Presse an der Einsatzstelle - Landesfeuerwehrverband Bayern
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<strong>Presse</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Einsatzstelle</strong><br />
Leitfaden für Freiwillige Feuerwehren<br />
Von Seiten <strong>der</strong> Feuerwehren dürfen in <strong>Presse</strong>mitteilungen keine Aussagen zu Br<strong>an</strong>dursachen<br />
und Unfallhergängen gemacht werden. Dies könnte die Ermittlungen <strong>der</strong> Polizei behin<strong>der</strong>n und<br />
eventuelle Täter könnten über die <strong>Presse</strong> Details erfahren, die im Rahmen <strong>der</strong> Ermittlung nicht<br />
mehr gegen einen Tatverdächtigen verwendet werden können. M<strong>an</strong> spricht hier auch von<br />
sogen<strong>an</strong>ntem „Täterwissen“!<br />
Bei Suiziden sollte auf eine <strong>Presse</strong>mitteilung aus Pietätsgründen und mit Rücksicht auf die<br />
Angehörigen verzichtet werden. Ausnahme: Das Geschehen spielt sich unter hoher Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit ab (Person springt von Brücke <strong>an</strong> einer vielbefahrenen Straße). D<strong>an</strong>n sollten<br />
jedoch auch nur die allernotwendigsten Informationen herausgegeben werden (siehe auch<br />
Kapitel „Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Polizei“).<br />
Wenn Feuerwehren <strong>Presse</strong>mitteilungen / Fotos <strong>an</strong> die Medien herausgeben, muss sichergestellt<br />
sein, dass alle Journalisten gleich beh<strong>an</strong>delt werden und allen Medien die ausgegebenen Bil<strong>der</strong><br />
und Informationen zeitgleich zugänglich sind. Aus Gleichberechtigungsgründen sollte auch<br />
keine aktive <strong>Presse</strong>arbeit als Journalist von einem Feuerwehrvertreter durchgeführt werden. Die<br />
Herausgabe von Fotos sollte nur in Ausnahmefällen geschehen, wenn beispielsweise in <strong>der</strong><br />
Information <strong>der</strong> Medien etwas „schief“ gelaufen ist und wichtige Interessen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
durch ein Foto geför<strong>der</strong>t werden. Es spricht nichts gegen eine ordentliche, durch den Einsatzleiter<br />
beauftragte Dokumentation des Einsatzverlaufes.<br />
<strong>Presse</strong>mitteilungen von Behörden müssen von den Medien nicht mehr geprüft werden und<br />
können als hun<strong>der</strong>tprozentig richtig <strong>an</strong>gesehen werden. Vor allem bei Einsätzen mit Personeno<strong>der</strong><br />
Sachschaden o<strong>der</strong> bei Einsätzen zur Unterstützung <strong>der</strong> Polizei hat die Staats<strong>an</strong>waltschaft<br />
die oberste <strong>Presse</strong>hoheit. Die Staats<strong>an</strong>waltschaft k<strong>an</strong>n aus ermittlungstaktischen Gründen die<br />
<strong>Presse</strong>freiheit einschränken. Eine Aussteuerung eines <strong>Presse</strong>berichtes sollte erst erfolgen, wenn<br />
die Polizei Angehörige von Opfern benachrichtigt hat. Es gibt nichts schlimmeres, als wenn<br />
jem<strong>an</strong>d aus den Medien über den Tod eines Angehörigen erfährt.<br />
Herausgabe von mehreren Einsatzberichten zu einem Schadensfall<br />
Es sollte vermieden werden, dass mehrere Feuerwehren zu einem Einsatz einen <strong>Presse</strong>bericht<br />
erstellen. Durch unterschiedliche Angaben und wi<strong>der</strong>sprüchliche Aussagen macht m<strong>an</strong> sich sehr<br />
schnell unglaubwürdig. Als gute Regelung erwies sich, dass immer die örtlich zuständige<br />
Feuerwehr o<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweilige Einsatzleiter einen Bericht <strong>an</strong> die Medien aussteuert. Auch eine<br />
Medienkoordinierung durch die jeweilige Kreisbr<strong>an</strong>dinspektion wird als sinnvoll erachtet. Allerdings<br />
muss m<strong>an</strong> hierbei berücksichtigen, dass die <strong>Presse</strong>information Sache <strong>der</strong> örtlichen Feuerwehr<br />
ist. Darüber hinaus ist die Übertragung <strong>der</strong> <strong>Presse</strong>arbeit auch <strong>an</strong> die Kreisbr<strong>an</strong>dinspektion<br />
o<strong>der</strong> <strong>an</strong> den Kreis-/Stadtfeuerwehrverb<strong>an</strong>d (z.B. Fachberater Öffentlichkeitsarbeit) denkbar.<br />
07<br />
Stellung des Bayerischen Staatsministerium des Innern zur Herausgabe von<br />
Einsatzbil<strong>der</strong>n<br />
Nachdem <strong>an</strong> das Staatsministerium des Innern vermehrt Beschwerden her<strong>an</strong>getragen wurden,<br />
dass Einsatzkräfte <strong>der</strong> gemeindlichen Feuerwehren zum Nachteil freier Fotojournalisten Bil<strong>der</strong>