511 KB, pdf-Datei - LBS
511 KB, pdf-Datei - LBS
511 KB, pdf-Datei - LBS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fachinfo<br />
Wohn-Riester und Riestersparen<br />
2<br />
Welche Personen sind u. a. begünstigt?<br />
• Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen<br />
Rentenversicherung (z. B. auch Behinderte in Werkstätten,<br />
Versicherte während einer anzurechnenden<br />
Kindererziehungszeit für maxi mal drei Jahre, Zivildienstleistende,<br />
geringfügig Beschäftigte, die auf<br />
die Ver sicherungsfreiheit verzichtet haben)<br />
• Rentenversicherungspflichtige Selbständige<br />
(z. B. Handwerker und über die Künstlersozial kasse<br />
versicherte Künstler)<br />
• Versicherungspflichtige Landwirte<br />
• Bezieher von inländischen Renten aufgrund<br />
Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit<br />
• inländische Beamte, Richter, Berufssoldaten,<br />
Zeitsoldaten<br />
• Bezieher von Kranken- bzw. Arbeitslosengeld, sofern<br />
diese zuvor pflichtversichert waren<br />
• Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst<br />
• Hartz-IV-Empfänger (wenn sie Anrechnungszeiten<br />
wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und<br />
unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit einer der<br />
unmittelbar zulageberechtigeten Personengruppen<br />
angehörten)<br />
• Ehegatten von begünstigten Personen, die nicht selbst<br />
zum förderberechtigten Personen kreis gehören (mit<br />
Wohnsitz EU-/EWR-Staat)<br />
Welche Personen sind u. a. nicht begünstigt?<br />
• Arbeitnehmer und selbständig Tätige (z. B. Ärzte,<br />
Rechtsanwälte), die als Pflichtversi cherte einer<br />
berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören<br />
• Von der Rentenversicherungspflicht befreite selbständig<br />
Tätige<br />
• Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
• Geringfügig Beschäftigte, die den pauschalen<br />
Arbeitgeberbeitrag von 15 % zur Rentenver sicherung<br />
nicht durch eigene Beiträge aufstocken<br />
• Bezieher einer Rente wegen Alters<br />
• Sozialhilfeempfänger<br />
Was bedeutet mittelbare Zulagenberechtigung?<br />
Mittelbar zulagenbegünstigt sind Ehegatten von<br />
Begünstigten, die selbst jedoch nicht zum förderberechtigten<br />
Personenkreis gehören. Der mittelbar<br />
begünstigte Ehegatte hat einen „abgeleiteten“ Zulagenanspruch.<br />
Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten<br />
jeweils einen auf ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag<br />
abschließen und nicht dauernd getrennt<br />
leben. Der mittelbar zulageberechtigte Ehegatte<br />
muss auf seinen Altervorsorgevertrag jährlich 60,- ¡<br />
einzahlen, um einen Anspruch auf eine mittelbare<br />
Förderung zu haben. Zur Sicherung der Zulage(n)<br />
für den mittelbar Begünstigten ist es auch künftig<br />
weiter erforderlich, dass der unmittelbar begünstigte<br />
Ehegatte den Mindesteigenbeitrag auf seinen Riester-<br />
Bausparvertrag einzahlt.<br />
Für welche Anlageformen bzw. Produkte gibt es<br />
Riester- bzw. Wohn-Riesterförde rung?<br />
Voraussetzung für die Förderung ist ein zertifizierter<br />
Altersvorsorgevertrag. Begünstigt sind:<br />
• Einzahlungen auf einen Bausparvertrag, dessen<br />
Guthaben zur Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung<br />
(zu Beginn der Auszahlungsphase) einer<br />
selbstgenutzten Wohnung dient oder zur Zahlung<br />
einer Geldrente eingesetzt wird<br />
• Darlehen oder Bauspardarlehen zur Anschaffung<br />
oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung<br />
oder zum Erwerb von Anteilen an einem Altenheim.<br />
Begünstigt sind hierbei die Tilgungsleistungen<br />
auf dem Darlehenskonto. Dies gilt auch für Einzahlungen<br />
auf einen Bausparvertrag, dessen<br />
Leistungen von der <strong>LBS</strong> oder der Sparkasse vor- bzw.<br />
zwischenfinanziert wur den<br />
• Banksparpläne<br />
• Private Rentenversicherungen<br />
• Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
• Fondssparpläne<br />
Wie setzt sich die Riesterförderung zusammen?<br />
Die Riesterförderung besteht aus der Altersvorsorgezulage,<br />
dem Berufseinsteigerbonus und dem Sonderausgabenabzug.<br />
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage<br />
in Höhe von 154,- ¡ und der Kinderzulage in<br />
Höhe von 185,- ¡ je Kind zusammen. Für Kinder, die<br />
ab 2008 geboren wur den, beträgt die Kinderzulage<br />
300,- ¡. Der Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,- ¡<br />
wird einmalig beim Abschluss des Altersvorsorgevertrages<br />
gewährt, wenn der Riestersparer zum Beginn<br />
des Beitragsjahres höchstens 24 Jahre alt war. Hierfür<br />
muss kein separater Antrag gestellt werden. Vor aussetzung<br />
zum Erreichen der vollen Zulagen ist, dass<br />
mindestens der Eigenbeitrag (Min desteigenbeitrag),<br />
der abhängig von der Höhe des sozialversicherungspflichtigen<br />
Vorjah reseinkommens ist, entrichtet wird.<br />
Der Mindesteigen beitrag beträgt 4 % der im vorangegan<br />
genen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen<br />
Ein nahmen bzw. bezogenen Besoldung oder Amtsbezüge<br />
- max. 2.100,- ¡ -, abzügl. Zulage.<br />
Der Eigenbeitrag des mittelbar geförderten Ehegatten<br />
von 60,- ¡ wird nicht auf die Höhe des Mindesteigenbeitrags<br />
des unmittelbar begünstigten Ehegatten<br />
angerechnet.<br />
Falls der errechnete Mindesteigenbeitrag geringer<br />
ist als 60,- ¡, ist ein sogenannter Sockelbetrag von<br />
60,- ¡ zu erbringen.<br />
Beispiel:<br />
Lediger (28 Jahre), Vorjahresbruttolohn 40.000,- ¡<br />
Mindesteigenbeitragsberechnung:<br />
40.000,- ¡ x 4 % = 1.600,- ¡<br />
. /. 154,- ¡ Grundzulage<br />
= 1.446,- ¡ Eigenbeitrag<br />
(120,50 ¡ pro Monat)<br />
Folge: Auf einen Altersvorsorgevertrag (z. B. Bausparvertrag,<br />
Bauspardarlehen) ist im betreffenden<br />
Jahr ein Eigenbeitrag von 1.446,- ¡ zu entrichten, um<br />
die volle Zulage sicherzustellen.<br />
Beispiel mit Anwendung des Sockelbetrages:<br />
Eine verheiratete Frau arbeitet auf Teilzeibasis in<br />
einem sozialversicherungspflichtigen Ar beitsverhältnis;<br />
Vorjahresbruttolohn 7.200,- ¡, 2 Kinder (geboren<br />
2001 und 2003); der Ehe mann ist nicht riesterfähig<br />
(mittelbar Begünstigter).<br />
Mindesteigenbeitragsberechnung:<br />
7.200,- ¡ x 4 % = 288,- ¡<br />
./. 154,- ¡ Grundzulage Frau<br />
./. 154,- ¡ Grundzulage Mann<br />
(abgel. Anspruch, da er durch<br />
die Frau riesterfähig wird)<br />
./. 185,- ¡ Kinderzulage 1. Kind<br />
./. 185,- ¡ Kinderzulage 2. Kind<br />
= - 390,- ¡ Eigenbeitrag<br />
(negativer Betrag)