Wohnen - director.co.at
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1 ⁄ 2009<br />
n RECHT: Was ist beim Auszug zu beachten?<br />
streitPunKt<br />
WohnungsrücKstellung<br />
Ausmalen und Reparieren. Österreichs MieterInnen sind mobil geworden. Nicht<br />
immer erfolgt der Umzug freiwillig – oft sind es befristete Mietverhältnisse,<br />
die den Wohnungswechsel erzwingen. Faktum ist jedoch: Die Streitigkeiten<br />
im Zusammenhang mit der Rückgabe der Wohnungen steigen an.<br />
Was gilt es hier zu beachten,<br />
um die Rechtslage auf seiner<br />
Seite zu haben?<br />
Gesetzlich vorgegeben ist lediglich<br />
dass die Wohnung in jenem<br />
Zustand zurückzugeben ist, in<br />
dem sie übernommen wurde, wobei<br />
die normale Abnützung nicht<br />
beseitigt werden muss. Doch leider<br />
klärt diese dürre Regelung,<br />
die in § 1109 ABGB festgehalten<br />
ist, nicht, was nun unter „gewöhnlicher“<br />
Abnützung zu verstehen<br />
ist. Die Judik<strong>at</strong>ur hilft in<br />
diesem Punkt ein wenig weiter.<br />
So h<strong>at</strong> das Landes gericht Wien<br />
ISToCKPHoTo, BILDERBox<br />
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