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Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden, Ausgabe 2008

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II<br />

Begriffe und Regelungen<br />

Nach e<strong>in</strong>er neueren Untersuchung im Rahmen des K<strong>in</strong>der- und Jugend-<br />

Survey des Umweltbundesamtes 2007 halten sich K<strong>in</strong>der im Alter von<br />

3–14 Jahren im W<strong>in</strong>ter rund 90 % des Tages <strong>in</strong> Innenräumen auf. Auch im<br />

Sommer verbr<strong>in</strong>gen Heranwachsende e<strong>in</strong>en Teil des Tages <strong>in</strong> geschlossenen<br />

Räumen. Innenräume s<strong>in</strong>d dabei <strong>die</strong> Wohnung, <strong>die</strong> Schule, K<strong>in</strong>dergärten,<br />

Theater, K<strong>in</strong>os, Bibliotheken, Sporthallen, Kaufhäuser, Diskotheken und<br />

Verkehrsmittel. Aus hygienischer Sicht ist daher <strong>die</strong> Untersuchung und<br />

Verm<strong>in</strong>derung von Innenraumluftverunre<strong>in</strong>igungen von zentraler Bedeutung<br />

<strong>für</strong> das Wohlbef<strong>in</strong>den und <strong>die</strong> Gesundheit.<br />

E<strong>in</strong>e Schadstoffbelastung <strong>in</strong> der Luft e<strong>in</strong>es Klassenraumes ist grundsätzlich so zu<br />

behandeln und zu bewerten wie e<strong>in</strong>e Schadstoffbelastung zu Hause. Arbeitsplatzvorschriften,<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> e<strong>in</strong>zelne Bereiche der Schule (Werkstätten etc.) gelten, stehen<br />

dem nicht entgegen. Grenzwerte <strong>für</strong> Luftverunre<strong>in</strong>igungen, wie sie an produktionstechnisch<br />

belasteten Arbeitsplätzen gelten, s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> Schul<strong>in</strong>nenräume nicht<br />

heranzuziehen.<br />

Von der Ad-hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-<br />

Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder (AOLG) werden <strong>für</strong> e<strong>in</strong>zelne<br />

Stoffe Innenraumluft-Richtwerte auf der Grundlage e<strong>in</strong>es 1996 veröffentlichten<br />

Basisschemas (vgl. Abschnitt B-2) erarbeitet. Danach werden <strong>für</strong> Innenraumluftschadstoffe<br />

<strong>in</strong> der Regel zwei Richtwerte festgelegt. Richtwert II<br />

(RW II) wird hygienisch-toxikologisch unter Berücksichtigung auch empf<strong>in</strong>dlich<br />

reagierender Personengruppen sowie von K<strong>in</strong>dern abgeleitet und stellt<br />

<strong>die</strong> Konzentration e<strong>in</strong>es Stoffes dar, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten<br />

unverzüglich Handlungsbedarf besteht, da <strong>die</strong>se Konzentration geeignet ist,<br />

<strong>in</strong>sbesondere <strong>für</strong> empf<strong>in</strong>dlich reagierende Personen bei Daueraufenthalt<br />

<strong>in</strong> den Räumen <strong>die</strong> Gesundheit zu gefährden. Der Handlungsbedarf ist als<br />

unverzüglicher Prüfbedarf zu verstehen, z. B. im H<strong>in</strong>blick auf Sanierungsentscheidungen<br />

zur Verr<strong>in</strong>gerung der Exposition. Richtwert I (RW I) wird<br />

unter Berücksichtigung e<strong>in</strong>es konventionell festgelegten Sicherheitsfaktors<br />

(<strong>in</strong> der Regel von 10) aus RW II errechnet und kann als Sanierungszielwert<br />

<strong>die</strong>nen. Bei Unterschreiten von RW I ist im Rahmen e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelstoffbetrachtung<br />

nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger<br />

Exposition gegenüber dem betreffenden Stoff ke<strong>in</strong>e gesundheitliche Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

zu erwarten. Aus Vorsorgegründen besteht auch im Bereich<br />

zwischen RW I und RW II Handlungsbedarf, etwa zu verstärktem Lüften.<br />

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