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Best Practice Empfehlungen - Xetra

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1<br />

<strong>Best</strong> <strong>Practice</strong> <strong>Empfehlungen</strong><br />

Emerging Markets (EM) IPOs<br />

Herausgegeben von<br />

der Deutsche Börse AG<br />

in Zusammenarbeit<br />

mit den Deutsche Börse<br />

Listing Partnern


2<br />

Präambel<br />

Präambel<br />

Die nachfolgenden <strong>Empfehlungen</strong> und Anregungen<br />

wollen Emittenten sowie den beteiligten Banken<br />

und Beratern helfen, den Besonderheiten eines<br />

Emerging Markets IPO gerecht zu werden und somit<br />

zu einem erfolgreichen IPO beitragen. Sie sind für<br />

die Durchführung eines Emerging Markets IPO nicht<br />

zwingend. Den Besonderheiten jedes einzelnen<br />

Emittenten ist Rechnung zu tragen. Folglich sind<br />

die nachfolgenden <strong>Empfehlungen</strong> auch nicht als<br />

abschließende Aufzählung der bei einem Emerging<br />

Markets IPO zu erwägenden Themen zu verstehen.<br />

Emerging Markets IPOs im Sinne dieser <strong>Empfehlungen</strong><br />

sind IPOs von Unternehmen, deren Führung,<br />

Eigentümerstruktur und operatives Geschäft überwiegend<br />

in einem Emerging Market angesiedelt sind.<br />

Zusätzliche Informationen<br />

Details zu den Finanzierungsmöglichkeiten und<br />

den Zugängen zum Kapitalmarkt über die Deutsche<br />

Börse finden Sie unter www.xetra.com/listing<br />

Das Listing Center bietet darüber hinaus ein Verzeichnis<br />

kompetenter Kapitalmarktspezialisten: die<br />

Deutsche Börse Listing Partner ® . Diese unabhängigen,<br />

selbstständigen Dienstleister können auch<br />

über eine Suchfunktion nach Tätigkeitsbereichen<br />

und Regionen ausgewählt werden: www.xetra.com<br />

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Ihre Ansprechpartner bei der Deutschen Börse<br />

Listing & Issuer Services<br />

Telefon +49-(0) 69-2 11-1 88 88<br />

E-Mail issuerservices@deutsche-boerse.com<br />

Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany


Inhalt<br />

3<br />

Inhalt<br />

<strong>Empfehlungen</strong> für emissionsbegleitende Intermediäre<br />

und deren Arbeitsweise<br />

<strong>Empfehlungen</strong> für die IPO-Vorbereitung<br />

<strong>Empfehlungen</strong> bezüglich der Organe des Emittenten<br />

und für dessen Emissionsteam<br />

<strong>Empfehlungen</strong> für die Post-IPO-Infrastruktur des Emittenten<br />

4<br />

7<br />

9<br />

10


4<br />

Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />

<strong>Empfehlungen</strong> für emissionsbegleitende<br />

Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />

1. Allgemeine Anforderungen<br />

Das in einem Emerging Markets IPO involvierte<br />

Beraterteam sollte sowohl Kapitalmarktkompetenz<br />

hinsichtlich des deutschen Kapitalmarktes als auch<br />

Transaktionskompetenz im Land der operativen<br />

Gesellschaften des Emittenten aufweisen. Dies kann<br />

entweder durch international aufgestellte Berater<br />

geleistet werden, die ihre Teams in Deutschland mit<br />

den Teams vor Ort zu einem integrierten Team zusammenfassen<br />

oder durch Einbindung kompetenter<br />

lokaler Berater erfolgen.<br />

Auch nach dem IPO sollten die Emittenten durch<br />

professionelle Berater (insbes. Wirtschaftsprüfer,<br />

Rechtsberater, IR-Berater und Designated Sponsors)<br />

betreut werden.<br />

2. Wirtschaftsprüfer<br />

Der Wirtschaftsprüfer sollte in der Lage sein, innerhalb<br />

der eigenen Gesellschaft bzw. des eigenen<br />

Verbunds oder durch Kooperationspartner sowohl<br />

im Land des Sitzes der Konzernholding als auch im<br />

betreffenden Land zu prüfen. Dabei sollte sowohl ein<br />

lokales Team mit lokaler Expertise eingebunden sein<br />

als auch der unterzeichnende Wirtschaftsprüfer. Dieser<br />

sollte sich auch vor Ort ein eigenes Bild machen.<br />

Bei der Strukturierung der Zusammenarbeit ist<br />

darauf zu achten, dass sowohl der unterzeichnende<br />

als auch der lokale Wirtschaftsprüfer im Innenverhältnis<br />

die Verantwortung für den Konzernabschluss<br />

übernehmen. Dies kann z.B. dadurch<br />

geschehen, dass der lokale Wirtschaftsprüfer den<br />

finalen Konzernabschluss gegenüber dem unterzeichnenden<br />

Wirtschaftsprüfer durch eine sog.<br />

„inter-office opinion“ bestätigt (ggf. als vollständigen<br />

Formularabschluss inkl. aller Anhangangaben) und<br />

damit den Wirtschaftsprüfer des Emittenten in die<br />

Lage versetzt, die Verantwortung zu übernehmen.<br />

Dabei sind – je nach Finanzhistorie des Emittenten<br />

– unterschiedliche Konstellationen und Vorgehensweisen<br />

vorstellbar.<br />

Die über das normale Maß hinaus reichende Berücksichtigung<br />

von möglichen Unregelmäßigkeiten<br />

(Fraud) sollte integraler <strong>Best</strong>andteil der Prüfungshandlungen<br />

sein. Unregelmäßigkeiten können<br />

u.a. aus einem unterschiedlichen Verständnis von<br />

Corporate Governance und in der Regel wenig<br />

ausgeprägten internen Kontrollen resultieren. Der<br />

Prüfungsansatz muss diesen Faktoren insgesamt<br />

Rechnung tragen und auf die Besonderheiten des<br />

jeweiligen Landes ausgerichtet sein. Dies schließt<br />

beispielsweise folgende Aspekte mit ein:<br />

Fiktive Vermögenswerte: die Überprüfung des<br />

Vorhandenseins von Vermögenswerten durch<br />

Inaugenscheinnahme (Site Visits des unterzeichnenden<br />

Wirtschaftsprüfers)<br />

Fiktive bzw. fehlende schriftliche Bankbestätigungen:<br />

<strong>Best</strong>ätigungen Dritter, insbesondere von<br />

Banken, sollten dem Wirtschaftsprüfer direkt<br />

durch gut unterrichtete Bankmitarbeiter bestätigt<br />

werden (in Person). Dabei ist zu überlegen, ob<br />

die <strong>Best</strong>ätigung direkt von der Hauptverwaltung<br />

des Dritten (im Gegensatz zur lokalen Geschäftsstelle)<br />

eingeholt wird.


Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />

5<br />

Fiktive Umsatzerlöse und Forderungen: die<br />

Überprüfung der Existenz von Forderungen und<br />

Umsatzerlösen auch – neben den üblichen<br />

Saldenbestätigungen – durch direkte Gespräche<br />

mit Geschäftspartnern<br />

Unvollständige Angaben: Die Vollständigkeit der<br />

Offenlegung der Beziehungen des Emittenten<br />

zu nahe stehenden Personen, die bei Emerging<br />

Markets Emittenten wegen der oft komplexen<br />

Eigentümerstrukturen und unternehmerischen<br />

Verflechtungen eine besondere Herausforderung<br />

darstellen, sollte besonders durch die lokalen Wirtschaftsprüfer<br />

geprüft und sichergestellt werden.<br />

Dabei sollte eine Abstimmung mit den Rechtsberatern<br />

in Bezug auf notwendige Prospektinhalte und<br />

die Ergebnisse der Legal Due Diligence erfolgen.<br />

3. Rechtsberater/Due Diligence und<br />

Prospekterstellung<br />

Es ist grundsätzlich bei allen und insbesondere bei<br />

Emerging Markets IPOs ratsam, dass kapitalmarkterfahrene<br />

Rechtsberater sowohl auf Emittentenseite<br />

als auch auf Bankenseite eingebunden werden. Die<br />

Rechtsberater entwerfen und kommentieren gemeinsam<br />

mit dem Emittenten und anderen Transaktionsbeteiligten<br />

den Prospekt und implementieren die<br />

gesellschaftsrechtliche Struktur für den Börsengang.<br />

Von den Rechtsberatern werden zu bestimmten<br />

Transaktionszeitpunkten Legal Opinions und Disclosure<br />

Letters nach deutschem Recht sowie von den<br />

lokalen Rechtsberatern Legal Opinions und Disclosure<br />

Letters nach lokalem Recht abgegeben. Der<br />

Disclosure Letter enthält nach Maßgabe der durchgeführten<br />

Prüfungshandlungen (insbesondere der<br />

Legal Due Diligence und der Teilnahme an Prospektsitzungen)<br />

eine Negativerklärung im Hinblick auf<br />

Prospektfehler. Dies erfordert zwingend eine enge<br />

Abstimmung mit den lokalen ausländischen Anwälten.<br />

Die Abgabe der Legal Opinions und der Disclosure<br />

Letters hat eine Informations- und Risikoaufdeckungsfunktion<br />

sowie eine Verteidigungsfunktion zugunsten<br />

der Konsortialbanken.<br />

Maßgebliche Grundlage für den Prospekt und damit<br />

auch für die von den Rechtsberatern abzugebenden<br />

Legal Opinions und Disclosure Letters ist eine<br />

rechtliche Due Diligence. Diese sollte durch erfahrene<br />

Teams aus lokalen und deutschen Anwälten durchgeführt<br />

werden. Dem deutschen Team kommt dabei<br />

eine wesentliche Überwachungsfunktion zu. Zur<br />

rechtlichen Due Diligence zählen in aller Regel auch<br />

Site Visits sowie Interviews mit leitenden Angestellten<br />

des Emittenten.<br />

4. Investmentbanken/Konsortialführer<br />

Der Konsortialführer sollte ausreichend lokale<br />

Expertise haben, um vor Ort eine Due Diligence<br />

durchführen zu können, oder externe Berater<br />

(z.B. zur Durchführung einer separaten Financial<br />

Due Diligence und Commercial Due Diligence)<br />

beauftragen, welche über ausreichend lokale Expertise<br />

verfügen.<br />

Der Konsortialführer sollte im Falle der Einschaltung<br />

externer Berater die zur Prüfung und Auswertung<br />

der von diesen Beratern erstellten Dokumente<br />

erforderliche Expertise haben. Die Einschaltung<br />

externer Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der<br />

Kontrolle durch den Konsortialführer.<br />

Darüber hinaus sollte der betreuende Konsortialführer<br />

für identifizierte kritische Fragestellungen<br />

vor Ort eine eigene zusätzliche Due Diligence<br />

(Unternehmen, Finanzen und Markt) durchführen<br />

oder ggf. auch lokale Experten zu Rate ziehen,<br />

die über nachweisbares technisches/marktbezogenes/unternehmensbezogenes/systembezogenes<br />

Know-how verfügen. Die Einschaltung externer<br />

Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der Plausibilisierung<br />

durch den Konsortialführer. Auch die<br />

in diese Due Diligence eingebundenen Berater<br />

sollten neben der Branchen- bzw. Industrieexpertise<br />

zusätzlich Erfahrung in der Erstellung von<br />

Due Diligence Berichten in dem Land haben, in<br />

dem der Schwerpunkt der operativen Tätigkeiten<br />

des Emittenten liegt. Die Datenerhebung für die<br />

Due Diligence sollte überwiegend im Land der<br />

operativen Tätigkeit des Emittenten stattfinden.


6<br />

Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />

<strong>Empfehlungen</strong> für die<br />

IPO-Vorbereitung<br />

Eine stichprobenartige Überprüfung wesentlicher,<br />

vom Unternehmen übermittelter Daten durch unabhängige<br />

Dritte oder Spezialisten des eigenen<br />

Hauses (z.B. erfahrene Analysten) ist zu empfehlen.<br />

Des Weiteren wird empfohlen, den Vorstand und<br />

das Aufsichtsgremium des Emittenten zu veranlassen,<br />

zur Beseitigung bei der Prüfung festgestellter<br />

potenzieller Mängel im Bereich der Risikomanagement-<br />

und Reportingsysteme verbindliche<br />

Verbesserungsmaßnahmen mit einem sog.<br />

„Milestones-Plan“ in der Organisation des Unternehmens<br />

zu implementieren. Bei der <strong>Best</strong>immung<br />

der Verhältnismäßigkeit solcher Risikomanagement-<br />

und Reportingsysteme sind die lokalen Gegebenheiten,<br />

gesetzliche Anforderungen und der<br />

berechtigte Informationsanspruch der Aktionäre<br />

zu berücksichtigen.<br />

5. Investor Relations-Berater/PR-Berater<br />

Um die Abstimmungsprozesse zu erleichtern, ist es<br />

ratsam, für die gesamte Kommunikation eine Agentur<br />

zu beauftragen. Idealerweise sollte die Agentur<br />

das gesamte Spektrum der Unternehmens-, Finanzund<br />

Krisenkommunikation abdecken. Dazu zählen<br />

auch die Kompetenz zur Konzeption und Umsetzung<br />

von Websites und Expertise im Bereich Finanzberichterstattung<br />

für die Zeit nach dem Börsengang.<br />

Mit einem IPO tritt der Emerging Markets Emittent<br />

in ein neues Rechtsumfeld und in einen für ihn<br />

bisher unbekannten Markt ein. Der IPO bedarf daher<br />

in besonderem Maße der Vorbereitung. Dabei ist<br />

von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Emittent<br />

der Informations- und Transparenzanforderungen<br />

der involvierten Berater bzw. Intermediäre und der<br />

Investoren vor, während und nach dem IPO bewusst<br />

ist und geeignete Maßnahmen trifft, diese Anforderungen<br />

zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund wird<br />

Folgendes empfohlen:<br />

1. Due Diligence/Prospekterstellung<br />

Für einen IPO ist die Erstellung eines Wertpapierprospekts<br />

als Haftungsdokument zwingend erforderlich.<br />

Nicht nur aus Haftungsgründen, sondern auch<br />

zum Schutz der Anleger ist es notwendig, dass<br />

dieser Wertpapierprospekt in allen wesentlichen Angelegenheiten<br />

richtig und vollständig ist. Hierzu ist<br />

es insbesondere auch erforderlich, dass die Bank, die<br />

den Börsengang begleitet, eine marktübliche Due<br />

Diligence durchführt. Um diesen Teil des Börsengangs<br />

effizient zu gestalten, wird Folgendes empfohlen:<br />

Weiterhin sollte die Agentur über Erfahrungen im<br />

Coaching von Managern aus Emerging Markets verfügen.<br />

Die persönliche Vorbereitung des Managements<br />

auf Präsentationen, Presse- und Analystenkonferenzen<br />

ist eine wichtige Voraussetzung für einen<br />

erfolgreichen Börsengang.


IPO-Vorbereitung<br />

7<br />

Da bei Emerging Markets Emittenten nicht ohne<br />

Weiteres vorausgesetzt werden kann, dass sie<br />

mit der deutschen bzw. europäischen Rechtsordnung<br />

vertraut sind, sollte das Management<br />

über die Haftungssituation und die Bedeutung<br />

des Wertpapierprospekts umfassend aufgeklärt<br />

werden.<br />

Das Management des Emittenten sollte frühzeitig<br />

von der Bank und den beteiligten Anwälten über<br />

den Ablauf und die Anforderungen hinsichtlich<br />

der Due Diligence umfassend informiert werden.<br />

Das Management sollte ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen werden, dass es zwingend erforderlich<br />

ist, umfassend über alle Angelegenheiten<br />

des Emittenten Auskunft zu geben und alle notwendigen<br />

Unterlagen vollständig zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Das Management sollte ausdrücklich darüber<br />

informiert werden, dass neben den für die Due<br />

Diligence angeforderten Dokumenten auch Zugang<br />

zu Unterlagen und Informationen, die bei<br />

einer Behörde oder einem Register in dem für<br />

den Prospekt maßgeblichen Zeitraum eingereicht<br />

wurden, gewährt werden muss.<br />

Es ist sicherzustellen, dass die wesentlichen Ergebnisse<br />

der Due Diligence Eingang in den Prospekt<br />

finden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass<br />

ein reibungsloser Informationsfluss aller Beteiligten<br />

gewährleistet sein muss. Dies sollte aufgrund<br />

der Komplexität von Emerging Markets IPOs insbesondere<br />

beim Zeitplan berücksichtigt werden.<br />

Der Emittent ist darauf hinzuweisen, dass die bei<br />

der Due Diligence beteiligten Personen bei der<br />

Prospekterstellung eng eingebunden sein müssen.<br />

Die Drafting Sessions für den Prospekt sollten<br />

auch am Ort der operativen Gesellschaften des<br />

Emittenten und unter Einbindung der Expertise<br />

der Fachabteilungen des Emittenten erfolgen. Das<br />

leitende Management muss intensiv in die Prospekterstellung<br />

eingebunden werden.<br />

Bei Sprachbarrieren sollten wichtige Prospektabschnitte<br />

zur Verifizierung durch das Management<br />

bzw. die Abnahme durch die Fachabteilungen in<br />

die lokale Sprache übersetzt werden.<br />

2. IPO Readiness-Analyse<br />

Es sollte beim Emittenten eine IPO Readiness-<br />

Analyse durchgeführt werden. Diese sollte u.a. die<br />

folgenden Aspekte abdecken:<br />

Effektive und effiziente Prozesse zur finanziellen<br />

Berichterstattung<br />

Kapitalmarktfähige IFRS-Rechnungslegung inkl.<br />

aussagefähiger und transparenter Segmentberichterstattung<br />

Fähigkeit, die Equity Story mit nachprüfbaren,<br />

verlässlichen Daten (finanzielle und nicht finanzielle<br />

KPIs) zu untermauern<br />

Zeitnahe Erstellung von Abschlüssen (Jahres-,<br />

Konzern-, und Quartalsabschlüsse) sowie der<br />

Investoren- und Analystenkommunikation<br />

Dokumentierte Planungs- und Budgetprozesse<br />

(mindestens Dreijahresplanung)<br />

Enforcement (DPR) taugliche Dokumentation relevanter<br />

Sachverhalte, Etablierung von Prozessen<br />

zur Beantwortung von DPR-Anfragen<br />

Adäquates Risikomanagement und internes<br />

Kontrollsystem (mit der zugehörigen Dokumentation)<br />

Risikofrüherkennungssystem<br />

Berichterstattung an den Aufsichtsrat, z.B. nach<br />

§ 107 Aktiengesetz (AktG)<br />

Systematische Identifizierung, Analyse und Berichterstattung<br />

von Risiken<br />

Corporate Governance und Compliance/<br />

Investor Relations<br />

Ziel sollte die unter „<strong>Empfehlungen</strong> für die Post-<br />

IPO-Infrastruktur der Emittenten“ dargestellte<br />

Corporate Governance- und Investor Relations-<br />

Organisation sein.<br />

Steuern<br />

Überprüfung der optimalen Steuerstruktur<br />

Überprüfung der Steuerstrategie und Steuerplanung<br />

Internes Kontrollsystem (inkl. Verbrauchssteuern)


8<br />

IPO-Vorbereitung<br />

3. IPO Tutoring<br />

Aufbauend auf der IPO Readiness-Analyse kann<br />

es hilfreich sein, ein auf den jeweiligen Emittenten<br />

zugeschnittenes IPO Tutoring durchzuführen. Im<br />

Rahmen dieses IPO Tutoring können und sollen die<br />

bei der IPO Readiness-Analyse herausgearbeiteten<br />

Schwächen des Emittenten adressiert und behoben<br />

werden bzw. ein verbindlicher Plan zur Behebung<br />

der Schwächen erarbeitet werden (siehe die Erläuterungen<br />

zum „Milestones-Plan“ auf Seite 6). In<br />

diesem Zusammenhang sollen insbesondere auch<br />

die Themen Corporate Governance und Compliance<br />

angesprochen werden und der Aufbau eines kapitalmarktgerechten<br />

und an den spezifischen Bedürfnissen<br />

des Unternehmens ausgerichteten Risikomanagementsystems<br />

angestoßen werden.<br />

Das IPO Tutoring beinhaltet dabei auch Schulungen<br />

des Managements zu den für den IPO wichtigen<br />

Themen und zu den nach dem IPO zu beachtenden<br />

Folgepflichten des Emittenten und des Managements.<br />

Ferner ist im Rahmen des IPO Tutoring der Aufbau<br />

eines angemessenen Reporting hervorzuheben.<br />

Ziel sollte es sein, spätestens bis zum IPO ein angemessenes<br />

Risikomanagementsystem und internes<br />

Kontrollsystem sowie ein angemessenes Reporting<br />

eingerichtet zu haben. Zumindest sollte ein verbindlicher<br />

Plan zur zeitgerechten Etablierung der<br />

entsprechenden Prozesse verabschiedet sein.<br />

4. Pre-IPO-Kommunikation<br />

Der Emittent sollte im Vorfeld der Emission den<br />

Kapitalbedarf und die Finanzierungsstruktur klar<br />

umreißen und die Mittelverwendung detailliert<br />

darstellen. Dieser Punkt führt gerade in der Post-<br />

IPO-Phase zu erhöhtem Kommunikations- und<br />

Erläuterungsbedarf.<br />

Ein Coaching in Bezug auf Kapitalmarktanforderungen<br />

sowie IR-/PR-Maßnahmen sollte obligatorisch<br />

sein. Zielgruppe ist insbesondere das<br />

Management und der Investor Relations-Manager.<br />

Die Informationsversorgung der Investor Relations-<br />

Agentur für die Erstellung der für den IPO erforderlichen<br />

Kommunikationsinstrumente ist oft<br />

unzureichend. Informationsquellen wie der Wertpapierprospekt<br />

– als zentrale Informationsbasis<br />

– sollten durch originäre, dem Prospekt zugrunde<br />

liegende Informationen des Emittenten ergänzt<br />

werden (z.B. Produktbeschreibungen, Marketingunterlagen,<br />

Bildmaterial, Markt- und Wettbewerbsanalysen<br />

etc.).<br />

Auch die Erstellung der IR-Website sollte frühzeitig<br />

eingeplant werden. Sie ist erste Anlaufstelle für<br />

Investoren und repräsentiert das Unternehmen<br />

nach außen. Inhalte sollten über ein allgemein<br />

gültiges Content-Management-System leicht zu<br />

aktualisieren sein.<br />

Die Erstellung der Inhalte für eine Investor<br />

Relations Website im Sinne guter Kapitalmarktkommunikation<br />

sowie das Schreiben von Unternehmensnachrichten<br />

(Corporate News) erfordern<br />

die aktive Mitarbeit des Emittenten. Dies schließt<br />

strukturiertes Feedback auf Entwürfe, die dem<br />

Emittenten zur Durchsicht vorgelegt werden, ein.<br />

Je besser die Informationsversorgung der Agentur,<br />

desto höher die Qualität der Kommunikationsinstrumente,<br />

die den IPO begleiten und zur aktiven<br />

Vermarktung beitragen. Bei der Erstellung<br />

der Kommunikationsinstrumente geht es im Wesentlichen<br />

darum, Konformität zu den Inhalten<br />

des Wertpapierprospekts bei einer gleichzeitigen<br />

attraktiven Vermarktung der zu platzierenden<br />

Aktie zu erreichen.<br />

Die Pre-IPO-Kommunikation ist die Vorbereitung auf<br />

die Kommunikationsarbeit, die vom Emittenten nach<br />

dem IPO zu leisten ist und hat deshalb die höchste<br />

Bedeutung.


Organe des Emittenten und dessen Emissionsteam<br />

9<br />

<strong>Empfehlungen</strong> bezüglich der Organe des<br />

Emittenten und für dessen Emissionsteam<br />

1. Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Der Emittent soll mindestens ein kapitalmarkterfahrenes,<br />

Englisch sprechendes Vorstandsmitglied<br />

vorweisen (CEO oder CFO), welches den Emittenten<br />

nach außen am Kapitalmarkt repräsentieren kann.<br />

Dieses Vorstandsmitglied sollte für mindestens<br />

ein Jahr nach dem IPO vertraglich (und ggf. durch<br />

Incentivierungsmaßnahmen) an das Unternehmen<br />

gebunden werden.<br />

Dieses Vorstandsmitglied hat über ausreichende<br />

Kenntnisse über den Emittenten zu verfügen. Dabei<br />

hat sich eine Zugehörigkeit zum Unternehmen<br />

als Vorstandsmitglied von mindestens einem Jahr<br />

vor dem IPO bewährt.<br />

Ein Vorstandsmitglied soll explizit die Ressortverantwortung<br />

für die Einhaltung der Zulassungsfolgepflichten<br />

übertragen bekommen.<br />

Das Aufsichtsratsgremium sollte Expertise im Bereich<br />

des Kapitalmarktrechts, der Rechnungslegung<br />

und dem Industriesektor aufweisen. Alle Mitglieder<br />

des Aufsichtsgremiums sollten sich zumindest in<br />

englischer Sprache verständigen können. Die Aufsichtsratsmitglieder<br />

sollten in überwiegender Anzahl<br />

unabhängig sein (d.h. in keinem verwandtschaftlichen<br />

Verhältnis und keiner Geschäftsbeziehung zur<br />

Gesellschaft oder deren Hauptaktionär stehen).<br />

2. Projektkoordination<br />

Das Management sollte darauf hingewiesen werden,<br />

dass der CEO und/oder andere Vorstandsmitglieder,<br />

die umfassende Kenntnis über das Unternehmen besitzen<br />

(„IPO-Schlüsselperson(en)“), während des gesamten<br />

Prozesses der Bank, den Wirtschaftsprüfern,<br />

den Rechtsanwälten und den weiteren begleitenden<br />

Beratern uneingeschränkt zur Verfügung stehen.<br />

Eine der IPO-Schlüsselpersonen oder ein Dritter mit<br />

gutem Zugang zu den IPO-Schlüsselpersonen sollte<br />

als Projektkoordinator fungieren. Dieser Projektkoordinator<br />

sollte Englisch sprechen und hat dafür Sorge<br />

zu tragen, dass den Beratern aus dem Unternehmen<br />

heraus ausreichend Unterstützung zur Erfüllung der<br />

Informationsanforderungen gewährt wird.<br />

Mit Beginn der IPO-Vorbereitungen sollte idealerweise<br />

ein in Deutschland ansässiger Investor Relations<br />

Manager als festes Mitglied des Emissionsteams in<br />

die Projektkoordination des Emittenten eingebunden<br />

sein. Dieser sollte entsprechende Kenntnisse bezüglich<br />

der kapitalmarktrelevanten Anforderungen vorweisen<br />

können bzw. entsprechend geschult werden.<br />

Zusätzlich sollte er über verhandlungssicheres Englisch<br />

verfügen – idealerweise kann er Anfragen auf<br />

Deutsch entgegennehmen. Der Investor Relations<br />

Manager sollte in der Zeit nach dem IPO als zentraler<br />

Ansprechpartner für<br />

– Investoren<br />

– Analysten<br />

– Berater<br />

– Medien<br />

fungieren. Er agiert als Schnittstelle zwischen den<br />

Kapitalmarktteilnehmern, den eingebundenen Beratern<br />

und dem für die Kapitalmarktkommunikation<br />

zuständigen Vorstandsmitglied (z.B. der CFO).


10<br />

Post-Infrastruktur des Emittenten<br />

<strong>Empfehlungen</strong> für die Post-IPO-Infrastruktur<br />

des Emittenten<br />

Mit der Durchführung des IPO endet der Anpassungsprozess<br />

des Emittenten an die Anforderungen<br />

des Kapitalmarktes nicht. Die Einhaltung der Zulassungsfolgepflichten<br />

und IR-Aktivitäten spielen eine<br />

entscheidende Rolle. Der Emerging Markets Emittent<br />

bedarf daher in besonderem Maße einer geeigneten<br />

Post-IPO-Infrastruktur, welche idealerweise bereits<br />

zum Zeitpunkt des IPO geschaffen sein sollte. Hierfür<br />

sind auch nach dem IPO ausreichende finanzielle<br />

und verfügbare personelle Ressourcen zur Verfügung<br />

zu stellen. Vor diesem Hintergrund wird Folgendes<br />

empfohlen:<br />

1. Corporate Governance<br />

Besetzung des Aufsichtsrats mit qualifizierten,<br />

überwiegend unabhängigen Mitgliedern<br />

Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat<br />

(inkl. seiner Ausschüsse)<br />

Anwendung der <strong>Empfehlungen</strong> des Deutschen<br />

Corporate Governance Komitees und Überprüfung<br />

der Grundlage für die Abgabe der Entsprechenserklärung<br />

Überprüfung sonstiger Compliance-Systeme und<br />

regulatorischer Anforderungen<br />

2. Investor Relations und Kapitalmarkt-Compliance<br />

Zur Erfüllung der Kapitalmarkt-Compliance sollen<br />

Prozesse für die Aufklärung von Insidern, für das<br />

Führen von Insiderlisten, sowie für Ad-hoc-Mitteilungen<br />

eingerichtet werden.<br />

Die für den Börsengang gewählte Kommunikationsagentur<br />

sollte auch nach dem Börsengang für die<br />

Unternehmens- und Finanzkommunikation des<br />

Emerging Markets Unternehmens eingesetzt werden.<br />

Es ist dabei wichtig, dass das für Kommunikation<br />

zuständige Vorstandsmitglied einen kontinuierlichen<br />

und zeitnahen Dialog mit der Agentur – beispiels-


Post-Infrastruktur des Emittenten<br />

11<br />

weise über regelmäßige Telefonkonferenzen – führt.<br />

Dabei ist die Agentur zeitnah über aktuelle operative<br />

und finanzielle Themen zu informieren. Die Agentur<br />

berichtet über Anfragen von Analysten, Investoren<br />

und Journalisten.<br />

Die Agentur muss in der Lage sein, den Emittenten<br />

bei der Erfüllung sämtlicher laufenden Pflichten,<br />

die mit der Börsennotierung einhergehen, zu unterstützen.<br />

Dazu zählen – sofern notwendig – das<br />

Verfassen und Übersetzen von Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen,<br />

Pressemitteilungen, Quartalsberichten<br />

und die Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts.<br />

Weiterhin unterstützt die Agentur bei der<br />

Vorbereitung der Hauptversammlung und aktualisiert<br />

den IR-Bereich auf der Website.<br />

Die Agentur organisiert außerdem die laufende Kommunikation.<br />

Hierfür wird eine Jahresplanung aufgestellt,<br />

die alle Pflichttermine und alle freiwilligen<br />

Termine mit der Financial Community umfasst.<br />

Zur Wahrnehmung von persönlichen Terminen mit<br />

Analysten, Investoren und Journalisten sollte das<br />

für Kommunikation zuständige Vorstandsmitglied<br />

des Unternehmens regelmäßig Deutschland und<br />

andere europäische Länder besuchen sowie an entsprechenden<br />

Kapitalmarktkonferenzen teilnehmen.<br />

Anfragen nach bereits öffentlich zugängigen Informationen<br />

sollte die Agentur im Namen des Unternehmens<br />

beantworten. Hierfür sollte ein steter Informationsfluss<br />

zwischen Emittent und Agentur erfolgen.<br />

Komplexe Investor Relations-Anfragen von institutionellen<br />

Investoren zur aktuellen Geschäftsentwicklung<br />

sollte der Investor Relations Manager in<br />

Abstimmung mit dem CFO innerhalb von maximal<br />

24 Stunden beantworten können.<br />

3. Post-IPO-Betreuung durch Dienstleister<br />

Der Konsortialführer sollte den Emittenten verpflichten,<br />

sich laufend (mindestens einmal pro<br />

Jahr) über die aktuellen Rechte und Pflichten<br />

des Aufsichtsrats und des Vorstands (gemäß<br />

Aktiengesetz), die gesetzlichen und börslichen<br />

Transparenz- und Folgepflichten, insbesondere<br />

die Pflichten zur rechtzeitigen Erstellung von<br />

Finanzberichten und die sich daraus ergebenden<br />

Anforderungen an Reporting, Risikomanagement<br />

und interne Kontrollsysteme zu informieren.<br />

Auch nach dem IPO sollten die Emittenten<br />

durch professionelle Berater (insbesondere Wirtschaftsprüfer,<br />

Rechtsberater, IR-Berater, Designated<br />

Sponsor) betreut werden.<br />

Außerdem sollte Auftrags-Research vom Emittenten<br />

angefordert werden und eine ausreichende<br />

Infrastruktur für eine effiziente IR-Aktivität geschaffen<br />

werden.<br />

4. Sicherstellung einer effizienten Zusammenarbeit<br />

zwischen Aufsichtsgremium und Vorständen<br />

Es sollten Mindestanforderungen hinsichtlich des<br />

laufenden Reporting der Unternehmensleitung<br />

an das Aufsichtsgremium festgelegt werden, wie<br />

die Darstellung von wesentlichen Ereignissen<br />

im Unternehmen, von Abschlüssen wesentlicher<br />

Verträge, von Finanzkennzahlen Ist vs. Plan.<br />

Um den Informationsfluss konstant aufrechtzuerhalten,<br />

sollten regelmäßige Gespräche zwischen<br />

CEO und dem Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums<br />

„off the board“ stattfinden, mindestens alle<br />

zwei Monate.<br />

Für die Vorbereitung möglichst effizienter Sitzungen<br />

des Aufsichtsgremiums ist eine frühzeitige Einbindung<br />

des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums<br />

sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Budgetsitzung<br />

und die Bilanzsitzungen des Aufsichtsgremiums.


Herausgeber<br />

Deutsche Börse AG<br />

60485 Frankfurt am Main<br />

www.deutsche-boerse.com<br />

Mai 2012<br />

Verzeichnis der eingetragenen Marken:<br />

Deutsche Börse Listing Partner ® ist<br />

eine eingetragene Marke der Deutsche<br />

Börse AG.

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