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SPIELEFEST - Großradl

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Unsere Informationen<br />

Erbverzicht - Testament<br />

Auf das gesetzliche Erbrecht kann verzichtet werden<br />

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch<br />

regelt, dass auf das<br />

gesetzliche Erbrecht verzichtet<br />

werden kann. Hiefür gibt es zwei Möglichkeiten,<br />

entweder zu Lebzeiten in<br />

einem Vertrag (Notariatsakt ist gesetzlich<br />

vorgeschrieben) oder nach dem<br />

Tod des Erblassers durch einseitige<br />

Ausschlagung (z.B. beim Notar während<br />

der Verlassenschaftsabhandlung).<br />

Für den Erbverzicht besteht der Formzwang<br />

des Notariatsaktes, inhaltlich jedoch<br />

weitgehende Gestaltungsfreiheit.<br />

Man kann beispielsweise auf sein gesetzliches<br />

Erbrecht unter Vorbehalt des<br />

Pflichtteiles verzichten, oder auch auf<br />

den Pflichtteil allein, oder auf beides.<br />

Wenn bei einem Verzicht auf das gesetzliche<br />

Erbrecht nicht ausdrücklich<br />

vereinbart ist, dass der Pflichtteilsanspruch<br />

vorbehalten wird und damit<br />

aufrecht bleiben soll, wird im Zwei­<br />

Volksschule Eibiswald<br />

Einweihung mit lustigem Schulfest<br />

Die Volksschule Eibiswald startet<br />

mit bunter Vielfalt in eine<br />

neue Ära.<br />

Mit € 2,2 Mio. wurde die in die Jahre<br />

gekommene Schule generalsaniert.<br />

Die Marktmusikkapelle Eibiswald zog<br />

oberhalb ein. Unterstützung gab es dabei<br />

vom Land Steiermark sowie von den<br />

fünf Schulgemeinden Eibiswald, Aibl,<br />

<strong>Großradl</strong>, Pitschgau und Wies. Insgesamt<br />

dauerte der Umbau bzw. die Sanierung<br />

vier Jahre, da alles in mehreren Abschnitten<br />

erfolgte. Dabei wurde alles den<br />

sicherheitstechnischen Anforderungen<br />

angepasst. Am 14.06.2013 war es für die<br />

214 Mädchen und Buben dann soweit.<br />

Bei einem lustigen Schul- bzw. Einweihungsfest<br />

trat nicht nur der Schulchor,<br />

unter der Leitung von Edith Schiller,<br />

felsfalle durch den Erbverzicht auch<br />

der Pflichtteilsanspruch aufgegeben.<br />

Umgekehrt, bei einem Verzicht bloß<br />

auf den gesetzlichen Pflichtteil, bleibt<br />

auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt<br />

das gesetzliche Erbrecht erhalten und<br />

somit aufrecht.<br />

Der auf das gesetzliche Erbrecht Verzichtende<br />

ist in der Gruppe der gesetzlichen<br />

Erben "als nicht mehr vorhanden"<br />

anzusehen, sein Erbteil wächst<br />

den übrigen, in seiner Linie gesetzlich<br />

Erbberechtigten zu. Dies kann bei<br />

der Berechnung der Höhe der Pflichtteilsansprüche<br />

der übrigen Noterben<br />

allenfalls Bedeutung erlangen.<br />

In einer aktuellen Entscheidung hat<br />

der Oberste Gerichtshof allerdings<br />

festgehalten, dass vom Erblasser auch<br />

eine Person testamentarisch als Erbe<br />

eingesetzt werden kann, die auf ihr gesetzliches<br />

Erbrecht verzichtet hat. Im<br />

sondern auch die Band „Westwind“, in<br />

der bekanntlich auch Dir. Waclik aktiv<br />

ist, in Aktion. Dazu gab es nicht nur<br />

kühle Getränke, sondern auch ein leckeres<br />

Speiseangebot. Beim offiziellen Teil<br />

der Veranstaltung zeigte Bezirksschulinspektorin<br />

Helene Pilko Freude über die<br />

Zweifel ist nicht davon auszugehen,<br />

dass sich ein Erbverzicht auch auf ein<br />

testamentarisches Erbrecht bezieht, das<br />

im Verzichtszeitpunkt noch gar nicht<br />

eingeräumt war.<br />

Für persönliche Anfragen zu diesem<br />

Thema stehe<br />

ich Ihnen jederzeit<br />

gerne<br />

zur Verfügung.<br />

Die erste<br />

Rechtsauskunft<br />

ist kostenlos.<br />

Notar Mag. Johannes Koren<br />

Hauptplatz 16, 8552 Eibiswald<br />

Telefon: 03466/42325<br />

Telefax: 03466/ 42325 – 14<br />

E-Mail: koren@notar.at<br />

www.notar-koren.at<br />

gelungene Sanierung der Volksschule<br />

Eibiswald, während Bezirkshauptmann<br />

HR Helmut-Theobold Müller in seinen<br />

Grußworten Bezug auf die Tradition der<br />

Schule in Eibiswald nahm. Zum Schluss<br />

segnete Pfarrer Siegfried Gödl die Schule<br />

und das neue Musikheim. •<br />

Ehrengäste und Bürgermeister setzen einen Baum<br />

Unser <strong>Großradl</strong><br />

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