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Nr. 3 vom 15. April 2013 - Gemeinde Binz

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Seite 10<br />

Amtliches Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong><br />

(4) Tagesgäste haben vor Betreten des Strandes oder bei Inanspruchnahme der Fremdenverkehrseinrichtungen<br />

bei der Kurverwaltung oder einer von ihr beauftragten Stelle/Kurabgabeautomat,<br />

eine Kurkarte zu lösen.<br />

Der bisherige Absatz (4) wird Absatz (5); Absatz (5) wird Absatz (6); Absatz (6) wird Absatz (7).<br />

c) Absatz (7) a wird wie folgt gefasst:<br />

a) unabhängig von der Aufenthaltsdauer, den Satz der Jahreskurabgabe zu zahlen. Das gilt<br />

auch für diejenigen Besitzer von Wohnungseinheiten, welche zu deren dauerhaft entgeltlichen<br />

oder unentgeltlichen Nutzung berechtigt sind. Dauerhaft in diesem Sinne ist eine<br />

Nutzungsberechtigung, soweit die Nutzungsdauer über einem Monat liegt.<br />

Der bisherige Absatz (7) wird Absatz (8).“<br />

4. § 9 Absatz (1) wird wie folgt neu gefasst:<br />

§ 9 Rückzahlung von Kurabgabe<br />

(1) Die Jahreskurabgabe wird dem Jahreskurabgabepflichtigen erstattet, wenn er dies bei der<br />

Kurverwaltung Ostseebad <strong>Binz</strong> bis zum 31. Januar des Folgejahres beantragt und nachweist,<br />

dass er während des gesamten abgelaufenen Jahres dem Ostseebad <strong>Binz</strong> ferngeblieben ist<br />

bzw. den Aufenthalt nachweislich nur zu geschäftlichen Zwecken nutzte.“<br />

5. § 10 wird wie folgt geändert:<br />

(a) Die Paragraphenbezeichnung erhält folgende Fassung:<br />

„Meldepflicht und Haftung“<br />

6. § 10 Absatz 2 und Absatz 9 werden wie folgt gefasst:<br />

a)<br />

(2) Der Beherberger bzw. ein von ihm Bevollmächtigter erhält auf Anfrage von der Kurverwaltung<br />

kombinierte Meldescheine / Kurkartenvordrucke, deren Empfang er mit Unterschrift<br />

bestätigt. Diese registrierte Anzahl der Formulare ist in jedem Fall entweder genutzt<br />

(Original des Vordruckes) oder ungenutzt (der komplette Vordruck) zurückzugeben. Im Falle<br />

einer Zuwiderhandlung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Gleiches gilt für eine von der<br />

Kurverwaltung beauftragte Stelle.<br />

b)<br />

(9) Die Gästedaten werden bei der Kurverwaltung Ostseebad <strong>Binz</strong> elektronisch gespeichert,<br />

ausschließlich zur betriebsinternen Abgabenüberwachung genutzt und nach Ablauf von<br />

einem Jahr gelöscht. Eine Datenübermittlung an andere Stellen ist ausgeschlossen, soweit<br />

nicht die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.“

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