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Fachinfo<br />

Wohn-Riester und Riestersparen<br />

2<br />

Welche Personen sind u. a. begünstigt?<br />

• Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (z. B. auch Behinderte in Werkstätten,<br />

Versicherte während einer anzurechnenden<br />

Kindererziehungszeit für maxi mal drei Jahre, Zivildienstleistende,<br />

geringfügig Beschäftigte, die auf<br />

die Ver sicherungsfreiheit verzichtet haben)<br />

• Rentenversicherungspflichtige Selbständige<br />

(z. B. Handwerker und über die Künstlersozial kasse<br />

versicherte Künstler)<br />

• Versicherungspflichtige Landwirte<br />

• Bezieher von inländischen Renten aufgrund<br />

Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit<br />

• inländische Beamte, Richter, Berufssoldaten,<br />

Zeitsoldaten<br />

• Bezieher von Kranken- bzw. Arbeitslosengeld, sofern<br />

diese zuvor pflichtversichert waren<br />

• Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst<br />

• Hartz-IV-Empfänger (wenn sie Anrechnungszeiten<br />

wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und<br />

unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit einer der<br />

unmittelbar zulageberechtigeten Personengruppen<br />

angehörten)<br />

• Ehegatten von begünstigten Personen, die nicht selbst<br />

zum förderberechtigten Personen kreis gehören (mit<br />

Wohnsitz EU-/EWR-Staat)<br />

Welche Personen sind u. a. nicht begünstigt?<br />

• Arbeitnehmer und selbständig Tätige (z. B. Ärzte,<br />

Rechtsanwälte), die als Pflichtversi cherte einer<br />

berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören<br />

• Von der Rentenversicherungspflicht befreite selbständig<br />

Tätige<br />

• Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

• Geringfügig Beschäftigte, die den pauschalen<br />

Arbeitgeberbeitrag von 15 % zur Rentenver sicherung<br />

nicht durch eigene Beiträge aufstocken<br />

• Bezieher einer Rente wegen Alters<br />

• Sozialhilfeempfänger<br />

Was bedeutet mittelbare Zulagenberechtigung?<br />

Mittelbar zulagenbegünstigt sind Ehegatten von<br />

Begünstigten, die selbst jedoch nicht zum förderberechtigten<br />

Personenkreis gehören. Der mittelbar<br />

begünstigte Ehegatte hat einen „abgeleiteten“ Zulagenanspruch.<br />

Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten<br />

jeweils einen auf ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag<br />

abschließen und nicht dauernd getrennt<br />

leben. Der mittelbar zulageberechtigte Ehegatte<br />

muss auf seinen Altervorsorgevertrag jährlich 60,- ¡<br />

einzahlen, um einen Anspruch auf eine mittelbare<br />

Förderung zu haben. Zur Sicherung der Zulage(n)<br />

für den mittelbar Begünstigten ist es auch künftig<br />

weiter erforderlich, dass der unmittelbar begünstigte<br />

Ehegatte den Mindesteigenbeitrag auf seinen Riester-<br />

Bausparvertrag einzahlt.<br />

Für welche Anlageformen bzw. Produkte gibt es<br />

Riester- bzw. Wohn-Riesterförde rung?<br />

Voraussetzung für die Förderung ist ein zertifizierter<br />

Altersvorsorgevertrag. Begünstigt sind:<br />

• Einzahlungen auf einen Bausparvertrag, dessen<br />

Guthaben zur Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung<br />

(zu Beginn der Auszahlungsphase) einer<br />

selbstgenutzten Wohnung dient oder zur Zahlung<br />

einer Geldrente eingesetzt wird<br />

• Darlehen oder Bauspardarlehen zur Anschaffung<br />

oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung<br />

oder zum Erwerb von Anteilen an einem Altenheim.<br />

Begünstigt sind hierbei die Tilgungsleistungen<br />

auf dem Darlehenskonto. Dies gilt auch für Einzahlungen<br />

auf einen Bausparvertrag, dessen<br />

Leistungen von der <strong>LBS</strong> oder der Sparkasse vor- bzw.<br />

zwischenfinanziert wur den<br />

• Banksparpläne<br />

• Private Rentenversicherungen<br />

• Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />

• Fondssparpläne<br />

Wie setzt sich die Riesterförderung zusammen?<br />

Die Riesterförderung besteht aus der Altersvorsorgezulage,<br />

dem Berufseinsteigerbonus und dem Sonderausgabenabzug.<br />

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage<br />

in Höhe von 154,- ¡ und der Kinderzulage in<br />

Höhe von 185,- ¡ je Kind zusammen. Für Kinder, die<br />

ab 2008 geboren wur den, beträgt die Kinderzulage<br />

300,- ¡. Der Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,- ¡<br />

wird einmalig beim Abschluss des Altersvorsorgevertrages<br />

gewährt, wenn der Riestersparer zum Beginn<br />

des Beitragsjahres höchstens 24 Jahre alt war. Hierfür<br />

muss kein separater Antrag gestellt werden. Vor aussetzung<br />

zum Erreichen der vollen Zulagen ist, dass<br />

mindestens der Eigenbeitrag (Min desteigenbeitrag),<br />

der abhängig von der Höhe des sozialversicherungspflichtigen<br />

Vorjah reseinkommens ist, entrichtet wird.<br />

Der Mindesteigen beitrag beträgt 4 % der im vorangegan<br />

genen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen<br />

Ein nahmen bzw. bezogenen Besoldung oder Amtsbezüge<br />

- max. 2.100,- ¡ -, abzügl. Zulage.<br />

Der Eigenbeitrag des mittelbar geförderten Ehegatten<br />

von 60,- ¡ wird nicht auf die Höhe des Mindesteigenbeitrags<br />

des unmittelbar begünstigten Ehegatten<br />

angerechnet.<br />

Falls der errechnete Mindesteigenbeitrag geringer<br />

ist als 60,- ¡, ist ein sogenannter Sockelbetrag von<br />

60,- ¡ zu erbringen.<br />

Beispiel:<br />

Lediger (28 Jahre), Vorjahresbruttolohn 40.000,- ¡<br />

Mindesteigenbeitragsberechnung:<br />

40.000,- ¡ x 4 % = 1.600,- ¡<br />

. /. 154,- ¡ Grundzulage<br />

= 1.446,- ¡ Eigenbeitrag<br />

(120,50 ¡ pro Monat)<br />

Folge: Auf einen Altersvorsorgevertrag (z. B. Bausparvertrag,<br />

Bauspardarlehen) ist im betreffenden<br />

Jahr ein Eigenbeitrag von 1.446,- ¡ zu entrichten, um<br />

die volle Zulage sicherzustellen.<br />

Beispiel mit Anwendung des Sockelbetrages:<br />

Eine verheiratete Frau arbeitet auf Teilzeibasis in<br />

einem sozialversicherungspflichtigen Ar beitsverhältnis;<br />

Vorjahresbruttolohn 7.200,- ¡, 2 Kinder (geboren<br />

2001 und 2003); der Ehe mann ist nicht riesterfähig<br />

(mittelbar Begünstigter).<br />

Mindesteigenbeitragsberechnung:<br />

7.200,- ¡ x 4 % = 288,- ¡<br />

./. 154,- ¡ Grundzulage Frau<br />

./. 154,- ¡ Grundzulage Mann<br />

(abgel. Anspruch, da er durch<br />

die Frau riesterfähig wird)<br />

./. 185,- ¡ Kinderzulage 1. Kind<br />

./. 185,- ¡ Kinderzulage 2. Kind<br />

= - 390,- ¡ Eigenbeitrag<br />

(negativer Betrag)

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