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Tagungsband Landespsychotherapeutentag 2005 (PDF, 4749 kb)

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zutreffend aber wohl absichtsvoll als „grauer<br />

Markt“ diskreditiert.<br />

TK-Regelung 1978 - 1996<br />

Die Bereitschaft der TK zur Kostenerstattung ab<br />

1978 ist wohl als Reaktion auf die restriktive<br />

„Politik“ des Bundesausschusses der Ärzte und<br />

Krankenkassen im Widerspruch zu den Forderungen<br />

der Psychiatrie-Enquete (1975) zu verstehen.<br />

Mit Ergänzungen und Modifizierungen wurde<br />

die zwischen der TK und dem BDP vereinbarte<br />

Regelung nahezu 20 Jahren praktiziert, bis das<br />

LSG NRW im Oktober 1996 der Klage der KBV<br />

gegen diese Regelung stattgab.<br />

Die TK-Regelung hatte erhebliche berufspolitische<br />

Bedeutung:<br />

a. Rechtlich<br />

Die TK-Regelung war eine vertragsähnliche<br />

Regelung neben den Arzt-Kassenverträgen<br />

und stellte das damals geltende ärztliche<br />

Heilbehandlungsmonopol in Frage.<br />

b. Fachlich<br />

- Psychotherapeutische Behandlung im Rahmen<br />

der TK-Regelung wurde als methodenübergreifende<br />

Psychotherapie erbracht.<br />

- Leistungskontingente waren prinzipiell nicht<br />

vorgesehen, eine Mengen-Begrenzung gab<br />

es nicht; beendet wurde die Behandlung<br />

durch den Behandler selbst oder durch eine<br />

(ablehnende) gutachterliche Stellungnahme.<br />

- Es wurde ein psychologisches Gutachterverfahren<br />

eingerichtet, das von dem Berufsstand<br />

organisiert und verantwortet wurde.<br />

- Maßnahmen zur Sicherung der Struktur- und<br />

Prozessqualität waren<br />

1. Qualifikationsanforderungen (Klin. Psychologe)<br />

2. Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung<br />

3. Erneuerung der Behandlungsberechtigung<br />

spätestens alle 2 Jahre (Fortbildungsnachweis)<br />

4. Gutachter-System<br />

Zur „methodenübergreifenden Psychotherapie“:<br />

Unter „methodenübergreifender Psychotherapie“<br />

wurde gefasst, dass verschiedene psychotherapeutische<br />

Verfahren, Methoden und Interventionen<br />

allein oder in Kombination zur Anwendung<br />

kommen konnten. Es lag grundsätzlich in der<br />

Entscheidung und Verantwortung des Behandlers,<br />

ob und wie er unterschiedliche Ansätze in<br />

der Behandlung kombinierte. Der TK-Regelung<br />

kam natürlich auch in Zusammenhang mit den<br />

Bemühungen um eine gesetzliche Regelung der<br />

Psychotherapie Bedeutung zu. Der Gesetzgeber<br />

trug dem in seinem Entwurf für ein Psychotherapeutengesetz<br />

1993 Rechnung, indem er in § 12<br />

Abs.3 des Entwurfes vorsah, dass die TK-Behandler<br />

übergangsrechtlich in die Versorgung zu übernehmen<br />

seien.<br />

3. Einige Daten zur psychotherapeutischen Versorgung<br />

im Jahr 1987<br />

Gewählt wird das Jahr 1987<br />

- das zeitlich in der Mitte der Laufzeit der TK-<br />

Regelung liegt und<br />

- für das Daten aus der KBV-Statistik und aus<br />

der Untersuchung des „Instituts für frei Berufe“<br />

(„Wasilewski-Studie“) vorliegen<br />

1. Behandlungsfälle: 122.000<br />

Vertragliche Versorgung: 72.000 (60 %)<br />

Kostenerstattung: 50.000 (40 %)<br />

2. Beteiligung der versch. Leistungserbringer<br />

Psychotherap. tätige Ärzte 25 %<br />

Psychologen 75 %<br />

3. Anteil unter den Psychotherapeuten<br />

Delegationspsychologen 40 %<br />

KE-Psychotherapeuten 60 %<br />

Nach der KBV-Statistik wurden 1987 insgesamt<br />

72.293 Behandlungen in der vertragsärztlichen<br />

Versorgung durchgeführt. 56% dieser Behandlungen<br />

wurden bereits damals von Psychologen (im<br />

Delegationsverfahren) durchgeführt, auf die Ärzte<br />

entfielen 44%.<br />

Für das gleiche Jahr wurde von dem „Institut für<br />

freie Berufe“, Universität Nürnberg (Wasileski-<br />

Studie) die Untersuchung „Kosten der Psychotherapie<br />

bei Klinischen Psychologen“ über die gesamte<br />

psychotherapeutische Versorgung durchgeführt.<br />

Danach wurden insgesamt 122.000 Behandlungsfälle<br />

gezählt.<br />

Die circa 50.000 von der KBV nicht erfassten<br />

Behandlungsfälle gliedern sich auf in<br />

- 30.000 im Wege der Kostenerstattung<br />

- 19.000 Selbstzahler<br />

Ärzte und Psychotherapeuten in der Versorgung:<br />

70% der Behandlungen wurden von Psychologen<br />

(einschließlich Delegationsverfahren) durchgeführt,<br />

auf die Ärzte entfielen nur 30%.<br />

c. Zur Anwendung verschiedener Psychotherapieverfahren<br />

im Jahr 1987:<br />

Sowohl im Delegationsverfahren mit 38% als<br />

auch im Kostenerstattungsverfahren mit 55%<br />

nahm Gesprächspsychotherapie eine besonders<br />

prominente Rolle in der Versorgung ein (Mehrfachnennungen<br />

waren möglich).<br />

Anwendung verschiedener Psychotherapieverfahren<br />

in der Versorgung<br />

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