A09-0260-01_DE_AGIF VII_Full.indd - LARANSA AG
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Allianz Global Investors Fund <strong>VII</strong><br />
Wichtige Informationen<br />
Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft,<br />
deren Namen auf Seite 84<br />
angegeben sind, übernehmen die Verantwortung<br />
für die in diesem Dokument enthaltenen<br />
Informationen. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder<br />
(die alle vertretbaren Anstrengungen<br />
unternommen haben, um sicherzustellen,<br />
dass dies der Fall ist) entsprechen die in diesem<br />
Dokument enthaltenen Angaben den<br />
Fakten, und es wurden keine Sachverhalte<br />
ausgelassen, die für diese Angaben von Bedeutung<br />
sein könnten.<br />
Die Anteile wurden und werden nicht gemäß<br />
dem United States Securities Act von 1933 in<br />
der jeweils gültigen Fassung (dem „Gesetz<br />
von 1933“) registriert und bis auf die nachfolgend<br />
dargestellten Ausnahmen dürfen die<br />
Anteile daher weder unmittelbar noch mittelbar<br />
in den USA oder an US-Bürger angeboten<br />
oder verkauft werden. Weder der Trust<br />
noch einer der Fonds wurde oder wird gemäß<br />
dem U.S. Investment Company Act von<br />
1940 in der jeweils gültigen Fassung (dem<br />
„Gesetz von 1940“) eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft<br />
kann Angebot und Verkauf<br />
eines Teils der Anteile an eine begrenzte Anzahl<br />
zugelassener Investoren und erfahrener<br />
institutioneller Anleger, die als US-Bürger<br />
gelten, im Rahmen von Transaktionen vornehmen,<br />
die nicht den Eintragungspflichten<br />
des Gesetzes von 1933 unterliegen. Entsprechend<br />
den Auslegungen des Gesetzes von<br />
1940 durch die United States Securities and<br />
Exchange Commission (SEC) kann eine<br />
ausländische Investmentgesellschaft den<br />
Bestimmungen des Gesetzes von 1940 unterliegen,<br />
wenn über 100 wirtschaftliche Eigentümer<br />
ihrer Anteile US-Bürger sind. Daher<br />
wird die Verwaltungsgesellschaft die Anzahl<br />
der Anteilinhaber, die US-Bürger sind, nicht<br />
wissentlich auf über 75 ansteigen lassen.<br />
Antragsteller müssen nachweisen, ob sie in<br />
Irland nicht ansässig oder in Irland ansässig<br />
sind, und müssen ggf. darlegen, dass sie keine<br />
US-Bürger sind.<br />
Die Verbreitung dieses Dokuments ist unzulässig,<br />
sofern ihm nicht ein Exemplar des<br />
letzten Jahresberichts und – falls anschließend<br />
veröffentlicht – des letzten HalbJahresberichts<br />
eines jeden Fonds beigefügt ist. Diese<br />
Berichte sind Bestandteil des vorliegenden<br />
Prospektes.<br />
Die Anteile werden ausschließlich auf<br />
Grund lage der Informationen angeboten, die<br />
im aktuellen Verkaufsprospekt sowie im Jahresbericht<br />
und ggf. im HalbJahresbericht der<br />
Fonds enthalten sind. Jede weitere Information<br />
oder Angabe, die seitens eines Händlers,<br />
Verkäufers oder einer anderen Person erteilt<br />
oder verfasst wurde, ist als nicht maßgeblich<br />
zu betrachten und sollte bei einer Entscheidung<br />
nicht berücksichtigt werden.<br />
Die Angaben in diesem Prospekt basieren<br />
auf den gegenwärtigen in Irland in Kraft befindlichen<br />
Gesetzen und der entsprechenden<br />
Rechtspraxis und unterliegen deren Änderungen.<br />
Der Prospekt sollte vollständig gelesen<br />
werden, bevor ein Antrag zur Zeichnung<br />
von Anteilen gestellt wird.<br />
Dieser Prospekt darf in andere Sprachen<br />
übersetzt werden, vorausgesetzt, die Übersetzung<br />
ist eine getreue Übersetzung des<br />
englischen Originaltexts. Im Falle von Widersprüchen<br />
oder Mehrdeutigkeiten in Bezug<br />
auf die Bedeutung eines Wortes oder einer<br />
Formulierung in einer Übersetzung ist der<br />
englische Text maßgeblich, ausgenommen<br />
insoweit (und nur begrenzt darauf), wie das<br />
Recht eines Rechtsgebiets, in dem die Anteile<br />
vertrieben werden, vorschreibt, dass bei<br />
einem Rechtsstreit, der sich auf die Angaben<br />
eines Prospektes bezieht, der in einer anderen<br />
Sprache als der englischen verfasst ist,<br />
die Sprache des Prospektes ausschlaggebend<br />
ist, auf die sich ein solcher Rechtsstreit bezieht.<br />
Sämtliche Streitigkeiten hinsichtlich<br />
der Bedingungen des Prospektes, unabhängig<br />
von der Sprachversion, unterliegen<br />
irischem Recht und dessen Auslegung.