16.11.2013 Aufrufe

Leitlinien für Anhang V - ECHA - Europa

Leitlinien für Anhang V - ECHA - Europa

Leitlinien für Anhang V - ECHA - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Leitlinien</strong> zu <strong>Anhang</strong> V Version 1.1 – November 2012<br />

EINTRAG 12<br />

Kompost und Biogas<br />

Unter diese Ausnahmeregelung fällt Kompost, der potenziell registrierungspflichtig ist,<br />

d. h. wenn er gemäß Richtlinie 2008/98/EG nicht länger Abfall ist, und gilt <strong>für</strong> Stoffe, die<br />

aus festem, teilchenförmigem Material bestehen, das keimfrei gemacht und durch die<br />

Tätigkeit von Mikroorganismen stabilisiert wurde und das Ergebnis der<br />

Kompostierungsbehandlung ist.<br />

Diese Erklärung wird unbeschadet der Diskussionen und Beschlüsse, die im Rahmen<br />

der Abfallgesetzgebung der Gemeinschaft über Status, Art, Merkmale und potenzielle<br />

Begriffsbestimmung 22 von Kompost vorgenommen werden müssen, abgegeben und<br />

bedarf gegebenenfalls einer späteren Aktualisierung.<br />

Biogas ist Gas, das bei der biologischen Zersetzung organischer Materie unter<br />

Sauerstoffabschluss entsteht, und besteht hauptsächlich aus Methan.<br />

EINTRAG 13<br />

Wasserstoff und Sauerstoff<br />

Diese Ausnahmeregelung betrifft zwei Stoffe, Wasserstoff (EG- Nummer 215-605-7) und<br />

Sauerstoff (EG-Nummer 231-956-9).<br />

22 Die Definition von Kompost ist in Zusammenhang mit diesen <strong>Leitlinien</strong> zu sehen und soll dem Ergebnis<br />

der Diskussion über die End-of-Waste-Kriterien <strong>für</strong> Kompost nach der Abfallrahmenrichtlinie nicht vorgreifen<br />

und die laufenden Begriffsbestimmung nach der nationalen/regionalen Gesetzgebung nicht zuvorkommen.<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!