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Anträgen - FSG

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1. Gewerkschaftstag GdG-KMSfB – 27. bis 29. September 2011<br />

ANTRÄGE – Kapitel VI<br />

Daseinsvorsorge<br />

Die EU-Richtlinie für befristete Arbeitsverhältnisse schreibt nicht nur Einschränkungen bei der<br />

Verlängerung der Befristungen und bei der Dauer von befristeten Arbeitsverhältnissen vor, sondern<br />

enthält auch Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen.<br />

Die betreffende EU-Richtlinie für befristete Arbeitsverhältnisse ist allerdings nur ein Mindeststandard.<br />

Der/die DienstgeberIn wird aufgefordert, umfassende Schutzbestimmungen im Sinne<br />

des EU-Rechts und der betreffenden EU-Richtlinie einzuführen.<br />

Der 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB erinnert die öffentlichen DienstgeberInnen nachdrücklich<br />

an ihre soziale Verpflichtung und an die Verpflichtung, das EU-Recht im Interesse<br />

der/ihrer Bediensteten ernst zu nehmen. Die EU-Richtlinie geht vom Grundsatz aus, dass das<br />

Normalarbeitsverhältnis unbefristet ist bzw. sein sollte und dieser Grundsatz muss auch von<br />

den öffentlichen DienstgeberInnen und den ausgegliederten Unternehmen, Vereinen, Fonds<br />

und Anstalten öffentlichen Rechts umgesetzt werden.<br />

Der 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB fordert daher<br />

die Bestimmungen der befristeten Beschäftigung im Dienstrecht (auch die Bestimmung über die<br />

immer wieder kehrende befristete Beschäftigung in Sonderverträgen) und in Spezialgesetzen<br />

wie der Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete der Stadt Wien sind hinsichtlich des<br />

geltenden EU-Rechts und der betreffenden EU-Richtlinie mit Unterstützung von Arbeiterkammer<br />

bzw. EU- und ArbeitsrechtsexpertInnen zu überprüfen. Die Bestimmungen der EU-<br />

Richtlinie für befristete Arbeitsverhältnisse sind auf die Praxis der Beschäftigung bei Städten<br />

und Gemeinden sowie der ausgegliederten Unternehmen, Vereine, Fonds und Anstalten öffentlichen<br />

Rechts hin zu überprüfen. Es sind gewerkschaftliche und rechtliche Maßnahmen zu ergreifen,<br />

damit diese EU-Richtlinie nicht umgangen wird.<br />

Alle Dienstverhältnisse bei österreichischen Städten und Gemeinden sowie bei allen ausgegliederten<br />

Unternehmen, Vereinen und Fonds, die nicht genau allen Kriterien einer Saison- bzw.<br />

Aushilfsarbeit entsprechen, alle Werkverträge und freien Dienstverträge, die auch nur ein Kriterium<br />

eines Umgehungsvertrags enthalten, sind in sogenannte normale Dienstverhältnisse (öffentlich-rechtliches<br />

Dienstverhältnis, Vertragsbedienstete sowie privatrechtliche Normalarbeitsverhältnisse<br />

nach ÖGB-Definition) umzuwandeln.<br />

AntragstellerIn: KIV/UG VI / 10<br />

Nein zu Privatisierungen zum Staatsschuldenabbau!<br />

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 3. Mai 2011 sprachen sich die Präsidenten der Industriellenvereinigung<br />

und der Wirtschaftskammer, kurz darauf auch die Finanzministerin, für weitere<br />

Privatisierungen zum Abbau der Staatsschulden sowie zur Reduktion der aus Staatsschulden<br />

resultierenden Zinsbelastung aus. IV und WKÖ erwarten sich aus den Privatisierungen von<br />

u.a. Energieversorgern, Bundesimmobilien und Bundesforsten, aber auch bei Flughäfen, beim<br />

Wiener Hafen und der Münze Österreich Erlöse im Ausmaß von rund 25 Mrd. Euro. Privatisierungen<br />

sind allerdings – gerade auch zur Budgetkonsolidierung bzw. zum Staatsschuldenabbau<br />

– entschieden abzulehnen:<br />

• Vermeintliche Privatisierungs“erlöse“ der letzten Jahre entpuppen sich als<br />

Nettoverluste: So brachten die letzten (Teil-)Privatisierungen von OMV, Post und<br />

Telekom seit 2006 laut AK und ÖGB durch Schuldenabbau zwar eine Zinsersparnis<br />

von knapp 500 Mio. Euro, kosteten allerdings gleichzeitig entgangene Gewinnantei-<br />

Kapitel VI / 81<br />

Kapitel VI /

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