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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Gemeinde Beuren

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Was ist zu tun?<br />

Die <strong>Einführung</strong> <strong>der</strong> <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> setzt<br />

eine Erfassung aller Flächen voraus, von denen aus<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser in eine öffentliche Abwasseranlage<br />

eingeleitet wird.<br />

Ermittelt werden die einleitenden Flächen zunächst durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong> auf Grundlage von Luftbil<strong>der</strong>n, die im März<br />

2011 aufgenommen wurden. Anschließend erhält je<strong>der</strong><br />

Grundstückseigentümer einen Plan seines Grundstücks<br />

samt Flächenliste mit <strong>der</strong> Bitte um Prüfung und Ergänzung.<br />

Für einleitende Flächen wird <strong>der</strong> Grundstückseigentümer<br />

gebeten, die Versiegelungsklasse anzugeben. Diese ist<br />

abhängig von <strong>der</strong> Beschaffenheit <strong>der</strong> Fläche und bestimmt,<br />

wie stark die Fläche für die Nie<strong>der</strong>schlagsgebühr<br />

angerechnet wird. Flächen, die nicht in die Kanalisation<br />

einleiten, werden nicht angerechnet. Dies gilt<br />

auch bei voller Versiegelung.<br />

Außerdem ist anzugeben, ob Flächen über eine Zisterne<br />

o<strong>der</strong> eine Versickerungsanlage in die Kanalisation einleiten<br />

(Notüberlauf). In diesem Fall findet ebenfalls eine<br />

Reduzierung <strong>der</strong> abflusswirksamen Fläche statt.<br />

Bürgerinformation<br />

Für Fragen und Informationen stellt Ihnen die <strong>Gemeinde</strong><br />

folgende Informationsquellen zur Verfügung:<br />

abwasser@beuren.de<br />

www.beuren.de/seite628.htm<br />

Ihre Anfragen per Telefon richten Sie bitte an:<br />

Herr Gluiber Tel. 07025/9103050<br />

Frau Mayer Tel. 07025/9103052<br />

Zusätzlich führt die <strong>Gemeinde</strong> und das betreuende Ingenieurbüro<br />

Kuhn eine Informationsveranstaltung sowie<br />

mehrere Bürgersprechstunden vor bzw. während <strong>der</strong><br />

Erhebungsphase durch.<br />

Alle Termine und Fristen werden rechtzeitig im<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegeben.<br />

Versiegelungsklassen<br />

Klasse 1: Vollständig versiegelte Flächen, Anrechnung<br />

zu 90%, z.B. Dachflächen (ausgenommen<br />

Gründächer), Asphalt-, Beton- und Bitumenflächen.<br />

Klasse 2: Flächen mit starker Versiegelung, Anrechnung<br />

zu 60%, z.B. Pflaster- und Plattenflächen, Verbundsteine<br />

und Rasenfugenpflaster.<br />

Klasse 3: wenig versiegelte Flächen, Anrechnung zu<br />

30%, z.B. Schotterrasen, Rasengittersteine und Porenpflaster<br />

sowie Gründächer.<br />

Versickerungsflächen – keine Anrechnung (entspricht<br />

0%), z.B. Rindenschrot, Grasflächen, unbefestigte<br />

Kies- und Splitflächen.<br />

Informationen zur<br />

<strong>Einführung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>gesplitteten</strong><br />

<strong>Abwassergebühr</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Beuren</strong><br />

Nürtinger Straße 23, 72636 Frickenhausen


<strong>Abwassergebühr</strong> bisher Zukünftige <strong>Abwassergebühr</strong>en Auswirkungen und Vorteile<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beuren</strong> stellt Ihnen Abwasseranlagen zur<br />

Verfügung, in denen das anfallende Schmutz- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

abgeleitet und behandelt wird. Zur<br />

Deckung <strong>der</strong> Kosten, die für den Betrieb und die Unterhaltung<br />

<strong>der</strong> Anlagen entstehen, wird eine <strong>Abwassergebühr</strong><br />

erhoben.<br />

Die Gebühr berechnete sich in <strong>der</strong> Vergangenheit ausschließlich<br />

nach <strong>der</strong> verbrauchten Frischwassermenge,<br />

die über einen Wasserzähler ermittelt wurde (sog.<br />

Frischwassermaßstab). Die Menge des in die Kanalisation<br />

eingeleiteten Nie<strong>der</strong>schlagswassers wurde bei <strong>der</strong><br />

Kostenberechnung bisher nicht berücksichtigt.<br />

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat<br />

daher am 11.03.2010 beschlossen, dass die Verwendung<br />

des Frischwassermaßstabs nicht länger<br />

zulässig ist. Städte und <strong>Gemeinde</strong>n in Baden-<br />

Württemberg müssen künftig eine Schmutzwasserund<br />

eine Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr erheben.<br />

Zukünftig werden die Kosten für die Abwasseranlagen<br />

daher getrennt berechnet. Die Kosten für die<br />

Schmutzwassermenge wird weiterhin nach dem verbrauchten<br />

Frischwasser ermittelt, während die Kosten<br />

für das eingeleitete Nie<strong>der</strong>schlagswasser durch<br />

eine neu festzusetzende Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />

erhoben werden.<br />

Genaue Aussagen zur Höhe <strong>der</strong> Gebühren je Quadratmeter<br />

in Ihrer <strong>Gemeinde</strong> können erst getroffen werden,<br />

nachdem das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.<br />

Erfahrungsgemäß werden die Gesamtgebühren für<br />

Grundstücke mit einem großen Anteil einleiten<strong>der</strong> Fläche<br />

und geringem Frischwasserverbrauch steigen (z.B. für<br />

Verbrauchermärkte, Gewerbeflächen). Für Einfamilienhäuser<br />

wird die Gebührenbelastung tendenziell gleichbleiben,<br />

für Mehrfamilienhäuser sinken.<br />

Die zukünftige Gebührenverteilung ist gerechter, da sie<br />

<strong>der</strong> tatsächlichen Inanspruchnahme <strong>der</strong> öffentlichen Abwasseranlage<br />

stärker entspricht.<br />

bisher: Frischwassermaßstab<br />

Gesamtkosten =<br />

Schmutzwasser + Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

÷<br />

Frischwassermenge<br />

= Gebühr / m³<br />

Die Nie<strong>der</strong>schlagswassermengen tragen allerdings zu<br />

einem nicht unerheblichen Anteil zur Belastung <strong>der</strong> Abwasseranlagen<br />

bei. Die Kostenverteilung durch den<br />

Frischwassermaßstab spiegelt die tatsächliche Kostenbelastung<br />

also nur unzureichend wie<strong>der</strong>.<br />

zukünftig: Gebührensplitting<br />

Kostenanteil<br />

Schmutzwasser<br />

Kostenanteil<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

÷ ÷<br />

Frischwassermenge<br />

= Schmutzwassergebühr<br />

/ m³<br />

Einleitende Fläche<br />

= Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />

/ m²<br />

Da die direkte Messung des eingeleiteten Regenwassers<br />

nicht möglich ist, berechnet sich die Gebühr<br />

nach <strong>der</strong> Fläche auf einem Grundstück, von <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

in eine öffentliche Abwasseranlage<br />

eingeleitet wird.<br />

Die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr ist keine zusätzliche<br />

Gebühr, die Kosten werden nur an<strong>der</strong>s verteilt.<br />

Die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr bietet Anreize zur Flächenentsiegelung,<br />

was positive ökologische Auswirkungen<br />

nach sich zieht.<br />

Einfamilienhaus<br />

Einige Flächen leiten in Kanal ein, mittlerer Frischwasserverbrauch<br />

¡Gebühren bleiben ungefähr gleich<br />

Vollversiegelte Flächen<br />

(Hausdach)<br />

Unversiegelte Fläche<br />

(Rasen, Garten)<br />

Drei Beispiele zu den Auswirkungen <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />

Mehrfamilienhaus<br />

Einige Flächen leiten in Kanal ein, hoher Frischwasserverbrauch<br />

¡Gebührenmin<strong>der</strong>ung<br />

Vollversiegelte Fläche<br />

(Dach)<br />

wenig versiegelte Fläche<br />

(Rasengitter)<br />

Verbrauchermarkt mit Parkplatz<br />

Gesamtfläche leitet in Kanal, sehr niedriger Frischwasserverbrauch<br />

¡Gebührenerhöhung<br />

Vollversiegelte Fläche<br />

(Asphalt)<br />

wenig versiegelte Fläche<br />

(Rasengitter)<br />

Vollversiegelte<br />

Flächen<br />

(Garage +<br />

Einfahrt)<br />

Unversiegelte Fläche<br />

(Rasen)<br />

Tiefgarage mit Gründach<br />

Vollversiegelte Fläche<br />

(Dach)

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