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Flyer Kurparkordnung - Bad Orb

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<strong>Kurparkordnung</strong><br />

Der <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>er Kurpark ist eine Einrichtung der<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH. Die Parkanlage ist ein Ort der Ruhe<br />

und Entspannung. Er dient der Gesundheitsprävention<br />

und der Wiederherstellung der Gesundheit.<br />

Der Kurpark kann von allen Bürgern und Gästen der<br />

Kurstadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> zu Erholungszwecken genutzt werden.<br />

Der Eintritt in den Kurpark ist frei. Bei Sonderveranstaltungen<br />

gelten bezüglich der Eintrittsgebühren gesonderte<br />

Bestimmungen.<br />

Diese <strong>Kurparkordnung</strong> gilt für den historischen<br />

(eingezäunten) Teil des Kurparkes, einschließlich dem<br />

Gradierwerk.


Benutzung des Kurparks:<br />

1. Jeder Besucher hat sich so zu<br />

verhalten, dass Ruhe, Sicherheit,<br />

Sauberkeit und Ordnung gewährleistet<br />

sind und andere Besucher nicht gestört<br />

oder belästigt werden.<br />

2. Kinder unter 10 Jahren können den<br />

Kurpark nur in Begleitung Erwachsener<br />

betreten. Die Begleitpersonen werden<br />

gebeten, Störungen durch die unter<br />

ihrer Aufsicht stehenden Kinder zu<br />

vermeiden. Der Kurpark dient der<br />

Erholung der Gäste und kann nicht als<br />

Spielplatz genutzt werden.<br />

3. Der Kurpark darf nicht in <strong>Bad</strong>ebekleidung<br />

betreten werden.<br />

4. Gewerbliche Tätigkeit sowie das<br />

Fotografieren, Filmen, Aufnehmen<br />

auf Tonträger u. Ä. zu gewerblichen<br />

oder anderen nicht privaten Zwecken<br />

ist nur mit Genehmigung der<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH gestattet.<br />

5. Schaustellungen, Sammelaktionen,<br />

Werbung und Verkaufsaktionen<br />

bedürfen der Genehmigung der<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH.<br />

6. Bei Dunkelheit erfolgt die Benutzung<br />

auf eigene Gefahr.<br />

Verbote im Kurpark:<br />

1. Das Befahren des Kurparks ist für<br />

Fahrzeuge aller Art verboten. Ein<br />

Befahren zum Be- und Entladen ist nur<br />

mit einer Ausnahmegenehmigung<br />

möglich.<br />

2. Das Fahren mit Fahrrädern, Skateboards<br />

und Inlinern o. Ä. ist verboten.<br />

3. Das Mitführen von Hunden ist nur auf<br />

dem Hauptweg zwischen den<br />

Haupteingängen gestattet (ausgenommen<br />

Blindenführhunde). Hunde sind<br />

dabei an der kurzen Leine zu führen.<br />

4. Weiterhin ist es nicht gestattet:<br />

a) außerhalb von dafür vorgesehenen<br />

Behältnissen Abfälle wegzuwerfen<br />

oder Anlagen und Einrichtungen zu<br />

beschmutzen oder zu beschädigen,<br />

b) Bänke und Stühle von ihren<br />

Standplätzen zu entfernen,<br />

c) die Grün- und Pflanzflächen zu<br />

betreten,<br />

d) Blumen, Zweige und Früchte<br />

abzuschneiden, abzubrechen,<br />

abzupflücken oder auf andere Weise<br />

zu entfernen oder zu beschädigen,<br />

e) akustische und elektroakustische<br />

Geräte (Ton-, Fernseh-, Radio- und<br />

andere Tonwiedergabegeräte) oder<br />

Musikinstrumente mitzubringen und<br />

zu benutzen sowie lärmverursachende<br />

Geräte zu verwenden; ausgenommen<br />

sind das Mitbringen von Geräten und<br />

deren Nutzung mit Kopfhörern sowie<br />

Musikinstrumente der Mitwirkenden<br />

im Veranstaltungsbereich, soweit die<br />

Veranstaltung von der<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH genehmigt wurde,<br />

f) Ballspiele aller Art durchzuführen,<br />

g) Weiher und Wasseranlagen<br />

(insbesondere auch Brunnen) zu<br />

verunreinigen, zu betreten oder in<br />

ihnen zu baden,<br />

h) Zelte mitzubringen und aufzuschlagen,<br />

i) Alkohol, Drogen und Rauschmittel<br />

mitzubringen und zu konsumieren<br />

j) oder sich im Zustand deutlicher<br />

Trunkenheit im Kurpark aufzuhalten,<br />

k) zu grillen, zu picknicken und zu<br />

nächtigen,<br />

l) außerhalb der Toilettenanlagen die<br />

Notdurft zu verrichten,<br />

m) zu betteln.<br />

Ansonsten gilt die Gefahrenabwehrverordnung<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>.<br />

Das Aufsichtspersonal übt im Rahmen<br />

seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus.<br />

Die Anweisungen des Aufsichtspersonals<br />

sind zu befolgen. Der Besucher haftet für<br />

alle Schäden, die er im Kurpark verursacht.<br />

Mit dem Betreten des Kurparks erkennt<br />

der Besucher die <strong>Kurparkordnung</strong> an.<br />

Verstöße gegen diese <strong>Kurparkordnung</strong><br />

haben ein Kurparkverbot zur Folge und<br />

können mit einem Bußgeld bis zu<br />

500,- Euro belegt werden. Bitte helfen Sie<br />

unserem Servicepersonal bei der<br />

Aufrechterhaltung der Ordnung.<br />

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir<br />

wünschen Ihnen einen angenehmen<br />

Aufenthalt im Kurpark <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong>, 1. Juli 2013<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong> Kur GmbH<br />

Kurparkstraße 2<br />

63619 <strong>Bad</strong> <strong>Orb</strong><br />

www.bad-orb.info

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