Ausschreibung (pdf, 122KB) - Architekturwettbewerb.at
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EU-weit offener, anonymer, 1-stufiger<br />
Realisierungswettbewerb<br />
zur<br />
Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten<br />
für die Sanierung und Erweiterung des<br />
Schulzentrums Kleinwalsertal in Riezlern<br />
Stand: 08.11.2011<br />
Fink Thurnher Architekten 6900 Bregenz Bahnhofstrasse 7 T +43 5574 522501 josef.fink@fink-thurnher.<strong>at</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
A Allgemeiner Teil................................................................................2<br />
1. Auslober, Wettbewerbsbüro................................................................................. 2<br />
2. Gegenstand des Wettbewerbes........................................................................... 2<br />
3. Art des Verfahrens............................................................................................... 2<br />
4. Teilnahmeberechtigung ....................................................................................... 3<br />
5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln............................................................. 5<br />
6. Termine ............................................................................................................... 6<br />
7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ........................................................10<br />
8. Vergütung...........................................................................................................10<br />
9. Preisgericht und Vorprüfung ...............................................................................11<br />
10. Absichtserklärung des Auftraggebers .................................................................12<br />
11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ......................................................12<br />
B Besonderer Teil...............................................................................13<br />
12. Aufgabenstellung................................................................................................13<br />
13. Planungsrichtlinien und Planungshinweise .........................................................16<br />
14. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen................................................19<br />
15. Beurteilungskriterien ...........................................................................................20<br />
C Beilagen............................................................................................21<br />
16. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen .........................................21<br />
Die Zusendung der Pläne und sonstigen Unterlagen (CD) und die Abholung des Modells erfolgt<br />
jeweils gegen Kosteners<strong>at</strong>z.<br />
Allgemeiner Hinweis<br />
Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen<br />
und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden!<br />
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A<br />
Allgemeiner Teil<br />
Präambel<br />
Die Gemeinde Mittelberg betrachtet den <strong>Architekturwettbewerb</strong> als qualit<strong>at</strong>ives Instrument zur<br />
Weiterentwicklung der Baukultur. Sie ist daran interessiert, ein möglichst breites Spektrum an<br />
hochwertigen Arbeiten zu erhalten, welche sowohl den gegenwärtigen Stand der Entwicklung<br />
darstellen, als auch überzeugend neue Wege aufzeigen.<br />
Der komplexe Sachverhalt soll architektonisch eigenständig, innov<strong>at</strong>iv und wirtschaftlich<br />
vertretbar umgesetzt werden.<br />
1. Auslober, Wettbewerbsbüro<br />
Auslober<br />
Gemeinde Mittelberg ImmobilienverwaltungsGmbH & Co.KG<br />
Walserstraße 52 6991 Riezlern<br />
T +43 5517 5315-0 verwaltung@gde-mittelberg.<strong>at</strong> www.kleinwalsertal.com<br />
Wettbewerbsbüro<br />
Fink Thurnher Architekten<br />
6900 Bregenz Bahnhofstrasse 7<br />
T +43 5574 52250 1 F +43 5574 52250 4 josef.fink@fink-thurnher.<strong>at</strong><br />
Bürozeiten: Mo – Do 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, Fr 08:30 – 12:00 Uhr<br />
2. Gegenstand des Wettbewerbes<br />
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen<br />
Vorentwurfskonzepten für die Erweiterung und Sanierung des Schulzentrums Kleinwalsertal in<br />
Riezlern.<br />
3. Art des Verfahrens<br />
Der Wettbewerb wird als EU-weit offener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb mit<br />
anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) für die<br />
allfällige Vergabe des Planungsauftrags Architektur durchgeführt.<br />
Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum<br />
Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten.<br />
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4. Teilnahmeberechtigung<br />
4.1 Teilnahmeberechtigt sind:<br />
− Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit<br />
aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.<br />
− Sta<strong>at</strong>sangehörige eines Mitgliedsta<strong>at</strong>es der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem<br />
Mitgliedsta<strong>at</strong> des EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf<br />
eines freiberuflichen Architekten oder eines freiberuflichen Ingenieurkonsulenten auf<br />
einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten ist,<br />
befugt ausüben.<br />
− N<strong>at</strong>ürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des<br />
Wettbewerbsgegenstandes im Sitzsta<strong>at</strong> des Teilnehmers besitzen.<br />
− Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren s<strong>at</strong>zungsmäßiger<br />
Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der<br />
Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer bzw.<br />
der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an n<strong>at</strong>ürliche Personen gestellten<br />
Anforderungen erfüllt.<br />
Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit aufrecht<br />
sein. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmevoraussetzung eigenverantwortlich zu prüfen.<br />
Für die nichtösterreichischen Teilnehmer wird auf die Inform<strong>at</strong>ionspflicht der Dienstleister vor<br />
Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die Dienstleistungsempfänger gemäß §32<br />
ZTG hingewiesen.<br />
Anmerkung: Gemäß §32 ZTG ist der Dienstleister verpflichtet, vor Erbringung der<br />
Dienstleistung den Dienstleistungsempfänger über folgendes zu informieren:<br />
a) das Register, in dem er eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder<br />
gleichwertige, der Identifik<strong>at</strong>ion dienende Angaben aus diesem Register,<br />
b) Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungssta<strong>at</strong>es,<br />
c) die Berufskammer oder vergleichbare Organis<strong>at</strong>ionen, denen der Dienstleister angehört,<br />
d) die Berufsbezeichnung oder seinen Befähigungsnachweis,<br />
e) die Ums<strong>at</strong>zsteueridentifik<strong>at</strong>ionsnummer nach Art. 22 Abs. 1 ABl. L 145 vom 13.06.1977<br />
S.1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom 01.05.2004 S. 35<br />
und<br />
f) Einzelheiten zu seinem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht.<br />
4.2 Eignungsnachweise:<br />
Zu erbringende Eignungsnachweise im Wettbewerbsverfahren:<br />
a) Nachweis der Befugnis gem. § 71 BVergG:<br />
Der Nachweis über die unter Pkt. 4.1 geforderte aufrechte Befugnis ist dem<br />
Verfasserbrief beizulegen.<br />
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Zu erbringende Eignungsnachweise im anschliessenden Verhandlungsverfahren:<br />
Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden, erforderlichen Eignungsnachweise h<strong>at</strong> - auf<br />
Verlangen des Auftraggebers – erst im Zuge des Verhandlungsverfahrens, also nach<br />
Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, zu erfolgen.<br />
b) Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit gem.§72 i.V.m. § 68 (1) BVergG:<br />
Auszug (nicht älter als 6 Mon<strong>at</strong>e) aus einem Berufs- oder Handelsregister gem. Anhang VII<br />
BVergG 2006, dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichtsoder<br />
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus dem/der<br />
hervorgeht, dass<br />
- keine rechtskräftige Verurteilung gegen die Unternehmer oder – sofern es sich um<br />
juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene<br />
Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren<br />
Geschäftsführung tätige physische Personen vorliegt, die einen der folgenden<br />
T<strong>at</strong>bestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organis<strong>at</strong>ion, Bestechung,<br />
Betrug, Untreue, Geschenkannahme, Förderungsmissbrauch oder Geldwäscherei bzw.<br />
einen entsprechenden Straft<strong>at</strong>bestand gemäß den Vorschriften des Landes in dem der<br />
Unternehmer seinen Sitz h<strong>at</strong>,<br />
- gegen sie kein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, kein gerichtliches Ausgleichsverfahren,<br />
kein Vergleichsverfahren oder kein Zwangsausgleich eingeleitet oder die<br />
Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens<br />
abgewiesen wurde,<br />
- sie sich nicht in Liquid<strong>at</strong>ion befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit nicht einstellen<br />
oder nicht eingestellt haben,<br />
- gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des<br />
Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften<br />
handelt – gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein<br />
rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche<br />
Zuverlässigkeit in Frage stellt.<br />
Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder<br />
der letztgültigen Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger<br />
Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes, aus dem hervorgeht, dass sie<br />
ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und<br />
Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen<br />
sind, erfüllt haben.<br />
c) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 74 BVergG:<br />
Angaben über die Anzahl der Dienstnehmer.<br />
d) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gem. § 75 BVergG:<br />
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist anhand einer Referenzliste der in den<br />
letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit Erfolg abgeschlossen wurden, zu führen.<br />
Mindesterfordernis: 2 Referenzen Ausführungsplanung<br />
e) Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Euro<br />
1,5 Mio.<br />
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4.3 Trennung von Planung und Ausführung:<br />
Der Projektverfasser bestätigt im Verfasserbrief nur im Bereich der Planung und nicht im<br />
Bereich der Ausführung tätig zu sein.<br />
4.4 Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten:<br />
Bei Teilnahmegemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) müssen alle Mitglieder die<br />
Teilnahmeberechtigung besitzen.<br />
Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen<br />
einer Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher<br />
Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich.<br />
Varianten, das sind Abwandlungen ein und derselben Grundidee, sind nicht zulässig.<br />
4.5 Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen:<br />
Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des<br />
Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind vom Auslober<br />
bei Veröffentlichungen anzuführen.<br />
4.6 Wettbewerbssprache:<br />
Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch.<br />
4.7 Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe:<br />
Als Gründe des Ausschlusses bzw. des Ausscheidens einer Wettbewerbsarbeit, von der<br />
Beurteilung durch das Preisgericht, gelten:<br />
- die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2 der WSA 2010<br />
- die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß §17 der WSA 2010.<br />
5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln<br />
5.1 Rechtsgrundlagen:<br />
Als Grundlage des Wettbewerbs gelten:<br />
- das Bundesvergabegesetzes BVerG 2006 i.d.g.F.<br />
- die schriftliche Fragenbeantwortung<br />
- das Protokoll des Hearings<br />
- der Inhalt dieser <strong>Ausschreibung</strong> samt Beilagen<br />
- der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010)<br />
Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.<br />
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5.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:<br />
Mit der Registrierung zum Wettbewerb nimmt jeder Teilnehmer<br />
Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.<br />
sämtliche in dieser<br />
Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auslober zur Geheimhaltung des<br />
eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen<br />
des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind.<br />
5.3 Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten:<br />
Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung h<strong>at</strong> die Kammer der Architekten und<br />
Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der<br />
Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft.<br />
Mit Schreiben vom 09.11.2011 h<strong>at</strong> die Kammer ihre Kooper<strong>at</strong>ion mit dem Auslober durch<br />
Bekanntgabe der Verfahrensnummer 31/11 bekundet und ihre Preisrichter nominiert.<br />
6. Termine<br />
Bekanntmachung des Wettbewerbs im EU-Amtsbl<strong>at</strong>t: 10.11.2011<br />
Ausgabe der Unterlagen ab: 15.11.2011<br />
Anmeldungsfrist längstens bis: 15.12.2011<br />
Örtliche Begehung / Hearing und Fragenbeantwortung: 02.12.2011<br />
Treffpunkt: 14:00 Uhr, Wettbewerbsareal auf dem Schulpl<strong>at</strong>z<br />
Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro: 01.12.2011<br />
Schriftliche Rückfragenbeantwortung (incl. Hearing): 08.12.2011<br />
Abgabe Pläne: 24.01.2012<br />
Abgabe Modell: 31.01.2012<br />
Abgabeort für Pläne und Modell:<br />
Fink Thurnher Architekten, 6900 Bregenz, Bahnhofstrasse 7<br />
Beurteilungssitzung des Preisgerichts: 23.- 24.02.2012<br />
Ausstellung: im Anschluss an die Beurteilungssitzung<br />
Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben<br />
6.1 Konstituierende Sitzung:<br />
Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgt vor der örtlichen Begehung am 02.12.2011.<br />
Dabei werden der Vorsitzende, der stellvertretenden Vorsitzende sowie der Schriftführer des<br />
Beurteilungsgremiums gewählt und beim Hearing bekanntgegeben.<br />
Die Freigabe der gegenständlichen Wettbewerbsausschreibung durch die Jurymitglieder<br />
erfolgte schriftlich vor der öffentlichen Bekanntmachung des Wettbewerbs.<br />
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6.2 Ausgabe der Unterlagen und Registrierung:<br />
Die Wettbewerbsunterlagen (Teile A – B) und das Formular „Teilnehmeranmeldung“ können<br />
bis 15.12.2011 entweder per email im Wettbewerbsbüro (josef.fink@fink-thurnher.<strong>at</strong>)<br />
angefordert oder unter http://schuleriezlern.fink-thurnher.<strong>at</strong>/inform<strong>at</strong>ion kostenlos<br />
heruntergeladen werden.<br />
Der Teil C (die zur Verfügung gestellten Unterlagen) ist nur den registrierten<br />
Wettbewerbsteilnehmern (Registrierung muss bis 15.12.2011 erfolgen), nach Bezahlung einer<br />
Schutzgebühr von € 100,00, vorbehalten und kann mittels Code unter<br />
http://schuleriezlern.fink-thurnher.<strong>at</strong>/<strong>Ausschreibung</strong>TeilC heruntergeladen werden.<br />
Die Registrierung zum Wettbewerb erfolgt über das Formular „Teilnehmeranmeldung“.<br />
Dieses Formular ist vom Teilnehmer auszufüllen, zu stempeln und zu unterfertigen und dann<br />
zusammen mit der Zahlungsbestätigung der Schutzgebühr an das Wettbewerbsbüro bis<br />
spätestens 15.12.2011 zu faxen oder zu mailen (Fax Nr. +43 5574 522504).<br />
Erst mit Einlangen der Teilnehmeranmeldung und nach erfolgtem Zahlungseingang der<br />
Schutzgebühr von € 100,00 (spesenfrei für den Empfänger) auf unten genanntes Konto des<br />
Wettbewerbsbüros gilt der Teilnehmer als registriert und ist zur Teilnahme am Wettbewerb<br />
berechtigt.<br />
Den registrierten Teilnehmern wird per email ein Zugangscode für den Download des Teiles C<br />
der Wettbewerbsunterlagen übermittelt.<br />
Sollte es einem Teilnehmer nicht möglich sein, die Wettbewerbsunterlagen herunterzuladen,<br />
so kann auch eine CD im Wettbewerbsbüro angefordert werden, welche dann per Post<br />
zugesandt wird.<br />
Bankverbindung Wettbewerbsbüro:<br />
Kontoinhaber: Josef Fink, 6900 Bregenz, Bahnhofstrasse 7<br />
Bank: Raiffeisenbank Vorderbregenzerwald, BZL 37.435, Konto: 100-01913.847<br />
IBAN: AT96 3743 5100 0191 3847, BIC: RVVGAT2B435<br />
Bei Abgabe einer den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden Wettbewerbsarbeit wird die<br />
Schutzgebühr von € 100,00 nach Abschluss des gesamten Wettbewerbsverfahrens auf das im<br />
Verfasserbrief angegebene Konto rückerst<strong>at</strong>tet.<br />
Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z.B. Protokoll des Hearings oder Nachreichung<br />
von Planungsunterlagen) werden per mail vom Wettbewerbsbüro an die registrierten<br />
Teilnehmer übermittelt.<br />
6.3 Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung:<br />
Am 02.12.2011 findet für die Teilnehmer und das Preisgericht ein Besichtigungs- und<br />
Begehungstermin mit anschließendem Hearing vor Ort st<strong>at</strong>t. Treffpunkt: 14:00 Uhr, in der<br />
Turnhalle der Schule.<br />
Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 01.12.2011 einlangend zulässig.<br />
Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die<br />
Fragebeantwortung ein.<br />
Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an das Wettbewerbsbüro<br />
(josef.fink@fink-thurnher.<strong>at</strong>) zu richten.<br />
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Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings<br />
werden bis 08.12.2011 allen registrierten Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes<br />
per mail durch das Wettbewerbsbüro übermittelt.<br />
6.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:<br />
Die Projekte müssen - entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) - bis spätestens 24.01.2012 –<br />
18:00 Uhr (Pläne) bzw. 31.01.2012 – 18:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro zu den<br />
angeführten Bürozeiten eingegangen sein.<br />
Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung.<br />
Mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zu<br />
den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein.<br />
Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer.<br />
Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und<br />
Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen.<br />
6.5 Vorprüfung:<br />
Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es wird ein<br />
schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher nicht für eine Veröffentlichung<br />
vorgesehen ist.<br />
6.6 Beurteilungssitzung des Preisgerichts:<br />
Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte vom 23.02.2012 bis<br />
24.02.2011 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich.<br />
Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten<br />
anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der prämierungswürdigen<br />
Arbeiten durch das Preisgericht.<br />
Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober klare und umfassende Empfehlungen<br />
hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des<br />
Wettbewerbsergebnisses, abzugeben.<br />
Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen<br />
der Verfasserkuverts und die Überprüfung des Nachweises der Befugnis.<br />
Die Ers<strong>at</strong>zpreisrichter können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen,<br />
wenn sie keine Ers<strong>at</strong>zfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne<br />
Stimmrecht und ohne Vergütung.<br />
Die Ber<strong>at</strong>er werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der<br />
Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt.<br />
Bei Bedarf kann die Jury weitere Ber<strong>at</strong>er ohne Stimmrecht beiziehen.<br />
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6.7 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung:<br />
Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen<br />
Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der<br />
Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben und im Amtsbl<strong>at</strong>t der EU veröffentlicht.<br />
Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der<br />
zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis<br />
übermittelt.<br />
Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes<br />
ca. 10 Tage ausgestellt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner<br />
Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht.<br />
Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser<br />
Ausstellung angegeben.<br />
Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Mitgliedern des<br />
Preisgerichts und der Länderkammer bekannt gegeben.<br />
6.8 Publik<strong>at</strong>ion der Wettbewerbsarbeit im Internet:<br />
Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublik<strong>at</strong>ion ihrer<br />
Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.<strong>at</strong> der<br />
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe<br />
publik<strong>at</strong>ionsfähiger D<strong>at</strong>en mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne<br />
weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:<br />
- Je eine gesonderte Publik<strong>at</strong>ionsd<strong>at</strong>ei (im <strong>pdf</strong>-Form<strong>at</strong>) entsprechend jedem eingereichten<br />
Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-<br />
ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein;<br />
- Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive,<br />
Axonometrie, …) im jpg-Form<strong>at</strong>;<br />
- D<strong>at</strong>eigrößen möglichst klein (< 1MB);<br />
- Inhaltlich eindeutige D<strong>at</strong>eibenennungen: z.B. „Kennziffer.<strong>pdf</strong>“;<br />
- Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc. als gesonderte <strong>pdf</strong>-Dokumente.<br />
6.9 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten:<br />
Die gesamten Unterlagen der prämierten Wettbewerbsarbeiten sind von der Rückgabe an die<br />
Verfasser ausgeschlossen.<br />
Die Verfasser der nicht prämierten Wettbewerbsbeiträge können diese bis spätestens 2<br />
Wochen nach Ende der öffentlichen Ausstellung selbst im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht<br />
abgeholte Unterlagen werden entsorgt.<br />
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7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung<br />
7.1 Kennzeichnung der Unterlagen:<br />
Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten h<strong>at</strong> anonym zu erfolgen.<br />
Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern<br />
besteht und auf jedem Bl<strong>at</strong>t und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist.<br />
Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelbl<strong>at</strong>t.<br />
Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Sanierung und<br />
Erweiterung Schulzentrum Kleinwalsertal“ zu enthalten.<br />
Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die<br />
innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere<br />
Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen h<strong>at</strong>.<br />
7.2 Beilagenverzeichnis:<br />
Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen.<br />
7.3 Verfasserbrief:<br />
Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der<br />
außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und den Verfasserbrief (Beilage<br />
C07), als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der<br />
Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter und beigezogenen Fachleute, enthält.<br />
Bei Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt<br />
auszuweisen.<br />
Der Verfasserbrief h<strong>at</strong> zudem die Telefonnummer sowie die Kontonummer des Teilnehmers<br />
(Vertretungsbefugten) zu enthalten auf welche die Schutzgebühr rücküberwiesen werden soll.<br />
Der Nachweis der aufrechten Befugnis und ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist<br />
dem Verfasserbrief beizulegen.<br />
8. Vergütung<br />
Der Auslober h<strong>at</strong> für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten als Vergütung eine<br />
Gesamtsumme von Netto € 65.000,00 (excl. Ums<strong>at</strong>zsteuer) vorgesehen.<br />
1.Rang = Gewinner € 18.000,00<br />
2.Rang € 15.000,00<br />
3.Rang € 12.000,00<br />
4 Anerkennungspreise a € 5.000,00<br />
Nachrücker<br />
(ohne Vergütung)<br />
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Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen<br />
Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine<br />
andere Aufteilung der Ränge und Anerkennungen erfolgen. Es ist aber die Gesamtsumme von<br />
Netto € 65.000,00 in jedem Fall zu vergeben.<br />
Stellt sich beim Öffnen der Verfasserbriefe am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht<br />
heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeit nicht<br />
teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung<br />
nachfolgenden Projekte nach.<br />
Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den<br />
Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeiter – nur an den Teilnahmeberechtigten<br />
ausbezahlt.<br />
9. Preisgericht und Vorprüfung<br />
9.1 Zusammensetzung des Preisgerichtes:<br />
Fachpreisrichter (F) und Sachpreisrichter (S):<br />
Architekt Prof. Dipl. Ing. Armin Günster (F), Stuttgart<br />
Ers<strong>at</strong>z: Architekt Prof. Dipl. Ing. Hartmut Fuchs, Stuttgart<br />
Architekt Dipl. Ing. Peter Reiter (F), Innsbruck<br />
Ers<strong>at</strong>z: Architekt Dipl. Ing. Erich Wucherer, Innsbruck<br />
Architekt Dipl. Ing. Much Untertrifaller (F), Bregenz<br />
Ers<strong>at</strong>z: Architekt Dipl. Ing. Helmut Dietrich, Bregenz<br />
Bürgermeister Andi Haid (S)<br />
Ers<strong>at</strong>z: Gemeindevertreter Hubert Lorenz<br />
Vizebürgermeister M<strong>at</strong>thias Bischof (S)<br />
Ers<strong>at</strong>z: Gemeindevertreter Leo Schuster<br />
Gemeinder<strong>at</strong> Ulrich Leitgeb (S)<br />
Ers<strong>at</strong>z: Gemeindevertreter Karl Schuster<br />
9.2 Ber<strong>at</strong>ende Mitglieder ohne Stimmrecht:<br />
Sabine Rotter, Direktorin der Volksschule<br />
Elmar Grabherr, Direktor der Mittelschule<br />
Edgar Österle, Leiter PTS<br />
Tim Kromp, Bauamtsleiter<br />
Alexander Karg, Objektwart Schule<br />
9.3 Vorprüfung:<br />
Fink Thurnher Architekten, Bregenz = Wettbewerbsbüro<br />
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10. Absichtserklärung des Auftraggebers<br />
Der Auslober beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der<br />
Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß Bundesvergabegesetz §30 (2) Z6<br />
über den Planungsauftrag Architektur zu führen.<br />
Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, die Projektleitung,<br />
die Zusammensetzung des Projektteams (insbesondere Fachplaner), die geplante<br />
Projektabwicklung und das Honorar sein.<br />
Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen, wobei auch einzelne dieser<br />
Leistungen gesondert bzw. nur zum Teil vergeben werden können.<br />
Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungs- und Detailzeichnungen, künstlerische<br />
Oberleitung, technische Oberleitung, Brandschutzpläne, Gestaltung der Außenanlagen und<br />
Landschaftsplanung.<br />
Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.<br />
Die Vergütung gem. Pkt. 8 wird vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug<br />
gebracht, sofern sich der Vorentwurf nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet.<br />
Nicht als wesentliche Änderungen gelten jedenfalls die Überarbeitungen auf Basis der<br />
Empfehlung des Preisgerichts.<br />
Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen,<br />
sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der<br />
Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die<br />
wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.<br />
11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht<br />
Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der<br />
prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf den Auslober<br />
über.<br />
Das geistige Eigentum (Urheberrecht) sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben<br />
beim Verfasser.<br />
Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen<br />
Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern<br />
für ihre Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist.<br />
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B Besonderer Teil<br />
12. Aufgabenstellung<br />
Im Kleinwalsertal befinden sich derzeit eine Volksschule in Mittelberg mit 2 Klassen, eine<br />
Volksschule in Hirschegg mit 3 Klassen und das Schulzentrum Kleinwalsertal mit 13 Klassen<br />
für Volksschule, Mittelschule, Förderschule, Polytechnische Schule und der Walser<br />
Mittelschule (siehe Raum- und Funktionsprogramm).<br />
Das Schulzentrum Kleinwalsertal wurde Ende der sechziger-Jahre nach Plänen des<br />
Bregenzer Architekten Gebhard Hörburger gebaut.<br />
Auf dem Grundstück der Schule befindet sich zudem ein Kindergarten samt Spielpl<strong>at</strong>z,<br />
welcher im Jahre 1997 nach den Plänen des Architekturbüros Oksakowsky + Schaffer ZT<br />
GmbH errichtet wurde.<br />
Bedingt durch Veränderungen der Klassenschülerhöchstzahlen und des pädagogischen<br />
Konzeptes der Schulen (offene Lernlandschaften), ist ein zusätzlicher Raumbedarf gegeben.<br />
Zudem soll die Schule dem heutigen Standard in der Bereichen Energieeffizienz,<br />
Behindertengerechtigkeit, Schallschutz und Raumakustik sowie Brandschutz angepasst<br />
werden.<br />
Die Außensportanlagen sollen bis auf kleinere Anpassungen unverändert bleiben.<br />
12.1 Wettbewerbsareal:<br />
Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Parzellen Gp. 111/2 (11.646 m2) und BP 1447 (1.923<br />
m2) der KG 91012 (Mittelberg) mit einem Flächenausmaß von gesamt 13.569 m2 laut<br />
Grundbuch. Es befindet sich im Eigentum des Auslobers bzw der Gemeinde Mittelberg.<br />
Auf dem Wettbewerbsgebiet befindet sich das Schulzentrum Kleinwalsertal sowie ein<br />
Kindergarten im nordöstlichen Bereich samt zugeordnetem Kinderspielpl<strong>at</strong>z. Der Bereich des<br />
Kindergartens steht für die Schulerweiterung nicht zur Verfügung, der im Vermessungsplan<br />
dargestellte Bereich ist von Bebauungen freizuhalten.<br />
Die benachbarten Grundparzellen GP 110 und 111/1 sind im Besitz der Armen- Kranken- und<br />
Waisenversorgungsanstalt Mittelberg, die nördlich gelegenen GP 118/1 und 118/5 sind im<br />
Besitz von Priv<strong>at</strong>personen.<br />
12.2 geplanter Zeitrahmen:<br />
Beginn Planungsarbeiten: Frühjahr 2012<br />
Einreichplanung: Herbst 2012<br />
Ausführungsplanung: Herbst 2012 – Frühjahr 2013<br />
Baubeginn Bauetappe 1: Frühjahr 2013<br />
Fertigstellung Bauetappe 1: Ende Sommerferien 2013<br />
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12.3 Kostenrahmen:<br />
Der Kostenrahmen für die Errichtungskosten gemäß ÖNORM B1801-1, Kostengruppen 3 – 9,<br />
beträgt ca Euro 9,5 Mio (ohne Ust.) für die Gesamtsanierung und Erweiterung.<br />
Für die erste Bauetappe ist kein fixer Kostenrahmen vorgegeben. Dieser ist abhängig vom<br />
Gesamtkonzept.<br />
Die Einhaltung der Gesamtkosten (Kosten werden durch Etappenlösung indexiert) ist ein<br />
wichtiges Entscheidungskriterium für die Beurteilung der Projekte.<br />
12.4 Etappenlösung:<br />
Wie bereits unter den Punkten 12.2 Zeitrahmen und 12.3 Kostenrahmen angeführt, ist der<br />
Auslober nicht in der wirtschaftlichen Lage, die Gesamtsanierung und Erweiterung in einer<br />
Bauetappe durchzuführen.<br />
Von den Wettbewerbsteilnehmern wird daher ein schlüssiges Gesamtkonzept erwartet,<br />
welches in zwei oder drei Bauetappen realisiert werden kann.<br />
Der Nachweis der Etappen stellt ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Beurteilung der<br />
Projekte dar.<br />
In der ersten Bauetappe sind alle Unterrichtsräume und Sonderunterrichtsräume laut Raumund<br />
Funktionsprogramm unterzubringen.<br />
Die Zus<strong>at</strong>zwünsche für die Verwaltung, Nebenräume, Musikschule und Trachtenkapelle<br />
können in einer zweiten Etappe realisiert werden.<br />
Die Unterbringung der Turnhalle samt Nebenräumen kann wie unter Punkt 12.5 beschrieben<br />
entweder in einem Neubau oder durch eine Sanierung des Bestandes erfolgen.<br />
12.5 Beschreibung des Bestandes / Abbruchmöglichkeiten:<br />
Das Bestandsgebäude besteht aus zwei halbgeschoßig versetzten, einhüftigen<br />
Klassentrakten mit jeweils drei Obergeschossen, einem erdgeschossigen Flachbau mit der<br />
Verwaltung und der Aula sowie einem Turnhallentrakt mit Werkräumen im Untergeschoß.<br />
Die Klassentrakte stellen für sich eine taugliche Grundstruktur dar, welche sinnvoll saniert und<br />
erweitert werden kann.<br />
Dem gegenüber steht der Turnhallentrakt mit wesentlichen funktionellen Mängeln. Diese sind:<br />
- im Untergeschoß eine Raumhöhe von ca 250 cm für Unterrichtsräume<br />
- im Erdgeschoss befindet sich eine nicht normgemäße und nicht teilbare Turnhalle mit<br />
zu kleinen Nebenräumen<br />
- die Galerie im Obergeschoß wird nicht mehr benötigt und die Schulwartwohnung liegt<br />
in einer Höhenlage, welche nicht mit den Höhen der Unterrichtsräume korrespondiert.<br />
Auf Grund dieser gravierenden strukturellen Mängel steht es den Teilnehmern offen, den<br />
Turnhallentrakt abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Bei Abbruch des<br />
Turnhallentraktes müssen die Nutzflächen der Turnhalle samt Nebenräumen laut Raum- und<br />
Funktionsprogramm ausgeführt werden. Bei Erhalt der Turnhalle werden die derzeitigen<br />
Mängel vom Auslober bzw von der Baubehörde zur Kenntnis genommen.<br />
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12.6 Beschreibung des pädagogischen Konzeptes der Lernwerkstätten:<br />
Eine „Lernwerkst<strong>at</strong>t“ ist eine m<strong>at</strong>erialreiche Lernlandschaft mit Aufforderungscharakter. Diese<br />
anregende Lernumgebung ermöglicht schüleraktivierende Methoden für das offene,<br />
selbstbestimmte und individualisierte Lernen. Eine Lernwerkst<strong>at</strong>t ist ein Multifunktionszimmer<br />
nicht nur für das individualisierte Lernen, sondern auch als Gruppenraum, als Lehrmittelraum,<br />
als Arbeitsraum und auch als Aufenthaltsraum für die Nachmittagsbetreuung.<br />
Größe:<br />
ca 60 m2 für die Mittelschule (jeweils 2 Klassen pro Jahrgang) und ca 40 m2 für die<br />
Volksschule (zumeist eine Klasse pro Jahrgang).<br />
Situierung:<br />
Die Lernwerkstätten sollten zwischen zwei herkömmlichen Klassenräumen oder gegenüber<br />
von Klassenräumen situiert werden. Wichtig ist die Anordnung der Lernwerkstätten in der<br />
Form, dass bei der Mittelschule jeweils 2 Klassen einen direkten Zugang zur Lernwerkst<strong>at</strong>t<br />
haben und die Lernwerkst<strong>at</strong>t möglichst kein „Durchgangsraum“ darstellt, um Störungen zu<br />
vermeiden.<br />
Wände zwischen Lernwerkst<strong>at</strong>t und Klassenraum mit Sichtverbindung im Stehen, sitzend gibt<br />
es keinen Blickkontakt.<br />
Da die Lernwerkst<strong>at</strong>t in der Vorarlberger Schulbauverordnung nicht definiert ist, ist deren<br />
Anordnung auch mit nordseitiger Belichtung möglich, da sie keinen dauernd benutzten<br />
Unterrichtsraum im Sinne der Schulbauverordnung darstellt (die Fensterflächen sind<br />
entsprechend der Ausrichtung zu vergrößern).<br />
Lage der Volksschule:<br />
• Die Volksschule muss möglichst nahe der Mittelschule positioniert werden, damit bei<br />
Bedarf die Volksschule auch Klassenräume der Mittelschule verwenden kann und<br />
umgekehrt.<br />
• Trotz der gewünschten Nähe zur Mittelschule soll die Volksschule eine in sich<br />
geschlossene Einheit darstellen (inklusiv Direktion und Lehrmittelzimmer).<br />
Polytechnische Schule und Förderschule sollten im Nahbereich der Klassen der Mittelschule<br />
situiert werden.<br />
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13. Planungsrichtlinien und Planungshinweise<br />
13.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen:<br />
Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften in der jeweils geltenden<br />
Fassung, insbesondere das Vorarlberger Baugesetz und alle weiteren<br />
Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB-Richtlinien), in den Gesetzen verankerte<br />
ÖNORMEN, das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), die ÖNORMEN B1600 und<br />
B1601 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung.<br />
13.2 Bebauungsbestimmungen, Rechtliche Situ<strong>at</strong>ion:<br />
• Flächenwidmungsplan:<br />
Im Flächenwidmungsplan sind die betroffenen Parzellen als Baufläche Mischgebiet gewidmet.<br />
Die Gemeindevertretung wird die betroffene Fläche in „Sonderfläche Schule / Kindergarten“<br />
umwidmen.<br />
• Bebauungsplan:<br />
Im Bebauungsplan gelten folgende Festlegungen: Zone 3, Baunutzungszahl 70 %,<br />
Geschoßzahl 3.<br />
Bei einem überzeugenden Projekt kann und wird die Gemeindevertretung Ausnahmen vom<br />
Bebauungsplan beschließen.<br />
• Gefahrenzonenplan:<br />
Für die gegenständliche Liegenschaft ist im Gefahrenzonenplan keine Gefährdung<br />
ausgewiesen.<br />
• Denkmalschutz:<br />
Die Bestandsbauten stehen nicht unter Denkmalschutz.<br />
• Zufahrt:<br />
Die rechtlich gesicherte Zufahrt erfolgt über die Engelbert Kessler Straße (GP 144/5) von<br />
Norden. Im Bereich des Vorpl<strong>at</strong>zes muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass ein Bus mit<br />
12 m Länge umkehren kann, möglichst ohne Rückwärtsfahren (Gefahr).<br />
13.3 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen:<br />
• Angestrebter energetischer Standard der sanierten Schule<br />
Es wird angestrebt, Passivhausstandard zu erreichen (Heizwärmebedarf max 15 kWh/m2a).<br />
Die Überprüfung des Zieles wird mit dem Siegerprojekt unter Berücksichtigung der Kosten in<br />
Anschaffung und Betrieb durchgeführt.<br />
• Angestrebter ökologischer Standard der sanierten Schule<br />
Für kommunale Gebäude ist ab 2011 ein Kommunalgebäudeausweis verpflichtend. Die<br />
Förderungen des Landes Vorarlberg sind in der Höhe gestaffelt und abhängig vom<br />
ökologischen Standard. Ziel ist die Erreichung der höchsten Förderstufe, welche mit dem<br />
Siegerprojekt im Detail unter Berücksichtigung der Kosten überprüft werden muss.<br />
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• Unterbringung der Schüler während der Bauphase<br />
Laut Auskunft der Gemeinde können während der Bauphase drei Klassen der Volksschule in<br />
den Schulen Mittelberg und Hirschegg provisorisch untergebracht werden.<br />
Für die restlichen Schüler sind Container zu errichten oder es gelingt dem Projektanten, die<br />
Umbau- und Sanierungsphase so zu organisieren, dass auf die teure Containerlösung ganz<br />
oder teilweise verzichtet werden kann. Die Kosten einer Containerlösung werden den<br />
Baukosten zugerechnet.<br />
Zudem können organis<strong>at</strong>orische Maßnahmen wie die Verlängerung der Sommerferien von 9<br />
auf 11 Wochen oder der Verzicht auf Sonderunterrichtsräume während der Bauphase helfen,<br />
das Raumproblem zu lösen.<br />
Es wird vom Projektverfasser eine klare Stellungnahme zur Unterbringung der Schüler<br />
während der Bauphase erwartet.<br />
• Lüftungsanlage<br />
Die sanierte Schule soll über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage verfügen. Die<br />
Anordnung der Lüftungsgeräte (zentral/dezentral) und die Leitungsführung sind schem<strong>at</strong>isch<br />
darzustellen und zu beschreiben. Laut Auskunft der Baubehörde sollte bei Einbau einer<br />
Lüftungsanlage die Mindestraumhöhe von 285 cm nicht unterschritten werden.<br />
• Sonnenschutz<br />
Außenliegender Sonnenschutz ist vorzusehen.<br />
• Sanitäranlagen<br />
Die Sanitäranlagen sind nach Schulbauverordnung bwz OIB-Richtlinien auszuführen. Je<br />
Geschoß ist ein behindertengerechtes WC einzuplanen.<br />
• Barrierefreiheit<br />
Sämtliche Bereiche der Schule sind mit einem Lift barrierefrei zu erschließen.<br />
• Brandschutz<br />
Mit der Brandverhütungsstelle wurden im Vorfeld mehrere Varianten der Erweiterung<br />
besprochen. Diese sind:<br />
V1 horizontale Erweiterung der Klassentrakte Richtung SW und NW<br />
V2 Aufstockung um ein Geschoss<br />
Bei einer Ausführung laut V1 mit drei Geschossen kann bei brandschutzmässiger Abtrennung<br />
aller Gänge von der Haupttreppe und Install<strong>at</strong>ion einer Vollschutzbrandmeldeanlage auf eine<br />
zweite Treppe verzichtet werden.<br />
Bei einer Ausführung laut V2 ist auf jeden Fall ein zweiter Fluchtweg auszuführen. Dann kann<br />
auf eine Vollschutzbrandmeldeanlage verzichtet werden.<br />
• Gründung der Erweiterung<br />
Es wurden keine Baugrundaufschlüsse gemacht. Die bestehende Schule mit Flachgründung<br />
weist keine wesentlichen Setzungen auf. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass<br />
auch für eine Erweiterung eine Flachgründung ausreichend ist.<br />
• St<strong>at</strong>ik<br />
Laut Auskunft von DI Ernst Mader ist eine Aufstockung der Klassentrakte um ein Geschoß in<br />
Leichtbauweise möglich.<br />
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• Öffentliche Netze:<br />
Die Bestandsleitungen Kanal, Wasser, Fernwärme und Strom sind den beiliegenden Plänen<br />
zu entnehmen (Beilage C03).<br />
• Physiksaal<br />
Der bestehende Physiksaal im Erdgeschoss h<strong>at</strong> einen in der Höhe abgetreppten Betonboden.<br />
Eine Verlegung ist deshalb aus Kostengründen nicht gewünscht.<br />
• Trafo im Untergeschoss des Turnsaaltraktes<br />
In der SW-Ecke des Turnsaaltraktes befindet sich ein Trafo der Energieversorgung<br />
Kleinwalsertal im Ausmaß von ca 40 m2. Dieser ist auf Grund der hohen Kosten einer<br />
Verlegung an bestehender Stelle zu belassen. Dies gilt grundsätzlich auch bei Neubau des<br />
Turnhallentraktes.<br />
• Außerschulische Nutzungen<br />
Das Schulzentrum steht folgenden außerschulischen Nutzungen zur Verfügung:<br />
- Erwachsenenbildung mit Nutzung von Unterrichtsräumen der Schulen<br />
- Öffentliche Bibliothek – Lesen ist eine Kernkompetenz der Menschen und die<br />
Bibliothek soll einen entsprechend prominenten Pl<strong>at</strong>z im Erdgeschoss einnehmen<br />
und möglichst einen Außenzugang erhalten<br />
- Musikschule mit teilweise separ<strong>at</strong>en Räumen laut Raum- und Funktionsprogramm<br />
und zusätzlicher Nutzung von Unterrichtsräumen<br />
- Trachtenkapelle mit teilweise separ<strong>at</strong>en Räumen laut Raum- und Funktionsprogramm<br />
und zusätzlicher Nutzung von Unterrichtsräumen der Schulen<br />
Die außerschulischen Nutzungen betreffen vorwiegend die Sonderunterrichtsräume. Aus<br />
Gründen des Energiehaushaltes (frühere Heizungsabsenkung einzelner Bereiche) und auch<br />
der Reinigung und Pflege wird angestrebt, alle außerschulisch genutzten Raumbereiche<br />
möglichst kompakt zusammenzufassen.<br />
• Außenanlagen<br />
Die Außenanlagen sind im Bereich der Außensportanlagen gegebenenfalls zu adaptieren. Der<br />
Schulpl<strong>at</strong>z ist neu zu gestalten. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:<br />
- Großzügiger und gefahrlos benutzbarer Außenbereich mit Aufenthaltsqualität,<br />
mindestens 3 m2 Pausenfläche pro Schüler (ca 250 Schüler)<br />
- Wendemöglichkeit für Zubringerbus möglichst ohne Rückfahrzwang (Gefahr)<br />
- Abstellpl<strong>at</strong>z für 30 PKW (Schule und Kindergarten)<br />
- „Anlieferungsmöglichkeit“ für Kindergarten ohne Befahren des Schulpl<strong>at</strong>zes<br />
- Anlieferungsmöglichkeit und notwendige Feuerwehrzufahrten<br />
- LKW Zufahrt zu Traforaum<br />
• Bauabstandsflächen<br />
In einem Gespräch mit dem Grundeingentümer der GP 111/1 (Armen- Kranken- und<br />
Waisenversorgungsanstalt Mittelberg) soll einer Überschreitung der Abstandsfläche im<br />
Ausmaß von ca 120 cm für eine Aufstockungsmöglichkeit des südlich gelegenen<br />
Klassentraktes um ein Geschoss erwirkt werden.<br />
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14. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen<br />
Sämtliche Pläne sind ungefaltet und gerollt abzugeben (nicht aufkaschiert). Farbige Darstellung ist<br />
erlaubt.<br />
- Lageplan 1:500, genordet<br />
darin enthalten Außenanlagen-/Grünflächenplan, Verkehrsflächen, Bauabstandsflächen<br />
und Grundgrenzen, Bepflanzungen, Sportanlagen<br />
- Grundrisse aller Geschoße 1:200 mit st<strong>at</strong>ischer Struktur, Raumnummer,<br />
Raumbezeichnung und Flächenangabe sowie Darstellung von Bestand (grau), Abbruch<br />
(gelb) und Neubauteilen (rot).<br />
Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die Außenwände mit 50 cm Wandstärke<br />
darzustellen.<br />
Im Erdgeschoßgrundriss sind die Außenanlagen laut Punkt 13.3 darzustellen.<br />
- Alle zum Verständnis des Projektes notwendigen Schnitte 1:200 mit Angabe der<br />
Bezugshöhe +/- 0,00<br />
- Ansichten 1:200 mit Angabe der Bezugshöhe +/- 0,00 und des anschließenden<br />
Geländes<br />
- 2 Fassadenausschnitte 1:20 (Sanierung Bestand und Neubauteil) mit Darstellung des<br />
Wandaufbaues und der Fensteranschlüsse/Sonnenschutz etc.<br />
- 1 Schaubild nach freier Wahl ist zugelassen<br />
- Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur<br />
M<strong>at</strong>erialisierung, zum st<strong>at</strong>ischen- und haustechnischen Konzept, zum Energiekonzept,<br />
zur Trennung der Bauaufgabe in Etappen, zur Unterbringung der Schüler während der<br />
Bauphasen<br />
- D<strong>at</strong>enbl<strong>at</strong>t gemäß Beilage C06<br />
- Verfasserbrief gemäß Beilage C07 (mit Nachweis der aufrechten Befugnis und<br />
verkleinertem Wettbewerbsplan)<br />
- 1 kompletter Plans<strong>at</strong>z mit Hauptmaßen für die Vorprüfung<br />
- Modell 1:500<br />
- Verzeichnis der Unterlagen<br />
- 1 CD mit:<br />
- Unterlagen für die Veröffentlichung im Internet (gem. Pkt. 6.8 der <strong>Ausschreibung</strong>)<br />
- D<strong>at</strong>enbl<strong>at</strong>t - Beilage C06 (excel)<br />
ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise, die die Identität des<br />
Verfassers preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden.<br />
Für die Präsent<strong>at</strong>ion der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Projekt max. eine Fläche von drei<br />
Blättern im Form<strong>at</strong> DIN A0 (Hochform<strong>at</strong>) zur Verfügung.<br />
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15. Beurteilungskriterien<br />
Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend.<br />
Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden Kriterien<br />
bewertet:<br />
Städtebauliche und architektonische Kriterien:<br />
- Städtebauliche Qualität im Kontext mit den benachbarten Bauten<br />
- Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum<br />
- Umgang mit dem Bestand<br />
- Freiraumqualität<br />
Funktionale Kriterien:<br />
- Äußere Erschließung, innere Erschließung<br />
- Erfüllung des Raumprogramms<br />
Ökonomische Kriterien:<br />
- Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb<br />
- Wirtschaftlichkeit des St<strong>at</strong>isch/Konstruktiven Systems<br />
- Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen<br />
- Ökologie und Energieeffizienz<br />
- Brandschutz<br />
- Qualität der angebotenen Etappenlösung<br />
- Vorschlag zur Unterbringung der Schüler während der Bauphasen<br />
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C Beilagen<br />
16 . Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />
Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses<br />
Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />
Den registrierten Teilnehmern werden nachstehende Unterlagen zur Verfügung gestellt:<br />
C01 Lage- und Höhenplan, vom 04.06.2009, AVT ZT GmbH Vermessung (dwg, dxf, <strong>pdf</strong> )<br />
C02<br />
C03<br />
C04<br />
C05<br />
C06<br />
C07<br />
C08<br />
Übersichtsplan als dwg - file<br />
Infrastruktur<br />
1 Kabellage Telekom als tif – file<br />
2 Lage von Kanal / Wasser als <strong>pdf</strong> – file<br />
3 Lage der Stromleitungen mit Lage des Trafos in der Schule als <strong>pdf</strong> - file<br />
Bestandspläne der Schule des Büros Creaplan Metzler GmbH, Reuteweg 15 in<br />
Blaichach vom 06.06.2007, jeweils als dxf-, dwg- und <strong>pdf</strong>-file<br />
1 Bestandsplan Grundriss UG<br />
2 Bestandsplan Grundriss EG<br />
3 Bestandsplan Grundriss OG 1<br />
4 Bestandsplan Grundriss OG 2<br />
5 Bestandsplan Schnitt A<br />
6 Bestandsplan Schnitt B<br />
7 Bestandsplan Schnitt C<br />
8 Bestandsplan Schnitt D<br />
9 Bestandsplan Schnitt E<br />
10 Bestandsplan Ansicht Südost<br />
11 Bestandsplan Ansicht Südwest<br />
12 Bestandsplan Ansicht Nordost<br />
13 Bestandsplan Ansicht Nordwest<br />
14 Bestandspläne Architekt Gebhard Hörburger – Teil 1 Grundrisse Schnitte<br />
15 Bestandspläne Architekt Gebhard Hörburger – Teil 2 Detaile als tif - files<br />
Bestandspläne des Kindergartens der Architekten Oksakowsky + Schaffer ZT GmbH<br />
als <strong>pdf</strong> - files<br />
Raum- und Funktionsprogramm als <strong>pdf</strong>-file<br />
D<strong>at</strong>enbl<strong>at</strong>t zu Raum- und Funktionsprogramm<br />
Bitte nur die grün hinterlegten Felder auszufüllen<br />
Verfasserbrief<br />
Modell 1:500:<br />
Den Teilnehmern wird ein Modell zur Verfügung gestellt, welches beim Hearing ausgegeben<br />
wird. Auf Wunsch kann das Modell auch direkt vom Modellbauer per Post, nach der<br />
Registrierung zum Wettbewerb, übermittelt werden (Versandkosten werden verrechnet!).<br />
Für die Vergleichbarkeit wird empfohlen, das Modell in weißer Farbe auszuführen.<br />
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