Anträgen - FSG
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1. Gewerkschaftstag GdG-KMSfB – 27. bis 29. September 2011<br />
ANTRÄGE – Kapitel VI<br />
Daseinsvorsorge<br />
Die EU-Richtlinie für befristete Arbeitsverhältnisse schreibt nicht nur Einschränkungen bei der<br />
Verlängerung der Befristungen und bei der Dauer von befristeten Arbeitsverhältnissen vor, sondern<br />
enthält auch Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen.<br />
Die betreffende EU-Richtlinie für befristete Arbeitsverhältnisse ist allerdings nur ein Mindeststandard.<br />
Der/die DienstgeberIn wird aufgefordert, umfassende Schutzbestimmungen im Sinne<br />
des EU-Rechts und der betreffenden EU-Richtlinie einzuführen.<br />
Der 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB erinnert die öffentlichen DienstgeberInnen nachdrücklich<br />
an ihre soziale Verpflichtung und an die Verpflichtung, das EU-Recht im Interesse<br />
der/ihrer Bediensteten ernst zu nehmen. Die EU-Richtlinie geht vom Grundsatz aus, dass das<br />
Normalarbeitsverhältnis unbefristet ist bzw. sein sollte und dieser Grundsatz muss auch von<br />
den öffentlichen DienstgeberInnen und den ausgegliederten Unternehmen, Vereinen, Fonds<br />
und Anstalten öffentlichen Rechts umgesetzt werden.<br />
Der 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB fordert daher<br />
die Bestimmungen der befristeten Beschäftigung im Dienstrecht (auch die Bestimmung über die<br />
immer wieder kehrende befristete Beschäftigung in Sonderverträgen) und in Spezialgesetzen<br />
wie der Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete der Stadt Wien sind hinsichtlich des<br />
geltenden EU-Rechts und der betreffenden EU-Richtlinie mit Unterstützung von Arbeiterkammer<br />
bzw. EU- und ArbeitsrechtsexpertInnen zu überprüfen. Die Bestimmungen der EU-<br />
Richtlinie für befristete Arbeitsverhältnisse sind auf die Praxis der Beschäftigung bei Städten<br />
und Gemeinden sowie der ausgegliederten Unternehmen, Vereine, Fonds und Anstalten öffentlichen<br />
Rechts hin zu überprüfen. Es sind gewerkschaftliche und rechtliche Maßnahmen zu ergreifen,<br />
damit diese EU-Richtlinie nicht umgangen wird.<br />
Alle Dienstverhältnisse bei österreichischen Städten und Gemeinden sowie bei allen ausgegliederten<br />
Unternehmen, Vereinen und Fonds, die nicht genau allen Kriterien einer Saison- bzw.<br />
Aushilfsarbeit entsprechen, alle Werkverträge und freien Dienstverträge, die auch nur ein Kriterium<br />
eines Umgehungsvertrags enthalten, sind in sogenannte normale Dienstverhältnisse (öffentlich-rechtliches<br />
Dienstverhältnis, Vertragsbedienstete sowie privatrechtliche Normalarbeitsverhältnisse<br />
nach ÖGB-Definition) umzuwandeln.<br />
AntragstellerIn: KIV/UG VI / 10<br />
Nein zu Privatisierungen zum Staatsschuldenabbau!<br />
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 3. Mai 2011 sprachen sich die Präsidenten der Industriellenvereinigung<br />
und der Wirtschaftskammer, kurz darauf auch die Finanzministerin, für weitere<br />
Privatisierungen zum Abbau der Staatsschulden sowie zur Reduktion der aus Staatsschulden<br />
resultierenden Zinsbelastung aus. IV und WKÖ erwarten sich aus den Privatisierungen von<br />
u.a. Energieversorgern, Bundesimmobilien und Bundesforsten, aber auch bei Flughäfen, beim<br />
Wiener Hafen und der Münze Österreich Erlöse im Ausmaß von rund 25 Mrd. Euro. Privatisierungen<br />
sind allerdings – gerade auch zur Budgetkonsolidierung bzw. zum Staatsschuldenabbau<br />
– entschieden abzulehnen:<br />
• Vermeintliche Privatisierungs“erlöse“ der letzten Jahre entpuppen sich als<br />
Nettoverluste: So brachten die letzten (Teil-)Privatisierungen von OMV, Post und<br />
Telekom seit 2006 laut AK und ÖGB durch Schuldenabbau zwar eine Zinsersparnis<br />
von knapp 500 Mio. Euro, kosteten allerdings gleichzeitig entgangene Gewinnantei-<br />
Kapitel VI / 81<br />
Kapitel VI /