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Anträgen - FSG

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1. Gewerkschaftstag GdG-KMSfB – 27. bis 29. September 2011<br />

ANTRÄGE – Kapitel I<br />

Besoldung, Dienst- und Pensionsrecht<br />

Arbeitsrecht, Pensionskasse<br />

Lohn- und Gehaltsabschlüssen, unter Berücksichtigung von Inflation und Wirtschaftswachstum,<br />

zu erreichen sein.<br />

Neben dem Grundgehalt sind alle anderen Lohnbestandteile zu erhöhen. Dazu zählen insbesondere<br />

alle Nebengebühren und Zulagen sowie Dienstzulagen. Ausnahmen von Erhöhungen<br />

wie z.B. die Kinderzulage, müssen der Vergangenheit angehören.<br />

Besonderes Augenmerk wird seitens der GdG-KMSfB der Ausbildung von Jugendlichen gewidmet.<br />

Es geht uns hier um gerechtes Einkommen während der Ausbildungs- und Praktikumszeiten.<br />

So sollen eventuelle Internatskosten von BerufsschülerInnen von den jeweiligen DienstgeberInnen<br />

bezahlt werden. In den Förderungsrichtlinien vom Förderausschuss des Bundes-<br />

Berufsausbildungsbeirats ist festgesetzt, dass ein Unternehmen bei Bestehen der Lehrabschlussprüfung<br />

durch ihre Lehrlinge mit 250 Euro bei Auszeichnungen und 200 Euro bei gutem<br />

Erfolg pro Lehrling gefördert wird. In manchen Fällen geben die Unternehmen vorbildlicher Weise<br />

diese Förderung direkt an die Lehrlinge weiter. Um diese Gegebenheiten allen Lehrlingen zu<br />

ermöglichen, soll dies im Kollektivvertrag oder in der Vertragsbedienstetenordnung verankert<br />

werden.<br />

Um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, müssen die Städte und Gemeinden zu ihrer Rolle<br />

als größte/r JugendausbildnerIn stehen und den jungen Menschen weiterhin die Möglichkeit zu<br />

einer sicheren und qualitätsvollen Ausbildung geben. Verschiedenste Lehrberufe und diverse<br />

sekundäre bzw. tertiäre Ausbildungen sollen den nachfolgenden Generationen auch in Zukunft<br />

Sicherheit bieten und Perspektiven ermöglichen.<br />

Der Anspruch auf Pflegefreistellung (bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes) ist innerhalb eines<br />

Arbeitsjahres mit dem Höchstausmaß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (1 Woche)<br />

begrenzt. Eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche kann nur dann beansprucht werden, wenn<br />

ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten<br />

hat, pflegebedürftig erkrankt ist.<br />

Für Eltern und Kinder ist der Schulbeginn eine besondere Herausforderung. Zur besseren Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf, sollte für den erstmaligen Schulbeginn eines Kindes eine bezahlte<br />

Freistellung in der Dauer von einer Woche möglich sein.<br />

Der Erholungsurlaub wird derzeit ab dem 3. Tag der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß<br />

angerechnet.<br />

Der 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB fordert daher<br />

• höhere Einstiegsgehälter<br />

• daraus resultierend neue Gehaltstabellen inklusive Einstufungsrichtlinien für alle Bereiche<br />

• Einrechnung aller ständigen Zulagen und Nebengebühren in diese neuen Gehaltstabellen<br />

• die Durchlässigkeit der Dienstklassen<br />

• die Besoldungsreform soll Funktionen berücksichtigen und kein reines Ausbildungsschema<br />

bleiben<br />

Kapitel I /<br />

8 / Kapitel I

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