MT “ATHENS STAR” - Lloyd Fonds AG
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MT “ATHENS STAR” - Lloyd Fonds AG
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10 Jahre<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Panamax-Tanker<br />
LF 64
u Hinweis<br />
Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine Beteiligung an einem Schifffahrtsunternehmen, dessen<br />
zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Der Anleger geht ein langfristiges unternehmerisches Investment<br />
ein. Die künftige Entwicklung des Unternehmens kann sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht von den in<br />
diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Annahmen abweichen. Der Anleger partizipiert somit an den wirtschaftlichen<br />
Chancen und Risiken.<br />
Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die in Grundzügen rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche<br />
Kenntnisse haben und mit der entsprechenden Terminologie vertraut sind. Interessenten, die Fragen zu den Ausführungen<br />
in diesem Prospekt haben, wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung von einem<br />
fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ihres Vertrauens beraten zu lassen.<br />
Datum der Aufstellung: 11. August 2005
Inhalt<br />
u Wichtige Hinweise ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4<br />
u Vorwort ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 7<br />
u <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
u Beteiligungsangebot ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 8<br />
u Eckdaten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 9<br />
u Strukturüberblick ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 10<br />
u Kurzdarstellung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 12<br />
u Risiken der Beteiligung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 16<br />
u Das Anlageobjekt<br />
u <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 24<br />
u Schifffahrtsmarkt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 28<br />
u Die Partner<br />
u Charterer ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 32<br />
u Vertragsreeder -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 34<br />
u Emissionshaus -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 36<br />
u Treuhand ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 38<br />
u Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen<br />
u Ergebnisprognose ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 40<br />
u Investitionsrechnung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 42<br />
u Wirtschaftlichkeitsprognose ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 46<br />
u Sensitivitätsanalysen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 52<br />
u Rechtliche Grundlagen<br />
u Vermögensanlage ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 54<br />
u Rechtsverhältnisse der Emittentin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 60<br />
u Abgeschlossene Verträge ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 68<br />
u Steuerliche Grundlagen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 74<br />
u Vertriebshinweis ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 80<br />
u Angaben über wichtige Vertragspartner -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 82<br />
u Anhang ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 88<br />
u Vertragswerk<br />
u Gesellschaftsvertrag ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 98<br />
u Schiedsgerichtsvertrag ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 110<br />
u Treuhand- und Verwaltungsvertrag ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 111<br />
u Bereederungsvertrag --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 116<br />
u Mittelverwendungskontrollvertrag ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 119<br />
u Glossar ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 122<br />
u Anlage --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Beitrittserklärung<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
3
Wichtige Hinweise<br />
Wichtige Hinweise<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt wurde anhand<br />
des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) in<br />
der Fassung des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes<br />
vom 22. Juni 2005 bzw. der auf der<br />
Grundlage des VerkProspG erlassenen Verordnung<br />
über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />
(Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung<br />
–VermVerkProspV) vom 16. Dezember 2004 erstellt.<br />
u Emittentin<br />
Emittentin dieses Beteiligungsangebotes ist:<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg.<br />
u Anbieterin / Verantwortung für den Verkaufsprospekt<br />
Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes ist:<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg.<br />
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes<br />
trägt allein die Anbieterin.<br />
u Erklärung<br />
Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über<br />
Entwicklungen, Berechnungen sowie die steuerlichen<br />
und rechtlichen Grundlagen wurden von<br />
der Anbieterin dieser Vermögensanlage, der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, mit kaufmännischer Sorgfalt zusammengestellt.<br />
Für den Inhalt des Verkaufsprospek-<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der<br />
Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
4
Wichtige Hinweise<br />
tes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung<br />
bekannten oder erkenn baren Sachverhalte maßgeblich.<br />
Eine Haftung für Abweichungen durch<br />
Gesetzesänderungen, wirtschaftliche Entwicklungen<br />
oder Änderungen der Rechtsprechung, insbesondere<br />
Maßnahmen der Steuerbehörden oder<br />
Änderungen der Steuerrechtsprechung, sowie für<br />
den tatsächlichen Eintritt der mit dieser Beteiligung<br />
verbundenen steuer lichen und wirtschaftlichen<br />
Ziele kann von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> nicht<br />
übernommen werden. Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> ist nur<br />
an diejenigen vom Verkaufsprospekt abweichenden<br />
Angaben gebunden, die in schriftlicher Form<br />
von ihr selbst verfasst wurden. Die in diesem<br />
Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind<br />
gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen.<br />
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.<br />
Die Haftung der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> sowie der Vertriebsbeauftragten<br />
ist, soweit gesetzlich zulässig,<br />
ausgeschlossen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die<br />
Kapitalanleger ein unternehmerisches Risiko eingehen.<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung<br />
kann nicht vorhergesagt werden und steht<br />
zum Zeitpunkt der Beteiligung nicht fest. Alle Angaben<br />
in diesem Verkaufsprospekt basieren auf<br />
den abgeschlossenen Verträgen sowie Markteinschätzungen,<br />
die ihrerseits auf Erfahrungen und<br />
Erwartungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und einbezogener<br />
Fachleute beruhen. Abweichungen von den<br />
Prognosen können sich sowohl positiv als auch<br />
negativ auf das Ergebnis für die Anleger auswirken.<br />
Diese Vermögensanlage ist demzufolge<br />
nur für Anleger geeignet, die bei unerwartet negativer<br />
Entwicklung einen entstehenden Verlust bis<br />
zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinnehmen<br />
können. Kapitalanlegern wird empfohlen,<br />
diesen Verkaufsprospekt mit den anderen ihnen<br />
übergebenen Unterlagen aufzubewahren.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt<br />
des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig<br />
und vollständig sind.<br />
Datum der Aufstellung: 11. August 2005<br />
Anbieterin und Prospektverantwortliche des Beteiligungsangebotes:<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
Dr. Torsten Teichert<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
Holger Schmitz<br />
Vorstand Finanzen<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
5
Vorwort<br />
Ein Neubauschiff für den boomenden Schifffahrtsmarkt<br />
Schiffsbeteiligungen sind renditeorientierte, unternehmerisch geprägte Kapitalanlagen. Anleger haben die Möglichkeit,<br />
als Mitunternehmer an den attraktiven Renditechancen von Investitionen in Schiffe zu partizipieren. Diese sind eine<br />
hervorragende Alternative zu vielen anderen Anlageformen.<br />
Mit dem <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> hat die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> ihr 64. Beteiligungsangebot aufgelegt. Das Investitionsobjekt ist<br />
ein Panamax Rohöl- und Produktentanker mit einer Tragfähigkeit von ca. 73.400 tdw. Das Schiff ist ein Neubau, der<br />
zum Zeitpunkt der Prospekt aufstellung noch im Bau ist. Die Schifffahrtsmärkte erleben ein seit etwa Frühjahr 2002<br />
anhaltendes starkes Wachstum.<br />
Die hohe Ertragskraft von Schiffsbeteiligungen und die Vorteile der Tonnagesteuer machen Schiffsbeteiligungen zu<br />
einer besonders attraktiven Anlageform. Die Emittentin soll bereits im Jahr 2005 zur Tonnagesteuer optieren, so dass<br />
den erwirtschafteten laufenden Gewinnen lediglich sehr geringe Steuerzahlungen gegenüberstehen werden. Der zu<br />
erwartende Veräußerungsgewinn ist steuerfrei. Ein Unterschiedsbetrag fällt annahmegemäß nicht an.<br />
Die Vermögensanlage ist in US-Dollar aufgelegt. Ein- und Auszahlungen an die Anleger sollen in US-Dollar erfolgen.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>AG</strong> als Anbieterin<br />
dieses Beteiligungsangebotes<br />
verfügt<br />
über langjährige Erfahrungen insbesondere in der<br />
Konzeption von Schiffsfonds. Im vergangenen Jahr<br />
platzierte <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> ein Eigenkapital von 1 191<br />
Mio. inklusive Agio. Seit 1995 wurden von <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> insgesamt 59 Schiffsfonds initiiert. Das Emissionshaus<br />
zählt in diesem Kerngeschäftsfeld zu den<br />
führenden Initiatoren in Deutschland.<br />
Bereich der Schifffahrt-, Windkraft-, Immobilien- und<br />
britischen Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungsfonds<br />
als Treuhänderin betreut.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg, ist verantwortlich<br />
für die treuhänderischen Abwicklungen von<br />
Neuemissionen. Im weiteren Verlauf ist die <strong>Lloyd</strong><br />
Treuhand GmbH Ansprechpartnerin der Anleger für<br />
alle steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen<br />
und die verständliche Darstellung der entsprechenden<br />
Ergebnisse der Emittentin.<br />
In den vergangenen Jahren erweiterte die <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> ihre Produktpalette sukzessive um die<br />
Segmente Immobilien, regenerative Energien und<br />
britische Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungen.<br />
Das gesamte Investitionsvolumen aller Beteiligungsangebote<br />
liegt bei über 1 2,0 Mrd. Bisher haben sich<br />
mehr als 16.000 Anleger an den <strong>Fonds</strong> beteiligt.<br />
Die Performance der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> zeigt sich in<br />
den sehr guten Ergebnissen der testierten Leistungsbilanz<br />
2004. Danach leisten 50 von 56 der laufenden<br />
<strong>Fonds</strong> prospektgemäße oder höhere Auszahlungen.<br />
93 % aller laufenden Beteiligungsgesellschaften<br />
sind bei den Tilgungen im Plan oder sogar besser.<br />
Zur Unternehmensgruppe gehört auch die <strong>Lloyd</strong><br />
Treuhand GmbH, die seit 1999 Kapitalanleger im<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
7
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Beteiligungsangebot<br />
Beteiligungsangebot <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Mit der Vermögensanlage <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> wird Kapitalanlegern die Möglichkeit geboten, sich an einem<br />
modernen Panamax-Tanker zu beteiligen. Als Rückgrat des internationalen Warenverkehrs spielt die<br />
Schifffahrt in der globalen Logistikkette eine herausragende Rolle. Dabei bietet der Tankermarkt derzeit<br />
besondere Chancen. International verschärfte Regeln sorgen für eine Verbannung der Einhüllentanker<br />
aus den internationalen Flotten. Damit wächst die Bedeutung der Doppelhüllentanker.<br />
Die International Maritime Organization (IMO) hat<br />
– nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund von<br />
Unglücken, für die Einhüllentanker verantwortlich<br />
waren – in den letzten Jahren verschärfte Regeln<br />
erlassen. Das sogenannte “Phase-out-Programm”<br />
der IMO sieht vor, dass bis zum Jahr 2010 grundsätzlich<br />
alle Einhüllentanker zu verschrotten sind.<br />
Tanker ohne separate Ballasttanks sind bereits bis<br />
2007 auszusondern. Für die Verschrottung von<br />
Einhüllentankern ab Baujahr 1985 sind Ausnahmen<br />
vorgesehen, wonach diese unter bestimmten<br />
Be dingungen bis zu einem Alter von 25 Jahren,<br />
längstens jedoch bis 2015, weiter fahren dürfen.<br />
Bereits seit 2003 wird auf EU-Ebene der Transport<br />
von Schweröl in Einhüllentankern untersagt.<br />
Diese dringend notwendigen umweltpolitischen<br />
Maßnahmen verschaffen Doppelhüllentankern<br />
große Marktchancen. Als moderner Tanker ist die<br />
<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> mit einer durchgehenden Doppelhülle<br />
zum Schutz der Umwelt vor möglichen<br />
Ha varien ausgestattet und ist damit von den einschränkenden<br />
Regelungen der IMO und weiteren<br />
Maßnahmen der EU nicht betroffen.<br />
Die <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist ein vielseitig einsetzbarer<br />
Rohöl- und Produktentanker. Das Schiff ist ein<br />
Neubau, der voraussichtlich Mitte Oktober 2005<br />
von der New Century Shipbuilding Co. Ltd., Jingjiang,<br />
China, abgeliefert wird. Mit 12 Ladetanks<br />
und 2 Sloptanks, die ggf. auch für Ladungen zur<br />
Verfügung stehen, können unterschiedliche Produkte<br />
gleichzeitig transportiert werden.<br />
Die Vermögensanlage wird mit erfahrenen Partnern<br />
aufgelegt. Die Reederei Heidmar Inc., Darien, USA<br />
(im Folgenden: Heidmar) hat den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> für insgesamt 7 Jahre gechartert. Zunächst<br />
besteht eine 3-jährige Beschäftigung (+/- 45 Tage)<br />
zu einer festen Tagesrate von US$ 18.400,–.<br />
Im Anschluss daran wird Heidmar das Schiff für<br />
4 Jahre im Star Tankers Pool einsetzen. Im Star<br />
Tankers Pool sind derzeit 44 Tanker von ins gesamt<br />
11 Eigentümern beschäftigt. Dies sind rund 15 %<br />
der gesamten Panamax-Flotte weltweit. Für 11<br />
weitere Neubauten ist der Einsatz im Star Tankers<br />
Pool bereits fest vereinbart. Dadurch hat der Pool<br />
eine große Marktmacht. Die Bereederung des<br />
Tankers erfolgt durch die Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH & Co.<br />
KG, Hamburg, die durch Unterauftrag die erfahrene<br />
Reederei Chemikalien Seetransport G.m.b.H.,<br />
ebenfalls Hamburg, verpfl ichtet hat.<br />
Durch die Ausübung der Option zur Tonnagesteuer<br />
von Beginn an können die Anleger die Erträge<br />
aus der Beteiligung nahezu steuerfrei vereinnahmen.<br />
Auch eine Steuer auf einen etwaigen Veräußerungsgewinn<br />
ist durch die Tonnagesteuer abgegolten.<br />
Für die Kommanditisten sind über den geplanten<br />
Anlagehorizont von ca. 16,25 Jahren jährliche<br />
Auszahlungen im Dezember eines jeden Jahres<br />
vorgesehen. Ab dem Jahr 2006 sind Auszahlungen<br />
in Höhe von 7 % p. a. bezogen auf das Kommanditkapital<br />
ohne Agio, steigend auf bis zu 16 %<br />
p. a. im Jahr 2021, an die Anleger vorgesehen. Die<br />
prognostizierten Auszahlungen während der<br />
<strong>Fonds</strong>laufzeit (aus dem Betrieb des Schiffes) sollen<br />
insgesamt 145 %, die Schlussauszahlung aus<br />
der kalkulierten Veräußerung des Schiffes im Jahr<br />
2021 voraussichtlich rund 75 %, jeweils bezogen<br />
auf das Kommanditkapital ohne Agio, betragen.<br />
Für die Veräußerung des Schiffes wurde ein Erlös<br />
von 35 % des Kaufpreises (in US-Dollar) unterstellt.<br />
Bei den geplanten Auszahlungen handelt es<br />
sich steuerlich um Entnahmen aus Liquiditätsüberschüssen.<br />
In ihnen ist auch die Rückzahlung<br />
des eingesetzten Kapitals enthalten.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
8
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Eckdaten<br />
Eckdaten des Beteiligungsangebotes<br />
u Investition in einen modernen Neubau-Panamax-Tanker<br />
mit einer Tragfähigkeit von ca.<br />
73.400 tdw. Durch die durchgängig beschichteten<br />
Tanks ist das Schiff in der Lage, neben<br />
Rohöl auch hochwertige Raffi natprodukte zu<br />
transportieren.<br />
u Einnahmesicherheit durch 7-Jahres-Charter<br />
mit Heidmar, davon die ersten 3 Jahre mit<br />
Chartereinnahmen in fest vereinbarter Höhe.<br />
u Zusätzliche Einnahmechancen durch Beschäftigung<br />
des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> im Star<br />
Tankers Pool.<br />
u Bereederung durch die Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH &<br />
Co. KG, Hamburg.<br />
u US-Dollar-Investment.<br />
u Reine US-Dollar-Finanzierung.<br />
u Tonnagebesteuerung von Beginn an. Den<br />
Auszahlungen stehen deshalb nur sehr geringe<br />
Steuerzahlungen gegenüber. Keine Besteuerung<br />
des Gewinnes aus der Veräußerung<br />
des Schiffes, kein Unterschiedsbetrag.<br />
u Platzierungsgarantie jeweils zu 50 % durch<br />
die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und die Dr. Karl-Heinz<br />
Krämer GmbH, beide Hamburg.<br />
u Agio in Höhe von 3 %.<br />
Bei dem Bild handelt es sich um einen mit dem <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> vergleichbaren Tanker.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
9
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Strukturüberblick<br />
Anleger<br />
Beitrittserklärung<br />
Treuhandvertrag<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
(Anbieterin und<br />
Platzierungsgarantin)<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
(Treuhänderin)<br />
Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport<br />
GmbH & Co. KG<br />
(Vertragsreeder)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Geschäftsbesorgungsverträge<br />
Platzierungsgarantie<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Treuhandvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Bereederungsvertrag<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Dr. Karl-Heinz Krämer<br />
GmbH<br />
(Platzierungsgarantin)<br />
Donner Treuhand-Gesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
(Mittelverwendungs–<br />
kontrolleurin)<br />
Kreditinstitute<br />
(Schiffsfi nanzierung/<br />
Zwischenfi nanzierung)<br />
Wirtschaftsprüfer und<br />
Rechtsanwälte<br />
(Rechts- und Steuerberatung)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Platzierungsgarantie<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Kreditverträge<br />
Dienstleistungsverträge<br />
Beteiligungsgesellschaft/Emittentin<br />
Chartervertrag<br />
Heidmar Inc./Star Tankers Pool<br />
(Charterer)<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
10
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Kurzdarstellung<br />
Kurzdarstellung des Beteiligungsangebotes<br />
Bei der Beteiligung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> handelt<br />
es sich um eine unternehmerische Beteiligung,<br />
die sowohl Chancen als auch Risiken beinhaltet.<br />
Die Anleger beteiligen sich zunächst treugeberisch<br />
durch den Erwerb von Kommanditbeteiligungen<br />
an der Emittentin. Über einen<br />
Planungshorizont von rund 16,25 Jahren soll<br />
für den Anleger eine attraktive Rendite erwirtschaftet<br />
werden.<br />
Diese Kurzdarstellung des Beteiligungsangebotes<br />
ermöglicht eine schnelle Übersicht.<br />
Wesentliche Punkte werden auf den nachfolgenden<br />
Seiten ausführlich behandelt.<br />
u Beteiligungsgesellschaft<br />
Die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG ist unter der Nummer HRA 99646<br />
im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg<br />
eingetragen. Zweck der Gesellschaft ist der<br />
Erwerb und Betrieb des Rohöl- und Produktentankers<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>.<br />
TUS$<br />
u Investition und Finanzierung<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
TUS$<br />
Gesamtinvestition 45.060<br />
Kaufpreis* 39.700<br />
Erstausrüstung 250<br />
Investitionsnebenkosten** 4.886<br />
Liquiditätsreserve 224<br />
Gesamtfinanzierung 45.060<br />
Emissionskapital** 17.400<br />
Gründungskommanditeinlagen** 360<br />
Schiffshypothekendarlehen 25.800<br />
Kontokorrentkredit 1.500<br />
* Inkl. einer Fremdkommission in Höhe von TUS$ 700.<br />
** Zzgl. 3 % Agio (TUS$ 533) auf das Kommanditkapital.<br />
Die vollständige Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />
ist auf Seite 42 abgebildet. Eine komprimierte<br />
Darstellung des Inves titionsvolumens inkl.<br />
Agio in absoluter und relativer Höhe ist auf Seite<br />
44 abgebildet.<br />
u Das Beteiligungsangebot<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Schiffstyp<br />
Tragfähigkeit<br />
Rohöl- und Produktentanker mit<br />
Doppelhülle und Doppelboden<br />
ca. 73.400 tdw<br />
Anzahl Ladetanks 12 zzgl. 2 Sloptanks<br />
Separierung 3 verschiedene Produkte kön -<br />
nen gleichzeitig geladen werden<br />
Kaufpreis<br />
US$ 39,7 Mio.<br />
Bauwerft<br />
New Century Shipbuilding Co.<br />
Ltd., Jingjiang, China<br />
Vertragsreeder<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />
Seetransport GmbH &<br />
Co. KG, Hamburg<br />
Werftablieferung/<br />
Geplante Übernahme<br />
voraussichtlich Mitte Oktober<br />
2005<br />
Eine ausführliche Schiffsbeschreibung erfolgt auf den Seiten 24 f.<br />
u Beschäftigung<br />
Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> wurde für insgesamt 7 Jahre<br />
an Heidmar Inc. verchartert. Zunächst besteht<br />
eine 3-jährige Beschäftigung (+/- 45 Tage) zu einer<br />
festen Tagesrate von US$ 18.400,–. Im Anschluss<br />
daran wird Heidmar das Schiff für 4 Jahre im Star<br />
Tankers Pool, dem weltweit größten Pool für Panamax-Tanker,<br />
einsetzen. Aktuell besteht der Star Tankers<br />
Pool aus 11 Partnern, die zusammen eine Flotte<br />
von 44 Panamax-Tankschiffen in dem Pool einsetzen.<br />
Für 11 weitere Neubauten ist der Einsatz im<br />
Star Tankers Pool bereits fest vereinbart.<br />
Im Durchschnitt haben Tanker der Größenklasse<br />
des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> von 2001 bis Ende 2004<br />
im Star Tankers Pool ein Zeitcharteräquivalent<br />
von ca. US$ 23.900,– pro Tag verdient. Die Prognoserechnung<br />
des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> basiert auf<br />
Poolerlösen in Höhe von US$ 18.750,– pro Tag und<br />
liegt damit rund US$ 5.150,– pro Tag unter den genannten<br />
durchschnittlichen Poolerlösen vergleichbarer<br />
Schiffe.<br />
Nach Ablauf der Poolbeschäftigung besteht eine<br />
Kaufoption zu Gunsten von Heidmar. Die Kalkulationen<br />
in diesem Prospekt gehen davon aus, dass die<br />
Kaufoption nicht ausgeübt wird. Zu den wirtschaft-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
12
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Kurzdarstellung<br />
lichen Auswirkungen der Ausübung der Kaufoption<br />
siehe “Sensitivitätsanalysen” Seite 53.<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Charterer<br />
Heidmar Inc.<br />
Dynamar-Rating* 4<br />
Dauer der Festcharterrate 3 Jahre (+/- 45 Tage)<br />
Charterhöhe<br />
US$ 18.400,- pro Tag<br />
Anschließende<br />
Poolbeschäftigung<br />
(fest vereinbart)<br />
Kaufoption<br />
4 Jahre im Star Tankers Pool,<br />
kalkulierte Poolrate: US$<br />
18.750,– netto pro Tag<br />
Kaufoption in Höhe von US$<br />
34,5 Mio. zu Gunsten des<br />
Charterers Heidmar Inc. nach<br />
7 Jahren, sofern die durchschnittliche<br />
Poolrate im 4.<br />
bis 7. Jahr mindestens US$<br />
18.400,– netto pro Tag beträgt<br />
Kalkulierte Anschlusscharter US$ 18.750,– netto pro Tag<br />
bis Laufzeitende<br />
Bereederungsgebühr 4,5 %<br />
Managementvergütung 0,75 %<br />
Befrachtungskommission 1,25 % während der Anfangsbeschäftigung<br />
Kalkulierte Einsatztage 2005: 77 Tage, 2006: 362<br />
Tage, anschließend wurde<br />
generell von 360 Tagen p. a.,<br />
in Jahren mit Klassedockung<br />
von 355 Tagen p. a. ausgegangen<br />
* Dynamar B.V., Alkmaar, Niederlande, Stand: Januar 2005, auf<br />
einer Skala von 1 (low risk) bis 10 (high risk).<br />
u Vertragsreeder<br />
Die Bereederung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“ erfolgt<br />
durch die Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />
Seetransport GmbH & Co. KG, die durch Unterauftrag<br />
die erfahrene Reederei Chemikalien<br />
Seetransport G.m.b.H. verpfl ichtet hat. Die CST-<br />
Gruppe ist ein international operierendes Schifffahrtsunternehmen,<br />
das im Jahr 1969 gegründet<br />
wurde.<br />
u Devisenkurse<br />
Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />
ein reines US-Dollar-Investment. Die Einnahmen<br />
und Ausgaben in der Seeschifffahrt erfolgen überwiegend<br />
in US-Dollar. Es ist geplant, das Schiff<br />
ausschließlich in US-Dollar zu fi nanzieren. Die<br />
Auszahlungen an die Kommanditisten erfolgen in<br />
US-Dollar.<br />
u Kalkulierte Zinsen für das Schiffshypothekendarlehen<br />
Für das Schiffshypothekendarlehen auf US-Dollar-<br />
Basis wird bis einschließlich 2009 mit einem Zinssatz<br />
von 5,5 % p. a., bis einschließlich 2011 mit<br />
6,0 % p. a., bis einschließlich 2014 mit 7,0 % p. a.<br />
und anschließend mit 8,0 % p. a., jeweils inklusive<br />
Bankenmargen, gerechnet.<br />
u Treuhänderin<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg.<br />
u Emissionshaus/Anbieterin<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg.<br />
u Einzahlungen<br />
Die Einzahlungen sind wie folgt zu leisten (in % der<br />
Zeichnungssumme):<br />
Einzahlungen<br />
100 % + 3 % Agio nach Annahme<br />
u Platzierungsgarantie<br />
Zu 50 % durch die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und zu 50 % durch<br />
die Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH.<br />
u Mindestbeteiligungssumme<br />
Die Mindestbeteiligungssumme soll US$ 20.000,–<br />
zzgl. 3 % Agio betragen. Höhere Einlagen sollen<br />
durch US$ 5.000,– teilbar sein.<br />
u Einkunftsart<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
u Gewinnermittlung<br />
Die Option zur Tonnagesteuer ist bereits in 2005<br />
vorgesehen, so dass den Auszahlungen nur geringe<br />
Steuerzahlungen gegenüberstehen. Auch etwai ge<br />
Veräußerungsgewinne sind durch die Tonnage steuer<br />
abgegolten. Ein Unterschiedsbetrag ist nicht zu<br />
ermitteln (vgl. auch S. 74 ff.).<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
13
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Kurzdarstellung<br />
u Auszahlungen<br />
Es sind jährliche Auszahlungen im Dezember eines<br />
jeden Jahres vorgesehen. Bereits im Jahr<br />
2006 ist eine Auszahlung in Höhe von 7 % bezogen<br />
auf das nominelle Kommanditkapital an die<br />
Anleger vorgesehen, steigend auf 16 % p. a. im Jahr<br />
2021. Hinzu kommt ein möglicher Erlös aus der<br />
Veräußerung des Schiffes. Es wurde unterstellt,<br />
dass das Schiff zu 35 % des Kaufpreises in<br />
US-Dollar veräußert werden kann.<br />
Prognostizierte Auszahlungen<br />
ab 2006 bis 2010 7,0 %<br />
ab 2011 bis 2012 8,0 %<br />
in 2013 9,0 %<br />
ab 2014 bis 2015 9,5 %<br />
ab 2016 bis 2020 10,0 %<br />
in 2021 16,0 %<br />
Veräußerungserlös 1) 74,6 %<br />
Auszahlungen gesamt 219,6 %<br />
1)<br />
Unter der Annahme eines Veräußerungserlöses in Höhe von<br />
35 % des Kaufpreises des Schiffes in US-Dollar.<br />
u Haftung<br />
Grundsätzlich keine Haftung und keine Nachschusspfl<br />
icht über den Beteiligungsbetrag hinaus<br />
(§§ 171, 172 HGB).<br />
u Anlegerprofil<br />
Diese Vermögensanlage richtet sich an Anleger,<br />
die bereit sind, sich an einem mittel- bis langfristigen<br />
Investment in US-Dollar zu beteiligen, nachhaltige<br />
Renditen erzielen möchten, sich den Chancen<br />
und Risiken einer unternehmerischen Beteiligung<br />
bewusst und mit den wirtschaftlichen,<br />
rechtlichen und steuerlichen Grundzügen eines<br />
solchen Beteiligungsangebotes vertraut sind.<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin kann<br />
nicht vorhergesagt werden und steht zum Zeitpunkt<br />
der Beteiligung nicht fest. Diese Vermögensanlage<br />
ist nur für Anleger geeignet, die bei<br />
unerwartet negativer Entwicklung einen entstehenden<br />
Verlust bis zum Totalverlust des eingesetzten<br />
Kapitals hinnehmen können.<br />
u Rechte der Kommanditisten<br />
Die Anleger können sich als Treugeber an der<br />
Emittentin beteiligen mit der Möglichkeit, von der<br />
Treuhänderin die Übertragung des für sie gehaltenen<br />
Treuhandanteils zu verlangen und damit direkt<br />
im Handelsregister eingetragen zu werden. Die<br />
Treuhand wandelt sich in diesem Fall in eine Verwaltungstreuhand.<br />
Die Kommanditisten haben Anspruch auf Teilhabe<br />
am Ergebnis und Vermögen der Emittentin und<br />
können auf der Gesellschafterversammlung an<br />
der Willensbildung der Emittentin mitwirken.<br />
Den Kommanditisten stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte<br />
betreffend die Angelegenheiten und<br />
Bücher und Papiere der Emittentin zu.<br />
Die Kommanditisten können ihre Beteiligung<br />
ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresende<br />
kündigen, frühestens jedoch<br />
zum 31. De zember 2021. Eine ordentliche Kündigung<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist<br />
bei Kündigung der Beteiligung möglich. Belässt es<br />
der Anleger bei der treugeberischen Beteiligung<br />
über die Treuhandkommanditistin, stehen ihm die<br />
vorgenannten Rechte teilweise auch unmittelbar<br />
(Recht zur Teilnahme an und Abstimmung in Gesellschafterversammlungen,<br />
Auskunfts- und Einsichtsrechte),<br />
stets aber min destens mittelbar über die<br />
Treuhänderin zu. Der Anleger kann der Treuhänderin<br />
Weisungen erteilen, an die diese gebunden ist.<br />
u Mittelverwendungskontrolle<br />
Die prospektgemäße Verwendung des Emissionskapitals<br />
während der Investitionsphase wird durch<br />
einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur,<br />
die Donner Treuhand-Gesellschaft mbH &<br />
Co. KG, Hamburg, sichergestellt.<br />
u Beirat<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft soll ein Beirat gebildet<br />
werden, der aus drei Personen besteht. Hierbei<br />
ist vorgesehen, dass zwei Mitglieder von den<br />
Anlegern direkt gewählt werden. Ein Mitglied wird<br />
von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />
ernannt. Bis zur Wahl des Beirates kann die<br />
Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft, die<br />
Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH, einen vorläufi gen Beirat berufen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
14
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />
Risiken der Beteiligung<br />
Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen,<br />
die auch erhebliche Risiken beinhalten. Die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Beteiligung kann über<br />
die gesamte Laufzeit nicht vorhergesagt werden<br />
und steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.<br />
Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen<br />
und rechtlichen Rahmenbedingungen von den hier<br />
unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die<br />
Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung, insbesondere<br />
die Höhe der Auszahlungen an die Anleger,<br />
gegenüber den Prognosen erheblich verändern.<br />
Die folgenden Ausführungen sollen Anlegern die<br />
mit der angebotenen Vermögensanlage verbundenen<br />
wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen<br />
Risiken verdeutlichen. Dabei wird zwischen anleger-,<br />
anlage- und prognosegefährdenden Risiken<br />
unterschieden. Unter den anlegergefährdenden<br />
Risiken versteht man diejenigen Risiken, die bei<br />
dem Anleger nicht nur zum Verlust der gesamten<br />
Beteiligungssumme führen können, sondern auch<br />
weiteres Vermögen gefährden können. Unter den<br />
anlagegefährdenden Risiken versteht man diejenigen<br />
Risiken, die entweder das Anlageobjekt oder<br />
die gesamte Vermögensanlage gefährden und<br />
damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der Beteiligungssumme führen können. Prognosegefährdend<br />
sind diejenigen Risiken, deren<br />
Eintritt das Ergebnis der Emittentin belasten und<br />
somit die Höhe der Auszahlungen an die Anleger<br />
verringern kann.<br />
Dabei darf nicht übersehen werden, dass die nachfolgend<br />
aufgeführten Risiken im Falle einer Realisierung<br />
alleine oder zusammen zu einem Misserfolg<br />
der Beteiligung und damit zum Totalverlust<br />
des eingesetzten Kapitals führen können. Darüber<br />
hinaus bestehen Risiken aus einer eventuellen persönlichen<br />
Anteilsfi nanzierung, Steuerzahlungen<br />
und einer eventuellen Nichtanerkennung der Kommanditistenhaftung<br />
im Ausland. Das Maximalrisiko<br />
des Anlegers besteht daher aus dem Totalverlust<br />
der Zeichnungssumme, plus dem Risiko aus einer<br />
evtl. in Anspruch genommenen persönlichen Anteilsfi<br />
nanzierung plus geleisteten Steuerzahlungen,<br />
denen keine Steuererstattungen gegenüberstehen,<br />
plus dem Risiko einer evtl. Nicht anerkennung der<br />
Kommanditistenhaftung im Ausland.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
u Haftung<br />
Die Haftung der Anleger im Rahmen ihrer Beteiligung<br />
an der Gesellschaft ist auf die Beteiligungssumme<br />
beschränkt. Eine Nachschussverpfl ichtung<br />
ist gemäß Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.<br />
Soweit das Kapitalkonto - z. B. durch Auszahlungen<br />
- unter den Stand der Hafteinlage absinkt, lebt die<br />
Außenhaftung der Kommanditisten gemäß § 172<br />
Abs. 4 HGB insoweit wieder auf (vgl. auch Seite 67<br />
“Haftung der Kommanditisten”). Auch nach einem<br />
Ausscheiden haften Kommanditisten bis zu 5 Jahre<br />
in Höhe der Einlage für die im Zeitpunkt ihres Ausscheidens<br />
begründeten Verbindlichkeiten. Eine<br />
noch weitergehende Haftung nach §§ 30 f. GmbHG<br />
kommt nur in Betracht, wenn Auszahlungen an die<br />
Anleger unter Verstoß gegen die Bestimmungen des<br />
§ 16 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages erfolgen,<br />
also die Liquiditäts- und Vermögenslage der Beteiligungsgesellschaft<br />
Auszahlungen nicht zugelassen<br />
hätte.<br />
Auch wenn das Landgericht München I in seinem<br />
Urteil vom 8. Juni 2005 (Az. 15 S 22074/04) eine<br />
Innenhaftung der Kommanditisten gegenüber der<br />
Gesellschaft auf Rückzahlung der erhaltenen Kapitalrückzahlungen<br />
ohne ausdrückliche entsprechende<br />
Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag abgelehnt<br />
hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
dies durch ein anderes Gericht anders beurteilt und<br />
eine Innenhaftung bejaht werden würde.<br />
Es besteht das Risiko, dass mit dem Betrieb des<br />
Schiffes Dritte im Ausland geschädigt werden und<br />
der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versicherbar<br />
ist oder der Versicherungsschutz aus<br />
irgendwelchen Gründen versagt oder nicht ausreichend<br />
ist. Es ist in solchen Fällen denkbar, dass das<br />
mit der Sache befasste auslän dische Gericht die Haftungsbeschränkung<br />
der Kommanditisten nach deutschem<br />
Recht nicht anerkennt.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
16
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />
Anlagegefährdende Risiken<br />
Starke Schwankungen eines oder das Zusammentreffen<br />
mehrerer prognosegefährdender Risiken<br />
kann zu einem anlagegefährdenden Risiko führen.<br />
u Vertragspartner<br />
Sofern Vertragspartner ausfallen bzw. sollten bei<br />
Vertragsablauf neue Dienstleister beauftragt werden,<br />
besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht<br />
oder nur zu schlechteren Konditionen verpfl ichten<br />
zu können. Hieraus können höhere Aufwendungen<br />
entstehen, die entsprechenden Einfl uss auf den<br />
Mittelrückfl uss an die Anleger haben.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und die Dr. Karl-Heinz Krämer<br />
GmbH haben zur Sicherstellung des Eigenkapitals<br />
zu jeweils 50 % eine Platzierungsgarantie übernommen.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Platzierungsgaranten<br />
einer etwaigen Zahlungsverpfl ichtung aus<br />
der Garantie nicht nachkommen.<br />
Wie bei Schiffsfi nanzierungen üblich, besteht das<br />
Risiko, dass die Banken von ihren Sonderkündigungsrechten<br />
für den Fall Gebrauch machen,<br />
dass die Vertragsparteien ihren Verpfl ichtungen<br />
nicht nachkommen, bzw. bei Eintritt von Ereignissen,<br />
die eine ordnungsgemäße Durchführung der<br />
Verträge unmöglich machen oder gefährden. Dazu<br />
zählt z. B. der Verlust des Schiffes. Bei Verzug mit<br />
der Rückzahlung der Darlehen sind die Banken zur<br />
Kündigung der Darlehensverträge bzw. zur Verwertung<br />
der jeweiligen Sicherheit berechtigt.<br />
Im schlechtesten Fall könnte es durch den Ausfall<br />
der oben genannten Vertragspartner zur Rückabwicklung<br />
der Beteiligung kommen, die ggf. den Verlust<br />
eines erheblichen Teiles der Einlage zur Folge<br />
hätte.<br />
Alleinige Gesellschafterin der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH ist die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>. Es besteht daher<br />
grundsätzlich das Risiko, dass aufgrund dieser gesellschaftsrechtlichen<br />
Verbindung Interessenkonfl<br />
ikte entstehen können.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
17
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />
u Anschlussfinanzierung<br />
Das zugesagte Schiffshypothekendarlehen hat<br />
eine Laufzeit von 10 Jahren. Zusammen mit der<br />
letzten Rate ist der dann noch offen stehende<br />
Restbetrag des Darlehens fällig, insgesamt<br />
US$ 8.600.000,–. Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />
geht von einer Refi nanzierung<br />
der Restverbindlichkeit über weitere rund<br />
5 Jahre bei linearer Tilgung aus. Sollte dieses nicht<br />
möglich sein, besteht insoweit das Risiko, dass<br />
das Schiff auch bei ungünstigen Marktverhältnissen<br />
verkauft werden muss mit entsprechenden<br />
Nachteilen für die Anleger.<br />
u Beschäftigung/Einnahmen<br />
Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft ist wesentlich<br />
davon abhängig, dass die unterstellten<br />
Chartereinnahmen erreicht werden. Durch den<br />
abgeschlossenen Chartervertrag sind die Char -<br />
tereinnahmen zunächst grundsätzlich gesichert.<br />
Aufgrund des am 4. August 2004 abgeschlossenen<br />
Chartervertrages mit Heidmar, sind die Einnahmen<br />
des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> für insgesamt<br />
3 Jahre (+/- 45 Tage) zu einer Tagesrate von<br />
US$ 18.400,– fest vereinbart.<br />
Grundsätzlich besteht bei jedem Chartervertrag<br />
das Risiko, dass der Charterer seine Verpfl ichtungen<br />
aus dem Chartervertrag nicht erfüllt. Eine<br />
dann notwendige neue Beschäftigung ist möglicherweise<br />
nicht oder nur zu einer niedrigeren<br />
Charterrate zu fi nden.<br />
Nach den ersten 3 Jahren der Beschäftigung bei<br />
Heidmar ist vereinbart, das Schiff für weitere<br />
4 Jahre im Star Tankers Pool einzusetzen. Für den<br />
Zeitraum der Beschäftigung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> im Star Tankers Pool besteht das Risiko,<br />
dass die für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> kalkulierte<br />
Poolrate in den Jahren 4-7 nicht erwirtschaftet<br />
werden kann, beispielsweise aufgrund einer verminderten<br />
Nachfrage nach Tonnage im Spotmarkt<br />
oder aufgrund von Nichtbeschäftigungen von<br />
Schiffen, die ebenfalls im Star Tankers Pool eingesetzt<br />
werden. Ein weiteres Risiko besteht in der<br />
nicht vertragsgemäßen Umsetzung des Poolvertrages<br />
sowie einen sich für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> negativ verändernden Poolschlüssel.<br />
Es besteht ferner das Risiko, dass nach Ablauf der<br />
Beschäftigung im Star Tankers Pool eine Anschlusscharter<br />
nur zu geringeren als den prospektierten<br />
Einnahmen bzw. keine Anschlussbeschäftigung<br />
abgeschlossen werden kann.<br />
Der Charterer des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>, Heidmar,<br />
hat das Recht, die Charter zu kündigen, sollte das<br />
Schiff kumuliert mehr als 40 Tage innerhalb eines<br />
12-monatigen Zeitraumes off-hire sein. Der Charterer<br />
hat zudem das Recht, die Charter um die<br />
eventuell angefallenen Off-Hire-Tage zu verlängern.<br />
Der Chartervertrag kennt, wie allgemein üblich,<br />
folgende Kündigungsmöglichkeit: bei Kriegen<br />
zwischen zwei oder mehr der folgenden Staaten:<br />
USA, den Staaten der GUS, China, Großbritannien<br />
und dem Flaggenstaat.<br />
Wie bei internationalen Charterverträgen üblich,<br />
bestehen Sonderkündigungsrechte und Minderungsrechte<br />
des Charterers für den Fall, dass die<br />
Vertragsparteien ihren jeweiligen Verpfl ichtungen<br />
nicht nachkommen, sowie für bestimmte Fälle der<br />
Undurchführbarkeit des Vertrages, wie z. B. die<br />
verspätete Ablieferung des Schiffes, die Requirierung<br />
des Schiffes oder längerfristige Betriebsunterbrechungen.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist ggf. verpfl ichtet,<br />
den Tanker auch ohne Chartervertrag oder mit einem<br />
anderen Chartervertrag zu übernehmen, so<br />
dass die geplanten Einnahmen nicht, nicht in<br />
voller Höhe oder erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />
realisiert werden können. Die prospektierten Einnahmetage<br />
beruhen auf Erfahrungswerten. Höhere<br />
Ausfallzeiten (off-hire) führen zu niedrigeren Einnahmen,<br />
die das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />
belasten können. Höhere Befrachtungskommissionen<br />
als unterstellt führen zu höheren<br />
benötigten Bruttochartern, um die kalkulierten<br />
Nettoeinnahmen zu erreichen. Sofern diese höheren<br />
Bruttoraten nicht erreicht werden können,<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
18
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />
führt dieses zu geringeren Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft<br />
und ggf. zu niedrigeren Auszahlungen<br />
an die Anleger. Zu weiteren Einzelheiten des<br />
Chartervertrages siehe auch “Abgeschlossene Verträge”<br />
auf Seite 71.<br />
u Übernahme<br />
Die Übernahme des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> durch<br />
die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG ist für Mitte Oktober 2005 geplant.<br />
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass der<br />
Tanker nicht termingerecht abgeliefert wird bzw.<br />
dass bauliche Mängel auftreten können.<br />
Bei einer verspäteten Ablieferung würden sich die<br />
Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb verringern und<br />
zu einem geringeren Betriebsergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />
führen. Ferner hat der Charterer<br />
das Recht, den Chartervertrag zu kündigen,<br />
wenn der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> nicht bis zum<br />
20. Januar 2006 an den Charterer übergeben<br />
wird. Es besteht auch das Risiko, dass der Tanker<br />
gar nicht abgeliefert werden kann. Dies führt im<br />
schlimmsten Fall zu einer Rückabwicklung der<br />
Beteiligung, mit der Folge eines möglichen Verlustes<br />
eines erheblichen Teiles der Einlage.<br />
u Fungibilität<br />
Eine Schiffsbeteiligung ist eine langfristige Investition.<br />
Eine Übertragung oder eine Veräußerung<br />
einer Beteiligung ist nur mit Zustimmung der Komplementärin<br />
möglich. Es ist ferner darauf hin zuweisen,<br />
dass für den Verkauf von <strong>Fonds</strong>anteilen<br />
kein geregelter Markt besteht, so dass eine Beteiligungsveräußerung,<br />
insbesondere wenn stille Reserven<br />
realisiert werden sollen, nur schwer zu<br />
verwirklichen sein wird. Es besteht somit das<br />
Ri siko, dass bei einem Veräußerungswunsch kein<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
19
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />
eintrittsbereiter Erwerber für den Kommanditanteil<br />
gefunden werden oder eine Veräußerung nur<br />
zu einem geringeren Wert erfolgen kann. Veräußerungs-<br />
und Erwerbswünsche wird die Treuhänderin<br />
im Rahmen ihrer turnusmäßigen Rundschreiben<br />
den Mitgesellschaftern mitteilen. Gemäß § 18<br />
des Gesellschaftsvertrages besteht grundsätzlich<br />
ein Vorkaufsrecht der Komplementärin.<br />
Prognosegefährdende Risiken<br />
u Investitions- und Finanzierungsphase<br />
Die in der Investitionsplanung genannten Aufwandspositionen<br />
basieren im Wesentlichen auf<br />
abgeschlossenen Verträgen, so dass nennenswerte<br />
Kostenüberschreitungen grundsätzlich nicht<br />
zu erwarten sind. Da das Schiff zu einem Festpreis<br />
gekauft wurde, fallen etwaige Mehraufwendungen<br />
für die Fertigstellung nicht mehr an. Sofern<br />
die kalkulierten Kosten (z. B. für Nebenkosten<br />
in der Investitionsphase) überschritten werden,<br />
würde sich die Liquiditätsreserve entsprechend<br />
verringern. Das Gleiche gilt, wenn durch eine<br />
Überschreitung der geplanten Platzierungsdauer<br />
eine Zwischenfi nanzierung des Eigenkapitals notwendig<br />
wird.<br />
Die zur Finanzierung der Gesamtinvestition erforderlichen<br />
Fremdmittel werden durch deutsche<br />
Geschäftsbanken gewährt. Das Schiffshypothekendarlehen<br />
soll zu 100 % in US-Dollar valutieren.<br />
Gemäß § 6 Ziffer 5 e) des Gesellschaftsvertrages<br />
kann die Geschäftsführung gemeinsam mit dem<br />
Beirat auch eine andere Valutierung des Darlehens<br />
beschließen.<br />
u Risiken der Fremdfinanzierung<br />
Die Finanzierung des Schiffes erfolgt teilweise<br />
durch ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von<br />
US$ 25,8 Mio. Die Zinssätze unterliegen den<br />
Schwankungen der Kapitalmärkte. Für das US-<br />
Dollar-Hypothekendarlehen wird bis einschließlich<br />
2009 mit 5,5 % p. a., bis einschließlich 2011 mit<br />
6,0 % p. a., bis einschließlich 2014 mit 7,0 % p. a.<br />
und danach mit 8,0 % p. a. kalkuliert. Höhere<br />
Zinsen als von der Pros pektverantwortlichen angenommen<br />
gehen zu Lasten der Liquidität der<br />
Beteiligungsgesellschaft. Dies gilt entsprechend<br />
für Abweichungen bei den Zinssätzen für den<br />
Kontokorrentkredit.<br />
u Währungsrisiko<br />
Der Anleger beteiligt sich an einem reinen US-<br />
Dollar-Investment. Die Einnahmen sowie der größte<br />
Teil der Ausgaben fallen in US-Dollar an. Auch<br />
die Veräußerung des Schiffes wird voraussichtlich<br />
in US-Dollar abgewickelt. Die Einzahlung des Kommanditkapitals<br />
und die laufenden Auszahlungen<br />
an die Anleger erfolgen in US-Dollar. Sollte ein<br />
Anleger die Auszahlungen in einer anderen Währung<br />
verwenden wollen, so besteht hierfür ein<br />
entsprechendes Währungsrisiko.<br />
Ein Teil der Gesellschaftskosten, z. B. Rechts-,<br />
Steuer- und sonstige Beratungskosten, sowie ein<br />
Teil der Schiffsbetriebskosten fallen erfahrungsgemäß<br />
in Nicht-US-Dollar-Währungen an. Insoweit<br />
kann eine Veränderung des Wechselkurses in der<br />
Betriebsphase die Liquidität der Schifffahrtsgesellschaft<br />
verschlechtern.<br />
Sollte die Geschäftsführung gemeinsam mit dem<br />
Beirat eine (teilweise) Valutierung des Hypothekendarlehens<br />
in einer Nicht-US-Dollar-Währung<br />
beschließen, würde diesbezüglich ein Währungsrisiko<br />
für die Zins- und Tilgungsleistungen bestehen.<br />
u Veräußerungserlös<br />
Der gesamte Mittelrückfl uss wird auch von einem<br />
etwaigen Verkaufserlös bzw. Schrottwert des<br />
Schiffes bestimmt. Im Rahmen der Kalkulation<br />
dieses Beteiligungsangebotes wurde ein Veräußerungserlös<br />
Ende 2021 in Höhe von 35 % des Kaufpreises<br />
(inkl. Kommission) des Schiffes kalkuliert.<br />
Der Zeitpunkt der Veräußerung, wie auch die Veräußerung<br />
selbst, wird durch die Gesellschafterversammlung<br />
beschlossen. Die Höhe des erzielbaren<br />
Verkaufserlöses hängt im Wesentlichen von<br />
der Marktsituation zum Verkaufszeitpunkt sowie<br />
von dem Erhaltungszustand des Schiffes ab. Es<br />
besteht daher das Risiko, einen niedrigeren Veräußerungserlös<br />
zu erzielen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
20
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />
u Schiffsbetriebskosten<br />
Die Schiffsbetriebskosten beruhen auf Erfahrungswerten<br />
des Vertragsreeders. Nach den<br />
Erfahrungen des Reeders sowie der Geschäftsführung<br />
der Beteiligungsgesellschaft erscheint eine<br />
jährliche Kostensteigerung von 2,5 % ab 2007<br />
angemessen. Dennoch besteht das Risiko, dass<br />
es zu Überschreitungen der Kostenansätze z. B.<br />
im Bereich der Personalaufwendungen oder<br />
Dockungskosten kommen kann.<br />
u Versicherungen<br />
Durch den Vertragsreeder wurden die üblichen<br />
Versicherungen (z. B. Kaskoversicherung, Loss-of-<br />
Hire-Versicherung, Kriegsversicherung und P & I-<br />
Versicherung) im branchenüblichen Umfang abgeschlossen.<br />
Die Haftpfl ichtversicherungen des<br />
Schiffes wurden mit höchster im Markt üblicher<br />
Deckung von zurzeit rund US$ 4,0 Mrd. gegen<br />
allgemeine Schadensersatzforderungen und US$<br />
1,0 Mrd. gegen Forderungen aus Ölverschmutzung<br />
abgeschlossen.<br />
Die Betriebsunterbrechungsversicherung (Lossof-Hire)<br />
deckt nach einem versicherten Ereignis<br />
unter der Kasko-Police gegen Marine- und Kriegsrisiken<br />
bei einem Selbstbehalt von 14 Tagen für<br />
90/90 Tage die Einnahmeseite ab.<br />
Die Versicherungsbedingungen sehen marktübliche<br />
Nichtauszahlungsgründe vor. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass einzelne Risiken nicht versicherbar<br />
sind, dass der Versicherungsschutz versagt<br />
wird oder aus unterschiedlichen Gründen nicht<br />
ausreichend ist. Bei Eintritt von Schadensfällen<br />
kann sich der Schiffsbetriebsaufwand durch die<br />
branchenüblichen Franchisen erhöhen.<br />
u Anteilsfinanzierung<br />
Eine standardmäßige Anteilsfi nanzierung ist nach<br />
dem Konzept dieses Beteiligungsangebotes nicht<br />
vorgesehen und wird weder von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>AG</strong> noch vom Vertriebsbeauftragten angeboten.<br />
Jeder Anleger hat jedoch grundsätzlich die<br />
Möglichkeit, eine persönliche Anteilsfi nanzierung<br />
über seine Hausbank vorzunehmen. Hierbei besteht<br />
grundsätzlich das Risiko, dass die prognostizierten<br />
Rückfl üsse an die Anleger aufgrund<br />
verschlechterter Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht oder nur in verminderter Höhe<br />
erfolgen und somit die Tilgung der Anteilsfi nanzierung<br />
aus den Rückfl üssen eventuell nicht planmäßig<br />
vorgenommen werden kann. In diesem Fall<br />
muss der Anleger als Darlehensnehmer in der<br />
fi nanziellen Lage sein, den Kapitaldienst aus anderen<br />
Mitteln zu leisten.<br />
u Behördliche Genehmigungen<br />
Für einen ordnungsgemäßen Verlauf des Betriebes<br />
des Schiffes sind zahlreiche in- bzw. ausländische<br />
behördliche Genehmigungen, wie z. B.<br />
Schiffs besatzungszeugnis und Registrierung erforderlich.<br />
Die Anbieterin geht davon aus, dass sämtliche<br />
notwendigen Genehmigungen bei der ge-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
21
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />
planten Ablieferung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
vorliegen werden. Dennoch besteht das Risiko,<br />
dass bei einem nicht rechtzeitigen Vorliegen der<br />
notwendigen behördlichen Genehmigungen der<br />
Betrieb des Schiffes untersagt oder eingeschränkt<br />
werden kann.<br />
u Steuern<br />
Im Rahmen der Ergebnisprognose für die Anleger<br />
wurde ein Spitzensteuersatz von durchgehend<br />
42 % zzgl. eines Solidaritätszuschlages von 5,5 %<br />
zugrunde gelegt. Erhöhungen der Steuersätze in<br />
der Zukunft würden zu einer Erhöhung der individuellen<br />
Steuerbelastung eines Anlegers führen.<br />
Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist eine Ausübung der Option zur pauschalen<br />
Gewinnermittlung nach § 5 a EStG (Tonnagesteuer)<br />
bereits für das Jahr 2005 vorgesehen. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
ist jeweils 10 Jahre an die<br />
Gewinnermittlung nach § 5 a EStG gebunden. Die<br />
Konzeption sieht die Anwendung der pauschalen<br />
Gewinnermittlung nach § 5 a EStG für die gesamte<br />
Laufzeit vor. Sollten die Regelungen zur Tonnagesteuer<br />
während der Laufzeit der Beteiligung<br />
ge ändert oder aufgehoben werden oder die In anspruchnahme<br />
der Tonnagesteuer aus wirtschaftlichen<br />
oder sonstigen Gründen nicht möglich oder<br />
nicht mehr sinnvoll sein und daher eine Rückkehr<br />
zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgen,<br />
würde dies voraussichtlich gegenüber den Prognoserechnungen<br />
zu deutlich erhöhten steuerlichen<br />
Belastungen der Anleger führen.<br />
Auf die Treuhandgebühren in der Investitions- und<br />
Betriebsphase wurde ein Anteil von 20 % der hierauf<br />
entfallenden Vorsteuern als nicht abzugsfähig<br />
angenommen. Sollte die Finanzverwaltung den<br />
Vorsteuerabzug auf Treuhandgebühren oder die<br />
Aufwendungen aus der Investitionsphase darüber<br />
hinaus einschränken, besteht das wirtschaftliche<br />
Risiko, dass die betreffenden Vorsteuerbeträge<br />
durch die Beteiligungsgesellschaft nicht geltend<br />
gemacht werden können. Dieses würde die Liquidität<br />
der Beteiligungsgesellschaft belasten.<br />
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die<br />
Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaftund<br />
Schenkungsteuerrechts im Hinblick darauf,<br />
ob die verschiedenen Vermögensarten dem<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1<br />
Grundgesetz entsprechend bewertet werden. Eine<br />
endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
steht derzeit noch aus. Es besteht also<br />
das Risiko, dass die Begünstigung für Betriebsvermögen<br />
- ggf. rückwirkend - entfällt.<br />
Nach einem Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg<br />
vom 27. Juni 2005 entfallen für<br />
treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />
die erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Vergünstigungen nach §§ 13 a, 19 a ErbStG (Freibetrag,<br />
Bewertungsabschlag, Tarifbegrenzung).<br />
Weiter soll die treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
nicht mehr mit dem anteiligen<br />
Buchwert des Betriebsvermögens, sondern mit<br />
dem gemeinen Wert bewertet werden.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse und somit die steuerlichen<br />
Kapitalkonten können sich erhöhen oder<br />
vermindern, sofern die erwarteten Einnahmen und<br />
Ausgaben der Gesellschaft in anderer Höhe fl ießen,<br />
Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
eintreten oder sich im Einzelfall die von der Beteiligungsgesellschaft<br />
vertretene Rechtsauffassung<br />
nicht durchsetzen lässt. Dieses hätte unter anderem<br />
Auswirkungen auf die erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Werte der Beteiligung.<br />
Künftige Entscheidungen der Finanzverwaltung,<br />
Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung<br />
können die vorhergesagten Ergebnisse<br />
entscheidend beeinfl ussen. Änderungen der steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen und/oder eine abweichende<br />
Beurteilung der Finanzverwaltung können<br />
erheblichen Einfluss auf die geplanten<br />
Er gebnisse haben. Eine abschließende Entscheidung<br />
über die Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />
wird erst im Rahmen der fi nanzamtlichen Betriebsprüfungen<br />
getroffen werden.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
22
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> – Risiken der Beteiligung<br />
Weitere Einzelheiten zu steuerlichen Gesichtspunkten<br />
sind dem Kapitel “Steuerliche Grundlagen”<br />
auf den Seiten 74 bis 79 zu entnehmen.<br />
u Zusammenfassung<br />
Das Ergebnis dieser Investition steht im Wesentlichen<br />
unter dem Einfl uss folgender Faktoren:<br />
u Höhe der Charter- und Pooleinnahmen<br />
u Schiffsbetriebskosten<br />
u Zinsniveau<br />
u Veräußerungserlös<br />
u Bonität von Vertragspartnern<br />
u Steuerliche Rahmendaten.<br />
Die Berechnungen dieses Beteiligungsangebotes<br />
basieren auf abgeschlossenen Verträgen sowie<br />
auf Prognosen, die ihrerseits auf Erfahrungen und<br />
Erwartungen der beteiligten Partner beruhen. Es<br />
besteht jedoch das Risiko, dass sich z. B. durch<br />
Marktveränderungen die Rahmenbedingungen für<br />
die Beteiligungsgesellschaft verändern. Alle Abweichungen<br />
von den Planzahlen können demzufolge<br />
das Ergebnis dieser Investition negativ beeinfl<br />
ussen.<br />
Dieses Beteiligungsangebot ist demzufolge nur für<br />
Anleger geeignet, die Teile ihres Vermögens in<br />
eine unternehmerische Beteiligung investieren<br />
möchten und die einen bei einem unerwartet negativen<br />
wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust,<br />
ggf. auch einen Totalverlust, in Kauf nehmen<br />
können. Anlegern wird daher empfohlen, sich vor<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung von einem<br />
fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt<br />
oder Steuerberater ihres Vertrauens, beraten zu<br />
lassen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
23
Das Anlageobjekt – <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist ein moderner, vielseitig<br />
einsetzbarer Rohöl- und Produktentanker. Das<br />
Schiff ist ein Neubau, der voraussichtlich Mitte<br />
Oktober 2005 von der New Century Shipbuilding<br />
Co. Ltd., Jingjiang, China, abgeliefert wird. Mit<br />
Kaufvertrag (MoA) vom 2. Juli 2004 hat die Oyster<br />
Marine SA, Monrovia, Liberia, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft<br />
der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, das Schiff zu<br />
einem Kaufpreis von US$ 39,0 Mio. von der Dolphin<br />
Tanker Srl, Genua, Italien, erworben. Zusätzlich<br />
wurde ein Commission Agreement mit Messer R.S.<br />
Platou Shipbrokers AS, Oslo, Norwegen, in Höhe<br />
von TUS$ 700 vereinbart. Mit Vertrag vom<br />
23. März 2005 wurde der Bauvertrag auf die Beteiligungsgesellschaft<br />
übertragen.<br />
Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> verfügt über eine Tragfähigkeit<br />
von ca. 73.400 tdw bzw. eine Laderaumkapazität<br />
von ca. 85.560 cbm inklusive Sloptanks<br />
(ca. 2.920 cbm). Mit 12 Ladetanks und 2 Sloptanks,<br />
die ggf. auch für Ladung zur Verfügung<br />
stehen, können unterschiedliche Produkte gleichzeitig<br />
transportiert werden. Die Lade- und Sloptanks<br />
sind komplett konserviert und beheizbar und<br />
werden mit einem Radarsystem überwacht. Alle<br />
Tanks sind mit hochwertigem Epoxy beschichtet.<br />
Die Beschichtung sorgt dafür, dass die raffi nierten<br />
Produkte nicht durch Rostpartikel oder ähnliches<br />
verunreinigt werden und dass außerdem die<br />
Rei nigung der Tanks schneller und einfacher durchgeführt<br />
werden kann. Durch die Anordnung von<br />
3 Ladeleitungen können 3 verschiedene Ladungs -<br />
sorten gleichzeitig geladen werden.<br />
Der Tanker und alle Sicherheitsvorschriften richten<br />
sich nach den neuesten internationalen Vorschriften<br />
wie Solas, Marpol, O.C.I.M.F., USCG für ausländische<br />
Flagge etc. Durch die Doppelhülle und den<br />
Doppelboden werden höchste Sicherheitsanforderungen<br />
erfüllt. Konstruktion und Ausrüstung sind<br />
für weltweite große Fahrt ausgelegt.<br />
Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> wird mit einer Maschine<br />
des Typs MAN B&W 5S60 MC-C, die in Lizenz hergestellt<br />
wird, angetrieben. Die maximale Leistung<br />
von 11.300 kW ist so ausgelegt, dass die Dienstgeschwindigkeit<br />
von ca. 14,3 Knoten unter Servicebedingungen<br />
erreicht wird. Zusätzlich gibt es<br />
3 Hilfsdiesel für die Stromversorgung an Bord, die<br />
eine Leistung von jeweils 900 kW aufweisen.<br />
Die Brücke ist mit modernsten Navigations- und<br />
Satelliten-Kommunikations-Einrichtungen ausgestattet.<br />
Der von der Emittentin mit der Erstellung eines<br />
Schiffsgutachtens (Stand: 27. Mai 2005) beauftragte,<br />
öffentlich bestellte und vereidigte Schiffsgutachter<br />
Dipl.-Ing. Ulrich Blankenburg, Hamburg,<br />
hat festgestellt, dass der Kaufpreis des Schiffes<br />
günstig ist. Unter Berücksichtigung der für den<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> abgeschlossenen Anfangscharter<br />
mit Heidmar und der Beschäftigung im Star<br />
Tankers Pool wird der Kaufpreis ebenfalls als günstig<br />
beurteilt. Da das Schiff ein Neubau ist und sich<br />
im Bau befi ndet, geht der Schiffs gutachter davon<br />
aus, dass der Tanker bei Ablieferung neu wertig ist<br />
und sich in einem mängelfreien und betriebssicheren<br />
Zustand ohne Aufl agen und Einschränkungen<br />
der Klasse befi nden wird. Der mit der Erstellung<br />
des Schiffsgutachtens beauftragte Schiffs gutachter<br />
Dipl.-Ing. Ulrich Blankenburg hat bisher zahlreiche<br />
Beurteilungen von Schiffen über deren Technik und<br />
die Angemessenheit des Kaufpreises unter Berücksichtigung<br />
einer abgeschlossenen Beschäftigung<br />
für und im Auftrag von Beteiligungsgesellschaften<br />
und der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> erstellt. Bisher wurden alle<br />
Gutachten auftragsgemäß erfüllt.<br />
Die Bauwerft New Century Shipbuilding Co. Ltd.<br />
baut neben Rohöl- und Produktentankern auch andere<br />
Schiffstypen wie Multipurpose-Containerschiffe<br />
und Bulker für nationale und internationale<br />
Kunden. Mehr als 2.000 Beschäftigte stellen den<br />
Qualitätsstandard der Werft sicher. Das Qualitätssicherungssystem<br />
ist nach ISO 9002 zertifi ziert.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
24
Das Anlageobjekt – <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
u Technische Daten<br />
Die nachstehende Tabelle zeigt die wichtigsten<br />
Daten des Schiffes auf einen Blick:<br />
Technische Daten<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Schiffstyp<br />
Tragfähigkeit<br />
Ladetankkapazität<br />
Anzahl Ladetanks<br />
Separierung<br />
Tankbeschichtung<br />
Länge über alles<br />
Länge zwischen den Loten<br />
Breite auf Spanten<br />
Seitenhöhe bis Oberdeck<br />
Tiefgang<br />
Vermessung<br />
Geschwindigkeit<br />
Treibstoffverbrauch<br />
Maschine<br />
Sonstige Ausrüstung<br />
Werft<br />
Rohöl- und Produktentanker<br />
ca. 73.400 tdw<br />
ca. 85.560 cbm inklusive Sloptanks (ca. 2.920 cbm)<br />
12 Ladetanks zzgl. 2 Sloptanks<br />
3 verschiedene Produkte können gleichzeitig geladen werden<br />
Epoxy<br />
ca. 228,60 m<br />
ca. 218,00 m<br />
ca. 32,26 m<br />
ca. 20,80 m<br />
ca. 12,20 (Design)<br />
ca. 41.000 GT / 21.000 NT<br />
ca. 14,3 Knoten<br />
ca. 41,3 t Schweröl/Tag<br />
MAN B&W Lizenzbau, Typ 5S60 MC-C, max. Leistung: 11.300 kW bei n = 105 UpM<br />
modernste Navigations- und Satelliten-Kommunikations-Systeme<br />
New Century Shipbuilding Co. Ltd., Jingjiang, China<br />
Werftablieferung voraussichtlich Mitte Oktober 2005<br />
Geplante Übernahme voraussichtlich Mitte Oktober 2005<br />
Baunummer 030-7307<br />
Vorgesehene Flagge<br />
Registerhafen<br />
Klassifi zierungsgesellschaft<br />
Deutschland<br />
Hamburg<br />
<strong>Lloyd</strong>’s Register (LR), London, England<br />
Klasse Oil Tanker, ESP, Unrestricted Navigation, AUT-UMS, AUT-PORT, SPM, STAR-HULL-<br />
NB, IW, CLEAN SEA, CLEAN-AIR, CARGO CONTROL, SYS-NEQ-1, MON-SHAFT, VCS,<br />
MANOVR., STAR HULL<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
25
Das Anlageobjekt – <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
u Eigentum und dingliche Belastungen des Schiffes<br />
Die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG hat zur Finanzierung des Panamax-<br />
Tankers einen Darlehensvertrag mit deutschen<br />
Geschäftsbanken abgeschlossen. Die Besicherung<br />
des Schiffshypothekendarlehens erfolgt<br />
durch die Eintragung einer erstrangigen Schiffshypothek<br />
in das Seeschiffsregister. Ferner werden<br />
die Ansprüche aus Fracht-, Charter- und Versicherungsverträgen<br />
an die fi nanzierenden Banken abgetreten<br />
(vgl. die ausführlichen Erläuterungen<br />
“Darlehensverträge”, Seite 71 ff.).<br />
Weiteren Gesellschaften bzw. Personen wie der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, den<br />
Gründungskommanditisten sowie den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG steht oder<br />
stand das Eigentum an dem Anlageobjekt oder<br />
wesentlichen Teilen desselben nicht zu. Eine dingliche<br />
Berechtigung an dem Anlageobjekt besteht<br />
oder bestand ebenfalls nicht.<br />
Im Rahmen der Finanzierung bestehen marktübliche<br />
Einschränkungen hinsichtlich der freien<br />
Verfügbarkeit des Schiffes, z. B. dürfen der abgeschlossene<br />
Chartervertrag und die Poolvereinbarung<br />
nicht ohne Zustimmung der Banken geändert<br />
oder gekündigt werden. Außerdem bedürfen<br />
weitere Beleihungen und die Schiffsregistrierung<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der fi nanzierenden<br />
Banken.<br />
u Erforderliche behördliche Genehmigungen<br />
Für einen ordnungsgemäßen Verlauf des Betriebes<br />
des Schiffes sind zahlreiche in- bzw. ausländische<br />
behördliche Genehmigungen, wie z. B.<br />
Schiffs besatzungszeugnis und Registrierung erforderlich.<br />
Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> wird mit Übernahme<br />
im Namen der Beteiligungsgesellschaft im<br />
deutschen Seeschiffsregister eingetragen und soll<br />
unter deutscher Flagge fahren. Die Anbieterin<br />
geht davon aus, dass sämtliche notwendigen Genehmigungen<br />
bei der Ablieferung des Panamax-<br />
Tankers vorliegen werden.<br />
u Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
im Hinblick auf das Anlageziel<br />
Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist zunächst für 3 Jahre<br />
bei Heidmar Inc. zu einer festgeschriebenen Charterrate<br />
von US$ 18.400,- pro Tag beschäftigt und<br />
wird anschließend für weitere 4 Jahre im Star Tankers<br />
Pool eingesetzt. Heidmar hat das Recht, das<br />
Schiff nach 7 Jahren (Ablauf der Anfangs- und fest<br />
vereinbarten Poolbeschäftigung) zu einem Preis<br />
von US$ 34,5 Mio. zu erwerben, sofern die durchschnittliche<br />
Rate während der Poolbeschäftigung<br />
mindestens US$ 18.400,– netto pro Tag betrug.<br />
Sollte der Charterer von diesem Recht Gebrauch<br />
machen, kann die Beteiligungsgesellschaft über<br />
das Schiff nicht mehr frei verfügen, der Gegenstand<br />
des Unternehmens entfällt. Der Anleger<br />
würde im Rahmen der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />
jedoch an dem Veräußerungserlös<br />
des Schiffes partizipieren.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
26
Das Anlageobjekt – Schifffahrtsmarkt<br />
Positive Entwicklung in der Tankschifffahrt 1)<br />
Durch das immer stärkere Zusammenwachsen<br />
der Volkswirtschaften werden auch die Verkehrsmärkte<br />
immer weiter liberalisiert. Güterströme<br />
von bisher unbekanntem Ausmaß müssen durch<br />
immer ausgeklügeltere Logistikströme transportiert<br />
werden. Davon profi tiert insbesondere die<br />
Schifffahrt. Die Anleger des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
haben die Chance, von der positiven Entwicklung<br />
der Tankschifffahrt zu profi tieren.<br />
u Weltwirtschaft und Seetransport<br />
Welthandel und Weltwirtschaft sind eng miteinander<br />
verknüpft und beeinfl ussen die Schifffahrt<br />
erheblich. Gemessen am weltweiten Bruttosozialprodukt<br />
wurde in den letzten 15 Jahren ein Wirtschaftswachstum<br />
von durchschnittlich 3,3 % p. a.<br />
verzeichnet. In seiner mittelfristigen Betrachtung<br />
erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF)<br />
ein stabiles Wachstum des realen Weltso zialprodukts<br />
um jährlich 4,2 %. Die treibende Kraft<br />
der Weltwirtschaft ist Asien, allen voran China mit<br />
einem rapiden Wachstum von allein 9,1 % in 2003<br />
und der deutlichen Exportorientierung. Aber auch<br />
Indien entwickelt sich zunehmend als treibende<br />
Kraft der Region und verzeichnete 2003 ein<br />
Wachstum des Bruttosozialprodukts von 7,4 %. Für<br />
die Entwicklung des Welthandels wird ein Zuwachs<br />
von 6,6 % in 2005 prognostiziert. Mittelfristig<br />
erwartet der IWF ein durchschnittliches<br />
Wachstum von 6,1 % p. a. Die fortschreitende Globa -<br />
lisierung dürfte das Wachstum der Weltwirtschaft<br />
und insbesondere des Welthandels weiterhin<br />
nachhaltig fördern. Auch der Seeverkehr profi tierte<br />
von dieser Entwicklung und nahm zu. Durch die<br />
immer stärkere Verfl echtung kommt es zu einem<br />
permanent steigenden Güteraustausch. Der Bedarf<br />
nach Seetransporten wächst auch vor dem<br />
Hintergrund, dass sich die Kosten für Seetransporte<br />
deutlich verringert haben.<br />
u Tankschifffahrt<br />
Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist für den Transport von<br />
Rohöl- und Ölprodukten ausgelegt. Öl stellt mit seinen<br />
Produkten nach wie vor die wesentliche Grundlage<br />
für die Weltenergieversorgung dar, auch wenn<br />
vermehrt Gas und alternative Energiequellen eingesetzt<br />
werden.<br />
Die Nachfrage nach Öl- und entsprechend auch<br />
Öl produkten ist nach Angaben der International<br />
Energy Agency (IEA), Paris, Frankreich, in 2004 um<br />
3,3 % auf 82,5 Mio. Barrel pro Tag angestiegen.<br />
Hauptursache für diese Expansion ist, wie auch bei<br />
der Containerschifffahrt, eine erhebliche Nachfrage<br />
steigerung in China um 15,6 % gegenüber dem<br />
Vorjahr. Nach jüngsten Prognosen der IEA wird der<br />
Verbrauch in China auch im laufenden Jahr wieder<br />
um mindestens 8 % ansteigen. Dementsprechend<br />
prognostiziert die IEA für das Jahr 2005 einen weiteren<br />
Anstieg der globalen Ölnachfrage um 1,9 %.<br />
Die Tankerfl otte wird differenziert in Rohöl- und<br />
Produktentanker, Chemikalien-/Ölproduktentanker<br />
sowie reine Chemikalien- und Gastanker. Die Rohöltanker<br />
stellen mit rund 66 % der Gesamtkapazität<br />
den größten Teil der weltweiten Tankerfl otte.<br />
Der Begriff “Panamax” bezeichnet eine von<br />
mehreren Größenklassen im Tankermarkt. Das<br />
bedeutendste Einsatzgebiet für Panamax-Tanker<br />
ist die Karibik, vor allem auf den Routen Süd- und<br />
Mittelamerika und USA. Die Tanker können auf-<br />
1)<br />
Mit Datum vom 30. Mai 2005 hat das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), Bremen, im Auftrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> eine Marktstudie<br />
für Öl-/Ölproduktentanker der Panamax-Klasse sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation der Tankschifffahrt erstellt. Das Kapitel<br />
“Weltwirtschaft und Seetransport” basiert auf einer weiteren Studie des ISL vom 10. Juni 2004 über die Containerschifffahrt in der Größenklasse<br />
um 2.700 TEU, die ebenfalls von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> in Auftrag gegeben wurde. Die Untersuchungen des ISL basieren auf eigenen Datenbanken,<br />
verschiedenen Marktindikatoren, Marktbeobachtungen internationaler Firmen und Organisationen, neuesten Flottendatenbanken und langjähriger<br />
Erfahrung des ISL in der Kommentierung von Schifffahrtsmärkten. Die nachfolgende Markteinschätzung berücksichtigt unter anderem die<br />
wichtigsten Teile dieser ISL-Gutachten. Das beauftragte Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik hat bisher zahlreiche Marktgutachten über<br />
die Größenklasse der im jeweiligen Verkaufsprospekt genannten Schiffe sowie eine Einschätzung der aktuellen Entwicklung des Marktes der jeweiligen<br />
Größenklasse für und im Auftrag der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> erstellt. Bisher wurden alle Gutachten auftragsgemäß erfüllt.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
28
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
Das Anlageobjekt – Schifffahrtsmarkt<br />
Entwicklung des Weltölverbrauches (Prognose)<br />
90<br />
85<br />
Mio. Barrel/Tag<br />
80<br />
75<br />
70<br />
Quartalsdurchschnitte<br />
Jahresdurchschnitte<br />
65<br />
Quelle: Drewry 2002, IEA Februar 2005, ISL 2005.<br />
grund ihrer Abmessungen gerade noch den Panama-Kanal<br />
passieren. Neben den Karibikrouten<br />
werden die Panamax-Tanker auch auf relativ kurzen<br />
Strecken eingesetzt, wie beispielsweise im<br />
Mittelmeer, in Nordwesteuropa oder im innerasiatischen<br />
Verkehr. Werden die Tanker in der Produktenfahrt<br />
eingesetzt, handelt es sich häufi g um<br />
Langstreckenverkehre.<br />
Größenklassen Tankermarkt<br />
Coaster +<br />
Small Tanker<br />
Handy + Medium<br />
Range (MR) Tanker<br />
Panamax-Tanker<br />
Aframax-Tanker<br />
Suezmax-Tanker<br />
VLCC<br />
ULCC<br />
Quelle: ACM, London, ISL 2005.<br />
1.000 – 20.000 Tonnen<br />
50 – 150 Meter Länge<br />
20.000 – 50.000 Tonnen<br />
150 – 200 Meter Länge<br />
50.000 – 80.000 Tonnen<br />
180 – 240 Meter Länge<br />
80.000 – 120.000 Tonnen<br />
220 – 275 Meter Länge<br />
120.000 – 160.000 Tonnen<br />
250 – 300 Meter Länge<br />
220.000 – 320.000 Tonnen<br />
310 – 350 Meter Länge<br />
320.000 – 570.000 Tonnen<br />
340 – 460 Meter Länge<br />
u Phasing-out-IMO-Regeln<br />
Die International Maritime Organization (IMO),<br />
eine Sonderorganisation der UNO, hat für den<br />
Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Tankschiffen<br />
strenge Vorschriften erlassen. Basis ist<br />
das Marpol-Abkommen 73/78 (Internationale<br />
Konvention zur Verhütung der Umweltverschmutzung<br />
durch Schiffe), das 1973 angenommen und<br />
1978 modifi ziert wurde sowie 1983 in Kraft trat.<br />
Auslöser der strengen IMO-Regeln sind eine Reihe<br />
von Tankerunglücken gewesen, die zu verheerenden<br />
Umweltverschmutzungen führten.<br />
Die IMO-Regeln galten zunächst nur für Neubauten.<br />
Für sogenannte Alt-Schiffe, die bei Inkrafttreten<br />
der IMO-Regeln bereits bestellt waren oder<br />
schon fuhren, galten lange Übergangsfristen. Im<br />
Dezember 2003 beschloss die IMO, die infolge<br />
des Unterganges der “Prestige” verschärften EU-<br />
Regelungen für europäische Gewässer, die im<br />
Sommer 2003 in Kraft traten, weitestgehend zu<br />
übernehmen und per April 2005 weltweit in Kraft<br />
treten zu lassen. Damit wurde der Zeitraum des<br />
Phase-outs für Einhüllentanker, das die IMO im<br />
April 2001 beschlossen hatte und durch das erstmals<br />
ein deutlicher Einfl uss auf die Flottenent-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
29
Das Anlageobjekt – Schifffahrtsmarkt<br />
wicklung genommen wurde, kurzfristig stark verkürzt.<br />
Dabei geht es um ein generelles Verbot von Einhüllentankern<br />
für den Transport von Ölprodukten<br />
ab 2010 sowie für Tanker ohne separate Ballasttanks<br />
bereits ab 2007. Für Einhüllentanker ab<br />
Baujahr 1985 sind Ausnahmen vorgesehen, wonach<br />
diese unter bestimmten Bedingungen bis zu<br />
einem Alter von 25 Jahren, längstens jedoch bis<br />
2015, weiter fahren dürfen. Bereits seit 2003 wird<br />
auf EU-Ebene der Transport von Schweröl in Einhüllentankern<br />
untersagt. Außerdem wird ab 2005<br />
für über 15 Jahre alte Einhüllentanker eine verschärfte<br />
Zustandsüberwachung (CAS) verpfl ichtend<br />
vorgeschrieben.<br />
Die vereinheitlichten EU-/IMO-Maßnahmen werden<br />
die Beschäftigungssituation für Einhüllentanker<br />
deutlich verschlechtern. Damit steigt die<br />
Chance für überproportionale Erlöse von Doppelhüllentankern.<br />
Dies gilt insbesondere für die<br />
Panamax-Tanker, wo die Nachfrage nach modernen<br />
Schiffen insgesamt hoch ist. Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> verfügt über eine Doppelhülle und einen<br />
Doppelboden. Der Öltanker erfüllt die für den<br />
Transport gefährlicher Ladungen vorgeschriebenen<br />
wichtigen US-Vorschriften Oil Pollution Act<br />
(OPA 90), Solas und Marpol und bietet damit den<br />
Anlegern gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche<br />
Investition. Panamax-Tanker können zudem<br />
sowohl in der Rohöl- als auch in der Produktenfahrt<br />
eingesetzt werden, verfügen also über die<br />
notwendige Einsatzfl exibilität.<br />
u Entwicklung der Charterraten<br />
Tanker werden, im Gegensatz zu Containerschiffen,<br />
kaum in Linienverkehren beschäftigt, sondern<br />
auf Spot-Märkten für sehr kurze Zeiträume oder<br />
sogar nur für einzelne Reisen gechartert. Nach<br />
Auskunft von Clarkson Research Studies, Oil &<br />
Tanker Trade Outlook, London, England, belief<br />
sich der Durchschnittsverdienst am Spot-Markt<br />
eines 1990 gebauten Panamax-Tankers im Jahr<br />
2004 auf US$ 38.995,- pro Tag, bis zum März<br />
2005 wurde ein Durchschnittsverdienst von US$<br />
42.442,- erzielt.<br />
Beim Spot-Markt handelt es sich um Einnahmen<br />
für einzelne Reisen. Es werden keine Ballastzeiten<br />
für An- und Abreisen berücksichtigt, die die<br />
Ergebnisse des Spot-Marktes relativieren.<br />
Längere Zeitcharterverträge sind bisher die Ausnahme<br />
in der Tankschifffahrt. Insofern stellen<br />
Zeitcharterindizes, häufi g unter Nutzung von Abschlägen<br />
für den längeren Bindungszeitraum der<br />
Charterer, die mittlere Entwicklung von Spotraten<br />
auf niedrigerem Niveau dar.<br />
Die Entwicklung der Charterraten ist maßgeblich<br />
abhängig von der Verfügbarkeit der Flotte. Bei<br />
niedrigeren Charterraten, d. h. größerem Angebot,<br />
haben die Charterer mehr Wahlmöglich keiten bei<br />
der Auswahl der Tanker als bei knappem Angebot,<br />
wenn die Charterer auch ein minderwertiges<br />
Schiff mangels Alternative einsetzen müssen. Insgesamt<br />
ist für die kommenden Jahre ein relativ<br />
hohes Ablieferungsvolumen abzusehen. Dem entgegen<br />
wirkt die aufgrund der IMO-Richtlinien erwartete<br />
Verschrottung älterer Schiffe.<br />
u Chartervertrag des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist für 3 Jahre zu einer<br />
festen Tagesrate von US$ 18.400,– an Heidmar<br />
Inc. verchartert. Die Durchschnittsrate für Produktentanker<br />
der Größenklasse 80.000 tdw lag für<br />
1-Jahres-Chartern seit Januar 2000 bei ca. US$<br />
21.273,– pro Tag. Nach Ablauf der Festcharter<br />
wird der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> für 4 Jahre im Star<br />
Tankers Pool, dem weltweit größten Pool für Panamax-Tanker,<br />
eingesetzt. Die Abbildung auf der<br />
nächsten Seite zeigt, dass die für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> kalkulierten Einnahmen deutlich unter den<br />
bisherigen Durchschnittseinnahmen der Tanker<br />
ähnlicher Größenklasse im Star Tankers Pool und<br />
unter dem Durchschnitt der erzielten Jahreschartereinnahmen<br />
von Produktentankern der Größenklasse<br />
80.000 tdw seit Januar 2000 liegen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
30
Das Anlageobjekt – Schifffahrtsmarkt<br />
Charterratenentwicklung und Einnahmen ähnlicher Schiffe im Star Tankers Pool<br />
US$ pro Tag<br />
50.000<br />
45.000<br />
40.000<br />
35.000<br />
30.000<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
Durchschnitt ähnlicher Pool-Schiffe (ca. US$ 23.900,– pro Tag)<br />
Kalkulierte Charterrate gem. Prospekt (US$ 18.750,– pro Tag)<br />
Durchschnitt 12 Monats-Zeitcharter (US$ 21.273,– pro Tag)<br />
12 Monats-Zeitcharter<br />
Jan 00<br />
Apr 00<br />
Jul 00<br />
Okt 00<br />
Jan 01<br />
Apr 01<br />
Jul 01<br />
Okt 01<br />
Jan 02<br />
Apr 02<br />
Jul 02<br />
Okt 02<br />
Jan 03<br />
Apr 03<br />
Jul 03<br />
Okt 03<br />
Jan 04<br />
Apr 04<br />
Jul 04<br />
Okt 04<br />
Jan 05<br />
Apr 05<br />
Die gestrichelte schwarze Linie zeigt den<br />
tatsächlichen Verlauf der 12 Monats-Zeitcharterraten<br />
von Produktentankern der Größenklasse<br />
80.000 tdw nach ISL auf Basis Fearnresearch<br />
seit Januar 2000 bis März 2005. Hieraus<br />
ergibt sich eine Durchschnittsrate in Höhe von<br />
rund US$ 21.273,– pro Tag (schwarze Linie). Im<br />
Durchschnitt haben Tanker der Größenklasse<br />
des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> seit 2001 bis Ende<br />
2004 im Star Tankers Pool ein Zeitcharteräquivalent<br />
in Höhe von rund US$ 23.900,– pro Tag<br />
verdient (rote Linie). Die Prognoserechnung der<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG basiert auf der abgeschlossenen<br />
Zeitcharter sowie auf anschließenden kalkulierten<br />
Poolerlösen in Höhe von US$ 18.750,– pro<br />
Tag (gestrichelte rote Linie).<br />
Quelle: ISL auf Basis Fearnresearch 2005, zusätzliche Informationen der Anbieterin.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
31
Die Partner – Charterer<br />
Charterer: Heidmar Inc.<br />
Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
wurde für insgesamt<br />
7 Jahre an Heidmar Inc.<br />
verchartert. Zunächst besteht eine 3-jährige Beschäftigung<br />
(+/- 45 Tage) zu einer festen Tagesrate<br />
von US$ 18.400,–. Im Anschluss daran wird<br />
Heidmar das Schiff für 4 Jahre im Star Tankers<br />
Pool einsetzen.<br />
Heidmar Inc. wurde 2002 als Holding der Heidenreich<br />
Unternehmensgruppe gegründet, deren Bestehen<br />
bis in das Jahr 1984 zurückreicht. Heutzutage<br />
gehört die Reedereigruppe zu den führenden<br />
Betreibern für Produkten- und Panamax-Tanker.<br />
Die Unternehmensgruppe Heidenreich managt<br />
neben dem Star Tankers Pool unter anderem auch<br />
den Dorado Pool für Produktentanker sowie den<br />
Sigma Pool für Aframax-Tanker.<br />
Die Ratingagentur Dynamar bewertete Heidmar<br />
im Januar 2005 auf einer Skala von 1 (low risk) bis<br />
10 (high risk) mit dem Rating “4”. Nach Aussage<br />
von Dynamar besitzt die Unternehmensgruppe<br />
Heidenreich eine gute Reputation.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
32
Die Partner – Charterer<br />
Star Tankers Pool<br />
Im Anschluss an den<br />
Zeitraum der fest vereinbarten<br />
Charterrate von<br />
3 Jahren, wird das Schiff für 4 Jahre im Star Tankers<br />
Pool eingesetzt. Dort werden die Schiffe<br />
überwiegend direkt an Mineralölgesellschaften wie<br />
z. B. BP, London, England, oder ExxonMobil, Irving,<br />
USA, ver chartert, d. h., dass es einen direkten Kontrakt<br />
zwischen dem Poolmanagement und der<br />
Ladung gibt.<br />
Der Pool hat einen Marktanteil im Panamax-<br />
Tanker-Segment von ca. 15 %. Aktuell besteht der<br />
Star Tankers Pool aus 11 Partnern, die zusammen<br />
eine Flotte von 44 Panamax-Tankschiffen in dem<br />
Pool einsetzen. Für 11 weitere Neubauten ist der<br />
Einsatz im Star Tankers Pool bereits fest vereinbart.<br />
Zusammen mit den Partnern des Pools hat der<br />
Poolmanager, die Heidenreich Marine Inc., Darien,<br />
USA, zudem ein Benchmarking-System entwickelt,<br />
um durch die Vorgabe von gemeinsamen<br />
strategischen Zielen die Wettbewerbsfähigkeit<br />
und die Effi zienz des Pools ständig weiter zu verbessern.<br />
Zwei wesentliche Ziele sind, in einem<br />
unterdurchschnittlichen Markt Poolraten zu erzielen,<br />
die deutlich über dem Markt liegen, und in einem<br />
überdurchschnittlichen Markt Poolraten zu<br />
erzielen, die nur geringfügig unterhalb des Marktes<br />
liegen. Im Durchschnitt haben Tanker der<br />
Größenklasse des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> von 2001<br />
bis Ende 2004 im Star Tankers Pool ein Zeitcharteräquivalent<br />
in Höhe von rund US$ 23.900,– pro<br />
Tag verdient. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt<br />
durch einen Poolschlüssel, der sowohl markt- als<br />
auch schiffbezogene Kriterien berücksichtigt. Die<br />
Ergebnisprognose der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG basiert auf kalkulierten<br />
Poolerlösen in Höhe von US$ 18.750,–<br />
pro Tag und liegt damit rund US$ 5.150,– pro Tag<br />
unter den bisherigen Zeitcharteräquivalenten ähnlicher<br />
Panamax-Tanker im Pool.<br />
Durch die konservative Prognoserechnung der<br />
Einnahmen im Star Tankers Pool erhalten die<br />
Anleger nach der 3-jährigen Beschäftigung mit<br />
fest stehender Charterrate bei Heidmar ein erhebliches<br />
Chancenpotenzial.<br />
www.heidmar.com<br />
Der Star Tankers Pool bietet neben der hohen<br />
Marktmacht weitere Vorteile. Die Einnahmen aller<br />
Schiffe werden gepoolt. Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
kann als Neubau einen der höchsten Poolschlüssel<br />
erzielen und hat damit erhöhte Einnahmechancen<br />
im Pool. Durch die Mitgliedschaft im<br />
Pool erhöhen sich langfristig die Einnahmechancen<br />
des Schiffes, denn die Tanker werden überwiegend<br />
im Spot-Markt beschäftigt. Darüber hinaus<br />
reduzieren sich durch die Vielzahl der Schiffe<br />
im Pool die Ballastreisen für jedes einzelne Schiff,<br />
was wiederum die Einnahmechancen erhöht.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
33
Die Partner – Vertragsreeder<br />
CST - Gruppe<br />
Die CST - Gruppe (im Folgenden<br />
CST) ist ein inter national<br />
operierendes Schiff fahrtsunternehmen<br />
und wurde im<br />
Jahr 1969 gegründet. Die<br />
Holding gesellschaft Dr. Karl-<br />
Heinz Krämer GmbH verfügt über jahrzehntelange<br />
Erfahrungen im Tankerbereich.<br />
Die Reedereigruppe selbst blickt auf eine ebenso<br />
lange wie erfolgreiche Historie zurück. Während<br />
die Marine Service GmbH, seit 1958 als international<br />
tätiges Consulting-Unternehmen Öl- und<br />
Gasgesellschaften und Reedereien bei komplexen<br />
Schiffsprojekten technisch, kommerziell und juristisch<br />
betreut, liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit<br />
der CST beim klassischen Reedereigeschäft.<br />
Als Vergütung für die laufende Betreuung und die<br />
Erfüllung aller vertraglich übernommenen Verpfl<br />
ichtungen erhält die Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG eine<br />
Bereederungsgebühr von 4,5 % der Chartereinnahmen.<br />
Die Reedereigruppe beteiligt sich mit insgesamt<br />
US$ 330.000,– an der Finanzierung des Tankers<br />
und dokumentiert damit ihr Vertrauen in dieses<br />
Beteiligungsangebot. Bisher hat die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
Aktuell besteht die durch die Reedereigruppe betreute<br />
Flotte aus 34 Schiffen unterschiedlicher<br />
Größen und Klassen. Bei einer Gesamttonnage<br />
von über 1,5 Mio. tdw und weltweit gut 1.000 Mitarbeitern<br />
gehört das Unternehmen zu den größten<br />
Schifffahrtsunternehmen im Tankerbereich in<br />
Deutschland. Einen Schwerpunkt der Aktivitäten<br />
bilden derzeit die Bereiche der Produkten-/Chemikalientanker<br />
und der Panamax-Tanker, bei denen<br />
ein hoher Bedarf an neuer Tonnage besteht.<br />
Darüber hinaus bereedert CST seit vielen Jahren<br />
erfolgreich LNG-, LPG- und Methanol-Tanker, OBO-<br />
Schiffe sowie Aframax-Tanker. CST ist das einzige<br />
deutsche Unternehmen, das auf eine über 30-jährige<br />
Erfahrung bei dem Management von technisch<br />
sehr anspruchsvollen LNG-Tankern zurückblicken<br />
kann.<br />
Aktuell werden 3 LNG-Tanker bereedert. CST legt<br />
besonderen Wert auf die Erhaltung des hohen<br />
Standards der Schiffe und der Crew. Dies entspricht<br />
außerdem den hohen Anforderungen der<br />
spezifi schen Richtlinien. Alle Schiffe, die von CST<br />
gemanagt werden, sind gemäß ISO 9002 und<br />
ISM/ISMA zertifi ziert.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
34
Die Partner – Vertragsreeder<br />
zusammen mit der Reedereigruppe von 2003 bis<br />
Ende 2004 insgesamt 16 Beteiligungsgesellschaften<br />
initiiert. Per 31. Dezember 2004 lagen alle<br />
Beteiligungsgesellschaften sowohl bei den Auszahlungen<br />
als auch bei dem Tilgungsstand im<br />
prospektierten Rahmen und teilweise darüber.<br />
www.cst-hamburg.de<br />
Die Website der CST mit weiteren Informationen über die Firma<br />
und deren Flotte.<br />
Von der CST-Gruppe bereederte Schiffe<br />
u BULKER<br />
BELGREETING<br />
TRANS OCEAN<br />
TRANS ATLANTIC<br />
CMB ELINE<br />
u LNG-TANKER<br />
CINDERELLA<br />
ISABELLA<br />
ANNABELLA<br />
u LPG-TANKER<br />
CHE<strong>MT</strong>RANS CHRISTIAN<br />
u METHANOL-TANKER<br />
GULF OF PARIA<br />
GOODRICH BAY<br />
u REEFER VESSEL<br />
SEA PHOENIX<br />
u AFRAMAX-TANKER<br />
CHE<strong>MT</strong>RANS LYRA<br />
u PANAMAX-TANKER<br />
CARIBBEAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS STAR)<br />
BAVARIAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS SUN)<br />
COLONIAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS RAY)<br />
MEXICAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS SKY)<br />
AMERICAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS MOON)<br />
CANADIAN SUN (CHE<strong>MT</strong>RANS SEA)<br />
HAMBURG STAR<br />
(Ablieferung: 10/05)<br />
ATHENS STAR (Ablieferung: 10/05)<br />
u PRODUKTEN-/CHEMIKALIEN-<br />
TANKER<br />
ST. JACOBI<br />
ST. PETRI<br />
TEAM JUPITER<br />
TEAM NEPTUN<br />
MAERSK RIGA ex ROY MAERSK<br />
MAERSK ROUEN ex MAERSK RYE<br />
MAERSK RUGEN ex MAERSK RAMSEY<br />
TAPATIO<br />
GREEN POINT<br />
MS SOPHIE<br />
MS SIMON<br />
HANS SCHOLL<br />
MAERSK RHINE<br />
AFRICAN FUTURE<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
35
Die Partner – Emissionshaus<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>AG</strong> entwickelt Kapitalanlagen<br />
und<br />
bietet diese pri -<br />
vaten Investoren an. Die Kompetenz sowie präzise<br />
Marktkenntnisse der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> sind Grundlage<br />
für die Konzeption und Realisierung von Kapitalanlagen,<br />
mit denen die Anleger wirtschaftliche Erfolge<br />
erzielen können. Diesem hohen Anspruch stellt sich<br />
die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> erfolgreich seit ihrem Bestehen.<br />
Das Unternehmen <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> wurde im Jahr 1995<br />
gegründet und im Dezember 2001 in eine Aktiengesellschaft<br />
umgewandelt. Bei den Aktionären der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> handelt es sich unter anderem um<br />
hamburgische Reedereien, renommierte <strong>Fonds</strong>-<br />
Experten, Schiffsmakler sowie das Management des<br />
Unternehmens.<br />
Bisher wurden 59 Schiffsbeteiligungen initiiert. Die<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> zählt in diesem Kerngeschäftsfeld zu<br />
den führenden Initiatoren in Deutschland. Im Jahr<br />
2004 hat <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> 1 191 Mio. Eigenkapital inkl.<br />
Agio platziert. Damit wurde der Wert aus dem Vorjahreszeitraum<br />
von 1 142 Mio. um 35 % gesteigert.<br />
Insgesamt wurden in 2004 16 neue Beteiligungsangebote<br />
mit einem Investitionsvolumen von 1 585<br />
Mio. aufgelegt. Zu den 15 Schiffsfonds zählen auch<br />
4 Flottenfonds. Insgesamt konnten so im vergangenen<br />
Jahr 18 neue Schiffe fi nanziert werden.<br />
<strong>Fonds</strong>-Experten bestätigt. Es liegt ein von <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> in Auftrag gegebenes Initiatorenrating der<br />
Scope Group, Berlin, (2005) vor, wonach die <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> auf einer Skala von A bis D erneut mit<br />
dem sehr guten Ergebnis “A-” (hohe Qualität) bei<br />
Schiffsbeteiligungen bewertet wird. In einer im Juni<br />
2005 von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> bei <strong>Fonds</strong>Media GmbH, Hamburg,<br />
in Auftrag gegebenen vergleichenden Leistungsbilanzanalyse<br />
schnitten die von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
aufgelegten Schiffsfonds mit dem ersten Platz sehr<br />
gut ab. Die Untersuchung basiert auf den testierten<br />
Leistungsbilanzen 2003 von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> sowie drei<br />
weiteren Emissionshäusern. Hervorgehoben werden<br />
die vorbildliche Transparenz der Leistungsbilanz, ein<br />
hoher Return on Investment der <strong>Fonds</strong> und die junge,<br />
moderne Flotte der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>. Auch die<br />
Prospektierungsqualität von <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> wurde von<br />
der Fachzeitschrift “DER FONDS”, Hamburg, ausgezeichnet<br />
(Februar 2005). Der <strong>Fonds</strong> LF 56 <strong>MT</strong><br />
“ST. JACOBI” erreichte als bester Prospekt eines<br />
Schiffsinitiators den dritten Platz bei dem Champion<br />
of Prospectus Award 2004. Beurteilt wurden dabei<br />
die Kriterien Konzeption, Anlegerfreundlichkeit,<br />
Sprache und Leserführung und die Gestaltung.<br />
www.lloydfonds.de<br />
In den vergangenen Jahren wurde die Produktpalette<br />
sukzessive um die Segmente Immobilien, regenerative<br />
Energien und britische Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungen<br />
erweitert. Das gesamte Investitionsvolumen<br />
aller Beteiligungsangebote liegt bei<br />
aktuell über 1 2,0 Mrd. Bisher haben sich mehr als<br />
16.000 Anleger an den <strong>Fonds</strong> beteiligt. Die <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> veröffentlicht jährlich eine Leistungsbilanz<br />
mit von einem Wirtschaftsprüfer testierten Daten.<br />
Diese Leistungsbilanz kann von interessierten Anlegern<br />
jederzeit angefordert werden. Die guten Ergebnisse<br />
der Beteiligungsgesellschaften spiegeln sich in<br />
der Leistungsbilanz 2004 der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> wider.<br />
Die positive Performance der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> wurde<br />
mehrfach durch unabhängige Analyseinstitute und<br />
Der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Newsletter informiert<br />
regelmäßig über Neuig keiten aus dem<br />
Unternehmen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
36
Die Partner – Emissionshaus<br />
Ergebnisse der testierten Leistungsbilanz 2004<br />
u 50 von 56 laufenden <strong>Fonds</strong> leisten prospektgemäße oder höhere Auszahlungen. Das sind 89 %.<br />
u 4 <strong>Fonds</strong> haben einen Auszahlungsvorsprung.<br />
u 52 von 56 laufenden <strong>Fonds</strong> liegen bei den Tilgungen im Plan oder besser. Das sind 93 %.<br />
u Bei 28 <strong>Fonds</strong> gibt es einen Tilgungsvorsprung. Das sind 50 %.<br />
u Im Jahr 2004 wurden insgesamt 33,6 Millionen Euro Auszahlungen an die Kommanditisten geleistet.<br />
Seit 1995 bis August 2005 wurden von der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> insgesamt 64 Beteiligungsangebote aufgelegt,<br />
darunter 59 Schiffsfonds, 2 Regenerative-<br />
Energien-<strong>Fonds</strong>, 2 Britische Zweit markt-Kapitallebensversicherungs-<strong>Fonds</strong><br />
und 1 Immobilienfonds.<br />
Die Beteiligungsangebote der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> im Überblick<br />
u 1995<br />
1 MS “SIGRID WEHR”<br />
u 1997<br />
2 MS “ADRIAN”<br />
u 1998<br />
3 MS “CSAV RIO AMAZONAS”<br />
u 1999<br />
4 MS “CCNI ARAUCO”<br />
5 VIER EINZELHANDELSOBJEKTE IN<br />
NORDDEUTSCHLAND<br />
6 MS “METHAN”<br />
7 MS “SAXONIA”<br />
u 2000<br />
8 MS “SCOTIA”<br />
9 MS “SCANDIA”<br />
10 MS “SAMARIA”<br />
11 MS “WEHR BLANKENESE”<br />
12 MS “WEHR SCHULAU”<br />
u 2001<br />
13 MS “DELOS”<br />
14 MS “WEHR ELBE”<br />
15 MS “WEHR WESER”<br />
u 2002<br />
16 MS “ROSENHEIM”<br />
17 WINDPARK COPPANZ<br />
18 MS “EMILIA SCHULTE”<br />
19 MS “SCHELDE <strong>STAR”</strong><br />
20 MS “CHRISTIANE SCHULTE”<br />
21 MS “HENRY SCHULTE”<br />
22 MS “CAROLIN SCHULTE”<br />
u 2003<br />
23 <strong>MT</strong> “TEAM NEPTUN”<br />
24 <strong>MT</strong> “TEAM JUPITER”<br />
25 <strong>MT</strong> “ROY MAERSK”<br />
26 <strong>MT</strong> “MAERSK RYE”<br />
27 <strong>MT</strong> “TAPATIO”<br />
28 MS “NORDPACIFIC”<br />
29 <strong>MT</strong> “MAERSK RAMSEY”<br />
30 LF-FLOTTENFONDS I<br />
31 MS “ANNABELLE SCHULTE”<br />
32 LF-FLOTTENFONDS II<br />
33 <strong>MT</strong> “BAVARIAN SUN”<br />
34 MS “MONTEMAR EUROPA”<br />
35 <strong>MT</strong> “COLONIAN SUN”<br />
36 MS “SAN ANTONIO”<br />
37 MS “SAN VICENTE”<br />
38 <strong>MT</strong> “CARIBBEAN SUN”<br />
39 MS “SAN PEDRO”<br />
40 MS “SAN RAFAEL”<br />
41 MS “FRIDA SCHULTE”<br />
u 2004<br />
42 <strong>MT</strong> “MEXICAN SUN”<br />
43 <strong>MT</strong> “CANADIAN SUN”<br />
44 <strong>MT</strong> “AMERICAN SUN”<br />
45 <strong>MT</strong> “MS SOPHIE”<br />
46 <strong>MT</strong> “GREEN POINT”<br />
47 LF-FLOTTENFONDS III<br />
48 LF-FLOTTENFONDS IV<br />
MS “MANHATTAN”<br />
MS “SAN FERNANDO”<br />
49 BRITISCHE KAPITAL LEBEN I<br />
50 LF-FLOTTENFONDS V<br />
MS “SARAH SCHULTE”<br />
MS “JULIA SCHULTE”<br />
MS “VICTORIA SCHULTE”<br />
51 MS “LLOYD HELSINKI”<br />
52 MS “LLOYD STOCKHOLM”<br />
53 <strong>MT</strong> “MAERSK RHINE”<br />
54 PREMIUM SHIP SELECT<br />
MS “LAURA SCHULTE”<br />
MS “TATIANA SCHULTE”<br />
55 MS “ANTONIA SCHULTE”<br />
56 <strong>MT</strong> “ST. JACOBI”<br />
57 MS “VEGA GOTLAND”<br />
u 2005<br />
58 LF-FLOTTENFONDS VII<br />
<strong>MT</strong> “HAMBURG <strong>STAR”</strong><br />
MS “PATRICIA SCHULTE”<br />
59 MS “SAN PABLO”<br />
60 WINDPARK BREBEREN<br />
61 MS “COMMANDER”<br />
62 BRITISCHE KAPITAL LEBEN II<br />
63 MS “VIRGINIA”<br />
64 <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
37
Die Partner – Treuhand<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH (vormals: LF<br />
Treuhand GmbH),<br />
eine 100%- ige Tochtergesellschaft<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, betreut seit<br />
1999 Kapitalanleger im Bereich der Schifffahrt-,<br />
Windkraft-, Immobilien- und britischen Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungsfonds.<br />
Als Kommunikationsschnittstelle<br />
zwischen Anlegern und<br />
allen Beteiligten der <strong>Fonds</strong> nimmt die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH als Treuhandkommanditistin und Verwaltungstreuhänderin<br />
die Interessen der Anleger<br />
über die Dauer der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
wahr.<br />
Die Treuhänderin ist verantwortlich für die treuhänderischen<br />
Abwicklungen von Neuemissionen.<br />
Im weiteren Verlauf der Beteiligung ist die <strong>Lloyd</strong><br />
Treuhand GmbH Ansprechpartnerin der Anleger<br />
für alle steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen<br />
und die verständliche Darstellung der<br />
entsprechenden Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften.<br />
Das Unternehmen organisiert die jährlichen Gesellschafter-<br />
und Treugeberversammlungen einschließlich<br />
der kompetenten Durchführung der<br />
Beschlussfassungen der einzelnen Beteiligungsgesellschaften.<br />
Auf Anlegerwunsch werden auch<br />
Übertragungen und Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen<br />
durch die Treuhänderin vermittelt.<br />
Aufgabe der Treuhänderin ist unter anderem, die<br />
regelmäßige, zeitnahe und fundierte Information<br />
der Anleger über den Stand ihrer Beteiligungsgesellschaften<br />
sicherzustellen. Dafür werden inhaltlich<br />
verständliche und optisch ansprechende<br />
Dokumentationen, bestehend aus dem Jahresabschluss<br />
und den Berichten der Geschäftsführung<br />
und des Beirates, für die Anleger erstellt.<br />
Kompetentes und schnelles Antworten auf die individuellen<br />
Anfragen der Anleger ist die Basis der<br />
Qualitäts philosophie der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
38
Die Partner – Treuhand<br />
Diesen hohen Qualitätskriterien verdankt das<br />
Unternehmen seine positive Marktakzeptanz.<br />
In einer Analyse (12. Juli 2004) über die Dokumentationsgüte<br />
der Geschäftsberichte (Kriterien:<br />
Beschreibung von Einnahmesituation und Marktumfeld,<br />
Angaben zur steuerlichen Situation, Form<br />
der Berichterstattung etc.) der Beteiligungsge sellschaften<br />
durch den Wirtschaftsjournalisten Stefan<br />
Loipfi nger, Rosenheim, werden unter anderem die<br />
Geschäftsberichte der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH als<br />
vorbildlich bei Schiffsbeteiligungen beurteilt.<br />
Neben der treuhänderischen Abwicklung der<br />
Investitionen bietet die Treuhänderin ihren Kommanditisten<br />
eine Reihe weiterer Serviceangebote an.<br />
Dazu zählt insbesondere der “<strong>Lloyd</strong> Owners Club”.<br />
u “<strong>Lloyd</strong> Owners Club”<br />
Jeder Anleger, der an einem <strong>Fonds</strong> der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> beteiligt ist, wird mit Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
automatisch Mitglied des “<strong>Lloyd</strong><br />
Owners Clubs” (bisher: “Ship Owners Club”). Diese<br />
Mitgliedschaft hat viele Vorteile, z. B. stehen<br />
Anlegern interessante Hintergrundinformationen<br />
(technische Daten, Fahrtrouten, aktuelle Beschäftigungen<br />
etc.) rund um die Beteiligung und auch<br />
eine Übersicht über alle Club-Veranstaltungen zur<br />
Verfügung. Zukünftig wird dieses Angebot noch<br />
weiter ausgebaut, so dass Anleger über den<br />
“<strong>Lloyd</strong> Owners Club” neben den vielen Hintergrundinformationen<br />
dann auch eine Übersicht<br />
über die wirtschaftliche Entwicklung und die<br />
aktuellen Ergebnisse der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
erhalten.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
39
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Ergebnisprognose<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Ergebnisprognose für den Anleger<br />
Beispiel für eine Beteiligung von US$ 100.000,– zzgl. 3 % Agio.<br />
Grundlage für das Berechnungsbeispiel ist die Wirtschaftlichkeitsprognose (Seite 46/47).<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis einer möglichen Ausübung der Kaufoption durch den Charterer des<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> ist auf Seite 53 dargestellt.<br />
u Zu versteuerndes Einkommen:<br />
1 250.000,00/Splitting<br />
u Steuersätze: durchgehend 42 %<br />
u Kirchensteuer:<br />
keine<br />
u Solidaritätszuschlag: durchgehend 5,5 %<br />
u Pauschale Gewinnermittlung:<br />
Tonnagebesteuerung ab 2005 vorgesehen<br />
u Beispiel für eine Beteiligung von US$ 100.000,– zzgl. 3 % Agio.<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Einzahlung des Kommanditkapitals US$ 103.000 – – – – – – –<br />
Gewinnauszahlungen % – – – – – – – –<br />
Eigenkapitalrückzahlungen % – 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 8,0 8,0<br />
Auszahlungen gesamt % – 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 8,0 8,0<br />
Auszahlungen gesamt US$ – 7.0 00 7.0 00 7.0 00 7.0 00 7.0 00 8.000 8.000<br />
Steuerliches Ergebnis % 0,1 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3<br />
Steuerzahlungen US$ 27 133 133 133 133 133 133 133<br />
Mittelrückfl uss nach Steuern US$ -27 6.867 6.867 6.867 6.867 6.867 7.867 7.867<br />
Kapitalbindung US$ -103.027 -96.160 -89.293 -82.426 -75.559 -68.692 -60.825 -52.958<br />
Haftungsvolumen US$ – 7.000 14.000 21.000 28.000 35.000 43.000 51.000<br />
Anteiliges Fremdkapital 2) US$ 147.734 139.143 129.328 118.966 107.347 99.188 88.466 78.069<br />
1)<br />
Unter der Annahme eines Veräußerungserlöses in Höhe von 35 % des US-Dollar-Kaufpreises. In der Prospektkalkulation wird eine Veräußerung<br />
des Schiffes nach rund 16,25 Jahren unterstellt. Eine Veräußerung des Schiffes ist jedoch nach entsprechendem Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich. Der im Veräußerungsfall tatsächlich realisierte Erlös ist abhängig von dem Zustand des<br />
Schiffes und den Marktverhältnissen zum Veräußerungszeitpunkt.<br />
2)<br />
Anteiliges Hypothekendarlehen und anteiliger Kontokorrentkredit jeweils per Jahresende.<br />
Bei den in der Spalte “Gesamt” abgebildeten Zahlen handelt es sich um die kumulierten Werte der einzelnen Jahre. Die Unsicherheiten in den<br />
einzelnen Jahren bestehen daher auch für die Spalte “Gesamt”.<br />
Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
40
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Ergebnisprognose<br />
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Summe<br />
1<br />
Verkauf Gesamt<br />
– – – – – – – – – 103.000 – 103.000<br />
– – – – 7,3 11,1 11,5 8,6 12,0 50,5 66,1 116,6<br />
9 , 0 9, 5 9,5 10,0 2, 7 - 1,1 - 1, 5 1,4 4, 0 94,5 8 ,5 103,0<br />
9,0 9,5 9,5 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 16,0 145,0 74,6 219,6<br />
9.000 9.500 9.500 10. 000 10. 000 10. 000 10. 000 10. 000 16. 000 145 .000 74. 59 3 219. 593<br />
0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 4,9 – 4,9<br />
133 133 133 133 133 133 133 133 133 2.15 4 – 2.15 4<br />
8.867 9.367 9.367 9.867 9.867 9.867 9.867 9.867 15.867 142.846 74.593 217.439<br />
-44.091 -34.724 -25.357 -15.490 -5.623 4.244 14.112 23.979 39.846 – – 114.439<br />
60.000 69.500 79.000 89.000 91.710 90.645 89.120 90.515 94.478 – – –<br />
68.382 58.814 52.703 43.537 33.930 23.872 13.353 5.755 600 – – –<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
41
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Investitionsrechnung<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Investition und Finanzierung<br />
Investition TUS$ in %<br />
1. Kaufpreis des Schiffes 39.700 88,1<br />
2. Erstausrüstung 250 0,6<br />
3. Dienstleistung vor Ablieferung 600 1,3<br />
4. Zwischenfi nanzierungszinsen 202 0,4<br />
5. Rechts- und Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle,<br />
252 0,6<br />
Gutachten, Handelsregister etc.<br />
6. Emission, Werbung und Marketing<br />
1) 2)<br />
2.309 5,1<br />
7. Projektierung 1.421 3,2<br />
8. Treuhandgebühren 103 0,2<br />
9. Liquiditätsreserve<br />
2)<br />
224 0,5<br />
Gesamtinvestition 45.060 100,0<br />
Finanzierung TUS$ in %<br />
10. Schiffshypothekendarlehen 25.800 57,3<br />
11. Kontokorrentkredit 1.500 3,3<br />
12. Kommanditkapital<br />
Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG<br />
Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />
310<br />
10<br />
10<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> 25<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5<br />
Emissionskapital 17.400<br />
1) 2)<br />
17.760 39,4<br />
Gesamtfinanzierung 45.060 100,0<br />
1)<br />
Zuzüglich Agio in Höhe von 3 % (TUS$ 533), das gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages für weitere Emissionskosten verwendet wird.<br />
2)<br />
Sofern die Komplementärin von ihrem im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Recht Gebrauch macht, die Liquiditätsreserve durch zusätzliches<br />
Eigenkapital zu erhöhen, verändern sich diese Positionen entsprechend.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
42
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Investitionsrechnung<br />
Erläuterungen zur Investitionsrechnung<br />
zu 1. Kaufpreis des Schiffes<br />
Die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG hat den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> über<br />
eine 100 %- ige Tochtergesellschaft, die Oyster<br />
Marine SA, mit Vertrag vom 2. Juli 2004 zu einem<br />
Kaufpreis in Höhe von US$ 39,0 Mio. erworben.<br />
Zusätzlich wurde am 2. Juli 2004 ein Commission<br />
Agreement mit Messer R.S. Platou Shipbrokers AS,<br />
Oslo, Norwegen, in Höhe von TUS$ 700 geschlossen.<br />
Der Kaufpreis war in Höhe von 10 % nach Abschluss<br />
des Kaufvertrages anzuzahlen und ist in<br />
Höhe von 90 % bei Übergabe des Schiffes fällig. Mit<br />
Datum vom 23. März 2005 ist die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG direkt<br />
in den Kaufvertrag eingetreten.<br />
zu 2. Erstausrüstung<br />
Hierbei handelt es sich um die kalkulierten Kosten<br />
für die Erstausrüstung des Schiffes in Höhe von<br />
TUS$ 250.<br />
zu 3. Dienstleistung vor Ablieferung<br />
Hierbei handelt es sich um einen vertraglich fest<br />
vereinbarten Betrag für die Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG<br />
in Höhe von TUS$ 600. Die Vergütung ist spätestens<br />
zum 31. Dezember 2005 fällig.<br />
zu 4. Zwischenfinanzierungszinsen<br />
Hierbei handelt es sich um kalkulierte Kosten für<br />
die Vorfi nanzierung der Kaufpreisanzahlung.<br />
zu 5. Sonstige Aufwendungen<br />
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um vereinbarte<br />
Festpreise für Dienstleistungen sowie<br />
die Bearbeitungsgebühren der Bankendarlehen.<br />
zu 6., 7. Emission, Werbung, Marketing und<br />
Projektierung<br />
Hierbei handelt es sich um Leistungen der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft. Aus diesen Vergütungen<br />
werden unter anderem sämtliche Vertriebsprovisionen<br />
gezahlt. Die vertraglichen Vergütungen<br />
setzen sich wie folgt zusammen:<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“<br />
Emission, Werbung und<br />
Marketing<br />
TUS$ 2.309 zzgl. Agio in<br />
Höhe von TUS$ 533<br />
Fälligkeit spätestens am 31.12.2005<br />
Projektierung TUS$ 1.421<br />
Fälligkeit spätestens am 31.12.2005<br />
zu 8. Treuhandgebühren<br />
Diesen vertraglich festgelegten Betrag erhält die<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH für die Einrichtung der<br />
Treuhandverwaltung und die Verwaltungs tätigkeit<br />
im Jahr 2005. Die Vergütung beträgt TUS$ 100<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bis spätestens<br />
zum 31. Dezember 2005 fällig. Weiter ist<br />
aus Vorsichtsgründen ein Anteil von 20 % der<br />
hierauf anfallenden Vorsteuern als nicht abzugsfähig<br />
berücksichtigt worden.<br />
zu 9. Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve dient auch dem Ausgleich<br />
unterjähriger Liquiditätsschwankungen und damit<br />
der Dispositionsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft.<br />
zu 10. Schiffshypothekendarlehen<br />
Das zugesagte Schiffshypothekendarlehen der<br />
Beteiligungsgesellschaft beträgt US$ 25,8 Mio.<br />
und wird bei Übernahme des Schiffes abgerufen.<br />
zu 11. Kontokorrentkredit<br />
Der Beteiligungsgesellschaft wurde ein Kontokorrentkredit<br />
in Höhe von TUS$ 1.500 eingeräumt.<br />
zu 12. Kommanditkapital<br />
Es handelt sich um das gemäß § 3 Ziffer 2 und 3<br />
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
vorgesehene Kommanditkapital in<br />
Höhe von insgesamt TUS$ 17.760. Hiervon entfallen<br />
TUS$ 360 auf die bereits beigetretenen Kommanditisten<br />
gemäß § 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Das restliche Kapital in Höhe von<br />
TUS$ 17.400 entfällt auf das noch zu platzierende<br />
Emissionskapital.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
43
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Investitionsrechnung<br />
Sollte die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
von ihrem Recht nach § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
Gebrauch machen, das Gesellschaftskapital<br />
um maximal weitere TUS$ 500 zu<br />
erhöhen, ändern sich die Positionen 6., 9., 12. und<br />
damit das Gesamtinvestitions- und -fi nanzierungsvolumen<br />
entsprechend.<br />
Sämtliche Beträge (bis auf Position 8.) sind ohne<br />
Umsatzsteuer kalkuliert. Sofern diese anfällt und<br />
der Vorsteuerabzug nicht möglich ist, muss sie<br />
von der Beteiligungsgesellschaft aus der Liquiditätsreserve<br />
getragen werden. Überschreitungen bzw.<br />
Unterschreitungen der Kosten gehen zu Lasten<br />
bzw. zu Gunsten der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Nachfolgend zusammenfassend eine komprimierte<br />
Aufgliederung der Mittelverwendung.<br />
Komprimierte Aufgliederung<br />
der Mittelverwendung<br />
TUS$ in % des<br />
Gesamt aufwandes<br />
(inkl. Agio)<br />
in % des<br />
Kommandit kapitals<br />
(inkl. Agio)<br />
1. Kaufpreis inklusive Nebenkosten 40.550 89,4 221,7<br />
2. <strong>Fonds</strong>abhängige Kosten<br />
2.1. Vergütung 4.262 9,4 23,3<br />
2.2. Sonstige Kosten 556 1,2 3,0<br />
Gesamtaufwand 45.368 100,0 248,0<br />
Die einzelnen Positionen sind hierbei wie folgt berücksichtigt:<br />
1. Kaufpreis des Schiffes, Erstausrüstung, Dienstleistung vor<br />
Ablieferung<br />
2.1. Emission, Werbung, Marketing, Projektierung, Agio<br />
2.2. Zwischenfi nanzierungszinsen, sonstige Aufwendungen,<br />
Treuhandgebühren<br />
Durch Rundungsdifferenzen sind Abweichungen möglich.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
44
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
Die Wirtschaftlichkeitsprognose unterliegt der Annahme, dass die Kaufoption durch Heidmar Inc. nach<br />
Ablauf der 7-jährigen Anfangsbeschäftigung nicht ausgeübt wird.<br />
Einnahmen und Betriebskosten 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Charter/Tag in US$ 18.400 18.400 18.400 18.475 18.750 18.750 18.750<br />
Schiffsbetriebskosten/Tag (inkl. Dockung) in US$ 4.600 4.600 4.715 4.833 4.954 6.448 5.205<br />
Kalkulierte Einsatztage 77 362 360 360 360 355 360<br />
Liquiditätsrechnung in TUS$<br />
1. Chartereinnahmen 1.417 6.661 6.624 6.651 6.750 6.656 6.750<br />
2. Bereederung/Management/Befrachtung 92 433 431 414 354 349 354<br />
3. Schiffsbetriebskosten 354 1.679 1.721 1.764 1.808 2.353 1.900<br />
4. Verwaltungskosten/Sonstige Aufwen dungen/<br />
sonstige Erträge<br />
55 155 156 157 160 163 166<br />
5. Reedereiüberschuss 916 4.394 4.317 4.316 4.428 3.790 4.330<br />
6. Zinserträge – 6 3 1 1 - 1<br />
7. Zinsaufwendungen 318 1.408 1.305 1.205 1.093 1.084 978<br />
8. Gewerbesteuer 199 10 10 10 10 10 10<br />
9. Ergebnis nach Zinsen 398 2.982 3.005 3.102 3.325 2.696 3.342<br />
10. Tilgungen – 1.500 2.000 2.000 2.000 1.910 1.640<br />
11. Korrekturen 440 -213 -19 -19 -19 -4 -17<br />
12. Liquiditätsreserve Investitionsphase 224 – – – – – –<br />
13. Auszahlungen 1) – 1.243 1.243 1.243 1.243 1.243 1.421<br />
in % des nom. Kommanditkapitals 1) 2) 0,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 8,0<br />
14. Liquidität p. a. 1.062 26 -257 -160 64 -461 264<br />
15. Liquidität kumuliert 1.062 1.088 831 672 735 274 538<br />
Steuerliche Ergebnisrechnung in TUS$<br />
16. Ergebnis nach Zinsen 398 2.982 3.005 3.102 3.325 2.696 3.342<br />
17. Abschreibungen 1.340 5.196 4.555 3.993 3.500 3.069 2.690<br />
18. Aufwendungen Investitionsphase 292 – – – – – –<br />
19. Plan-Gewinn (+)/-Verlust (-) -1.233 -2.214 -1.550 -891 -175 -372 652<br />
20. in % des nominellen Kommanditkapitals 2) -6,9 -12,5 -8,7 -5,0 -1,0 -2,1 3,7<br />
21. in % des nominellen Kommandit kapitals 2)<br />
gemäß § 5 a EStG (Tonnagesteuer)<br />
0,1 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3<br />
22. Kapitalkonto in % des Kommandit kapitals 2) 96,1 76,6 60,9 48,8 40,9 31,8 27,4<br />
1)<br />
Die Auszahlungen beinhalten auch die Rückführung des Kommanditkapitals zzgl. Agio.<br />
2)<br />
Alle Prozentangaben beziehen sich auf das Kommanditkapital ohne Agio.<br />
3)<br />
Es handelt sich hierbei um den kalkulierten Veräußerungserlös in Höhe von 35 % des Kaufpreises des Schiffes in US-Dollar.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
46
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Verkauf Gesamt<br />
18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 18.750 – –<br />
5.335 5.468 5.605 7.115 5.889 6.036 6.187 6.342 7.871 6.664 – –<br />
360 360 360 355 360 360 360 360 355 360 – –<br />
3)<br />
6.750 6.750 6.750 6.656 6.750 6.750 6.750 6.750 6.656 6.750 13.895 122.716<br />
354 354 354 349 354 354 354 354 349 354 – 5.962<br />
1.947 1.996 2.046 2.597 2.149 2.203 2.258 2.315 2.873 2.432 – 34.397<br />
170 173 177 180 184 188 192 196 200 204 541 3.417<br />
3)<br />
3)<br />
4.279 4.227 4.173 3.529 4.062 4.004 3.945 3.885 3.234 3.759 13.354 78.941<br />
2 4 6 2 1 2 2 4 3 18 – 56<br />
1.008 881 762 742 626 490 352 211 77 8 – 12.549<br />
11 11 11 11 11 11 11 11 12 12 – 373<br />
3.262 3.339 3.406 2.778 3.426 3.505 3.585 3.666 3.148 3.757 13.354 66.076<br />
1.640 1.640 1.640 1.640 1.640 1.640 1.640 1.640 1.630 – 1.500 27.300<br />
6 -20 -19 -5 -22 -23 -22 -22 -22 – – –<br />
– – – – – – – – – – – 224<br />
1.421 1.598 1.687 1.687 1.776 1.776 1.776 1.776 1.776 2.842 13.248 39.000<br />
8,0 9,0 9,5 9,5 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 16,0 74,6 219,6<br />
206 81 59 -555 -12 66 146 228 -281 916 -1.393 –<br />
745 825 885 330 318 384 530 759 478 1.393 – –<br />
3.262 3.339 3.406 2.778 3.426 3.505 3.585 3.666 3.148 3.757 13.354 66.076<br />
2.358 2.067 1.836 1.836 1.836 1.836 1.836 1.836 1.836 1.836 1.620 45.077<br />
– – – – – – – – – – – 292<br />
903 1.272 1.570 942 1.590 1.669 1.749 1.830 1.312 1.921 11.734 20.707<br />
5,1 7,2 8,8 5,3 9,0 9,4 9,8 10,3 7,4 10,8 66,1 116,59<br />
0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 –<br />
24,5 22,7 22,0 17,8 16,8 16,2 16,0 16,3 13,7 8,5 –<br />
Den Positionen dieser Wirtschaftlichkeitsprognose liegen umfangreiche Einzelberechnungen zugrunde. Zu einzelnen Positionen gibt die Anbieterin<br />
auf Anfrage Auskunft.<br />
Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
47
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
Bei der Kalkulation des Beteiligungsangebotes<br />
wurde ein Prognosezeitraum von rund 16,25 Jahren<br />
zugrunde gelegt. Dieser Prognosezeitraum<br />
wurde an die kalkulierte Laufzeit der Finanzierung<br />
des Schiffes angelehnt. Eine Veräußerung des<br />
Schiffes ist jedoch nach entsprechendem Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung auch zu<br />
einem anderen Zeitpunkt möglich.<br />
zu 1. und 2. Chartereinnahmen/<br />
Bereederung/Management/Befrachtung<br />
Die Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft basieren<br />
auf dem abgeschlossenen Chartervertrag<br />
bzw. anschließenden Charterannahmen:<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Charterer<br />
Dauer der Festcharterrate<br />
Charterhöhe<br />
Anschließende<br />
Poolbeschäftigung<br />
(fest vereinbart)<br />
Kaufoption<br />
Heidmar Inc.<br />
3 Jahre (+/- 45 Tage)<br />
US$ 18.400,- pro Tag<br />
4 Jahre im Star Tankers Pool,<br />
kalkulierte Poolrate: US$<br />
18.750,– netto pro Tag<br />
Kaufoption in Höhe von US$<br />
34,5 Mio. zu Gunsten des<br />
Charterers Heidmar Inc. nach<br />
7 Jahren, sofern die durchschnittliche<br />
Poolrate im 4.<br />
bis 7. Jahr mindestens US$<br />
18.400,– netto pro Tag beträgt<br />
Kalkulierte Anschlusscharter US$ 18.750,– netto pro Tag<br />
bis Laufzeitende<br />
Bereederungsgebühr 4,5 %<br />
Managementvergütung 0,75 %<br />
Befrachtungskommission 1,25 % während der Anfangsbeschäftigung<br />
Kalkulierte Einsatztage 2005: 77 Tage, 2006: 362<br />
Tage, anschließend wurde<br />
generell von 360 Tagen p. a.,<br />
in Jahren mit Klassedockung<br />
von 355 Tagen p. a. ausgegangen<br />
Die Bereederungsgebühr in Höhe von 4,5 % auf die<br />
laufenden Einnahmen erhält die Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH &<br />
Co. KG.<br />
Des Weiteren ist eine Vergütung für die <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> für die Unterstützung des Managements<br />
in Höhe von 0,75 % der Chartereinnahmen berücksichtigt.<br />
Die vereinbarte Befrachtungskommission während<br />
der Erstcharter beträgt gemäß Chartervertrag 1,25 %<br />
auf die Chartereinnahmen und wird als Adresskommission<br />
an den Charterer Heidmar Inc. gezahlt.<br />
Der in der Spalte Verkauf ausgewiesene Betrag<br />
beinhaltet den kalkulierten Veräußerungserlös in<br />
Höhe von 35 % des US$-Kaufpreises des Schiffes.<br />
zu 3. Schiffsbetriebskosten<br />
Die Schiffsbetriebskosten fallen zum größten Teil in<br />
US-Dollar an und wurden vom Vertragsreeder mit<br />
US$ 4.600,– pro Tag anhand von Erfahrungswerten<br />
ermittelt. Der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> soll unter deutscher<br />
Flagge eingesetzt werden. Die daraus resultierenden<br />
Mehrkosten werden auf die von der Tonnagesteuer<br />
profi tierenden Schiffe, die von CST<br />
be reedert werden, umgelegt. Bei dem Ausweis handelt<br />
es sich um Schiffbetriebskosten nach Verrechnung<br />
der Umlage.<br />
Ab 2007 werden die Schiffsbetriebskosten über die<br />
Laufzeit der Beteiligung mit 2,5 % p.a. gesteigert.<br />
Kosten für Trockendock und Klassearbeiten wurden<br />
mit jeweils TUS$ 500 für die Jahre 2010, 2015 und<br />
2020 gesondert kalkuliert.<br />
Die Versicherungssummen decken das gesamte Investitionsvolumen<br />
gemäß der Investitionsrechnung<br />
auf Kaufpreisbasis ab.<br />
zu 4. Verwaltungskosten/Sonstige Aufwendungen/sonstige<br />
Erträge<br />
Neben der gemäß § 11 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
anfallenden Haftungsvergütung für die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie Beiratsvergütungen werden<br />
Aufwendungen für Jahresabschlussprüfungen,<br />
Beratungen etc. angesetzt, die erstmals im Jahr<br />
2007 und in den Folgejahren mit 2,5 % (ohne Komplementärvergütungen<br />
und Beiratsvergütungen)<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
48
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
gesteigert werden. Ferner sind ab 2006 Treuhandvergütungen<br />
in Höhe von 0,5 % p. a. des treuhänderisch<br />
verwalteten Kapitals enthalten. Weiter ist<br />
aus Vorsichtsgründen ein Anteil von 20 % der auf<br />
die Treuhandvergütung anfallenden Vorsteuern als<br />
nicht abzugsfähig berücksichtigt worden.<br />
Der in der Spalte Verkauf ausgewiesene Betrag<br />
beinhaltet die Vergütung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin für die Abwicklungsarbeiten beim<br />
Verkauf des Schiffes in Höhe von 3 % des Bruttoveräußerungserlöses<br />
(§ 11 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />
sowie die vereinbarte Vergütung der<br />
Treuhänderin für den mit der Liquidation verbundenen<br />
Mehraufwand.<br />
zu 6. und 7. Zinserträge/Zinsaufwendungen<br />
Die Zinsaufwendungen enthalten die Zinsen für<br />
das Schiffshypothekendarlehen und den Kontokorrentkredit.<br />
Für das Schiffshypothekendarlehen auf US-Dollar-<br />
Basis wird bis einschließlich 2009 mit einem Zinssatz<br />
von 5,5 % p. a., bis einschließlich 2011 mit<br />
6,0 % p. a., bis einschließlich 2014 mit 7,0 % p. a.<br />
und anschließend mit 8 % p. a., jeweils inklusive<br />
Bankenmargen, gerechnet. Die Berechnung der<br />
Zinsen erfolgt auf Basis von 365/360 Tagen.<br />
Für den Kontokorrentkredit wird mit einem Sollzinssatz<br />
von 7,5 % p. a. und einem Habenzinssatz<br />
von 2 % p. a. nach Abzug der Kapitalertragsteuer<br />
kalkuliert.<br />
zu 8. Gewerbesteuer<br />
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt unter<br />
Berücksichtigung eines Gewerbesteuerhebesatzes<br />
von 470 %.<br />
zu 10. Tilgungen<br />
Das zur Finanzierung des Schiffes zugesagte<br />
Schiffshypothekendarlehen in Höhe von TUS$<br />
25.800 wird bei Übernahme des Schiffes abgerufen.<br />
Die Tilgung des Darlehens erfolgt quartalsweise<br />
bei einer Laufzeit von 10 Jahren, beginnend<br />
im April 2006. Die Tilgungen betragen TUS$ 500<br />
für die Raten 1-18 und TUS$ 410 für die Raten<br />
19-39. Zusammen mit der letzten Rate ist der<br />
dann noch offene Restbetrag des Darlehens in<br />
Höhe von TUS$ 8.190 fällig. Die Kalkulationen<br />
gehen davon aus, dass für diesen Betrag eine Refi<br />
nanzierung über weitere 5 Jahre zu gleichen<br />
Tilgungsraten erfolgen kann.<br />
In der Zeit der feststehenden Charterrate der<br />
Anfangsbeschäftigung von ca. 3 Jahren sollen Tilgungen<br />
in Höhe von insgesamt rund US$ 5,5 Mio.<br />
(entsprechen ca. 21,3 % des ursprünglichen Dar -<br />
l ehens) geleistet werden.<br />
Der in der Spalte Verkauf ausgewiesene Betrag<br />
betrifft die Rückzahlung des Kontokorrentkredites.<br />
Eine ausführliche Darstellung der Darlehensverträge<br />
erfolgt im Kapitel “Rechtliche Grundlagen”<br />
auf den Seiten 71 bis 73.<br />
zu 11. Korrekturen<br />
Diese Position berücksichtigt die nicht liquiditätswirksamen<br />
Aufwands- und Ertragspositionen (z. B.<br />
Zinsabgrenzungen und Buchgewinne/-verluste).<br />
zu 12. Liquiditätsreserve Investitionsphase<br />
Es handelt sich hierbei um die Liquiditätsreserve<br />
aus der Investitionsphase.<br />
zu 13. Auszahlungen<br />
Die vorgesehenen Auszahlungen an die Kommanditisten<br />
erfolgen gemäß Prognose ab 2006 mit<br />
insgesamt 7 % p. a., steigend auf 16 % p. a. für das<br />
Jahr 2021. Insgesamt sollen die Auszahlungen 145 %<br />
betragen. Hinzu kommt der Erlös aus der Veräußerung.<br />
Es sind jährliche Auszahlungen im Dezember<br />
eines jeden Jahres vorgesehen, erstmals im<br />
Dezember 2006.<br />
zu 15. Liquidität kumuliert<br />
Bei der ausgewiesenen kumulierten Liquidität<br />
handelt es sich wie bei der Liquiditätsreserve um<br />
die zur Verfügung stehende Liquidität unter Ausnutzung<br />
der vollen Kontokorrentkreditlinie.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
49
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
zu 17. Abschreibungen<br />
Der Kaufpreis des Schiffes wird zusammen mit den<br />
anteiligen Positionen 2., 3. und 5. (exkl. der Gebühren<br />
der Bankendarlehen) bis 8. der Investitionsrechnung<br />
auf Seite 42 unter Berücksichtigung des steuerlichen<br />
Schrottwertes über rund 16,25 Jahre abgeschrieben.<br />
Die Abschreibung im Jahr der Übernahme des Schiffes<br />
wird monatsweise ermittelt. Der unter Verkauf<br />
ausgewiesene Betrag beinhaltet den kalkulierten<br />
steuerlichen Restbuchwert des Schiffes.<br />
zu 18. Aufwendungen Investitionsphase<br />
Die Aufwendungen der Investitionsphase beinhalten<br />
im Wesentlichen Ausgaben für die Zinsen<br />
der Anzahlungsfi nanzierung des Kaufpreises und<br />
die Bearbeitungsgebühr der Bankendarlehen. Die<br />
Zinsen der Anzahlungsfi nanzierung beinhalten aus<br />
Vereinfachungsgründen die kumulierten Werte für<br />
die Jahre 2004 und 2005.<br />
zu 19. bis 21. Plan-Gewinn (+)/-Verlust (-)<br />
Das steuerliche Ergebnis wird ab 2005 gemäß<br />
§ 5 a EStG (Tonnagesteuer) pauschal anhand der<br />
Größe des Schiffes ermittelt.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
50
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Sensitivitätsanalysen<br />
Sensitivitätsanalysen<br />
In dem Kapitel “Risiken der Beteiligung” auf<br />
den Seiten 16 bis 23 wurden ausführlich die<br />
wirtschaftlichen Risiken dieses Beteiligungsangebotes<br />
dargestellt. Im Folgenden erläutern<br />
Sensitivitätsanalysen den Anlegern die Auswirkungen<br />
sowohl negativer als auch positiver<br />
Abweichungen von den prognostizierten<br />
Werten der Ergebnisprognose. Dabei werden<br />
unterschiedliche Annahmen zum Zinsniveau,<br />
den Chartereinnahmen, dem Veräußerungserlös<br />
und den Schiffsbetriebskosten dargestellt.<br />
In den einzelnen Szenarien wird dabei<br />
unterstellt, dass sämtliche weiteren kalkulierten<br />
Annahmen prospektgemäß verlaufen.<br />
Die Analyse vergleicht den für den Anleger zu<br />
erwartenden Mittelrückfluss nach Steuern.<br />
Es wurde in den verschiedenen Szenarien von<br />
folgenden Annahmen ausgegangen:<br />
u Veräußerungserlös<br />
In den Kalkulationen dieses Verkaufsprospektes<br />
wurde ein Veräußerungserlös von 35 % des Kaufpreises<br />
(inkl. Fremdkommission) des Schiffes (in<br />
US$) kalkuliert. Das dargestellte Szenario berücksichtigt<br />
Veräußerungserlöse von 15 %, 25 %, 45 %<br />
und 55 % des Kaufpreises in US-Dollar.<br />
u Charterrate nach Festcharter<br />
In der Grafi k wird in einem Positiv- und Negativszenario<br />
dargestellt, wie sich der Mittelrückfl uss<br />
nach Steuern an die Anleger bei einer Veränderung<br />
der Charterrate zu den kalkulierten Poolraten/der<br />
Anschlusscharterrate um 10 bzw. 20<br />
Prozentpunkte nach Ablauf der 3-jährigen fest<br />
vereinbarten Charterrate mit Heidmar Inc. verändert.<br />
u Zinsniveau<br />
In der Grafi k wird in einem kombinierten Positivund<br />
Negativszenario dargestellt, wie sich der Mittelrückfl<br />
uss nach Steuern an die Anleger bei einer<br />
Veränderung des Zinsniveaus zu den Prospektannahmen<br />
um 1 bzw. 2 Prozentpunkte verändert.<br />
Bei den Positiv- und Negativszenarien handelt es<br />
sich um Beispiele. Größere Abweichungen vom<br />
Basisszenario sind grundsätzlich möglich. Die<br />
Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines der abgebildeten<br />
Szenarien ist wirtschaftlich sinnvoll nicht zu<br />
konkretisieren.<br />
Die nachfolgende Tabelle fasst die oben genannten<br />
Szenarien noch einmal zusammen:<br />
u Schiffsbetriebskosten<br />
Im betreffenden Szenario wurde jeweils eine positive<br />
wie auch negative Abweichung der prospektierten<br />
Betriebskosten von 5 bzw. 10 Prozentpunkten<br />
dargestellt.<br />
negatives<br />
Szenario 2<br />
negatives<br />
Szenario 1<br />
positives<br />
Szenario 1<br />
positives<br />
Szenario 2<br />
Veräußerungserlös 15 % 25 % 45 % 55 %<br />
Schiffsbetriebskosten + 10 % + 5 % - 5 % - 10 %<br />
Charterrate nach Festcharter - 20 % - 10 % + 10 % + 20 %<br />
Zinsniveau + 2 % + 1 % - 1 % - 2 %<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
52
Der <strong>Fonds</strong> in Zahlen – Sensitivitätsanalysen<br />
Sensitivitätsszenario <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> (Prognose)<br />
Mittelrückfluss nach Steuern in US$<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
Veräußerungserlös<br />
Charterrate nach Festcharter<br />
Schiffsbetriebskosten<br />
Zinsniveau<br />
100.000<br />
negatives<br />
Szenario 2<br />
negatives<br />
Szenario 1<br />
Prospekt<br />
positives<br />
Szenario 1<br />
positives<br />
Szenario 2<br />
u Kaufoption des Charterers<br />
Die folgende Übersicht verdeutlicht die Auswirkungen<br />
für den Anleger bei Ausübung der Kaufoption<br />
nach 7 Jahren durch den Charterer. Hierbei wurden<br />
durchschnittliche Netto-Poolraten für die 4-jährige<br />
Poolbeschäftigung nach Ablauf der 3-jährigen Anfangsbeschäftigung<br />
von US$ 18.400,– (Mindestrate,<br />
nach der der Charterer das Recht zur Ausübung<br />
der Option besitzt), von US$ 18.750,– (Prospektkalkulation)<br />
und von US$ 23.900,– (durchschnittliche<br />
Poolrate des Star Tankers Pool von 2001 bis<br />
Ende 2004) gegenübergestellt.<br />
Prognostizierter Mittelrückfluss nach Ausübung der Kaufoption<br />
in % der Kommanditbeteiligung (ohne Agio)<br />
Durchschnittliche Poolrate (netto) US$ 18.400 18.750 23.900<br />
Auszahlungen % 151,2 154,4 195,2<br />
Steuerzahlungen % 0,9 0,9 0,9<br />
Mittelrückfluss nach Steuern % 150,3 153,5 194,3<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
53
Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />
Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />
u Art der Vermögensanlage<br />
Es ist vorgesehen, dass sich die Anleger treugeberisch<br />
durch den Erwerb von Kommanditbeteiligungen<br />
(Treuhandvermögen) an der folgenden Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligen:<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG, Hamburg, eingetragen unter der Nr. HRA<br />
99646 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot ermöglicht<br />
Anlegern, sich zunächst als Treugeber über die<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg, an der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu beteiligen. Die Anleger haben<br />
das Recht, von der Treuhänderin die Übertragung<br />
des für sie gehaltenen Treuhandanteiles zu verlangen<br />
und damit direkt im Handelsregister eingetragen<br />
zu werden. In jedem Fall erfolgt die Verwaltung<br />
der Beteiligungen für die Anleger auf der Grundlage<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
u Gesamtvolumen (Emissionskapital)<br />
Die Pflichteinlagen betragen insgesamt US$<br />
17.400.000,–. Zusätzlich kann die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin entscheiden, dass das<br />
Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
um weitere US$ 500.000,– bis spätestens zum<br />
31. Dezember 2006 erhöht wird. Auf die Pfl ichteinlagen<br />
ist ein Agio in Höhe von 3 % zu leisten.<br />
Die Kommanditisten werden mit einer Hafteinlage<br />
von 1 0,20 je US$ 1,00 Pfl ichteinlage in das Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
u Mindestbeteiligung/-anzahl<br />
Die Mindestbeteiligungssumme soll US$ 20.000,–<br />
zzgl. 3 % Agio betragen. Höhere Einlagen sollen<br />
durch US$ 5.000,– teilbar sein. Die Mindestanzahl<br />
an angebotenen Beteiligungen beträgt eins.<br />
Mindestbeteiligung/-anzahl<br />
Belässt es der Anleger bei der treugeberischen<br />
Beteiligung über die Treuhandkommanditistin, ste-<br />
Mindestbeteiligungssumme<br />
Mindestanzahl<br />
US$ 20.000,– zzgl.<br />
3 % Agio<br />
eins<br />
Bis zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
haben sich nur die Gründungsgesellschafter<br />
(vergleiche “Gesellschaftskapital der Emittentin”,<br />
Seite 64) an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt.<br />
u Rechte der Kommanditisten<br />
Die Anleger können sich als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligen mit der Möglichkeit,<br />
die Übertragung des für sie gehaltenen Treuhandanteiles<br />
zu verlangen und damit direkt im<br />
Handelsregister eingetragen zu werden. Die Treuhand<br />
wandelt sich in diesem Fall in eine Verwaltungstreuhand.<br />
Bei direkter Beteiligung haftet der<br />
Anleger bis zur Höhe seiner Hafteinlage persönlich<br />
gegenüber Dritten, bei treuhänderischer Beteiligung<br />
haftet die Treuhänderin im Außenverhältnis<br />
bei entsprechender Ersatzpfl icht des Treugebers.<br />
Wurde die Einlage erbracht und nicht zurückgewährt,<br />
ist die persönliche Haftung nach deutschem<br />
Recht grundsätzlich ausgeschlossen.<br />
Die Kommanditisten haben entsprechend ihrer Beteiligung<br />
am Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
Anspruch auf Teilhabe am Ergebnis<br />
und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Die Kommanditisten können auf Gesellschafterversammlungen<br />
an der Willensbildung der Beteiligungsgesellschaft<br />
mitwirken. Ihre Stimmrechte<br />
richten sich nach der Höhe ihrer Beteiligung am<br />
Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Den Kommanditisten stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte<br />
betreffend die Angelegenheiten und<br />
Bücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft zu.<br />
Die Kommanditisten können ihre Beteiligung ordentlich<br />
mit einer Frist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresende<br />
kündigen, frühestens jedoch<br />
zum 31. Dezember 2021. Eine ordentliche Kündigung<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist<br />
bei Kündigung der Beteiligung möglich.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
54
Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />
hen ihm die vorgenannten Rechte teilweise unmittelbar<br />
(Recht zur Teilnahme an und Abstimmung<br />
in Gesellschafterversammlungen, Auskunfts- und<br />
Einsichtsrechte), stets aber mindestens mittelbar<br />
über die Treuhänderin zu. Er kann der Treuhänderin<br />
Weisungen erteilen, an die diese grundsätzlich<br />
gebunden ist.<br />
u Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist eine originär gewerblich<br />
tätige Kommanditgesellschaft. Bei Kommanditgesellschaften<br />
werden die Einkünfte der<br />
Gesellschaft den Gesellschaftern steuerlich zugerechnet.<br />
Die Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Die Option zur Tonnagesteuer nach<br />
§ 5 a EStG ist in 2005 vorgesehen, so dass den<br />
Auszahlungen nur geringe Steuerzahlungen gegenüberstehen.<br />
Auch ein etwaiger Veräußerungsgewinn<br />
ist durch die Tonnagesteuer abgegolten.<br />
Ein zu versteuernder Unterschiedsbetrag ergibt<br />
sich bei konzeptionsgemäßem Verlauf nicht (vgl.<br />
die ausführlichen Erläuterungen im Kapitel “Steuerliche<br />
Grundlagen” Seite 74 bis 79).<br />
Eine Kommanditbeteiligung an der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat<br />
von Beginn an steuerliche Auswirkungen, die der<br />
Anleger mit einem Steuerberater erörtern sollte.<br />
Aufgrund der Option zur Tonnagebesteuerung von<br />
Beginn an sind z. B. Zinsen und Aufwendungen im<br />
Zusammenhang mit einer individuellen Anteilsfi<br />
nanzierung der Kommanditisten nicht als Sonder<br />
betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.<br />
Die Anbieterin übernimmt keine Zahlungen von<br />
Steuern für die Anleger.<br />
u Übertragungsmöglichkeiten/Einschränkungen<br />
Grundsätzlich ist die Übertragung einer Beteiligung<br />
aufgrund einer Schenkung, eines Verkaufs<br />
oder im Erbfalle möglich. Bei einer treugeberischen<br />
Beteiligung erfolgt die Übertragung durch<br />
Vertragsübernahme des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
Bei einer unmittelbaren Beteiligung<br />
ist zusätzlich die Abtretung der Kommanditbeteiligung<br />
erforderlich. Im Erbfall erfolgt die<br />
Übertragung, ohne dass es einer Rechtshandlung<br />
bedarf.<br />
Folgende Einschränkungen bei der Übertragung<br />
bzw. der Handelbarkeit sind zu erwähnen:<br />
u Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
notwendig (nicht bei einer Übertragung<br />
auf Ehegatten oder Kinder).<br />
u Vorkaufsrecht zu Gunsten der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin (nicht bei einem Verkauf<br />
an Ehegatten oder Kinder).<br />
u Übertragungen sollen grundsätzlich nur mit Wirkung<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen.<br />
u Übertragungen sollen die Mindestbeteiligungssumme<br />
von US$ 20.000,– nicht unterschreiten.<br />
Höhere Beträge sollen durch US$ 5.000,– teilbar<br />
sein.<br />
u Erteilung einer auf die Beteiligungsgesellschaft<br />
ausgestellten und notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht<br />
durch den Erwerber bei<br />
unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist.<br />
Für den Handel der Anteile existiert keine gesetzlich<br />
vorgeschriebene Handelsplattform. Ein Verkauf der<br />
Beteiligung im Zweitmarkt kann somit weder bezüglich<br />
der Realisierung noch in Bezug auf den zu erzielenden<br />
Erlös garantiert werden (siehe “Risiken der<br />
Beteiligung - Fungibilität”, Seite 19 f.).<br />
u Geplante Laufzeit<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wurde für unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Die Prospektkalkulation<br />
geht von einer Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />
2021 aus. Der frühestmögliche ordentliche Kündigungszeitpunkt<br />
ist der 31. Dezember 2021.<br />
u Zahlstelle<br />
Folgende Zahlstelle führt bestimmungsgemäß<br />
Zahlungen an die Anleger aus:<br />
Zahlstelle<br />
Treuhänderin<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH,<br />
Neuer Wall 72,<br />
20354 Hamburg<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
55
Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />
u Zahlung des Erwerbspreises/Einzahlungskonto<br />
Der Erwerbspreis setzt sich aus der Zeichnungssumme<br />
zzgl. Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von<br />
3 % zusammen. Die Anleger haben den fälligen<br />
Erwerbspreis per Überweisung in US-Dollar auf<br />
das folgende Mittelverwendungskontrollkonto der<br />
Beteiligungsgesellschaft einzuzahlen:<br />
Mittelverwendungskontrollkonto<br />
Kontonummer 333 185.008<br />
Bankleitzahl 200 303 00<br />
Bank<br />
Conrad Hinrich Donner<br />
Bank <strong>AG</strong>, Hamburg<br />
u Zeichnungsfrist<br />
Die Zeichnungsfrist beginnt nach Ablauf des auf<br />
den Tag der Veröffentlichung folgenden Werktages.<br />
Sie endet mit der vollständigen Zeichnung<br />
des Emissionskapitals, spätestens am 31. Dezember<br />
2006. Eine vorzeitige Schließung des Beteiligungsangebotes<br />
sowie eine Kürzung von Beteiligungsbeträgen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
u Abwicklungswährung<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot wird in US-<br />
Dollar abgewickelt.<br />
u Einzahlungsmodalitäten<br />
Die Einzahlung des Erwerbspreises ist wie folgt zu<br />
leisten:<br />
Einzahlungen<br />
100 % + 3 % Agio nach Annahme<br />
Eine standardmäßige Anteilsfi nanzierung ist nach<br />
der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft nicht<br />
vorgesehen und wird weder von der Anbieterin<br />
noch vom Vertriebsbeauftragten angeboten. Jeder<br />
Anleger hat jedoch grundsätzlich die Möglichkeit,<br />
eine individuelle Anteilsfi nanzierung über seine<br />
Hausbank vorzunehmen.<br />
u Annahme der Beitrittserklärung<br />
Dem Verkaufsprospekt ist die Beitrittserklärung<br />
beigefügt, die vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich<br />
unterschrieben direkt oder über den<br />
Vertriebsbeauftragten bei der Anbieterin, der<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, einzureichen ist.<br />
Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch<br />
die Treuhänderin, die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Neuer<br />
Wall 72, 20354 Hamburg, und wird schriftlich<br />
unter Angabe der Treuhandnummer bestätigt. Da<br />
das Emissionskapital begrenzt ist, kann die Annahme<br />
einer Beitrittserklärung nicht garantiert<br />
werden.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
56
Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />
u Ausgabeaufschlag<br />
Es wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von<br />
3 % auf die Zeichnungssumme gemäß Beitrittserklärung<br />
erhoben.<br />
u Handelsregistereintragung<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH wird als Treuhandkommanditistin<br />
unmittelbar in das Handelsregister eingetragen.<br />
Der Eintrag der Treugeber (Kommanditisten)<br />
in das Handelsregister ist bis spätestens zum<br />
30. September 2007 vorgesehen. Sofern der Beteiligungsgesellschaft<br />
die zur Eintragung erforderliche<br />
notariell beglaubigte Vollmacht nicht zum vorgenannten<br />
Termin vorliegt, ist eine Eintragung ins Handelsregister<br />
nur noch auf eigene Kosten möglich.<br />
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt mit<br />
einer Hafteinlage von 1 0,20 je US$ 1,00 Pfl ichteinlage.<br />
u Zusatzkosten bei Erwerb, Verwaltung, Veräußerung<br />
der Beteiligung<br />
Die Anleger haben das Recht, sich selbst auf eigene<br />
Kosten an Stelle der Treuhandkommanditistin in<br />
das Handelsregister eintragen zu lassen. Voraussetzung<br />
für die Eintragung in das Handelsregister<br />
ist eine auf die Beteiligungsgesellschaft ausgestellte<br />
und notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht.<br />
Die Notargebühren hierfür betragen gemäß<br />
§ 45 Abs. 1 KostO 1/4 einer vollen Gebühr nach<br />
dem zu beglaubigenden Wert. Dieser richtet sich<br />
nach der Höhe der Beteiligung. Die Gebühren betragen<br />
grundsätzlich jedoch höchstens 1 130,- zzgl.<br />
Auslagen und Umsatzsteuer (Stand: Mai 2005), sofern<br />
die vorgefertigte Handelsregistervollmacht der<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH verwendet wird. Gemäß § 3<br />
Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages können rückständige<br />
Einlagen der Anleger mit 1 % monatlich zu<br />
Lasten des entsprechenden Anlegers verzinst werden.<br />
Verlangt ein Anleger Einsicht in die Bücher<br />
und Papiere der Gesellschaft, so hat er die ihm ggf.<br />
entstehenden Kosten nach § 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
selbst zu tragen. Wird ein Anleger<br />
nach § 21 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen, so hat er<br />
die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden<br />
entstehenden Kosten zzgl. evtl. Verzugszinsen zu<br />
tragen. Die Kostenverteilung für die bei einem Ausscheiden<br />
zu erstellende Auseinandersetzungsbilanz<br />
ist in § 22 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />
Aufgrund der Abwicklung dieses Beteiligungsangebotes<br />
auf US-Dollar-Basis können für den Anleger<br />
erhöhte Bankgebühren für die Ein- und Auszahlungen<br />
anfallen. Sollten die Zahlungen nicht über ein<br />
US-Dollar-Konto des Anlegers abgewickelt werden,<br />
kommen Kursdifferenzen aus der Geld-/Briefspanne<br />
hinzu.<br />
Generell sind vom Anleger die von ihm persönlich<br />
veranlassten Kosten, wie z. B. Telefon, Porto, Bankgebühren,<br />
Steuerberatungskosten oder Reisekosten,<br />
zu tragen.<br />
Bei Veräußerung der Beteiligung sind vom Anleger<br />
ggf. anfallende Nebenkosten wie z. B. Gutachteroder<br />
Transaktionskosten zu tragen (vgl. Kapitel<br />
“Rechtsverhältnisse der Emittentin” Seite 66 f.).<br />
Da die Höhe der vorstehend genannten Kosten<br />
jeweils unter anderem von den persönlichen Verhältnissen<br />
oder der Höhe der Beteiligung des Anlegers<br />
abhängig ist, ist eine Quantifi zierung nicht<br />
möglich. Weitere Kosten bei Erwerb, Verwaltung<br />
und Veräußerung der Beteiligung fallen für den<br />
Anleger nicht an.<br />
u Weitere Leistungen des Anlegers<br />
Weitere Leistungen, insbesondere weitere Zahlungen<br />
über den Erwerbspreis hinaus, sind von den<br />
Anlegern nicht zu erbringen.<br />
u Auf die angebotene Vermögensanlage anwendbares<br />
Recht/Angebotene Teilbeträge im Ausland<br />
Das Beteiligungsangebot wird grundsätzlich nur in<br />
Deutschland öffentlich zur Zeichnung angeboten.<br />
Einzelplatzierungen können jedoch in Österreich,<br />
Luxemburg oder der Schweiz erfolgen. Für sämtliche<br />
Rechtsbeziehungen mit dem Anleger einschließlich<br />
der Rechtsbeziehungen vor dem Beitritt<br />
zur Gesellschaft und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
wird deutsches Recht zugrunde ge-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
57
Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage<br />
legt. Vertragssprache und Sprache für die weitere<br />
Kommunikation ist deutsch.<br />
u Beendigung der Vermögensanlage<br />
Grundsätzlich kann die Vermögensanlage auf folgende<br />
Weise beendet werden:<br />
u Verkauf des Schiffes <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> und<br />
Aufl ösung der Beteiligungsgesellschaft<br />
u Rückabwicklung der Beteiligung<br />
u Übertragung der Beteiligung<br />
u Ordentliche Kündigung der Beteiligung<br />
u Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Bei einem Verkauf des Schiffes oder einer Rückabwicklung<br />
wird das nach Begleichung sämtlicher<br />
Kosten und Aufwendungen aus und im Zusammenhang<br />
mit der Liquidation und nach Befriedigung der<br />
Gläubiger verbleibende Vermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />
unter allen Kommanditisten im Verhältnis<br />
ihrer Einlage verteilt. Über den Verkauf des<br />
Schiffes entscheidet die Gesellschafterversammlung.<br />
Hiervon abweichend besteht aus dem abgeschlossenen<br />
Chartervertrag unter bestimmten Voraussetzungen<br />
eine Kaufoption des Charterers (vgl.<br />
hierzu Seite 71 “Chartervertrag”). Unter ungünstigen<br />
Umständen kann es zu einer Rückabwicklung<br />
der Beteiligung kommen. In diesem Fall ist mit dem<br />
Verlust eines gegebenenfalls erheblichen Teiles der<br />
Vermögensanlage zu rechnen.<br />
Die Übertragungsmöglichkeiten sowie die Voraussetzungen,<br />
Auswirkungen und Kosten einer Übertragung<br />
sind auf Seite 55 “Übertragungsmöglichkeiten/Einschränkungen”<br />
sowie Seite 66 f. “Übertragung<br />
der Beteiligung/Ausscheiden aus der<br />
Kommanditgesellschaft” dargestellt.<br />
dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag auch der<br />
Bereederungsvertrag sowie der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
für die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG im Wortlaut<br />
abgedruckt.<br />
Die diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden<br />
Gutachten können von interessierten Anlegern<br />
(ggf. erst nach Abschluss eines Auskunftsvertrages)<br />
angefordert werden.<br />
u Verbraucherinformation bei Fernabsatzverträgen<br />
Sofern der Beitritt des Anlegers (Verbraucher)<br />
nicht aufgrund eines persönlichen Kontaktes mit<br />
dem Anlageberater erfolgt, sondern im Wege des<br />
Fernabsatzes, d. h. durch sogenannte Fernkommunikationsmittel<br />
(Telefon, Brief, Fax, elektronische<br />
Kommunikation wie E-Mail, Internet), sind<br />
nach § 312 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />
i.V.m. § 1 BGB-Informationspfl ichten-Verordnung<br />
(BGB-InfoV) dem Anleger gegenüber umfangreiche<br />
Informationen zu erteilen. Diese Informationen<br />
sind in dem hier vorliegenden Verkaufsprospekt<br />
vollständig enthalten. Auf eine gesonderte<br />
zusammenfassende Darstellung wurde daher verzichtet.<br />
Den Anlegern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht<br />
nach § 355 BGB zu. Die Einzelheiten des<br />
Widerrufes und seiner Rechtsfolgen ergeben sich<br />
aus der in der Beitrittserklärung enthaltenen<br />
Widerrufsbelehrung.<br />
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung sowie<br />
der Ausschluss aus der Gesellschaft und deren<br />
Folgen sind auf Seite 60 ff. “Angaben über die<br />
Emittentin” ausführlich erläutert.<br />
u Dokumentation<br />
Auf den Seiten 98 bis 120 dieses Verkaufsprospektes<br />
sind neben dem Gesellschaftsvertrag und<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
58
Rechtliche Grundlagen – Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
u Anlageziele, Anlagepolitik<br />
Der sich in dem Markt der Tankschifffahrt dem Wettbewerb<br />
stellende <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> soll für die Beteiligungsgesellschaft<br />
profi tabel betrieben werden<br />
und einen Totalgewinn für die Anleger erzielen. Das<br />
Marktumfeld und der relevante Schifffahrtsmarkt wurden<br />
bereits im Kapitel “Das Anlageobjekt - Schifffahrtsmarkt”<br />
beschrieben (siehe Seite 28-31).<br />
Die Nettoeinnahmen aus diesem öffentlichen Zeichnungsangebot<br />
werden zur Anschaffung des Anlageobjektes<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> verwendet. Für<br />
weitere Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht<br />
verwendet.<br />
Die Nettoeinnahmen aus der Einwerbung des Emissionskapitals<br />
reichen für die Realisierung der Investition<br />
nicht aus, daher ist die zusätzliche Aufnahme von<br />
Fremdkapital zur Realisierung der Gesamtinvestition<br />
erforderlich (siehe “Darlehensverträge”, Seite 71 ff.).<br />
Der Kaufvertrag für das Schiff wurde bereits geschlossen,<br />
die Ablieferung des Schiffes an die Beteiligungsgesellschaft<br />
soll Mitte Oktober 2005 erfolgen. Die<br />
Kaufpreiszahlung erfolgte vertragsgemäß zu 10 % bei<br />
Abschluss des Kaufvertrages. Die restlichen 90 % des<br />
Kaufpreises sind bei Übernahme des Schiffes zur Zahlung<br />
fällig.<br />
u Angaben über die Emittentin<br />
Der Anleger beteiligt sich mittelbar an der <strong>MT</strong><br />
<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin.<br />
Sitz und Geschäftsanschrift der <strong>MT</strong><br />
<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG ist Mattentwiete 1, 20457 Hamburg. Die<br />
Gesellschaft ist unter der Nummer HRA 99646 im<br />
Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.<br />
Die Gründung der Beteiligungsgesellschaft<br />
erfolgte am 1. Januar 2004. Als Kommanditgesellschaft<br />
(GmbH & Co. KG) unterliegt das Unternehmen<br />
deutschem Recht und ist gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft gehört keinem Konzern<br />
an.<br />
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb<br />
und der Betrieb des Rohöl- und Produktentankers<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />
vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />
zu fördern, oder mit ihm im Zusammenhang<br />
stehen.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat bisher keine weiteren<br />
Emissionen vorgenommen.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH mit einem Stammkapital von<br />
1 25.000,–, das jeweils zu 50 % von der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und der Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />
gehalten wird. Sitz und Geschäftsanschrift der<br />
Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH ist Mattentwiete 1, 20457 Hamburg.<br />
Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 91850<br />
im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg<br />
eingetragen. Die Gründung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin erfolgte am 20. Oktober<br />
2004. Geschäftsführer der Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH sind Volker<br />
Vormberg, Ulrich Schittek, Holger Schmitz und<br />
Dr. Torsten Teichert, alle Hamburg. Die Geschäftsführung<br />
der Beteiligungsgesellschaft ist die Hauptgeschäftstätigkeit<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />
Der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt<br />
die Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft.<br />
Sie leistet keine Kapitaleinlage.<br />
Für die Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält<br />
sie gemäß § 11 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
ab 2005 eine Vergütung in Höhe von US$<br />
20.000,– p. a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle<br />
Geschäfte der Beteiligungsgesellschaft, die den<br />
Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes<br />
der Beteiligungsgesellschaft überschreiten, bedürfen<br />
der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter<br />
bzw. des Beirates (vgl. § 6 Ziffer 4 bzw. Ziffer 5 des<br />
Gesellschaftsvertrages). Im Falle der Veräußerung<br />
des Schiffes oder bei Totalverlust erhält die per-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
60
Rechtliche Grundlagen – Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
sönlich haftende Gesellschafterin gemäß § 11 Satz<br />
2 des Gesellschaftsvertrages eine Vergütung für<br />
Abwicklungsarbeiten in Höhe von 3 % des Bruttoveräußerungserlöses<br />
bzw. der Versicherungsentschädigung<br />
zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Das von der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH vertretene<br />
Kommanditkapital wird von dieser im eigenen Namen<br />
und für Rechnung des jeweiligen Anlegers erworben<br />
und verwaltet. Die Beteiligung der Anleger<br />
erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages<br />
und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, die<br />
die Rechtsstellung der Gesellschafter jeweils untereinander<br />
und im Verhältnis zur persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin und der Treuhänderin regeln.<br />
Diese Verträge räumen den Anlegern<br />
umfangreiche Mitwirkungs-, Informations- und Überwachungsrechte<br />
ein.<br />
Gemäß § 3 Ziffer 5 in Verbindung mit § 17 Ziffer 3<br />
des Gesellschaftsvertrages haben die Anleger das<br />
Recht, sich selbst auf eigene Kosten an Stelle der<br />
Treuhandkommanditistin in das Handelsregister<br />
eintragen zu lassen mit der Maßgabe, dass sich<br />
das Treuhandverhältnis in eine Verwaltungstreuhand<br />
umwandelt (vgl. auch § 10 Ziffer 6 des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages). Voraussetzung<br />
für die Eintragung in das Handelsregister ist eine<br />
auf die Beteiligungsgesellschaft ausgestellte und<br />
notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht.<br />
Die Notargebühren hierfür betragen gemäß § 45<br />
Abs. 1 KostO 1/4 einer vollen Gebühr nach dem<br />
zu beglaubigenden Wert. Dieser richtet sich nach<br />
der Höhe der Beteiligung. Die Gebühren betragen<br />
grundsätzlich jedoch höchstens 1 130,– zzgl. Auslagen<br />
und Umsatzsteuer (Stand: Mai 2005), sofern<br />
die vorgefertigte Handelsregistervollmacht der<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH verwendet wird.<br />
Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer<br />
Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
durch eingeschriebenen und an die<br />
Beteiligungsgesellschaft gerichteten Brief kündigen.<br />
Eine Kündigung kann jedoch frühestens zum<br />
31. Dezember 2021 ausgesprochen werden. Das<br />
Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt (§ 19 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Weitere Gründe für das Ausscheiden<br />
regelt § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Treugeber, die nicht selbst als Komman ditisten im<br />
Handelsregister eingetragen sind, können die Treuhänderin<br />
durch eingeschriebenen Brief anweisen,<br />
die für sie gehaltene Kommanditbeteiligung zu den<br />
oben genannten Bedingungen zu kündigen. Die<br />
entsprechende Weisung muss der Treuhänderin<br />
spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
zugehen.<br />
Für den Fall der Kündigung sind keine Vertragsstrafen<br />
vorgesehen. Kündigt die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin einem Gesellschafter aus<br />
wichtigem Grund, ist das Abfi ndungsguthaben gegenüber<br />
sonstigen Ausscheidensgründen reduziert<br />
(vgl. § 22 Ziffer 4 Buchstabe a Satz 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Wird ein Anleger gemäß § 21<br />
Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen, weil er die Einlage<br />
nicht rechtzeitig erbringt, steht ihm kein Abfi n-<br />
dungsguthaben zu; Teilleistungen auf die Einlage<br />
einschließlich Agio werden erstattet. Der auf den<br />
Anleger entfallende Anteil der Kosten zur Erstellung<br />
einer Auseinandersetzungsbilanz wird in § 22<br />
des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />
mit dem Gesellschaftsvertrag besteht<br />
gemäß § 24 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung<br />
mit Anlage II zum Gesellschaftsvertrag unter<br />
Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges die<br />
ausschließliche Zuständigkeit eines Schiedsgerichts,<br />
welches seinen Sitz in Hamburg hat.<br />
Soweit der Anleger Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft<br />
im Wege des Fernabsatzes<br />
i.S.d. § 312 b BGB erworben hat, kann er bei<br />
Streitig keiten aus der Anwendung der Vorschriften<br />
des BGB betreffend Fernabsatzverträge über<br />
Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender<br />
Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
des § 676 h BGB die bei der Deutschen Bun-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
61
Rechtliche Grundlagen – Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
desbank, Postfach 111232, 60047 Frankfurt/Main,<br />
Telefon: 069/2388-19 07/19 06, Fax: 069/2388-<br />
1919, eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Die<br />
Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung<br />
des Sachverhalts und unter Beifügung der<br />
zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen<br />
Unterlagen zu erheben. Der Anleger (Beschwerdeführer)<br />
hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />
noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />
und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt,<br />
angerufen hat und auch keinen außergerichtlichen<br />
Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen<br />
hat. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />
Die Möglichkeit zur Klageerhebung vor einem<br />
Schiedsgericht bleibt unberührt.<br />
u Abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
vom HGB<br />
Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin<br />
wurden folgende vom HGB (Handelsgesetzbuch)<br />
abweichende Regelungen getroffen:<br />
u Über den Beteiligungsbetrag (Pfl ichteinlage)<br />
hinaus ist ein Agio in Höhe von 3 % zu zahlen<br />
(§ 3 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Die Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt in<br />
US-Dollar. Die Hafteinlage beträgt 1 0,20 je<br />
US$ 1,00 Pfl ichteinlage.<br />
u Vom Beitritt bzw. der Erhöhung einer Beteiligung<br />
bis zur Eintragung eines Gesellschafters<br />
(auch der Treuhandkommanditistin) bzw. der<br />
Erhöhung seiner Einlage in das Handelsregister<br />
besteht ein atypisches stilles Gesellschaftsver-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
62
Rechtliche Grundlagen – Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
hältnis, für das die Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechend gelten (§ 3 Ziffer<br />
11 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Rückständige Einlagen können mit 1 % monatlich<br />
zu Lasten des Kommanditisten verzinst<br />
werden (§ 3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Bei Nichtleistung der Einlage kann ein<br />
Kommanditist von der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin nach schriftlicher Fristsetzung<br />
mit Ausschlussandrohung ohne Gesellschafterbeschluss<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden, die Treuhandkommanditistin kann auch<br />
teilweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden, wenn und soweit ihre Treugeber keine<br />
Einlage leisten (§ 21 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Beschlussfassungen erfolgen nicht nach der<br />
Anzahl der Gesellschafter, sondern nach dem<br />
Verhältnis der Pfl ichteinlagen (§ 9 Ziffer 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
u Die Gewinn- und Verlustbeteiligung erfolgt nicht<br />
nach der Anzahl der Gesellschafter, sondern<br />
nach dem Verhältnis der Pfl ichteinlagen unter<br />
Berücksichtigung einer relativen Gleichstellung<br />
der Ergebnissonderkonten (§ 16 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Entnahmen erfolgen aufgrund Beschlusses der<br />
Gesellschafter und sind nicht auf 4 % des zuletzt<br />
festgestellten Festkapitalkontos beschränkt<br />
(§ 16 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Sämtliche Konten der Gesellschafter sind unverzinslich<br />
(§ 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Die persönlich haftende Gesellschafterin ist<br />
berechtigt, Teile der Geschäftsführung auf zuverlässige<br />
Dritte - insbesondere den Vertragsreeder<br />
- zu übertragen (§ 6 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Es wird ein Beirat für die Beteiligungsgesellschaft<br />
gebildet, dessen Zustimmung die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin vor der Vornahme<br />
bestimmter zentraler Geschäfte einzuholen<br />
hat. Die Kommanditisten können vom<br />
Beirat und von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
Auskünfte über die Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft verlangen (§§ 5, 6, 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten für<br />
über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehende<br />
Handlungen nach § 164 HGB ist<br />
ausgeschlossen bzw. wurde teilweise auf den<br />
Beirat übertragen (§ 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Es besteht kein Wettbewerbsverbot für die<br />
Komplementärin und deren Organe (§ 6 Ziffer 2<br />
des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen nicht<br />
der Einstimmigkeit (§ 9 des Gesellschaftsvertra<br />
ges).<br />
u Fehlerhafte Beschlüsse der Gesellschaft, deren<br />
Zustandekommen nicht gegen zwingende gesetzliche<br />
Vorschriften verstößt, können nur innerhalb<br />
von 3 Monaten ab Beschlussfassung<br />
bzw. bei schriftlicher Beschlussfassung ab Absendung<br />
der schriftlichen Mitteilung über die<br />
Beschlussfassung durch Klage gegen die Gesellschaft<br />
angefochten werden (§ 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Kommanditanteile können mit Zustimmung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin übertragen<br />
werden. Es besteht ein Vorkaufsrecht der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin (§§ 17,<br />
18 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Jeder Kommanditist hat das Recht, seine Beteiligung<br />
zu kündigen, erstmals jedoch zum<br />
31. Dezember 2021 (§ 19 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Die Höhe und die Fälligkeit des Abfi ndungsguthabens<br />
eines ausscheidenden Kommanditisten<br />
bestimmen sich nach § 22 des Gesellschaftsvertrages.<br />
u Im Liquidationsfall ist die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin alleinige Liquidatorin der Gesellschaft<br />
(§ 23 des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Für alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern<br />
untereinander oder mit der Gesellschaft<br />
ist ein Schiedsgericht mit Sitz in Hamburg<br />
ausschließlich zuständig (§ 24 des<br />
Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit Anlage<br />
II des Gesellschaftsvertrages).<br />
u Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Gesellschaftsvertrag<br />
verwiesen, der ab Seite 98 in<br />
diesem Verkaufsprospekt abgedruckt ist.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
63
Rechtliche Grundlagen - Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
u Gesellschaftskapital der Emittentin<br />
Die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG wurde als 49. LloFo Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG von der Verwaltung<br />
LloFo Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />
HRB 61181, als Komplementärin zusammen mit<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg, HRB 75492, als<br />
Kommanditistin gegründet.<br />
Mit Datum vom 18.01.2005 ist die Verwaltung<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH,<br />
Hamburg, HRB 91850, als persönlich haftende<br />
Gesellschafterin eingetreten und die Verwaltung<br />
LloFo Schiffahrtsgesellschaft mbH aus der Gesellschaft<br />
ausgeschieden. Weiter sind die Dr. Karl-<br />
Heinz Krämer GmbH, Hamburg, HRB 88500, die<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />
GmbH & Co. KG, Hamburg, HRA 100056, die<br />
Chemikalien Seetransport G.m.b.H., Hamburg,<br />
HRB 13038, und die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg,<br />
HRB 71179, als Kommanditisten in die Gesellschaft<br />
eingetreten. (im Folgenden zusammen<br />
mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> “Gründungsgesellschafter”<br />
bzw. “Gründungskommanditisten” genannt).<br />
Zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
wird das bisher gezeichnete Gesellschaftskapital<br />
der Beteiligungsgesellschaft gemäß der unten<br />
abgebildeten Tabelle gehalten. Das gezeichnete<br />
Kapital beträgt insgesamt US$ 360.000,–.<br />
Die Höhe der ausstehenden Einlagen beträgt<br />
US$ 360.000,–. Die Gründungsgesellschafter<br />
werden ihre gezeichneten Einlagen vor Übernahme<br />
des Schiffes vollständig einzahlen. Es ist vorgesehen,<br />
dass das Kommanditkapital durch den<br />
Beitritt weiterer Anleger um US$ 17.400.000,–<br />
(Emissions kapital) auf einen Betrag von insgesamt<br />
US$ 17.760.000,– erhöht wird. Zusätzlich ist die<br />
Komplementärin ermächtigt, das Kommanditkapital<br />
bis spätestens zum 31. De zem ber 2006<br />
um maximal weitere US$ 500.000,– zu erhöhen<br />
und die Treuhänderin zu beauftragen, die von ihr<br />
übernommene Pfl ichteinlage um diesen Betrag zu<br />
erhöhen.<br />
Aufgrund der Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft<br />
(Kommanditgesellschaft) bestehen keine<br />
Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien.<br />
Die Emittentin hat bisher keine Wertpapiere oder<br />
Vermögensanlagen herausgegeben.<br />
Unabhängig vom Beteiligungszeitpunkt und der<br />
Beteiligungshöhe stehen sämtlichen Kommanditisten<br />
(inklusive Gründungskommanditisten) die<br />
gleichen Rechte und Pfl ichten zu.<br />
Gründungsgesellschafter/Anschrift und Sitz Gezeichnetes Kapital Davon eingezahlt<br />
Komplementärin<br />
Verwaltung LloFo Schiffahrtsgesellschaft mbH, Neuer Wall 72,<br />
20354 Hamburg (ausgeschieden)<br />
Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH,<br />
Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />
0,- 0,-<br />
0,- 0,-<br />
Kommanditisten<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg US$ 25.000,- US$ 0,-<br />
Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg US$ 310.000,- US$ 0,-<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG,<br />
Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />
US$ 10.000,- US$ 0,-<br />
Chemikalien Seetransport G.m.b.H.,<br />
Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />
US$ 10.000,- US$ 0,-<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg US$ 5.000,- US$ 0,-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
64
Rechtliche Grundlagen - Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
u Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an<br />
anderen Unternehmen<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder an Unternehmen,<br />
die mit dem Vertrieb der emittierten<br />
Vermögensanlage beauftragt sind, noch an Unternehmen,<br />
die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen, noch an Unternehmen, die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />
Leistungen bringen, unmittelbar oder mittelbar<br />
beteiligt.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> selbst ist jedoch mit der Konzeption<br />
und dem Vertrieb dieses Beteiligungsangebotes<br />
beauftragt und bedient sich dabei der<br />
Mitarbeit diverser Vertriebsbeauftragter. Die Vertriebsbeauftragten<br />
sind selbständige Unternehmer.<br />
Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfüllungsgehilfen<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> auf.<br />
Zu den Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />
siehe auch Seite 68 ff., “Abgeschlossene Verträge”.<br />
u Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />
Hauptgeschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist der Erwerb und Betrieb des Rohöl- und<br />
Produktentankers <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> und alle<br />
damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist insbesondere von<br />
folgenden Verträgen von wesentlicher Bedeutung<br />
für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der<br />
Gesellschaft abhängig:<br />
u Für das Schiff wurde ein Kaufvertrag (MoA) abgeschlossen<br />
(vgl. “Kaufvertrag und Eigentum<br />
am Schiff”, Seite 70 f.). Die Übernahme des<br />
Schiffes soll Mitte Oktober 2005 erfolgen.<br />
u Es ist ein fester Chartervertrag mit einer Laufzeit<br />
von 7 Jahren abgeschlossen worden, davon<br />
die ersten 3 Jahre mit einer fest vereinbarten<br />
Charterrate. Nach Ablauf der ersten 3 Jahre soll<br />
der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> für 4 Jahre im Star Tankers<br />
Pool eingesetzt werden (vgl. “Risiken der<br />
Beteiligung”, Seite 18 f., “Charterer”, Seite 32 f.<br />
und “Abgeschlossene Verträge”, Seite 71). Die<br />
Pooleinnahmen können naturgemäß nicht genau<br />
prognostiziert werden. Von der Prognoserechnung<br />
abweichende Einnahmen haben entsprechende<br />
Auswirkungen auf das wirt schaftliche<br />
Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft sowie<br />
deren Liquiditätslage. Bei Nichteinhaltung der<br />
Chartervereinbarungen unterliegt die Beteiligungsgesellschaft<br />
den dann jeweils geltenden<br />
Marktbedingungen.<br />
u Mit der Bereederung des Schiffes wurde die<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />
GmbH & Co. KG beauftragt (vgl. “Vertragsreeder”,<br />
Seite 34 f.). Bei Nichterfüllung<br />
des Bereederungsvertrages müsste ein neuer<br />
Vertragsreeder für das Schiff unter Vertrag genommen<br />
werden.<br />
u Zur Finanzierung des Schiffes wurden Darlehensverträge<br />
mit einem Konsortium deutscher<br />
Geschäftsbanken abgeschlossen (vgl. “Darlehensverträge”,<br />
Seite 71 ff.).<br />
u Zur Sicherstellung der Gesamtfi nanzierung wurde<br />
von der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und der Dr. Karl-<br />
Heinz Krämer GmbH eine Platzierungsgarantie<br />
zum 31. Dezember 2006 über jeweils 50 % abgegeben.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist nicht von Patenten,<br />
Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren<br />
abhängig.<br />
Es sind weder Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />
anhängig, die einen wesentlichen Einfl uss auf die<br />
wirtschaftliche Lage der Emittentin haben könnten,<br />
noch ist ihre Tätigkeit durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinfl usst worden.<br />
Neben der Investition in das Anlageobjekt <strong>MT</strong><br />
<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> liegen keine weiteren laufenden<br />
Investitionen vor.<br />
u Mitwirkungsrechte an der Beteiligungsgesellschaft<br />
Oberstes Organ der Beteiligungsgesellschaft sind<br />
die Gesellschafter, die in ihrer Gesamtheit insbesondere<br />
über die in § 6 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
genannten Grundlagengeschäfte entscheiden.<br />
Die Geschäftsführung der Beteili gungsgesellschaft<br />
benötigt für besondere Geschäfte, die über den<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
65
Rechtliche Grundlagen - Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, die<br />
Zustimmung der Gesellschafter und/oder des<br />
Beirates. Die Zustimmung der Gesellschafter ist<br />
unter anderem für die Veräußerung des Schiffes<br />
erforderlich. Langfristige Charterverträge, die Belastung<br />
des Schiffes über die Gründungsfi nanzierung<br />
hinaus und verschiedene andere wichtige<br />
Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des<br />
Beirates. Anleger, die über die Treuhänderin beteiligt<br />
sind, können die Mitbestimmungsrechte über<br />
die Treuhänderin wahrnehmen. Sie sind jedoch<br />
auch selbst berechtigt, an Gesellschafterversammlungen<br />
teilzunehmen und ihr Stimmrecht<br />
dort selbst auszuüben. Auf den Gesellschafterversammlungen<br />
wird je US$ 100,– Kommanditkapital<br />
eine Stimme gewährt.<br />
Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter<br />
sind in § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt.<br />
u Beirat<br />
Der Beirat vertritt die Interessen der Kommanditisten<br />
und Treugeber der Treuhänderin gegenüber<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin. Er entscheidet<br />
über die Zustimmung zu den ihm gemäß<br />
§ 6 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages vorzulegenden<br />
Rechtsgeschäften.<br />
Der Beirat besteht aus drei natürlichen Personen.<br />
Zwei Beiratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung<br />
gewählt, ein Beiratsmitglied<br />
wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
entsandt. Bis zur Wahl des Beirates kann die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin einen vorläufi<br />
gen Beirat berufen.<br />
Der Beirat wird für 3 Jahre gewählt. Er bleibt<br />
jedoch bis zur nächsten nach Ablauf der Wahlperiode<br />
angesetzten Neuwahl im Amt. Im Interesse<br />
der Gesellschafter berät und überwacht der<br />
Beirat die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Bei bestimmten Geschäftsvorfällen<br />
muss der Beirat entsprechend den Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages zustimmen. Die Rechte<br />
und Pfl ichten des Beirates sind insbesondere in<br />
§ 5, § 6 Ziffer 5 und § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt.<br />
Dem Beirat stehen umfassende Kontroll- und Mitwirkungsrechte<br />
zu, um die Interessen der Anleger<br />
zu vertreten.<br />
u Übertragung der Beteiligung/Ausscheiden aus<br />
der Kommanditgesellschaft<br />
Die Übertragung oder Veräußerung der Beteiligung<br />
ist mit Zustimmung der Komplementärin<br />
möglich. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden. Als wichtiger<br />
Grund gilt unter anderem die beabsichtigte<br />
Übertragung an einen Dritten, der durch den<br />
Erwerb mit mehr als 25 % an dem Kapital der<br />
Gesellschaft beteiligt werden würde. Gemäß<br />
§ 18 des Gesellschaftsvertrages besitzt die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ein Vorkaufsrecht.<br />
Dieses gilt nicht bei der Übertragung der<br />
Beteiligung auf Ehegatten oder Kinder.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte<br />
Dauer errichtet. Jeder Gesellschafter kann seine<br />
Beteiligung an der Gesellschaft mit einer Frist von<br />
6 Monaten zum Ablauf eines Geschäfts jahres,<br />
frühestens jedoch zum 31. Dezember 2021 und<br />
sonst aus wichtigem Grund kündigen. Mit Wirksamwerden<br />
der Kündigung scheidet der Gesellschafter<br />
aus der Gesellschaft aus. Der Kommanditist<br />
kann in bestimmten Fällen aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen werden bzw.<br />
scheidet aus (vgl. §§ 19, 21 des Gesellschaftsvertrages),<br />
z. B. wenn er seine Einlagenverpfl ichtung<br />
nicht rechtzeitig erfüllt, über sein Vermögen das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er die<br />
Aufl ösungsklage erhebt.<br />
Bei Tod eines Kommanditisten oder Treugebers<br />
scheidet dieser aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft<br />
wird mit seinen Erben oder den anderweitig<br />
durch Verfügung von Todes wegen Begünstigten<br />
fortgesetzt. Die Einzelheiten hierzu, ins besondere<br />
zum Nachweis der Begünstigung und zur Auseinandersetzung,<br />
regeln § 20 des Gesellschaftsvertrages<br />
und § 9 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
66
Rechtliche Grundlagen - Rechtsverhältnisse der Emittentin<br />
Im Falle des Ausscheidens eines Kommanditisten<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft hat er gemäß<br />
§ 22 des Gesellschaftsvertrages Anspruch auf ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben. Die Ermittlung des<br />
Abfi ndungsguthabens erfolgt aufgrund der unter<br />
Berücksichtigung des Verkehrswertes erstellten<br />
Auseinandersetzungsbilanz. An den Kosten der<br />
Erstellung dieser Bilanz hat der Kommanditist sich<br />
nach Maßgabe von § 22 Ziffer 3 und 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
zu beteiligen.<br />
Auch wenn das Landgericht München I in seinem<br />
Urteil vom 8. Juni 2005 (Az. 15 S 22074/04) eine<br />
Innenhaftung der Kommanditisten gegenüber der<br />
Gesellschaft auf Rückzahlung der erhaltenen Kapitalrückzahlungen<br />
ohne ausdrückliche entsprechende<br />
Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag abgelehnt<br />
hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies<br />
durch ein anderes Gericht anders beurteilt und<br />
eine Innenhaftung bejaht werden würde.<br />
u Haftung der Kommanditisten<br />
Durch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft<br />
ist die Haftung der Kommanditisten auf ihren jeweiligen<br />
Beteiligungsbetrag begrenzt. Die gesetzliche<br />
Haftung erlischt mit Einzahlung des Beteiligungskapitals<br />
(vgl. §§ 171 ff. HGB). Eine Nachschusspfl icht<br />
besteht nicht.<br />
Die Kommanditisten werden mit 1 0,20 je US$ 1,00<br />
Pfl ichteinlage in das Handelsregister einge tragen.<br />
Wird das Kapitalkonto des Anlegers durch Entnahmen<br />
(Auszahlungen) unter die Hafteinlage gemindert,<br />
so lebt die Außenhaftung gegenüber Gläubigern<br />
der Gesellschaft bis zur Höhe der Hafteinlage<br />
wieder auf (§ 172 Abs. 4 i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB).<br />
Sollte die Beteiligungsgesellschaft z. B. illiquide<br />
werden, könnten die empfangenen Auszahlungen<br />
zurückgefordert werden, im Außenverhältnis jedoch<br />
nur bis zur Höhe der Hafteinlage. Eine noch<br />
weitergehende Haftung nach §§ 30 f. GmbHG<br />
kommt nur in Betracht, wenn Auszahlungen an die<br />
Anleger unter Verstoß gegen die Bestimmungen<br />
des § 16 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages erfolgen,<br />
also die Liquiditäts- und Vermögenslage der<br />
Beteiligungsgesellschaft Auszahlungen nicht zugelassen<br />
hätte.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
67
Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />
Abgeschlossene Verträge<br />
u Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
- Projektierung, Emission, Werbung, Marketing -<br />
Für die betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung<br />
der Beteiligungsgesellschaft in der Gründungsphase<br />
erhält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> gemäß<br />
Vertrag vom 2. August 2005 eine vereinbarte Vergütung<br />
in Höhe US$ 1.420.800,– zzgl. etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch<br />
entsteht bei Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
und ist fällig, sobald es die Liqui -<br />
di tätslage der Beteiligungsgesellschaft erlaubt,<br />
spätestens am 31. Dezember 2005.<br />
Für ihre Leistung im Zusammenhang mit der<br />
Eigenkapitalbeschaffung sowie für vorbereitende<br />
Vertriebsmaßnahmen erhält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
eine vertraglich vereinbarte Vergütung von US$<br />
2.308.800,– zzgl. Agio (US$ 532.800,–) zzgl.<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
entsteht anteilig in Abhängigkeit von der<br />
Höhe des vermittelten Kommanditkapitals und ist<br />
zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage<br />
der Beteiligungsgesellschaft erlaubt, spätestens<br />
am 31. Dezember 2005.<br />
Aus den oben genannten Vergütungen werden<br />
unter anderem sämtliche Vertriebsprovisionen im<br />
Zusammenhang mit der Beschaffung des Emissionskapitals<br />
gezahlt.<br />
u Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
- Managementunterstützung -<br />
Für die Unterstützung der Geschäftsführung der<br />
Beteiligungsgesellschaft, insbesondere beim Zinsund<br />
Währungsmanagement und beim Controlling,<br />
erhält die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,75 % der Einnahmen (Charter, der Einnahmen<br />
aus einer Loss-of-Hire-Versicherung, Bruttofrachten,<br />
Überliegegelder, Fehlfrachten und etwaiger<br />
verdienter Hilfs- und Bergelöhne) zzgl. etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
u Bereederungsvertrag<br />
Mit der Bereederung des Schiffes hat die Beteiligungsgesellschaft<br />
die Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG beauftragt.<br />
Der Vertragsreeder hat sich im Bereederungsvertrag<br />
vom 2. August 2005 verpfl ichtet, die<br />
Geschäfte der Gesellschaft im Namen und für<br />
Rechnung der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Reeders auszuführen.<br />
Zu den Aufgaben eines Vertragsreeders gehören<br />
unter anderem die Beschäftigung des Schiffes,<br />
die Versorgung mit den notwendigen Ausrüstungsgegenständen,<br />
die Bemannung und die Instandhaltung<br />
des Schiffes sowie der Abschluss aller erforderlichen<br />
Versicherungen.<br />
Der Vertragsreeder ist nach Ablauf der Anfangsbeschäftigung<br />
berechtigt, auf Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />
einen Makler seiner Wahl für<br />
die Befrachtung des Schiffes zu bestellen. Als<br />
marktübliche Kommission für die Leistungen dieses<br />
Maklers ist eine Kommission von 1,25 % auf<br />
die Chartereinnahmen anzusetzen.<br />
Der Bereederungsvertrag ist für die Dauer des<br />
Bestehens der Beteiligungsgesellschaft geschlossen.<br />
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt.<br />
Als Vergütung für die laufende Betreuung und die<br />
Erfüllung aller vertraglich übernommenen Verpfl<br />
ichtungen erhält der Vertragsreeder gemäß § 5<br />
des Bereederungsvertrages eine Vergütung in<br />
Höhe von 4,5 % der Chartereinnahmen, Bruttofrachten,<br />
Überliegegelder, Hilfs- und Bergelöhne<br />
und sonstigen Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb.<br />
Für Auf- und Stillliegezeiten des Schiffes erhält<br />
der Vertragsreeder US$ 175,– pro Tag.<br />
Der Bereederungsvertrag ist auf den Seiten 116 ff.<br />
abgedruckt.<br />
u Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
- Dienstleistung vor Ablieferung -<br />
Die Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />
GmbH & Co. KG erhält für alle vorbereitenden<br />
Dienstleistungen (Versicherung des<br />
Schiffes, Vorbereitung der Registereintragung<br />
etc.) vor Übergabe des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> an die<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
68
Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />
Beteiligungsgesellschaft gemäß Vertrag vom<br />
2. August 2005 eine Vergütung in Höhe von US$<br />
600.000,-. Die Vergütung ist bei Ablieferung des<br />
Schiffes verdient und spätestens am 31. Dezember<br />
2005 zur Zahlung fällig.<br />
u Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Mit Datum vom 2. August 2005 wurde zwischen<br />
der Beteiligungsgesellschaft und der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
geschlossen. Die Anleger treten diesem Vertrag<br />
mit Zeichnung und Annahme der Bei trittserklärung<br />
bei. Das vorgesehene Emissionskapital für die<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG in Höhe von US$ 17.400.000,– wird von<br />
der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin) im eigenen<br />
Namen und für Rechnung des jeweilig beitretenden<br />
Anlegers erworben und verwaltet. Die<br />
Treuhänderin hat gemäß § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft das<br />
Recht, die Kommanditeinlage um maximal US$<br />
500.000,– zu erhöhen, wenn die Komplementärin<br />
gemäß § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages entscheidet,<br />
das Kommanditkapital um bis zu US$<br />
500.000,– zu erhöhen.<br />
Durch unmittelbare Eintragung des Anlegers in das<br />
Handelsregister wandelt sich das Treuhandverhältnis<br />
in eine Verwaltungstreuhand (vgl. § 10 Ziffer 6<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />
Nur, wenn die Kündigung der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch die Treuhänderin nach den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder durch Gesetz möglich ist<br />
und auch erfolgt, ist eine ordentliche Kündigung<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vorgesehen.<br />
Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />
Brief an die Treuhänderin zu erfolgen. Sie muss<br />
der Treuhänderin spätestens 4 Wochen vor Ablauf<br />
der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft (§ 10 Ziffer 2 des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. § 19<br />
Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages) zugehen. Die<br />
Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit einer<br />
Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
durch eingeschriebenen und an alle<br />
Treugeber gerichteten Brief kündigen. Eine Kündigung<br />
kann jedoch frühestens zum 31. Dezember<br />
2021 ausgesprochen werden. Im Übrigen endet<br />
das Treuhandverhältnis, wenn in die Beteiligung<br />
vollstreckt wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH beantragt wird.<br />
Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher<br />
Bestimmungen ist Hamburg Gerichtsstand<br />
für alle Streitigkeiten aus und in Verbindung mit<br />
dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag (§ 14 Ziffer<br />
4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />
Soweit der Anleger die Beteiligung an der Emittentin<br />
im Rahmen des Fernabsatzgesetzes i.S.d.<br />
§ 312 b BGB erworben hat, ist die Anrufung einer<br />
Schlichtungsstelle möglich. Wegen der Einzelheiten<br />
wird auf die Ausführungen zur Schlichtungsstelle<br />
auf Seite 61 f. verwiesen.<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält für die Einrichtung<br />
der Treuhandverwaltung sowie die Verwaltungstätigkeit<br />
in 2005 eine im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
vereinbarte Vergütung in Höhe<br />
von US$ 100.000,– zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist spätestens am 31. Dezember<br />
2005 zur Zahlung fällig.<br />
Ab 2006 erhält die Treuhänderin für ihre Verwaltungstätigkeit<br />
für die Beteiligungsgesellschaft eine<br />
jährliche Vergütung von 0,5 % p. a. des verwalteten<br />
Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist jeweils hälftig zum<br />
31. März und 30. September eines jeden Jahres<br />
fällig. Die Vergütung wird jeweils nach Ablauf von<br />
3 vollen Geschäftsjahren in Abstimmung mit dem<br />
Beirat an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst,<br />
die Erhöhung beträgt jedoch mindestens<br />
2 % p. a. Bei Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />
erhält die Treuhänderin die Treuhandgebühr<br />
auch für das der Liquidation folgende Geschäftsjahr.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
69
Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />
u Platzierungsgarantie<br />
Falls bis zum 31. Dezember 2006 das Emissionskapital<br />
der Beteiligungsgesellschaft nicht mindestens<br />
in Höhe von US$ 17.400.000,– zzgl. 3 % Agio<br />
gezeichnet ist, haben sich die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und<br />
die Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH gegenüber der<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG in der übernommenen Platzierungsgarantie<br />
vom 2. August 2005 verpfl ichtet, das fehlende<br />
Emissionskapital zzgl. Agio jeweils zu 50 %<br />
durch Übernahme einer Kommanditeinlage spätestens<br />
am 31. Dezember 2006 zu erbringen oder<br />
von Dritten erbringen zu lassen. Die Platzierungsgaranten<br />
sind von dem Verband der Vereine Creditreform<br />
e.V., Neuss, mit einem Bonitätsrating<br />
von 191 (<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Stand: 5. August 2005)<br />
auf einer Skala von 100 (“sehr gute Bonität”) bis<br />
600 (“Ablehnung der Geschäftsbeziehung”) sowie<br />
216 (Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, Stand: 5. August<br />
2005) bewertet worden.<br />
u Kaufvertrag und Eigentum am Schiff<br />
Mit Kaufvertrag (MoA) vom 2. Juli 2004 hat die<br />
Oyster Marine SA, Monrovia, Liberia, eine 100 %-<br />
ige Tochtergesellschaft der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, das<br />
Schiff bzw. den Bauvertrag zu einem Kaufpreis<br />
von US$ 39,0 Mio. von der Dolphin Tanker Srl,<br />
Genua, Italien, erworben. Der Kaufpreis wurde<br />
vertragsgemäß in Höhe von 10 % nach Abschluss<br />
des Kaufvertrages angezahlt. Die restlichen 90 %<br />
sind bei Ablieferung des Schiffes zahlbar. Zusätzlich<br />
wurde ein Commission Agreement mit Messer<br />
R.S. Platou Shipbrokers AS, Oslo, Norwegen,<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
70
Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />
in Höhe von TUS$ 700 vereinbart. Mit Vertrag<br />
vom 23. März 2005 wurde der Bauvertrag auf<br />
die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG übertragen. Das Schiff wird voraussichtlich<br />
Mitte Oktober 2005 von der Bauwerft<br />
New Century Shipbuilding Co. Ltd., Jingjiang,<br />
China, an die Beteiligungsgesellschaft<br />
abgeliefert werden.<br />
u Schiffsregistrierung<br />
Das Schiff soll im Namen der Beteiligungsgesellschaft<br />
im Deutschen Seeschiffsregister eingetragen<br />
werden und die deutsche Flagge führen.<br />
u Chartervertrag<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit Datum vom<br />
4. August 2004 einen Chartervertrag mit Heidmar<br />
Inc., Darien, USA geschlossen. Hiernach wird das<br />
Schiff für insgesamt 7 Jahre an Heidmar verchartert.<br />
Zunächst besteht eine 3-jährige Beschäftigung<br />
(+/- 45 Tage) zu einer festen Tagesrate von<br />
US$ 18.400,–. Im Anschluss daran wird Heidmar<br />
das Schiff für 4 Jahre im Star Tankers Pool einsetzen.<br />
Für den Zeitraum des Chartervertrages erhält<br />
Heidmar eine Befrachtungskommission von 1,25 %<br />
pro Tag. Sollte die durchschnittliche Netto-Poolrate<br />
für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“ in den Jahren der<br />
vereinbarten Poolbeschäftigung mindestens US$<br />
18.400,- pro Tag betragen, so hat Heidmar das<br />
Recht, das Schiff nach Ablauf des Chartervertrages,<br />
d. h. nach 7 Jahren, zu einem Preis von US$<br />
34,5 Mio. zu erwerben.<br />
Der Chartervertrag auf Basis der “Shelltime 4” ist<br />
ein üblicher Vertrag für dieses Schifffahrtssegment.<br />
Für die Gesellschaft ist derzeit ausschließlich<br />
eine Zeitcharter geschlossen. In dieser<br />
Zeitcharter gibt es eine Verpfl ichtung, dass das<br />
Schiff nach Abschluss der 3-Jahres Periode für<br />
weitere 4 Jahre im Star Tankers Pool eingesetzt<br />
wird. Das Pool Agreement für diesen Zeitraum wurde<br />
bisher noch nicht geschlossen und wird auch<br />
erst kurz vor Fälligkeit gezeichnet. Bis zum Jahr<br />
2008 können noch weitere Ergänzungen im Pool<br />
Agreement stattfi nden, so dass dann ein aktuelles<br />
Pool Agreement gezeichnet wird.<br />
u Mittelverwendungskontrolle/Sonstige Absicherung<br />
Eine durchgängige Mittelverwendungskontrolle<br />
während der Investitionsphase wird durch eine<br />
entsprechende Vereinbarung vom 2. August 2005<br />
zwischen der Beteiligungsgesellschaft und einem<br />
unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur sichergestellt.<br />
Das Emissionskapital wird auf ein Mittelverwendungskontrollkonto<br />
eingezahlt, über das<br />
die Beteiligungsgesellschaft nur gemeinsam mit<br />
dem Mittelverwendungskontrolleur, der Donner<br />
Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG, und der<br />
Treuhänderin verfügen kann. Die Freigabe der Mittel<br />
erfolgt nach Maßgabe der Investitionsrechnung<br />
(Anlage I zum Gesellschaftsvertrag). Der<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag ist ab Seite 119 f.<br />
abgedruckt.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />
Tätigkeit ein einmaliges Honorar von US$ 34.800,-<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Macht die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin von ihrem Recht<br />
Gebrauch, das Kommanditkapital der Gesellschaft<br />
um maximal weitere US$ 500.000,– zu erhöhen,<br />
erhöht sich das Honorar entsprechend der prozentualen<br />
Erhöhung des Emissionskapitals.<br />
Weitere Absicherungen des investierten Vermögens,<br />
insbesondere ein Garantiefonds oder vergleichbare<br />
Einrichtungen, bestehen nicht.<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung des Emissionskapitals<br />
hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />
eine Gewährleistung übernommen.<br />
u Darlehensverträge<br />
Die Finanzierung des Schiffes erfolgt teilweise<br />
durch ein Schiffshypothekendarlehen, das durch<br />
ein Konsortium deutscher Geschäftsbanken fest<br />
zugesagt wurde und bei Übernahme des Schiffes<br />
in voller Höhe ausgezahlt werden soll. Das Darlehen<br />
beläuft sich auf US$ 25,8 Mio. und hat eine<br />
Laufzeit von zunächst 10 Jahren ab Übernahme<br />
des Schiffes. Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen<br />
Raten in Höhe von TUS$ 500 (Rate 1-18)<br />
bzw. TUS$ 410 (Rate 19-39), beginnend spätes-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
71
Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />
tens 7 Monate nach Ablieferung des Schiffes. Die<br />
letzte Rate ist zusammen mit der Restverbindlichkeit<br />
des Darlehens fällig, beträgt also insgesamt<br />
TUS$ 8.600. Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />
geht davon aus, dass für den<br />
endfälligen Betrag eine Refi nanzierung über weitere<br />
5 Jahre zu gleichen Tilgungsraten erfolgen<br />
kann.<br />
Das Darlehen eines Konsortiums deutscher Banken<br />
soll durch Eintragung einer erstrangigen<br />
Schiffshypothek in Höhe von 120 % der jeweiligen<br />
Darlehenssumme im Seeschifffahrtsregister sowie<br />
durch Abtretungen der entsprechenden<br />
Fracht-, Charter- und Versicherungsansprüche<br />
besichert werden.<br />
In der unten abgebildeten Übersicht wird das<br />
Schiffshypothekendarlehen zusammengefasst<br />
dargestellt.<br />
Wie bei Schiffsfi nanzierungen üblich, bestehen<br />
Sonderkündigungsrechte für den Fall, dass die<br />
Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nicht<br />
nachkommen, bzw. bei Eintritt von Ereignissen,<br />
die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages<br />
unmöglich machen oder gefährden. Dazu<br />
zählt z. B. die Nichtablieferung oder der Verlust<br />
des Schiffes. Bei Verzug mit der Rückzahlung<br />
eines Darlehens sind die Banken zur Kündigung<br />
des Darlehensvertrages bzw. zur Verwertung der<br />
jeweiligen Sicherheit berechtigt.<br />
Eine Eigenkapitalzwischenfi nanzierung ist in der<br />
Konzeption nicht vorgesehen. Sollte sich die Platzierung<br />
des Eigenkapitals verzögern, wurde der<br />
Beteiligungsgesellschaft mit Datum vom 30. Juni<br />
2004 durch eine deutsche Geschäftsbank eine<br />
Eigenkapitalzwischenfi nanzierung von bis zu US$<br />
13,9 Mio. zugesagt.<br />
Der Kontokorrentkredit in Höhe von US$ 1,5 Mio.<br />
kann ab Übernahme des Schiffes bis auf Weiteres<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Kontokorrentkredit<br />
Finanzierende Bank<br />
Kredithöhe<br />
Laufzeit<br />
Deutsche Geschäftsbank<br />
US$ 1,5 Mio.<br />
bis auf Weiteres<br />
Datum Zusageschreiben 30. Juni 2004<br />
Das vorstehend dargestellte Schiffshypothekendarlehen,<br />
die eventuelle Eigenkapitalzwischenfi -<br />
nanzierung und der Kontokorrentkredit unterliegen<br />
gewissen Auszahlungsvoraussetzungen, wie<br />
unter anderem Platzierungsgarantien, Nachweis<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Finanzierende Banken<br />
Darlehenshöhe<br />
Laufzeit<br />
Konsortium bestehend aus zwei deutschen Geschäftsbanken<br />
US$ 25,8 Mio.<br />
10 Jahre<br />
Tilgungsraten Rate 1-18: US$ 500.000,-<br />
Rate 19-39: US$ 410.000,-.<br />
Der restliche Darlehensbetrag in Höhe von US$ 8.190.000,–, ist gemeinsam mit der<br />
letzten Rate fällig<br />
Erste Tilgung<br />
Spätestens 7 Monate nach Ablieferung des Schiffes<br />
Datum Zusageschreiben 30. Juni 2004<br />
Kalkulierte Anschlussfinanzierung TUS$ 8.190, Tilgung in 19 vierteljährlichen Raten zu je TUS$ 410 zzgl. Schlussrate von<br />
TUS$ 400, Tilgung beginnend im Januar 2016<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
72
Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge<br />
der abgeschlossenen Versicherungen, Vorlage des<br />
Übergabeprotokolls, Bestätigung, dass das Schiff<br />
frei von Lasten und Rechten Dritter übergeben<br />
wurde, und Annahme der Kreditverträge.<br />
Die Banken haben das Beteiligungsangebot nicht<br />
mit konzipiert und - soweit sie Einblick in die<br />
Struktur genommen haben – die Verträge lediglich<br />
im Hinblick auf ihre Interessen als Darlehensgeber<br />
geprüft, insbesondere haben sie auch nicht<br />
den vorliegenden Verkaufsprospekt herausgegeben<br />
oder geprüft. Die Banken übernehmen daher<br />
keine weitergehenden Verpfl ichtungen im Zusammenhang<br />
mit dem Beteiligungsangebot, insbesondere<br />
keine Haftung für das Zutreffen der diesem<br />
Verkaufsprospekt zugrunde gelegten Annahmen<br />
oder den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges des<br />
Beteiligungsangebotes.<br />
Außer den in diesem Abschnitt, soweit auf<br />
die Gründungsgesellschafter zutreffend, erläuterten<br />
Vergütungen stehen diesen keine<br />
weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
oder sonstigen Gesamtbezüge außerhalb<br />
des Gesellschaftsvertrages zu.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
73
Steuerliche Grundlagen<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />
Grundlagen dient dazu, dem Anleger einen Überblick<br />
über die wesentlichen steuerlichen Aspekte<br />
der Beteiligung zu vermitteln. Die folgenden Ausführungen<br />
basieren auf der Annahme, dass es<br />
sich bei den Anlegern um unmittelbar oder treugeberisch<br />
beteiligte, natürliche Personen handelt,<br />
die ausschließlich in Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpfl ichtig sind.<br />
u Einkommensteuer/Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
Die Kommanditgesellschaft erzielt Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb, die einzelnen Kommanditisten<br />
bzw. Treugeber sind als Mitunternehmer an der<br />
Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Grundlage für die<br />
steuerliche Einordnung der Einkünfte bildet die<br />
Tätig keit der Gesellschaft, die den Einsatz des<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> zum Gegenstand hat und damit<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG<br />
erzielt.<br />
Für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist grundlegende<br />
Voraussetzung, dass die Erzielung eines<br />
Total gewinnes beabsichtigt ist. Maßgebliches Beurteilungskriterium<br />
hierfür ist, ob nach dem Urteil<br />
eines ordentlichen Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit<br />
mit einem Totalgewinn gerechnet<br />
werden kann.<br />
Der steuerlichen Ergebnisrechnung der Beteiligungsgesellschaft<br />
auf den Seiten 46/47 ist zu<br />
entnehmen, dass die Gesellschaft im Ergebnis<br />
eine Mehrung ihres Betriebsvermögens erzielt. Somit<br />
können die Gesellschafter bzw. Treugeber bei<br />
plangemäßem Verlauf Entnahmen vornehmen, die<br />
deutlich über der Höhe ihrer Einlagen liegen. Auch<br />
wenn die Gesellschaft von ihrem Optionsrecht zur<br />
pauschalen Gewinnermittlung nach § 5 a EStG<br />
Gebrauch macht, ist der Totalgewinnermittlung<br />
nach dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002<br />
(BStBl. 2002 I, Seite 614 ff.) eine auf der herkömmlichen<br />
Gewinnermittlung basierende Berechnung<br />
unter Einbezug des bei der Veräußerung des Schiffes<br />
erzielbaren Veräußerungsgewinnes zugrunde<br />
zu legen. Die pauschal ermittelten Gewinne bleiben<br />
insoweit außer Betracht.<br />
Nach einem Prognosezeitraum von rund 16,25 Jahren<br />
ergibt sich auf der Basis der Prognoserechnung<br />
bereits für die Betriebsphase der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ein<br />
Totalgewinn in Höhe von TUS$ 8.973 ohne Einbeziehung<br />
eines etwaigen Veräußerungsgewinnes.<br />
Unter Berücksichtigung des angenommenen Veräußerungserlöses<br />
in Höhe von 35 % des US-Dollar-<br />
Kaufpreises des Schiffes Ende 2021 erhöht sich der<br />
Totalgewinn der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG auf TUS$ 20.707. Die<br />
Gesellschaft sieht daher den nach der Rechtsprechung<br />
des Bundesfi nanzhofes für die Bejahung der<br />
Gewinnerzielungsabsicht auf Gesellschaftsebene<br />
erforderlichen Nachweis als erbracht an, dass nach<br />
dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns aus heutiger<br />
Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit ein Totalgewinn<br />
erzielt wird.<br />
Eine Fremdfi nanzierung der Beteiligung ist nach der<br />
Konzeption nicht vorgesehen und wird weder von<br />
der Anbieterin noch vom Vertriebsbeauftragten angeboten.<br />
Grundsätzlich hat jeder Anleger die Möglichkeit,<br />
eine individuelle Anteilsfi nanzierung über<br />
eine Bank seiner Wahl vorzunehmen, jedoch ist darauf<br />
zu achten, dass die Gewinnerzielungsabsicht<br />
auf Gesellschafterebene durch die individuellen<br />
Finanzierungsaufwendungen nicht gefährdet wird.<br />
Aufgrund der bereits im Jahr 2005 vorgesehenen<br />
Option zur Tonnagesteuer wären Sonderbetriebsausgaben,<br />
wie z. B. Zinsen und weitere Kredit kosten,<br />
steuerlich nicht abzugsfähig. Zur Vermeidung von<br />
Nachteilen sollte eine Fremdfi nanzierung der Beteiligung<br />
mit dem persönlichen Steuerberater abgestimmt<br />
werden.<br />
u Mitunternehmerschaft<br />
Neben der Gewinnerzielungsabsicht ist das Vorliegen<br />
einer Mitunternehmerschaft Voraussetzung<br />
dafür, dass die prognostizierten Ergebnisanteile<br />
mit steuerlicher Wirkung den einzelnen Kommanditisten<br />
bzw. Treugebern zugerechnet werden<br />
können. Dies setzt voraus, dass die Kommanditisten<br />
bzw. Treugeber ein Mitunternehmerrisiko<br />
tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können.<br />
Indem die Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
74
Steuerliche Grundlagen<br />
Beteiligungsgesellschaft am Gewinn und Verlust sowie<br />
an den stillen Reserven der Kommanditgesellschaft<br />
beteiligt sind, tragen sie das erforder liche<br />
Maß an Mitunternehmerrisiko, wie es für eine<br />
Mitunternehmerschaft vorausgesetzt wird. Die Kommanditisten<br />
bzw. Treugeber können an den mitunternehmerischen<br />
Entscheidungen durch die Mög -<br />
lichkeit der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte,<br />
insbesondere durch Stimmrechte sowie die Kontrollrechte,<br />
wie sie nach § 166 HGB Kommanditisten<br />
eingeräumt werden, teilhaben und insoweit Mitunternehmerinitiative<br />
ausüben. Darüber hinaus erhält<br />
jeder Treugeber das Recht, sich unmittelbar als<br />
Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu<br />
lassen.<br />
Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist damit<br />
die gesellschaftsrechtliche Stellung der einzelnen<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber so ausgestaltet,<br />
dass sie den Anforderungen des geltenden Steuerrechts<br />
an eine Mitunternehmerschaft nach § 15<br />
EStG entspricht. Insoweit bilden alle Gesellschafter<br />
und Treugeber auf Basis des geltenden Steuerrechts<br />
und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />
eine Mitunternehmerschaft und erzielen<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.<br />
u Pauschale Gewinnermittlung nach § 5 a EStG<br />
(Tonnagesteuer)<br />
Nach § 5 a EStG haben Schifffahrtsgesellschaften<br />
seit dem 1. Januar 1999 die Möglichkeit, an Stelle<br />
der regulären Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />
gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5<br />
EStG für im internationalen Verkehr eingesetzte<br />
Handelsschiffe eine pauschale Gewinnermittlung<br />
in Abhängigkeit von der Tonnage vorzunehmen<br />
(Tonnagesteuer). Mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />
sind nicht nur die laufenden Gewinne<br />
eines Schiffsbetriebes, sondern auch ein etwaiger<br />
Gewinn aus einer Anteilsveräußerung oder der<br />
Veräußerung des Schiffes bzw. bei einer Betriebsveräußerung<br />
im Ganzen abgegolten.<br />
Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch<br />
das BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002 zur Gewinnermittlung<br />
bei Handelsschiffen im internationalen<br />
Verkehr nach § 5 a EStG (BStBl. 2002 I, Seite 614 ff.)<br />
ergänzt. Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebenden<br />
Erkenntnisse wurden im Rahmen der Konzeption<br />
berücksichtigt.<br />
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG<br />
2004) vom 29. Dezember 2003 (BGBl. 2003 I,<br />
Seite 3076 ff.) wurde mit Wirkung zum 1. Januar<br />
2004 die Antragsfrist gemäß § 5 a Abs. 3 EStG für<br />
die Option zur Tonnagesteuer für Wirtschafts jahre,<br />
die nach dem 31. Dezember 2005 enden, aufgehoben.<br />
Zukünftig ist die Option zur Tonnagesteuer<br />
bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung<br />
des Handelsschiffes (Indienststellung) auszuüben.<br />
Erfolgt die Option zur Tonnagesteuer nicht im<br />
Wirtschaftsjahr der Indienststellung, so kann ein<br />
entsprechender Antrag erst nach Ablauf von 10<br />
Jahren, gerechnet vom Beginn des Indienststellungsjahres,<br />
gestellt werden.<br />
Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2006<br />
enden, ist die Antragsfrist weiter anzuwenden,<br />
sofern die Anschaffung oder Herstellung des<br />
Schiffes aufgrund eines vor dem 1. Januar 2006<br />
rechtswirksam abgeschlossenen Kauf- oder Bauvertrages<br />
erfolgt ist bzw. im Fall der Herstellung<br />
mit der Herstellung vor dem 1. Januar 2006 begonnen<br />
wurde. In diesen Fällen ist der Antrag auf<br />
Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />
jedoch spätestens mit Ablauf des Wirtschaftsjahres<br />
zu stellen, das vor dem 1. Januar 2008 endet.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist von der Neufassung<br />
der Antragsfrist gemäß § 5 a Abs. 3 EStG<br />
nicht betroffen, da der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> von<br />
der Beteiligungsgesellschaft mit Kaufvertrag vom<br />
2. Juli 2004 erworben wurde und nach der Konzeption<br />
bereits im Jahr 2005 zur Tonnagesteuer<br />
optieren wird. Die Berechnungen im Verkaufsprospekt<br />
basieren auf der Prämisse, dass § 5 a EStG<br />
in der jetzigen Fassung während des gesamten<br />
Prognosezeitraumes erhalten bleibt.<br />
Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich nach<br />
der in Nettotonnen ausgedrückten Größe eines<br />
Schiffes. Die Anzahl der Nettotonnen wird mit<br />
einem Staffeltarif belegt, der mit den Betriebstagen<br />
eines Schiffes multipliziert wird.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
75
Steuerliche Grundlagen<br />
Der Staffeltarif stellt sich wie folgt dar:<br />
- bis zu 1.000 Nettotonnen:<br />
1 0,92 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />
- über 1.000 bis zu 10.000 Nettotonnen:<br />
1 0,69 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />
- über 10.000 bis zu 25.000 Nettotonnen:<br />
1 0,46 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />
- über 25.000 Nettotonnen:<br />
1 0,23 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />
Bei einer Tonnage des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> von ca.<br />
21.000 Nettoregistertonnen errechnet sich unabhängig<br />
vom tatsächlichen Ergebnis der Gesellschaft<br />
ein Tonnagesteuergewinn ab 2006 von ca.<br />
1 44.500,– p. a. (2005: ca. 1 9.400,–). Die Kalkulationen<br />
gehen für die Umrechnung auf US-Dollar<br />
von einem Kurs von US$/1 1,20 aus. Dieses würde<br />
einen Tonnagesteuergewinn auf US-Dollar-Basis<br />
von ca. US$ 53.400,- ab 2006 bedeuten<br />
(2005: ca. US$ 11.300,–).<br />
Folglich entfällt auf jeden Investor ab 2006 ein<br />
kumuliertes positives steuerliches Ergebnis von ca.<br />
0,30 % p. a. bezogen auf die Beteiligungssumme<br />
ohne Agio. Für das Jahr 2005 beträgt das Ergebnis<br />
ca. 0,06 %. Diese positiven steuerlichen Ergebnisse<br />
entstehen auch dann, wenn die Gesell schaft tatsächlich<br />
keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet.<br />
Voraussetzung für die Anwendung der pauschalen<br />
Gewinnermittlung ist neben einer Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft und Bereederung des Schiffes<br />
im Inland unter anderem, dass das Schiff im internationalen<br />
Verkehr betrieben wird sowie im<br />
Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen<br />
Seeschiffsregister eingetragen ist. Das Führen der<br />
deutschen Flagge ist nicht erforderlich. Gegenüber<br />
der Finanzverwaltung ist schriftlich zu erklären,<br />
dass zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5 a<br />
EStG optiert werden soll. An den Antrag ist die<br />
Gesellschaft 10 Jahre gebunden, eine Veräußerung<br />
des Schiffes vor Ablauf dieser Bindungsfrist ist<br />
nach § 5 a EStG dennoch möglich.<br />
Aufgrund der Option zur Tonnagesteuer bereits im<br />
Jahr 2005 ergeben sich für den Anleger ab dem<br />
Beginn des Schiffsbetriebes geringfügige positive<br />
steuerliche Ergebnisse.<br />
Die Aufwendungen in der Investitionsphase der<br />
Schifffahrtsgesellschaft sind mit dem pauschal<br />
ermittelten Gewinn abgegolten und führen zu keinem<br />
steuerlichen Verlustvolumen. Der Regelungsbereich<br />
des § 2 b EStG wird daher nicht berührt.<br />
Neben dem pauschal nach § 5 a EStG ermittelten<br />
Gewinn sind zusätzliche etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />
der Anleger (z.B. Beiratsvergütungen)<br />
bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen und<br />
von den Anlegern zu versteuern. Demgegenüber<br />
sind Sonderbetriebsausgaben (z. B. Zinsen und<br />
Bearbeitungsgebühren für eine Fremdfi nanzierung<br />
der Beteiligung) grundsätzlich nicht mehr zusätzlich<br />
zu berücksichtigen, sondern mit dem Anteil<br />
an den sich nach den Tonnagesteuervorschriften<br />
ergebenden Gewinnen abgegolten. Ferner können<br />
bei negativer Entwicklung des Schiffsbetriebes<br />
negative Ergebnisse nicht berücksichtigt werden.<br />
Auch fi nden eine Gewerbesteueranrechnung sowie<br />
eine begünstigte Besteuerung für außerordentliche<br />
Einkünfte während des Zeitraumes der<br />
pauschalen Gewinnermittlung nicht statt.<br />
Aufgrund der pauschalen Gewinnermittlung ist die<br />
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für die<br />
Anleger ohne Bedeutung, da Veräußerungsgewinne<br />
im Sinne von § 16 EStG nach § 5 a EStG im<br />
Rahmen des pauschal ermittelten Gewinnes enthalten<br />
sind und somit im Ergebnis keiner weiteren<br />
Besteuerung unterliegen.<br />
u Anlaufkosten und Abschreibungen<br />
Die Behandlung der Anlaufkosten in der Investitionsphase<br />
und die Abschreibungen in der Steuerbilanz<br />
haben vor allem Bedeutung für die Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer, da die Ermittlung<br />
des Wertes des Betriebsvermögens auf der Grundlage<br />
des Steuerbilanzergebnisses der Beteiligungsgesellschaft<br />
erfolgt. Die Entwicklung der<br />
steuerlichen Kapitalkonten erfolgt ebenfalls auf<br />
der Grundlage des Steuerbilanzergebnisses.<br />
Das BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003 (Einheitlicher<br />
<strong>Fonds</strong>erlass, 5. Bauherrenerlass) (Az. IV<br />
C 3 – S 2253a – 48/03) nimmt Stellung zur steuerlichen<br />
Behandlung von Nebenkosten einer Investition.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
berücksichtigt die Grundsätze dieses BMF-Schrei-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
76
Steuerliche Grundlagen<br />
bens bei der Ermittlung des Steuerbilanzergebnisses<br />
nach § 5 EStG in vollem Umfang. Demgemäß<br />
wurden in den Prognoserechnungen die Vermittlungsprovisionen<br />
sowie sonstige Nebenkosten für<br />
Managementleistungen, Projektierung, Konzeption,<br />
Einrichtung der Treuhandschaft etc. mit Ausnahme<br />
der Zwischenfi nanzierungskosten und der<br />
Bankgebühren als Anschaffungsnebenkosten des<br />
Schiffes aktiviert und über die prognostizierte<br />
Nutzungsdauer des Schiffes abgeschrieben.<br />
Die im Rahmen der Berechnungen im Verkaufsprospekt<br />
angesetzte Nutzungsdauer von rund<br />
16,25 Jahren für den <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> entspricht<br />
der prospektierten Betriebslaufzeit des<br />
Schiffes bis zum 31. Dezember 2021. Die Abschreibung<br />
des Schiffes erfolgt im Rahmen der<br />
Prospektrechnungen zunächst degressiv nach § 7<br />
Abs. 2 EStG. Danach kann der Schiffswert mit<br />
dem Zweifachen der linearen Abschreibungsrate,<br />
maximal mit 20 % p. a., abgeschrieben werden.<br />
Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung<br />
gemäß § 7 Abs. 3 EStG ist für den<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> für das Jahr 2014 vorgesehen.<br />
In die Berechnung wurde ein kalkulierter Schrottwert<br />
in Höhe von rund TUS$ 1.620 einbezogen.<br />
Die Abschreibung für das Jahr 2005 wird monatsweise<br />
ermittelt.<br />
Die im Rahmen der Abschreibung des Schiffes<br />
angesetzte Nutzungsdauer von rund 16,25 Jahren<br />
wurde unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens<br />
vom 15. Juni 1999 sowie der derzeitig erkennbaren<br />
Auffassung der Finanzverwaltung zur<br />
Bestimmung des Betriebskonzeptes der Gesellschaft<br />
ermittelt. Obwohl eine verbindliche Defi nition<br />
des Begriffes “Betriebskonzept” bislang nicht<br />
vorliegt, kann den Äußerungen der Finanzverwaltung<br />
im Rahmen laufender Veranlagungsverfahren<br />
bei vergleichbaren Beteiligungsgesellschaften entnommen<br />
werden, dass die im Verkaufsprospekt<br />
ausgewiesene Betriebsdauer des Schiffes sowie<br />
ein etwaiger kalkulierter Veräußerungserlös maßgebliche<br />
Bestandteile des Betriebskonzeptes der<br />
Gesellschaft und damit die Ausgangspunkte für<br />
die anzusetzende Nutzungsdauer sein sollen. Da<br />
die im Rahmen der Berechnungen im Verkaufsprospekt<br />
angesetzte Nutzungsdauer des Schiffes<br />
von rund 16,25 Jahren der prospektierten Betriebsdauer<br />
des Schiffes von Mitte Oktober 2005 bis<br />
Ende 2021 entspricht, wurde insoweit der gegenwärtig<br />
erkennbaren Auffassung der Finanz verwaltung<br />
zur Bestimmung des Betriebskonzeptes Rechnung<br />
getragen. Soweit ein etwaiger im Verkaufsprospekt<br />
prognostizierter Veräußerungserlös des<br />
Schiffes bei der Ermittlung der Nutzungsdauer zu<br />
berücksichtigen sein soll, wird die Auffassung vertreten,<br />
dass sich daraus im vorliegenden Fall - mit<br />
Ausnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Werte - keine weiteren Auswirkungen ergeben.<br />
u Steuerliche Behandlung von Auszahlungen<br />
Bei den von der Beteiligungsgesellschaft ab dem<br />
Jahr 2006 geplanten Auszahlungen an die Kommanditisten<br />
handelt es sich steuerlich um Entnahmen<br />
von Liquiditätsüberschüssen, die keiner<br />
Steuerpfl icht unterliegen. Entsteht durch Entnahmen<br />
bei einem Mitunternehmer ein negatives<br />
Kapitalkonto, ist § 15 a Abs. 3 EStG grundsätzlich<br />
neben § 5 a EStG anzuwenden, so dass es in<br />
Höhe der Auszahlung zu einer sog. Gewinnfi ktion<br />
kommt. Der fi ktive Gewinn ist neben dem Tonnagesteuergewinn<br />
gesondert zu versteuern.<br />
Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist der Regelungsbereich des § 15 a Abs. 3 EStG<br />
nicht berührt, da den Anlegern kein negatives Ergebnisvolumen<br />
in der Gründungs- und Investitionsphase<br />
zugewiesen wird. Dies ist jedoch Voraussetzung<br />
für die Anwendung des § 15 a Abs. 3 EStG.<br />
u Unterschiedsbetrag und Veräußerungsgewinn<br />
Es ist vorgesehen, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />
bereits im Jahr 2005 - also im Jahr der<br />
Übernahme des Schiffes - zur Tonnagesteuer optieren<br />
wird. Dadurch wird vermieden, dass bei<br />
einem späteren Wechsel der Gewinnermittlungsart<br />
– der in der Konzeption nicht vorgesehen ist –<br />
die in der Beteiligungsgesellschaft liegenden stillen<br />
Reserven in einem als Unterschiedsbetrag<br />
bezeichneten Rechnungsposten ermittelt werden<br />
müssen.<br />
Während der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />
nach § 5 a EStG ist der Gewinn aus einer<br />
Anteilsveräußerung und der Betriebsaufgabe<br />
im Ganzen in dem pauschal ermittelten steuer-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
77
Steuerliche Grundlagen<br />
lichen Ergebnis enthalten und daher nicht gesondert<br />
zu versteuern.<br />
Der sich aus der vorgesehenen Veräußerung des<br />
Schiffes im Jahre 2021 ergebende Veräußerungsgewinn<br />
ist bei Fortführung der Tonnagesteuer bis<br />
zu diesem Zeitpunkt daher nicht gesondert zu<br />
versteuern. Er ist jedoch unter dem Gesichtspunkt<br />
der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen<br />
der Total gewinnermittlung als Mehrung des Betriebsvermögens<br />
zu berücksichtigen.<br />
u Verfahrensrechtliche Fragen<br />
Die Höhe der steuerlichen Ergebnisse wird durch<br />
das zuständige Betriebsfi nanzamt einheitlich für<br />
die Beteiligungsgesellschaft und gesondert für jeden<br />
einzelnen Mitunternehmer nach § 180 Abs. 1<br />
Nr. 2 a AO festgestellt. Die Ergebnisse werden<br />
den Wohnsitzfi nanzämtern der Mitunternehmer<br />
mitgeteilt, wobei die Wohnsitzfi nanzämter an die<br />
Feststellungen des zuständigen Betriebsfi nanzamtes<br />
gebunden sind. Sonderbetriebseinnahmen<br />
und -ausgaben sind verfahrensrechtlich ausschließlich<br />
über die Beteiligungsgesellschaft geltend<br />
zu machen. Die Aufwendungen sind jedoch<br />
mit dem Anteil am pauschal ermittelten Gewinn<br />
nach § 5 a EStG abgegolten.<br />
u Solidaritätszuschlag<br />
Zusätzlich zur Einkommensteuer wird derzeit ein<br />
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der festgesetzten<br />
Einkommensteuer jedes Mitunternehmers<br />
erhoben. Hierdurch bedingte Steuerlasten<br />
sind in den Prognoserechnungen berücksichtigt.<br />
Die Höhe des Solidaritätszuschlages wird bis zum<br />
Ende der Laufzeit mit 5,5 % kalkuliert.<br />
u Erbschaft- und Schenkungsteuer/Wert des<br />
Betriebsvermögens<br />
Die anteiligen Werte des Betriebsvermögens der<br />
Beteiligungsgesellschaft bilden bei jedem Anleger<br />
die Grundlage für etwaige erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />
Feststellungen. Basis der Bewertungen<br />
sind die Buchwerte der Beteiligungsgesellschaft<br />
(§§ 98 a, 109 Abs. 1 BewG) zum Zeitpunkt<br />
des Erb- oder Schenkungsanfalls. Positives<br />
Betriebsvermögen unterliegt in Erbschafts- und<br />
Schenkungsfällen nach derzeitiger Rechtslage<br />
bei einem einmaligen Freibetrag in Höhe von<br />
1 225.000,– lediglich zu 65 % (Bewertungsabschlag)<br />
der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der<br />
Freibetrag wird bei einer Schenkung von begünstigtem<br />
Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraumes<br />
von 10 Jahren insgesamt nur einmal gewährt.<br />
Ferner werden Erwerbe von Betriebsvermögen<br />
durch Personen der Erbschaftsteuerklassen II<br />
oder III durch Gewährung eines Entlastungsbetrages<br />
in Höhe von 88 % des Differenzbetrages zwischen<br />
der Steuer nach Steuerklasse I und der<br />
Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse (II<br />
bzw. III) begünstigt (Tarifbegrenzung). Die vorgenannten<br />
Vergünstigungen fallen jedoch mit Wirkung<br />
für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb<br />
von 5 Jahren nach dem Erwerb die Beteiligung<br />
veräußert oder die Gesellschaft aufgegeben wird<br />
oder die vom Erwerber innerhalb dieses Zeitraumes<br />
insgesamt getätigten Entnahmen die Summe<br />
seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinnanteile<br />
um mehr als 1 52.000,– übersteigen.<br />
Die Darstellung der kumulierten steuerlichen<br />
Kapitalkonten in der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
auf den Seiten 46/47 beruht auf der planmäßigen<br />
Realisierung der Investitions-, Betriebs- und Veräußerungsphase.<br />
Änderungen in der Ertrags- und<br />
Aufwandssituation in der Beteiligungsgesellschaft<br />
führen zu entsprechenden Änderungen des steuerlichen<br />
Kapitalkontos.<br />
Nach einem Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg<br />
vom 27. Juni 2005 entfallen für<br />
treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />
die erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Vergünstigungen nach §§ 13 a, 19 a ErbStG (Freibetrag,<br />
Bewertungsabschlag, Tarifbegrenzung).<br />
Weiter soll der Wert der zu übertragenden treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
nicht mehr mit dem anteiligen Buchwert des Betriebsvermögens,<br />
sondern mit dem gemeinen<br />
Wert bewertet werden. Für die Übertragung direkt<br />
gehaltener Kommanditbeteiligungen gelten diese<br />
Einschränkungen nicht.<br />
u Gewerbesteuer<br />
Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb<br />
der Gewerbebesteuerung. Nach der<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
78
Steuerliche Grundlagen<br />
Option zur Tonnagesteuer bildet der pauschal ermittelte<br />
Gewinn die Grundlage für die Ermittlung<br />
der Gewerbeertragsteuer. Die Vergütungen an die<br />
Gesellschafter werden als Sonderbetriebseinnahmen<br />
abzüglich der damit zusammenhängenden<br />
Kosten den pauschal ermittelten Gewinnen hinzugerechnet<br />
und der Gewerbesteuer unterworfen.<br />
Die Kürzungsvorschrift § 9 Nr. 3 GewStG fi ndet<br />
grundsätzlich keine Anwendung. Veräußerungsgewinne<br />
im Rahmen einer Betriebsaufgabe unterliegen<br />
bei der Beteiligungsgesellschaft nicht der Gewerbesteuer,<br />
soweit der Gewinn auf unmittelbar<br />
an der Beteiligungsgesellschaft beteiligte Personen<br />
entfällt.<br />
Eine pauschale Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbeertragsteuer<br />
nach § 35 EStG ergibt sich aus<br />
der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
bei den Anlegern nicht, da die Vorschrift während<br />
des Zeitraumes der pauschalen Gewinnermittlung<br />
nach § 5 a EStG keine Anwendung fi ndet. Für die<br />
Ermittlung der Gewerbesteuer wurde von einem<br />
Kurs von US$/1 1,20 ausgegangen.<br />
u Umsatzsteuer<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist als Unternehmer<br />
im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG anzusehen, da sie<br />
eine gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen<br />
selbständig ausübt. Sie tätigt Umsätze<br />
für die Seeschifffahrt und ist damit nach § 4 Nr. 2<br />
UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gleichwohl ist<br />
sie nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 a UStG zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt.<br />
Mit Urteil vom 1. Juli 2004 (Az.: V R 32/00) hat<br />
der BFH entschieden, dass die Anlaufkosten einer<br />
Beteiligungsgesellschaft mit der künftigen wirtschaftlichen<br />
Tätigkeit der Gesellschaft zusammenhängen<br />
und die damit verbundene Vorsteuer<br />
abzugsfähig ist. Die Finanzverwaltung wendet dieses<br />
Urteil grundsätzlich an.<br />
Sofern Vorsteuerbeträge auf Leistungen entfallen,<br />
die ausschließlich im Interesse der Gesellschafter<br />
erfolgen, können diese nicht geltend gemacht<br />
werden. Es handelt sich bei diesen Kosten z. B.<br />
um einen Teil der Treuhandgebühren. Die nicht<br />
abzugsfähigen Beträge belasten die Liquidität der<br />
Gesellschaft entsprechend.<br />
Aufgrund dessen wurde im Rahmen der Kalkulation<br />
auf die Treuhandgebühren in der Investitions-<br />
und Betriebsphase ein Anteil von 20 % der<br />
hierauf entfallenden Vorsteuern als nicht abzugsfähig<br />
angenommen. Hinsichtlich der weiteren im<br />
Rahmen der Investitionsphase anfallenden Vorsteuern<br />
wurde von einer vollständigen Abzugsfähigkeit<br />
ausgegangen.<br />
u Steuerliches Konzept<br />
Das steuerliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft<br />
wurde auf der Grundlage der derzeit geltenden<br />
Rechtslage entwickelt. Insbesondere die<br />
Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung<br />
nach § 5 a EStG (Tonnagesteuer) wurden in das<br />
steuerliche Konzept der Gesellschaft eingearbeitet.<br />
Das steuerliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist im Wesentlichen vergleichbar mit<br />
den steuerlichen Konzepten anderer Gesellschaften,<br />
die von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit<br />
grundsätzlich anerkannt worden sind.<br />
Notwendige Anpassungen der steuerlichen Konzepte<br />
an geänderte Rechtslagen aufgrund von Gesetzes-<br />
bzw. Erlassänderungen wurden vorgenommen.<br />
Für die Ergebnisprognose auf den Seiten<br />
40/41 wurde für die Anleger ein Spitzensteuersatz<br />
von durchgehend 42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />
zugrunde gelegt.<br />
Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen<br />
hat sich die Gesellschaft von einer Wirtschaftsprüfungs-<br />
und Steuerberatungsgesellschaft beraten<br />
lassen. Grundlage des Beratungsverhältnisses bildet<br />
eine vertragliche Vereinbarung, nach der die Wirtschaftsprüfungs-<br />
und Steuerberatungs gesellschaft -<br />
auch im Verhältnis zu Dritten - ihre Haftung, wie<br />
allgemein üblich, für fahrlässig ver ursachte Schäden<br />
auf bis zu 1 4 Mio. pro Schadensfall und für Serienschäden<br />
auf bis zu 1 5 Mio. beschränkt hat. Eine<br />
gutachterliche Stellungnahme zu den steuerlichen<br />
Grundlagen der Gesellschaft kann nach Abschluss<br />
einer gesonderten individuellen Auskunftsvereinbarung<br />
von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />
angefordert werden.<br />
Zu den Risiken der Beteiligung unter steuerlichen<br />
Aspekten wird auf die entsprechenden Ausführungen<br />
im Kapitel “Risiken der Beteiligung” auf Seite<br />
22 f. verwiesen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
79
Vertriebshinweis<br />
Vertriebshinweis<br />
Das Emissionskapital wird durch Vertriebsbeauftragte<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> platziert, mit denen<br />
entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen<br />
werden. Die Vertriebsbeauftragten sind selbständige<br />
Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten<br />
nicht als Erfüllungsgehilfen der Anbieterin auf.<br />
Beanstandungen sind an die <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, zu richten.<br />
Diese Be anstandungen wirken auch gegenüber<br />
der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG.<br />
Ein Anleger, der als Kommanditist im Handelsregister<br />
eingetragen ist, kann seine Gesellschafterstellung<br />
in der Kommanditgesellschaft <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ordentlich<br />
mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf<br />
eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief<br />
an die Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg,<br />
kündigen, frühestens jedoch zum 31. Dezember<br />
2021. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />
bleibt unberührt. Treugeber, die nicht selbst als Kommanditisten<br />
im Handelsregister eingetragen sind,<br />
können die Treuhänderin <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
durch eingeschriebenen Brief anweisen, die für sie<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligungen zu den oben<br />
genannten Bedingungen zu kündigen. Die entsprechende<br />
Weisung muss der Treuhänderin <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, spätestens<br />
4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />
des Gesellschaftsvertrages der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG zugehen.<br />
u Angabenvorbehalt<br />
Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über<br />
Entwicklungen, Berechnungen sowie die steuerlichen<br />
und rechtlichen Grundlagen wurden von der<br />
Prospektverantwortlichen dieses Beteiligungsangebotes,<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, mit Sorgfalt zusammengestellt.<br />
Sämtliche der Anbieterin bekannten Vereinbarungen<br />
zwischen wesentlichen Vertragspartnern<br />
hinsichtlich des Anlageobjektes, seiner Herstellung,<br />
Finanzierung, Nutzung oder Verwertung sind in diesem<br />
Verkaufsprospekt genannt und erläutert worden.<br />
Darüber hinausgehende Vereinbarungen bestehen<br />
nach Kenntnis der Anbieterin nicht.<br />
Eine Haftung für Abweichungen durch Gesetzesänderungen,<br />
wirtschaftliche Entwicklungen<br />
oder Änderungen der Rechtsprechung, insbesondere<br />
Maßnahmen der Steuerbehörden oder<br />
Änderungen der Steuerrechtsprechung, sowie<br />
für den tatsächlichen Eintritt der mit dieser<br />
Beteiligung verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen<br />
Ziele und Vorstellungen kann von<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> nicht übernommen werden.<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> ist nur an diejenigen vom Verkaufsprospekt<br />
abweichenden Angaben gebunden,<br />
die in schriftlicher Form von ihr selbst verfasst<br />
wurden. Die in diesem Verkaufsprospekt gegebenen<br />
Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe<br />
von Änderungen. Mündliche Absprachen<br />
haben keine Gültigkeit. Für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />
sind nur die bis zum Datum<br />
der Aufstellung bekannten oder erkennbaren<br />
Sachverhalte maßgeblich. Die Haftung der <strong>Lloyd</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> sowie der Vertriebsbeauftragten ist,<br />
soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass<br />
die Kapitalanleger ein unternehmerisches Risiko<br />
eingehen. Das wirtschaftliche Ergebnis der<br />
Beteiligung kann nicht vorhergesagt werden und<br />
steht zum Zeitpunkt der Beteiligung nicht fest.<br />
Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt basieren<br />
auf den abgeschlossenen Verträgen sowie<br />
Markteinschätzungen, die ihrerseits auf Erfahrungen<br />
und Erwartungen der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> und<br />
mit einbezogenen Fachleuten beruhen. Abweichungen<br />
von den Prognosen können sich sowohl<br />
positiv als auch negativ auf das Ergebnis für die<br />
Anleger auswirken. Dieses Beteiligungsangebot<br />
ist demzufolge nur für Investoren geeignet, die<br />
bei unerwartet negativer Entwicklung einen entstehenden<br />
Verlust bis zum Totalverlust hinnehmen<br />
können. Kapitalanlegern wird empfohlen,<br />
diesen Verkaufsprospekt mit den anderen ihnen<br />
übergebenen Unterlagen aufzubewahren.<br />
Stand: 11. August 2005<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
80
Angaben über wichtige Vertragspartner<br />
Angaben über wichtige Vertragspartner<br />
u Angaben über die Emittentin und deren Geschäftsführung<br />
Beteiligungsgesellschaft / Emittentin<br />
Firma:<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Sitz/Geschäftsanschrift:<br />
Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 99646<br />
Tag der 1. Eintragung: 06.01.2004<br />
Kommanditkapital:<br />
US$ 17.760.000,- (vertraglich vorgesehen)<br />
Komplementärin:<br />
Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
Kommanditisten:<br />
Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, Hamburg<br />
Bereederungsgeselllschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
Chemikalien Seetransport G.m.b.H., Hamburg<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg<br />
Funktion:<br />
Erwerb und Betrieb des Rohöl- und Produktentankers <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>.<br />
Beirat:<br />
Ein Beirat wurde bisher noch nicht bestellt.<br />
Komplementärin der Emittentin<br />
Firma:<br />
Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
Sitz/Geschäftsanschrift:<br />
Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 91850<br />
Tag der 1. Eintragung: 20.10.2004<br />
Stammkapital:<br />
1 25.000,– (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter:<br />
Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, Hamburg<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg<br />
Geschäftsführer<br />
(ohne besonderen Geschäftsbereich):<br />
Ulrich Schittek, Hamburg<br />
Volker Vormberg, Hamburg<br />
Holger Schmitz, Hamburg<br />
Dr. Torsten Teichert, Hamburg<br />
Funktion:<br />
Komplementärin der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Gesamtbezüge: Ab 2005 erhält die Komplementärin eine Haftungsvergütung in Höhe von US$ 20.000,– p. a.<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Als Vergütung für Abwicklungsarbeiten erhält sie 3 % des<br />
Bruttoveräußerungserlöses bzw. der Versicherungsentschädigung im Falle der Veräußerung<br />
bzw. des Totalverlustes des Schiffes. Für das Jahr 2004 wurde keine Vergütung gezahlt.<br />
Personelle<br />
Verflechtungen:<br />
Dr. Torsten Teichert und Holger Schmitz sind gleichzeitig Vorstände der Anbieterin, we lche<br />
mit dem Vertrieb dieses Beteiligungsangebotes beauftragt wurde, weiter Grü ndungs kom manditistin<br />
und Platzierungsgarantin der Emittentin ist.<br />
Volker Vormberg ist gleichzeitig Geschäftsführer der Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH, d ie<br />
Gr ündungskommanditistin und Platzierungsgarantin der Emittentin ist. Ulrich Schittek ist<br />
gleichzeitig Geschäftsführer der Chemikalien Seetransport G.m.b.H., die Grün dungs komman<br />
ditistin und Vertragsreeder im Unterauftrag der Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />
Seetransport GmbH & Co. KG ist.<br />
Volker Vormberg und Ulrich Schittek sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb<br />
dieses Beteiligungsangebotes betraut sind. Sämtliche Geschäftsführer sind weder für Unternehmen<br />
tätig, die im Zusammenhang mit dem Bau des Schiffes nicht nur geringfü gige<br />
Lieferungen und Leistungen erbringen, noch für Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
82
Angaben über wichtige Vertragspartner<br />
u Angaben über die Anbieterin<br />
Anbieterin des Beteiligungsangebotes, Gründungskommanditistin und Platzierungsgarantin der<br />
Emittentin<br />
Firma:<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
Sitz/Geschäftsanschrift:<br />
Neuer Wall 72, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 75492<br />
Tag der 1. Eintragung: 15.05.2000<br />
(vormals: <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG,<br />
Gründung: 14.11.1995)<br />
Grundkapital: 1 1.000.000,–<br />
Vorstände:<br />
Dr. Torsten Teichert (Vorsitzender), Hamburg<br />
Holger Schmitz, Hamburg<br />
Aufsichtsrat:<br />
Dr. Stefan Duhnkrack (Vorsitzender), Hamburg<br />
Funktion:<br />
Anbieterin des Beteiligungsangebotes, Gründungskommanditistin sowie<br />
Platzierungsgarantin der Emittentin.<br />
Gesamtbezüge:<br />
Die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen” ausführlich beschriebenen<br />
Vergü tungen für die Konzeption des Beteiligungsangebotes, die Einwerbung des<br />
Emissions kapi tals und die Managementunterstützung (siehe “Abgeschlossene Verträge”<br />
Seite 68).<br />
Personelle<br />
Verflechtungen:<br />
Dr. Torsten Teichert und Holger Schmitz sind gleichzeitig Geschäftsführer der<br />
Komplementärin der Emittentin.<br />
u Weitere Gründungskommanditisten der Emittentin<br />
Gründungskommanditistin und Treuhänderin<br />
Firma:<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
Sitz/Geschäftsanschrift:<br />
Neuer Wall 72, 20354 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 71179<br />
Tag der 1. Eintragung: 19.05.1999<br />
Stammkapital: 1 50.500,–<br />
Gesellschafter:<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, Hamburg<br />
Geschäftsführer:<br />
Björn Meschkat, Hamburg<br />
Funktion:<br />
Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen an der Emittentin;<br />
Gründungskommanditistin der Emittentin.<br />
Rechtsgrundlage:<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Wesentliche Rechte und Pflichten: Verwaltung und Betreuung der beitretenden Anleger, Interessenwahrnehmung, Kommunikationsschnittstelle<br />
(siehe “Die Partner” Seite 38 f./“Abgeschlossene Verträge” Seite 69).<br />
Gesamtbezüge:<br />
Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH erhält die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen” ausführlich<br />
beschriebenen Vergütungen (siehe “Abgeschlossene Verträge” Seite 69).<br />
Personelle Verflechtungen: Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Anbieterin (siehe<br />
hierzu auch “Die Partner” Seite 38 f.).<br />
Björn Meschkat ist nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb dieses Be teiligungsangebotes<br />
betraut sind, die im Zusammenhang mit dem Bau des Schiffes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen und Leistungen erbringen, noch für Unternehmen, die der Emittentin<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
83
Angaben über wichtige Vertragspartner<br />
Gründungskommanditistin und Platzierungsgarantin der Emittentin<br />
Firma:<br />
Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />
Sitz/Geschäftsanschrift:<br />
Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 88500<br />
Tag der 1. Eintragung: 01.10.2003<br />
Stammkapital: 1 2.040.000,–<br />
Geschäftsführer:<br />
Peter Jochen Krämer, Hamburg<br />
Volker Vormberg, Hamburg<br />
Funktion:<br />
Gründungskommanditistin und Platzierungsgarantin der Emittentin.<br />
Gesamtbezüge:<br />
Keine<br />
Personelle<br />
Verflechtungen:<br />
Volker Vormberg ist gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin. Peter<br />
Jochen Krämer ist gleichzeitig Kommanditist der Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />
Seetransport GmbH & Co. KG und Geschäftsführer der Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />
Vertragsreeder und Gründungskommanditistin der Emittentin<br />
Firma:<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG<br />
Sitz/Geschäftsanschrift:<br />
Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 100056<br />
Tag der 1. Eintragung: 11.03.2004<br />
Kommanditkapital: 1 237.490,–<br />
Komplementärin:<br />
Chemikalien Seetransport G.m.b.H., Hamburg<br />
Kommanditisten:<br />
Matthias Maximilian Krämer, Münster<br />
Michaela Alexandra Krämer, Hamburg<br />
Peter Jochen Krämer, Hamburg<br />
Susanne-Fredericke Krämer-Maushammer, Hamburg<br />
Funktion:<br />
Gesamtbezüge:<br />
Personelle<br />
Verflechtungen:<br />
Vertragsreeder und Gründungskommanditistin der Emittentin.<br />
Die Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG erhält<br />
für alle vorbereitenden Dienstleistungen vor Übergabe des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> und für<br />
die vereinbarten Aufgaben als Vertragsreeder die im Kapitel “Abgeschlossene Verträge”<br />
ausführlich beschriebenen Vergütungen (siehe Seite 68 f.).<br />
Komplementärin der Bereederungsgsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co.<br />
KG ist die Chemikalien Seetransport G.m.b.H., die im Unterauftrag mit der Bereederung des<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> beauftragt wurde und Gründungsgesellschafterin der Emittentin ist.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
84
Angaben über wichtige Vertragspartner<br />
Gründungskommanditistin der Emittentin und Vertragsreeder im Unterauftrag<br />
Firma:<br />
Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />
Sitz/Geschäftsanschrift:<br />
Mattentwiete 1, 20457 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 13038<br />
Tag der 1. Eintragung: 26.11.1969<br />
Stammkapital: 1 255.645,94 (DM 500.000,–)<br />
Gesellschafter:<br />
Kommanditgesellschaft Marine Service mbH & Co., Hamburg<br />
Geschäftsführer:<br />
Peter Jochen Krämer, Hamburg<br />
Dieter Schardt, Mölln<br />
Ulrich Schittek, Hamburg<br />
Funktion:<br />
Vertragsreeder im Unterauftrag und Gründungskommanditistin der Emittentin<br />
Gesamtbezüge:<br />
Die Chemikalien Seetransport G.m.b.H. bezieht keine Vergütungen von der Emittentin.<br />
Siehe Ausführungen zum Vertragsreeder Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />
Seetransport GmbH & Co. KG.<br />
Personelle<br />
Verflechtungen:<br />
Ulrich Schittek ist gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin. Peter<br />
Jochen Krämer ist gleichzeitig Geschäftsführer der Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH und<br />
Kommanditist der Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG.<br />
u Sonstige Vertragspartner<br />
Charterer<br />
Firma:<br />
Heidmar Inc.<br />
Sitz:<br />
320, Post Road, 06820 Darien, Connecticut, USA<br />
Register: Delaware Company Register, 3510445<br />
Gründung: 04.04.2002<br />
Funktion:<br />
Charterer des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>.<br />
Personelle<br />
Keine<br />
Verflechtungen:<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
85
Angaben über wichtige Vertragspartner<br />
Mittelverwendungskontrolleurin<br />
Firma:<br />
Donner Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />
Sitz/Geschäftsanschrift:<br />
Alstertor 23, 20095 Hamburg<br />
Handelsregister: HRA 65471<br />
Tag der 1. Eintragung: 11.02.1965<br />
Kommanditkapital: 1 52.000,–<br />
Komplementärin:<br />
Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Kommanditisten:<br />
Conrad Hinrich Donner Bank Aktiengesellschaft, Hamburg<br />
Funktion:<br />
Mittelverwendungskontrolleurin<br />
Gesamtbezüge: Die Donner Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG erhält für ihre Tätigkeit als Mittel ver wen -<br />
dungskontrolleurin die im Kapitel “Rechtliche Grundlagen“ ausführlich beschriebenen Vergütungen<br />
(siehe “Abgeschlossene Veträge” Seite 71).<br />
Personelle<br />
Keine<br />
Verflechtungen:<br />
Die im Vorwege auf den Seiten 82-86 dargestellten Gesellschaften unterliegen keiner deutschen<br />
Aufsichtsbehörde. Das Gewerbeaufsichtsamt ist für alle deutschen Gesellschaften zuständig.<br />
Neben der Anbieterin und den Gründungsgesellschaftern gibt es keine Personen oder Gesellschaften, die<br />
die Herausgabe oder den Inhalt dieses Prospektes wesentlich beeinfl usst haben.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
86
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
87
Anhang<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
u Jahresabschluss der Emittentin<br />
HAMBURG<br />
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2004<br />
A K T I V A<br />
31.12.2004<br />
EUR<br />
A. AUSSTEHENDE EINL<strong>AG</strong>EN 1.000,00<br />
B. ANL<strong>AG</strong>EVERMÖGEN<br />
SACHANL<strong>AG</strong>EN<br />
Geleistete Anzahlungen (<strong>MT</strong> "ATHENS STAR") 3.155.530,17<br />
C. UMLAUFVERMÖGEN<br />
I. FORDERUNGEN UND SONSTIGE<br />
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 14.795,95<br />
II. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 4.717,55<br />
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINL<strong>AG</strong>EN GEDECKTER<br />
VERLUST- / ENTNAHMEANTEIL DER KOMMANDITISTEN 41.027,92<br />
3.217.071,59<br />
P A S S I V A<br />
31.12.2004<br />
EUR<br />
A. EIGENKAPITAL<br />
I. KAPITALANTEILE DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN 0,00<br />
II.<br />
KAPITALANTEILE DER KOMMANDITISTEN<br />
1. Kommanditkapital 1.000,00<br />
2. Entnahmen -5.472,87<br />
3. Ergebnissonderkonten -36.555,05<br />
-41.027,92<br />
III. NICHT DURCH VERMÖGENSEINL<strong>AG</strong>EN GEDECKTER VERLUST- /<br />
ENTNAHMEANTEIL DER KOMMANDITISTEN 41.027,92<br />
0,00<br />
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.500,00<br />
C. VERBINDLICHKEITEN 3.215.571,59<br />
3.217.071,59<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
88
Anhang<br />
<strong>MT</strong> "ATHENS STAR" SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />
HAMBURG<br />
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />
FÜR DIE ZEIT VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2004<br />
2004<br />
EUR<br />
1. Allgemeine Verwaltungskosten -1.773,52<br />
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.478,01<br />
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20.268,82<br />
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -52.572,34<br />
5. Jahresfehlbetrag -36.555,05<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
89
Anhang<br />
<strong>MT</strong> "ATHENS STAR" SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />
HAMBURG<br />
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2004<br />
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS<br />
1. Der Anhang zum 31. Dezember 2004 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften<br />
gemäß §§ 264 a ff., 284 ff. HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften<br />
gemäß § 288 i.V.m. § 267 Abs. 1 und § 264 a HGB sowie von § 286 Abs. 3<br />
Nr. 1 und § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.<br />
2. Im Anhang wurden alle erforderlichen Erläuterungen zur Bilanz gemacht. Des Weiteren<br />
werden alle Positionen aufgegliedert, die in der Bilanz aus Gründen der Klarheit zusammengefasst<br />
wurden.<br />
3. Die Gesellschaft weist einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlust- / Entnahmeanteil<br />
der Kommanditisten in Höhe von EUR 41.027,92 aus. Dieser ist entstanden<br />
aus handelsrechtlichen Verlusten in Höhe von EUR 36.555,05 und aus Entnahmen von<br />
EUR 4.472,87. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Kapitaleinzahlungen der Folgejahre<br />
wird sich künftig keine bilanzielle Überschuldung ergeben.<br />
II.<br />
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />
1. Bilanzierungsmethoden<br />
Die handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze wurden beachtet.<br />
Die Bilanz wurden dem handelsrechtlichen Gliederungsschema entsprechend mit<br />
schifffahrtsbezogenen Ergänzungen aufgestellt.<br />
2. Angewandte Bewertungsmethoden<br />
Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-<br />
Concern-Prinzip).<br />
Die Währungsumrechnung in Euro zum 31. Dezember 2004 erfolgte zum Kurs am Bilanzstichtag<br />
unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips. Laufende Währungsumrechnungen<br />
erfolgte zum Tageskurs bei Erstbuchung.<br />
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten<br />
bilanziert.<br />
Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme<br />
gebildet.<br />
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
90
Anhang<br />
III.<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ<br />
1. Ausstehende Einlagen<br />
Als ausstehende Einlagen wurden die fälligen Kapitaleinzahlungen der Kommanditisten<br />
ausgewiesen.<br />
2. Eigenkapital<br />
Das ausgewiesene Kommanditkapital entspricht den Pflichteinlagen des Kommanditisten.<br />
Der Jahresfehlbetrag wird wie folgt verwendet:<br />
2004<br />
EUR<br />
Jahresfehlbetrag -36.555,05<br />
Belastung auf Ergebnissonderkonten 36.555,05<br />
Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00<br />
3. Verbindlichkeiten<br />
Art der<br />
Verbindlichkeit<br />
Gesamtbetrag<br />
EUR<br />
bis zu 1 Jahr<br />
EUR<br />
Davon mit einer Restlaufzeit<br />
1 bis zu<br />
5 Jahren<br />
EUR<br />
mehr als<br />
5 Jahren<br />
EUR<br />
Sicherheit<br />
31.12.2004<br />
EUR<br />
1. Kurzfristige Verbindlichkeite<br />
gegenüber Kreditinstituten 3.168.829,27 3.168.829,27 0,00 0,00<br />
2. Sonstige Verbindlichkeiten 46.742,32 46.742,32 0,00 0,00<br />
Gesamt 31. Dezember 2004 3.215.571,59 3.215.571,59 0,00 0,00 0,00<br />
IV.<br />
SONSTIGE ANGABEN<br />
1. Gesellschaftsorgane<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin war und ist:<br />
- Verwaltung LloFo Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />
gezeichnetes Kapital EUR 25.564,59 (ausgeschieden Anfang 2005).<br />
- Verwaltung <strong>MT</strong> "ATHENS STAR" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />
gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00 (ab Anfang 2005).<br />
Die Gesellschaften haben keine Kapitaleinlage zu erbringen.<br />
Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren und sind:<br />
Herr Dr. Torsten Teichert, Hamburg,<br />
Herr Holger Schmitz, Hamburg,<br />
Herr Ulrich Schittek, Hamburg (ab 2005),<br />
Herr Volker Vormberg, Hamburg (ab 2005).<br />
Hamburg, im Mai 2005<br />
gez. Dr. Torsten Teichert<br />
gez. Holger Schmitz<br />
- Geschäftsführer - - Geschäftsführer -<br />
gez. Ulrich Schittek<br />
gez. Volker Vormberg<br />
- Geschäftsführer - - Geschäftsführer -<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
91
Anhang<br />
u Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004:<br />
<strong>MT</strong> "ATHENS STAR"<br />
SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG<br />
HAMBURG<br />
L<strong>AG</strong>EBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2004<br />
A. Geschäftsverlauf, Lage und Risiken<br />
I. Darstellung des Geschäftsverlaufs<br />
1. Entwicklung Branche und Gesamtwirtschaft<br />
a. Marktentwicklung der Tankschifffahrt in 2004<br />
Hohe Frachtraten in fast allen Schifffahrtsmärkten haben nach einem erfolgreichen Jahr<br />
2003 auch in 2004 zu außerordentlich guten Ergebnissen für den Tankermarkt geführt. Die<br />
Nachfrage nach Tonnage stieg um 10 % und betraf fast alle Flottensegmente. Die weltweit<br />
existierende Flotte jedoch verzeichnete lediglich einen Zuwachs von 5 % und eine<br />
Auslastung von 91 % - Werte, die eine Tonnageknappheit signalisieren. Treibende Kraft<br />
hinter diesem Trend war China: 40 – 45 % der Tonnagenachfrage lassen sich auf diesen<br />
boomenden Markt zurückführen.<br />
b. Ölmarkt<br />
Das starke Wirtschaftswachstum machte sich auch im Ölmarkt 2004 bemerkbar. Weltweit<br />
stieg die Ölproduktion um 4,5 %. Mit einer Steigerung ihrer Produktion um 8 % stießen die<br />
OPEC-Länder im 4. Quartal des Jahres an ihre Kapazitätsgrenzen: Sie erreichte 30 mbd<br />
(million barrels per day) und damit den höchsten Wert seit 1995. Verschiedene Faktoren<br />
führten in der 2. Jahreshälfte zu einem Anstieg des Ölpreises um 35 %: die Angst vor<br />
Rohölknappheit, die unklaren Zustände im Irak, die Terroranschläge in Saudi Arabien und<br />
Madrid, aber auch die unsichere Lage des Ölkonzerns Yukos in der russischen Föderation.<br />
Der Ölverbrauch 2004 erreichte einen Rekord: Er stieg um 2,6 mbd bzw. 3,3 %. Seit 1976<br />
wurde ein solcher Wert nicht erzielt. 25 % dieser Steigerung sind auf den Verbrauch der<br />
OPEC-Länder zurückzuführen, was sich vor allem durch einen erhöhten Konsum an Diesel<br />
erklären lässt. China als dominierender Wachstumsmarkt steigerte seinen Ölverbrauch in<br />
der ersten Jahreshälfte um 22 % gegenüber dem ersten Halbjahr in 2003, unter anderem<br />
aufgrund des Wechsels von Kohle zu Diesel als Hauptenergieträger.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
92
Anhang<br />
c. Tankermarkt<br />
Für die Tankerreeder war das Jahr 2004 von Erfolgen gekennzeichnet: Ihr Gewinn auf das<br />
eingesetzte Kapital betrug zwischen 80 und 130%. Die Frachtraten übertrafen die Werte<br />
des „Boom“-Jahres 2003. Das Tankersegment verzeichnete von 2003 bis 2004 einen<br />
Tonnageanstieg von durchschnittlich 3,7%. Der Nachfrageanstieg lag mit 6 - 6,5 % über<br />
dem durchschnittlichen Zuwachs an der gesamten Tankertonnage. Diese Differenz sorgte<br />
2004 für eine Auslastung der Tankerflotte um 91,5%; eine deutliche Steigerung gegenüber<br />
dem Jahr 2003, als eine Auslastung der Tankerflotte von 89% vorlag. Das Jahr 2004<br />
brachte also für die Tankerflotte den Wendepunkt von einer guten Auslastung zur<br />
Tonnageknappheit.<br />
2. Finanzierung<br />
Das Schiff wird für insgesamt USD 39.700.000 erworben. In 2004 befand sich das Schiff<br />
noch im Bau. Der Kaufpreis ist in 2 Raten an den Verkäufer zu zahlen. Als erste Rate<br />
waren in 2004 nach Vertragsunterzeichnung USD 3.900.000 fällig. Der Rest ist bei<br />
Übernahme zu zahlen.<br />
Die erste Rate wurde durch ein Zwischenfinanzierungsdarlehen der Deutsche Bank <strong>AG</strong><br />
finanziert. Per 31.12. 2004 valutierte das Darlehen mit TUSD 3.900 bzw. TEUR 3.169.<br />
Der Produkten Tanker wird voraussichtlich Anfang Oktober 2005 übernommen. Zur<br />
Sicherstellung der Finanzierung des Schiffes besteht die Hypothekenzusage eines<br />
Konsortiums deutscher Geschäftsbanken in Höhe von TUSD 25.800. Weiter besteht die<br />
Zusage einer Eigenmittelzwischenfinanzierung in Höhe von bis zu TUSD 13.900.<br />
3. Umsatzentwicklung<br />
Für das Schiff wurde am 04. August 2004 ein Chartervertrag mit Heidmar Inc., USA,<br />
geschlossen. Hiernach soll das Schiff nach Ablieferung für 3 Jahre zu einer Tagesrate von<br />
USD 18.400,- abzgl. 1,25 % Kommission beschäftigt werden. Anschließend ist ein<br />
4-jähriger Einsatz im Star Tanker Pool vereinbart. Der Charterer besitzt die Option das<br />
Schiff zu einem Preis von USD 34,5 Mio. anzukaufen, sofern die durchschnittliche, während<br />
des 4-jährigen Pooleinsatzes, eingefahrene Tagesrate mindestens USD 18.400,- beträgt.<br />
Der Einsatz wird voraussichtlich in Amerika und Europa erfolgen.<br />
4. Personalbereich<br />
Die Besatzungsstärke auf dem <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“ beträgt voraussichtlich<br />
22 Crewmitglieder, die sich aus 8 Offizieren und 14 weiteren Besatzungsmitgliedern<br />
zusammensetzt.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
93
Anhang<br />
5. Sonstige wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres<br />
Keine.<br />
II.<br />
Lage der Gesellschaft<br />
1. Vermögenslage<br />
Mit Datum vom 02. Juli 2004 ist der Kaufvertrag (Memorandum of Agreement) zwischen<br />
der Dolphin Tanker Srl., Italien, und der Oyster Marine SA, Liberia, abgeschlossen worden.<br />
Die Oyster Marine SA ist eine 100-ige Tochterfirma der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg. Die Anzahlung des Kaufpreises erfolgte<br />
am 07. Juli 2004<br />
Mit Datum vom 23. März 2005 ist die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG für die Oyster Marina SA in den Kaufvertrag eingetreten.<br />
Das Schiff wird unter der Baunummer 0307307 auf der New Century Shipbuilding Co. Ltd.,<br />
Jinjing, China gebaut.<br />
Zum Abschlussstichtag weist die Gesellschaft einen „nicht durch Vermögenseinlagen<br />
gedeckten Verlust-/Entnahmeanteil der Kommanditisten“ aus. Dies steht einer Fortführung<br />
des Unternehmens jedoch nicht entgegen, da der Fehlbetrag durch die Einwerbung des<br />
Kommanditkapitals ab 2005 ausgeglichen wird.<br />
Bisher wurde sie erste Ratenzahlung für das Schiff im Anlagevermögen als „Geleistete<br />
Anzahlungen“ ausgewiesen. Eine vollständige Bilanzierung des Schiffes unter<br />
Berücksichtigung der Abschreibung erfolgt nach Ablieferung. Das Anlagevermögen ist<br />
durch ein Zwischenfinanzierungsdarlehen finanziert (vgl. I. 2.).<br />
2. Finanz- und Ertragslage<br />
Den 2004 angefallenen Zinsen und sonstigen Kosten stehen Zinserträge aus dem „jointaccount“<br />
für die Anzahlung gegenüber. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von<br />
TEUR 37.<br />
III.<br />
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung<br />
Die 2005 abgeschlossenen Verträge können die zukünftige Entwicklung sichern.<br />
Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung, insbesondere die<br />
Höhe der Auszahlungen an die Anleger, erheblich verändern.<br />
Die Einnahmen, die Finanzierung und die wesentlichen Schiffsbetriebskosten sowie die<br />
Auszahlungen sollen in USD erfolgen. Da es sich um ein reines USD-Investment handelt,<br />
sind die Risiken aus Wechselkursänderungen sehr gering.<br />
Risiken können sich aus der Veränderung des Zinssatzes, künftigen<br />
Schiffsbetriebskostenabweichungen und niedrigeren Charter- bzw. Poolraten ergeben.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
94
Anhang<br />
IV.<br />
Risikomanagementziele und -methoden<br />
Ziel des Handelns der Gesellschaft ist die Erfüllung eines prospektierten<br />
Geschäftsverlaufes. Den im vorstehenden Gliederungspunkt III. geschilderten Risiken des<br />
Geschäftsumfeldes begegnet die Gesellschaft durch sorgfältige Marktbeobachtung und<br />
Implementierung eines wirksamen Risikomanagementsystems. Letzteres zeichnet sich<br />
durch den Einsatz von qualifiziertem Personal, zuverlässiger Software sowie einem<br />
effizienten Controlling durch den Vertragsreeder, der Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG und der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> aus.<br />
B. Ausblick<br />
I. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres<br />
2005 wird der Finanz- und Investitionsplan der Gesellschaft entwickelt und das Kapital<br />
eingeworben.<br />
II.<br />
Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft<br />
Nach Übernahme des Schiffes wird die Gesellschaft entsprechend geschlossenen<br />
Verträgen den laufenden Geschäftsbetrieb aufnehmen.<br />
Hamburg, im Juli 2005<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
95
Anhang<br />
u Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Wir erteilen dem als Anlage I, II und III beigefügten Jahresabschluss und dem Lagebericht<br />
zum 31. Dezember 2004 folgenden unter dem heutigen Datum unterzeichneten uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerkt:<br />
An die <strong>MT</strong> "ATHENS STAR" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG:<br />
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht<br />
der <strong>MT</strong> "ATHENS STAR" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG für das Geschäftsjahr<br />
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die<br />
Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der<br />
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom<br />
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und<br />
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des<br />
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />
für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss und Lagebericht beurteilt. Die<br />
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />
wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,<br />
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht<br />
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die<br />
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass in der Bilanz zum<br />
31. Dezember 2004 ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlust-/ Entnahmeanteil<br />
der Kommanditisten in Höhe von EUR 41.027,92 ausgewiesen wird. Unter Berücksichtigung<br />
der planmäßigen Kapitaleinzahlungen der Folgejahre wird sich künftig<br />
keine bilanzielle Überschuldung ergeben.<br />
Hamburg, den 1. August 2005<br />
TPW Todt & Partner KG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Heino Bartholl Susanne Martius<br />
- Wirtschaftsprüfer - - Wirtschaftsprüfer -<br />
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes<br />
in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung<br />
in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern<br />
hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir<br />
weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
96
Anhang<br />
u Anschrift des Abschlussprüfers<br />
TPW Todt & Partner KG,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Welckerstraße 8<br />
20354 Hamburg<br />
u Angaben über den jüngsten Geschäftsgang/<br />
Wesentliche Änderungen nach dem 31.12.2004<br />
Die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist seit Abschluss des Geschäftsjahres<br />
2004 bis zur Prospektherausgabe planmäßig erfolgt.<br />
Die gezeichneten Kommanditeinlagen haben sich<br />
von T1 1 auf TUS$ 360 (Kommanditeinlagen der<br />
Gründungsgesellschafter) erhöht. Die Geschäftsführung<br />
erwartet für das Jahr 2005 eine weitere<br />
planmäßige Geschäftsentwicklung gemäß den<br />
Prognosen dieses Verkaufsprospektes.<br />
Eine Zwischenübersicht wurde bisher nicht<br />
veröffentlicht.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
97
Gesellschaftsvertrag<br />
GESELLSCHAFTSVERTR<strong>AG</strong> <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG, Hamburg - nachfolgend Gesellschaft genannt -<br />
I. Firma, Sitz, Gesellschaftszweck<br />
§ 1 u Firma und Sitz der Gesellschaft<br />
1. Der Name der Gesellschaft lautet:<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG<br />
2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />
§ 2 u Gegenstand des Unternehmens, Dauer<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und<br />
Betrieb des Rohöl- und Produktentankers <strong>MT</strong><br />
<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>, Baunummer 0307307 der Werft<br />
New Century Shipbuilding Co. Ltd., China (nachfolgend<br />
Schiff genannt).<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte<br />
und Rechtshandlungen vorzunehmen, die geeignet<br />
sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder<br />
mit ihm in Zusammenhang stehen.<br />
3. Die Gesellschaft wird für unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
II. Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Gesellschafterkonten<br />
und Auskunftsrecht<br />
§ 3 u Gesellschafter, Kommanditkapital<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH (nachfolgend Komplementärin genannt). Die<br />
Komplementärin leistet keine Kapital einlage und ist<br />
am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Die Kommanditisten der Gesellschaft sind mit ihrer<br />
Einlage unternehmerisch beteiligt. Kommanditisten<br />
der Gesellschaft sind mit folgenden Pfl ichteinlagen<br />
(nachfolgend auch Einlage genannt):<br />
a) Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH USD 310.000,00;<br />
b) Bereederungsgesellschaft USD 10.000,00;<br />
Chemikalien Seetransport<br />
GmbH & Co. KG<br />
c) Chemikalien Seetransport<br />
G.m.b.H. USD 10.000,00;<br />
d) <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> USD 25.000,00;<br />
e) <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH USD 5.000,00.<br />
Die vorgenannten Kommanditisten sind berechtigt,<br />
ihre Beteiligungen ganz oder teilweise treuhänderisch<br />
für Dritte zu halten und für diese zu verwalten.<br />
3. Die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (nachfolgend Treuhänderin<br />
genannt) ist berechtigt, durch einseitige Erklärung<br />
gegenüber der Komplementärin ihre Einlage<br />
als Treuhänderin für Dritte (nachfolgend Treugeber<br />
genannt) um bis zu USD 17.400.000,00 auf bis zu<br />
USD 17.405.000,00 zu erhöhen. Das vorstehende<br />
Recht ist befristet bis zum 31.12.2006.<br />
4. Die Komplementärin ist ermächtigt, zur Aufstockung<br />
der Liquiditätsreserve das Kommanditkapital bis<br />
spätestens zum 31.12.2006 maximal um weitere<br />
USD 500.000,00 zu erhöhen und die Treuhänderin<br />
zu beauftragen, die von ihr übernommene Einlage<br />
um diesen Betrag zu erhöhen, wozu diese hiermit<br />
von den übrigen Gesellschaftern ermächtigt wird.<br />
5. Die Beteiligung von Treugebern an der Gesellschaft<br />
im Rahmen der Kapitalerhöhung gemäß Ziffer 3 erfolgt<br />
mittelbar durch Abschluss eines Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages (nachfolgend Treuhandvertrag<br />
genannt) mit der Treuhänderin. Die Mindesteinlage<br />
eines Treugebers soll dabei USD 20.000,00 betragen;<br />
höhere Einlagen sollen durch USD 5.000,00<br />
teilbar sein. Die Treugeber sind nach Maßgabe des<br />
§ 17 Ziffer 3 berechtigt, von der Treuhänderin unter<br />
Übernahme aller damit verbundenen Kosten und<br />
Gebühren die Übertragung des treuhänderisch für<br />
sie gehaltenen Treuhandkommanditanteils zu verlangen.<br />
Weitere Einzelheiten regelt der Treuhandvertrag.<br />
6. Die Treugeber sind berechtigt, die den Kommanditisten<br />
in dieser Gesellschaft zustehenden mitgliedschaftlichen<br />
Rechte unmittelbar auszuüben, soweit<br />
diese Rechte auf den von der Treuhänderin für sie<br />
gehaltenen Treuhandkommanditanteil entfallen.<br />
7. Personen, durch deren Beteiligung an der Gesellschaft<br />
das Recht zur Registrierung des Schiffes im<br />
deutschen Schiffsregister gefährdet werden würde,<br />
können weder Kommanditisten noch Treugeber von<br />
Kommanditisten sein.<br />
8. Alle Kommanditisten werden mit einer Haftsumme<br />
von EUR 0,20 pro USD 1,00 ihrer Pfl ichteinlage in<br />
das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.<br />
Eine Nachschussverpfl ichtung ist ausgeschlossen.<br />
9. Zusätzlich zu ihrer Einlage haben die Kommanditisten<br />
ein Agio in Höhe von 3 % zu zahlen.<br />
10. Die Fälligkeit der Einlagen ergibt sich aus den Bestimmungen<br />
der Beitrittserklärung. Die Treuhänderin<br />
ist berechtigt, ihre Einlageverpfl ichtung dadurch<br />
zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche<br />
gegenüber den Treugebern mit befreiender<br />
Wirkung an Erfüllungs statt an die Gesellschaft<br />
abtritt. Die Treuhänderin selbst ist zur Einzahlung<br />
nur verpfl ichtet, wenn und soweit sie ihrerseits<br />
Zahlungen von ihren Treugebern erhalten hat.<br />
Rückständige Einlagen können mit 1 % monatlich<br />
zu Lasten des Kommanditisten verzinst werden.<br />
11. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter<br />
der aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in<br />
das Handelsregister der Gesellschaft. In der Zeit<br />
von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung in das<br />
Handelsregister sind die Kommanditisten als atypisch<br />
stille Gesellschafter mitunternehmerisch beteiligt.<br />
Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsver-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
98
Gesellschaftsvertrag<br />
trages – insbesondere die Beschränkung der persönlichen<br />
Haftung eines Kommanditisten auf die<br />
Pfl ichteinlage – fi nden auf das atypische stille Gesellschaftsverhältnis<br />
entsprechende Anwendung.<br />
§ 4 u Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Kommanditisten wird ein Festkapitalkonto,<br />
ein variables Kapitalkonto, ein Rücklagenkonto<br />
und ein Ergebnissonderkonto geführt.<br />
2. Die Pfl ichteinlagen der Kommanditisten werden auf<br />
den Festkapitalkonten gebucht.<br />
3. Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen,<br />
die nicht den Pfl ichteinlagen zuzuordnen sind, und<br />
Entnahmen gebucht.<br />
4. Das von den Kommanditisten zu zahlende Agio wird<br />
auf den Rücklagenkonten gebucht.<br />
5. Auf den Ergebnissonderkonten werden die anteiligen<br />
Gewinne und Verluste gebucht. Dies gilt auch<br />
dann, wenn die Verlustanteile die Hafteinlagen der<br />
Kommanditisten übersteigen.<br />
6. Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.<br />
§ 5 u Auskunfts- und Einsichtsrecht der Kommanditisten/<br />
Informationsweitergabe durch die Treuhänderin<br />
1. Die Kommanditisten und die Treugeber können vom<br />
Beirat und von der Komplementärin Auskünfte über<br />
die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.<br />
Sofern der Beirat oder die Komplementärin einem<br />
Auskunftsverlangen eines Kommanditisten in angemessener<br />
Frist nicht nachkommen oder sonstige<br />
wichtige Gründe vorliegen, sind die Kommanditisten<br />
und die Treugeber der Treuhänderin berechtigt,<br />
von der Gesellschaft Einsicht in die Bücher und Papiere<br />
der Gesellschaft zu verlangen. Sie müssen<br />
sich hierbei insoweit zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpfl ichteter Personen der rechts- und steuerberatenden<br />
Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer,<br />
vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater)<br />
bedienen, die jedoch nicht selbst oder als Berater<br />
in Konkurrenz zur Gesellschaft stehen dürfen. Die<br />
Kosten hierfür haben die Kommanditisten selbst zu<br />
tragen. Die Ausübung der vorgenannten Informationsrechte<br />
darf den ordentlichen Betrieb der Gesellschaft<br />
und des Vertragsreeders – der Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH<br />
& Co. KG – nicht unangemessen beeinträchtigen.<br />
Der Beirat und die Komplementärin dürfen die Erteilung<br />
von Auskünften und Einsichtnahmen verweigern,<br />
wenn zu befürchten ist, dass der Kommanditist<br />
oder Treugeber diese Rechte zu gesellschaftsfremden<br />
Zwecken ausübt oder dadurch der Gesellschaft<br />
ein nicht unerheblicher Schaden droht.<br />
2. Darüber hinaus wird die Komplementärin die Kommanditisten<br />
nach Maßgabe des § 6 Ziffer 3 einmal<br />
je Kalenderhalbjahr über den Gang der Geschäfte<br />
unterrichten.<br />
3. Rechtzeitig vor Ablauf eines Geschäftsjahres ist die<br />
Komplementärin zur Vorlage eines Budgets für das<br />
kommende Geschäftsjahr verpfl ichtet.<br />
4. Die Treuhänderin ist berechtigt, sämtliche Informationen<br />
über die Gesellschaft einschließlich entsprechender<br />
Dokumente an die Treugeber weiterzuleiten.<br />
III. Geschäftsführung und Vertretung, Gesellschafterversammlung<br />
und -beschlüsse, Beirat<br />
§ 6 u Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />
obliegt allein der Komplementärin. Sie hat<br />
die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns in Übereinstimmung<br />
mit dem Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen<br />
der Gesellschafter und des Beirats zu führen. Die<br />
Komplementärin ist berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben<br />
auf zuverlässige Dritte – insbesondere<br />
den Vertragsreeder – zu übertragen.<br />
2. Die Komplementärin und ihre Organe sind für den<br />
Rechtsverkehr mit der Gesellschaft von den einschränkenden<br />
Bestimmungen des § 181 BGB sowie<br />
des § 112 HGB befreit.<br />
3. Die Komplementärin hat den Gesellschaftern über<br />
das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr<br />
Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat sich<br />
auf den Geschäftsgang, die Lage der Gesellschaft,<br />
die beabsichtigte Geschäftspolitik und sonstige<br />
grundsätzliche Fragen zu erstrecken.<br />
4. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß<br />
§ 164 HGB ist ausgeschlossen. Folgende Rechtsgeschäfte,<br />
Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />
Komplementärin bedürfen jedoch der vorherigen<br />
Zustimmung der Gesellschafter:<br />
a) Veräußerung oder Belastung des Schiffes über<br />
das in der Investitionsrechnung gemäß Anlage I<br />
vorgesehene Maß hinaus (ausgenommen hiervon<br />
ist eine Übertragung auf eine Tochtergesellschaft<br />
gemäß Ziffer 6 f) und eine Übertragung<br />
bei Ausübung der Heidmar Inc. eingeräumten<br />
Kaufoption);<br />
b) Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften<br />
sowie Abschluss und Kündigung von<br />
Gesellschaftsverträgen, die Gesellschaften betreffen,<br />
an denen die Gesellschaft beteiligt ist<br />
(ausgenommen hiervon ist die Gründung/der Erwerb<br />
einer Tochtergesellschaft gemäß Ziffer 6 f).<br />
5. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und<br />
Maßnahmen der Komplementärin bedürfen der<br />
vorherigen Zustimmung des Beirates:<br />
a) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme<br />
von Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme<br />
von Garantien und Gewährung von<br />
Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen Garantien<br />
und Bürgschaften, die üblicherweise mit<br />
dem normalen Geschäftsablauf verbunden sind<br />
oder die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen<br />
gegen das Schiff erforderlich sind;<br />
b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
99
Gesellschaftsvertrag<br />
c) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung<br />
und Erhöhung von Pensions- und Versorgungszusagen<br />
und Tantiemen, soweit nicht seemännisches<br />
Personal betroffen ist;<br />
d) Inbetriebnahme und Stillegung von wesentlichen<br />
Betriebsteilen;<br />
e) Aufnahme von Schiffshypothekendarlehen mit<br />
Ausnahme der Darlehen, die in der Investitionsphase<br />
abgeschlossen worden sind, und Umschuldung<br />
von Darlehen;<br />
f) Abschluss von Zins- und Währungsgeschäften,<br />
auch in Kombination (siehe jedoch Ziffer 6 b);<br />
g) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art, die<br />
USD 250.000,00 übersteigen (siehe jedoch Ziffer<br />
6 a);<br />
h) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung<br />
von Zeitcharterverträgen, es sei denn,<br />
sie haben eine Dauer von weniger als 12 Monaten<br />
(einschließlich Optionen) (siehe jedoch Ziffer<br />
6 d);<br />
i) Vercharterung des Schiffes an Unternehmen, an<br />
denen Gesellschafter der Komplementärin oder<br />
des Vertragsreeders unmittelbar oder mittelbar<br />
beteiligt sind;<br />
j) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung<br />
von Bare-Boat-Charterverträgen (siehe jedoch<br />
Ziffer 6 e);<br />
k) Abschluss, Änderung und Beendigung von Poolund<br />
ähnlichen Verträgen;<br />
l) Umbau des Schiffes, soweit damit wesentliche<br />
Beschäftigungsmerkmale beeinfl usst werden<br />
oder der Umbauaufwand USD 250.000,00 übersteigt;<br />
m) Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten<br />
einschließlich der Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />
die ein Volumen von<br />
USD 450.000,00 übersteigen, soweit nicht<br />
Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten<br />
und Beschaffungen handelt, die durch Versicherungen<br />
gedeckt sind;<br />
n) Gewährung von Darlehen von mehr als USD<br />
50.000,00, ausgenommen Vorschüsse an das<br />
fahrende Personal;<br />
o) Umfl aggung des Schiffes (siehe jedoch Ziffer 6<br />
e) und f);<br />
p) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art,<br />
Um fang und Risiko erkennbar über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen.<br />
6. Die Komplementärin ist jedoch berechtigt, folgende<br />
Verträge und Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung<br />
der Gesellschafter und des Beirats abzuschließen<br />
bzw. vorzunehmen:<br />
a) Zur Anschaffung des Schiffes erforderliche Darlehensverträge<br />
mit den fi nanzierenden Banken<br />
(Zwischen- und Endfi nanzierung) sowie zur Sicherstellung<br />
der Darlehensansprüche erforderliche<br />
Bestellungen von Schiffshypotheken und Aufnahme<br />
und Verlängerung von Betriebsmittelkrediten<br />
bis zu der in der Investitionsrechnung (Anlage<br />
I) vorgesehenen Höhe;<br />
b) Vornahme von Kurs- und Zinssicherungsmaßnahmen<br />
während der Investitionsphase;<br />
c) Bereederungsvertrag mit der Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH &<br />
Co. KG (Vertragsreeder);<br />
d) Übernahme/Abschluss des ersten Zeitchartervertrages<br />
mit Heidmar Inc.;<br />
e) Anträge und Vereinbarungen zur Registrierung<br />
des Schiffes in einem ausländischen und/oder<br />
deutschen Seeschiffsregister, zur Schaffung der<br />
Voraussetzung zur Gewinnermittlung gemäß § 5 a<br />
EStG (Tonnagesteuer), sowie gegebenenfalls den<br />
Abschluss eines entsprechenden Bare-Boat-<br />
Chartervertrages zur Registrierung im Bare-<br />
Boat-Charter-Register eines geeigneten Landes;<br />
f) Gründung/Erwerb einer Tochtergesellschaft in<br />
einem geeigneten Land und Abschluss von Verträgen,<br />
die zur Führung der Flagge dieses Landes<br />
notwendig und geeignet sind einschließlich<br />
der treuhänderischen Übertragung des Eigentums<br />
am Schiff auf diese Tochtergesellschaft;<br />
g) Vertrag mit einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur<br />
über die Mittelverwendungskontrolle<br />
und Mittelfreigabe;<br />
h) Treuhandvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
als Treuhänderin über die Betreuung der Treugeber<br />
bzw. der später direkt im Handelsregister der<br />
Gesellschaft eingetragenen Kommanditisten;<br />
i) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH über die Abwicklung des Geschäftsverkehrs<br />
der Gesellschaft mit den Gesellschaftern;<br />
j) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>AG</strong> über die Beratung der Gesellschaft (Projektierung)<br />
einschließlich der Erstellung des Beteiligungsprospektes<br />
und der Durchführung aller<br />
werblichen Maßnahmen sowie der Platzierung<br />
der Kommanditanteile;<br />
k) Geschäftsbesorgungsvertrag über Dienstleistung<br />
vor Ablieferung mit der Bereederungsgesellschaft<br />
Chemikalien Seetransport GmbH &<br />
Co. KG;<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
100
Gesellschaftsvertrag<br />
l) Vereinbarung mit der Dr. Karl-Heinz Krämer<br />
GmbH und der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> über eine Platzierungsgarantie<br />
einschließlich der Aufnahme von<br />
Platzierungsgaranten als Kommanditisten im<br />
Garantiefall bzw. die Erhöhung einer bereits<br />
bestehenden Kommanditbeteiligung eines Platzierungsgaranten<br />
im Garantiefall;<br />
m) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>AG</strong> über die Unterstützung der Komplementärin<br />
bei der Geschäftsführung, insbesondere dem<br />
Zins- und Währungsmanagement und dem Controlling;<br />
n) Sonstige im Rahmen der Investitionsrechnung<br />
(Anlage I) vorgesehene Verträge.<br />
7. In Not- und in Eilfällen hat die Komplementärin das<br />
Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />
und/oder Rechtshandlungen, die über<br />
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />
hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung<br />
der Gesellschafter bzw. des Beirates vorzunehmen.<br />
Hat die Komplementärin hiervon Gebrauch gemacht,<br />
so hat sie den Beirat oder – soweit deren<br />
Zustimmung notwendig gewesen wäre – die Gesellschafter<br />
unverzüglich zu unterrichten.<br />
§ 7 u Zuständigkeit der Gesellschafter<br />
Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich<br />
und durch diesen Gesellschaftsvertrag zugewiesenen<br />
Angelegenheiten, insbesondere über:<br />
a) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />
auch die Erhöhung und Herabsetzung des<br />
Gesellschaftskapitals, mit Ausnahme der Erhöhung<br />
gem. § 3 Ziffer 3 und 4 sowie § 6 Ziffer 6 l);<br />
b) Aufl ösung der Gesellschaft;<br />
c) Wahl des Beirates mit Ausnahme des von der<br />
Komplementärin zu entsendenden Beiratsmitgliedes<br />
und Festsetzung der Beiratsvergütung;<br />
d) Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres;<br />
e) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirates;<br />
f) Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen;<br />
die im Prospekt vorgesehenen Auszahlungen<br />
an die Kommanditisten wird die Komplementärin<br />
auch ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss<br />
vornehmen, sobald es die<br />
Liquiditäts- und Vermögenslage der Gesellschaft<br />
erlaubt;<br />
g) Wahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
für das neue Geschäftsjahr<br />
mit Ausnahme des Wirtschaftsprüfers<br />
oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
für das Jahr 2005, die von der Komplementärin<br />
bestimmt wird;<br />
h) Aufnahme von Gesellschaftern, soweit nicht § 3<br />
Ziffer 3 oder 4 oder § 6 Ziffer 6 l) Anwendung<br />
fi ndet;<br />
i) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht<br />
§ 21 Ziffer 1 Anwendung fi ndet;<br />
j) Geschäftsführungsmaßnahmen gem. § 6 Ziffer 4;<br />
k) Einheitliche Ausübung der Option zur Tonnagesteuer<br />
nach § 5 a EStG; die Gesellschaft plant,<br />
im Jahr 2005 zur pauschalen Gewinnermittlung<br />
nach § 5 a EStG zu optieren; diese Option gilt<br />
bereits jetzt als beschlossen, so dass die Gesellschafter<br />
nur über die Aufhebung dieses Beschlusses<br />
beschließen können; ein solcher Beschluss<br />
ist nur zulässig, wenn sich die für die<br />
Entscheidung zur Optionsausübung nach § 5 a<br />
EStG maßgeblichen tatsächlichen Grundlagen<br />
oder wesentlichen Rechtsfolgen dieser Gewinnermittlung<br />
künftig ändern.<br />
§ 8 u Gesellschafterversammlung<br />
1. Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von<br />
den Gesellschaftern in der Regel im schriftlichen<br />
Verfahren entschieden. Eine Gesellschafterversammlung<br />
als Präsenzversammlung (nachfolgend<br />
Präsenzversammlung genannt) ist von der Komplementärin<br />
im Jahr nach Ablauf der Platzierungsfrist<br />
und aus wichtigem Grund am Sitz der Gesellschaft<br />
einzuberufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />
vor, wenn das Interesse der Gesellschaft nach<br />
pfl ichtgemäßem Ermessen der Komplementärin<br />
eine Präsenzversammlung erfordert, weil beispielsweise<br />
die Bedeutung einer Angelegenheit eine<br />
mündliche Erörterung notwendig macht oder der<br />
Beirat oder Gesellschafter, die zusammen mindestens<br />
20 % des Kommanditkapitals repräsentieren,<br />
dies nach Erhalt der Unterlagen über die Abstimmung<br />
im schriftlichen Verfahren (Ziffer 4) schriftlich<br />
unter Übersendung einer Tagesordnung und einer<br />
Begründung verlangen. Das Verlangen ist innerhalb<br />
einer Frist von vierzehn Tagen zu erklären. Für den<br />
Beginn der Frist ist das Datum des Poststempels<br />
der Versendung der Unterlagen gemäß Ziffer 4 an<br />
die Gesellschafter maßgeblich. Im Übrigen soll die<br />
Komplementärin alle drei Jahre eine Gesellschafterversammlung<br />
als Präsenzversammlung abhalten.<br />
2. Alljährlich werden vor Ablauf der ersten zehn Monate<br />
eines jeden vollen Geschäftsjahres von der<br />
Komplementärin die Beschlussgegenstände einer<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung zur Abstimmung<br />
gestellt.<br />
3. Aus wichtigem Grund können der Beirat oder Gesellschafter,<br />
die zusammen mindestens 20 % der<br />
Kommanditeinlagen repräsentieren, von der Komplementärin<br />
unter Angabe einer Tagesordnung die<br />
Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
verlangen. Die Komplementärin ist<br />
ferner zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversamlmung<br />
verpfl ichtet, wenn das<br />
dringende Interesse der Gesellschaft dies erfordert.<br />
Soweit ausschließlich Beschlussfassungen<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
101
Gesellschaftsvertrag<br />
Gegenstand der außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
sein sollen, kann die Komplementärin<br />
vom schriftlichen Verfahren gemäß Ziffer 1 Gebrauch<br />
machen.<br />
4. Im schriftlichen Verfahren hat die Komplementärin<br />
an jeden Gesellschafter eine Mitteilung über<br />
die Abstimmung und den letzten Abstimmungstag,<br />
der nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der<br />
Versendung der Unterlagen liegen darf, nebst der<br />
Beschlussvorlage zu versenden. Ladungen zu Präsenzversammlungen<br />
erfolgen unter Angabe der<br />
Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen, gerechnet<br />
vom Tage der Absendung. Die Ladung hat<br />
schriftlich an die letzte der Gesellschaft bekannte<br />
Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu erfolgen.<br />
Der Gesellschafter kann der Gesellschaft einen<br />
Zustellungsbevollmächtigten benennen. Hat<br />
der Gesellschafter hiervon Gebrauch gemacht,<br />
hat die Versendung der Unterlagen bzw. die Einladung<br />
an den Zustellungsbevoll mächtigten zu erfolgen.<br />
Die Komplementärin kann die Treuhänderin<br />
mit der Durchführung einer Abstimmung im<br />
schriftlichen Verfahren und der Einberufung einer<br />
Präsenzversammlung beauftragen.<br />
5. Die Leitung der Präsenzversammlung übernimmt<br />
die Komplementärin. Sie kann diese einem Mitglied<br />
des Beirats oder dem Vertreter der Treuhänderin<br />
übertragen. Der Versammlungsleiter ernennt einen<br />
Protokollführer, soweit die Gesellschafter diesen<br />
nicht durch Beschluss bestimmen.<br />
6. Im schriftlichen Verfahren ist die Beschlussfähigkeit<br />
gegeben, wenn Gesellschafter, die insgesamt mehr<br />
als die Hälfte des stimmberechtigten Kapitals vertreten,<br />
schriftlich ihre Stimme abgegeben haben. Maßgeblich<br />
ist der Eingang der erforderlichen Stimmen<br />
bei der Gesellschaft bis 17:00 Uhr am letzten Abstimmungstag.<br />
Die Präsenzversammlung ist nur beschlussfähig,<br />
wenn mehr als die Hälfte des stimmberechtigten<br />
Kapitals vertreten ist. Fehlt es an dieser<br />
Voraussetzung, so ist unverzüglich unter Einhaltung<br />
der Formvorschriften der Ziffer 4 mit derselben<br />
Tagesordnung eine neue Präsenzversammlung einzuberufen,<br />
die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen<br />
Kapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf<br />
in der Ladung ausdrücklich hingewiesen wurde.<br />
7. Jeder Gesellschafter kann sich in einer Präsenzversammlung<br />
und bei Beschlussfassungen im schriftlichen<br />
Verfahren aufgrund schriftlicher Vollmacht<br />
durch einen anderen Gesellschafter, den Vertriebspartner<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, welcher dem Gesellschafter<br />
die Beteiligung vermittelt hat, oder durch<br />
insoweit zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichtete<br />
Personen der rechts- und steuerberatenden Berufe<br />
(Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter<br />
Buchprüfer oder Steuerberater), die jedoch nicht<br />
selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft<br />
stehen dürfen, vertreten lassen. Die Treuhänderin<br />
kann sich im Übrigen durch ihre Treugeber<br />
bezüglich der von ihr für diese gehaltenen Anteile<br />
vertreten lassen. Natürliche Personen können sich<br />
darüber hinaus durch ihre Ehepartner oder Verwandte<br />
in gerader Linie vertreten lassen.<br />
8. Die Komplementärin hat der Präsenzversammlung<br />
über das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr<br />
Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat<br />
sich auf den Geschäftsgang, die Lage der Gesellschaft,<br />
die beabsichtigte Geschäftspolitik und sonstige<br />
grundsätzliche Fragen zu erstrecken. Führt die<br />
Gesellschaft in einem Geschäftsjahr keine Präsenzversammlung<br />
durch, hat die Berichterstattung schriftlich<br />
zu erfolgen.<br />
9. Im schriftlichen Verfahren wird den Gesellschaftern<br />
das Ergebnis der Beschlussfassung von der Gesellschaft<br />
schriftlich mitgeteilt. Über jede Präsenzversammlung,<br />
insbesondere über die darin behandelten<br />
Anträge und durchgeführten Abstimmungen –<br />
einschließlich der Stimmabgaben der Gesellschafter<br />
sowie des Abstimmungsergebnisses –, ist eine<br />
Niederschrift zu fertigen, die von dem Versammlungsleiter<br />
und dem Protokollführer zu unterzeichnen<br />
und den Gesellschaftern zuzuleiten ist. Die<br />
schriftliche Mitteilung bzw. die Niederschrift dienen<br />
nur zu Beweiszwecken und sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung<br />
der gefassten Beschlüsse.<br />
10. Die Treuhänderin ist berechtigt, Präsenzversammlungen<br />
der Treugeber im Rahmen der Präsenzversammlung<br />
der Gesellschaft abzuhalten.<br />
§ 9 u Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Beschlüsse der Gesellschafter werden im schriftlichen<br />
Verfahren oder in Präsenzversammlungen gefasst.<br />
2. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit das Gesetz<br />
oder der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere<br />
Mehrheit vorsieht, mit einfacher Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen<br />
und ungültige Stimmen zählen nicht mit. Bei<br />
der Beschlussfassung gewähren je USD 100,00<br />
eines Kommanditanteils eine Stimme.<br />
3. Die Treuhänderin ist berechtigt, von ihrem Stimmrecht<br />
unter Berücksichtigung der ihr aufgrund der<br />
jeweiligen Treuhandverträge von den Treugebern<br />
erteilten Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu<br />
machen (gespaltene Stimmabgabe).<br />
4. Folgende Gesellschafterbeschlüsse bedürfen zu ihrer<br />
Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens<br />
75 % der abgegebenen Stimmen:<br />
a) Veräußerung oder Belastung des Schiffes über<br />
das in der Investitionsrechnung gemäß Anlage I<br />
vorgesehene Maß hinaus;<br />
b) Gründung von Kapital- und Personengesellschaften<br />
sowie Abschluss und Kündigung von Gesellschaftsverträgen,<br />
die Gesellschaften betreffen,<br />
an denen die Gesellschaft beteiligt ist;<br />
c) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />
auch die Erhöhung und Herabsetzung des<br />
Gesellschaftskapitals mit Ausnahme der Erhöhung<br />
gemäß § 3 Ziffer 3 und 4 sowie § 6 Ziffer 6 l);<br />
d) Beschluss über die Aufl ösung der Gesellschaft;<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
102
Gesellschaftsvertrag<br />
e) Beschlüsse betreffend die Option zur Tonnagesteuer<br />
nach § 5 a EStG unter Beachtung der<br />
Regelung zu § 7 k);<br />
f) Beschluss über den Verkauf des Schiffes;<br />
g) Austausch der Komplementärin unter den Voraussetzungen<br />
des § 21 Ziffer 4.<br />
Die vorstehenden Gesellschafterbeschlüsse bedürfen<br />
zu ihrer Wirksamkeit zusätzlich der Zustimmung<br />
der Komplementärin. Dies gilt nicht bei Beschlüssen<br />
gemäß vorstehend g).<br />
5. Die Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />
oder einer Beiratswahl kann nur innerhalb von<br />
drei Monaten ab Beschlussfassung durch Klage auf<br />
Feststellung der Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses<br />
bzw. der Beiratswahl geltend gemacht<br />
werden. Im Falle einer Beschlussfassung im schriftlichen<br />
Verfahren beginnt die Frist mit dem Tag der<br />
Absendung der Mitteilung über das Ergebnis der<br />
Beschlussfassung (§ 8 Ziffer 9). Nach Ablauf der<br />
Frist gilt ein etwaiger Mangel eines Gesellschafterbeschlusses<br />
oder einer Beiratswahl als geheilt.<br />
§ 10 u Beirat<br />
1. Der Beirat vertritt die Interessen der Kommanditisten<br />
und Treugeber der Treuhänderin gegenüber der<br />
Komplementärin. Er entscheidet über die Zustimmung<br />
zu den ihm gemäß § 6 Ziffer 5 vorzulegenden<br />
Rechtsgeschäften.<br />
2. Der Beirat besteht aus drei natürlichen Personen.<br />
Zwei Beiratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung<br />
gewählt, ein Beiratsmitglied wird<br />
von der Komplementärin entsandt. Zu Beiräten<br />
können nur Gesellschafter bzw. bei Unternehmen<br />
als Gesellschaftern deren Organe und Angestellte<br />
sowie Vertriebspartner, die eine Beteiligung an der<br />
Gesellschaft vermittelt haben, gewählt werden. Bis<br />
zur Wahl des Beirats kann die Komplementärin<br />
einen vorläufi gen Beirat berufen. Die Treuhänderin<br />
und der Vertragsreeder können, soweit sie im Beirat<br />
nicht vertreten sind, je einen Vertreter zu den<br />
Beiratssitzungen entsenden, der zwar ein Mitsprache-,<br />
aber kein Stimmrecht hat.<br />
3. Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch<br />
bis zur nächsten nach Ablauf der Wahlperiode<br />
angesetzten Neuwahl im Amt. Beiratsmitglieder<br />
können jederzeit durch diejenigen, von denen sie<br />
bestellt bzw. entsandt wurden, abberufen werden.<br />
Personen, die in einem Konkurrenzverhältnis zur<br />
Gesellschaft bzw. zu den Kommanditisten gem. § 3<br />
Ziffer 2 stehen oder für ein Unternehmen tätig sind,<br />
welches im Wettbewerb zur Gesellschaft bzw. zu<br />
den Kommanditisten gem. § 3 Ziffer 2 steht, können<br />
nicht in den Beirat gewählt werden. Dies gilt<br />
nicht für die Vertriebspartner der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>.<br />
Scheidet ein gewähltes Beiratsmitglied vorzeitig<br />
aus, ist in der nächsten Gesellschafterversammlung<br />
ein Ersatzbeiratsmitglied zu wählen. Die Komplementärin<br />
ist berechtigt, bis dahin ein kommissarisches<br />
Ersatzbeiratsmitglied zu benennen. Scheidet<br />
das entsandte Beiratsmitglied vorzeitig aus, ist spätestens<br />
nach drei Monaten ein Ersatzbeiratsmitglied<br />
zu entsenden. Gleiches gilt, wenn ein Beiratsmitglied<br />
dauerhaft, d. h. länger als drei Monate, an<br />
der Ausübung seines Amtes verhindert ist.<br />
4. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den<br />
Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende,<br />
bei Verhinderung sein Stellvertreter, vertritt<br />
den Beirat.<br />
5. Der Beirat hat die ihm in diesem Vertrag zugewiesenen<br />
Aufgaben wahrzunehmen. Er ist berechtigt,<br />
sich jederzeit über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft<br />
zu unterrichten sowie die Bücher und<br />
Papiere der Gesellschaft einzusehen, darf aber<br />
hierdurch den ordentlichen Geschäftsbetrieb nicht<br />
maßgeblich stören. Die Komplementärin muss dem<br />
Beirat Auskunft erteilen und ihn über alle wichtigen<br />
Geschäftsvorfälle unterrichten.<br />
6. Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden<br />
mündlich oder schriftlich einzuberufen. Die Treuhänderin<br />
und der Vertragsreeder sind über die Einberufung<br />
rechtzeitig zu informieren. Über vertrauliche<br />
Angaben ist Stillschweigen zu bewahren.<br />
7. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein<br />
gewähltes und das entsandte Mitglied anwesend<br />
sind. Der Beirat entscheidet mit der Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht<br />
mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />
Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse des Beirates<br />
sind in Beiratssitzungen zu fassen und in Protokollen<br />
festzuhalten. Schriftliche und fernmündliche<br />
Beschlussfassungen sind zulässig, wenn kein Mitglied<br />
einer solchen Beschlussfassung widerspricht.<br />
Auch solche Beschlüsse sind jedoch schriftlich<br />
festzuhalten und allen Beiratsmitgliedern und der<br />
Komplementärin, der Treuhänderin und dem Vertragsreeder<br />
zuzuleiten.<br />
8. Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung, die<br />
durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt<br />
wird. Sie erhalten außerdem die ihnen durch diese<br />
Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen angemessenen<br />
Auslagen ersetzt.<br />
9. Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Verschulden.<br />
In Fällen von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung<br />
auf USD 25.000,00 beschränkt. Die Gesellschaft<br />
kann für die Beiratsmitglieder Haftpfl ichtversicherungen<br />
im Hinblick auf die Tätigkeit als<br />
Beirat abschließen.<br />
10. Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden<br />
dessen Rechte durch die Gesellschafterversammlung<br />
wahrgenommen.<br />
IV. Vergütungen an Gesellschafter<br />
§ 11 u Vergütung der Komplementärin<br />
Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />
der Kommanditgesellschaft, einschließlich<br />
Kosten und Auslagen, sowie für die Übernahme<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
103
Gesellschaftsvertrag<br />
der persönlichen Haftung ab dem Jahr 2005 eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von USD 20.000,00<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Veräußerung<br />
oder Totalverlust des Schiffes erhält die<br />
Komplementärin darüber hinaus eine Vergütung<br />
für die Abwicklungsarbeiten in Höhe von 3 % des<br />
Bruttoveräußerungserlöses bzw. der Versichrungsentschädigung.<br />
§ 12 u Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Verwaltungstätigkeit<br />
– die die Gesellschaft ansonsten selbst gegenüber<br />
ihren Kommanditisten erbringen müsste – und<br />
als Erstattung ihrer Aufwendungen und Auslagen<br />
von der Gesellschaft die im Treuhandvertrag vereinbarte<br />
Vergütung.<br />
§ 13 u Vergütung des Vertragsreeders<br />
Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und zur<br />
Abgeltung aller Aufwendungen von der Gesellschaft die<br />
im Bereederungsvertrag und im Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Dienstleistung vor Ablieferung vereinbarten<br />
Vergütungen.<br />
§ 14 u Vergütung der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
Aufgrund gesonderter Geschäftsbesorgungsverträge<br />
übernimmt die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> folgende entgeltlichen<br />
Leistungen:<br />
a) Im Rahmen der Projektierung der Gesellschaft die<br />
betriebswirtschaftliche Beratung der Gesellschaft<br />
im Geschäftsjahr 2005 bezüglich der Ermittlung<br />
und Festlegung der erforderlichen wirtschaftlichen<br />
Rahmendaten für einen langfristigen wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb, der auf Vermögensmehrung<br />
und Gewinnerzielung der Gesellschaft ausgelegt<br />
ist;<br />
b) Die Platzierung des noch erforderlichen Kommanditkapitals<br />
in Höhe von USD 17.400.000,00 einschließlich<br />
der dazugehörigen Werbe- und Vertriebsmaßnahmen;<br />
c) Die Unterstützung der Komplementärin bei der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft, insbesondere<br />
beim Zins- und Währungsmanagement und beim<br />
Controlling.<br />
Die Höhe der der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> geschuldeten Vergütungen<br />
bestimmt sich nach der Maßgabe der jeweiligen<br />
Geschäftsbesorgungsverträge.<br />
V. Geschäftsjahr, Buchführung, Jahresabschluss, Ergebnisverteilung,<br />
Entnahmen<br />
§ 15 u Geschäftsjahr, Buchführung und Jahresabschluss<br />
1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />
2. Die Komplementärin ist verpfl ichtet, für die Gesellschaft<br />
gesondert Buch zu führen, die zugehörigen<br />
Belege gesondert aufzubewahren und die Geldmittel<br />
der Gesellschaft auf Konten zu verwalten, die<br />
ausschließlich auf den Namen der Gesellschaft geführt<br />
werden.<br />
3. Der Jahresabschluss ist von der Komplementärin<br />
innerhalb der gesetzlichen Frist für das vergangene<br />
Geschäftsjahr nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />
aufzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
sind die steuerrechtlichen Vorschriften<br />
zu beachten, soweit dies handelsrechtlich zulässig<br />
ist.<br />
4. Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der<br />
Steuerbilanz, sofern nicht zwingende gesetzliche<br />
Vorschriften eine abweichende Bilanzierung notwendig<br />
machen. Die Komplementärin ist berechtigt,<br />
steuerlich zulässige Abschreibungen auf das<br />
Anlagevermögen vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen<br />
der Steuerbilanz sind in der ersten noch<br />
nicht festgestellten Handelsbilanz zu berücksichtigen.<br />
Wenn und soweit aufgrund einer steuerlichen<br />
Aussenprüfung (Betriebsprüfung) des Finanzamtes<br />
Änderungen vorzunehmen sind, haben diese bindende<br />
Wirkung für alle Gesellschafter.<br />
5. Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
zu prüfen und zu testieren.<br />
6. Mit der Übersendung der Unterlagen zur Feststellung<br />
des Jahresabschlusses im schriftlichen Verfahren<br />
oder mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung,<br />
die über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
beschließt, sind den Kommanditisten<br />
Abschriften des geprüften Jahresabschlusses zu<br />
übersenden.<br />
7. Die Komplementärin kann auch die Führung der Bücher<br />
und die Erstellung der Jahresabschlüsse dem<br />
Vertragsreeder übertragen, der seinerseits an die<br />
Bestimmungen dieser Vorschrift gebunden ist.<br />
§ 16 u Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />
1. Die unter § 11 bis 14 genannten Vergütungen sind<br />
als laufender Aufwand der Gesellschaft zu behandeln<br />
und verstehen sich jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
2. Das nach Abzug dieser Vergütungen verbleibende<br />
Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis<br />
ihrer Einlagen verteilt. Abweichend von der Regelung<br />
des Satz 1 wird das Ergebnis der Geschäftsjahre<br />
2005 und 2006 unabhängig vom Zeitpunkt<br />
des Beitritts auf die Kommanditisten, die zum<br />
Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres an der Gesellschaft<br />
beteiligt sind, so verteilt, dass die Ergebnissonderkonten<br />
der Kommanditisten im Verhältnis<br />
der gezeichneten Einlagen bis zum 31. Dezember<br />
2006 – ggf. in einem späteren Geschäftsjahr – relativ<br />
gleich stehen.<br />
3. Auszahlungen (Entnahmen) können die Kommanditisten<br />
nur zu Lasten ihrer variablen Kapitalkonten<br />
gemäß § 4 Ziffer 3 verlangen. Voraussetzung für die<br />
Auszahlung ist ein Gesellschafterbeschluss, der<br />
eine Auszahlung im Verhältnis der Einlagen vorsehen<br />
muss, soweit dies nicht gemäß § 7 f) entbehrlich<br />
ist. Die Komplementärin wird der Fassung eines<br />
Auszahlungsbeschlusses widersprechen, wenn die<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
104
Gesellschaftsvertrag<br />
Liquiditäts- und Vermögenslage der Gesellschaft<br />
eine solche Zahlung nicht zulässt. Ein diesem Widerspruch<br />
entgegenstehender Gesellschafterbeschluss<br />
gilt als nicht gefasst. Die Komplementärin<br />
ist ferner verpfl ichtet, eine beschlossene Auszahlung<br />
auszusetzen, wenn und so lange die Liquiditäts-<br />
und Vermögenslage der Gesellschaft eine dem<br />
Beschluss entsprechende Zahlung nicht zulässt.<br />
VI. Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Vorkaufsrecht<br />
und Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
§ 17 u Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Verfügungen über einen Kommanditanteil oder die<br />
Rechtsposition als Treugeber eines Kommanditanteils,<br />
einen Teil der vorgenannten Rechte oder über<br />
aus einem Kommanditanteil oder der Rechtsposition<br />
als Treugeber resultierende Rechte, insbesondere<br />
Abtretung, Verpfändung oder sonstige Belastung,<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung der<br />
Komplementärin, die ihre Zustimmung nur aus<br />
wichtigem Grund versagen darf. Als wichtiger<br />
Grund gilt insbesondere die beabsichtigte Übertragung<br />
an einen Dritten, der in Konkurrenz zur Gesellschaft<br />
oder den Kommanditisten gem. § 3 Ziffer 2<br />
steht oder stehen könnte, die beabsichtigte Übertragung<br />
an einen Dritten, der durch den Erwerb mit<br />
mehr als 25 % an dem Kapital der Gesellschaft beteiligt<br />
werden würde, sowie die beabsichtigte Übertragung<br />
an einen Dritten, von dem die Gesellschaft<br />
nach den ihr bekannten Umständen annehmen<br />
muss, dass er seine Verpfl ichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
oder dem Treuhandvertrag nicht<br />
oder nicht vollständig erfüllen wird, oder wenn der<br />
Gesellschaft gegen den die Verfügung beabsichtigenden<br />
Gesellschafter fällige Ansprüche zustehen.<br />
Die Übertragung eines Kommanditanteils wird nicht<br />
wirksam, bevor der Erwerber der Gesellschaft auf<br />
eigene Kosten eine unwiderrufl iche und über den<br />
Tod hinaus wirksame notariell beglaubigte Vollmacht<br />
erteilt hat, mit der alle die Gesellschaft betreffenden<br />
Vorgänge zum Handelsregister angemeldet<br />
werden können.<br />
2. Die Komplementärin erteilt bereits jetzt ihre Zustimmung<br />
zur Übertragung von Kommanditanteilen<br />
auf den Treugeber sowie auf Ehegatten und Kinder<br />
des Kommanditisten oder des Treugebers.<br />
3. Die Treuhänderin ist unter Beachtung der Regelungen<br />
des Treuhandvertrages jederzeit berechtigt,<br />
den für den jeweiligen Treugeber treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditanteil auf diesen, seinen<br />
Ehegatten oder seine Kinder zu übertragen. Im Übrigen<br />
gilt Ziffer 1 entsprechend.<br />
4. Die Treuhänderin ist zur Übertragung der treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditanteile auf einen<br />
Dritten nur dann berechtigt, wenn sie der Komplementärin<br />
vorher nachweist, dass dies in Übereinstimmung<br />
mit dem Treuhandvertrag geschieht.<br />
5. Übertragungen von Kommanditanteilen und Treugeberpositionen<br />
sollen zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
erfolgen. Die zu übertragenden Anteile, wie<br />
auch die im Fall von Teilübertragungen verbleibenden<br />
Anteile sollen mindestens USD 20.000,00 betragen<br />
und durch USD 5.000,00 teilbar sein.<br />
§ 18 u Vorkaufsrecht<br />
Beabsichtigt ein Treugeber oder Kommanditist, seine<br />
Treugeberstellung bzw. seinen Kommanditanteil an<br />
einen Dritten (nicht: Ehegatten und Kinder) zu veräußern,<br />
so steht der Komplementärin nach Maßgabe<br />
der folgenden Bestimmungen ein Vorkaufsrecht zu:<br />
a) Der veräußerungswillige Treugeber oder Kommanditist<br />
hat der Komplementärin unter Angabe des<br />
mit dem Dritten vereinbarten Preises und der sonstigen<br />
Bedingungen mittels eingeschriebenen Briefes<br />
die beabsichtigte Veräußerung anzuzeigen.<br />
b) Die Komplementärin kann das ihr zustehende Vorkaufsrecht<br />
nur binnen vier Wochen nach Zugang<br />
der vollständigen Anzeige gem. a) ausüben. Übt die<br />
Komplementärin ihr Vorkaufsrecht aus, so ist der<br />
Treugeber oder Kommanditist verpfl ichtet, seine<br />
Treugeberstellung bzw. seinen Kommanditanteil<br />
Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die<br />
Komplementärin oder einen oder mehrere von ihr<br />
zu benennende(n) Dritte(n) zu übertragen.<br />
c) Macht die Komplementärin von ihrem Vorkaufsrecht<br />
keinen Gebrauch, so kann der veräußerungswillige<br />
Treugeber oder Kommanditist seine Treugeberstellung<br />
bzw. seinen Kommanditanteil zu den<br />
der Komplementärin nach den vorstehenden Bestimmungen<br />
mitgeteilten Vertragsbedingungen an<br />
den Dritten veräußern.<br />
§ 19 u Kündigung und Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der<br />
Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten<br />
zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen<br />
und an die Gesellschaft gerichteten<br />
Brief kündigen. Eine Kündigung kann jedoch frühestens<br />
zum 31. Dezember 2021 ausgesprochen werden.<br />
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt hiervon unberührt.<br />
2. Darüber hinaus scheidet ein Gesellschafter aus der<br />
Gesellschaft aus, wenn<br />
a) er nach § 21 ausgeschlossen wird;<br />
b) ein Privatgläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft<br />
wirksam gekündigt hat.<br />
3. Ziffer 2 gilt entsprechend für die Treugeber mit der<br />
Maßgabe, dass die Treuhänderin anteilig mit dem<br />
treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber gehaltenen<br />
Kommanditanteil aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />
4. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Beachtung der<br />
obigen Frist- und Formvorschriften ihre Beteiligung<br />
auch teilweise nach Maßgabe der von den Treugebern<br />
ausgesprochenen Weisungen zu kündigen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
105
Gesellschaftsvertrag<br />
§ 20 u Tod eines Gesellschafters<br />
1. Bei Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft<br />
mit dessen Erben oder den anderweitig durch Verfügung<br />
von Todes wegen Begünstigten (nachfolgend<br />
einheitlich Erben genannt) fortgesetzt.<br />
2. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins,<br />
einer gerichtlich oder notariell beglaubigten<br />
Kopie eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />
oder einer beglaubigten<br />
Abschrift einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag)<br />
nebst Testamentseröffnungsprotokoll<br />
legitimieren. Die Gesellschaft kann die<br />
Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn<br />
sich aus den vorgelegten Dokumenten die Erbfolge<br />
nicht hinreichend klar ergibt. Werden der<br />
Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis<br />
des Erbgangs oder der Verfügungsbefugnis<br />
vorgelegt, so ist die Gesellschaft berechtigt, auf<br />
Kosten dessen, der seine Berechtigung auf die<br />
ausländische Urkunde stützt, diese übersetzen<br />
zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten über<br />
die Rechtswirkung der vorgelegten Urkunden<br />
einzuholen. Die Gesellschaft kann von den Erben<br />
die Zahlung eines angemessenen Vorschusses<br />
verlangen.<br />
3. Sind mehrere Erben vorhanden, so können sie ihre<br />
Rechte als Kommanditisten nur einheitlich durch<br />
einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben,<br />
der ihre Gesellschafterrechte wahrnimmt. Solange<br />
ein Bevollmächtigter nicht gemeinsam ernannt ist,<br />
ruhen die Stimmrechte des durch Todesfall übergegangenen<br />
Gesellschaftsanteils. Die Wahrnehmung<br />
der Rechte durch einen Testamentsvollstrecker<br />
wird zugelassen, sofern dieser den rechts- und<br />
steuerberatenden Berufen angehört (Rechtsanwalt,<br />
Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer,<br />
Steuerberater) und deshalb gesetzlich von Berufs<br />
wegen zur Verschwiegenheit verpfl ichtet ist und<br />
nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft<br />
steht.<br />
4. Soll eine Auseinandersetzung unter den Erben erfolgen,<br />
sollen die einzelnen Anteile mindestens<br />
USD 20.000,00 betragen und durch USD 5.000,00<br />
teilbar sein. Die Auseinandersetzung erfolgt nach<br />
Maßgabe der Regelungen des § 17. Bis zum Abschluss<br />
der Auseinandersetzung haben sich die<br />
Begünstigten der Gesellschaft gegenüber weiter<br />
durch den Bevollmächtigten gem. Ziffer 3 vertreten<br />
zu lassen.<br />
5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend,<br />
soweit ein Treugeber stirbt.<br />
§ 21 u Ausschluss eines Gesellschafters<br />
1. Die Komplementärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten,<br />
der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />
Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz<br />
oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch<br />
schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz<br />
oder teilweise auszuschließen und gegebenenfalls<br />
an seiner Stelle einen oder mehrere neue Kommanditisten<br />
aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen<br />
Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der ausscheidende<br />
Kommanditist trägt die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten.<br />
Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt davon<br />
unberührt. Etwaige Rückzahlungsansprüche<br />
werden nicht verzinst. Die Komplementärin ist zur<br />
Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen<br />
berechtigt. Weitere Ansprüche hat der ausscheidende<br />
Kommanditist nicht.<br />
2. Ziffer 1 fi ndet entsprechende Anwendung für die<br />
nicht rechtzeitige Erbringung der Einlage des Treugebers<br />
an die Treuhänderin. Endet das Treuhandverhältnis<br />
zur Treuhänderin, gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund, so ist die Treuhänderin berechtigt, die<br />
Herabsetzung ihrer Kommanditeinlage in Höhe des<br />
Nennbetrages zu verlangen.<br />
3. Ein Kommanditist kann durch Gesellschafterbeschluss<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden,<br />
wenn<br />
a) er trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegend<br />
gegen die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />
und/oder die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />
schuldhaft verstößt oder wenn<br />
ein sonstiger nach §§ 140, 133 HGB zum Ausschluss<br />
berechtigender Grund vorliegt;<br />
b) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />
oder mangels Masse abgelehnt wird oder<br />
er die eidestattliche Versicherung abgegeben hat;<br />
c) er die Aufl ösungsklage erhebt;<br />
d) er versucht, seinen Anteil unter Verstoß gegen<br />
die §§ 17 und 18 zu veräußern.<br />
Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung oder<br />
mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres beschlossen<br />
werden.<br />
4. Die Gesellschafter können die Komplementärin<br />
durch Gesellschafterbeschluss gegen eine andere<br />
Komplementärin in der Rechtsform einer GmbH<br />
oder <strong>AG</strong> austauschen. Die Komplementärin scheidet<br />
in keinem Fall aus der Gesellschaft aus, bevor<br />
eine neue Komplementärin in die Gesellschaft eingetreten<br />
ist.<br />
VII. Auseinandersetzung, Liquidation<br />
§ 22 u Auseinandersetzung<br />
1. Scheidet ein Kommanditist aus einem anderen als<br />
dem in § 21 Ziffer 1 genannten Grund aus der Gesellschaft<br />
aus, so ist an den ausscheidenden Kommanditisten<br />
eine Abfi ndung nach Maßgabe der<br />
nachfolgenden Ziffer 4 zu zahlen, die sich aus der<br />
Bewertung der Gesellschaft zum Zeitpunkt des<br />
Ausscheidens ergibt. Für diesen Zeitpunkt ist unter<br />
Beachtung der Grundsätze der Bilanzkontinuität<br />
und der Bewertungsstetigkeit eine Auseinandersetzungsbilanz<br />
zu erstellen, für die grundsätzlich die<br />
ertragsteuerlichen Bewertungsgrundsätze gelten.<br />
Ein etwaiger Firmenwert bleibt unberücksichtigt.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
106
Gesellschaftsvertrag<br />
Das Schiff wird mit dem Verkehrswert abzüglich der<br />
in § 11 genannten Vergütung der Komplementärin<br />
für die Abwicklungsarbeiten sowie der üblichen<br />
Provisionen bzw. Kommissionen berücksichtigt.<br />
Wird das Schiff innerhalb von drei Monaten vor<br />
oder nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens des<br />
Kommanditisten verkauft, so tritt der Netto-Veräußerungserlös<br />
des Schiffes an die Stelle des Verkehrswertes<br />
gemäß vorstehend Satz 4.<br />
2. Ändert sich der für die Abfi ndung maßgebliche Jahresabschluss<br />
infolge einer steuerlichen Außenprüfung<br />
der Gesellschaft oder durch anderweitig veranlasste<br />
Änderungen der Veranlagung, so ist die<br />
Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern<br />
und die Abfi ndung der Änderung anzupassen.<br />
3. Scheidet ein Kommanditist aufgrund einer Kündigung<br />
des Gesellschaftsverhältnisses aus, tragen<br />
die Gesellschaft und der kündigende Kommanditist<br />
die Kosten der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />
je zur Hälfte. In den übrigen Fällen hat der<br />
ausscheidende Kommanditist diese Kosten allein<br />
zu tragen. Auf die insofern mutmaßlich von dem<br />
ausscheidenden Kommanditisten zu tragenden<br />
Kosten hat dieser einen angemessenen Vorschuss<br />
zu leisten.<br />
4. Für die Höhe und Bezahlung der Abfi ndung gilt folgendes:<br />
a) Maßgebend ist der Wert des Kommanditanteils,<br />
der auf den Tag des Ausscheidens nach den<br />
Grundsätzen zu ermitteln ist, die für die Auseinandersetzungsbilanz<br />
gelten. Die Abfi ndung beträgt<br />
100 % von dem so ermittelten Wert. Wurde<br />
der Kommanditist gemäß § 21 Ziffer 3 aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen, beträgt die Abfi n-<br />
dung 60 % des nach Satz 1 ermittelten Wertes.<br />
b) Die Abfi ndung ist in fünf gleichen Jahresraten zu<br />
zahlen. Die erste Rate ist am Ende des Monats<br />
fällig, der dem Monat folgt, in dem die Auseinandersetzungsbilanz<br />
festgestellt wurde. Die Abfi<br />
ndung ist ab dem Tage des Ausscheidens mit<br />
2 %-Punkten über dem jeweiligen Zinssatz der<br />
Spitzenrefi nanzierungsfazilität der Europäischen<br />
Zentralbank (SRF-Satz) zu verzinsen. Die aufgelaufenen<br />
Zinsen sind mit jeder Rate zu zahlen.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Abfi ndung<br />
vor Fälligkeit zu zahlen.<br />
5. Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten<br />
und der Gesellschaft keine Einigung über den<br />
Verkehrswert des Schiffes erzielt werden, wird dieser<br />
Verkehrswert verbindlich durch zwei unabhängige<br />
in der internationalen Schifffahrt erfahrene<br />
An- und Verkaufsmakler als Schiedsgutachter festgelegt,<br />
wobei für die Höhe des Verkehrswertes das<br />
Mittel der Bewertungen maßgeblich ist. Die Gesellschaft<br />
trägt die Kosten der Sachverständigen,<br />
sofern der vorgenannte Mittelwert über dem von<br />
der Gesellschaft geschätzten Schiffswert liegt.<br />
Anderenfalls trägt der ausscheidende Kommanditist<br />
die Kosten.<br />
6. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tage<br />
des Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt,<br />
nimmt der ausscheidende Kommanditist nicht teil,<br />
soweit diese Ergebnisse nicht schon in der Auseinandersetzungsbilanz<br />
zu berücksichtigen sind. Das<br />
gleiche gilt für den Gewinn und Verlust des laufenden<br />
Geschäftsjahres, wenn der Kommanditist nicht zum<br />
Ende eines Geschäftsjahres ausscheidet.<br />
7. Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives<br />
Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaft<br />
keinen Ausgleich verlangen. Hat der Kommanditist<br />
jedoch Entnahmen getätigt, sind diese an<br />
die Gesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit<br />
sie die Gewinnanteile des Kommanditisten<br />
übersteigen.<br />
8. Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung<br />
für Schulden der Gesellschaft<br />
nicht verlangen und Befreiung erst und insoweit, als<br />
er von den Gläubigern in Anspruch genommen<br />
wird.<br />
9. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhänderin<br />
durch Beendigung eines Treuhandverhältnisses,<br />
gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend,<br />
soweit die entsprechende Kommanditbeteiligung<br />
nicht auf den Treugeber übertragen wird.<br />
§ 23 u Liquidation<br />
1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafterversammlung<br />
die Aufl ösung beschließt<br />
bzw. das Schiff aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung<br />
verkauft worden ist.<br />
2. Im Falle der Aufl ösung der Gesellschaft ist die Komplementärin<br />
alleiniger Liquidator.<br />
3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Aufwendungen<br />
aus und im Zusammenhang mit der<br />
Liquidation und nach Befriedigung der Gläubiger verbleibende<br />
Liquidationserlös wird unter allen Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer Einlage verteilt.<br />
VIII. Schlussbestimmungen<br />
§ 24 u Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schiedsgericht<br />
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem<br />
Recht.<br />
2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort<br />
ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.<br />
3. Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern<br />
und der Gesellschaft und einzelnen oder mehreren<br />
Gesellschaftern untereinander über den Inhalt und<br />
die Gültigkeit dieses Vertrages werden unter Ausschluss<br />
des ordentlichen Rechtswegs durch ein<br />
Schiedsgericht entschieden. Die Bestimmungen<br />
über das Schiedsgericht regelt ein Schiedsgerichtsvertrag<br />
in gesonderter Urkunde, der diesem Vertrag<br />
als Anlage II beigefügt ist.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
107
Gesellschaftsvertrag<br />
§ 25 u Sonstiges<br />
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages -<br />
auch eine Änderung dieser Bestimmung - sowie die<br />
Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
2. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
3. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter aus<br />
diesem Vertrag verjähren 3 Jahre nach ihrer Entstehung,<br />
sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist<br />
besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von 6 Monaten nach Kenntnis des Schadens<br />
schriftlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Haftung<br />
für Vorsatz beginnt die Verjährungsfrist mit<br />
dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden<br />
ist und der Gläubiger von den den Anspruch<br />
begründenden Umständen Kenntnis erlangt<br />
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.<br />
Insoweit gilt auch die Ausschlussfrist nach Satz 1<br />
nicht.<br />
4. Alle Verpfl ichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag<br />
und seiner Durchführung sind am Sitz der Gesellschaft<br />
zu erfüllen.<br />
5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam,<br />
nichtig oder undurchführbar sein oder werden,<br />
berührt dies die Gültigkeit der getroffenen<br />
Vereinbarungen im Übrigen nicht. Die Gesellschafter<br />
werden im einem solche Falle die ungültige<br />
und/oder nichtige und/oder undurchführbare Bestimmung<br />
durch eine Vereinbarung ersetzen, die<br />
dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie<br />
möglich nahe kommt. Vorstehende Regelung gilt im<br />
Falle von Vertragslücken entsprechend.<br />
Hamburg, 02. August 2005<br />
gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />
gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />
Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH<br />
gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />
Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />
gez. Ulrich Schittek, Geschäftsführer<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />
GmbH & Co. KG<br />
gez. Ulrich Schittek, Geschäftsführer<br />
Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Vorstandsvorsitzender<br />
gez. Holger Schmitz, Vorstand Finanzen<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
gez. Björn Meschkat, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
Anlagen:<br />
- Investitionsrechnung (Anlage I)<br />
- Schiedsgerichtsvertrag (Anlage II)<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
108
Gesellschaftsvertrag<br />
Anlage I<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Investition und Finanzierung<br />
Investition TUS$ in %<br />
1. Kaufpreis des Schiffes 39.700 88,1<br />
2. Erstausrüstung 250 0,6<br />
3. Dienstleistung vor Ablieferung 600 1,3<br />
4. Zwischenfi nanzierungszinsen 202 0,4<br />
5. Rechts- und Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle,<br />
252 0,6<br />
Gutachten, Handelsregister etc.<br />
6. Emission, Werbung und Marketing<br />
1) 2)<br />
2.309 5,1<br />
7. Projektierung 1.421 3,2<br />
8. Treuhandgebühren 103 0,2<br />
9. Liquiditätsreserve<br />
2)<br />
224 0,5<br />
Gesamtinvestition 45.060 100,0<br />
Finanzierung TUS$ in %<br />
10. Schiffshypothekendarlehen 25.800 57,3<br />
11. Kontokorrentkredit 1.500 3,3<br />
12. Kommanditkapital<br />
Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport GmbH & Co. KG<br />
Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />
310<br />
10<br />
10<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> 25<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH 5<br />
Emissionskapital 17.400<br />
1) 2)<br />
17.760 39,4<br />
Gesamtfinanzierung 45.060 100,0<br />
1)<br />
Zuzüglich Agio in Höhe von 3 % (TUS$ 533), das gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages für weitere Emissionskosten verwendet wird.<br />
2)<br />
Sofern die Komplementärin von ihrem im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Recht Gebrauch macht, die Liquiditätsreserve durch zusätzliches<br />
Eigenkapital zu erhöhen, verändern sich diese Positionen entsprechend.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
109
Gesellschaftsvertrag<br />
Anlage II zum Gesellschaftsvertrag der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg<br />
Schiedsgerichtsvertrag für die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg<br />
Entsprechend § 24 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
vom 02. August 2005 wird folgendes vereinbart:<br />
§ 1 u Sollten aus dem Gesellschaftsvertrag oder in Zusammenhang<br />
mit diesem irgendwelche Streitigkeiten entstehen,<br />
die auf gütlichem Wege nicht mehr bereinigt<br />
werden können, so soll ein Schiedsgericht im Rahmen<br />
des rechtlich Möglichen endgültig entscheiden; der<br />
ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
§ 2 u 1. Das Schiedsgericht kann von jedem Vertragspartner<br />
angerufen werden, soweit vorstehend aufgeführte<br />
Streitigkeiten entstehen oder soweit der Gesellschaftsvertrag<br />
den Vertragspartnern das Recht oder<br />
die Pfl icht zur Anrufung des Schiedsgerichtes einräumt<br />
bzw. auferlegt. In diesem Fall hat die anrufende<br />
Partei einen Schiedsrichter zu bestellen und dessen<br />
Namen und den Streitgegenstand der anderen<br />
Partei mitzuteilen. Diese muss dann innerhalb einer<br />
Frist von 14 Tagen einen eigenen Schiedsrichter bestellen.<br />
Geschieht das nicht, so soll die Handelskammer<br />
Hamburg auf Antrag einen solchen Schiedsrichter benennen.<br />
Die Vorschrift gilt auch entsprechend, wenn<br />
mehr als zwei Parteien im Streit liegen.<br />
2. Das Schiedsgericht ist für jeden Fall, der des Schiedsgerichtsverfahrens<br />
bedarf, neu zu berufen; die benannten<br />
Schiedsrichter können, müssen aber nicht identisch<br />
sein. Mehrere gleichzeitige Fälle sollen jedoch bei<br />
einem Schiedsgericht zusammengefaßt werden.<br />
§ 3 u Als Schiedsrichter kommen neben erfahrenen Schifffahrtskaufl<br />
euten nur in der Bundesrepublik Deutschland<br />
zugelassene Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,<br />
Steuerberater oder solche Personen in Betracht, die in<br />
der Bundesrepublik Deutschland die Befähigung zum<br />
Richteramt haben.<br />
§ 4 u 1. Die Schiedsrichter der Parteien sollen zunächst unter<br />
sich versuchen, zu einem übereinstimmenden Spruch<br />
zu kommen, nachdem den Parteien vorher in ausreichendem<br />
Maß rechtliches Gehör gewährt worden ist.<br />
2. Gelingt dies nicht, so haben sich die Schiedsrichter<br />
unverzüglich auf einen Obmann zu einigen. Als Obmann<br />
kommt entweder einer der Vorsitzenden Richter<br />
der Kammer für Handelssachen des Landgerichts<br />
Hamburg oder ein Richter am Oberlandesgericht<br />
Hamburg in Betracht. Erfolgt eine Einigung nicht innerhalb<br />
von drei Wochen, so ist der Präsident des<br />
Oberlandesgerichtes Hamburg zu ersuchen, einen<br />
Obmann zu ernennen.<br />
§ 5 u 1. Das Schiedsgericht bestimmt unter Vorsitz des Obmannes<br />
das Verfahren nach freiem Ermessen. Den<br />
Parteien, die sich durch Bevollmächtigte vertreten<br />
lassen können, ist jedoch in jedem Fall ausreichend<br />
rechtliches Gehör zu gewähren.<br />
2. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ergeht<br />
mehrheitlich und schriftlich und ist den Parteien<br />
mittels eingeschriebenen Briefes zuzustellen. Bei<br />
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes.<br />
§ 6 u 1. Das Schiedsgericht setzt die Höhe seiner Kosten<br />
nach seinem Ermessen fest. Es hat sich hierbei jedoch<br />
an die üblichen Grenzen zu halten.<br />
2. Das Schiedsgericht kann die Aufnahme und die Fortsetzung<br />
seiner Tätigkeit von der Einzahlung von Kostenvorschüssen<br />
abhängig machen. Die Partei, die<br />
das Schiedsgericht anruft, ist jedoch in jedem Fall<br />
vorschusspfl ichtig.<br />
3. Das Schiedsgericht hat in seinem Schiedsspruch<br />
auch über die Kosten zu entscheiden. Hierbei fi nden<br />
die Kostenvorschriften der Zivilprozessordnung sinngemäße<br />
Anwendung. Eine Erstattung von Kosten,<br />
die durch die Hinzuziehung von Bevollmächtigten<br />
entstehen, erfolgt jedoch nicht.<br />
§ 7 u Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg. Es gilt<br />
Deutsches Recht. Das Landgericht Hamburg ist für<br />
Streitigkeiten aus diesem Schiedsgerichtsvertrag ohne<br />
Rücksicht auf die Höhe des Geschäftswertes (Streitwert)<br />
zuständig.<br />
§ 8 u Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten nicht nur<br />
für die Vertragschließenden, sondern auch für deren<br />
Rechtsnachfolger.<br />
Hamburg, den 02. August 2005<br />
gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />
gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />
Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH<br />
gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />
Dr. Karl-Heinz Krämer GmbH<br />
gez. Ulrich Schittek, Geschäftsführer<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />
GmbH & Co. KG<br />
gez. Ulrich Schittek, Geschäftsführer<br />
Chemikalien Seetransport G.m.b.H.<br />
gez. Dr. Torsten Teichert, Vorstandsvorsitzender<br />
gez. Holger Schmitz, Vorstand Finanzen<br />
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong><br />
gez. Björn Meschkat, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
110
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Präambel<br />
zwischen<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG<br />
- nachfolgend Schifffahrtsgesellschaft genannt –<br />
und<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
- nachfolgend Treuhänderin genannt -<br />
Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Beteiligung an der<br />
Schifffahrtsgesellschaft durch einseitige Erklärung gegenüber<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin der<br />
Schifffahrtsgesellschaft um bis zu USD 17.400.000,00<br />
zzgl. 3 % Agio zu erhöhen. Die Einlage kann sich gemäß<br />
§ 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />
vom 02. August 2005 maximal um<br />
weitere USD 500.000,00 zzgl. 3 % Agio erhöhen. Die<br />
Treuhänderin wird mit einer Haftsumme von EUR 0,20<br />
pro USD 1,00 ihrer Pfl ichteinlage in das Handelsregister<br />
der Schifffahrtsgesellschaft eingetragen.<br />
Die Treuhänderin ist gem. § 3 Ziffer 2 und Ziffer 5 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft berechtigt,<br />
die von ihr übernommene Kommanditeinlage<br />
vollständig oder teilweise für Dritte - nachfolgend Treugeber<br />
genannt - nach Maßgabe dieses Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages zu halten und für diese zu verwalten.<br />
§ 1 u Treuhandverhältnis<br />
1. Die Treuhänderin wird im eigenen Namen für Rechnung<br />
der Treugeber in Höhe der jeweils von diesen<br />
in den Beitrittserklärungen gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />
Anteile der Gesellschaft treuhänderisch<br />
erwerben und diese uneigennützig verwalten.<br />
2. Der einzelne Treugeber tritt diesem Vertrag wirksam<br />
bei, sobald die von dem Treugeber unterzeichnete<br />
Beitrittserklärung durch die Treuhänderin gegengezeichnet<br />
wird. Der Treugeber wird hierüber<br />
durch die Aushändigung einer Kopie der entsprechenden<br />
Beitrittserklärung informiert. Die Schifffahrtsgesellschaft<br />
stimmt dem Beitritt hiermit zu.<br />
3. Der Treugeber hat das jeweils gezeichnete Beteiligungskapital<br />
zzgl. Agio zur Einzahlung in die Schifffahrtsgesellschaft<br />
auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte Konto der Schifffahrtsgesellschaft zu den<br />
in der Beitrittserklärung genannten Zahlungsterminen<br />
bzw. unverzüglich nach entsprechender Aufforderung<br />
durch die Treuhänderin zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
§ 2 u Treuhandverwaltung<br />
1. Die Treuhänderin wird die von ihr auszuübenden<br />
Rechte und Pfl ichten des Treugebers nach Maßgabe<br />
dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages und<br />
des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />
nach pfl ichtgemäßen Ermessen und mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />
2. Der Treugeber ist wirtschaftlich so an der Schifffahrtsgesellschaft<br />
beteiligt, als ob er unmittelbar<br />
Kommanditist geworden wäre.<br />
3. Die den Kommanditisten gem. § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
eingeräumten Kontrollrechte<br />
nimmt die Treuhänderin für den Treugeber wahr,<br />
der diese Rechte aber auch selbst oder durch einen<br />
zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Angehörigen<br />
der rechts- und steuerberatenden Berufe ausüben<br />
kann.<br />
4. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
§ 3 u Pflichten der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin hat die Rechte, die ihr aufgrund<br />
der für Rechnung der Treugeber gehaltenen Treuhandanteile<br />
nach außen hin zustehen, insbesondere<br />
das Stimmrecht, gemäß den Weisungen der<br />
Treugeber auszuüben, sofern diese nicht im Widerspruch<br />
zu den Gesetzen oder den Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />
oder dieses Vertrages stehen. Die Treuhänderin ist<br />
verpfl ichtet, den Treugeber anzuhören, ehe sie<br />
Handlungen vornimmt, die rechtlich oder wirtschaftlich<br />
für den Anteil oder den Treugeber von<br />
besonderer Bedeutung sind.<br />
2. Die Treuhänderin darf Tatsache und Inhalt der Treuhandschaft<br />
sowie persönliche Daten nicht ohne<br />
vorherige Zustimmung des Treugebers gegenüber<br />
Dritten offenbaren, es sei denn, dies ist gesetzlich<br />
zwingend vorgeschrieben bzw. zur Erfüllung der<br />
sich aus dem Treuhand- oder Gesellschaftsvertrag<br />
der Schifffahrtsgesellschaft ergebenden Pfl ichten<br />
unerlässlich.<br />
3. Die Treuhänderin hat zur verwaltungsmäßigen Entlastung<br />
der Schifffahrtsgesellschaft den Treugeber<br />
über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schifffahrtsgesellschaft<br />
unterrichtet zu halten und alle<br />
Unterlagen, Erläuterungen und Auskünfte über die<br />
Schifffahrtsgesellschaft und den Anteil unverzüglich<br />
an ihn weiterzuleiten, soweit dem gesetzliche<br />
oder vertragliche Pfl ichten gegenüber der Schifffahrtsgesellschaft<br />
und/oder den Mitgesellschaftern<br />
nicht entgegenstehen.<br />
4. Die Treuhänderin hat zur verwaltungsmäßigen Entlastung<br />
der Schifffahrtsgesellschaft sämtliche auf<br />
den Anteil entfallende Zahlungen, insbesondere<br />
Auszahlungen, Ausschüttungen und das Abfi n-<br />
dungsguthaben, unverzüglich an den Treugeber abzuführen<br />
oder sonst nach dessen Weisung damit zu<br />
verfahren.<br />
5. Die Treuhänderin hat das Treuhandvermögen getrennt<br />
von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und<br />
zu verwalten. Der getrennten Verwaltung ist Genüge<br />
getan, wenn sich der Kapitalstand aus dem<br />
Mittelverwendungskontrollkonto ergibt.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
111
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
§ 4 u Pflichten des Treugebers<br />
1. Der Treugeber und seine Rechtsnachfolger stellen<br />
die Treuhänderin von allen Verpfl ichtungen und Verbindlichkeiten<br />
frei, die für diese bei pfl ichtgemäßer<br />
Erfüllung des Treuhandverhältnisses aus dem Halten<br />
der Treuhandanteile entstehen bzw. erstattet<br />
der Treuhänderin auf erstes Anfordern den Gegenwert,<br />
soweit diese bereits Leistungen erbracht hat.<br />
2. Die Treugeber sind verpfl ichtet, die sich aus diesem<br />
Vertrag ergebenden Verpfl ichtungen auch untereinander<br />
zu beachten.<br />
§ 5 u Treugeberversammlung und Abstimmungsverfahren<br />
1. Die Treuhänderin hat eine Treugeberversammlung<br />
als Präsenzversammlung (nachfolgend Treugeberversammlung<br />
genannt) einzuberufen, sofern die<br />
Komplementärin der Schifffahrtsgesellschaft – die<br />
Verwaltung <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH (nachfolgend Komplementärin genannt)<br />
– eine Gesellschafterversammlung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
als Präsenzversammlung einberuft.<br />
Darüber hinaus haben Treugeberversammlungen<br />
stattzufi nden, wenn es im Interesse der Treugeber<br />
geboten erscheint, dies mindestens zwei Beiratsmitglieder<br />
der Schifffahrtsgesellschaft wünschen oder<br />
von Treugebern verlangt wird, die mindestens 20 %<br />
des Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft<br />
repräsentieren. Im Übrigen ist die Treuhänderin berechtigt,<br />
Treugeberversammlungen im schriftlichen<br />
Verfahren abzuhalten, es sei denn, dass Treugeber,<br />
die zusammen mindestens 20 % des Kommanditkapitals<br />
der Schifffahrtsgesellschaft repräsentieren,<br />
binnen einer Erklärungsfrist von 7 Tagen diesem<br />
Verfahren widersprechen. Für den Fristbeginn ist<br />
das Datum des Poststempels der Versendung der<br />
Unterlagen über die Abhaltung der Treugeberversammlung<br />
im schriftlichen Verfahren maßgeblich.<br />
Die nachfolgenden Regelungen gelten für Treugeberversammlungen<br />
im schriftlichen Verfahren entsprechend.<br />
2. Die Treuhänderin ist berechtigt, Treugeberversammlungen<br />
als Präsenzversammlungen im Rahmen der<br />
Gesellschaftsversammlung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
abzuhalten. Die Treuhänderin lädt auch die<br />
Komplementärin sowie die Mitglieder des Beirates,<br />
die selber keine Treugeber sind, zu der Treugeberversammlung<br />
ein. Diese haben zwar ein Mitsprache-,<br />
aber kein Stimmrecht in der Versammlung.<br />
3. Ladungen zu Treugeberversammlungen erfolgen unter<br />
Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von<br />
drei Wochen, gerechnet vom Tage der Absendung.<br />
Die Ladung hat schriftlich an die letzte der Treuhänderin<br />
bekannte Adresse des jeweiligen Treugebers<br />
zu erfolgen. Der Treugeber kann der Treuhänderin<br />
einen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Hat<br />
der Treugeber hiervon Gebrauch gemacht, hat die<br />
Versendung der Unterlagen bzw. die Einladung an<br />
den Zustellungsbevollmächtigten zu erfolgen.<br />
4. Die Leitung der Treugeberversammlung übernimmt<br />
ein Vertreter der Treuhänderin. Wird die Treugeberversammlung<br />
im Rahmen der Gesellschafterversammlung<br />
abgehalten, kann die Leitung einem Mitglied<br />
des Beirats oder einem Vertreter der Schifffahrtsgesellschaft<br />
übertragen werden.<br />
5. Jede Treugeberversammlung, insbesondere die darin<br />
enthaltenen Anträge und Beschlussfassungen,<br />
ist von der Treuhänderin wahlweise als Ergebnisoder<br />
Ablaufprotokoll zu protokollieren und den<br />
Treugebern anschließend in Kopie zu übersenden.<br />
6. Jeder Treugeber kann sich in der Treugeberversammlung<br />
aufgrund schriftlicher Vollmacht durch<br />
einen anderen Treugeber, durch den Vertriebspartner<br />
der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong>, der dem Treugeber die Beteiligung<br />
vermittelt hat oder durch insoweit zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpfl ichtete Personen der<br />
rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt,<br />
Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer<br />
oder Steuerberater), die jedoch nicht selbst<br />
oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft stehen<br />
dürfen, vertreten lassen. Die Vertretung durch<br />
andere Personen ist nur zulässig, sofern nicht die<br />
auf der Treugeberversammlung vertretenen Treugeber<br />
mit einfacher Mehrheit widersprechen. Die<br />
Treuhänderin kann sich im Übrigen durch ihre Treugeber<br />
bezüglich der für diese gehaltenen Anteile<br />
vertreten lassen. Natürliche Personen können sich<br />
darüber hinaus durch ihre Ehepartner oder Verwandte<br />
in gerader Linie vertreten lassen.<br />
7. In den Treugeberversammlungen erteilen die Treugeber<br />
Weisungen bezüglich der Beschlussgegenstände<br />
der Schifffahrtsgesellschaft. Weiterhin<br />
werden Beschlüsse gefasst, deren Beschlussfassung<br />
von mindestens 20 % der das Kommanditkapital<br />
der Schifffahrtsgesellschaft repräsentierenden<br />
Treu geber beantragt wird.<br />
8. Die Treugeberversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn mehr als die Hälfte der Stimmen aller Treugeber<br />
anwesend oder durch einen Bevollmächtigten<br />
vertreten sind. Fehlt es an dieser Voraussetzung, so<br />
ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften<br />
der Ziffer 2 eine neue Treugeberversammlung<br />
einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die dann<br />
anwesenden bzw. vertretenen Stimmen beschlussfähig<br />
ist, wenn hierauf in der Ladung ausdrücklich<br />
hingewiesen wurde.<br />
9. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen gefasst. Je USD 100,00 der<br />
Einlage der Treugeber gewähren eine Stimme.<br />
10. Solange ein Treugeber mit seiner Einzahlungsverpfl<br />
ichtung nach § 1 Ziffer 3 in Verzug ist, ruht<br />
sein Stimm- und Weisungsrecht.<br />
§ 6 u Gesellschafterversammlung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
1. Die Treuhänderin hat vor Ausübung des Stimmrechts<br />
in den Gesellschafterversammlungen Weisungen<br />
des jeweiligen Treugebers hinsichtlich der<br />
Ausübung des Stimmrechts einzuholen.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
112
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
2. Derartige Weisungen an die Treuhänderin werden<br />
schriftlich oder auf den Treugeberversammlungen<br />
erteilt. Die Treuhänderin wird den Treugebern - mit<br />
Ausnahme der unter Ziffer 6 genannten Beschlussgegenstände<br />
- Abstimmungsvorschläge unterbreiten.<br />
Die Treugeber haben Gelegenheit, der Treuhänderin<br />
innerhalb einer mit den Vorschlägen benannten<br />
Frist ausdrückliche Weisungen zur Abstimmung<br />
zu erteilen. Geht der Treuhänderin fristgerecht<br />
keine ausdrücklich abweichende Weisung<br />
zu, gilt dies als Weisung des Treugebers, entsprechend<br />
den Vorschlägen abzustimmen. Die Treuhänderin<br />
hat hierauf bei Unterbreitung der Abstimmungsvorschläge<br />
hinzuweisen. Abweichende Weisungen<br />
von Treugebern, die der Treuhänderin nach<br />
Ablauf der Frist, aber vor der Gesellschafterversammlung<br />
der Schifffahrtsgesellschaft zugehen,<br />
wird die Treuhänderin berücksichtigen<br />
3. Dem Gesellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaft<br />
entsprechend wird die Treuhänderin unterschiedlich<br />
nach zustimmenden, ablehnenden und<br />
sich enthaltenden Weisungen der Treugeber abstimmen.<br />
4. Soweit Weisungen von den Treugebern erteilt wurden,<br />
ist die Treuhänderin verpfl ichtet, weisungsgemäß<br />
abzustimmen. Dies gilt nicht, wenn erst nach<br />
der Erteilung der Weisung durch die Treugeber der<br />
Treuhänderin Tatsachen bekannt werden, aufgrund<br />
derer sie annehmen darf, dass die Weisung der<br />
Treugeber bei Kenntnis dieser Tatsachen anders<br />
ausgefallen wäre. Für diesen Fall ist die Treuhänderin<br />
entsprechend Ziffer 5 verpfl ichtet, nach pfl ichtgemäßen<br />
Ermessen abzustimmen und die Treugeber<br />
über ihr Abstimmungsverhalten unverzüglich zu<br />
unterrichten. Ziffer 6 bleibt unberührt.<br />
5. Soweit Weisungen von den Treugebern ausnahmsweise<br />
nicht rechtzeitig eingeholt werden können,<br />
weil in der Schifffahrtsgesellschaft Beschlüsse<br />
anstehen, die keinen Aufschub dulden, ist die Treuhänderin<br />
berechtigt, nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />
selbständig zu entscheiden und abzustimmen.<br />
Sie hat dabei die berechtigten Interessen der Treugeber<br />
sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Schifffahrtsgesellschaft ergebenden Rechte<br />
und Verpfl ichtungen zu beachten und gegebenenfalls<br />
gegeneinander abzuwägen. In Fällen, in denen<br />
die Treuhänderin nicht mehr rechtzeitig Weisungen<br />
einholen konnte, hat sie die Treugeber über ihre<br />
Entscheidung und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten.<br />
6. Sofern die Treuhänderin keine anderslautenden<br />
Weisungen erhält, ist sie verpfl ichtet, sich bei den<br />
nachfolgenden Beschlussgegenständen mit den jeweiligen<br />
Stimmen des Treugebers bzw. der Treugeber<br />
der Stimme zu enthalten:<br />
a) Veräußerung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>;<br />
b) Belastung des <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> über die<br />
Gründungsfi nanzierung hinaus;<br />
c) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
d) Aufgabe des Geschäftsbetriebes oder dessen<br />
wesentliche Änderung.<br />
§ 7 u Übertragung von Kommanditanteilen<br />
1. Übertragungen von Kommanditanteilen bzw. der<br />
Treugeberstellung sollen zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
erfolgen. Die zu übertragenden Anteile<br />
sollen mindestens USD 20.000,00 betragen<br />
und sollen durch USD 5.000,00 teilbar sein.<br />
2. Im Übrigen gelten §§ 17 und 18 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Schifffahrtsgesellschaft.<br />
§ 8 u Bevollmächtigung des Treugebers<br />
1. Die Treuhänderin erteilt hiermit den Treugebern<br />
Vollmacht, soweit rechtlich zulässig, das Stimmrecht<br />
aus der Beteiligung an der Schifffahrtsgesellschaft<br />
auszuüben. Soweit die Treugeber von dieser<br />
Vollmacht Gebrauch machen, ist die Treuhänderin<br />
insoweit von der Stimmabgabe ausgeschlossen.<br />
2. Die Treuhänderin bevollmächtigt die Treugeber weiterhin,<br />
die Treuhandanteile zu verkaufen und zu<br />
übertragen und alle insoweit erforderlichen Erklärungen<br />
im Namen der Treuhänderin abzugeben.<br />
Diese Vollmacht gilt auch zum Erwerb einer Beteiligung<br />
durch die Treugeber selbst, die hiermit von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit<br />
werden. Diese Vollmacht soll auch für die Nachfolgerin<br />
der Treuhänderin Geltung haben.<br />
3. Die Vollmacht kann nur in Verbindung mit der Kündigung<br />
dieses Vertrages widerrufen werden.<br />
§ 9 u Tod eines Treugebers<br />
1. Bei Tod eines Treugebers wird die Treuhandschaft<br />
mit dessen Erben oder den anderweitig durch Verfügung<br />
von Todes wegen Begünstigten fortgesetzt.<br />
2. Sind danach mehrere Erben vorhanden, so können<br />
sie ihre Rechte als Treugeber nur einheitlich durch<br />
einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben.<br />
Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe,<br />
ein Mitvermächtnisnehmer, ein anderer Treugeber<br />
oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpfl ichtete Person sein. Die verbleibenden<br />
Treugeber können mehrheitlich den Bevollmächtigten<br />
aus wichtigem Grunde ablehnen. Bis zur Benennung<br />
des gemeinsamen Bevollmächtigten durch<br />
alle Erben in schriftlicher Form gegenüber der Treuhänderin<br />
ruhen die Weisungs- und Stimmrechte<br />
aus den §§ 3, 5 und 6 dieses Vertrages.<br />
§ 10 u Dauer, Beendigung und Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
2. Nur wenn die Kündigung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
durch die Treuhänderin nach den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />
oder des Gesetzes möglich ist<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
113
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
und auch erfolgt, kann der einzelne Treugeber den<br />
Treuhandvertrag kündigen.<br />
Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief<br />
an die Treuhänderin zu erfolgen und muss spätestens<br />
vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />
des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />
(§ 19 Ziffer 1) dem Treuhänder zugehen. Gegebenenfalls<br />
ist die Treuhänderin unverzüglich verpfl<br />
ichtet, ihre treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
in verhältnismäßigem Umfang zu<br />
kündigen.<br />
3. Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit<br />
einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />
Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an<br />
alle Treugeber gerichteten Brief kündigen. Eine<br />
Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember<br />
2021 ausgesprochen werden<br />
4. Ohne Kündigung endet das Treuhandverhältnis,<br />
wenn in den Anteil der Treuhänderin vollstreckt<br />
oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über<br />
das Vermögen der Treuhänderin beantragt wird.<br />
5. Unter der aufschiebenden Bedingung der Beendigung<br />
des Treuhandverhältnisses und der Eintragung<br />
der jeweiligen Treugeber in das Handelsregister tritt<br />
die Treuhänderin bereits hiermit eine der Beteiligung<br />
des Treugebers entsprechende Kommanditeinlage<br />
an den Treugeber ab, der die Abtretung annimmt<br />
und damit unmittelbar Kommanditist wird.<br />
Mit Wirksamkeit der Übertragung wandelt sich der<br />
Treuhandvertrag in eine Verwaltungstreuhand um.<br />
Es gilt Ziffer 6 Satz 4.<br />
6. Der Treugeber ist gem. § 3 Ziffer 5 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Schifffahrtsgesellschaft<br />
berechtigt, nach Maßgabe des § 17 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Schifffahrtsgesellschaft<br />
von der Treuhänderin unter Übernahme aller damit<br />
verbundenen Kosten und Gebühren die Übertragung<br />
des treuhänderisch für ihn gehaltenen Treuhandkommanditanteils<br />
zu verlangen. Gem. § 17<br />
Ziffer 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Ziffer 1 Satz<br />
3 des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft<br />
wird die Übertragung eines Kommanditanteils<br />
nicht wirksam, bevor der Treugeber der Gesellschaft<br />
auf eigene Kosten eine unwiderrufl iche<br />
und über den Tod hinaus wirksame notariell beglaubigte<br />
Vollmacht erteilt hat, mit der alle die Gesellschaft<br />
betreffenden Vorgänge zum Handelsregister<br />
angemeldet werden können. Macht der Treugeber<br />
von diesem Recht Gebrauch, nimmt die Treuhänderin<br />
die Rechte des bisherigen Treugebers insoweit<br />
nur noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Soweit<br />
sich dann aus der unmittelbaren Beteiligung des<br />
Treugebers nicht zwingend etwas anderes ergibt,<br />
gelten die Rechte und Pfl ichten dieses Vertrages in<br />
entsprechender Weise zwischen der Treuhänderin<br />
und dem Treugeber fort.<br />
7. Damit die Kommanditisten, die nicht oder nicht<br />
mehr Treugeber sind, an dem Meinungsbildungsprozess<br />
der übrigen Treugeber teilnehmen können,<br />
wird die Treuhänderin diese Kommanditisten zu den<br />
Treugeberversammlungen einladen, jedoch ohne<br />
dass ihnen ein Stimmrecht zusteht.<br />
§ 11 u Vergütung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin erhält ab 2006 von der Gesellschaft<br />
für ihre Verwaltungstätigkeit für die Gesellschaft<br />
eine jährliche Vergütung von 0,5 % p. a. des<br />
verwalteten Kommanditkapitals zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils<br />
hälftig zum 31. März und 30. September eines jeden<br />
Jahres fällig. Die Vergütung wird jeweils nach<br />
Ablauf von drei vollen Geschäftsjahren in Abstimmung<br />
mit dem Beirat an die allgemeine Kostenentwicklung<br />
angepasst, die Erhöhung beträgt jedoch<br />
mindestens 2 % p. a.<br />
2. Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält<br />
die Treuhänderin eine pauschale Vergütung in Höhe<br />
von USD 100.000,00 zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, die bis zum 31. Dezember 2005 fällig<br />
ist. Sobald die Schifffahrtsgesellschaft über ausreichend<br />
Liquidität verfügt, ist sie berechtigt und<br />
verpfl ichtet, die Pauschalvergütung vorzeitig zu entrichten.<br />
3. Bei Beginn der Liquidation der Schifffahrtsgesellschaft<br />
erhält die Treuhänderin zum Ausgleich des<br />
mit der Liquidation verbundenen Mehraufwandes<br />
die Treuhandgebühr auch für das folgende Kalenderjahr,<br />
auch wenn die Schifffahrtsgesellschaft vor<br />
Ablauf dieses Zeitraumes beendet wird.<br />
§ 12 u Haftung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin hat weder die im Beteiligungsangebot<br />
der Initiatoren enthaltenen Informationen,<br />
noch den Prospektinhalt bzw. die darin gemachten<br />
Angaben überprüft und übernimmt deshalb auch<br />
keine Haftung für den Inhalt des Emissionsprospektes,<br />
die Angaben zur Wirtschaftlichkeit und die<br />
steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung. Die<br />
Treuhänderin haftet insbesondere nicht für die<br />
Werthaltigkeit der Beteiligung oder deren Ertragsfähigkeit.<br />
2. Ansonsten haften die Treuhänderin und ihre Organe,<br />
auch für ein vor Vertragsschluss liegendes Verhalten,<br />
lediglich, soweit ihnen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.<br />
§ 13 u Verjährung<br />
1. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin<br />
und ihre Organe verjähren, soweit nicht<br />
kürzere gesetzliche Fristen gelten, innerhalb von<br />
drei Jahren nach Kenntniserlangung der haftungsbegründenden<br />
Tatsachen und sind innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />
durch eingeschriebenen Brief geltend zu<br />
machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt<br />
die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres,<br />
in dem der Anspruch entstanden ist und der<br />
Gläubiger von den den Anspruch begründenden<br />
Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />
erlangen müsste. Insoweit gilt auch die<br />
Ausschlussfrist nach Satz 1 nicht.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
114
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
2. Ansprüche gegen die Treugeber aus Anlass des<br />
Abschlusses und der Durchführung dieses Treuhandvertrages<br />
verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung<br />
beginnt, je nachdem welches Ereignis zuerst<br />
eintritt, entweder mit der Aufl ösung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
oder mit der Beendigung des<br />
Treuhandverhältnisses.<br />
§ 14 u Schlussbestimmungen<br />
1. Die Beitrittserklärung des Treugebers und der Gesellschaftsvertrag<br />
der Schifffahrtsgesellschaft in<br />
seiner jeweiligen Fassung sind Bestandteil dieses<br />
Treuhandvertrages. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Schifffahrtsgesellschaft gelten<br />
sinngemäß für das Treuhandverhältnis, soweit<br />
in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.<br />
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages -<br />
auch eine Änderung dieser Klausel - bedürfen der<br />
Schriftform.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine<br />
künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz<br />
oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein<br />
oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später<br />
verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen,<br />
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen<br />
oder undurchführbaren Bestimmung<br />
oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung<br />
gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am<br />
nächsten kommt, was die Vertragsschließenden<br />
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des<br />
Ver trages gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht<br />
hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit<br />
einer Bestimmung auf einem darin<br />
festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist<br />
oder Termin), so soll das der Bestimmung am<br />
nächsten kommende rechtlich zulässige Maß als<br />
vereinbart gelten.<br />
4. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen<br />
aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich<br />
zulässig, Hamburg.<br />
Hamburg, 02. August 2005<br />
gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />
gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG<br />
gez. Björn Meschkat, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
Die Treugeber treten diesem Vertrag durch die<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung bei.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
115
Bereederungsvertrag<br />
Bereederungsvertrag<br />
zwischen<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg<br />
- nachfolgend Schifffahrtsgesellschaft genannt –<br />
und<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />
Seetransport GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
- nachfolgend Vertragsreeder genannt -<br />
§ 1 u Vertragsgegenstand<br />
1. Ab Übernahme des Rohöl- und Produktentankers<br />
<strong>MT</strong> ”ATHENS STAR“ – nachfolgend Schiff genannt<br />
– wird die Bereederungsgesellschaft Chemikalien<br />
Seetransport GmbH & Co. KG als Vertragsreeder<br />
bestellt. Die Bereederung erfolgt auf Basis des<br />
diesem Vertrag als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages<br />
der Schifffahrtsgesellschaft vom<br />
02. August 2005.<br />
2. Der Vertragsreeder haftet mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Reeders. Er hat mindestens die gleiche<br />
Sorgfalt anzuwenden, wie er sie für alle anderen<br />
von ihm bereederten Schiffe anwendet<br />
§ 2 u Aufgaben des Vertragsreeders<br />
1. Der Vertragsreeder ist berechtigt und verpfl ichtet,<br />
im Namen und für Rechnung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen,<br />
die der Geschäftsbetrieb einer Reederei<br />
gewöhnlich mit sich bringt. Der Vertragsreeder ist<br />
insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit.<br />
2. Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen<br />
für<br />
a) den Einsatz und die Beschäftigung des Schiffes;<br />
b) die Durchführung und Abwicklung der für das<br />
Schiff geschlossenen Frachtverträge einschließlich<br />
der Bestellung von Schiffsagenten;<br />
c) die Erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen<br />
Zustand;<br />
d) die Wahrnehmung der Interessen der Schifffahrtsgesellschaft<br />
gegenüber Forderungen, Strafen<br />
und Pfandrechten, die gegen das Schiff geltend<br />
gemacht werden;<br />
e) die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen<br />
Proviant und Bunker und den notwendigen<br />
Ausrüstungsgegenständen;<br />
f) die Bemannung des Schiffes;<br />
g) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />
die für einen ordnungsgemäßen und<br />
möglichst erfolgreichen Einsatz des Schiffes<br />
not wendig sind;<br />
h) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller<br />
Schiffspapiere;<br />
i) die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken<br />
und Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe<br />
üblicherweise versichert sind inklusive einer<br />
Loss-of-Hire-Versicherung;<br />
j) die Bearbeitung von Schaden- und Versicherungsfällen;<br />
k) die Registrierung und Umfl aggung des Schiffes.<br />
3. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,<br />
hat der Vertragsreeder zuvor die Einwilligung<br />
der Schifffahrtsgesellschaft einzuholen. Im<br />
übrigen hat er die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Schifffahrtsgesellschaft – insbesondere<br />
die Mitwirkungsrechte der Gesellschafterversammlung<br />
und des Beirates – zu beachten.<br />
Der Vertragsreeder ist verpfl ichtet, auf vorherige<br />
Anforderung der Schifffahrtsgesellschaft die rechtlichen<br />
Voraussetzungen zur Anwendung der pauschalen<br />
Gewinnermittlung gemäß § 5a EStG zu<br />
schaffen und zu erhalten.<br />
4. In Fällen der Not und in Eilfällen hat der Vertragsreeder<br />
das Recht und die Pfl icht, unaufschieb bare<br />
Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die<br />
über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer<br />
Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Einwilligung<br />
der Schifffahrtsgesellschaft vorzunehmen.<br />
Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht,<br />
so hat er die Schifffahrtsgesellschaft unverzüglich<br />
zu unterrichten.<br />
§ 3 u Sonstige Rechte und Pflichten des Vertragsreeders<br />
1. Der Vertragsreeder ist berechtigt, zur Erfüllung<br />
seiner Aufgaben zuverlässige Dritte zu beauftragen;<br />
er bleibt jedoch für die Vertragserfüllung, insbesondere<br />
die Einhaltung der Beschränkungen des<br />
Gesellschaftsvertrages, verantwortlich.<br />
2. Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhaltung<br />
führen und unter Berücksichtigung der Fristen<br />
des Gesellschaftsvertrages einen Jahresabschluss<br />
aufstellen.<br />
3. Der Vertragsreeder wird die Geldmittel der Schifffahrtsgesellschaft<br />
auf Konten verwalten, die bei<br />
den betreffenden Banken als Konten der Gesellschaft<br />
geführt werden und über die die Eingänge an<br />
Chartereinnahmen und sämtlicher sonstiger Zahlungsverkehr<br />
im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb<br />
abgewickelt werden. Reichen die vom Vertragsreeder<br />
verwalteten Geldmittel nicht zur Deckung<br />
der laufenden Ausgaben aus, wird die Schifffahrtsgesellschaft<br />
dem Vertragsreeder die fehlenden<br />
Geldmittel auf erstes Anfordern unverzüglich<br />
zur Verfügung stellen, damit die fälligen Ausgaben<br />
geleistet werden können.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
116
Bereederungsvertrag<br />
4. Der Vertragsreeder wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />
der Schifffahrtsgesellschaft für das<br />
Folgejahr ein Budget – in noch abzustimmender<br />
Form – für den Betrieb des Schiffes aufstellen.<br />
5. Der Vertragsreeder hat der Schifffahrtsgesellschaft<br />
oder ihren schriftlich Bevollmächtigten jederzeit<br />
Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Schifffahrtsgesellschaft<br />
zu gewähren.<br />
6. Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der<br />
Schifffahrtsgesellschaft einen Makler seiner Wahl<br />
für die Befrachtung des Schiffes zu bestellen und<br />
über ihn Befrachtungsverträge abzuschließen. Die<br />
Vereinbarung von marktüblichen Konditionen ist<br />
Bedingung. Als marktübliche Kommission ist 1,25 %<br />
Kommission anzusetzen. Die Schifffahrtsgesellschaft<br />
kann die Offenlegung der Kommissionen<br />
verlangen.<br />
§ 4 u Meistbegünstigung<br />
Sofern der Vertragsreeder weitere Schiffe bereedert,<br />
ist er verpfl ichtet, alle bereederten Schiffe unter Berücksichtigung<br />
einer wirtschaftlichen Gesamtschau<br />
gleich zu behandeln; dabei gibt es unvermeidliche Unterschiede,<br />
die aus der Flagge, dem Register, dem<br />
Schiffstyp und dem Fahrtgebiet resultieren. Der Vertragsreeder<br />
gewährleistet, dass er unter Berücksichtigung<br />
solcher möglichen Unterschiede den <strong>MT</strong><br />
<strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> nicht schlechter behandeln wird als<br />
andere von ihm bereederte Schiffe. Bei dem Abschluss<br />
von Charterverträgen hat dies insbesondere<br />
zu gelten. Der Vertragsreeder gewährt der Schifffahrtsgesellschaft<br />
oder ihren schriftlichen Bevollmächtigten<br />
Einblick in die Charterdokumentation und<br />
Korrespondenz, wenn die begründete Sorge besteht,<br />
dass gleichartige Schiffe des Vertragsreeders bessere<br />
Abschlüsse oder kürzere Wartezeiten erzielen<br />
konnten.<br />
§ 5 u Vergütung<br />
1. Der Vertragsreeder erhält als Vergütung für seine<br />
Tätigkeit und zur Abgeltung aller Aufwendungen<br />
4,5 % der Chartereinnahmen, Bruttofrachten, Überliegegelder,<br />
Hilfs- und Bergelöhne und sonstigen<br />
Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb. Die Vergütung<br />
beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem das<br />
Schiff von der Schifffahrtsgesellschaft übernommen<br />
wird. Für Auf- und Stilliegezeiten des Schiffes<br />
erhält der Vertragsreeder USD 175,00 pro Tag. Die<br />
Vergütung für die Tätigkeit des Vertragsreeders als<br />
Befrachtungsmakler ist in der Vergütung eingeschlossen.<br />
2. Die vorstehende Vergütung umfasst auch die Kosten<br />
für die Buchhaltung. Ausgenommen sind lediglich<br />
die Kosten für die Jahresabschlussprüfung.<br />
Gesondert gegen Nachweis zu erstatten sind Kosten<br />
im Zusammenhang mit der Aufl ösung oder<br />
sonstigen Beendigung von Anstellungsverträgen für<br />
seemännisches Personal des Schiffes und Reisekosten<br />
für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagen<br />
in Havariefällen.<br />
3. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich<br />
das Schiff der Schifffahrtsgesellschaft betreffen,<br />
sind vom Vertragsreeder der Schifffahrtsgesellschaft<br />
gutzuschreiben. Vergünstigungen, die der<br />
Vertragsreeder aus Flottenabsprachen oder für<br />
Flottenkontrakte erzielt, kommen der Schifffahrtsgesellschaft<br />
insoweit zugute, als sie die Schifffahrtsgesellschaft<br />
bzw. das Schiff der Schifffahrtsgesellschaft<br />
wirtschaftlich betreffen.<br />
4. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
§ 6 u Dauer und Kündigung<br />
1. Dieser Vertrag tritt mit Zeichnung in Kraft und ist<br />
für die Dauer des Bestehens der Schifffahrtsgesellschaft<br />
fest geschlossen. Er endet, ohne dass<br />
es einer Kündigung bedarf, mit der Gesellschafterversammlung,<br />
auf der im Falle des Verkaufes<br />
oder des Totalverlustes des Schiffes die Schlussbilanz<br />
der Schifffahrtsgesellschaft genehmigt<br />
wird, sowie mit dem Abschluss der Liquidation<br />
der Schifffahrtsgesellschaft. Die Umregistrierung<br />
des Schiffes und die damit verbundene Auswechselung<br />
der Eigentumsgesellschaft hat keinerlei<br />
Auswirkungen auf den Bestand und die Wirksamkeit<br />
dieses Vertrages.<br />
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund<br />
gilt jeder vorsätzliche Verstoß gegen eine wesentliche<br />
Bestimmung dieses Vertrages sowie die Eröffnung<br />
oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen einer Vertragspartei.<br />
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
§ 7 u Schiedsgericht<br />
1. Über alle Streitigkeiten über das Zustandekommen<br />
und den Inhalt dieses Vertrages entscheidet unter<br />
Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ausschließlich<br />
ein Schiedsgericht.<br />
2. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg.<br />
3. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter. Die<br />
Schiedsrichter wählen einen Obmann, der die Befähigung<br />
zum Richteramt haben muss. Unterlässt<br />
eine Partei die Ernennung eines Schiedsrichters<br />
binnen vier Wochen nach Empfang der ihr von der<br />
anderen Partei per Einschreiben zugesandten Aufforderung<br />
oder einigen sich die Schiedsrichter nicht<br />
binnen einer Frist von 14 Tagen nach Ernennung<br />
auf die Person des Obmannes, so bestimmt der<br />
Präses der Handelskammer Hamburg den Schiedsrichter<br />
oder den Obmann<br />
4. Das Schiedsgericht soll sich vor einer Entscheidung<br />
um eine gütliche Beilegung der ihm vorgetragenen<br />
Streitigkeiten bemühen.<br />
5. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist für die<br />
Parteien verbindlich.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
117
Bereederungsvertrag<br />
6. Das Schiedsgericht hat deutsches materielles und<br />
prozessuales Recht anzuwenden. Im Übrigen gelten<br />
die Vorschriften der deutschen Zivilprozessordnung<br />
über das schiedsrichterliche Verfahren.<br />
§ 8 u Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet<br />
werden kann.<br />
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine<br />
künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz<br />
oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein<br />
oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später<br />
verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen,<br />
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen<br />
oder undurchführbaren Bestimmung oder<br />
zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten,<br />
die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten<br />
kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben<br />
oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages<br />
gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten.<br />
Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit<br />
einer Bestimmung auf einem darin festgelegten<br />
Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so<br />
soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />
rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />
Hamburg, 02. August 2005<br />
gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />
gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG<br />
gez. Ulrich Schittek<br />
Bereederungsgesellschaft Chemikalien Seetransport<br />
GmbH & Co. KG<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
118
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
zwischen<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg<br />
- nachfolgend Schifffahrtsgesellschaft genannt –<br />
und<br />
Donner Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG,<br />
Hamburg<br />
- nachfolgend Mittelverwendungskontrolleur<br />
genannt -<br />
und<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Hamburg<br />
- nachfolgend Treuhänderin genannt -<br />
Präambel<br />
Kapitalanleger können sich an der Schifffahrtsgesellschaft<br />
als Treugeber über die Treuhänderin beteiligen.<br />
Das aus den Beteiligungen der Kapitalanleger bestehende<br />
Emissionskapital beträgt dabei USD<br />
17.400.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
der Schifffahrtsgesellschaft hat das Recht, das<br />
Kommanditkapital um maximal USD 500.000,00 zu<br />
erhöhen.<br />
Zusätzlich zu den gesellschaftsrechtlichen Einlagen ist<br />
von den Kommanditisten ein Agio in Höhe von 3 % zu<br />
leisten.<br />
Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen<br />
(Gesellschaftsvertrag vom 02. August<br />
2005, Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom 02. August<br />
2005, Beitrittserklärung, Beteiligungsprospekt) sind<br />
die gesellschaftsrechtlichen Einlagen der Treuhandkommanditisten<br />
einschließlich des Agios auf ein Mittelverwendungskontrollkonto<br />
der Schifffahrtsgesell schaft Nr.<br />
333 185.008 bei der Conrad Hinrich Donner Bank <strong>AG</strong>,<br />
Hamburg, BLZ 200 303 00, wie folgt zu zahlen:<br />
Kommanditeinlagen 100 % + 3 % Agio nach Annahme<br />
Das Emissionskapital dient zum Teil der Finanzierung<br />
für den von der Schifffahrtsgesellschaft erworbenen<br />
Rohöl- und Produktentanker <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong>, der<br />
voraussichtlich Mitte Oktober 2005 übernommen werden<br />
soll. Daneben werden Gründungs-, Anlauf- und<br />
Platzierungskosten der Gesellschaft bezahlt. Der Zweck<br />
der entsprechenden Zahlungen ist im Beteiligungsprospekt<br />
sowie in der dem Gesellschaftsvertrag als Anlage I<br />
beigefügten Investitionsrechnung (nachfolgend: “Investitionsrechnung”)<br />
genannt.<br />
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes:<br />
§ 1 u Ausgestaltung des Bankkontos<br />
1. Die Vertretungsberechtigung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />
ist zum Zweck der Mittelverwendungskontrolle<br />
so auszugestalten, dass die<br />
Schifffahrtsgesellschaft nur zusammen mit dem<br />
Mittelverwendungskontrolleur und der Treuhänderin<br />
zeichnungs- und damit verfügungsberechtigt ist.<br />
Der kontoführenden Bank ist anzuzeigen, dass Änderungen<br />
dieser Regelung sowie Änderungen hinsichtlich<br />
der Zeichnungsberechtigung der schriftlichen<br />
Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
und des Treuhänders bedürfen.<br />
2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige<br />
eine Kopie dieser Vereinbarung erhält, hat diese<br />
Anzeige zu bestätigen. Sie ist anzuweisen, eine<br />
Zweitschrift der Auszüge des Treuhand- und Mittelverwendungskontrollkontos<br />
unverzüglich der Treuhänderin<br />
zu übersenden.<br />
§ 2 u Voraussetzungen der bestimmungsgemäßen<br />
Weiterleitung des Emissionskapitals<br />
1. Der Mittelverwendungskontrolleur wird eine bestimmungsgemäße<br />
Weiterleitung des Emissionskapitals<br />
und des Agios erst dann vornehmen, wenn<br />
die Gesamtfi nanzierung des Projektes wie folgt<br />
nachgewiesen wird:<br />
a) Schriftliche Erklärung der Treuhänderin über den<br />
Beitritt zur Schifffahrtsgesellschaft als Treuhandkommanditistin<br />
mit einer Einlage von insgesamt<br />
USD 17.400.000,00 bzw. Vorlage einer<br />
Platzierungsgarantie für einen evtl. noch ausstehenden<br />
Teilbetrag;<br />
b) Nachweis, dass das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten<br />
in Höhe von USD<br />
360.000,00 eingezahlt bzw. verbindlich zugesagt<br />
ist;<br />
c) Nachweis des Schiffshypothekendarlehens in<br />
Höhe von USD 25.800.000,00 (United States<br />
Dollars fünfundzwanzig Millionen achthunderttausend)<br />
durch eine verbindliche Finanzierungszusage<br />
eines Kreditinstitutes.<br />
2. Weiter müssen dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
vor Weiterleitung des Emissionskapitals alle Verträge<br />
und Honorarvereinbarungen vorgelegt werden,<br />
auf denen die in der Investitionsrechnung der<br />
Schifffahrtsgesellschaft genannten Investitionen<br />
bzw. die jeweiligen Zahlungen basieren.<br />
3. Für den Fall, dass einzelne in der Investitionsrechnung<br />
der Schifffahrtsgesellschaft aufgeführte Kosten,<br />
die grundsätzlich der Mittelverwendungskontrolle<br />
unterliegen, direkt von der Schifffahrtsgesellschaft<br />
beglichen wurden, ist dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
die Zahlung nachzuweisen.<br />
4. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in<br />
der Investitionsrechnung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
unter Mittelverwendung (Investition) festgelegten<br />
Positionen - soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen<br />
vereinbart wurden - nicht zulässig. Abweichungen,<br />
die sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben,<br />
sind als gerechtfertigt anzusehen, wenn sie<br />
nicht im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen<br />
stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen<br />
ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen<br />
wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
119
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
§ 3 u Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />
1. Der Mittelverwendungskontrolleur prüft die Übereinstimmung<br />
der einzelnen Zahlungen mit den<br />
Angaben des Beteiligungsprospektes, der Investitionsrechnung<br />
der Schifffahrtsgesellschaft und<br />
den entsprechenden Verträgen und Honorarvereinbarungen.<br />
Er ist zur Weiterleitung des Emissionskapitals<br />
nur berechtigt und verpfl ichtet, wenn<br />
die Zahlungen an die dort vorgesehenen Empfänger<br />
(sofern genannt) in der dort genannten Höhe gehen<br />
oder die Eigenmittelzwischenfi nanzierung abgelöst<br />
wird und darüber hinaus die in § 2 genannten<br />
Voraus setzungen erfüllt sind.<br />
Hamburg, 02. August 2005<br />
gez. Volker Vormberg, Geschäftsführer<br />
gez. Holger Schmitz, Geschäftsführer<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG<br />
gez. Thomas Mangels, Geschäftsführer<br />
gez. Inga Wankel, Prokuristin<br />
Donner Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />
gez. Björn Meschkat, Geschäftsführer<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH<br />
2. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase<br />
und ist mit Abwicklung der in der Investitionsrechnung<br />
der Schifffahrtsgesellschaft genannten<br />
Zahlungen und anschließender Auskehrung<br />
der nach der Abwicklung auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />
verbleibenden Beträge an<br />
die Schifffahrtsgesellschaft abgeschlossen.<br />
§ 4 u Vergütung<br />
1. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />
Tätigkeit ein einmaliges Honorar von USD<br />
34.800,00. Das Honorar erhöht sich um die jeweilige<br />
gesetzliche Umsatzsteuer und ist fällig nach<br />
Aufnahme der Verwendung des der Mittelverwendungskontrolle<br />
unterliegenden Emissionskapitals.<br />
2. Macht die persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
Schifffahrtsgesellschaft von ihrem Recht Gebrauch,<br />
das Kommanditkapital um maximal USD 500.000,00<br />
zu erhöhen, erhöht sich das Honorar entsprechend<br />
der prozentualen Erhöhung des Emissionskapitals.<br />
§ 5 u Vertragsänderung und Kündigung<br />
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages<br />
bedürfen der Schriftform.<br />
2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt<br />
werden.<br />
§ 6 u Allgemeine Bestimmungen<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />
unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien<br />
sind verpfl ichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren,<br />
die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen<br />
Gehalt so nahe wie möglich kommt.<br />
Falls der Vertrag Lücken aufweist, sind die Parteien<br />
verpfl ichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die<br />
dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und<br />
Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn die<br />
Angelegenheit bedacht worden wäre.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
120
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
121
Glossar<br />
Glossar<br />
Agio<br />
Aufgeld, Aufschlag auf den nominellen Ausgabepreis<br />
eines Kommanditanteiles.<br />
Auszahlung<br />
Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, die anteilig<br />
auf die Anleger verteilt werden.<br />
Beirat<br />
Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger<br />
vertritt und mehrheitlich von ihnen gewählt wird.<br />
Unterstützt und berät die <strong>Fonds</strong>geschäftsführung.<br />
Bereederung<br />
Technisches und kaufmännisches Management<br />
eines Schiffes.<br />
Betriebsergebnis<br />
Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen einzahlungswirksamen<br />
Erträgen (Zugang liquider Mittel)<br />
und auszahlungswirksamen Aufwendungen<br />
(Abgang liquider Mittel) des Geschäftsjahres. Im<br />
Falle der Schifffahrtsgesellschaften ergibt sich das<br />
Betriebsergebnis aus den Nettochartererlösen abzüglich<br />
Schiffsbetriebskosten, Zinsauf wen dungen<br />
und Gesellschaftskosten.<br />
Buchwert<br />
Wert eines Vermögensgegenstandes in den Geschäfts<br />
büchern oder in der Bilanz eines Unternehmens;<br />
bewertet nach den Anschaffungs- und<br />
Herstellungskosten, korrigiert um Ab schrei bungen<br />
und Zuschreibungen, entsprechend den handelsund<br />
steuerrechtlichen Vorschriften. Der Buchwert<br />
weicht oft vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis<br />
oder Verkehrswert ab. Abschreibungssätze sind<br />
nicht immer abhängig von der tatsäch lichen Wertminderung.<br />
Bulker/Bulkcarrier<br />
Schiff für den Transport von Massengut (bulk).<br />
Hierzu zählen z. B. Getreide, Erz und Kohle.<br />
Bunker<br />
Treibstoff für die Hauptmaschine des Schiffes.<br />
Cashflow<br />
Finanzmittelüberschuss eines Geschäftsjahres.<br />
Differenz zwischen einzahlungswirksamen Erträgen<br />
(Zugang liquider Mittel) und auszahlungswirksamen<br />
Aufwendungen (Abgang liquider Mittel) des<br />
Geschäftsjahres. Wird für Investitionsausgaben,<br />
zur Tilgung des Schiffshypothekendarlehens und<br />
zur Gewinnausschüttung verwendet.<br />
Charterer<br />
Linienreederei bzw. Liniendienst, dem ein Schiff<br />
für eine festgelegte Zeitspanne zu einem festgelegten<br />
Preis zur Nutzung überlassen wird.<br />
Chartername<br />
Der Charterer eines Schiffes hat das Recht, dem<br />
Schiff für den vereinbarten Charterzeitraum einen<br />
eigenen Namen zu geben.<br />
Charterrate<br />
Im meist standardisierten Chartervertrag zwischen<br />
Beteiligungsgesellschaft und Charterer festgelegter<br />
Preis für die Überlassung eines Schiffes. In<br />
der Regel in US-Dollar pro Tag.<br />
Container<br />
International standardisierter und registrierter<br />
Metallbehälter. Seit 1956 im See- und Lufttransport<br />
eingesetzt. Siehe auch FEU und TEU.<br />
Dockung<br />
Trockenstellen eines Schiffes, um z. B. Konservierungsarbeiten<br />
für Erneuerung der Klasse oder<br />
Reparaturen am Rumpf durchführen zu können.<br />
(Siehe auch Klassifikation.)<br />
Dynamar<br />
Internationale Research- und Ratingagentur mit Sitz<br />
in Alkmaar (Niederlande), USA und Japan. Erstellt<br />
Analysen von Märkten, Wettbewerb und Kreditrisiken<br />
in allen Bereichen der Transportindustrie.<br />
Einschiffsgesellschaft<br />
Gesellschaft, üblicherweise in der Rechtsform der<br />
KG, die ein einzelnes Schiff erwirbt und betreibt.<br />
Verkaufssprospekt<br />
Angebotsunterlagen mit wesentlichen Eckdaten<br />
und Verträgen des Beteiligungsangebotes.<br />
Feeder<br />
(engl.: to feed = füttern)<br />
Kleineres Containerschiff, das großen Con tainer-<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
122
Glossar<br />
schiffen Ladung von kleineren Häfen zuführt und im<br />
Gegenzug Ladung von großen Schiffen auf kleinere<br />
Häfen verteilt.<br />
FEU<br />
Fourty foot equivalent unit. Maßeinheit für die Ladekapazität<br />
von Containerschiffen. Anzahl der maximal<br />
aufzunehmenden Container mit einer Länge<br />
von 40 Fuß (L/B/H: 12,20 m/ 2,44 m/2,59 m).<br />
Siehe auch TEU.<br />
Geschlossener <strong>Fonds</strong><br />
Beteiligungsgesellschaft für eine Investition in<br />
feststehender Höhe. Ein geschlossener <strong>Fonds</strong><br />
wird regelmäßig in der Rechtsform einer Personengesellschaft<br />
(z. B. Kommanditgesellschaft) geführt.<br />
Ist das erforderliche Kapital eingeworben<br />
worden, wird der <strong>Fonds</strong> geschlossen, der Kreis<br />
der Kapitalanleger ist also begrenzt.<br />
Gewinnzuweisung<br />
Anteil des Anlegers am handelsrechtlichen und<br />
steuerrechtlichen Gewinn der Gesellschaft, der<br />
ihm nach der gesellschaftsvertraglich vereinbarten<br />
Verteilungsabrede zusteht (prozentualer Gewinnanteil,<br />
meistens in der Höhe seines Anteiles<br />
am Kommanditkapital).<br />
GmbH & Co. KG<br />
Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch<br />
(HGB) geregelten Kommanditgesellschaft<br />
(KG). Der unbegrenzt haftende Gesellschafter<br />
(Vollhafter, Komplementär, persönlich haftender<br />
Gesellschafter/phG) ist im Gegensatz zur reinen<br />
KG keine natürliche Person, sondern eine juristische<br />
Person (GmbH). Übliche Rechtsform bei<br />
geschlossenen <strong>Fonds</strong>. (Siehe auch: Kommanditgesellschaft.)<br />
Handelsregister<br />
Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht.<br />
Registriert werden Vollkaufleute, die ein im<br />
Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes Handelsgewerbe<br />
betreiben. Im Handelsregister Abteilung A<br />
(HRA) werden Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaft/KG<br />
oder GmbH & Co. KG,<br />
offene Handelsgesellschaft/oHG) eingetragen, im<br />
HRB Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, <strong>AG</strong>).<br />
IMO<br />
International Maritime Organization. Die IMO ist<br />
die beratende internationale Schifffahrtsorganisation<br />
der UN mit zurzeit 124 Mitgliedsländern.<br />
1958 mit Sitz in London gegründet. Hauptaufgaben:<br />
Verbesserung der Schiffssicherheit und<br />
Verhütung der Verschmutzung der See durch<br />
Schiffe.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Übersicht über die Herkunft und die Verwendung<br />
der benötigten Mittel für Investitionen.<br />
ISM-Code<br />
International Ship Management Code, auch<br />
International Safety Management Code (Internationales<br />
Übereinkommen zum Schiffsbzw.<br />
Sicherheitsmanagement). 1987 von der<br />
IMO initiierte Auflagen zur Verbesserung von<br />
Management und Sicherheit in der weltweiten<br />
Schifffahrt. Im Reedereiauftrag prüfen und zertifizieren<br />
(bescheinigen) international tätige Klassifikationsgesellschaften<br />
die Erfüllung des ISM-<br />
Codes.<br />
Klassifikation<br />
Die Einstufung eines Schiffes in einen bestimmten<br />
Schiffstyp durch eine Klassifikationsgesellschaft<br />
(z. B. Germanischer <strong>Lloyd</strong>, <strong>Lloyd</strong>’s Register of<br />
Shipping oder DNV). Klassifikationsgesellschaften<br />
verlangen in einem meist 5-jährigen Intervall<br />
Dockungen des Schiffes, um das Unterwasserschiff<br />
zu begutachten.<br />
Knoten (kn)<br />
Die Geschwindigkeit eines Schiffes in Seemeilen<br />
pro Stunde. 1 kn = 1,852 km/h.<br />
Kommanditgesellschaft (KG)<br />
Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem<br />
oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber<br />
den Gläubigern der Gesellschaft auf den<br />
Betrag der von ihnen übernommenen Vermögenseinlage<br />
beschränkt ist (Kommanditisten). Bei dem<br />
oder den anderen Gesellschafter/n findet eine<br />
Beschränkung der Haftung dagegen nicht statt<br />
(persönlich haftender Gesellschafter). Vorschriften<br />
über die Kommanditgesellschaft sind in den<br />
§§ 161 bis 177 a HGB geregelt.<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
123
Glossar<br />
Kommanditist<br />
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei<br />
dem die Haftung gegenüber den Gläubigern der<br />
Gesellschaft auf den Betrag der von ihm übernommenen<br />
Vermögenseinlage beschränkt ist.<br />
Kommanditkapital<br />
Kapital, das die Kommanditisten insgesamt aufbringen.<br />
Entspricht – ausgenommen Einlagen der Gründungskommanditisten<br />
– dem Platzierungskapitalvolumen.<br />
Neben dem ggf. in Anspruch genommenen<br />
Fremdkapital (Bankdarlehen) wesentlicher Teil des<br />
Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft.<br />
Komplementär<br />
Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />
Linienreederei<br />
Logistikunternehmen, das Haus-zu-Haus-Transporte<br />
für Industrie- und Handelskunden organisiert.<br />
Bietet regelmäßige Linienverkehre mit festen<br />
Fahrplänen an.<br />
<strong>Lloyd</strong>’s Register of Shipping<br />
International renommierte Klassifikationsgesellschaft<br />
zur Überwachung der Schiffssicherheit<br />
und Schiffstechnik. Die Zertifizierung wird für<br />
Schiffe nach international standardisierten Qualitätssystemen<br />
für jeweils 5 Jahre erteilt.<br />
Löschen<br />
Entladen eines Schiffes.<br />
Loss-of-Hire<br />
Wörtlich: Erlösausfall, z. B. aufgrund einer Havarie<br />
oder eines Maschinenschadens. Dieses Risiko ist<br />
begrenzt versicherbar.<br />
Luke<br />
Verschließbare Öffnung im Schiffsdeck, durch<br />
die Container in den Schiffsraum gebracht bzw.<br />
aus dem Schiffsraum herausgehoben werden.<br />
Maximum Gross Weight<br />
Maximales Gewicht eines Containers mit Nutzlast.<br />
Bei 20-Fuß-Containern (TEU) rund 27 Tonnen, bei<br />
40-Fuß-Containern (FEU) rund 32,5 Tonnen.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Kontrolle der Verwendung der von Kapitalan legern<br />
eingezahlten Gelder, z. B. durch eine unabhängige<br />
Treuhandgesellschaft.<br />
MS<br />
Motorschiff (engl.: MV = motor vessel).<br />
<strong>MT</strong><br />
Motortanker: (engl.: <strong>MT</strong> = motor tanker).<br />
Nautical Mile (nm)<br />
Angelsächsisches Längenmaß im Schiffsverkehr.<br />
1 Seemeile = 1,852 km.<br />
Nettocharterrate<br />
Nettomiete für ein Schiff, nach Abzug der Kommissionen<br />
von der Bruttocharterrate.<br />
Nettoraumzahl<br />
Angabe zur Schiffsgröße. (Siehe auch: Tonnage,<br />
Tonnagesteuer.)<br />
Panamax<br />
Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Panama-<br />
Kanal zwischen Atlantischem und Pazifischem<br />
Ozean pas sieren können. Die Schleusen begrenzen<br />
die Schiffsbreite auf 32,20 m und die Schiffslänge<br />
auf 294,10 m bei maximal 12 m Tiefgang.<br />
Postpanamax<br />
Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Panama-<br />
Kanal zwischen Atlantischem und Pazifischem<br />
Ozean aufgrund ihrer Ausmaße nicht mehr passieren<br />
können. Es handelt sich dabei in der Regel<br />
um Schiffe mit einer Containerkapazität von<br />
mehr als 5.000 TEU.<br />
Reederei<br />
Unternehmen, das Schiffe betreibt bzw. Liniendienste<br />
unterhält.<br />
Register<br />
Siehe: Seeschiffsregister.<br />
Schiffsbetriebskosten<br />
Kosten, die während des laufenden Betriebes<br />
eines Schiffes anfallen, im Wesentlichen Heuern,<br />
Proviant, Versicherungen, Instandhaltungen und<br />
Reparaturen.<br />
Seemeile (sm)<br />
Engl.: nautical mile. Angelsächsisches Längenmaß<br />
im Schiffsverkehr. 1 Seemeile = 1,852 km.<br />
Seeschiffsregister<br />
Öffentliches, bei den Amtsgerichten geführtes<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
124
Glossar<br />
Register, das über Rechts- und Besitzverhältnisse<br />
von Schiffen Auskunft gibt.<br />
Stille Reserve<br />
Differenz zwischen Buch- und Teilwert eines<br />
Wirtschaftsgutes, die – anders als Rückstellungen<br />
oder offene Rücklagen – in der Bilanz eines<br />
Unternehmens nicht ausgewiesen wird. Entsteht<br />
durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen.<br />
Suezmax<br />
Größenbezeichnung für Schiffe, die eine Tragfähigkeit<br />
von maximal 150.000 tdw haben und<br />
daher durch den Suezkanal fahren dürfen. Diese<br />
Größe überschreiten heutzutage ausschließlich<br />
Tanker und Bulker.<br />
tdw<br />
“Tons dead weight” – auch “tdw at” (tons dead<br />
weight all told). Maximale Tragfähigkeit eines<br />
Schiffes mit Ladung in metrischen Tonnen zu<br />
1.000 kg. Gängige Größenangabe.<br />
Teilwert<br />
Begriff aus dem Steuerrecht (Bewertungsgesetz).<br />
Anteiliger Preis (Markt,- Verkehrswert) für ein<br />
bestimmtes Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises<br />
für das Unternehmen.<br />
Terminal<br />
Umschlagplatz für Container (Frachtgut) – Hafenterminal/Binnenlandterminal.<br />
TEU<br />
Twenty foot equivalent unit. Maßeinheit für die<br />
Ladekapazität von Containerschiffen. Anzahl der<br />
maximal aufzunehmenden Standardcon tainer<br />
mit einer Länge von 20 Fuß (L/B/H: 6,10 m/<br />
2,44 m/ 2,59 m).<br />
Tiefgang<br />
Der Teil des Schiffes, der unter Wasser liegt.<br />
Rauminhalt. Seit 1982 wird nach Brutto- und<br />
Nettoraumzahl (BRZ, NRZ) vermessen. Von Tonnage<br />
spricht man auch, wenn Ladung, Ladungskapazitäten<br />
oder Frachtraum gemeint sind.<br />
Tonnagesteuer<br />
Pauschale Gewinnermittlung bei Betrieb eines<br />
Handelsschiffes im internationalen Verkehr. Seit<br />
1999 in § 5 a EStG geregeltes Wahlrecht. Die Besteuerung<br />
ist nicht ertragsabhängig, sondern am<br />
Frachtraum (Tonnage) zu bemessen. Dient der<br />
Anpassung der steuerlichen Bedingungen in der<br />
Seeschifffahrt an den internationalen Standard.<br />
Totalüberschuss<br />
Überschuss der über die Laufzeit eines <strong>Fonds</strong> erzielten<br />
positiven steuerlichen Ergebnisse über die<br />
negativen Ergebnisse der einzelnen Geschäftsjahre.<br />
Treugeber<br />
Eine Person, die Eigentum an Sachen und/oder<br />
Rechten auf einen Treuhänder überträgt, so dass<br />
diesem die volle Rechtsstellung eines Eigentümers<br />
verliehen wird. Wirtschaftlicher Eigentümer<br />
bleibt der Treugeber.<br />
Treuhänder<br />
Eine natürliche oder juristische Person, die fremdes<br />
Eigentum in eigenem Namen, aber für fremde<br />
Interessen verwaltet.<br />
Treuhandgesellschaft<br />
Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig<br />
im Auftrag und für Rechnung eines oder<br />
mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist.<br />
Zweitmarkt<br />
Sekundär-, Secondhandmarkt für Gesellschaftsanteile<br />
oder Kommanditanteile aus zweiter Hand.<br />
Ein amtlich zugelassener Markt oder eine Börse<br />
existiert nicht.<br />
Tonnage<br />
Maßeinheit für Schiffsraum. Seit dem 19. Jahrhundert<br />
wird der Rauminhalt (Volumen, nicht<br />
Gewicht) des Schiffes in Raum- oder Registertonnen<br />
gemessen. Eine Bruttoregistertonne (BRT,<br />
engl.: gross registed tonnage/GRT) entspricht<br />
dabei 100 Kubikfuß oder rund 2,83 Kubikmetern.<br />
Nettotonnage (NRT) bezeichnet dagegen nur den<br />
LLoyd <strong>Fonds</strong><br />
125
“Auf den Partner kommt es an.”
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>AG</strong> . Neuer Wall 72 . 20354 Hamburg . Telefon (040) 32 56 78-0 . Telefax (040) 32 56 78-99 . www.lloydfonds.de
<strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
LF - 64<br />
Beitrittserklärung<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Vermittelt durch<br />
Untervermittler<br />
Hinweis: Aus steuerlichen Gründen wird Ehegatten ein getrennter Beitritt zur Gesellschaft empfohlen.<br />
Empfangsquittung<br />
Ich bestätige hiermit, den Verkaufsprospekt (Stand: 11. August 2005) einschließlich des darin abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie<br />
des Gesellschaftsvertrages der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG erhalten zu haben.<br />
Ort, Datum<br />
Ich, der/die Unterzeichnende,<br />
Frau Herr<br />
Titel / Vorname<br />
Name<br />
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)<br />
Straße und Hausnummer<br />
Beruf<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
Blatt 1 von 2<br />
Land PLZ Ort<br />
Telefon (privat)<br />
Telefon (geschäftlich)<br />
E-Mail-Adresse<br />
Wohnsitz-Finanzamt<br />
Steuernummer<br />
Name des Kreditinstituts (für vorgesehene Auszahlungen)<br />
BLZ<br />
Kontonummer<br />
beauftrage hiermit die <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, als Treuhänderin und Verwalterin für mich eine Beteiligung an der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong><br />
<strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG in Höhe von<br />
US$<br />
Betrag in Worten<br />
(Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt US$ 20.000,–. Höhere Zeichnungssummen sollen durch US$ 5.000,– teilbar sein.)<br />
zzgl. 3 % Agio<br />
zu den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages – dem ich hiermit beitrete - zu erwerben und zu verwalten. Ich verzichte insofern auf den Zugang<br />
der Erklärung der Annahme meines Beitritts durch die Treuhänderin.<br />
Der Verkaufsprospekt (Stand: 11. August 2005) einschließlich des Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie des Gesellschaftsvertrages der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, deren Inhalt ich als verbindlich für mich anerkenne, ist Bestandteil dieser Beitrittserklärung.<br />
Den Beteiligungsbetrag zzgl. 3 % Agio werde ich nach Aufforderung durch die Treuhänderin auf das Konto der <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> STAR Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
& Co. KG Nr. 333 185.008 bei der Conrad Hinrich Donner Bank <strong>AG</strong>, Hamburg, BLZ 200 303 00, wie folgt einzahlen:<br />
P/ATHENS STAR<br />
Einzahlung:<br />
100 % + 3 % Agio nach Annahme<br />
Mir ist bekannt, dass im Falle des Einzahlungsverzuges die <strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt ist, Verzugszinsen in Höhe von<br />
1 % pro Monat in Rechnung zu stellen.<br />
Ort, Datum<br />
Der vorstehende Auftrag wird angenommen:<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
<strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH (Treuhänderin)
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
LF - 64<br />
Beitrittserklärung<br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong><br />
<strong>MT</strong> <strong>“ATHENS</strong> <strong>STAR”</strong> Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Frau Herr<br />
Titel / Vorname<br />
Ich bestätige,<br />
Name<br />
1. dass ich vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung ausreichend Zeit hatte, den Verkaufsprospekt, die darin enthaltenen