Wald + Wild das Infoblatt des Steir. Jagdschutzvereins Zweigstelle ...
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Bericht <strong>des</strong> Bezirksjägermeisters<br />
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Werte Jägerinnen und Jäger!<br />
Wenn ich die Ereignisse <strong>des</strong> ablaufenden<br />
Jagdjahres in Zahlen und Fakten fasse,<br />
ergibt sich für den Betrachter ein beinahe<br />
zufriedenstellen<strong>des</strong> Bild.<br />
Die Abschusszahlen beim Rotwild mit<br />
106,7 %, eine Abschusserfüllung beim<br />
Gamswild von 77,1 % und schlussendlich<br />
eine 102 %ige Abschusserfüllung<br />
beim Rehwild erscheinen beim ersten<br />
Hinsehen als eine für alle Beteiligten, sowohl<br />
Revierinhaber als auch Grundeigentümer,<br />
befriedigende Statistik.<br />
Tatsache aber ist, <strong>das</strong>s die Übererfüllung<br />
beim Rotwildabschuss durch einen<br />
behördlichen Abschussauftrag nach<br />
§ 16 zustande gekommen ist und durch<br />
diese Form der behördlichen Abschussfreigabe<br />
immer die Gefahr der Übernutzung<br />
bei den Hirschen der Kl. II - also<br />
der Schonklasse - gegeben ist. Eine positive<br />
Entwicklung durch jahrelange Hegebemühungen<br />
vieler Revierinhaber<br />
kann dadurch wieder zunichte gemacht<br />
werden.<br />
Der steiermarkweit verzeichnete Rückgang<br />
<strong>des</strong> Gamswil<strong>des</strong> ist in unserem<br />
Jagdbezirk nicht in diesem Ausmaß<br />
spürbar, doch ist leider auch ein zu starker<br />
Eingriff in die Klasse II zu verzeichnen.<br />
Beim Rehwild kam es - bedingt durch<br />
die Wiederaufforstungen nach dem<br />
Sturmtief Paula - in den vergangenen<br />
Jahren zu stärkeren Eingriffen, wobei<br />
hier ebenfalls ein überproportionaler<br />
Eingriff in der Klasse II zu verzeichnen<br />
war. In unseren Bemühungen, die Aufforstungsflächen<br />
weitestgehend schadenfrei<br />
zu halten und somit die Grundeigentümer<br />
bei der Erreichung ihrer<br />
forstlichen Ziele zu unterstützen, wurden<br />
vermehrt Abschüsse in der Klasse II<br />
getätigt. Hier müssen wir in den nächsten<br />
Jahren wieder bemüht sein, den Abschussrichtlinien<br />
konforme Entnahmen<br />
zu tätigen, eine Maßnahme, die sich mittel-<br />
und langfristig wieder positiv auswirken<br />
wird.<br />
Die Schwarzwildbestände sind in den<br />
letzten Jahrzehnten steiermarkweit vorerst<br />
kontinuierlich und in den letzten<br />
Jahren drastisch angestiegen. Wurden im<br />
Jahr 1963 nur 20 Sauen in der Steiermark<br />
erlegt, waren es in den neunziger<br />
Jahren schon an die 200 Stück. Aktuell<br />
liegen wir bei einem Abschuss von über<br />
1.800 Stück. Mittlerweile kommt <strong>das</strong><br />
Schwarzwild beinahe flächendeckend in<br />
der Steiermark vor, entsprechende Schäden<br />
in landwirtschaftlichen Kulturen,<br />
im Ackerland und sogar auf Almflächen<br />
im Bergland, sind die Folge. Im Jagdbezirk<br />
Voitsberg war diese rasante Steigerung<br />
nicht zu verzeichnen. Eine starke<br />
Zunahme, verbunden mit Schäden in<br />
den höher gelegenen Regionen, melden<br />
auch unsere Revierinhaber. Der Abschuss<br />
von 29 Stück Schwarzwild im<br />
abgelaufenen Jagdjahr stellt auch bei uns<br />
einen neuen Rekord dar.<br />
Um eine weitere Zunahme der Schwarzwildbestände<br />
in der Steiermark zu verhindern,<br />
ist eine wirksame Bejagung<br />
notwendig! Die steirischen Jäger wollen<br />
weiterhin zur Verringerung der Schwarzwildschäden<br />
in der Landwirtschaft beitragen.<br />
Dazu ist eine Reduzierung <strong>des</strong><br />
Schwarzwil<strong>des</strong> durch ausreichend hohe<br />
Abschüsse erforderlich. Unter Berücksichtigung<br />
wissenschaftlicher und jagdpraktischer<br />
Erfahrungen wird derzeit eine<br />
Richtlinie zur Bejagung <strong>des</strong><br />
Schwarzwil<strong>des</strong> erarbeitet.<br />
Mit 1. Jänner 2013 ist ein neues Hundeabgabegesetz<br />
in Kraft getreten, in<br />
dem die Höhe der Hundeabgabe geregelt,<br />
und somit jede steirische Gemeinde<br />
verpflichtet ist, eine jährliche Abgabe<br />
von min<strong>des</strong>tens € 60,-- pro Hund einzuheben.<br />
Für Besitzer von Jagdhunden<br />
wurde eine 50%ige Abgabenbegünstigung<br />
beschlossen. Von der Abgabepflicht<br />
befreit sind Diensthunde <strong>des</strong> beeideten<br />
Forst- und Jagdschutzpersonals.<br />
Details dazu sind auf der Homepage<br />
der Lan<strong>des</strong>jägerschaft unter „Jagd &<br />
Recht” als Download verfügbar.<br />
Ab dem Jahr 2013 wurde <strong>das</strong> Tollwutüberwachungsprogramm<br />
umgestellt<br />
und neue Einsendeformulare erstellt,<br />
welche unter www.ages.at heruntergeladen<br />
werden können. Ab nun ist zwischen<br />
1. verdächtigen Tieren, <strong>das</strong> sind <strong>Wild</strong>tiere,<br />
die auf Grund ihres Verhaltens<br />
den Verdacht auf Tollwut nahe legen<br />
und<br />
2. Indikatortieren, <strong>das</strong> sind Füchse und<br />
Dachse, welche tot aufgefunden werden,<br />
zu entscheiden. Nur mehr für diese Einsendung<br />
wird eine Prämie von € 25,--<br />
gewährt. Ein entsprechen<strong>des</strong> Informationsblatt<br />
liegt im Bezirksjagdamt auf.<br />
Aus aktuellem Anlass verweise ich auf<br />
die Registrierungspflicht unserer Jagdwaffen<br />
und lade Sie zum Hegegebietsschießen<br />
<strong>des</strong> Jagdbezirkes Voitsberg am<br />
1. und 2.3.2013 in Zangtal recht herzlich<br />
ein. Hegegebietsschießen dienen neben<br />
der Kameradschaft auch dazu,<br />
größtmögliche Sicherheit und Treffergenauigkeit<br />
im Umgang mit unseren Jagdwaffen<br />
zu erreichen sowie unsere Fertigkeit<br />
vor und zwischen den Einsätzen im<br />
Revier zu überprüfen.<br />
Abschließend lade ich Sie zum Bezirksjägertag<br />
recht herzlich ein und verbleibe<br />
mit „Weidwerk verpflichtet!“<br />
Matthias Zitzenbacher<br />
Bezirksjägermeister<br />
4 WALD+WILD 80 / März 2013