Best Practice Empfehlungen - Xetra
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1<br />
<strong>Best</strong> <strong>Practice</strong> <strong>Empfehlungen</strong><br />
Emerging Markets (EM) IPOs<br />
Herausgegeben von<br />
der Deutsche Börse AG<br />
in Zusammenarbeit<br />
mit den Deutsche Börse<br />
Listing Partnern
2<br />
Präambel<br />
Präambel<br />
Die nachfolgenden <strong>Empfehlungen</strong> und Anregungen<br />
wollen Emittenten sowie den beteiligten Banken<br />
und Beratern helfen, den Besonderheiten eines<br />
Emerging Markets IPO gerecht zu werden und somit<br />
zu einem erfolgreichen IPO beitragen. Sie sind für<br />
die Durchführung eines Emerging Markets IPO nicht<br />
zwingend. Den Besonderheiten jedes einzelnen<br />
Emittenten ist Rechnung zu tragen. Folglich sind<br />
die nachfolgenden <strong>Empfehlungen</strong> auch nicht als<br />
abschließende Aufzählung der bei einem Emerging<br />
Markets IPO zu erwägenden Themen zu verstehen.<br />
Emerging Markets IPOs im Sinne dieser <strong>Empfehlungen</strong><br />
sind IPOs von Unternehmen, deren Führung,<br />
Eigentümerstruktur und operatives Geschäft überwiegend<br />
in einem Emerging Market angesiedelt sind.<br />
Zusätzliche Informationen<br />
Details zu den Finanzierungsmöglichkeiten und<br />
den Zugängen zum Kapitalmarkt über die Deutsche<br />
Börse finden Sie unter www.xetra.com/listing<br />
Das Listing Center bietet darüber hinaus ein Verzeichnis<br />
kompetenter Kapitalmarktspezialisten: die<br />
Deutsche Börse Listing Partner ® . Diese unabhängigen,<br />
selbstständigen Dienstleister können auch<br />
über eine Suchfunktion nach Tätigkeitsbereichen<br />
und Regionen ausgewählt werden: www.xetra.com<br />
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Telefon +49-(0) 69-2 11-1 88 88<br />
E-Mail issuerservices@deutsche-boerse.com<br />
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Inhalt<br />
3<br />
Inhalt<br />
<strong>Empfehlungen</strong> für emissionsbegleitende Intermediäre<br />
und deren Arbeitsweise<br />
<strong>Empfehlungen</strong> für die IPO-Vorbereitung<br />
<strong>Empfehlungen</strong> bezüglich der Organe des Emittenten<br />
und für dessen Emissionsteam<br />
<strong>Empfehlungen</strong> für die Post-IPO-Infrastruktur des Emittenten<br />
4<br />
7<br />
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4<br />
Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />
<strong>Empfehlungen</strong> für emissionsbegleitende<br />
Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />
1. Allgemeine Anforderungen<br />
Das in einem Emerging Markets IPO involvierte<br />
Beraterteam sollte sowohl Kapitalmarktkompetenz<br />
hinsichtlich des deutschen Kapitalmarktes als auch<br />
Transaktionskompetenz im Land der operativen<br />
Gesellschaften des Emittenten aufweisen. Dies kann<br />
entweder durch international aufgestellte Berater<br />
geleistet werden, die ihre Teams in Deutschland mit<br />
den Teams vor Ort zu einem integrierten Team zusammenfassen<br />
oder durch Einbindung kompetenter<br />
lokaler Berater erfolgen.<br />
Auch nach dem IPO sollten die Emittenten durch<br />
professionelle Berater (insbes. Wirtschaftsprüfer,<br />
Rechtsberater, IR-Berater und Designated Sponsors)<br />
betreut werden.<br />
2. Wirtschaftsprüfer<br />
Der Wirtschaftsprüfer sollte in der Lage sein, innerhalb<br />
der eigenen Gesellschaft bzw. des eigenen<br />
Verbunds oder durch Kooperationspartner sowohl<br />
im Land des Sitzes der Konzernholding als auch im<br />
betreffenden Land zu prüfen. Dabei sollte sowohl ein<br />
lokales Team mit lokaler Expertise eingebunden sein<br />
als auch der unterzeichnende Wirtschaftsprüfer. Dieser<br />
sollte sich auch vor Ort ein eigenes Bild machen.<br />
Bei der Strukturierung der Zusammenarbeit ist<br />
darauf zu achten, dass sowohl der unterzeichnende<br />
als auch der lokale Wirtschaftsprüfer im Innenverhältnis<br />
die Verantwortung für den Konzernabschluss<br />
übernehmen. Dies kann z.B. dadurch<br />
geschehen, dass der lokale Wirtschaftsprüfer den<br />
finalen Konzernabschluss gegenüber dem unterzeichnenden<br />
Wirtschaftsprüfer durch eine sog.<br />
„inter-office opinion“ bestätigt (ggf. als vollständigen<br />
Formularabschluss inkl. aller Anhangangaben) und<br />
damit den Wirtschaftsprüfer des Emittenten in die<br />
Lage versetzt, die Verantwortung zu übernehmen.<br />
Dabei sind – je nach Finanzhistorie des Emittenten<br />
– unterschiedliche Konstellationen und Vorgehensweisen<br />
vorstellbar.<br />
Die über das normale Maß hinaus reichende Berücksichtigung<br />
von möglichen Unregelmäßigkeiten<br />
(Fraud) sollte integraler <strong>Best</strong>andteil der Prüfungshandlungen<br />
sein. Unregelmäßigkeiten können<br />
u.a. aus einem unterschiedlichen Verständnis von<br />
Corporate Governance und in der Regel wenig<br />
ausgeprägten internen Kontrollen resultieren. Der<br />
Prüfungsansatz muss diesen Faktoren insgesamt<br />
Rechnung tragen und auf die Besonderheiten des<br />
jeweiligen Landes ausgerichtet sein. Dies schließt<br />
beispielsweise folgende Aspekte mit ein:<br />
Fiktive Vermögenswerte: die Überprüfung des<br />
Vorhandenseins von Vermögenswerten durch<br />
Inaugenscheinnahme (Site Visits des unterzeichnenden<br />
Wirtschaftsprüfers)<br />
Fiktive bzw. fehlende schriftliche Bankbestätigungen:<br />
<strong>Best</strong>ätigungen Dritter, insbesondere von<br />
Banken, sollten dem Wirtschaftsprüfer direkt<br />
durch gut unterrichtete Bankmitarbeiter bestätigt<br />
werden (in Person). Dabei ist zu überlegen, ob<br />
die <strong>Best</strong>ätigung direkt von der Hauptverwaltung<br />
des Dritten (im Gegensatz zur lokalen Geschäftsstelle)<br />
eingeholt wird.
Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />
5<br />
Fiktive Umsatzerlöse und Forderungen: die<br />
Überprüfung der Existenz von Forderungen und<br />
Umsatzerlösen auch – neben den üblichen<br />
Saldenbestätigungen – durch direkte Gespräche<br />
mit Geschäftspartnern<br />
Unvollständige Angaben: Die Vollständigkeit der<br />
Offenlegung der Beziehungen des Emittenten<br />
zu nahe stehenden Personen, die bei Emerging<br />
Markets Emittenten wegen der oft komplexen<br />
Eigentümerstrukturen und unternehmerischen<br />
Verflechtungen eine besondere Herausforderung<br />
darstellen, sollte besonders durch die lokalen Wirtschaftsprüfer<br />
geprüft und sichergestellt werden.<br />
Dabei sollte eine Abstimmung mit den Rechtsberatern<br />
in Bezug auf notwendige Prospektinhalte und<br />
die Ergebnisse der Legal Due Diligence erfolgen.<br />
3. Rechtsberater/Due Diligence und<br />
Prospekterstellung<br />
Es ist grundsätzlich bei allen und insbesondere bei<br />
Emerging Markets IPOs ratsam, dass kapitalmarkterfahrene<br />
Rechtsberater sowohl auf Emittentenseite<br />
als auch auf Bankenseite eingebunden werden. Die<br />
Rechtsberater entwerfen und kommentieren gemeinsam<br />
mit dem Emittenten und anderen Transaktionsbeteiligten<br />
den Prospekt und implementieren die<br />
gesellschaftsrechtliche Struktur für den Börsengang.<br />
Von den Rechtsberatern werden zu bestimmten<br />
Transaktionszeitpunkten Legal Opinions und Disclosure<br />
Letters nach deutschem Recht sowie von den<br />
lokalen Rechtsberatern Legal Opinions und Disclosure<br />
Letters nach lokalem Recht abgegeben. Der<br />
Disclosure Letter enthält nach Maßgabe der durchgeführten<br />
Prüfungshandlungen (insbesondere der<br />
Legal Due Diligence und der Teilnahme an Prospektsitzungen)<br />
eine Negativerklärung im Hinblick auf<br />
Prospektfehler. Dies erfordert zwingend eine enge<br />
Abstimmung mit den lokalen ausländischen Anwälten.<br />
Die Abgabe der Legal Opinions und der Disclosure<br />
Letters hat eine Informations- und Risikoaufdeckungsfunktion<br />
sowie eine Verteidigungsfunktion zugunsten<br />
der Konsortialbanken.<br />
Maßgebliche Grundlage für den Prospekt und damit<br />
auch für die von den Rechtsberatern abzugebenden<br />
Legal Opinions und Disclosure Letters ist eine<br />
rechtliche Due Diligence. Diese sollte durch erfahrene<br />
Teams aus lokalen und deutschen Anwälten durchgeführt<br />
werden. Dem deutschen Team kommt dabei<br />
eine wesentliche Überwachungsfunktion zu. Zur<br />
rechtlichen Due Diligence zählen in aller Regel auch<br />
Site Visits sowie Interviews mit leitenden Angestellten<br />
des Emittenten.<br />
4. Investmentbanken/Konsortialführer<br />
Der Konsortialführer sollte ausreichend lokale<br />
Expertise haben, um vor Ort eine Due Diligence<br />
durchführen zu können, oder externe Berater<br />
(z.B. zur Durchführung einer separaten Financial<br />
Due Diligence und Commercial Due Diligence)<br />
beauftragen, welche über ausreichend lokale Expertise<br />
verfügen.<br />
Der Konsortialführer sollte im Falle der Einschaltung<br />
externer Berater die zur Prüfung und Auswertung<br />
der von diesen Beratern erstellten Dokumente<br />
erforderliche Expertise haben. Die Einschaltung<br />
externer Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der<br />
Kontrolle durch den Konsortialführer.<br />
Darüber hinaus sollte der betreuende Konsortialführer<br />
für identifizierte kritische Fragestellungen<br />
vor Ort eine eigene zusätzliche Due Diligence<br />
(Unternehmen, Finanzen und Markt) durchführen<br />
oder ggf. auch lokale Experten zu Rate ziehen,<br />
die über nachweisbares technisches/marktbezogenes/unternehmensbezogenes/systembezogenes<br />
Know-how verfügen. Die Einschaltung externer<br />
Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der Plausibilisierung<br />
durch den Konsortialführer. Auch die<br />
in diese Due Diligence eingebundenen Berater<br />
sollten neben der Branchen- bzw. Industrieexpertise<br />
zusätzlich Erfahrung in der Erstellung von<br />
Due Diligence Berichten in dem Land haben, in<br />
dem der Schwerpunkt der operativen Tätigkeiten<br />
des Emittenten liegt. Die Datenerhebung für die<br />
Due Diligence sollte überwiegend im Land der<br />
operativen Tätigkeit des Emittenten stattfinden.
6<br />
Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />
<strong>Empfehlungen</strong> für die<br />
IPO-Vorbereitung<br />
Eine stichprobenartige Überprüfung wesentlicher,<br />
vom Unternehmen übermittelter Daten durch unabhängige<br />
Dritte oder Spezialisten des eigenen<br />
Hauses (z.B. erfahrene Analysten) ist zu empfehlen.<br />
Des Weiteren wird empfohlen, den Vorstand und<br />
das Aufsichtsgremium des Emittenten zu veranlassen,<br />
zur Beseitigung bei der Prüfung festgestellter<br />
potenzieller Mängel im Bereich der Risikomanagement-<br />
und Reportingsysteme verbindliche<br />
Verbesserungsmaßnahmen mit einem sog.<br />
„Milestones-Plan“ in der Organisation des Unternehmens<br />
zu implementieren. Bei der <strong>Best</strong>immung<br />
der Verhältnismäßigkeit solcher Risikomanagement-<br />
und Reportingsysteme sind die lokalen Gegebenheiten,<br />
gesetzliche Anforderungen und der<br />
berechtigte Informationsanspruch der Aktionäre<br />
zu berücksichtigen.<br />
5. Investor Relations-Berater/PR-Berater<br />
Um die Abstimmungsprozesse zu erleichtern, ist es<br />
ratsam, für die gesamte Kommunikation eine Agentur<br />
zu beauftragen. Idealerweise sollte die Agentur<br />
das gesamte Spektrum der Unternehmens-, Finanzund<br />
Krisenkommunikation abdecken. Dazu zählen<br />
auch die Kompetenz zur Konzeption und Umsetzung<br />
von Websites und Expertise im Bereich Finanzberichterstattung<br />
für die Zeit nach dem Börsengang.<br />
Mit einem IPO tritt der Emerging Markets Emittent<br />
in ein neues Rechtsumfeld und in einen für ihn<br />
bisher unbekannten Markt ein. Der IPO bedarf daher<br />
in besonderem Maße der Vorbereitung. Dabei ist<br />
von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Emittent<br />
der Informations- und Transparenzanforderungen<br />
der involvierten Berater bzw. Intermediäre und der<br />
Investoren vor, während und nach dem IPO bewusst<br />
ist und geeignete Maßnahmen trifft, diese Anforderungen<br />
zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund wird<br />
Folgendes empfohlen:<br />
1. Due Diligence/Prospekterstellung<br />
Für einen IPO ist die Erstellung eines Wertpapierprospekts<br />
als Haftungsdokument zwingend erforderlich.<br />
Nicht nur aus Haftungsgründen, sondern auch<br />
zum Schutz der Anleger ist es notwendig, dass<br />
dieser Wertpapierprospekt in allen wesentlichen Angelegenheiten<br />
richtig und vollständig ist. Hierzu ist<br />
es insbesondere auch erforderlich, dass die Bank, die<br />
den Börsengang begleitet, eine marktübliche Due<br />
Diligence durchführt. Um diesen Teil des Börsengangs<br />
effizient zu gestalten, wird Folgendes empfohlen:<br />
Weiterhin sollte die Agentur über Erfahrungen im<br />
Coaching von Managern aus Emerging Markets verfügen.<br />
Die persönliche Vorbereitung des Managements<br />
auf Präsentationen, Presse- und Analystenkonferenzen<br />
ist eine wichtige Voraussetzung für einen<br />
erfolgreichen Börsengang.
IPO-Vorbereitung<br />
7<br />
Da bei Emerging Markets Emittenten nicht ohne<br />
Weiteres vorausgesetzt werden kann, dass sie<br />
mit der deutschen bzw. europäischen Rechtsordnung<br />
vertraut sind, sollte das Management<br />
über die Haftungssituation und die Bedeutung<br />
des Wertpapierprospekts umfassend aufgeklärt<br />
werden.<br />
Das Management des Emittenten sollte frühzeitig<br />
von der Bank und den beteiligten Anwälten über<br />
den Ablauf und die Anforderungen hinsichtlich<br />
der Due Diligence umfassend informiert werden.<br />
Das Management sollte ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen werden, dass es zwingend erforderlich<br />
ist, umfassend über alle Angelegenheiten<br />
des Emittenten Auskunft zu geben und alle notwendigen<br />
Unterlagen vollständig zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Das Management sollte ausdrücklich darüber<br />
informiert werden, dass neben den für die Due<br />
Diligence angeforderten Dokumenten auch Zugang<br />
zu Unterlagen und Informationen, die bei<br />
einer Behörde oder einem Register in dem für<br />
den Prospekt maßgeblichen Zeitraum eingereicht<br />
wurden, gewährt werden muss.<br />
Es ist sicherzustellen, dass die wesentlichen Ergebnisse<br />
der Due Diligence Eingang in den Prospekt<br />
finden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass<br />
ein reibungsloser Informationsfluss aller Beteiligten<br />
gewährleistet sein muss. Dies sollte aufgrund<br />
der Komplexität von Emerging Markets IPOs insbesondere<br />
beim Zeitplan berücksichtigt werden.<br />
Der Emittent ist darauf hinzuweisen, dass die bei<br />
der Due Diligence beteiligten Personen bei der<br />
Prospekterstellung eng eingebunden sein müssen.<br />
Die Drafting Sessions für den Prospekt sollten<br />
auch am Ort der operativen Gesellschaften des<br />
Emittenten und unter Einbindung der Expertise<br />
der Fachabteilungen des Emittenten erfolgen. Das<br />
leitende Management muss intensiv in die Prospekterstellung<br />
eingebunden werden.<br />
Bei Sprachbarrieren sollten wichtige Prospektabschnitte<br />
zur Verifizierung durch das Management<br />
bzw. die Abnahme durch die Fachabteilungen in<br />
die lokale Sprache übersetzt werden.<br />
2. IPO Readiness-Analyse<br />
Es sollte beim Emittenten eine IPO Readiness-<br />
Analyse durchgeführt werden. Diese sollte u.a. die<br />
folgenden Aspekte abdecken:<br />
Effektive und effiziente Prozesse zur finanziellen<br />
Berichterstattung<br />
Kapitalmarktfähige IFRS-Rechnungslegung inkl.<br />
aussagefähiger und transparenter Segmentberichterstattung<br />
Fähigkeit, die Equity Story mit nachprüfbaren,<br />
verlässlichen Daten (finanzielle und nicht finanzielle<br />
KPIs) zu untermauern<br />
Zeitnahe Erstellung von Abschlüssen (Jahres-,<br />
Konzern-, und Quartalsabschlüsse) sowie der<br />
Investoren- und Analystenkommunikation<br />
Dokumentierte Planungs- und Budgetprozesse<br />
(mindestens Dreijahresplanung)<br />
Enforcement (DPR) taugliche Dokumentation relevanter<br />
Sachverhalte, Etablierung von Prozessen<br />
zur Beantwortung von DPR-Anfragen<br />
Adäquates Risikomanagement und internes<br />
Kontrollsystem (mit der zugehörigen Dokumentation)<br />
Risikofrüherkennungssystem<br />
Berichterstattung an den Aufsichtsrat, z.B. nach<br />
§ 107 Aktiengesetz (AktG)<br />
Systematische Identifizierung, Analyse und Berichterstattung<br />
von Risiken<br />
Corporate Governance und Compliance/<br />
Investor Relations<br />
Ziel sollte die unter „<strong>Empfehlungen</strong> für die Post-<br />
IPO-Infrastruktur der Emittenten“ dargestellte<br />
Corporate Governance- und Investor Relations-<br />
Organisation sein.<br />
Steuern<br />
Überprüfung der optimalen Steuerstruktur<br />
Überprüfung der Steuerstrategie und Steuerplanung<br />
Internes Kontrollsystem (inkl. Verbrauchssteuern)
8<br />
IPO-Vorbereitung<br />
3. IPO Tutoring<br />
Aufbauend auf der IPO Readiness-Analyse kann<br />
es hilfreich sein, ein auf den jeweiligen Emittenten<br />
zugeschnittenes IPO Tutoring durchzuführen. Im<br />
Rahmen dieses IPO Tutoring können und sollen die<br />
bei der IPO Readiness-Analyse herausgearbeiteten<br />
Schwächen des Emittenten adressiert und behoben<br />
werden bzw. ein verbindlicher Plan zur Behebung<br />
der Schwächen erarbeitet werden (siehe die Erläuterungen<br />
zum „Milestones-Plan“ auf Seite 6). In<br />
diesem Zusammenhang sollen insbesondere auch<br />
die Themen Corporate Governance und Compliance<br />
angesprochen werden und der Aufbau eines kapitalmarktgerechten<br />
und an den spezifischen Bedürfnissen<br />
des Unternehmens ausgerichteten Risikomanagementsystems<br />
angestoßen werden.<br />
Das IPO Tutoring beinhaltet dabei auch Schulungen<br />
des Managements zu den für den IPO wichtigen<br />
Themen und zu den nach dem IPO zu beachtenden<br />
Folgepflichten des Emittenten und des Managements.<br />
Ferner ist im Rahmen des IPO Tutoring der Aufbau<br />
eines angemessenen Reporting hervorzuheben.<br />
Ziel sollte es sein, spätestens bis zum IPO ein angemessenes<br />
Risikomanagementsystem und internes<br />
Kontrollsystem sowie ein angemessenes Reporting<br />
eingerichtet zu haben. Zumindest sollte ein verbindlicher<br />
Plan zur zeitgerechten Etablierung der<br />
entsprechenden Prozesse verabschiedet sein.<br />
4. Pre-IPO-Kommunikation<br />
Der Emittent sollte im Vorfeld der Emission den<br />
Kapitalbedarf und die Finanzierungsstruktur klar<br />
umreißen und die Mittelverwendung detailliert<br />
darstellen. Dieser Punkt führt gerade in der Post-<br />
IPO-Phase zu erhöhtem Kommunikations- und<br />
Erläuterungsbedarf.<br />
Ein Coaching in Bezug auf Kapitalmarktanforderungen<br />
sowie IR-/PR-Maßnahmen sollte obligatorisch<br />
sein. Zielgruppe ist insbesondere das<br />
Management und der Investor Relations-Manager.<br />
Die Informationsversorgung der Investor Relations-<br />
Agentur für die Erstellung der für den IPO erforderlichen<br />
Kommunikationsinstrumente ist oft<br />
unzureichend. Informationsquellen wie der Wertpapierprospekt<br />
– als zentrale Informationsbasis<br />
– sollten durch originäre, dem Prospekt zugrunde<br />
liegende Informationen des Emittenten ergänzt<br />
werden (z.B. Produktbeschreibungen, Marketingunterlagen,<br />
Bildmaterial, Markt- und Wettbewerbsanalysen<br />
etc.).<br />
Auch die Erstellung der IR-Website sollte frühzeitig<br />
eingeplant werden. Sie ist erste Anlaufstelle für<br />
Investoren und repräsentiert das Unternehmen<br />
nach außen. Inhalte sollten über ein allgemein<br />
gültiges Content-Management-System leicht zu<br />
aktualisieren sein.<br />
Die Erstellung der Inhalte für eine Investor<br />
Relations Website im Sinne guter Kapitalmarktkommunikation<br />
sowie das Schreiben von Unternehmensnachrichten<br />
(Corporate News) erfordern<br />
die aktive Mitarbeit des Emittenten. Dies schließt<br />
strukturiertes Feedback auf Entwürfe, die dem<br />
Emittenten zur Durchsicht vorgelegt werden, ein.<br />
Je besser die Informationsversorgung der Agentur,<br />
desto höher die Qualität der Kommunikationsinstrumente,<br />
die den IPO begleiten und zur aktiven<br />
Vermarktung beitragen. Bei der Erstellung<br />
der Kommunikationsinstrumente geht es im Wesentlichen<br />
darum, Konformität zu den Inhalten<br />
des Wertpapierprospekts bei einer gleichzeitigen<br />
attraktiven Vermarktung der zu platzierenden<br />
Aktie zu erreichen.<br />
Die Pre-IPO-Kommunikation ist die Vorbereitung auf<br />
die Kommunikationsarbeit, die vom Emittenten nach<br />
dem IPO zu leisten ist und hat deshalb die höchste<br />
Bedeutung.
Organe des Emittenten und dessen Emissionsteam<br />
9<br />
<strong>Empfehlungen</strong> bezüglich der Organe des<br />
Emittenten und für dessen Emissionsteam<br />
1. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Der Emittent soll mindestens ein kapitalmarkterfahrenes,<br />
Englisch sprechendes Vorstandsmitglied<br />
vorweisen (CEO oder CFO), welches den Emittenten<br />
nach außen am Kapitalmarkt repräsentieren kann.<br />
Dieses Vorstandsmitglied sollte für mindestens<br />
ein Jahr nach dem IPO vertraglich (und ggf. durch<br />
Incentivierungsmaßnahmen) an das Unternehmen<br />
gebunden werden.<br />
Dieses Vorstandsmitglied hat über ausreichende<br />
Kenntnisse über den Emittenten zu verfügen. Dabei<br />
hat sich eine Zugehörigkeit zum Unternehmen<br />
als Vorstandsmitglied von mindestens einem Jahr<br />
vor dem IPO bewährt.<br />
Ein Vorstandsmitglied soll explizit die Ressortverantwortung<br />
für die Einhaltung der Zulassungsfolgepflichten<br />
übertragen bekommen.<br />
Das Aufsichtsratsgremium sollte Expertise im Bereich<br />
des Kapitalmarktrechts, der Rechnungslegung<br />
und dem Industriesektor aufweisen. Alle Mitglieder<br />
des Aufsichtsgremiums sollten sich zumindest in<br />
englischer Sprache verständigen können. Die Aufsichtsratsmitglieder<br />
sollten in überwiegender Anzahl<br />
unabhängig sein (d.h. in keinem verwandtschaftlichen<br />
Verhältnis und keiner Geschäftsbeziehung zur<br />
Gesellschaft oder deren Hauptaktionär stehen).<br />
2. Projektkoordination<br />
Das Management sollte darauf hingewiesen werden,<br />
dass der CEO und/oder andere Vorstandsmitglieder,<br />
die umfassende Kenntnis über das Unternehmen besitzen<br />
(„IPO-Schlüsselperson(en)“), während des gesamten<br />
Prozesses der Bank, den Wirtschaftsprüfern,<br />
den Rechtsanwälten und den weiteren begleitenden<br />
Beratern uneingeschränkt zur Verfügung stehen.<br />
Eine der IPO-Schlüsselpersonen oder ein Dritter mit<br />
gutem Zugang zu den IPO-Schlüsselpersonen sollte<br />
als Projektkoordinator fungieren. Dieser Projektkoordinator<br />
sollte Englisch sprechen und hat dafür Sorge<br />
zu tragen, dass den Beratern aus dem Unternehmen<br />
heraus ausreichend Unterstützung zur Erfüllung der<br />
Informationsanforderungen gewährt wird.<br />
Mit Beginn der IPO-Vorbereitungen sollte idealerweise<br />
ein in Deutschland ansässiger Investor Relations<br />
Manager als festes Mitglied des Emissionsteams in<br />
die Projektkoordination des Emittenten eingebunden<br />
sein. Dieser sollte entsprechende Kenntnisse bezüglich<br />
der kapitalmarktrelevanten Anforderungen vorweisen<br />
können bzw. entsprechend geschult werden.<br />
Zusätzlich sollte er über verhandlungssicheres Englisch<br />
verfügen – idealerweise kann er Anfragen auf<br />
Deutsch entgegennehmen. Der Investor Relations<br />
Manager sollte in der Zeit nach dem IPO als zentraler<br />
Ansprechpartner für<br />
– Investoren<br />
– Analysten<br />
– Berater<br />
– Medien<br />
fungieren. Er agiert als Schnittstelle zwischen den<br />
Kapitalmarktteilnehmern, den eingebundenen Beratern<br />
und dem für die Kapitalmarktkommunikation<br />
zuständigen Vorstandsmitglied (z.B. der CFO).
10<br />
Post-Infrastruktur des Emittenten<br />
<strong>Empfehlungen</strong> für die Post-IPO-Infrastruktur<br />
des Emittenten<br />
Mit der Durchführung des IPO endet der Anpassungsprozess<br />
des Emittenten an die Anforderungen<br />
des Kapitalmarktes nicht. Die Einhaltung der Zulassungsfolgepflichten<br />
und IR-Aktivitäten spielen eine<br />
entscheidende Rolle. Der Emerging Markets Emittent<br />
bedarf daher in besonderem Maße einer geeigneten<br />
Post-IPO-Infrastruktur, welche idealerweise bereits<br />
zum Zeitpunkt des IPO geschaffen sein sollte. Hierfür<br />
sind auch nach dem IPO ausreichende finanzielle<br />
und verfügbare personelle Ressourcen zur Verfügung<br />
zu stellen. Vor diesem Hintergrund wird Folgendes<br />
empfohlen:<br />
1. Corporate Governance<br />
Besetzung des Aufsichtsrats mit qualifizierten,<br />
überwiegend unabhängigen Mitgliedern<br />
Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat<br />
(inkl. seiner Ausschüsse)<br />
Anwendung der <strong>Empfehlungen</strong> des Deutschen<br />
Corporate Governance Komitees und Überprüfung<br />
der Grundlage für die Abgabe der Entsprechenserklärung<br />
Überprüfung sonstiger Compliance-Systeme und<br />
regulatorischer Anforderungen<br />
2. Investor Relations und Kapitalmarkt-Compliance<br />
Zur Erfüllung der Kapitalmarkt-Compliance sollen<br />
Prozesse für die Aufklärung von Insidern, für das<br />
Führen von Insiderlisten, sowie für Ad-hoc-Mitteilungen<br />
eingerichtet werden.<br />
Die für den Börsengang gewählte Kommunikationsagentur<br />
sollte auch nach dem Börsengang für die<br />
Unternehmens- und Finanzkommunikation des<br />
Emerging Markets Unternehmens eingesetzt werden.<br />
Es ist dabei wichtig, dass das für Kommunikation<br />
zuständige Vorstandsmitglied einen kontinuierlichen<br />
und zeitnahen Dialog mit der Agentur – beispiels-
Post-Infrastruktur des Emittenten<br />
11<br />
weise über regelmäßige Telefonkonferenzen – führt.<br />
Dabei ist die Agentur zeitnah über aktuelle operative<br />
und finanzielle Themen zu informieren. Die Agentur<br />
berichtet über Anfragen von Analysten, Investoren<br />
und Journalisten.<br />
Die Agentur muss in der Lage sein, den Emittenten<br />
bei der Erfüllung sämtlicher laufenden Pflichten,<br />
die mit der Börsennotierung einhergehen, zu unterstützen.<br />
Dazu zählen – sofern notwendig – das<br />
Verfassen und Übersetzen von Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen,<br />
Pressemitteilungen, Quartalsberichten<br />
und die Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts.<br />
Weiterhin unterstützt die Agentur bei der<br />
Vorbereitung der Hauptversammlung und aktualisiert<br />
den IR-Bereich auf der Website.<br />
Die Agentur organisiert außerdem die laufende Kommunikation.<br />
Hierfür wird eine Jahresplanung aufgestellt,<br />
die alle Pflichttermine und alle freiwilligen<br />
Termine mit der Financial Community umfasst.<br />
Zur Wahrnehmung von persönlichen Terminen mit<br />
Analysten, Investoren und Journalisten sollte das<br />
für Kommunikation zuständige Vorstandsmitglied<br />
des Unternehmens regelmäßig Deutschland und<br />
andere europäische Länder besuchen sowie an entsprechenden<br />
Kapitalmarktkonferenzen teilnehmen.<br />
Anfragen nach bereits öffentlich zugängigen Informationen<br />
sollte die Agentur im Namen des Unternehmens<br />
beantworten. Hierfür sollte ein steter Informationsfluss<br />
zwischen Emittent und Agentur erfolgen.<br />
Komplexe Investor Relations-Anfragen von institutionellen<br />
Investoren zur aktuellen Geschäftsentwicklung<br />
sollte der Investor Relations Manager in<br />
Abstimmung mit dem CFO innerhalb von maximal<br />
24 Stunden beantworten können.<br />
3. Post-IPO-Betreuung durch Dienstleister<br />
Der Konsortialführer sollte den Emittenten verpflichten,<br />
sich laufend (mindestens einmal pro<br />
Jahr) über die aktuellen Rechte und Pflichten<br />
des Aufsichtsrats und des Vorstands (gemäß<br />
Aktiengesetz), die gesetzlichen und börslichen<br />
Transparenz- und Folgepflichten, insbesondere<br />
die Pflichten zur rechtzeitigen Erstellung von<br />
Finanzberichten und die sich daraus ergebenden<br />
Anforderungen an Reporting, Risikomanagement<br />
und interne Kontrollsysteme zu informieren.<br />
Auch nach dem IPO sollten die Emittenten<br />
durch professionelle Berater (insbesondere Wirtschaftsprüfer,<br />
Rechtsberater, IR-Berater, Designated<br />
Sponsor) betreut werden.<br />
Außerdem sollte Auftrags-Research vom Emittenten<br />
angefordert werden und eine ausreichende<br />
Infrastruktur für eine effiziente IR-Aktivität geschaffen<br />
werden.<br />
4. Sicherstellung einer effizienten Zusammenarbeit<br />
zwischen Aufsichtsgremium und Vorständen<br />
Es sollten Mindestanforderungen hinsichtlich des<br />
laufenden Reporting der Unternehmensleitung<br />
an das Aufsichtsgremium festgelegt werden, wie<br />
die Darstellung von wesentlichen Ereignissen<br />
im Unternehmen, von Abschlüssen wesentlicher<br />
Verträge, von Finanzkennzahlen Ist vs. Plan.<br />
Um den Informationsfluss konstant aufrechtzuerhalten,<br />
sollten regelmäßige Gespräche zwischen<br />
CEO und dem Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums<br />
„off the board“ stattfinden, mindestens alle<br />
zwei Monate.<br />
Für die Vorbereitung möglichst effizienter Sitzungen<br />
des Aufsichtsgremiums ist eine frühzeitige Einbindung<br />
des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums<br />
sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Budgetsitzung<br />
und die Bilanzsitzungen des Aufsichtsgremiums.
Herausgeber<br />
Deutsche Börse AG<br />
60485 Frankfurt am Main<br />
www.deutsche-boerse.com<br />
Mai 2012<br />
Verzeichnis der eingetragenen Marken:<br />
Deutsche Börse Listing Partner ® ist<br />
eine eingetragene Marke der Deutsche<br />
Börse AG.