Leseprobe
»MESSEN IM GOTTESDIENST«
NOSTALGISCHE FLUCHT
ODER WILLKOMMENE BEREICHERUNG?
Lautstarke Kontroversen
1 Michael Kunzler, Die Liturgie
der Kirche, Paderborn
1995, S. 198.
Wer vor einigen Jahren in der vorösterlichen Zeit durch die Straßen Hamburgs
ging, traute seinen Augen nicht. Auf großen Plakaten las er in roten
Lettern: »Messen im Gottesdienst«. Die Gemeinschaft der fünf evangelischen
Hamburger Hauptkirchen lud zu Gottesdiensten ein, in denen Orchestermessen
von Wolfgang Amadeus Mozart, Franz Joseph Haydn, Johann
Sebastian Bach und Franz Schubert »aufgeführt« wurden. Nach
Auskunft der Pfarrämter seien diese Gottesdienste an den Sonntagen vor
Ostern und an Ostern selbst außergewöhnlich gut besucht gewesen.
Dieses Ergebnis mag nur auf den ersten Blick überraschen. Denn die
Attraktivität, ja, Faszination der klassischen Orchestermessen hat nicht
nur in den katholischen Kirchen zugenommen, sondern inzwischen auch
in den evangelischen. Untersuchungen dieses Phänomens haben gezeigt,
daß man ihm nicht mit dem Etikett ›traditionalistische Nostalgieliturgie‹
gerecht wird. Hier artikulieren sich Bedürfnisse und Sehnsüchte von Menschen,
die mehr suchen als weihrauchgeschwängerten Ohrenkitzel.
In den mehrstimmigen Ordinariumsvertonungen vornehmlich der Klassik
werden augenscheinlich Dimensionen angerührt, die im Einerlei und in
der Hektik der Lust- und Spaßgesellschaft ebenso wenig zu erfahren sind
wie in nicht wenigen wortüberladenen, geschwätzigen Liturgien aufklärerischer
Provenienz. In scharfem Kontrast dazu stößt man auf die breite
Phalanx der lautstarken Ablehner, die vornehmlich aus dem Lager der Liturgiefachleute
kommen. Aus vielen Gründen sei die traditionelle Meßkomposition
nicht mehr vereinbar mit der erneuerten Liturgie des II. Vatikanischen
Konzils. Michael Kunzler z.B. beklagt in seinem liturgiewissenschaftlichen
Lehrbuch von 1995 die erstarrte und verbohrte Haltung
vieler kirchlicher Chöre: »Nach wie vor sehen Kirchenchöre ihre Ehre darin,
an den großen Festtagen eine Messe – meist aus der Wiener Klassik ›aufzuführen‹
– und gegen die eindeutigen Konzilsbestimmungen die Gemeinde
zu ›entmündigen‹.« 1
In den Jahren 1988/89 tobte in der katholischen Verbandszeitschrift
Musica Sacra ein heftiger Kampf um die Bewertung der klassischen
Meßkompositionen. Ausgangspunkt für die sich anschließende heftige Diskussion
war ein Thesenpapier des Münsteraner Liturgiewissenschaftlers
Stefan Rau. Seine Grundthese und die sich daraus ergebende Grundfrage
lautete:
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»Messen im Gottesdienst«
»Nun steht außer Zweifel, daß die christliche Liturgie auch die Aufgabe hat,
besonders an Feiertagen die Gemeinde froh zu machen und festlich zu stimmen,
und daß andererseits die Ordinariumsvertonungen vor allem der Wiener
Klassik imstande sind, solches bei den meisten Zeitgenossen zu bewirken. Erschöpft
sich aber die Aufgabe der Chöre darin, einem legitimen Bedürfnis der
Gemeinde nach festlicher Atmosphäre Ausdruck zu geben?« 1
Es wird später zu fragen sein, ob die hier zugrunde gelegte Sichtweise von
Musik und Kirchenmusik nicht eine verengte und ideologisch eingefärbte ist.
Ein letztes Beispiel aus der Front der Abwehrer klassischer Meßvertonungen
sei noch erwähnt. Anläßlich der Meßfeier, die Papst Johannes Paul
II. am 29. Juni 1985 in St. Peter zu Rom zelebrierte, wurde unter Leitung
von Herbert von Karajan Mozarts ›Krönungsmesse‹ KV 317 aufgeführt.
Hochrangige Geistliche im Vatikan stuften diese Musik als Unterhaltungsmusik
ein, ein Relikt aus dem Rokoko-Zeitalter. Für die heutige erneuerte
Liturgie sei sie deshalb völlig ungeeignet. 2
Urteile solcher Art kamen nicht nur aus den deutschsprachigen Ländern,
sondern auch sehr zahlreich und vehement aus anderen europäischen
und nordamerikanischen Staaten.
1 Stefan Rau, Die Eucharistie
als Konzertmesse?,
in: Musica Sacra 108
(1988), S. 404–409, hier
S. 404.
2 Herders Theologischer
Kommentar zum Zweiten
Vatikanischen Konzil, Bd.
2: ›Sacrosanctum Concilium‹,
kommentiert von
Reiner Kaczynski, Freiburg
i. Br. 2004, S. 188f.
3 Heinrich Bone, Cantate.
Gesangbuch, Mainz
1848.
Hinreichende Begründungen der Experten
Einig ist man sich in der Überzeugung, daß die mehrstimmigen Ordinarien,
gleich ob von Giovanni Pierluigi da Palestrina, Mozart oder Anton
Bruckner, nicht mehr kompatibel mit der heutigen Liturgiefeier sind.
Das sogenannte ›Hochamt‹ stammt in seiner Ausgestaltung aus dem
Zeitalter des Barock. Sein Liturgieverständnis, vom Mittelalter herkommend,
sah den Priester als den eigentlich Handelnden, während das Volk
sich von fern in das heilige Geschehen – schauend und hörend – einfügte.
Klassisch formuliert hat dieses viele Jahrhunderte prägende Verständnis
von Gottesdienst Heinrich Bone (1813–1893). Im Vorwort seines 1848
herausgebrachten Gesangbuchs Cantate schreibt er:
»Der Priester am Altar und die Gemeinde in stummer Andacht sich in die heilige
Handlung empfehlend – das ist ein katholischerer Anblick als ein Predigender
auf der Kanzel oder eine bloße Gemeinde in Gesang und lautem Gebet [...].
Lassen wir den Chor dadroben über der still betenden Gemeinde tönen [...]. Er
vertritt gleichsam priesterliche Personen und gehört dadurch ganz zur priesterlichen
Seite des Gottesdienstes [...]. Nichts ist feierlicher, als wenn vom Altare
und von hoher Orgel herab der festliche, wahrhaft kirchliche Choral erschallt,
und dabei die Gemeinde, getragen von diesen Tönen, ihre stillen Gebete zum
Himmel bringt.« 3
Der ›Wortgottesdienst‹, die ›Vormesse‹, wie es offiziell hieß, war weitgehend
zum Ritual erstarrt, denn der lateinischen Sprache waren nur die
wenigsten Gläubigen kundig. Dazu kam, daß Teile der Messe, so das eu-
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Cäcilianische Hypotheken 485
charistische Hochgebet, der ›Kanon‹, leise vollzogen werden mußten.
Daraus entwickelte sich der Brauch, diese zu übersingen, so z.B. den Introitus
durch Kyrie und Gloria, die Gabenbereitung durch das Credo, das
Hochgebet durch Sanctus und Benedictus.
Grundlegend für die Ablehnung der tradierten Meßkompositionen ist
die in der Musikinstruktion Musicam Sacram von 1967 aufgegebene Unterscheidung
von ›Ordinarium‹ und ›Proprium‹. Diese Begriffe werden als
historisch in Anführungsstriche gesetzt und kommen in späteren Dokumenten
nicht mehr vor. Die nun geläufige Kategorisierung spricht von
›Aktionsgesängen‹ bzw. ›Begleitgesängen‹. Zur ersten Gruppe zählen z.B.
das Gloria, der Antwortpsalm oder das Sanctus. Sie sind Gesänge in selbständiger
Funktion, während die anderen eine liturgische Handlung deutend
begleiten, etwa das Einzugslied, der Gesang zur Gabenbereitung oder
zur Brotbrechung.
Neben der Frage nach ihrer Funktion ist die nach ihrem theologischdramaturgischen
Ort eine entscheidende. Mit ihr hängt aufs engste diejenige
zusammen, die nach ihren legitimen Trägern fragt: der Priester, die
Gemeinde, der Kantor, die Schola oder der Chor.
Hinter allen Einzelfragen hebt sich immer wieder die zentrale Forderung
aller Reformdekrete heraus: nach der stärkeren Einbindung der Gemeinde
ins liturgische Geschehen, d.h. vor allem ihre stärkere Beteiligung
an den Gesängen und Liedern.
Vor diesem skizzierten Hintergrund, der im folgenden noch eingehender
betrachtet werden soll, ergeben sich in der Tat objektiv Probleme. Wie
sind Ordinariumsteile, die in der ›alten Liturgie‹ eine andere Funktion hatten
als heute, so in das erneuerte dramaturgische Geschehen zu integrieren,
daß sie nicht als Fremdkörper oder Hemmschuh empfunden werden?
Wo soll z.B. das Benedictus heute seinen liturgischen Platz erhalten? Nach
der Wandlung wirkt es deplaciert, der Duktus des Hochgebets würde störend
unterbrochen. Auch in der direkten Verbindung mit dem Sanctus wirkt
es vielfach unorganisch. Denn mit seinem Charakter der Anbetung, den es
von vielen Komponisten der Klassik und Romantik bekommen hat, will es
sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht einordnen lassen.
Probleme gibt es auch mit dem Credo. In zahlreichen Messen bildet
das Glaubensbekenntnis die Mitte der zyklischen Komposition. In der revidierten
Liturgie sind die Schwerpunkte anders verteilt. Hieraus ergeben
sich oft unerträgliche Spannungen.
Cäcilianische Hypotheken
Der Streit um die ›Konzertmessen‹ setzt nicht erst mit dem II. Vatikanischen
Konzil ein. Bereits bei den Cäcilianern trafen besonders die Meßvertonungen
von Joseph Haydn und Wolfgang Amadeus Mozart auf eine
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»Messen im Gottesdienst«
äußerst heftige Ablehnungsfront. Schon 1834 sieht sich ein Rezensent der
renommierten Allgemeinen musikalischen Zeitung aufgerufen, kunstfeindliche
Bestrebungen der Cäcilianer anzugreifen. Hier fallen bereits die Namen
derer, die der Gründer des Allgemeinen Cäcilienverbandes, Franz
Xaver Witt (1834–1888), mit seinem Bannstrahl später immer zu treffen
versucht.
»Wer all das Gerede von der allein ächten Kirchenmusik des 16ten Jahrhunderts,
von der dringenden Nothwendigkeit, den Geschmack wieder dahin zurück
zu führen, von der nöthigen Verbannung aller Instrumentalbegleitung aus
dem Tempel des Herrn, u. dgl. jetzt beliebte Redensarten so oft hören muß, als
man sie hier zu hören bekommt, dem wird es gleichsam zum Bedürfnis, sich
einmal gründlich über diesen Gegenstand auszusprechen. Auch thut es wahrhaftig
Noth, die reine Wahrheit zu sagen, denn sonst erleben wir noch, dass das
Kind mit sammt dem Bade ausgeschüttet, Mozart, Vogler, die beyden Haydn,
Händel, Hasse, Naumann, Eybler und alle anderen großen Meister, welche den
Frevel so weit getrieben haben, Kirchenmusik mit Instrumentalbegleitung zu
schreiben, nicht nur aus den Kirchen, sondern sogar aus den Musik-Archiven
verbannt und vielleicht einmal, um ein recht abschreckendes Exempel zu statuieren,
ihre Werke auf offenem Markte bei einem feyerlichen Auto da Fé verbrannt
werden.« 1
1 AmZ 36 (1834), Sp. 549.
2 Ebenda, S. 734f.
3 Ebenda, S. 735.
Welches Niveau der Streit um die ›wahre Kirchenmusik‹ bei den Jungcäcilianern
erreicht hatte, mögen die folgenden Auslassungen demonstrieren.
Ebenfalls 1834 äußert sich Karl Franz Emil von Schafhäutl (1803–1890),
angesehener Natur- und Musikwissenschaftler aus München, unter anderem
zu Mozarts Meßkompositionen. Den Anfang des Credo aus der ›Krönungsmesse‹
kommentiert er so:
»Noch heut zu Tage, bis zu dieser Stunde, singt der römische Priester in allen
Theilen der Welt immer unverrückt, wie vor mehr als einem Jahrtausend, jene
alten ernsten Weisen, intoniert noch immer nach dem Gesetze seiner Kirche:
Credo in unum Deum (mit gregorianischer Notation versehen). Und nun tritt
an die Stelle des Chores ein moderner Geck und beginnt, statt in jener Weise,
wie es die Kirche vorgeschrieben, fortzufahren: Patrem omnipotentem (wiederum
in gregorianischen Noten präsentiert), umschwirrt von gaukelnden Violinen
alternierend mit schwindsüchtigen Flöten und knarrenden Fagotten in platten,
hüpfenden, theatralisch cadenzierenden Weisen unserer allerjüngsten Zeit von
neuem, allenfalls so: [Es folgt der Anfang der Mozartschen Komposition.]« 2
Die totale Ablehnung der instrumentalbegleiteten Kirchenmusik als Verrat
am Erbe der Väter und der wahren Religion mögen diese Verrisse desselben
Autors belegen:
»Wie empörend, wenn Mozart (Missa in B, KV 275 [272b (275)]) im Dona
nobis pacem, da, wo die Kirche für den reuigen Sünder um Frieden der Seelen
fleht, in einem Rondo Allegretto gleich einer buhlenden Phryne aus der Militärmesse
unserer Michaelshofkirche, zum Tempel hinaustanzt; die Sänger in
einer Messe aus C-Dur, so oft sie ihr Dona nobis pacem gesungen haben, von
der Hoboe [...] ausgelacht werden.« 3
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Cäcilianische Hypotheken 487
1 Aufschlußreich ist, daß
der ältere Schafhäutl
nach dreißig Jahren erlebter
kirchenmusikalischer
Arbeit an der Münchener
Hofkirche seine
Meinung über die Konzertmessen
vor allem der
Wiener Klassik grundlegend
geändert hat.
2 Fliegende Blätter für katholische
Kirchenmusik
25 (Regensburg 1890),
Nr. 3, S. 30.
3 Lexikon für Kirchliche
Tonkunst, bearb. von
Utto Kornmüller, 1. Teil:
›Sachliches‹, Regensburg
1870, 2. und vermehrte
Auflage Regensburg
1891; 2. Teil: ›Biographisches‹,
Regensburg
1895.
4 Lexikon für Kirchliche
Tonkunst, 2. Teil, S. 187f.
5 Hermann Beck, Die Musik
des liturgischen Gottesdienstes
im 18. Jahrhundert
(Messe, Offizium),
in: Geschichte der
katholischen Kirchenmusik,
hrsg. von Karl Gustav
Fellerer, Bd. 2: ›Vom Tridentinum
bis zur Gegenwart‹,
Kassel 1976, S.
180–189, hier S. 189.
Dieses Gemisch aus erstarrter Religion, rückwärtsgewandter Moral und
historisierender Ästhetik mußte in solche ideologischen Sümpfe treiben. 1
Wie sehr sich diese Verurteilungen kirchenmusikalischer Werke fortgesetzt
haben, ließe sich an unzähligen Beispielen zeigen. Nur zwei Dokumente
seien noch erwähnt, weil sie auch für die Situation vor allem der
katholischen Kirchenmusik in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts charakteristisch
sind. In einer Besprechung der Messe op. 159 für vierstimmigen
Chor und Orgelbegleitung von Joseph Rheinberger, erschienen 1890
in Fliegende Blätter für katholische Kirchenmusik, dem zweiten Verbandsorgan
des Cäcilienvereins, findet sich gegen Schluß die folgende Bemerkung:
»Gerade die großen Meister haben der kath. Kirchenmusik so vielen Schaden
zugefügt, weil grelles Licht die Augen blendet, weil Kinder der Zeit die Kinder
der Zeit mit sich fortreißen. Joseph Haydn, selbst S. Bach, vor Allem aber
Mozart mit seinen glühend-sinnlichen Compositionen zu religiösen Texten haben
die katholische Kirchenmusik fast zu Grunde gerichtet.« 2
Aus demselben cäcilianischen Geist erschien 1895 die Fortsetzung eines
Buches, das bereits in seinem ersten Teil ›Sachliches‹ zum Standardwerk
der katholischen Kirchenmusik geworden war: Lexikon der kirchlichen
Tonkunst. Auch der zweite Teil, betitelt ›Biographisches‹, war von dem
Benediktinerpater Utto Kornmüller (1824–1907) verfaßt worden. 3 Auch
wenn Mozart für ihn zu den »unerreichten Genie’s« gehört, so könne doch
seinen kirchlichen Werken, obgleich sie von »tiefreligiösem Sinne durchweht«
sind, »das Prädikat von kirchlicher Musik nicht zugestanden werden«.
4 Fest macht dies der zeitweilige Diözesanpräses des Cäcilienvereins
z.B. an den Bravourarien in den größeren Werken oder an der zu »subjektiven
Ausprägung der Gefühle« etwa im Requiem.
Es bleibt festzuhalten, daß die neuen–alten Forderungen nach einer an
der authentischen Liturgie orientierten Kirchenmusik dem Cäcilianismus
zu verdanken sind, der in seinen Anfängen eine durch und durch liturgische
Erneuerungsbewegung war. Erst auf dem Hintergrund der Musik des
liturgischen Gottesdienstes im 18. Jahrhundert wird der Erneuerungswille
der Cäcilianer ganz verständlich. Hermann Beck hat in einem fundierten
Aufsatz über die Musik von Messe und Offizium im 18. Jahrhundert die
Lage treffend beschrieben:
»Zweifellos hat der musikalische Anteil des liturgischen Gottesdienstes seinen
bisher höchsten Grad an Unabhängigkeit im Gefüge der Liturgie erreicht. [...]
Alles tendiert dazu, liturgische Handlungen und musikalische Gestaltung als
zwei getrennte Abläufe aufzufassen, zwischen denen der Gemeinde nur die
Rolle des Zuschauens und Zuhörens verbleibt.« 5
Die Inhalte der Musica sacra hatten sich nicht unwesentlich gewandelt:
Der Cantus gregorianus war verdrängt oder bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt.
Der ›wahre Kirchen-Stil‹ (Palestrinastil) wurde weitgehend nicht
mehr praktiziert. Das Verhältnis von Text und Musik war zugunsten der
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