Dezember - Anwaltsblatt
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AnwBl 12/2005 757<br />
Aus der Arbeit des DAV MN<br />
Wiesen auf die Eigendynamik des Bologna-Prozesses<br />
hin: Der Bundestagsabgeordnete<br />
Dr. Günter Krings (CDU, l.)<br />
und der bayerische Landtagsabgeordnete<br />
Dr. Ludwig Spaenle (CSU).<br />
werte Eigendynamik entwickelt. Außerdem<br />
würden die Hochschulen in<br />
Deutschland praktisch alle Fächer auf<br />
das Bachelor-/ Master-System umstellen;<br />
diese Entwicklung würde auch<br />
vor den juristischen Fakultäten nicht<br />
halt machen. Daher appellierte Krings<br />
an alle an der Juristenausbildung Beteiligten,<br />
konstruktiv zusammenzuwirken,<br />
damit sie Herren des Verfahrens<br />
blieben und die Qualität in der Juristenausbildung<br />
forcierten.<br />
Wissenschaftspolitiker machen Druck<br />
Krings fand Unterstützung bei dem<br />
einzigen Nicht-Juristen auf dem Podium:<br />
Dr. Ludwig Spaenle, bayerischer<br />
Landtagsabgeordneter und Vorsitzender<br />
des Ausschusses für Hochschule, Forschung<br />
und Kultur schätzte die Eigendynamik<br />
des Bologna-Prozesses als so<br />
hoch ein, dass sich für ihn die Frage des<br />
„Ob“ gar nicht mehr stellte. Mit Blick<br />
auf die bayerische Diskussion um andere<br />
Staatsexamensstudiengänge versuchte<br />
er den Skeptikern die Sorge zu<br />
nehmen, dass die Umstellung des Jurastudiums<br />
zwangsläufig mit einem Qualitätsverlust<br />
einher gehen müsse. In Bayern<br />
habe man sich entschieden, bei der<br />
Umsetzung der Reformen den Grundsatz<br />
„Qualität vor Zeit“ zu beherzigen<br />
und mache damit gute Erfahrungen.<br />
Die an die Statements anschließende<br />
Diskussion brachte kein einheitliches<br />
Bild zu Tage, sondern spiegelte<br />
die unterschiedlichen Kenntnisse über<br />
und Erfahrungen mit dem Bologna-<br />
Prozess wider. Im zusammenfassenden<br />
Schlussstatement der Tagung stellte<br />
sich der Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentags<br />
Prof. Dr. Peter<br />
M. Huber deutlich auf die Seite der<br />
Bologna-Kritiker. Die Mehrheit der<br />
Podiumsgäste hatte er damit auf seiner<br />
Seite. Ob das auch für die Mehrheit<br />
der Konferenzteilnehmer galt, darf bezweifelt<br />
werden.<br />
Rechtsanwalt Cord Brügmann, Berlin<br />
DAV-Gesetzgebungsausschüsse<br />
Stellungnahmen zu<br />
Gesetzesvorhaben<br />
Der Deutsche Anwaltverein begleitet<br />
aktuelle Gesetzesvorhaben sowohl<br />
auf nationaler als auch auf europäischer<br />
und internationaler<br />
Ebene. Stellungnahmen des DAV werden<br />
von seinen 31 Gesetzgebungsausschüssen<br />
erarbeitet. Das <strong>Anwaltsblatt</strong><br />
weist regelmäßig auf wichtige<br />
Stellungnahmen hin. Alle Stellungnahmen<br />
finden sich unter www.anwaltverein.de/03/05/in<br />
dex.html.<br />
Ausschüsse Justizreform, Zivilverfahrensrecht,<br />
Handelsrecht und<br />
Geistiges Eigentum<br />
9 Erstinstanzliche Zuständigkeit<br />
des OLG in besonderen Zivilrechtsstreitigkeiten<br />
Die 76. Justizministerkonferenz<br />
(JuMiKo) hat Ende Juni dafür plädiert,<br />
dass für bestimmte, sachlich abgegrenzte<br />
Verfahren auf dem Gebiet des<br />
Wirtschaftsrechts eine erstinstanzliche<br />
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts<br />
geschaffen werden sollte.<br />
Die JuMiKo-Arbeitsgruppe „Attraktivität<br />
der Ziviljustiz steigern/ Prorogationsmöglichkeiten<br />
erweitern“<br />
hat einen Formulierungsvorschlag für<br />
die Schaffung einer erstinstanzlichen<br />
Zuständigkeit der Oberlandesgerichte<br />
vorgelegt, zu dem der Deutsche Anwaltverein<br />
gegenüber dem federführend<br />
zuständigen Justizministerium<br />
Baden-Württemberg nun Stellung genommen<br />
hat. Der DAV hältaufder<br />
Grundlage der Beratungen seiner<br />
Ausschüsse Justizreform, Zivilverfahrensrecht,<br />
Geistiges Eigentum und<br />
Handelsrecht an seiner schon in der<br />
Stellungnahme des Ausschusses Justizreform<br />
vom Mai 2005 erklärten<br />
Auffassung fest, dass sich die Einführung<br />
einer erstinstanzlichen Zuständigkeit<br />
des Oberlandesgerichts in „besonderenZivilrechtsrechtsstreitigkeiten“<br />
nicht empfiehlt.<br />
Ausschüsse Zivilrecht und Arbeitsrecht<br />
9 Denkschrift zur Umsetzung der<br />
Antidiskriminierungsrichtlinien<br />
nach der Bundestagsneuwahl<br />
Der Deutsche Anwaltverein (Arbeitsrechtsausschuss<br />
und Zivilrechtsausschuss)<br />
hat in einer Denk-<br />
schrift – rechtzeitig zu Beginn der<br />
Verhandlungen über eine Große Koalition<br />
– Anregungen für eine 1 zu<br />
1 Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien<br />
in der<br />
neuen Legislaturperiode gegeben.<br />
Der DAV hatte sich in der<br />
Vergangenheit mehrfach zu den<br />
verschiedenen – gescheiterten –<br />
SPD/Grünen-Gesetzentwürfen der<br />
vergangenen Legislaturperiode geäußert.<br />
Es wurde wiederholt darauf<br />
hingewiesen, dass die Entwürfe im<br />
Bereich des allgemeinen Zivilrechts<br />
deutlich über eine 1 zu 1-Umsetzung<br />
der Richtlinien hinausgingen.<br />
Im Arbeitsrecht lag der Schwerpunkt<br />
der Kritik auf dem Umstand,<br />
dass die neuen Regelungen nicht in<br />
die bestehenden Regelwerke sowie<br />
das System arbeitsrechtlicher<br />
Schutznormen integriert, sondern<br />
unreflektiert aufgesattelt werden<br />
sollten, was für den Rechtsanwender<br />
ungeahnte Probleme ausgelöst<br />
hätte. Die CDU/CSU-Fraktion hatte<br />
vor der Wahl angekündigt, für den<br />
Fall einer Übernahme der Regierungsverantwortung<br />
eine neue Gesetzesvorlage<br />
zur Umsetzung der<br />
Richtlinien 2000/43, 2000/78 und<br />
2002/73 einzubringen, der nicht<br />
über den in den Richtlinien vorgesehenen<br />
Diskriminierungsschutz hinausgehen<br />
soll.<br />
Deutscher Anwaltverein<br />
9 Gesetzentwurf für eine Untätigkeitsbeschwerde<br />
Das Bundesjustizministerium hat<br />
einen Gesetzentwurf für eine Untätigkeitsbeschwerde<br />
vorgelegt, wenn<br />
ein Gericht das Verfahren ohne<br />
sachlichen Grund nicht in angemessener<br />
Frist fördert (siehe AnwBl<br />
10/2005, S. VI). Der Deutsche Anwaltverein<br />
begrüßt uneingeschränkt<br />
das Ziel des Entwurfes, durch einen<br />
innerstaatlichen Rechtsbehelf die<br />
aus Art. 6 Abs. 1 und 13 EMRK<br />
folgende Verpflichtung Wirklichkeit<br />
werden zu lassen, über eine Streitigkeit<br />
innerhalb angemessener Frist zu<br />
verhandeln und zu entscheiden.<br />
Dies entspreche dem verfassungsrechtlichen<br />
Gebot der Gewährung<br />
effektiven Rechtschutzes. In Umsetzung<br />
verschiedener Urteile des Europäischen<br />
Gerichtshofes für Menschenrechte<br />
hatte daher der DAV<br />
schon im März 2003 einen entsprechenden<br />
Gesetzesvorschlag unterbreitet.