14.11.2013 Aufrufe

Datei herunterladen - .PDF - Stadtgemeinde Gföhl

Datei herunterladen - .PDF - Stadtgemeinde Gföhl

Datei herunterladen - .PDF - Stadtgemeinde Gföhl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

aus dem rathaus<br />

Das neue Örtliche<br />

Raumordnungsprogramm<br />

von Dipl.-Ing. Margit Aufhauser-Pinz, Kommunaldialog Aufhauser-Pinz OG,<br />

Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung, Herzogenburg<br />

Seit dem Frühjahr 2006 wird<br />

die gesamte <strong>Stadtgemeinde</strong><br />

<strong>Gföhl</strong> genauestens unter die<br />

Lupe genommen. Das Büro<br />

Aufhauser-Pinz OG, Ingenieurbüro<br />

für Raumplanung und<br />

Raumordnung aus Herzogenburg<br />

wurde mit der Aufstellung<br />

des Örtlichen Raumordnungspragramms<br />

der <strong>Stadtgemeinde</strong><br />

<strong>Gföhl</strong> beauftragt.<br />

Damit wurde der Grundstein<br />

für ein nachhaltiges und dynamisches<br />

Gemeindeentwicklungskonzept<br />

gelegt. Den<br />

umfangreichen Arbeiten und<br />

Erhebungen zur Grundlagenforschung<br />

folgten vom Planerteam<br />

moderierte Meinungsbildungsprozesse<br />

innerhalb<br />

eines Gemeindeausschusses<br />

zur Festlegungen des Leitbildes<br />

und des Entwicklungskonzeptes.<br />

Darauf aufbauend<br />

werden nun sukzessive die<br />

Maßnahmen im Flächenwidmungsplan<br />

als Umsetzungsinstrument<br />

festgelegt.<br />

Das NÖ Raumordnungsgesetz<br />

verpflichtet NÖ Gemeinden,<br />

ein Örtliches Raumordnungsprogramm<br />

zu erstellen. Die Gemeinde<br />

beschließt das Örtliche<br />

Raumordnungsprogramm als<br />

Verordnung, die NÖ Landesregierung<br />

als Aufsichtsbehörde<br />

stellt die Richtigkeit und die<br />

Übereinstimmung mit dem NÖ<br />

Raumordnungsgesetz fest.<br />

Das Verfahren folgt einem<br />

vorgeschriebenen Planungsprozess:<br />

24 Monate<br />

• Erarbeiten der Grundlagenforschung<br />

• Aufstellen des Entwicklungskonzeptes<br />

• Widmungsfestlegungen im<br />

Flächenwidmungsplan<br />

6 bis 12 Monate<br />

• Beschluss im Gemeinderat<br />

• Aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />

durch die NÖ Landesregierung<br />

• Rechtskraft des Örtlichen<br />

Raumordnungsprogramms<br />

• Umsetzung des Flächenwidmungsplanes<br />

TREFF.PUNKT.GFÖHL /3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!