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Ausschreibung (pdf, 122KB) - Architekturwettbewerb.at

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EU-weit offener, anonymer, 1-stufiger<br />

Realisierungswettbewerb<br />

zur<br />

Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten<br />

für die Sanierung und Erweiterung des<br />

Schulzentrums Kleinwalsertal in Riezlern<br />

Stand: 08.11.2011<br />

Fink Thurnher Architekten 6900 Bregenz Bahnhofstrasse 7 T +43 5574 522501 josef.fink@fink-thurnher.<strong>at</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

A Allgemeiner Teil................................................................................2<br />

1. Auslober, Wettbewerbsbüro................................................................................. 2<br />

2. Gegenstand des Wettbewerbes........................................................................... 2<br />

3. Art des Verfahrens............................................................................................... 2<br />

4. Teilnahmeberechtigung ....................................................................................... 3<br />

5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln............................................................. 5<br />

6. Termine ............................................................................................................... 6<br />

7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ........................................................10<br />

8. Vergütung...........................................................................................................10<br />

9. Preisgericht und Vorprüfung ...............................................................................11<br />

10. Absichtserklärung des Auftraggebers .................................................................12<br />

11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ......................................................12<br />

B Besonderer Teil...............................................................................13<br />

12. Aufgabenstellung................................................................................................13<br />

13. Planungsrichtlinien und Planungshinweise .........................................................16<br />

14. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen................................................19<br />

15. Beurteilungskriterien ...........................................................................................20<br />

C Beilagen............................................................................................21<br />

16. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen .........................................21<br />

Die Zusendung der Pläne und sonstigen Unterlagen (CD) und die Abholung des Modells erfolgt<br />

jeweils gegen Kosteners<strong>at</strong>z.<br />

Allgemeiner Hinweis<br />

Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen<br />

und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden!<br />

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A<br />

Allgemeiner Teil<br />

Präambel<br />

Die Gemeinde Mittelberg betrachtet den <strong>Architekturwettbewerb</strong> als qualit<strong>at</strong>ives Instrument zur<br />

Weiterentwicklung der Baukultur. Sie ist daran interessiert, ein möglichst breites Spektrum an<br />

hochwertigen Arbeiten zu erhalten, welche sowohl den gegenwärtigen Stand der Entwicklung<br />

darstellen, als auch überzeugend neue Wege aufzeigen.<br />

Der komplexe Sachverhalt soll architektonisch eigenständig, innov<strong>at</strong>iv und wirtschaftlich<br />

vertretbar umgesetzt werden.<br />

1. Auslober, Wettbewerbsbüro<br />

Auslober<br />

Gemeinde Mittelberg ImmobilienverwaltungsGmbH & Co.KG<br />

Walserstraße 52 6991 Riezlern<br />

T +43 5517 5315-0 verwaltung@gde-mittelberg.<strong>at</strong> www.kleinwalsertal.com<br />

Wettbewerbsbüro<br />

Fink Thurnher Architekten<br />

6900 Bregenz Bahnhofstrasse 7<br />

T +43 5574 52250 1 F +43 5574 52250 4 josef.fink@fink-thurnher.<strong>at</strong><br />

Bürozeiten: Mo – Do 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, Fr 08:30 – 12:00 Uhr<br />

2. Gegenstand des Wettbewerbes<br />

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen<br />

Vorentwurfskonzepten für die Erweiterung und Sanierung des Schulzentrums Kleinwalsertal in<br />

Riezlern.<br />

3. Art des Verfahrens<br />

Der Wettbewerb wird als EU-weit offener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb mit<br />

anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) für die<br />

allfällige Vergabe des Planungsauftrags Architektur durchgeführt.<br />

Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum<br />

Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten.<br />

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4. Teilnahmeberechtigung<br />

4.1 Teilnahmeberechtigt sind:<br />

− Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit<br />

aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.<br />

− Sta<strong>at</strong>sangehörige eines Mitgliedsta<strong>at</strong>es der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem<br />

Mitgliedsta<strong>at</strong> des EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf<br />

eines freiberuflichen Architekten oder eines freiberuflichen Ingenieurkonsulenten auf<br />

einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten ist,<br />

befugt ausüben.<br />

− N<strong>at</strong>ürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des<br />

Wettbewerbsgegenstandes im Sitzsta<strong>at</strong> des Teilnehmers besitzen.<br />

− Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren s<strong>at</strong>zungsmäßiger<br />

Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der<br />

Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer bzw.<br />

der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an n<strong>at</strong>ürliche Personen gestellten<br />

Anforderungen erfüllt.<br />

Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit aufrecht<br />

sein. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmevoraussetzung eigenverantwortlich zu prüfen.<br />

Für die nichtösterreichischen Teilnehmer wird auf die Inform<strong>at</strong>ionspflicht der Dienstleister vor<br />

Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die Dienstleistungsempfänger gemäß §32<br />

ZTG hingewiesen.<br />

Anmerkung: Gemäß §32 ZTG ist der Dienstleister verpflichtet, vor Erbringung der<br />

Dienstleistung den Dienstleistungsempfänger über folgendes zu informieren:<br />

a) das Register, in dem er eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder<br />

gleichwertige, der Identifik<strong>at</strong>ion dienende Angaben aus diesem Register,<br />

b) Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungssta<strong>at</strong>es,<br />

c) die Berufskammer oder vergleichbare Organis<strong>at</strong>ionen, denen der Dienstleister angehört,<br />

d) die Berufsbezeichnung oder seinen Befähigungsnachweis,<br />

e) die Ums<strong>at</strong>zsteueridentifik<strong>at</strong>ionsnummer nach Art. 22 Abs. 1 ABl. L 145 vom 13.06.1977<br />

S.1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom 01.05.2004 S. 35<br />

und<br />

f) Einzelheiten zu seinem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht.<br />

4.2 Eignungsnachweise:<br />

Zu erbringende Eignungsnachweise im Wettbewerbsverfahren:<br />

a) Nachweis der Befugnis gem. § 71 BVergG:<br />

Der Nachweis über die unter Pkt. 4.1 geforderte aufrechte Befugnis ist dem<br />

Verfasserbrief beizulegen.<br />

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Zu erbringende Eignungsnachweise im anschliessenden Verhandlungsverfahren:<br />

Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden, erforderlichen Eignungsnachweise h<strong>at</strong> - auf<br />

Verlangen des Auftraggebers – erst im Zuge des Verhandlungsverfahrens, also nach<br />

Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, zu erfolgen.<br />

b) Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit gem.§72 i.V.m. § 68 (1) BVergG:<br />

Auszug (nicht älter als 6 Mon<strong>at</strong>e) aus einem Berufs- oder Handelsregister gem. Anhang VII<br />

BVergG 2006, dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichtsoder<br />

Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus dem/der<br />

hervorgeht, dass<br />

- keine rechtskräftige Verurteilung gegen die Unternehmer oder – sofern es sich um<br />

juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene<br />

Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren<br />

Geschäftsführung tätige physische Personen vorliegt, die einen der folgenden<br />

T<strong>at</strong>bestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organis<strong>at</strong>ion, Bestechung,<br />

Betrug, Untreue, Geschenkannahme, Förderungsmissbrauch oder Geldwäscherei bzw.<br />

einen entsprechenden Straft<strong>at</strong>bestand gemäß den Vorschriften des Landes in dem der<br />

Unternehmer seinen Sitz h<strong>at</strong>,<br />

- gegen sie kein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, kein gerichtliches Ausgleichsverfahren,<br />

kein Vergleichsverfahren oder kein Zwangsausgleich eingeleitet oder die<br />

Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens<br />

abgewiesen wurde,<br />

- sie sich nicht in Liquid<strong>at</strong>ion befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit nicht einstellen<br />

oder nicht eingestellt haben,<br />

- gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des<br />

Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften<br />

handelt – gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein<br />

rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche<br />

Zuverlässigkeit in Frage stellt.<br />

Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder<br />

der letztgültigen Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger<br />

Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes, aus dem hervorgeht, dass sie<br />

ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und<br />

Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen<br />

sind, erfüllt haben.<br />

c) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 74 BVergG:<br />

Angaben über die Anzahl der Dienstnehmer.<br />

d) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gem. § 75 BVergG:<br />

Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist anhand einer Referenzliste der in den<br />

letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit Erfolg abgeschlossen wurden, zu führen.<br />

Mindesterfordernis: 2 Referenzen Ausführungsplanung<br />

e) Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Euro<br />

1,5 Mio.<br />

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4.3 Trennung von Planung und Ausführung:<br />

Der Projektverfasser bestätigt im Verfasserbrief nur im Bereich der Planung und nicht im<br />

Bereich der Ausführung tätig zu sein.<br />

4.4 Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten:<br />

Bei Teilnahmegemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) müssen alle Mitglieder die<br />

Teilnahmeberechtigung besitzen.<br />

Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen<br />

einer Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher<br />

Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich.<br />

Varianten, das sind Abwandlungen ein und derselben Grundidee, sind nicht zulässig.<br />

4.5 Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen:<br />

Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des<br />

Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind vom Auslober<br />

bei Veröffentlichungen anzuführen.<br />

4.6 Wettbewerbssprache:<br />

Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch.<br />

4.7 Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe:<br />

Als Gründe des Ausschlusses bzw. des Ausscheidens einer Wettbewerbsarbeit, von der<br />

Beurteilung durch das Preisgericht, gelten:<br />

- die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2 der WSA 2010<br />

- die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß §17 der WSA 2010.<br />

5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln<br />

5.1 Rechtsgrundlagen:<br />

Als Grundlage des Wettbewerbs gelten:<br />

- das Bundesvergabegesetzes BVerG 2006 i.d.g.F.<br />

- die schriftliche Fragenbeantwortung<br />

- das Protokoll des Hearings<br />

- der Inhalt dieser <strong>Ausschreibung</strong> samt Beilagen<br />

- der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010)<br />

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.<br />

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5.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:<br />

Mit der Registrierung zum Wettbewerb nimmt jeder Teilnehmer<br />

Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.<br />

sämtliche in dieser<br />

Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auslober zur Geheimhaltung des<br />

eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen<br />

des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind.<br />

5.3 Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten:<br />

Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung h<strong>at</strong> die Kammer der Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der<br />

Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft.<br />

Mit Schreiben vom 09.11.2011 h<strong>at</strong> die Kammer ihre Kooper<strong>at</strong>ion mit dem Auslober durch<br />

Bekanntgabe der Verfahrensnummer 31/11 bekundet und ihre Preisrichter nominiert.<br />

6. Termine<br />

Bekanntmachung des Wettbewerbs im EU-Amtsbl<strong>at</strong>t: 10.11.2011<br />

Ausgabe der Unterlagen ab: 15.11.2011<br />

Anmeldungsfrist längstens bis: 15.12.2011<br />

Örtliche Begehung / Hearing und Fragenbeantwortung: 02.12.2011<br />

Treffpunkt: 14:00 Uhr, Wettbewerbsareal auf dem Schulpl<strong>at</strong>z<br />

Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro: 01.12.2011<br />

Schriftliche Rückfragenbeantwortung (incl. Hearing): 08.12.2011<br />

Abgabe Pläne: 24.01.2012<br />

Abgabe Modell: 31.01.2012<br />

Abgabeort für Pläne und Modell:<br />

Fink Thurnher Architekten, 6900 Bregenz, Bahnhofstrasse 7<br />

Beurteilungssitzung des Preisgerichts: 23.- 24.02.2012<br />

Ausstellung: im Anschluss an die Beurteilungssitzung<br />

Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben<br />

6.1 Konstituierende Sitzung:<br />

Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgt vor der örtlichen Begehung am 02.12.2011.<br />

Dabei werden der Vorsitzende, der stellvertretenden Vorsitzende sowie der Schriftführer des<br />

Beurteilungsgremiums gewählt und beim Hearing bekanntgegeben.<br />

Die Freigabe der gegenständlichen Wettbewerbsausschreibung durch die Jurymitglieder<br />

erfolgte schriftlich vor der öffentlichen Bekanntmachung des Wettbewerbs.<br />

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6.2 Ausgabe der Unterlagen und Registrierung:<br />

Die Wettbewerbsunterlagen (Teile A – B) und das Formular „Teilnehmeranmeldung“ können<br />

bis 15.12.2011 entweder per email im Wettbewerbsbüro (josef.fink@fink-thurnher.<strong>at</strong>)<br />

angefordert oder unter http://schuleriezlern.fink-thurnher.<strong>at</strong>/inform<strong>at</strong>ion kostenlos<br />

heruntergeladen werden.<br />

Der Teil C (die zur Verfügung gestellten Unterlagen) ist nur den registrierten<br />

Wettbewerbsteilnehmern (Registrierung muss bis 15.12.2011 erfolgen), nach Bezahlung einer<br />

Schutzgebühr von € 100,00, vorbehalten und kann mittels Code unter<br />

http://schuleriezlern.fink-thurnher.<strong>at</strong>/<strong>Ausschreibung</strong>TeilC heruntergeladen werden.<br />

Die Registrierung zum Wettbewerb erfolgt über das Formular „Teilnehmeranmeldung“.<br />

Dieses Formular ist vom Teilnehmer auszufüllen, zu stempeln und zu unterfertigen und dann<br />

zusammen mit der Zahlungsbestätigung der Schutzgebühr an das Wettbewerbsbüro bis<br />

spätestens 15.12.2011 zu faxen oder zu mailen (Fax Nr. +43 5574 522504).<br />

Erst mit Einlangen der Teilnehmeranmeldung und nach erfolgtem Zahlungseingang der<br />

Schutzgebühr von € 100,00 (spesenfrei für den Empfänger) auf unten genanntes Konto des<br />

Wettbewerbsbüros gilt der Teilnehmer als registriert und ist zur Teilnahme am Wettbewerb<br />

berechtigt.<br />

Den registrierten Teilnehmern wird per email ein Zugangscode für den Download des Teiles C<br />

der Wettbewerbsunterlagen übermittelt.<br />

Sollte es einem Teilnehmer nicht möglich sein, die Wettbewerbsunterlagen herunterzuladen,<br />

so kann auch eine CD im Wettbewerbsbüro angefordert werden, welche dann per Post<br />

zugesandt wird.<br />

Bankverbindung Wettbewerbsbüro:<br />

Kontoinhaber: Josef Fink, 6900 Bregenz, Bahnhofstrasse 7<br />

Bank: Raiffeisenbank Vorderbregenzerwald, BZL 37.435, Konto: 100-01913.847<br />

IBAN: AT96 3743 5100 0191 3847, BIC: RVVGAT2B435<br />

Bei Abgabe einer den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden Wettbewerbsarbeit wird die<br />

Schutzgebühr von € 100,00 nach Abschluss des gesamten Wettbewerbsverfahrens auf das im<br />

Verfasserbrief angegebene Konto rückerst<strong>at</strong>tet.<br />

Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z.B. Protokoll des Hearings oder Nachreichung<br />

von Planungsunterlagen) werden per mail vom Wettbewerbsbüro an die registrierten<br />

Teilnehmer übermittelt.<br />

6.3 Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung:<br />

Am 02.12.2011 findet für die Teilnehmer und das Preisgericht ein Besichtigungs- und<br />

Begehungstermin mit anschließendem Hearing vor Ort st<strong>at</strong>t. Treffpunkt: 14:00 Uhr, in der<br />

Turnhalle der Schule.<br />

Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 01.12.2011 einlangend zulässig.<br />

Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die<br />

Fragebeantwortung ein.<br />

Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an das Wettbewerbsbüro<br />

(josef.fink@fink-thurnher.<strong>at</strong>) zu richten.<br />

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Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings<br />

werden bis 08.12.2011 allen registrierten Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes<br />

per mail durch das Wettbewerbsbüro übermittelt.<br />

6.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:<br />

Die Projekte müssen - entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) - bis spätestens 24.01.2012 –<br />

18:00 Uhr (Pläne) bzw. 31.01.2012 – 18:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro zu den<br />

angeführten Bürozeiten eingegangen sein.<br />

Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung.<br />

Mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zu<br />

den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein.<br />

Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer.<br />

Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und<br />

Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen.<br />

6.5 Vorprüfung:<br />

Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es wird ein<br />

schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher nicht für eine Veröffentlichung<br />

vorgesehen ist.<br />

6.6 Beurteilungssitzung des Preisgerichts:<br />

Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte vom 23.02.2012 bis<br />

24.02.2011 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich.<br />

Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten<br />

anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der prämierungswürdigen<br />

Arbeiten durch das Preisgericht.<br />

Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober klare und umfassende Empfehlungen<br />

hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des<br />

Wettbewerbsergebnisses, abzugeben.<br />

Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen<br />

der Verfasserkuverts und die Überprüfung des Nachweises der Befugnis.<br />

Die Ers<strong>at</strong>zpreisrichter können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen,<br />

wenn sie keine Ers<strong>at</strong>zfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne<br />

Stimmrecht und ohne Vergütung.<br />

Die Ber<strong>at</strong>er werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der<br />

Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt.<br />

Bei Bedarf kann die Jury weitere Ber<strong>at</strong>er ohne Stimmrecht beiziehen.<br />

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6.7 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung:<br />

Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen<br />

Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der<br />

Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben und im Amtsbl<strong>at</strong>t der EU veröffentlicht.<br />

Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der<br />

zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis<br />

übermittelt.<br />

Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes<br />

ca. 10 Tage ausgestellt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner<br />

Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht.<br />

Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser<br />

Ausstellung angegeben.<br />

Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Mitgliedern des<br />

Preisgerichts und der Länderkammer bekannt gegeben.<br />

6.8 Publik<strong>at</strong>ion der Wettbewerbsarbeit im Internet:<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublik<strong>at</strong>ion ihrer<br />

Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.<strong>at</strong> der<br />

Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe<br />

publik<strong>at</strong>ionsfähiger D<strong>at</strong>en mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne<br />

weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:<br />

- Je eine gesonderte Publik<strong>at</strong>ionsd<strong>at</strong>ei (im <strong>pdf</strong>-Form<strong>at</strong>) entsprechend jedem eingereichten<br />

Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-<br />

ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein;<br />

- Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive,<br />

Axonometrie, …) im jpg-Form<strong>at</strong>;<br />

- D<strong>at</strong>eigrößen möglichst klein (< 1MB);<br />

- Inhaltlich eindeutige D<strong>at</strong>eibenennungen: z.B. „Kennziffer.<strong>pdf</strong>“;<br />

- Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc. als gesonderte <strong>pdf</strong>-Dokumente.<br />

6.9 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten:<br />

Die gesamten Unterlagen der prämierten Wettbewerbsarbeiten sind von der Rückgabe an die<br />

Verfasser ausgeschlossen.<br />

Die Verfasser der nicht prämierten Wettbewerbsbeiträge können diese bis spätestens 2<br />

Wochen nach Ende der öffentlichen Ausstellung selbst im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht<br />

abgeholte Unterlagen werden entsorgt.<br />

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7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung<br />

7.1 Kennzeichnung der Unterlagen:<br />

Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten h<strong>at</strong> anonym zu erfolgen.<br />

Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern<br />

besteht und auf jedem Bl<strong>at</strong>t und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist.<br />

Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelbl<strong>at</strong>t.<br />

Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Sanierung und<br />

Erweiterung Schulzentrum Kleinwalsertal“ zu enthalten.<br />

Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die<br />

innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere<br />

Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen h<strong>at</strong>.<br />

7.2 Beilagenverzeichnis:<br />

Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen.<br />

7.3 Verfasserbrief:<br />

Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der<br />

außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und den Verfasserbrief (Beilage<br />

C07), als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der<br />

Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter und beigezogenen Fachleute, enthält.<br />

Bei Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt<br />

auszuweisen.<br />

Der Verfasserbrief h<strong>at</strong> zudem die Telefonnummer sowie die Kontonummer des Teilnehmers<br />

(Vertretungsbefugten) zu enthalten auf welche die Schutzgebühr rücküberwiesen werden soll.<br />

Der Nachweis der aufrechten Befugnis und ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist<br />

dem Verfasserbrief beizulegen.<br />

8. Vergütung<br />

Der Auslober h<strong>at</strong> für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten als Vergütung eine<br />

Gesamtsumme von Netto € 65.000,00 (excl. Ums<strong>at</strong>zsteuer) vorgesehen.<br />

1.Rang = Gewinner € 18.000,00<br />

2.Rang € 15.000,00<br />

3.Rang € 12.000,00<br />

4 Anerkennungspreise a € 5.000,00<br />

Nachrücker<br />

(ohne Vergütung)<br />

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Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen<br />

Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine<br />

andere Aufteilung der Ränge und Anerkennungen erfolgen. Es ist aber die Gesamtsumme von<br />

Netto € 65.000,00 in jedem Fall zu vergeben.<br />

Stellt sich beim Öffnen der Verfasserbriefe am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht<br />

heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeit nicht<br />

teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung<br />

nachfolgenden Projekte nach.<br />

Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den<br />

Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeiter – nur an den Teilnahmeberechtigten<br />

ausbezahlt.<br />

9. Preisgericht und Vorprüfung<br />

9.1 Zusammensetzung des Preisgerichtes:<br />

Fachpreisrichter (F) und Sachpreisrichter (S):<br />

Architekt Prof. Dipl. Ing. Armin Günster (F), Stuttgart<br />

Ers<strong>at</strong>z: Architekt Prof. Dipl. Ing. Hartmut Fuchs, Stuttgart<br />

Architekt Dipl. Ing. Peter Reiter (F), Innsbruck<br />

Ers<strong>at</strong>z: Architekt Dipl. Ing. Erich Wucherer, Innsbruck<br />

Architekt Dipl. Ing. Much Untertrifaller (F), Bregenz<br />

Ers<strong>at</strong>z: Architekt Dipl. Ing. Helmut Dietrich, Bregenz<br />

Bürgermeister Andi Haid (S)<br />

Ers<strong>at</strong>z: Gemeindevertreter Hubert Lorenz<br />

Vizebürgermeister M<strong>at</strong>thias Bischof (S)<br />

Ers<strong>at</strong>z: Gemeindevertreter Leo Schuster<br />

Gemeinder<strong>at</strong> Ulrich Leitgeb (S)<br />

Ers<strong>at</strong>z: Gemeindevertreter Karl Schuster<br />

9.2 Ber<strong>at</strong>ende Mitglieder ohne Stimmrecht:<br />

Sabine Rotter, Direktorin der Volksschule<br />

Elmar Grabherr, Direktor der Mittelschule<br />

Edgar Österle, Leiter PTS<br />

Tim Kromp, Bauamtsleiter<br />

Alexander Karg, Objektwart Schule<br />

9.3 Vorprüfung:<br />

Fink Thurnher Architekten, Bregenz = Wettbewerbsbüro<br />

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10. Absichtserklärung des Auftraggebers<br />

Der Auslober beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der<br />

Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß Bundesvergabegesetz §30 (2) Z6<br />

über den Planungsauftrag Architektur zu führen.<br />

Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, die Projektleitung,<br />

die Zusammensetzung des Projektteams (insbesondere Fachplaner), die geplante<br />

Projektabwicklung und das Honorar sein.<br />

Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen, wobei auch einzelne dieser<br />

Leistungen gesondert bzw. nur zum Teil vergeben werden können.<br />

Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungs- und Detailzeichnungen, künstlerische<br />

Oberleitung, technische Oberleitung, Brandschutzpläne, Gestaltung der Außenanlagen und<br />

Landschaftsplanung.<br />

Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.<br />

Die Vergütung gem. Pkt. 8 wird vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug<br />

gebracht, sofern sich der Vorentwurf nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet.<br />

Nicht als wesentliche Änderungen gelten jedenfalls die Überarbeitungen auf Basis der<br />

Empfehlung des Preisgerichts.<br />

Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen,<br />

sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der<br />

Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die<br />

wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.<br />

11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht<br />

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der<br />

prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf den Auslober<br />

über.<br />

Das geistige Eigentum (Urheberrecht) sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben<br />

beim Verfasser.<br />

Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen<br />

Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern<br />

für ihre Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist.<br />

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B Besonderer Teil<br />

12. Aufgabenstellung<br />

Im Kleinwalsertal befinden sich derzeit eine Volksschule in Mittelberg mit 2 Klassen, eine<br />

Volksschule in Hirschegg mit 3 Klassen und das Schulzentrum Kleinwalsertal mit 13 Klassen<br />

für Volksschule, Mittelschule, Förderschule, Polytechnische Schule und der Walser<br />

Mittelschule (siehe Raum- und Funktionsprogramm).<br />

Das Schulzentrum Kleinwalsertal wurde Ende der sechziger-Jahre nach Plänen des<br />

Bregenzer Architekten Gebhard Hörburger gebaut.<br />

Auf dem Grundstück der Schule befindet sich zudem ein Kindergarten samt Spielpl<strong>at</strong>z,<br />

welcher im Jahre 1997 nach den Plänen des Architekturbüros Oksakowsky + Schaffer ZT<br />

GmbH errichtet wurde.<br />

Bedingt durch Veränderungen der Klassenschülerhöchstzahlen und des pädagogischen<br />

Konzeptes der Schulen (offene Lernlandschaften), ist ein zusätzlicher Raumbedarf gegeben.<br />

Zudem soll die Schule dem heutigen Standard in der Bereichen Energieeffizienz,<br />

Behindertengerechtigkeit, Schallschutz und Raumakustik sowie Brandschutz angepasst<br />

werden.<br />

Die Außensportanlagen sollen bis auf kleinere Anpassungen unverändert bleiben.<br />

12.1 Wettbewerbsareal:<br />

Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Parzellen Gp. 111/2 (11.646 m2) und BP 1447 (1.923<br />

m2) der KG 91012 (Mittelberg) mit einem Flächenausmaß von gesamt 13.569 m2 laut<br />

Grundbuch. Es befindet sich im Eigentum des Auslobers bzw der Gemeinde Mittelberg.<br />

Auf dem Wettbewerbsgebiet befindet sich das Schulzentrum Kleinwalsertal sowie ein<br />

Kindergarten im nordöstlichen Bereich samt zugeordnetem Kinderspielpl<strong>at</strong>z. Der Bereich des<br />

Kindergartens steht für die Schulerweiterung nicht zur Verfügung, der im Vermessungsplan<br />

dargestellte Bereich ist von Bebauungen freizuhalten.<br />

Die benachbarten Grundparzellen GP 110 und 111/1 sind im Besitz der Armen- Kranken- und<br />

Waisenversorgungsanstalt Mittelberg, die nördlich gelegenen GP 118/1 und 118/5 sind im<br />

Besitz von Priv<strong>at</strong>personen.<br />

12.2 geplanter Zeitrahmen:<br />

Beginn Planungsarbeiten: Frühjahr 2012<br />

Einreichplanung: Herbst 2012<br />

Ausführungsplanung: Herbst 2012 – Frühjahr 2013<br />

Baubeginn Bauetappe 1: Frühjahr 2013<br />

Fertigstellung Bauetappe 1: Ende Sommerferien 2013<br />

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12.3 Kostenrahmen:<br />

Der Kostenrahmen für die Errichtungskosten gemäß ÖNORM B1801-1, Kostengruppen 3 – 9,<br />

beträgt ca Euro 9,5 Mio (ohne Ust.) für die Gesamtsanierung und Erweiterung.<br />

Für die erste Bauetappe ist kein fixer Kostenrahmen vorgegeben. Dieser ist abhängig vom<br />

Gesamtkonzept.<br />

Die Einhaltung der Gesamtkosten (Kosten werden durch Etappenlösung indexiert) ist ein<br />

wichtiges Entscheidungskriterium für die Beurteilung der Projekte.<br />

12.4 Etappenlösung:<br />

Wie bereits unter den Punkten 12.2 Zeitrahmen und 12.3 Kostenrahmen angeführt, ist der<br />

Auslober nicht in der wirtschaftlichen Lage, die Gesamtsanierung und Erweiterung in einer<br />

Bauetappe durchzuführen.<br />

Von den Wettbewerbsteilnehmern wird daher ein schlüssiges Gesamtkonzept erwartet,<br />

welches in zwei oder drei Bauetappen realisiert werden kann.<br />

Der Nachweis der Etappen stellt ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Beurteilung der<br />

Projekte dar.<br />

In der ersten Bauetappe sind alle Unterrichtsräume und Sonderunterrichtsräume laut Raumund<br />

Funktionsprogramm unterzubringen.<br />

Die Zus<strong>at</strong>zwünsche für die Verwaltung, Nebenräume, Musikschule und Trachtenkapelle<br />

können in einer zweiten Etappe realisiert werden.<br />

Die Unterbringung der Turnhalle samt Nebenräumen kann wie unter Punkt 12.5 beschrieben<br />

entweder in einem Neubau oder durch eine Sanierung des Bestandes erfolgen.<br />

12.5 Beschreibung des Bestandes / Abbruchmöglichkeiten:<br />

Das Bestandsgebäude besteht aus zwei halbgeschoßig versetzten, einhüftigen<br />

Klassentrakten mit jeweils drei Obergeschossen, einem erdgeschossigen Flachbau mit der<br />

Verwaltung und der Aula sowie einem Turnhallentrakt mit Werkräumen im Untergeschoß.<br />

Die Klassentrakte stellen für sich eine taugliche Grundstruktur dar, welche sinnvoll saniert und<br />

erweitert werden kann.<br />

Dem gegenüber steht der Turnhallentrakt mit wesentlichen funktionellen Mängeln. Diese sind:<br />

- im Untergeschoß eine Raumhöhe von ca 250 cm für Unterrichtsräume<br />

- im Erdgeschoss befindet sich eine nicht normgemäße und nicht teilbare Turnhalle mit<br />

zu kleinen Nebenräumen<br />

- die Galerie im Obergeschoß wird nicht mehr benötigt und die Schulwartwohnung liegt<br />

in einer Höhenlage, welche nicht mit den Höhen der Unterrichtsräume korrespondiert.<br />

Auf Grund dieser gravierenden strukturellen Mängel steht es den Teilnehmern offen, den<br />

Turnhallentrakt abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Bei Abbruch des<br />

Turnhallentraktes müssen die Nutzflächen der Turnhalle samt Nebenräumen laut Raum- und<br />

Funktionsprogramm ausgeführt werden. Bei Erhalt der Turnhalle werden die derzeitigen<br />

Mängel vom Auslober bzw von der Baubehörde zur Kenntnis genommen.<br />

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12.6 Beschreibung des pädagogischen Konzeptes der Lernwerkstätten:<br />

Eine „Lernwerkst<strong>at</strong>t“ ist eine m<strong>at</strong>erialreiche Lernlandschaft mit Aufforderungscharakter. Diese<br />

anregende Lernumgebung ermöglicht schüleraktivierende Methoden für das offene,<br />

selbstbestimmte und individualisierte Lernen. Eine Lernwerkst<strong>at</strong>t ist ein Multifunktionszimmer<br />

nicht nur für das individualisierte Lernen, sondern auch als Gruppenraum, als Lehrmittelraum,<br />

als Arbeitsraum und auch als Aufenthaltsraum für die Nachmittagsbetreuung.<br />

Größe:<br />

ca 60 m2 für die Mittelschule (jeweils 2 Klassen pro Jahrgang) und ca 40 m2 für die<br />

Volksschule (zumeist eine Klasse pro Jahrgang).<br />

Situierung:<br />

Die Lernwerkstätten sollten zwischen zwei herkömmlichen Klassenräumen oder gegenüber<br />

von Klassenräumen situiert werden. Wichtig ist die Anordnung der Lernwerkstätten in der<br />

Form, dass bei der Mittelschule jeweils 2 Klassen einen direkten Zugang zur Lernwerkst<strong>at</strong>t<br />

haben und die Lernwerkst<strong>at</strong>t möglichst kein „Durchgangsraum“ darstellt, um Störungen zu<br />

vermeiden.<br />

Wände zwischen Lernwerkst<strong>at</strong>t und Klassenraum mit Sichtverbindung im Stehen, sitzend gibt<br />

es keinen Blickkontakt.<br />

Da die Lernwerkst<strong>at</strong>t in der Vorarlberger Schulbauverordnung nicht definiert ist, ist deren<br />

Anordnung auch mit nordseitiger Belichtung möglich, da sie keinen dauernd benutzten<br />

Unterrichtsraum im Sinne der Schulbauverordnung darstellt (die Fensterflächen sind<br />

entsprechend der Ausrichtung zu vergrößern).<br />

Lage der Volksschule:<br />

• Die Volksschule muss möglichst nahe der Mittelschule positioniert werden, damit bei<br />

Bedarf die Volksschule auch Klassenräume der Mittelschule verwenden kann und<br />

umgekehrt.<br />

• Trotz der gewünschten Nähe zur Mittelschule soll die Volksschule eine in sich<br />

geschlossene Einheit darstellen (inklusiv Direktion und Lehrmittelzimmer).<br />

Polytechnische Schule und Förderschule sollten im Nahbereich der Klassen der Mittelschule<br />

situiert werden.<br />

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13. Planungsrichtlinien und Planungshinweise<br />

13.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen:<br />

Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften in der jeweils geltenden<br />

Fassung, insbesondere das Vorarlberger Baugesetz und alle weiteren<br />

Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB-Richtlinien), in den Gesetzen verankerte<br />

ÖNORMEN, das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), die ÖNORMEN B1600 und<br />

B1601 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung.<br />

13.2 Bebauungsbestimmungen, Rechtliche Situ<strong>at</strong>ion:<br />

• Flächenwidmungsplan:<br />

Im Flächenwidmungsplan sind die betroffenen Parzellen als Baufläche Mischgebiet gewidmet.<br />

Die Gemeindevertretung wird die betroffene Fläche in „Sonderfläche Schule / Kindergarten“<br />

umwidmen.<br />

• Bebauungsplan:<br />

Im Bebauungsplan gelten folgende Festlegungen: Zone 3, Baunutzungszahl 70 %,<br />

Geschoßzahl 3.<br />

Bei einem überzeugenden Projekt kann und wird die Gemeindevertretung Ausnahmen vom<br />

Bebauungsplan beschließen.<br />

• Gefahrenzonenplan:<br />

Für die gegenständliche Liegenschaft ist im Gefahrenzonenplan keine Gefährdung<br />

ausgewiesen.<br />

• Denkmalschutz:<br />

Die Bestandsbauten stehen nicht unter Denkmalschutz.<br />

• Zufahrt:<br />

Die rechtlich gesicherte Zufahrt erfolgt über die Engelbert Kessler Straße (GP 144/5) von<br />

Norden. Im Bereich des Vorpl<strong>at</strong>zes muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass ein Bus mit<br />

12 m Länge umkehren kann, möglichst ohne Rückwärtsfahren (Gefahr).<br />

13.3 Allgemeine Vorgaben und Zielsetzungen:<br />

• Angestrebter energetischer Standard der sanierten Schule<br />

Es wird angestrebt, Passivhausstandard zu erreichen (Heizwärmebedarf max 15 kWh/m2a).<br />

Die Überprüfung des Zieles wird mit dem Siegerprojekt unter Berücksichtigung der Kosten in<br />

Anschaffung und Betrieb durchgeführt.<br />

• Angestrebter ökologischer Standard der sanierten Schule<br />

Für kommunale Gebäude ist ab 2011 ein Kommunalgebäudeausweis verpflichtend. Die<br />

Förderungen des Landes Vorarlberg sind in der Höhe gestaffelt und abhängig vom<br />

ökologischen Standard. Ziel ist die Erreichung der höchsten Förderstufe, welche mit dem<br />

Siegerprojekt im Detail unter Berücksichtigung der Kosten überprüft werden muss.<br />

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• Unterbringung der Schüler während der Bauphase<br />

Laut Auskunft der Gemeinde können während der Bauphase drei Klassen der Volksschule in<br />

den Schulen Mittelberg und Hirschegg provisorisch untergebracht werden.<br />

Für die restlichen Schüler sind Container zu errichten oder es gelingt dem Projektanten, die<br />

Umbau- und Sanierungsphase so zu organisieren, dass auf die teure Containerlösung ganz<br />

oder teilweise verzichtet werden kann. Die Kosten einer Containerlösung werden den<br />

Baukosten zugerechnet.<br />

Zudem können organis<strong>at</strong>orische Maßnahmen wie die Verlängerung der Sommerferien von 9<br />

auf 11 Wochen oder der Verzicht auf Sonderunterrichtsräume während der Bauphase helfen,<br />

das Raumproblem zu lösen.<br />

Es wird vom Projektverfasser eine klare Stellungnahme zur Unterbringung der Schüler<br />

während der Bauphase erwartet.<br />

• Lüftungsanlage<br />

Die sanierte Schule soll über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage verfügen. Die<br />

Anordnung der Lüftungsgeräte (zentral/dezentral) und die Leitungsführung sind schem<strong>at</strong>isch<br />

darzustellen und zu beschreiben. Laut Auskunft der Baubehörde sollte bei Einbau einer<br />

Lüftungsanlage die Mindestraumhöhe von 285 cm nicht unterschritten werden.<br />

• Sonnenschutz<br />

Außenliegender Sonnenschutz ist vorzusehen.<br />

• Sanitäranlagen<br />

Die Sanitäranlagen sind nach Schulbauverordnung bwz OIB-Richtlinien auszuführen. Je<br />

Geschoß ist ein behindertengerechtes WC einzuplanen.<br />

• Barrierefreiheit<br />

Sämtliche Bereiche der Schule sind mit einem Lift barrierefrei zu erschließen.<br />

• Brandschutz<br />

Mit der Brandverhütungsstelle wurden im Vorfeld mehrere Varianten der Erweiterung<br />

besprochen. Diese sind:<br />

V1 horizontale Erweiterung der Klassentrakte Richtung SW und NW<br />

V2 Aufstockung um ein Geschoss<br />

Bei einer Ausführung laut V1 mit drei Geschossen kann bei brandschutzmässiger Abtrennung<br />

aller Gänge von der Haupttreppe und Install<strong>at</strong>ion einer Vollschutzbrandmeldeanlage auf eine<br />

zweite Treppe verzichtet werden.<br />

Bei einer Ausführung laut V2 ist auf jeden Fall ein zweiter Fluchtweg auszuführen. Dann kann<br />

auf eine Vollschutzbrandmeldeanlage verzichtet werden.<br />

• Gründung der Erweiterung<br />

Es wurden keine Baugrundaufschlüsse gemacht. Die bestehende Schule mit Flachgründung<br />

weist keine wesentlichen Setzungen auf. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass<br />

auch für eine Erweiterung eine Flachgründung ausreichend ist.<br />

• St<strong>at</strong>ik<br />

Laut Auskunft von DI Ernst Mader ist eine Aufstockung der Klassentrakte um ein Geschoß in<br />

Leichtbauweise möglich.<br />

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• Öffentliche Netze:<br />

Die Bestandsleitungen Kanal, Wasser, Fernwärme und Strom sind den beiliegenden Plänen<br />

zu entnehmen (Beilage C03).<br />

• Physiksaal<br />

Der bestehende Physiksaal im Erdgeschoss h<strong>at</strong> einen in der Höhe abgetreppten Betonboden.<br />

Eine Verlegung ist deshalb aus Kostengründen nicht gewünscht.<br />

• Trafo im Untergeschoss des Turnsaaltraktes<br />

In der SW-Ecke des Turnsaaltraktes befindet sich ein Trafo der Energieversorgung<br />

Kleinwalsertal im Ausmaß von ca 40 m2. Dieser ist auf Grund der hohen Kosten einer<br />

Verlegung an bestehender Stelle zu belassen. Dies gilt grundsätzlich auch bei Neubau des<br />

Turnhallentraktes.<br />

• Außerschulische Nutzungen<br />

Das Schulzentrum steht folgenden außerschulischen Nutzungen zur Verfügung:<br />

- Erwachsenenbildung mit Nutzung von Unterrichtsräumen der Schulen<br />

- Öffentliche Bibliothek – Lesen ist eine Kernkompetenz der Menschen und die<br />

Bibliothek soll einen entsprechend prominenten Pl<strong>at</strong>z im Erdgeschoss einnehmen<br />

und möglichst einen Außenzugang erhalten<br />

- Musikschule mit teilweise separ<strong>at</strong>en Räumen laut Raum- und Funktionsprogramm<br />

und zusätzlicher Nutzung von Unterrichtsräumen<br />

- Trachtenkapelle mit teilweise separ<strong>at</strong>en Räumen laut Raum- und Funktionsprogramm<br />

und zusätzlicher Nutzung von Unterrichtsräumen der Schulen<br />

Die außerschulischen Nutzungen betreffen vorwiegend die Sonderunterrichtsräume. Aus<br />

Gründen des Energiehaushaltes (frühere Heizungsabsenkung einzelner Bereiche) und auch<br />

der Reinigung und Pflege wird angestrebt, alle außerschulisch genutzten Raumbereiche<br />

möglichst kompakt zusammenzufassen.<br />

• Außenanlagen<br />

Die Außenanlagen sind im Bereich der Außensportanlagen gegebenenfalls zu adaptieren. Der<br />

Schulpl<strong>at</strong>z ist neu zu gestalten. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:<br />

- Großzügiger und gefahrlos benutzbarer Außenbereich mit Aufenthaltsqualität,<br />

mindestens 3 m2 Pausenfläche pro Schüler (ca 250 Schüler)<br />

- Wendemöglichkeit für Zubringerbus möglichst ohne Rückfahrzwang (Gefahr)<br />

- Abstellpl<strong>at</strong>z für 30 PKW (Schule und Kindergarten)<br />

- „Anlieferungsmöglichkeit“ für Kindergarten ohne Befahren des Schulpl<strong>at</strong>zes<br />

- Anlieferungsmöglichkeit und notwendige Feuerwehrzufahrten<br />

- LKW Zufahrt zu Traforaum<br />

• Bauabstandsflächen<br />

In einem Gespräch mit dem Grundeingentümer der GP 111/1 (Armen- Kranken- und<br />

Waisenversorgungsanstalt Mittelberg) soll einer Überschreitung der Abstandsfläche im<br />

Ausmaß von ca 120 cm für eine Aufstockungsmöglichkeit des südlich gelegenen<br />

Klassentraktes um ein Geschoss erwirkt werden.<br />

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14. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen<br />

Sämtliche Pläne sind ungefaltet und gerollt abzugeben (nicht aufkaschiert). Farbige Darstellung ist<br />

erlaubt.<br />

- Lageplan 1:500, genordet<br />

darin enthalten Außenanlagen-/Grünflächenplan, Verkehrsflächen, Bauabstandsflächen<br />

und Grundgrenzen, Bepflanzungen, Sportanlagen<br />

- Grundrisse aller Geschoße 1:200 mit st<strong>at</strong>ischer Struktur, Raumnummer,<br />

Raumbezeichnung und Flächenangabe sowie Darstellung von Bestand (grau), Abbruch<br />

(gelb) und Neubauteilen (rot).<br />

Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die Außenwände mit 50 cm Wandstärke<br />

darzustellen.<br />

Im Erdgeschoßgrundriss sind die Außenanlagen laut Punkt 13.3 darzustellen.<br />

- Alle zum Verständnis des Projektes notwendigen Schnitte 1:200 mit Angabe der<br />

Bezugshöhe +/- 0,00<br />

- Ansichten 1:200 mit Angabe der Bezugshöhe +/- 0,00 und des anschließenden<br />

Geländes<br />

- 2 Fassadenausschnitte 1:20 (Sanierung Bestand und Neubauteil) mit Darstellung des<br />

Wandaufbaues und der Fensteranschlüsse/Sonnenschutz etc.<br />

- 1 Schaubild nach freier Wahl ist zugelassen<br />

- Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur<br />

M<strong>at</strong>erialisierung, zum st<strong>at</strong>ischen- und haustechnischen Konzept, zum Energiekonzept,<br />

zur Trennung der Bauaufgabe in Etappen, zur Unterbringung der Schüler während der<br />

Bauphasen<br />

- D<strong>at</strong>enbl<strong>at</strong>t gemäß Beilage C06<br />

- Verfasserbrief gemäß Beilage C07 (mit Nachweis der aufrechten Befugnis und<br />

verkleinertem Wettbewerbsplan)<br />

- 1 kompletter Plans<strong>at</strong>z mit Hauptmaßen für die Vorprüfung<br />

- Modell 1:500<br />

- Verzeichnis der Unterlagen<br />

- 1 CD mit:<br />

- Unterlagen für die Veröffentlichung im Internet (gem. Pkt. 6.8 der <strong>Ausschreibung</strong>)<br />

- D<strong>at</strong>enbl<strong>at</strong>t - Beilage C06 (excel)<br />

ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise, die die Identität des<br />

Verfassers preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden.<br />

Für die Präsent<strong>at</strong>ion der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Projekt max. eine Fläche von drei<br />

Blättern im Form<strong>at</strong> DIN A0 (Hochform<strong>at</strong>) zur Verfügung.<br />

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15. Beurteilungskriterien<br />

Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend.<br />

Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden Kriterien<br />

bewertet:<br />

Städtebauliche und architektonische Kriterien:<br />

- Städtebauliche Qualität im Kontext mit den benachbarten Bauten<br />

- Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum<br />

- Umgang mit dem Bestand<br />

- Freiraumqualität<br />

Funktionale Kriterien:<br />

- Äußere Erschließung, innere Erschließung<br />

- Erfüllung des Raumprogramms<br />

Ökonomische Kriterien:<br />

- Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb<br />

- Wirtschaftlichkeit des St<strong>at</strong>isch/Konstruktiven Systems<br />

- Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen<br />

- Ökologie und Energieeffizienz<br />

- Brandschutz<br />

- Qualität der angebotenen Etappenlösung<br />

- Vorschlag zur Unterbringung der Schüler während der Bauphasen<br />

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C Beilagen<br />

16 . Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />

Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses<br />

Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />

Den registrierten Teilnehmern werden nachstehende Unterlagen zur Verfügung gestellt:<br />

C01 Lage- und Höhenplan, vom 04.06.2009, AVT ZT GmbH Vermessung (dwg, dxf, <strong>pdf</strong> )<br />

C02<br />

C03<br />

C04<br />

C05<br />

C06<br />

C07<br />

C08<br />

Übersichtsplan als dwg - file<br />

Infrastruktur<br />

1 Kabellage Telekom als tif – file<br />

2 Lage von Kanal / Wasser als <strong>pdf</strong> – file<br />

3 Lage der Stromleitungen mit Lage des Trafos in der Schule als <strong>pdf</strong> - file<br />

Bestandspläne der Schule des Büros Creaplan Metzler GmbH, Reuteweg 15 in<br />

Blaichach vom 06.06.2007, jeweils als dxf-, dwg- und <strong>pdf</strong>-file<br />

1 Bestandsplan Grundriss UG<br />

2 Bestandsplan Grundriss EG<br />

3 Bestandsplan Grundriss OG 1<br />

4 Bestandsplan Grundriss OG 2<br />

5 Bestandsplan Schnitt A<br />

6 Bestandsplan Schnitt B<br />

7 Bestandsplan Schnitt C<br />

8 Bestandsplan Schnitt D<br />

9 Bestandsplan Schnitt E<br />

10 Bestandsplan Ansicht Südost<br />

11 Bestandsplan Ansicht Südwest<br />

12 Bestandsplan Ansicht Nordost<br />

13 Bestandsplan Ansicht Nordwest<br />

14 Bestandspläne Architekt Gebhard Hörburger – Teil 1 Grundrisse Schnitte<br />

15 Bestandspläne Architekt Gebhard Hörburger – Teil 2 Detaile als tif - files<br />

Bestandspläne des Kindergartens der Architekten Oksakowsky + Schaffer ZT GmbH<br />

als <strong>pdf</strong> - files<br />

Raum- und Funktionsprogramm als <strong>pdf</strong>-file<br />

D<strong>at</strong>enbl<strong>at</strong>t zu Raum- und Funktionsprogramm<br />

Bitte nur die grün hinterlegten Felder auszufüllen<br />

Verfasserbrief<br />

Modell 1:500:<br />

Den Teilnehmern wird ein Modell zur Verfügung gestellt, welches beim Hearing ausgegeben<br />

wird. Auf Wunsch kann das Modell auch direkt vom Modellbauer per Post, nach der<br />

Registrierung zum Wettbewerb, übermittelt werden (Versandkosten werden verrechnet!).<br />

Für die Vergleichbarkeit wird empfohlen, das Modell in weißer Farbe auszuführen.<br />

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