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Dezember - Anwaltsblatt

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AnwBl 12/2005 757<br />

Aus der Arbeit des DAV MN<br />

Wiesen auf die Eigendynamik des Bologna-Prozesses<br />

hin: Der Bundestagsabgeordnete<br />

Dr. Günter Krings (CDU, l.)<br />

und der bayerische Landtagsabgeordnete<br />

Dr. Ludwig Spaenle (CSU).<br />

werte Eigendynamik entwickelt. Außerdem<br />

würden die Hochschulen in<br />

Deutschland praktisch alle Fächer auf<br />

das Bachelor-/ Master-System umstellen;<br />

diese Entwicklung würde auch<br />

vor den juristischen Fakultäten nicht<br />

halt machen. Daher appellierte Krings<br />

an alle an der Juristenausbildung Beteiligten,<br />

konstruktiv zusammenzuwirken,<br />

damit sie Herren des Verfahrens<br />

blieben und die Qualität in der Juristenausbildung<br />

forcierten.<br />

Wissenschaftspolitiker machen Druck<br />

Krings fand Unterstützung bei dem<br />

einzigen Nicht-Juristen auf dem Podium:<br />

Dr. Ludwig Spaenle, bayerischer<br />

Landtagsabgeordneter und Vorsitzender<br />

des Ausschusses für Hochschule, Forschung<br />

und Kultur schätzte die Eigendynamik<br />

des Bologna-Prozesses als so<br />

hoch ein, dass sich für ihn die Frage des<br />

„Ob“ gar nicht mehr stellte. Mit Blick<br />

auf die bayerische Diskussion um andere<br />

Staatsexamensstudiengänge versuchte<br />

er den Skeptikern die Sorge zu<br />

nehmen, dass die Umstellung des Jurastudiums<br />

zwangsläufig mit einem Qualitätsverlust<br />

einher gehen müsse. In Bayern<br />

habe man sich entschieden, bei der<br />

Umsetzung der Reformen den Grundsatz<br />

„Qualität vor Zeit“ zu beherzigen<br />

und mache damit gute Erfahrungen.<br />

Die an die Statements anschließende<br />

Diskussion brachte kein einheitliches<br />

Bild zu Tage, sondern spiegelte<br />

die unterschiedlichen Kenntnisse über<br />

und Erfahrungen mit dem Bologna-<br />

Prozess wider. Im zusammenfassenden<br />

Schlussstatement der Tagung stellte<br />

sich der Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentags<br />

Prof. Dr. Peter<br />

M. Huber deutlich auf die Seite der<br />

Bologna-Kritiker. Die Mehrheit der<br />

Podiumsgäste hatte er damit auf seiner<br />

Seite. Ob das auch für die Mehrheit<br />

der Konferenzteilnehmer galt, darf bezweifelt<br />

werden.<br />

Rechtsanwalt Cord Brügmann, Berlin<br />

DAV-Gesetzgebungsausschüsse<br />

Stellungnahmen zu<br />

Gesetzesvorhaben<br />

Der Deutsche Anwaltverein begleitet<br />

aktuelle Gesetzesvorhaben sowohl<br />

auf nationaler als auch auf europäischer<br />

und internationaler<br />

Ebene. Stellungnahmen des DAV werden<br />

von seinen 31 Gesetzgebungsausschüssen<br />

erarbeitet. Das <strong>Anwaltsblatt</strong><br />

weist regelmäßig auf wichtige<br />

Stellungnahmen hin. Alle Stellungnahmen<br />

finden sich unter www.anwaltverein.de/03/05/in<br />

dex.html.<br />

Ausschüsse Justizreform, Zivilverfahrensrecht,<br />

Handelsrecht und<br />

Geistiges Eigentum<br />

9 Erstinstanzliche Zuständigkeit<br />

des OLG in besonderen Zivilrechtsstreitigkeiten<br />

Die 76. Justizministerkonferenz<br />

(JuMiKo) hat Ende Juni dafür plädiert,<br />

dass für bestimmte, sachlich abgegrenzte<br />

Verfahren auf dem Gebiet des<br />

Wirtschaftsrechts eine erstinstanzliche<br />

Zuständigkeit des Oberlandesgerichts<br />

geschaffen werden sollte.<br />

Die JuMiKo-Arbeitsgruppe „Attraktivität<br />

der Ziviljustiz steigern/ Prorogationsmöglichkeiten<br />

erweitern“<br />

hat einen Formulierungsvorschlag für<br />

die Schaffung einer erstinstanzlichen<br />

Zuständigkeit der Oberlandesgerichte<br />

vorgelegt, zu dem der Deutsche Anwaltverein<br />

gegenüber dem federführend<br />

zuständigen Justizministerium<br />

Baden-Württemberg nun Stellung genommen<br />

hat. Der DAV hältaufder<br />

Grundlage der Beratungen seiner<br />

Ausschüsse Justizreform, Zivilverfahrensrecht,<br />

Geistiges Eigentum und<br />

Handelsrecht an seiner schon in der<br />

Stellungnahme des Ausschusses Justizreform<br />

vom Mai 2005 erklärten<br />

Auffassung fest, dass sich die Einführung<br />

einer erstinstanzlichen Zuständigkeit<br />

des Oberlandesgerichts in „besonderenZivilrechtsrechtsstreitigkeiten“<br />

nicht empfiehlt.<br />

Ausschüsse Zivilrecht und Arbeitsrecht<br />

9 Denkschrift zur Umsetzung der<br />

Antidiskriminierungsrichtlinien<br />

nach der Bundestagsneuwahl<br />

Der Deutsche Anwaltverein (Arbeitsrechtsausschuss<br />

und Zivilrechtsausschuss)<br />

hat in einer Denk-<br />

schrift – rechtzeitig zu Beginn der<br />

Verhandlungen über eine Große Koalition<br />

– Anregungen für eine 1 zu<br />

1 Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien<br />

in der<br />

neuen Legislaturperiode gegeben.<br />

Der DAV hatte sich in der<br />

Vergangenheit mehrfach zu den<br />

verschiedenen – gescheiterten –<br />

SPD/Grünen-Gesetzentwürfen der<br />

vergangenen Legislaturperiode geäußert.<br />

Es wurde wiederholt darauf<br />

hingewiesen, dass die Entwürfe im<br />

Bereich des allgemeinen Zivilrechts<br />

deutlich über eine 1 zu 1-Umsetzung<br />

der Richtlinien hinausgingen.<br />

Im Arbeitsrecht lag der Schwerpunkt<br />

der Kritik auf dem Umstand,<br />

dass die neuen Regelungen nicht in<br />

die bestehenden Regelwerke sowie<br />

das System arbeitsrechtlicher<br />

Schutznormen integriert, sondern<br />

unreflektiert aufgesattelt werden<br />

sollten, was für den Rechtsanwender<br />

ungeahnte Probleme ausgelöst<br />

hätte. Die CDU/CSU-Fraktion hatte<br />

vor der Wahl angekündigt, für den<br />

Fall einer Übernahme der Regierungsverantwortung<br />

eine neue Gesetzesvorlage<br />

zur Umsetzung der<br />

Richtlinien 2000/43, 2000/78 und<br />

2002/73 einzubringen, der nicht<br />

über den in den Richtlinien vorgesehenen<br />

Diskriminierungsschutz hinausgehen<br />

soll.<br />

Deutscher Anwaltverein<br />

9 Gesetzentwurf für eine Untätigkeitsbeschwerde<br />

Das Bundesjustizministerium hat<br />

einen Gesetzentwurf für eine Untätigkeitsbeschwerde<br />

vorgelegt, wenn<br />

ein Gericht das Verfahren ohne<br />

sachlichen Grund nicht in angemessener<br />

Frist fördert (siehe AnwBl<br />

10/2005, S. VI). Der Deutsche Anwaltverein<br />

begrüßt uneingeschränkt<br />

das Ziel des Entwurfes, durch einen<br />

innerstaatlichen Rechtsbehelf die<br />

aus Art. 6 Abs. 1 und 13 EMRK<br />

folgende Verpflichtung Wirklichkeit<br />

werden zu lassen, über eine Streitigkeit<br />

innerhalb angemessener Frist zu<br />

verhandeln und zu entscheiden.<br />

Dies entspreche dem verfassungsrechtlichen<br />

Gebot der Gewährung<br />

effektiven Rechtschutzes. In Umsetzung<br />

verschiedener Urteile des Europäischen<br />

Gerichtshofes für Menschenrechte<br />

hatte daher der DAV<br />

schon im März 2003 einen entsprechenden<br />

Gesetzesvorschlag unterbreitet.

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