BWKG Mitteilung - Gesundheitsnetz Ostalbkreis
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Zu beachten ist, dass wegen der noch bestehenden Lieferengpässe zunächst nicht alle Krankenhaus-<br />
und krankenhausversorgenden Apotheken gleichzeitig und zudem nicht mit einer für<br />
ihren insgesamt zu erwartenden Bedarf ausreichenden Impfstoffmenge versorgt werden können,<br />
sondern anfangs nur anteilig geliefert wird. In den nächsten Wochen wird das Ministerium<br />
jeweils kurzfristig vor der Auslieferung die jeweiligen Krankenhäuser über die bevorstehende<br />
Lieferung individuell benachrichtigen. Sobald sich Lieferumfang und –frequenz stabilisiert<br />
haben, kann zur Sicherstellung einer sachgerechten Verteilung des Impfstoffes auf ein<br />
bedarfsgerechtes Bestellverfahren umgestiegen werden. Hierüber wird die <strong>BWKG</strong>-<br />
Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Ministerium zu gegebener Zeit nochmals gesondert<br />
informieren.<br />
Der Impfstoff wird in Paketen zu je 500 Impfdosen (Mehrdosisbehältnisse, je 50 Fläschchen<br />
Antigen und Adjuvans) an die Apotheken ausgeliefert. Der jeweils in den Krankenhäusern<br />
benötigte Bedarf ist bei der für sie zuständigen Apotheke in der üblichen Form zu beziehen.<br />
Die Apotheken werden über die Landesapothekerkammer gesondert über ein internetbasiertes<br />
Meldeverfahren informiert werden, mit dem die jeweils noch vorhandenen Impfstoffmengen<br />
täglich registriert werden sollen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rahmenvereinbarung neben der Impfung der Mitarbeiter<br />
auch die Möglichkeit zur Impfung von stationären Patienten, die zu einer Risikogruppe<br />
gehören, vorsehen wird. Hierfür kann der zur Verfügung gestellte Impfstoff ebenfalls verwendet<br />
werden. Eventueller zusätzlicher Bedarf, der sich daraus ergibt, kann im Rahmen des<br />
künftigen Bestellverfahrens ausgeglichen werden.<br />
Das Ministerium hat sich mit Schreiben vom heutigen Tag (Anlage) parallel direkt an die<br />
Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken gewandt.<br />
Sobald die Vereinbarung zwischen <strong>BWKG</strong> und dem Ministerium abgeschlossen ist, wird den<br />
Krankenhäusern empfohlen werden, ihren Beitritt zu der Vereinbarung zu erklären. Soweit<br />
ein Krankenhaus sich gegen den Beitritt entschließt, können die dort beschäftigten Mitarbeiter<br />
auf die Impfung durch niedergelassene Ärzte verwiesen werden.<br />
Das Landesgesundheitsamt hat Poster und Kühlschrankkarten zu „Anwendungsempfehlung<br />
für den pandemischen Impfstoff von GlaxoSmithKline“ zur Verfügung gestellt, die dieser<br />
<strong>Mitteilung</strong>sserie als lose Beilage beigefügt sind.<br />
3 Anlagen<br />
(Poster und Kühlschrankkarte je nur 1-fach beigefügt)