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Geschäftsbericht 2011 - NordFinanz Bank AG

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<strong>NordFinanz</strong> <strong>Bank</strong> Aktiengesellschaft, Bremen<br />

Konzernanhang für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong><br />

In den Konzernabschluss der <strong>NordFinanz</strong> <strong>Bank</strong> <strong>AG</strong>,<br />

Bremen, werden die NF-Leasing GmbH, Bremen, die<br />

NF-Vermögensverwaltung GmbH, Bremen, und die J. T.<br />

Beteiligungs-GmbH i.L., Bremen, einbezogen. Die <strong>Bank</strong> ist<br />

jeweils mit 100 % am Kapital dieser Gesellschaften beteiligt.<br />

Nicht in den Konzernabschluss wurden gemäß § 296 Abs.<br />

2 HGB die ARIMA Beteiligungs GmbH, Bremen, sowie<br />

die ARIMA Beteiligungs GmbH & Co. Vermietungs-KG,<br />

Bremen. Am Kapital beider Gesellschaften ist die <strong>Bank</strong><br />

unmittelbar bzw. mittelbar zu 100 % beteiligt.<br />

I. ALLGEMEINE ANGABEN<br />

1. Bilanzierungsvorschriften<br />

Die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) in der aktuellen Fassung und die Verordnung<br />

über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV)<br />

sowie die einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes<br />

(AktG) werden für den Konzernabschluss zum 31.12.<strong>2011</strong><br />

angewandt. Die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG) vom 25. Mai 2009 wurden<br />

erstmals für das Geschäftsjahr 2010 angewendet.<br />

Der Konzernabschluss wurde unter dem Grundsatz der<br />

Unternehmensfortführung aufgestellt – es wird auf die<br />

diesbezüglichen Ausführungen im Konzernlagebericht<br />

verwiesen.<br />

2. Konsolidierungsmethode<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt für Erwerbsvorgänge,<br />

die vor dem 1. Januar 2010 erfolgt sind, nach der Buchwertmethode.<br />

Dabei werden die Anschaffungswerte der Beteiligung<br />

mit dem auf sie entfallenden anteiligen Eigenkapital<br />

zum Erwerbszeitpunkt verrechnet.<br />

Innenumsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten zwischen den in den<br />

Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden<br />

eliminiert.<br />

3. Einzelpostenbezogene<br />

Darstellung von Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden<br />

a) Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute<br />

Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute<br />

werden zum Nennwert bilanziert.<br />

b) Forderungen an Kunden<br />

Forderungen an Kunden sind zum Nominalwert und in<br />

beschränktem Umfang zuzüglich berechneter Kreditgebühren<br />

und abzüglich der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen<br />

bilanziert. Einzelwertberichtigungen werden<br />

individuell zu jedem Einzelfall gebildet. Pauschalwertberichtigungen<br />

werden grundsätzlich entsprechend dem<br />

Schreiben des BMF vom 10.01.1994 gebildet. Durch die so<br />

gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wird<br />

allen erkennbaren Ausfallrisiken Rechnung getragen.<br />

c) Schuldverschreibungen und andere<br />

festverzinsliche Wertpapiere<br />

Die Wertpapiere des Anlagebestandes werden grundsätzlich<br />

zu Anschaffungskosten bilanziert (gemildertes Niederstwertprinzip).<br />

Für den Erwerb von Wertpapieren über dem<br />

Rückzahlungswert wird eine anteilige Abschreibung über<br />

die Laufzeit vorgenommen.<br />

d) Beteiligungen und Anteile an verbundenen<br />

Unternehmen<br />

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren<br />

beizulegenden Wert bilanziert.<br />

e) Leasingvermögen<br />

Das vermietete Leasingvermögen wird mit den Anschaffungskosten,<br />

vermindert um sogenannte vertragskonforme<br />

Abschreibungen, bewertet. Bei Teilamortisationsverträgen<br />

bedeutet dies lineare Abschreibung über die Grundmietzeit<br />

auf den vereinbarten Restwert, bei Vertragsverlängerungen<br />

über die neu vereinbarte Laufzeit auf den geänderten<br />

Restwert. Bei Vollamortisationsverträgen wird das Objekt<br />

über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vollständig<br />

abgeschrieben.<br />

f) Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte<br />

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte werden zu<br />

Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare<br />

Abschreibungen grundsätzlich entsprechend den steuerlich<br />

anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, in die<br />

Bilanz aufgenommen.<br />

g) Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten<br />

bzw. Nominalwerten bilanziert.<br />

Die Rückdeckungsversicherung dient zur Deckung der<br />

Pensionsverpflichtungen. Der beizulegende Zeitwert der<br />

nach § 246 Abs. 2 HGB zu saldierenden Vermögensgegenstände<br />

per 31.12.<strong>2011</strong> wurde mit € 1.267.602,08 auf Basis<br />

gemeldeter Aktivwerte (Zeitwert und gleichzeitig fortgeführte<br />

Anschaffungskosten) ermittelt und vollständig mit<br />

den Pensionsverpflichtungen verrechnet.<br />

h) Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

Da die abgezinsten Sparbriefe mit ihrem Erfüllungsbetrag<br />

als „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ ausgewiesen<br />

werden, sind hier die noch nicht fälligen Zinsen dieser<br />

Sparbriefe aktivisch abzugrenzen.<br />

i) Latente Steuern<br />

Aktive latente Steuern resultieren aus den Pensionsrückstellungen<br />

für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen<br />

und steuerlichen Wertansätzen. Zusätzlich<br />

zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bestehen<br />

steuerliche Verlustvorträge. Für die Berechnung der latenten<br />

Steuern wurde ein Steuersatz in Höhe von 31,225 %<br />

zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von<br />

15,0 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der<br />

unternehmensindividuelle Gewerbesteuersatz von 15,4 %<br />

berücksichtigt.<br />

Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung in Höhe<br />

von € 52.781,49 wurde nach dem Wahlrecht des § 274 HGB<br />

im Berichtsjahr nicht aktiviert.<br />

j) Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag in der<br />

Bilanz ausgewiesen.<br />

k) Passive Rechnungsabgrenzung<br />

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden<br />

im Wesentlichen Kreditzinsen, Abzinsungsbeträge aus<br />

der Forfaitierung von Forderungen sowie Nutzungsüberlassungsverpflichtungen,<br />

die aus der Forfaitierung von<br />

Leasingraten resultieren, ausgewiesen.<br />

Die Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten für<br />

Kreditzinsen und Abzinsungsbeträge aus der Forfaitierung<br />

von Forderungen erfolgt nach der Effektivzinsmethode.<br />

Die Vereinnahmung der Beträge aus der Nutzungsüberlassungsverpflichtung<br />

gegenüber Leasingnehmern erfolgt<br />

linear entsprechend der Fälligkeit der Leasingraten.<br />

l) Pensionsrückstellungen<br />

Die Neuberechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte<br />

nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit<br />

Credit Method). Dabei wurden als Rechnungszins 5,15 %<br />

gemäß RückAbzinsV, für künftige Gehalts- und Rentensteigerung<br />

2,00 % p.a. sowie die Richttafeln 2005 G von<br />

Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.<br />

m) Andere Rückstellungen<br />

Die anderen Rückstellungen werden in Höhe des nach<br />

vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen<br />

Erfüllungsbetrages gebildet.<br />

n) Nachrangige Verbindlichkeiten<br />

Die nachrangigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag<br />

in der Bilanz ausgewiesen.<br />

o) Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Aufwendungen und Erträge werden verursachungsund<br />

periodengerecht erfasst.<br />

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NF-<strong>Bank</strong>

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