostendeckenden Auslastung auf längere<br />
Sicht eine Fehlinvestition.<br />
Die von der überprüften Unternehmung in Hinterberg übernommenen Lasten<br />
beeinflußten naturgemäß die Ergebnisse und erschwerten die Sanierungsbemühungen.<br />
5.3<br />
Laut Stellungnahme der Geschäftsführung konzentriere sie nunmehr alle Kräfte darauf,<br />
die vorhandenen Kapazitäten durch Umsatzausweitung mit bestehenden und<br />
durch den Aufbau neuer Kunden so gut wie möglich zu nützen, und richte alle von ihr<br />
zu treffenden Maßnahmen, wie zB Investitionen, ausnahmslos auf dieses Ziel. Die<br />
Entwicklung von Umsatz, Betriebsleistung und Betriebsergebnis der letzten Zeit hätten<br />
die Richtigkeit dieser Unternehmungsphilosophie bestätigt.<br />
Erzielte Erfolge<br />
6.1<br />
Hinsichtlich <strong>des</strong> ab 1990 beschrittenen Weges einer Sanierung hat die<br />
überprüfte Unternehmung namentlich im Bereich der Fertigung und<br />
Verwaltung, aber auch im Marketing beachtliche Erfolge erzielt. So erfolgte<br />
eine Verbesserung der Gutausbringung, also <strong>des</strong> Anteils der fehlerfreien<br />
Produktion, von nur 74,9 % (1989) auf 95,3 % (1992) und eine
Erzielte Erfolge<br />
300<br />
Verbesserung der Ausnutzung der Arbeitsformate von 68,4 % (1990) auf<br />
72,4 % (1992). Die von 1990 bis 1992 gestiegene Produktivität äußerte<br />
sich in einer trotz Rückganges um 108 Mitarbeiter gleichbleibenden Absatzmenge.<br />
Demgegenüber wirkten sich allerdings der ab 1991 spürbar gewordene<br />
Konjunktureinbruch und der damit verbundene Preisverfall nachteilig<br />
aus. Wenngleich die Minderabnahmen <strong>des</strong> ursprünglichen Hauptkunden,<br />
der ab 1991 seine Geschäftsbeziehungen zur überprüften Unternehmung<br />
nur noch auf der Grundlage freier Marktbedingungen abwickelte, durch<br />
den Ausbau der Vertriebsorganisation, durch intensive Marketingbemühungen<br />
und dank Qualifizierung bei einer Reihe von neuen Abnehmern<br />
mengenmäßig weitgehend ausgeglichen werden konnten, gingen die<br />
Umsätze insgesamt zurück und lagen im Jahr 1992 mit 325 Mill S um<br />
22 % unter jenen <strong>des</strong> Jahres 1990.<br />
6.2<br />
6.3<br />
Ob in absehbarer Zeit die Gewinnschwelle erreicht werden kann, hängt<br />
nach Meinung <strong>des</strong> RH nicht nur vom Bedarf der in Frage kommenden<br />
Abnehmer und der Gewinnung von zusätzlichen Marktanteilen, sondern<br />
auch von der Entwicklung der Preise ab, die diese Abnehmer ihren Zulieferern<br />
für Leiterplatten zu zahlen bereit sein werden.<br />
Laut Stellungnahme der überprüften Unternehmung sei es ihr gelungen, die hochgesteckten<br />
Umsatzziele für <strong>1993</strong> zu erreichen; darüber hinaus werde auch das für dieses<br />
Jahr budgetierte negative operative Ergebnis von 123 Mill S voraussichtlich um<br />
die Hälfte besser ausfallen.<br />
Betriebsberatung<br />
7.1<br />
7.2<br />
Ein von der überprüften Unternehmung beauftragter Betriebsberater hat<br />
nach einer zweiwöchigen Erstanalyse ein Einsparungspotential von 70 Mill S<br />
behauptet und Vorschläge über Ziele und Abwicklung vorgelegt, denen die<br />
Organe der überprüften Unternehmung zustimmten.<br />
Mit fortschreitender Tätigkeit <strong>des</strong> Beraters wurden <strong>des</strong>sen Vorschläge von<br />
den Organen und leitenden Angestellten der überprüften Unternehmung als<br />
nicht hilfreich empfunden und der vorzeitige Abbruch der Beratungstätigkeit<br />
veranlaßt. Die geleisteten Honorarzahlungen von insgesamt rd 20 Mill S<br />
blieben verlorener Aufwand, weil ein spürbarer Erfolg nicht eingetreten war.<br />
<strong>Der</strong> RH vermeinte kritisch, daß das in der erwähnten Erstanalyse behauptete<br />
Einsparungspotential von 70 Mill S von vornherein unrealistisch war.<br />
Forschung und<br />
Entwicklung<br />
8.1<br />
8.2<br />
Für die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet Leiterplatten hat die<br />
Unternehmung von 1988 bis 1992 jährlich durchschnittlich 6,2 Mill S<br />
bzw 1,6 % <strong>des</strong> Gesamtumsatzes aufgewendet. <strong>Der</strong> Schwerpunkt der Entwicklungsarbeit<br />
lag auf alternativen Leiterplattenbasismaterialien und ab<br />
1990 auf verbesserten Multilayerplatten.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß die überprüfte Unternehmung bemüht war, ihre Erzeugnisse<br />
weiter zu verbessern, sich aber auf ihr herkömmliches Fertigungsprogramm<br />
— wenn auch auf hoher Qualitätsstufe — beschränkt hat.
Umweltschutz<br />
9<br />
BMV<br />
AT&S GesmbH<br />
Die behördlich auferlegten Grenzwerte für Schadstoffe bei der Entsorgung<br />
von Abwasser und Abluft hat die Unternehmung eingehalten. Die Gesamtkosten<br />
für den Betrieb jener Anlagen, die zur Sicherstellung dieser Grenzwerte<br />
dienen, haben in den Jahren 1990 bis 1992 im Durchschnitt rd<br />
17 Mill S betragen.<br />
301<br />
Ertragslage —<br />
Bilanzstruktur<br />
10.1<br />
Seit ihrer Gründung bis 1990 hatte die überprüfte Unternehmung Jahresfehlbeträge<br />
von insgesamt rd 806 Mill S zu verzeichnen, die Abgänge der<br />
folgenden beiden Jahre betrugen weitere 226,8 Mill S. Diese Verluste erzwangen<br />
zum Weiterbestand Gesellschafterzuschüsse; die in der Bilanz 1992<br />
ausgewiesenen Eigenmittel betrugen unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Stammkapitals<br />
(200 Mill S) und <strong>des</strong> erlittenen Jahresverlustes schließlich 130 Mill S.<br />
<strong>Der</strong> Anteil <strong>des</strong> Eigenkapitals am Gesamtkapital ist zufolge der ungünstigen<br />
Ertragsentwicklung von 36 % (1987) auf 8,9 % (1989) zurückgegangen.<br />
Wegen der im Zuge der Sanierungsmaßnahmen von 1990 bis 1992 durch<br />
den Abbau von Umlaufvermögen und Verbindlichkeiten um 671 Mill S<br />
(das bedeutet um mehr als die Hälfte) verringerten Bilanzsumme erreichte<br />
die Eigenmittelausstattung 1992 wieder 20 % <strong>des</strong> Gesamtkapitals. Zur Finanzierung<br />
<strong>des</strong> notwendigen Betriebsvermögens dienten daher in hohem<br />
Maße Fremdmittel, deren Kosten das Ergebnis stark belasteten.<br />
Da es sich beim überwiegenden Teil <strong>des</strong> Fremdkapitals um kurzfristige<br />
Mittel handelte, war das in der Bilanz 1992 ausgewiesene Anlagevermögen<br />
nur zu rd 56 % durch langfristige Mittel gedeckt.<br />
10.2<br />
Angesichts <strong>des</strong> in der Bilanz 1992 noch immer aufscheinenden Verlustes<br />
und der schlechten Konjunkturlage erschien dem RH die Eigenkapitalausstattung<br />
der Unternehmung zu gering.<br />
Nicht betriebsnotwendiges<br />
Vermögen<br />
11.1<br />
Zufolge der erwähnten Änderungen der Beziehungen zum Hauptabnehmer<br />
ist das Werk Hinterberg im Produktionsprozeß nie voll genutzt worden.<br />
Laut Sanierungskonzept 1990 betragen die freien Produktionsflächen rd<br />
5 000 m 2 und bilden ein nicht betriebsnotwendiges Vermögen, <strong>des</strong>sen Gesamtkosten<br />
von 42,6 Mill S (1992) das operative Ergebnis belasten.<br />
11.2<br />
Wie der RH kritisch feststellte, ist weder die im Sanierungskonzept 1990<br />
vorgesehene Vermietung noch ein Verkauf gelungen.<br />
Umsatzentwicklung<br />
und –planung<br />
12.1<br />
Die Umsätze aus der Produktion <strong>des</strong> Werkes Hinterberg waren im Zuge<br />
<strong>des</strong> Ausbaues zunächst beachtlich angestiegen, haben 1988 ihren Höchstwert<br />
erreicht und sind bis 1992 insgesamt stark zurückgefallen:<br />
1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Werk Hinterberg 446,3 451,7 356,8 417,3 391,4 352,9<br />
Werk Engerwitzdorf 58,3 66,9 89,3 48,1 – –<br />
Summe 504,6 518,6 446,1 465,4 391,4 352,9
302<br />
Umsatzentwicklung<br />
und -planung<br />
Entsprechend der Produktpalette und Kundenstruktur wurden diese Umsätze<br />
fast ausschließlich im Ausland erzielt (Exportquote 1987: 98 %,<br />
1992: 93 %).<br />
Die tatsächlich erreichten Umsätze sind erheblich hinter den erhofften<br />
bzw geplanten Werten laut den seit 1988 jährlich erstellten operativen<br />
Fünfjahresplanungen zurückgeblieben.<br />
Wurden beispielsweise 1992 nur rd 28 % <strong>des</strong> Planumsatzes laut Planungsperiode<br />
1989 bis <strong>1993</strong> erreicht, lag selbst bezogen auf die im September<br />
1991 erstellte Planung der tatsächliche Umsatz 1992 noch um<br />
18 % unter dem erwarteten Wert.<br />
12.2<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß in den Planungen offensichtlich äußerst optimistische<br />
Umsatzerwartungen enthalten waren, obwohl bereits 1985 vom<br />
umsatzbeherrschenden Hauptkunden eine schwerwiegende Kürzung der<br />
ursprünglich vorgesehenen Abnahmemengen angekündigt worden war und<br />
sowohl die diesbezügliche Vertragsänderung vom März 1985 als auch jene<br />
vom März 1987 nur noch eine Liefermenge von höchstens 3 600 Leiterplatten<br />
im Tag als Abnahmevolumen vorsahen. Dies bedeutete gegenüber<br />
der im Vertrag vom Oktober 1984 genannten Stückzahl von 10 000<br />
eine Minderung um fast zwei Drittel.<br />
13<br />
<strong>Der</strong> Umsatz je Beschäftigten in Hinterberg sank aufgrund der rückgängigen<br />
Umsatzzahlen bei gleichzeitig angestiegenem Beschäftigtenstand von<br />
rd 868 000 S (1987) auf rd 591 000 S (1989). Diese Werte lagen im<br />
Jahre 1989 bei entsprechenden Mitbewerbern zwischen 916 000 S und<br />
1 137 000 S je Beschäftigten, waren also um rd 55 % bis 92 % günstiger<br />
als bei der überprüften Unternehmung. Im Zuge der Sanierungsbemühungen<br />
ab 1990 ist es gelungen, das Verhältnis Umsatz je Beschäftigten<br />
immerhin auf 767 000 S (1992) zu verbessern.<br />
Kundenstruktur<br />
14.1<br />
Die Errichtung <strong>des</strong> Leiterplattenwerkes Hinterberg war von Konzepten<br />
eines weltweit bedeutenden Computer–Produzenten geprägt, der mit seiner<br />
hauseigenen Leiterplattenfertigung in der BRD den damals von ihm<br />
erwarteten Bedarf nicht mehr decken konnte.<br />
Obwohl bereits in der ersten Rahmenvereinbarung <strong>des</strong> Jahres 1981 zwischen<br />
der VOEST–ALPINE AG und dem internationalen Computerhersteller<br />
als Hauptabnehmer der Produktion festgehalten war, daß sich die<br />
VOEST–ALPINE AG auch um die Gewinnung weiterer Kunden zwecks<br />
Verminderung der Abhängigkeit umsehen sollte und auch die folgenden<br />
Vertragsanpassungen solche Hinweise enthielten, entfielen noch 1987 88 %<br />
<strong>des</strong> Umsatzes auf den Hauptkunden. Erst nach dem Auslaufen <strong>des</strong> Vertrages<br />
Ende 1990 — der Umsatzanteil betrug damals noch immer rd 80 % —<br />
gelang es, die Umsätze auf dem freien Markt deutlich anzuheben, so daß<br />
1992 auf diesem bereits rd 66 % <strong>des</strong> Gesamtumsatzes erzielt wurden.<br />
Die bei Verringerung der vorgesehenen Abnahmemengen vertraglich vorgesehene<br />
Ausgleichszahlung durch den Hauptkunden von rd 25,3 Mill DM (rd<br />
178,3 Mill S) deckte jedenfalls die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen<br />
Kosten für den 1984 beschlossenen Werksausbau nur zu einem geringen Teil.
Kundenstruktur<br />
BMV<br />
AT&S GesmbH<br />
14.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die VOEST–ALPINE AG ein derart hohes — in<br />
der Folge schlagend gewordenes — Absatzrisiko eingegangen ist, indem sie<br />
die Produktion praktisch fast nur auf einen einzigen Kunden ausgerichtet<br />
hatte, welcher noch dazu über eine eigene Leiterplattenfertigung in der BRD<br />
verfügte.<br />
<strong>Der</strong> RH bemerkte anerkennend, daß es der überprüften Unternehmung<br />
seit 1991 gut gelungen ist, trotz der äußerst schwierigen Marktlage auf<br />
dem freien Markt Fuß zu fassen und den Ausfall <strong>des</strong> Hauptkunden teilweise<br />
auszugleichen. Seiner Meinung nach hätten diese Bemühungen allerdings<br />
aus kaufmännischer Vorsicht schon wesentlich früher, spätestens<br />
jedoch nach Bekanntwerden der Abnahmekürzung <strong>des</strong> Hauptkunden<br />
(1985) mit Nachdruck eingeleitet werden müssen.<br />
303<br />
Abnehmerbranchen<br />
15.1<br />
15.2<br />
Angesichts der ursprünglichen Ausrichtung der überprüften Unternehmung<br />
auf nur einen Hauptkunden lag auch hinsichtlich der Art der belieferten<br />
Bedarfsträger von Leiterplatten der Schwerpunkt zunächst nur auf<br />
dem Bereich "Personal Computer". Dies hatte zur Folge, daß sich der in<br />
letzter Zeit zu verzeichnende weltweite Einbruch auf dem entsprechenden<br />
Markt auch auf die Absatzentwicklung der überprüften Unternehmung<br />
auswirkte.<br />
Ihre einseitige Branchenabhängigkeit hat die Unternehmung erstmals Anfang<br />
1989 selbstkritisch festgehalten und hiebei auf eine notwendige breitere<br />
Streuung in Richtung Telekommunikation, Industrieelektronik und<br />
Automobilbranche hingewiesen. Tatsächlich gelang es dem Vertrieb bis ins<br />
Jahr 1992, den Anteil der Computerindustrie auf 59,3 % <strong>des</strong> Umsatzvolumens<br />
abzusenken und gleichzeitig die anderen Segmente anzuheben, zB jenes<br />
der Telekommunikation/Kommunikation auf 17,9 %, jenes der Industrieelektronik<br />
auf 18,8 %.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Unternehmung erst sehr spät der Abhängigkeit<br />
von einem einzigen Wirtschaftszweig gegenzusteuern versucht, so<br />
daß sie erst ab 1990 den Aufbau eines breiter gestreuten Kundenkreises<br />
stärker betrieb.<br />
Vertriebsorganisation<br />
16.1<br />
Wegen der Ausrichtung auf einen einzigen Kunden verfügte die Unternehmung<br />
vorerst über keine schlagkräftige Vertriebsorganisation auf dem<br />
freien Markt, insbesondere im Ausland. <strong>Der</strong> in der folgenden ersten Phase<br />
<strong>des</strong> Vertriebsausbaues gewählte Weg <strong>des</strong> Direktvertriebes ab Werk erwies<br />
sich aufgrund der großen Entfernungen zu den Kunden als unzureichend.<br />
Ende 1991 entschloß sich daher die Unternehmung, auf den aufgrund <strong>des</strong><br />
Marktpreisniveaus für sie in erster Linie in Frage kommenden Märkten<br />
Europa, USA und Israel parallel zum eigenen Vertrieb Vertretungen aufzubauen.<br />
Im Vertriebskonzept der Unternehmung ist ab <strong>1993</strong> eine Konzentration<br />
der werkseigenen Verkaufsaktivitäten auf einzelne Schlüsselkunden vorgesehen,<br />
die Betreuung der anderen Kunden soll in Zukunft von den Vertretungen<br />
besorgt werden.
Vertriebsorganisation<br />
304<br />
Die Produktpalette der drei in der AT&S–Gruppe zusammengefaßten<br />
Unternehmungen AT&S, Steirische Elektronik GesmbH und EUMIG erfordert<br />
sowohl hinsichtlich der Regional– als auch der Branchen– und<br />
Kundenstruktur zum Teil unterschiedliche Vertriebsstrategien, zumal<br />
nicht alle Aufgaben koppelbar sind. Diese Umstände erschweren zweifellos<br />
die Bildung eines Gruppenvertriebes ebenso wie die bislang hohe<br />
Selbständigkeit der einzelnen Unternehmungen.<br />
16.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist der Ausbau einer wirksamen Vertriebsorganisation<br />
erst zu einem sehr späten Zeitpunkt (etwa 1990) eingeleitet worden,<br />
obwohl sie eine Grundvoraussetzung für die Verbreiterung <strong>des</strong> Kunden–<br />
und Branchenspektrums und damit für die angestrebte Erhöhung der<br />
Umsätze bildet.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher, möglichst rasch zeitlich begrenzte Detailkonzepte<br />
auszuarbeiten, worin auf die Probleme der Branchen– und Kundenstruktur<br />
sowie auf die Werks– und gleichzeitige Kundennähe <strong>des</strong> Außendienstes<br />
entsprechend Bedacht genommen und bei den Vertretungen eine<br />
sinnvolle Straffung vorgenommen wird.<br />
17.1<br />
17.2<br />
17.3<br />
<strong>Der</strong> Produktmix der Unternehmung wies trotz Grenzauslastung <strong>des</strong> Werkes<br />
noch einen verhältnismäßig hohen Anteil an durchkontaktierten Leiterplatten<br />
auf (1992 rd 15 %), wogegen bei der Steirischen Elektronik<br />
GesmbH zufolge eines Abnahmeeinbruches seitens der Kfz–Industrie<br />
Auslastungsprobleme bestanden.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ist die Möglichkeit der Auftragsverlagerung zur Steirischen<br />
Elektronik GesmbH bislang nur unzureichend genutzt worden.<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung weise die Steirische Elektronik GesmbH hinsichtlich<br />
ihres technologischen Standards gegenüber den beiden anderen Standorten noch<br />
einen Rückstand auf. Es bestünde aber die berechtigte Hoffnung, diesen nach dem Einsatz<br />
eines neuen Fertigungsleiters im August <strong>1993</strong> in kürzestmöglicher Zeit aufzuholen.<br />
Dann würde die Aufteilung eingehender Aufträge nach der örtlichen Kapazitätsauslastung<br />
erfolgen. Dies werde auch noch durch eine weitere Konzentrierung <strong>des</strong><br />
Vertriebsapparates erleichtert werden, wie es das mittlerweile fertiggestellte Vertriebskonzept<br />
vorsehe.<br />
Personalwesen<br />
Entlohnung der<br />
Dienstnehmer<br />
18<br />
Das durchschnittliche Einkommen der Dienstnehmer stieg — insbesondere<br />
wegen individueller Gehaltserhöhungen und einmaliger Sonderzahlungen<br />
— von 234 000 S (1991) auf 285 000 S (1992) an.<br />
Darüber hinaus schüttete die Unternehmung ab dem Jahre 1992 Leistungsprämien<br />
an leitende Angestellte aus, die auf entsprechenden Zielsetzungsvereinbarungen<br />
und dem jeweiligen Grad der Zielerreichung beruhten<br />
und höchstens 10 % <strong>des</strong> Jahreseinkommens betrugen.
Personalwesen<br />
Kündigungen<br />
19.1<br />
BMV<br />
AT&S GesmbH<br />
Ende März 1990 hatte die neu bestellte Geschäftsleitung zwei leitende Angestellte<br />
zum 31. Juli 1990 gekündigt, deren Dienstort laut Dienstvertrag<br />
Engerwitzdorf war. Beide Dienstnehmer beeinspruchten diese Kündigungen<br />
mit der zutreffenden Begründung, daß der für ihren Dienstort zuständige<br />
Betriebsrat nicht informiert worden war, und stellten finanzielle Forderungen<br />
hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden und der Anrechnung von<br />
Vordienstzeiten für die Bemessung der Abfertigung. Aufgrund von schließlich<br />
zustandegekommenen Vergleichen über die Beendigung der Dienstverhältnisse<br />
hatte die Unternehmung in einem Fall über 1,1 Mill S, im zweiten<br />
Fall rd 177 000 S zusätzlich zu bezahlen.<br />
305<br />
19.2<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die Geschäftsleitung bei den im Zuge der Sanierungsmaßnahmen<br />
angezeigten Kündigungen die seinerzeit getroffene<br />
Dienstortregelung offenkundig nicht beachtet hatte und dadurch finanzielle<br />
Zugeständnisse zu Lasten der überprüften Unternehmung in Kauf nehmen<br />
mußte.<br />
Dienstreisen<br />
20.1<br />
Jene vor allem leitenden Angestellten, die ihren vertraglichen Dienstort nur<br />
am Standort Engerwitzdorf hatten, deren Aufgaben naturgemäß aber Tätigkeiten<br />
im gesamten Unternehmungsbereich und hiebei wieder überwiegend<br />
im rd 220 km entfernten Standort Hinterberg erforderten, mußten zwangsläufig<br />
häufig Fahrten dorthin unternehmen. Für jede Reisebewegung zwischen<br />
diesen Orten konnten Reisekostenvergütungen geltend gemacht werden.<br />
In zwei vom RH näher erhobenen Fällen handelte es sich im Jahresdurchschnitt<br />
um jeweils mehr als 100 Dienstreisen zwischen Hinterberg und Engerwitzdorf.<br />
Die hiebei insgesamt verrechneten Reisegebühren beliefen sich<br />
im Jahre 1989 ohne Hotelkosten auf rd 337 000 S, wobei zwei Drittel auf<br />
außerhalb der Normalarbeitszeit angefallene Fahrzeuglenkzeiten entfielen.<br />
20.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß an sich sinnvolle Regelungen über Reisevergütungen<br />
von einzelnen Dienstnehmern exzessiv interpretiert wurden.<br />
Änderungskündigungen<br />
21<br />
Im März 1990 beschloß die neu bestellte Geschäftsleitung, gemäß ihrem<br />
Sanierungskonzept die Angestelltendienstverträge von 394 Mitarbeitern<br />
zum 30. Juni 1990 aufzukündigen und die Betroffenen ab 1. Juli 1990<br />
als Arbeiter wieder einzustellen. Bereits entstandene Abfertigungsansprüche<br />
wurden in der gesetzlichen Höhe ausbezahlt. Die Abfertigungen schwankten<br />
zwischen 20 000 S bis 80 000 S. Insgesamt mußte die Unternehmung rd<br />
7 Mill S aufwenden.<br />
Die ausgeschütteten Abfertigungszahlungen verursachten zwar nicht unbeträchtliche<br />
Kosten, doch konnte — langfristig betrachtet — späteren höheren<br />
Personalkosten begegnet werden.<br />
Schlußbemerkung<br />
22<br />
Im Sinne der ÖIAG–Gesetz– und ÖIAG–Finanzierungsgesetz–Novelle<br />
<strong>1993</strong> wurde der AT&S–Teilkonzern im November 1994 zur Gänze<br />
an eine private Gruppe verkauft.
306<br />
EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH, Fohnsdorf<br />
Die EUMIG Fohnsdorf wurde 1979 zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen<br />
für die Bergleute der Grube Fohnsdorf gegründet, 1983 von<br />
der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) gekauft und nach<br />
Einbringung in die E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH<br />
1991 mit der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH,<br />
Leoben und der Steirischen Elektronik GesmbH, Fehring in einem<br />
Leiterplattenkonzern zusammengefaßt.<br />
Durch die zögernde Haltung der ÖIAG bei der Koordination ihrer<br />
Leiterplattenaktivitäten blieben trotz hoher Verluste an einem Standort<br />
erhebliche Einsparungs– und Rationalisierungsmöglichkeiten jahrelang<br />
ungenutzt.<br />
Von 1989 bis <strong>1993</strong> hat die EUMIG Gewinne erwirtschaftet. Dazu hat<br />
der Leiterplattenbereich, nach Produktbereinigungen und der Umsetzung<br />
eines Strategiekonzeptes für die Leiterplattengruppe nunmehr<br />
bedeutendstes Produktsegment der Unternehmung, maßgeblich beigetragen.<br />
<strong>Der</strong> Werkzeugbau hingegen belastete das Betriebsergebnis<br />
der EUMIG.<br />
Ein Umweltprojekt mußte nach hohen Verlusten 1991 eingestellt und<br />
die optimistischen Umsatz– und Ergebniserwartungen für die 1989<br />
begonnene Flugzeugteilefertigung wegen der geänderten Marktlage<br />
zurückgenommen werden.<br />
Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine<br />
private Gruppe verkauft.<br />
1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
in Mill S<br />
Nettoerlöse 293,5 338,8 318,0 350,2 354,3<br />
Jahresergebnis 13,5 17,9 0,6 19,6 21,0<br />
Cash-flow 44,2 53,8 37,5 51,9 65,3<br />
Anzahl<br />
Beschäftigte 407 429 427 402 413
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
BMV<br />
EUMIG GesmbH<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Jänner bis Juli <strong>1993</strong> (mit Unterbrechungen) die<br />
EUMIG Fohnsdorf Industrie GesmbH.<br />
307<br />
Die Überprüfung umfaßte den Zeitraum 1989 bis <strong>1993</strong>, wobei der RH<br />
auch untersuchte, inwieweit seine Empfehlungen aus einer rd fünf Jahre<br />
zurückliegenden Überprüfung der Unternehmung (TB 1988 Abs 70)<br />
von der Geschäftsleitung beachtet und umgesetzt worden sind.<br />
Rechtsverhältnisse<br />
und Stellung im<br />
Konzern<br />
2<br />
Die im Jahre 1979 gegründete Gesellschaft wurde nach dem Konkurs <strong>des</strong><br />
Alleingesellschafters im Jahre 1983 von der ÖIAG gekauft. Diese übertrug<br />
1987 die Gesellschaftsanteile an die Elektro– und Elektronik–Industrie Holding<br />
AG, Wien, welche diese ihrerseits 1990 in die zur Koordinierung der<br />
Leiterplattenhersteller gegründete E+E Leiterplatten–Industrieholding<br />
GesmbH einbrachte. Letztere wurde rückwirkend mit 1. Jänner 1991 mit<br />
der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH, Leoben, als<br />
aufnehmender Gesellschaft verschmolzen.<br />
3<br />
Die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH hatte als Leitgesellschaft<br />
ein Weisungsrecht gegenüber der Tochtergesellschaft EUMIG und<br />
übernahm gemäß Ergebnisabführungsvertrag zur Gänze deren Jahresüberschüsse<br />
bzw –fehlbeträge.<br />
Unternehmungspolitik<br />
4<br />
Im überprüften Zeitraum lagen die strategischen Ziele für den Leiterplattenbereich<br />
der EUMIG in der verstärkten Nutzung von Marktchancen in<br />
den Nischen Prototypen und Kleinserien in Verbindung mit Expreß–<br />
und Blitzdiensten. Dabei hat die Unternehmung nicht ausschließlich in<br />
kapazitätserweiternde Anlagen investiert, sondern das Schwergewicht auf<br />
Technologie, Qualität, Flexibilität und kurze Lieferzeiten gelegt.<br />
Nach Abstimmung der Produktionsprogramme innerhalb der Leiterplattengruppe<br />
fertigte die EUMIG doppelseitige, durchkontaktierte und Multilayer–Leiterplatten.<br />
5.1<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖIAG hatte bereits 1984 die gesellschaftsrechtliche Zusammenführung<br />
der Leiterplattenfertigung aus Gründen der Arbeitsplatzsicherung<br />
und wegen der Abstimmung der Investitions–, Einkaufs–<br />
und Angebotspolitik als notwendig und wichtig angesehen.<br />
Konkrete Schritte für eine Kooperation zwischen der AT&S Austria Technologie<br />
& Systemtechnik GesmbH, der Steirischen Elektronik GesmbH und<br />
der überprüften Unternehmung sind jedoch erst 1990 mit der Gründung<br />
der E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH und 1991 mit der Zusammenfassung<br />
dieser Gesellschaften in einen Leiterplattenkonzern gesetzt worden.<br />
5.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die mit Zustimmung der ÖIAG erfolgten Parallelentwicklungen<br />
an den einzelnen Standorten und das Konkurrenzverhältnis der<br />
drei weitgehend auf gleichen Märkten tätigen Leiterplattengesellschaften.
Unternehmungspolitik<br />
308<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte bei der unternehmungspolitisch wesentlichen Frage der<br />
Koordination der Leiterplattenfertigung verbindliche Vorgaben der ÖIAG.<br />
Damit blieben trotz hoher Verluste an einem Standort Einsparungs– und<br />
Rationalisierungsmöglichkeiten in Millionenhöhe jahrelang ungenutzt. Allein<br />
die Synergieeffekte aus dem gemeinsamen Einkauf von Produktionsmaterial<br />
brachten 1992 Preisvorteile von rd 16,3 Mill S.<br />
6<br />
In der Sparte Werkzeugbau lag der unternehmungspolitische Schwerpunkt<br />
in der Konsolidierung. Durch das Ausscheiden unwirtschaftlicher und veralteter<br />
Anlagen, die Beschränkung auf reine Ersatzinvestitionen und die Verringerung<br />
der Fertigungstiefe sollten Überkapazitäten und Engpässe abgebaut<br />
und eine bessere Auslastung von Anlagen durch Mehrschichtbetrieb<br />
erreicht werden; das Technologieniveau der Konstruktion, der Arbeitsvorbereitung<br />
und der Fertigungssteuerung wurde angehoben.<br />
Mit dem 1989 erfolgten Einstieg in die Flugzeugteilefertigung sollte —<br />
nach dem Rückzug aus einem unrentablen Umwelttechnik–Projekt —<br />
wieder ein zweites Standbein für den Werkzeugbau geschaffen werden.<br />
7<br />
Nach der unbefriedigenden Auftragsentwicklung mit sich bereits abzeichnenden<br />
hohen Verlusten hat die EUMIG 1991 im Werkzeugbau ein "Crash–<br />
Programm" eingeleitet. Verbunden mit der Neubesetzung der Funktion <strong>des</strong><br />
Spartenleiters und der Erstellung <strong>des</strong> Werkzeugbaukonzeptes 1992 sollte<br />
über eine grundlegende Umgestaltung die Wettbewerbsfähigkeit dieser<br />
Sparte gesteigert und eine nachhaltige Verbesserung der Ertragslage erreicht<br />
werden.<br />
Ertragslage,<br />
Finanzierung<br />
8<br />
Die Kennzahlen über die Ertragslage der EUMIG entwickelten sich wie<br />
folgt:<br />
1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
in Mill S<br />
Nettoerlöse 293,5 338,8 318,0 350,2 354,3<br />
Betriebserfolg 26,8 33,5 13,5 31,1 31,1<br />
Jahresüberschuß 13,5 17,9 0,6 19,6 21,0<br />
Bilanzergebnis 3,7 14,4 1,0 0,0 0,0<br />
Cash-flow 44,2 53,8 37,5 51,9 65,3<br />
<strong>Der</strong> Betriebserfolg erreichte stets rd 9 % der Nettoerlöse. Die 1991 aufgetretene<br />
Verringerung auf rd 4 % ergab sich aus einem 6 %igen Umsatzrückgang,<br />
der vom Aufwand her nicht ausgeglichen werden konnte.<br />
Für 1989 und 1991 erhielten die Eigentümer eine Dividende von jeweils<br />
6 % auf das Stammkapital. Die Gewinne von 1989, 1990 und 1991 —<br />
insgesamt 14 Mill S — wurden 1991 den Gewinnrücklagen zugeführt.
Ertragslage, Finanzierung<br />
BMV<br />
EUMIG GesmbH<br />
9.1<br />
9.2<br />
9.3<br />
Nach einem Sanierungszuschuß von 40 Mill S (1988) und durch jährliche<br />
Gewinne erreichte der Eigenmittelanteil 1992 rd 24 % <strong>des</strong> Gesamtkapitals.<br />
Über Veranlassung <strong>des</strong> Eigentümers, der die Eigenmittelstruktur der überprüften<br />
Unternehmung als ausreichend erachtete, wurde der Bilanzgewinn<br />
1992 (16,4 Mill S) zur Gänze der Muttergesellschaft überrechnet, um dort<br />
bestehende Verlustvorträge zu nutzen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß der EUMIG die Möglichkeit genommen wurde,<br />
durch einen Investitionsfreibetrag ihre Eigenkapitalbasis auf das vom<br />
Beirat und von der Geschäftsführung als notwendig angesehene Ausmaß<br />
von 30 % der Bilanzsumme anzuheben. Nach Meinung <strong>des</strong> RH war der<br />
Eigenmittelanteil, nicht zuletzt wegen der sich in der Leiterplattenindustrie<br />
abzeichnenden verschärften Wettbewerbssituation, weiterhin zu gering.<br />
Laut Stellungnahme der EUMIG hätte sich <strong>1993</strong> die Eigenkapitalquote auf<br />
28,4 % erhöht.<br />
309<br />
10<br />
Mit der Installierung <strong>des</strong> Konzernclearings wurden ab 1989 von der EUMIG<br />
vermehrt Fremdmittel von verbundenen Unternehmungen zur kurzfristigen<br />
Finanzierung herangezogen.<br />
Investitionen<br />
11<br />
Die EUMIG hat von 1989 bis <strong>1993</strong> insgesamt 188,7 Mill S ins Sachanlagevermögen,<br />
allerdings vorwiegend nur in Ersatzanschaffungen für technisch<br />
oder wirtschaftlich veraltete Anlagen, investiert.<br />
Die Aufwendungen für die Investitionen waren, mit Ausnahme von 1989<br />
— bedingt durch das Sonderinvestitionsprogramm Galvanik —, jeweils<br />
durch den erwirtschafteten Cash–flow gedeckt und lagen nur knapp über<br />
bzw unter den Abschreibungen für Anlagen.<br />
12<br />
<strong>Der</strong> Schwerpunkt der Investitionsaktivitäten lag von 1989 bis 1992 mit<br />
rd 82,4 Mill S im Leiterplattenbereich.<br />
Leiterplatten<br />
82,4 Mill S<br />
Werkzeugbau<br />
40, 1 Mill S<br />
Sonstiges<br />
22,0 Mill S<br />
Flugzeugtechnik<br />
0,9 Mill S
310<br />
Im Werkzeugbau konnte die EUMIG durch diese Investitionspolitik in<br />
Verbindung mit Anlagenabverkäufen die vom RH anläßlich seiner letzten<br />
Gebarungsüberprüfung beanstandeten maschinellen Überkapazitäten<br />
und Engpaßbereiche schrittweise abbauen.<br />
Die "Sonstigen Investitionenvorhaben" betrafen zum Großteil Anlagen<br />
zur Wasser– und Abluftreinigung, waren weitgehend durch behördliche<br />
Auflagen vorgeschrieben und in ihrer Kapazität und Größe auf die Fertigungsanlagen<br />
abgestimmt. Für diese Umweltschutzprojekte mußte die<br />
EUMIG rd 10 % <strong>des</strong> Investitionsvolumens aufwenden.<br />
Umweltschutz 13.1<br />
13.2<br />
Die Anlagen zur Luftreinhaltung und zur Entsorgung von Abwasser erfüllten<br />
die Behördenauflagen; die vorgeschriebenen Grenzwerte für Schadstoffe<br />
wurden eingehalten und vielfach sogar unterschritten. Entsprechende Kontrollen<br />
und Messungen wurden regelmäßig von Sachverständigen durchgeführt;<br />
Verbesserungsvorschläge zur Effizienzsteigerung bei der Entsorgung<br />
sind von der EUMIG laufend umgesetzt worden.<br />
Unter Hinweis auf eine 1992 für die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik<br />
GesmbH erstellte Studie zur Abfallvermeidung bei der Leiterplattenherstellung<br />
empfahl der RH weiterführende Maßnahmen für den ökologischen<br />
Einsatz von Produktionsmitteln zur innerbetrieblichen Abfall–<br />
und Emissionsverminderung.<br />
14.1<br />
In einem über Verlangen der Gemeinde Fohnsdorf im Feber <strong>1993</strong> abgeschlossenen<br />
Übereinkommen verpflichtete sich die EUMIG zu einer Beteiligung<br />
an den erhöhten Entsorgungskosten bis zu 400 000 S, wenn bei<br />
Überschreitung der Grenzwerte von spezifischen Schwermetallen der Klärschlamm<br />
aus der gemeindeeigenen Kläranlage nicht an die Landwirtschaft<br />
abgegeben werden kann und als Sondermüll entsorgt werden muß. Die vorerst<br />
nur für <strong>1993</strong> getroffene Vereinbarung soll in den Folgejahren jeweils<br />
neu verhandelt werden.<br />
Trotz jahrelanger Bemühungen der Geschäftsführung erhielt die EUMIG<br />
erst nach diesem Übereinkommen von der Gemeinde Fohnsdorf die zur Erteilung<br />
der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung benötigte<br />
Einleitungsgenehmigung für die bereits 1988 errichtete Abwasseranlage.<br />
Gutachten und Meßergebnisse ließen erkennen, daß von der überprüften Unternehmung<br />
auch nach der produktionsbedingten mengenmäßig höheren<br />
Einbringung von Abwässern die vorgeschriebenen Grenzwerte für Schwermetalle<br />
nicht nur eingehalten, sondern vielfach beträchtlich unterschritten wurden<br />
und demnach die Ursachen für die von der Gemeinde Fohnsdorf geltend<br />
gemachten Belastungen nicht der EUMIG nachgewiesen werden konnten.<br />
14.2<br />
14.3<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher der Unternehmung, mit der Gemeinde Fohnsdorf<br />
die Kostenbeteiligung neu zu verhandeln.<br />
Laut Stellungnahme der EUMIG sei die Abwasseranlage durch <strong>1993</strong> vorgenommene<br />
Investitionen (rd 2 Mill S) weiter verbessert worden, so daß die Unternehmung als<br />
Verursacher von Schwermetallbelastungen auszuschließen sei. Sie habe der Gemeinde<br />
Fohnsdorf mitgeteilt, daß sie künftig eine Kostenbeteiligung ablehne.
BMV<br />
EUMIG GesmbH<br />
Personalwesen<br />
311<br />
Allgemeines<br />
15<br />
<strong>Der</strong> Personalstand und –aufwand der überprüften Unternehmung zeigt<br />
nachstehende Entwicklung:<br />
1989 1990 1991 1992<br />
Personalstand 407 429 427 402<br />
Personalaufwand (in Mill S) 94,4 113,5 115 117<br />
Personalaufwand je Mitarbeiter<br />
einschließlich Lehrlinge (in 1 000 S) 232 265 269 291<br />
1992 waren bei der überprüften Unternehmung 270 Arbeiter (davon<br />
noch 52 ehemalige Bergarbeiter), 91 Angestellte und 41 Lehrlinge beschäftigt.<br />
16<br />
Die Einkommen der Arbeiter und Angestellten sind von 1989 bis 1992<br />
um durchschnittlich 22 % auf 274 000 S bzw 444 000 S gestiegen,<br />
lagen jedoch trotz dieses Trends zwischen 10 % (1992) und 29 % (1990)<br />
unter dem Branchendurchschnitt.<br />
Einstufungen<br />
17<br />
Die Gehälter und Löhne von 93 % der Angestellten und 79 % der Arbeiter<br />
lagen bis zu 70 % über den Tarifansätzen <strong>des</strong> Kollektivvertrages.<br />
Zur Gruppe der Arbeiter mit den höchsten Überzahlungen (40 % bis 70 %)<br />
gehörten in der Mehrheit ehemalige Bergarbeiter der Grube Fohnsdorf, deren<br />
Anzahl im Hinblick auf die Altersstruktur der umgeschulten Bergarbeiter<br />
allerdings laufend abnehmen wird.<br />
Änderungskündigungen<br />
18<br />
Wie der RH bereits im TB 1988 Abs 70.22 kritisch angemerkt hat, wurden<br />
seit Bestand der EUMIG sämtliche Dienstnehmer im Angestelltenverhältnis<br />
geführt. Nach Übernahme durch die ÖIAG (1983) sind nur im Bereich Leiterplattenfertigung<br />
35 Angestellte, die ausschließlich Arbeitertätigkeiten<br />
durchführten, gekündigt und als Arbeiter wieder eingestellt worden. Diese<br />
Umstrukturierung erforderte einen Abfertigungsaufwand von rd 1,2 Mill S.<br />
19.1<br />
19.2<br />
Zur Verbesserung <strong>des</strong> Spartenergebnisses wurden 1988 100 Dienstnehmer<br />
<strong>des</strong> Bereiches Werkzeugbau im Wege von Änderungskündigungen<br />
in Arbeiterdienstverhältnisse umgestuft. Die damit verbundenen gesetzlichen<br />
Abfertigungsansprüche betrugen rd 8,2 Mill S.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß die angefallenen Abfertigungen zwar eine beträchtliche<br />
Kostenbelastung verursachten, die Unternehmung aber mit<br />
dieser Maßnahme langfristig die Personalkosten senken wird.<br />
Erfolgsbeteiligung<br />
20.1<br />
Von 1989 bis 1992 zahlte die EUMIG vorwiegend an leitende Angestellte<br />
— im Jahresdurchschnitt an 26 Mitarbeiter — individuelle Erfolgsbeteiligungen<br />
im Gesamtbetrag zwischen 260 000 S und 709 000 S. Erstmals
Personalwesen<br />
312<br />
wurden 1992 konkret die Zielvorgaben für die Erreichung und die Höhe<br />
dieser Bonifikationen (10 % bis 20 % <strong>des</strong> Jahresbruttogehaltes) definiert.<br />
Seit 1989 hat die EUMIG individuelle Prämien im Ausmaß von 3,1 Mill S<br />
ausgeschüttet.<br />
20.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die innerhalb von nur fünf Jahren vorgenommene<br />
Erhöhung der Erfolgsprämien um mehr als das Fünffache. Überdies waren<br />
bis 1992 die Gründe für die Auswahl <strong>des</strong> begünstigten Personenkreises<br />
und die Kriterien für die Höhe der Bonifikationen nicht nachvollziehbar.<br />
Lehrlingsausbildung<br />
21.1<br />
21.2<br />
21.3<br />
Die Kosten der EUMIG für die Lehrlingsausbildung erhöhten sich von<br />
4 Mill S (1989) auf 7 Mill S (1992). Von 47 Ausgelernten sind über<br />
40 % ausgeschieden.<br />
Die vom RH bereits 1988 bemängelte niedrige und kostennachteilige<br />
Behalterate von nur 57 % hatte sich damit nur unwesentlich auf 60 %<br />
verbessert.<br />
Laut Stellungnahme der Geschäftsleitung sei seit <strong>1993</strong> die Anzahl der Lehrlinge<br />
von durchschnittlich zehn auf drei je Jahr verringert worden; darüber hinaus überlegte<br />
sie, die Lehrwerkstätte aufzulösen.<br />
Absatzwirtschaft<br />
Allgemeines<br />
22<br />
Die Umsätze der überprüften Unternehmung entwickelten sich wie folgt:<br />
1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Leiterplattenfertigung 159,9 184,5 169,5 180,9<br />
Werkzeugbau 119,2 138,2 123,9 142,7<br />
Umwelttechnik 1,2 2,4 1,6 0,0<br />
Flugzeugtechnik 0,0 0,0 8,7 11,7<br />
Sonstige Erträge 13,2 13,7 14,3 14,9<br />
Summe 293,5 338,8 318,0 350,2<br />
Die EUMIG konnte von 1989 bis 1992 die Umsätze um rd 19 % steigern.<br />
<strong>Der</strong> 1991 aufgetretene Rückgang wurde durch die allgemeine wirtschaftliche<br />
Rezession, durch Markteinbrüche und verschärften Wettbewerb<br />
verursacht.<br />
Leiterplatten<br />
23<br />
Mit einer Umsatzsteigerung von 45 % seit 1988 erreichte die Sparte der<br />
Leiterplatten einen Anteil von 52 % am Gesamtumsatz und war damit<br />
größtes Produktsegment der EUMIG. Die Umsätze wurden vorwiegend im<br />
Inland (rd 84 %) erwirtschaftet. Trotz der Einbußen von 1991 hat sich das<br />
Spartenergebnis von 9,5 Mill S (1989) auf 17,4 Mill S (1992) verbessert.
Absatzwirtschaft<br />
BMV<br />
EUMIG GesmbH<br />
Mit der Ausrichtung auf kleinere Fertigungslose verminderte die EUMIG<br />
durch eine geringere Abhängigkeit von einzelnen Branchen und Kunden<br />
nicht nur das Mengen–, sondern auch das Absatzrisiko.<br />
313<br />
24.1<br />
24.2<br />
Im Zuge der Produktbereinigung innerhalb der Unternehmungsgruppe<br />
kam die Fertigung der einseitigen Leiterplatten zur Steirischen Elektronik<br />
GesmbH. Die EUMIG hat dabei ein Umsatzvolumen von rd 11,3 Mill S<br />
abgegeben, der Steirischen Elektronik GesmbH erwuchs daraus jedoch nur<br />
ein Umsatzzugang von rd 1,5 Mill S.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß dem Leiterplattenkonzern ein Umsatz von rd<br />
9,8 Mill S verlorenging. Er empfahl, künftig Produktionsverlagerungen<br />
durch begleitende Maßnahmen abzusichern.<br />
25.1<br />
25.2<br />
25.3<br />
Wegen der unterschiedlichen Produktlinien und Kundenstrukturen in<br />
den Hauptabsatzländern waren bei der EUMIG drei voneinander unabhängige,<br />
spartenspezifische Vertriebsorganisationen eingerichtet. Für den<br />
Bereich Leiterplatten bestand darüber hinaus in der Schweiz und seit<br />
1987 im süddeutschen Raum je eine Vertretung.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß auch die Muttergesellschaft seit Feber 1992 in<br />
Süddeutschland eine eigene Vertretung eingerichtet hat, und empfahl wegen<br />
<strong>des</strong> Konzernverhältnisses, diese unzweckmäßige parallele Vertriebsstruktur<br />
zu bereinigen.<br />
Laut Stellungnahme der EUMIG wären die beiden Vertretungen in unterschiedlichen<br />
Marktsegmenten koordiniert tätig.<br />
26.1<br />
26.2<br />
Zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung hat die EUMIG mit der Realisierung<br />
eines zentralen Vertriebskonzeptes für die Leiterplattengruppe<br />
begonnen. Daraus ergaben sich Synergieeffekte für den Auslandsvertrieb.<br />
Nach Meinung <strong>des</strong> RH sollten bei dieser grundlegenden Vertriebs–Umstrukturierung<br />
die im Inlandsverkauf gelegenen EUMIG–spezifischen Erfordernisse<br />
nicht vernachlässigt werden, um Umsatzeinbußen bei den ertragsstarken<br />
Produkten dieses Marktes zu vermeiden.<br />
Werkzeugbau<br />
27<br />
<strong>Der</strong> Werkzeugbau mit seinen Produkten (Druck– und Spritzgußformen,<br />
Biege–, Zieh– und Folgewerkzeuge, genarbte Werkzeuge, Präzisionsteile)<br />
war mit einem Anteil von 41 % der zweitgrößte Umsatzträger der EUMIG.<br />
Das Bereichsergebnis war bis 1990 (zwischen 0,5 Mill S und 3,4 Mill S)<br />
knapp positiv. Nach einem starken Einbruch im Jahre 1991 (-12,7 Mill S)<br />
wurde zwar 1992 eine Verbesserung auf -0,6 Mill S erreicht, doch wurde<br />
von 1989 bis 1992 das Betriebsergebnis der EUMIG durch diese Sparte mit<br />
-7,6 Mill S insgesamt nachhaltig belastet.<br />
28.1<br />
Eine Kundenanalyse zeigte eine deutliche Verlagerung von einer breitgefächerten<br />
Streuung zu einer Konzentration auf die Autoindustrie (Umsatzanteil<br />
1992 44 %).
Absatzwirtschaft<br />
314<br />
28.2<br />
28.3<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte diese einseitige Ausrichtung auf einen Industriezweig<br />
mit derzeit weltweiten Absatzschwierigkeiten als eine erhebliche Gefährdung<br />
für den ohnedies mit Problemen behafteten Werkzeugbau. Er bemängelte,<br />
daß auch im Werkzeugbaukonzept 1992, in dem Strategien für die<br />
Umgestaltung und Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit dieser Sparte erarbeitet<br />
wurden, die Problematik der Branchenabhängigkeit nicht behandelt<br />
wurde.<br />
Laut Stellungnahme der EUMIG sei im Vertriebskonzept 1994 darauf eingegangen<br />
worden.<br />
Flugzeugtechnik<br />
29.1<br />
29.2<br />
29.3<br />
Über einen bereits eingeführten Partner ist der EUMIG 1989 mit der Fertigung<br />
von Flugzeug–Innenverkleidungen der Einstieg in die Flugzeugzulieferindustrie<br />
gelungen. Die Umsätze von 8,7 Mill S (1991) bzw 11,7 Mill S<br />
(1992) bei Betriebsergebnissen von +0,7 Mill S und +0,3 Mill S in den<br />
Anlaufjahren lassen jedoch die derzeit eingeschränkte Bedeutung dieses Geschäftsfel<strong>des</strong><br />
erkennen.<br />
Die EUMIG strebt jedoch durch gezielte Marktstrategien in Verbindung<br />
mit auftragsbezogenen Anlagenbeschaffungen in den nächsten fünf Jahren<br />
eine Umsatz– und Ergebnisausweitung auf 40 Mill S bzw +4,3 Mill S an.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH wird es wegen der kaum zu beeinflussenden<br />
Rahmenbedingungen in der Flugzeugbranche sehr schwierig sein, diese<br />
optimistischen Zukunftserwartungen umzusetzen.<br />
Laut Stellungnahme der EUMIG hätte sie aufgrund der geänderten Marktlage die<br />
Umsatzerwartungen bereits zurückgenommen.<br />
Follow–up<br />
30<br />
Die Unternehmung hat die vom RH im TB 1988 ausgesprochenen Anregungen<br />
und Empfehlungen betreffend die Verkaufsorganisation und die<br />
Auftragsabwicklung weitgehend umgesetzt. Die EUMIG verfügte schließlich<br />
im Leiterplattenbereich über umfangreiche Marktinformationen. Im<br />
Werkzeugbau wurden durch regelmäßig vorgenommene Vor– und Nachkalkulationen<br />
die Angebotserfolgsquote wertbezogen auf nahezu 12 % erhöht<br />
und die Nacharbeiten auf 1,2 % gesenkt.<br />
31.1<br />
31.2<br />
Durch Umsatzsteigerung und Senkung <strong>des</strong> Personalstan<strong>des</strong> um 8 % ist es<br />
der EUMIG gelungen, die vom RH 1988 als niedrig beanstandete Produktivitätskennzahl<br />
um 39 % zu verbessern. Während der Umsatz je Mitarbeiter<br />
im Leiterplattenbereich auch <strong>1993</strong> mit rd 1,2 Mill S eine deutliche<br />
Steigerung aufwies, war dieser Wert im Werkzeugbau mit rd 0,7 Mill S<br />
gegenüber 1992 rückläufig.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH brachte die Umsetzung <strong>des</strong> Strategiekonzeptes der<br />
Leiterplattengruppe für die EUMIG–Leiterplattenfertigung eine weitere<br />
Produktivitätssteigerung, während die im Werkzeugbau eingeleiteten Maßnahmen<br />
bisher noch keine nachhaltigen Auswirkungen erkennen ließen.
Follow-up<br />
BMV<br />
EUMIG GesmbH<br />
32.1<br />
32.2<br />
32.3<br />
Seit 1983 befaßte sich die EUMIG mit der Produktion von Geräten zur<br />
Herstellung von Sauerstoff. Obwohl der RH wegen der hohen Verluste<br />
(6,3 Mill S) bereits 1988 den baldigen Ausstieg aus dem Projekt empfohlen<br />
hatte, wurde dieser Produktionszweig erst 1991 stillgelegt.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die zögernde Haltung der Geschäftsleitung, wodurch<br />
weitere Verluste im Ausmaß von rd 6,3 Mill S entstanden sind.<br />
Laut Stellungnahme der Geschäftsleitung wäre ein rascher Ausstieg wegen bestehender<br />
Vertragsverpflichtungen nicht möglich gewesen.<br />
315<br />
33.1<br />
33.2<br />
Bereits bei seiner letzten Gebarungsüberprüfung wies der RH kritisch<br />
darauf hin, daß 1983 und 1985 beim Abschluß von Pachtverträgen mit<br />
einer am Werksgelände ansässigen Unternehmung, die über Weisung der<br />
ÖIAG erfolgten, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu wenig beachtet<br />
wurden und die Pachteinnahmen den Aufwand nicht deckten.<br />
Im 1987 neu verhandelten Pachtvertrag mit einer Laufzeit bis <strong>1993</strong> und<br />
einer Option für weitere sechs Jahre hat die ÖIAG neuerlich mit Gesellschafterweisung<br />
Bedingungen durchgesetzt, die für die EUMIG trotz der<br />
aufgenommenen Indexklausel bis 1992 zu weiteren Verlusten in Höhe<br />
von 2,3 Mill S führten. Damit sind die Abgänge aus dem Pachtverhältnis<br />
seit 1983 auf rd 9,5 Mill S angestiegen.<br />
<strong>Der</strong> RH kritisierte neuerlich die ohne erkennbare Gründe erfolgte massive<br />
Einflußnahme der ÖIAG zum Nachteil der überprüften Unternehmung.<br />
Schlußbemerkungen<br />
34<br />
Zusammenfassend gelangte der RH zur Ansicht, daß die EUMIG die<br />
vom RH 1988 gegebenen Empfehlungen weitgehend umgesetzt hat.<br />
Dadurch ist es gelungen, die Produktivität je Mitarbeiter im Leiterplattenbereich<br />
deutlich zu steigern sowie im Werkzeugbau die Angebotserfolgsquote<br />
zu erhöhen und die Nacharbeiten zu senken.<br />
Im Sinne der ÖIAG–Gesetz– und ÖIAG–Finanzierungsgesetz–Novelle<br />
<strong>1993</strong> wurde der gesamte AT&S–Teilkonzern, dem auch die<br />
überprüfte Unternehmung angehört, im November 1994 zur Gänze<br />
an eine private Gruppe verkauft.
316<br />
STE Steirische Elektronik GesmbH, Fehring<br />
1979 erwarb der Elin–Konzern eine Körting–Leiterplattenproduktionsstätte<br />
in Fehring und gründete daraus die Steirische Elektronik<br />
GesmbH. Nach drei Verlustjahren wollte Elin den Standort auflösen<br />
bzw für andere Zwecke nutzen, konnte dies allerdings nicht, weil Beschäftigungs–<br />
bzw Standortgarantien mitübernommen worden waren<br />
und eine Rückzahlung der Förderungen in Höhe von 30 Mill S<br />
drohte.<br />
<strong>Der</strong> Standort blieb somit erhalten und die ohnedies defizitäre Elin–<br />
Leiterplattenfertigung in Wien–Floridsdorf wurde zur überprüften<br />
Unternehmung nach Fehring übersiedelt.<br />
Bereits Anfang der 80er Jahre hat die Unternehmung erkannt, daß<br />
der Standort nur mit einer Ausweitung der Produktion von einseitigen<br />
und zweiseitigen auf höhertechnische durchkontaktierte und<br />
mehrlagige (Multilayer) Leiterplatten erhalten werden kann. Für die<br />
Entscheidung zur Genehmigung dieses dringenden Ausbauprojektes<br />
benötigten die maßgeblichen Elin– und ÖIAG–Geschäftsführungen<br />
aber rd sechs Jahre.<br />
Erst im Jahre 1987 (Fertigstellung 1989) konnte mit dem Ausbauprojekt<br />
bei der überprüften Unternehmung begonnen werden. Daneben<br />
wurden die ÖIAG–Tochter EUMIG in Fohnsdorf sowie die Leiterplattenfertigung<br />
der VOEST, die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik<br />
GesmbH in Leoben/Hinterberg, ausgebaut bzw neu errichtet.<br />
Zehn Jahre lang entwickelten sich die drei zuletzt der ÖIAG zuzuordnenden<br />
Leiterplattenhersteller trotz erfolgloser Koordinierungsversuche<br />
durch die ÖIAG–Geschäftsführung mehr oder weniger unabhängig<br />
und zum Teil als Konkurrenten.<br />
Erst 1990, als alle drei Leiterplattenhersteller ausgebaut waren, gelang<br />
der ÖIAG die Bildung einer Leiterplatten–Gruppe, um die gewaltigen<br />
Schulden der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH<br />
abzubauen. Hiebei wurde die überprüfte Unternehmung, die beinahe<br />
immer in der Gewinnzone war, ihrer Kapitalreserven entledigt. Die<br />
standortsichernden bzw zukunftsorientierten Produktionen in Fehring<br />
wurden stillgelegt. High–tech–Produktfertigungen wurden zu<br />
den anderen Unternehmungen der Leiterplatten–Gruppe verlagert.<br />
Umfassende Standortanalysen sowie integrierte mikro– und makroökonomische<br />
Untersuchungen fehlten.<br />
Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine private<br />
Gruppe verkauft.
BMV<br />
Steirische Elektronik<br />
GesmbH<br />
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
317<br />
in Mill S<br />
Reingewinn 6,7 11,6 4,0 -3,7 -1,4 3,9 14,6 0,0 0,0<br />
Jahresgewinn 6,7 4,9 -2,7 -7,7 2,3 5,3 10,7 0,1 0,0<br />
Stammkapital 8,6 17,0 17,0 43,7 43,7 43,7 43,7 43,7 43,7<br />
Cash–flow 13,0 15,9 27,5 24,0 32,9 26,2 48,6 27,0<br />
betrieblicher Cash–flow 20,2 26,3 29,0 32,7 12,0<br />
Betriebsergebnis 1,7 2,0 5,1 -16,1<br />
operatives Ergebnis 5,6 6,6 12,1 0,2 -13,8<br />
Nettoumsatz 131,0 135,7 155,2 199,4 250,8 296,0 265,3 281,9 249,7<br />
Anzahl im Jahresdurchschnitt<br />
Personalstand 179 190 210 260 309 333 307 325 319<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Jänner bis Mai <strong>1993</strong> (mit Unterbrechungen) die<br />
STE Steirische Elektronik GesmbH in Fehring (Steiermark).<br />
Die Überprüfung umfaßte vor allem den Zeitraum von 1985 bis 1992.<br />
Stellung im<br />
Konzern<br />
2<br />
Die überprüfte Unternehmung ist eine Konzerngesellschaft der AT&S Austria<br />
Technologie und Systemtechnik GesmbH, die bis 31. Dezember <strong>1993</strong><br />
dem Konzern der Austrian Industrie Technologies AG angehörte und seit<br />
1. Jänner 1994 eine unmittelbare Tochtergesellschaft der ÖIAG war.<br />
Gegenstand der<br />
Unternehmung<br />
3<br />
Das Erzeugungsprogramm lag ausschließlich auf dem Gebiet der einseitigen<br />
und zweiseitigen sowie durchkontaktierten zweiseitigen Leiterplatten<br />
für die Automobilindustrie, Unterhaltungselektronik, Computer, Telekommunikation,<br />
industriellen Großanlagen und Beleuchtungstechnik.<br />
Stammkapital/Gesellschafter<br />
Kapitalerhöhungen/<br />
Verschmelzungen<br />
4<br />
Das Stammkapital der Unternehmung betrug 43,7 Mill S. Gesellschafter<br />
waren die AT&S Austria Technologie und Systemtechnik GesmbH<br />
(43,4 Mill S) und die Diamant Vermögens–, Finanzierungs– und Versicherungsberatungs<br />
GesmbH (300 000 S).<br />
Im März 1990 wurde von der Elektro– und Elektronik Industrieholding<br />
AG die E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH gegründet, in welche<br />
die Anteilsrechte an der EUMIG und jene der Elin an der Steirischen Elektronik<br />
GesmbH eingebracht wurden.<br />
Rückwirkend zum 1. Jänner 1991 wurde die E+E Leiterplatten–Industrieholding<br />
GesmbH mit der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik<br />
GesmbH, Leoben, verschmolzen.
Stammkapital/<br />
Gesellschafter<br />
318<br />
Entwicklung<br />
innerhalb <strong>des</strong><br />
Elin–Konzerns<br />
5<br />
Im März 1979 wurden die Geschäftsanteile der Körting Elektronik<br />
GesmbH & Co KG durch die Elin übernommen und die überprüfte Unternehmung<br />
als Tochtergesellschaft der Elin gegründet.<br />
In den ersten Jahren kam es zu einer Kumulierung von Verlusten. Im Juni<br />
1982 erfolgte eine Verlustabdeckung durch Elin in Form eines Forderungsverzichtes<br />
auf 24,2 Mill S als verlorener Gesellschafterzuschuß.<br />
1983 gelang es der Unternehmung erstmals, die Gewinnzone zu erreichen.<br />
Innerhalb von zwei Jahren erfolgte fast eine Verdoppelung <strong>des</strong> Umsatzes.<br />
Um den Bereich der Leiterplatten–Technik weiter auszubauen und um auch<br />
im Bereich der Lichtelektronik ein zweites Standbein zu schaffen, gründete<br />
die überprüfte Unternehmung Anfang 1984 in Graz ein Entwicklungszentrum<br />
für Lichtelektronik, aus dem zusammen mit dem Vertrieb für Lichtelektronik<br />
Ende 1987 die Stylux GesmbH entstand.<br />
Ende 1986 wurde ein umfangreiches Umbau– und Ausbauprojekt im<br />
Bereich der Leiterplatten–Technik mit einem Gesamtvolumen von etwa<br />
140 Mill S begonnen.<br />
Im Jänner 1987 erfolgte der Baubeginn <strong>des</strong> Ausbauprojektes Leiterplatten.<br />
Es kam zu Umsatzzuwächsen von jeweils etwa 30 % in den Jahren<br />
1988 und 1989.<br />
Ausbauprojekt<br />
Leiterplatten–<br />
Fertigung<br />
6.1<br />
Im Jahre 1981 stellten die Verantwortlichen sowohl der Elin als auch der<br />
ÖIAG fest, daß die Erhaltung <strong>des</strong> Produktionsstandortes Fehring nur mit einem<br />
sofortigen Ausbau bzw einer Erweiterung der Fertigung in moderne zukunftsorientierte<br />
Technologien möglich sein wird.<br />
Im Jänner 1986 genehmigte der Vorstand der ÖIAG ein von 1983 bis 1985<br />
erarbeitetes Ausbauprojekt der überprüften Unternehmung zur Erweiterung<br />
und Automatisierung der herkömmlichen einseitigen Leiterplatten–Fertigung<br />
sowie zur Produktion technisch verbesserter Leiterplatten in Fehring.<br />
Die relativ lange Dauer für die Entscheidungsfindung war vor allem auf<br />
Auffassungsunterschiede zwischen der überprüften Unternehmung und der<br />
Elin über die künftige Schwerpunktsetzung zurückzuführen.<br />
Das Ausbauprojekt wurde Anfang 1987 begonnen und 1989 beendet. Die<br />
geplanten Investitionskosten von knapp 140 Mill S wurden eingehalten.<br />
<strong>Der</strong> Auftragseingang <strong>des</strong> Jahres 1988 war über 40 % höher als jener aus<br />
1987. Die gleichmäßige Entwicklung der überprüften Unternehmung in<br />
den Jahren 1987 bis 1989 bestätigte die von der Geschäftsführung letztlich<br />
durchgesetzen Ausbauprojekte und die Ausrichtung auf höhere technische<br />
Leiterplatten–Produktionen.<br />
Die Unternehmung war bis zur Übernahme in die Leiterplatten–Gruppe<br />
Anfang 1990 bemüht, diesen Standort zu erhalten, die geplanten Ausbau–<br />
und Erweiterungsinvestitionen durchzusetzen und die betriebliche<br />
Selbständigkeit zu wahren.
BMV<br />
Steirische Elektronik<br />
GesmbH<br />
6.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Geschäftsführungen der überprüften<br />
Unternehmung sowie der Elin die Koordinierungsbemühungen der ÖIAG<br />
kaum beachtet hatten. Absatz– und investitionspolitische Planungen und<br />
Maßnahmen erfolgten ohne Berücksichtigung der Zielsetzung aus der Sicht<br />
<strong>des</strong> ÖIAG–Gesamtkonzerns.<br />
319<br />
Entwicklung innerhalb<br />
der Leiterplatten–Gruppe<br />
7.1<br />
7.2<br />
Ende 1990 wurde die überprüfte Unternehmung in die im März 1990<br />
gegründete E+E Leiterplatten–Industrieholding GesmbH eingebracht.<br />
Ziel der ÖIAG war es, die positive Kapitalstruktur und die Synergien der<br />
überprüften Unternehmung und der EUMIG für die AT&S Austria Technologie<br />
& Systemtechnik GesmbH zu nutzen.<br />
Es erfolgte nun eine Überarbeitung der Aktivitäten der überprüften Unternehmung<br />
zugunsten der Gruppeninteressen.<br />
(1) Die System– und Gerätefertigung wurde Mitte 1991 geschlossen, obwohl<br />
eine kritische Durchleuchtung der Bereiche fehlte.<br />
(2) <strong>Der</strong> zukunftsträchtigste Bereich, die Multilayerproduktion wurde geschlossen<br />
und der EUMIG übertragen.<br />
(3) Die Stylux Gesellschaft für Lichtelektronik, Graz, wurde 1991 an die<br />
Simmering–Graz–Pauker–Verkehrstechnik GesmbH verkauft.<br />
Anläßlich der Eingliederung der überprüften Unternehmung in die Leiterplatten–Gruppe<br />
fand ein Wechsel in der Geschäftsführung der überprüften<br />
Unternehmung statt.<br />
Obwohl die überprüfte Unternehmung großteils in der Gewinnzone verblieb,<br />
waren viele betriebliche Bereiche, die Struktur der Unternehmung, die Produktionsmethoden,<br />
die Logistik– und ADV–Systeme, die Qualitätssicherung,<br />
das Rechnungswesen, die Kostenrechnung, die Planung ua vernachlässigt<br />
worden oder nicht vorhanden. Sie mußten daher umgehend auf einen<br />
zeitgemäßen Standard gebracht werden. Um den Anforderungen <strong>des</strong> europäischen<br />
Marktes gerecht zu werden, baute die neue Geschäftsführung auch ein<br />
Qualitätssicherungssystem auf.<br />
<strong>Der</strong> RH anerkannte die Bemühungen der ehemaligen Geschäftsführung, die<br />
mit viel Geschick ausgebaut, produziert und vermarktet, Kooperationen gepflegt<br />
und insgesamt eine bemerkenswerte Vorwärtsstrategie verwirklicht<br />
hatte. Andererseits war zu beanstanden, daß auf eine der zunehmenden Größe<br />
und Produktionsvielfalt entsprechende betriebswirtschaftliche Grundlage<br />
kein Wert gelegt worden war.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätten darüber hinaus sowohl der Beirat als auch die<br />
Elin und die ÖIAG die Schwachstellen der überprüften Unternehmung erkennen<br />
und entsprechende Maßnahmen treffen müssen.
320<br />
Zentralisierung — Synergien<br />
Vorarbeiten<br />
8.1<br />
8.2<br />
Nach der Verwirklichung der Fusion der Leiterplatten–Gruppe sollten die<br />
ersten Schritte zur Zielerreichung — die Sanierung vorrangig der AT&S<br />
Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH — mittels Zentralisierung,<br />
Nutzung von Synergien und Steuerung der Kapitalflüsse auch mit Hilfe eines<br />
Konzernclearings und Ergebnisabführungsvertrages eingeleitet werden.<br />
Erst ein Jahr nach Gründung der Leiterplatten–Holding begannen die ersten<br />
Diskussionen über die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die betreibenden Geschäftsführer der<br />
Muttergesellschaft und der Leiterplatten–Gruppe die Vorteile von Zentralisierungen<br />
zwar erhofft, diese Maßnahmen aber nur ungenügend untersucht<br />
und vorbereitet haben.<br />
Kapitalbereitstellung<br />
9<br />
Im Dezember 1991 wurde zwischen der überprüften Unternehmung und<br />
der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH ein Ergebnisabführungsvertrag<br />
abgeschlossen. Von der überprüften Unternehmung<br />
wurde Anfang 1992 der Bilanzgewinn von rd 15 Mill S abgeschöpft; darüber<br />
hinaus hatte sie weitere 40 Mill S zur Verfügung zu stellen. Ab <strong>1993</strong><br />
hat die überprüfte Unternehmung weitere 111 Mill S bereitgestellt.<br />
Projekt Produktbereinigung<br />
(Verlagerung,<br />
Einstellung)<br />
10.1<br />
10.2<br />
Ein wesentlicher Schritt zur Sanierung der Leiterplatten–Gruppe wurde<br />
1991 mit der Produktbereinigung zwischen den drei Standorten gesetzt.<br />
Die überprüfte Unternehmung hatte die Produktion von Multilayer–Leiterplatten<br />
an EUMIG abzugeben, jene der übrigen Leiterplatten aber wurde<br />
ausgeweitet.<br />
Diese Maßnahmen bewirkten keine Erfolge.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH machten die Produktionsverlagerungen nicht nur die<br />
Investitionen, sondern auch die jahrelangen Bemühungen der überprüften<br />
Unternehmung und der Elin um zukunftsorientierte Produktionen und<br />
Marketing zunichte.<br />
<strong>Der</strong>artige Maßnahmen sollten in wesentlich stärkerem Maße von betriebs–<br />
und volkswirtschaftlichen Untersuchungen, Standortanalysen, Marktanalysen<br />
und Kundenstrukturen abhängig gemacht werden.<br />
Stylux GesmbH<br />
Ausgangslage<br />
11<br />
Die überprüfte Unternehmung hat 1984 in Graz ein Entwicklungszentrum<br />
für Lichtelektronik gegründet. Neben Auftragsentwicklungen sollten die<br />
Entwicklungen und der Vertrieb von elektronischen Trafos, von Mikroprozessortechnik,<br />
Steuerungstechnik und Kfz–Elektronik durchgeführt werden.<br />
Die Produktion von elektronischen Trafos begann 1986 in der Gerätefertigung<br />
in Fehring. Eine annehmbare Qualität der Serienfertigung konnte<br />
nicht erreicht werden.
Stylux GesmbH<br />
BMV<br />
Steirische Elektronik<br />
GesmbH<br />
Angesichts der erwarteten Zuwachsraten im Niedervolt–Halogenbereich<br />
sollte der Unternehmungszweig Lichtelektronik ausgegliedert und hiefür eine<br />
Tochtergesellschaft gegründet werden, deren Risiko die Elin tragen sollte.<br />
321<br />
Gründung und<br />
Entwicklung<br />
12<br />
Im Dezember 1987 wurde dementsprechend die "Stylux, Gesellschaft für<br />
Lichtelektronik mbH, Graz" gegründet. Vereinbart wurde, daß die Verluste<br />
dieser Tochtergesellschaft der überprüften Unternehmung von der Elin unmittelbar<br />
oder mittelbar im Wege von Gesellschafterzuschüssen der überprüften<br />
Unternehmung getragen werden.<br />
Neben der Realisierung ihres Leiterplatten–Ausbauprojektes konzentrierte<br />
sich die überprüfte Unternehmung auf den Ausbau der Gerätefertigung für<br />
die Stylux GesmbH bzw den erwarteten Umsatzzuwachs im Bereich elektronische<br />
Trafos sowie Steuer– und Regelgeräte.<br />
<strong>Der</strong> Kapitalbedarf für den Ausbau <strong>des</strong> Produktionsbereiches Lichtelektronik<br />
der überprüften Unternehmung betrug entsprechend einer Investitionsplanung<br />
1987 bis 1990 insgesamt rd 135 Mill S.<br />
Verluste<br />
13<br />
Da die überprüfte Unternehmung auch in den Jahren 1988 bis 1990 keine<br />
einwandfreie gleichbleibende Qualität für Stylux liefern konnte, entstanden<br />
bei Stylux immer größere Verluste. Darüber hinaus blieb der Absatz über einen<br />
Geschäftspartner trotz Abnahmevereinbarung aus. Das gesamte Projekt<br />
Lichtelektronik scheiterte 1990. Die Elin–Geschäftsführung erkannte, daß<br />
die gegebene Konstruktion zwar für die überprüfte Unternehmung äußerst<br />
vorteilhaft, für Elin aber teuer war.<br />
Elin bezifferte ihre verlorenen Zuschüsse von 1988 bis 1990 für das Projekt<br />
Lichtelektronik/Stylux mit rd 50 Mill S bis zu rd 140 Mill S.<br />
Verkauf<br />
14.1<br />
14.2<br />
Da Elin nicht mehr bereit war, auch 1991 die Verluste der Stylux GesmbH<br />
zu tragen, wurde beschlossen, diese rückwirkend mit 1. Jänner 1991 mit der<br />
Simmering–Graz–Pauker–Verkehrstechnik GesmbH zu verschmelzen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat das Zusammentreffen vieler Umstände, wie Fehleinschätzung<br />
<strong>des</strong> Marktes sowie unzureichende Sorgfalt aller Geschäftsführer<br />
und Vorstandsmitglieder zu diesem erfolglosen Projektablauf geführt.<br />
Unternehmungspolitik<br />
Allgemeines<br />
15<br />
Durch ihre Eingliederung in die Leiterplatten–Gruppe waren die neuen Aufgaben<br />
der überprüften Unternehmung vorgegeben. Dies waren die in der<br />
Studie eines externen Beraters vorgeschlagene Produktbereinigung, die Integration<br />
der überprüften Unternehmung in die Gruppe, der Aufbau eines<br />
internationalen Vertriebsapparates für die Gruppe, eines Marketingkonzeptes<br />
und die Konzentration auf einige wesentliche, aber nicht zu große Kunden.<br />
Erschwerend für die überprüfte Unternehmung war, daß sie einerseits Gruppenziele<br />
verfolgen, andererseits Standortziele und –probleme lösen sollte.
Unternehmungspolitik<br />
322<br />
Die weltweite Krise der Elektronikindustrie im allgemeinen, aber auch die<br />
strukturelle Krise <strong>des</strong> Hauptabnehmers Automobilindustrie im besonderen<br />
wirkten sich darüber hinaus auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmung<br />
nachteilig aus.<br />
Externe Berater<br />
16.1<br />
16.2<br />
Die unternehmungspolitischen und strategischen Maßnahmen und Ziele der<br />
Geschäftsführer stützten sich auf Aussagen beauftragter externer Gutachter.<br />
Die Geschäftsführer wurden ausführende Organe der Betriebsberater.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch das meist gegebene Fehlen einer fachlichen Nähe<br />
der externen Berater zu heiklen Unternehmungsbereichen. So waren in keiner<br />
der 13 zum Teil sehr umfangreichen Betriebsberatungen bzw Gutachten<br />
personal– oder sozialpolitische Untersuchungen angestellt oder auf die Nähe<br />
Osteuropas bezogene Markt– bzw Wettbewerbsanalysen durchgeführt worden,<br />
so daß die Befassung Außenstehender wegen der unbehandelten Problembereiche<br />
nur zu geringem Erfolg geführt hat.<br />
Standortinteressen/Gruppeninteressen<br />
Standortanalysen<br />
17<br />
Die Leiterplatten–Gruppe hat es unterlassen, die Vor– und Nachteile der<br />
Standorte der steirischen Leiterplatten–Hersteller, in diesem Fall insbesondere<br />
<strong>des</strong> Standortes Fehring zu untersuchen und die wegen der zum<br />
Teil gegensätzlichen Interessen gegebenen Zielkonflikte zu lösen.<br />
Einkommens– bzw<br />
Personalkostenunterschiede<br />
18<br />
Zwischen den Standorten bestanden wesentliche Personalkosten– bzw Einkommensunterschiede,<br />
wobei in der Kostenstruktur der überprüften Unternehmung<br />
(1992) die Personalkosten und die Materialkosten mit je rd 43 %<br />
die entscheidenden Einflußgrößen auf die Produktionskosten darstellten.<br />
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />
Durchschnittliche Personalkosten<br />
je Mitarbeiter und Jahr<br />
in 1 000 S<br />
AT&S Austria Technologie<br />
& Systemtechnik GesmbH,<br />
Hinterberg – – 265 260 269 340 356 379<br />
EUMIG, Fohnsdorf 261 271 281 303 317 335 351 372<br />
Steirische Elektronik GesmbH,<br />
Fehring 225 242 274 263 277 303 342 355<br />
Personalkostenersparnis<br />
Fehring im Vergleich zum in %<br />
Durchschnitt Hinterberg<br />
und Fohnsdorf 14,5 10,8 – 6,6 5,5 10,3 3,2 5,5<br />
Durchschnittseinkommen<br />
je Mitarbeiter und Jahr<br />
in 1 000 S<br />
Branche 250 268 277 282 303 329 338 359<br />
Steirische Elektronik GesmbH 167 177 200 197 204 219 232 256<br />
in %<br />
Abweichung vom<br />
Branchendurchschnitt – 33 – 34 – 28 – 30 – 33 – 33 – 31 – 29
BMV<br />
Steirische Elektronik<br />
GesmbH<br />
Umsatzplanung<br />
19<br />
Wegen Meinungsverschiedenheiten einerseits innerhalb der überprüften<br />
Unternehmung und andererseits mit der Leiterplatten–Gruppe mußte die<br />
Umsatzplanung der überprüften Unternehmung mehrfach wie folgt berichtigt<br />
werden:<br />
323<br />
in Mill S<br />
800<br />
Umsatzentwicklung – Umsatzplanung<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
<strong>1993</strong><br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
Ist-Umsatz<br />
Planung 1987-91<br />
Planung 1988-92<br />
Planung 1989-93<br />
Planung 1990-94<br />
Planung 1991-95<br />
Planung 1992-96<br />
Planung <strong>1993</strong>-97<br />
Betriebliches<br />
Rechnungswesen/<br />
Kostenrechnung<br />
20.1<br />
20.2<br />
Im Jahre 1985 hat die überprüfte Unternehmung begonnen, ein betriebliches<br />
Rechnungswesen/Kostenrechnung aufzubauen.<br />
Die ab Ende 1991 neuen Geschäftsführer stellten das Fehlen einer Kostenstellen–<br />
und Kostenträgerrechnung und somit das Fehlen einer Nachkalkulation<br />
bei der überprüften Unternehmung fest.<br />
Ziel der Geschäftsführung war es, im Jahr <strong>1993</strong> die Ist–Kostenrechnung zu<br />
einer Plankostenrechnung auszubauen, eine Kostenträgerrechnung, eine<br />
Nachkalkulation, eine Deckungsbeitragsrechnung sowie die Entscheidungsgrundlagen<br />
für Geschäftsführung, Vertrieb, Einkauf und Produktion zu<br />
schaffen.<br />
Wie der RH kritisch vermerkte, konnte der Zeitplan nicht eingehalten werden.<br />
Er empfahl, die Anstrengungen zum Aufbau <strong>des</strong> betrieblichen Rechnungswesens<br />
zu verstärken.<br />
Finanzwirtschaft<br />
Allgemeines<br />
21<br />
Seit ihrem Bestehen hatte die überprüfte Unternehmung drei kritische Zeiträume:<br />
(1) <strong>Der</strong> erste war zu Beginn der Aufbauphase und zwang die Elin, eine Verlustabdeckung<br />
durchzuführen.<br />
(2) <strong>Der</strong> zweite waren die Jahre 1987 und 1988 mit dem Ausbauprojekt; auch<br />
in diesem Fall mußte die Elin hilfreich mittels Kapitalerhöhungen beistehen.
Finanzwirtschaft<br />
324<br />
(3) <strong>Der</strong> dritte kritische Zeitraum betrifft die Zeit ab 1991. Umsatzrückgänge<br />
wegen Bereichsschließungen bzw –verlagerungen sowie Stillegungskosten,<br />
Teilwertabschreibungen und die Lage der Automobilzulieferindustrie<br />
trugen hiezu bei.<br />
Insgesamt hat die überprüfte Unternehmung in diesen 15 Jahren unter Berücksichtigung<br />
aller Gewinne und Verluste sowie aller Kapitalerhöhungen<br />
und Zuschüsse niemanden belastet, aber auch keine Gewinne gebracht.<br />
Auch aus dieser Sicht ist der Standort als Dienstgeber für über 300 Mitarbeiter<br />
und als Auftraggeber für Zulieferindustrie und Gewerbe von großer<br />
volkswirtschaftlicher Bedeutung.<br />
Kapital<br />
22<br />
Das Eigenkapital der überprüften Unternehmung ist von 15,31 Mill S<br />
(1985) auf 73,85 Mill S (1991) gestiegen und infolge <strong>des</strong> Kapitalabflusses<br />
zur AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH auf 63,72 Mill S<br />
(<strong>1993</strong>) gesunken.<br />
Das Fremdkapital betrug nach der Ausbauphase 221 Mill S (1988), fiel auf<br />
169 Mill S (1992) und stieg wegen der kreditfinanzierten Kapitalbereitstellungen<br />
für die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik GesmbH auf<br />
250 Mill S (<strong>1993</strong>).<br />
Förderungen<br />
23<br />
Zur Erhaltung <strong>des</strong> Standortes Fehring sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
erhielt die überprüfte Unternehmung direkte Investitions– und Projektförderungen<br />
sowie Zinsenzuschüsse für aufgenommene Kredite von insgesamt<br />
rd 16 Mill S aus öffentlichen Mitteln. Förderungsgeber waren:<br />
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong> Summe<br />
in 1 000 S<br />
Gemeinde<br />
Fehring – – 1 500 – – – – – – 1 500<br />
Land<br />
Steiermark – – 4 600 – 1 700 – – – – 6 300<br />
Bund – – 2 500 – – – – – – 2 500<br />
Arbeitsmarktförderung<br />
318 166 16 – – – – – – 500<br />
Forschungsförderungsfonds<br />
460 – – – – – – – – 460<br />
Bun<strong>des</strong>kammer<br />
der gewerblichen<br />
Wirtschaft – – 350 – – – – – – 350<br />
Zinsenzuschüsse<br />
(Bund 50 %,<br />
Land 50 %) 664 1 107 1 011 883 749 236 4 650<br />
778 166 8 966 664 2 807 1 011 883 749 236 16 260
BMV<br />
Steirische Elektronik<br />
GesmbH<br />
Die Bedingung der Gemeinde Fehring war, Fehringer Gemeindebürger<br />
zu bevorzugen, jene das Lan<strong>des</strong> Steiermark und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, 40 zusätzliche<br />
Arbeitnehmer aufzunehmen.<br />
325<br />
Die Standort– bzw Arbeitsplatzgarantien <strong>des</strong> ehemaligen Betriebsansiedlungsvertrages<br />
sahen ebenfalls die Aufnahme von Arbeitskräften aus dem<br />
Raum Fehring sowie einen Min<strong>des</strong>tbeschäftigtenstand vor.<br />
Investitionen<br />
Allgemeines<br />
24<br />
Die Höhepunkte der Investitionstätigkeit der überprüften Unternehmung<br />
waren der Ausbau der Leiterplatten–Fertigung, der Aufbau der Geräte– und<br />
Systemtechnik und in den letzten Jahren der Ausbau der Rationalisierung,<br />
der Qualität und punktuellen Prozeßausweitung sowie die Erweiterung der<br />
Galvanikanlage.<br />
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Investitionen 3,2 12,9 89,0 59,0 30,4 17,1 7,2 33,0<br />
Abschreibungen 5,1 9,3 9,9 33,7 22,6 27,0 35,9 27,8<br />
Cash–flow 13,0 15,9 27,5 24,0 32,9 26,2 48,6 27,0<br />
Im überprüften Zeitraum stand für die Investitionen in Höhe von insgesamt<br />
rd 250 Mill S ein Cash–flow in Höhe von rd 215 Mill S zur Verfügung.<br />
Die Innenfinanzierungskraft der überprüften Unternehmung war somit verhältnismäßig<br />
groß.<br />
Investitionen für<br />
durchkontaktierte<br />
und Multilayer–<br />
Leiterplatten<br />
25.1<br />
25.2<br />
Das Ausbauprojekt 1987 bis 1989 der überprüften Unternehmung sah eine<br />
Gesamtinvestitionssumme von 138,8 Mill S vor und betraf den Umbau der<br />
bestehenden Anlagen zur Leiterplatten–Fertigung sowie den Neubau von<br />
Anlagen für die Fertigung durchkontaktierter und Multilayer–Leiterplatten.<br />
Allein die Investitionen für die maschinelle Ausrüstung der Multilayer–<br />
Produktion (stillgelegt 1991), um die sich die Elin und die überprüfte Unternehmung<br />
jahrelang bemüht hatten, betrugen dabei rd 5,087 Mill S.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären die wegen der Multilayer–Fertigung entstandenen<br />
Aufwendungen, wie zB verlorene Investitionskosten, Verschrottungen,<br />
Kosten <strong>des</strong> Vertriebsaufbaues, Planungskosten durch rechtzeitige, sinnvolle<br />
Koordination der Mutter– bzw Dachgesellschaft vermeidbar gewesen. Für<br />
die überprüfte Unternehmung ging darüber hinaus wertvolle Zeit verloren,<br />
um ihre Strukturen den sich ändernden Marktverhältnissen anzupassen.<br />
Investitionen für<br />
Geräte und Systemtechnik<br />
26.1<br />
Wegen der erwarteten Umsätze im Bereich Lichtelektronik hatte die überprüfte<br />
Unternehmung für 1987 bis 1991 ein Investitionsbudget von<br />
134,8 Mill S vorgesehen. Aufgrund der sich bald abzeichnenden Fehleinschätzung<br />
der Absatzmöglichkeiten wurden tatsächlich nur 7,7 Mill S investiert.
326<br />
Zum Zeitpunkt der Schließung <strong>des</strong> Tätigkeitsbereiches mit 30. Juni 1991<br />
betrug der Buchwert der auszuscheidenden Anlagen rd 4,1 Mill S, für welche<br />
ein Verkaufspreis von 1,5 Mill S erlöst wurde.<br />
26.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die unzureichende Marktforschung zum Startzeitpunkt<br />
dieses Produktionsbereiches.<br />
Produktion<br />
27<br />
Die Produktionskapazität der Leiterplatten nahm folgende Entwicklung:<br />
ein– und zweiseitige<br />
Leiterplatten<br />
durchkontaktierte<br />
zweiseitige Leiterplatten<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
in m 2 je Kalenderwoche<br />
1985 2 850<br />
1986 3 200 2 881<br />
1987 3 500 3 117 140<br />
1988 4 500 3 565 280<br />
1989 5 400 4 750 400<br />
1990 6 000 4 212 410 300<br />
1991 5 400 3 981 430 333<br />
1992 5 200 4 365 450 337<br />
<strong>1993</strong> 5 200 575<br />
Das Zurückbleiben der tatsächlichen Produktionsmenge hinter den Planwerten<br />
veranlaßte die Geschäftsführung der überprüften Unternehmung,<br />
im März 1992 die Fertigung neu zu organisieren und zu strukturieren.<br />
Ab Mitte 1992 konnte die Produktionsleistung verbessert werden.<br />
Personalwesen<br />
28.1<br />
28.2<br />
<strong>Der</strong> Gesamtpersonalaufwand stieg von rd 39 Mill S (1985) um rd 163 %<br />
auf 102 Mill S (1992), der Personalstand von durchschnittlich 179 (1985)<br />
um rd 67 % auf 299 (1992) Dienstnehmer.<br />
Diese Entwicklung beruhte auf Kollektivvertragserhöhungen von insgesamt<br />
über 32 %, überdurchschnittlich hohen Urlaubsrückstellungen, erstmalig<br />
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Abfertigungsrückstellungen<br />
und der Umwandlung in ein Profitcenter mit 40 neu aufgenommenen,<br />
zum Teil hochqualifizierten und gutbezahlten Dienstnehmern.<br />
Die kurzfristig erfolgten Personalaufstockungen führten zu einer überdimensionierten<br />
Aufbauorganisation.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätten die, wenn auch nur geringen, Synergien aufgrund<br />
der Konzernorganisation für strukturelle Änderungen besser genutzt<br />
werden sollen. Darüber hinaus hätte im technischen Unternehmungssektor<br />
eine Verminderung der Organisationseinheiten sowie eine verstärkte funktionale<br />
Zusammenfassung der Aufgabengebiete herbeigeführt werden können.
BMV<br />
Steirische Elektronik<br />
GesmbH<br />
Absatzwirtschaft<br />
327<br />
Umsatzentwicklung<br />
Leiterplatten<br />
29<br />
<strong>Der</strong> Umsatz der überprüften Unternehmung stieg von 134,1 (1985) um<br />
114 % auf 287,1 Mill S (1992).<br />
Die Brutto–Umsätze entwickelten sich wie folgt:<br />
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
ein– und zweiseitige 120,5 123,3 138,1 156,9 202,4 193,9 183,3 204,2<br />
durchkontaktierte<br />
zweiseitige 0,0 0,0 0,1 12,0 25,1 52,9 60,8 67,1<br />
Multilayer 0,0 0,0 0,0 0,0 3,4 2,2 3,4 1,3 1<br />
Summe 120,5 123,3 138,2 168,9 230,9 249,0 247,5 272,6<br />
Geräte und Systeme 1,1 2,4 4,8 20,6 8,1 13,3 4,7 0,0<br />
Sonstiges 2 12,5 13,3 15,9 14,4 17,3 40,1 19,3 14,5<br />
Gesamtsumme 134,1 139,0 158,9 203,9 256,3 302,4 271,5 287,1<br />
1 ) Aus Produktion EUMIG<br />
2 ) Vorwiegend Stanzwerkzeuge, Prüfadapter, Bohrprogramme<br />
Durch die Schließung der Multilayer–Fertigung werden der überprüften<br />
Unternehmung Umsätze von insgesamt rd 146 Mill S verloren gehen.<br />
Umsatz Leiterplatten<br />
30<br />
Ein geeigneter Abnehmer für die von der überprüften Unternehmung angebotene<br />
Produktpalette war vor allem die Kfz–Zulieferindustrie, welche<br />
bereits 1986 mit einem Umsatzanteil von 45,3 % den größten Abnehmerkreis<br />
stellte.<br />
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Kfz–Industrie führten zu einem<br />
verstärkten Wettbewerb der überprüften Unternehmung mit Billiglohnländern<br />
und damit zu empfindlichen Preissenkungen.<br />
Umsatz Geräte<br />
und Systeme<br />
31<br />
Im Bereich Geräte und Systeme erhoffte die überprüfte Unternehmung eine<br />
Umsatzsteigerung auf bis zu 469 Mill S (1992), womit dieser Bereich einen<br />
Anteil von 52,3 % erreichen sollte. Das Ergebnis dieses Bereiches sollte im<br />
Jahre 1992 +85 Mill S betragen, unter Berücksichtigung der Anfangsverluste<br />
kumuliert für den Zeitraum 1987 bis 1992 rd 57 Mill S.<br />
Die geplanten Erwartungen konnten allerdings bei weitem nicht erzielt werden.<br />
So wurden in der Stylux GesmbH im umsatzstärksten Jahr 1989 bei<br />
einem Planumsatz von 118,4 Mill S tatsächlich nur 9,4 Mill S erlöst. Ursachen<br />
waren eine verschärfte Wettbewerbslage, Produktions– und Entwicklungsfehler,<br />
eine unrichtige Verkaufspreiseinschätzung sowie Absatzprobleme<br />
<strong>des</strong> Vertriebspartners Tungsram.
328<br />
Umsatz Werkzeugbau<br />
32<br />
Für die Produktion der Leiterplatten hat die überprüfte Unternehmung<br />
im Kundenauftrag vorwiegend Stanzwerkzeuge und Prüfadapter sowie<br />
Bohrprogramme auftragsspezifisch hergestellt, gelagert und gewartet.<br />
Die Umsätze betrugen im überprüften Zeitraum jährlich zwischen rd 11<br />
und 16 Mill S.<br />
Schlußbemerkung<br />
33<br />
Im Sinne der ÖIAG–Gesetz– und ÖIAG–Finanzierungsgesetz–Novelle<br />
<strong>1993</strong> wurde der gesamte AT&S–Teilkonzern, dem auch die überprüfte<br />
Unternehmung angehört, im November 1994 zur Gänze an eine<br />
private Gruppe verkauft.
ÖBB–Kraftwerkszentrale Innsbruck<br />
BMV329<br />
Für die Versorgung <strong>des</strong> Zugverkehrs mit Fahrstrom hatten die ÖBB<br />
Überkapazitäten.<br />
Das Kraftwerks–Ausbauprogramm der ÖBB bedarf einer Neubewertung.<br />
Die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Investitionen wäre zu verbessern.<br />
Die Beschaffungsrichtlinien wurden häufig nicht beachtet.<br />
Rationalisierungen im Wartungsdienst blieben im Ansatz stecken.<br />
In Teilbereichen folgten die ÖBB den Empfehlungen <strong>des</strong> RH aus dem<br />
Jahre 1989.<br />
1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
Stromaufbringung<br />
(in Gigawattstunden) 1 696 1 809 2 067 2 116 2 084<br />
Stromkosten (in Mill S) 1 498 1 622 1 898 1 989 1 972<br />
Mitarbeiter der Kraftwerkszentrale<br />
zum 1. Jänner 302 302 307 306 304<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH führte zu der im Jahre 1989 vorgenommenen Gebarungsüberprüfung<br />
(TB 1989 Abs 49) bei den ÖBB von November bis Dezember <strong>1993</strong><br />
eine Nachüberprüfung der Kraftwerkszentrale in Innsbruck sowie der damit<br />
zusammenhängenden Gebarung der Fachstelle Bau– und Elektrotechnik<br />
in der Generaldirektion der ÖBB durch. Zu den im April 1994 zugestellten<br />
Prüfungsmitteilungen nahmen die ÖBB im Juli 1994 Stellung.<br />
Seine Gegenäußerung erstattete der RH im August 1994.
330<br />
Allgemeines<br />
2<br />
<strong>Der</strong> ÖBB–Anteil am gesamten österreichischen Stromverbrauch betrug<br />
3,4 %. <strong>Der</strong> Energieverbrauch der ÖBB für die überwiegend elektrische Personen–<br />
und Gütertransportleistung war geringer als die Leitungsverluste<br />
im österreichischen Stromnetz.<br />
in Gigawattstunden<br />
60 000<br />
50 000<br />
40 000<br />
30 000<br />
Stromverbrauch in Österreich, davon ÖBB<br />
Österreich<br />
ÖBB<br />
Energiebedarfsprognosen<br />
Leitungsverluste<br />
20 000<br />
10 000<br />
1989<br />
1990 1991 1992 <strong>1993</strong><br />
Aufgabenbereich<br />
3<br />
Die Kraftwerkszentrale der ÖBB in Innsbruck hatte acht Wasserkraft– und<br />
vier Umformerwerke zu warten und deren Einsatz zu steuern. Die Fachstelle<br />
Bau– und Elektrotechnik in der Generaldirektion erstellte Energiekonzepte<br />
für die bedarfsgerechte Bereitstellung <strong>des</strong> Fahrstromes und führte Grundsatzplanungen<br />
für Kraft– und Umformerwerke und Hochspannungsverteilanlagen<br />
durch.<br />
Fernsteuerung<br />
4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
Grundsätzlich könnten alle Kraftwerke der ÖBB nach Umbauten ferngesteuert,<br />
dh ohne ständig besetzte Warte, betrieben werden. Die Anwesenheit<br />
eines Mitarbeiters im Turnusdienst erforderte fünf Planstellen, die<br />
nach der derzeitigen Dienstzeitregelung und den durchschnittlichen Abwesenheitszeiten<br />
mit Überstunden und Aushilfen 5,7 Mannjahre kosten.<br />
Demgegenüber wurden bisher nur zwei Werke ferngesteuert. Selbst das<br />
Umformerwerk Kledering, <strong>des</strong>sen dritter Maschinensatz 1991 in Betrieb<br />
ging, ist nicht mit einer Fernsteuerung ausgestattet.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt die bisherigen Rationalisierungserfolge für verspätet und ungenügend.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB kündigte die Umstellung <strong>des</strong> Umformerwerkes Kledering<br />
und weiterer Werke auf Fernsteuerung in den nächsten Jahren an.<br />
Die seit 1988 jährlich neu erstellten Bahnstrom–Versorgungskonzepte bauten<br />
auf der Personen– und Güterverkehrsprognose für das Fahrplanjahr 2000<br />
auf. Die ÖBB erwarteten 1988 jährliche Leistungssteigerungen von 2,5 %.<br />
Seit 1988 wurden die Prognosen laufend nach oben revidiert. Die Konzepte<br />
stellten seitdem auf einen wesentlich schnelleren Zuwachs <strong>des</strong> Energieverbrauchs,<br />
zuletzt 1992 auf jährlich 8 %, ab. Nach Durchführung der Investi-<br />
5.1
Energiebedarfsprognosen<br />
BMV<br />
ÖBB-Kraftwerkszentrale<br />
Innsbruck<br />
tionen von bisher rd 2 Mrd S aus dem Ausbauprogramm 1988 bis zum<br />
Jahr 1991 sind nach dem letzten Konzept aus 1992 für das Fahrplanjahr<br />
2000 weitere 9 Mrd S zu investieren.<br />
331<br />
1988<br />
Jahr der Konzepterstellung<br />
1989 1990 1991 1992<br />
2 300<br />
5 795<br />
2 624<br />
7 530<br />
2 707<br />
8 060<br />
2 904<br />
8 922<br />
3 613<br />
9 173<br />
Energiebedarf in Gigawattstunden<br />
Kosten für jeweils weiteren Ausbau in Mill S<br />
5.2<br />
5.3<br />
Dem RH erschien die Prognose für das Fahrplanjahr 2000 aufgrund <strong>des</strong><br />
langsamer als geplanten Ausbaues von Hochleistungsstrecken sowie hinsichtlich<br />
der hohen Zuggewichte und der hohen eingeplanten Geschwindigkeiten<br />
auf der Freilandstrecke und in langen Tunneln nicht zutreffend.<br />
Er empfahl eine Überarbeitung der Prognose.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB bestätigte, daß gegenüber der Annahme von 1992 für das<br />
Fahrplanjahr 2000 ein geringerer Energieverbrauch zu erwarten sei.<br />
Projektkosten<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
Die dem Vorstand der ÖBB vorgelegten Projektkosten für Investitionen<br />
der Fachstelle Bau– und Elektrotechnik enthielten zwar die Fremd–,<br />
aber keine Eigenleistungen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen in<br />
Investitionsausgabenplanungen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen, weil<br />
diese dadurch keine geeigneten Entscheidungsgrundlagen boten.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB sagte zu, ab 1994 auch die Eigenleistungen zu berücksichtigen.<br />
Umformerwerk<br />
Kledering<br />
7.1<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB beschloß im August 1986 den Bau <strong>des</strong> Umformerwerkes<br />
Kledering mit zwei Maschinensätzen. Im Jahr 1989 genehmigte der<br />
Vorstand zur Deckung <strong>des</strong> prognostizierten Energiebedarfs für den Neuen<br />
Austrotakt 1991 einen weiteren baugleichen Maschinensatz. Die Betriebsaufnahme<br />
der Umformersätze erfolgte zeitgerecht. Anstatt der geplanten<br />
970 Mill S kostete die Investition der drei Umformersätze 857 Mill S. Die<br />
Auslastung <strong>des</strong> Werkes blieb jedoch um die Hälfte unter den geplanten<br />
Werten.
Umformerwerk Kledering<br />
332<br />
Auslastung <strong>des</strong> Umformerwerkes Kledering<br />
in Gigawattstunden<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
1990<br />
1991<br />
Ist-Erzeugung<br />
Plan-Erzeugung<br />
1992 <strong>1993</strong><br />
7.2<br />
7.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH haben die ÖBB die anläßlich der Zusatzinvestition für<br />
den dritten Maschinensatz nunmehr höhere Gesamtinvestitionssumme nicht<br />
ausreichend ermittelt. Weiters überschätzten die ÖBB ihren Energiebedarf<br />
aus diesem Werk. Durch die geringe Auslastung stieg der Fixkostenanteil<br />
und der Bezug aus dem Umformerwerk verteuerte sich zB 1992 gegenüber<br />
der Planung um 0,15 S je Kilowattstunde oder 39,5 Mill S jährlich.<br />
Die ÖBB nahmen dazu nicht gesondert Stellung.<br />
Kraftwerk<br />
Uttendorf II<br />
8.1<br />
8.2<br />
8.3<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB genehmigte 1986 für die Leistungserhöhung den<br />
Neubau eines Kraftwerkes im Stubachtal. Dieses Kraftwerk Uttendorf II<br />
war zur Abdeckung der höchsten Leistung im ÖBB–Netz bisher nicht erforderlich.<br />
Die Baukosten für diese Kapazitätsreserve betrugen rd 1,2 Mrd S.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH verbesserte das neue Kraftwerk zwar die Versorgungssicherheit<br />
der ÖBB mit Fahrstrom, war dafür aber zu teuer. Diese<br />
Reservehaltung belastete die Stromkosten mit jährlich 75 Mill S.<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB wäre das Ausmaß der Leistungsspitzen im Zusammenhang<br />
mit dem Neuen Austrotakt 1991 und dem Güterverkehrsaufkommen sehr<br />
schwierig abzuschätzen gewesen. Darüber hinaus werde die Realisierung neuer Anlagen<br />
zunehmend schwieriger. <strong>Der</strong> Ausbau sei zur Sicherstellung der Bahnstromversorgung<br />
unbedingt erforderlich gewesen.<br />
Beschaffungswesen<br />
9.1<br />
<strong>Der</strong> Einkauf von Waren erfolgte bei den ÖBB grundsätzlich zentral durch<br />
die Fachstelle Einkauf bzw die Zentrale Materialstelle in Wien. Ein Großteil<br />
der von den ÖBB benötigten Waren wurde auf Vorrat gehalten und bei Bedarf<br />
abgerufen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit übermittelten die Dienststellen<br />
schriftliche Beschaffungsanträge an den Zentralen Einkauf. Die Be-
Beschaffungswesen<br />
BMV<br />
ÖBB-Kraftwerkszentrale<br />
Innsbruck<br />
darfsanforderungen der Kraftwerkszentrale für zumeist geringwertige Geräte,<br />
Werkzeuge und Maschinen lösten auch im Falle von Ersatzbeschaffungen<br />
eine überaus verwaltungsaufwendige Behandlung mit Wartezeiten von<br />
sechs bis acht Wochen aus. Beispielsweise beschäftigte die Beschaffung von<br />
zwei Präzisionsthermometern für das Umformerwerk Bergern im Wert von<br />
746 S vier Stellen in der Kraftwerkszentrale und drei Arbeitsbereiche der<br />
Generaldirektion in Wien; die Lieferung erfolgte acht Wochen nach der Anforderung.<br />
333<br />
9.2<br />
9.3<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl eine Straffung der Beschaffungsabläufe und eine entsprechende<br />
Anpassung der Vorschriften.<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB würden im Rahmen <strong>des</strong> derzeit laufenden Projektes<br />
"Optimierung <strong>des</strong> Einkaufs– und Vergabemanagements" die Schwachstellen der<br />
Mittelbewirtschaftung von Investitionsvorhaben und deren Überwachung untersucht.<br />
Mit der Umsetzung entsprechender Maßnahmen werde 1995 begonnen.<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
10.4<br />
Bei Beschaffungsfällen, welche die Kraftwerkszentrale im eigenen Wirkungsbereich<br />
erledigte, hatte der RH bereits im Jahr 1989 Mängel festgestellt,<br />
insbesondere wegen nachträglicher Ausfertigung von Bestellaufträgen.<br />
Auch nach den nunmehrigen Erhebungen wurde der ÖBB–Vorschrift, wonach<br />
vor schriftlicher Auftragserteilung mit der Ausführung von Leistungen<br />
— ausgenommen bei Gefahr im Verzug oder in Bagatellfällen — nicht begonnen<br />
werden darf, häufig nicht entsprochen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen ausreichender Begründungen für die<br />
nachträglichen Ausfertigungen von Bestellungen.<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB wären bei Reparaturarbeiten die Kosten nicht abschätzbar,<br />
so daß die schriftliche Bestellung zwangsläufig nachträglich erfolge.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Finanzvorschriften der ÖBB verlangten in solchen<br />
Fällen die Angabe eines überschlägigen Bestellbetrages.<br />
11.1<br />
11.2<br />
11.3<br />
Die Vergaberichtlinien der ÖBB sahen bei freihändigen Vergaben mit höherem<br />
Auftragswert die Mitwirkung der Generaldirektion vor. In Einzelfällen<br />
wickelte sich dieses Genehmigungsverfahren oft wirklichkeitsfern ab. So gab<br />
zB die Generaldirektion im November 1992 ihre Zustimmung zur freihändigen<br />
Vergabe von Reparaturarbeiten an den Steuereinrichtungen <strong>des</strong> fahrbaren<br />
Unterwerkes Floridsdorf, obwohl diese Arbeiten bereits zwei Monate<br />
vorher von der Kraftwerkszentrale vergeben bzw durchgeführt worden waren.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ließen derartige Sachverhalte das Genehmigungsverfahren<br />
als sinnentleert erscheinen. Er empfahl, die Zuständigkeiten im<br />
Bestellverfahren zweckmäßig zu ordnen.<br />
Die ÖBB sagten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt "Optimierung<br />
<strong>des</strong> Einkaufs– und Vergabemanagements" zu.
334<br />
Nebenbezüge<br />
12.1<br />
Seit Jahrzehnten erhielten die in den Kraftwerken der Stubachtalgruppe<br />
Beschäftigten eine monatliche Aufwandsentschädigung zur Abgeltung<br />
der erhöhten Lebenshaltungskosten. Hiefür wurden zB im Jahr <strong>1993</strong> insgesamt<br />
rd 800 000 S aufgewendet.<br />
12.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermochte keine sachliche Begründung für die Sonderstellung<br />
der Mitarbeiter im Stubachtal zu erkennen und empfahl, diese Zulage zu<br />
überdenken.<br />
12.3<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB stünde dem Personal der Stubachtalgruppe die Abgeltung<br />
<strong>des</strong> erhöhten Lebensaufwan<strong>des</strong> infolge fehlender Infrastruktur bzw erschwerter<br />
Berufsausübung im Hochgebirge zu.<br />
12.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, daß ein erhöhter Lebensaufwand der Mitarbeiter<br />
nicht nachgewiesen werden konnte.<br />
Dienststellenwechsel<br />
13.1<br />
<strong>Der</strong> Kraftwerksdienst der ÖBB litt unter einer überaus starken Fluktuation<br />
<strong>des</strong> Personals, die sich überwiegend aus Versetzungswünschen der Mitarbeiter<br />
ergab. Höher bewertete Dienstposten bildeten jeweils den Anreiz, auch<br />
österreichweit die Dienststelle zu wechseln. Die Bestrebung, sodann möglichst<br />
rasch wieder in den Heimatbereich zurückzukehren, verursachte<br />
zwangsläufig weitere Versetzungen. Von 1989 bis <strong>1993</strong> hatten 29 Ruhestandsversetzungen<br />
beinahe 100 Dienstpostenwechsel zur Folge.<br />
13.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermißte geeignete Maßnahmen der ÖBB, um den sowohl von<br />
Dienstgeber– als auch Dienstnehmerseite seit langem als nachteilig erkannten<br />
Zustand zu verbessern.<br />
13.3<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB werde ein Konzept erarbeitet, das als Gesprächsgrundlage<br />
zwischen Generaldirektion, Betriebsleitung und Personalvertretung dienen soll.<br />
Lagerwirtschaft<br />
14.1<br />
Die Kraftwerkszentrale der ÖBB betrieb acht Vorratslager mit einem Gesamtlagerwert<br />
von lediglich rd 2 Mill S. Je<strong>des</strong> Lager wurde trotz allgemein<br />
geringer Umschlagshäufigkeit von einem eigenen Vorratslagerführer,<br />
das Lager der Betriebsstelle Innsbruck sogar von vier Mitarbeitern<br />
betreut.<br />
14.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die unwirtschaftliche Gestaltung der Lagerwirtschaft<br />
und empfahl eine Rationalisierung durch Konzentrierung der Lagerhaltung<br />
in Kraftwerksgruppen.<br />
14.3<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB wäre durch Einzelmaßnahmen bereits eine Vereinfachung<br />
der Lagerhaltung erzielt worden. So würden die Vorratslagerführer auch zu anderen<br />
Arbeiten herangezogen und stünden zum Teil als Kraftfahrer im Einsatz. Im<br />
übrigen würde das Lagerwesen im Rahmen <strong>des</strong> Projektes Einkaufsmanagement allgemein<br />
überprüft.
BMV<br />
ÖBB-Kraftwerkszentrale<br />
Innsbruck<br />
Werkssiedlungen<br />
15<br />
<strong>Der</strong> RH hat 1989 den hohen Instandhaltungsaufwand <strong>des</strong> Kraftwerksdienstes<br />
für seine Werkssiedlungen beanstandet und deren Ausgliederung<br />
empfohlen.<br />
335<br />
Die ÖBB sind den Empfehlungen <strong>des</strong> RH grundsätzlich durch Übertragung<br />
an den Baudienst der ÖBB gefolgt. Lediglich die Werkssiedlungen der Stubachtalgruppe<br />
verblieben — nach teilweisen Verkäufen der Häuser — wegen<br />
der schwer erreichbaren Lage weiterhin beim Kraftwerksdienst.<br />
Schlußbemerkungen<br />
16<br />
Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Das Kraftwerks–Ausbauprogramm der ÖBB wäre an die geringere<br />
Energieverbrauchsprognose anzupassen.<br />
(2) Die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Investitionen wäre zu verbessern.<br />
(3) Die Vorschriften <strong>des</strong> Einkaufs– und Vergabewesens wären auf ihre<br />
Zweckmäßigkeit zu überprüfen und die Beschaffungsabläufe zu<br />
straffen.
336<br />
ÖBB — Neuer Austrotakt 1991<br />
<strong>Der</strong> ab dem Sommerfahrplan 1991 eingeführte Neue Austrotakt war<br />
die größte Fahrplanumstellung in der Geschichte der ÖBB. Eine optimale<br />
Verknüpfung der Zugläufe ermöglichte die Verkürzung der Gesamtreisedauer<br />
durch die flächendeckende Vernetzung der Reisezugverbindungen.<br />
Diese wesentliche Verbesserung <strong>des</strong> Verkehrsangebots<br />
hatte allerdings eine erhebliche Ausweitung der gefahrenen Zugkilometer<br />
zur Folge.<br />
Die Erwartungen der ÖBB, nämlich aufgrund höherer Attraktivität<br />
das Fahrgastaufkommen zu steigern und durch zusätzliche Einnahmen<br />
die Produktionsmehrkosten abzudecken, haben sich nicht erfüllt. Die<br />
Pünktlichkeit der Betriebsabwicklung — als wesentliche Voraussetzung<br />
für den Erfolg <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes — wurde nicht im erforderlichen<br />
Ausmaß erreicht. Die Ursachen hiefür lagen vor allem bei<br />
infrastrukturellen Mängeln und kapazitätsmäßigen Engpässen sowie<br />
im vernachlässigten Erhaltungszustand <strong>des</strong> Streckennetzes. Die zusätzlichen<br />
Einnahmen blieben aus, die Kosten stiegen erheblich.<br />
Die finanziellen Unternehmungsergebnisse verschlechterten sich<br />
nach Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes deutlich. <strong>Der</strong> in der Trennungsrechnung<br />
ausgewiesene Reingewinn der Gesamtunternehmung<br />
sank von 441 Mill S (1990) auf 77 Mill S (1992).<br />
1988 1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Erträge Reiseverkehr 8 170 8 607 8 781 9 933 10 150<br />
Erträge Güterverkehr 11 009 11 329 12 194 12 882 13 352<br />
Reingewinn 771 807 441 117 77<br />
in %<br />
Kostendeckung Reiseverkehr 72,9 70 70,1 69,8 67,6<br />
Kostendeckung Güterverkehr 71,3 70,1 71,5 73 76,9<br />
im Jahresdurchschnitt<br />
Personal 67 477 66 581 66 559 67 122 67 065<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Dezember 1992 bis Feber <strong>1993</strong> den Arbeitsbereich<br />
Personenverkehr der ÖBB. Schwerpunkt der Überprüfung war der<br />
"Neue Austrotakt 1991". Die Prüfungsmitteilungen wurden den ÖBB und<br />
dem BMV im November <strong>1993</strong> übermittelt. Im Feber 1994 langte die<br />
Stellungnahme der ÖBB ein, zu der der RH im Juli 1994 eine Gegenäußerung<br />
abgab; das BMV gab keine Stellungnahme ab.
Vorteil <strong>des</strong> neuen<br />
Fahrplanangebots<br />
2<br />
BMV<br />
ÖBB - Neuer Austrotakt 1991<br />
Mit Beginn <strong>des</strong> Sommerfahrplans 1991 haben die ÖBB einen neuen, österreichweit<br />
systematisch abgestimmten Fahrplan, den Neuen Austrotakt eingeführt.<br />
Die großen Vorteile liegen in der Verbesserung der Anschlüsse und<br />
Verkürzung der Reisezeit. In allen wichtigen Bahnhöfen, in denen mehrere<br />
Eisenbahnlinien zusammentreffen, kommen die Züge nahezu gleichzeitig<br />
an. Dadurch entstehen ideale Umsteigebeziehungen. Außerdem brachte der<br />
Neue Austrotakt mit täglich rd 4 500 Reisezügen eine Angebotsverbesserung<br />
von etwa 25 % gegenüber dem Jahr 1987.<br />
337<br />
Zielkonflikt<br />
3.1<br />
Für den neuen Fahrplan bestanden mehrere, einander zum Teil widersprechende<br />
Vorgaben:<br />
(1) Die Studie von Arthur D. Little aus 1986 empfahl die Einrichtung eines<br />
Hochleistungs–InterCity–Services und InterRegio–Services und — nach<br />
Schweizer Muster — einen integrierten Taktfahrplan. Das zusätzliche Fahrtenaufkommen<br />
sollte eine Einnahmensteigerung von rd 20 % bewirken.<br />
(2) Das Arbeitsübereinkommen der Koalitionsparteien vom 16. Jänner<br />
1987 sah ua "bedarfsgerechte Fahrpläne" und "möglichste Sparsamkeit" vor.<br />
Nachfragearme Leistungen sollten aufgelassen werden. Die Erklärung der<br />
Bun<strong>des</strong>regierung vom 28. Jänner 1987 enthielt als eine wichtige Maßnahme<br />
der mittelfristigen Budgetkonsolidierung die schrittweise Absenkung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses an die ÖBB.<br />
(3) Das Arbeitsübereinkommen der Koalitionsparteien vom 17. Dezember<br />
1990 unterstrich die Forderung nach einem marktgerechten Angebot.<br />
Dazu bekräftigte die Erklärung der Bun<strong>des</strong>regierung vom 18. Dezember<br />
1990, daß alle Möglichkeiten an Einsparungen und Effizienzsteigerungen<br />
auszuschöpfen sind.<br />
(4) Seit der Bun<strong>des</strong>bahngesetz–Novelle 1984 lag die Erbringung gemeinwirtschaftlicher<br />
Leistungen (zB Führung von Nahverkehren und Nebenbahnen)<br />
zudem nicht mehr in der Entscheidungskompetenz <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />
der ÖBB, sondern war einer ausdrücklichen Aufgabenübertragung durch<br />
Verordnung der Bun<strong>des</strong>regierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß<br />
<strong>des</strong> Nationalrates vorbehalten.<br />
3.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH entsprach der Neue Austrotakt eher den Forderungen<br />
<strong>des</strong> Arthur D. Little–Gutachtens als jenen <strong>des</strong> Eigentümers, weil er<br />
nicht bedarfs–, sondern angebotsorientiert war; nachfragearme Leistungen<br />
wurden nicht aufgelassen, sondern — systembedingt — sogar teilweise<br />
erweitert. Die Mehrkosten der großen Angebotsausweitung standen im<br />
Widerspruch zur Absicht der Bun<strong>des</strong>regierung, den Bun<strong>des</strong>zuschuß abzusenken.<br />
Im Nahverkehr und auf Nebenstrecken hätte die vom Neuen<br />
Austrotakt verursachte Leistungsausweitung schon wegen der hohen Mehrbelastung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts im gemeinwirtschaftlichen Leistungsbereich<br />
eines zusätzlichen Verordnungsauftrages der Bun<strong>des</strong>regierung im<br />
Einvernehmen mit dem Hauptausschuß <strong>des</strong> Nationalrates bedurft.<br />
3.3<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB habe keine Verpflichtung zur Änderung der Verordnungen<br />
über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen bestanden, weil<br />
diese eine Vermehrung der Zugzahlen nicht ausgeschlossen hätten.
338<br />
Wirtschaftlichkeit 4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
Von 1988 bis 1990 erstellten die ÖBB für den Neuen Austrotakt mehrere<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die prognostizierte Rentabilität schwankte<br />
zwischen 0,35 % und 1,32 %, eine Berechnung vom April 1989 wies sogar<br />
ein negatives Ergebnis auf.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH rechtfertigte die äußerst geringe Rentabilität von rd<br />
1 % aus dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit weder die Einführung<br />
noch die Fortsetzung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes im bisherigen Umfang. Das<br />
hätte für die ÖBB Anlaß sein müssen, die Bun<strong>des</strong>regierung rechtzeitig über<br />
das Projekt zu informieren und die Finanzierung im Wege eines Verordnungsauftrages<br />
sicherzustellen.<br />
Die ÖBB nahmen dazu nicht gesondert Stellung.<br />
5<br />
Die Leistungs– und Kostenentwicklung bis Ende 1992 zeigte ein deutliches<br />
Auseinanderklaffen zwischen Angebot und Nachfrage:<br />
in %<br />
50<br />
40<br />
Steigerung der Zugkilometer und der Beförderungsfälle<br />
Zugkilometer<br />
30<br />
20<br />
10<br />
1988<br />
1989 1990 1991 1992<br />
Beförderungsfälle<br />
Diese ungünstige Entwicklung hatte ein Absinken <strong>des</strong> seit Jahren rückläufigen<br />
Kostendeckungsgrads im Reiseverkehr von 72,9 % (1988) auf 67,6 %<br />
(1992) zur Folge. Gleichzeitig erhöhte sich der Bun<strong>des</strong>zuschuß von<br />
25,1 Mrd S auf 29,9 Mrd S, während der Reingewinn von 771 Mill S auf<br />
77 Mill S sank:<br />
in Mill S<br />
1 000<br />
Reingewinn<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses<br />
in Mrd S<br />
30<br />
29,9<br />
800 771<br />
600<br />
400<br />
807<br />
441<br />
28<br />
26<br />
25,1 25,5 27,7<br />
28,7<br />
200<br />
117<br />
77<br />
24<br />
1988 1989 1990 1991 1992 1988 1989 1990 1991 1992
Finanzierung<br />
6.1<br />
BMV<br />
ÖBB - Neuer Austrotakt 1991<br />
Die mit der Erstellung <strong>des</strong> Fahrplans befaßte Betriebsdirektion erkannte<br />
sehr bald den Zielkonflikt zwischen den eingeschränkten Vorgaben <strong>des</strong> Eigentümers<br />
und den umfassenderen Vorschlägen <strong>des</strong> Arthur D. Little–Gutachtens<br />
und warnte im März 1987 vor den vielen zusätzlichen Zugleistungen.<br />
Dennoch legte der Vorstand der ÖBB mit seinem Planungskonzept<br />
"Neue Bahn" die Entwicklung in Richtung <strong>des</strong> integrierten Fahrplans fest.<br />
339<br />
Auch die unternehmungsinterne Projektgruppe zur Entwicklung <strong>des</strong> neuen<br />
Fahrplans empfahl dem Vorstand der ÖBB eine "allfällige Entscheidung der<br />
Bun<strong>des</strong>regierung hinsichtlich <strong>des</strong> Leistungsumfanges im gemeinwirtschaftlichen<br />
Bereich". <strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB folgte dieser Empfehlung jedoch<br />
nicht.<br />
6.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete diese Unterlassung, weil die bestehenden Verordnungen<br />
der Bun<strong>des</strong>regierung eine umfassende Angebotsausweitung ohne gesicherte<br />
Nachfragesteigerung nicht vorsahen. Weiters fehlten auch Schätzungen über<br />
die Steigerung der Zugkilometerleistungen und deren Auswirkungen auf den<br />
Personal– und Sachaufwand. Dies führte zu einer unzureichenden finanziellen<br />
Vorsorge für die Produktionsausweitung.<br />
6.3<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB sei zum damaligen Zeitpunkt infolge noch ausständiger<br />
regionaler Fahrplankonferenzen eine taugliche Schätzung über die Steigerung der<br />
Zugkilometerleistungen nicht möglich gewesen.<br />
Projektablauf<br />
7.1<br />
Die ÖBB zogen eine Schweizer Beratungsunternehmung zur Fahrplanausarbeitung<br />
zu; das Honorar betrug rd 1 Mill S. Anstatt ein gemeinsames<br />
Projekt zu erstellen, arbeiteten die Beratungsunternehmung und die<br />
Betriebsdirektion der ÖBB jeweils ein gesondertes Modell aus.<br />
Die ÖBB führten auch noch in der Phase der Neuentwicklung <strong>des</strong> Fahrplans<br />
alljährlich umfangreiche Fahrplanänderungen durch. Sie folgten dabei<br />
nicht dem Vorbild der Schweizerischen Bun<strong>des</strong>bahnen, welche zwei<br />
Jahre vor der Einführung ihres neuen Taktfahrplans keine wesentlichen<br />
Fahrplanänderungen mehr vornahmen.<br />
Bei der Ausarbeitung <strong>des</strong> neuen Fahrplans waren die ÖBB bemerkenswert<br />
gründlich. Als Grundlage wurde ein netzweites Taktfahrplanschema für<br />
den hochwertigen Städteschnellverkehr konstruiert. Die Einbeziehung<br />
<strong>des</strong> Regionalverkehrs erfolgte überaus kundenfreundlich. Dabei wurden<br />
die Erfahrungen <strong>des</strong> Österreichischen Instituts für Raumplanung eingebracht<br />
und in allen Bun<strong>des</strong>ländern Abstimmungskonferenzen mit Bürgermeistern,<br />
Lan<strong>des</strong>regierungen und Interessenvertretungen abgehalten.<br />
7.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen der Projektgruppenkoordination, welches<br />
Verzögerungen bei der Planungsarbeit und erhöhten Verwaltungsaufwand<br />
verursachte. So mußten zum Teil Züge, die in der Planungsphase<br />
neu eingeführt worden waren, ab dem Neuen Austrotakt eingestellt oder<br />
zeitlich verändert werden (zB Waldviertel–Expreß).<br />
7.3<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der ÖBB habe ursprünglich wohl eine ausreichende<br />
Projektgruppenkoordination gefehlt. Die Fachstelle Personenverkehr der<br />
ÖBB wende jedoch nun bereits professionelle Projektmanagement–Methoden an.
340<br />
Betriebsabwicklung<br />
8.1<br />
Neben der Sicherheit bildet die pünktliche Verkehrsabwicklung den wichtigsten<br />
Grundsatz erfolgreicher Betriebsführung. Bei der Erstellung von<br />
Fahrplänen ist daher auf die praktische Durchführbarkeit Bedacht zu nehmen.<br />
8.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß diese Zielvorstellung beim Neuen Austrotakt<br />
nicht im erforderlichen Ausmaß Berücksichtigung fand. Die für das<br />
Funktionieren eines integrierten Taktfahrplans entscheidende Voraussetzung<br />
einer pünktlichen Betriebsführung wurde nicht erreicht.<br />
8.3<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB sollte ein zweimonatiger Baustopp in der Einführungsphase<br />
<strong>des</strong> Neuen Austrotaktes die erforderlichen günstigen Voraussetzungen<br />
schaffen.<br />
9.1<br />
<strong>Der</strong> Pünktlichkeitsgrad <strong>des</strong> hochrangigen Eurocity– und Intercity–Verkehrs<br />
lag lediglich bei knapp 40 %. Hauptursache hiefür waren Schwachstellen<br />
<strong>des</strong> Streckennetzes infolge infrastruktureller Mängel und schlechten Erhaltungszustan<strong>des</strong>.<br />
9.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das Versäumnis der ÖBB, für die Sanierung der<br />
Bahnanlagen und die Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen nicht<br />
rechtzeitig vor Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes vorgesorgt zu haben.<br />
9.3<br />
Die ÖBB bestätigten zwar die wegen <strong>des</strong> Streckenzustan<strong>des</strong> unbefriedigende Betriebsabwicklung,<br />
verwiesen aber auf die hohe Erwartungshaltung der Öffentlichkeit<br />
hinsichtlich entscheidender Verbesserungen auf dem Sektor <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrs,<br />
die eine Verschiebung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes nicht zugelassen hätte. Die<br />
notwendigen anlagemäßigen Voraussetzungen für einen integrierten Taktfahrplan<br />
werden laut ÖBB vermutlich erst um das Jahr 2000 erreicht sein.<br />
Schwachstellen<br />
10<br />
Die eingleisigen, anlagemäßig vernachlässigten und oft noch im Schmalspurbetrieb<br />
geführten Nebenbahnen waren für die Abwicklung eines attraktiven<br />
Zugverkehrs kaum geeignet. Aber auch auf Hauptstrecken gab es noch<br />
Abschnitte, die wegen ihrer Eingleisigkeit betriebliche Schwierigkeiten bereiteten.<br />
Dazu kam, daß auf mehr als 70 % der Hauptstrecken der Neue<br />
Austrotakt die Streckenkapazität erheblich überschritt. So sah der Fahrplan<br />
zB zwischen Linz und Wels täglich 338 Züge vor, wobei auch bei absoluter<br />
Pünktlichkeit lediglich 318 Zugfahrten möglich waren. Unter Berücksichtigung<br />
der üblichen Durchschnittsverspätungen sank die Anzahl der Zugfahrten<br />
sogar auf 265, wodurch Verspätungen unvermeidlich waren.<br />
Erst im Verlauf der Detailplanungen <strong>des</strong> Regionalverkehrs wurden teilweise<br />
beträchtliche infrastrukturelle Schwachstellen und Mängel bei den vorhandenen<br />
Anlagen erkennbar. Das auf 1 Mrd S geschätzte Gesamtvolumen<br />
notwendiger Baumaßnahmen kürzte der Vorstand der ÖBB unter<br />
Bedachtnahme auf die zeitliche und finanzielle Realisierbarkeit auf ein Minimalprogramm<br />
von rd 360 Mill S.
Erhaltungsrückstände<br />
11<br />
BMV<br />
ÖBB - Neuer Austrotakt 1991<br />
Anlaß zu ernster Besorgnis gab nach Ansicht <strong>des</strong> Baudienstes der ÖBB auch<br />
der schlechte Erhaltungszustand <strong>des</strong> Oberbaues. Jahrelange finanzielle Unterdotierung<br />
hatte sogar bei der noch am besten erhaltenen Westbahn eine<br />
Überalterung von rd 20 % der Gleise und Weichen zur Folge. <strong>Der</strong> Baudienst<br />
warnte daher vor einem deutlichen Anstieg von Langsamfahrstellen<br />
und riet zu einem Überdenken <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes. Eine Gegenüberstellung<br />
der Langsamfahrstellen zwischen Wien und Salzburg ließ mit Zeitverlusten<br />
von 26 Minuten im Jahre 1992 gegenüber lediglich fünf Minuten<br />
<strong>des</strong> Jahres 1989 bereits eine deutliche Verschlechterung <strong>des</strong> Anlagenzustan<strong>des</strong><br />
erkennen. Zu den besonders baufälligen Bereichen <strong>des</strong> Streckennetzes der<br />
ÖBB zählten die Abschnitte Wels – Passau und Linz – Selzthal.<br />
341<br />
Erhaltungsrückstände wiesen auch die veralteten Fahrstromanlagen auf.<br />
Im März 1991, noch vor Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes, berichtete<br />
der Elektrobetriebsdienst dem Vorstand über den in Teilabschnitten bestehenden<br />
"dramatischen" Gesamtzustand. <strong>Der</strong> jährliche Aufwand allein<br />
für die Behebung von Fahrleitungsstörungen wurde mit 12 Mill S errechnet,<br />
wozu noch die überwiegend auf Hauptstrecken angefallenen<br />
Zugverhaltungen im Ausmaß von rd 1 000 Stunden kämen.<br />
Nachträgliche<br />
Änderungen<br />
12.1<br />
Die Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes war aufgrund der beträchtlichen<br />
Leistungsausweitungen von Beginn an innerhalb der ÖBB umstritten. In<br />
den Budgetverhandlungen für 1991 hatte es das BMF abgelehnt, die zu erwartenden<br />
Mehrkosten in Milliardenhöhe für Personal und Betrieb hinzunehmen.<br />
Die für die Unternehmungsplanung zuständige Stelle bei den ÖBB<br />
empfahl daher im Feber 1991, den Neuen Austrotakt entweder zu verschieben<br />
oder erheblich einzuschränken. <strong>Der</strong> Vorstand hielt jedoch an der<br />
Realisierung der geplanten Leistungszielsetzung fest. Erst als im Sommer<br />
1991 das BMF abermals die Bedeckung <strong>des</strong> beantragten budgetären Mehrbedarfes<br />
ablehnte, setzten ÖBB–interne Bemühungen zur Verminderung<br />
<strong>des</strong> Leistungsangebotes ein.<br />
12.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß trotz Mitwirkung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> das angestrebte<br />
Ziel wesentlicher Kosteneinsparungen verfehlt wurde. Zwei Jahre nach<br />
Einführung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes war das um 22 Mill Zugkilometer<br />
ausgeweitete Verkehrsangebot lediglich um knapp 4,5 Mill Zugkilometer<br />
wieder gekürzt worden.<br />
12.3<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB seien für das Fahrplanjahr 1994/95 weitere Kürzungen<br />
im Ausmaß von 3,8 Mill Jahreskilometer vorgesehen. Geplante Einsparungen<br />
in beträchtlich höherem Ausmaß hätten nach einer verkehrspolitischen Weisung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Mag Klima, vorerst<br />
zurückgezogen werden müssen.<br />
12.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, aus kaufmännischer Sicht wäre die Rückkehr zur bedarfsgerechten<br />
und damit kostengünstigeren Verkehrsleistung geboten. Im<br />
Gegensatz dazu stehe die im volkswirtschaftlichen Interesse gelegene Ausweitung<br />
<strong>des</strong> öffentlichen Verkehrs, die jedoch flankierender verkehrspolitischer<br />
Maßnahmen und eines mehrjährigen Bestellrahmens <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers<br />
gemäß § 3 Abs 1 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>bahngesetzes 1992 bedürfe. <strong>Der</strong> RH empfahl<br />
daher, die für die zukünftige Unternehmungspolitik der ÖBB wichtige<br />
Grundsatzfrage der gesicherten Finanzierung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes in Verhandlungen<br />
mit den Gebietskörperschaften umgehend zu klären.
342<br />
Kundenbeschwerden<br />
13.1<br />
Nach anfänglich sehr positiver Beurteilung <strong>des</strong> Neuen Austrotaktes in<br />
den Medien und auch bei den Bahnbenützern lösten die häufigen Zugverspätungen<br />
in der Folge eine Vielzahl von Beschwerden wegen nicht erreichter<br />
Anschlüsse oder regelmäßiger Unpünktlichkeit im Berufsverkehr<br />
aus. Gegenstand häufiger Beschwerden war auch die immer wieder festgestellte<br />
Erfahrung, daß Züge mit Verspätungen im allgemeinen ständig<br />
weitere Verzögerungen erlitten.<br />
Besonders unangenehm wirkte sich für Bahnreisende das Nichterreichen<br />
von Anschlußzügen aus. Damit wurde das eigentliche Ziel <strong>des</strong> integrierten<br />
Taktfahrplans verfehlt, nämlich durch knappe Anschlüsse die Gesamtreisezeit<br />
zu verkürzen. Als neuralgischer Punkt erwies sich in dieser<br />
Hinsicht der Knotenbahnhof Bruck/Mur. Allein im Oktober 1992 gab es<br />
dort in einer Fahrtrichtung 66 Anschlußversäumnisse mit oft längeren<br />
Wartezeiten für die Reisenden.<br />
13.2<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte die Bemühungen der ÖBB, dem negativen Kundenecho<br />
durch die nachträgliche Darstellung der betrieblichen Schwierigkeiten<br />
und das Ersuchen um Verständnis entgegenzuwirken, auf Dauer für<br />
kaum kundenwirksam. Für das Image einer attraktiven modernen Verkehrsunternehmung<br />
wäre es nach Ansicht <strong>des</strong> RH zielführender, bedarfsgerechte<br />
und der Realität angepaßte Fahrpläne zu erstellen und diese dann<br />
auch einzuhalten.<br />
13.3<br />
Die ÖBB teilten ergänzend mit, daß die vom RH und von der Öffentlichkeit erwartete<br />
allgemeine gute Betriebsqualität kurzfristig nur mit einer Abkehr vom integrierten<br />
Taktfahrplan erreichbar wäre.<br />
Schlußbemerkungen<br />
14<br />
Abschließend hob der RH nachstehende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Die Pünktlichkeit <strong>des</strong> Zugverkehrs bildet eine Grundvoraussetzung<br />
für das Funktionieren <strong>des</strong> diesbezüglich besonders heiklen<br />
Taktfahrplans. Bei der Erstellung der Fahrpläne wäre daher auf die<br />
technische Durchführbarkeit genau zu achten.<br />
(2) Die Finanzierung verkehrspolitischer Zielsetzungen, wie zB die<br />
Erstellung eines marktgerechten Verkehrsangebotes im Regionalbereich<br />
oder die Ausweitung <strong>des</strong> Nahverkehrs, wäre im Wege von Verhandlungen<br />
mit den betroffenen Gebietskörperschaften rechtzeitig<br />
vor Realisierung sicherzustellen.
ÖBB — Fahrender Restaurationsdienst<br />
BMV343<br />
Im Personenverkehr der ÖBB wurden Speisewagen mitgeführt und<br />
im Auftrag der ÖBB durch die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />
bewirtschaftet. Daneben boten aufgrund internationaler<br />
Fahrplanvereinbarungen insgesamt acht ausländische Betreiber<br />
ihre Verpflegungsdienste an.<br />
Den ÖBB gelang seit langem kein zufriedenstellender und kostendeckender<br />
Betrieb der ÖBB–Speisewagen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß<br />
– bis <strong>1993</strong> ausschließlich die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />
mit der flächendeckenden Zugbewirtschaftung beauftragt<br />
wurde,<br />
– immer wieder Anlaß zu Kundenbeschwerden bestand,<br />
– eine Qualitätssicherung nicht gelang,<br />
– die Kosten den Umsatz um das Doppelte überstiegen,<br />
– Speisewagen sowie Nebenleistungen, wie zB die gesamte Energie,<br />
unentgeltlich dem Bewirtschafter beigestellt wurden,<br />
– die jährlichen Zahlungen der ÖBB an die Internationale Schlafwagen–<br />
und Touristikgesellschaft stetig anwuchsen und<br />
– mit Verlusten von 1,1 Mrd S in vier Jahren diese Nebenleistung der<br />
Transportunternehmung ÖBB kaufmännischen Grundsätzen nicht<br />
entsprochen hat.<br />
1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Umsatz 100 111 147 156<br />
Betriebsabrechnung –60 –70 –116* –139*<br />
ÖBB–Zahlungen an<br />
die Internationale<br />
Schlafwagen– und<br />
Touristikgesellschaft 56 66 81** 90**<br />
Kapitalkosten<br />
der ÖBB für Speisewagen 130 138 179 184<br />
sonstige Kosten<br />
der ÖBB (nicht<br />
gesondert erfaßt) 17 bis 35 17 bis 35 17 bis 35 17 bis 35<br />
Anzahl der bewirtschafteten<br />
Züge der ÖBB + 110 120 167 157<br />
+ Mittel aus Sommer- und Winterfahrplan<br />
* Abrechnung von ÖBB nicht anerkannt<br />
** Akontierung
344<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Dezember 1992 bis Jänner <strong>1993</strong> die Gebarung der<br />
ÖBB im Zusammenhang mit dem fahrenden Restaurationsdienst. Zu den<br />
im Dezember <strong>1993</strong> übermittelten Prüfungsmitteilungen nahmen die ÖBB<br />
im April 1994 Stellung. Seine Gegenäußerung erstattete der RH im Juli<br />
1994.<br />
Allgemeines<br />
2<br />
In der Winterfahrplanperiode 1992/93 wurden im Personenverkehr der<br />
ÖBB auf rd 160 Zügen, davon 18 internationalen EuroCity–Zügen,<br />
ÖBB–Speisewagen mitgeführt und im Auftrag der ÖBB durch die Internationale<br />
Schlafwagen– und Touristikgesellschaft bewirtschaftet. Die<br />
ÖBB stellten die Speisewagen sowie Nebenleistungen, wie zB die gesamte<br />
Energie, unentgeltlich ihrem Auftragnehmer bei.<br />
Daneben boten aufgrund internationaler Fahrplankonferenzen insgesamt<br />
acht ausländische Betreiber in weiteren 93 internationalen Zügen im<br />
Transit durch Österreich ihre Verpflegungsdienste an. Mit diesen ausländischen<br />
Betreibern standen die ÖBB in keinem Vertragsverhältnis und<br />
nahmen daher an deren wirtschaftlichem Erfolg nicht teil.<br />
Ausgangslage<br />
3<br />
Im Juni 1991 haben die ÖBB den Neuen Austrotakt sowie den nationalen<br />
Qualitätszug InterCity neu eingeführt. Das ÖBB–interne Marketingkonzept<br />
"Intercity/Supercity" vom Juli 1990 sah im InterCity–Standardzug ein Speise–<br />
und Getränkeangebot, überwiegend durch Mitführung eines Vollspeisewagens,<br />
vor. Dieses Konzept erforderte für den Neuen Austrotakt eine Ausweitung<br />
der bis dahin im Auftrag der ÖBB bewirtschafteten Züge um ein<br />
Drittel.<br />
Ziele der ÖBB zum<br />
Bewirtschaftungsvertrag<br />
<strong>des</strong><br />
Jahres 1991<br />
4<br />
Das Anforderungsprofil der ÖBB bei der öffentlichen Interessentensuche<br />
vom November 1990 hielt den Anspruch an ein Spitzenrestaurant aufrecht,<br />
obwohl schon bis dahin dieses Konzept beim Reisepublikum nur geringen<br />
Anklang gefunden hatte. Die ÖBB verfolgten im wesentlichen vier Ziele:<br />
– Sicherstellung der Bewirtschaftung für den Neuen Austrotakt trotz Lieferverzögerungen<br />
beim rollenden Material,<br />
– Ausstattung aller InterCity–Züge und der EuroCity–Züge der ÖBB<br />
mit einem Speisewagen,<br />
– verbessertes Service und<br />
– preiswerteres Service durch Vergabe an mehrere Betreiber.<br />
Zielerreichung<br />
5<br />
Die Einrichtung <strong>des</strong> Verpflegungsservices in allen EuroCity– und InterCity–Zügen<br />
zum Neuen Austrotakt gelang. Es wurden nicht nur mehr Züge<br />
mit Speisewagen eingesetzt, sondern auch die von der Internationalen Schlafwagen–<br />
und Touristikgesellschaft gestellte Wagenmannschaft aufgestockt.<br />
Die finanzielle Lage aus der Abwicklung <strong>des</strong> Verpflegungsservices ist für die<br />
ÖBB deutlich schlechter geworden. Während der bisherige Bewirtschaftungsvertrag<br />
aus dem Jahre 1986 eine Ergebnisteilung vorsah, bezahlten die
Zielerreichung<br />
BMV<br />
ÖBB - Fahrender<br />
Restaurationsdienst<br />
ÖBB ab 1991 mit 60 % einen festen Anteil an den Personalkosten. Schon<br />
bei diesen Vertragsverhandlungen zeigte sich, daß die gewünschten Dienste<br />
künftig wesentlich teurer kommen werden. Nach Vorhalten <strong>des</strong> BMF bemühten<br />
sich die ÖBB erfolglos um einen geringeren Fremdpersonaleinsatz<br />
und um die Auflassung einzelner Dienste. Die ÖBB verfehlten das wirtschaftliche<br />
Ziel.<br />
345<br />
Die beabsichtigte Verbesserung der Verpflegungsdienste gelang nicht. Die<br />
laufenden Untersuchungen der ÖBB über die Kundenzufriedenheit nach der<br />
Schulnotenbewertung zeigten zwar eine leichte, insgesamt jedoch unzureichende<br />
Verbesserung:<br />
1989 1990 1991 1992<br />
Bewertung<br />
Speise– und Verpflegungsangebot<br />
(Qualität/Service) 2,7 2,8 2,7 2,6<br />
Die ÖBB beurteilten die Leistung als mangelhaft, jedoch für den Kunden<br />
gerade noch erträglich. Unter 40 erhobenen, zugspezifischen Merkmalen<br />
wurde nur der Anschluß an Bun<strong>des</strong>busse schlechter bewertet. Die Auswertung<br />
der öffentlichen Interessentensuche für den Bewirtschaftungsvertrag<br />
<strong>des</strong> Jahres 1991 reihte die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />
beim Speisenangebot, bei den Getränken sowie bei der Preisgestaltung<br />
jeweils an die letzte Stelle.<br />
Kapitalkosten und<br />
sonstige Kosten der<br />
ÖBB<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
Die ÖBB führten für die Zugbewirtschaftung eine Reihe von Leistungen<br />
durch, die in der Kostenrechnung <strong>des</strong> Personenverkehrs untergingen. Eine<br />
eigene Kostenstelle für diesen Leistungsbereich wurde nicht geführt. <strong>Der</strong><br />
größte Anteil (1992: 184 Mill S) davon betraf die Beschaffungs– und Erhaltungskosten<br />
der Speisewagen.<br />
Da eine vollständige nachträgliche Ermittlung der Kosten bei den ÖBB<br />
nicht möglich war, schätzte sie der RH auf zumin<strong>des</strong>t 200 Mill S jährlich.<br />
Die gesamten Kosten der ÖBB stiegen damit auf das Dreifache <strong>des</strong> direkt<br />
erkennbaren Zuschußbedarfs <strong>des</strong> fahrenden Restaurationsdienstes. <strong>Der</strong> RH<br />
empfahl den ÖBB die Einrichtung einer Kostenstelle, um zu einem ausreichenden<br />
Kostenbewußtsein zu gelangen.<br />
Die ÖBB nahmen dazu nicht gesondert Stellung.<br />
Akzeptanz der<br />
fahrenden<br />
Restaurationsdienste<br />
beim Kunden<br />
7.1<br />
Laut Befragungen im Auftrag der ÖBB wissen 92 % der Reisenden um das<br />
Verpflegungsservice Bescheid, 71 % nehmen es nach ihrer Aussage in Anspruch.<br />
Gemessen am Umsatz wurden die Dienste, im Widerspruch zu diesem<br />
Befragungsergebnis, nur von 6 % der Fernreisenden (mehr als 70 km)<br />
angenommen. <strong>Der</strong> Fernreisende gab 1990 durchschnittlich 4,50 S je Reise<br />
für dieses Verpflegungsangebot aus. Die ÖBB zahlten 3 bis 4 S an die Internationale<br />
Schlafwagen– und Touristikgesellschaft und trugen darüber<br />
hinaus Kosten von 8 S je Fernreisenden. Ihr Verlust betrug demnach 11 bis<br />
12 S je Fernreisenden.
Akzeptanz beim Kunden<br />
346<br />
7.2<br />
7.3<br />
7.4<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ließ der erhebliche Unterschied zwischen dem erzielten<br />
Umsatz und der Angabe bei Befragungen darauf schließen, daß das<br />
Umsatzpotential in der derzeitigen Bewirtschaftungsform nicht genutzt<br />
wird.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB vermutete, daß die durchschnittlichen Ausgaben je Fernreisenden<br />
durch Bewirtschaftung ausländischer Unternehmungen in Österreich verzerrt<br />
würden.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, das Zahlenmaterial in den ÖBB lasse keine genauere<br />
Aufschlüsselung zu. Da auch die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />
grenzüberschreitende Dienste anbietet, würden sich die<br />
Unschärfen gegenseitig aufheben.<br />
8.1<br />
8.2<br />
8.3<br />
Die Kunden der von den ÖBB angebotenen Restaurationsdienste beschwerten<br />
sich über technische Defekte (Wagen–, Dienst– sowie Küchenausfall, wie<br />
zB ungekühlte Getränke, ungewärmte Speisen), Qualitätsmängel (Ablaufdatum),<br />
fehlende Warennachlieferung, schlechtes Service, hohe bis überhöhte<br />
Preise, fehlende oder falsche Rechnungslegung, Ablehnen der als Zahlungsmittel<br />
vorgesehenen Kreditkarte, unhöfliche Bedienung und vorzeitigen Betriebsschluß.<br />
Selbst der damalige ÖBB–Generaldirektor Dr Übleis beurteilte<br />
anläßlich einer Reise im Jahr 1992 den Preis für 0,375 l Welschriesling mit<br />
120 S als absolut überhöht.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl eine zugumlauforientierte, selektive anstatt flächendeckende<br />
Bewirtschaftung, die Änderung der seit Jahrzehnten unveränderten<br />
Zugbetreuung und eine Senkung der Preise zugunsten höherer<br />
Umsätze und Deckungsbeiträge, um eine höhere Zufriedenheit der Kunden<br />
zu erreichen.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB nahm dazu nicht gesondert Stellung.<br />
Vertragslage 1986<br />
9.1<br />
9.2<br />
9.3<br />
Im Bewirtschaftungsvertrag aus dem Jahre 1986 war vorgesehen, daß die<br />
Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft jährlich den ÖBB<br />
bis Oktober als Grundlage der Dienste für das Folgejahr eine Vorkalkulation<br />
vorlegt. Damit wären unwirtschaftliche Zugdienste zu erkennen gewesen.<br />
Für Fehlleistungen der Gesellschaft sah der Vertrag keine finanziellen<br />
Sanktionen vor. In den Folgejahren wurden Vorkalkulationen mit großer<br />
Verspätung oder gar nicht vorgelegt. So wurde zB die Vorkalkulation für<br />
das Jahr 1988, die bis Oktober 1987 vorzulegen gewesen wäre, erst im<br />
Juli 1988 vorgelegt. Damit fehlte die vertragliche Abrechnungsgrundlage.<br />
Weiters legte die Gesellschaft seit 1986 bis 1990 überhaupt keine Jahresabrechnung<br />
vor. Die ÖBB leisteten ständig nur Vorauszahlungen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB die Einhaltung <strong>des</strong> Bewirtschaftungsvertrags<br />
aus dem Jahre 1986 nicht durchsetzten.<br />
Die ÖBB nahmen dazu nicht gesondert Stellung.
Vertragsänderung<br />
1990 und Aufkündigung<br />
10.1<br />
BMV<br />
ÖBB - Fahrender<br />
Restaurationsdienst<br />
Im November 1990 unterzeichneten der Verkaufsdirektor der ÖBB und<br />
die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft ein Zusatzprotokoll,<br />
das die wesentlichen vertraglichen Abrechnungsbestimmungen <strong>des</strong><br />
Vertrags 1986 rückwirkend für den Zeitraum 1986 bis 1990 zulasten der<br />
ÖBB änderte. Schließlich kündigten die ÖBB den Vertrag Ende Mai 1991<br />
auf.<br />
347<br />
10.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB aufgrund dieses rückwirkenden Zusatzprotokolls<br />
um 42 Mill S mehr als nach der Vertragslage 1986 zahlten.<br />
Für diese finanziell erhebliche Vertragsänderung gab es keinen Vorstandsbeschluß.<br />
Außerdem wurde der Vertragszusatz dem BMF unter<br />
Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften nicht vorgelegt. Die wirtschaftlichen<br />
Ziele <strong>des</strong> Vertrags aus dem Jahre 1986, die Risikoteilung als<br />
Anreiz für den Auftragnehmer und insgesamt geringere Kosten, erreichten<br />
die ÖBB somit nicht.<br />
10.3<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB habe sich die vorgesehene Abrechnung auf der Grundlage<br />
einer Vorkalkulation der Gesellschaft als nicht vollziehbar erwiesen. Daher sei<br />
einvernehmlich von ihrer Anwendung Abstand genommen und die Abrechnung nach<br />
Vorliegen der Ist–Daten vorgenommen worden. Die Mehrkosten für zusätzliche<br />
Bewirtschaftungen hätten die ÖBB bedacht. Eine rechtzeitig vorliegende Vorschau<br />
hätte zwar eine bessere Einschätzung ermöglicht, nicht jedoch die Mehrkosten für<br />
Mehrleistungen verhindern können.<br />
10.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, daß hier zwei Sachverhalte vermengt würden. Die<br />
Planung von Leistungen hätte die Steuerung der Abgangsdeckung durch<br />
die ÖBB ermöglicht, wogegen die Vertragsänderung zu einer Mehrbelastung<br />
der ÖBB von 42 Mill S führte.<br />
Interessentensuche<br />
11.1<br />
Die ÖBB planten noch bei der öffentlichen Interessentensuche, ab Juni<br />
1991 mehrere Unternehmungen, allenfalls linienorientiert, mit der Zugbewirtschaftung<br />
zu beauftragen. Aus betrieblichen Gründen waren allerdings<br />
nur ganze Zugumläufe zu vergeben. Die ÖBB haben darüber hinaus<br />
Zugumläufe zu insgesamt 16 Paketen (Mischung von ertragsstarken<br />
und –schwachen Zügen) zusammengestellt. Die Paketbildung war darauf<br />
ausgerichtet, sämtliche InterCity–Züge ungeachtet ihres wirtschaftlichen<br />
Einsatzes betreuen zu lassen. Wegen dieser Angebots– anstatt Nachfrageorientierung<br />
beauftragten die ÖBB neuerlich und ungeachtet deren Kosten–<br />
und Leistungsschwächen die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />
im Rahmen einer Gesamtvergabe.<br />
11.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB die Interessenten an Teilpaketen mit<br />
der öffentlichen Interessentensuche in die Irre geführt hatten. Bei Paketvergaben<br />
hätten die ÖBB jedenfalls zu erwarten gehabt, daß Teilpakete<br />
unbewirtschaftet bleiben. Die ÖBB wünschten jedoch die Gesamtbewirtschaftung.<br />
11.3<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB nahm dazu nicht gesondert Stellung.
348<br />
Vertragslage 1991<br />
12<br />
<strong>Der</strong> ab Juni 1991 geltende neue Bewirtschaftungsvertrag war im Vergleich<br />
zum vorherigen Vertrag für die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft<br />
günstiger. Erst schriftliche Vorhalte <strong>des</strong> aufgrund haushaltsrechtlicher<br />
Bestimmungen mitbefaßten BMF zur Begrenzung <strong>des</strong> Abgangs<br />
führten bei den ÖBB zur Überlegung, den Umfang dieses kundendienstlichen<br />
Angebots in Frage zu stellen.<br />
Risikoteilung mit<br />
kommerziellem<br />
Anreiz<br />
13.1<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB wollte die bisherige Abgeltungsregelung, die er<br />
selbst als garantierten Gewinn der beauftragten Gesellschaft bezeichnete,<br />
durch eine Risikoteilung mit kommerziellem Anreiz ersetzen. Schlüsselgröße<br />
sollte der Personalaufwand der Gesellschaft sein, den die ÖBB mit<br />
höchstens 60 % übernehmen würden. Somit hätte die Gesellschaft aus<br />
den Umsatzerlösen das Material und den restlichen Personalaufwand zu<br />
bestreiten gehabt, das Ergebnis wäre ihr verblieben.<br />
Allerdings ließen sich die ÖBB bei den Vertragsverhandlungen von der<br />
Gesellschaft die voraussichtlichen Personalkosten lediglich mitteilen, anstatt<br />
selbst die Ansätze und Werte zu ermitteln.<br />
13.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB wesentliche Berechnungsgrößen ungeprüft<br />
zur Kenntnis genommen hatten.<br />
13.3<br />
Laut Mitteilung der ÖBB hätte der Wirtschaftsprüfer diese Vorgangsweise empfohlen.<br />
13.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, nicht der Wirtschaftsprüfer, sondern der Vorstand<br />
der ÖBB trage die Verantwortung für die finanziellen Folgen.<br />
14.1<br />
Die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft wickelte die<br />
Dienste nach den fahrplanbezogenenen Umlaufplänen mit mehr Personal ab,<br />
als die ÖBB schriftlich bestellt hatten.<br />
14.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die ÖBB vertragsgemäß 60 % der zusätzlichen<br />
Personalkosten zu tragen hatten, wogegen die Umsatzzuwächse dem Betreiber<br />
verblieben.<br />
14.3<br />
Die ÖBB bestätigten die Beurteilung <strong>des</strong> RH. Die Gesellschaft dürfe jedoch den vom<br />
BMF limitierten Zuschußbedarf keinesfalls überschreiten.<br />
15.1<br />
In den Medien und selbst in ÖBB–Unterlagen wurde immer wieder von<br />
"Schwarzverkauf" im Speisewagen gesprochen.<br />
In den Speisekarten wurde der Gast aufgefordert, eine Rechnung zu verlangen.<br />
15.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wurde das innerbetrieblich zu lösende Kontrollproblem<br />
einer lückenlosen Abrechnung der Umsätze und damit <strong>des</strong> Wareneinsatzes<br />
auf den unbeteiligten Gast abgeschoben.<br />
15.3<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB sei von der Gesellschaft wiederholt eine automationsunterstützte<br />
Abrechnung verlangt worden.
BMV<br />
ÖBB - Fahrender<br />
Restaurationsdienst<br />
16.1<br />
16.2<br />
16.3<br />
Die Verpachtung einiger Speisewagen an einen weiteren Betreiber erfolgte<br />
erst <strong>1993</strong>.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Freiräume <strong>des</strong> Bewirtschaftungsvertrags <strong>des</strong> Jahres<br />
1991 zu nützen. Im Wege einer öffentlichen Ausschreibung wären geeignetere<br />
Bewerber für die Teilpakete zu suchen.<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB seien ab den Fahrplanperioden 1994/95 und<br />
1995/96 weitere Verbesserungen in der Kostenlage durch gezielte Verminderung <strong>des</strong><br />
Speisewagenangebots und Beschäftigung Dritter beabsichtigt.<br />
349<br />
Neuordnung<br />
17.1<br />
17.2<br />
17.3<br />
Obwohl die ÖBB kaufmännische Grundsätze zu beachten haben, produzierte<br />
der Dienstleistungsbetrieb seit vielen Jahren unwirtschaftlich am Markt vorbei.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH schlossen die anhaltend schlechte Beurteilung durch<br />
die Reisenden, die daraus gegebene geringe Inanspruchnahme <strong>des</strong> Dienstes<br />
und die hohen Verluste die Weiterführung dieser Sparte in der bisherigen<br />
Form aus.<br />
Mangels eines betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Ergebnisses wären<br />
die ÖBB zu einer deutlichen Leistungsrücknahme verpflichtet, soweit nicht<br />
aus öffentlichen oder regionalen Erwägungen Dritte als Besteller dieser Leistungen<br />
gewonnen werden können. <strong>Der</strong> RH empfahl, die Bezuschussung<br />
der InterCity–Zugbewirtschaftung im Zuge künftiger Fahrplanwechsel<br />
ehestmöglich aufzugeben und bei Verpachtung von einer Vollkostendeckung<br />
auszugehen. Bei EuroCity–Zügen sollten die ÖBB zur Erfüllung<br />
internationaler Verpflichtungen flexibel die wirtschaftlichste Betriebsform<br />
wählen. Entbehrliche Speisewagen wären bestmöglich zu verwerten.<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB erfolge ab 1997 eine völlige Neuordnung dieses Bereiches.<br />
Gegenwärtig würden Gespräche mit möglichen Betreibern für eine zuschußfreie<br />
Zugbewirtschaftung geführt.<br />
Beschaffung neuer<br />
Speisewagen<br />
18.1<br />
18.2<br />
18.3<br />
Die Erneuerung und Erweiterung <strong>des</strong> Bestands an Speisewagen begann<br />
nach dem Planungskonzept "Die Neue Bahn" im Jahr 1986. Ende 1992<br />
verfügten die ÖBB über 60 Vollspeisewagen, 29 Speisewagen im Städtezugverband<br />
und 25 Buffetwagen. Seit 1986 kauften die ÖBB 34 Vollspeisewagen<br />
um 770 Mill S, zwei weitere Wagen wurden um 29 Mill S<br />
selbst umgebaut. Aufgrund einer ÖBB–internen Weisung durfte die Einkaufsdirektion<br />
die für den Hochleistungsbedarf neu zu konstruierenden<br />
Wagen nur bei einer einzigen Unternehmung anfragen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH würden öffentliche Ausschreibungen technisch und<br />
preislich bessere Beschaffungsmöglichkeiten schaffen. Er empfahl, auch in<br />
diesem Bereich auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Beschaffung<br />
zu achten.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB nahm dazu nicht gesondert Stellung.
350<br />
19.1<br />
19.2<br />
19.3<br />
Die Forderungen <strong>des</strong> Marketingkonzeptes der ÖBB gingen am Kundenbedarf<br />
vorbei. Die teuren neuen Wagen für 4–Mann–Bedienung repräsentierten<br />
ein veraltetes Restaurantkonzept. Demgegenüber werden die Wagen schon<br />
heute zum Teil als "Buffet" mit 1–Mann–Bedienung betrieben. Die Anschaffungskosten<br />
für Buffetwagen hätten aber weniger als die Hälfte betragen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Anschaffung von 34 neuen Speisewagen mangels<br />
marktkonformer Zielvorstellung als Fehlinvestition. Die Beschaffung wäre<br />
besser vorzubereiten gewesen.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der ÖBB nahm dazu nicht gesondert Stellung.<br />
Bahnhofs–<br />
Restaurants<br />
20<br />
Die Internationale Schlafwagen– und Touristikgesellschaft betrieb an<br />
11 Bahnhöfen, darunter an allen großen Bahnhöfen der ÖBB, als Pächter<br />
mit 66 Verkaufsstellen auch die Bahnhofs–Restaurants, Buffets und Kioske.<br />
<strong>Der</strong> Bewirtschaftungsvertrag aus dem Jahre 1986 sah eine gemeinsame<br />
wirtschaftliche Abrechnung der Bahnhofs–Restaurants mit den fahrenden<br />
Diensten vor.<br />
21.1<br />
21.2<br />
21.3<br />
21.4<br />
Die Umsatzentwicklung der Bahnhofs–Restaurants lag deutlich unter dem<br />
Verbraucherpreisindex. Kunden gingen erkennbar verloren. Besonders umsatz–<br />
und ertragsschwach waren die Standorte in Linz, Villach und Wiener<br />
Neustadt. Modernisierungen wurden über Jahre versäumt. Die Versäumnisse<br />
zeigten sich deutlich, wenn an einigen Standorten Änderungen durchgeführt<br />
wurden. So wurden 1991/92 in St Pölten und Floridsdorf Frischgebäckstände<br />
eingerichtet. <strong>Der</strong> Umsatz stieg um 4 Mill S auf 16 Mill S bzw um<br />
12 Mill S auf 18 Mill S. Die Pachteinnahmen der ÖBB erhöhten sich dort<br />
um 1,3 Mill S, das waren +68 %.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die Unterlassung von Betriebsmodernisierungen,<br />
wodurch Umsätze und in der Folge den ÖBB Erträge verloren gingen.<br />
Laut Stellungnahme der ÖBB seien die ungünstigen Umsätze vorwiegend auf<br />
ständige Bauarbeiten in den Bahnhofs–Restaurants zurückzuführen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Umsatzschwächen bestehen auch an Bahnhöfen<br />
ohne Bauaktivitäten.<br />
Schlußbemerkungen<br />
22<br />
Zusammenfassend sah sich der RH zu folgenden Empfehlungen veranlaßt:<br />
(1) Die ÖBB sollten eine wirtschaftliche Betriebsform finden oder diese<br />
Kundendienstleistung entsprechend zurücknehmen.<br />
(2) Die Freiräume <strong>des</strong> Bewirtschaftungsvertrags <strong>des</strong> Jahres 1991<br />
wären zu nützen und im Wege einer öffentlichen Ausschreibung geeignetere<br />
Bewerber für die Kundendienstleistungen zu suchen.
Schlußbemerkungen<br />
BMV<br />
ÖBB - Fahrender<br />
Restaurationsdienst<br />
(3) Zur verbesserten Nutzung <strong>des</strong> Umsatzpotentials wäre eine linienorientierte<br />
Bewirtschaftung zu wählen. Von der seit Jahrzehnten unveränderten<br />
Zugbetreuung sowie von den hohen Preisen wäre zugunsten<br />
höherer Kundenzufriedenheit und Warenumsätze abzugehen.<br />
351<br />
(4) Auch für die Beschaffung von Speisewagen könnten öffentliche<br />
Ausschreibungen technisch und preislich bessere Einkaufsmöglichkeiten<br />
schaffen.<br />
(5) Die Pachterträge aus den Bahnhofsgastwirtschaften sollten<br />
durch Modernisierungen verbessert werden.
352<br />
Eisenbahn–Hochleistungsstrecken–AG<br />
<strong>Der</strong> steigende Widerstand der Anrainer und die Vielzahl von Verwaltungsverfahren<br />
je Einzelvorhaben machten es der Gesellschaft zunehmend<br />
schwerer, die ihr übertragenen Projekte wirtschaftlich und zügig<br />
umzusetzen. <strong>Der</strong> politische Meinungsbildungsprozeß und die<br />
zersplitterten Verfahren vor verschiedenen Behörden brachten Verzögerungen<br />
mit sich.<br />
Mangels grundsätzlicher Vorgaben <strong>des</strong> Gesamtverkehrskonzeptes, eines<br />
Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans, einer Vernetzungsplanung sowie gesamthafter<br />
und streckenbezogener Wirtschaftlichkeitsstudien fehlte<br />
auch die Prioritätensetzung unter den Hochleistungsstrecken–Projekten.<br />
Ein Effizienzvergleich zwischen der Hochleistungsstrecken–AG und<br />
den ÖBB bestand nicht.<br />
Die Gesellschaft hat geistige Leistungen in zu großem Ausmaß zugekauft.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hätte die Gesellschaft manche dieser Leistungen<br />
unterlassen, sparsamer ausführen oder selber wahrnehmen<br />
sollen.<br />
Wertanpassungen und Planungsänderungen verteuerten das Bauvolumen<br />
der Gesellschaft.<br />
Durch die Beschäftigung von ÖBB–Bediensteten mit Arbeitsleihverträgen<br />
entstanden der Gesellschaft erhöhte Verwaltungskosten.<br />
1989 1990 1991 1992<br />
in Mill S<br />
Planung und Bau von<br />
Hochleistungsstrecken 74 600 1 850 3 915<br />
Grundstückserwerb im<br />
Namen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> 6 75 145 170<br />
erhaltene Bun<strong>des</strong>mittel 63 454 1 129 1 532<br />
erhaltene ASFINAG–Mittel 20 154 552 1 928<br />
zum Jahresende<br />
Personalstand 19 32 35 42
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1<br />
BMV<br />
Eisenbahn-<br />
Hochleistungsstrecken-AG<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte von Mai bis Juli 1992 die Gebarung der Eisenbahn–Hochleistungsstrecken–AG<br />
in Wien. Die Prüfungsmitteilungen wurden<br />
der Gesellschaft und dem BMV im Oktober <strong>1993</strong> zugestellt. Die Stellungnahme<br />
der Gesellschaft langte im Jänner 1994, eine Äußerung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministers im April 1994 im RH ein, welcher im September 1994<br />
seine Gegenäußerung erstattete.<br />
353<br />
Schwerpunkte der Überprüfung betrafen die Anwendung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes,<br />
die Organisation der Gesellschaft, die Vergabe geistiger<br />
Leistungen und die Finanzierung der Gesellschaft.<br />
Ausgangslage<br />
Festlegung von<br />
Hochleistungsstrecken<br />
2<br />
Zur Erleichterung der Verwirklichung übergeordneter Verkehrswege hat der<br />
Nationalrat im Hochleistungsstreckengesetz, BGBl Nr 135/1989, den<br />
rechtlichen Rahmen für die Festlegung, Planung und den Bau von Eisenbahn–Hochleistungsstrecken<br />
sowie die Einrichtung einer Eisenbahn–Hochleistungsstrecken–AG<br />
geregelt.<br />
Nach dem Hochleistungsstreckengesetz erlangen bestehende oder geplante<br />
Strecken oder Streckenteile durch Verordnung der Bun<strong>des</strong>regierung den<br />
Rang von Hochleistungsstrecken. Die Bun<strong>des</strong>regierung hat im Jahr 1989<br />
eine Reihe von Eisenbahnstrecken, darunter die durchgehende Westbahnstrecke<br />
und einige Abschnitte der Südbahnstrecke, als Hochleistungsstrecken<br />
festgelegt. Letztere wurde hingegen erst im Jahr 1994 — neben einer<br />
neu zu errichtenden Süd–Ost–Spange — durchgehend in den Rang<br />
einer Hochleistungsstrecke erhoben.<br />
Planung und Bau von<br />
Hochleistungsstrecken<br />
3<br />
Bei Hochleistungsstrecken hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Vorrang<br />
<strong>des</strong> Ausbaues bestehender Strecken vor einer Neutrassierung festgelegt. <strong>Der</strong><br />
neu eingerichteten Gesellschaft wurden die Aufgaben der Planung und/oder<br />
Errichtung nicht allgemein, sondern nur einzelfallmäßig übertragen.<br />
Die Aufgabenübertragung an die Gesellschaft bedarf einer Verordnung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen<br />
mit dem Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen und muß im Interesse insbesondere<br />
einer wirtschaftlichen und zügigen Durchführung liegen. Auf die bei den<br />
ÖBB verfügbaren Kapazitäten ist Bedacht zu nehmen. Zudem ist die erforderliche<br />
Mitwirkung der ÖBB an der Planung und dem Bau der Hochleistungsstrecken<br />
in einem Kooperationsvertrag zwischen den ÖBB und der<br />
Gesellschaft sicherzustellen. Nach Abschluß <strong>des</strong> Baues hat die Gesellschaft<br />
ihre Projekte den ÖBB zum Betrieb und zur Erhaltung zu übergeben.<br />
Finanzierung von<br />
Hochleistungsstrecken<br />
4<br />
<strong>Der</strong> Gesetzgeber ging von der Finanzierung aus dem jährlichen Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
aus; daneben hatte auch die Autobahnen– und Schnellstraßen–Finanzierungs–AG<br />
(ASFINAG) die Finanzierung von Hochleistungsstrecken–Projekten<br />
zu übernehmen.
Ausgangslage<br />
354<br />
<strong>Der</strong> Katalog der außerhalb <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltes zu finanzierenden Hochleistungsstrecken–Projekte<br />
wurde mit der ASFINAG–Gesetz–Novelle 1991<br />
stark erweitert. Seit dem Jahr 1992 waren sämtliche der Gesellschaft übertragenen<br />
Projekte fremdfinanziert.<br />
Neues Bun<strong>des</strong>bahngesetz<br />
1992<br />
5<br />
Die ÖBB sind ab dem Jahre <strong>1993</strong> mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet.<br />
Damit bestehen zwei rechtlich selbständige Eisenbahn–Baugesellschaften<br />
<strong>des</strong>selben Eigentümers (Bund), allerdings mit unterschiedlichem<br />
rechtlichen Rahmen:<br />
(1) Das Hochleistungsstreckengesetz sieht für die Gesellschaft ein gesetzlich<br />
geregeltes Verfahren zur konkreten Projektübertragung und –durchführung<br />
vor.<br />
(2) Für die ÖBB fehlt im Rahmen ihrer allgemeinen Baukompetenz eine<br />
vergleichbare Regelung; das Bun<strong>des</strong>bahngesetz 1992 normiert lediglich,<br />
daß der Bund die finanzielle Verantwortung für die Infrastruktur (Bereitstellung<br />
und Ausbau) der Schiene trägt.<br />
Finanzieller<br />
Überblick<br />
6<br />
Die Republik Österreich übernahm alle Anteile am Grundkapital der Gesellschaft<br />
von 6 Mill S. Die Gesellschaft vergab bis Juli 1992 Planungsaufträge<br />
um 645 Mill S sowie Aufträge für bauliche Anlagen und Grundstückkäufe<br />
um insgesamt 2 942 Mill S. Sie aktivierte bis Ende 1991<br />
Anschaffungen für 1 995 Mill S und bis Ende 1992 für 4 085 Mill S.<br />
Die Gesellschaft verfügte 1992 über einen finanziellen Rahmen, überwiegend<br />
ASFINAG–Mittel, von 11,6 Mrd S. Laut Investitionsschätzungen der<br />
Gesellschaft vom März 1992 sollte sie dafür Planungen und Baumaßnahmen<br />
um 17,3 Mrd S ausführen. Die Finanzierungslücke betrug somit rd<br />
6 Mrd S.<br />
Mit diesem Mitteleinsatz hatte die Gesellschaft 105 Bahnkilometer für den<br />
Bund, davon 13 km eingleisig, zu errichten. Eine weitere Bauübertragung<br />
der vorerst nur zur Planung aufgetragenen Streckenabschnitte mit 145 km<br />
würde das Abwicklungsvolumen der Gesellschaft auf rd 45 Mrd S erweitern.<br />
Zielkonflikte<br />
7.1<br />
Die Gesellschaft wurde 1989 vor allem errichtet, um den bevorstehenden Eisenbahn–Neubau<br />
in Österreich zu beschleunigen. Deshalb sollten durch Gesetz<br />
ihr Handlungsspielraum und ihre operative Beweglichkeit im Vergleich<br />
zu den damals noch als Bun<strong>des</strong>betrieb geführten ÖBB vergrößert werden.<br />
Sie sollte die verwaltungsrechtlich und technisch schwierigeren Neubauprojekte<br />
zur Baureife führen.<br />
Nach Anfangserfolgen, insbesondere nach einer vergleichsweise wirtschaftlicheren<br />
und zügigeren Baudurchführung als durch die ÖBB, erfüllte die<br />
Gesellschaft die Zielsetzungen <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes immer<br />
schleppender. In Planung oder im Genehmigungsverfahren befindliche<br />
Projekte verzögerten sich zunehmend. Widerstände der Bevölkerung und
Zielkonflikte<br />
Dringlichkeitsreihung<br />
BMV<br />
Eisenbahn-<br />
Hochleistungsstrecken-AG<br />
der Gebietskörperschaften wuchsen schnell, scheinbar gesicherte Bauprojekte<br />
wurden zurückgeworfen und bereits außer Streit gestellte fertige<br />
Planungen (zB Linienverbesserung Melk) neu in Frage gestellt.<br />
355<br />
7.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH werden die Schwierigkeiten für die Gesellschaft<br />
noch erheblich zunehmen. Die Ursachen liegen im Widerstand der Anrainer<br />
gegen Großprojekte, in der Vielzahl von Verwaltungsverfahren je Einzelvorhaben<br />
sowie im mangelhaften Nachweis einer betrieblichen Rentabilität.<br />
Angesichts dieser Rahmenbedingungen wäre ein schrittweiser Entscheidungsvorgang<br />
zweckmäßig, bei dem je nach Stand der Projektentwicklung<br />
mit steigender Kostengenauigkeit eine Eigentümerentscheidung (Bund) gefällt<br />
wird. Dazu zählen in erster Linie aber auch ein politisch außer Streit gestellter<br />
Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan sowie die Vernetzungsplanung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckennetzes<br />
einschließlich einer Prioritätensetzung zwischen und<br />
innerhalb der Verkehrsträger.<br />
<strong>Der</strong> RH erwartet von einer derartigen Vorgangsweise eine Verringerung der<br />
Wahrscheinlichkeit einer Fehlentscheidung, die Vermeidung verlorenen<br />
Planungsaufwan<strong>des</strong> und einen überprüfbaren Kostenrahmen auch für die<br />
Planungsphase bis zur Baureife.<br />
7.3<br />
Die Gesellschaft stimmte dem RH grundsätzlich zu. Bereits begonnene Bauprojekte<br />
würden zügig und wirtschaftlich durchgeführt. Widerstände der Bevölkerung und<br />
von Gebietskörperschaften könnten ihr aber nicht vorgeworfen werden.<br />
Das BMV nahm nicht gesondert Stellung.<br />
Anwendung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes<br />
Effizienzvergleich<br />
8<br />
Da weder die Gesellschaft noch die ÖBB Effizienzvergleiche angestellt hatten,<br />
war unklar, wer wirtschaftlicher und zügiger baute bzw ob die Gesellschaft<br />
die ÖBB entlastete. Mangels entsprechender Unterlagen war auch<br />
nicht nachvollziehbar, ob der vom Gesetzgeber von der Aufgabenausgliederung<br />
bzw Aufgabenerfüllung in privater Rechtsform erwartete gesamtökonomische<br />
Erfolg eingetreten ist und ob Verkehrswege schneller genutzt werden<br />
können, als dies bei Errichtung allein durch die ÖBB der Fall wäre.<br />
9.1<br />
9.2<br />
9.3<br />
Laut den Materialien zum Hochleistungsstreckengesetz sollten die Hochleistungsstrecken<br />
durch die ÖBB und die Gesellschaft in einem nach Prioritäten<br />
festgelegten Stufenprogramm verwirklicht werden.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß eine solche Prioritätensetzung fehlte.<br />
Die Gesellschaft erblickte in der fehlenden Prioritätensetzung keine Unterlassung.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> BMV sei eine Prioritätenreihung nicht zwingend erforderlich.<br />
Nach Jahrzehnten einer straßenorientierten Politik bestehe ein gewaltiger Rückstand<br />
der Schieneninfrastruktur. Es wäre daher keinesfalls widersinnig, alle Projekte der<br />
Gesellschaft gleichrangig zu behandeln.
356<br />
Anwendung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes<br />
9.4<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, eine Dringlichkeitsreihung sei schon <strong>des</strong>halb geboten,<br />
weil mittlerweile nahezu das gesamte Hauptnetz der ÖBB zu Hochleistungsstrecken<br />
erklärt wurde. Weiters entspricht eine Prioritätenreihung<br />
dem Willen <strong>des</strong> Gesetzgebers, wie aus den Materialien sowohl zum Hochleistungsstreckengesetz<br />
als auch zur ASFINAG–Gesetz–Novelle 1991 hervorgeht.<br />
Planungsänderungen<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
10.4<br />
Das Hochleistungsstreckengesetz stützte sich vor allem auf das umfassende<br />
ÖBB–Planungskonzept "Die Neue Bahn" und das Gutachten einer Beratungsunternehmung,<br />
beide aus dem Jahre 1986, die vor allem auf Hochgeschwindigkeitszüge<br />
auf ausgebauten zweigleisigen Strecken abstellten. Gegenüber<br />
diesen Planungen änderte die Gesellschaft Trassenführung und<br />
Bauumfang, zB hinsichtlich eines abschnittsweise viergleisigen Westbahnausbaues,<br />
oft wesentlich.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß diese Veränderungen den Ausbau verteuerten.<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft entstamme der viergleisige Ausbau der Westbahn<br />
nicht ihrem Planungskonzept, sondern dem Niederösterreichischen Lan<strong>des</strong>verkehrskonzept<br />
1991. Auch das Oberösterreichische Lan<strong>des</strong>verkehrskonzept gehe von ähnlichen<br />
Überlegungen aus. Die Verteuerung der Westbahnabschnitte sei jedoch nicht auf die<br />
Mehrgleisigkeit, sondern auf eine allzu geringe Planungs– und Erkundungstiefe, die<br />
eine realistische Kostenschätzung nicht zuließe, zurückzuführen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, zum Teil seien gänzlich andere, wesentlich teurere Trassenführungen<br />
realisiert worden. Da der Eisenbahnbau in die Bun<strong>des</strong>kompetenz<br />
falle und der Bund auch die Streckenbauten zahlte, seien isolierte Planungen<br />
eines Lan<strong>des</strong>verkehrskonzeptes nicht geeignet, einen fehlenden<br />
Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan zu ersetzen.<br />
Budgetäre Vorsorge<br />
11.1<br />
11.2<br />
11.3<br />
Die Bauvorhaben der Unternehmung waren nicht ausfinanziert.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß in den Teilheften zum jährlichen Bun<strong>des</strong>finanzgesetz<br />
ab 1992 keine Vorbelastungen für Kostenersätze an die Gesellschaft<br />
nach Ausschöpfen der ASFINAG–Mittel ausgewiesen waren.<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft sei zu erwarten, daß der Bund in Erfüllung<br />
der von ihm übernommenen Finanzierungsverpflichtung für den von ihm verlangten<br />
Hochleistungs–Ausbau der Eisenbahn in der XIX. Gesetzgebungsperiode Vorsorge<br />
treffen werde.<br />
Das BMV nahm nicht Stellung.<br />
Verkehrswegeplan<br />
12.1<br />
<strong>Der</strong> Bahnplanung lag kein Verkehrswegeplan <strong>des</strong> BMV zugrunde. Das<br />
ÖBB–Planungskonzept <strong>des</strong> Jahres 1986 setzte keine Prioritäten. Auch das<br />
BMV als Veranlasser der Hochleistungsstrecken führte weder Prioritätenreihungen<br />
noch Wirtschaftlichkeitsstudien durch.<br />
Dem Bun<strong>des</strong>minister als Auftraggeber der neuen Eisenbahn–Infrastruktur<br />
fehlten die grundlegenden Vorgaben <strong>des</strong> Gesamtverkehrskonzeptes,<br />
eines Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans, einer Vernetzungsplanung, einer Prio-
12.2<br />
Anwendung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes<br />
BMV<br />
Eisenbahn-<br />
Hochleistungsstrecken-AG<br />
ritätenreihung und einer zeitlich sinnvollen Abstimmung sowie einer gesamthaften<br />
wie auch einer streckenbezogenen Wirtschaftlichkeitsstudie.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das Fehlen grundlegender Vorgaben für die Planung<br />
der Hochleistungsstrecken. Das BMV verfügte über keine nachvollziehbaren<br />
neuen Planungen, ein Bezug zu älteren Planungen war nicht mehr gegeben.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären zuerst die grundlegenden Planungen und Vorgaben<br />
abzuschließen und erst dann die Erklärung zu Hochleistungsstrecken<br />
zu beantragen gewesen.<br />
357<br />
<strong>Der</strong> RH legte dem BMV nahe,<br />
(1) den Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan vorzustellen,<br />
(2) die Vernetzungsplanung <strong>des</strong> Hochleistungsstreckennetzes zu erarbeiten,<br />
(3) die Prioritätenreihung vorzunehmen sowie<br />
(4) Wirtschaftlichkeitsrechnungen je Projekt und für das gesamte Hochleistungsstreckennetz<br />
einzufordern.<br />
Erst nach Vorliegen dieser Grundlagen sollten Investitionen beauftragt werden.<br />
12.3<br />
Die Gesellschaft wendete ein, daß ein Zuwarten auf den Abschluß der Planung<br />
dem gebotenen zügigen Ausbau der ÖBB–Anlagen nicht dienlich gewesen wäre.<br />
Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMV werde der Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan erarbeitet. Dieser<br />
werde auf zumeist schon jetzt bekannten Tatsachen aufbauen. Eine mangelhafte<br />
Abstimmung mit bestehenden Infrastrukturvorhaben sei daher auszuschließen.<br />
Kostenrahmen<br />
13.1<br />
13.2<br />
13.3<br />
<strong>Der</strong> Bun<strong>des</strong>minister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr übertrug der<br />
Gesellschaft bis zum Zeitraum der Gebarungsüberprüfung mit drei Verordnungen<br />
Hochleistungsstrecken zur Planung und einige davon auch<br />
zum Bau. Diese Verordnungen enthielten mit Ausnahme der Umfahrung<br />
Innsbruck keine Festlegung <strong>des</strong> Kostenrahmens.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Bun<strong>des</strong>minister, den jeweils fehlenden Kostenrahmen<br />
umgehend nachzuholen und bei künftigen Übertragungen von Anbeginn<br />
vorzusehen.<br />
Das BMV sagte zu, die fehlenden Kostenrahmen nach Vorliegen der jeweiligen eisenbahnrechtlichen<br />
Genehmigung nachzutragen.<br />
Verfahrensdauer<br />
14.1<br />
Durch das Einholen verschiedener Gutachten zogen sich die Verfahren<br />
ungebührlich lange hin. Die Bauvorbereitungen und die Verwaltungsverfahren<br />
der Gesellschaft stockten im politischen Meinungsbildungsprozeß,<br />
in zersplitterten Verfahren vor verschiedenen Behörden und aufgrund erhöhter<br />
Bürgersensibilität.
358<br />
14.2<br />
14.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH lag die Ursache im Fehlen gesetzlicher Bestimmungen<br />
über die Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung. Darüber<br />
hinaus wäre eine Verfahrenskonzentration wie in Deutschland und in der<br />
Schweiz förderlich. <strong>Der</strong> RH empfahl, für die Beseitigung der bei Anwendung<br />
<strong>des</strong> Hochleistungsstreckengesetzes aufgetretenen Mängel durch entsprechende<br />
Maßnahmen zu sorgen.<br />
Das BMV wertete die Ausführungen <strong>des</strong> RH als Hilfestellung für eine Novellierung<br />
der Verfahrensvorschriften im Sinne der deutschen Bestimmungen zur Beschleunigung<br />
von Schienenverkehrsprojekten. Die Bemühungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche<br />
Wirtschaft und Verkehr allein würden dafür aber nicht ausreichen.<br />
Rentabilität der<br />
Hochleistungsstrecken<br />
15.1<br />
15.2<br />
15.3<br />
Laut einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der ÖBB <strong>des</strong> Jahres 1986 würde<br />
der zu erwartende Einnahmenzuwachs aus höherem Passagier– und<br />
Frachtaufkommen nicht für eine betriebliche Projektwirtschaftlichkeit ausreichen.<br />
Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab bei rd 60 Mrd S<br />
Investitionsausgaben von 1987 bis 2000 einen Abgang von insgesamt<br />
2,9 Mrd S.<br />
Eine Anpassung der Wirtschaftlichkeitsrechnung an das zeitlich und inhaltlich<br />
geänderte Ausbauprogramm erfolgte bisher nicht. Darüber hinaus<br />
plante und baute die Gesellschaft wesentlich teurere Trassen als im<br />
ÖBB–Planungskonzept von 1986 vorgesehen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Gesellschaft weder die Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />
der ÖBB übernommen noch eine eigene angestellt hatte.<br />
Die Gesellschaft nahm dazu nicht gesondert Stellung.<br />
Vergabe der geistigen Leistungen<br />
Inntalbrücke<br />
Mehrkosten<br />
16.1<br />
16.2<br />
16.3<br />
16.4<br />
Die 488 m lange Inntalbrücke war ein Teilbaulos <strong>des</strong> Objektes "Umfahrung<br />
Innsbruck". Die Auftragssumme betrug Anfang 1991 173 Mill S.<br />
Bis zum Feber 1992 stiegen die prognostizierten Kosten insbesondere wegen<br />
Massenmehrungen, <strong>des</strong> Ausmaßes der Zusatzaufträge und der nachträglichen<br />
konstruktiven Änderungen auf 192 Mill S.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Gesellschaft einen großen Teil der Zusatzaufträge<br />
nicht in die Prognosen aufgenommen hatte. Nach Ansicht <strong>des</strong><br />
RH war die Planungsreife <strong>des</strong> generellen Projektes der Inntalbrücke zum<br />
Ausschreibungszeitpunkt unzureichend.<br />
Die Gesellschaft rechtfertigte die zu niedrige Kostenprognose mit strategischem Vorgehen,<br />
um die Verhandlungsstellung gegenüber dem Auftragnehmer (bei Zusatzaufträgen<br />
und Massenmehrungen) zu verbessern.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, diese Vorgangsweise sei kaum wirksam.
Vergabe der<br />
geistigen Leistungen<br />
Umplanungen<br />
BMV<br />
Eisenbahn-<br />
Hochleistungsstrecken-AG<br />
359<br />
17.1<br />
17.2<br />
17.3<br />
17.4<br />
Die Gesellschaft ließ das von den ÖBB erarbeitete und behördlich genehmigte<br />
Projekt der Inntalbrücke samt Ausschreibungsunterlagen um rd<br />
5 Mill S überarbeiten.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete den nicht erforderlichen neuerlichen Planungsaufwand.<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft seien die von den ÖBB erhaltenen Unterlagen<br />
für eine Ausschreibung völlig unzureichend gewesen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die ÖBB hatten bereits ein Leistungsverzeichnis erstellt.<br />
Inntaltunnel<br />
Angebotsprüfungen<br />
18.1<br />
18.2<br />
Die Gesellschaft vergab Angebotsprüfungen mehrmals freihändig als Einzelaufträge<br />
an Zivilingenieure auf Stundenbasis, wobei im Vergleich mit<br />
der Angebotsprüfung der ÖBB wesentlich höhere Kosten anfielen.<br />
Angesichts der durchaus erfolgreichen billigeren Vorgangsweise der ÖBB<br />
empfahl der RH, bei der Vergabe von Zivilingenieur–Leistungen für Angebotsprüfungen<br />
– innerhalb der Gebührenordnung Bauwesen nur dann auf Stundenbasis<br />
zu vergeben, wenn dies wirtschaftlicher ist,<br />
– Überbewertungen einzelner Personen zu vermeiden und<br />
– Gegenangebote einzuholen.<br />
Vor allem regte der RH an, die Kosten von Zivilingenieur–Leistungen mit<br />
jenen der ÖBB oder mit Eigenleistungen zu vergleichen und die günstigste<br />
Variante zu wählen.<br />
18.3<br />
18.4<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft lägen die Aufwendungen für die Angebotsprüfung<br />
sowohl bei dem von ihr beauftragten Inntaltunnel als auch bei dem von den<br />
ÖBB beauftragten Schattenbergtunnel jeweils bei etwa 1 %o der Angebotssumme.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, daß angesichts <strong>des</strong> zehnfachen Ausmaßes <strong>des</strong> Inntaltunnels<br />
der Aufwand für die Angebotsprüfung nur unterproportional zunehmen<br />
dürfte.<br />
Einsatz billigerer Ausbaubögen<br />
19.1<br />
Im Inntaltunnel baute die ARGE billigere, aber statisch gleichwertige<br />
Ausbaubögen ein, als sie ihrer Kalkulation zugrundegelegt hatte.
360<br />
Vergabe der<br />
geistigen Leistungen<br />
Wegen Schwächen <strong>des</strong> Vertrages, den jener Zivilingenieur verfaßt hatte,<br />
dem auch die Oberbauleitung übertragen war, konnte die Gesellschaft die<br />
von ihr verlangte Preisminderung von rd 5,5 Mill S bei der ARGE nicht<br />
durchsetzen.<br />
19.2<br />
19.3<br />
19.4<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die unzweckmäßige Vertragsabfassung sowie die<br />
Vergabe von Ausschreibung und Oberbauleitung an dasselbe Zivilingenieur–Büro.<br />
Die Doppelfunktion bewirkte, daß dieser Zivilingenieur seine<br />
Schwäche als Vertragsabfasser in seiner zweiten Funktion als Oberbauleitung<br />
verteidigte und so erheblichen weiteren Zivilingenieur–Aufwand<br />
auslöste.<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft habe die ARGE durch den Einsatz der gewählten<br />
Ausbaubögen keine Einsparung erzielt.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Gesellschaft hätte ihren Versuch, die durch Einbau<br />
nicht vertragskonformer Ausbaubögen bei der ARGE eingetretene<br />
Ersparnis zumin<strong>des</strong>t teilweise als Preisminderung für sich zu gewinnen,<br />
nicht aufgeben dürfen.<br />
Oberbauleitung<br />
20.1<br />
20.2<br />
20.3<br />
20.4<br />
Beim Inntaltunnel beauftragte die Gesellschaft jenes Zivilingenieur–Büro,<br />
welches bereits die Planung geleistet hatte, ohne Wettbewerb mit der Oberbauleitung<br />
zum Preis von rd 31,5 Mill S. Zu diesem Zeitpunkt vermochte<br />
der Vorstand der Gesellschaft den Leistungsumfang nicht genau zu umschreiben<br />
und meinte, die Leistung könne <strong>des</strong>halb nicht nach der Gebührenordnung<br />
Bauwesen verrechnet werden.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die wettbewerbslose Vergabe, den im Vergleich zum<br />
Lambacher Tunnel um rd 7 Mill S höheren Preis und die mangelhafte Arbeit<br />
der Oberbauleitung insbesondere hinsichtlich der Prüfung der Abrechnungen.<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft sei der Preis für das Baumanagement beim<br />
Lambacher Tunnel niedriger gewesen als beim Inntaltunnel, weil das Bauwerk kürzer<br />
und die Kostenverfolgung einfach gewesen wäre. Aus der Überprüfung der Arbeit der<br />
Oberbauleitung in Innsbruck hätten sich keine Abrechnungsmängel ergeben.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Kostenverfolgung im Lambacher Tunnel sei keineswegs<br />
einfach gewesen. Wegen <strong>des</strong> dortigen Tunneleinbruchs sei eine<br />
Kostensteigerung um 20 % vorauszusehen und ein Vielfaches an Forderungen<br />
abzuwehren gewesen. Auch hätten sich bei der bauwirtschaftlichen<br />
Abwicklung durchaus Abrechnungsmängel ergeben.<br />
Kostensteigerungen<br />
21.1<br />
Auch der aufwendige Einsatz von zwei Zivilingenieur–Büros für die Oberbauleitung<br />
und die örtliche Bauaufsicht konnte beim Inntaltunnel bisher die<br />
Kostensteigerungen von ursprünglich 1 047 Mill S (ohne ARGE–Zuschlag
Vergabe der<br />
geistigen Leistungen<br />
BMV<br />
Eisenbahn-<br />
Hochleistungsstrecken-AG<br />
1 014 Mill S) auf — ohne Gleitung — prognostizierte 1 334 Mill S nicht<br />
verhindern. Da außerdem noch Zusatzaufträge offen waren, erwartete der RH<br />
eine in der Prognose nicht enthaltene erhebliche Kostensteigerung.<br />
361<br />
Beim Inntaltunnel wurden sowohl die geotechnischen Messungen wie die<br />
baugeologische Dokumentation demselben Zivilingenieur–Büro übertragen,<br />
das auch zuvor im Rahmen der Planung mit der Ausschreibung und später<br />
im Rahmen der Oberbauleitung (Baumanagement) mit Bauüberwachung<br />
und Beratung betraut war. Die Gesellschaft begründete diese Aufgabenverbindung<br />
damit, daß das Büro seine frühere Ausschreibungsgeologie später als<br />
Vertreter <strong>des</strong> Bauherrn in der Funktion der Oberbauleitung gegenüber der<br />
ARGE verteidigen würde, um seinen fachlichen Ruf zu wahren. Hingegen<br />
befürchtete ein Gutachter in der beschriebenen Aufgabenverknüpfung sogar<br />
Befangenheit.<br />
21.2<br />
21.3<br />
21.4<br />
Wegen <strong>des</strong> stark kontrollierenden und beweissichernden Wesens der geotechnischen<br />
Auswertungen und geologischen Dokumentation hielt der RH<br />
eine Trennung sowohl von örtlicher Bauaufsicht als auch von Oberbauleitung<br />
(Baumanagement), sofern sie von Zivilingenieuren wahrgenommen<br />
wurde, für zweckmäßig.<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft sei der Inntaltunnel in einer Tiefpreisphase vergeben<br />
und daher der Verteidigung der Vertragspreise hohe Aufmerksamkeit gewidmet<br />
worden. Im übrigen sei diese Gesamtkostensteigerung <strong>des</strong> Inntaltunnels im Vergleich zu<br />
größeren Tunnelbauvorhaben vorwiegend in Deutschland nicht ungünstig gewesen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, andere österreichische Straßentunnelbauten hätten vergleichsweise<br />
geringere Kostensteigerungen aufgewiesen.<br />
Umweltschutz<br />
22.1<br />
22.2<br />
22.3<br />
22.4<br />
Bei der Vergabe geistiger Leistungen für Raum und Umwelt waren die Arbeitstiefe<br />
und die inhaltliche Aufteilung der einzelnen Zivilingenieur–Aufträge<br />
je Objekt äußerst uneinheitlich.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre es wegen der zunehmenden Bedeutung <strong>des</strong> Umwelt–<br />
und Landschaftsschutzes zweckmäßig, die Vorgangsweise bei der Vergabe<br />
der entsprechenden Zivilingenieur–Leistungen zu systematisieren und<br />
die Preisgestaltung zu vereinheitlichen.<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft wäre eine situationsgerechte Anpassung <strong>des</strong> Planungsumfanges<br />
am wirtschaftlichsten, weil die Verschiedenheit der Randbedingungen<br />
und die Vielzahl der Einflüsse keine einheitliche Vorgangsweise ermöglichen.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die uneinheitliche Vorgangsweise der Behörden, die<br />
verschiedene Akzeptanz der Regionen und die unterschiedlichen politischen<br />
Zielvorstellungen verlangten eine unternehmungsinterne Standardisierung<br />
von planerischen Teilleistungen, um außergewöhnliche Unterschiedlichkeiten<br />
im Behördenverfahren zu erkennen und ihnen gegenzusteuern.<br />
Beurteilung geistiger<br />
Leistungen<br />
23.1<br />
Die Gesellschaft nahm in großem Umfang Zivilingenieur–Leistungen in Anspruch.<br />
Für die Auswahl der Zivilingenieure gab es kein einheitliches Bewertungsmodell.<br />
Die Gesellschaft wechselte die Auswahlmethoden mit jeweils<br />
unterschiedlichen Begründungen. Dies ließ hohe subjektive Spielräume zu.
Vergabe der<br />
geistigen Leistungen<br />
362<br />
23.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete, daß die Gesellschaft innerhalb dreier Bestandsjahre<br />
ihr Vorhaben nicht verwirklicht hat, ein transparentes Bewertungsmodell<br />
für Zivilingenieur–Leistungen einzuführen.<br />
Überdies war die Wirtschaftlichkeit für die Inanspruchnahme geistiger Leistungen<br />
in einem derart hohen Ausmaß anzuzweifeln. Nach Ansicht <strong>des</strong><br />
RH hätte die Gesellschaft manche dieser Leistungen unterlassen, sparsamer<br />
ausführen, den ÖBB übertragen oder selber wahrnehmen sollen. Weiters<br />
war es unzweckmäßig, daß die Gesellschaft gleichzeitig das Baumanagement<br />
(Oberbauleitung) und die örtliche Bauaufsicht an Zivilingenieure vergeben<br />
hatte (zB bei den Tunneln Innsbruck, Lambach, Säusenstein oder<br />
Inntalbrücke), wodurch der Bauherr selbst vor Ort nicht mehr ständig vertreten<br />
war.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher, den Aufwand für die geistigen Leistungen zu senken.<br />
23.3<br />
Die Gesellschaft erklärte die Kostenüberschreitungen mit dem Sinn der Neuen Österreichischen<br />
Tunnelmethode, die Vertragskosten an der Untergrenze <strong>des</strong> Erwartbaren zu<br />
halten und darüber hinausgehende Ist–Verhältnisse bewußt als Mehrungen abzugelten.<br />
Damit sei gewährleistet, daß nur das wirklich Notwendige bezahlt würde.<br />
Die Gesellschaft hielt es für unwirtschaftlich, bei den zugekauften Zivilingenieur–<br />
Leistungen der örtlichen Bauaufsicht und <strong>des</strong> Baumanagements zu sparen. Bei der<br />
Umsetzung der Baumaßnahmen vor Ort sei eine geotechnisch hochqualifizierte örtliche<br />
Bauaufsicht und ein Baumanagement von hohem Erfahrungsniveau erforderlich.<br />
Personalwesen<br />
Zwei Gruppen von<br />
Dienstnehmern<br />
24.1<br />
In die Gesellschaft sollte Eisenbahn–Know–how auch in der Form von<br />
Abstellung von ÖBB–Mitarbeitern Eingang finden. Allerdings war diesen<br />
eine Rückkehr zu den ÖBB zu ermöglichen.<br />
Damit setzte sich die Belegschaft der Gesellschaft etwas weniger als zur<br />
Hälfte aus lediglich in Arbeitsleihe abgestellten ÖBB–Bediensteten zusammen,<br />
während der andere Teil vorwiegend aus der Wirtschaft kam.<br />
<strong>Der</strong> Personalstand entwickelte sich wie folgt:<br />
1989 1990 1991 1992<br />
ÖBB 8 14 15 18<br />
Sonstige 11 18 20 24<br />
Summe 19 32 35 42<br />
Die Pensionsregelung war für die ÖBB–Bediensteten vorteilhaft. Für sie gab<br />
es keine Höchstbemessungsgrundlage. Die Pension wurde mit rd 83 %<br />
vom Letztbezug gerechnet. Für die Pension der Dienstnehmer der Gesellschaft<br />
war dagegen der Durchschnittsbezug der letzten 15 Jahre als Grundlage<br />
heranzuziehen; außerdem sah das ASVG eine Höchstbemessungsgrundlage<br />
vor.
Personalwesen<br />
BMV<br />
Eisenbahn-<br />
Hochleistungsstrecken-AG<br />
Auch die Arbeitszeitregelung für die beiden Dienstnehmergruppen war<br />
nicht einheitlich.<br />
363<br />
24.2<br />
24.3<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH führte die Beschäftigung von zwei verschiedenen<br />
Dienstnehmergruppen zu einem größeren administrativen Aufwand. Auch<br />
war an die ÖBB ein zusätzlicher Gemeinkostenzuschlag zu entrichten.<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft habe angesichts der Aufgabenstellung, Hochleistungsstrecken<br />
für die ÖBB zu bauen, keine realistische Alternative zu den<br />
Arbeitsleihverträgen bestanden. In der Praxis hätte es auch keine Schwierigkeiten<br />
durch die unterschiedlichen Dienst– und Besoldungsregelungen gegeben.<br />
Übertritt in die<br />
Gesellschaft<br />
25.1<br />
25.2<br />
25.3<br />
Die Personaldirektion der ÖBB hat ihren Mitarbeitern den Übertritt zur<br />
Gesellschaft empfohlen.<br />
<strong>Der</strong> RH begrüßte diese Aufforderung der ÖBB und ergänzte, daß dies sicher<br />
einen geringeren Verwaltungsaufwand zur Folge hätte.<br />
Laut Mitteilung der Gesellschaft hätten nur zwei ÖBB–Mitarbeiter das Übertrittsangebot<br />
angenommen.<br />
Finanzierung der Gesellschaft<br />
ASFINAG–Gesetz–<br />
Novelle 1991<br />
26.1<br />
Mit der ASFINAG–Gesetz–Novelle 1991 wurde der Katalog der fremdfinanzierten<br />
Hochleistungsstrecken erweitert und der Finanzierungsrahmen<br />
der ASFINAG von 10 auf 23 Mrd S erhöht. <strong>Der</strong> aufgestockte Finanzierungsrahmen<br />
der ASFINAG sollte nicht mehr bis zum Abschluß der Projekte,<br />
sondern bis zum Ende der XVIII. Gesetzgebungsperiode im Jahr 1994<br />
reichen.<br />
Die Gesellschaft und die ÖBB teilten die ASFINAG–Mittel von insgesamt<br />
23 Mrd S wie folgt auf:<br />
in Mill S<br />
Gesellschaft 10 071<br />
ÖBB 12 929<br />
Gesamt 23 000<br />
<strong>Der</strong> Gesellschaft standen einschließlich der bis 1992 erhaltenen Budgetmittel<br />
von rd 1,5 Mrd S rd 11,6 Mrd S zur Verfügung. Damit konnte sie die<br />
ihr 1989 zugedachte Gesamtfinanzierung von 10,5 Mrd S im Jahr 1991<br />
nur um rd 1,1 Mrd S erweitern. Nach 1994 wird allein die Weiterführung<br />
der Projekte der Gesellschaft zusätzlich rd 6 Mrd S erfordern.<br />
Die scheinbar zusätzlichen 13 "Bahnmilliarden" der ASFINAG–Gesetz–<br />
Novelle 1991 gegenüber der ASFINAG–Gesetz–Novelle 1989 verschoben<br />
somit lediglich die Finanzierung vom Bun<strong>des</strong>haushalt zur ASFINAG.
Finanzierung<br />
364<br />
26.2<br />
26.3<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die der Gesellschaft zum Bau übertragenen<br />
Projekte seit der ASFINAG–Gesetz–Novelle 1991 nicht mehr<br />
ausfinanziert werden konnten. Eine neuerliche Erweiterung der Fremdfinanzierung<br />
in der XIX. Gesetzgebungsperiode erschien dem RH daher<br />
naheliegend.<br />
Die Gesellschaft stimmte dem RH grundsätzlich zu.<br />
Nominal– und<br />
Realwert<br />
27.1<br />
27.2<br />
27.3<br />
27.4<br />
Die Wertanpassung der Streckenkosten beider Unternehmungen auf den<br />
Stand vom 1. Juli 1990 führte zu einem Mehrbedarf von 3 970 Mill S.<br />
Wegen weiterer Kostensteigerungen von 5 700 Mill S stiegen die Projektkosten<br />
insgesamt um 31 % von 30 985 Mill S auf 40 655 Mill S an.<br />
<strong>Der</strong> Gesamtrahmen von 31 Mrd S stellte die Ausfinanzierung der zugrundegelegten<br />
Projekte von Anbeginn nicht sicher.<br />
Allein auf die Gesellschaft entfiel von den 31 Mrd S letztlich ein Projektstand<br />
von 9 612 Mill S (Preisbasis 1986). Für diesen Planungsstand, ergänzt<br />
um Umplanungen bis 1990 und umgerechnet auf die Preisbasis Juli<br />
1990, errechnete die Gesellschaft Wertanpassungen von 1 313 Mill S<br />
und Kostensteigerungen durch Planungsänderungen von 2 482 Mill S.<br />
Weitere Planungsübertragungen an die Gesellschaft von 214 Mill S und eine<br />
Bauübertragung von 700 Mill S sowie Planungsänderungen erhöhten<br />
den Projektstand bis Jänner 1992 auf 14 832 Mill S (Preisbasis Juli 1990).<br />
Die Projektprognose, Planungsstand März 1992 mit Preisbasis Juli 1990,<br />
veranschlagte für das gleiche Projektvolumen bereits 17 268 Mill S.<br />
Weitere Wertanpassungen auf aktuelle Werte standen noch aus.<br />
Nicht nur die laufenden Wertanpassungen, sondern vor allem die Planungsänderungen<br />
ließen das Bauvolumen hinaufschnellen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH hat die Gesellschaft das BMV auf die von Anbeginn<br />
nicht sichergestellte Ausfinanzierung ihrer Projekte nicht nachdrücklich aufmerksam<br />
gemacht.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete weiters, daß die Gesellschaft bei ihrer Projektausführung<br />
von dem ÖBB–Planungskonzept <strong>des</strong> Jahres 1986 bzw dem Arthur<br />
D. Little–Gutachten, das der Gesetzgeber dem Hochleistungsstreckengesetz<br />
zugrundegelegt hatte, wesentlich abgewichen ist.<br />
Laut Stellungnahme der Gesellschaft hätte der Nationalrat das ÖBB–Planungskonzept<br />
nicht vollinhaltlich in das Hochleistungsstreckengesetz <strong>des</strong> Jahres 1989<br />
übernommen. Die Kostenangaben stammten von den ÖBB und seien dem BMV bekannt<br />
gewesen. <strong>Der</strong> Gesellschaft könne hieraus kein Vorwurf abgeleitet werden.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die Gesellschaft habe — ohne übergeordneten Plan<br />
— technisch wesentlich andere Strecken gebaut, zumal dem Nationalrat<br />
zum Zeitpunkt seiner Beschlußfassung über das Hochleistungsstreckengesetz<br />
nur das ÖBB–Konzept bekannt gewesen war.
Finanzierung<br />
Kostenrahmen Umfahrung<br />
Innsbruck<br />
28.1<br />
BMV<br />
Eisenbahn-<br />
Hochleistungsstrecken-AG<br />
<strong>Der</strong> bisher einzige Kostenrahmen in einer Übertragungsverordnung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr an die Gesellschaft<br />
war mit 3,2 Mrd S jener der Neubaustrecke Volders/Baumkirchen–Gärberbach<br />
im Süden von Innsbruck (Umfahrung Innsbruck). Das Projekt war<br />
baureif. Die notwendigen behördlichen Verfahren für die Umfahrung schlossen<br />
die ÖBB im März 1989 ab. Aus den Geschäftsstücken <strong>des</strong> BMV als Besteller<br />
konnte der RH die Kostenermittlung nicht nachvollziehen.<br />
365<br />
Die ursprüngliche Kostenschätzung der ÖBB deckte sich zahlenmäßig mit<br />
dem auf 1989 indexierten Kostenrahmen in der Übertragungsverordnung.<br />
Ein Lokwechselbahnhof um 491 Mill S war jedoch durch den Einsatz von<br />
Mehrsystemlokomotiven entfallen, was in der Übertragungsverordnung keinen<br />
Niederschlag fand. Die Gesellschaft als Auftragnehmerin machte auf<br />
diese wesentliche Änderung nicht aufmerksam.<br />
Die Gesellschaft vertrat den Standpunkt, sie habe davon ausgehen können,<br />
daß die beim Projekt eingetretenen Veränderungen dem BMV hinreichend<br />
bekannt waren. Die Gesellschaft habe die Änderungen <strong>des</strong> Projektumfanges<br />
in ihren internen Kostenprognosen fortgeschrieben.<br />
28.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß der Verordnung ohne nähere Ermittlung<br />
ein Kostenrahmen in Milliardenhöhe zugrunde gelegt wurde. Weiters war<br />
zu beanstanden, daß die Kostenvorstellungen über die zu beauftragende Leistung<br />
für das baureife Vorhaben nicht einmal ansatzweise überprüft wurden.<br />
28.3<br />
Laut Mitteilung der Gesellschaft habe das BMV den Kostenrahmen aufgrund von Angaben<br />
der ÖBB vorgegeben. Die Kostenkorrektur habe von der Gesellschaft erst erkannt<br />
werden können, als sie sich selbst mit dem von den ÖBB übernommenen Projekt eingehend<br />
befaßt habe.<br />
Das BMV gab keine Stellungnahme ab.<br />
Schlußbemerkungen<br />
29<br />
Zusammenfassend sah sich der RH zu folgenden Empfehlungen veranlaßt:<br />
hinsichtlich <strong>des</strong> BMV:<br />
(1) Die für die Hochleistungsstrecken–Planung fehlenden grundsätzlichen<br />
Vorgaben <strong>des</strong> Gesamtverkehrskonzeptes, eines Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans,<br />
einer Vernetzungsplanung und einer Prioritätensetzung<br />
im Hochleistungsstreckenbau wären ehestens nachzuholen.<br />
(2) Durch eine Novellierung der Verfahrensvorschriften sollte eine<br />
Straffung der Verwaltungsverfahren ähnlich wie in Deutschland und<br />
in der Schweiz herbeigeführt werden.<br />
hinsichtlich der Gesellschaft:<br />
(1) Sowohl für das gesamte Hochleistungsstreckennetz als auch für<br />
die einzelnen Projekte wären Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzunehmen.
Schlußbemerkungen<br />
366<br />
(2) Zur Sicherstellung <strong>des</strong> Gesetzesauftrages einer wirtschaftlichen und<br />
zügigen Durchführung der Planungs– und Bauaufgaben sollte auch<br />
während der Projektentwicklung mit steigender Kostengenauigkeit<br />
jeweils die Eigentümerentscheidung eingeholt werden. Dabei wäre auf<br />
die jeweils erforderliche Finanzierungssicherung hinzuweisen.<br />
(3) Zur Senkung der Kosten für geistige Leistungen wäre die Einführung<br />
eines transparenten Bewertungsmodells für die Auswahl der<br />
Zivilingenieure zweckmäßig. Weiters sollten die ÖBB regelmäßig in<br />
die Anfragen einbezogen werden.<br />
(4) Die bei der Gesellschaft tätigen ÖBB–Mitarbeiter sollten zu dieser<br />
übertreten.
Umweltmaßnahmen verstaatlichter<br />
Unternehmungen im Raum Linz<br />
BMV367<br />
Prüfungsgegenstand<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH hat im Rahmen der Schwerpunktüberprüfung "Umwelt im<br />
Raum Linz" die Probleme und Maßnahmen <strong>des</strong> Umweltschutzes bei den<br />
operativen Gesellschaften der ÖMV/Chemiegruppe Linz und deren<br />
Rechtsvorgängern sowie bei der VOEST–ALPINE AG und ihren Rechtsnachfolgern<br />
überprüft und erforderlichenfalls die zuständigen Behörden<br />
in die Überprüfung miteinbezogen.<br />
<strong>Der</strong> Schwerpunkt lag im Bereich Luft und betraf im wesentlichen den<br />
Zeitraum von 1980 bis 1992 (Ende der örtlichen Einschau). <strong>Der</strong> Umfang<br />
und die Komplexität <strong>des</strong> Prüfungsgegenstan<strong>des</strong> fanden sowohl in den<br />
Prüfungsmitteilungen als auch in dem <strong>1993</strong> abgeschlossenen Stellungnahmeverfahren<br />
mit den überprüften Unternehmungen bzw mit den<br />
berührten öffentlichen Stellen ihren Niederschlag.<br />
Allgemeines<br />
Die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes im allgemeinen und die Gegebenheiten<br />
im Raum Linz im besonderen machen die Voranstellung eines entsprechenden<br />
Überblickes erforderlich:<br />
2.1<br />
2.2<br />
Das Amt der Oberösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung betrieb im Rahmen <strong>des</strong><br />
automatischen Luftmeßnetzes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich im Großraum<br />
Linz zehn Meßstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe. Die Meßwerte dieser<br />
Stationen wurden an die Zentrale <strong>des</strong> Luftmeßnetzes sowie dem Amt für<br />
Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz übermittelt. Zur Früherkennung<br />
von Inversionswetterlagen betrieb das Land Oberösterreich zusätzliche<br />
Meßstationen.<br />
<strong>Der</strong> RH wertete die einschlägigen Anstrengungen und Erfolge sowie die<br />
Zusammenarbeit der mit Fragen <strong>des</strong> Umweltschutzes befaßten Dienststellen<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich und der Stadt Linz positiv. Er empfahl, auch in<br />
Hinkunft die bisher verfolgte Strategie der Kooperation und der Information<br />
der Bevölkerung beizubehalten und das Wissen über bisher weniger beachtete<br />
Schadstoffkomponenten schrittweise zu erweitern.<br />
Linzer Immissionsmeßnetz<br />
Immissionsgrenzwerte<br />
und ihre<br />
Normen<br />
3.1<br />
Zuständig für Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiet <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />
sind sowohl der Bund als auch die Länder. Diese Gebietskörperschaften<br />
haben Immissionsbegrenzungen mit unterschiedlichen Schutzzielen<br />
und Geltungsbereichen erlassen.
368<br />
Daneben bestehen zahlreiche in– und ausländische Richtlinien, Empfehlungen<br />
und Regelwerke, die zwar nicht unmittelbar rechtsverbindlich sind,<br />
aber häufig als Beurteilungsgrundlage in Verfahren herangezogen werden.<br />
3.2<br />
<strong>Der</strong> RH hielt fest, daß zwar — wenn auch unterschiedlich — Immissionsgrenzwerte<br />
festgelegt worden waren, jedoch hinsichtlich der Emissionsbegrenzung<br />
noch ein legistischer Nachholbedarf bestand.<br />
Immissionsbelastung<br />
im<br />
Raum Linz<br />
4<br />
Die mittlere Immissionsbelastung im Raum Linz entwickelte sich von<br />
1978 bis <strong>1993</strong> wie folgt:<br />
in µg/m 3<br />
50<br />
Schwefeldioxid<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
1978<br />
1979<br />
1980<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
<strong>1993</strong><br />
1978<br />
1979<br />
1980<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
<strong>1993</strong><br />
in µg/m 3<br />
80<br />
Stickstoffoxidund-dioxid<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Stickstoffdioxid<br />
Stickstoffoxid
Grenzwertüberschreitungen<br />
5<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Allgemeines<br />
In den vergangenen Jahren konnten auch bei der Verringerung der Schadstoffspitzen<br />
beachtliche Erfolge erzielt werden. Die Anzahl der Überschreitungen<br />
<strong>des</strong> jeweiligen Grenzwertes im Großraum Linz entwickelte<br />
sich von 1983 bis 1991 wie folgt:<br />
369<br />
Anzahl der Grenzwertüberschreitungen<br />
Schwefel- Stickstoff- Stickstoff- Kohlen- Schwefel- Staub<br />
dioxid- oxid dioxid monoxid wasserstoff<br />
1983 2 485 519 245 23 702 299<br />
1984 2 341 364 65 1 2 444 221<br />
1985 9 701 1 005 732 24 753 246<br />
1986 4 020 541 283 3 643 125<br />
1987 4 946 313 41 14 607 99<br />
1988 266 111 42 0 170 45<br />
1989 101 190 110 2 193 54<br />
1990 17 39 44 1 186 80<br />
1991 12 43 8 0 31 74<br />
Smogalarm<br />
6<br />
Aufgrund <strong>des</strong> am 1. Juni 1989 in Kraft getretenen Smogalarmgesetzes<br />
wurde die Smogalarmplan–Verordnung für den Großraum Linz erlassen.<br />
Das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz verfügte über<br />
umfangreiche technische Einrichtungen zur Smogprognose und –überwachung.<br />
Bei Auslösung der Vorwarnstufe sowie der Alarmstufen sollen jeweils detaillierte<br />
Einsatzpläne in Kraft treten:<br />
(1) Die Maßnahmen der Vorwarnstufe umfassen im wesentlichen die<br />
Information der Behörden und der Bevölkerung sowie Aufrufe zu freiwilligen<br />
Maßnahmen (Verzicht auf Kfz–Benutzung, Drosselung <strong>des</strong> Hausbran<strong>des</strong><br />
usw). Die Hauptemittenten werden ersucht, die vereinbarten<br />
emissionsmindernden Maßnahmen zu setzen.<br />
(2) Erst bei Auslösung einer Alarmstufe können Maßnahmen verpflichtend<br />
angeordnet werden.<br />
Nach der derzeit geltenden Eingrenzung umfaßt das Belastungsgebiet<br />
Linz rd 300 km2 mit zehn Schadstoffmeßstellen. Das Meßnetz im<br />
Raum Linz zählt damit zu den dichtesten in Europa.<br />
In Linz wurde in den Jahren 1980 bis 1991 insgesamt achtmal die Vorwarnstufe<br />
ausgelöst. An einzelnen Stationen wurde bei sehr ungünstigen<br />
Ausbreitungsbedingungen kurzfristig zwar der Grenzwert der Alarmstufe<br />
1 überschritten, die Kriterien für die Auslösung einer Alarmstufe wurden<br />
jedoch noch nie erfüllt.
370<br />
Primärstaub<br />
Allgemeines<br />
7<br />
Primärstaub ist der einem Verursacher unmittelbar zurechenbare Staub.<br />
Emissionen<br />
8<br />
Die nachstehende Graphik zeigt die Belastung der Linzer Luft durch<br />
Primärstaub:<br />
Primärstaub-Emissionen<br />
Linz gesamt<br />
in Tonnen<br />
10 000<br />
8 000<br />
9 208<br />
9 646<br />
Ist-Werte<br />
Prognose<br />
6 000<br />
4 000<br />
2 000<br />
6 566<br />
6 392<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
<strong>1993</strong><br />
1994<br />
1995<br />
6 439<br />
5 683<br />
4 928<br />
3 851<br />
3 226<br />
3 423<br />
2 897<br />
2 908<br />
1. Maßnahmenpaket 2. Maßnahmenpaket<br />
Maßgeblichen Anteil an der Senkung dieser Emissionen hatten die in<br />
zwei Maßnahmenpaketen vereinbarten Verbesserungs– und Sanierungsmaßnahmen.<br />
Mit Abschluß <strong>des</strong> 2. Maßnahmenpaketes (1995) sollen die<br />
Staub–Emissionen gegenüber 1991 um weitere 24 % gesenkt werden.<br />
Dennoch liegt Linz bei Staub–Emissionen national und international immer<br />
noch relativ schlecht. Das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates<br />
der Stadt Linz sah daher in der Sanierung <strong>des</strong> Staubproblems auch künftig<br />
einen Schwerpunkt und beabsichtigte, mit einem 3. Maßnahmenpaket<br />
die Belastung durch Staub weiter zu verringern.
Primärstaub<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Allgemeines<br />
Emittenten<br />
9<br />
Die nachstehende Graphik zeigt die Verursacher der Belastung durch<br />
Primärstaub:<br />
371<br />
in Tonnen<br />
10 000<br />
Primärstaub-Emittenten<br />
Linz gesamt<br />
8 000<br />
6 000<br />
4 000<br />
2 000<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
<strong>1993</strong><br />
1994<br />
1995<br />
1. Maßnahmenpaket 2. Maßnahmenpaket<br />
VOEST-ALPINE AG<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
Kfz-Verkehr<br />
sonstige Emittenten<br />
(sonstige Arbeitsstätten,<br />
Fernheizwerke,<br />
private Haushalte)<br />
Sekundärstaub<br />
Allgemeines<br />
10<br />
Sekundärstaub wird nicht von einem bestimmten Verursacher unmittelbar<br />
emittiert, sondern bildet sich erst durch Sekundärreaktionen beim<br />
Zusammentreffen ungünstiger meteorologischer Verhältnisse, entsprechender<br />
Luftfeuchtigkeit und Sauerstoff in der Luft.<br />
Diese Sekundärreaktion bewirkt ein erhebliches Mengenproblem, weil etwa<br />
1 kg emittierter Ammoniak die Bildung von rd 7 kg Sekundärstaub<br />
bewirken kann. Außerdem ist der Sekundärstaub wegen der besonders<br />
feinen Aerosole — kleine, feste und flüssige Teilchen, bei denen der<br />
Schwerkrafteinfluß zurücktritt und die <strong>des</strong>halb in Schwebe bleiben —<br />
für die charakteristische Sichttrübung verantwortlich und daher auch als<br />
Umweltbelastung augenfällig.<br />
Verursacher<br />
11<br />
Als Hauptemittenten der für die Sekundärreaktion wesentlichen Komponenten<br />
gelten die VOEST–ALPINE AG, die Chemie Linz GesmbH und<br />
der Verkehr.
Sekundärstaub<br />
372<br />
Jahres–Emissionen 1991<br />
(in Tonnen)<br />
Emittentengruppe Schwefeldioxid Stickoxide Ammoniak<br />
VOEST–ALPINE AG 4 221 3 630 8<br />
Chemie Linz GesmbH – 2 442 599<br />
Heizwerke 200 560 –<br />
sonstige Arbeitsstätten<br />
327 225 –<br />
private Haushalte 514 239 –<br />
Verkehr 257 3 253 –<br />
Linz gesamt 5 519 10 349 607<br />
Emissionen<br />
12<br />
Die nachstehende Graphik zeigt die Belastung der Linzer Luft durch Sekundärstaub:<br />
in Tonnen<br />
20 000<br />
15 000<br />
15 641<br />
Sekundärstaub-Emissionen<br />
Linz gesamt<br />
Ist-Werte<br />
Prognose<br />
10 000<br />
11 301<br />
5 000<br />
1984<br />
1985<br />
6 298<br />
1986<br />
5 486<br />
5 270<br />
1987<br />
1988<br />
3 903<br />
1989<br />
2 868<br />
1990<br />
4 106<br />
1991<br />
1995 1 617<br />
1. Maßnahmenpaket 2. Maßnahmenpaket<br />
Die fallende Tendenz der Sekundärstaubbildung ist ua auf die Verminderung<br />
der Ammoniak–Emissionen im Bereich der Chemie Linz GesmbH<br />
zurückzuführen.<br />
Die Großbetriebe der Verstaatlichten Industrie sind bis August 1990 dieser<br />
Verpflichtung verspätet und teilweise nur unvollständig nachgekommen.<br />
Emissionsmessungen<br />
13.1<br />
<strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat sowohl der VOEST–ALPINE AG als<br />
auch der Chemie–Gruppe mit im wesentlichen gleichlautenden Grundsatzbescheiden<br />
im September 1985 vorgeschrieben, jährlich für jede<br />
Quelle im gesamten Werksbereich eine Emissionserklärung abzugeben.
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Allgemeines<br />
Weiters waren die Großbetriebe verpflichtet, bei allen Großemittenten<br />
entweder ständige Messungen durchzuführen oder im Einvernehmen mit<br />
dem Magistrat der Stadt Linz wiederkehrende Messungen vorzunehmen.<br />
Die Festlegung der Großemittenten hatte im Einvernehmen mit dem<br />
Magistrat der Stadt Linz zu erfolgen.<br />
373<br />
13.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war es angesichts der beträchtlichen Auswirkungen<br />
der Emissionen der Großbetriebe auf die Luftsituation im Raum Linz<br />
notwendig, Maßnahmen zur Emissionsüberwachung und die regelmäßige<br />
Vorlage von Emissionserklärungen vorzuschreiben. <strong>Der</strong> RH empfahl daher<br />
der Behörde, auch in Hinkunft mit Nachdruck auf die vollständige<br />
und zeitgerechte Erfüllung dieser Verpflichtungen zu drängen.<br />
Emissionsbegrenzungen<br />
14.1<br />
14.2<br />
14.3<br />
Rechtsverbindliche direkte quantitative Emissionsbegrenzungen (Emissionsgrenzwerte)<br />
existieren in (Ober–)Österreich nur für bestimmte Typen<br />
von Anlagen bzw Emittentengruppen.<br />
Den höchsten Regelungsstandard in bezug auf die Luftreinhaltung weist das<br />
Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen auf. In konsequenter Anknüpfung an<br />
das Vorsorgeprinzip enthält es Vorschriften über Emissionsgrenzwerte, die<br />
Sanierung von Altanlagen und die Überwachung von Emissionen. Die<br />
Gewerbeordnung sieht eine Begrenzung der Emission von Luftschadstoffen<br />
nur bei der Genehmigung neuer Anlagen sowie bei genehmigungspflichtigen<br />
Änderungen bestehender Anlagen vor.<br />
Eine umfassende Regelung der Emissionsbegrenzung besteht nicht.<br />
Wie der RH anmerkte, könnten — soweit ein Bedürfnis nach Erlassung<br />
einheitlicher Vorschriften vorhanden ist — aufgrund einer verfassungsgesetzlichen<br />
Ermächtigung durch Bun<strong>des</strong>gesetz einheitliche Emissionsgrenzwerte<br />
für Luftschadstoffe festgelegt werden.<br />
Die Stadt Linz unterstrich das Bedürfnis einer verbindlichen umfassenden und einheitlichen<br />
Festlegung von Emissionsgrenzwerten für alle Arten von Anlagen. Beispielsweise<br />
sei nicht einzusehen, daß für eine Ölfeuerungsanlage jeweils unterschiedliche<br />
Anforderungen gelten, je nachdem ob sie als Heizungsanlage für einen Wohnblock mit<br />
Warmwasserkessel, als gewerbliche Betriebsanlage mit Warmwasserkessel oder als<br />
Dampfkesselanlage betrieben wird.<br />
Emissionskataster<br />
15.1<br />
Emissionskataster sind wesentliche Grundlagen für die Einschätzung der<br />
Anteile einzelner Verursacher an den Gesamtemissionen und damit für<br />
gezielte Maßnahmen zur Luftverbesserung. Sie ermöglichen weiters Prognosen<br />
der künftigen Emissionsentwicklung.<br />
Eine einheitliche Vorgabe für die Erstellung von Emissionskatastern besteht<br />
allerdings nicht.
Emissionskataster<br />
374<br />
<strong>Der</strong> Emissionskataster 1990 zeigte für den Raum Linz folgende Werte:<br />
Emissionsdaten Linz 1990<br />
VOEST– Chemie– Fern- Sonstige Haus- Verkehr Linz<br />
ALPINE AG Gruppe heiz- Arbeits- halte Gesamt<br />
werk stätten<br />
in Tonnen<br />
Schwefeldioxid 4 282 0 276 335 580 250 5 723<br />
Stickoxide und<br />
Stickstoffdioxid 3 980 2 480 539 227 270 3 355 10 851<br />
Staub 3 192 510 49 57 229 895 4 932<br />
Kohlenmonoxid 139 325 7 221 37 830 6 172 6 315 159 900<br />
Fluorwasserstoff<br />
19 2 – 1 – – 22<br />
Schwefelwasserstoff<br />
219 – – – – – 219<br />
Ammoniak 5 416 – – – – 421<br />
Methan 5 621 88 – – – – 5 709<br />
Kohlenwasserstoffe<br />
276 116 28 439 153 3 037 4 049<br />
Fluorchlorkohlenwasserstoffe<br />
– 13 – 121 – – 134<br />
in 1 000 Tonnen<br />
Kohlendioxid 5 581 641 358 224 285 384 7 473<br />
Wasser 5 966 613 141 210 138 135 7 203<br />
15.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch das Fehlen einer verbindlichen Richtlinie für<br />
die Erstellung von Emissionskatastern.<br />
Maßnahmenpakete zur Luftreinhaltung<br />
Ausgangslage<br />
16<br />
Öffentlicher Druck, Staub– und Geruchsbelastung der Hütten– und der<br />
Chemischen Industrie im Raum Linz, sanierungsbedürftige bzw veraltete<br />
Anlagen (Genehmigungen vielfach von 1948 bis 1953), verschärft durch<br />
topographische und meteorologische Faktoren sowie ein etwa zehnjähriger<br />
Rückstand gegenüber der Luftsanierung in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />
erforderten dringend Sanierungsmaßnahmen bei der Industrie.<br />
1. Maßnahmenpaket<br />
17<br />
Laut einem 1984 von der Stadt Linz zusammen mit der Großindustrie<br />
ausgearbeiteten 1. Maßnahmenpaket sollten emissionsmindernde Maßnahmen<br />
bei den Hauptschadstoffen Schwefeldioxid, Stickoxide und Staub<br />
bis 1991 realisiert werden.<br />
<strong>Der</strong> Bürgermeister der Stadt Linz hat anläßlich der Vorstellung <strong>des</strong> 1.<br />
Maßnahmenpaketes erklärt, daß neben einem gesunden Lebensraum für<br />
die Bevölkerung auf jeden Fall auch die Großindustrie und die Arbeitsplätze<br />
für Linz erhalten bleiben müßten.
2. Maßnahmenpaket<br />
18<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Allgemeines<br />
Da trotz der Erfolge <strong>des</strong> 1. Maßnahmenpaketes im Linzer Raum weiterhin<br />
erhebliche Staub– und Stickoxid–Belastungen bestanden, wurde im<br />
Jahre 1990 zwischen der Stadt Linz und der verstaatlichten Großindustrie<br />
ein 2. Maßnahmenpaket vorgesehen, <strong>des</strong>sen Umsetzung im Jahr 1995<br />
abgeschlossen sein soll.<br />
375<br />
3. Maßnahmenpaket<br />
19<br />
Ein 3. Maßnahmenpaket mit den Schwerpunkten Staub, flüchtige organische<br />
Stoffe, Geruch und Lärm war in Ausarbeitung.<br />
Zusammenfassung<br />
20<br />
Hinsichtlich seiner über die einzelnen überprüften Unternehmungen hinausgehenden<br />
allgemeinen Feststellungen sah sich der RH zusammenfassend<br />
zu nachstehenden Bemerkungen veranlaßt:<br />
(1) <strong>Der</strong> durch behördliche Umweltauflagen veranlaßte Umstieg auf zeitgemäße<br />
Technologien bewirkt nicht zwangsläufig höhere Produktionskosten.<br />
(2) Allerdings sollten Schäden an der Umwelt von den Unternehmungen<br />
vermehrt internalisiert (dh als betriebswirtschaftliche Kosten angesetzt)<br />
werden, um zu erwartende Verschärfungen von Umweltschutzauflagen<br />
und die damit verbundenen weiteren Investitionen betrieblich-kalkulatorisch<br />
vorwegzunehmen.<br />
(3) Nach Ansicht <strong>des</strong> RH können ökologisch initiierte Investitionen und<br />
Maßnahmen wegen <strong>des</strong> wachsenden Umweltbewußtseins der Abnehmer<br />
langfristig einen ökonomischen Vorsprung bewirken.<br />
(4) Allgemein verbindliche Emissionsgrenzwerte wären wünschenswert.
376<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
Die Unternehmung hat seit 1980 erhebliche finanzielle Mittel für den<br />
Umweltschutz aufgewendet und damit einen maßgeblichen Beitrag<br />
zur Senkung der Luftbelastung im Raum Linz geleistet.<br />
<strong>Der</strong> Unternehmung ist es gelungen, eine deutliche Verringerung der<br />
Emissionen von Hauptschadstoffen zu erreichen.<br />
Wenngleich die in zwei Maßnahmenpaketen vereinbarten Sanierungsschritte<br />
eine deutliche Entlastung der Emissionssituation bewirkten,<br />
sah das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz in der<br />
weiteren Reduzierung der Staubbelastung auch künftig einen Schwerpunkt.<br />
Es bestanden erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen<br />
dem Amt für Umweltschutz und der Unternehmung über die Entstehung<br />
und die Auswirkungen von Sekundärstaub.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete das Verhalten der Unternehmung bei Betriebsstörungen<br />
und Störfällen sowie bei der Einhaltung gewerberechtlicher<br />
Auflagen. <strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat es dabei wiederholt<br />
verabsäumt, von ihm geforderte Maßnahmen und Auflagen auch<br />
durchzusetzen.<br />
Emissionen der Unternehmung<br />
in Tonnen<br />
1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 <strong>1993</strong> Änderungen<br />
in %<br />
(gegenüber<br />
1984)<br />
Primärstaub 1 082 969 665 544 415 422 510 556 467 306 -72<br />
Stickoxide 9 156 9 313 8 347 4 098 3 027 2 456 2 480 2 598 2 063 1 388 -85<br />
Schwefeldioxid<br />
780 502 335 166 0,44 0,33 0,4 0,4 2,2 0,6 - 100<br />
Ammoniak 2 304 1 662 923 803 771 569 416 600 447 288 -88
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
Aufwendungen der Unternehmung<br />
für den Umweltschutz<br />
377<br />
in Mill S<br />
1 000<br />
800<br />
685,4<br />
813,7<br />
694,0<br />
600<br />
400<br />
200<br />
1980<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
<strong>1993</strong><br />
338,6<br />
411,2<br />
442,4<br />
423,6<br />
434,8<br />
491,3<br />
457,8<br />
428,8<br />
435,1<br />
397,0<br />
418,0<br />
Forschungs- und<br />
Entwicklungskosten<br />
für Umweltschutz<br />
1<br />
Die Unternehmung hat von 1980 bis 1990 für Umweltschutzinvestitionen<br />
1 526 Mill S aufgewendet. Die zeitliche Verteilung und den Anteil an den<br />
Gesamtinvestitionen zeigt nachstehen<strong>des</strong> Schaubild:<br />
in Mill S<br />
1 500<br />
Investitionenfür<br />
den Umweltschutz<br />
1 402<br />
1 200<br />
1 043<br />
900<br />
687<br />
860<br />
771<br />
684<br />
600<br />
300<br />
1980<br />
1981<br />
1982<br />
1983<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
<strong>1993</strong><br />
915<br />
672<br />
325<br />
378<br />
274<br />
207<br />
342<br />
443<br />
Umweltschutzinvestitionen<br />
Umweltschutzinvestitionen<br />
Umweltschutzkosten<br />
Umweltschutzinvestitionen<br />
sonstige<br />
Investitionen<br />
Für den Bereich Luft hat die Unternehmung Investitionen von rd<br />
1 213 Mill S bzw rd 79,5 % der Umweltschutzinvestitionen vorgenommen.
378<br />
Maßnahmenpakete<br />
1. Maßnahmenpaket<br />
2<br />
Für die im 1. Maßnahmenpaket vorgesehenen Projekte in Höhe von rd 1<br />
475 Mill S (ua Umstrukturierung der Düngemittelproduktion; Sanierung<br />
der Salpetersäureanlagen) hat die Unternehmung rd 338 Mill S an<br />
Förderungen (direkte Investitionszuschüsse, Zinsenzuschüsse für Kredite)<br />
erhalten.<br />
2. Maßnahmenpaket<br />
3<br />
Trotz der Erfolge <strong>des</strong> 1. Maßnahmenpaketes bestanden im Linzer Raum<br />
weiterhin erhebliche Staub– und Stickoxid–Belastungen, die weitere emissionsmindernde<br />
Maßnahmen bei den Düngemittel–, Salpetersäure–, Harnstoff–,<br />
Melamin– und Maleinsäureanhydrid–Anlagen der Unternehmung erforderlich<br />
machten. Als Zeithorizont für diese in einem 2. Maßnahmenpaket<br />
zusammengefaßten Umweltschutzinvestitionen (Umfang rd 1 213 Mill S)<br />
war das Jahr <strong>1993</strong> vorgesehen.<br />
Zielerreichung<br />
4.1<br />
4.2<br />
Das 1. und 2. Maßnahmenpaket zur Senkung der Luftbelastung im<br />
Großraum Linz bewirkte von 1984 bis 1990 eine Verringerung der Emissionen<br />
der überprüften Unternehmung von 53 % (Primär–Staub) bzw<br />
von 73 % (Stickoxide). Als Emittent von Schwefeldioxid schied die Unternehmung<br />
bereits Ende 1987 — zwei Jahre vor der Planzeit — aus.<br />
Die Unternehmung hatte das Ziel, den Stickoxid–Ausstoß bis 1990 auf 3<br />
400 t/Jahr zu reduzieren, bereits 1988 erreicht und die Staub–Emissionen<br />
schon 1988 auf 415 t/Jahr vermindert. Nach der Sanierung der<br />
Salpetersäureanlagen werden die Stickoxid–Emissionen bis 1995 um 85<br />
% (bezogen auf 1985) zurückgehen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH waren das Zustandekommen und die wirksame<br />
Realisierung der Maßnahmenpakete nur möglich, weil die Sanierungsschritte<br />
über mehrere Jahre angesetzt waren. Die Förderungsmittel von<br />
Bund, Land Oberösterreich und Stadt Linz bewirkten eine raschere Verwirklichung,<br />
zumal gesetzliche Umweltschutzauflagen nur nach Maßgabe<br />
der wirtschaftlichen Zumutbarkeit durchsetzbar sind.<br />
5<br />
Aus der Sicht der Unternehmung waren die umweltschutzrelevanten Auflagen<br />
der Behörden weitgehend durch die rigorose Anwendung <strong>des</strong> Stan<strong>des</strong><br />
der Technik geprägt. Die überprüfte Unternehmung hatte aber bei der Stilllegung<br />
von Altanlagen, bei Verfahrensumstellungen und Neustrukturierungen<br />
nicht nur ökologische Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch technische<br />
Lösungen zu finden, damit diese Anlagen über einen längeren Zeitraum<br />
ohne Nachrüstungen betrieben werden konnten und ihre Wirtschaftlichkeit<br />
nicht schon nach wenigen Jahren durch neuerliche Sanierungsforderungen<br />
beeinträchtigt wurde.<br />
Die Unternehmung unterstrich aus betriebswirtschaftlicher Sicht die ökonomische<br />
Belastung aufgrund dieser Maßnahmen, zumal etwa in der Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland vergleichbare Anlagen noch bis Anfang 1996 mit einer Fahrweise<br />
betrieben werden dürfen, welche in Linz schon 1986 nicht mehr zulässig war.
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
Demgegenüber hätten nach Meinung <strong>des</strong> Amtes für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates<br />
der Stadt Linz die ungünstigen Ausbreitungsverhältnisse im Linzer Becken und<br />
die schwierigen Standortverhältnisse der Großindustrie die Vorschreibung noch<br />
strengerer Grenzwerte als in den allgemeinen Richtlinien erfordert. Anders wäre<br />
nämlich das Ziel, daß die für ganz Österreich verbindlich festgelegten vorsorglichen<br />
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit künftig auch<br />
im Linzer Raum eingehalten werden, nicht erreichbar gewesen — es sei denn, man<br />
zöge eine Absiedelung der Großindustrie in Betracht.<br />
379<br />
Umweltschutzkosten<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
Die Unternehmung hat von 1980 bis 1990 für den Umweltschutz rd<br />
5 363 Mill S aufgewendet. Davon entfielen 62 % auf laufende ökologisch<br />
bedingte Kosten (zB umweltschutzbezogene Betriebskosten), 29 %<br />
auf Umweltinvestitionen und 9 % auf Forschung und Entwicklung.<br />
Die umweltschutzbedingten Betriebskosten sind von 1985 und 1990 (der<br />
Periode der größten Umweltschutzinvestitionen) auf rd 194,3 Mill S,<br />
das sind rd 50 % der Ausgangssituation (1985), gesunken.<br />
Allerdings beruhen diese Zahlenangaben der überprüften Unternehmung<br />
auf Annäherungen bzw Schätzungen.<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete den erheblich beeinträchtigten Aussagewert, zumal<br />
die Kostenrechnung bzw die Betriebsabrechnung der überprüften Unternehmung<br />
keinerlei Hinweise auf umweltschutzrelevante Anteile enthielt.<br />
Das Fehlen der genauen Zuordenbarkeit der umweltschutzbedingten Kosten<br />
zu den Produkten erschwerte eine betriebswirtschaftliche Beurteilung<br />
neuer Verfahren, neuer Produkte und geänderter Rohstoffe.<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung habe sie sich seit Jahren mit den Fragen der<br />
Umweltschutzkosten unter verschiedenen Aspekten auseinandergesetzt. Die zuletzt<br />
1985 grundlegend geänderten ÖIAG–Richtlinien über das Berichtswesen enthielten<br />
keine Begriffsdefinition für den in den Förderungsrichtlinien enthaltenen Begriff "umweltrelevanter<br />
Anteil". Dieser habe jeweils im Einzelfall in aufwendigen Gesprächen<br />
zwischen Förderungsstelle und Förderungswerber unter Mithilfe der betroffenen Betriebe<br />
und Abteilungen ermittelt werden müssen.<br />
Die Unternehmung überlege noch, wie künftig nach Umstellung der ADV–Software<br />
die Umweltschutzkosten besser ausgewiesen werden könnten.<br />
Neustrukturierung<br />
der Düngemittelproduktion<br />
7.1<br />
Preiseinbrüche sowie die — auch technisch — veralteten und daher kostenintensiven<br />
Produktionsanlagen für Mehrnährstoffdünger bewirkten zu<br />
Beginn der 80er Jahre Sanierungsüberlegungen der überprüften Gesellschaft.<br />
Bei Aufrechterhaltung der Mehrnährstoffdünger–Produktion von<br />
500 000 t/Jahr erfolgte eine Umstellung auf ein bereits auf 1930 zurückgehen<strong>des</strong><br />
ökonomisch und ökologisch günstiges Verfahren. Für die mit Investitionskosten<br />
von 896 Mill S bis Mitte 1989 errichtete Anlage erhielt die<br />
Unternehmung insgesamt Förderungen in Höhe von 136 Mill S.
380<br />
Neustrukturierung der<br />
Düngemittelproduktion<br />
Die neue Anlage hat die angestrebten Emissionssenkungen erreicht bzw<br />
sogar erheblich unterschritten:<br />
in kg/h<br />
200<br />
150<br />
100<br />
15 641 95<br />
158<br />
96<br />
80<br />
50<br />
32<br />
30,8<br />
52<br />
22<br />
15,9<br />
31<br />
Staub Stickoxide Ammoniak Fluor Schwefeldioxid<br />
vor Umstrukturierung<br />
Planwert nach Umstrukturierung<br />
Emissionskataster 1990<br />
3<br />
0,6<br />
0,3<br />
0<br />
0<br />
7.2<br />
<strong>Der</strong> RH hob hervor, daß die Umstrukturierung der Düngemittelproduktion<br />
den vom Amt für Umweltschutz angestrebten ökologischen Effekt<br />
für die Luftqualität im Raum Linz brachte. Aus Sicht der sich abzeichnenden<br />
Marktentwicklung erschien dem RH jedoch eine Auslastung der<br />
gewählten Produktionskapazitäten künftig nicht gesichert. Die Ertragslage<br />
der Unternehmung kann sich durch höhere Herstellkosten als angenommen<br />
weiter verschlechtern.<br />
Salpetersäure–<br />
Anlage<br />
8<br />
Laut einem Bescheid <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz aus 1984 waren bei<br />
der damaligen Salpetersäure–Anlage der Unternehmung ab 1987 nur<br />
noch Emissionen zulässig, die eine Halbierung der Produktion erforderten.<br />
Diesen Mengenentfall hat eine nach dem Stand der Technik mit einem<br />
Investitionsaufwand von 420 Mill S errichtete und 1987 in Betrieb<br />
genommene Neuanlage übernommen. In Verbindung mit der teilweisen<br />
Stillegung bzw dem Umbau von weiteren Altanlagen konnten die Stickoxid–Emissionen<br />
aus diesem Bereich um rd 75 % vermindert werden.<br />
Die weitgehend aus Umweltüberlegungen vorgenommene Investition bewirkte<br />
unter Berücksichtigung von Förderungen von 195,6 Mill S ergebniswirksame<br />
Mehrkosten von jährlich rd 27 Mill S.<br />
9<br />
Anläßlich der Betriebsanlagenbewilligung der Salpetersäure–Neuanlage<br />
(1990) schrieb die Behörde für die Alt– und Neuanlagen weitere Emissionssenkungen<br />
bis Ende 1992 vor. Dieser zweite Sanierungsschritt, für<br />
den die Unternehmung keine Förderungen in Anspruch nehmen konnte,<br />
erforderte neben den von der Unternehmung erwarteten ergebniswirksamen<br />
Mehrkosten von jährlich rd 50 Mill S einen weiteren Investitionsaufwand<br />
von rd 300 Mill S.
Primärstaub<br />
10.1<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
Die Staub–Emissionen der überprüften Unternehmung sind von 1985 bis<br />
1991 um rd 43 % zurückgegangen, waren jedoch mit 422 t/Jahr (1989)<br />
bzw 510 t/Jahr (1990) wieder ansteigend. <strong>Der</strong> Anteil an den Gesamtstaub–Emissionen<br />
hat sich von 6,5 % auf 13,2 % erhöht. Nach Prognosewerten<br />
im Zusammenhang mit dem 3. Maßnahmenpaket soll der Verursacheranteil<br />
der Unternehmung bis 1995 auf 5 % (155 t/Jahr) zurückgehen.<br />
381<br />
10.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß laut Emissionserklärung 1991 die Staub–<br />
Emissionen der überprüften Unternehmung mit 556 t um rd 38 % über<br />
dem angestrebten Planwert (404 t) lagen. Die für die vergangenen Jahre veröffentlichten<br />
Werte entsprachen daher nicht der tatsächlichen Emissionssituation,<br />
wodurch der Aussagewert <strong>des</strong> Emissionskatasters beeinträchtigt war.<br />
10.3<br />
Die überprüfte Unternehmung begründete diese Überschreitungen mit absatzbedingten<br />
Unterschieden der jährlichen Produktion und durch die nur stichprobenweise ermittelten<br />
Staubkonzentrationen.<br />
Nach Ansicht der Stadt Linz komme den in der Emissionsbilanz ausgewiesenen Prognosewerten<br />
nicht die Bedeutung eines Plansolls zu, weil sie nur in größerem Abstand<br />
entsprechend dem Fortgang von Sanierungsmaßnahmen aktualisiert werden könnten.<br />
Einem Ansteigen der Werte werde die Behörde jedoch gegensteuern.<br />
Sekundärstaub<br />
11.1<br />
Die für die Sekundärstaubbildung wesentlichen Ammoniak–Emissionen<br />
sind laut Mengenrechnung zu 98 % (1991) der überprüften Unternehmung<br />
zuzuordnen.<br />
Laut einer Emissionsprognose für 1995 wird der Anteil <strong>des</strong> Sekundärstaubes<br />
auch nach Umsetzung der im 2. Maßnahmenpaket vorgesehenen<br />
emissionsmindernden Maßnahmen der überprüften Unternehmung bei<br />
Ammoniak mit rd 35 % nahezu unverändert bleiben.<br />
11.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH erschien diese Entwicklung insofern von Bedeutung,<br />
als eine unter Einbeziehung von Sekundärstaub erstellte Untersuchung<br />
die überprüfte Unternehmung als Hauptverursacher für die Staubbelastung<br />
im Raum Linz bezeichnet hatte.<br />
11.3<br />
Laut Stellungnahme der überprüften Unternehmung verursache sie laut einer 1992<br />
veröffentlichten Studie <strong>des</strong> Forschungszentrums Seibersdorf nur rd 61 % (1990) der<br />
Ammoniak–Emissionen der Industrie im Raum Linz. Ferner mache die Studie ersichtlich,<br />
daß in vielen Teilen Österreichs die Emissionen von Ammoniak ein Vielfaches<br />
der Linzer Werte erreichten — etwa im Bezirk Amstetten nahezu das Fünffache<br />
—, obwohl dort bisher keine Probleme mit Sekundärstaub bekannt geworden<br />
seien. Im übrigen sei der an den Filtern durch eine chemische Reaktion entstehende<br />
und gemessene Sekundärstaub in der umgebenden Luft nicht vorhanden.<br />
Das Amt für Umweltschutz der Stadt Linz räumte ein, daß es ungeklärt sei, ob der<br />
der Sekundärstaubbildung zugrundeliegende Vorgang bereits in der Luft oder erst auf<br />
dem Filter stattfinde. Es könne aber nicht ausschließen, daß die auf dem Filter stattfindende<br />
Reaktion nicht auch in ähnlicher Weise im menschlichen Körper stattfinde.
382<br />
Staub– und Ammoniak–Emissionsquellen der Unternehmung<br />
Allgemeines<br />
12.1<br />
12.2<br />
12.3<br />
Zur Minderung der Direktstaub– und Ammoniak–Emissionen wurden<br />
für die Unternehmung in gewerbebehördlichen Verfahren weitere Sanierungsschritte<br />
für die Hauptemissionsquellen (Salpetersäure–Altanlagen,<br />
Spherodizer und Harnstoff–Prillturm) festgelegt und durch Bescheidauflagen<br />
bis 1995 vorgeschrieben.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH ergeben sich für die überprüfte Unternehmung —<br />
neben Fragen der verfahrenstechnischen Machbarkeit von Emissionsbegrenzungen<br />
nach dem neuesten Stand der Technik innerhalb vorgegebener<br />
Fristen — vor allem ökonomische Überlegungen über die Finanzierung,<br />
die Folgekosten und die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen<br />
von vorgeschriebenen Sanierungsprojekten.<br />
Die Behörde sollte daher künftig langfristig ökologische Zielvorstellungen<br />
definieren und einvernehmlich mit der betroffenen Unternehmung Prioritäten<br />
festlegen, damit die Umwelt–Strategien und Investitionen ohne extremen<br />
Zeitdruck in Unternehmungskonzepte eingeplant werden können.<br />
Laut Stellungnahme der Stadt Linz werde beim 3. Maßnahmenpaket noch ausgeprägter<br />
im Sinne der Empfehlungen <strong>des</strong> RH vorgegangen. Voraussetzung sei allerdings<br />
die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft der Unternehmungen über weitere<br />
Maßnahmen, wobei auch Beiträge im Sinne von Grundlagenforschung erforderlich<br />
wären.<br />
Emissionsmindernde<br />
Maßnahmen<br />
13<br />
Da im Jahre 1986 noch keine technisch befriedigende Lösung zur Emissionsminderung<br />
der Spherodizer–Abgase bezüglich Staub und Ammoniak<br />
erprobt war, verpflichtete sich der Lizenzgeber, innerhalb von fünf Jahren<br />
mögliche Sanierungsverfahren anzubieten.<br />
Obwohl bei der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung<br />
(1988) eine wirksame Sanierung <strong>des</strong> Emissionsproblems nach dem aktuellen<br />
Stand der Technik noch nicht möglich war, hat die Behörde die Vorlage<br />
geeigneter Projekte bis Juli 1991 vorgeschrieben.<br />
In der Folge hat die Unternehmung mehrfach Zwischenberichte über<br />
durchgeführte Versuche vorgelegt. Nach einer im Konsens erfolgten<br />
Fristverlängerung und nach Abschluß der Betriebserprobung wurde Ende<br />
1991 termingerecht ein entsprechen<strong>des</strong> Projekt vorgestellt.<br />
14<br />
Im Jahre 1988 hat die Behörde auch beim Harnstoff–Prillturm emissionsmindernde<br />
Maßnahmen verlangt. Da weltweit bei Harnstoff–Prilltürmen<br />
noch keine vergleichbaren Abluftreinigungen betrieben wurden und<br />
daher die Unternehmung keine technische Lösung anbieten konnte, hat<br />
die Behörde als ersten und sofort vollziehbaren Schritt eine Beschränkung<br />
<strong>des</strong> jährlichen Ammoniak–Ausstoßes von 100 t verfügt. Dies kam einer<br />
Produktionsbeschränkung gleich.<br />
Obwohl der tatsächliche Einfluß auf die Staubbelastung im Raum Linz wegen<br />
der nicht gesicherten Meßergebnisse und der vom Amt für Umweltschutz<br />
zugegebenen Fehleinschätzung keineswegs bekannt war, hat die Un-
Staub- und Ammoniak-<br />
Emissionsquellen<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
ternehmung im April 1989 begonnen, mögliche Abscheidungsverfahren<br />
für die Prillturm–Abgase zu überprüfen. Das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong><br />
Magistrates der Stadt Linz wurde laufend über mögliche Sanierungsprojekte<br />
und das Ergebnis der Versuchsreihen in Kenntnis gesetzt. Nach einer<br />
Fristerstreckung zur Prüfung von Referenzanlagen hat die Behörde im November<br />
1991 die Vorlage eines endgültigen Projektes bis Dezember 1991<br />
und die Sanierung <strong>des</strong> Harnstoff–Prillturms bis Juli <strong>1993</strong> festgelegt.<br />
383<br />
15.1<br />
15.2<br />
15.3<br />
Im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Projekte kritisierte das<br />
Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz, die Unternehmung<br />
habe jahrelang durch äußerst unkooperatives Verhalten den Abschluß der<br />
Sanierung verzögert. Erst der ständige Druck von Behörde und Sachverständigen<br />
habe zu einer Einigung über Sanierungsfristen und Ziele geführt.<br />
Nach Meinung <strong>des</strong> RH hätte die Behörde bei der Festlegung von Auflagen<br />
die fehlenden technischen Lösungsansätze zum Zeitpunkt der Sanierungsvorschreibungen,<br />
die laufende Information durch die Unternehmung über<br />
den Stand der Verfahrenserprobungen und die meßtechnisch nicht abgesicherte<br />
Emissionssituation bei den einzelnen Anlagen ausreichend berücksichtigen<br />
müssen. Nicht zuletzt wegen <strong>des</strong> hohen Projekt– und Investitionsaufwan<strong>des</strong><br />
— etwa bei den Spherodizern rd 202 Mill S — erachtete der<br />
RH den Ansatz von ausreichenden Zeitkomponenten für die technische und<br />
wirtschaftliche Prüfung der Sanierungsvarianten für zwingend notwendig.<br />
Laut Stellungnahme der Stadt Linz habe mangels gesetzlicher Grundlagen für die<br />
Sanierungsaufträge die Umstellung der Düngemittelproduktion für Verbesserungen<br />
bei den Spherodizern genutzt werden müssen. Auch habe die Unternehmung nur Berichte<br />
ohne Schlußfolgerungen vorgelegt. Die Einreichung eines Projektes sei erst unter<br />
dem Druck <strong>des</strong> Betriebsbewilligungsverfahrens erfolgt. Die Fristen seien stets angemessen<br />
gewesen. Nach einem Wechsel im Management hätte die Unternehmung eine<br />
konstruktive Haltung eingenommen, die zur Ausarbeitung und Realisierung eines<br />
Sanierungsprojektes geführt habe.<br />
Die Unternehmung bestritt das vom Amt für Umweltschutz behauptete unkooperative<br />
Verhalten. Allerdings strebe sie für die Sanierung der Spherodizer wegen der aufgetretenen<br />
schwerwiegenden Verminderung <strong>des</strong> Pflanzennährstoffabsatzes infolge der Ostöffnung<br />
eine Fristverlängerung an.<br />
Grundsatzbescheide<br />
16<br />
Die Anlagen der während <strong>des</strong> Zweiten Weltkrieges gegründeten Rechtsvorgängerin<br />
der überprüften Unternehmung, der "Stickstoffwerke Ostmark<br />
AG", wurden ohne gewerbebehördliche Genehmigung errichtet und betrieben.<br />
Im Jahre 1952 erließ die Gewerbebehörde einen Grundsatzbescheid, mit<br />
dem alle vor dem 27. April 1945 errichteten Betriebsanlagen nachträglich<br />
für zulässig erklärt und genehmigt wurden.<br />
17.1<br />
<strong>Der</strong> Grundsatzbescheid wurde 1985 hinsichtlich der Auflagen, die dem<br />
Stand der Technik der frühen 50er Jahre entsprachen und nicht anlagenbezogen<br />
waren, abgeändert. Vorgeschrieben wurde die Errichtung einer<br />
zentralen Leitstelle im Werk Linz, die Einrichtung eines sicherheitstech-
Grundsatzbescheide<br />
384<br />
nischen Dienstes und die Bestellung von Umweltschutzbeauftragten für jede<br />
Unternehmung der Chemiegruppe. Weiters mußte die Unternehmung jährliche<br />
Emissionserklärungen an das Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates<br />
der Stadt Linz erstatten. Darüber hinaus waren bei allen Großemittenten der<br />
Unternehmung entweder ständige oder wiederkehrende Emissionsmessungen<br />
durchzuführen.<br />
17.2<br />
17.3<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH war dieser neue Grundsatzbescheid ein Kompromiß<br />
zwischen den Vorstellungen der Behörde und der wirtschaftlichen<br />
Zumutbarkeit für die Unternehmung. Dennoch trugen die Vorschreibungen<br />
wesentlich zur Erhöhung <strong>des</strong> umwelt– und sicherheitstechnischen<br />
Standards der überprüften Unternehmung bei.<br />
Laut Stellungnahme der Stadt Linz beinhalte die Aufgabe <strong>des</strong> Umweltschutzbeauftragten<br />
der Unternehmung nicht nur die innerbetriebliche Umsetzung der behördlichen<br />
Auflagen und deren Überwachung, sondern auch das Mittragen der von den umweltschutztechnischen<br />
Sachverständigen in Genehmigungs– und Überprüfungsverfahren<br />
erhobenen Forderungen. Dementgegen sähen sich die Umweltschutzbeauftragten vielfach<br />
als betriebliche Anwälte gegen behördliche Forderungen auf den Gebieten <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes und der Sicherheitstechnik.<br />
Gewerberechtliche Verfahren<br />
Mehrzweckanlage —<br />
Bau 518<br />
18.1<br />
18.2<br />
Im November 1985 teilte die überprüfte Unternehmung der Gewerbebehörde<br />
die bis zur Errichtung einer Neuanlage beabsichtigte provisorische<br />
Produktion von Lösemittelklebern in dieser Mehrzweckanlage mit.<br />
<strong>Der</strong> von der Gewerbebehörde im März 1986 ergangenen Aufforderung,<br />
binnen acht Wochen um eine Betriebsanlagengenehmigung anzusuchen,<br />
hat die Unternehmung jedoch erst Ende Juni 1986 entsprochen, aber<br />
keine Angaben über die Emissionen von Lösemitteldämpfen und Staub<br />
gemacht. Dem behördlichen Ergänzungsauftrag vom November 1986<br />
kam die Unternehmung nicht mehr nach, weil im Dezember die Klebstoffproduktion<br />
eingestellt wurde.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die überprüfte Unternehmung eine bewilligungspflichtige<br />
Produktion länger als ein Jahr konsenslos betrieben hatte, obwohl<br />
ihr bekannt war, daß für die Emissionen durch Lösungsmittel behördliche<br />
Grenzwerte festzulegen gewesen wären.<br />
Mehrzweckanlage —<br />
Bau 430<br />
19.1<br />
19.2<br />
Im Jahre 1985 erhielt die überprüfte Unternehmung die gewerbebehördliche<br />
Genehmigung für die beabsichtigte Erzeugung einer Spezialchemikalie<br />
(Dodecenylbernsteinsäurenanhydrid). 1987 wurde erstmals für die<br />
Dauer von 40 Tagen mit der Produktion von rd 220 t begonnen. Die<br />
im Genehmigungsbescheid vorgeschriebene Verständigung der Behörde<br />
erfolgte erst ein Jahr später, als eine weitere Produktion geplant war.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die überprüfte Unternehmung einem Auftrag der<br />
Behörde nicht nachgekommen war, wodurch diese an der Überwachung der<br />
Einhaltung von gesetzlichen und bescheidmäßigen Vorschriften bzw Aufla-
Gewerberechtliche<br />
Verfahren<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
gen gehindert war. Allerdings war dem RH nicht einsichtig, daß die Behörde<br />
das Verhalten der Unternehmung hingenommen und nicht von der in der<br />
Gewerbeordnung vorgesehenen Strafbestimmung Gebrauch gemacht hatte.<br />
385<br />
19.3<br />
Laut Stellungnahme der Stadt Linz sei eine lückenlose Überwachung sämtlicher Produktionsvorgänge<br />
in einer Mehrzweckanlage aus Kapazitätsgründen nicht machbar. Die<br />
Einleitung eines Strafverfahrens wäre wegen Verjährung nicht mehr möglich gewesen.<br />
Mehrzweckanlage für<br />
Feinchemikalien<br />
20.1<br />
20.2<br />
20.3<br />
Für die der Produktion von Pharmawirkstoffen dienende Anlage hat die<br />
Gewerbebehörde im Jänner 1990 die Einhaltung bestimmter Emissions–Grenzwerte<br />
(für Methanol, Aceton und Toluol) vorgeschrieben. Obwohl<br />
diese Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten wurden, hat die<br />
überprüfte Unternehmung trotz behördlicher Aufforderungen keine Entscheidung<br />
über die Errichtung einer Abgasnachverbrennung getroffen.<br />
<strong>Der</strong> RH bemängelte, daß die überprüfte Unternehmung jahrelang die<br />
behördlich festgelegten Grenzwerte überschritten und keine Entscheidung<br />
über emissionsmindernde Maßnahmen getroffen hatte.<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung stelle die Errichtung einer zentralen Abgaswäsche<br />
eine freiwillige Maßnahme und nicht die Erfüllung einer Bescheidauflage dar.<br />
Überdies entspräche eine derartige Anlage nicht mehr dem Stand der Technik. Wesentliche<br />
Emissionsreduktionen seien durch eine Produktionsumstellung auf Wasser als<br />
Lösungsmittel erreicht worden.<br />
Maleinsäureanhydrid–<br />
Anlage<br />
21.1<br />
21.2<br />
Diese Anlage bestand aus drei Alt– und zwei Neuanlagen und arbeitete<br />
bis 1991 ausschließlich mit dem Rohstoff Benzol. Die Abgasreinigung<br />
erfolgte in den Alt–Systemen mit Kohleadsorbern, während in den<br />
Neu–Anlagen ab 1987 die umweltfreundlichere thermische Nachverbrennung<br />
installiert worden war.<br />
Im Jahr 1986 ist der bisherige Grenzwert der Benzol–Konzentration im<br />
Abgas erheblich gesenkt (von 20 mg auf 5 mg/m 3 ) und Benzol in die<br />
Gruppe der krebserzeugenden Stoffe aufgenommen worden.<br />
Vom Amt für Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz im Jahre<br />
1990 durchgeführte Messungen zeigten allerdings, daß der neue Grenzwert<br />
bei keiner der Alt–Anlagen erreicht wurde und die Emissionsspitzen<br />
500 mg/m 3 überschritten. Das Amt für Umweltschutz errechnete für die<br />
Alt–Anlagen eine emittierte Benzolmenge von rd 10 t/Jahr, wogegen die<br />
Unternehmung in der Emissionserklärung für 1990 nur 6,8 t/Jahr ausgewiesen<br />
hatte.<br />
Ende 1991 hat die überprüfte Unternehmung ein neues Verfahren (Investitionsaufwand<br />
rd 550 Mill S) eingesetzt und statt Benzol das billigere<br />
Butan als Rohstoff eingesetzt.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH stellte die Umrüstung auf Butan — neben<br />
dem wirtschaftlichen Aspekt — vom Umweltstandpunkt aus eine erhebliche<br />
Verbesserung dar, weil in Hinkunft keine nennenswerten Emissionen<br />
erfolgen werden. <strong>Der</strong> RH beanstandete aber, daß die Unternehmung<br />
jahrelang keine umfassenden Maßnahmen zur Emissionssenkung vorge-
386<br />
Gewerberechtliche<br />
Verfahren<br />
nommen hatte und bei der Datenerhebung über Benzol–Konzentrationen<br />
nicht immer mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen war, wodurch eine wesentlich<br />
günstigere Emissionssituation dargestellte wurde.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war auch die Behörde für die gefährliche Emissionssituation<br />
mitverantwortlich, weil sie es verabsäumt hatte, die von ihr<br />
geforderten Maßnahmen konsequent durchzusetzen.<br />
21.3<br />
Laut Meinung der Stadt Linz hätte im Vergleich mit der Kohlenwasserstoffbelastung<br />
(darunter auch Benzolimmissionen) im Nahbereich von Tankstellen oder verkehrsreichen<br />
Straßen eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung der Bevölkerung<br />
durch den weiteren Betrieb der Alt–Anlagen nicht bestanden. Darüber<br />
hinaus sei ihr die Durchsetzung eingeforderter Grenzwerte aus organisatorischen und<br />
personellen Gründen nicht möglich gewesen. Sie habe aber durch eine Reihe von Maßnahmen<br />
eine künftig verbesserte Abwicklung der Behördenverfahren sichergestellt.<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung hätte für die Alt–Anlagen nach der Technischen<br />
Anleitung zur Reinhaltung der Luft 1989 eine Übergangsfrist bis März<br />
1996 gegolten. Allerdings hätte die stürmische Entwicklung <strong>des</strong> Umweltschutzes in<br />
Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung fast alle Rahmenbedingungen geändert.<br />
Smog —<br />
emissionssenkende<br />
Maßnahmen<br />
22.1<br />
22.2<br />
<strong>Der</strong> Lan<strong>des</strong>hauptmann von Oberösterreich hat der überprüften Unternehmung<br />
im Jahre 1990, abgestellt auf die jeweilige Smogalarmstufe, emissionsmindernde<br />
Maßnahmen (von der Drosselung bis zur Stillegung bestimmter<br />
Produktionsanlagen) bescheidmäßig auferlegt. Über das Smogalarmgesetz<br />
hinausgehend hat sich die Großindustrie bei Erreichung der Smog–Vorwarnstufe<br />
zu freiwilligen Produktionseinschränkungen verpflichtet.<br />
Nach einer Immissionssituation mit erheblichen Grenzwertüberschreitungen<br />
im ökologisch sensiblen Bereich Steyregg wurde der überprüften<br />
Unternehmung darüber hinaus anläßlich der Betriebsbewilligung für die<br />
Erweiterung der Salpetersäure–Anlage (1990) vorgeschrieben, die Emissionen<br />
dieser Anlage so lange zu drosseln, bis die Immissionsbelastung in<br />
diesem Bereich wieder unter den festgelegten Grenzwert gesunken und<br />
auch meteorologisch keine erneute Überschreitung zu erwarten ist.<br />
Wie der RH nachvollziehen konnte, hat die Unternehmung im Feber<br />
1991 bereits bei Ausrufung der Smogvorwarnstufe infolge erhöhter Staubimmissionswerte<br />
freiwillig die Produktionslinien gedrosselt bzw abgestellt.<br />
Leitstelle<br />
23<br />
<strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat die Unternehmung im Jahre 1985 bescheidmäßig<br />
verpflichtet, eine ständig mit geschultem Personal besetze<br />
Leitstelle auf dem Werksgelände einzurichten, der auch die zentrale Behandlung<br />
von Störungs– und Störfallmeldungen übertragen war.<br />
24.1<br />
Die laufende Meßwert–Fernübertragung an die Leitstelle war unzureichend.<br />
Nach Stillegung der Schwefelsäureanlage (1987) waren zuletzt nur<br />
noch die Stickoxid–Emissionen der Salpetersäure–Anlagen in das automationsunterstützte<br />
Auswerteprogramm eingebunden. Überschreitungen<br />
weiterer in Bescheiden festgelegter Emissionswerte waren nur in den je-
Leitstelle<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
weiligen Produktionsanlagen bzw anläßlich von Einzelmessungen erkennbar.<br />
Die Leitstelle war demnach fast ausschließlich auf die Meldungen<br />
der einzelnen Betriebe angewiesen.<br />
387<br />
24.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten möglichst alle bescheidmäßig vorgegebenen<br />
Emissionsdaten in das ADV–Auswerteprogramm einbezogen werden,<br />
um bei Grenzwertüberschreitungen unmittelbar die vorgesehenen Maßnahmen<br />
veranlassen zu können.<br />
25<br />
Zwecks Offenlegung allfälliger Grenzwertüberschreitungen wurde die Unternehmung<br />
gewerberechtlich verpflichtet, ab 1986 die Stickoxid–Emissionswerte<br />
der Salpetersäure–Anlagen über Datenleitung in das Amt für<br />
Umweltschutz <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz zu übertragen.<br />
26<br />
Darüber hinaus hat die Unternehmung ab 1987 diese Werte auch in der<br />
Aktion "Gläserne Kamine" beim Werkseingang öffentlich ersichtlich gemacht.<br />
Unter Hinweis auf das geringe Interesse der Linzer Bevölkerung hat die<br />
Unternehmung diese freiwillige Offenlegung von Emissionsdaten nach<br />
wenigen Monaten eingestellt.<br />
Meldung von<br />
Betriebsstörungen<br />
und Störfällen<br />
27.1<br />
27.2<br />
27.3<br />
27.4<br />
Bei Betriebsstörungen (Störungen oder unzumutbare Belästigungen<br />
außerhalb <strong>des</strong> Werkes ohne Gemeingefährdung) und Störfällen (Störungen<br />
mit Gemeingefährdung) hatte die Leitstelle unverzüglich — üblicherweise<br />
vorerst fernmündlich — die Berufsfeuerwehr der Stadt Linz zu<br />
informieren; die Verständigung der Leitstelle oblag den einzelnen Produktionsbetrieben.<br />
Von 38 % der Störungen wurde die Berufsfeuerwehr der Stadt Linz innerhalb<br />
von 15 Minuten, von 20 % der Störungen erst nach einer halben<br />
Stunde und in Einzelfällen sogar erst nach Stunden in Kenntnis gesetzt.<br />
<strong>Der</strong> RH kritisierte, daß die Unternehmung die ihr vorgeschriebene Unverzüglichkeit<br />
der Meldung vielfach nicht eingehalten hat. Auch haben<br />
Vorkommnisse mit erheblichen Umweltbelastungen, die in zwei Fällen<br />
zu einer Beeinträchtigung von Personen innerhalb und außerhalb <strong>des</strong><br />
Werksgelän<strong>des</strong> bzw wie im Juli 1986 (am sogenannten "Schwarzen Freitag")<br />
zu einer rd 1 000 %igen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte<br />
bei Schwefeldioxid führten, offenbar kein Umdenken bewirkt.<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung hätte in keinem Fall Gemeingefährdung bestanden.<br />
Es habe sich daher nicht um Störfälle gehandelt und daher keine Meldepflicht<br />
bestanden.<br />
Durch die Störfallverordnung 1991 sei die Meldepflicht nunmehr grundsätzlich geregelt.<br />
<strong>Der</strong> RH entgegnete, die ihm zugänglich gemachten Unterlagen sahen sowohl<br />
bei Störfällen als auch bei Betriebsstörungen eine unverzügliche<br />
Meldepflicht vor. Zudem widerspreche diese Stellungnahme der Unter-
388<br />
nehmung der von ihr selbst ausgesprochenen Bereitschaft, im Hinblick<br />
auf ihre Öffentlichkeitsarbeit und Information der Bevölkerung auch Betriebsstörungen<br />
in die Meldeverpflichtung aufzunehmen.<br />
Umweltkonzepte 28.1<br />
Die Unternehmung hat 1986 gleichzeitig mit einem Unternehmungs–<br />
auch ein Umweltkonzept entwickelt und die beabsichtigten Projekte in<br />
einem Katalog dargestellt. Trotz der seit 1986 mehrfach erfolgten Umstrukturierung<br />
der Unternehmung und den aus dem 2. und 3. Maßnahmenpaket<br />
erkennbaren Schwerpunkten künftiger Umweltaktivitäten der<br />
Stadt Linz konnte die Unternehmungsleitung dem RH kein aktualisiertes<br />
Umweltkonzept vorlegen.<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der Unternehmung legte mehr Bedeutung auf realisierbare<br />
Maßnahmen als auf die Entwicklung von umfassenden Konzepten; im<br />
Vordergrund stand die operative Gesundung der Unternehmung bis 1994.<br />
28.2<br />
28.3<br />
<strong>Der</strong> RH bemerkte kritisch, daß der angestrebten operativen Gesundung<br />
ein geeignetes strategisches Konzept zugrundeliegen müßte und unter<br />
Bedachtnahme auf die sich abzeichnenden ökologischen Rahmenbedingungen<br />
eine vorsorgliche umweltorientierte Unternehmungspolitik erarbeitet<br />
werden sollte. Ferner bemängelte der RH, daß die Aufsichtsorgane<br />
der Unternehmung ein derartiges strategisches Konzept nicht eingefordert<br />
hatten.<br />
Laut Stellungnahme der Geschäftsführung habe der Aufsichtsrat der Unternehmung<br />
im Juli <strong>1993</strong> beschlossen, vom Vorstand jährlich einen Umweltbericht abzuverlangen,<br />
in welchem besonders auf die Einhaltung umweltbezogener behördlicher Auflagen<br />
und Vorschriften einzugehen sei.
VOEST–ALPINE AG<br />
BMV389<br />
Um dem bezüglich der Stickoxid–Emissionen geforderten Stand der<br />
Technik zu entsprechen, wäre die Kokerei zu sanieren. Die von der<br />
Unternehmung im Jahre 1990 ergriffenen Maßnahmen zur Staubabscheidung<br />
hätten schon längst Anwendung finden müssen.<br />
In Anbetracht <strong>des</strong> laufend emittierten Benzols von rd 100 t/Jahr kritisierte<br />
der RH das Fehlen konkreter Sanierungsschritte.<br />
Die Staubkonzentration bei der Sinteranlage lag 1990 bis um das<br />
Fünffache über dem empfohlenen Grenzwert.<br />
<strong>Der</strong> Anteil der Sinteranlage an den Gesamtemissionen an Schwefeldioxid<br />
in Linz von 5 900 t (1990) betrug 51 %. Eine Rauchgasentschwefelungsanlage<br />
wurde wegen der hohen Kosten nicht realisiert. Eine<br />
statt <strong>des</strong>sen ursprünglich geplante Umstellung der Hochofen–Technologie<br />
wurde zurückgestellt.<br />
<strong>Der</strong> als Voraussetzung für die Inbetriebnahme <strong>des</strong> Sinterban<strong>des</strong> 5 im<br />
Jahre 1972 bescheidmäßig vorgeschriebene Grenzwert für die Staubkonzentration<br />
(150 mg/m3) wurde erst ab Mitte 1988 erreicht. Im<br />
Jahre <strong>1993</strong> nahm die Unternehmung eine naßchemische Reinigungsanlage<br />
in Betrieb, wodurch die Staubemissionen der Sinteranlage wesentlich<br />
abgesenkt werden konnten.<br />
in Tonnen<br />
16 000<br />
12 000<br />
8 000<br />
Emissionen<br />
der Unternehmung<br />
Schwefeldioxid<br />
Stickstoffdioxid<br />
Staub<br />
4 000<br />
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992
390<br />
Umweltaktivitäten<br />
VOEST-ALPINE Stahl Linz GesmbH<br />
in Tonnen<br />
in %<br />
von 1985<br />
100<br />
90<br />
in %<br />
vom Umsatz<br />
6<br />
5<br />
Gesamtbetrag <strong>1993</strong><br />
913 Mill S<br />
5,1 5,4 5,9<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
4,2<br />
4<br />
3<br />
2,6<br />
2,9<br />
3,6<br />
3,2<br />
3,7<br />
Prognose<br />
40<br />
30<br />
2<br />
20<br />
1<br />
10<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
<strong>1993</strong><br />
1996<br />
Laufende Betriebskosten in % vom Umsatz<br />
Schwefeldioxid (Verminderung in % von 1985)<br />
Staubemissionen (Verminderung in % von 1985)<br />
Kokerei<br />
Betriebsbewilligung 1.1<br />
<strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat bis zur Verwirklichung der im Jänner<br />
1982 bescheidmäßig angeordneten Erfassung und Entstaubung der Abgase<br />
der Koksofenbatterien V und X einen zwölfmonatigen Probebetrieb<br />
(ab Dezember 1983) zugelassen. Wegen der beträchtlichen finanziellen<br />
Erfordernisse einer entsprechenden Anlage hat sich die Unternehmung<br />
mit dem Magistrat der Stadt Linz geeinigt, die Erfüllung dieser Bescheidauflage<br />
bis Ende 1985 zurückzustellen.<br />
Auf ein Ansuchen der Unternehmung vom Jänner 1985 um die Betriebsbewilligung<br />
für diese Koksofenbatterien hat der Magistrat der Stadt Linz ab<br />
Juli 1987 auf die Dauer von zwei Jahren einen neuerlichen Probebetrieb angeordnet<br />
und ab Mitte 1989 einen weiteren Probebetrieb genehmigt.<br />
1.2<br />
<strong>Der</strong> RH beanstandete die weiteren Probebetriebe als nicht mehr erforderlich,<br />
weil der überhöhte Schadstoffgehalt der Abgase aufgrund aussagekräftiger<br />
Messungen bereits feststand. <strong>Der</strong> RH beanstandete, daß der Magistrat<br />
Linz keine klare Entscheidung getroffen, sondern den unzulässigen<br />
Betrieb der Kokereibatterien geduldet hatte.
Kokerei<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
VOEST-ALPINE AG<br />
1.3<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung sei der Zeitplan für die Abgasreinigung<br />
mit dem Magistrat Linz abgesprochen gewesen.<br />
Laut Stellungnahme der Stadt Linz hätte sie in der Zeit der Probebetriebe immer wieder<br />
Gutachten angefordert und von der Unternehmung erhalten. Nach Erfüllung der<br />
bescheidmäßigen Vorgaben hätte sie im August 1990 die Betriebsbewilligung erteilen<br />
können.<br />
391<br />
Stickoxid–Emissionen<br />
2.1<br />
Mit einer Stickoxid–Emission von 1 348 t/Jahr (1990) war die Kokerei<br />
der größte Stickoxidemittent der Unternehmung (insgesamt 3 980 t/Jahr)<br />
und damit der zweitgrößte Emittent im Raum Linz.<br />
Obwohl die — allerdings rechtlich nicht verbindliche — Technische Anleitung<br />
zur Reinhaltung der Luft einen Emissionsgrenzwert von 500 mg/m 3<br />
vorsah, begnügte sich der Magistrat der Stadt Linz im Jahre 1989 mit der<br />
Vorschreibung eines Grenzwertes von 1 000 mg/m 3 . Allerdings wären zur<br />
Erreichung <strong>des</strong> geringeren Grenzwertes nicht nur die alten Koksbatterien II,<br />
III und IV, sondern auch die vergleichsweise neuen Koksbatterien V, VIII<br />
und X zu sanieren gewesen. Selbst die Koksbatterie VII, die modernste Anlage,<br />
konnte im März 1990 den Grenzwert von 500 mg/m 3 kaum erreichen.<br />
Einen Überblick über die zu diesem Zeitpunkt gemessenen Stickoxid–<br />
Emissionen der einzelnen Koksbatterien gibt nachstehen<strong>des</strong> Schaubild:<br />
in mg/m 3<br />
2 000<br />
Koksgas<br />
1 500<br />
1 000<br />
500<br />
819<br />
307<br />
Koksbatterien II<br />
1 068<br />
367<br />
III<br />
1 142<br />
Mischgas<br />
409<br />
770<br />
442<br />
539<br />
293<br />
758<br />
417<br />
1 527<br />
kein Meßwert vorhanden<br />
846<br />
414<br />
IV V VII VIII IX X<br />
A Grenzwert laut Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft<br />
B Grenzwert <strong>des</strong> Magistrates der Stadt Linz<br />
B<br />
A<br />
2.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß selbst die relativ neuen Koksbatterien den<br />
— doppelt so hohen — behördlich vorgeschriebenen Grenzwert überschritten<br />
haben.
Kokerei<br />
392<br />
2.3<br />
Laut Stellungnahme der Stadt Linz sei die aus der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland stammende<br />
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft in Österreich nicht rechtsverbindlich.<br />
Zudem könnten die deutschen Verhältnisse wegen der unterschiedlichen<br />
Bauweise nur bedingt auf die Linzer Kokerei übertragen werden. Die vom Magistrat<br />
vorgegebenen Grenzwerte hätten dem damaligen Stand der Technik entsprochen. Die<br />
Stadt Linz stimmte allerdings dem RH zu, daß die älteren Batterien sanierungsbedürftig<br />
sind. Die österreichische Rechtslage reiche allerdings nicht zur Durchsetzung<br />
derartiger Maßnahmen aus.<br />
Die Unternehmung berief sich gleichfalls auf die mangelnde Rechtsverbindlichkeit<br />
der geringeren Grenzwerte sowie auf den damaligen Stand der Technik. Selbst für<br />
die neuen Koksbatterien bestünden keine Sanierungsmöglichkeiten.<br />
Kohlenwasserstoff–<br />
Emissionen<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
Da die Koksbatterien III, IV und V bis zu viermal höhere Emissionen an<br />
Kohlenwasserstoffen aufwiesen als die Batterie VII, wurden als kurzfristige<br />
Maßnahmen die Dichtungen der Türrahmen sowie die Gassaugung<br />
verbessert.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollte den Kohlenwasserstoff–Emissionen verstärktes<br />
Augenmerk zugewendet werden.<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung seien die höheren Emissionen bestimmter<br />
Koksbatterien auf deren höheres Alter zurückzuführen.<br />
Kokslöschverfahren<br />
4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
<strong>Der</strong> Magistrat der Stadt Linz hat der Unternehmung im Jänner 1982 die<br />
bescheidmäßige Auflage erteilt, die bei den Koksbatterien V und X entstehenden<br />
Abgase zu erfassen und zu entstauben. Da die Unternehmung bereits<br />
im Jahre 1981 Studien für entsprechende Maßnahmen in Auftrag gegeben<br />
und dem Magistrat ein Ansuchen um gewerberechtliche Genehmigung in<br />
Aussicht gestellt hatte, verzichtete dieser auf die Erfüllung der Bescheidauflage.<br />
Obwohl die Unternehmung Ende 1985 vorwiegend aus finanziellen<br />
Gründen — eine derartige Investition hätte je nach Dimensionierung zwischen<br />
500 Mill S und 1 200 Mill S gekostet — dem Magistrat der Stadt<br />
Linz mitgeteilt hat, daß mit der Verwirklichung dieser emissionsmindernden<br />
Maßnahme nicht zu rechnen sei, hat dieser auf eine bescheidmäßige<br />
Vorschreibung einer Emissionsminderung verzichtet und noch im Jahre<br />
1988 versucht, eine Konsenslösung mit der Unternehmung zu erreichen.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die Unternehmung einer konkreten Lösung<br />
durch Diskussionen über neue Techniken und Verfahren aus dem<br />
Weg zu gehen versuchte.<br />
Laut Stellungnahme der Stadt Linz hätte die Rechtslage nur eine Konsenslösung mit<br />
der Unternehmung zugelassen. Die Bereitschaft der Unternehmung zur Realisierung<br />
dieses Vorhabens hätte außerdem angesichts <strong>des</strong> steigenden Investitionsbedarfes für die<br />
gleichfalls erforderliche Sanierung der Sinteranlage abgenommen.<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung hätten die Gesamtinvestitionskosten<br />
1 270 Mill S betragen, wodurch eine Tonne Hochofenkoks um 85 S teurer geworden<br />
wäre. Die Unternehmung hätte keineswegs versucht, einer Lösung aus dem Weg zu<br />
gehen, aber die wirtschaftlichen Gesichtspunkte mit der geringen Umweltrelevanz abzuwägen<br />
gehabt.
Kokerei<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
VOEST-ALPINE AG<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
Als "kleine Lösung" hat die Unternehmung im Jahre 1988 eine Umgestaltung<br />
der Löschtürme (Staubabscheider) zwecks Verminderung der<br />
Staubemissionen von 375 auf 50 g/t Koks angeboten. <strong>Der</strong> Magistrat der<br />
Stadt Linz hielt diese Maßnahme vorerst für nicht ausreichend und führte<br />
mit der Unternehmung — allerdings erfolglose — Verhandlungen über<br />
eine weiterreichende Lösung. Erst im August 1990 schrieb der Magistrat<br />
der Stadt Linz der Unternehmung vor, bis spätestens Ende 1991 Einbauten<br />
zur Staubabscheidung vorzusehen.<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß die von der Behörde im Jahre 1990 verfügten<br />
staubabscheidenden Einbauten von der Unternehmung bereits<br />
1988 angeboten worden waren.<br />
Laut Stellungnahme der Stadt Linz hätte sie keine gesetzliche Grundlage für die<br />
Durchsetzung weiterreichender Maßnahmen gehabt, weshalb sie schließlich auf die<br />
von der Unternehmung angebote Maßnahme habe zurückkommen müssen.<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung unterschreite sie zwischenzeitlich den ihr vorgeschriebenen<br />
Grenzwert von 50 g Gesamtstaub je Tonne Koks beträchtlich.<br />
393<br />
Benzolfabrik<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
Eine im Jahre 1987 im Rahmen einer gewerbebehördlichen Überprüfung<br />
erfolgte umwelttechnische Beurteilung ergab, daß die Anlagen der<br />
Benzolfabrik nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen und Einrichtungen<br />
zur Verringerung <strong>des</strong> Benzolgehaltes in der Atemluft fehlten.<br />
Nach einer behördlichen Fristerstreckung hat die Unternehmung im Jänner<br />
1990 ein Verbesserungsprojekt vorgelegt, welches allerdings nicht<br />
verhandelt wurde. Mitte 1991 erklärte die Unternehmung, daß aufgrund<br />
marktmäßiger Änderungen die Zukunft dieses Produktionsbereiches ungewiß<br />
sei und sie eine andere Projektvariante ausarbeiten werde.<br />
<strong>Der</strong> RH kritisierte die schleppende Vorgangsweise, die weder zur Einigung<br />
über ein Projekt noch zu sonstigen Sanierungsschritten geführt hatte.<br />
Laut Stellungnahme der Stadt Linz hätte sich die Unternehmung entschlossen, diesen<br />
Produktionsbereich aufrecht zu erhalten, weshalb sie ihr die Sanierung der Benzolfabrik<br />
bis spätestens März 1994 aufgetragen habe.<br />
Sinteranlagen<br />
Allgemeines<br />
7.1<br />
Erzsinteranlagen sind wegen ihrer hohen Staub– und Abgasemissionen<br />
umweltbelastend. Mit einem Anteil von 34 % (1986) und 28 % (1990) an<br />
den gesamten Staubemissionen von Linz sowie mit einem Anteil von 38 %<br />
(1986) und 51 % (1990) an den gesamten Schwefeldioxid–Emissionen von<br />
Linz und einer Gesamtabgasmenge von rd 1 Mill m 3 /h war die Sinteranlage<br />
der größte Einzelemittent im Großraum Linz.
Sinteranlagen<br />
394<br />
Laut Emissionserklärung der Unternehmung entwickelten sich die Staubemissionen<br />
der Sinteranlagen wie folgt:<br />
in Tonnen<br />
2 500<br />
Staubemissionen<br />
2 000<br />
1 500<br />
1 000<br />
500<br />
Gesamt<br />
Sinteranlage 1<br />
Sinteranlage 2<br />
1986 1987 1988 1989 1990<br />
in mg/m 3<br />
300<br />
Staubkonzentration<br />
Sinteranlage 1 Sinteranlage 2<br />
250<br />
200<br />
260<br />
260<br />
258,5<br />
260<br />
265,2<br />
223<br />
250,5<br />
150<br />
100<br />
130<br />
150,6<br />
99,9<br />
50<br />
A<br />
1986<br />
1987 1988 1989 1990<br />
A Grenzwert laut Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft<br />
7.2<br />
7.3<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß im Jahre 1990 die Staubkonzentration<br />
der Sinteranlage 1 noch immer um das Fünffache, jene der Sinteranlage<br />
2 um das Doppelte über dem Grenzwert der Technischen Anleitung zur<br />
Reinhaltung der Luft (Bun<strong>des</strong>republik Deutschland) lag. Nach Ansicht<br />
<strong>des</strong> RH wären Maßnahmen zur drastischen Senkung der Staubemissionen<br />
durchzuführen gewesen.<br />
<strong>Der</strong> Stadt Linz erschien die Kritik <strong>des</strong> RH unbegründet, weil sie die Sanierungsbedürftigkeit<br />
der Sinteranlagen erkannt und allen Nachdruck auf die Durchsetzung<br />
der erforderlichen Maßnahmen gelegt hätte.
Sinteranlagen<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
VOEST-ALPINE AG<br />
Schwefeldioxid 8.1<br />
Laut Emissionserklärung der Unternehmung entwickelten sich die Schwefeldioxidemissionen<br />
der Sinteranlagen wie folgt:<br />
395<br />
in Tonnen<br />
7 000<br />
6 000<br />
5 000<br />
4 000<br />
3 000<br />
2 000<br />
1 000<br />
Schwefeldioxid-Emissionen<br />
Gesamt<br />
Sinteranlage 1<br />
Sinteranlage 2<br />
1986 1987 1988 1989 1990<br />
in mg/m 3<br />
800<br />
700<br />
Schwefeldioxid- Konzentration<br />
Sinteranlage 1 Sinteranlage 2<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
614,4<br />
680<br />
676,7<br />
361,9<br />
506<br />
455,3<br />
499,8<br />
397,8<br />
458,3<br />
393,9<br />
A<br />
200<br />
100<br />
1986 1987 1988 1989 1990<br />
A Grenzwert laut Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft<br />
Mit 2 904 t/Jahr emittiertem Schwefeldioxid betrug der Anteil der Sinteranlagen<br />
an den gesamten Schwefeldioxid–Emissionen in Linz 51 % (1990).<br />
Eine Rauchgasentschwefelungsanlage hat die Unternehmung wegen der hohen<br />
Kosten nicht verwirklicht. Eine statt <strong>des</strong>sen geplante Umstellung auf eine<br />
andere Hochofen–Technologie unterblieb allerdings ebenfalls.<br />
8.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß eine Verringerung der Schwefeldioxid–<br />
Emissionen vorerst nicht erfolgen wird.
Sinteranlagen<br />
396<br />
Stickstoffdioxid 9.1<br />
Laut Emissionserklärung der Unternehmung entwickelten sich die Stickstoffdioxid–Emissionen<br />
der Sinteranlagen wie folgt:<br />
in Tonnen<br />
2 000<br />
Stickstoffdioxid-Emissionen<br />
1 600<br />
Gesamt<br />
1 200<br />
800<br />
400<br />
Sinteranlage 2<br />
Sinteranlage 1<br />
1986 1987 1988 1989 1990<br />
in mg/m 3<br />
450<br />
400<br />
Stickstoffdioxid-Konzentration<br />
Sinteranlage 1 Sinteranlage 2<br />
A<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
174<br />
216<br />
174<br />
269,9<br />
174<br />
293<br />
309,8<br />
295,1<br />
100<br />
123<br />
123<br />
50<br />
1986 1987 1989 1990<br />
1988<br />
A Grenzwert laut Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft<br />
<strong>Der</strong> Anteil der Sinteranlage an den gesamten Stickstoffdioxid–Emissionen<br />
von Linz betrug 10,5 % (1990).<br />
9.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte, daß eine weitere Verminderung der Gesamtjahres–<br />
Emission an Stickstoffdioxid der Unternehmung ab <strong>1993</strong> zu erwarten ist,<br />
weil die Sanierung der Sinteranlage eine nochmalige Rücknahme der Produktion<br />
vorsieht.
Sinteranlagen<br />
Sinterband 5<br />
10.1<br />
BMV<br />
Umwelt Linz<br />
VOEST-ALPINE AG<br />
Als Voraussetzung für die Inbetriebnahme <strong>des</strong> Sinterban<strong>des</strong> 5 wurde der<br />
Unternehmung im Jahre 1972 ein Grenzwert für die Staubkonzentration<br />
von 150 mg/m 3 bescheidmäßig vorgeschrieben. Trotz der Nichtvorlage<br />
der ebenfalls abverlangten Meßprotokolle und <strong>des</strong> Fehlens eines Nachweises<br />
für die Einhaltung der Grenzwerte wurde im Jahre 1980 die Betriebsbewilligung<br />
erteilt.<br />
397<br />
10.2<br />
<strong>Der</strong> RH vermerkte kritisch, daß der 1972 geforderte Grenzwert erst ab<br />
Mitte 1988 erreicht wurde.<br />
10.3<br />
Laut Stellungnahme der Unternehmung hätte sie Ende <strong>1993</strong> eine naßchemische Entstaubungsanlage<br />
(560 Mill S) in Betrieb genommen, welche die Staubemissionen der<br />
Sinteranlage wesentlich verringere.<br />
Stahlwerkskonzentration<br />
11.1<br />
Im April 1985 wurde der Unternehmung vorgeschrieben, bis März 1990<br />
den Staubgehalt der Abgase <strong>des</strong> Stahlwerkes LD II auf den für das Stahlwerk<br />
LD III seit bereits 1973 geltenden Wert von 150 mg/m 3 zu senken.<br />
Ein von der Unternehmung angestellter Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />
zwischen der Sanierungsinvestition zum Weiterbetrieb <strong>des</strong> Stahlwerkes<br />
LD II mit einer Konzentration wie im Stahlwerk LD III ergab deren Kostenvorteil<br />
von 236 S/t (1990).<br />
Nach Verwirklichung der Stahlwerkskonzentration gingen die Staubemissionen<br />
von 835 t/Jahr (1986) auf 58 t/Jahr (1991) und die spezifischen<br />
Staubemissionen von 0,28 kg/t Rohstahl (1986) auf 0,02 kg/t Rohstahl<br />
(1991) zurück.<br />
11.2<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH machte das beschriebene Projekt deutlich, daß von<br />
der Behörde auferlegte Umweltmaßnahmen auch zu einem betriebswirtschaftlichen<br />
Erfolg führen können. <strong>Der</strong> RH empfahl der Unternehmung,<br />
nicht erst aufgrund behördlicher Anordnungen, sondern von sich aus im<br />
Sinne <strong>des</strong> Umweltschutzes tätig zu werden, wie dies auch den Vorgaben<br />
der Austrian Industries AG entspricht.
398
International<br />
INTERNATIONALE GEBARUNGSKONTROLLE<br />
399<br />
Überprüfungen bei internationalen Organisationen<br />
Allgemeines Zoll– und Handelsabkommen, Genf<br />
1<br />
<strong>Der</strong> RH wurde 1986 mit der Prüfung der Rechnungsabschlüsse <strong>des</strong> Allgemeinen<br />
Zoll– und Handelsabkommens (GATT) ab dem Finanzjahr 1986<br />
beauftragt. Die Prüfung <strong>des</strong> Rechnungsabschlusses 1992 erfolgte <strong>1993</strong> am<br />
Sitz <strong>des</strong> Sekretariates <strong>des</strong> GATT in Genf. <strong>Der</strong> Bericht, dem ua eine Prüfung<br />
<strong>des</strong> Verrechnungsverfahrens sowie stichprobenweise Überprüfungen der<br />
Rechnungsunterlagen und Belege zugrunde lagen, wurde dem zuständigen<br />
Organ <strong>des</strong> GATT zugeleitet und von diesem zur Kenntnis genommen.<br />
Europäische Freihandelsassoziation, Genf<br />
2<br />
Im Mai 1992 wurde anläßlich <strong>des</strong> EFTA–Ministertreffens in Reykjavik ein<br />
"EFTA–Committee of Auditors" (seit Anfang <strong>1993</strong> "EFTA Board of Auditors"),<br />
bestehend aus Mitgliedern der Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />
aller EFTA–Mitgliedsstaaten, eingerichtet. <strong>Der</strong> RH hat dem Ersuchen, einen<br />
Vertreter in dieses Gremium zu entsenden, entsprochen.<br />
Das EFTA Board of Auditors hat im Jahr <strong>1993</strong> seine Arbeit fortgesetzt.<br />
Insbesondere wurden vorbereitende Arbeiten für die Durchführung der Prüfung<br />
<strong>des</strong> Jahresabschlusses <strong>1993</strong> geleistet sowie Prüfungen nach dem Prinzip<br />
der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorgenommen.<br />
Europäisches Patentamt,<br />
München, Den Haag, Berlin und Wien<br />
3<br />
Im Jahre 1989 wurde ein Beamter <strong>des</strong> RH vom Verwaltungsrat der Europäischen<br />
Patentorganisation gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen<br />
für fünf Jahre zum Rechnungsprüfer dieser Organisation bestellt. Er<br />
wird bei seiner Tätigkeit von weiteren Mitarbeitern <strong>des</strong> RH unterstützt.
400<br />
Den Rechnungsprüfern obliegt laut der Finanzordnung neben der jährlichen<br />
Überprüfung der Rechnungsabschlüsse <strong>des</strong> Europäischen Patentamtes<br />
(einschließlich <strong>des</strong> Pensionsreservefonds) die laufende Kontrolle der Einnahmen<br />
und Ausgaben der Organisation sowie der gesamten Haushalts–<br />
und Wirtschaftsführung einschließlich der finanziell wirksamen Maßnahmen.<br />
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob<br />
(1) der Haushaltsplan und die sonstigen Haushaltsbestimmungen eingehalten<br />
worden sind,<br />
(2) die Einnahmen und Ausgaben sowie das Vermögen und die Schulden<br />
ordnungsgemäß begründet und belegt sind,<br />
(3) die hinterlegten oder in der Kasse vorhandenen Gelder und Werte den<br />
in den Kassenbüchern gebuchten Beträgen entsprechen,<br />
(4) wirtschaftlich und sparsam verfahren wird und Aufgaben mit geringerem<br />
Personal– oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt<br />
werden können.<br />
Es wurden Überprüfungen an den Standorten der Europäischen Patentorganisation<br />
in München, Den Haag, Berlin und Wien durchgeführt. Dem Verwaltungsrat<br />
wurde ein umfassender Bericht über die Wirtschaftlichkeit und<br />
Ordnungsgemäßheit der Tätigkeit <strong>des</strong> Europäischen Patentamtes einschließlich<br />
<strong>des</strong> Pensionsreservefonds vorgelegt.<br />
Internationale Organisation für<br />
Wanderungswesen, Genf<br />
4<br />
<strong>Der</strong> RH wurde mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Internationalen<br />
Organisation für Wanderungswesen (International Organization for Migration,<br />
IOM) für die Jahre 1992 bis 1994 betraut.<br />
Die Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 1992 erfolgte im März und April <strong>1993</strong><br />
am Sitz der IOM in Genf. <strong>Der</strong> Bericht wurde vom zuständigen Organ der<br />
IOM zur Kenntnis genommen.
International<br />
Bilaterale Beziehungen <strong>des</strong> RH zu ausländischen<br />
Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />
401<br />
5<br />
<strong>Der</strong> RH hat im Rahmen seiner Bemühungen um eine Stärkung der Finanzkontrolle<br />
in den Reformstaaten Zentral– und Osteuropas die Obersten<br />
Rechnungskontrollbehörden Tschechiens, Ungarns, Albaniens und Litauens<br />
in Fachvorträgen und Seminaren auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet.<br />
Dabei bildete die Frage der Einbettung einer Obersten Rechnungskontrollbehörde<br />
im Staatsgefüge am Beispiel <strong>des</strong> österreichischen <strong>Rechnungshofes</strong><br />
einen zentralen Themenschwerpunkt, wobei insbesondere die verfassungsrechtlichen<br />
Grundlagen der staatlichen Finanzkontrolle, das Verhältnis zwischen<br />
Parlament und RH sowie die Kompetenzen <strong>des</strong> RH auf besonderes Interesse<br />
der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Reformstaaten stießen.<br />
Ein großer Schulungsbedarf ergab sich bei der Vermittlung von Prüfungsmethoden<br />
(insbesondere Prüfungsplanung, Einschau vor Ort sowie Berichtsabfassung).<br />
Die Überprüfung von Einrichtungen der Post und Eisenbahn, <strong>des</strong> Gesundheitswesens,<br />
von Privatisierungsmaßnahmen sowie der Staatsschuld bildete<br />
einen weiteren Schwerpunkt der Schulungsveranstaltungen. Daneben wurde<br />
auch der internen Verwaltung, der Personalauswahl, der Fortbildung sowie<br />
der Einrichtung einer Amtsbibliothek einschließlich Dokumentation ein besonderes<br />
Interesse entgegengebracht.<br />
<strong>Der</strong> RH erhielt 1994 Besuche von Vertretern folgender Oberster Rechnungskontrollbehörden<br />
bzw Rechnungskontrolleinrichtungen:<br />
Albanien, Europäische Union, Gabun, Georgien, Kanada, Korea, Lettland,<br />
Litauen, Mexiko, Polen, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Ungarn, Vereinigte<br />
Staaten, Vereinigtes Königreich sowie Vereinte Nationen.<br />
In allen Fällen konnte ein gegenseitiger Gedanken– und Erfahrungsaustausch<br />
in die Wege geleitet oder fortgesetzt werden, der sich mit Vertretern<br />
<strong>des</strong> ungarischen Staatsrechnungshofes besonders intensiv gestaltete.
402<br />
Tätigkeit <strong>des</strong> RH als Generalsekretariat der Internationalen<br />
Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />
(INTOSAI) im Jahre 1994<br />
6<br />
Anknüpfend an seine Ausführungen im Vorjahr berichtet der RH über<br />
seine weitere Tätigkeit als Generalsekretariat der Internationalen Organisation<br />
der Obersten Rechnungskontrollbehörden (International Organization<br />
of Supreme Audit Institutions, INTOSAI).<br />
Im 29. April 1994 fand in Wien das gemeinsam mit den Vereinten Nationen<br />
veranstaltete 11. UN/INTOSAI Seminar zum Thema "Die Rolle der<br />
Obersten Rechnungskontrollbehörden bei der Umstrukturierung <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Sektors" statt. Teilnehmer von 22 Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />
aus allen Regionalen Arbeitsgruppen der INTOSAI hatten die<br />
Möglichkeit, an einem Erfahrungsaustausch zwischen Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />
verschiedener Regionen und Wirtschaftssysteme teilzunehmen.<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> Hauptthemas behandelten die Delegierten die verschiedensten<br />
Formen der Umstrukturierung, wie Voll– und Teilprivatisierungen,<br />
Ausgliederungen und Contracting–out von öffentlichen Dienstleistungen<br />
sowie die Probleme, die sich für die Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />
bei derartigen Prüfungen stellen, und die Möglichkeiten, die Tätigkeit der<br />
Obersten Rechnungskontrollbehörden zu verbessern. Die Vorträge wurden<br />
durch Berichte und Diskussionen der teilnehmenden Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />
ergänzt.<br />
Die Vortragsthemen lauteten im einzelnen:<br />
– Vorschläge zur Verbesserung der Prüfungstätigkeit (Vortragender: Contraloria<br />
General de la República, Chile)<br />
– Modelle und Ansätze der Umstrukturierung <strong>des</strong> öffentlichen Sektors<br />
(Vortragender: österreichischer Rechnungshof)<br />
– Die Rolle der Obersten Rechnungskontrollbehörden und die Ansätze der<br />
Finanzkontrolle beim Umstrukturierungsprozeß (Vortragender: Bun<strong>des</strong>rechnungshof,<br />
Deutschland)<br />
– Hintergründe und Kernfragen der Umstrukturierung <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Sektors (Vortragender: National Audit Office, Vereinigtes Königreich)<br />
– Erfahrungen im Umstrukturierungsprozeß auf der Grundlage von Fallbeispielen<br />
(Vortragender: Central Auditing Organisation, Ägypten)<br />
– Schwierigkeiten und Probleme der Obersten Rechnungskontrollbehörden<br />
bei der Überprüfung von Umstrukturierungsprozessen (Vortragender: Cour<br />
<strong>des</strong> Comptes, Frankreich)<br />
– Umweltaspekte <strong>des</strong> Umstrukturierungsprozesses (Vortragender: Algemene<br />
Rekenkamer, Niederlande)
International<br />
<strong>Der</strong> Einleitungsvortrag zu grundsätzlichen Fragen der Umstrukturierung<br />
<strong>des</strong> öffentlichen Sektors wurde von Vertretern der Vereinten Nationen sowie<br />
der Weltbank gehalten.<br />
403<br />
Als eines der Hauptergebnisse <strong>des</strong> Seminars wurde ausdrücklich festgestellt,<br />
daß nicht nur der Verkaufspreis bzw die in Gutachten angegebenen Preisspannen<br />
die Grundlage für die Beurteilung einzelner Privatisierungsvorhaben<br />
bilden, sondern auch tiefgreifen<strong>des</strong> Wissen sowie die Vertrautheit der<br />
Obersten Rechnungskontrollbehörde mit den besonderen Eigenheiten der<br />
auszugliedernden Organisationseinheit erforderlich sind.<br />
Wien, im Dezember 1994<br />
<strong>Der</strong> Präsident:<br />
Dr Franz Fiedler
404
as<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
405<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
(Vorstandsmitglieder bzw Geschäftsführer<br />
sowie Aufsichtsratsvorsitzender und<br />
<strong>des</strong>sen Stellvertreter)<br />
der überprüften Unternehmungen<br />
Anmerkung:<br />
im Amt befindliche Entscheidungsträger in Blaudruck
406
BMF<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
Österreichische Salinen AG<br />
407<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Sektionschef Dr Karl PERELLI<br />
(5. Juli 1983 bis 20. September 1988)<br />
Ministerialrat Dr Günther SCHOLZ<br />
(seit 21. September 1988)<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Sektionschef Dr Egon BAUER (1. Stellvertreter)<br />
(5. Juli 1983 bis 20. September 1988)<br />
Ministerialrat Dkfm Dr Karl ROCH (2. Stellvertreter)<br />
(5. Juli 1983 bis 20. September 1988)<br />
Gouverneur Dkfm Kurt NÖSSLINGER<br />
(seit 21. September 1988)<br />
Vorstand<br />
Honorarprofessor Bergrat hc DDipl-Ing Dr Kurt THOMANEK<br />
(1979 bis 17. Oktober 1992)<br />
Mag Dr Hermann POMBERGER<br />
(seit 18. Oktober 1992)<br />
Dr Gerhard KNEZICEK<br />
(seit 1979)<br />
Biosaxon-Salz GesmbH<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Sektionschef Dr Karl PERELLI<br />
(1981 bis 19. September 1990, bis 11. September 1991 im Beirat)<br />
Dr Alfred HOLOUBEK<br />
(1981 bis 19. September 1990, bis 11. September 1991 im Beirat)<br />
Geschäftsführer<br />
Honorarprofessor Bergrat hc DDipl-Ing Dr Kurt THOMANEK<br />
(1981 bis 16. Oktober 1992)<br />
Dipl-Ing Klaus TSCHERNE<br />
(1981 bis 5. Juli <strong>1993</strong>)<br />
Dipl-Ing Rudolf NEUHOLD<br />
(15. Dezember 1983 bis 30. Juni 1988)<br />
Anmerkung:<br />
Ab 1. Mai <strong>1993</strong> wurde der Produktionsbereich der Unternehmung in die Österreichische<br />
Salinen AG eingebracht; der Unternehmungsmantel dient nunmehr einer Immobilienund<br />
Entwicklungsgesellschaft <strong>des</strong> Salinen Konzerns.
408<br />
Wohnbaugesellschaft der österreichischen Bun<strong>des</strong>bahnen<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Stellvertreterin<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Mag Lüben HYBL<br />
(seit 4. November 1992)<br />
Amtsrätin Christine APPL<br />
(seit 4. November 1992)<br />
Geschäftsführung<br />
Dr Johann MAYER<br />
(seit 10. Dezember 1975)<br />
Österreichische Realitäten AG<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Dr Johann BURGEMEISTER<br />
(seit 1985)<br />
Dkfm Roman FOJTL<br />
(seit 5. Juni 1990)<br />
Dr Erich PIMMER<br />
(seit 24. Juli 1985)<br />
Vorstand<br />
Hans Georg ORATOR<br />
(1985 bis 31. Dezember <strong>1993</strong>)<br />
Ing Gerhard ENGELSBERGER<br />
(seit 1. Juni 1985)<br />
Dr Reinhard HELLERICH<br />
(seit 3. Juli 1991)<br />
Mag Georg RUKAVINA<br />
(seit 1. Jänner 1994)
BMwA<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
Österreich Werbung<br />
409<br />
Geschäftsführung<br />
Dr Klaus LUKAS<br />
(seit 1. Mai 1987)<br />
Dkfm Frank KÜBLER<br />
(seit 1. Juli 1974)<br />
Obmann<br />
Obmann–Stellvertreter<br />
Bun<strong>des</strong>minister für wirtschaftliche Angelgenheiten<br />
Dr Wolfgang SCHÜSSEL<br />
(seit 24. April 1989)<br />
Ministerialrat Dr Erich MUSYL<br />
(seit 1. Jänner 1992)<br />
Abgeordneter zum Nationalrat Dr Günter PUTTINGER<br />
(seit 1. Jänner 1992)<br />
Lan<strong>des</strong>rat Eduard EHRENHÖFLER<br />
(seit 1. Jänner 1992)
410
BMV<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
ÖIAG Bergbauholding<br />
411<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Vorstand<br />
Sektionschef Mag Dr Erich WITTMANN<br />
(seit Gründung 1988)<br />
Dkfm Dr Helmut HOSKOVEC<br />
(seit Gründung 1988)<br />
Dipl-Ing Erich STASKA<br />
(seit Gründung1988)
412<br />
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik<br />
GesmbH<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzende(r)<br />
Dipl-Ing SOCK<br />
(1987 bis 26. Juli 1988)<br />
Dkfm Christian STIGLITZ<br />
(27. Juli 1988 bis 31. März 1989)<br />
Dipl-Betriebswirt Jochen SEYDEWITZ<br />
(1. April 1989 bis 20. Oktober 1991)<br />
Dipl-Ing Guido KLESTIL<br />
(21. Oktober 1991 bis 2. März 1994)<br />
Dkfm Wilhelmine GOLDMANN<br />
(seit 3. März 1994)<br />
Stellvertretender Vorsitzender<br />
Dr Friedrich VOGEL<br />
(1987 bis 31. März 1989)<br />
Dipl-Ing Gernot SCHIFFLER<br />
(1. April 1989 bis 20. Oktober 1991)<br />
Herbert AMERING<br />
(21. Oktober 1991 bis 2. März 1994)<br />
Mag Peter HALLBAUER<br />
(seit 3. März 1994)<br />
Geschäftsführung<br />
Dipl-Ing Werner TIPPELT<br />
(1987 bis 2. Oktober 1989)<br />
Dipl-Ing Alfred NOWAK<br />
(18. September 1989 bis 12. März 1990)<br />
Dkfm Helmut ZOIDL<br />
(seit 13. März 1990)<br />
Ing Willibald DÖRFLINGER<br />
(seit 13. März 1990)<br />
Mag Dr Heinz FRÜHAUF<br />
(seit 22. Oktober 1991)<br />
Anmerkung:<br />
Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine private Gruppe verkauft
BMV<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
EUMIG<br />
413<br />
Beirat<br />
Vorsitzende(r)<br />
Dipl-Ing Leopold KOVAR<br />
(bis 27. Juli 1988)<br />
Dkfm Christian STIGLITZ<br />
(28. Juli 1988 bis 31. März 1989)<br />
Dipl-Ing Gernot SCHIFFLER<br />
(1. April 1989 bis 3. Jänner 1990)<br />
Dipl-Ing Guido KLESTIL<br />
(4. Jänner 1990 bis 6. März 1994)<br />
Dkfm Wilhelmine GOLDMANN<br />
(seit 7. März 1994)<br />
Geschäftsführung<br />
Dkfm Helmut ZOIDL<br />
(bis 30. September 1991 Sprecher)<br />
Ing Wilhelm DÖRFLINGER<br />
(seit 1. Oktober 1991 Sprecher)<br />
Anmerkung:<br />
Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine private Gruppe verkauft<br />
Steirische Elektronik GesmbH<br />
Beirat<br />
Vorsitzende(r)<br />
Dipl-Ing TRESCHER<br />
(bis 11. Jänner 1990)<br />
Dipl-Ing Guido KLESTIL<br />
(1. Juni 1990 bis 27. Feber 1994)<br />
Dkfm Wilhelmine GOLDMANN<br />
(seit 15. März 1994)<br />
Stellvertreter(in)<br />
Dipl-Ing Franz VOGGENBERGER<br />
(1987)<br />
Dkfm Brigitte RISS<br />
(1988)
414<br />
Dipl-Ing Gernot SCHIFFER<br />
(1989 bis 31. Mai 1990)<br />
Dkfm Hans RUTKOWSKI<br />
(1. Juni 1990 bis 15. Mai 1991)<br />
Herbert AMMERING<br />
(16. Mai 1991 bis 17. November <strong>1993</strong>)<br />
Dkfm Wilhelmine GOLDMANN<br />
(18. November <strong>1993</strong> bis 1. März 1994)<br />
Mag Peter HALLBAUER<br />
(seit 2. März 1994)<br />
Geschäftsführung<br />
Dipl-Ing Herman BÖHNEL<br />
(20. Feber 1981 bis 31. Dezember 1987)<br />
Mag Stefan SABADELLO<br />
(30. Mai 1983 bis 31. Oktober 1991)<br />
Dipl-Ing Peter SIMONITSCH<br />
(28. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1990)<br />
Dr Heinz FRÜHAUF<br />
(seit 21. Oktober 1991)<br />
Dkfm Helmut ZOIDL<br />
(seit 21. Oktober 1991)<br />
Anmerkung:<br />
Die Unternehmung wurde im November 1994 zur Gänze an eine private Gruppe verkauft
BMV<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
Österreichische Bun<strong>des</strong>bahnen<br />
415<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Dr Helmut SCHUSTER<br />
(seit 25. März <strong>1993</strong>)<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
DDr Anton HESCHGL<br />
(seit 25. März <strong>1993</strong>)<br />
Kurt SILVESTRI<br />
(seit 25. März <strong>1993</strong>)<br />
Vorstand<br />
Bun<strong>des</strong>minister aD Dr Heinrich ÜBLEIS<br />
(6. Mai 1987 bis 31. Juli <strong>1993</strong>)<br />
Dipl-Ing Dr Helmut DRAXLER<br />
(seit 1. August <strong>1993</strong>)<br />
Dipl-Ing Helmut HAINITZ<br />
(seit 1. März 1982)<br />
Dipl-Ing Fritz PROKSCH<br />
(seit 1. August <strong>1993</strong>)<br />
Eisenbahn Hochleistungsstrecken AG<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Dipl-Ing Helmut HAINITZ<br />
(seit 3. April 1989)<br />
Dkfm Dr Oskar GRÜNWALD<br />
(seit 3. April 1989)<br />
Vorstand<br />
Dr Gustav HAMMERSCHMID<br />
(seit 3. April 1989)<br />
Dipl-Ing Dr Georg Michael VAVROSKY<br />
(seit 3. April 1989)
Umwelt Linz<br />
416<br />
Chemie Holding AG<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Dkfm Dr Oskar GRÜNWALD<br />
Dr Siegfried MEYSEL<br />
(seit 26. Juni 1990)<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Dkfm Hans RUTKOWSKI<br />
Dipl-Ing Dr Herbert KAES<br />
(seit 4. Oktober 1988)<br />
Dr Norbert BEINKOFER<br />
(Seit 12. Dezember 1989)<br />
Dkfm Peter APFALTER<br />
(seit 9. Juli 1990)<br />
Mag Viktor KLIMA<br />
(seit 27. Juni 1991)<br />
Vorstand<br />
Vorsitzender<br />
Sprecher<br />
Mitglieder<br />
Dr Richard KIRCHWEGER<br />
(bis 31. Dezember 1989)<br />
Dkfm Peter APFALTER<br />
(1. Jänner 1990 bis 8. Juli 1990)<br />
Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />
(bis 8. Juli 1990)<br />
Dkfm Peter APFALTER<br />
(bis 8. Juli 1990)<br />
Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />
(seit 26. Juni 1990)<br />
Anmerkung:<br />
Ab 26. September 1991 Umwandlung der Chemie Holding AG in die Chemie Holding<br />
GesmbH.<br />
Ab 8. Oktober 1991 Verschmelzung der Chemie Linz GesmbH in die Chemie Holding<br />
GesmbH und Firmenänderung in Chemie Linz GesmbH.
Umwelt Linz<br />
BMV<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
417<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Dr Richard KIRCHWEGER<br />
(seit 19. März 1988)<br />
Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />
(seit 6. Juli 1990)<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Dr Dionys LEHNER<br />
(seit 19. März 1988)<br />
Geschäftsführung<br />
Dkfm Peter APFALTER<br />
(bis 8. Juli 1990)<br />
Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />
(seit 9. Juli 1990)<br />
Mag Franz WURM<br />
(seit 9. Oktober 1990)<br />
Anmerkung:<br />
Ab 8. Oktober 1991 Verschmelzung in die Chemie Holding GesmbH (vormals AG)<br />
Agrolinz Agrarchemikalien GesmbH<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Dr Richard KIRCHWEGER<br />
(seit 29. März 1988)<br />
Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />
(seit 9. Juli 1990)<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Dipl-Ing Dr Eugen MAIERHOFER<br />
(seit 29. März 1988)<br />
Dipl-Ing Wilhelm LILGE<br />
(seit 23. April 1992)<br />
Geschäftsführung<br />
Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />
Anmerkung:<br />
Ab 7. Oktober <strong>1993</strong> Verschmelzung in die Chemie Linz GesmbH
Umwelt Linz<br />
418<br />
Chemserv Industrie Service GesmbH<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Dkfm Peter APFALTER<br />
(seit 29. März 1988)<br />
Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />
(seit 29. März 1989)<br />
Dipl-Ing Dr Werner CZYSCH<br />
(seit 16. Mai 1990)<br />
Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />
(seit 9. Juli 1990)<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />
(seiit 29. März 1988)<br />
Dkfm Peter APFALTER<br />
(seit 29. März 1989)<br />
Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />
(16. Mai 1990 bis 15. Dezember 1990 und seit 21. Oktober 1991)<br />
Dipl-Ing Dr Werner CZYSCH<br />
(9. Juli 1990 bis 20. Oktober 1991)<br />
Dipl-Ing Dr Friedrich LUNZER<br />
(16. Dezember 1990 bis 20. Oktober 1991)<br />
Geschäftsführung<br />
Dipl-Ing Herbert STEINWENDER<br />
(bis 31. Dezember 1991)<br />
Dipl-Ing Gerhard KETSCHER<br />
(seit 1. Jänner 1992)<br />
Anmerkung:<br />
Ab 7. Oktober <strong>1993</strong> Verschmelzung in die Chemie Linz GesmbH
Umwelt Linz<br />
BMV<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
Chemie Linz GesmbH<br />
419<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Dr Siegfried MEYSEL<br />
(bis 9. September 1992)<br />
Dr Wolfgang RUTTENSTORFER<br />
(seit 10. September 1992)<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Mag Viktor KLIMA<br />
(27. Juni 1991 bis 2. April 1992)<br />
Dr Richard SCHENZ<br />
(seit 29. Juni 1992)<br />
Geschäftsführung<br />
Vorsitzender<br />
Sprecher<br />
Mitglieder<br />
Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />
(8. Oktober 1991 bis 30. Spetember 1994)<br />
Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />
(seit 1. Oktober 1994)<br />
Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />
(8. Oktober 1991 bis 22. April 1994)<br />
Dipl Vw Günther SCHWARZ<br />
(seit 8. Oktober 1991; seit 1. Oktober 1994 Sprecher)<br />
Mag Franz WURM<br />
(8. Oktober 1991 bis 22. April 1994 und seit 1. Oktober 1994)<br />
Dipl-Ing Gerhard KETSCHER<br />
(seit 27. September <strong>1993</strong>)<br />
Anmerkung:<br />
Ab 7. Oktober <strong>1993</strong> Verschmelzung der Agrolinz Agrarchemikalien GesmbH und Chemserv<br />
Industrie Service GesmbH in die Chemie Linz GesmbH<br />
Ab 19. März 1994 Ausgliederung <strong>des</strong> Teilbereiches Feinchemie in die am 23. Dezember<br />
<strong>1993</strong> gegründete Chemie Linz Chemikalien GesmbH und Firmenänderung von Chemie<br />
Linz GesmbH in Agrolinz Melamin GesmbH
Umwelt Linz<br />
420<br />
Chemie Linz Chemikalien GesmbH<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Dr Wolfgang RUTTENSTORFER<br />
(seit 14. März 1994)<br />
Geschäftsführung<br />
Vorsitzender<br />
Sprecher<br />
Mitglieder<br />
Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />
(19. März 1994 bis 30. September 1994)<br />
Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />
(seit 1. Oktober 1994)<br />
Univ-Prof Ing Dkfm Dr Johann RISAK<br />
(23. Dezember <strong>1993</strong> bis 30. September 1994)<br />
Dipl-Ing Andreas KUNSCH<br />
(seit 23. Dezember <strong>1993</strong>; seit 1. Oktober 1994 Sprecher)<br />
Mag Franz WURM<br />
(23. Dezember <strong>1993</strong> bis 30. September 1994)<br />
Ing Mag Egon ZWINGER<br />
(seit 1. Oktober 1994)<br />
Dr Hubert STÜCKLER<br />
(seit 1. Oktober 1994)<br />
Anmerkung:<br />
Gesellschaftsgründung am 23. Dezember <strong>1993</strong>; ab 19. März 1994 Eingliederung <strong>des</strong><br />
Teilbereiches Feinchemie aus der Chemie Linz GesmbH und Firmenänderung in Chemie<br />
Linz GesmbH
Umwelt Linz<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
421<br />
VOEST-ALPINE Stahl Linz GesmbHBMV<br />
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Dr Herbert LEWINSKY<br />
(bis 7. Juli 1988)<br />
Prof Dr-Ing Ludwig BOGDANDY<br />
(8. Juli 1988 bis 31. Dezember 1992)<br />
Dr Peter STRAHAMMER<br />
(1. Jänner <strong>1993</strong> bis 31. Dezember <strong>1993</strong>)<br />
Dkfm Dr Erich BECKER<br />
(seit 23. März 1994)<br />
Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Dkfm Dr Claus J RAIDL<br />
(bis 18. April <strong>1993</strong>)<br />
Dr Hugo Michael SEKYRA<br />
(18. April <strong>1993</strong> bis 18. Jänner 1994)<br />
Univ-Prof Dipl-Ing Dr-Ing Albert OBERHOFER<br />
(seit 23. März 1994)<br />
Vorstand<br />
Prof Dr-Ing Ludwig BOGDANDY<br />
(bis 7. Juli 1988)<br />
Dkfm Gernot JEHART<br />
(seit 21. Jänner 1988)<br />
Prof Dipl-Ing Dr Heribert KREULITSCH<br />
(Vorsitzender bis 30. Juni <strong>1993</strong>)<br />
Dr Peter STRAHAMMER<br />
(Vorsitzender seit 1. Jänner 1994)<br />
Kommerzialrat Horst PASCHINGER<br />
(seit 21. Jänner 1988)<br />
Dipl-Ing Horst HAIDER<br />
(seit 1. Juli 1991)<br />
Dipl-Ing Gert KINCEL<br />
(seit 1. Juli 1991)
Abkürzungsverzeichnis<br />
A-G<br />
Abs Absatz<br />
ADV Automationsunterstützte<br />
Datenverarbeitung<br />
AG Aktiengesellschaft<br />
ARGE Arbeitsgemeinschaft<br />
Art Artikel<br />
ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen<br />
Finanzierungs-AG<br />
ASVG Allgemeines Sozialversicherungs<br />
gesetz<br />
BG<br />
BGBl<br />
BKA<br />
BM...<br />
BMA<br />
BMAS<br />
BMF<br />
BMGSK<br />
BMI<br />
BMJ<br />
BMLF<br />
BMLV<br />
BMU<br />
BMUJF<br />
BMV<br />
BMwA<br />
BMWF<br />
BRD<br />
B-VG<br />
bzw<br />
CA-BV<br />
CSFR<br />
dh<br />
D M<br />
EG<br />
EU<br />
EWR<br />
GesmbH<br />
Bun<strong>des</strong>gesetz<br />
Bun<strong>des</strong>gesetzblatt<br />
Bun<strong>des</strong>kanzleramt<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium...<br />
für auswärtige Angelegenheiten<br />
für Arbeit und Soziales<br />
für Finanzen<br />
für Gesundheit, Sport und<br />
Konsumentenschutz<br />
für Inneres<br />
für Justiz<br />
für Land- und Forstwirtschaft<br />
für Lan<strong>des</strong>verteidigung<br />
für Unterricht und Kunst<br />
für Umwelt, Jugend und Familie<br />
für öffentliche Wirtschaft<br />
und Verkehr<br />
für wirtschaftliche Angelegenheiten<br />
für Wissenschaft und Forschung<br />
Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />
Bun<strong>des</strong>-Verfassungsgesetz in der<br />
Fassung von 1929<br />
beziehungsweise<br />
Creditanstalt-Bankverein<br />
Tschechische und Slowakische<br />
Förderative Republik<br />
das heißt<br />
Deutsche Mark<br />
Europäische Gemeinschaft<br />
Europäische Union<br />
Europäischer Wirtschaftsraum<br />
Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
H-Z<br />
kg<br />
km<br />
KRAZAF<br />
Kilogramm<br />
Kilometer<br />
Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds<br />
m,m 2 ,m 3 Meter, Quadratmeter, Kubikmeter<br />
m g Milligramm<br />
Mill Million(en)<br />
Mrd<br />
µg<br />
Milliarde(n)<br />
Mikrogramm<br />
Nr<br />
NTB<br />
ÖAMTC<br />
ÖBB<br />
ÖIAG<br />
PC<br />
Nummer<br />
Nachtrag zum <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Rechnungshofes</strong> (<strong>Verwaltungsjahr</strong>)<br />
Österreichischer Automobil- Motorrad-<br />
und Touring Club<br />
Österreichische Bun<strong>des</strong>bahnen<br />
Österreichische Industrieholding AG<br />
Personalcomputer<br />
rd rund<br />
RH Rechnungshof<br />
RHG Rechnungshofgesetz 1948<br />
S Schilling<br />
S. Seite<br />
SB Sonderbericht <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong><br />
(Erscheinungsjahr, Gegenstand)<br />
t<br />
TB<br />
ua<br />
uä<br />
udgl<br />
USt<br />
usw<br />
uzw<br />
VfGH<br />
vgl<br />
VwGH<br />
W B<br />
zB<br />
Tonne(n)<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>des</strong> <strong>Rechnungshofes</strong><br />
(<strong>Verwaltungsjahr</strong>)<br />
unter anderem, und andere, unter<br />
anderen, und anderes<br />
und ähnliches<br />
und dergleichen<br />
Umsatzsteuer<br />
und so weiter<br />
und zwar<br />
Verfassungsgerichtshof<br />
vergleiche<br />
Verwaltungsgerichtshof<br />
Wahrnehmungsbericht <strong>des</strong><br />
<strong>Rechnungshofes</strong> (Erscheinungsjahr,<br />
Gegenstand)<br />
zum Beispiel<br />
h<br />
Stunde