Pfarrbrief 173 - 2013 - Pfarre Windischgarsten
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Wann ist der Mensch tot? Diese Frage ist<br />
wesentlich, weil mit dem Tod auch die Trauer<br />
beginnt. Die Antwort ist vielschichtig.<br />
Natürlich gibt es festgelegte Kriterien und<br />
Todesdefinitionen, doch diese verschieben<br />
sich im Wandel der Zeiten. Ein Atem- und<br />
Kreislaufstillstand ist schon lange kein sicheres<br />
Todeszeichen mehr. Ansonsten hätte die<br />
Notfallmedizin einschließlich Erste-Hilfe-<br />
Maßnahmen keinen Sinn. Unser Gehirn<br />
kann insbesondere bei einem jähen „Herztod“<br />
noch ziemlich lebendig sein und etwa<br />
drei Minuten (!), bei Kälte auch wesentlich<br />
länger, ohne Sauerstoff auskommen, bevor<br />
die ersten irreversiblen, unumkehrbaren<br />
Hirnschäden auftreten.<br />
Daher können viele Menschen „wiederbelebt“<br />
bzw. reanimiert (von „anima“ = lat.<br />
Seele, Atem) werden. Umgekehrt gibt es den<br />
sogenannten „Hirntod“ – trotz aufrechterhaltenen<br />
Kreislaufes. Hirntod heißt in Österreich<br />
und den meisten europäischen Ländern: Die<br />
Gesamtfunktion von drei Hirnteilen – Großhirn,<br />
Kleinhirn und Hirnstamm – ist unwiderruflich<br />
erloschen. (In manchen Ländern<br />
wie z.B. Großbritannien ist es nur ein Teil, der<br />
Tod des Hirnstamms.) Die Medizin sieht den<br />
Hirntod als sicheres „inneres Todeszeichen“<br />
an, obwohl die Organe (einschließlich anderer<br />
Teile des Nervensystems wie Rückenmark<br />
und „Bauchhirn“) durch maschinelle Beatmung<br />
und andere intensivmedizinische<br />
Maßnahmen „am Leben“ erhalten werden,<br />
um für die Transplantationsmedizin nutzbar<br />
zu werden. Allerdings darf der Hirntod zur<br />
Organentnahme nur bei Vorliegen einer<br />
„akuten primären oder sekundären Hirnschädigung“,<br />
also nach schweren Verletzungen<br />
wie z.B. durch einen Unfall oder infolge<br />
einer schweren Krankheit wie etwa einer<br />
massiven Hirnblutung diagnostiziert werden<br />
– sonst nicht.<br />
Was gehört zum (Lebe-)Wesen?<br />
Der Hirntod ist jedoch genauso an den<br />
Stand der Wissenschaft gekoppelt wie es<br />
seinerzeit der Herztod war. In Zukunft kann<br />
die Hirntoddefinition womöglich überholt<br />
sein. Nicht in den kühnsten Vorstellungen<br />
hätte man früher geahnt, was heute alles<br />
„umkehrbar“ geworden ist. Das Herz kann<br />
„repariert“ (Stent, Bypass, Schrittmacher) oder<br />
ausgetauscht werden. In Österreich warten<br />
derzeit ca. 1100 Menschen auf ein neues<br />
Herz, ca. 700 erleben pro Jahr die lebensrettende<br />
Transplantation. Heute, zu Beginn<br />
des dritten Jahrtausends nach Christus, kann<br />
der Mensch sogar eine Zeitlang ohne Herz<br />
aus Fleisch und Blut leben (Herz-Lungen-<br />
Maschine oder Kunstherz mit Rekord von<br />
17 Monaten). Die neueste Entwicklung:<br />
Tod und Trauer (2)<br />
Wann endet das Leben?<br />
Körper- bzw. Organteile aus dem 3D-Drucker.<br />
Bei Blutgefäßen und Knochenersatz funktioniert<br />
das jetzt schon. Und transplantierbar,<br />
also „verpflanzbar“, sind mittlerweile sogar<br />
schon Gesicht und Hände.<br />
Kein Wunder, dass bei diesem „Höllentempo“<br />
des Fortschritts die Emotionen überkochen.<br />
Zwar ist nicht (mehr) der Hirntod an<br />
sich umstritten. Dafür ist die Diagnostik zu<br />
genau – es gibt bis heute keinen einzigen<br />
wissenschaftlich akzeptierten Fall, wo ein<br />
Hirntoter das Bewusstsein wieder erlangt<br />
hätte. Aber viele Wissenschaftler, einschließlich<br />
Theologen, sind sich uneinig, ob der<br />
Hirntod mit dem Individualtod des Menschen<br />
gleichzusetzen ist. Beide Seiten haben gute<br />
Argumente. Doch keine sind so gut, dass<br />
sie eine eindeutige Antwort und damit klare<br />
Orientierung liefern.<br />
Zudem werden gerne zwei Aspekte übergangen:<br />
Der Hirntod ist kein natürlicher Zustand,<br />
sondern existiert nur auf der Intensivstation.<br />
Denn zur Hirntoddiagnostik gehört als letzte<br />
klinisch neurologische Untersuchung auch<br />
ein positiver Apnoetest (= Atemstillstandtest).<br />
Es wird ausprobiert, ob der Mensch doch<br />
noch spontan zu atmen beginnt. Zugespitzt<br />
formuliert: Jeder Hirntote wäre ohne intensivmedizinische<br />
Maßnahmen wie Beatmung<br />
nicht nur hirntot, sondern längst verstorben,<br />
samt Herz und allem. Nur weiß man das ja<br />
vorher nicht, sodass die Ärzte alles versuchen,<br />
um Leben zu retten.<br />
Ohne Lebenschance<br />
Der andere Aspekt: Für einen Hirntoten gibt<br />
es – im Gegensatz zu einem Komapatienten –<br />
kein Zurück ins Leben, egal wie lange die (anderen)<br />
Organe noch arbeiten. Wenn man also<br />
davon ausgeht, dass der Hirntote erst durch<br />
die Organentnahme „getötet“ wird, hat er ja<br />
auch ohne Organentnahme keine Lebensalternative:<br />
Sobald bei festgestelltem Hirntod<br />
klar ist, dass keine Organe explantiert werden,<br />
wird in Österreich der Hirntote trotzdem<br />
„getötet“, nämlich durch das aktive Beenden<br />
der intensivmedizinischen Maßnahmen wie<br />
der kreislaufstabilisierenden Medikamente<br />
und der künstlichen Ernährung. Daher ist es<br />
für die Organspende eigentlich müßig, sich<br />
zu fragen, ob ich als Hirntote halb tot oder<br />
ganz tot bin. Das bedeutet, man kann auch<br />
unter der Annahme, dass der Hirntod nicht<br />
dem Tod des Menschen entspricht, für eine<br />
Organspende sein. So wird sozusagen das<br />
lebende Herz, das ohne Hirn keinen Sinn<br />
und Zweck mehr hat, für einen anderen<br />
Menschen zum Leben verwendet. „Verwenden“<br />
ist das richtige Wort, das muss man auch<br />
beim Namen nennen. Denn unserem „Ich“<br />
ist es egal, was für eine „Pumpe“ unser Blut<br />
ins Hirn befördert. Wenn dem nicht so wäre,<br />
könnten Menschen mit einem Spenderherz<br />
damit nicht lieben, lachen oder weinen. Sie<br />
tun es aber, wahrscheinlich intensiver als<br />
vor ihrem zweiten Geburtstag.<br />
Letztendlich ist es daher eine viel tiefer gehende<br />
Frage als die nach einer biologisch<br />
nicht definierbaren Grenze zwischen Leben<br />
und Tod und eine sehr persönliche Entscheidung,<br />
ob man „als Ganzes“ bestattet werden<br />
möchte oder ob man nichts dagegen hat,<br />
Teile seines Körpers noch einem „Nutzen“<br />
zuzuführen. Diese Entscheidung braucht<br />
man sich auch nicht ausreden zu lassen und<br />
schon gar nicht darf man dafür angefeindet<br />
werden. Auch Druck, z.B. seitens der Ärzte,<br />
ist völlig inakzeptabel.<br />
Widerspruchslösung<br />
Da jeder in so eine Grenzsituation des Hirntodes<br />
kommen kann, ist aber eines wichtig<br />
zu wissen – und das ist auch der Grund für<br />
diese ausführliche zweite Folge der Serie: In<br />
Österreich gibt es eine Widerspruchslösung.<br />
Wenn Sie keine Organe spenden möchten,<br />
dann tragen Sie sich (und ihre Kinder) in<br />
das „Widerspruchsregister“ unter www.<br />
goeg.at (Tel.: 01/51561) ein. Dann dürfen<br />
Ihnen (und ihren Kindern) zwar keine Organe<br />
entnommen werden, Sie erhalten aber<br />
trotzdem im Fall des Falles welche. Wenn<br />
Sie auch dies nicht wollen, dann müssen Sie<br />
eine Patientenverfügung machen. Falls Sie<br />
Organe spenden wollen, dann sagen Sie es<br />
Ihren Angehörigen, denn diese werden in<br />
der Regel gefragt.<br />
Totenbeschau<br />
Unabhängig von der eigentlichen Todeszeit<br />
und den Todesumständen ist ausnahmslos<br />
an jedem Verstorbenen eine Totenbeschau<br />
vorzunehmen. Erst wenn ein Totenbeschauarzt<br />
unter Einhaltung bestimmter Fristen<br />
(außer bei mit dem Leben nicht vereinbare<br />
Verletzungen) sichere Todeszeichen wie<br />
Totenflecke, Totenstarre oder Fäulnis feststellen<br />
kann, ist der Mensch sozusagen auch<br />
„amtlich“ tot, informiert dazu Psychologe<br />
Mag. Martin Prein, ehemaliger Bestatter<br />
und langjähriger Rettungssanitäter. Denn<br />
ohne Totenbeschau stellt die Gemeinde keine<br />
Sterbeurkunde aus und ohne Sterbeurkunde<br />
darf niemand bestattet werden.<br />
Mein Fazit: Der Tod ist nicht zu fassen. Er<br />
ist biologisch betrachtet ein Prozess. Nichts-<br />
destotrotz ist für unser Bewusstsein der Tod<br />
ein punktuelles Ereignis. Es ist jener Moment,<br />
wo jedes Fünkchen Hoffnung erlischt, weil<br />
einem gewahr wird: Der geliebte Mensch<br />
ist tot. Das kann der „letzte Atemzug“ sein<br />
oder die Nulllinie des EKG. Oder der Arzt,<br />
der bei einer erfolglosen Reanimation zu<br />
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<strong>Pfarre</strong> bzw. der vielen Auswärtigen diesen <strong>Pfarrbrief</strong> gestalten.<br />
den Ersthelfern oder Rettungssanitätern<br />
sagt: „Hört’s auf.“ Mit diesen Worten ändert<br />
sich alles. Obwohl objektiv gesehen<br />
derselbe Mensch ja nicht anders tot ist als<br />
eine halbe Stunde zuvor. Der Tod ist also im<br />
Auge des Betrachters ziemlich subjektiv und<br />
plötzlich. So wie die Trauer, die ebenfalls<br />
Kleine Notizen<br />
zur Geschichte des<br />
Christentums (37)<br />
Donatistenstreit<br />
Ausgehend von offenbar persönlichen Querelen<br />
in der christlichen Gemeinde von<br />
Karthago im Gefolge der diokletianischen<br />
Christenverfolgung – man vermochte sich<br />
nicht auf einen neuen Bischof zu einigen –<br />
kam es in Nordafrika zu einer Spaltung der<br />
Kirche in Katholiken und Donatisten, wie<br />
letztere Kirche nach dem sie prägenden<br />
Bischof Donatus von ihren Gegnern genannt<br />
wurde. Donatus, ein früherer Bischof Karthagos,<br />
verweigerte am Ende der Christenverfolgungen<br />
den Wendehälsen die Rückkehr<br />
in die Kirchengemeinschaft. Besonders rau<br />
verfuhr er mit den „gefallenen“ und durch<br />
Verrat beschmutzten Priestern.<br />
Als Konstantin nach 312 nur den Katholiken<br />
während der Verfolgung enteignete<br />
Kirchengebäude zurückgab, die Donatisten<br />
aber leer ausgingen, appellierten diese an<br />
den Kaiser, den Streit durch unparteiische<br />
gallische Richter schlichten zu lassen. Schon<br />
das war ein bemerkenswerter Vorgang: Zur<br />
Schlichtung innerkirchlicher Streitigkeiten<br />
wandte sich eine der betroffenen kirchlichen<br />
Parteien an die Staatsmacht. Das war zwar<br />
im Rahmen der antiken religionspolitischen<br />
Verhältnisse insofern juristisch korrekt, als<br />
der Kaiser als oberster Kultherr für vermögensrechtliche<br />
Fragen zuständig war. Doch<br />
die sich daraus ergebenden Vorgänge werfen<br />
ein bezeichnendes Licht auf das sich von Anfang<br />
an spannungsreich entwickelnde neue<br />
Verhältnis zwischen Kirche und Kaiser.<br />
Konstantin kam der donatistischen Bitte<br />
nach und setzte ein Schiedsgericht aus drei<br />
gallischen Bischöfen unter dem Vorsitz des<br />
Bischofs Miltiades von Rom ein. Damit wies<br />
Konstantin den Bischöfen eine staatliche<br />
Aufgabe zu. Miltiades machte indes aus<br />
der staatlichen Instanz (einem kaiserlichen<br />
Schiedsgericht) eine kirchliche Einrichtung,<br />
nämlich eine Synode, indem er weitere fünfzehn<br />
Bischöfe aus Italien hinzuzog. Während<br />
Konstantin im Rahmen staatlicher Organe<br />
handelte und die Bischöfe wie Staatsbeamte<br />
behandelte, agierten die Bischöfe im Rahmen<br />
der mittlerweile üblichen kirchlichen<br />
Vorgehensweise, Streitigkeiten auf Synoden<br />
zu regeln.<br />
Auf der unter dem Vorsitz des Miltiades im<br />
Oktober 313 tagenden Synode standen die<br />
Mehrheitsverhältnisse so, dass die Donatisten<br />
unterlagen. Nach dem Einspruch gegen<br />
das Vorgehen des Miltiades setzte Konstantin<br />
eine Berufungsverhandlung an, diesmal allerdings<br />
gleich vor einer kirchlichen Instanz:<br />
die Synode von Arles im August 314. Das<br />
war der nächste bemerkenswerte Schritt:<br />
Der Kaiser verfügte über eine kirchliche<br />
Einrichtung (die Synode) wie über eine<br />
staatliche, indem er die Synode initiierte,<br />
die Synodalen einlud, Reise, Unterkunft<br />
und Verpflegung kostenlos zur Verfügung<br />
stellte, die Tagesordnung bestimmte und die<br />
Beschlüsse bestätigte. Mit der Synode von<br />
Arles begann die lange Reihe der kaiserlichen<br />
Synoden der folgenden Jahrhunderte.<br />
Wieder akzeptierten die Donatisten ihre erneute<br />
Verurteilung nicht und legten Berufung<br />
ein, und noch einmal wechselte Konstantin<br />
den Verfahrensweg: 315/316 wurden die<br />
Donatisten vor ein kaiserliches Gericht in<br />
Mailand zitiert, nochmals verurteilt, doch<br />
beugten sie sich auch da nicht. Auch die<br />
Zwangsmaßnahmen, die Konstantin daraufhin<br />
gegen die Donatisten von 317 bis 321<br />
„augenblicklich“ im Todesmoment beginnt.<br />
Wie sich das „Wesen“ des Menschen durch<br />
den Tod von einer Sekunde auf die andere<br />
verändert und welch eigenartige Gefühle<br />
damit verbunden sein können, wird Inhalt<br />
der dritten Folge sein.<br />
Mag. Anita Groß<br />
Wussten Sie,<br />
dass die 30 österreichischen Ordensspitäler rund 20 Prozent<br />
der heimischen Krankenhausleistungen erbringen? In<br />
Oberösterreich sind es sogar um die 40 Prozent. Damit wird<br />
österreichweit jeder fünfte Patient in einem Ordensspital betreut.<br />
Die Ordensspitäler sind gemeinnützig und arbeiten im<br />
öffentlichen Auftrag. Mit mehr als 20.000 Mitarbeitern sind<br />
sie einer der größten heimischen Arbeitgeber.<br />
anwenden ließ – eine Ausnahme von seiner<br />
sonstigen Toleranz – brachten keinen Erfolg.<br />
Konstantins Bemühungen blieben ohne<br />
Ergebnis, die Donatisten verstanden sich als<br />
die Erben der verfolgten „Kirche der Märtyrer“,<br />
und die Spaltung der nordafrikanischen<br />
Kirche dauerte ein Jahrhundert und darüber<br />
hinaus. Unter ihrem Anführer schließen<br />
sich in Nordafrika die meisten Bischöfe den<br />
Donatisten an. Auch die Verweltlichung der<br />
Kirche und des Klerus verleiht ihren Gründen<br />
neue Dringlichkeit.<br />
Als Augustinus 396 Bischof in Hippo wird,<br />
findet er beide Parteien hoffnungslos zerstritten.<br />
Gewalt gegen Priester und Zerstörung<br />
von Basiliken sind die Früchte des Wirkens<br />
der fanatischen Donatisten. Kaiser Honorius<br />
beruft 411 ein Religionsgespräch nach<br />
Karthago ein, an dem 286 Katholiken und<br />
279 Donatisten teilnehmen. Augustinus<br />
vertritt die katholische Seite und betont<br />
die Einheit der Kirche. Er selbst hielt es mit<br />
den Gemäßigten und betonte, dass Taufe,<br />
Eucharistie und alle anderen Sakramente<br />
und Handlungen der Kirche gültig seien<br />
durch den bloßen Vollzug, auch wenn die<br />
Hand eines Todsünders sie spendete. Der<br />
kaiserliche Gesandte spricht den Sieg den<br />
Katholiken zu.<br />
Für die kaiserliche Kirchenpolitik der folgenden<br />
Jahrhunderte war damit ein Präzedenzfall<br />
geschaffen: Unmittelbar bediente<br />
der Kaiser sich kirchlichen Personals (der<br />
Bischöfe) und einer kirchlichen Einrichtung<br />
(der Synode), um seine religionspolitischen<br />
Interessen durchzusetzen. Die Kirche wurde<br />
für staatliche Belange instrumentalisiert.<br />
Weil das dem römischen Verständnis der<br />
Rolle von Religion im Staat entsprach, hat<br />
der Kaiser ganz selbstverständlich so agiert,<br />
ohne dass jemand daran Anstoß genommen<br />
hätte, auch auf Seiten der Kirche nicht.<br />
26 Nr. <strong>173</strong> Februar <strong>2013</strong><br />
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