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BWKG Mitteilung - Gesundheitsnetz Ostalbkreis

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Zu beachten ist, dass wegen der noch bestehenden Lieferengpässe zunächst nicht alle Krankenhaus-<br />

und krankenhausversorgenden Apotheken gleichzeitig und zudem nicht mit einer für<br />

ihren insgesamt zu erwartenden Bedarf ausreichenden Impfstoffmenge versorgt werden können,<br />

sondern anfangs nur anteilig geliefert wird. In den nächsten Wochen wird das Ministerium<br />

jeweils kurzfristig vor der Auslieferung die jeweiligen Krankenhäuser über die bevorstehende<br />

Lieferung individuell benachrichtigen. Sobald sich Lieferumfang und –frequenz stabilisiert<br />

haben, kann zur Sicherstellung einer sachgerechten Verteilung des Impfstoffes auf ein<br />

bedarfsgerechtes Bestellverfahren umgestiegen werden. Hierüber wird die <strong>BWKG</strong>-<br />

Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Ministerium zu gegebener Zeit nochmals gesondert<br />

informieren.<br />

Der Impfstoff wird in Paketen zu je 500 Impfdosen (Mehrdosisbehältnisse, je 50 Fläschchen<br />

Antigen und Adjuvans) an die Apotheken ausgeliefert. Der jeweils in den Krankenhäusern<br />

benötigte Bedarf ist bei der für sie zuständigen Apotheke in der üblichen Form zu beziehen.<br />

Die Apotheken werden über die Landesapothekerkammer gesondert über ein internetbasiertes<br />

Meldeverfahren informiert werden, mit dem die jeweils noch vorhandenen Impfstoffmengen<br />

täglich registriert werden sollen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rahmenvereinbarung neben der Impfung der Mitarbeiter<br />

auch die Möglichkeit zur Impfung von stationären Patienten, die zu einer Risikogruppe<br />

gehören, vorsehen wird. Hierfür kann der zur Verfügung gestellte Impfstoff ebenfalls verwendet<br />

werden. Eventueller zusätzlicher Bedarf, der sich daraus ergibt, kann im Rahmen des<br />

künftigen Bestellverfahrens ausgeglichen werden.<br />

Das Ministerium hat sich mit Schreiben vom heutigen Tag (Anlage) parallel direkt an die<br />

Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken gewandt.<br />

Sobald die Vereinbarung zwischen <strong>BWKG</strong> und dem Ministerium abgeschlossen ist, wird den<br />

Krankenhäusern empfohlen werden, ihren Beitritt zu der Vereinbarung zu erklären. Soweit<br />

ein Krankenhaus sich gegen den Beitritt entschließt, können die dort beschäftigten Mitarbeiter<br />

auf die Impfung durch niedergelassene Ärzte verwiesen werden.<br />

Das Landesgesundheitsamt hat Poster und Kühlschrankkarten zu „Anwendungsempfehlung<br />

für den pandemischen Impfstoff von GlaxoSmithKline“ zur Verfügung gestellt, die dieser<br />

<strong>Mitteilung</strong>sserie als lose Beilage beigefügt sind.<br />

3 Anlagen<br />

(Poster und Kühlschrankkarte je nur 1-fach beigefügt)

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