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BIM Zvornik Studie Ethnische Säuberungen.pdf - Ludwig Boltzmann ...

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TRETTER/ MÜLLER/ SCHWANKE/ ANGELI/ RICHTER<br />

„<strong>Ethnische</strong> <strong>Säuberungen</strong>“ in der<br />

nordostbosnischen Stadt <strong>Zvornik</strong><br />

von April bis Juni 1992<br />

<strong>Ludwig</strong> <strong>Boltzmann</strong> Institut für Menschenrechte<br />

ª <strong>BIM</strong>


Der vorliegende Bericht wurde von folgenden Mitgliedern<br />

des <strong>Ludwig</strong> <strong>Boltzmann</strong> Instituts für Menschenrechte erstellt:<br />

Hannes Tretter, Direktor, Rechtswissenschafter<br />

Stephan Müller, Projektleiter, Politikwissenschaftler<br />

Roswitha Schwanke, Organisation und Administration<br />

Paul Angeli, wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />

Andreas Richter, wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />

Homepage – Version 2<br />

„<strong>Ethnische</strong> <strong>Säuberungen</strong>“ in der nordostbosnischen<br />

Stadt <strong>Zvornik</strong> von April bis Juni 1992<br />

Medieninhaber:<br />

<strong>Ludwig</strong> <strong>Boltzmann</strong> Institut für Menschenrechte<br />

© <strong>BIM</strong> 1994, 1998<br />

Heßgasse 1<br />

A-1010 Wien<br />

Tel. +43-1-4277-27420<br />

Fax +43-1-4277-27429<br />

e-mail: bim.staatsrecht@univie.ac.at<br />

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung<br />

sowie der Übersetzung, sind vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in<br />

irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Medieninhabers<br />

reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Vorwort<br />

1. Einleitung<br />

2. Soziodemographische Angaben<br />

3. Strategische Lage <strong>Zvornik</strong>s<br />

4. MilitärischeSituation<br />

4.1. Jugoslawische Volksarmee<br />

4.2. Paramilitärische Einheiten<br />

5. Chronologie<br />

5.1. Die Zeit vor dem Angriff<br />

5.2. Der Angriff auf <strong>Zvornik</strong><br />

5.3. Der Angriff auf Kulagrad und Divic<br />

6. Die zivile Entwicklung in <strong>Zvornik</strong> nach dem Angriff<br />

6.1. Nach dem Angriff auf <strong>Zvornik</strong><br />

6.2. Nach dem Fall Kulagrads<br />

7. Vertreibung und Deportation<br />

8. Analyse der Ereignisse<br />

8.1. Planung und Durchführung der militärischen Operationen<br />

8.2. Vorbereitung des Angriffs auf <strong>Zvornik</strong> und nachfolgende<br />

Kontrolle der Stadt auf ziviler Ebene<br />

8.3. Systematik der Vertreibung und Deportation<br />

9. Die Strafbarkeit "ethnischer <strong>Säuberungen</strong>" nach<br />

internationalem humanitärem Recht<br />

9.1. Einleitende Bemerkungen<br />

9.2. Zum Begriff "ethnische Säuberung"<br />

9.3. Erfüllen "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" den Tatbestand des<br />

Völkermordes ?<br />

9.4. Sind "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" "Verbrechen gegen die<br />

Menschlichkeit" ?<br />

10. Zusammenfassung<br />

Ortsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Annexe:<br />

Annex I, Lager<br />

Annex II, Massengräber<br />

Annex III, Dokumente


VORWORT<br />

Dieser Bericht wurde im Rahmen des Projekts "Menschenrechtsverletzungen<br />

in Bosnien-Herzegowina sowie Perspektiven einer Repatriierung bzw. einer<br />

Integration bosnischer Flüchtlinge" des <strong>Ludwig</strong> <strong>Boltzmann</strong> Instituts für Menschenrechte<br />

in Wien auf Anregung der UN-Expertenkommission erstellt, die<br />

aufgrund der Resolution des UN-Sicherheitsrats 780 (1992) "zur Erhebung<br />

von Beweisen über schwere Verletzungen der Genfer Rotkreuz-Konventionen<br />

und anderer Verletzungen des internationalen humanitären Rechts<br />

im Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens" eingesetzt wurde. Der in englischer<br />

Sprache abgefaßte Bericht ("Report on ethnic cleansing operations in the<br />

northeast-Bosnian city of <strong>Zvornik</strong> from April trough June 1992") wurde am<br />

6. April 1994 der UN-Expertenkommission übermittelt, die diesen in ihrem<br />

am 27. Mai 1994 vorgelegten Abschlußbericht (UN Doc. S/1994/674) als<br />

modellhafte <strong>Studie</strong> über "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" zitiert und als Annex<br />

veröffentlicht hat. Der vorliegende deutschsprachige Bericht ist eine überarbeitete<br />

und um eine völker- und menschenrechtliche Analyse ergänzte<br />

Form der englischsprachigen Vorlage.<br />

Wir möchten allen InterviewerInnen, ÜbersetzerInnen und Gesprächspartner-<br />

Innen für ihr Engagement und ihre wertvollen Beiträge danken, ohne die wir<br />

diesen Bericht nicht in der vorliegenden Form hätten erarbeiten können.<br />

Zu großem Dank sind wir Herrn Professor Cherif M. Bassiouni, dem Vorsitzenden<br />

der erwähnten UN-Expertenkommission, verpflichtet, der uns zur<br />

Ausarbeitung dieses Berichts ermutigt und uns wichtige Hinweise für die Arbeit<br />

gegeben hat.<br />

Unseren tiefsten Dank möchten wir aber all jenen vertriebenen bosnischen<br />

Menschen gegenüber ausdrücken, die uns in Interviews erzählt haben, was<br />

sie erlitten und beobachtet haben. Ihnen möchten wir versichern, daß wir ihre<br />

Informationen dazu verwenden werden, dem Recht zu dienen.<br />

Schließlich möchten wir dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten<br />

der Republik Österreich, Herrn Dr. Alois Mock, und dem Leiter des Völkerrechtsbüros<br />

dieses Bundesministeriums, Herrn Botschafter Dr. Franz Cede,<br />

für ihre Unterstützung dieses Projekts und für dessen Finanzierung durch das<br />

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten danken.<br />

Wien, am 30. Oktober 1994<br />

Die Autoren


Anmerkung: Aus drucktechnischen Gründen mußte auf die Sonderzeichen bei Eigennamen<br />

und Ortsangaben leider verzichtet werden. Wir bitten um Verständnis.


1. EINLEITUNG<br />

Ziel des vorliegenden Berichtes ist es, Genese und Entwicklung des Prozesses<br />

der endgültigen Vertreibung ("ethnische Säuberung") der nicht-serbischen<br />

Bewohner der Stadt <strong>Zvornik</strong> nachzuvollziehen. Neben einer exakten<br />

chronologischen Aufarbeitung der Geschehnisse stand im Vordergrund der<br />

Untersuchung die Identifizierung der Verantwortlichen für die militärischen<br />

Operationen, Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen.<br />

Darüberhinaus versucht die <strong>Studie</strong>, eine eventuell vorhandene Struktur oder<br />

gar Systematik der Operationen vom Zeitpunkt des Angriffs bis zur Vertreibung<br />

der moslemischen Bürger herauszuarbeiten.<br />

Die vorliegende Untersuchung konnte auf Informationen zurückgreifen, die<br />

das <strong>Ludwig</strong> <strong>Boltzmann</strong> Institut für Menschenrechte (<strong>BIM</strong>) durch eine im<br />

Rahmen des Forschungsprojektes "Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen<br />

in Bosnien-Herzegowina sowie Perspektiven einer Repatriierung<br />

bzw. Integration bosnischer Flüchtlinge" (im folgenden: "<strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong>")<br />

durchgeführten Befragung von 887 Vertriebenen 1 aus der Region <strong>Zvornik</strong><br />

gewinnen konnte.<br />

Eigens für die vorliegende Untersuchung fanden intensive, vorbereitende Gespräche<br />

und 31 Tiefeninterviews mit Vertriebenen aus <strong>Zvornik</strong> statt. Die interviewten<br />

Personen verfügen über eine sehr gute Kenntnis der betreffenden<br />

Ereignisse und bekleideten teilweise Schlüsselpositionen im gesellschaftlichen<br />

und politischen Leben der Stadt. Ihre Namen und Adressen sind dem <strong>BIM</strong><br />

bekannt. Für die Tiefeninterviews wurde vom Institut ein komplexer Fragebogen,<br />

sowohl mit offenen als auch geschlossenen Fragen sowie eine<br />

"Checkliste", die nur dem Interviewer vorlag, entwickelt. Die Checkliste<br />

sollte dazu dienen, relevante, bereits bekannte Ereignisse zu hinterfragen<br />

bzw. noch offene Fragestellungen zu beantworten.<br />

In einem Teil des Fragebogens sollten die Befragten die am militärischen<br />

Angriff und an der Vertreibung beteiligten Gruppen und Personen - insbesondere<br />

Einheiten und Kommandanten der ehemaligen Jugoslawischen<br />

Volksarmee (JNA) und paramilitärischer Verbände - identifizieren. Zusätzlich<br />

sollten sie die Positionierung der einzelnen Einheiten während der militärischen<br />

Operationen lokalisieren und Aufklärung über mögliche Kooperationen<br />

zwischen den einzelnen Gruppen geben.<br />

Mit einem weiteren Teil des Fragebogens sollte die chronologische Entwicklung<br />

der Geschehnisse erfaßt werden. Dafür wurde eine Einteilung in folgende<br />

Phasen vorgenommen:<br />

1 506 der Befragten stammen aus der Stadt <strong>Zvornik</strong>, 97,4% waren Moslems.


Phase I: Die Zeit vor dem Angriff.<br />

Phase II: Der Angriff vom 8. April bis 10. April 1992.<br />

Phase III: Die Zeit bis zum Fall Kulagrads am 26. April 1992.<br />

Phase IV: Vom Fall Kulagrads bis zum 15. Mai 1992.<br />

Phase V: Die Zeit nach dem 15. Mai 1992.<br />

Die interviewten Vertriebenen sollten frei berichten, wie sie die einzelnen<br />

Phasen erlebt haben, dabei aber besonders das Verhalten der in der Stadt sich<br />

aufhaltenden Einheiten der JNA, der paramilitärischen Einheiten (sogenannte<br />

"Territorialverteidigung" und Freischärler-Verbände), der Angehörigen der<br />

Miliz und der Serbischen Demokratischen Partei (SDS) berücksichtigen.<br />

Die Interviewer leiteten jede Phase mit der Fragestellung "Bitte beschreiben<br />

Sie so ausführlich wie möglich, wie Sie die jeweilige Phase erlebt haben" ein.<br />

Zusätzlich lag zu jeder einzelnen Phase die oben erwähnte Checkliste vor, um<br />

gegebenenfalls bestimmte Ereignisse oder Fragestellungen klären zu können,<br />

die aufgrund der offenen Fragetechnik von Vertriebenen nicht oder nur teilweise<br />

angesprochen worden sind. Zudem waren für wichtige Ereignisse<br />

während des Angriffs und der Okkupation (Ultimaten, Aufruf zur Rückkehr<br />

nach der ersten Fluchtwelle, Zwangsregistrierung, Zwangsüberschreibung<br />

des Eigentums, Deportation, Lagerhaft, Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen)<br />

strukturierte Fragen vorbereitet.<br />

Den Vertriebenen wurden während des Interviews zwei Stadtpläne vorgelegt.<br />

Einer der Stadt <strong>Zvornik</strong> selbst und einer vom etwas außerhalb des eigentlichen<br />

Stadtgebietes gelegenen Industrieviertel Karakaj. Diese dienten<br />

dazu, die Stationierung der am Angriff beteiligten Gruppen, die Ausgangspunkte<br />

und Ziele, den Verlauf der militärischen Operationen sowie die<br />

"Konzentrationslager" - vor allem in Karakaj - exakt lokalisieren zu können.<br />

Durchgeführt wurden die Interviews von erfahrenen, eigens auf die spezifischen<br />

Erfordernisse eingeschulten, zweisprachigen InterviewerInnen in den<br />

österreichischen Bundesländern Wien, Niederösterreich und Steiermark, sowie<br />

in einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe von Gabcikovo/Slowakei und<br />

in einer Flüchtlingsunterkunft in Dortmund/Deutschland in der Zeit vom 10.<br />

bis 28. März 1994. Die Interviewer selbst übersetzten die in bosnischer oder<br />

kroatischer Sprache gemachten Aufzeichnungen ins Deutsche.


2. SOZIODEMOGRAPHISCHE ANGABEN<br />

Nach Angaben der Volkszählung von 1991 hatte der Bezirk <strong>Zvornik</strong> 81.111<br />

Einwohner, davon 48.208 Bosniaken (Moslems 59,4%) und 30.839 Einwohner<br />

serbischer Nationalität (38%). Im Gebiet der Stadt <strong>Zvornik</strong> lebten 14.660<br />

Personen, davon waren 8.942 Bosniaken (61,0%), 4.281 serbischer (29,2%)<br />

und 74 kroatischer Nationalität (0,5%). 923 Personen bezeichneten sich als<br />

„Jugoslawen“ (6,3%) und 440 als "Andere" (größtenteils Roma, 3,0%). 2<br />

Folgende weitere Gemeinden im Bezirk <strong>Zvornik</strong> erscheinen relevant: Die<br />

nördlich der Stadt <strong>Zvornik</strong> gelegene Gemeinde Jardan mit den Ortschaften<br />

Jardan und Lipovac hatte 2.503 Einwohner mit 53,1% serbischem Bevölkerungsanteil<br />

und 46% Bosniaken. Diese Ortschaften lagen an der Grenze zum<br />

Industriegebiet Karakaj, in dem schon vor dem Angriff JNA-Einheiten stationiert<br />

waren und in das später die "Hauptquartiere" sowohl der "serbischen<br />

Miliz" als auch der JNA-Einheiten verlegt wurden, und in dem mehrere Lager<br />

errichtet wurden. Nördlich von Jardan liegt die Gemeinde Celopek mit<br />

1.894 Einwohnern, davon waren 93,1% serbischer und 6,3% bosniakischer<br />

Nationalität. In Celopek waren schon geraume Zeit vor dem Angriff Einheiten<br />

der ehemaligen JNA stationiert.<br />

Im Jahre 1981 waren 27.695 Personen (38,5%) erwerbstätig, davon 9.487<br />

Personen in der Land- und Forstwirtschaft, 18.208 im Nicht-Agrarbereich.<br />

2.202 Personen bezogen ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. 3 Der<br />

größte und wichtigste Arbeitgeber vor Ort war die Firma "Birac" im<br />

Industriegebiet Karakaj. Sie stellte Vorprodukte für die Aluminiumerzeugung<br />

her.<br />

2 Zu allen soziodemographischen Angaben siehe das Statisticki Godisnjak SR Bosne I<br />

Hercegovine 1991, 25 Godina (Statistisches Jahrbuch 1991).<br />

3 Die Ergebnisse der Volkszählung 1991 wurden im Gegensatz zu denen aus dem Jahr<br />

1981 nicht mehr aufgeschlüsselt.


3. STRATEGISCHE LAGE ZVORNIKS<br />

Als Grenzort, der im Nordosten Bosniens direkt am bosnisch-serbischen<br />

Grenzfluß Drina gelegen ist, hat <strong>Zvornik</strong> eine strategisch wichtige Position.<br />

Bedeutung erlangt <strong>Zvornik</strong> vor allem dadurch, daß in der Stadt selbst und im<br />

nördlich von <strong>Zvornik</strong> gelegenen Industriegebiet Karakaj jeweils eine Straßenbrücke<br />

und zwischen Karakaj und der Ortschaft Celopek eine Eisenbahnbrücke<br />

Bosnien-Herzegowina mit Serbien verbinden. <strong>Zvornik</strong> ist somit<br />

ein wichtiges Verbindungsglied in der Linie Belgrad - Sarajewo, aber auch in<br />

der Verbindung Belgrad - Tuzla.<br />

Die Kontrolle über <strong>Zvornik</strong> bedeutet für die serbische Seite, daß eventuelle<br />

Truppen- oder Nachschubbewegungen von serbischem Gebiet in Richtung<br />

Tuzla oder Sarajewo ungehindert erfolgen können. Die frühzeitige Stationierung<br />

von Einheiten der ehemaligen JNA in der Region deutet daraufhin, daß<br />

eine Kontrolle der beiden Korridore Belgrad - Tuzla und Belgrad - Sarajewo<br />

über <strong>Zvornik</strong> gewährleistet werden sollte. Für die bosniakische Seite hatte<br />

<strong>Zvornik</strong> strategische Bedeutung nur in einem defensiven Sinn, um die obengenannten<br />

Verbindungslinien zu unterbrechen. Für militärische Auseinandersetzungen<br />

innerhalb Bosnien-Herzegowinas besaß <strong>Zvornik</strong> aufgrund seiner<br />

geographischen Lage allerdings keine Relevanz. Von lokaler strategischer<br />

Bedeutung war der Hügel "Kula" mit der gleichnamigen Festung und der<br />

vornehmlich moslemischen Ortschaft "Kulagrad". Von diesem Hügel aus<br />

konnten große Teile der Stadt <strong>Zvornik</strong> (sowie das südlich von <strong>Zvornik</strong> gelegene<br />

Wasserkraftwerk Divic) kontrolliert werden.


4. MILITÄRISCHE SITUATION<br />

4.1. Jugoslawische Volksarmee (JNA)<br />

Im Bezirk <strong>Zvornik</strong> gab es offiziell keine Garnison der ehemaligen JNA. Die<br />

Region <strong>Zvornik</strong> unterstand dem 17. Korps Tuzla. Bis zum Herbst 1991<br />

setzte sich das 17. Korps aus drei Brigaden und einer Partisanenbrigade zusammen<br />

und gehörte zum 1. Militärbezirk Belgrad. Nach der Neuorganisation<br />

der JNA im Frühjahr 1992 wurde es formell in den 2. Militärbezirk Sarajewo<br />

eingegliedert, wurde aber allem Anschein nach weiterhin vom 1. Militärbezirk<br />

Belgrad weitergeführt.<br />

Zum Jahreswechsel 1991/92 wurden in der Nähe von <strong>Zvornik</strong> (also auf der<br />

bosnischen Seite der Drina) die ersten Panzer-Einheiten (anscheinend aus der<br />

aufgelassenen Garnison Jastrebarsko in Kroatien) stationiert, im Februar/März<br />

1992 (zum Referendum über die Unabhängigkeit) kam es zu einer<br />

weiteren Stationierung von Truppen der ehemaligen JNA, und zwar von<br />

Panzer-, Artillerie- und Flugabwehreinheiten. Die Panzer führten anfangs<br />

noch die JNA-Abzeichen und erst später die serbische Fahne und Wappenabzeichen.<br />

Die Angehörigen der Einheiten hingegen - Offiziere wie Soldaten -<br />

trugen von Beginn an auf ihrer Uniform serbische Abzeichen.<br />

Auch auf dem serbischen Drina-Ufer waren seit Jahresbeginn Panzer-Stellungen<br />

der JNA zu beobachten. Später kamen Artillerie-Stellungen und Luftabwehrwaffen<br />

hinzu.<br />

4.1.1. Am Angriff beteiligte Einheiten<br />

Nach Angaben von Zeugen waren während des Angriffs Truppen der ehemaligen<br />

JNA aus folgenden Garnisonen beteiligt:<br />

• Tuzla (Bosnien-Herzegowina); ein Teil der in <strong>Zvornik</strong> eingesetzten<br />

Panzer gehörte zu den aus Jastrebarsko/Kroatien nach Tuzla verlegten<br />

Einheiten.<br />

• Bijeljina (Bosnien-Herzegowina); die Infanterie-Einheiten der ehemaligen<br />

JNA waren Reserve-Einheiten des Mobilisierungsstützpunktes Bijeljina,<br />

die Garnison Bijeljina gehörte zum 17. Korps Tuzla.<br />

Die Einheiten aus Tuzla befanden sich bereits vor dem Angriff in der Nähe<br />

<strong>Zvornik</strong>s, vor allem auf der bosnischen Seite der Drina. In der Ortschaft Celopek,<br />

im "Dom Kulture" (dem Kulturhaus), war eine kleine Kaserne mit ca.<br />

100 Infanteristen stationiert. In der Schuhfabrik "Novi Standard" in Karakaj<br />

gab es ebenfalls eine Kaserne, die von mehr Soldaten belegt gewesen sein


soll als diejenige in Celopek. Die in beiden Orten untergebrachten Soldaten<br />

stammten nach Angaben einiger Befragter aus Tuzla. 4 Doch gibt es auch Anzeichen<br />

dafür, daß die Infanterie-Einheiten in "Novi Standard" einer neu gegründeten<br />

sogenannten "Territorialverteidigung" angehörten, 5 die im "Dom<br />

Kulture" in Celopek untergebrachte Infanterie-Einheit war eine Reserve-Einheit<br />

aus Bijeljina. Eine weitere Unterkunft der Soldaten befand sich in einem<br />

Wohnblock in Meterize, einem Stadtteil von <strong>Zvornik</strong>. Sie wurden in Werkswohnungen<br />

der Fa. "Birac" untergebracht, die moslemischen Bewohner wurden<br />

vertrieben.<br />

Die Flugzeuge und Hubschrauber, die sich am Angriff beteiligten, dürften<br />

ebenfalls aus Tuzla gewesen sein.<br />

• Novi Sad (Serbien): Bis zur Neuorganisation der ehemaligen JNA unterstanden<br />

dem Hauptquartier des 12. Korps Novi Sad als "Sector Command<br />

North" sogenannte "operative Gruppen", die direkt vom Generalstab kontrolliert<br />

waren, mit mindestens drei Brigaden und zusätzlichen Kräften. 6<br />

• Sabac (Serbien)<br />

• Sremska Mitrovica (Serbien): Die Einheiten aus Sabac und Sremska<br />

Mitrovica unterstanden durchgehend dem 12. Korps Novi Sad.<br />

• Valjevo (Serbien): Die Einheit in Valjevo unterstand durchgehend dem<br />

1. Korps Belgrad. Die Einheiten aus Sabac, Sremska Mitrovica und Valjevo<br />

wurden bis Herbst 1991 als einsatzbereite Einheiten geführt, die alle zum 1.<br />

Militärbezirk Belgrad gehörten.<br />

Diese Einheiten waren vor dem Angriff zum Teil auf der serbischen Seite der<br />

Drina, zum Teil auf der bosnischen Seite stationiert und beteiligten sich auch<br />

von serbischem Territorium aus am Angriff auf <strong>Zvornik</strong>. Eine Einheit aus<br />

Sabac soll im "Dom Kulture" in Mali <strong>Zvornik</strong> untergebracht gewesen sein. In<br />

Radalj nördlich von Mali <strong>Zvornik</strong> gab es angeblich eine "kleine Kaserne".<br />

• Nis (Serbien): Das in Nis stationierte 21. Korps unterstand bis zur<br />

Neuorganisation der ehemaligen JNA dem 3. Militärbezirk Skopje, bis ein<br />

eigenständiger 3. Militärbezirk Nis errichtet wurde.<br />

Es gibt Hinweise, daß eine Spezialeinheit aus Nis am Angriff auf <strong>Zvornik</strong> und<br />

später auf Kulagrad beteiligt gewesen ist. Hiebei könnte es sich um Teile der<br />

4 Die Militärpolizei, die vor dem Angriff die beiden Brücken in Karakaj bewacht hat, soll<br />

ebenfalls aus Tuzla gewesen sein.<br />

5 Siehe Punkt 4.2.<br />

6 Weitere operative Gruppen unterstanden dem "Sector Command South", bestehend aus<br />

dem Hauptquartier der Belgrader "Mechanized Division" mit zumindest sechs Brigaden,<br />

einer Partisanenbrigade und einer Artilleriebrigade.


63. Fallschirmjäger-Brigade Nis des "Korps für Sonderaufgaben Belgrad"<br />

gehandelt haben. Sie war vor allem zur Bewältigung "sicherheitspolitischer<br />

Aufgaben" im Inneren ausgebildet.<br />

Infanterie-Einheiten, die vom Kriegsschauplatz in Kroatien (Vukovar) abgezogen<br />

worden waren und am Angriff gegen <strong>Zvornik</strong> beteiligt gewesen sein<br />

sollen, konnten nicht näher zugeordnet werden.<br />

4.1.2. Befehlshaber<br />

General Jankovic war Garnisonskommandant von Tuzla und soll die in der<br />

Nähe von <strong>Zvornik</strong> stationierten Truppen, die aus Tuzla stammten, vor dem<br />

Angriff mehrmals besucht haben. Er wurde im Mai 1992 im Rahmen der<br />

Umstrukturierung der JNA zwangspensioniert, als "projugoslawische" Offiziere<br />

durch "proserbische" ersetzt wurden.<br />

General Milutin Kukanjac war Kommandant des 2. Militärbezirks Sarajewo<br />

und nach der Umgruppierung der JNA zuständig für die Region <strong>Zvornik</strong><br />

während der Zeit des Angriffs. In einem Fernsehinterview nach dem Angriff<br />

auf <strong>Zvornik</strong> soll sich Kukanjac wie folgt geäußert haben: "If the people of<br />

<strong>Zvornik</strong> return their weapons, the army will protect them. This should be an<br />

example to other towns." 7<br />

Oberstleutnant Pejic 8 war Kommandant der am Angriff auf <strong>Zvornik</strong> beteiligten<br />

Truppen bzw. bis 26. April 1992 deren Oberbefehlshaber. Pejic war<br />

während des Kroatienkriegs Leiter der Operationsabteilung im 32. Korps<br />

Varazdin, bevor er im Zuge der Umgruppierung der JNA nach Sarajewo<br />

verlegt wurde. Seine Aufgabe in <strong>Zvornik</strong> kann daher ebenfalls in der Vorbereitung<br />

und Durchführung des Angriffs gelegen haben. Eine Aufgabe, die ihm<br />

von den Befragten auch tatsächlich zugeschrieben wurde.<br />

Oberst Marko Pavlovic 9 gehörte bis Dezember 1991 einem Verband in<br />

Kroatien an und war Kommandant der 622. motorisierten Brigade Petrinja,<br />

die zum 10. Korps Zagreb gehörte. Anschließend wurde er dem 2. Militärbezirk<br />

Sarajewo zugeteilt. Pavlovic soll, Pejic folgend, nach dem Fall Kulagrads<br />

am 26. April den Befehl über die Truppen übernommen haben. Er<br />

war nach Angaben von Befragten für die ethnischen <strong>Säuberungen</strong> zuständig.<br />

Nach dem endgültigen Fall <strong>Zvornik</strong>s übernahm er anscheinend Verwaltungsaufgaben.<br />

Formell trat er allerdings, zumindest seit Mitte/Ende Juni, nicht<br />

mehr als Angehöriger der JNA, sondern als "Kommandant der Territorial-<br />

7 Zitiert nach "TIMES" vom 10.4.1992.<br />

8 In <strong>Zvornik</strong> agierte er auch als Offizier der Arkanovci.<br />

9 Sein richtiger Name ist Branko Popovic; er war Mitglied des jugoslawischen Geheimdienstes.


verteidigung <strong>Zvornik</strong>" auf, wie er in einem Zeitungsinterview mit der serbischen<br />

Zeitung "Borba" bezeichnet wurde. 10<br />

Leutnant Radovan Ticic soll Kommandant der Panzer-Einheit aus Tuzla gewesen<br />

sein.<br />

4.1.3. Bewaffnung<br />

Folgende Bewaffnungen konnten bei den Recherchen des Instituts zum Teil<br />

anhand von Abbildungen identifiziert werden:<br />

Infanterie<br />

Automatische Gewehre / Karabiner und Maschinengewehre der Typen M 52,<br />

M 59, M 65, M 66, M 70A, M 70B, M 72 und "Kalaschnikow"; Bajonette;<br />

Handgranaten; Panzerfäuste "Soja"; tragbare Granatwerfer.<br />

Panzer<br />

Kampfpanzer der Typen T 34, T 54, T 55, T 72 und T 84; Schützenpanzer<br />

"Marda(er)" mit Maschinenkanonen; Radpanzer "Samohodka".<br />

Artillerie<br />

Haubitzen und Kanonen 122 mm und 130 mm; Mörser 60 mm, 80 mm und<br />

120 mm; Flugabwehrkanonen.<br />

Luftwaffe<br />

Jagdbomber der Typen MIG 21 und MIG 29; Schul- und Erdkampfflugzeug<br />

"Jastreb" mit Maschinengewehren und Raketen; Schul- und Erdkampfflugzeug<br />

"Galeb"; Aufklärungsflugzeug "Adler"; Hubschrauber der Typen MI 8,<br />

MI 9, "Gazella".<br />

4.2. Paramilitärische Einheiten<br />

4.2.1. Allgemeine Bemerkungen<br />

Für den gesamten untersuchten Zeitraum lag das militärische Oberkommando<br />

bei den Offizieren der JNA Pejic und Pavlovic. Die paramilitärischen Einheiten<br />

- mit Ausnahme der "Arkanovci" - unterwarfen sich bei den militärischen<br />

Operationen der JNA.<br />

In der Zeit nach dem Angriff bis zur endgültigen "ethnischen Vertreibung"<br />

hielt sich eine Vielzahl paramilitärischer Gruppen in der Stadt auf. Unter ihnen<br />

befanden sich sowohl "organisierte" Freischärlerverbände als auch soge-<br />

10 "Borba" vom 30.6.1992. Er äußerte sich hierin auch deutlich zu den "ethnischen <strong>Säuberungen</strong>".


nannte "Weekend-Tschetniks", vor allem aus Serbien. Beinahe alle Gruppen<br />

übten Terror gegenüber der Stadtbevölkerung aus und werden für Ermordungen,<br />

Vergewaltigungen, Plünderungen und Folterungen in den Lagern<br />

verantwortlich gemacht. Anscheinend unterstanden sie keinem Kommando<br />

und keiner Kontrolle.<br />

Die wichtigsten der "organisierten" paramilitärischen Einheiten waren die<br />

Arkanovci, die sogenannte "Territorialverteidigung" (TO), die "Seseljevci"<br />

und die "Beli Orlovi".<br />

Eine exakte Trennung der drei letztgenannten Einheiten voneinander sowie<br />

eine exakte Trennung von den Infanterie-Einheiten der ehemaligen JNA war<br />

nicht durchgehend möglich.<br />

Es gibt zahlreiche Indizien dafür, daß sich Infanterie-Einheiten nicht nur aus<br />

regulären Angehörigen der ehemaligen JNA und aus einberufenen Reservisten,<br />

sondern auch aus "Freiwilligen" zusammensetzten. Dies ergibt sich einerseits<br />

aus den Beobachtungen mehrerer Befragter, daß die Soldaten - nach<br />

Angaben einiger Befragter auch die Offiziere - bereits vor dem Angriff, also<br />

bereits im März 1992, und während des Angriffs nicht mehr die Abzeichen<br />

der ehemaligen JNA auf ihren Uniformen trugen, sondern bereits serbische<br />

Abzeichen und Kokarden. Die Fahrzeuge und Geräte hingegen trugen zu diesem<br />

Zeitpunkt noch die alten jugoslawischen Erkennungszeichen. Zudem<br />

kennzeichneten sich viele mit alten JNA-Uniformen bekleidete Soldaten zusätzlich<br />

mit einem weißen Band um den Oberarm oder trugen andere Erkennungsmerkmale.<br />

Kennzeichnungen, die nur dann Sinn machen, wenn man<br />

sich von ansonsten gleich gekleideten Soldaten unterscheiden will. Diese<br />

Unterscheidung war nur gegenüber JNA-Einheiten oder Einheiten in JNA-<br />

Uniform notwendig, da es einen organisierten militärischen Gegner auf moslemischer<br />

Seite nicht gab. Ein weiterer Hinweis ist, daß Soldaten lange Bärte<br />

trugen, was für einen regulären Angehörigen der ehemaligen JNA nicht möglich<br />

gewesen wäre. Zudem entsprechen einige der äußeren Beschreibungen<br />

dieser Einheiten sowie ihre Lokalisierung der Beschreibung und den Ortsangaben,<br />

die von anderen Befragten für die "Territorialverteidigung" oder für<br />

die Seseljevci oder Beli Orlovi gegeben wurden. Angehörige dieser Einheiten<br />

haben sich außerdem oft in zusammengesetzten Kampfgruppen am Angriff<br />

beteiligt. Ein Großteil der paramilitärischen Gruppen waren nicht eigens gekennzeichnet<br />

und wurden deshalb von Befragten der JNA-Infanterie zugerechnet.<br />

Sie dürften jedoch der "Territorialverteidigung" angehört haben, die<br />

für den Raum <strong>Zvornik</strong> vor dem Angriff auf die Stadt neu gegründet worden<br />

sein soll.<br />

Einige Reserve-Offiziere der Infanterie stammten aus der Region <strong>Zvornik</strong><br />

und waren gleichzeitig bekannte Aktivisten der SDS. So soll der Kommandant<br />

in <strong>Zvornik</strong> Momir Vasiljevic gewesen sein. Er war "reserve first class


captain", stammte aus Celopek und arbeitete vor dem Krieg im Krankenhaus<br />

von <strong>Zvornik</strong>. Einer der Offiziere war Zoran Jovanovic, der vorher bei der<br />

Firma "Birac" arbeitete, und später zu einer der wichtigsten Personen des sogenannten<br />

"Serbischen Bezirks <strong>Zvornik</strong>" wurde. 11<br />

Ein weiterer Grund für die Schwierigkeit, eine exakte Trennung zwischen<br />

den paramilitärischen Gruppen vorzunehmen, ist, daß Befragte angaben, dieselben<br />

Personen aus umliegenden Ortschaften in Serbien und Bosnien einmal<br />

bei den Seseljevci, dann bei den Beli Orlovi und dann wieder bei<br />

"Freiwilligen-Verbänden" erkannt zu haben. Es ist auch davon auszugehen,<br />

daß Freischärler sich als Angehörige bekannter Einheiten (Arkanovci, Seseljevci,<br />

Beli Orlovi, Draganovci) ausgaben, obwohl sie diesen tatsächlich nicht<br />

angehörten.<br />

Weiters soll die sogenannte "Territorialverteidigung" bereits einige Tage<br />

nach dem Angriff in die Reserve-Einheiten der JNA eingegliedert worden<br />

sein.<br />

Im folgenden wird trotz allem eine Unterscheidung dieser Gruppen getroffen,<br />

wie auch bei den Einheiten der ehemaligen JNA von der Existenz von Infanterie-Einheiten<br />

ausgegangen wird.<br />

4.2.2. "Territorialverteidigung" (TO)<br />

Kurz nach der Auflösung der regulären Territorialverteidigung in Bosnien-<br />

Herzegowina im Herbst 1991 begannen SDS-Führer in <strong>Zvornik</strong> mit der Rekrutierung,<br />

der Ausrüstung und offensichtlich auch mit dem Training einer<br />

neuen "Serbischen Territorialverteidigung". Die meisten Mitglieder kamen<br />

aus mehrheitlich serbisch bewohnten Ortschaften (Celopek, Scemlije) in der<br />

Nähe von <strong>Zvornik</strong> oder Ortsteilen <strong>Zvornik</strong>s (Lisisnjak).<br />

Ihr Hauptquartier war im Industrieviertel Karakaj, das Gros der Truppe war<br />

in der Fabrik "Novi Standard" untergebracht. Von vielen Befragten wurde<br />

jedoch auch angegeben, daß ihr Hauptquartier im Stadtteil Lisisnjak gewesen<br />

sein soll. In diesem Teil der Stadt waren allerdings nur die Wohnungen von<br />

Branko Grujic, dem späteren "Präsidenten der Serbischen Gemeinde <strong>Zvornik</strong>"<br />

und von Bosko Ceranic, einem weiteren SDS-Aktivisten.<br />

Als Anführer dieser Einheit wurde Branko Grujic angegeben. Weitere führende<br />

Mitglieder waren Ljupko Ilic (er war später angeblich "Präsident des<br />

11 Der Direktor von "Birac", Jefto Subotic, scheint nach mehreren Zeugenaussagen eine<br />

entscheidende Rolle zumindest bei den Vorbereitungen des Angriffs gespielt zu haben.<br />

Aber auch im Verlauf des Angriffs und der Besatzung wurde er für verschiedene Menschenrechtsverletzungen,<br />

und zwar von der Entlassung vom Arbeitsplatz bis zur Deportation<br />

in ein Lager, verantwortlich gemacht.


Kriegsgerichts"), Drago Krstanovic (vor dem Krieg im Krankenhaus beschäftigt)<br />

und "Marko", ein Krankenwagenfahrer. Die Territorialverteidigung<br />

kooperierte wie alle anderen paramilitärischen Einheiten mit der JNA und<br />

unterstand derem Kommando. Als Einheimische sollen ihre Angehörigen die<br />

Sonderaufgabe gehabt haben, als Informanten für Militärs und später bei der<br />

Plünderung und der Auslieferung wohlhabender und bedeutender Moslems<br />

(vor allem an die Arkanovci) als Denunzianten zu dienen. Während des Angriffs<br />

kamen sie in einer zweiten Welle direkt im Gefolge der Arkanovci in<br />

die Stadt.<br />

4.2.3. Arkanovci ("Srpska Dobrovoljacka Garda"/ "Serbische Freiwilligengarde")<br />

Die Arkanovci wie auch "Arkan" 12 selbst werden übereinstimmend als die<br />

entscheidenden Personen des Angriffs bezeichnet. Während der reinen Angriffsoperationen<br />

überragte Arkan sowohl die Kommandierenden der ehemaligen<br />

JNA als auch die führenden Persönlichkeiten der lokalen SDS an Bedeutung.<br />

Den Oberbefehl über die Arkanovci während des Angriffs hatte Arkan selbst<br />

inne. Neben ihm waren als wichtige Personen noch bekannt: "Rambo"<br />

(angeblich der Schwager Arkans, der während der Kämpfe um Kulagrad erschossen<br />

wurde), "Zuco", der für zahlreiche schwere Kriegsverbrechen und<br />

Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wurde, sein Kompagnon<br />

"Topola", die Brüder Jovic aus Mali <strong>Zvornik</strong> (Dragan "Jole" Jovic und<br />

sein Bruder Pero Jovic führten eine Sondereinheit mit roten Baretten mit<br />

serbischer Nationale; auch sie hatten den "Tiger" und die Aufschrift<br />

"Arkanove delije" auf der Schulter; die beiden Brüder wurden aber auch anderen<br />

Gruppen zugeordnet), ein gewisser "Vuk" oder "Vuco" und eine Frau<br />

namens "Lela", die für Folterungen und Ermordungen in Lagern verantwortlich<br />

gemacht wurde. Das Hauptquartier war in Mali <strong>Zvornik</strong> im Hotel<br />

"Jezero", Arkan selbst wohnte in Radaljska Banja.<br />

Die Angehörigen der Arkanovci trugen kurz geschnittenes Haar und waren<br />

mit (dunkel) olivgrünen Overalls, schwarzen abgeschnittenen Handschuhen<br />

und schwarzen gestrickten Wollmützen, die auch als Masken verwendet<br />

werden konnten, bekleidet. Ihre Militärstiefel waren mit Klettverschlüssen an<br />

der Uniform fixiert. Auf dem linken Ärmel trugen sie ein Emblem mit vier<br />

12 Zeljko Raznatovic "Arkan" wurde in den 80er Jahren wegen zahlreicher Gesetzesbrüche<br />

in Westeuropa - u.a. schwerer Diebstahl und Erpressung - auf die Fahndungslisten von<br />

Interpol gesetzt. Aber auch Morde an "Staatsfeinden Jugoslawiens" werden ihm angelastet.<br />

Seine "Serbische Freiwilligengarde" gründete Arkan bereits im Oktober 1990. Der<br />

Kern der Truppe umfaßte etwa 150 Mann, die zuerst in einem Ausbildungszentrum in der<br />

Vojvodina trainiert wurden. Später ist das Trainingsgelände nach Slawonien, in die Nähe<br />

von Erdut verlegt worden. Jeder "Soldat" trug einen Ausweis bei sich, der seine Zugehörigkeit<br />

zur "Serbischen Freiwilligengarde" bestätigte.


kyrilischen "S"; rund um dieses stand eingestickt: "Serbische Freiwilligengarde."<br />

Einer anderen Beschreibung zufolge trugen sie Camouflage-Uniformen<br />

mit roten Pfeilen als Abzeichen, auf dem rechten Ärmel die serbischen<br />

Farben und auf der Schulter ein Emblem mit einem Tiger und der Aufschrift<br />

"Arkanove delije".<br />

Die Arkanovci zeichneten sich durch strenge Disziplin aus und wurden bei<br />

"<strong>Säuberungen</strong>" als sehr grausam und sehr "gründlich" bezeichnet. Sie galten<br />

unter den Befragten als "eiskalte Killer". Auch Bezeichnungen wie<br />

"Kampfmaschine" und "Rambo" wurden verwendet. Die Arkanovci hoben<br />

sich auch dadurch von den anderen Einheiten ab, daß sie nie alkoholisiert<br />

waren, jedoch oft andere Drogen genommen haben sollen.<br />

Sie sollen über Namenslisten von reichen Moslems verfügt haben, denen sie<br />

"Gold und Geld" abgenommen haben. Für die Erstellung dieser Listen wurden<br />

einheimische Serben verantwortlich gemacht. Vor allem die Arkanovci<br />

sollen in den ersten Tagen in Begleitung einheimischer Serben Häuser systematisch<br />

durchsucht sowie gemordet, vergewaltigt und geplündert haben.<br />

Das "Recht auf die ersten Plünderungen", das ihnen anscheinend zugestanden<br />

wurde, diente offensichtlich als Teil ihrer "Bezahlung".<br />

Arkan selbst soll in <strong>Zvornik</strong> am 8. April eingetroffen sein. Gesichert ist, daß<br />

er am 8. April und am folgenden Tag nicht nur an "Verhandlungen" über die<br />

Zukunft <strong>Zvornik</strong>s teilnahm, sondern diese auch dominierte. Ein Ultimatum<br />

zur Übergabe der Stadt und der Waffen am Morgen des 9. April wurde von<br />

Arkan selbst gestellt. Auch einige Tage später war Arkan in <strong>Zvornik</strong>, als er<br />

die Übergabe des Leichnams von "Rambo" forderte und dafür die Patienten<br />

des Spitals als Geiseln nahm. Angehörige der Arkanovci sollen in Zivil seit<br />

Ende März in der Stadt gewesen sein.<br />

Die Beteiligung der Arkanovci an den Kämpfen begann am 8. April mit dem<br />

Einsatz von Granatwerfern sowie mit dem Einsatz von Scharfschützen von<br />

Mali <strong>Zvornik</strong> aus. Sie nahmen die Stadt am 9. April ein, indem sie die wichtigsten<br />

Einrichtungen (Krankenhaus, Radiostation) und strategische Punkte<br />

besetzten. Dabei wurden sie von der JNA mit Artillerie und logistisch unterstützt.<br />

Die strategische Planung und die Befehlsstruktur schien einheitlich<br />

gewesen zu sein.<br />

Die (militärische) Sicherung der Stadt wurde in der Folge von anderen Gruppen<br />

übernommen (Seseljevci, Beli Orlovi, die "Territorialverteidigung" und<br />

"Freiwillige" aus benachbarten Städten Serbiens). Nach der erfolgten Besetzung<br />

der Stadt (10./11.April) schien der Kerntrupp <strong>Zvornik</strong> verlassen zu haben.


Die Arkanovci waren sehr beweglich und verfügten über zahlreiche Fahrzeuge<br />

privater Herkunft. Neben ihren "militärischen Aufgaben" waren sie für<br />

viele der Greueltaten und Plünderungen verantwortlich. Arkan selbst soll<br />

Moslems und Patienten aus dem Krankenhaus zur Hinrichtung bringen haben<br />

lassen. Die Arkanovci ermordeten im Haus des Salim Donjic einige Männer<br />

und verübten Massaker in den Stadtteilen Zamlas und Hrid. Am Vormittag<br />

des 9. April sollen sie in Vidakove Nijeve, bei der Einfahrt nach <strong>Zvornik</strong> ein<br />

weiteres Massaker verübt haben. Im Cafe "Klempic" sollen sie ebenfalls am<br />

Vormittag des 9. April ein Massaker begangen haben. Da das Cafe aber in<br />

Richtung Vidakove Nijeve liegt, könnte das zuvor erwähnte Massaker in<br />

Vidakove Nijeve gemeint sein.<br />

Ihre Bewaffnung umfaßte: automatische Gewehre M 70A, M 70B und<br />

"amerikanische Gewehre", Gewehre "Skorpion", Handgranaten, Panzerfäuste<br />

und Granatwerfer; Seile zum Würgen, lange "Rambo"-Messer, Schlagstöcke;<br />

zu ihrer eigenen Sicherheit trugen sie schußsichere Westen.<br />

4.2.4. Seseljevci<br />

Die Seseljevci werden als "bärtig" bezeichnet. Sie trugen serbische Militärkappen<br />

mit den serbischen Farben oder einem Totenkopf auf der Stirnseite<br />

bzw. schwarze Pelzmützen ("Sapka") mit serbischer Kokarde. Ein weiteres<br />

Erkennungsmerkmal waren die gekreuzten Munitionsgurte über der Brust<br />

und die Handgranaten am Gürtel.<br />

Als Anführer wurden Nikola Jovanovic, Taxifahrer aus Loznica, ein "Nislija",<br />

ein "Hladni", ein "Dragan Toro", der ein Majorsabzeichen trug, sowie<br />

"Vojvoda Seselj" 13 genannt.<br />

Nach Zeugenaussagen sollen sie oft betrunken gewesen sein und immer wieder<br />

Kriminelle und "Wochenend-Kämpfer" rekrutiert haben. Sie werden als<br />

besonders aktiv bei Gewalttätigkeiten gegen Zivilisten - auch in den Internierungslagern<br />

- bezeichnet. Zumindest eine Moschee sollen sie entweiht haben,<br />

in dem sie über die Lautsprecher "Tschetniklieder" spielten und eine Totenkopffahne<br />

hißten.<br />

Ihr Hauptquartier war schwer zu lokalisieren. Angegeben wurden die Fabrik<br />

"Standard" in Karakaj, die Firmen "Inzinjering", "Alhos" und "Vezionica" in<br />

Karakaj, das Hotel "Drina" und der Kindergarten in der Radiostation.<br />

13 Dr. Vojislav Seselj ist Abgeordneter im Belgrader Parlament und Führer der<br />

"Serbischen Radikalen Partei" sowie Führer der "Serbischen Tschetnikbewegung". Er war<br />

auch Mitbegründer der "Serbischen Erneuerungsbewegung", deren Führer Vuk Draskovic<br />

wurde, aus der Seselj aber schon bald wegen interner Streitigkeiten austrat.


Angehörige der Seseljevci waren schon vor dem Angriff in Zivil anwesend. 14<br />

Ihre Beteiligung am Angriff setzte am 9. April ein und zog sich über die<br />

ganze Periode der Okkupation bis zur Einnahme Kulagrads fort. Sie übernahmen<br />

auch die Okkupation einzelner Stadtteile und waren überall für Plünderungen<br />

verantwortlich. Sie kooperierten immer mit der JNA, sowohl<br />

strategisch als auch in der Befehlsstruktur.<br />

Ihre Bewaffnung beinhaltete: automatische Gewehre M 59, M 66, M 70A, M<br />

70B; Handgranaten; lange, krumme Messer.<br />

4.2.5. Beli Orlovi (Weiße Adler) 15<br />

Sie wurden als "unordentlich gekleidet" bezeichnet, da sie irgendwelche Uniformen<br />

aus JNA-Beständen oder Zivil trugen. Sie führten als Abzeichen<br />

weiße Doppeladler auf der Kappe und auf dem Oberarm. Ihre Angehörigen<br />

wurden vor allem aus umliegenden Ortschaften in Serbien (Loznica, Valjevo,<br />

etc.) rekrutiert. Als ihre Anführer werden abwechselnd Mirko Jovic,<br />

Dragoslav Bokan und Vojislav Seselj bezeichnet 16 . Auch ihr Hauptquartier<br />

war schwer zu lokalisieren. Angegeben wurde "Alhos" (zusammen mit Arkanovci)<br />

und das Hotel "Jezero" in Mali <strong>Zvornik</strong>.<br />

Die Beli Orlovi beteiligten sich (ähnlich wie die Seseljevci) erst an der zweiten<br />

Welle des Angriffs. Ihr "Aufgabengebiet" war vor allem "Aushilfe" bei<br />

den Kämpfen und die Sicherung strategischer Punkte. Sie beteiligten sich an<br />

Beschuß, Belagerung und Okkupation der Stadt sowie am Angriff auf Kulagrad.<br />

Anscheinend waren sie aber vor allem für die Sicherung der Deportationen<br />

verantwortlich, patroullierten an Kreuzungen und auf Straßen (häufig<br />

betrunken und provozierend), verhafteten oft "Verdächtige" und plünderten.<br />

Auf Häuser und Lager wurden weiße Adler gezeichnet, die nicht entfernt<br />

werden durften. Sie operierten unter dem Kommando der JNA.<br />

Ihre Bewaffnung beinhaltete nur leichte Waffen (nähere Angaben wurden<br />

nicht gemacht).<br />

4.2.6. Draganovci 17<br />

Eine weitere wichtige Einheit, die aber nicht am Angriff, sondern erst an der<br />

Okkupation <strong>Zvornik</strong>s beteiligt war, waren die Draganovci des "Kapetan<br />

14 Von einem Befragten wird berichtet, daß Seselj in <strong>Zvornik</strong> gewesen sein soll, um sich<br />

mit Bosko Ceranic von der SDS zu treffen.<br />

15 1990 wurde diese faschistische, militärische Organisation aus dem 2.Weltkrieg reaktiviert.<br />

16 Helsinki Watch, War Crimes in Bosnia-Hercegovina, 1992; Rajko Djuric / Bertolt<br />

Bengsch, "Der Zerfall Jugoslawiens", 1992.<br />

17 Diese Einheit, die aus etwa 750 Elitesoldaten bestand, soll nur in Kroatien gekämpft<br />

haben.


Dragan" (Vasiljkovic Dragan). Sie trugen rote Barette und Camouflage-<br />

Uniformen; Kapetan Dragan selbst soll nur in Zivil aufgetreten sein. Sie kamen<br />

erst Mitte Mai nach <strong>Zvornik</strong> und bezogen ihr Hauptquartier im Hotel<br />

Vidikovac in Divic. Ihnen wurden nur "Verwaltungsfunktionen" zugeschrieben.<br />

Sie sollen aber auch an der organisierten Vertreibung der moslemischen<br />

Bevölkerung beteiligt gewesen sein.<br />

Auffallend ist, daß die Draganovci von vielen Befragten als "diszipliniert"<br />

und "ordentlich", ja sogar als "korrekt" und "freundlich" bezeichnet wurden.<br />

Es wurde sogar berichtet, daß Angehörige der Draganovci moslemische<br />

Gefangene vor der Ermordung durch andere Freischärler bewahrten. Auch in<br />

der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> wurden sie selten mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung<br />

gebracht.<br />

Andererseits wird Angehörigen der Draganovci vorgeworfen, einheimische<br />

Serben im Fußballstadion von Divic militärisch ausgebildet zu haben. Weiters<br />

sollen auch Zwangsarbeit und Plünderungen dazu gedient haben, finanzielle<br />

Beiträge für die "Kapetan Dragan Stiftung" zu erwirtschaften. 18<br />

Ihre Bewaffnung beinhaltete nur leichte Waffen (nähere Angaben wurden<br />

nicht gemacht).<br />

4.2.7. Weitere Formationen<br />

Während der verschiedenen Phasen hielt sich eine Vielzahl weiterer Formationen<br />

in <strong>Zvornik</strong> auf. Viele Freischärler wurden von Befragten zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten bei verschiedenen Gruppen gesehen. Zu diesen<br />

zählen:<br />

• Zute Ose (Gelbe Wespen)<br />

Ihr Kommandant war Vojin ("Zuca") Vuckovic, ihr bekanntestes Mitglied<br />

jedoch Vojins Bruder, Dusan ("Repic") Vuckovic 19 . Ihm wurde unter anderem<br />

vorgeworfen, ein Massaker an Bewohnern von Divic in Celopek verübt<br />

zu haben, wofür er sich in Sabac (Serbien) vor einem Gericht verantworten<br />

muß. 20<br />

• Anticevci<br />

• Spezial-Einheiten der einheimischen Serben<br />

• Serbische Freiwillige aus Loznica, Sabac, Valjevo<br />

18 Diese Stiftung unterstützt "Serbische Freiwillige", die während des Krieges in Kroatien<br />

zu Invaliden geworden sind.<br />

19 Dusan Repic wurde von vielen Befragten allerdings auch den Seseljevci zugeordnet. Es<br />

besteht daher die Möglichkeit, daß zwischen den Zute Ose und den Seseljevci Verbindungen<br />

bestanden haben.<br />

20 "Dusan (Repic) Vuckovic aus Umka in der Nähe von Belgrad wird angeklagt, 16 Zivilisten<br />

aus dem Dorf Divic ermordet, 20 verwundet und eine 35-jährige moslemische Frau<br />

in Mali <strong>Zvornik</strong> vergewaltigt zu haben...." ("Vreme" vom 23.5.1994).


• Gruppe von Pusula<br />

• Gruppe aus Padinska Skela<br />

• Vukovarci<br />

• Dusan Silni (Dusan der Mächtige) 21<br />

21 Wahrscheinlich eine Untergruppe der Beli Orlovi.


5. CHRONOLOGIE<br />

Für die Chronologie der Ereignisse wurde folgende Einteilung vorgenommen:<br />

Nach einer Skizzierung der Zeit vor dem Angriff wird die Zeit der eigentlichen<br />

Aggression nach zwei Entwicklungslinien unterschieden. Die erste<br />

Linie enthält die militärischen Geschehnisse, das heißt, den (militärischen)<br />

Angriff auf <strong>Zvornik</strong> und den knapp zwei Wochen später vorgenommenen<br />

entscheidenden Angriff auf Kulagrad. Die zweite Linie zeichnet die zivile<br />

Entwicklung in der Stadt nach. Dabei kristallisierte sich eine deutliche Unterscheidung<br />

in einzelne Phasen heraus, die mit der militärischen Entwicklung in<br />

Zusammenhang standen.<br />

5.1. Die Zeit vor dem Angriff<br />

Wie im Rahmen der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> festgestellt werden konnte, verschlechterte<br />

sich das Zusammenleben der Volksgruppen in den Monaten vor dem Angriff<br />

zusehends. Konnte man das Verhältnis zwischen den Volksgruppen vor dem<br />

Krieg in Kroatien als sehr gut bezeichnen (nur 4% der moslemischen Befragten<br />

gaben an, keine Freunde unter den Serben gehabt zu haben), so dürfte<br />

sich diese Situation bereits ab der Eskalation des Kroatienkrieges im Sommer<br />

1991 verschlechtert haben. 22 Es kam zu Spannungen am Arbeitsplatz, in der<br />

Schule und in der Nachbarschaft. Die einzelnen Volksgruppen begannen sich<br />

stärker voneinander abzusetzen. Es erfolgte auch eine zunehmende Militarisierung<br />

der Gesellschaft, wobei der serbischen Seite von den Befragten<br />

nachträglich unterstellt wurde, über bevorstehende Aktionen informiert gewesen<br />

zu sein.<br />

Es gibt mehrere Indizien, die auf eine vorherige Planung des Angriffs und der<br />

Vertreibung der moslemischen Einwohner hinweisen:<br />

Zum Jahreswechsel 1991/92 wurden die ersten Truppen der JNA in der Region<br />

<strong>Zvornik</strong> stationiert. 23<br />

Ca. 2-3 Monate vor dem Angriff gab es bis zu 2 Wochen dauernde Militärübungen<br />

in Osmaci bei Kalesija (ca. 30 km nördlich von <strong>Zvornik</strong>) und in anderen<br />

Orten. Von der JNA organisiert, wurden dazu nur Serben eingeladen,<br />

unter dem Vorwand, die Territorialverteidigung zu trainieren.<br />

Schon in den Wochen vor dem Angriff beschafften sich Angehörige aller<br />

Volksgruppen Waffen. Nach Angaben von Befragten, die durch die Ergeb-<br />

22 Ca. 46% meinten, daß sich das Zusammenleben leicht verschlechtert habe, ca. 15%<br />

behaupteten sogar, es habe sich sehr verschlechtert.<br />

23 Siehe Punkt 4.1.


nisse der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> gestützt werden, erhielten die serbischen Bewohner<br />

<strong>Zvornik</strong>s ihre Waffen größtenteils über die SDS oder die JNA, die moslemischen<br />

Bewohner hingegen legten sich ihre Waffen "privat" zu. 24<br />

Für März vor dem Angriff wird von den 31 Befragten übereinstimmend berichtet<br />

- auch die Ergebnisse der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> bestätigen das - , daß viele<br />

serbische Bewohner <strong>Zvornik</strong> für ein Wochenende verließen, am Montag aber<br />

wieder zur Arbeit erschienen. Ob dies eine von der SDS organisierte "Probe-<br />

Evakuierung für den Ernstfall eines Angriffs auf <strong>Zvornik</strong>" war, wie ein Befragter<br />

äußerte, läßt sich nicht belegen. Aber die Vermutung einer organisierten<br />

Aktion liegt sehr nahe, bedenkt man die Angaben, daß es der größte Teil<br />

der serbischen Familien war, der die Stadt für ein Wochenende verlassen<br />

hatte. Auch später, zum Zeitpunkt des Angriffs, hatten Frauen und Kinder<br />

serbischer Nationalität die Stadt bereits verlassen. In den Tagen vor dem<br />

Angriff wurden einzelne Befragte von serbischen Freunden oder Kollegen<br />

darauf hingewiesen, daß es für sie besser wäre, die Stadt bald zu verlassen.<br />

Das sind Indizien, die die Behauptung vieler Befragter unterstützen, daß<br />

serbische Einwohner <strong>Zvornik</strong>s zumindest kurzfristig vor dem Angriff über<br />

diesen informiert gewesen waren.<br />

Am Wochenende vor dem Angriff (4./5. April) wurde von Serben eine Barrikade<br />

beim Stadtteil Meterize mit LKW der Firma "Boksit" (eine Bauxit-<br />

Grube in Milici, 30 km südlich von <strong>Zvornik</strong>) errichtet; damit war die Stadt<br />

vom Industriegebiet Karakaj abgetrennt. Moslems wurden am darauffolgenden<br />

Montag, dem 6. April, gehindert, zur Arbeit zu gehen; auch Schüler des<br />

in Karakaj angesiedelten Technischen Schulzentrums mußten an den Barrikaden<br />

wieder umkehren.<br />

Die Ereignisse der letzten Tage und die Angst vor einer militärischen Auseinandersetzung<br />

veranlaßten nun auch viele moslemische Familien, die Stadt<br />

über die "Alte Brücke" im Stadtzentrum zu verlassen. Als Antwort auf die<br />

serbische Barrikade errichteten Moslems ihrerseits an der gleichen Stelle<br />

Barrikaden mit LKW, die von der "moslemischen" Polizei und von bewaffneten<br />

Freiwilligen bewacht wurden. Es kam vorerst nur zu verbalen Auseinandersetzungen<br />

an den Barrikaden. An diesen wurden allerdings auch am<br />

6./7. April Demonstrationen für ein friedliches Zusammenleben abgehalten,<br />

an denen Angehörige aller Volksgruppen teilnahmen. 25<br />

24 Ca. 80% der Befragten der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> gaben an, daß sich serbische Einwohner Waffen<br />

zugelegt hätten. 83% von diesen nannten die ehemalige JNA als eine der Bezugsquellen,<br />

47% die SDS. Als Hauptbezugsquelle der Moslems wurde der "Schwarzmarkt in Bosnien"<br />

genannt.<br />

25 Nach Angaben von Vertriebenen war dies nicht die einzige Demonstration für ein<br />

friedliches Zusammenleben der Volksgruppen. So soll es in der Stadt zu spontanen<br />

Kundgebungen gekommen sein, an denen sich alle Volksgruppen beteiligt haben sollen.<br />

In der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> antworteten auf die Frage: "Fanden ihrem Wissen nach in den letzten<br />

Tagen vor Beginn des Angriffs Demonstrationen statt, die gegen den drohenden Angriff<br />

gerichtet waren?", 71% der Befragten mit "Ja". Von diesen gaben 81% an, daß Moslems


Ebenfalls am 6. April 26 kam es zu einer Trennung der einheimischen Polizeikräfte.<br />

Das Hauptquartier der Polizei in <strong>Zvornik</strong> wurde von den Polizisten<br />

serbischer Nationalität geräumt und Waffen, Geräte sowie Autos in das<br />

nördlich von <strong>Zvornik</strong> gelegene Industrieviertel Karakaj verlagert. In den Wochen<br />

vorher hatte es noch gemischte Patrouillen in der Stadt und an den<br />

Brücken gegeben, um die Zusammengehörigkeit beider Volksgruppen zu<br />

demonstrieren.<br />

Bereits am 7. April floh ein Großteil der moslemischen Bevölkerung aus Lipovac<br />

und Karakaj nach <strong>Zvornik</strong>. Am Abend des 7. April, einen Tag vor dem<br />

Angriff, wurde im Belgrader Fernsehen die starke Präsenz von Einheiten der<br />

JNA damit begründet, daß ein Angriff "moslemischer Extremisten", die sich<br />

auf Kulagrad verschanzt hätten, bevorstehe.<br />

Am 8. April fanden in Mali <strong>Zvornik</strong> Verhandlungen zwischen Vertretern der<br />

SDS aus <strong>Zvornik</strong>, der Partei der Demokratischen Aktion (SDA) aus <strong>Zvornik</strong><br />

und Arkan statt. Ziel dieser Verhandlungen soll gewesen sein, eine "friedliche<br />

Übergabe der Stadt" bzw. eine "Kapitulation der moslemischen Bewohner"<br />

zu erreichen. Zwischen den beiden Vertretern aus <strong>Zvornik</strong> wurde anscheinend<br />

auch eine "Einigung" über eine Aufteilung der Stadt anvisiert. Der Kern<br />

des Stadtgebietes von <strong>Zvornik</strong> sollte "moslemisch" bleiben, während der<br />

nördliche Teil des Stadtgebietes mit dem Industrieviertel Karakaj den Serben<br />

zugeschlagen werden sollte. Nach Angabe eines Befragten, der mit dem<br />

SDA-Verhandlungsführer kurz nach den Gesprächen eine Unterredung hatte,<br />

einigten sich zwar SDS und SDA auf diese Position, doch befürchtete der<br />

SDA-Vertreter trotzdem einen Angriff, da Arkan mit diesem Gespräch unzufrieden<br />

gewesen sein soll und ankündigte, daß er "dies jetzt in die Hand<br />

nehmen werde". Nach übereinstimmenden Berichten kam es dabei auch zu<br />

Gewalttätigkeiten Arkans gegenüber den beiden anderen Personen. Am 9.<br />

April erfolgten am Morgen ebenfalls Verhandlungen in Mali <strong>Zvornik</strong>, die allerdings<br />

ergebnislos blieben.<br />

5.2. Der Angriff auf <strong>Zvornik</strong><br />

Der militärische Angriff auf <strong>Zvornik</strong> dauerte vom 8. bis 10./11. April 1992.<br />

Danach gab es nur noch sporadische militärische Operationen in Zusammenarbeit<br />

von Einheiten der ehemaligen JNA und paramilitärischen Einheiten, die<br />

sich vor allem gegen die oberhalb <strong>Zvornik</strong>s gelegene mittelalterliche Festung<br />

Kulagrad richteten, auf der sich ab dem 8. April bewaffnete Verteidiger verschanzt<br />

hatten. Am 26. April wurde diese Festung allerdings in einem konzertierten<br />

Angriff von Einheiten der ehemaligen JNA - unter Beteiligung von<br />

daran beteiligt und immerhin 60%, daß Serben daran beteiligt waren. Auf die Frage, wer<br />

diese organisiert haben soll, gaben die meisten "Privatpersonen" an.<br />

26 Laut "Borba" vom 8.4.1992 am 7. April.


Flugzeugen - und paramilitärischen Einheiten eingenommen. Direkt nach<br />

dem Fall Kulagrads wurde die südlich an <strong>Zvornik</strong> anschließende Ortschaft<br />

Divic angegriffen. Divic war nahezu ausschließlich von Moslems bewohnt<br />

und liegt direkt am Wasserkraftwerk der Stadt. Da von Kulagrad aus auch<br />

Divic kontrolliert werden konnte, hielten die Aggressoren den entscheidenden<br />

Angriff auf Divic erst dann für möglich, nachdem Kulagrad erobert worden<br />

war; nicht zuletzt deshalb, weil Divic für eine "Moslem-Hochburg" gehalten<br />

wurde, die Angreifer deshalb starken Widerstand erwarteten und zudem<br />

damit rechneten, daß die Staumauer des Kraftwerks von den Bewohnern<br />

Divics vermint worden war.<br />

Der Angriff auf die Stadt erfolgte sowohl von serbischer Seite als auch von<br />

bosnischem Territorium aus mit Panzern, Artillerie und Infanterie-Einheiten,<br />

die mit tragbaren Granatwerfern ausgerüstet waren. Er fand in Kooperation<br />

der JNA-Einheiten mit paramilitärischen Gruppen statt. An exponierter Stelle<br />

agierten dabei die Arkanovci, die die Stadt einnahmen und deren Kerntruppe<br />

nach erfolgtem Angriff die Stadt wieder verließ und zum Angriff auf die<br />

nächste Stadt überging (Bratunac).<br />

Nach vereinzelten Gewehrschüssen begann der eigentliche Angriff auf die<br />

Stadt am 8. April am Vormittag. Von den Artillerie-Stellungen in Karakaj<br />

bzw. von Meterize auf bosnischer Flußseite und von Mali <strong>Zvornik</strong> (Serbien)<br />

wurden die Stadtteile Bukovik und Meterize sowie der Hügel Debelo Brdo,<br />

auf dem sich einige moslemische Verteidiger mit Handfeuerwaffen verschanzt<br />

hatten, mit Granaten beschossen. Durchgeführt wurde dieser Angriff<br />

vor allem mit schwerem Gerät der Einheiten der JNA (Artillerie und Panzer),<br />

doch wird auch von Scharfschützen der Arkanovci berichtet, die von Mali<br />

<strong>Zvornik</strong> aus die gegenüberliegende, bosnische Flußseite unter Feuer nahmen,<br />

und von Scharfschützen, die von erhöhten Gebäuden in <strong>Zvornik</strong> auf<br />

Einwohner der Stadt schossen. Die moslemische Stellung auf Debelo Brdo<br />

fiel noch am selben Tag und wurde von den Aggressoren besetzt.<br />

Während der folgenden Nacht wurde die Stadt heftig bombardiert. Am Morgen<br />

fanden noch einmal Verhandlungen statt, die in einem Ultimatum zur<br />

Übergabe der Waffen und der Stadt bis 8 Uhr desselben Tages endeten. Daraufhin<br />

wandte sich die moslemische Seite an einen Krisenstab der bosnischen<br />

Regierung in Tuzla, Radio Tuzla, Radio Zenica sowie TV und Radio Sarajewo.<br />

Der Hilferuf wurde von allen Medien gesendet; er blieb jedoch<br />

wirkungslos. 27<br />

27 "Borba" vom 9.4.1992 gab den Hilferuf folgendermaßen wieder: "....Wir wenden uns<br />

mit einem eindringlichen Appell an unsere Öffentlichkeit und an die Weltöffentlichkeit,<br />

an die Republik Serbien, an Bosnien-Herzegowina und an die JNA, die unschuldige<br />

Bevölkerung von <strong>Zvornik</strong> zu retten und sie vor der Katastrophe eines bewaffneten<br />

Konfliktes und den tragischen Konsequenzen von großem Ausmaß zu bewahren."


Um 8 Uhr setzte wieder Artilleriebeschuß ein; danach begann die Einnahme<br />

der Stadt durch Infanterie. Die führende Rolle bei der Einnahme der Stadt<br />

hatten die Arkanovci inne, die, vom Norden über die Stadtteile Bukovik und<br />

Meterize kommend, das Zentrum der Stadt einnahmen, nachdem sie kaum<br />

auf Widerstand gestoßen waren. Zu Mittag hatten die Arkanovci das Krankenhaus,<br />

am Nachmittag die Radiostation besetzt. Doch waren auch Infanterie-Einheiten<br />

der JNA in Zusammenarbeit mit "serbischen Freiwilligen"<br />

(Seseljevci, Beli Orlovi, "Territorialverteidigung") an der Einnahme der Stadt<br />

beteiligt. Sie kamen jedoch vor allem aus westlicher Richtung, aus Richtung<br />

Scemlije und Lisisnjak in einer zweiten Welle. Bereits am ersten Tag soll es,<br />

wie in den späteren Wochen auch, zu Massakern, Ermordungen, Vergewaltigungen<br />

und Deportationen in Lager 28 gekommen sein. Daran waren die Einheiten<br />

der Arkanovci, Seseljevci, der Beli Orlovi und der "Territorialverteidigung"<br />

beteiligt. Am 10./11. April war der Ort <strong>Zvornik</strong> vollständig<br />

eingenommen. Die oberhalb <strong>Zvornik</strong>s gelegene Festung Kulagrad und der<br />

südlich an <strong>Zvornik</strong> angrenzende Ort Divic waren jedoch noch nicht<br />

okkupiert.<br />

5.3. Der Angriff auf Kulagrad und Divic<br />

Kulagrad ist eine Siedlung bei einer mittelalterlichen Festung auf dem Hügel<br />

Kula, der im Südwesten von <strong>Zvornik</strong> liegt. Bedingt durch die geographische<br />

Lage <strong>Zvornik</strong>s und die strategische Position der angreifenden Einheiten eröffneten<br />

sich bei Beginn des Artilleriebeschusses für die Bevölkerung nur<br />

zwei Möglichkeiten zur Flucht: in Richtung Osten über die "Alte Brücke"<br />

nach Serbien in Richtung Mali <strong>Zvornik</strong> oder Loznica 29 und nach Südwesten<br />

über Kulagrad und Liplje 30 nach Tuzla. Kulagrad und Liplje waren jeweils<br />

nur vorübergehende Aufenthaltsorte und hatten in der Zeit kurz nach dem<br />

Angriff eine stark fluktuierende Anzahl von Flüchtlingen zu beherbergen.<br />

Am 9. April setzte ein Artillerieangriff auf Kulagrad ein, da die angreifenden<br />

Einheiten erheblichen moslemischen Widerstand vermuteten. Bereits vor dem<br />

Angriff sprachen serbische Medien von "tausenden moslemischen Extremisten",<br />

die sich in Kulagrad verschanzt hätten. Tatsächlich dürften aber nur<br />

zwischen dreißig und hundert bewaffnete Muslime unter dem Kommando<br />

28 Siehe Annex I.<br />

29 "The Red Cross here (Anm.: das Serbische Rote Kreuz in Loznica).....is struggling to<br />

find shelter for the estimated 12000 refugees who in the past four days have driven,<br />

walked or swum across from Bosnia to escape the violence." ("The Washington Post" vom<br />

13.4.1992).<br />

30 "Jose Mendiluce, representing the UNHCR said he saw about 3000 terrified refugees<br />

from <strong>Zvornik</strong> in a nearby village (Anm.: Liplje)" ("Reuter" vom 11.4.1992).<br />

"Judith Kumin of the UNHCR agency`s office....sought to arrange evacuation of the<br />

refugees from Litija (Anm.: Liplje) to the predominantly Muslim city of Tuzla, about 25<br />

miles west." ("Los Angeles Times", 11.4.1992).


von Kapetan Almir, einem ehemaligen JNA-Offizier, vom 9. bis 26. April mit<br />

leichter Bewaffnung (Handfeuerwaffen) spontan organisierten Widerstand<br />

geleistet haben. 31<br />

Ab 11. April versuchten fast täglich kleine, aus verschiedenen paramilitärischen<br />

Einheiten bestehende Stoßtrupps die Festung einzunehmen. Sie scheiterten<br />

jedoch, obwohl Kulagrad immer wieder unter Beschuß von Granatwerfern,<br />

Fliegerabwehr und Panzern stand. Als Grund dafür können eine offensichtlich<br />

fehlende Koordination der Einsätze und eine mangelhafte Ausbildung<br />

der beteiligten Infanterie-Einheiten angenommen werden.<br />

Am 25. April wurde von Oberst Pavlovic ein Ultimatum zur Waffenübergabe<br />

an die Ortschaft Divic gestellt. Den Verteidigern auf Kulagrad wurden seit<br />

dem 11. April immer wieder Ultimaten gestellt, zuletzt am 26. April, dem<br />

Tag des entscheidenden Angriffs auf Kulagrad.<br />

Am 26. April in der Früh fielen nach einem konzertierten Angriff zuerst die<br />

Dörfer rund um Kulagrad. Gleichzeitig setzte massiver Artilleriebeschuß auf<br />

Kulagrad und Divic vom serbischen Drina-Ufer aus ein. In einer diesmal koordinierten<br />

Aktion konnten die Angreifer Kulagrad einnehmen. Zum einen,<br />

da sich die Einheiten aus allen Richtungen, so auch vom Kraftwerk im Süden,<br />

der Festung nähern konnten; zum anderen, da der Angriff effektiver<br />

ausgeführt wurde. Von einigen Befragten wurde angegeben, daß beim entscheidenden<br />

Angriff und der Einnahme Kulagrads Angehörige der 63. Fallschirmjägerbrigade<br />

aus Nis 32 beteiligt gewesen waren.<br />

Die verbliebenen Moslems auf Kulagrad flüchteten um ca. 10 Uhr 30 mit den<br />

restlichen Einwohnern und den in Kulagrad untergekommenen Flüchtlingen<br />

(ca. 100 Personen) über Liplje in Richtung Tuzla. In Liplje konnten sie sich<br />

nur kurz aufhalten, da auch dieser Ort am Nachmittag ohne Widerstand von<br />

den Serben eingenommen wurde. In Divic marschierten noch am selben<br />

Nachmittag paramilitärische Einheiten ein, wobei es zu Plünderungen kam. In<br />

der Folge besetzte auch die JNA Divic.<br />

31 Nach Schätzungen der Befragten aus der Stadt <strong>Zvornik</strong>, die selbst nicht in Kulagrad<br />

gewesen sind, sollen bis zu maximal 300 Mann die Festung Kulagrad 20 Tage lang<br />

gehalten haben. Der selbsternannte Kommandant der Verteidiger, Kapetan Almir, sprach<br />

in einem Interview (in der "Ratna Tribuna", Nr. 5/1992) von 100 Mann. Befragte, die<br />

selbst auf Kulagrad kämpften, meinten, es wären zwischen 30 und 50 Verteidiger<br />

gewesen.<br />

32 Kapetan Almir meinte in dem Interview für die "Ratna Tribuna", Nr. 5/1992, daß es<br />

sich um eine Spezialeinheit des Korps Novi Sad gehandelt hätte.


6. DIE ZIVILE ENTWICKLUNG IN ZVORNIK NACH<br />

DEM ANGRIFF<br />

6.1. Nach dem Angriff auf <strong>Zvornik</strong> bis zum Fall Kulagrads<br />

Die Kontrolle über die "zivile Verwaltung" lag zuerst in den Händen des sogenannten<br />

"Krisenstabes", dem vor allem Angehörige der lokalen SDS und<br />

der Miliz angehörten. Einige dieser Personen waren auch in die Führung der<br />

"Territorialverteidigung" integriert 33 . In Anbetracht eines Dokumentes 34 ist<br />

es klar, daß der "Krisenstab" nicht erst seit 8. April existierte, sondern zu<br />

diesem Zeitpunkt bereits einen "Beschluß zur Einführung der allgemeinen<br />

Arbeitspflicht" innerhalb der "Serbischen Gemeinde <strong>Zvornik</strong>" gefaßt hatte.<br />

Doch bereits in den ersten Tagen des Angriffs (ca. 10. April) wurde eine<br />

"Vorübergehende Regierung" der sogenannten "Serbischen Gemeinde <strong>Zvornik</strong>"<br />

gebildet 35 . Ihre wichtigsten Mitglieder waren: Branko Grujic (Bäcker,<br />

Präsident der "Serbischen Gemeinde"), Radosav Peric (ein Volksschullehrer),<br />

Stevo Radic (Jurist, Sekretär bei der Stadtverwaltung). Weitere wichtige<br />

Mitglieder der SDS und der "Serbischen Gemeinde" waren: Sveto Popovic<br />

(Postbeamter), Zoran Jovanovic, Bosko Ceranic, Dragan Spasojevic und<br />

Zoran Pazin.<br />

Bereits kurz nach der Okkupation (ca. 10./11. April) wurde über Radio<br />

<strong>Zvornik</strong> ein Aufruf gesendet, der die Geflohenen dazu aufrief, an ihren Arbeitsplatz<br />

zurückzukehren. Diesem wurde aber kaum Folge geleistet, da sich<br />

immer noch zahlreiche Truppen paramilitärischer Einheiten in der Stadt aufhielten,<br />

die plünderten und Terror verbreiteten. Einige Tage später<br />

(ca.15./16. April) wurde dieser Aufruf daher noch einmal wiederholt. Insgesamt<br />

blieb die Resonanz auf diesen Aufruf jedoch sehr gering. Die Erfahrungen<br />

derjenigen, die dem Aufruf zur Rückkehr an den Arbeitsplatz gefolgt<br />

waren, zeigten, daß dieser - wie spätere auch - die eigentliche Absicht verfolgte,<br />

die männlichen moslemischen Einwohner zu kontrollieren. 36<br />

Ebenfalls unmittelbar nach der Okkupation der Stadt wurde eine nächtliche<br />

Ausgangssperre verhängt, die bis zur vollendeten "ethnischen Säuberung" de<br />

facto aufrecht blieb. Tagsüber war für Männer die Bewegungsfreiheit nur mit<br />

einem Passierschein gestattet, der von der "Serbischen Polizei <strong>Zvornik</strong>" ausgestellt<br />

wurde. 37 Viele Männer, die sich nach Karakaj (bzw. später in das Po-<br />

33 Es dürften auch führende Offiziere der JNA dem Krisenstab angehört haben.<br />

34 Siehe Annex III, Dokument F.<br />

35 Die "Serbische Gemeinde <strong>Zvornik</strong>" hatte ihren Sitz zu dieser Zeit in der Firma "Alhos"<br />

in Karakaj.<br />

36 Siehe Punkt 6.2.<br />

37 Siehe Annex Nr. III, Dokument A und B.


lizeigebäude in <strong>Zvornik</strong>) 38 begaben, um sich dort einen "Passierschein" ausstellen<br />

zu lassen, wurden jedoch in eines der Lager im Industrieviertel Karakaj<br />

deportiert. 39 Dort kam es zu schweren Folterungen und zu Ermordungen<br />

vor allem durch Angehörige der paramilitärischen Gruppen, die teilweise<br />

ihre Unterkünfte in denselben Gebäuden hatten, in denen Gefangene interniert<br />

waren. 40 Die Internierten waren ihren Peinigern vollkommen ungeschützt<br />

ausgesetzt. Viele Männer wagten es darum nicht, die Passierscheine<br />

persönlich zu holen und hielten sich versteckt. Aber selbst Personen, die über<br />

einen Passierschein verfügten, waren vor den willkürlichen Übergriffen der<br />

zahlreichen paramilitärischen Einheiten nicht sicher. So berichteten Zeugen,<br />

daß ihnen bereits kurz nach dem Verlassen des Polizeiquartiers die Passierscheine<br />

von Angehörigen paramilitärischer Einheiten abgenommen bzw.<br />

zerrissen wurden. Dabei kam es auch zu tätlichen Übergriffen sowie zu Deportationen<br />

in Lager.<br />

Das tägliche Leben war dadurch dominiert, daß die in der Stadt marodierenden<br />

paramilitärischen Einheiten, durch keine Autorität kontrolliert, die moslemischen<br />

Bewohner <strong>Zvornik</strong>s terrorisierten. Während die männlichen Muslime<br />

tagsüber den Passierschein benötigten, war es Frauen tagsüber gestattet,<br />

das Haus für Einkäufe zu verlassen; sie mußten dafür aber die "Alte Brücke"<br />

nach Mali <strong>Zvornik</strong> (Serbien) überqueren, weil die Kaufhäuser in <strong>Zvornik</strong> bereits<br />

alle geplündert waren. An den Checkpoints auf der Brücke kam es wiederholt<br />

zu Belästigungen; mehrfach wurde von Vergewaltigungen berichtet.<br />

Das Arbeiten war Moslems vom Zeitpunkt der Okkupation an nicht mehr<br />

gestattet, ausgenommen waren Personen, auf deren Arbeitskraft die Aggressoren<br />

nicht verzichten konnten (z.B. Fachpersonal im Krankenhaus, das erst<br />

am 19. Mai entlassen wurde).<br />

Über das Verhalten der serbischen Bevölkerung vor Ort gibt es wenig gesicherte<br />

Angaben, da fast ausschließlich moslemische Flüchtlinge befragt werden<br />

konnten und außerdem zum Zeitpunkt des Angriffes sich nur mehr wenige<br />

einheimische Serben in <strong>Zvornik</strong> aufhielten. Nach den Gründen für die<br />

Abwesenheit der Serben in diesem Zeitraum befragt, äußerten viele Interviewpartner<br />

die Vermutung, die Serben "hätten alles gewußt" und daher vorzeitig<br />

die Stadt verlassen. Dieser Verdacht wird durch die Tatsache bestärkt,<br />

daß Moslems von befreundeten Serben vor einem bevorstehenden Angriff<br />

38 Die "Serbische Polizei" von <strong>Zvornik</strong> verlegte wiederholt ihr Hauptquartier: Vom 6.<br />

April (also unmittelbar nach der Trennung in moslemische und serbische Miliz) bis Mitte<br />

April war es in der Fabrik "Alhos" in der Industriezone Karakaj. Danach übersiedelte die<br />

serbische Miliz in die Fabrik "Novi Standard", nach dem Fall Kulagrads in das Hotel<br />

"Drina" in der Stadt <strong>Zvornik</strong> und später wieder in das Gebäude der ehemaligen bosnischen<br />

Miliz (SUP).<br />

39 Eine Liste der Lager siehe in Annex Nr. I.<br />

40 Dem <strong>BIM</strong> liegen detaillierte Zeugenaussagen von Überlebenden aus Lagern in Karakaj<br />

vor.


gewarnt worden waren. 41 Außerdem haben sich einheimische Serben als<br />

Mitglieder paramilitärischer Verbände, der Polizei und der SDS an zahlreichen<br />

Gewalttaten in der Stadt beteiligt.<br />

Für die serbischen Bewohner war es offenbar nachteilig, mit den moslemischen<br />

Einwohnern zu sprechen. Es wird aber auch von einer heimlichen<br />

Unterstützung, z.B. mit Lebensmittel, berichtet. Serben, die gegen Grausamkeiten<br />

an Muslimen auftraten, wurden ebenso Opfer der serbischen Freischärler.<br />

So wurde - wie von mehreren Zeugen berichtet - einer jungen serbischen<br />

Frau, die dagegen protestierte, daß ihre moslemischen Freunde in ein<br />

Lager deportiert werden sollten, von serbischen Freischärlern die Kehle<br />

durchgeschnitten. 42<br />

6.2. Nach dem Fall Kulagrads<br />

Nach übereinstimmenden Angaben begann sich nach dem Fall Kulagrads am<br />

26. April 1992 die Lage in <strong>Zvornik</strong> kurzfristig zu entspannen. Zahlreiche Angehörige<br />

der paramilitärischen Einheiten und auch Teile der Soldaten der<br />

ehemaligen JNA sollen die Stadt Ende April verlassen haben. Viele der<br />

ebenfalls geflohenen serbischen Einwohner <strong>Zvornik</strong>s kehrten zurück. Die<br />

SDS begann eine Verwaltung in der neuen "Serbischen Gemeinde <strong>Zvornik</strong>"<br />

mit ihrem "Präsidenten" Branko Grujic aufzubauen.<br />

Ende April erließ die "Serbische Gemeinde <strong>Zvornik</strong>" einen weiteren Aufruf<br />

zur Rückkehr an die geflohenen moslemischen Einwohner der Stadt. Der Inhalt<br />

ließ sich aufgrund vieler übereinstimmender Aussagen folgendermaßen<br />

rekonstruieren:<br />

Die Lage in der Stadt habe sich normalisiert und jeder könne unbehelligt zurückkehren.<br />

Das persönliche Eigentum müsse bis 15. Mai bei der Polizei<br />

<strong>Zvornik</strong> registriert werden, da sonst jeglicher Besitz an die "Serbische Gemeinde<br />

<strong>Zvornik</strong>" fallen würde. Diese Aufforderung zur Rückkehr wurde täglich<br />

in einem Zeitraum von ungefähr zwei Wochen in Radio <strong>Zvornik</strong>, Radio<br />

Loznica und im Belgrader Fernsehen mit unterschiedlichem Wortlaut wiederholt.<br />

Dieser Aufruf erzielte eine größere Wirkung auf die geflohene Bevölkerung<br />

als der vorangegangene zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. 43 Neben<br />

dem drohenden Verlust des Eigentums dürfte die auf den ersten Blick<br />

tatsächlich eingetretene "Normalisierung" der Lage für die auffallend hohe<br />

41 Dies wird auch durch Ergebnisse der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> bestätigt.<br />

42 Siehe auch "Chicago Tribune" vom 21.5.1992.<br />

43 In der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> erklärten mehr als die Hälfte der Befragten, daß sie vor ihrer<br />

endgültigen Flucht noch einmal in die Stadt zurückgekehrt sind. Bei der (offenen) Frage<br />

nach dem "Grund der Rückkehr" gaben von diesen rund zwei Drittel an, daß ein "Aufruf<br />

von serbischer Seite" ausschlaggebend bzw. mitentscheidend gewesen ist.


Zahl an zurückkehrenden Personen ausschlaggebend gewesen sein. 44 Die<br />

Rückkehr hatte für die moslemischen Einwohner schwerwiegende Folgen.<br />

Denn erst jetzt konnte die "ethnische Säuberung" systematisch vorbereitet<br />

und durchgeführt werden. So kann von einer organisierten Form der Vertreibung<br />

der moslemischen Einwohner erst für die Zeit nach dem Fall Kulagrads<br />

gesprochen werden.<br />

Nach relativ kurzer Zeit, ungefähr um den 10. Mai, begann sich daher auch<br />

die Lage für die moslemischen Einwohner wieder zu verschlechtern. Es kamen<br />

neue paramilitärische Einheiten in die Stadt. Der Terror gegenüber der<br />

Zivilbevölkerung verstärkte sich wieder und die Deportationen von Männern<br />

in die Lager in Karakaj nahmen zu. Besonders SDA-Mitglieder wurden Opfer<br />

dieser Deportationen in eines der Lager in Karakaj oder nach Batkovic in<br />

der Nähe von Bijeljina. An den Übergriffen dürften regelmäßig auch die Miliz<br />

und andere einheimische Serben, die oft als SDS-Mitglieder bezeichnet wurden,<br />

beteiligt gewesen sein. Ein Verlassen der Stadt war in diesem Zeitraum<br />

kaum mehr möglich, weil an allen Ausfahrten der Stadt Checkpoints errichtet<br />

waren. Ende Mai/Anfang Juni dürfte eine weitere Verschärfung der Situation<br />

eingetreten sein. Dies wird von einigen Befragten mit dem Erscheinen der<br />

Draganovci in der Stadt in Zusammenhang gebracht.<br />

44 Bei der (offenen) Frage nach dem "Grund der Rückkehr" gaben bei der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong><br />

etwa 30% explizit an, daß sie (u.a.) wegen "Besitz", "Wertgegenstände", "Vermögen",<br />

"Haus" oder "Dokumente" zurückkamen. Zu beachten ist, daß die Behauptung, aufgrund<br />

des "Aufrufs von serbischer Seite" zurückgekehrt zu sein, oft die "Angst vor dem<br />

drohenden Verlust des Eigentums" schon beinhaltete. Vgl. dazu den genauen Wortlaut des<br />

Aufrufs zur Rückkehr.


7. VERTREIBUNG UND DEPORTATION<br />

Nach der "unorganisierten" Vertreibung der moslemischen Einwohner durch<br />

Terror begann jetzt ihre kontrollierte Vertreibung mit Hilfe administrativer<br />

Maßnahmen. Der erste Schritt dazu war der bereits erwähnte Aufruf zur<br />

Rückkehr. Die für eine Rückkehr erforderliche Registrierung des Eigentums,<br />

die von allen Einwohnern, auch den serbischen, vorgenommen werden<br />

mußte, diente vor allem als Grundlage für die Erfassung der männlichen<br />

moslemischen Bevölkerung. Daher durfte die Registrierung, die bei der<br />

"Serbischen Gemeinde" bzw. bei der "Serbischen Miliz" erfolgen mußte, nur<br />

durch die Männer vorgenommen werden, selbst wenn das Eigentum auf den<br />

Namen der Ehefrau eingetragen war. Auch bei dieser Registrierung kam es<br />

zu Verhaftungen und Deportationen in Lager, wobei die Auswahl der Personen<br />

anscheinend nach einer vorbereiteten Liste erfolgte.<br />

Weiters wurde eine "Agentur zum Häusertausch" geschaffen, der die moslemische<br />

Bevölkerung ihre Häuser übertragen sollte. Im Gegenzug wurden den<br />

Moslems Häuser bosnischer Serben (z.B. in der Region Tuzla) versprochen,<br />

die ihre Häuser angeblich ebenfalls der Agentur vermacht haben sollen. Um<br />

diesem "Angebot zum Häusertausch" mehr Gewicht zu verleihen, wurden<br />

über serbische Radiostationen Meldungen von bereits erfolgten Wohnungstauschaktionen<br />

prominenter moslemischer Einwohner gesendet, die sich oft<br />

als falsch herausstellten bzw. unter Zwang zustandegekommen waren.<br />

Verlassen werden durfte die Stadt von der moslemischen Bevölkerung nur<br />

unter der Bedingung, auf ihr Eigentum zu verzichten und es der "Serbischen<br />

Gemeinde <strong>Zvornik</strong>" zu überschreiben. Diese Zwangsüberschreibung wurde<br />

von der "Serbischen Gemeinde <strong>Zvornik</strong>" in Zusammenarbeit mit der Polizei<br />

und Freischärlern durchgeführt. 45<br />

Das typische Vorgehen der Behörden während der "ethnischen Säuberung"<br />

in den folgenden Wochen zu rekonstruieren, ist schwierig. Bei den, der Vertreibung<br />

vorangehenden, Maßnahmen der Zwangsregistrierung und der<br />

Zwangsüberschreibung des Eigentums gab es unterschiedliche Vorgangsweisen.<br />

Obgleich sich keine durchgehende Methodik erkennen läßt, wurde doch<br />

in vielen Fällen übereinstimmend vorgegangen:<br />

Nach der Rückkehr mußte zuerst die Registrierung vorgenommen werden.<br />

Diese hatte für die organisierten Deportationen vorerst keine Konsequenzen.<br />

Sie bildete aber die Voraussetzung für die spätere Zwangsüberschreibung des<br />

45 In der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> gaben 158 Personen aus <strong>Zvornik</strong> (506 Befragte) an,<br />

Zwangsüberschreibungen "selbst erlebt" zu haben. Zu beachten ist jedoch, daß 167<br />

Personen bereits bis zum 31.Mai 1992 die Stadt "endgültig verlassen" hatten. Die<br />

Zwangsüberschreibungen dürften aber erst Ende Mai/Anfang Juni eingesetzt haben.


Eigentums. Diese mußte ebenfalls beim SUP (Sekretariat für Innere<br />

Angelegenheiten) vorgenommen werden und erfolgte sehr häufig unmittelbar<br />

vor der tatsächlichen Deportation. Die Zwangsüberschreibung des Eigentums<br />

an die "Serbische Gemeinde <strong>Zvornik</strong>" ermöglichte es, eine Eintragung in den<br />

Personalausweis über einen Wohnortwechsel zu erhalten. Diese Eintragung<br />

war dann die Voraussetzung dafür, die Stadt überhaupt verlassen zu dürfen.<br />

Einige Vertriebene, vor allem Männer, mußten auch eine Bescheinigung<br />

vorlegen, daß sie "Blut gespendet" haben. 46<br />

An Dokumenten, um die Stadt verlassen zu können, waren somit erforderlich:<br />

• ein Ausweis, der die Bewegungsfreiheit auf dem Gebiet der<br />

"Serbischen Gemeinde <strong>Zvornik</strong>" zusicherte, 47<br />

• ein Abschnitt über die "Änderung des Wohnortes", 48<br />

• ein Personalausweis, in dem das Datum der Abmeldung von der<br />

Wohnadresse eingetragen wurde. 49<br />

Von Ende Mai bis Ende Juni wurde an manchen Tagen die moslemische Bevölkerung<br />

ganzer Stadtteile oder Dörfer der Umgebung deportiert. 50 Diese<br />

Deportationen erfolgten angeblich mit Fahrzeugen der Firma "Drinatrans"<br />

nach Mali <strong>Zvornik</strong> und von dort weiter über Loznica nach Subotica 51 oder<br />

aber auf das bosnische Territorium nach Tuzla. Es durften nur wenige persönliche<br />

Dinge mitgenommen werden. An den Checkpoints wurden nicht<br />

selten auch diese noch abgenommen.<br />

46 Vielen der Internierten wurden zwangsweise große Mengen an Blut abgenommen. Es<br />

gibt Zeugenaussagen, die von Blutabnahmen bis zum Eintritt des Todes berichten.<br />

47 Siehe Annex Nr. III, Dokument B.<br />

48 Siehe Annex Nr. III, Dokumente C und D.<br />

49 Siehe Annex Nr. III, Dokument E.<br />

50 Im Rahmen der <strong>BIM</strong>-<strong>Studie</strong> gaben mehr als 50% derer, die im Juni 1992 die Stadt<br />

verließen, an, sie seien deportiert worden.<br />

51 In einem Auffanglager in Subotica, in dem auch Serbisches Rotes Kreuz tätig war,<br />

wurden von einigen Vertriebenen auch Personen angetroffen, die schon an der Aggression<br />

in <strong>Zvornik</strong> beteiligt gewesen waren. In Subotica waren diese Personen z.B. mit der<br />

Ausgabe jugoslawischer Pässe an die Vertriebenen aus <strong>Zvornik</strong> beauftragt.


8. ANALYSE DER EREIGNISSE<br />

8.1. Planung und Durchführung der militärischen Operationen<br />

Eine genaue Beurteilung, in welchem Ausmaß die ehemalige JNA in den<br />

Angriff auf <strong>Zvornik</strong> involviert war, ist nur bedingt möglich. Fest steht, daß<br />

Einheiten der ehemaligen JNA beteiligt waren. Nachrichtenamtliche Hinweise<br />

und der beobachtete Einsatz der Truppen zeigen zudem, daß selten ganze<br />

Brigaden, sondern in der Regel "Kampfgruppen" zum Einsatz kamen, die aus<br />

Teilen von Infanterie-, Artillerie- und Panzer-Einheiten gebildet wurden.<br />

Sicher ist der Einsatz einer Panzer-Einheit (bzw. von Teilen davon), die bis<br />

zum Winter 1991 in Jastrebarsko/Kroatien stationiert gewesen war und nach<br />

Auflassung der Stützpunkte der ehemaligen JNA in Kroatien dem 17. Korps<br />

Tuzla angegliedert wurde. Sie war in der nördlich von <strong>Zvornik</strong> gelegenen<br />

Ortschaft Celopek stationiert; einzelne Panzer dieser Einheit standen auch im<br />

Industrieviertel Karakaj und rückten bei Angriffsbeginn an den Stadtrand<br />

<strong>Zvornik</strong>s (Ortsteil Meterize) vor. Aus dem Umstand, daß Panzer-Einheiten<br />

grundsätzlich weniger personalintensiv sind als Infanterie-Einheiten, aber<br />

dafür eine bessere Ausbildung erfordern, läßt sich schließen, daß diese Einheit<br />

vor allem mit "regulären" JNA-Angehörigen besetzt war. Die auf der<br />

bosnischen Seite postierten Artillerie- und Fliegerabwehrstellungen können<br />

ebenfalls der ehemaligen JNA zugeordnet werden.<br />

Hinsichtlich der Infanterie-Einheiten, die von einem Teil der Vertriebenen der<br />

JNA zugeordnet wurden, gibt es Indizien dafür, daß diese sich nicht nur aus<br />

"regulären Angehörigen" der ehemaligen JNA und aus einberufenen Reservisten<br />

zusammensetzten, sondern vor allem auch aus "Freiwilligen". Mehrere<br />

Gründe sprechen für diese Einschätzung: Die ehemalige JNA hatte bereits<br />

während des Kroatien-Krieges, insbesondere nach dem Ende der militärischen<br />

Kampfhandlungen, unter einem großen Personalverlust zu leiden (vor<br />

allem deshalb, weil viele nicht-serbische Rekruten die Einberufung verweigerten<br />

und viele nicht-serbische Soldaten und Offiziere desertierten). Insbesondere<br />

für die personalintensiven Infanterie-Einheiten waren personelle<br />

Aufstockungen notwendig, wie etwa das Beispiel der in <strong>Zvornik</strong> zum Einsatz<br />

gekommenen, unvollständig besetzten Einheiten zeigt. Die von Befragten als<br />

"Infanterie-Offiziere" bezeichneten einheimischen SDS-Aktivisten dürften<br />

daher in Wahrheit "Offiziere der Reserve der JNA" oder "Offiziere der<br />

Territorialverteidigung" gewesen sein.<br />

Mehrere Befragte beobachteten, daß die Soldaten - nach Angaben einiger<br />

Befragter auch die Offiziere - bereits vor dem Angriff, also im März 1992,<br />

und während des Angriffs nicht mehr die Abzeichen der ehemaligen JNA auf


ihren Uniformen trugen, sondern serbische Abzeichen und Kokarden. Die<br />

Fahrzeuge und Geräte hingegen trugen zu diesem Zeitpunkt noch die alten<br />

jugoslawischen Erkennungszeichen, was darauf schließen läßt, daß diese von<br />

der JNA zumindest zur Verfügung gestellt wurden.<br />

Weiters erfolgte die eigentliche Einnahme der Stadt nicht durch Infanterie-<br />

Einheiten der JNA, sondern durch einen Stoßtrupp der Arkanovci, während<br />

die der JNA zugeordneten Infanterie-Einheiten erst später in deren Gefolge<br />

in die Stadt kamen.<br />

Die maßgeblichen Offiziere der ehemaligen JNA während des Angriffs waren<br />

Oberstleutnant Pejic und für den Zeitraum der Okkupation Oberst Marko<br />

Pavlovic, die für das militärische Oberkommando des Angriffs auf <strong>Zvornik</strong><br />

verantwortlich zeichnen. Nach dem Fall Kulagrads, der endgültigen Festigung<br />

der "serbischen Herrschaft" über <strong>Zvornik</strong>, ist nach Angaben der Befragten<br />

das Oberkommando von Pejic auf Pavlovic übergegangen. Diese<br />

Funktionen entsprechen den letzten bekannten Aufgaben der beiden Offiziere<br />

in der ehemaligen JNA. 52<br />

Diese Tatsachen unterstützen aber auch eine weitere These, nämlich, daß die<br />

neu organisierten Einheiten den Grundstock der späteren "Serbischen Armee<br />

in Bosnien-Herzegowina" bildeten. Die "Serbische Armee in Bosnien-Herzegowina",<br />

wie die in Bosnien-Herzegowina verbliebenenen Angehörigen der<br />

ehemaligen JNA bezeichnet wurden, wurde offiziell erst am 5. Mai 1992 ins<br />

Leben gerufen. Der Angriff auf <strong>Zvornik</strong> fand aber bereits einen Monat vorher<br />

statt. Die Aufstellung und Ausrüstung dieser neuen Armee muß also nicht<br />

nur schon längere Zeit geplant gewesen - und zwar schon lange vor dem<br />

Angriff auf Bosnien-Herzegowina -, sondern spätestens schon im März 1992<br />

erfolgt sein. Die lokalen zivilen Vorbereitungen für die Durchführung eines<br />

bevorstehenden Angriffs 53 sowie die örtlichen Maßnahmen zum Aufbau einer<br />

serbischen "Territorialverteidigung" in <strong>Zvornik</strong> koinzidieren also nicht nur<br />

mit dem Aufbau der neuen "Serbischen Armee in Bosnien-Herzegowina".<br />

Diese "Territorialverteidigung" könnte die Basis für die inzwischen in <strong>Zvornik</strong><br />

stationierte 36. Infanteriebrigade des Drina-Korps der "Serbischen Armee<br />

in Bosnien-Herzegowina" gebildet haben.<br />

Die Analyse dieser Faktoren läßt die Schlußfolgerung zu, daß der Angriff auf<br />

<strong>Zvornik</strong> von der ehemaligen JNA geplant, koordiniert und geleitet wurde.<br />

Als entscheidende Indizien für eine Involvierung überörtlicher und überregionaler<br />

militärischer bzw. politischer Institutionen dienen mehrere Tatsachen:<br />

52 Siehe Punkt 4.1.2.<br />

53 Siehe Punkt 8.2.


• Die Abstellung kriegserfahrener Kommandeure nach <strong>Zvornik</strong> schon<br />

vor dem Angriff. Die beiden maßgeblichen Offiziere Pejic und Pavlovic<br />

waren bereits an den Kämpfen in Kroatien beteiligt gewesen.<br />

• Die Rekrutierung und Stationierung von Infanterie-Reservisten in einer<br />

improvisierten Kaserne in Celopek in der Nähe von <strong>Zvornik</strong> schon geraume<br />

Zeit vor dem Angriff.<br />

• Die Kooperation mit den geschulten Kämpfern der Arkanovci, die eine<br />

schnelle und radikale Einnahme der Stadt durchführten.<br />

• Die Teilnahme von Freischärler-Einheiten aus nahegelegenen Städten<br />

in Serbien, die in ihrem Umfang auch vorheriger Vorbereitung bedurfte.<br />

• Die Kennzeichnung der am Angriff beteiligten Soldaten. Sie trugen<br />

nach übereinstimmenden Aussagen bereits serbische Abzeichen und Fahnen<br />

auf ihren Uniformen und nicht die alten jugoslawischen Embleme.<br />

• Die Stationierung von JNA-Einheiten aus unterschiedlichen Korps, die<br />

alle dem 1. Militärbezirk Belgrad unterstanden, sowohl auf der bosnischen<br />

als auch auf der serbischen Seite der Drina.<br />

• Die Demission des Obersten Befehlshabers des Korps Tuzla, General<br />

Jankovic, im Mai 1992 sowie die Tatsache, daß sowohl Offiziere als auch<br />

militärisches Gerät der JNA beim Angriff eingesetzt waren, könnte auch als<br />

ein Indiz dafür gelten, daß unter Ausschaltung des eigentlichen Vorgesetzten<br />

in Tuzla der Angriff auf <strong>Zvornik</strong> mit der Belgrader Militärführung<br />

koordiniert gewesen sein könnte.<br />

Der Angriff auf <strong>Zvornik</strong> wurde durch Artillerie- und Panzersperrfeuer der<br />

ehemaligen JNA sowohl von serbischem als auch von bosnischem<br />

Territorium aus eingeleitet, das die Einnahme der Stadt durch Einheiten der<br />

Arkanovci unterstützte. Nach Angaben mehrerer Befragter waren die<br />

Zerstörungen durch Artillerie- und Panzerbeschuß aber eher gering. Es<br />

wurde nicht darauf abgezielt, die Stadt zu zerstören, sondern der Beschuß<br />

diente dazu, allenfalls aufflackernden Widerstand von vornherein zu<br />

unterbinden sowie die Bevölkerung einzuschüchtern und zu terrorisieren.<br />

Die Einnahme der Stadt erfolgte offenbar durch die Kerntruppe der<br />

Arkanovci. Für diese These spricht, daß Angehörige der Arkanovci, die die<br />

Stadt eingenommen haben, einige Tage später die Stadt wieder verließen,<br />

andere dagegen in der Stadt verblieben bzw. weitere hinzustießen. Die<br />

Einnahme der Stadt könnte dementsprechend durch eine bestimmte<br />

Kampfgruppe erfolgt sein, die bereits Bijeljina eingenommen hatte und kurze<br />

Zeit nach <strong>Zvornik</strong> auch Bratunac besetzte.


Die weiteren paramilitärischen Einheiten kamen erst in einer "zweiten Welle"<br />

in die Stadt. Unter ihnen befanden sich an vorderster Front die Seseljevci mit<br />

den Beli Orlovi und die "Serbische Territorialverteidigung" der SDS mit<br />

"Freiwilligen" aus umliegenden, mehrheitlich serbisch bewohnten Ortschaften<br />

der Region <strong>Zvornik</strong> und der angrenzenden Regionen.<br />

Welche Gruppen ab der Okkupation <strong>Zvornik</strong>s in den einzelnen Phasen die<br />

militärische Kontrolle über die Stadt ausübten, ist schwer einzuschätzen. Generell<br />

wird die oberste Kontrolle häufig der JNA zugeordnet und dabei - wie<br />

schon erwähnt - mit den Namen Pejic und Pavlovic verbunden. Daß diese<br />

ehemalige JNA-Offiziere waren, könnte viele Vertriebene dazu bewogen haben,<br />

die oberste Kontrolle der JNA zuzuschreiben. Die beiden Offiziere hatten<br />

zwar sehr wohl die oberste militärische Kontrolle der Stadt inne, aber<br />

womöglich nicht mehr als JNA-Offiziere, sondern als Offiziere einer neuen,<br />

von lokalen Führern aufgebauten "Territorialverteidigung", die später in<br />

<strong>Zvornik</strong> - wie bereits erwähnt - den Grundstock der ab Mai 1992 offiziell<br />

deklarierten "Serbischen Armee in Bosnien-Herzegowina" gebildet haben<br />

könnte.<br />

Es liegt aber die Vermutung nahe, daß die Verantwortlichkeiten und damit<br />

die Macht in der Stadt geteilt wurden. Zumindest bis zum Fall Kulagrads<br />

schienen sich die Offiziere der ehemaligen JNA (Pejic und Pavlovic) und die<br />

SDS (Grujic) die Macht mit der Miliz geteilt zu haben.<br />

Diese These wird aber dadurch relativiert, daß von nahezu allen Befragten<br />

angegeben wurde, daß die einzelnen paramilitärischen Einheiten in den Straßen<br />

<strong>Zvornik</strong>s vollkommene Handlungsfreiheit (Terror der Zivilbevölkerung,<br />

willkürliche Erschießungen und Verhaftungen, Plünderungen, etc.) hatten.<br />

Die Einheiten der JNA beteiligten sich während der gesamten Zeit nach Angaben<br />

der Befragten mit Ausnahme von Plünderungen in nur geringem Ausmaß<br />

an Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen. Das<br />

Bewachungspersonal in den Lagern, in denen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen<br />

begangen wurden, rekrutierte sich zum Teil aus Angehörigen<br />

von JNA-Einheiten. Hierbei war nicht zu klären, ob dies reguläre<br />

Einheiten, einberufene Reservisten oder Angehörige der "Territorialverteidigung"<br />

waren.<br />

Vieles spricht dafür, daß die offenbar vollkommene Handlungsfreiheit der<br />

paramilitärischen Einheiten ein "toleriertes Chaos" darstellte, da die<br />

potentiellen Autoritäten der JNA und der einheimischen Miliz von den gewalttätigen<br />

paramilitärischen Einheiten nicht als solche respektiert wurden.<br />

Vor allem die Arkanovci agierten weitgehend autonom und haben sich kaum<br />

der Autorität der JNA-Offiziere oder der lokalen Autoritäten gebeugt.<br />

Insgesamt erwecken die Schilderungen der Befragten den Eindruck, daß von


den einzelnen paramilitärischen Einheiten nur der jeweilige "Führer" als Autorität<br />

anerkannt wurde und daß viele der Freischärler ihre Handlungsfreiheit<br />

als eine "Art Entlohnung" ihrer Arbeit verstanden. Allerdings könnte aber<br />

gerade dieser Umstand darauf hindeuten, daß die undurchschaubaren Machtverhältnisse<br />

die Verantwortlichkeiten für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen<br />

verschleiern helfen sollten.<br />

Zu diesem Zeitpunkt schien dieses gewalttätige Chaos aber noch nicht mit<br />

der Zielsetzung verbunden gewesen zu sein, durch den Terror, den die paramilitärischen<br />

Gruppen verbreiteten, die moslemischen Einwohner zu vertreiben.<br />

8.2. Vorbereitung des Angriffs auf <strong>Zvornik</strong> und nachfolgende<br />

Kontrolle der Stadt auf ziviler Ebene<br />

Der Angriff auf <strong>Zvornik</strong> scheint auch auf ziviler Ebene logistisch vorbereitet<br />

worden zu sein. Im Februar soll etwa ein LKW Uniformen und Waffen zu<br />

dem SDS-Aktivisten Bosko Ceranic gebracht haben. Von einem weiteren<br />

Befragten wurde berichtet, daß Vojislav Seselj am 25. März 1992 Ceranic<br />

besucht und Waffen in die Kirche von Scemlije gebracht haben soll. Zu den<br />

zivilen Vorbereitungen gehörte auch eine "Evakuierungsübung" am letzten<br />

oder vorletzten Wochenende im März 1992. Am Freitag vor diesem Wochenende<br />

verließ, für die moslemischen Einwohner <strong>Zvornik</strong>s überraschend,<br />

der größte Teil der serbischen Familien die Stadt und kehrte erst am Montag<br />

wieder zurück.<br />

Die örtlichen Vertreter der SDS, die auch über Kontakte zu Seselj´s<br />

"Radikaler Partei" in Serbien verfügt haben sollen, haben bereits in den Monaten<br />

vor dem Angriff die Vorbereitungen für eine Machtübernahme getroffen.<br />

Im Herbst 1991 erklärten sie <strong>Zvornik</strong> der "Autonomen Serbischen Region<br />

Semberija und Majevica" zugehörig. Kurze Zeit vor dem Angriff wurden<br />

von Vertretern der lokalen SDS Forderungen nach einer Teilung der<br />

Stadt nach ethnischen Gesichtspunkten laut.<br />

Die Vorbereitungen für den Angriff schienen in Zusammenarbeit mit regionalen<br />

Wirtschaftsführern vor sich gegangen zu sein. Der Direktor des größten<br />

Arbeitgebers vor Ort, der Firma "Birac", Jefto Subotic, wurde im Herbst<br />

1991 in der Presse beschuldigt, der SDS große Mengen Treibstoff zur Verfügung<br />

gestellt zu haben. Die Fahrzeuge, mit denen die Barrikaden kurz vor<br />

dem Angriff von serbischer Seite bei Meterize errichtet wurden, gehörten der<br />

Firma "Boksit" aus Milici ca. 30 km südlich von <strong>Zvornik</strong>. "Boksit" war ein<br />

wichtiger Zulieferbetrieb für "Birac" und wie "Birac" ein Teil von "Energo-<br />

Invest". Der Direktor dieser Firma, Rajko Dukic, soll im geschäftsführenden<br />

Vorstand von "Birac" gewesen sein. Bosko Milic, der Direktor der Trans-


port-Firma "Drina-Trans" könnte ebenfalls zu diesem Kreis gehört haben. Er<br />

wird ebenso wie Subotic beschuldigt, vor dem Angriff Waffen ausgeteilt zu<br />

haben. Außerdem soll er an den "Kapitulationsverhandlungen" in Mali <strong>Zvornik</strong><br />

teilgenommen haben. Mit Fahrzeugen seiner Firma wurden die Vertriebenen<br />

entweder zum Deportationssammelort gebracht oder von <strong>Zvornik</strong><br />

nach Serbien deportiert.<br />

Die Kontrolle der Stadt lag nach deren Einnahme zuerst beim "Krisenstab",<br />

dessen Vorsitzender Dragan Spasojevic (Angehöriger der Miliz und SDS aus<br />

Boskovici in der Nähe von <strong>Zvornik</strong>) gewesen sein soll. Kurz danach wurde<br />

Branko Grujic zum "Präsidenten des Serbischen Bezirks <strong>Zvornik</strong>" ernannt.<br />

Zu den Vorbereitungen auf ziviler Ebene gehörte auch der Aufbau einer neuen<br />

"Territorialverteidigung" durch Verantwortliche der SDS. Dieser Aufbau<br />

erfolgte aber in Kooperation mit der JNA, die diese "Territorialverteidigung"<br />

ausgebildet haben soll. Die Verknüpfung von militärischen und zivilen<br />

Strukturen kann als ein weiteres Indiz für die Planung des Angriffs interpretiert<br />

werden. 54 Jedenfalls trugen der Aufbau der "Territorialverteidigung"<br />

und die Kooperation mit der JNA wesentlich zur Militarisierung der Gesellschaft<br />

bei. Auch könnte die Existenz der "Territorialverteidigung" als semioffizielle<br />

militärische Organisation der bosnischen Serben deren Teilnahme an<br />

späteren militärischen und gewalttätigen Aktionen gegenüber der Zivilbevölkerung<br />

legitimiert haben.<br />

Die militärischen Einsätze gegen die von moslemischen Verteidigern gehaltene<br />

Stellung auf Kulagrad, die nach dem 11. April erfolgten, wurden vor allem<br />

von der "Territorialverteidigung" und "Freiwilligen" aus Serbien und<br />

umliegenden Ortschaften durchgeführt. Beim entscheidenden Angriff auf<br />

Kulagrad sind "Territorialverteidigung" und Beli Orlovi nach dem Panzervorstoß<br />

zum Einsatz gekommen.<br />

8.3. Systematik der Vertreibung und Deportation<br />

Wie bereits erwähnt, kann der endgültigen Vertreibung der nicht-serbischen<br />

Einwohner <strong>Zvornik</strong>s in Vorbereitung und Durchführung eine gewisse Planung<br />

unterstellt werden, die erst mit dem Aufbau einer Verwaltung durch die<br />

SDS möglich wurde.<br />

Der erste Schritt dazu war - paradoxerweise - der Aufruf zur Rückkehr an<br />

die geflohenen moslemischen Einwohner. In diesem Aufruf wurden sie aufgefordert,<br />

wieder zurückkehren, da sich die Lage beruhigt bzw. normalisiert<br />

hätte und die Einwohner bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (wahrscheinlich<br />

54 Näheres zur "Territorialverteidigung" siehe Punkt 4.2.2.


15. Mai) in die Stadt zurückzukehren hätten und ihr Eigentum registrieren<br />

lassen müßten, da sie sonst jeglichen Anspruch auf ihr Eigentum verlieren<br />

würden. Als nächster Schritt folgte die Registrierung des Eigentums mit der<br />

primären Zielsetzung, eine Evidenz der Männer zu erstellen. Der in der Folge<br />

zunehmende Terror paramilitärischer Einheiten war die Vorbereitung für die<br />

endgültige, gewaltsame Vertreibung der moslemischen Einwohner <strong>Zvornik</strong>s.<br />

Einige Zeit später, gegen Ende Mai/Anfang Juni 1992 setzten zwangsweise<br />

Deportationen ein, in deren Vorfeld die Zwangsüberschreibung des Eigentums<br />

vorgenommen werden mußte, ohne die ein Verlassen der Stadt nicht<br />

mehr möglich war. Die Miliz hatte die Aufgabe, die Zwangsüberschreibungen<br />

zu organisieren, während die anschließenden gewaltsamen Vertreibungen in<br />

Zusammenarbeit mit paramilitärischen Einheiten durchgeführt wurden.<br />

Es erweist sich, daß die beschriebenen Maßnahmen eine weitgehende Zielsetzung<br />

verfolgten: Die systematische Vertreibung der moslemischen Einwohner.<br />

Denn erst die Rückkehr, die Registrierung des Eigentums und die<br />

dadurch möglich gewordene "Sammlung" der moslemischen Einwohner nicht<br />

nur der Stadt, sondern der ganzen Region <strong>Zvornik</strong>, erlaubten ihre totale und<br />

endgültige Vertreibung. Jetzt war es den Aggressoren nicht nur möglich, die<br />

Betroffenen in organisierter und umfassender Art und Weise aus dem<br />

Stadtgebiet <strong>Zvornik</strong>s zu entfernen, sondern sie sogar über die Landesgrenzen<br />

des ehemaligen Jugoslawiens hinaus zu deportieren. Die geographische Lage<br />

<strong>Zvornik</strong>s als Grenzstadt zu Serbien erlaubte es den bosnisch-serbischen<br />

Verantwortlichen, die Menschen unproblematisch aus Bosnien-Herzegowina<br />

und dann weiter in ein anderes Land zu verbringen. Die Massendeportationen,<br />

die mit Bussen durchgeführt wurden, brachten die Vertriebenen<br />

bis nach Subotica an die serbisch-ungarische Grenze. Dort wurde vielen von<br />

ihnen beim Serbischen Roten Kreuz ein "jugoslawischer Paß" ausgestellt, mit<br />

dem sie - zum größten Teil in Korridorzügen - via Ungarn nach Österreich<br />

geschickt wurden.<br />

Ein solches Vorgehen impliziert nicht nur eine lokale Planung und Vorbereitung,<br />

sondern eine systematische Vorgangsweise, die zumindest in Absprache<br />

mit überregionalen Institutionen erfolgt sein muß. 55<br />

55 Ein Vergleich mit anderen Regionen, in denen "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" stattgefunden<br />

haben, könnte zeigen, ob diese "Politik" der systematischen Vertreibung generell<br />

eingesetzt wurde.


9. DIE STRAFBARKEIT "ETHNISCHER SÄUBERUN-<br />

GEN" NACH INTERNATIONALEM HUMANITÄREM<br />

RECHT<br />

9.1. Einleitende Bemerkungen<br />

Derzeit sind zwei Gerichte der Vereinten Nationen mit der Feststellung bzw<br />

der Verfolgung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts im Gebiet<br />

des ehemaligen Jugoslawien - und damit auch mit der Frage der Völkerrechtswidrigkeit<br />

"ethnischer <strong>Säuberungen</strong>" - befaßt: Der Internationale<br />

Gerichtshof in Den Haag (IGH) und das ebenfalls in Den Haag eingerichtete<br />

Internationale Tribunal zur Verfolgung von Verletzungen des internationalen<br />

humanitären Rechts im ehemaligen Jugoslawien (Tribunal). Während der<br />

IGH über eine Klage Bosniens zu entscheiden hat, ob Restjugoslawien seinen<br />

Verpflichtungen aus der UN-Völkermordkonvention nachgekommen ist, 56<br />

legt das vom UN-Sicherheitsrat genehmigte Statut des Tribunals fest, 57 daß<br />

dieses Personen individuell zu verfolgen hat, die gegen bestimmte Normen<br />

der Genfer Rotkreuzabkommen, des internationalen Kriegsrechts, der<br />

Völkermordkonvention verstoßen bzw genauer bezeichnete Verbrechen<br />

gegen die Menschlichkeit begangen haben. 58<br />

56 In diesem Verfahren erging am 8. April 1993 eine Entscheidung über die Anordnung<br />

vorläufiger, auf die Völkermordkonvention gestützter, Maßnahmen, ohne daß damit vom<br />

IGH endgültig über die Anwendbarkeit der Konvention in diesem Verfahren abgesprochen<br />

worden wäre; siehe AJIL 1993 (Vol. 87), 505 ff.<br />

Der IGH entschied einstimmig, daß die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien<br />

(Serbien und Montenegro) unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen hat, die in ihrer<br />

Macht stehen, um die Begehung von Völkermord zu verhindern; mit 13:1 Stimmen, daß<br />

die Regierung sicherzustellen hat, daß alle militärischen, paramilitärischen oder<br />

irregulären bewaffneten Verbände, die von ihr geführt oder unterstützt werden, genauso<br />

wie alle Organisationen und Personen, die ihrer Kontrolle, Leitung oder ihrem Einfluß<br />

unterliegen, keinen Völkermord begehen, gleichgültig, ob sich dieser gegen die<br />

muslimische Bevölkerung oder eine andere nationale, ethnische, rassische oder religiöse<br />

Gruppe richtet.<br />

57 Siehe die Wiedergabe des Statuts in ILM 1993 (Vol 32), 1192 ff; vgl dazu O´Brien, The<br />

International Tribunal for Violations of International Humanitarian Law in the Former<br />

Yugoslavia, AJIL 1993 (Vol. 87), 639 ff; Hollweg, Das neue Internationale Tribunal der<br />

UNO und der Jugoslawienkonflikt - Testfall für die humanitäre Weltordnung, JZ 1993,<br />

980 ff; Meron, War Crimes in Yugoslavia and the Development of International Law,<br />

AJIL 1994 (Vol. 88), 78 ff.<br />

58 Nach Auffassung des UN-Generalsekretärs soll das Tribunal dabei allerdings nur<br />

diejenigen Regeln des internationalen humanitären Rechts anwenden, an die nach völkerrechtlichem<br />

Gewohnheitsrecht alle Staaten gebunden sind, gleichgültig, ob sie die<br />

betreffenden internationalen Abkommen ratifiziert haben oder nicht, damit sich das<br />

Problem der Anwendbarkeit der genannten Abkommen erst gar nicht stellt: siehe den<br />

Report of the Secretary-General Pursuant to Paragraph 2 of Security Council Resolution<br />

808 (1993), UN Doc. S/25704 and Annex , Z. 34; wiedergegeben in ILM1993 (Vol. 32),<br />

1159 ff (1170), und 1192 ff (1993).<br />

Das ehemalige Jugoslawien hat allerdings sowohl die Genfer Rotkreuz-Abkommen als<br />

auch die Völkermordkonvention ratifiziert und sogar in "vorbildlicher Weise<br />

internationales Strafrecht umgesetzt", so Hollweg (Fn 57), 985; die Nachfolgestaaten


Im folgenden geht es nicht um die Frage, welche Bestimmungen des internationalen<br />

humanitären Rechts insgesamt durch die im Rahmen dieser <strong>Studie</strong><br />

untersuchte "ethnische Säuberung" verletzt worden sein könnten. Dieser<br />

Aufgabe hat sich bereits die UN-Expertenkommission, die aufgrund einer<br />

Resolution des Sicherheitsrats zur Erhebung von Beweisen über schwere<br />

Verletzungen der Genfer Rotkreuz-Konventionen 59 und anderer Verletzungen<br />

des internationalen humanitären Rechts im Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens<br />

eingesetzt wurde, 60 unterzogen. 61 Da der Begriff der "ethnischen<br />

Säuberung" in den einschlägigen internationalen Übereinkommen nicht<br />

vorkommt, erhebt sich aber die Frage, ob und wenn ja unter welche<br />

Tatbestände des internationalen humanitären Rechts der Sachverhalt der<br />

"ethnischen Säuberung" selbst in seiner Gesamtheit subsumiert werden könnte.<br />

9.2. Zum Begriff "ethnische Säuberung"<br />

In ihrem Abschlußbericht hat die UN-Expertenkommission zum relativ neuen<br />

Begriff der "ethnischen Säuberung" ("ethnic cleansing") festgestellt, daß<br />

darunter eine vorsätzliche Politik einer ethnischen oder religiösen Gruppe zu<br />

verstehen ist, um mit gewalttätigen und terroristischen Mitteln die Zivilbevölkerung<br />

einer andern ethnischen oder religiösen Gruppe aus einem bestimmten<br />

Gebiet zu entfernen. Ziel einer solchen Politik ist die Okkupation<br />

des betreffenden Gebietes unter Ausschluß der vertriebenen Gruppe. 62 Der<br />

Abschlußbericht der Kommission macht deutlich, daß "ethnische Säuberung"<br />

kein Synonym für "Vertreibung" etwa im Sinne des Art. 49 des IV. Genfer<br />

Rotkreuz-Abkommens ist, sondern weit darüber hinausgeht. Eine "ethnische<br />

Säuberung" umfaßt "Massenmorde; Folter; Vergewaltigung und andere Formen<br />

sexueller Nötigung; schwere Körperverletzungen von Zivilisten;<br />

Mißhandlung ziviler Gefangener und Kriegsgefangener; Verwendung von<br />

Zivilisten als menschliche Schutzschilde; Zerstörung von privatem und öfdürften<br />

in diese völkerrechtlichen Verpflichtungen eingetreten sein, so jedenfalls Hollweg<br />

(Fn 57), ibid.<br />

59 Siehe den Text dieser Abkommen und der beiden dazu ergangenen Zusatzprotokolle in<br />

Schriften des Deutschen Roten Kreuzes (Hrsg), Die Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12.<br />

August 1949, 8. Auflage, 1988.<br />

60 UN-Commission of Experts Established Pursuant to Security Council Resolution 780<br />

(1992) of 6 October 1992.<br />

61 Final Report of the Commission of Experts Established Pursuant to Security Council<br />

Resolution 780 (1992), S/1994/674 of 27 May 1994 (im folgenden: Abschlußbericht), Z.<br />

41 -109.<br />

62 Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z.129-150 (130).<br />

In ihrem Ersten Zwischenbericht hat die Kommission noch ausgeführt, daß dieser Begriff<br />

dann Verwendung findet, wenn aus einem ethnisch homogenen Gebiet Angehörige der<br />

betreffenden ethnischen Gruppe durch Gewaltanwendung oder Einschüchterung entfernt<br />

werden (First Interim Report of the Commisson, UN Doc. S/25274, Z. 55).<br />

Im Schrifttum finden sich erst vereinzelt Definitionsversuche; vgl etwa Hollweg (Fn 57),<br />

985 Fn 48: "´<strong>Ethnische</strong> Säuberung´ verstanden als eine kollektive, ethnisch begründete<br />

Vertreibung von Menschen aus ihren angestammten Wohn- und Siedlungsgebieten."


fentlichem Eigentum und Kulturgütern; Plünderung, Diebstahl und Raub von<br />

privatem Eigentum; Zwangsenteignungen von Grundstücken und Häusern;<br />

gewaltsame Vertreibung der Zivilbevölkerung; sowie Angriffe auf Spitäler,<br />

medizinisches Personal und Anlagen, die mit dem Rotem Kreuz bzw dem<br />

Roten Halbmond gekennzeichnet sind". 63 Viele dieser Akte wurden nach<br />

Ansicht der Kommission mit extremer Brutalität und Grausamkeit in der Absicht<br />

gesetzt, unter der Zivilbevölkerung Terror auszuüben. 64 In ihrem Ersten<br />

Zwischenbericht hat die Kommission noch folgende weitere Maßnahmen als<br />

Ausdrucksformen "ethnischer <strong>Säuberungen</strong>" bewertet: (Einzel)Mord, willkürliche<br />

Anhaltung und Inhaftierung, außergerichtliche Hinrichtungen,<br />

Konfinierung der Zivilbevölkerung in "Ghettos", Zwangsumsiedlung und<br />

Deportation der Zivilbevölkerung sowie vorsätzliche militärische Angriffe<br />

und Angriffsdrohungen gegen Zivilisten und zivile Areale. 65<br />

Die Untersuchungen des <strong>BIM</strong> haben ergeben, daß in der Region <strong>Zvornik</strong><br />

von April bis Juni 1992 folgende Maßnahmen und Handlungen gegen die<br />

dort ansässige muslimische Zivilbevölkerung gesetzt wurden: Massen- und<br />

Einzelmorde, willkürliche Massen- und Einzelexekutionen, Folterungen,<br />

physische und psychische Mißhandlungen, Vergewaltigungen, Verschwindenlassen,<br />

willkürliche Inhaftierungen und Anhaltungen, Terrorakte in Form<br />

von Bedrohungen, militärische Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf<br />

zivile Objekte, Plünderungen, mutwillige Zerstörung von Eigentum,<br />

Zwangsenteignungen, Zwangsüberschreibung von Grundeigentum und<br />

schließlich Massendeportationen und Massenvertreibungen 66 .<br />

Die Gesamtheit dieser Maßnahmen und Handlungen sowie die Systematik<br />

und die Konsequenz, mit der die Deportationen und Vertreibungen durchgeführt<br />

wurden, 67 lassen darauf schließen, daß der Zweck verfolgt wurde,<br />

eine Rückkehr der muslimischen Bevölkerung zu verhindern. 68 Die<br />

(allerdings erst später einsetzende) Zerstörung muslimischen Kulturgutes<br />

beweist, daß es den Aggressoren offenbar auch darum ging, jegliche Erinnerung<br />

an die kulturelle Existenz der vertriebenen Volksgruppe auszulöschen.<br />

69<br />

63 Siehe den Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z. 134.<br />

64 Ibid, Z. 135.<br />

65 Siehe den Ersten Zwischenbericht der Kommission (Fn 62), Z. 56.<br />

66 Der Unterschied besteht nach Ansicht der Autoren darin, daß unter "Deportation" die<br />

organisierte Verschickung von Menschen zu verstehen ist, unter "Vertreibung" dagegen<br />

die Ausübung physischer und/oder psychischer Gewalt, die zum Verlassen eines Gebietes<br />

zwingt.<br />

67 Siehe dazu auch den Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z. 140 und 142.<br />

68 Siehe in diesem Sinn auch den Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z. 135.<br />

69 Nach Auffassung der Kommission in ihrem Abschlußbericht (Fn 61), Z. 136, "lag der<br />

Zweck der Zerstörungen in der Ausrottung der kulturellen, sozialen und religiösen<br />

Spuren, die ethnische und religiöse Gruppen identifizieren".


Mit diesen Zielsetzungen gewinnen "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" über die Gesamtheit<br />

der einzelnen Maßnahmen und Handlungen hinausgehend nach<br />

Auffassung der Autoren eine eigene, rechtlich relevante Qualität. Fraglich ist,<br />

ob - und wenn ja - welche rechtlichen Konsequenzen sich an diese Qualität<br />

knüpfen. 70 Wie bereits ausgeführt, bilden "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" keinen<br />

eigenen, expliziten Tatbestand des internationalen humanitären Rechts. Dennoch<br />

eröffnen sich zwei Möglichkeiten, den Sachverhalt "ethnische<br />

Säuberung" ohne Aufsplittung in Einzeltaten unter internationale Strafrechtstatbestände<br />

zu subsumieren. 71<br />

9.3. Erfüllen "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" den Tatbestand des<br />

Völkermordes?<br />

Nach Artikel II der Völkermordkonvention wird unter "Völkermord" unter<br />

anderem die "vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die<br />

Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise<br />

herbeizuführen" verstanden; vorausgesetzt, diese Handlung wird in der Absicht<br />

begangen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als<br />

solche ganz oder teilweise zu zerstören. Unbeachtlich ist dabei, ob die inkriminierten<br />

Taten während eines internationalen oder eines innerstaatlichen<br />

Konflikts begangen wurden. 72<br />

Nach der vorliegenden Untersuchung dürfte kein Zweifel daran bestehen,<br />

daß mit der Politik der "ethnischen <strong>Säuberungen</strong>" die muslimische Volksgruppe<br />

"Lebensbedingungen" ausgesetzt wurde, die "geeignet" waren, ihre<br />

"körperliche Zerstörung" "ganz oder teilweise herbeizuführen". Insoweit<br />

wäre nach Auffassung der Autoren eine Voraussetzung des Straftatbestands<br />

"Völkermord" erfüllt. Offen bleibt allerdings die schwierig zu beantwortende<br />

Frage, ob die "ethnischen <strong>Säuberungen</strong>" "in der Absicht" begangen wurden,<br />

die muslimische Volksgruppe, die eine nach der Völkermordkonvention<br />

geschützte Gruppe ist, 73 "ganz oder teilweise zu zerstören". Damit werden<br />

nämlich die schwer nachzuweisenden, persönlichen Motive der mutmaßlichen<br />

Täter zum entscheidenden Kriterium der Urteilsfindung. Allerdings könnte<br />

eine nachgewiesene bewußte Teilnahme an den systematisch geplanten und<br />

durchgeführten "ethnischen <strong>Säuberungen</strong>" gegebenenfalls die Annahme<br />

70 Einen ausgezeichneten Überblick über das im vorliegenden Zusammenhang<br />

anzuwendende internationale humanitäre Recht enthält der Abschlußbericht der<br />

Komission (Fn 61) in Z. 41-109. Siehe dazu aber auch Hollweg (Fn 57) und Meron (Fn<br />

57).<br />

71 Diese Möglichkeit deutet die Kommission auch in ihrem Abschlußbericht (Fn 61), Z.<br />

150, an.<br />

72 So auch die Kommission in ihrem Abschlußbericht (Fn 61), Z. 42. Grundsätzlich<br />

bejahte die Kommission die Frage, ob die auf dem Territorium des ehemaligen<br />

Jugoslawiens ausgetragenen Konflikte über einen internationalen Charakter verfügen (Z.<br />

44); siehe dazu Meron (Fn 57), 81 f.<br />

73 Siehe den Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z. 95.


echtfertigen, daß die betreffenden Personen vorsätzlich gehandelt haben. 74<br />

Mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen aufgrund der Völkermordkonvention<br />

im Verfahren über die Klage Bosnien-Herzegowinas gegen Jugoslawien<br />

(Serbien und Montenegro) 75 geht auch der IGH von der Möglichkeit<br />

aus, daß in Bosnien-Herzegowina Völkermord verwirklicht wurde. 76 Die<br />

UN-Expertenkommission vertritt die Auffassung, daß die militärischen und<br />

politischen Führer, die für die "ethnischen <strong>Säuberungen</strong>" verantwortlich<br />

zeichnen, im Verdacht stehen, Völkermord begangen zu haben. 77<br />

Selbst wenn man der Ansicht nicht folgen sollte, daß die "ethnischen <strong>Säuberungen</strong>"<br />

per se den Tatbestand des Art II lit c der Völkermordkonvention<br />

erfüllen, so könnten - folgt man den Angaben der befragten Zeugen - mit der<br />

Tötung von Angehörigen der muslimischen Volksgruppe und der Verursachung<br />

schweren körperlichen oder seelischen Schadens an ihnen die Tatbestände<br />

des Völkermords im Sinne der lit a und b des Art II der Konvention<br />

erfüllt worden sein.<br />

9.4. Sind "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" "Verbrechen gegen die<br />

Menschlichkeit" ?<br />

Die zweite Überlegung besteht darin, ob nicht "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" per<br />

se als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Sinne des Art 5 des Statuts<br />

des Internationalen Tribunals betrachtet werden können. Dazu zählen in demonstrativer<br />

Aufzählung Mord, Vernichtung, Versklavung, Deportation,<br />

willkürliche Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung aus politischen,<br />

rassischen und religiösen Gründen sowie - als eine Art<br />

"Generalklausel" 78 - "andere unmenschliche Akte", wenn sie in einem bewaffneten<br />

internationalen oder innerstaatlichen Konflikt 79 gegen eine Zivilbevölkerung<br />

begangen werden. Die Verfolgung dieser Verbrechen geht auf das<br />

Nürnberger Militärtribunal zurück und betrifft anerkannte, gewohnheitsrechtliche<br />

Prinzipien internationalen Rechts, die erga omnes anzuwenden<br />

74 Siehe dazu O´Brien (Fn 57), 648.<br />

75 Siehe Fn 54.<br />

76 Siehe dazu auch O´Brien (Fn 57), 648 Fn 36.<br />

77 Siehe den Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z. 150.<br />

78 Diese "Generalklausel ist freilich keine unbegrenzte: nur im Rahmen gesicherten<br />

völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts wäre eine Weiterentwicklung möglich; siehe dazu<br />

den Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z. 81.<br />

79 Siehe dazu den Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z. 75 und 76, wo die<br />

Kommission festhält, daß Verbrechen gegen die Menschlichkeit aber nicht länger nur in<br />

Verbindung mit Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen den Frieden gesehen werden<br />

dürfen.<br />

Dazu sowie zur Frage, ob diese Verbrechen einen direkten Zusammenhang mit<br />

Kampfhandlungen haben müssen, oder ob es genügt, wenn sie "während" eines<br />

bewaffneten Konflikts begangen werden, oder ob diese Verbindung überhaupt entfallen<br />

kann, siehe ausführlich O´Brien (Fn 57), 649 ff, sowie Meron (Fn 57), 84 ff, beide mit<br />

weiteren Nachweisen.


sind. 80 Im Gegensatz zum Völkermord ist bei der Begehung von Verbrechen<br />

gegen die Menschlichkeit Vorsatz nicht erforderlich. 81 Wohl aber müssen die<br />

erwähnten Taten systematisch oder organisiert begangen worden sein, damit<br />

sie als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" qualifiziert werden können, 82<br />

ein Kriterium, daß im Fall <strong>Zvornik</strong>s nach den vorliegenden Untersuchungen<br />

wohl als erfüllt anzusehen sein wird. So wie im Zusammenhang mit Völkermord<br />

stehen nach Auffassung der Kommission die militärischen und politischen<br />

Führer im Verdacht, auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen<br />

zu haben. 83 Ob Regierungen in diese Verbrechen involviert sein müssen,<br />

damit diese als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gelten, ist umstritten.<br />

84<br />

Es wäre nun möglich, die "ethnischen <strong>Säuberungen</strong>" als "Verfolgung aus<br />

politischen, rassischen und religiösen Gründen" im Sinne der lit h des Art 5<br />

des Statuts des Tribunals zu begreifen. Zwar setzen sich "ethnische<br />

<strong>Säuberungen</strong>" im Kern ohnehin aus denjenigen Verbrechen zusammen, die<br />

den Tatbeständen der lit a - g des Art 5 des Statuts entsprechen. Insoweit<br />

wäre eine Verselbständigung des Sachverhalts "ethnische Säuberung" im<br />

Rahmen des Tatbestands der lit h nicht erforderlich. Kritisch könnte sogar<br />

eingewendet werden, daß der allein mit dieser Subsumtion verknüpfte<br />

Vorwurf weniger gewichtig ist als die Heranziehung sämtlicher zutreffender<br />

Tatbestände der lit a - g. Der Vorteil dieser Vorgangsweise wäre aber<br />

hingegen, diejenigen anderen Sachverhaltselemente, die von den lit a - h nicht<br />

erfaßt sind, aber Bestandteile einer Politik der "ethnischen <strong>Säuberungen</strong>"<br />

bilden, wie militärische Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Objekte,<br />

die Ausübung von Terror gegenüber der Zivilbevölkerung, die Zufügung von<br />

nicht unter den Begriff der "Folter" fallendem körperlichem und seelischem<br />

Leid, Verwüstungen und Plünderungen usw., als Verbrechen gegen die<br />

Menschlichkeit ahnden zu können. Folgt man dieser Auffassung nicht, so<br />

verbleibt aber jedenfalls die Möglichkeit, neben der Verfolgung der<br />

Verbrechen gemäß den lit a - g des Art. 5 des Statuts des Tribunals, die<br />

weiteren Erscheinungsformen der "ethnischen <strong>Säuberungen</strong>" als<br />

Verfolgungshandlungen der lit h zu betrachten, womit im Ergebnis das<br />

gesamte "Szenario" ethnischer <strong>Säuberungen</strong> nach internationalem Strafrecht<br />

erfaßt wäre.<br />

80 Hinsichtlich des Umfangs der Geltung dieser Prinzipien als völkerrechtliches<br />

Gewohnheitsrecht sind Bedenken angemeldet worden: siehe dazu insbesondere Hollweg<br />

(Fn 57), 986 f.<br />

81 Vgl den Abschlußbericht der Komission (Fn 61), Z. 83. Zur Erfüllung des Tatbestands<br />

genügt es zum Beispiel bereits, wenn die inkriminierten Taten im Gefolge von<br />

militärischen Kampfhandlungen in Kauf genommen werden.<br />

82 Siehe den Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z. 84-86, sowie O´Brien (Fn 57),<br />

648 f.<br />

83 Vgl den Abschlußbericht der Kommission (Fn 61), Z. 150.<br />

84 Siehe dazu O´Brien (Fn 57), 648 f mit Nachweisen.


10. ZUSAMMENFASSUNG DER ANALYSEN<br />

Aufgrund der vorliegenden Fakten kann zusammenfassend festgestellt werden,<br />

daß der Angriff auf die nordostbosnische Stadt <strong>Zvornik</strong> militärisch von<br />

längerer Hand geplant und unter massiver Beteiligung von JNA-Einheiten<br />

und paramilitärischer Kampf- und Terrorverbände exekutiert wurde. Umfang<br />

und Systematik der Operation lassen darauf schließen, daß sie von einer<br />

übergeordneten militärischen und politischen Führung angeordnet wurde.<br />

Viele Umstände sprechen auch dafür, daß die Vertreibung der moslemischen<br />

Einwohner nicht nur von lokalen serbischen Autoritäten erwünscht,<br />

vorbereitet und durchgeführt wurde, sondern daß diese "ethnische<br />

Säuberung" zumindest mit Wissen und Duldung dieser übergeordneten<br />

Instanzen erfolgte.<br />

Geht man von den Angaben der befragten Zeugen aus, so dürfte an der moslemischen<br />

Volksgruppe in der Stadt <strong>Zvornik</strong> Völkermord durch die Tötung<br />

von Angehörigen dieser Volksgruppe und durch die Verursachung schweren<br />

körperlichen und seelischen Schadens an ihnen begangen worden sein. Auch<br />

mit der willkürlichen Inhaftierung zahlreicher Menschen dieser Gruppe in<br />

Lager, in denen gefoltert wurde, sowie mit der Deportation des Großteils der<br />

moslemischen Bevölkerung <strong>Zvornik</strong>s dürften dieser Volksgruppe Lebensbedingungen<br />

auferlegt worden sein, die im Sinne der Völkermordkonvention<br />

"geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen".<br />

Die aufgrund der Befragung festgestellten Ereignisse, wie insbesondere<br />

Mord, Deportation, willkürliche Gefangennahme, Folter und Vergewaltigung,<br />

können auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne völkerrechtlichen<br />

Gewohnheitsrechts gewertet werden.<br />

Vorgeschlagen wird, auf interpretativem Weg "ethnische <strong>Säuberungen</strong>" in<br />

ihrer Gesamtheit als Völkermord und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit<br />

im Sinne des internationalen humanitären Rechts zu qualifizieren.


ORTSVERZEICHNIS<br />

Bijeljina<br />

Bratunac<br />

Bukovik<br />

Celopek<br />

Debelo Brdo<br />

Divic<br />

Hrid<br />

Jardan<br />

Karakaj<br />

Kulagrad<br />

Liplje<br />

Lisisnjak<br />

Loznica<br />

Scemlije<br />

Srpska Varos<br />

Subotica<br />

Tuzla<br />

Valjevo<br />

Stadt in Bosnien-Herzegowina. Ca. 40 km nördlich von<br />

<strong>Zvornik</strong> gelegen. Sie wurde gut eine Woche vor <strong>Zvornik</strong><br />

angegriffen und von den Arkanovci eingenommen.<br />

Stadt in Bosnien-Herzegowina. Ca. 30 km südlich von<br />

<strong>Zvornik</strong> gelegen. Sie wurde kurze Zeit nach <strong>Zvornik</strong> von<br />

den Arkanovci eingenommen.<br />

Stadtteil von <strong>Zvornik</strong>.<br />

Nördlich vom Industriegebiet Karakaj gelegene Gemeinde<br />

mit serbischer Bevölkerungsmehrheit.<br />

Hügel nordwestlich von <strong>Zvornik</strong>.<br />

Südlich von <strong>Zvornik</strong> gelegene Ortschaft mit moslemischer<br />

Bevölkerungsmehrheit. Beim Ort befindet sich auch ein<br />

Wasserkraftwerk und ein Staudamm.<br />

Stadtteil von <strong>Zvornik</strong>.<br />

Gemeinde zwischen <strong>Zvornik</strong> und Karakaj, bestehend aus<br />

den Ortschaften Jardan und Lipovac mit knapper serbischer<br />

Bevölkerungsmehrheit.<br />

Nördlich von <strong>Zvornik</strong> gelegenes Industriegebiet.<br />

Südwestlich von <strong>Zvornik</strong> gelegene Siedlung mit einer<br />

gleichnamigen mittelalterliche Festung auf dem Hügel Kula.<br />

Südwestlich von <strong>Zvornik</strong> gelegene Ortschaft.<br />

Stadtteil von <strong>Zvornik</strong> (überwiegend von Serben bewohnt).<br />

Stadt in Serbien.<br />

Nordwestlich von <strong>Zvornik</strong> gelegene Ortschaft mit serbischer<br />

Bevölkerungsmehrheit.<br />

Stadtteil von <strong>Zvornik</strong> (überwiegend von Serben bewohnt).<br />

Stadt in Serbien, Grenzort zu Ungarn.<br />

Stadt in Bosnien-Herzegowina, ca. 50km westlich von<br />

<strong>Zvornik</strong>.<br />

Stadt in Serbien.<br />

Vidakova Njiva Stadtteil von <strong>Zvornik</strong>.<br />

Zamlaz<br />

Stadtteil von <strong>Zvornik</strong>.


ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

AJIL<br />

<strong>BIM</strong><br />

IGH<br />

ILM<br />

JNA<br />

JZ<br />

SDA<br />

SDS<br />

SUP<br />

TO<br />

American Journal of International Law<br />

<strong>Ludwig</strong> <strong>Boltzmann</strong> Institut für Menschenrechte<br />

Internationaler Gerichtshof<br />

International Law Materials<br />

Jugoslavenska Narodna Armija (Jugoslawische Volksarmee)<br />

Juristenzeitung<br />

Stranka Demokratske Akcije (Partei der Demokratischen<br />

Aktion); repräsentiert in Bosnien-Herzegowina vorwiegend<br />

die bosnischen Moslems.<br />

Srpska Demokratska Stranka (Serbische Demokratische<br />

Partei); repräsentiert in Bosnien-Herzegowina vorwiegend<br />

die bosnischen Serben.<br />

Sekreteriat za Unutrasnje Poslove (Sekretariat für Innere<br />

Angelegenheiten)<br />

Territoralna Obrana (Territorialverteidigung). Gehörte im<br />

ehemaligen Jugoslawien zusammen mit der JNA zu den<br />

"Jugoslawischen Streitkräften". Sie war auf Republiksebene<br />

organisiert und unterstand der Führung der jeweiligen<br />

Teilrepublik. Mit Ausnahme der Führungskräfte rekrutierte<br />

sie sich aus Reservisten. In Bosnien-Herzegowina wurde<br />

die TO im Herbst 1991 aufgelöst. In der Region <strong>Zvornik</strong><br />

wurde eine sogenannte "TO" kurz vor dem Angriff auf die<br />

Stadt von SDS-Angehörigen "neu gegründet".


ANNEX I: Lager<br />

Die Angaben zu den Lagern sowie zu den Personen, die für schwere<br />

Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wurden, beruhen auf<br />

übereinstimmenden Zeugenaussagen. Es kann daher davon ausgegangen<br />

werden, daß diese Lager tatsächlich existierten und die benannten Personen<br />

tatsächlich schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Die<br />

angeführte Liste kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.<br />

Celopek<br />

Der dortige "Dom Kulture" (Kulturhaus) diente sowohl als Hauptquartier für<br />

bestimmte Einheiten wie auch als Internierungslager. Es kam hier auch zu<br />

einer Massenerschießung von Bewohnern aus Divic, die hierher gebracht<br />

worden waren. Für die Massenerschießung wird Dusan "Repic" Vuckovic<br />

verantwortlich gemacht, der für dieses Verbrechen momentan auch in Sabac<br />

(Serbien) vor Gericht steht.<br />

Karakaj<br />

Ekonomija<br />

Ekonomija war eine landwirtschaftliche Kooperative. In den abgelegenen<br />

Gebäuden wurden zahlreiche Folterungen und Ermordungen begangen.<br />

Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge muß es das "schlimmste" aller<br />

Lager gewesen sein. In einer Schlachtkammer wurden die Opfer regelrecht<br />

abgeschlachtet. In diesem Lager wurden nicht nur Leute aus <strong>Zvornik</strong> und<br />

Umgebung festgehalten, sondern auch Angehörige der Kroatischen<br />

Nationalgarde.<br />

Technisches Schulzentrum<br />

Der Direktor der Technischen Schule, Fehim Kujundzic, wurde von<br />

Arkanovci am 9. oder 10. April in der Schule ermordet. Besonders die Werkräume<br />

der Schule wurden für Gewalttaten an moslemischen Zivilisten<br />

benutzt.<br />

Alhos<br />

Anfangs diente die Bekleidungsfabrik der "Serbischen Polizei" als Unterkunft,<br />

aber auch der "Krisenstab" war zeitweise hier untergebracht. Später<br />

sollen vor allem Arkanovci in Alhos moslemische Gefangene gefoltert und<br />

ermordet haben.


Novi Standard<br />

Novi Standard war das neue Gebäude auf dem Areal der Schuhfabrik. Zum<br />

Zeitpunkt des Angriffs wurde die gesamte Produktion eingestellt. Nachdem<br />

die "Serbische Polizei" Alhos verlassen hatte, diente Novi Standard für kurze<br />

Zeit als ihr Hauptquartier. Weiters waren dort mehrere paramilitärische<br />

Einheiten untergebracht, vor allem Arkanovci, Seseljevci und "Freiwillige aus<br />

Loznica".<br />

Personen, die ihren Passierschein bei der "Serbischen Polizei" abholen<br />

wollten, wurden ebenso wie Personen, die willkürlich in <strong>Zvornik</strong><br />

festgenommen worden waren, hier interniert und gefoltert.<br />

Novi Izvor<br />

Zum Zeitpunkt des Angriffs bestand Novi Izvor aus zwei Firmen, dem<br />

Steinbruch "Kamenolom" und der Ziegelei "Ciglana". Beide waren die ganze<br />

Zeit über auch in Betrieb. Gefangene Moslems wurden gezwungen, in der<br />

"Ciglana" neben regulären (serbischen) Angestellten in drei Schichten zu<br />

arbeiten. Die Internierten waren regelmäßig gewalttätigen Angriffen von<br />

verschiedensten Gruppen ausgesetzt. Anfang Juni sollen hier ca. 70 Personen<br />

- einige bereits seit Mitte April - gefangen gewesen sein. Personen, die nicht<br />

mehr arbeiten konnten, wurden "weggebracht". Sie gelten seither als vermißt.<br />

Folgende Personen wurden als Aufseher und Folterer in den Lagern in<br />

Karakaj genannt (meistens sind allerdings nur die Spitznamen bekannt):<br />

"Crni" (Der "Schwarze"); angeblich Offizier der ehemaligen JNA.<br />

"Dragan Toro"; Anführer einer Untereinheit, wahrscheinlich der Seseljevci;<br />

wurde aber auch als JNA-Angehöriger bezeichnet.<br />

"Niski" und "Zuco"; sie wurden beide als Arkanovci mit Majorsabzeichen<br />

beschrieben.<br />

"Lela"; eine Frau unter den Arkanovci.<br />

Freiwillige aus Loznica: "Stuka" (der "Hecht"); "Dejan"; "Lale"; "Macak"<br />

(der "Kater"); "Dragan Prlije"; "Kardelj"; "Samin" (Besitzer des Cafes<br />

"Schmetterling" in Loznica).<br />

"Vojo" aus Kozluk; "Macak" aus Trsic; Petko Hajdukovic aus Scemlije;<br />

Dusan "Repic" Vuckovic aus Umka; "Herzog Celo" aus Kraljevo.<br />

<strong>Zvornik</strong><br />

SUP/ Opstina<br />

In diesem Gefängnis wurden Inhaftierte während der Verhöre gefoltert;<br />

einige wurden dabei auch getötet.


Gerichtsgebäude<br />

Das Gebäude war zeitweise in ein Gefängnis umfunktioniert. Frauen und<br />

Kinder aus Divic waren hier interniert und wurden auch mißhandelt.<br />

Hotel "Drina"<br />

Das Hotel diente später der Polizei als Hauptquartier. Auch aus dem Hotel<br />

wurde von Verhaftungen und Folterungen berichtet.<br />

Krankenhaus "5. Juli"<br />

Mitte April nahm Arkan Patienten als Geiseln, um die Herausgabe des<br />

Leichnams von "Rambo" (der bei den Kampfhandlungen um Kulagrad ums<br />

Leben kam und möglicherweise sein Schwager war) durchzusetzen.<br />

Männern wurde hier zwangsweise Blut abgenommen, teilweise bis zum Eintritt<br />

des Todes. Patienten und Mitarbeiter des Krankenhauses wurden regelmäßig<br />

von Angehörigen der Freischärler-Verbände mißhandelt.<br />

Batkovic<br />

Am 15. Juli wurde eine große Anzahl von Gefangenen aus den Lagern in<br />

Karakaj nach Batkovic in die Nähe von Bijejina deportiert. Die unmenschlichen<br />

Zustände änderten sich aber nicht. Auch hier kam es zu Ermordungen,<br />

Folterungen und Zwangsarbeit.


ANNEX II: Massengräber<br />

Aufgrund zahlreicher übereinstimmender Zeugenaussagen konnten folgende<br />

Massengräber lokalisiert werden:<br />

Kazanbasca ist ein moslemischer Friedhof in Meterize, einem Stadtteil von<br />

<strong>Zvornik</strong>.<br />

Die Stadtmüllhalde liegt bei der Drina in der Nähe von Karakaj.<br />

Krecana ist eine Kalkgrube in Mali <strong>Zvornik</strong>.<br />

Ramin Grob ist ein Friedhof zwischen den Ortschaften Radakovac und<br />

Scemlije.<br />

Slunkara ist eine Kiesgrube nördlich von Celopek an der Drina.<br />

Viele Befragte gaben weiters an, daß zahlreiche Leichen in die Drina<br />

geworfen wurden.


ANNEX III: Dokumente<br />

ad Dokument A<br />

Dieser, von der Polizei ausgestellte, rosa Passierschein erlaubte der<br />

männlichen Bevölkerung, sich innerhalb der Stadt frei zu bewegen.<br />

ad Dokument B<br />

Auch dieser Passierschein wurde vornehmlich der männlichen moslemischen<br />

Bevölkerung ausgestellt.<br />

Der Besitzer dieses Dokuments durfte sich innerhalb des Bezirks <strong>Zvornik</strong>s<br />

frei bewegen, darüberhinaus gestattete es den Übertritt auf das Territorium<br />

Restjugoslawiens. Eigentlich war der Erhalt dieses Dokuments an eine<br />

"Verpflichtung" zur Arbeit gebunden. De facto durften aber nur jene<br />

Moslems arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens<br />

benötigt wurden.<br />

Später, als die Deportationen und die "Massenvertreibung" einsetzten, wurde<br />

der Passierschein auch Frauen ausgestellt. Die Moslems erhielten diesen<br />

Schein dann nach der erfolgten Zwangsüberschreibung des Eigentums und<br />

dem Erhalt einer "Bestätigung über die Änderung des Wohnorts" (vgl.<br />

Dokument D). Die Gültigkeit dieses "Passierscheins" zum Übertritt nach<br />

Serbien war auf den Tag der Deportation beschränkt.<br />

ad Dokumente C und D<br />

Diese zwei Abschnitte sind "Bestätigungen über die Änderung des<br />

Wohnorts". Hier wurde die Abmeldung vom bisherigen Wohnort und der<br />

fiktive "neue" Wohnort eingetragen, etwa Subotica (C) oder Mali <strong>Zvornik</strong><br />

(D).<br />

ad Dokument E<br />

Der Wohnortwechsel wurde normalerweise auch im Personalausweis eingetragen.<br />

ad Dokument F<br />

Dieses Dokument ist ein Kündigungsschreiben für einen Moslem. In der<br />

Begründung für die Entlassung heißt es, daß der Betroffene die Drei-Tages-<br />

Frist an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, nicht eingehalten habe. Diese<br />

Frist wurde auf der Grundlage des "Beschlusses zur Einführung der<br />

generellen Arbeitspflicht" gesetzt, der am 8. April vom "Krisenstab" gefaßt<br />

worden war.

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