Anträgen - FSG
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1. Gewerkschaftstag GdG-KMSfB – 27. bis 29. September 2011<br />
ANTRÄGE – Kapitel I<br />
Besoldung, Dienst- und Pensionsrecht<br />
Arbeitsrecht, Pensionskasse<br />
Lohn- und Gehaltsabschlüssen, unter Berücksichtigung von Inflation und Wirtschaftswachstum,<br />
zu erreichen sein.<br />
Neben dem Grundgehalt sind alle anderen Lohnbestandteile zu erhöhen. Dazu zählen insbesondere<br />
alle Nebengebühren und Zulagen sowie Dienstzulagen. Ausnahmen von Erhöhungen<br />
wie z.B. die Kinderzulage, müssen der Vergangenheit angehören.<br />
Besonderes Augenmerk wird seitens der GdG-KMSfB der Ausbildung von Jugendlichen gewidmet.<br />
Es geht uns hier um gerechtes Einkommen während der Ausbildungs- und Praktikumszeiten.<br />
So sollen eventuelle Internatskosten von BerufsschülerInnen von den jeweiligen DienstgeberInnen<br />
bezahlt werden. In den Förderungsrichtlinien vom Förderausschuss des Bundes-<br />
Berufsausbildungsbeirats ist festgesetzt, dass ein Unternehmen bei Bestehen der Lehrabschlussprüfung<br />
durch ihre Lehrlinge mit 250 Euro bei Auszeichnungen und 200 Euro bei gutem<br />
Erfolg pro Lehrling gefördert wird. In manchen Fällen geben die Unternehmen vorbildlicher Weise<br />
diese Förderung direkt an die Lehrlinge weiter. Um diese Gegebenheiten allen Lehrlingen zu<br />
ermöglichen, soll dies im Kollektivvertrag oder in der Vertragsbedienstetenordnung verankert<br />
werden.<br />
Um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, müssen die Städte und Gemeinden zu ihrer Rolle<br />
als größte/r JugendausbildnerIn stehen und den jungen Menschen weiterhin die Möglichkeit zu<br />
einer sicheren und qualitätsvollen Ausbildung geben. Verschiedenste Lehrberufe und diverse<br />
sekundäre bzw. tertiäre Ausbildungen sollen den nachfolgenden Generationen auch in Zukunft<br />
Sicherheit bieten und Perspektiven ermöglichen.<br />
Der Anspruch auf Pflegefreistellung (bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes) ist innerhalb eines<br />
Arbeitsjahres mit dem Höchstausmaß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (1 Woche)<br />
begrenzt. Eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche kann nur dann beansprucht werden, wenn<br />
ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten<br />
hat, pflegebedürftig erkrankt ist.<br />
Für Eltern und Kinder ist der Schulbeginn eine besondere Herausforderung. Zur besseren Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf, sollte für den erstmaligen Schulbeginn eines Kindes eine bezahlte<br />
Freistellung in der Dauer von einer Woche möglich sein.<br />
Der Erholungsurlaub wird derzeit ab dem 3. Tag der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß<br />
angerechnet.<br />
Der 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB fordert daher<br />
• höhere Einstiegsgehälter<br />
• daraus resultierend neue Gehaltstabellen inklusive Einstufungsrichtlinien für alle Bereiche<br />
• Einrechnung aller ständigen Zulagen und Nebengebühren in diese neuen Gehaltstabellen<br />
• die Durchlässigkeit der Dienstklassen<br />
• die Besoldungsreform soll Funktionen berücksichtigen und kein reines Ausbildungsschema<br />
bleiben<br />
Kapitel I /<br />
8 / Kapitel I