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s 325119721 - Legacy Tobacco Documents Library

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http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

<strong>325119721</strong>


KOMMISSION DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTE N<br />

Bri ssel, den 08 .09.1999<br />

KOM(1999) 407 endg .<br />

BERICHT DER KOMMISSION<br />

AN DEN RAT, DAS EUROPAISCHE PARLAMENT ,<br />

DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUS S<br />

UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONE N<br />

FORTSCHRITTE BEIM SCHUTZ DE R<br />

OFFENTLICHEN GESUNDHEIT VOR DE N<br />

SCHADLICHEN WIRKUNGEN DES<br />

TABAKKONSUMS<br />

325119722<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BAT( US DOI r Phi Iip Moms,


INHALTSVERZEICHNI S<br />

INHALTS VERZEICHNIS 2<br />

EINLEITUNG : 4<br />

ZIELSETZUNG : 4<br />

HANDLUNGSBEDARF : 5<br />

AUF GEMEINSCHAFTSEBENE DURCHGEFOHRTE MASSNAHMEN : 7<br />

VORRANGIGE ZIELGRUPPEN : 7<br />

DIE RICHTLINIE OBER DAS VERBOT DER TABAKWERBUNG : 8<br />

DER GEMEINSCHAFTLICHE TABAKFONDS : 9<br />

KENNZEICHNUNG UND INHALTSSTOFFE VON<br />

TABAKERZEUGNISSEN : 1 0<br />

NICHTRAUCHER - DAS RAUCHEN IN DER OFFENTLICHKEIT : 1 1<br />

TABAKBESTEUERUNG : 1 1<br />

IM RAHMEN DES DRITTEN AKTIONSPLANS ZUR KREBSBEKAMPFUN G<br />

(1996-2000) VON DER GEMEINSCHAFT GEFORDERTE PROJEKT E<br />

UND DER GEMEINSCHAFTLICHE FORSCHUNGS- UND<br />

INFORMATIONSFONDS FUR TABAK 1 2<br />

DIE ZWEITE EUROPAISCHE KONFERENZ "TABAK ODE R<br />

GESUNDHEIT" : 1 3<br />

VERBRAUCHERAUSSCHUSS 1 3<br />

ZUKONFTIGE MASSNAHMEN AUF GEMEINSCHAFTSEBENE : 14<br />

DIE EUROPAISCHE WOCHE GEGEN DEN KREBS 1999 : DEM RAUCHEN<br />

VON JUGENDLICHEN VORBEUGEN : 1 4<br />

KONSENSKONFERENZ DER KREBSSACHVERSTANDIGEN ZUM<br />

THEMA NIKOTIN : 1 4<br />

EUROPAISCHE NETZE ZUR PRAVENTION DES RAUCHENS : 1 4<br />

SCHLUSSFOLGERUNGEN DES KOMMISSIONSBERICHTS : 1 7<br />

ANHANG 1 : MASSNAHMEN DER MITGLIEDSTAATEN 1 8<br />

ZUSATZSTOFFE IN TABAKERZEUGNISSEN : 1 8<br />

TEER- UND NIKOTINGEHALT IN ZIGARETTEN : 2 2<br />

-2-<br />

325119723<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BM-Co US L'W V Philip Moms


DER VERKAUF VON ZIGARETTEN UND TABAK AN JUGENDLICHE : 2 4<br />

MINDESTALTER : 2 5<br />

AUTOMATENVERKAUF : 2 7<br />

VERKAUF VON PACKUNGEN MIT WENIGER ALS 20 ZIGARETTEN : 2 9<br />

DAS RAUCHEN IN DER OFFENTLICHKEIT : 3 1<br />

ANHANG 2 : BIBLIOGRAPHISCHE HINWEISE 3 7<br />

-3 -<br />

325119724<br />

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BATCo US DO! V PM iy Morro


EINLEITUNG :<br />

1. Zweck der 1996 veroffentlichten Mitteilung der Kommission ' war es, eine n<br />

Oberblick uber bereits bestehende and mogliche zukunftige Strategien zur<br />

Bekampfung des Rauchens auf der Ebene der Gemeinschaft wie der Mitgliedstaaten<br />

zu geben. Mit diesen Strategien sollen die gesundheitsschadigenden Auswirkungen<br />

des Rauchens auf die europaischen Burger verringert werden . In der Mitteilung wird<br />

dargelegt, welche GemeinschaftsmaBnahmen es auf diesem Gebiet gibt and welche<br />

Optionen fair zukiinftige MaBnahmen auf Gemeinschaftsebene and durch eine<br />

verbesserte Zusanunenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bestehen . Wie im<br />

Abschnitt "FOLLOW-UP" der genannten Mitteilung angektindigt, unterbreitet di e<br />

Kommission dem Europaischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- an d<br />

SozialausschuB sowie dem Ausschu6 der Regionen den vorliegenden Bericht fibe r<br />

die in diesem Bereich erzielten Fortschritte .<br />

2. In die Erarbeitung dieses Papiers sind eine Reihe schriftlicher Anhorungen de r<br />

Mitgliedstaaten eingeflossen . Die Kommission hat in den letzten Monate n<br />

1nformationen zu folgenden Themen angefordert : Zusatze in Tabakerzeugnissen,<br />

Teer- and Nikotingehalt von Zigaretten, Verkauf von Tabak and Zigaretten a n<br />

Minderjahrige, Verkauf aus Zigarettenautomaten, Verkauf von Kleinpackungen mit<br />

weniger als 20 Zigaretten and Rauchen in offentlichen Gebauden (gemaB de r<br />

EntschlieBung des Rates and der Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten von 1989<br />

uber ein Rauchverbot in offentlich zuganglichen and frequentierten Raumen 2).<br />

ZIELSETZUNG :<br />

3. Mit dem vorliegenden Bericht sollen das Europaische Parlament, der Rat, der<br />

Wirtschafts- and Sozialausschul and der AusschuB der Regionen fiber den neueste n<br />

Stand der Arbeiten unterrichtet werden, die die Kommission seit de r<br />

Veroffentlichung ihrer Mitteilung auf Gemeinschaftsebene durchgeftihrt hat .<br />

4. Ferner zielt der Bericht darauf ab, den politischen Entscheidungstragem in der<br />

gesamten Europaischen Union einen Oberblick uber die verschiedenen MaBnahme n<br />

zu geben, die die Mitgliedstaaten durchfiihren, urn das Rauchen einzudammen .<br />

Dariiber hinaus soli die Wirksamkeit dieser Mal3nahmen bewertet werden . Durch die<br />

Bundelung der Erfahrungen auf Gemeinschaftsebene konnen Beispiele bewahrte r<br />

Strategien allgemein bekanntgemacht werden, was bei der Bekampfung de s<br />

Tabakkonsums nur von Nutzen sein kann .<br />

5. Dieser Nutzen macht natilrlich nicht an den Grenzen der Union halt. Die in diesem<br />

and in zukiinftigen Berichten zusammengetragenen Informationen werden auch i n<br />

anderen Teilen der Welt wichtige Hilfestellung geben konnen, insbesondere i m<br />

Zusammenhang mit der Erweiterung der Union. Far viele Lander spielen die<br />

Europaische Gemmeinschaft and ihre Mitgliedstaaten eine Vorreiterrolle bei der<br />

Bekampfung des Rauchens; die MaBnahmen der Gemeinschaft wie der<br />

Mitgliedstaaten konnen Vorbildfunktion iibernehmen . In diesem Zusammenhang ist<br />

es wichtig zu betonen, daB die Kommission sich zur Zusammenarbeit mit anderen<br />

internationalen Organisationen im Bereich der Bekampfung des Rauchen s<br />

verpflichtet hat. Beispielsweise ist sie aktiv am WHO-AusschuB "Fur ein tabakfreie s<br />

Europa" and am WHO-Projekt einer Rahmenvereinbarung Ober die<br />

Tabakbekampfung beteiligt. Beide Initiativen konnten bedeutenden EinfluB auf di e<br />

-4-<br />

32511972 5<br />

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BATCo US DU.l v Philip Mortis


Bekampfung des Rauchens in den EU-Beitrittslandem sowie i n<br />

Entwicklungslandern ausiiben. Diese zukunftige Vereinbarung wird durch di e<br />

Aktivitaten der Weltbank zur Prevention des Rauchens unterstiitzt, mit der di e<br />

Kommission ebenfalls in enger Verbindung steht . 3 Dieses Thema ist fiir die<br />

Kommission von wachsender Bedeutung angesichts der Tatsache, daB di e<br />

Gesamtausgaben fiir die gesundheitliche Versorgung in Europa heute zwischen 5<br />

and 10% des BIP betragen . Die Bekampfung des Rauchens kann somit in zweierle i<br />

Hinsicht bedeutsam sein: einerseits fiir die Verbesserung der Lebensqualitat der<br />

Burger durch die Verringerung der Zahl der Erkrankungen and gesundheitliche r<br />

Storungen, andererseits durch einen Beitrag zur Senkung der Kosten fair die<br />

gesundheitliche Versorgung, die durch auf das Rauchen zuriickzufdhrende<br />

Erkrankungen verursacht werden .<br />

HANDLUNGSBEDARF :<br />

6. Das Rauchen ist eine der Hauptursachen der Morbiditat and der Mortalitat in der<br />

Europaischen Union'. Es ist der wichtigste Kausalfaktor bei schatzungsweise 30 %<br />

der Krebserkrankungen', einschlieBlich Lungenkrebs (der zu schatzungsweise 85 %<br />

auf das Rauchen zuriickgefiihrt wird), Mundhohlenkrebs (Lippen-, Mund-, Zungenund<br />

Kehlkopfkrebs), Rachen-, Luftrohren-, Speiserohren-, Blasen- and Nierenkrebs .<br />

Atemwegserkrankungen wie chronische Bronchitis, Emphyseme and Asthm a<br />

werden ebenfalls durch das Rauchen verursacht bzw . verschlimmert . Aul3erdem<br />

tragt das Rauchen in hohem MaBe zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei, wobei da s<br />

Risiko der Ausbildung einer Ischamie bei Rauchern etwa doppelt so hoch ist wie bei<br />

Nichtrauchernb. Auch das Passivrauchen gilt als Risikofaktor fiir eine Reihe vo n<br />

Erkrankungen, insbesondere fiir Lungenkrebs' .<br />

7. Abgesehen von den allgemeinen Risiken des Rauchens sind Raucherinnen von einer<br />

Reihe zusatzlicher geschechtsspezifischer Gesundheitsrisiken betroffen, da da s<br />

Rauchen ihr' hormonelles Gleichgewicht beeinflussen kann . Das Rauchen kan n<br />

insbesondere die Fertilitat herabsetzen8 9 and das Risiko einer vorzeitigen<br />

Menopause erhohen . Aul3erdem tragt es bei Frauen nach der Menopause zum<br />

Kalziumverlust and daraus entstehender Osteoporose bei . Im Zusammenwirken mi t<br />

oralen Kontrazeptiva kann das Rauchen auch das Risiko von Herz-Kreislauf -<br />

Erkrankungen deutlich erhohen . 10 Das Rauchen in der Schwangerschaft wurde mi t<br />

erhohten Risiken fur eine Fehlgeburt, Komplikationen der Schwangerschaft, ein e<br />

Totgeburt, Friingeburt, Untergewicht and Tod des Neugeborenen in Zusammenhan g<br />

gebracht. Es verstarkt auch das Risiko des plotzlichen Kindstods and ist mit einer<br />

Reihe weiterer langfristiger gesundheitlicher Folgen fiir das Kind (vermindert e<br />

Lungenkapazitat, erhohte Infektionsraten) verbunden " .<br />

8. Jedes Jahr ster¢en in der Gemeinschaft eine halbe Million Menschen an de n<br />

Auswirkungen des Tabakkonsums. Die Mortalitatsrate wird bis ins nachst e<br />

Jahrhundert weiter stark ansteigen, and das Rauchen wird taut Statistik der WH O<br />

and des Intemationalen Krebsforschungszentrums die wichtigste vermeidbare<br />

Todesursache in der Gemeinschaft bleiben . In den nachsten Jahrzehnten wird di e<br />

Zahl der durch das Rauchen bedingten Todesfalle drastisch ansteigen, wenn<br />

Veranderungen der Bevolkerungsstruktur and die verzogerten Auswirkungen de s<br />

-5 -<br />

325119726<br />

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BATCo US DOJ v Phil iy Moms


Rauchens auf die Gesundheit ihr voiles Ausmai erreichen. Eine Studie von Peto ,<br />

Lopez et al.'s enthalt folgende besorgniserregende Statistik :<br />

Zahl der 1995 auf das Rauchen zurilckgefilhrten Todesfalle im Verhaltnis zu r<br />

Gesamtzahl der Todesfalle (in Tausend) in der Europaischen Union<br />

Manner Frauen Manner + Frauen<br />

Alle Krebsarten 202/521 33/412 235/933<br />

(39%) (8%) (25%)<br />

Alle Ursachen 434/1856 114/1869 548/3725<br />

(23%) (6%) (15%)<br />

Im mittleren Lebensalter (35-69 Jahre) ist das relative Risiko, an einer durch das Rauche n<br />

bedingten Erkrankung zu sterben, noch grbber :<br />

Zahl der 1995 auf das Rauchen zurilckgefilhrten Todesfalle im mittleren<br />

Lebensalter im Verhaltnis zur Gesamtzahl der Todesfalle (in Tausend) in de r<br />

Europaischen Union<br />

Manner Frauen Manner + Frauen<br />

Alle Krebsarten 107/23 5<br />

13/152<br />

120/387<br />

(45%)<br />

(9%)<br />

(31 %)<br />

Alle Ursachen 205/645<br />

32/333<br />

237/97 8<br />

132%)<br />

(10%)<br />

(24%)<br />

-6 -<br />

32511972 7<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BTTCo US ro.j v Phiiiy Mo m


AUF GEMEINSCHAFTSEBENE DURCHGEFUHRTE MASSNAHMEN :<br />

VORRANGIGE ZIELGRUPPEN :<br />

9. Seit der Veroffentlichung der Mitteilung von 1996 hat die Kommission eine Reih e<br />

von Gemeinschaftsinitiativen eingeleitet, mit denen die Auswirkungen de s<br />

Rauchens auf die Gesundheit der europaischen Burger verringert werden sollen .<br />

Wahrend einige dieser Initiativen vor allem bewirken sollen, daB der Binnenmarkt<br />

besser funktioniert, hat die Gemeinschaft auch die Pflicht, bei all ihren MaBnahmen ,<br />

insbesondere, wenn es um die Angleichung der Rechtsvorschriften geht, fir ein<br />

hohes Niveau des Gesundheits- and Verbraucherschutzes zu sorgen .<br />

10. Vor allem drei Gruppen wird die Arbeit der Kommission in diesem Bereich zugut e<br />

kommen: Jugendlichen, Rauchern, die das Rauchen aufgeben wollen, and<br />

Nichtrauchem. Innerhalb dieser drei Gruppen muB Frauen besondere Prioritat<br />

eingeraumt werden. Sie sind nicht nur - wie im vorangegangenen Abschnit t<br />

dargelegt - zusatzlichen Risiken ausgesetzt (Raucherinnen and Nichtraucherinnen<br />

gleichermaBen), sondern es ist auch festzustellen, daB immer mehr Frauen rauchen ,<br />

wahrend die Zahl der mannlichen Raucher langsam sinkt . Wenn sich de r<br />

gegenwartige Trend fortsetzt, wird sich die Mortalitatsrate bis zum Jahre 202 0<br />

verdoppeln, so daB mehr als eine. Million Frauen jahrlich am Tabakkonsum<br />

sterben". In einer kiirzlich vom Programm "Europa gegen den Krebs" unterstiitzten<br />

Konferenz wurde das wachsende Problem des Rauchens bei Fraue n<br />

hervorgehoben14.<br />

11. Jugendliche miissen ebenfalls prioritare Zielgruppe der PraventionsmaBnahmen<br />

sein, insbesondere zu einer Zeit, in der immer mehr Jugendliche, vor alle m<br />

Madchen, zu diesem Suchtmittel greifen . Jeder zweite Teenager, der jetzt zu rauchen<br />

beginnt, wird daran sterben, wenn er kontinuierlich weiterraucht . Je Anger jemand<br />

ist, der mit dem Rauchen beginnt, umso groBer ist das Risiko, daB er eine durch da s<br />

Rauchen bedingte Erkrankung erleidet, and desto schwieriger ist es, das Rauche n<br />

wieder aufzugeben. Die Wahrscheinlichkeit, daB ein Raucher, der mit 15 anfangt, an<br />

Lungenkrebs stirbt, ist dreimal so groB wie bei einem Raucher, der mit Mitte 2 0<br />

beginnt 15. Wenn es uns jedoch gelingt, diesen Trend umzukehren, miiBte die Zahl<br />

der Raucher wirklich langsam sinken, da diejenigen, die nicht schon als Teenage r<br />

zum Raucher werden, mit geringerer Wahrscheinlichkeit in ihren spateren<br />

Lebensjahren das Rauchen anfangen. Allein in den USA beginnen etwa 80% de r<br />

Raucher vor dem 18 . Lebensjahr e6. Im Vereinigten Konigreich betragt dieser Sat z<br />

sogar 82%".<br />

12. Viele Raucher waren froh, wenn sie ihre Sucht aufgeben konnten, and zwar nich t<br />

nur, um Geld zu sparen, sondern auch aus gesundheitlichen Griinden. Die Aufgab e<br />

des Rauchens wirkt sich sofort positiv auf die Gesundheit aus. Schon nach Ablauf<br />

von 48 Stunden ist beispielsweise kein Nikotin mehr im Korper vorhanden, and de r<br />

Geschmacks- and Geruchssinn haben sich bereits entscheidend verbessert. Der<br />

Kreislauf reguliert sich schon nach Ablauf von zwei bis zwolf Wochen, so daB<br />

Laufen and Joggen viel leichter fallen, wahrend Atembeschwerden innerhalb eine s<br />

Jahres gelindert werden 18 .<br />

-7-<br />

32511972 8<br />

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B.ATC. US L~OJ v Philip Morns


13. Langfristig konnen die Vorteile noch groBer sein. Durch die Aufgabe des Rauchen s<br />

wird das Lungenkrebsrisiko gesenkt. Nach Ablauf von zehn Jahren ist das Risik o<br />

urn 30-50% geringer als bei jemand, der weiterraucht. Bei Mannem and Frauen alle r<br />

Altersgruppen sinkt zudem das Risiko einer koronaren Herzerkrankung (KHE) ,<br />

wenn sie das Rauchen aufgeben . Nach einem Jahr hat sich das entsprechend e<br />

Mortalitatsrisiko bereits halbiert . Erst nach fIinfzehnjahriger Abstinenz ist das KHE -<br />

Risiko allerdings so gering wie bei jemand, der noch nie geraucht hat t9. Wer vor<br />

dem 35. Lebensjahr mit dem Rauchen aufhort, hat eine Lebenserwartung, die sic h<br />

von der eines Nichtrauchers nur unwesentlich unterscheidet . Das Risiko derjenigen ,<br />

die spater aufhoren, liegt zwischen denen eines Rauchers and eines Nichtrauchers 20 .<br />

Diese statistischen Angaben zeigen uns, daB wir alles tun miissen, um Rauchern, di e<br />

aufhoren wollen, zu helfen, ihr Ziel zu erreichen .<br />

14. Nichtraucher konnen mit Recht erwarten, data ihre Gesundheit nicht durch Rauche r<br />

geschadigt wird. Dies gilt insbesondere fur Personen mit Atemwegserkrankungen ,<br />

Schwangere, Kinder and Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz Zigarettenrauch<br />

ausgesetzt sind. All diese Personen reagieren besonders empfindlich auf Tabakrauc h<br />

in der Umgebungsluft. Letzterer ist die Hauptquelle der Umweltverschmutzung i n<br />

geschlossenen Raumen, da er mehr als 4000 Chemikalien in Form von Partikeln and<br />

Gasen enthalt 21. Zu den direkten Auswirkungen des Passivrauchens gehoren<br />

Augenreizungen, Kopfschmerzen, Husten, Halsschmerzen, Schwindelgefiihl an d<br />

Ubelkeit. Bei erwachsenen Asthmakranken kann die Lungenfunktion durch ein e<br />

Rauchexposition deutlich herabgesetzt werden; neue Asthma-Falle konnen be i<br />

Kindem auftreten, deren Eltern rauchen. Auch bei Nichtrauchern erhoht sich das<br />

Risiko eines Herzinfarkts22. Langfristig sind Passivraucher einem erhohten Risiko<br />

fur eine Reihe durch das Rauchen bedingter Erkrankungen ausgesetzt .<br />

Beispielsweise haben Nichtraucher, die zuhause passiv dem Rauch ihre r<br />

Angehorigen ausgesetzt sind, ein um 25% hoheres Risiko, an einer Herzkrankhei t<br />

oder Lungenkrebs zu erkranken 23. Passivrauchen bedingt ein hoheres Risiko vo n<br />

Infektionen der unteren Atemwege wie Bronchitis, Lungenentziindung an d<br />

Bronchiolitis bei Kindern. Kilrzlich ergab eine Studie, daB in Haushalten, in dene n<br />

beide Elternteile rauchen, Kleinkinder ein urn 72% hoheres Risiko eine r<br />

Atemwegserkrankung zu verzeichnen haben24. Passivrauchen fiihrt zu einer<br />

verminderten Lungenfunktion and verstarkt bei Kindern die Asthma-Symptome .<br />

Zudem stellt es einen Risikofaktor fair Asthmaneuerkrankungen bei Kindern dar2s .<br />

DIE RICHTLINIE UBER DAS VERBOT DER TABAKWERBUNG :<br />

15. Jugendlichen, die unter den negativen Auswirkungen des Rauchens in besondere m<br />

MaBe zu leiden haben, wird die Richtlinie Ober das Verbot der Tabakwerbun g 26 vom<br />

6. Juli 1998 zugute kommen . Sie wurde vor allem deshalb angenommen, weil das<br />

reibungslose Funittionieren des Binnenmarkts ein einheitliches Vorgehen zur<br />

Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus unter Beriicksichtigung der<br />

bereits angenommenen MaBnahmen zum Verbot oder zur Einschrankung de r<br />

Tabakwerbung in vielen Mitgliedstaaten erfordert . Die moglichen Auswirkungen<br />

dieser europaweiten Initiative sind nicht zu unterschatzen, and zwar nicht nur i n<br />

bezug auf die Mitgliedstaaten sondern auch im Hinblick auf die zukiinftig e<br />

Erweiterung. Dabei ist von Bedeutung, daB die meisten erwachsenen Raucher vo r<br />

dem 18. Lebensjahr zu rauchen anfangen 27. Daraus folgt, daB sich die Bemiihunge n<br />

-8-<br />

32511972 9<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCo US DQw Pna .p Mort,


um neue Raucher auf diese Altersgruppe konzentrieren miissen, urn die mehr al s<br />

500 000 Raucher zu ersetzen, die jedes Jahr an den Folgen des Rauchens sterben .<br />

Wenn aufgrund dieser Richtlinie keine Werbung mehr erfolgen dart, wird es i n<br />

Zukunft schwieriger sein, bei einer neuen Generation von Kindern and Jugendliche n<br />

den Zigarettenkonsum einzufiihren .<br />

16. Wenn diese Richtlinie in einzelstaatliches Recht umgesetzt worden ist, wird dami t<br />

v jegliche Art von Werbeaussagen and Sponsoring mit dem Ziel direkter<br />

oder indirekter Verkaufsforderung fiir ein Tabakerzeugnis unzulassig;<br />

v Werbung fiir Tabak nur noch in Mitteilungen fiir die Tabakindustrie ,<br />

in aus Drittlandern eingefiihrten Medien, die nicht in erster Linie flir<br />

den europaischen Markt bestinunt sind, and in den Verkaufsstellen<br />

zulassig sein ;<br />

v<br />

verlangt, da13 Markennamen, die bis zum 30 .7.1998 flir<br />

Tabakerzeugnisse and andere Erzeugnisse gleichermal3en verwende t<br />

werden, eindeutig unterscheidbar sind ;<br />

v die Gratisverteilung von Zigaretten untersagt ;<br />

v die Ubergangsregelung bis spatestens zum 1 . Oktober 2006 aul3er<br />

Kraft gesetzt, die den Beteiligten (z .B. von der Tabakindustrie<br />

gesponserten Veranstaltungen, Verlagen usw.) die notige Zeit zur<br />

Anpassung einraumt .<br />

17. Diese Mal3nahmen werden die bestehende Richtlinie von 1989 28 erganzen and<br />

verscharfen, der zufolge bereits Fernsehwerbung fiir Tabakerzeugnisse and das<br />

Sponsoring von Femsehsendungen durch Tabakunternehmen verboten sind .<br />

DER GEMEINSCHAFPLICHE TABAKFONDS :<br />

18. In der Mitteilung von 1996 war vorgeschlagen worden, daB die Gemeinschaft<br />

Studien and Pilotprojekte im Rahmen des Gemeinschaftlichen Forschungs- an d<br />

Informationsfonds fiir Tabak fordern sollte, urn zu erforschen, warum Jugendlich e<br />

mit dem Rauchen beginnen, welchen EinfluB Gesundheitserziehungsprogramme in<br />

den Schulen haben, welche Faktoren Jugendliche zum Rauchen bewegen and wie<br />

eine umfassende Strategie entwickelt werden kann, urn dem Rauchen bei<br />

Jugendlichen vorzubeugen .<br />

19. Der Fonds wuftie 1994 bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gegrtindet 29.<br />

Es wurde ein Forschungs- and Informationsfonds eingerichtet, der sich aus 1% der<br />

an die Tabakerzeuger gezahlten Pramie speist . Die Halfte davon flieSt di e<br />

Erforschung weniger geflhrlicher Tabakpflanzen (weniger chemische Diingemittel ,<br />

weniger Nikotin, Teer and Schwermetalle) and alternative Anbaumethoden . Die<br />

andere Halite wird fiir Projekte zur Aufklarung fiber die Gefahren des Rauchens<br />

verwendet; diese zielen sich insbesondere auf Jugendliche ab .<br />

-9 -<br />

325119730<br />

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BTTCo US DOJ, Philip Mom :


20. Nach einer weiteren Reform des Rohtabakmarkts wurde dieser Bereich de r<br />

Gemeinschaftsfdrderung verstarkt durch<br />

• die Anhebung des Beitrags zum Fonds von 1% auf 2% der an die Tabakerzeuge r<br />

gezahlten Pramie 30,<br />

• die Verbesserung der Ziele.<br />

Dies solite es ermoglichen, die in der Mitteilung von 1996 vorgesehenen Aspekt e<br />

der Erziehung and der Aufklarung wirksamer umzusetzen, die Projekte besser auf<br />

die Gemeinschaft zu verteilen and damit eine groBere Zahl von Jugendlichen wi e<br />

auch Erwachsenen anzusprechen. Verzogerungen bei der Verfiigbarkeit des Fond s<br />

and die langwierigen Ausschreibungs- and VertragsabschluBverfahren lieBen sic h<br />

auBerdem verbessern, urn interessierte Einrichtungen des Gesundheitswesen s<br />

anzuregen, sich zu bewerben .<br />

KENNZEICHNUNG UND INHALTSSTOFFE VON TABAKERZEUGNISSEN :<br />

21. Alle Raucher (42% der erwachsenen Bevolkerung der Gemeinschaft sin d<br />

Raucher"), von denen viele gern das Rauchen aufgeben warden, haben das Recht ,<br />

so umfassend wie moglich uber die gesundheitlichen Auswirkungen der von ihne n<br />

konsumierten Tabakerzeugnisse and ihrer Inhaltsstoffe aufgeklart zu werden .<br />

AuBerdem sollten die Verbraucher daruber informiert werden, wo sie weiter e<br />

Angaben uber das jeweilige Erzeugnis and seine Auswirkungen erhalten konnen .<br />

Die Verbraucher erwarten dies • auch von anderen Erzeugnissen auf de m<br />

Gemeinschaftsmarkt, and es gibt keinen Grund, warum sie dies nicht auch vo n<br />

Tabakerzeugnissen erwarten sollten. Warden diese Standards von der<br />

Tabakindustrie verlangt, kOnnten mehr Raucher durch eine umfassendere<br />

Darstellung der verursachten Gesundheitsschadigung dazu motiviert werden, sich an<br />

einem Rauchentwohnungsprogramm zu beteiligen . Die bestehenden Regelungen fti r<br />

Produktinformationen gelten nur auf einzelstaatlicher Ebene, so daB im Rahmen des<br />

Binnenmarkts kein Schutz far die offentliche Gesundheit besteht .<br />

22. Die Gemeinschaft ist verpflichtet, bei all ihren Mal3nahmen, insbesondere bei denen<br />

zur Angleichung der Rechtsvorschriften, ein hohes Niveau des Gesundheits- and<br />

Verbraucherschutzes sicherzustellen. Daher ist es nur recht and billig, daB Standards<br />

wie die oben beschriebenen als integraler Bestandteil jedes Vorschlags fa r<br />

Rechtsvorschriften betrachtet werden, damit der Binnenmarkt weiter verwirklicht<br />

wird.<br />

23. Seit der Annahme der Richtlinie ilber das Verbot der Tabakwerbung hat sich di e<br />

Kommission auf eine Prafung der bestehenden Richtlinien fiber die Etikettierung<br />

von Tabakerzeugnissen and den hochstzulassigen Teergehalt von Zigarette n<br />

konzentriert. Nach den in der Mitteilung unterbreiteten Vorschlagen, den<br />

Stellungnahmen des Europaischen Parlaments32, des Rates, des Wirtschafts- and<br />

Sozialausschusses33, den Empfehlungen des Ausschusses hochrangiger<br />

Krebssachverstandiger and den Kommentaren seitens der Industrie an d<br />

nichtstaatlicher Organisationen ist diese Prufung nun abgeschlossen. Der darau s<br />

hervorgehende Vorschlag wird dem Parlament and dem Rat zugeleitet, sobald di e<br />

Kommission ihn gebilligt hat .<br />

-10-<br />

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B.ATC, US DO) v<br />

Philip Moms


NICHTRAUCHER - DAS RAUCHEN IN DER OFFENTLICHKEIT :<br />

24. In der Entschlie(3ung des Rates and der Gesundheitsminister der Mitgliedstaate n<br />

uber das Rauchverbot in offentlich zuganglichen and frequentierten Raumen wurden<br />

die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Kommission alle zwei Jahre mitzuteilen ,<br />

welche einschlagigen Mal3nahmen getroffen worden sind . Die Kommission legte am<br />

30.10.1992 auf der Grundlage der eingegangenen Informationen einen<br />

Zwischenbericht30 and am 14 .11 .1996 einen AbschluBberich t3S vor. Urn einen neuen<br />

Bericht Ober die Mal3nahmen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung diese r<br />

Entschliel3ung erarbeiten zu konnen and urn zu prufen, ob weitere Initiative n<br />

insbesondere zum Verbot des Rauchens am Arbeitsplatz erforderlich sind, haben di e<br />

Kommissionsstellen alle Mitgliedstaaten angeschrieben 36 and urn Informationen zu<br />

folgenden Punkten gebeten :<br />

v<br />

v<br />

v<br />

v<br />

Einfuhrung neuer Rechtsvorschriften oder freiwilliger Vereinbarunge n<br />

uber das Rauchen in offentlich zuganglichen Raumen ;<br />

Anderung oder Aufhebung geltender Rechtsvorschriften ode r<br />

freiwilliger Vereinbarungen uber das Rauchen in offentlich<br />

zuganglichen Raumen;<br />

mogliche Einstufung des Passivrauchens als Karzinogen a m<br />

Arbeitsplatz ;<br />

Einfiihrung oder geplante Einfiihrung von Rechtsvorschriften uber da s<br />

Rauchen am Arbeitsplatz;<br />

25. Die Antworten aus den Mitgliedstaaten werden es der Kommission ermoglichen ,<br />

einen Bericht zu erarbeiten, in dem die derzeitige Situation• in bezug auf da s<br />

Rauchen in offentlich zuganglichen Raumen analysiert wird. Die Politik in diesem<br />

Bereich ruft in zunehmendem Mal3e die Besorgnis der Burger hervor, da die meiste n<br />

offentlich zuganglichen Raume auch als Arbeitsplatze gelten . Die Gemeinschaft<br />

mul3 mit den neuesten Forschungsergebnissen and den gesetzlichen Entwicklungen<br />

auf diesem Gebiet Schritt halten, urn optimal dafiir sorgen zu konnen, dal3<br />

Nichtraucher nicht unnotig dem Rauch anderer ausgesetzt werden .<br />

26. Die Kommission hofft, im Jahr 2000 ein Seminar uber das Rauchen am Arbeitsplat z<br />

organisieren zu konnen, das Vertreter der Sozialpartner, der Mitgliedstaaten, der<br />

Weltgesundheitsorganisation and andere Beteiligte an einen Tisch bringt, ur n<br />

mogliche kunftige MaBnahmen in diesem Bereich auf der Ebene der Gemeinschaft<br />

wie der Mitgliedstaaten zu erortem .<br />

TABAKBESTEUERUNG:<br />

27. Der Rat wird in Kurze einen Vorschlag fur eine Richtlinie des Rates zur Anderun g<br />

der Richtlinie 92/79/EWG zur Annaherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten, der<br />

Richtlinie 92/80/EWG zur Annaherung der Verbrauchsteuem auf andere<br />

Tabakwaren als Zigaretten and der Richtlinie 95/59/EG fiber die andere n<br />

Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer annehmen . Zu diesem<br />

-11 -<br />

32511973 2<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

B.ATCo US DO.' V Philip Moms


Vorschlag haben der Wirtschafts- and SozialausschuB and das Europaische<br />

Parlament eine befilrwortende SteIlungnahme abgegeben .<br />

28. Dieser Vorschlag, mit dem hauptsachlich technische Anderungen an den geltenden<br />

Rechtsvorschriften fiir Tabakerzeugnisse eingefilhrt werden, sieht aui3erdem vor ,<br />

daB der Rat alle fiinf Jahre and erstmals spatestens am 31 . Dezember 2000 anhand<br />

eines Berichts and gegebenenfalls eines Vorschlags der Kommission eine Priifun g<br />

der in dieser Richtlinie festgesetzten Verbrauchsteuersatze, der allgemeine n<br />

Mindestverbrauchssteuersatze and ihrer Struktur vornimmt and nach Anhorung de s<br />

Europaischen Parlaments einstimmig die erforderlichen Mal3nahmen beschliel3t .<br />

Dabei ist dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts and allgemein de n<br />

Zielen des Vertrags Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang werden di e<br />

Gesundheitsschutzerfordemisse bei der Festsetzung der Mindeststeuersatz e<br />

berucksichtigt. Die endgiiltige Zustandigkeit fur die Festsetzung vo n<br />

Verbrauchssteuern liegt bei den einzelnen Mitgliedstaaten, sofem diese Steuern mi t<br />

den gemeinschaftlichen Mindestsatzen iibereinstimmen . Diese Mal3nahmen sind ein<br />

wichtiger Teil der allgemeinen Plane, den Tabakkonsum zu begrenzen oder z u<br />

verringern. Studien haben ergeben, daB die Nachfrage nach Tabakerzeugnissen en g<br />

an ihren Preis gebunden ist . Hohe Tabakpreise sind besonders wirkungsvoll, urn<br />

Jugendliche vom Rauchen abzuhalten, da diese nur fiber ein begrenztes Einkommen<br />

verflgen .<br />

29. Daher konnen die Empfehlungen des Berichts der Hochrangigen Arbeitsgruppe<br />

"Steuerhinterziehung bei Alkohol and Tabakwaren" als Grundlage fitr geeignet e<br />

Mal3nahmen gegen Betrug and Schmuggel dienen .<br />

IM RAHMEN DES DRITTEN AKTIONSPLANS ZUR KREBSBEKAMPFUNG (1996-2000) VO N<br />

DER GEMEINSCHAFT GEFBRDERTE PROJEKTE UND DER GEMEINSCHAFTLICH E<br />

FORSCHUNGS- UND INFORMATIONSFONDS FUR TABA K<br />

30. Der Dritte Aktionsplan zur Krebsbekampfung" enthalt vier Hauptaktionsbereiche :<br />

Datenerhebung and Forschung, Aufklarung and Gesundheitserziehung,<br />

Fruherkennung and Vorsorgeuntersuchungen sowie Ausbildung an d<br />

Qualitatskontrolle. Nach der Anhorung and der Bewertung aller vorgeschlagene n<br />

Projekte wurden 100 Vorhaben fair eine Gemeinschaftsfdrderung im Jahr 1996<br />

ausgewahlt (Mr insgesamt E 10 415 688 ), 66 Vorhaben fiir das Jahr 1997 (fu r<br />

insgesamt E 9 363 281), and 59 Vorhaben fair das Jahr 1998 (fur insgesam t<br />

E 11 732 77). Fair die Prevention werden die Mittel durch zwei Netze vergeben,<br />

deren Einzelheiten Absatz 39 zu entnehmen sind . Die Mittel fur die Prevention im<br />

Rahmen des Programms Europa gegen den Krebs belaufen sich auf durchschnittlic h<br />

£ 2 Mio. im Jahr. Nahere Angaben zu diesen Vorhaben finden sich auf der Websit e<br />

der Europaischeu Kommission 38.<br />

31. Der Gemeinschaftliche Forschungs- and Informationsfonds fur Tabak 39 hat 1996 elf<br />

and 1998 sieben Informationsvorhaben genehmigt . Nahere Einzelheiten hierzu sind<br />

ebenfalls auf der Website der Europaischen Kommission abrufbar40.<br />

-12-<br />

32511973 3<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCo US POJ v Philip Morris


DIE ZWEITE EUROPAISCHE KONFERENZ " TABAK ODER GESUNDHEIT " :<br />

32. Die Europaische Kommission hat im Rahmen des Programms "Europa gegen den<br />

Krebs" Mittel fur die zweite Europaische Konferenz "Tabak oder Gesundheit - fair<br />

ein rauchfreies 21 . Jahrhundert" bereitgestellt. Die Konferenz fand vom 23 . bis zum<br />

27. Februar 1999 in Spanien statt . Hier kamen Experten aus alter Welt, die sich mi t<br />

der Tabakbekampfung beschaftigen, zusammen, urn eine Reihe von Themen z u<br />

erortern: wie sich verhindem let, daB Kinder zu Rauchern werden, neue Strategie n<br />

der Rauch_erentwohnung and die Rolle der Heilberufe bei der Pravention and de r<br />

Aufgabe des Rauchens . Auch wurden Forschungsergebnisse bezuglich der<br />

Auswirkungen des Tabakkonsums auf die menschliche Gesundheit erOrtert .<br />

VERBRAUCHERAUSSCHUSS<br />

33. Der VerbraucherausschuB der Kommission hat am 14 . Juni 1998 eine<br />

Stellungnahme uber eine sozial verantwortungsvolle Tabakpolitik der<br />

Gemeinschaft41 abgegeben. Dieses Papier enthalt eine Reihe von Bemerkungen fibe r<br />

die kunftige Politik zur Verringerung des Tabakkonsums auf Gemeinschaftsebene .<br />

.4<br />

-13 -<br />

325119734<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCO US OW N" Philip Mortis


ZUKUNFTIGE MASSNAHMEN AUF GEMEINSCHAFTSEBENE :<br />

DIE EUROPAISCHE WOCHE GEGEN DEN KREBS 1999 : DEM RAUCHEN VON<br />

JUGENDLICHEN VORBEUGEN :<br />

34. Neben den im vorigen Abschnitt geschilderten Anschlufjarbeiten an die Mitteilung<br />

der Kommission wird sich die im Oktober 1999 stattfindende "Europaische Woch e<br />

gegen den Krebs" auf die Frage konzentrieren, wie dem Rauchen vorgebeug t<br />

werden kann. Dies wird die europaischen MaBnahmen in diesem Bereich weiter ins<br />

Licht der Offentlichkeit riicken and eine europaweite Kampagne ermoglichen .<br />

Hierdurch werden die Gemeinschaftsmal3nahmen im Bereich der Prevention a n<br />

Profil gewinnen, was ein wichtiger Faktor far die allgemeine Strategie auf der Eben e<br />

der Gemeinschaft wie der Mitgliedstaaten - in Zusammenarbeit mit den<br />

einschlagigen NRO - sein wird, mit dem Ziel, den Tabakkonsum zu senken .<br />

KONSENSKONFERENZ DER KREBSSACHVERSTANDIGEN ZUM THEMA NIKOTIN :<br />

35. Die Europaische Kommission plant, eine Konferenz zu finanzieren, die auf ein e<br />

Einigung fiber wissenschaftliche Empfehlungen zur Begrenzung and mogliche n<br />

Regelung des Gehaltes von Nikotin, Teer and als karzinogen geltenden Stoffen i n<br />

Tabak and Tabakrauch abzielen soil. Mit diesen Empfehlungen sollen die ktinftige n<br />

MaBnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Tabakbekampfung wissenschaftlich<br />

fundiert werden. Die Konferenz steht unter der Schinnhenschaft des Beratende n<br />

Ausschusses fur Krebspravention der Kommission 42 .<br />

EUROPAISCHE NETZE ZUR PRAVENTION DES RAUCHENS :<br />

36. Um die MaBnahmen zur Bekampfung des Rauchens besser zu koordinieren, habe n<br />

die Kommissionsstellen die Errichtung des Europaischen Netzes zur Prevention de s<br />

Rauchens 43 gefbrdert, dessen Aufgabe darin besteht, die einzelstaatlichen Initiative n<br />

in diesem Bereich zu koordinieren. Die Arbeit dieses Netzes wird durch das<br />

Europaische Netz fiir Jugendliche and Tabak 40 erganzt. Antrage auf Forderung fai r<br />

Projekte, die den Tabakkonsum betreffen, durch das Krebsbekampfungsprogram m<br />

werden diesen Netzen zur Koordinierung and Einbeziehung in ein Gesamtprojek t<br />

vorgelegt. Damit wird die Koharenz der gefdrderten Projekte sichergestellt and ih r<br />

gemeinschaftlicher zusatzlicher Nutzen erhoht, indem eine ordnungsgemal3 e<br />

Planting and Bewertung der Projektmalinahmen sowie die Verbreitung de r<br />

Ergebnisse gewahrleistet werden .<br />

STATISTIK<br />

J<br />

37. Was die statistischen Angaben fiber das Rauchen in der Gemeinschaft betrifft, sin d<br />

mehrere interessante Entwicklungen im Gange :<br />

• Haushaltspanel der Europaischen Gemeinschaft (ECHP )<br />

1998 wurden erstmals Fragen fiber die Rauchgewohnheiten ins ECH P<br />

aufgenommen .<br />

-14-<br />

32511973 5<br />

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&Arco US DU) V Phili, Moms


Diese Quelle ist wohl von besonderem Interesse sein, da es damit mbglic h<br />

wird, Daten anhand vielfaltiger sozialer Variablen wie Einkommenshohe ,<br />

Bildungsgrad and soziale Verhaltnisse zu analysieren .<br />

Es ist vorgesehen, daB die Angaben des ECHP von 1998 im Jahre 200 1<br />

verfiigbar sind .<br />

• Projekt der Gesundheitsumfrage (HIS - Health Interview Survey) vo n<br />

Eurostat/OEC D<br />

FORSCHUNG<br />

Im Mai 1999 schrieb Eurostat in Abstimmung mit der OECD all e<br />

Mitgliedstaaten an and bat urn Angaben zu zwolf Gesundheitsthemen, di e<br />

den in den Mitgliedstaaten durchgefiihrten Gesundheitsumfragen z u<br />

entnehmen waren . Zwei dieser Themen betreffen die gegenwartigen an d<br />

friiheren Rauchgewohnheiten.<br />

Wie bei den ECHP-Daten wird die Analyse anhand einer Reihe vo n<br />

Variablen moglich sein: Geschlecht, Alter, Bildungsgrad and<br />

Erwerbstatigkeit. Es wird erwartet, dal3 die Daten Ende 1999 zur Verfiigun g<br />

stehen.<br />

38. Das Funfte Rahmenprogramm der Europaischen Gemeinschaft im Bereich der<br />

Forschung, technologischen Entwicklung and Demonstration (1998-2002) 45 deckt<br />

die Tabakforschung sowohl mit dem Thema "Lebensqualitat and Managemen t<br />

lebender Ressourcen" als auch mit dem Thema "Sicherung der internationale n<br />

Stellung der Gemeinschaftsforschung" ab .<br />

Innerhalb des Vierten Rahmenprogramms Mr Forschung, technologisch e<br />

Entwicklung and Demonstration (1994-1998 )46 wurde die Tabakforschung mit dem<br />

BIOMED-2-Programm fur Biomedizin and Gesundheit eingeleitet, and es wurde n<br />

folgende zwei Projekte finanziert :<br />

• Transnationale Variation der Pravalenz des Rauchens bei Jugendlichen: die Rolle<br />

der nationalen Politik zur Bekampfung des Rauchens and das schulische sowi e<br />

familiare Umfeld (BMH4-CT98-3721) and<br />

• ein europaischer Ost-West-Vergleich von Risikofaktoren fir chronische<br />

Erkrankungen, damit zusammenhangendem Gesundheitsverhalten and di e<br />

Auswirkungen innovativer Aktionen zur Bekampfung des Rauchens unte r<br />

besonderer Beracksichtigung des russischen Teils Kareliens (BMH4-CT96 -<br />

1224) .<br />

DIE ARBEIT ANDERER INTERNATIONALER ORGANISATIONE N<br />

39. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Arbeit der Weltgesundheitsorganisation (WHO)<br />

zur Bekampfung des Rauchens. Die 52. Weltgesundheitsversammlung vo m<br />

24.5.1999 beschloB, ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium einzusetzen, das<br />

einen Vorschlag fur ein_ .Rahmenabkommen der WHO zur Bekampfung de s<br />

Rauchens and eventuell damit zusanunenhangende Protokolle erarbeiten and<br />

-15 -<br />

32511973 6<br />

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BATE'. US POly Phili, M u,


aushandeln soil. Es soli Organisationen offenstehen, die sich mit der regionalen<br />

wirtschaftlichen Integration befassen. Die erste Sitzung dieses Gremiums ist fai r<br />

November 1999 geplant"<br />

In der WHO-Region Europa wird ein gemeinsames Projekt der British Medica l<br />

Association, der WHO and der Europdischen Union zur Einrichtung and<br />

Verwaltung eines Tabakinformationszentrums fir Angehorige der Heilberufe4S<br />

gefdrdert.<br />

Die Kommission ist aul3erdem im WHO-AusschuB fir ein tabakfreies Europa<br />

vertreten, der erstmals am 4 .6.1999 in Kopenhagen zusammenkam . 49<br />

J<br />

-16 -<br />

325119737<br />

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BATCo<br />

US PO.J<br />

v Philip Mortiw


SCHLUSSFOLGERUNGEN DES KOMMISSIONSBERICHTS :<br />

40. Die verschiedenen Initiativen, die derzeit and kunftig auf Gemeinschaftsebene<br />

getroffen werden, konnen noch wirkungsvollere Instrumente bei der Bekampfun g<br />

des Rauchens sein, wenn sic Tell einer allgemeinen, globalen Strategic von<br />

Praventions- and EntwohnungsmaBnahmen bilden . Das breite Spektrum der<br />

MaBnahmen, die in den Mitgliedstaaten in den verschiedenen Bereichen de r<br />

Tabakbekampfung unternommen werden, zeigen, daB es einige ausgezeichnet e<br />

Gelegenheiten fur den Wissens- and Erfahrungsaustausch gibt . Der zusatzlich e<br />

Nutzen der Gemeinschaftsmal3nahmen liegt bier auf der Hand, indem sichergestellt<br />

wird, daB die besten Verfahren ennittelt, Ziele abgestimmt and Fortschritte bewerte t<br />

werden. Empfehlungen auf Gemeinschaftsebene, die auf den besten Verfahren de r<br />

Mitgliedstaaten beruhen, konnten die Grundlage bilden, auf der die einzelne n<br />

Mitgliedstaaten eine umfassendere globate Strategic zur Prevention des Rauchens<br />

entwerfen konnten, die auf ihre individuellen Bediirfnisse zugeschnitten ist .<br />

41. Auf die Reaktion des Europaischen Parlaments, des Rates and anderer Beteiligter<br />

hin wird die Kommission die Vorbereitung von Vorschlagen fur Empfehlungen de s<br />

Rates gemaB Artikel 152 EG-Vertrag sowie die Uberarbeitung and Erganzung de r<br />

im Rahmen des Binnenmarkts bestehenden Rechtsvorschriften in Erwagung ziehe n<br />

and dabei insbesondere etwaige neue Entwicklungen and wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse beriicksichtigen .<br />

J<br />

-17-<br />

325119738<br />

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&STC.. US VW r Philip MurriV


ANHANG 1 : MASSNAHMEN DER MITGLIEDSTAATE N<br />

ZUSATZSTOFFE IN TABAKERZEUGNISSEN :<br />

42. Es wurde nachgewiesen, daf3 Teer in Tabakerzeugnissen ein karzinogener Stoff ist 50<br />

and daB aktiv and passiv eingeatmeter Rauch aus einer Reihe von Bestandteile n<br />

zusammengesetzt ist, die die menschliche Gesundheit schadigen 51. AuBerdem ist<br />

bekannt, daB Tabakhersteller eine Reihe von Zusatzstoffen verwenden, ur n<br />

Geschmack, Geruch and Aussehen des Tabaks zu verbessern52. Es ist allerdings<br />

nicht bekannt, in welchem AusmaB diese Zusatzstoffe im Tabak zu den<br />

karzinogenen and anderen gesundheitsschadlichen Auswirkungen diese s<br />

Erzeugnisse beitragen . Viele Gesundheitsexperten sind jedoch der Auffassung, da B<br />

Zusatzstoffe im Tabak durchaus eine Rolle bei der Verursachung vo n<br />

entsprechenden Krankheiten spielen, and fordern zunehmend die Regulierung an d<br />

Kontrolle von Tabakzusatzen 5J .<br />

43. 1997 haben die Kommissionsstellen alle Mitgliedstaaten angeschrieben and ur n<br />

Informationen fiber deren Politik in bezug auf Zusatzstoffe in Zigaretten gebeten54 .<br />

Die nachstehende Analyse der Antworten zeigt, daB die Regelungen fur Zusatzstoffe<br />

in Zigaretten in den Mitgliedstaaten sehr uneinheitlich sind . In der Analyse werde n<br />

die in den Mitgliedstaaten fur Tabakzusatze geltenden gesetzlichen Regelunge n<br />

dargestellt, was als Grundlage fair Vorbereitungen einer entsprechenden Antwort de r<br />

Gemeinschaft - wie in Abschnitt 27 oben ausgefiihrt - diente, urn sicherzustellen ,<br />

daB Hindernisse fur den freien Warenverkehr im Binnenmarkt (wie etwa da s<br />

Fortbestehen unterschiedlicher einzelstaatlicher Regelungen) beseitigt werden an d<br />

gleichzeitig ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewahrleistet wird .<br />

44. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daB in den Bestimmungen einige r<br />

Mitgliedstaaten Tabakzusatze wie Lebensmittel behandelt werden. Dies erschein t<br />

problematisch, da die Richtlinie 92/41/EWG 55 zur Anderung der Richtlini e<br />

89/622/EWG 56 zur Angleichung der Rechts- and Verwaltungsvorschriften der<br />

Mitgliedstaaten fiber die Etikettierung von Tabakerzeugnissen den freien Verkehr<br />

von Tabak fur den oralen Gebrauch untersagt. Die iiberwiegende Mehrheit de r<br />

Tabakerzeugnisse sind allerdings dazu bestimmt, verbrannt and als Rauch inhalier t<br />

zu werden; einige wenige werden als Schnupflabak konsumiert. Daher ist die<br />

Bedeutung der Regelungen, die fiir Lebensmittelzusatze erarbeitet wurden, unklar .<br />

45. Die nachstehende Analyse wurde den Mitgliedstaaten am 23 . Oktober 19985 7<br />

zugeleitet .<br />

OSTERREICH<br />

J<br />

46. GemaB Absatz 3 des osterreichischei . Tabakgesetzes von 1995 (BGBL . Nr .<br />

431/1995) konnen zum Wohle der offentlichen Gesundheit Vorschriften zur<br />

Kontrolle der Verwendung and der Menge von Inhaltsstoffen, Zusatzen ,<br />

Geruchsstoffen, Geschmacksstoffen, Schadlingsbekampfungsmitteln an d<br />

Riickstanden in Tabakerzeugnissen erlassen werden . Solche Vorschriften miissen<br />

der internationalen Vergleichbarkeit der Testergebnisse in anderen EU -<br />

-18-<br />

32511973 9<br />

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BATU US PO! v Philip Afumr


Mitgliedstaaten Rechnung tragen . Bisher ist noch keine Rechtsvorschrift erlassen<br />

worden.<br />

BELGIE N<br />

47. GemaB Artikel 2 des Koniglichen Erlasses vom 13 . August 1990 (Arrete Royal du<br />

13 aout 1990 relatif a la fabrication et a la mise dans le commerce de produits a base<br />

de tabac et de produits similaires) fiber die Herstellung and den Vertrieb vo n<br />

Tabakerzeugnissen ist die Verwendung von anderen als den in Anhang 1 des<br />

Gesetzes genannten Inhalts- and Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen untersagt . Zu<br />

den genannten Stoffen gehoren saure Salze, Ammoniak, Aethanol, Gelatine an d<br />

Farbstoffe .<br />

DANEMAR K<br />

48. In Danemark gibt es keine Vorschriften fair die Verwendung von Tabakzusatzen ; das<br />

Lebensmittelrecht sieht jedoch vor, daB Vorschriften fiir Tabakzusatze erlasse n<br />

werden konnen.<br />

FINNLAN D<br />

49. Gema13 Kapitel 3 (Zusammensetzung and Qualitatssicherung) des Gesetzes Obe r<br />

MaBnahmen zur Bekampfung des Rauchens (13 .8.1976/693) kann der Staatsrat<br />

Vorschriften fur gesundheitsschadliche Stoffe erlassen, die in Tabakerzeugnissen<br />

nicht enthalten sein diirfen, and die hbchstzulassige Menge von Zusatzstoffe n<br />

festlegen, die in Tabakerzeugnissen verwendet werden diirfen. Gemaf Kapitel 2 des<br />

Erlasses Ober Madnahmen zur Bekampfung des Rauchens von 1977 (25 .2.1977/225 )<br />

sind nur Inhalts-, Farb- and Geschmacksstoffe zulassig, die nich t<br />

gesundheitsschadlich sind .<br />

50. Diese werden wie folgt aufgelistet : Tabak, aus anderen Pflanzen gewonnen e<br />

Tabakersatzstoffe, die nicht gesundheitsschadlich oder -gefahrdend sind, Zucker ,<br />

Kakao and Honig, Tabakblatter zur UmhUllung, gemahlener Tabak and Papier oder<br />

aus anderen Pflanzenfasern and Gewil zen hergestellte Blatter, Duftstoffe, sonstig e<br />

Zusatze, Kleb- and Farbstoffe, die nicht gesundheitsschadlich sind. Es liegt in der<br />

Verantwortung der Hersteller, sicherzustellen, daB die gesetzlichen Vorschriften<br />

eingehalten werden, and es finden keine diesbeztlglichen Kontrollen staff . Der<br />

Staatsrat ist gemaB Paragraph 5 des Gesetzes Ober Madnahmen zur Bekampfung des<br />

Rauchens befugt, die Verwendung von gefahrlichen Stoffen in Tabakerzeugnissen<br />

zu verbieten; bisher ist jedoch im Zusammenhang mit Zusatzstoffen in Zigaretten<br />

von dieser Befhgnis kein Gebrauch gemacht worden.<br />

FRANKREIC H<br />

51. Im Juni 1994 hat der Conseil Superieur d'Hygiene Publique de France eine<br />

Stellungnahme zur Bewertung der umweltbedingten Gesundheitsrisiken abgegeben<br />

(Proposition d'avis pour la section evaluation des risques de 1'environnement sur la<br />

sante). Darin wurde empfohlen, eine Positivliste der Zusatzstoffe fair<br />

-19-<br />

325119740<br />

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BATCS US PO) v Philip Mort .


Tabakerzeugnisse zu erstellen. Das Gesetz vom 12. September 1995 (Arrete du 1 2<br />

septembre 1995 relatif aux produits d'addition autorises dans la fabrication de s<br />

produits du tabac et de leurs succedanes) fiber die bei der Herstellung von Taba k<br />

und Tabakerzeugnissen zulassigen Zusatzstoffe fiihrt die Zusatze auf, die verwende t<br />

werden dtirfen . Das Verzeichnis der zulassigen Stoffe ist in sieben Kategorie n<br />

unterteilt und umfa(3t Erzeugnisse, die als Feuchthaltemittel, Klebstoffe ,<br />

Konservierungsmittel und Farbstoffe verwendet werden diirfen . Die aufgelistete n<br />

Erzeugnisse entsprechen in etwa denen, die nach belgischem und deutschem Rech t<br />

zulassig sind . Fur jeden Stoff werden Grenzwerte angegeben . Frankreich ha t<br />

auBerdem einen beratenden Ausschul3 fur Zusatze in Tabakerzeugnissen .<br />

DEUTSCHLAN D<br />

52. Die deutsche Tabakverordnung vom 20 . Dezember 1977 enthalt eine Positivlist e<br />

zulassiger Inhaltsstoffe, die zuletzt im Februar 1998 im Anschlul3 an das<br />

Inkrafttreten newer EU-Rechtsvorschriften fiber Lebensmittelzusatze aktualisiert<br />

worden ist. In Anhang 1 des Gesetzes sind die zulassigen Zusatzstoffe aufgefiihrt ,<br />

die in vierzehn Kategorien unterteilt sind und allgemein zulassige Zusatzstoffe fii r<br />

die Herstellung von Tabakerzeugnissen, Feuchthalte-, Binde-, Haft- un d<br />

Dickungsmittel, Bleichmittel und Verbrennungsbeschleuniger, in Umblattern un d<br />

Zigarettenpapier verwendete Stoffe, Farbstoffe und in Zigarettenfiltern und -spitzen ,<br />

Zigarren, Zigarrenspitzen und Pfeifen verwendete Stoffe umfassen . In Anhang 2<br />

sind verbotene Geruchs- und Geschmacksstoffe aufgefuhrt .<br />

GRIECIIENLAN D<br />

53. Es gibt keine Gesetze, Vereinbarungen oder Nonnen fir Tabakzusitze .<br />

IRLAN D<br />

54. Irland hat ein Ermachtigungsgesetz (Abschnitt 5, <strong>Tobacco</strong> [Health promotion an d<br />

Protection] Act, 1988), dem zufolge der Gesundheitsminister befugt ist ,<br />

Vorschriften fur die Kontrolle oder das Verbot der Verwendung jeglichen anderen<br />

Materials als Wasser, Tabak oder ganz aus Tabak hergestellte Blatter fii r<br />

Tabakerzeugnisse zu erlassen . Bisher hat der Minister von dieser Ermachtigun g<br />

noch keinen Gebrauch gemacht. Da derartige Vorschriften fehlen, besteht di e<br />

Ubereinkunft, dal3 die Tabakindustrie sich an die Leitlinien des britischen Hunte r<br />

Committee halt. Die Einhaltung dieser Leitlinien wird nicht uberwacht und is t<br />

vollkommen freiwillig .<br />

ITALIE N<br />

a<br />

55. Es gibt keine nationalen Nonnen oder Vorschriften, die die Verwendung vo n<br />

Tabakzusatzstoffen in Italien regeln . Die staatliche Monopolverwaltung, die eigen e<br />

Vorschriften erlaBt, verwendet jedoch nur die Zusatzstoffe, die in de n<br />

entsprechenden Vorschriften in Frankreich und Deutschland aufgeftihrt sind (sieh e<br />

oben) .<br />

-20 -<br />

32511974 1<br />

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BATCo US DUB v P+O+1{I D+orris


LUXEMBUR G<br />

56. In Luxemburg gibt es zwar ein Tabakgesetz, die Verwendung von Zusatzstoffe n<br />

oder Inhaltsstoffen in Tabakerzeugnissen ist jedoch nicht gesetzlich geregelt .<br />

NIED ER LA N DE<br />

57. In den Niederlanden gelten keine besonderen Bestimmungen and es gibt kein e<br />

Rechtsvorschriften fur die Verwendung von Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen .<br />

PORTUGA L<br />

58. In Portugal gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen fur die Verwendung vo n<br />

Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen .<br />

SI'ANIE N<br />

59. Die von "Tabacalera" (dem staatlichen Tabakmonopol Spaniens) verwendete n<br />

Zusatzstoffe entsprechen den Bestimmungen von Abschnitt 8 des spanische n<br />

Lebensmittelgesetzes (Ziffer 3 .25 .79, Lebensmittelverarbeitung) and der deutsche n<br />

Tabakverordnung (siehe oben) . Direkt aus den USA importierte Zusatzstoffe, die bei<br />

der Herstellung von Tabakerzeugnissen in Spanien verwendet werden, unterliege n<br />

den Bestimmungen der "Food and Drug Administration" der Vereinigten Staate n<br />

and den GRAS-Bestimmungen (Generally Recognised As Safe) . Sie alle werden in<br />

der Liste der Zusatzstoffe aufgefiihrt, die die sechs groBten amerikanischen<br />

Zigarettenhersteller verwenden (veroffentlicht im "<strong>Tobacco</strong> Reporter" im Juli 1994) .<br />

SCHWEDE N<br />

60. Das Tabakgesetz von 1993 (1993 :581) legt Grenzwerte fur Schadstoffe fest, die i n<br />

Tabakerzeugnissen enthalten sein oder entstehen konnen. Das Gesetz befugt die<br />

Regierung oder eine von der Regierung benannte Behbrde, Bestimmungen fiber di e<br />

Kennzeichnung des Inhalts and der Grenzwerte zu erlassen. Abgesehen von den<br />

Angaben zum Teer- and Nikotingehalt wurden bisher in dieser Hinsicht kein e<br />

MaBnahmen ergriffen, and es gibt keine verbindliche Gesetzgebung oder freiwillig e<br />

Ubereinkunft in bezug auf Zusatzstoffe oder sonstige Inhaltsstoffe . Dem gleichen<br />

Gesetz zufolge mull die Verpackung von Tabakerzeugnissen, die innerhal b<br />

Schwedens zum Verkauf bestimmt sind, einen Hinweis darauf tragen, daB da s<br />

Erzeugnis Schadstoffe enthalt oder bildet (sog . Angabe der Inhaltsstoffe) .<br />

VEREINICTES KONIGREIC H<br />

61. Im Vereinigten Konigreich gibt es eine freiwillige Vereinbarung (Voluntar y<br />

Agreement on the Approval and Use of New Additives in <strong>Tobacco</strong> Products), der<br />

zufolge Hersteller, die ihrem Erzeugnis einen neuen Zusatzstoff hinzufilge n<br />

mochten, die Genehmigung des Gesundheitsministeriums einholen miissen . Die<br />

Aufstellung der derzeit verwendeten Zusatzstoffe ist veroffentlicht worden. I n<br />

-21 -<br />

i<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

32511974 2<br />

BATCo US POJ v Philip [dom.


anderen Mitgliedstaaten zugelassene Zusatzstoffe durfen ebenfalls verwende t<br />

werden. Die Vereinbarung sieht vor, daB das Gesundheitsministerium Grenzwert e<br />

aufstellt. Die Tabakhersteller mussen jahrlich ein Papier fiber die Einhaltung de r<br />

Vereinbarung (Certificate of Compliance with the Agreement) unterzeichnen .<br />

TEER- UND NIKOTINGEHALT IN ZIGARETTEN :<br />

62. GemaI3 Artikel 2 der Richtlinie 90/239/EWG SB zur Angleichung der Rechts- and<br />

Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten fiber den hochstzulassigen Teergehal t<br />

von Zigaretten darf der Teergehalt der in den Mitgliedstaaten vertriebene n<br />

Zigaretten folgende Werte nicht iiberschreiten : 15 mg je Zigarette ab de m<br />

31 . Dezember 1992 and 12 mg je Zigarette ab dem 31. Dezember 1997. GemaB<br />

einer vorubergehenden Ausnahmeregelung gelten . fur Griechenland folgende<br />

Grenzwerte: 20 mg bis zum 31 . Dezember 1992, 18 mg bis zum 31 . Dezember<br />

1998, 15 mg bis zum 31 . Dezember 2000 and 12 mg bis zum 31 . Dezember 2006 .<br />

63. Derzeit gibt es keinen gemeinschaftlichen Grenzwert fur den Nikotingehalt, obwoh l<br />

gemaB Artikel 3 der Richtlinie 89/622/EWG $9 zur Angleichung der Rechts- and<br />

Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Etikettierung vo n<br />

Tabakerzeugnissen (zuletzt geandert durch die Richtlinie 92/41/EWG 60) auf de n<br />

Zigarettenpackungen sowohl der Nikotin- als auch der Teergehalt anzugeben ist .<br />

Ferner sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission jedes Jahr im Janua r<br />

eine Liste des Teer- and Nikotingehaltes der auf ihrem Markt vertriebene n<br />

Zigaretten vorzulegen . Diese Informationen werden dann von der Kommissio n<br />

veroffentlicht61.<br />

64. Die Kommission hat alle Mitgliedstaaten angeschrieben 62 and urn Informationen<br />

Ober deren Politik bezuglich des Teer- and Nikotingehalts von Zigaretten gebeten .<br />

Die Antworten der Mitgliedstaaten werden im folgenden aufgefuhrt, and dies e<br />

Informationen sind in die Vorbereitung des in Abschnitt 23 genannten Entwurf s<br />

eingeflossen .<br />

OSTERREIC H<br />

65. Es ist nicht geplant, den Teergehalt weiter, als von der Richtlinie 90/239/EWG<br />

gefordert, zu senken. Es wurden keine Mal3nahmen zur Festlegung eine s<br />

Nikotingrenzwerts vorgeschlagen .<br />

BELGIEN<br />

66. Es ist nicht geplant, den Teergehalt weiter, als von der Richtlinie 90/239/EWG<br />

gefordert, zu senken. Der Nikotingehalt in Zigaretten 1st ab 31 .12.1992 auf 1,5 mg j e<br />

Zigarette festgesetzt and ab 31 .12 .1997 auf 1,2 mg je Zigarette gesenkt worden . E s<br />

1st nicht geplant, diesen Wert welter zu senken .<br />

-22 -<br />

325119743<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCO US CO) v Philip hfoms


DANEMAR K<br />

67. Keine Antwort .<br />

FINNLAN D<br />

68. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen zur Senkung des Teergehalts unter den i n<br />

der Richtlinie 90/239/EWG festgesetzten Wert . Zwischen 1977 and 1995, bevo r<br />

Finnland der EU beitrat, gab es gesetzliche Bestimmungen, denen zufolge ei n<br />

Nikotingehalt von mehr als 1 mg in Zigaretten unzulassig war . Seit 1995 gibt es<br />

keine Begrenzung des Nikotingehalts mehr .<br />

FRANKREIC H<br />

69. Frankreich wurde eine weitere Senkung des Teergehalts and eine Begrenzung de s<br />

Nikotingehalts in Zigaretten begruBen .<br />

DEUTSCHLAN D<br />

70. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen zur Senkung des Teergehalts unter den i n<br />

der Richtlinie 90/239/EWG festgesetzten Wert. Es ist auch nicht geplant ,<br />

Bestimmungen fiber den hochstzulassigen Nikotingehalt von Zigaretten einzufiihren .<br />

GRIECHENLAN D<br />

71. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen zur Senkung des Teergehalts unter den i n<br />

der Richtlinie 90/239/EWG fur Griechenland festgesetzten Wert . Es gibt auch kein e<br />

gesetzlichen Bestimmungen fiber den Nikotingehalt and keine Plane, solch e<br />

MaBnahmen einzufiihren.<br />

IRLAN D<br />

72. Derzeit gibt es keine Vorschlage zur Anderung des geltenden Rechts oder zu r<br />

Einfiihrung neuer Vorschriften zur Senkung des Teergehalts von Zigaretten .<br />

ITALIE N<br />

73. Gegenwartig liegen keine Vorschlage vor, urn neue niedrigere Grenzwerte fiir Tee r<br />

oder Nikotin einzufiihren . Italien wurde jedoch Kommissionsvorschlage zur<br />

weiterenr Senkung des Teergehalts and zur Begrenzung des Nikotingehalt s<br />

begruBen .<br />

LUXEMBUR G<br />

74. Zur Zeit gibt es keine Plane zur weiteren Senkung des Teergehalts von Zigaretten .<br />

-23 -<br />

325119744<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCo US DOT V<br />

Philip hlorri?


NIEDERLANDE<br />

75. Derzeit gibt es in den Niederlanden keine Vorschriften fiir den hochstzulassigen<br />

Nikotingehalt oder zur weiteren Senkung des Teergehalts . Die Niederlande haben<br />

jedoch geauliert, daB sie Vorschlage der Europaischen Kommission zur Anderun g<br />

der bestehenden Richtlinien begriiBen wurden .<br />

PORTUGA L<br />

76. In Portugal ist der Teergehalt gesetzlich auf 12 mg and der Nikotingehalt auf 1,3 m g<br />

begrenzt. Weitere Senkungen sind nicht geplant .<br />

SPANIE N<br />

77. In Spanien ist der hochstzulassige Nikotingehalt von Zigaretten gesetzlich geregelt .<br />

Laut der ersten Ubergangsbestimmung des Koniglichen Erlasses Nr . 192/1998 darf<br />

der Nikotingehalt aller auf dem nationalen Markt vertriebenen Zigaretten ab de m<br />

31 . Dezember 1992 den Wert von 1,3 mg nicht iibersteigen . In Zigaretten, die di e<br />

Bezeichnung "mit geringem Teer- and Nikotingehalt" tragen, darf der Nikotingehal t<br />

nicht mehr als 0,8 mg betragen. Es gibt derzeit keine Vorschlage, dies e<br />

Bestimmungen zu andem. Der Teergehalt von Zigaretten wird durch de n<br />

Koniglichen ErlaB Nr. 510/1992 geregelt. Fur die nachste Zeit sind kein e<br />

Anderungen geplant .<br />

SCHWEDE N<br />

78. Es ist nicht geplant, die geltenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu andern,<br />

wenn auch die vorgeschlagenen Anderungen an der bestehenden Richtlinie begrWB t<br />

wurden .<br />

VEREINIGTES KONIGREIC H<br />

79. Im Vereinigten Konigreich gibt es keine Rechtsvorschriften fiber einen<br />

hochstzulassigen Nikotingehalt von Tabakerzeugnissen. Im "WeiBbuch fiber<br />

Tabakr63 hat die britische Regierung angekundigt, daB sie geme bereit ist, die<br />

Kommission bei der Erarbeitung wirksamer praktikabler Vorschlage in diesem<br />

Bereich zu unterstutzen .<br />

I<br />

DER VERKAUF VON ZIGARETTEN UND TABAK AN JUGENDLICHE :<br />

80. Die Kommissionsstellen haben alle Mitgliedstaaten angeschrieben64 and urn<br />

Auskunft fiber deren Rechtsvorschriften fiber den Verkauf von Zigaretten and Tabak<br />

an Jugendliche ersucht. Die Mitgliedstaaten wurden urn Informationen zu folgende n<br />

Punkten gebeten :<br />

-24-<br />

32511974 5<br />

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BATC'i. US POI, .Phil ilr Aforrr~


v<br />

das ggf erforderliche Mindestalter fiir den Tabakkauf;<br />

v Verkauf durch Zigarettenautomaten ;<br />

v<br />

Verkauf von Packungen mit weniger als 20 Zigaretten.<br />

Es gingen folgende Antworten ein .<br />

MINDESTALTER :<br />

OSTERREIC H<br />

81. Der Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche fat in den Bereich de s<br />

Jugendschutzes, was bedeutet, daB die entsprechenden Rechtsvorschriften and deren<br />

Durchsetzung in die Zustandigkeit der neun Bundeslander fallen . Sieben davon<br />

untersagen Jugendlichen unter 16 Jahren das Rauchen bzw. den Konsum von<br />

Tabakerzeugnissen - in vier Bundeslandem gilt dieses Verbot fiir das Rauchen in de r<br />

dffentlichkeit. In einem Bundesland ist Kindem (definiert als Personen i m<br />

schulpflichtigen Alter, selbst wenn in Einzelfallen Ausnahmeregelungen von der<br />

Schulpflicht gelten) der Konsum von Tabakerzeugnissen untersagt . In einem<br />

anderen Bundesland schlieBlich ist es Kindern and Jugendlichen nicht ausdrucklic h<br />

verboten zu rauchen.'<br />

82. In keinem der Bundeslander ist ein Mindestalter fair den Erwerb vo n<br />

Tabakerzeugnissen festgesetzt. Statt dessen untersagen drei Bundeslander den<br />

Verkauf (bzw. den Vertrieb, die Weitergabe, das Angebot oder die Abgabe) von<br />

Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren . In einem anderen Bundesland ist<br />

die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Personen, die als Kinder oder Jugendliche z u<br />

erkennen sind, in Gaststatten and Hotels verboten. In flint- Bundeslandern gibt es<br />

derzeit keine gesetzliche Regelung fair den Verkauf von Tabakerzeugnissen ;<br />

allerdings wird in zwei Bundeslandem im Rahmen der geplanten Anderung der<br />

Jugendschutzgesetze ein Verbot des Verkaufs bzw . Vertriebs solcher Erzeugniss e<br />

eingehend diskutiert .<br />

BELGIE N<br />

83. In den belgischen Gesetzen ist kein Mindestalter fiir den Erwerb von<br />

Tabakerzeugnissen vorgesehen.<br />

DANEMARK<br />

J<br />

84. Es wird gerade ein Aktionsplan zur Bekampfung des Rauchens bei Jugendlichen<br />

erarbeitet. Derzeit ist kein Mindestalter vorgeschrieben .<br />

-25 -<br />

325119746<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCo US PO) r Philip Moms


FINNLAN D<br />

85. In Finnland ist der Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 18 Jahre n<br />

seit 1995 verboten. Von 1976 bis 1995 lag diese Altersgrenze bei 16 Jahren .<br />

FRANKREIC H<br />

86. Das Verbot des Zigarettenverkaufs an Jugendliche unter 16 Jahren wurde 1990 vom<br />

franzosischen Parlament abgelehnt, das der Auffassung war, daB ein Verbot da s<br />

Erzeugnis fiir Jugendliche umso attraktiver machen and zudem den Weiterverkau f<br />

durch Erwachsene an Jugendliche fordern wiirde. Die laufende Evaluierung des<br />

franziisischen Gesetzes im Zusammenhang mit der Bekampfung des Rauchens and<br />

des Alkoholkonsums wird eine Gelegenheit bieten, diese Frage emeut zu prufen .<br />

DEUTSCHLAN D<br />

87. In Deutschland gibt es kein gesetzliches . Verbot des Verkaufs von<br />

Tabakerzeugnissen an Kinder and Jugendliche . Gema6 dem Jugendschutzgesetz<br />

diirfen Kinder and Jugendliche unter 16 Jahren jedoch nicht in der Offentlichkeit<br />

rauchen .<br />

GRIECHENLAN D<br />

88. In Griechenland ist kein Mindestalter fur den Erwerb von Tabakerzeugnissen<br />

vorgeschrieben.<br />

IRLAN D<br />

89. Das Mindestalter fir den Erwerb von Tabak betragt 16 Jahre, wird zur Zeit gepruft<br />

and moglicherweise auf 18 Jahre heraufgesetzt .<br />

ITALIE N<br />

90. Keine Antwort.<br />

LUXEMBUR G<br />

91. Das Rauchen ist in alien Bildungseinrichtungen and alien sonstigen Einrichtunge n<br />

untersagt, die zur Nutzung durch Jugendliche unter 16 Jahren bestimmt sind .<br />

J<br />

NIEDERLAND E<br />

92. Keine Antwort.<br />

-26-<br />

32511974 7<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCS US PO! v Philip S1om .


PORTUGAL<br />

93. In Portugal gibt es kein gesetzliches Verbot des Verkaufs von Tabak an Jugendliche .<br />

Der Rat fair das Rauchen erwagt derzeit die Moglichkeit, einen Vorschlag zur<br />

Regelung der Aufstellung von Zigarettenautomaten vorzulegen . Bevor eine solche<br />

Regelung in Kraft tritt, sehen die portugiesischen Behorden jedoch keinen Sin n<br />

darin, den Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche zu untersagen .<br />

SPANIE N<br />

94. Der Verkauf bzw. die Abgabe von Tabakerzeugnissen, von Erzeugnissen, di e<br />

Tabakerzeugnisse nachahmen oder zum Rauchen anregen, ist verboten.<br />

SCHWEDE N<br />

95. Der Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 18 Jahren ist unzulassig .<br />

VEREINIGTES KONIGREIC H<br />

96. Der Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren ist unzulassig .<br />

AUTOMATENVERKAUF :<br />

OSTERREIC H<br />

97. In den Bundeslandern gibt es keine besonderen Rechtsvorschriften fiber de n<br />

Automatenverkauf von Zigaretten an Jugendliche .<br />

BELGIEN<br />

98. GemaB dem Koniglichen ErlaB vom 13 . August 1990 fiber die Herstellung and di e<br />

Vermarktung von Tabak- and ahnlichen Erzeugnissen ist der Verkauf vo n<br />

Tabakerzeugnissen durch Automaten untersagt . Ausgenommen sind hiervon<br />

Automaten, die in Verkaufsraumen aufgestellt sind, in denen solche Erzeugniss e<br />

auch auf herkommliche Weise verkauft werden. Mit dieser Regelung soil verhindert<br />

werden, daB solche Automaten an Orten aufgestellt werden, die Kindern leich t<br />

zuganglich sind. Die Aufstellung von Zigarettenautomaten auf der StraBe oder in<br />

Schulen ist dahar unzulassig .<br />

DAN EMAR K<br />

99 . Es gibt keine Vorschriften fur den Zigarettenverkauf aus Automaten .<br />

-27-<br />

325119748<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATC, US DOJ v Phitly Morn


FINNLAND<br />

100. Zigarettenautomaten sind zulassig; sie mtlssen jedoch unter sttlndiger Aufsicht eines<br />

Erwachsenen aufgestellt sein . Ein Verbot von Zigarettenautomaten ist er6rtert<br />

worden, and die bffentliche Meinung scheint ein solches zu beftirworten .<br />

FRANKREIC H<br />

101. In Frankreich gibt es keine Zigarettenautomaten mehr. Seit 1987 ist es verboten ,<br />

solche Automaten auf Offentlichen VerkehrsstraBen anzubringen .<br />

DEUTSCHLAN D<br />

102. Es gibt kein Verbot des Zigarettenverkaufs durch Automaten an Jugendliche . Der<br />

Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Groflhandler and Automatenaufsteller –<br />

BDTA hat sich jedoch die freiwillige Selbsbeschrankung auferlegt, in eine r<br />

Entfemung von 50 m zu Eingangen von Schulen oder Jugendzentren kein e<br />

Zigarettenautomaten aufzustellen . Diese Vereinbarung wurde 1997 auf Initiative de s<br />

Bundesministeriums mit dem BDTA getroffen .<br />

GRIECHENLAN D<br />

103. Der Einzelhandel mit Zigaretten ist ein gesetzlich geregeltes Vorrecht bestimmte r<br />

Personenkreise (Kriegsbeschadigte, Kriegsopfer usw.). Der Zigaretteneinzelhandel<br />

durch solche Personen mittels Automaten ist zwar nicht ausdrilcklich verboten ,<br />

kommt in Griechenland aber nicht vor .<br />

IRLAN D<br />

104. Der Automatenverkauf ist eingeschrankt zulassig and wird derzeit gepriift .<br />

ITALIE N<br />

105. Keine Antwort .<br />

LUXEMBUR G<br />

106. Es gibt keine besonderen Bestimmungen flir den Verkauf durc h<br />

Zigarettenautomaten.<br />

NIEDERLAND E<br />

107. Keine Antwort.<br />

-28-<br />

325119749<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCO US PO1 v' Philip N1.T.


PORTUGA L<br />

108. Der Rat fiir das Rauchen erwagt derzeit die MSglichkeit, Vorschlage fiir eine<br />

Regelung der Aufstellung von Zigarettenautomaten vorzulegen .<br />

SPANIEN<br />

109. Tabakerzeugnisse dtirfen unter folgenden Bedingungen durch Automaten verkauft<br />

werden: diese Automaten dtirfen ausschlieBlich in geschlossenen Raumen<br />

aufgestellt and nicht von Jugendlichen unter 16 Jahren benutzt werden . Der<br />

Eigentiimer der Raumlichkeiten, in denen diese Automaten aufgestellt sind, ist fir<br />

die Einhaltung dieses Verbots verantwortlich. An der Vorderseite dieser Automate n<br />

muB ein Warnhinweis uber die Gesundheitsschadlichkeit des Tabaks angebracht<br />

werden. Dieser Hinweis muB mindestens 20 cm' groB and so befestigt sein, daB er<br />

nicht entfernt werden kann .<br />

SCHWEDE N<br />

110. Zigarettenautomaten mussen entweder beaufsichtigt oder an Orten aufgestell t<br />

werden, die fiir Jugendliche linter 18 Jahren nicht zuganglich sind. In der Praxis<br />

verhindem die schwedischen Bestimmungen die Aufstellung vo n<br />

Zigarettenautomaten im Freien.<br />

VEREINIGTES KONIGREIC H<br />

111. Der Automatenverkauf von Zigaretten ist zulassig ; die Automaten mllssen jedoch<br />

mit einer Aufschrift versehen sein, die besagt, daB der Automat nur von Persone n<br />

uber 16 Jahren benutzt werden darf. Gesetzliche Beschrankungen fiir die Plazierung<br />

von Automaten wurden nicht fair notig gehalten, da sie in der Praxis nur i n<br />

Raumlichkeiten aufgestellt werden, fiir die eine Lizenz ftir den Alkoholausschank<br />

erteilt wurde and in denen der Zugang fiir Kinder daher ohnehin beschrankt ist. Die<br />

britische Regierung hat in ihrem Weil3buch fiber Tabakbs angekiindigt, daB der<br />

britische Verband der Zigarettenautomatenbetreiber seinen Verfahrenskodex<br />

daingehend geandert hat, daB bei der Erwagung, wo ein Zigarettenautoma t<br />

aufgestellt wird, die Verhinderung des Zigarettenverkaufs an Jugendliche i m<br />

Vordergrund steht.<br />

VERKAUF VON PACKUNGEN MIT WENIGER ALS 20 ZIGARETTEN :<br />

OSTERREIC H<br />

112. In den Bundeslandem gibt es keine gesonderten gesetzlichen Bestimmungen fir de n<br />

Verkauf in Packungen mit weniger als 20 Zigaretten .<br />

-29-<br />

325119750<br />

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BATCU US DO! v Phi Iip Mon A


BELGIE N<br />

113. Das belgische Parlament hat eine Gesetzesanderung angenommen, derzufolge der<br />

Verkauf in Packungen mit weniger als 19 Zigaretten verboten ist. Ausgenommen<br />

sind sogenannte "Luxuszigaretten", die in kleineren Packungen zum gleichen ode r<br />

zu einem hoheren Preis als die Standardpackungen mit 20 Zigaretten angeboten<br />

werden. Ziel ist, die Schwelle far den Zigarettenkauf anzuheben, urn de n<br />

Tabakkonsum Jugendlicher einzuddmmen . Das Gesetz wird nach der<br />

Unterzeichnung durch den belgischen Konig in Kraft treten .<br />

DANEMARK<br />

114. Der Einzelverkauf von Zigaretten ist verboten, nicht jedoch der Verkauf i n<br />

Packungen von beispielsweise fiinf Zigaretten. Allerdings werden Zigaretten in<br />

Danemark ausschlieBlich in Zehner- oder Zwanziger-Packungen vertrieben .<br />

FINNLAND<br />

115. Es gibt keine Beschrankungen fiir PackungsgroBen. Die Festlegung der<br />

PackungsgroBen ist eines der Themen, die zur Zeit vom finnischen Ministerium fu r<br />

Gesundheit and Soziales im Bemuhen urn die Reduzierung des Tabakkonsum s<br />

erortert werden .<br />

FRANKREIC H<br />

116. Keine Antwort.<br />

DEUTSCHLAND<br />

117. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung fir den Verkauf vo n<br />

Einzelpackungen mit weniger als 20 Zigaretten .<br />

GRIECHENLAN D<br />

118. Der Verkauf in Packungen mit weniger als 20 Zigaretten ist zwar nicht ausdrucklic h<br />

verboten, kommt jedoch in Griechenland nicht vor. Heutzutage enthalten di e<br />

Packungen 20 oder 25 Zigaretten .<br />

IRLAND<br />

J<br />

119. Der Verkauf von Packungen mit weniger als zehn Zigaretten ist unzuldssig and wir d<br />

derzeit gepruft .<br />

'TALI E N<br />

120. Keine Antwort.<br />

-30-<br />

32511975 1<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCO US DO! V Philip Moms


LUXEMBURG<br />

121. Es gibt keine speziellen Bestimmungen fiber die Zahl der Zigaretten in eine r<br />

Packung. Den luxemburgischen Behorden ist ein Verkauf von Packungen mit<br />

weniger als 20 Zigaretten nicht bekannt .<br />

NIEDERLANDE<br />

122.Keine Antwort .<br />

PORTUGAL<br />

123.Keine Antwort .<br />

SPANIEN<br />

124.Keine Antwort .<br />

SCHWEDE N<br />

125.In Schweden werden Zigaretten in der Regel in Zehnerpackungen verkauft. In<br />

einigen Fallen, z.B. wenn neue Marken auf den Markt gebracht werden, gibt e s<br />

Packungen mit 3-5 Zigaretten. Es ist verboten, Zigaretten einzeln zu verkaufen, da<br />

dies gegen die Steuergesetze verstoBen wiirde. Die Packungen sind mit der<br />

Aufschrift "Steuer entrichtet" zu kennzeichnen and diirfen nur als Ganzes verkauft<br />

werden .<br />

VEREINIGTES KONIGREIC H<br />

126.Der Verkauf von Packungen mit weniger als 20 Zigaretten ist zulassig, sofem di e<br />

Packungen ungeoffnet sind and mindestens zehn Zigaretteri enthalten .<br />

DAS RAUCHEN IN DER OFFENTLICHKEIT :<br />

127.Die nachstehenden Antworten der Mitgliedstaaten gingen auf die Anfrage der<br />

Kommissionsstellen vom 15 .Oktober 1998 ein (siehe Ziffer 28) .<br />

OSTERREIC H<br />

128. GemaB dem Tabakgesetz von 1995 ist das Rauchen an Orten verboten, die zu<br />

Zwecken der Bildung, der Fortbildung, von Verhandlungen and des Schulsport s<br />

genutzt werden. In Mehrzweckhallen und -einrichtungen, die nicht ausschlieBlich zu<br />

den genannten Zwecken genutzt werden, gilt ein Rauchverbot far die Zeit, in der si e<br />

zu diesen Zwecken genutzt werden, sowie fiir den dieser Nutzung vorangehende n<br />

-31 -<br />

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http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCo US DSP r Philip Mom=


Zeitraum, der fir eine sachgemale Liiftung der Raumlichkeiten erforderlich ist . Das<br />

Rauchen in Raumen, die ausschlieBlich privat genutzt werden, ist nicht verboten . In<br />

bffentlich zuganglichen Raumen in Behorden, Bildungseinrichtungen oder andere n<br />

Gebauden, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, zugelassen ode r<br />

untergebracht werden, in Universitaten, Berufsbildungseinrichtungen sowie<br />

Veranstaltungs- and Ausstellungsraumen ist das Rauchen verboten. In<br />

Einrichtungen, die fiber eine ausreichende Zahi von Raumen verfigen, konne n<br />

spezielle Raucherzimmer eingerichtet werden, sofern sichergestellt ist, daB der<br />

Tabakrauch nicht in Bereiche gelangt, in denen das Rauchen untersagt ist. Diese<br />

Ausnahme gilt allerdings nicht fir Bildungseinrichtungen oder ander e<br />

Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, zugelassen oder<br />

untergebracht werden. In feststehenden Einrichtungen offentlicher and private r<br />

Verkehrsbetriebe (Bus, Bahn, Luft- and Schiffsverkehr) ist eine ausreichende Zah l<br />

von Nichtraucherbereichen vorzuhalten .<br />

129. Tabakrauch in der Umgebungsluft gilt nicht als Kanzerogen am Arbeitsplatz, and e s<br />

ist keine diesbezugliche Anderung geplant .<br />

130. GemaB Artikel 30 des Umweltschutzgesetzes miissen Arbeitgeber dafiir sorgen, daB<br />

Nichtraucher vor den Folgen des Tabakrauchs am Arbeitsplatz geschutzt werden.<br />

Miissen Raucher and Nichtraucher aus betrieblich bedingten Griinden in eine m<br />

Raum zusammenarbeiten, so ist das Rauchen verboten, sofern die Nichtraucher<br />

nicht durch angemessene zusatzliche Luftung geschutzt werden konnen . GemaB<br />

Artikel 4 des Mutterschutzgesetzes diirfen schwangere Nichtraucherinnen nicht i n<br />

Raumlichkeiten beschaftigt werden, in denen sie Tabakrauch ausgesetzt waren .<br />

Konnen die Beschaftigten nicht in getrennten Bereichen arbeiten, so muB de r<br />

Arbeitgeber geeignete MaBnahmen treffen, um sicherzustellen, daB Schwangere<br />

nicht durch Raucher, die am selben Arbeitsplatz arbeiten, Tabakrauch ausgesetz t<br />

werden .<br />

BELGIE N<br />

131. Keine Antwort.<br />

DANEMARK<br />

132. Das Gesetz Nr. 436 vom 14. Juni 1995 fiber rauchfreie Raume in offentliche n<br />

Gebauden, Verkehrsmitteln usw . enthalt die fiir den offentlichen Sektor geltenden<br />

Bestimmungen. Danach ist jede kommunale Behorde and jeder Bezirksrat<br />

verpflichtet, Verordnungen uber rauchfreie Arbeitsplatze im offentlichen Dienst ,<br />

offentliche Einrichtungen and Verkehrsmittel zu erlassen. Seit dem letzten<br />

Kommissionsbericl4t" sind keine Gesetze mehr erlassen worden; die danischen<br />

Behorden stehen jedoch derzeit mit den Sozialpartnem im Dialog fiber di e<br />

Einfiihrung von Regelungen fiber das Rauchen in privaten Unternehmen .<br />

Tabakrauch in der Umgebungsluft gilt nicht als Karzinogen am Arbeitsplatz, and e s<br />

sind keine diesbezuglichen Anderungen geplant .<br />

-32-<br />

325119753<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

BATCU US UUi v Philip Morris


FINNLAN D<br />

133.Finnische Arbeitsplatze sind seit 1995 vO11ig rauchfrei, mit Ausnahme von<br />

Restaurants and Einzelarbeitsplatzen ohne Kundenkontakt . Diese Bestinunung ist<br />

Tell des finnischen Tabakgesetzes. Das Rauchen ist nur in gesonderten<br />

Raucherzimmem zulassig, aus denen kein Rauch in die rauchfreien Raume gelange n<br />

dart. Dies bedeutet, dal3 jeder Raum fiber eine eigene Liiftungsanlage verfiigen mull.<br />

Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen fiihren die Organisation fiir Arbeitsmedizi n<br />

und -sicherheit sowie die Behorden fair Gesundheitsschutz and Sicherheit a m<br />

Arbeitsplatz Kontrollen durch. Das finnische Parlament hat im Februar 1999 ein<br />

Gesetz erlassen, dem zufolge schrittweise immer mehr Nichtraucherbereiche in<br />

Restaurants eingerichtet werden sollen . Mit diesem Gesetz wird die Vorschrift fiber<br />

Nichtraucherzonen far Beschaftigte and Kunden an alien Arbeitsplatzen ,<br />

einschlieBlich Restaurants, verbessert, da es Bestimmungen dariiber enthalt, unte r<br />

welchen Bedingungen das Rauchen gestattet ist . Bis Juli 2001 ist das Rauchen auf<br />

hochstens 50% der Restaurantflache zulassig, unter der Bedingung, daB kein Rauc h<br />

in die Nichtraucherbereiche gelangt. Fiir kleine Restaurants mit weniger als 50 m2<br />

Flache gilt eine Ausnahme .<br />

134. 1994 beauftragte das finnische Parlament die Regierung zu untersuchen, ob<br />

Tabakrauch in der Umgebungsluft karzinogen wirkt . Das Parlament hat nunmehr<br />

eine Regelung verabschiedet, mit der Tabakrauch in der Umgebungsluft al s<br />

karzinogen eingestuft wird and der zufolge die Arbeitsschutzgesetze darau f<br />

anzuwenden sind . Diese Regelung wird im Jahr 2000 in Kraft treten.<br />

FRANKREICH<br />

135. Mit dem Gesetz Nr. 91-32 vom 10 . Januar 1991 wurde ein grundsatzliches Verbo t<br />

des Rauchens in bffentlichen Gebauden eingefdhrt. Der ErlaB Nr. 92-478 vom<br />

29. Mai 1992 regelt die Durchfiihrung dieses Verbots, dessen Hauptziel de r<br />

Nichtraucherschutz ist . In dem ErlaB werden vier Arten von Einrichtungen<br />

unterschieden, die von dem Verbot betroffen sind : Sffentliche Verkehrsmittel ,<br />

Arbeitsplatze, Schulen sowie Gaststatten . Unter bestimmten Bedingungen darf in<br />

dafiir vorgesehenen Raucherbereichen geraucht werden . Am Arbeitsplatz gilt diese s<br />

Verbot in alien Bereichen mit Ausnahme von Einzelbilros . Werden Biiros oder<br />

Werkstatten von mehreren Beschaftigten genutzt, so ist dafiir zu sorgen, dalI<br />

Nichtraucher nicht durch Tabakrauch belastigt werden. Urn fiber diese MaBnahmen<br />

Einvemehmen zu eeangen, mull der Arbeitgeber den Betriebsarzt, den AusschuB fii r<br />

Gesundheitsschutz and Sicherheit am Arbeitsplatz oder den Betriebsrat anhtiren .<br />

Eine Studie des franzosischen Ausschusses fir Gesundheitserziehung ergab, daB<br />

mehr als ein Drittel der Untemehmen nach Inkrafttreten dieses Erlasses neu e<br />

Bestimmungen eingefiihrt hatten. Etwas mehr als jedes zehnte Untemehmen fiihrt e<br />

ein totales Rauchverbot ein, and dieses wird such allgemein beachtet.<br />

136.Tabakrauch in der Umgebungsluft ist nicht als Karzinogen am Arbeitplatz eingestuft<br />

worden. Die Academie de Medecine hat jedoch 1997 einen Bericht fiber das<br />

Passivrauchen verbffentlicht, in dem die Notwendigkeit betont wird, einerseits da s<br />

Verbot des Rauchens in .Sffentlichen Raumen strikt einzuhalten and andererseits<br />

schwangere Frauen fiber die Gefahren des aktiven and des passiven Rauchen s<br />

wfihrend der Schwangerschaft aufzuklaren .<br />

-33-<br />

325119754<br />

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BATH US DOJ a Philip Morris


137: Es sind keine weiteren Vorschriften fiber das Rauchen am Arbeitsplatz geplant . Die<br />

Arbeit konzentriert rich weiterhin darauf, dafir zu sorgen, daB die bestehenden<br />

Rechtsvorschriften eingehalten werden. Informations- and Praventionskampagnen<br />

in den Medien zielen darauf ab, Aber die Gefahren des aktiven wie des passiven<br />

Rauchens zu informieren .<br />

DEUTSCHLAN D<br />

138.Keine Antwort .<br />

GRIECHENLAN D<br />

139. Seit 1995 hat es in Griechenland keine weiteren Gesetze tiber das Rauchen am<br />

Arbeitplatz mehr gegeben; es sind auch keine freiwilligen Vereinbarungen getroffe n<br />

worden. Bisher ist der Tabakrauch in der Umgebungsluft nicht als Karzinogen am<br />

Arbeitsplatz eingestuft worden.<br />

IRLAN D<br />

140.Derzeit findet eine umfassende Oberpriifung der Regelungen fdr das Rauchen staff .<br />

ITALIE N<br />

141.Keine Antwort .<br />

LUXEMBURG<br />

142.Das Rauchen ist in Krankenhausem, Einrichtungen Rir Altere Menschen an d<br />

offentlichen Gebauden verboten; es kiinnen jedoch spezielle Raucherzimme r<br />

bereitgestellt werden . Das Gesundheits- and das Arbeitsministerium haben<br />

Gewerkschaften and Arbeitgeber aufgerufen, Bestimmungen tiber das Rauchen am<br />

Arbeitsplatz in ihre Tarifvertrage aufzunehmen ; dies hat jedoch noch nicht z u<br />

uberzeugenden Ergebnissen geRihrt . Es sind keine weiteren Gesetze hierzu geplant;<br />

auch wird der Tabakrauch in der Umgebungsluft nicht als Karzinogen am<br />

Arbeitsplatz eingestuft .<br />

NIEDERLANDE<br />

143.Keine Antwort,<br />

PORTUGAL<br />

144.Am 17. September 1998 wurde ein Gesetz fiber das Rauchverbot in den Sffentlich<br />

zuganglichen Teilen des U-Bahn-Netzes verbffentlicht . Es ist jedoch darau f<br />

hinzuweisen, daB das Rauchen in der U-Bahr bereits seit 1988 verboten ist . Seit<br />

-34-<br />

32511975 5<br />

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B.STCV US D W V Philip Morr :V


1995 sind keine Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen auger Kraft gesetzt oder<br />

geandert worden .<br />

145. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse tiber die Rolle des Tabaks bei der<br />

Krebserzeugung ist die Einstufung von Tabakrauch in der Umgebungsluft als<br />

Karzinogen am Arbeitsplatz zu erwagen .<br />

146. Es ist nicht geplant, die derzeit geltenden Rechtsvorschriften tiber das Rauchen a m<br />

Arbeitsplatz in der nachsten Zeit zu andem. Seit 1988 kann das Rauchen am<br />

Arbeitsplatz verboten werden, wenn die Notwendigkeit des Nichtraucherschutze s<br />

and das Vorhandensein von altemativen Raumlichkeiten ein Rauchverbot<br />

durchfiihrbar machen . Seit 1989 gibt es innerhalb des Gesundheitsministeriums ei n<br />

Rauchverbot am Arbeitsplatz sowie in Raumen, in denen sich Nichtraucher bzw .<br />

Beamte aufhalten miissen. Das Rauchen ist hingegen in Einzelbaros von Rauchem ,<br />

in Raumen, in denen nur Raucher arbeiten, sowie in speziell dafiir vorgesehene n<br />

Raucherzimmem gestattet. Seit 1989 ist das Rauchen aul3erdem i n<br />

Bildungseinrichtungen verboten, ausgenommen sind speziell daftir vorgesehen e<br />

Bereiche des Lehrerzimmers .<br />

SPANIEN<br />

147. Seit dem letzten Bericht der Kommissionb' sind die geltenden Rechtsvorschrifte n<br />

fiber das Rauchen in offentlichen Gebauden nicht mehr geandert worden . Es gab<br />

folgende legislative Entwicklungen zum Rauchen am Arbeitsplatz :<br />

GemaB Anhang 5 des Koniglichen Erlasses Nr. 486/97 mit<br />

-<br />

Mindestvorschriften fiber die Sicherheit and den Gesundheitsschutz<br />

am Arbeitplatz sind MaBnahmen zu treffen, damit Nichtraucher vo r<br />

der Belastigung durch Tabakrauch in Toilettenraumen geschiitz t<br />

werden. Dieser ErlaB gilt fiir alle Arbeitsplatze mit Ausnahme vo n<br />

Verkehrsmitteln, die auBerhalb des Arbeitsplatzes benutzt werden ,<br />

Arbeitsplatzen innerhalb von Verkehrsmitteln, Baustellen ,<br />

mineralgewinnenden Industriezweigen, Fischereifahrzeugen and landoder<br />

forstwirtschaftlich genutzten Flachen;<br />

— GemaB Anhang 1 :13 des Koniglichen Erlasses Nr. 1216/97 mi t<br />

Mindestvorschriften tiber die Sicherheit and den Gesundheitsschutz<br />

am Arbeitplatz auf Fischereifahrzeugen sind nach Moglichkei t<br />

MaBnahmen zu treffen, um Nichtraucher vor der Belastigung durc h<br />

Tabakrauch in den Mannschaftsraumen zu schiitzen ;<br />

— ahnliche Bestimmungen finden sich in den Koniglichen Erlasse n<br />

Nr. 150/96 and Nr. 1627/97 mit Mindestvorschriften fiber di e<br />

Sicherheit and den Gesundheitsschutz fur die mineralgewinnend e<br />

Industrie and das Baugewerbe .<br />

148. Spanien wiirde eine Gemeinschaftsmal3nahme zur Einstufung von Tabakrauch al s<br />

Karzinogen am Arbeitsplatz begrtiBen .<br />

-35 -<br />

32511975 6<br />

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BATC, us Do) Philip Siom .


SCHWEDE N<br />

149. Die schwedischen Rechtsvorschriften said seit dem letzten Kommissionsberich t<br />

nicht geandert worden. Es ist nicht geplant, weitere Gesetze hierzu zu erlassen ode r<br />

Tabakrauch als Karzinogen am Arbeitsplatz einzustufen.<br />

VEREINIGTES KONIGREICH<br />

150. Die britischen Rechtsvorschriften iiber das Rauchen in bffentlichen Gebauden sired<br />

seit dem letzten Kommissionsbericht nicht geandert worden . Es sind keine<br />

Rechtsvorschriften fiber das Rauchen am Arbeitsplatz eingefhrt worden, an d<br />

Tabakrauch ist auch nicht als Karzinogen am Arbeitsplatz eingestuft worden .<br />

1<br />

-36 -<br />

325119757<br />

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BATCO US BO1 v<br />

Philip Morr


ANHANG 2 : BIBLIOCRAPHISCHE HINWEIS E<br />

' KOM (96) 609 endg .<br />

2 ABI. C 189 vom 26 .7.1989, S.I .<br />

' Weltbank: Curbing the Epidemic, Washington DC, USA 1999 - ]ha Prabhat.<br />

° Abel-Smith, B., Figueras, J ., Holland, W., McKee, M., Mossialos, E., (1995), Choices in Health Policy.<br />

s Die offentliche Gesundheit in Europa, EuropAische Kommission 1997 . Amt Slr amtliche<br />

Veroffentlichungen der Europdischen Gemeinschaft, ISBN 92-828-0390-2 .<br />

° Gesundheitsministerium Danmark (1994a), Lifetime in Denmark .<br />

' Boffetta P et at., Multicenter case-control study of exposure to environmental tobacco smoke and lun g<br />

cancer in Europe . Journal of the National Cancer Institute, Bd . 90, Nr 19, 7. Oktober 1998 .<br />

Sinkkonen, S . (1996), Finnischer Bericht Ober die Gesundheit von Frauen, Kuopio, unveroffentlicht.<br />

9 Thomas, C . (1996), Britischer Bericht Ober die Gesundheit von Frauen, Lancaster, unverOffentlicht .<br />

10 Thomas, C . (1996), Britischer Bericht Ober die Gesundheit von Frauen, Lancaster, unveroffentlicht.<br />

" Thornton, L. (1992), Smoking in pregnancy: behaviour, belief and attitudes of women attending a<br />

Dublin maternity hospital : PhD. Thesis submitted for Membership of the Faculty of Public Healt h<br />

Medicine of the Royal College of Physicians of Ireland (unveroffentlicht) .<br />

12 Aktualisierung der Analysen der durch das Rauchen bedingten Mortalitlit bis 1995 in 15 EU-Staate n<br />

unter Anwendung der Methoden gemlli der Monographic von Peto R, Lopez AD, Boreham J, Thun M &<br />

Heath C: Mortality from smoking in Developed Countries, 1950-2000, Oxford University Press, 1994 .<br />

WHO Factsheet N° 176: Smoking and Women, the next wave of the tobacco epidemic .<br />

http ://www.who .int/inf-fs .<br />

" Tabak and Frauen : Die Vergangenheit verstehen — die Zukunft ver8ndem — Konferenz des Europlischen<br />

Netzes fur die Prkvention des Rauchens, 23. - 24 . November 1998, Paris.<br />

15 International Agency for Research on cancer (1986) <strong>Tobacco</strong> Smoking ; Monographs on the evaluatio n<br />

of the carcinogenic risk ofchemicals to humans .<br />

16 US Centers for Disease Control and Prevention, 1997 .<br />

" Thomas M, Walker A, Wilmot A, Bennett N, Office for National Statistics . Living in Britain : results<br />

from the 1996 General Household Survey . London, The Stationery Office, 1998 .<br />

' 8 Health Education Authority (England) Smoking Factsheet N° 3 : Benefits of stopping smoking.<br />

-S<br />

19 US Department of Health and Human Services (1990) The health benefits of smoking cessation . A<br />

report to the Surgeon General . Rockville, Maryland: USDHHS.<br />

20 Doll, R., Peto, R., Wheatley, K., Gray, R., and Sutherland, I. (1994) Mortality in relation to smoking : 40<br />

years' observations on male British doctors . British Medical Journal, 309, S . 901-11 .<br />

21 Respiratory health effects of passive smoking . EPA/600/6-90/006F United States Environmenta l<br />

Protection Agency, 1992 .<br />

-37-<br />

32511975 8<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

B.\TCo US PAS v' Philip Mortis


22<br />

Health effects of exposure to environmental tobacco smoke . Report of the Office of Environmental<br />

Health Hazards Assessment, California, 1997 .<br />

23 Law MR et al. British Medical Journal 1997; 315/ 973-80 . Hackshaw AK et al. BMJ 1997; 315 : 980-88 .<br />

2`<br />

Strachan DP and Cook DG. Thorax 1997 ; 52 :905-914 .<br />

2s<br />

International Agency for Research on Cancer (1986) <strong>Tobacco</strong> Smoking ; Monographs on the evaluatio n<br />

of the carcinogenic risk of chemicals to humans . US Department of Health and Human Services (1990 )<br />

The health benefits of smoking cessation. A report to the Surgeon General . Rockville, Maryland:<br />

USDHHS.<br />

w Richtlinie 98/43/EG (AB1. L 213 vom 30.7.1998, S . 9-12) .<br />

27 Siehe bibliograph . Hinweis Nr. 15 .<br />

2B<br />

Richtlinie 89/552/EWG (ABI . L 298 vom 17.10.1989, S. 23, zuletzt geiindert durch die Richtlini e<br />

97/36/EG (ABI . L 202 vom 30.7.1997, S .60) .<br />

29<br />

Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 des Rates, ABI. L 215 vom 30 .7.1992, S .70, durchgefilhrt durch di e<br />

Verordnung (EWG) Nr . 2427/93 der Kommission, AB1 . L 223 vom 2 .9.1993, S .3 .<br />

3o<br />

Verordnung (EG) Nr . 1636/98 des Rates, AB1. L 210 vom 28 .7.1998, zur Anderung der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2075/92, AB1 . L 215 vom 30 .7.1992, S . 70, durchgefiihrt durch die Verordnung (EWG) Nr.<br />

2427/93 der Kommission, ABI. L 223 vom 2 .9.1993, S . 3 .<br />

3'<br />

KOM (96) 609 endg .<br />

32<br />

EntschlieBung zu der Mitteilung der Kommission an den Rat and das Europaische Parlament ilber di e<br />

derzeitige and die vorgeschlagene Rolle der Gemeinschaft bei der Bekgmpfung des Tabakkonsums . ABI .<br />

C 14 vom 19 .1 .1998, S.197 .<br />

is ABI. C 296 vom 29.9.1997, S .32 .<br />

34 SEK (92) 1976 endg .<br />

as KOM (96) 573 endg.<br />

76 Schreiben des Generaldirektors der GD V vom 15 . Oktober 1998 an die Stiindigen Vertreter de r<br />

Mitgliedstaaten.<br />

17 ABI. L 95 vom 16.4.1996, S. 9.<br />

is http ://europa .eu.int/comm/dgO5/phealth/cancer .<br />

39<br />

Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 des Rates, ABI . L 215 vom 30 .7.1992, S .70, durchgefiihrt durch die<br />

Verordnung (EWG) Nr. 2427/93 der Kommission, AB1. L 223 vom 2 .9.1993, S .3 .<br />

http ://europa.eu.int/comin/dg05/phealth/cancer/tobacco/tfundpro .htm.<br />

41 erhaltlich bei der GD XXIV, Europaische Kommission, 200 rue de la Loi, B-1049 Briissel .<br />

02 AB1. L 192 vom 2 .8.1996, S .31 .<br />

43<br />

ENSP, 48 rue de Pascale, B-1040 Bruxelles, Belgium . Internet : http ://www .ensp .org.<br />

-38-<br />

32511975 9<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

B.ATCo US DOJ v Philip Mon-iv


" ENYPAT, National Public Health Institute (KU), Department of Epidemiology and Health Promotion ,<br />

Mannerheimintie 166, 00300 Helsinki, Finland . Internet httpJ/www .ktl.fi/enypat .<br />

4S Beschluf Nr. 182/1999/EG des Europitischen Parlaments and des Rates vom 22 .12 .1998, AB1 . L 12 6<br />

vom 1 .2.1999 .<br />

" Beschluf Nr. 1110/94/EG des EuropIischen Parlaments and des Rates vom 26 .4.1994, AB1 . L 126 vom<br />

18 .5.1994, S .1 . .<br />

" http://www.who.int/toh.<br />

"BMA, Tavistock Square, London WC1H 9JP, UK and http ://www.tobacco-control .org .<br />

49 http://www..who.dk .<br />

SO US Department of Health and Social Services . Reducing the Health Consequences of Smoking: 25 years<br />

of progress . A Report of the Surgeon General . Rockville, Maryland, Public Health Service, Office of th e<br />

Assistant Secretary for Health, office on Smoking and Health, 1979 . DREW publication (PHS) 79-50066 .<br />

" UK Department of Health, Report of the Scientific Committee on <strong>Tobacco</strong> and Health . The Stationery<br />

Office, 1998.<br />

32 J. Doull, JP. Frawley & W. George, Ingredients added to tobacco in the manufacture of cigarettes by the<br />

six major American tobacco companies, <strong>Tobacco</strong> Reporter, July 1994, S .32 .<br />

" Zum Beispiel : J. Slade, J.E. Henningfield, <strong>Tobacco</strong> Product Regulation : Context and Issues, Food and<br />

Drug Law Journal, Bd. 53 Ergi nzungsband (1998), S . 47 .<br />

x Schreiben des Generaldirektors der GD V vom 29 . April 1997 an die Sthndigen Vertreter de r<br />

Mitgliedstaaten .<br />

"ABl L 158 vom 11 .6.1992, S . 30 .<br />

5 AB1. L359vom8 .12.1989,S .1 .<br />

" Schreiben des Generaldirektors der GD V vom 23 . Oktober 1998 an die Stkndigen Vertreter de r<br />

Mitgliedstaaten.<br />

se AB1. L 137 vom 30 .5 .1990, S .36.<br />

5<br />

AB1. L 359 vom 08 .12.1989, S.1 .<br />

60ABI. L 158 vom 11 .6.1992, S . 30 .<br />

61 Das Papier CAN 18/98 "Tar and nicotine contents of the cigarettes sold on the European market" ist be i<br />

der GD V/F/2 der Europlischen Kommnission, L-2920 Luxemburg erhiltlich .<br />

" Schreiben des Generaldirektors der GD V vom 26 . Februar 1998 an die StAndigen Vertreter de r<br />

Mitgliedstaaten.<br />

' Smoking Kills – A White Paper on <strong>Tobacco</strong> . Published by The UK Stationery Office .<br />

" Schreiben des Generaldirektors der GD V vom 15 . Oktober 1998 an die StBndigen Vertreter de r<br />

Mitgliedstaaten.<br />

" Smoking Kills – A White Paper on <strong>Tobacco</strong> . Published by The UK Stationery Office.<br />

-39-<br />

32511976 0<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

B.9TCo US ['W v Philip Morns


66 KOM (96) 573 endg.<br />

67 KOM (96) 573 endg.<br />

J<br />

-40 -<br />

32511976 1<br />

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BATCO US UOJ v Ph■lip ~tolr~~


ISSN 0254-146 7<br />

KOM(1999) 407 endg .<br />

DOKUMENTE<br />

DE 05 10 14 16<br />

Katalognummer : CB-CO-99-415-DE-C<br />

Amt fiir amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Gemeinschafte n<br />

L-2985 Luxemburg<br />

325119762<br />

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/mkw70a99/pdf<br />

B.iTCo US DOJ V Philip MIor

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