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Trennung der Abwassergebühr - Gemeinde Dornburg

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Wie werden Zisternen berücksichtigt?<br />

Für den Gebührenanteil Nie<strong>der</strong>schlagswasser werden Flächen, von denen Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

in Zisternen o<strong>der</strong> in ähnliche Behältnisse geleitet werden, bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />

nicht o<strong>der</strong> nur zum Teil berücksichtigt, wenn die Zisterne ein Fassungsvermögen<br />

von mindestens 1m³ besitzt.<br />

Besitzt die Zisterne keinen direkten o<strong>der</strong> mittelbaren Anschluss an die öffentliche<br />

Kanalisation, wird die hiervon betroffene Fläche bei <strong>der</strong> Berechnung komplett vernachlässigt.<br />

Besitzt die Zisterne einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation wird ein Anteil<br />

<strong>der</strong> angeschlossenen Flächen von <strong>der</strong> Gesamtfläche abgezogen. Die Höhe des Anteils<br />

ist davon abhängig, ob es sich um eine Brauchwasserzisterne handelt o<strong>der</strong> die<br />

Zisterne zur Gartenbewässerung genutzt wird.<br />

Für den Gebührenanteil Schmutzwasser muss für Brauchwasserzisternen ein separater<br />

Zähler gesetzt und die eingeleitete Menge <strong>der</strong> Kommune mitgeteilt werden.

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