Straftaten gegen die Rechtspflege - Lissewski.de
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Strafvereitelung § 258 StGB<br />
Verfolgungsvereitelung, Abs. I<br />
Vollstreckungsvereitelung, Abs. II<br />
Straftat eines an<strong>de</strong>ren<br />
rechtskräftig verhängte,<br />
unvollstreckte Strafe o<strong>de</strong>r<br />
Maßnahme<br />
ganz / teilweise Vereiteln <strong>de</strong>r<br />
Strafverfolgung<br />
ganz / teilweise Vereiteln <strong>de</strong>r<br />
Vollstreckung<br />
Vorsatz bzgl. <strong>de</strong>r Vortat<br />
Absicht/direkter Vorsatz bzgl.<br />
<strong>de</strong>r Vereitelung<br />
RW, Schuld<br />
beachte: Straflosigkeit i. S.<br />
<strong>de</strong>s § 258 V und VI<br />
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