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Behaupten und Beweisen - Alles beim Alten?

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Die wesentlichen Verfahrensgr<strong>und</strong>sätze I<br />

Verhandlungsgr<strong>und</strong>satz (ZPO 55,1)<br />

Die Parteien haben dem Gericht die Tatsachen, auf die<br />

sie ihre Begehren stützen, darzulegen <strong>und</strong> die<br />

Beweismittel anzugeben.<br />

Dispositionsgr<strong>und</strong>satz (ZPO 58, 1)<br />

Das Gericht darf einer Partei nicht mehr <strong>und</strong> nichts<br />

anderes zusprechen, als sie verlangt, <strong>und</strong> nicht weniger,<br />

als die Gegenpartei anerkannt hat.<br />

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