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Wohnen - director.co.at

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1 ⁄ 2009<br />

n RECHT: Was ist beim Auszug zu beachten?<br />

streitPunKt<br />

WohnungsrücKstellung<br />

Ausmalen und Reparieren. Österreichs MieterInnen sind mobil geworden. Nicht<br />

immer erfolgt der Umzug freiwillig – oft sind es befristete Mietverhältnisse,<br />

die den Wohnungswechsel erzwingen. Faktum ist jedoch: Die Streitigkeiten<br />

im Zusammenhang mit der Rückgabe der Wohnungen steigen an.<br />

Was gilt es hier zu beachten,<br />

um die Rechtslage auf seiner<br />

Seite zu haben?<br />

Gesetzlich vorgegeben ist lediglich<br />

dass die Wohnung in jenem<br />

Zustand zurückzugeben ist, in<br />

dem sie übernommen wurde, wobei<br />

die normale Abnützung nicht<br />

beseitigt werden muss. Doch leider<br />

klärt diese dürre Regelung,<br />

die in § 1109 ABGB festgehalten<br />

ist, nicht, was nun unter „gewöhnlicher“<br />

Abnützung zu verstehen<br />

ist. Die Judik<strong>at</strong>ur hilft in<br />

diesem Punkt ein wenig weiter.<br />

So h<strong>at</strong> das Landes gericht Wien<br />

ISToCKPHoTo, BILDERBox<br />

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