09.11.2013 Aufrufe

Anträge - FSG

Anträge - FSG

Anträge - FSG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ANTRÄGE<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Kapitel I Besoldung und Nebengebühren 1 - 10<br />

27 <strong>Anträge</strong><br />

Kapitel II Dienst- und Pensionsrecht 11 - 14<br />

7 <strong>Anträge</strong><br />

Kapitel III Arbeitszeit und Humanisierung 15 - 20<br />

13 <strong>Anträge</strong><br />

Kapitel IV Aus- und Weiterbildung 21 - 28<br />

17 <strong>Anträge</strong><br />

Kapitel V Dienstposten, Privatisierung - Ausgliederung 29 - 34<br />

9 <strong>Anträge</strong><br />

Kapitel VI Organisation und ÖGB-Reform 35 - 42<br />

12 <strong>Anträge</strong><br />

Kapitel VII Sonstiges 43 - 48<br />

13 <strong>Anträge</strong><br />

Kapitel VIII Resolutionen 49 - 62<br />

5 Resolutionen<br />

Beilage 63 - 64<br />

17 <strong>Anträge</strong><br />

Inhalt


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I I / 1.<br />

Anerkennung von Integrationsgruppen für<br />

Kleinkinderkrippen gem. WKTHG § 3, Abs. 1, Z 1<br />

Da steigender Bedarf besteht und wir bereits seit Jahren Integrationskinder in unseren Kleinkinderkrippen<br />

betreuen, fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG die offizielle Anerkennung<br />

von Integrationsgruppen für Kleinkinderkrippen gem. WKTHG § 3, Abs. 1, Z 1, lit. a.<br />

durch die Dienstgeberin.<br />

Weiters fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG im Zusammenhang mit den<br />

Integrationsgruppen für Kleinkinderkrippen eine Dienstzulage gem. § 39, Abs. 2 der BO 1994.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I I / 2.<br />

Anpassung der Gehaltsstruktur<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert eine Anpassung der Gehaltsstruktur, da mit<br />

den bestehenden 20 Gehaltsstufen der Grundlaufbahn und den jeweiligen Gehaltsstufen der<br />

Beförderungsdienstklassen - welche bisher auf einen Pensionszeitpunkt von 60 Jahren<br />

ausgelegt waren - mit der Anhebung des Pensionsalters auf 65 Jahre nicht mehr das Auslagen<br />

gefunden wird. Eine Vielzahl der Bediensteten erreicht das Ende der Gehaltstabelle bereits<br />

viele Jahre vor dem Erreichen des Pensionsalters.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I I / 3.<br />

Remuneration - Jubiläumsgeld<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass die Remuneration bereits dann gewährt<br />

werden soll, wenn der/die Bedienstete nach Vollendung des 45. aber vor Vollendung des<br />

50. Dienstjahres aus dem Dienststand ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt bereits das<br />

780. Lebensmonat (65 Jahre) vollendet hat.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I I / 4.<br />

Remunerationen - Treuegeld<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass die Voraussetzungen für die<br />

Gewährung des Treuegeldes - wie bei Remunerationen, die aus Anlass eines Dienstjubiläums<br />

gewährt werden - ebenso erfüllt sind, wenn der/die Bedienstete einen Tag vor Erreichen der<br />

erforderlichen Dienstzeit aus dem Dienststand ausscheidet.<br />

Seite I / 1


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I I / 5.<br />

Neue MitarbeiterInnenbeurteilung und Leistungszulage<br />

Auf Grund veränderter Beurteilungskriterien im Rahmen der „Neuen MitarbeiterInnenbeurteilung“,<br />

fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG an Hand der Formulierung der<br />

Arbeitsleistung in der Spalte Normleistung, dass die Leistungszulage auch auf MitarbeiterInnen,<br />

die dem Kriterium Normleistung entsprechen, ausgeweitet wird.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I I / 6.<br />

Öffnung der Dienstklasse V für KollegInnen, die in der<br />

Dienstklasse IV die Grundlaufbahn durchlaufen haben<br />

In der Verwendungsgruppe C ist die Dienstklasse IV mit der Grundlaufbahn III in der DAZ gleich<br />

hoch und somit wird ein höherwertiger Posten wie die Grundlaufbahn entlohnt.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG die Öffnung der Dienstklasse V für<br />

KollegInnen, die in der Dienstklasse IV die C-DAZ erreicht haben. Damit wäre eine<br />

Anerkennung des höherwertigen Dienstpostens gegeben.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I und II I / 7.<br />

Schaffung einer Dienstzulage für den Kanzleidienst<br />

Nicht nur dass eine Vielzahl von EDV-Zulagen eingefroren wurde, gibt es bei der Zuerkennung<br />

der IBS-Zulage - besonders für teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen - Probleme bei der<br />

Gewährung.<br />

In diesem Zusammenhang fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG - ebenso unter<br />

Berücksichtigung der laufenden Veränderungen der Informationstechnologien - die Schaffung<br />

einer Dienstzulage für den Kanzleidienst unter Einbeziehung der IBS-Zulage, um den<br />

gestiegenen Anforderungen Rechnung tragen zu können.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> und KIV/UG der HG I I / 8.<br />

Eigenes Gehaltsschema für<br />

AssistentInnen der Wiener Kinder Gärten<br />

Aufgrund der gesellschaftspolitischen Entwicklungen und der damit verbundenen vermehrten<br />

Aufgabenstellungen im Bereich der Wiener Kinder Gärten ergaben sich auch für diese<br />

Berufsgruppe geänderte Anforderungen, die z. B. von der Einführung der Hygienerichtlinien,<br />

der unbedingten Notwendigkeit der Unterstützung von Pädagoginnen in der Arbeit mit den<br />

Kindern, bis zur Bewältigung von sprachlichen Barrieren, etc. reichen.<br />

Zu bemerken ist, dass sich das „Berufsbild“ in den letzten Jahren sehr stark verändert hat, da<br />

früher die erforderlichen Reinigungsarbeiten im Vordergrund standen, die nunmehr jedoch nur<br />

mehr einen Teil der gesamten Tätigkeit umfassen.<br />

Seite I / 2


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Außerdem ist mit dem Erreichen der Verwendungsgruppe 3P der „berufliche Aufstieg“ begrenzt.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher das Öffnen der Verwendungsgruppe 2<br />

für die AssistentInnen. Außerdem wird - analog der KindergartenpädagogInnen - ein eigenes<br />

Gehaltsschema gefordert, um den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> und KIV/UG der HG I I / 9.<br />

Gleichstellung der Dienstzulage für die<br />

in der MA 11 tätigen SozialpädagogInnen<br />

Im Bereich der ambulanten Arbeit mit Familien in der Magistratsabteilung 11 sind sowohl<br />

SozialarbeiterInnen als auch SozialpädagogInnen beschäftigt. Beide Berufsgruppen leisten in<br />

diesem besonderen Bereich soziale Arbeit. Dem Grundsatz "gleiche Bezahlung für gleiche<br />

Arbeit" folgend und in Würdigung verschiedener beruflicher und fachlicher Zugänge ist ein<br />

unterschiedliches Niveau der Dienstzulage nicht zeitgemäß und eine Anhebung der<br />

Dienstzulage der SozialpädagogInnen auf das Niveau der SozialarbeiterInnen gerechtfertigt.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher eine Gleichstellung der Dienstzulage<br />

für die in der MA 11 tätigen SozialpädagogInnen mit der Dienstzulage für SozialarbeiterInnen,<br />

sowie eine einheitliche Höhe, die der Gehaltsstufe 7 für beide Berufsgruppen entspricht, wenn<br />

beide Berufsgruppen in einem gemeinsamen Arbeitsfeld tätig sind.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> und KIV/UG der HG I I / 10.<br />

Krankenstandstage - kein Kriterium bei Beförderungen,<br />

Dienstbeschreibungen und außerordentlichen Förderungen<br />

Der Gesundheitszustand ist ein relevantes Kriterium im Bedienstetenschutz, darf aber bei<br />

Beförderungen, Dienstbeschreibungen und außerordentlichen Förderungen keine Rolle spielen.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG die Außerachtlassung von<br />

Krankenstandstagen bei Beförderungen, Dienstbeschreibungen und außerordentlichen<br />

Förderungen und die ersatzlose Streichung im Passus im 2. Satz der BO 1995, § 39a „im<br />

Ausmaß von 13 Tagen bezogen auf einen einjährigen Beurteilungszeitraum“.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG II I / 11.<br />

Weitreichende Besoldungsreform unbedingt notwendig<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert eine weit reichende Besoldungsreform, da<br />

dies zu den Angelegenheiten mit höchster Priorität zählt. Besonders im Hinblick auf jüngere<br />

MitarbeiterInnen mit verlängerter Lebensarbeitszeit muss eine Umstrukturierung der Schemata<br />

und Dienstklassen erfolgen. Diese Besoldungsreform soll die Durchlässigkeit der Dienstklassen<br />

bieten, Funktionen berücksichtigen und kein reines „Ausbildungs“schema bleiben.<br />

Der Großteil der Nebengebühren soll so weit als möglich in den Gehalt integriert werden.<br />

Seite I / 3


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG II und HG I I / 12.<br />

Leistungszulage - Zuerkennung<br />

Problematisch ist die Zuerkennung der Leistungszulage, da diese von der Dienstbeschreibung<br />

abhängig ist. Seitens der Vorgesetzten wird oft versucht, damit Sanktionen zu setzen.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG dringend auf die neuen Herausforderungen<br />

im Bereich der Verwaltung zu reagieren und eine „neue“ Zulage zu schaffen.<br />

Antragsteller: KIV/UG I / 13.<br />

Anrechnung von Vordienstzeiten<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die vollständige Anerkennung der<br />

Vordienstzeiten - ohne zeitliche Begrenzung.<br />

Die im Zuge des Gehaltsabkommen 2001 erfolgte Angleichung der Vordienstzeitenanrechnung<br />

an die Bundesbestimmungen erweist sich als kontraproduktiv. Diese unüberlegte „Reform“<br />

muss wieder rückgängig gemacht werden. In manchen Bereichen ist es kaum mehr möglich,<br />

erfahrene oder ältere KollegInnen für die Stadt Wien zu gewinnen, weil sie besoldungsmäßig<br />

praktisch wieder bei „Null“ anfangen müssten.<br />

Gefordert wird die vollständige Anerkennung der Vordienstzeiten ohne zeitliche Begrenzung,<br />

egal ob im privatwirtschaftlichen Bereich oder im öffentlichen Dienst geleistet, da es in Zeiten<br />

der Privatisierung keine Unterscheidung mehr geben darf.<br />

Die Drohung seitens der Dienstgeberin, dass die Anrechnung von Vordienstzeiten in<br />

Niedriglohn-Bereichen den Privatisierungsdruck erhöhen würde, ist zurück zu weisen. Höchste<br />

Priorität hat die Sicherung der Löhne und Gehälter unter Berücksichtigung der Steigerung der<br />

Lebenshaltungskosten und der längeren Lebensarbeitszeit.<br />

Antragsteller: KIV/UG I / 14.<br />

Bezahlung der KindergartenpädagogInnen<br />

Die Kindergärten der Stadt Wien haben - gesellschaftspolitisch betrachtet - einen hohen<br />

Stellenwert. Die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft werden betreut, gefördert und unter<br />

Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse an die Anforderungen des Lebens geführt. Schon<br />

längst haben sich die Kindergärten als Bildungseinrichtung etabliert. Eine Gleichstellung<br />

hinsichtlich der Bezahlung der pädagogischen Kräfte am Bildungssektor (Kindergarten versus<br />

Schule) ist herzustellen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert eine Besoldungsreform für PädagogInnen,<br />

welche den veränderten Bedingungen und Anforderungen Rechnung trägt.<br />

Seite I / 4


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Antragsteller: KIV/UG I / 15.<br />

Abschaffung der MitarbeiterInnenbeurteilung<br />

Jahrelange Bemühungen um eine Reform der MitarbeiterInnenbeurteilung haben kein<br />

vernünftiges Ergebnis gebracht. Die so genannte „Beurteilung neu“ enthält mit der<br />

„Normleistung“ ein problematisches Kriterium, das zu massenhaften finanziellen Einbußen<br />

führen kann.<br />

Wesentliche Elemente eines demokratischen Beurteilungssystems fehlen nach wie vor,<br />

wie z. B.:<br />

♦ Wegfall des hierarchischen Vier-Augen-Prinzips,<br />

♦ keine Einbeziehung der Krankenstandsproblematik in die Beurteilung,<br />

♦ Beurteilung der Vorgesetzten durch das Team,<br />

♦ Ausschaltung subjektiver Vorurteile,<br />

♦ Einspruchsmöglichkeiten bei Ungerechtigkeiten,<br />

♦ Beurteilung struktureller Mängel durch das Team,<br />

♦ Personelle Trennung von Beurteilung und<br />

MitarbeiterInnenorientierungsgespräch (MOG)<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher den Verzicht auf die<br />

MitarbeiterInnenbeurteilung als Kontroll- und Disziplinierungsinstrument zu Gunsten des MOG.<br />

Antragsteller: KIV/UG I / 16.<br />

Struktur- und Besoldungsreform<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert eine grundsätzliche neue Besoldungspolitik -<br />

im Sinne der Beschäftigten.<br />

Die GdG hat sich auf Grundlage der Verschlechterungen - welche die „Pensionsreform“ bringt –<br />

vorgenommen, ein neues Besoldungssystem für die Stadt Wien und andere Gemeinden zu<br />

entwickeln. Die Mängel der alten „Struktur-Reform“ sind offensichtlich, werden aber durch<br />

weitere Veränderungen der Dienst- und Besoldungsreform fortgeschrieben.<br />

Eine „neue“ Besoldungsreform braucht klare Definitionen von Begriffen, mit welchen die<br />

Dienstgeberin gerne Disziplinierungsmaßnahmen und Höhe des Gehalts in Verbindung bringt.<br />

Zum Beispiel: „leistungsgerechte Bezahlung“. Die betroffenen Bediensteten, die<br />

Personalvertretung bzw. Gewerkschaft sind in die Diskussion miteinzubeziehen. Wir fordern<br />

auch, dass internationale Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Dienste und Verwaltungen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Wichtige Punkte einer möglichen Besoldungsreform sind die vollständige Anerkennung der<br />

Vordienstzeiten, Reduzierung der Einkommensspannen durch systematische Anhebung der<br />

geringen Löhne, drastische Reduktion der Zulagen und Einbeziehen in den Grundgehalt,<br />

stärkere Berücksichtung von tatsächlicher Verwendung als von ausbildungsmäßigen<br />

Voraussetzungen, Berücksichtigung der Veränderung von Berufsbildern und verbesserter<br />

Ausbildungsstandards und die Berücksichtigung von neuen Entwicklungen in der<br />

Kollektivvertrags-Politik.<br />

Seite I / 5


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Die Verbindung von Krankheit – Beurteilung – Gehalt bzw. Kündigung ist abzulehnen. Diese<br />

Verknüpfung in einem so genannten System „leistungsgerechter“ Bezahlung untergräbt die<br />

Motivation, ändert nichts an möglichen Krankheiten, kann aber starke Auswirkungen auf das<br />

Einkommen der Bediensteten haben.<br />

Nötig sind ein Abbau von Überstunden und stattdessen ein angemessenes Grundgehalt für alle<br />

Berufe und Tätigkeiten. Damit Bedienstete nicht mehr „gezwungen“ sind Überstunden zu<br />

machen, um ein entsprechendes Einkommen zu erzielen.<br />

Antragsteller: KIV/UG I / 17.<br />

Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit<br />

Die C/D-Bediensteten der Büchereien zählen zu den VerliererInnen der Strukturreform 1999.<br />

Obwohl ihre Tätigkeit identisch ist mit jener der B-Bediensteten, erbrachte die Reform keine<br />

Angleichung der Gehälter, sondern eine Verschlechterung - die bisherige Regelung, nach<br />

28 Dienstjahren nach CV befördert zu werden, wurde ersatzlos gekippt.<br />

Da die C/D-Bediensteten zumeist einschlägige und oft vieljährige Berufserfahrung haben, vor<br />

allem im Buchhandel und in verwandten Berufen, zieht die vor einigen Jahren erfolgte Kürzung<br />

der angerechneten Vordienstzeiten auf maximal drei Jahre vor allem für ältere EinsteigerInnen<br />

in den Büchereidienst einen zusätzlichen finanziellen Verlust im Lebenseinkommen nach sich.<br />

Die berufliche und finanzielle Perspektivlosigkeit der meisten C/D-Bediensteten wird durch die<br />

wenigen Aufstiegsposten nicht behoben. Damit droht bei Beibehaltung des jetzigen Zustands<br />

die Gefahr von Frustreaktionen bis hin zur „inneren Kündigung“.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass umgehend Verhandlungen mit der<br />

Dienstgeberin für eine Verbesserung der Situation der C/D-Bediensten in den Büchereien<br />

aufgenommen werden.<br />

Grundlage der Verhandlungen soll sein, dass für gleiche und gleichwertige Arbeit auch eine<br />

entsprechende finanzielle Angleichung und Aufwertung der Dienstposten erfolgt.<br />

Eine mögliche Lösung wäre die Teilnahme aller C/D-Bediensteten am B-Ausbildungskurs für<br />

BibliothekarInnen. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung sowie nach einer noch zu<br />

bestimmenden Anzahl an Praxisjahren, soll eine Überreihung in B erfolgen. Für C-Bedienstete<br />

mit abgeschlossener C-Prüfung, einer Dienstbeschreibung mit mindestens „Sehr Gut“ und<br />

mindestens zehnjähriger Tätigkeit in den Büchereien Wien, sollte diese Überreihung auch ohne<br />

B-Kursprüfung erfolgen, da diese Bediensteten in der Praxis längst bewiesen haben, dass sie<br />

für die anspruchsvolle Tätigkeit als BibliothekarInnen der Büchereien Wien befähigt sind.<br />

Antragsteller: KIV/UG I / 18.<br />

Karriereverläufe von Frauen bei der Stadt Wien<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass die Stadt Wien eine Studie in Auftrag<br />

gibt, welche die Karriereverläufe und damit eventuell verbundene Einkommensunterschiede<br />

von Frauen und Männern, die bei der Stadt Wien und den von der Stadt Wien ausgegliederten<br />

Unternehmen, Vereinen und Fonds angestellt sind, untersucht.<br />

Die Ungleichheit der Einkommen bei den Geschlechtern hat dramatische Ausmaße erreicht und<br />

verstärkt sich von Jahr zu Jahr. Dass diese Ungleichheit für Bedienstete der Stadt Wien nicht<br />

zutrifft wird oft behauptet, darf aber bezweifelt werden. Eine Studie darüber ist überfällig.<br />

Seite I / 6


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Antragsteller: KUG-Auf I / 19.<br />

Automatische Überstellung in eine andere Verwendungsgruppe<br />

MitarbeiterInnen werden nach 20-jähriger Dienstzeit bei entsprechender Dienstleistung in die<br />

Verwendungsgruppe 3 überstellt.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass MitarbeiterInnen nach<br />

20 Dienstjahren automatisch von der Verwendungsgruppe 4 in die Verwendungsgruppe 3 und<br />

Kanzleibedienstete nach 20 Dienstjahren automatisch in die Verwendungsgruppe C überstellt<br />

werden müssen.<br />

Antragsteller: KUG-Auf I / 20.<br />

Integriertes Büroverwaltungssystem (IBS) -<br />

Zulage auch für Krankenpflegepersonen<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass auch jenen Krankenpflegepersonen,<br />

die auf Grund ihrer Tätigkeit täglich Geräte der automatischen Datenverarbeitung in Dialogform<br />

bedienen, zur Abgeltung der qualifizierten Arbeit und der Erschwernisse die im<br />

Nebengebührenkatalog vorgesehene Entschädigung zuerkannt werden soll.<br />

Antragsteller: KUG-Auf I / 21.<br />

Kürzung der Ruhegenussbemessungsgrundlage<br />

Die Kürzung der Ruhegenussbemessungsgrundlage vermindert sich um 0,42% je volles<br />

Kalenderjahr, in dem der/die Beamte/in als Bedienstete/r der Gemeinde Wien mindestens<br />

40 Nachtdienste ohne Schlaferlaubnis oder mindestens 80 Nachtdienste mit Schlaferlaubnis<br />

geleistet hat. Dabei liegt ein Nachtdienst vor, wenn in die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr mindestens<br />

zwei Stunden der Arbeitszeit fallen. Wurden beide Arten von Nachtdiensten geleistet, so zählt<br />

ein Nachtdienst ohne Schlaferlaubnis wie zwei Nachtdienste mit Schlaferlaubnis.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert eine Änderung des § 5 (4) der<br />

Pensionsordnung 1995 dahingehend, dass der/die Beamte/in als Bedienstete/r der Gemeinde<br />

Wien mindestens 30 Nachtdienste ohne Schlaferlaubnis oder mindestens 60 Nachtdienste mit<br />

Schlaferlaubnis geleistet hat. Bei Teilzeitkräften soll die Wochenstundenverpflichtung<br />

berücksichtigt werden und eine aliquote Berechnung erfolgen.<br />

Antragsteller: KUG-Auf I / 22.<br />

Medizinisch technischer Fachdienst<br />

Der beträchtliche besoldungsrechtliche Unterschied zwischen medizinisch-technischer<br />

Fachkraft (K5) und MTA/RTA (K2) ist bei gleicher Tätigkeit im Labor, sowie in der<br />

Radiodiagnostik nicht gerechtfertigt. Die derzeitige Regelung der Überstellung von<br />

MitarbeiterInnen in das K4-Schema kann nur der erste Schritt gewesen sein.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die Überstellung der medizinischtechnischen<br />

Fachkräfte in das K2-Schema.<br />

Seite I / 7


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Antragsteller: KUG-Auf I / 23.<br />

Nach 5 Dienstjahren nur mehr<br />

MitarbeiterInnenorientierungsgespräch (MOG)<br />

Unternehmen sind schon Mitte der 90er Jahre - auch wegen der Beurteilungsfehler, die trotz<br />

intensivster Bemühungen von Vorgesetzten nicht abgelegt werden konnten - von<br />

MitarbeiterInnenbeurteilungen auf MitarbeiterInnengespräche übergegangen. Es wurde die<br />

Kommunikations- und Führungskultur in den Mittelpunkt gestellt.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass nach fünf Dienstjahren bei den<br />

MitarbeiterInnen nur mehr ein MitarbeiterInnenorientierungsgespräch (MOG) geführt werden<br />

soll.<br />

Antragsteller: KUG-Auf I / 24.<br />

Gerechte Berechnung der Krankenstandstage<br />

Aufgrund der kürzeren Verweildauer und Einführung der Tages- und Wochenkliniken, werden<br />

PatientInnen früher aus den Spitälern entlassen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass freie Tage sowie<br />

Krankenstandstage, die aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes notwendig waren, von der<br />

Berechnung der Fehlzeiten herausgenommen werden. Ebenso sollen freie Tage und<br />

Wochenenden nicht in die Berechnung einfliesen. Die MitarbeiterInnen wären damit nicht länger<br />

der Willkür (z. B. Niederschriften, Herabsetzung der MitarbeiterInnenbeurteilung und Wegfall<br />

der Leistungszulage) ausgesetzt.<br />

Antragsteller: GLB I / 25.<br />

Gehaltsverhandlungen<br />

Die in den letzten Jahren für die Bediensteten ausverhandelten Gehaltserhöhungen um jeweils<br />

einen fixen Prozentbetrag kommen überproportional den besser verdienenden KollegInnen<br />

zugute.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, um diesen Nachteil auszugleichen, für die<br />

BezieherInnen kleinerer Einkommen mit der Dienstgeberin zusätzlich zu den prozentuellen<br />

Erhöhungen monatliche Fixbeträge zu verhandeln.<br />

Antragsteller: Jugendabteilung I / 26.<br />

Anhebung des Taschengeldes während den Praktikumszeiten<br />

Nachdem die SchülerInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen aufgrund ihrer<br />

Praktikumstätigkeiten wertvolle Stützen der Gesundheitsversorgung in Wiener Spitälern sind,<br />

verwundert es sehr, dass es zu keiner finanziellen Anerkennung der Leistungen kommt.<br />

Seite I / 8


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Vergleicht man die Lehrlingsentschädigungen bei der Gemeinde Wien mit den bestehenden<br />

Taschengeldbeträgen, erkennt man augenmerklich Unterschiede und kann sich des Eindruckes<br />

nicht erwähren, dass es zur Schlechterstellung der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung<br />

kommt.<br />

Im dritten Ausbildungsjahr arbeiten die Auszubildenden unter geringer Anleitung wie<br />

diplomiertes Personal, die Differenz zu den späteren Löhnen liegt aber bei etwa 70%. Zulagen<br />

wie Infektions-, Erschwernis-, Geriatrie- etc. werden an SchülerInnen nicht bezahlt, es verbleibt<br />

eine mehr als geringe Nachtdienstentschädigung.<br />

Daher erscheint uns die Schaffung einer Zulagenregelung als sinnvoll. Jede/r SchülerIn sollte in<br />

seinen effektiven Praktikumsstunden je nach Ausbildungsstand einen zusätzlichen Betrag für<br />

jede geleistete Stunde erhalten, um auch finanziell die zentralen Tätigkeiten unserer<br />

Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen anzuerkennen.<br />

Denkbar wären Staffelungen:<br />

1. Ausbildungsjahr: € 1,00 pro geleistete Praktikumsstunde<br />

2. Ausbildungsjahr: € 1,50 pro geleistete Praktikumsstunde<br />

3. Ausbildungsjahr: € 2,00 pro geleistete Praktikumsstunde<br />

Bei einem derzeitigen Taschengeld von 404 Euro im dritten Ausbildungsjahr arbeitet ein/e<br />

SchülerIn kurz vor der Diplomierung für einen Nettostundenlohn von 2,02 Euro, wird aber im<br />

täglichen Stationsablauf vollwertig eingesetzt. Eine zusätzliche Staffelung würde einen längst<br />

notwendigen Ausgleich schaffen.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG<br />

♦ eine zusätzliche Abgeltung über Zulagen in Spezialbereichen, da auch für<br />

SchülerInnen die selben Gefahren- und Erschwernisbedingungen vorliegen,<br />

wie für das diplomierte Personal,<br />

♦ Einführung einer Zulagenregelung für effektive Praktikumszeiten,<br />

♦ Sonn- und Feiertagszuschläge auch für KrankenpflegeschülerInnen –<br />

wie für das diplomierte Personal.<br />

Antragsteller: Jugendabteilung I / 27.<br />

Finanzielle Aufwandsentschädigung<br />

für PraktikumsanleiterInnen<br />

Um fachlich qualifiziertes Personal auszubilden, hat der Wiener Krankenanstaltenverbund die<br />

Zusatzqualifikation des/der Praktikumsanleiters/in ins Leben gerufen. Wo auch mit einer<br />

umfangreichen Ausbildung ein einheitlicher Qualitätsstand der AusbilderIn garantiert werden<br />

soll.<br />

Dennoch gibt es leider nur Wenige, deren Idealismus so hoch ist, SchülerInnen anzuleiten, da<br />

der zusätzliche Zeitaufwand dafür enorm ist (auf vielen Stationen wird der/die AnleiterIn aus<br />

dem regulären „Radl“ genommen oder soll auf Nachtdienste verzichten oder alle<br />

Anleitungsarbeiten neben seiner/ihrer Arbeitszeit im regulären „Radl“ - quasi integrativ -<br />

erledigen) und die Vorbereitungszeiten, um immer am Letztstand der Schulreformen und<br />

Forderungen der Schulen zu bleiben, müssen diese Zusatztätigkeiten finanziell abgegolten<br />

werden.<br />

Seite I / 9


ANTRÄGE - Kapitel I<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Besoldung und Nebengebühren<br />

Wenn man bedenkt, dass selten die Arbeit des/der Praktikumsanleiters/in als Entlastung einer<br />

Station vom Team auch so geschätzt wird. Oftmals wird der/die AnleiterIn für diese Mehrarbeit<br />

als „TachiniererIn“ auch noch angefeindet.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG die Einführung eines Nachweises von<br />

abgehaltenen Praktikumsanleitungen mit stunden-, wochen- oder blockweiser finanzieller<br />

Abgeltung dieses Mehraufwandes. Dadurch würde sich die Motivation des diplomierten<br />

Personals zur Anleitung erhöhen und die Qualitätssicherung für die Ausbildung und die damit<br />

verbundene Aufwertung des Berufsbildes einhergehen.<br />

Seite I / 10


ANTRÄGE - Kapitel II<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Dienst- und Pensionsrecht<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I II / 1.<br />

Änderung der Abschläge zwischen dem<br />

60. und 65. Lebensjahr bei der Pensionsberechnung<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die geltenden Pensionssysteme dahingehend<br />

zu novellieren, dass die vorgesehenen Abschläge zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr<br />

(Regelpensionsalter) nur dann vorgenommen werden, wenn die Arbeitslosigkeit der bis<br />

25-jährigen unter 1% und die allgemeine Arbeitslosigkeit unter 2% liegt, weil es<br />

gesellschaftspolitisch als nicht akzeptabel erscheint, wenn die Versicherten zu einem längeren<br />

Verbleib im Arbeitsleben „gezwungen“ werden und gleichzeitig der Jugend keine Chance auf<br />

einen Arbeitsplatz geboten wird.<br />

Erst, wenn unsere Gesellschaft ein Mehr an Arbeitskräften benötigt, ist ein längerer Verbleib<br />

auch für Alle nachvollziehbar und daher gerechtfertigt.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I II / 2.<br />

Anrechnung von Zeiten für die Vorrückung<br />

(Bund, Länder, Post)<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die volle Anrechnung von Vordienstzeiten von<br />

ausgegliederten Unternehmungen von Bund, Ländern und Post.<br />

Antragsteller: KIV/UG II / 3.<br />

Pensionsrecht<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Wiederherstellung eines akzeptablen<br />

Pensionsniveaus, das ein würdiges und sozial abgesichertes Leben in der Pension bzw. im<br />

Ruhestand ermöglicht.<br />

Die so genannte „Pensionsreform“ ist auch in Wien umgesetzt. Neben den realen<br />

Verschlechterungen hat diese „Reform“ auch zu einer großen Verunsicherung der<br />

Beschäftigten geführt. Private Pensionsverträge sollen den zu erwartenden Verlust auf Grund<br />

der Pensionsreform auffangen. Solche Pensionskassen funktionieren im<br />

Kapitaldeckungsverfahren, das heißt, das eingezahlte Geld wird am Kapitalmarkt angelegt.<br />

Internationale Erfahrungen zeigen, dass dieses „privatisierte“ Pensionssystem zu Lasten der<br />

Beschäftigten geht und ein hohes Risiko darstellt. Solche Pensionssysteme sind nicht nur<br />

abzulehnen, weil sie für die Beschäftigten ein großes Risiko durch die Anfälligkeit des<br />

Kapitalmarktes darstellen und es keineswegs klar ist, wie hoch eine eventuelle betriebliche<br />

Zusatzpension sein wird, sondern auch weil gesellschaftspolitisch gerade solche<br />

Pensionssysteme jenes Finanzkapital füttern, in dessen Sinne die neoliberale Wirtschafts- und<br />

Sozialpolitik zu Lasten der ArbeitnehmerInnen betrieben wird.<br />

Eine (weitere) Ausdehnung des Antrittsalters ist grundsätzlich abzulehnen. In Anbetracht der<br />

steigenden Belastungen im Arbeitsleben ist im Gegenteil eine entsprechende Senkung des<br />

Antrittsalters für die Pension anzustreben. Die Finanzierung des Pensionssystems ist eine<br />

gesamt-gesellschaftliche Verantwortung, das heißt, in zunehmendem Maße die des Staates,<br />

der durch Umverteilung und ein gesellschaftlich faires Steuersystem die Finanzierung<br />

sicherstellen kann.<br />

Seite II / 11


ANTRÄGE - Kapitel II<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Dienst- und Pensionsrecht<br />

Antragsteller: KIV/UG II / 4.<br />

Pflegefreistellung (1)<br />

Für Vertragsbedienstete gilt, dass die Pflegefreistellung (wenn die Voraussetzungen dafür<br />

vorliegen) den Urlaub unterbricht. Für BeamtInnen wurde das Gesetz in dieser Hinsicht noch<br />

nicht geändert.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass auch für BeamtInnen die gleiche<br />

Rechtslage geschaffen wird und ein Pflegeurlaub den Erholungsurlaub unterbricht.<br />

Antragsteller: KIV/UG II / 5.<br />

Pflegefreistellung (2)<br />

So genannte Patchwork-Familien sind heutzutage schon eher die Regel als die Ausnahme. Die<br />

Ausweitung der Pflegefreistellung auf Partnerschaften und beide Eltern, unabhängig vom<br />

Wohnsitz, ist längst überfällig. Auch ist nicht einzusehen, dass die Dauer der Pflegefreistellung<br />

unabhängig ist von der Anzahl der Kinder.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass die Möglichkeit zur Pflegefreistellung<br />

ausgeweitet wird.<br />

Antragsteller: FCG II / 6.<br />

Individuelle Pensionsantrittsberechnung<br />

Individuelle Pensionsantrittsberechnung berücksichtigt geleistete Mehrdienstzeiten, sofern<br />

diese (bedingt durch die Arbeitsmarktlage) ein „zwingendes/verpflichtendes“<br />

Anstellungskriterium und somit eine unverhältnismäßige Freizeitminderung darstellten, welche<br />

nur als Nebengebühr – Mehrstundenentschädigung – besoldet wurde bzw. wird.<br />

Diese in vielen Fällen vorliegende Situation bedeutet eine physische als auch psychische<br />

Mehrbelastung für die betroffenen KollegInnen, die es auszugleichen gilt.<br />

Um diese Schieflage korrigieren zu können, fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG<br />

eine angemessene Möglichkeit des Ausgleiches zu schaffen, die einen Pensionsantritt vor dem<br />

Regeldatum begründet und nach individueller Berechnung (auf Ansuchen) eine abschlagsfreie<br />

Versetzung in den Ruhestand legitimiert.<br />

Diese Möglichkeit der individuellen Pensionsantrittsberechnung ist in der Dienstordnung<br />

festzuschreiben.<br />

Selbst die Dienstgeberin bedient sich eben dieser Anrechnungsmethode, wenn es<br />

beispielsweise gilt, Anstellungserfordernisse vorzeitig zuzuerkennen wie dies z. B. im Rahmen<br />

des Inkrafttretens des GuKG 1997 (Übergangsbestimmungen) im Bezug auf notwendige<br />

Sonderausbildungskurse wie etwa im Bereich der Nierenersatztherapie oder Intensivpflege etc.<br />

gängige Praxis war.<br />

Seite II / 12


ANTRÄGE - Kapitel II<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Dienst- und Pensionsrecht<br />

Antragsteller: GLB, KIV/UG, KUG-Auf II / 7.<br />

Erhöhter Kündigungsschutz für Vertragsbedienstete<br />

und KV-Bedienstete<br />

Nach Einführung der Pensionsreform hat sich die Situation für Vertragsbedienstete und KV-<br />

Bedienstete wesentlich verschlechtert. In vielen Bereichen der Gemeinde Wien haben die<br />

Bediensteten auf Grund einer fehlenden Berufsanerkennung und daraus resultierenden nicht<br />

vorhandenen Berufskrankheiten keine Möglichkeit, vorzeitig, krankheitsbedingt in Pension zu<br />

gehen.<br />

Mit zunehmendem Dienstalter erhöht sich naturgemäß auch das Lebensalter und somit die<br />

altersbedingte Krankheitsanfälligkeit von DienstnehmerInnen, was zeigt, wie notwendig aus<br />

diesem Grund ein verbesserter Kündigungsschutz bei Krankheit ist bzw. wäre.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher einen verbesserten Kündigungsschutz<br />

für Vertrags- und KV-Bedienstete.<br />

Denkbar wäre etwa, dass Bediensteten bei Krankheit, bzw. bei Erreichen einer bestimmen<br />

Anzahl von Dienstjahren ein weitgehender Kündigungsschutz gewährt wird.<br />

Seite II / 13


ANTRÄGE - Kapitel III<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Arbeitszeit und Humanisierung<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I III / 1.<br />

Schaffung alternsgerechter Arbeitsplätze und damit<br />

verbundener Weiterbildungsmaßnahmen für<br />

AußendienstmitarbeiterInnen<br />

AußendienstmitarbeiterInnen mit vorwiegender Verwendung im Außendienst, sind täglich<br />

massiven Umwelteinflüssen ausgesetzt. Auf Grund der Außendienstverrichtung zu Fuß, sind<br />

mit der Zeit Abnutzungserscheinungen des Bewegungsapparates zu erwarten. Wegen der<br />

veränderten Gebarung im Personalwesen besteht dringender Handlungsbedarf für Mitarbeiter-<br />

Innen, die ohne eigenes Verschulden außendienstunfähig geworden sind.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG für AußendienstmitarbeiterInnen die<br />

Schaffung alternsgerechter Arbeitsplätze und ein Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten, um<br />

sowohl Aufstiegschancen als auch adäquate Verwendungsänderungen zu ermöglichen.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I III / 2.<br />

Regelung für besonders physisch und<br />

psychisch belastete Berufsgruppen<br />

Im Bereich der Stadt Wien gibt es Berufsgruppen, die tagtäglich großen körperlichen und<br />

psychischen Belastungen ausgesetzt sind (z. B. MitarbeiterInnen in den Wiener Kinder Gärten,<br />

Kanalarbeiter, Müllaufleger, etc.). Dies hat zur Folge, dass in diesen „Fällen“ eine vorzeitige<br />

Ruhestandsversetzung den einzigen Ausweg darstellt. Die damit verbundenen Abschläge<br />

stellen oft eine große finanzielle Belastung dar, wodurch der weitere Lebensunterhalt stark<br />

beeinträchtigt wird.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die Schaffung einer eigenen Regelung<br />

für spezielle Berufsgruppen, welche die diversen Erschwernisse bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung<br />

berücksichtigt.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I III / 3.<br />

Einrichtung einer Lebenskrisenberatung<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert als erweiterte Fürsorgepflicht für die<br />

MitarbeiterInnen - nicht ohne Eigennutz für die Dienstgeberin - die Einrichtung einer<br />

Lebenskrisenberatungsstelle. Sie könnte gleichzeitig als Beratungsstelle für Mobbing-,<br />

Diskriminierungs- und Belästigungsopfer genutzt werden.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I III / 4.<br />

Reisegebührenverordnung<br />

In Ermangelung einer Regelung werden die Zeiten der Reisebewegung außerhalb der<br />

Normalarbeitszeit bei Dienstreisen von der Dienstgeberin als Freizeit gewertet, dem<br />

widerspricht eine OGH-Entscheidung vom 17.03.04.<br />

Seite III / 15


ANTRÄGE - Kapitel III<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Arbeitszeit und Humanisierung<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG, dass bei Dienstreisen die Zeiten der<br />

Reisebewegung auch außerhalb der Normalarbeitszeit angepasst an die Reisegebührenverordnung<br />

(§ 16) als Arbeitszeit zur werten sind. Das heißt somit von der Dienststelle<br />

zum Einsatzort bzw. Hotel und retour.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG III III / 5.<br />

Psychologische Betreuung nach Todesfällen oder bei<br />

lebensbedrohlichen Situationen im Dienst<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass MitarbeiterInnen der Stadt Wien von<br />

der Dienststelle eine psychologische Betreuung angeboten bekommen müssen, wenn ein/e<br />

MitarbeiterIn mit dem Tod oder einer lebensbedrohlichen Situation im Dienst konfrontiert wird.<br />

Antragsteller: KIV/UG III / 6.<br />

Atypische und/oder prekäre Beschäftigung<br />

Fast ein Drittel der Beschäftigten in Österreich arbeitet in einem Arbeitsverhältnis, das von der<br />

unbefristeten Vollzeitbeschäftigung abweicht. Ein Ende dieses Trends ist derzeit nicht<br />

abzusehen. Auch die Stadt Wien beschäftigt immer mehr Menschen auf dieser rechtlichen<br />

Grundlage.<br />

Atypische Arbeitsverhältnisse (nach der ÖGB-Definition) umfassen Teilzeit-Beschäftigung,<br />

geringfügige Beschäftigung, (wiederholte) befristete Dienstverhältnisse, neue Selbstständigkeit,<br />

WerkvertragsnehmerInnen, Freie DienstnehmerInnen, Heimarbeit, Tele(heim)arbeit und<br />

Leiharbeit. In weiten Bereichen der atypischen Beschäftigung herrscht Vertragsfreiheit, das<br />

bedeutet, dass der gewohnte arbeitsrechtliche und soziale Schutz nicht gelten. Dadurch sind<br />

atypische Beschäftigungen oft durch niedriges, nicht kontinuierliches Einkommen,<br />

unkalkulierbare Beschäftigungsdauer, geringe Karrierechancen, etc. oft prekär. Auf Grund der<br />

mangelhaften Einbindung in sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften kommt es meist zu<br />

ungenügendem sozialen Schutz und mangelndem Zugang zu betrieblicher Mitbestimmung.<br />

Die öffentliche Hand - als Arbeitgeber von großer Bedeutung - hat eine Vorbildwirkung für den<br />

Umgang mit den Beschäftigten - egal, ob diese in der Hoheitsverwaltung, in Betrieben und<br />

Unternehmen, in ausgegliederten Vereinen, Fonds oder Unternehmen angestellt sind. Die Stadt<br />

Wien verwendet in zunehmendem Ausmaß (wiederholte) befristete Dienstverhältnisse nach der<br />

Dienstvorschrift für Saison- und Aushilfsbedienstete, befristete Arbeitsverhältnisse in<br />

ausgegliederten Vereinen, Fonds und Unternehmen, Werk- und Freie Dienstverträge.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Stadt Wien auf, alle Dienstverhältnisse,<br />

die nicht genau allen Kriterien einer Saison- bzw. Aushilfsarbeit entsprechen, alle Werkverträge<br />

und Freien Dienstverträge, die auch nur ein Kriterium eines Umgehungsvertrages enthalten,<br />

binnen Jahresfrist in normale Dienstverhältnisse (Vertragsbedienstetenordnung und<br />

Dienstordnung der Stadt Wien sowie privatrechtlich Normalarbeitsverhältnisse nach ÖGB-<br />

Definition) umzuwandeln.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert in diesem Zusammenhang den vollen<br />

arbeitsrechtlichen und sozialen Schutz für alle Beschäftigten bei der Stadt Wien und bei ihren<br />

ausgegliederten Unternehmen, Vereinen und Fonds.<br />

Seite III / 16


ANTRÄGE - Kapitel III<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Arbeitszeit und Humanisierung<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG lehnt prekäre Arbeitsverhältnisse grundsätzlich ab.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Stadt Wien auf, eine transparente,<br />

nachvollziehbare und vollständige Berichterstattung über die atypische Beschäftigung in allen<br />

Formen bei der Stadt Wien im Budgetvoranschlag und im Rechnungsabschluss zu<br />

gewährleisten und eine vollständige Transparenz bei den derzeit abgeschlossenen bzw.<br />

laufenden Verträgen herzustellen.<br />

Antragsteller: KIV/UG III / 7.<br />

Teilzeit<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert für Teilzeitkräfte die gleichen Rechte wie für<br />

Vollzeitkräfte.<br />

Die Schaffung von Teilzeitarbeitsmöglichkeiten auch für Pragmatisierte wurde seit langem<br />

gefordert und stellt einen echten Fortschritt dar. Bezüglich des Dienstpostenmanagements sind<br />

allerdings noch erhebliche Anstrengungen nötig.<br />

Teilzeitbeschäftigte brauchen die gleichen Rechte (z. B. Fort- und Weiterbildung, aber auch<br />

Nebenbeschäftigung) wie Vollzeitkräfte und eine jederzeitige Rückkehr in die Vollzeitarbeit im<br />

Bedarfsfall (auf gleicher rechtlicher Basis) ist zu garantieren.<br />

Die in manchen Dienststellen geübte Praxis, von vornherein hauptsächlich Teilzeitkräfte<br />

anzustellen, lehnen wir ab.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG:<br />

♦ Die Einführung eines Zuschlages auch für Mehrstunden. Diese Maßnahme führt<br />

zur Verteuerung der Mehrstunden und könnte die Versuchung, sich durch<br />

Mehrarbeit von Teilzeitkräften Überstundenzuschläge zu ersparen, reduzieren.<br />

♦ Im Sinne der Gleichstellung - die Aufhebung des Verbots von Nebenbeschäftigungen<br />

bei Teilzeitbeschäftigungen.<br />

♦ Die strukturelle Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigten bei der Einführung von<br />

flexiblen Arbeitszeitmodellen muss aufgehoben werden. Das heißt, Sonderregelungen<br />

in den Arbeitszeitmodellen, um die gleichen Rechte und Arbeitsbedingungen<br />

zu sichern.<br />

Antragsteller: KIV/UG III / 8.<br />

Freijahr<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass das Freijahr auch für Teilzeitkräfte<br />

sowie auch für ein halbes Jahr möglich sein soll.<br />

Es ist nicht einzusehen und eine krasse Benachteiligung, dass Teilzeitkräfte von der<br />

Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Freijahres ausgeschlossen sind. Daher fordern wir<br />

ehebaldigst die Schaffung einer solchen Möglichkeit.<br />

Weiters sollte auch die Möglichkeit vorgesehen sein, nur ein halbes Freijahr zu nehmen.<br />

Seite III / 17


ANTRÄGE - Kapitel III<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Arbeitszeit und Humanisierung<br />

Antragsteller: KIV/UG III / 9.<br />

Behinderte MitarbeiterInnen<br />

Behinderte MitarbeiterInnen werden derzeit mittels Überstandsposten angestellt. Gegenüber<br />

anderen MitarbeiterInnen werden sie bei der Einreihung und durch mehrere befristete<br />

Dienstverhältnisse benachteiligt, obwohl sie ihre Tätigkeit intensiv und engagiert ausüben. Oft<br />

sind behinderte MitarbeiterInnen auch isoliert und KollegInnen haben wenig Verständnis für<br />

deren Behinderung oder können damit nicht umgehen. Eine Erhöhung des Kontingents wäre<br />

überfällig. Auch ausreichende Information über deren Rechte sollte automatisch von der<br />

Dienstgeberin zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher<br />

♦ ausgebildete MitarbeiterInnen, die behinderten MitarbeiterInnen bei Problemen<br />

am Arbeitsplatz vermehrt Gespräche und auch Supervision anbieten,<br />

♦ Förderungsmaßnahmen und die Beseitigung von Ungleichheiten sowie gender<br />

mainstreaming bei allen Maßnahmen (behinderte Frauen haben es doppelt<br />

schwer...),<br />

♦ die Dienstgeberin auf, das Kontingent der so genannten "Sonderaktion" weiterhin<br />

einzuhalten und in weitere Folge zu erhöhen.<br />

Antragsteller: KIV/UG III / 10.<br />

Arbeitsbedingungen in den Büchereien<br />

Die Büchereien als öffentliche Orte der Begegnung und Informationsvermittlung erfreuen sich<br />

immer größerer Beliebtheit und der Zustrom der BenutzerInnen wächst. Dazu tragen auch<br />

architektonisch sehr gelungene Neubauten und Umbauten bei (z. B. Hauptbücherei, Bücherei<br />

Philadelphiabrücke, Bücherei Schwendermarkt und andere). Allerdings wird der Aufenthalt für<br />

die BesucherInnen und die Bediensteten dadurch beeinträchtigt, weil es keine oder nur eine<br />

unzulängliche Klimatisierung und/oder Belüftungsmöglichkeit gibt. Vor allem in der heißen<br />

Jahreszeit herrschen oft unerträgliche Zustände - Dauertemperaturen von über 30 Grad,<br />

abgestandene Luft, zusätzliche Erwärmung und Elektrosmog durch die elektronischen Geräte.<br />

Von diesen Erschwernissen in den Arbeitsbedingungen sind viele Standorte betroffen. Was die<br />

drei oben genannten Büchereien gemeinsam haben ist, dass die beim Neu- bzw. Umbau<br />

ursprünglich geplanten Einrichtungen für die Gewährleistung eines erträglichen Raumklimas<br />

aus budgetären Gründen gestrichen wurden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher<br />

♦ bei Büchereineu- und -umbauten dem Faktor Lebensqualität am Arbeitsplatz -<br />

insbesondere dem Raumklima - die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken<br />

und entsprechende bauliche Maßnahmen vorzusehen,<br />

♦ eine Sanierung der besonders betroffenen Büchereien in Angriff zu nehmen und<br />

die dafür erforderlichen Mittel im Budget einzuplanen.<br />

Seite III / 18


ANTRÄGE - Kapitel III<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Arbeitszeit und Humanisierung<br />

Antragsteller: FCG III / 11.<br />

Bedingte Aufhebung des Sonn- und Feiertagsarbeitsverbotes<br />

für gravide Kolleginnen, die vor Eintritt der Gravidität Sonnund<br />

Feiertagsdienste versehen haben<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert von der Dienstgeberin die bedingte<br />

Aufhebung des Sonn- und Feiertagsarbeitsverbotes für gravide Kolleginnen, sofern ein solcher<br />

Diensteinsatz unbedenklich möglich ist und dem ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiterin<br />

entspricht und entgegenkommt.<br />

In vielen Bereichen wäre ein solcher Einsatz möglich und wird von vielen Kolleginnen nicht<br />

zuletzt wegen der Möglichkeit des Erhalts der gewohnten Flexibilität gewünscht.<br />

Antragsteller: FCG III / 12.<br />

Ersatzruhezeiten<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert von der Dienstgeberin die Gewährung von<br />

Ersatzruhezeiten für die an gesetzlichen Feiertagen (außer Sonntagen) geleisteten Dienstzeiten<br />

im Touren-, Schicht- und Wechseldienst bei flexiblen Dienstformen in der 6-Tage-Woche.<br />

Erläuterung:<br />

Die Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen begründet an und für sich eine besondere<br />

monetäre Abgeltung.<br />

Um eine zeitgemäße und mit der Privatwirtschaft vergleichbar gute Situation für die<br />

MitarbeiterInnen zu schaffen, ist den MitarbeiterInnen für die Dienstleistung an den gesetzlichen<br />

Feiertagen, sofern diese nicht auf einen Sonntag fallen, die vorgeschriebene Monats- bzw.<br />

Wochenarbeitszeit um das Ausmaß der an den gesetzlichen Feiertagen geleisteten Dienstzeit<br />

zu kürzen.<br />

Antragsteller: Frauenabteilung III / 13.<br />

Fürsorgepflicht der Dienstgeberin<br />

gegenüber DienstnehmerInnen<br />

Im Bereich der Stadt Wien gibt es immer mehr KollegInnen, die auf Grund ihres<br />

Gesundheitszustandes ihre Tätigkeiten im vollen Umfang nicht mehr ausüben können.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die verpflichtende Schaffung von<br />

zusätzlichen „Ersatzarbeitsplätzen“ für KollegInnen, die während ihrer Berufslaufbahn bei der<br />

Stadt Wien erkranken.<br />

Seite III / 19


ANTRÄGE - Kapitel IV<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG III IV / 1.<br />

Bezahlte Bildungsfreistellung<br />

Da die berufliche Weiterbildung immer wichtiger und lebenslanges Lernen unabdingbar wird,<br />

fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG, dass jeder/jedem MitarbeiterIn für Aus- und<br />

Weiterbildung zumindest eine bezahlte Woche (pro Kalenderjahr) an Freizeit gewährt werden<br />

soll.<br />

Antragsteller: KIV/UG IV / 2.<br />

Bildungswoche<br />

Die sich laufend verändernden Anforderungen an Kinder und PädagogInnen - bedingt durch<br />

unsere Gesellschaft und ihre Auswirkungen auf den Menschen im Allgemeinen - machen Fortund<br />

Weiterbildung in der Arbeit mit Kindern zu einem "MUSS". Das "Am Puls der Zeit"-Bleiben<br />

und offen sein für Neues darf nicht zum Privatvergnügen engagierter MitarbeiterInnen der<br />

Wiener Kinder Gärten werden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Dienstgeberin auf, verpflichtend für PädagogInnen<br />

und AssistentInnen der Kinder Gärten der Stadt Wien eine Bildungswoche<br />

anzubieten.<br />

Antragsteller: KIV/UG IV / 3.<br />

Ausbildung bei der Stadt Wien<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass die Stadt Wien und die ausgegliederten<br />

Unternehmen, Vereine und Fonds das Angebot von Lehrplätzen weiter erhöht - vor allem in<br />

handwerklichen und zukunftsorientierten Lehrberufen.<br />

Mehr als 100.000 Jugendliche in Österreich haben laut einer kürzlich veröffentlichten Studie<br />

des Instituts für Höhere Studien (IHS), die im Auftrag der Arbeiterkammer Österreich<br />

durchgeführt wurde, keine fairen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Fast 77.000 Jugendliche<br />

zwischen 15 und 24 Jahren konnten demnach nach der Pflichtschule keine Lehre oder<br />

weiterführende Schule beginnen, oder sie flogen ohne Abschluss aus dem Bildungssystem.<br />

Weitere rund 29.000 Jugendliche sind nicht auf dem Arbeitsmarkt untergekommen, obwohl sie<br />

eine Lehre, weiterführende Schule oder Hochschule abgeschlossen haben. Die AK-ExpertInnen<br />

gehen davon aus, dass sich die Situation seit dem Mikrozensus im Jahr 2003 weiter<br />

verschlechtert hat, da allein die Zahl der beim Arbeitsmarktservice gemeldeten Jugendlichen<br />

um 7.000 oder 12 Prozent gestiegen ist.<br />

Die öffentliche Hand, also auch die Stadt Wien, trägt eine hohe Verantwortung für die<br />

Ausbildung der jungen Menschen in Wien - durch politische Maßnahmen - auch in Kooperation<br />

mit dem Bund oder dem Arbeitsmarktservice -, aber auch durch das Angebot und die<br />

Gestaltung der Ausbildung im eigenen Wirkungsbereich. Da die private Wirtschaft nicht in der<br />

Lage ist, genügend qualitativ gute Lehrplätze zur Verfügung zu stellen, ist die öffentliche Hand<br />

aufgefordert, selbst für die nötige Organisation, Finanzierung und Qualität der Ausbildung von<br />

mehr jungen Menschen Sorge zu tragen.<br />

Seite IV / 21


ANTRÄGE - Kapitel IV<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Die Stadt Wien bildet eine große Zahl von Lehrlingen aus, sowohl im Büro als auch im<br />

handwerklichen Bereich.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Stadt Wien auf, das Angebot von<br />

Lehrplätzen weiter zu erhöhen - vor allem in handwerklichen Berufen (zum Beispiel in<br />

Lehrwerkstätten) aber auch in zukunftsorientierten Berufen (zum Beispiel KommunikationstechnikerInnen<br />

oder WebdesignerInnen). In diesem Zusammenhang soll auch das gute Beispiel<br />

des Ausbildungsmodells der Magistratsabteilung 48 erwähnt werden.<br />

Entsprechend dem Mehraufwand für eine qualitativ gute Ausbildung in den Abteilungen bzw.<br />

Dienststellen, ausgegliederten Unternehmen, Vereinen und Fonds ist von der Stadt Wien mehr<br />

Personal zur Verfügung zu stellen.<br />

Das Verhältnis AusbildnerIn zu Lehrling sollte eins zu eins betragen. Eine qualitativ gute<br />

Lehrlingsausbildung hängt wesentlich von den pädagogischen Fähigkeiten der AusbildnerInnen<br />

ab. Daher ist eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung der LehrlingsausbildnerInnen<br />

unumgänglich. Die direkt mit Ausbildung in der jeweiligen Dienststelle betrauten<br />

MitarbeiterInnen sollen eine entsprechende Schulung und für ihre zusätzliche Aufgabe eine<br />

finanzielle Zulage erhalten.<br />

Um die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen, fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der<br />

GdG die Einrichtung von zusätzlichen Lehrwerkstätten im Bereich der Stadt Wien (zum Beispiel<br />

im Wiener Krankenanstaltenverbund).<br />

Um den Lehrlingen bzw. Auszubildenden bei der Stadt Wien eine weitergehende berufliche<br />

Perspektive zu bieten, ist eine weitere Erhöhung des Teils der bei der Stadt Wien ausgebildeten<br />

Lehrlinge, die in unbefristete Dienstverhältnisse bei der Stadt und in den ausgegliederten<br />

Bereichen übernommen werden, anzustreben. Eine wichtige Forderung in diesem<br />

Zusammenhang ist die Verlängerung der Behaltefrist auf ein Jahr für alle Lehrlinge in allen<br />

Berufssparten.<br />

Falls ausgebildete Lehrlinge nicht von der Stadt Wien bzw. ausgegliederten Unternehmen der<br />

Stadt Wien übernommen werden, soll in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice und den<br />

Vereinen, die im Bereich Jugendliche (wie zum Beispiel Verein Wiener Jugendzentren)<br />

arbeiten, ein Programm für die Prävention von Arbeitslosigkeit entwickelt und durchgeführt<br />

werden. Die Jugendlichen, die bei der Stadt Wien nach ihrer Ausbildung keinen Arbeitsplatz<br />

finden, sollen in Zusammenarbeit mit WAFF und AMS speziell gefördert und unterstützt<br />

werden, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen oder eventuell eine aufbauende Ausbildung<br />

besuchen zu können.<br />

Antragsteller: KUG-Auf IV / 4.<br />

Schulung der MitarbeiterInnen vor dem<br />

MitarbeiterInnenorientierungsgespräch<br />

Ziel der Schulung soll sein, dass die MitarbeiterInnen lernen, die wichtigsten Punkte im MOG<br />

klar und zielorientiert zur Sprache zu bringen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass die Dienstgeberin die Kosten der<br />

Schulung übernimmt, um damit einen offenen Dialog sowie die Kooperation und das<br />

gegenseitige Verständnis zwischen Vorgesetzten und MitarbeiterInnen zu fördern.<br />

Seite IV / 22


ANTRÄGE - Kapitel IV<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Antragsteller: KUG-Auf IV / 5.<br />

Umschulung von BeamtInnen<br />

MitarbeiterInnen, die derzeit aus gesundheitlichen Gründen ihrer Tätigkeit nicht mehr<br />

nachkommen können, werden in den Ruhestand versetzt.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz fordert daher, dass betroffenen MitarbeiterInnen auf Antrag<br />

eine Umschulung ermöglicht wird.<br />

Antragsteller: KUG-Auf IV / 6.<br />

Fortbildung für Krankenpflegepersonal<br />

Für Krankenpflegepersonal ist die berufliche Fortbildung im GuKG verpflichtend vorgeschrieben<br />

und nachzuweisen. Auf Grund der Personalsituation auf den Stationen ist es oft nicht möglich,<br />

dass die entsprechenden Fortbildungen während der Dienstzeit besucht werden können.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die entsprechende besoldungsrechtliche<br />

Abgeltung der dafür aufgewendeten Zeit.<br />

Antragsteller: KUG-Auf IV / 7.<br />

Operationstechnische/r AssistentIn (OTA)<br />

Die Aufgaben im Operationssaal umfassen alle Maßnahmen zur Vorbereitung und technischinstrumentellen<br />

Durchführung operativer Eingriffe, zur hygienischen Wiederaufbereitung der<br />

Instrumente sowie zur Betreuung von PatientInnen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher eine entsprechende Ausbildung zu<br />

verwirklichen, da es diese Ausbildung zum OTA auch schon in anderen Ländern gibt und auf<br />

Grund der Ausbildungskriterien eine schnellere Verfügbarkeit von gut ausgebildetem<br />

Fachpersonal vorhanden wäre.<br />

Antragsteller: KUG-Auf IV / 8.<br />

Änderung der Berufsbezeichnung von PflegehelferIn<br />

in staatlich geprüfte PflegeassistentIn<br />

Im allgemeinen Berufsbild der Pflegehilfen wird angeführt, dass es sich um einen qualifizierten<br />

Beruf zur Unterstützung und Hilfe anderer Gesundheitsberufe handelt. Das heißt, man kann<br />

von einem Mitwirken der Berufsgruppe in der Gesamtheit des Gesundheitsbereiches sprechen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die Änderung der Berufsbezeichnung<br />

von „PflegehelferIn“ in „staatlich geprüfte/r PflegeassistentIn“.<br />

Seite IV / 23


ANTRÄGE - Kapitel IV<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Antragsteller: KUG-Auf IV / 9.<br />

Durchführungsverantwortung der PflegehelferInnen<br />

Für den im § 84 GuKG angeführten Tätigkeitsbereich soll die Pflegehilfe die Durchführungsverantwortung<br />

auf Grund ihrer Ausbildung erhalten.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass die/der PflegehelferIn für die im<br />

§ 84 (3) und (4) angeführten Tätigkeiten auf Grund ihrer Ausbildung die alleinige Verantwortung<br />

übernimmt.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der Frauenabteilung IV / 10.<br />

Änderung der Berufsbezeichnung „PflegehelferIn“<br />

Im Jahre 1997 wurde das neue Bundesgesetz für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe<br />

geschaffen. Nach § 82, Abs.1 lautend dieses:<br />

„Das Berufsbild der Pflegehilfe soll deutlich zum Ausdruck bringen, dass es sich hierbei um<br />

einen qualifizierten Beruf zur Unterstützung und Hilfe anderer Gesundheitsberufe, insbesondere<br />

des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, bei der Betreuung von<br />

pflegebedürftigen Menschen handelt.“<br />

Die Bezeichnung („PflegehelferIn“) dieser Berufsgruppe ist daher nicht mehr zeitgemäß.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die Überarbeitung der Bezeichnung<br />

dieser Berufsgruppe nach deren Aufgabengebiet.<br />

Antragsteller: Jugendabteilung IV / 11.<br />

Ausbildungspool zwischen WStW, dem Magistrat der Stadt<br />

Wien und dem Wiener Krankenanstaltenverbund<br />

Da im Wiener Krankenanstaltenverbund, beim Magistrat der Stadt Wien sowie bei Wienenergie<br />

Berufe nach dem gesetzlichen Berufsbild ausgebildet werden, wie z. B. Sanitär- und<br />

Klimatechniker oder Heizungsinstallateure, wäre es für die einzelnen Unternehmungen von<br />

großem (ausbildungstechnischen) Vorteil, wenn man Lehrlingen in diesen Lehrberufen einem<br />

Austauschprogramm für drei bis sechs Monate innerhalb der Unternehmungen zugute kommen<br />

lässt. So könnten die Lehrlinge in den anderen Betrieben andere Kenntnisse erwerben, welche<br />

sie in der eigenen Ausbildungsstätte nicht erwerben.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG<br />

♦ ein Austauschprogramm variabel für drei bis sechs Monate<br />

zwischen diesen Betrieben,<br />

♦ die Übernahme der anfallenden Kosten über das zentrale Budget<br />

("Austauschlehrling"),<br />

♦ die Förderung jener Betriebe, die diese Möglichkeit anbieten.<br />

Seite IV / 24


ANTRÄGE - Kapitel IV<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Antragsteller: Jugendabteilung IV / 12.<br />

Änderung der Jobrotation – variabler Turnuswechsel<br />

Für viele junge Menschen beginnt im August bzw. September ein neuer Lebensabschnitt - die<br />

Arbeitswelt. Ein tolles, neues Gefühl, aber etwas Unentdecktes. Endlich selbst eigenes Geld<br />

verdienen, nicht mehr wirklich von den Eltern abhängig sein - ist das nicht wunderbar?<br />

Der „neue Lehrling“ lernt seine erste Abteilung kennen, schließt Freundschaften und übt ab nun<br />

verschiedene Tätigkeiten in seiner Firma bzw. Dienststelle aus. Manche Lehrlinge tun sich<br />

schwer in die Arbeitswelt von heute auf morgen umzusteigen und brauchen für gewisse<br />

Arbeiten vielleicht länger als der/die VorgängerIn. Hin und wieder wird es vorkommen, dass<br />

man in einer Dienststelle innerhalb von einem oder zwei Monaten alles Ausreichende lernt.<br />

Aber es kommt auch vor, dass in einer Dienststelle mehr Zeit benötigt wird, um den<br />

notwendigen Aufgabenbereich zu erlernen.<br />

In manchen Bereichen erweckt es den Anschein, dass sich einige AusbildnerInnen oft gar nicht<br />

mehr die Mühe machen, einen Lehrling gut auszubilden, weil dieser sowieso nur kurze Zeit in<br />

der Dienststelle bleibt. Ein Lehrling sollte in jedem Bereich etwas lernen, um das Erlernte<br />

wiederum in anderen Bereichen anwenden zu können. Weiters muss jedem Lehrling die<br />

Möglichkeit geboten werden, sich in einer Dienststelle einzugewöhnen und die Arbeiten in den<br />

verschiedenen Bereichen der Dienststelle kennen zu lernen. Drei Monate in einer<br />

Abteilung/Dienststelle sind oft zu kurz, um dem Lehrling eine vollständige und umfangreiche<br />

Ausbildung gewährleisten zu können.<br />

Ein Lehrling kann in eine Abteilung/Dienststelle kommen, wo er die Tätigkeiten schnell erfasst.<br />

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es auch umgekehrt sein kann. In solchen Fällen wäre die<br />

Dauer von sechs bzw. neun Monaten Ausbildungszeit akzeptabel und zeitlich perfekt. Doch<br />

was passiert, wenn ein Lehrling in eine Abteilung versetzt wird, in der seine Hauptaufgabe<br />

beispielsweise nur aus „Ablage und Kopieren“ besteht?! Sind in diesem Fall sechs bzw. neun<br />

Monate Ausbildungszeit nicht zu lang?<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG<br />

♦ die Änderung der Ausbildungszeit in eine variable Regelung -<br />

je nach Anforderungsprofil bzw. Berufsbild des Lehrberufes<br />

in der jeweiligen Dienststelle/Abteilung,<br />

♦ die Aus- und Weiterbildung der AusbildnerInnen, um für eine dem<br />

Berufsausbildungsgesetz entsprechende Ausbildung zu garantieren.<br />

Antragsteller: Jugendabteilung IV / 13.<br />

Behaltefristen<br />

Bis dato haben alle Lehrberufe bei der Stadt Wien und den Wiener Stadtwerken Holding AG<br />

verschiedene Behaltefristen. Die Behaltefrist muss - auch aus sozial- und beschäftigungspolitischen<br />

Gründen - in allen auszubildenden Berufssparten auf ein Jahr verlängert werden.<br />

Damit soll Jugendlichen, die keine Chance auf einen unbefristeten Dienstvertrag haben, die<br />

Möglichkeit geboten werden, sich in Ruhe bei anderen Firmen oder Betrieben bewerben zu<br />

können.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG eine Behaltefrist von einem Jahr für<br />

alle Berufssparten, um gleiche Voraussetzungen in allen Lehrberufen zu schaffen.<br />

Seite IV / 25


ANTRÄGE - Kapitel IV<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Antragsteller: Jugendabteilung IV / 14.<br />

Jugend ohne Arbeit – Jugend ohne Zukunft<br />

Die Arbeitslosenzahlen in ganz Österreich - mit steigender Tendenz - sind erschreckend. Es<br />

wird immer wieder behauptet, „man erkenne keinen Anstieg“ und „so viele sind ja nicht<br />

arbeitslos“ und „man werde alles tun, um die Zahlen zu senken“ - dazu sollte man aber die<br />

genauen Zahlen kennen, diese sind jedoch nicht genau festzustellen. Denn viele Arbeitslose,<br />

die einen Kurs besuchen oder sonstige Bildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, sind somit<br />

nicht in den offiziellen Arbeitslosenzahlen erfasst.<br />

Auch in den kleineren Gemeinden ist es kaum möglich, Lehrlinge im Gemeindedienst<br />

auszubilden, da die nötigen Fachkräfte oder die finanziellen Mittel fehlen. Durch einen<br />

Ausbildungspool, bestehend aus Gemeinde und privaten Firmen, wäre dies jedoch möglich.<br />

Viele Jugendliche leben auf der Straße oder kämpfen sich durchs Leben, weil sie einfach zu<br />

wenig informiert sind und nach ihrer Schulpflicht nicht mehr weiter wissen, welcher Tätigkeit sie<br />

in Zukunft nachgehen sollen.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG<br />

♦ die Aufklärung über die Situation auf dem Arbeitsmarkt bereits in der Schule<br />

(durch AMS, Gewerkschaft, AK,...),<br />

♦ die intensive Aufklärung der Eltern über die Ausbildungsmöglichkeiten<br />

ihrer Kinder vor der Berufswahl (wie z. B. der „Tag der offenen Tür“<br />

bei den Wiener Stadtwerken),<br />

♦ die kooperierte Ausbildung von Lehrlingen im Gemeindedienst durch Gemeinde,<br />

deren Betriebe und Unternehmungen und die Installation eines<br />

Ausbildungsverbundes,<br />

♦ die Ausweitung und vor allem Verbesserung der Kurse und Seminare,<br />

seitens des Lehrlingsmanagements der Stadt Wien,<br />

♦ von Gewerbetreibenden und den Kommunen mehr Arbeits- und Lehrplätze für<br />

Jugendliche zu schaffen, denn die Jugend ist die Zukunft der Wirtschaft,<br />

das darf keine Frage der Finanzierung sein,<br />

♦ besondere Subventionen für jene Betriebe, die Lehrlinge ausbilden und kein<br />

sinnloses Kaufen von Arbeitsplätzen.<br />

Antragsteller: Jugendabteilung IV / 15.<br />

Krankenstand als Übernahmekriterium – Nein Danke!<br />

In unserer Gesellschaft wird das Wort „Krankenstand“ sukzessive zu einem Wort, welches nicht<br />

erwähnt werden darf. In der Privatwirtschaft ist es schon länger zu einem Problem geworden.<br />

Immer mehr ArbeitnehmerInnen bleiben trotz grippaler Infekte oder anderer Krankheitsbilder<br />

nicht mehr zu Hause, weil sie Angst haben, ihren Job zu verlieren. Dass dies die<br />

ArbeitgeberInnen unseres Landes freut, liegt auf der Hand, da die Wirtschaftlichkeit eines<br />

Unternehmens nicht darunter leidet. Aber nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch bei der<br />

Stadt Wien häufen sich diese Fälle und natürlich macht das Problem auch vor dem Lehrlingssowie<br />

dem Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnenbereich nicht Halt.<br />

Seite IV / 26


ANTRÄGE - Kapitel IV<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Wir als Jugend der GdG haben folgenden Trend in den letzten Jahren erkannt: Immer mehr<br />

Lehrlinge und GuK-SchülerInnen der Stadt Wien und der Wiener Stadtwerke Holding AG<br />

schreiten trotz diverser Krankheitsbilder zum Dienst oder in die Schule. Warum schaden unsere<br />

in Ausbildung stehenden Jugendlichen ihrem Körper? Auf diese Frage gibt es eine einfache<br />

Erklärung - es liegt an den Übernahmekriterien vom Lehrling zum Bediensteten bzw. von<br />

der/vom GuK-SchülerIn zum diplomierten Krankenpflegepersonal. Auf Grund der tristen<br />

Arbeitsmarktsituation möchte jeder Jugendliche nach seiner Ausbildung einen Arbeitsplatz.<br />

Deshalb geht man so „manchen Deal“ ein, auch wenn dadurch die Gesundheit geschädigt wird.<br />

Die Übernahmekriterien schauen wie folgt aus: „Dienstbeurteilungen (Arbeitsplatz),<br />

Schulleistung und man lese und staune, Krankenstände“.<br />

Wir waren fest davon überzeugt, dass nur ein/e Arzt/Ärztin über das Krankheitsbild eines<br />

Menschen urteilen kann, jedoch wurden wir eines Besseren belehrt. Auch die Stadt Wien ist in<br />

der Lage, solches zu tun. Bei der Stadt Wien gibt es einen Krankenstandstagedurchschnitt,<br />

welcher bei 13 Tagen pro Jahr liegt. Sollte ein Lehrling weit über diesem Durchschnitt liegen -<br />

egal welcher Krankenstand (Krankenhaus, grippaler Infekt, usw. oder einzelne Tage nach<br />

Wochenenden oder Fenstertagen) - bekommt dieser nur einen befristeten Vertrag ohne<br />

Verlängerungsoption.<br />

Die Stadt Wien sollte sich voll und ganz auf die Berufsausbildung der Lehrlinge und GuK-<br />

SchülerInnen konzentrieren, denn hier gibt es noch immer in einigen Bereichen gravierende<br />

Probleme, welche die GdG-Jugendabteilung seit Jahren aufdeckt (z. B. berufsfremde<br />

Tätigkeiten, usw.) und den praktizierenden ÄrztInnen unseres Landes die Beurteilung von<br />

Krankenständen überlassen.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG das individuelle Überdenken des<br />

Übernahmekriteriums „Krankenstandstage“ bei Lehrlingen und GuK-SchülerInnen.<br />

Antragsteller: Jugendabteilung IV / 16.<br />

Unregelmäßige, unangekündigte<br />

Kontrollen der Ausbildungsplätze<br />

In den meisten Dienststellen der Gemeinde Wien und der Wiener Stadtwerke Holding AG wird<br />

dem Lehrling Arbeit von KollegInnen, welche für die Ausbildung des Auszubildenden nicht<br />

zuständig sind, ohne Wissen des/der Ausbildners/Ausbildnerin angeordnet - manchmal ohne<br />

Erklärungen oder Anleitungen. Wozu gibt es dann AusbildnerInnen, wenn diese weder für den<br />

Auszubildenden da sind, noch seine Tätigkeiten oder ob die Arbeit richtig verteilt wird,<br />

überprüfen?<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG<br />

♦ mehrmalige, unangekündigte Kontrollen durch das Lehrlingsmanagement der<br />

MA 2 oder der Wiener Stadtwerke Holding AG, jedoch ohne ReferatsleiterIn bzw.<br />

AbteilungsleiterIn, um die AusbildnerInnen gezielter beobachten zu können,<br />

♦ AusbildnerInnen sollten den Lehrling mit Arbeit versorgen. Wenn andere<br />

MitarbeiterInnen den Lehrling mit Tätigkeiten beauftragen, so soll dies nur in<br />

Absprache mit dem/der jeweils zuständigen AusbildnerIn möglich sein.<br />

Seite IV / 27


ANTRÄGE - Kapitel IV<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Antragsteller: Jugendabteilung IV / 17.<br />

Zukunftsorientierte Lehrberufe und vermehrte<br />

Ausbildung von Frauen in typischen Männerberufen<br />

Manche Betriebe stellen Jobs zur Verfügung, die jedoch keine Chance haben zu überleben.<br />

Nach abgelaufener Lehrzeit muss sich der Lehrling anderwärtig weiterbilden, damit er auf dem<br />

Arbeitsmarkt überhaupt gefragt ist. Es ist sinnlos, einen Abschluss zu besitzen, der einem<br />

nichts bringt. Gerade in der heutigen Zeit, wo gewisse Technologien nicht mehr wegzudenken<br />

sind. Aus diesem Grund, müssen Jobs her, die dem fortschrittlichen Standard entsprechen.<br />

Weiters sollten alle Berufe freien Zugang für jedes Geschlecht bieten. Es kann einfach nicht<br />

sein, dass ein/e Frau/Mann nur nicht genommen wird, weil sie/er anderen Geschlechtes ist.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG von der Stadt Wien und deren<br />

Betrieben und Unternehmungen<br />

♦ die Schaffung von zukunftsorientierten Lehrberufen,<br />

♦ die vermehrte Ausbildung von Frauen in typischen Männerberufen,<br />

♦ die Gleichbehandlung und Beurteilung nach Leistung.<br />

♦ die Aufarbeitung und Aktualisierung ALLER Berufsbilder bei der Stadt Wien, dem<br />

Krankenanstaltenverbund und den Wiener Stadtwerken Holding AG,<br />

♦ die Einführung und Auszahlung einer Zulage in der Höhe von 20% der<br />

allgemeinen Dienstzulage im 1. Ausbildungsjahr.<br />

Seite IV / 28


ANTRÄGE - Kapitel V<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Dienstposten, Privatisierung - Ausgliederung<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG II V / 1.<br />

Maßnahmen bei Überstellungsverlusten<br />

Es kommt immer häufiger zu Problemen bei Überstellungen von der VGr. 4 in die VGr. 3 nach<br />

20 Dienstjahren. Dieser Erfolg, im Zuge der Strukturreform auch für die Berufsgruppen der<br />

HausarbeiterInnen und AbteilungshelferInnen eine Laufbahnplanung zu schaffen, wird immer<br />

öfter von der Dienstgeberin unterlaufen. MitarbeiterInnen mit 20 Dienstjahren sind der<br />

Altersstruktur zwischen 40 und 50 Jahren zuzuordnen, es ist daher davon auszugehen, dass<br />

nach 20 Jahren schwerer körperlicher Tätigkeit der eine oder andere Krankenstand vorkommt.<br />

Von Seiten der Dienstgeberin wird dann einer Überstellung, trotz Antrag der Dienststelle, nicht<br />

stattgegeben.<br />

Auch bei anderen Berufsgruppen tritt dieser Effekt zu, wie z. B. die von der Gewerkschaft<br />

verhandelte verbesserte Einkommenssituation der MTF - Beförderung von K5 in K4 nach<br />

bestimmten Voraussetzungen.<br />

Das Gleiche gilt bei der Laufbahnplanung der Kanzleibediensteten „M“ (medizinische<br />

Schreibkräfte in Abteilungssekretariaten) von D nach D1 und bei bestimmten Voraussetzungen<br />

in C.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass Krankenstände nicht auf die<br />

Überstellung der Bediensteten hemmend wirken dürfen und dass Elternkarenzzeiten für alle<br />

Berufsgruppen als Dienstzeiten einzurechnen sind.<br />

Antragsteller: KIV/UG V / 2.<br />

Rechte von Beschäftigten bei Ausgliederungen<br />

Die Wirtschafts- und Personalpolitik der Wiener Stadtregierung setzt auf Ausgliederungen in<br />

privatrechtliche Organisationsformen wie Vereine, Fonds oder (gemeinnützige) Unternehmen -<br />

so legt z. B. für den ausgegliederten Fonds Soziales Wien ein einstimmiger Beschluss des<br />

Wiener Gemeinderates Mindestanforderungen fest.<br />

Analog diesem Gemeinderatsbeschluss fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG von<br />

der Stadt Wien,<br />

♦ dass für alle zukünftig, privatrechtlich angestellten Beschäftigten der ausgegliederten<br />

Vereine, Fonds und Unternehmen bereits im Zuge der Ausgliederung<br />

umfassende Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträge - dort wo möglich - zu<br />

verhandeln und abzuschließen sind,<br />

♦ dass sich diese Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträge in den Arbeitsbedingungen<br />

und finanziellen Regelungen an der Vertragsbedienstetenordnung als<br />

Mindestnorm orientieren,<br />

♦ dass in jenen Bereichen, die sich in einem rechtsfreien Raum befinden, die<br />

Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte der BelegschaftsvertreterInnen analog<br />

den gesetzlichen Regelungen des ArbVG zu gewährleisten sind und diese<br />

Forderungen auch auf die bereits ausgegliederten Vereine, Fonds und<br />

Unternehmen der Stadt Wien Anwendung finden.<br />

Weiters fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG von der Stadt Wien eine<br />

umfassende Kontrolle und Evaluierung der bereits durchgeführten Ausgliederungen<br />

und Auslagerungen unter Einbeziehung aller Vereine, Fonds und Unternehmen, die<br />

zur Gänze oder zu einem großen Teil von der Stadt Wien finanziert werden.<br />

Seite V / 29


ANTRÄGE - Kapitel V<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Dienstposten, Privatisierung - Ausgliederung<br />

Antragsteller: KIV/UG V / 3.<br />

Mehr Personal im Sozial- und Gesundheitsbereich<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert mehr Personal bei der Stadt Wien,<br />

insbesondere im Sozial- und Gesundheitsbereich.<br />

Schneller, schlanker - der Arbeitdruck wächst überall enorm. Wir meinen, es gibt auch ein<br />

Leben während der Arbeitszeit - und verlangen mehr Personal. Es ist nur begrenzt möglich,<br />

Menschen auszupressen wie Zitronen, irgendwann hat das Folgen wie z. B. vermehrte<br />

Krankenstände und burn out. Natürlich soll effizient gearbeitet werden - dazu sind aber die<br />

erforderlichen Arbeitsmittel und genügend Personal unerlässlich. Das Gegenteil passiert. So<br />

werden Dienstposten zum Teil gar nicht oder nur befristet nachbesetzt. Wir verlangen die<br />

Besetzung aller freien Dienstposten; befristete Verträge sind nur im Fall von (Karenz-)<br />

Vertretungen zulässig.<br />

Besonders einschneidend sind personelle Einsparungen im medizinischen - und im<br />

Sozialbereich. Um Standards auch nur halten zu können, ist mehr und nicht weniger Personal<br />

erforderlich. Die Sicherung und qualitative Weiterentwicklung des Sozialstaates erfordern mehr<br />

Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen.<br />

Antragsteller: KIV/UG V / 4.<br />

Mehr Personal im Krankenanstaltenverbund<br />

Immer mehr im Krankenhaus tätiges Personal arbeitet nicht mehr oder nur mehr zum Teil am<br />

Krankenbett. Die Ursachen dafür sind vielfältig - sie reichen vom Ausbau der ambulanten<br />

Leistungen, dem Anstieg der schriftlichen Dokumentationen, der Reduktion der Verweildauer,<br />

dem vermehrten Angebot von „Hotelleistungen“ über Schulungen (Anleitungen) im stationären<br />

Bereich von PatientInnen und Angehörigen und spezifische Arbeitsgruppen und Projektarbeiten<br />

bis zu verschiedensten Instrumenten der MitarbeiterInnenbetreuung. Die angebotenen<br />

Leistungen sind von großer Wichtigkeit und tragen zu der ausgezeichneten Qualität in unseren<br />

Spitälern und Geriatriezentren bei. Und gerade deshalb müssen wir diesem Umstand<br />

Rechnung tragen - denn auch die PPR (Personalpostenrechnung) der verschiedensten<br />

Bereiche hinkt diesen Anforderungen nach.<br />

Weiters wurde noch immer nicht der „Verlust an Pflegestunden am Krankenbett“ ersetzt, der<br />

entstanden ist durch: NSchG-Stunden, verpflichtende Fortbildungen, KollegInnen, die in der<br />

Praxisanleitung tätig sind, KollegInnen in Langzeitkrankenständen und KollegInnen im<br />

zweiten Bildungsweg oder in Sonderausbildungen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert<br />

Seite V / 30<br />

♦ eine entsprechende Dienstpostenberechnung für alle Berufsgruppen nach diesen<br />

angebotenen Leistungen,<br />

♦ eine getrennte Berechnung des benötigten Personals „am Bett“ und des<br />

geforderten Personals für die oben beschriebenen Leistungen,<br />

♦ einen sofortigen Ausgleich des Minus an systemisierten Posten die durch NSchG-<br />

Stunden und verpflichtenden Fortbildungen entstanden ist,<br />

♦ die Schaffung von zusätzlichen Dienstposten für die Praxisanleitung,<br />

♦ die Schaffung von systemisierten Posten für Kanzleibedienstete zur<br />

administrativen Unterstützung aller medizinischen Berufsgruppen und<br />

♦ ein zusätzliches Postenkontingent für die von der Generaldirektion des Wiener<br />

Krankenanstaltenverbundes geforderten Projektarbeiten.


ANTRÄGE - Kapitel V<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Dienstposten, Privatisierung - Ausgliederung<br />

Antragsteller: KIV/UG V / 5.<br />

Faire Angebote für Aushilfsbedienstete<br />

Auf der gesetzlichen Grundlage der "Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete 1997"<br />

sind in vielen Abteilungen und Dienststellen der Stadt Wien so genannte Hilfskräfte zeitlich<br />

befristet beschäftigt. Diese Dienstvorschrift sieht vor, dass innerhalb eines Jahres Bedienstete<br />

befristet bis maximal zehn Monate durchgehend beschäftigt sein können. Nach einer Pause<br />

von jeweils mindestens zwei Monaten kann die befristete Beschäftigung immer wieder erfolgen.<br />

In der Praxis ist es so, dass die Hilfskräfte zumeist nicht einmal für diese zehn Monate<br />

angestellt werden, sondern oft nur zwei- oder dreimonatige Dienstverträge erhalten, welche<br />

dann jeweils verlängert werden können. Auf diese Weise ist eine kurzzeitige Lebensplanung<br />

der betroffenen KollegInnen fast unmöglich und regelmäßiges Einkommen nicht garantiert.<br />

Die Stadt Wien benützt diese Dienstvorschrift, um rechtlich konform nicht den Tatbestand der<br />

Kettenverträge zu erfüllen. Auch wenn somit der rechtlichen Beurteilung der Gerichte genüge<br />

getan wurde, so ist die Vorgangsweise moralisch zu hinterfragen. Es besteht außerdem der<br />

begründete Verdacht, dass eine große Anzahl dieser Dienstverträge auf der Basis der o. a.<br />

Dienstvorschrift dem Inhalt nach Umgehungsverträge in Bezug auf eine unbefristete<br />

Beschäftigung nach der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Wien darstellen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass nach zehn-monatiger Beschäftigung in<br />

diesem Dienstverhältnis auf Wunsch der Bediensteten ein unbefristeter Dienstvertrag<br />

abgeschlossen werden muss.<br />

Weiters soll über die Aufnahme von Bediensteten auf Grundlage der o. a. Dienstvorschrift für<br />

Aushilfs- und Saisonbedienstete eine unverzügliche Information der Personalvertretung<br />

erfolgen. Bei Abschluss von Folgedienstverträgen soll eine Mitwirkung der Personalvertretung<br />

verpflichtend sein.<br />

Antragsteller: KIV/UG V / 6.<br />

Faire Angebote für bibliothekarische Hilfskräfte<br />

Derzeit verrichten über 40 Bedienstete nach der „Dienstvorschrift für Aushilfs- und<br />

Saisonbedienstete 1997“ ihren Dienst in den Büchereien. Dieser Erlass sieht vor, dass<br />

innerhalb eines Jahres maximal zehn Monate gearbeitet werden darf. Danach gibt es zwei<br />

Monate unbezahlten „Zwangsurlaub“.<br />

In der Praxis ist es so, dass die Hilfskräfte zumeist nicht einmal für diese zehn Monate<br />

angestellt werden, sondern oft nur zwei- oder dreimonatige Verträge erhalten, die dann jeweils<br />

verlängert werden (oder auch nicht). Auf diese Weise ist auch eine kurzzeitige Lebensplanung<br />

der betroffenen KollegInnen fast unmöglich.<br />

Da außerdem der Verdacht besteht, dass diese Vorgehensweise jener der unerlaubten Kettenverträge<br />

entspricht bzw. als eine Umgehung der Bedienstetenordnung bewertet werden muss,<br />

fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG, dass nach zehn-monatiger Tätigkeit in<br />

diesem Arbeitsverhältnis auf Wunsch der/des Bediensteten ein unbefristeter Arbeitsvertrag<br />

geschlossen wird.<br />

Weiters soll über die Aufnahme solcher Bediensteten eine unverzügliche Information der<br />

Personalvertretung erfolgen, damit ehest möglich Kontakt zu den KollegInnen hergestellt<br />

werden kann, da diese zumeist nicht oder nur unzureichend über ihre Rechte informiert sind.<br />

Bei Abschließung von Folgeverträgen soll eine Mitwirkung der Personalvertretung verpflichtend<br />

sein.<br />

Seite V / 31


ANTRÄGE - Kapitel V<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Dienstposten, Privatisierung - Ausgliederung<br />

Antragsteller: KIV/UG V / 7.<br />

Stadtarchäologie<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG spricht sich entschieden gegen eine Ausgliederung<br />

oder Auslagerung der Dienststelle "Stadtarchäologie" aus.<br />

Die Dienststelle "Stadtarchäologie" ist ein Referat der Magistratsabteilung 7 - Kultur. Von Seiten<br />

der Wiener Stadtregierung ist eine Ausgliederung in eine privatrechtliche GmbH. mit 1. Jänner<br />

2007 geplant. Derzeit sind 32 Bedienstete dieser Dienststelle seit Jahren - immer wieder mit<br />

befristeten Dienstverträgen auf Grundlage der Dienstvorschrift für Saison- und Aushilfsbedienstete<br />

- bei der Stadt Wien angestellt. Im Zuge der Forderung der Bediensteten, diese<br />

ungerechte Behandlung von Bediensteten zu korrigieren und endlich Dienstverhältnisse nach<br />

der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Wien zu errichten, will die Stadt Wien durch eine<br />

weitere Verschlechterung für die Bediensteten weiter Kosten sparen.<br />

Unter Ausgliederung ist die Überführung der Dienststelle bzw. der Tätigkeit der Dienststelle<br />

„Stadtarchäologie“ in eine privatrechtliche Organisationsform wie zum Beispiel in eine GmbH, in<br />

eine Anstalt öffentlichen Rechts oder in einen Fonds und unter Auslagerung die Beauftragung<br />

der Tätigkeiten der Dienststelle an dritte, privatrechtliche oder andere öffentlich-rechtliche<br />

Institutionen zu verstehen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert in Unterstützung des einstimmigen<br />

Beschlusses des Dienststellenausschusses „Kultur“ vom Mai 2006:<br />

♦ Die Errichtung von unbefristeten Dienstverträgen nach der Vertragsbedienstetenordnung<br />

der Stadt Wien für alle Bediensteten der Dienststelle „Stadtarchäologie“,<br />

die auf Grundlage der Dienstvorschrift für Saison- und Aushilfsbedienstete in den<br />

letzten zwei Jahren in der Dienststelle „Stadtarchäologie“ beschäftigt sind bzw.<br />

waren. Die Umsetzung der Errichtung aller unbefristeten Dienstverträge soll mit<br />

1. Jänner 2007 erfolgen.<br />

♦ Die Einreihung bei der Errichtung von unbefristeten Dienstverträgen ist so zu<br />

vollziehen, dass die Zeiten der immer wieder kehrenden befristeten Beschäftigung<br />

in solch einer Weise angerechnet werden, als ob eine durchgängige Beschäftigung<br />

bestanden hätte bzw. jene gesetzliche Bestimmung zur Anwendung in<br />

der Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten kommt, die zur Zeit der ersten<br />

Beschäftigung in der Dienststelle „Stadtarchäologie“ bzw. bei der Stadt Wien<br />

bestanden hat.<br />

Antragsteller: KUG-Auf V / 8.<br />

Doppelbesetzung der Nachtdienste mit<br />

Pflegepersonen in den Dienststellen des KAV<br />

Da die Nachtdienstpräsenzen auf den Stationen nicht nur nach der Anzahl, sondern nach<br />

Pflegebedarf und Pflegebedürftigkeit der PatientInnen ausgerichtet ist, müssen Pflegehandlungen<br />

zum überwiegenden Teil von zwei Pflegepersonen durchgeführt werden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher zwei Nachtdienste pro Station und<br />

damit die Einhaltung der Vereinbarung aus dem Jahr 2000, die zwischen dem damaligen<br />

Stadtrat und dem Hauptausschuss der HG II abgeschlossen wurde, die auch diesen Punkt<br />

„Einsatz von zwei MitarbeiterInnen pro Nachtdienst, je Station“ beinhaltet.<br />

Seite V / 32


ANTRÄGE - Kapitel V<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Dienstposten, Privatisierung - Ausgliederung<br />

Antragsteller: GLB V / 9.<br />

Neoliberale Stadtpolitik<br />

Die Wiener Stadtregierung betreibt seit Jahren eine extrem neoliberale Politik zum Schaden der<br />

gesamten Bevölkerung.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz fordert daher<br />

♦ die Erhaltung öffentlicher Verkehrsanbieter,<br />

♦ keine weitere Privatisierung und Abbau von Sozialdiensten,<br />

♦ die Erhaltung sämtlicher öffentlicher Krankenanstalten sowie Abgehen von<br />

betriebswirtschaftlichen Kriterien in öffentlichen Krankenanstalten und<br />

Geriatriezentren,<br />

♦ den freien und kostenlosen Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen<br />

(z. B. Konservatorium der Stadt Wien),<br />

♦ den sofortigen Stopp aller Maßnahmen, die der Vorbereitung der Privatisierung<br />

oder Ausgliederung öffentlicher Dienste dienen.<br />

Seite V / 33


ANTRÄGE - Kapitel VI<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Organisation und ÖGB-Reform<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> und KIV/UG der HG I VI / 1.<br />

Beiziehung der Personalvertretung<br />

an den Hearings für Aufstiegsposten<br />

Bei den Hearings für Aufstiegsposten werden oft weit in die Zukunft reichende Festlegungen<br />

getroffen, die sich mittelfristig auf den Betrieb und auf die Arbeitsbedingungen auswirken. Da<br />

diese Gespräche ihrem inneren Gehalt nach für die Zukunft zu schließende Kontrakte<br />

darstellen, sollte ein Stimmrecht von PersonalvertreterInnen obligatorisch sein.<br />

Zur Absicherung der in etlichen Abteilungen bereits gepflogenen und in den anderen<br />

Abteilungen durchzusetzenden Beiziehung fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG,<br />

dass dies auch im Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) unmissverständlich formuliert<br />

werden soll.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG VII VI / 2.<br />

Anpassung des Mitgliedsbeitrages bei PensionistInnen<br />

Der Mitgliedsbeitrag der aktiv Bediensteten ist sowohl für Pragmatisierte als auch für<br />

Vertragsbedienstete der gleiche, das Ungleichgewicht entsteht erst bei der Pensionierung.<br />

Um die Leistungen der Hauptgruppe VII - PensionistInnen weiter erhalten zu können - wie z. B.<br />

Urlaubszuschuss, Sterbekostenbeitrag, Hilfe aus dem Unterstützungsfonds, Sonderurlaube und<br />

Subventionen - fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG den Mitgliedsbeitrag von<br />

Vertragsbediensteten an den der BeamtInnen im Ruhestand anzupassen.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> VI / 3.<br />

Änderungen der GdG-Geschäftsordnung - Landesgruppe Wien<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert folgende Änderungen in der GdG-Geschäftsordnung<br />

– Landesgruppe Wien:<br />

§ 3 Die Wiener Landeskonferenz, Absatz 1, 4. Satz<br />

Die Ausschreibung der Einberufung der Wiener Landeskonferenz ist entweder im Magazin der<br />

GdG oder auf der homepage der GdG zu veröffentlichen.<br />

§ 4 Die Wahl der Delegierten zur Wiener Landeskonferenz, Absatz 3, 2. Satz<br />

Die Delegierten der Hauptgruppen I - VII können auch mittels Briefwahl nach den vom Wahlvorstand<br />

erstellten Richtlinien - ebenfalls auf die Dauer von vier Jahren - gewählt werden.<br />

§ 4 Die Wahl der Delegierten zur Wiener Landeskonferenz, Absatz 10<br />

Das Ergebnis der Wahl der Delegierten zur Wiener Landeskonferenz wird vom Wahlvorstand<br />

entweder im Magazin der GdG oder auf der homepage der GdG bekannt gegeben.<br />

§ 5 Der Wiener Vorstand, Absatz 1, Ziffer b<br />

Den von den Hauptgruppen, den Minderheitsfraktionen und wahlwerbenden Gruppierungen<br />

entsandten Mitgliedern.<br />

Seite VI / 35


ANTRÄGE - Kapitel VI<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Organisation und ÖGB-Reform<br />

§ 5 Der Wiener Vorstand, Absatz 1, Ziffer d<br />

Einer Vertreterin der Frauen, einem Vertreter der Jugend und einem Vertreter der Betriebsräte.<br />

§ 5 Der Wiener Vorstand, Absatz 6, 3. Satz<br />

Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br />

§ 8 Die Kontrolle<br />

Die Kontrolle besteht aus mindestens sieben Mitgliedern (Delegierte zur Wiener<br />

Landeskonferenz), die von der Wiener Landeskonferenz gewählt werden.<br />

§ 10 Die Hauptgruppen<br />

Der 1. Satz und die nachfolgende Auflistung der Hauptgruppen ist ersatzlos zu streichen.<br />

Damit verbleibt nur noch der folgende Satz: Die Abgrenzung der einzelnen Hauptgruppen wird<br />

vom Wiener Vorstand beraten und beschlossen und soll mit Ausnahme der Hauptgruppe VII –<br />

PensionistInnen mit den Hauptgruppen gemäß § 8 des Wiener Personalvertretungsgesetzes<br />

übereinstimmen.<br />

§ 15 Die Schiedskommission<br />

Die Schiedskommission besteht aus sieben Mitgliedern (Delegierte zur Wiener Landeskonferenz),<br />

die von der Wiener Landeskonferenz gewählt werden.<br />

Antragsteller: KIV/UG VI / 4.<br />

Änderung des Personalvertretungsgesetzes (W-PVG)<br />

Die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung wurden mit den Novellen zum W-PVG gestärkt,<br />

aber die Praxis hat gezeigt, dass weitere Verbesserungen, speziell bei den Mitwirkungs- und<br />

Mitbestimmungsrechten notwendig wären:<br />

1. Menschenwürde<br />

Der § 39 regelt die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung. Der Abs. 2, Z. 1 sieht die<br />

Zustimmung der Personalvertretung bei der „Einführung von Kontrollmaßnahmen und<br />

technischen Systemen zur Kontrolle der Bediensteten, sofern diese Maßnahmen (Systeme) die<br />

Menschenwürde berühren.“ vor.<br />

Es erscheint nicht ziel führend, die Zustimmung von einer Berührung der Menschenwürde<br />

abhängig zu machen. Abgesehen davon, dass der Begriff der Menschenwürde nicht genau<br />

definiert ist und wohl auch gar nicht unabänderlich definiert werden kann und soll, erscheint es<br />

auch unpraktisch, sich jedes Mal bei Einführung von Kontrollmaßnahmen zuerst mit diesem<br />

Begriff auseinander zu setzen und ihn frisch „erstreiten“ zu müssen. Wäre von den Maßnahmen<br />

tatsächlich die Menschenwürde berührt, dann wären sie auch mit Zustimmung der<br />

Personalvertretung unzulässig.<br />

Kontrollmaßnahmen sollten auf jeden Fall die Zustimmung der Personalvertretung erfordern,<br />

bzw. einvernehmlich zustande kommen. Gerade neue Kontrollmaßnahmen bedingen auf Grund<br />

technischer Systeme meist auch einen erhöhten Kostenfaktor (z. B. Chipkartensysteme) oder<br />

binden zusätzliche Personalressourcen für diese neuen Kontrollmaßnahmen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die Notwendigkeit zum Abschluss einer Technologievereinbarung<br />

hingewiesen. Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert den Abschluss so<br />

einer Vereinbarung mit einer Evaluierungsmöglichkeit in bestimmten Zeitabständen. Diese<br />

Vereinbarung sollte in das W-PVG aufgenommen werden.<br />

Seite VI / 36


ANTRÄGE - Kapitel VI<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Organisation und ÖGB-Reform<br />

2. Änderung der Arbeitszeit<br />

Bei der Aufteilung der Arbeitszeit kommt der Personalvertretung ein Zustimmungsrecht zu. Bei<br />

den Auswirkungen auf die Freizeit gesteht die Dienstgeberin ein solches Recht nicht zu und legt<br />

einseitig die Regeln fest.<br />

Ein sich aus einer neuen Arbeitszeitregelung ergebender Freizeitausgleich kann aber nicht<br />

getrennt vom Gesamtmodell gesehen werden und bedarf daher ebenso der Zustimmung der<br />

Personalvertretung.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, die Gesetzesstelle im Personalvertretungsgesetz<br />

eindeutig zu formulieren und das Zustimmungsrecht für den Freizeitausgleich<br />

bei Änderung der Arbeitszeit aufzunehmen (§ 39, Abs. 2, Z. 4 W-PVG).<br />

3. Datenschutz<br />

Daten, die nicht durch dienstliche Verwendung gerechtfertigt sind, dürfen nicht erhoben werden,<br />

es sei denn, mit Zustimmung der Betroffenen. Es erscheint sinnvoll, die Datenerhebung<br />

strenger zu formulieren, da nicht einsichtig ist, weshalb überhaupt Daten, die über die<br />

dienstliche Verwendung hinausgehen, erhoben werden sollten. Bei der Verwendung<br />

persönlicher Daten sollte die Entscheidungspflicht bei den Betroffenen liegen und nicht bei der<br />

Personalvertretung.<br />

4. Pilotprojekte<br />

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung häufig<br />

umgangen werden, indem geplante Änderungen stufenweise mit Pilotprojekten eingeführt<br />

werden. Für diese Pilotprojekte bestehen keine genauen Richtlinien, wie sie zwischen<br />

Dienstgeberin und Personalvertretung zu behandeln sind. Teilweise wurde – wenn überhaupt –<br />

auf Dienststellenebene verhandelt, teilweise mit höheren Gremien. Die dezidierte Einbeziehung<br />

von Pilotprojekten oder ähnlicher Versuche in die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung<br />

könnte diesbezüglich Klarheit schaffen. Es sollte auch festgehalten werden, dass geplante<br />

Projekte, die aber für einen Großteil der Bediensteten gedacht sind, nicht nur auf örtlicher<br />

Dienststellenebene verhandelbar sind, sondern auch zentrale Gremien damit befasst werden<br />

sollen.<br />

5. Disziplinarrecht<br />

In der Arbeitsverfassung bedarf die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen der Zustimmung<br />

des Betriebsrates (sofern nicht eine mit Zustimmung des Betriebsrates eingerichtete Stelle<br />

entscheidet - § 102).<br />

Das Disziplinarrecht wurde mit der 15. Novelle der Dienstordnung verschärft, ohne dass dafür<br />

eine ausreichende Begründung angeführt wurde. Ein unverhältnismäßiger Anstieg von<br />

Disziplinarvergehen ließe aber auch darauf schließen, dass in der Betriebs- bzw.<br />

Personalführung Verbesserungsbedarf besteht. Darüber hinaus führen die Disziplinarverfahren<br />

– auch wenn sich die Unschuld der Bediensteten herausstellt – wegen der langen<br />

Verfahrensdauer zu beruflichen Benachteiligungen und Beeinträchtigung der KollegInnen. Ein<br />

verstärktes Mitwirkungsrecht in Disziplinarangelegenheiten durch die Personalvertretung wäre<br />

daher erstrebenswert; die Verfahrensdauer in Disziplinarangelegenheiten sollte wesentlich<br />

beschleunigt werden.<br />

Die Reduzierung der Senate auf 8 statt bisher 23, wie in der 23. Novelle der Dienstordnung<br />

vorgesehen, scheint in Bezug auf eine Beschleunigung der Verfahren kontraproduktiv zu sein,<br />

obwohl seitens der Dienstgeberin ein schnelleres Verfahren prognostiziert wird.<br />

6. Wirtschaftliche Mitbestimmung<br />

Im § 40 W-PVG sind die Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten geregelt, es<br />

sind aber nur Beratungen, bzw. Stellungnahmen durch den Beirat für wirtschaftlichen<br />

Interessensausgleich vorgesehen. Die Möglichkeit eines Einspruches, wenn wirtschaftliche<br />

Maßnahmen wesentliche Nachteile für ArbeitnehmerInnen mit sich bringen, wie das etwa in der<br />

Seite VI / 37


ANTRÄGE - Kapitel VI<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Organisation und ÖGB-Reform<br />

Seite VI / 38<br />

Arbeitsverfassung vorgesehen ist (§ 111), besteht nicht. Eine solche Möglichkeit, speziell im<br />

Hinblick auf Neu- und Umstrukturierungen und Ausgliederungen sollte gegeben sein.<br />

Der § 40 sollte entweder unter § 39 Abs. 2 subsumiert werden, bzw. sollte die Zustimmung der<br />

Personalvertretung – mit den Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung – analog zu § 39 aufgenommen<br />

werden.<br />

7. Bildungsfreistellung<br />

Sowohl im Bundespersonalvertretungsgesetzes (§ 25, Abs. 6), als auch in der<br />

Arbeitsverfassung (§ 118) sind Bildungsfreistellungen gesetzlich geregelt. Eine diesbezügliche<br />

Anpassung wäre auch im W-PVG wünschenswert. Für bestimmte Bildungsinhalte (§ 25, Abs. 6<br />

B-PVG) sollten keine zeitlichen Einschränkungen gelten.<br />

8. Quotenregelung<br />

Wie in der Arbeitsverfassung (§ 50 Abs. 3) sollte auch im W-PVG eine Quotenregelung bei den<br />

PersonalvertreterInnen angestrebt werden.<br />

9. Internetnutzung<br />

Bei den Mitwirkungsrechten sollte auf die Internetnutzung eingegangen werden. So soll es nicht<br />

genügen, dass nur die Dienststelle feststellt, ob ein Missbrauch vorliegt und dann eine genaue<br />

Einschau durch die MA 14 verlangt. Diese Entscheidung sollte die Personalvertretung mittragen<br />

können (Zustimmung, bzw. Einvernehmen).<br />

10. Ruhen und Erlöschen der Funktion als Personalvertreter<br />

Im Sinne einer Gleichstellung sollte § 30 Abs. 2 Z. 1 auch auf disziplinäre Maßnahmen<br />

ausdehnt werden (gilt dann auch für Vertragsbedienstete).<br />

11. Entlassung<br />

Bei der Entlassung von KollegInnen sollte der Personalvertretung – analog zur Kündigung – die<br />

Möglichkeit eines begründeten Einspruches gegeben werden.<br />

12. Fristen<br />

Die Fristen im W-PVG für Stellungnahmen der Personalvertretung sind zu verlängern, speziell<br />

in den Hauptausschüssen und im Zentralausschuss ist es schwierig, zeitgerecht eine Sitzung<br />

einzuberufen. Deshalb kommt es immer wieder dazu, einzelnen PersonalvertreterInnen<br />

weitgehende und nicht immer einschätzbare Rechte zuzugestehen, damit keine Fristen<br />

versäumt werden. Ausschüsse haben aber ihre Meinungsbildung und Beschlüsse als<br />

Kollegialorgan zu fassen.<br />

13. Erweiterung für Freistellungen in Wahlzeiten<br />

„Freistellungen“ für Wahlzeiten sollten ebenfalls im W-PVG normiert werden, wie im Bundes-<br />

PVG, § 32. Die notwendige freie Zeit ist auch für Wahlwerbung zu gewähren (denkbar etwa ab<br />

Wahlkundmachung, etc.).<br />

14. Dienststellenversammlung<br />

Um die Basisdemokratie zu stärken, sollten die bei einer Dienststellenversammlung gestellten<br />

<strong>Anträge</strong> bei Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von MitarbeiterInnen verbindlich sein.<br />

15. Wahlen<br />

Für die Personalvertretungs- und Gewerkschaftswahlen sollte zwischen den Fraktionen und<br />

wahlwerbenden Gruppierungen ein Fairnessabkommen abgeschlossen werden. Wahlwerbung<br />

an Wahltagen, jede Beeinflussung von KandidatInnen und WählerInnen sollte ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Reformierung des Wiener Personalvertretungsgesetzes<br />

(W-PVG) gemäß den oben angeführten Punkten.


ANTRÄGE - Kapitel VI<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Organisation und ÖGB-Reform<br />

Antragsteller: KIV/UG VI / 5.<br />

Mitgliederinformation, Öffentlichkeitsarbeit und Medienpolitik<br />

der Gewerkschaften<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert eine bessere Informationspolitik der<br />

Gewerkschaften.<br />

Die Informationspolitik des ÖGB und seiner Teilgewerkschaften ist verbesserungswürdig. Dies<br />

trifft auch auf die GdG zu.<br />

Drei wesentliche Grundsätze einer Informationspolitik, die ihre Adressaten auch erreichen soll:<br />

1. Information ist eine Bringschuld<br />

Wenn wir GewerkschaftsfunktionärInnen was zu berichten oder zu sagen haben, dann müssen<br />

wir es auch tun und nicht warten, bis wir gefragt werden. Das heißt, regelmäßige<br />

Veröffentlichung von Berichten aus den Dienststellen und von Protokollen aus den Gremien.<br />

Berichte über Diskussionen, über kontroversielle Standpunkte, über aktuelle Probleme (auch<br />

wenn sie noch nicht gelöst sind).<br />

Aus Kostengründen empfiehlt es sich, diese Infos über die elektronischen Medien zu verbreiten<br />

(Newsletter, Homepage).<br />

2. Information ist ein zweiseitiger Prozess<br />

Bereitstellung von Instrumenten der Mitgliederbeteiligung, seien es Diskussionsforen,<br />

Projektgruppen, Versammlungen zu bestimmten Themen – der Möglichkeiten gibt es viele. Und<br />

natürlich gehören diese Versammlungen und die Wortmeldungen entsprechend dokumentiert<br />

und allen zur Verfügung gestellt.<br />

Zur Information als zweiseitigen Prozess gehört auch, dass alle Meinungen zu Wort kommen<br />

sollen. Das heißt, Einbeziehung aller Fraktionen und Wählergruppen in die gewerkschaftlichen<br />

Publikationen.<br />

3. Information soll nicht fad sein<br />

Einem noch zu schaffenden lebendigen Inhalt soll eine entsprechende lebendige Form folgen,<br />

die sich vom derzeitig gebrauchten gewerkschaftlichen Insiderjargon vor allem durch bessere<br />

Lesbarkeit und durch eine offene Sprache unterscheidet.<br />

Als ersten Schritt zur Verbesserung der Informationspolitik und der internen Kommunikation der<br />

GdG fordern wir die Bildung einer überfraktionellen Projektgruppe. Ein wesentliches Merkmal<br />

dieser Projektgruppe soll die Beiziehung von einfachen Mitgliedern sein sowie die Abhaltung<br />

von Informationsveranstaltungen und Workshops, die für alle Mitglieder offen sind.<br />

Antragsteller: KIV/UG VI / 6.<br />

Rechte der Behindertenvertretung in der Gewerkschaft<br />

BehindertenvertreterInnen- und auch Gewerkschaftspolitik präsentieren sich für sehr viele<br />

Behinderte als eine nicht transparente Aufgabe. Demokratiemüdigkeit und Politik(erInnen)verdrossenheit<br />

hat verschiedene Ursachen. Der behinderte Mensch besitzt in der Politik weit<br />

weniger Möglichkeiten der Gestaltung und der Kreativitätsentwicklung als in anderen<br />

Bereichen. Die Politik trägt in der Praxis den Idealvorstellungen von Demokratie – die<br />

Behinderte in hohem Maße besitzen – nicht Rechnung, da kaum durchschaubar ist, von wem<br />

welche Entscheidung getroffen werden. Das Interesse an politischen Vorgängen wäre bei den<br />

österreichischen Behinderten zweifelsohne vorhanden, würden die angeführten Umstände bei<br />

einem bedeutenden Teil kein passives Verhalten bewirken.<br />

Seite VI / 39


ANTRÄGE - Kapitel VI<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Organisation und ÖGB-Reform<br />

Die Lösung der Probleme ist nicht allein in Behinderteneinrichtungen und Versprechen der<br />

PolitikerInnen zu finden. Mitbestimmung in allen Lebensbereichen mit Entscheidungen, die<br />

eigene Lebenssituation zu verändern, werden zu einer zentralen Frage. Wenn ein hohes Maß<br />

an Mitbestimmung gesichert ist, werden auch behinderte Menschen politisch-aktiv Denkende<br />

und Handelnde. Nicht nur für politische Parteien, sondern insbesondere für die<br />

Gewerkschaftsbewegung kann das zu einer Überlebensfrage werden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher:<br />

♦ Die Errichtung einer Abteilung in der GdG - LG Wien für die<br />

Organisierung und Vertretung von behinderten Menschen.<br />

♦ Diese Fachabteilung in der GdG - LG Wien soll das Recht auf<br />

Delegierung in alle gewerkschaftlichen Gremien und das Recht<br />

auf Antragstellung auf Dienstellenausschuss-, Hauptgruppen-,<br />

Vorstands- und Konferenz-Ebene haben.<br />

♦ Gemeinsam mit anderen Fachabteilungen in anderen LG der GdG<br />

sollen die BehindertenvertreterInnen in der GdG auch ein<br />

Delegierungsrecht in alle Bundesgremien der GdG haben.<br />

♦ Die GdG - LG Wien soll eine Initiative innerhalb des ÖGB durchführen,<br />

mit dem Ziel, die Behindertenvertrauenspersonen in eigenen Abteilungen<br />

im ÖGB und den Einzelgewerkschaften zu organisieren und ihnen ein<br />

Vertretungs- und Delegierungsrecht in alle ÖGB-Gremien zu ermöglichen.<br />

Antragsteller: KIV/UG VI / 7.<br />

Frauenausschuss<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Direktwahl des Frauenausschusses und<br />

die Verankerung des Frauenausschusses in der Geschäftsordnung der GdG.<br />

Eine Aufwertung von Frauen würde auch die Direktwahl des Frauenauschusses bringen. Damit<br />

ergibt sich ein demokratisch legitimiertes Gremium, in dem die Frauen vertreten sind. Aus<br />

diesem Gremium könnten dann Frauen in die männerdominierten Gremien nachrücken, wenn<br />

ein Mann ausscheidet.<br />

Durch die Wahlauseinandersetzung würden außerdem Frauenthemen in den Vordergrund<br />

rücken. Frauenarbeit, die sich am guten Willen der männlich dominierten Gremien orientiert und<br />

von ihm abhängig ist, ist immer eine schwache. Frauenausschüsse müssen auch in der<br />

Geschäftsordnung verankert werden, da schriftlich festgelegte Rechte mehr Stellenwert haben.<br />

Antragsteller: KUG-Auf VI / 8.<br />

Abschaffung des 13. und 14. Gewerkschaftsbeitrages<br />

Alle Fachgewerkschaften heben nur jährlich 12 Beiträge ein.<br />

Die GdG kassiert 14-mal den Gewerkschaftsbeitrag.<br />

Aus Mitgliederkreisen wird der Wunsch nach Reduzierung auf 12 Gewerkschaftsbeiträge<br />

gefordert. Es stellt sich die Frage, wie lange es sich die Gewerkschaft noch leisten kann,<br />

Forderungen wie diese zu ignorieren.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die Abschaffung des 13. und 14.<br />

Gewerkschaftsbeitrages.<br />

Seite VI / 40


ANTRÄGE - Kapitel VI<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Organisation und ÖGB-Reform<br />

Antragsteller: KUG-Auf VI / 9.<br />

Herabsetzung des Gewerkschaftsbeitrages<br />

Da wir gegenüber anderen Gewerkschaftsorganisationen keine Höchstbemessung haben,<br />

fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG die Reduzierung des Gewerkschaftsbeitrages<br />

von derzeit 1% auf 0,7%.<br />

Antragsteller: GLB VI / 10.<br />

Reform der Gewerkschaft<br />

Die Vorkommnisse der letzten Monate haben gezeigt, wie notwendig eine Reform der<br />

Gewerkschaft ist. Dies kann nur über mehr Mitsprache der Mitglieder, sowie die Stärkung und<br />

Ausweitung der Minderheitsrechte erfolgen.<br />

Urabstimmungen in wichtigen Fragen, Mitgliederbefragungen, offene Diskussionsforen, mehr<br />

Mitwirkungsrechte von BetriebsrätInnen und Personalvertretern/innen, auch wenn sie nicht<br />

Mitglieder der Gewerkschaft sind und Ausweitung der Rechte von Minderheitsfraktionen werden<br />

seit Jahren gefordert und sollten jetzt endlich umgesetzt werden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher:<br />

♦ Urabstimmungen bei allen wesentlichen Entscheidungen.<br />

♦ Minderheitenregelungen auch bei den Freistellungen -<br />

diese sollten nach klaren Richtlinien erfolgen und nicht nach Belieben,<br />

♦ Das Erbringen von Unterstützungsunterschriften bei Wahlen erschwert die<br />

Kandidatur von Minderheitsfraktionen und sind in einer Gewerkschaftsbewegung<br />

undemokratisch, daher sollte dies entfallen.<br />

♦ Bei Wahlen sollte allen Fraktionen die für die Durchführung der Wahl<br />

notwendige freie Zeit gewährt werden.<br />

♦ Keine Doppelfunktionen von SpitzenfunktionärInnen der Gewerkschaft.<br />

♦ Begrenzung des Gesamteinkommens der FunktionärInnen<br />

auf maximal 80% eines Nationalratsabgeordneten.<br />

Antragsteller: GLB VI / 11.<br />

Direktwahl des/der Vorsitzenden und der StellvertreterInnen<br />

Der ÖGB und seine Teilgewerkschaften sind Vereine, in welchen Mitglieder nur bedingt<br />

Mitsprache haben.<br />

Gerade im Bereich des/der Vorsitzenden und seiner/ihrer StellvertreterInnen sollte eine direkte<br />

Mitbestimmung der Mitglieder ermöglicht werden.<br />

Direkt gewählte Vorsitzende hätten wesentlich mehr Autorität und Legitimation bei<br />

Verhandlungen mit den Gesetzgeber oder anderen Körperschaften bzw. Arbeitgebern.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert deshalb eine Direktwahl des/der<br />

Vorsitzenden und seiner/ihrer StellvertreterInnen.<br />

Seite VI / 41


ANTRÄGE - Kapitel VI<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Organisation und ÖGB-Reform<br />

Antragsteller: GLB VI / 12.<br />

Reform der Personalvertretung<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Anpassung des W-PVG an das Bundes-<br />

Personalvertretungsrecht bei Gewährung von Freistellungen bei Wahlen.<br />

Bundes-Personalvertretungsrecht § 32:<br />

„Die Bediensteten dürfen in der Ausübung ihrer Rechte in der Dienststellenversammlung, in der<br />

Wahlwerbung (1) sowie in ihrem aktiven und passiven Wahlrecht zu den Organen der<br />

Personalvertretung nicht beschränkt und wegen Ausübung ihrer Rechte beziehungsweise<br />

Tätigkeiten dienstlich nicht benachteiligt werden.“<br />

Die Gewährung von Freizeit zur Wahlwerbung wird vor allem KandidatInnen von<br />

Wählergruppen zu gewähren sein, die für die Wahl eines Zentralausschusses oder<br />

Fachausschusses kandidieren.<br />

Seite VI / 42


ANTRÄGE - Kapitel VII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Sonstiges<br />

Antragsteller: HG I VII / 1.<br />

Außerschulische Nachmittagsbetreuung<br />

Die Stadt Wien betreibt seit den Nachkriegsjahren Hortgruppen zur Betreuung von<br />

Schulkindern.<br />

Horte bieten hohe Qualität der Betreuung unter Berücksichtigung sozialer Kriterien, breit<br />

gefächerte Freizeitangebote und individuelle Fördermaßnahmen. Durch ganzjährige<br />

Öffnungszeiten und weitgehend konstante Bezugspersonen, sowie bedürfnisorientierte<br />

Räumlichkeiten finden Kinder in unseren Horten eine familienähnliche Atmosphäre vor.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass die Stadt Wien im Sinne ihrer<br />

gesellschaftspolitischen Aufgabe weiterhin Horte anbietet.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG I VII / 2.<br />

Schaffung der Berufsgruppe „Wiener Straßenaufsichtsorgane“<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Anerkennung des Berufsbildes der<br />

Parkraumüberwachungsgruppe (PÜG) durch den Magistrat der Stadt Wien, bzw. die<br />

Entwicklung eines Berufsbildes für die Kurzparkzonenüberwachung (Grundlage Berufsbild der<br />

PÜG).<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> und KIV/UG der HG I VII / 3.<br />

Kinderanzahl in Kindergärten der Stadt Wien<br />

Derzeit ist in vielen Gruppen eine erhöhte Kinderanzahl Alltag. Eine qualitativ hochwertige<br />

Arbeit unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder ist dadurch erschwert,<br />

bzw. in manchen Fällen unmöglich.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG die Einhaltung der Kinderanzahl für alle<br />

Kindergruppen, wie sie im Kindertagesheimgesetz 2003 vorgesehen ist.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> und KUG-Auf der HG I VII / 4.<br />

Schaffung eines „Internen Arbeitsmarktservice“<br />

Durch die Verlagerung der Personalagenden in die Abteilungen ist es besonders für<br />

KarenzrückkehrerInnen bzw. Karenzvertretungen, bei Wunsch nach Teilzeittätigkeiten aber<br />

auch für ausgelernte Kräfte kurz nach Lehrabschluss und Versetzungswillige sehr schwierig<br />

einen Arbeitsplatz zu finden.<br />

Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG die Einrichtung einer koordinierenden<br />

Zentralstelle (internes Arbeitsmarktservice) im Sinne der Kollegenschaft, aber auch des<br />

wirtschaftlichen Handelns der Dienstgeberin.<br />

Seite VII / 43


ANTRÄGE - Kapitel VII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Sonstiges<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG VII VII / 5.<br />

Gleichbehandlung bei Ermäßigungen für SeniorInnen<br />

Der Erhalt von Ermäßigungen für SeniorInnen (öffentlicher Verkehr, Eintrittspreise, etc.) wird für<br />

Männer und Frauen im Bezug auf deren Lebensalter unterschiedlich gewährt. Wir als<br />

VertreterInnen dieser Bevölkerungsgruppe finden, dass die Gleichbehandlung hier auch im<br />

umgekehrten Fall funktionieren sollte.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die Gleichbehandlung der<br />

Geschlechter im Bezug auf die Gewährung von Ermäßigungen für SeniorInnen. Das heißt,<br />

Frauen und Männer sollen mit gleichem Lebensalter die jeweilige Vergünstigung in Anspruch<br />

nehmen können.<br />

Antragsteller: KIV/UG VII / 6.<br />

Kontaktfrauen<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass die Kontaktfrauen an den Dienststellen<br />

direkt gewählt werden.<br />

Wenn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wirklich ein Thema sein soll, ist es wichtig, dass<br />

Kontaktfrauen das Vertrauen speziell der weiblichen Bediensteten haben, was nicht immer der<br />

Fall ist, wenn sie von der Dienstgeberin bestimmt werden.<br />

Antragsteller: KIV/UG VII / 7.<br />

Sozialverträglichkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren<br />

Die Auswirkungen von Wiener Landesgesetzen sollen auf solider sozialwissenschaftlicher<br />

Grundlage geprüft werden, damit eine verlässliche Basis für die politische Beurteilung<br />

vorhanden ist. Es ist nicht einzusehen, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen<br />

bei der Rechtssetzung automatisch überprüft werden und die soziale Komponente - in der<br />

Bedeutung für die betroffenen Menschen sowie in einer Gesamtsicht der Gesellschaft - weniger<br />

Relevanz haben soll.<br />

Solch eine Sozialverträglichkeitsprüfung soll die Diskussion über soziale Auswirkungen von<br />

Politik auf eine sachliche Grundlage stellen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher den Wiener Landtag auf:<br />

Das Instrument der erläuternden Bemerkungen zu den Wiener Landesgesetzen ist<br />

dahingehend auszubauen, dass diese - analog zur Untersuchung der wirtschaftlichen und<br />

finanziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens - eine auf sozialwissenschaftlichen<br />

Verfahren gestützte Analyse über die Auswirkung des jeweiligen Gesetzesvorhabens auf die<br />

soziale Lage der betroffenen Bevölkerung, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und<br />

die soziale Situation in einer Gesamtsicht beinhalten.<br />

Seite VII / 44


ANTRÄGE - Kapitel VII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Sonstiges<br />

Antragsteller: KUG-Auf VII / 8.<br />

Umgang mit Aktenvermerken<br />

Derzeit werden Aktenvermerke manchmal ohne Wissen des Betroffenen im Personalakt<br />

abgelegt und oft Jahre später zu dienstrechtlichen Maßnahmen herangezogen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass jeder Aktenvermerk, der im<br />

Personalakt abgelegt wird, dem/der MitarbeiterIn vorher zur Kenntnis gebracht werden muss.<br />

Der/die MitarbeiterIn muss Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten.<br />

Antragsteller: KUG-Auf VII / 9.<br />

Pflegepersonalregelung (PPR) – Berechnung nur 1x monatlich<br />

Die Pflegepersonalregelung (PPR) erfolgt seit 1995 und hat bis dato keinerlei sichtbare<br />

Auswirkung auf den täglichen Bedarf der Pflegepersonen auf den Stationen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass die elektronische Eingabe im<br />

Computer nur mehr 1x monatlich erfolgen soll.<br />

Antragsteller: KUG-Auf VII / 10.<br />

PatientInnenbetreuung<br />

Der schriftlichen Dokumentation von Leistungen wird inzwischen mehr Bedeutung beigemessen<br />

als der erbrachten Leistung an den PatientInnen. Dadurch muss die persönliche Betreuung der<br />

PatientInnen aus Zeitmangel zurückgestellt werden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher eine Überprüfung der derzeitigen<br />

Gesetzeslage und ein eigens medizinisch geschultes Sekretariatspersonal.<br />

Antragsteller: KUG-Auf VII / 11.<br />

Aktiv gegen Linksextremismus<br />

Laut den offiziellen Schätzungen international anerkannter Wissenschafter sind weltweit an die<br />

hundert Millionen Menschen dem Kommunismus zum Opfer gefallen. Trotz dessen<br />

Zusammenbruchs in den früheren Ostblock-Staaten erleben kommunistische Parteien in<br />

diesen, aber auch in EU-Mitgliedsländern einen starken Aufschwung (z. B. fast 20 % bei den<br />

tschechischen Parlamentswahlen im Juni 2002, mehr als 22 % im Oktober 2001 in der<br />

deutschen Hauptstadt Berlin mit anschließender Regierungsbeteiligung und Übernahme des<br />

Vizebürgermeisteramtes).<br />

Dort, wo sich orthodoxe KommunistInnen nicht so gute Chancen ausrechnen, unterwandern sie<br />

manchmal andere Organisationen, z. B. Grün-Parteien. Ihr Ziel ist es vor allem, die Jugend für<br />

sich zu gewinnen.<br />

In Wien, wo man das einzige sowjetische Siegesdenkmal in der Europäischen Union sehen<br />

kann, häuften sich in den letzten Jahren gewalttätige Ausschreitungen der extremen Linken<br />

(z. B. „Opernballdemos“, manche „Donnerstagsdemos“ u. Ä.).<br />

Seite VII / 45


ANTRÄGE - Kapitel VII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Sonstiges<br />

Schon am 11. April 1995 hatten einige Linksextreme versucht, einen Strommasten bei<br />

Ebergassing zu sprengen. Experten bestätigten, dass ein Erfolg dieses Anschlages auf Wien,<br />

vor allem im Bereich der Spitäler, katastrophale Auswirkungen gehabt hätte. Die Zeitschrift<br />

„profil“ listete am 21. April 1997 verschiedene Terroraktionen seit 1986 auf, die einen<br />

Sachschaden von mehreren Millionen Schilling verursachten.<br />

Der Jahresbericht des deutschen Verfassungsschutzes der im Mai 2006 der Öffentlichkeit<br />

präsentiert wurde, zeigte einen deutlichen Anstieg von Gewalt der linksextremen Gruppen.<br />

Auch in Österreich werden diese Tendenzen immer stärker.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher:<br />

♦<br />

♦<br />

♦<br />

♦<br />

♦<br />

♦<br />

die konsequente Ablehnung des Linksextremismus aller DemokratInnen,<br />

ein unmissverständliches Auftreten gegen Verharmlosungen,<br />

die Aufklärung der Jugend über die Verbrechen des Linksextremismus,<br />

die Ächtung von Solidarisierungsaktionen mit kommunistischen Diktaturen<br />

(z. B. Kuba),<br />

die Erteilung einer Absage an Gewalttätigkeit und Intoleranz,<br />

das uneingeschränkte Bekenntnis zu Pluralismus und Parlamentarismus.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der Frauenabteilung VII / 12.<br />

Ausdehnung der Begriffsbestimmungen im Wiener<br />

Gleichbehandlungsgesetz auf „in Ausbildung Stehende“<br />

Im Geltungsbereich § 1 der Allgemeinen Bestimmungen und Begriffsbestimmungen des § 2,<br />

Abs. 2 des Wiener Gleichbehandlungsgesetztes sind Beamte und vertraglich Bedienstete<br />

einschließlich Lehrlinge der Gemeinde Wien bestimmt. Die in Ausbildung stehenden<br />

KollegInnen, studierende KollegInnen und PraktikantInnen im Gesundheitswesen, müssen<br />

gesetzliche Praktika in ihrer Ausbildung absolvieren. Derzeit sind diese angeführten<br />

Personengruppen nicht im Wiener Gleichbehandlungsgesetz verankert, sondern nur im<br />

Bundesgleichbehandlungsgesetz. Eine gezielte Vertretung vor Ort ist für die in Ausbildung<br />

Stehenden daher nicht vorgesehen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die Verankerung der genannten<br />

Personengruppen im Wiener Gleichbehandlungsgesetz.<br />

Antragsteller: Jugendabteilung VII / 13.<br />

„Extremismus“ bedroht unsere Gesellschaft aktueller denn je<br />

Aufgrund von Nachforschungen, Gesprächen mit Mitgliedern, Veranstaltungen usw., kommt die<br />

Jugendabteilung der GdG zum Ergebnis, das uns alle zu sofortigem Handeln bewegen sollte.<br />

Extremistische, zumindest aber populistische Gruppen, Parteien oder Bewegungen, deren<br />

gemeinsame Ideologiemerkmale Gewalt, Rassismus und der Antisemitismus sind, finden mehr<br />

Zulauf denn je und sind eine große Bedrohung für unser demokratisches System, größer als<br />

manchem lieb ist oder in der Vorstellungskraft des Einzelnen liegt.<br />

Seite VII / 46


ANTRÄGE - Kapitel VII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Sonstiges<br />

Diese Gruppierungen nutzen die gesellschaftlichen Missstände und die Orientierungslosigkeit,<br />

um insbesondere Jugendliche zum Rassenhass aufzustacheln, indem sie Hetztiraden auf<br />

ausländische MitbürgerInnen loslassen, um diese zu Sündenböcken zu machen, damit ihre<br />

Gewaltaktionen gerechtfertigt erscheinen.<br />

Die aktuelle Jugendarbeitslosigkeit, die dadurch entstehende Verschärfung der sozialen<br />

Probleme, anhaltende Ungerechtigkeit, Unwissenheit und allgemein das Fehlen sicherer<br />

persönlicher Bezugspunkte und Perspektiven lassen im einzelnen Misstrauen gegenüber dem<br />

"Anderen" oder "Fremden" aufkommen.<br />

Eine aktuelle Studie der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) zum Thema<br />

Rechtsextremis-mus hat ein weiteres trauriges Ergebnis gebracht. Die Zahl der Jugendlichen<br />

Mitglieder mit Vorurteilen und rassistischen Einstellungen hat in den letzten Jahren stark<br />

zugenommen. Dies ist ein Nährboden für viele rechtsextreme Gruppierungen in unserem<br />

Lande.<br />

Die Taktiken dieser Gruppierungen, die nicht einmal vor der Leugnung des Holocaust (was uns<br />

wieder im Jahr 2005 von einigen Politikern gezeigt wurde) und Verlogenheit anderer<br />

Kriegsverbrechen zurückschrecken, stellen eine Bedrohung für die Demokratie und die<br />

Grundrechte jedes Einzelnen dar.<br />

Vorhandene Vorurteile und rassistische Einstellungen werden u. a. durch soziale Probleme<br />

mobilisiert. Eine Politik, die längerfristig präventiv gegen jede Art von Fremdenfeindlichkeit wirkt<br />

und Gefährdungen der Einvernahme von Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen<br />

verhindern soll, muss soziale Sicherheit und Chancen schaffen und Zukunftsperspektiven<br />

bieten.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher ein entschiedenes Auftreten aller<br />

GewerkschaftsfunktionärInnen (egal welchen Alters), von politischen Parteien, von den Medien,<br />

etc. gegen Extremismus und Faschismus (z. B. mehr Seminare und Bildungsangebote zu<br />

diesem Thema, Infomaterial und Folder, Umsetzung in den eigenen Wirkungsbereichen, usw.),<br />

damit die Vergangenheit auch Vergangenheit bleibt.<br />

Seite VII / 47


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG II VIII / 1.<br />

Mehr Personal für hochwertig qualifizierte<br />

Gesundheitseinrichtungen<br />

Das Wiener Gesundheitssystem gilt als eines der besten der Welt und wird von der Wiener<br />

Bevölkerung gerade wegen seiner hohen Qualität sehr geschätzt. Durch ständige<br />

Verbesserungen medizinischer Leistungen sowie der demographischen Entwicklungen steigen<br />

die Patient-Innenzahlen und der Arbeitsaufwand kontinuierlich an. In kürzerer Zeit beziehen die<br />

Patient-Innen mehr Leistung, sie werden älter und dadurch wird die Betreuung und Fürsorge<br />

aufwendiger.<br />

Um diese hochwertige Gesundheitsversorgung nicht zu gefährden, fordert die 16. Wiener<br />

Landeskonferenz der GdG eine faire, zukunftsorientierte Personalberechnung für alle<br />

Berufsgruppen, damit der erhöhten Leistung auch genügend Personal gegenübersteht.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> VIII / 2.<br />

Arbeitsprogramm 2006 - 2010<br />

Gewerkschaftsarbeit - und die daraus resultierenden Forderungen - ist eine lebendige Materie.<br />

Diese Auflistung von Forderungen an die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG ist eine<br />

Momentaufnahme und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Diese Resolution enthält auch „Altforderungen“, zu welchen es seitens der Dienstgeberin<br />

teilweise Zusagen gibt, die Umsetzung jedoch bis zum heutigen Tag nicht erfolgte. Weiters<br />

wurden neue Forderungen aus der täglichen politischen Arbeit entwickelt und formuliert.<br />

Die Reihung der Forderungen ist alphabetisch und entspricht nicht unserer Prioritätenliste.<br />

Abgeltung von Mehrdienstleistungen - Einbeziehung der Bediensteten<br />

Derzeit haben die Bediensteten keine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen<br />

- die alleinige Entscheidung liegt bei der Dienstgeberin. Dieser, für die<br />

Bediensteten unbefriedigende Zustand, sollte dahingehend geändert werden, dass die Art der<br />

Abgeltung einvernehmlich zwischen den Betroffenen entschieden wird.<br />

Alternsgerechte Arbeitsplätze - Maßnahmen für ältere Bedienstete<br />

Nicht erst seit den letzten Pensionsreformen sind alternsgerechte Arbeitsplätze ein Ziel der<br />

GdG/<strong>FSG</strong>, um den Bediensteten eine möglichst lange aktive Beschäftigung zu ermöglichen und<br />

gesund in Pension gehen bzw. in den Ruhestand versetzt werden zu können. Dazu ist ein<br />

Bündel von Maßnahmen notwendig. Neben besoldungsrechtlichen Maßnahmen steht eine<br />

Reihe von Fragen zur Diskussion. Dabei vordringlich sind:<br />

♦ Arbeitsorganisation und Arbeitszeit,<br />

♦ Personalentwicklungskonzepte,<br />

♦ Fragen des Bediensteten(ArbeitnehmerInnen-)schutzes,<br />

♦ Erweiterung von arbeitspsychologischen Einrichtungen,<br />

♦ Längere Erholungsphasen im Alter<br />

(z. B. Einführung einer siebenten Urlaubswoche nach 35 Dienstjahren).<br />

Weiters sollen Bedienstete nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht auf Umschulung in<br />

andere Berufs- bzw. Tätigkeitsfelder haben.<br />

Seite VIII / 49


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Arbeitszeit<br />

Die derzeitigen Arbeitszeitregelungen und der Vormarsch von flexiblen Arbeitszeitmodellen<br />

gehen oft zu Lasten der Bediensteten. Es gibt auch eine Vielzahl von Regelungen, die es<br />

Dienstgeberin und Bediensteten oft unmöglich macht zu vergleichen. Flexibilisierungsmodelle,<br />

die auch seitens der 16. Wiener Landeskonferenz der GdG gefordert und unterstützt werden,<br />

finden nur dann unsere Zustimmung, wenn es zu keinen Einbahnregelungen zu Gunsten der<br />

Dienstgeberin kommt.<br />

♦ Eine generelle Gleitzeitvereinbarung (mit einer Definition zur höchst zulässigen<br />

täglichen Normalarbeitszeit) muss abgeschlossen werden, um die oft überbordende<br />

Flexibilisierung wieder in geordnete Bahnen zu lenken.<br />

♦ Lebbare Teilzeitmodelle für alle Bedienstetenkategorien und Altersgruppen sind zu<br />

schaffen.<br />

♦ Teilzeitbeschäftigte müssen jederzeit auch das Recht auf Rückkehr auf einen<br />

Vollzeitarbeitsplatz haben.<br />

♦ Die Anerkennung der Reisezeit als Arbeitszeit ist anzuerkennen.<br />

♦ Eine generelle Vereinbarung - entsprechend der Privatwirtschaft – ist für jene<br />

Bereiche abzuschließen, die eine elektronische Arbeitszeitaufzeichnung durchführen<br />

bzw. planen.<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Nur durch permanente Aus- und Weiterbildung sind Herausforderungen der Zukunft zu<br />

bewältigen. Deshalb fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG:<br />

♦ Innerhalb der Stadt Wien ist die innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung<br />

verstärkt zu forcieren, wobei auch extern erworbene Zusatzqualifikationen<br />

gleichberechtigt anerkannt werden müssen.<br />

♦ Das weiter auszubauende Bildungssystem der Dienstgeberin soll für alle<br />

Bediensteten einen gleichberechtigten und demokratischen Zugang haben.<br />

Dieses System muss auch die volle Durchlässigkeit - unabhängig von der<br />

Erstausbildung - gewährleisten.<br />

♦ Für zeitintensive, private Aus- und Weiterbildungsprogramme sind Modelle<br />

zu entwickeln, um diese auch während der Dienstzeit besuchen zu können.<br />

So ist z. B. eine „Bildungskarenz“ für Gemeindebedienstete unter Fortzahlung<br />

der Bezüge zu schaffen.<br />

♦ Kosten von Ausbildungen, die von der Dienstgeberin in Postenausschreibungen<br />

verlangt werden bzw. dem laufenden Betrieb nützen, sind von der Dienstgeberin<br />

zu tragen bzw. zu refundieren.<br />

♦ Ausbildungen von FunktionärInnen im Rahmen des Bildungsauftrages der GdG<br />

sind von der Dienstgeberin gleichberechtigt anzuerkennen.<br />

♦ Das bestehende „e-learning-portal“ der GdG und dessen Nutzung darf nicht als<br />

Privatzugriff in der Internetstatistik gewertet werden.<br />

♦ All jene Bedienstete, die für die Aus- und Weiterbildung von KollegInnen, Lehrlingen<br />

und SchülerInnen verantwortlich sind, müssen seitens der Dienstgeberin permanent<br />

zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet werden.<br />

Seite VIII / 50


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Ausgleichszulagenregelung für alle Bedienstetenkategorien<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass für Gemeindebedienstete aller<br />

Schemata - sofern diese eine höherwertige Tätigkeit vertretungsweise ausüben - schon ab dem<br />

ersten Tag der Vertretung eine entsprechende Ausgleichszulage gewährt werden soll. Diese<br />

sollte für einen späteren höherwertigen Posten bzw. eine Beförderung angerechnet werden.<br />

Für Kollektivvertragsbeschäftigte der Wiener Stadtwerke und der Museen der Stadt Wien ist<br />

eine gleich lautende Regelung zu treffen.<br />

Beförderung - Höherer Dienstposten muss Fördergewinn mit sich bringen<br />

Nicht immer ist eine Beförderung mit einem monetären Gewinn verbunden. Oft werden<br />

Förderungen von qualifizierten MitarbeiterInnen mit Hinweis auf den nicht vorhandenen<br />

finanziellen Gewinn abgelehnt. KollegInnen, die bereits ausreichend Dienstjahre geleistet<br />

haben, werden hier benachteiligt. Beförderungen müssen mit einem finanziellen Gewinn<br />

verbunden sein.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, die Förderrichtlinien dahingehend<br />

abzuändern, dass Bediensteten, welchen kein finanzieller Gewinn aus der Beförderung<br />

erwächst, als Anreiz mindestens eine „Förderstufe" zuerkannt wird.<br />

Besoldungsreform 2010<br />

Im Rahmen der Diskussion zur Pensionsreform, bei diversen Verhandlungen über Nebengebühren<br />

und aus vielen Beispielen in der Praxis konnten wir erkennen, dass unser derzeitiges<br />

Besoldungssystem zahlreiche Schwachpunkte aufweist, wie z. B.:<br />

♦ „eingefrorene“ Nebengebühren,<br />

♦ die nicht gelöste Frage der Einreihung von FH-AbsolventInnen,<br />

BakkalaureatsstudentInnen und AbsolventInnen von Universitätslehrgängen,<br />

♦ die nicht stattfindende besoldungsmäßige Differenzierung von HTL-, TGM- und<br />

HAK-AbsolventInnen gegenüber AHS-MaturantInnen,<br />

♦ die in der Praxis kaum vorkommende Durchlässigkeit,<br />

♦ die Nichteinbeziehung der Allgemeinen Dienstzulage in den Grundbezug,<br />

♦ der Konflikt Krankenstand - Beurteilung - Leistungszulage und nicht gelöste<br />

Einreihungsdifferenzen einzelner Berufsgruppen.<br />

Weiters werden Arbeitszeiten an Feiertagen mit einer niedrigen Feiertagsablöse unbefriedigend<br />

abgegolten. Dazu kommt ein zu geringes Senioritätsprinzip für jene, die sich schon mehrere<br />

Jahrzehnte im System befinden, im Gegensatz von zu viel Senioritätsprinzip für jene, die erst<br />

kurz bei der Stadt beschäftigt sind. Weiters ist das Treuegeld in Richtung Abfertigungsäquivalent<br />

und das Jubiläumsgeld den verlängerten Lebensarbeitszeiten anzupassen. Dies und<br />

im Detail noch viel mehr Ungereimtheiten schafft Unzufriedenheit bei den Bediensteten.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert eine umfassende Besoldungsreform ab dem<br />

Jahr 2010. Dies darf jedoch zu keinem Stillstand bei laufenden und anstehenden Verhandlungen<br />

führen und Fragen wie z. B. zu den „eingefrorenen Nebengebühren“ dürfen nicht<br />

tabuisiert werden.<br />

Disziplinarverfahren - Rechtliche Verpflichtung das Verfahren der ersten Instanz<br />

in einer Frist von sechs Monaten abzuwickeln<br />

Einer der Hauptgründe das Disziplinarrecht abzuändern war der Wunsch, Verfahren rascher<br />

abwickeln zu können. In der Praxis wird diesem Wunsch kaum Rechnung getragen. Häufig<br />

dauert es neun, zehn oder auch mehr Monate bis eine Verhandlung abgehalten wird. Die Stadt<br />

Wien leistet sich dabei den Luxus, Bedienstete monatelang, bei gekürzten Bezügen,<br />

suspendiert zu Hause zu lassen und verzichtet auf die Dienstleistung der Betroffenen.<br />

Für die Beschuldigten wird das Warten zur Geduldsfrage und für die in der Abteilung<br />

verbliebenen Bediensteten nimmt die Mehrbelastung ein immer größeres Ausmaß an.<br />

Seite VIII / 51


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher eine neuerliche Reform des<br />

Disziplinarrechts, mit dem Ziel, dass Verfahren der ersten Instanz innerhalb von sechs Monaten<br />

abgeschlossen sein müssen und dass in der Praxis von den bisher geschaffenen neuen<br />

Regelungen Gebrauch gemacht wird.<br />

Familienhospizkarenz - finanzielle Absicherung<br />

Derzeit ist die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz ein Minderheitenprogramm, da eine<br />

finanzielle Absicherung für die Betroffenen fehlt. Diese ohnehin schon schwer belastende<br />

Situation darf keine Frage der Leistbarkeit sein.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, das Gesetz dahingehend abzuändern,<br />

dass Bedienstete die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen auch finanziell<br />

abgesichert sind.<br />

Fürsorgepflicht der Dienstgeberin gegenüber Menschen mit Behinderung<br />

Durch Beruf und Arbeit definiert der Mensch sich selbst und seine Position in der Gesellschaft,<br />

daher haben die berufliche Integration und der gesicherte Verbleib von behinderten Menschen<br />

in der Arbeitswelt besondere Bedeutung.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die weitere Einhaltung und Erfüllung der<br />

Behinderteneinstellungsquote sowie eine Weiterentwicklung der Sonderaktion der Gemeinde<br />

Wien.<br />

Weiters ist Bediensteten in der Sonderaktion der berufliche Aufstieg gleichberechtigt zu<br />

ermöglichen – da dieser Bedienstetengruppe oft der Zugang zu einem systemisierten Dienstposten<br />

einerseits, als auch der berufliche Aufstieg andererseits verwehrt ist. Daher fordert die<br />

16. Wiener Landeskonferenz der GdG mehr Durchlässigkeit sowie eine Änderung der<br />

Rahmenbedingungen, um Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten.<br />

Auch ist sicherzustellen, dass Bediensteten - im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen,<br />

welche sie während des Erwerbslebens erleiden - das Verbleiben in der Arbeitswelt ermöglicht<br />

wird (z. B.: durch Berücksichtigung von gesundheitlichen Einschränkungen bei der<br />

Personalbedarfsberechnung, usw.).<br />

Gesundheitsförderung - Prävention ab dem ersten Arbeitstag<br />

Psychische und physische Faktoren belasten Bedienstete bereits ab dem Eintritt in das<br />

Berufsleben. Gleichzeitig soll bei steigenden Belastungen die Verweildauer im Arbeitsleben<br />

verlängert und daher das tatsächliche Pensionsantrittsalter angehoben werden.<br />

Um diesem Widerspruch aktiv entgegenzutreten, fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der<br />

GdG gesundheitsfördernde Maßnahmen bereits ab dem ersten Tag im Dienst der Stadt Wien,<br />

wie z. B.:<br />

♦ Gesundheitsförderung im MOG mit den MitarbeiterInnen zu besprechen,<br />

♦ gesundheitsfördernde Arbeitszeiten,<br />

♦ Grips statt Muskeln - Nutzung des Erfahrungswissens,<br />

♦ arbeitspsychologische Einrichtungen für alle Bediensteten,<br />

♦ besondere psychologische Betreuung für belastende Berufe,<br />

♦ vollständige Evaluierung psychischer und physischer<br />

Belastungen am Arbeitsplatz,<br />

Seite VIII / 52


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

♦ Berufsschutz erweitern und für gesunde Arbeit bzw. Arbeitsplätze sorgen,<br />

♦ kostenlose Schutzimpfungen für ArbeitnehmerInnen -<br />

entsprechend ihrem Tätigkeitsbereich,<br />

♦ Gesundheitswoche für alle Bediensteten.<br />

Grippeschutzimpfung für PensionistInnen<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass den BeamtInnen des Ruhestandes der<br />

Stadt Wien seitens der Dienstgeberin ermöglicht werden soll, an der jährlich stattfindenden<br />

Grippeschutzimpfung kostenlos teilzunehmen.<br />

Höherwertige Dienstposten -<br />

Nachbesetzung während der Schutzfrist, eines Beschäftigungsverbots<br />

bzw. während der Eltern-Karenz ohne Bekanntmachung bzw. Ausschreibung<br />

Da eine rasche und unbürokratische Nachbesetzung während der oben genannten Fälle<br />

notwendig ist, fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG von einem Bekanntmachungsbzw.<br />

Ausschreibungsverfahren Abstand zu nehmen. Jene KollegInnen, welche den<br />

Vertretungsposten besetzen, sollten ab Beginn der Vertretung (siehe Ausgleichszulagenregelung<br />

für alle Bedienstetenkategorien) die entsprechende Ausgleichszulage erhalten. Zeiten,<br />

die von diesen KollegInnen auf einem höheren Dienstposten verbracht werden, sind auf spätere<br />

mögliche Ausgleichszulagen bzw. Beförderungen anzurechnen.<br />

Höherwertige Dienstposten - Teilzeit<br />

Derzeit sind jene Bediensteten, die sich in einer Ausgleichszulage befinden und beim<br />

Wiedereinstieg nach einer Eltern-Karenz in einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten wollen, von der<br />

Zustimmung der Dienstgeberin abhängig. Immer wieder klagen vor allem Frauen über diese<br />

Ungerechtigkeit.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert das Recht auf Teilzeit nach einer Eltern-<br />

Karenz - auch bei Besetzung von höherwertigen Dienstposten. Das Rückkehrrecht auf den<br />

gleichwertigen Dienstposten darf nicht im Widerspruch zu einer Reduzierung der Arbeitszeit<br />

stehen.<br />

Lehrausbildung - Ausbildung in „neuen Lehrberufen“<br />

Die derzeitige Bundesregierung nimmt ihre Aufgabe, eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu<br />

betreiben, kaum wahr. Seit Jahren ist die Gemeinde Wien vorbildlich in Fragen der Lehrausbildung.<br />

Die Zahl der sich in Ausbildung Befindlichen ist auf konstant hohem Niveau.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass die angebotenen Berufe, in welchen<br />

eine Ausbildung absolviert werden kann, regelmäßig zu evaluieren und durch „neue<br />

Lehrberufe" in zukunftsträchtigen Bereichen zu ergänzen sind. Dadurch sollte es auch möglich<br />

sein, die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze zu erhöhen.<br />

Liberalisierung - Ausgliederung - Privatisierung<br />

Die derzeitigen Liberalisierungstendenzen in der Europäischen Union, die von den jeweiligen<br />

Regierungen der Mitgliedsländer heftig unterstützt werden, widersprechen den Erwartungen der<br />

Bevölkerung. Während die Bevölkerung „mehr" und „bessere" Stadt, mehr und bessere<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen, mehr und bessere Bildungseinrichtungen, mehr und bessere<br />

Gesundheitseinrichtungen, mehr Park&Ride-Anlagen, kürzere Intervalle bei den Wiener Linien,<br />

Absicherung der Wasserversorgung usw. verlangt, fordert die Bundesregierung und die EU<br />

Liberalisierungs- und Privatisierungsschritte von den Kommunen. Der Fortschrittsglaube dieser<br />

konservativen Kräfte reduziert sich in der Erwartungshaltung, dass die Demontage der<br />

Verwaltung, die Reduzierung von Tätigkeitsfeldern der Stadt an sich schon ein Fortschritt wäre,<br />

ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, was denn eigentlich die Kernaufgaben einer<br />

Stadt sein sollten.<br />

Seite VIII / 53


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Wenn der Eindruck erweckt wird, dass es für Kommunen Geschenke gibt, dann sollten wir nicht<br />

vergessen, dass Private nicht aus karitativen Gründen in einen Geschäftsbereich einsteigen,<br />

sondern dass damit oft langfristige Zahlungsverpflichtungen einhergehen. Damit verbunden<br />

werden die Arbeitsbedingungen für die Betroffenen verschlechtert, und qualifizierte<br />

Arbeitsplätze gehen verloren.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, dass die Liberalisierung, Ausgliederung und<br />

Privatisierung von kommunalen Einrichtungen oder Private-Public-Partnership-Modelle<br />

abzulehnen sind. Auch die in Zeiten der Liberalisierung von der Stadt Wien vermehrt<br />

abgeschlossenen atypischen Arbeitsverträge sind abzulehnen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG wird diese neoliberale Irrlehre bekämpfen und bringt<br />

dies überall deutlich zum Ausdruck. Im Gegensatz zum oben genannten neoliberalen Modell<br />

fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, verstärkt auf Insourcing statt Outsourcing von<br />

Leistungen zu setzen, da die Bediensteten der Gemeinde Wien im Vergleich zu privaten<br />

Anbietern Leistungen mit höherer oder zumindest gleichwertiger Qualität erbringen.<br />

Mobbingberatungsstelle<br />

Die tief greifenden organisatorischen und betrieblichen Veränderungsprozesse innerhalb der<br />

Gemeinde Wien führen auch verstärkt zu arbeitsbedingten Belastungen - vor allem auch im<br />

psychologischen Bereich. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, die<br />

„Unternehmenskulturen“ nachhaltig zu verändern. „Fair-Play“ am Arbeitsplatz muss zu einem<br />

erklärten Ziel der Dienstgeberin werden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher die Einrichtung einer unabhängigen<br />

Mobbingberatungsstelle seitens der Dienstgeberin und den Abschluss einer<br />

Mobbingvereinbarung für ein partnerschaftliches „Fair-Play“ am Arbeitsplatz.<br />

Nachbesetzung von Dienstposten<br />

während der Schutzfrist bzw. einem Beschäftigungsverbot<br />

Derzeit erfolgt eine Nachbesetzung während der Schutzfrist bzw. einem Beschäftigungsverbot<br />

nur in wenigen Bereichen. Die Arbeit wird oft von KollegInnen ohne finanzielle Abgeltung<br />

erbracht und ist meistens mit einer Leistungseinschränkung verbunden. Eine effektive, oft<br />

befristete Nachbesetzung erfolgt erst mit Beginn der Eltern-Karenz.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert eine sofortige Nachbesetzung für alle<br />

Bereiche im Falle einer Schutzfrist bzw. eines Beschäftigungsverbots.<br />

Personalvertretungsgesetz (W-PVG)<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz fordert, das Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG)<br />

ständig zu evaluieren und neuen Gegebenheiten anzupassen. Auftretende Probleme im<br />

praktischen Umgang sind zu reparieren. Als Beispiel dafür seien hier nur die Schwierigkeiten<br />

bei der Besetzung von höherwertigen Dienstposten genannt.<br />

Weiters sind die wirtschaftlichen Mitwirkungsrechte und die Rechte der Personalvertretung bei<br />

atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu stärken.<br />

Pflegefreistellung - gemeinsamer Haushalt<br />

Durch das Gesetz ist die gemeinsame Obsorge eines Kindes nach einer Scheidung geregelt.<br />

Dies steht im Widerspruch zur Regelung bei der Pflegefreistellung. Hier wird immer noch der<br />

gemeinsame Haushalt mit dem Kind angeführt.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, diesen gesetzlichen Missstand zu bereinigen<br />

und den Begriff „Pflegefreistellung“ vom Begriff „gemeinsamer Haushalt" zu entkoppeln.<br />

Pflegefreistellung - Eltern/Begleitperson bei stationärem Aufenthalt<br />

Gesellschaftspolitisch wird es von immer größerer Bedeutung, dass „Kinder“ ihre „Eltern“ bei<br />

Akuterkrankungen in häuslichem Umfeld kurzfristig pflegen und betreuen.<br />

Seite VIII / 54


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher eine Ausweitung der Pflegefreistellung<br />

auf zu betreuende Elternteile, auch wenn diese nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.<br />

Weiters fordern wir für Bedienstete, die ihr Kleinkind im Rahmen eines stationären Aufenthaltes<br />

(meist zur psychischen Unterstützung) begleiten, die Anerkennung des stationären Aufenthaltes<br />

als Pflegefreistellung.<br />

Technologieabkommen -<br />

Regelung über die Verwendung personenbezogener Bedienstetendaten<br />

Seit Jahren fordern wir ein Abkommen über den Umgang mit personenbezogenen<br />

Bedienstetendaten. In Arbeitsgruppen mit der Dienstgeberin kam es zu vernünftigen<br />

Annäherungen. Der gemeinsam erarbeitete Vorschlag wurde den Verantwortlichen der Stadt<br />

bereits vorgelegt. Derzeit führt die Stadt - ohne Dialog mit den Beschäftigten - SAP ein und<br />

erweitert die angewendete Software.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert die Verantwortlichen auf, sich ein Beispiel am<br />

Konzern Wiener Stadtwerke zu nehmen und endlich in einen dynamischen Dialog zu treten, um<br />

zu einem Abschluss zu kommen - anstatt das Problem vor sich her zu schieben.<br />

Weiters ist bei der Auswertung von Internetzugriffen von der bisherigen Regelung abzugehen<br />

und das - auch finanziell wesentlich günstigere - Modell des KAV anzuwenden. Bei diesem wird<br />

die Zugriffsmöglichkeit der Bediensteten durch automatische Sperre von definierten<br />

Internetadressen eingeschränkt.<br />

Unterstellung unter die Dienstordnung („Pragmatisierung“)<br />

Derzeit ist die Pragmatisierungsquote rückläufig. Berufsgruppen werden unterschiedlich in der<br />

Frage der Pragmatisierung behandelt. Es darf nicht sein, dass DienststellenleiterInnen unter<br />

Berücksichtigung aller Folgekosten eine eventuelle Unterstellung unter die Dienstordnung<br />

befürworten oder ablehnen sollen, obwohl niemand in der Lage ist, ernsthafte Berechnungen<br />

für die Jahre 2035 und später durchzuführen. Weiters sind MitarbeiterInnen in den<br />

ausgegliederten Bereichen so zu behandeln, als ob die Ausgliederung nie stattgefunden hat.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert Verhandlungen über die weitere Vorgangsweise<br />

zu Fragen der Pragmatisierung.<br />

Vaterschutzmonat<br />

Um eine bessere Vereinbarkeit für Familie und Beruf zu schaffen, ist uns die Umsetzung des<br />

Vaterschutzmonats von großer Bedeutung. Damit soll eine bessere Einbindung der Väter in die<br />

Kindererziehungspflicht gewährleistet werden.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert eine rasche Umsetzung des Vaterschutzmonats.<br />

Verminderung der Abschläge bei Nachtdiensten - Neuregelung - Schwerarbeit<br />

Derzeit gibt es die Regelung, dass bei 40 Nachtdiensten ohne Schlaferlaubnis und 80 Nachtdiensten<br />

mit Schlaferlaubnis pro Kalenderjahr 0,42% „Abschlagsminderung“ berechnet wird.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert, diese Regelung dahingehend zu ergänzen,<br />

dass geleistete Nachtdienste unterhalb der Grenze von 40 bzw. 80 Nachtdiensten aliquot zu<br />

berechnen und zu berücksichtigen sind.<br />

Weiters wird die Dienstgeberin aufgefordert, rasch Verhandlungen aufzunehmen, um die<br />

vorgesehene Stadtsenatsermächtigung zur „Schwerarbeiterregelung“ umzusetzen.<br />

Vordienstzeiten - Anrechnung<br />

Die derzeit gültige Vordienstzeitenanrechnung wird von uns aufgrund der bisherigen<br />

Erfahrungen abgelehnt. Für qualifizierte MitarbeiterInnen mit Berufserfahrung, insbesondere im<br />

Gesundheitsbereich, ist es völlig unattraktiv in den Dienst der Gemeinde Wien zu treten. Die<br />

Stadt beraubt sich daher oft selbst der Möglichkeit, viele interessierte und qualifizierte<br />

KollegInnen einzustellen.<br />

Seite VIII / 55


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, die Vordienstzeitenregelung auf den<br />

Stand vor der 10. Novelle der Dienstordnung zurückzuführen.<br />

Für Kollektivvertragsbeschäftigte der Wiener Stadtwerke und der Museen der Stadt Wien ist<br />

eine gleich lautende Regelung zu treffen.<br />

Zulagenregelung für Lehrlinge im 1. Lehrjahr<br />

Derzeit kommen Lehrlinge der Lehrjahre zwei, drei und vier in den Genuss einer Zulage - die<br />

Lehrlinge des 1. Lehrjahres sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher, dass die Lehrlinge des ersten<br />

Lehrjahres ebenfalls unter diese Zulagenregelung fallen.<br />

Antragsteller: KIV/UG VIII / 3.<br />

Demokratisierung der österreichischen Gewerkschaften<br />

Die österreichischen Gewerkschaften wie auch der Dachverband Österreichischer Gewerkschaftsbund<br />

(ÖGB) stehen angesichts der tief greifenden politischen, moralischen,<br />

organisatorischen und nicht zuletzt finanziellen Krise am Scheideweg. Die Frage der<br />

organisatorischen Reformen ist untrennbar mit der inhaltlichen Frage nach einer umfassenden<br />

Demokratisierung der Gewerkschaftsbewegung verbunden.<br />

Der Begriff Demokratisierung muss mit konkreten Forderungen und mit konkreten Maßnahmen<br />

ausgefüllt werden. Im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit gegenüber den Mitgliedern und<br />

der Bevölkerung muss die Demokratisierung ernsthaft und spürbar die Organisation der GdG<br />

und jene des Österreichischen Gewerkschaftsbundes verändern.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher:<br />

Die klare Trennung von Parteipolitik und Gewerkschaft:<br />

Gewerkschaftliche Spitzenfunktionen und parteipolitische<br />

Mandate in gesetzgebenden Körperschaften müssen unvereinbar sein.<br />

Aus einer Spitzenfunktion in der Gewerkschaft (GewerkschaftspräsidentIn bzw. -vorsitzende,<br />

leitende/r SekretärIn) und einem parteipolitischen Mandat in einer gesetzgebenden<br />

Körperschaft (Parlament, Landtag) oder in einer Regierung ergeben sich Interessenskonflikte<br />

und Glaubwürdigkeitsprobleme. GewerkschafterInnen sollen ihre staatsbürgerlichen Rechte<br />

ohne Einschränkungen wahr nehmen und daher auch Mandate in Parlamenten, Landtagen und<br />

Gemeinderäten annehmen, jedoch nicht die SpitzenrepräsentantInnen der überparteilichen<br />

Gewerkschaften und des überparteilichen Gewerkschaftsbundes.<br />

Gewerkschaftswahlen in allen Gewerkschaften und auch im Dachverband ÖGB - unter<br />

Einbeziehung aller Gewerkschaftsmitglieder, die mit ihrer Mitgliedschaft das passive und<br />

aktive Wahlrecht in der jeweiligen Gewerkschaft und im ÖGB erhalten.<br />

Die Grundlage von demokratischen Wahlen soll ein Listen- und Verhältniswahlrecht sein. Die<br />

Möglichkeit für eine Kandidatur soll für die anerkannten Fraktionen und für Gruppen- und<br />

Namenslisten gegeben sein. Der Zugang zum passiven Wahlrecht soll ohne bürokratische<br />

Schwellen möglich sein: daher keine Unterstützungsunterschriften, garantierte finanzielle Mittel<br />

und Ressourcen für alle Listen, die bei einer Wahl antreten. Gewerkschaftswahlen finden<br />

mindestens alle vier Jahre statt - entweder bzw. so wohl als auch auf betrieblicher Ebene, auf<br />

der Ebene von Wirtschaftsbranchen und Organisationseinheiten in den Gewerkschaften und im<br />

ÖGB und auf zentraler Ebene. Es soll die persönliche Wahl und die Briefwahl möglich sein.<br />

Seite VIII / 56


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Jährliche Landeskonferenzen der Einzelgewerkschaften und des ÖGB<br />

Um eine lebendige und demokratische Gewerkschaftsbewegung aufzubauen, sind jährliche<br />

Konferenzen auf Landesebene zu organisieren. Jährliche Landeskonferenzen geben die<br />

Möglichkeit, dass die Gewerkschaftsbewegung auf soziale und ökonomische Entwicklung<br />

wirkungsvoll reagieren kann und die Gewerkschaften durch eine bessere Mobilisierung und<br />

demokratische Diskussion an Durchsetzungs- und Organisationskraft gewinnen.<br />

Regelmäßige, jährliche Mitgliederkonferenzen<br />

der gewerkschaftlichen Vertrauenspersonen in den Betrieben und Dienststellen<br />

Die gewerkschaftlichen Vertrauenspersonen in den Betrieben und Dienststellen sind die Basis<br />

der Gewerkschaften. Demokratisierung und mehr Verantwortung brauchen auch ein Mehr an<br />

demokratischen Strukturen. Die Gewerkschaftsarbeit und -politik muss wieder an die Basis - an<br />

den Arbeitsplatz gebracht werden.<br />

Die jeweiligen gewachsenen Strukturen von Gewerkschaften sollen demokratisch ausgebaut<br />

werden. Zum Beispiel durch jährliche Konferenzen aller Mitglieder der Dienststellenausschüsse<br />

in den Hauptgruppen und der Personalgruppenausschüsse.<br />

Urabstimmungen bei wichtigen, gewerkschaftspolitischen Entscheidungen<br />

Urabstimmungen der Gewerkschaftsmitglieder (in bestimmten Fragen auch der<br />

BetriebsrätInnen/ PersonalvertreterInnen) bieten nicht nur eine Möglichkeit der demokratischen<br />

Mitbestimmung, sondern bedingen auch einen breiten Diskussions- und Informationsprozess im<br />

Vorfeld, auf Basis dessen erst entsprechende Entscheidungen möglich sind.<br />

Rechenschaftspflicht und verbindliche Berichterstattung<br />

durch die verantwortlichen FunktionärInnen der Gewerkschaft<br />

gegenüber gewerkschaftlichen Gremien und Konferenzen auf jeder Ebene.<br />

Demokratie braucht verbindliche Regeln für die Rechenschaft und Berichterstattung der<br />

gewählten FunktionärInnen der Gewerkschaften und des ÖGB. Konsequenz dieser<br />

Verpflichtung sind auch einfache und durchführbare Regelungen (wie z. B. Gewerkschaftsmitglieder<br />

FunktionärInnen abwählen können) sowie die Verpflichtung, Berichte der<br />

FunktionärInnen allen betroffenen Mitgliedern einfach zugänglich zu machen.<br />

Die Gewerkschaften wie auch der ÖGB erhalten ein demokratisches Statut,<br />

das auch die Mindestvertretungsrechte der Fraktionen, gewählten Gruppen und<br />

Namenslisten sicherstellt - nicht zuletzt, um den einheitlichen ÖGB bewahren zu können.<br />

Die anerkannten Fraktionen sowie die gewählten Gruppen und Namenslisten erhalten durch die<br />

Gewerkschaften und durch den ÖGB eine existenzsichernde finanzielle Absicherung, Zugang<br />

zu den Ressourcen der Gewerkschaften und des ÖGB (anteilsmäßig, aber auf einem<br />

garantierten Mindestniveau) sowie Minderheitenrechte im Zugang zu gewerkschaftlichen<br />

Gremien, die auf Grundlage demokratischer Wahlen gebildet werden.<br />

Rechte und Pflichten von Fraktionen<br />

in den Gewerkschaften und im ÖGB definieren<br />

Da demokratische Wahlen in den Einzelgewerkschaften sowie im ÖGB die Grundlage für die<br />

Besetzung von Gremien und politischen Funktionen sein soll, müssen die Rechte der<br />

Fraktionen in organisatorischer Hinsicht beschränkt werden.<br />

Kleinere Fraktionen und Namenslisten bekommen Kontrollrechte<br />

In allen Kontrolleinrichtungen aller Gewerkschaftsorganisationen stellen Minderheitsfraktionen<br />

und/oder fraktionslose GewerkschafterInnen die Vorsitzenden und die Mehrheit. Bei jeder<br />

Neuwahl wird zumindest ein Drittel der Kontrollmitglieder ausgetauscht.<br />

Seite VIII / 57


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Klare und nachvollziehbare Einkommensregelungen<br />

im ÖGB und in den Einzelgewerkschaften<br />

Glaubwürdige Gewerkschaftspolitik muss auch klare Einkommensregelungen für die SpitzenfunktionärInnen<br />

beinhalten. Spitzengagen, die ein Mehrfaches durchschnittlicher Arbeitnehmer-<br />

Inneneinkommen betragen, Mehrfachbezüge, Mehrfachpensionen etc. sind gerade bei<br />

"ArbeitnehmerInnenvertreterInnen" inakzeptabel und führen zu einer Entfremdung von der<br />

Basis. Daher braucht es Transparenz hinsichtlich der Bezüge von SpitzengewerkschafterInnen<br />

und leitenden SekretärInnen in den Gewerkschaften und im ÖGB, strikte Einkommensobergrenzen<br />

sowie durchsichtige Spesenregelungen. Einkommensregelungen können dabei<br />

von einem prinzipiellen Verbot von Mehrfachbezügen (zum Beispiel welche überhaupt zulässig<br />

sind) mit Einkommensobergrenzen und einer Anrechnung auf das vom ÖGB bezogene<br />

Einkommen beinhalten.<br />

Das ÖGB-Einkommen reduziert sich um das Einkommen aus einer z. B. AK-Funktion.<br />

Beinhaltet in einer Einkommensregelung im ÖGB muss auch die Beseitigung sämtlicher<br />

ungerechtfertigter Pensionsbegünstigungen (zum Beispiel Mehrfachpensionen) für ÖGB-<br />

SpitzenfunktionärInnen sein. Die Einkommen für GewerkschaftsfunktionärInnen sind so zu<br />

gestalten, dass sie für Gewerkschaftsmitglieder akzeptabel und nachvollziehbar sind.<br />

Einkommen der ÖGB-SpitzenfunktionärInnen sind regelmäßig in den Medien der<br />

Gewerkschaften zu veröffentlichen.<br />

Die Einkommensobergrenze der GewerkschafterInnen wird mit netto EUR 4.500 entsprechend<br />

der Forderung der Initiative „Zeichen setzen“ gefordert.<br />

Möglichkeit der Organisation und Selbstvertretung<br />

von atypisch/prekär Beschäftigten, Arbeitslosen, MigrantInnen und anderen<br />

gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den Gewerkschaften organisieren wollen.<br />

Gewerkschaftsmitglieder, die sich auf Grundlage einer bestimmten, besonderen sozialen bzw.<br />

sozioökonomischen Basis, zum Beispiel Gender, MigrantInnen, Arbeitslosigkeit, Menschen mit<br />

besonderen Bedürfnissen, prekärer/atypischer Beschäftigung, SchülerInnen, Studierende und<br />

Lehrlinge in den Gewerkschaften organisieren wollen, müssen von den Gewerkschaften und<br />

vom ÖGB unterstützt und verbindliche organisatorische und demokratische Rechte erhalten. Zu<br />

diesen Rechten zählt insbesondere das Recht auf Delegierung zu allen Gremien und<br />

Konferenzen, das uneingeschränkte Antragsrecht und das Recht auf eigene gewählte<br />

Organisationsstrukturen in den Gewerkschaften und im ÖGB.<br />

Gender Mainstreaming in den Gewerkschaften auf allen Ebenen.<br />

Die spezifischen Anliegen von Frauen in der Arbeitswelt, in der Arbeitslosigkeit und in allen<br />

sozialen Zusammenhängen müssen ihren Niederschlag in den Strukturen der gesamten<br />

Organisation der Gewerkschaften und des ÖGB finden. Gender Mainstreaming auf allen<br />

gewerkschaftlichen Ebenen heißt für uns nicht nur spezifische Problemlagen von Frauen in der<br />

Arbeitswelt und in der Gesellschaft sichtbar zu machen, zu thematisieren und entsprechende<br />

Lösungen zu finden, sondern auch die stärkere Verankerung von Frauen in Gewerkschaftsgremien<br />

und Spitzenfunktionen.<br />

In diesem Sinne bekennen wir uns klar zu Frauenquoten (zum Beispiel entsprechend der<br />

Anzahl weiblicher Gewerkschaftsmitglieder) in gewerkschaftlichen Spitzengremien (zum<br />

Beispiel Vorstände, Präsidien, Konferenzen) und zur organisatorischen und finanziellen<br />

Stärkung von Frauenstrukturen und -projekten in den Gewerkschaften.<br />

Seite VIII / 58


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Antragsteller: FCG VIII / 4.<br />

Fair ändern – Mitgestalten in der kommunalen Verwaltung<br />

Städtische Verwaltungen stehen heute verschiedensten Herausforderungen wie Globalisierung,<br />

Digitalisierung der Arbeitswelt, Individualisierung, geänderten Rollen- und Familienbildern sowie<br />

einer immer stärker werdenden demographischen Schere gegenüber.<br />

Um diesen neuen Herausforderungen gerecht zu werden, geht die Stadt Wien seit einigen<br />

Jahren den Weg der Verwaltungsmodernisierung. Die Umstrukturierungen verlangen den<br />

Bediensteten erhöhte Flexibilität, Kreativität und Einsatzbereitschaft ab. Die Wiener<br />

Gemeindebediensteten haben bisher schon gezeigt: Sie sind bereit, ihren Beitrag für die<br />

Modernisierung ihrer Arbeit zu leisten.<br />

Diese Modernisierung kann ausschließlich im partnerschaftlichen Dialog mit dem Bediensteten<br />

erfolgen. Partnerschaftliche Modernisierung setzt eine Kultur des Vertrauens voraus. Durch<br />

Vertrauen entsteht ein Ansporn zur Übernahme von Verantwortung. Partnerschaftliche<br />

Modernisierung setzt auch die Anerkennung von Engagement, Kreativität und Kompetenz<br />

voraus. In vielen Fällen hat sich an der Haltung der Dienstgeberin (vieler Vorgesetzter)<br />

gegenüber ihren MitarbeiterInnen noch wenig verändert:<br />

♦ Nach wie vor existieren Beurteilungssysteme, die ausschließlich der subjektiven<br />

Einschätzung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin durch den Vorgesetzten/die<br />

Vorgesetzte unterworfen sind.<br />

♦ Eine von Misstrauen geprägte Behördenkultur hat zu einem Umgang miteinander<br />

geführt, der Menschen in psychische Nöte treibt und gesundheitliche Probleme<br />

schafft (Mobbing, Burn out-Syndrome und Stresskrankheiten). Immer wieder gibt es<br />

Fälle, in denen sich Bedienstete mit derartigen Beschwerden mit<br />

Kündigungsandrohung, ständigen Vorladungen zum Amtsarzt und dem Vorwurf der<br />

Unwilligkeit bzw. Faulheit konfrontiert sehen.<br />

♦ Chancen auf verstärkte Motivation am Arbeitsplatz werden durch starre und<br />

leistungsfeindliche Besoldungssysteme, die längst nicht mehr dem Verhältnis von<br />

Anforderung und Qualifikation entsprechen, rasch zunichte gemacht.<br />

♦ Technische Innovationen werden gefördert, da sie Gewinn versprechen, soziale<br />

Innovationen scheinen unmöglich und ritualisierte Verwaltungsabläufe werden als<br />

konstante „Naturgesetze“ betrachtet. Dabei werden neue Ideen, Individualität und<br />

Kreativität oft als „Besserwisserei“ oder „Querulantentum“ verdächtigt oder in das<br />

Reich der Utopien abgeschoben.<br />

♦ Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die es in Österreich gibt,<br />

werden nur sehr unverbindlich im Bereich des Magistrates umgesetzt. Leider ist es<br />

bis heute noch nicht zu einer Durchleuchtung des gesamten Bereichs gekommen,<br />

um die Familienfreundlichkeit der Gemeinde Wien für ihre ArbeitnehmerInnen<br />

festzustellen.<br />

♦ Unter uns gibt es mehrere tausend Aushilfs- und Saisonbedienstete, die nur auf<br />

jeweils zehn Monate angestellt werden und dann mindestens 60 Tage auf einen<br />

neuen Vertrag warten müssen – und das oft schon 10 Jahre lang oder mehr. Ist<br />

diese Situation in manchen Bereichen durchaus nützlich, so werden in vielen<br />

anderen Fällen mittels zeitlich befristeter Verträge nur notwendige feste<br />

Anstellungen umgangen.<br />

♦ Mittlerweile gibt es in Wien fünf Landesgesetze für zugewiesenes Personal, das in<br />

ausgegliederten Bereichen den Dienst versehen muss. Dies führt oft zu starken<br />

Ungerechtigkeiten an ein und derselben Dienststelle, was natürlich auch dem<br />

internen Klima abträglich ist.<br />

Seite VIII / 59


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

♦ Lebenslanges Lernen ist auch im Gemeindedienst zu einer absoluten Notwendigkeit<br />

geworden. Die Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung der Bediensteten hängen<br />

aber oft von der Willkür unmittelbarer Vorgesetzter ab.<br />

In den letzten Jahren wurden im Zuge der Verwaltungsmodernisierung neue Managementmethoden<br />

eingeführt, ungeheure Investitionen in EDV-gestützte Steuerungs- und<br />

Kommunikationssysteme getätigt und sehr viel Geld für externe BeraterInnen ausgegeben.<br />

Maß nehmend am einzelnen Menschen und seiner untrennbaren Würde fordern wir dem<br />

gegenüber von unserer Dienstgeberin die konsequente Umsetzung von Maßnahmen, die eine<br />

Kultur des Vertrauens stärken sowie Engagement, Kompetenz und Kreativität – Grundlage<br />

jeder partnerschaftlichen Modernisierung – fördern.<br />

Konkret treten wir dafür ein, die nachstehend beispielhaft angeführten Schwerpunktthemen in<br />

der kommenden Periode der GdG-Wien intensiv einzufordern bzw. rasch umzusetzen:<br />

Besoldungs- und Pensionsrecht<br />

Von den MitarbeiterInnen der Stadt Wien werden immer höhere Qualität und immer mehr<br />

Kompetenz eingefordert. Im Zuge der geplanten Besoldungsreform 2009 gilt es, rechtzeitig die<br />

Weichen für eine faire Entlohnung zu stellen, die höhere Belastung am Arbeitsplatz,<br />

Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen, aber auch objektiv vorhandene Beeinträchtigungen<br />

ausreichend zu berücksichtigen. Unter dem Aspekt höherer Gerechtigkeit bedarf<br />

es außerdem einiger Nachbesserungen im geltenden Pensionsrecht. Die 16. Wiener<br />

Landeskonferenz der GdG fordert daher:<br />

♦ Die Berücksichtigung geänderter Qualifikationserfordernisse und -ansprüche, wie<br />

sie etwa in Pflegeberufen und im technischen oder pädagogischen Bereich<br />

auftreten, bei der Einstufung und Besoldung.<br />

♦ Keine Minderung der Bezüge durch Pflegefreistellung, Sonderurlaube für<br />

begünstigte Behinderte und Arbeitsunfälle.<br />

♦ Das Aufbrechen starrer Besoldungssysteme durch marktgerechte Entlohnung für<br />

Management- und Spezialaufgaben (z. B. Führungskräfte, Personal- und<br />

OrganisationsentwicklerInnen, Software-SpezialistInnen usw.).<br />

♦ Ordentliche arbeits- und besoldungsrechtliche Absicherung auch „atypischer“<br />

Beschäftigungsmodelle wie Saisoniers usw.<br />

♦ Inflationsausgleich und gerechter Anteil am Wirtschaftswachstum für unsere<br />

PensionistInnen.<br />

Gleichstellungspolitik und Gender Mainstreaming<br />

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen<br />

Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu<br />

berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Nicht jeder bzw. jedem das<br />

Gleiche, sondern jeder das Ihre und jedem das Seine muss das Leitprinzip aller Überlegungen<br />

in diesem Bereich sein. Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG:<br />

♦ Die Einführung einer Pauschale für gravide Kolleginnen in jenen Berufen<br />

(Bereichen), in denen durch Schwangerschaft hohe finanzielle Einbußen (etwa<br />

durch den Wegfall von Nacht- oder Wochenenddiensten, Überstundenpauschalen,<br />

etc.) entstehen.<br />

♦ Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Möglichkeit, neue flexiblere<br />

und individuelle Arbeitszeitplanung im Sinne der KollegInnen anzubieten und zu<br />

vereinbaren.<br />

♦ Gezielte Förderung „untypischer“ Berufswahl im Bereich der Stadt Wien.<br />

Seite VIII / 60


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Gesundheitsförderung und Alternsgerechte Arbeitswelt<br />

Wir begrüßen das Vorgehen der Dienstgeberin, durch Maßnahmen - wie etwa ein Rauchverbot<br />

in Amtsgebäuden - die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden der MitarbeiterInnen zu<br />

fördern. Da diese Schritte jedoch manchmal unbefriedigend (z. B. Verlagerung des Rauchens<br />

auf die Straße) und andererseits nicht flächendeckend sind, sowie zu sehr auf Zwang statt auf<br />

Anreiz setzen, fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG:<br />

♦ Die Förderung der Rauchentwöhnung durch die Dienstgeberin<br />

(Übernahme der Kosten von Nikotinsubstitutionstherapie für nikotinabhängige<br />

MitarbeiterInnen bei bestehender Weisung zur Rauchkarenz am Arbeitsplatz).<br />

♦ Fitnesscheck an allen Dienststellen.<br />

♦ Ermäßigte Eintritte in Fitness-Center für alle MitarbeiterInnen.<br />

♦ Gewährleistung gesunder Arbeitsplätze durch ergonomisch geeignete Arbeitsmittel.<br />

♦ Beratungs- und Hilfemöglichkeiten für diejenigen die – aus welchem Grund auch<br />

immer – ernsthafte psychische Probleme am Arbeitsplatz haben, insbesondere bei<br />

Burn out und Mobbing<br />

Da der überwiegende Teil der Gemeindebediensteten auf Grund der Pensionsreform länger<br />

wird arbeiten müssen, sind alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, die erfüllende und<br />

motivierende Arbeitsverhältnisse garantieren. Jedes Alter hat seine spezifischen Bedürfnisse,<br />

ob Zeitbedarf für Kinder, der Wunsch nach beruflicher oder privater Weiterbildung oder erhöhter<br />

Ruhebedarf. Im Interesse der KollegInnen fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG:<br />

♦ Die Forcierung flexibler Arbeitszeitmodelle mit Hilfe finanzieller Anreize (derzeit ist<br />

es fast immer so, dass höhere Flexibilität mit finanziellen Verlusten verbunden ist).<br />

♦ Mitarbeiterorientierung statt hyperbürokratischer Personalverwaltung –<br />

Zielvereinbarungen sollen Direktiven und Weisungen ersetzen.<br />

♦ Etablierung einer Vertrauenskultur an Stelle der Misstrauenskultur – Ende der<br />

ständigen Verschärfung der Auslegung von Dienstnehmerpflichten und Abbau<br />

absurder Kontrollbegehren.<br />

♦ Schutz der Privatsphäre – die Einführung neuer Kommunikationstechnologien und<br />

Steuerungsprogramme darf nicht zu einer „Gläsernheit“ der MitarbeiterInnen führen.<br />

♦ Förderung der Weiterqualifizierung (auch der Möglichkeit zweiter Bildungswege) im<br />

Dienstverhältnis, um auch Spätberufenen neue Berufsfelder zu erschließen;<br />

lebenslanges Lernen darf nicht nur angeregt, sondern muss auch angeboten<br />

werden.<br />

♦ Anerkennung und Weitergabe der Kompetenz und Erfahrung älterer<br />

ArbeitnehmerInnen durch Erprobung Generationen-übergreifender Teammodelle.<br />

♦ Möglichkeit eines fließenden Übergangs vom Erwerbs- ins Pensionsleben<br />

(Altersteilzeitmodelle).<br />

Gewerkschaftsreform<br />

Die bevorstehende Reformarbeit im ÖGB ist mit allen zur Verfügung stehenden Ressourcen der<br />

GdG-Wien zu unterstützen. Auch für unsere Gewerkschaft – und insbesondere unsere<br />

Landesgruppe – sind geeignete Formen der Beteiligung der Mitglieder für den notwendigen<br />

Reformdialog zu organisieren. Alibihandlungen und übereilte „Schein“-Lösungen sind<br />

nachhaltig zurückzuweisen.<br />

Seite VIII / 61


ANTRÄGE - Kapitel VIII<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Resolutionen<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der Frauenabteilung VIII / 5.<br />

Alkohol am Arbeitplatz<br />

Laut dem „Fonds Gesundes Österreich" haben schon 11-jährige Kontakt zu Alkohol, zehn<br />

Prozent der 13-Jährigen schon mehr als vierzig Mal. Ernüchternd, wenn man bedenkt, dass der<br />

öffentliche Konsum von Alkohol erst ab 16 erlaubt ist und in fast allen Bundesländern auch der<br />

Verkauf an unter 16 Jährige untersagt ist.<br />

50% der Wiener Lehrlinge gaben an, dass sie mehr als 3-mal pro Woche Alkohol konsumieren.<br />

Diese Befragung, die in den statistischen Mitteilungen zur Gesundheit in Wien 2001/1<br />

„Gesundheit von Lehrlingen“ von der Wiener Gebietskrankenkasse erhoben wurde, war<br />

allerdings noch in Zeiten bevor die Alkopops ihren Siegeszug - vor allem bei den weiblichen<br />

Jugendlichen - antraten.<br />

Bei Alkopops schmeckt man den Alkohol nicht heraus und kann somit die Trinkmenge kaum<br />

kontrollieren. Der Alkohol gelangt auch durch die hohe Zuckermenge und die Kohlensäure<br />

schneller ins Blut – der Rausch kommt plötzlich und häufig unbemerkt. Bei frühem Einstieg in<br />

den Alkoholkonsum (eben durch Alkopops begünstigt) und bei erhöhter Frequenz des Konsums<br />

(durch die leichte Trinkbarkeit von Alkopops) ist auch die Suchtgefahr erhöht.<br />

Berichte von Lehrlingen sagen, dass auch am Arbeitsplatz um „dazu zu gehören“ durchaus<br />

immer wieder alkoholische Getränke konsumiert werden. Dabei handelt es sich jedoch meist<br />

nicht um Alkopops, sondern eher um das „Bier zur Jause“.<br />

Daher denken wir, dass eine Kampagne gegen den Konsum von Alkohol nur in Kooperation<br />

zwischen Dienstgeberin, der Gewerkschaft und den Berufsschulen zum Erfolg führen kann.<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert daher:<br />

♦ Gemeinsame Kampagnen zwischen Dienstgeberin und DienstnehmerInnenvertretung,<br />

dass „Alkohol am Arbeitsplatz kein Kavaliersdelikt“ ist.<br />

♦ Nutzen der Möglichkeiten, die die Berufsschulen, aber auch die Jugendorganisationen<br />

der Gewerkschaften bieten - Projekte, Ideenwettbewerbe und<br />

positive Belohnung von Modellen.<br />

♦ VertreterInnen der Wirtschaft müssen in die Verantwortung genommen werden,<br />

um den Verkauf von Alkopops an unter 16 Jährige zu erschweren.<br />

♦ „Weißliste“ von Betrieben, die mit Projekten vorstellig werden.<br />

♦ Miteinander von Berufsschule und Lehrbetrieb.<br />

Seite VIII / 62


ANTRÄGE<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Beilage<br />

In dieser Beilage finden sich neuerlich eingebrachte <strong>Anträge</strong>,<br />

die bereits bei Wiener Landeskonferenzen oder bei Gewerkschaftstagen<br />

der GdG angenommen bzw. den zuständigen<br />

Gremien zugewiesen wurden und bis zu deren Umsetzung<br />

weiterhin Gültigkeit haben.<br />

Kapitel I – Besoldung und Nebengebühren<br />

Antragsteller: KUG-Auf<br />

Infektions- und Gefahrenzulage für Bedienstete<br />

mit mittel- und unmittelbarem PatientInnenkontakt<br />

Antragsteller: KUG-Auf<br />

Finanzielle Abgeltung für Sonderausbildung<br />

Antragsteller: KUG-Auf<br />

Überstellung der OP-GehilfInnen in das K5-Schema<br />

Antragsteller: KUG-Auf<br />

Überstellung der PflegehelferInnen in das K5-Schema<br />

Antragsteller: KUG-Auf<br />

Kostenübernahme für Reinigung und Instandhaltung<br />

von Uniformen und Dienstbekleidung<br />

Kapitel II – Dienst- und Pensionsrecht<br />

Antragsteller: KIV/UG<br />

Keine Bestrafung von kranken MitarbeiterInnen / Dienstbeschreibung – Krankenstand<br />

Antragsteller: KIV/UG<br />

Unterstellung unter die Dienstordnung (Pragmatisierung)<br />

Antragsteller: KUG-Auf<br />

Anerkennung des Dienstunfalles per Bescheid<br />

Kapitel III – Arbeitszeit und Humanisierung<br />

Antragsteller: KIV/UG<br />

Flexibilisierung der Arbeitszeit<br />

Antragsteller: KUG-Auf<br />

Berufsschutz für PflegehelferInnen und Sanitätshilfsdienste<br />

Beilage / 63


ANTRÄGE<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Beilage<br />

Kapitel V – Dienstposten, Privatisierung - Ausgliederung<br />

Antragsteller: KIV/UG<br />

Ausgliederung / Auslagerung<br />

Antragsteller: KUG-Auf<br />

Mehr Leitstellenkräfte sowie die rasche Nachbesetzung frei werdender Stellen<br />

Antragsteller: GLB<br />

Weitere Ausgliederung und Privatisierung verhindern<br />

Kapitel VI – Organisation und ÖGB-Reform<br />

Antragsteller: KIV/UG<br />

Änderung des W-PVG<br />

Antragsteller: KIV/UG<br />

Für eine stärkere Beteiligung von Frauen in der GdG<br />

Antragsteller: KIV/UG<br />

Technologieabkommen<br />

Kapitel VII – Sonstiges<br />

Antragsteller: KIV/UG<br />

Einheitliches Arbeits- und Sozialrecht<br />

Beilage / 64

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!