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Tagungsband Landespsychotherapeutentag 2005 (PDF, 4749 kb)

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Der Hinweis auf die „wissenschaftliche Anerkennung“<br />

der Verfahren sei wichtig, meinte dazu<br />

Prof. Dr. Jürgen Kriz (Uni Osnabrück) – was<br />

aber „wissenschaftlich“ sei, sei nicht geklärt. Bei<br />

den Richtlinien werde Wissenschaft zu Verengung<br />

und Ausgrenzung missbraucht, anstatt die<br />

Denkräume zu erweitern: „Das ist doch eine<br />

Pervertierung des Begriffs Wissenschaft!“ Gesprächspsychotherapie<br />

sei zwar wissenschaftlich,<br />

aber immer noch nicht sozialrechtlich anerkannt.<br />

Der G-BA verzögere diese Anerkennung.<br />

Dr. Geuter stellte die Frage, ob die Qualität gewinnen<br />

würde, wenn mehr Verfahren aufgenommen<br />

würden. Sicher sei die Erweiterung der<br />

Verfahren günstiger für die Passung zwischen<br />

Therapeut und Patient, meinte Karl-Otto Hentze<br />

(GwG Köln). Die Gesprächspsychotherapie beispielsweise<br />

könne Passungen anbieten, wo die<br />

Richtlinientherapie versage. Die Approbation<br />

müsse als Zugang zu den Leistungskriterien der<br />

Krankenkassen ausreichen, forderte Karl-Otto<br />

Hentze, sie bestätige die Kompetenz des Psychotherapeuten,<br />

der ein reines Verfahren, aber auch<br />

methodenübergreifend behandeln dürfen müsse:<br />

„Unsere Erfahrung fließt bisher nicht ein in das<br />

Regelwerk.“ An der Methodenintegration führe<br />

kein Weg vorbei, sagte Heinrich Bertram, die<br />

Vielfalt der psychotherapeutischen Kompetenz<br />

schließe die Zugehörigkeit zu einer gemeinsamen<br />

geistigen Heimat nicht aus – schön beschrieben<br />

am Modell von Kriz – . Mehr Passung<br />

sah auch Thomas Ballast als notwendig an – ein<br />

Patient mache eine Therapie bei dem Behandler,<br />

bei dem er beginne ohne ausreichende Alternativen<br />

zu kennen, Misserfolge seien dadurch vorprogrammiert.<br />

Aus Sicht der Krankenkassen<br />

wäre es hilfreich zu wissen, welche Psychotherapie<br />

bei welcher Indikation am sinnvollsten und<br />

effektivsten sei. Überwunden werden müsse<br />

auch der Streit zwischen Ärzten mit Zusatzausbildung<br />

in Psychotherapie und den Psychotherapeuten,<br />

es gehe um die Entwicklung von Regeln,<br />

aber auch um eine Qualitätssicherung, die auch<br />

finanzierbar sein müsse. Die Abgrenzung verwunderte<br />

Renate Höhfeld: Es gebe nur eine Psychotherapie<br />

– ob durch den Arzt oder durch den<br />

Psychotherapeuten. Psychotherapeuten würden<br />

nicht für Symptome einer Störung ausgebildet,<br />

sondern für das, was „unter der Störung liegt“,<br />

das sei weit weg vom Symptomblick. Prof. Dr.<br />

Kriz betonte, dass sein Modell eine Art Basiskompetenz<br />

aufbaue, keineswegs die Kompetenz<br />

verwässere – aber auch dazu befähige zu<br />

überweisen „wenn ich nicht passe“. Vor<br />

Einführung der Psychotherapierichtlinien habe es<br />

mehr Verfahren gegeben – wäre die BRD in der<br />

DDR aufgegangen, hätte die<br />

aufgegangen, hätte die Gesprächspsychotherapie<br />

gesiegt „und die anderen Verfahren müssten beweisen,<br />

dass sie besser sind“. In Deutschland sei<br />

es Alltag, das die Vielfalt der Verfahren zwar<br />

genutzt werde, nicht aber in der Abrechnung erscheinen<br />

würden, die „reine Verhaltenstherapie“<br />

werde sicher selten erbracht. Eine Reihe von Patienten<br />

weiche ins Ausland aus, um sich mit Psychotherapieverfahren<br />

behandeln zu lassen, die in<br />

Deutschland verboten sind.<br />

Die Frage, welche dieser Verfahren Thomas Ballast<br />

denn als Kassenleistung einkaufen solle, stellte<br />

U. Geuter den Experten auf dem Podium. Es<br />

gebe keinen Anlass zur Panik unter den Kostenträgern,<br />

meinte L. Wittmann, denn am Bestand<br />

der Psychotherapie ändere sich nichts „wenn der<br />

richtige Name an den Türen steht“. Bei den jüngeren<br />

Kollegen sei die Kluft zwischen Wissenschaft<br />

und Praxis nicht so groß, dies könne dazu<br />

beitragen, dass die Richtlinien „aus einem Guss<br />

neu geschneidert werden aus wissenschaftlich und<br />

praktisch Gebotenem“. Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

prüfe anders als der Wissenschaftliche<br />

Beirat nicht die wissenschaftlichen, sondern die<br />

ambulanten Erfolge, stelle Renate Höhfeld klar.<br />

Dies ergänzte Thomas Ballast mit dem Hinweis,<br />

er brauche für den Leistungskatalog der Kassen<br />

Hinweise, welcher neue Nutzen durch neue Verfahren<br />

im Vergleich zu den bestehenden gegeben<br />

sei, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Aus dem<br />

Plenum kam der Hinweis, dass die Richtlinien<br />

nicht geändert werden müssten, da bereits jetzt<br />

alle Kompetenz eingesetzt werde, die man erworben<br />

habe - aber auch die Forderung nach der Einführung<br />

der methodenübergreifenden Psychotherapie<br />

als Kassenleistung und das Wegkommen<br />

von einzelnen Verfahren wurde von mehreren<br />

Diskutanten deutlich vertreten.<br />

Auch in dieser Diskussion spielten wirtschaftliche<br />

Faktoren der bereits zugelassenen und noch ausgegrenzten<br />

Verfahren in den Redebeiträgen der<br />

Veranstaltungsteilnehmer eine deutliche Rolle.<br />

Man könne tun und an Verfahren anwenden was<br />

man wolle, entgegnete Thomas Ballast Wünschen<br />

nach einer Erweiterung der Richtlinienverfahren,<br />

es gebe aber keinen Anspruch auf Finanzierung<br />

durch die Kasse: Wenn diese Leistungen einkaufe,<br />

bestimme sie auch, welche das seien. Den Gedanken,<br />

die Psychotherapie an sich als einheitliches<br />

und ganzheitliches Verfahren anzusehen anstelle<br />

einzelner Verfahren in der Psychotherapie griff<br />

Moderator U. Geuter auf. Wenn es aber um neue<br />

Verfahren und deren Aufnahme gehen soll, dann<br />

wolle er wissen, welche Kriterien ein Verfahren<br />

erfüllen müsse. Er wäre froh, es gebe keine<br />

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