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Schweinegrippe Tiere

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- flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe,<br />

- soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann (z.B. bei engem<br />

Tierkontakt bei der Tötung oder bei der tierärztlichen Untersuchung) vorzugsweise<br />

Atemschutzhaube TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung, oder aber partikelfiltrierende<br />

Halbmaske FFP3, vorzugsweise mit Ausatemventil,<br />

- Augenschutz, z.B. in Form einer enganliegenden Schutzbrille mit Seitenschutz. Die<br />

Verwendung einer Atemschutzhaube schliesst den Schutz der Augen mit ein.<br />

Nach dem Ablegen der Arbeits-/Schutzkleidung sind die Hände zu desinfizieren. Die<br />

speziellen, tierseuchenrechtlichen Anforderungen sind zu beachten.<br />

Verschlossene Abfallsäcke erst nach 4 Tagen abtransportieren und entsorgen.<br />

2. Personen mit direktem Kontakt zu <strong>Tiere</strong>n in Betrieben mit mindestens einem<br />

bestätigtem Fall von aviärer Influenza bei Schweine, Geflügel etc.<br />

2.1 Tierhaltungsbereiche, in denen sich erkrankte oder krankheitsverdächtige <strong>Tiere</strong><br />

aufhalten, dürfen nur von den für die erforderlichen Arbeiten notwendigen<br />

Beschäftigten betreten werden, deren Zahl auf das Mindestmass zu beschränken ist.<br />

2.2 Vor dem Betreten der Tierhaltungsbereiche ist spezielle Kleidung sowie persönliche<br />

Schutzausrüstung anzulegen, die vor Verlassen des Bereiches abgelegt und in dicht<br />

schliessenden Behältnissen so aufbewahrt und einer fachgerechten<br />

Reinigung/Desinfektion oder der Entsorgung zugeführt werden muss, so dass es zu<br />

keiner Verschleppung von Krankheitserregern kommen kann.<br />

Zu dieser speziellen Kleidung und persönlichen Schutzausrüstung gehören insbesondere<br />

o körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overall, ggfs. Einmalschutzanzüge),<br />

o eine die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung,<br />

o geeignete, desinfizierbare Stiefel,<br />

o flüssigkeitsdichte desinfizierbare Schutzhandschuhe,<br />

o soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann (z.B. bei<br />

engem Tierkontakt bei der Tötung oder bei der tierärztlichen Untersuchung),<br />

o vorzugsweise Atemschutzhaube TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung oder<br />

aber partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 vorzugsweise mit Ausatemventil,<br />

o Augenschutz, z.B. in Form einer enganliegenden Schutzbrille mit Seitenschutz.<br />

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