Stellungnahme des Biogasrat - Clearingstelle EEG
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Anlagen über 500 kW bis 5 MW in einen Degressionsschritt der Vergütungssystematik<br />
zusammenzufassen unterstreicht, dass die privilegierte<br />
500 kW‐Anlage das Leitformat der Biogaserzeugung sein soll. Auch das wird<br />
der tatsächlichen Kostenstruktur der Anlagen nicht gerecht.<br />
Es wird weiterhin übersehen, dass gerade größere Verstromungsanlagen<br />
(typischerweise größer 1,5 MW) wegen der Anbindung an träge Wärmesenken<br />
hervorragend zur Bereitstellung von Regelenergie und damit zur<br />
System‐ und Netzintegration beitragen können. Dieser Beitrag ist unverzichtbar<br />
für die Umstellung eines höheren Anteils von EE (Ausgleich der<br />
schwankenden Einspeisung Wind / PV). Diese Anlagen müssen deutlich<br />
besser gefördert werden (Anrechnung vermiedener negativer externer Effekte).<br />
Der <strong>Biogasrat</strong> hat seine Vergütungsstruktur aus einer gutgeführten technisch<br />
optimierten 350 kW‐Benchmark‐Anlage abgeleitet und festgestellt,<br />
dass im Leistungssegment zwischen 350 kW und 1200 kW keine signifikanten<br />
Unterschiede hinsichtlich Kosten‐ und Energieeffizienz ausgemacht<br />
werden können. Sie gehören in eine Vergütungsgruppe. Das läge im Übrigen<br />
auch im Interesse landwirtschaftlicher Betreiber, die unternehmerisch<br />
immer weniger in ihrem baurechtlichen 500 kW‐Privileg eingesperrt sein<br />
sollen, sondern in Gewerbe‐ oder Sondergebieten möglichst nahe an Wärmesenken<br />
allein oder in Kooperationen mit anderen Landwirten oder Dritten<br />
leistungsstärkere Anlagen betreiben wollen.<br />
Erst über 1200 kW ist ein kräftiger Degressionsschritt angebracht. Der <strong>Biogasrat</strong><br />
schlägt hier in seiner Systematik –2 ct/kWh vor.<br />
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