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Pfarrbrief 173 - 2013 - Pfarre Windischgarsten

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Wann ist der Mensch tot? Diese Frage ist<br />

wesentlich, weil mit dem Tod auch die Trauer<br />

beginnt. Die Antwort ist vielschichtig.<br />

Natürlich gibt es festgelegte Kriterien und<br />

Todesdefinitionen, doch diese verschieben<br />

sich im Wandel der Zeiten. Ein Atem- und<br />

Kreislaufstillstand ist schon lange kein sicheres<br />

Todeszeichen mehr. Ansonsten hätte die<br />

Notfallmedizin einschließlich Erste-Hilfe-<br />

Maßnahmen keinen Sinn. Unser Gehirn<br />

kann insbesondere bei einem jähen „Herztod“<br />

noch ziemlich lebendig sein und etwa<br />

drei Minuten (!), bei Kälte auch wesentlich<br />

länger, ohne Sauerstoff auskommen, bevor<br />

die ersten irreversiblen, unumkehrbaren<br />

Hirnschäden auftreten.<br />

Daher können viele Menschen „wiederbelebt“<br />

bzw. reanimiert (von „anima“ = lat.<br />

Seele, Atem) werden. Umgekehrt gibt es den<br />

sogenannten „Hirntod“ – trotz aufrechterhaltenen<br />

Kreislaufes. Hirntod heißt in Österreich<br />

und den meisten europäischen Ländern: Die<br />

Gesamtfunktion von drei Hirnteilen – Großhirn,<br />

Kleinhirn und Hirnstamm – ist unwiderruflich<br />

erloschen. (In manchen Ländern<br />

wie z.B. Großbritannien ist es nur ein Teil, der<br />

Tod des Hirnstamms.) Die Medizin sieht den<br />

Hirntod als sicheres „inneres Todeszeichen“<br />

an, obwohl die Organe (einschließlich anderer<br />

Teile des Nervensystems wie Rückenmark<br />

und „Bauchhirn“) durch maschinelle Beatmung<br />

und andere intensivmedizinische<br />

Maßnahmen „am Leben“ erhalten werden,<br />

um für die Transplantationsmedizin nutzbar<br />

zu werden. Allerdings darf der Hirntod zur<br />

Organentnahme nur bei Vorliegen einer<br />

„akuten primären oder sekundären Hirnschädigung“,<br />

also nach schweren Verletzungen<br />

wie z.B. durch einen Unfall oder infolge<br />

einer schweren Krankheit wie etwa einer<br />

massiven Hirnblutung diagnostiziert werden<br />

– sonst nicht.<br />

Was gehört zum (Lebe-)Wesen?<br />

Der Hirntod ist jedoch genauso an den<br />

Stand der Wissenschaft gekoppelt wie es<br />

seinerzeit der Herztod war. In Zukunft kann<br />

die Hirntoddefinition womöglich überholt<br />

sein. Nicht in den kühnsten Vorstellungen<br />

hätte man früher geahnt, was heute alles<br />

„umkehrbar“ geworden ist. Das Herz kann<br />

„repariert“ (Stent, Bypass, Schrittmacher) oder<br />

ausgetauscht werden. In Österreich warten<br />

derzeit ca. 1100 Menschen auf ein neues<br />

Herz, ca. 700 erleben pro Jahr die lebensrettende<br />

Transplantation. Heute, zu Beginn<br />

des dritten Jahrtausends nach Christus, kann<br />

der Mensch sogar eine Zeitlang ohne Herz<br />

aus Fleisch und Blut leben (Herz-Lungen-<br />

Maschine oder Kunstherz mit Rekord von<br />

17 Monaten). Die neueste Entwicklung:<br />

Tod und Trauer (2)<br />

Wann endet das Leben?<br />

Körper- bzw. Organteile aus dem 3D-Drucker.<br />

Bei Blutgefäßen und Knochenersatz funktioniert<br />

das jetzt schon. Und transplantierbar,<br />

also „verpflanzbar“, sind mittlerweile sogar<br />

schon Gesicht und Hände.<br />

Kein Wunder, dass bei diesem „Höllentempo“<br />

des Fortschritts die Emotionen überkochen.<br />

Zwar ist nicht (mehr) der Hirntod an<br />

sich umstritten. Dafür ist die Diagnostik zu<br />

genau – es gibt bis heute keinen einzigen<br />

wissenschaftlich akzeptierten Fall, wo ein<br />

Hirntoter das Bewusstsein wieder erlangt<br />

hätte. Aber viele Wissenschaftler, einschließlich<br />

Theologen, sind sich uneinig, ob der<br />

Hirntod mit dem Individualtod des Menschen<br />

gleichzusetzen ist. Beide Seiten haben gute<br />

Argumente. Doch keine sind so gut, dass<br />

sie eine eindeutige Antwort und damit klare<br />

Orientierung liefern.<br />

Zudem werden gerne zwei Aspekte übergangen:<br />

Der Hirntod ist kein natürlicher Zustand,<br />

sondern existiert nur auf der Intensivstation.<br />

Denn zur Hirntoddiagnostik gehört als letzte<br />

klinisch neurologische Untersuchung auch<br />

ein positiver Apnoetest (= Atemstillstandtest).<br />

Es wird ausprobiert, ob der Mensch doch<br />

noch spontan zu atmen beginnt. Zugespitzt<br />

formuliert: Jeder Hirntote wäre ohne intensivmedizinische<br />

Maßnahmen wie Beatmung<br />

nicht nur hirntot, sondern längst verstorben,<br />

samt Herz und allem. Nur weiß man das ja<br />

vorher nicht, sodass die Ärzte alles versuchen,<br />

um Leben zu retten.<br />

Ohne Lebenschance<br />

Der andere Aspekt: Für einen Hirntoten gibt<br />

es – im Gegensatz zu einem Komapatienten –<br />

kein Zurück ins Leben, egal wie lange die (anderen)<br />

Organe noch arbeiten. Wenn man also<br />

davon ausgeht, dass der Hirntote erst durch<br />

die Organentnahme „getötet“ wird, hat er ja<br />

auch ohne Organentnahme keine Lebensalternative:<br />

Sobald bei festgestelltem Hirntod<br />

klar ist, dass keine Organe explantiert werden,<br />

wird in Österreich der Hirntote trotzdem<br />

„getötet“, nämlich durch das aktive Beenden<br />

der intensivmedizinischen Maßnahmen wie<br />

der kreislaufstabilisierenden Medikamente<br />

und der künstlichen Ernährung. Daher ist es<br />

für die Organspende eigentlich müßig, sich<br />

zu fragen, ob ich als Hirntote halb tot oder<br />

ganz tot bin. Das bedeutet, man kann auch<br />

unter der Annahme, dass der Hirntod nicht<br />

dem Tod des Menschen entspricht, für eine<br />

Organspende sein. So wird sozusagen das<br />

lebende Herz, das ohne Hirn keinen Sinn<br />

und Zweck mehr hat, für einen anderen<br />

Menschen zum Leben verwendet. „Verwenden“<br />

ist das richtige Wort, das muss man auch<br />

beim Namen nennen. Denn unserem „Ich“<br />

ist es egal, was für eine „Pumpe“ unser Blut<br />

ins Hirn befördert. Wenn dem nicht so wäre,<br />

könnten Menschen mit einem Spenderherz<br />

damit nicht lieben, lachen oder weinen. Sie<br />

tun es aber, wahrscheinlich intensiver als<br />

vor ihrem zweiten Geburtstag.<br />

Letztendlich ist es daher eine viel tiefer gehende<br />

Frage als die nach einer biologisch<br />

nicht definierbaren Grenze zwischen Leben<br />

und Tod und eine sehr persönliche Entscheidung,<br />

ob man „als Ganzes“ bestattet werden<br />

möchte oder ob man nichts dagegen hat,<br />

Teile seines Körpers noch einem „Nutzen“<br />

zuzuführen. Diese Entscheidung braucht<br />

man sich auch nicht ausreden zu lassen und<br />

schon gar nicht darf man dafür angefeindet<br />

werden. Auch Druck, z.B. seitens der Ärzte,<br />

ist völlig inakzeptabel.<br />

Widerspruchslösung<br />

Da jeder in so eine Grenzsituation des Hirntodes<br />

kommen kann, ist aber eines wichtig<br />

zu wissen – und das ist auch der Grund für<br />

diese ausführliche zweite Folge der Serie: In<br />

Österreich gibt es eine Widerspruchslösung.<br />

Wenn Sie keine Organe spenden möchten,<br />

dann tragen Sie sich (und ihre Kinder) in<br />

das „Widerspruchsregister“ unter www.<br />

goeg.at (Tel.: 01/51561) ein. Dann dürfen<br />

Ihnen (und ihren Kindern) zwar keine Organe<br />

entnommen werden, Sie erhalten aber<br />

trotzdem im Fall des Falles welche. Wenn<br />

Sie auch dies nicht wollen, dann müssen Sie<br />

eine Patientenverfügung machen. Falls Sie<br />

Organe spenden wollen, dann sagen Sie es<br />

Ihren Angehörigen, denn diese werden in<br />

der Regel gefragt.<br />

Totenbeschau<br />

Unabhängig von der eigentlichen Todeszeit<br />

und den Todesumständen ist ausnahmslos<br />

an jedem Verstorbenen eine Totenbeschau<br />

vorzunehmen. Erst wenn ein Totenbeschauarzt<br />

unter Einhaltung bestimmter Fristen<br />

(außer bei mit dem Leben nicht vereinbare<br />

Verletzungen) sichere Todeszeichen wie<br />

Totenflecke, Totenstarre oder Fäulnis feststellen<br />

kann, ist der Mensch sozusagen auch<br />

„amtlich“ tot, informiert dazu Psychologe<br />

Mag. Martin Prein, ehemaliger Bestatter<br />

und langjähriger Rettungssanitäter. Denn<br />

ohne Totenbeschau stellt die Gemeinde keine<br />

Sterbeurkunde aus und ohne Sterbeurkunde<br />

darf niemand bestattet werden.<br />

Mein Fazit: Der Tod ist nicht zu fassen. Er<br />

ist biologisch betrachtet ein Prozess. Nichts-<br />

destotrotz ist für unser Bewusstsein der Tod<br />

ein punktuelles Ereignis. Es ist jener Moment,<br />

wo jedes Fünkchen Hoffnung erlischt, weil<br />

einem gewahr wird: Der geliebte Mensch<br />

ist tot. Das kann der „letzte Atemzug“ sein<br />

oder die Nulllinie des EKG. Oder der Arzt,<br />

der bei einer erfolglosen Reanimation zu<br />

Spenden für unseren <strong>Pfarrbrief</strong><br />

Unser <strong>Pfarrbrief</strong> wird von vielen Lesern sehr geschätzt, und<br />

trotzdem ist er ein großes Verlustgeschäft. Wir dürfen Sie deshalb<br />

sehr herzlich bitten, dass Sie unsere <strong>Pfarrbrief</strong>arbeit mit einer<br />

großzügigen Spende unterstützen. Allein der Druck kostet sehr<br />

viel Geld, die persönliche Arbeit, die damit verbunden ist, darf<br />

ohnedies in keinem Fall gerechnet werden. Ihre Spende macht<br />

uns Mut, dass wir auch in Zukunft zum Wohl der Leute aus der<br />

<strong>Pfarre</strong> bzw. der vielen Auswärtigen diesen <strong>Pfarrbrief</strong> gestalten.<br />

den Ersthelfern oder Rettungssanitätern<br />

sagt: „Hört’s auf.“ Mit diesen Worten ändert<br />

sich alles. Obwohl objektiv gesehen<br />

derselbe Mensch ja nicht anders tot ist als<br />

eine halbe Stunde zuvor. Der Tod ist also im<br />

Auge des Betrachters ziemlich subjektiv und<br />

plötzlich. So wie die Trauer, die ebenfalls<br />

Kleine Notizen<br />

zur Geschichte des<br />

Christentums (37)<br />

Donatistenstreit<br />

Ausgehend von offenbar persönlichen Querelen<br />

in der christlichen Gemeinde von<br />

Karthago im Gefolge der diokletianischen<br />

Christenverfolgung – man vermochte sich<br />

nicht auf einen neuen Bischof zu einigen –<br />

kam es in Nordafrika zu einer Spaltung der<br />

Kirche in Katholiken und Donatisten, wie<br />

letztere Kirche nach dem sie prägenden<br />

Bischof Donatus von ihren Gegnern genannt<br />

wurde. Donatus, ein früherer Bischof Karthagos,<br />

verweigerte am Ende der Christenverfolgungen<br />

den Wendehälsen die Rückkehr<br />

in die Kirchengemeinschaft. Besonders rau<br />

verfuhr er mit den „gefallenen“ und durch<br />

Verrat beschmutzten Priestern.<br />

Als Konstantin nach 312 nur den Katholiken<br />

während der Verfolgung enteignete<br />

Kirchengebäude zurückgab, die Donatisten<br />

aber leer ausgingen, appellierten diese an<br />

den Kaiser, den Streit durch unparteiische<br />

gallische Richter schlichten zu lassen. Schon<br />

das war ein bemerkenswerter Vorgang: Zur<br />

Schlichtung innerkirchlicher Streitigkeiten<br />

wandte sich eine der betroffenen kirchlichen<br />

Parteien an die Staatsmacht. Das war zwar<br />

im Rahmen der antiken religionspolitischen<br />

Verhältnisse insofern juristisch korrekt, als<br />

der Kaiser als oberster Kultherr für vermögensrechtliche<br />

Fragen zuständig war. Doch<br />

die sich daraus ergebenden Vorgänge werfen<br />

ein bezeichnendes Licht auf das sich von Anfang<br />

an spannungsreich entwickelnde neue<br />

Verhältnis zwischen Kirche und Kaiser.<br />

Konstantin kam der donatistischen Bitte<br />

nach und setzte ein Schiedsgericht aus drei<br />

gallischen Bischöfen unter dem Vorsitz des<br />

Bischofs Miltiades von Rom ein. Damit wies<br />

Konstantin den Bischöfen eine staatliche<br />

Aufgabe zu. Miltiades machte indes aus<br />

der staatlichen Instanz (einem kaiserlichen<br />

Schiedsgericht) eine kirchliche Einrichtung,<br />

nämlich eine Synode, indem er weitere fünfzehn<br />

Bischöfe aus Italien hinzuzog. Während<br />

Konstantin im Rahmen staatlicher Organe<br />

handelte und die Bischöfe wie Staatsbeamte<br />

behandelte, agierten die Bischöfe im Rahmen<br />

der mittlerweile üblichen kirchlichen<br />

Vorgehensweise, Streitigkeiten auf Synoden<br />

zu regeln.<br />

Auf der unter dem Vorsitz des Miltiades im<br />

Oktober 313 tagenden Synode standen die<br />

Mehrheitsverhältnisse so, dass die Donatisten<br />

unterlagen. Nach dem Einspruch gegen<br />

das Vorgehen des Miltiades setzte Konstantin<br />

eine Berufungsverhandlung an, diesmal allerdings<br />

gleich vor einer kirchlichen Instanz:<br />

die Synode von Arles im August 314. Das<br />

war der nächste bemerkenswerte Schritt:<br />

Der Kaiser verfügte über eine kirchliche<br />

Einrichtung (die Synode) wie über eine<br />

staatliche, indem er die Synode initiierte,<br />

die Synodalen einlud, Reise, Unterkunft<br />

und Verpflegung kostenlos zur Verfügung<br />

stellte, die Tagesordnung bestimmte und die<br />

Beschlüsse bestätigte. Mit der Synode von<br />

Arles begann die lange Reihe der kaiserlichen<br />

Synoden der folgenden Jahrhunderte.<br />

Wieder akzeptierten die Donatisten ihre erneute<br />

Verurteilung nicht und legten Berufung<br />

ein, und noch einmal wechselte Konstantin<br />

den Verfahrensweg: 315/316 wurden die<br />

Donatisten vor ein kaiserliches Gericht in<br />

Mailand zitiert, nochmals verurteilt, doch<br />

beugten sie sich auch da nicht. Auch die<br />

Zwangsmaßnahmen, die Konstantin daraufhin<br />

gegen die Donatisten von 317 bis 321<br />

„augenblicklich“ im Todesmoment beginnt.<br />

Wie sich das „Wesen“ des Menschen durch<br />

den Tod von einer Sekunde auf die andere<br />

verändert und welch eigenartige Gefühle<br />

damit verbunden sein können, wird Inhalt<br />

der dritten Folge sein.<br />

Mag. Anita Groß<br />

Wussten Sie,<br />

dass die 30 österreichischen Ordensspitäler rund 20 Prozent<br />

der heimischen Krankenhausleistungen erbringen? In<br />

Oberösterreich sind es sogar um die 40 Prozent. Damit wird<br />

österreichweit jeder fünfte Patient in einem Ordensspital betreut.<br />

Die Ordensspitäler sind gemeinnützig und arbeiten im<br />

öffentlichen Auftrag. Mit mehr als 20.000 Mitarbeitern sind<br />

sie einer der größten heimischen Arbeitgeber.<br />

anwenden ließ – eine Ausnahme von seiner<br />

sonstigen Toleranz – brachten keinen Erfolg.<br />

Konstantins Bemühungen blieben ohne<br />

Ergebnis, die Donatisten verstanden sich als<br />

die Erben der verfolgten „Kirche der Märtyrer“,<br />

und die Spaltung der nordafrikanischen<br />

Kirche dauerte ein Jahrhundert und darüber<br />

hinaus. Unter ihrem Anführer schließen<br />

sich in Nordafrika die meisten Bischöfe den<br />

Donatisten an. Auch die Verweltlichung der<br />

Kirche und des Klerus verleiht ihren Gründen<br />

neue Dringlichkeit.<br />

Als Augustinus 396 Bischof in Hippo wird,<br />

findet er beide Parteien hoffnungslos zerstritten.<br />

Gewalt gegen Priester und Zerstörung<br />

von Basiliken sind die Früchte des Wirkens<br />

der fanatischen Donatisten. Kaiser Honorius<br />

beruft 411 ein Religionsgespräch nach<br />

Karthago ein, an dem 286 Katholiken und<br />

279 Donatisten teilnehmen. Augustinus<br />

vertritt die katholische Seite und betont<br />

die Einheit der Kirche. Er selbst hielt es mit<br />

den Gemäßigten und betonte, dass Taufe,<br />

Eucharistie und alle anderen Sakramente<br />

und Handlungen der Kirche gültig seien<br />

durch den bloßen Vollzug, auch wenn die<br />

Hand eines Todsünders sie spendete. Der<br />

kaiserliche Gesandte spricht den Sieg den<br />

Katholiken zu.<br />

Für die kaiserliche Kirchenpolitik der folgenden<br />

Jahrhunderte war damit ein Präzedenzfall<br />

geschaffen: Unmittelbar bediente<br />

der Kaiser sich kirchlichen Personals (der<br />

Bischöfe) und einer kirchlichen Einrichtung<br />

(der Synode), um seine religionspolitischen<br />

Interessen durchzusetzen. Die Kirche wurde<br />

für staatliche Belange instrumentalisiert.<br />

Weil das dem römischen Verständnis der<br />

Rolle von Religion im Staat entsprach, hat<br />

der Kaiser ganz selbstverständlich so agiert,<br />

ohne dass jemand daran Anstoß genommen<br />

hätte, auch auf Seiten der Kirche nicht.<br />

26 Nr. <strong>173</strong> Februar <strong>2013</strong><br />

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