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MT “ATHENS STAR” - Lloyd Fonds AG

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10 Jahre<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Panamax-Tanker<br />

LF 64


u Hinweis<br />

Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine Beteiligung an einem Schifffahrtsunternehmen, dessen<br />

zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Der Anleger geht ein langfristiges unternehmerisches Investment<br />

ein. Die künftige Entwicklung des Unternehmens kann sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht von den in<br />

diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Annahmen abweichen. Der Anleger partizipiert somit an den wirtschaftlichen<br />

Chancen und Risiken.<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die in Grundzügen rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche<br />

Kenntnisse haben und mit der entsprechenden Terminologie vertraut sind. Interessenten, die Fragen zu den Ausführungen<br />

in diesem Prospekt haben, wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung von einem<br />

fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ihres Vertrauens beraten zu lassen.<br />

Datum der Aufstellung: 11. August 2005


Inhalt<br />

u Wichtige Hinweise ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4<br />

u Vorwort ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 7<br />

u <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

u Beteiligungsangebot ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 8<br />

u Eckdaten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 9<br />

u Strukturüberblick ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 10<br />

u Kurzdarstellung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 12<br />

u Risiken der Beteiligung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 16<br />

u Das Anlageobjekt<br />

u <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 24<br />

u Schifffahrtsmarkt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 28<br />

u Die Partner<br />

u Charterer ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 32<br />

u Vertragsreeder -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 34<br />

u Emissionshaus -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 36<br />

u Treuhand ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 38<br />

u Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen<br />

u Ergebnisprognose ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 40<br />

u Investitionsrechnung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 42<br />

u Wirtschaftlichkeitsprognose ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 46<br />

u Sensitivitätsanalysen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 52<br />

u Rechtliche Grundlagen<br />

u Vermögensanlage ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 54<br />

u Rechtsverhältnisse der Emittentin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 60<br />

u Abgeschlossene Verträge ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 68<br />

u Steuerliche Grundlagen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 74<br />

u Vertriebshinweis ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 80<br />

u Angaben über wichtige Vertragspartner -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 82<br />

u Anhang ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 88<br />

u Vertragswerk<br />

u Gesellschaftsvertrag ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 98<br />

u Schiedsgerichtsvertrag ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 110<br />

u Treuhand- und Verwaltungsvertrag ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 111<br />

u Bereederungsvertrag --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 116<br />

u Mittelverwendungskontrollvertrag ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 119<br />

u Glossar ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 122<br />

u Anlage --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Beitrittserklärung<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

3


Wichtige Hinweise<br />

Wichtige Hinweise<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt wurde anhand<br />

des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) in<br />

der Fassung des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes<br />

vom 22. Juni 2005 bzw. der auf der<br />

Grundlage des VerkProspG erlassenen Verordnung<br />

über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

(Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung<br />

–VermVerkProspV) vom 16. Dezember 2004 erstellt.<br />

u Emittentin<br />

Emittentin dieses Beteiligungsangebotes ist:<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg.<br />

u Anbieterin / Verantwortung für den Verkaufsprospekt<br />

Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes ist:<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg.<br />

Die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes<br />

trägt allein die Anbieterin.<br />

u Erklärung<br />

Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über<br />

Entwicklungen, Berechnungen sowie die steuerlichen<br />

und rechtlichen Grundlagen wurden von<br />

der Anbieterin dieser Vermögensanlage, der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, mit kaufmännischer Sorgfalt zusammengestellt.<br />

Für den Inhalt des Verkaufsprospek-<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der<br />

Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

4


Wichtige Hinweise<br />

tes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung<br />

bekannten oder erkenn baren Sachverhalte maßgeblich.<br />

Eine Haftung für Abweichungen durch<br />

Gesetzesänderungen, wirtschaftliche Entwicklungen<br />

oder Änderungen der Rechtsprechung, insbesondere<br />

Maßnahmen der Steuerbehörden oder<br />

Änderungen der Steuerrechtsprechung, sowie für<br />

den tatsächlichen Eintritt der mit dieser Beteiligung<br />

verbundenen steuer lichen und wirtschaftlichen<br />

Ziele kann von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> nicht<br />

übernommen werden. Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> ist nur<br />

an diejenigen vom Verkaufsprospekt abweichenden<br />

Angaben gebunden, die in schriftlicher Form<br />

von ihr selbst verfasst wurden. Die in diesem<br />

Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind<br />

gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen.<br />

Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.<br />

Die Haftung der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> sowie der Vertriebsbeauftragten<br />

ist, soweit gesetzlich zulässig,<br />

ausgeschlossen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die<br />

Kapitalanleger ein unternehmerisches Risiko eingehen.<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung<br />

kann nicht vorhergesagt werden und steht<br />

zum Zeitpunkt der Beteiligung nicht fest. Alle Angaben<br />

in diesem Verkaufsprospekt basieren auf<br />

den abgeschlossenen Verträgen sowie Markteinschätzungen,<br />

die ihrerseits auf Erfahrungen und<br />

Erwartungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und einbezogener<br />

Fachleute beruhen. Abweichungen von den<br />

Prognosen können sich sowohl positiv als auch<br />

negativ auf das Ergebnis für die Anleger auswirken.<br />

Diese Vermögensanlage ist demzufolge<br />

nur für Anleger geeignet, die bei unerwartet negativer<br />

Entwicklung einen entstehenden Verlust bis<br />

zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinnehmen<br />

können. Kapitalanlegern wird empfohlen,<br />

diesen Verkaufsprospekt mit den anderen ihnen<br />

übergebenen Unterlagen aufzubewahren.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt<br />

des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig<br />

und vollständig sind.<br />

Datum der Aufstellung: 11. August 2005<br />

Anbieterin und Prospektverantwortliche des Beteiligungsangebotes:<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

Dr. Torsten Teichert<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Holger Schmitz<br />

Vorstand Finanzen<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

5


Vorwort<br />

Ein Neubauschiff für den boomenden Schifffahrtsmarkt<br />

Schiffsbeteiligungen sind renditeorientierte, unternehmerisch geprägte Kapitalanlagen. Anleger haben die Möglichkeit,<br />

als Mitunternehmer an den attraktiven Renditechancen von Investitionen in Schiffe zu partizipieren. Diese sind eine<br />

hervorragende Alternative zu vielen anderen Anlageformen.<br />

Mit dem <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> hat die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> ihr 64. Beteiligungsangebot aufgelegt. Das Investitionsobjekt ist<br />

ein Panamax Rohöl- und Produktentanker mit einer Tragfähigkeit von ca. 73.400 tdw. Das Schiff ist ein Neubau, der<br />

zum Zeitpunkt der Prospekt aufstellung noch im Bau ist. Die Schifffahrtsmärkte erleben ein seit etwa Frühjahr 2002<br />

anhaltendes starkes Wachstum.<br />

Die hohe Ertragskraft von Schiffsbeteiligungen und die Vorteile der Tonnagesteuer machen Schiffsbeteiligungen zu<br />

einer besonders attraktiven Anlageform. Die Emittentin soll bereits im Jahr 2005 zur Tonnagesteuer optieren, so dass<br />

den erwirtschafteten laufenden Gewinnen lediglich sehr geringe Steuerzahlungen gegenüberstehen werden. Der zu<br />

erwartende Veräußerungsgewinn ist steuerfrei. Ein Unterschiedsbetrag fällt annahmegemäß nicht an.<br />

Die Vermögensanlage ist in US-Dollar aufgelegt. Ein- und Auszahlungen an die Anleger sollen in US-Dollar erfolgen.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>AG</strong> als Anbieterin<br />

dieses Beteiligungsangebotes<br />

verfügt<br />

über langjährige Erfahrungen insbesondere in der<br />

Konzeption von Schiffsfonds. Im vergangenen Jahr<br />

platzierte <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> ein Eigenkapital von 1 191<br />

Mio. inklusive Agio. Seit 1995 wurden von <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> insgesamt 59 Schiffsfonds initiiert. Das Emissionshaus<br />

zählt in diesem Kerngeschäftsfeld zu den<br />

führenden Initiatoren in Deutschland.<br />

Bereich der Schifffahrt-, Windkraft-, Immobilien- und<br />

britischen Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungsfonds<br />

als Treuhänderin betreut.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg, ist verantwortlich<br />

für die treuhänderischen Abwicklungen von<br />

Neuemissionen. Im weiteren Verlauf ist die <strong>Lloyd</strong><br />

Treuhand GmbH Ansprechpartnerin der Anleger für<br />

alle steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen<br />

und die verständliche Darstellung der entsprechenden<br />

Ergebnisse der Emittentin.<br />

In den vergangenen Jahren erweiterte die <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> ihre Produktpalette sukzessive um die<br />

Segmente Immobilien, regenerative Energien und<br />

britische Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungen.<br />

Das gesamte Investitionsvolumen aller Beteiligungsangebote<br />

liegt bei über 1 2,0 Mrd. Bisher haben sich<br />

mehr als 16.000 Anleger an den <strong>Fonds</strong> beteiligt.<br />

Die Performance der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> zeigt sich in<br />

den sehr guten Ergebnissen der testierten Leistungsbilanz<br />

2004. Danach leisten 50 von 56 der laufenden<br />

<strong>Fonds</strong> prospektgemäße oder höhere Auszahlungen.<br />

93 % aller laufenden Beteiligungsgesellschaften<br />

sind bei den Tilgungen im Plan oder sogar besser.<br />

Zur Unternehmensgruppe gehört auch die <strong>Lloyd</strong><br />

Treuhand GmbH, die seit 1999 Kapitalanleger im<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

7


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Beteiligungsangebot<br />

Beteiligungsangebot <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Mit der Vermögensanlage <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> wird Kapitalanlegern die Möglichkeit geboten, sich an einem<br />

modernen Panamax-Tanker zu beteiligen. Als Rückgrat des internationalen Warenverkehrs spielt die<br />

Schifffahrt in der globalen Logistikkette eine herausragende Rolle. Dabei bietet der Tankermarkt derzeit<br />

besondere Chancen. International verschärfte Regeln sorgen für eine Verbannung der Einhüllentanker<br />

aus den internationalen Flotten. Damit wächst die Bedeutung der Doppelhüllentanker.<br />

Die International Maritime Organization (IMO) hat<br />

– nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund von<br />

Unglücken, für die Einhüllentanker verantwortlich<br />

waren – in den letzten Jahren verschärfte Regeln<br />

erlassen. Das sogenannte “Phase-out-Programm”<br />

der IMO sieht vor, dass bis zum Jahr 2010 grundsätzlich<br />

alle Einhüllentanker zu verschrotten sind.<br />

Tanker ohne separate Ballasttanks sind bereits bis<br />

2007 auszusondern. Für die Verschrottung von<br />

Einhüllentankern ab Baujahr 1985 sind Ausnahmen<br />

vorgesehen, wonach diese unter bestimmten<br />

Be dingungen bis zu einem Alter von 25 Jahren,<br />

längstens jedoch bis 2015, weiter fahren dürfen.<br />

Bereits seit 2003 wird auf EU-Ebene der Transport<br />

von Schweröl in Einhüllentankern untersagt.<br />

Diese dringend notwendigen umweltpolitischen<br />

Maßnahmen verschaffen Doppelhüllentankern<br />

große Marktchancen. Als moderner Tanker ist die<br />

<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> mit einer durchgehenden Doppelhülle<br />

zum Schutz der Umwelt vor möglichen<br />

Ha varien ausgestattet und ist damit von den einschränkenden<br />

Regelungen der IMO und weiteren<br />

Maßnahmen der EU nicht betroffen.<br />

Die <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist ein vielseitig einsetzbarer<br />

Rohöl- und Produktentanker. Das Schiff ist ein<br />

Neubau, der voraussichtlich Mitte Oktober 2005<br />

von der New Century Shipbuilding Co. Ltd., Jingjiang,<br />

China, abgeliefert wird. Mit 12 Ladetanks<br />

und 2 Sloptanks, die ggf. auch für Ladungen zur<br />

Verfügung stehen, können unterschiedliche Produkte<br />

gleichzeitig transportiert werden.<br />

Die Vermögensanlage wird mit erfahrenen Partnern<br />

aufgelegt. Die Reederei Heidmar Inc., Darien, USA<br />

(im Folgenden: Heidmar) hat den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> für insgesamt 7 Jahre gechartert. Zunächst<br />

besteht eine 3-jährige Beschäftigung (+/- 45 Tage)<br />

zu einer festen Tagesrate von US$ 18.400,–.<br />

Im Anschluss daran wird Heidmar das Schiff für<br />

4 Jahre im Star Tankers Pool einsetzen. Im Star<br />

Tankers Pool sind derzeit 44 Tanker von ins gesamt<br />

11 Eigentümern beschäftigt. Dies sind rund 15 %<br />

der gesamten Panamax-Flotte weltweit. Für 11<br />

weitere Neubauten ist der Einsatz im Star Tankers<br />

Pool bereits fest vereinbart. Dadurch hat der Pool<br />

eine große Marktmacht. Die Bereederung des<br />

Tankers erfolgt durch die Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH & Co.<br />

KG, Hamburg, die durch Unterauftrag die erfahrene<br />

Reederei Chemikalien Seetransport G.m.b.H.,<br />

ebenfalls Hamburg, verpfl ichtet hat.<br />

Durch die Ausübung der Option zur Tonnagesteuer<br />

von Beginn an können die Anleger die Erträge<br />

aus der Beteiligung nahezu steuerfrei vereinnahmen.<br />

Auch eine Steuer auf einen etwaigen Veräußerungsgewinn<br />

ist durch die Tonnagesteuer abgegolten.<br />

Für die Kommanditisten sind über den geplanten<br />

Anlagehorizont von ca. 16,25 Jahren jährliche<br />

Auszahlungen im Dezember eines jeden Jahres<br />

vorgesehen. Ab dem Jahr 2006 sind Auszahlungen<br />

in Höhe von 7 % p. a. bezogen auf das Kommanditkapital<br />

ohne Agio, steigend auf bis zu 16 %<br />

p. a. im Jahr 2021, an die Anleger vorgesehen. Die<br />

prognostizierten Auszahlungen während der<br />

<strong>Fonds</strong>laufzeit (aus dem Betrieb des Schiffes) sollen<br />

insgesamt 145 %, die Schlussauszahlung aus<br />

der kalkulierten Veräußerung des Schiffes im Jahr<br />

2021 voraussichtlich rund 75 %, jeweils bezogen<br />

auf das Kommanditkapital ohne Agio, betragen.<br />

Für die Veräußerung des Schiffes wurde ein Erlös<br />

von 35 % des Kaufpreises (in US-Dollar) unterstellt.<br />

Bei den geplanten Auszahlungen handelt es<br />

sich steuerlich um Entnahmen aus Liquiditätsüberschüssen.<br />

In ihnen ist auch die Rückzahlung<br />

des eingesetzten Kapitals enthalten.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

8


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Eckdaten<br />

Eckdaten des Beteiligungsangebotes<br />

u Investition in einen modernen Neubau-Panamax-Tanker<br />

mit einer Tragfähigkeit von ca.<br />

73.400 tdw. Durch die durchgängig beschichteten<br />

Tanks ist das Schiff in der Lage, neben<br />

Rohöl auch hochwertige Raffi natprodukte zu<br />

transportieren.<br />

u Einnahmesicherheit durch 7-Jahres-Charter<br />

mit Heidmar, davon die ersten 3 Jahre mit<br />

Chartereinnahmen in fest vereinbarter Höhe.<br />

u Zusätzliche Einnahmechancen durch Beschäftigung<br />

des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> im Star<br />

Tankers Pool.<br />

u Bereederung durch die Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH &<br />

Co. KG, Hamburg.<br />

u US-Dollar-Investment.<br />

u Reine US-Dollar-Finanzierung.<br />

u Tonnagebesteuerung von Beginn an. Den<br />

Auszahlungen stehen deshalb nur sehr geringe<br />

Steuerzahlungen gegenüber. Keine Besteuerung<br />

des Gewinnes aus der Veräußerung<br />

des Schiffes, kein Unterschiedsbetrag.<br />

u Platzierungsgarantie jeweils zu 50 % durch<br />

die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und die Dr. Karl-Heinz<br />

Krämer GmbH, beide Hamburg.<br />

u Agio in Höhe von 3 %.<br />

Bei dem Bild handelt es sich um einen mit dem <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> vergleichbaren Tanker.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

9


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Strukturüberblick<br />

Anleger<br />

Beitrittserklärung<br />

Treuhandvertrag<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

(Anbieterin und<br />

Platzierungsgarantin)<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

(Treuhänderin)<br />

Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport<br />

GmbH & Co. KG<br />

(Vertragsreeder)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Geschäftsbesorgungsverträge<br />

Platzierungsgarantie<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Bereederungsvertrag<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Dr. Karl-Heinz Krämer<br />

GmbH<br />

(Platzierungsgarantin)<br />

Donner Treuhand-Gesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

(Mittelverwendungs–<br />

kontrolleurin)<br />

Kreditinstitute<br />

(Schiffsfi nanzierung/<br />

Zwischenfi nanzierung)<br />

Wirtschaftsprüfer und<br />

Rechtsanwälte<br />

(Rechts- und Steuerberatung)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Platzierungsgarantie<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Kreditverträge<br />

Dienstleistungsverträge<br />

Beteiligungsgesellschaft/Emittentin<br />

Chartervertrag<br />

Heidmar Inc./Star Tankers Pool<br />

(Charterer)<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

10


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Kurzdarstellung<br />

Kurzdarstellung des Beteiligungsangebotes<br />

Bei der Beteiligung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> handelt<br />

es sich um eine unternehmerische Beteiligung,<br />

die sowohl Chancen als auch Risiken beinhaltet.<br />

Die Anleger beteiligen sich zunächst treugeberisch<br />

durch den Erwerb von Kommanditbeteiligungen<br />

an der Emittentin. Über einen<br />

Planungshorizont von rund 16,25 Jahren soll<br />

für den Anleger eine attraktive Rendite erwirtschaftet<br />

werden.<br />

Diese Kurzdarstellung des Beteiligungsangebotes<br />

ermöglicht eine schnelle Übersicht.<br />

Wesentliche Punkte werden auf den nachfolgenden<br />

Seiten ausführlich behandelt.<br />

u Beteiligungsgesellschaft<br />

Die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG ist unter der Nummer HRA 99646<br />

im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg<br />

eingetragen. Zweck der Gesellschaft ist der<br />

Erwerb und Betrieb des Rohöl- und Produktentankers<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>.<br />

TUS$<br />

u Investition und Finanzierung<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

TUS$<br />

Gesamtinvestition 45.060<br />

Kaufpreis* 39.700<br />

Erstausrüstung 250<br />

Investitionsnebenkosten** 4.886<br />

Liquiditätsreserve 224<br />

Gesamtfinanzierung 45.060<br />

Emissionskapital** 17.400<br />

Gründungskommanditeinlagen** 360<br />

Schiffshypothekendarlehen 25.800<br />

Kontokorrentkredit 1.500<br />

* Inkl. einer Fremdkommission in Höhe von TUS$ 700.<br />

** Zzgl. 3 % Agio (TUS$ 533) auf das Kommanditkapital.<br />

Die vollständige Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />

ist auf Seite 42 abgebildet. Eine komprimierte<br />

Darstellung des Inves titionsvolumens inkl.<br />

Agio in absoluter und relativer Höhe ist auf Seite<br />

44 abgebildet.<br />

u Das Beteiligungsangebot<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Schiffstyp<br />

Tragfähigkeit<br />

Rohöl- und Produktentanker mit<br />

Doppelhülle und Doppelboden<br />

ca. 73.400 tdw<br />

Anzahl Ladetanks 12 zzgl. 2 Sloptanks<br />

Separierung 3 verschiedene Produkte kön -<br />

nen gleichzeitig geladen werden<br />

Kaufpreis<br />

US$ 39,7 Mio.<br />

Bauwerft<br />

New Century Shipbuilding Co.<br />

Ltd., Jingjiang, China<br />

Vertragsreeder<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />

Seetransport GmbH &<br />

Co. KG, Hamburg<br />

Werftablieferung/<br />

Geplante Übernahme<br />

voraussichtlich Mitte Oktober<br />

2005<br />

Eine ausführliche Schiffsbeschreibung erfolgt auf den Seiten 24 f.<br />

u Beschäftigung<br />

Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> wurde für insgesamt 7 Jahre<br />

an Heidmar Inc. verchartert. Zunächst besteht<br />

eine 3-jährige Beschäftigung (+/- 45 Tage) zu einer<br />

festen Tagesrate von US$ 18.400,–. Im Anschluss<br />

daran wird Heidmar das Schiff für 4 Jahre im Star<br />

Tankers Pool, dem weltweit größten Pool für Panamax-Tanker,<br />

einsetzen. Aktuell besteht der Star Tankers<br />

Pool aus 11 Partnern, die zusammen eine Flotte<br />

von 44 Panamax-Tankschiffen in dem Pool einsetzen.<br />

Für 11 weitere Neubauten ist der Einsatz im<br />

Star Tankers Pool bereits fest vereinbart.<br />

Im Durchschnitt haben Tanker der Größenklasse<br />

des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> von 2001 bis Ende 2004<br />

im Star Tankers Pool ein Zeitcharteräquivalent<br />

von ca. US$ 23.900,– pro Tag verdient. Die Prognoserechnung<br />

des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> basiert auf<br />

Poolerlösen in Höhe von US$ 18.750,– pro Tag und<br />

liegt damit rund US$ 5.150,– pro Tag unter den genannten<br />

durchschnittlichen Poolerlösen vergleichbarer<br />

Schiffe.<br />

Nach Ablauf der Poolbeschäftigung besteht eine<br />

Kaufoption zu Gunsten von Heidmar. Die Kalkulationen<br />

in diesem Prospekt gehen davon aus, dass die<br />

Kaufoption nicht ausgeübt wird. Zu den wirtschaft-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

12


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Kurzdarstellung<br />

lichen Auswirkungen der Ausübung der Kaufoption<br />

siehe “Sensitivitätsanalysen” Seite 53.<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Charterer<br />

Heidmar Inc.<br />

Dynamar-Rating* 4<br />

Dauer der Festcharterrate 3 Jahre (+/- 45 Tage)<br />

Charterhöhe<br />

US$ 18.400,- pro Tag<br />

Anschließende<br />

Poolbeschäftigung<br />

(fest vereinbart)<br />

Kaufoption<br />

4 Jahre im Star Tankers Pool,<br />

kalkulierte Poolrate: US$<br />

18.750,– netto pro Tag<br />

Kaufoption in Höhe von US$<br />

34,5 Mio. zu Gunsten des<br />

Charterers Heidmar Inc. nach<br />

7 Jahren, sofern die durchschnittliche<br />

Poolrate im 4.<br />

bis 7. Jahr mindestens US$<br />

18.400,– netto pro Tag beträgt<br />

Kalkulierte Anschlusscharter US$ 18.750,– netto pro Tag<br />

bis Laufzeitende<br />

Bereederungsgebühr 4,5 %<br />

Managementvergütung 0,75 %<br />

Befrachtungskommission 1,25 % während der Anfangsbeschäftigung<br />

Kalkulierte Einsatztage 2005: 77 Tage, 2006: 362<br />

Tage, anschließend wurde<br />

generell von 360 Tagen p. a.,<br />

in Jahren mit Klassedockung<br />

von 355 Tagen p. a. ausgegangen<br />

* Dynamar B.V., Alkmaar, Niederlande, Stand: Januar 2005, auf<br />

einer Skala von 1 (low risk) bis 10 (high risk).<br />

u Vertragsreeder<br />

Die Bereederung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“ erfolgt<br />

durch die Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />

Seetransport GmbH & Co. KG, die durch Unterauftrag<br />

die erfahrene Reederei Chemikalien<br />

Seetransport G.m.b.H. verpfl ichtet hat. Die CST-<br />

Gruppe ist ein international operierendes Schifffahrtsunternehmen,<br />

das im Jahr 1969 gegründet<br />

wurde.<br />

u Devisenkurse<br />

Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />

ein reines US-Dollar-Investment. Die Einnahmen<br />

und Ausgaben in der Seeschifffahrt erfolgen überwiegend<br />

in US-Dollar. Es ist geplant, das Schiff<br />

ausschließlich in US-Dollar zu fi nanzieren. Die<br />

Auszahlungen an die Kommanditisten erfolgen in<br />

US-Dollar.<br />

u Kalkulierte Zinsen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

Für das Schiffshypothekendarlehen auf US-Dollar-<br />

Basis wird bis einschließlich 2009 mit einem Zinssatz<br />

von 5,5 % p. a., bis einschließlich 2011 mit<br />

6,0 % p. a., bis einschließlich 2014 mit 7,0 % p. a.<br />

und anschließend mit 8,0 % p. a., jeweils inklusive<br />

Bankenmargen, gerechnet.<br />

u Treuhänderin<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg.<br />

u Emissionshaus/Anbieterin<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg.<br />

u Einzahlungen<br />

Die Einzahlungen sind wie folgt zu leisten (in % der<br />

Zeichnungssumme):<br />

Einzahlungen<br />

100 % + 3 % Agio nach Annahme<br />

u Platzierungsgarantie<br />

Zu 50 % durch die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und zu 50 % durch<br />

die Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH.<br />

u Mindestbeteiligungssumme<br />

Die Mindestbeteiligungssumme soll US$ 20.000,–<br />

zzgl. 3 % Agio betragen. Höhere Einlagen sollen<br />

durch US$ 5.000,– teilbar sein.<br />

u Einkunftsart<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

u Gewinnermittlung<br />

Die Option zur Tonnagesteuer ist bereits in 2005<br />

vorgesehen, so dass den Auszahlungen nur geringe<br />

Steuerzahlungen gegenüberstehen. Auch etwai ge<br />

Veräußerungsgewinne sind durch die Tonnage steuer<br />

abgegolten. Ein Unterschiedsbetrag ist nicht zu<br />

ermitteln (vgl. auch S. 74 ff.).<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

13


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Kurzdarstellung<br />

u Auszahlungen<br />

Es sind jährliche Auszahlungen im Dezember eines<br />

jeden Jahres vorgesehen. Bereits im Jahr<br />

2006 ist eine Auszahlung in Höhe von 7 % bezogen<br />

auf das nominelle Kommanditkapital an die<br />

Anleger vorgesehen, steigend auf 16 % p. a. im Jahr<br />

2021. Hinzu kommt ein möglicher Erlös aus der<br />

Veräußerung des Schiffes. Es wurde unterstellt,<br />

dass das Schiff zu 35 % des Kaufpreises in<br />

US-Dollar veräußert werden kann.<br />

Prognostizierte Auszahlungen<br />

ab 2006 bis 2010 7,0 %<br />

ab 2011 bis 2012 8,0 %<br />

in 2013 9,0 %<br />

ab 2014 bis 2015 9,5 %<br />

ab 2016 bis 2020 10,0 %<br />

in 2021 16,0 %<br />

Veräußerungserlös 1) 74,6 %<br />

Auszahlungen gesamt 219,6 %<br />

1)<br />

Unter der Annahme eines Veräußerungserlöses in Höhe von<br />

35 % des Kaufpreises des Schiffes in US-Dollar.<br />

u Haftung<br />

Grundsätzlich keine Haftung und keine Nachschusspfl<br />

icht über den Beteiligungsbetrag hinaus<br />

(§§ 171, 172 HGB).<br />

u Anlegerprofil<br />

Diese Vermögensanlage richtet sich an Anleger,<br />

die bereit sind, sich an einem mittel- bis langfristigen<br />

Investment in US-Dollar zu beteiligen, nachhaltige<br />

Renditen erzielen möchten, sich den Chancen<br />

und Risiken einer unternehmerischen Beteiligung<br />

bewusst und mit den wirtschaftlichen,<br />

rechtlichen und steuerlichen Grundzügen eines<br />

solchen Beteiligungsangebotes vertraut sind.<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin kann<br />

nicht vorhergesagt werden und steht zum Zeitpunkt<br />

der Beteiligung nicht fest. Diese Vermögensanlage<br />

ist nur für Anleger geeignet, die bei<br />

unerwartet negativer Entwicklung einen entstehenden<br />

Verlust bis zum Totalverlust des eingesetzten<br />

Kapitals hinnehmen können.<br />

u Rechte der Kommanditisten<br />

Die Anleger können sich als Treugeber an der<br />

Emittentin beteiligen mit der Möglichkeit, von der<br />

Treuhänderin die Übertragung des für sie gehaltenen<br />

Treuhandanteils zu verlangen und damit direkt<br />

im Handelsregister eingetragen zu werden. Die<br />

Treuhand wandelt sich in diesem Fall in eine Verwaltungstreuhand.<br />

Die Kommanditisten haben Anspruch auf Teilhabe<br />

am Ergebnis und Vermögen der Emittentin und<br />

können auf der Gesellschafterversammlung an<br />

der Willensbildung der Emittentin mitwirken.<br />

Den Kommanditisten stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte<br />

betreffend die Angelegenheiten und<br />

Bücher und Papiere der Emittentin zu.<br />

Die Kommanditisten können ihre Beteiligung<br />

ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresende<br />

kündigen, frühestens jedoch<br />

zum 31. De zember 2021. Eine ordentliche Kündigung<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist<br />

bei Kündigung der Beteiligung möglich. Belässt es<br />

der Anleger bei der treugeberischen Beteiligung<br />

über die Treuhandkommanditistin, stehen ihm die<br />

vorgenannten Rechte teilweise auch unmittelbar<br />

(Recht zur Teilnahme an und Abstimmung in Gesellschafterversammlungen,<br />

Auskunfts- und Einsichtsrechte),<br />

stets aber min destens mittelbar über die<br />

Treuhänderin zu. Der Anleger kann der Treuhänderin<br />

Weisungen erteilen, an die diese gebunden ist.<br />

u Mittelverwendungskontrolle<br />

Die prospektgemäße Verwendung des Emissionskapitals<br />

während der Investitionsphase wird durch<br />

einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur,<br />

die Donner Treuhand-Gesellschaft mbH &<br />

Co. KG, Hamburg, sichergestellt.<br />

u Beirat<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft soll ein Beirat gebildet<br />

werden, der aus drei Personen besteht. Hierbei<br />

ist vorgesehen, dass zwei Mitglieder von den<br />

Anlegern direkt gewählt werden. Ein Mitglied wird<br />

von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

ernannt. Bis zur Wahl des Beirates kann die<br />

Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft, die<br />

Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH, einen vorläufi gen Beirat berufen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

14


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen,<br />

die auch erhebliche Risiken beinhalten. Die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Beteiligung kann über<br />

die gesamte Laufzeit nicht vorhergesagt werden<br />

und steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.<br />

Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen<br />

und rechtlichen Rahmenbedingungen von den hier<br />

unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die<br />

Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung, insbesondere<br />

die Höhe der Auszahlungen an die Anleger,<br />

gegenüber den Prognosen erheblich verändern.<br />

Die folgenden Ausführungen sollen Anlegern die<br />

mit der angebotenen Vermögensanlage verbundenen<br />

wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen<br />

Risiken verdeutlichen. Dabei wird zwischen anleger-,<br />

anlage- und prognosegefährdenden Risiken<br />

unterschieden. Unter den anlegergefährdenden<br />

Risiken versteht man diejenigen Risiken, die bei<br />

dem Anleger nicht nur zum Verlust der gesamten<br />

Beteiligungssumme führen können, sondern auch<br />

weiteres Vermögen gefährden können. Unter den<br />

anlagegefährdenden Risiken versteht man diejenigen<br />

Risiken, die entweder das Anlageobjekt oder<br />

die gesamte Vermögensanlage gefährden und<br />

damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der Beteiligungssumme führen können. Prognosegefährdend<br />

sind diejenigen Risiken, deren<br />

Eintritt das Ergebnis der Emittentin belasten und<br />

somit die Höhe der Auszahlungen an die Anleger<br />

verringern kann.<br />

Dabei darf nicht übersehen werden, dass die nachfolgend<br />

aufgeführten Risiken im Falle einer Realisierung<br />

alleine oder zusammen zu einem Misserfolg<br />

der Beteiligung und damit zum Totalverlust<br />

des eingesetzten Kapitals führen können. Darüber<br />

hinaus bestehen Risiken aus einer eventuellen persönlichen<br />

Anteilsfi nanzierung, Steuerzahlungen<br />

und einer eventuellen Nichtanerkennung der Kommanditistenhaftung<br />

im Ausland. Das Maximalrisiko<br />

des Anlegers besteht daher aus dem Totalverlust<br />

der Zeichnungssumme, plus dem Risiko aus einer<br />

evtl. in Anspruch genommenen persönlichen Anteilsfi<br />

nanzierung plus geleisteten Steuerzahlungen,<br />

denen keine Steuererstattungen gegenüberstehen,<br />

plus dem Risiko einer evtl. Nicht anerkennung der<br />

Kommanditistenhaftung im Ausland.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

u Haftung<br />

Die Haftung der Anleger im Rahmen ihrer Beteiligung<br />

an der Gesellschaft ist auf die Beteiligungssumme<br />

beschränkt. Eine Nachschussverpfl ichtung<br />

ist gemäß Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.<br />

Soweit das Kapitalkonto - z. B. durch Auszahlungen<br />

- unter den Stand der Hafteinlage absinkt, lebt die<br />

Außenhaftung der Kommanditisten gemäß § 172<br />

Abs. 4 HGB insoweit wieder auf (vgl. auch Seite 67<br />

“Haftung der Kommanditisten”). Auch nach einem<br />

Ausscheiden haften Kommanditisten bis zu 5 Jahre<br />

in Höhe der Einlage für die im Zeitpunkt ihres Ausscheidens<br />

begründeten Verbindlichkeiten. Eine<br />

noch weitergehende Haftung nach §§ 30 f. GmbHG<br />

kommt nur in Betracht, wenn Auszahlungen an die<br />

Anleger unter Verstoß gegen die Bestimmungen des<br />

§ 16 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages erfolgen,<br />

also die Liquiditäts- und Vermögenslage der Beteiligungsgesellschaft<br />

Auszahlungen nicht zugelassen<br />

hätte.<br />

Auch wenn das Landgericht München I in seinem<br />

Urteil vom 8. Juni 2005 (Az. 15 S 22074/04) eine<br />

Innenhaftung der Kommanditisten gegenüber der<br />

Gesellschaft auf Rückzahlung der erhaltenen Kapitalrückzahlungen<br />

ohne ausdrückliche entsprechende<br />

Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag abgelehnt<br />

hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

dies durch ein anderes Gericht anders beurteilt und<br />

eine Innenhaftung bejaht werden würde.<br />

Es besteht das Risiko, dass mit dem Betrieb des<br />

Schiffes Dritte im Ausland geschädigt werden und<br />

der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versicherbar<br />

ist oder der Versicherungsschutz aus<br />

irgendwelchen Gründen versagt oder nicht ausreichend<br />

ist. Es ist in solchen Fällen denkbar, dass das<br />

mit der Sache befasste auslän dische Gericht die Haftungsbeschränkung<br />

der Kommanditisten nach deutschem<br />

Recht nicht anerkennt.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

16


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Starke Schwankungen eines oder das Zusammentreffen<br />

mehrerer prognosegefährdender Risiken<br />

kann zu einem anlagegefährdenden Risiko führen.<br />

u Vertragspartner<br />

Sofern Vertragspartner ausfallen bzw. sollten bei<br />

Vertragsablauf neue Dienstleister beauftragt werden,<br />

besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht<br />

oder nur zu schlechteren Konditionen verpfl ichten<br />

zu können. Hieraus können höhere Aufwendungen<br />

entstehen, die entsprechenden Einfl uss auf den<br />

Mittelrückfl uss an die Anleger haben.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und die Dr. Karl-Heinz Krämer<br />

GmbH haben zur Sicherstellung des Eigenkapitals<br />

zu jeweils 50 % eine Platzierungsgarantie übernommen.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Platzierungsgaranten<br />

einer etwaigen Zahlungsverpfl ichtung aus<br />

der Garantie nicht nachkommen.<br />

Wie bei Schiffsfi nanzierungen üblich, besteht das<br />

Risiko, dass die Banken von ihren Sonderkündigungsrechten<br />

für den Fall Gebrauch machen,<br />

dass die Vertragsparteien ihren Verpfl ichtungen<br />

nicht nachkommen, bzw. bei Eintritt von Ereignissen,<br />

die eine ordnungsgemäße Durchführung der<br />

Verträge unmöglich machen oder gefährden. Dazu<br />

zählt z. B. der Verlust des Schiffes. Bei Verzug mit<br />

der Rückzahlung der Darlehen sind die Banken zur<br />

Kündigung der Darlehensverträge bzw. zur Verwertung<br />

der jeweiligen Sicherheit berechtigt.<br />

Im schlechtesten Fall könnte es durch den Ausfall<br />

der oben genannten Vertragspartner zur Rückabwicklung<br />

der Beteiligung kommen, die ggf. den Verlust<br />

eines erheblichen Teiles der Einlage zur Folge<br />

hätte.<br />

Alleinige Gesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH ist die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>. Es besteht daher<br />

grundsätzlich das Risiko, dass aufgrund dieser gesellschaftsrechtlichen<br />

Verbindung Interessenkonfl<br />

ikte entstehen können.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

17


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />

u Anschlussfinanzierung<br />

Das zugesagte Schiffshypothekendarlehen hat<br />

eine Laufzeit von 10 Jahren. Zusammen mit der<br />

letzten Rate ist der dann noch offen stehende<br />

Restbetrag des Darlehens fällig, insgesamt<br />

US$ 8.600.000,–. Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

geht von einer Refi nanzierung<br />

der Restverbindlichkeit über weitere rund<br />

5 Jahre bei linearer Tilgung aus. Sollte dieses nicht<br />

möglich sein, besteht insoweit das Risiko, dass<br />

das Schiff auch bei ungünstigen Marktverhältnissen<br />

verkauft werden muss mit entsprechenden<br />

Nachteilen für die Anleger.<br />

u Beschäftigung/Einnahmen<br />

Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft ist wesentlich<br />

davon abhängig, dass die unterstellten<br />

Chartereinnahmen erreicht werden. Durch den<br />

abgeschlossenen Chartervertrag sind die Char -<br />

tereinnahmen zunächst grundsätzlich gesichert.<br />

Aufgrund des am 4. August 2004 abgeschlossenen<br />

Chartervertrages mit Heidmar, sind die Einnahmen<br />

des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> für insgesamt<br />

3 Jahre (+/- 45 Tage) zu einer Tagesrate von<br />

US$ 18.400,– fest vereinbart.<br />

Grundsätzlich besteht bei jedem Chartervertrag<br />

das Risiko, dass der Charterer seine Verpfl ichtungen<br />

aus dem Chartervertrag nicht erfüllt. Eine<br />

dann notwendige neue Beschäftigung ist möglicherweise<br />

nicht oder nur zu einer niedrigeren<br />

Charterrate zu fi nden.<br />

Nach den ersten 3 Jahren der Beschäftigung bei<br />

Heidmar ist vereinbart, das Schiff für weitere<br />

4 Jahre im Star Tankers Pool einzusetzen. Für den<br />

Zeitraum der Beschäftigung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> im Star Tankers Pool besteht das Risiko,<br />

dass die für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> kalkulierte<br />

Poolrate in den Jahren 4-7 nicht erwirtschaftet<br />

werden kann, beispielsweise aufgrund einer verminderten<br />

Nachfrage nach Tonnage im Spotmarkt<br />

oder aufgrund von Nichtbeschäftigungen von<br />

Schiffen, die ebenfalls im Star Tankers Pool eingesetzt<br />

werden. Ein weiteres Risiko besteht in der<br />

nicht vertragsgemäßen Umsetzung des Poolvertrages<br />

sowie einen sich für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> negativ verändernden Poolschlüssel.<br />

Es besteht ferner das Risiko, dass nach Ablauf der<br />

Beschäftigung im Star Tankers Pool eine Anschlusscharter<br />

nur zu geringeren als den prospektierten<br />

Einnahmen bzw. keine Anschlussbeschäftigung<br />

abgeschlossen werden kann.<br />

Der Charterer des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>, Heidmar,<br />

hat das Recht, die Charter zu kündigen, sollte das<br />

Schiff kumuliert mehr als 40 Tage innerhalb eines<br />

12-monatigen Zeitraumes off-hire sein. Der Charterer<br />

hat zudem das Recht, die Charter um die<br />

eventuell angefallenen Off-Hire-Tage zu verlängern.<br />

Der Chartervertrag kennt, wie allgemein üblich,<br />

folgende Kündigungsmöglichkeit: bei Kriegen<br />

zwischen zwei oder mehr der folgenden Staaten:<br />

USA, den Staaten der GUS, China, Großbritannien<br />

und dem Flaggenstaat.<br />

Wie bei internationalen Charterverträgen üblich,<br />

bestehen Sonderkündigungsrechte und Minderungsrechte<br />

des Charterers für den Fall, dass die<br />

Vertragsparteien ihren jeweiligen Verpfl ichtungen<br />

nicht nachkommen, sowie für bestimmte Fälle der<br />

Undurchführbarkeit des Vertrages, wie z. B. die<br />

verspätete Ablieferung des Schiffes, die Requirierung<br />

des Schiffes oder längerfristige Betriebsunterbrechungen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist ggf. verpfl ichtet,<br />

den Tanker auch ohne Chartervertrag oder mit einem<br />

anderen Chartervertrag zu übernehmen, so<br />

dass die geplanten Einnahmen nicht, nicht in<br />

voller Höhe oder erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />

realisiert werden können. Die prospektierten Einnahmetage<br />

beruhen auf Erfahrungswerten. Höhere<br />

Ausfallzeiten (off-hire) führen zu niedrigeren Einnahmen,<br />

die das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

belasten können. Höhere Befrachtungskommissionen<br />

als unterstellt führen zu höheren<br />

benötigten Bruttochartern, um die kalkulierten<br />

Nettoeinnahmen zu erreichen. Sofern diese höheren<br />

Bruttoraten nicht erreicht werden können,<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

18


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />

führt dieses zu geringeren Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und ggf. zu niedrigeren Auszahlungen<br />

an die Anleger. Zu weiteren Einzelheiten des<br />

Chartervertrages siehe auch “Abgeschlossene Verträge”<br />

auf Seite 71.<br />

u Übernahme<br />

Die Übernahme des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> durch<br />

die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG ist für Mitte Oktober 2005 geplant.<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass der<br />

Tanker nicht termingerecht abgeliefert wird bzw.<br />

dass bauliche Mängel auftreten können.<br />

Bei einer verspäteten Ablieferung würden sich die<br />

Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb verringern und<br />

zu einem geringeren Betriebsergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

führen. Ferner hat der Charterer<br />

das Recht, den Chartervertrag zu kündigen,<br />

wenn der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> nicht bis zum<br />

20. Januar 2006 an den Charterer übergeben<br />

wird. Es besteht auch das Risiko, dass der Tanker<br />

gar nicht abgeliefert werden kann. Dies führt im<br />

schlimmsten Fall zu einer Rückabwicklung der<br />

Beteiligung, mit der Folge eines möglichen Verlustes<br />

eines erheblichen Teiles der Einlage.<br />

u Fungibilität<br />

Eine Schiffsbeteiligung ist eine langfristige Investition.<br />

Eine Übertragung oder eine Veräußerung<br />

einer Beteiligung ist nur mit Zustimmung der Komplementärin<br />

möglich. Es ist ferner darauf hin zuweisen,<br />

dass für den Verkauf von <strong>Fonds</strong>anteilen<br />

kein geregelter Markt besteht, so dass eine Beteiligungsveräußerung,<br />

insbesondere wenn stille Reserven<br />

realisiert werden sollen, nur schwer zu<br />

verwirklichen sein wird. Es besteht somit das<br />

Ri siko, dass bei einem Veräußerungswunsch kein<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

19


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />

eintrittsbereiter Erwerber für den Kommanditanteil<br />

gefunden werden oder eine Veräußerung nur<br />

zu einem geringeren Wert erfolgen kann. Veräußerungs-<br />

und Erwerbswünsche wird die Treuhänderin<br />

im Rahmen ihrer turnusmäßigen Rundschreiben<br />

den Mitgesellschaftern mitteilen. Gemäß § 18<br />

des Gesellschaftsvertrages besteht grundsätzlich<br />

ein Vorkaufsrecht der Komplementärin.<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

u Investitions- und Finanzierungsphase<br />

Die in der Investitionsplanung genannten Aufwandspositionen<br />

basieren im Wesentlichen auf<br />

abgeschlossenen Verträgen, so dass nennenswerte<br />

Kostenüberschreitungen grundsätzlich nicht<br />

zu erwarten sind. Da das Schiff zu einem Festpreis<br />

gekauft wurde, fallen etwaige Mehraufwendungen<br />

für die Fertigstellung nicht mehr an. Sofern<br />

die kalkulierten Kosten (z. B. für Nebenkosten<br />

in der Investitionsphase) überschritten werden,<br />

würde sich die Liquiditätsreserve entsprechend<br />

verringern. Das Gleiche gilt, wenn durch eine<br />

Überschreitung der geplanten Platzierungsdauer<br />

eine Zwischenfi nanzierung des Eigenkapitals notwendig<br />

wird.<br />

Die zur Finanzierung der Gesamtinvestition erforderlichen<br />

Fremdmittel werden durch deutsche<br />

Geschäftsbanken gewährt. Das Schiffshypothekendarlehen<br />

soll zu 100 % in US-Dollar valutieren.<br />

Gemäß § 6 Ziffer 5 e) des Gesellschaftsvertrages<br />

kann die Geschäftsführung gemeinsam mit dem<br />

Beirat auch eine andere Valutierung des Darlehens<br />

beschließen.<br />

u Risiken der Fremdfinanzierung<br />

Die Finanzierung des Schiffes erfolgt teilweise<br />

durch ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von<br />

US$ 25,8 Mio. Die Zinssätze unterliegen den<br />

Schwankungen der Kapitalmärkte. Für das US-<br />

Dollar-Hypothekendarlehen wird bis einschließlich<br />

2009 mit 5,5 % p. a., bis einschließlich 2011 mit<br />

6,0 % p. a., bis einschließlich 2014 mit 7,0 % p. a.<br />

und danach mit 8,0 % p. a. kalkuliert. Höhere<br />

Zinsen als von der Pros pektverantwortlichen angenommen<br />

gehen zu Lasten der Liquidität der<br />

Beteiligungsgesellschaft. Dies gilt entsprechend<br />

für Abweichungen bei den Zinssätzen für den<br />

Kontokorrentkredit.<br />

u Währungsrisiko<br />

Der Anleger beteiligt sich an einem reinen US-<br />

Dollar-Investment. Die Einnahmen sowie der größte<br />

Teil der Ausgaben fallen in US-Dollar an. Auch<br />

die Veräußerung des Schiffes wird voraussichtlich<br />

in US-Dollar abgewickelt. Die Einzahlung des Kommanditkapitals<br />

und die laufenden Auszahlungen<br />

an die Anleger erfolgen in US-Dollar. Sollte ein<br />

Anleger die Auszahlungen in einer anderen Währung<br />

verwenden wollen, so besteht hierfür ein<br />

entsprechendes Währungsrisiko.<br />

Ein Teil der Gesellschaftskosten, z. B. Rechts-,<br />

Steuer- und sonstige Beratungskosten, sowie ein<br />

Teil der Schiffsbetriebskosten fallen erfahrungsgemäß<br />

in Nicht-US-Dollar-Währungen an. Insoweit<br />

kann eine Veränderung des Wechselkurses in der<br />

Betriebsphase die Liquidität der Schifffahrtsgesellschaft<br />

verschlechtern.<br />

Sollte die Geschäftsführung gemeinsam mit dem<br />

Beirat eine (teilweise) Valutierung des Hypothekendarlehens<br />

in einer Nicht-US-Dollar-Währung<br />

beschließen, würde diesbezüglich ein Währungsrisiko<br />

für die Zins- und Tilgungsleistungen bestehen.<br />

u Veräußerungserlös<br />

Der gesamte Mittelrückfl uss wird auch von einem<br />

etwaigen Verkaufserlös bzw. Schrottwert des<br />

Schiffes bestimmt. Im Rahmen der Kalkulation<br />

dieses Beteiligungsangebotes wurde ein Veräußerungserlös<br />

Ende 2021 in Höhe von 35 % des Kaufpreises<br />

(inkl. Kommission) des Schiffes kalkuliert.<br />

Der Zeitpunkt der Veräußerung, wie auch die Veräußerung<br />

selbst, wird durch die Gesellschafterversammlung<br />

beschlossen. Die Höhe des erzielbaren<br />

Verkaufserlöses hängt im Wesentlichen von<br />

der Marktsituation zum Verkaufszeitpunkt sowie<br />

von dem Erhaltungszustand des Schiffes ab. Es<br />

besteht daher das Risiko, einen niedrigeren Veräußerungserlös<br />

zu erzielen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

20


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />

u Schiffsbetriebskosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten beruhen auf Erfahrungswerten<br />

des Vertragsreeders. Nach den<br />

Erfahrungen des Reeders sowie der Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft erscheint eine<br />

jährliche Kostensteigerung von 2,5 % ab 2007<br />

angemessen. Dennoch besteht das Risiko, dass<br />

es zu Überschreitungen der Kostenansätze z. B.<br />

im Bereich der Personalaufwendungen oder<br />

Dockungskosten kommen kann.<br />

u Versicherungen<br />

Durch den Vertragsreeder wurden die üblichen<br />

Versicherungen (z. B. Kaskoversicherung, Loss-of-<br />

Hire-Versicherung, Kriegsversicherung und P & I-<br />

Versicherung) im branchenüblichen Umfang abgeschlossen.<br />

Die Haftpfl ichtversicherungen des<br />

Schiffes wurden mit höchster im Markt üblicher<br />

Deckung von zurzeit rund US$ 4,0 Mrd. gegen<br />

allgemeine Schadensersatzforderungen und US$<br />

1,0 Mrd. gegen Forderungen aus Ölverschmutzung<br />

abgeschlossen.<br />

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (Lossof-Hire)<br />

deckt nach einem versicherten Ereignis<br />

unter der Kasko-Police gegen Marine- und Kriegsrisiken<br />

bei einem Selbstbehalt von 14 Tagen für<br />

90/90 Tage die Einnahmeseite ab.<br />

Die Versicherungsbedingungen sehen marktübliche<br />

Nichtauszahlungsgründe vor. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass einzelne Risiken nicht versicherbar<br />

sind, dass der Versicherungsschutz versagt<br />

wird oder aus unterschiedlichen Gründen nicht<br />

ausreichend ist. Bei Eintritt von Schadensfällen<br />

kann sich der Schiffsbetriebsaufwand durch die<br />

branchenüblichen Franchisen erhöhen.<br />

u Anteilsfinanzierung<br />

Eine standardmäßige Anteilsfi nanzierung ist nach<br />

dem Konzept dieses Beteiligungsangebotes nicht<br />

vorgesehen und wird weder von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>AG</strong> noch vom Vertriebsbeauftragten angeboten.<br />

Jeder Anleger hat jedoch grundsätzlich die<br />

Möglichkeit, eine persönliche Anteilsfi nanzierung<br />

über seine Hausbank vorzunehmen. Hierbei besteht<br />

grundsätzlich das Risiko, dass die prognostizierten<br />

Rückfl üsse an die Anleger aufgrund<br />

verschlechterter Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht oder nur in verminderter Höhe<br />

erfolgen und somit die Tilgung der Anteilsfi nanzierung<br />

aus den Rückfl üssen eventuell nicht planmäßig<br />

vorgenommen werden kann. In diesem Fall<br />

muss der Anleger als Darlehensnehmer in der<br />

fi nanziellen Lage sein, den Kapitaldienst aus anderen<br />

Mitteln zu leisten.<br />

u Behördliche Genehmigungen<br />

Für einen ordnungsgemäßen Verlauf des Betriebes<br />

des Schiffes sind zahlreiche in- bzw. ausländische<br />

behördliche Genehmigungen, wie z. B.<br />

Schiffs besatzungszeugnis und Registrierung erforderlich.<br />

Die Anbieterin geht davon aus, dass sämtliche<br />

notwendigen Genehmigungen bei der ge-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

21


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />

planten Ablieferung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

vorliegen werden. Dennoch besteht das Risiko,<br />

dass bei einem nicht rechtzeitigen Vorliegen der<br />

notwendigen behördlichen Genehmigungen der<br />

Betrieb des Schiffes untersagt oder eingeschränkt<br />

werden kann.<br />

u Steuern<br />

Im Rahmen der Ergebnisprognose für die Anleger<br />

wurde ein Spitzensteuersatz von durchgehend<br />

42 % zzgl. eines Solidaritätszuschlages von 5,5 %<br />

zugrunde gelegt. Erhöhungen der Steuersätze in<br />

der Zukunft würden zu einer Erhöhung der individuellen<br />

Steuerbelastung eines Anlegers führen.<br />

Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist eine Ausübung der Option zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5 a EStG (Tonnagesteuer)<br />

bereits für das Jahr 2005 vorgesehen. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

ist jeweils 10 Jahre an die<br />

Gewinnermittlung nach § 5 a EStG gebunden. Die<br />

Konzeption sieht die Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5 a EStG für die gesamte<br />

Laufzeit vor. Sollten die Regelungen zur Tonnagesteuer<br />

während der Laufzeit der Beteiligung<br />

ge ändert oder aufgehoben werden oder die In anspruchnahme<br />

der Tonnagesteuer aus wirtschaftlichen<br />

oder sonstigen Gründen nicht möglich oder<br />

nicht mehr sinnvoll sein und daher eine Rückkehr<br />

zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgen,<br />

würde dies voraussichtlich gegenüber den Prognoserechnungen<br />

zu deutlich erhöhten steuerlichen<br />

Belastungen der Anleger führen.<br />

Auf die Treuhandgebühren in der Investitions- und<br />

Betriebsphase wurde ein Anteil von 20 % der hierauf<br />

entfallenden Vorsteuern als nicht abzugsfähig<br />

angenommen. Sollte die Finanzverwaltung den<br />

Vorsteuerabzug auf Treuhandgebühren oder die<br />

Aufwendungen aus der Investitionsphase darüber<br />

hinaus einschränken, besteht das wirtschaftliche<br />

Risiko, dass die betreffenden Vorsteuerbeträge<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft nicht geltend<br />

gemacht werden können. Dieses würde die Liquidität<br />

der Beteiligungsgesellschaft belasten.<br />

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die<br />

Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaftund<br />

Schenkungsteuerrechts im Hinblick darauf,<br />

ob die verschiedenen Vermögensarten dem<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1<br />

Grundgesetz entsprechend bewertet werden. Eine<br />

endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

steht derzeit noch aus. Es besteht also<br />

das Risiko, dass die Begünstigung für Betriebsvermögen<br />

- ggf. rückwirkend - entfällt.<br />

Nach einem Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg<br />

vom 27. Juni 2005 entfallen für<br />

treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />

die erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Vergünstigungen nach §§ 13 a, 19 a ErbStG (Freibetrag,<br />

Bewertungsabschlag, Tarifbegrenzung).<br />

Weiter soll die treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

nicht mehr mit dem anteiligen<br />

Buchwert des Betriebsvermögens, sondern mit<br />

dem gemeinen Wert bewertet werden.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse und somit die steuerlichen<br />

Kapitalkonten können sich erhöhen oder<br />

vermindern, sofern die erwarteten Einnahmen und<br />

Ausgaben der Gesellschaft in anderer Höhe fl ießen,<br />

Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

eintreten oder sich im Einzelfall die von der Beteiligungsgesellschaft<br />

vertretene Rechtsauffassung<br />

nicht durchsetzen lässt. Dieses hätte unter anderem<br />

Auswirkungen auf die erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Werte der Beteiligung.<br />

Künftige Entscheidungen der Finanzverwaltung,<br />

Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung<br />

können die vorhergesagten Ergebnisse<br />

entscheidend beeinfl ussen. Änderungen der steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen und/oder eine abweichende<br />

Beurteilung der Finanzverwaltung können<br />

erheblichen Einfluss auf die geplanten<br />

Er gebnisse haben. Eine abschließende Entscheidung<br />

über die Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

wird erst im Rahmen der fi nanzamtlichen Betriebsprüfungen<br />

getroffen werden.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

22


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />

Weitere Einzelheiten zu steuerlichen Gesichtspunkten<br />

sind dem Kapitel “Steuerliche Grundlagen”<br />

auf den Seiten 74 bis 79 zu entnehmen.<br />

u Zusammenfassung<br />

Das Ergebnis dieser Investition steht im Wesentlichen<br />

unter dem Einfl uss folgender Faktoren:<br />

u Höhe der Charter- und Pooleinnahmen<br />

u Schiffsbetriebskosten<br />

u Zinsniveau<br />

u Veräußerungserlös<br />

u Bonität von Vertragspartnern<br />

u Steuerliche Rahmendaten.<br />

Die Berechnungen dieses Beteiligungsangebotes<br />

basieren auf abgeschlossenen Verträgen sowie<br />

auf Prognosen, die ihrerseits auf Erfahrungen und<br />

Erwartungen der beteiligten Partner beruhen. Es<br />

besteht jedoch das Risiko, dass sich z. B. durch<br />

Marktveränderungen die Rahmenbedingungen für<br />

die Beteiligungsgesellschaft verändern. Alle Abweichungen<br />

von den Planzahlen können demzufolge<br />

das Ergebnis dieser Investition negativ beeinfl<br />

ussen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot ist demzufolge nur für<br />

Anleger geeignet, die Teile ihres Vermögens in<br />

eine unternehmerische Beteiligung investieren<br />

möchten und die einen bei einem unerwartet negativen<br />

wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust,<br />

ggf. auch einen Totalverlust, in Kauf nehmen<br />

können. Anlegern wird daher empfohlen, sich vor<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung von einem<br />

fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt<br />

oder Steuerberater ihres Vertrauens, beraten zu<br />

lassen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

23


Das Anlageobjekt – <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist ein moderner, vielseitig<br />

einsetzbarer Rohöl- und Produktentanker. Das<br />

Schiff ist ein Neubau, der voraussichtlich Mitte<br />

Oktober 2005 von der New Century Shipbuilding<br />

Co. Ltd., Jingjiang, China, abgeliefert wird. Mit<br />

Kaufvertrag (MoA) vom 2. Juli 2004 hat die Oyster<br />

Marine SA, Monrovia, Liberia, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, das Schiff zu<br />

einem Kaufpreis von US$ 39,0 Mio. von der Dolphin<br />

Tanker Srl, Genua, Italien, erworben. Zusätzlich<br />

wurde ein Commission Agreement mit Messer R.S.<br />

Platou Shipbrokers AS, Oslo, Norwegen, in Höhe<br />

von TUS$ 700 vereinbart. Mit Vertrag vom<br />

23. März 2005 wurde der Bauvertrag auf die Beteiligungsgesellschaft<br />

übertragen.<br />

Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> verfügt über eine Tragfähigkeit<br />

von ca. 73.400 tdw bzw. eine Laderaumkapazität<br />

von ca. 85.560 cbm inklusive Sloptanks<br />

(ca. 2.920 cbm). Mit 12 Ladetanks und 2 Sloptanks,<br />

die ggf. auch für Ladung zur Verfügung<br />

stehen, können unterschiedliche Produkte gleichzeitig<br />

transportiert werden. Die Lade- und Sloptanks<br />

sind komplett konserviert und beheizbar und<br />

werden mit einem Radarsystem überwacht. Alle<br />

Tanks sind mit hochwertigem Epoxy beschichtet.<br />

Die Beschichtung sorgt dafür, dass die raffi nierten<br />

Produkte nicht durch Rostpartikel oder ähnliches<br />

verunreinigt werden und dass außerdem die<br />

Rei nigung der Tanks schneller und einfacher durchgeführt<br />

werden kann. Durch die Anordnung von<br />

3 Ladeleitungen können 3 verschiedene Ladungs -<br />

sorten gleichzeitig geladen werden.<br />

Der Tanker und alle Sicherheitsvorschriften richten<br />

sich nach den neuesten internationalen Vorschriften<br />

wie Solas, Marpol, O.C.I.M.F., USCG für ausländische<br />

Flagge etc. Durch die Doppelhülle und den<br />

Doppelboden werden höchste Sicherheitsanforderungen<br />

erfüllt. Konstruktion und Ausrüstung sind<br />

für weltweite große Fahrt ausgelegt.<br />

Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> wird mit einer Maschine<br />

des Typs MAN B&W 5S60 MC-C, die in Lizenz hergestellt<br />

wird, angetrieben. Die maximale Leistung<br />

von 11.300 kW ist so ausgelegt, dass die Dienstgeschwindigkeit<br />

von ca. 14,3 Knoten unter Servicebedingungen<br />

erreicht wird. Zusätzlich gibt es<br />

3 Hilfsdiesel für die Stromversorgung an Bord, die<br />

eine Leistung von jeweils 900 kW aufweisen.<br />

Die Brücke ist mit modernsten Navigations- und<br />

Satelliten-Kommunikations-Einrichtungen ausgestattet.<br />

Der von der Emittentin mit der Erstellung eines<br />

Schiffsgutachtens (Stand: 27. Mai 2005) beauftragte,<br />

öffentlich bestellte und vereidigte Schiffsgutachter<br />

Dipl.-Ing. Ulrich Blankenburg, Hamburg,<br />

hat festgestellt, dass der Kaufpreis des Schiffes<br />

günstig ist. Unter Berücksichtigung der für den<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> abgeschlossenen Anfangscharter<br />

mit Heidmar und der Beschäftigung im Star<br />

Tankers Pool wird der Kaufpreis ebenfalls als günstig<br />

beurteilt. Da das Schiff ein Neubau ist und sich<br />

im Bau befi ndet, geht der Schiffs gutachter davon<br />

aus, dass der Tanker bei Ablieferung neu wertig ist<br />

und sich in einem mängelfreien und betriebssicheren<br />

Zustand ohne Aufl agen und Einschränkungen<br />

der Klasse befi nden wird. Der mit der Erstellung<br />

des Schiffsgutachtens beauftragte Schiffs gutachter<br />

Dipl.-Ing. Ulrich Blankenburg hat bisher zahlreiche<br />

Beurteilungen von Schiffen über deren Technik und<br />

die Angemessenheit des Kaufpreises unter Berücksichtigung<br />

einer abgeschlossenen Beschäftigung<br />

für und im Auftrag von Beteiligungsgesellschaften<br />

und der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> erstellt. Bisher wurden alle<br />

Gutachten auftragsgemäß erfüllt.<br />

Die Bauwerft New Century Shipbuilding Co. Ltd.<br />

baut neben Rohöl- und Produktentankern auch andere<br />

Schiffstypen wie Multipurpose-Containerschiffe<br />

und Bulker für nationale und internationale<br />

Kunden. Mehr als 2.000 Beschäftigte stellen den<br />

Qualitätsstandard der Werft sicher. Das Qualitätssicherungssystem<br />

ist nach ISO 9002 zertifi ziert.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

24


Das Anlageobjekt – <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

u Technische Daten<br />

Die nachstehende Tabelle zeigt die wichtigsten<br />

Daten des Schiffes auf einen Blick:<br />

Technische Daten<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Schiffstyp<br />

Tragfähigkeit<br />

Ladetankkapazität<br />

Anzahl Ladetanks<br />

Separierung<br />

Tankbeschichtung<br />

Länge über alles<br />

Länge zwischen den Loten<br />

Breite auf Spanten<br />

Seitenhöhe bis Oberdeck<br />

Tiefgang<br />

Vermessung<br />

Geschwindigkeit<br />

Treibstoffverbrauch<br />

Maschine<br />

Sonstige Ausrüstung<br />

Werft<br />

Rohöl- und Produktentanker<br />

ca. 73.400 tdw<br />

ca. 85.560 cbm inklusive Sloptanks (ca. 2.920 cbm)<br />

12 Ladetanks zzgl. 2 Sloptanks<br />

3 verschiedene Produkte können gleichzeitig geladen werden<br />

Epoxy<br />

ca. 228,60 m<br />

ca. 218,00 m<br />

ca. 32,26 m<br />

ca. 20,80 m<br />

ca. 12,20 (Design)<br />

ca. 41.000 GT / 21.000 NT<br />

ca. 14,3 Knoten<br />

ca. 41,3 t Schweröl/Tag<br />

MAN B&W Lizenzbau, Typ 5S60 MC-C, max. Leistung: 11.300 kW bei n = 105 UpM<br />

modernste Navigations- und Satelliten-Kommunikations-Systeme<br />

New Century Shipbuilding Co. Ltd., Jingjiang, China<br />

Werftablieferung voraussichtlich Mitte Oktober 2005<br />

Geplante Übernahme voraussichtlich Mitte Oktober 2005<br />

Baunummer 030-7307<br />

Vorgesehene Flagge<br />

Registerhafen<br />

Klassifi zierungsgesellschaft<br />

Deutschland<br />

Hamburg<br />

<strong>Lloyd</strong>’s Register (LR), London, England<br />

Klasse Oil Tanker, ESP, Unrestricted Navigation, AUT-UMS, AUT-PORT, SPM, STAR-HULL-<br />

NB, IW, CLEAN SEA, CLEAN-AIR, CARGO CONTROL, SYS-NEQ-1, MON-SHAFT, VCS,<br />

MANOVR., STAR HULL<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

25


Das Anlageobjekt – <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

u Eigentum und dingliche Belastungen des Schiffes<br />

Die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG hat zur Finanzierung des Panamax-<br />

Tankers einen Darlehensvertrag mit deutschen<br />

Geschäftsbanken abgeschlossen. Die Besicherung<br />

des Schiffshypothekendarlehens erfolgt<br />

durch die Eintragung einer erstrangigen Schiffshypothek<br />

in das Seeschiffsregister. Ferner werden<br />

die Ansprüche aus Fracht-, Charter- und Versicherungsverträgen<br />

an die fi nanzierenden Banken abgetreten<br />

(vgl. die ausführlichen Erläuterungen<br />

“Darlehensverträge”, Seite 71 ff.).<br />

Weiteren Gesellschaften bzw. Personen wie der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, den<br />

Gründungskommanditisten sowie den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG steht oder<br />

stand das Eigentum an dem Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teilen desselben nicht zu. Eine dingliche<br />

Berechtigung an dem Anlageobjekt besteht<br />

oder bestand ebenfalls nicht.<br />

Im Rahmen der Finanzierung bestehen marktübliche<br />

Einschränkungen hinsichtlich der freien<br />

Verfügbarkeit des Schiffes, z. B. dürfen der abgeschlossene<br />

Chartervertrag und die Poolvereinbarung<br />

nicht ohne Zustimmung der Banken geändert<br />

oder gekündigt werden. Außerdem bedürfen<br />

weitere Beleihungen und die Schiffsregistrierung<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung der fi nanzierenden<br />

Banken.<br />

u Erforderliche behördliche Genehmigungen<br />

Für einen ordnungsgemäßen Verlauf des Betriebes<br />

des Schiffes sind zahlreiche in- bzw. ausländische<br />

behördliche Genehmigungen, wie z. B.<br />

Schiffs besatzungszeugnis und Registrierung erforderlich.<br />

Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> wird mit Übernahme<br />

im Namen der Beteiligungsgesellschaft im<br />

deutschen Seeschiffsregister eingetragen und soll<br />

unter deutscher Flagge fahren. Die Anbieterin<br />

geht davon aus, dass sämtliche notwendigen Genehmigungen<br />

bei der Ablieferung des Panamax-<br />

Tankers vorliegen werden.<br />

u Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

im Hinblick auf das Anlageziel<br />

Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist zunächst für 3 Jahre<br />

bei Heidmar Inc. zu einer festgeschriebenen Charterrate<br />

von US$ 18.400,- pro Tag beschäftigt und<br />

wird anschließend für weitere 4 Jahre im Star Tankers<br />

Pool eingesetzt. Heidmar hat das Recht, das<br />

Schiff nach 7 Jahren (Ablauf der Anfangs- und fest<br />

vereinbarten Poolbeschäftigung) zu einem Preis<br />

von US$ 34,5 Mio. zu erwerben, sofern die durchschnittliche<br />

Rate während der Poolbeschäftigung<br />

mindestens US$ 18.400,– netto pro Tag betrug.<br />

Sollte der Charterer von diesem Recht Gebrauch<br />

machen, kann die Beteiligungsgesellschaft über<br />

das Schiff nicht mehr frei verfügen, der Gegenstand<br />

des Unternehmens entfällt. Der Anleger<br />

würde im Rahmen der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />

jedoch an dem Veräußerungserlös<br />

des Schiffes partizipieren.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

26


Das Anlageobjekt – Schifffahrtsmarkt<br />

Positive Entwicklung in der Tankschifffahrt 1)<br />

Durch das immer stärkere Zusammenwachsen<br />

der Volkswirtschaften werden auch die Verkehrsmärkte<br />

immer weiter liberalisiert. Güterströme<br />

von bisher unbekanntem Ausmaß müssen durch<br />

immer ausgeklügeltere Logistikströme transportiert<br />

werden. Davon profi tiert insbesondere die<br />

Schifffahrt. Die Anleger des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

haben die Chance, von der positiven Entwicklung<br />

der Tankschifffahrt zu profi tieren.<br />

u Weltwirtschaft und Seetransport<br />

Welthandel und Weltwirtschaft sind eng miteinander<br />

verknüpft und beeinfl ussen die Schifffahrt<br />

erheblich. Gemessen am weltweiten Bruttosozialprodukt<br />

wurde in den letzten 15 Jahren ein Wirtschaftswachstum<br />

von durchschnittlich 3,3 % p. a.<br />

verzeichnet. In seiner mittelfristigen Betrachtung<br />

erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF)<br />

ein stabiles Wachstum des realen Weltso zialprodukts<br />

um jährlich 4,2 %. Die treibende Kraft<br />

der Weltwirtschaft ist Asien, allen voran China mit<br />

einem rapiden Wachstum von allein 9,1 % in 2003<br />

und der deutlichen Exportorientierung. Aber auch<br />

Indien entwickelt sich zunehmend als treibende<br />

Kraft der Region und verzeichnete 2003 ein<br />

Wachstum des Bruttosozialprodukts von 7,4 %. Für<br />

die Entwicklung des Welthandels wird ein Zuwachs<br />

von 6,6 % in 2005 prognostiziert. Mittelfristig<br />

erwartet der IWF ein durchschnittliches<br />

Wachstum von 6,1 % p. a. Die fortschreitende Globa -<br />

lisierung dürfte das Wachstum der Weltwirtschaft<br />

und insbesondere des Welthandels weiterhin<br />

nachhaltig fördern. Auch der Seeverkehr profi tierte<br />

von dieser Entwicklung und nahm zu. Durch die<br />

immer stärkere Verfl echtung kommt es zu einem<br />

permanent steigenden Güteraustausch. Der Bedarf<br />

nach Seetransporten wächst auch vor dem<br />

Hintergrund, dass sich die Kosten für Seetransporte<br />

deutlich verringert haben.<br />

u Tankschifffahrt<br />

Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist für den Transport von<br />

Rohöl- und Ölprodukten ausgelegt. Öl stellt mit seinen<br />

Produkten nach wie vor die wesentliche Grundlage<br />

für die Weltenergieversorgung dar, auch wenn<br />

vermehrt Gas und alternative Energiequellen eingesetzt<br />

werden.<br />

Die Nachfrage nach Öl- und entsprechend auch<br />

Öl produkten ist nach Angaben der International<br />

Energy Agency (IEA), Paris, Frankreich, in 2004 um<br />

3,3 % auf 82,5 Mio. Barrel pro Tag angestiegen.<br />

Hauptursache für diese Expansion ist, wie auch bei<br />

der Containerschifffahrt, eine erhebliche Nachfrage<br />

steigerung in China um 15,6 % gegenüber dem<br />

Vorjahr. Nach jüngsten Prognosen der IEA wird der<br />

Verbrauch in China auch im laufenden Jahr wieder<br />

um mindestens 8 % ansteigen. Dementsprechend<br />

prognostiziert die IEA für das Jahr 2005 einen weiteren<br />

Anstieg der globalen Ölnachfrage um 1,9 %.<br />

Die Tankerfl otte wird differenziert in Rohöl- und<br />

Produktentanker, Chemikalien-/Ölproduktentanker<br />

sowie reine Chemikalien- und Gastanker. Die Rohöltanker<br />

stellen mit rund 66 % der Gesamtkapazität<br />

den größten Teil der weltweiten Tankerfl otte.<br />

Der Begriff “Panamax” bezeichnet eine von<br />

mehreren Größenklassen im Tankermarkt. Das<br />

bedeutendste Einsatzgebiet für Panamax-Tanker<br />

ist die Karibik, vor allem auf den Routen Süd- und<br />

Mittelamerika und USA. Die Tanker können auf-<br />

1)<br />

Mit Datum vom 30. Mai 2005 hat das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), Bremen, im Auftrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> eine Marktstudie<br />

für Öl-/Ölproduktentanker der Panamax-Klasse sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation der Tankschifffahrt erstellt. Das Kapitel<br />

“Weltwirtschaft und Seetransport” basiert auf einer weiteren Studie des ISL vom 10. Juni 2004 über die Containerschifffahrt in der Größenklasse<br />

um 2.700 TEU, die ebenfalls von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> in Auftrag gegeben wurde. Die Untersuchungen des ISL basieren auf eigenen Datenbanken,<br />

verschiedenen Marktindikatoren, Marktbeobachtungen internationaler Firmen und Organisationen, neuesten Flottendatenbanken und langjähriger<br />

Erfahrung des ISL in der Kommentierung von Schifffahrtsmärkten. Die nachfolgende Markteinschätzung berücksichtigt unter anderem die<br />

wichtigsten Teile dieser ISL-Gutachten. Das beauftragte Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik hat bisher zahlreiche Marktgutachten über<br />

die Größenklasse der im jeweiligen Verkaufsprospekt genannten Schiffe sowie eine Einschätzung der aktuellen Entwicklung des Marktes der jeweiligen<br />

Größenklasse für und im Auftrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> erstellt. Bisher wurden alle Gutachten auftragsgemäß erfüllt.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

28


1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

Das Anlageobjekt – Schifffahrtsmarkt<br />

Entwicklung des Weltölverbrauches (Prognose)<br />

90<br />

85<br />

Mio. Barrel/Tag<br />

80<br />

75<br />

70<br />

Quartalsdurchschnitte<br />

Jahresdurchschnitte<br />

65<br />

Quelle: Drewry 2002, IEA Februar 2005, ISL 2005.<br />

grund ihrer Abmessungen gerade noch den Panama-Kanal<br />

passieren. Neben den Karibikrouten<br />

werden die Panamax-Tanker auch auf relativ kurzen<br />

Strecken eingesetzt, wie beispielsweise im<br />

Mittelmeer, in Nordwesteuropa oder im innerasiatischen<br />

Verkehr. Werden die Tanker in der Produktenfahrt<br />

eingesetzt, handelt es sich häufi g um<br />

Langstreckenverkehre.<br />

Größenklassen Tankermarkt<br />

Coaster +<br />

Small Tanker<br />

Handy + Medium<br />

Range (MR) Tanker<br />

Panamax-Tanker<br />

Aframax-Tanker<br />

Suezmax-Tanker<br />

VLCC<br />

ULCC<br />

Quelle: ACM, London, ISL 2005.<br />

1.000 – 20.000 Tonnen<br />

50 – 150 Meter Länge<br />

20.000 – 50.000 Tonnen<br />

150 – 200 Meter Länge<br />

50.000 – 80.000 Tonnen<br />

180 – 240 Meter Länge<br />

80.000 – 120.000 Tonnen<br />

220 – 275 Meter Länge<br />

120.000 – 160.000 Tonnen<br />

250 – 300 Meter Länge<br />

220.000 – 320.000 Tonnen<br />

310 – 350 Meter Länge<br />

320.000 – 570.000 Tonnen<br />

340 – 460 Meter Länge<br />

u Phasing-out-IMO-Regeln<br />

Die International Maritime Organization (IMO),<br />

eine Sonderorganisation der UNO, hat für den<br />

Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Tankschiffen<br />

strenge Vorschriften erlassen. Basis ist<br />

das Marpol-Abkommen 73/78 (Internationale<br />

Konvention zur Verhütung der Umweltverschmutzung<br />

durch Schiffe), das 1973 angenommen und<br />

1978 modifi ziert wurde sowie 1983 in Kraft trat.<br />

Auslöser der strengen IMO-Regeln sind eine Reihe<br />

von Tankerunglücken gewesen, die zu verheerenden<br />

Umweltverschmutzungen führten.<br />

Die IMO-Regeln galten zunächst nur für Neubauten.<br />

Für sogenannte Alt-Schiffe, die bei Inkrafttreten<br />

der IMO-Regeln bereits bestellt waren oder<br />

schon fuhren, galten lange Übergangsfristen. Im<br />

Dezember 2003 beschloss die IMO, die infolge<br />

des Unterganges der “Prestige” verschärften EU-<br />

Regelungen für europäische Gewässer, die im<br />

Sommer 2003 in Kraft traten, weitestgehend zu<br />

übernehmen und per April 2005 weltweit in Kraft<br />

treten zu lassen. Damit wurde der Zeitraum des<br />

Phase-outs für Einhüllentanker, das die IMO im<br />

April 2001 beschlossen hatte und durch das erstmals<br />

ein deutlicher Einfl uss auf die Flottenent-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

29


Das Anlageobjekt – Schifffahrtsmarkt<br />

wicklung genommen wurde, kurzfristig stark verkürzt.<br />

Dabei geht es um ein generelles Verbot von Einhüllentankern<br />

für den Transport von Ölprodukten<br />

ab 2010 sowie für Tanker ohne separate Ballasttanks<br />

bereits ab 2007. Für Einhüllentanker ab<br />

Baujahr 1985 sind Ausnahmen vorgesehen, wonach<br />

diese unter bestimmten Bedingungen bis zu<br />

einem Alter von 25 Jahren, längstens jedoch bis<br />

2015, weiter fahren dürfen. Bereits seit 2003 wird<br />

auf EU-Ebene der Transport von Schweröl in Einhüllentankern<br />

untersagt. Außerdem wird ab 2005<br />

für über 15 Jahre alte Einhüllentanker eine verschärfte<br />

Zustandsüberwachung (CAS) verpfl ichtend<br />

vorgeschrieben.<br />

Die vereinheitlichten EU-/IMO-Maßnahmen werden<br />

die Beschäftigungssituation für Einhüllentanker<br />

deutlich verschlechtern. Damit steigt die<br />

Chance für überproportionale Erlöse von Doppelhüllentankern.<br />

Dies gilt insbesondere für die<br />

Panamax-Tanker, wo die Nachfrage nach modernen<br />

Schiffen insgesamt hoch ist. Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> verfügt über eine Doppelhülle und einen<br />

Doppelboden. Der Öltanker erfüllt die für den<br />

Transport gefährlicher Ladungen vorgeschriebenen<br />

wichtigen US-Vorschriften Oil Pollution Act<br />

(OPA 90), Solas und Marpol und bietet damit den<br />

Anlegern gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche<br />

Investition. Panamax-Tanker können zudem<br />

sowohl in der Rohöl- als auch in der Produktenfahrt<br />

eingesetzt werden, verfügen also über die<br />

notwendige Einsatzfl exibilität.<br />

u Entwicklung der Charterraten<br />

Tanker werden, im Gegensatz zu Containerschiffen,<br />

kaum in Linienverkehren beschäftigt, sondern<br />

auf Spot-Märkten für sehr kurze Zeiträume oder<br />

sogar nur für einzelne Reisen gechartert. Nach<br />

Auskunft von Clarkson Research Studies, Oil &<br />

Tanker Trade Outlook, London, England, belief<br />

sich der Durchschnittsverdienst am Spot-Markt<br />

eines 1990 gebauten Panamax-Tankers im Jahr<br />

2004 auf US$ 38.995,- pro Tag, bis zum März<br />

2005 wurde ein Durchschnittsverdienst von US$<br />

42.442,- erzielt.<br />

Beim Spot-Markt handelt es sich um Einnahmen<br />

für einzelne Reisen. Es werden keine Ballastzeiten<br />

für An- und Abreisen berücksichtigt, die die<br />

Ergebnisse des Spot-Marktes relativieren.<br />

Längere Zeitcharterverträge sind bisher die Ausnahme<br />

in der Tankschifffahrt. Insofern stellen<br />

Zeitcharterindizes, häufi g unter Nutzung von Abschlägen<br />

für den längeren Bindungszeitraum der<br />

Charterer, die mittlere Entwicklung von Spotraten<br />

auf niedrigerem Niveau dar.<br />

Die Entwicklung der Charterraten ist maßgeblich<br />

abhängig von der Verfügbarkeit der Flotte. Bei<br />

niedrigeren Charterraten, d. h. größerem Angebot,<br />

haben die Charterer mehr Wahlmöglich keiten bei<br />

der Auswahl der Tanker als bei knappem Angebot,<br />

wenn die Charterer auch ein minderwertiges<br />

Schiff mangels Alternative einsetzen müssen. Insgesamt<br />

ist für die kommenden Jahre ein relativ<br />

hohes Ablieferungsvolumen abzusehen. Dem entgegen<br />

wirkt die aufgrund der IMO-Richtlinien erwartete<br />

Verschrottung älterer Schiffe.<br />

u Chartervertrag des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist für 3 Jahre zu einer<br />

festen Tagesrate von US$ 18.400,– an Heidmar<br />

Inc. verchartert. Die Durchschnittsrate für Produktentanker<br />

der Größenklasse 80.000 tdw lag für<br />

1-Jahres-Chartern seit Januar 2000 bei ca. US$<br />

21.273,– pro Tag. Nach Ablauf der Festcharter<br />

wird der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> für 4 Jahre im Star<br />

Tankers Pool, dem weltweit größten Pool für Panamax-Tanker,<br />

eingesetzt. Die Abbildung auf der<br />

nächsten Seite zeigt, dass die für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> kalkulierten Einnahmen deutlich unter den<br />

bisherigen Durchschnittseinnahmen der Tanker<br />

ähnlicher Größenklasse im Star Tankers Pool und<br />

unter dem Durchschnitt der erzielten Jahreschartereinnahmen<br />

von Produktentankern der Größenklasse<br />

80.000 tdw seit Januar 2000 liegen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

30


Das Anlageobjekt – Schifffahrtsmarkt<br />

Charterratenentwicklung und Einnahmen ähnlicher Schiffe im Star Tankers Pool<br />

US$ pro Tag<br />

50.000<br />

45.000<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

Durchschnitt ähnlicher Pool-Schiffe (ca. US$ 23.900,– pro Tag)<br />

Kalkulierte Charterrate gem. Prospekt (US$ 18.750,– pro Tag)<br />

Durchschnitt 12 Monats-Zeitcharter (US$ 21.273,– pro Tag)<br />

12 Monats-Zeitcharter<br />

Jan 00<br />

Apr 00<br />

Jul 00<br />

Okt 00<br />

Jan 01<br />

Apr 01<br />

Jul 01<br />

Okt 01<br />

Jan 02<br />

Apr 02<br />

Jul 02<br />

Okt 02<br />

Jan 03<br />

Apr 03<br />

Jul 03<br />

Okt 03<br />

Jan 04<br />

Apr 04<br />

Jul 04<br />

Okt 04<br />

Jan 05<br />

Apr 05<br />

Die gestrichelte schwarze Linie zeigt den<br />

tatsächlichen Verlauf der 12 Monats-Zeitcharterraten<br />

von Produktentankern der Größenklasse<br />

80.000 tdw nach ISL auf Basis Fearnresearch<br />

seit Januar 2000 bis März 2005. Hieraus<br />

ergibt sich eine Durchschnittsrate in Höhe von<br />

rund US$ 21.273,– pro Tag (schwarze Linie). Im<br />

Durchschnitt haben Tanker der Größenklasse<br />

des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> seit 2001 bis Ende<br />

2004 im Star Tankers Pool ein Zeitcharteräquivalent<br />

in Höhe von rund US$ 23.900,– pro Tag<br />

verdient (rote Linie). Die Prognoserechnung der<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG basiert auf der abgeschlossenen<br />

Zeitcharter sowie auf anschließenden kalkulierten<br />

Poolerlösen in Höhe von US$ 18.750,– pro<br />

Tag (gestrichelte rote Linie).<br />

Quelle: ISL auf Basis Fearnresearch 2005, zusätzliche Informationen der Anbieterin.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

31


Die Partner – Charterer<br />

Charterer: Heidmar Inc.<br />

Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

wurde für insgesamt<br />

7 Jahre an Heidmar Inc.<br />

verchartert. Zunächst besteht eine 3-jährige Beschäftigung<br />

(+/- 45 Tage) zu einer festen Tagesrate<br />

von US$ 18.400,–. Im Anschluss daran wird<br />

Heidmar das Schiff für 4 Jahre im Star Tankers<br />

Pool einsetzen.<br />

Heidmar Inc. wurde 2002 als Holding der Heidenreich<br />

Unternehmensgruppe gegründet, deren Bestehen<br />

bis in das Jahr 1984 zurückreicht. Heutzutage<br />

gehört die Reedereigruppe zu den führenden<br />

Betreibern für Produkten- und Panamax-Tanker.<br />

Die Unternehmensgruppe Heidenreich managt<br />

neben dem Star Tankers Pool unter anderem auch<br />

den Dorado Pool für Produktentanker sowie den<br />

Sigma Pool für Aframax-Tanker.<br />

Die Ratingagentur Dynamar bewertete Heidmar<br />

im Januar 2005 auf einer Skala von 1 (low risk) bis<br />

10 (high risk) mit dem Rating “4”. Nach Aussage<br />

von Dynamar besitzt die Unternehmensgruppe<br />

Heidenreich eine gute Reputation.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

32


Die Partner – Charterer<br />

Star Tankers Pool<br />

Im Anschluss an den<br />

Zeitraum der fest vereinbarten<br />

Charterrate von<br />

3 Jahren, wird das Schiff für 4 Jahre im Star Tankers<br />

Pool eingesetzt. Dort werden die Schiffe<br />

überwiegend direkt an Mineralölgesellschaften wie<br />

z. B. BP, London, England, oder ExxonMobil, Irving,<br />

USA, ver chartert, d. h., dass es einen direkten Kontrakt<br />

zwischen dem Poolmanagement und der<br />

Ladung gibt.<br />

Der Pool hat einen Marktanteil im Panamax-<br />

Tanker-Segment von ca. 15 %. Aktuell besteht der<br />

Star Tankers Pool aus 11 Partnern, die zusammen<br />

eine Flotte von 44 Panamax-Tankschiffen in dem<br />

Pool einsetzen. Für 11 weitere Neubauten ist der<br />

Einsatz im Star Tankers Pool bereits fest vereinbart.<br />

Zusammen mit den Partnern des Pools hat der<br />

Poolmanager, die Heidenreich Marine Inc., Darien,<br />

USA, zudem ein Benchmarking-System entwickelt,<br />

um durch die Vorgabe von gemeinsamen<br />

strategischen Zielen die Wettbewerbsfähigkeit<br />

und die Effi zienz des Pools ständig weiter zu verbessern.<br />

Zwei wesentliche Ziele sind, in einem<br />

unterdurchschnittlichen Markt Poolraten zu erzielen,<br />

die deutlich über dem Markt liegen, und in einem<br />

überdurchschnittlichen Markt Poolraten zu<br />

erzielen, die nur geringfügig unterhalb des Marktes<br />

liegen. Im Durchschnitt haben Tanker der<br />

Größenklasse des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> von 2001<br />

bis Ende 2004 im Star Tankers Pool ein Zeitcharteräquivalent<br />

in Höhe von rund US$ 23.900,– pro<br />

Tag verdient. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt<br />

durch einen Poolschlüssel, der sowohl markt- als<br />

auch schiffbezogene Kriterien berücksichtigt. Die<br />

Ergebnisprognose der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG basiert auf kalkulierten<br />

Poolerlösen in Höhe von US$ 18.750,–<br />

pro Tag und liegt damit rund US$ 5.150,– pro Tag<br />

unter den bisherigen Zeitcharteräquivalenten ähnlicher<br />

Panamax-Tanker im Pool.<br />

Durch die konservative Prognoserechnung der<br />

Einnahmen im Star Tankers Pool erhalten die<br />

Anleger nach der 3-jährigen Beschäftigung mit<br />

fest stehender Charterrate bei Heidmar ein erhebliches<br />

Chancenpotenzial.<br />

www.heidmar.com<br />

Der Star Tankers Pool bietet neben der hohen<br />

Marktmacht weitere Vorteile. Die Einnahmen aller<br />

Schiffe werden gepoolt. Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

kann als Neubau einen der höchsten Poolschlüssel<br />

erzielen und hat damit erhöhte Einnahmechancen<br />

im Pool. Durch die Mitgliedschaft im<br />

Pool erhöhen sich langfristig die Einnahmechancen<br />

des Schiffes, denn die Tanker werden überwiegend<br />

im Spot-Markt beschäftigt. Darüber hinaus<br />

reduzieren sich durch die Vielzahl der Schiffe<br />

im Pool die Ballastreisen für jedes einzelne Schiff,<br />

was wiederum die Einnahmechancen erhöht.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

33


Die Partner – Vertragsreeder<br />

CST - Gruppe<br />

Die CST - Gruppe (im Folgenden<br />

CST) ist ein inter national<br />

operierendes Schiff fahrtsunternehmen<br />

und wurde im<br />

Jahr 1969 gegründet. Die<br />

Holding gesellschaft Dr. Karl-<br />

Heinz Krämer GmbH verfügt über jahrzehntelange<br />

Erfahrungen im Tankerbereich.<br />

Die Reedereigruppe selbst blickt auf eine ebenso<br />

lange wie erfolgreiche Historie zurück. Während<br />

die Marine Service GmbH, seit 1958 als international<br />

tätiges Consulting-Unternehmen Öl- und<br />

Gasgesellschaften und Reedereien bei komplexen<br />

Schiffsprojekten technisch, kommerziell und juristisch<br />

betreut, liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit<br />

der CST beim klassischen Reedereigeschäft.<br />

Als Vergütung für die laufende Betreuung und die<br />

Erfüllung aller vertraglich übernommenen Verpfl<br />

ichtungen erhält die Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG eine<br />

Bereederungsgebühr von 4,5 % der Chartereinnahmen.<br />

Die Reedereigruppe beteiligt sich mit insgesamt<br />

US$ 330.000,– an der Finanzierung des Tankers<br />

und dokumentiert damit ihr Vertrauen in dieses<br />

Beteiligungsangebot. Bisher hat die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

Aktuell besteht die durch die Reedereigruppe betreute<br />

Flotte aus 34 Schiffen unterschiedlicher<br />

Größen und Klassen. Bei einer Gesamttonnage<br />

von über 1,5 Mio. tdw und weltweit gut 1.000 Mitarbeitern<br />

gehört das Unternehmen zu den größten<br />

Schifffahrtsunternehmen im Tankerbereich in<br />

Deutschland. Einen Schwerpunkt der Aktivitäten<br />

bilden derzeit die Bereiche der Produkten-/Chemikalientanker<br />

und der Panamax-Tanker, bei denen<br />

ein hoher Bedarf an neuer Tonnage besteht.<br />

Darüber hinaus bereedert CST seit vielen Jahren<br />

erfolgreich LNG-, LPG- und Methanol-Tanker, OBO-<br />

Schiffe sowie Aframax-Tanker. CST ist das einzige<br />

deutsche Unternehmen, das auf eine über 30-jährige<br />

Erfahrung bei dem Management von technisch<br />

sehr anspruchsvollen LNG-Tankern zurückblicken<br />

kann.<br />

Aktuell werden 3 LNG-Tanker bereedert. CST legt<br />

besonderen Wert auf die Erhaltung des hohen<br />

Standards der Schiffe und der Crew. Dies entspricht<br />

außerdem den hohen Anforderungen der<br />

spezifi schen Richtlinien. Alle Schiffe, die von CST<br />

gemanagt werden, sind gemäß ISO 9002 und<br />

ISM/ISMA zertifi ziert.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

34


Die Partner – Vertragsreeder<br />

zusammen mit der Reedereigruppe von 2003 bis<br />

Ende 2004 insgesamt 16 Beteiligungsgesellschaften<br />

initiiert. Per 31. Dezember 2004 lagen alle<br />

Beteiligungsgesellschaften sowohl bei den Auszahlungen<br />

als auch bei dem Tilgungsstand im<br />

prospektierten Rahmen und teilweise darüber.<br />

www.cst-hamburg.de<br />

Die Website der CST mit weiteren Informationen über die Firma<br />

und deren Flotte.<br />

Von der CST-Gruppe bereederte Schiffe<br />

u BULKER<br />

BELGREETING<br />

TRANS OCEAN<br />

TRANS ATLANTIC<br />

CMB ELINE<br />

u LNG-TANKER<br />

CINDERELLA<br />

ISABELLA<br />

ANNABELLA<br />

u LPG-TANKER<br />

CHE<strong>MT</strong>RANS CHRISTIAN<br />

u METHANOL-TANKER<br />

GULF OF PARIA<br />

GOODRICH BAY<br />

u REEFER VESSEL<br />

SEA PHOENIX<br />

u AFRAMAX-TANKER<br />

CHE<strong>MT</strong>RANS LYRA<br />

u PANAMAX-TANKER<br />

CARIBBEAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS STAR)<br />

BAVARIAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS SUN)<br />

COLONIAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS RAY)<br />

MEXICAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS SKY)<br />

AMERICAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS MOON)<br />

CANADIAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS SEA)<br />

HAMBURG STAR<br />

(Ablieferung: 10/05)<br />

ATHENS STAR (Ablieferung: 10/05)<br />

u PRODUKTEN-/CHEMIKALIEN-<br />

TANKER<br />

ST. JACOBI<br />

ST. PETRI<br />

TEAM JUPITER<br />

TEAM NEPTUN<br />

MAERSK RIGA ex ROY MAERSK<br />

MAERSK ROUEN ex MAERSK RYE<br />

MAERSK RUGEN ex MAERSK RAMSEY<br />

TAPATIO<br />

GREEN POINT<br />

MS SOPHIE<br />

MS SIMON<br />

HANS SCHOLL<br />

MAERSK RHINE<br />

AFRICAN FUTURE<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

35


Die Partner – Emissionshaus<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>AG</strong> entwickelt Kapitalanlagen<br />

und<br />

bietet diese pri -<br />

vaten Investoren an. Die Kompetenz sowie präzise<br />

Marktkenntnisse der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> sind Grundlage<br />

für die Konzeption und Realisierung von Kapitalanlagen,<br />

mit denen die Anleger wirtschaftliche Erfolge<br />

erzielen können. Diesem hohen Anspruch stellt sich<br />

die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> erfolgreich seit ihrem Bestehen.<br />

Das Unternehmen <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> wurde im Jahr 1995<br />

gegründet und im Dezember 2001 in eine Aktiengesellschaft<br />

umgewandelt. Bei den Aktionären der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> handelt es sich unter anderem um<br />

hamburgische Reedereien, renommierte <strong>Fonds</strong>-<br />

Experten, Schiffsmakler sowie das Management des<br />

Unternehmens.<br />

Bisher wurden 59 Schiffsbeteiligungen initiiert. Die<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> zählt in diesem Kerngeschäftsfeld zu<br />

den führenden Initiatoren in Deutschland. Im Jahr<br />

2004 hat <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> 1 191 Mio. Eigenkapital inkl.<br />

Agio platziert. Damit wurde der Wert aus dem Vorjahreszeitraum<br />

von 1 142 Mio. um 35 % gesteigert.<br />

Insgesamt wurden in 2004 16 neue Beteiligungsangebote<br />

mit einem Investitionsvolumen von 1 585<br />

Mio. aufgelegt. Zu den 15 Schiffsfonds zählen auch<br />

4 Flottenfonds. Insgesamt konnten so im vergangenen<br />

Jahr 18 neue Schiffe fi nanziert werden.<br />

<strong>Fonds</strong>-Experten bestätigt. Es liegt ein von <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> in Auftrag gegebenes Initiatorenrating der<br />

Scope Group, Berlin, (2005) vor, wonach die <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> auf einer Skala von A bis D erneut mit<br />

dem sehr guten Ergebnis “A-” (hohe Qualität) bei<br />

Schiffsbeteiligungen bewertet wird. In einer im Juni<br />

2005 von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> bei <strong>Fonds</strong>Media GmbH, Hamburg,<br />

in Auftrag gegebenen vergleichenden Leistungsbilanzanalyse<br />

schnitten die von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

aufgelegten Schiffsfonds mit dem ersten Platz sehr<br />

gut ab. Die Untersuchung basiert auf den testierten<br />

Leistungsbilanzen 2003 von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> sowie drei<br />

weiteren Emissionshäusern. Hervorgehoben werden<br />

die vorbildliche Transparenz der Leistungsbilanz, ein<br />

hoher Return on Investment der <strong>Fonds</strong> und die junge,<br />

moderne Flotte der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>. Auch die<br />

Prospektierungsqualität von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> wurde von<br />

der Fachzeitschrift “DER FONDS”, Hamburg, ausgezeichnet<br />

(Februar 2005). Der <strong>Fonds</strong> LF 56 <strong>MT</strong><br />

“ST. JACOBI” erreichte als bester Prospekt eines<br />

Schiffsinitiators den dritten Platz bei dem Champion<br />

of Prospectus Award 2004. Beurteilt wurden dabei<br />

die Kriterien Konzeption, Anlegerfreundlichkeit,<br />

Sprache und Leserführung und die Gestaltung.<br />

www.lloydfonds.de<br />

In den vergangenen Jahren wurde die Produktpalette<br />

sukzessive um die Segmente Immobilien, regenerative<br />

Energien und britische Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungen<br />

erweitert. Das gesamte Investitionsvolumen<br />

aller Beteiligungsangebote liegt bei<br />

aktuell über 1 2,0 Mrd. Bisher haben sich mehr als<br />

16.000 Anleger an den <strong>Fonds</strong> beteiligt. Die <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> veröffentlicht jährlich eine Leistungsbilanz<br />

mit von einem Wirtschaftsprüfer testierten Daten.<br />

Diese Leistungsbilanz kann von interessierten Anlegern<br />

jederzeit angefordert werden. Die guten Ergebnisse<br />

der Beteiligungsgesellschaften spiegeln sich in<br />

der Leistungsbilanz 2004 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> wider.<br />

Die positive Performance der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> wurde<br />

mehrfach durch unabhängige Analyseinstitute und<br />

Der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Newsletter informiert<br />

regelmäßig über Neuig keiten aus dem<br />

Unternehmen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

36


Die Partner – Emissionshaus<br />

Ergebnisse der testierten Leistungsbilanz 2004<br />

u 50 von 56 laufenden <strong>Fonds</strong> leisten prospektgemäße oder höhere Auszahlungen. Das sind 89 %.<br />

u 4 <strong>Fonds</strong> haben einen Auszahlungsvorsprung.<br />

u 52 von 56 laufenden <strong>Fonds</strong> liegen bei den Tilgungen im Plan oder besser. Das sind 93 %.<br />

u Bei 28 <strong>Fonds</strong> gibt es einen Tilgungsvorsprung. Das sind 50 %.<br />

u Im Jahr 2004 wurden insgesamt 33,6 Millionen Euro Auszahlungen an die Kommanditisten geleistet.<br />

Seit 1995 bis August 2005 wurden von der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> insgesamt 64 Beteiligungsangebote aufgelegt,<br />

darunter 59 Schiffsfonds, 2 Regenerative-<br />

Energien-<strong>Fonds</strong>, 2 Britische Zweit markt-Kapitallebensversicherungs-<strong>Fonds</strong><br />

und 1 Immobilienfonds.<br />

Die Beteiligungsangebote der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> im Überblick<br />

u 1995<br />

1 MS “SIGRID WEHR”<br />

u 1997<br />

2 MS “ADRIAN”<br />

u 1998<br />

3 MS “CSAV RIO AMAZONAS”<br />

u 1999<br />

4 MS “CCNI ARAUCO”<br />

5 VIER EINZELHANDELSOBJEKTE IN<br />

NORDDEUTSCHLAND<br />

6 MS “METHAN”<br />

7 MS “SAXONIA”<br />

u 2000<br />

8 MS “SCOTIA”<br />

9 MS “SCANDIA”<br />

10 MS “SAMARIA”<br />

11 MS “WEHR BLANKENESE”<br />

12 MS “WEHR SCHULAU”<br />

u 2001<br />

13 MS “DELOS”<br />

14 MS “WEHR ELBE”<br />

15 MS “WEHR WESER”<br />

u 2002<br />

16 MS “ROSENHEIM”<br />

17 WINDPARK COPPANZ<br />

18 MS “EMILIA SCHULTE”<br />

19 MS “SCHELDE <strong>STAR”</strong><br />

20 MS “CHRISTIANE SCHULTE”<br />

21 MS “HENRY SCHULTE”<br />

22 MS “CAROLIN SCHULTE”<br />

u 2003<br />

23 <strong>MT</strong> “TEAM NEPTUN”<br />

24 <strong>MT</strong> “TEAM JUPITER”<br />

25 <strong>MT</strong> “ROY MAERSK”<br />

26 <strong>MT</strong> “MAERSK RYE”<br />

27 <strong>MT</strong> “TAPATIO”<br />

28 MS “NORDPACIFIC”<br />

29 <strong>MT</strong> “MAERSK RAMSEY”<br />

30 LF-FLOTTENFONDS I<br />

31 MS “ANNABELLE SCHULTE”<br />

32 LF-FLOTTENFONDS II<br />

33 <strong>MT</strong> “BAVARIAN SUN”<br />

34 MS “MONTEMAR EUROPA”<br />

35 <strong>MT</strong> “COLONIAN SUN”<br />

36 MS “SAN ANTONIO”<br />

37 MS “SAN VICENTE”<br />

38 <strong>MT</strong> “CARIBBEAN SUN”<br />

39 MS “SAN PEDRO”<br />

40 MS “SAN RAFAEL”<br />

41 MS “FRIDA SCHULTE”<br />

u 2004<br />

42 <strong>MT</strong> “MEXICAN SUN”<br />

43 <strong>MT</strong> “CANADIAN SUN”<br />

44 <strong>MT</strong> “AMERICAN SUN”<br />

45 <strong>MT</strong> “MS SOPHIE”<br />

46 <strong>MT</strong> “GREEN POINT”<br />

47 LF-FLOTTENFONDS III<br />

48 LF-FLOTTENFONDS IV<br />

MS “MANHATTAN”<br />

MS “SAN FERNANDO”<br />

49 BRITISCHE KAPITAL LEBEN I<br />

50 LF-FLOTTENFONDS V<br />

MS “SARAH SCHULTE”<br />

MS “JULIA SCHULTE”<br />

MS “VICTORIA SCHULTE”<br />

51 MS “LLOYD HELSINKI”<br />

52 MS “LLOYD STOCKHOLM”<br />

53 <strong>MT</strong> “MAERSK RHINE”<br />

54 PREMIUM SHIP SELECT<br />

MS “LAURA SCHULTE”<br />

MS “TATIANA SCHULTE”<br />

55 MS “ANTONIA SCHULTE”<br />

56 <strong>MT</strong> “ST. JACOBI”<br />

57 MS “VEGA GOTLAND”<br />

u 2005<br />

58 LF-FLOTTENFONDS VII<br />

<strong>MT</strong> “HAMBURG <strong>STAR”</strong><br />

MS “PATRICIA SCHULTE”<br />

59 MS “SAN PABLO”<br />

60 WINDPARK BREBEREN<br />

61 MS “COMMANDER”<br />

62 BRITISCHE KAPITAL LEBEN II<br />

63 MS “VIRGINIA”<br />

64 <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

37


Die Partner – Treuhand<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH (vormals: LF<br />

Treuhand GmbH),<br />

eine 100%- ige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, betreut seit<br />

1999 Kapitalanleger im Bereich der Schifffahrt-,<br />

Windkraft-, Immobilien- und britischen Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungsfonds.<br />

Als Kommunikationsschnittstelle<br />

zwischen Anlegern und<br />

allen Beteiligten der <strong>Fonds</strong> nimmt die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH als Treuhandkommanditistin und Verwaltungstreuhänderin<br />

die Interessen der Anleger<br />

über die Dauer der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

wahr.<br />

Die Treuhänderin ist verantwortlich für die treuhänderischen<br />

Abwicklungen von Neuemissionen.<br />

Im weiteren Verlauf der Beteiligung ist die <strong>Lloyd</strong><br />

Treuhand GmbH Ansprechpartnerin der Anleger<br />

für alle steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen<br />

und die verständliche Darstellung der<br />

entsprechenden Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften.<br />

Das Unternehmen organisiert die jährlichen Gesellschafter-<br />

und Treugeberversammlungen einschließlich<br />

der kompetenten Durchführung der<br />

Beschlussfassungen der einzelnen Beteiligungsgesellschaften.<br />

Auf Anlegerwunsch werden auch<br />

Übertragungen und Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen<br />

durch die Treuhänderin vermittelt.<br />

Aufgabe der Treuhänderin ist unter anderem, die<br />

regelmäßige, zeitnahe und fundierte Information<br />

der Anleger über den Stand ihrer Beteiligungsgesellschaften<br />

sicherzustellen. Dafür werden inhaltlich<br />

verständliche und optisch ansprechende<br />

Dokumentationen, bestehend aus dem Jahresabschluss<br />

und den Berichten der Geschäftsführung<br />

und des Beirates, für die Anleger erstellt.<br />

Kompetentes und schnelles Antworten auf die individuellen<br />

Anfragen der Anleger ist die Basis der<br />

Qualitäts philosophie der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

38


Die Partner – Treuhand<br />

Diesen hohen Qualitätskriterien verdankt das<br />

Unternehmen seine positive Marktakzeptanz.<br />

In einer Analyse (12. Juli 2004) über die Dokumentationsgüte<br />

der Geschäftsberichte (Kriterien:<br />

Beschreibung von Einnahmesituation und Marktumfeld,<br />

Angaben zur steuerlichen Situation, Form<br />

der Berichterstattung etc.) der Beteiligungsge sellschaften<br />

durch den Wirtschaftsjournalisten Stefan<br />

Loipfi nger, Rosenheim, werden unter anderem die<br />

Geschäftsberichte der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH als<br />

vorbildlich bei Schiffsbeteiligungen beurteilt.<br />

Neben der treuhänderischen Abwicklung der<br />

Investitionen bietet die Treuhänderin ihren Kommanditisten<br />

eine Reihe weiterer Serviceangebote an.<br />

Dazu zählt insbesondere der “<strong>Lloyd</strong> Owners Club”.<br />

u “<strong>Lloyd</strong> Owners Club”<br />

Jeder Anleger, der an einem <strong>Fonds</strong> der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> beteiligt ist, wird mit Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

automatisch Mitglied des “<strong>Lloyd</strong><br />

Owners Clubs” (bisher: “Ship Owners Club”). Diese<br />

Mitgliedschaft hat viele Vorteile, z. B. stehen<br />

Anlegern interessante Hintergrundinformationen<br />

(technische Daten, Fahrtrouten, aktuelle Beschäftigungen<br />

etc.) rund um die Beteiligung und auch<br />

eine Übersicht über alle Club-Veranstaltungen zur<br />

Verfügung. Zukünftig wird dieses Angebot noch<br />

weiter ausgebaut, so dass Anleger über den<br />

“<strong>Lloyd</strong> Owners Club” neben den vielen Hintergrundinformationen<br />

dann auch eine Übersicht<br />

über die wirtschaftliche Entwicklung und die<br />

aktuellen Ergebnisse der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

erhalten.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

39


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Ergebnisprognose<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Ergebnisprognose für den Anleger<br />

Beispiel für eine Beteiligung von US$ 100.000,– zzgl. 3 % Agio.<br />

Grundlage für das Berechnungsbeispiel ist die Wirtschaftlichkeitsprognose (Seite 46/47).<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis einer möglichen Ausübung der Kaufoption durch den Charterer des<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist auf Seite 53 dargestellt.<br />

u Zu versteuerndes Einkommen:<br />

1 250.000,00/Splitting<br />

u Steuersätze: durchgehend 42 %<br />

u Kirchensteuer:<br />

keine<br />

u Solidaritätszuschlag: durchgehend 5,5 %<br />

u Pauschale Gewinnermittlung:<br />

Tonnagebesteuerung ab 2005 vorgesehen<br />

u Beispiel für eine Beteiligung von US$ 100.000,– zzgl. 3 % Agio.<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Einzahlung des Kommanditkapitals US$ 103.000 – – – – – – –<br />

Gewinnauszahlungen % – – – – – – – –<br />

Eigenkapitalrückzahlungen % – 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 8,0 8,0<br />

Auszahlungen gesamt % – 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 8,0 8,0<br />

Auszahlungen gesamt US$ – 7.0 00 7.0 00 7.0 00 7.0 00 7.0 00 8.000 8.000<br />

Steuerliches Ergebnis % 0,1 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3<br />

Steuerzahlungen US$ 27 133 133 133 133 133 133 133<br />

Mittelrückfl uss nach Steuern US$ -27 6.867 6.867 6.867 6.867 6.867 7.867 7.867<br />

Kapitalbindung US$ -103.027 -96.160 -89.293 -82.426 -75.559 -68.692 -60.825 -52.958<br />

Haftungsvolumen US$ – 7.000 14.000 21.000 28.000 35.000 43.000 51.000<br />

Anteiliges Fremdkapital 2) US$ 147.734 139.143 129.328 118.966 107.347 99.188 88.466 78.069<br />

1)<br />

Unter der Annahme eines Veräußerungserlöses in Höhe von 35 % des US-Dollar-Kaufpreises. In der Prospektkalkulation wird eine Veräußerung<br />

des Schiffes nach rund 16,25 Jahren unterstellt. Eine Veräußerung des Schiffes ist jedoch nach entsprechendem Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich. Der im Veräußerungsfall tatsächlich realisierte Erlös ist abhängig von dem Zustand des<br />

Schiffes und den Marktverhältnissen zum Veräußerungszeitpunkt.<br />

2)<br />

Anteiliges Hypothekendarlehen und anteiliger Kontokorrentkredit jeweils per Jahresende.<br />

Bei den in der Spalte “Gesamt” abgebildeten Zahlen handelt es sich um die kumulierten Werte der einzelnen Jahre. Die Unsicherheiten in den<br />

einzelnen Jahren bestehen daher auch für die Spalte “Gesamt”.<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

40


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Ergebnisprognose<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Summe<br />

1<br />

Verkauf Gesamt<br />

– – – – – – – – – 103.000 – 103.000<br />

– – – – 7,3 11,1 11,5 8,6 12,0 50,5 66,1 116,6<br />

9 , 0 9, 5 9,5 10,0 2, 7 - 1,1 - 1, 5 1,4 4, 0 94,5 8 ,5 103,0<br />

9,0 9,5 9,5 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 16,0 145,0 74,6 219,6<br />

9.000 9.500 9.500 10. 000 10. 000 10. 000 10. 000 10. 000 16. 000 145 .000 74. 59 3 219. 593<br />

0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 4,9 – 4,9<br />

133 133 133 133 133 133 133 133 133 2.15 4 – 2.15 4<br />

8.867 9.367 9.367 9.867 9.867 9.867 9.867 9.867 15.867 142.846 74.593 217.439<br />

-44.091 -34.724 -25.357 -15.490 -5.623 4.244 14.112 23.979 39.846 – – 114.439<br />

60.000 69.500 79.000 89.000 91.710 90.645 89.120 90.515 94.478 – – –<br />

68.382 58.814 52.703 43.537 33.930 23.872 13.353 5.755 600 – – –<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

41


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Investitionsrechnung<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Investition und Finanzierung<br />

Investition TUS$ in %<br />

1. Kaufpreis des Schiffes 39.700 88,1<br />

2. Erstausrüstung 250 0,6<br />

3. Dienstleistung vor Ablieferung 600 1,3<br />

4. Zwischenfi nanzierungszinsen 202 0,4<br />

5. Rechts- und Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle,<br />

252 0,6<br />

Gutachten, Handelsregister etc.<br />

6. Emission, Werbung und Marketing<br />

1) 2)<br />

2.309 5,1<br />

7. Projektierung 1.421 3,2<br />

8. Treuhandgebühren 103 0,2<br />

9. Liquiditätsreserve<br />

2)<br />

224 0,5<br />

Gesamtinvestition 45.060 100,0<br />

Finanzierung TUS$ in %<br />

10. Schiffshypothekendarlehen 25.800 57,3<br />

11. Kontokorrentkredit 1.500 3,3<br />

12. Kommanditkapital<br />

Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG<br />

Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />

310<br />

10<br />

10<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> 25<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5<br />

Emissionskapital 17.400<br />

1) 2)<br />

17.760 39,4<br />

Gesamtfinanzierung 45.060 100,0<br />

1)<br />

Zuzüglich Agio in Höhe von 3 % (TUS$ 533), das gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages für weitere Emissionskosten verwendet wird.<br />

2)<br />

Sofern die Komplementärin von ihrem im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Recht Gebrauch macht, die Liquiditätsreserve durch zusätzliches<br />

Eigenkapital zu erhöhen, verändern sich diese Positionen entsprechend.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

42


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Investitionsrechnung<br />

Erläuterungen zur Investitionsrechnung<br />

zu 1. Kaufpreis des Schiffes<br />

Die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG hat den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> über<br />

eine 100 %- ige Tochtergesellschaft, die Oyster<br />

Marine SA, mit Vertrag vom 2. Juli 2004 zu einem<br />

Kaufpreis in Höhe von US$ 39,0 Mio. erworben.<br />

Zusätzlich wurde am 2. Juli 2004 ein Commission<br />

Agreement mit Messer R.S. Platou Shipbrokers AS,<br />

Oslo, Norwegen, in Höhe von TUS$ 700 geschlossen.<br />

Der Kaufpreis war in Höhe von 10 % nach Abschluss<br />

des Kaufvertrages anzuzahlen und ist in<br />

Höhe von 90 % bei Übergabe des Schiffes fällig. Mit<br />

Datum vom 23. März 2005 ist die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG direkt<br />

in den Kaufvertrag eingetreten.<br />

zu 2. Erstausrüstung<br />

Hierbei handelt es sich um die kalkulierten Kosten<br />

für die Erstausrüstung des Schiffes in Höhe von<br />

TUS$ 250.<br />

zu 3. Dienstleistung vor Ablieferung<br />

Hierbei handelt es sich um einen vertraglich fest<br />

vereinbarten Betrag für die Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG<br />

in Höhe von TUS$ 600. Die Vergütung ist spätestens<br />

zum 31. Dezember 2005 fällig.<br />

zu 4. Zwischenfinanzierungszinsen<br />

Hierbei handelt es sich um kalkulierte Kosten für<br />

die Vorfi nanzierung der Kaufpreisanzahlung.<br />

zu 5. Sonstige Aufwendungen<br />

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um vereinbarte<br />

Festpreise für Dienstleistungen sowie<br />

die Bearbeitungsgebühren der Bankendarlehen.<br />

zu 6., 7. Emission, Werbung, Marketing und<br />

Projektierung<br />

Hierbei handelt es sich um Leistungen der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft. Aus diesen Vergütungen<br />

werden unter anderem sämtliche Vertriebsprovisionen<br />

gezahlt. Die vertraglichen Vergütungen<br />

setzen sich wie folgt zusammen:<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“<br />

Emission, Werbung und<br />

Marketing<br />

TUS$ 2.309 zzgl. Agio in<br />

Höhe von TUS$ 533<br />

Fälligkeit spätestens am 31.12.2005<br />

Projektierung TUS$ 1.421<br />

Fälligkeit spätestens am 31.12.2005<br />

zu 8. Treuhandgebühren<br />

Diesen vertraglich festgelegten Betrag erhält die<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH für die Einrichtung der<br />

Treuhandverwaltung und die Verwaltungs tätigkeit<br />

im Jahr 2005. Die Vergütung beträgt TUS$ 100<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bis spätestens<br />

zum 31. Dezember 2005 fällig. Weiter ist<br />

aus Vorsichtsgründen ein Anteil von 20 % der<br />

hierauf anfallenden Vorsteuern als nicht abzugsfähig<br />

berücksichtigt worden.<br />

zu 9. Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve dient auch dem Ausgleich<br />

unterjähriger Liquiditätsschwankungen und damit<br />

der Dispositionsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft.<br />

zu 10. Schiffshypothekendarlehen<br />

Das zugesagte Schiffshypothekendarlehen der<br />

Beteiligungsgesellschaft beträgt US$ 25,8 Mio.<br />

und wird bei Übernahme des Schiffes abgerufen.<br />

zu 11. Kontokorrentkredit<br />

Der Beteiligungsgesellschaft wurde ein Kontokorrentkredit<br />

in Höhe von TUS$ 1.500 eingeräumt.<br />

zu 12. Kommanditkapital<br />

Es handelt sich um das gemäß § 3 Ziffer 2 und 3<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

vorgesehene Kommanditkapital in<br />

Höhe von insgesamt TUS$ 17.760. Hiervon entfallen<br />

TUS$ 360 auf die bereits beigetretenen Kommanditisten<br />

gemäß § 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Das restliche Kapital in Höhe von<br />

TUS$ 17.400 entfällt auf das noch zu platzierende<br />

Emissionskapital.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

43


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Investitionsrechnung<br />

Sollte die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

von ihrem Recht nach § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

Gebrauch machen, das Gesellschaftskapital<br />

um maximal weitere TUS$ 500 zu<br />

erhöhen, ändern sich die Positionen 6., 9., 12. und<br />

damit das Gesamtinvestitions- und -fi nanzierungsvolumen<br />

entsprechend.<br />

Sämtliche Beträge (bis auf Position 8.) sind ohne<br />

Umsatzsteuer kalkuliert. Sofern diese anfällt und<br />

der Vorsteuerabzug nicht möglich ist, muss sie<br />

von der Beteiligungsgesellschaft aus der Liquiditätsreserve<br />

getragen werden. Überschreitungen bzw.<br />

Unterschreitungen der Kosten gehen zu Lasten<br />

bzw. zu Gunsten der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Nachfolgend zusammenfassend eine komprimierte<br />

Aufgliederung der Mittelverwendung.<br />

Komprimierte Aufgliederung<br />

der Mittelverwendung<br />

TUS$ in % des<br />

Gesamt aufwandes<br />

(inkl. Agio)<br />

in % des<br />

Kommandit kapitals<br />

(inkl. Agio)<br />

1. Kaufpreis inklusive Nebenkosten 40.550 89,4 221,7<br />

2. <strong>Fonds</strong>abhängige Kosten<br />

2.1. Vergütung 4.262 9,4 23,3<br />

2.2. Sonstige Kosten 556 1,2 3,0<br />

Gesamtaufwand 45.368 100,0 248,0<br />

Die einzelnen Positionen sind hierbei wie folgt berücksichtigt:<br />

1. Kaufpreis des Schiffes, Erstausrüstung, Dienstleistung vor<br />

Ablieferung<br />

2.1. Emission, Werbung, Marketing, Projektierung, Agio<br />

2.2. Zwischenfi nanzierungszinsen, sonstige Aufwendungen,<br />

Treuhandgebühren<br />

Durch Rundungsdifferenzen sind Abweichungen möglich.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

44


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

Die Wirtschaftlichkeitsprognose unterliegt der Annahme, dass die Kaufoption durch Heidmar Inc. nach<br />

Ablauf der 7-jährigen Anfangsbeschäftigung nicht ausgeübt wird.<br />

Einnahmen und Betriebskosten 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Charter/Tag in US$ 18.400 18.400 18.400 18.475 18.750 18.750 18.750<br />

Schiffsbetriebskosten/Tag (inkl. Dockung) in US$ 4.600 4.600 4.715 4.833 4.954 6.448 5.205<br />

Kalkulierte Einsatztage 77 362 360 360 360 355 360<br />

Liquiditätsrechnung in TUS$<br />

1. Chartereinnahmen 1.417 6.661 6.624 6.651 6.750 6.656 6.750<br />

2. Bereederung/Management/Befrachtung 92 433 431 414 354 349 354<br />

3. Schiffsbetriebskosten 354 1.679 1.721 1.764 1.808 2.353 1.900<br />

4. Verwaltungskosten/Sonstige Aufwen dungen/<br />

sonstige Erträge<br />

55 155 156 157 160 163 166<br />

5. Reedereiüberschuss 916 4.394 4.317 4.316 4.428 3.790 4.330<br />

6. Zinserträge – 6 3 1 1 - 1<br />

7. Zinsaufwendungen 318 1.408 1.305 1.205 1.093 1.084 978<br />

8. Gewerbesteuer 199 10 10 10 10 10 10<br />

9. Ergebnis nach Zinsen 398 2.982 3.005 3.102 3.325 2.696 3.342<br />

10. Tilgungen – 1.500 2.000 2.000 2.000 1.910 1.640<br />

11. Korrekturen 440 -213 -19 -19 -19 -4 -17<br />

12. Liquiditätsreserve Investitionsphase 224 – – – – – –<br />

13. Auszahlungen 1) – 1.243 1.243 1.243 1.243 1.243 1.421<br />

in % des nom. Kommanditkapitals 1) 2) 0,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 8,0<br />

14. Liquidität p. a. 1.062 26 -257 -160 64 -461 264<br />

15. Liquidität kumuliert 1.062 1.088 831 672 735 274 538<br />

Steuerliche Ergebnisrechnung in TUS$<br />

16. Ergebnis nach Zinsen 398 2.982 3.005 3.102 3.325 2.696 3.342<br />

17. Abschreibungen 1.340 5.196 4.555 3.993 3.500 3.069 2.690<br />

18. Aufwendungen Investitionsphase 292 – – – – – –<br />

19. Plan-Gewinn (+)/-Verlust (-) -1.233 -2.214 -1.550 -891 -175 -372 652<br />

20. in % des nominellen Kommanditkapitals 2) -6,9 -12,5 -8,7 -5,0 -1,0 -2,1 3,7<br />

21. in % des nominellen Kommandit kapitals 2)<br />

gemäß § 5 a EStG (Tonnagesteuer)<br />

0,1 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3<br />

22. Kapitalkonto in % des Kommandit kapitals 2) 96,1 76,6 60,9 48,8 40,9 31,8 27,4<br />

1)<br />

Die Auszahlungen beinhalten auch die Rückführung des Kommanditkapitals zzgl. Agio.<br />

2)<br />

Alle Prozentangaben beziehen sich auf das Kommanditkapital ohne Agio.<br />

3)<br />

Es handelt sich hierbei um den kalkulierten Veräußerungserlös in Höhe von 35 % des Kaufpreises des Schiffes in US-Dollar.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

46


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Verkauf Gesamt<br />

18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 – –<br />

5.335 5.468 5.605 7.115 5.889 6.036 6.187 6.342 7.871 6.664 – –<br />

360 360 360 355 360 360 360 360 355 360 – –<br />

3)<br />

6.750 6.750 6.750 6.656 6.750 6.750 6.750 6.750 6.656 6.750 13.895 122.716<br />

354 354 354 349 354 354 354 354 349 354 – 5.962<br />

1.947 1.996 2.046 2.597 2.149 2.203 2.258 2.315 2.873 2.432 – 34.397<br />

170 173 177 180 184 188 192 196 200 204 541 3.417<br />

3)<br />

3)<br />

4.279 4.227 4.173 3.529 4.062 4.004 3.945 3.885 3.234 3.759 13.354 78.941<br />

2 4 6 2 1 2 2 4 3 18 – 56<br />

1.008 881 762 742 626 490 352 211 77 8 – 12.549<br />

11 11 11 11 11 11 11 11 12 12 – 373<br />

3.262 3.339 3.406 2.778 3.426 3.505 3.585 3.666 3.148 3.757 13.354 66.076<br />

1.640 1.640 1.640 1.640 1.640 1.640 1.640 1.640 1.630 – 1.500 27.300<br />

6 -20 -19 -5 -22 -23 -22 -22 -22 – – –<br />

– – – – – – – – – – – 224<br />

1.421 1.598 1.687 1.687 1.776 1.776 1.776 1.776 1.776 2.842 13.248 39.000<br />

8,0 9,0 9,5 9,5 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 16,0 74,6 219,6<br />

206 81 59 -555 -12 66 146 228 -281 916 -1.393 –<br />

745 825 885 330 318 384 530 759 478 1.393 – –<br />

3.262 3.339 3.406 2.778 3.426 3.505 3.585 3.666 3.148 3.757 13.354 66.076<br />

2.358 2.067 1.836 1.836 1.836 1.836 1.836 1.836 1.836 1.836 1.620 45.077<br />

– – – – – – – – – – – 292<br />

903 1.272 1.570 942 1.590 1.669 1.749 1.830 1.312 1.921 11.734 20.707<br />

5,1 7,2 8,8 5,3 9,0 9,4 9,8 10,3 7,4 10,8 66,1 116,59<br />

0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 –<br />

24,5 22,7 22,0 17,8 16,8 16,2 16,0 16,3 13,7 8,5 –<br />

Den Positionen dieser Wirtschaftlichkeitsprognose liegen umfangreiche Einzelberechnungen zugrunde. Zu einzelnen Positionen gibt die Anbieterin<br />

auf Anfrage Auskunft.<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

47


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

Bei der Kalkulation des Beteiligungsangebotes<br />

wurde ein Prognosezeitraum von rund 16,25 Jahren<br />

zugrunde gelegt. Dieser Prognosezeitraum<br />

wurde an die kalkulierte Laufzeit der Finanzierung<br />

des Schiffes angelehnt. Eine Veräußerung des<br />

Schiffes ist jedoch nach entsprechendem Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung auch zu<br />

einem anderen Zeitpunkt möglich.<br />

zu 1. und 2. Chartereinnahmen/<br />

Bereederung/Management/Befrachtung<br />

Die Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft basieren<br />

auf dem abgeschlossenen Chartervertrag<br />

bzw. anschließenden Charterannahmen:<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Charterer<br />

Dauer der Festcharterrate<br />

Charterhöhe<br />

Anschließende<br />

Poolbeschäftigung<br />

(fest vereinbart)<br />

Kaufoption<br />

Heidmar Inc.<br />

3 Jahre (+/- 45 Tage)<br />

US$ 18.400,- pro Tag<br />

4 Jahre im Star Tankers Pool,<br />

kalkulierte Poolrate: US$<br />

18.750,– netto pro Tag<br />

Kaufoption in Höhe von US$<br />

34,5 Mio. zu Gunsten des<br />

Charterers Heidmar Inc. nach<br />

7 Jahren, sofern die durchschnittliche<br />

Poolrate im 4.<br />

bis 7. Jahr mindestens US$<br />

18.400,– netto pro Tag beträgt<br />

Kalkulierte Anschlusscharter US$ 18.750,– netto pro Tag<br />

bis Laufzeitende<br />

Bereederungsgebühr 4,5 %<br />

Managementvergütung 0,75 %<br />

Befrachtungskommission 1,25 % während der Anfangsbeschäftigung<br />

Kalkulierte Einsatztage 2005: 77 Tage, 2006: 362<br />

Tage, anschließend wurde<br />

generell von 360 Tagen p. a.,<br />

in Jahren mit Klassedockung<br />

von 355 Tagen p. a. ausgegangen<br />

Die Bereederungsgebühr in Höhe von 4,5 % auf die<br />

laufenden Einnahmen erhält die Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH &<br />

Co. KG.<br />

Des Weiteren ist eine Vergütung für die <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> für die Unterstützung des Managements<br />

in Höhe von 0,75 % der Chartereinnahmen berücksichtigt.<br />

Die vereinbarte Befrachtungskommission während<br />

der Erstcharter beträgt gemäß Chartervertrag 1,25 %<br />

auf die Chartereinnahmen und wird als Adresskommission<br />

an den Charterer Heidmar Inc. gezahlt.<br />

Der in der Spalte Verkauf ausgewiesene Betrag<br />

beinhaltet den kalkulierten Veräußerungserlös in<br />

Höhe von 35 % des US$-Kaufpreises des Schiffes.<br />

zu 3. Schiffsbetriebskosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten fallen zum größten Teil in<br />

US-Dollar an und wurden vom Vertragsreeder mit<br />

US$ 4.600,– pro Tag anhand von Erfahrungswerten<br />

ermittelt. Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> soll unter deutscher<br />

Flagge eingesetzt werden. Die daraus resultierenden<br />

Mehrkosten werden auf die von der Tonnagesteuer<br />

profi tierenden Schiffe, die von CST<br />

be reedert werden, umgelegt. Bei dem Ausweis handelt<br />

es sich um Schiffbetriebskosten nach Verrechnung<br />

der Umlage.<br />

Ab 2007 werden die Schiffsbetriebskosten über die<br />

Laufzeit der Beteiligung mit 2,5 % p.a. gesteigert.<br />

Kosten für Trockendock und Klassearbeiten wurden<br />

mit jeweils TUS$ 500 für die Jahre 2010, 2015 und<br />

2020 gesondert kalkuliert.<br />

Die Versicherungssummen decken das gesamte Investitionsvolumen<br />

gemäß der Investitionsrechnung<br />

auf Kaufpreisbasis ab.<br />

zu 4. Verwaltungskosten/Sonstige Aufwendungen/sonstige<br />

Erträge<br />

Neben der gemäß § 11 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

anfallenden Haftungsvergütung für die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie Beiratsvergütungen werden<br />

Aufwendungen für Jahresabschlussprüfungen,<br />

Beratungen etc. angesetzt, die erstmals im Jahr<br />

2007 und in den Folgejahren mit 2,5 % (ohne Komplementärvergütungen<br />

und Beiratsvergütungen)<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

48


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

gesteigert werden. Ferner sind ab 2006 Treuhandvergütungen<br />

in Höhe von 0,5 % p. a. des treuhänderisch<br />

verwalteten Kapitals enthalten. Weiter ist<br />

aus Vorsichtsgründen ein Anteil von 20 % der auf<br />

die Treuhandvergütung anfallenden Vorsteuern als<br />

nicht abzugsfähig berücksichtigt worden.<br />

Der in der Spalte Verkauf ausgewiesene Betrag<br />

beinhaltet die Vergütung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin für die Abwicklungsarbeiten beim<br />

Verkauf des Schiffes in Höhe von 3 % des Bruttoveräußerungserlöses<br />

(§ 11 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />

sowie die vereinbarte Vergütung der<br />

Treuhänderin für den mit der Liquidation verbundenen<br />

Mehraufwand.<br />

zu 6. und 7. Zinserträge/Zinsaufwendungen<br />

Die Zinsaufwendungen enthalten die Zinsen für<br />

das Schiffshypothekendarlehen und den Kontokorrentkredit.<br />

Für das Schiffshypothekendarlehen auf US-Dollar-<br />

Basis wird bis einschließlich 2009 mit einem Zinssatz<br />

von 5,5 % p. a., bis einschließlich 2011 mit<br />

6,0 % p. a., bis einschließlich 2014 mit 7,0 % p. a.<br />

und anschließend mit 8 % p. a., jeweils inklusive<br />

Bankenmargen, gerechnet. Die Berechnung der<br />

Zinsen erfolgt auf Basis von 365/360 Tagen.<br />

Für den Kontokorrentkredit wird mit einem Sollzinssatz<br />

von 7,5 % p. a. und einem Habenzinssatz<br />

von 2 % p. a. nach Abzug der Kapitalertragsteuer<br />

kalkuliert.<br />

zu 8. Gewerbesteuer<br />

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt unter<br />

Berücksichtigung eines Gewerbesteuerhebesatzes<br />

von 470 %.<br />

zu 10. Tilgungen<br />

Das zur Finanzierung des Schiffes zugesagte<br />

Schiffshypothekendarlehen in Höhe von TUS$<br />

25.800 wird bei Übernahme des Schiffes abgerufen.<br />

Die Tilgung des Darlehens erfolgt quartalsweise<br />

bei einer Laufzeit von 10 Jahren, beginnend<br />

im April 2006. Die Tilgungen betragen TUS$ 500<br />

für die Raten 1-18 und TUS$ 410 für die Raten<br />

19-39. Zusammen mit der letzten Rate ist der<br />

dann noch offene Restbetrag des Darlehens in<br />

Höhe von TUS$ 8.190 fällig. Die Kalkulationen<br />

gehen davon aus, dass für diesen Betrag eine Refi<br />

nanzierung über weitere 5 Jahre zu gleichen<br />

Tilgungsraten erfolgen kann.<br />

In der Zeit der feststehenden Charterrate der<br />

Anfangsbeschäftigung von ca. 3 Jahren sollen Tilgungen<br />

in Höhe von insgesamt rund US$ 5,5 Mio.<br />

(entsprechen ca. 21,3 % des ursprünglichen Dar -<br />

l ehens) geleistet werden.<br />

Der in der Spalte Verkauf ausgewiesene Betrag<br />

betrifft die Rückzahlung des Kontokorrentkredites.<br />

Eine ausführliche Darstellung der Darlehensverträge<br />

erfolgt im Kapitel “Rechtliche Grundlagen”<br />

auf den Seiten 71 bis 73.<br />

zu 11. Korrekturen<br />

Diese Position berücksichtigt die nicht liquiditätswirksamen<br />

Aufwands- und Ertragspositionen (z. B.<br />

Zinsabgrenzungen und Buchgewinne/-verluste).<br />

zu 12. Liquiditätsreserve Investitionsphase<br />

Es handelt sich hierbei um die Liquiditätsreserve<br />

aus der Investitionsphase.<br />

zu 13. Auszahlungen<br />

Die vorgesehenen Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

erfolgen gemäß Prognose ab 2006 mit<br />

insgesamt 7 % p. a., steigend auf 16 % p. a. für das<br />

Jahr 2021. Insgesamt sollen die Auszahlungen 145 %<br />

betragen. Hinzu kommt der Erlös aus der Veräußerung.<br />

Es sind jährliche Auszahlungen im Dezember<br />

eines jeden Jahres vorgesehen, erstmals im<br />

Dezember 2006.<br />

zu 15. Liquidität kumuliert<br />

Bei der ausgewiesenen kumulierten Liquidität<br />

handelt es sich wie bei der Liquiditätsreserve um<br />

die zur Verfügung stehende Liquidität unter Ausnutzung<br />

der vollen Kontokorrentkreditlinie.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

49


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

zu 17. Abschreibungen<br />

Der Kaufpreis des Schiffes wird zusammen mit den<br />

anteiligen Positionen 2., 3. und 5. (exkl. der Gebühren<br />

der Bankendarlehen) bis 8. der Investitionsrechnung<br />

auf Seite 42 unter Berücksichtigung des steuerlichen<br />

Schrottwertes über rund 16,25 Jahre abgeschrieben.<br />

Die Abschreibung im Jahr der Übernahme des Schiffes<br />

wird monatsweise ermittelt. Der unter Verkauf<br />

ausgewiesene Betrag beinhaltet den kalkulierten<br />

steuerlichen Restbuchwert des Schiffes.<br />

zu 18. Aufwendungen Investitionsphase<br />

Die Aufwendungen der Investitionsphase beinhalten<br />

im Wesentlichen Ausgaben für die Zinsen<br />

der Anzahlungsfi nanzierung des Kaufpreises und<br />

die Bearbeitungsgebühr der Bankendarlehen. Die<br />

Zinsen der Anzahlungsfi nanzierung beinhalten aus<br />

Vereinfachungsgründen die kumulierten Werte für<br />

die Jahre 2004 und 2005.<br />

zu 19. bis 21. Plan-Gewinn (+)/-Verlust (-)<br />

Das steuerliche Ergebnis wird ab 2005 gemäß<br />

§ 5 a EStG (Tonnagesteuer) pauschal anhand der<br />

Größe des Schiffes ermittelt.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

50


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Sensitivitätsanalysen<br />

Sensitivitätsanalysen<br />

In dem Kapitel “Risiken der Beteiligung” auf<br />

den Seiten 16 bis 23 wurden ausführlich die<br />

wirtschaftlichen Risiken dieses Beteiligungsangebotes<br />

dargestellt. Im Folgenden erläutern<br />

Sensitivitätsanalysen den Anlegern die Auswirkungen<br />

sowohl negativer als auch positiver<br />

Abweichungen von den prognostizierten<br />

Werten der Ergebnisprognose. Dabei werden<br />

unterschiedliche Annahmen zum Zinsniveau,<br />

den Chartereinnahmen, dem Veräußerungserlös<br />

und den Schiffsbetriebskosten dargestellt.<br />

In den einzelnen Szenarien wird dabei<br />

unterstellt, dass sämtliche weiteren kalkulierten<br />

Annahmen prospektgemäß verlaufen.<br />

Die Analyse vergleicht den für den Anleger zu<br />

erwartenden Mittelrückfluss nach Steuern.<br />

Es wurde in den verschiedenen Szenarien von<br />

folgenden Annahmen ausgegangen:<br />

u Veräußerungserlös<br />

In den Kalkulationen dieses Verkaufsprospektes<br />

wurde ein Veräußerungserlös von 35 % des Kaufpreises<br />

(inkl. Fremdkommission) des Schiffes (in<br />

US$) kalkuliert. Das dargestellte Szenario berücksichtigt<br />

Veräußerungserlöse von 15 %, 25 %, 45 %<br />

und 55 % des Kaufpreises in US-Dollar.<br />

u Charterrate nach Festcharter<br />

In der Grafi k wird in einem Positiv- und Negativszenario<br />

dargestellt, wie sich der Mittelrückfl uss<br />

nach Steuern an die Anleger bei einer Veränderung<br />

der Charterrate zu den kalkulierten Poolraten/der<br />

Anschlusscharterrate um 10 bzw. 20<br />

Prozentpunkte nach Ablauf der 3-jährigen fest<br />

vereinbarten Charterrate mit Heidmar Inc. verändert.<br />

u Zinsniveau<br />

In der Grafi k wird in einem kombinierten Positivund<br />

Negativszenario dargestellt, wie sich der Mittelrückfl<br />

uss nach Steuern an die Anleger bei einer<br />

Veränderung des Zinsniveaus zu den Prospektannahmen<br />

um 1 bzw. 2 Prozentpunkte verändert.<br />

Bei den Positiv- und Negativszenarien handelt es<br />

sich um Beispiele. Größere Abweichungen vom<br />

Basisszenario sind grundsätzlich möglich. Die<br />

Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines der abgebildeten<br />

Szenarien ist wirtschaftlich sinnvoll nicht zu<br />

konkretisieren.<br />

Die nachfolgende Tabelle fasst die oben genannten<br />

Szenarien noch einmal zusammen:<br />

u Schiffsbetriebskosten<br />

Im betreffenden Szenario wurde jeweils eine positive<br />

wie auch negative Abweichung der prospektierten<br />

Betriebskosten von 5 bzw. 10 Prozentpunkten<br />

dargestellt.<br />

negatives<br />

Szenario 2<br />

negatives<br />

Szenario 1<br />

positives<br />

Szenario 1<br />

positives<br />

Szenario 2<br />

Veräußerungserlös 15 % 25 % 45 % 55 %<br />

Schiffsbetriebskosten + 10 % + 5 % - 5 % - 10 %<br />

Charterrate nach Festcharter - 20 % - 10 % + 10 % + 20 %<br />

Zinsniveau + 2 % + 1 % - 1 % - 2 %<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

52


Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Sensitivitätsanalysen<br />

Sensitivitätsszenario <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> (Prognose)<br />

Mittelrückfluss nach Steuern in US$<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

Veräußerungserlös<br />

Charterrate nach Festcharter<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Zinsniveau<br />

100.000<br />

negatives<br />

Szenario 2<br />

negatives<br />

Szenario 1<br />

Prospekt<br />

positives<br />

Szenario 1<br />

positives<br />

Szenario 2<br />

u Kaufoption des Charterers<br />

Die folgende Übersicht verdeutlicht die Auswirkungen<br />

für den Anleger bei Ausübung der Kaufoption<br />

nach 7 Jahren durch den Charterer. Hierbei wurden<br />

durchschnittliche Netto-Poolraten für die 4-jährige<br />

Poolbeschäftigung nach Ablauf der 3-jährigen Anfangsbeschäftigung<br />

von US$ 18.400,– (Mindestrate,<br />

nach der der Charterer das Recht zur Ausübung<br />

der Option besitzt), von US$ 18.750,– (Prospektkalkulation)<br />

und von US$ 23.900,– (durchschnittliche<br />

Poolrate des Star Tankers Pool von 2001 bis<br />

Ende 2004) gegenübergestellt.<br />

Prognostizierter Mittelrückfluss nach Ausübung der Kaufoption<br />

in % der Kommanditbeteiligung (ohne Agio)<br />

Durchschnittliche Poolrate (netto) US$ 18.400 18.750 23.900<br />

Auszahlungen % 151,2 154,4 195,2<br />

Steuerzahlungen % 0,9 0,9 0,9<br />

Mittelrückfluss nach Steuern % 150,3 153,5 194,3<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

53


Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />

Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />

u Art der Vermögensanlage<br />

Es ist vorgesehen, dass sich die Anleger treugeberisch<br />

durch den Erwerb von Kommanditbeteiligungen<br />

(Treuhandvermögen) an der folgenden Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligen:<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG, Hamburg, eingetragen unter der Nr. HRA<br />

99646 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ermöglicht<br />

Anlegern, sich zunächst als Treugeber über die<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg, an der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu beteiligen. Die Anleger haben<br />

das Recht, von der Treuhänderin die Übertragung<br />

des für sie gehaltenen Treuhandanteiles zu verlangen<br />

und damit direkt im Handelsregister eingetragen<br />

zu werden. In jedem Fall erfolgt die Verwaltung<br />

der Beteiligungen für die Anleger auf der Grundlage<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

u Gesamtvolumen (Emissionskapital)<br />

Die Pflichteinlagen betragen insgesamt US$<br />

17.400.000,–. Zusätzlich kann die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin entscheiden, dass das<br />

Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

um weitere US$ 500.000,– bis spätestens zum<br />

31. Dezember 2006 erhöht wird. Auf die Pfl ichteinlagen<br />

ist ein Agio in Höhe von 3 % zu leisten.<br />

Die Kommanditisten werden mit einer Hafteinlage<br />

von 1 0,20 je US$ 1,00 Pfl ichteinlage in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

u Mindestbeteiligung/-anzahl<br />

Die Mindestbeteiligungssumme soll US$ 20.000,–<br />

zzgl. 3 % Agio betragen. Höhere Einlagen sollen<br />

durch US$ 5.000,– teilbar sein. Die Mindestanzahl<br />

an angebotenen Beteiligungen beträgt eins.<br />

Mindestbeteiligung/-anzahl<br />

Belässt es der Anleger bei der treugeberischen<br />

Beteiligung über die Treuhandkommanditistin, ste-<br />

Mindestbeteiligungssumme<br />

Mindestanzahl<br />

US$ 20.000,– zzgl.<br />

3 % Agio<br />

eins<br />

Bis zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

haben sich nur die Gründungsgesellschafter<br />

(vergleiche “Gesellschaftskapital der Emittentin”,<br />

Seite 64) an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt.<br />

u Rechte der Kommanditisten<br />

Die Anleger können sich als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligen mit der Möglichkeit,<br />

die Übertragung des für sie gehaltenen Treuhandanteiles<br />

zu verlangen und damit direkt im<br />

Handelsregister eingetragen zu werden. Die Treuhand<br />

wandelt sich in diesem Fall in eine Verwaltungstreuhand.<br />

Bei direkter Beteiligung haftet der<br />

Anleger bis zur Höhe seiner Hafteinlage persönlich<br />

gegenüber Dritten, bei treuhänderischer Beteiligung<br />

haftet die Treuhänderin im Außenverhältnis<br />

bei entsprechender Ersatzpfl icht des Treugebers.<br />

Wurde die Einlage erbracht und nicht zurückgewährt,<br />

ist die persönliche Haftung nach deutschem<br />

Recht grundsätzlich ausgeschlossen.<br />

Die Kommanditisten haben entsprechend ihrer Beteiligung<br />

am Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

Anspruch auf Teilhabe am Ergebnis<br />

und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Kommanditisten können auf Gesellschafterversammlungen<br />

an der Willensbildung der Beteiligungsgesellschaft<br />

mitwirken. Ihre Stimmrechte<br />

richten sich nach der Höhe ihrer Beteiligung am<br />

Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Den Kommanditisten stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte<br />

betreffend die Angelegenheiten und<br />

Bücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft zu.<br />

Die Kommanditisten können ihre Beteiligung ordentlich<br />

mit einer Frist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresende<br />

kündigen, frühestens jedoch<br />

zum 31. Dezember 2021. Eine ordentliche Kündigung<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist<br />

bei Kündigung der Beteiligung möglich.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

54


Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />

hen ihm die vorgenannten Rechte teilweise unmittelbar<br />

(Recht zur Teilnahme an und Abstimmung<br />

in Gesellschafterversammlungen, Auskunfts- und<br />

Einsichtsrechte), stets aber mindestens mittelbar<br />

über die Treuhänderin zu. Er kann der Treuhänderin<br />

Weisungen erteilen, an die diese grundsätzlich<br />

gebunden ist.<br />

u Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist eine originär gewerblich<br />

tätige Kommanditgesellschaft. Bei Kommanditgesellschaften<br />

werden die Einkünfte der<br />

Gesellschaft den Gesellschaftern steuerlich zugerechnet.<br />

Die Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Die Option zur Tonnagesteuer nach<br />

§ 5 a EStG ist in 2005 vorgesehen, so dass den<br />

Auszahlungen nur geringe Steuerzahlungen gegenüberstehen.<br />

Auch ein etwaiger Veräußerungsgewinn<br />

ist durch die Tonnagesteuer abgegolten.<br />

Ein zu versteuernder Unterschiedsbetrag ergibt<br />

sich bei konzeptionsgemäßem Verlauf nicht (vgl.<br />

die ausführlichen Erläuterungen im Kapitel “Steuerliche<br />

Grundlagen” Seite 74 bis 79).<br />

Eine Kommanditbeteiligung an der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat<br />

von Beginn an steuerliche Auswirkungen, die der<br />

Anleger mit einem Steuerberater erörtern sollte.<br />

Aufgrund der Option zur Tonnagebesteuerung von<br />

Beginn an sind z. B. Zinsen und Aufwendungen im<br />

Zusammenhang mit einer individuellen Anteilsfi<br />

nanzierung der Kommanditisten nicht als Sonder<br />

betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.<br />

Die Anbieterin übernimmt keine Zahlungen von<br />

Steuern für die Anleger.<br />

u Übertragungsmöglichkeiten/Einschränkungen<br />

Grundsätzlich ist die Übertragung einer Beteiligung<br />

aufgrund einer Schenkung, eines Verkaufs<br />

oder im Erbfalle möglich. Bei einer treugeberischen<br />

Beteiligung erfolgt die Übertragung durch<br />

Vertragsübernahme des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

Bei einer unmittelbaren Beteiligung<br />

ist zusätzlich die Abtretung der Kommanditbeteiligung<br />

erforderlich. Im Erbfall erfolgt die<br />

Übertragung, ohne dass es einer Rechtshandlung<br />

bedarf.<br />

Folgende Einschränkungen bei der Übertragung<br />

bzw. der Handelbarkeit sind zu erwähnen:<br />

u Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

notwendig (nicht bei einer Übertragung<br />

auf Ehegatten oder Kinder).<br />

u Vorkaufsrecht zu Gunsten der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin (nicht bei einem Verkauf<br />

an Ehegatten oder Kinder).<br />

u Übertragungen sollen grundsätzlich nur mit Wirkung<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen.<br />

u Übertragungen sollen die Mindestbeteiligungssumme<br />

von US$ 20.000,– nicht unterschreiten.<br />

Höhere Beträge sollen durch US$ 5.000,– teilbar<br />

sein.<br />

u Erteilung einer auf die Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgestellten und notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht<br />

durch den Erwerber bei<br />

unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist.<br />

Für den Handel der Anteile existiert keine gesetzlich<br />

vorgeschriebene Handelsplattform. Ein Verkauf der<br />

Beteiligung im Zweitmarkt kann somit weder bezüglich<br />

der Realisierung noch in Bezug auf den zu erzielenden<br />

Erlös garantiert werden (siehe “Risiken der<br />

Beteiligung - Fungibilität”, Seite 19 f.).<br />

u Geplante Laufzeit<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wurde für unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Die Prospektkalkulation<br />

geht von einer Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />

2021 aus. Der frühestmögliche ordentliche Kündigungszeitpunkt<br />

ist der 31. Dezember 2021.<br />

u Zahlstelle<br />

Folgende Zahlstelle führt bestimmungsgemäß<br />

Zahlungen an die Anleger aus:<br />

Zahlstelle<br />

Treuhänderin<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH,<br />

Neuer Wall 72,<br />

20354 Hamburg<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

55


Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />

u Zahlung des Erwerbspreises/Einzahlungskonto<br />

Der Erwerbspreis setzt sich aus der Zeichnungssumme<br />

zzgl. Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von<br />

3 % zusammen. Die Anleger haben den fälligen<br />

Erwerbspreis per Überweisung in US-Dollar auf<br />

das folgende Mittelverwendungskontrollkonto der<br />

Beteiligungsgesellschaft einzuzahlen:<br />

Mittelverwendungskontrollkonto<br />

Kontonummer 333 185.008<br />

Bankleitzahl 200 303 00<br />

Bank<br />

Conrad Hinrich Donner<br />

Bank <strong>AG</strong>, Hamburg<br />

u Zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt nach Ablauf des auf<br />

den Tag der Veröffentlichung folgenden Werktages.<br />

Sie endet mit der vollständigen Zeichnung<br />

des Emissionskapitals, spätestens am 31. Dezember<br />

2006. Eine vorzeitige Schließung des Beteiligungsangebotes<br />

sowie eine Kürzung von Beteiligungsbeträgen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

u Abwicklungswährung<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot wird in US-<br />

Dollar abgewickelt.<br />

u Einzahlungsmodalitäten<br />

Die Einzahlung des Erwerbspreises ist wie folgt zu<br />

leisten:<br />

Einzahlungen<br />

100 % + 3 % Agio nach Annahme<br />

Eine standardmäßige Anteilsfi nanzierung ist nach<br />

der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft nicht<br />

vorgesehen und wird weder von der Anbieterin<br />

noch vom Vertriebsbeauftragten angeboten. Jeder<br />

Anleger hat jedoch grundsätzlich die Möglichkeit,<br />

eine individuelle Anteilsfi nanzierung über seine<br />

Hausbank vorzunehmen.<br />

u Annahme der Beitrittserklärung<br />

Dem Verkaufsprospekt ist die Beitrittserklärung<br />

beigefügt, die vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich<br />

unterschrieben direkt oder über den<br />

Vertriebsbeauftragten bei der Anbieterin, der<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, einzureichen ist.<br />

Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch<br />

die Treuhänderin, die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Neuer<br />

Wall 72, 20354 Hamburg, und wird schriftlich<br />

unter Angabe der Treuhandnummer bestätigt. Da<br />

das Emissionskapital begrenzt ist, kann die Annahme<br />

einer Beitrittserklärung nicht garantiert<br />

werden.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

56


Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />

u Ausgabeaufschlag<br />

Es wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von<br />

3 % auf die Zeichnungssumme gemäß Beitrittserklärung<br />

erhoben.<br />

u Handelsregistereintragung<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH wird als Treuhandkommanditistin<br />

unmittelbar in das Handelsregister eingetragen.<br />

Der Eintrag der Treugeber (Kommanditisten)<br />

in das Handelsregister ist bis spätestens zum<br />

30. September 2007 vorgesehen. Sofern der Beteiligungsgesellschaft<br />

die zur Eintragung erforderliche<br />

notariell beglaubigte Vollmacht nicht zum vorgenannten<br />

Termin vorliegt, ist eine Eintragung ins Handelsregister<br />

nur noch auf eigene Kosten möglich.<br />

Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt mit<br />

einer Hafteinlage von 1 0,20 je US$ 1,00 Pfl ichteinlage.<br />

u Zusatzkosten bei Erwerb, Verwaltung, Veräußerung<br />

der Beteiligung<br />

Die Anleger haben das Recht, sich selbst auf eigene<br />

Kosten an Stelle der Treuhandkommanditistin in<br />

das Handelsregister eintragen zu lassen. Voraussetzung<br />

für die Eintragung in das Handelsregister<br />

ist eine auf die Beteiligungsgesellschaft ausgestellte<br />

und notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht.<br />

Die Notargebühren hierfür betragen gemäß<br />

§ 45 Abs. 1 KostO 1/4 einer vollen Gebühr nach<br />

dem zu beglaubigenden Wert. Dieser richtet sich<br />

nach der Höhe der Beteiligung. Die Gebühren betragen<br />

grundsätzlich jedoch höchstens 1 130,- zzgl.<br />

Auslagen und Umsatzsteuer (Stand: Mai 2005), sofern<br />

die vorgefertigte Handelsregistervollmacht der<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH verwendet wird. Gemäß § 3<br />

Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages können rückständige<br />

Einlagen der Anleger mit 1 % monatlich zu<br />

Lasten des entsprechenden Anlegers verzinst werden.<br />

Verlangt ein Anleger Einsicht in die Bücher<br />

und Papiere der Gesellschaft, so hat er die ihm ggf.<br />

entstehenden Kosten nach § 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

selbst zu tragen. Wird ein Anleger<br />

nach § 21 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen, so hat er<br />

die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden<br />

entstehenden Kosten zzgl. evtl. Verzugszinsen zu<br />

tragen. Die Kostenverteilung für die bei einem Ausscheiden<br />

zu erstellende Auseinandersetzungsbilanz<br />

ist in § 22 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />

Aufgrund der Abwicklung dieses Beteiligungsangebotes<br />

auf US-Dollar-Basis können für den Anleger<br />

erhöhte Bankgebühren für die Ein- und Auszahlungen<br />

anfallen. Sollten die Zahlungen nicht über ein<br />

US-Dollar-Konto des Anlegers abgewickelt werden,<br />

kommen Kursdifferenzen aus der Geld-/Briefspanne<br />

hinzu.<br />

Generell sind vom Anleger die von ihm persönlich<br />

veranlassten Kosten, wie z. B. Telefon, Porto, Bankgebühren,<br />

Steuerberatungskosten oder Reisekosten,<br />

zu tragen.<br />

Bei Veräußerung der Beteiligung sind vom Anleger<br />

ggf. anfallende Nebenkosten wie z. B. Gutachteroder<br />

Transaktionskosten zu tragen (vgl. Kapitel<br />

“Rechtsverhältnisse der Emittentin” Seite 66 f.).<br />

Da die Höhe der vorstehend genannten Kosten<br />

jeweils unter anderem von den persönlichen Verhältnissen<br />

oder der Höhe der Beteiligung des Anlegers<br />

abhängig ist, ist eine Quantifi zierung nicht<br />

möglich. Weitere Kosten bei Erwerb, Verwaltung<br />

und Veräußerung der Beteiligung fallen für den<br />

Anleger nicht an.<br />

u Weitere Leistungen des Anlegers<br />

Weitere Leistungen, insbesondere weitere Zahlungen<br />

über den Erwerbspreis hinaus, sind von den<br />

Anlegern nicht zu erbringen.<br />

u Auf die angebotene Vermögensanlage anwendbares<br />

Recht/Angebotene Teilbeträge im Ausland<br />

Das Beteiligungsangebot wird grundsätzlich nur in<br />

Deutschland öffentlich zur Zeichnung angeboten.<br />

Einzelplatzierungen können jedoch in Österreich,<br />

Luxemburg oder der Schweiz erfolgen. Für sämtliche<br />

Rechtsbeziehungen mit dem Anleger einschließlich<br />

der Rechtsbeziehungen vor dem Beitritt<br />

zur Gesellschaft und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

wird deutsches Recht zugrunde ge-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

57


Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />

legt. Vertragssprache und Sprache für die weitere<br />

Kommunikation ist deutsch.<br />

u Beendigung der Vermögensanlage<br />

Grundsätzlich kann die Vermögensanlage auf folgende<br />

Weise beendet werden:<br />

u Verkauf des Schiffes <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> und<br />

Aufl ösung der Beteiligungsgesellschaft<br />

u Rückabwicklung der Beteiligung<br />

u Übertragung der Beteiligung<br />

u Ordentliche Kündigung der Beteiligung<br />

u Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Bei einem Verkauf des Schiffes oder einer Rückabwicklung<br />

wird das nach Begleichung sämtlicher<br />

Kosten und Aufwendungen aus und im Zusammenhang<br />

mit der Liquidation und nach Befriedigung der<br />

Gläubiger verbleibende Vermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />

unter allen Kommanditisten im Verhältnis<br />

ihrer Einlage verteilt. Über den Verkauf des<br />

Schiffes entscheidet die Gesellschafterversammlung.<br />

Hiervon abweichend besteht aus dem abgeschlossenen<br />

Chartervertrag unter bestimmten Voraussetzungen<br />

eine Kaufoption des Charterers (vgl.<br />

hierzu Seite 71 “Chartervertrag”). Unter ungünstigen<br />

Umständen kann es zu einer Rückabwicklung<br />

der Beteiligung kommen. In diesem Fall ist mit dem<br />

Verlust eines gegebenenfalls erheblichen Teiles der<br />

Vermögensanlage zu rechnen.<br />

Die Übertragungsmöglichkeiten sowie die Voraussetzungen,<br />

Auswirkungen und Kosten einer Übertragung<br />

sind auf Seite 55 “Übertragungsmöglichkeiten/Einschränkungen”<br />

sowie Seite 66 f. “Übertragung<br />

der Beteiligung/Ausscheiden aus der<br />

Kommanditgesellschaft” dargestellt.<br />

dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag auch der<br />

Bereederungsvertrag sowie der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

für die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG im Wortlaut<br />

abgedruckt.<br />

Die diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden<br />

Gutachten können von interessierten Anlegern<br />

(ggf. erst nach Abschluss eines Auskunftsvertrages)<br />

angefordert werden.<br />

u Verbraucherinformation bei Fernabsatzverträgen<br />

Sofern der Beitritt des Anlegers (Verbraucher)<br />

nicht aufgrund eines persönlichen Kontaktes mit<br />

dem Anlageberater erfolgt, sondern im Wege des<br />

Fernabsatzes, d. h. durch sogenannte Fernkommunikationsmittel<br />

(Telefon, Brief, Fax, elektronische<br />

Kommunikation wie E-Mail, Internet), sind<br />

nach § 312 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />

i.V.m. § 1 BGB-Informationspfl ichten-Verordnung<br />

(BGB-InfoV) dem Anleger gegenüber umfangreiche<br />

Informationen zu erteilen. Diese Informationen<br />

sind in dem hier vorliegenden Verkaufsprospekt<br />

vollständig enthalten. Auf eine gesonderte<br />

zusammenfassende Darstellung wurde daher verzichtet.<br />

Den Anlegern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht<br />

nach § 355 BGB zu. Die Einzelheiten des<br />

Widerrufes und seiner Rechtsfolgen ergeben sich<br />

aus der in der Beitrittserklärung enthaltenen<br />

Widerrufsbelehrung.<br />

Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung sowie<br />

der Ausschluss aus der Gesellschaft und deren<br />

Folgen sind auf Seite 60 ff. “Angaben über die<br />

Emittentin” ausführlich erläutert.<br />

u Dokumentation<br />

Auf den Seiten 98 bis 120 dieses Verkaufsprospektes<br />

sind neben dem Gesellschaftsvertrag und<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

58


Rechtliche Grundlagen – Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

u Anlageziele, Anlagepolitik<br />

Der sich in dem Markt der Tankschifffahrt dem Wettbewerb<br />

stellende <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> soll für die Beteiligungsgesellschaft<br />

profi tabel betrieben werden<br />

und einen Totalgewinn für die Anleger erzielen. Das<br />

Marktumfeld und der relevante Schifffahrtsmarkt wurden<br />

bereits im Kapitel “Das Anlageobjekt - Schifffahrtsmarkt”<br />

beschrieben (siehe Seite 28-31).<br />

Die Nettoeinnahmen aus diesem öffentlichen Zeichnungsangebot<br />

werden zur Anschaffung des Anlageobjektes<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> verwendet. Für<br />

weitere Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht<br />

verwendet.<br />

Die Nettoeinnahmen aus der Einwerbung des Emissionskapitals<br />

reichen für die Realisierung der Investition<br />

nicht aus, daher ist die zusätzliche Aufnahme von<br />

Fremdkapital zur Realisierung der Gesamtinvestition<br />

erforderlich (siehe “Darlehensverträge”, Seite 71 ff.).<br />

Der Kaufvertrag für das Schiff wurde bereits geschlossen,<br />

die Ablieferung des Schiffes an die Beteiligungsgesellschaft<br />

soll Mitte Oktober 2005 erfolgen. Die<br />

Kaufpreiszahlung erfolgte vertragsgemäß zu 10 % bei<br />

Abschluss des Kaufvertrages. Die restlichen 90 % des<br />

Kaufpreises sind bei Übernahme des Schiffes zur Zahlung<br />

fällig.<br />

u Angaben über die Emittentin<br />

Der Anleger beteiligt sich mittelbar an der <strong>MT</strong><br />

<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin.<br />

Sitz und Geschäftsanschrift der <strong>MT</strong><br />

<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG ist Mattentwiete 1, 20457 Hamburg. Die<br />

Gesellschaft ist unter der Nummer HRA 99646 im<br />

Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.<br />

Die Gründung der Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgte am 1. Januar 2004. Als Kommanditgesellschaft<br />

(GmbH & Co. KG) unterliegt das Unternehmen<br />

deutschem Recht und ist gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft gehört keinem Konzern<br />

an.<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb<br />

und der Betrieb des Rohöl- und Produktentankers<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />

vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />

zu fördern, oder mit ihm im Zusammenhang<br />

stehen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat bisher keine weiteren<br />

Emissionen vorgenommen.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH mit einem Stammkapital von<br />

1 25.000,–, das jeweils zu 50 % von der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und der Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />

gehalten wird. Sitz und Geschäftsanschrift der<br />

Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH ist Mattentwiete 1, 20457 Hamburg.<br />

Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 91850<br />

im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg<br />

eingetragen. Die Gründung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin erfolgte am 20. Oktober<br />

2004. Geschäftsführer der Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH sind Volker<br />

Vormberg, Ulrich Schittek, Holger Schmitz und<br />

Dr. Torsten Teichert, alle Hamburg. Die Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist die Hauptgeschäftstätigkeit<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />

Der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt<br />

die Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft.<br />

Sie leistet keine Kapitaleinlage.<br />

Für die Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält<br />

sie gemäß § 11 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

ab 2005 eine Vergütung in Höhe von US$<br />

20.000,– p. a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle<br />

Geschäfte der Beteiligungsgesellschaft, die den<br />

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes<br />

der Beteiligungsgesellschaft überschreiten, bedürfen<br />

der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter<br />

bzw. des Beirates (vgl. § 6 Ziffer 4 bzw. Ziffer 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages). Im Falle der Veräußerung<br />

des Schiffes oder bei Totalverlust erhält die per-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

60


Rechtliche Grundlagen – Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

sönlich haftende Gesellschafterin gemäß § 11 Satz<br />

2 des Gesellschaftsvertrages eine Vergütung für<br />

Abwicklungsarbeiten in Höhe von 3 % des Bruttoveräußerungserlöses<br />

bzw. der Versicherungsentschädigung<br />

zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Das von der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH vertretene<br />

Kommanditkapital wird von dieser im eigenen Namen<br />

und für Rechnung des jeweiligen Anlegers erworben<br />

und verwaltet. Die Beteiligung der Anleger<br />

erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, die<br />

die Rechtsstellung der Gesellschafter jeweils untereinander<br />

und im Verhältnis zur persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin und der Treuhänderin regeln.<br />

Diese Verträge räumen den Anlegern<br />

umfangreiche Mitwirkungs-, Informations- und Überwachungsrechte<br />

ein.<br />

Gemäß § 3 Ziffer 5 in Verbindung mit § 17 Ziffer 3<br />

des Gesellschaftsvertrages haben die Anleger das<br />

Recht, sich selbst auf eigene Kosten an Stelle der<br />

Treuhandkommanditistin in das Handelsregister<br />

eintragen zu lassen mit der Maßgabe, dass sich<br />

das Treuhandverhältnis in eine Verwaltungstreuhand<br />

umwandelt (vgl. auch § 10 Ziffer 6 des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages). Voraussetzung<br />

für die Eintragung in das Handelsregister ist eine<br />

auf die Beteiligungsgesellschaft ausgestellte und<br />

notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht.<br />

Die Notargebühren hierfür betragen gemäß § 45<br />

Abs. 1 KostO 1/4 einer vollen Gebühr nach dem<br />

zu beglaubigenden Wert. Dieser richtet sich nach<br />

der Höhe der Beteiligung. Die Gebühren betragen<br />

grundsätzlich jedoch höchstens 1 130,– zzgl. Auslagen<br />

und Umsatzsteuer (Stand: Mai 2005), sofern<br />

die vorgefertigte Handelsregistervollmacht der<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH verwendet wird.<br />

Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer<br />

Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

durch eingeschriebenen und an die<br />

Beteiligungsgesellschaft gerichteten Brief kündigen.<br />

Eine Kündigung kann jedoch frühestens zum<br />

31. Dezember 2021 ausgesprochen werden. Das<br />

Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt (§ 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Weitere Gründe für das Ausscheiden<br />

regelt § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Treugeber, die nicht selbst als Komman ditisten im<br />

Handelsregister eingetragen sind, können die Treuhänderin<br />

durch eingeschriebenen Brief anweisen,<br />

die für sie gehaltene Kommanditbeteiligung zu den<br />

oben genannten Bedingungen zu kündigen. Die<br />

entsprechende Weisung muss der Treuhänderin<br />

spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

zugehen.<br />

Für den Fall der Kündigung sind keine Vertragsstrafen<br />

vorgesehen. Kündigt die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin einem Gesellschafter aus<br />

wichtigem Grund, ist das Abfi ndungsguthaben gegenüber<br />

sonstigen Ausscheidensgründen reduziert<br />

(vgl. § 22 Ziffer 4 Buchstabe a Satz 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Wird ein Anleger gemäß § 21<br />

Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen, weil er die Einlage<br />

nicht rechtzeitig erbringt, steht ihm kein Abfi n-<br />

dungsguthaben zu; Teilleistungen auf die Einlage<br />

einschließlich Agio werden erstattet. Der auf den<br />

Anleger entfallende Anteil der Kosten zur Erstellung<br />

einer Auseinandersetzungsbilanz wird in § 22<br />

des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsvertrag besteht<br />

gemäß § 24 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung<br />

mit Anlage II zum Gesellschaftsvertrag unter<br />

Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges die<br />

ausschließliche Zuständigkeit eines Schiedsgerichts,<br />

welches seinen Sitz in Hamburg hat.<br />

Soweit der Anleger Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft<br />

im Wege des Fernabsatzes<br />

i.S.d. § 312 b BGB erworben hat, kann er bei<br />

Streitig keiten aus der Anwendung der Vorschriften<br />

des BGB betreffend Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender<br />

Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

des § 676 h BGB die bei der Deutschen Bun-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

61


Rechtliche Grundlagen – Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

desbank, Postfach 111232, 60047 Frankfurt/Main,<br />

Telefon: 069/2388-19 07/19 06, Fax: 069/2388-<br />

1919, eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Die<br />

Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung<br />

des Sachverhalts und unter Beifügung der<br />

zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen<br />

Unterlagen zu erheben. Der Anleger (Beschwerdeführer)<br />

hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />

noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />

und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt,<br />

angerufen hat und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen<br />

hat. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />

Die Möglichkeit zur Klageerhebung vor einem<br />

Schiedsgericht bleibt unberührt.<br />

u Abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

vom HGB<br />

Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin<br />

wurden folgende vom HGB (Handelsgesetzbuch)<br />

abweichende Regelungen getroffen:<br />

u Über den Beteiligungsbetrag (Pfl ichteinlage)<br />

hinaus ist ein Agio in Höhe von 3 % zu zahlen<br />

(§ 3 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Die Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt in<br />

US-Dollar. Die Hafteinlage beträgt 1 0,20 je<br />

US$ 1,00 Pfl ichteinlage.<br />

u Vom Beitritt bzw. der Erhöhung einer Beteiligung<br />

bis zur Eintragung eines Gesellschafters<br />

(auch der Treuhandkommanditistin) bzw. der<br />

Erhöhung seiner Einlage in das Handelsregister<br />

besteht ein atypisches stilles Gesellschaftsver-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

62


Rechtliche Grundlagen – Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

hältnis, für das die Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend gelten (§ 3 Ziffer<br />

11 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Rückständige Einlagen können mit 1 % monatlich<br />

zu Lasten des Kommanditisten verzinst<br />

werden (§ 3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Bei Nichtleistung der Einlage kann ein<br />

Kommanditist von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin nach schriftlicher Fristsetzung<br />

mit Ausschlussandrohung ohne Gesellschafterbeschluss<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, die Treuhandkommanditistin kann auch<br />

teilweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, wenn und soweit ihre Treugeber keine<br />

Einlage leisten (§ 21 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Beschlussfassungen erfolgen nicht nach der<br />

Anzahl der Gesellschafter, sondern nach dem<br />

Verhältnis der Pfl ichteinlagen (§ 9 Ziffer 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

u Die Gewinn- und Verlustbeteiligung erfolgt nicht<br />

nach der Anzahl der Gesellschafter, sondern<br />

nach dem Verhältnis der Pfl ichteinlagen unter<br />

Berücksichtigung einer relativen Gleichstellung<br />

der Ergebnissonderkonten (§ 16 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Entnahmen erfolgen aufgrund Beschlusses der<br />

Gesellschafter und sind nicht auf 4 % des zuletzt<br />

festgestellten Festkapitalkontos beschränkt<br />

(§ 16 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Sämtliche Konten der Gesellschafter sind unverzinslich<br />

(§ 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Die persönlich haftende Gesellschafterin ist<br />

berechtigt, Teile der Geschäftsführung auf zuverlässige<br />

Dritte - insbesondere den Vertragsreeder<br />

- zu übertragen (§ 6 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Es wird ein Beirat für die Beteiligungsgesellschaft<br />

gebildet, dessen Zustimmung die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin vor der Vornahme<br />

bestimmter zentraler Geschäfte einzuholen<br />

hat. Die Kommanditisten können vom<br />

Beirat und von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

Auskünfte über die Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft verlangen (§§ 5, 6, 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten für<br />

über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehende<br />

Handlungen nach § 164 HGB ist<br />

ausgeschlossen bzw. wurde teilweise auf den<br />

Beirat übertragen (§ 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Es besteht kein Wettbewerbsverbot für die<br />

Komplementärin und deren Organe (§ 6 Ziffer 2<br />

des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen nicht<br />

der Einstimmigkeit (§ 9 des Gesellschaftsvertra<br />

ges).<br />

u Fehlerhafte Beschlüsse der Gesellschaft, deren<br />

Zustandekommen nicht gegen zwingende gesetzliche<br />

Vorschriften verstößt, können nur innerhalb<br />

von 3 Monaten ab Beschlussfassung<br />

bzw. bei schriftlicher Beschlussfassung ab Absendung<br />

der schriftlichen Mitteilung über die<br />

Beschlussfassung durch Klage gegen die Gesellschaft<br />

angefochten werden (§ 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Kommanditanteile können mit Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin übertragen<br />

werden. Es besteht ein Vorkaufsrecht der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin (§§ 17,<br />

18 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Jeder Kommanditist hat das Recht, seine Beteiligung<br />

zu kündigen, erstmals jedoch zum<br />

31. Dezember 2021 (§ 19 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Die Höhe und die Fälligkeit des Abfi ndungsguthabens<br />

eines ausscheidenden Kommanditisten<br />

bestimmen sich nach § 22 des Gesellschaftsvertrages.<br />

u Im Liquidationsfall ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin alleinige Liquidatorin der Gesellschaft<br />

(§ 23 des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Für alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern<br />

untereinander oder mit der Gesellschaft<br />

ist ein Schiedsgericht mit Sitz in Hamburg<br />

ausschließlich zuständig (§ 24 des<br />

Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit Anlage<br />

II des Gesellschaftsvertrages).<br />

u Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Gesellschaftsvertrag<br />

verwiesen, der ab Seite 98 in<br />

diesem Verkaufsprospekt abgedruckt ist.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

63


Rechtliche Grundlagen - Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

u Gesellschaftskapital der Emittentin<br />

Die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG wurde als 49. LloFo Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG von der Verwaltung<br />

LloFo Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />

HRB 61181, als Komplementärin zusammen mit<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg, HRB 75492, als<br />

Kommanditistin gegründet.<br />

Mit Datum vom 18.01.2005 ist die Verwaltung<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH,<br />

Hamburg, HRB 91850, als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin eingetreten und die Verwaltung<br />

LloFo Schiffahrtsgesellschaft mbH aus der Gesellschaft<br />

ausgeschieden. Weiter sind die Dr. Karl-<br />

Heinz Krämer GmbH, Hamburg, HRB 88500, die<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />

GmbH & Co. KG, Hamburg, HRA 100056, die<br />

Chemikalien Seetransport G.m.b.H., Hamburg,<br />

HRB 13038, und die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg,<br />

HRB 71179, als Kommanditisten in die Gesellschaft<br />

eingetreten. (im Folgenden zusammen<br />

mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> “Gründungsgesellschafter”<br />

bzw. “Gründungskommanditisten” genannt).<br />

Zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

wird das bisher gezeichnete Gesellschaftskapital<br />

der Beteiligungsgesellschaft gemäß der unten<br />

abgebildeten Tabelle gehalten. Das gezeichnete<br />

Kapital beträgt insgesamt US$ 360.000,–.<br />

Die Höhe der ausstehenden Einlagen beträgt<br />

US$ 360.000,–. Die Gründungsgesellschafter<br />

werden ihre gezeichneten Einlagen vor Übernahme<br />

des Schiffes vollständig einzahlen. Es ist vorgesehen,<br />

dass das Kommanditkapital durch den<br />

Beitritt weiterer Anleger um US$ 17.400.000,–<br />

(Emissions kapital) auf einen Betrag von insgesamt<br />

US$ 17.760.000,– erhöht wird. Zusätzlich ist die<br />

Komplementärin ermächtigt, das Kommanditkapital<br />

bis spätestens zum 31. De zem ber 2006<br />

um maximal weitere US$ 500.000,– zu erhöhen<br />

und die Treuhänderin zu beauftragen, die von ihr<br />

übernommene Pfl ichteinlage um diesen Betrag zu<br />

erhöhen.<br />

Aufgrund der Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Kommanditgesellschaft) bestehen keine<br />

Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien.<br />

Die Emittentin hat bisher keine Wertpapiere oder<br />

Vermögensanlagen herausgegeben.<br />

Unabhängig vom Beteiligungszeitpunkt und der<br />

Beteiligungshöhe stehen sämtlichen Kommanditisten<br />

(inklusive Gründungskommanditisten) die<br />

gleichen Rechte und Pfl ichten zu.<br />

Gründungsgesellschafter/Anschrift und Sitz Gezeichnetes Kapital Davon eingezahlt<br />

Komplementärin<br />

Verwaltung LloFo Schiffahrtsgesellschaft mbH, Neuer Wall 72,<br />

20354 Hamburg (ausgeschieden)<br />

Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH,<br />

Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />

0,- 0,-<br />

0,- 0,-<br />

Kommanditisten<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg US$ 25.000,- US$ 0,-<br />

Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg US$ 310.000,- US$ 0,-<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG,<br />

Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />

US$ 10.000,- US$ 0,-<br />

Chemikalien Seetransport G.m.b.H.,<br />

Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />

US$ 10.000,- US$ 0,-<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg US$ 5.000,- US$ 0,-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

64


Rechtliche Grundlagen - Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

u Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an<br />

anderen Unternehmen<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der emittierten<br />

Vermögensanlage beauftragt sind, noch an Unternehmen,<br />

die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen, noch an Unternehmen, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />

Leistungen bringen, unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligt.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> selbst ist jedoch mit der Konzeption<br />

und dem Vertrieb dieses Beteiligungsangebotes<br />

beauftragt und bedient sich dabei der<br />

Mitarbeit diverser Vertriebsbeauftragter. Die Vertriebsbeauftragten<br />

sind selbständige Unternehmer.<br />

Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfüllungsgehilfen<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> auf.<br />

Zu den Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />

siehe auch Seite 68 ff., “Abgeschlossene Verträge”.<br />

u Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist der Erwerb und Betrieb des Rohöl- und<br />

Produktentankers <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> und alle<br />

damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist insbesondere von<br />

folgenden Verträgen von wesentlicher Bedeutung<br />

für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der<br />

Gesellschaft abhängig:<br />

u Für das Schiff wurde ein Kaufvertrag (MoA) abgeschlossen<br />

(vgl. “Kaufvertrag und Eigentum<br />

am Schiff”, Seite 70 f.). Die Übernahme des<br />

Schiffes soll Mitte Oktober 2005 erfolgen.<br />

u Es ist ein fester Chartervertrag mit einer Laufzeit<br />

von 7 Jahren abgeschlossen worden, davon<br />

die ersten 3 Jahre mit einer fest vereinbarten<br />

Charterrate. Nach Ablauf der ersten 3 Jahre soll<br />

der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> für 4 Jahre im Star Tankers<br />

Pool eingesetzt werden (vgl. “Risiken der<br />

Beteiligung”, Seite 18 f., “Charterer”, Seite 32 f.<br />

und “Abgeschlossene Verträge”, Seite 71). Die<br />

Pooleinnahmen können naturgemäß nicht genau<br />

prognostiziert werden. Von der Prognoserechnung<br />

abweichende Einnahmen haben entsprechende<br />

Auswirkungen auf das wirt schaftliche<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft sowie<br />

deren Liquiditätslage. Bei Nichteinhaltung der<br />

Chartervereinbarungen unterliegt die Beteiligungsgesellschaft<br />

den dann jeweils geltenden<br />

Marktbedingungen.<br />

u Mit der Bereederung des Schiffes wurde die<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />

GmbH & Co. KG beauftragt (vgl. “Vertragsreeder”,<br />

Seite 34 f.). Bei Nichterfüllung<br />

des Bereederungsvertrages müsste ein neuer<br />

Vertragsreeder für das Schiff unter Vertrag genommen<br />

werden.<br />

u Zur Finanzierung des Schiffes wurden Darlehensverträge<br />

mit einem Konsortium deutscher<br />

Geschäftsbanken abgeschlossen (vgl. “Darlehensverträge”,<br />

Seite 71 ff.).<br />

u Zur Sicherstellung der Gesamtfi nanzierung wurde<br />

von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und der Dr. Karl-<br />

Heinz Krämer GmbH eine Platzierungsgarantie<br />

zum 31. Dezember 2006 über jeweils 50 % abgegeben.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist nicht von Patenten,<br />

Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren<br />

abhängig.<br />

Es sind weder Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />

anhängig, die einen wesentlichen Einfl uss auf die<br />

wirtschaftliche Lage der Emittentin haben könnten,<br />

noch ist ihre Tätigkeit durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinfl usst worden.<br />

Neben der Investition in das Anlageobjekt <strong>MT</strong><br />

<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> liegen keine weiteren laufenden<br />

Investitionen vor.<br />

u Mitwirkungsrechte an der Beteiligungsgesellschaft<br />

Oberstes Organ der Beteiligungsgesellschaft sind<br />

die Gesellschafter, die in ihrer Gesamtheit insbesondere<br />

über die in § 6 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Grundlagengeschäfte entscheiden.<br />

Die Geschäftsführung der Beteili gungsgesellschaft<br />

benötigt für besondere Geschäfte, die über den<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

65


Rechtliche Grundlagen - Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, die<br />

Zustimmung der Gesellschafter und/oder des<br />

Beirates. Die Zustimmung der Gesellschafter ist<br />

unter anderem für die Veräußerung des Schiffes<br />

erforderlich. Langfristige Charterverträge, die Belastung<br />

des Schiffes über die Gründungsfi nanzierung<br />

hinaus und verschiedene andere wichtige<br />

Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des<br />

Beirates. Anleger, die über die Treuhänderin beteiligt<br />

sind, können die Mitbestimmungsrechte über<br />

die Treuhänderin wahrnehmen. Sie sind jedoch<br />

auch selbst berechtigt, an Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen und ihr Stimmrecht<br />

dort selbst auszuüben. Auf den Gesellschafterversammlungen<br />

wird je US$ 100,– Kommanditkapital<br />

eine Stimme gewährt.<br />

Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter<br />

sind in § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt.<br />

u Beirat<br />

Der Beirat vertritt die Interessen der Kommanditisten<br />

und Treugeber der Treuhänderin gegenüber<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin. Er entscheidet<br />

über die Zustimmung zu den ihm gemäß<br />

§ 6 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages vorzulegenden<br />

Rechtsgeschäften.<br />

Der Beirat besteht aus drei natürlichen Personen.<br />

Zwei Beiratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung<br />

gewählt, ein Beiratsmitglied<br />

wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

entsandt. Bis zur Wahl des Beirates kann die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin einen vorläufi<br />

gen Beirat berufen.<br />

Der Beirat wird für 3 Jahre gewählt. Er bleibt<br />

jedoch bis zur nächsten nach Ablauf der Wahlperiode<br />

angesetzten Neuwahl im Amt. Im Interesse<br />

der Gesellschafter berät und überwacht der<br />

Beirat die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Bei bestimmten Geschäftsvorfällen<br />

muss der Beirat entsprechend den Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages zustimmen. Die Rechte<br />

und Pfl ichten des Beirates sind insbesondere in<br />

§ 5, § 6 Ziffer 5 und § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt.<br />

Dem Beirat stehen umfassende Kontroll- und Mitwirkungsrechte<br />

zu, um die Interessen der Anleger<br />

zu vertreten.<br />

u Übertragung der Beteiligung/Ausscheiden aus<br />

der Kommanditgesellschaft<br />

Die Übertragung oder Veräußerung der Beteiligung<br />

ist mit Zustimmung der Komplementärin<br />

möglich. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden. Als wichtiger<br />

Grund gilt unter anderem die beabsichtigte<br />

Übertragung an einen Dritten, der durch den<br />

Erwerb mit mehr als 25 % an dem Kapital der<br />

Gesellschaft beteiligt werden würde. Gemäß<br />

§ 18 des Gesellschaftsvertrages besitzt die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ein Vorkaufsrecht.<br />

Dieses gilt nicht bei der Übertragung der<br />

Beteiligung auf Ehegatten oder Kinder.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte<br />

Dauer errichtet. Jeder Gesellschafter kann seine<br />

Beteiligung an der Gesellschaft mit einer Frist von<br />

6 Monaten zum Ablauf eines Geschäfts jahres,<br />

frühestens jedoch zum 31. Dezember 2021 und<br />

sonst aus wichtigem Grund kündigen. Mit Wirksamwerden<br />

der Kündigung scheidet der Gesellschafter<br />

aus der Gesellschaft aus. Der Kommanditist<br />

kann in bestimmten Fällen aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen werden bzw.<br />

scheidet aus (vgl. §§ 19, 21 des Gesellschaftsvertrages),<br />

z. B. wenn er seine Einlagenverpfl ichtung<br />

nicht rechtzeitig erfüllt, über sein Vermögen das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er die<br />

Aufl ösungsklage erhebt.<br />

Bei Tod eines Kommanditisten oder Treugebers<br />

scheidet dieser aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft<br />

wird mit seinen Erben oder den anderweitig<br />

durch Verfügung von Todes wegen Begünstigten<br />

fortgesetzt. Die Einzelheiten hierzu, ins besondere<br />

zum Nachweis der Begünstigung und zur Auseinandersetzung,<br />

regeln § 20 des Gesellschaftsvertrages<br />

und § 9 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

66


Rechtliche Grundlagen - Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />

Im Falle des Ausscheidens eines Kommanditisten<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft hat er gemäß<br />

§ 22 des Gesellschaftsvertrages Anspruch auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben. Die Ermittlung des<br />

Abfi ndungsguthabens erfolgt aufgrund der unter<br />

Berücksichtigung des Verkehrswertes erstellten<br />

Auseinandersetzungsbilanz. An den Kosten der<br />

Erstellung dieser Bilanz hat der Kommanditist sich<br />

nach Maßgabe von § 22 Ziffer 3 und 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu beteiligen.<br />

Auch wenn das Landgericht München I in seinem<br />

Urteil vom 8. Juni 2005 (Az. 15 S 22074/04) eine<br />

Innenhaftung der Kommanditisten gegenüber der<br />

Gesellschaft auf Rückzahlung der erhaltenen Kapitalrückzahlungen<br />

ohne ausdrückliche entsprechende<br />

Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag abgelehnt<br />

hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies<br />

durch ein anderes Gericht anders beurteilt und<br />

eine Innenhaftung bejaht werden würde.<br />

u Haftung der Kommanditisten<br />

Durch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft<br />

ist die Haftung der Kommanditisten auf ihren jeweiligen<br />

Beteiligungsbetrag begrenzt. Die gesetzliche<br />

Haftung erlischt mit Einzahlung des Beteiligungskapitals<br />

(vgl. §§ 171 ff. HGB). Eine Nachschusspfl icht<br />

besteht nicht.<br />

Die Kommanditisten werden mit 1 0,20 je US$ 1,00<br />

Pfl ichteinlage in das Handelsregister einge tragen.<br />

Wird das Kapitalkonto des Anlegers durch Entnahmen<br />

(Auszahlungen) unter die Hafteinlage gemindert,<br />

so lebt die Außenhaftung gegenüber Gläubigern<br />

der Gesellschaft bis zur Höhe der Hafteinlage<br />

wieder auf (§ 172 Abs. 4 i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB).<br />

Sollte die Beteiligungsgesellschaft z. B. illiquide<br />

werden, könnten die empfangenen Auszahlungen<br />

zurückgefordert werden, im Außenverhältnis jedoch<br />

nur bis zur Höhe der Hafteinlage. Eine noch<br />

weitergehende Haftung nach §§ 30 f. GmbHG<br />

kommt nur in Betracht, wenn Auszahlungen an die<br />

Anleger unter Verstoß gegen die Bestimmungen<br />

des § 16 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages erfolgen,<br />

also die Liquiditäts- und Vermögenslage der<br />

Beteiligungsgesellschaft Auszahlungen nicht zugelassen<br />

hätte.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

67


Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />

Abgeschlossene Verträge<br />

u Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

- Projektierung, Emission, Werbung, Marketing -<br />

Für die betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung<br />

der Beteiligungsgesellschaft in der Gründungsphase<br />

erhält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> gemäß<br />

Vertrag vom 2. August 2005 eine vereinbarte Vergütung<br />

in Höhe US$ 1.420.800,– zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch<br />

entsteht bei Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

und ist fällig, sobald es die Liqui -<br />

di tätslage der Beteiligungsgesellschaft erlaubt,<br />

spätestens am 31. Dezember 2005.<br />

Für ihre Leistung im Zusammenhang mit der<br />

Eigenkapitalbeschaffung sowie für vorbereitende<br />

Vertriebsmaßnahmen erhält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

eine vertraglich vereinbarte Vergütung von US$<br />

2.308.800,– zzgl. Agio (US$ 532.800,–) zzgl.<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

entsteht anteilig in Abhängigkeit von der<br />

Höhe des vermittelten Kommanditkapitals und ist<br />

zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage<br />

der Beteiligungsgesellschaft erlaubt, spätestens<br />

am 31. Dezember 2005.<br />

Aus den oben genannten Vergütungen werden<br />

unter anderem sämtliche Vertriebsprovisionen im<br />

Zusammenhang mit der Beschaffung des Emissionskapitals<br />

gezahlt.<br />

u Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

- Managementunterstützung -<br />

Für die Unterstützung der Geschäftsführung der<br />

Beteiligungsgesellschaft, insbesondere beim Zinsund<br />

Währungsmanagement und beim Controlling,<br />

erhält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,75 % der Einnahmen (Charter, der Einnahmen<br />

aus einer Loss-of-Hire-Versicherung, Bruttofrachten,<br />

Überliegegelder, Fehlfrachten und etwaiger<br />

verdienter Hilfs- und Bergelöhne) zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

u Bereederungsvertrag<br />

Mit der Bereederung des Schiffes hat die Beteiligungsgesellschaft<br />

die Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG beauftragt.<br />

Der Vertragsreeder hat sich im Bereederungsvertrag<br />

vom 2. August 2005 verpfl ichtet, die<br />

Geschäfte der Gesellschaft im Namen und für<br />

Rechnung der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders auszuführen.<br />

Zu den Aufgaben eines Vertragsreeders gehören<br />

unter anderem die Beschäftigung des Schiffes,<br />

die Versorgung mit den notwendigen Ausrüstungsgegenständen,<br />

die Bemannung und die Instandhaltung<br />

des Schiffes sowie der Abschluss aller erforderlichen<br />

Versicherungen.<br />

Der Vertragsreeder ist nach Ablauf der Anfangsbeschäftigung<br />

berechtigt, auf Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

einen Makler seiner Wahl für<br />

die Befrachtung des Schiffes zu bestellen. Als<br />

marktübliche Kommission für die Leistungen dieses<br />

Maklers ist eine Kommission von 1,25 % auf<br />

die Chartereinnahmen anzusetzen.<br />

Der Bereederungsvertrag ist für die Dauer des<br />

Bestehens der Beteiligungsgesellschaft geschlossen.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt.<br />

Als Vergütung für die laufende Betreuung und die<br />

Erfüllung aller vertraglich übernommenen Verpfl<br />

ichtungen erhält der Vertragsreeder gemäß § 5<br />

des Bereederungsvertrages eine Vergütung in<br />

Höhe von 4,5 % der Chartereinnahmen, Bruttofrachten,<br />

Überliegegelder, Hilfs- und Bergelöhne<br />

und sonstigen Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb.<br />

Für Auf- und Stillliegezeiten des Schiffes erhält<br />

der Vertragsreeder US$ 175,– pro Tag.<br />

Der Bereederungsvertrag ist auf den Seiten 116 ff.<br />

abgedruckt.<br />

u Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

- Dienstleistung vor Ablieferung -<br />

Die Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />

GmbH & Co. KG erhält für alle vorbereitenden<br />

Dienstleistungen (Versicherung des<br />

Schiffes, Vorbereitung der Registereintragung<br />

etc.) vor Übergabe des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> an die<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

68


Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />

Beteiligungsgesellschaft gemäß Vertrag vom<br />

2. August 2005 eine Vergütung in Höhe von US$<br />

600.000,-. Die Vergütung ist bei Ablieferung des<br />

Schiffes verdient und spätestens am 31. Dezember<br />

2005 zur Zahlung fällig.<br />

u Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Mit Datum vom 2. August 2005 wurde zwischen<br />

der Beteiligungsgesellschaft und der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

geschlossen. Die Anleger treten diesem Vertrag<br />

mit Zeichnung und Annahme der Bei trittserklärung<br />

bei. Das vorgesehene Emissionskapital für die<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG in Höhe von US$ 17.400.000,– wird von<br />

der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin) im eigenen<br />

Namen und für Rechnung des jeweilig beitretenden<br />

Anlegers erworben und verwaltet. Die<br />

Treuhänderin hat gemäß § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft das<br />

Recht, die Kommanditeinlage um maximal US$<br />

500.000,– zu erhöhen, wenn die Komplementärin<br />

gemäß § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages entscheidet,<br />

das Kommanditkapital um bis zu US$<br />

500.000,– zu erhöhen.<br />

Durch unmittelbare Eintragung des Anlegers in das<br />

Handelsregister wandelt sich das Treuhandverhältnis<br />

in eine Verwaltungstreuhand (vgl. § 10 Ziffer 6<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />

Nur, wenn die Kündigung der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Treuhänderin nach den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder durch Gesetz möglich ist<br />

und auch erfolgt, ist eine ordentliche Kündigung<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vorgesehen.<br />

Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />

Brief an die Treuhänderin zu erfolgen. Sie muss<br />

der Treuhänderin spätestens 4 Wochen vor Ablauf<br />

der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft (§ 10 Ziffer 2 des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. § 19<br />

Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages) zugehen. Die<br />

Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit einer<br />

Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

durch eingeschriebenen und an alle<br />

Treugeber gerichteten Brief kündigen. Eine Kündigung<br />

kann jedoch frühestens zum 31. Dezember<br />

2021 ausgesprochen werden. Im Übrigen endet<br />

das Treuhandverhältnis, wenn in die Beteiligung<br />

vollstreckt wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH beantragt wird.<br />

Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher<br />

Bestimmungen ist Hamburg Gerichtsstand<br />

für alle Streitigkeiten aus und in Verbindung mit<br />

dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag (§ 14 Ziffer<br />

4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />

Soweit der Anleger die Beteiligung an der Emittentin<br />

im Rahmen des Fernabsatzgesetzes i.S.d.<br />

§ 312 b BGB erworben hat, ist die Anrufung einer<br />

Schlichtungsstelle möglich. Wegen der Einzelheiten<br />

wird auf die Ausführungen zur Schlichtungsstelle<br />

auf Seite 61 f. verwiesen.<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält für die Einrichtung<br />

der Treuhandverwaltung sowie die Verwaltungstätigkeit<br />

in 2005 eine im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

vereinbarte Vergütung in Höhe<br />

von US$ 100.000,– zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist spätestens am 31. Dezember<br />

2005 zur Zahlung fällig.<br />

Ab 2006 erhält die Treuhänderin für ihre Verwaltungstätigkeit<br />

für die Beteiligungsgesellschaft eine<br />

jährliche Vergütung von 0,5 % p. a. des verwalteten<br />

Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist jeweils hälftig zum<br />

31. März und 30. September eines jeden Jahres<br />

fällig. Die Vergütung wird jeweils nach Ablauf von<br />

3 vollen Geschäftsjahren in Abstimmung mit dem<br />

Beirat an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst,<br />

die Erhöhung beträgt jedoch mindestens<br />

2 % p. a. Bei Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />

erhält die Treuhänderin die Treuhandgebühr<br />

auch für das der Liquidation folgende Geschäftsjahr.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

69


Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />

u Platzierungsgarantie<br />

Falls bis zum 31. Dezember 2006 das Emissionskapital<br />

der Beteiligungsgesellschaft nicht mindestens<br />

in Höhe von US$ 17.400.000,– zzgl. 3 % Agio<br />

gezeichnet ist, haben sich die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und<br />

die Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH gegenüber der<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG in der übernommenen Platzierungsgarantie<br />

vom 2. August 2005 verpfl ichtet, das fehlende<br />

Emissionskapital zzgl. Agio jeweils zu 50 %<br />

durch Übernahme einer Kommanditeinlage spätestens<br />

am 31. Dezember 2006 zu erbringen oder<br />

von Dritten erbringen zu lassen. Die Platzierungsgaranten<br />

sind von dem Verband der Vereine Creditreform<br />

e.V., Neuss, mit einem Bonitätsrating<br />

von 191 (<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Stand: 5. August 2005)<br />

auf einer Skala von 100 (“sehr gute Bonität”) bis<br />

600 (“Ablehnung der Geschäftsbeziehung”) sowie<br />

216 (Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, Stand: 5. August<br />

2005) bewertet worden.<br />

u Kaufvertrag und Eigentum am Schiff<br />

Mit Kaufvertrag (MoA) vom 2. Juli 2004 hat die<br />

Oyster Marine SA, Monrovia, Liberia, eine 100 %-<br />

ige Tochtergesellschaft der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, das<br />

Schiff bzw. den Bauvertrag zu einem Kaufpreis<br />

von US$ 39,0 Mio. von der Dolphin Tanker Srl,<br />

Genua, Italien, erworben. Der Kaufpreis wurde<br />

vertragsgemäß in Höhe von 10 % nach Abschluss<br />

des Kaufvertrages angezahlt. Die restlichen 90 %<br />

sind bei Ablieferung des Schiffes zahlbar. Zusätzlich<br />

wurde ein Commission Agreement mit Messer<br />

R.S. Platou Shipbrokers AS, Oslo, Norwegen,<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

70


Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />

in Höhe von TUS$ 700 vereinbart. Mit Vertrag<br />

vom 23. März 2005 wurde der Bauvertrag auf<br />

die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG übertragen. Das Schiff wird voraussichtlich<br />

Mitte Oktober 2005 von der Bauwerft<br />

New Century Shipbuilding Co. Ltd., Jingjiang,<br />

China, an die Beteiligungsgesellschaft<br />

abgeliefert werden.<br />

u Schiffsregistrierung<br />

Das Schiff soll im Namen der Beteiligungsgesellschaft<br />

im Deutschen Seeschiffsregister eingetragen<br />

werden und die deutsche Flagge führen.<br />

u Chartervertrag<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit Datum vom<br />

4. August 2004 einen Chartervertrag mit Heidmar<br />

Inc., Darien, USA geschlossen. Hiernach wird das<br />

Schiff für insgesamt 7 Jahre an Heidmar verchartert.<br />

Zunächst besteht eine 3-jährige Beschäftigung<br />

(+/- 45 Tage) zu einer festen Tagesrate von<br />

US$ 18.400,–. Im Anschluss daran wird Heidmar<br />

das Schiff für 4 Jahre im Star Tankers Pool einsetzen.<br />

Für den Zeitraum des Chartervertrages erhält<br />

Heidmar eine Befrachtungskommission von 1,25 %<br />

pro Tag. Sollte die durchschnittliche Netto-Poolrate<br />

für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“ in den Jahren der<br />

vereinbarten Poolbeschäftigung mindestens US$<br />

18.400,- pro Tag betragen, so hat Heidmar das<br />

Recht, das Schiff nach Ablauf des Chartervertrages,<br />

d. h. nach 7 Jahren, zu einem Preis von US$<br />

34,5 Mio. zu erwerben.<br />

Der Chartervertrag auf Basis der “Shelltime 4” ist<br />

ein üblicher Vertrag für dieses Schifffahrtssegment.<br />

Für die Gesellschaft ist derzeit ausschließlich<br />

eine Zeitcharter geschlossen. In dieser<br />

Zeitcharter gibt es eine Verpfl ichtung, dass das<br />

Schiff nach Abschluss der 3-Jahres Periode für<br />

weitere 4 Jahre im Star Tankers Pool eingesetzt<br />

wird. Das Pool Agreement für diesen Zeitraum wurde<br />

bisher noch nicht geschlossen und wird auch<br />

erst kurz vor Fälligkeit gezeichnet. Bis zum Jahr<br />

2008 können noch weitere Ergänzungen im Pool<br />

Agreement stattfi nden, so dass dann ein aktuelles<br />

Pool Agreement gezeichnet wird.<br />

u Mittelverwendungskontrolle/Sonstige Absicherung<br />

Eine durchgängige Mittelverwendungskontrolle<br />

während der Investitionsphase wird durch eine<br />

entsprechende Vereinbarung vom 2. August 2005<br />

zwischen der Beteiligungsgesellschaft und einem<br />

unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur sichergestellt.<br />

Das Emissionskapital wird auf ein Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingezahlt, über das<br />

die Beteiligungsgesellschaft nur gemeinsam mit<br />

dem Mittelverwendungskontrolleur, der Donner<br />

Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG, und der<br />

Treuhänderin verfügen kann. Die Freigabe der Mittel<br />

erfolgt nach Maßgabe der Investitionsrechnung<br />

(Anlage I zum Gesellschaftsvertrag). Der<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag ist ab Seite 119 f.<br />

abgedruckt.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />

Tätigkeit ein einmaliges Honorar von US$ 34.800,-<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Macht die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin von ihrem Recht<br />

Gebrauch, das Kommanditkapital der Gesellschaft<br />

um maximal weitere US$ 500.000,– zu erhöhen,<br />

erhöht sich das Honorar entsprechend der prozentualen<br />

Erhöhung des Emissionskapitals.<br />

Weitere Absicherungen des investierten Vermögens,<br />

insbesondere ein Garantiefonds oder vergleichbare<br />

Einrichtungen, bestehen nicht.<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung des Emissionskapitals<br />

hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />

eine Gewährleistung übernommen.<br />

u Darlehensverträge<br />

Die Finanzierung des Schiffes erfolgt teilweise<br />

durch ein Schiffshypothekendarlehen, das durch<br />

ein Konsortium deutscher Geschäftsbanken fest<br />

zugesagt wurde und bei Übernahme des Schiffes<br />

in voller Höhe ausgezahlt werden soll. Das Darlehen<br />

beläuft sich auf US$ 25,8 Mio. und hat eine<br />

Laufzeit von zunächst 10 Jahren ab Übernahme<br />

des Schiffes. Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen<br />

Raten in Höhe von TUS$ 500 (Rate 1-18)<br />

bzw. TUS$ 410 (Rate 19-39), beginnend spätes-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

71


Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />

tens 7 Monate nach Ablieferung des Schiffes. Die<br />

letzte Rate ist zusammen mit der Restverbindlichkeit<br />

des Darlehens fällig, beträgt also insgesamt<br />

TUS$ 8.600. Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

geht davon aus, dass für den<br />

endfälligen Betrag eine Refi nanzierung über weitere<br />

5 Jahre zu gleichen Tilgungsraten erfolgen<br />

kann.<br />

Das Darlehen eines Konsortiums deutscher Banken<br />

soll durch Eintragung einer erstrangigen<br />

Schiffshypothek in Höhe von 120 % der jeweiligen<br />

Darlehenssumme im Seeschifffahrtsregister sowie<br />

durch Abtretungen der entsprechenden<br />

Fracht-, Charter- und Versicherungsansprüche<br />

besichert werden.<br />

In der unten abgebildeten Übersicht wird das<br />

Schiffshypothekendarlehen zusammengefasst<br />

dargestellt.<br />

Wie bei Schiffsfi nanzierungen üblich, bestehen<br />

Sonderkündigungsrechte für den Fall, dass die<br />

Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nicht<br />

nachkommen, bzw. bei Eintritt von Ereignissen,<br />

die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages<br />

unmöglich machen oder gefährden. Dazu<br />

zählt z. B. die Nichtablieferung oder der Verlust<br />

des Schiffes. Bei Verzug mit der Rückzahlung<br />

eines Darlehens sind die Banken zur Kündigung<br />

des Darlehensvertrages bzw. zur Verwertung der<br />

jeweiligen Sicherheit berechtigt.<br />

Eine Eigenkapitalzwischenfi nanzierung ist in der<br />

Konzeption nicht vorgesehen. Sollte sich die Platzierung<br />

des Eigenkapitals verzögern, wurde der<br />

Beteiligungsgesellschaft mit Datum vom 30. Juni<br />

2004 durch eine deutsche Geschäftsbank eine<br />

Eigenkapitalzwischenfi nanzierung von bis zu US$<br />

13,9 Mio. zugesagt.<br />

Der Kontokorrentkredit in Höhe von US$ 1,5 Mio.<br />

kann ab Übernahme des Schiffes bis auf Weiteres<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Kontokorrentkredit<br />

Finanzierende Bank<br />

Kredithöhe<br />

Laufzeit<br />

Deutsche Geschäftsbank<br />

US$ 1,5 Mio.<br />

bis auf Weiteres<br />

Datum Zusageschreiben 30. Juni 2004<br />

Das vorstehend dargestellte Schiffshypothekendarlehen,<br />

die eventuelle Eigenkapitalzwischenfi -<br />

nanzierung und der Kontokorrentkredit unterliegen<br />

gewissen Auszahlungsvoraussetzungen, wie<br />

unter anderem Platzierungsgarantien, Nachweis<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Finanzierende Banken<br />

Darlehenshöhe<br />

Laufzeit<br />

Konsortium bestehend aus zwei deutschen Geschäftsbanken<br />

US$ 25,8 Mio.<br />

10 Jahre<br />

Tilgungsraten Rate 1-18: US$ 500.000,-<br />

Rate 19-39: US$ 410.000,-.<br />

Der restliche Darlehensbetrag in Höhe von US$ 8.190.000,–, ist gemeinsam mit der<br />

letzten Rate fällig<br />

Erste Tilgung<br />

Spätestens 7 Monate nach Ablieferung des Schiffes<br />

Datum Zusageschreiben 30. Juni 2004<br />

Kalkulierte Anschlussfinanzierung TUS$ 8.190, Tilgung in 19 vierteljährlichen Raten zu je TUS$ 410 zzgl. Schlussrate von<br />

TUS$ 400, Tilgung beginnend im Januar 2016<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

72


Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />

der abgeschlossenen Versicherungen, Vorlage des<br />

Übergabeprotokolls, Bestätigung, dass das Schiff<br />

frei von Lasten und Rechten Dritter übergeben<br />

wurde, und Annahme der Kreditverträge.<br />

Die Banken haben das Beteiligungsangebot nicht<br />

mit konzipiert und - soweit sie Einblick in die<br />

Struktur genommen haben – die Verträge lediglich<br />

im Hinblick auf ihre Interessen als Darlehensgeber<br />

geprüft, insbesondere haben sie auch nicht<br />

den vorliegenden Verkaufsprospekt herausgegeben<br />

oder geprüft. Die Banken übernehmen daher<br />

keine weitergehenden Verpfl ichtungen im Zusammenhang<br />

mit dem Beteiligungsangebot, insbesondere<br />

keine Haftung für das Zutreffen der diesem<br />

Verkaufsprospekt zugrunde gelegten Annahmen<br />

oder den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges des<br />

Beteiligungsangebotes.<br />

Außer den in diesem Abschnitt, soweit auf<br />

die Gründungsgesellschafter zutreffend, erläuterten<br />

Vergütungen stehen diesen keine<br />

weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

oder sonstigen Gesamtbezüge außerhalb<br />

des Gesellschaftsvertrages zu.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

73


Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />

Grundlagen dient dazu, dem Anleger einen Überblick<br />

über die wesentlichen steuerlichen Aspekte<br />

der Beteiligung zu vermitteln. Die folgenden Ausführungen<br />

basieren auf der Annahme, dass es<br />

sich bei den Anlegern um unmittelbar oder treugeberisch<br />

beteiligte, natürliche Personen handelt,<br />

die ausschließlich in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpfl ichtig sind.<br />

u Einkommensteuer/Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Die Kommanditgesellschaft erzielt Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb, die einzelnen Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber sind als Mitunternehmer an der<br />

Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Grundlage für die<br />

steuerliche Einordnung der Einkünfte bildet die<br />

Tätig keit der Gesellschaft, die den Einsatz des<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> zum Gegenstand hat und damit<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG<br />

erzielt.<br />

Für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist grundlegende<br />

Voraussetzung, dass die Erzielung eines<br />

Total gewinnes beabsichtigt ist. Maßgebliches Beurteilungskriterium<br />

hierfür ist, ob nach dem Urteil<br />

eines ordentlichen Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

mit einem Totalgewinn gerechnet<br />

werden kann.<br />

Der steuerlichen Ergebnisrechnung der Beteiligungsgesellschaft<br />

auf den Seiten 46/47 ist zu<br />

entnehmen, dass die Gesellschaft im Ergebnis<br />

eine Mehrung ihres Betriebsvermögens erzielt. Somit<br />

können die Gesellschafter bzw. Treugeber bei<br />

plangemäßem Verlauf Entnahmen vornehmen, die<br />

deutlich über der Höhe ihrer Einlagen liegen. Auch<br />

wenn die Gesellschaft von ihrem Optionsrecht zur<br />

pauschalen Gewinnermittlung nach § 5 a EStG<br />

Gebrauch macht, ist der Totalgewinnermittlung<br />

nach dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002<br />

(BStBl. 2002 I, Seite 614 ff.) eine auf der herkömmlichen<br />

Gewinnermittlung basierende Berechnung<br />

unter Einbezug des bei der Veräußerung des Schiffes<br />

erzielbaren Veräußerungsgewinnes zugrunde<br />

zu legen. Die pauschal ermittelten Gewinne bleiben<br />

insoweit außer Betracht.<br />

Nach einem Prognosezeitraum von rund 16,25 Jahren<br />

ergibt sich auf der Basis der Prognoserechnung<br />

bereits für die Betriebsphase der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ein<br />

Totalgewinn in Höhe von TUS$ 8.973 ohne Einbeziehung<br />

eines etwaigen Veräußerungsgewinnes.<br />

Unter Berücksichtigung des angenommenen Veräußerungserlöses<br />

in Höhe von 35 % des US-Dollar-<br />

Kaufpreises des Schiffes Ende 2021 erhöht sich der<br />

Totalgewinn der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG auf TUS$ 20.707. Die<br />

Gesellschaft sieht daher den nach der Rechtsprechung<br />

des Bundesfi nanzhofes für die Bejahung der<br />

Gewinnerzielungsabsicht auf Gesellschaftsebene<br />

erforderlichen Nachweis als erbracht an, dass nach<br />

dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns aus heutiger<br />

Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit ein Totalgewinn<br />

erzielt wird.<br />

Eine Fremdfi nanzierung der Beteiligung ist nach der<br />

Konzeption nicht vorgesehen und wird weder von<br />

der Anbieterin noch vom Vertriebsbeauftragten angeboten.<br />

Grundsätzlich hat jeder Anleger die Möglichkeit,<br />

eine individuelle Anteilsfi nanzierung über<br />

eine Bank seiner Wahl vorzunehmen, jedoch ist darauf<br />

zu achten, dass die Gewinnerzielungsabsicht<br />

auf Gesellschafterebene durch die individuellen<br />

Finanzierungsaufwendungen nicht gefährdet wird.<br />

Aufgrund der bereits im Jahr 2005 vorgesehenen<br />

Option zur Tonnagesteuer wären Sonderbetriebsausgaben,<br />

wie z. B. Zinsen und weitere Kredit kosten,<br />

steuerlich nicht abzugsfähig. Zur Vermeidung von<br />

Nachteilen sollte eine Fremdfi nanzierung der Beteiligung<br />

mit dem persönlichen Steuerberater abgestimmt<br />

werden.<br />

u Mitunternehmerschaft<br />

Neben der Gewinnerzielungsabsicht ist das Vorliegen<br />

einer Mitunternehmerschaft Voraussetzung<br />

dafür, dass die prognostizierten Ergebnisanteile<br />

mit steuerlicher Wirkung den einzelnen Kommanditisten<br />

bzw. Treugebern zugerechnet werden<br />

können. Dies setzt voraus, dass die Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber ein Mitunternehmerrisiko<br />

tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können.<br />

Indem die Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

74


Steuerliche Grundlagen<br />

Beteiligungsgesellschaft am Gewinn und Verlust sowie<br />

an den stillen Reserven der Kommanditgesellschaft<br />

beteiligt sind, tragen sie das erforder liche<br />

Maß an Mitunternehmerrisiko, wie es für eine<br />

Mitunternehmerschaft vorausgesetzt wird. Die Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber können an den mitunternehmerischen<br />

Entscheidungen durch die Mög -<br />

lichkeit der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere durch Stimmrechte sowie die Kontrollrechte,<br />

wie sie nach § 166 HGB Kommanditisten<br />

eingeräumt werden, teilhaben und insoweit Mitunternehmerinitiative<br />

ausüben. Darüber hinaus erhält<br />

jeder Treugeber das Recht, sich unmittelbar als<br />

Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu<br />

lassen.<br />

Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist damit<br />

die gesellschaftsrechtliche Stellung der einzelnen<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber so ausgestaltet,<br />

dass sie den Anforderungen des geltenden Steuerrechts<br />

an eine Mitunternehmerschaft nach § 15<br />

EStG entspricht. Insoweit bilden alle Gesellschafter<br />

und Treugeber auf Basis des geltenden Steuerrechts<br />

und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

eine Mitunternehmerschaft und erzielen<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.<br />

u Pauschale Gewinnermittlung nach § 5 a EStG<br />

(Tonnagesteuer)<br />

Nach § 5 a EStG haben Schifffahrtsgesellschaften<br />

seit dem 1. Januar 1999 die Möglichkeit, an Stelle<br />

der regulären Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />

gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5<br />

EStG für im internationalen Verkehr eingesetzte<br />

Handelsschiffe eine pauschale Gewinnermittlung<br />

in Abhängigkeit von der Tonnage vorzunehmen<br />

(Tonnagesteuer). Mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />

sind nicht nur die laufenden Gewinne<br />

eines Schiffsbetriebes, sondern auch ein etwaiger<br />

Gewinn aus einer Anteilsveräußerung oder der<br />

Veräußerung des Schiffes bzw. bei einer Betriebsveräußerung<br />

im Ganzen abgegolten.<br />

Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch<br />

das BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002 zur Gewinnermittlung<br />

bei Handelsschiffen im internationalen<br />

Verkehr nach § 5 a EStG (BStBl. 2002 I, Seite 614 ff.)<br />

ergänzt. Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebenden<br />

Erkenntnisse wurden im Rahmen der Konzeption<br />

berücksichtigt.<br />

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG<br />

2004) vom 29. Dezember 2003 (BGBl. 2003 I,<br />

Seite 3076 ff.) wurde mit Wirkung zum 1. Januar<br />

2004 die Antragsfrist gemäß § 5 a Abs. 3 EStG für<br />

die Option zur Tonnagesteuer für Wirtschafts jahre,<br />

die nach dem 31. Dezember 2005 enden, aufgehoben.<br />

Zukünftig ist die Option zur Tonnagesteuer<br />

bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung<br />

des Handelsschiffes (Indienststellung) auszuüben.<br />

Erfolgt die Option zur Tonnagesteuer nicht im<br />

Wirtschaftsjahr der Indienststellung, so kann ein<br />

entsprechender Antrag erst nach Ablauf von 10<br />

Jahren, gerechnet vom Beginn des Indienststellungsjahres,<br />

gestellt werden.<br />

Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2006<br />

enden, ist die Antragsfrist weiter anzuwenden,<br />

sofern die Anschaffung oder Herstellung des<br />

Schiffes aufgrund eines vor dem 1. Januar 2006<br />

rechtswirksam abgeschlossenen Kauf- oder Bauvertrages<br />

erfolgt ist bzw. im Fall der Herstellung<br />

mit der Herstellung vor dem 1. Januar 2006 begonnen<br />

wurde. In diesen Fällen ist der Antrag auf<br />

Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />

jedoch spätestens mit Ablauf des Wirtschaftsjahres<br />

zu stellen, das vor dem 1. Januar 2008 endet.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist von der Neufassung<br />

der Antragsfrist gemäß § 5 a Abs. 3 EStG<br />

nicht betroffen, da der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> von<br />

der Beteiligungsgesellschaft mit Kaufvertrag vom<br />

2. Juli 2004 erworben wurde und nach der Konzeption<br />

bereits im Jahr 2005 zur Tonnagesteuer<br />

optieren wird. Die Berechnungen im Verkaufsprospekt<br />

basieren auf der Prämisse, dass § 5 a EStG<br />

in der jetzigen Fassung während des gesamten<br />

Prognosezeitraumes erhalten bleibt.<br />

Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich nach<br />

der in Nettotonnen ausgedrückten Größe eines<br />

Schiffes. Die Anzahl der Nettotonnen wird mit<br />

einem Staffeltarif belegt, der mit den Betriebstagen<br />

eines Schiffes multipliziert wird.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

75


Steuerliche Grundlagen<br />

Der Staffeltarif stellt sich wie folgt dar:<br />

- bis zu 1.000 Nettotonnen:<br />

1 0,92 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

- über 1.000 bis zu 10.000 Nettotonnen:<br />

1 0,69 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

- über 10.000 bis zu 25.000 Nettotonnen:<br />

1 0,46 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

- über 25.000 Nettotonnen:<br />

1 0,23 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

Bei einer Tonnage des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> von ca.<br />

21.000 Nettoregistertonnen errechnet sich unabhängig<br />

vom tatsächlichen Ergebnis der Gesellschaft<br />

ein Tonnagesteuergewinn ab 2006 von ca.<br />

1 44.500,– p. a. (2005: ca. 1 9.400,–). Die Kalkulationen<br />

gehen für die Umrechnung auf US-Dollar<br />

von einem Kurs von US$/1 1,20 aus. Dieses würde<br />

einen Tonnagesteuergewinn auf US-Dollar-Basis<br />

von ca. US$ 53.400,- ab 2006 bedeuten<br />

(2005: ca. US$ 11.300,–).<br />

Folglich entfällt auf jeden Investor ab 2006 ein<br />

kumuliertes positives steuerliches Ergebnis von ca.<br />

0,30 % p. a. bezogen auf die Beteiligungssumme<br />

ohne Agio. Für das Jahr 2005 beträgt das Ergebnis<br />

ca. 0,06 %. Diese positiven steuerlichen Ergebnisse<br />

entstehen auch dann, wenn die Gesell schaft tatsächlich<br />

keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet.<br />

Voraussetzung für die Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung ist neben einer Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft und Bereederung des Schiffes<br />

im Inland unter anderem, dass das Schiff im internationalen<br />

Verkehr betrieben wird sowie im<br />

Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen<br />

Seeschiffsregister eingetragen ist. Das Führen der<br />

deutschen Flagge ist nicht erforderlich. Gegenüber<br />

der Finanzverwaltung ist schriftlich zu erklären,<br />

dass zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5 a<br />

EStG optiert werden soll. An den Antrag ist die<br />

Gesellschaft 10 Jahre gebunden, eine Veräußerung<br />

des Schiffes vor Ablauf dieser Bindungsfrist ist<br />

nach § 5 a EStG dennoch möglich.<br />

Aufgrund der Option zur Tonnagesteuer bereits im<br />

Jahr 2005 ergeben sich für den Anleger ab dem<br />

Beginn des Schiffsbetriebes geringfügige positive<br />

steuerliche Ergebnisse.<br />

Die Aufwendungen in der Investitionsphase der<br />

Schifffahrtsgesellschaft sind mit dem pauschal<br />

ermittelten Gewinn abgegolten und führen zu keinem<br />

steuerlichen Verlustvolumen. Der Regelungsbereich<br />

des § 2 b EStG wird daher nicht berührt.<br />

Neben dem pauschal nach § 5 a EStG ermittelten<br />

Gewinn sind zusätzliche etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />

der Anleger (z.B. Beiratsvergütungen)<br />

bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen und<br />

von den Anlegern zu versteuern. Demgegenüber<br />

sind Sonderbetriebsausgaben (z. B. Zinsen und<br />

Bearbeitungsgebühren für eine Fremdfi nanzierung<br />

der Beteiligung) grundsätzlich nicht mehr zusätzlich<br />

zu berücksichtigen, sondern mit dem Anteil<br />

an den sich nach den Tonnagesteuervorschriften<br />

ergebenden Gewinnen abgegolten. Ferner können<br />

bei negativer Entwicklung des Schiffsbetriebes<br />

negative Ergebnisse nicht berücksichtigt werden.<br />

Auch fi nden eine Gewerbesteueranrechnung sowie<br />

eine begünstigte Besteuerung für außerordentliche<br />

Einkünfte während des Zeitraumes der<br />

pauschalen Gewinnermittlung nicht statt.<br />

Aufgrund der pauschalen Gewinnermittlung ist die<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für die<br />

Anleger ohne Bedeutung, da Veräußerungsgewinne<br />

im Sinne von § 16 EStG nach § 5 a EStG im<br />

Rahmen des pauschal ermittelten Gewinnes enthalten<br />

sind und somit im Ergebnis keiner weiteren<br />

Besteuerung unterliegen.<br />

u Anlaufkosten und Abschreibungen<br />

Die Behandlung der Anlaufkosten in der Investitionsphase<br />

und die Abschreibungen in der Steuerbilanz<br />

haben vor allem Bedeutung für die Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer, da die Ermittlung<br />

des Wertes des Betriebsvermögens auf der Grundlage<br />

des Steuerbilanzergebnisses der Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgt. Die Entwicklung der<br />

steuerlichen Kapitalkonten erfolgt ebenfalls auf<br />

der Grundlage des Steuerbilanzergebnisses.<br />

Das BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003 (Einheitlicher<br />

<strong>Fonds</strong>erlass, 5. Bauherrenerlass) (Az. IV<br />

C 3 – S 2253a – 48/03) nimmt Stellung zur steuerlichen<br />

Behandlung von Nebenkosten einer Investition.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

berücksichtigt die Grundsätze dieses BMF-Schrei-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

76


Steuerliche Grundlagen<br />

bens bei der Ermittlung des Steuerbilanzergebnisses<br />

nach § 5 EStG in vollem Umfang. Demgemäß<br />

wurden in den Prognoserechnungen die Vermittlungsprovisionen<br />

sowie sonstige Nebenkosten für<br />

Managementleistungen, Projektierung, Konzeption,<br />

Einrichtung der Treuhandschaft etc. mit Ausnahme<br />

der Zwischenfi nanzierungskosten und der<br />

Bankgebühren als Anschaffungsnebenkosten des<br />

Schiffes aktiviert und über die prognostizierte<br />

Nutzungsdauer des Schiffes abgeschrieben.<br />

Die im Rahmen der Berechnungen im Verkaufsprospekt<br />

angesetzte Nutzungsdauer von rund<br />

16,25 Jahren für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> entspricht<br />

der prospektierten Betriebslaufzeit des<br />

Schiffes bis zum 31. Dezember 2021. Die Abschreibung<br />

des Schiffes erfolgt im Rahmen der<br />

Prospektrechnungen zunächst degressiv nach § 7<br />

Abs. 2 EStG. Danach kann der Schiffswert mit<br />

dem Zweifachen der linearen Abschreibungsrate,<br />

maximal mit 20 % p. a., abgeschrieben werden.<br />

Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung<br />

gemäß § 7 Abs. 3 EStG ist für den<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> für das Jahr 2014 vorgesehen.<br />

In die Berechnung wurde ein kalkulierter Schrottwert<br />

in Höhe von rund TUS$ 1.620 einbezogen.<br />

Die Abschreibung für das Jahr 2005 wird monatsweise<br />

ermittelt.<br />

Die im Rahmen der Abschreibung des Schiffes<br />

angesetzte Nutzungsdauer von rund 16,25 Jahren<br />

wurde unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens<br />

vom 15. Juni 1999 sowie der derzeitig erkennbaren<br />

Auffassung der Finanzverwaltung zur<br />

Bestimmung des Betriebskonzeptes der Gesellschaft<br />

ermittelt. Obwohl eine verbindliche Defi nition<br />

des Begriffes “Betriebskonzept” bislang nicht<br />

vorliegt, kann den Äußerungen der Finanzverwaltung<br />

im Rahmen laufender Veranlagungsverfahren<br />

bei vergleichbaren Beteiligungsgesellschaften entnommen<br />

werden, dass die im Verkaufsprospekt<br />

ausgewiesene Betriebsdauer des Schiffes sowie<br />

ein etwaiger kalkulierter Veräußerungserlös maßgebliche<br />

Bestandteile des Betriebskonzeptes der<br />

Gesellschaft und damit die Ausgangspunkte für<br />

die anzusetzende Nutzungsdauer sein sollen. Da<br />

die im Rahmen der Berechnungen im Verkaufsprospekt<br />

angesetzte Nutzungsdauer des Schiffes<br />

von rund 16,25 Jahren der prospektierten Betriebsdauer<br />

des Schiffes von Mitte Oktober 2005 bis<br />

Ende 2021 entspricht, wurde insoweit der gegenwärtig<br />

erkennbaren Auffassung der Finanz verwaltung<br />

zur Bestimmung des Betriebskonzeptes Rechnung<br />

getragen. Soweit ein etwaiger im Verkaufsprospekt<br />

prognostizierter Veräußerungserlös des<br />

Schiffes bei der Ermittlung der Nutzungsdauer zu<br />

berücksichtigen sein soll, wird die Auffassung vertreten,<br />

dass sich daraus im vorliegenden Fall - mit<br />

Ausnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Werte - keine weiteren Auswirkungen ergeben.<br />

u Steuerliche Behandlung von Auszahlungen<br />

Bei den von der Beteiligungsgesellschaft ab dem<br />

Jahr 2006 geplanten Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

handelt es sich steuerlich um Entnahmen<br />

von Liquiditätsüberschüssen, die keiner<br />

Steuerpfl icht unterliegen. Entsteht durch Entnahmen<br />

bei einem Mitunternehmer ein negatives<br />

Kapitalkonto, ist § 15 a Abs. 3 EStG grundsätzlich<br />

neben § 5 a EStG anzuwenden, so dass es in<br />

Höhe der Auszahlung zu einer sog. Gewinnfi ktion<br />

kommt. Der fi ktive Gewinn ist neben dem Tonnagesteuergewinn<br />

gesondert zu versteuern.<br />

Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist der Regelungsbereich des § 15 a Abs. 3 EStG<br />

nicht berührt, da den Anlegern kein negatives Ergebnisvolumen<br />

in der Gründungs- und Investitionsphase<br />

zugewiesen wird. Dies ist jedoch Voraussetzung<br />

für die Anwendung des § 15 a Abs. 3 EStG.<br />

u Unterschiedsbetrag und Veräußerungsgewinn<br />

Es ist vorgesehen, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

bereits im Jahr 2005 - also im Jahr der<br />

Übernahme des Schiffes - zur Tonnagesteuer optieren<br />

wird. Dadurch wird vermieden, dass bei<br />

einem späteren Wechsel der Gewinnermittlungsart<br />

– der in der Konzeption nicht vorgesehen ist –<br />

die in der Beteiligungsgesellschaft liegenden stillen<br />

Reserven in einem als Unterschiedsbetrag<br />

bezeichneten Rechnungsposten ermittelt werden<br />

müssen.<br />

Während der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5 a EStG ist der Gewinn aus einer<br />

Anteilsveräußerung und der Betriebsaufgabe<br />

im Ganzen in dem pauschal ermittelten steuer-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

77


Steuerliche Grundlagen<br />

lichen Ergebnis enthalten und daher nicht gesondert<br />

zu versteuern.<br />

Der sich aus der vorgesehenen Veräußerung des<br />

Schiffes im Jahre 2021 ergebende Veräußerungsgewinn<br />

ist bei Fortführung der Tonnagesteuer bis<br />

zu diesem Zeitpunkt daher nicht gesondert zu<br />

versteuern. Er ist jedoch unter dem Gesichtspunkt<br />

der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen<br />

der Total gewinnermittlung als Mehrung des Betriebsvermögens<br />

zu berücksichtigen.<br />

u Verfahrensrechtliche Fragen<br />

Die Höhe der steuerlichen Ergebnisse wird durch<br />

das zuständige Betriebsfi nanzamt einheitlich für<br />

die Beteiligungsgesellschaft und gesondert für jeden<br />

einzelnen Mitunternehmer nach § 180 Abs. 1<br />

Nr. 2 a AO festgestellt. Die Ergebnisse werden<br />

den Wohnsitzfi nanzämtern der Mitunternehmer<br />

mitgeteilt, wobei die Wohnsitzfi nanzämter an die<br />

Feststellungen des zuständigen Betriebsfi nanzamtes<br />

gebunden sind. Sonderbetriebseinnahmen<br />

und -ausgaben sind verfahrensrechtlich ausschließlich<br />

über die Beteiligungsgesellschaft geltend<br />

zu machen. Die Aufwendungen sind jedoch<br />

mit dem Anteil am pauschal ermittelten Gewinn<br />

nach § 5 a EStG abgegolten.<br />

u Solidaritätszuschlag<br />

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird derzeit ein<br />

Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der festgesetzten<br />

Einkommensteuer jedes Mitunternehmers<br />

erhoben. Hierdurch bedingte Steuerlasten<br />

sind in den Prognoserechnungen berücksichtigt.<br />

Die Höhe des Solidaritätszuschlages wird bis zum<br />

Ende der Laufzeit mit 5,5 % kalkuliert.<br />

u Erbschaft- und Schenkungsteuer/Wert des<br />

Betriebsvermögens<br />

Die anteiligen Werte des Betriebsvermögens der<br />

Beteiligungsgesellschaft bilden bei jedem Anleger<br />

die Grundlage für etwaige erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Feststellungen. Basis der Bewertungen<br />

sind die Buchwerte der Beteiligungsgesellschaft<br />

(§§ 98 a, 109 Abs. 1 BewG) zum Zeitpunkt<br />

des Erb- oder Schenkungsanfalls. Positives<br />

Betriebsvermögen unterliegt in Erbschafts- und<br />

Schenkungsfällen nach derzeitiger Rechtslage<br />

bei einem einmaligen Freibetrag in Höhe von<br />

1 225.000,– lediglich zu 65 % (Bewertungsabschlag)<br />

der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der<br />

Freibetrag wird bei einer Schenkung von begünstigtem<br />

Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraumes<br />

von 10 Jahren insgesamt nur einmal gewährt.<br />

Ferner werden Erwerbe von Betriebsvermögen<br />

durch Personen der Erbschaftsteuerklassen II<br />

oder III durch Gewährung eines Entlastungsbetrages<br />

in Höhe von 88 % des Differenzbetrages zwischen<br />

der Steuer nach Steuerklasse I und der<br />

Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse (II<br />

bzw. III) begünstigt (Tarifbegrenzung). Die vorgenannten<br />

Vergünstigungen fallen jedoch mit Wirkung<br />

für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb<br />

von 5 Jahren nach dem Erwerb die Beteiligung<br />

veräußert oder die Gesellschaft aufgegeben wird<br />

oder die vom Erwerber innerhalb dieses Zeitraumes<br />

insgesamt getätigten Entnahmen die Summe<br />

seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinnanteile<br />

um mehr als 1 52.000,– übersteigen.<br />

Die Darstellung der kumulierten steuerlichen<br />

Kapitalkonten in der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

auf den Seiten 46/47 beruht auf der planmäßigen<br />

Realisierung der Investitions-, Betriebs- und Veräußerungsphase.<br />

Änderungen in der Ertrags- und<br />

Aufwandssituation in der Beteiligungsgesellschaft<br />

führen zu entsprechenden Änderungen des steuerlichen<br />

Kapitalkontos.<br />

Nach einem Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg<br />

vom 27. Juni 2005 entfallen für<br />

treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />

die erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Vergünstigungen nach §§ 13 a, 19 a ErbStG (Freibetrag,<br />

Bewertungsabschlag, Tarifbegrenzung).<br />

Weiter soll der Wert der zu übertragenden treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

nicht mehr mit dem anteiligen Buchwert des Betriebsvermögens,<br />

sondern mit dem gemeinen<br />

Wert bewertet werden. Für die Übertragung direkt<br />

gehaltener Kommanditbeteiligungen gelten diese<br />

Einschränkungen nicht.<br />

u Gewerbesteuer<br />

Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb<br />

der Gewerbebesteuerung. Nach der<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

78


Steuerliche Grundlagen<br />

Option zur Tonnagesteuer bildet der pauschal ermittelte<br />

Gewinn die Grundlage für die Ermittlung<br />

der Gewerbeertragsteuer. Die Vergütungen an die<br />

Gesellschafter werden als Sonderbetriebseinnahmen<br />

abzüglich der damit zusammenhängenden<br />

Kosten den pauschal ermittelten Gewinnen hinzugerechnet<br />

und der Gewerbesteuer unterworfen.<br />

Die Kürzungsvorschrift § 9 Nr. 3 GewStG fi ndet<br />

grundsätzlich keine Anwendung. Veräußerungsgewinne<br />

im Rahmen einer Betriebsaufgabe unterliegen<br />

bei der Beteiligungsgesellschaft nicht der Gewerbesteuer,<br />

soweit der Gewinn auf unmittelbar<br />

an der Beteiligungsgesellschaft beteiligte Personen<br />

entfällt.<br />

Eine pauschale Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbeertragsteuer<br />

nach § 35 EStG ergibt sich aus<br />

der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

bei den Anlegern nicht, da die Vorschrift während<br />

des Zeitraumes der pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5 a EStG keine Anwendung fi ndet. Für die<br />

Ermittlung der Gewerbesteuer wurde von einem<br />

Kurs von US$/1 1,20 ausgegangen.<br />

u Umsatzsteuer<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist als Unternehmer<br />

im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG anzusehen, da sie<br />

eine gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen<br />

selbständig ausübt. Sie tätigt Umsätze<br />

für die Seeschifffahrt und ist damit nach § 4 Nr. 2<br />

UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gleichwohl ist<br />

sie nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 a UStG zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt.<br />

Mit Urteil vom 1. Juli 2004 (Az.: V R 32/00) hat<br />

der BFH entschieden, dass die Anlaufkosten einer<br />

Beteiligungsgesellschaft mit der künftigen wirtschaftlichen<br />

Tätigkeit der Gesellschaft zusammenhängen<br />

und die damit verbundene Vorsteuer<br />

abzugsfähig ist. Die Finanzverwaltung wendet dieses<br />

Urteil grundsätzlich an.<br />

Sofern Vorsteuerbeträge auf Leistungen entfallen,<br />

die ausschließlich im Interesse der Gesellschafter<br />

erfolgen, können diese nicht geltend gemacht<br />

werden. Es handelt sich bei diesen Kosten z. B.<br />

um einen Teil der Treuhandgebühren. Die nicht<br />

abzugsfähigen Beträge belasten die Liquidität der<br />

Gesellschaft entsprechend.<br />

Aufgrund dessen wurde im Rahmen der Kalkulation<br />

auf die Treuhandgebühren in der Investitions-<br />

und Betriebsphase ein Anteil von 20 % der<br />

hierauf entfallenden Vorsteuern als nicht abzugsfähig<br />

angenommen. Hinsichtlich der weiteren im<br />

Rahmen der Investitionsphase anfallenden Vorsteuern<br />

wurde von einer vollständigen Abzugsfähigkeit<br />

ausgegangen.<br />

u Steuerliches Konzept<br />

Das steuerliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft<br />

wurde auf der Grundlage der derzeit geltenden<br />

Rechtslage entwickelt. Insbesondere die<br />

Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5 a EStG (Tonnagesteuer) wurden in das<br />

steuerliche Konzept der Gesellschaft eingearbeitet.<br />

Das steuerliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist im Wesentlichen vergleichbar mit<br />

den steuerlichen Konzepten anderer Gesellschaften,<br />

die von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit<br />

grundsätzlich anerkannt worden sind.<br />

Notwendige Anpassungen der steuerlichen Konzepte<br />

an geänderte Rechtslagen aufgrund von Gesetzes-<br />

bzw. Erlassänderungen wurden vorgenommen.<br />

Für die Ergebnisprognose auf den Seiten<br />

40/41 wurde für die Anleger ein Spitzensteuersatz<br />

von durchgehend 42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

zugrunde gelegt.<br />

Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen<br />

hat sich die Gesellschaft von einer Wirtschaftsprüfungs-<br />

und Steuerberatungsgesellschaft beraten<br />

lassen. Grundlage des Beratungsverhältnisses bildet<br />

eine vertragliche Vereinbarung, nach der die Wirtschaftsprüfungs-<br />

und Steuerberatungs gesellschaft -<br />

auch im Verhältnis zu Dritten - ihre Haftung, wie<br />

allgemein üblich, für fahrlässig ver ursachte Schäden<br />

auf bis zu 1 4 Mio. pro Schadensfall und für Serienschäden<br />

auf bis zu 1 5 Mio. beschränkt hat. Eine<br />

gutachterliche Stellungnahme zu den steuerlichen<br />

Grundlagen der Gesellschaft kann nach Abschluss<br />

einer gesonderten individuellen Auskunftsvereinbarung<br />

von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />

angefordert werden.<br />

Zu den Risiken der Beteiligung unter steuerlichen<br />

Aspekten wird auf die entsprechenden Ausführungen<br />

im Kapitel “Risiken der Beteiligung” auf Seite<br />

22 f. verwiesen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

79


Vertriebshinweis<br />

Vertriebshinweis<br />

Das Emissionskapital wird durch Vertriebsbeauftragte<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> platziert, mit denen<br />

entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen<br />

werden. Die Vertriebsbeauftragten sind selbständige<br />

Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten<br />

nicht als Erfüllungsgehilfen der Anbieterin auf.<br />

Beanstandungen sind an die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, zu richten.<br />

Diese Be anstandungen wirken auch gegenüber<br />

der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG.<br />

Ein Anleger, der als Kommanditist im Handelsregister<br />

eingetragen ist, kann seine Gesellschafterstellung<br />

in der Kommanditgesellschaft <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ordentlich<br />

mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf<br />

eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief<br />

an die Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg,<br />

kündigen, frühestens jedoch zum 31. Dezember<br />

2021. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

bleibt unberührt. Treugeber, die nicht selbst als Kommanditisten<br />

im Handelsregister eingetragen sind,<br />

können die Treuhänderin <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

durch eingeschriebenen Brief anweisen, die für sie<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligungen zu den oben<br />

genannten Bedingungen zu kündigen. Die entsprechende<br />

Weisung muss der Treuhänderin <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, spätestens<br />

4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />

des Gesellschaftsvertrages der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG zugehen.<br />

u Angabenvorbehalt<br />

Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über<br />

Entwicklungen, Berechnungen sowie die steuerlichen<br />

und rechtlichen Grundlagen wurden von der<br />

Prospektverantwortlichen dieses Beteiligungsangebotes,<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, mit Sorgfalt zusammengestellt.<br />

Sämtliche der Anbieterin bekannten Vereinbarungen<br />

zwischen wesentlichen Vertragspartnern<br />

hinsichtlich des Anlageobjektes, seiner Herstellung,<br />

Finanzierung, Nutzung oder Verwertung sind in diesem<br />

Verkaufsprospekt genannt und erläutert worden.<br />

Darüber hinausgehende Vereinbarungen bestehen<br />

nach Kenntnis der Anbieterin nicht.<br />

Eine Haftung für Abweichungen durch Gesetzesänderungen,<br />

wirtschaftliche Entwicklungen<br />

oder Änderungen der Rechtsprechung, insbesondere<br />

Maßnahmen der Steuerbehörden oder<br />

Änderungen der Steuerrechtsprechung, sowie<br />

für den tatsächlichen Eintritt der mit dieser<br />

Beteiligung verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen<br />

Ziele und Vorstellungen kann von<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> nicht übernommen werden.<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> ist nur an diejenigen vom Verkaufsprospekt<br />

abweichenden Angaben gebunden,<br />

die in schriftlicher Form von ihr selbst verfasst<br />

wurden. Die in diesem Verkaufsprospekt gegebenen<br />

Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe<br />

von Änderungen. Mündliche Absprachen<br />

haben keine Gültigkeit. Für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />

sind nur die bis zum Datum<br />

der Aufstellung bekannten oder erkennbaren<br />

Sachverhalte maßgeblich. Die Haftung der <strong>Lloyd</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> sowie der Vertriebsbeauftragten ist,<br />

soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass<br />

die Kapitalanleger ein unternehmerisches Risiko<br />

eingehen. Das wirtschaftliche Ergebnis der<br />

Beteiligung kann nicht vorhergesagt werden und<br />

steht zum Zeitpunkt der Beteiligung nicht fest.<br />

Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt basieren<br />

auf den abgeschlossenen Verträgen sowie<br />

Markteinschätzungen, die ihrerseits auf Erfahrungen<br />

und Erwartungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und<br />

mit einbezogenen Fachleuten beruhen. Abweichungen<br />

von den Prognosen können sich sowohl<br />

positiv als auch negativ auf das Ergebnis für die<br />

Anleger auswirken. Dieses Beteiligungsangebot<br />

ist demzufolge nur für Investoren geeignet, die<br />

bei unerwartet negativer Entwicklung einen entstehenden<br />

Verlust bis zum Totalverlust hinnehmen<br />

können. Kapitalanlegern wird empfohlen,<br />

diesen Verkaufsprospekt mit den anderen ihnen<br />

übergebenen Unterlagen aufzubewahren.<br />

Stand: 11. August 2005<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

80


Angaben über wichtige Vertragspartner<br />

Angaben über wichtige Vertragspartner<br />

u Angaben über die Emittentin und deren Geschäftsführung<br />

Beteiligungsgesellschaft / Emittentin<br />

Firma:<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 99646<br />

Tag der 1. Eintragung: 06.01.2004<br />

Kommanditkapital:<br />

US$ 17.760.000,- (vertraglich vorgesehen)<br />

Komplementärin:<br />

Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

Kommanditisten:<br />

Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, Hamburg<br />

Bereederungsgeselllschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Chemikalien Seetransport G.m.b.H., Hamburg<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg<br />

Funktion:<br />

Erwerb und Betrieb des Rohöl- und Produktentankers <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>.<br />

Beirat:<br />

Ein Beirat wurde bisher noch nicht bestellt.<br />

Komplementärin der Emittentin<br />

Firma:<br />

Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 91850<br />

Tag der 1. Eintragung: 20.10.2004<br />

Stammkapital:<br />

1 25.000,– (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter:<br />

Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, Hamburg<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg<br />

Geschäftsführer<br />

(ohne besonderen Geschäftsbereich):<br />

Ulrich Schittek, Hamburg<br />

Volker Vormberg, Hamburg<br />

Holger Schmitz, Hamburg<br />

Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />

Funktion:<br />

Komplementärin der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Gesamtbezüge: Ab 2005 erhält die Komplementärin eine Haftungsvergütung in Höhe von US$ 20.000,– p. a.<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Als Vergütung für Abwicklungsarbeiten erhält sie 3 % des<br />

Bruttoveräußerungserlöses bzw. der Versicherungsentschädigung im Falle der Veräußerung<br />

bzw. des Totalverlustes des Schiffes. Für das Jahr 2004 wurde keine Vergütung gezahlt.<br />

Personelle<br />

Verflechtungen:<br />

Dr. Torsten Teichert und Holger Schmitz sind gleichzeitig Vorstände der Anbieterin, we lche<br />

mit dem Vertrieb dieses Beteiligungsangebotes beauftragt wurde, weiter Grü ndungs kom manditistin<br />

und Platzierungsgarantin der Emittentin ist.<br />

Volker Vormberg ist gleichzeitig Geschäftsführer der Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, d ie<br />

Gr ündungskommanditistin und Platzierungsgarantin der Emittentin ist. Ulrich Schittek ist<br />

gleichzeitig Geschäftsführer der Chemikalien Seetransport G.m.b.H., die Grün dungs komman<br />

ditistin und Vertragsreeder im Unterauftrag der Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />

Seetransport GmbH & Co. KG ist.<br />

Volker Vormberg und Ulrich Schittek sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb<br />

dieses Beteiligungsangebotes betraut sind. Sämtliche Geschäftsführer sind weder für Unternehmen<br />

tätig, die im Zusammenhang mit dem Bau des Schiffes nicht nur geringfü gige<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen, noch für Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

82


Angaben über wichtige Vertragspartner<br />

u Angaben über die Anbieterin<br />

Anbieterin des Beteiligungsangebotes, Gründungskommanditistin und Platzierungsgarantin der<br />

Emittentin<br />

Firma:<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Neuer Wall 72, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 75492<br />

Tag der 1. Eintragung: 15.05.2000<br />

(vormals: <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG,<br />

Gründung: 14.11.1995)<br />

Grundkapital: 1 1.000.000,–<br />

Vorstände:<br />

Dr. Torsten Teichert (Vorsitzender), Hamburg<br />

Holger Schmitz, Hamburg<br />

Aufsichtsrat:<br />

Dr. Stefan Duhnkrack (Vorsitzender), Hamburg<br />

Funktion:<br />

Anbieterin des Beteiligungsangebotes, Gründungskommanditistin sowie<br />

Platzierungsgarantin der Emittentin.<br />

Gesamtbezüge:<br />

Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen” ausführlich beschriebenen<br />

Vergü tungen für die Konzeption des Beteiligungsangebotes, die Einwerbung des<br />

Emissions kapi tals und die Managementunterstützung (siehe “Abgeschlossene Verträge”<br />

Seite 68).<br />

Personelle<br />

Verflechtungen:<br />

Dr. Torsten Teichert und Holger Schmitz sind gleichzeitig Geschäftsführer der<br />

Komplementärin der Emittentin.<br />

u Weitere Gründungskommanditisten der Emittentin<br />

Gründungskommanditistin und Treuhänderin<br />

Firma:<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Neuer Wall 72, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 71179<br />

Tag der 1. Eintragung: 19.05.1999<br />

Stammkapital: 1 50.500,–<br />

Gesellschafter:<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg<br />

Geschäftsführer:<br />

Björn Meschkat, Hamburg<br />

Funktion:<br />

Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen an der Emittentin;<br />

Gründungskommanditistin der Emittentin.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Wesentliche Rechte und Pflichten: Verwaltung und Betreuung der beitretenden Anleger, Interessenwahrnehmung, Kommunikationsschnittstelle<br />

(siehe “Die Partner” Seite 38 f./“Abgeschlossene Verträge” Seite 69).<br />

Gesamtbezüge:<br />

Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen” ausführlich<br />

beschriebenen Vergütungen (siehe “Abgeschlossene Verträge” Seite 69).<br />

Personelle Verflechtungen: Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Anbieterin (siehe<br />

hierzu auch “Die Partner” Seite 38 f.).<br />

Björn Meschkat ist nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb dieses Be teiligungsangebotes<br />

betraut sind, die im Zusammenhang mit dem Bau des Schiffes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen, noch für Unternehmen, die der Emittentin<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

83


Angaben über wichtige Vertragspartner<br />

Gründungskommanditistin und Platzierungsgarantin der Emittentin<br />

Firma:<br />

Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />

Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 88500<br />

Tag der 1. Eintragung: 01.10.2003<br />

Stammkapital: 1 2.040.000,–<br />

Geschäftsführer:<br />

Peter Jochen Krämer, Hamburg<br />

Volker Vormberg, Hamburg<br />

Funktion:<br />

Gründungskommanditistin und Platzierungsgarantin der Emittentin.<br />

Gesamtbezüge:<br />

Keine<br />

Personelle<br />

Verflechtungen:<br />

Volker Vormberg ist gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin. Peter<br />

Jochen Krämer ist gleichzeitig Kommanditist der Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />

Seetransport GmbH & Co. KG und Geschäftsführer der Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />

Vertragsreeder und Gründungskommanditistin der Emittentin<br />

Firma:<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG<br />

Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 100056<br />

Tag der 1. Eintragung: 11.03.2004<br />

Kommanditkapital: 1 237.490,–<br />

Komplementärin:<br />

Chemikalien Seetransport G.m.b.H., Hamburg<br />

Kommanditisten:<br />

Matthias Maximilian Krämer, Münster<br />

Michaela Alexandra Krämer, Hamburg<br />

Peter Jochen Krämer, Hamburg<br />

Susanne-Fredericke Krämer-Maushammer, Hamburg<br />

Funktion:<br />

Gesamtbezüge:<br />

Personelle<br />

Verflechtungen:<br />

Vertragsreeder und Gründungskommanditistin der Emittentin.<br />

Die Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG erhält<br />

für alle vorbereitenden Dienstleistungen vor Übergabe des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> und für<br />

die vereinbarten Aufgaben als Vertragsreeder die im Kapitel “Abgeschlossene Verträge”<br />

ausführlich beschriebenen Vergütungen (siehe Seite 68 f.).<br />

Komplementärin der Bereederungsgsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co.<br />

KG ist die Chemikalien Seetransport G.m.b.H., die im Unterauftrag mit der Bereederung des<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> beauftragt wurde und Gründungsgesellschafterin der Emittentin ist.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

84


Angaben über wichtige Vertragspartner<br />

Gründungskommanditistin der Emittentin und Vertragsreeder im Unterauftrag<br />

Firma:<br />

Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />

Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 13038<br />

Tag der 1. Eintragung: 26.11.1969<br />

Stammkapital: 1 255.645,94 (DM 500.000,–)<br />

Gesellschafter:<br />

Kommanditgesellschaft Marine Service mbH & Co., Hamburg<br />

Geschäftsführer:<br />

Peter Jochen Krämer, Hamburg<br />

Dieter Schardt, Mölln<br />

Ulrich Schittek, Hamburg<br />

Funktion:<br />

Vertragsreeder im Unterauftrag und Gründungskommanditistin der Emittentin<br />

Gesamtbezüge:<br />

Die Chemikalien Seetransport G.m.b.H. bezieht keine Vergütungen von der Emittentin.<br />

Siehe Ausführungen zum Vertragsreeder Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />

Seetransport GmbH & Co. KG.<br />

Personelle<br />

Verflechtungen:<br />

Ulrich Schittek ist gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin. Peter<br />

Jochen Krämer ist gleichzeitig Geschäftsführer der Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH und<br />

Kommanditist der Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG.<br />

u Sonstige Vertragspartner<br />

Charterer<br />

Firma:<br />

Heidmar Inc.<br />

Sitz:<br />

320, Post Road, 06820 Darien, Connecticut, USA<br />

Register: Delaware Company Register, 3510445<br />

Gründung: 04.04.2002<br />

Funktion:<br />

Charterer des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>.<br />

Personelle<br />

Keine<br />

Verflechtungen:<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

85


Angaben über wichtige Vertragspartner<br />

Mittelverwendungskontrolleurin<br />

Firma:<br />

Donner Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Alstertor 23, 20095 Hamburg<br />

Handelsregister: HRA 65471<br />

Tag der 1. Eintragung: 11.02.1965<br />

Kommanditkapital: 1 52.000,–<br />

Komplementärin:<br />

Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Kommanditisten:<br />

Conrad Hinrich Donner Bank Aktiengesellschaft, Hamburg<br />

Funktion:<br />

Mittelverwendungskontrolleurin<br />

Gesamtbezüge: Die Donner Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG erhält für ihre Tätigkeit als Mittel ver wen -<br />

dungskontrolleurin die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen“ ausführlich beschriebenen Vergütungen<br />

(siehe “Abgeschlossene Veträge” Seite 71).<br />

Personelle<br />

Keine<br />

Verflechtungen:<br />

Die im Vorwege auf den Seiten 82-86 dargestellten Gesellschaften unterliegen keiner deutschen<br />

Aufsichtsbehörde. Das Gewerbeaufsichtsamt ist für alle deutschen Gesellschaften zuständig.<br />

Neben der Anbieterin und den Gründungsgesellschaftern gibt es keine Personen oder Gesellschaften, die<br />

die Herausgabe oder den Inhalt dieses Prospektes wesentlich beeinfl usst haben.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

86


LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

87


Anhang<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

u Jahresabschluss der Emittentin<br />

HAMBURG<br />

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2004<br />

A K T I V A<br />

31.12.2004<br />

EUR<br />

A. AUSSTEHENDE EINL<strong>AG</strong>EN 1.000,00<br />

B. ANL<strong>AG</strong>EVERMÖGEN<br />

SACHANL<strong>AG</strong>EN<br />

Geleistete Anzahlungen (<strong>MT</strong> "ATHENS STAR") 3.155.530,17<br />

C. UMLAUFVERMÖGEN<br />

I. FORDERUNGEN UND SONSTIGE<br />

VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 14.795,95<br />

II. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 4.717,55<br />

D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINL<strong>AG</strong>EN GEDECKTER<br />

VERLUST- / ENTNAHMEANTEIL DER KOMMANDITISTEN 41.027,92<br />

3.217.071,59<br />

P A S S I V A<br />

31.12.2004<br />

EUR<br />

A. EIGENKAPITAL<br />

I. KAPITALANTEILE DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN 0,00<br />

II.<br />

KAPITALANTEILE DER KOMMANDITISTEN<br />

1. Kommanditkapital 1.000,00<br />

2. Entnahmen -5.472,87<br />

3. Ergebnissonderkonten -36.555,05<br />

-41.027,92<br />

III. NICHT DURCH VERMÖGENSEINL<strong>AG</strong>EN GEDECKTER VERLUST- /<br />

ENTNAHMEANTEIL DER KOMMANDITISTEN 41.027,92<br />

0,00<br />

B. RÜCKSTELLUNGEN 1.500,00<br />

C. VERBINDLICHKEITEN 3.215.571,59<br />

3.217.071,59<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

88


Anhang<br />

<strong>MT</strong> "ATHENS STAR" SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />

HAMBURG<br />

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />

FÜR DIE ZEIT VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2004<br />

2004<br />

EUR<br />

1. Allgemeine Verwaltungskosten -1.773,52<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.478,01<br />

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20.268,82<br />

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -52.572,34<br />

5. Jahresfehlbetrag -36.555,05<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

89


Anhang<br />

<strong>MT</strong> "ATHENS STAR" SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />

HAMBURG<br />

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2004<br />

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS<br />

1. Der Anhang zum 31. Dezember 2004 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften<br />

gemäß §§ 264 a ff., 284 ff. HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften<br />

gemäß § 288 i.V.m. § 267 Abs. 1 und § 264 a HGB sowie von § 286 Abs. 3<br />

Nr. 1 und § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.<br />

2. Im Anhang wurden alle erforderlichen Erläuterungen zur Bilanz gemacht. Des Weiteren<br />

werden alle Positionen aufgegliedert, die in der Bilanz aus Gründen der Klarheit zusammengefasst<br />

wurden.<br />

3. Die Gesellschaft weist einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlust- / Entnahmeanteil<br />

der Kommanditisten in Höhe von EUR 41.027,92 aus. Dieser ist entstanden<br />

aus handelsrechtlichen Verlusten in Höhe von EUR 36.555,05 und aus Entnahmen von<br />

EUR 4.472,87. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Kapitaleinzahlungen der Folgejahre<br />

wird sich künftig keine bilanzielle Überschuldung ergeben.<br />

II.<br />

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

1. Bilanzierungsmethoden<br />

Die handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze wurden beachtet.<br />

Die Bilanz wurden dem handelsrechtlichen Gliederungsschema entsprechend mit<br />

schifffahrtsbezogenen Ergänzungen aufgestellt.<br />

2. Angewandte Bewertungsmethoden<br />

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-<br />

Concern-Prinzip).<br />

Die Währungsumrechnung in Euro zum 31. Dezember 2004 erfolgte zum Kurs am Bilanzstichtag<br />

unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips. Laufende Währungsumrechnungen<br />

erfolgte zum Tageskurs bei Erstbuchung.<br />

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten<br />

bilanziert.<br />

Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme<br />

gebildet.<br />

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

90


Anhang<br />

III.<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ<br />

1. Ausstehende Einlagen<br />

Als ausstehende Einlagen wurden die fälligen Kapitaleinzahlungen der Kommanditisten<br />

ausgewiesen.<br />

2. Eigenkapital<br />

Das ausgewiesene Kommanditkapital entspricht den Pflichteinlagen des Kommanditisten.<br />

Der Jahresfehlbetrag wird wie folgt verwendet:<br />

2004<br />

EUR<br />

Jahresfehlbetrag -36.555,05<br />

Belastung auf Ergebnissonderkonten 36.555,05<br />

Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00<br />

3. Verbindlichkeiten<br />

Art der<br />

Verbindlichkeit<br />

Gesamtbetrag<br />

EUR<br />

bis zu 1 Jahr<br />

EUR<br />

Davon mit einer Restlaufzeit<br />

1 bis zu<br />

5 Jahren<br />

EUR<br />

mehr als<br />

5 Jahren<br />

EUR<br />

Sicherheit<br />

31.12.2004<br />

EUR<br />

1. Kurzfristige Verbindlichkeite<br />

gegenüber Kreditinstituten 3.168.829,27 3.168.829,27 0,00 0,00<br />

2. Sonstige Verbindlichkeiten 46.742,32 46.742,32 0,00 0,00<br />

Gesamt 31. Dezember 2004 3.215.571,59 3.215.571,59 0,00 0,00 0,00<br />

IV.<br />

SONSTIGE ANGABEN<br />

1. Gesellschaftsorgane<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin war und ist:<br />

- Verwaltung LloFo Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />

gezeichnetes Kapital EUR 25.564,59 (ausgeschieden Anfang 2005).<br />

- Verwaltung <strong>MT</strong> "ATHENS STAR" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />

gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00 (ab Anfang 2005).<br />

Die Gesellschaften haben keine Kapitaleinlage zu erbringen.<br />

Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren und sind:<br />

Herr Dr. Torsten Teichert, Hamburg,<br />

Herr Holger Schmitz, Hamburg,<br />

Herr Ulrich Schittek, Hamburg (ab 2005),<br />

Herr Volker Vormberg, Hamburg (ab 2005).<br />

Hamburg, im Mai 2005<br />

gez. Dr. Torsten Teichert<br />

gez. Holger Schmitz<br />

- Geschäftsführer - - Geschäftsführer -<br />

gez. Ulrich Schittek<br />

gez. Volker Vormberg<br />

- Geschäftsführer - - Geschäftsführer -<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

91


Anhang<br />

u Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004:<br />

<strong>MT</strong> "ATHENS STAR"<br />

SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />

HAMBURG<br />

L<strong>AG</strong>EBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2004<br />

A. Geschäftsverlauf, Lage und Risiken<br />

I. Darstellung des Geschäftsverlaufs<br />

1. Entwicklung Branche und Gesamtwirtschaft<br />

a. Marktentwicklung der Tankschifffahrt in 2004<br />

Hohe Frachtraten in fast allen Schifffahrtsmärkten haben nach einem erfolgreichen Jahr<br />

2003 auch in 2004 zu außerordentlich guten Ergebnissen für den Tankermarkt geführt. Die<br />

Nachfrage nach Tonnage stieg um 10 % und betraf fast alle Flottensegmente. Die weltweit<br />

existierende Flotte jedoch verzeichnete lediglich einen Zuwachs von 5 % und eine<br />

Auslastung von 91 % - Werte, die eine Tonnageknappheit signalisieren. Treibende Kraft<br />

hinter diesem Trend war China: 40 – 45 % der Tonnagenachfrage lassen sich auf diesen<br />

boomenden Markt zurückführen.<br />

b. Ölmarkt<br />

Das starke Wirtschaftswachstum machte sich auch im Ölmarkt 2004 bemerkbar. Weltweit<br />

stieg die Ölproduktion um 4,5 %. Mit einer Steigerung ihrer Produktion um 8 % stießen die<br />

OPEC-Länder im 4. Quartal des Jahres an ihre Kapazitätsgrenzen: Sie erreichte 30 mbd<br />

(million barrels per day) und damit den höchsten Wert seit 1995. Verschiedene Faktoren<br />

führten in der 2. Jahreshälfte zu einem Anstieg des Ölpreises um 35 %: die Angst vor<br />

Rohölknappheit, die unklaren Zustände im Irak, die Terroranschläge in Saudi Arabien und<br />

Madrid, aber auch die unsichere Lage des Ölkonzerns Yukos in der russischen Föderation.<br />

Der Ölverbrauch 2004 erreichte einen Rekord: Er stieg um 2,6 mbd bzw. 3,3 %. Seit 1976<br />

wurde ein solcher Wert nicht erzielt. 25 % dieser Steigerung sind auf den Verbrauch der<br />

OPEC-Länder zurückzuführen, was sich vor allem durch einen erhöhten Konsum an Diesel<br />

erklären lässt. China als dominierender Wachstumsmarkt steigerte seinen Ölverbrauch in<br />

der ersten Jahreshälfte um 22 % gegenüber dem ersten Halbjahr in 2003, unter anderem<br />

aufgrund des Wechsels von Kohle zu Diesel als Hauptenergieträger.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

92


Anhang<br />

c. Tankermarkt<br />

Für die Tankerreeder war das Jahr 2004 von Erfolgen gekennzeichnet: Ihr Gewinn auf das<br />

eingesetzte Kapital betrug zwischen 80 und 130%. Die Frachtraten übertrafen die Werte<br />

des „Boom“-Jahres 2003. Das Tankersegment verzeichnete von 2003 bis 2004 einen<br />

Tonnageanstieg von durchschnittlich 3,7%. Der Nachfrageanstieg lag mit 6 - 6,5 % über<br />

dem durchschnittlichen Zuwachs an der gesamten Tankertonnage. Diese Differenz sorgte<br />

2004 für eine Auslastung der Tankerflotte um 91,5%; eine deutliche Steigerung gegenüber<br />

dem Jahr 2003, als eine Auslastung der Tankerflotte von 89% vorlag. Das Jahr 2004<br />

brachte also für die Tankerflotte den Wendepunkt von einer guten Auslastung zur<br />

Tonnageknappheit.<br />

2. Finanzierung<br />

Das Schiff wird für insgesamt USD 39.700.000 erworben. In 2004 befand sich das Schiff<br />

noch im Bau. Der Kaufpreis ist in 2 Raten an den Verkäufer zu zahlen. Als erste Rate<br />

waren in 2004 nach Vertragsunterzeichnung USD 3.900.000 fällig. Der Rest ist bei<br />

Übernahme zu zahlen.<br />

Die erste Rate wurde durch ein Zwischenfinanzierungsdarlehen der Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />

finanziert. Per 31.12. 2004 valutierte das Darlehen mit TUSD 3.900 bzw. TEUR 3.169.<br />

Der Produkten Tanker wird voraussichtlich Anfang Oktober 2005 übernommen. Zur<br />

Sicherstellung der Finanzierung des Schiffes besteht die Hypothekenzusage eines<br />

Konsortiums deutscher Geschäftsbanken in Höhe von TUSD 25.800. Weiter besteht die<br />

Zusage einer Eigenmittelzwischenfinanzierung in Höhe von bis zu TUSD 13.900.<br />

3. Umsatzentwicklung<br />

Für das Schiff wurde am 04. August 2004 ein Chartervertrag mit Heidmar Inc., USA,<br />

geschlossen. Hiernach soll das Schiff nach Ablieferung für 3 Jahre zu einer Tagesrate von<br />

USD 18.400,- abzgl. 1,25 % Kommission beschäftigt werden. Anschließend ist ein<br />

4-jähriger Einsatz im Star Tanker Pool vereinbart. Der Charterer besitzt die Option das<br />

Schiff zu einem Preis von USD 34,5 Mio. anzukaufen, sofern die durchschnittliche, während<br />

des 4-jährigen Pooleinsatzes, eingefahrene Tagesrate mindestens USD 18.400,- beträgt.<br />

Der Einsatz wird voraussichtlich in Amerika und Europa erfolgen.<br />

4. Personalbereich<br />

Die Besatzungsstärke auf dem <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“ beträgt voraussichtlich<br />

22 Crewmitglieder, die sich aus 8 Offizieren und 14 weiteren Besatzungsmitgliedern<br />

zusammensetzt.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

93


Anhang<br />

5. Sonstige wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres<br />

Keine.<br />

II.<br />

Lage der Gesellschaft<br />

1. Vermögenslage<br />

Mit Datum vom 02. Juli 2004 ist der Kaufvertrag (Memorandum of Agreement) zwischen<br />

der Dolphin Tanker Srl., Italien, und der Oyster Marine SA, Liberia, abgeschlossen worden.<br />

Die Oyster Marine SA ist eine 100-ige Tochterfirma der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg. Die Anzahlung des Kaufpreises erfolgte<br />

am 07. Juli 2004<br />

Mit Datum vom 23. März 2005 ist die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG für die Oyster Marina SA in den Kaufvertrag eingetreten.<br />

Das Schiff wird unter der Baunummer 0307307 auf der New Century Shipbuilding Co. Ltd.,<br />

Jinjing, China gebaut.<br />

Zum Abschlussstichtag weist die Gesellschaft einen „nicht durch Vermögenseinlagen<br />

gedeckten Verlust-/Entnahmeanteil der Kommanditisten“ aus. Dies steht einer Fortführung<br />

des Unternehmens jedoch nicht entgegen, da der Fehlbetrag durch die Einwerbung des<br />

Kommanditkapitals ab 2005 ausgeglichen wird.<br />

Bisher wurde sie erste Ratenzahlung für das Schiff im Anlagevermögen als „Geleistete<br />

Anzahlungen“ ausgewiesen. Eine vollständige Bilanzierung des Schiffes unter<br />

Berücksichtigung der Abschreibung erfolgt nach Ablieferung. Das Anlagevermögen ist<br />

durch ein Zwischenfinanzierungsdarlehen finanziert (vgl. I. 2.).<br />

2. Finanz- und Ertragslage<br />

Den 2004 angefallenen Zinsen und sonstigen Kosten stehen Zinserträge aus dem „jointaccount“<br />

für die Anzahlung gegenüber. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von<br />

TEUR 37.<br />

III.<br />

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung<br />

Die 2005 abgeschlossenen Verträge können die zukünftige Entwicklung sichern.<br />

Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung, insbesondere die<br />

Höhe der Auszahlungen an die Anleger, erheblich verändern.<br />

Die Einnahmen, die Finanzierung und die wesentlichen Schiffsbetriebskosten sowie die<br />

Auszahlungen sollen in USD erfolgen. Da es sich um ein reines USD-Investment handelt,<br />

sind die Risiken aus Wechselkursänderungen sehr gering.<br />

Risiken können sich aus der Veränderung des Zinssatzes, künftigen<br />

Schiffsbetriebskostenabweichungen und niedrigeren Charter- bzw. Poolraten ergeben.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

94


Anhang<br />

IV.<br />

Risikomanagementziele und -methoden<br />

Ziel des Handelns der Gesellschaft ist die Erfüllung eines prospektierten<br />

Geschäftsverlaufes. Den im vorstehenden Gliederungspunkt III. geschilderten Risiken des<br />

Geschäftsumfeldes begegnet die Gesellschaft durch sorgfältige Marktbeobachtung und<br />

Implementierung eines wirksamen Risikomanagementsystems. Letzteres zeichnet sich<br />

durch den Einsatz von qualifiziertem Personal, zuverlässiger Software sowie einem<br />

effizienten Controlling durch den Vertragsreeder, der Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG und der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> aus.<br />

B. Ausblick<br />

I. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres<br />

2005 wird der Finanz- und Investitionsplan der Gesellschaft entwickelt und das Kapital<br />

eingeworben.<br />

II.<br />

Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft<br />

Nach Übernahme des Schiffes wird die Gesellschaft entsprechend geschlossenen<br />

Verträgen den laufenden Geschäftsbetrieb aufnehmen.<br />

Hamburg, im Juli 2005<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

95


Anhang<br />

u Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir erteilen dem als Anlage I, II und III beigefügten Jahresabschluss und dem Lagebericht<br />

zum 31. Dezember 2004 folgenden unter dem heutigen Datum unterzeichneten uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerkt:<br />

An die <strong>MT</strong> "ATHENS STAR" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG:<br />

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht<br />

der <strong>MT</strong> "ATHENS STAR" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG für das Geschäftsjahr<br />

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die<br />

Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der<br />

Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und<br />

durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des<br />

durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />

Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />

und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />

des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />

für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss und Lagebericht beurteilt. Die<br />

Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />

wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht<br />

gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die<br />

Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass in der Bilanz zum<br />

31. Dezember 2004 ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlust-/ Entnahmeanteil<br />

der Kommanditisten in Höhe von EUR 41.027,92 ausgewiesen wird. Unter Berücksichtigung<br />

der planmäßigen Kapitaleinzahlungen der Folgejahre wird sich künftig<br />

keine bilanzielle Überschuldung ergeben.<br />

Hamburg, den 1. August 2005<br />

TPW Todt & Partner KG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Heino Bartholl Susanne Martius<br />

- Wirtschaftsprüfer - - Wirtschaftsprüfer -<br />

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes<br />

in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung<br />

in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern<br />

hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir<br />

weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

96


Anhang<br />

u Anschrift des Abschlussprüfers<br />

TPW Todt & Partner KG,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Welckerstraße 8<br />

20354 Hamburg<br />

u Angaben über den jüngsten Geschäftsgang/<br />

Wesentliche Änderungen nach dem 31.12.2004<br />

Die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist seit Abschluss des Geschäftsjahres<br />

2004 bis zur Prospektherausgabe planmäßig erfolgt.<br />

Die gezeichneten Kommanditeinlagen haben sich<br />

von T1 1 auf TUS$ 360 (Kommanditeinlagen der<br />

Gründungsgesellschafter) erhöht. Die Geschäftsführung<br />

erwartet für das Jahr 2005 eine weitere<br />

planmäßige Geschäftsentwicklung gemäß den<br />

Prognosen dieses Verkaufsprospektes.<br />

Eine Zwischenübersicht wurde bisher nicht<br />

veröffentlicht.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

97


Gesellschaftsvertrag<br />

GESELLSCHAFTSVERTR<strong>AG</strong> <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG, Hamburg - nachfolgend Gesellschaft genannt -<br />

I. Firma, Sitz, Gesellschaftszweck<br />

§ 1 u Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

1. Der Name der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />

§ 2 u Gegenstand des Unternehmens, Dauer<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und<br />

Betrieb des Rohöl- und Produktentankers <strong>MT</strong><br />

<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>, Baunummer 0307307 der Werft<br />

New Century Shipbuilding Co. Ltd., China (nachfolgend<br />

Schiff genannt).<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte<br />

und Rechtshandlungen vorzunehmen, die geeignet<br />

sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder<br />

mit ihm in Zusammenhang stehen.<br />

3. Die Gesellschaft wird für unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

II. Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Gesellschafterkonten<br />

und Auskunftsrecht<br />

§ 3 u Gesellschafter, Kommanditkapital<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH (nachfolgend Komplementärin genannt). Die<br />

Komplementärin leistet keine Kapital einlage und ist<br />

am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Die Kommanditisten der Gesellschaft sind mit ihrer<br />

Einlage unternehmerisch beteiligt. Kommanditisten<br />

der Gesellschaft sind mit folgenden Pfl ichteinlagen<br />

(nachfolgend auch Einlage genannt):<br />

a) Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH USD 310.000,00;<br />

b) Bereederungsgesellschaft USD 10.000,00;<br />

Chemikalien Seetransport<br />

GmbH & Co. KG<br />

c) Chemikalien Seetransport<br />

G.m.b.H. USD 10.000,00;<br />

d) <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> USD 25.000,00;<br />

e) <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH USD 5.000,00.<br />

Die vorgenannten Kommanditisten sind berechtigt,<br />

ihre Beteiligungen ganz oder teilweise treuhänderisch<br />

für Dritte zu halten und für diese zu verwalten.<br />

3. Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (nachfolgend Treuhänderin<br />

genannt) ist berechtigt, durch einseitige Erklärung<br />

gegenüber der Komplementärin ihre Einlage<br />

als Treuhänderin für Dritte (nachfolgend Treugeber<br />

genannt) um bis zu USD 17.400.000,00 auf bis zu<br />

USD 17.405.000,00 zu erhöhen. Das vorstehende<br />

Recht ist befristet bis zum 31.12.2006.<br />

4. Die Komplementärin ist ermächtigt, zur Aufstockung<br />

der Liquiditätsreserve das Kommanditkapital bis<br />

spätestens zum 31.12.2006 maximal um weitere<br />

USD 500.000,00 zu erhöhen und die Treuhänderin<br />

zu beauftragen, die von ihr übernommene Einlage<br />

um diesen Betrag zu erhöhen, wozu diese hiermit<br />

von den übrigen Gesellschaftern ermächtigt wird.<br />

5. Die Beteiligung von Treugebern an der Gesellschaft<br />

im Rahmen der Kapitalerhöhung gemäß Ziffer 3 erfolgt<br />

mittelbar durch Abschluss eines Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages (nachfolgend Treuhandvertrag<br />

genannt) mit der Treuhänderin. Die Mindesteinlage<br />

eines Treugebers soll dabei USD 20.000,00 betragen;<br />

höhere Einlagen sollen durch USD 5.000,00<br />

teilbar sein. Die Treugeber sind nach Maßgabe des<br />

§ 17 Ziffer 3 berechtigt, von der Treuhänderin unter<br />

Übernahme aller damit verbundenen Kosten und<br />

Gebühren die Übertragung des treuhänderisch für<br />

sie gehaltenen Treuhandkommanditanteils zu verlangen.<br />

Weitere Einzelheiten regelt der Treuhandvertrag.<br />

6. Die Treugeber sind berechtigt, die den Kommanditisten<br />

in dieser Gesellschaft zustehenden mitgliedschaftlichen<br />

Rechte unmittelbar auszuüben, soweit<br />

diese Rechte auf den von der Treuhänderin für sie<br />

gehaltenen Treuhandkommanditanteil entfallen.<br />

7. Personen, durch deren Beteiligung an der Gesellschaft<br />

das Recht zur Registrierung des Schiffes im<br />

deutschen Schiffsregister gefährdet werden würde,<br />

können weder Kommanditisten noch Treugeber von<br />

Kommanditisten sein.<br />

8. Alle Kommanditisten werden mit einer Haftsumme<br />

von EUR 0,20 pro USD 1,00 ihrer Pfl ichteinlage in<br />

das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.<br />

Eine Nachschussverpfl ichtung ist ausgeschlossen.<br />

9. Zusätzlich zu ihrer Einlage haben die Kommanditisten<br />

ein Agio in Höhe von 3 % zu zahlen.<br />

10. Die Fälligkeit der Einlagen ergibt sich aus den Bestimmungen<br />

der Beitrittserklärung. Die Treuhänderin<br />

ist berechtigt, ihre Einlageverpfl ichtung dadurch<br />

zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche<br />

gegenüber den Treugebern mit befreiender<br />

Wirkung an Erfüllungs statt an die Gesellschaft<br />

abtritt. Die Treuhänderin selbst ist zur Einzahlung<br />

nur verpfl ichtet, wenn und soweit sie ihrerseits<br />

Zahlungen von ihren Treugebern erhalten hat.<br />

Rückständige Einlagen können mit 1 % monatlich<br />

zu Lasten des Kommanditisten verzinst werden.<br />

11. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter<br />

der aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in<br />

das Handelsregister der Gesellschaft. In der Zeit<br />

von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung in das<br />

Handelsregister sind die Kommanditisten als atypisch<br />

stille Gesellschafter mitunternehmerisch beteiligt.<br />

Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsver-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

98


Gesellschaftsvertrag<br />

trages – insbesondere die Beschränkung der persönlichen<br />

Haftung eines Kommanditisten auf die<br />

Pfl ichteinlage – fi nden auf das atypische stille Gesellschaftsverhältnis<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 4 u Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten wird ein Festkapitalkonto,<br />

ein variables Kapitalkonto, ein Rücklagenkonto<br />

und ein Ergebnissonderkonto geführt.<br />

2. Die Pfl ichteinlagen der Kommanditisten werden auf<br />

den Festkapitalkonten gebucht.<br />

3. Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen,<br />

die nicht den Pfl ichteinlagen zuzuordnen sind, und<br />

Entnahmen gebucht.<br />

4. Das von den Kommanditisten zu zahlende Agio wird<br />

auf den Rücklagenkonten gebucht.<br />

5. Auf den Ergebnissonderkonten werden die anteiligen<br />

Gewinne und Verluste gebucht. Dies gilt auch<br />

dann, wenn die Verlustanteile die Hafteinlagen der<br />

Kommanditisten übersteigen.<br />

6. Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.<br />

§ 5 u Auskunfts- und Einsichtsrecht der Kommanditisten/<br />

Informationsweitergabe durch die Treuhänderin<br />

1. Die Kommanditisten und die Treugeber können vom<br />

Beirat und von der Komplementärin Auskünfte über<br />

die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.<br />

Sofern der Beirat oder die Komplementärin einem<br />

Auskunftsverlangen eines Kommanditisten in angemessener<br />

Frist nicht nachkommen oder sonstige<br />

wichtige Gründe vorliegen, sind die Kommanditisten<br />

und die Treugeber der Treuhänderin berechtigt,<br />

von der Gesellschaft Einsicht in die Bücher und Papiere<br />

der Gesellschaft zu verlangen. Sie müssen<br />

sich hierbei insoweit zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpfl ichteter Personen der rechts- und steuerberatenden<br />

Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer,<br />

vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater)<br />

bedienen, die jedoch nicht selbst oder als Berater<br />

in Konkurrenz zur Gesellschaft stehen dürfen. Die<br />

Kosten hierfür haben die Kommanditisten selbst zu<br />

tragen. Die Ausübung der vorgenannten Informationsrechte<br />

darf den ordentlichen Betrieb der Gesellschaft<br />

und des Vertragsreeders – der Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH<br />

& Co. KG – nicht unangemessen beeinträchtigen.<br />

Der Beirat und die Komplementärin dürfen die Erteilung<br />

von Auskünften und Einsichtnahmen verweigern,<br />

wenn zu befürchten ist, dass der Kommanditist<br />

oder Treugeber diese Rechte zu gesellschaftsfremden<br />

Zwecken ausübt oder dadurch der Gesellschaft<br />

ein nicht unerheblicher Schaden droht.<br />

2. Darüber hinaus wird die Komplementärin die Kommanditisten<br />

nach Maßgabe des § 6 Ziffer 3 einmal<br />

je Kalenderhalbjahr über den Gang der Geschäfte<br />

unterrichten.<br />

3. Rechtzeitig vor Ablauf eines Geschäftsjahres ist die<br />

Komplementärin zur Vorlage eines Budgets für das<br />

kommende Geschäftsjahr verpfl ichtet.<br />

4. Die Treuhänderin ist berechtigt, sämtliche Informationen<br />

über die Gesellschaft einschließlich entsprechender<br />

Dokumente an die Treugeber weiterzuleiten.<br />

III. Geschäftsführung und Vertretung, Gesellschafterversammlung<br />

und -beschlüsse, Beirat<br />

§ 6 u Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

obliegt allein der Komplementärin. Sie hat<br />

die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns in Übereinstimmung<br />

mit dem Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen<br />

der Gesellschafter und des Beirats zu führen. Die<br />

Komplementärin ist berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben<br />

auf zuverlässige Dritte – insbesondere<br />

den Vertragsreeder – zu übertragen.<br />

2. Die Komplementärin und ihre Organe sind für den<br />

Rechtsverkehr mit der Gesellschaft von den einschränkenden<br />

Bestimmungen des § 181 BGB sowie<br />

des § 112 HGB befreit.<br />

3. Die Komplementärin hat den Gesellschaftern über<br />

das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr<br />

Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat sich<br />

auf den Geschäftsgang, die Lage der Gesellschaft,<br />

die beabsichtigte Geschäftspolitik und sonstige<br />

grundsätzliche Fragen zu erstrecken.<br />

4. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß<br />

§ 164 HGB ist ausgeschlossen. Folgende Rechtsgeschäfte,<br />

Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />

Komplementärin bedürfen jedoch der vorherigen<br />

Zustimmung der Gesellschafter:<br />

a) Veräußerung oder Belastung des Schiffes über<br />

das in der Investitionsrechnung gemäß Anlage I<br />

vorgesehene Maß hinaus (ausgenommen hiervon<br />

ist eine Übertragung auf eine Tochtergesellschaft<br />

gemäß Ziffer 6 f) und eine Übertragung<br />

bei Ausübung der Heidmar Inc. eingeräumten<br />

Kaufoption);<br />

b) Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften<br />

sowie Abschluss und Kündigung von<br />

Gesellschaftsverträgen, die Gesellschaften betreffen,<br />

an denen die Gesellschaft beteiligt ist<br />

(ausgenommen hiervon ist die Gründung/der Erwerb<br />

einer Tochtergesellschaft gemäß Ziffer 6 f).<br />

5. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und<br />

Maßnahmen der Komplementärin bedürfen der<br />

vorherigen Zustimmung des Beirates:<br />

a) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme<br />

von Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme<br />

von Garantien und Gewährung von<br />

Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen Garantien<br />

und Bürgschaften, die üblicherweise mit<br />

dem normalen Geschäftsablauf verbunden sind<br />

oder die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen<br />

gegen das Schiff erforderlich sind;<br />

b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

99


Gesellschaftsvertrag<br />

c) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung<br />

und Erhöhung von Pensions- und Versorgungszusagen<br />

und Tantiemen, soweit nicht seemännisches<br />

Personal betroffen ist;<br />

d) Inbetriebnahme und Stillegung von wesentlichen<br />

Betriebsteilen;<br />

e) Aufnahme von Schiffshypothekendarlehen mit<br />

Ausnahme der Darlehen, die in der Investitionsphase<br />

abgeschlossen worden sind, und Umschuldung<br />

von Darlehen;<br />

f) Abschluss von Zins- und Währungsgeschäften,<br />

auch in Kombination (siehe jedoch Ziffer 6 b);<br />

g) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art, die<br />

USD 250.000,00 übersteigen (siehe jedoch Ziffer<br />

6 a);<br />

h) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung<br />

von Zeitcharterverträgen, es sei denn,<br />

sie haben eine Dauer von weniger als 12 Monaten<br />

(einschließlich Optionen) (siehe jedoch Ziffer<br />

6 d);<br />

i) Vercharterung des Schiffes an Unternehmen, an<br />

denen Gesellschafter der Komplementärin oder<br />

des Vertragsreeders unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligt sind;<br />

j) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung<br />

von Bare-Boat-Charterverträgen (siehe jedoch<br />

Ziffer 6 e);<br />

k) Abschluss, Änderung und Beendigung von Poolund<br />

ähnlichen Verträgen;<br />

l) Umbau des Schiffes, soweit damit wesentliche<br />

Beschäftigungsmerkmale beeinfl usst werden<br />

oder der Umbauaufwand USD 250.000,00 übersteigt;<br />

m) Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten<br />

einschließlich der Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />

die ein Volumen von<br />

USD 450.000,00 übersteigen, soweit nicht<br />

Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten<br />

und Beschaffungen handelt, die durch Versicherungen<br />

gedeckt sind;<br />

n) Gewährung von Darlehen von mehr als USD<br />

50.000,00, ausgenommen Vorschüsse an das<br />

fahrende Personal;<br />

o) Umfl aggung des Schiffes (siehe jedoch Ziffer 6<br />

e) und f);<br />

p) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art,<br />

Um fang und Risiko erkennbar über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen.<br />

6. Die Komplementärin ist jedoch berechtigt, folgende<br />

Verträge und Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung<br />

der Gesellschafter und des Beirats abzuschließen<br />

bzw. vorzunehmen:<br />

a) Zur Anschaffung des Schiffes erforderliche Darlehensverträge<br />

mit den fi nanzierenden Banken<br />

(Zwischen- und Endfi nanzierung) sowie zur Sicherstellung<br />

der Darlehensansprüche erforderliche<br />

Bestellungen von Schiffshypotheken und Aufnahme<br />

und Verlängerung von Betriebsmittelkrediten<br />

bis zu der in der Investitionsrechnung (Anlage<br />

I) vorgesehenen Höhe;<br />

b) Vornahme von Kurs- und Zinssicherungsmaßnahmen<br />

während der Investitionsphase;<br />

c) Bereederungsvertrag mit der Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH &<br />

Co. KG (Vertragsreeder);<br />

d) Übernahme/Abschluss des ersten Zeitchartervertrages<br />

mit Heidmar Inc.;<br />

e) Anträge und Vereinbarungen zur Registrierung<br />

des Schiffes in einem ausländischen und/oder<br />

deutschen Seeschiffsregister, zur Schaffung der<br />

Voraussetzung zur Gewinnermittlung gemäß § 5 a<br />

EStG (Tonnagesteuer), sowie gegebenenfalls den<br />

Abschluss eines entsprechenden Bare-Boat-<br />

Chartervertrages zur Registrierung im Bare-<br />

Boat-Charter-Register eines geeigneten Landes;<br />

f) Gründung/Erwerb einer Tochtergesellschaft in<br />

einem geeigneten Land und Abschluss von Verträgen,<br />

die zur Führung der Flagge dieses Landes<br />

notwendig und geeignet sind einschließlich<br />

der treuhänderischen Übertragung des Eigentums<br />

am Schiff auf diese Tochtergesellschaft;<br />

g) Vertrag mit einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur<br />

über die Mittelverwendungskontrolle<br />

und Mittelfreigabe;<br />

h) Treuhandvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

als Treuhänderin über die Betreuung der Treugeber<br />

bzw. der später direkt im Handelsregister der<br />

Gesellschaft eingetragenen Kommanditisten;<br />

i) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH über die Abwicklung des Geschäftsverkehrs<br />

der Gesellschaft mit den Gesellschaftern;<br />

j) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>AG</strong> über die Beratung der Gesellschaft (Projektierung)<br />

einschließlich der Erstellung des Beteiligungsprospektes<br />

und der Durchführung aller<br />

werblichen Maßnahmen sowie der Platzierung<br />

der Kommanditanteile;<br />

k) Geschäftsbesorgungsvertrag über Dienstleistung<br />

vor Ablieferung mit der Bereederungsgesellschaft<br />

Chemikalien Seetransport GmbH &<br />

Co. KG;<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

100


Gesellschaftsvertrag<br />

l) Vereinbarung mit der Dr. Karl-Heinz Krämer<br />

GmbH und der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> über eine Platzierungsgarantie<br />

einschließlich der Aufnahme von<br />

Platzierungsgaranten als Kommanditisten im<br />

Garantiefall bzw. die Erhöhung einer bereits<br />

bestehenden Kommanditbeteiligung eines Platzierungsgaranten<br />

im Garantiefall;<br />

m) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>AG</strong> über die Unterstützung der Komplementärin<br />

bei der Geschäftsführung, insbesondere dem<br />

Zins- und Währungsmanagement und dem Controlling;<br />

n) Sonstige im Rahmen der Investitionsrechnung<br />

(Anlage I) vorgesehene Verträge.<br />

7. In Not- und in Eilfällen hat die Komplementärin das<br />

Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />

und/oder Rechtshandlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung<br />

der Gesellschafter bzw. des Beirates vorzunehmen.<br />

Hat die Komplementärin hiervon Gebrauch gemacht,<br />

so hat sie den Beirat oder – soweit deren<br />

Zustimmung notwendig gewesen wäre – die Gesellschafter<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

§ 7 u Zuständigkeit der Gesellschafter<br />

Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich<br />

und durch diesen Gesellschaftsvertrag zugewiesenen<br />

Angelegenheiten, insbesondere über:<br />

a) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />

auch die Erhöhung und Herabsetzung des<br />

Gesellschaftskapitals, mit Ausnahme der Erhöhung<br />

gem. § 3 Ziffer 3 und 4 sowie § 6 Ziffer 6 l);<br />

b) Aufl ösung der Gesellschaft;<br />

c) Wahl des Beirates mit Ausnahme des von der<br />

Komplementärin zu entsendenden Beiratsmitgliedes<br />

und Festsetzung der Beiratsvergütung;<br />

d) Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres;<br />

e) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirates;<br />

f) Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen;<br />

die im Prospekt vorgesehenen Auszahlungen<br />

an die Kommanditisten wird die Komplementärin<br />

auch ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss<br />

vornehmen, sobald es die<br />

Liquiditäts- und Vermögenslage der Gesellschaft<br />

erlaubt;<br />

g) Wahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

für das neue Geschäftsjahr<br />

mit Ausnahme des Wirtschaftsprüfers<br />

oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

für das Jahr 2005, die von der Komplementärin<br />

bestimmt wird;<br />

h) Aufnahme von Gesellschaftern, soweit nicht § 3<br />

Ziffer 3 oder 4 oder § 6 Ziffer 6 l) Anwendung<br />

fi ndet;<br />

i) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht<br />

§ 21 Ziffer 1 Anwendung fi ndet;<br />

j) Geschäftsführungsmaßnahmen gem. § 6 Ziffer 4;<br />

k) Einheitliche Ausübung der Option zur Tonnagesteuer<br />

nach § 5 a EStG; die Gesellschaft plant,<br />

im Jahr 2005 zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5 a EStG zu optieren; diese Option gilt<br />

bereits jetzt als beschlossen, so dass die Gesellschafter<br />

nur über die Aufhebung dieses Beschlusses<br />

beschließen können; ein solcher Beschluss<br />

ist nur zulässig, wenn sich die für die<br />

Entscheidung zur Optionsausübung nach § 5 a<br />

EStG maßgeblichen tatsächlichen Grundlagen<br />

oder wesentlichen Rechtsfolgen dieser Gewinnermittlung<br />

künftig ändern.<br />

§ 8 u Gesellschafterversammlung<br />

1. Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von<br />

den Gesellschaftern in der Regel im schriftlichen<br />

Verfahren entschieden. Eine Gesellschafterversammlung<br />

als Präsenzversammlung (nachfolgend<br />

Präsenzversammlung genannt) ist von der Komplementärin<br />

im Jahr nach Ablauf der Platzierungsfrist<br />

und aus wichtigem Grund am Sitz der Gesellschaft<br />

einzuberufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

vor, wenn das Interesse der Gesellschaft nach<br />

pfl ichtgemäßem Ermessen der Komplementärin<br />

eine Präsenzversammlung erfordert, weil beispielsweise<br />

die Bedeutung einer Angelegenheit eine<br />

mündliche Erörterung notwendig macht oder der<br />

Beirat oder Gesellschafter, die zusammen mindestens<br />

20 % des Kommanditkapitals repräsentieren,<br />

dies nach Erhalt der Unterlagen über die Abstimmung<br />

im schriftlichen Verfahren (Ziffer 4) schriftlich<br />

unter Übersendung einer Tagesordnung und einer<br />

Begründung verlangen. Das Verlangen ist innerhalb<br />

einer Frist von vierzehn Tagen zu erklären. Für den<br />

Beginn der Frist ist das Datum des Poststempels<br />

der Versendung der Unterlagen gemäß Ziffer 4 an<br />

die Gesellschafter maßgeblich. Im Übrigen soll die<br />

Komplementärin alle drei Jahre eine Gesellschafterversammlung<br />

als Präsenzversammlung abhalten.<br />

2. Alljährlich werden vor Ablauf der ersten zehn Monate<br />

eines jeden vollen Geschäftsjahres von der<br />

Komplementärin die Beschlussgegenstände einer<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung zur Abstimmung<br />

gestellt.<br />

3. Aus wichtigem Grund können der Beirat oder Gesellschafter,<br />

die zusammen mindestens 20 % der<br />

Kommanditeinlagen repräsentieren, von der Komplementärin<br />

unter Angabe einer Tagesordnung die<br />

Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

verlangen. Die Komplementärin ist<br />

ferner zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversamlmung<br />

verpfl ichtet, wenn das<br />

dringende Interesse der Gesellschaft dies erfordert.<br />

Soweit ausschließlich Beschlussfassungen<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

101


Gesellschaftsvertrag<br />

Gegenstand der außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

sein sollen, kann die Komplementärin<br />

vom schriftlichen Verfahren gemäß Ziffer 1 Gebrauch<br />

machen.<br />

4. Im schriftlichen Verfahren hat die Komplementärin<br />

an jeden Gesellschafter eine Mitteilung über<br />

die Abstimmung und den letzten Abstimmungstag,<br />

der nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der<br />

Versendung der Unterlagen liegen darf, nebst der<br />

Beschlussvorlage zu versenden. Ladungen zu Präsenzversammlungen<br />

erfolgen unter Angabe der<br />

Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen, gerechnet<br />

vom Tage der Absendung. Die Ladung hat<br />

schriftlich an die letzte der Gesellschaft bekannte<br />

Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu erfolgen.<br />

Der Gesellschafter kann der Gesellschaft einen<br />

Zustellungsbevollmächtigten benennen. Hat<br />

der Gesellschafter hiervon Gebrauch gemacht,<br />

hat die Versendung der Unterlagen bzw. die Einladung<br />

an den Zustellungsbevoll mächtigten zu erfolgen.<br />

Die Komplementärin kann die Treuhänderin<br />

mit der Durchführung einer Abstimmung im<br />

schriftlichen Verfahren und der Einberufung einer<br />

Präsenzversammlung beauftragen.<br />

5. Die Leitung der Präsenzversammlung übernimmt<br />

die Komplementärin. Sie kann diese einem Mitglied<br />

des Beirats oder dem Vertreter der Treuhänderin<br />

übertragen. Der Versammlungsleiter ernennt einen<br />

Protokollführer, soweit die Gesellschafter diesen<br />

nicht durch Beschluss bestimmen.<br />

6. Im schriftlichen Verfahren ist die Beschlussfähigkeit<br />

gegeben, wenn Gesellschafter, die insgesamt mehr<br />

als die Hälfte des stimmberechtigten Kapitals vertreten,<br />

schriftlich ihre Stimme abgegeben haben. Maßgeblich<br />

ist der Eingang der erforderlichen Stimmen<br />

bei der Gesellschaft bis 17:00 Uhr am letzten Abstimmungstag.<br />

Die Präsenzversammlung ist nur beschlussfähig,<br />

wenn mehr als die Hälfte des stimmberechtigten<br />

Kapitals vertreten ist. Fehlt es an dieser<br />

Voraussetzung, so ist unverzüglich unter Einhaltung<br />

der Formvorschriften der Ziffer 4 mit derselben<br />

Tagesordnung eine neue Präsenzversammlung einzuberufen,<br />

die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen<br />

Kapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf<br />

in der Ladung ausdrücklich hingewiesen wurde.<br />

7. Jeder Gesellschafter kann sich in einer Präsenzversammlung<br />

und bei Beschlussfassungen im schriftlichen<br />

Verfahren aufgrund schriftlicher Vollmacht<br />

durch einen anderen Gesellschafter, den Vertriebspartner<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, welcher dem Gesellschafter<br />

die Beteiligung vermittelt hat, oder durch<br />

insoweit zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichtete<br />

Personen der rechts- und steuerberatenden Berufe<br />

(Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter<br />

Buchprüfer oder Steuerberater), die jedoch nicht<br />

selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft<br />

stehen dürfen, vertreten lassen. Die Treuhänderin<br />

kann sich im Übrigen durch ihre Treugeber<br />

bezüglich der von ihr für diese gehaltenen Anteile<br />

vertreten lassen. Natürliche Personen können sich<br />

darüber hinaus durch ihre Ehepartner oder Verwandte<br />

in gerader Linie vertreten lassen.<br />

8. Die Komplementärin hat der Präsenzversammlung<br />

über das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr<br />

Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat<br />

sich auf den Geschäftsgang, die Lage der Gesellschaft,<br />

die beabsichtigte Geschäftspolitik und sonstige<br />

grundsätzliche Fragen zu erstrecken. Führt die<br />

Gesellschaft in einem Geschäftsjahr keine Präsenzversammlung<br />

durch, hat die Berichterstattung schriftlich<br />

zu erfolgen.<br />

9. Im schriftlichen Verfahren wird den Gesellschaftern<br />

das Ergebnis der Beschlussfassung von der Gesellschaft<br />

schriftlich mitgeteilt. Über jede Präsenzversammlung,<br />

insbesondere über die darin behandelten<br />

Anträge und durchgeführten Abstimmungen –<br />

einschließlich der Stimmabgaben der Gesellschafter<br />

sowie des Abstimmungsergebnisses –, ist eine<br />

Niederschrift zu fertigen, die von dem Versammlungsleiter<br />

und dem Protokollführer zu unterzeichnen<br />

und den Gesellschaftern zuzuleiten ist. Die<br />

schriftliche Mitteilung bzw. die Niederschrift dienen<br />

nur zu Beweiszwecken und sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung<br />

der gefassten Beschlüsse.<br />

10. Die Treuhänderin ist berechtigt, Präsenzversammlungen<br />

der Treugeber im Rahmen der Präsenzversammlung<br />

der Gesellschaft abzuhalten.<br />

§ 9 u Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Beschlüsse der Gesellschafter werden im schriftlichen<br />

Verfahren oder in Präsenzversammlungen gefasst.<br />

2. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit das Gesetz<br />

oder der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere<br />

Mehrheit vorsieht, mit einfacher Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen<br />

und ungültige Stimmen zählen nicht mit. Bei<br />

der Beschlussfassung gewähren je USD 100,00<br />

eines Kommanditanteils eine Stimme.<br />

3. Die Treuhänderin ist berechtigt, von ihrem Stimmrecht<br />

unter Berücksichtigung der ihr aufgrund der<br />

jeweiligen Treuhandverträge von den Treugebern<br />

erteilten Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu<br />

machen (gespaltene Stimmabgabe).<br />

4. Folgende Gesellschafterbeschlüsse bedürfen zu ihrer<br />

Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens<br />

75 % der abgegebenen Stimmen:<br />

a) Veräußerung oder Belastung des Schiffes über<br />

das in der Investitionsrechnung gemäß Anlage I<br />

vorgesehene Maß hinaus;<br />

b) Gründung von Kapital- und Personengesellschaften<br />

sowie Abschluss und Kündigung von Gesellschaftsverträgen,<br />

die Gesellschaften betreffen,<br />

an denen die Gesellschaft beteiligt ist;<br />

c) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />

auch die Erhöhung und Herabsetzung des<br />

Gesellschaftskapitals mit Ausnahme der Erhöhung<br />

gemäß § 3 Ziffer 3 und 4 sowie § 6 Ziffer 6 l);<br />

d) Beschluss über die Aufl ösung der Gesellschaft;<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

102


Gesellschaftsvertrag<br />

e) Beschlüsse betreffend die Option zur Tonnagesteuer<br />

nach § 5 a EStG unter Beachtung der<br />

Regelung zu § 7 k);<br />

f) Beschluss über den Verkauf des Schiffes;<br />

g) Austausch der Komplementärin unter den Voraussetzungen<br />

des § 21 Ziffer 4.<br />

Die vorstehenden Gesellschafterbeschlüsse bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit zusätzlich der Zustimmung<br />

der Komplementärin. Dies gilt nicht bei Beschlüssen<br />

gemäß vorstehend g).<br />

5. Die Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

oder einer Beiratswahl kann nur innerhalb von<br />

drei Monaten ab Beschlussfassung durch Klage auf<br />

Feststellung der Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses<br />

bzw. der Beiratswahl geltend gemacht<br />

werden. Im Falle einer Beschlussfassung im schriftlichen<br />

Verfahren beginnt die Frist mit dem Tag der<br />

Absendung der Mitteilung über das Ergebnis der<br />

Beschlussfassung (§ 8 Ziffer 9). Nach Ablauf der<br />

Frist gilt ein etwaiger Mangel eines Gesellschafterbeschlusses<br />

oder einer Beiratswahl als geheilt.<br />

§ 10 u Beirat<br />

1. Der Beirat vertritt die Interessen der Kommanditisten<br />

und Treugeber der Treuhänderin gegenüber der<br />

Komplementärin. Er entscheidet über die Zustimmung<br />

zu den ihm gemäß § 6 Ziffer 5 vorzulegenden<br />

Rechtsgeschäften.<br />

2. Der Beirat besteht aus drei natürlichen Personen.<br />

Zwei Beiratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung<br />

gewählt, ein Beiratsmitglied wird<br />

von der Komplementärin entsandt. Zu Beiräten<br />

können nur Gesellschafter bzw. bei Unternehmen<br />

als Gesellschaftern deren Organe und Angestellte<br />

sowie Vertriebspartner, die eine Beteiligung an der<br />

Gesellschaft vermittelt haben, gewählt werden. Bis<br />

zur Wahl des Beirats kann die Komplementärin<br />

einen vorläufi gen Beirat berufen. Die Treuhänderin<br />

und der Vertragsreeder können, soweit sie im Beirat<br />

nicht vertreten sind, je einen Vertreter zu den<br />

Beiratssitzungen entsenden, der zwar ein Mitsprache-,<br />

aber kein Stimmrecht hat.<br />

3. Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch<br />

bis zur nächsten nach Ablauf der Wahlperiode<br />

angesetzten Neuwahl im Amt. Beiratsmitglieder<br />

können jederzeit durch diejenigen, von denen sie<br />

bestellt bzw. entsandt wurden, abberufen werden.<br />

Personen, die in einem Konkurrenzverhältnis zur<br />

Gesellschaft bzw. zu den Kommanditisten gem. § 3<br />

Ziffer 2 stehen oder für ein Unternehmen tätig sind,<br />

welches im Wettbewerb zur Gesellschaft bzw. zu<br />

den Kommanditisten gem. § 3 Ziffer 2 steht, können<br />

nicht in den Beirat gewählt werden. Dies gilt<br />

nicht für die Vertriebspartner der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>.<br />

Scheidet ein gewähltes Beiratsmitglied vorzeitig<br />

aus, ist in der nächsten Gesellschafterversammlung<br />

ein Ersatzbeiratsmitglied zu wählen. Die Komplementärin<br />

ist berechtigt, bis dahin ein kommissarisches<br />

Ersatzbeiratsmitglied zu benennen. Scheidet<br />

das entsandte Beiratsmitglied vorzeitig aus, ist spätestens<br />

nach drei Monaten ein Ersatzbeiratsmitglied<br />

zu entsenden. Gleiches gilt, wenn ein Beiratsmitglied<br />

dauerhaft, d. h. länger als drei Monate, an<br />

der Ausübung seines Amtes verhindert ist.<br />

4. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den<br />

Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende,<br />

bei Verhinderung sein Stellvertreter, vertritt<br />

den Beirat.<br />

5. Der Beirat hat die ihm in diesem Vertrag zugewiesenen<br />

Aufgaben wahrzunehmen. Er ist berechtigt,<br />

sich jederzeit über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft<br />

zu unterrichten sowie die Bücher und<br />

Papiere der Gesellschaft einzusehen, darf aber<br />

hierdurch den ordentlichen Geschäftsbetrieb nicht<br />

maßgeblich stören. Die Komplementärin muss dem<br />

Beirat Auskunft erteilen und ihn über alle wichtigen<br />

Geschäftsvorfälle unterrichten.<br />

6. Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden<br />

mündlich oder schriftlich einzuberufen. Die Treuhänderin<br />

und der Vertragsreeder sind über die Einberufung<br />

rechtzeitig zu informieren. Über vertrauliche<br />

Angaben ist Stillschweigen zu bewahren.<br />

7. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein<br />

gewähltes und das entsandte Mitglied anwesend<br />

sind. Der Beirat entscheidet mit der Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht<br />

mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />

Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse des Beirates<br />

sind in Beiratssitzungen zu fassen und in Protokollen<br />

festzuhalten. Schriftliche und fernmündliche<br />

Beschlussfassungen sind zulässig, wenn kein Mitglied<br />

einer solchen Beschlussfassung widerspricht.<br />

Auch solche Beschlüsse sind jedoch schriftlich<br />

festzuhalten und allen Beiratsmitgliedern und der<br />

Komplementärin, der Treuhänderin und dem Vertragsreeder<br />

zuzuleiten.<br />

8. Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung, die<br />

durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt<br />

wird. Sie erhalten außerdem die ihnen durch diese<br />

Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen angemessenen<br />

Auslagen ersetzt.<br />

9. Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Verschulden.<br />

In Fällen von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung<br />

auf USD 25.000,00 beschränkt. Die Gesellschaft<br />

kann für die Beiratsmitglieder Haftpfl ichtversicherungen<br />

im Hinblick auf die Tätigkeit als<br />

Beirat abschließen.<br />

10. Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden<br />

dessen Rechte durch die Gesellschafterversammlung<br />

wahrgenommen.<br />

IV. Vergütungen an Gesellschafter<br />

§ 11 u Vergütung der Komplementärin<br />

Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />

der Kommanditgesellschaft, einschließlich<br />

Kosten und Auslagen, sowie für die Übernahme<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

103


Gesellschaftsvertrag<br />

der persönlichen Haftung ab dem Jahr 2005 eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von USD 20.000,00<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Veräußerung<br />

oder Totalverlust des Schiffes erhält die<br />

Komplementärin darüber hinaus eine Vergütung<br />

für die Abwicklungsarbeiten in Höhe von 3 % des<br />

Bruttoveräußerungserlöses bzw. der Versichrungsentschädigung.<br />

§ 12 u Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Verwaltungstätigkeit<br />

– die die Gesellschaft ansonsten selbst gegenüber<br />

ihren Kommanditisten erbringen müsste – und<br />

als Erstattung ihrer Aufwendungen und Auslagen<br />

von der Gesellschaft die im Treuhandvertrag vereinbarte<br />

Vergütung.<br />

§ 13 u Vergütung des Vertragsreeders<br />

Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und zur<br />

Abgeltung aller Aufwendungen von der Gesellschaft die<br />

im Bereederungsvertrag und im Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Dienstleistung vor Ablieferung vereinbarten<br />

Vergütungen.<br />

§ 14 u Vergütung der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

Aufgrund gesonderter Geschäftsbesorgungsverträge<br />

übernimmt die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> folgende entgeltlichen<br />

Leistungen:<br />

a) Im Rahmen der Projektierung der Gesellschaft die<br />

betriebswirtschaftliche Beratung der Gesellschaft<br />

im Geschäftsjahr 2005 bezüglich der Ermittlung<br />

und Festlegung der erforderlichen wirtschaftlichen<br />

Rahmendaten für einen langfristigen wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetrieb, der auf Vermögensmehrung<br />

und Gewinnerzielung der Gesellschaft ausgelegt<br />

ist;<br />

b) Die Platzierung des noch erforderlichen Kommanditkapitals<br />

in Höhe von USD 17.400.000,00 einschließlich<br />

der dazugehörigen Werbe- und Vertriebsmaßnahmen;<br />

c) Die Unterstützung der Komplementärin bei der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft, insbesondere<br />

beim Zins- und Währungsmanagement und beim<br />

Controlling.<br />

Die Höhe der der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> geschuldeten Vergütungen<br />

bestimmt sich nach der Maßgabe der jeweiligen<br />

Geschäftsbesorgungsverträge.<br />

V. Geschäftsjahr, Buchführung, Jahresabschluss, Ergebnisverteilung,<br />

Entnahmen<br />

§ 15 u Geschäftsjahr, Buchführung und Jahresabschluss<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Komplementärin ist verpfl ichtet, für die Gesellschaft<br />

gesondert Buch zu führen, die zugehörigen<br />

Belege gesondert aufzubewahren und die Geldmittel<br />

der Gesellschaft auf Konten zu verwalten, die<br />

ausschließlich auf den Namen der Gesellschaft geführt<br />

werden.<br />

3. Der Jahresabschluss ist von der Komplementärin<br />

innerhalb der gesetzlichen Frist für das vergangene<br />

Geschäftsjahr nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />

aufzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

sind die steuerrechtlichen Vorschriften<br />

zu beachten, soweit dies handelsrechtlich zulässig<br />

ist.<br />

4. Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der<br />

Steuerbilanz, sofern nicht zwingende gesetzliche<br />

Vorschriften eine abweichende Bilanzierung notwendig<br />

machen. Die Komplementärin ist berechtigt,<br />

steuerlich zulässige Abschreibungen auf das<br />

Anlagevermögen vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen<br />

der Steuerbilanz sind in der ersten noch<br />

nicht festgestellten Handelsbilanz zu berücksichtigen.<br />

Wenn und soweit aufgrund einer steuerlichen<br />

Aussenprüfung (Betriebsprüfung) des Finanzamtes<br />

Änderungen vorzunehmen sind, haben diese bindende<br />

Wirkung für alle Gesellschafter.<br />

5. Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zu prüfen und zu testieren.<br />

6. Mit der Übersendung der Unterlagen zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses im schriftlichen Verfahren<br />

oder mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung,<br />

die über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

beschließt, sind den Kommanditisten<br />

Abschriften des geprüften Jahresabschlusses zu<br />

übersenden.<br />

7. Die Komplementärin kann auch die Führung der Bücher<br />

und die Erstellung der Jahresabschlüsse dem<br />

Vertragsreeder übertragen, der seinerseits an die<br />

Bestimmungen dieser Vorschrift gebunden ist.<br />

§ 16 u Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />

1. Die unter § 11 bis 14 genannten Vergütungen sind<br />

als laufender Aufwand der Gesellschaft zu behandeln<br />

und verstehen sich jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

2. Das nach Abzug dieser Vergütungen verbleibende<br />

Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis<br />

ihrer Einlagen verteilt. Abweichend von der Regelung<br />

des Satz 1 wird das Ergebnis der Geschäftsjahre<br />

2005 und 2006 unabhängig vom Zeitpunkt<br />

des Beitritts auf die Kommanditisten, die zum<br />

Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres an der Gesellschaft<br />

beteiligt sind, so verteilt, dass die Ergebnissonderkonten<br />

der Kommanditisten im Verhältnis<br />

der gezeichneten Einlagen bis zum 31. Dezember<br />

2006 – ggf. in einem späteren Geschäftsjahr – relativ<br />

gleich stehen.<br />

3. Auszahlungen (Entnahmen) können die Kommanditisten<br />

nur zu Lasten ihrer variablen Kapitalkonten<br />

gemäß § 4 Ziffer 3 verlangen. Voraussetzung für die<br />

Auszahlung ist ein Gesellschafterbeschluss, der<br />

eine Auszahlung im Verhältnis der Einlagen vorsehen<br />

muss, soweit dies nicht gemäß § 7 f) entbehrlich<br />

ist. Die Komplementärin wird der Fassung eines<br />

Auszahlungsbeschlusses widersprechen, wenn die<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

104


Gesellschaftsvertrag<br />

Liquiditäts- und Vermögenslage der Gesellschaft<br />

eine solche Zahlung nicht zulässt. Ein diesem Widerspruch<br />

entgegenstehender Gesellschafterbeschluss<br />

gilt als nicht gefasst. Die Komplementärin<br />

ist ferner verpfl ichtet, eine beschlossene Auszahlung<br />

auszusetzen, wenn und so lange die Liquiditäts-<br />

und Vermögenslage der Gesellschaft eine dem<br />

Beschluss entsprechende Zahlung nicht zulässt.<br />

VI. Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Vorkaufsrecht<br />

und Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

§ 17 u Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Verfügungen über einen Kommanditanteil oder die<br />

Rechtsposition als Treugeber eines Kommanditanteils,<br />

einen Teil der vorgenannten Rechte oder über<br />

aus einem Kommanditanteil oder der Rechtsposition<br />

als Treugeber resultierende Rechte, insbesondere<br />

Abtretung, Verpfändung oder sonstige Belastung,<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung der<br />

Komplementärin, die ihre Zustimmung nur aus<br />

wichtigem Grund versagen darf. Als wichtiger<br />

Grund gilt insbesondere die beabsichtigte Übertragung<br />

an einen Dritten, der in Konkurrenz zur Gesellschaft<br />

oder den Kommanditisten gem. § 3 Ziffer 2<br />

steht oder stehen könnte, die beabsichtigte Übertragung<br />

an einen Dritten, der durch den Erwerb mit<br />

mehr als 25 % an dem Kapital der Gesellschaft beteiligt<br />

werden würde, sowie die beabsichtigte Übertragung<br />

an einen Dritten, von dem die Gesellschaft<br />

nach den ihr bekannten Umständen annehmen<br />

muss, dass er seine Verpfl ichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

oder dem Treuhandvertrag nicht<br />

oder nicht vollständig erfüllen wird, oder wenn der<br />

Gesellschaft gegen den die Verfügung beabsichtigenden<br />

Gesellschafter fällige Ansprüche zustehen.<br />

Die Übertragung eines Kommanditanteils wird nicht<br />

wirksam, bevor der Erwerber der Gesellschaft auf<br />

eigene Kosten eine unwiderrufl iche und über den<br />

Tod hinaus wirksame notariell beglaubigte Vollmacht<br />

erteilt hat, mit der alle die Gesellschaft betreffenden<br />

Vorgänge zum Handelsregister angemeldet<br />

werden können.<br />

2. Die Komplementärin erteilt bereits jetzt ihre Zustimmung<br />

zur Übertragung von Kommanditanteilen<br />

auf den Treugeber sowie auf Ehegatten und Kinder<br />

des Kommanditisten oder des Treugebers.<br />

3. Die Treuhänderin ist unter Beachtung der Regelungen<br />

des Treuhandvertrages jederzeit berechtigt,<br />

den für den jeweiligen Treugeber treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditanteil auf diesen, seinen<br />

Ehegatten oder seine Kinder zu übertragen. Im Übrigen<br />

gilt Ziffer 1 entsprechend.<br />

4. Die Treuhänderin ist zur Übertragung der treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditanteile auf einen<br />

Dritten nur dann berechtigt, wenn sie der Komplementärin<br />

vorher nachweist, dass dies in Übereinstimmung<br />

mit dem Treuhandvertrag geschieht.<br />

5. Übertragungen von Kommanditanteilen und Treugeberpositionen<br />

sollen zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

erfolgen. Die zu übertragenden Anteile, wie<br />

auch die im Fall von Teilübertragungen verbleibenden<br />

Anteile sollen mindestens USD 20.000,00 betragen<br />

und durch USD 5.000,00 teilbar sein.<br />

§ 18 u Vorkaufsrecht<br />

Beabsichtigt ein Treugeber oder Kommanditist, seine<br />

Treugeberstellung bzw. seinen Kommanditanteil an<br />

einen Dritten (nicht: Ehegatten und Kinder) zu veräußern,<br />

so steht der Komplementärin nach Maßgabe<br />

der folgenden Bestimmungen ein Vorkaufsrecht zu:<br />

a) Der veräußerungswillige Treugeber oder Kommanditist<br />

hat der Komplementärin unter Angabe des<br />

mit dem Dritten vereinbarten Preises und der sonstigen<br />

Bedingungen mittels eingeschriebenen Briefes<br />

die beabsichtigte Veräußerung anzuzeigen.<br />

b) Die Komplementärin kann das ihr zustehende Vorkaufsrecht<br />

nur binnen vier Wochen nach Zugang<br />

der vollständigen Anzeige gem. a) ausüben. Übt die<br />

Komplementärin ihr Vorkaufsrecht aus, so ist der<br />

Treugeber oder Kommanditist verpfl ichtet, seine<br />

Treugeberstellung bzw. seinen Kommanditanteil<br />

Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die<br />

Komplementärin oder einen oder mehrere von ihr<br />

zu benennende(n) Dritte(n) zu übertragen.<br />

c) Macht die Komplementärin von ihrem Vorkaufsrecht<br />

keinen Gebrauch, so kann der veräußerungswillige<br />

Treugeber oder Kommanditist seine Treugeberstellung<br />

bzw. seinen Kommanditanteil zu den<br />

der Komplementärin nach den vorstehenden Bestimmungen<br />

mitgeteilten Vertragsbedingungen an<br />

den Dritten veräußern.<br />

§ 19 u Kündigung und Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der<br />

Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen<br />

und an die Gesellschaft gerichteten<br />

Brief kündigen. Eine Kündigung kann jedoch frühestens<br />

zum 31. Dezember 2021 ausgesprochen werden.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt hiervon unberührt.<br />

2. Darüber hinaus scheidet ein Gesellschafter aus der<br />

Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er nach § 21 ausgeschlossen wird;<br />

b) ein Privatgläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft<br />

wirksam gekündigt hat.<br />

3. Ziffer 2 gilt entsprechend für die Treugeber mit der<br />

Maßgabe, dass die Treuhänderin anteilig mit dem<br />

treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber gehaltenen<br />

Kommanditanteil aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />

4. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Beachtung der<br />

obigen Frist- und Formvorschriften ihre Beteiligung<br />

auch teilweise nach Maßgabe der von den Treugebern<br />

ausgesprochenen Weisungen zu kündigen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

105


Gesellschaftsvertrag<br />

§ 20 u Tod eines Gesellschafters<br />

1. Bei Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft<br />

mit dessen Erben oder den anderweitig durch Verfügung<br />

von Todes wegen Begünstigten (nachfolgend<br />

einheitlich Erben genannt) fortgesetzt.<br />

2. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins,<br />

einer gerichtlich oder notariell beglaubigten<br />

Kopie eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

oder einer beglaubigten<br />

Abschrift einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag)<br />

nebst Testamentseröffnungsprotokoll<br />

legitimieren. Die Gesellschaft kann die<br />

Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn<br />

sich aus den vorgelegten Dokumenten die Erbfolge<br />

nicht hinreichend klar ergibt. Werden der<br />

Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis<br />

des Erbgangs oder der Verfügungsbefugnis<br />

vorgelegt, so ist die Gesellschaft berechtigt, auf<br />

Kosten dessen, der seine Berechtigung auf die<br />

ausländische Urkunde stützt, diese übersetzen<br />

zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten über<br />

die Rechtswirkung der vorgelegten Urkunden<br />

einzuholen. Die Gesellschaft kann von den Erben<br />

die Zahlung eines angemessenen Vorschusses<br />

verlangen.<br />

3. Sind mehrere Erben vorhanden, so können sie ihre<br />

Rechte als Kommanditisten nur einheitlich durch<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben,<br />

der ihre Gesellschafterrechte wahrnimmt. Solange<br />

ein Bevollmächtigter nicht gemeinsam ernannt ist,<br />

ruhen die Stimmrechte des durch Todesfall übergegangenen<br />

Gesellschaftsanteils. Die Wahrnehmung<br />

der Rechte durch einen Testamentsvollstrecker<br />

wird zugelassen, sofern dieser den rechts- und<br />

steuerberatenden Berufen angehört (Rechtsanwalt,<br />

Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer,<br />

Steuerberater) und deshalb gesetzlich von Berufs<br />

wegen zur Verschwiegenheit verpfl ichtet ist und<br />

nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft<br />

steht.<br />

4. Soll eine Auseinandersetzung unter den Erben erfolgen,<br />

sollen die einzelnen Anteile mindestens<br />

USD 20.000,00 betragen und durch USD 5.000,00<br />

teilbar sein. Die Auseinandersetzung erfolgt nach<br />

Maßgabe der Regelungen des § 17. Bis zum Abschluss<br />

der Auseinandersetzung haben sich die<br />

Begünstigten der Gesellschaft gegenüber weiter<br />

durch den Bevollmächtigten gem. Ziffer 3 vertreten<br />

zu lassen.<br />

5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend,<br />

soweit ein Treugeber stirbt.<br />

§ 21 u Ausschluss eines Gesellschafters<br />

1. Die Komplementärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten,<br />

der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />

Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz<br />

oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch<br />

schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz<br />

oder teilweise auszuschließen und gegebenenfalls<br />

an seiner Stelle einen oder mehrere neue Kommanditisten<br />

aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der ausscheidende<br />

Kommanditist trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten.<br />

Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt davon<br />

unberührt. Etwaige Rückzahlungsansprüche<br />

werden nicht verzinst. Die Komplementärin ist zur<br />

Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen<br />

berechtigt. Weitere Ansprüche hat der ausscheidende<br />

Kommanditist nicht.<br />

2. Ziffer 1 fi ndet entsprechende Anwendung für die<br />

nicht rechtzeitige Erbringung der Einlage des Treugebers<br />

an die Treuhänderin. Endet das Treuhandverhältnis<br />

zur Treuhänderin, gleich aus welchem<br />

Rechtsgrund, so ist die Treuhänderin berechtigt, die<br />

Herabsetzung ihrer Kommanditeinlage in Höhe des<br />

Nennbetrages zu verlangen.<br />

3. Ein Kommanditist kann durch Gesellschafterbeschluss<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden,<br />

wenn<br />

a) er trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegend<br />

gegen die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />

und/oder die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

schuldhaft verstößt oder wenn<br />

ein sonstiger nach §§ 140, 133 HGB zum Ausschluss<br />

berechtigender Grund vorliegt;<br />

b) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

oder mangels Masse abgelehnt wird oder<br />

er die eidestattliche Versicherung abgegeben hat;<br />

c) er die Aufl ösungsklage erhebt;<br />

d) er versucht, seinen Anteil unter Verstoß gegen<br />

die §§ 17 und 18 zu veräußern.<br />

Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung oder<br />

mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres beschlossen<br />

werden.<br />

4. Die Gesellschafter können die Komplementärin<br />

durch Gesellschafterbeschluss gegen eine andere<br />

Komplementärin in der Rechtsform einer GmbH<br />

oder <strong>AG</strong> austauschen. Die Komplementärin scheidet<br />

in keinem Fall aus der Gesellschaft aus, bevor<br />

eine neue Komplementärin in die Gesellschaft eingetreten<br />

ist.<br />

VII. Auseinandersetzung, Liquidation<br />

§ 22 u Auseinandersetzung<br />

1. Scheidet ein Kommanditist aus einem anderen als<br />

dem in § 21 Ziffer 1 genannten Grund aus der Gesellschaft<br />

aus, so ist an den ausscheidenden Kommanditisten<br />

eine Abfi ndung nach Maßgabe der<br />

nachfolgenden Ziffer 4 zu zahlen, die sich aus der<br />

Bewertung der Gesellschaft zum Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens ergibt. Für diesen Zeitpunkt ist unter<br />

Beachtung der Grundsätze der Bilanzkontinuität<br />

und der Bewertungsstetigkeit eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

zu erstellen, für die grundsätzlich die<br />

ertragsteuerlichen Bewertungsgrundsätze gelten.<br />

Ein etwaiger Firmenwert bleibt unberücksichtigt.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

106


Gesellschaftsvertrag<br />

Das Schiff wird mit dem Verkehrswert abzüglich der<br />

in § 11 genannten Vergütung der Komplementärin<br />

für die Abwicklungsarbeiten sowie der üblichen<br />

Provisionen bzw. Kommissionen berücksichtigt.<br />

Wird das Schiff innerhalb von drei Monaten vor<br />

oder nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens des<br />

Kommanditisten verkauft, so tritt der Netto-Veräußerungserlös<br />

des Schiffes an die Stelle des Verkehrswertes<br />

gemäß vorstehend Satz 4.<br />

2. Ändert sich der für die Abfi ndung maßgebliche Jahresabschluss<br />

infolge einer steuerlichen Außenprüfung<br />

der Gesellschaft oder durch anderweitig veranlasste<br />

Änderungen der Veranlagung, so ist die<br />

Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern<br />

und die Abfi ndung der Änderung anzupassen.<br />

3. Scheidet ein Kommanditist aufgrund einer Kündigung<br />

des Gesellschaftsverhältnisses aus, tragen<br />

die Gesellschaft und der kündigende Kommanditist<br />

die Kosten der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />

je zur Hälfte. In den übrigen Fällen hat der<br />

ausscheidende Kommanditist diese Kosten allein<br />

zu tragen. Auf die insofern mutmaßlich von dem<br />

ausscheidenden Kommanditisten zu tragenden<br />

Kosten hat dieser einen angemessenen Vorschuss<br />

zu leisten.<br />

4. Für die Höhe und Bezahlung der Abfi ndung gilt folgendes:<br />

a) Maßgebend ist der Wert des Kommanditanteils,<br />

der auf den Tag des Ausscheidens nach den<br />

Grundsätzen zu ermitteln ist, die für die Auseinandersetzungsbilanz<br />

gelten. Die Abfi ndung beträgt<br />

100 % von dem so ermittelten Wert. Wurde<br />

der Kommanditist gemäß § 21 Ziffer 3 aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen, beträgt die Abfi n-<br />

dung 60 % des nach Satz 1 ermittelten Wertes.<br />

b) Die Abfi ndung ist in fünf gleichen Jahresraten zu<br />

zahlen. Die erste Rate ist am Ende des Monats<br />

fällig, der dem Monat folgt, in dem die Auseinandersetzungsbilanz<br />

festgestellt wurde. Die Abfi<br />

ndung ist ab dem Tage des Ausscheidens mit<br />

2 %-Punkten über dem jeweiligen Zinssatz der<br />

Spitzenrefi nanzierungsfazilität der Europäischen<br />

Zentralbank (SRF-Satz) zu verzinsen. Die aufgelaufenen<br />

Zinsen sind mit jeder Rate zu zahlen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Abfi ndung<br />

vor Fälligkeit zu zahlen.<br />

5. Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten<br />

und der Gesellschaft keine Einigung über den<br />

Verkehrswert des Schiffes erzielt werden, wird dieser<br />

Verkehrswert verbindlich durch zwei unabhängige<br />

in der internationalen Schifffahrt erfahrene<br />

An- und Verkaufsmakler als Schiedsgutachter festgelegt,<br />

wobei für die Höhe des Verkehrswertes das<br />

Mittel der Bewertungen maßgeblich ist. Die Gesellschaft<br />

trägt die Kosten der Sachverständigen,<br />

sofern der vorgenannte Mittelwert über dem von<br />

der Gesellschaft geschätzten Schiffswert liegt.<br />

Anderenfalls trägt der ausscheidende Kommanditist<br />

die Kosten.<br />

6. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tage<br />

des Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt,<br />

nimmt der ausscheidende Kommanditist nicht teil,<br />

soweit diese Ergebnisse nicht schon in der Auseinandersetzungsbilanz<br />

zu berücksichtigen sind. Das<br />

gleiche gilt für den Gewinn und Verlust des laufenden<br />

Geschäftsjahres, wenn der Kommanditist nicht zum<br />

Ende eines Geschäftsjahres ausscheidet.<br />

7. Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives<br />

Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaft<br />

keinen Ausgleich verlangen. Hat der Kommanditist<br />

jedoch Entnahmen getätigt, sind diese an<br />

die Gesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit<br />

sie die Gewinnanteile des Kommanditisten<br />

übersteigen.<br />

8. Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung<br />

für Schulden der Gesellschaft<br />

nicht verlangen und Befreiung erst und insoweit, als<br />

er von den Gläubigern in Anspruch genommen<br />

wird.<br />

9. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhänderin<br />

durch Beendigung eines Treuhandverhältnisses,<br />

gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend,<br />

soweit die entsprechende Kommanditbeteiligung<br />

nicht auf den Treugeber übertragen wird.<br />

§ 23 u Liquidation<br />

1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafterversammlung<br />

die Aufl ösung beschließt<br />

bzw. das Schiff aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung<br />

verkauft worden ist.<br />

2. Im Falle der Aufl ösung der Gesellschaft ist die Komplementärin<br />

alleiniger Liquidator.<br />

3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Aufwendungen<br />

aus und im Zusammenhang mit der<br />

Liquidation und nach Befriedigung der Gläubiger verbleibende<br />

Liquidationserlös wird unter allen Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Einlage verteilt.<br />

VIII. Schlussbestimmungen<br />

§ 24 u Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schiedsgericht<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem<br />

Recht.<br />

2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort<br />

ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.<br />

3. Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern<br />

und der Gesellschaft und einzelnen oder mehreren<br />

Gesellschaftern untereinander über den Inhalt und<br />

die Gültigkeit dieses Vertrages werden unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Rechtswegs durch ein<br />

Schiedsgericht entschieden. Die Bestimmungen<br />

über das Schiedsgericht regelt ein Schiedsgerichtsvertrag<br />

in gesonderter Urkunde, der diesem Vertrag<br />

als Anlage II beigefügt ist.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

107


Gesellschaftsvertrag<br />

§ 25 u Sonstiges<br />

1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages -<br />

auch eine Änderung dieser Bestimmung - sowie die<br />

Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

2. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

3. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter aus<br />

diesem Vertrag verjähren 3 Jahre nach ihrer Entstehung,<br />

sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist<br />

besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von 6 Monaten nach Kenntnis des Schadens<br />

schriftlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Haftung<br />

für Vorsatz beginnt die Verjährungsfrist mit<br />

dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden<br />

ist und der Gläubiger von den den Anspruch<br />

begründenden Umständen Kenntnis erlangt<br />

oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.<br />

Insoweit gilt auch die Ausschlussfrist nach Satz 1<br />

nicht.<br />

4. Alle Verpfl ichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag<br />

und seiner Durchführung sind am Sitz der Gesellschaft<br />

zu erfüllen.<br />

5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam,<br />

nichtig oder undurchführbar sein oder werden,<br />

berührt dies die Gültigkeit der getroffenen<br />

Vereinbarungen im Übrigen nicht. Die Gesellschafter<br />

werden im einem solche Falle die ungültige<br />

und/oder nichtige und/oder undurchführbare Bestimmung<br />

durch eine Vereinbarung ersetzen, die<br />

dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie<br />

möglich nahe kommt. Vorstehende Regelung gilt im<br />

Falle von Vertragslücken entsprechend.<br />

Hamburg, 02. August 2005<br />

gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />

gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />

Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH<br />

gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />

Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />

gez. Ulrich Schittek, Geschäftsführer<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />

GmbH & Co. KG<br />

gez. Ulrich Schittek, Geschäftsführer<br />

Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Vorstandsvorsitzender<br />

gez. Holger Schmitz, Vorstand Finanzen<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

gez. Björn Meschkat, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

Anlagen:<br />

- Investitionsrechnung (Anlage I)<br />

- Schiedsgerichtsvertrag (Anlage II)<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

108


Gesellschaftsvertrag<br />

Anlage I<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Investition und Finanzierung<br />

Investition TUS$ in %<br />

1. Kaufpreis des Schiffes 39.700 88,1<br />

2. Erstausrüstung 250 0,6<br />

3. Dienstleistung vor Ablieferung 600 1,3<br />

4. Zwischenfi nanzierungszinsen 202 0,4<br />

5. Rechts- und Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle,<br />

252 0,6<br />

Gutachten, Handelsregister etc.<br />

6. Emission, Werbung und Marketing<br />

1) 2)<br />

2.309 5,1<br />

7. Projektierung 1.421 3,2<br />

8. Treuhandgebühren 103 0,2<br />

9. Liquiditätsreserve<br />

2)<br />

224 0,5<br />

Gesamtinvestition 45.060 100,0<br />

Finanzierung TUS$ in %<br />

10. Schiffshypothekendarlehen 25.800 57,3<br />

11. Kontokorrentkredit 1.500 3,3<br />

12. Kommanditkapital<br />

Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG<br />

Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />

310<br />

10<br />

10<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> 25<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5<br />

Emissionskapital 17.400<br />

1) 2)<br />

17.760 39,4<br />

Gesamtfinanzierung 45.060 100,0<br />

1)<br />

Zuzüglich Agio in Höhe von 3 % (TUS$ 533), das gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages für weitere Emissionskosten verwendet wird.<br />

2)<br />

Sofern die Komplementärin von ihrem im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Recht Gebrauch macht, die Liquiditätsreserve durch zusätzliches<br />

Eigenkapital zu erhöhen, verändern sich diese Positionen entsprechend.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

109


Gesellschaftsvertrag<br />

Anlage II zum Gesellschaftsvertrag der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg<br />

Schiedsgerichtsvertrag für die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg<br />

Entsprechend § 24 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

vom 02. August 2005 wird folgendes vereinbart:<br />

§ 1 u Sollten aus dem Gesellschaftsvertrag oder in Zusammenhang<br />

mit diesem irgendwelche Streitigkeiten entstehen,<br />

die auf gütlichem Wege nicht mehr bereinigt<br />

werden können, so soll ein Schiedsgericht im Rahmen<br />

des rechtlich Möglichen endgültig entscheiden; der<br />

ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

§ 2 u 1. Das Schiedsgericht kann von jedem Vertragspartner<br />

angerufen werden, soweit vorstehend aufgeführte<br />

Streitigkeiten entstehen oder soweit der Gesellschaftsvertrag<br />

den Vertragspartnern das Recht oder<br />

die Pfl icht zur Anrufung des Schiedsgerichtes einräumt<br />

bzw. auferlegt. In diesem Fall hat die anrufende<br />

Partei einen Schiedsrichter zu bestellen und dessen<br />

Namen und den Streitgegenstand der anderen<br />

Partei mitzuteilen. Diese muss dann innerhalb einer<br />

Frist von 14 Tagen einen eigenen Schiedsrichter bestellen.<br />

Geschieht das nicht, so soll die Handelskammer<br />

Hamburg auf Antrag einen solchen Schiedsrichter benennen.<br />

Die Vorschrift gilt auch entsprechend, wenn<br />

mehr als zwei Parteien im Streit liegen.<br />

2. Das Schiedsgericht ist für jeden Fall, der des Schiedsgerichtsverfahrens<br />

bedarf, neu zu berufen; die benannten<br />

Schiedsrichter können, müssen aber nicht identisch<br />

sein. Mehrere gleichzeitige Fälle sollen jedoch bei<br />

einem Schiedsgericht zusammengefaßt werden.<br />

§ 3 u Als Schiedsrichter kommen neben erfahrenen Schifffahrtskaufl<br />

euten nur in der Bundesrepublik Deutschland<br />

zugelassene Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater oder solche Personen in Betracht, die in<br />

der Bundesrepublik Deutschland die Befähigung zum<br />

Richteramt haben.<br />

§ 4 u 1. Die Schiedsrichter der Parteien sollen zunächst unter<br />

sich versuchen, zu einem übereinstimmenden Spruch<br />

zu kommen, nachdem den Parteien vorher in ausreichendem<br />

Maß rechtliches Gehör gewährt worden ist.<br />

2. Gelingt dies nicht, so haben sich die Schiedsrichter<br />

unverzüglich auf einen Obmann zu einigen. Als Obmann<br />

kommt entweder einer der Vorsitzenden Richter<br />

der Kammer für Handelssachen des Landgerichts<br />

Hamburg oder ein Richter am Oberlandesgericht<br />

Hamburg in Betracht. Erfolgt eine Einigung nicht innerhalb<br />

von drei Wochen, so ist der Präsident des<br />

Oberlandesgerichtes Hamburg zu ersuchen, einen<br />

Obmann zu ernennen.<br />

§ 5 u 1. Das Schiedsgericht bestimmt unter Vorsitz des Obmannes<br />

das Verfahren nach freiem Ermessen. Den<br />

Parteien, die sich durch Bevollmächtigte vertreten<br />

lassen können, ist jedoch in jedem Fall ausreichend<br />

rechtliches Gehör zu gewähren.<br />

2. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ergeht<br />

mehrheitlich und schriftlich und ist den Parteien<br />

mittels eingeschriebenen Briefes zuzustellen. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes.<br />

§ 6 u 1. Das Schiedsgericht setzt die Höhe seiner Kosten<br />

nach seinem Ermessen fest. Es hat sich hierbei jedoch<br />

an die üblichen Grenzen zu halten.<br />

2. Das Schiedsgericht kann die Aufnahme und die Fortsetzung<br />

seiner Tätigkeit von der Einzahlung von Kostenvorschüssen<br />

abhängig machen. Die Partei, die<br />

das Schiedsgericht anruft, ist jedoch in jedem Fall<br />

vorschusspfl ichtig.<br />

3. Das Schiedsgericht hat in seinem Schiedsspruch<br />

auch über die Kosten zu entscheiden. Hierbei fi nden<br />

die Kostenvorschriften der Zivilprozessordnung sinngemäße<br />

Anwendung. Eine Erstattung von Kosten,<br />

die durch die Hinzuziehung von Bevollmächtigten<br />

entstehen, erfolgt jedoch nicht.<br />

§ 7 u Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg. Es gilt<br />

Deutsches Recht. Das Landgericht Hamburg ist für<br />

Streitigkeiten aus diesem Schiedsgerichtsvertrag ohne<br />

Rücksicht auf die Höhe des Geschäftswertes (Streitwert)<br />

zuständig.<br />

§ 8 u Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten nicht nur<br />

für die Vertragschließenden, sondern auch für deren<br />

Rechtsnachfolger.<br />

Hamburg, den 02. August 2005<br />

gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />

gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />

Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH<br />

gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />

Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />

gez. Ulrich Schittek, Geschäftsführer<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />

GmbH & Co. KG<br />

gez. Ulrich Schittek, Geschäftsführer<br />

Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />

gez. Dr. Torsten Teichert, Vorstandsvorsitzender<br />

gez. Holger Schmitz, Vorstand Finanzen<br />

<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />

gez. Björn Meschkat, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

110


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Präambel<br />

zwischen<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG<br />

- nachfolgend Schifffahrtsgesellschaft genannt –<br />

und<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

- nachfolgend Treuhänderin genannt -<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Beteiligung an der<br />

Schifffahrtsgesellschaft durch einseitige Erklärung gegenüber<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin der<br />

Schifffahrtsgesellschaft um bis zu USD 17.400.000,00<br />

zzgl. 3 % Agio zu erhöhen. Die Einlage kann sich gemäß<br />

§ 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />

vom 02. August 2005 maximal um<br />

weitere USD 500.000,00 zzgl. 3 % Agio erhöhen. Die<br />

Treuhänderin wird mit einer Haftsumme von EUR 0,20<br />

pro USD 1,00 ihrer Pfl ichteinlage in das Handelsregister<br />

der Schifffahrtsgesellschaft eingetragen.<br />

Die Treuhänderin ist gem. § 3 Ziffer 2 und Ziffer 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft berechtigt,<br />

die von ihr übernommene Kommanditeinlage<br />

vollständig oder teilweise für Dritte - nachfolgend Treugeber<br />

genannt - nach Maßgabe dieses Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages zu halten und für diese zu verwalten.<br />

§ 1 u Treuhandverhältnis<br />

1. Die Treuhänderin wird im eigenen Namen für Rechnung<br />

der Treugeber in Höhe der jeweils von diesen<br />

in den Beitrittserklärungen gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />

Anteile der Gesellschaft treuhänderisch<br />

erwerben und diese uneigennützig verwalten.<br />

2. Der einzelne Treugeber tritt diesem Vertrag wirksam<br />

bei, sobald die von dem Treugeber unterzeichnete<br />

Beitrittserklärung durch die Treuhänderin gegengezeichnet<br />

wird. Der Treugeber wird hierüber<br />

durch die Aushändigung einer Kopie der entsprechenden<br />

Beitrittserklärung informiert. Die Schifffahrtsgesellschaft<br />

stimmt dem Beitritt hiermit zu.<br />

3. Der Treugeber hat das jeweils gezeichnete Beteiligungskapital<br />

zzgl. Agio zur Einzahlung in die Schifffahrtsgesellschaft<br />

auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Konto der Schifffahrtsgesellschaft zu den<br />

in der Beitrittserklärung genannten Zahlungsterminen<br />

bzw. unverzüglich nach entsprechender Aufforderung<br />

durch die Treuhänderin zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

§ 2 u Treuhandverwaltung<br />

1. Die Treuhänderin wird die von ihr auszuübenden<br />

Rechte und Pfl ichten des Treugebers nach Maßgabe<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages und<br />

des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />

nach pfl ichtgemäßen Ermessen und mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />

2. Der Treugeber ist wirtschaftlich so an der Schifffahrtsgesellschaft<br />

beteiligt, als ob er unmittelbar<br />

Kommanditist geworden wäre.<br />

3. Die den Kommanditisten gem. § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

eingeräumten Kontrollrechte<br />

nimmt die Treuhänderin für den Treugeber wahr,<br />

der diese Rechte aber auch selbst oder durch einen<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Angehörigen<br />

der rechts- und steuerberatenden Berufe ausüben<br />

kann.<br />

4. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

§ 3 u Pflichten der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin hat die Rechte, die ihr aufgrund<br />

der für Rechnung der Treugeber gehaltenen Treuhandanteile<br />

nach außen hin zustehen, insbesondere<br />

das Stimmrecht, gemäß den Weisungen der<br />

Treugeber auszuüben, sofern diese nicht im Widerspruch<br />

zu den Gesetzen oder den Regelungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />

oder dieses Vertrages stehen. Die Treuhänderin ist<br />

verpfl ichtet, den Treugeber anzuhören, ehe sie<br />

Handlungen vornimmt, die rechtlich oder wirtschaftlich<br />

für den Anteil oder den Treugeber von<br />

besonderer Bedeutung sind.<br />

2. Die Treuhänderin darf Tatsache und Inhalt der Treuhandschaft<br />

sowie persönliche Daten nicht ohne<br />

vorherige Zustimmung des Treugebers gegenüber<br />

Dritten offenbaren, es sei denn, dies ist gesetzlich<br />

zwingend vorgeschrieben bzw. zur Erfüllung der<br />

sich aus dem Treuhand- oder Gesellschaftsvertrag<br />

der Schifffahrtsgesellschaft ergebenden Pfl ichten<br />

unerlässlich.<br />

3. Die Treuhänderin hat zur verwaltungsmäßigen Entlastung<br />

der Schifffahrtsgesellschaft den Treugeber<br />

über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schifffahrtsgesellschaft<br />

unterrichtet zu halten und alle<br />

Unterlagen, Erläuterungen und Auskünfte über die<br />

Schifffahrtsgesellschaft und den Anteil unverzüglich<br />

an ihn weiterzuleiten, soweit dem gesetzliche<br />

oder vertragliche Pfl ichten gegenüber der Schifffahrtsgesellschaft<br />

und/oder den Mitgesellschaftern<br />

nicht entgegenstehen.<br />

4. Die Treuhänderin hat zur verwaltungsmäßigen Entlastung<br />

der Schifffahrtsgesellschaft sämtliche auf<br />

den Anteil entfallende Zahlungen, insbesondere<br />

Auszahlungen, Ausschüttungen und das Abfi n-<br />

dungsguthaben, unverzüglich an den Treugeber abzuführen<br />

oder sonst nach dessen Weisung damit zu<br />

verfahren.<br />

5. Die Treuhänderin hat das Treuhandvermögen getrennt<br />

von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und<br />

zu verwalten. Der getrennten Verwaltung ist Genüge<br />

getan, wenn sich der Kapitalstand aus dem<br />

Mittelverwendungskontrollkonto ergibt.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

111


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

§ 4 u Pflichten des Treugebers<br />

1. Der Treugeber und seine Rechtsnachfolger stellen<br />

die Treuhänderin von allen Verpfl ichtungen und Verbindlichkeiten<br />

frei, die für diese bei pfl ichtgemäßer<br />

Erfüllung des Treuhandverhältnisses aus dem Halten<br />

der Treuhandanteile entstehen bzw. erstattet<br />

der Treuhänderin auf erstes Anfordern den Gegenwert,<br />

soweit diese bereits Leistungen erbracht hat.<br />

2. Die Treugeber sind verpfl ichtet, die sich aus diesem<br />

Vertrag ergebenden Verpfl ichtungen auch untereinander<br />

zu beachten.<br />

§ 5 u Treugeberversammlung und Abstimmungsverfahren<br />

1. Die Treuhänderin hat eine Treugeberversammlung<br />

als Präsenzversammlung (nachfolgend Treugeberversammlung<br />

genannt) einzuberufen, sofern die<br />

Komplementärin der Schifffahrtsgesellschaft – die<br />

Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH (nachfolgend Komplementärin genannt)<br />

– eine Gesellschafterversammlung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

als Präsenzversammlung einberuft.<br />

Darüber hinaus haben Treugeberversammlungen<br />

stattzufi nden, wenn es im Interesse der Treugeber<br />

geboten erscheint, dies mindestens zwei Beiratsmitglieder<br />

der Schifffahrtsgesellschaft wünschen oder<br />

von Treugebern verlangt wird, die mindestens 20 %<br />

des Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft<br />

repräsentieren. Im Übrigen ist die Treuhänderin berechtigt,<br />

Treugeberversammlungen im schriftlichen<br />

Verfahren abzuhalten, es sei denn, dass Treugeber,<br />

die zusammen mindestens 20 % des Kommanditkapitals<br />

der Schifffahrtsgesellschaft repräsentieren,<br />

binnen einer Erklärungsfrist von 7 Tagen diesem<br />

Verfahren widersprechen. Für den Fristbeginn ist<br />

das Datum des Poststempels der Versendung der<br />

Unterlagen über die Abhaltung der Treugeberversammlung<br />

im schriftlichen Verfahren maßgeblich.<br />

Die nachfolgenden Regelungen gelten für Treugeberversammlungen<br />

im schriftlichen Verfahren entsprechend.<br />

2. Die Treuhänderin ist berechtigt, Treugeberversammlungen<br />

als Präsenzversammlungen im Rahmen der<br />

Gesellschaftsversammlung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

abzuhalten. Die Treuhänderin lädt auch die<br />

Komplementärin sowie die Mitglieder des Beirates,<br />

die selber keine Treugeber sind, zu der Treugeberversammlung<br />

ein. Diese haben zwar ein Mitsprache-,<br />

aber kein Stimmrecht in der Versammlung.<br />

3. Ladungen zu Treugeberversammlungen erfolgen unter<br />

Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von<br />

drei Wochen, gerechnet vom Tage der Absendung.<br />

Die Ladung hat schriftlich an die letzte der Treuhänderin<br />

bekannte Adresse des jeweiligen Treugebers<br />

zu erfolgen. Der Treugeber kann der Treuhänderin<br />

einen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Hat<br />

der Treugeber hiervon Gebrauch gemacht, hat die<br />

Versendung der Unterlagen bzw. die Einladung an<br />

den Zustellungsbevollmächtigten zu erfolgen.<br />

4. Die Leitung der Treugeberversammlung übernimmt<br />

ein Vertreter der Treuhänderin. Wird die Treugeberversammlung<br />

im Rahmen der Gesellschafterversammlung<br />

abgehalten, kann die Leitung einem Mitglied<br />

des Beirats oder einem Vertreter der Schifffahrtsgesellschaft<br />

übertragen werden.<br />

5. Jede Treugeberversammlung, insbesondere die darin<br />

enthaltenen Anträge und Beschlussfassungen,<br />

ist von der Treuhänderin wahlweise als Ergebnisoder<br />

Ablaufprotokoll zu protokollieren und den<br />

Treugebern anschließend in Kopie zu übersenden.<br />

6. Jeder Treugeber kann sich in der Treugeberversammlung<br />

aufgrund schriftlicher Vollmacht durch<br />

einen anderen Treugeber, durch den Vertriebspartner<br />

der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, der dem Treugeber die Beteiligung<br />

vermittelt hat oder durch insoweit zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpfl ichtete Personen der<br />

rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt,<br />

Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer<br />

oder Steuerberater), die jedoch nicht selbst<br />

oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft stehen<br />

dürfen, vertreten lassen. Die Vertretung durch<br />

andere Personen ist nur zulässig, sofern nicht die<br />

auf der Treugeberversammlung vertretenen Treugeber<br />

mit einfacher Mehrheit widersprechen. Die<br />

Treuhänderin kann sich im Übrigen durch ihre Treugeber<br />

bezüglich der für diese gehaltenen Anteile<br />

vertreten lassen. Natürliche Personen können sich<br />

darüber hinaus durch ihre Ehepartner oder Verwandte<br />

in gerader Linie vertreten lassen.<br />

7. In den Treugeberversammlungen erteilen die Treugeber<br />

Weisungen bezüglich der Beschlussgegenstände<br />

der Schifffahrtsgesellschaft. Weiterhin<br />

werden Beschlüsse gefasst, deren Beschlussfassung<br />

von mindestens 20 % der das Kommanditkapital<br />

der Schifffahrtsgesellschaft repräsentierenden<br />

Treu geber beantragt wird.<br />

8. Die Treugeberversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn mehr als die Hälfte der Stimmen aller Treugeber<br />

anwesend oder durch einen Bevollmächtigten<br />

vertreten sind. Fehlt es an dieser Voraussetzung, so<br />

ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften<br />

der Ziffer 2 eine neue Treugeberversammlung<br />

einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die dann<br />

anwesenden bzw. vertretenen Stimmen beschlussfähig<br />

ist, wenn hierauf in der Ladung ausdrücklich<br />

hingewiesen wurde.<br />

9. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gefasst. Je USD 100,00 der<br />

Einlage der Treugeber gewähren eine Stimme.<br />

10. Solange ein Treugeber mit seiner Einzahlungsverpfl<br />

ichtung nach § 1 Ziffer 3 in Verzug ist, ruht<br />

sein Stimm- und Weisungsrecht.<br />

§ 6 u Gesellschafterversammlung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

1. Die Treuhänderin hat vor Ausübung des Stimmrechts<br />

in den Gesellschafterversammlungen Weisungen<br />

des jeweiligen Treugebers hinsichtlich der<br />

Ausübung des Stimmrechts einzuholen.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

112


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

2. Derartige Weisungen an die Treuhänderin werden<br />

schriftlich oder auf den Treugeberversammlungen<br />

erteilt. Die Treuhänderin wird den Treugebern - mit<br />

Ausnahme der unter Ziffer 6 genannten Beschlussgegenstände<br />

- Abstimmungsvorschläge unterbreiten.<br />

Die Treugeber haben Gelegenheit, der Treuhänderin<br />

innerhalb einer mit den Vorschlägen benannten<br />

Frist ausdrückliche Weisungen zur Abstimmung<br />

zu erteilen. Geht der Treuhänderin fristgerecht<br />

keine ausdrücklich abweichende Weisung<br />

zu, gilt dies als Weisung des Treugebers, entsprechend<br />

den Vorschlägen abzustimmen. Die Treuhänderin<br />

hat hierauf bei Unterbreitung der Abstimmungsvorschläge<br />

hinzuweisen. Abweichende Weisungen<br />

von Treugebern, die der Treuhänderin nach<br />

Ablauf der Frist, aber vor der Gesellschafterversammlung<br />

der Schifffahrtsgesellschaft zugehen,<br />

wird die Treuhänderin berücksichtigen<br />

3. Dem Gesellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaft<br />

entsprechend wird die Treuhänderin unterschiedlich<br />

nach zustimmenden, ablehnenden und<br />

sich enthaltenden Weisungen der Treugeber abstimmen.<br />

4. Soweit Weisungen von den Treugebern erteilt wurden,<br />

ist die Treuhänderin verpfl ichtet, weisungsgemäß<br />

abzustimmen. Dies gilt nicht, wenn erst nach<br />

der Erteilung der Weisung durch die Treugeber der<br />

Treuhänderin Tatsachen bekannt werden, aufgrund<br />

derer sie annehmen darf, dass die Weisung der<br />

Treugeber bei Kenntnis dieser Tatsachen anders<br />

ausgefallen wäre. Für diesen Fall ist die Treuhänderin<br />

entsprechend Ziffer 5 verpfl ichtet, nach pfl ichtgemäßen<br />

Ermessen abzustimmen und die Treugeber<br />

über ihr Abstimmungsverhalten unverzüglich zu<br />

unterrichten. Ziffer 6 bleibt unberührt.<br />

5. Soweit Weisungen von den Treugebern ausnahmsweise<br />

nicht rechtzeitig eingeholt werden können,<br />

weil in der Schifffahrtsgesellschaft Beschlüsse<br />

anstehen, die keinen Aufschub dulden, ist die Treuhänderin<br />

berechtigt, nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />

selbständig zu entscheiden und abzustimmen.<br />

Sie hat dabei die berechtigten Interessen der Treugeber<br />

sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Schifffahrtsgesellschaft ergebenden Rechte<br />

und Verpfl ichtungen zu beachten und gegebenenfalls<br />

gegeneinander abzuwägen. In Fällen, in denen<br />

die Treuhänderin nicht mehr rechtzeitig Weisungen<br />

einholen konnte, hat sie die Treugeber über ihre<br />

Entscheidung und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten.<br />

6. Sofern die Treuhänderin keine anderslautenden<br />

Weisungen erhält, ist sie verpfl ichtet, sich bei den<br />

nachfolgenden Beschlussgegenständen mit den jeweiligen<br />

Stimmen des Treugebers bzw. der Treugeber<br />

der Stimme zu enthalten:<br />

a) Veräußerung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>;<br />

b) Belastung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> über die<br />

Gründungsfi nanzierung hinaus;<br />

c) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

d) Aufgabe des Geschäftsbetriebes oder dessen<br />

wesentliche Änderung.<br />

§ 7 u Übertragung von Kommanditanteilen<br />

1. Übertragungen von Kommanditanteilen bzw. der<br />

Treugeberstellung sollen zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

erfolgen. Die zu übertragenden Anteile<br />

sollen mindestens USD 20.000,00 betragen<br />

und sollen durch USD 5.000,00 teilbar sein.<br />

2. Im Übrigen gelten §§ 17 und 18 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Schifffahrtsgesellschaft.<br />

§ 8 u Bevollmächtigung des Treugebers<br />

1. Die Treuhänderin erteilt hiermit den Treugebern<br />

Vollmacht, soweit rechtlich zulässig, das Stimmrecht<br />

aus der Beteiligung an der Schifffahrtsgesellschaft<br />

auszuüben. Soweit die Treugeber von dieser<br />

Vollmacht Gebrauch machen, ist die Treuhänderin<br />

insoweit von der Stimmabgabe ausgeschlossen.<br />

2. Die Treuhänderin bevollmächtigt die Treugeber weiterhin,<br />

die Treuhandanteile zu verkaufen und zu<br />

übertragen und alle insoweit erforderlichen Erklärungen<br />

im Namen der Treuhänderin abzugeben.<br />

Diese Vollmacht gilt auch zum Erwerb einer Beteiligung<br />

durch die Treugeber selbst, die hiermit von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit<br />

werden. Diese Vollmacht soll auch für die Nachfolgerin<br />

der Treuhänderin Geltung haben.<br />

3. Die Vollmacht kann nur in Verbindung mit der Kündigung<br />

dieses Vertrages widerrufen werden.<br />

§ 9 u Tod eines Treugebers<br />

1. Bei Tod eines Treugebers wird die Treuhandschaft<br />

mit dessen Erben oder den anderweitig durch Verfügung<br />

von Todes wegen Begünstigten fortgesetzt.<br />

2. Sind danach mehrere Erben vorhanden, so können<br />

sie ihre Rechte als Treugeber nur einheitlich durch<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben.<br />

Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe,<br />

ein Mitvermächtnisnehmer, ein anderer Treugeber<br />

oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpfl ichtete Person sein. Die verbleibenden<br />

Treugeber können mehrheitlich den Bevollmächtigten<br />

aus wichtigem Grunde ablehnen. Bis zur Benennung<br />

des gemeinsamen Bevollmächtigten durch<br />

alle Erben in schriftlicher Form gegenüber der Treuhänderin<br />

ruhen die Weisungs- und Stimmrechte<br />

aus den §§ 3, 5 und 6 dieses Vertrages.<br />

§ 10 u Dauer, Beendigung und Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Nur wenn die Kündigung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

durch die Treuhänderin nach den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />

oder des Gesetzes möglich ist<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

113


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

und auch erfolgt, kann der einzelne Treugeber den<br />

Treuhandvertrag kündigen.<br />

Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief<br />

an die Treuhänderin zu erfolgen und muss spätestens<br />

vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />

des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />

(§ 19 Ziffer 1) dem Treuhänder zugehen. Gegebenenfalls<br />

ist die Treuhänderin unverzüglich verpfl<br />

ichtet, ihre treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

in verhältnismäßigem Umfang zu<br />

kündigen.<br />

3. Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />

Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an<br />

alle Treugeber gerichteten Brief kündigen. Eine<br />

Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember<br />

2021 ausgesprochen werden<br />

4. Ohne Kündigung endet das Treuhandverhältnis,<br />

wenn in den Anteil der Treuhänderin vollstreckt<br />

oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über<br />

das Vermögen der Treuhänderin beantragt wird.<br />

5. Unter der aufschiebenden Bedingung der Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses und der Eintragung<br />

der jeweiligen Treugeber in das Handelsregister tritt<br />

die Treuhänderin bereits hiermit eine der Beteiligung<br />

des Treugebers entsprechende Kommanditeinlage<br />

an den Treugeber ab, der die Abtretung annimmt<br />

und damit unmittelbar Kommanditist wird.<br />

Mit Wirksamkeit der Übertragung wandelt sich der<br />

Treuhandvertrag in eine Verwaltungstreuhand um.<br />

Es gilt Ziffer 6 Satz 4.<br />

6. Der Treugeber ist gem. § 3 Ziffer 5 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Schifffahrtsgesellschaft<br />

berechtigt, nach Maßgabe des § 17 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Schifffahrtsgesellschaft<br />

von der Treuhänderin unter Übernahme aller damit<br />

verbundenen Kosten und Gebühren die Übertragung<br />

des treuhänderisch für ihn gehaltenen Treuhandkommanditanteils<br />

zu verlangen. Gem. § 17<br />

Ziffer 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Ziffer 1 Satz<br />

3 des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />

wird die Übertragung eines Kommanditanteils<br />

nicht wirksam, bevor der Treugeber der Gesellschaft<br />

auf eigene Kosten eine unwiderrufl iche<br />

und über den Tod hinaus wirksame notariell beglaubigte<br />

Vollmacht erteilt hat, mit der alle die Gesellschaft<br />

betreffenden Vorgänge zum Handelsregister<br />

angemeldet werden können. Macht der Treugeber<br />

von diesem Recht Gebrauch, nimmt die Treuhänderin<br />

die Rechte des bisherigen Treugebers insoweit<br />

nur noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Soweit<br />

sich dann aus der unmittelbaren Beteiligung des<br />

Treugebers nicht zwingend etwas anderes ergibt,<br />

gelten die Rechte und Pfl ichten dieses Vertrages in<br />

entsprechender Weise zwischen der Treuhänderin<br />

und dem Treugeber fort.<br />

7. Damit die Kommanditisten, die nicht oder nicht<br />

mehr Treugeber sind, an dem Meinungsbildungsprozess<br />

der übrigen Treugeber teilnehmen können,<br />

wird die Treuhänderin diese Kommanditisten zu den<br />

Treugeberversammlungen einladen, jedoch ohne<br />

dass ihnen ein Stimmrecht zusteht.<br />

§ 11 u Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält ab 2006 von der Gesellschaft<br />

für ihre Verwaltungstätigkeit für die Gesellschaft<br />

eine jährliche Vergütung von 0,5 % p. a. des<br />

verwalteten Kommanditkapitals zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils<br />

hälftig zum 31. März und 30. September eines jeden<br />

Jahres fällig. Die Vergütung wird jeweils nach<br />

Ablauf von drei vollen Geschäftsjahren in Abstimmung<br />

mit dem Beirat an die allgemeine Kostenentwicklung<br />

angepasst, die Erhöhung beträgt jedoch<br />

mindestens 2 % p. a.<br />

2. Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält<br />

die Treuhänderin eine pauschale Vergütung in Höhe<br />

von USD 100.000,00 zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, die bis zum 31. Dezember 2005 fällig<br />

ist. Sobald die Schifffahrtsgesellschaft über ausreichend<br />

Liquidität verfügt, ist sie berechtigt und<br />

verpfl ichtet, die Pauschalvergütung vorzeitig zu entrichten.<br />

3. Bei Beginn der Liquidation der Schifffahrtsgesellschaft<br />

erhält die Treuhänderin zum Ausgleich des<br />

mit der Liquidation verbundenen Mehraufwandes<br />

die Treuhandgebühr auch für das folgende Kalenderjahr,<br />

auch wenn die Schifffahrtsgesellschaft vor<br />

Ablauf dieses Zeitraumes beendet wird.<br />

§ 12 u Haftung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin hat weder die im Beteiligungsangebot<br />

der Initiatoren enthaltenen Informationen,<br />

noch den Prospektinhalt bzw. die darin gemachten<br />

Angaben überprüft und übernimmt deshalb auch<br />

keine Haftung für den Inhalt des Emissionsprospektes,<br />

die Angaben zur Wirtschaftlichkeit und die<br />

steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung. Die<br />

Treuhänderin haftet insbesondere nicht für die<br />

Werthaltigkeit der Beteiligung oder deren Ertragsfähigkeit.<br />

2. Ansonsten haften die Treuhänderin und ihre Organe,<br />

auch für ein vor Vertragsschluss liegendes Verhalten,<br />

lediglich, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.<br />

§ 13 u Verjährung<br />

1. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin<br />

und ihre Organe verjähren, soweit nicht<br />

kürzere gesetzliche Fristen gelten, innerhalb von<br />

drei Jahren nach Kenntniserlangung der haftungsbegründenden<br />

Tatsachen und sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

durch eingeschriebenen Brief geltend zu<br />

machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt<br />

die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres,<br />

in dem der Anspruch entstanden ist und der<br />

Gläubiger von den den Anspruch begründenden<br />

Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />

erlangen müsste. Insoweit gilt auch die<br />

Ausschlussfrist nach Satz 1 nicht.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

114


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

2. Ansprüche gegen die Treugeber aus Anlass des<br />

Abschlusses und der Durchführung dieses Treuhandvertrages<br />

verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung<br />

beginnt, je nachdem welches Ereignis zuerst<br />

eintritt, entweder mit der Aufl ösung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

oder mit der Beendigung des<br />

Treuhandverhältnisses.<br />

§ 14 u Schlussbestimmungen<br />

1. Die Beitrittserklärung des Treugebers und der Gesellschaftsvertrag<br />

der Schifffahrtsgesellschaft in<br />

seiner jeweiligen Fassung sind Bestandteil dieses<br />

Treuhandvertrages. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Schifffahrtsgesellschaft gelten<br />

sinngemäß für das Treuhandverhältnis, soweit<br />

in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.<br />

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages -<br />

auch eine Änderung dieser Klausel - bedürfen der<br />

Schriftform.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine<br />

künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz<br />

oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später<br />

verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen,<br />

soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmung<br />

oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung<br />

gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am<br />

nächsten kommt, was die Vertragsschließenden<br />

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des<br />

Ver trages gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht<br />

hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit<br />

einer Bestimmung auf einem darin<br />

festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist<br />

oder Termin), so soll das der Bestimmung am<br />

nächsten kommende rechtlich zulässige Maß als<br />

vereinbart gelten.<br />

4. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen<br />

aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich<br />

zulässig, Hamburg.<br />

Hamburg, 02. August 2005<br />

gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />

gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG<br />

gez. Björn Meschkat, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

Die Treugeber treten diesem Vertrag durch die<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung bei.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

115


Bereederungsvertrag<br />

Bereederungsvertrag<br />

zwischen<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg<br />

- nachfolgend Schifffahrtsgesellschaft genannt –<br />

und<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />

Seetransport GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

- nachfolgend Vertragsreeder genannt -<br />

§ 1 u Vertragsgegenstand<br />

1. Ab Übernahme des Rohöl- und Produktentankers<br />

<strong>MT</strong> ”ATHENS STAR“ – nachfolgend Schiff genannt<br />

– wird die Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />

Seetransport GmbH & Co. KG als Vertragsreeder<br />

bestellt. Die Bereederung erfolgt auf Basis des<br />

diesem Vertrag als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages<br />

der Schifffahrtsgesellschaft vom<br />

02. August 2005.<br />

2. Der Vertragsreeder haftet mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders. Er hat mindestens die gleiche<br />

Sorgfalt anzuwenden, wie er sie für alle anderen<br />

von ihm bereederten Schiffe anwendet<br />

§ 2 u Aufgaben des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt und verpfl ichtet,<br />

im Namen und für Rechnung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen,<br />

die der Geschäftsbetrieb einer Reederei<br />

gewöhnlich mit sich bringt. Der Vertragsreeder ist<br />

insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit.<br />

2. Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen<br />

für<br />

a) den Einsatz und die Beschäftigung des Schiffes;<br />

b) die Durchführung und Abwicklung der für das<br />

Schiff geschlossenen Frachtverträge einschließlich<br />

der Bestellung von Schiffsagenten;<br />

c) die Erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen<br />

Zustand;<br />

d) die Wahrnehmung der Interessen der Schifffahrtsgesellschaft<br />

gegenüber Forderungen, Strafen<br />

und Pfandrechten, die gegen das Schiff geltend<br />

gemacht werden;<br />

e) die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen<br />

Proviant und Bunker und den notwendigen<br />

Ausrüstungsgegenständen;<br />

f) die Bemannung des Schiffes;<br />

g) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />

die für einen ordnungsgemäßen und<br />

möglichst erfolgreichen Einsatz des Schiffes<br />

not wendig sind;<br />

h) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller<br />

Schiffspapiere;<br />

i) die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken<br />

und Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe<br />

üblicherweise versichert sind inklusive einer<br />

Loss-of-Hire-Versicherung;<br />

j) die Bearbeitung von Schaden- und Versicherungsfällen;<br />

k) die Registrierung und Umfl aggung des Schiffes.<br />

3. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,<br />

hat der Vertragsreeder zuvor die Einwilligung<br />

der Schifffahrtsgesellschaft einzuholen. Im<br />

übrigen hat er die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Schifffahrtsgesellschaft – insbesondere<br />

die Mitwirkungsrechte der Gesellschafterversammlung<br />

und des Beirates – zu beachten.<br />

Der Vertragsreeder ist verpfl ichtet, auf vorherige<br />

Anforderung der Schifffahrtsgesellschaft die rechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung gemäß § 5a EStG zu<br />

schaffen und zu erhalten.<br />

4. In Fällen der Not und in Eilfällen hat der Vertragsreeder<br />

das Recht und die Pfl icht, unaufschieb bare<br />

Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die<br />

über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer<br />

Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Einwilligung<br />

der Schifffahrtsgesellschaft vorzunehmen.<br />

Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht,<br />

so hat er die Schifffahrtsgesellschaft unverzüglich<br />

zu unterrichten.<br />

§ 3 u Sonstige Rechte und Pflichten des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt, zur Erfüllung<br />

seiner Aufgaben zuverlässige Dritte zu beauftragen;<br />

er bleibt jedoch für die Vertragserfüllung, insbesondere<br />

die Einhaltung der Beschränkungen des<br />

Gesellschaftsvertrages, verantwortlich.<br />

2. Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhaltung<br />

führen und unter Berücksichtigung der Fristen<br />

des Gesellschaftsvertrages einen Jahresabschluss<br />

aufstellen.<br />

3. Der Vertragsreeder wird die Geldmittel der Schifffahrtsgesellschaft<br />

auf Konten verwalten, die bei<br />

den betreffenden Banken als Konten der Gesellschaft<br />

geführt werden und über die die Eingänge an<br />

Chartereinnahmen und sämtlicher sonstiger Zahlungsverkehr<br />

im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb<br />

abgewickelt werden. Reichen die vom Vertragsreeder<br />

verwalteten Geldmittel nicht zur Deckung<br />

der laufenden Ausgaben aus, wird die Schifffahrtsgesellschaft<br />

dem Vertragsreeder die fehlenden<br />

Geldmittel auf erstes Anfordern unverzüglich<br />

zur Verfügung stellen, damit die fälligen Ausgaben<br />

geleistet werden können.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

116


Bereederungsvertrag<br />

4. Der Vertragsreeder wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

der Schifffahrtsgesellschaft für das<br />

Folgejahr ein Budget – in noch abzustimmender<br />

Form – für den Betrieb des Schiffes aufstellen.<br />

5. Der Vertragsreeder hat der Schifffahrtsgesellschaft<br />

oder ihren schriftlich Bevollmächtigten jederzeit<br />

Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Schifffahrtsgesellschaft<br />

zu gewähren.<br />

6. Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der<br />

Schifffahrtsgesellschaft einen Makler seiner Wahl<br />

für die Befrachtung des Schiffes zu bestellen und<br />

über ihn Befrachtungsverträge abzuschließen. Die<br />

Vereinbarung von marktüblichen Konditionen ist<br />

Bedingung. Als marktübliche Kommission ist 1,25 %<br />

Kommission anzusetzen. Die Schifffahrtsgesellschaft<br />

kann die Offenlegung der Kommissionen<br />

verlangen.<br />

§ 4 u Meistbegünstigung<br />

Sofern der Vertragsreeder weitere Schiffe bereedert,<br />

ist er verpfl ichtet, alle bereederten Schiffe unter Berücksichtigung<br />

einer wirtschaftlichen Gesamtschau<br />

gleich zu behandeln; dabei gibt es unvermeidliche Unterschiede,<br />

die aus der Flagge, dem Register, dem<br />

Schiffstyp und dem Fahrtgebiet resultieren. Der Vertragsreeder<br />

gewährleistet, dass er unter Berücksichtigung<br />

solcher möglichen Unterschiede den <strong>MT</strong><br />

<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> nicht schlechter behandeln wird als<br />

andere von ihm bereederte Schiffe. Bei dem Abschluss<br />

von Charterverträgen hat dies insbesondere<br />

zu gelten. Der Vertragsreeder gewährt der Schifffahrtsgesellschaft<br />

oder ihren schriftlichen Bevollmächtigten<br />

Einblick in die Charterdokumentation und<br />

Korrespondenz, wenn die begründete Sorge besteht,<br />

dass gleichartige Schiffe des Vertragsreeders bessere<br />

Abschlüsse oder kürzere Wartezeiten erzielen<br />

konnten.<br />

§ 5 u Vergütung<br />

1. Der Vertragsreeder erhält als Vergütung für seine<br />

Tätigkeit und zur Abgeltung aller Aufwendungen<br />

4,5 % der Chartereinnahmen, Bruttofrachten, Überliegegelder,<br />

Hilfs- und Bergelöhne und sonstigen<br />

Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb. Die Vergütung<br />

beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem das<br />

Schiff von der Schifffahrtsgesellschaft übernommen<br />

wird. Für Auf- und Stilliegezeiten des Schiffes<br />

erhält der Vertragsreeder USD 175,00 pro Tag. Die<br />

Vergütung für die Tätigkeit des Vertragsreeders als<br />

Befrachtungsmakler ist in der Vergütung eingeschlossen.<br />

2. Die vorstehende Vergütung umfasst auch die Kosten<br />

für die Buchhaltung. Ausgenommen sind lediglich<br />

die Kosten für die Jahresabschlussprüfung.<br />

Gesondert gegen Nachweis zu erstatten sind Kosten<br />

im Zusammenhang mit der Aufl ösung oder<br />

sonstigen Beendigung von Anstellungsverträgen für<br />

seemännisches Personal des Schiffes und Reisekosten<br />

für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagen<br />

in Havariefällen.<br />

3. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich<br />

das Schiff der Schifffahrtsgesellschaft betreffen,<br />

sind vom Vertragsreeder der Schifffahrtsgesellschaft<br />

gutzuschreiben. Vergünstigungen, die der<br />

Vertragsreeder aus Flottenabsprachen oder für<br />

Flottenkontrakte erzielt, kommen der Schifffahrtsgesellschaft<br />

insoweit zugute, als sie die Schifffahrtsgesellschaft<br />

bzw. das Schiff der Schifffahrtsgesellschaft<br />

wirtschaftlich betreffen.<br />

4. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

§ 6 u Dauer und Kündigung<br />

1. Dieser Vertrag tritt mit Zeichnung in Kraft und ist<br />

für die Dauer des Bestehens der Schifffahrtsgesellschaft<br />

fest geschlossen. Er endet, ohne dass<br />

es einer Kündigung bedarf, mit der Gesellschafterversammlung,<br />

auf der im Falle des Verkaufes<br />

oder des Totalverlustes des Schiffes die Schlussbilanz<br />

der Schifffahrtsgesellschaft genehmigt<br />

wird, sowie mit dem Abschluss der Liquidation<br />

der Schifffahrtsgesellschaft. Die Umregistrierung<br />

des Schiffes und die damit verbundene Auswechselung<br />

der Eigentumsgesellschaft hat keinerlei<br />

Auswirkungen auf den Bestand und die Wirksamkeit<br />

dieses Vertrages.<br />

2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund<br />

gilt jeder vorsätzliche Verstoß gegen eine wesentliche<br />

Bestimmung dieses Vertrages sowie die Eröffnung<br />

oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen einer Vertragspartei.<br />

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

§ 7 u Schiedsgericht<br />

1. Über alle Streitigkeiten über das Zustandekommen<br />

und den Inhalt dieses Vertrages entscheidet unter<br />

Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ausschließlich<br />

ein Schiedsgericht.<br />

2. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg.<br />

3. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter. Die<br />

Schiedsrichter wählen einen Obmann, der die Befähigung<br />

zum Richteramt haben muss. Unterlässt<br />

eine Partei die Ernennung eines Schiedsrichters<br />

binnen vier Wochen nach Empfang der ihr von der<br />

anderen Partei per Einschreiben zugesandten Aufforderung<br />

oder einigen sich die Schiedsrichter nicht<br />

binnen einer Frist von 14 Tagen nach Ernennung<br />

auf die Person des Obmannes, so bestimmt der<br />

Präses der Handelskammer Hamburg den Schiedsrichter<br />

oder den Obmann<br />

4. Das Schiedsgericht soll sich vor einer Entscheidung<br />

um eine gütliche Beilegung der ihm vorgetragenen<br />

Streitigkeiten bemühen.<br />

5. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist für die<br />

Parteien verbindlich.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

117


Bereederungsvertrag<br />

6. Das Schiedsgericht hat deutsches materielles und<br />

prozessuales Recht anzuwenden. Im Übrigen gelten<br />

die Vorschriften der deutschen Zivilprozessordnung<br />

über das schiedsrichterliche Verfahren.<br />

§ 8 u Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet<br />

werden kann.<br />

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine<br />

künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz<br />

oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später<br />

verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen,<br />

soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmung oder<br />

zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten,<br />

die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten<br />

kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben<br />

oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages<br />

gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten.<br />

Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit<br />

einer Bestimmung auf einem darin festgelegten<br />

Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so<br />

soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />

rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />

Hamburg, 02. August 2005<br />

gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />

gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG<br />

gez. Ulrich Schittek<br />

Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />

GmbH & Co. KG<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

118


Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg<br />

- nachfolgend Schifffahrtsgesellschaft genannt –<br />

und<br />

Donner Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Hamburg<br />

- nachfolgend Mittelverwendungskontrolleur<br />

genannt -<br />

und<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg<br />

- nachfolgend Treuhänderin genannt -<br />

Präambel<br />

Kapitalanleger können sich an der Schifffahrtsgesellschaft<br />

als Treugeber über die Treuhänderin beteiligen.<br />

Das aus den Beteiligungen der Kapitalanleger bestehende<br />

Emissionskapital beträgt dabei USD<br />

17.400.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Schifffahrtsgesellschaft hat das Recht, das<br />

Kommanditkapital um maximal USD 500.000,00 zu<br />

erhöhen.<br />

Zusätzlich zu den gesellschaftsrechtlichen Einlagen ist<br />

von den Kommanditisten ein Agio in Höhe von 3 % zu<br />

leisten.<br />

Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen<br />

(Gesellschaftsvertrag vom 02. August<br />

2005, Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom 02. August<br />

2005, Beitrittserklärung, Beteiligungsprospekt) sind<br />

die gesellschaftsrechtlichen Einlagen der Treuhandkommanditisten<br />

einschließlich des Agios auf ein Mittelverwendungskontrollkonto<br />

der Schifffahrtsgesell schaft Nr.<br />

333 185.008 bei der Conrad Hinrich Donner Bank <strong>AG</strong>,<br />

Hamburg, BLZ 200 303 00, wie folgt zu zahlen:<br />

Kommanditeinlagen 100 % + 3 % Agio nach Annahme<br />

Das Emissionskapital dient zum Teil der Finanzierung<br />

für den von der Schifffahrtsgesellschaft erworbenen<br />

Rohöl- und Produktentanker <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>, der<br />

voraussichtlich Mitte Oktober 2005 übernommen werden<br />

soll. Daneben werden Gründungs-, Anlauf- und<br />

Platzierungskosten der Gesellschaft bezahlt. Der Zweck<br />

der entsprechenden Zahlungen ist im Beteiligungsprospekt<br />

sowie in der dem Gesellschaftsvertrag als Anlage I<br />

beigefügten Investitionsrechnung (nachfolgend: “Investitionsrechnung”)<br />

genannt.<br />

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes:<br />

§ 1 u Ausgestaltung des Bankkontos<br />

1. Die Vertretungsberechtigung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

ist zum Zweck der Mittelverwendungskontrolle<br />

so auszugestalten, dass die<br />

Schifffahrtsgesellschaft nur zusammen mit dem<br />

Mittelverwendungskontrolleur und der Treuhänderin<br />

zeichnungs- und damit verfügungsberechtigt ist.<br />

Der kontoführenden Bank ist anzuzeigen, dass Änderungen<br />

dieser Regelung sowie Änderungen hinsichtlich<br />

der Zeichnungsberechtigung der schriftlichen<br />

Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

und des Treuhänders bedürfen.<br />

2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige<br />

eine Kopie dieser Vereinbarung erhält, hat diese<br />

Anzeige zu bestätigen. Sie ist anzuweisen, eine<br />

Zweitschrift der Auszüge des Treuhand- und Mittelverwendungskontrollkontos<br />

unverzüglich der Treuhänderin<br />

zu übersenden.<br />

§ 2 u Voraussetzungen der bestimmungsgemäßen<br />

Weiterleitung des Emissionskapitals<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur wird eine bestimmungsgemäße<br />

Weiterleitung des Emissionskapitals<br />

und des Agios erst dann vornehmen, wenn<br />

die Gesamtfi nanzierung des Projektes wie folgt<br />

nachgewiesen wird:<br />

a) Schriftliche Erklärung der Treuhänderin über den<br />

Beitritt zur Schifffahrtsgesellschaft als Treuhandkommanditistin<br />

mit einer Einlage von insgesamt<br />

USD 17.400.000,00 bzw. Vorlage einer<br />

Platzierungsgarantie für einen evtl. noch ausstehenden<br />

Teilbetrag;<br />

b) Nachweis, dass das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten<br />

in Höhe von USD<br />

360.000,00 eingezahlt bzw. verbindlich zugesagt<br />

ist;<br />

c) Nachweis des Schiffshypothekendarlehens in<br />

Höhe von USD 25.800.000,00 (United States<br />

Dollars fünfundzwanzig Millionen achthunderttausend)<br />

durch eine verbindliche Finanzierungszusage<br />

eines Kreditinstitutes.<br />

2. Weiter müssen dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

vor Weiterleitung des Emissionskapitals alle Verträge<br />

und Honorarvereinbarungen vorgelegt werden,<br />

auf denen die in der Investitionsrechnung der<br />

Schifffahrtsgesellschaft genannten Investitionen<br />

bzw. die jeweiligen Zahlungen basieren.<br />

3. Für den Fall, dass einzelne in der Investitionsrechnung<br />

der Schifffahrtsgesellschaft aufgeführte Kosten,<br />

die grundsätzlich der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegen, direkt von der Schifffahrtsgesellschaft<br />

beglichen wurden, ist dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

die Zahlung nachzuweisen.<br />

4. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in<br />

der Investitionsrechnung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

unter Mittelverwendung (Investition) festgelegten<br />

Positionen - soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen<br />

vereinbart wurden - nicht zulässig. Abweichungen,<br />

die sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben,<br />

sind als gerechtfertigt anzusehen, wenn sie<br />

nicht im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen<br />

stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen<br />

ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen<br />

wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

119


Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

§ 3 u Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur prüft die Übereinstimmung<br />

der einzelnen Zahlungen mit den<br />

Angaben des Beteiligungsprospektes, der Investitionsrechnung<br />

der Schifffahrtsgesellschaft und<br />

den entsprechenden Verträgen und Honorarvereinbarungen.<br />

Er ist zur Weiterleitung des Emissionskapitals<br />

nur berechtigt und verpfl ichtet, wenn<br />

die Zahlungen an die dort vorgesehenen Empfänger<br />

(sofern genannt) in der dort genannten Höhe gehen<br />

oder die Eigenmittelzwischenfi nanzierung abgelöst<br />

wird und darüber hinaus die in § 2 genannten<br />

Voraus setzungen erfüllt sind.<br />

Hamburg, 02. August 2005<br />

gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />

gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG<br />

gez. Thomas Mangels, Geschäftsführer<br />

gez. Inga Wankel, Prokuristin<br />

Donner Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

gez. Björn Meschkat, Geschäftsführer<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />

2. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase<br />

und ist mit Abwicklung der in der Investitionsrechnung<br />

der Schifffahrtsgesellschaft genannten<br />

Zahlungen und anschließender Auskehrung<br />

der nach der Abwicklung auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

verbleibenden Beträge an<br />

die Schifffahrtsgesellschaft abgeschlossen.<br />

§ 4 u Vergütung<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />

Tätigkeit ein einmaliges Honorar von USD<br />

34.800,00. Das Honorar erhöht sich um die jeweilige<br />

gesetzliche Umsatzsteuer und ist fällig nach<br />

Aufnahme der Verwendung des der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegenden Emissionskapitals.<br />

2. Macht die persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

Schifffahrtsgesellschaft von ihrem Recht Gebrauch,<br />

das Kommanditkapital um maximal USD 500.000,00<br />

zu erhöhen, erhöht sich das Honorar entsprechend<br />

der prozentualen Erhöhung des Emissionskapitals.<br />

§ 5 u Vertragsänderung und Kündigung<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages<br />

bedürfen der Schriftform.<br />

2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt<br />

werden.<br />

§ 6 u Allgemeine Bestimmungen<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien<br />

sind verpfl ichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren,<br />

die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen<br />

Gehalt so nahe wie möglich kommt.<br />

Falls der Vertrag Lücken aufweist, sind die Parteien<br />

verpfl ichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die<br />

dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und<br />

Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn die<br />

Angelegenheit bedacht worden wäre.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

120


LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

121


Glossar<br />

Glossar<br />

Agio<br />

Aufgeld, Aufschlag auf den nominellen Ausgabepreis<br />

eines Kommanditanteiles.<br />

Auszahlung<br />

Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, die anteilig<br />

auf die Anleger verteilt werden.<br />

Beirat<br />

Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger<br />

vertritt und mehrheitlich von ihnen gewählt wird.<br />

Unterstützt und berät die <strong>Fonds</strong>geschäftsführung.<br />

Bereederung<br />

Technisches und kaufmännisches Management<br />

eines Schiffes.<br />

Betriebsergebnis<br />

Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen einzahlungswirksamen<br />

Erträgen (Zugang liquider Mittel)<br />

und auszahlungswirksamen Aufwendungen<br />

(Abgang liquider Mittel) des Geschäftsjahres. Im<br />

Falle der Schifffahrtsgesellschaften ergibt sich das<br />

Betriebsergebnis aus den Nettochartererlösen abzüglich<br />

Schiffsbetriebskosten, Zinsauf wen dungen<br />

und Gesellschaftskosten.<br />

Buchwert<br />

Wert eines Vermögensgegenstandes in den Geschäfts<br />

büchern oder in der Bilanz eines Unternehmens;<br />

bewertet nach den Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten, korrigiert um Ab schrei bungen<br />

und Zuschreibungen, entsprechend den handelsund<br />

steuerrechtlichen Vorschriften. Der Buchwert<br />

weicht oft vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis<br />

oder Verkehrswert ab. Abschreibungssätze sind<br />

nicht immer abhängig von der tatsäch lichen Wertminderung.<br />

Bulker/Bulkcarrier<br />

Schiff für den Transport von Massengut (bulk).<br />

Hierzu zählen z. B. Getreide, Erz und Kohle.<br />

Bunker<br />

Treibstoff für die Hauptmaschine des Schiffes.<br />

Cashflow<br />

Finanzmittelüberschuss eines Geschäftsjahres.<br />

Differenz zwischen einzahlungswirksamen Erträgen<br />

(Zugang liquider Mittel) und auszahlungswirksamen<br />

Aufwendungen (Abgang liquider Mittel) des<br />

Geschäftsjahres. Wird für Investitionsausgaben,<br />

zur Tilgung des Schiffshypothekendarlehens und<br />

zur Gewinnausschüttung verwendet.<br />

Charterer<br />

Linienreederei bzw. Liniendienst, dem ein Schiff<br />

für eine festgelegte Zeitspanne zu einem festgelegten<br />

Preis zur Nutzung überlassen wird.<br />

Chartername<br />

Der Charterer eines Schiffes hat das Recht, dem<br />

Schiff für den vereinbarten Charterzeitraum einen<br />

eigenen Namen zu geben.<br />

Charterrate<br />

Im meist standardisierten Chartervertrag zwischen<br />

Beteiligungsgesellschaft und Charterer festgelegter<br />

Preis für die Überlassung eines Schiffes. In<br />

der Regel in US-Dollar pro Tag.<br />

Container<br />

International standardisierter und registrierter<br />

Metallbehälter. Seit 1956 im See- und Lufttransport<br />

eingesetzt. Siehe auch FEU und TEU.<br />

Dockung<br />

Trockenstellen eines Schiffes, um z. B. Konservierungsarbeiten<br />

für Erneuerung der Klasse oder<br />

Reparaturen am Rumpf durchführen zu können.<br />

(Siehe auch Klassifikation.)<br />

Dynamar<br />

Internationale Research- und Ratingagentur mit Sitz<br />

in Alkmaar (Niederlande), USA und Japan. Erstellt<br />

Analysen von Märkten, Wettbewerb und Kreditrisiken<br />

in allen Bereichen der Transportindustrie.<br />

Einschiffsgesellschaft<br />

Gesellschaft, üblicherweise in der Rechtsform der<br />

KG, die ein einzelnes Schiff erwirbt und betreibt.<br />

Verkaufssprospekt<br />

Angebotsunterlagen mit wesentlichen Eckdaten<br />

und Verträgen des Beteiligungsangebotes.<br />

Feeder<br />

(engl.: to feed = füttern)<br />

Kleineres Containerschiff, das großen Con tainer-<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

122


Glossar<br />

schiffen Ladung von kleineren Häfen zuführt und im<br />

Gegenzug Ladung von großen Schiffen auf kleinere<br />

Häfen verteilt.<br />

FEU<br />

Fourty foot equivalent unit. Maßeinheit für die Ladekapazität<br />

von Containerschiffen. Anzahl der maximal<br />

aufzunehmenden Container mit einer Länge<br />

von 40 Fuß (L/B/H: 12,20 m/ 2,44 m/2,59 m).<br />

Siehe auch TEU.<br />

Geschlossener <strong>Fonds</strong><br />

Beteiligungsgesellschaft für eine Investition in<br />

feststehender Höhe. Ein geschlossener <strong>Fonds</strong><br />

wird regelmäßig in der Rechtsform einer Personengesellschaft<br />

(z. B. Kommanditgesellschaft) geführt.<br />

Ist das erforderliche Kapital eingeworben<br />

worden, wird der <strong>Fonds</strong> geschlossen, der Kreis<br />

der Kapitalanleger ist also begrenzt.<br />

Gewinnzuweisung<br />

Anteil des Anlegers am handelsrechtlichen und<br />

steuerrechtlichen Gewinn der Gesellschaft, der<br />

ihm nach der gesellschaftsvertraglich vereinbarten<br />

Verteilungsabrede zusteht (prozentualer Gewinnanteil,<br />

meistens in der Höhe seines Anteiles<br />

am Kommanditkapital).<br />

GmbH & Co. KG<br />

Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch<br />

(HGB) geregelten Kommanditgesellschaft<br />

(KG). Der unbegrenzt haftende Gesellschafter<br />

(Vollhafter, Komplementär, persönlich haftender<br />

Gesellschafter/phG) ist im Gegensatz zur reinen<br />

KG keine natürliche Person, sondern eine juristische<br />

Person (GmbH). Übliche Rechtsform bei<br />

geschlossenen <strong>Fonds</strong>. (Siehe auch: Kommanditgesellschaft.)<br />

Handelsregister<br />

Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht.<br />

Registriert werden Vollkaufleute, die ein im<br />

Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes Handelsgewerbe<br />

betreiben. Im Handelsregister Abteilung A<br />

(HRA) werden Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaft/KG<br />

oder GmbH & Co. KG,<br />

offene Handelsgesellschaft/oHG) eingetragen, im<br />

HRB Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, <strong>AG</strong>).<br />

IMO<br />

International Maritime Organization. Die IMO ist<br />

die beratende internationale Schifffahrtsorganisation<br />

der UN mit zurzeit 124 Mitgliedsländern.<br />

1958 mit Sitz in London gegründet. Hauptaufgaben:<br />

Verbesserung der Schiffssicherheit und<br />

Verhütung der Verschmutzung der See durch<br />

Schiffe.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Übersicht über die Herkunft und die Verwendung<br />

der benötigten Mittel für Investitionen.<br />

ISM-Code<br />

International Ship Management Code, auch<br />

International Safety Management Code (Internationales<br />

Übereinkommen zum Schiffsbzw.<br />

Sicherheitsmanagement). 1987 von der<br />

IMO initiierte Auflagen zur Verbesserung von<br />

Management und Sicherheit in der weltweiten<br />

Schifffahrt. Im Reedereiauftrag prüfen und zertifizieren<br />

(bescheinigen) international tätige Klassifikationsgesellschaften<br />

die Erfüllung des ISM-<br />

Codes.<br />

Klassifikation<br />

Die Einstufung eines Schiffes in einen bestimmten<br />

Schiffstyp durch eine Klassifikationsgesellschaft<br />

(z. B. Germanischer <strong>Lloyd</strong>, <strong>Lloyd</strong>’s Register of<br />

Shipping oder DNV). Klassifikationsgesellschaften<br />

verlangen in einem meist 5-jährigen Intervall<br />

Dockungen des Schiffes, um das Unterwasserschiff<br />

zu begutachten.<br />

Knoten (kn)<br />

Die Geschwindigkeit eines Schiffes in Seemeilen<br />

pro Stunde. 1 kn = 1,852 km/h.<br />

Kommanditgesellschaft (KG)<br />

Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem<br />

oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber<br />

den Gläubigern der Gesellschaft auf den<br />

Betrag der von ihnen übernommenen Vermögenseinlage<br />

beschränkt ist (Kommanditisten). Bei dem<br />

oder den anderen Gesellschafter/n findet eine<br />

Beschränkung der Haftung dagegen nicht statt<br />

(persönlich haftender Gesellschafter). Vorschriften<br />

über die Kommanditgesellschaft sind in den<br />

§§ 161 bis 177 a HGB geregelt.<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

123


Glossar<br />

Kommanditist<br />

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei<br />

dem die Haftung gegenüber den Gläubigern der<br />

Gesellschaft auf den Betrag der von ihm übernommenen<br />

Vermögenseinlage beschränkt ist.<br />

Kommanditkapital<br />

Kapital, das die Kommanditisten insgesamt aufbringen.<br />

Entspricht – ausgenommen Einlagen der Gründungskommanditisten<br />

– dem Platzierungskapitalvolumen.<br />

Neben dem ggf. in Anspruch genommenen<br />

Fremdkapital (Bankdarlehen) wesentlicher Teil des<br />

Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft.<br />

Komplementär<br />

Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />

Linienreederei<br />

Logistikunternehmen, das Haus-zu-Haus-Transporte<br />

für Industrie- und Handelskunden organisiert.<br />

Bietet regelmäßige Linienverkehre mit festen<br />

Fahrplänen an.<br />

<strong>Lloyd</strong>’s Register of Shipping<br />

International renommierte Klassifikationsgesellschaft<br />

zur Überwachung der Schiffssicherheit<br />

und Schiffstechnik. Die Zertifizierung wird für<br />

Schiffe nach international standardisierten Qualitätssystemen<br />

für jeweils 5 Jahre erteilt.<br />

Löschen<br />

Entladen eines Schiffes.<br />

Loss-of-Hire<br />

Wörtlich: Erlösausfall, z. B. aufgrund einer Havarie<br />

oder eines Maschinenschadens. Dieses Risiko ist<br />

begrenzt versicherbar.<br />

Luke<br />

Verschließbare Öffnung im Schiffsdeck, durch<br />

die Container in den Schiffsraum gebracht bzw.<br />

aus dem Schiffsraum herausgehoben werden.<br />

Maximum Gross Weight<br />

Maximales Gewicht eines Containers mit Nutzlast.<br />

Bei 20-Fuß-Containern (TEU) rund 27 Tonnen, bei<br />

40-Fuß-Containern (FEU) rund 32,5 Tonnen.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Kontrolle der Verwendung der von Kapitalan legern<br />

eingezahlten Gelder, z. B. durch eine unabhängige<br />

Treuhandgesellschaft.<br />

MS<br />

Motorschiff (engl.: MV = motor vessel).<br />

<strong>MT</strong><br />

Motortanker: (engl.: <strong>MT</strong> = motor tanker).<br />

Nautical Mile (nm)<br />

Angelsächsisches Längenmaß im Schiffsverkehr.<br />

1 Seemeile = 1,852 km.<br />

Nettocharterrate<br />

Nettomiete für ein Schiff, nach Abzug der Kommissionen<br />

von der Bruttocharterrate.<br />

Nettoraumzahl<br />

Angabe zur Schiffsgröße. (Siehe auch: Tonnage,<br />

Tonnagesteuer.)<br />

Panamax<br />

Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Panama-<br />

Kanal zwischen Atlantischem und Pazifischem<br />

Ozean pas sieren können. Die Schleusen begrenzen<br />

die Schiffsbreite auf 32,20 m und die Schiffslänge<br />

auf 294,10 m bei maximal 12 m Tiefgang.<br />

Postpanamax<br />

Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Panama-<br />

Kanal zwischen Atlantischem und Pazifischem<br />

Ozean aufgrund ihrer Ausmaße nicht mehr passieren<br />

können. Es handelt sich dabei in der Regel<br />

um Schiffe mit einer Containerkapazität von<br />

mehr als 5.000 TEU.<br />

Reederei<br />

Unternehmen, das Schiffe betreibt bzw. Liniendienste<br />

unterhält.<br />

Register<br />

Siehe: Seeschiffsregister.<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Kosten, die während des laufenden Betriebes<br />

eines Schiffes anfallen, im Wesentlichen Heuern,<br />

Proviant, Versicherungen, Instandhaltungen und<br />

Reparaturen.<br />

Seemeile (sm)<br />

Engl.: nautical mile. Angelsächsisches Längenmaß<br />

im Schiffsverkehr. 1 Seemeile = 1,852 km.<br />

Seeschiffsregister<br />

Öffentliches, bei den Amtsgerichten geführtes<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

124


Glossar<br />

Register, das über Rechts- und Besitzverhältnisse<br />

von Schiffen Auskunft gibt.<br />

Stille Reserve<br />

Differenz zwischen Buch- und Teilwert eines<br />

Wirtschaftsgutes, die – anders als Rückstellungen<br />

oder offene Rücklagen – in der Bilanz eines<br />

Unternehmens nicht ausgewiesen wird. Entsteht<br />

durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen.<br />

Suezmax<br />

Größenbezeichnung für Schiffe, die eine Tragfähigkeit<br />

von maximal 150.000 tdw haben und<br />

daher durch den Suezkanal fahren dürfen. Diese<br />

Größe überschreiten heutzutage ausschließlich<br />

Tanker und Bulker.<br />

tdw<br />

“Tons dead weight” – auch “tdw at” (tons dead<br />

weight all told). Maximale Tragfähigkeit eines<br />

Schiffes mit Ladung in metrischen Tonnen zu<br />

1.000 kg. Gängige Größenangabe.<br />

Teilwert<br />

Begriff aus dem Steuerrecht (Bewertungsgesetz).<br />

Anteiliger Preis (Markt,- Verkehrswert) für ein<br />

bestimmtes Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises<br />

für das Unternehmen.<br />

Terminal<br />

Umschlagplatz für Container (Frachtgut) – Hafenterminal/Binnenlandterminal.<br />

TEU<br />

Twenty foot equivalent unit. Maßeinheit für die<br />

Ladekapazität von Containerschiffen. Anzahl der<br />

maximal aufzunehmenden Standardcon tainer<br />

mit einer Länge von 20 Fuß (L/B/H: 6,10 m/<br />

2,44 m/ 2,59 m).<br />

Tiefgang<br />

Der Teil des Schiffes, der unter Wasser liegt.<br />

Rauminhalt. Seit 1982 wird nach Brutto- und<br />

Nettoraumzahl (BRZ, NRZ) vermessen. Von Tonnage<br />

spricht man auch, wenn Ladung, Ladungskapazitäten<br />

oder Frachtraum gemeint sind.<br />

Tonnagesteuer<br />

Pauschale Gewinnermittlung bei Betrieb eines<br />

Handelsschiffes im internationalen Verkehr. Seit<br />

1999 in § 5 a EStG geregeltes Wahlrecht. Die Besteuerung<br />

ist nicht ertragsabhängig, sondern am<br />

Frachtraum (Tonnage) zu bemessen. Dient der<br />

Anpassung der steuerlichen Bedingungen in der<br />

Seeschifffahrt an den internationalen Standard.<br />

Totalüberschuss<br />

Überschuss der über die Laufzeit eines <strong>Fonds</strong> erzielten<br />

positiven steuerlichen Ergebnisse über die<br />

negativen Ergebnisse der einzelnen Geschäftsjahre.<br />

Treugeber<br />

Eine Person, die Eigentum an Sachen und/oder<br />

Rechten auf einen Treuhänder überträgt, so dass<br />

diesem die volle Rechtsstellung eines Eigentümers<br />

verliehen wird. Wirtschaftlicher Eigentümer<br />

bleibt der Treugeber.<br />

Treuhänder<br />

Eine natürliche oder juristische Person, die fremdes<br />

Eigentum in eigenem Namen, aber für fremde<br />

Interessen verwaltet.<br />

Treuhandgesellschaft<br />

Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig<br />

im Auftrag und für Rechnung eines oder<br />

mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist.<br />

Zweitmarkt<br />

Sekundär-, Secondhandmarkt für Gesellschaftsanteile<br />

oder Kommanditanteile aus zweiter Hand.<br />

Ein amtlich zugelassener Markt oder eine Börse<br />

existiert nicht.<br />

Tonnage<br />

Maßeinheit für Schiffsraum. Seit dem 19. Jahrhundert<br />

wird der Rauminhalt (Volumen, nicht<br />

Gewicht) des Schiffes in Raum- oder Registertonnen<br />

gemessen. Eine Bruttoregistertonne (BRT,<br />

engl.: gross registed tonnage/GRT) entspricht<br />

dabei 100 Kubikfuß oder rund 2,83 Kubikmetern.<br />

Nettotonnage (NRT) bezeichnet dagegen nur den<br />

LLoyd <strong>Fonds</strong><br />

125


“Auf den Partner kommt es an.”


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> . Neuer Wall 72 . 20354 Hamburg . Telefon (040) 32 56 78-0 . Telefax (040) 32 56 78-99 . www.lloydfonds.de


<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

LF - 64<br />

Beitrittserklärung<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Vermittelt durch<br />

Untervermittler<br />

Hinweis: Aus steuerlichen Gründen wird Ehegatten ein getrennter Beitritt zur Gesellschaft empfohlen.<br />

Empfangsquittung<br />

Ich bestätige hiermit, den Verkaufsprospekt (Stand: 11. August 2005) einschließlich des darin abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie<br />

des Gesellschaftsvertrages der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG erhalten zu haben.<br />

Ort, Datum<br />

Ich, der/die Unterzeichnende,<br />

Frau Herr<br />

Titel / Vorname<br />

Name<br />

Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)<br />

Straße und Hausnummer<br />

Beruf<br />

Unterschrift des Zeichners<br />

Blatt 1 von 2<br />

Land PLZ Ort<br />

Telefon (privat)<br />

Telefon (geschäftlich)<br />

E-Mail-Adresse<br />

Wohnsitz-Finanzamt<br />

Steuernummer<br />

Name des Kreditinstituts (für vorgesehene Auszahlungen)<br />

BLZ<br />

Kontonummer<br />

beauftrage hiermit die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, als Treuhänderin und Verwalterin für mich eine Beteiligung an der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />

<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG in Höhe von<br />

US$<br />

Betrag in Worten<br />

(Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt US$ 20.000,–. Höhere Zeichnungssummen sollen durch US$ 5.000,– teilbar sein.)<br />

zzgl. 3 % Agio<br />

zu den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages – dem ich hiermit beitrete - zu erwerben und zu verwalten. Ich verzichte insofern auf den Zugang<br />

der Erklärung der Annahme meines Beitritts durch die Treuhänderin.<br />

Der Verkaufsprospekt (Stand: 11. August 2005) einschließlich des Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie des Gesellschaftsvertrages der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, deren Inhalt ich als verbindlich für mich anerkenne, ist Bestandteil dieser Beitrittserklärung.<br />

Den Beteiligungsbetrag zzgl. 3 % Agio werde ich nach Aufforderung durch die Treuhänderin auf das Konto der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG Nr. 333 185.008 bei der Conrad Hinrich Donner Bank <strong>AG</strong>, Hamburg, BLZ 200 303 00, wie folgt einzahlen:<br />

P/ATHENS STAR<br />

Einzahlung:<br />

100 % + 3 % Agio nach Annahme<br />

Mir ist bekannt, dass im Falle des Einzahlungsverzuges die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt ist, Verzugszinsen in Höhe von<br />

1 % pro Monat in Rechnung zu stellen.<br />

Ort, Datum<br />

Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners<br />

<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin)


<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

LF - 64<br />

Beitrittserklärung<br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />

<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Frau Herr<br />

Titel / Vorname<br />

Ich bestätige,<br />

Name<br />

1. dass ich vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung ausreichend Zeit hatte, den Verkaufsprospekt, die darin enthaltenen