Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Gemeinde Beuren
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Gemeinde Beuren
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Gemeinde Beuren
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Was ist zu tun?<br />
Die <strong>Einführung</strong> <strong>der</strong> <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> setzt<br />
eine Erfassung aller Flächen voraus, von denen aus<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser in eine öffentliche Abwasseranlage<br />
eingeleitet wird.<br />
Ermittelt werden die einleitenden Flächen zunächst durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> auf Grundlage von Luftbil<strong>der</strong>n, die im März<br />
2011 aufgenommen wurden. Anschließend erhält je<strong>der</strong><br />
Grundstückseigentümer einen Plan seines Grundstücks<br />
samt Flächenliste mit <strong>der</strong> Bitte um Prüfung und Ergänzung.<br />
Für einleitende Flächen wird <strong>der</strong> Grundstückseigentümer<br />
gebeten, die Versiegelungsklasse anzugeben. Diese ist<br />
abhängig von <strong>der</strong> Beschaffenheit <strong>der</strong> Fläche und bestimmt,<br />
wie stark die Fläche für die Nie<strong>der</strong>schlagsgebühr<br />
angerechnet wird. Flächen, die nicht in die Kanalisation<br />
einleiten, werden nicht angerechnet. Dies gilt<br />
auch bei voller Versiegelung.<br />
Außerdem ist anzugeben, ob Flächen über eine Zisterne<br />
o<strong>der</strong> eine Versickerungsanlage in die Kanalisation einleiten<br />
(Notüberlauf). In diesem Fall findet ebenfalls eine<br />
Reduzierung <strong>der</strong> abflusswirksamen Fläche statt.<br />
Bürgerinformation<br />
Für Fragen und Informationen stellt Ihnen die <strong>Gemeinde</strong><br />
folgende Informationsquellen zur Verfügung:<br />
abwasser@beuren.de<br />
www.beuren.de/seite628.htm<br />
Ihre Anfragen per Telefon richten Sie bitte an:<br />
Herr Gluiber Tel. 07025/9103050<br />
Frau Mayer Tel. 07025/9103052<br />
Zusätzlich führt die <strong>Gemeinde</strong> und das betreuende Ingenieurbüro<br />
Kuhn eine Informationsveranstaltung sowie<br />
mehrere Bürgersprechstunden vor bzw. während <strong>der</strong><br />
Erhebungsphase durch.<br />
Alle Termine und Fristen werden rechtzeitig im<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegeben.<br />
Versiegelungsklassen<br />
Klasse 1: Vollständig versiegelte Flächen, Anrechnung<br />
zu 90%, z.B. Dachflächen (ausgenommen<br />
Gründächer), Asphalt-, Beton- und Bitumenflächen.<br />
Klasse 2: Flächen mit starker Versiegelung, Anrechnung<br />
zu 60%, z.B. Pflaster- und Plattenflächen, Verbundsteine<br />
und Rasenfugenpflaster.<br />
Klasse 3: wenig versiegelte Flächen, Anrechnung zu<br />
30%, z.B. Schotterrasen, Rasengittersteine und Porenpflaster<br />
sowie Gründächer.<br />
Versickerungsflächen – keine Anrechnung (entspricht<br />
0%), z.B. Rindenschrot, Grasflächen, unbefestigte<br />
Kies- und Splitflächen.<br />
Informationen zur<br />
<strong>Einführung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>gesplitteten</strong><br />
<strong>Abwassergebühr</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Beuren</strong><br />
Nürtinger Straße 23, 72636 Frickenhausen
<strong>Abwassergebühr</strong> bisher Zukünftige <strong>Abwassergebühr</strong>en Auswirkungen und Vorteile<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beuren</strong> stellt Ihnen Abwasseranlagen zur<br />
Verfügung, in denen das anfallende Schmutz- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
abgeleitet und behandelt wird. Zur<br />
Deckung <strong>der</strong> Kosten, die für den Betrieb und die Unterhaltung<br />
<strong>der</strong> Anlagen entstehen, wird eine <strong>Abwassergebühr</strong><br />
erhoben.<br />
Die Gebühr berechnete sich in <strong>der</strong> Vergangenheit ausschließlich<br />
nach <strong>der</strong> verbrauchten Frischwassermenge,<br />
die über einen Wasserzähler ermittelt wurde (sog.<br />
Frischwassermaßstab). Die Menge des in die Kanalisation<br />
eingeleiteten Nie<strong>der</strong>schlagswassers wurde bei <strong>der</strong><br />
Kostenberechnung bisher nicht berücksichtigt.<br />
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat<br />
daher am 11.03.2010 beschlossen, dass die Verwendung<br />
des Frischwassermaßstabs nicht länger<br />
zulässig ist. Städte und <strong>Gemeinde</strong>n in Baden-<br />
Württemberg müssen künftig eine Schmutzwasserund<br />
eine Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr erheben.<br />
Zukünftig werden die Kosten für die Abwasseranlagen<br />
daher getrennt berechnet. Die Kosten für die<br />
Schmutzwassermenge wird weiterhin nach dem verbrauchten<br />
Frischwasser ermittelt, während die Kosten<br />
für das eingeleitete Nie<strong>der</strong>schlagswasser durch<br />
eine neu festzusetzende Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />
erhoben werden.<br />
Genaue Aussagen zur Höhe <strong>der</strong> Gebühren je Quadratmeter<br />
in Ihrer <strong>Gemeinde</strong> können erst getroffen werden,<br />
nachdem das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.<br />
Erfahrungsgemäß werden die Gesamtgebühren für<br />
Grundstücke mit einem großen Anteil einleiten<strong>der</strong> Fläche<br />
und geringem Frischwasserverbrauch steigen (z.B. für<br />
Verbrauchermärkte, Gewerbeflächen). Für Einfamilienhäuser<br />
wird die Gebührenbelastung tendenziell gleichbleiben,<br />
für Mehrfamilienhäuser sinken.<br />
Die zukünftige Gebührenverteilung ist gerechter, da sie<br />
<strong>der</strong> tatsächlichen Inanspruchnahme <strong>der</strong> öffentlichen Abwasseranlage<br />
stärker entspricht.<br />
bisher: Frischwassermaßstab<br />
Gesamtkosten =<br />
Schmutzwasser + Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
÷<br />
Frischwassermenge<br />
= Gebühr / m³<br />
Die Nie<strong>der</strong>schlagswassermengen tragen allerdings zu<br />
einem nicht unerheblichen Anteil zur Belastung <strong>der</strong> Abwasseranlagen<br />
bei. Die Kostenverteilung durch den<br />
Frischwassermaßstab spiegelt die tatsächliche Kostenbelastung<br />
also nur unzureichend wie<strong>der</strong>.<br />
zukünftig: Gebührensplitting<br />
Kostenanteil<br />
Schmutzwasser<br />
Kostenanteil<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
÷ ÷<br />
Frischwassermenge<br />
= Schmutzwassergebühr<br />
/ m³<br />
Einleitende Fläche<br />
= Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />
/ m²<br />
Da die direkte Messung des eingeleiteten Regenwassers<br />
nicht möglich ist, berechnet sich die Gebühr<br />
nach <strong>der</strong> Fläche auf einem Grundstück, von <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
in eine öffentliche Abwasseranlage<br />
eingeleitet wird.<br />
Die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr ist keine zusätzliche<br />
Gebühr, die Kosten werden nur an<strong>der</strong>s verteilt.<br />
Die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr bietet Anreize zur Flächenentsiegelung,<br />
was positive ökologische Auswirkungen<br />
nach sich zieht.<br />
Einfamilienhaus<br />
Einige Flächen leiten in Kanal ein, mittlerer Frischwasserverbrauch<br />
¡Gebühren bleiben ungefähr gleich<br />
Vollversiegelte Flächen<br />
(Hausdach)<br />
Unversiegelte Fläche<br />
(Rasen, Garten)<br />
Drei Beispiele zu den Auswirkungen <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />
Mehrfamilienhaus<br />
Einige Flächen leiten in Kanal ein, hoher Frischwasserverbrauch<br />
¡Gebührenmin<strong>der</strong>ung<br />
Vollversiegelte Fläche<br />
(Dach)<br />
wenig versiegelte Fläche<br />
(Rasengitter)<br />
Verbrauchermarkt mit Parkplatz<br />
Gesamtfläche leitet in Kanal, sehr niedriger Frischwasserverbrauch<br />
¡Gebührenerhöhung<br />
Vollversiegelte Fläche<br />
(Asphalt)<br />
wenig versiegelte Fläche<br />
(Rasengitter)<br />
Vollversiegelte<br />
Flächen<br />
(Garage +<br />
Einfahrt)<br />
Unversiegelte Fläche<br />
(Rasen)<br />
Tiefgarage mit Gründach<br />
Vollversiegelte Fläche<br />
(Dach)