Nr. 3 vom 15. April 2013 - Gemeinde Binz
Nr. 3 vom 15. April 2013 - Gemeinde Binz
Nr. 3 vom 15. April 2013 - Gemeinde Binz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 10<br />
Amtliches Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong><br />
(4) Tagesgäste haben vor Betreten des Strandes oder bei Inanspruchnahme der Fremdenverkehrseinrichtungen<br />
bei der Kurverwaltung oder einer von ihr beauftragten Stelle/Kurabgabeautomat,<br />
eine Kurkarte zu lösen.<br />
Der bisherige Absatz (4) wird Absatz (5); Absatz (5) wird Absatz (6); Absatz (6) wird Absatz (7).<br />
c) Absatz (7) a wird wie folgt gefasst:<br />
a) unabhängig von der Aufenthaltsdauer, den Satz der Jahreskurabgabe zu zahlen. Das gilt<br />
auch für diejenigen Besitzer von Wohnungseinheiten, welche zu deren dauerhaft entgeltlichen<br />
oder unentgeltlichen Nutzung berechtigt sind. Dauerhaft in diesem Sinne ist eine<br />
Nutzungsberechtigung, soweit die Nutzungsdauer über einem Monat liegt.<br />
Der bisherige Absatz (7) wird Absatz (8).“<br />
4. § 9 Absatz (1) wird wie folgt neu gefasst:<br />
§ 9 Rückzahlung von Kurabgabe<br />
(1) Die Jahreskurabgabe wird dem Jahreskurabgabepflichtigen erstattet, wenn er dies bei der<br />
Kurverwaltung Ostseebad <strong>Binz</strong> bis zum 31. Januar des Folgejahres beantragt und nachweist,<br />
dass er während des gesamten abgelaufenen Jahres dem Ostseebad <strong>Binz</strong> ferngeblieben ist<br />
bzw. den Aufenthalt nachweislich nur zu geschäftlichen Zwecken nutzte.“<br />
5. § 10 wird wie folgt geändert:<br />
(a) Die Paragraphenbezeichnung erhält folgende Fassung:<br />
„Meldepflicht und Haftung“<br />
6. § 10 Absatz 2 und Absatz 9 werden wie folgt gefasst:<br />
a)<br />
(2) Der Beherberger bzw. ein von ihm Bevollmächtigter erhält auf Anfrage von der Kurverwaltung<br />
kombinierte Meldescheine / Kurkartenvordrucke, deren Empfang er mit Unterschrift<br />
bestätigt. Diese registrierte Anzahl der Formulare ist in jedem Fall entweder genutzt<br />
(Original des Vordruckes) oder ungenutzt (der komplette Vordruck) zurückzugeben. Im Falle<br />
einer Zuwiderhandlung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Gleiches gilt für eine von der<br />
Kurverwaltung beauftragte Stelle.<br />
b)<br />
(9) Die Gästedaten werden bei der Kurverwaltung Ostseebad <strong>Binz</strong> elektronisch gespeichert,<br />
ausschließlich zur betriebsinternen Abgabenüberwachung genutzt und nach Ablauf von<br />
einem Jahr gelöscht. Eine Datenübermittlung an andere Stellen ist ausgeschlossen, soweit<br />
nicht die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.“