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Allianz Global Investors Fund <strong>VII</strong><br />

Wichtige Informationen<br />

Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft,<br />

deren Namen auf Seite 84<br />

angegeben sind, übernehmen die Verantwortung<br />

für die in diesem Dokument enthaltenen<br />

Informationen. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder<br />

(die alle vertretbaren Anstrengungen<br />

unternommen haben, um sicherzustellen,<br />

dass dies der Fall ist) entsprechen die in diesem<br />

Dokument enthaltenen Angaben den<br />

Fakten, und es wurden keine Sachverhalte<br />

ausgelassen, die für diese Angaben von Bedeutung<br />

sein könnten.<br />

Die Anteile wurden und werden nicht gemäß<br />

dem United States Securities Act von 1933 in<br />

der jeweils gültigen Fassung (dem „Gesetz<br />

von 1933“) registriert und bis auf die nachfolgend<br />

dargestellten Ausnahmen dürfen die<br />

Anteile daher weder unmittelbar noch mittelbar<br />

in den USA oder an US-Bürger angeboten<br />

oder verkauft werden. Weder der Trust<br />

noch einer der Fonds wurde oder wird gemäß<br />

dem U.S. Investment Company Act von<br />

1940 in der jeweils gültigen Fassung (dem<br />

„Gesetz von 1940“) eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft<br />

kann Angebot und Verkauf<br />

eines Teils der Anteile an eine begrenzte Anzahl<br />

zugelassener Investoren und erfahrener<br />

institutioneller Anleger, die als US-Bürger<br />

gelten, im Rahmen von Transaktionen vornehmen,<br />

die nicht den Eintragungspflichten<br />

des Gesetzes von 1933 unterliegen. Entsprechend<br />

den Auslegungen des Gesetzes von<br />

1940 durch die United States Securities and<br />

Exchange Commission (SEC) kann eine<br />

ausländische Investmentgesellschaft den<br />

Bestimmungen des Gesetzes von 1940 unterliegen,<br />

wenn über 100 wirtschaftliche Eigentümer<br />

ihrer Anteile US-Bürger sind. Daher<br />

wird die Verwaltungsgesellschaft die Anzahl<br />

der Anteilinhaber, die US-Bürger sind, nicht<br />

wissentlich auf über 75 ansteigen lassen.<br />

Antragsteller müssen nachweisen, ob sie in<br />

Irland nicht ansässig oder in Irland ansässig<br />

sind, und müssen ggf. darlegen, dass sie keine<br />

US-Bürger sind.<br />

Die Verbreitung dieses Dokuments ist unzulässig,<br />

sofern ihm nicht ein Exemplar des<br />

letzten Jahresberichts und – falls anschließend<br />

veröffentlicht – des letzten HalbJahresberichts<br />

eines jeden Fonds beigefügt ist. Diese<br />

Berichte sind Bestandteil des vorliegenden<br />

Prospektes.<br />

Die Anteile werden ausschließlich auf<br />

Grund lage der Informationen angeboten, die<br />

im aktuellen Verkaufsprospekt sowie im Jahresbericht<br />

und ggf. im HalbJahresbericht der<br />

Fonds enthalten sind. Jede weitere Information<br />

oder Angabe, die seitens eines Händlers,<br />

Verkäufers oder einer anderen Person erteilt<br />

oder verfasst wurde, ist als nicht maßgeblich<br />

zu betrachten und sollte bei einer Entscheidung<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Die Angaben in diesem Prospekt basieren<br />

auf den gegenwärtigen in Irland in Kraft befindlichen<br />

Gesetzen und der entsprechenden<br />

Rechtspraxis und unterliegen deren Änderungen.<br />

Der Prospekt sollte vollständig gelesen<br />

werden, bevor ein Antrag zur Zeichnung<br />

von Anteilen gestellt wird.<br />

Dieser Prospekt darf in andere Sprachen<br />

übersetzt werden, vorausgesetzt, die Übersetzung<br />

ist eine getreue Übersetzung des<br />

englischen Originaltexts. Im Falle von Widersprüchen<br />

oder Mehrdeutigkeiten in Bezug<br />

auf die Bedeutung eines Wortes oder einer<br />

Formulierung in einer Übersetzung ist der<br />

englische Text maßgeblich, ausgenommen<br />

insoweit (und nur begrenzt darauf), wie das<br />

Recht eines Rechtsgebiets, in dem die Anteile<br />

vertrieben werden, vorschreibt, dass bei<br />

einem Rechtsstreit, der sich auf die Angaben<br />

eines Prospektes bezieht, der in einer anderen<br />

Sprache als der englischen verfasst ist,<br />

die Sprache des Prospektes ausschlaggebend<br />

ist, auf die sich ein solcher Rechtsstreit bezieht.<br />

Sämtliche Streitigkeiten hinsichtlich<br />

der Bedingungen des Prospektes, unabhängig<br />

von der Sprachversion, unterliegen<br />

irischem Recht und dessen Auslegung.

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